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http://ethos.bl.uk/Home.do

Man muss sich registrieren und bekommt dann nach einem Quasi-Kaufvorgang einen Downloadlink mit ZIP-File.

"Mit rund einer Million online verfügbarer Digitalisate liegt das Landesarchiv Baden-Württemberg mit an der Spitze im bundesdeutschen Vergleich."

http://www.ez-online.de/ueberregional/kultur/kultur/Artikel473676.cfm

Auf der Berliner Infotopia-Frage stellte Kathrin Passig freundlicherweise meine Nachfrage zu Remote Access. Beger hatte den Eindruck erweckt, als könnten registrierte Bibliotheksbenutzer von zuhause aus Datenbanken und digitalisierte Bücher nutzen. In den Antworten auf Kuhlen und Passig musste die wie immer wenig kompetente Direktorin zurückrudern. Nur Uni-Angehörige dürfen von zuhause aus nutzen!

Richtig ist: Es tut sich im Bibliotheksbereich viel zu wenig in Sachen Remote Access. Nur in Berlin, München und Stuttgart gibt es das für Nicht-Uniangehörige. Siehe dazu auch

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bibliotheksrecherche
http://archiv.twoday.net/search?q=remote+access

Richtig ist auch: Begers Bibliothek tut erbärmlich wenig in Sachen Digitalisierung. Es gibt eine Zeitschrift - so weit war die Mecklenburgische Landesbibliothek schon vor Jahren!

http://www.sub.uni-hamburg.de/hamburg/digi_projekte.html

Zu Begers wissenschaftlicher Qualifikation:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg22097.html

http://weblog.histnet.ch/archives/3157

http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/

http://search.twitter.com/search?q=%23eoi

http://www.heise.de/newsticker/Googles-Buchprojekt-treibt-Verlage-und-Politik-an--/meldung/146256

http://weblog.histnet.ch/archives/3181

Zitat: "Würden nicht Leute wie Klaus Graf immer wieder den Finger auf die wunden Punkte legen. würde sich wohl gar nichts bewegen in Deutschlands Archiven."

Wunde, durch Zeitablauf obsolet.

http://geschichtspuls.de/art1374-schatzfund-in-england-deutsche-archaeologen-warnen-hobbyschatzsucher

http://blog.wikimedia.de/2009/10/01/neue-bilder-von-der-deutschen-fotothek/

Foto: Richard Peter, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en

Ein lesens- und beherzigenswertes Plädoyer für die Bestätigung des Settlement:

http://www.slate.com/id/2229391/pagenum/all/

"Save the Google Book Search Deal!
It's the best way to make out-of-print books widely accessible."

"Das Niedrigwasser des Rheins hilft der Feuerwehr bei der Bergung von Dokumenten aus dem eingestürzten Historischen Archiv in Köln. Wegen des niedrigen Pegels und des dadurch gesunkenen Grundwasserspiegels kann an der Einsturzstelle tiefer gebaggert werden kann als bisher. Dabei wurden unter anderem gut erhaltene Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden entdeckt. Das restliche Archivgut kann erst geborgen werden, wenn Betonwände errichtet sind, die Erdrutsche verhindern sollen."
Quelle: WDR-Lokalzeitnachrichten

http://www.telemedicus.info/article/1510-Wunschzettel-an-die-Bundesregierung.html

Lesenswert und zutreffend!

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht#R.C3.BCcktrittsbegr.C3.BCndung

Um Scheinheilige wie Henriette F. ists in der Tat nicht schade ... Wenn man robusten Ersatz braucht, könnte man an die Administratorin Felistoria denken, die ja gern wegsperrt, was stört (z.B. Brummfuss).

Das PDF vom Frankfurter Symposium zum Heidelberger Appell ist Open Access im Netz:

http://www.klostermann.de/biblio/bib_4090.htm

Da geht plötzlich, was bei dem Open-Access-Themenheft der ZfBB aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich war. Wenn das Kampfgeschrei gegen Open Access ertönt, nützt man Open Access und die dadurch gegebene größere Sichtbarkeit gern.

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/09/30/nuetzlicher-ratgeber-medienrecht-7069012/

Auf den ersten Blick kann man diese Empfehlung mittragen. Bei näherem Hinsehen stößt man aber auf folgende Passage.

"Abbildungen von Kunstwerken an öffentlichen Orten im Freien,
die sich dort bleibend befinden und frei sichtbar sind, dürfen
gemäß § 59 UrhG vervielfältigt und die Vervielfältigung dann
auch verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden. Dies gilt
jedenfalls für die fotographische Aufnahme. Bei der Wiedergabe
im Internet fehlt es aber schon an einem Vervielfältigungsstück,
das rechtmäßig hergestellt wurde. (Die „Speicherung“ einer
fotografischen Aufnahme auf Papier ist etwas grundsätzlich
anderes als die Speicherung auf einem digitalen Medium.)
Sollte also auf der „Panoramaaufnahme“ ein Kunstwerk erkennbar
sein, dessen 70-jährige Schutzfrist (beginnend mit dem Tod
des Künstlers) noch nicht abgelaufen ist, sollte man von einer
Einstellung in die Website absehen, um unnötigem Ärger mit
den Erben des Künstlers aus dem Weg zu gehen."

Das ist purer Unsinn. Die katholische Handreichung pickt sich eine abstruse Mindermeinung im schlechten Heidelberger Kommentar heraus:

http://archiv.twoday.net/stories/5727137/

Foto Andreas Praefcke, CC-BY

Nicht weniger unzutreffend die Ausführungen zum Verlinken: "Darf man überhaupt einen Link auf die Homepage eines Webangebotes
setzen?

Grundsätzlich bedarf es dazu des Einverständnisses desjenigen,
der die Website, auf die verlinkt wird, ins Netz gestellt hat.

[...] Muss ich den Link entfernen, wenn mich der Betreiber der verlinkten Website dazu auffordert?

Ja, denn damit erlischt dessen fingiertes (s. o.) stillschweigendes
Einverständnis. Man sollte dieser Aufforderung auch unbedingt
Folge leisten, da durch einen weiteren Verbleib des Links
Vervielfältigungsrechte des Urhebers verletzt sein könnten."

Das ist römisch-katholischer Kappes!

http://www.boell.de/downloads/GoogleBook_FAQ_endv.pdf

Via
http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews[tt_news]=433&cHash=acabda8228

http://www.jurpc.de/aufsatz/20090214.htm

"Professor von Zezschwitz von
der Uni Gießen hatte seine gedruckte Sammlung des hessischen
Landesrechts, die es früher an den Unis billig zu kaufen gab, einst mit
erheblichem Aufwand ins Internet übertragen, wo sie bis vor ein paar
Monaten abrufbar war.

Mittlerweile arbeitet die hessische Landesregierung stattdessen mit
Juris zusammen und bietet unter dem Portal
sowohl eine Sammlung des
Landesrechts als auch die Landesrechtprechungsdatenbank an. Verwendet
wird die bekannte Bedienoberfläche von Juris Web.

Dadurch hätten sich die Kosten von ca. 5000 Euro pro Jahr auf mehr als
das 60fache gesteigert, also auf 300000 Euro/Jahr, schreibt Kuntz in
Absatz 9 seines Aufsatzes.

Weil Juris ältere Fassungen von Rechtsnormen nur in seinem
kostenpflichtigen Dienst anbietet, sind diese nicht mehr in dem neuen
Angebot enthalten. Von Zezschwitz hat sie dankenswerterweise unter
veröffentlicht. Dort findet man
seinen alten Internetauftritt des Hessenrechts in unveränderter Fassung.
Die dortigen Texte werde nicht mehr aktualisiert, sie sind aber ganz
sicherlich nicht nur für Rechtshistoriker von Interesse."
Jürgen Fenn
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg40594.html

http://www.golem.de/print.php?a=70184

Behandelt wird auch das Google-Books-Settlement. Diesen Teil gibts auch als Audio-Datei via

http://immateriblog.de/?p=949

http://museumtwo.blogspot.com/2009/08/museum-photo-policies-should-be-as-open.html

Well said!


Archivalia bedankt sich für die prompte Bereitschaft von Kollegen Glauert, seinen Vortrag auf dem Regensburger Archivtag via slideshare.net verfügbar zu machen!

http://www.genealogyblog.com/?p=5993

The National Archives and Records Administration and Footnote.com today announced the release of the internet’s largest Interactive Holocaust Collection. For the first time ever, over one million Holocaust-related records – including millions of names and 26,000 photos from the National Archives– will be available online. The collection can be viewed at: http://www.footnote.com/holocaust

Es ist unanständig, dass eine solche Sammlung hinter den nur gegen Cash geöffneten Türen eines Paid-Content-Anbieters verschlossen bleibt.


Mein demnächst erscheinendes Buch, ein kritischer Kommentar zum Urheberrecht ist angekündigt unter

http://ebooks.contumax.de/nb

Klaus Graf

Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten

Der Text des deutschen Urheberrechtsgesetzes, erklärt und kritisch kommentiert

Das deutsche Urheberrecht entspricht nicht mehr dem digitalen Zeitgeist, den Bedürfnissen der Netzbürgerinnen und Netzbürger. Nicht nur die Piratenpartei bezweifelt, dass es zukunftstauglich ist. Dieses Buch ist eine bissige Abrechnung mit dem Urheberrechtsgesetz, das den Text vom ersten bis zum letzten Paragraphen allgemeinverständlich erläutert und kritisch auseinander nimmt. Es ist kein gelehrter akademischer Kommentar, sondern eine Streitschrift für digitale Freiheiten und freie Inhalte, die sich vehement gegen eine Verschärfung des Urheberrechts und für eine radikale Reform ausspricht.

Klaus Graf (geboren 1958 in Schwäbisch Gmünd) ist Geschäftsführer des Hochschularchivs der RWTH Aachen und seit 1997 im Internet aktiv, in den letzten Jahren intensiv in Web 2.0-Projekten (Wikipedia, Wikisource, Wikiquote). Der promovierte Historiker bloggt seit 2003 in dem von ihm betreuten Gemeinschaftsweblog “Archivalia” archiv.twoday.net und setzt sich dort kompromisslos für das wissenschaftspolitische Ziel des “Open Access” ein.

Urheberrechtsfibel von Klaus Graf / Contumax Verlag steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.

978-3-86199-002-4, ca. 300 Seiten

Preis: 19,90 € als Buch – kostenlos als PDF (in Kürze erhältlich).

http://www.alm.de/fileadmin/forschungsprojekte/GSDZ/Digitalisierungsbericht_2009/2009-09_Digitalisierungsbericht.pdf

Digitalisierungsbericht 2009

Tagungs-Abstracts:

http://www.dini.de/veranstaltungen/jahrestagungen/2009/abstracts/

http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=29301


http://www.bibliotheksrecht.de/2009/09/28/juristisches-publizieren-2-7057693/ bespricht

Florian Knauer, Neue juristische Publikationsformate im Internet : Stand, Perspektiven und Auswirkungen von Open Access, Wikis, Blogs, Twittern und Podcasts, in: NJOZ 2009, H. 35, Abschnitt 3004-3017

Eher bemüht, um nicht zu sagen läppisch finde ich die Überlegungen des Verfassers zu Twitter. Auszug:

Bei genauerem Überlegen lassen sich allerdings durchaus Beispiele dafür finden, dass auch wichtige Rechtstexte sehr knapp sein können. Jedenfalls von großer personalpolitischer Bedeutung war beispielsweise folgender nur 132 Zeichen langer Satz des Verfassungsrechtlers Horst Dreier zu Sachverhalten, in denen sich staatliche Organe mit zwei gleichwertigen Rechtspflichten aus Art. 1 I GG konfrontiert sehen: „In diesen Konstellationen dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein.“ Dieser Satz war neben seiner Position zum Embryonenschutz ein Grund für die CDU, Dreiers Wahl zum Richter am BVerfG zu verhindern. Aber auch eine einmal gefestigte h.M. wird in späteren Entscheidungen und Kommentierungen vielfach nur noch in knappen Worten wiedergegeben und allein auf diese Weise bestätigt. Im Twitterformat halten sich beispielsweise die seit der noch zum alten § 20a StGB ergangenen Entscheidung des BGH aus dem Jahre 195863 veröffentlichten sachbezogenen Ausführungen der h.M. zu dem Problem, ob unter „Freiheitsstrafe“ gem. § 66 I StGB auch Verurteilungen zu Jugendstrafe fallen. Die Beispiele verdeutlichen, dass dem Format des Twitterns nicht ausschließlich auf Grund seiner Kürze jede Bedeutung für die Rechtswissenschaft abgesprochen werden kann

Update: Link zum freien Volltext
http://blog.beck.de/2009/09/30/kennen-sie-die-virtuelle-fachbibliothek-recht-0#comment-20015

http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/2009/09/weitere-alte-aachener.html

http://www.nb.admin.ch/slb/dienstleistungen/online_katalog/01568/01755/index.html?lang=de

Archivalia ist aufgeführt.

http://www.raschlosser.com/allgmeines/krankenunterlagen-muessen-an-den-ehegatten-des-verstorbenen-herausgegeben-werden

http://www.irights.info/index.php?id=835

http://library-mistress.blogspot.com/2009/09/die-mahrtenehe.html


Im Zuge von Schadensersatzklagen in den USA sind nun Materialien an die Öffentlichkeit geraten, welche die Unabhängigkeit biomedizinischer Forschung untergraben. Die Dokumente sprechen dafür, dass manche Wissenschaftler für von den Pharmaunternehmen angefertigte Artikel ihren Namen hergaben, ohne einen wesentlichen Forschungsbeitrag geleistet zu haben. Neben den damit für den Lebenslauf gewonnenen Auszeichnungen strichen manche dieser Gastautoren sogar zusätzlich Honorare ein. Durch die Veröffentlichung von Fachartikeln, die im Wesentlichen auf den Interessen der Pharmakonzerne beruhen, können im Ernstfall Menschenleben gefährdet werden. Redakteure der Open-Access-Zeitschrift PLoS Medicine fordern daher, mit strengeren Auflagen für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten gegen diese Entwicklung vorzugehen, um die Integrität der Forschungsliteratur zu wahren.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31204/1.html

The PLoS Medicine Editors (2009) Ghostwriting: The Dirty Little Secret of Medical Publishing That Just Got Bigger. PLoS Med 6(9): e1000156. doi:10.1371/journal.pmed.1000156



"In Lausanne ist die Feuerwehr zwei Tage nach Ausbruch eines Feuers in einem Industriegebäude zum Brandherd vorgedrungen. Der Brand wurde aber noch nicht gelöscht. Auch die Armee wird eingesetzt. Für die rund 50'000 Archiv-Boxen bestand kaum mehr Hoffnung. .....Im Gebäude sind die Archive von fast 150 Unternehmen untergebracht. Zugang zum Gebäude gewähren vier kleine Treppenhäuser. Trennwände zwischen den verschiedenen Archiv-Abteilen gibt es keine.
Das Fehlen von Trennwänden erschwerte die Aufgabe der Feuerwehrmänner. Diese standen einer Tonne respektive 3000 Kubikmetern von Dokumenten gegenüber, die vorwiegend in Schachteln gelagert waren......"

Quelle: NZZ v. 26.09.2009
Weitere Medienberichte (frz.):
Le Matin v. 28.09.2009 mit weiteren You-tube-Filmen
Le Matin (Stand: 28.09.2009)

http://www.powerhousemuseum.com/dmsblog/index.php/2009/04/02/powerhouse-collection-documentation-goes-creative-commons/

"Kaum zu glauben: Ein paar unscheinbare Mappen und Ordner sind das wichtigste Bergungsgut des Kölner Stadtarchivs. Denn ohne die sogenannten Findbücher ginge nichts.
"Glücklicherweise konnten sämtliche Findbücher, die sie hier sehen, gerettet werden", sagt der Archivar Max Plassmann. "Findbücher sind die Bücher, in denen verzeichnet wurde, was in den Archivbeständen zu finden ist. Diese Findbücher konnten komplett gerettet werden, so dass wir jetzt die Möglichkeit haben, diese zusammen zu ziehen, um uns daran zu orientieren bei der Neuordung. Ohne sie wäre eine Neuordnung so gut wie ausgeschlossen gewesen."

Zwei bis vier Millionen Einzelfetzen
Orientierung geben die Findbücher beispielsweise über eine Urkunde aus dem Kölner Domstift von 1298, aber auch über viele, viele anderen Dokumente, die in Müllcontainern der sogenannten Asylarchive auf ihre Zuordnung warten. Auch die feierliche Urkunde, die Napoleon 1811 der Stadt Köln überreichte, hat ihre Referenz in einem der grauen Findbücher: der Dank Napoleons für die Unterstützung beim Durchmarsch nach Russland. Und ein wunderschönes Andachtsbuch aus dem Jahr 1430, liebevoll von Hand geschrieben und verziert mit Initialen aus Blattgold, ist typisch für das 15. Jahrhundert. Oder auch eine einfache Kladde, in der steht wer wen geheiratet hat - ein schönes Stück Sozialgeschichte.

"Alle Archivbestände sind zusammen gesehen der Kulturbestand, der als Kulturgut gilt, der wertvoll ist und der zusammenhängt", so Plassmann. "Man kann nichts herausgreifen, was wichtig und was weniger wichtig ist. Unsere Aufgabe ist es, alles zu retten. Das beginnt mit den mittelalterlichen Urkunden, geht über neuzeitliche Urkunden oder die aus napoleonischer Zeit, über Baupläne bis hin zu eher einfachem Archivgut wie Heiratsbücher aus dem 19. Jahrhundert oder dem frühen 20. Jahrhundert, die jetzt nicht so spektakulär daherkommen wie eine mittelalterliche Urkunde, die aber wichtige Dokumente der Entwicklung der Bevölkerung einer Stadt sind."

Ein mühsamer, langwieriger Vorgang Aber leider kann selbst ein Findbuch den zerschundenen Papierfetzen keine Orientierung geben. "Wir schätzen, das wir zwischen zwei bis vier Millionen Einzelschnipsel haben", sagt Max Plassmann. Und wie finden die ihren Platz? "Das ist händisch kaum zu lösen", so der Archivar. Deshalb prüfe man, ob die Frauenhofer Gesellschaft, die ein ähnliches Probleme mit zerrissenen Stasiakten hatte, technische Möglichkeiten zur Verfügung stellen könne.

Auf jeden Fall ist es ein mühsamer, langwieriger Vorgang, verbunden mit einsamen Jahren des Wartens. "Es gibt keinerlei Erfahrungswerte, wie lange so etwas dauern kann", so Plassmann. "Wir fangen jetzt an zu rechnen. Wir gehen davon aus, dass wir mindesten 30 Jahre brauchen, um die Ordnung wiederherzustellen und die beschädigten Dinge auch zu restaurieren und zu reinigen. Mindestens 30 Jahre, das würde auch bedeuten, dass 200 Restauratoren permanent im Einsatz sind, damit wir es in 30 Jahren schaffen können." Ganz schön teuer wird auch der Neubau an anderem Standort. Trotzdem: Der Archivcrash ist "Peanuts" im Vergleich zum Bankencrash. "

Quelle: http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/kulturzeit/themen/133313/index.html

Link zum Video

1. Folge (Albertus Magnus): http://archiv.twoday.net/stories/5664325/
2. Folge (Vilém Flusser): http://archiv.twoday.net/stories/5730887/
3. Folge (Mittelalterliche Urkunden): http://archiv.twoday.net/stories/5669088/
4. Folge (Anne Dorn): http://archiv.twoday.net/stories/5669089/
5. Folge (Nachlass einer Familie): http://archiv.twoday.net/stories/5669090/

http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0001/bsb00013106/images/

Bild: andere Vorlage

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/09/28/4-jahre-bibliotheksrecht-de-7054582/

Hinweise auf Gedrucktes präsentiert Eric Steinhauer nun auch auf Twitter:
http://twitter.com/bibliothekrecht

http://www.flickr.com/photos/finds/sets/72157622378376316/with/3944490322/

Foto: portableantiquities


Quelle: http://webwatchingforarchivists.blogspot.com/2009/09/web-20-and-archives.html

http://www.text-raum.de/zweiraum/freiraum/die-ausweitung-des-kunstraumes

Nach dem deutschen Archivtag in Regensburg muss ein bissl Infotainment her, es war doch recht trocken und spröde, schreibt Thomas Just
http://arcana.twoday.net/stories/5961326/


http://xrefer.blogspot.com/2009/09/staffordshire-hoard-uk.html
http://www.staffordshirehoard.org.uk/


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Der Allgäuer Kriminalhauptkommissar Kluftinger traut seinen Augen nicht. Auf dem Mordopfer liegt sorgfältig drapiert eine tote Krähe. Im Verlauf der Ermittlungen kommt Kluftinger einem Täter auf die Spur, der nach Allgäuer Sagenmotiven mordet.

Das erste Mordopfer ist ein Kleinunternehmer von Kaffeefahrten, bei denen einfachen Leuten das Geld aus der Tasche gezogen wird. Der tote Gernot Sutter wird bei einem Gedenkstein der Burg Rappenscheuchen aufgefunden. Dort lebte im Mittelalter ein Raubritter, der laut einer Allgäuer Sage von Rabenvögeln angegriffen wurde und so zu Tode kam.

Bald gibt es eine zweite Leiche: Eine Frauenärztin aus Memmingen wird mit einer auf der Stirn eingeritzten 11 tot an einem Fluss gefunden. Auch diesem Fall scheint eine
Sage zugrunde zu liegen.

Immer tiefer taucht Kluftinger bei seinen Ermittlungen in die mystische Welt des Allgäu ein.

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Der großartige Allgäu-Krimi mit Herbert Knaup ist sehenswerter als manch ein "Tatort"!

7 Tage in der Mediathek ansehbar:
http://mediathek-video.br-online.de/o16/br/b7/player/public/b7mediathek.html?bccode=both

Zitate im Film aus dem Erntelied:
http://de.wikisource.org/wiki/Aerndtelied


http://matrikel.adbk.de/01matrikelbucher
http://www.archivtag.de/at2009/abstract_jooss.pdf

Mit Nutzerkommentaren!

Das sagte die Schweizer VSA-Vorsitzende Anna Pia Maissen auf der Eröffnungsveranstaltung des Regensburger Archivtags.

Ich muss mein Buch übers Urheberrecht fertigschreiben, daher kann ich leider keinen ausführlichen Bericht geben. Am schönsten war, Frau Kurskollegin Stüber und die wenigen anderen anwesenden Kurskollegen (Beyerstedt, Heimers, Müller, Rehm, Schaffer) wieder zu treffen :-)

In welches Social Network muss die Archivarin/der Archivar, wurde ich gefragt. Auf besonderen Wunsch hier der Link:

http://archives20.ning.com/

Da ich kein Smartphone habe und Twittern per Handy mir zu umständlich ist, verweise ich auf die weniger faulen Twitterer:

http://search.twitter.com/search?q=%23archivtag09

Peter Haber berichtet in
http://weblog.histnet.ch/

Vergleichsweise wenige Abstracts gibt es auf:

http://www.archivtag.de/index.html?atc_thesen.htm

(Merke: Bei bibliothekarischen Tagungen sind zeitnah die Folien online.)

Regensburg war eines gewiss nicht: ein Signal des Aufbruchs in Richtung Archiv 2.0.

Die deutschen Archive liegen weit zurück in Sachen Web 2.0.

Habers Eröffnungsvortrag war: naja, ich habe schon Brillanteres gehört. Wären da nicht die eingespielten Rituale, wäre es sinnvoller gewesen, den sehr guten Vortrag von Glauert an diese Stelle zu packen.

Haber erwähnte zwar ganz kurz Archivalia, aber einen Screenshot wollte er der versammelten Schnarch-Gemeinde doch nicht zumuten und zeigte stattdessen http://edwired.org/ .

Zur eigenartigen Open-Access-Sektion werde ich mich noch äußern. Ein Foto Habers, das mich rechts auf dem Podium zeigt:


Siehe auch den Wahlprüfstein des Urheberrechtsbündnisses

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/wbs-bt09-antwort-piraten.pdf


Jetzt alle Artikel aus dem Heft "Open Access" der Zeitschrift "Forschung & Lehre" als PDF: http://tinyurl.com/yenmvgl bzw.
http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/Archiv/2009/09-2009.pdf

 

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