> Ein einfaches wie wirksames Mittel in der Bestandserhaltung ist die
> Prävention. Prävention ist sozusagen Bestandserhaltung zum Nulltarif mit
> einer Zinsgarantie in lukrativer Höhe. Jeder Kämmerer und Finanzminister
> kann hier ein gutes Geschäft machen. Alle Archive, ob staatlich oder
> kommunal, setzen sich hierfür ein, auch kleine "Ein Frau-/Mann-
Stadtarchive
> "; sie brauchen dazu aber die Unterstützung durch die "Beschaffer".
> Prävention in der Bestandserhaltung beginnt nämlich schon beim Einkauf des
> Büromaterials bei Stadt und Land. Obwohl der massenhafte Zerfall
> holzschliffhaltiger Papiere hinreichend bekannt ist, gibt es immer noch
> Bedenkenträger, die kein alterungsbeständiges Papier nach DIN ISO 9706
> verwenden. Folge ist, dass die als archivwürdig bewerteten Unterlagen
später
> kostenintensiv behandelt werden müssen, um ihren Zerfall zu verhindern.
Wer
> es mit wirtschaftlichem Handeln ernst meint, kann grundsätzlich nur Papier
> nach DIN ISO 9706 beschaffen, wobei im Falle von Bescheiderstellung und in
> der Leistungsverwaltung zu prüfen ist, inwieweit davon abgewichen werden
> kann. Das zuständige Staatsarchiv kann hier weiterhelfen. Wieso spart
Papier
> nach DIN ISO 9706 Kosten? Spätere Entsäuerungen werden überflüssig, allein
> schon eine kleine Menge von ca . 1.000 lfm Akten zu entsäuern, verursacht
> enorme Kosten von mindestens 1,5 Mio. DM. Im Falle von Zusatzarbeiten kann
> es aber noch viel teurer werden, statt 1.500,- DM pro lfm können da
schnell
> 5.000,- DM fällig werden. Aus 1,5 Mio. werden stolze 5 Mio. DM. Viel Geld
> ließe sich also einsparen und auch ökologisch ist der Einsatz von
> alterungsbeständigem Papier sinnvoll, ist doch die Energiebilanz von
Papier
> nach DIN ISO 9706 viel günstiger, da energieintensive Bearbeitungen wie
> bspw. Entsäuerung nicht mehr notwendig sind. Schonen wir also unsere
Umwelt
> und sparen Geld - indem wir Papier nach DIN ISO 9706 beschaffen. Ein
> weiterer kleiner Beitrag mit großem Zinspotential ist der Einsatz von
> Beschreibgegenständen, die nach DIN ISO 11798 archivbeständig sind. Bei
den
> beliebten Finelinern erfüllen nur schwarz schreibende Stifte diese Norm,
> deshalb sollte für Blau, Rot und Grün die Kugelschreibermine nach DIN ISO
> 12757 verwandt werden. Die Einhaltung der DIN ISO 11798 ist u. a. daran
> erkennbar, dass die Stifte auf alterungsbeständigem Papier nicht
> durchbluten. Große Gewinnerwartung bei kle inem Einsatz bringt auch der
> Verzicht auf Tacker bzw. Heftklammern, stattdessen sind Büroklammern zu
> verwenden. Wer einmal einen laufenden Meter Akten entmetallisiert hat,
kennt
> den Unterschied. So einfach ist es also, sparsam mit Steuergeldern
> umzugehen.
Zitiert nach:
http://list.genealogy.net/mailman/archiv/sachsen-anhalt-l/2002-08/msg00013.html
> Prävention. Prävention ist sozusagen Bestandserhaltung zum Nulltarif mit
> einer Zinsgarantie in lukrativer Höhe. Jeder Kämmerer und Finanzminister
> kann hier ein gutes Geschäft machen. Alle Archive, ob staatlich oder
> kommunal, setzen sich hierfür ein, auch kleine "Ein Frau-/Mann-
Stadtarchive
> "; sie brauchen dazu aber die Unterstützung durch die "Beschaffer".
> Prävention in der Bestandserhaltung beginnt nämlich schon beim Einkauf des
> Büromaterials bei Stadt und Land. Obwohl der massenhafte Zerfall
> holzschliffhaltiger Papiere hinreichend bekannt ist, gibt es immer noch
> Bedenkenträger, die kein alterungsbeständiges Papier nach DIN ISO 9706
> verwenden. Folge ist, dass die als archivwürdig bewerteten Unterlagen
später
> kostenintensiv behandelt werden müssen, um ihren Zerfall zu verhindern.
Wer
> es mit wirtschaftlichem Handeln ernst meint, kann grundsätzlich nur Papier
> nach DIN ISO 9706 beschaffen, wobei im Falle von Bescheiderstellung und in
> der Leistungsverwaltung zu prüfen ist, inwieweit davon abgewichen werden
> kann. Das zuständige Staatsarchiv kann hier weiterhelfen. Wieso spart
Papier
> nach DIN ISO 9706 Kosten? Spätere Entsäuerungen werden überflüssig, allein
> schon eine kleine Menge von ca . 1.000 lfm Akten zu entsäuern, verursacht
> enorme Kosten von mindestens 1,5 Mio. DM. Im Falle von Zusatzarbeiten kann
> es aber noch viel teurer werden, statt 1.500,- DM pro lfm können da
schnell
> 5.000,- DM fällig werden. Aus 1,5 Mio. werden stolze 5 Mio. DM. Viel Geld
> ließe sich also einsparen und auch ökologisch ist der Einsatz von
> alterungsbeständigem Papier sinnvoll, ist doch die Energiebilanz von
Papier
> nach DIN ISO 9706 viel günstiger, da energieintensive Bearbeitungen wie
> bspw. Entsäuerung nicht mehr notwendig sind. Schonen wir also unsere
Umwelt
> und sparen Geld - indem wir Papier nach DIN ISO 9706 beschaffen. Ein
> weiterer kleiner Beitrag mit großem Zinspotential ist der Einsatz von
> Beschreibgegenständen, die nach DIN ISO 11798 archivbeständig sind. Bei
den
> beliebten Finelinern erfüllen nur schwarz schreibende Stifte diese Norm,
> deshalb sollte für Blau, Rot und Grün die Kugelschreibermine nach DIN ISO
> 12757 verwandt werden. Die Einhaltung der DIN ISO 11798 ist u. a. daran
> erkennbar, dass die Stifte auf alterungsbeständigem Papier nicht
> durchbluten. Große Gewinnerwartung bei kle inem Einsatz bringt auch der
> Verzicht auf Tacker bzw. Heftklammern, stattdessen sind Büroklammern zu
> verwenden. Wer einmal einen laufenden Meter Akten entmetallisiert hat,
kennt
> den Unterschied. So einfach ist es also, sparsam mit Steuergeldern
> umzugehen.
Zitiert nach:
http://list.genealogy.net/mailman/archiv/sachsen-anhalt-l/2002-08/msg00013.html
KlausGraf - am Freitag, 26. März 2004, 22:03 - Rubrik: Bestandserhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Learn more about this exciting project of the National Archives at:
http://www.naa.gov.au/publications/corporate_publications/digitising_tling.pdf
See an example of a digitised record:
http://naa12.naa.gov.au/scripts/imagine.asp?B=91407&I=1
http://www.naa.gov.au/publications/corporate_publications/digitising_tling.pdf
See an example of a digitised record:
http://naa12.naa.gov.au/scripts/imagine.asp?B=91407&I=1
KlausGraf - am Freitag, 26. März 2004, 21:38 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Freitag, 26. März 2004, 19:23 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Zeitschrift Archiv und Wirtschaft, 37. Jg., 2004, H. 1, enthält folgende Beiträge:
Siefried Buchhaupt: Zur Bedeutung des Archivs des Verbands Deutscher Elektrotechniker (VDE) für die historische Forschung
Dominik Zier: Das Unternehmensarchiv als Marketinginstrument
Christian Leitzbach: Das Zentralarchiv der Rheinmetall AG - Geschichte und Tradition in einem sich wandelnden Konzern
Berichte:
Michael Wittig: Viertes Treffen von Sparkassenarchivaren im westfälischen Warburg im Herbst 2003
Hans-Hermann Pogarell: Arbeitskreis der Chemiearchivare am 18. November 2003 in Jena
Rezensionen:
Evelyn Kroker (Bearb.): Das Bergbau-Archiv und seine Bestände (Ulrich S. Soénius)
Jan-Otmar Hesse, Christian Kleinschmidt u. Karl Lauschke (Hrsg.): Kulturalismus - Neue Institutionenökonomik oder Theorienvielfalt. Eine Zwischenbilanz der Unternehmensgeschichte (Volker Ackermann)
Rainer Gömmel u. Markus A. Denzel (Hrsg.): Weltwirtschaft und Wirtschaftsordnung. Festschrift für Jürgen Schneider zum 65. Geburtstag (Willi A. Boelcke)
Wolfgang Stelbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Versuch einer Kollektivbiographie mit biographischem Anhang (Gerhard Neumeier)
Ulrike Kohl: Die Präsidenten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus. Max Planck, Carl Bosch und Albert Vögler zwischen Wissenschaft und Macht (Volker Ackermann)
Beatrix Heintze: Walter Cramer, die Kammgarnspinnerei Stöhr & Co. in Leipzig und die sogenannte "Judenfrage". Materialien zu einer Gratwanderung zwischen Hilfe und Kapitulation (Kurt Schilde)
Heidrun Edelmann: Heinz Nordhoff und Volkswagen (Ralf Richter)
Jürgen Seidl: Die Bayerischen Motorenwerke (BMW) 1945-1969) (Helmut Schubert)
Personalnachrichten/Verschiedenes
Impressum
Ex Archivliste
Siefried Buchhaupt: Zur Bedeutung des Archivs des Verbands Deutscher Elektrotechniker (VDE) für die historische Forschung
Dominik Zier: Das Unternehmensarchiv als Marketinginstrument
Christian Leitzbach: Das Zentralarchiv der Rheinmetall AG - Geschichte und Tradition in einem sich wandelnden Konzern
Berichte:
Michael Wittig: Viertes Treffen von Sparkassenarchivaren im westfälischen Warburg im Herbst 2003
Hans-Hermann Pogarell: Arbeitskreis der Chemiearchivare am 18. November 2003 in Jena
Rezensionen:
Evelyn Kroker (Bearb.): Das Bergbau-Archiv und seine Bestände (Ulrich S. Soénius)
Jan-Otmar Hesse, Christian Kleinschmidt u. Karl Lauschke (Hrsg.): Kulturalismus - Neue Institutionenökonomik oder Theorienvielfalt. Eine Zwischenbilanz der Unternehmensgeschichte (Volker Ackermann)
Rainer Gömmel u. Markus A. Denzel (Hrsg.): Weltwirtschaft und Wirtschaftsordnung. Festschrift für Jürgen Schneider zum 65. Geburtstag (Willi A. Boelcke)
Wolfgang Stelbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Versuch einer Kollektivbiographie mit biographischem Anhang (Gerhard Neumeier)
Ulrike Kohl: Die Präsidenten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus. Max Planck, Carl Bosch und Albert Vögler zwischen Wissenschaft und Macht (Volker Ackermann)
Beatrix Heintze: Walter Cramer, die Kammgarnspinnerei Stöhr & Co. in Leipzig und die sogenannte "Judenfrage". Materialien zu einer Gratwanderung zwischen Hilfe und Kapitulation (Kurt Schilde)
Heidrun Edelmann: Heinz Nordhoff und Volkswagen (Ralf Richter)
Jürgen Seidl: Die Bayerischen Motorenwerke (BMW) 1945-1969) (Helmut Schubert)
Personalnachrichten/Verschiedenes
Impressum
Ex Archivliste
KlausGraf - am Freitag, 26. März 2004, 17:41 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch eine Panne ist die Stellenausschreibung des Ev.-Luth.
Landeskirchenamts Sachsens im "Archivar" mit einer zu kurzen
Bewerbungsfrist veröffentlicht worden. Bewerbungen sind bis zum 8. April
2004 noch möglich. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie in Ihrem
Zuständigkeitsbereich auf die Ausschreibung aufmerksam machen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carlies Maria Raddatz
Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens
Landeskirchenarchiv
Lukasstr. 6
01069 Dresden
Tel.: 0351/4692-350
Das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens sucht zum
sofortigen Dienstantritt eine/einen
Diplom-Archivar/-in (FH)
für den gehobenen kirchlichen Archivdienst als Archivpfleger/-in mit
Dienstort in Chemnitz.
Sie beraten die Rechtsträger und Verwalter der Archive bei den
Kirchgemeinden und Kirchenbezirken sowie die Mitglieder der
Bezirkskirchenämter auf dem Gebiete des Archiv-, Registratur- und
Bibliothekswesens, betreuen die Archive fachlich, nehmen Archivprüfungen
vor und unterstütz-en die Archivbildner bei der Einhaltung der
Bestimmungen über das kirchl. Archivwesen. Ihnen obliegt die Kontrolle
und Mitwirkung bei Pfarramtsübergaben bezüglich Archiv, Registratur und
Bücherei und die beratende Teilnahme an oder ggf. die Mitwirkung bei der
Ordnung, Verzeichnung und Bewertung der Archive und Bibliotheken. Sie
wirken an der Organisation der Sicherheitsverfilmung im Amtsratsbereich
und bei Visitationen von Kirchgemeinden mit und unterstützen die
Archivbildner bei der Restaurierung oder Konservierung beschädigter oder
gefährdeter Archivalien.
Erwartet werden eine abgeschlossene Fachausbildung für den gehobenen
Archivdienst als Diplom-Archivar/-in (FH) oder eine gleichwertige
Fachausbildung mit langjähriger Berufserfahrung, die Fähigkeit zur
Anleitung der Mitarbeiter und zum selbstständigen und kooperativen
Arbeiten sowie Verhandlungsgeschick im Umgang mit kirchl. Dienststellen,
Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zu häufigen Dienstreisen.
Anstellungsvoraussetzung ist weiterhin die Zugehörigkeit zur
Evangelischen Kirche. Die Vergütung erfolgt nach den landeskirchlichen
Bestimmungen in Anlehnung an den öffentlichen Dienst.
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen werden bis zum 08.04.2004
erbeten an das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens,
Postfach 120552, 01006 Dresden, Tel. 0351 4692-102, E-Mail
Klaus.Arnold@evlks.de.
Aus der Archivliste
durch eine Panne ist die Stellenausschreibung des Ev.-Luth.
Landeskirchenamts Sachsens im "Archivar" mit einer zu kurzen
Bewerbungsfrist veröffentlicht worden. Bewerbungen sind bis zum 8. April
2004 noch möglich. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie in Ihrem
Zuständigkeitsbereich auf die Ausschreibung aufmerksam machen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carlies Maria Raddatz
Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens
Landeskirchenarchiv
Lukasstr. 6
01069 Dresden
Tel.: 0351/4692-350
Das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens sucht zum
sofortigen Dienstantritt eine/einen
Diplom-Archivar/-in (FH)
für den gehobenen kirchlichen Archivdienst als Archivpfleger/-in mit
Dienstort in Chemnitz.
Sie beraten die Rechtsträger und Verwalter der Archive bei den
Kirchgemeinden und Kirchenbezirken sowie die Mitglieder der
Bezirkskirchenämter auf dem Gebiete des Archiv-, Registratur- und
Bibliothekswesens, betreuen die Archive fachlich, nehmen Archivprüfungen
vor und unterstütz-en die Archivbildner bei der Einhaltung der
Bestimmungen über das kirchl. Archivwesen. Ihnen obliegt die Kontrolle
und Mitwirkung bei Pfarramtsübergaben bezüglich Archiv, Registratur und
Bücherei und die beratende Teilnahme an oder ggf. die Mitwirkung bei der
Ordnung, Verzeichnung und Bewertung der Archive und Bibliotheken. Sie
wirken an der Organisation der Sicherheitsverfilmung im Amtsratsbereich
und bei Visitationen von Kirchgemeinden mit und unterstützen die
Archivbildner bei der Restaurierung oder Konservierung beschädigter oder
gefährdeter Archivalien.
Erwartet werden eine abgeschlossene Fachausbildung für den gehobenen
Archivdienst als Diplom-Archivar/-in (FH) oder eine gleichwertige
Fachausbildung mit langjähriger Berufserfahrung, die Fähigkeit zur
Anleitung der Mitarbeiter und zum selbstständigen und kooperativen
Arbeiten sowie Verhandlungsgeschick im Umgang mit kirchl. Dienststellen,
Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zu häufigen Dienstreisen.
Anstellungsvoraussetzung ist weiterhin die Zugehörigkeit zur
Evangelischen Kirche. Die Vergütung erfolgt nach den landeskirchlichen
Bestimmungen in Anlehnung an den öffentlichen Dienst.
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen werden bis zum 08.04.2004
erbeten an das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens,
Postfach 120552, 01006 Dresden, Tel. 0351 4692-102, E-Mail
Klaus.Arnold@evlks.de.
Aus der Archivliste
KlausGraf - am Freitag, 26. März 2004, 17:39 - Rubrik: Personalia
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das Standford Center for Internet and Society (CIS) hat im Namen des Internet Archive und des Prelinger Archive bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eine Klage (PDF) gegen geltende Copyright-Gesetze eingereicht. Der Berne Convention Implementation Act (BCIA) und der Copyright Term Extension Act (CTEA) verstießen gegen das Recht auf freie Rede. In der Klage fordern die Archive, das Gericht möge feststellen, dass die Regelungen "verwaister" Urheberrechte, also jener, die noch nicht abgelaufen, aber nicht länger verfügbar sind, die Verfassung verletzten.
Mehr bei Heise
http://www.heise.de/newsticker/meldung/45982
Via http://log.netbib.de
In der Tat ein extrem unterschätztes praktisches Problem. Deutsches Erbrecht sieht beispielsweise vor, dass ALLE Erben (und das können angesichts der Schutzfrist - 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers - sehr viele sein) zustimmen müssen, wenn ein Urheberrecht genutzt werden soll. Aus Datenschutzgründen ist es extrem schwierig, an die Anschriften der Erben zu gelangen.
Daher ist bei der Übernahme von Nachlässen DRINGEND zu empfehlen, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass Inhaber urheberrechtlicher Nutzungsrechte nicht mehr auffindbar sind. Wenn der Nachlassgeber nicht wünscht, dass die Nutzungsrechte sofort beim Archiv liegen, sollte in diesem Fall vereinbart werden, dass sie ggf. treuhänderisch vom Archiv wahrgenommen werden.
Mehr bei Heise
http://www.heise.de/newsticker/meldung/45982
Via http://log.netbib.de
In der Tat ein extrem unterschätztes praktisches Problem. Deutsches Erbrecht sieht beispielsweise vor, dass ALLE Erben (und das können angesichts der Schutzfrist - 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers - sehr viele sein) zustimmen müssen, wenn ein Urheberrecht genutzt werden soll. Aus Datenschutzgründen ist es extrem schwierig, an die Anschriften der Erben zu gelangen.
Daher ist bei der Übernahme von Nachlässen DRINGEND zu empfehlen, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass Inhaber urheberrechtlicher Nutzungsrechte nicht mehr auffindbar sind. Wenn der Nachlassgeber nicht wünscht, dass die Nutzungsrechte sofort beim Archiv liegen, sollte in diesem Fall vereinbart werden, dass sie ggf. treuhänderisch vom Archiv wahrgenommen werden.
KlausGraf - am Donnerstag, 25. März 2004, 20:02 - Rubrik: Digitale Unterlagen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://log.netbib.de/index.php?p=78596848
Kommentar von "Heimatforscher":
Wie in Ehren ergraute US-Veteranen ("outstanding WWII veterans") ihre Kriegsbeute aus Deutschland (gewonnen beim Glücksspiel unter GIs kurz nach dem Krieg) bei Ebay verscherbeln, in diesem Fall einen “Vergleich zwischen Franck von Cronenberg dem alten und der Reichsstadt Franckfurt a/m wegen des Schloßes zu Roedelheim confirmiret von König Friederich 1448″, ist zur Zeit unter http://cgi.ebay.com/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3712362671&category=2201 zu sehen. Unter anderem wurde das Stück einer amerikanischen Universität angeboten, die es für ihre Bestände einsacken wollte. Offensichtlich hat keiner unseren US-amerikanischen Freunde daran gedacht, das Stück seinem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben
Das ist treffend formuliert.
Es handelt sich um die Vertragsbestaetigung 1448 August 11 (Regesta Imperii F III Heft 4 = Ffm n. 147 nach Kopie):
http://mdz.bib-bvb.de/digbib/urkunden1/rimages/ri13/ri13_hei1986/@raster?filename=ri13_hei1986_0140.gif;target=330
Herr Heinig teilte freundlicherweise mit, er habe im Stadtarchiv Ffm keinen Hinweis auf ein Or. gefunden. Andere Provenienz: Kronberg?
Kommentar von "Heimatforscher":
Wie in Ehren ergraute US-Veteranen ("outstanding WWII veterans") ihre Kriegsbeute aus Deutschland (gewonnen beim Glücksspiel unter GIs kurz nach dem Krieg) bei Ebay verscherbeln, in diesem Fall einen “Vergleich zwischen Franck von Cronenberg dem alten und der Reichsstadt Franckfurt a/m wegen des Schloßes zu Roedelheim confirmiret von König Friederich 1448″, ist zur Zeit unter http://cgi.ebay.com/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3712362671&category=2201 zu sehen. Unter anderem wurde das Stück einer amerikanischen Universität angeboten, die es für ihre Bestände einsacken wollte. Offensichtlich hat keiner unseren US-amerikanischen Freunde daran gedacht, das Stück seinem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben
Das ist treffend formuliert.
Es handelt sich um die Vertragsbestaetigung 1448 August 11 (Regesta Imperii F III Heft 4 = Ffm n. 147 nach Kopie):
http://mdz.bib-bvb.de/digbib/urkunden1/rimages/ri13/ri13_hei1986/@raster?filename=ri13_hei1986_0140.gif;target=330
Herr Heinig teilte freundlicherweise mit, er habe im Stadtarchiv Ffm keinen Hinweis auf ein Or. gefunden. Andere Provenienz: Kronberg?
KlausGraf - am Donnerstag, 25. März 2004, 13:28 - Rubrik: Internationale Aspekte
Immer noch unentbehrlich zur Klostergeschichte der Eifel, in Köln digitalisiert:
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Schorn/schorn_index.html
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Schorn/schorn_index.html
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 23:23 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://stadsarchief.breda.nl/collecties/obit/REPERTORIUM.HTM
Repertorium van handschriften en edities van middeleeuwse necrologische bronnen betreffende Nederland
Zur Quellengattung siehe auch:
Roland Deigendesch, Jahrtagsbücher, in: Amtsbücher und andere serielle Quellen. Eine Handreichung für die Benutzerinnen und Benutzer südwestdeutscher Archive , hrsg. von Christian Keitel und Regina Keyler, http://www.uni-tuebingen.de/uni/gli/veroeff/serquell/seriellequellen.htm, Stand: November 2003
Repertorium van handschriften en edities van middeleeuwse necrologische bronnen betreffende Nederland
Zur Quellengattung siehe auch:
Roland Deigendesch, Jahrtagsbücher, in: Amtsbücher und andere serielle Quellen. Eine Handreichung für die Benutzerinnen und Benutzer südwestdeutscher Archive , hrsg. von Christian Keitel und Regina Keyler, http://www.uni-tuebingen.de/uni/gli/veroeff/serquell/seriellequellen.htm, Stand: November 2003
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 18:29 - Rubrik: Hilfswissenschaften
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Noch fünf Tage für Kirchenrechnung Braunlage 1712/1713
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3282187854&category=30704
Derzeit sind 10 Euro geboten.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3282187854&category=30704
Derzeit sind 10 Euro geboten.
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 16:51 - Rubrik: Kirchenarchive
Eine Wiedergabe (als Text) des Registraturplans für die Bürgermeistereien des Großherzogtums Hessen 1908 stellt das Stadtarchiv Worms zur Verfügung:
http://www.worms.de/downloads/Hes-Registraturplan_1908.pdf
http://www.worms.de/downloads/Hes-Registraturplan_1908.pdf
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 16:47 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.meschede.de/kultur/stadtarchiv/stadtarchiv.php
Das Stadtarchiv bietet auch einige Findmittel online an (PDF-Dateien).
Es wurden auch stadtgeschichtliche Beiträge bereitgestellt. Wenig überzeugend sind freilich die Ausführungen zu den Hexenverfolgungen unter
http://www.meschedeneu.kdvz.de/stadtinfo/geschichte/Justizwesen.pdf
Es fehlt jeglicher Literaturhinweis.
Das Stadtarchiv bietet auch einige Findmittel online an (PDF-Dateien).
Es wurden auch stadtgeschichtliche Beiträge bereitgestellt. Wenig überzeugend sind freilich die Ausführungen zu den Hexenverfolgungen unter
http://www.meschedeneu.kdvz.de/stadtinfo/geschichte/Justizwesen.pdf
Es fehlt jeglicher Literaturhinweis.
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 16:31 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ein lesenswerter Bericht bei ARCHIV.net.
Zitat:
Diesen Gedanken griff Prof. Dr. Janbernd Oebbecke (Universität Münster, Kommunalwissenschaftliches Institut) in seinem Vortrag über die ‚Archivbenutzung in einem rechtlich veränderten Umfeld‘ auf und unterstrich, dass es das ausdrückliche Ziel des Archivgesetzes des Landes NRW (ArchG) von 1989 sei, den Zugang zu den Archiven sicherzustellen. Dieser sei zwar an rechtliche Beschränkungen gebunden, und es werde nach Benutzergruppen – abgebende Behörde, Betroffene, Dritte – unterschieden, im Grundsatz aber sei der Zugang zu den (kommunalen) Archiven aus grundrechtlichen und kommunalrechtlichen Erwägungen, insbesondere dem allgemeinen Zugang zu kommunalen Einrichtungen, nur aus sachlich gebotenen Erwägungen einschränkbar. Das Ziel der Zugänglichmachung von Verwaltungsschriftgut verbinde das ArchG mit dem jüngeren Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG) von 2002, das auf ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht mit dem Ziel der demokratischen Kontrolle der Verwaltungen abziele. In der Benennung der Ablehnungsgründe sei es präziser als das ArchG, auch werde der Datenschutz gegenüber dem Informationsanspruch geringer gewichtet als in früheren Gesetzen. Abschließend ging der Referent auf die Widersprüche zwischen ArchG und IFG ein, die zu der kuriosen Situation führen könnten, dass Akten zwar während ihres Lebenszyklus in der Verwaltung Dritten zugänglich seien, nach Abgabe an das Archiv aber während der Sperrfristen durch Dritte nicht genutzt werden könnten. Oebbecke plädierte unter Verweis auf die Bestimmung des ArchG, das die Zugänglichkeit durch andere Rechtsvorschriften nicht einschränke, dafür, den BenutzerInnen der Archive ein Akteneinsichtsrecht entsprechend den weiter gefassten Regelungen des IFG zu gewähren.
In diese Richtung argumentierte auch Dr. Alexander Dix (Landesbeauftragter für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg), der hervorhob, dass dem Amtsgeheimnis in der öffentlichen Diskussion eine immer geringere Rolle beigemessen werde. Es sei gerade das Ziel der Informationsfreiheitsgesetze, eine stärkere Kontrolle des Verwaltungshandelns durch die BürgerInnen zu erreichen. Die Widersprüche zwischen Archivgesetzen und Informationsfreiheitsgesetzen verwiesen auf ein zweifaches Transparenzgefälle: Zunächst seien die Informationsfreiheitsgesetze deutlich zugangsfreundlicher, nach Ablauf der Sperrfristen wiesen jedoch die Archivgesetze die weitergehenden Zugangsrechte auf. Diese Unterschiede sollten seiner Meinung nach durch ein Informationsgesetzbuch gelöst werden, das die verschiedenen gesetzlichen Regelungen zusammenfasse. Dabei müsste das Archivgesetz allerdings als eigenständige Materie erhalten bleiben, weil es nicht nur den Informationszugang, sondern auch die wissenschaftliche Auswertung des archivwürdigen Schriftgutes regele. Abschließend rief er zu einem Bündnis von ArchivarInnen und Informationsfreiheitsbeauftragten auf, die gemeinsam für die allgemeine Zugänglichkeit auch der Metadaten, die dauerhafte Dokumentation aller wichtigen Verwaltungsprozesse, kurz gegen eine spurlose Verwaltung eintreten sollten.
Zitat:
Diesen Gedanken griff Prof. Dr. Janbernd Oebbecke (Universität Münster, Kommunalwissenschaftliches Institut) in seinem Vortrag über die ‚Archivbenutzung in einem rechtlich veränderten Umfeld‘ auf und unterstrich, dass es das ausdrückliche Ziel des Archivgesetzes des Landes NRW (ArchG) von 1989 sei, den Zugang zu den Archiven sicherzustellen. Dieser sei zwar an rechtliche Beschränkungen gebunden, und es werde nach Benutzergruppen – abgebende Behörde, Betroffene, Dritte – unterschieden, im Grundsatz aber sei der Zugang zu den (kommunalen) Archiven aus grundrechtlichen und kommunalrechtlichen Erwägungen, insbesondere dem allgemeinen Zugang zu kommunalen Einrichtungen, nur aus sachlich gebotenen Erwägungen einschränkbar. Das Ziel der Zugänglichmachung von Verwaltungsschriftgut verbinde das ArchG mit dem jüngeren Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG) von 2002, das auf ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht mit dem Ziel der demokratischen Kontrolle der Verwaltungen abziele. In der Benennung der Ablehnungsgründe sei es präziser als das ArchG, auch werde der Datenschutz gegenüber dem Informationsanspruch geringer gewichtet als in früheren Gesetzen. Abschließend ging der Referent auf die Widersprüche zwischen ArchG und IFG ein, die zu der kuriosen Situation führen könnten, dass Akten zwar während ihres Lebenszyklus in der Verwaltung Dritten zugänglich seien, nach Abgabe an das Archiv aber während der Sperrfristen durch Dritte nicht genutzt werden könnten. Oebbecke plädierte unter Verweis auf die Bestimmung des ArchG, das die Zugänglichkeit durch andere Rechtsvorschriften nicht einschränke, dafür, den BenutzerInnen der Archive ein Akteneinsichtsrecht entsprechend den weiter gefassten Regelungen des IFG zu gewähren.
In diese Richtung argumentierte auch Dr. Alexander Dix (Landesbeauftragter für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg), der hervorhob, dass dem Amtsgeheimnis in der öffentlichen Diskussion eine immer geringere Rolle beigemessen werde. Es sei gerade das Ziel der Informationsfreiheitsgesetze, eine stärkere Kontrolle des Verwaltungshandelns durch die BürgerInnen zu erreichen. Die Widersprüche zwischen Archivgesetzen und Informationsfreiheitsgesetzen verwiesen auf ein zweifaches Transparenzgefälle: Zunächst seien die Informationsfreiheitsgesetze deutlich zugangsfreundlicher, nach Ablauf der Sperrfristen wiesen jedoch die Archivgesetze die weitergehenden Zugangsrechte auf. Diese Unterschiede sollten seiner Meinung nach durch ein Informationsgesetzbuch gelöst werden, das die verschiedenen gesetzlichen Regelungen zusammenfasse. Dabei müsste das Archivgesetz allerdings als eigenständige Materie erhalten bleiben, weil es nicht nur den Informationszugang, sondern auch die wissenschaftliche Auswertung des archivwürdigen Schriftgutes regele. Abschließend rief er zu einem Bündnis von ArchivarInnen und Informationsfreiheitsbeauftragten auf, die gemeinsam für die allgemeine Zugänglichkeit auch der Metadaten, die dauerhafte Dokumentation aller wichtigen Verwaltungsprozesse, kurz gegen eine spurlose Verwaltung eintreten sollten.
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 16:25 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
BioMed Central just released (Mis)Leading Open Access Myths, a catalog of 11 objections to OA with a careful reply to each one. The objections are distilled from the publishers' testimony in the UK inquiry. This is a superb aid for advocates and for the House of Commons Science and Technology Committee as it digests the testimony of the publishers.
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 15:24 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Jenks hat in der VL Mittelalter wieder neue Links eingetragen:
http://www.erlangerhistorikerseite.de/ma/neu.html
Herausgegriffen sei Frau Heckmanns sehr verdienstvolle Heraldik-Seite, die insbesondere eine Bibliographie wichtiger Wappenbücher mit Nachweis von Internetquellen enthält:
http://www.people.freenet.de/heckmann.werder/Heraldik.htm
http://www.erlangerhistorikerseite.de/ma/neu.html
Herausgegriffen sei Frau Heckmanns sehr verdienstvolle Heraldik-Seite, die insbesondere eine Bibliographie wichtiger Wappenbücher mit Nachweis von Internetquellen enthält:
http://www.people.freenet.de/heckmann.werder/Heraldik.htm
KlausGraf - am Samstag, 20. März 2004, 18:36 - Rubrik: Hilfswissenschaften
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die grössten sind zusammengestellt unter
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/03/msg00149.html
bzw. aktualisiert unter:
http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften
Die vielleicht schönste ist auch die wohl unbekannteste: Bibliotheca Corviniana
http://www.corvina.oszk.hu/ (Corvinak aufrufen)
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/03/msg00149.html
bzw. aktualisiert unter:
http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften
Die vielleicht schönste ist auch die wohl unbekannteste: Bibliotheca Corviniana
http://www.corvina.oszk.hu/ (Corvinak aufrufen)
KlausGraf - am Freitag, 19. März 2004, 22:24 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Im Rahmen des Digitalisierungsprojekts Nordnum (Bücher des 19. Jahrhunderts zum französischen Norden, Raum Lille) gibt es auch einen Band mit Abbildungen von mittelalterlichen Dokumenten (mässige Scanqualität):
http://nordnum.univ-lille3.fr/sdx/nordnum/fiche.xsp?id=B590092101_00014.798_001&q=t2011&n=36&p=1
http://nordnum.univ-lille3.fr/sdx/nordnum/fiche.xsp?id=B590092101_00014.798_001&q=t2011&n=36&p=1
KlausGraf - am Freitag, 19. März 2004, 15:18 - Rubrik: Hilfswissenschaften
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.inschriften.uni-greifswald.de/html/buchstabenformen.html
Eine kurze Einführung der Greifswalder Arbeitsstelle der Göttinger Inschriftenkommission.
Eine kurze Einführung der Greifswalder Arbeitsstelle der Göttinger Inschriftenkommission.
KlausGraf - am Freitag, 19. März 2004, 15:02 - Rubrik: Hilfswissenschaften
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Freitag, 19. März 2004, 12:42 - Rubrik: Hilfswissenschaften
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Auf den ersten Beitrag vom 11. März 2003 wird Bezug genommen:
http://archiv.twoday.net/stories/11200/
Wie verhält es sich mit dem Bundesarchiv? In den Kommentaren zum Weblog http://log.netbib.de wird angesprochen, dass dieses Archiv das eigene Fotografieren verbietet.
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage im Bundesarchivgesetz oder in der Benutzungsverordnung? Das sehe ich nicht.
Bundesarchivbenutzungsverordnung
http://www.bundesarchiv.de/benutzung/rechtsgrundlagen/benutzungsverordnung/index.html
Hier wird gar nichts über die Anfertigung von Reproduktionen ausgesagt, es wird auch nicht untersagt, diese an Dritte weiterzugeben.
In welcher Weise ein Benutzer Archivgut benutzt (ob mit Bleistift als Exzerpt oder Abschrift, mit Diktaphon oder mit Digitalkamera), wird von den Archivgesetzen nicht geregelt, seine grundgesetzlich geschützte Handlungsfreiheit, wobei bei wiss. Benutzung auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in die Waagschale zu werfen ist, wird also nicht gesetzlich eingeschränkt. Zulässig sind Vorschriften, die der Bestandserhaltung und der Aufrechterhaltung eines geordneten Benutzungsbetriebs (keine Störung der Arbeitsabläufe des Archivs und anderer Nutzer) dienen. Wird ohne Blitz fotografiert, kann aus diesen Gründen das Abfotografieren nicht untersagt werden. (Vorausgesetzt wird hier, dass eine Reproduktionen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht untersagt werden kann.)
Was die NUTZUNG der Reproduktionen angeht, so wehren sich Archive aus fiskalischen Gründen gegen die Eigenfotografie (siehe den zitierten Beitrag in ARCHIVALIA), da sie befürchten, dass ihnen Reprogebühren entgehen.
Die mehr als fragwürdige Anordnung von Reproduktionsgebühren insbesondere bei Online-Wiedergabe (jährliche Gebühr) durch das Bundesarchiv hat schon dazu geführt, dass eine Freiburger Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver auf Abbildungen verzichten musste. Mehr dazu in INETBIB 2002
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg09588.html
Bundesarchiv-Kostenverordnung von 2000
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/abteilungen/abtg/12.pdf
Ein Erlass für wiss. Zwecke ist danach nicht möglich.
Da die Kostenverordnung nur für das Benutzungsverhältnis gilt, ist eine Bindungswirkung hinsichtlich Dritter, die Archivgut reproduzieren, zu verneinen.
Dass diese Kosten-Ordnung mit höherrangigem Recht (BArchG) vereinbar ist, wage ich zu bezweifeln.
Kann das Bundesarchiv beliebig Archivgut nach eigenem Ermessen auf eigenem Server online frei zugänglich machen, müssen Wissenschaftler aber prohibitive jährliche Gebühren entrichten, so sind sowohl der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 GG) als auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit tangiert, da auf diese Weise de facto ein staatliches Forschungsmonopol zustandekommt, das es nicht geben darf bzw. das nur bei hochrangigen Gemeinwohlinteressen zulässig erscheint (z.B. "Eigenforschung" der Stasi-Unterlagenbehörde). Man wird dies als wesentliche Entscheidung einzuschätzen haben, die der Gesetzgeber hätte regeln müssen.
Es ist zu hoffen, dass irgendwann auf dem Verwaltungsgerichtswege eine Klärung zustande kommt.
http://archiv.twoday.net/stories/11200/
Wie verhält es sich mit dem Bundesarchiv? In den Kommentaren zum Weblog http://log.netbib.de wird angesprochen, dass dieses Archiv das eigene Fotografieren verbietet.
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage im Bundesarchivgesetz oder in der Benutzungsverordnung? Das sehe ich nicht.
Bundesarchivbenutzungsverordnung
http://www.bundesarchiv.de/benutzung/rechtsgrundlagen/benutzungsverordnung/index.html
Hier wird gar nichts über die Anfertigung von Reproduktionen ausgesagt, es wird auch nicht untersagt, diese an Dritte weiterzugeben.
In welcher Weise ein Benutzer Archivgut benutzt (ob mit Bleistift als Exzerpt oder Abschrift, mit Diktaphon oder mit Digitalkamera), wird von den Archivgesetzen nicht geregelt, seine grundgesetzlich geschützte Handlungsfreiheit, wobei bei wiss. Benutzung auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in die Waagschale zu werfen ist, wird also nicht gesetzlich eingeschränkt. Zulässig sind Vorschriften, die der Bestandserhaltung und der Aufrechterhaltung eines geordneten Benutzungsbetriebs (keine Störung der Arbeitsabläufe des Archivs und anderer Nutzer) dienen. Wird ohne Blitz fotografiert, kann aus diesen Gründen das Abfotografieren nicht untersagt werden. (Vorausgesetzt wird hier, dass eine Reproduktionen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht untersagt werden kann.)
Was die NUTZUNG der Reproduktionen angeht, so wehren sich Archive aus fiskalischen Gründen gegen die Eigenfotografie (siehe den zitierten Beitrag in ARCHIVALIA), da sie befürchten, dass ihnen Reprogebühren entgehen.
Die mehr als fragwürdige Anordnung von Reproduktionsgebühren insbesondere bei Online-Wiedergabe (jährliche Gebühr) durch das Bundesarchiv hat schon dazu geführt, dass eine Freiburger Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver auf Abbildungen verzichten musste. Mehr dazu in INETBIB 2002
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg09588.html
Bundesarchiv-Kostenverordnung von 2000
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/abteilungen/abtg/12.pdf
Ein Erlass für wiss. Zwecke ist danach nicht möglich.
Da die Kostenverordnung nur für das Benutzungsverhältnis gilt, ist eine Bindungswirkung hinsichtlich Dritter, die Archivgut reproduzieren, zu verneinen.
Dass diese Kosten-Ordnung mit höherrangigem Recht (BArchG) vereinbar ist, wage ich zu bezweifeln.
Kann das Bundesarchiv beliebig Archivgut nach eigenem Ermessen auf eigenem Server online frei zugänglich machen, müssen Wissenschaftler aber prohibitive jährliche Gebühren entrichten, so sind sowohl der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 GG) als auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit tangiert, da auf diese Weise de facto ein staatliches Forschungsmonopol zustandekommt, das es nicht geben darf bzw. das nur bei hochrangigen Gemeinwohlinteressen zulässig erscheint (z.B. "Eigenforschung" der Stasi-Unterlagenbehörde). Man wird dies als wesentliche Entscheidung einzuschätzen haben, die der Gesetzgeber hätte regeln müssen.
Es ist zu hoffen, dass irgendwann auf dem Verwaltungsgerichtswege eine Klärung zustande kommt.
KlausGraf - am Donnerstag, 18. März 2004, 22:23 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
In unglaublich schlechter Scan-Qualität stellt die UB Kiel eine personengeschichtliche Arbeit online bereit:
http://www.uni-kiel.de/ub/digiport/ab1800/wis.html
Nachtrag: Das Dokument wurde aus dem Netz genommen.
http://www.uni-kiel.de/ub/digiport/ab1800/wis.html
Nachtrag: Das Dokument wurde aus dem Netz genommen.
KlausGraf - am Donnerstag, 18. März 2004, 21:41 - Rubrik: Universitaetsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Es legt ein Linkverzeichnis vor, das auch Publikationen aus archivischer Sicht berücksichtigt:
http://nestor.sub.uni-goettingen.de/
Der Berg kreißte ...
http://nestor.sub.uni-goettingen.de/
Der Berg kreißte ...
KlausGraf - am Donnerstag, 18. März 2004, 20:56 - Rubrik: Digitale Unterlagen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
rom: "Silke Walther" <Silke.Walther@gmx.net>
Subject: TU Chemnitz Below: dipl. Archivsachbearbeiter(in)
Date: Tue, 16 Mar 2004 13:49:11 +0100
------------------------------------------------------------
Im Universitätsarchiv der Technischen Universität Chemnitz ist ab dem
1.6.2004 eine Stelle als teilzeitbeschäftigte/r
Archivsachbearbeiter/in (50%)
(Verg.-Gr. Vb BAT-O)
befristet für die Dauer von 2 Jahren zu besetzen.
Arbeitsaufgaben:
- selbständige Übernahme, Bewertung, Ordnung und Verzeichnung von Unterlagen
- Betreuung und Beratung der Benutzer des Universitätsarchivs, schriftliche
Auskunftserteilung, Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
- Mitarbeit bei Publikationen und der Öffentlichkeitsarbeit des
Universitätsarchivs
Anforderungen:
- Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als
Diplomarchivar/in (FH)
- gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, Augias, HTML)
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
Die/der Bewerberin/Bewerber muss die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 125
Abs. 4 Sächsisches Hochschulgesetz (Eignung für den öffentlichen Dienst)
erfüllen.
Die Bewerber/innen müssen die Voraussetzungen für eine befristete
Einstellung gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG und die Fördervoraussetzung gemäß
Altersteilzeitgesetz erfüllen. Demnach können nur Absolvent/innen
unmittelbar nach dem Studienabschluss oder arbeitslos/arbeitssuchend
gemeldete Bewerber/innen berücksichtigt werden, die noch nicht in einem
befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Freistaat Sachsen
standen.
Die TU Chemnitz ist bemüht, Frauen besonders zu fördern und bittet
qualifizierte Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben. Bewerbungen
schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden bis 15.04.2004 erbeten an:
Technische Universität Chemnitz
Dezernat Personal
09107 Chemnitz
Rückfragen:
Tel. 03 71 5 31 26 94
E-Mail: stephan.luther@hrz.tu-chemnitz.de
Aus: H-MUSEUM
WWW: http://www.h-museum.net
Subject: TU Chemnitz Below: dipl. Archivsachbearbeiter(in)
Date: Tue, 16 Mar 2004 13:49:11 +0100
------------------------------------------------------------
Im Universitätsarchiv der Technischen Universität Chemnitz ist ab dem
1.6.2004 eine Stelle als teilzeitbeschäftigte/r
Archivsachbearbeiter/in (50%)
(Verg.-Gr. Vb BAT-O)
befristet für die Dauer von 2 Jahren zu besetzen.
Arbeitsaufgaben:
- selbständige Übernahme, Bewertung, Ordnung und Verzeichnung von Unterlagen
- Betreuung und Beratung der Benutzer des Universitätsarchivs, schriftliche
Auskunftserteilung, Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
- Mitarbeit bei Publikationen und der Öffentlichkeitsarbeit des
Universitätsarchivs
Anforderungen:
- Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als
Diplomarchivar/in (FH)
- gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, Augias, HTML)
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
Die/der Bewerberin/Bewerber muss die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 125
Abs. 4 Sächsisches Hochschulgesetz (Eignung für den öffentlichen Dienst)
erfüllen.
Die Bewerber/innen müssen die Voraussetzungen für eine befristete
Einstellung gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG und die Fördervoraussetzung gemäß
Altersteilzeitgesetz erfüllen. Demnach können nur Absolvent/innen
unmittelbar nach dem Studienabschluss oder arbeitslos/arbeitssuchend
gemeldete Bewerber/innen berücksichtigt werden, die noch nicht in einem
befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Freistaat Sachsen
standen.
Die TU Chemnitz ist bemüht, Frauen besonders zu fördern und bittet
qualifizierte Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben. Bewerbungen
schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden bis 15.04.2004 erbeten an:
Technische Universität Chemnitz
Dezernat Personal
09107 Chemnitz
Rückfragen:
Tel. 03 71 5 31 26 94
E-Mail: stephan.luther@hrz.tu-chemnitz.de
Aus: H-MUSEUM
WWW: http://www.h-museum.net
KlausGraf - am Donnerstag, 18. März 2004, 00:35 - Rubrik: Personalia
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Etwa 415 vom Bürgernetz Bayreuth eingescannte Kirchenbücher, die nach Absprache mit den Gemeinden ins Internet gestellt werden sollten, sind zum Stein des Anstoßes beim Landeskirchlichen Archiv geworden.
Vom Landeskirchlichen Archiv wurden wir aufgefordert, die Kirchenbücher aus dem Netz zu nehmen. Wir teilen die Auffassung des Landeskirchlichen Archives nicht, da wir den Auftrag von den Kirchengemeinden erhalten haben. Um dennoch ein positives Zeichen für bevorstehende Gespräche zu setzen, haben wir uns entschlossen, vorübergehend dem Wunsch des Landeskirchenamtes zu entsprechen und die Seiten zu deaktivieren ...
weiterlesen
Was da nur wieder für Gründe dahinter stehen ? Wohl sicher befürchtete finanzielle Mindereinnahmen bei online-Recherche.
Vom Landeskirchlichen Archiv wurden wir aufgefordert, die Kirchenbücher aus dem Netz zu nehmen. Wir teilen die Auffassung des Landeskirchlichen Archives nicht, da wir den Auftrag von den Kirchengemeinden erhalten haben. Um dennoch ein positives Zeichen für bevorstehende Gespräche zu setzen, haben wir uns entschlossen, vorübergehend dem Wunsch des Landeskirchenamtes zu entsprechen und die Seiten zu deaktivieren ...
weiterlesen
Was da nur wieder für Gründe dahinter stehen ? Wohl sicher befürchtete finanzielle Mindereinnahmen bei online-Recherche.
Item - am Mittwoch, 17. März 2004, 07:47 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen