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Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung; Institut für Geschichte der Medizin, Charité Berlin (DFG-Projekt He 2220/6 Die Wahrnehmung psychischen Krankseins in den Krankenakten der Berliner Charité, 1880-1900 )
Datum, Ort: 17.05.2007-19.05.2007, Berlin

Bericht von:
Michaela Ralser, Fakultät für Bildungswissenschaften, Universität Innsbruck für H-SOZ-U-KULT
E-Mail:

Vom 17. bis 19. Mai 2007 fand am Institut für Geschichte der Medizin an der Berliner Charité die zweite Tagung einer Reihe [1] statt, welche die psychiatrische Krankenakte als Quelle der Wissenschaftsgeschichte ins Zentrum stellte. Eine Förderung der Heinrich-Böll-Stiftung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft [2] ermöglichte einen spannenden Dialog zwischen NachwuchswissenschaftlerInnen und solchen, die im Feld der Psychiatrie-, Medizin- und Wissenschaftsgeschichte schon seit langem zu Hause sind. Dass die Tagung ein Gewinn für alle Beteiligten wurde, ist zuallererst der klugen und umsichtigen Organisation der Veranstalter unter der wissenschaftlichen Leitung von Viola Balz, Volker Hess und Katharina Weikl zu verdanken.

Das Gewicht der Quelle...

Darüber, dass sich die psychiatrische Krankenakte als Ensemble eines vielstimmigen Aussage- (Michel Foucault) und Aufschreibesystems (Friedrich A. Kittler) auf herausragende Weise eignet, Auskunft zu geben über Arbeitsorganisation, Datenerhebungsverfahren, Aufzeichnungspraxis, Theorieverarbeitung und -aneignung der Klinik, respektive der Anstalt, herrscht(e) unter den TeilnehmerInnen Einigkeit. Ebenso darüber, dass sie ein Material besonderer Qualität darstellt, Wissenschaft als Praxis (Bruno Latour) und als soziale Aktivität (Pierre Bourdieu, Timothy Lenoir) zu untersuchen und Praktiken empirischer Erkenntnisgewinnung, Diagnosebildung und Behandlungsgewohnheiten zu rekonstruieren und daraus Aussagen von Gewicht zu schöpfen für eine vertiefte Kenntnis der historischen Praxis der psychiatrischen Wissenschaft und „Klinik“. Gewissheit herrschte unter den TeilnehmerInnen auch darüber, dass sich die Krankengeschichte, respektive Krankenakte – trotz ihrer doppelten Erzählstruktur, der Binnenerzählung der PatientInnen und der Rahmenerzählung der Kliniker (Wolfgang Müller-Funk) – ihrer Herkunft nicht entziehen könne (Gerhard Bader), Dokumentationsmittel der Psychiatrie als Institution und Disziplin (Robert Castel) zu sein und Aufschreibesystem im Rahmen der Ordnung der Pathologie (Michel Foucault). Gegen den Strich gelesen aber würde sie dennoch die Sicht auf den Patienten, die Patientin und unter besonders günstigen Bedingungen (insbesondere im Falle des Vorhandenseins von Ego-Dokumenten) auch die Sicht und Aktivität der Patienten und Patientinnen freigeben, zumindest soweit, als sie vertieften Einblick in die Interaktions- und Kommunikationsprozesse zwischen den „Kranken“ und ihren „Behandlern“ ermöglichte, auch dann, wenn deren Beiträge regelmäßig mit unterschiedlicher Macht ausgestattet blieben.

Eine Fülle von Forschungsunternehmungen und -fragen

Standen in der letztjährigen Fachtagung methodologische Gesichtspunkte (Quellengattung, Auswahlkriterien und Interpretationsverfahren) im Vordergrund, rückte auf der diesjährigen Forschungskonferenz die konkrete „Arbeit am Fall“ ins Zentrum der Auseinandersetzung. Am Beispiel eines Einzelfalls sollte die jeweilige methodische Herangehensweise und spezifische Fragestellung am Material fokussiert werden. Zuallererst beeindruckt die Fülle der Forschungsunternehmungen. Standen in den letzten Jahrzehnten nur vereinzelnd psychiatriehistorische Arbeiten zur Verfügung, welche sich explizit und mit Gewicht der Quelle „Krankengeschichte“ bedienten, scheint die Beschäftigung mit der psychiatrischen Krankenakte nun auch im deutschen Sprachraum an Boden zu gewinnen. Elf BeiträgerInnen (neun Frauen und zwei Männer) aus Deutschland, der Schweiz und Österreich präsentierten ihre zum Teil umfangreichen Krankenaktenstudien. Sechs ProjektkommentatorInnen (Eric Engstrom, Volker Hess, David Lederer, Maike Rotzoll, Kai Sammet, Heinz-Peter Schmiedebach) und zwei Tagungskommentatorinnen (Marietta Meier, Karen Nolte) begleiteten die Projektpräsentationen mit anregenden Kritik- und Diskussionsbeiträgen. Dies stellte ein – wie ich meine – in jeder Hinsicht gewinnbringendes und ein die Auseinandersetzung förderndes Tagungsdesign dar.

Im Zentrum die Krankenakte. Zehn Forschungsprojekte in Diskussion

Der erste Tagungsbeitrag (Ulla Rinkes) stellte insofern eine Ausnahme dar, als dass er sich mit einer Zeit vor dem Beginn der modernen Psychiatrie beschäftigte. Rinkes suchte entlang von Votivtafeln und Mirakelbucheinträgen und mit Hilfe der Rekonstruktion der Kranken- und Lebensgeschichten der VotandInnen, jene psychischen Ausnahmephänomene im Bayern der Barockzeit zu umreißen, die zu pastoralen Interventionen, religiösen Behandlungsversuchen und Besessenheitsattesten Anlass gaben und schließlich als „wundersame“ Heilungen in der Votivkunst „bezeugt“ sind. Stellvertretend steht das Beispiel für die Bedeutsamkeit der Vorzeit der Psychiatrie auch für eine moderne Psychiatriegeschichte, zumal sie interessante Parallelen aufweist: eine Schulung in Kasuistik war – wie der Kommentator David Lederer feststellte – auch im Rahmen der Moralpredigt üblich, ebenso wie bald eine formalisierte Praxis der Falleinträge in das Mirakelbuch. Das Bezeugen des Heilungsvorgangs ist längst nicht auf die „Psychiatrie“geschichte vor 1800 und auf den Wirksamkeitsnachweis der „geistigen Arznei“ beschränkt (Volker Hess), ebenso wenig wie die zirkuläre Diagnosebildung als Aushandlungsprozess zwischen den „Kranken“, ihren „Heilern“ und der sie umgebenden Kultur. Wie die Funktion der Krankenakte ist auch jene der Votivakte – letztere auch als Propagandamittel im Rahmen der Wallfahrtsindustrie zu lesen – analyseseitig zu berücksichtigen (David Lederer). Der Gewinn einer retrograden Diagnostik – wie sie Rinkes zu unternehmen sucht – wurde vom Auditorium mehrheitlich in Zweifel gezogen.

Mit der wechselseitigen Verarbeitung unterschiedlicher, sich ergänzender Quellen arbeitet auch das Forschungsprojekt der „AG Psychiatriegeschichte des Innsbrucker Instituts für Geschichte und Ethnologie“. Maria Heidegger präsentierte eine Fallgeschichte aus der Anfangszeit der k. k. Irrenanstalt im historischen Tirol des Vormärz, genau genommen: eine Konfliktgeschichte. Sie suchte mit Hilfe von Victor Turners Sozialdrama, jene Szenen und Akteure des Anfangs zu bestimmen, welche aus der parallelen Lektüre einer Krankenakte und eines (diese verarbeitenden) Untersuchungsberichts des Protomedikus hervorgehen. Interessant ist der Befund, dass für den Anfang der Anstalt weder die „siegreichen“ Akteure (Geistlichkeit, Ärzteschaft und Priesterpatient) noch die als „erfolgreich“ angesehenen Behandlungsmethoden (mit und ohne Anwendung von Zwangsmitteln), weder die erwartbaren Bündnisse, noch der prognostizierbare Ausgang des gesundheitsbehördlichen Prüfverfahrens feststehen. Den Kommentator, Kai Sammet, interessierten dann auch weniger die einzelnen Konfliktparteien und deren Konstellation (diese seien in der Psychiatriegeschichte mehrfach beschrieben) als vielmehr die Konfliktlinien und die entscheidende Frage: Wer ist zum besagten Zeitpunkt „Herrscher“ der Anstalt und, wer „Herrscher des Aufschreibesystems?

Nicht nur von „restrainment“ und „non-restrainment“, wie im Haller Beispiel, sondern von den in die Behandlungsvorgänge selbst eingearbeiteten Gewalt- und Disziplinartechniken handelte der nächste Beitrag. Welchem Vorgang die Verabreichung der Brechweinsteinsalbe als eine der „heroischen Kuren“ der frühen Klinik geschuldet ist, untersuchte Salina Braun anhand einer vergleichenden Krankenaktenstudie aus dem Bestand der preußischen Irrenheilanstalt Siegburg bei Bonn. Es ging ihr um die Persistenz (das sogenannte Siegburger Verfahren kam über 40 Jahre zur Anwendung) und Adaptionsfähigkeit dieser und vergleichbarer drastischer Behandlungsmethoden, welche sowohl medizintheoretischen Neuerungen als auch wechselnde Annahmen über Wirkweise und -ziel (Blutentgiftung, Schmerzableitung, etc.) überdauerten. In Kommentar und Diskussion wurde versucht, der Frage nachzugehen, inwieweit sich Foucaults Disziplinarthese auch auf das therapeutische Regime anwenden ließe, der Begriff der „heroischen Kuren“ nicht „fahrlässig“ irreführend sei (Heinz-Peter Schmiedebach), ob die theoretische Inkommensurabilität einer zeitgenössischen Therapieform nicht allzu voreilig veranlasst, auf ihre Unwirksamkeit zu schließen, respektive verleitet, den Gedanken zu vernachlässigen dass es auch in der heutigen Medizin durchaus angemessen erscheint, bei einer 10prozentigen Heilungschance grobe Körperverletzungen zu riskieren (Volker Hess).

Um Selbstwahrnehmung und Selbstdeutung von Krankheitsphänomenen durch die männlichen Psychiatriepatienten der Berliner Charitè der Jahrhundertwende (1880-1900) ging es in dem von Annett Bretthauer vorgestellten, besonders datendichten Teilprojekt der DFG-Studie zur „Wahrnehmung psychischen Krankseins“. Das Projekt interessiert sich in erster Linie für die in den Akten überlieferten Selbstzeugnisse der Patienten – von abgefangenen Briefen, ausführlichen Selbstbeschreibungen bis zu flüchtigen Notizen aus der unmittelbaren Hand der Patienten. „Diese schwachen, aber doch vernehmlichen Stimmen“ (Bretthauer) werden transkribiert, zusammen mit den anderen Aktenstücken in Datenbanken erfasst und mit Hilfe des Computerprogramms Atlas.ti verarbeitet. Dass mit der computergestützten Erstausarbeitung besonders ausführlicher Akten meist den Krankengeschichten bürgerlicher Patienten oder solcher mit Gerichtsbezug (Gutachten) der Vorzug gegeben wird (Volker Hess), muss für den Anfang riskiert werden; der verfahrenstechnischen Textauslösung aus dem Aktenzusammenhang (Marietta Meier) wird durch das Anlegen von Patientenscripts begegnet. Wie sich die dem Verfahren geschuldete Produktion „flacher Texte“, denen weder die Hierarchisierung der Information noch die formale „Ästhetik“ der Akte mehr anzusehen sind (Michaela Ralser) auf den Interpretationsprozess auswirken, steht zur Zeit noch offen. Auf die Tatsache, dass auch im Falle von Ego-Dokumenten (ob frei oder im Auftrag des Arztes verfasst) berücksichtigt werden muss, dass ihre Überlieferung bedingungslos dem Urteil der Sammelwürdigkeit durch den Arzt unterliegt, machte die Kommentatorin Maike Rotzoll im Anschluss noch einmal aufmerksam.

Mit ungewöhnlichen Erinnerungsstücken aus dem Erfahrungsraum der Psychiatrie der Jahrhundertwende beschäftigt sich auch das Dissertationsprojekt von Monika Ankele. Hier gilt das Interesse ausschließlich den weiblichen Patientinnen. Mit dem Fragefokus auf die Körperpraktiken des „sich Kleidens und Haar Tragens“ verarbeitet sie die Artefakte der weiblichen KünstlerInnen aus der Prinzhornsammlung mit den Rekonstruktionen ihrer Krankengeschichten aus den Beständen der Anstalten Heidelberg und Emmendingen sowie dem Privatsanatorium Bellevue. Inwiefern der von Ankele in Aussicht genommene Zugang zur authentischen Erfahrung der Patientinnen über den Weg der Umgehung der sprachlichen Ebene gelingen kann, steht, so die Kommentatorin Maike Rotzoll, derzeit noch offen, interessant ist die wechselseitige Verarbeitung der Schrift- und Objekt-Quellen allemal. Auch böte die Arbeit Gelegenheit, einem längst überfälligen Desiderat der Psychiatriegeschichte – der AkteurInnenposition der Pflegepersonen (zumal am direktesten mit der Überwachung der Körperpraktiken der PatientInnen befasst) – mehr Rechnung zu tragen (Marietta Meier).

Sophie Ledebur, welche erstmals systematisch den seit kurzem zugänglichen Krankenaktenbestand der Niederösterreichischen Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ bearbeitet (1918-1938), richtete auf dem Hintergrund der Fragestellung nach der zeitspezifischen Funktion der Anstaltspsychiatrie zwischen Sozial- und Gesundheitspolitik ihr Forschungsinteresse am Beispielfall der „Psychopathischen Persönlichkeit“ auf die diskursive Herstellung, Transformation und Formalisierung von Diagnosekomplexen in den Krankenakten der Zwischenkriegszeit. Eine besonders ausführliche Krankenakte diente als Fallstudie: Sie beschreibt eine Patientenkarriere quer durch zahlreiche Anstalten Europas, kurzzeitig unterbrochen durch Gefängnisaufenthalte, bestückt mit einer Vielzahl an Gutachten mit wechselnden Krankheitsbildern, zuletzt jenes der „Psychopathie“. Die Diskussion im Anschluss fokussierte die Quellenunterscheidung von Krankengeschichte und Gutachten (Volker Hess), die Differenzierung von Diagnosetypen (Aufnahmediagnose, klinische Diagnose, etc.), die Bedeutung anstaltsspezifischer oder übergreifender Diagnoseschlüssel, die Berücksichtigung lokaler Verfertigungen von Wissen und nicht zuletzt die Dimension des „Clinical Reasoning“ als wenig (natur-)wissenschaftlichem Verfahren (Kai Sammet). Zeitspezifische Habitualisierungen im Sprachgebrauch der Psychiatrie seien Gewinn bringend, so Sammet, an häufig vorkommenden – zwischen Alltags- und Fachsprache oszillierenden – Begriffen zu untersuchen (z.B. „läppisch“ u.ä.)

Die datenintensive Teilstudie von Petra Peckl und Philipp Rauh zur „Behandlung psychisch kranker und erschöpfter Soldaten in den Lazarettakten des 1. WKs“ im Rahmen des Freiburger DFG-Projekts „Krieg und medikale Kultur“ kombiniert quantitative mit qualitativen Verfahren. Die Quellenart „Lazarettakte“ mit ihren oft fehlenden Aktenteilen, mit ihren aufgrund der Kriegsbedingungen oft lakonischen Einträgen, den unverbundenen Mehrfachaufnahmen mit wechselnden Diagnosen, Behandlungen und Tauglichkeitsurteilen erschwere laut BeiträgerInnen Auswertung und Interpretation. Der Tatsache, dass die Quellen den Ansprüchen der Sozialwissenschaftler und Historiker niemals genügten, sei, so Kommentator Eric Engstrom, nur durch eine Änderung der Frageperspektive zu entkommen, respektive durch Ergänzung der Materialien, wie etwa zur beabsichtigten Bearbeitung der Fragestellung nach Transformation der Ärztedoktrin unter den Bedingungen des Krieges durch ärztliche Feldpostbriefe, Arztmemoiren u.ä. Interessant jedenfalls muten bereits die ersten Befunde der Studie an: weder fänden sich gehäuft „drastische“, vielmehr traditionelle Behandlungsmethoden in den Akten, noch würde der Simulationsvorwurf häufig erhoben – was auf eine zumindest anfängliche Uneindeutigkeit und Unsicherheit der Militärärzte den „neuen“ Phänomen gegenüber schließen lässt (Kai Sammet).

Für das Großherzogtum Hessen prüft Eva Wittig Dirk Blasius’ These die Zunahme der Anstaltsfälle am Ende des 19. Jahrhunderts sei zuallererst eine ordnungspolitische Maßnahme, die „Irrenfrage also eine Armenfrage“, an neuem Quellenmaterial. Mit Hilfe der Bourdieuschen Kapitalformen untersucht sie Überbringungs-, Einweisungs- und Anhaltegründe der psychiatrischen PatientInnen in ausgewählten Krankenaktenbeständen, mit dem Ziel der Erarbeitung einer Sozialgeschichte der Psychiatrie im späten Kaiserreich. Wenngleich offen bleiben muss, ob eine Analyse der individuellen Verfügung über die diversen Kapitalformen durch Patienten und Angehörige im sozialen Feld „Psychiatrie“ Blasius’ Strukturthese tatsächlich überprüfen können wird (Gerhard Bader), ist die Untersuchung der Handlungsbeiträge der Individuen in diesem Zusammenhang interessant, zumal aus den Arbeiten der ersten Antipsychiatriebewegung bekannt ist, dass nicht selten persönliche Verhältnisse und Familienbeziehungen für Zwangseinweisungen verantwortlich zeichneten. Man könnte mit dem Bourdieuschem Instrumentarium allerdings noch weiter gehen und wie für das universitäre Feld den Homo academicus für das psychiatrische Feld die Herstellung des Homo psychiatricus untersuchen (Heinz-Peter Schmiedebach). Ohne sozial- und geschlechtergeschichtliche Fundierungen (Karen Nolte) allerdings könnten Untersuchungen der Art, wie Wittig sie unternehmen möchte, nicht auskommen, war sich das Auditorium einig.

Viola Balz unternahm mit ihrer Geschichte der ersten Erprobungsreihe von Neuroleptika in Deutschland einen Zeitensprung in die noch wenig erforschte Psychiatriegeschichte der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts. Mithilfe der Krankenaktenanalyse der ersten „Versuchspersonen“ im Rahmen der „Megaphenerprobung am Patienten“ an der Heidelberger Universitätsklinik der 1953er Jahre suchte sie eine Epistemologie des Begriffs der „Wirksamkeit“ zu entwickeln und auf dem Hintergrund der Actor-Network-Theory jene Akteure und Vektoren präzise zu bestimmen, welche zur Herausstellung der „neuroleptischen Effektivität“ unabdingbar waren. Dazu gehören jedenfalls auch das „Sprechen machen“ des Patienten und die Allianzbildung zwischen Arzt und PatientIn. Was jeweils erkennbar sei, hänge – so Eric Engstrom – einerseits von der „Größenfassung des Netzwerks“ ab, andererseits von der Breite der in den Blick genommenen Subjektivierungsstrategien, zu denen auch die subjektivierende Wirkung der Neuroleptika selbst gezählt werden könnte. Das epistemische Objekt, das entsteht, wäre dann der (neuroleptikaerprobte) Patient, zumal sich für die Wirksamkeitsanalyse von Neuroleptika Tierversuche nicht eigneten (Volker Hess). Schon die ersten Analyseergebnisse von Viola Balz weisen die dominanten Narrative der „Neuroleptikabehandlung“ als einzigartiger Wunderdroge und Elektroschocksersatztherapie als rhetorische Strategien des Anfangs aus.

Im Zentrum des letzten Beitrags der Tagung stand die Geschichte des in der Schweiz überlebenden jüdischen Emigranten Rolf Merzbacher (1924-1983), der nach seinem ersten Zusammenbruch als Gärtner in der Arbeitskolonie knapp 40 Jahre seines Lebens in Schweizer Psychiatrien zubringt. Gregor Spuhler ging es um „Heterogenisierung des Quellenmaterials“ und um eine „maximale Diversifizierung der Zugänge“. So kann die individuelle Geschichte Merzbachers (über die Zeit beschäftigten sich zahlreiche Behörden und Institutionen mit dem „Fall“) als Geschichte der Judenverfolgung, der Schweizer Flüchtlingspolitik, psychiatrischer „Heilkunst“ und bundesdeutscher Wiedergutmachung erzählt werden. Trotz der großen Einzigartigkeit und Ausgezeichnetheit des Falls als Verlaufsdokumentation bleibe – so Kommentator Heinz-Peter Schmiedebach zu berücksichtigen, dass sobald die Gutachtensmaschine anläuft – und das tat sie hier bereits sehr früh – die Geschichte dominant von einer medikalen Kultur bestimmt wird. Was die Geschichte aber überhaupt erst erzählbar macht, ist ihr Schweizer Hintergrund: Die u.a. 1944 gestellte Diagnose „schizophrener Defektzustand“ wäre im Deutschland derselben Zeit vermutlich ein Euthanasieurteil gewesen.

Abschlusskommentar und Resümee

Die Veranstaltung endete mit den Kommentaren von Marietta Meier und Karen Nolte. Beide stellten die Vielfalt der Fragestellungen und Methoden als positiv heraus, beide bedankten sich bei den BeiträgerInnen herzlich. Während Marietta Maier die Notwendigkeit des Kontextes ins Zentrum ihres Resümees stellte, konzentrierte sich Karen Nolte auf die Wichtigkeit theoriegeleiteter methodologischen Fundierungen. Der Einzelfall sei ein Fall unter Fällen, seine Dokumentation sei Teil des institutionellen Zusammenhangs Klinik oder Anstalt. Die Krankengeschichte ist eingelassen in die (medikale) Kultur der jeweiligen Zeit und ihr Aussagesystem ist bestimmt von zeitgenössischen medizinischen und psychiatrischen Konzepten. Der Kontext sei aber auch in einem ganz konkreten Sinn zu verstehen: Zu untersuchen sei die Textur, das Gewebe, aus dem die Krankenakte besteht. Darin aufgehoben auch die Dimensionen von Zeit und Raum: Wann erfolgt was? Ein Eintrag, eine Untersuchung, eine Behandlung. Wo erfolgt es? In den Blick zu nehmen seien auch die Verräumlichung, die Verschiebungen und Verlegungen der PatientInnen innerhalb des Raums der Klinik und über diesen hinaus (Marietta Meier). Karen Nolte votierte für eine handlungstheoretische Zugangsweise, erinnerte an die wissenschaftsgeschichtliche Herkunft des Konzepts der „sozialen Akteure“ und bekräftigte seine Brauchbarkeit auch im Fall der Analyse von Krankenakten. Sie plädierte u. a. für den analytischen Einbezug auch der AkteurInnen aus der sogenannten „zweiten Reihe“, etwa der Pflegepersonen oder der Angehörigen. Den Gewinn und Mehrwert der Actor-Network-Theory sieht sie in der Sichtbarmachung der Position der PatientInnen als Teil des Netzwerkes im medizinischen Feld und zwar unabhängig von der schon traditionell berücksichtigten Arzt/Patient Beziehung, beispielsweise als aktiver Teil eines experimentellen Aufbaus, einer Versuchsanordnung, einer Behandlungsabfolge etc. Zuletzt ermuntert Nolte noch bei aller notwendigen (quellenkritischen) Reflexivität zu mehr Selbstbewusstsein im Umgang mit einer der aufschlussreichsten und vielstimmigsten Quellen der Psychiatriegeschichte. Am Ende der Veranstaltung bleibt nur zu hoffen, dass der erfolgreiche zweite Workshop der Reihe im nächsten Jahr eine weitere Fortsetzung findet.

Anmerkungen:
[1] Workshop vom 08.04.2006: Qualitative Auswertung psychiatrischer Krankenakten / Charité-Berlin; Tagungsbericht unter: (08.06.2007).
[2] DFG-Projekt „Wahrnehmung psychischen Krankseins“ (HE 2220-6) am Institut für Geschichte der Medizin, Charité Berlin.

Quelle dieses Beitrages: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1602

Uwe Bordanowicz möchte gerne auf seine Plakatsammlung hinweisen, die er seit 1975 (!!) betreibt und die derzeitig ca. 5000 politische Plakate umfasst. Sie sind thematisch geordnet und teilweise digitalisiert.
Schwerpunkte sind:
Frieden- Umwelt- Gewerkschaftliches ( Tarife, Streiks, betriebliche Kämpfe, Arbeitszeit, 1.Mai )- Autonomes/Anarchistisches- Gegen rechts- internationale Solidarität- Soziales- Verteidigung der Demokratie- Frauen- Bürgerinis- Gesundheit ( AIDS) u.ä.

Die Plakate können Interessierten für Ausstellungen usw. zur Verfügung gestellt werden.

Kopntakt: Uwe Bordanowicz, Eggerten 52, 76646 Bruchsal
Tel.: 07251 87865
Fax: 07251 87867
bordanowicz(ätt)t-online(punkt)de

Der alte Aufsatz von Pfaff aus den Württ. Jbb. 1854 ist von Google so miserabel digitalisiert worden, dass er fast nur als Beispiel dafür taugt, wie man nicht digitalisieren sollte:
http://books.google.com/books?id=zgMAAAAAMAAJ&pg=PA152


Diese sind unter

http://archiv.twoday.net/stories/3542073/

aufgelistet. Wie nicht anders zu erwarten, ignoriert hist.net in seiner eigenen Liste meine Linksammlung:

http://www.hist.net/forschung-praxis/digitalisierung

Ganze Bücher sind im wesentlichen nur in Bern und bei RERO abrufbar.

http://lists.d-nb.de/pipermail/diss-online/2007-June/000289.html

Hoeren hat dazu Stellung genommen. Während die nur durch Verwertungsgesellschaften geltend zu machenden Vergütungsansprüche (z.B. durch Privatkopie) bei der DPP gegeben sind, fehlt eine solche Klarstellung bei Creative Commons. Zu ergänzen ist, dass dann wohl auch bei der GNU FDL ein konkludenter Verzicht auf diese Ansprüche zu vermuten ist.

Siehe dazu auch: htts://www.vgwort.de/metis.php

Magdeburg / Berlin 05.06.2007. „Kulturgüter müssen bewahrt und geschützt werden“ – so der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, und die 15 Autoren der Neuerscheinung zu ausgewählten Fragen aus der Praxis des Kulturgüterschutzes. Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sind die gemeinsamen Herausgeber dieses soeben erschienenen, hochaktuellen Bandes zu der im Oktober 2006 in Bonn veranstalteten gleichnamigen Konferenz mit dem sprechenden Titel „Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz“ .

Die mythologische Anspielung des Titels deutet auf die verwirrend vielfältigen Aspekte des Gegenstandes, werden hier doch rechtliche Regelungen zum Schutze deutschen Kulturgutes, die Praxis der Rückgabeverhandlungen und die Grenzen der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen beleuchtet. Die Beutekunst ist ebenso Thema, wie der weltweit zunehmende illegale Handel mit Kulturgütern und damit einhergehend die Möglichkeiten und Grenzen polizeilichen Tätigwerdens. Kulturgüterschutz beinhaltet in den meisten Fällen eine internationale Komponente, weswegen sich die Experten unterschiedlichen Aspekten der Prüfung und Klärung von Rückgabeansprüchen widmen, die nicht nur an die Beteiligten, z.B. in kulturellen Einrichtungen, hohe juristische Anforderungen stellen, sondern auch von großer politischer Relevanz sind. Darüber hinaus werden das nationale sowie das EU-Vergaberecht thematisiert, wie auch die speziellen Erfordernisse im Zusammenhang mit der dauerhaften Überlassung von Kulturgütern an öffentliche Einrichtungen, unter anderem durch Dauerleihverträge oder temporäre Leihverträge über Kulturgut aus dem Ausland, wie sie der rege Leihverkehr im Rahmen von Ausstellungen regelmäßig erforderlich macht.

Mit dem nunmehr fünften Band der Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste haben die Herausgeber nicht nur einen Leitfaden aus dem „Labyrinth Kulturgüterschutz“ mit seiner Vielzahl an juristischen Implikationen vorgelegt, sondern auch dafür Sorge getragen, dass der Kulturgüterschutz noch besser in seiner Bedeutung erfasst und damit ernst genommen wird.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien führte am 09./10. Oktober 2006 in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland unterstützt von der Magdeburger Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste die internationale Konferenz „Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz“ durch, aus der diese Publikation hervorgegangen ist.

Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste dokumentiert im Auftrag von Bund und Ländern über ihre Internetdatenbank Lostart internationale Such- und Fundmeldungen zur NS-Raubkunst und zur Beutekunst. Seit 2000 ist www.lostart.de ein international etabliertes Recherche- und Informationsmedium für die Betroffenen, das Fachpublikum aus Handel und Kultureinrichtungen sowie für die interessierte Öffentlichkeit. Ziel der Dokumentationsarbeit ist, Suchende und Findende zusammenzuführen, zur Identifizierung von Objekten beizutragen und somit Rückgaben an die Berechtigten zu befördern.

Bibliographische Angaben: Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz (= Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Band 5), bearb. von Susanne Schoen und Andrea Baresel-Brand. Magdeburg 2007 (978-3-9811367-2-2), 24,90 €

Bestellungen: Fax: +49 ( 0) 391.5673899; Email: yvonne.sommermeyer@mk.sachsen-anhalt.de

Kontakt: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Dr. Andrea Baresel-Brand, Turmschanzenstr. 32, D-39114 Magdeburg, Tel. +49 (0)391.567 3893, Email: andrea.baresel-brand@mk.sachsen-anhalt.de [für Rezensionsexemplare], www.lostart.de.

http://www.census.de/census

Vom Pantheon in Rom bis zur Statue des Pan im Pariser Louvre – der "Census of Antique Works of Art and Architecture Known in the Renaissance" hat jetzt seine Datenbank mit etwa 6.500 erfassten antiken Monumenten und rund 28.000 Bild- und Schriftzeugnissen aus der Zeit der Renaissance ins Internet gestellt. [...]
Die Akademie versteht die Öffnung für die Allgemeinheit als weiteren Schritt zur Umsetzung der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen, betonte BBAW-Präsident Günter Stock in einer kleinen Feierstunde anlässlich der Freischaltung. "Die digitale Zusammenführung der über die Museen der Welt verteilten Dokumente" hätte schon "neue Kooperations- und Arbeitsmöglichkeiten" geschaffen, aber den Census ins Netz zu stellen sei "so etwas wie eine Zeitenwende" und zeige einmal mehr, dass das Internet "fundamentale Auswirkungen auf das System des wissenschaftlichen Publizierens" habe.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/90791

Wie üblich hat man in Berlin Open Access nicht begriffen, denn unter Kontakt heisst es lapidar: "Vervielfältigung in jeder Form ist untersagt". Wurde herausgenommen.

Der Ausschuss e-Archiv des Vereins Schweizer Archivarinnen und Archivare hat in Zusammenarbeit mit der HTW Chur in Wikipedia ein Portal Archivwesen realisiert. Dieses dient dazu, das in der freien Enzyklopädie repräsentierte Wissen zum Archivwesen zu strukturieren und zugänglich zu machen.

Dem Portal liegt eine Ontologie zur Welt der Archive zugrunde. Diese erlaubt es, aus unterschiedlichen Perspektiven in die Thematik einzutauchen. Die Autoren hoffen mit diesem Modell die Zusammenhänge der zahlreichen archivspezifischen Artikel kenntlich zu machen und so eine erste Repräsentation des Archivwissens bereitstellen zu können.

Sie hoffen auch, dass dieser strukturierte Zugang viele AutorInnen dazu animieren wird, neue Artikel zu unserem Wissensgebiet zu verfassen und so dazu beizutragen, das Wissen zu mehren. [kurzer Projektbericht]

http://de.wikipedia.org/wiki/Portal:Archivwesen

nur einer muß zahlen ("To build their library, Public.Resource.Org are asking people who want a government document to buy it through their service. They will then make the document available to everyone else for free."): http://public.resource.org/
Nicht dumm, aber wieviele da mitmachen, bleibt abzuwarten.

Der Bürgerwillen, den Teile der Dresdener Bürgerschaft artikulierten, indem sie den Bau der Waldschlößchenbrücke per Bürgerentscheid beschlossen, muss durchgesetzt werden, auch wenn dann der Welterbe-Status verloren geht. Das Bundesverfassungsgericht bügelte die Stadt Dresden ab:

"Selbst wenn das Gericht im Hauptsacheverfahren zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die Welterbekonvention – auch unter Beachtung der zusätzlichen föderalen Besonderheiten des Falles – auf der Grundlage von Art. 59 Abs. 2 GG formal wirksam in die deutsche Rechtsordnung transformiert worden ist, stünden völkervertragliche Verpflichtungen einer Entscheidung für die Umsetzung des Bürgerentscheids nicht notwendig entgegen. Die Welterbekonvention, in der die Idee eines internationalen Kulturgüterschutzes zum Ausdruck kommt, bietet nach Konzeption und Wortlaut keinen absoluten Schutz gegen jede Veränderung der eingetragenen Stätten des Kultur- und Naturerbes. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens haben ausdrücklich die Souveränität der Staaten, in deren Hoheitsgebiet sich die geschützten Stätten befinden, und die bestehenden Eigentumsrechte anerkannt (Art. 6 Abs. 1 der Welterbekonvention); die Erfüllung des Schutzauftrages ist zuvörderst Aufgabe der Vertragsstaaten (Art. 4); der Schutzauftrag konkretisiert sich in seiner internationalen Dimension in der "Einrichtung eines Systems internationaler Zusammenarbeit und Hilfe, das die Vertragsstaaten in ihren Bemühungen um die Erhaltung und Erfassung [des Kultur- und Naturerbes] unterstützten soll" (Art. 7). In Anbetracht dieses völkerrechtlichen Rahmens ist es verfassungsrechtlich möglich, dass sich der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille, als authentische Ausdrucksform unmittelbarer Demokratie, in einem Konflikt über die planerische Fortentwicklung einer Kulturlandschaft durchsetzt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zuvor in einem Verhandlungsprozess erfolglos nach einer Kompromisslösung gesucht wurde. Als Folge müssen dann gleichwohl die möglichen Nachteile aus der Entscheidung - wie etwa der Verlust des Welterbestatus und ein damit einhergehender Ansehensverlust - in Kauf genommen werden."

Mit Vernunft hat das nichts mehr zu tun. Wenn das Recht nicht flexibel genug ist, eine offenkundige Konfliktkonstellation, die völkerrechtliche Verpflichtungen einem (mutmaßlich von den Dresdener Bürgern nicht mehr geteilten) Bürgerentscheid nachordnet, zu bewältigen, stimmt etwas am Recht nicht. Es ehrt die Stadt Dresden, dass sie den Gang nach Karlsruhe angetreten hat - Karlsruhe hat einmal mehr bewiesen, dass die BRD weit entfernt von einem Kulturstaat ist, der seine Kulturgüter schützt. Das Kulturstaatsprinzip der Verfassung - offenbar wertlos.



Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Waldschl%C3%B6%C3%9Fchenbr%C3%BCcke

Eine Vielzahl von Beiträgen führt leicht verständlich in das Thema ein:

http://openaccess-germany.de/fileadmin/downloads/Open-Access-Handbuch.pdf

Die Diplomarbeit von Heinz Pampel "Universitätsverlage im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Literaturversorgung. Eine kritische Bestandsaufnahme" ist zugleich eine Pflichtlektüre für die Anhänger von Open Access.

Die elektronische Version der als Verlagspublikation vorliegenden Arbeit ist über den E-LIS Server zugänglich.
URL: http://eprints.rclis.org/archive/00009991/

Rechtsanwalt Alexander vom Hofe legt in: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem, Madrid 2006 seine persönliche Gegendarstellung in einem vermögensrechtlichen Streit vor, die dick mit Verschwörungstheorien gespickt ist. Es geht um die Auflösung des Hausguts des Hauses Schaumburg-Lippe. Wer sich für Fideikommissrecht bzw. die Auflösung interessiert, findet hier eine Fülle von dokumentarischem Material.

[Update 2008: Das Buch ist online unter:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100 Zu Ergänzungen siehe die Kommentare dieses Beitrags]

Vom Hofe scheiterte vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten bei dem Versuch, zur Absicherung des von ihm geltend gemachten Eigentumsanspruch Unterlagen aus dem Depositum des Hauses Schaumburg-Lippe im Staatsarchiv Bückeburg einzusehen:
OVG Lüneburg auf Wikisource
Zur Kritik: http://archiv.twoday.net/stories/566986/

Er zitiert S. 127 eine Einlassung der Niedersächsischen Staatskanzlei, die im wesentlichen das öffentliche Interesse an den Adelsarchivalien höher bewertet als das private Interesse des Klägers. Ohne die Möglichkeit, nach Belieben die Einsichtnahme genehmigen oder versagen zu können, würden die Adelsfamilien ihre Unterlagen nicht übergeben. Damit erweist sich die niedersächsische Landesregierung einmal mehr als speichelleckerischer Adels-Diener. Wenn die Unterlagen nach heutigen Maßstäben "der Sphäre staatlicher Hoheit" zuzuordnen sind, dann ist es schlicht und einfach nicht hinzunehmen, dass diese Quellen der Benutzung nach Maßgabe der Archivgesetze entzogen sind.

Materialien zum Dossier Schaumburg-Lippe findet man auch bei RA Möbius, der vom Land Niedersachsen erfolglos wegen Abbildung von Schriftstücken "aus" dem Staatsarchiv Bückeburg auf seiner Homepage
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse.html
verklagt wurde.

Zum Buch von Vom Hofe und einer anderen Studie schrieb der Adelshistoriker Eckart Conze in der FAZ:

Dies gilt auch für das im Selbstverlag erschienene Buch von Alexander vom Hofe, Enkel von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe (1894-1952). Er dokumentiert seine jahrelangen Recherchen zu den Vermögensverhältnissen und Erbauseinandersetzungen im Hause Schaumburg-Lippe. Im Kern geht es dem Autor um den Nachweis, dass 1936, nach dem Tod des letzten regierenden Bückeburger Fürsten, dessen Bruder Wolrad von Schaumburg-Lippe, der neue Chef des Hauses, das ungeteilte Alleineigentum am Vermögen des Hauses für sich und seine Nachkommen zu sichern versucht habe, indem er sich vorbehaltlos in den Dienst des nationalsozialistischen Regimes stellte. Und während zwei weitere Brüder, der Diplomat Stephan von Schaumburg-Lippe und der Goebbels-Adjutant Friedrich Christian von Schaumburg-Lippe, durch ihre NS-Karriere, billige Abfindungen und Aussichten auf üppige Landdotationen im Osten zufriedengestellt worden seien, habe man mögliche Ansprüche des vierten Bruders, Heinrich von Schaumburg-Lippe (des Großvaters des Verfassers). durch seine Denunziation als Regimegegner verhindern wollen.

Viel interessanter als die Vermögensauseinandersetzung, die vom Hofe in einen Rahmen von Spekulationen und Verschwörungstheorien stellt, ist das in der Publikation reich dokumentierte Material aus einer Vielzahl von Archiven. Es gibt Auskunft über die Lebenswege zwischen 1933 und 1945 einer weiteren Gruppe von vier Prinzen, diesmal aus dem Hause Schaumburg-Lippe. So schließt das ansonsten in seiner Struktur nicht sonderlich systematische und in seiner Argumentation nicht stringente Buch an Petropoulos an und erhellt an weiteren individuellen Beispielen viele Ergebnisse von dessen Studie. Und noch eines verbindet die beiden Bücher: Auch Alexander vom Hofe blieben wichtige Privatarchive oder familienbezogene Bestände in öffentlichen Archiven verschlossen. Das fördert nicht nur kühne Hypothesen, sondern es lenkt auch Fragen auf die betroffenen Adelsfamilien und ihr Selbstverständnis. Denn solche Zugangssperren sind leider kein Einzelfall. Wer aber stets den öffentlichen Charakter von Adelsherrschaft und Adelskultur betont und deren Erbe auch durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel pflegt, der darf sich mit Blick auf die Familienarchive nicht plötzlich auf das Argument der Privatheit zurückziehen. Das gilt ganz besonders für die Frage nach der Rolle des Adels im Nationalsozialismus. Hier ist es höchste Zeit, dass eine jüngere Adelsgeneration endlich die Familienarchive öffnet und damit auch diejenige Liberalität an den Tag legt, die man in der Geschichte des deutschen Adels im 20. Jahrhundert so lange hat vermissen müssen.
(Hervorhebung von mir)

Jens Murken meldet in Jens Murkens "Archivnachrichten", dass Jens Murken Nachfolger von Bernd Hey als Leiter des Landeskirchlichen Archivs Bielefeld geworden ist. Wir werden beobachten können, ob eine Leitungsposition als Kirchenarchivar und eine Blogger-/Newssammeltätigkeit im Auftrag von AUGIAS vereinbar sein werden.

Das ist nicht Jens Murken.

http://archivnachrichten.blogspot.com/2007/06/kirchenarchiv-mit-zukunft-leiterwechsel.html

Inhaltsverzeichnis

Präses Alfred Buß: Grußwort (9)
Vorwort (11)
Wilfried Reininghaus: Grenzen. Ein Problem der Landesgeschichte (15)
Reinhard Vogelsang: Die Privilegien der Stadt und „des landes nottdurft“. Bielefeld 1647-1666 (29)
Ulrich Althöfer: MBCH FECIT – Der Bielefelder Bildschnitzer Bernd Christoph Hattenkerl und der Oerlinghauser Orgelprospekt von 1688 (47)
Vicco von Bülow: „Nachricht vom Zustande der Evangelisch-Reformierten Kirche von Schwerte“. Verhandlungen über das Patronat im Jahr 1715 (59)
Bärbel Sunderbrink: Neue Wege gegen die Armut. Verordnete Modernität und kirchliche Beharrungskraft im Königreich Westphalen (69)
Rolf Westheider: Versmolder Grenzfälle. Religiosität und soziales Leben in katholischer Nachbarschaft (81)
Wolfgang Günther: Renitenz in Spenge. Über den kirchenbehördlichen Umgang mit Abtrünnigen (95)
Eckhard Möller: „Das größte Opfer …, das Missionare tragen und bringen müssen“. Das Gütersloher Missionarskinderheim Johanneum (107)
Kerstin Stockhecke: September 1940: Die „Euthanasie“ und die jüdischen Patienten in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel (131)
Jürgen Kampmann: „Die DC sucht das Ganze, die BK das Ihre“. Kirchenpolitische Gräben und Grabenkämpfe im Zweiten Weltkrieg im Spiegel der Gelsenkirchener Bekenntniskreissynoden der Jahre 1941 und 1942 (143)
Johannes Burkardt: Die 250-Jahrfeier der Church of the Brethren in Schwarzenau 1958. Ein ökumenisches Großereignis der Nachkriegszeit (167)
Johanna Will-Armstrong: „Neue Aufgaben der Seelsorge“ – Das Proponendum der Evangelischen Kirche von Westfalen von 1958 (181)
Wolfgang Werbeck: Opel- und Ruhruniversität-Ansiedlung in Bochum und ihre Folgen für die evangelische Ortsgemeinde (191)
Thomas Heinrich: Vom beschränkten Sammeln – oder: Warum allgemeine Rücklagen in verfasster Kirche unstatthaft sind (203)
Mechthild Black-Veldtrup: Kirchenarchiv und Staatsarchiv (213)
Beate Sophie Fleck: Evangelische Taufeinträge in einer katholischen Pfarrei im Münsterland. Das Beispiel Olfen (217)
Hans Otte: Feiern eines problematischen Anfangs? Das Beispiel des Kirchenbuchamts Hannover (225)
Norbert Friedrich: Gedächtnisorte der Mutterhausdiakonie – die Archive und historischen Sammlungen in den Mutterhäusern und ihre Bedeutung (245)
Martin Stiewe: Vom Nutzen und Nachteil kirchlicher Archive für die Verkündigung der Kirche (253)
Claudia Brack: Die landeskirchliche Archivpflege in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen (261)
Gabriele Stüber: Strategien und Handlungsmuster einer pädagogischen Öffnung kirchlicher Archive (269)
Bettina Wischhöfer: Lernort Archiv – Lebendige Erinnerungskultur für die Zukunft? (279)
Bärbel Thau: Das Johannesstift in Bielefeld als historischer Lernort (287)
Matthias Benad: „Kommet her zu Mir Alle …“. Eine kurze Führung durch das religiöse Programm der Betheler Zionskirche (297)
Brigitte Gläser und Hans-Rudolf Hermannsen: … retten, was zu retten ist! (315)
Matthias Rickling: Fünf Punkt Zwei – das Gersteinprojekt. Ein Archivbestand macht Karriere (317)
Markus Köster: Vom Nutzen des Spielfilms für die Geschichte (333)
Joachim Radkau: Dreimal Siebenbürgen mit Bernd Hey. Auf den Spuren des Exodus der Siebenbürgendeutschen (345)
Johann Melzer: Bestimmungen und Vorschriften zur Benutzung des Ungarischen Landesarchivs in Budapest Ende des 19. Jahrhunderts (369)
Detlef Stemann und Manfred Wittland: „Man muss die Probleme anpacken!“ – Der Archivar als Handwerker. Erfahrungen aus Magazinersicht (375)
Jens Murken: „Ich weiß nicht, ob ich ein typischer Archivleiter bin“. Ein Interview mit Bernd Hey im Jahre 2003 (379)
Ahnentafel Bernd Hey (400)
Bibliographie Bernd Hey (403)
Autorinnen und Autoren (413)

Info:
Claudia Brack / Johannes Burkardt / Wolfgang Günther / Jens Murken (Hg.):
Kirchenarchiv mit Zukunft. Festschrift für Bernd Hey zum 65. Geburtstag
= Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 10
Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh, 2007.
ISBN 978-3-89534-700-9,
Gebunden. 25 x 17 cm. 416 Seiten. 47 Abbildungen sowie 3 Zeichnungen von Volker Reiche, 29,00 €

http://www.cic.uiuc.edu/programs/CenterForLibraryInitiatives/Archive/PressRelease/LibraryDigitization/index.shtml

Die früheren "Big 10", nunmehr zwölf große Forschungsuniversitäten haben sich Google Book Search angeschlossen. Digitalisiert werden sollen - neben den zum Konsortium gehörenden Bibliotheken der U of Michigan und Wisconsin-Madison, die bereits früher Google-Partner wurden - Spezialbestände der Bibliotheken, die deren Besonderheit ausmachen.

Neu ist, dass ein gemeinsames Repositorium für die digitalisierten Bestände von CIC geplant ist, das den Zugang zu den Digitalisaten der Public-Domain-Bücher unabhängig von Google ermöglicht.

Nach Angaben der FAQ sind über Google Book Search inzwischen über eine Million Bücher suchbar.

Hinweis: CIC würde es zur Ehre gereichen, wenn die früheren Suchmöglichkeiten in allen 12 Bibliothekskatalogen wiederhergestellt würden. Die unter
http://wiki.netbib.de/coma/USKataloge
aufgelisteten Möglichkeiten befriedigen nicht (wenn sie überhaupt funktionieren).

Die neue Open Access-Variante: Bücher kostenlos für den, der sie mit den eingeschalteten Werbeseiten zu lesen bereit ist. Warum nicht auch bei Digitalisierungsprojekten? Jede zehnte Seite eine Pampers-Werbung o.ä. Und alle kommen auf ihre Kosten... Hier der Link:
http://www.marginalrevolution.com/marginalrevolution/2007/06/free_books.html

Vielleicht (wahrscheinlich) wird genau das beim Google-Projekt herauskommen.

Über 70 gemeinfreie Quellentexte stehen zum Abruf bereit, über 30 Weblinks weisen zusätzliche Quellen im Netz nach:

http://de.wikisource.org/wiki/Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd
Projektbericht:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Zwischenbilanz_.5B.5BSchw.C3.A4bisch_Gm.C3.BCnd.5D.5D

In München digitalisiert.

#histverein

Das Bildmaterial der rechtsarchäologischen Sammlung von Karl von Amira liegt digitalisiert vor unter:
http://mdzx.bib-bvb.de/amira/

Teilweise ist die Bildqualität absolut inakzeptabel.

s. http://salomesbuecher.wordpress.com/2007/06/05/autorenportrait-georges-perec/

http://epub.ub.uni-muenchen.de/view/subjects/vlverz.html

http://www.bundesarchiv.de/aktuelles/stellenangebote/00132/index.html

Aus INETBIB:

um 400-jährigen Universitätsjubiläum hat die Universitätsbibliothek
die Vorlesungsverzeichnisse, soweit sie im Original oder als
Kopie vorhanden waren, digitalisiert und über die
Giessener Elektronische Bibliothek (GEB) bereitgestellt.
Die ältesten stammen aus dem Jahr 1629, als die Universität, salopp gesprochen, nach Marburg verlegt worden war (1624/25-1649/50). Fehlende Semester sind als "fehlt" gekennzeichnet - es wäre schön, die Lücken
schließen zu können. Die Digitalisierung schließt bis an die
neuste Zeit an.

1629-1930:
http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2006/3485/

1930 ff:
http://geb.uni-giessen.de/geb/frontdoor.php?source_opus=2809

Aus der Zeit von 1823-1930 gab es zusätzlich Personalverzeichnisse,
die nicht nur Informationen über die Lehrenden und die Verwaltung
enthielten, sondern auch Name, Studienfach und Herkunft aller Studenten
sowie statistische Informationen.

Personal- und Studierendenverzeichnis 1823-1930:
http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2006/3893/

Damit steht aus einem langen Zeitraum wertvolles Quellenmaterial
zur Univesitäts- und Wissenschaftsgeschichte zur Verfügung.

Mit freundlichen Gruessen
Lothar Kalok

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
lothar.kalok@bibsys.uni-giessen.de Universitaetsbibliothek
Tel: ++49-641-99-14016 (Secr.14001) Otto-Behaghel-Str. 8
Fax: ++49-641-99-14009 D-35394 Giessen, Germany

Eine Auswahl wichtiger ISO-Standards bzw. Normen zur Schriftgutverwaltung/Records Management und weiteren Fachgebieten finden sich auf nachfolgender australischen Site:

Standards und Normen Records Management

The University of London Research Library Services (ULRLS) launched its
new electronic catalogue for archives and manuscripts on 31 May 2007.
[...]

The range of archive material held across ULRLS is extraordinarily
diverse, covering many different aspects of British and world history
over more than 1,000 years. Prominent among the collections held at Senate House Library is the University of London archive, the historic documents of which provide a unique insight into the growth and
development of the University since 1836. Other strengths include:
medieval manuscripts, literary manuscripts, papers of scholars
associated with the University, and material relating to changes in
politics, industry and society between the mid 18th and mid 20th
centuries.

The ULRLS archival database is available for library users to search at:
http://archives.ulrls.lon.ac.uk/.

http://dvdbiblog.wordpress.com/2007/06/04/steven-spielberg-jewish-film-archive/

Jede Woche bekommt http://www.spickmich.de (Schüler bewerten ihre Lehrer) Post vom Anwalt, so STERN 23/2007, S. 136.

Siehe auch:
http://www.ksta.de/html/artikel/1179819691646.shtml

Neues gibts zu Meinprof.de http://archiv.twoday.net/search?q=meinprof

In zweiter Instanz erhielt das Portal http://www.meinprof.de Recht. Es ging um die sog. Forenhaftung:
http://log.handakte.de/?p=7774

Die noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsgründe bleiben abzuwarten.

Eine klare Entscheidung, was höher zu gewichten ist, die Meinungsfreiheit der Bewertenden oder das Persönlichkeitsrecht der Bewerteten, fällt mir schwer. Es kommt immer auf die konkrete Ausgestaltung des Bewertens an. Was man bei einer Hochschule als Entscheidungshilfe rechtfertigen kann, wäre bei einer Supermarktkassiererin (so eine Bewertung wäre ja auch vorstellbar) womöglich als Eingriff anzusehen.

NACHTRAG: Urteilsgründe
http://medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1265

Neue Beiträge auf www.ordensarchive.at

* BILDER IM ARCHIV
Bericht von der 5. österreichischen Ordensarchivtagung 21./22. Mai 2007
Tagungsunterlagen zum Download

* NEUE ARCHIVARINNEN IN GÖTTWEIG
Das Stiftsarchiv des Benediktinerstiftes Göttweig hat zwei neue Mitarbeiterinnen.

* MUSIKPFLEGE IN HERZOGENBURG
Präsentation eines Buches über Georg Donberger (1709-1768), Augustiner Chorherr und Komponist

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Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive Österreichs
Helga Penz, Archiv der Erzabtei St. Peter, Postfach 113, 5010 Salzburg
mobile: +43-664-40-60-162, helga.penz@ordensarchive.at

 

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