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Okwui Enwezor, Leiter der Documenta 11 spürt er in «Archive Fever. Uses of the Document in Contemporary Art»im International Center of Photography in New York der Idee des fotografischen Archivs nach.
Quelle:
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/kunst/841881.html

" .... Brenn selber sieht darin nichts Besonderes. Das liebevolle Abzeichnen der hundertfachen Variationen drahtiger Formen gehört bei ihm zur alltäglichen Arbeit dazu. Und damit wird er für die Welt zu einem wichtigen Archivar: Nämlich in der Umsetzung seiner ganz eigenen Archäologie des Wissens im Umgang mit Kunst des Alltäglichen. ..."
Quelle
http://www.einseitig.info/html/content.php?txtid=644
s.a.
http://www.stephan-brenn.de

".... Der Film .... zeigt dies am Beispiel der Produktionsfirma Afghan Film, deren Archiv von mutigen Filmemachern unter Einsatz ihres Lebens vor der Zerstörung durch die Taliban gerettet wird. ...."
Quelle:
Link

" ..... Aber als er eine mysteriöse Notiz aus dem Archiv bekommt, die eine Verbindung zur Vergangenheit offenlegt, schockiert ihn das. Es öffnet etwas in ihm, er entdeckt den Schmerz – und was es bedeutet, ein Mensch zu sein. ....." Ein Film über eine Firmenintrige, die in zeithistorische Abgründe führt.
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3225563

s. http://wien.orf.at/stories/256839/

s. a.
http://archiv.twoday.net/stories/29348/
http://archiv.twoday.net/stories/667797/



S.D. Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee: "Und dann hab ich soo einen großen Reibach beim Hausbuch-Verkauf gemacht!"

Quelle: http://www.hdgbw.de/hdg/besucher_galerie.shtml

Die bedeutende Harvard-Fakultät für Arts and Sciences hat einen Entschluss für ein Opt-out-Modell eines institutionellen mandats angenommen:

The Faculty of Arts and Sciences of Harvard University is committed to disseminating the fruits of its research and scholarship as widely as possible. In keeping with that commitment, the Faculty adopts the following policy: Each Faculty member grants to the President and Fellows of Harvard College permission to make available his or her scholarly articles and to exercise the copyright in those articles. In legal terms, the permission granted by each Faculty member is a nonexclusive, irrevocable, paid-up, worldwide license to exercise any and all rights under copyright relating to each of his or her scholarly articles, in any medium, and to authorize others to do the same, provided that the articles are not sold for a profit. The policy will apply to all scholarly articles written while the person is a member of the Faculty except for any articles completed before the adoption of this policy and any articles for which the Faculty member entered into an incompatible licensing or assignment agreement before the adoption of this policy. The Dean or the Dean’s designate will waive application of the policy for a particular article upon written request by a Faculty member explaining the need.

To assist the University in distributing the articles, each Faculty member will provide an electronic copy of the final version of the article at no charge to the appropriate representative of the Provost’s Office in an appropriate format (such as PDF) specified by the Provost’s Office. The Provost’s Office may make the article available to the public in an open-access repository.

The Office of the Dean will be responsible for interpreting this policy, resolving disputes concerning its interpretation and application, and recommending changes to the Faculty from time to time. The policy will be reviewed after three years and a report presented to the Faculty.


Nach:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html

Siehe auch
http://insidehighered.com/news/2008/02/13/openaccess

Das ist eine außerordentlich wichtige Entwicklung für Open Access.

Die Privatuni Harvard gilt als bedeutendste US-Universität, sie unterhält die größte Universitätsbibliothek der Welt.

Harvard erhält ein unwiderrufliches nicht-ausschließliches Nutzungsrecht mit dem Recht der Unterlizensierung für nicht-kommerzielle Zwecke an allen Publikationen von jetzt an bis zum jeweiligen Ausscheiden. Will ein Fakultätsmitglied einen der üblichen Exklusivverträge mit einem Verlag abschließen, muss er im Einzelfall begründet widersprechen oder auf die Publikation verzichten.

Dieses Modell soll das Repositorium besser füllen als bisherige Mandate bzw. Absichtserklärungen. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Fakultätsmitglieder der Pflichtablieferung ihrer Aufsatzversion eifriger nachkommen als der Aufforderung, das Repositorium zu nutzen. Falls der Verleger die Nutzung des Verlags-PDFs erlaubt, hätte Harvard wohl auch die Möglichkeit, dieses von sich aus in den Schriftenserver einzubringen.

Siehe dazu auch meinen Vorschlag einer Hochschulsatzung unter
http://archiv.twoday.net/stories/4369539/

"(1) Hochschullehrer und Beschäftigte der Universität sind verpflichtet, alle Veröffentlichungen in Zeitschriften und Sammelbänden sowie Buchveröffentlichungen an den Hochschulschriftenserver in elektronischer Form abzuliefern.
(2) Abzuliefern ist die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung.
(3) Solange den Hochschulschriftenserver keine Freigabe des Rechteinhabers bzw. Verlags erreicht hat, sind nur die Metadaten der jeweiligen Veröffentlichung für die Allgemeinheit zugänglich.
(4) Gibt der Rechteinhaber die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung frei, wird der Zugriff durch die Allgemeinheit freigegeben.
(5) Auf Antrag des Hochschullehrers oder Beschäftigten kann der Zugriff für die Allgemeinheit auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 4 gesperrt bleiben oder werden, wenn die berechtigten Interessen des Hochschullehrers oder Beschäftigten an der Nicht-Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver überwiegen. Ein solcher Antrag ist alle fünf Jahre zu erneuern."


Der umstrittene Verkauf einer kostbaren mittelalterlichen Handschrift durch das Adelshaus Waldburg-Wolfegg erhitzt auch bundesweit die Gemüter. Der Deutsche Kulturrat in Berlin forderte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) am Mittwoch auf, in dem Fall schnell für Klarheit zu sorgen. "Es ist sehr zu hoffen, dass nach der unglückseligen Handschriftenaffäre 2006 nun der Schutz von national bedeutsamem Kulturgut in Baden-Württemberg endlich ernster genommen wird", sagte Kulturrats- Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Mittwoch in Berlin. Er hoffe, dass das Krisenmanagement in Stuttgart diesmal besser funktioniere.

Oettinger hatte am Dienstag betont, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um gegen den Verkauf vorzugehen. Das Adelshaus behauptet, alle notwendigen Schritte für den Verkauf eingehalten zu haben. Dagegen erklärte Oettinger, eine Genehmigung sei nie erteilt worden. Der Wert des sogenannten Hausbuchs aus dem 15. Jahrhundert wird auf 20 Millionen Euro geschätzt. In Fachkreisen gilt das Werk als einzigartig. Die Zeichnungen auf Pergament geben Einblicke in den Alltag der Menschen des Spätmittelalters.

Unteressen haben die Stuttgarter Ministerien für Wissenschaft und Wirtschaft dem Adelshaus eine Frist gesetzt: Bis zum 22. Februar müssten die bislang fehlenden Angaben zum Verkauf vorliegen, teilte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums mit. Dies sei mit dem Haus Waldburg-Wolfegg telefonisch vereinbart worden. Welche Konsequenzen angedroht wurden, ließ er offen.


http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1635094

PM Deutscher Kulturrat
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1253&rubrik=2


Das Straßenleben mittels Video einzufangen wird im allgemeinen nicht als Aufgabe eines öffentlichen Archivs gesehen (Antwort auf http://archiv.twoday.net/stories/4703758/ ). Angesprochen wurden aber auch "Musikdarbietungen in den städtischen Parks im Kultursommer".

Dazu gibt es eine unüberwindliche Huerde: § 53 Abs. 7 UrhG:

"Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig."

Weder als Privatkopie noch zu wissenschaftlichen Zwecken dürfen öffentliche Vorführungen mitgeschnitten werden (wenn sie nicht per Funk übertragen werden), was das Archiv zwingt, in jedem Fall die Zustimmung des Berechtigten einzuholen, die dieser natürlich nach Belieben erteilen oder verweigern kann. Dies ist an sich unter dem Gesichtspunkt der Wissenschaftsfreiheit, zu der auch die Möglichkeit gehört, öffentliche Vorträge oder Aufführungen für die Forschung späterer Generationen zu sichern, nicht hinzunehmen. Eine entsprechende Schranke für Archive wäre daher de lege ferenda zu fordern.

(Anonyme) Frage auf der Auskunftsseite der Wikipedia:

Berücksichtigen die Stadtarchive in Deutschland auch Videobildmaterial zur Dokumentation der städtischen Alltagskultur für künftige Generationen? Hochzeitsgesellschaften auf dem Römerberg, das Geschehen auf Wochenmärkten und Flohmärkten, die Ansammlungen von Fußballfans vor Stadien und auf Bahnhöfen, religiöse Eiferer in Fußgängerzonen, der Wahlvorgang bei Kommunalwahlen in den Stadtteilwahllokalen, Musikdarbietungen in den städtischen Parks im Kultursommer, Banker in der Mittagspause, der Strom der außerstädtischen Pendler --85.180.157.120 21:08, 13. Feb. 2008 (CET)

Und wie sieht es eigentlich mit anderen Materialien des Alltagslebens im Stadtraum aus? Diese Frage habe ich mir beim Besuch der Kempowski-Ausstellung letztes Jahr in Berlin gestellt, anhand der von ihm gesammelten Speisekarten u. a. "Dokumente". Das ist in 100 Jahren ja allemal interessanter als das meiste amtliche Archivgut. Wird so etwas systematisch gesammelt? Wie sieht es mit Websites lokaler Unternehmen/Vereine aus? Wer archiviert so etwas?

"Die menschlichen ES-Zellen lagern bei minus 196 Grad Celsius in Stickstoff-Tanks. „Das Archiv“ nennen die Forscher [des MPI für molekulare Biomedizin in Müster]dieses „Eisfach“.
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1202761007710.shtml

Link zur Berichterstattung

Nachtrag 14.02.2008:
Link zur FR-Berichterstattung
Link zum FR-Kommentar

Nachtrag 16.02.2008:Stellungnahme der Kulturreferentin
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3164253
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3163815

Nachtrag 19.02.2008:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3168573

Matthias Heine von der Welt sorgt sich nach der Brockhaus-Ankündigung um die Speicherung der Daten.

"Anlässlich der Vorstellung des achten Tätigkeitsberichts der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen im Kultur- und Medienausschuss des Deutschen Bundestages erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die zuständige Berichterstatterin, Maria Michalk MdB: ......
Bereits 2004 war im Übrigen schon klar, das das Bundesarchiv genau die passende Institution für die Aufarbeitung des SED-Unrechts ist. Immerhin hatte Innenminister Otto Schily die BStU 2004 aus seinem Geschäftsbereich in den des Bundeskulturbeauftragten verlegt, um die Integration ins Bundesarchiv zu beschleunigen. Schließlich gehört auch das Bundesarchiv zum Geschäftsbereich des BKM. Und nach den damaligen Plänen von Kulturstaatssekretär Knut Nevermann sollte diese Umstrukturierung bereits 2010 abgeschlossen sein. ...."

Quelle/Autor: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, unter
http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=10109

Morgenweb.de:

Ungewöhnlich scharf hat Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) auf den Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs von Schloss Wolfegg reagiert. "Wir werden alle uns gebotenen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen", drohte der CDU-Regierungschef öffentlich. Hinter den verschlossenen Türen des Kabinettssaals fielen die Urteile noch schärfer aus: "Hier wird mit halbkriminellen Methoden gearbeitet." [...]

Der Deal wurde von langer Hand vorbereitet. Wie häufig, wenn ein Adelshaus Historisches in klingende Münze verwandelt, hatte auch hier Christian Graf Douglas die Finger im Spiel. Der frühere Deutschlandchef des Auktionshauses Sotheby's assistierte Fürst Johannes schon beim Verkauf der einmaligen Waldseemüller-Karte - bekannt als "Amerikas Geburtsurkunde" - für zehn Millionen Euro in die USA.

Der findige Graf sprach in Sachen Hausbuch seit Sommer 2006 mehrfach bei der Landesregierung vor. Sogar bei Oettinger persönlich bat er um einen Tausch des Kulturguts gegen leichter veräußerbare Objekte. Dies hatte zuvor Kulturstaatssekretär Dietrich Birk abgelehnt. "Ich sah keinen Grund, diese Entscheidung zu korrigieren", sagte Oettinger. Besonders peinlich ist die Geschichte für Wirtschaftsminister Ernst Pfister, der vor den Kollegen zerknirscht zugeben musste, dass seinem Haus bereits im August 2007 die Verkaufsabsicht mitgeteilt wurden. Amtschef Hans Freudenberg ließ den Brief blieb bis November unbearbeitet.

Aus den Kontakten leitet das Adelshaus seine Position ab, das Vorkaufsrecht des Landes und alle rechtlichen Vorschriften beachtet zu haben. Oettinger bestreitet dies vehement: "Das ist falsch." Eine öffentliche Bewertung der Geschichte verkniff er sich zwar. Aber dem Grafen Douglas wollen die Minister künftig den Handschlag verweigern.


Auch Wieselmann/Weible gehen auf Oettingers Aussagen ein:

Graf Douglas kommt alle paar Jahre, um für irgendein Adelshaus zu verhandeln", sagte Ministerpräsident Günther Oettinger gestern, nachdem bekannt geworden war, dass auch er in Sachen mittelalterliches Hausbuch im Sommer 2007 direkt vom Vermittler des Adelshauses Waldburg-Wolfegg angesprochen worden war. Graf Douglas habe ihm erklärt, dass das Adelshaus sich überlege, "sich von einem Kulturgut zu trennen". Oettinger stellte aber klar: "Von Verhandlungen konnte keine Rede sein." Das Wissenschaftsministerium hatte schon ein Jahr zuvor ein schriftlich unterbreitetes Angebot abgelehnt, das als Kulturgut geschützte Hausbuch gegen frei veräußerbare Handschriften einzutauschen. Unmissverständlich stellte Oettinger gestern auch noch einmal fest: "Wir wissen derzeit nicht, wo das Hausbuch ist, ob in Bayern, der Schweiz oder einem anderen Ort." Das Adelshaus, das bestätigt hatte, das Hausbuch verkauft zu haben, ohne allerdings den mutmaßlichen Käufer August von Finck öffentlich zu nennen, hat also gegen die Anzeige- und Genehmigungspflicht verstoßen, was einen Kaufvertrag unwirksam macht. Erst wenn das Land Kenntnis von einem gültigen Kaufvertrag hat, kann es entscheiden, ob es sein in diesem Fall verbrieftes Vorkaufsrecht geltend machen will. Das Wissenschafts- und das Wirtschaftsministerium haben gestern noch einmal klar gemacht: Ohne Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen darf das Haus Waldburg-Wolfegg das auf einen Wert von 20 Millionen Euro geschätzte Hausbuch nicht veräußern.

Die folgende Darstellung über Fideikommisse ist nicht ganz richtig. Nach dem Übergang in die Republik wurden die Fideikommisse aufgelöst. Aber nicht alle. Insbesondere in den alten Landesteilen Württemberg und Hohenzollern existieren weiterhin über 100 Fideikommisse, im heutigen Regierungsbezirk Tübingen um die 40. Sie betreffen hauptsächlich die Kulturgüter der alten adeligen Häuser. Diese Fideikommisse sind natürlich aufgelöst, aber an ihre Stelle ist ein gerichtlicher Auflösungsbeschluss getreten, der fortbestehende Pflichten im öffentlichen Interessen festschreibt.



Auch die Pressemitteilung des Wissenschafts- und Wirtschaftsministeriums sagt eindeutig:

Ein Verkauf des Hausbuchs bedarf der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Tübingen; auch das ergibt sich aus dem genannten OLG-Beschluss von 1956. Eine Veräußerung ohne Genehmigung ist unwirksam. Die Genehmigung setzt mindestens voraus, dass der Käufer und der neue Belegenheitsort mitgeteilt worden sind.

Die beteiligten Ministerien sowie das Regierungspräsidium Tübingen haben in den vergangenen Monaten die nach dem Kulturgutschutzgesetz und dem Fideikommiss notwendigen Informationen und Erklärungen mehrfach angefordert.

http://library-mistress.blogspot.com/2008/02/blogs-statt-fachzeitschriften.html

Seit Jahren schreiben Gerichte wie das BVerfG auf ihre Website, dass ihre Urteile nur für den nicht-gewerblichen Gebrauch freigegeben sind, angesichts von § 5 UrhG lupenreines Copyfraud, das schon mehrfach in BIB-JUR und anderen Foren besprochen wurde. Nun aber fällt einigen Landblawgenden auf, dass das womöglich nicht ganz hasenrein ist.

http://www.telemedicus.info/article/644-Copyright-2008-BVerfG.html#extended
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/kein-urheberrecht-an-amtlichen-werken/

Klar ist, dass ein eventuell bestehender Datenbankschutz es keinesfalls rechtfertigt, einen solchen Rechtevorbehalt zu machen. Ganz sicher ist ein einzelnes Urteil kein wesentlicher Bestandteil, und eine einzelne Entnahme erfüllt nicht das Kriterium systematischer und wiederholter Nutzung. Überhaupt wäre zu überlegen, für einen beanspruchten Datenbankschutz eine eigene Rechtevorbehaltformel zu fordern, um eine Verwechslung mit dem Werkschutz zu vermeiden.

[Update: Nach Mitteilung von Dr. Bernd Mayer waren und sind die Wolfegger Sammlungen - Archiv, Bibliothek und Kupferstichkabinett - nach Terminvereinbarung mit ihm unbeschränkt für die wissenschaftliche Nutzung zugänglich. Dies gilt seit 14 Jahren, seit er als Kustos amtiert.]

"The essential document here is the Wolfegg Housebook which is
still in private hands and has remained almost entirely inaccessible even to scholars of the most impeccable renown. So far as this reviewer is aware, only one of the contributors to the catalogue had ever had an opportunity to examine the manuscript and that was in 1963. This frustrating circumstance no doubt accounted for the restraint on the part of the organisers in engaging the question of
hands." So Timothy Husband in The Burlington Magazine 1985, S. 402

Vor 2002 war Gerhard Wolf aufgrund des "schwierigen Zugangs zur Wolfegger Bibliothek" nicht in der Lage, Näheres über die Handschriften der Pappenheim-Chronik zu ermitteln (Beleg).

Peter Amelung erzählte mir ca. 1994, es sei trotz aller Bemühungen nicht gelungen, für eine Ulmer Ausstellung die Ptolemäus-Handschrift auszuleihen. Die Wolfegger ließen (im Gegensatz zu den Vettern Waldburg-Zeil) niemanden in ihre Bibliothek, obwohl es einige Kunsthistoriker in der Familie gegeben habe.

Natürlich kommt es auch in öffentlichen Bibliotheken vor, dass der eine Wissenschaftler eine Handschrift im Original zu sehen bekommt und ein anderer nicht, aber das ist doch nicht mit einer hochgradig von Willkür geprägten Benutzungspraxis eines privaten Eigentümers zu vergleichen, bei der generöse und restriktive Phasen sich abwechselten.

Im Vorwort der Essenwein-Ausgabe ist zu lesen, dass der damalige Fürst den Zugang nicht mehr gewährte, da er an manchen freizügigen Darstellungen Anstoß nahm.

[Dazu http://archiv.twoday.net/stories/4709941/ ]


Rose-Maria Gropp hat nun endlich in der FAZ die Causa Hausbuch aufgegriffen. Auszüge:

In Sachen des Hausbuchs nun brachten die Nachfragen dieser Zeitung bei den zuständigen Behörden zuvörderst Verwirrung zutage. Es scheint nachgerade Schicksal im Land Baden-Württemberg zu sein, dass an einer Misere stets mindestens zwei Ministerien beteiligt sind, zwischen denen obendrein die Kommunikation, gelinde gesagt, schlecht läuft. Denn sonst wüsste man ja im Ministerium für Wissenschaft und Kunst auch nicht erst seit ein paar Tagen, was der Wirtschaftsminister Ernst Pfister, nach Angaben aus seinem eigenen Haus, seit dem 15. Januar weiß, aber zum Beispiel dem Tübinger Regierungspräsidium bis Anfang dieser Woche noch nicht verraten hatte: den aktuellen Eigentümer der Handschrift nämlich. Dessen Namen pfeifen mittlerweile die Spatzen von den Dächern; der Industrielle August von Finck ist von allen beteiligten Seiten als Käufer undementiert (auch von denen, die nichts wissen).

Dabei könnte die Lage einfacher nicht sein, betrachtet man die Tatsachen. Gemäß einem Urteil des Fideikommiss-Senats des Oberlandesgerichts Stuttgart von 1956 nämlich bedarf jegliche Verfügung über das Hausbuch seitens des Hauses Waldburg-Wolfegg der Zustimmung des Landes, um wirksam zu werden. Zuständig ist dafür das Regierungspräsidium Tübingen, das die „Aufsichtspflicht“ über das Hausbuch hat. Wie auch immer diese wahrzunehmen ist: Das Fideikommiss verlangt, dass der Eigentümer jede „Standortveränderung“ mitzuteilen hat und dass „jede Verfügung vom Eigentümer anzuzeigen“ ist. Weiter heißt es, dass ohne Genehmigung „rechtliche Verfügungen unwirksam sind“: Eine Veräußerung ist entschieden ein Verfügungs-Geschäft. Solange also eine entsprechende Genehmigung nicht erteilt ist, ist der Verkauf des Hausbuchs an einen Dritten „schwebend unwirksam“ – vulgo: von Anfang an unwirksam. Noch aber hat das Land den Verkauf nicht genehmigt. Deshalb stehen ihm sämtliche Optionen offen, endlich in Ruhe den Umgang mit dem Hausbuch zu erwägen – und dabei über das Landesinteresse daran nachzudenken.

Einige unangenehme Fragen

Hinzu kommt, dass das Land Baden-Württemberg, ebenfalls aufgrund des OLG-Beschlusses von 1956, ein Vorkaufsrecht auf das Hausbuch hat, wie aus dem Tübinger Regierungspräsidium verlautet. Aufgrund dieses Vorkaufsrechts ist das Land berechtigt, sich den eventuellen Kaufvertrag mit einem Dritten vorlegen zu lassen, um nach Einsichtnahme zu entscheiden, ob es selbst in diesen Vertrag eintreten will oder nicht. Offenbar hat noch niemand in der Landesregierung diese Option erkannt – was sich vorsichtig als befremdlich bezeichnen lässt. Wenn nun gestern aus dem Wissenschaftsministerium bestätigt wurde: Doch, ja, es gebe ein Vorkaufsrecht am Hausbuch; das Land habe es aber nicht ausüben können, weil ihm kein Kaufvertrag vorgelegen habe, dann ist das schon ein Witz, kein guter.

Denn Oettingers hohe Beamte müssen sich schon einige unangenehme Fragen gefallen lassen, zuvörderst: Wieso wurde der Erwerb des Hausbuchs seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst einfach abgelehnt? Schon im Sommer 2006 war das Hausbuch der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart angeboten worden, im Tausch gegen Handschriften aus deren Beständen. Damals soll die Rede von einem Preis in Höhe von fünfundzwanzig Millionen Euro für die dreiundsechzig erhaltenen Blätter des einmaligen Konvoluts gewesen sein. Es gibt gute Gründe, wertvolle Bestände aus Museen und Bibliotheken nicht zu veräußern, um damit andere Ankäufe zu ermöglichen. Aber im Fall dieses lebendigen Zeugnisses mittelalterlichen Lebens hätte von den zuständigen Ministerien zumindest mit Waldburg-Wolfegg verhandelt werden müssen. Stattdessen handelte der oberschwäbische Fürst ein Jahr später. Ob ihm dabei hätte klar sein müssen, dass er gegen die geltenden Spielregeln in Sachen des Hausbuchs verstieß, sei dahingestellt. Immerhin hätte er diese speziellen Auflagen kennen können, weil es beim Verkauf der Waldseemüllerkarte vor knapp sieben Jahren dieselben Kautelen gab.

Das Land braucht Entscheidungsgrundlagen

Warum aber dann der Brief des Fürsten vom August 2007 im Wirtschaftsministerium einfach liegenblieb bis Mitte November, das ist das Geheimnis dieses Hauses. Der Fürst gibt darin den Verkauf des Hausbuchs zur Kenntnis und verbürgt sich – gemäß dem gesetzlichen Schutz national wertvollen Kulturguts vor Abwanderung – für dessen Verbleib in Deutschland, genauer in Bayern. Erst Mitte November 2007 sah das Regierungspräsidium Tübingen diesen Brief – und erfuhr also von der längst erfolgten Veräußerung des seiner Aufsichtspflicht unterstellten Objekts. Kaum wagt man schüchtern die brennende Frage: Sollte – erst 2006 im Wissenschaftsministerium, dann 2007 im Wirtschaftsministerium – niemand eine Ahnung gehabt haben, von welch singulärem Stück da die Rede war?

Ehe also weiter gemauschelt oder gezetert wird: Das Land muss erst einmal die Entscheidungsgrundlagen verlangen; dafür braucht man gemeinhin Fakten. Der Skandal liegt darin, dass das Land die Dinge einfach ungeprüft laufen ließ. Anstatt sich fröhlich in Kompetenzverteilungen zu üben – hier die nationale Liste, da das Fideikommiss –, muss sich die Regierung endlich über die Konditionen des Kaufvertrags kundig machen, um dann zu entscheiden, ob sie das Hausbuch selbst will oder nicht – allem voran über den tatsächlich bezahlten Preis: Der wird zurzeit mit zwanzig Millionen Euro beziffert, aber niemand kennt die Summe bisher verlässlich. Selbst wenn Baden-Württemberg also die Karten noch in der Hand haben mag: Was Kulturgut angeht, scheint Oettingers Regierung dicke Bretter vor die Köpfe genagelt zu haben. Die schier unglaubliche Parallelaktion von Handschriften-Affäre und Hausbuch-Panne zeigt dies in grellem Licht.


Kommentar:

Die Darstellung der Fideikommissverhältnisse ist korrekt. Der Kauf ist nichtig.

Hinsichtlich des Tauschangebots muss man entschieden festhalten, dass der Erwerb eines Kulturguts nie das Opfern eines andern rechtfertigt. Auch französische Handschriften der WLB sind Teile des unveräußerlich sein sollenden Landeskulturguts.

Kritik übt auch die Berliner Zeitung:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/feuilleton/724651.html

Allerdings wird hier irrig angenommen, der Verkauf lasse sich nicht mehr rückgängig machen.


Das Protokoll der Landtagssitzung vom 19.12.2007 zu den badischen Kulturgütern ist eine erhellende Lektüre:

http://www.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0038_19122007.pdf

Wenn Minister Frankenberg S. 2520 sagt, das Vorkaufsrecht sei seit 1919 keiner Regierung bekannt gewesen, dann liegt das auf einer Linie mit früheren Äußerungen, die vollendete Inkompetenz erkennen ließen.

Dass ein 1923 durch badisches Landesgesetz bestelltes Vorkaufsrecht nicht bekannt gewesen sein sollte, ist eine zu absurde Annahme. Dies würde bedeuten, dass eine Regierung ihr eigenes Gesetzesblatt nicht liest. Für die badische Regierung seinerzeit kann man das wohl ausschließen, für die heutige Landesregierung wäre ich mir da nicht so sicher.

Für das Herausfinden des Vorkaufsrechts hätte es auch keine Kommission gebraucht, es hätte genügt, Archivalia zu lesen:
http://archiv.twoday.net/search?q=vorkaufsrecht

Zuerst am 21.10.2006:
http://archiv.twoday.net/stories/2834592/

Ausführlicher dann am 31. Oktober 2006 mit genauen Belegen:
http://archiv.twoday.net/stories/2876347/

"Was das Hausbuch so ungewöhnlich macht", schreibt der Kunsthistoriker Eberhard König im Kommentarband zur Faksimileausgabe von 1997 (S. 163), "ist die unerhörte Qualität der Zeichnungen, ihr Witz, in dem sich eine Weltsicht zwischen spätem Mittelalter und der anbrechenden Neuzeit bündelt. Die Anlage der großen Panoramen erstaunt ebenso wie die psychologische Charakterisierung auch kleiner Figuren. Übertroffen wird das Hausbuch in dieser Hinsicht wohl von keiner Bilderhandschrift".


"Das Haus Baden hat im Jahr 2000 in Bezug auf Archivbestände im Schloss Salem, die unstrittig Eigentum des Hauses Baden sind, Verkaufsabsichten bekundet. Eine Entscheidung über einen etwaigen Erwerb dieser Bestände wurde noch nicht getroffen."

Zitiert aus der Antwort auf eine Anfrage der SPD
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2209_d.pdf

Zur treusorgenden Obhut des Hauses Baden für die ihm anvertrauten Kulturgüter erfährt man:

"2. ob die Aussagen des Direktors des Badischen Landesmuseums in den
Badischen Neuesten Nachrichten vom 21. Dezember 2007 zutreffend sind,
nach denen die Kunstgüter aus dem Kopf’schen Kunstmuseum „1983 auf
Aufforderung des Markgrafen in völlig heruntergekommenen Zustand aus
einem Keller des Neuen Schlosses in Baden-Baden abgeholt“ wurden und
auch die Jüncke’sche Gemäldesammlung „verschollen“ war, „nachdem
auch sie nach 1918 testamentswidrig nicht mehr in Baden-Baden ausgestellt“
gewesen ist;

[Antwort] Der Direktor des Badischen Landesmuseums hat die zitierten Aussagen
gegenüber dem Wissenschaftsministerium bekräftigt."

Zur Zähringer Stiftung liegt ebenfalls eine Antwort vor:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2202_d.pdf

Dass die Stiftungsaufsicht alle Mittel zu nutzen hat, die Stiftungsziele zur Geltung zu bringen, wird in dieser Antwort mit Füßen getreten. Ich halte sehr wohl einen Schadensersatzanspruch der Stiftung gegen den Stiftungsvorstand unverjährt gegeben.

Martin, deutscher Kartograph, * um 1475 Radolfzell, † um 1521 St.-Dié; entwarf eine Europakarte und die erste gedruckte Seekarte; Herausgeber der „Cosmographiae universalis introductio“ (1507), in der er vorschlug, die Neue Welt nach dem Vornamen des vermeintlichen Entdeckers Amerigo Vespucci zu nennen.

Sagt das Spiegel Wissen Lexikon (von Bertelsmann)

(* um 1470 in Freiburg; † 1522 in Saint-Dié) war ein deutscher Kartograf. Freiburg im Breisgau, als Sohn eines Metzgers. Andere Quellen nennen jedoch auch Schallstadt-Wolfenweiler als Geburtsort. Seine Mutter stammte aus Radolfzell. Im Alter von etwa 20 Jahren wurde er 1490 unter dem Namen Martinus Waltzemüller an der Universität Freiburg immatrikuliert. Er studierte Mathematik und Geographie. Einer seiner Lehrer war Gregor...

Sagt die Wikipedia.

http://wissen.spiegel.de

In Spiegel Wissen sind sämtliche bisher noch kostenpflichtige Archiv-Artikel der Spiegel-Gruppe enthalten: Alle Spiegel-Artikel seit der Gründung des Blattes im Jahr 1947, die Artikel von Spiegel online und die Spiegel Dossiers sind jetzt ebenso kostenlos online abrufbar wie Artikel aus dem manager magazin, manager-magazin.de und dem Länderlexikon. Nur die jeweils letzten beiden Printausgaben bleiben kostenpflichtig und können im Netz als E-Paper abgerufen werden (boersenblatt.net)

Beispiel (PDF zu Ankäufplänen der Hofbibliothek Donaueschingen 1988)

Nachtrag:

Komfortable Suche (nur Archiv)
http://blogoscoped.com/spiegel/

Nachruf:
http://www.mainpost.de/lokales/wuerzburg/Ochsenfurt;art779,4340509

"Jetzt hat die Stiftung Museumsinsel Hombroich das Archiv der Essener Literaturzeitschrift {"Schreibheft"] sowie die Bibliothek des Herausgebers Norbert Wehr gekauft. Das bisher 30 Jahrgänge umfassende Archiv des "Schreibheftes" enthält neben sämtlichen Manuskripten von Autoren und Übersetzern auch die gesamte Korrespondenz der Zeitschrift sowie eine große Sammlung anderer Literaturzeitschriften. Dem Kulturraum Hombroich gelingt es mit diesem Ankauf, wichtiges Kulturgut aus Nordrhein-Westfalen für die Nachwelt zu sichern."
Quelle: Welt-Artikel

" .... Umso wertvoller ist der «Schatz» der Hobby-Ägyptologen, der inzwischen rund 2000 Tusche-zeichnungen und 25.000 Dias umfasst - zu viel für die Vereinsmitglieder, die nicht mehr wissen, wo sie die Zeichnungen und Dias sicher unterbringen sollen.
Bislang lagern sie gut verpackt in einer Aachener Schreinerei. «Deshalb sind wir auf der Suche nach einem Museum, einem Archiv oder einer Universität, die diesen einmaligen Schatz übernehmen möchte», erklärt Arnold Lamm. ...."

Quelle:
Link

"Geschichte im Westen", die Zeitschrift für die Landes- und Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalens erschien 2007 erstmals mit einem inhaltlichen Schwerpunkt. Die Resonanz auf den Aufruf für das Thema "Protest und Gewalt in der Region" war groß, so dass kein Platz für andere Themen blieb. Die zwölf veröffentlichten Beiträge decken die Zeit zwischen dem Ersten Weltkrieg und dem Ende der 1970er Jahre ab.
Die sieben Aufsätze zur Periode nach 1945 behandeln zum Beispiel den Kirchenfunk in den 1950er und 1960er Jahren. Hier weist Nicoali Hanning nach, wie sich selbst dort die eher abbildende Berichterstattung hin zu einer eher konfliktorientierten verschob und prompt Probleme mit der Amtskirche entstanden. Drei Beiträge thematisieren Fragen der Raumplanung und der Stadtentwicklung im Ruhrgebiet und reflektieren damit kritisch den sozialdemokratisch durchwirkten Planungsglauben und die Fortschrittseuphorie dieser Periode: Wissenschaftlich gestützte Planung galt im „Modell Deutschland“ als Bedingung einer wirksamen Demokratisierungs- und Reformpolitik. Oliver Schöller zeigt, wie das Fehlen einer zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit es erleichterte, den Großsiedlungsbau in Ratingen umzusetzen, während Markus Raasch schildert, wie in einem ähnlich gelagerten Fall in Dormagen ein Großprojekt durch den Widerstand eines Bündnisses von bodenständigen Konservativen und veränderten Bedürfnissen der potentiellen BewohnerInnen aufgebeben werden musste. Sabine Mecking untersucht schließlich den Protest und das Bürgerengagement gegen die kommunale Gebietsreform in Nordhein-Westfalen.
Drei Aufsätze widmen sich Ereignissen in Köln: Enno Stahl beleuchtet die Vorgänge rund um einen Polizeieinsatz gegen eine Kunstaktion im Herbst 1968, Jörg Huwer den legendären und mittlerweile mehrfach in Aufsätzen untersuchten „wilden“ Streik in der Autofabrik von Ford in Köln im August 1973, die vor allem von – wie es damals hieß - "Gastarbeitern“ getragen wurde. Sebastian Haumann untersucht schliesslich politische Mobilisierungen und die Gegenkultur in der Kölner Südstadt in den 1970er Jahren. In diesem per Selbstdefintion „ur-kölschen“ Viertel spielte – wie in vielen antitechnokratischen Grassroots-Konflikten dieser Zeit - die Konstruktion einer lokalistischen Identität eine wichtige Roille, als es darum ging, die Interessen der BewohnerInnen während der Stadterneuerung zur Geltung zu bringen. Andreas Kühn schliesst mit seinem Beitrag zum Verhältnis von Anti-Atomkraft-Bewegung und Polizei am Beispiel der Proteste gegen den Bau des Schnellen Brüters in Kalkar den Band ab.
Die durchweg jungen AutorInnen - nur zwei sind über 40 Jahre alt - haben gezeigt, wie eine Historisierung der 1960er und 1970er in Westdeutschland aussehen kann, eine historische Bearbeitung, die lokale Studien oder Studien zu einzelnen Themen beinhaltet, ohne die gesellschaftliche Ebene allzu weit aus dem Blick zu verlieren. Der Herausgeber Christoph Nonn vertritt im Editorial die Ansicht, dass die Themen „von manchen Autoren des Bandes oft auf pointierte und gelegentlich auch provokante Weise behandelt werden“; und dokumentiert damit, wie traditionell die Landesgeschichte sich noch versteht, auch wenn eindeutig zu honorieren ist, dass die Herausgeber „eine kritische und anregende landes- und zeitgeschichtliche Diskussion stimulieren und dokumentieren“ wollen, indem sie gerade die Zeit um und nach „1968“ behandeln, und damit zu einer Innovation der Landesgeschichtsschreibung beitragen.

Geschichte im Westen: Zeitschrift für Landes- und Zeitgeschichte, Jg. 22 (2007): Protest und Gewalt in der Region; Essen 2007, Klartext Verlag, 22 EUR, 292 Seiten

Manuskript für Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung

Von der dpa.



Das Schild an einer Bar in Granada habe ich 2006 aufgenommen.

Das Schweizer KGS Forum

http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/themen/kgs/publikationen_kgs/forum.html

enthält in der Ausgabe 11/2007 auch einen Aufsatz über die nicht rechtskräftige Verurteilung des Oberkommandierenden der jugoslawischen Armee wegen der Zerstörung von Kulturgütern in Dubrovnik.

Siehe dazu auch
http://www.un.org/icty/pressreal/2006/p1112-e.htm
http://www.un.org/icty/cases-e/index-e.htm


http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezbuecher&id=10292

" .... Das Doppelalbum „Archive #1“ versammelt nun Kurioses und Verschollenes, Erfolgreiches – und Unhörbares. ....."
Quelle:
http://blog.zeit.de/tontraeger/2008/02/11/depeche-mode-aus-bietigheim_645

Diese ist frei nutzbar (zumindest für deutsche IPs) unter
http://www.eromm.org/database.htm

Ein Filter für digitale Inhalte ist eingerichtet. Die wichtigsten digitalisierenden deutschen Bibliotheken (Göttingen, Heidelberg, Freiburg, Dresden, Wolfenbüttel usw., nicht: München) melden dorthin, daher ergänzt EROMM das bekannt unzulängliche www.zvdd.de in erfreulicher Weise.

Wichtig sind auch (leider teilweise lückenhafte) Nachweise von Digitalisaten von US-Bibliotheken wie Cornell , Chicago oder Columbia.

Ärgerlich sind nicht nachvollziehbare Lücken: Von den beiden digitalisierten Wolfenbütteler Lirer-Inkunabeln erscheint nur eine.

Es werden natürlich auch kostenpflichtige Digitalisate angezeigt.

Kurzum: EROMM ist als Recherchehilfsmittel zum Ermitteln von Digitalisaten in Erwägung zu ziehen.

Nachtrag:

Suchwort Copernicus. Berücksichtigt werden nur OA-Titel.

Zvdd hat nichts.

EROMM hat 1 aus Kiel, 3 aus Wolfenbüttel.

GBV hat 1 aus Kiel, 4 aus Wolfenbüttel.

SWB hat 2 aus Dresden, davon 1 bereits einsehbar.

OAIster hat zu viele Treffer, als dann man ohne Vorwissen etwas damit anfangen könnte.

Worldcat hat 2 US-Digitalisate vor 1800.

Nicht gefunden werden mit den bisherigen Suchen die Drucke des 19. Jahrhunderts in Harvards HOLLIS. Tipp: Volltextsuche über alle PDS-Dokumente unter http://fts.lib.harvard.edu/fts/search

Etliche Nachweise mehr:
http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/ch.html

http://www.hessink.nl/Engels/e-index.html
http://www.hessink.nl/Images/wodan/e-wellenburg.html

Ein extrem frühes Vorlage-Besteck aus dem Besitz von Matthäus Lang von Wellenburg. Zugleich ein Zeugnis fürstlicher Erinnerungskultur:

"It can be claimed with near certainty that this carving/presentoir set was given to Matthäus Lang von Wellenburg by Emperor Maximilian I to commemorate the arranging of the double marriage between Princess Anna, daughter of Wladislaw II of the Royal Jagiellonian House with one of Maximilian I's grandsons, either Charles or Ferdinand, and at the same time the son of Wladislaw II and Princess Maria, a granddaughter of Maximilian I."


http://www.si.umich.edu/ArchivalMetrics/

http://www.google.com/coop/cse?cx=018433351729562762936:sejrofunlce

Eine Google-Coop-Anwendung.

Für deutsche Seiten siehe
http://www.google.com/coop/cse?cx=005697712643404523005%3A1a4o9pbl7a8



Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/stories/2868046/#comments

Besprechungen unter:
http://diepresse.com/home/kultur/news/361936/index.do
http://derstandard.at/?url=/?id=3218980

Eine Mitteilung des Kustos Dr. Mayer dazu in:
http://archiv.twoday.net/stories/4690486/

Update to: http://archiv.twoday.net/stories/4408109/

http://bibliodyssey.blogspot.com/2008/02/diversions.html
quotes:

"A new website, http://parkerweb.stanford.edu, will eventually include high-resolution images of every page of Corpus Christi's Parker Library [Cambridge University]. The remarkable collection includes 538 manuscripts spanning the sixth to the 16th centuries. [..] The beta version currently online includes about a sixth of the total content that eventually will be available. The project is scheduled for completion in late 2009."

"The beta site will be fully and freely accessible at least through 2008. But once the site's development and content are complete, full access will be available through institutional subscriptions only."

Read more in German at
http://log.netbib.de/archives/2008/02/11/onleihe-awful-once-more-best-of-handel-worst-of-naxos/


http://www.godigitalblog.com/2008/02/08/%C2%ABgallica-2-hat-ein-groses-potenzial%C2%BB/

The American Historical Association (AHA) has launched a wiki that: "is intended to be a clearinghouse of information about archival resources throughout the world. While it is primarily designed to be useful to historians and others doing historical research, we hope that researchers in many disciplines will find it useful."

The site is: http://archiveswiki.historians.org/index.php/Main_Page

I've posted some observations and initial thoughts about the wiki at ArchivesNext. If you're interested, you can read them here: http://www.archivesnext.com/?p=104

Regards,

Kate

Kate Theimer
www.archivesnext.com


From Archives-L

Mediawiki Software (cf Wikipedia)

Die Texte des Hausbuchs standen leider immer im Schatten der Illustrationen. Maßgeblich ist die zusammenfassende Analyse im Verfasserlexikon 2. Aufl. Bd. 10 Lief. 5, 1999, Sp. 1322-1326 von der bei Google Book Search leider nur die letzten beiden Spalten zugänglich sind.


http://books.google.com/books?id=zVKllM0lzq4C&pg=PA234 (US-Proxy)

Demnach wurde die Handschrift zuerst von Hassler auf der Ulmer Altertumsforscherversammlung (gemeint ist die von 1855) gezeigt.

Unidentifiziertes Wappen des Erstbesitzers des Hausbuchs



An zwei Punkten zumindest scheinen das Hausbuch und sein Meister diese
Grenze sogar zu durchbrechen. Auffallend ist die rein profane
Ausrichtung der Blätter, es gibt verschlungene Pärchen hinter den
Büschen, einen Ritter, der kurz vorm Turnier der Dame seines Herzens an
den Busen faßt, Kriegsgerät und Hüttentechnik, Astrologie und
Badeszenen. Einmal sieht man ein Kruzifix fern am Horizont in der
Landschaft stehen, doch wird es überragt vom Galgen, über dem die Krähen
kreisen. Und auf der Doppelseite der Hochwildjagd steht ein Wegkreuz so
verloren in der Landschaft, als sei es längst aller Funktionen enthoben
und ein bloßes Relikt vergangener Zeiten.

Eine ebensolche irritierende Zeitgenossenschaft erreicht das Hausbuch
auf Zeichnungen, die das "Badehaus" und das "Hüttenwerk" darstellen. In
beiden Fällen finden sich früheste Beispiele für jenes von Wolfgang Kemp
geprägte Wort vom Betrachter, der "im Bild ist". Es ist fast verstörend,
mit welcher lässigen Selbstverständlichkeit der junge Höfling mit nichts
anderem beschäftigt scheint, als - stellvertretend für den Betrachter -
die schönen nackten Damen im Bad zu beobachten. Mag aber dieses Motiv
hier noch einen voyeuristischen Unterton haben, den man auch
mythologisch vorgebildet findet, so sind die zwei Herren, die den
Treibofen im Hüttenwerk betrachten, eine motivische Sensation. Die
Eleganz des Strichs, die mühelos an die italienischen Zeitgenossen
heranreicht, wirkt so preziös, als handele es sich bei dem galanten Paar
um Besucher aus einem späteren Jahrhundert. So weit holt der rechte
Höfling mit dem Arm aus, so unübersehbar ist sein "Da, schau
her!"-Gestus, daß er selbst fünfhundert Jahre später noch unsere Blicke
auf den glimmenden Ofen zu lenken vermag.


Florian Illies in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.10.1997, Nr. 239, S. 41 über die damalige Staedel-Ausstellung.

http://www.slate.com/id/2183903/


Der seit 1905 dem in Bologna wirkenden Maler Amico Aspertini (1474-1552) zugeschriebene "Codex Wolfegg" ist ein Pergamentband aus 29 Blättern (um 1503). Er "gehört zu den wenigen erhaltenen frühen Zeichnungsbüchern der Renaissance nach Antiken" (Europäische Meisterzeichnungen ... 2003 Besprechung, S. 44 Nr. 10)

Ediert und wissenschaftlich aufgearbeitet wurde die Handschrift von
Schweikhart, Gunter: Der Codex Wolfegg. Zeichnungen nach der Antike von Amico Aspertini, (Studies of the Warburg Institute XXXVIII), London 1986.

Schwarzweissabbildungen der Zeichnungen sind unter
http://www.census.de/
kostenfrei zugänglich.


http://log.netbib.de/

Herzlichen Glückwunsch und ad multos annos.

Zu den Mitteln der parlamentarische Kontrolle gehören kleine und große Anfragen sowie sogenannte Berichtsanträge (siehe Geschäftsordnung des BW-Landtags als PDF). Helen Heberer und fünf andere SPD-Abgeordnete haben nun mit einem Berichtsantrag Auskunft zum Wolfegger Hausbuch verlangt:

http://www2.landtag-bw.de/dokumente/initiativen/initiativen.asp?Drs=14_2339


http://ebuw.uw.edu.pl/dlibra

Die Ende 2007 eröffnete digitale Bibliothek enthält unter den derzeit 73 Digitalisaten aus dem Altbestand auch deutschsprachige Inkunabeln.

Zu weiteren polnischen Digitalen Bibliotheken siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4148089/


Die "Kollegen" von der Printpresse tun sich generell noch schwer damit, ihren Lesern Internetadressen von Blogs mitzuteilen, in denen diese nicht selten erheblich sachkundiger und umfassender unterrichtet werden als in ihren eigenen Druck- oder Online-Erzeugnissen (siehe etwa Causa Wolfegg).

Feedjournal.com bietet den kostenpflichtigen Service an, ein Weblog (Feed) als traditionelle Zeitung in einem PDF darzustellen. Eine Probenummer gibts gratis, und diese sieht für Archivalia so aus:

http://www.feedjournal.com/basicpapers/Archivalia.pdf

Besonders überzeugend sieht das nicht aus, zumal die Bilder fehlen und die Links nicht anklickbar sind.



Via http://weblog.histnet.ch/archives/822

Alle, die mit dem Ex-Wolfegger Hausbuch nicht vertraut sind und damit bisher nicht das überragende Kulturdenkmal verbinden, das hier verhökert wurde, sollten sich die neu hochgeladenen Bilder auf den Wikimedia Commons anschauen:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Mittelalterliches_Hausbuch_von_Schloss_Wolfegg?uselang=de

Die Bilder sind recht hochauflösend, also sollte man bei den detailreichen Bildern auf jeden Fall die etwas versteckte Möglichkeit zur Ansicht in Datei-Originalgröße nutzen und direkt unter dem Bild auf den Link "Full Resolution" klicken.

fol. 35r

Update: Das Buch wird nun mit Hilfe dieser Bilder auch im Wikipedia-Artikel Hausbuch (Schloss Wolfegg) etwas ausführlicher beschrieben als bisher.

In den Stuttgarter Nachrichten vom 19.11.2007 konnte man einen Bericht über ein zeitzeugen-Interview mit Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg lesen. Auszug:

Kunst soll öffentlich zugänglich sein, dazu bekennt sich der studierte Wirtschafts- und Forstwissenschaftler, der im Allgäu große Ländereien sein Eigen nennt: "Ich lasse auch gern Menschen an der Schönheit meines Schlosses teilhaben." Das zeigt sich darin, dass er die prächtige Kulisse kostenlos für Veranstaltungen zur Verfügung stellt - zum Beispiel für die Internationalen Wolfegger Konzerte oder die Internationalen Festspiele Baden-Württemberg.

Grenzen setzt Fürst Johannes der öffentlichen Teilhabe allerdings dort, wo die Kunstwerke Schaden nehmen. Seine Kupferstichsammlung zum Beispiel - mit rund 100 000 Stichen mit der des englischen Königshauses vergleichbar - ist extrem licht- und temperaturempfindlich. Ein Großteil der Wolfegger Kunstschätze bleiben also allein der Familie vorbehalten. Das heißt nun nicht, dass seine Kinder - Leonardo (12), der jüngste, sitzt unter den 400 Zuhörern - im Schloss nichts anfassen dürfen. "Auch Kinder haben einen natürlichen Respekt vor gewissen heiligen Dingen", sagt der Fürst. Und wenn mal was zu Bruch gehe, dann sei das eben so.

Leisten kann sich die Familie eine solche Großzügigkeit allemal: Der in der Schweiz erzogene Adelige hat den Strukturwandel mit seinem Forst- und Agrarbetrieb erfolgreich bewältigt. Aus früheren Wiesen wurden zum Beispiel zwei meisterschaftstaugliche Golfplätze - samt Hotel, Wellnessfarm und allem, was dazu gehört. "Das ist kein allgemeingültiges Modell", sagt Fürst Johannes, "aber man kann und soll den Wandel nicht verhindern."


Vielleicht hat man ja das Hausbuch verkauft, damit Leonardo nicht mit seinen Marmeladenfingern nicht länger darauf rumtatscht?

Dass der Fürst seine Schätze in den letzten jahren für Ausstellungen zur Verfügung gestellt hat, war verdienstvoll und aller Ehren wert. Durch seinen kaltschnäuzigen "Verkauf" des Hausbuchs, da ungenehmigt eine illegale Transaktion, hat er nun seinen guten Ruf kräftig demoliert. Oder wie er selbst sagte: Wenn mal was zu Bruch geht, dann ist das eben so.


Wolfgang Messner äußerte heute scharfe Kritik am Verkauf:

Wo beginnt Privateigentum? Auf diese Frage kann man kommen, wenn man die unklaren Umstände des Verkaufs des Mittelalterlichen Hausbuchs näher betrachtet. Sicher handelte es sich bei dem Kompendium um privates Eigentum des Fürstenhauses Waldburg-Wolfegg. Aber durfte es deshalb damit machen, was es wollte? Durfte es einfach so verkauft werden, ohne zu fragen? Nein. Das Mittelalterliche Hausbuch ist keine Vase, kein Geschirr oder irgend ein röhrender Hirsch auf Öl. Mehr als jedes Privatgut stellt diese Zusammenstellung aus dem Alltagsleben ein schützenswertes Kulturgut dar. Ein Nationalerbe von überragender Bedeutung.

Dass solche Werke durch historische Zufälle überhaupt in das Eigentum von wenigen Adeligen gekommen sind, ist schon ein Ärgernis. Spätestens mit dem Beginn der Weimarer Republik wurde die Gelegenheit verpasst, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Wenn überhaupt, hätten höchstens Schlösser, Burgen und andere Liegenschaften bei den Markgrafen, Herzögen und Fürsten verbleiben sollen. Kulturgüter, zumal von solch unwiderbringlichem Wert, sollten dem Staat, und damit der Allgemeinheit gehören. Teure Streitereien um Bilder und Handschriften der Fürsten zu Fürstenberg und wie jetzt wieder um die Kulturgüter des badischen Markgrafen hätten so vermieden werden können.

Nahezu unverfroren scheint es, dass Fürst Waldburg-Wolfegg den Käufer des Mittelalterlichen Hausbuchs "zum Schutz des Werkes" nicht preisgeben will. Befürchtungen, die einzigartige Handschrift könnte für immer für Wissenschaft und Öffentlichkeit verloren sein, werden so eher bestätigt.


Der Verkauf ist nicht nur unverfroren, sondern meines Erachtens auch nichtig, da ohne vorherige Genehmigung kein gültiges Rechtsgeschäft zustandekommen konnte.

Ob das Stück "für immer" verloren ist, wird die Zukunft zeigen.

Das immer wieder anzutreffende Argument mit den verpassten Chancen der Weimarer Republik ist zu relativieren. Nur in einem autoritärem Regime mit gleichgeschalteter Justiz wären entsprechende Enteignungen möglich gewesen. Auf das konservative Reichsgericht konnte sich die aristokratische Corona verlassen. Als Standesherren waren die Waldburger in einer ganz anderen Lage als die ehemals regierenden Häuser. Ihr Eigentum stand genauso ausser Frage wie das Eigentum des Hauses Baden an der Salemer Säkularisationsbeute. Eine entschädigungslose Enteignung etwa der Wolfegger Sammlungen wäre nicht möglich gewesen, und die hohen Entschädigungssummen hätte sich die Weimarer Republik nach 1918 ganz gewiss nicht leisten können.


Wer kein angestellter Journalist ist, sondern wie ich nebenher recherchiert, wird von Institutionen nicht selten wie der letzte Kehricht behandelt. Und das liegt nicht an meinem Auftreten.

Vorgestern nachmittag rief ich beim Staedel-Museum an, um eine Stellungnahme zur Bedeutung des Hausbuchs einzuholen. Der Direktor war nicht zu sprechen, ich gelangte an eine Pressemitarbeiterin namens Wiener, die von der ganzen Sache und auch vom Mittelalterlichen Hausbuch keine Ahnung hatte und darum bat, eine Mail mit weiteren Angaben zu senden. Man würde dann prüfen, ob der Direktor oder der Kurator Dr. Brinkmann Stellung nehmen würde.

Ich schrieb also artig sofort die Mail und hängte als Scan auch meine presserechtliche Legitimation an. Keine Reaktion.

In der Stuttgarter Zeitung von heute konnte dagegen eine Stellungnahme von Dr. Brinkmann nachgelesen werden.

"Das Mittelalterliche Hausbuch ist ein nationales Denkmal von höchstem Rang", erklärt Bodo Brinkmann, Kunsthistoriker beim Städel-Museum in Frankfurt. "Mit weitem Abstand" stelle es das bedeutendste historische, kunst- und kulturgeschichtliche schriftliche Zeugnis des 15. Jahrhunderts in Deutschland dar und sei für die Alltags-und- Sozial-Geschichte von unschätzbarem Wert.

"Wäre es verschwunden, wäre das so, als ob der Kölner Dom gestohlen worden wäre", sagte Brinkmann. Das Frankfurter Städel-Museum hatte das Hausbuch vom September bis November 1997 erstmals einer großen Öffentlichkeit gezeigt. Zur Jahreswende 1998 wanderte die Schau unter anderem nach Washington in die National Gallery und ins Metropolitan Museum of Art nach New York.


Das Staedel ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und unterliegt daher grundsätzlich keinen Regeln, die für Behörden gelten. Trotzdem ist es denkbar schlechter Stil, Pressevertreter eklatant ungleich zu behandeln.


wenn es darum gehe, Geschichte nicht nur aufgrund von schriftlichen Quellen zu untersuchen"
Schweizer Mediziner und Mumienforscher Dr. Frank Rühli
Quelle:
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/osnabruecker_land/18702738.html

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/4309718/

Sowohl die Verlagerung des Brühler Personenstandsarchivs als auch die Unterbringung im Duisburger Innenhafen finden sich heute in den Medien.

http://www.ksta.de/html/artikel/1201184459013.shtml (Brühl)
http://www.innenhafen-portal.de/html/2008-02-08.html (Duisburg)
Nachtrag 14.02.2008:
http://www.innenhafen-portal.de/html/2008-02-12.html (Duisburg)

" ..... Paul Badura-Skoda spielt sowohl auf historischen als auch auf modernen Klavieren. Eine umfassende Kollektion wertvoller Tasteninstrumente sowie ein großes Archiv von Autografen und Originalmanuskripten zeugt von seinem Wunsch, die technische Funktionsweise von Musik, sowohl in ihrer theoretischen Entstehung als auch in ihrer instrumentalen Umsetzung, zu begreifen. ....."
Quelle:
http://oe1.orf.at/programm/200802094701.html
http://oe1.orf.at/highlights/115859.html

Die Südwestpresse hat weitere Details aufgedeckt. (Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/4688838/ )

KULTURGUT / Beim Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuches von Schloss Wolfegg ging es nicht mit rechten Dingen zu

Die Landesregierung schön düpiert

Minister Pfister wusste seit August 2007 von dem Geschäft und gab erst mit Verspätung Alarm

Beim Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs von Schloss Wolfegg ist die Landesregierung ganz schön an der Nase herumgeführt worden. Bei der millionenschweren Transaktion umging der Fürst die Landesbehörden. Lässt sich der Verkauf rückgängig machen?

RAIMUND WEIBLE BETTINA WIESELMANN

Noch am Mittwoch behauptete Bernd Mayer, Leiter der Kunstsammlungen auf Schloss Wolfegg, es sei "alles im Fluss". Und der promovierte Kustos erweckte den Eindruck, als ob noch keine Tatsachen geschaffen worden wären. Damit wollte er offenbar eine unangenehme Anfrage der SÜDWEST PRESSE abblocken. Mit der Wahrheit rückte er gegenüber der Öffentlichkeit erst gestern Vormittag heraus. Mayer bestätigte nun endlich auch gegenüber der Öffentlichkeit, dass sich das oberschwäbische Adelshaus von einem seiner wertvollsten Archivalien getrennt hat, dem Mittelalterlichen Hausbuch.

350 Jahre lang wurde dieses Werk, das mit künstlerischer Brillanz seltene Einblicke in das Alltagsleben der Menschen des 15. Jahrhunderts gibt, auf Schloss Wolfegg im Kreis Ravensburg aufbewahrt. Reichserbtruchsess (Verwalter der Reichsgüter) Maximilian Willibald (1604-1667), ein großer Sammler vor dem Herrn und Begründer des Kupferstichkabinetts auf Schloss Wolfegg, hatte die in Fragmenten vorliegende Handschrift von einem unbekannten Vorbesitzer erworben. Sie steht auf der Liste der nationalen Kulturgüter und gehört zu den Juwelen Baden-Württembergs.

Nun ist das Buch weg, so wie schon 2001 die Waldseemüller-Weltkarte, ein weiteres Glanzstück der Sammlungen auf Schloss Wolfegg. Die Weltkarte, auf der Kartograph Martin Waldseemüller als erster den vierten Kontinent mit dem Namen Amerika bezeichnete, war mit der notwendigen Genehmigung des Beauftragten der Bundesregierung an die Kongressbibliothek in Washington gegangen.

Wieder geht Kulturgut baden

Das Versteckspiel geht aber weiter. Mayer will nicht sagen, an welchen Ort das Hausbuch gewandert ist, und er will nicht sagen, wie der neue Besitzer heißt. "Über die Einzelheiten der Transaktion sowie die Identität des neuen Eigentümers wurde zum Schutz des Werkes Stillschweigen vereinbart", teilte er lediglich mit. Die Begründung "Schutz des Werks" ist als Vorwand leicht zu durchschauen. Vielmehr wird es so sein, dass der Erwerber nicht im Rampenlicht stehen will. Er hat sich Diskretion ausgebeten.

Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE handelt es sich bei dem neuen Eigentümer, wie berichtet, um den öffentlichkeitsscheuen Ex-Bankier August Baron von Finck, ein Milliardär mit Wohnsitz im schweizerischen Thurgau. Wirtschaftsminister Ernst Pfister kennt den Namen des neuen Hausbuch-Eigentümers spätestens seit dem 15. Januar 2008. An jenem Tag, so war gestern überraschend aus seinem Ministerium zu hören, habe sich ihm der Vermittler des Hauses Waldburg-Wolfegg offenbart. Der Vermittler ist eine bekannte Figur im internationalen Kunsthandel: Christoph Graf Douglas. Der smarte, 60-jährige Adelige ist meist dabei, wenn es um Transaktionen wertvoller Kulturgüter aus deutschem Adelsbesitz geht. Als Ernst-August Prinz von Hannover sich von mehr oder weniger wertvollem Nippes aus seinem Schloss trennte, stand ihm der ehemalige Sothebys- Deutschland-Direktor zur Seite. Auch wenn es um Schätze aus dem Hause Fürstenberg in Donaueschingen oder aus dem Hause Baden ging, war Douglas stets zur Stelle. Und jetzt half er dem Wolfegger Fürsten Johannes, das Hausbuch zu klingender Münze zu verwandeln. 20 Millionen Euro sind im Gespräch, etwas mehr als das Doppelte, was der Waldseemüller-Transfer nach Amerika eingebracht hatte. Der Aachener Hochschul-Archivar Klaus Graf, der seit Jahren die Geschäfte des listigen Sachverständigen für Antiquitäten und Kunst beobachtet, redet aufgebracht von einer "erneuten Schurkentat" des alerten Grafen.

Der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, Jochen Laun, drückt sich nicht so derb aus, aber er macht deutlich, dass die Transaktion nicht sauber über die Bühne gegangen ist. Bei dem Verkauf ist beispielsweise Paragraph neun des Bundesgesetzes zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung verletzt worden. Diese Vorschrift verlangt vom Besitzer der Preziose, dass er unverzüglich der obersten Landesbehörde, im Fall Baden-Württemberg dem Wissenschaftsministerium, mitzuteilen hat, wenn das Objekt an einen anderen Ort gebracht wird. Bei einer Ausfuhr ins Ausland sind, wie der Fall der Weltkarte zeigte, noch viel strengere Vorschriften zu beachten. Bei einem Verstoß drohen sogar bis zu drei Jahre Haft.

Das Land vorgeführt

Für das Hausbuch liegt zudem eine absolute Verfügungsbeschränkung vor. Es fällt unter den Fideikommiss (dabei geht es darum, eine Erbschaft unter behördlicher Aufsicht zusammenzuhalten), und deswegen hätten sich die Wolfegger vor Vertragsunterschrift vom Regierungspräsidium Tübingen als Denkmalbehörde eine Genehmigung einholen müssen. Das haben sie nicht getan. Graf schimpft: "Es geht ganz und gar nicht an, wie sich hier ein Adelshaus über geltendes Recht hinwegsetzt und das Land einmal mehr vorführt."

In den Amtsstuben der Ministerien gab es in den vergangenen Tagen fiebrige Recherchen zum Ablauf des Geschäfts. Inzwischen ist sicher: Schon im August 2006 gab es deutliche Anzeichen, dass Wolfegg sich von dem Hausbuch trennen will. Vermittler war eben Graf Douglas, der an das Land herantrat.

Damals bot er dem Frankenberg-Ministerium das Hausbuch zum Verkauf oder zum Tausch gegen vermarktbare Archivalien an. Ohne Erfolg. Staatssekretär Dietrich Birk lehnte das Angebot schriftlich ab. Ein hoher Beamter dazu: "Wir sind ja nicht auf dem arabischen Bazar." Ein anderer Beamter witzelte: "Jetzt weiß man, dass es nicht nur Geld- sondern auch Buchwäsche gibt."

Die schwächste Stelle

Die Landesregierung hat sich in der Hausbuch-Affäre wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Am wenigsten professionell handelte Wirtschaftsminister Ernst Pfister. Er erfuhr im August 2007 von dem Verkauf und sah offenbar keinen Grund, die anderen Landesbehörden sofort zu informieren, die in die Sache eingebunden sein müssen. Zielsicher hat Douglas wohl die schwächste Stelle in der Regierung ausgesucht, nach der Abfuhr vom Wissenschaftsministerium im August 2006.

Deswegen muss die Landesregierung nun auch Schelte von der Opposition einstecken. Für Helen Heberer, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, zeigt der Vorgang Parallelen "zu dem geschichtslosen Dilettantismus der Regierung im Umgang mit den badischen Kulturgütern". Sie verlangt Auskunft über die Verhandlungen zwischen dem Haus Wolfegg und dem Land. "Die Landesregierung muss lückenlos offenlegen, warum es ihr nicht gelang, einen Kauf- oder Tauschvertrag mit dem Adelshaus Waldburg-Wolfegg zu schließen.".

Wenn vor dem Verkauf nicht die notwendige Zustimmung eingeholt worden ist, dann ist die Rechtmäßigkeit des Vertrags in Zweifel zu ziehen. Auf die Frage der SÜDWEST PRESSE, ob sich das Ministerium nun darum kümmern wird, den Verkauf rückgängig zu machen und das Buch wieder ins Land zu holen, sagte Laun: "Man wird sich innerhalb der beteiligten Behörden abstimmen müssen, wie weiter zu verfahren ist."


Kommentar:

Ministerialdirektor Klaus Tappeser vom Wissenschaftsministerium wollte noch gestern Morgen keine Informationen über den Verbleib des Buches haben. Auch Landesamt-Chef Planck, mit dem ich vorgestern sprach, war offenbar nicht vom Wirtschaftsministerium ins Bild gesetzt worden.

Nun kennt man auch genauer die Chronologie der Kontakte: Wenn Graf Douglas im August 2006 den Tauschhandel vorschlug, dann war das vor dem Bekanntwerden des Baden-Deals Ende 2006. Alles spricht also dafür, dass er der Spiritus rector der schändlichen Idee ist, im Tausch gegen andere Kulturgüter Objekte aus staatlichen Sammlungen dem Markt zuzuführen.

Nicht besonders klar wird in dem Artikel, was es mit dem Fideikommiss auf sich hat. Instruktiv dazu ist die Lektüre des Beschlusses des Fideikommisssenats des (inzwischen aufgelösten) Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.10.2004 auf Wikisource.

"Ein Familienfideikommiss ist ein durch privates Rechtsgeschäft gebundenes Sondervermögen, das grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar ist, von bestimmten Familienmitgliedern nacheinander in einer von vornherein festgelegten Folgeordnung genutzt wird und dazu bestimmt ist, die wirtschaftliche Kraft und das soziale Ansehen einer Familie dauernd zu erhalten. Die Fideikommisse verdanken ihre Entstehung dem Wunsch der grundbesitzenden Familien, insbesondere des Adels, ihren Besitzstand geschlossen zu erhalten (Koehler-Heinemann, S. 67). Fideikommissvermögen wurde in der Regel unter dem Privileg einer herrschaftlichen Position geschaffen oder erworben."

Die Fideikommissauflösungsgesetzgebung nach 1918 und insbesondere das Fideikommissauflösungsgesetz vom 6.7.1938 behielt im öffentlichen Interesse die rechtlichen Bindungen bei. Das Gericht bemerkte, dass "Beschlüsse des OLG keine Beschränkungen bestimmen, die nicht schon vorher bestanden haben. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die vorher im Interesse der Familie bestehenden Beschränkungen nunmehr im öffentlichen Interesse aufrechterhalten wurden".

Die ehemalige Sonderrolle der Eigentümer rechtfertigt es nach Ansicht des Gerichts, ehemaliges Fideikommissvermögen anders zu behandeln als anderes Vermögen.

Die bayerische Entscheidung ist 1:1 auf den Wolfegger Fall übertragbar.

Die Beschlüsse des Fideikommissgerichts aus den 1950er Jahren über die Wolfegger Sammlungen sind formell und materiell rechtskräftig. Es ist auch keine wesentliche Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetreten. Das betroffene Kulturgut ist wie damals schützenswert und schutzbedürftig. Die Beschlüsse sind auch nicht verfassungswidrig. Der angeordnete Genehmigungsvorbehalt beschränkt in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Eigentums, um wertvolles Kulturgut zu schützen. Dies ist vom Eigentümer entschädigungslos als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentümers hinzunehmen.

Einen Antrag auf Aufhebung der Beschlüsse hat der Eigentümer nicht gestellt.

Die Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht am 23.11.2007 hat keine Änderung bewirkt. Bestehende Rechte und Pflichte bleiben nach § 2 unberührt:
http://www.buzer.de/gesetz/7964/index.htm

Daraus folgt: Die fideikommissrechtlichen Beschränkungen sind nach wie vor zu beachten, der Verkauf ist ohne entsprechende Genehmigung nichtig.

Instruktiv nicht nur zur hessischen Rechtslage ist ein Auszug aus dem Kommentar zum hessischen Denkmalschutzrecht.

"Die im öffentlichen Interesse getroffenen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen wirken auch gegenüber jedem Erwerber oder Besitzer des geschützten Kulturdenkmals (§ 7 Abs. 2 Satz 1 DV FidErIG)".

Bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen der Genehmigungsbehörde kann der Eigentümer mit Geld- oder Haftstrafen (Erzwingungsstrafen) belegt werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 DV FidErIG).

In Bayern ließ vor Jahren das OLG Bamberg das Bibra'sche Archiv unter Polizeischutz ins Staatsarchiv Bamberg verbringen.

Das Reichsgesetzblatt von 1938 mit dem Text des damals beschlossenen Gesetzes ist online.

Zum Thema siehe auch:
http://www.jurawiki.de/FideiKommiss
http://archiv.twoday.net/search?q=fideikomm


http://www.zjs-online.com/

Die neue Zeitschrift ist kostenfrei abrufbar.

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/426/

Klaus Graf: Fragwürdige Auktion: Das Inventar des Klosters zum Heiligen Grab in Baden-Baden wurde versteigert, in: Das Münster 56 (2003), S. 233-234

Meine damalige Weblog-Berichterstattung erfolgte in netbib:

http://log.netbib.de/?s=sepulch

Der Artikel in der "Kunstchronik" entstand vor der Versteigerung und ist wesentlich optimistischer gehalten als der Artikel im "Münster", der darstellt, dass es - ohne Not - erheblich schlimmer gekommen ist als gedacht.

Der Artikel in der Kunstchronik ist ebenfalls in ARTDok online:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/369/

Beitrag in H-MUSEUM (Ende März 2003)

Ich schrieb auch einen Kurzbericht im Rheinischen Merkur (Nr. 23/2003, S. 30).

In der FAZ vom 13.6.2003 widmete sich Michael Gassmann dem Fall (Zitate).

Zur unnötigen Zerstückelung eines wertvollen Teils der Klosterbibliothek:
http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/INETBIB/200306/20030613.html#0

Quelle: www.hl-grab.de

http://www.bildindex.de


http://blues-tea-cha.blogspot.com/2007/12/waldseemller-map.html

Der Blogbeitrag macht auf offenkundige Rätsel hinsichtlich der Waldseemüller-Karte von "1507" aufmerksam.

"The map gives a reasonably correct depiction of the west coast of South America. But according to history, Vasco Nunez de Balboa did not reach the Pacific by land until 1513, and Ferdinand Magellan did not round the southern tip of the continent until 1520."

Als eine Möglichkeit erwägt der Blogger: "Extraterrestrial input. The map was beyond human technology and came from a non-human intelligence."

Naja.

Zu diesen Problemen fachkundiger:
http://www.warpinghistory.blogspot.com/
http://www.loc.gov/today/cyberlc/feature_wdesc.php?rec=4019

Vor vielen Jahren hat Simon Simon, Archivar in Koblenz, ein Gelübde abgelegt: Nie wieder wollte er sich von einer Frau hinreißen lassen. Doch als er die Friseuse Carmen kennen lernt, gerät sein mühsam aufgebautes Gerüst der Ordnung ins Wanken. Ein kleines Fläschchen Parfum spielt dabei eine große Rolle, eine sehr private Geburtstagsfeier und ein ausgedehntes Liebesmahl. So nimmt sie ihren Lauf, die Geschichte vom mittelalten Herrn und dem schönen jungen Mädchen.

DDB-Daten über Jochen Schimmang. Ich stolperte über das Buch weil ich momentan die OBCZ in Duisburg nachhalte was die vorhandenen Bücher anbelangt. (Wer es also mitnehmen möchte...)

Da im frühen 20. Jahrhundert zahlreiche "Dubletten" aus den Wolfegger Beständen veräußert wurden, ist es gut denkbar anzunehmen, dass es sich bei den folgenden nicht um jüngst vom Haus Wolfegg veräußerten Stücke handelt (siehe auch das Update unten!):

http://artcollector24.de/index.php?id=77

Beham, Hans Sebald [1500-1550], couple from heaven (bearded man and woman, with male and female Putto), woodcut , very rare
backside; collector’s stamp: Fürstl. Waldburg Wolfegg’sches Kupferstichkabinett > 2800




Und hier noch eins:
http://www.lot-tissimo.com/de/cmd/d/o/104.114.4480/auk/114/

Beham, H. S., Fortuna. Kupfer
Beham, Hans Sebald. Fortuna. Kupferstich auf Bütten. 1541. 7,8 x 5 cm. In der Platte bezeichnet, datiert und monogrammiert. Pauli/Hollstein 143 I oder II (v. V); Bartsch 140. - Ausgezeichneter, tiefschwarzer Frühdruck, bis an, teilweise über die Einfassungslinie beschnitten. - Hinterlegt, kleinere Fehlstellen dadurch kaschiert, kleines Loch nachgezogen. - Provenienz: Sammlung Waldburg-Wolfegg (verso Stempel Lugt 2542). - Unter Passepartout montiert.


Danke an *** auch für den Golfplatz-Link.

Mit der Google-Suche nach Lugt 2542 (Frits Lugts Stempel-Bibliographie erschien in Amsterdam 1921) findet man noch etliche weitere Angebote:

http://www.spaightwoodgalleries.com/Pages/Hans_Sebald_Beham.html
http://www.karlundfaber.de/auktion/online-katalog-1/catalog_view?b_start:int=25&Type=CatalogItem
usw.

Beispiel für ein Museumsstück, das 1933 aus Wolfegg verkauft wurde:
http://www.mfa.org/collections/search_art.asp?recview=true&id=701

Ein Katalog von 2007 spricht ausdrücklich von einer Dublette:
http://www.tajan.com/pdf/7703.pdf

Verkäufe von 1901 erwähnt:
http://books.google.de/books?q=%22lugt+2542%22&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen

Katalog von 1901 im Met-OPAC

Nachtrag:

Europäische Meisterzeichnungen ... [Volltext meiner Besprechung siehe Kommentar!], 2003, S. 25: Sog. Dubletten wurden 1901 und 1903 bei Gutekunst in Stuttgart versteigert, desgleichen 1933 und 1934 bei Boerner in Leipzig (Nr. 183 und 184 ohne Nennung von Wolfegg).

Der um 1900 angefertigte Stempel des Kupferstichkabinetts wurde sogar gefälscht (ebd., Anm. 17).

UPDATE:

Per Mail vom 11.2.2008 teilte Dr. Mayer mit:

"In der Zeit, in der ich in Wolfegg bin (seit 1994, wurden keine
Stiche aus dem Kabinett veräußert. Ganz im Gegenteil. Erst kürzlich konnte ich auf einer Dürerauktion einige Stiche erwerben. Bei der Durchsicht des von Ihnen besprochenen Zeichnungskataloges ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Zeichnung von Augustin Braun (Kat.Nr. 19) erst kurze Zeit vorher in unsere Sammlung gekommen ist."

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016332/images/index.html?id=00016332&no=75&seite=694

Der Link geht auf meinen Artikel "Thomas Lirer" in Band 14.

Weitere Bände, durch Verändern der URL gefunden:

Bd. 19
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016337/images/

Bd. 16
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016334/images/

Bd. 12
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016329/images/

Bd. 10
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016327/images/

Bd. 9
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016326/images/

Bd. 5
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016321/images/

Bd. 3
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016319/images/

Bd. 2
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016318/images/

Bd. 1
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016233/images/

Geplant ist, die NDB komplett ins Netz zu stellen.

Zeitweilig konnten drei (?) NDB-Bände in der Digital Library of India eingesehen werden.

ACHTUNG: Soweit weitere Links zu den fehlenden Bänden bekannt werden, werden diese nicht in diesem ARCHIVALIA-Beitrag, sondern in
http://de.wikisource.org/wiki/Biographische_Nachschlagewerke#N
mitgeteilt!

Ausführliche Analyse von Mandry 1866 in der ZRG 1866.

http://www.webometrics.info/top200_rep.asp

Aus dieser Übersicht ergibt sich keinesfalls die empirische Bestätigung der immer wieder von OA-Anhängern wiederholten Ansicht, dass nur verpflichtende Mandate Repositorien füllen können. Wenn diese Mandate nicht entsprechend durchgesetzt werden, ignorieren Wissenschaftler sie genauso wie andere Aufforderung zum Selbstarchivieren.

Fortsetzung von http://archiv.twoday.net/stories/4689959/

http://books.google.com/books?id=h0YBAAAAYAAJ&pg=PA35

Josef Fischer berichtete auf der Amerikanisten-Tagung von 1904 über seine Wolfegger Entdeckungen. Er erwähnt neben den Waldseemüller-Karten die Ptolemäus-Handschrift des Nicolaus Germanus, die Vorlage der Ulmer Inkunabeln, sowie eine riesige Wandkarte des Jodocus Hondius von 1611.

Beschreibung der Germanus-Handschrift:
http://books.google.com/books?id=-LEQAAAAYAAJ&pg=PA79 (US-Proxy)

Fischers Faksimileausgabe der Weltkarte des Hondius von 1907 mit US-Proxy bei Google Books (GBS):
http://books.google.com/books?id=kh-5gVckJAQC

Zu Fischers Entdeckungen siehe auch Seaver: Maps, Myths, and Men, S. 304 ff. (auszugsweise bei GBS).

1901 entdeckte der Jesuit Josef Fischer auf Schloss Wolfegg in den überreichen Kunstsammlungen der Fürsten Waldburg-Wolfegg einen aus dem Nachlass des Kartographen Johann Schöner stammenden Sammelband, der unter anderem zwei lange gesuchte verschollene Weltkarten ("Waldseemüllerkarte" und "Carta Marina") des Freiburger Kartographen Martin Waldseemüller enthielt. Lange schon wollte die Library of Congress diese kostbaren Stücke erwerben, doch gelang dies für die "Geburtsurkunde Amerikas", die auf eine Karte von 1507 zurückgehende Wolfegger Waldseemüllerkarte (sie kann aus druckgeschichtlichen Gründen nicht vor 1515 entstanden sein), erst 2001. Nach einer Sonderausfuhrgenehmigung - gegen das Votum der Fachleute - wurde damals das auf der Liste national wertvollen Kulturguts stehende Stück nach Washington verbracht. Die Kongressbibliothek zahlte dem Fürsten 10 Mio. Dollar, konnte aber den Betrag (4 Mio. Dollar) für den Rest des Schöner-Sammelbands (ohne die in Wolfegg verbliebene Sternkarte von Albrecht Dürer) nicht aufbringen. Ende 2003 erwarb der US-Unternehmer Jay Kislak den Wolfegger Schöner- Sammelband und schenkte ihn mit einer Sammlung anderer erlesener Stücke 2004 der US-Kongressbibliothek.

Es ist davon auszugehen, dass sich das Haus Waldburg beim Verkauf des Schöner-Sammelbands über die aus der Fideikommissauflösungsgesetzgebung resultierenden Bindungen der Wolfegger Sammlungen hinweggesetzt und keine Genehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums Tübingen eingeholt hat.

DOKUMENTATION

Waldseemueller-Karte nun in Washington

* Date: Thu, 26 Jul 2001 02:53:46 +0200
* From: Klaus Graf
* Subject: Waldseemueller-Karte nun in Washington

Nachdem eine Meldung der FAZ letzten November von einem drohenden
Verkauf der Waldseemueller-Weltkarte zu berichten wusste, ist es nun
Gewissheit: Das kostbare Stueck, registriert als deutsches Kulturgut,
befindet sich, nach Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung durch die
Bundesregierung, in der Library of Congress (LC) in Washington. Eine
Verkaufvereinbarung mit dem bisherigen Eigentuemer, dem Fuersten von
Waldburg-Wolfegg, wurde erzielt.

Die FAZ hat als erste Zeitung auf ihrer Seite 1 vom Samstag (21.7.2001)
von dem Verkauf berichtet.

Auszug:

"Ein Fürst verkauft Amerikas "Geburtsurkunde"

Eines der berühmtesten deutschen Kulturgüter ist jetzt in
der Kongreßbibliothek / Von Leo Wieland

WASHINGTON, 20. Juli. Amerikas "Geburtsurkunde", eines
der berühmtesten deutschen Kulturgüter, ist jetzt mit einer
Sonderausfuhrgenehmigung der Bundesregierung zum Verkauf
an die Washingtoner Kongreßbibliothek in die Vereinigten
Staaten gebracht worden. Die im Jahr 1507 gefertigte
Weltkarte des Kartographen Martin Waldseemüller aus Freiburg
im Breisgau enthält zum ersten Mal die Bezeichnung America
für den erst fünfzehn Jahre davor von Christoph Kolumbus
entdeckten Kontinent. Der Besitzer, Fürst Johannes zu
Waldburg-Wolfegg, soll als Kaufpreis dafür zehn Millionen
Dollar verlangt haben. Auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte er
nur den Transfer am 27. Juni.

Die Kongreßbibliothek, die mit fast fünf Millionen
Einzelstücken über die international wohl größte
kartographische Sammlung verfügt, war an diesem
jahrhundertelang verschollenen Kronjuwel, welches der Neuen
Welt ihren Namen gab, interessiert, seit es zu Beginn des
vorigen Jahrhunderts von einem Jesuitenpater auf Schloß
Wolfegg in Oberschwaben gefunden wurde. Der Erwerb der
Karte durch die amerikanische Bibliothek, der von seinen
Förderern als "Symbol der deutsch-amerikanischen
Freundschaft" gedacht war, zog sich jedoch wegen der
schwierigen Ausfuhrgenehmigung nach dem Gesetz zum
Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung sowie der
ungesicherten Finanzierung in die Länge.

[...]

Die Verhandlungen über das Objekt Nr. 01301 auf der
deutschen Kulturgüterliste reichen bis in die Amtszeit von
Bundeskanzler Kohl zurück, als schon vergebliche Versuche
unternommen wurden, deutsche Sponsoren für das Projekt zu
finden. Auch Bemühungen der Kongreßbibliothek, bei
amerikanischen Industriellen Unterstützung für den Erwerb
eines Dokuments zu finden, welches nach der
Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung mit an der Spitze
historisch signifikanter Originale stehen dürfte, waren
ursprünglich nicht erfolgreich. [...]

Fürst Johannes zu Waldburg-Wolfegg verband mit seiner
Offerte an die Kongreßbibliothek offenbar den Wunsch, daß die
Karte an einer möglichst prominenten Stelle zugänglich werden
solle. Er wollte wohl verhindern, daß das Werk - es setzt sich aus
zwölf Holzschnitt-Tafeln zusammen und mißt fast drei
Quadratmeter - im Panzerschrank eines privaten Sammlers
verschwindet.

Mit Einverständnis von Bundeskanzler Schröder gab schließlich
der damalige Staatsminister für Kultur, Naumann, ein Förderer
des Projekts, die Ausfuhrerlaubnis.

[...]

In Deutschland gab es hingegen auch Kritik an einem Verkauf
des einzigartigen Stücks - die Auftragsarbeit zur Aktualisierung
von Ptolemäus' Weltatlas aus dem zweiten Jahrhundert war in
der lothringischen Stadt St.-Dié gedruckt worden - ins
Ausland. So bat der Stuttgarter Rechtsanwalt Otto Clausnizer,
der sich mit dem Werk Waldseemüllers beschäftigt hat,
Staatsminister Naumann noch im vorigen Jahr, alles zu
unternehmen, um das Kulturgut in Deutschland zu behalten. Er
argumentierte, daß eine Weitergabe ein unersetzlicher und nicht
zu rechtfertigender Verlust wäre.

Waldseemüller, der sich anscheinend nicht ganz sicher war,
wem das größere Verdienst an der Entdeckung der Neuen Welt
zukam - Kolumbus oder dem Florentiner Kaufmann Amerigo
Vespucci -, entschied sich für Vespucci und trug auf seiner
Karte, die zum ersten Mal auch zwei Ozeane zeigt, die
Bezeichnung America in den südlichen Teil des
Doppelkontinents zwischen dem heutigen Brasilien und
Argentinien ein. Nordamerika firmiert im Erklärungsteil noch
als Terra Ulteri Incognita. In der Sammlung des Fürsten ist mit
der Weltkarte noch eine ebenfalls mehrteilige seltene Seekarte
(Carta Marina) mit Aufzeichnungen nautischer Routen
verbunden, die von den europäischen Entdeckern zunächst
geheimgehalten worden waren. Der Preis dafür soll vier
Millionen Dollar betragen. Noch ist offenbar nicht gesichert, ob
die Kongreßbibliothek auch für diesen Teil die gewünschte
Summe aufbringen kann oder ob die Sammlung eventuell
getrennt werden muß."

Am Montag (23.7., S. 39) brachte das Feuilleton der FAZ weitere
Informationen (von Leo Wieland) und eine Glosse. Danach wurde die Karte
am 27. Juni diskret nach Washington gebracht. Der Kaufpreis betrage 10
Mio. Dollar, wovon schon eine Anzahlung von einer halben Million
geleistet worden sei.

Am Schluss ist noch die Rede von der "Waldseemüller-Sammlung" des
Fuersten, die in einem "einheitlichen Album" seltene nautische und
Sternen-Karten umfassen wuerde. Dieser nicht von Ausfuhrbeschraenkungen
nach dem Kulturgutschutzgesetz betroffene Teil wird von der LC nicht
erworben werden und muss daher von ihm getrennt werden. Er koenne sich
nach Ansicht mancher Experten mit dem Wert der America-Karte messen.

In der Glosse (von "E.B.") wird der Verkauf kritisiert. "Warum soll man
den Amerikanern nicht ihren geographischen Taufschein ueberlassen? Der
Kulturpatriot muss dagegenhalten, dass, wenn schon die Deutschen die
Welt nicht mitentendeckt haben, sie doch die ersten waren, die sie
kartographierten. Das Zeugnis dieser Tat ist unbedingt schuetzenswert."
Es gebe einiges zu klaeren. Nach dem Gesetz sei nur der Innenminister
zur Ausnahmebewilligung berechtigt, gestuetzt auf Sachverstaendige. "Wie
konnte daraus eine Nacht- und Nebelaktion werden? Die Kulturnation steht
erschuettert und verunsichert da. Wie sicher sind noch die
Schutzlisten? Wer schuetzt uns vor treulosen Schuetzern, wer
kontrolliert sie?"

Am Dienstag setzte die FAZ ihre Kampagne fort, auf S. 47 wird
Ministerialdirigent a.D. Waldemar Ritter, 25 Jahre lang fuer den Schutz
des Kulturgutes verantwortlich, zitiert. Der Verkauf sei gegen
"das Votum aller Kulturfachleute in Deutschland" zustandegekommen und
ein "boeses Omen".

Am gestrigen Mittwoch folgte eine kleine Meldung auf S. 47: Der Deutsche
Museumsbund habe den Verkauf kritisiert. Es stelle sich die Frage, so
der Museumsbund, "welchen Sinn und Zweck eine gesetzliche Liste
geschuetzten deutschen Kulturgutes ueberhaupt noch haben soll, wenn das
Anliegen dieser Liste [...] mit Sondergenehmigungen und von Amts wegen
gebrochen wird".

STELLUNGNAHME:

Waldseemueller war ohne Zweifel einer der bedeutendsten Kartographen zu
Beginn des 16. Jahrhunderts. Seine Lebensdaten sind offenbar nicht
gesichert. In dem Katalog "Kaiser Karl V." aus dem Jahr 2000 werden
unter der Nr. 64 die Daten "um 1479 -um 1521" genannt, waehrend es bei
der Nr. 275, die dem Wolfegger Unikat gilt, heisst: 1470-1518. Die dort
angefuehrte Literatur ist offenbar sehr allgemein und nicht gerade
taufrisch. Pikant beruehrt, dass von 1985 publizierten
wissenschaftlichen Forschungen, die eine spaetere Datierung der Karte
nahelegen, weder hier noch in der gegenwaertigen deutschen Diskussion
Notiz genommen wird (siehe Anhang 2).

Zu begruessen ist, dass einmal mehr die Frage des Kulturgutschutzes
oeffentlich thematisiert wird. Mangelnde oeffentliche Transparenz ist
hier allenthalben zu beklagen. Die Liste national geschuetzten
Kulturguts ist eine virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik
mit mancherlei Curiosa, vor allem aber riesigen Luecken, ueber die man
sich nur wundern kann. Eine gerichtliche Ueberpruefung des Vollzugs des
Gesetzes ist nur durch dem Eigentuemer moeglich. Es ist gleichgueltig,
wie der zur Entscheidung befugte Innenminister seine Genehmigung
begruendet und ob er sich dabei gegen den Sachverstaendigenausschuss
stellt - Kulturgutschutz- und Denkmalschutzrecht spielt sich in der
absolutistischen Sphaere der Exekutive ab, die nach Gutduenken handeln
kann. Sie ist zwar an Recht und Gesetz gebunden - doch wen kuemmerts?
Die
Zerstoerung der Donaueschinger Hofbibliothek und anderer gewachsener
Sammlungen zeigt die eklatanten Defizite im Bereich historischen
Kulturguts in Privateigentum. Die Lobby des Kunsthandels hat hier das
Sagen.

Es ist absolut unverstaendlich, dass die LC es zulaesst, dass die
Waldseemueller-Sammlung in Wolfegg nunmehr zerrissen wird. Sie will das
Glanz-Stueck, das Provenienz-Prinzip ist ihr gleichgueltig.

Die ueberaus reiche Wolfegger Bibliothek ist so gut wie unerforscht. Sie
steht gemaess Beschlusses des OLG Stuttgart vom 31.8.1956 (FS I Nr. 86
IV d 1) unter der Fideikommiss-Aufsicht der Wuerttembergischen
Landesbibliothek Stuttgart (doch diese hat zu tun, was das
Wissenschaftsministerium anordnet ...). Laut Mitteilung der Bibliothek
vom 17.7.1998, die durch einen Verwaltungsgerichtsprozess erzwungen
werden musste (vgl. NJW 1996, S. 538), wurde diese Aufsichtspflicht nur
dadurch wahrgenommen, dass der Bestand in den Zentralkatalog
Baden-Wuerttemberg aufgenommen wurde. Weder wurden Buecher entliehen
noch wurde irgendwann von dem eingeraeumten Vorkaufsrecht Gebrauch
gemacht.

Die Bibliothek war in den letzten Jahrzehnten der Wissenschaft nicht
zugaenglich und wurde auch nicht in das "Handbuch der historischen
Buchbestaende" aufgenommen. In Wolfegg liegt das beruehmte
"Mittelalterliche Hausbuch" (Nr. 01404 der Kulturgueterliste), das
Gebetbuch des "Bauernjoerg" (Nr. 01407 - siehe
http://www.uni-koblenz.de/~graf/hsslink.htm) und eine beruehmte
Ptolemaeus-Handschrift des Nicolaus Germanus (Nr. 01408), datiert
4.10.1482 in Florenz und Vorlage des Ulmer Drucks von 1482 (Peter
Amelung, Der Fruehdruck im deutschen Suedwesten 1979, S. 282). Letztere
wurde nicht einmal zu einer Ptolemaeus-Ausstellung in Ulm ausgeliehen!

Was wird aus dem Waldseemueller-Album, was wird aus den erlesenen
Handschriften und den provenienzgeschichtlich noch nicht dokumentierten
Drucken der Bibliothek der Fuersten von Waldburg-Wolfegg? Die Praxis der
Stuttgarter Kultusbuerokratie laesst wieder einmal das Schlimmste
befuerchten.

Man mag es begruessen, wenn die Waldseemueller-Karte nunmehr erstmals
oeffentlich zugaenglich ist. Man mag den Kultur-Protektionismus in
Sachen "nationales Kulturgut" im Zeichen des vereinten Europa und der
Globalisierung fuer obsolet erachten. Gewiss handelt es sich aufgrund
des vehementen amerikanischen Interesses um einen Sonderfall, aber die
diskret ausgehandelte Vereinbarung ist in der Tat ein uebles Signal, das
einmal mehr die eklatante Vernachlaessigung des Schutzes beweglicher
Kulturdenkmale in Deutschland aufzeigt.

Dr. Klaus Graf
Mehr Kulturgutverlust-Informationen:
http://www.uni-koblenz.de/~graf/#kulturgut

Anhang 1: WWW-Materialien

Mailinglisten-Beitrag zu den Geruechten im November 2000:
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2000-November/000607.html

Beitrag zu den Verkaufabsichten 2000 (engl.)
http://www.raremaps.com/maptrade/oct00/msg00017.html

Heftige Diskussion dazu in der Mailingliste EXLIBRIS ("moral theft"):
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2000/11/

Mitteilung der LC zum Erwerb Juli 2001
http://www.loc.gov/today/pr/2001/01-093.html

[...]

Abbildungen der ganzen Karte (farbig):
http://www.bigoid.de/conquista/biographien/waldseemueller.htm
http://www.iag.net/~jsiebold/310.html
http://www.interkart.de/html/maps/antique/waldseemullerworld.htm
(Reproduktion erhaeltlich fuer DM 59,-)

Seite zu Martin Waldseemueller (engl.) mit guten Abbildungen zur Karte
http://bell.lib.umn.edu/map/WALD/indexw.html

Informationen ueber Weltkarten mit Links
http://www.geog.uni-heidelberg.de/~ttavk/weltkart01.htm

Bibliographie zur Waldseemueller-Karte:
http://duke.usask.ca/~pekacz/Printed16.htm

***

Anhang 2:

Waldseemueller World Map (Roland Folter , 11/22/00 21:29)
To:

Before the discussion on this subject becomes too emotionally laden, I'd
like to remind everyone of a fairly recent scholarly study (Elizabeth
Harris in Imago Mundi 37, 1985, 30-53) in which it is demonstrated that
the Waldburg-Wolfegg copy of this famous map cannot have been printed
before 1515. Therefore, this map can no longer be considered the first
one on which the name "America" appears. This honor belongs to
Waldseemueller's globe gores of 1507, of which - fortunately - two
copies exist, one in the US (Minneapolis, Bell) and one in Germany
(Munich, BSB). Thus national honors are preserved.
Whether the dethroned Waldburg-Wolfegg is still worth $14 million is, as
with all unique objects, a matter between seller and buyer.

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg19009.html

Im Juli 2004 meldete ich den Verkauf der Wolfegger Carta Marina an Kislak:
http://log.netbib.de/archives/2004/07/20/carta-marina-aus-wolfegg-in-den-usa/

Meines Wissens wurde dieser Verkauf deutschen Kulturguts im Wert von 4 Mio. Dollar nirgends in der deutschen Presse registriert.

Waldseemüllerkarte 1507 (Nachdruck nicht vor 1515)

Zum Schöner-Sammelband:

Der Wolfegger Sammelband wurde kurz beschrieben in der wissenschaftlichen Publikation des Wolfegger Funds von 1901 durch Fischer und Wieser 1903. Diese ist online in der Posner-Collection:

http://posner.library.cmu.edu/Posner/books/book.cgi?call=912_W16A_1903

Vorabpublikation von Fischer (Stimmen aus Maria Laach, Ergänzungsband 1903):
http://books.google.com/books?id=-LEQAAAAYAAJ (US-Proxy!)

Informationen der Library of Congress
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/online/aftermath/index.html#object143
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/maps/html/schonersammelband/
"The volume, now known as the “Schöner Sammelband”, was compiled sometime after 1516 and contained the only surviving copies of Martin Waldseemüller's 1507 Universalis cosmographiae, his 1516 Carta Marina and the first printed celestial globe gores by the mathematician, alchemist, and globe–maker Johannes Schöner (1477–1547). Also included in the original volume was a heavily annotated copy of a star chart of the Southern Hemisphere produced by Albrecht Dürer in 1515. Now removed, the Dürer star chart remains in the collections of Wolfegg Castle."

http://hdl.loc.gov/loc.gmd/g3200.ct000725
Abbildungen der Karte von "1507"

http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/maps/html/
beide Waldseemüller-Karten

Memory of the World Register
Es wird zwar der Aufsatz von Harris 1985 zitiert, aber mit keinem Wort gesagt, dass es sich nicht um ein Original aus dem Jahr 1507 handelt. Nach dieser Quelle kam der Schöner-Sammelband 2003 in die USA, während es in
http://wotan.liu.edu/dois/news/2004-04-12.html#24
heisst, seit 2001 seien beide Waldseemüller-Karten in der LoC gewesen (hier auch die Quelle für die 4 Mio. Dollar).

http://warpinghistory.blogspot.com/2006_12_01_archive.html
Zusammenhänge zwischen dem Wolfegger Schöner-Sammelband und seinem sonstigen Nachlass in Wien. Das dort abgebildete Cranach-Gemälde, das auch den 1000-DM-Schein schmückte, zeigt nach
http://www.uni-leipzig.de/journal/0204tausender.html
NICHT den Astronomen Johannes Schöner!

Wiesers Faksimile-Ausgabe der Cosmographiae Introductio von 1507 bei Google-Book-Search (US-Proxy nötig!):
http://books.google.com/books?id=jKcMAAAAIAAJ

http://log.netbib.de/archives/2003/02/15/waldseemller-karten/
Zu den Waldseemüller-Karten

http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2001/08/
"Moral theft"-Diskussion in EXLIBRIS 2001

Kritik im "Mapforum"
http://www.mapforum.com/15/15serv.htm#letters
"The map was first offered for sale in 1907, by the London firm of Henry Stevens Son & Stiles, who were under instruction from the owner His Highness Prince Waldburg-Wolfegg-Waldsee. At that time, the map was bound in the volume, as described in the Henry Stevens catalogue description, and the volume offered for US$ 300,000 (1,260,000 German marks) plus 5% commission for Henry Stevens.

What I am unhappy about is:

1. I believe the German Government (or the European Union) should never have allowed an export licence for such an important and unique artefact, whether or not any German institution could afford to buy it or not. In today's global market place it is important that countries preserve their cultural heritage: try exporting a Russian icon or an Egyptian sarcophagus, neither unique items, and see how difficult it is.

2. I believe that the two Waldseemuller maps should not have been separated in this way. When found, both were bound together in a volume which had once belonged to a German geographer Schoner. Both have manuscript additions and annotations which would suggest that they were proof forms. The importance of the maps is not just in their geography, but also in the context in which they were brought together, and in which they remained for four hundred years or so. "

Fortsetzung (zur Germanus-Handschrift und zur Hondius-Karte):
http://archiv.twoday.net/stories/4690045/

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/498222196/
http://archiv.twoday.net/stories/1022495222/

http://atlas.lib.uiowa.edu/

„Von der gegenwärtigen Besitzergeneration wird der Kunstbesitz auf Schloss Wolfegg nicht als ein abgeschlossenes Ganzes betrachtet, sondern fortgeführt. Dabei steht zwar das Bemühen im Vordergrund, den Bestand zu ergänzen und abzurunden, doch ist man darüber hinaus bestrebt, die Sammlung in den Bereich der Gegenwartskunst zu erweitern."

(Zitat aus: Hoher Adel – Schöne Kunst. Die Sammlungen der Fürsten zu Waldburg-Wolfegg, Friedrichshafen 2006, ISBN 3-86136-108-6)

Da ist es nur konsequent, wenn das Altpapier des wenig klangvollen Malers "Meister des Hausbuchs" (hat ja nicht mal einen Nachnamen) durch zahlreiche Drucke des österreichischen Gegenwartskünstlers Robert Kalina (*1955) ersetzt wird.

Und wir sind wieder einmal selber schuld, wenn wir das nicht zwischen den wohlformulierten Zeilen der durchlauchtigsten Bagage herauslesen konnten.

Vorhersagungen über zukünftige Bewertungen mögen fragwürdig sein. Diese ist aber leicht: der Name Johannes von Waldburg-Wolfegg wird für immer ein Schandfleck in der illustren Ahnenreihe dieses Geschlechts bleiben. Möge er auf seinem Golfplatz in Ewigkeit umherspuken und keine Ruhe nicht finden.

http://eprints.rclis.org/archive/00006246/01/Oberschwa%CC%88bische_Adelsbibliotheken.pdf

Einige Notizen zu den hochrangigen Bibliotheken in Wolfegg und Zeil.

Computerworld.com

The Special Collections Research Center at the University of Chicago Library is happy to announce the launch of its new blog:

http://lib.typepad.com/scrc/


Das Haus Waldburg-Wolfegg hat soeben via dpa den Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs bestätigt. Es befinde sich in Deutschland, aber der Käufer soll nicht genannt werden.

Zu den Hintergründen:
http://archiv.twoday.net/stories/4686274/

In der Südwestpresse war zu lesen:

Das Adelshaus Waldburg-Wolfegg gibt weiterhin keine klare Auskunft über den Verbleib eines seiner kostbarsten Kulturschätze, dem Mittelalterlichen Hausbuch. Weder der Chef des Hauses, Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg, noch der Leiter der fürstlichen Kunstsammlungen, Bernd Mayer, waren gestern für Stellungnahmen erreichbar. Der Südwestrundfunk erfuhr aus dem Adelshaus, das Hausbuch befinde sich "im Lande". Seit einem Jahr sei man wegen des Hausbuchs in Kontakt mit den offiziellen Stellen.

Das Wissenschaftsministerium bestätigte gestern der SÜDWEST PRESSE, dass es ein Tauschangebot des Hauses Waldburg-Wolfegg gegeben habe. Schon im Sommer 2006 trat demzufolge das Haus an das Ministerium mit dem Angebot heran, der Landesbibliothek das Hausbuch im Tausch gegen Handschriften aus der Württembergischen Landesbibliothek zu überlassen. Dies habe das Ministerium abgelehnt und dabei auf das Kulturgutschutzgesetz und den bestehenden Fideicommiss verwiesen, sagte der Sprecher. Vermittler war in diesem Fall nach Informationen der SÜDWEST PRESSE der Kunsthändler Christoph Graf Douglas. Das Hausbuch steht auf der Liste des nationalen Kulturguts.

Mit dem Hinweis, das Hausbuch sei im Lande, könnte auch Bayern gemeint sein. Es verdichteten sich die Informationen, dass die Handschrift inzwischen dem Milliardär August von Finck gehört. Aus dem Wirtschaftsministerium, der obersten Denkmalbehörde, war zu erfahren, dass es im August 2007 ein Schreiben von Wolfegg erhalten habe, dass das Hausbuch an einen Privatmann in Bayern verkauft worden sei. Im November 2007 unterrichtete das Wirtschaftsministerium das Regierungspräsidium Tübingen, das Wissenschaftsministerium und das bayerische Staatsministerium für Forschung, Wissenschaft und Kunst über diesen Vorgang. Allerdings sehen alle baden-württembergischen Stellen noch erheblichen Aufklärungsbedarf.


Mein Kommentar:

Eine erneute Schurkentat von Graf Douglas! Zu ihm siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4026791/

Das Angebot zum Tausch gegen Handschriften der WLB STuttgart gehorcht der gleichen Logik wie der schamlose Salem-Deal, der ja verhindert werden konnte: Erlesene Kulturgüter in Landesbesitz sollen im Handel landen, damit ein anderes Kulturgut erworben werden kann.

Baron von Finck hat übrigens im Jahr 2000 der Thurgauischen Kantonsbibliothek bei der Auflösung der Hofbibliothek Donaueschingen den Erwerb hunderter Drucke von ca. 230 Büchern aus der Bibliothek Josephs von Lassberg ermöglicht.

Man mag mich ja für undankbar halten, aber angesichts der Summen, die der Milliardär zuvor einer obskuren Partei zugewendet hatte, hätte er die Hofbibliothek für 4 Mio. Euro gleichsam aus seiner Portokasse aufkaufen und als Ensemble retten können. Zu einem Nachschlag zugunsten des Erwerbs weiterer Lassbergiana war er nicht bereit. Um in der Sprache der Banker zu bleiben: Sein Engagement für die Frauenfelder Bibliothek war löblich, aber "Peanuts".

Ich halte diese Veräußerung für rechtswidrig. Die nicht vom Regierungspräsidium genehmigte Verfügung ist nach § 134 BGB nichtig, da eine absolute Verfügungsbeschränkung vorliegt (Strauch, Das Archivalieneigentum, 1998, S. 298 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Fideikommissauflösungsrecht).

Ich halte den Verkauf auch für skandalös, da er die Handschrift für lange Zeit wegsperrt. Wenn sie nicht in Wolfegg bleiben kann, gehört sie in eine große Forschungsbibliothek, in der sie für die Wissenschaft zugänglich ist.

I think we can agree it would be ideal if the
Housebook could stay at Wolffegg; failing that, one would of course hope
that a major German institution could give ithe treasure a permanent
home in which it will enjoy the greatest safety combined with the best
conditions for continued educational exposure.
(Eric White von der Bridwell Library in EXLIBRIS).

Die Öffentlichkeit hat ein überragendes Interesse daran, dass die Wolfegger Sammlungen als Ganzes ungeschmälert erhalten bleiben. Sie sollten inventarisiert und ins Denkmalbuch eingetragen werden, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4686662/

Vielleicht wird das Geld ja für den Golfplatz der Wolfegger benötigt? Der ist richtig teuer.

Kurzum: Es geht ganz und gar nicht an, wie sich hier ein Adelshaus über geltendes Recht hinwegsetzt und das Land einmal mehr vorführt.

Update:
Meldung des SWR
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3132634/cfvdml/index.html

Fortführung der Berichterstattung:
http://archiv.twoday.net/stories/4691242/

Artikel der WELT (ohne neue Informationen)
http://www.welt.de/welt_print/article1651453/Wer_hat_den_Schatz_aus_Ravensburg.html


Links:
http://www.kassel.de/cms02/kultur/sehenswuerdigkeiten/Innenstadt/01913/index.html
http://www.musikermuseen.de/home/Kassel_Louis-Spohr-Akademie?PHPSESSID=f3a817deb222916f4ef462b0c7cfffad

zu Louis Spohr:
http://regiowiki.hna.de/Louis_Spohr

Ö 1 Sendung "Moment - Leben heute" vom 07.02.2008:
" ..... Ein altes Fotoalbum aus Omas Jugendjahren, ein Päckchen alter Liebesbriefe, fein säuberlich verschnürt mit einem rosaroten Band, ein Stammbuch aus grauer Vorzeit - Dinge die nahezu in jeder Familie irgendwo auf Dachböden verstauben oder in Schubladen vergessen werden. Und doch bieten diese Briefe, Fotos und Dokumente Einblicke in vergangene Lebenswelten. Im Glücksfall werden sie von Generation zu Generation weitergegeben. Mitunter finden sie sogar [!] Platz in einem öffentlichen, historischen Archiv, wie z. B. in der Sammlung Frauennachlässe an der Universität Wien. ...."
Quelle:
http://oe1.orf.at/programm/200802072101.html

Im "Karlsplatz Archiv", einem für diesen Anlass konstruierten Zelt, finden Aktionen und Performances statt. Die Künstlergruppe Mahony präsentiert KünstlerInnen der jüngeren Generation, mit täglichen Aktionen und Performances, die aus dem Archiv entwachsen. Das Archiv wird erstmals innerhalb einer neutralen, speziell konstruierten Architektur im öffentlichen Raum vor- und ausgestellt.
Quellen:
http://www.live-pr.com/mailath-freundschaftsspiel-zwischen-kultur-r1048181736.htm
http://www.wienweb.at/pstorystart.aspx?menu=5&cid=146511

Das Grazer "Büro der Erinnerungen" führte etliche Gespräche mit Zeitzeugen des KZ-Nebenlager in Aflenz bei Wagna. Diese Interviews wurden dokumentiert, nun ist sogar ein Theaterstück darüber in Planung"
Quelle:
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/752817/index.do

s. http://www.n-tv.de/818501.html

http://hov.isgv.de/

Das HOV erfasst alle Siedlungen, die seit dem Mittelalter für das Gebiet des heutigen Freistaats nachweisbar sind. In Buchform gehört es längst zu den meistgenutzten wissenschaftlichen Standardwerken der sächsischen Landesgeschichte. Erstmals 1957 erschienen, wurde es im Jahr 2006 von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke komplett überarbeitet und erneut verlegt. Darauf folgt nun die Internetpräsentation, die entscheidende Vorteile gegenüber ihren gedruckten Vorgängern bietet

Siehe auch das landeskundliche Portal:
http://www.sachsendigital.de/

http://edoc.bbaw.de/

In der Reihe "Editionen" bislang insgesamt 22 Bände (Leibniz-Schriften und Acta Borussica).

 

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