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http://www.golem.de/0912/71996.html

In Deutschland nicht gemeinfrei, aber mit US-Proxy bei Google-Books einsehbar. Bd. 2 mit der Chronik von Gallus Öhem:

http://books.google.com/books?id=LQAwAAAAYAAJ&pg=RA1-PR2

Update:

http://www.archive.org/details/QuellenUndForschungenZurGeschichteDerAbteiReichenau1
http://www.archive.org/details/QuellenUndForschungenZurGeschichteDerAbteiReichenau2

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/brandi1893bd2

http://septentrio.blogspot.com/2009/12/eine-steigerung.html



Update: WS-User Jowinix fand die Quelle zu dem hübschen Bild mit den drei Tierskeletten (UB Altdorf)

http://www.dunamuzeum.hu/modules.php?name=News&file=article&sid=6

waren gerade im RSS-Feed, darunter der Augsburger Burchard-Erstdruck:

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-iv-164

Erfreulicherweise gibt es persistente Seitenlinks. Man kann also den handschriftlichen Eintrag einer Quittung des Reinhart von Helmstat für Hans von Hirschhorn (1508?) in einem auch sonst mit handschriftlichen Einträgen versehenen Formulare direkt verlinken:

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-iv-19/0113

In der Literatur zum Quaternionensystem wurde noch nicht beachtet, dass der Straßburger Druck von 1486 auch dieses enthält:

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-iv-19/0034

http://www.archiefzoeker.nl/

Suche nach "beeldbank" ergibt über 200 Links zu Bildbanken weltweit.

http://lib-1.lse.ac.uk/archivesblog/?p=1491


Archive from steve1 on Vimeo.

Ce court métrage a été écrit et tourné lors du marathon Tours Métrage 2009 en 46 heures.
Le thème de ce marathon était "la fin".

"Die Stadt Köln will mit Hilfe eines Bergungsbauwerks auch die letzten Archivalien des Historischen Archivs in Köln aus dem Einbruchtrichter holen. Der Stadtvorstand unter der Leitung von Oberbürgermeister Jürgen Roters hat sich jetzt für die Bergung innerhalb eines 22 mal 16 Meter großen, wasserdichten Bergungs- und Besichtigungsbauwerks ausgesprochen. Grundsätzlich hatte der Hauptausschuss des Rates grünes Licht für ein solches Bauwerk gegeben. Mit der jetzt ins Auge gefassten Variante wird ein Unterwasser-Aushub bis 10 Meter unter dem mittleren Grundwasserstand möglich. Die Bergung erfolgt seit dem Einsturz unter der Leitung der Kölner Berufsfeuerwehr. Sie wurde in den ersten Wochen von rund 1.800 Einsatzkräften anderer Feuerwehren, Rettungsdiensten sowie freiwilligen Helferinnen und Helfern unterstützt. Insgesamt wurden an der Einsturzstelle von allen beteiligten Organisationen bis heute circa 27.000 Einsatzstunden geleistet.
Die in der so genannten "Variante 2a" von mehreren geprüften Entwürfen zusammengefasste Vorgehensweise stellt sicher, dass alle für die Ursachenforschung notwendigen Untersuchungsmöglichkeiten gesichert sind und damit die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unterstützt werden. Es werden noch ungefähr 5 bis 10 Prozent der insgesamt 30 Regalkilometer umfassenden Archivbestände in diesem Bereich vermutet. Nach dem jetzt vorgelegten Zeitplan könnten die restlichen Archivalien im Frühjahr 2010 aus dem Grundwasser geborgen werden. ....
Ab 2010 werden die Archivalien in einem angemieteten Hochregallager in Köln-Porz untergebracht und anschließend in einem Restaurierungs- und Digitalisierungszentrum restauriert.
Bis zur Fertigstellung des neuen Historischen Archivs am Eifelwall wird die Verwaltung des Archivs in einem Gebäude am Heumarkt 14 untergebracht. Dort soll es dann auch wieder eine Ausstellung geben und einen digitalen Lesesaal. Die Mikrofilme des Archivs werden derzeit digitalisiert. ....
Unabhängig von Schadensersatzforderungen an den noch durch die Staatsanwaltschaft zu ermittelnden Verursacher wird die erste Versicherungsleistung mit 61 Millionen Euro kurzfristig erwartet, eine Stiftung "StadtGedächtnis" wird durch die Stadt Köln vorbereitet. Der städtische Etat des nächsten Jahres weist außerdem zunächst 10 Millionen Euro für die ersten Restaurierungsarbeiten auf. Die Stadt Köln verhandelt derzeit mit Bund und Land über finanzielle Beiträge. ....
" Es fällt schwer, angesichts der Dimension des Unglücks eine Zwischenbilanz zu den Maßnahmen, Folgen und zur Ursachenforschung zum Einsturz des Historischen Archivs in der gebotenen Kürze vorzulegen. Die Ursache und damit die Verantwortung für dieses Unglück und den Tod von zwei jungen Menschen ist noch nicht ermittelt und die Auswirkungen für die Menschen und das Gedächtnis dieser Stadt sind so tiefgreifend und vielschichtig, dass nüchterne Bilanzen nur einen Teil des Geschehens abbilden können. Denn man muss auch darstellen, dass in der Bewältigung der Katastrophe Köln Herausragendes geleistet hat. Die spontane und anhaltende Hilfsbereitschaft, das Können der Fachleute, der menschliche Zuspruch der betreuenden Helferinnen und Helfer, der unermüdliche Einsatz von Firmen, Organisationen und Freiwilligen, die Unterstützung, die Solidarität, die unmittelbar nach dem Unglück in Köln einsetzte und bis heute anhält - das ist das Herausragende in der Bewältigung des Geschehens."so Oberbürgermeister Jürgen Roters in einem Vorwort zu einem speziellen Jahresrückblick zum Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln. ...."

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln

http://twitter.com/de_wikisource


Da ich den Kleinschen Katalog der Stuttgarter J 1-Handschriften von 1980 nicht privat besitze (wäre eine nette Geste gegenüber mir zu Weihnachten ;-), schrieb ich mir die Angaben zu einer Klein unbekannten "Hystoria bellorum atque litigiorum ducis Burgundie et colligatorum Almanie superioris" in Hs. 206 heraus. Klein gab nur den Titel, kein Incipit oder Explicit. Ohne nähere Angaben bliebe nur die Handschrift selbst zu untersuchen oder Näheres durch Anfrage in Erfahrung zu bringen. Aber die Google-Buchsuche hat einmal mehr geholfen (man sollte ihr als Votivgabe einen Zeigefinger aus Wachs stiften) , denn zwei Schnipsel führten sofort auf die Spur des Textes:

http://books.google.de/books?um=1&num=100&q=colligatorum+Almanie&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen

Nun konnte ich dazu eine Vermutung formulieren, denn angesichts der Übereinstimmung des bei Sieber-Lehmann zitierten Titels mit der Kleinschen Formulierung kann an einem Zusammenhang mit dem Werk des "Nikolaus" kein Zweifel bestehen.

http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Hystoria_bellorum_atque_litigiorum_ducis_Burgundie_et_colligatorum_Almanie_superioris

Update: Möglicherweise eine handschriftliche Vorstufe des Drucks, siehe Wikisource.

http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/2009/12/neu-archiv-kalender-fur-2010.html


http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31434/1.html

http://bibliodyssey.blogspot.com/2009/12/victorian-infographics.html


http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-iv-112

Zum Ankauf von zeno.org http://archiv.twoday.net/stories/6073516/ gibt es eine erfreuliche Entwicklung:

http://tinyurl.com/ybuy3fl

"TextGrid, Wikimedia Deutschland und Creative Commons Deutschland kooperieren nun, um diese Textsammlung für die Allgemeinheit frei nutzbar zu machen. Wikimedia wird die Sammlung mit Unterstützung von TextGrid in Kürze bereitstellen. Soweit sie aus gemeinfreien Inhalten besteht (insbesondere bzgl. der digitalisierten Texte selbst) wird dann eine Nachnutzung ohne Einschränkungen möglich sein. Soweit zusätzliche Erschließungsdaten enthalten sind (z.B. bibliografische Metadaten) werden diese unter der Lizenz CC-BY 3.0 de stehen".

Dörte Böhner stellte einige Schneekatzenbilder zusammen:

http://bibliothekarisch.de/blog/2009/12/21/schneekatzen



Photography by David Tett
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.en

http://ocp.hul.harvard.edu/ihp/

http://www.schmidtmitdete.de/archives/621

http://dokumentserver.hlb-wiesbaden.de/HochheimerStadtanzeiger/

Ebenso Flörsheimer Zeitung:
http://www.hlb-wiesbaden.de/index.php?dom=1&lang=22&p=226

http://www.uebertext.org/2009/12/freie-metadaten-kein-thema-fur-den.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/19._Dezember_2009#BarCamp

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/19._Dezember_2009#Florian_Hufsky

http://www.medievalgenealogy.org.uk/updates/update.shtml

Excerpt:

Sadly, a useful online resource, the Royal Historical Society Bibliography, is to be withdrawn at the end of this month, and replaced with a service costing £110 a year for an individual subscription. It's a shame that the bibliography will become effectively inaccessible to the general public, especially as it benefited from substantial state funding during the course of its compilation.

Link zum Angebot: http://www.kirchenbuch-groeben.de

http://www.ub.uio.no/minuskel/

Beispielsweise auch "Feldtbuch der Wund-Arzney " (1540). Ambitionierter Viewer.

Eine komplette Inkunabel digitalisiert in Tokio.

Aristoteles. Problemata. [Leipzig: Conrad Kachelofen] 1494. 1 v. GW 2460

http://www.ndl.go.jp/incunabula/e/collection/incu_05.html

http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:Hermaphroditisches_Sonn-_und_Mondskind.pdf


S.a. for special libraries Albany: Duncan Cambell coll. 1908; Baltimore: Henry Walters coll., Olschki 1906; Berlin: Voulliéme 1906; Biberach: Boese 1979; Bologna: Caronti 1889; Bonn: Voulliéme 1894; Bremen: Elsmann 2005; Cambridge: Trinity Hall 1909; Fitzwilliam Museum: McClean, Sayle 1916; Corpus Christi College: Gaselee 1921; Chicago: Newberry lib., Butler 1919; Deventer: Kronenberg 1917; Edinburgh: Nicholson 1913; Freiburg{: Sack 1985; Füssen, St. Mang: Helmschrott 1790; Gießen: Schüling 1967; Herzogenburg, Monastery 2009; Hildesheim: Nentwig 1894; Ingolstadt: Seemiller 1787; Köln: Voulliéme 1903; København: Madsen 1938, Bolling 1889; Krakau: Wislockl 1900; Leipzig: Günther 1909; London: Royal Society, Mayhew 1910; British Museum: Proctor 1903; Lyon: Pellechet 1893; Madrid: Acad. Hist. 1921; Manchester: George John Earl Spencer coll., Frognall Dibdin 1814, Vol. II, Vol. III, Vol. IV; München, UB: Kuttner 2006; Nancy: Favier 1883; Nantes: Musée Dobrée,, Polain 1903; Oxford, Bod-Inc 2005; Paderborn: Reker 1993; Paris, Mazarine: Marais 1898; Paris, Sainte-Geneviève: Daunou 1892; Porto (Portugal): Carvalho 1904; Providence (Rhode Island): John Carter Brown library, Winship 1910; Reims: Courmeaux 1889; Roanne: Dumoulin 1900; Schaffhausen: Boos 1903; Schlierbach: Zeller 1907; St. Gallen: Scherrer 1867; Trier: Hennen 1887; Urbana: Faye 1949; Uppsala: Sallander/Collijn 1907; Vorau: Lampel 1901; Washington, LoC: John Boyd Thacher coll., Ashley 1915; Yale: William Loring Andrews coll. 1913; Zagreb: Dezelić 1902; Zeitz: Bech 1881.

Viele davon mit Provenienzen!

Die Links unter
http://www.zergeisterung.de/faksimile/index.php

Zu http://archiv.twoday.net/stories/3534302/

Das Antiquariat am Moritzberg in hildesheim bietet auf der Ludwigsburger Antiquariatsmesse an aus der Adelsbibliothek in Petronell:

http://www.antiquaria-ludwigsburg.de/katalog/Antiquaria2010.pdf

Voltaire, (Francois-Marie Arouet de; Hg.): Friedrich II,
König von Preussen: Anti-Machiavel, ou Essai critique sur le
Prince de Machiavel, publié par Mr. de Voltaire. Erste rechtmäßige
Ausgabe. La Haye, aux dépens de l’Editeur, 1740.
XVI, 191 S., 1 Bl.. 8°. Marmorierter Lederband d. Z. auf 4
Bünden, mit Rückentitel und Rotschnitt. 900,–
Etwas berieben; 2 Exlibris auf Innendeckel. Innen sehr frisches Exemplar in
zweispaltigem Druck.
[...]
Provenienz: Aus der Bibliothek von „Paris Graff zu Wolkenstein et
Trostburg“ (bei Waidbruck in Tirol), mit dessem gestochenen Wappen-Exlibris
(gevierteter Schild, gehalten von 2 springenden Löwen, darüber die Krone);
die Familie Wolkenstein-Trostburg leitet sich her von Michael v. Wolkenstein
(?-1443), dem älteren Bruder des Dichters Oswald v. Wolkenstein (1367–1445).
Zum Teil über das Wolkenstein-Exlibris geklebt das Bücherzeichen der Schloßbibliothek
Petronell (-Carnutum, in Niederösterreich) mit der Nummer 345,
handschriftlich hinzugefügt „Graf Abensperg“, in dessen Familienbesitz (Grafen
von Abensperg-Traun) sich das Schloß befand.

http://archiv.twoday.net/stories/6073805


http://www.boersenblatt.net/350991/


Im Mitgliederbereich des Internetauftritts des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare ( http://www.vda.archiv.net )finden sich Stellungnahmen des Verbandes zu den Archivgesetzgebungsverfahren in:
Hessen (2007),
Rheinland-Pfalz (2009) und
Nordrhein-Westfalen (2009).

[URL korrigiert. Bitte Internetadressen nachträglich überprüfen und ggf. ändern. Klaus Graf, Administrator]

Der in der Kulturausschusssitzung vom 9.12.2009 vorgeschlagnen Lösung den Ablauf des Archivgesetz durch eine Übergangsregelung im Pflichtexemplarsgesetz abzufedern (Link zum entsprechenden Änderungsantrag), hat der Landtag in seiner Sitzung vom 16.12.2009 zugestimmt (Link zum Beschlussprotokoll). Demnach gilt das alte Archivgesetz vorläufig bis zum 30.04.2010.

Zur Berichterstattung über das Gesetzgebungsverfahren auf Archivalia s. http://archiv.twoday.net/search?q=Archivgesetz+NRW

Aus der Sitzungsniederschrift (PDF): " ..... Vorsitzender Dr. Fritz Behrens verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen [Landkreistag NRW/Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW] zu dem Gesetzentwurf.
Monika Brunert-Jetter (CDU) bittet darum, die Beratung über den Gesetzentwurf zu vertagen, da bei ihrer Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe. Sie beantrage die Durchführung einer Anhörung. Als Termin rege sie den 24. Februar 2010 an. Am 17. März 2010 könnte dann die Anhörung ausgewertet sowie
eine Beschlussempfehlung abgegeben und am 24. März 2010 im Plenum darüber abgestimmt werden. Vor dem Hintergrund, dass das in Rede stehende Gesetz am 31. Dezember 2009 auslaufe, müsse dieses um drei Monate verlängert werden. Hierfür könnte das sogenannte Pflichtexemplargesetz als sogenanntes Omnibusgesetz genutzt und dieses um einen Artikel erweitert werden, dass das zurzeit geltende Archivgesetz um drei Monate verlängert werde, um nicht in einen rechtsfreien Raum zu geraten. Die Koalitionsfraktionen würden im Rahmen der nächsten Plenarsitzung einen solchen Änderungsantrag einbringen.
Angela Freimuth (FDP) merkt an, dass auch ihre Fraktion im Rahmen der Anhörung noch einige Sachfragen geklärt haben wolle. Insofern unterstütze sie die Ausführungen der Abgeordneten Brunert-Jetter.
Claudia Scheler (SPD) moniert, dass die Landesregierung das Verfahren über das Knie gebrochen habe. Denn dort stecke mehr Musik drin, als man auf den ersten Blick meine. Diesbezüglich verweise sie auf die in den Zuschriften dargestellten Bedenken. Insofern stimme sie dem Verfahrensvorschlag zu. Der von ihrer Fraktion vorgelegte Änderungsantrag (Anlage 2 zu TOP 2) werde aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet.
Vorsitzender Dr. Fritz Behrens schlägt vor, die Anhörung bereits am 27. Januar durchzuführen, um mehr Beratungszeit zu haben. Bezüglich der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes rege er den 30. April an, um auf der sicheren Seite zu sein.
Monika Brunert-Jetter (CDU) teilt mit, dass ihre Fraktion im Rahmen der nächsten Plenarsitzung einen Änderungsantrag einbringen werde, um das Pflichtexemplargesetz entsprechend zu ändern. Hinsichtlich der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes sei ihre Fraktion offen.
Der Ausschuss beschließt die Durchführung einer Anhörung
am 27. Januar 2010. ...."


Tiscbvorlage Kulturausschuss, 9. Dezember 2009 TOP 2:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf 1412988 der Landesregierung "Gesetz übet die Sicherung und Nutzung .öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)'"
1. Zu "Begriffsbestirnrnungen"
Der 6 2 Abs. 3 wird wie folgt qeändert:
Ergänzung um den Halbsatz: "...oder von naturlichen oder juristischen Personen, an deren Archiviemng ein
öffentliches Interesse besteht."
Begründung:
Der vorliegende Gesetzentwutf geht ohne den vorgeschlagenen Halbsatz in einem entscheidenden Punkt hinter die Definition von Archivgut irn alten Gesetz zurück. Das ist fur die Städte und eventuell auch für das Landesarchiv von erheblichem Nachteil. Der Begriff des Archivgutes wird in 5 2 Absatz 3 nun dahingehend eingeschränkt, dass es sich dabei ausschließlich um Unterlagen der in § 1Absatz 1 genannten Stellen handelt. Deren Unterlagen werden zu Archivgut, wenn sie vorn zuständigen Archiv ubernommen werden. Ohne die Ergänzung des Halbsatzes entstehen gesetzessystematische Brüche.
2. Zu "Nutzung'"
Der 6 6 ArchivG wird wie folgt qeändert:
Einfügung eines neuen Absatzes 6:
"Subsidiär findet das Gesetz Uber die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Infcrmationsf rei heitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) Anwendung, es sei denn, die Nutzung des Archivgutc ist zu versagen, weil dessen Erhaltungszustand eine solche nicht zulässt."
Streichung des Satzes 2 in der Begründung zu 3 6:
Die Chance, das Verhältnis mischen den archivrechtlichen Nutzungsregelungen und dem Infomationsrugangsanspmch nach Maßgabe des IFG NRW zu harmonisieren und normenklar zu regeln, darf nicht ungenutzt bleiben. Auf das Ziel und die
Notwendigkeit einer entsprechenden Hamonisierung hatten die
Informationsbeaufiragten der Länder schon mit der Entschließung "Gleiche Transparenz in Verwaltung und Archiven" vorn 26.05.2003 hingewiesen.
Die vorgeschlagene Änderung trägt der Besorgnis Rechnung, dass bei den Verwaltungen nach IFG NRW zugängliche Daten durch die Übergabe an die Archive unzugänglich werden könnten. Durch die Festlegung, dass die archivrechtlichen Regelungen vorrangig und die Zugangsregelungen des IFG NRW subsidiär Anwendung finden, genügt die Neufassung zugleich den Erfordernissen der archivarischen Anwenidungspraxis. Aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung wird die Diskussion, ob das IFG NRW iiber die Vorschriften der 95 6 Abs. 2 Satt 4, 7 Abs. 3 Satz 1 und 10 Abs, 5 Satz 3 ArchivG anwendbar sein konnte, obsolet, so dass schließlich auch die erforderliche Rechtssicherheit und -klarheit
geschaffen wird."
3. Zu Schutzfristen:
Der § 7 Abs. 7 ArchivG-E wird wie folgt geändert
Einfügung eines neuen Satzes 4:
"Die Überlassung von Archivgut nach den Sätzen 1 und 2 bedarf der
Genehmigung der für das Archivwesen zuständigen obersten Landesbehörde."I
Die bisherigen Sätze 4 bis 6 werden zu den Sätzen 5 bis 7.
Die Begründung zu Absatz 7 ist dementsprechend um einen weiteren Spiegelpunkt zu ergänzen.
Beqründunq:
Die Überlassung von Reproduktionen zu allgemeinen Zwecken der Dokumentation und Forschung tangiert die Persönlich eitsrechte der betroffenen Personen besonders intensiv und nachhaltig; fortan werden diese Vervielfältigungen von Stellen aufbewahrt und genutzt, die nicht dem ArchivG unterliegen, so dass auch die
archivrechtlichen Schutrbestimmungen nicht greifen. Diese Form der Nutzung geht weit über die bislang zulässige Verwendung von Archivgut hinaus. Um sicherzustellen, dass die Abgabe von Reproduktionen auch tatsächlich auf ganz besondere und wenige Ausnahmefälle beschränkt bleibt und dabei die Wahrung der
cchutzwürdigen Belange der Betroffenen irn Einzelfall umfassend sichergestellt wird, ist es erforderlich und angemessen, die Überlassung von Reproduktionen von der Genehmigung durch das zuständige Ministerium abhängig zu machen.
4. Zu "Kommunale Archive"
Der 6 10 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Ersatzlose Streichung des Satz 2:
Begründung:
"Die Bürgerinnen und BUrger können erwarten, dass das in kommunalen Archiven befindliche Archivgiut, sei es amtlicher oder nicht-amtlicher Provenienz, als Kulturgut, in gleichen Maße vor Verfall, Vernichtung und Veräußerung geschützt wird."

http://www.regesta-imperii.de/nachrichten/aktuelles/details/verlinkung-der-regesta-imperii-online-mit-der-online-edition-der-urkunden-der-reichsabtei-fulda.html

Beispiel:
http://regesten.regesta-imperii.de/index.php?uri=1012-12-16_1_0_2_4_1_514_1765

Löblich!

http://opac.regesta-imperii.de

Ein Online-Filter führt u.a. zu den Digitalisaten des Deutschen Rechtswörterbuchs, nur leider hat Superstar Thaller alle Internetadressen geändert ....

Und books.google.com ohne Direktlink (und Hinweis auf US-Proxy) ist auch nicht sonderlich hilfreich, wenn man weiß, dass Google seine Titel mitunter erheblich versteckt.

Manchmal lerne auch ich einen Online-Nachweis vom Handschriftencensus. Ich wundere mich, dass mir die Digitalisierung des FDA durch die UB Freiburg (Bd. 1, 1865 bis 124, 2004) bisher komplett entgangen ist, was auch daran liegt, dass die UB Freiburg nach meinen Erfahrungen erhebliche Probleme hat, korrekte RSS-Feeds aufzusetzen. Aber da im Archiv der aktuellen Meldungen nichts davon zu finden ist und auch auf der Website laut Suchfunktion nur von 5 digitalisierten Jahrgängen die Rede ist, bestätigt das nur meinen allgemeinen Eindruck, dass die unwichtigsten Digitalisate am meisten in Mailinglisten und vergleichbaren Foren "promotet" werden, während großartige Angebote vergleichsweise klandestin ins Netz gestellt werden, wo sie selbst erfahrenen Jägern und Sammlern wie mir dann geraume Zeit entgehen.

http://www.freidok.uni-freiburg.de/schriftenreihen_ebene2.php?sr_id=22&la=de

Update:

Inhaltsverzeichnisse (lückenhaft)
http://de.wikisource.org/wiki/Freiburger_Di%C3%B6zesan-Archiv

Ein Findbuch der über 400 Nummern Mischbestand (einschließlich Kopien von Archivalien aus anderen Archiven)

http://www.freiburg.de/servlet/PB/show/1175074_l1/Stadtarchiv_B1%20Handschriften.pdf

Detailliertere Verzeichnung der mittelalterlichen Handschriften:
http://www.handschriftencensus.de/hss/Freiburg_i_Br#bib7

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0087.htm

http://www.irights.info/index.php?id=852

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg41224.html

Verkauft wurde ein Buch mit einem nur online zugänglichen PDF, wobei der Zugang freigerubbelt werden muss und angeblich nicht verkauft oder weitergegeben darf. Abgesehen von der Frage der Gültigkeit dieser AGB ist diese bei einem normalen Buchkauf nicht wirksam einbezogen, also unbeachtlich. Außerdem verstößt sie gegen das gesetzliche Leitbild beim Kaufrecht: ein Buch darf ich ja auch beliebig weiterverkaufen.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31742/1.html

http://www.flickr.com/photos/8265502@N08/galleries/72157622819000019/


http://www.zeit.de/2009/52/T-Interview-Open-Access

Fischer behauptet, es habe im Vorfeld keine Unterstützung seiner Petition gegeben. Meiner Erinnerung nach (die ich nicht belegen kann) hatte ich mich sehr wohl seinerzeit zu seinem Entwurf geäußert. Aber egal, vielleicht ist es ganz gut so, dass die Petition nicht von einem der "üblichen Verdächtigen" kam, sondern von einem Wissenschaftsjournalisten.

Siehe dazu auch:
http://ubuntublog.ch/allgemein/wissen-muss-geteilt-werden

http://bibliodyssey.blogspot.com/2009/12/liber-chronicarum.html

Eine virtuelle Ausstellung zu Schätzen der State Library of Victoria enthält auch einige Seiten des Werks:

http://www.mirroroftheworld.com.au/

Mir bekannte Digitalisate listet:

http://de.wikisource.org/wiki/Hartmann_Schedel


Mus man weiter lesen?

http://www.peter-kehl.de/2009/12/16/wie-man-abmahnungen-vermeidet/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Stadt-Ratingen-verlangt-Kilometergeld-von-Google-Update-887665.html

Die Antwort von Google, dass das Fotografieren keine Sondernutzung sei, halte ich für korrekt.

Zu Streetview
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview


http://www.gale.cengage.com/reference/peter/200912/doaj.html

Zu den immer wieder von mir beklagten Lücken:

"Among others, I tested 13 journals published by the European Geoscience Union and found correct matches for 12 journals. The exception was the journal Solid Earth. I also tested the availability of 20 open-access journals in Library and Information Science, and there were records for 19 of them – a very good ratio. The only title missing from DOAJ was the Chinese Librarianship, but when verifying my search later it did appear, producing a 20/20 hit rate. Overall, the open access journals published in China and available in DOAJ (14), seem to represent a fraction of the ones that would probably qualify for inclusion. Ulrich’s has information about almost twice as many open-access journals published in China, but even that may be a number significantly lower than the actual one. For my samples for the immediately open-access journals (i.e. excluding books) hosted by HighWire Press, the availability ratio in DOAJ was only 60%."


http://poynder.blogspot.com/2009/12/open-access-in-2009-good-bad-and-ugly.html

http://www.netzpolitik.org/2009/bgh-erlaubt-online-archive/

Das Deutschlandradio darf Abschriften alter Beiträge in seinem Archiv bereithalten, auch wenn darin die Namen der beiden mittlerweile aus der Haft entlassenen Sedlmayr-Mörder genannt werden. Das hat der BGH gestern entschieden.

PM:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=50267&anz=255&pos=0&Blank=1

"Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde. Würde auch das weitere Bereithalten ausdrücklich als solcher gekennzeichneter und im Zeitpunkt der Einstellung zulässiger Altmeldungen auf dafür vorgesehenen Seiten zum Abruf im Internet nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände ohne weiteres unzulässig und wäre die Beklagte verpflichtet, von sich aus sämtliche archivierten Hörfunkbeiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren, würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt."

Wäre wirklich zuviel verlangt, dass wenigstens

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4020

einen Direktlink zum PDF spendiert statt zur Pressemitteilung, auf der natürlich kein Link zum PDF des Tätigkeitsberichts enthalten ist. Hier der Link zum Bericht selbst:

http://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/14-TB.pdf

Der Datenschutzbeauftragte ist ein übler Täterschützer, der z.B. gegen die aus Transparenzgründen dringend erforderliche veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen im Internet vorgeht. Wenn Anwesenheitsprofile der Gemeinderäte erstellt werden können, dann ist das richtig so!

http://www.bildblog.de/14660/maerchenstunde

Wikisource macht die verschiedenen Fassungen der Grimmschen Märchen mit Scans der Originalpublikationen zugänglich:
http://de.wikisource.org/wiki/Der_gl%C3%A4serne_Sarg

http://www.ualberta.ca/~lbriggs1/briggs/conceptmap/Open%20Access.html

As usual OA to cultural heritage is forgotten (see Berlin Declaration).

http://www.archives.ncdcr.gov/newspaper/index.html

Sieht das noch jemand so, dass diese ContentDM-Anwendungen nutzerunfreundlicher OCLC-Murks sind? Ich erwarte einfach, dass ich mit der Maus auf dem Blatt navigieren kann, was Zoomify und viele andere Anwendungen ermöglichen.

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