Zugangsregelungen zu Archivgut in den Archivgesetzen des Bundes und der Länder
Stefan Ittner
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/ojs/index.php/bibliothek/article/view/9403
Abstract
Dieser Aufsatz gibt einen Überblick über die Zugangsregeln zu Archivgut in den Archivgesetzen des Bundes und der Länder. Der Zugang zu Archivgut erfolgt dabei grundsätzlich im Spannungsfeld zwischen Informationsrechten und Forschungsfreiheit auf der einen Seite und einschränkenden Rechtsnormen des Personen- und Datenschutzes auf der anderen Seite. Nach einem kurzen historischen Abriss über die Entwicklung der Archivgesetzgebung in Deutschland wird zunächst auf einige allgemeine Gesichtspunkte des Zugangs (z.B. „Jedermann-Recht“) und mögliche Versagensgründe einer Archivbenutzung eingegangen. Anschließend wird ein Überblick über die Schutzfristen und Möglichkeiten ihrer Verkürzung für die verschiedenen Klassen von Archivgut (allgemein, personenbezogen sowie Geheimhaltungsvorschriften unterliegend) gegeben, bei dem auch auf die Auswirkungen der Informationsfreiheitsgesetze auf die Archivnutzung eingegangen wird. Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass die Novellierungen der Archivgesetze in den letzten Jahren eine Erleichterung des Zugangs mit sich brachten. Andererseits herrscht in Deutschland nach wie vor große Heterogenität bei den Schutz- und Sperrfristen sowie den Möglichkeiten ihrer Verkürzung vor. Das Ideal eines einheitlichen und nachvollziehbaren Zugang zu Archivgut auch über Ländergrenzen hinweg ist somit noch lange nicht erreicht.
Steht unter CC-BY.
Stefan Ittner
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/ojs/index.php/bibliothek/article/view/9403
Abstract
Dieser Aufsatz gibt einen Überblick über die Zugangsregeln zu Archivgut in den Archivgesetzen des Bundes und der Länder. Der Zugang zu Archivgut erfolgt dabei grundsätzlich im Spannungsfeld zwischen Informationsrechten und Forschungsfreiheit auf der einen Seite und einschränkenden Rechtsnormen des Personen- und Datenschutzes auf der anderen Seite. Nach einem kurzen historischen Abriss über die Entwicklung der Archivgesetzgebung in Deutschland wird zunächst auf einige allgemeine Gesichtspunkte des Zugangs (z.B. „Jedermann-Recht“) und mögliche Versagensgründe einer Archivbenutzung eingegangen. Anschließend wird ein Überblick über die Schutzfristen und Möglichkeiten ihrer Verkürzung für die verschiedenen Klassen von Archivgut (allgemein, personenbezogen sowie Geheimhaltungsvorschriften unterliegend) gegeben, bei dem auch auf die Auswirkungen der Informationsfreiheitsgesetze auf die Archivnutzung eingegangen wird. Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass die Novellierungen der Archivgesetze in den letzten Jahren eine Erleichterung des Zugangs mit sich brachten. Andererseits herrscht in Deutschland nach wie vor große Heterogenität bei den Schutz- und Sperrfristen sowie den Möglichkeiten ihrer Verkürzung vor. Das Ideal eines einheitlichen und nachvollziehbaren Zugang zu Archivgut auch über Ländergrenzen hinweg ist somit noch lange nicht erreicht.
Steht unter CC-BY.
KlausGraf - am Montag, 16. Juli 2012, 23:33 - Rubrik: Archivrecht
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Wiebke Herr: Exlibris als Provenienzmerkmale und eigenständige Druckgraphik: Sammlungen, Erschließungsstand, Nutzungspotential
in: Perspektive Bibliothek. Die Open Access-Zeitschrift der Münchner Bibliotheksreferendare Bd. 1, Nr. 1 (2012)
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/ojs/index.php/bibliothek/article/view/9400
Ignoriert wird dort:
http://archiv.twoday.net/stories/11445459/
Vielleicht auch von Interesse
http://archivalia.tumblr.com/post/27343109446/british-armorial
in: Perspektive Bibliothek. Die Open Access-Zeitschrift der Münchner Bibliotheksreferendare Bd. 1, Nr. 1 (2012)
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/ojs/index.php/bibliothek/article/view/9400
Ignoriert wird dort:
http://archiv.twoday.net/stories/11445459/
Vielleicht auch von Interesse
http://archivalia.tumblr.com/post/27343109446/british-armorial
KlausGraf - am Montag, 16. Juli 2012, 23:28 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Hedwig Finger (1899 – 1974) – die erste CDU-Landtagsabgeordnete aus Siegen und eine entschiedene Friedensaktivistin. In: siwiarchiv.de. Blog der Archive im Kreis Siegen-Wittgenstein vom 10. Juli 2012. Online:
http://www.siwiarchiv.de/2012/07/hedwig-finger-1899-1974-2/
Der namentlich nicht gekennzeichnete Beitrag des Kreisarchivs Siegen-Wittgenstein (daher oben ohne Verfasser zitiert) weist ein umfangreiches Literaturverzeichnis und 35 Anmerkungen auf. Er entspricht genau dem, was ich mir als Inhalt für die "Historischen Miszellen" vorstelle, siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=historische+miszellen
Man kann solche kurzen Beiträge in einem Blog "reifen" lassen und nach einer Weile in überarbeiteter Form in einer qualitätsgesicherten Online-Open-Access-Zeitschrift veröffentlichen (oder man nimmt die Überarbeitung im Blog vor, wenn einem nicht viel an einer formellen Zeitschriftenpublikation liegt.)
Ich hoffe, dass mein wiederholtes Werben für Blogs als wissenschaftliches Forum dazu führen wird, dass es bald aussichtsreich ist, einen Preis für den besten wissenschaftlichen = neue Erkenntnisse bietenden geisteswissenschaftlichen Blog-Artikel auszuloben.
Update: Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/97017522/
http://www.siwiarchiv.de/2012/07/hedwig-finger-1899-1974-2/
Der namentlich nicht gekennzeichnete Beitrag des Kreisarchivs Siegen-Wittgenstein (daher oben ohne Verfasser zitiert) weist ein umfangreiches Literaturverzeichnis und 35 Anmerkungen auf. Er entspricht genau dem, was ich mir als Inhalt für die "Historischen Miszellen" vorstelle, siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=historische+miszellen
Man kann solche kurzen Beiträge in einem Blog "reifen" lassen und nach einer Weile in überarbeiteter Form in einer qualitätsgesicherten Online-Open-Access-Zeitschrift veröffentlichen (oder man nimmt die Überarbeitung im Blog vor, wenn einem nicht viel an einer formellen Zeitschriftenpublikation liegt.)
Ich hoffe, dass mein wiederholtes Werben für Blogs als wissenschaftliches Forum dazu führen wird, dass es bald aussichtsreich ist, einen Preis für den besten wissenschaftlichen = neue Erkenntnisse bietenden geisteswissenschaftlichen Blog-Artikel auszuloben.
Update: Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/97017522/
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/3907908
Inhalt: http://archiv.twoday.net/stories/42182/
Inhalt: http://archiv.twoday.net/stories/42182/
KlausGraf - am Montag, 16. Juli 2012, 22:11 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Zu dieser Schlussfolgerung kann kommen, wer sich
http://schmalenstroer.net/blog/2012/07/wie-man-sich-selbst-abschafft/
durchliest.
http://schmalenstroer.net/blog/2012/07/wie-man-sich-selbst-abschafft/
durchliest.
KlausGraf - am Montag, 16. Juli 2012, 19:58 - Rubrik: Archivrecht
"FWF Der Wissenschaftsfonds stellt seit heute auf seiner Website Open Access Testimonials aus allen Wissenschaftsdisziplinen vor und setzt damit ein starkes Zeichen für die Notwendigkeit einer Veränderung des Publikationswesens."
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=22559
Die Testimonials:
http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/testimonials.html
Judith Simon schreibt:
Forschung ist ein kollaborativer Prozess und baut auf früherem Wissen auf. Daher ist ein freier Zugang zu wissenschaftlichem Wissen entscheidend, aber derzeit nur in unzureichendem Maße gegeben. Obwohl Wissenschaftler zumeist ohne Honorar Artikel schreiben und begutachten sind die Kosten für wissenschaftliche Zeitschriften in den letzten Jahren explodiert. Das führt dazu, dass nicht nur interessierte SteuerzahlerInnen, sondern WissenschaftlerInnen selbst teilweise keinen Zugang zu diesen Zeitschriften haben. Es wundert daher kaum, dass auch WissenschaftlerInnen sehr unzufrieden mit diesem System sind: 98,3% der TeilnehmerInnen einer Studie zu Web2.0 und wissenschaftlichem Publizieren lehnen das "subscriber-only"-Modell ab und 97,7% möchten das Copyright für ihre Artikel nicht weiterhin an Verlage abtreten müssen (Ponte & Simon 2011). Das heißt, ein Großteil der WissenschaftlerInnen fordert mehr Open Access und Creative Commons Lizenzen.
Update: Dazu passt auch das Interview mit dem Mathematiker Grötschel über die Macht der Verlage
http://www.pressestelle.tu-berlin.de/newsportal/innenansichten/2012/tui0712_wissenschaft_im_wuergegriff/
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=22559
Die Testimonials:
http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/testimonials.html
Judith Simon schreibt:
Forschung ist ein kollaborativer Prozess und baut auf früherem Wissen auf. Daher ist ein freier Zugang zu wissenschaftlichem Wissen entscheidend, aber derzeit nur in unzureichendem Maße gegeben. Obwohl Wissenschaftler zumeist ohne Honorar Artikel schreiben und begutachten sind die Kosten für wissenschaftliche Zeitschriften in den letzten Jahren explodiert. Das führt dazu, dass nicht nur interessierte SteuerzahlerInnen, sondern WissenschaftlerInnen selbst teilweise keinen Zugang zu diesen Zeitschriften haben. Es wundert daher kaum, dass auch WissenschaftlerInnen sehr unzufrieden mit diesem System sind: 98,3% der TeilnehmerInnen einer Studie zu Web2.0 und wissenschaftlichem Publizieren lehnen das "subscriber-only"-Modell ab und 97,7% möchten das Copyright für ihre Artikel nicht weiterhin an Verlage abtreten müssen (Ponte & Simon 2011). Das heißt, ein Großteil der WissenschaftlerInnen fordert mehr Open Access und Creative Commons Lizenzen.
Update: Dazu passt auch das Interview mit dem Mathematiker Grötschel über die Macht der Verlage
http://www.pressestelle.tu-berlin.de/newsportal/innenansichten/2012/tui0712_wissenschaft_im_wuergegriff/
KlausGraf - am Montag, 16. Juli 2012, 19:32 - Rubrik: Open Access
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http://blogs.nature.com/news/2012/07/uk-research-funders-announce-liberated-open-access-policy.html
"Pre-paid gold papers must also receive a liberal publishing licence (Creative Commons CC-BY), making the work free to text-mine or otherwise re-use, RCUK insists."
Ein wichtiger Schritt für libre Open Access!
"Pre-paid gold papers must also receive a liberal publishing licence (Creative Commons CC-BY), making the work free to text-mine or otherwise re-use, RCUK insists."
Ein wichtiger Schritt für libre Open Access!
KlausGraf - am Montag, 16. Juli 2012, 15:19 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 16. Juli 2012, 15:03 - Rubrik: Literaturarchive
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Niedersächsisches Klosterbuch. Verzeichnis der Klöster, Stifte, Kommenden und Beginenhäuser in Niedersachsen und Bremen von den Anfängen bis 1810, hrsg. von Josef Dolle unter Mitarbeit von Dennis Knochenhauer. Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2012. 4 Bände mit durchgehender Seitenzählung: LXVII, 2211 S. Ab 1.8.2012 116 Euro
Der Verlag hat mich gezwungen, die Ausgabe auf totem Holz - siehe dazu http://archiv.twoday.net/stories/97068979/ - im (Papp)-Schuber zu rezensieren. Ich hätte lieber PDFs besprochen, die nehmen keinen Platz in Regalen weg.
Mit der bibliographischen Erfassung solcher Veröffentlichungen in den deutschen Bibliotheken gehts bergab. Der Verlag gibt einen Gesamtumfang von 2248 Seiten an, was die Deutsche Nationalbibliothek übernimmt, obwohl ich bei der Addition von 67 und 2211 auf 2278 Seiten komme. Wer so "blöd" ist, sich mit Citavi etc. aus Bibliothekskatalogen zu bedienen, handelt sich eine eklatante Falschangabe (Gütersloh) des Erscheinungsorts ein, die auf die Deutsche Nationalbibliothek zurückgeht.
Die Ausgabe, die sicher hinreichend jubelnde Besprechungen erfahren wird, weil kritischer Sinn herzlich wenig in der Landesgeschichte verbreitet ist, enthält zwar unter anderem ein italienisches Geleitwort des damaligen Vatikan-Archivars, aber keinen Einleitungsteil, der die Grundzüge der klösterlichen Entwicklung skizziert. Für LaienleserInnen kommt das Werk also nicht in Betracht.
Ein ständiges Ärgernis ist das Hantieren mit dem Literaturverzeichnis, das ebenso wie der Orts- und Personenindex in den vierten Band gesteckt wurde, da nur Kurztitel (auch für die Lokalliteratur) angegeben werden.
Die einzelnen Beiträge sind nach einem festen Schema verfasst. Das Schema und ein Artikel über eine Johanniterkommende sind online:
http://kkg-lagerieste.de/app/download/5785771178/Kraienhorst_Lage-Johanniter.pdf
Die schlecht gepflegte Website des Projekts bietet immerhin als Download die Vorläuferwerke (Klosterlexika) von Hoogeweg 1908 und Streich 1986 an:
http://wwwuser.gwdg.de/~kloster/html/downloads.html
[Wie schäbig ist das denn: Offenbar aus Rache für diese Besprechung selbst das gemeinfreie Werk von Hoogeweg aus dem Netz zu nehmen! Aber glücklicherweise gibts dieses anderswo frei und ohne dass Prof. Dr. Peter Aufgebauer sich da einmischen kann:
http://archive.org/details/verzeichnisders00hooggoog ]
Auf Schritt und Tritt stellt man Fehler und inkonsequente Bearbeitung fest. So ist es ganz und gar verfehlt, die Karmeliterniederlassung des 15. Jahrhunderts in Appingen um 1200 einzuordnen (so auch in der chronologischen Liste S. XLII). Dergleichen darf einem verantwortungsbewussten Herausgeber nicht passieren!
Konzeptionelle Schwächen sind unübersehbar. Gern hätte man im Kopfteil eine Kurzübersicht, die das Allerwichtigste mitteilt. Aber wenn man bei Lamspringe wissen will, von wann bis wann die Kanonissen, von wann bis wann die Benediktinerinnen und von wann bis wann die Benediktiner ansässig waren, muss man den Artikel sichten.
Das geistige Leben der Konvente wird mit Füßen getreten: Entsprechende Leistungen können in der allgemeinen Darstellung (2.1) oder aber - optional! - im Sammelsurium 2.6: "Darstellung bestimmter Besonderheiten wie Ordensverleihungen, wissenschaftliche und künstlerische Leistungen, besondere Wirtschaftssysteme etc." untergebracht werden, nicht aber unter 2.4 ("kulturelle und spirituelle Leistungen"), wo ausschließlich über Schule, Hospitäler und Wallfahrten gehandelt werden darf. Für Bruderschaften ist gar nicht erst ein Gliederungspunkt vorgesehen.
Ob die BearbeiterInnen sich über die Konventsstärke auslassen wollten oder über die soziale Zusammensetzung des Konvents, war ihrer Kompetenz oder Inkompetenz überlassen. Daher vermisst man häufig diese Angaben. Auch sonst gibt keine durchgehenden Kennzahlen oder anderen Angaben (z.B. über Landstandschaft), die für Vergleichszwecke bzw. eine Art "Ranking" der Klöster brauchbar wären.
Es ist doch beschämend, dass eine aufschlussreiche und rare Quellenstelle zur Größe des Lilientahler Konvents - 1333 wurde die festgelegte Höchstzahl von 50 Nonnen überschritten - im Artikel zu Hude erscheint (S. 828), aber nicht im Artikel Lilienthal selbst.
Die Unterscheidung in Fließtext und listenartige Darstellung (im petitdruck) führt nicht selten zu überflüssigen Dubletten. Solche sind aber auch sonst anzutreffen, etwa S. 1358f., wo der gleiche Satz zweimal Verwendung findet.
Da auf Einheitlichkeit nicht sonderlich Wert gelegt wurde - was soll dann das Bearbeitungsschema, das die Lektüre stört?
Sicher ist es gut gemeint, einen Punkt 4.2.8 "Alte Inschriften" (wer käme auf den Gedanken, hier neue zu suchen?) aufzunehmen, aber wenn da jeder Bearbeiter sein eigenes Süppchen kocht (nicht einmal die Heideklöster sind in dieser Hinsicht einheitlich, obwohl es einen Band in den "DI" gibt), dann ist die entsprechende Angabe nutzlos, da man durch Auswertung dieses Punktes sich keineswegs einen verlässlichen Überblick über den Inschriftenbestand oder gar die Schwerpunkte der Überklieferung in den niedersächsischen Klöstern verschaffen kann.
Angesichts vieler Bearbeiter und mangelhafter Redaktionstätigkeit wundert es nicht, wenn man auf schlecht lesbare hölzerne Artikel stößt (z.B. S. 180, 1101), auf falsches Latein (S. 1216 "fuat", S. 1322 "monsterii", richtig aber S. 1323 "monasterii") und andere Peinlichkeiten (S. 620 der Evangeliar, S. 312 der Autograph). Die ab 1781 in Osnabrück tätigen Franziskanerkonventualen waren zur Leitung der "mittelalterlichen Domschule" verpflichtet (S. 1230) - wann endete eigentlich das Mittelalter?
In vielen Fällen werden wichtige Fakten aus der geistigen Kultur der Konvente unterschlagen oder allzu peripher berücksichtigt. So hätte der nur ganz kurz erwähnte Fischbecker Wandteppich auch mit ein paar Worten mehr in die allgemeine Geschichte gehört, ebenso wie die Heininger Philosophiedecke (mit Konventsliste!). Die einschlägige Studie zu den Heininger Textilinschriften von Eisermann 1996 fehlt im Literaturverzeichnis!
Dass man einen Artikel über das Hildesheimer Michaelskloster schreiben darf, ohne Henning Rose zu erwähnen, glaube ich nicht. S. 1379 hätte auch Alexander von Stade genannt werden müssen. "3.4.6 Pohle, Cronica" (S. 558) ist nur ein besonders krasses Beispiel für eine immer wieder begegnende Vernachlässigung der historiographischen Leistungen. Wann Pohle seine Chronik schrieb und was es mit ihr auf sich hat, erfährt man aus dem Klosterbuch nicht.
Völlig uneinheitlich sind die Teile zu den Handschriften bzw. zum Bibliotheksbestand. Mal werden alle aufgelistet, mal bleibt der Umfang des erhaltenen Bestands völlig offen. Bei den Inkunabeln ist Needhams IPI unbekannt (so hätte man eine nach Paris gelangte Inkunabel aus Hude erwähnen können). Krämers durch und durch fehlerhaftes Handschriftenerbe ist nur in der Druckausgabe, nicht aber in der Datenbankversion benutzt.
Korrekte Angaben über die Zerstreuung der Bibliothek von Frenswegen sucht man vergebens. Es wäre angemessen gewesen, die Ergebnisse der Rekonstruktion der Klosterbibliothek durch Irene Stahl in 1-2 Sätzen zusammenzufassen.
S. 620 wird ein in der kunsthistorischen Forschung wiederholt diskutiertes Evangeliar, das im 15. Jahrhundert sich in Heiningen befand, mit falscher Signatur (nämlich ohne das "Add") der British Library angeführt und ohne Erwähnung des anderen Teils, der in der Pierpont Morgan Library in New York liegt.
Über Bibliothekskataloge wird man kaum unterrichtet, obwohl die Existenz solcher Kataloge nicht weniger wichtiger ist als die bestimmter Archivaliengattungen, für die eigene Gliederungspunkte vorgesehen sind.
Bei einem solchen Nachschlagewerk erwarte ich, dass die Literaturangaben aus der allgemeinen Sekundärliteratur unbedingt einheitlich sind, dass also die Redaktion darauf achtet, dass allgemeine Nachschlagewerke konsequent zitiert werden. Allein, man hat das hier den Bearbeitern überlassen, die also selbst entscheiden durften, ob sie das LThK, das Lexikon des Mittelalters, das Handbuch der historischen Städten usw. zitieren wollten. Vom allzu selten herangezogenen DHGE ganz zu schweigen.
Es ist ein gravierender Mangel, wenn die Liste der Säkularkanonikerstifte Wendehorst/Benz (2. Auflage 1997) so gut wie nie zitiert wird und die 1996 von ihnen veröffentlichte Liste der Chorherrenstifte
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048846/image_15
nicht einmal im Literaturverzeichnis erscheint. Wenn eines der maßgeblichen neueren Nachschlagewerke für die Stifte nicht zitiert wird und womöglich dem Herausgeber gar nicht bekannt ist, berechtigt aus meiner Sicht schon allein dieser Umstand, den Stab über das neue Sammelwerk zu brechen.
Es ist unverzeihlich, dass der Artikel von Helmut von Jan im Monasticon fratrum vitae communis (den Streich 1986 noch aufführte!) bei den Hildesheimer Fraterherren (die Bezeichnug Kugelherren nur bei Streich) fehlt.
Die eitle Verfasserin des Artikels Börstel nennt zwar im Haupttext das von ihr verfasste Aktenrepertorium, verzichtet aber im Literaturverzeichnis auf wichtige Werke zugunsten eigener Artikel. Zu nennen gewesen wären mindestens die Monographie von Heutgen 1968, die Arbeit von Delbanco über die Börsteler Rückvermerke und der bauhistorische Aufsatz von Hurst.
Uffmanns Rosengarten - http://archiv.twoday.net/stories/5892949/ - wäre auch bei Ebstorf, Heiningen und Lüne anzuführen gewesen. Bei Ebstorf fehlt auch Uffmanns Aufsatz zur Nonnenbildung. Bei Hilwartshausen erscheint Uffmann unter den Literaturangaben, aber es geht doch ganz und gar nicht an, dass nicht explizit auf das ja doch wohl höchst aufschlussreiche Faktum aufmerksam gemacht wird, dass im Schwesternbuch des niederländischen Diepenveen ausführlich über die Geschichte Hilwartshausens berichtet wird. Die Ausgabe von Brinkerink des Schwesternbuchs (nach der Uffmann wohl zitiert) wäre also unter den gedruckten Quellen zu nennen gewesen.
Beim Braunschweiger Ägidienkloster kann man nicht von einer soliden Bibliographie sprechen, wenn die Ausgabe von Hänselmann und die Aufsätze von Herbst (zum geistigen Leben) und Nass (zur Auctor-Verehrung) fehlen. Beim Franziskanerkloster Lüneburg vermisse ich den Eintrag zur Ratsbücherei Lüneburg im Fabiand-Handbuch.
Geradezu schändlich ist das Fehlen eines Heiligenregisters (Reliquien, Patrozinien, Heiligenfiguren). Wer wissen möchte, wo es eine Adelgundisreliquie gab - viel Spaß beim Durchlesen von über 2200 Seiten!
Natürlich kann man über einzelne Fehler hinwegsehen, aber bei längeren Artikeln halte ich Nachschlagewerke wie das vorliegende für wertlos, da keine Einzelnachweise gegeben werden. Unbelegtes Wissen ist wertloses Wissen. Nur ganz ausnahmsweise werden (z.B. S. 130) die Quellen für die Listen der "Institutsvorstände" (so denkbar hölzern die Bezeichnung für die LeiterInnen) angegeben. Woher stammen die Einzelangaben? Sind sie aus der Literatur abgeschrieben oder aus den Quellen erarbeitet? Nur weil man sich angewöhnt hat, gedruckte Klosterlexika ohne Anmerkungen unters Volk zu werfen, darf man Forschern zumuten, teilweise erheblichen Suchaufwand nach der Quelle eines Details zu betreiben?
Vergreiste Landeshistoriker und junge Privatdozenten, die nie mit dem Internet umzugehen gelernt haben, mögen solchem Schabernack noch etwas abgewinnen können. Für mich steht fest, dass ein laufend aktualisierbares Online-Nachschlagewerk unter freier Lizenz wie die Wikipedia (das größte - mehr oder minder brauchbare - deutsche Klosterlexikon) ein solches gedrucktes Nachschlagewerk um Längen schlägt. Dass man hier zur völlig veralteten Druckversion gegriffen hat, ist absolut unentschuldbar und beweist nur, dass man in Göttingen nicht das geringste von den Anforderungen an die Wissenschaft im digitalen Zeitalter begriffen hat.
- Es gibt keine Volltextsuche (was bei Angaben, die nicht über den Index erschlossen sind, zur Gesamtlektüre zwingt, siehe Adelgundis)
- Es gibt keine Bilder zu den einzelnen Klöstern (während die Wikipedia oftmals viel besseres als die stets angeführten schlechten SW-Fotos von www.fotomarburg.de zu bieten hat)
- Es gibt keine Einzelnachweise, während Wikipedia-Artikel mehr und mehr solche bieten.
- Es gibt keine Links zu Digitalisaten von Quellen und Sekundärliteratur (während die Wikipedia oder Wikisource
http://de.wikisource.org/wiki/Kloster_Wienhausen
solche bequem anklickbar bieten können)
- Es gibt keine Querverweise mittels Hyperlink (und fast keine konventionellen Querverweise)
Angesichts der angeführten durchaus gravierenden Mängel, die in gerade mal zwei Tagen von mir festgestellt wurden (länger liegt mir der Schuber nicht vor), stufe ich das neue Niedersächsische Klosterbuch als schlechtes Nachschlagewerk ein und rate vom Kauf ausdrücklich ab.

Der Verlag hat mich gezwungen, die Ausgabe auf totem Holz - siehe dazu http://archiv.twoday.net/stories/97068979/ - im (Papp)-Schuber zu rezensieren. Ich hätte lieber PDFs besprochen, die nehmen keinen Platz in Regalen weg.
Mit der bibliographischen Erfassung solcher Veröffentlichungen in den deutschen Bibliotheken gehts bergab. Der Verlag gibt einen Gesamtumfang von 2248 Seiten an, was die Deutsche Nationalbibliothek übernimmt, obwohl ich bei der Addition von 67 und 2211 auf 2278 Seiten komme. Wer so "blöd" ist, sich mit Citavi etc. aus Bibliothekskatalogen zu bedienen, handelt sich eine eklatante Falschangabe (Gütersloh) des Erscheinungsorts ein, die auf die Deutsche Nationalbibliothek zurückgeht.
Die Ausgabe, die sicher hinreichend jubelnde Besprechungen erfahren wird, weil kritischer Sinn herzlich wenig in der Landesgeschichte verbreitet ist, enthält zwar unter anderem ein italienisches Geleitwort des damaligen Vatikan-Archivars, aber keinen Einleitungsteil, der die Grundzüge der klösterlichen Entwicklung skizziert. Für LaienleserInnen kommt das Werk also nicht in Betracht.
Ein ständiges Ärgernis ist das Hantieren mit dem Literaturverzeichnis, das ebenso wie der Orts- und Personenindex in den vierten Band gesteckt wurde, da nur Kurztitel (auch für die Lokalliteratur) angegeben werden.
Die einzelnen Beiträge sind nach einem festen Schema verfasst. Das Schema und ein Artikel über eine Johanniterkommende sind online:
http://kkg-lagerieste.de/app/download/5785771178/Kraienhorst_Lage-Johanniter.pdf
http://wwwuser.gwdg.de/~kloster/html/downloads.html
[Wie schäbig ist das denn: Offenbar aus Rache für diese Besprechung selbst das gemeinfreie Werk von Hoogeweg aus dem Netz zu nehmen! Aber glücklicherweise gibts dieses anderswo frei und ohne dass Prof. Dr. Peter Aufgebauer sich da einmischen kann:
http://archive.org/details/verzeichnisders00hooggoog ]
Auf Schritt und Tritt stellt man Fehler und inkonsequente Bearbeitung fest. So ist es ganz und gar verfehlt, die Karmeliterniederlassung des 15. Jahrhunderts in Appingen um 1200 einzuordnen (so auch in der chronologischen Liste S. XLII). Dergleichen darf einem verantwortungsbewussten Herausgeber nicht passieren!
Konzeptionelle Schwächen sind unübersehbar. Gern hätte man im Kopfteil eine Kurzübersicht, die das Allerwichtigste mitteilt. Aber wenn man bei Lamspringe wissen will, von wann bis wann die Kanonissen, von wann bis wann die Benediktinerinnen und von wann bis wann die Benediktiner ansässig waren, muss man den Artikel sichten.
Das geistige Leben der Konvente wird mit Füßen getreten: Entsprechende Leistungen können in der allgemeinen Darstellung (2.1) oder aber - optional! - im Sammelsurium 2.6: "Darstellung bestimmter Besonderheiten wie Ordensverleihungen, wissenschaftliche und künstlerische Leistungen, besondere Wirtschaftssysteme etc." untergebracht werden, nicht aber unter 2.4 ("kulturelle und spirituelle Leistungen"), wo ausschließlich über Schule, Hospitäler und Wallfahrten gehandelt werden darf. Für Bruderschaften ist gar nicht erst ein Gliederungspunkt vorgesehen.
Ob die BearbeiterInnen sich über die Konventsstärke auslassen wollten oder über die soziale Zusammensetzung des Konvents, war ihrer Kompetenz oder Inkompetenz überlassen. Daher vermisst man häufig diese Angaben. Auch sonst gibt keine durchgehenden Kennzahlen oder anderen Angaben (z.B. über Landstandschaft), die für Vergleichszwecke bzw. eine Art "Ranking" der Klöster brauchbar wären.
Es ist doch beschämend, dass eine aufschlussreiche und rare Quellenstelle zur Größe des Lilientahler Konvents - 1333 wurde die festgelegte Höchstzahl von 50 Nonnen überschritten - im Artikel zu Hude erscheint (S. 828), aber nicht im Artikel Lilienthal selbst.
Die Unterscheidung in Fließtext und listenartige Darstellung (im petitdruck) führt nicht selten zu überflüssigen Dubletten. Solche sind aber auch sonst anzutreffen, etwa S. 1358f., wo der gleiche Satz zweimal Verwendung findet.
Da auf Einheitlichkeit nicht sonderlich Wert gelegt wurde - was soll dann das Bearbeitungsschema, das die Lektüre stört?
Sicher ist es gut gemeint, einen Punkt 4.2.8 "Alte Inschriften" (wer käme auf den Gedanken, hier neue zu suchen?) aufzunehmen, aber wenn da jeder Bearbeiter sein eigenes Süppchen kocht (nicht einmal die Heideklöster sind in dieser Hinsicht einheitlich, obwohl es einen Band in den "DI" gibt), dann ist die entsprechende Angabe nutzlos, da man durch Auswertung dieses Punktes sich keineswegs einen verlässlichen Überblick über den Inschriftenbestand oder gar die Schwerpunkte der Überklieferung in den niedersächsischen Klöstern verschaffen kann.
Angesichts vieler Bearbeiter und mangelhafter Redaktionstätigkeit wundert es nicht, wenn man auf schlecht lesbare hölzerne Artikel stößt (z.B. S. 180, 1101), auf falsches Latein (S. 1216 "fuat", S. 1322 "monsterii", richtig aber S. 1323 "monasterii") und andere Peinlichkeiten (S. 620 der Evangeliar, S. 312 der Autograph). Die ab 1781 in Osnabrück tätigen Franziskanerkonventualen waren zur Leitung der "mittelalterlichen Domschule" verpflichtet (S. 1230) - wann endete eigentlich das Mittelalter?
In vielen Fällen werden wichtige Fakten aus der geistigen Kultur der Konvente unterschlagen oder allzu peripher berücksichtigt. So hätte der nur ganz kurz erwähnte Fischbecker Wandteppich auch mit ein paar Worten mehr in die allgemeine Geschichte gehört, ebenso wie die Heininger Philosophiedecke (mit Konventsliste!). Die einschlägige Studie zu den Heininger Textilinschriften von Eisermann 1996 fehlt im Literaturverzeichnis!
Dass man einen Artikel über das Hildesheimer Michaelskloster schreiben darf, ohne Henning Rose zu erwähnen, glaube ich nicht. S. 1379 hätte auch Alexander von Stade genannt werden müssen. "3.4.6 Pohle, Cronica" (S. 558) ist nur ein besonders krasses Beispiel für eine immer wieder begegnende Vernachlässigung der historiographischen Leistungen. Wann Pohle seine Chronik schrieb und was es mit ihr auf sich hat, erfährt man aus dem Klosterbuch nicht.
Völlig uneinheitlich sind die Teile zu den Handschriften bzw. zum Bibliotheksbestand. Mal werden alle aufgelistet, mal bleibt der Umfang des erhaltenen Bestands völlig offen. Bei den Inkunabeln ist Needhams IPI unbekannt (so hätte man eine nach Paris gelangte Inkunabel aus Hude erwähnen können). Krämers durch und durch fehlerhaftes Handschriftenerbe ist nur in der Druckausgabe, nicht aber in der Datenbankversion benutzt.
Korrekte Angaben über die Zerstreuung der Bibliothek von Frenswegen sucht man vergebens. Es wäre angemessen gewesen, die Ergebnisse der Rekonstruktion der Klosterbibliothek durch Irene Stahl in 1-2 Sätzen zusammenzufassen.
S. 620 wird ein in der kunsthistorischen Forschung wiederholt diskutiertes Evangeliar, das im 15. Jahrhundert sich in Heiningen befand, mit falscher Signatur (nämlich ohne das "Add") der British Library angeführt und ohne Erwähnung des anderen Teils, der in der Pierpont Morgan Library in New York liegt.
Über Bibliothekskataloge wird man kaum unterrichtet, obwohl die Existenz solcher Kataloge nicht weniger wichtiger ist als die bestimmter Archivaliengattungen, für die eigene Gliederungspunkte vorgesehen sind.
Bei einem solchen Nachschlagewerk erwarte ich, dass die Literaturangaben aus der allgemeinen Sekundärliteratur unbedingt einheitlich sind, dass also die Redaktion darauf achtet, dass allgemeine Nachschlagewerke konsequent zitiert werden. Allein, man hat das hier den Bearbeitern überlassen, die also selbst entscheiden durften, ob sie das LThK, das Lexikon des Mittelalters, das Handbuch der historischen Städten usw. zitieren wollten. Vom allzu selten herangezogenen DHGE ganz zu schweigen.
Es ist ein gravierender Mangel, wenn die Liste der Säkularkanonikerstifte Wendehorst/Benz (2. Auflage 1997) so gut wie nie zitiert wird und die 1996 von ihnen veröffentlichte Liste der Chorherrenstifte
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048846/image_15
nicht einmal im Literaturverzeichnis erscheint. Wenn eines der maßgeblichen neueren Nachschlagewerke für die Stifte nicht zitiert wird und womöglich dem Herausgeber gar nicht bekannt ist, berechtigt aus meiner Sicht schon allein dieser Umstand, den Stab über das neue Sammelwerk zu brechen.
Es ist unverzeihlich, dass der Artikel von Helmut von Jan im Monasticon fratrum vitae communis (den Streich 1986 noch aufführte!) bei den Hildesheimer Fraterherren (die Bezeichnug Kugelherren nur bei Streich) fehlt.
Die eitle Verfasserin des Artikels Börstel nennt zwar im Haupttext das von ihr verfasste Aktenrepertorium, verzichtet aber im Literaturverzeichnis auf wichtige Werke zugunsten eigener Artikel. Zu nennen gewesen wären mindestens die Monographie von Heutgen 1968, die Arbeit von Delbanco über die Börsteler Rückvermerke und der bauhistorische Aufsatz von Hurst.
Uffmanns Rosengarten - http://archiv.twoday.net/stories/5892949/ - wäre auch bei Ebstorf, Heiningen und Lüne anzuführen gewesen. Bei Ebstorf fehlt auch Uffmanns Aufsatz zur Nonnenbildung. Bei Hilwartshausen erscheint Uffmann unter den Literaturangaben, aber es geht doch ganz und gar nicht an, dass nicht explizit auf das ja doch wohl höchst aufschlussreiche Faktum aufmerksam gemacht wird, dass im Schwesternbuch des niederländischen Diepenveen ausführlich über die Geschichte Hilwartshausens berichtet wird. Die Ausgabe von Brinkerink des Schwesternbuchs (nach der Uffmann wohl zitiert) wäre also unter den gedruckten Quellen zu nennen gewesen.
Beim Braunschweiger Ägidienkloster kann man nicht von einer soliden Bibliographie sprechen, wenn die Ausgabe von Hänselmann und die Aufsätze von Herbst (zum geistigen Leben) und Nass (zur Auctor-Verehrung) fehlen. Beim Franziskanerkloster Lüneburg vermisse ich den Eintrag zur Ratsbücherei Lüneburg im Fabiand-Handbuch.
Geradezu schändlich ist das Fehlen eines Heiligenregisters (Reliquien, Patrozinien, Heiligenfiguren). Wer wissen möchte, wo es eine Adelgundisreliquie gab - viel Spaß beim Durchlesen von über 2200 Seiten!
Natürlich kann man über einzelne Fehler hinwegsehen, aber bei längeren Artikeln halte ich Nachschlagewerke wie das vorliegende für wertlos, da keine Einzelnachweise gegeben werden. Unbelegtes Wissen ist wertloses Wissen. Nur ganz ausnahmsweise werden (z.B. S. 130) die Quellen für die Listen der "Institutsvorstände" (so denkbar hölzern die Bezeichnung für die LeiterInnen) angegeben. Woher stammen die Einzelangaben? Sind sie aus der Literatur abgeschrieben oder aus den Quellen erarbeitet? Nur weil man sich angewöhnt hat, gedruckte Klosterlexika ohne Anmerkungen unters Volk zu werfen, darf man Forschern zumuten, teilweise erheblichen Suchaufwand nach der Quelle eines Details zu betreiben?
Vergreiste Landeshistoriker und junge Privatdozenten, die nie mit dem Internet umzugehen gelernt haben, mögen solchem Schabernack noch etwas abgewinnen können. Für mich steht fest, dass ein laufend aktualisierbares Online-Nachschlagewerk unter freier Lizenz wie die Wikipedia (das größte - mehr oder minder brauchbare - deutsche Klosterlexikon) ein solches gedrucktes Nachschlagewerk um Längen schlägt. Dass man hier zur völlig veralteten Druckversion gegriffen hat, ist absolut unentschuldbar und beweist nur, dass man in Göttingen nicht das geringste von den Anforderungen an die Wissenschaft im digitalen Zeitalter begriffen hat.
- Es gibt keine Volltextsuche (was bei Angaben, die nicht über den Index erschlossen sind, zur Gesamtlektüre zwingt, siehe Adelgundis)
- Es gibt keine Bilder zu den einzelnen Klöstern (während die Wikipedia oftmals viel besseres als die stets angeführten schlechten SW-Fotos von www.fotomarburg.de zu bieten hat)
- Es gibt keine Einzelnachweise, während Wikipedia-Artikel mehr und mehr solche bieten.
- Es gibt keine Links zu Digitalisaten von Quellen und Sekundärliteratur (während die Wikipedia oder Wikisource
http://de.wikisource.org/wiki/Kloster_Wienhausen
solche bequem anklickbar bieten können)
- Es gibt keine Querverweise mittels Hyperlink (und fast keine konventionellen Querverweise)
Angesichts der angeführten durchaus gravierenden Mängel, die in gerade mal zwei Tagen von mir festgestellt wurden (länger liegt mir der Schuber nicht vor), stufe ich das neue Niedersächsische Klosterbuch als schlechtes Nachschlagewerk ein und rate vom Kauf ausdrücklich ab.

KlausGraf - am Montag, 16. Juli 2012, 01:22 - Rubrik: Landesgeschichte
Der Westdeutsche Archivtag war eine aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg stammende jährliche Zusammenkunft der Archivierenden aus den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz sowie der angrenzenden Gebiete. In der Nachkriegszeit hatte er in Koblenz, Köln und Wiesbaden (1963) stattgefunden. 1964 richtete das 50.000 Einwohner zählende Siegen die Veranstaltung aus.
Weitere Informationen: http://www.siwiarchiv.de/2012/07/westdeutscher-archivtag-1964
Weitere Informationen: http://www.siwiarchiv.de/2012/07/westdeutscher-archivtag-1964
Wolf Thomas - am Montag, 16. Juli 2012, 00:59 - Rubrik: Archivgeschichte
Ein kleiner Crowdsourcing-Versuch via Flickr (Stadtarchiv Speyer)
http://www.flickr.com/photos/stadtarchiv_speyer/collections/72157630432150586/

http://www.flickr.com/photos/stadtarchiv_speyer/collections/72157630432150586/

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Wolf Thomas - am Samstag, 14. Juli 2012, 17:45 - Rubrik: Unterhaltung
http://www.niederlausitz-aktuell.de/artikel_3_22316.php dokumentiert einen Brief:
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Herrn Präsident Prof. Dr. Walter Ch. Zimmerli
Platz der deutschen Einheit 1
03046 Cottbus
Cottbus, den 9. Juli 2012
Plagiatsverdacht Detlef Dähnert
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. Walther Ch. Zimmerli,
die Presseberichterstattung (Neues Deutschland vom 14. Juni 2012) hat mich auf den Plagiatsverdacht gegen Herrn Prof. Dr. Detlef Dähnert aufmerksam gemacht. Völlig überrascht hat mich, dass Ihre Universität zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sich um kein Plagiat handeln soll.
Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass ich einen Teil der Arbeit durchgeführt habe, die Herr Dähnert in seiner Doktorarbeit als eigene Leistung darstellt. Ich war von 1993 bis 2005 als Interviewer für die Firma infratest tätig und dabei an zahlreichen Befragungen in der Region beteiligt. Als einer von mehreren Interviewern habe ich dabei auch Befragungen in Haidemühl durchgeführt. Wir befragten die Einwohner nach ihren aktuellen Verhältnissen und nach den Wünschen für die zukünftigen Wohnverhältnisse.
Die Ergebnisse dieser durch ein beauftragtes externes Unternehmen durchgeführte Befragung hat ganz offensichtlich als Bestandsaufnahme zum Ort Haidemühl Eingang in die Doktorarbeit von Herrn Dähnert gefunden. Eine Erwähnung des damit betrauten Unternehmens fehlt jedoch.
Ich kann mich überdies auch nicht erinnern, dass ein Vertreter des Unternehmens LAUBAG an der Einweisung der Interviewer teilgenommen hätte. Es liegt deshalb die Vermutung nahe, dass auch der Fragebogen durch infratest und nicht durch Herrn Dähnert entwickelt und ausgewertet wurde.
Sehr geehrter Herr Zimmerli, bitte informieren Sie mich, in welcher Form die Kommission der BTU diesen Aspekt der Plagiatsvorwürfe überprüft hat. Sollte dies bisher nicht ausreichend geschehen sein, fordere ich Sie auf, die Prüfung der Arbeit von Herrn Dähnert erneut aufzunehmen.
Ich erlaube mir diesen Brief in Kopie an Herrn Prof. Claus Lewerenz, Vertrauensperson gemäß der Richtlinie zur Sicherung guter fachlicher Praxis an der BTU Cottbus und der Internetplattform de.vroniplag.wikia.com zur Verfügung zu stellen.
Siehe auch http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/VroniPlag_Wiki:Pressespiegel
Wir brauchen ein Verbandsklagerecht bei Entscheidungen über die Rücknahme von Doktorgraden!
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Herrn Präsident Prof. Dr. Walter Ch. Zimmerli
Platz der deutschen Einheit 1
03046 Cottbus
Cottbus, den 9. Juli 2012
Plagiatsverdacht Detlef Dähnert
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. Walther Ch. Zimmerli,
die Presseberichterstattung (Neues Deutschland vom 14. Juni 2012) hat mich auf den Plagiatsverdacht gegen Herrn Prof. Dr. Detlef Dähnert aufmerksam gemacht. Völlig überrascht hat mich, dass Ihre Universität zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sich um kein Plagiat handeln soll.
Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass ich einen Teil der Arbeit durchgeführt habe, die Herr Dähnert in seiner Doktorarbeit als eigene Leistung darstellt. Ich war von 1993 bis 2005 als Interviewer für die Firma infratest tätig und dabei an zahlreichen Befragungen in der Region beteiligt. Als einer von mehreren Interviewern habe ich dabei auch Befragungen in Haidemühl durchgeführt. Wir befragten die Einwohner nach ihren aktuellen Verhältnissen und nach den Wünschen für die zukünftigen Wohnverhältnisse.
Die Ergebnisse dieser durch ein beauftragtes externes Unternehmen durchgeführte Befragung hat ganz offensichtlich als Bestandsaufnahme zum Ort Haidemühl Eingang in die Doktorarbeit von Herrn Dähnert gefunden. Eine Erwähnung des damit betrauten Unternehmens fehlt jedoch.
Ich kann mich überdies auch nicht erinnern, dass ein Vertreter des Unternehmens LAUBAG an der Einweisung der Interviewer teilgenommen hätte. Es liegt deshalb die Vermutung nahe, dass auch der Fragebogen durch infratest und nicht durch Herrn Dähnert entwickelt und ausgewertet wurde.
Sehr geehrter Herr Zimmerli, bitte informieren Sie mich, in welcher Form die Kommission der BTU diesen Aspekt der Plagiatsvorwürfe überprüft hat. Sollte dies bisher nicht ausreichend geschehen sein, fordere ich Sie auf, die Prüfung der Arbeit von Herrn Dähnert erneut aufzunehmen.
Ich erlaube mir diesen Brief in Kopie an Herrn Prof. Claus Lewerenz, Vertrauensperson gemäß der Richtlinie zur Sicherung guter fachlicher Praxis an der BTU Cottbus und der Internetplattform de.vroniplag.wikia.com zur Verfügung zu stellen.
Siehe auch http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/VroniPlag_Wiki:Pressespiegel
Wir brauchen ein Verbandsklagerecht bei Entscheidungen über die Rücknahme von Doktorgraden!
KlausGraf - am Freitag, 13. Juli 2012, 19:35 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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http://genealogybooklinks.com/
Mollie Lynch of Clarkston, Michigan, is a retired librarian who decided to assist people wishing to find genealogy books. She knew that thousands of American biographies, genealogies and history books have been digitized and made available on the Internet, usually free of charge. However, there was no single resource of "what is available and where." Mollie decided to create that resource.
Mollie's web site, GenealogyBookLinks.com, provides links to freely available digital books, focusing on American biographies, genealogies, and history books. The site now contains more than 30,000 links from more than 35 sources (only the top sources are listed on the site). New books are being added to the list daily. The current focus is on surnames, directories, vital records, and identifying smaller sites with local area-specific books.
http://blog.eogn.com/eastmans_online_genealogy/2012/07/genealogy-book-links.html
The site is US-centric (no marking where US-Proxy is needed) and German readers will smile when reading in the source list "Guttenberg Project".
Mollie Lynch of Clarkston, Michigan, is a retired librarian who decided to assist people wishing to find genealogy books. She knew that thousands of American biographies, genealogies and history books have been digitized and made available on the Internet, usually free of charge. However, there was no single resource of "what is available and where." Mollie decided to create that resource.
Mollie's web site, GenealogyBookLinks.com, provides links to freely available digital books, focusing on American biographies, genealogies, and history books. The site now contains more than 30,000 links from more than 35 sources (only the top sources are listed on the site). New books are being added to the list daily. The current focus is on surnames, directories, vital records, and identifying smaller sites with local area-specific books.
http://blog.eogn.com/eastmans_online_genealogy/2012/07/genealogy-book-links.html
The site is US-centric (no marking where US-Proxy is needed) and German readers will smile when reading in the source list "Guttenberg Project".
KlausGraf - am Freitag, 13. Juli 2012, 18:38 - Rubrik: English Corner
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http://www.scinoptica.com/pages/topics/was-das-deutsche-bibliothekswesen-von-oesterreich-lernen-kann.php
Österreichische BibliothekarInnen publizieren seit 2010 Open Access
Bibliothekare und Bibliotheken in Deutschland tun sich mit Open Access schon schwer. Die unter ihnen, die sich nicht schwer mit ihm tun, leiden derzeit. Klaus Graf legt den Finger regelmäßig in die klaffende Open Access Wunde des deutschen Bibliothekswesens und ich muss ihm meist zustimmen. Das Verhältnis der Bibliotheken zum offenen Zugang ist schizophren: Open Access Projekte nimmt man der Drittmittel wegen gern in Angriff, Open Access wird als neues Geschäftsfeld okkupiert (auch zur eigenen Existenzrechfertigung), aber Open Access praktizieren? Zwar kann man nicht alle Akteure über einen Kamm scheren und an vielen Standorten ist die Forderung nach Open Access kein Lippenbekenntnis, die Misere ist dennoch nicht zu leugnen.
Der Bibliotheksdienst, verantwortet vom Verband Bibliothek und Information Deutschland (BID), wechselt zu de Gruyter, womit die Zeitschrift ihre Open Access Policy dramatisch verschlechtert. Der Berufsverband Information Bibliothek (BIB) schließt Nicht-Mitglieder von der Nutzung der Jobbörse aus. Ein etwas unsolidarischer Akt: Vermutlich sind gerade arbeitslose Kolleginnen und Kollegen keine Mitglieder, weil sie unangenehmen Sparzwängen unterliegen, und daher von der Neuregelung benachteiligt. Und über die (vorsichtig formuliert) stattfindende Unternutzung des Open Access Repositories E-Prints in Library and Information Science (E-LIS) muss man nicht viele Worte verlieren: Publikationen aus dem deutschen Bibliothekswesen finden sich dort kaum (ich verweise auch hier auf Klaus Graf: http://archiv.twoday.net/stories/97070594/ ). Wie in aller Welt will man denn Wissenschaftler von Open Access überzeugen, wenn man ihn selbst nicht ausübt und implizit Zweifel an dessen Praktikabilität weckt?
Dass die Verbände den Finger nicht am Puls der Zeit haben, beweisen ihre Ignoranz tagesaktueller Modelle wie Open Bibliographic Data (die unmittelbar relevant für die Zielgruppe Wissenschaftler sind, allerdings auch eine Art Konkurrenz für Bibliotheken darstellen - es sei denn man integriert sie) und auch die agilen Diskussionen um neue Open Access Journale für die Bibliotheks- und Informationswissenschaft (s. den Beitrag von Dörte Böhner in bibliothekarisch.de, http://bibliothekarisch.de/blog/2012/07/01/bibliotheksdienst-open-access-und-newlis/ ) und community-getriebene Jobbörsen (z.B. Lambert Hellers bibjobs http://bibjobs.wordpress.com/ oder Jens Wonke-Stehles [?] openbibliojobs unter https://sites.google.com/site/openbibliojobs/eingabe-formular).
Wie schon vor einiger Zeit im Kontext der Diskussion um die Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis (DGI) dargelegt, glaube ich nicht an Verbände als Organisationsformen. Was nicht heißen soll, dass Bibliotheksverbände per se anachronistisch sind oder (um ein konkretes Symptom von Gestrigkeit zu nennen) mit Open Access nicht umgehen können: Die Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VÖB) publiziert ihre Mitteilungen seit Ende 2010 Open Access. Es geht also doch. Ich für meinen Teil ziehe die Konsequenz, für Bibliotheksdienst und Co. bis auf Weiteres keine Artikel zu verfassen oder aber die Verlagspolicy zu ignorieren und die Autorenversion bei Erscheinen des Artikels in E-LIS Open Access zu stellen.
Ulrich Herbs Blogeintrag durfte von mir ungefragt in toto kopiert werden, da er unter http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/ steht!
Österreichische BibliothekarInnen publizieren seit 2010 Open Access
Bibliothekare und Bibliotheken in Deutschland tun sich mit Open Access schon schwer. Die unter ihnen, die sich nicht schwer mit ihm tun, leiden derzeit. Klaus Graf legt den Finger regelmäßig in die klaffende Open Access Wunde des deutschen Bibliothekswesens und ich muss ihm meist zustimmen. Das Verhältnis der Bibliotheken zum offenen Zugang ist schizophren: Open Access Projekte nimmt man der Drittmittel wegen gern in Angriff, Open Access wird als neues Geschäftsfeld okkupiert (auch zur eigenen Existenzrechfertigung), aber Open Access praktizieren? Zwar kann man nicht alle Akteure über einen Kamm scheren und an vielen Standorten ist die Forderung nach Open Access kein Lippenbekenntnis, die Misere ist dennoch nicht zu leugnen.
Der Bibliotheksdienst, verantwortet vom Verband Bibliothek und Information Deutschland (BID), wechselt zu de Gruyter, womit die Zeitschrift ihre Open Access Policy dramatisch verschlechtert. Der Berufsverband Information Bibliothek (BIB) schließt Nicht-Mitglieder von der Nutzung der Jobbörse aus. Ein etwas unsolidarischer Akt: Vermutlich sind gerade arbeitslose Kolleginnen und Kollegen keine Mitglieder, weil sie unangenehmen Sparzwängen unterliegen, und daher von der Neuregelung benachteiligt. Und über die (vorsichtig formuliert) stattfindende Unternutzung des Open Access Repositories E-Prints in Library and Information Science (E-LIS) muss man nicht viele Worte verlieren: Publikationen aus dem deutschen Bibliothekswesen finden sich dort kaum (ich verweise auch hier auf Klaus Graf: http://archiv.twoday.net/stories/97070594/ ). Wie in aller Welt will man denn Wissenschaftler von Open Access überzeugen, wenn man ihn selbst nicht ausübt und implizit Zweifel an dessen Praktikabilität weckt?
Dass die Verbände den Finger nicht am Puls der Zeit haben, beweisen ihre Ignoranz tagesaktueller Modelle wie Open Bibliographic Data (die unmittelbar relevant für die Zielgruppe Wissenschaftler sind, allerdings auch eine Art Konkurrenz für Bibliotheken darstellen - es sei denn man integriert sie) und auch die agilen Diskussionen um neue Open Access Journale für die Bibliotheks- und Informationswissenschaft (s. den Beitrag von Dörte Böhner in bibliothekarisch.de, http://bibliothekarisch.de/blog/2012/07/01/bibliotheksdienst-open-access-und-newlis/ ) und community-getriebene Jobbörsen (z.B. Lambert Hellers bibjobs http://bibjobs.wordpress.com/ oder Jens Wonke-Stehles [?] openbibliojobs unter https://sites.google.com/site/openbibliojobs/eingabe-formular).
Wie schon vor einiger Zeit im Kontext der Diskussion um die Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis (DGI) dargelegt, glaube ich nicht an Verbände als Organisationsformen. Was nicht heißen soll, dass Bibliotheksverbände per se anachronistisch sind oder (um ein konkretes Symptom von Gestrigkeit zu nennen) mit Open Access nicht umgehen können: Die Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VÖB) publiziert ihre Mitteilungen seit Ende 2010 Open Access. Es geht also doch. Ich für meinen Teil ziehe die Konsequenz, für Bibliotheksdienst und Co. bis auf Weiteres keine Artikel zu verfassen oder aber die Verlagspolicy zu ignorieren und die Autorenversion bei Erscheinen des Artikels in E-LIS Open Access zu stellen.
Ulrich Herbs Blogeintrag durfte von mir ungefragt in toto kopiert werden, da er unter http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/ steht!
KlausGraf - am Freitag, 13. Juli 2012, 18:08 - Rubrik: Open Access
http://www.sothebys.com/en/auctions/ecatalogue/2012/the-history-of-script-sixty-important-manuscript-leaves-from-the-schyen-collection/lots.list.1.15.pricehl.asc.html
Nicht verkauft wurde Schøyen MSS 1816-1832/7, eine Sammlung von Handschriftenfragmenten aus dem Besitz von Bernhard Bischoff. Es ist abscheulich, dass dieser berühmte Paläograph keine Vorsorge getroffen hat, dass diese Stücke, die er für Lehrzwecke erhielt - "Antiquariat Wöfle, Munich, given to Bernhard Bischoff (1906-91), for his teaching collection." - an die öffentliche Hand gelangten.
Lot 25
Gregory the Great, Moralia in Job, in Latin, in Rhaetian minuscule, decorated manuscript on vellum [Switzerland (perhaps Chur), late eighth or early ninth century]
Estimate: 20,000 - 30,000 GBP
LOT SOLD. 22,500 GBP
"Examples of the script are of extreme rarity: only 9 manuscripts and 15 fragments are recorded by Codices Latini Antiquiores VII and VIII (all but one fragment in institutional ownership). To these should be added the tiny fragments from a commentary on Matthew, c.800, now Schøyen MS 1764, and the handful of leaves and fragments from a liturgical manuscript of c.800 in a hand showing influences of Rhaetian minuscule, recovered from a Donaueschingen binding (Quaritch, Bookhands VIII, cat.1348, no.62) and now in two private collections."
Nicht verkauft wurde Schøyen MSS 1816-1832/7, eine Sammlung von Handschriftenfragmenten aus dem Besitz von Bernhard Bischoff. Es ist abscheulich, dass dieser berühmte Paläograph keine Vorsorge getroffen hat, dass diese Stücke, die er für Lehrzwecke erhielt - "Antiquariat Wöfle, Munich, given to Bernhard Bischoff (1906-91), for his teaching collection." - an die öffentliche Hand gelangten.
Lot 25
Gregory the Great, Moralia in Job, in Latin, in Rhaetian minuscule, decorated manuscript on vellum [Switzerland (perhaps Chur), late eighth or early ninth century]
Estimate: 20,000 - 30,000 GBP
LOT SOLD. 22,500 GBP
"Examples of the script are of extreme rarity: only 9 manuscripts and 15 fragments are recorded by Codices Latini Antiquiores VII and VIII (all but one fragment in institutional ownership). To these should be added the tiny fragments from a commentary on Matthew, c.800, now Schøyen MS 1764, and the handful of leaves and fragments from a liturgical manuscript of c.800 in a hand showing influences of Rhaetian minuscule, recovered from a Donaueschingen binding (Quaritch, Bookhands VIII, cat.1348, no.62) and now in two private collections."
KlausGraf - am Freitag, 13. Juli 2012, 15:09 - Rubrik: Kodikologie
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"Seven institutions managing Dutch heritage - International Institute of Social History, EYE Film Institute Netherlands, Theater Institute Netherlands, Museum for Communication, Dutch Archives for Graphic Designers (NAGO), Dutch Poster Museum Hoorn and the Advertising Arsenal (ReclameArsenaal) – have joined forces to provide a representative picture of the main political, cultural and historical posters in the Netherlands from 1870 to the present."
http://www.geheugenvannederland.nl/?/en/collecties/affiches

http://www.geheugenvannederland.nl/?/en/collecties/affiches

KlausGraf - am Freitag, 13. Juli 2012, 15:04 - Rubrik: English Corner
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Nachdem der VdA Strafanzeige wegen Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt hatte,
http://archiv.twoday.net/stories/97069512/
wendet er sich nun mit einem offenen Brief an den Untersuchungsausschuss "Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund" im Deutschen Bundestag:
http://www.vda.archiv.net/aktuelles/meldungen.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=181&tx_ttnews%5BbackPid%5D=235&cHash=7449bf0bb7609712a8ca56d12743c39c
http://archiv.twoday.net/stories/97069512/
wendet er sich nun mit einem offenen Brief an den Untersuchungsausschuss "Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund" im Deutschen Bundestag:
http://www.vda.archiv.net/aktuelles/meldungen.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=181&tx_ttnews%5BbackPid%5D=235&cHash=7449bf0bb7609712a8ca56d12743c39c
ingobobingo - am Donnerstag, 12. Juli 2012, 10:46 - Rubrik: Staatsarchive
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https://unglue.it/
"Das Portal unglue.it ist umgedrehtes Crowdfunding: Die Crowd kauft Bücher von Rechteinhabern frei und stellt sie anschließend unter Creative-Commons-Lizenz jedem zur Verfügung."
via Zeit.de
http://www.zeit.de/digital/internet/2012-07/unglue-ebook-creative-commons/komplettansicht
https://netzpolitik.org/2012/bucher-freikaufen-mit-unglue-it-zum-creative-commons-buch/
"Das Portal unglue.it ist umgedrehtes Crowdfunding: Die Crowd kauft Bücher von Rechteinhabern frei und stellt sie anschließend unter Creative-Commons-Lizenz jedem zur Verfügung."
via Zeit.de
http://www.zeit.de/digital/internet/2012-07/unglue-ebook-creative-commons/komplettansicht
https://netzpolitik.org/2012/bucher-freikaufen-mit-unglue-it-zum-creative-commons-buch/
SW - am Mittwoch, 11. Juli 2012, 08:15 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Der Sammelband von 2009 ist online:
http://www.perspectivia.net/content/publikationen/online-publikationen-dhi-rom/epochenuebergreifend/geheimarchiv
http://www.perspectivia.net/content/publikationen/online-publikationen-dhi-rom/epochenuebergreifend/geheimarchiv
KlausGraf - am Montag, 9. Juli 2012, 16:19 - Rubrik: Kirchenarchive
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"Das Deutsche Historische Institut (DHI) in Rom hat im Juni 2012 sein neues Portal „Romana Repertoria Online / Roman Repertories Online (RRO)“ http://www.romana-repertoria.net/ präsentiert, das Datenbanken digitaler Publikationen des DHI Rom und seiner Partner zu historischen sowie musikhistorischen Themen online zugänglich macht. Das vorerst deutschsprachige RRO wird demnächst auch in Italienisch und Englisch angeboten.
Die Mehrzahl der auf RRO verfügbaren Datenbanken basieren auf der Software „DENQ – Digitale Editionen Neuzeitlicher Quellen“, deren Erstfassung 2004 gemeinsam mit dem DHI London entwickelt worden ist. Das nicht kommerziell und daher unabhängige Programmpaket steht seitdem neben den Instituten der Max Weber Stiftung auch weiteren Kooperationspartnern des DHI Rom offen.
Auf RRO ist zudem zum ersten Mal die digitale Version „RG Online“ des „Repertorium Germanicum (RG)“ sowie seines Tochterunternehmens „Repertorium Poenitentiarie Germanicum (RPG)“ weltweit online abrufbar. Damit erreicht eine traditionsreiche Institutsaufgabe in der Grundlagenforschung eine neue Dimension"
http://idw-online.de/pages/de/news487555
Die Mehrzahl der auf RRO verfügbaren Datenbanken basieren auf der Software „DENQ – Digitale Editionen Neuzeitlicher Quellen“, deren Erstfassung 2004 gemeinsam mit dem DHI London entwickelt worden ist. Das nicht kommerziell und daher unabhängige Programmpaket steht seitdem neben den Instituten der Max Weber Stiftung auch weiteren Kooperationspartnern des DHI Rom offen.
Auf RRO ist zudem zum ersten Mal die digitale Version „RG Online“ des „Repertorium Germanicum (RG)“ sowie seines Tochterunternehmens „Repertorium Poenitentiarie Germanicum (RPG)“ weltweit online abrufbar. Damit erreicht eine traditionsreiche Institutsaufgabe in der Grundlagenforschung eine neue Dimension"
http://idw-online.de/pages/de/news487555
KlausGraf - am Montag, 9. Juli 2012, 16:02 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Aus INETBIB:
Müller, Harald wrote:
> Lieber Herr Stäcker!
>
> Dazu gibt es bereits eine Stellungnahme des DBV:
>
>
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2012_07_06_dbv_Stellungnahme_PSI-Richtlinie.pdf
>
Eine verlogene und miese Stellungnahme, die genau auf einer
Linie steht mit der allgemein gaengigen Praxis von
Copyfraud in Bibliotheken. Ich habe mich in Archivalia seit
vielen Jahren mit der Weiterverwendung oeffentlicher Daten
befasst und mir leuchtete die Ausnahme fuer Archive,
Bibliotheken und Museen ueberhaupt nicht ein. Der DBV
schlaegt hier wieder Open Access ins Gesicht, denn es geht
im Kern um Open Data, die - ebenso wie die Wikipedia - zu
beliebigen, auch kommerziellen Zwecken nutzbar sein sollte.
Es darf daran erinnert werden, was der DBV am 22.10.2003
als einer der Erstunterzeichner der Berliner Erklaerung
fuer Open Access unterschrieben hat:
"In accordance with the spirit of the Declaration of the
Budapest Open Acess Initiative, the ECHO Charter and the
Bethesda Statement on Open Access Publishing, we have
drafted the Berlin Declaration to promote the Internet as a
functional instrument for a global scientific knowledge
base and human reflection and to specify measures which
research policy makers, research institutions, funding
agencies, libraries, archives and museums need to
consider."
Open Access gilt also bewusst auch fuer Kulturgueter bzw.
deren Reproduktionen, und die Bezugnahme auf die ECHO
Charter sollte auch nicht uebersehen werden:
http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter
In der Berliner Erklaerung heisst es:
"Open access contributions include original scientific
research results, raw data and metadata, source materials,
digital representations of pictorial and graphical
materials and scholarly multimedia material."
Herr Mueller kann mir sicher erklaeren, wo bitteschoen der
gesetzliche Auftrag der Bibliotheken normativ verankert
ist, Benutzer mit uebertriebener Bildrechte-Abzocke zu
schikanieren oder die Nutzung gemeinfreier Werke zu
kontrollieren.
Der Vorschlag "Museums, libraries and archives may deny any
request for re-use on the grounds that the
intended form of re-use would be inconsistent with
professional conservation or the cultural,
scientific, religious or historical value of a document."
laeuft auf eine klare Zensur hinaus, fuer die es im
Grundgesetz (Art. 5 GG) und im Urheberrecht keinerlei
Rechtsgrundlage gibt.
Herr Mueller soll mir doch bitte in seinem Buch zu den
Rechtsfragen rund um Nachlaesse oder in
bibliotheksrechtlichen Standardwerken nachweisen, woraus
sich die Kontrolle der Nachnutzung juristisch ableitet. Es
ist nicht die Aufgabe der kulturgutverwahrenden
Institutionen, in die Nachnutzung von
Editionen/Reproduktionen (nur Editionen/Reproduktionen
koennen "nachgenutzt" werden) regulierend einzugreifen. Es
war aus meiner Sicht eine Sternstunde des
Bibliotheksrechts, als Gödan 1994 (also vor bald 20 Jahren)
im BD alte Zoepfe abschnitt, wobei auch ich mich in der
darauf folgenden Diskussion im BD geaeussert habe:
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/re_pu_00.htm
Im Rahmen oeffentlichrechtlicher Nutzung koennen
Handschriftenabteilungen nicht regulieren, wer Stuecke aus
ihrem Bestand veroeffentlichen darf. Dass solche Vorgaben
auch wissenschaftsethisch unsinnig sind, hat die
Monographie von Joseph L. Sax 1999 gezeigt:
http://archiv.twoday.net/search?q=sax+rembrandt
"Wenn etwa der wissenschaftliche Leiter eines
Hochschularchivs im Rahmen
seiner Diensttätigkeit einen Aufsatz über eines „seiner“
Sammlungsobjekte verfasst, hätte er künftig
kaum noch eine Möglichkeit, diesen Aufsatz in einem
Fachjournal zu veröffentlichen. Nahezu alle
wissenschaftlichen Verlage verlangen die Einräumung von
Exklusivrechten bis zum Erlöschen der
Urheberrechte." Das ist voelliger Unsinn und widerspricht
auch libre Open Access, wie er vor allem mit CC-BY
realisiert wird. Ich habe als Hochschularchivar der RWTH
Aachen im Februar 2012 weltweit den ersten
Wissenschaftlernachlass uebernommen, der von den Erben
komplett unter CC-BY gestellt wurde und sehe das durchaus
als Modell an, das sich auch fuer Bibliotheken anbietet.
"Zu den
Aufgaben der Bibliothek gehört auch die würdige
Präsentation dieses Stücks Weltkulturerbe. Der
internationale Ruf der Einrichtung ist wesentlich auf diese
Sammlung gegründet. Wenn nun künftig
Leibniz-Handschriften zur Dekoration beispielsweise von
Keksverpackungen verwendet würden,
würde dies mindestens den Status der Leibniz-Briefe als
UNESCO-Weltkulturerbe ernsthaft
gefährden, denn die UNESCO-Richtlinien berücksichtigen auch
eine dem kulturellen Wert
angemessene Vermarktung. " Da § 64 UrhG als Bundesrecht die
Gemeinfreiheit von Leibniz-Handschriften vorschreibt, kann
jeder mit ihnen anstellen, was er moechte, ob das
irgendwelchen Bibliotheksdirektoren gefaellt oder nicht.
Auch die Charta der Europeana geht davon aus, dass
digitalisierte Kultuergueter in der Public Domain auch als
Digitalisate Public Domain bleiben:
http://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602
Ein irgendwie gearteter immaterialgueterrechtlicher
Sonderschutz aufgrund Landesrechts existiert NICHT. Siehe
zum Ganzen auch meinen Aufsatz "Die Public Domain und die
Archive":
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/
Klaus Graf
Update: Weitere kritische Stellungnahmen in INETBIB
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html
und lesenswert von Louise Rumpf (BSB)
https://plus.google.com/u/0/112106557394814935278/posts/PToVFMuewMh
Müller, Harald wrote:
> Lieber Herr Stäcker!
>
> Dazu gibt es bereits eine Stellungnahme des DBV:
>
>
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2012_07_06_dbv_Stellungnahme_PSI-Richtlinie.pdf
>
Eine verlogene und miese Stellungnahme, die genau auf einer
Linie steht mit der allgemein gaengigen Praxis von
Copyfraud in Bibliotheken. Ich habe mich in Archivalia seit
vielen Jahren mit der Weiterverwendung oeffentlicher Daten
befasst und mir leuchtete die Ausnahme fuer Archive,
Bibliotheken und Museen ueberhaupt nicht ein. Der DBV
schlaegt hier wieder Open Access ins Gesicht, denn es geht
im Kern um Open Data, die - ebenso wie die Wikipedia - zu
beliebigen, auch kommerziellen Zwecken nutzbar sein sollte.
Es darf daran erinnert werden, was der DBV am 22.10.2003
als einer der Erstunterzeichner der Berliner Erklaerung
fuer Open Access unterschrieben hat:
"In accordance with the spirit of the Declaration of the
Budapest Open Acess Initiative, the ECHO Charter and the
Bethesda Statement on Open Access Publishing, we have
drafted the Berlin Declaration to promote the Internet as a
functional instrument for a global scientific knowledge
base and human reflection and to specify measures which
research policy makers, research institutions, funding
agencies, libraries, archives and museums need to
consider."
Open Access gilt also bewusst auch fuer Kulturgueter bzw.
deren Reproduktionen, und die Bezugnahme auf die ECHO
Charter sollte auch nicht uebersehen werden:
http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter
In der Berliner Erklaerung heisst es:
"Open access contributions include original scientific
research results, raw data and metadata, source materials,
digital representations of pictorial and graphical
materials and scholarly multimedia material."
Herr Mueller kann mir sicher erklaeren, wo bitteschoen der
gesetzliche Auftrag der Bibliotheken normativ verankert
ist, Benutzer mit uebertriebener Bildrechte-Abzocke zu
schikanieren oder die Nutzung gemeinfreier Werke zu
kontrollieren.
Der Vorschlag "Museums, libraries and archives may deny any
request for re-use on the grounds that the
intended form of re-use would be inconsistent with
professional conservation or the cultural,
scientific, religious or historical value of a document."
laeuft auf eine klare Zensur hinaus, fuer die es im
Grundgesetz (Art. 5 GG) und im Urheberrecht keinerlei
Rechtsgrundlage gibt.
Herr Mueller soll mir doch bitte in seinem Buch zu den
Rechtsfragen rund um Nachlaesse oder in
bibliotheksrechtlichen Standardwerken nachweisen, woraus
sich die Kontrolle der Nachnutzung juristisch ableitet. Es
ist nicht die Aufgabe der kulturgutverwahrenden
Institutionen, in die Nachnutzung von
Editionen/Reproduktionen (nur Editionen/Reproduktionen
koennen "nachgenutzt" werden) regulierend einzugreifen. Es
war aus meiner Sicht eine Sternstunde des
Bibliotheksrechts, als Gödan 1994 (also vor bald 20 Jahren)
im BD alte Zoepfe abschnitt, wobei auch ich mich in der
darauf folgenden Diskussion im BD geaeussert habe:
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/re_pu_00.htm
Im Rahmen oeffentlichrechtlicher Nutzung koennen
Handschriftenabteilungen nicht regulieren, wer Stuecke aus
ihrem Bestand veroeffentlichen darf. Dass solche Vorgaben
auch wissenschaftsethisch unsinnig sind, hat die
Monographie von Joseph L. Sax 1999 gezeigt:
http://archiv.twoday.net/search?q=sax+rembrandt
"Wenn etwa der wissenschaftliche Leiter eines
Hochschularchivs im Rahmen
seiner Diensttätigkeit einen Aufsatz über eines „seiner“
Sammlungsobjekte verfasst, hätte er künftig
kaum noch eine Möglichkeit, diesen Aufsatz in einem
Fachjournal zu veröffentlichen. Nahezu alle
wissenschaftlichen Verlage verlangen die Einräumung von
Exklusivrechten bis zum Erlöschen der
Urheberrechte." Das ist voelliger Unsinn und widerspricht
auch libre Open Access, wie er vor allem mit CC-BY
realisiert wird. Ich habe als Hochschularchivar der RWTH
Aachen im Februar 2012 weltweit den ersten
Wissenschaftlernachlass uebernommen, der von den Erben
komplett unter CC-BY gestellt wurde und sehe das durchaus
als Modell an, das sich auch fuer Bibliotheken anbietet.
"Zu den
Aufgaben der Bibliothek gehört auch die würdige
Präsentation dieses Stücks Weltkulturerbe. Der
internationale Ruf der Einrichtung ist wesentlich auf diese
Sammlung gegründet. Wenn nun künftig
Leibniz-Handschriften zur Dekoration beispielsweise von
Keksverpackungen verwendet würden,
würde dies mindestens den Status der Leibniz-Briefe als
UNESCO-Weltkulturerbe ernsthaft
gefährden, denn die UNESCO-Richtlinien berücksichtigen auch
eine dem kulturellen Wert
angemessene Vermarktung. " Da § 64 UrhG als Bundesrecht die
Gemeinfreiheit von Leibniz-Handschriften vorschreibt, kann
jeder mit ihnen anstellen, was er moechte, ob das
irgendwelchen Bibliotheksdirektoren gefaellt oder nicht.
Auch die Charta der Europeana geht davon aus, dass
digitalisierte Kultuergueter in der Public Domain auch als
Digitalisate Public Domain bleiben:
http://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602
Ein irgendwie gearteter immaterialgueterrechtlicher
Sonderschutz aufgrund Landesrechts existiert NICHT. Siehe
zum Ganzen auch meinen Aufsatz "Die Public Domain und die
Archive":
http://archiv.twoday.net/stories/6164988/
Klaus Graf
Update: Weitere kritische Stellungnahmen in INETBIB
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html
und lesenswert von Louise Rumpf (BSB)
https://plus.google.com/u/0/112106557394814935278/posts/PToVFMuewMh
KlausGraf - am Montag, 9. Juli 2012, 14:40 - Rubrik: Open Access
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