http://www.unipv.it/storia_engl.html
The on-line edition of the historical series of the Yearbooks of the University of Pavia is unique among European universities. It allows instant consultation of the principal source of one century’s research activity by the University of Pavia.
The on-line edition of the historical series of the Yearbooks of the University of Pavia is unique among European universities. It allows instant consultation of the principal source of one century’s research activity by the University of Pavia.
KlausGraf - am Freitag, 10. August 2007, 23:43 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://www.michael-culture.org/
Dieses Verzeichnis ist so unbrauchbar wie die anderen Verzeichnisse digitaler Sammlungen. Es ist zugemüllt mit Einträgen, die keine nennenswerten digitalen Inhalte nachweisen. OPACs und Online-Kataloge sind keine digitalen Inhalte, die man erwartet, und Bildergalerien bieten inzwischen viele Altbestandsbibliotheken. Diese dürfen gern vertreten kann, wenn man echte Digitalisate rasch ausfiltern könnte.
Dieses Verzeichnis ist so unbrauchbar wie die anderen Verzeichnisse digitaler Sammlungen. Es ist zugemüllt mit Einträgen, die keine nennenswerten digitalen Inhalte nachweisen. OPACs und Online-Kataloge sind keine digitalen Inhalte, die man erwartet, und Bildergalerien bieten inzwischen viele Altbestandsbibliotheken. Diese dürfen gern vertreten kann, wenn man echte Digitalisate rasch ausfiltern könnte.
KlausGraf - am Freitag, 10. August 2007, 22:58 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.lib.uni-miskolc.hu/eng/online/digital.php
Das Bild ist aus einem berühmten Buch, Leibnitz: Protogaea, 1749
Dies ist ein weiterer Beitrag zur Reihe: Was ThomGo nicht interessiert, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3756458/#3757195
KlausGraf - am Freitag, 10. August 2007, 22:07 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Bis 2003 leitet leitete Dr. Wolfgang Löhr das Stadtarchiv Mönchengladbach. Nun erhält er den Rheinlandtaler; seine beachtenswerten Leistungen werden in http://www.presse-service.de/data.cfm/static/671687.html gewürdigt. Ferner war er m. W. in nicht unmaßgeblich an der Gründung des Geschichtsverein für das Bistum Aachen beteiligt.
Er gehörte dem Vorstand des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare an. An der Marburger Archivschule und in den "Brauweiler Kursen" hat er unterrichtet.
Persönliche Notiz: Für mich als Gladbacher Junge stellte Dr. Löhr - und das Team seines Stadtarchivs - die erste Archiverfahrung dar.
Er gehörte dem Vorstand des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare an. An der Marburger Archivschule und in den "Brauweiler Kursen" hat er unterrichtet.
Persönliche Notiz: Für mich als Gladbacher Junge stellte Dr. Löhr - und das Team seines Stadtarchivs - die erste Archiverfahrung dar.
Wolf Thomas - am Freitag, 10. August 2007, 18:20 - Rubrik: Personalia
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" .... Nicht zufällig erinnert "Die Umkehrbarkeit der Zeit", der Titel seiner ruhigen und intensiven Regensburger Ausstellung mit mehr als hundert Exponaten an Prousts großen Erinnerungsroman. Wahrscheinlich wurde Sovak, der Auswanderer, aus der Erfahrung des Verlusts, des Verschwindens heraus zum Archivar; und zu einem reflexiven Künstler, für den es nicht nur eine Wahrnehmung der Wirklichkeit gab, sondern viele Welten, die er raffiniert verschraubt und ineinander montiert. .... "(Quelle: Deutschlandradio Kulturheute, 08.08.2007)
Wolf Thomas - am Freitag, 10. August 2007, 18:09 - Rubrik: Miscellanea
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Entgegen einer despektierlichen Auslegung der Überschrift darf sich die Leiterin tatsächlich durch diese Auszeichnung geehrt fühlen http://www.koeln.de/artikel/Koeln/Direktorin-des-Historischen-Archivs-mit-Kulturkamelle-geehrt-36998-1.html
Wolf Thomas - am Freitag, 10. August 2007, 17:58 - Rubrik: Personalia
Die HAB bietet nun zwar wie gemeldet endlich einen RSS-Feed mit den letzten Digitalisaten an, aber das Web-Angebot ist nach wie vor stümperhaft und offensichtlich nicht aus Nutzersicht getestet.
Beispiel (von vielen):
http://diglib.hab.de/drucke/tq-kapsel-4-13/start.htm
Das Digitalisat bietet keinen Zugang zu irgendeiner Beschreibung, was hier eigentlich digitalisiert ist. Der Link "Bibliographic description" führt zu irgendetwas im OPAC, jedoch nicht zu der gewünschten Information.
Beispiel (von vielen):
http://diglib.hab.de/drucke/tq-kapsel-4-13/start.htm
Das Digitalisat bietet keinen Zugang zu irgendeiner Beschreibung, was hier eigentlich digitalisiert ist. Der Link "Bibliographic description" führt zu irgendetwas im OPAC, jedoch nicht zu der gewünschten Information.
Ladislaus - am Freitag, 10. August 2007, 09:15 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Die zwei Bände von Simson sind in Utrecht digitalisiert:
http://digbijzcoll.library.uu.nl/collectie.php?lang=nl&collectie=9
Bei Google braucht man einen US-Proxy:
http://books.google.com/books?q=editions:0_GKhHDmlgmY2ken&id=CssFAAAAQAAJ&hl=de
http://digbijzcoll.library.uu.nl/collectie.php?lang=nl&collectie=9
Bei Google braucht man einen US-Proxy:
http://books.google.com/books?q=editions:0_GKhHDmlgmY2ken&id=CssFAAAAQAAJ&hl=de
KlausGraf - am Freitag, 10. August 2007, 04:53 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://www.insidehighered.com/views/2007/08/08/mclemee
We’re taking it step by step. Our first goal is to get catalog information for every book — a big project in itself. We’ve been calling all the publishers and national libraries and research libraries to get copies of their catalogs (we’d love readers’ help with this, by the way!) and then we’re working on algorithms
to integrate all that data into one coherent site.
After that, we want to work on improving the book-reading interface for books that we have scans of. We’re hoping to make the scanned text into a wiki as well, so that people can fix typos and correct errors in our processing (OCR) of the scan. We’d also like to think about new ways that people can work with a book’s full text online and what the proper interface for that should be. And, of course, we want to think about ways we can get more books scanned. One idea is a “Scan this book” button on every out-of-copyright book, where for $50 to $100, we’ll page the book from a library, deliver it to the scanners, and then email you a PDF of the book and put the full text online, with a little nameplate thanking you for funding it.
And then, of course, we want to expand beyond just books. We’re eager to do the same thing with journal articles: one open site where we list every journal article, all the journal articles by a particular author, sorts by subject and topic, the abstracts and references, and links to places where you can find a full text copy. I just got back from a science conference and the folks I talked to there loved the idea. And after that there’s music and movies, naturally.
We’re taking it step by step. Our first goal is to get catalog information for every book — a big project in itself. We’ve been calling all the publishers and national libraries and research libraries to get copies of their catalogs (we’d love readers’ help with this, by the way!) and then we’re working on algorithms
to integrate all that data into one coherent site.
After that, we want to work on improving the book-reading interface for books that we have scans of. We’re hoping to make the scanned text into a wiki as well, so that people can fix typos and correct errors in our processing (OCR) of the scan. We’d also like to think about new ways that people can work with a book’s full text online and what the proper interface for that should be. And, of course, we want to think about ways we can get more books scanned. One idea is a “Scan this book” button on every out-of-copyright book, where for $50 to $100, we’ll page the book from a library, deliver it to the scanners, and then email you a PDF of the book and put the full text online, with a little nameplate thanking you for funding it.
And then, of course, we want to expand beyond just books. We’re eager to do the same thing with journal articles: one open site where we list every journal article, all the journal articles by a particular author, sorts by subject and topic, the abstracts and references, and links to places where you can find a full text copy. I just got back from a science conference and the folks I talked to there loved the idea. And after that there’s music and movies, naturally.
KlausGraf - am Donnerstag, 9. August 2007, 16:57 - Rubrik: English Corner
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Trotz aller politischen Lippenbekenntnisse, die Anti-OA-Lobby ist gerade in der öffentlichen Verwaltung noch mächtig.
http://www.reticon.de/news/oeffentlich-finanzierte-forschung-und-open-access_1874.html
Reticon.de hat beim BMBF nachgefragt, das ja an sich OA fördern sollte. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Wir haben daraufhin das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) angefragt, wie man sich dort zu Open Access stellt - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der großen Förderlinien, die jüngst z.B. in die Pharmabereich gehen.
Die Antwort der BMBF-Pressereferentin auf unsere Anfrage hinterlässt ein etwas zwiegespaltenes Gefühl. Open Access wird als Begriff erst gar nicht aufgegriffen, sondern es wird schwammig von einer "angemessenen Weise der Veröffentlichung" gesprochen im Anschluss an die "Sicherung der gewerblichen Schutzrechte".
Mit angemessener Veröffentlichung wird dann auf Publikationen in Fachzeitschriften, Messepräsentationen etc. verwiesen - kein Wort, dass die Publikationen in einer Open Access Publikation empfohlen werden.
Einzig der Projektabschlussbericht mwird in Hannover in der Technischen Informationsbibliothek hinterlegt und ist darüber zugänglich.
Fazit: Für Open Access ist es in Deutschland noch ein weiter Weg - sowohl in Wissenschaft als auch in der (Bildungs)-Politik.
http://www.reticon.de/news/oeffentlich-finanzierte-forschung-und-open-access_1874.html
Reticon.de hat beim BMBF nachgefragt, das ja an sich OA fördern sollte. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Wir haben daraufhin das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) angefragt, wie man sich dort zu Open Access stellt - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der großen Förderlinien, die jüngst z.B. in die Pharmabereich gehen.
Die Antwort der BMBF-Pressereferentin auf unsere Anfrage hinterlässt ein etwas zwiegespaltenes Gefühl. Open Access wird als Begriff erst gar nicht aufgegriffen, sondern es wird schwammig von einer "angemessenen Weise der Veröffentlichung" gesprochen im Anschluss an die "Sicherung der gewerblichen Schutzrechte".
Mit angemessener Veröffentlichung wird dann auf Publikationen in Fachzeitschriften, Messepräsentationen etc. verwiesen - kein Wort, dass die Publikationen in einer Open Access Publikation empfohlen werden.
Einzig der Projektabschlussbericht mwird in Hannover in der Technischen Informationsbibliothek hinterlegt und ist darüber zugänglich.
Fazit: Für Open Access ist es in Deutschland noch ein weiter Weg - sowohl in Wissenschaft als auch in der (Bildungs)-Politik.
KlausGraf - am Donnerstag, 9. August 2007, 16:44 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Donnerstag, 9. August 2007, 16:39 - Rubrik: English Corner
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Herr Steinhauer teilt freundlicherweise die Nachweise für
Mecklenburg-Vorpommern
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/09/neue_ausbildungs_und_prufungsordnung_fur~2780557
und Sachsen
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/09/neue_ausbildungs_und_prufungsordnung_fur~2780822
mit.
Mecklenburg-Vorpommern
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/09/neue_ausbildungs_und_prufungsordnung_fur~2780557
und Sachsen
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/09/neue_ausbildungs_und_prufungsordnung_fur~2780822
mit.
KlausGraf - am Donnerstag, 9. August 2007, 16:33 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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Die vorbereitende Web-Begleitung des 36. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Volkskunde im September 2007 in Mainz durch das Podcast-Blog blog.bilder-buecher-bytes.de ist durchaus hörenswert.
Heute z. B. ein Interview mit dem Volkskundler Markus Tauschek im Podcast:
Kulturelles Erbe wird gleichermaßen bewahrt, produziert und erfunden.
Link: http://blog.bilder-buecher-bytes.de/archives/18
Heute z. B. ein Interview mit dem Volkskundler Markus Tauschek im Podcast:
Kulturelles Erbe wird gleichermaßen bewahrt, produziert und erfunden.
Link: http://blog.bilder-buecher-bytes.de/archives/18
Ladislaus - am Donnerstag, 9. August 2007, 14:22 - Rubrik: Kulturgut
Unter diesem Titel schreibt Redakteurin Barbara Miller in der Schwäbischen Zeitung heute zur Neueröffnung des Ulmer Stadtarchivs als "Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv":
Gemein sind Archive nicht gerade Orte, mit denen man Licht, Helligkeit, auch Offenheit assoziiert. Und es ist kein Vorurteil, sondern durchaus Erfahrung, wenn man sich erinnert, wie nette Herren in grauen Arbeitsmänteln mit ihren Ärmelschonern über staubige Aktendeckel wischten, ehe sie Berge von leicht muffig riechenden Kladden vor dem neugierigen Benutzer auftürmten.
Da hat sie ja wirklich nichts ausgelassen... Immerhin:
Doch diese Zeiten sind in Ulm vorbei. Als hätte man einen Vorhang aufgezogen: Aus dem ehrwürdigen Schwörhaus, von dessen Balkon herab alljährlich der Oberbürgermeister „Reichen und Armen ein gemeiner Mann zu sein“ schwört, soll ein „Haus der Stadtgeschichte“ werden.
Gemein sind Archive nicht gerade Orte, mit denen man Licht, Helligkeit, auch Offenheit assoziiert. Und es ist kein Vorurteil, sondern durchaus Erfahrung, wenn man sich erinnert, wie nette Herren in grauen Arbeitsmänteln mit ihren Ärmelschonern über staubige Aktendeckel wischten, ehe sie Berge von leicht muffig riechenden Kladden vor dem neugierigen Benutzer auftürmten.
Da hat sie ja wirklich nichts ausgelassen... Immerhin:
Doch diese Zeiten sind in Ulm vorbei. Als hätte man einen Vorhang aufgezogen: Aus dem ehrwürdigen Schwörhaus, von dessen Balkon herab alljährlich der Oberbürgermeister „Reichen und Armen ein gemeiner Mann zu sein“ schwört, soll ein „Haus der Stadtgeschichte“ werden.
Ladislaus - am Donnerstag, 9. August 2007, 13:15 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
Immer wieder lehreich ist es, die gelehrte Welt über den einen oder anderen Kniff zu unterrichten, der die Arbeit mit Googles Buchsuche erträglicher erscheinen lässt.
Ganz offenbar hatte ich in meiner Dissertation zu Thomas Lirer die Ausführungen
http://books.google.com/books?hl=de&id=E-s0AAAAIAAJ&dq=%22thomas+lirer%22&q=%22thomas+lirer%22&pgis=1
übersehen. Was mochte das für ein Buch sein? Mit Lessing hatte es ja nun nichts zu tun, es muss ein Beiband sein, der nicht von Google in den Metadaten erfasst wurde und an dessen Titel man nicht ohne weiteres herankommt, zumal keine Bibliothek genannt ist, die die Scanvorlage geliefert hat. In einer anderen Bibliotheken ist es ja nicht wahrscheinlich, dass genau der gleiche Band zusammengebunden ist mit der Arbeit über Lessing. Hilfeheischend schrieb ich ein Feedback an Google, vielleicht hilft die Firma mir ja.
Nötig ist dies freilich nicht mehr, denn ich konnte des Rätsels Lösung schneller ermitteln als ich dachte. Im KVK fand ich, dass die Arbeit über Lessing in der Reihe der Europäischen Hochschulschriften 1, 154 erschienen ist. Der nächste Band 155 ließ sich im Berliner Stabikat unschwer mit Feilkes Arbeit über Fabris Evagatorium identifizieren - bingo! Feilke behandelt die Verwertung der Brennus-Episode der Schwäbischen Chronik durch Fabri, wie den Schnipseln zu entnehmen ist.
Apropos Schwäbische Chronik: An dieser Stelle ist dem Verein Wikimedia Deutschland e.V. zu danken, der Wikisource einen Etat zur Verfügung gestellt hat, aus dem nach Beschluss der Community das von Alfred Meißner (bzw. Franz Hedrich) verfasste belletristische Werk "Die Prinzessin von Portugal" 1882 als Göttinger DigiWunschbuch digitalisiert werden konnte:
http://de.wikisource.org/wiki/Thomas_Lirer
Ganz offenbar hatte ich in meiner Dissertation zu Thomas Lirer die Ausführungen
http://books.google.com/books?hl=de&id=E-s0AAAAIAAJ&dq=%22thomas+lirer%22&q=%22thomas+lirer%22&pgis=1
übersehen. Was mochte das für ein Buch sein? Mit Lessing hatte es ja nun nichts zu tun, es muss ein Beiband sein, der nicht von Google in den Metadaten erfasst wurde und an dessen Titel man nicht ohne weiteres herankommt, zumal keine Bibliothek genannt ist, die die Scanvorlage geliefert hat. In einer anderen Bibliotheken ist es ja nicht wahrscheinlich, dass genau der gleiche Band zusammengebunden ist mit der Arbeit über Lessing. Hilfeheischend schrieb ich ein Feedback an Google, vielleicht hilft die Firma mir ja.
Nötig ist dies freilich nicht mehr, denn ich konnte des Rätsels Lösung schneller ermitteln als ich dachte. Im KVK fand ich, dass die Arbeit über Lessing in der Reihe der Europäischen Hochschulschriften 1, 154 erschienen ist. Der nächste Band 155 ließ sich im Berliner Stabikat unschwer mit Feilkes Arbeit über Fabris Evagatorium identifizieren - bingo! Feilke behandelt die Verwertung der Brennus-Episode der Schwäbischen Chronik durch Fabri, wie den Schnipseln zu entnehmen ist.
Apropos Schwäbische Chronik: An dieser Stelle ist dem Verein Wikimedia Deutschland e.V. zu danken, der Wikisource einen Etat zur Verfügung gestellt hat, aus dem nach Beschluss der Community das von Alfred Meißner (bzw. Franz Hedrich) verfasste belletristische Werk "Die Prinzessin von Portugal" 1882 als Göttinger DigiWunschbuch digitalisiert werden konnte:
http://de.wikisource.org/wiki/Thomas_Lirer
KlausGraf - am Donnerstag, 9. August 2007, 03:33 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
KlausGraf - am Donnerstag, 9. August 2007, 02:38 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Donnerstag, 9. August 2007, 02:29 - Rubrik: English Corner
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http://rdk.zikg.net/gsdl/cgi-bin/library.exe
Kostenfrei im Netz, wobei besonders erfreulich ist, dass jeweils auch der Scan des gedruckten Artikels abrufbar ist und die Bilder in guter Qualität dargeboten werden.
Archivrelevant am Rand: Armarium.

Kostenfrei im Netz, wobei besonders erfreulich ist, dass jeweils auch der Scan des gedruckten Artikels abrufbar ist und die Bilder in guter Qualität dargeboten werden.
Archivrelevant am Rand: Armarium.

KlausGraf - am Mittwoch, 8. August 2007, 23:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.schulenburg.biz/correspondent/?p=18#comment-17
Ich habe zur Finanzierungsproblematik von Open Access bei Kulturgut Stellung genommen.
Ich habe zur Finanzierungsproblematik von Open Access bei Kulturgut Stellung genommen.
KlausGraf - am Mittwoch, 8. August 2007, 23:39 - Rubrik: Open Access
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In short, choosing to use PDF rather than HTML tends to make the content less open than it otherwise could be. That feels wrong to me, especially for an open access journal!
http://efoundations.typepad.com/efoundations/2007/08/open-online-jou.html
I agree!
http://efoundations.typepad.com/efoundations/2007/08/open-online-jou.html
I agree!
KlausGraf - am Mittwoch, 8. August 2007, 22:58 - Rubrik: English Corner
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Ein eher schwacher Artikel bildet den Auftakt zu einer dreiteiligen Serie:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/94000
http://www.musopen.com kannte ich aber noch nicht.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/94000
KlausGraf - am Mittwoch, 8. August 2007, 22:52 - Rubrik: Open Access
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http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/08/google_buchsuche_und_urheberrecht~2775419
In einem Aufsatz in GRUR Int. 2007/7 geht Stephan Ott den urheberrechtlichen Problemen von Google Buchsuche nach. Dabei untersucht er die Zulässigkeit dieser Dienstleistung nach deutschem und amerikanischem Urheberrecht.
Zunächst wird in einer längeren Einleitung die Funktionalität der Google Buchsuche vorgestellt, insbesondere das System der Snippets.
Anschließend werden die einzelnen Nutzungshandlungen wie Scannen, Umwandlung in Textdateien sowie das Angebot und die Anzeige der Snippets urheberrechtlich untersucht.
Interessant ist abei der Vergleich zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Urheberrecht. Im Gegensatz zum deutschen Recht kennt das amerikanische Recht eine genralklauselartige Schranke des sog. fair use.
Ott gibt eine übersichtliche Analyse von fair use bezogen auf die Dienstleistungen von Google.
Im Ergebnis ist Google Buchsuche, soweit sie urheberrechtlich geschützes Material umfaßt, was das Einscannen der Bücher betrifft, nach deutschem Urheberrecht rechtswidrig. Anders ist die Präsentation der Snippets zu beurteilen. Sie sind regelmäßig urheberrechtlich unbedenklich.
Nach amerikanischem Urheberrecht kann sich Google für das Einscannen auf fair use berufen, allerdings stehen entsprechende Gerichtsentscheidungen in den USA noch aus. Deutsche Verlage jedenfalls, können sich gegen in den USA vorgenommene Scans nicht nach deutschen Urheberrecht wehren. Und bei den Snippets ist nicht von einer Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht auszugehen.
Die Konsequenz aus dieser Rechtslage ist die, dass Google etwa bei den Scans in der Bayerischen Staatsbibliothek nur auf urheberrechtsfreies Material zurückgreift.
Erwähnenswert an Otts Aufsatz sind die durchgängig eingestreuten Rechtstatsachen. So erfährt der Leser, dass etwa 22 % der Rechteinhaber von geschützten Werken nicht ausfindig gemacht werden können (Fn. 41), oder dass die Möglichkeit, den Text eines Buches online einzusehen, bei amazon zu einer Steigerung der Verkäufe um 15 % geführt hat.
Insgesamt bringt der Aufsatz von Ott nicht unbedingt Neues. Er gibt aber eine gut Zusammenfassung, ist sehr verständlich geschrieben und eignet sich daher auch für den juristischen Laien als gute Einführung in die Problematik Scannen und Publizieren von Büchern im Internet.
Quelle: Stephan Ott, Die Google Buchsuche - eine massive Urheberrechtsverletzung?, in: GRUR Int. 2007, H. 7, S. 562-569.
Hier einige Kommentare zu Steinhauers nützlicher Zusammenfassung:
Zu den nicht auffindbaren Urhebern siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan
Zu Open Access als Werbung für den Buchabsatz siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/
Eine einstweilige Verfügung gegen Google, wie von der WBG beantragt
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=&dl_id=112071
kam ja nicht zustande:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060702134345.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/74832
Die Kosten des Verfahrens (100.000 Euro) trug die WBG. Mit diesem Geld hätte die WBG (ich bin auch Mitglied) einige ihrer teuren Bücher billiger machen können ...
In einem Aufsatz in GRUR Int. 2007/7 geht Stephan Ott den urheberrechtlichen Problemen von Google Buchsuche nach. Dabei untersucht er die Zulässigkeit dieser Dienstleistung nach deutschem und amerikanischem Urheberrecht.
Zunächst wird in einer längeren Einleitung die Funktionalität der Google Buchsuche vorgestellt, insbesondere das System der Snippets.
Anschließend werden die einzelnen Nutzungshandlungen wie Scannen, Umwandlung in Textdateien sowie das Angebot und die Anzeige der Snippets urheberrechtlich untersucht.
Interessant ist abei der Vergleich zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Urheberrecht. Im Gegensatz zum deutschen Recht kennt das amerikanische Recht eine genralklauselartige Schranke des sog. fair use.
Ott gibt eine übersichtliche Analyse von fair use bezogen auf die Dienstleistungen von Google.
Im Ergebnis ist Google Buchsuche, soweit sie urheberrechtlich geschützes Material umfaßt, was das Einscannen der Bücher betrifft, nach deutschem Urheberrecht rechtswidrig. Anders ist die Präsentation der Snippets zu beurteilen. Sie sind regelmäßig urheberrechtlich unbedenklich.
Nach amerikanischem Urheberrecht kann sich Google für das Einscannen auf fair use berufen, allerdings stehen entsprechende Gerichtsentscheidungen in den USA noch aus. Deutsche Verlage jedenfalls, können sich gegen in den USA vorgenommene Scans nicht nach deutschen Urheberrecht wehren. Und bei den Snippets ist nicht von einer Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht auszugehen.
Die Konsequenz aus dieser Rechtslage ist die, dass Google etwa bei den Scans in der Bayerischen Staatsbibliothek nur auf urheberrechtsfreies Material zurückgreift.
Erwähnenswert an Otts Aufsatz sind die durchgängig eingestreuten Rechtstatsachen. So erfährt der Leser, dass etwa 22 % der Rechteinhaber von geschützten Werken nicht ausfindig gemacht werden können (Fn. 41), oder dass die Möglichkeit, den Text eines Buches online einzusehen, bei amazon zu einer Steigerung der Verkäufe um 15 % geführt hat.
Insgesamt bringt der Aufsatz von Ott nicht unbedingt Neues. Er gibt aber eine gut Zusammenfassung, ist sehr verständlich geschrieben und eignet sich daher auch für den juristischen Laien als gute Einführung in die Problematik Scannen und Publizieren von Büchern im Internet.
Quelle: Stephan Ott, Die Google Buchsuche - eine massive Urheberrechtsverletzung?, in: GRUR Int. 2007, H. 7, S. 562-569.
Hier einige Kommentare zu Steinhauers nützlicher Zusammenfassung:
Zu den nicht auffindbaren Urhebern siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan
Zu Open Access als Werbung für den Buchabsatz siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/
Eine einstweilige Verfügung gegen Google, wie von der WBG beantragt
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=&dl_id=112071
kam ja nicht zustande:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060702134345.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/74832
Die Kosten des Verfahrens (100.000 Euro) trug die WBG. Mit diesem Geld hätte die WBG (ich bin auch Mitglied) einige ihrer teuren Bücher billiger machen können ...
KlausGraf - am Mittwoch, 8. August 2007, 22:24 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.coinsoftime.com/Greek/Articles/CopyrightandCoinPhotographs.htm
argumentiert schlüssig, dass die Grundsätze von bridgeman v. Corel (1999) auf Bilder von Münzen übertragbar sind, die daher nach US-Recht nicht geschützt sind.
Da bei Flachbettscannern nach deutschem Recht kein schutzfähiges Lichtbild nach § 72 UrhG entsteht, dem Vernehmen nach aber die meisten Münzhändler Münzen inzwischen scannen statt fotografieren, wird man davon ausgehen dürfen, dass die BGH-Formel vom Mindestmaß an zwar nicht schöpferischer, aber doch geistiger Leistung auch auf Münzen-Bilder anwendbar ist mit der Konsequenz, dass diese nicht geschützt sind. Da der Durchschnittsbetrachter keinen Unterschied zwischen einem gescannten und einem fotografierten Münzbild ausmachen kann, dürften auch originalgetreue Münzfotos, die mit einer Kamera gemacht wurden, gemeinfrei sein. Der Gestaltungsspielraum muss aus dem Bild selbst ablesbar sein. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines solchen Bilds sich erst einmal vom Fotografen/Digitalisator eine Beschreibung des technischen Arbeitsvorgangs besorgen muss, aus der er allein ableiten könnte, ob das Bild nun geschützt oder frei ist. Originalgetreue Darstellung und Urheberrechtsschutz schließen sich aus (so Nordemann 1987, siehe auch
http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2001/0242.html )
argumentiert schlüssig, dass die Grundsätze von bridgeman v. Corel (1999) auf Bilder von Münzen übertragbar sind, die daher nach US-Recht nicht geschützt sind.
Da bei Flachbettscannern nach deutschem Recht kein schutzfähiges Lichtbild nach § 72 UrhG entsteht, dem Vernehmen nach aber die meisten Münzhändler Münzen inzwischen scannen statt fotografieren, wird man davon ausgehen dürfen, dass die BGH-Formel vom Mindestmaß an zwar nicht schöpferischer, aber doch geistiger Leistung auch auf Münzen-Bilder anwendbar ist mit der Konsequenz, dass diese nicht geschützt sind. Da der Durchschnittsbetrachter keinen Unterschied zwischen einem gescannten und einem fotografierten Münzbild ausmachen kann, dürften auch originalgetreue Münzfotos, die mit einer Kamera gemacht wurden, gemeinfrei sein. Der Gestaltungsspielraum muss aus dem Bild selbst ablesbar sein. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines solchen Bilds sich erst einmal vom Fotografen/Digitalisator eine Beschreibung des technischen Arbeitsvorgangs besorgen muss, aus der er allein ableiten könnte, ob das Bild nun geschützt oder frei ist. Originalgetreue Darstellung und Urheberrechtsschutz schließen sich aus (so Nordemann 1987, siehe auch
http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2001/0242.html )
KlausGraf - am Mittwoch, 8. August 2007, 22:07 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Mittwoch, 8. August 2007, 22:06 - Rubrik: Archivrecht
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Die polnischen Bibliotheken bauen nach und nach schöne regionale Sammlungen von Digitalisaten auf, die durchweg auch deutschsprachige Bücher, Zeitungen, Karten, Grafiken, und Musikalien enthalten. Die Webangebote laufen mit der Software dLibra.
Alle Digitalisate lassen sich mit einer komfortablen Meta-Suche finden (im Feld "Language" nach "ger" suchen, dann kann man sogar ohne weitere Suchbegriffe browsen):
http://fbc.pionier.net.pl/owoc/advanced-search
Darunter sind Digitalisate folgender Bibliotheken:
http://www.polona.pl/dlibra/ (Digitale Nationalbibliothek)
http://www.wbc.poznan.pl/dlibra.html (Digitale Bibliothek Großpolen)
http://jbc.jelenia-gora.pl/ (Digitale Bibliothek Jelenia Góra/Hirschberg)
http://mbc.malopolska.pl/dlibra/ (Digitale Bibliothek Kleinpolen)
http://kpbc.umk.pl/dlibra (Digitale Bibliothek Kujawien-Pommern)
http://www.dbc.wroc.pl/dlibra (Digitale Bibliothek Niederschlesien)
http://pbc.biaman.pl/dlibra/ (Digitale Bibliothek Podlachien)
http://www.digitalsilesia.eu/dlibra (Digitale Bibliothek Schlesien)
http://zbc.uz.zgora.pl/dlibra (Digitale Bibliothek Zielona Góra/Grünberg)
http://digital.fides.org.pl/dlibra (Digitale Bibliothek des Verbands der kirchlichen Bibliotheken FIDES)
Keine als deutschsprachig gekennzeichneten Bücher enthält bislang die Pädagogische Digitale Bibliothek:
http://www.ap.krakow.pl/dlibra/dlibra
Nur ein Fundbeispiel, aus der Nationalbibliothek:
Bernhard Engel, Reinhard von Hanstein: ''Danzigs mittelalterliche Grabsteine''. Bertling, Danzig 1893
http://www.polona.pl/dlibra/docmetadata?id=oai:www.polona.pl:2158
Verglichen mit dem Chaos in Deutschland und vor allem dem jahrelangen Stillstand beim ZVDD sieht das wirklich ganz gut aus. Die offensichtlich ebenfalls regional, dezentral organisierten Bibliotheken scheinen in Polen von Anfang an in großem Stil gemeinsam an einem Konzept zur Digitalisierung gearbeitet zu haben, nicht auf allen Ebenen irgendwie gegeneinander wie unsere deutschen eitlen Bibliotheksverbünde.
Alle Digitalisate lassen sich mit einer komfortablen Meta-Suche finden (im Feld "Language" nach "ger" suchen, dann kann man sogar ohne weitere Suchbegriffe browsen):
http://fbc.pionier.net.pl/owoc/advanced-search
Darunter sind Digitalisate folgender Bibliotheken:
http://www.polona.pl/dlibra/ (Digitale Nationalbibliothek)
http://www.wbc.poznan.pl/dlibra.html (Digitale Bibliothek Großpolen)
http://jbc.jelenia-gora.pl/ (Digitale Bibliothek Jelenia Góra/Hirschberg)
http://mbc.malopolska.pl/dlibra/ (Digitale Bibliothek Kleinpolen)
http://kpbc.umk.pl/dlibra (Digitale Bibliothek Kujawien-Pommern)
http://www.dbc.wroc.pl/dlibra (Digitale Bibliothek Niederschlesien)
http://pbc.biaman.pl/dlibra/ (Digitale Bibliothek Podlachien)
http://www.digitalsilesia.eu/dlibra (Digitale Bibliothek Schlesien)
http://zbc.uz.zgora.pl/dlibra (Digitale Bibliothek Zielona Góra/Grünberg)
http://digital.fides.org.pl/dlibra (Digitale Bibliothek des Verbands der kirchlichen Bibliotheken FIDES)
Keine als deutschsprachig gekennzeichneten Bücher enthält bislang die Pädagogische Digitale Bibliothek:
http://www.ap.krakow.pl/dlibra/dlibra
Nur ein Fundbeispiel, aus der Nationalbibliothek:
Bernhard Engel, Reinhard von Hanstein: ''Danzigs mittelalterliche Grabsteine''. Bertling, Danzig 1893
http://www.polona.pl/dlibra/docmetadata?id=oai:www.polona.pl:2158
Verglichen mit dem Chaos in Deutschland und vor allem dem jahrelangen Stillstand beim ZVDD sieht das wirklich ganz gut aus. Die offensichtlich ebenfalls regional, dezentral organisierten Bibliotheken scheinen in Polen von Anfang an in großem Stil gemeinsam an einem Konzept zur Digitalisierung gearbeitet zu haben, nicht auf allen Ebenen irgendwie gegeneinander wie unsere deutschen eitlen Bibliotheksverbünde.
Ladislaus - am Mittwoch, 8. August 2007, 19:53 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
"Weißblaue Geschichten" im blaugelben Bundesland: Peter Weck dreht für die Wiener Mona-Film derzeit zwei neue Episoden der populären Reihe. In Lunz am See im Mostviertel kurbelt er mit Fritz Wepper und Friedrich von Thun "Schwindelanfälle".
Die beiden Herren mimen ein Betrügerduo, dessen Ehrgeiz es ist, immer gratis fein essen zu gehen. Kein Restaurant ist vor ihrer Zechprellerei sicher. Wepper ist der "Schwindel-Kurti", von Thun ein arbeitsloser Archivar, der sich "der Doktor" nennt.
Quelle: OÖNachrichten v. 8.8.2007.
Die beiden Herren mimen ein Betrügerduo, dessen Ehrgeiz es ist, immer gratis fein essen zu gehen. Kein Restaurant ist vor ihrer Zechprellerei sicher. Wepper ist der "Schwindel-Kurti", von Thun ein arbeitsloser Archivar, der sich "der Doktor" nennt.
Quelle: OÖNachrichten v. 8.8.2007.
Wolf Thomas - am Mittwoch, 8. August 2007, 10:20 - Rubrik: Unterhaltung
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Güter, die der Menschheit angehören, müssen auch dem Feinde heilig sein, sagte Heydenreich, K.H. :
Darf der Sieger einem überwundenen Volke Werke der Litteratur und Kunst entreißen ? Eine völkerrechtliche Quästion.
In: Deutsche Monatsschrift. 1790-1800. 1798 , 2.Bd. , S. 290 - 295
Ebd. 33 Beiträge zum Thema Kunstraub, siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3724405/
Darf der Sieger einem überwundenen Volke Werke der Litteratur und Kunst entreißen ? Eine völkerrechtliche Quästion.
In: Deutsche Monatsschrift. 1790-1800. 1798 , 2.Bd. , S. 290 - 295
Ebd. 33 Beiträge zum Thema Kunstraub, siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3724405/
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Quelle: http://www.ag.ch/staatsarchiv/de/pub/fokus/vom_pergament_zum_chip/archivium_murense.php
"Der Archivraum ist mit alphabetisch beschrifteten Schubladen nach Betreffen eingerichtet. Der kniende Pater Leodegar Mayer überreicht dem Fürstabt Gerold I. Haimb sein ausführliches Archivverzeichnis, nachdem er das Archiv geordnet hat." (Staatsarchiv Aargau zu einer Handschrift aus Kloster Muri).
Wieso darf ich dieses Bild einfach abbilden, obwohl es doch dem Staatsarchiv Aarau "gehört"? In der Schweiz gibt es keinen urheberrechtlichen Schutz für Reproduktionen:
http://www.agaltedrucke.zhbluzern.ch/recht.htm
Es sind ja noch nicht einmal alle Fotos als Werke urheberrechtlich geschützt, denn die Schweiz kennt keinen Lichtbildschutz wie Deutschland.
Nichts anderes gilt übrigens auch in Deutschland: Digitalisierung lässt kein Schutzrecht entstehen.
KlausGraf - am Mittwoch, 8. August 2007, 02:43 - Rubrik: Archivgeschichte
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http://wiki-commons.genealogy.net/wiki/Template:Copyright_DigiBib
Das ist der Beweis (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4141732/ ). "Das von dieser [als gemeinfrei bezeichneten] Vorlage erzeugte Bild oder Mediendatei oder Teile davon wurden für die ausschließliche und nicht-kommerzielle Nutzung im GenWiki oder anderen Compgen-Projekten erzeugt. Jede andere Verwendung erfordert die vorherige Genehmigung vom Rechteinhaber."
Dieses Template wurde bereits im Juli angelegt.
Hier wird Gemeinfreies privatisiert, es ist genauso, wie ich annahm: Die Argumentation mit den Fremddigitalisaten ist reine Heuchelei, es geht darum, dass GenWiki gemeinfreie Werke scannt und sich widerrechtlich eines Schutzrechts an den Digitalisaten berühmt.
Sofern man eine Anwendung des UWG für GenWiki bejahen könnte (auf http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie wird die Zeitschrift des Vereins gewerblich feilgeboten), wäre eine Abmahnung fällig. Zitat:
Für das Urheberrecht stellen Dreier/Schulze, UrhG, ²2006, § 13 Rdnr. 37 fest: "Unzutreffende Angaben können irreführend sein und gegen §§ 3, 5 UWG verstoßen. Wird jemand fälschlicherweise als Rechtsinhaber angegeben, der an dem Werk bzw. an der Leistung überhaupt kein Recht besitzt, ist dies nicht nur dann irreführend, wenn jemandem ein Produkt zugeordnet wird, mit dem er nichts zu tun hat (LG München I v. 28.2.92, Az. 21 O 19381/91), sondern auch, wenn sich jemand fremde Rechte anmaßt. Die Irreführung kann auch darin liegen, dass Urheber- oder Leistungsschutzrechte, die gar nicht bestehen, durch solche Angaben behauptet werden. Dies wäre zudem ein Fall unzulässiger Schutzrechtsberühmung (LG München I vom 21.9.1995 Az: 7 O 1384/95)". Bei dem letztgenannten Fall ging es darum, dass der angebrachte Copyright-Vermerk des Nachdruckers fremder gemeinfreier Noten irreführend war und gegen die §§ 1, 3 UWG alter Fassung verstieß (Dreier/Schulze § 2 Rdnr. 248).
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
Nicht nur, dass diese feine Gesellschaft sich den Begriff "freies Projekt" fälschlich unter den Nagel reisst, sie behauptet auch Rechte, die ihr nicht zustehen. Ja, ich weiss, das ist Auslegesache (genauso wie 5 und 7 13 sein kann), aber hoffentlich findet sich bald ein Richter, der das auslegt ...
Das ist der Beweis (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4141732/ ). "Das von dieser [als gemeinfrei bezeichneten] Vorlage erzeugte Bild oder Mediendatei oder Teile davon wurden für die ausschließliche und nicht-kommerzielle Nutzung im GenWiki oder anderen Compgen-Projekten erzeugt. Jede andere Verwendung erfordert die vorherige Genehmigung vom Rechteinhaber."

Hier wird Gemeinfreies privatisiert, es ist genauso, wie ich annahm: Die Argumentation mit den Fremddigitalisaten ist reine Heuchelei, es geht darum, dass GenWiki gemeinfreie Werke scannt und sich widerrechtlich eines Schutzrechts an den Digitalisaten berühmt.
Sofern man eine Anwendung des UWG für GenWiki bejahen könnte (auf http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie wird die Zeitschrift des Vereins gewerblich feilgeboten), wäre eine Abmahnung fällig. Zitat:
Für das Urheberrecht stellen Dreier/Schulze, UrhG, ²2006, § 13 Rdnr. 37 fest: "Unzutreffende Angaben können irreführend sein und gegen §§ 3, 5 UWG verstoßen. Wird jemand fälschlicherweise als Rechtsinhaber angegeben, der an dem Werk bzw. an der Leistung überhaupt kein Recht besitzt, ist dies nicht nur dann irreführend, wenn jemandem ein Produkt zugeordnet wird, mit dem er nichts zu tun hat (LG München I v. 28.2.92, Az. 21 O 19381/91), sondern auch, wenn sich jemand fremde Rechte anmaßt. Die Irreführung kann auch darin liegen, dass Urheber- oder Leistungsschutzrechte, die gar nicht bestehen, durch solche Angaben behauptet werden. Dies wäre zudem ein Fall unzulässiger Schutzrechtsberühmung (LG München I vom 21.9.1995 Az: 7 O 1384/95)". Bei dem letztgenannten Fall ging es darum, dass der angebrachte Copyright-Vermerk des Nachdruckers fremder gemeinfreier Noten irreführend war und gegen die §§ 1, 3 UWG alter Fassung verstieß (Dreier/Schulze § 2 Rdnr. 248).
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
Nicht nur, dass diese feine Gesellschaft sich den Begriff "freies Projekt" fälschlich unter den Nagel reisst, sie behauptet auch Rechte, die ihr nicht zustehen. Ja, ich weiss, das ist Auslegesache (genauso wie 5 und 7 13 sein kann), aber hoffentlich findet sich bald ein Richter, der das auslegt ...
KlausGraf - am Mittwoch, 8. August 2007, 02:22 - Rubrik: Genealogie
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http://arcana.twoday.net/stories/4145320/
Fesch, dass die Deduktionen des Archivs der Reichskanzlei nun verzeichnet sind. Noch viel fescher, dass man eine österreichische Kanzlistenausbildung braucht, bis man kapiert, wie man in dem Bestand browst. Hinweis: Pfeiltasten runter rauf rechts runter ------
Fesch, dass die Deduktionen des Archivs der Reichskanzlei nun verzeichnet sind. Noch viel fescher, dass man eine österreichische Kanzlistenausbildung braucht, bis man kapiert, wie man in dem Bestand browst. Hinweis: Pfeiltasten runter rauf rechts runter ------
KlausGraf - am Mittwoch, 8. August 2007, 01:53 - Rubrik: Staatsarchive
http://museum.unc.edu/
The University of North Carolina at Chapel Hill is the nation's oldest state university, with a rich history of more than two centuries. This virtual museum retells that history much as a physical museum might do, with texts and images arranged in a series of roughly chronological exhibits.

The University of North Carolina at Chapel Hill is the nation's oldest state university, with a rich history of more than two centuries. This virtual museum retells that history much as a physical museum might do, with texts and images arranged in a series of roughly chronological exhibits.

KlausGraf - am Dienstag, 7. August 2007, 22:47 - Rubrik: English Corner
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DIE ZEIT, 13/2000:
"Für seine ZEIT-Berichterstattung über den Göttinger Feldhamster-Streit ist der Archivar der Georg-August-Universität, Dr. Ulrich Hunger, mit dem ersten Preis der Alexander-Stiftung ausgezeichnet worden. Worum es in jenem Streit geht? Geradezu exemplarisch um den Konflikt zwischen Bewahrung und Beschleunigung: Ebendort nämlich, wo die Universität mit einem Zentrum für molekulare Biowissenschaft "Zukunftsfähigkeit" belegen will, lebt eine Kolonie der vom Aussterben bedrohten Gattung Cricetus cricetus. Nun tobt der Hamsterkampf. Gut, dass die Georgia Augusta einen weisen Präsidenten wie Horst Kern besitzt, der davor warnt, "unsere Hamster als lebende Schutzschilde zu missbrauchen". Besser noch, dass sie einen Archivar wie Ulrich Hunger hat, der den Überlebenskampf der bedrohten Kreatur für alle Zeit dokumentiert."
Quelle: Online-Archiv der Zeit
"Für seine ZEIT-Berichterstattung über den Göttinger Feldhamster-Streit ist der Archivar der Georg-August-Universität, Dr. Ulrich Hunger, mit dem ersten Preis der Alexander-Stiftung ausgezeichnet worden. Worum es in jenem Streit geht? Geradezu exemplarisch um den Konflikt zwischen Bewahrung und Beschleunigung: Ebendort nämlich, wo die Universität mit einem Zentrum für molekulare Biowissenschaft "Zukunftsfähigkeit" belegen will, lebt eine Kolonie der vom Aussterben bedrohten Gattung Cricetus cricetus. Nun tobt der Hamsterkampf. Gut, dass die Georgia Augusta einen weisen Präsidenten wie Horst Kern besitzt, der davor warnt, "unsere Hamster als lebende Schutzschilde zu missbrauchen". Besser noch, dass sie einen Archivar wie Ulrich Hunger hat, der den Überlebenskampf der bedrohten Kreatur für alle Zeit dokumentiert."
Quelle: Online-Archiv der Zeit
Wolf Thomas - am Dienstag, 7. August 2007, 12:28 - Rubrik: Archivgeschichte
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Regenass, René: Porträt eines Portiers, Erzählung 1979
Hauptmann, Gerhart: Die Insel der grossen Mutter: Eine Geschichte aus dem utopischen Archipelagus, 1924
Hauptmann, Gerhart: Die Insel der grossen Mutter: Eine Geschichte aus dem utopischen Archipelagus, 1924
Wolf Thomas - am Dienstag, 7. August 2007, 10:28 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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In Bayreuth findet ein Symposium über die Entwicklung in der Kunst zwischen "Verstetigung und Verflüssigung" statt. Näheres ist unter http://www.theaterkanal.de/theater/deutschland/bayern/bayreuth/84/827899743/ finden.
Wolf Thomas - am Dienstag, 7. August 2007, 08:54 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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http://www.schulenburg.biz/correspondent/?p=18
Klaus Graf beteiligt sich seit 2004 an verschiedenen Wikimedia-Projekten wie Wikipedia, Wikisource und dem Medienverzeichnis Wikimedia Commons. Einem breiteren Publikum ist der Historiker durch seinen unermüdlichen Einsatz für die Gemeinfreiheit von Kulturgut wie durch sein lebhaftes Interesse an kontroversen Diskussionen rund um das Urheberrecht bekannt. Ein Gespräch über das deutschsprachige Wikisource-Projekt, das Weblog Archivalia und den Kampf um die Gemeinfreiheit.
Klaus Graf beteiligt sich seit 2004 an verschiedenen Wikimedia-Projekten wie Wikipedia, Wikisource und dem Medienverzeichnis Wikimedia Commons. Einem breiteren Publikum ist der Historiker durch seinen unermüdlichen Einsatz für die Gemeinfreiheit von Kulturgut wie durch sein lebhaftes Interesse an kontroversen Diskussionen rund um das Urheberrecht bekannt. Ein Gespräch über das deutschsprachige Wikisource-Projekt, das Weblog Archivalia und den Kampf um die Gemeinfreiheit.
KlausGraf - am Dienstag, 7. August 2007, 00:55 - Rubrik: Allgemeines
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http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2007/08#Digitale_Bibliothek_sucht_Buchpaten.21
Ich stelle dazu nochmals fest:
1. GenWiki ist kein freies Projekt. Alle Nutzungsrechte sackt der Verein für Computergenealogie ein.
2. GenWiki betreibt Copyfraud, indem es die absurde Rechtsansicht, dass bei der Digitalisierung ein Schutzrecht nach § 72 UrhG entsteht, seiner Arbeit zugrundelegt, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4136819/
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Diskussion:Portal:DigiBib/Aufnahmerichtlinien_f%C3%BCr_B%C3%BCcher
Dass ML Carl schreibt, es gebe verschiedene Auslegungen und Kommentare ist schlicht und einfach falsch. Wo bitteschön wird in einem der maßgeblichen Urheberrechtskommentare ein mit Flachbettscanner erzeugtes Bild als geschützt angesehen?
"Darüber hinaus ist für uns für den Forscher kein Mehrwert ersichtlich, wenn Digitalisate 1:1 kopiert und an mehreren Stellen abgebildet werden." Natürlich hat das Sinn, wenn die einen Digitalisate unfrei sind und die anderen frei, abgesehen davon, dass ich hoffe, dass es Wikisource wesentlich länger geben wird als das GenWiki.
3. Wikisource hat Heydenreichs Band 1 als Djvu-Datei lange vor dem GenWiki öffentlich zugänglich gemacht, ausgehend von einem Hinweis auf ARCHIVALIA:
http://archiv.twoday.net/stories/3362628/
Heydenreich auf Wikisource ist gemeinfrei und nicht eingezäunt von juristisch falschem Copyfraud, auch wenn einige Seiten und Tafeln fehlen, und das ist entscheidend.
Ich werde ganz sicher nicht bei GenWiki mitarbeiten, da dort gemeinfreie Inhalte unfrei gemacht werden!
Ich stelle dazu nochmals fest:
1. GenWiki ist kein freies Projekt. Alle Nutzungsrechte sackt der Verein für Computergenealogie ein.
2. GenWiki betreibt Copyfraud, indem es die absurde Rechtsansicht, dass bei der Digitalisierung ein Schutzrecht nach § 72 UrhG entsteht, seiner Arbeit zugrundelegt, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4136819/
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Diskussion:Portal:DigiBib/Aufnahmerichtlinien_f%C3%BCr_B%C3%BCcher
Dass ML Carl schreibt, es gebe verschiedene Auslegungen und Kommentare ist schlicht und einfach falsch. Wo bitteschön wird in einem der maßgeblichen Urheberrechtskommentare ein mit Flachbettscanner erzeugtes Bild als geschützt angesehen?
"Darüber hinaus ist für uns für den Forscher kein Mehrwert ersichtlich, wenn Digitalisate 1:1 kopiert und an mehreren Stellen abgebildet werden." Natürlich hat das Sinn, wenn die einen Digitalisate unfrei sind und die anderen frei, abgesehen davon, dass ich hoffe, dass es Wikisource wesentlich länger geben wird als das GenWiki.
3. Wikisource hat Heydenreichs Band 1 als Djvu-Datei lange vor dem GenWiki öffentlich zugänglich gemacht, ausgehend von einem Hinweis auf ARCHIVALIA:
http://archiv.twoday.net/stories/3362628/
Heydenreich auf Wikisource ist gemeinfrei und nicht eingezäunt von juristisch falschem Copyfraud, auch wenn einige Seiten und Tafeln fehlen, und das ist entscheidend.
Ich werde ganz sicher nicht bei GenWiki mitarbeiten, da dort gemeinfreie Inhalte unfrei gemacht werden!
KlausGraf - am Montag, 6. August 2007, 20:47 - Rubrik: Genealogie
http://archiv.twoday.net/stories/93128/
Vier Jahre später liegt endlich eine - an meinem Alternativvorschlag orientierte - korrekte deutsche Übersetzung auf dem MPG-Server vor. Wann diese eingestellt wurde, ist mir nicht bekannt.
Vier Jahre später liegt endlich eine - an meinem Alternativvorschlag orientierte - korrekte deutsche Übersetzung auf dem MPG-Server vor. Wann diese eingestellt wurde, ist mir nicht bekannt.
KlausGraf - am Montag, 6. August 2007, 18:14 - Rubrik: Open Access
Kollege Sander mag den Hinweis auf seinen Lapsus bitte entschuldigen. Radio-Interviews - auch meine - sind leider immer eine herrliche Fehlerquelle.
Oliver Sander stellt hier in einem Interview mit dem SWR 2 das neue Online-Bildarchiv des Bundesarchivs vor: http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/158220.6444m.mp3.
Oliver Sander stellt hier in einem Interview mit dem SWR 2 das neue Online-Bildarchiv des Bundesarchivs vor: http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/158220.6444m.mp3.
Wolf Thomas - am Montag, 6. August 2007, 17:26 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
KlausGraf - am Montag, 6. August 2007, 00:15 - Rubrik: Unterhaltung
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http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1654
Tagungsbericht über das Kolloquium der Archivschule Marburg.
Tagungsbericht über das Kolloquium der Archivschule Marburg.
KlausGraf - am Montag, 6. August 2007, 00:08 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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KlausGraf - am Sonntag, 5. August 2007, 23:40 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Quelle: http://textundblog.de/?p=1744
Text & Blog hat nicht nur angeboten http://archiv.twoday.net/stories/4125901/
ein weniger tristes Foto zu machen, sondern das umgehend realisiert, das Foto unter Public Domain gestellt (bzw. "Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann eingeräumt") und netterweise auch den Wikipedia-Artikel zum Staatsarchiv Hamburg damit aktualisiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsarchiv_der_Freien_und_Hansestadt_Hamburg
Wir verleihen hiermit Markus Trapp das goldene Archivalia-Ehrenzeichen am Bande.

KlausGraf - am Sonntag, 5. August 2007, 23:17 - Rubrik: Staatsarchive
Das Hamburger Abendblatt interviewte am 01.08.2007 den Schriftsteller Matthias Politycki zu seinem neuen Buch "Vom Verschwinden der Dinge in der Zukunft. Bestimmte Artikel 2006-1998" (Verlag Hoffmann und Campe, 252 S., 25 Euro )- einer Essaysammlung (http://www.abendblatt.de/daten/2007/08/01/777544.html) u. a.:
" ABENDBLATT: Aus welchem Antrieb heraus unternehmen Sie solche Wiedererkundungen von Diskussionen, Beobachtungen und Erlebnissen?
POLITYCKI: Aus der altmodischen Hoffnung, mittels permanenter Revidierung von Irrtümern am Ende der Wahrheit ein Stück näher gekommen zu sein."
" ABENDBLATT: Aus welchem Antrieb heraus unternehmen Sie solche Wiedererkundungen von Diskussionen, Beobachtungen und Erlebnissen?
POLITYCKI: Aus der altmodischen Hoffnung, mittels permanenter Revidierung von Irrtümern am Ende der Wahrheit ein Stück näher gekommen zu sein."
Wolf Thomas - am Sonntag, 5. August 2007, 17:14 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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"Die Digitalisierung allein begründet als solche keinen Schutz zugunsten desjenigen, der analoges Material lediglich digitalisiert."
http://www.fes.de/fulltext/stabsabteilung/00391004.htm#E10E7
von Einzelfällen abgesehen [Fn 5: Zu diesen Ausnahmefallen zählen Digitalisierungen, die mit einer Bearbeitung des digitalisierten Gegenstandes verbunden sind (z.B. Kolorierung; Tonverbesserung), welche nicht rein funktionalen Kriterien folgt, sondern bei denen dem Digitalisierenden kreative Entscheidungsspielr�ume verbleiben, die auch tatsächlich in kreativer Weise genutzt werden.] ist die bloße Digitalisierung mittels eines Scanners o.ä. lediglich eine Vervielfältigung ohne eigene schöpferische Leistung desjenigen, der diese Vervielfältigung vornimmt; es fehlt dabei an der von § 2 Abs. 2 UrhG vorausgesetzten Originalität. Nach bisheriger Rechtsprechung erhält derjenige, der eine fremde Vorlage bloß kopiert, daran weder ein Urheber- und nicht einmal ein eigenes Leistungsschutzrecht. [Fn 6: Vgl. BGH, GRUR 1990, 669 - Bibelreproduktion.]
Aus:
Urheberrecht und digitale Werkverwertung : die aktuelle Lage des Urheberrechts im Zeitalter von Internet und Multimedia : Gutachten / Thomas Dreier. - Bonn, 1997.
RA Seiler schrieb:
"Lediglich Kopien, die mittels spezieller Vervielfältigungsapparaturen hergestellt wurden, die im Vergleich zu einer Fotokamera keine individuellen Einflußmöglichkeiten zulassen, stellen m.E. keine Lichtbilder, sondern nur Vervielfältigungen i.S.d. § 16 UrhG dar, die der Zustimmung des Rechteinhabers des vervielfältigten Stückes bedürfen, sofern diese Stücke (noch) unter urheberrechtlichem Schutz stehen. Unter diese Art von Apparaturen fallen Fotokopiergeräte (Nordemann, Lichtbildschutz für fotografisch hergestellte Vervielfältigungen? GRUR 1987, 15, 17), Diaduplikatoren, Fotovergrößerer zur Herstellung von Abzügen von Negativen oder Dias, (vgl. Riedel, Fotorecht für die Praxis, 4. Auflg. S. 23) Flachbett- und Filmscanner. Über das reine Kopierverfahren gehen nach Ansicht von Riedel Reproduktionen hinaus, sofern die nicht lediglich Kopierverfahren ersetzen (aaO.). Die Originaltreue eines Kopierverfahrens und die für den Lichtbildschutz erforderliche individuelle Gestaltung schließen sich gegenseitig aus (vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 18). Im Gegensatz zu den genannten Geräten, die über eine vorgegebene Parallellage, ein vorgegebenes Objektiv und eine vorgegebene Beleuchtung verfügen, hat der Fotografen, der eine Reproduktion mit einer Fotokamera erstellt, insbesondere hinsichtlich des Lichts, aber auch bei der Film- und der Objektivwahl größere Spielräume. Er kann z.B. durch seitliche Beleuchtung eines Ölbildes die Pinselführung eines Malers zeigen."
http://www.fotorecht.de/publikationen/ReproFotos.html
Seiler musste aber konzedieren, dass die überwiegende Meinung seine Auffassung über den Schutz der Reproduktionsfotografie ablehnt.
Mehr dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/
http://www.fes.de/fulltext/stabsabteilung/00391004.htm#E10E7
von Einzelfällen abgesehen [Fn 5: Zu diesen Ausnahmefallen zählen Digitalisierungen, die mit einer Bearbeitung des digitalisierten Gegenstandes verbunden sind (z.B. Kolorierung; Tonverbesserung), welche nicht rein funktionalen Kriterien folgt, sondern bei denen dem Digitalisierenden kreative Entscheidungsspielr�ume verbleiben, die auch tatsächlich in kreativer Weise genutzt werden.] ist die bloße Digitalisierung mittels eines Scanners o.ä. lediglich eine Vervielfältigung ohne eigene schöpferische Leistung desjenigen, der diese Vervielfältigung vornimmt; es fehlt dabei an der von § 2 Abs. 2 UrhG vorausgesetzten Originalität. Nach bisheriger Rechtsprechung erhält derjenige, der eine fremde Vorlage bloß kopiert, daran weder ein Urheber- und nicht einmal ein eigenes Leistungsschutzrecht. [Fn 6: Vgl. BGH, GRUR 1990, 669 - Bibelreproduktion.]
Aus:
Urheberrecht und digitale Werkverwertung : die aktuelle Lage des Urheberrechts im Zeitalter von Internet und Multimedia : Gutachten / Thomas Dreier. - Bonn, 1997.
RA Seiler schrieb:
"Lediglich Kopien, die mittels spezieller Vervielfältigungsapparaturen hergestellt wurden, die im Vergleich zu einer Fotokamera keine individuellen Einflußmöglichkeiten zulassen, stellen m.E. keine Lichtbilder, sondern nur Vervielfältigungen i.S.d. § 16 UrhG dar, die der Zustimmung des Rechteinhabers des vervielfältigten Stückes bedürfen, sofern diese Stücke (noch) unter urheberrechtlichem Schutz stehen. Unter diese Art von Apparaturen fallen Fotokopiergeräte (Nordemann, Lichtbildschutz für fotografisch hergestellte Vervielfältigungen? GRUR 1987, 15, 17), Diaduplikatoren, Fotovergrößerer zur Herstellung von Abzügen von Negativen oder Dias, (vgl. Riedel, Fotorecht für die Praxis, 4. Auflg. S. 23) Flachbett- und Filmscanner. Über das reine Kopierverfahren gehen nach Ansicht von Riedel Reproduktionen hinaus, sofern die nicht lediglich Kopierverfahren ersetzen (aaO.). Die Originaltreue eines Kopierverfahrens und die für den Lichtbildschutz erforderliche individuelle Gestaltung schließen sich gegenseitig aus (vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 18). Im Gegensatz zu den genannten Geräten, die über eine vorgegebene Parallellage, ein vorgegebenes Objektiv und eine vorgegebene Beleuchtung verfügen, hat der Fotografen, der eine Reproduktion mit einer Fotokamera erstellt, insbesondere hinsichtlich des Lichts, aber auch bei der Film- und der Objektivwahl größere Spielräume. Er kann z.B. durch seitliche Beleuchtung eines Ölbildes die Pinselführung eines Malers zeigen."
http://www.fotorecht.de/publikationen/ReproFotos.html
Seiler musste aber konzedieren, dass die überwiegende Meinung seine Auffassung über den Schutz der Reproduktionsfotografie ablehnt.
Mehr dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/
KlausGraf - am Sonntag, 5. August 2007, 00:49 - Rubrik: Archivrecht
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Gerade erst gesehen:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/staatsarchiv/service/hinweise-zur-benutzung/reproduktionen/start.html
Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass durch Digitalisierung ein Schutzrecht entsteht: http://archiv.twoday.net/stories/3203578/
Ich halte das Vorgehen des StA HH und der anderen Archivverwaltung für schlicht und einfach rechtswidrig und würde mir wünschen, dass endlich ein Benutzer gegen diese widerliche Abzocke klagt.
http://archiv.twoday.net/stories/168920/
Eingriffe in die Rechte der Benutzer (keine Eigenfotografien) sind nur durch öffentliche Zwecke, die vom Archivgesetz vorgegeben werden, gerechtfertigt. Der Wunsch, einem privaten Unternehmen, das ohne Ausschreibung in den Genuss einer MONOPOLSTELLUNG gekommen ist, Aufträge zuzuschanzen, ist kein solcher Zweck.
Gebührenanteile, die aufgrund öffentlichrechtlicher Vorgaben (Bestandserhaltung, Datenschutz) entstehen, dürfen dem Benutzer nicht aufgebürdet werden - gegen diese gebührenrechtliche Vorgabe verstoßen Archive tausendfach.

Das Bild des Staatsarchivs HH wurde von "hamburgr" auf flickr.com hochgeladen und steht unter CC-BY-NC-SA.
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/staatsarchiv/service/hinweise-zur-benutzung/reproduktionen/start.html
Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass durch Digitalisierung ein Schutzrecht entsteht: http://archiv.twoday.net/stories/3203578/
Ich halte das Vorgehen des StA HH und der anderen Archivverwaltung für schlicht und einfach rechtswidrig und würde mir wünschen, dass endlich ein Benutzer gegen diese widerliche Abzocke klagt.
http://archiv.twoday.net/stories/168920/
Eingriffe in die Rechte der Benutzer (keine Eigenfotografien) sind nur durch öffentliche Zwecke, die vom Archivgesetz vorgegeben werden, gerechtfertigt. Der Wunsch, einem privaten Unternehmen, das ohne Ausschreibung in den Genuss einer MONOPOLSTELLUNG gekommen ist, Aufträge zuzuschanzen, ist kein solcher Zweck.
Gebührenanteile, die aufgrund öffentlichrechtlicher Vorgaben (Bestandserhaltung, Datenschutz) entstehen, dürfen dem Benutzer nicht aufgebürdet werden - gegen diese gebührenrechtliche Vorgabe verstoßen Archive tausendfach.

Das Bild des Staatsarchivs HH wurde von "hamburgr" auf flickr.com hochgeladen und steht unter CC-BY-NC-SA.
KlausGraf - am Sonntag, 5. August 2007, 00:35 - Rubrik: Archivrecht
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Abpausen von Wasserzeichen kann die Vorlage beschädigen, Röntgenverfahren sind teuer. Über Untersuchungen an Braunschweiger Rembrandt-Zeichnungen mittels der preiswerteren Thermographie berichtete ganz kurz der SPIEGEL 31/2007 S. 50, ein paar mehr Informationen gabs im Jahresbericht 2006 des Fraunhofer-WKI Holzforschung:
http://www.wki.fhg.de/publikat/JB2006-Internet-gesamt.pdf
Ausführlicher berichtet der Fraunhofer-Mediendienst 2007:
http://www.fraunhofer.de/fhg/press/pi/2007/07/Mediendienst72007Thema4.jsp
Die meisten Tinten sind im Infrarotlicht durchsichtig«, nennt Meinlschmidt den Knackpunkt der neuen Methode. »Wir stellen daher eine 35 bis 40 Grad warme Wärmeplatte hinter das Bild und nehmen mit einer Infrarot-Kamera auf, wie viel Wärme das Bild durchlässt. So machen wir die Dichteunterschiede sichtbar und mit ihnen das Wasserzeichen.« Der Wärmeeintrag ist für das Bild unbedenklich: Da es in einem Zentimeter Abstand für nur eine Sekunde vor der Wärmeplatte steht, wärmt es sich weniger auf als bei kurzem Anfassen mit den Fingern. Die Bayerische Staatsbibliothek München überlegt, mit dieser Methode neben den digitalisierten Bildern künftig auch das zugehörige Wasserzeichen zu archivieren.

http://www.wki.fhg.de/publikat/JB2006-Internet-gesamt.pdf
Ausführlicher berichtet der Fraunhofer-Mediendienst 2007:
http://www.fraunhofer.de/fhg/press/pi/2007/07/Mediendienst72007Thema4.jsp
Die meisten Tinten sind im Infrarotlicht durchsichtig«, nennt Meinlschmidt den Knackpunkt der neuen Methode. »Wir stellen daher eine 35 bis 40 Grad warme Wärmeplatte hinter das Bild und nehmen mit einer Infrarot-Kamera auf, wie viel Wärme das Bild durchlässt. So machen wir die Dichteunterschiede sichtbar und mit ihnen das Wasserzeichen.« Der Wärmeeintrag ist für das Bild unbedenklich: Da es in einem Zentimeter Abstand für nur eine Sekunde vor der Wärmeplatte steht, wärmt es sich weniger auf als bei kurzem Anfassen mit den Fingern. Die Bayerische Staatsbibliothek München überlegt, mit dieser Methode neben den digitalisierten Bildern künftig auch das zugehörige Wasserzeichen zu archivieren.

KlausGraf - am Samstag, 4. August 2007, 22:33 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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