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In Colorado wurden Bucheinbände digitalisiert:

http://cucataloging.blogspot.com/2007/08/special-collections-publishers-bindings.html


http://de.wikisource.org/wiki/Dienstanweisung_an_Angeh%C3%B6rige_der_Spezialeinheit_des_MfS_innerhalb_der_Grenztruppen_der_DDR_%28Schie%C3%9Fbefehl%29


http://www.tasi.ac.uk/advice/using/flickr-finding.html


Zwei Petitionen zur Freilassung eines als Terrorist verdächtigten Wissenschaftlers:
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/4171803/

Heft 2/2007 der Zeitschrift Archiv und Wirtschaft enthält folgende Beiträge:

Aufsätze:
Harry Niemann: Eröffnung der VdW-Arbeitstagung am 7. Mai 2007 in München
Peter von Siemens: Begrüßung im Namen der Siemens AG und der Familie Siemens
Robert Kretzschmar: Grußwort des VdA – Verband deutscher deutscher Archivarinnen und Archivare
Eyvind Naess: Greetings of the ICA Section for Business and Labor Archives to the Business Archives meeting in Munich in may 2007
Eugen Buß: Geschichte und Tradition – die Eckpfeiler der Unternehmensreputation
Harry Niemann: 50 Jahre VdW – Geschichte und Standortbestimmung

Berichte:
Rainer Laabs: Jahrestagung der Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare 2007 in München

Rezensionen:
Ulrich S. Soénius: Zukunft im Sinn – Vergangenheit in den Akten. 100 Jahre Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv zu Köln (Wilfried Reininghaus)
Friedrich Beck u. a. (Hrsg.): Archive und Gedächtnis. Festschrift für Botho Brachmann (Dirk Ullmann)
Stefan Brüggerhoff, Michael Farrenkopf u. Wilhelm Geerlings (Hrsg.): Montan- und Industriegeschichte. Festschrift für Rainer Slotta zum 60. Geburtstag (Klaus Wisotzky)
Harold James: Familienunternehmen in Europa. Haniel, Wendel und Falck (aus dem Englischen übersetzt von Thorsten Schmidt) (Horst A. Wessel)
Christof Biggeleben: Das „Bollwerk des Bürgertums“. Die Berliner Kaufmannschaft 1870–1920 (Martin Krauß)
Imke Thamm: Der Anspruch auf das Glück des Tüchtigen. Beruf, Organisation und Selbstverständnis der Bankangestellten in der Weimarer Republik (Thomas Weihe)
Klaus Katz u. a. (Hrsg.): Am Puls der Zeit. 50 Jahre WDR, 3 Bde. (Kurt Schilde)
Claudia Becker-Döring: Die Außenbeziehungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl von 1952–1960: Die Anfänge einer europäischen Außenpolitik? Die Beziehungen der Hohen Behörde zu Drittstaaten unter besonderer Berücksichtigung Großbritanniens (Manfred Rasch)

Nachruf Dr. Lutz Hatzfeld (Horst A. Wessel)
Personalnachrichten/Verschiedenes

www.wirtschaftsarchive.de
Archiv und Wirtschaft, 40. Jg., 2007, H. 2
Jahresabonnement: 26 €
Einzelheft: 8 €

s. http://www.zueri-graffiti.ch/

s. http://taz.de/blogs/schroederkalender/2007/08/16/vom-mythos-leben-1/
Jörg Schröder zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des MÄRZ-Verlages: "Es ist nun mal eine Tatsache: Revolution oder Revolte im Archiv oder aus dem Archiv heraus darzustellen, hat immer auch etwas Widersinniges"

Märkische Allgemeine, 16.08.2007, zur Beteiligung des brandeburgischen Landeshauptarchivs an der Schlössenrnacht:
"Das Landeshauptarchiv (Hartmut Dorgerloh, Direktor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten: "klingt nicht sexy, ist es aber") öffnet erstmals während der Schlössernacht seine Türen in der Orangerie und lädt zu Kurzvorträgen, ...."

Heute morgen machte mich meine Tochter darauf aufmerksam, dass der Detektiv Bob Andrews in der Jugendbuchreihe "Die drei ???", für Recherchen und Archiv zuständig ist - lt. Geschäftskarte der Jugenddetektei.

Einzelne Jahrgänge der auch landesgeschichtliche Beiträge enthaltenden Zeitschrift sind bei ANNO online:

http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=vlm

1880 gibts z.B. Regesten aus dem Hohenemser Archiv.

http://www.farlang.com/gemstones-diamonds-books

Die Farlang Gem & Diamond Foundation hat eine eindrucksvolle Digitale Bibliothek englischsprachiger Bücher zu ihrem Thema vorgelegt. Wo bleiben die deutschen Unternehmen und Verbände (Börsenverein), die zu ihrem jeweiligen Betätigungsbereich Gemeinfreies digitalisieren?

http://www.google.de/search?q=site:gutenberg.org+page-images+&num=100&hl=de&start=100&sa=N

Es werden regelmäßig Scan-Sets von im Projekt Gutenberg.org (nicht zu verwechseln mit dem kommerziellen Gutenberg-DE) zugänglich gemacht. Allerdings gibt es keine Möglichkeit, die betreffenden Bücher gezielt aufzufinden.

http://www.libraryjournal.com/article/CA6466634.html


http://opac.bgr.de:8080/aDISWeb/app

Auch die Archivbestände sind im OPAC (der auch Zeitschriftenaufsätze nachweist) nachgewiesen.

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10960924/5735271/

MAZvideo-Reporter Daniel Maile traf Professorin Susanne Freund und Karin Schwarz vom Fachbereich Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam, um sie über die faszinierende Welt der Archivare zu befragen. Stimmt das Klischee nie hervorgeholter Aktenberge, die von verstaubten Sachverwaltern griesgrämig durch abgedunkelte Abstelllager geschoben werden? Was ist ein Archiv überhaupt? Was unterscheidet es von profanen Museumssammlungen? Und warum sind Archivare viel wichtiger als Historiker?

Explicit: "Archivarsein ist spannend!"

Das Video muss man gesehen haben!

Via:
http://hobohm.edublogs.org/2007/08/15/archivar-sein-ist-spannend-nicht-nur-beim-finden-von-schiesbefehlen-sondern-auch-als-podcast/

http://bibliotheksrecht.de.tk/

Materialien und Fälle zum Bibliotheksrecht
Zusammengestellt von Dirk Steinert

Die "Fälle" (bayerisches Ausbildungsmaterial) Interessant auch für Archivare.

Dürfen aus urheberrechtlicher Sicht Kopien aus Fiches von 1848-Flugschriften gemacht werden? Steiner antwortet: "Schutzfrist abgelaufen, woran auch die Verfichung nichts ändert." Na, wenn das die BSB wüsste, die ja nun für die Digitalisate ein Schutzrecht beansprucht, obwohl das Verfichen und das Digitalisieren sich hinsichtlich der geistigen Leistung absolut nicht unterscheiden.

Interessant auch der Auskunftshaftungsfall. Abgewandelt auf das Archivwesen: Ein Archivar teilt mit, bestimmte Unterlagen seien einsehbar, der Besucher reist an und es stellt sich heraus, dass es sich um Kriegsverluste handelt. Analog zur Lösung von Steinert wäre der Ersatz der Reisekosten durch den Dienstherrn des Archivars gegeben.



Aus den Truman-Papers.

Via:
http://archieven.blogspot.com/2007/08/het-besluit-om-een-atoombom-te-gooien.html

Die Österreichische Nationalbibliothek will im Jahr 2008 damit beginnen, österreichische Websites für die Nachwelt zu archivieren. ORF.at hat mit Bettina Kann von der Abteilung Archivierung digitaler Medien in der Nationalbibliothek über das Projekt gesprochen.

http://futurezone.orf.at/it/stories/214689/

Auszug aus dem Falter v. 15.08.2007:
"Neben Ihren Büchern existiert als zweites, gewissermaßen offeneres Werk Ihr privates Archiv, das am Franz-Nabl-Institut der Universität Graz wissenschaftlich aufbereitet wird. Was halten Sie davon, diese Materialien in digitalisierter Form zu veröffentlichen, zum Beispiel auf einer Web-Seite?
Ich habe ein Liebesverhältnis zu meinem Material, zu den Notizen, zu den Fotografien. Das Material, das sich im Nabl-Institut befindet, umfasst alles, was ich nicht mehr zur Arbeit brauche. Ich habe aber nicht nur mit Hilfe von Notizbüchern oder Fotografien geschrieben, sondern vieles auch aus dem Kopf: гDer Untersuchungsrichter“ zum Beispiel, ebenso die ganze experimentelle Prosa, lange Passagen von "Landläufiger Tod“ und jetzt "Das Alphabet der Zeit“. Mit der Veröffentlichung von Material gehe ich sehr vorsichtig um, vor allem solange der "Orkus“-Zyklus noch nicht abgeschlossen ist.

s. http://www.ez-online.de/lokal/kultur/schaufenster/Artikel1199947.cfm
Der Hamburger Künstler Till F. E. Haupt ist neuer Esslinger Bahnwärter-Stipendiat. Dort will er u. a. sein „´Real-Life- Archiv für Lebenskunstwerke, subversive Selbstbestimmung, alternative Lebensformen, Widerstand und Autonomie´.... um die Bereiche Schicksal und Schicksalsbewältigung [erweitern].

http://www.eear.eu/kmk-hochschulrecht/entscheidungen.html

http://de.wikisource.org/wiki/Landgericht_Mannheim_-_Freiburger_Anthologie

Die Causa (die BGH-Urteile vom Mai sind bei Wikisource verlinkt) wurde meines Erachtens im Ergebnis von den Gerichten falsch entschieden.

Es wurde über den Schutz des Datenbankwerks, für den eine unerträglich niedrige Hürde angesetzt wurde, der Schutz für wissenschaftliche Erkentnisse, der ja nicht bestehen soll (Dreier/Schulze, UrhR ²2006 § 2 Rz. 41), über die Hintertür eingeführt. Denn das geistige Konzept, aus einer größeren Zahl von Gedichtesammlungen 14 und dann Gedichte statistisch auszuwählen, ist vielleicht nur in einer Disziplin, in der hochgeistiges Geschwurbel immer schon Hochkonjunktur hatte, innovativ oder originell.

De facto bedeutet das: Fakten und simple wissenschaftliche Verfahren werden monopolisiert und qua Schutz des Datenbankwerkes 70 Jahre nach dem Tod dessen Schöpfers der Verfügungsmacht eines Professors und seiner Erben unterworfen (nicht etwa der der Universität, die ihm das Geld zur Verfügung gestellt hat.)

Nicht auseinandergesetzt hat sich das Gericht mit der Frage, ob nicht mehrere Wege zu dem angestrebten Ziel, zu einem gegebenen n (ca. 1000) die "wichtigsten" deutschen Gedichte aus einer bestimmten Epoche nachzuweisen, führen könnten. Die 14 Gedichtesammlungen (ohne Zweifel würden sich alle Fachleute in etwa auf diesen Kanon einigen, sollten sie nach den wichtigsten Gedichte-Anthologien mit umfassendem Anspruch gefragt werden) wurden ja ergänzt von der Auswertung einer umfangreichen Auswertung von Gedichtesammlungen (Dühmert 1969). Diese Vorgehen mag zwar in der Literaturwissenschaft neu gewesen sein, aber es drängt sich jedem auf, der auf das vorgegebene Problem einen quantifizierenden Ansatz verfolgt.

Das "Sich-zurücknehmen", indem man die Statistik entscheiden lässt, vom LG Karlsruhe als schöpferisch gewertet, ist eine elementare Eigenschaft jeden quantifizierenden Ansatzes und als rein handwerklich zu qualifizieren.

Und natürlich hat sich der feine Professor Knoop nicht selber die Hände schmutzig gemacht. Nachdem er seinen trivialen Algorithmus, der in anderen wissenschaftlichen Disziplinen auf Kindergartenniveau verortet werden würde, "erfunden" hatte, haben fleißige Hilfskräfte die Arbeit gemacht, also gezählt und - aber darauf kam es nicht an in dem Rechtsstreit - die maßgeblichen Ausgaben ermittelt.

Das Ganze war eine grandiose Steuergeldverschwendung. Zweieinhalb Jahre lang und 34.900 Euro teuer. Macht bei den 1100 wichtigsten Gedichten pro Gedicht 32 Euro pro Verstext.

Vermutlich hat es viele Monate gedauert, bis sich in des Professoren Hirn der geniale Gedanke festsetzte, dass man ja nach Häufigkeit vorgehen könnte.

Dann aber hätte es eigentlich flott gehen können. Wir machen eine Tabelle, bei der wir die Gedichtanfangsregister und die Inhaltsverzeichnisse der 14 Anthologien sowie die Vorarbeit von Dühmert auswerten.

Autor - Gedichttitel - Gedichtanfang - Quelle.

Etwa 20.000 Daten sind auszuwerten.

Unterschiedliche Titel müssen anhand des Gedichtanfangs und des Autors zusammengeführt werden.

Nichts, was nicht eine Handvoll Hilfskräfte in ein oder zwei Wochen hinbekäme.

Aber die Mitarbeiter wollen ja auch leben, und daher dauert es zweieinhalb Jahre und kostet 34.900 Euro.

Wenn Directmedia die 1000 wichtigsten Gedichte aus der gleichen Epoche präsentieren will, wieso sollte die Firma auch nur einige hundert Euro in eine vergleichbare Auswertung investieren, wenn jedem, der seine statistischen fünf Sinne beieinander hat, klar ist,
*dass Häufigkeit in Anthologien das einfachste messbare Kriterium ist, um die Bedeutung eines Gedichts festzustellen
* die Auswahl der 14 wichtigsten Anthologien sachgerecht ist und sich durch Heranziehung weniger wichtiger Anthologien keine genaueren Ergebnisse erreichen lassen?

Es war nur vernünftig und angemessen, die Liste der Klassikwortschatzes lediglich manuell zu bearbeiten und so zu verbessern/verändern.

Übernommen wurde ja nicht die genaue Rangfolge, sondern eine bestimmte Liste, in die allein etwa die Hälfte der Texte durch einen simplen Gegen-Check in der Dühmert-Sammlung hineinkam.

Dass der Bundesgerichtshof einem so trivialen Auswahlverfahren einen Urheberrechtsschutz zugesprochen hat ist so, als hätte er einem fünfzeiligen BASIC-Programm den Schutz als Computer-Software gewährt.

Man muss den Unsinn des LG Karlsruhe sich auf der Zunge zergehen lassen:

"Der Ansatz, nach einer Auswahl von 15 maßgeblichen Sammlungen (14 Anthologien und die Monographie von Dühmert) die Auswahl auf Grund rein statistischer Kriterien, nämlich der Anzahl der Nennungen, zu treffen, ist keineswegs selbstverständlich und geht über das bloß Handwerklich-Mechanische hinaus. Das Besondere liegt dabei darin, dass sich der Ersteller der Sammlung nach der Auswahl der 15 Ausgangswerke im eigenen literaturwissenschaftlichen Urteil sozusagen „zurücknimmt“ und die Anzahl der Nennungen in diesen Ausgangswerken entscheiden lässt. Dies gilt unabhängig davon, nach welchen - hier nicht im Einzelnen erläuterten - Kriterien die Ausgangswerke ihrerseits ausgewählt wurden. Es sind zahllose andere Kriterien der Auswahl von Gedichten aus den Ausgangswerken denkbar - Rezeptionsgeschichte, „Bedeutung“ des Gedichts u.v.m. -, die zu einer völlig abweichenden Sammlung führen würden. Die Entscheidung für das statistische Kriterium zur Auswahl aus den 15 Ausgangswerken begründet somit eine zumindest für die auch hier schutzfähige „kleine Münze“ (vgl. Schricker/Loewenheim, § 4 Rdnr. 8) ausreichende Individualität der Gedichtswahl. "

Dieses Gerichts hat aber auch nicht das geringste von wissenschaftlichem Arbeiten verstanden. Wenn man "Bedeutung" als anderes Kriterium angibt, wenn es darum geht, die "wichtigsten Gedichte" auszuwählen, begeht man einen Zirkelschluss.

Geschützt wird ein einfacher Algorithmus, der bei Computerprogrammen als allgemeine Rechenregel aus guten Gründen urheberrechtsfrei ist (Dreier aaO § 69a Rz. 22).

Von einer "schmarotzerischen Ausbeutung" eines fremden Arbeitsergebnisses, wie man den Sachverhalt in der - aufgrund der Universitätsforschung und des fehlenden Vertriebs der Freiburger Anthologie - nicht anwendbaren Terminologie des gewerblichen Rechtsschutzes nach dem UWG nennen könnte, kann nicht die geringste Rede sein.

Diese Urteile sind ein herber Rückschlag für die Freiheit von Forschung und Lehre. Sie setzen die Schutzuntergrenze bei Datenbankwerken inakzeptabel niedrig an und verwischen damit jeden Unterschied zum Datenbankschutz nach den §§ 87a UrhG. Datensammlungen, die aus wissenschaftlichen Gründen frei sein müssten, auch wenn sie mit Mühe und immensem (wenngleich im vorliegenden Fall eklatant übertriebenen) Aufwand erzielt wurden, werden der Wissenschaft und freien Projekten entzogen. Triviale und einfache Auswahlprinzipien insbesondere bei der literarischen Korpusbildung müssen der Allgemeinheit unbeschränkt zur Verfügung stehen.

Noch verheerender ist die ganze Angelegenheit, wenn man sich vor Augen hält, dass Wissenschaftler "Open Access" in Bezug auf Forschungsdaten unterstützen sollten. Es genügt für die Naturwissenschaften ein Hinweis auf:

http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/

Die Ehrenkäsigkeit, mit der ein sonst nicht besonders exzellenter Literaturwissenschaftler und seine Universität einen kommerziellen Verlag, der doch gewisse Verdienste um die Allgemeinbildung hat (und auch um freie Inhalte, siehe zuletzt zeno.org!) bis vor den Bundesgerichtshof zerrt, kennt man sonst nur von den schlimmsten "Global Playern". Die eigenen Forschungsergebnisse "gehören" einem nicht, wie ein Haus oder ein Grundstück einem gehört. Sie sind, auch wenn hart erarbeitet, nur möglich geworden, weil unzählige Gelehrte seit Anbeginn der Zeit begonnen haben, Erkenntnisse zusammenzutragen. Das meint das bekannte Bild von den Zwergen auf den Schultern von Riesen. Eine Kultur des Austauschs und des wissenschaftlichen Fortschritts wird durch solche degoutanten Aktionen epmpfindlich getroffen.

http://www.zmag.org/content/showarticle.cfm?ItemID=13433

Antiques and coveted paintings are not normal goods. They are, in the language of economics, positional goods. Fred Hirsch, in his 1976 book The Social Limits to Growth, divided the economy into two parts, namely, material and positional. The material part produces goods like food items, clothes, cars, television sets, washing machines, shoes, umbrellas and so on, whose production and supply are regulated by market forces, keeping in view the changing volume of demand. As neo-classical economists say, the law of diminishing marginal utility applies in their context. In other words, as a consumer starts acquiring the units of such goods, the amount of utility derived from each successive unit falls and he stops his acquisition at the point where the amount of utility forgone indicated by the price paid is equal to the amount of utility derived.

This law does not apply to the items termed as positional goods because their supply is, in the language of economists, very, very inelastic. It can never be increased enough to match the volume of demand. Their supply can never be enough to satisfy the demand of everyone wanting them. To give certain examples, lively beaches, hill resorts pf scenic beauty, the painting like Mona Lisa, Mahatma Gandhi’s letters, folio volumes of Shakespeare’s works, coins of the Mauryan times, swords of the conquerors of the days of yore, and so on cannot be increased at all.


Rembrandts sind - anders als Konsumgüter, die nachproduziert werden können - nicht vermehrbar.

http://www.libraryjournal.com/article/CA6468410.html

Last week, Iraq's National Library and Archive (INLA), who had been burned and looted four years ago, was stormed by armed Iraqi security forces, Director Saad Eskander said windows and doors were smashed, and staffers threatened during the two-day siege. He had to plead with them to not damage the library’s collections, which include rare books, manuscripts, and newspapers from the Arab world. While an Iraqi Defense Ministry spokesman said American and Iraqi forces routinely commandeer houses and buildings as part of military operations, ABC News reported, Eskander said the National Library and Archives should be out of bounds.

The soldiers said they were using the library to protect Shiite worshippers on their way to a shrine—which is more than 15 miles away, Eskander pointed out with skepticism. "In July, U.S. soldiers entered the INLA three times. It seems clear to me that the actions of U.S. soldiers have encouraged Iraqi national guards to do the same," he wrote, in an e-mail sent to Andy Stephens of the British Library, and circulated further by Stephens.

In a statement, the International Organizations Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) and International Council on Archives (ICA) noted "with grave concern" Eskander’s reports, also citing an earlier incident in which an American "military patrol entered INLA's main building without the director's permission." The organizations stated, "IFLA and ICA express professional solidarity with Dr Eskander and his staff and call upon the Government of Iraq and the appropriate military authorities to respect the integrity of this important cultural institution."


See also:

http://www.guardian.co.uk/Iraq/Story/0,,2145707,00.html

Excerpt:

Like Iraq's national museum, the library and archive was badly damaged in the chaos that gripped Baghdad following the collapse of Saddam's regime. Large parts were gutted by arsonists, and pillaged by looters. More seriously, the library estimated it lost 25% of its collections, including many rare books, while the archive lost 60% of its collections, including irreplaceable records from the Ottoman era.

See also:
http://www.bl.uk/iraqdiary07.html
http://www.iraqnla.org/wpeng/

http://www.zmag.org/content/showarticle.cfm?SectionID=13&ItemID=13482

It is quite often heard that old records and manuscripts have been taken away from the archives and museums usually with the connivance of corrupts officials and employees. If the government undertakes a thorough stock taking of the antiques, especially the huge amount of manuscripts, brought from Tibet and by the renowned scholar Rahul Sankrityayan and deposited with the Patna Museum, one is sure to realize that a substantial portion is not there but has reached the West. Not only this, but also the records and manuscripts in private possession have been taken out of the country because there is no law to stop this. To give a concrete instance, the private papers of Swami Sahjanand Sarswati, one of the builders of peasant movement in India during the first half of the 20th century were taken away by an American scholar, Walter Hauser, of Philadelphia. Some years ago, with a great deal of difficulty, the Nehru Memorial Museum and Library could secure microfilm of these papers to facilitate the work of researchers. Very recently when Mahatma Gandhi’s manuscripts came to be auctioned by Sotheby in London, there was a public hue and cry. The Government of India stepped in and could bring them back, as grapevine has, after paying a substantial amount of money.

It is rumoured that Western, especially American scholars, have been taking away original records from the National as well as State Archives after propitiating the staff. Under the rules, no scholar is allowed normally to enter the rooms where records are stacked. These rules are observed more in the breach.

Beim Stöbern in einem Djvu-File des Internetarchivs mit einer Ausgabe des Flavius Josephus sah ich, dass Clm 22105 einen libellus de Guelfis überliefert. Eine ganz interessante Handschrift, wenn man einen Blick in den alten Katalog Halms wirft, u.a. die einzige handschriftliche Überlieferung der Vita b. Herlucae (dass Fuhrmann sie entdeckt hätte, ist ein wenig übertrieben, Google Books weist einen Hinweis in einer alten Arbeit über Paul von Bernried nach). Man ist sich nicht einig, ob XV. oder XVI. Jahrhundert, 1. H. 16. Jh. wird vorsichtiger anzunehmen sein (so Hemmerle, Wessobrunn S. 73). Das Incipit des Welfen-Texts ist das gleiche wie das des Clm 4351 aus der Bibliothek Peutingers (über den man auch die Ausführungen von Giesebrecht bei Google nachlesen kann), wie ein Blick ins Brauns Notitia I, S. 96 zeigt. Wir haben also hier einen (neuen) dritten Textzeugen der Summula de Guelfis, eines weidlich unbeachteten lateinischen Werks aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, das Hess aus einer Wiener Handschrift edierte.

Das alles ließ sich bei halbwegs intelligentem Hin- und Herklicken von Google Books und anderen Angeboten (Neues Archiv der MGH bot 9, S. 589, 639f. zum Clm 22105; Forschungsdokumentation der Bay. SB; Halmii codices bei Rauner online) online herausfinden. Zuhause liegen die Unterlagen zur "Summula", sie waren nicht erforderlich.

Genial ist die folgende Suche:
http://books.google.com/books?hl=de&q=guelfis+enarrare

Zwei Beschreibungen des Clm 22105 in Schnipseln, eine des (späteren 4351) bei Braun und der Volltext der lateinischen Edition von Hess, brauchbar gescannt!

Um diese Informationen zusammenzutragen hätte es außerhalb Münchens und exzellenter Bibliotheken Tage oder Wochen (Fernleihe!) gebraucht.

Drei Reihen passen auf die Regale der Bibliothek der Nikolaigemeinde in Jüterbog, welche zusammen mit dem Archiv des ehemaligen Kirchenkreises untergebracht ist. Wieviele Bücher es sind, ist unklar, es sind jedenfalls etliche alte Werke mit dabei. [via Märkische Allgemeine]

Die Wiss. Buchgesellschaft hat bei ihrer Klage gegen Google auch ein gemeinfreies Werk beansprucht, fand M. Schindler heraus:

http://www.boersenblatt.net/153040//template/b4_tpl_blog_vto/

http://elib.doshisha.ac.jp/english/digital/yosyo.html
http://elib.doshisha.ac.jp/english/digital/index.html

In den diversen Abteilungen wunderbare abendländische Drucke in sehr guter Scanqualität!

* Neuestes Gemälde von Japan und den Japanern, 1821
*Die Religion innerhalb der Grenzen der bloβen Vernunft / vorgestellt von Immanuel Kant, Königsberg 1793
u.a.m.

Zu weiteren japanischen Digitalisierungsprojekten siehe
http://wiki.netbib.de/coma/DigiMisc


In First Monday erschien eine amüsante Abrechnung mit Google Books anhand von "Tristram Shandy":

http://www.firstmonday.org/issues/issue12_8/duguid/

Zitat:

Google may or may not be sucking the air out of other digitization projects, but like Project Gutenberg before, it is certainly sucking better–forgotten versions of classic texts from justified oblivion and presenting them as the first choice to readers.

http://hdl.loc.gov/loc.rbc/rosenwald.0356

Basler Inkunabel-Ausgabe der Melusine des Thüring von Ringoltingen.



Eine Handschrift des Werks wurde vom GNM digitalisiert:
http://forschung.gnm.de/ressourcen/bibliothek/01_htm/hs4028.htm

Catalogue of the Library of Thomas Jefferson; Compiled with Annotations by E. Millicent Sowerby. Washington, D. C., The Library of Congress, 1952-59. (5 volumes).

Digitized at:
http://www.loc.gov/rr/rarebook/coll/130.html


und zur Diskussion um Büchernachdrucke beim „Archivio Giuliano Marini“, darunter viel deutschsprachiges. Einige Dopplungen der Bielefelder Scans von Aufklärungszeitschriften sind dabei, aber auch viel selbst gescanntes.
http://archiviomarini.sp.unipi.it/view/subjects/094.html

http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/index_en.htm

Die Frage ist, wie die beteiligten Bibliotheken PD definieren: PD sind die schmalen Landfetzen ausserhalb der bibliothekseigenen Copyfraud-Einzäunungen?

Das Problem sieht die Ausschreibung sehr wohl: "In certain circumstances, however, some conditions on "digitized" public domain
material are being established for its access and reuse. These range from establishing
some fees to recoup some of the cost to the establishment of deals between cultural
institutions and private firms for certain type of access and reuse conditions of this
material. This could lead to public domain material becoming somehow "privatised" in
the digital world through restrictive access and re-use conditions".

Eine zu frühe Überführung der Akten [Birthler-Behörde] ins Bundesarchiv wäre ein «fataler Sieg» derer, die die Vergangenheit abschließen wollten, so Wolfgang Thierse auf seiner heutigen Pressekonferenz.
Klar, Archive haben nichts mit Aufarbeitung zu tun. Man darf diese seltsamen Einrichtungen auch nur unter höchsten Sicherheitsvorschriften benutzen. Für das Sommertheater über die Flakhelfergenerationen war das Bundesarchiv aber gut genug, für die Aufarbeitung der Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung ebenfalls, für die Zwangsarbeiterrecherchen waren die Archive gut genug.
Die Birthler-Behörde ist demgegenüber wohl das Traumziel historischer Forscher.

http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/12_17.pdf

Gefördert werden können nur, Zeitschriften, die Punkt 6.9 erfüllen:

"Bitte führen Sie aus, durch welche Maßnahmen der entgeltfreie Zugang (Open Access) zu
der Zeitschrift bzw. zu den in der Zeitschrift publizierten wissenschaftlichen Beiträgen
sichergestellt wird.
Sofern Sie eine Open Access Zeitschrift publizieren, legen Sie bitte dar, wie diese
dauerhaft finanziert werden soll (z.B. durch "author fees" bzw. "article processing
charges", Mitgliedsbeiträge von Fachgesellschaften, Werbeeinnahmen, u.a.). Sofern die
Zeitschrift lizenziert werden muss, führen Sie bitte aus, in welches Repositorium die
Herausgeber die in der Zeitschrift publizierten Artikel einpflegen, um diese – ggf. nach
Ablauf einer disziplinspezifischen und im Antrag zu begründenden Karenzzeit von in der
Regel sechs bis 12 Monaten – im Open Access verfügbar zu machen.
- 5 -
In jedem Fall müssen Herausgeber und ggf. Verlage den Autoren gestatten, ihre Beiträge
in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive einzupflegen. Daher sind
Herausgeber und ggf. Verlage verpflichtet, den Autoren in Verträgen ein nicht
ausschließliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation ihrer
Zeitschriftenbeiträge zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft einzuräumen."

Kostenpflichtige Zeitschriften müssen also komplett nach einer Karenzzeit von 6-12 Monaten OA zur Verfügung stehen, wobei sich 6.9 so liest, dass die Herausgeber die Beiträge in ein Repositorium einpflegen müssen, es also nicht auf die (unterschiedliche) Bereitschaft der einzelnen Wissenschaftler ankommt.

Kein Wort zu freier Lizenzierung, OA ist für die DFG - entgegen von BBB - immer nur kostenfrei!

http://archivnachrichten.blogspot.com/2007/08/nationalbibliothek-und-nationalarchiv.html

Die MPG gilt in Deutschland als einer der Förderer von Open Access (OA), aber Veröffentlichungen unter OA aus den nicht-naturwissenschaftlichen Instituten sind auf dem
http://edoc.mpg.de/
Edoc-Server kaum vorhanden. Ärgerlich ist, dass man auch für die Allgemeinheit unzugängliche Texte findet, wenn man die Volltext-Option anklickt.

Beginnen wir mit dem MPI für geistiges Eigentum, das natürlich geschützt werden muss. Daher Anzahl der Volltexte:
Null.

Sieht es bei den 492 Publikationen des MPI für ausländisches öffentliches Recht besser aus? Sobald man das Häkchen rechts "Display records with Fulltext only " anklickt, sieht man, die Anzahl der Volltexte ist:
Null.

MPI Privatrecht:
Null.

MPI Sozialrecht:
Null.

MPI Strafrecht:
Null.

Naja, man weiss ja, die Juristen und OA ...

Also zur Bibliotheca Hertziana: Dasselbe Bild.
Null.
Auch die Begleitpublikation zur Forschungsdatenbank Lineamenta ist nicht zugänglich.

Das Projekt selbst ist teilweise frei zugänglich unter:
http://lineamenta.biblhertz.it/

Da Lineamenta Gründungspartner von ECHO ist, ist es ein klarer Verstoß gegen die ECHO-Charter, wenn es heisst:

"Kein Bestandteil der Datenbank (Bilder oder Texte) darf ohne explizite Genehmigung der Autoren oder Besitzer der Originale kopiert, publiziert oder anderweitig verwendet werden."

Das ist nicht nicht OA, das ist klar Copyfraud.

Doch weiter!

Zwischenbemerkung: Der Server schwächelt gerade, was mir bei einer DSpace-Anwendung in dieser Form nicht begegnet ist. Die Antwortzeiten sind inakzaptabel. Ist es womöglich gar nicht VORGESEHEN, mal nachzuschauen, was in diesem vielgerühmten Edoc-Server denn schon alles an OA vorhanden ist???

MPI Rechtsgeschichte:
Null.

Seit 2005 verkündet das MPI, man wolle Preprints bereitstellen:
http://www.mpier.uni-frankfurt.de/virtuellerlesesaal/reprintsforschung.html

Bereitgestellt wurden bisher:
Null.

Kunsthistorisches Institut in Florenz:
Null.

MPI für Geschichte:
Null.

MPI Gesellschaftsforschung

44 Volltexte von 474. Von den 20 angesehenen Einträgen waren 20 Volltexte ansehbar.

MPI für ethnologische Forschung

20 von 811. Alle einsehbar.

MPI Bildungsforschung:

193 Volltexte von 2387 Publikationen. Ich habe die ersten 20 Publikationen überprüft, 19 waren tatsächlich aufrufbar!

Archiv zur Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft

Von 429 Einheiten gibts genau 2 Volltexte (Findbücher, ein PDF und - wenig professionell - ein WORD-Dokument).

MPI für Wissenschaftsgeschichte

Ganze 185 Volltexte von 2882 Publikationen ist ein wenig ärmlich für ein Institut, das sich die Förderung von OA so auf die Fahnen geschrieben hat wie dieses!

Die ersten 20 Treffer waren alle frei zugänglich. Aber wenn man anders sortiert, stellt man fest, dass viele Texte gar nicht zugänglich sind, auch aus der sog. Reihe "Preprints":
*Albert Einstein as a pacifist and democrat during the First World War
zum Beispiel.

So gut wie alle älteren Preprints sind nur intern zugänglich. ich habe mir die 88 Preprints von 1994 bis 2000 ausgeben lassen und habe von unten begtinnen mich durchzuklicken, leider steht erst auf der Seite mit "more", ob man "Privilegien" hat (auch wenn man die "detailed" Ausgabe wählt). Nicht zugänglich sind:

1,8,7, 14, 18, 20, 21, 26, 33, 50, 53.

Dabei ist zu beachten, dass die meisten fehlenden Nummern keineswegs in der Datenbank vorhanden sind.

man muss also 185-x für die Zahl der OA-Volltexte ansetzen, wobei x nicht gerade klein sein dürfte.

Also zurück zur Bildungsforschung. Stichproben zufolge sind auch die ältesten aufgelisteten Beiträge (z.B. ein Buch von 1965) OA.

Man sieht: Die Bildungsforschung ist in Sachen OA auch bei der MPG fortschrittlicher als die Geisteswissenschaften, und selbst der OA-Output des OA-Flaggschiffs MPI für Wissenschaftsgeschichte ist eher ärmlich.

Eine Creative Commons Lizenz ist mir nirgends begegnet, sollte ich etwas übersehen haben? Bei den Rechten wird immer auf das "Copyright" verwiesen, soweit ich sah, also: Alle Rechte vorbehalten. Mit der Berliner Erklärung für OA, die das MPI für Wissenschaftsgeschichte doch maßgeblich vorbereitet hat, ist das nicht vereinbar.

Wie sieht es bei den Naturwissenschaften aus?

Ein kurzer Blick auf die Biochemie:

8 von 2540. Schluck.

MPI für Physik:

1092 von 1383. Na also, geht doch!

Astronomie 1494. Volltexte:
Null.

Ich breche ab. Sollte der Eindruck aufgrund meiner Serie über die Leibniz Gemeinschaft
http://archiv.twoday.net/stories/4113065/
entstanden sein, diese sei im Reigen der Wissenschaftsorganisationen, die an sich OA unterstützen, das "schwarze Schaf", so lehrt der deprimierende Blick auf den Edoc-Server etwas anderes. Selbst bei der MPG gibt es - zumal bei den geisteswissenschaftlichen und juristischen Instituten - eklatante Defizite bei der Umsetzung. Es kann doch wohl nicht sein, dass 4 Jahre nach der Berliner Erklärung bei allzu vielen der gesichteten Institute die Zahl der Volltexte NULL beträgt. Die OA-freundliche Bildungsforschung, die schon bei der Leibniz Gemeinschaft der "Gewinner" war, ist auch nicht besser ausgestattet als die anderen Institute, die NULL Volltexte verfügbar machen.

Der Edoc-Server der MPG zeigt nur, wie weit diese von einer auch nur annähernd akzeptablen Umsetzung von OA entfernt ist. Cream of Science ist etwas anderes.

Interessanter als die Ausführungen über Open Acces sind beim zweiten Teil (über Forschung und Lehre) der Heise-Serie der Part über die freien Daten:

http://www.heise.de/open/artikel/93983/0

Christoph Egger: Rezension zu: Lutter, Christina: Geschlecht & Wissen, Norm & Praxis, Lesen & Schreiben. Monastische Reformgemeinschaften im 12. Jahrhundert. Wien 2005. In: H-Soz-u-Kult, 08.08.2007, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2007-3-101

Zitat:
Das letzte Kapitel tritt für „eine Geschichte der Möglichkeiten” ein. Das Buch ist selbst eine solche Geschichte der Möglichkeiten, und zwar der übersehenen und ungenützten. So eingängig es geschrieben ist, so skandalös ist es in handwerklich-hilfswissenschaftlicher Sicht, so unzuverlässig und beliebig daher in seinen Ergebnissen. Es nährt den Eindruck, dass die zahlreichen „turns”, denen die Geschichtswissenschaft in den letzten Jahren ausgesetzt war, letztlich nur Schwindel bewirkt haben – wie das bei heftigen Drehbewegungen eben passiert. Falls das Buch als repräsentativ für Stand und Tendenzen der deutschsprachigen Mediävistik anzusehen sein sollte, bleibt nur betroffenes Schweigen.

Siehe dazu auch
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/4157607/
http://www.kakanien.ac.at/weblogs/editor/1186654368/index_html

Meine 2 Gulden:
Sind die handwerklichen Fehler tatsächlich vorhanden, dann ist die Kaiserin nackt und die ganzen hochwohllöblichen Preisverleiher angeschmiert.

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/3527681

„So sehen sämtliche Zeitungsarchive in ganz Schweden, dachte sie, und Hans Blomberg sieht aus wie der Inbegriff eines Archivars. Ein kleiner verstaubter Mann in einer grauen Strickjacke, mit einer Brille und einer überkämmten Glatze. Sogar seine Pinnwand enthielt die vorhersehbaren Requisiten: eine Kinderzeichnung eines gelben Dinosauriers, ein neunmalkluges geflügeltes Wort: ´Warum bin ich nicht REICH statt SCHÖN.´ und einen Kalender, auf dem bis zum nicht näher definierten Ziel heruntergezählt wurde, begleitet von der Ermahnung ´HALTE DURCH´.“

aus: Liza Marklund, Der rote Wolf, Hamburg 2004, S. 33

" .... Medienarchive aus jener Zeit [1968] waren allerdings nie digitl verfügbar, sondern nur in Form von Bildern und Zeitungsausschnitten. Ihre eigene Zeitung verfügte über das größte Archiv dieser Art im ganzen Land. Sie griff nach dem Telefonhörer und bat die Archivare nachzuschauen, ob es Ende der sechziger Jahre in maoistischen Kreisen einen Göran Nilsson gab.
Die Frau, die ihre Anfrage entgegennahm, klang nicht sonderlich begeistert.
`Wann brauchen Sie die Antwort?´
´Gestern, es ist dringend´, sagte Annika.
´Wann ist es das nicht?´
´Ich sitze hier und warte und kann ohne Ihren Bescheid nicht weitermachen.´
Ein kaum hörbares Seufzen drang aus dem Hörer.
´Ich stelle Ihnen auf die Schnelle eine Übersicht zusammen und schaue nach, ob ich etwas in unserem Material finde. Sich alles durchzulesen, was über den Maoismus veröffentlicht worden ist, würde Wochen dauern.´
Während sie auf die Antwort aus dem Archiv wartete, sah Annika in die Redaktion hinaus.
´Sorry. Kein Göran Nilsson, der als Maoist beschrieben wird. Dafür ein paar hundert andere.´"


aus: Liza Marklund, Der rote Wolf, Hamburg 2004, S. 218. Ein idealtypischer Verlauf einer Anfrage in Zeitungsarchiven ?

" .... Sie nahmen den Hinterausgang der Kantine, stiegen die Feuertreppe in den zweiten Stock hinauf und nahmen dann einen Verbindungsgang zum gigantischen Text- und Bildarchiv der Zeitung. Alles, was im Abendblatt und in der vornehmen Tageszeitung in den letzten hundertfünfzig Jahren abgedruckt worden war, lagerte hier.
´Die Zeitungsbände stehen ganz links´, sagte Berit.
Wenige Minuten päter hatten sie die Tageszeitung vom Mai 1968 gefunden. Annika holte die Folianten mit eingebundenen Zeitungen vom obersten Regalbrett, und Staub und Schmutz rieselten auf ihr Gesicht herab. Sie hustete und zog eine Grimasse. ......Das Blättern in den alten Zeitungsbändenhatte ihr nichts gebracht als schmutzige Hände und staubige Jeans."


aus: Liza Marklund, Der rote Wolf, Hamburg 2004, S. 226, 231

" ´Verbinden Sie mich trotzdem mit dem Archiv´, sagte Annika schnell, ehe sich erneut Tirade über Tirade die EU anhören musste.
Es meldete sich eine junge Frau.
´Ich weiß ja, die da oben haben beschlossen, dass wir mit dem Abendblatt zusammenarbeiten, aber es kommt natürlich keiner mal auf die Idee, uns zu fragen, ob wir dafür auch Zeit haben´,sagte sie gestresst.´Ich gebe Ihnen unser Kennwort, dann können Sie sich über das Internet selbst in unser Archiv einloggen.´
....
´Das, wonach ich suche, haben Sie mit Sicherheit nicht im Computer´, sagte sie.´Ich suche nach den frühesten Zeitungsausschnitten, die Sie über Karina Björnlund haben.´
´Die Kutusministerin ? Aber über die haben wir doch ganze Bände.´
´Ich will nur die allersten. Könnten Sie mir die Artikel bitte zufaxen?´
Sie gab der Archivarin ihre Privatnumer ....
´Wie viele? Die ersten hundert?´
Annika dachte nach.
´Sagen wir, die ersten fünf.´
Die Frau seufzte.
´Okay, aber vor der Mittagspause wird das nichts mehr.´


aus: Liza Marklund, Der rote Wolf, Hamburg 2004, S. 266 - 267

Sieben Tage lang will die ARD ihre Inhalte in einem ARD Medienportal frei online zur Verfügung stellen, danach wandern sie ab ins Archiv.
Wer einmal mit dem deutschen Rundfunkarchiv zu tun hatte, weiß, dass Gotteskräfte nicht ausreichen, die Inhalte dort zu heben. In der Camp-Diskussion der ARD-Vertreterin mit ihren Online-Kunden kamen auch die großen Fragen der Menschheit zur Sprache: Wer hat keinen Fernseher mehr?
Große Mehrheit. Und bei der ARD ist die Nachricht angekommen, dass sich die Welt verändert hat. In sieben Tagen oder so.


Hal Fabers WWWW.

http://opencontent.org/blog/archives/364
http://opencontent.org/blog/archives/366
http://opencontent.org/blog/archives/355

Die vorgeschlagene OEL will das Problem des Remix lösen, also die Kombination verschiedener Werke unter verschiedenen freien Lizenzen. Man kann ein Werk unter GNU FDL (also einen Wikipedia-Artikel) nicht mit einem CC-BY-SA-Artikel zusammenmischen, da die jeweilige Vaterlizenz diese auch für das Kind vorschreibt. David Wiley macht auch darauf aufmerksam, dass die CC-BY-Lizenz Probleme aufwirft, da viele Nutzer nicht wissen, wie sie richtig "attribuieren" sollen und z.B. eine taiwanesische Lizenz kaum in China genutzt werden kann.

Zugleich soll die OEL das Problem lösen, dass eine wirksame Überstellung in die Public Domain als sehr schwierig angesehen wird.

Ein Pauschalverzicht auf das Urheberrecht ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Zulässig ist es, nach § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG (Linux-Klausel) ist es jedoch zulässig, ein unentgeltliches einfaches Nutzungsrecht für die Allgemeinheit einzuräumen. Dies könnte etwa wie folgt geschehen (für Leistungsschutzrechte muss die Erklärung ergänzt werden):

Willenserklärung

Hiermit räume ich gemäß § 32 Absatz 3 Satz 3 Urheberrechtsgesetz ein unentgeltliches Nutzungsrecht für die Allgemeinheit an diesem Werk ein.

Bei der Auslegung dieser Willenserklärung soll der Grundsatz maßgeblich sein, dass der Nutzer des Werks in derselben Weise unbeschränkt sein soll, wie dies nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist (Eintritt der Gemeinfreiheit) oder in Ländern, die einen Verzicht auf das Urheberrecht zugunsten der Public Domain kennen, der Fall ist.

Es werden unter anderem alle Verwertungsrechte (Recht der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe usw.) eingeräumt. Es ist insbesondere möglich, das Werk in jeder Weise auch gewerblich zu nutzen, es zu bearbeiten, es mit anderen Werken zu verbinden und in der bearbeiteten Form öffentlich zu verbreiten und wiederzugeben.

Die Einräumung ist unbefristet und unwiderruflich.

Es wird auf das Recht der Urhebernennung verzichtet.

Ich nehme in Kauf, dass das eingeräumte freie Nutzungsrecht zu Beeinträchtigungen und Entstellungen meines Werks führen kann.

Bei der Auslegung von Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes , die einem vollständigen Verzicht des Urhebers nicht zugänglich sind, soll der oben genannte Grundsatz der Gleichstellung mit gemeinfreien Werken maßgeblich sein, auch wenn ich oder meine Rechtsnachfolger ihre Auffassung ändern.

Bei der Prüfung, ob meine geistigen oder persönlichen Interessen am Werk gefährdet sind oder ein Rückrufsrecht aufgrund gewandelter Überzeugung besteht, soll ein außerordentlich strenger Maßstab angelegt werden, um das Vertrauen der Nutzer in die Zusicherung freier Inhalte nicht zu gefährden.

Vorschriften des Urheberrechts, die der Verfügung des Urhebers entzogen sind (gesetzlich eingeräumte Vergütungsansprüche) bleiben von dieser Erklärung ebenso unberührt wie die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts und andere Rechte, die nicht im Urheberrechtsgesetz geregelt sind.

http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-de/2007-August/000603.html

Zum Tode des Holocaust-Historikers Raul Hilberg am 4. August 2007 sei hier an sein spannendes und aufschlussreiches Alterswerk erinnert, in dem er über die Quellen seiner Arbeit berichtet:

''Die Quellen des Holocaust. Entschlüsseln und interpretieren''. S. Fischer, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-10-033626-7

Das Buch erhielt den Geschwister-Scholl-Preis 2002, dazu siehe auch http://buecher.hagalil.com/fischer/hilberg.htm und http://www.buchhandel-bayern.de/geschwister-scholl-preis/2002.shtml

Umschlagabbildung

Zitat:
"Fünfzig Jahre lang habe ich mich hauptsächlich mit dem Ereignis selbst beschäftigt und die Quellen als Rohmaterial aufgefasst, das mich in die Lage versetzen würde, den Vernichtungsprozess darzustellen. (...) Doch dann habe ich innegehalten und mich gefragt: Was ist das Wesen meiner Quellen? Sie sind nicht identisch mit dem Gegenstand. Sie haben ihre eigene Geschichte und ihre speziellen Eigenschaften, die sich von den Handlungen unterscheiden, von denen sie sprechen, und die einen eigenen Zugang erfordern."

http://hw.oeaw.ac.at:8000/x-coll160c0c/Oneline-Daten_Englisch/pdf-Druck/Taetigkeitsbericht_09j_Welzig_130-132.pdf

Professor Welzigs Schimpfwörterbuch zur Fackel von Karl Kraus ist nun erschienen. Obigem PDF entnimmt man die Liste der Lemmata: Historiker ist als Schimpfwort vertreten, Archivar nicht :-)

Die Hofmannsthal-Erben erhalten aufgrund von Jahrzehnte alten Verträgen nach einem Urteil des Landgericht Münchens weiterhin 25% der Erlöse aus den Opern von Richard Strauss zu Hofmannsthals Librettos, obwohl die Texte seit 1. Januar 2000 gemeinfrei sind. Fazit: Copyfraud-Vereinbarungen (wie die damals getroffenen) sollte man niemals unterschreiben.

siehe http://www.miz.org/news_4576.html und http://www.opernwelt.de/oinfo.html

Die Frankfurte Rundschau stellt heute vor: " ....Thoma, Matthias. Archivar bei Eintracht Frankfurt. Obwohl er fast rund um die Uhr mit dem Aufbau eines Eintracht-Museums im Stadion beschäftigt ist, fand er noch Zeit, ein Buch über Eintracht Frankfurt in der NS-Zeit zu schreiben. Es heißt "Wir waren die Juddebube" , ist im Werkstatt-Verlag erschienen....."
Gibt es noch weitere den Vereinen angeschlossene Archivierende ?

http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/Dossiers/dos_OA_Weisung_d.pdf

Weisung betreffend Open Access zu Forschungspublikationen aus vom SNF geförderten Forschungsprojekten
Vom 4. Juli 2007
__________________________________________________________________________________________
Gestützt auf Artikel 44 des Reglements über die Gewährung von Beiträgen erlässt der Nationale Forschungsrat die folgende Weisung:
Artikel 1 Grundsatz
1 Der Schweizerische Nationalfonds (nachfolgend „der SNF“) unterstützt und fördert das Prinzip des offenen elektronischen Zugangs (Open Access) zu wissenschaftlichem Wissen auf nationaler und internationaler Ebene.
2 Der SNF ist Mitunterzeichner der „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissen-schaftlichem Wissen“ von Oktober 2003.1
3 Das Reglement über die Gewährung von Beiträgen des SNF2 (nachstehend: Beitragsregle-ment) verpflichtet die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger grundsätzlich zum öffentlichen Zugang von durch ihn geförderten Forschungsresultaten (Art. 44 Beitragsregle-ment).
4 Die Wahlfreiheit der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger hinsichtlich der Verlagspublikation wird durch diese Weisung nicht eingeschränkt.


Wissenschaftler können es sich aussuchen, ob sie in einer OA-Zeitschrift oder in einem traditionellen Verlag publizieren wollen.

Artikel 2 Verpflichtung
1 Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger sind grundsätzlich zur Veröffentlichung ihrer Forschungsresultate in Form von digitalen, auf dem Internet entgeltfrei zugänglichen Publikationen (Open-Access-Publikation) verpflichtet.


Forschungsresultate können auch Monographien sein, bei denen die Embargo-Problematik ja eine andere ist. Es ist unklar, ob sich die Weisung nur auf Zeitschriftenartikel bezieht.

2 Die Erfüllung der Verpflichtung ist dem SNF im Rahmen der Vorschriften und Vorgaben über die Berichterstattung (wissenschaftlicher Bericht) nachzuweisen.
3 Für Ausnahmen von der Open-Access-Verpflichtung gilt Art. 5.

1 http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html
2 http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/allg_reglement_d.pdf

Artikel 3 Form, Fristen
1 Die Open-Access-Verpflichtung ist, ausser im Fall der Direktpublikation in einer Open-Access-Zeitschrift (vgl. Abs. 2), zusätzlich zur Verlagspublikation zu erfüllen.
2 Open Access wird entweder durch das Einstellen der Publikation in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien; „green road“) und/oder direkt in renommierte, d.h. „peer-reviewed“ Open-Access-Zeitschriften („gold road“) erfüllt.
3 Institutionelle elektronische Archive gemäss Absatz 2 sind die öffentlich zugänglichen Repositorien von Hochschulen und anderen anerkannten Forschungsinstitutionen oder die Homepages der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger.


Individuelle Homepages bieten keine Gewähr auf dauerhafte Zugänglichkeit. Geht ein Wissenschaftler an eine andere Universität oder verstirbt er, wird seine Homepage in der Regel gelöscht. Der NFR hätte doch ohne weiteres eine Vereinbarung mit den Bibliotheken in der Schweiz treffen können, dass bei NFR-geförderten Vorhaben eine Aufnahme auch externer Autoren, die keine institutionelle oder disziplinspezifische Möglichkeit des Self-Archiving haben, gewährleistet wird (Suber hat leider die Planungen eines universellen Respositoriums aufs Eis gelegt!). Homepages erfüllen auch nicht die OA-Definition der Berliner Erklärung.

4 Die Open-Access-Publikation ist durch die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger gleichzeitig mit bzw. im frühst möglichen Zeitpunkt nach der Verlagspublikation vorzunehmen.

Artikel 4 Verwertungsrechte

1 Die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger sind verpflichtet, sich soweit möglich zwecks Sicherstellung von Open Access bzw. entgeltfreier nicht kommerzieller Nutzung in Verlagsverträgen ein nicht ausschliessliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation ihrer Forschungsergebnisse fest und dauerhaft vorzubehalten.
2 Der Vorbehalt nach Absatz 1 hat in der Regel das Recht zur zeitgleichen bzw. zeitnahen unentgeltlichen Nutzung zu enthalten.
3 Kann die Regelung nach Absatz 2 aus rechtlichen Gründen nicht getroffen werden, so ist die Open-Access-Publikation unmittelbar nach Ablauf der geltenden Sperrfristen vorzunehmen.
4 Der Vorbehalt der Verwertungsrechte zur Sicherstellung von Open Access ist regelmässig vor Vertragsabschluss explizit zu verlangen.


Es liegt eine zu begrüßende klare Regelung zugunsten von zeitgleichem oder zeitnahem OA vor. Die Forscher müssen in der Vertragsgestaltung sicherstellen, dass sie OA gewähren können.

Gefordert ist nach Absatz 4: Der Forscher muss vor Vertragsabschluss den Vorbehalt, der eine zeitgleiche Publikation ermöglicht, verlangen. Die bürokratische Sprache des Dokuments (wie es dann in der Praxis aussieht wird sich zeigen) lässt vermuten, dass es ratsam ist, den Durschschlag des Schreibens an den Verlag zu dokumentieren. Lehnt der Verlag den Vorbehalt der Rechte ab, so liegt ein vertragsrechtliches Hindernis nach Absatz 2 vor.

Die entscheidende Frage ist ja, was der Fall ist, wenn es keine "geltende Sperrfrist" gibt. Dies ist der Fall bei Monographien und bei Zeitschriften, die kein Self-Archiving gestatten (weiße Verlage der SHERPA-ROMEO-Liste) oder die Einzelfallentscheidungen treffen.

Über Pre-Prints, Post-Prints oder Publisher's PDF schweigt sich die Weisung aus. Am ehesten wird man aber annehmen können, dass der NFR davon ausgeht, dass die Publikation in der Version erfolgt, wie sie publiziert wurde, also als Post-Print.

Der Autor hat also eine Absage kassiert, was nun? Gibt es eine klare Embargo-Policy des Verlags (z.B. Nature Group: 6 Monate Embargo, UoI Press: 12 months to 3 years), so ist diese einzuhalten unabhängig von ihrer Länge.

Besteht keine solche Regelung (also bei Monographien oder bei Einzelfallentscheidungen/"weißen" Verlagen), so dürfte der Autor gehalten sein, einen weiteren Versuch zu dokumentieren, eine einigermaßen akzeptable Embargo-Frist auszuhandeln, also z.B. 3 Jahre. Lässt sich der Verlag darauf ein, so gilt diese Frist.

Sagt der Verlag immer noch njet, gilt:

Artikel 5 Ausnahmen
1 Ist die Open-Access-Publikation gemäss den Vorschriften dieser Weisung aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so haben die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger den SNF im Rahmen der Berichterstattung auf Nachfrage zu informieren und zu dokumentieren.


Nur wenn der SFN nachfragt (ob er dies regelmäßig tut oder nach einem Jahr oder gar nicht, weiss nur er), sind die unternommenen Schritte zu berichten. Es ist davon auszugehen, dass der SFN erfolglose Versuche nicht sanktioniert, sofern der Autor nachweisen kann, dass er sich bemüht hat.

2 Kann die Open Access Verpflichtung mangels Möglichkeit der Hinterlegung auf einem Repository nicht erfüllt werden, ist der SNF ebenfalls im Sinne von Absatz 1 zu informieren.

Dazu siehe oben!

3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Beitragsreglements, insbesondere bezüglich berechtigter Geheimhaltungsinteressen.

Artikel 6 Publikationskosten
1 Die Open-Access-Publikation über die „green road“ (vgl. Art. 3 Abs. 2) bildet keine Grundlage für beitragsberechtigte Kosten für Forschungsgesuche.
2 Allfällige Kosten von Publikationen in referierten Open-Access-Zeitschriften („gold road“; vgl. Art. 3 Abs. 2) gehen grundsätzlich zu Lasten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger. Der SNF kann Ausnahmen bewilligen. Freischaltungsgebühren bei Abonnementen mit teilweise begrenztem elektronischen Zugang (Hybrid-Zeitschriften) gehen in keinem Fall zu Lasten des SNF.


Normalerweise zahlt also der SFN nicht für die Publikation in OA-Zeitschriften, die Publikationsgebühren verlangen. In keinem Fall zahlt er für Hybrid-Journale. Da nur in besonders gelagerten Einzelfällen die Hoffnung besteht, einen Artikel in einer OA-Zeitschrift wie PLoS unterzubringen, wirkt sich die Weisung nicht zugunsten dieses Modells aus. Besonders renommierte STM-Zeitschriften auf OA-Grundlage nehmen aber nun einmal Gebühren. Daher ist es für den Wissenschaftler günstiger, wenn er konventionell veröffentlicht und selbst-archiviert.

Artikel 7 Unterstützung des SNF
Bei sämtlichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen von Forschungsresultaten, die vom SNF gefördert worden sind, ist unabhängig von der Form der Veröffentlichung obligatorisch ein Hinweis auf die Unterstützung des Forschungsprojekts durch den SNF anzubringen (Art. 44 Abs. 1 Beitragsreglement).

Artikel 8 Inkrafttreten
1 Die vorliegende Weisung ist gestützt auf Artikel 46 des Reglements über die Gewährung von Beiträgen am 16. Oktober 2001 durch den Nationalen Forschungsrat am 4. Juli 2007 erlassen worden.
2 Sie tritt am 1. September 2007 in Kraft.


Fazit:

* Unklar ist, was für Monographien gilt.

* Unklar ist, ob die Weisung auch durch nicht begutachtete Pre-Prints erfüllt werden kann.

* Keine Vorschriften erfolgen leider über die Zugänglichkeit von Forschungsdaten.

* Keine Vorschriften erfolgen leider über die Verwendung freier Lizenzen (OA nur kostenfrei, nicht kompatibel mit der BBB-Definition von OA)

* Nachteilig ist ebenfalls, dass keine Garantien für die Möglichkeit der Selbst-Archivierung für alle Geförderten geschaffen werden, denn eine Archivierung auf der persönlichen Homepage ist nicht mit der Berliner Erklärung kompatibel.

* Hybride Verlagsangebote werden nicht unterstützt, entgeltbasierte OA-Zeitschriften nur in Einzelfällen.

* Existiert eine Embargo-Policy des Verlags, so ist diese im Zweifel gültig. Auch lange Fristen werden von der Weisung nicht verkürzt, sondern akzeptiert. Voraussetzung ist, dass der Forscher den Versuch unternommen hat, eine zeitgleiche Publikation sicherzustellen.

* Existiert keine Embargo-Policy des Verlags, so hat der Forscher auf Nachfrage lediglich den Verhandlungsversuch zu dokumentieren. Im Extremfall könnte der Verlag auch 5 oder 10 Jahre verlangen oder sich gar nicht auf Selbstarchivieren einlassen.

* Für OA-abgeneigte Verlage ergibt sich als Erfolgsstrategie:
- Ein fixiertes Embargo wird auf jeden Fall akzeptiert, wenn der Verlag ernsthaft deutlich macht, dass er bei einer kürzeren Frist auf die Publikation verzichten will.
- Besteht kein fixiertes Embargo, so ist es rational, sich an der oberen Grenze der gängigen Embargos zu orientieren. 2 Jahre (3 würden wohl als recht "gierig" empfunden) dürften auf jeden Fall akzeptabel sein, für eine kürzere Frist besteht kein Anreiz seitens des SNF.
* Kein OA bei Monographien.

Ausblick:

Wie auch bei allen anderen Geldgeber-Mandaten bleibt abzuwarten, wie es sich auswirkt. Grundsätzlich ist ein Mandat mit Mängeln besser als gar keines. Die Sprache des Schweizer NFR ist jedenfalls wesentlicher bestimmter als die doch sehr unverbindlichen Vorgaben der DFG.

http://de.wikisource.org/wiki/Adolph_Friedrich_Johann_Riedel

weist die bei Google vorhandenen Bände nach. Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/1317388/

 

twoday.net AGB

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