http://en.wikipedia.org/wiki/Help:Wikipedia:_The_Missing_Manual
Update: http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2009-January/date.html
Update: http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2009-January/date.html
KlausGraf - am Dienstag, 27. Januar 2009, 13:04 - Rubrik: English Corner
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Was unbequem ist, wird weggelöscht. Aber ganz schnell. Meinungsfreiheit (und besonnener Umgang mit einer Dissidenten-Minderheit) ist für die unerträgliche Adminclique ein Schimpfwort. Diese ist allein erleuchtet und darf sich im Licht der Wahrheit sonnen. Die Tyrannis der Administratoren und Administratorinnen (z.B. Felistoria, Henriette) der deutschsprachigen Wikipedia nimmt immer mehr groteske Züge an.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:LP#Diderot-Club
Resonanz auf diesen Beitrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Notizen#Feine_.22Presse.22_...
Zitat: "Ich weise mal auf die Möglichkeit einer Strafanzeige und einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinem Dienstherren hin."
Quod erat demonstrandum.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:LP#Diderot-Club
Resonanz auf diesen Beitrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Notizen#Feine_.22Presse.22_...
Zitat: "Ich weise mal auf die Möglichkeit einer Strafanzeige und einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinem Dienstherren hin."
Quod erat demonstrandum.
KlausGraf - am Dienstag, 27. Januar 2009, 10:47 - Rubrik: English Corner
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Peter Hirtle wrotes in the LibraryLawBlog:
A continuing source of controversy is the desire of some archives, libraries, and museums to control through contract the downstream use of reproductions and digital files of public domain items. A number of recent news items make me wonder if there is much of a future for this common practice:
First, a working group of the Max Planck Institute for the History of Science organized to address issues relating the to the use of images in scholarly research released early in January its final recommendations. While the report, "Scholarly Publishing and the Issues of Cultural Heritage: Fair Use, Reproduction Fees, and Copyrights," is concerned primarily with visual images, its conclusions would apply to all public domain archival material. Everyone should read it.
Among the many interesting recommendations for cultural institutions and scholars, perhaps the most important is the recognition that in order "to promote creative scholarship in the humanities and to foster a deeper understanding of cultural heritage, ...open access to visual sources not covered by copyright" is needed. That means that institutions should not use their ability to control access to limit non-commercial, scholarly use of public domain material.
The report also recommends that if scholars sign agreements to secure access to a public domain repository, they "must abide by the terms of use stipulated in the contract." Three relatively recent examples of users apparently ignoring the restrictions repositories attempt to place on the use of their holdings make me wonder whether there is any future for such restrictions:
The Center for History and New Media at George Mason University and the Internet Archive have announced a really interesting Mellon-funded pilot partnership to create an archival commons. As a pilot project, they are joining with the Zotero-Internet Archive New Orleans user group to develop a program in which individuals share primary source materials on New Orleans that they have collected. The announcement notes that they "are especially interested in material gathered from smaller archives in the New Orleans region that may now have limited access or even have been destroyed because of Hurricane Katrina." There is no mention in the announcement of possible limitations on use of these materials that may have been imposed by those same archives.
The Alexander Street Press has announced an expensive new digital collection on local history. The database consists of the images published in the local history books produced by Arcadia Publishing. It is quite likely that many of these images came from libraries and archives that in theory impose restrictions on downstream use, and they were provided for specific print runs. While seeking permission from authors to include their works, ASP is choosing to ignore archival ownership of the images and any restrictions on subsequent use that were imposed when reproductions were made. Instead of seeking permission (and paying additional fees), it is offering an "opt-out" program through which repositories can tell them not to include their images. (Let's hope that there are repositories that may actually own registered copyrights in some of these images. The copyright infringement fines they could secure would be substantial.)
The American Founding Era Digital Collection being offered by the University of Virginia Press is continuing to add to the digital versions of correspondence available through subscription. To the best of my knowledge, the initiative has neither contacted any of the repositories that originally provided copies of correspondence to the editorial team nor have offered to share revenues from the project. While it is possible that the original provisions of copies included permission to publish in electronic as well as print form, it is much more likely that permission was for print only (as was the case in Random House v RosettaBooks). I suspect that the project is ignoring rights accruing from physical ownership of the original material.
Given the that repository-based use restrictions are being ignored by scholars and at least two commercial products, one has to wonder what is the point of imposing them at all. Wouldn't scholarship be better-served if repositories sold reproductions for whatever the market would bear but allowed public domain material to be freely available via open access solutions? (my emphasis)
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/01/recent-news-on-open-access-to-archives.html
A continuing source of controversy is the desire of some archives, libraries, and museums to control through contract the downstream use of reproductions and digital files of public domain items. A number of recent news items make me wonder if there is much of a future for this common practice:
First, a working group of the Max Planck Institute for the History of Science organized to address issues relating the to the use of images in scholarly research released early in January its final recommendations. While the report, "Scholarly Publishing and the Issues of Cultural Heritage: Fair Use, Reproduction Fees, and Copyrights," is concerned primarily with visual images, its conclusions would apply to all public domain archival material. Everyone should read it.
Among the many interesting recommendations for cultural institutions and scholars, perhaps the most important is the recognition that in order "to promote creative scholarship in the humanities and to foster a deeper understanding of cultural heritage, ...open access to visual sources not covered by copyright" is needed. That means that institutions should not use their ability to control access to limit non-commercial, scholarly use of public domain material.
The report also recommends that if scholars sign agreements to secure access to a public domain repository, they "must abide by the terms of use stipulated in the contract." Three relatively recent examples of users apparently ignoring the restrictions repositories attempt to place on the use of their holdings make me wonder whether there is any future for such restrictions:
The Center for History and New Media at George Mason University and the Internet Archive have announced a really interesting Mellon-funded pilot partnership to create an archival commons. As a pilot project, they are joining with the Zotero-Internet Archive New Orleans user group to develop a program in which individuals share primary source materials on New Orleans that they have collected. The announcement notes that they "are especially interested in material gathered from smaller archives in the New Orleans region that may now have limited access or even have been destroyed because of Hurricane Katrina." There is no mention in the announcement of possible limitations on use of these materials that may have been imposed by those same archives.
The Alexander Street Press has announced an expensive new digital collection on local history. The database consists of the images published in the local history books produced by Arcadia Publishing. It is quite likely that many of these images came from libraries and archives that in theory impose restrictions on downstream use, and they were provided for specific print runs. While seeking permission from authors to include their works, ASP is choosing to ignore archival ownership of the images and any restrictions on subsequent use that were imposed when reproductions were made. Instead of seeking permission (and paying additional fees), it is offering an "opt-out" program through which repositories can tell them not to include their images. (Let's hope that there are repositories that may actually own registered copyrights in some of these images. The copyright infringement fines they could secure would be substantial.)
The American Founding Era Digital Collection being offered by the University of Virginia Press is continuing to add to the digital versions of correspondence available through subscription. To the best of my knowledge, the initiative has neither contacted any of the repositories that originally provided copies of correspondence to the editorial team nor have offered to share revenues from the project. While it is possible that the original provisions of copies included permission to publish in electronic as well as print form, it is much more likely that permission was for print only (as was the case in Random House v RosettaBooks). I suspect that the project is ignoring rights accruing from physical ownership of the original material.
Given the that repository-based use restrictions are being ignored by scholars and at least two commercial products, one has to wonder what is the point of imposing them at all. Wouldn't scholarship be better-served if repositories sold reproductions for whatever the market would bear but allowed public domain material to be freely available via open access solutions? (my emphasis)
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/01/recent-news-on-open-access-to-archives.html
KlausGraf - am Dienstag, 27. Januar 2009, 10:41 - Rubrik: English Corner
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Dass die Online-Ausgaben von Printmedien es nicht kapieren, dass zur Berichterstattung über Internetseiten auch die Angabe der Adresse gehört - geschenkt. Wenn aber auch ein Weblog wie
http://infobib.de/blog/2009/01/26/online-burger-archiv/
zu faul ist, die Adresse zu ergänzen, dann zeigt das die "Qualität" dieses Angebots.
Es geht um eine digitale Bibliothek zu Gottfried August Bürger, die erfreulicherweise Digitalisate (mit Wasserzeichen und dem üblichen Copyfraud: Nutzung nur zum persönlichen Gebrauch ist bei Public Domain zurückzuweisen) zugänglich macht:
http://www.eins.gottfried-august-buerger-molmerswende.de/
http://infobib.de/blog/2009/01/26/online-burger-archiv/
zu faul ist, die Adresse zu ergänzen, dann zeigt das die "Qualität" dieses Angebots.
Es geht um eine digitale Bibliothek zu Gottfried August Bürger, die erfreulicherweise Digitalisate (mit Wasserzeichen und dem üblichen Copyfraud: Nutzung nur zum persönlichen Gebrauch ist bei Public Domain zurückzuweisen) zugänglich macht:
http://www.eins.gottfried-august-buerger-molmerswende.de/
KlausGraf - am Dienstag, 27. Januar 2009, 10:25 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Gloucestershire County Council is giving specialist collectors the chance to buy spare and unused books and texts that are gathering dust in the county’s libraries.
The items going on sale are either duplicates, unused and/or in poor and deteriorating condition. None of them directly relate to the county’s history or heritage. The money raised from the sale will be used to maintain and improve Gloucestershire’s library service.
The decision to sell these books has come about following a review of stock at Cheltenham and Gloucester libraries.
The items are being sold by The Cotswold Auction Company, who have salerooms in Cirencester, Cheltenham and Gloucester. The sales catalogue can be viewed at www.cotswoldauction.co.uk from March 7th. The books will go on sale on March 17th at the Cheltenham saleroom, Chapel Walk. They include: - Wisden Cricketers’ Almanac (various years from 1864) - London Illustrated News (1842-1910) - Runs of antiquarian journals, e.g. Archaeologia (114 volumes) - A “Palestine Collection” of never used 19th century topological literature (350 volumes) - An “American Civil War Collection” 19th century (50 volumes).
Letters have been sent to Cheltenham and Gloucester City Museum in advance of these items appearing in the sales catalogue, so that they are aware of the opportunity to purchase these items.
Trevor Allen from Gloucestershire County Council’s Libraries & Information said: “All of these books and texts are either duplicates, unused or in a poor condition. They are taking up space in Gloucester and Cheltenham library and even though the items are listed on the public catalogue, very few people, if any in most cases, are getting any use or pleasure out of them.
http://www.stroudnewsandjournal.co.uk/news/4071496.Books_set_to_find_loving_home/
The items going on sale are either duplicates, unused and/or in poor and deteriorating condition. None of them directly relate to the county’s history or heritage. The money raised from the sale will be used to maintain and improve Gloucestershire’s library service.
The decision to sell these books has come about following a review of stock at Cheltenham and Gloucester libraries.
The items are being sold by The Cotswold Auction Company, who have salerooms in Cirencester, Cheltenham and Gloucester. The sales catalogue can be viewed at www.cotswoldauction.co.uk from March 7th. The books will go on sale on March 17th at the Cheltenham saleroom, Chapel Walk. They include: - Wisden Cricketers’ Almanac (various years from 1864) - London Illustrated News (1842-1910) - Runs of antiquarian journals, e.g. Archaeologia (114 volumes) - A “Palestine Collection” of never used 19th century topological literature (350 volumes) - An “American Civil War Collection” 19th century (50 volumes).
Letters have been sent to Cheltenham and Gloucester City Museum in advance of these items appearing in the sales catalogue, so that they are aware of the opportunity to purchase these items.
Trevor Allen from Gloucestershire County Council’s Libraries & Information said: “All of these books and texts are either duplicates, unused or in a poor condition. They are taking up space in Gloucester and Cheltenham library and even though the items are listed on the public catalogue, very few people, if any in most cases, are getting any use or pleasure out of them.
http://www.stroudnewsandjournal.co.uk/news/4071496.Books_set_to_find_loving_home/
KlausGraf - am Dienstag, 27. Januar 2009, 09:58 - Rubrik: English Corner
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Etliche deutsche Wikipedianer führen derzeit einen Kreuzzug gegen den niederländischen Künstler Peter Klashorst, der besonders gern junge Nackedeis fotografiert und malt. Es geht also um "Kinderpronographie". Die Relevanz des Fotografen wird trotz mehrfacher Auszeichnungen bezweifelt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Löschkandidaten/17._Januar_2009#Peter_Klashorst_.28bleibt.29
"Die angebliche Kunst dieses weißen Herrn ist nichts anderes als pädophile Pornographie, die bestenfalls strafrechtlich relevant ist; sie ist in höchstem Maße rassistisch, sexistisch und faschistoid", schäumt da etwa EvaK.
Auf Commons gibt es eine Fülle von Löschanträgen, siehe z.B.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump#Canvassing
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Löschkandidaten/17._Januar_2009#Peter_Klashorst_.28bleibt.29
"Die angebliche Kunst dieses weißen Herrn ist nichts anderes als pädophile Pornographie, die bestenfalls strafrechtlich relevant ist; sie ist in höchstem Maße rassistisch, sexistisch und faschistoid", schäumt da etwa EvaK.
Auf Commons gibt es eine Fülle von Löschanträgen, siehe z.B.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump#Canvassing
"Die 1964 gegründete Brüder-Busch-Gesellschaft hat in dem ihr angegliederten BrüderBuschArchiv in drei Jahrzehnten eine umfangreiche Sammlung von Noten, Briefen, Programmen, Fotographien, Bildern, Büchern und Tonaufnahmen angelegt, die Leben und Wirken des Dirigenten Fritz Busch (1890-1951), des Geigers und Komponisten Adolf Busch (1891-1952), des Schauspielers Willi Busch (1893-1951), des Cellisten Hermann Busch (1897-1975) und des Pianisten und Komponisten Heinrich Busch (1900-1929) dokumentiert.
Die enge persönliche wie künstlerische Beziehung zwischen Max Reger und insbesondere den 1933 emigrierten Fritz und Adolf Busch, die weit über Regers Tod im Jahre 1916 hinaus bis heute reichende Folgen für Rezeption und Interpretation seiner Werke hatte, ließ eine Verbindung mit dem MRI geeignet erscheinen, um die wissenschaftliche Auswertung der gesammelten Materialien zu fördern. Bei der Mitgliederversammlung im Herbst 1995 beschloss die Brüder-Busch-Gesellschaft, der auch Nachkommen der Familien Busch angehören, die Übergabe des Archivs - zunächst als Dauerleihgabe, seit 2003 als Zustiftung - an das MRI. Seit dessen Umzug in die Alte Karlsburg Durlach ist auch das BrüderBuschArchiv in diesen Räumlichkeiten untergebracht und Forschern, Künstlern und sonstigen Interessenten zugänglich. Teil des BrüderBuschArchivs ist die BrüderBuschGedenkstätte in Siegen....."
Quelle:
http://www1.karlsruhe.de/Kultur/Max-Reger-Institut/de/busch.php
Die enge persönliche wie künstlerische Beziehung zwischen Max Reger und insbesondere den 1933 emigrierten Fritz und Adolf Busch, die weit über Regers Tod im Jahre 1916 hinaus bis heute reichende Folgen für Rezeption und Interpretation seiner Werke hatte, ließ eine Verbindung mit dem MRI geeignet erscheinen, um die wissenschaftliche Auswertung der gesammelten Materialien zu fördern. Bei der Mitgliederversammlung im Herbst 1995 beschloss die Brüder-Busch-Gesellschaft, der auch Nachkommen der Familien Busch angehören, die Übergabe des Archivs - zunächst als Dauerleihgabe, seit 2003 als Zustiftung - an das MRI. Seit dessen Umzug in die Alte Karlsburg Durlach ist auch das BrüderBuschArchiv in diesen Räumlichkeiten untergebracht und Forschern, Künstlern und sonstigen Interessenten zugänglich. Teil des BrüderBuschArchivs ist die BrüderBuschGedenkstätte in Siegen....."
Quelle:
http://www1.karlsruhe.de/Kultur/Max-Reger-Institut/de/busch.php
Wolf Thomas - am Montag, 26. Januar 2009, 19:25 - Rubrik: Musikarchive
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"Die Österreichische Friedrich und Lillian Kiesler-Privatstiftung hat 1997 von Lillian Kiesler über 2500 Arbeiten auf Papier sowie an die 15000 Fotos und zahlreiche Dokumente und sekundäre Archivalien zum Leben und Werk Friedrich Kieslers erworben. Die Bestände des Archivs umfassen Zeichnungen, Skizzen und Pläne sowie Briefe und theoretische Texte von den 20er bis in die 60er Jahre. Die weitgehend unpublizierten Materialien ermöglichen vielfältige Einblicke in Kieslers visionäre Konzepte, in seine Arbeitsweise, vor allem aber in sein grenzüberschreitendes Denken.
Kieslers Bedeutung als Schlüsselfigur der Kunst- und Architektur-Avantgarde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zeigt sich in der umfassenden Korrespondenz mit renommierten Künstlern und Persönlichkeiten des kulturellen Lebens wie etwa Marcel Duchamp, Piet Mondrian, Theo van Doesburg, Max Ernst, Hans Arp, Peggy Guggenheim u.v.a. ...."
Quelle: Homepage der Stiftung: http://www.kiesler.org/
Kieslers Bedeutung als Schlüsselfigur der Kunst- und Architektur-Avantgarde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zeigt sich in der umfassenden Korrespondenz mit renommierten Künstlern und Persönlichkeiten des kulturellen Lebens wie etwa Marcel Duchamp, Piet Mondrian, Theo van Doesburg, Max Ernst, Hans Arp, Peggy Guggenheim u.v.a. ...."
Quelle: Homepage der Stiftung: http://www.kiesler.org/
Wolf Thomas - am Montag, 26. Januar 2009, 19:24 - Rubrik: Architekturarchive
" ..... Seine rund eine Million Spickzettel hat der mecklenburgische
Volkskundler Richard Wossidlo (1859-1939) noch selbst fein
säuberlich sortiert und in Holzkästen aufbewahrt. Viele enthalten
nur ein paar flüchtig hingeschriebene Bemerkungen über Sitten und
Gebräuche seiner Landsleute, andere ausführlichere Beschreibungen, meist auf platt. ....."
Quelle:
http://www.pr-inside.com/de/kulturerbe-auf-einer-million-spickzetteln-r1025672.htm
Volkskundler Richard Wossidlo (1859-1939) noch selbst fein
säuberlich sortiert und in Holzkästen aufbewahrt. Viele enthalten
nur ein paar flüchtig hingeschriebene Bemerkungen über Sitten und
Gebräuche seiner Landsleute, andere ausführlichere Beschreibungen, meist auf platt. ....."
Quelle:
http://www.pr-inside.com/de/kulturerbe-auf-einer-million-spickzetteln-r1025672.htm
Wolf Thomas - am Montag, 26. Januar 2009, 19:16 - Rubrik: Literaturarchive
" ..... Das Gemälde wird auf dem Pariser Salon von 1831 ausgestellt und vom König Louis-Philippe gekauft, der es übrigens bald aus Angst vor seinem möglichen Einfluss auf das Volk im Staatsarchiv verschwinden läßt. Nach 1855 taucht das Gemälde sporadisch wieder auf, doch erst 1874 wird es endgültig im Louvre ausgestellt. ....."
Quelle: http://www.arte.tv/de/europa/karambolage/2414774.html
Quelle: http://www.arte.tv/de/europa/karambolage/2414774.html
Wolf Thomas - am Montag, 26. Januar 2009, 18:23 - Rubrik: Miscellanea
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Im SLUB-Personen-Wiki werden Daten zu folgenden Archivierenden gesammelt und aufbereitet, die einen Bezug zu Beständen und Sammlungsaufträgen der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek ( http://www.slub-dresden.de ) aufweisen:
Arras, Paul: deutscher Lehrer, Archivar und Heimatforscher 1900 - 1929 Stadtarchivar in Bautzen
Beschorner, Hans: Archivar in Dresden
Beutel, Georg Wilhelm: Historiker, Archivar, Bibliothekar
Beyer, Peter: 1961-1977 Archivar im Stadtarchiv Leipzig
Blaschke, Karlheinz: Archivar u. Historiker
Boer, Elisabeth: Historikerin und Archivarin
Brabant, Artur: Archivar in Dresden
Brauer, Adalbert: Historiker u. Archivar
Engelhardt, Karl August: 1810 Adjunkt des Archivars bei der geheimen Kriegskanzlei, Archivar der Verwaltung des geheimen Kriegsratskollegiums, Kriegsministerialarchivar und Sekretär im Kriegsministerium
Ermisch, Hubert: Historiker, Bibliothekar u. Archivar
Förstemann, Ernst Wilhelm: deutscher Archivar, Bibliothekar und Historiker
Glafey,Adam Friedrich: Archivar in Dresden
Groß, Reiner: Historiker u. Archivar
Haupt, Walther: Archivar, Historiker u. Numismatiker in Görlitz
Jecht, Richard: Historiker u. Archivar
Köhler, Adolph Hermann: Archivar
Kretzschmar, Hellmut: Historiker u. Archivar in Dresden
Kroker, Ernst: Bibliothekar, Archivar, Historiker
Kübler, Thomas: Archivar, 1993 Diplomarchivar, wissenschaftlicher Facharchivar
Lippert, Woldemar: Lehrer u. Archivar
Mocker, Heinz: Archivar, Redakteur und Genealoge
Müller, Josef: Dt. Kunsthistoriker und Archivar 1938-1939 Stadtarchivar in Chemnitz
Ohnsorge, Werner: Archivar u. Byzantinist
Pietsch, Ernst: Archivar u. Museumsdirektor in Plauen
Reinhardt, Johann Friedrich: Archivar
Richter, Ludwig Otto: Historiker, Bibliothekar, Archivar
Schellhas, Walter: Archivar u. Bibliothekar
Schmidt, Berthold: Archivar
Schmidt, Gerhard: Historiker u. Archivar in Dresden
Schubert, Georg Heinrich: Archivar
Uhlig, Paul Georg: Stadtbibliothekar u. -archivar, Heimatschriftsteller in Kamenz
Vehse, Carl Eduard: Archivar am Hauptstaatsarchiv in Dresden
Wahle, Julius: Archivar
Walcha, Otto: Porzellanmanufaktur Meißen (Archivar)
Weck, Anton: Archivar u. Chronist in Dresden
Link zum Wiki
Beurteilung des Wiki s.
http://archiv.twoday.net/stories/5410519/
Arras, Paul: deutscher Lehrer, Archivar und Heimatforscher 1900 - 1929 Stadtarchivar in Bautzen
Beschorner, Hans: Archivar in Dresden
Beutel, Georg Wilhelm: Historiker, Archivar, Bibliothekar
Beyer, Peter: 1961-1977 Archivar im Stadtarchiv Leipzig
Blaschke, Karlheinz: Archivar u. Historiker
Boer, Elisabeth: Historikerin und Archivarin
Brabant, Artur: Archivar in Dresden
Brauer, Adalbert: Historiker u. Archivar
Engelhardt, Karl August: 1810 Adjunkt des Archivars bei der geheimen Kriegskanzlei, Archivar der Verwaltung des geheimen Kriegsratskollegiums, Kriegsministerialarchivar und Sekretär im Kriegsministerium
Ermisch, Hubert: Historiker, Bibliothekar u. Archivar
Förstemann, Ernst Wilhelm: deutscher Archivar, Bibliothekar und Historiker
Glafey,Adam Friedrich: Archivar in Dresden
Groß, Reiner: Historiker u. Archivar
Haupt, Walther: Archivar, Historiker u. Numismatiker in Görlitz
Jecht, Richard: Historiker u. Archivar
Köhler, Adolph Hermann: Archivar
Kretzschmar, Hellmut: Historiker u. Archivar in Dresden
Kroker, Ernst: Bibliothekar, Archivar, Historiker
Kübler, Thomas: Archivar, 1993 Diplomarchivar, wissenschaftlicher Facharchivar
Lippert, Woldemar: Lehrer u. Archivar
Mocker, Heinz: Archivar, Redakteur und Genealoge
Müller, Josef: Dt. Kunsthistoriker und Archivar 1938-1939 Stadtarchivar in Chemnitz
Ohnsorge, Werner: Archivar u. Byzantinist
Pietsch, Ernst: Archivar u. Museumsdirektor in Plauen
Reinhardt, Johann Friedrich: Archivar
Richter, Ludwig Otto: Historiker, Bibliothekar, Archivar
Schellhas, Walter: Archivar u. Bibliothekar
Schmidt, Berthold: Archivar
Schmidt, Gerhard: Historiker u. Archivar in Dresden
Schubert, Georg Heinrich: Archivar
Uhlig, Paul Georg: Stadtbibliothekar u. -archivar, Heimatschriftsteller in Kamenz
Vehse, Carl Eduard: Archivar am Hauptstaatsarchiv in Dresden
Wahle, Julius: Archivar
Walcha, Otto: Porzellanmanufaktur Meißen (Archivar)
Weck, Anton: Archivar u. Chronist in Dresden
Link zum Wiki
Beurteilung des Wiki s.
http://archiv.twoday.net/stories/5410519/
Wolf Thomas - am Montag, 26. Januar 2009, 18:22 - Rubrik: Personalia
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Das Archiv ist in Gefahr!
Das einzigartige Lateinamerika-Archiv des FDCL e.V. - in den Papiercontainer ?!?
... damit es nicht so endet, brauchen wir Hilfe!
Seit 34 Jahren wird die erstaunliche Leistung des Archivs mit minimalen finanziellen Mitteln und viel ehrenamtlicher Hilfe bewerkstelligt - aber nun stoßen wir an unsere Grenzen: das Archiv erhält keine finanzielle Mittel mehr und ist nun gänzlich auf Spenden angewiesen.
Wir können mit ehrenamtlicher Arbeit vieles auffangen, aber dennoch gibt es Kosten, die mit Idealismus, Hingabe und Anerkennung nicht beglichen werden können: Büromaterialien, Miete, Strom, Abonnements... und vielleicht auch mal eine Bücher-Akquise, die wir nicht geschenkt bekommen...
An dieser Stelle ein Dank für alle Material-, Sach- und Geldspenden, die wir in den letzten 30 Jahren erhalten haben: dies war von jeher ein unersetzlicher Beitrag für den Aufbau und den Erhalt des FDCL-Archivs.
Wir bitten alle, die ein solches Archiv zu schätzen wissen, es gerne nutzen und für wichtig halten, diese Meinung in eine konkrete Unterstützung umzusetzen! Das Archiv und damit auch ein einmaliger Ort der politischen Auseinandersetzung ist in seiner Existenz bedroht.
Noch nicht einmal 35 Jahre alt und schon sterben ?!?
... helft uns, dieses Schicksal für das Archiv zu vermeiden !!!
_____________________________________________________________________
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile Lateinamerika e.V. (FDCL) Centro de Investigación y Documentación Chile América Latina (FDCL)
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin
ALEMANIA
Tel: 030/693 40 29
Fax: 030/692 65 90
Mail: archiv@fdcl.org
Internet: www.fdcl.org
Vereinsregister-Nr. 5010 Nz * Amtsgericht Charlottenburg * 1.Vorsitzende Petra Schlagenhauf
Das einzigartige Lateinamerika-Archiv des FDCL e.V. - in den Papiercontainer ?!?
... damit es nicht so endet, brauchen wir Hilfe!
Seit 34 Jahren wird die erstaunliche Leistung des Archivs mit minimalen finanziellen Mitteln und viel ehrenamtlicher Hilfe bewerkstelligt - aber nun stoßen wir an unsere Grenzen: das Archiv erhält keine finanzielle Mittel mehr und ist nun gänzlich auf Spenden angewiesen.
Wir können mit ehrenamtlicher Arbeit vieles auffangen, aber dennoch gibt es Kosten, die mit Idealismus, Hingabe und Anerkennung nicht beglichen werden können: Büromaterialien, Miete, Strom, Abonnements... und vielleicht auch mal eine Bücher-Akquise, die wir nicht geschenkt bekommen...
An dieser Stelle ein Dank für alle Material-, Sach- und Geldspenden, die wir in den letzten 30 Jahren erhalten haben: dies war von jeher ein unersetzlicher Beitrag für den Aufbau und den Erhalt des FDCL-Archivs.
Wir bitten alle, die ein solches Archiv zu schätzen wissen, es gerne nutzen und für wichtig halten, diese Meinung in eine konkrete Unterstützung umzusetzen! Das Archiv und damit auch ein einmaliger Ort der politischen Auseinandersetzung ist in seiner Existenz bedroht.
Noch nicht einmal 35 Jahre alt und schon sterben ?!?
... helft uns, dieses Schicksal für das Archiv zu vermeiden !!!
_____________________________________________________________________
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile Lateinamerika e.V. (FDCL) Centro de Investigación y Documentación Chile América Latina (FDCL)
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin
ALEMANIA
Tel: 030/693 40 29
Fax: 030/692 65 90
Mail: archiv@fdcl.org
Internet: www.fdcl.org
Vereinsregister-Nr. 5010 Nz * Amtsgericht Charlottenburg * 1.Vorsitzende Petra Schlagenhauf
Bernd Hüttner - am Montag, 26. Januar 2009, 16:38 - Rubrik: Archive von unten
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Papst und Teufel
Die Archive des Vatikan und das Dritte Reich
C. H. Beck Verlag, München, 2008
Gebunden, 360 Seiten, 24,90 EUR
Klappentext
Der Umgang des Heiligen Stuhls mit Weimarer Republik und "Drittem Reich" ist von Spekulationen und Mythen umrankt. Nach fast siebzig Jahren wurden endlich die entscheidenden Akten für die Zeit bis 1939 freigegeben. Damit werden erstmals die harten Kämpfe hinter den hohen Mauern des Vatikans sichtbar. Philosemiten und Antisemiten, geschmeidige Diplomaten und dogmatische Fundamentalisten, selbstbewusste Bischöfe vor Ort und mächtige Kardinäle in Rom rangen um den richtigen Umgang mit den Mächten der Moderne: Liberalismus, Kommunismus, Faschismus und Nationalsozialismus. Hubert Wolf erklärt, warum eine philosemitische Vereinigung aufgelöst, gleichzeitig aber der Antisemitismus verurteilt wurde, wie es 1933 zum Konkordat mit dem "Dritten Reich" kam, warum Hitlers "Mein Kampf" nicht verboten wurde und wie es sich mit dem päpstlichen "Schweigen" zur Judenverfolgung verhält.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.01.2009
Als "überlegt und verständlich geschrieben" lobt der hier rezensierende Historiker Karl-Joseph Hummel Hubert Wolfs Buch über das Verhältnis des Vatikans zum nationalsozialistischen Deutschland. Dabei stellt Hummel vor allem den Titel richtig: Es gehe in diesem Buch weniger um den Papst Pius XI. als um seinen Nuntius in Deutschland, Eugenio Pacelli, den späteren Pius XII. Auch behandele Wolf nicht den Zeitraum der nationalsozialistischen Herrschaft, sondern die Jahre 1917 bis 1939. Trotzdem verdankt Hummel dem Buch "tiefe Einblicke" in die innervatikanische Auseinandersetzung, und er hat gelernt, dass es keinen Handel zwischen Katholischer Kirche und Drittem Reich in Sachen Ermächtigungsgesetz, Verurteilung des Nationalsozialismus und Reichskonkordat gegeben hat.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 22.12.2008
....
weiter auf:
http://www.perlentaucher.de/buch/30553.html
Die Archive des Vatikan und das Dritte Reich
C. H. Beck Verlag, München, 2008
Gebunden, 360 Seiten, 24,90 EUR
Klappentext
Der Umgang des Heiligen Stuhls mit Weimarer Republik und "Drittem Reich" ist von Spekulationen und Mythen umrankt. Nach fast siebzig Jahren wurden endlich die entscheidenden Akten für die Zeit bis 1939 freigegeben. Damit werden erstmals die harten Kämpfe hinter den hohen Mauern des Vatikans sichtbar. Philosemiten und Antisemiten, geschmeidige Diplomaten und dogmatische Fundamentalisten, selbstbewusste Bischöfe vor Ort und mächtige Kardinäle in Rom rangen um den richtigen Umgang mit den Mächten der Moderne: Liberalismus, Kommunismus, Faschismus und Nationalsozialismus. Hubert Wolf erklärt, warum eine philosemitische Vereinigung aufgelöst, gleichzeitig aber der Antisemitismus verurteilt wurde, wie es 1933 zum Konkordat mit dem "Dritten Reich" kam, warum Hitlers "Mein Kampf" nicht verboten wurde und wie es sich mit dem päpstlichen "Schweigen" zur Judenverfolgung verhält.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.01.2009
Als "überlegt und verständlich geschrieben" lobt der hier rezensierende Historiker Karl-Joseph Hummel Hubert Wolfs Buch über das Verhältnis des Vatikans zum nationalsozialistischen Deutschland. Dabei stellt Hummel vor allem den Titel richtig: Es gehe in diesem Buch weniger um den Papst Pius XI. als um seinen Nuntius in Deutschland, Eugenio Pacelli, den späteren Pius XII. Auch behandele Wolf nicht den Zeitraum der nationalsozialistischen Herrschaft, sondern die Jahre 1917 bis 1939. Trotzdem verdankt Hummel dem Buch "tiefe Einblicke" in die innervatikanische Auseinandersetzung, und er hat gelernt, dass es keinen Handel zwischen Katholischer Kirche und Drittem Reich in Sachen Ermächtigungsgesetz, Verurteilung des Nationalsozialismus und Reichskonkordat gegeben hat.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 22.12.2008
....
weiter auf:
http://www.perlentaucher.de/buch/30553.html
Bernd Hüttner - am Montag, 26. Januar 2009, 16:23 - Rubrik: Kirchenarchive
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Der SPIEGEL 5/2009 S. 123 berichtet unter dem irreführenden Titel "Fluch der guten Tat" kurz über das BGH-Urteil zur Editio princeps. Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5467143/
"Diejenigen, die ihre Archive öffnen, werden bestraft", sagt der Vorsitzende der Sing-Akademie, Georg Graf zu Castell-Castell.
Wer Kulturgut als beliebig kommerziell nutzbare Ware sieht, mag die Verweigerung eines wissenschaftspolitisch außerordentlich fragwürdigen Schutzrechts so sehen. Die (europaweite) Gewährung dieses Rechts stützt sich auf eine empirisch leicht widerlegbare Anreiztheorie: Das Schutzrecht soll dazu anspornen, Unveröffentlichtes (genauer: nicht Erschienenes) zu publizieren. Die meisten Staaten dieser Erde (einschließlich der USA und der Schweiz) kennen aber kein solches Recht, obwohl in ihnen nicht weniger Editionen erscheinen als hierzulande. Es bestehen für mich auch gravierende Bedenken, ob die Vorschrift mit Art. 5 GG vereinbar ist, schließlich hindert das Recht den wissenschaftlichen Fortschritt, wenn es verhindert, dass eine wissenschaftlich wertvollere Zweitedition erscheinen kann.
http://archiv.twoday.net/stories/5467143/
"Diejenigen, die ihre Archive öffnen, werden bestraft", sagt der Vorsitzende der Sing-Akademie, Georg Graf zu Castell-Castell.
Wer Kulturgut als beliebig kommerziell nutzbare Ware sieht, mag die Verweigerung eines wissenschaftspolitisch außerordentlich fragwürdigen Schutzrechts so sehen. Die (europaweite) Gewährung dieses Rechts stützt sich auf eine empirisch leicht widerlegbare Anreiztheorie: Das Schutzrecht soll dazu anspornen, Unveröffentlichtes (genauer: nicht Erschienenes) zu publizieren. Die meisten Staaten dieser Erde (einschließlich der USA und der Schweiz) kennen aber kein solches Recht, obwohl in ihnen nicht weniger Editionen erscheinen als hierzulande. Es bestehen für mich auch gravierende Bedenken, ob die Vorschrift mit Art. 5 GG vereinbar ist, schließlich hindert das Recht den wissenschaftlichen Fortschritt, wenn es verhindert, dass eine wissenschaftlich wertvollere Zweitedition erscheinen kann.
KlausGraf - am Montag, 26. Januar 2009, 10:01 - Rubrik: Archivrecht
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Scans: http://www.pgdp.org/ols/tools/biblio.php?id=46eaf22295dc3
E-Text: http://www.gutenberg.org/etext/27206
E-Text: http://www.gutenberg.org/etext/27206
KlausGraf - am Montag, 26. Januar 2009, 08:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Präsentationen einer HBZ-Tagung
http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/tagungen/berlin6/
Harald Müller befasst sich mit Rechtsfragen (unbekannte Nutzungsarten, Terminalnutzung, Vergütungsanspruch und Linuxklausel). Zitat:
Andererseits hat jeder Urheber
bis Ende 2008 das Recht, dieser Rückwirkung zu widersprechen. Demgemäß lassen
zahlreiche wissenschaftliche Autoren ihren früheren Verlagen einen Widerspruch
zukommen. Sie beabsichtigen nämlich, ihre Werke im Sinne von Open Access auf
einem Dokumentenserver ihrer Hochschule frei verfügbar zu machen. Das Ergebnis
dieser, von Fachgesellschaften und Wissenschaftsorganisationen unterstützten
Aktionen ist jedoch sehr enttäuschend. Die Verlage reagieren durchweg negativ,
drohen sogar in Einzelfällen ihren Autoren mit einem Gerichtsverfahren.
http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/tagungen/berlin6/Vortrag_%20Mueller_hbz_11112008.pdf
http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/tagungen/berlin6/
Harald Müller befasst sich mit Rechtsfragen (unbekannte Nutzungsarten, Terminalnutzung, Vergütungsanspruch und Linuxklausel). Zitat:
Andererseits hat jeder Urheber
bis Ende 2008 das Recht, dieser Rückwirkung zu widersprechen. Demgemäß lassen
zahlreiche wissenschaftliche Autoren ihren früheren Verlagen einen Widerspruch
zukommen. Sie beabsichtigen nämlich, ihre Werke im Sinne von Open Access auf
einem Dokumentenserver ihrer Hochschule frei verfügbar zu machen. Das Ergebnis
dieser, von Fachgesellschaften und Wissenschaftsorganisationen unterstützten
Aktionen ist jedoch sehr enttäuschend. Die Verlage reagieren durchweg negativ,
drohen sogar in Einzelfällen ihren Autoren mit einem Gerichtsverfahren.
http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/tagungen/berlin6/Vortrag_%20Mueller_hbz_11112008.pdf
KlausGraf - am Montag, 26. Januar 2009, 08:33 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 26. Januar 2009, 08:23 - Rubrik: English Corner
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Die "Süddeutsche" weist auf diese Ausstellung hin (Link): " ..... Der Künstler Peter Piller, der im Jahr 1968 im Hunsrück geboren wurde und heute ein mit Preisen überhäufter Professor der Leipziger Hochschule für Graphik und Buchkunst ist, er sagt: "Alle Entdeckungen habe ich vor der Haustür gemacht." Und: "Langeweile ist nur eine Grundierung, die es dem Erstaunlichen, Interessanten, Unwahrscheinlichen ermöglicht, hervorzutreten." .....
Dabei ist Peter Piller kein Zyniker, er macht sich nicht lustig über die Bizarrerien, die abseits der Metropolen passieren (Arno Schmidt: "Und was heißt schon New York? Großstadt ist Großstadt; ich war oft genug in Hannover"). Das zeigt seine liebevoll klassifizierte Serie "Von Erde schöner": ein Archiv von Helikopteraufnahmen bundesdeutscher Eigenheime, um die 12000 Fotografien, die ihm in die Hände fielen......
Homepage des Künstlers: http://www.peterpiller.de/
Dabei ist Peter Piller kein Zyniker, er macht sich nicht lustig über die Bizarrerien, die abseits der Metropolen passieren (Arno Schmidt: "Und was heißt schon New York? Großstadt ist Großstadt; ich war oft genug in Hannover"). Das zeigt seine liebevoll klassifizierte Serie "Von Erde schöner": ein Archiv von Helikopteraufnahmen bundesdeutscher Eigenheime, um die 12000 Fotografien, die ihm in die Hände fielen......
Homepage des Künstlers: http://www.peterpiller.de/
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:19 - Rubrik: Veranstaltungen
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KlausGraf - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:18 - Rubrik: Webarchivierung
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In der Episode "Wer war der letzte Deutsche Kaiser?: Wilhelm II." der Reportagereihe für Kinder:
"Einen Eindruck von der Kindheit eines Kaisers bekommt Willi im Geheimen Staatsarchiv in Berlin. Dort werden Malbücher, Stundenpläne und Briefe des kleinen Prinzen, der als 29-Jähriger Kaiser wurde, aufbewahrt. "
Quelle: Cinefacts
"Einen Eindruck von der Kindheit eines Kaisers bekommt Willi im Geheimen Staatsarchiv in Berlin. Dort werden Malbücher, Stundenpläne und Briefe des kleinen Prinzen, der als 29-Jähriger Kaiser wurde, aufbewahrt. "
Quelle: Cinefacts
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:14 - Rubrik: Wahrnehmung
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"Der Mensch ist ein Archiv seiner eigenen Geschichte."
Friedrich Rösing, Professor für forensische Anthropologie an der Universität Ulm.
Quelle: Thüringer Allgemeine
Friedrich Rösing, Professor für forensische Anthropologie an der Universität Ulm.
Quelle: Thüringer Allgemeine
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:12 - Rubrik: Wahrnehmung
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Anja Silja im Tagesspiegel-Interview (Link) auf die Frage "Haben Sie die Entwicklung der Bayreuther Festspiele verfolgt? Mit Wielands Tod 1966 sind Sie dort nicht mehr aufgetreten, haben nie wieder Wagner gesungen.": "Ich bin mit Eva Wagner-Pasquier befreundet, insofern wünsche ich ihr als Festspielleiterin von Herzen alles Gute. Ansonsten kann ich wenig dazu sagen. Sicher hat sich Bayreuth verändert. Als ich für die Festspiele zum ersten Mal vorgesungen habe, war ich 15 und völlig unbelastet. Bayreuth, das war für mich der Ort, an dem man eben Wagner singt. Ich habe gar nicht begriffen, dass Menschen auf Knien den Grünen Hügel hochgerutscht sind. 1960, als ich als Senta debütiert habe, gab es im Festspielhaus noch eine Zimmertür, da stand ganz normal „Richard Wagner“ drauf. Gespenstisch. Später wurde diese Tür verglast und noch später ist sie dann verschwunden, ab zur Rettung in irgendein Archiv. Das ist doch ein schönes Bild für unser Verhältnis nicht nur zur Wagner-Kunst. Die Dinge entfremden sich uns. "
Fragen über Fragen, wenn man Analogien zulässt: Entfremdet sich "Archivgut" im "Archiv" ? Ist die Entfremdung der Archivalien in Archiv nun positiv oder negativ ? Wie ist dieser Entfremdung zu begegnen ?
Fragen über Fragen, wenn man Analogien zulässt: Entfremdet sich "Archivgut" im "Archiv" ? Ist die Entfremdung der Archivalien in Archiv nun positiv oder negativ ? Wie ist dieser Entfremdung zu begegnen ?
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:10 - Rubrik: Miscellanea
" ..... Um ein Archiv reicher ist seit heute die Speicherstadt Nord in Coerde. Die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft (WLV) hat den ehemaligen Silospeicher für die LWL-Archäologie für Westfalen und die Altertumskommission für Westfalen umgebaut und ihn heute übergeben. ......
Fünf Vollgeschosse kann das Archiv heute nutzen, von denen der LWL die zweite bis fünfte Etage langfristig angemietet hat. Hier haben die Zentrale der Archäologie für Westfalen und die Abteilungen Mittelalter- und Neuzeitarchäologie sowie Provinzialrömische Archäologie ihre neue Bleibe gefunden. Außerdem hat dort die Geschäftsstelle der Altertumskommission für Westfalen ihre neue Adresse. Rund 2.800 Quadratmeter messen die 60 Archiv- und Nebenräume sowie die Büros für rund 40 Mitarbeiter.
Schmuckstück des Hauses ist die Bibliothek im Dachgeschoss mit fast 50.000 Bänden. In der Spezialbibliothek zur westfälischen Archäologie und Geschichte stehen nun moderne Arbeitsplätze mit Computern auch externen Bibliotheksnutzern für die Internet-Recherche und zur Verfügung. ....."
Quelle: http://www.echo-muenster.de/node/48365
Fünf Vollgeschosse kann das Archiv heute nutzen, von denen der LWL die zweite bis fünfte Etage langfristig angemietet hat. Hier haben die Zentrale der Archäologie für Westfalen und die Abteilungen Mittelalter- und Neuzeitarchäologie sowie Provinzialrömische Archäologie ihre neue Bleibe gefunden. Außerdem hat dort die Geschäftsstelle der Altertumskommission für Westfalen ihre neue Adresse. Rund 2.800 Quadratmeter messen die 60 Archiv- und Nebenräume sowie die Büros für rund 40 Mitarbeiter.
Schmuckstück des Hauses ist die Bibliothek im Dachgeschoss mit fast 50.000 Bänden. In der Spezialbibliothek zur westfälischen Archäologie und Geschichte stehen nun moderne Arbeitsplätze mit Computern auch externen Bibliotheksnutzern für die Internet-Recherche und zur Verfügung. ....."
Quelle: http://www.echo-muenster.de/node/48365
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:09 - Rubrik: Kommunalarchive
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" .... Der Detmolder Marktplatz bildet seit der Stadtgründung Mitte des 13. Jahrhunderts nicht nur bezüglich seiner Lage den Mittelpunkt der Stadt. Mit Rathaus, Markt sowie Kirche und Friedhof ist er auch das politische, wirtschaftliche, kulturelle und religiöse Zentrum des bürgerlichen Lebens. Durch die Jahrhunderte hinweg wurde der Marktplatz mehrfach umgestaltet. Alte Gebäude und Mauern wurden abgerissen, neue wurden errichtet, der ehemalige Friedhof wurde geschlossen, eingeebnet und die Fläche dem kleinen Marktplatz angegliedert. Unter dem Pflaster liegen auch heute noch die Reste der mittelalterlichen Bauten und der Bestattungen, die spätestens seit der Stadtgründung rund um die Marktkirche auf dem Friedhof vorgenommen wurden. Der gesamte Bereich ist daher als bedeutendes Archiv für die frühe Stadtgeschichte Detmolds anzusehen und als Bodendenkmal eingetragen. ....."
Quelle:
http://www.lippische-wochenschau.de/Stadtgeschichte-und-500-Jahre-Bestattungskultur-68304.html
Quelle:
http://www.lippische-wochenschau.de/Stadtgeschichte-und-500-Jahre-Bestattungskultur-68304.html
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:07 - Rubrik: Wahrnehmung
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KlausGraf - am Sonntag, 25. Januar 2009, 04:42 - Rubrik: Archivrecht
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http://netzwertig.com/2009/01/23/monty-python-steigert-dvd-verkaeufe-um-23000-prozent-dank-kostenloser-youtube-videos/
Wenn wir hier immer wieder auf die Macht, kostenlos über das Internet verbreiteter Produkte verweisen, weil sie unter anderem hervorragende Werbung für den Rest des Angebots sind, werden immer wieder die Einwürfe gebracht:
dass niemand davon leben könne, Produkte zu verschenken,
dass man sich dann Peanuts begnügen müsste,
und das man das Freerider- bzw. Trittbrettfahrerproblem massiv bekämpfen muss, um maximale Gewinne einfahren zu können.
Die Kritiker ignorieren dabei natürlich die neuen Gesetzmässigkeiten des Internetmarktes und vor allem das Potential, das man bei einer intelligenten Herangehensweise abschöpfen kann.
Das jüngste Beispiel ist die UK-Komikergruppe Monty Python:
Nachdem sie festgestellt hatten, dass ihre Fans immer wieder Monty-Python-Sketche auf YouTube hochgestellt haben, haben sie kurzerhand einen eigenen Channel eingerichtet, auf dem sie selbst ihre Videos in besserer Qualität hochgeladen haben.
Das YouTube-Blog berichtet nun, dass Monty Python dadurch ihre DVD-Verkäufe um 23.000(!) Prozent steigern konnten.
Eine Steigerung war zu erwarten. Ein eigener, entsprechend aufbereiteter Channel bietet möglichen neuen Fans eine weitaus bessere Möglichkeit, eine Vorstellung vom Oeuvre der Komiker-Legenden zu bekommen und daraufhin die DVDs oder andere Produkte zu erwerben.
Ein Wachstum des Umsatzes in so einer Höhe ist allerdings wirklich bemerkenswert.
Und jetzt die 100.000€-Frage:
Wäre Monty Python besser damit gefahren, YouTube immer wieder um das Entfernen der Videos anzuhalten und auf keinen Fall Teile des eigenen Produkts kostenlos anzubieten?
Wenn wir hier immer wieder auf die Macht, kostenlos über das Internet verbreiteter Produkte verweisen, weil sie unter anderem hervorragende Werbung für den Rest des Angebots sind, werden immer wieder die Einwürfe gebracht:
dass niemand davon leben könne, Produkte zu verschenken,
dass man sich dann Peanuts begnügen müsste,
und das man das Freerider- bzw. Trittbrettfahrerproblem massiv bekämpfen muss, um maximale Gewinne einfahren zu können.
Die Kritiker ignorieren dabei natürlich die neuen Gesetzmässigkeiten des Internetmarktes und vor allem das Potential, das man bei einer intelligenten Herangehensweise abschöpfen kann.
Das jüngste Beispiel ist die UK-Komikergruppe Monty Python:
Nachdem sie festgestellt hatten, dass ihre Fans immer wieder Monty-Python-Sketche auf YouTube hochgestellt haben, haben sie kurzerhand einen eigenen Channel eingerichtet, auf dem sie selbst ihre Videos in besserer Qualität hochgeladen haben.
Das YouTube-Blog berichtet nun, dass Monty Python dadurch ihre DVD-Verkäufe um 23.000(!) Prozent steigern konnten.
Eine Steigerung war zu erwarten. Ein eigener, entsprechend aufbereiteter Channel bietet möglichen neuen Fans eine weitaus bessere Möglichkeit, eine Vorstellung vom Oeuvre der Komiker-Legenden zu bekommen und daraufhin die DVDs oder andere Produkte zu erwerben.
Ein Wachstum des Umsatzes in so einer Höhe ist allerdings wirklich bemerkenswert.
Und jetzt die 100.000€-Frage:
Wäre Monty Python besser damit gefahren, YouTube immer wieder um das Entfernen der Videos anzuhalten und auf keinen Fall Teile des eigenen Produkts kostenlos anzubieten?
KlausGraf - am Samstag, 24. Januar 2009, 15:06 - Rubrik: Open Access
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Yes, we must digitize. But more important, we must democratize. We must open access to our cultural heritage. How? By rewriting the rules of the game, by subordinating private interests to the public good, and by taking inspiration from the early republic in order to create a Digital Republic of Learning.
Robert Darnton, Google & the future of books
http://www.nybooks.com/articles/22281
Robert Darnton, Google & the future of books
http://www.nybooks.com/articles/22281
KlausGraf - am Samstag, 24. Januar 2009, 00:32 - Rubrik: English Corner
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http://bookmarks2009.de/
Mit teils brauchbaren Abbildungen (Wasserzeichen!) aus dem Altbestand der LB Hannover.

Mit teils brauchbaren Abbildungen (Wasserzeichen!) aus dem Altbestand der LB Hannover.

KlausGraf - am Freitag, 23. Januar 2009, 22:24 - Rubrik: Bibliothekswesen
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http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=46703&pos=0&anz=1
Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor:
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Werk bislang "nicht erschienen" ist mit der Folge, dass dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht.
Im Handschriftenarchiv der Klägerin, der Sing-Akademie zu Berlin, wurde im Jahre 2002 die Komposition des 1741 verstorbenen Komponisten Antonio Vivaldi zur Oper "Motezuma" entdeckt. Die Oper war im Jahre 1733 unter Leitung Vivaldis am Teatro S: Angelo in Venedig uraufgeführt worden. Während das Libretto der Oper bekannt blieb, galt die Komposition lange als verschollen. Die Klägerin gab Faksimilekopien der aufgefundenen Handschrift heraus. Sie ist der Ansicht, sie habe damit als Herausgeberin der Erstausgabe des Werkes ("editio princeps") nach § 71 UrhG das ausschließliche Recht zur Verwertung dieser Komposition erworben. Nach dieser Bestimmung steht demjenigen ein solches dem Urheberrecht ähnliches Recht zu, der "ein bislang nicht erschienenes Werk … erstmals erscheinen lässt". Die Klägerin verlangt von der Beklagten, der Veranstalterin des Düsseldorfer Kulturfestivals "Altstadtherbst", Schadensersatz, weil diese die Oper im September 2005 in Düsseldorf ohne ihre Zustimmung aufgeführt hat.
Landgericht und Berufungsgericht haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige, der als Herausgeber der Erstausgabe ein entsprechendes Verwertungsrecht an einem Werk beansprucht, grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass dieses Werk "nicht erschienen" ist. Da es in aller Regel schwierig ist, das Nichtvorliegen einer Tatsache darzulegen und nachzuweisen - zumal das Nichterschienensein eines jahrhundertealten Werkes - kann der Anspruchsteller sich allerdings zunächst auf die Behauptung beschränken, das Werk sei bislang nicht erschienen. Es ist dann Sache der Gegenseite, die Umstände darzulegen, die dafür sprechen, dass das Werk doch schon erschienen ist. Der Anspruchsteller genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er diese Umstände widerlegt.
Nach diesen Grundsätzen hat die Klägerin - so der Bundesgerichtshof - nicht hinreichend dargelegt, dass Vivaldis Komposition zur Oper "Motezuma" "nicht erschienen" ist. Ein Werk ist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG erschienen, wenn Vervielfältigungsstücke "in genügender Anzahl" der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Das ist der Fall, wenn die Zahl der Kopien ausreicht, um dem interessierten Publikum die Kenntnisnahme des Werkes zu ermöglichen. Danach ist - so der BGH - davon auszugehen, dass die Komposition zur Oper "Motezuma" bereits im Jahre 1733 "erschienen" ist. Aus den von den Parteien vorgelegten Stellungnahmen namhafter Musikwissenschaftler geht hervor, dass damals die für venezianische Opernhäuser angefertigten Auftragswerke - und um ein solches handelte es sich bei der Oper "Motezuma" - üblicherweise nur während einer Spielzeit an dem jeweiligen Opernhaus aufgeführt wurden; zudem wurde regelmäßig ein Exemplar der Partitur bei dem Opernhaus hinterlegt, von dem - wie allgemein bekannt war - Interessenten (etwa auswärtige Fürstenhöfe) Abschriften anfertigen lassen konnten. Ob es sich auch im Falle der Oper "Motezuma" so verhalten hat, kann zwar heute nicht mehr festgestellt werden. Da die Klägerin jedoch keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Ablauf vorgetragen hat, besteht auch in diesem Fall eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass bereits mit der Übergabe des Notenmaterials an die Beteiligten der Uraufführung und der Hinterlegung eines Exemplars der Partitur bei dem Opernhaus alles getan war, um dem venezianischen Opernpublikum und möglichen Interessenten an Partiturabschriften ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme der Komposition zu geben.
Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 19/07 - Motezuma
LG Düsseldorf - Urteil vom 17. Mai 2006 - 12 O 538/05
OLG Düsseldorf - Urteil vom 16. Januar 2007 - 20 U 112/06, ZUM 2007, 386
Passend dazu Steinhauers Anzeige einer neuen Arbeit über § 71 UrhG:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/01/23/dissertation-nachgelassenen-werken-5429719/
Zum Thema hier ausführlich:
http://archiv.twoday.net/stories/4807346/
Update: 29.5.2009 Entscheidung ist noch nicht verfügbar!
Update: 1.9.2009 seit kurzem eingestellt
http://archiv.twoday.net/stories/5915504/
Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor:
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Werk bislang "nicht erschienen" ist mit der Folge, dass dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht.
Im Handschriftenarchiv der Klägerin, der Sing-Akademie zu Berlin, wurde im Jahre 2002 die Komposition des 1741 verstorbenen Komponisten Antonio Vivaldi zur Oper "Motezuma" entdeckt. Die Oper war im Jahre 1733 unter Leitung Vivaldis am Teatro S: Angelo in Venedig uraufgeführt worden. Während das Libretto der Oper bekannt blieb, galt die Komposition lange als verschollen. Die Klägerin gab Faksimilekopien der aufgefundenen Handschrift heraus. Sie ist der Ansicht, sie habe damit als Herausgeberin der Erstausgabe des Werkes ("editio princeps") nach § 71 UrhG das ausschließliche Recht zur Verwertung dieser Komposition erworben. Nach dieser Bestimmung steht demjenigen ein solches dem Urheberrecht ähnliches Recht zu, der "ein bislang nicht erschienenes Werk … erstmals erscheinen lässt". Die Klägerin verlangt von der Beklagten, der Veranstalterin des Düsseldorfer Kulturfestivals "Altstadtherbst", Schadensersatz, weil diese die Oper im September 2005 in Düsseldorf ohne ihre Zustimmung aufgeführt hat.
Landgericht und Berufungsgericht haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige, der als Herausgeber der Erstausgabe ein entsprechendes Verwertungsrecht an einem Werk beansprucht, grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass dieses Werk "nicht erschienen" ist. Da es in aller Regel schwierig ist, das Nichtvorliegen einer Tatsache darzulegen und nachzuweisen - zumal das Nichterschienensein eines jahrhundertealten Werkes - kann der Anspruchsteller sich allerdings zunächst auf die Behauptung beschränken, das Werk sei bislang nicht erschienen. Es ist dann Sache der Gegenseite, die Umstände darzulegen, die dafür sprechen, dass das Werk doch schon erschienen ist. Der Anspruchsteller genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er diese Umstände widerlegt.
Nach diesen Grundsätzen hat die Klägerin - so der Bundesgerichtshof - nicht hinreichend dargelegt, dass Vivaldis Komposition zur Oper "Motezuma" "nicht erschienen" ist. Ein Werk ist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG erschienen, wenn Vervielfältigungsstücke "in genügender Anzahl" der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Das ist der Fall, wenn die Zahl der Kopien ausreicht, um dem interessierten Publikum die Kenntnisnahme des Werkes zu ermöglichen. Danach ist - so der BGH - davon auszugehen, dass die Komposition zur Oper "Motezuma" bereits im Jahre 1733 "erschienen" ist. Aus den von den Parteien vorgelegten Stellungnahmen namhafter Musikwissenschaftler geht hervor, dass damals die für venezianische Opernhäuser angefertigten Auftragswerke - und um ein solches handelte es sich bei der Oper "Motezuma" - üblicherweise nur während einer Spielzeit an dem jeweiligen Opernhaus aufgeführt wurden; zudem wurde regelmäßig ein Exemplar der Partitur bei dem Opernhaus hinterlegt, von dem - wie allgemein bekannt war - Interessenten (etwa auswärtige Fürstenhöfe) Abschriften anfertigen lassen konnten. Ob es sich auch im Falle der Oper "Motezuma" so verhalten hat, kann zwar heute nicht mehr festgestellt werden. Da die Klägerin jedoch keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Ablauf vorgetragen hat, besteht auch in diesem Fall eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass bereits mit der Übergabe des Notenmaterials an die Beteiligten der Uraufführung und der Hinterlegung eines Exemplars der Partitur bei dem Opernhaus alles getan war, um dem venezianischen Opernpublikum und möglichen Interessenten an Partiturabschriften ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme der Komposition zu geben.
Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 19/07 - Motezuma
LG Düsseldorf - Urteil vom 17. Mai 2006 - 12 O 538/05
OLG Düsseldorf - Urteil vom 16. Januar 2007 - 20 U 112/06, ZUM 2007, 386
Passend dazu Steinhauers Anzeige einer neuen Arbeit über § 71 UrhG:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/01/23/dissertation-nachgelassenen-werken-5429719/
Zum Thema hier ausführlich:
http://archiv.twoday.net/stories/4807346/
Update: 29.5.2009 Entscheidung ist noch nicht verfügbar!
Update: 1.9.2009 seit kurzem eingestellt
http://archiv.twoday.net/stories/5915504/
KlausGraf - am Freitag, 23. Januar 2009, 22:07 - Rubrik: Archivrecht
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Offizielle Stellungnahme der Landesregierung zum Neubauvorhaben des Brandenburgischen Landeshauptarchivs unter:
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_7000/7038.pdf
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_7000/7038.pdf
KlausGraf - am Freitag, 23. Januar 2009, 17:48 - Rubrik: Staatsarchive
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http://www.damm-legal.de/olg-koeln-einzelne-daten-aus-einer-datenbank-duerfen-uebernommen-werden
Besonders bemerkenswert erscheint mir an dem Urteil des OLG Köln:
Nach der Rechtsprechung des EuGH (a.a.O. Rz 86 ff, 89) setzt ein Verstoß gegen die § 87 b Abs.1 S. 2 UrhG entsprechende Regelung in Art. 7 Abs. 5 der Datenbankrichtlinie (96/9/EG) voraus, dass die entnommenen Daten in der Summe die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten. Die Bestimmung hat in der auch für das Verständnis der harmonisierten Norm des § 87 b Abs. 1 S. 2 UrhG maßgeblichen Auslegung durch den EuGH - wie dieser a.a.O. Rz 86 ausdrücklich ausgeführt hat - nur das Ziel, eine Umgehung des Verbotes aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie, der § 87 b Abs. 1 S. 1 UrhG entspricht, zu verhindern. Eine Umgehung kommt aber nur in Frage, wenn auch die Wesentlichkeitsgrenze überschritten ist. Konsequenterweise hat der EuGH a.a.O. in RZ 89 zur Auslegung von Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie wörtlich ausgeführt (Unterstreichungen nur hier):
“Somit sind mit ‚Handlungen …, die einer normalen Nutzung … (einer) Datenbank entgegenstehen oder die berechtigten Interessen des Herstellers der Datenbank unzumutbar beeinträchtigen’, unzulässige Verhaltensweisen gemeint, die darauf gerichtet sind, durch die kumulative Wirkung von Entnahmehandlungen die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der durch das Schutzrecht sui generis geschützten Datenbank wieder zu erstellen und/oder der Öffentlichkeit durch die kumulative Wirkung von Weiterverwendungshandlungen die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts einer Datenbank zur Verfügung zu stellen, und die dadurch die Investition der Person, die diese Datenbank erstellt hat, schwerwiegend beeinträchtigen.”
Besonders bemerkenswert erscheint mir an dem Urteil des OLG Köln:
Nach der Rechtsprechung des EuGH (a.a.O. Rz 86 ff, 89) setzt ein Verstoß gegen die § 87 b Abs.1 S. 2 UrhG entsprechende Regelung in Art. 7 Abs. 5 der Datenbankrichtlinie (96/9/EG) voraus, dass die entnommenen Daten in der Summe die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten. Die Bestimmung hat in der auch für das Verständnis der harmonisierten Norm des § 87 b Abs. 1 S. 2 UrhG maßgeblichen Auslegung durch den EuGH - wie dieser a.a.O. Rz 86 ausdrücklich ausgeführt hat - nur das Ziel, eine Umgehung des Verbotes aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie, der § 87 b Abs. 1 S. 1 UrhG entspricht, zu verhindern. Eine Umgehung kommt aber nur in Frage, wenn auch die Wesentlichkeitsgrenze überschritten ist. Konsequenterweise hat der EuGH a.a.O. in RZ 89 zur Auslegung von Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie wörtlich ausgeführt (Unterstreichungen nur hier):
“Somit sind mit ‚Handlungen …, die einer normalen Nutzung … (einer) Datenbank entgegenstehen oder die berechtigten Interessen des Herstellers der Datenbank unzumutbar beeinträchtigen’, unzulässige Verhaltensweisen gemeint, die darauf gerichtet sind, durch die kumulative Wirkung von Entnahmehandlungen die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der durch das Schutzrecht sui generis geschützten Datenbank wieder zu erstellen und/oder der Öffentlichkeit durch die kumulative Wirkung von Weiterverwendungshandlungen die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts einer Datenbank zur Verfügung zu stellen, und die dadurch die Investition der Person, die diese Datenbank erstellt hat, schwerwiegend beeinträchtigen.”
KlausGraf - am Donnerstag, 22. Januar 2009, 23:02 - Rubrik: Archivrecht
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http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/overview
Die ULB Düsseldorf hat digitalisiert:
Bohemia, Alsatia und Palatinatus Rheni.
Übersicht der Digitalisate:
http://de.wikisource.org/wiki/Topographia_Germaniae
Die ULB Düsseldorf hat digitalisiert:
Bohemia, Alsatia und Palatinatus Rheni.
Übersicht der Digitalisate:
http://de.wikisource.org/wiki/Topographia_Germaniae
KlausGraf - am Donnerstag, 22. Januar 2009, 22:39 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"Es soll so breit wie möglich in der österreichischen Gesellschaft Resonanz finden, weder ein reines Forschungsinstitut, noch nur Archiv sein. Es muss soweit wie möglich in die Gesellschaft, in die Schulen, um Aktivitäten zu setzen."
Tom Segev, Leiter des Wiener Wiesenthal-Institut
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=1231152525363
Tom Segev, Leiter des Wiener Wiesenthal-Institut
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=1231152525363
Wolf Thomas - am Donnerstag, 22. Januar 2009, 19:14 - Rubrik: Wahrnehmung
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"Mit der Archivgemeinschaft Nord ist erstmals eine größere Kooperation im Nordkreis des Herzogtums Lauenburg gegründet worden. Das besiegelten mit Stempel und Unterschrift rückwirkend zum 1. Januar die Bürgermeister Wolfgang Engelmann (Mölln) und Rainer Voß (Ratzeburg) sowie die Amtsvorsteher Karl Bartels (Berkenthin), Martin Fischer (Lauenburgische Seen), Ulrich Hardtke (Sandesneben-Nusse) und Friedhelm Wenck (Breitenfelde).
Der gemeinsame Archivar Christian Lopau arbeitete schon bisher in allen beteiligten Städten und Ämtern. Jetzt braucht er jedoch nur noch an eine gemeinsame Stelle seine Berichte und Abrechnungen abzuliefern. Lopau bleibt Bediensteter Möllns. Sein Einsatz ist aus der täglichen Praxis vertraglich fixiert: 50 Prozent leistet er für Mölln und das Amt Breitenfelde, 29 Prozent für Ratzeburg, elf Prozent für das Amt Lauenburgische Seen, sieben Prozent für das Amt Sandesneben-Nusse, drei Prozent für das Amt Berkenthin. ......
Die Archivarbeit gewinne auch landesweit an Bedeutung. Geschichte werde durch Archive lebendig. Amtsvorsteher Martin Fischer sagte, erforderlich sei professionelle Archivarbeit. Christian Lopau betreut etwa 1,7 Kilometer Akten. Das Schriftgut muss bewertet, verzeichnet und erschlossen werden. Dazu kommen historische Bildungsarbeit, Arbeit mit Schulen, Publikationen oder Auskünfte für den Bürger. "
Quelle: Lübecker Nachrichten (Link)
Der gemeinsame Archivar Christian Lopau arbeitete schon bisher in allen beteiligten Städten und Ämtern. Jetzt braucht er jedoch nur noch an eine gemeinsame Stelle seine Berichte und Abrechnungen abzuliefern. Lopau bleibt Bediensteter Möllns. Sein Einsatz ist aus der täglichen Praxis vertraglich fixiert: 50 Prozent leistet er für Mölln und das Amt Breitenfelde, 29 Prozent für Ratzeburg, elf Prozent für das Amt Lauenburgische Seen, sieben Prozent für das Amt Sandesneben-Nusse, drei Prozent für das Amt Berkenthin. ......
Die Archivarbeit gewinne auch landesweit an Bedeutung. Geschichte werde durch Archive lebendig. Amtsvorsteher Martin Fischer sagte, erforderlich sei professionelle Archivarbeit. Christian Lopau betreut etwa 1,7 Kilometer Akten. Das Schriftgut muss bewertet, verzeichnet und erschlossen werden. Dazu kommen historische Bildungsarbeit, Arbeit mit Schulen, Publikationen oder Auskünfte für den Bürger. "
Quelle: Lübecker Nachrichten (Link)
Wolf Thomas - am Donnerstag, 22. Januar 2009, 19:12 - Rubrik: Kooperationsmodelle
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Einen neuen Aufsatz (von Katharina von Westerholt) zeigt an:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/01/22/aufsatz-katalogbildfreiheit-5424192/
Zur Katalogbildfreiheit siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=katalogbild
http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/01/22/aufsatz-katalogbildfreiheit-5424192/
Zur Katalogbildfreiheit siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=katalogbild
KlausGraf - am Donnerstag, 22. Januar 2009, 18:10 - Rubrik: Archivrecht
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Fürchtet euch nicht vor den Hexen und auch nicht von diesem schönen bibliophilen Weblog visuell-kulturgeschichtlichen Zuschnitts:
http://septentrio.blogspot.com/
http://septentrio.blogspot.com/
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"Sprachwissenschaftler der Universitäten Münster und Bielefeld
arbeiten derzeit an einem digitalen Textarchiv zur
Niederdeutschen Sprache. Die Internetseite wird tausende Texte
vom 9. bis zum 19. Jahrhundert bündeln und soll mit ersten
Einträgen in Kürze freigeschaltet werden. Das Projekt, das auf
sieben Jahre angelegt ist, wird von der Westfalen-Initiative und
dem Land NRW mit jährlich 70.000 Euro finanziert."
Quelle: Nachrichten aus dem WDR-Lokalzeit "Münsterland" vom 12.01.2009 16:16 Uhr via Mailingliste "Westfälische Geschichte"
arbeiten derzeit an einem digitalen Textarchiv zur
Niederdeutschen Sprache. Die Internetseite wird tausende Texte
vom 9. bis zum 19. Jahrhundert bündeln und soll mit ersten
Einträgen in Kürze freigeschaltet werden. Das Projekt, das auf
sieben Jahre angelegt ist, wird von der Westfalen-Initiative und
dem Land NRW mit jährlich 70.000 Euro finanziert."
Quelle: Nachrichten aus dem WDR-Lokalzeit "Münsterland" vom 12.01.2009 16:16 Uhr via Mailingliste "Westfälische Geschichte"
Wolf Thomas - am Donnerstag, 22. Januar 2009, 17:28 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Digitalisate der Werke des württembergischen Archivars listet auf:
http://de.wikisource.org/wiki/Eugen_Schneider
http://de.wikisource.org/wiki/Eugen_Schneider
KlausGraf - am Donnerstag, 22. Januar 2009, 15:42 - Rubrik: Archivgeschichte
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KlausGraf - am Donnerstag, 22. Januar 2009, 15:30 - Rubrik: English Corner
Gemeinsame Erklärung von Deutsche Gesellschaft für Medaillenkunst (DGMk) e. V., Deutsche Numismatische Gesellschaft (DNG) e. V., Gesellschaft für Internationale Geldgeschichte (GIG) e.V., Numismatische Kommission der Länder der Bundesrepublik e.V., Verband der Deutschen Münzenhändler (VDDM) e.V.
Das Sammeln von Münzen blickt auf eine lange Geschichte zurück. Schon der bekannte italienische Dichter Francesco Petrarca (1304-1374) ließ sich von toskanischen Bauern immer wieder römische Münzen vorlegen, die diese bei der Feldarbeit entdeckten, und erklärte sie ihnen.
In Deutschland hat sich bereits vor über 500 Jahren eine bis heute ungebrochene Tradition der Beschäftigung mit Münzen und Medaillen entwickelt, die nicht nur von ausgewiesenen Wissenschaftlern, sondern vor allem auch von Laien getragen wurde und wird. So hat es z.B. Philipp Melanchthon als ein "wunderbares Vergnügen" empfunden, "eine so verzweifelte Angelegenheit zu erforschen". In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts konnte Hubert Goltz neben 380 italienischen und 200 französischen bereits von 175 deutschen Münzsammlungen berichten. Das Sammeln von Münzen ist eine in ganz Europa über lange Zeit tradierte und schützenswerte Tätigkeit. Sie dokumentiert und fördert ein allgemeines Interesse an kulturhistorischen Hinterlassenschaften, das auch eine Voraussetzung jeglicher staatlich finanzierter Bodendenkmalpflege ist.
Aus privaten Sammlungen sind in ganz Europa eine Vielzahl von numismatischen Museen erwachsen, privates Engagement hat für die wissenschaftliche Numismatik immer wieder entscheidende Impulse und damit auch neue Erkenntnisse für die verschiedensten historischen Wissenschaften erbracht.
Mit Sorge erfüllt uns eine in jüngster Zeit einsetzende und sich ausbreitende Entwicklung, bei der das Sammeln von Münzen, vor allem von antiken und mittelalterlichen, als kriminelle Tat hingestellt wird - unter dem nicht zu rechtfertigenden Vorwurf, sie seien Ergebnis und Ursache illegaler Ausräumung archäologischer Stätten in aller Welt. Hausdurchsuchungen werden von der Kriminalpolizei durchgeführt, Sammlungen beschlagnahmt, Anzeigen wegen Hehlerei erstattet. Es wird von einem verminderten strafrechtlichen Bewusstsein bei Münzsammlern gesprochen.
Weiterlesen:
http://www.numismatische-gesellschaft.de/
#numismatik
Das Sammeln von Münzen blickt auf eine lange Geschichte zurück. Schon der bekannte italienische Dichter Francesco Petrarca (1304-1374) ließ sich von toskanischen Bauern immer wieder römische Münzen vorlegen, die diese bei der Feldarbeit entdeckten, und erklärte sie ihnen.
In Deutschland hat sich bereits vor über 500 Jahren eine bis heute ungebrochene Tradition der Beschäftigung mit Münzen und Medaillen entwickelt, die nicht nur von ausgewiesenen Wissenschaftlern, sondern vor allem auch von Laien getragen wurde und wird. So hat es z.B. Philipp Melanchthon als ein "wunderbares Vergnügen" empfunden, "eine so verzweifelte Angelegenheit zu erforschen". In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts konnte Hubert Goltz neben 380 italienischen und 200 französischen bereits von 175 deutschen Münzsammlungen berichten. Das Sammeln von Münzen ist eine in ganz Europa über lange Zeit tradierte und schützenswerte Tätigkeit. Sie dokumentiert und fördert ein allgemeines Interesse an kulturhistorischen Hinterlassenschaften, das auch eine Voraussetzung jeglicher staatlich finanzierter Bodendenkmalpflege ist.
Aus privaten Sammlungen sind in ganz Europa eine Vielzahl von numismatischen Museen erwachsen, privates Engagement hat für die wissenschaftliche Numismatik immer wieder entscheidende Impulse und damit auch neue Erkenntnisse für die verschiedensten historischen Wissenschaften erbracht.
Mit Sorge erfüllt uns eine in jüngster Zeit einsetzende und sich ausbreitende Entwicklung, bei der das Sammeln von Münzen, vor allem von antiken und mittelalterlichen, als kriminelle Tat hingestellt wird - unter dem nicht zu rechtfertigenden Vorwurf, sie seien Ergebnis und Ursache illegaler Ausräumung archäologischer Stätten in aller Welt. Hausdurchsuchungen werden von der Kriminalpolizei durchgeführt, Sammlungen beschlagnahmt, Anzeigen wegen Hehlerei erstattet. Es wird von einem verminderten strafrechtlichen Bewusstsein bei Münzsammlern gesprochen.
Weiterlesen:
http://www.numismatische-gesellschaft.de/
#numismatik
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You can see the contents Google doesn't display for No-US-users (time period 1868-1922, moving wall) by using an US Proxy.
You can use a webbased anonymizer service like http://www.proxyking.com . Other such links see
http://proxy.org/cgi_proxies.shtml
Please take into account that most such services have download limitations making it impossible to download large Google's PDFs.
(There is some evidence that http://www.unbeatable.in has a 29,5 MB limitation, http://w2.hidemyass.com/ 25 MB )
Or you can install with a few clicks in your browser an US Proxy (find a proxy IP and port with e.g.
http://www.google.com/search?q=free+proxy ).
See http://en.wikipedia.org/wiki/Open_proxies
Please note that it may be helpful to change to "Basic HTML mode" to see the pages!
See also:
http://www.medievalgenealogy.org.uk/google.shtml#outsideusa
http://archiv.twoday.net/stories/2922570/
[Update: Screencast http://archiv.twoday.net/stories/6067526/ ]
You can use a webbased anonymizer service like http://www.proxyking.com . Other such links see
http://proxy.org/cgi_proxies.shtml
Please take into account that most such services have download limitations making it impossible to download large Google's PDFs.
(There is some evidence that http://www.unbeatable.in has a 29,5 MB limitation, http://w2.hidemyass.com/ 25 MB )
Or you can install with a few clicks in your browser an US Proxy (find a proxy IP and port with e.g.
http://www.google.com/search?q=free+proxy ).
See http://en.wikipedia.org/wiki/Open_proxies
Please note that it may be helpful to change to "Basic HTML mode" to see the pages!
See also:
http://www.medievalgenealogy.org.uk/google.shtml#outsideusa
http://archiv.twoday.net/stories/2922570/
[Update: Screencast http://archiv.twoday.net/stories/6067526/ ]
KlausGraf - am Donnerstag, 22. Januar 2009, 14:21 - Rubrik: English Corner
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On January 21, in one of his first official acts, President Barack Obama revoked the Bush administration’s Executive Order 13233 that severely limited access by the public to presidential records.
http://historycoalition.org/2009/01/21/president-obama-revokes-bush-presidential-records-executive-order/
http://www.whitehouse.gov/the_press_office/ExecutiveOrderPresidentialRecords/
http://historycoalition.org/2009/01/21/president-obama-revokes-bush-presidential-records-executive-order/
http://www.whitehouse.gov/the_press_office/ExecutiveOrderPresidentialRecords/
KlausGraf - am Donnerstag, 22. Januar 2009, 14:00 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Donnerstag, 22. Januar 2009, 02:28 - Rubrik: Archivrecht
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Am 11. und 12. Februar findet das 15. Anwenderforum E-Government im Presse- und Besucherzentrum des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in Berlin statt. Diesjähriges Rahmenthema bildet: "Effizientes E-Government durch effiziente Service-Strukturen", sprich wie kann die Digitalisierung der behördlichen Aufgabenerfüllung in Kostenvorteile und höhere Bürger-/Kundennähe, technische und prozessuale Vereinfachung umgemünzt werden. Erstmals wird beim Anwenderforum der Blick auch auf die Entwicklungen in Europa gelenkt, so dass neben Anwenderberichten aus deutschen Verwaltung auch Berichte bspw. aus Spanien oder den Niederlanden die Veranstaltung bereichern.
Aus archivarischer Sicht ist bspw. der Vortrag von Herrn Dr. Hollmann, Bundesarchiv empfehlenswert. Er stellt Überlegungen zur Nutzung des digitalen Zwischenarchivs als Shared Service des Bundesarchivs vor.
Im Marktforum Archivierung stellen Anbieter in einer moderierten Präsentation- und Diskussion Dienstleistungen und Lösungen zur Langzeitspeicherung und Archivierung vor.
Die Veranstaltung ist für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung kostenfrei und wird organisiert unter der Schirmherrschaft der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin.
Nähere Informationen unter:15. Anwenderforum E-Government
Aus archivarischer Sicht ist bspw. der Vortrag von Herrn Dr. Hollmann, Bundesarchiv empfehlenswert. Er stellt Überlegungen zur Nutzung des digitalen Zwischenarchivs als Shared Service des Bundesarchivs vor.
Im Marktforum Archivierung stellen Anbieter in einer moderierten Präsentation- und Diskussion Dienstleistungen und Lösungen zur Langzeitspeicherung und Archivierung vor.
Die Veranstaltung ist für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung kostenfrei und wird organisiert unter der Schirmherrschaft der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin.
Nähere Informationen unter:15. Anwenderforum E-Government
schwalm.potsdam - am Mittwoch, 21. Januar 2009, 21:10 - Rubrik: Records Management
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" .... Nach dem Zwischenstopp in Midland kehrte Bush auf seine Ranch in Crawford zurück. Er besitzt aber auch ein Haus in Dallas. Dort will der ehemalige Staatschef ein Museum über seine Präsidentschaft sowie ein Politologie-Zentrum gründen. Bushs Archiv war bereits mit zwei Transportflugzeugen und 14 Lkws nach Dallas gebracht worden. ...."
Quelle:
http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=21012009ArtikelPolitikRIA5
Quelle:
http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=21012009ArtikelPolitikRIA5
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. Januar 2009, 20:56 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Aus dem Vortrag, den Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone SDB am 6. November im Rahmen eines Kongresses zum 50. Todestag von Eugenio Pacelli an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom gehalten hat:
"Es genügt scheinbar, ein Archiv zu öffnen, dessen Öffnung vielleicht sogar lautstark gefordert wird, damit die darin enthaltenen Dokumente vernachlässigt werden: Offenbar ist vielen Menschen die Geschichte nur dann wichtig, wenn sie als Waffe eingesetzt werden kann. "
Quelle:
http://www.zenit.org/article-16884?l=german
"Es genügt scheinbar, ein Archiv zu öffnen, dessen Öffnung vielleicht sogar lautstark gefordert wird, damit die darin enthaltenen Dokumente vernachlässigt werden: Offenbar ist vielen Menschen die Geschichte nur dann wichtig, wenn sie als Waffe eingesetzt werden kann. "
Quelle:
http://www.zenit.org/article-16884?l=german
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. Januar 2009, 20:55 - Rubrik: Kirchenarchive
" ..... Auch im Gebäude des geplanten Landesarchivs an der Schwanentorbrücke sollen zunächst 6000 qm vermietete Bürofläche entstehen, die später beim absehbaren Wachstum des „Gedächtnisses des Landes” nach und nach vom Archiv übernommen werden können. ....."
Quelle:
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/duisburg/wirtschaft/2009/1/20/news-106627410/detail.html
s. zuletzt:
http://archiv.twoday.net/stories/5253187/
Quelle:
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/duisburg/wirtschaft/2009/1/20/news-106627410/detail.html
s. zuletzt:
http://archiv.twoday.net/stories/5253187/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. Januar 2009, 20:53 - Rubrik: Staatsarchive
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" .... In Zusammenarbeit mit vielen Tiergärten und Zoos hat das Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik im Sommer 2008 das Projekt Cryo-Brehm im saarländischen Sulzbach ins Leben gerufen, um das weltweit erste Archiv lebender Zellen aller Wildtiere zusammenzustellen. ...."
Quelle:
http://www.br-online.de/wissen/forschung/kryotechnologie-cryo-brehm-tiere-ID1232539014131.xml
Quelle:
http://www.br-online.de/wissen/forschung/kryotechnologie-cryo-brehm-tiere-ID1232539014131.xml
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. Januar 2009, 20:51 - Rubrik: Wahrnehmung
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Christoph Wagner stellt in der Wochenzeitung (Link) das Label "Folkways" vor: " .... Vor sechzig Jahren gründete Moses Asch in den USA das legendäre Folkways-Label. Über 2000 Schallplatten dokumentieren alles von den Gesängen des Ewe-Volkes in Ghana bis zum Quaken der Schmalmundkröte. ....
Als Archivar der klingenden Welt ging es ihm um nicht weniger als darum, das akustische Gedächtnis der Menschheit zu bewahren. ..."
Homepage des Labels:
http://www.folkways.si.edu/
Als Archivar der klingenden Welt ging es ihm um nicht weniger als darum, das akustische Gedächtnis der Menschheit zu bewahren. ..."
Homepage des Labels:
http://www.folkways.si.edu/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. Januar 2009, 20:46 - Rubrik: Musikarchive
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"Zu einen ungewöhnlichen Projekt sind die Jugendfeuerwehren im Rhein-Sieg-Kreis eingeladen: einen Notfallplan für das Kreisarchiv zu entwickeln. Dieses vom Kreisarchiv entwickelte Projekt „Geschichte löschen?? – Ein Notfallplan für das Kreisarchiv“ wurde jetzt von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Landeswettbewerbs „Blick zurück nach vorn“ Archiv und Jugend ausgewählt. Das schöne dabei: mit der Auswahl ist eine Förderung von 8.000 Euro verbunden. Ziel des Wettbewerbs ist es, Jugendliche durch innovative Ideen an die Kulturinstitution „Archiv“, an deren Auftrag und Funktion, heranzuführen.
Das vom Archiv des Rhein-Sieg-Kreises eingereichte und nunmehr geförderte Projekt „Geschichte löschen?? – Ein Notfallplan für’s Kreisarchiv“ beschreitet nun einen anderen Weg der Annäherung an die archivischen Aufgaben und versucht das Knowhow der jungen Feuerwehrleute zu nutzen und zu erweitern. „Kulturgutschutz“ lautet das große Thema, das am kleinen Beispiel Kreisarchiv erprobt werden soll. Für das Archiv bietet es die Möglichkeit in ein Thema einzusteigen, das bisher im kommunalen Archivwesen vernachlässigt wurde, aber spätestens mit der Hochwasserkatastrophe von Dresden 2002 und den Brand der Herzogin Anna-Amalia Bibliothek in Weimar 2004 zwei prominente Beispiele für seine Dringlichkeit gefunden hat. ....Aktuelle Infos zum Stand des Projekts sind auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt17/artikel/00409/index.shtml abrufbar. "
Gratulation ! Tolle Idee Frau Kollegin !
Quelle:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/718711.html
Das vom Archiv des Rhein-Sieg-Kreises eingereichte und nunmehr geförderte Projekt „Geschichte löschen?? – Ein Notfallplan für’s Kreisarchiv“ beschreitet nun einen anderen Weg der Annäherung an die archivischen Aufgaben und versucht das Knowhow der jungen Feuerwehrleute zu nutzen und zu erweitern. „Kulturgutschutz“ lautet das große Thema, das am kleinen Beispiel Kreisarchiv erprobt werden soll. Für das Archiv bietet es die Möglichkeit in ein Thema einzusteigen, das bisher im kommunalen Archivwesen vernachlässigt wurde, aber spätestens mit der Hochwasserkatastrophe von Dresden 2002 und den Brand der Herzogin Anna-Amalia Bibliothek in Weimar 2004 zwei prominente Beispiele für seine Dringlichkeit gefunden hat. ....Aktuelle Infos zum Stand des Projekts sind auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt17/artikel/00409/index.shtml abrufbar. "
Gratulation ! Tolle Idee Frau Kollegin !
Quelle:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/718711.html
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. Januar 2009, 20:36 - Rubrik: Archivpaedagogik
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