Leicht überliest man eine skandalöse Klausel im Archivgesetz-Entwurf (PDF), die dazu führt, dass Archivgut (Sammlungsgut, Bibliotheksgut, Nachlässe usw.) nach Belieben von Kommunalarchiven und Hochschularchiven (bzw. Archiven von Körperschaften usw. unter Landesaufsicht) verkauft werden dürfen. Andere gesetzliche Normen verhindern das nicht, denn Archivgut ist vom Geltungsbereich des Denkmalschutzgesetzes (nach § 2 Abs. 6) ausdrücklich ausgenommen. Selbst die Eintragung eines hochrangigen Nachlasses ins Verzeichnis national wertvoller Archive würde einen Archivträger (z.B. die Stadt Köln) nicht daran hindern, Einzelstücke aus einem Nachlass, an dem sie Eigentum hat, einzeln in den Handel zu geben oder zu vernichten.
Dass Kommunen bei der Veräußerung von Kulturgut die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen haben, sieht die Gemeindeordnung NRW nicht vor. Soweit es sich um vermögensgegenstände handelt, schreibt die Gemeindeordnung die Veräußerung zum vollen Wert vor, was finanzklamme Kommunen gern so auslegen werden, dass sie dadurch ermuntert werden, geschlossene Sammlungen durch Auktionshäuser zerreissen zu lassen, um einen größeren Gewinn zu machen.
Nichtstaatliche NRW-Archive können mit ihrem Sammlungsgut machen, was sie wollen. Damit wird dem Aspekt, dass Archivgut Kulturgut ist, das zu erhalten ist, ins Gesicht geschlagen!
Der Gesetzentwurf ist ein klarer Landesverfassungsbruch. In ihr heißt es in Artikel 18:
(1) Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern.
(2) Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Das Land müsste sicherstellen, dass die Gemeinden dieser Verpflichtung nachkommen statt ihnen einen Freibrief zur Verscherbelung unersetzlichen Kulturguts zu geben.
Aus dem Entwurf:
§ 10 Abs. 5 Satz 2 bestimmt für Kommunale Archive: "§ 5 Absatz 1 bezieht sich dabei ausschließlich auf die zu Archivgut umgewidmeten Unterlagen aus dem Verwaltungshandeln der in Absatz 1 genannten Stellen."
§ 5 Abs. 1 lautet: " Archivgut ist unveräußerlich."
Für Uniarchive gilt nach § 11 Abs. 1: "Die für kommunale Archive in Bezug genommenen Regelungen dieses Gesetzes
gelten entsprechend."
Aus der Begründung:
"Zu Absatz 1:
Die Regelung stellt klar, dass Archivgut als Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses unveräußerlich
ist, d.h. die Verfügungsgewalt hieran nicht an Dritte abgegeben werden darf. § 5
Abs. 1 steht der Übertragung von Archivgut aus einem vorhandenen Archiv oder einer vorhandenen
Einrichtung auf eine andere Einrichtung im Sinne des Absatz 2, wenn diese künftig
die in Absatz 1 genannten Aufgaben wahrnehmen soll, nicht entgegen. Gleiches gilt im
Fall der Änderung der Rechtsform der Einrichtung im Sinne von Absatz 2, auch wenn diese
mit einer Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Sinne von Absatz 2 verbunden
ist."
Eine Begründung für die Ausnahme in § 10, die demnach klarstellt, dass kommunales Archivgut kein Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses ist, soweit es sich um Nachlässe, Vereinsunterlagen, historische Bibliotheken, Schenkungen von Sammlungen oder Adelsarchiven, Erwerbungen von Archivgut im Handel zur Bestandsergänzung, zeitgeschichtliche und andere Sammlungen (Plakate, Filme, Broschüren usw.) handelt, gibt es NICHT, denn der Satz in der Begründung "Der gesetzliche Schutz des Archivguts vor Veräußerung (§ 5 Abs. 1) bezieht sich dabei ausdrücklich nur auf Unterlagen aus Verwaltungshandeln." stellt nur etwas fest, aber begründet nichts.
Die kommunalen Verbände haben sich also einen Freibrief ausgehandelt, ihre Archivare aus Haushaltsgründen dazu zwingen zu können, Archivgut zu verkaufen. Kommunales Archivgut ist damit hinsichtlich eines wichtigen Teils kein Kulturgut mehr, das unter dem Schutz des Landes steht. Das ist mit anderen Worten einfach ungeheuerlich.
Nachtrag: Fairerweise sollte betont werden, dass die Norm eine Ausweitung der Unveräußerlichbarkeit bedeutet, denn derzeit gilt § 4 Ab. 1 ArchivG NRW NICHT für Kommunal- und Uniarchive. Das ändert nichts daran, dass angesichts geänderter Umstände (Causa Karlsruhe) die von mir geäußerte Kritik bestehen bleibt.
Weiterer Nachtrag 1.12.2009:
"Sehr geehrter Herr Graf,
zu Ihrer Nachfrage zum Thema „Unveräußerlichkeit von Archivgut“ nehme ich fachlich wie folgt Stellung:
Mit der Regelung in § 5 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 5 des Entwurfs des Archivgesetzes kommt die Landesregierung dem zentralen Anliegen der Kommunen nach, das Archivgut dauerhaft zu erhalten.
Die an der Verbändeanhörung beteiligten Verbände Städtetag und Landkreistag sprechen sich für eine umfassende Unveräußerlichkeit von Archivgut aus, also ausdrücklich bezogen auch auf nicht aus Verwaltungshandeln hervorgegangenes kommunales Archivgut.
Der Städte- und Gemeindebund hält die im Referentenentwurf vorgesehene Differenzierung (Veräußerungsverbot für „amtliches“, also aus Verwaltungshandeln hervorgegangenen Archivguts, kein Veräußerungsverbot für „nichtamtliches“ Archivgut (z.B. Künstlernachlässe) für sachgerecht.
Aus Sicht der Landesregierung soll es der Wertung der kommunalen Selbstverwaltung uneingeschränkt obliegen, ausnahmsweise bestimmtes Archivgut, das nicht aus Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen stammt, veräußern zu können. Diese Wertung folgt dem Grundsatz, kommunalen Entscheidungsspielraum möglichst weitgehend zu erhalten. Es sind keine gewichtigen Gründe erkennbar, den Kommunen per Gesetz vorzuschreiben, Archivgut, das nicht dem Verwaltungshandeln entstammt, nicht zu veräußern. Im Übrigen könnten die kommunalen Archive spätestens ab jetzt Verträge z.B. mit Nachlassnehmern abschließen, die die Veräußerung überlassenen Archivguts untersagen.
Für die Beibehaltung der bislang vom Gesetz vorgenommenen Differenzierung der Veräußerlichkeit von staatlichem und nichtstaatlichem Archivgut (§ 4 des geltenden Gesetzes) tritt keiner der beteiligten kommunalen Spitzenverbände ein.
Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen zum Hintergrund der beabsichtigen Gesetzesänderung Ihre Frage beantworten konnte.
Mit freundliche Grüßen
Christina Halstenberg
Christina Halstenberg-Bornhofen
Referat IV 1 – Archive, Bibliotheken, Literatur und Haushaltsangelegenheiten
Referatsleiterin"
Dazu nehme ich wie folgt Stellung: "Es sind keine gewichtigen Gründe erkennbar, den Kommunen per Gesetz vorzuschreiben, Archivgut, das nicht dem Verwaltungshandeln entstammt, nicht zu veräußern." Solche gewichtigen Gründe habe ich oben angeführt, nämlich den Verfassungsauftrag des Kulturgutschutzes und die prinzipielle Unveräußerbarkeit von Archivgut, was, wenn ich richtig sehe, von den anderen Landesarchivgesetzen anerkannt wird. Wenn ein staatlicher Zwangsverwalter einer nicht mehr zahlungsfähigen Kommune entsprechendes "Tafelsilber" aus dem Archiv durch eine Auktion veräußern lässt, wird ein schützenswertes Ensemble, dem aber de lege lata in NRW der (denkmalschutzrechtliche) Schutz verweigert wird, zerrissen, was nicht im Sinn der Wissenschaft und der Öffentlichkeit sein kann. Archivgut, das auf Dauer zu bewahren ist, ist ausnahmslos als unveräußerlich zu betrachten und der Öffentlichkeit zugänglich zu erhalten. Solange keine gesetzlichen Vorgaben für entsprechende Verkäufe bestehen, die z.B. sicherstellen, dass schützenswerte Sachgesamtheiten nicht auseinandergerissen werden und das der öffentliche Zugang durch den Erwerber uneingeschränkt und auf Dauer gewährleistet ist, ist es ein frommer Wunsch anzunehmen, dass Verkäufe von Archivgut nur "ausnahmsweise" erfolgen.
Hinzu kommt, dass Kommunen mit Blick auf § 134 BGB einen Nachteil erleiden. Dazu immer noch Schäfer 1999
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/1999/Archivar_1999-3.pdf
"Die festgelegte Unveräußerlichkeit öffentlichen Archivguts soll den angestrebten Schutz des im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Archivguts vor Zersplitterung und Veruntreuung sichern, so daß vorsätzlich oder fahrlässig entfremdetes Archivgut nicht in gutem Glauben erworben und durch Übergang in privaten Besitz der allgemeinen Nutzung entzogen werden kann.
Auf jeden Fall verbietet eine solche Rechtsvorschrift den Trägern öffentlicher Archive, in einer öffentlichen Stelle entstandene und als Archivgut übernommene Unterlagen aus der Provenienz herauszulösen69 oder der Nutzung durch die Öffentlichkeit zu entziehen, indem sie das Eigentum durch Rechtsgeschäft auf einen Erwerber übertragen.70 Für die Verletzung des gesetzlichen Verbots sehen die Archivgesetze selbst keine Sanktion vor. Sie ergibt sich vielmehr aus § 134 BGB.71 Da sich das gesetzliche Verbot sowohl auf das Verpflichtungsgeschäft als auch auf das Verfügungsgeschäft72 zwischen dem Träger des Archivs und dem Erwerber erstreckt, sind beide Rechtsgeschäfte nichtig.73 Auf die Kenntnis des Erwerbers von dem gesetzlichen Verbot kommt es nicht an.74 Der Träger des Archivs hat gegen den Erwerber einen Anspruch auf Herausgabe des Archivguts nach § 985 BGB.Die Verletzung des gesetzlichen Verbots bewirkt also, daß der Besitzer, der vom Träger des Archivs den Eigenbesitz erworben hat, ebenso wie der Besitzer, der dem Träger des Archivs den Eigenbesitz entzogen hat, Nichtberechtigter ist. Beide sind zur Verfügung über das Archivgut deshalb nicht befugt, weil sie kein Eigentum erworben haben.
Aufgrund des gesetzlichen Verbots verliert das öffentliche Archivgut aber nicht seine Verkehrsfähigkeit. Ein Dritter kann das Eigentum gutgläubig erwerben. Denn eine Norm, die den Erwerb dinglicher Rechte an öffentlichem Archivgut verhindern soll, setzt den ausdrücklichen Ausschluß der gesetzlichen Vorschriften, die die Verkehrsfähigkeit beweglicher Sachen gewährleisten, voraus.75"
Dass Kommunen bei der Veräußerung von Kulturgut die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen haben, sieht die Gemeindeordnung NRW nicht vor. Soweit es sich um vermögensgegenstände handelt, schreibt die Gemeindeordnung die Veräußerung zum vollen Wert vor, was finanzklamme Kommunen gern so auslegen werden, dass sie dadurch ermuntert werden, geschlossene Sammlungen durch Auktionshäuser zerreissen zu lassen, um einen größeren Gewinn zu machen.
Nichtstaatliche NRW-Archive können mit ihrem Sammlungsgut machen, was sie wollen. Damit wird dem Aspekt, dass Archivgut Kulturgut ist, das zu erhalten ist, ins Gesicht geschlagen!
Der Gesetzentwurf ist ein klarer Landesverfassungsbruch. In ihr heißt es in Artikel 18:
(1) Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern.
(2) Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Das Land müsste sicherstellen, dass die Gemeinden dieser Verpflichtung nachkommen statt ihnen einen Freibrief zur Verscherbelung unersetzlichen Kulturguts zu geben.
Aus dem Entwurf:
§ 10 Abs. 5 Satz 2 bestimmt für Kommunale Archive: "§ 5 Absatz 1 bezieht sich dabei ausschließlich auf die zu Archivgut umgewidmeten Unterlagen aus dem Verwaltungshandeln der in Absatz 1 genannten Stellen."
§ 5 Abs. 1 lautet: " Archivgut ist unveräußerlich."
Für Uniarchive gilt nach § 11 Abs. 1: "Die für kommunale Archive in Bezug genommenen Regelungen dieses Gesetzes
gelten entsprechend."
Aus der Begründung:
"Zu Absatz 1:
Die Regelung stellt klar, dass Archivgut als Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses unveräußerlich
ist, d.h. die Verfügungsgewalt hieran nicht an Dritte abgegeben werden darf. § 5
Abs. 1 steht der Übertragung von Archivgut aus einem vorhandenen Archiv oder einer vorhandenen
Einrichtung auf eine andere Einrichtung im Sinne des Absatz 2, wenn diese künftig
die in Absatz 1 genannten Aufgaben wahrnehmen soll, nicht entgegen. Gleiches gilt im
Fall der Änderung der Rechtsform der Einrichtung im Sinne von Absatz 2, auch wenn diese
mit einer Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Sinne von Absatz 2 verbunden
ist."
Eine Begründung für die Ausnahme in § 10, die demnach klarstellt, dass kommunales Archivgut kein Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses ist, soweit es sich um Nachlässe, Vereinsunterlagen, historische Bibliotheken, Schenkungen von Sammlungen oder Adelsarchiven, Erwerbungen von Archivgut im Handel zur Bestandsergänzung, zeitgeschichtliche und andere Sammlungen (Plakate, Filme, Broschüren usw.) handelt, gibt es NICHT, denn der Satz in der Begründung "Der gesetzliche Schutz des Archivguts vor Veräußerung (§ 5 Abs. 1) bezieht sich dabei ausdrücklich nur auf Unterlagen aus Verwaltungshandeln." stellt nur etwas fest, aber begründet nichts.
Die kommunalen Verbände haben sich also einen Freibrief ausgehandelt, ihre Archivare aus Haushaltsgründen dazu zwingen zu können, Archivgut zu verkaufen. Kommunales Archivgut ist damit hinsichtlich eines wichtigen Teils kein Kulturgut mehr, das unter dem Schutz des Landes steht. Das ist mit anderen Worten einfach ungeheuerlich.
Nachtrag: Fairerweise sollte betont werden, dass die Norm eine Ausweitung der Unveräußerlichbarkeit bedeutet, denn derzeit gilt § 4 Ab. 1 ArchivG NRW NICHT für Kommunal- und Uniarchive. Das ändert nichts daran, dass angesichts geänderter Umstände (Causa Karlsruhe) die von mir geäußerte Kritik bestehen bleibt.
Weiterer Nachtrag 1.12.2009:
"Sehr geehrter Herr Graf,
zu Ihrer Nachfrage zum Thema „Unveräußerlichkeit von Archivgut“ nehme ich fachlich wie folgt Stellung:
Mit der Regelung in § 5 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 5 des Entwurfs des Archivgesetzes kommt die Landesregierung dem zentralen Anliegen der Kommunen nach, das Archivgut dauerhaft zu erhalten.
Die an der Verbändeanhörung beteiligten Verbände Städtetag und Landkreistag sprechen sich für eine umfassende Unveräußerlichkeit von Archivgut aus, also ausdrücklich bezogen auch auf nicht aus Verwaltungshandeln hervorgegangenes kommunales Archivgut.
Der Städte- und Gemeindebund hält die im Referentenentwurf vorgesehene Differenzierung (Veräußerungsverbot für „amtliches“, also aus Verwaltungshandeln hervorgegangenen Archivguts, kein Veräußerungsverbot für „nichtamtliches“ Archivgut (z.B. Künstlernachlässe) für sachgerecht.
Aus Sicht der Landesregierung soll es der Wertung der kommunalen Selbstverwaltung uneingeschränkt obliegen, ausnahmsweise bestimmtes Archivgut, das nicht aus Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen stammt, veräußern zu können. Diese Wertung folgt dem Grundsatz, kommunalen Entscheidungsspielraum möglichst weitgehend zu erhalten. Es sind keine gewichtigen Gründe erkennbar, den Kommunen per Gesetz vorzuschreiben, Archivgut, das nicht dem Verwaltungshandeln entstammt, nicht zu veräußern. Im Übrigen könnten die kommunalen Archive spätestens ab jetzt Verträge z.B. mit Nachlassnehmern abschließen, die die Veräußerung überlassenen Archivguts untersagen.
Für die Beibehaltung der bislang vom Gesetz vorgenommenen Differenzierung der Veräußerlichkeit von staatlichem und nichtstaatlichem Archivgut (§ 4 des geltenden Gesetzes) tritt keiner der beteiligten kommunalen Spitzenverbände ein.
Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen zum Hintergrund der beabsichtigen Gesetzesänderung Ihre Frage beantworten konnte.
Mit freundliche Grüßen
Christina Halstenberg
Christina Halstenberg-Bornhofen
Referat IV 1 – Archive, Bibliotheken, Literatur und Haushaltsangelegenheiten
Referatsleiterin"
Dazu nehme ich wie folgt Stellung: "Es sind keine gewichtigen Gründe erkennbar, den Kommunen per Gesetz vorzuschreiben, Archivgut, das nicht dem Verwaltungshandeln entstammt, nicht zu veräußern." Solche gewichtigen Gründe habe ich oben angeführt, nämlich den Verfassungsauftrag des Kulturgutschutzes und die prinzipielle Unveräußerbarkeit von Archivgut, was, wenn ich richtig sehe, von den anderen Landesarchivgesetzen anerkannt wird. Wenn ein staatlicher Zwangsverwalter einer nicht mehr zahlungsfähigen Kommune entsprechendes "Tafelsilber" aus dem Archiv durch eine Auktion veräußern lässt, wird ein schützenswertes Ensemble, dem aber de lege lata in NRW der (denkmalschutzrechtliche) Schutz verweigert wird, zerrissen, was nicht im Sinn der Wissenschaft und der Öffentlichkeit sein kann. Archivgut, das auf Dauer zu bewahren ist, ist ausnahmslos als unveräußerlich zu betrachten und der Öffentlichkeit zugänglich zu erhalten. Solange keine gesetzlichen Vorgaben für entsprechende Verkäufe bestehen, die z.B. sicherstellen, dass schützenswerte Sachgesamtheiten nicht auseinandergerissen werden und das der öffentliche Zugang durch den Erwerber uneingeschränkt und auf Dauer gewährleistet ist, ist es ein frommer Wunsch anzunehmen, dass Verkäufe von Archivgut nur "ausnahmsweise" erfolgen.
Hinzu kommt, dass Kommunen mit Blick auf § 134 BGB einen Nachteil erleiden. Dazu immer noch Schäfer 1999
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/1999/Archivar_1999-3.pdf
"Die festgelegte Unveräußerlichkeit öffentlichen Archivguts soll den angestrebten Schutz des im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Archivguts vor Zersplitterung und Veruntreuung sichern, so daß vorsätzlich oder fahrlässig entfremdetes Archivgut nicht in gutem Glauben erworben und durch Übergang in privaten Besitz der allgemeinen Nutzung entzogen werden kann.
Auf jeden Fall verbietet eine solche Rechtsvorschrift den Trägern öffentlicher Archive, in einer öffentlichen Stelle entstandene und als Archivgut übernommene Unterlagen aus der Provenienz herauszulösen69 oder der Nutzung durch die Öffentlichkeit zu entziehen, indem sie das Eigentum durch Rechtsgeschäft auf einen Erwerber übertragen.70 Für die Verletzung des gesetzlichen Verbots sehen die Archivgesetze selbst keine Sanktion vor. Sie ergibt sich vielmehr aus § 134 BGB.71 Da sich das gesetzliche Verbot sowohl auf das Verpflichtungsgeschäft als auch auf das Verfügungsgeschäft72 zwischen dem Träger des Archivs und dem Erwerber erstreckt, sind beide Rechtsgeschäfte nichtig.73 Auf die Kenntnis des Erwerbers von dem gesetzlichen Verbot kommt es nicht an.74 Der Träger des Archivs hat gegen den Erwerber einen Anspruch auf Herausgabe des Archivguts nach § 985 BGB.Die Verletzung des gesetzlichen Verbots bewirkt also, daß der Besitzer, der vom Träger des Archivs den Eigenbesitz erworben hat, ebenso wie der Besitzer, der dem Träger des Archivs den Eigenbesitz entzogen hat, Nichtberechtigter ist. Beide sind zur Verfügung über das Archivgut deshalb nicht befugt, weil sie kein Eigentum erworben haben.
Aufgrund des gesetzlichen Verbots verliert das öffentliche Archivgut aber nicht seine Verkehrsfähigkeit. Ein Dritter kann das Eigentum gutgläubig erwerben. Denn eine Norm, die den Erwerb dinglicher Rechte an öffentlichem Archivgut verhindern soll, setzt den ausdrücklichen Ausschluß der gesetzlichen Vorschriften, die die Verkehrsfähigkeit beweglicher Sachen gewährleisten, voraus.75"
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 23:48 - Rubrik: Archivrecht
http://www.virtualmuseumiraq.cnr.it
Bißchen viel Show.
Via
http://illicit-cultural-property.blogspot.com/2009/11/google-to-create-digital-archive-of.html

Bißchen viel Show.
Via
http://illicit-cultural-property.blogspot.com/2009/11/google-to-create-digital-archive-of.html

KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 23:06 - Rubrik: Museumswesen
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KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 23:00 - Rubrik: Staatsarchive
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http://tinyurl.com/ye7666k Der Download eines Navy-Logbuchs kostet 2 Pfund.
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 21:30 - Rubrik: Open Access
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http://www.dilibri.de/ubtr/periodical/structure/128686
darunter:
Marx, Jacob: Handschriftenverzeichnis der Seminar-Bibliothek zu Trier
darunter:
Marx, Jacob: Handschriftenverzeichnis der Seminar-Bibliothek zu Trier
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 20:45 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Archivalia hatte berichtet, dass die 2. Lesung des Entwurfs am 2. Dezember 2009 erfolgen sollte. Auf den Tagesordnungen der Plenarsitzungen vom 2. und 3. Dezember 2009 findet sich die Beratung jedoch nicht.
Es ist nun davon auszugehen, dass der Entwurf erneut am 9. Dezember im Kulturausschuss beraten wird (Link)und die 2. Lesung am 16. oder 17. Dezember 2009 erfolgt (Link).
Es ist nun davon auszugehen, dass der Entwurf erneut am 9. Dezember im Kulturausschuss beraten wird (Link)und die 2. Lesung am 16. oder 17. Dezember 2009 erfolgt (Link).
Wolf Thomas - am Montag, 30. November 2009, 19:07 - Rubrik: Archivrecht
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Ein Podcast vom 13. November 2009, als Marianne Birthler zu Gast im KörberForum war. Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes sprach über das schwierige Erbe des Kommunismus für Europa. Begrüßung durch Dr. Lothar Dittmer, Vorstand der Körber-Stiftung.
Wolf Thomas - am Montag, 30. November 2009, 18:58 - Rubrik: Staatsarchive
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http://trailblazing.royalsociety.org/
Die 350 Jahre alte Royal Society, die ihre gemeinfreien älteren Publikationen hinter einem Bezahlwall bunkert, spendiert dem Volk eine nette Jubiläums-Präsentation und 60 bedeutende Gratis-Artikel.

Die 350 Jahre alte Royal Society, die ihre gemeinfreien älteren Publikationen hinter einem Bezahlwall bunkert, spendiert dem Volk eine nette Jubiläums-Präsentation und 60 bedeutende Gratis-Artikel.

KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 18:09 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 17:03 - Rubrik: Archivrecht
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Herzlichen Glückwunsch an Josef Pauser:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/
Für mich eine herausragende Informationsquelle, bei aktuellen Themen wie Google Books meist besser als Netbib.
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/
Für mich eine herausragende Informationsquelle, bei aktuellen Themen wie Google Books meist besser als Netbib.
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Jan Pasternak bericht auf HSozKult (Link) über die für die Archive wichtigen Vortrag Patrick Sahles: " ..... Über die reine Möglichkeit hinaus, einzelne Quellen digital zu archivieren, ging der Beitrag zum Archiv als virtualisierter Forschungsumgebung von PATRICK SAHLE (Köln). Verbunden mit dem Idealbild einer vollständigen Digitalisierung allen Archivgutes, skizzierte der Vortrag den aktuellen Stand in der Archivlandschaft. Mit Blick auf die Bibliotheken, deren Bestände inzwischen fast flächendeckend online verfügbar seien, würden Archive nur in einem sehr geringen Ausmaß Findmittel online zur Verfügung stellen, obwohl die notwendigen Standards und Schnittstellen vorhanden seien. Darüber hinaus verwies Sahle auf die ersten Versuche, Archivmaterial digital verfügbar zu machen, wobei es zur Zusammenarbeit zwischen Archiven und Anbietern von Web 2.0-Diensten komme, etwa bei Bildbeständen des Bundesarchivs, die über die Wikimedia Foundation auf deren Plattformen verfügbar gemacht werden. In diesen Fällen finde gar eine Bereicherung für die Archive statt, da die Community zusätzliche Informationen zu den Materialien liefern könne, die von den Archiven wiederum für die eigene Kategorisierung genutzt werden könnten. Die Einbeziehung der Community im Sinne des Web 2.0-Gedankens sei angesichts der Massen an Material unumgänglich, wenn eine vollständige Digitalisierung der Archivbestände erreicht werden soll. An diesem Punkt kam in der Diskussion die Frage auf, inwieweit solche Maximalforderungen bezüglich der Archivierung realisierbar seien, wodurch die unterschiedlichen Sichtweisen in der Herangehensweise an das Problem bei gleicher Zielsetzung deutlich wurden: Den maximalen Forderungen auf der einen Seite standen die Vertreterinnen und Vertreter einer Schritt-für-Schritt Vorgehensweise gegenüber, was am generellen Ansinnen, eine möglich vielfältige und umfassende Landschaft digitaler Archive zu schaffen, nichts änderte. ....."
Quelle: Tagungsbericht Web 2.0 und Geschichtswissenschaft. „Social Networking“ als Herausforderung und Paradigma. 09.10.2009-10.10.2009, Siegen, in: H-Soz-u-Kult, 28.11.2009, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2871
Zur Tagung auf Archivalia: http://archiv.twoday.net/search?q=Siegen+Web+2.0
Quelle: Tagungsbericht Web 2.0 und Geschichtswissenschaft. „Social Networking“ als Herausforderung und Paradigma. 09.10.2009-10.10.2009, Siegen, in: H-Soz-u-Kult, 28.11.2009, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2871
Zur Tagung auf Archivalia: http://archiv.twoday.net/search?q=Siegen+Web+2.0
Wolf Thomas - am Montag, 30. November 2009, 09:12 - Rubrik: Web 2.0
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http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0015vcjk
"This collection is a group of manuscripts known to have been held in the St. Gall Library in the ninth century. Also included in this collection are manuscripts from the same period held in the nearby monastery of Reichenau."
Eigenartig, dass ich davon bislang nichts mitbekommen habe.
Da Metadaten fehlen oder nicht auffindbar sind, ergibt sich ein munteres Ratespiel, was z.B. "Badische Landesbibliothek. Manuscript. Aug. 64" sein mag. LXIV ist es nicht, und LXVIII ("Aug. 18 [Local]") auch nicht. Die Papierhs. 64 ist es natürlich auch nicht. Es ist eine Beda-Handschrift, aber genug gerätselt für jetzt.
"This collection is a group of manuscripts known to have been held in the St. Gall Library in the ninth century. Also included in this collection are manuscripts from the same period held in the nearby monastery of Reichenau."
Eigenartig, dass ich davon bislang nichts mitbekommen habe.
Da Metadaten fehlen oder nicht auffindbar sind, ergibt sich ein munteres Ratespiel, was z.B. "Badische Landesbibliothek. Manuscript. Aug. 64" sein mag. LXIV ist es nicht, und LXVIII ("Aug. 18 [Local]") auch nicht. Die Papierhs. 64 ist es natürlich auch nicht. Es ist eine Beda-Handschrift, aber genug gerätselt für jetzt.
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 06:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Als Historiker darf man mächtig stolz sein, wenn es einem gelingt, zwei nicht näher bezeichnete deutschsprachige Fragmentstreifen, die eine Bibliothek ohne näheren Angaben ins Netz gestellt hat, zu identifizieren. Zunächst dachte ich an etwas Geistliches, aber mittels der Wendung "wene aber" und der http://mhdbdb.sbg.ac.at:8000/index.en.html sowie dem Namen Ruth[er] war es, nachdem eine Königin mich in Richtung Nibelungenlied usw. denken ließ, kein Ding der Unmöglichkeit. Hätte ich Pörnbachers Nachdruck der de Vries-Ausgabe nicht im Regal stehen gehabt, hätte ich wohl einiges länger benötigt. Es sind die Verse 975-1001, 1055-1084 bei de Vries, die Handschrift hat 28 Zeilen = 175 mm, und da liegt es mehr als nahe, nach einem Blick auf
http://www.mr1314.de/1177 (Ende 13. Jh.)
anzunehmen, dass mir da jemand zuvorgekommen ist: "Ein weiteres Fragment aus diesem Codex discissus wurde von Nigel F. Palmer (Oxford) entdeckt; eine Publikation für die ZfdA ist in Vorbereitung.
November 2008".
Wär ja zu schön gewesen. Aber immerhin hab ich das Rätsel gelöst.
Hier die Abbildungen:
http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0009gjpd

http://www.mr1314.de/1177 (Ende 13. Jh.)
anzunehmen, dass mir da jemand zuvorgekommen ist: "Ein weiteres Fragment aus diesem Codex discissus wurde von Nigel F. Palmer (Oxford) entdeckt; eine Publikation für die ZfdA ist in Vorbereitung.
November 2008".
Wär ja zu schön gewesen. Aber immerhin hab ich das Rätsel gelöst.
Hier die Abbildungen:
http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0009gjpd
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 06:10 - Rubrik: Kodikologie
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http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0009gx4f
50 Stück, darunter ein Nürnberger Schembartbuch, die Benutzerführung ist verbesserungsfähig.
Rouse Ms. 1 ist ein Kopialbuch aus s>Windesheim Windsheim.

50 Stück, darunter ein Nürnberger Schembartbuch, die Benutzerführung ist verbesserungsfähig.
Rouse Ms. 1 ist ein Kopialbuch aus s>Windesheim Windsheim.
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 04:10 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Walter Schulz erwarb für die Emdener JALB 1992 eine Handschrift des Ostfriesischen Landrechts aus Privathand, die 1987/88 aus der Weise-Bibliothek in Zittau gestohlen worden war.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0440_a076_JPG.htm
(Stahl 1993 ohne Hinweis auf die Zittauer Herkunft)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0533_a249_jpg.htm
http://www.handschriftencensus.de/2971
Update: Eine Mail aus Zittau ließ mich dann doch genauer nachschauen, und siehe da, es gibt 2005 zu dem Casus etwas im Web:
der Landkreis Löbau-Zittau, die Bibliothek Emden und die Doornkaat Stiftung teilen sich das Eigentum an der Handschrift Ostfriesisches Landrecht des Grafen Edzard. Der Rechtsstreit darum endete vor dem Landgericht Aurich mit einem Vergleich. Danach erhält der Landkreis das Eigentum zu 50 Prozent und die beiden anderen Institutionen zu je 25 Prozent.
Der Landkreis hatte gegen die Bibliothek auf Herausgabe des Eigentums geklagt. Die Handschrift war 1988 unter ungeklärten Umständen aus der Zittauer Bibliothek gestohlen worden. 1992 erwarb die Bibliothek Emden sie von einem Düsseldorfer Kaufmann. Das Original soll für ein halbes Jahr zur Ausstellung ab Juni nach Zittau zurückkehren. Danach kommt es als ein für die ostfriesische Landesgeschichte bedeutendes Stück wieder nach Emden, während in Zittau ein originalgetreues Faksimile verbleibt.
http://www.faktuell.de/Lokales/2005/archivbis18maerz2005.html
Auch die taz berichtete:
http://www.taz.de/nc/1/archiv/archiv-start/?dig=2005/03/24/a0391&cHash=603c7934a6
1992, das war drei Jahre nach der Wende, nach der im Westen viele wertvolle Handschriften auftauchten, die aus den Bibliotheken der untergegangenen DDR verschwunden waren. Der Christian-Weise-Bibliothek im sächsischen Zittau kam sogar ein ganzes Paket abhanden. Darunter die Erstausgabe von Kopernikus' berühmter Streitschrift "De Revolutionibus Orbium Coelestium" ("Von den Umdrehungen der Himmelskörper"). Und das "ostfriesische Landrecht des Grafen Edzard".
[...] "Es war ja gang und gäbe, zur Devisenbeschaffung Kulturgut im weiteren Sinne einzusetzen", sagt der Emdener Museumsmann Walter Schulz.
Weil alle das wussten, handelte die Politik und setzte für diese Delikte eine Verjährungsfrist von 10 Jahren fest. Kurz vor Ablauf der Frist, so erzählt Walter Schulz, meldete sich Zittau. Die Handschrift des "Ostfriesischen Landrechts" sei aus den Beständen der Christian-Weise-Bibliothek gestohlen worden und daher zurückzugeben.
"Wenn der Tatbestand des Diebstahls eindeutig wäre, hätten wir kein Recht darauf", sagt der Emdener Bibliotheksdirektor. Allerdings: "Wir sagen, den Nachweis müsst ihr führen."
Beim Zivilprozess vor dem Landgericht im niedersächsischen Aurich ließ sich die A-Lasco-Bibliothek dann aber doch auf einen Vergleich ein - nach "zähen Verhandlungen", wie die Ostfriesischen Nachrichten schrieben.
Update: Ich habe die Überschrift geändert und verweise auf den Kommentar von Herrn Schulz.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0440_a076_JPG.htm
(Stahl 1993 ohne Hinweis auf die Zittauer Herkunft)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0533_a249_jpg.htm
http://www.handschriftencensus.de/2971
Update: Eine Mail aus Zittau ließ mich dann doch genauer nachschauen, und siehe da, es gibt 2005 zu dem Casus etwas im Web:
der Landkreis Löbau-Zittau, die Bibliothek Emden und die Doornkaat Stiftung teilen sich das Eigentum an der Handschrift Ostfriesisches Landrecht des Grafen Edzard. Der Rechtsstreit darum endete vor dem Landgericht Aurich mit einem Vergleich. Danach erhält der Landkreis das Eigentum zu 50 Prozent und die beiden anderen Institutionen zu je 25 Prozent.
Der Landkreis hatte gegen die Bibliothek auf Herausgabe des Eigentums geklagt. Die Handschrift war 1988 unter ungeklärten Umständen aus der Zittauer Bibliothek gestohlen worden. 1992 erwarb die Bibliothek Emden sie von einem Düsseldorfer Kaufmann. Das Original soll für ein halbes Jahr zur Ausstellung ab Juni nach Zittau zurückkehren. Danach kommt es als ein für die ostfriesische Landesgeschichte bedeutendes Stück wieder nach Emden, während in Zittau ein originalgetreues Faksimile verbleibt.
http://www.faktuell.de/Lokales/2005/archivbis18maerz2005.html
Auch die taz berichtete:
http://www.taz.de/nc/1/archiv/archiv-start/?dig=2005/03/24/a0391&cHash=603c7934a6
1992, das war drei Jahre nach der Wende, nach der im Westen viele wertvolle Handschriften auftauchten, die aus den Bibliotheken der untergegangenen DDR verschwunden waren. Der Christian-Weise-Bibliothek im sächsischen Zittau kam sogar ein ganzes Paket abhanden. Darunter die Erstausgabe von Kopernikus' berühmter Streitschrift "De Revolutionibus Orbium Coelestium" ("Von den Umdrehungen der Himmelskörper"). Und das "ostfriesische Landrecht des Grafen Edzard".
[...] "Es war ja gang und gäbe, zur Devisenbeschaffung Kulturgut im weiteren Sinne einzusetzen", sagt der Emdener Museumsmann Walter Schulz.
Weil alle das wussten, handelte die Politik und setzte für diese Delikte eine Verjährungsfrist von 10 Jahren fest. Kurz vor Ablauf der Frist, so erzählt Walter Schulz, meldete sich Zittau. Die Handschrift des "Ostfriesischen Landrechts" sei aus den Beständen der Christian-Weise-Bibliothek gestohlen worden und daher zurückzugeben.
"Wenn der Tatbestand des Diebstahls eindeutig wäre, hätten wir kein Recht darauf", sagt der Emdener Bibliotheksdirektor. Allerdings: "Wir sagen, den Nachweis müsst ihr führen."
Beim Zivilprozess vor dem Landgericht im niedersächsischen Aurich ließ sich die A-Lasco-Bibliothek dann aber doch auf einen Vergleich ein - nach "zähen Verhandlungen", wie die Ostfriesischen Nachrichten schrieben.
Update: Ich habe die Überschrift geändert und verweise auf den Kommentar von Herrn Schulz.
1. Preis der Architekten: SCHWEGER ASSOCIATED ARCHITECTS GmbH, München, Hamburg, Berlin und der Landschaftsarchitekten: Hager Landschaftsarchitektur AG, Zürich, Zürich (CH)
Quelle: http://www.competitionline.de/3016426
Quelle: http://www.competitionline.de/3016426
Wolf Thomas - am Sonntag, 29. November 2009, 20:25 - Rubrik: Staatsarchive
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Bernd Noack schreibt in der Bayrischen Staatszeitung am 27.11.2009 (link) : " Andrea Schwarz nimmt ein schwarzes Gesangbüchlein in die Hand und ihre Augen glänzen: „Schauen Sie“, sagt sie, „diese ganze Sammlung hier ... Hunderte sind es, aus allen Zeiten, sehr einfache und auch kostbare, darunter schöne Exemplare mit ganz persönlichen Erinnerungen – das steht hier alles unbeachtet und unzulänglich aufbewahrt herum. Das könnte man doch einmal zeigen in einer Ausstellung. Aber solche Ideen lassen sich derzeit noch nicht umsetzen.“ Wir stehen in einer der vier Etagen, in einem der mit Büchern und Schriften und Akten bis in den letzten Winkel und bis unter die Decke vollgestopften Gänge des Landeskirchlichen Archivs der Evangelisch-Lutherischen Kirche Bayerns in Nürnberg. Und Andrea Schwarz, die Direktorin, muss bei solch einem Rundgang durch die Räume der Institution auf zweierlei achten: Einmal will sie, dass der Besucher natürlich einen umfassenden Eindruck von der Vielfalt und den Besonderheiten dieses Archivs bekommt. Zum anderen ist sie aber auch darauf bedacht, dass jeder Interessent, den sie hier durchführt, wieder heil und unversehrt herauskommt aus dem Labyrinth, dem Chaos: Die Räumlichkeiten nämlich sind zugestellt und vollgepackt, überall Kisten und Kartons, daneben Materialien, die überhaupt nicht hier her gehören, in das Gebäude unten am Wöhrder See, aber sonst keinen Platz finden. Mit anderen Worten: Das Archiv der Kirche platzt aus allen Nähten, der Bau aus den 1950er Jahren kann längst nicht mehr all das fassen, was man ihm anvertraut hat.
„Wir haben knapp 12 Kilometer Archivgut und knapp 5 Kilometer Bücher. Wir haben vier Magazine im Haus, in dem allerdings nur ein Drittel der Bestände gelagert ist“, sagt die Direktorin resigniert und fast entschuldigend. „Die restlichen zwei Drittel befinden sich in großen Hallen, die angemietet werden mussten, die horrende Mieten kosten jeden Monat. Es ist nicht genug Platz für die 19 Mitarbeiter da, die hausen zum Teil in Zimmern, die zehn Quadratmeter haben, da hat neben einem Schreibtisch nicht mehr viel anderes Platz. Und es ist vor allem nicht genug Platz für die Benutzer. Der Leseraum ist viel zu klein, es ist keine Diskretion gewahrt, es ist zu laut, zu eng. Und es ist kein Platz für Öffentlichkeitsarbeit welcher Art auch immer.“
Wenn Andrea Schwarz von ihrer Einrichtung spricht, dann gebraucht sie gerne eine schöne Umschreibung: „Wir sind das Gedächtnis der Kirche.“ Aber wenn man das wirklich sein will, „dann muss das Gedächtnis so untergebracht sein, dass es adäqaut funktionieren kann. Odo Marquart, der den Festvortrag zu unserem 75-jährigen Jubiläum gehalten hat, hat den Satz geprägt ,Zukunft braucht Herkunft.’ Und das ist gültig und deshalb brauchen wir den Neubau.“
„Wir haben knapp 12 Kilometer Archivgut und knapp 5 Kilometer Bücher. Wir haben vier Magazine im Haus, in dem allerdings nur ein Drittel der Bestände gelagert ist“, sagt die Direktorin resigniert und fast entschuldigend. „Die restlichen zwei Drittel befinden sich in großen Hallen, die angemietet werden mussten, die horrende Mieten kosten jeden Monat. Es ist nicht genug Platz für die 19 Mitarbeiter da, die hausen zum Teil in Zimmern, die zehn Quadratmeter haben, da hat neben einem Schreibtisch nicht mehr viel anderes Platz. Und es ist vor allem nicht genug Platz für die Benutzer. Der Leseraum ist viel zu klein, es ist keine Diskretion gewahrt, es ist zu laut, zu eng. Und es ist kein Platz für Öffentlichkeitsarbeit welcher Art auch immer.“
Wenn Andrea Schwarz von ihrer Einrichtung spricht, dann gebraucht sie gerne eine schöne Umschreibung: „Wir sind das Gedächtnis der Kirche.“ Aber wenn man das wirklich sein will, „dann muss das Gedächtnis so untergebracht sein, dass es adäqaut funktionieren kann. Odo Marquart, der den Festvortrag zu unserem 75-jährigen Jubiläum gehalten hat, hat den Satz geprägt ,Zukunft braucht Herkunft.’ Und das ist gültig und deshalb brauchen wir den Neubau.“
Wolf Thomas - am Sonntag, 29. November 2009, 19:43 - Rubrik: Kirchenarchive
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Wolf Thomas - am Sonntag, 29. November 2009, 19:28 - Rubrik: Musikarchive
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Ist es so, dass sich mit Google ein Konzern des geistigen Erbes der Menschheit bemächtigt, um schamlos Profit daraus zu schlagen? Gilt es, unsere Bücher vor dem Zugriff eines bösen US-Monopolisten zu beschützen? - Keineswegs. Dass deutschsprachige Bücher nunmehr außen vor bleiben, ist tatsächlich alles andere als ein Grund zur Freude. Womit wir es zu tun haben, sind Kollateralschäden eines längst nicht mehr zeitgemäßen Urheberrechts, mit Panikmache einiger Autoren und Verleger sowie einer prinzipiell begrüßenswerten Entwicklung.
Leonhard Dobusch
http://derstandard.at/1256745387710/Gastkommentar-Gerechtigkeit-fuer-Google
Leonhard Dobusch
http://derstandard.at/1256745387710/Gastkommentar-Gerechtigkeit-fuer-Google
KlausGraf - am Sonntag, 29. November 2009, 18:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Der E-Text liegt bekanntlich in einem kostenpflichtigen Angebot vor, das auch als Nationallizenz für Deutsche zugänglich ist. Wenn man Scans sucht, ist Gallica die erste Adresse. Eine unvollständige Liste:
http://www.patristique.org/Acta-sanctorum
PDFs sind offenbar nach Gallica (d.h. mit den dortigen Lücken) zugänglich:
http://www.documentacatholicaomnia.eu/25_90_1643-1925-_Acta_Sanctorum.html
Seit Jahren sind die Lücken bei Gallica bekannt, aber niemand erbarmt sich, scannt die Bände und lädt sie z.B. ins Internetarchiv!
PS. Google hat auch Scans, aber davon gibt es nur Teillisten z.B.
http://books.google.de/books?q=editions:0PLwnJqkKG3w2FC&id=NdY-AAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=D9c-AAAAcAAJ (US-Proxy) = Okt. Bd. 10
Es ist aber zu hoffen, dass in ein paar Monaten weitere aus Lausanne (die Bandzählung im OPAC http://opac.rero.ch/gateway ) des Exemplars aus dem Kloster Muri bereitstehen.
http://www.patristique.org/Acta-sanctorum
PDFs sind offenbar nach Gallica (d.h. mit den dortigen Lücken) zugänglich:
http://www.documentacatholicaomnia.eu/25_90_1643-1925-_Acta_Sanctorum.html
Seit Jahren sind die Lücken bei Gallica bekannt, aber niemand erbarmt sich, scannt die Bände und lädt sie z.B. ins Internetarchiv!
PS. Google hat auch Scans, aber davon gibt es nur Teillisten z.B.
http://books.google.de/books?q=editions:0PLwnJqkKG3w2FC&id=NdY-AAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=D9c-AAAAcAAJ (US-Proxy) = Okt. Bd. 10
Es ist aber zu hoffen, dass in ein paar Monaten weitere aus Lausanne (die Bandzählung im OPAC http://opac.rero.ch/gateway ) des Exemplars aus dem Kloster Muri bereitstehen.
KlausGraf - am Samstag, 28. November 2009, 23:28 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search#Nutzung_eines_US-Proxys
Das Bild unten zeigt einen beliebigen Webproxy (Anonymisierungsdienst). Die einzige technische (?) Leistung besteht darin, die gewünschte Google-Books-Adresse (wenn man sie schon hat) in das Eingabefeld zu kopieren und auf Enter zu drücken. Wenn man sie noch nicht hat, wählt man die Startseite von Google Books und sucht im für US-Bürger zugänglichen Bestand.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/6005952/
Update:
Screencast http://archiv.twoday.net/stories/6067526/
Das Bild unten zeigt einen beliebigen Webproxy (Anonymisierungsdienst). Die einzige technische (?) Leistung besteht darin, die gewünschte Google-Books-Adresse (wenn man sie schon hat) in das Eingabefeld zu kopieren und auf Enter zu drücken. Wenn man sie noch nicht hat, wählt man die Startseite von Google Books und sucht im für US-Bürger zugänglichen Bestand.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/6005952/
Update:
Screencast http://archiv.twoday.net/stories/6067526/
KlausGraf - am Samstag, 28. November 2009, 20:44 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Archivists at Cambridge University's Scott Polar Research Institute are using Twitter to draw attention to the diary that Captain Robert Falcon Scott kept during his ill-fated 1910-1912 Antarctic expedition: every day, they tweet the first 140 characters of the diary entry that Scott penned exactly 99 years before.
http://larchivista.blogspot.com/2009/11/new-archival-use-for-twitter.html
http://larchivista.blogspot.com/2009/11/new-archival-use-for-twitter.html
KlausGraf - am Samstag, 28. November 2009, 04:57 - Rubrik: English Corner
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Einer der wichtigsten Texte zu OA in diesem Jahr ist sicher Poynders Aufsatz, auf den BCK hinwies, der aber nachdrücklich allen empfohlen sei, die sich Gedanken über OA als Geschäftsmodell machen:
Open Access: Who pays? How much?
http://www.richardpoynder.co.uk/Open_Access_Who_Pays.pdf
Ergänzend sei daran erinnert: Wenn man in einem durch ein Monopol geprägten Markt mehr Geld ins System pumpt (hier: Gold-OA-Töpfe), ändert sich am Monopol nichts: der Monopolist greift das zusätzliche Geld ab.
Bei allen Diskussionen über Geschäftsmodelle ist Transparenz das A und O. Diese gibt es aber nicht. Beispielsweise verweigert die Uni Göttingen Auskunft über Details des Deals mit Springer, und was den Archivierungsservice der Uni Jena für Klostermann in Sachen ZfBB angeht, führe ich bekanntlich einen Verwaltungsgerichtsprozess auf eigene Kosten. Die Herausgeber der ZfBB schweigen sich zu dem Ganzen aus.
Open Access: Who pays? How much?
http://www.richardpoynder.co.uk/Open_Access_Who_Pays.pdf
Ergänzend sei daran erinnert: Wenn man in einem durch ein Monopol geprägten Markt mehr Geld ins System pumpt (hier: Gold-OA-Töpfe), ändert sich am Monopol nichts: der Monopolist greift das zusätzliche Geld ab.
Bei allen Diskussionen über Geschäftsmodelle ist Transparenz das A und O. Diese gibt es aber nicht. Beispielsweise verweigert die Uni Göttingen Auskunft über Details des Deals mit Springer, und was den Archivierungsservice der Uni Jena für Klostermann in Sachen ZfBB angeht, führe ich bekanntlich einen Verwaltungsgerichtsprozess auf eigene Kosten. Die Herausgeber der ZfBB schweigen sich zu dem Ganzen aus.
KlausGraf - am Samstag, 28. November 2009, 01:17 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Freitag, 27. November 2009, 23:51 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Freitag, 27. November 2009, 23:47 - Rubrik: Literaturarchive
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Die Veröffentlichung rechtwidrig aufgenommener Fotos, wie etwa durch Hausfriedensbruch, ist nicht von vorneherein rechtswidrig. Vielmehr unterfallen so beschaffte Informationen auch dem Art. 5 Abs. 1 GG. Daher ist eine Abwägung zwischen der Tatsache, dass die Aufnahmen illegal beschafft oder ermöglicht wurden und dem Interesse der Öffentlichkeit an dem Informationswert nötig. Überwiegt das Interesse der Allgemeinheit an der Veröffentlichung, ist diese daher auch zulässig.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.08.2009, Az.: 324 O 864/06
Volltext: http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/28-08-2009-lg-hamburg-324-o-864-06.html
Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.08.2009, Az.: 324 O 864/06
Volltext: http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/28-08-2009-lg-hamburg-324-o-864-06.html
KlausGraf - am Freitag, 27. November 2009, 23:42 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kulturstaatsminister-Es-gibt-kein-Recht-auf-Privatkopie-871314.html
Na wenn es kein Recht auf Privatkopie gibt, wird die Akzeptanz des Urheberrechts noch weiter schwinden, und man könnte gar nicht so viele Gefängnisse bauen, um die Raubkopierer darin einzusperren ...
Wieder mal der Hinweis auf mein neues Buch: http://www.contumax.de
Na wenn es kein Recht auf Privatkopie gibt, wird die Akzeptanz des Urheberrechts noch weiter schwinden, und man könnte gar nicht so viele Gefängnisse bauen, um die Raubkopierer darin einzusperren ...
Wieder mal der Hinweis auf mein neues Buch: http://www.contumax.de
KlausGraf - am Freitag, 27. November 2009, 23:35 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.bsrdigitalcollections.it/
Eine eindrucksvolle Startseite, aber beim Klicken auf die Bilder stellt man fest, das nur ein Teil der Fotos digitalisiert wurden und in zu geringer Auflösung online zu sehen sind.

Eine eindrucksvolle Startseite, aber beim Klicken auf die Bilder stellt man fest, das nur ein Teil der Fotos digitalisiert wurden und in zu geringer Auflösung online zu sehen sind.

KlausGraf - am Freitag, 27. November 2009, 12:59 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Beim Deutschen Bundestag ist eine Petition zu Open Access "Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen" eingereicht worden. Diese öffentliche Petition kann online mitgezeichnet werden. Wenn 50.000 Mitzeichnungen bis zum 22. Dezember erreicht werden, muss der Bundestag sich öffentlich mit der Petition beschäftigen.
Angesichts der Preisentwicklung von Büchern und Zeitschriften einerseits und dem Zustand der öffentlichen Haushalte ist es von großer Wichtigkeit, dass wissenschaftliche Literatur zumindest zu einem Teil in einem kostenfreien Zugriff zur Verfügung steht und von Behördenbibliotheken in die Informationsvermittlung aufgenommen werden kann.
Diese Petition wird vom DBV http://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/open-access.html als auch von Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken unterstützt.
Die Online-Petition ist unter folgender Adresse zu erreichen:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7922
Falls Sie auch Benutzer darauf ansprechen wollen: Hier steht ein Flyer des "Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" zum Download zur Verfügung.
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/aktiv.html.de#publ
Technischer Hinweis: Wenn Sie den DIN-A4 Flyer einseitig ausdrucken, haben Sie zwei Blätter. Wenn er doppelseitig ausgedruckt wird, muss er in der Mitte durchgeschnitten werden. Sie haben dann pro DIN-A4 Seite 2 Flyer in DIN-A5.
Jürgen Kaestner in BIB-JUR. Die Petition haben bisher über 15.000 Bürgerinnen und Bürger gezeichnet!
Angesichts der Preisentwicklung von Büchern und Zeitschriften einerseits und dem Zustand der öffentlichen Haushalte ist es von großer Wichtigkeit, dass wissenschaftliche Literatur zumindest zu einem Teil in einem kostenfreien Zugriff zur Verfügung steht und von Behördenbibliotheken in die Informationsvermittlung aufgenommen werden kann.
Diese Petition wird vom DBV http://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/open-access.html als auch von Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken unterstützt.
Die Online-Petition ist unter folgender Adresse zu erreichen:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7922
Falls Sie auch Benutzer darauf ansprechen wollen: Hier steht ein Flyer des "Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" zum Download zur Verfügung.
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/aktiv.html.de#publ
Technischer Hinweis: Wenn Sie den DIN-A4 Flyer einseitig ausdrucken, haben Sie zwei Blätter. Wenn er doppelseitig ausgedruckt wird, muss er in der Mitte durchgeschnitten werden. Sie haben dann pro DIN-A4 Seite 2 Flyer in DIN-A5.
Jürgen Kaestner in BIB-JUR. Die Petition haben bisher über 15.000 Bürgerinnen und Bürger gezeichnet!
KlausGraf - am Freitag, 27. November 2009, 12:45 - Rubrik: Open Access
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"Personenbezogene Daten (v.a. Adressen Telefon) in jüngeren Jahrgängen seit 1977 wurden bei der Digitalisierung entfernt."
Was ist das für ein hochsensibles Periodikum, das als historische Quelle dergestalt verstümmelt wurde?
Das Würzburger Diözesanblatt
http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/wuerzburger-dioezesanblatt
Bei einem Blick in den Jahrgang 1999 fielen mir aber keine solchen Entfernungen auf. Ebensowenig 2005.
Was ist das für ein hochsensibles Periodikum, das als historische Quelle dergestalt verstümmelt wurde?
Das Würzburger Diözesanblatt
http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/wuerzburger-dioezesanblatt
Bei einem Blick in den Jahrgang 1999 fielen mir aber keine solchen Entfernungen auf. Ebensowenig 2005.
KlausGraf - am Freitag, 27. November 2009, 03:47 - Rubrik: Datenschutz
KlausGraf - am Freitag, 27. November 2009, 03:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.landesbibliothek-coburg.de/geschichte.htm
Abfindungsvertrag (Ausgleichsgesetz) vom 7. Juni bzw. 1. Juli 1919
Landesstiftungsgesetz vom 9. August 1919
Staatsvertrag vom 14. Februar 1920
Übereinkommen zwischen der Coburger Landesstiftung und dem Freistaat Bayern vom 1. Januar 1973
Verordnung über die Gliederung des staatlichen Bibliothekswesens vom 16. Juni 1999
Abfindungsvertrag (Ausgleichsgesetz) vom 7. Juni bzw. 1. Juli 1919
Landesstiftungsgesetz vom 9. August 1919
Staatsvertrag vom 14. Februar 1920
Übereinkommen zwischen der Coburger Landesstiftung und dem Freistaat Bayern vom 1. Januar 1973
Verordnung über die Gliederung des staatlichen Bibliothekswesens vom 16. Juni 1999
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http://aerial.rcahms.gov.uk/
Via
http://bazonline.ch/wissen/geschichte/Spektakulaere-neue-Kriegsbilder/story/19631516

Via
http://bazonline.ch/wissen/geschichte/Spektakulaere-neue-Kriegsbilder/story/19631516

KlausGraf - am Freitag, 27. November 2009, 03:13 - Rubrik: Fotoueberlieferung
http://lists.wikimedia.org/pipermail/wikide-l/2009-November/022212.html und folgende Beiträge
Wieder ist ein hervorragendes Geschichtswerk zur Regionalgeschichte aber auch zur Landesgeschichte Online. Aus den Beständen der Bayerischen Landesbibliothek wurde bei Google Books das Werk Leipzigisches Geschichtsbuch von Johann Jacob Vogel freigeschalten. Das über 1250 Seiten umfassende Werk ist sogar mit einer hervorragenden Qualität gescannt worden.
Fregu - am Donnerstag, 26. November 2009, 22:13 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Früher gab man Zeitschriften heraus, heute haben wir das www.
Quelle: http://www.geschichte-in-koeln.de/gik_impressum.htm
…. „Ein auslösender Impuls für die studentische Initiative, eine eigene Zeitschrift zu gründen, war die Tatsache, daß Studen-ten in ihren Seminar- und Examensarbeiten häufig wichtige historische Themen untersuchten, ohne daß ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich wurden. Die Zeitschrift sollte gerade bei Arbeiten zur Stadtgeschichte hierfür ein Forum bieten. Ohne eine solche Publikationsmöglichkeit wären viele Forschungsergebnisse selbst für die Fachöffentlichkeit nur schwer, für ein historisch interessiertes Publikum überhaupt nicht greifbar geworden. So bietet GiK seinen Autoren und Autorinnen die Chance, ihre Forschungen einem sehr viel breiteren Leserkreis zu präsentieren, als dies andere Fachzeitschriften können. Bis heute ist es übrigens dabei geblieben, daß in GiK jüngere Geschichtswissenschaftler und Studenten gleichberechtigt neben etablierten Historikern publizieren können.
Der Schwerpunkt der in GiK veröffentlichten Arbeiten liegt auf der kölnischen Stadtgeschichte und ...
Quelle: http://www.geschichte-in-koeln.de/gik_impressum.htm
…. „Ein auslösender Impuls für die studentische Initiative, eine eigene Zeitschrift zu gründen, war die Tatsache, daß Studen-ten in ihren Seminar- und Examensarbeiten häufig wichtige historische Themen untersuchten, ohne daß ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich wurden. Die Zeitschrift sollte gerade bei Arbeiten zur Stadtgeschichte hierfür ein Forum bieten. Ohne eine solche Publikationsmöglichkeit wären viele Forschungsergebnisse selbst für die Fachöffentlichkeit nur schwer, für ein historisch interessiertes Publikum überhaupt nicht greifbar geworden. So bietet GiK seinen Autoren und Autorinnen die Chance, ihre Forschungen einem sehr viel breiteren Leserkreis zu präsentieren, als dies andere Fachzeitschriften können. Bis heute ist es übrigens dabei geblieben, daß in GiK jüngere Geschichtswissenschaftler und Studenten gleichberechtigt neben etablierten Historikern publizieren können.
Der Schwerpunkt der in GiK veröffentlichten Arbeiten liegt auf der kölnischen Stadtgeschichte und ...
irisk. - am Donnerstag, 26. November 2009, 22:04
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irisk. - am Donnerstag, 26. November 2009, 21:53 - Rubrik: Archivpaedagogik
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"Am 1. Dezember wird der WWF eine Festplatte um die Welt schicken: Der „People’s Orb“ (Himmelskörper des Volkes) ist ein elektronisches Archiv mit großer Speicherkapazität, das ähnlich wie das Olympische Feuer um die Welt getragen wird. Nach fünf Tagen wird der Orb im Klimaexpress, einem speziellen Zug, in Kopenhagen eintreffen. Auf diesem Orb befinden sich die Daten von Millionen Menschen und wissenschaftliche Studien, die der Menschheit der Zukunft beweisen sollen, dass die ganze Welt von der drohenden Gefahr des Klimawandels Bescheid wusste. Auch die Namen von bisher mehr als 14.000 Österreichern werden dort für die Zukunft gespeichert sein, die mit ihrer Stimme bei http://www.voteearth.at die Entscheidungsträger in Kopenhagen aufrufen, ein wirksamen Klimaschutzabkommen zu unterzeichnen und den Weg von Kyoto fortzusetzen. „Der Orb ist das Zeugnis des globalen Klimabewusstseins des Jahres 2009 und soll noch in Hundert Jahren an eine Zeit der Dummheit oder der Klugheit erinnern - je nachdem wie die Klimakonferenz von Kopenhagen ausgehen wird“, beschreibt WWF-Geschäftsführerin Hildegard Aichberger das globale Projekt.
Der Orb enthält neben den Stimmen für die Erde auch die Daten der Earth Hour, bei der sich im März 2009 Hunderte Millionen Menschen in mehr als 4.000 Städten in 88 Ländern beteiligten. Wissenschaftliche Studien, Stimmen, Bilder, Fotos und Videos von Aktionen für den Klimaschutz aus unzähligen Kampagnen sind ebenso dort gespeichert wie die Appelle von Wissenschaftlern, Prominenten und Politikern aus aller Welt. Der Orb wird am 16. Dezember den Repräsentanten der führenden Staats- und Regierungschefs der Welt in einer feierlichen Zeremonie übergeben. Eine identische Kopie des Orbs verbleibt als mahnendes Zeugnis für die zukünftigen Generationen für zukünftige Generationen im Nationalmuseum von Dänemark.
Der Orb wird zwei Tage vor dem Beginn der Klimakonferenz am 5. Dezember mit dem Klima-Express, einem Zug aus Brüssel, in Kopenhagen eintreffen. In diesem Zug werden 400 Experten, Politiker und NGO-Vertreter demonstrativ mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fahren, darunter auch Achim Steiner, der Direktor des UN-Umweltprogramms und der internationale WWF-Generaldirektor James Leape. In den neun Tagen der wohl wichtigsten globalen Konferenz seit Ende des Zweiten Weltkriegs wird der Orb weiter mit Reden, Studien und Bildern vom Konferenzort gefüllt. Am 16. Dezember, wenn die Staats- und Regierungschefs anreisen, wird er abends im Rathaus von Kopenhagen als Mahnung des Wissens an die entscheidenden Politiker übergeben, die dort über die Zukunft unseres Planeten entscheiden werden. Die feierliche Zeremonie wird angeführt von einer Prozession von Kindern mit Laternen. Anschließend werden in Kopenhagen die Lichter für eine Stunde als Zeichen der Solidarität ausgeschaltet. Teil der WWF-Aktion ist auch die dänische Klima- und Energieministerin, Vorsitzende der UN-Klimakonferenz und designierte EU-Kommissarin Connie Hedegaard. Das Klimateam des WWF Österreich wird live vor Ort sein und aus Kopenhagen berichten."
Quelle: http://www.wwf.at/de/menu27/subartikel1325/
Der Orb enthält neben den Stimmen für die Erde auch die Daten der Earth Hour, bei der sich im März 2009 Hunderte Millionen Menschen in mehr als 4.000 Städten in 88 Ländern beteiligten. Wissenschaftliche Studien, Stimmen, Bilder, Fotos und Videos von Aktionen für den Klimaschutz aus unzähligen Kampagnen sind ebenso dort gespeichert wie die Appelle von Wissenschaftlern, Prominenten und Politikern aus aller Welt. Der Orb wird am 16. Dezember den Repräsentanten der führenden Staats- und Regierungschefs der Welt in einer feierlichen Zeremonie übergeben. Eine identische Kopie des Orbs verbleibt als mahnendes Zeugnis für die zukünftigen Generationen für zukünftige Generationen im Nationalmuseum von Dänemark.
Der Orb wird zwei Tage vor dem Beginn der Klimakonferenz am 5. Dezember mit dem Klima-Express, einem Zug aus Brüssel, in Kopenhagen eintreffen. In diesem Zug werden 400 Experten, Politiker und NGO-Vertreter demonstrativ mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fahren, darunter auch Achim Steiner, der Direktor des UN-Umweltprogramms und der internationale WWF-Generaldirektor James Leape. In den neun Tagen der wohl wichtigsten globalen Konferenz seit Ende des Zweiten Weltkriegs wird der Orb weiter mit Reden, Studien und Bildern vom Konferenzort gefüllt. Am 16. Dezember, wenn die Staats- und Regierungschefs anreisen, wird er abends im Rathaus von Kopenhagen als Mahnung des Wissens an die entscheidenden Politiker übergeben, die dort über die Zukunft unseres Planeten entscheiden werden. Die feierliche Zeremonie wird angeführt von einer Prozession von Kindern mit Laternen. Anschließend werden in Kopenhagen die Lichter für eine Stunde als Zeichen der Solidarität ausgeschaltet. Teil der WWF-Aktion ist auch die dänische Klima- und Energieministerin, Vorsitzende der UN-Klimakonferenz und designierte EU-Kommissarin Connie Hedegaard. Das Klimateam des WWF Österreich wird live vor Ort sein und aus Kopenhagen berichten."
Quelle: http://www.wwf.at/de/menu27/subartikel1325/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 26. November 2009, 18:49 - Rubrik: Wahrnehmung
" Der Leiterin des Theodor-Fontane-Archivs im Brandenburgischen Landeshauptarchiv, Dr. Hanna Delf von Wolzogen, ist es am Donnerstag gelungen, auf einer Auktion in Basel ein bedeutendes Konvolut von Briefen Theodor Fontanes zu erstehen. Dies teilte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit. Bei dem Konvolut handelt es sich um 23 gut erhaltene eigenhändige Briefe Theodor Fontanes an den Redakteur, Literaturhistoriker und Publizisten Gustav Karpeles (1848–1909) aus der Zeit von 1879 bis 1890.
Das Konvolut umfasst mehr als 60 Prozent der derzeit bekannten Briefe Fontanes an diesen Adressaten. ...."
Quelle: Kulturportal der Märkischen Allgemeine
Das Konvolut umfasst mehr als 60 Prozent der derzeit bekannten Briefe Fontanes an diesen Adressaten. ...."
Quelle: Kulturportal der Märkischen Allgemeine
Wolf Thomas - am Donnerstag, 26. November 2009, 18:39 - Rubrik: Literaturarchive
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http://www.uni-potsdam.de/u/romanistik/humboldt/hin/hin19/krafteinert.htm
Die Gleichsetzung der Scans des Internetarchivs mit Gutenberg.org ist absolut nicht gerechtfertigt.
Die Gleichsetzung der Scans des Internetarchivs mit Gutenberg.org ist absolut nicht gerechtfertigt.
KlausGraf - am Donnerstag, 26. November 2009, 17:11 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Schaumburger Nationalsozialisten: Täter, Komplizen, Profiteure, ISBN 978-3895347375.
Eine Einladung zur Präsentation des von Frank Werner herausgegeben Buches mit dem Titel: Schaumburger Nationalsozialisten: Täter, Komplizen, Profiteure
im Staatsarchiv Bückeburg nahm ich am 16.11.2009 gerne wahr.
Im Nachhinein bin ich jedoch über die Einladung verwundert, weil mein Buch zwar häufiger in dem vorzustellenden Werk zitiert und erwähnt wurde, allerdings nicht sehr wohlwollend. Zum Beispiel so:
Auf Seite 28 vermerkt Herr Werner provokativ: "Eher am närrischen Rand der Forschung bewegt sich Alexander vom Hofe mit seinen quellenreichen, aber abseitigen Komplott-Theorien zum Fürstenhaus..."
Thomas Riechmann der seinen Beitrag Friedrich Christian zu Schaumburg Lippe widmet zitiert mehrfach mein Buch, sagt aber dann auf Seite 476 in Fussnote 114 "Alexander vom Hofe hat in einem kaum ernstzunehmenden Buch, das eine Mischung aus kruder Anklageschrift und chaotischer Quellensammlung (ohne
genaue Quellenhinweise zu geben) darstellt, versucht, einen fragwürdigen Zusammenhang zwischen dem NS- Engagement der Brüder und dem Unfalltod des Fürsten Adolf zu konstruieren, um eine Erbschaftsverschwörung nachzuweisen."
Der von mir aufrichtig geschätzte Herr Dr. Stefan Brüdermann (Archivleiter in Bückeburg) erklärt in seinem Beitrag über Alfred Meyer auf Seite 57 Fussnote 110: "vgl. über diese Streitigkeiten und ihre vermuteten Hintergründe mit einem von privatem Interesse geleiteten Zugang und höchst spekulativer Argumentantion..."
zur Dimension der Verstrickungen die bewusst ausgeblendet werden sei auf meinen Beitrag hingewiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/8371822/
Ob in dem Buch "Schaumburger Nationalsozialisten" ein privates Interesse festgestellt werden kann überlasse ich den Historikern. Ich vermag ein solches zu erkennen. Zum Beispiel an nachfolgender Stelle, wobei diese Feinheit wohl eher einem Juristen auffallen wird:
Vor Monaten wurde der Beitrag von Frau Dr. Seegers wie folgt angekündigt:
"Der Steinbruchbesitzer Walter Schmidt, in: Frank Werner (Hg.), Frank Werner (Hg.), Schaumburger Nationalsozialisten. Täter, Komplizen,Profiteure, Bielefeld 2009 (im Erscheinen)"
damals und heute noch (26.11.09) unter http://www.uni-giessen.de/erinnerungskulturen/home/profil-lseegers.html
Ich habe den Beitrag von Frau Dr. Lu Seegers nun gelesen. Der Kolumnentitel im Beitrag lautet jetzt "Walter Schmidt Eigentümer der Schaumburger Steinbrüche". Ein Besitzer wird Eigentümer. Dies ist objektiv falsch, weil Walter Schmidt niemals Eigentümer eines Steinbruchs war. Der Kolumnentitel suggeriert, dass er Eigentümer (nicht mehr Besitzer) des Grundstücks war, auf dem Zwangsarbeiter ermordet wurden. Er war Gesellschafter einer Gesellschaft mit ähnlichem Firmennamen, nämlich “Schaumburger Steinbrüche Steinbergen (SSS)”. Somit ist die Angabe Eigentümer der Schaumburger Steinbrüche mit oder ohne Anführungszeichen irreführend und höchst unwissenschaftlcih. Wem gehörte der Steinbruch und die Ahrensburg in der die Strafgefangenen einquartiert wurden ? Am Anfang des Beitrags wird erwähnt dass der Steinbruch der “Fürstlichen Hofkammer” gehörte. Das ist juristisch und historisch falsch. Die “Fürstliche Hofkammer” hat keinerlei Rechtspersönlichkeit seit 1918. Wird der Frage nachgegangen wem der Steinbruch gehörte ? Nein. Es ist davon auszugehen, dass die Verfasserin weiss, wem der Steinbruch gehörte, insbesondere wenn mein Buch in der Literaturliste aufgeführt wird. Schmidts Firma war Pächterin. Seit wann ist ein Pächter Eigentümer ? Wer verpachtete ? Diese Strukturen habe ich herausgearbeitetet.
siehe Kapitel 18 in:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Können diese Strukturen unter den Tisch fallengelassen werden ? Ich erkenne Partikularinteressen (was ja grundsätzlich legitim ist, aber wie ist es wenn ein Buchprojekt mit öffentlichen Geldern gefördert wird ?).
Eine Untersuchung zu Wolrad, Stephan und Heinrich Prinz zu Schaumburg Lippe fehlt in dem Band. Zugang zum Familienarchiv wird zu diesem Thema nach wie vor verweigert. Kurioserweise lobt Frank Werner den "Fürsten Alexander" für den grosszügigen Zugang zum Familienarchiv (in Sachen Friedrich Christian).
So ist mein Eindruck folgender:
Das Buch stellt durchaus eine Bereicherung dar. Es ist aber leider, was auch nicht anders zu erwarten war, mainstream geblieben. Brisante Zusammenhänge werden nicht mal ansatzweise angeschnitten. Wirkungskreise des "Fürstenhauses" und der "Hofkammer" werden vollständig ausgeblendet. Wer es wagt diese "Sphäre" zu untersuchen gilt bei den Autoren als Phantast oder Spinner oder Narr.
Das hat vermutlich zwei Gründe die ich nachvollziehen kann:
zum einen eine gewisse Zurückhaltung bei der Untersuchung der Verstrickung von wirklichen "Lokalgrössen" und der nach wie vor verweigerte Zugang zu den einschlägigen Primärquellen. Beide Gründe kann ich mit dem Verstand nachvollziehen. Wie von mir an anderer Stelle bereits erwähnt: "Es ist alles eine Frage der Machtverhältnisse".
Solange die Archive verschlossen bleiben, werden die Forschungsergebnisse kaum vollwertig sein. Mein Beitrag hier sollte daher nicht Archivsperren UND Schaumburger Nationalsozialisten, sondern Archivsperren WEGEN Schaumburger Nationalsoziisten lauten.
Wer erfahren möchte worüber das Buch nicht berichtet, der sollte hier reinschauen:
http://archiv.twoday.net/stories/3810499
http://archiv.twoday.net/stories/8408666/
Die Lokalzeitung musste wieder (wie 2006) den Schaumburgern klar machen, dass der "Fürst" meine Person ablehnen muss. Versteckt hinter dem Foto von Herrn Edathy ein weiteres Foto (Nummer 2)...
http://www.schaumburger-zeitung.de/portal/lokales/sz-heute/landkreis_Besuch-aus-Spanien-und-Baeren-in-Russland-_arid,194327.html
Wie unabhängig ist die Presse in Schaumburg ? Wer kritisiert dort die Archivsperrenpraxis ?
hierzu siehe auch hier:
http://archiv.twoday.net/stories/6307303/
http://vierprinzen.blogspot.com/
Eine Einladung zur Präsentation des von Frank Werner herausgegeben Buches mit dem Titel: Schaumburger Nationalsozialisten: Täter, Komplizen, Profiteure
im Staatsarchiv Bückeburg nahm ich am 16.11.2009 gerne wahr.
Im Nachhinein bin ich jedoch über die Einladung verwundert, weil mein Buch zwar häufiger in dem vorzustellenden Werk zitiert und erwähnt wurde, allerdings nicht sehr wohlwollend. Zum Beispiel so:
Auf Seite 28 vermerkt Herr Werner provokativ: "Eher am närrischen Rand der Forschung bewegt sich Alexander vom Hofe mit seinen quellenreichen, aber abseitigen Komplott-Theorien zum Fürstenhaus..."
Thomas Riechmann der seinen Beitrag Friedrich Christian zu Schaumburg Lippe widmet zitiert mehrfach mein Buch, sagt aber dann auf Seite 476 in Fussnote 114 "Alexander vom Hofe hat in einem kaum ernstzunehmenden Buch, das eine Mischung aus kruder Anklageschrift und chaotischer Quellensammlung (ohne
genaue Quellenhinweise zu geben) darstellt, versucht, einen fragwürdigen Zusammenhang zwischen dem NS- Engagement der Brüder und dem Unfalltod des Fürsten Adolf zu konstruieren, um eine Erbschaftsverschwörung nachzuweisen."
Der von mir aufrichtig geschätzte Herr Dr. Stefan Brüdermann (Archivleiter in Bückeburg) erklärt in seinem Beitrag über Alfred Meyer auf Seite 57 Fussnote 110: "vgl. über diese Streitigkeiten und ihre vermuteten Hintergründe mit einem von privatem Interesse geleiteten Zugang und höchst spekulativer Argumentantion..."
zur Dimension der Verstrickungen die bewusst ausgeblendet werden sei auf meinen Beitrag hingewiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/8371822/
Ob in dem Buch "Schaumburger Nationalsozialisten" ein privates Interesse festgestellt werden kann überlasse ich den Historikern. Ich vermag ein solches zu erkennen. Zum Beispiel an nachfolgender Stelle, wobei diese Feinheit wohl eher einem Juristen auffallen wird:
Vor Monaten wurde der Beitrag von Frau Dr. Seegers wie folgt angekündigt:
"Der Steinbruchbesitzer Walter Schmidt, in: Frank Werner (Hg.), Frank Werner (Hg.), Schaumburger Nationalsozialisten. Täter, Komplizen,Profiteure, Bielefeld 2009 (im Erscheinen)"
damals und heute noch (26.11.09) unter http://www.uni-giessen.de/erinnerungskulturen/home/profil-lseegers.html
Ich habe den Beitrag von Frau Dr. Lu Seegers nun gelesen. Der Kolumnentitel im Beitrag lautet jetzt "Walter Schmidt Eigentümer der Schaumburger Steinbrüche". Ein Besitzer wird Eigentümer. Dies ist objektiv falsch, weil Walter Schmidt niemals Eigentümer eines Steinbruchs war. Der Kolumnentitel suggeriert, dass er Eigentümer (nicht mehr Besitzer) des Grundstücks war, auf dem Zwangsarbeiter ermordet wurden. Er war Gesellschafter einer Gesellschaft mit ähnlichem Firmennamen, nämlich “Schaumburger Steinbrüche Steinbergen (SSS)”. Somit ist die Angabe Eigentümer der Schaumburger Steinbrüche mit oder ohne Anführungszeichen irreführend und höchst unwissenschaftlcih. Wem gehörte der Steinbruch und die Ahrensburg in der die Strafgefangenen einquartiert wurden ? Am Anfang des Beitrags wird erwähnt dass der Steinbruch der “Fürstlichen Hofkammer” gehörte. Das ist juristisch und historisch falsch. Die “Fürstliche Hofkammer” hat keinerlei Rechtspersönlichkeit seit 1918. Wird der Frage nachgegangen wem der Steinbruch gehörte ? Nein. Es ist davon auszugehen, dass die Verfasserin weiss, wem der Steinbruch gehörte, insbesondere wenn mein Buch in der Literaturliste aufgeführt wird. Schmidts Firma war Pächterin. Seit wann ist ein Pächter Eigentümer ? Wer verpachtete ? Diese Strukturen habe ich herausgearbeitetet.
siehe Kapitel 18 in:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Können diese Strukturen unter den Tisch fallengelassen werden ? Ich erkenne Partikularinteressen (was ja grundsätzlich legitim ist, aber wie ist es wenn ein Buchprojekt mit öffentlichen Geldern gefördert wird ?).
Eine Untersuchung zu Wolrad, Stephan und Heinrich Prinz zu Schaumburg Lippe fehlt in dem Band. Zugang zum Familienarchiv wird zu diesem Thema nach wie vor verweigert. Kurioserweise lobt Frank Werner den "Fürsten Alexander" für den grosszügigen Zugang zum Familienarchiv (in Sachen Friedrich Christian).
So ist mein Eindruck folgender:
Das Buch stellt durchaus eine Bereicherung dar. Es ist aber leider, was auch nicht anders zu erwarten war, mainstream geblieben. Brisante Zusammenhänge werden nicht mal ansatzweise angeschnitten. Wirkungskreise des "Fürstenhauses" und der "Hofkammer" werden vollständig ausgeblendet. Wer es wagt diese "Sphäre" zu untersuchen gilt bei den Autoren als Phantast oder Spinner oder Narr.
Das hat vermutlich zwei Gründe die ich nachvollziehen kann:
zum einen eine gewisse Zurückhaltung bei der Untersuchung der Verstrickung von wirklichen "Lokalgrössen" und der nach wie vor verweigerte Zugang zu den einschlägigen Primärquellen. Beide Gründe kann ich mit dem Verstand nachvollziehen. Wie von mir an anderer Stelle bereits erwähnt: "Es ist alles eine Frage der Machtverhältnisse".
Solange die Archive verschlossen bleiben, werden die Forschungsergebnisse kaum vollwertig sein. Mein Beitrag hier sollte daher nicht Archivsperren UND Schaumburger Nationalsozialisten, sondern Archivsperren WEGEN Schaumburger Nationalsoziisten lauten.
Wer erfahren möchte worüber das Buch nicht berichtet, der sollte hier reinschauen:
http://archiv.twoday.net/stories/3810499
http://archiv.twoday.net/stories/8408666/
Die Lokalzeitung musste wieder (wie 2006) den Schaumburgern klar machen, dass der "Fürst" meine Person ablehnen muss. Versteckt hinter dem Foto von Herrn Edathy ein weiteres Foto (Nummer 2)...
http://www.schaumburger-zeitung.de/portal/lokales/sz-heute/landkreis_Besuch-aus-Spanien-und-Baeren-in-Russland-_arid,194327.html
Wie unabhängig ist die Presse in Schaumburg ? Wer kritisiert dort die Archivsperrenpraxis ?
hierzu siehe auch hier:
http://archiv.twoday.net/stories/6307303/
http://vierprinzen.blogspot.com/
vom hofe - am Donnerstag, 26. November 2009, 10:55
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http://schneeschmelze.wordpress.com/2009/11/25/ernuchternde-erfahrungen-mit-der-onleihe/
Fazit: Bei der Onleihe handelt es sich um ein vollkommen überflüssiges Angebot, das ausschließlich für Windows-Anwender vollständig benutzbar ist. Es ist keine Ergänzung des bisherigen Angebots der Bibliotheken und es erspart mir auch nicht den Weg in die Bibliothek, weil ich die Bücher, die ich brauche und die mich interessieren, über die Onleihe gar nicht bekomme. Dazu paßt auch, daß der volle Umfang des ohnehin stark beschränkten Angebots mir gar nicht zur Verfügung steht, weil ich dazu den falschen Computer besitze, für den es die proprietäre Software nicht gibt, die die Onleihe mehr oder weniger stillschweigend voraussetzt. Es geht hier also nicht um die bibliothekarische Grundversorgung für alle. Es geht um einen zusätzlichen Service, auf den keiner gewartet hat und den trotzdem alle Steuerzahler mit bezahlen müssen.
Zur Kritik in netbib:
http://log.netbib.de/?s=onleihe
Insbesondere meine 30 Beiträge vom Januar 2008
http://log.netbib.de/?s=onleihe+%C3%A4tzend
Kritik in Futurezone.at
http://futurezone.orf.at/stories/1628556/
Kritik von schmoekerturm.de
http://www.schmoekerturm.de/tag/onleihe/


Fazit: Bei der Onleihe handelt es sich um ein vollkommen überflüssiges Angebot, das ausschließlich für Windows-Anwender vollständig benutzbar ist. Es ist keine Ergänzung des bisherigen Angebots der Bibliotheken und es erspart mir auch nicht den Weg in die Bibliothek, weil ich die Bücher, die ich brauche und die mich interessieren, über die Onleihe gar nicht bekomme. Dazu paßt auch, daß der volle Umfang des ohnehin stark beschränkten Angebots mir gar nicht zur Verfügung steht, weil ich dazu den falschen Computer besitze, für den es die proprietäre Software nicht gibt, die die Onleihe mehr oder weniger stillschweigend voraussetzt. Es geht hier also nicht um die bibliothekarische Grundversorgung für alle. Es geht um einen zusätzlichen Service, auf den keiner gewartet hat und den trotzdem alle Steuerzahler mit bezahlen müssen.
Zur Kritik in netbib:
http://log.netbib.de/?s=onleihe
Insbesondere meine 30 Beiträge vom Januar 2008
http://log.netbib.de/?s=onleihe+%C3%A4tzend
Kritik in Futurezone.at
http://futurezone.orf.at/stories/1628556/
Kritik von schmoekerturm.de
http://www.schmoekerturm.de/tag/onleihe/

KlausGraf - am Donnerstag, 26. November 2009, 02:29 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 26. November 2009, 02:26 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Donnerstag, 26. November 2009, 02:07 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Variante 1:
Variante 2:
Variante 2:
Wolf Thomas - am Mittwoch, 25. November 2009, 19:54 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
Wolf Thomas - am Mittwoch, 25. November 2009, 19:41 - Rubrik: Kommunalarchive
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Patrick Sahles im Vorfeld hier kritisierter und später kurz zusamnmengefasster Vortrag im Oktober in Siegen liegt als Wiki-Beitrag zum Nachlesen vor.
Sahles Fazit ist als Arbeitsprogramm für das deutsche Archivbwesen zu lesen. Es verdient eine unvoreingenommene Aufnahme bei allen Entscheidungsträgern und eine konstruktive Diskussion:
"Wie kann die Entwicklung der historischen Forschung in ihrer Verbindung zu den Archiven und deren Leistungen vorangetrieben werden? Was ist zu tun?
* Die weitere Entwicklung braucht zunächst ein stabiles Fundament aus verschiedenen Komponenten:
o Die Basis der wissenschaftlichen Arbeit - auch unter digitalen Vorzeichen - sind die Quellen. Wir brauchen noch sehr viel mehr digitale Inhalte. Um zu einer digitalen Forschung zu kommen brauchen wir mehr als digitalisierte Beispielbestände. Wir brauchen auch mehr, als die oft zitierte "kritische Masse". Wir sollten die annähernde "Vollständigkeit" der digitalen Repräsentation der Überlieferung als Ziel ausgeben und seine Umsetzung verfolgen.
o Informationen für die Forschung müssen technischen und inhaltlichen Standards folgen. Die Standards sind für die meisten Bereiche inzwischen vorhanden und einigermaßen ausgereift (EAD für Findmittel, TEI für Volltexte, METS für komplexe Digitalisate, DC für vereinfachte Metadaten; XML als Metasprache hinter allen Standards).
o Ressourcen müssen über einfache, standardisierte Schnittstellen bereitgestellt werden. Informationen aus Finmitteln müssen nicht nur auf der Webseite eines Archivs suchbar und lesbar sein. Sie sollten auch in automatisierten Verfahren abrufbar und damit unmittelbarin andere Zusammenhänge einzubinden sein. Verschiedene Schnittstellen stehen zur Verfügung und sollten verstärkt eingesetzt werden. Ein Beispiel für ein einfaches Kommunikationsprotokoll, das im Bibliotheksbereich inzwischen weit verbreitet ist, sich aber genau so gut im Archivwesen einsetzen ließe ist OAI bzw. OAI-PMH.
o Für eine auf semantische Verfahren ausgerichtete Forschung brauchen wir eindeutig indentifizierte Informationsobjekte. Grundlage hierfür sind Normdaten. Im Bereich der Personenidentifizierung sollte die PND benutzt werden, wo immer dies möglich ist. Es spricht aber in dieser Phase der Entwicklung auch nichts gegen die Entwicklung weiterer Normdatensammlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt verknüpft oder zusammengeführt werden könnten.
o Von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige Digitalisierung der Wissenschaften ist die dauerhaft zuverlässige Adressierung von Informationen. Dazu gibt es bereits eine Reihe verschiedener technischer Lösungen. Entscheidend ist hier aber, dass es sich weniger um ein technisches Problem handelt, als vielmehr um eine Frage der "Haltung". Institutionen des Kulturerbes und der Forschung müssen sich zu ihrer Verantwortung bekennen, digitale Informationen unter dauerhaft gleichbleibenden Adressen (bzw. persistente Identifikatoren) bereit zu stellen.
* Digitale Werkzeuge und Arbeitsumgebungen stehen in ihrer Entwicklung noch am Anfang. Hier brauchen wir im Moment experimentelle Projekte, die für einzelne Forschungsbereiche modellhafte Lösungen entwickeln. Es stellt sich hier die Frage, wo solche Werkzeuge und Arbeitsumgebungen angesiedelt sein können. Während für größere Archive die Einrichtung eigener Plattformen für die wissenschaftliche Arbeit mit den Beständen attraktiv sein könnte, wären für die kleineren Archive modularisierte, leicht nachnutzbare Software zu entwickeln oder Verbundlösungen, also die Einbindung in übergreifende Portale naheliegend.
* In der vertiefenden Erschließung als einem kontinierlichem Forschungsprozess, der auf die Auswertung von Information und Publikation zielt, stellt sich u.a. die Frage nach dem "innen" und "außen" des Archivs. Was soll an die Überlieferung zurückgebunden werden, was bleibt extern? Wie können Verfahren der externen Erschließung durch Software ermöglicht und wie kann der Prozess der Informationsanreicherung durch die Fachleute aus den Institutionen des Kulturerbes (also z.B. durch Archivare) moderiert werden?
* Entscheidend für das Funktionieren kollaborativer Arbeitsprozesse sind Gemeinschaften gleicher Interessen. Diese müssen unter Umständen erst konstituiert und gefördert werden. Das Community-Building gehört zu den wichtigsten Funktionen virtueller Forschungsumgebungen.
* Neue Formen der wissenschaftlichen Ergebnispräsentation müssen erst noch entwickelt und (wichtiger!) in der wissenschaftlichen Praxis als einem System der Zuweisung symbolischen Kapitals etabliert werden. Wenn der Aufsatz oder die Monographie die zentrale Form der Äußerung bleiben sollte, dann muss versucht werden, diesen stärker mit seinen Quellen und mit seinen Kontexten zu verkünpfen. Es stellt sich aber auch die Frage, ob daneben nicht ganz andere Formen der Argumentation und Ergebnispräsentation zu entwickeln sind: offene, kollaborative, hypertextuelle, visuelle Formen der wissenschaftlichen Äußerung.
* Die Etablierung alternativer Formen der wissenschaftlichen Arbeit und der wissenschaftlichen Ergebnispräsentation kann nur gelingen, wenn funktionierende Anreiz- und Belohnungssyteme aufgebaut werden. Digitale Arbeiten oder die Mitarbeit an einer verteilten, kollaborativen und inkrementellen Forschung müssen für die wissenschaftliche Reputation und den eigenen Werdegang verwertbar sein. Voraussetzung dafür sind eine klare Kennzeichnung auch nur partieller Urheberschaft und eine Versionskontrolle inkrementeller Publikationen. Entscheidend sind aber die Hebel, die an der sozialen Verfasstheit der Wissenschaften ansetzen. Wir brauchen ein Umdenken und klare Regeln (auch: Vorgaben der Verbände), wie die neuen Formen der Arbeit bewertet werden sollen und wie sie zum symbolischen Kapital des Wissenschaftlers beitragen können.
* Veränderte technische Rahmenbedingungen verändern die Welt in der wir leben. Sie verändern die Spielregeln, das Selbstverständnis der Akteure und das, was zwischen den Akteuren als Selbsterständlichkeit gelten sollte. Für die Geschichtswissenschaften ergibt sich daraus, dass die Öffnung der Archive für die Forschung, die Bereitstellung der Überlieferung im (digitalen) Lebens- und Arbeitsraum der Forschung und die Virtualisierung des Archivs als Arbeitsumgebung als eine selbstverständliche Zielvorstellung zu fordern ist. Dadurch ist auch zu einer Weiterentwicklung des Selbstverständnisses von Archiven beizutragen, die aufgefordert sind, die kulturelle Überlieferung dauerhaft möglichst umfassend, möglichst gut und möglichst offen für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. "
Sahles Fazit ist als Arbeitsprogramm für das deutsche Archivbwesen zu lesen. Es verdient eine unvoreingenommene Aufnahme bei allen Entscheidungsträgern und eine konstruktive Diskussion:
"Wie kann die Entwicklung der historischen Forschung in ihrer Verbindung zu den Archiven und deren Leistungen vorangetrieben werden? Was ist zu tun?
* Die weitere Entwicklung braucht zunächst ein stabiles Fundament aus verschiedenen Komponenten:
o Die Basis der wissenschaftlichen Arbeit - auch unter digitalen Vorzeichen - sind die Quellen. Wir brauchen noch sehr viel mehr digitale Inhalte. Um zu einer digitalen Forschung zu kommen brauchen wir mehr als digitalisierte Beispielbestände. Wir brauchen auch mehr, als die oft zitierte "kritische Masse". Wir sollten die annähernde "Vollständigkeit" der digitalen Repräsentation der Überlieferung als Ziel ausgeben und seine Umsetzung verfolgen.
o Informationen für die Forschung müssen technischen und inhaltlichen Standards folgen. Die Standards sind für die meisten Bereiche inzwischen vorhanden und einigermaßen ausgereift (EAD für Findmittel, TEI für Volltexte, METS für komplexe Digitalisate, DC für vereinfachte Metadaten; XML als Metasprache hinter allen Standards).
o Ressourcen müssen über einfache, standardisierte Schnittstellen bereitgestellt werden. Informationen aus Finmitteln müssen nicht nur auf der Webseite eines Archivs suchbar und lesbar sein. Sie sollten auch in automatisierten Verfahren abrufbar und damit unmittelbarin andere Zusammenhänge einzubinden sein. Verschiedene Schnittstellen stehen zur Verfügung und sollten verstärkt eingesetzt werden. Ein Beispiel für ein einfaches Kommunikationsprotokoll, das im Bibliotheksbereich inzwischen weit verbreitet ist, sich aber genau so gut im Archivwesen einsetzen ließe ist OAI bzw. OAI-PMH.
o Für eine auf semantische Verfahren ausgerichtete Forschung brauchen wir eindeutig indentifizierte Informationsobjekte. Grundlage hierfür sind Normdaten. Im Bereich der Personenidentifizierung sollte die PND benutzt werden, wo immer dies möglich ist. Es spricht aber in dieser Phase der Entwicklung auch nichts gegen die Entwicklung weiterer Normdatensammlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt verknüpft oder zusammengeführt werden könnten.
o Von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige Digitalisierung der Wissenschaften ist die dauerhaft zuverlässige Adressierung von Informationen. Dazu gibt es bereits eine Reihe verschiedener technischer Lösungen. Entscheidend ist hier aber, dass es sich weniger um ein technisches Problem handelt, als vielmehr um eine Frage der "Haltung". Institutionen des Kulturerbes und der Forschung müssen sich zu ihrer Verantwortung bekennen, digitale Informationen unter dauerhaft gleichbleibenden Adressen (bzw. persistente Identifikatoren) bereit zu stellen.
* Digitale Werkzeuge und Arbeitsumgebungen stehen in ihrer Entwicklung noch am Anfang. Hier brauchen wir im Moment experimentelle Projekte, die für einzelne Forschungsbereiche modellhafte Lösungen entwickeln. Es stellt sich hier die Frage, wo solche Werkzeuge und Arbeitsumgebungen angesiedelt sein können. Während für größere Archive die Einrichtung eigener Plattformen für die wissenschaftliche Arbeit mit den Beständen attraktiv sein könnte, wären für die kleineren Archive modularisierte, leicht nachnutzbare Software zu entwickeln oder Verbundlösungen, also die Einbindung in übergreifende Portale naheliegend.
* In der vertiefenden Erschließung als einem kontinierlichem Forschungsprozess, der auf die Auswertung von Information und Publikation zielt, stellt sich u.a. die Frage nach dem "innen" und "außen" des Archivs. Was soll an die Überlieferung zurückgebunden werden, was bleibt extern? Wie können Verfahren der externen Erschließung durch Software ermöglicht und wie kann der Prozess der Informationsanreicherung durch die Fachleute aus den Institutionen des Kulturerbes (also z.B. durch Archivare) moderiert werden?
* Entscheidend für das Funktionieren kollaborativer Arbeitsprozesse sind Gemeinschaften gleicher Interessen. Diese müssen unter Umständen erst konstituiert und gefördert werden. Das Community-Building gehört zu den wichtigsten Funktionen virtueller Forschungsumgebungen.
* Neue Formen der wissenschaftlichen Ergebnispräsentation müssen erst noch entwickelt und (wichtiger!) in der wissenschaftlichen Praxis als einem System der Zuweisung symbolischen Kapitals etabliert werden. Wenn der Aufsatz oder die Monographie die zentrale Form der Äußerung bleiben sollte, dann muss versucht werden, diesen stärker mit seinen Quellen und mit seinen Kontexten zu verkünpfen. Es stellt sich aber auch die Frage, ob daneben nicht ganz andere Formen der Argumentation und Ergebnispräsentation zu entwickeln sind: offene, kollaborative, hypertextuelle, visuelle Formen der wissenschaftlichen Äußerung.
* Die Etablierung alternativer Formen der wissenschaftlichen Arbeit und der wissenschaftlichen Ergebnispräsentation kann nur gelingen, wenn funktionierende Anreiz- und Belohnungssyteme aufgebaut werden. Digitale Arbeiten oder die Mitarbeit an einer verteilten, kollaborativen und inkrementellen Forschung müssen für die wissenschaftliche Reputation und den eigenen Werdegang verwertbar sein. Voraussetzung dafür sind eine klare Kennzeichnung auch nur partieller Urheberschaft und eine Versionskontrolle inkrementeller Publikationen. Entscheidend sind aber die Hebel, die an der sozialen Verfasstheit der Wissenschaften ansetzen. Wir brauchen ein Umdenken und klare Regeln (auch: Vorgaben der Verbände), wie die neuen Formen der Arbeit bewertet werden sollen und wie sie zum symbolischen Kapital des Wissenschaftlers beitragen können.
* Veränderte technische Rahmenbedingungen verändern die Welt in der wir leben. Sie verändern die Spielregeln, das Selbstverständnis der Akteure und das, was zwischen den Akteuren als Selbsterständlichkeit gelten sollte. Für die Geschichtswissenschaften ergibt sich daraus, dass die Öffnung der Archive für die Forschung, die Bereitstellung der Überlieferung im (digitalen) Lebens- und Arbeitsraum der Forschung und die Virtualisierung des Archivs als Arbeitsumgebung als eine selbstverständliche Zielvorstellung zu fordern ist. Dadurch ist auch zu einer Weiterentwicklung des Selbstverständnisses von Archiven beizutragen, die aufgefordert sind, die kulturelle Überlieferung dauerhaft möglichst umfassend, möglichst gut und möglichst offen für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. "
Wolf Thomas - am Mittwoch, 25. November 2009, 18:54 - Rubrik: Web 2.0
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http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=202
"Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 24.11.2009 das Urteil des Landgerichts Frankfurt teilweise revidiert und untersagt, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt § 52b UrhG so interpretiert, dass die an den elektronischen Leseplätzen der Bibliothek einsehbaren elektronischen Dateien von den Nutzern ausgedruckt oder auf einem elektronischen Device wie USB-Stick gespeichert werden."
Ich habe sonst noch nichts über die Entscheidung gefunden, ein Aktenzeichen wäre fuers Weiterverfolgen der Angelegenheit hilfreich.
Kuhlen: "Gerichte tun, was sie müssen, und der Wortlaut von § 52b lässt offenbar keine Wahl."
Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Wir sollten Hermeneutik nicht mit Wahrheit verwechseln. Das juristische Schrifttum war und ist sich uneins, was die Implikationen des § 52b UrhG angeht, den der Gesetzgeber offenkundig schlecht zusammengeschludert hat. Gerichte können definieren, was sie als Wahrheit ansehen, und der Ober sticht den Unter. Aber ein Pik As ist nicht wahrer als ein Pik König.
Aus meiner "Urheberrechtsfibel" zum § 52b:
"Wieder ein unzulängliches Mini-Zugeständnis an Bildung und Wissenschaft!
Die 2007 eingeführte Möglichkeit der Präsenznutzung digitaler
Inhalte in den Räumen der Bibliotheken, Museen und Archive –
sonstige Bildungsanstalten sind nicht privilegiert – verkennt das Bedürfnis,
diese ortsunabhängig zu nutzen. Ebenso befremdlich ist die
Begrenzung der gleichzeitigen Nutzung auf die Zahl der Exemplare,
auch wenn das „grundsätzlich“ so zu lesen ist, dass bei Bedarfsspitzen
nach dem Willen des Parlaments mehr Zugriffe möglich sind. Mit angezogener
Handbremse ins digitale Zeitalter!
Zukunftsfähig ist einzig und allein eine Regelung, die den § 52b in
einer allgemeinen Vorschrift aufgehen lässt, in der die Digitalisierung
des urheberrechtlich geschützten Kulturguts und seine Zugänglichmachung
geregelt wird. Vor allem seit der Kontroverse um das „Google
Book Search Settlement“ will man auch in Europa die Digitalisierung
forcieren. Die Informationsgesellschaft braucht mutige Schritte, auch
wenn diese der Urheberrechtsindustrie auf die Füße treten."
http://www.contumax.de
Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Frankfurt-schraenkt-Nutzerrechte-in-Bibliotheken-ein-874742.html
"Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 24.11.2009 das Urteil des Landgerichts Frankfurt teilweise revidiert und untersagt, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt § 52b UrhG so interpretiert, dass die an den elektronischen Leseplätzen der Bibliothek einsehbaren elektronischen Dateien von den Nutzern ausgedruckt oder auf einem elektronischen Device wie USB-Stick gespeichert werden."
Ich habe sonst noch nichts über die Entscheidung gefunden, ein Aktenzeichen wäre fuers Weiterverfolgen der Angelegenheit hilfreich.
Kuhlen: "Gerichte tun, was sie müssen, und der Wortlaut von § 52b lässt offenbar keine Wahl."
Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Wir sollten Hermeneutik nicht mit Wahrheit verwechseln. Das juristische Schrifttum war und ist sich uneins, was die Implikationen des § 52b UrhG angeht, den der Gesetzgeber offenkundig schlecht zusammengeschludert hat. Gerichte können definieren, was sie als Wahrheit ansehen, und der Ober sticht den Unter. Aber ein Pik As ist nicht wahrer als ein Pik König.
Aus meiner "Urheberrechtsfibel" zum § 52b:
"Wieder ein unzulängliches Mini-Zugeständnis an Bildung und Wissenschaft!
Die 2007 eingeführte Möglichkeit der Präsenznutzung digitaler
Inhalte in den Räumen der Bibliotheken, Museen und Archive –
sonstige Bildungsanstalten sind nicht privilegiert – verkennt das Bedürfnis,
diese ortsunabhängig zu nutzen. Ebenso befremdlich ist die
Begrenzung der gleichzeitigen Nutzung auf die Zahl der Exemplare,
auch wenn das „grundsätzlich“ so zu lesen ist, dass bei Bedarfsspitzen
nach dem Willen des Parlaments mehr Zugriffe möglich sind. Mit angezogener
Handbremse ins digitale Zeitalter!
Zukunftsfähig ist einzig und allein eine Regelung, die den § 52b in
einer allgemeinen Vorschrift aufgehen lässt, in der die Digitalisierung
des urheberrechtlich geschützten Kulturguts und seine Zugänglichmachung
geregelt wird. Vor allem seit der Kontroverse um das „Google
Book Search Settlement“ will man auch in Europa die Digitalisierung
forcieren. Die Informationsgesellschaft braucht mutige Schritte, auch
wenn diese der Urheberrechtsindustrie auf die Füße treten."
http://www.contumax.de
Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Frankfurt-schraenkt-Nutzerrechte-in-Bibliotheken-ein-874742.html
KlausGraf - am Mittwoch, 25. November 2009, 16:55 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.provenienzforschung.gv.at/fileitem.aspx?ID=392 PDF
Siehe dazu auch: http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=3335
Siehe dazu auch: http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=3335
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http://www.arl.org/news/pr/guide-for-perplexed-nov09.shtml
The American Library Association (ALA), the Association of Research Libraries (ARL), and the Association of College and Research Libraries (ACRL) announce the release of “A Guide for the Perplexed Part III: The Amended Settlement Agreement.” The guide describes the major changes in the amended settlement agreement (ASA), submitted to the Court by Google, the Authors Guild, and the Association of American Publishers on November 13, 2009, with emphasis on those changes relevant to libraries.
The American Library Association (ALA), the Association of Research Libraries (ARL), and the Association of College and Research Libraries (ACRL) announce the release of “A Guide for the Perplexed Part III: The Amended Settlement Agreement.” The guide describes the major changes in the amended settlement agreement (ASA), submitted to the Court by Google, the Authors Guild, and the Association of American Publishers on November 13, 2009, with emphasis on those changes relevant to libraries.
KlausGraf - am Dienstag, 24. November 2009, 23:20 - Rubrik: English Corner
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Die Stadt Augsburg hat einen Blogger per Anwalt abmahnen lassen, weil er die Internetadresse augsburgr.de registriert hatte.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
Update:
Stadt nimmt Abmahnung zurück
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-abmahnung-augsburg-blogger-keine-kosten-241109-_arid,2003827_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
Update: Hintergründe
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31589/1.html

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
Update:
Stadt nimmt Abmahnung zurück
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-abmahnung-augsburg-blogger-keine-kosten-241109-_arid,2003827_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
Update: Hintergründe
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31589/1.html

KlausGraf - am Dienstag, 24. November 2009, 20:33 - Rubrik: Archivrecht
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Eine neue Seite des open-access.net unterrichtet über OA-Suchmaschinen:
http://open-access.net/de/recherche/oasuchmaschinen/
Meine Ausführungen zu Open-Access-Suchen im Juni 2009 wurden ignoriert.
http://archiv.twoday.net/stories/5780759/ (BASE)
http://archiv.twoday.net/stories/5777050/ (PDF-Aufsätze in Schriftenservern)
http://archiv.twoday.net/stories/5776766/ (OpenDOAR)
Zu OpenDOAR heute in INETBIB:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg41022.html
Ich halte es nicht für vertretbar, in einer wertenden Zusammenstellung zu verschweigen, dass OpenDOAR in nicht nachvollziehbarer Weise nur eine Auswahl der Google-Treffer bietet.
Suche nach lorch meisterlin ergibt via Google Websuche 23 Treffer
http://www.google.com/search?q=site:www.archive.org+lorch+meisterlin
OpenDOAR: 7 Treffer, ohne dass die Möglichkeit besteht, weitere anzufordern.
Nun betrifft das die Treffer im Internetarchiv, aber eine Phrasen-Suche nach "Heinrich Bebel" zeigt, dass Treffer, die auf der Site Freidok von der Websuche gefunden werden, bei OpenDOAR fehlen (Herding; Mertens, Germania; Graf, Hug u.a.m.)
Antwort von OpenDOAR 25.11.2009
"The problems you describe with OpenDOAR Content Search are unfortunate,
but are shared by all applications that use the Google Custom Search
Engine (CSE). The parallel content search service run by our colleagues
at ROAR (http://roar.eprints.org/index.php?action=google) behaves in
exactly the same way, yielding the same (partial) results.
There are two possible solutions. The first is to get Google to fix the
limitations of the CSE. This is something over which we have little, if
any influence.
The second option would be for us to build our own content database,
although only 67% of the repositories listed in OpenDOAR are harvestable
using OAI-PMH. We do not have the resources to build such a database,
nor do is it something we wish to do. OpenDOAR Content Search is
primarily a demonstration system.
OpenDOAR is intended to help third party services such as BASE and
OAIster with their harvesting, and we would always recommend these
services to users in preference to OpenDOAR Content Search.
Feel free to post my reply to your blog as comments. With a bit of luck
Google will see them and take the necessary remedial action.
Regards
Peter Millington
SHERPA Technical Development Officer
Greenfield Medical Library, University of Nottingham, Queen's Medical
Centre, Nottingham, NG7 2UH, England "
http://open-access.net/de/recherche/oasuchmaschinen/
Meine Ausführungen zu Open-Access-Suchen im Juni 2009 wurden ignoriert.
http://archiv.twoday.net/stories/5780759/ (BASE)
http://archiv.twoday.net/stories/5777050/ (PDF-Aufsätze in Schriftenservern)
http://archiv.twoday.net/stories/5776766/ (OpenDOAR)
Zu OpenDOAR heute in INETBIB:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg41022.html
Ich halte es nicht für vertretbar, in einer wertenden Zusammenstellung zu verschweigen, dass OpenDOAR in nicht nachvollziehbarer Weise nur eine Auswahl der Google-Treffer bietet.
Suche nach lorch meisterlin ergibt via Google Websuche 23 Treffer
http://www.google.com/search?q=site:www.archive.org+lorch+meisterlin
OpenDOAR: 7 Treffer, ohne dass die Möglichkeit besteht, weitere anzufordern.
Nun betrifft das die Treffer im Internetarchiv, aber eine Phrasen-Suche nach "Heinrich Bebel" zeigt, dass Treffer, die auf der Site Freidok von der Websuche gefunden werden, bei OpenDOAR fehlen (Herding; Mertens, Germania; Graf, Hug u.a.m.)
Antwort von OpenDOAR 25.11.2009
"The problems you describe with OpenDOAR Content Search are unfortunate,
but are shared by all applications that use the Google Custom Search
Engine (CSE). The parallel content search service run by our colleagues
at ROAR (http://roar.eprints.org/index.php?action=google) behaves in
exactly the same way, yielding the same (partial) results.
There are two possible solutions. The first is to get Google to fix the
limitations of the CSE. This is something over which we have little, if
any influence.
The second option would be for us to build our own content database,
although only 67% of the repositories listed in OpenDOAR are harvestable
using OAI-PMH. We do not have the resources to build such a database,
nor do is it something we wish to do. OpenDOAR Content Search is
primarily a demonstration system.
OpenDOAR is intended to help third party services such as BASE and
OAIster with their harvesting, and we would always recommend these
services to users in preference to OpenDOAR Content Search.
Feel free to post my reply to your blog as comments. With a bit of luck
Google will see them and take the necessary remedial action.
Regards
Peter Millington
SHERPA Technical Development Officer
Greenfield Medical Library, University of Nottingham, Queen's Medical
Centre, Nottingham, NG7 2UH, England "
KlausGraf - am Dienstag, 24. November 2009, 15:02 - Rubrik: Open Access
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http://www.aachener-geschichtsverein.de/Online-Beitraege/heinzelmaennchen-hinzenmaeaenchen-roemermaennchen-im-rheinischen-sagenschatz
Neuester der vor allem von Dietmar Kottmann geschriebenen "Online-Beiträge" des Aachener Geschichtsvereins:
http://www.aachener-geschichtsverein.de/online-Beitraege
#histverein
Neuester der vor allem von Dietmar Kottmann geschriebenen "Online-Beiträge" des Aachener Geschichtsvereins:
http://www.aachener-geschichtsverein.de/online-Beitraege
#histverein
KlausGraf - am Dienstag, 24. November 2009, 14:42 - Rubrik: Landesgeschichte
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"Für die fachgerechte Reinigung und Wiederherstellung der Bestände des Historischen Archivs benötigt die Stadt Köln mehrere hundert Millionen Euro, auf die Restauratorinnen und Restauratoren wartet Arbeit für Jahrzehnte. Dank der Großzügigkeit von Spenderinnen und Spendern, die eine Patenschaft übernommen haben, konnte das Historische Archiv bereits die ersten Urkunden und Handschriften restaurieren lassen.
Die Stadt Köln stellt die Übernahme solcher Restaurierungspatenschaften nun auf eine breitere Basis. Künftig können sich alle Interessierten auf diese Weise für das Historische Archiv engagieren. Jeder Beitrag ist willkommen, schon mit 5 Euro ist es zum Beispiel möglich, die Archivalien fachgerecht zu verpacken und vor weiteren Schäden zu schützen.
Das digitale Historische Archiv stellt ab Dienstag, 24. November 2009, Urkunden, Akten, Fotos und Plakate ins Internet, die eine Patin oder einen Paten suchen. In den vier Rubriken
Kleine Maßnahmen - große WirkungNoch glimpflich davon gekommen - Schäden bis 1000 Euro Mit Pinsel und Skalpell - "Patienten" mit größeren Schäden Dicke Bretter bohren - Großspenden für Großprojekte findet sich für jeden Geldbeutel und Geschmack das passende Stück.
Bisher haben Feuerwehr, Archivare und freiwillige Helfer etwa 85 Prozent der beim Einsturz des Archivs am 3. März 2009 verschütteten und beschädigten Bestände geborgen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Hälfte davon schwere und mittlere Schäden aufweist, 35 Prozent schwerste Schäden davontrugen und nur 15 Prozent lediglich leichte Schäden erlitten haben.
Weitere Information erhalten Sie bei der Archivarin Dr. Letha Böringer, Telefon 0221 / 221-22328 und der Diplom-Restauratorin Rebekka Thalmann, Telefon 0221 / 221-24617, Fax 0221 / 221-22480 oder per E-Mail an: historischesarchiv@stadt-koeln.de
Das digitale Historische Archiv Köln "
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln
Die Stadt Köln stellt die Übernahme solcher Restaurierungspatenschaften nun auf eine breitere Basis. Künftig können sich alle Interessierten auf diese Weise für das Historische Archiv engagieren. Jeder Beitrag ist willkommen, schon mit 5 Euro ist es zum Beispiel möglich, die Archivalien fachgerecht zu verpacken und vor weiteren Schäden zu schützen.
Das digitale Historische Archiv stellt ab Dienstag, 24. November 2009, Urkunden, Akten, Fotos und Plakate ins Internet, die eine Patin oder einen Paten suchen. In den vier Rubriken
Kleine Maßnahmen - große WirkungNoch glimpflich davon gekommen - Schäden bis 1000 Euro Mit Pinsel und Skalpell - "Patienten" mit größeren Schäden Dicke Bretter bohren - Großspenden für Großprojekte findet sich für jeden Geldbeutel und Geschmack das passende Stück.
Bisher haben Feuerwehr, Archivare und freiwillige Helfer etwa 85 Prozent der beim Einsturz des Archivs am 3. März 2009 verschütteten und beschädigten Bestände geborgen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Hälfte davon schwere und mittlere Schäden aufweist, 35 Prozent schwerste Schäden davontrugen und nur 15 Prozent lediglich leichte Schäden erlitten haben.
Weitere Information erhalten Sie bei der Archivarin Dr. Letha Böringer, Telefon 0221 / 221-22328 und der Diplom-Restauratorin Rebekka Thalmann, Telefon 0221 / 221-24617, Fax 0221 / 221-22480 oder per E-Mail an: historischesarchiv@stadt-koeln.de
Das digitale Historische Archiv Köln "
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln
Wolf Thomas - am Dienstag, 24. November 2009, 10:29 - Rubrik: Kommunalarchive
Über die Qualität der Internetinhalte zu streiten, ist müßig. Joseph Weizenbaum hat es wohl am treffendsten ausgedrückt – “Das Internet ist ein großer Misthaufen, in dem man allerdings auch kleine Schätze und Perlen finden kann.” Um diese kleinen Schätze und Perlen zu finden, muss man allerdings über eine gewisse Medienkompetenz verfügen. Wenn sich Schirrmacher über die Belanglosigkeiten und die Irrelevanz der meisten Netzinhalte aufregt, so sollte er wohl zunächst einmal seinen eigenen Umgang mit dem Netz einer kritischen Überprüfung unterziehen. Das Netz macht die Menschen nicht klüger – diese Position vertreten wohl allenfalls noch die Fundamentalisten der Digitalen Revolution. Im Netz kann der einzelne Mensch jedoch Wissen finden, er muss allerdings eine gehörige Portion Medienkompetenz mitbringen und auch auf dem speziellen Wissensfeld bereits über ein solides Vorwissen verfügen. Das Internet ist nichts für Anfänger, aber für Profis, die dieses Werkzeug beherrschen, kann es eine schier unendliche Quelle des Wissens sein.
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1247/schirrmacher_payback über Schirrmachers "Payback"
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1247/schirrmacher_payback über Schirrmachers "Payback"
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