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Oben sehen Sie das komplette Stammpersonal des Hamburgischen Architekturarchivs. Rechts steht der Leiter Norbert Baues, daneben Karl Heinz Hoffmann. Von Fall zu Fall arbeiten noch weitere Personen im Archiv, die Werkverträge erhalten haben. Hinzu kamen in den letzten Jahren immer wieder Personen, die das Archiv längere Zeit für Dissertationen nutzten und sich trotz der Platznot einen Arbeitsplatz bei uns einrichteten. Foto: Hedwig Heggemann

"Das Hamburgische Architekturarchiv sammelt Unterlagen Hamburger Architekten und Stadtplaner. Wenn von "Architekten" die Rede ist, denken viele nur an Hochbauarchitekten, wir verstehen darunter: Hochbauarchitekten, Landschaftsarchitekten, Gartenarchitekten und Innenarchitekten. "Hamburger" bedeutet nicht, dass die Personen in der Hansestadt geboren wurden, sondern nur, dass sie eine zeitlang in Hamburg gewirkt haben. Und es bedeutet schon gar nicht, dass wir nur Unterlagen zu Hamburger Bauten sammeln.
In der Praxis hat es sich ergeben, dass uns nicht nur wirkliche Personen sondern auch juristische Personen, Einrichtungen und Ämter interessante Unterlagen zur Verfügung stellen. Besonders umfangreich sind die Bestände der Wohnungsbau - Gesellschaften SAGA und Neue Heimat. Klein und fein ist die Sammlung Bülau-Wettbewerbe der Patriotischen Gesellschaft. Völlig aus dem Rahmen fällt die Bibliothek von Christian Borngräber, eines Berliner Autoren, der sich gleichermaßen der Architektur und dem Design widmete.
Eigentlicher Kern des Archivs sind die Nachlässe und Bestände von Hochbau-Architekten. Vorwiegend handelt es sich um Pläne, manchmal sind auch Akten und Fotos dabei. Besonders stark vertreten sind Architekten, die den Wiederaufbau Hamburgs mit geprägt haben: Werner Kallmorgen, Godber Nissen, Georg Wellhausen, Sprotte + Neve, Gustav Burmester, Heinz Graaf....

Damit ist die Spannweite der Sammlungen natürlich nicht erschöpft. Architektur der 20er und 30er Jahre findet man z.B. in den kleinen Beständen Bensel & Kamps und Gebrüder Gerson. Die "Hamburger Schule" ist mit Bernhard Winking sowie Kleffel & Köhnholdt vertreten. Fast in die Gegenwart reichen die Wettbewerbsarbeiten von AZ und die Arbeiten für die Bülau-Wettbewerbe.
Als ein besonderer Schwerpunkt unserer Sammlungen kristallisierte sich in den letzten Jahren die Landschafts- und Gartenarchitektur heraus. Zunächst erhielt das Archiv Nachlässe der Gartenarchitekten Gustav Lüttge und Karl Plomin, danach folgten zahlreiche Unterlagen von Landschaftsarchitekten, die Arbeiten aus den letzten vier Jahrzehnten dokumentieren.
Gärten von Gustav Lüttge sind auch auf Fotos zweier Architekturfotografen zu sehen: Otto Rheinländer und Georg Baur. Das Architekturarchiv hat die Bestände dieser Fotografen größtenteils übernommen. Abgesehen von der Gartenarchitektur enthalten diese Archive viele Aufnahmen von Bauten aus den 50er und 60er Jahren. Besonders häufig vertreten sind die Architekten Gerhard Langmaack und Hopp + Jäger"


Quelle: http://www.architekturarchiv-web.de/index.htm

Aus dem neuesten bayerischen Datenschutzbericht:

http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb23/k6.html#6.2.3

Die besonders kleinliche Gesinnung dieses Paragraphenreiters lässt sich auch aus der Stellungnahme zu einem Einsichtsbegehren einer Bürgerin ableiten, die das Diplomzeugnis ihres vor drei Jahren verstorbenen Vaters einsehen wollte:

http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb23/k13.html#13.1

Ich sehe in einem solchen Fall sehr wohl archivrechtlich ein überwiegendes Interesse der Benutzerin, das eine Schutzfristenverkürzung ermöglicht (in 7 Jahren würde sich die Sachlage nicht wesentlich anders verhalten, da dürfte aber jeder Einsicht nehmen).

Am 24. November 2009 fand in der Universitätsbibliothek Regensburg die konstituierende Sitzung des „Regensburger Bibliotheksverbund (RBV)“ als ein Zusammenschluss von Einrichtungen des Bibliotheks-, Archiv- und Dokumentationswesens in unterschiedlicher Trägerschaft aus der Stadt und der Region statt. In dieser Versammlung unterzeichneten Vertreter von bisher 14 Bibliotheken und Archiven die Kooperationsvereinbarung und besiegelten damit offiziell die Gründung des Regensburger Bibliotheksverbundes. Weitere Einrichtungen haben ihren Beitritt zum Verbund bereits zugesagt.

Zum Sprecher wurde der Initiator dieses Netzwerkes Dr. Rafael Ball, Direktor der Universitätsbibliothek Regensburg, gewählt, zur stellvertretenden Sprecherin die Leiterin der Stadtbücherei Regensburg, Elisabeth Mair-Gummermann. Damit sind die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine kontinuierliche, fruchtbare Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungen geschaffen. Ein wesentliches Ziel dieser Kooperation ist, das vielfältige Medien- und Dienstleistungsangebot von Bibliotheken und Archiven in Regensburg und Umgebung deutlich zu machen und für alle Interessierten einen einfachen Zugang zu Informationen und Wissen zu schaffen. Ganz in diesem Sinne hat der Regensburger Bibliotheksverbund in seiner Gründungsversammlung als erste kooperative Dienstleistung das gemeinsame Internetportal in Betrieb genommen.

Dieser Internetauftritt, der laufend weiter ausgebaut wird, bietet Informationen über die Aktivitäten von Bibliotheken und Archiven in Regensburg und der Region. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vorstellung gemeinsamer Projekte. Besonders an Lehrkräfte und Schulen wendet sich ein eigener Bereich „Regensburger Bibliotheken für Schulen“, in dem die vielfältigen Angebote der Bibliotheken als Partner der Schulen vorgestellt werden: Lesekompetenz, Medienkompetenz, Bibliotheks- und Informationskompetenz sollen in unterschiedlichen Bibliotheksführungen vermittelt werden, die mit den verschiedenen Bibliotheken vereinbart werden können. Geplant ist außerdem ein Kalender, in dem die Veranstaltungen aller beteiligten Einrichtungen übersichtlich zusammengestellt sind. Anfang 2010 soll darüber hinaus eine Broschüre erscheinen, in der sich die Institutionen aus dem Bibliotheks-, Archiv- und Dokumentationswesen aus Regensburg und der Region vorstellen.

Zu den Gründungseinrichtungen des Regensburger Bibliotheksverbundes gehören in alphabetischer Reihenfolge:

* Bayerische Staatsbibliothek, Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, Regensburg
* Bibliothek des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg
* Bischöfliche Zentralbibliothek Regensburg
* Diözesanstelle des Sankt Michaels-Bundes Regensburg
* Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik, Regenburg
* Kunstforum Ostdeutsche Galerie, Regensburg
* Osteuropa-Institut, Regensburg
* Slowenischer Lesesaal, Regensburg
* Staatliche Bibliothek Regensburg
* Stadtbücherei Regensburg
* Südost-Institut, Regensburg
* Ungarisches Institut, Regensburg
* Universitätsarchiv Regenburg
* Universitätsbibliothek Regensburg

Als weitere Einrichtungen werden in Kürze folgende Einrichtungen dazu kommen:

* Fürst Thurn und Taxis Hofbibliothek und Zentralarchiv, Regensburg
* Historisches Museum der Stadt Regensburg
* Hochschulbibliothek Regensburg
* Institut für Ostrecht, Regensburg
* Institut Papst Benedikt XVI., Regensburg
* Kulturverwaltung des Bezirks Oberpfalz, Regensburg
* Stadtarchiv Regensburg
* Sudetendeutsches Musikinstitut, Regensburg
* Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim

Der Regensburger Bibliotheksverbund steht allen Bibliotheken und Archiven der Stadt und der näheren Umgebung offen. Regensburger Bibliotheksverbund im Internet: http://www.regensburger-bibliotheken.de

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Regenburg

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt_muenchen-cgm-ma.htm

Gayoesterreich.at weist auf eine Umfrage des Kölner Stadtanzeigers (Link):"... Zum heutigen Welt-Aids-Tag wollte es daher der Kölner Stadtanzeiger ganz genau wissen: "Angenommen, Sie bekämen von uns 100 Euro mit der Auflage geschenkt, diese für einen guten Zweck zu spenden: Wer erhielte von Ihnen am ehesten das Geld?", war die Frage. Zur Auswahl standen der Kinderschutzbund, denn "die Schwächsten der Gesellschaft sollen profitieren", der Tierschutz, denn "was wäre das Leben ohne die geliebten Vierbeiner?", die Aidshilfe, denn "am heutigen 1. Dezember ist schließlich Welt-Aids-Tag" oder das Kölner Stadtarchiv, "weil mit Köln und die städtische Kultur am Herzen liegt".
Nun werden wohl nur absolute Pessimisten - oder sind es die wahren Realisten? - die Antwort der Kölner vorausgeahnt haben: 64.04% entschieden sich für die Kinder, immerhin 17.23% für die Tiere, 11.24% für das Stadtarchiv und ganze 7,49% für die Aidshilfe (Stand: 14:00 Uhr). Natürlich nichts gegen die Spendenbereitsschaft für den Kinderschutzbund, aber das eindeutige Ergebnis verdeutlicht doch erschreckend genau, wie wichtig die HIV und AIDS-Prävention genommen wird: HIV folgt gleich nach der Sorge um das Stadtarchiv!"


Stand 18:15: 982 Antworten:
63,65% Kinderschutz
18,74% Tierschutz
7,74% AIDS-Hilfe
9,88% Stadtarchiv

„ .... Das Stadtarchiv von Butte war im Obergeschoss eines ehemaligen Feuerwehrhauses untergebracht, und die Fächer der Regale quollen über vor historischen Relikten, die man ohne jede Ordnung dort hineingezwängt hatte. Alles roch nach zergangenem Zeitungspapier und einem sehr eigenartigen, ein wenig beißenden Lavendelparfüm, das die alte Dame, die das Archiv betreute, Mrs Tathertum, stets großzügig auftrug. Auf dieses Parfüm hatte ich eine Pawlowsche Reaktion entwickelt: wenn ich diesen Duft, ganz gleich, wo ich gerade war, an einer anderen Frau wahrnahm, stellte sich unverzüglich die Entdeckerfreude ein, das Gefühl der Fingerspitzen auf dem alten, staubigen und brüchigen Papier wie auf der Membran eines Mottenflügels.
Man konnte in einem Geburts- oder Sterberegister schmökern, oder man blätterte in den vergilbten Seiten einer Zeitung aus den Anfangstagen der Stadt und tauchte in eine ganz eigene, in sich geschlossene Welt. All diese offiziellen Dokumente waren von Spuren der Hoffnung, der Liebe, der Verzweiflung durchzogen, und noch interessanter waren die Tagebücher und berichte, die ich manchmal hinter einer stoffbezogenen Schachtel fand, wenn Mrs Tathertum einen guten Tag hatte und mir Zugang zu dem Lagerraum im unteren Stock gewährte. Ausgeblichene Fotografien, banale Listen von Ereignissen, in denen sich bisweilen ein Augenblick größter Intensität enthüllte, wenn man nur lang genug dabeiblieb, Rechnungen, Horoskope, Liebesbriefe, selbst ein falsch eingeordneter Essay über Wurmlöcher im amerikanischen Mittelwesten.“

Aus: Reif Larsen, Die Karte meiner Träume. Roman S. Fischer ²2009 (Originalausgabe: The Selected Works of T. S. Spivet, New York 2009)

Vielen Dank ans Stadtarchiv!

Jens Krüger in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung (Link): „ .... Der langjährige Kreistagsabgeordnete Heinz Willi Maassen hat dem Kreisarchiv in Zons eine Sammlung von 3300 Notgeld- und Inflationsgeld-Scheinen vermacht. Es sind liebevoll gestaltete Einzelstücke mit überraschenden Motiven. .....
Es ist nicht überliefert, ob sich Eugen Connemann Anfang der 1920er Jahre eine Sehnenscheidenentzündung zuzog. Doch als der Ort Lank seinerzeit entschied, so genanntes Notgeld an seine Bürger herauszugeben, unterzeichnete der damalige Bürgermeister jedes dieser Dokumente persönlich. Die Unterschrift ist von einer Hand geführt wie ein Seismograph. Zackig und exakt. Heute ist einer dieser Scheine einsortiert in ein Album im Kreismuseum Zons. .....
Neben den Notgeldscheinen, die einen großen Teil der Sammlung ausmachen, waren auch einige Scheine Inflationsgeld in dem Karton, den Maassen dem Kreisarchiv vermacht hat. In dieser Periode hatselbst das Grevenbroicher Erftwerk Geld in Millionenhöhe herausgegeben, und die Scheine verloren im Zeitraffer an Wert. Die Worte, die auf das antike Wertpapier gedruckt sind „Gutschein über Zwei Millionen Mark” klingen aus gegenwärtiger Sicht eher symbolisch. Auch heute haben die schönen Notgeldscheine, die 1918 ihre Hochzeit erlebten, allenfalls einen ideellen Wert. Auf dem Trödelmarkt würden die Scheine zu einem Tarif von zwei bis fünf Euro den Besitzer wechseln, sagt Maassen. .....“

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,664195,00.html

Fast hätte es bei der Wikipedia einen Artikel "Professorin" gegeben. Er hätte von den ersten Frauen auf Lehrstühlen gehandelt, von der Geschichte ihrer Nachfahrinnen, hübsch aufbereitet mit Beispielen und Statistiken. Dazu eine Sammlung possierlicher Begründungen aus noch gar nicht so alten Quellen, warum Frauen für solche akademischen Würden keineswegs geschaffen seien.

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Debora Weber-Wulff, selbst Professorin für Medieninformatik in Berlin, hatte sich viel Mühe gegeben mit ihrem Artikel. Er schaffte es dennoch nicht in die Online-Enzyklopädie. Es kam zu einer der gefürchteten "Löschdebatten". Denn so was sei kein eigenes Stichwort wert, meinte am Ende die Mehrheit der beteiligten Aktivisten.

Ein paar Überbleibsel von Weber-Wulffs Fleißarbeit stehen jetzt, stark gekürzt, mitten in dem ellenlangen Artikel zur "Professur". Beiträge über einzelne Pionierinnen wurden komplett abgelehnt. "Es hieß, die kennt doch niemand", sagt Weber-Wulff. "Aber das wollte ich ja gerade ändern."

Die Wikipedia, Weltwunder der Selbstorganisation, wurde mit der freiwilligen Arbeit Zehntausender groß. Doch sie macht es ihren Autoren zunehmend schwer. Was drin steht, soll "relevant" sein. Das galt zwar schon immer, aber es lässt sich immer schwerer entscheiden, was am Ende hinein darf.


Artikel Professorin (inzwischen bloße Weiterleitung):

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Professorin&oldid=37223660

Aus dem Besitz eines Jörg von Knöringen von der LMU München digitalisiert:

http://epub.ub.uni-muenchen.de/11057/

http://www.handschriftencensus.de/news

Im Zusammenhang mit der Anfertigung einer aktualisierten Überlieferungszusammenstellung der dt. Chronik Jakob Twingers von Königshofen ist es Klaus Graf (Aachen) gelungen, die bislang als verschollen geglaubte Handschrift Cheltenham Cod. 603 [bei Hegel irrtümlich als "605" bezeichnet] wiederzuentdecken: Die Handschrift wird bereits seit längererZeit als ms. 3573 in der National- und Universitätsbibliothek Straßburg aufbewahrt und ist sogar im 1923 erschienenen Katalog von Wickersheimer verzeichnet - jedoch ohne jeglichen Hinweis auf ihre Identität mit der Handschrift aus Cheltenham.

Auch in Neuseeland gibts Inkunabeln, schreibt Bettina Wagner und weist auf die University of Otago in Dunedin hin. Was Provenienzen angeht, so spricht alles dafür, hier stärker international zusammenzuarbeiten und ggf. Hilfe anzubieten.

http://www.library.otago.ac.nz/SpecialCollections/incunabula/details.php?item=22

Dank der Abbildung erkennt man glücklicherweise, dass Ottobeur(en) zu lesen ist.

Grausam auch im PDF (38 Nummern, wohlweislich beschränkt sich der Provenienzindex auf die Dunedin-Provenienz) Nr. 15: "Bibliotheca rollegy mostifamfy" für collegii montisanti. Nr. 33 Wiblingen nicht erkannt.

Derlei lässt die Inkunabelzunft gern durchgehen, Hauptsache das Druckgeschichtliche stimmt! Provenienzforschung ist Anfang des 21. Jahrhunderts immer noch in den Kinderschuhen und nicht wirklich anerkannter Teil der Inkunabelforschung.

Das Institut für Dokumentologie und Editorik (IDE) hat im letzten Jahr die Initiative “Kodikologie und Paläographie im digitalen Zeitalter” gestartet, um den Stand der Forschungen zum Einsatz von modernen Informationstechnologien auf die Arbeit mit Handschriften zu dokumentieren. In diesem Jahr konnten bereits die ersten Früchte dieser Arbeit vorgelegt werden: Im Juli 2009 ist ein Sammelband “Kodikologie und Paläographie im digitalen Zeitalter” erschienen. Zu seiner Präsentation fand in München eine internationale Fachtagung statt, die erstmals die an diesen Fragen interessierte weltweite Forschergemeinschaft zusammengebracht hat. Die Resonanz auf Sammelband und Tagung war bislang äußerst positiv, auch von Experten aus den verschiedensten Bereichen der Handschriftenforschung mit geringerer Vertrautheit mit digitalen Arbeitsweisen. Zum ersten Mal lassen sich die ebenso zukunftsweisenden wie disparat voran getriebenen Ansätze und Ergebnisse der computergestützten kodikologischen und paläographischen Forschung als Gesamtphänomen ins Auge fassen und von der Forschungsgemeinschaft diskutieren.

Gleichwohl liegt es in der Natur der Sache, dass der vorliegende Band zwar einen breitgefächerten Einblick in den state of the art gibt, viele relevante Themengebiete und Fragestellungen jedoch nicht behandelt werden konnten. Das Institut für Dokumentologie und Editorik hat sich daher entschlossen, einen weiteren Band zu Kodikologie und Paläographie im digitalen Zeitalter herauszugeben. Es verfolgt die Absicht, die durch den ersten Band aufgeworfenen Fragen zu vertiefen und das Gesamtbild zu vervollständigen. Insbesondere soll nun zu folgenden Fragen Stellung genommen werden:

* Inwieweit lassen sich quantitative Ansätze und die Auswertung von Datenbanken in der kodikologischen Forschung durch eine systematische Auswertung digitaler Faksimilia von Handschriften ergänzen?
* Können kunsthistorische und musikwissenschaftliche Fragestellungen und Herangehensweisen an Handschriften in dem Maße formalisiert werden, dass sie durch digitale Hilfsmittel und Methodiken unterstützt werden können?
* Lassen sich Methoden aus den Naturwissenschaften (wie z.B. der DNA-Analyse historischer Materialien) für die Analyse von Handschriften nutzbar machen?
* Wie können elektronische Handschriftenkataloge und virtuelle Bibliotheken in übergreifenden Portalen und hybriden Arbeitsumgebungen zusammengeführt und somit breit angelegten semantischen Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden?
* Wie können die verfügbaren digitalen Hilfsmittel für paläographische Transkriptionen zugänglich gemacht und verbessert, wie ihr Anwendungsbereich erweitert und wie die philologische Aus- und Weiterverwertbarkeit ihrer Ergebnisse vorangetrieben werden?
* Wie lassen sich Fragen an die Entwicklungsgeschichte von Schrift und Schrifttypen mit Hilfe digitaler Methoden adressieren?
* Wie werden digitale Ressourcen an ihre materiellen Ausgangsobjekte im Rahmen von Restauration und Konservation zurückgebunden? Welche Formen der Rückbindung können für Archiven, Museen und Bibliotheken im Bereich der Pädagogik und der Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sein?
* Inwieweit sind die mit Hilfe von Software generierten Antworten auf Fragen der paläographischen und kodikologischen Forschung verlässlich und nachprüfbar?

Beiträge, die zu dem hier anskizzierten Fragenhorizont Stellung beziehen oder darüber hinausweisen (vgl. CfP zum ersten Band), sind herzlich willkommen. Vorschläge werden bis zum 6. Dezember 2009 erbeten und können an kpdz-ii@i-d-e.de oder einen der unten genannten Herausgeber eingereicht werden. Wie schon sein Vorgänger soll auch dieser Band auf einer Internationalen Fachtagung im Sommer 2010 präsentiert und diskutiert werden.

Die Abstracts sollten einen Umfang von 500 Wörtern nicht überschreiten; um dem internationalen Charakter der Forschungsgemeinschaft Rechnung zu tragen, werden Beiträge auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch akzeptiert.
Organisation:

* Franz Fischer (Royal Irish Academy, Dublin), f.fischer@ria.ie
* Christiane Fritze (Berlin Brandenburg Academy of Sciences and Humanities), fritze@bbaw.de
* Georg Vogeler (Ludwig-Maximilians-Universität Munich), g.vogeler@lrz.uni-muenchen.de
* Patrick Sahle (University of Cologne, Cologne Center for eHumanities), sahle@uni-koeln.de
* Torsten Schaßan (Herzog August Library Wolfenbüttel), schassan@hab.de
* Malte Rehbein (Julius-Maximilians-Universität Würzburg), malte.rehbein@uni-wuerzburg.de
* Bernhard Assmann (Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen, Cologne), as@ba.tuxomania.net

Termine:

7. Dezember 2009: Einsendeschluss Abstracts

30. April 2010: Einsendeschluss Beitäge

Leicht überliest man eine skandalöse Klausel im Archivgesetz-Entwurf (PDF), die dazu führt, dass Archivgut (Sammlungsgut, Bibliotheksgut, Nachlässe usw.) nach Belieben von Kommunalarchiven und Hochschularchiven (bzw. Archiven von Körperschaften usw. unter Landesaufsicht) verkauft werden dürfen. Andere gesetzliche Normen verhindern das nicht, denn Archivgut ist vom Geltungsbereich des Denkmalschutzgesetzes (nach § 2 Abs. 6) ausdrücklich ausgenommen. Selbst die Eintragung eines hochrangigen Nachlasses ins Verzeichnis national wertvoller Archive würde einen Archivträger (z.B. die Stadt Köln) nicht daran hindern, Einzelstücke aus einem Nachlass, an dem sie Eigentum hat, einzeln in den Handel zu geben oder zu vernichten.

Dass Kommunen bei der Veräußerung von Kulturgut die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen haben, sieht die Gemeindeordnung NRW nicht vor. Soweit es sich um vermögensgegenstände handelt, schreibt die Gemeindeordnung die Veräußerung zum vollen Wert vor, was finanzklamme Kommunen gern so auslegen werden, dass sie dadurch ermuntert werden, geschlossene Sammlungen durch Auktionshäuser zerreissen zu lassen, um einen größeren Gewinn zu machen.

Nichtstaatliche NRW-Archive können mit ihrem Sammlungsgut machen, was sie wollen. Damit wird dem Aspekt, dass Archivgut Kulturgut ist, das zu erhalten ist, ins Gesicht geschlagen!

Der Gesetzentwurf ist ein klarer Landesverfassungsbruch. In ihr heißt es in Artikel 18:

(1) Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern.

(2) Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.

Das Land müsste sicherstellen, dass die Gemeinden dieser Verpflichtung nachkommen statt ihnen einen Freibrief zur Verscherbelung unersetzlichen Kulturguts zu geben.

Aus dem Entwurf:

§ 10 Abs. 5 Satz 2 bestimmt für Kommunale Archive: "§ 5 Absatz 1 bezieht sich dabei ausschließlich auf die zu Archivgut umgewidmeten Unterlagen aus dem Verwaltungshandeln der in Absatz 1 genannten Stellen."

§ 5 Abs. 1 lautet: " Archivgut ist unveräußerlich."

Für Uniarchive gilt nach § 11 Abs. 1: "Die für kommunale Archive in Bezug genommenen Regelungen dieses Gesetzes
gelten entsprechend."

Aus der Begründung:

"Zu Absatz 1:
Die Regelung stellt klar, dass Archivgut als Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses unveräußerlich
ist, d.h. die Verfügungsgewalt hieran nicht an Dritte abgegeben werden darf. § 5
Abs. 1 steht der Übertragung von Archivgut aus einem vorhandenen Archiv oder einer vorhandenen
Einrichtung auf eine andere Einrichtung im Sinne des Absatz 2, wenn diese künftig
die in Absatz 1 genannten Aufgaben wahrnehmen soll, nicht entgegen. Gleiches gilt im
Fall der Änderung der Rechtsform der Einrichtung im Sinne von Absatz 2, auch wenn diese
mit einer Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Sinne von Absatz 2 verbunden
ist."

Eine Begründung für die Ausnahme in § 10, die demnach klarstellt, dass kommunales Archivgut kein Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses ist, soweit es sich um Nachlässe, Vereinsunterlagen, historische Bibliotheken, Schenkungen von Sammlungen oder Adelsarchiven, Erwerbungen von Archivgut im Handel zur Bestandsergänzung, zeitgeschichtliche und andere Sammlungen (Plakate, Filme, Broschüren usw.) handelt, gibt es NICHT, denn der Satz in der Begründung "Der gesetzliche Schutz des Archivguts vor Veräußerung (§ 5 Abs. 1) bezieht sich dabei ausdrücklich nur auf Unterlagen aus Verwaltungshandeln." stellt nur etwas fest, aber begründet nichts.

Die kommunalen Verbände haben sich also einen Freibrief ausgehandelt, ihre Archivare aus Haushaltsgründen dazu zwingen zu können, Archivgut zu verkaufen. Kommunales Archivgut ist damit hinsichtlich eines wichtigen Teils kein Kulturgut mehr, das unter dem Schutz des Landes steht. Das ist mit anderen Worten einfach ungeheuerlich.

Nachtrag: Fairerweise sollte betont werden, dass die Norm eine Ausweitung der Unveräußerlichbarkeit bedeutet, denn derzeit gilt § 4 Ab. 1 ArchivG NRW NICHT für Kommunal- und Uniarchive. Das ändert nichts daran, dass angesichts geänderter Umstände (Causa Karlsruhe) die von mir geäußerte Kritik bestehen bleibt.

Weiterer Nachtrag 1.12.2009:

"Sehr geehrter Herr Graf,

zu Ihrer Nachfrage zum Thema „Unveräußerlichkeit von Archivgut“ nehme ich fachlich wie folgt Stellung:

Mit der Regelung in § 5 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 5 des Entwurfs des Archivgesetzes kommt die Landesregierung dem zentralen Anliegen der Kommunen nach, das Archivgut dauerhaft zu erhalten.

Die an der Verbändeanhörung beteiligten Verbände Städtetag und Landkreistag sprechen sich für eine umfassende Unveräußerlichkeit von Archivgut aus, also ausdrücklich bezogen auch auf nicht aus Verwaltungshandeln hervorgegangenes kommunales Archivgut.

Der Städte- und Gemeindebund hält die im Referentenentwurf vorgesehene Differenzierung (Veräußerungsverbot für „amtliches“, also aus Verwaltungshandeln hervorgegangenen Archivguts, kein Veräußerungsverbot für „nichtamtliches“ Archivgut (z.B. Künstlernachlässe) für sachgerecht.

Aus Sicht der Landesregierung soll es der Wertung der kommunalen Selbstverwaltung uneingeschränkt obliegen, ausnahmsweise bestimmtes Archivgut, das nicht aus Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen stammt, veräußern zu können. Diese Wertung folgt dem Grundsatz, kommunalen Entscheidungsspielraum möglichst weitgehend zu erhalten. Es sind keine gewichtigen Gründe erkennbar, den Kommunen per Gesetz vorzuschreiben, Archivgut, das nicht dem Verwaltungshandeln entstammt, nicht zu veräußern. Im Übrigen könnten die kommunalen Archive spätestens ab jetzt Verträge z.B. mit Nachlassnehmern abschließen, die die Veräußerung überlassenen Archivguts untersagen.

Für die Beibehaltung der bislang vom Gesetz vorgenommenen Differenzierung der Veräußerlichkeit von staatlichem und nichtstaatlichem Archivgut (§ 4 des geltenden Gesetzes) tritt keiner der beteiligten kommunalen Spitzenverbände ein.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen zum Hintergrund der beabsichtigen Gesetzesänderung Ihre Frage beantworten konnte.

Mit freundliche Grüßen

Christina Halstenberg

Christina Halstenberg-Bornhofen

Referat IV 1 – Archive, Bibliotheken, Literatur und Haushaltsangelegenheiten
Referatsleiterin"

Dazu nehme ich wie folgt Stellung: "Es sind keine gewichtigen Gründe erkennbar, den Kommunen per Gesetz vorzuschreiben, Archivgut, das nicht dem Verwaltungshandeln entstammt, nicht zu veräußern." Solche gewichtigen Gründe habe ich oben angeführt, nämlich den Verfassungsauftrag des Kulturgutschutzes und die prinzipielle Unveräußerbarkeit von Archivgut, was, wenn ich richtig sehe, von den anderen Landesarchivgesetzen anerkannt wird. Wenn ein staatlicher Zwangsverwalter einer nicht mehr zahlungsfähigen Kommune entsprechendes "Tafelsilber" aus dem Archiv durch eine Auktion veräußern lässt, wird ein schützenswertes Ensemble, dem aber de lege lata in NRW der (denkmalschutzrechtliche) Schutz verweigert wird, zerrissen, was nicht im Sinn der Wissenschaft und der Öffentlichkeit sein kann. Archivgut, das auf Dauer zu bewahren ist, ist ausnahmslos als unveräußerlich zu betrachten und der Öffentlichkeit zugänglich zu erhalten. Solange keine gesetzlichen Vorgaben für entsprechende Verkäufe bestehen, die z.B. sicherstellen, dass schützenswerte Sachgesamtheiten nicht auseinandergerissen werden und das der öffentliche Zugang durch den Erwerber uneingeschränkt und auf Dauer gewährleistet ist, ist es ein frommer Wunsch anzunehmen, dass Verkäufe von Archivgut nur "ausnahmsweise" erfolgen.

Hinzu kommt, dass Kommunen mit Blick auf § 134 BGB einen Nachteil erleiden. Dazu immer noch Schäfer 1999
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/1999/Archivar_1999-3.pdf

"Die festgelegte Unveräußerlichkeit öffentlichen Archivguts soll den angestrebten Schutz des im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Archivguts vor Zersplitterung und Veruntreuung sichern, so daß vorsätzlich oder fahrlässig entfremdetes Archivgut nicht in gutem Glauben erworben und durch Übergang in privaten Besitz der allgemeinen Nutzung entzogen werden kann.
Auf jeden Fall verbietet eine solche Rechtsvorschrift den Trägern öffentlicher Archive, in einer öffentlichen Stelle entstandene und als Archivgut übernommene Unterlagen aus der Provenienz herauszulösen69 oder der Nutzung durch die Öffentlichkeit zu entziehen, indem sie das Eigentum durch Rechtsgeschäft auf einen Erwerber übertragen.70 Für die Verletzung des gesetzlichen Verbots sehen die Archivgesetze selbst keine Sanktion vor. Sie ergibt sich vielmehr aus § 134 BGB.71 Da sich das gesetzliche Verbot sowohl auf das Verpflichtungsgeschäft als auch auf das Verfügungsgeschäft72 zwischen dem Träger des Archivs und dem Erwerber erstreckt, sind beide Rechtsgeschäfte nichtig.73 Auf die Kenntnis des Erwerbers von dem gesetzlichen Verbot kommt es nicht an.74 Der Träger des Archivs hat gegen den Erwerber einen Anspruch auf Herausgabe des Archivguts nach § 985 BGB.Die Verletzung des gesetzlichen Verbots bewirkt also, daß der Besitzer, der vom Träger des Archivs den Eigenbesitz erworben hat, ebenso wie der Besitzer, der dem Träger des Archivs den Eigenbesitz entzogen hat, Nichtberechtigter ist. Beide sind zur Verfügung über das Archivgut deshalb nicht befugt, weil sie kein Eigentum erworben haben.
Aufgrund des gesetzlichen Verbots verliert das öffentliche Archivgut aber nicht seine Verkehrsfähigkeit. Ein Dritter kann das Eigentum gutgläubig erwerben. Denn eine Norm, die den Erwerb dinglicher Rechte an öffentlichem Archivgut verhindern soll, setzt den ausdrücklichen Ausschluß der gesetzlichen Vorschriften, die die Verkehrsfähigkeit beweglicher Sachen gewährleisten, voraus.75"

http://www.virtualmuseumiraq.cnr.it

Bißchen viel Show.

Via
http://illicit-cultural-property.blogspot.com/2009/11/google-to-create-digital-archive-of.html


http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/130/1613020.pdf

http://tinyurl.com/ye7666k Der Download eines Navy-Logbuchs kostet 2 Pfund.

http://www.dilibri.de/ubtr/periodical/structure/128686

darunter:

Marx, Jacob: Handschriftenverzeichnis der Seminar-Bibliothek zu Trier

Archivalia hatte berichtet, dass die 2. Lesung des Entwurfs am 2. Dezember 2009 erfolgen sollte. Auf den Tagesordnungen der Plenarsitzungen vom 2. und 3. Dezember 2009 findet sich die Beratung jedoch nicht.
Es ist nun davon auszugehen, dass der Entwurf erneut am 9. Dezember im Kulturausschuss beraten wird (Link)und die 2. Lesung am 16. oder 17. Dezember 2009 erfolgt (Link).

Ein Podcast vom 13. November 2009, als Marianne Birthler zu Gast im KörberForum war. Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes sprach über das schwierige Erbe des Kommunismus für Europa. Begrüßung durch Dr. Lothar Dittmer, Vorstand der Körber-Stiftung.

http://trailblazing.royalsociety.org/

Die 350 Jahre alte Royal Society, die ihre gemeinfreien älteren Publikationen hinter einem Bezahlwall bunkert, spendiert dem Volk eine nette Jubiläums-Präsentation und 60 bedeutende Gratis-Artikel.


http://medias.francetv.fr/bibl/url_autres/2009/11/27/59238762.pdf

(Via H. Müller in INETBIB)

Herzlichen Glückwunsch an Josef Pauser:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/

Für mich eine herausragende Informationsquelle, bei aktuellen Themen wie Google Books meist besser als Netbib.

Jan Pasternak bericht auf HSozKult (Link) über die für die Archive wichtigen Vortrag Patrick Sahles: " ..... Über die reine Möglichkeit hinaus, einzelne Quellen digital zu archivieren, ging der Beitrag zum Archiv als virtualisierter Forschungsumgebung von PATRICK SAHLE (Köln). Verbunden mit dem Idealbild einer vollständigen Digitalisierung allen Archivgutes, skizzierte der Vortrag den aktuellen Stand in der Archivlandschaft. Mit Blick auf die Bibliotheken, deren Bestände inzwischen fast flächendeckend online verfügbar seien, würden Archive nur in einem sehr geringen Ausmaß Findmittel online zur Verfügung stellen, obwohl die notwendigen Standards und Schnittstellen vorhanden seien. Darüber hinaus verwies Sahle auf die ersten Versuche, Archivmaterial digital verfügbar zu machen, wobei es zur Zusammenarbeit zwischen Archiven und Anbietern von Web 2.0-Diensten komme, etwa bei Bildbeständen des Bundesarchivs, die über die Wikimedia Foundation auf deren Plattformen verfügbar gemacht werden. In diesen Fällen finde gar eine Bereicherung für die Archive statt, da die Community zusätzliche Informationen zu den Materialien liefern könne, die von den Archiven wiederum für die eigene Kategorisierung genutzt werden könnten. Die Einbeziehung der Community im Sinne des Web 2.0-Gedankens sei angesichts der Massen an Material unumgänglich, wenn eine vollständige Digitalisierung der Archivbestände erreicht werden soll. An diesem Punkt kam in der Diskussion die Frage auf, inwieweit solche Maximalforderungen bezüglich der Archivierung realisierbar seien, wodurch die unterschiedlichen Sichtweisen in der Herangehensweise an das Problem bei gleicher Zielsetzung deutlich wurden: Den maximalen Forderungen auf der einen Seite standen die Vertreterinnen und Vertreter einer Schritt-für-Schritt Vorgehensweise gegenüber, was am generellen Ansinnen, eine möglich vielfältige und umfassende Landschaft digitaler Archive zu schaffen, nichts änderte. ....."
Quelle: Tagungsbericht Web 2.0 und Geschichtswissenschaft. „Social Networking“ als Herausforderung und Paradigma. 09.10.2009-10.10.2009, Siegen, in: H-Soz-u-Kult, 28.11.2009, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2871

Zur Tagung auf Archivalia: http://archiv.twoday.net/search?q=Siegen+Web+2.0

http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0015vcjk

"This collection is a group of manuscripts known to have been held in the St. Gall Library in the ninth century. Also included in this collection are manuscripts from the same period held in the nearby monastery of Reichenau."

Eigenartig, dass ich davon bislang nichts mitbekommen habe.

Da Metadaten fehlen oder nicht auffindbar sind, ergibt sich ein munteres Ratespiel, was z.B. "Badische Landesbibliothek. Manuscript. Aug. 64" sein mag. LXIV ist es nicht, und LXVIII ("Aug. 18 [Local]") auch nicht. Die Papierhs. 64 ist es natürlich auch nicht. Es ist eine Beda-Handschrift, aber genug gerätselt für jetzt.

Als Historiker darf man mächtig stolz sein, wenn es einem gelingt, zwei nicht näher bezeichnete deutschsprachige Fragmentstreifen, die eine Bibliothek ohne näheren Angaben ins Netz gestellt hat, zu identifizieren. Zunächst dachte ich an etwas Geistliches, aber mittels der Wendung "wene aber" und der http://mhdbdb.sbg.ac.at:8000/index.en.html sowie dem Namen Ruth[er] war es, nachdem eine Königin mich in Richtung Nibelungenlied usw. denken ließ, kein Ding der Unmöglichkeit. Hätte ich Pörnbachers Nachdruck der de Vries-Ausgabe nicht im Regal stehen gehabt, hätte ich wohl einiges länger benötigt. Es sind die Verse 975-1001, 1055-1084 bei de Vries, die Handschrift hat 28 Zeilen = 175 mm, und da liegt es mehr als nahe, nach einem Blick auf

http://www.mr1314.de/1177 (Ende 13. Jh.)

anzunehmen, dass mir da jemand zuvorgekommen ist: "Ein weiteres Fragment aus diesem Codex discissus wurde von Nigel F. Palmer (Oxford) entdeckt; eine Publikation für die ZfdA ist in Vorbereitung.
November 2008".

Wär ja zu schön gewesen. Aber immerhin hab ich das Rätsel gelöst.

Hier die Abbildungen:
http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0009gjpd


http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0009gx4f

50 Stück, darunter ein Nürnberger Schembartbuch, die Benutzerführung ist verbesserungsfähig.

Rouse Ms. 1 ist ein Kopialbuch aus s>Windesheim Windsheim.


Walter Schulz erwarb für die Emdener JALB 1992 eine Handschrift des Ostfriesischen Landrechts aus Privathand, die 1987/88 aus der Weise-Bibliothek in Zittau gestohlen worden war.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0440_a076_JPG.htm
(Stahl 1993 ohne Hinweis auf die Zittauer Herkunft)

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0533_a249_jpg.htm

http://www.handschriftencensus.de/2971

Update: Eine Mail aus Zittau ließ mich dann doch genauer nachschauen, und siehe da, es gibt 2005 zu dem Casus etwas im Web:

der Landkreis Löbau-Zittau, die Bibliothek Emden und die Doornkaat Stiftung teilen sich das Eigentum an der Handschrift Ostfriesisches Landrecht des Grafen Edzard. Der Rechtsstreit darum endete vor dem Landgericht Aurich mit einem Vergleich. Danach erhält der Landkreis das Eigentum zu 50 Prozent und die beiden anderen Institutionen zu je 25 Prozent.
Der Landkreis hatte gegen die Bibliothek auf Herausgabe des Eigentums geklagt. Die Handschrift war 1988 unter ungeklärten Umständen aus der Zittauer Bibliothek gestohlen worden. 1992 erwarb die Bibliothek Emden sie von einem Düsseldorfer Kaufmann. Das Original soll für ein halbes Jahr zur Ausstellung ab Juni nach Zittau zurückkehren. Danach kommt es als ein für die ostfriesische Landesgeschichte bedeutendes Stück wieder nach Emden, während in Zittau ein originalgetreues Faksimile verbleibt.


http://www.faktuell.de/Lokales/2005/archivbis18maerz2005.html

Auch die taz berichtete:
http://www.taz.de/nc/1/archiv/archiv-start/?dig=2005/03/24/a0391&cHash=603c7934a6

1992, das war drei Jahre nach der Wende, nach der im Westen viele wertvolle Handschriften auftauchten, die aus den Bibliotheken der untergegangenen DDR verschwunden waren. Der Christian-Weise-Bibliothek im sächsischen Zittau kam sogar ein ganzes Paket abhanden. Darunter die Erstausgabe von Kopernikus' berühmter Streitschrift "De Revolutionibus Orbium Coelestium" ("Von den Umdrehungen der Himmelskörper"). Und das "ostfriesische Landrecht des Grafen Edzard".

[...] "Es war ja gang und gäbe, zur Devisenbeschaffung Kulturgut im weiteren Sinne einzusetzen", sagt der Emdener Museumsmann Walter Schulz.

Weil alle das wussten, handelte die Politik und setzte für diese Delikte eine Verjährungsfrist von 10 Jahren fest. Kurz vor Ablauf der Frist, so erzählt Walter Schulz, meldete sich Zittau. Die Handschrift des "Ostfriesischen Landrechts" sei aus den Beständen der Christian-Weise-Bibliothek gestohlen worden und daher zurückzugeben.

"Wenn der Tatbestand des Diebstahls eindeutig wäre, hätten wir kein Recht darauf", sagt der Emdener Bibliotheksdirektor. Allerdings: "Wir sagen, den Nachweis müsst ihr führen."
Beim Zivilprozess vor dem Landgericht im niedersächsischen Aurich ließ sich die A-Lasco-Bibliothek dann aber doch auf einen Vergleich ein - nach "zähen Verhandlungen", wie die Ostfriesischen Nachrichten schrieben.


Update: Ich habe die Überschrift geändert und verweise auf den Kommentar von Herrn Schulz.



http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia&oldid=67421621#Die_Leiden_der_jungen_Schweizerin_-_oder:_Wie_vergrault_man_Leute_aus_Schwesterprojekten.3F

1. Preis der Architekten: SCHWEGER ASSOCIATED ARCHITECTS GmbH, München, Hamburg, Berlin und der Landschaftsarchitekten: Hager Landschaftsarchitektur AG, Zürich, Zürich (CH)

Quelle: http://www.competitionline.de/3016426

Bernd Noack schreibt in der Bayrischen Staatszeitung am 27.11.2009 (link) : " Andrea Schwarz nimmt ein schwarzes Gesangbüchlein in die Hand und ihre Augen glänzen: „Schauen Sie“, sagt sie, „diese ganze Sammlung hier ... Hunderte sind es, aus allen Zeiten, sehr einfache und auch kostbare, darunter schöne Exemplare mit ganz persönlichen Erinnerungen – das steht hier alles unbeachtet und unzulänglich aufbewahrt herum. Das könnte man doch einmal zeigen in einer Ausstellung. Aber solche Ideen lassen sich derzeit noch nicht umsetzen.“ Wir stehen in einer der vier Etagen, in einem der mit Büchern und Schriften und Akten bis in den letzten Winkel und bis unter die Decke vollgestopften Gänge des Landeskirchlichen Archivs der Evangelisch-Lutherischen Kirche Bayerns in Nürnberg. Und Andrea Schwarz, die Direktorin, muss bei solch einem Rundgang durch die Räume der Institution auf zweierlei achten: Einmal will sie, dass der Besucher natürlich einen umfassenden Eindruck von der Vielfalt und den Besonderheiten dieses Archivs bekommt. Zum anderen ist sie aber auch darauf bedacht, dass jeder Interessent, den sie hier durchführt, wieder heil und unversehrt herauskommt aus dem Labyrinth, dem Chaos: Die Räumlichkeiten nämlich sind zugestellt und vollgepackt, überall Kisten und Kartons, daneben Materialien, die überhaupt nicht hier her gehören, in das Gebäude unten am Wöhrder See, aber sonst keinen Platz finden. Mit anderen Worten: Das Archiv der Kirche platzt aus allen Nähten, der Bau aus den 1950er Jahren kann längst nicht mehr all das fassen, was man ihm anvertraut hat.
„Wir haben knapp 12 Kilometer Archivgut und knapp 5 Kilometer Bücher. Wir haben vier Magazine im Haus, in dem allerdings nur ein Drittel der Bestände gelagert ist“, sagt die Direktorin resigniert und fast entschuldigend. „Die restlichen zwei Drittel befinden sich in großen Hallen, die angemietet werden mussten, die horrende Mieten kosten jeden Monat. Es ist nicht genug Platz für die 19 Mitarbeiter da, die hausen zum Teil in Zimmern, die zehn Quadratmeter haben, da hat neben einem Schreibtisch nicht mehr viel anderes Platz. Und es ist vor allem nicht genug Platz für die Benutzer. Der Leseraum ist viel zu klein, es ist keine Diskretion gewahrt, es ist zu laut, zu eng. Und es ist kein Platz für Öffentlichkeitsarbeit welcher Art auch immer.“
Wenn Andrea Schwarz von ihrer Einrichtung spricht, dann gebraucht sie gerne eine schöne Umschreibung: „Wir sind das Gedächtnis der Kirche.“ Aber wenn man das wirklich sein will, „dann muss das Gedächtnis so untergebracht sein, dass es adäqaut funktionieren kann. Odo Marquart, der den Festvortrag zu unserem 75-jährigen Jubiläum gehalten hat, hat den Satz geprägt ,Zukunft braucht Herkunft.’ Und das ist gültig und deshalb brauchen wir den Neubau.“



Ist es so, dass sich mit Google ein Konzern des geistigen Erbes der Menschheit bemächtigt, um schamlos Profit daraus zu schlagen? Gilt es, unsere Bücher vor dem Zugriff eines bösen US-Monopolisten zu beschützen? - Keineswegs. Dass deutschsprachige Bücher nunmehr außen vor bleiben, ist tatsächlich alles andere als ein Grund zur Freude. Womit wir es zu tun haben, sind Kollateralschäden eines längst nicht mehr zeitgemäßen Urheberrechts, mit Panikmache einiger Autoren und Verleger sowie einer prinzipiell begrüßenswerten Entwicklung.

Leonhard Dobusch
http://derstandard.at/1256745387710/Gastkommentar-Gerechtigkeit-fuer-Google

Der E-Text liegt bekanntlich in einem kostenpflichtigen Angebot vor, das auch als Nationallizenz für Deutsche zugänglich ist. Wenn man Scans sucht, ist Gallica die erste Adresse. Eine unvollständige Liste:

http://www.patristique.org/Acta-sanctorum

PDFs sind offenbar nach Gallica (d.h. mit den dortigen Lücken) zugänglich:

http://www.documentacatholicaomnia.eu/25_90_1643-1925-_Acta_Sanctorum.html

Seit Jahren sind die Lücken bei Gallica bekannt, aber niemand erbarmt sich, scannt die Bände und lädt sie z.B. ins Internetarchiv!

PS. Google hat auch Scans, aber davon gibt es nur Teillisten z.B.

http://books.google.de/books?q=editions:0PLwnJqkKG3w2FC&id=NdY-AAAAcAAJ

http://books.google.de/books?id=D9c-AAAAcAAJ (US-Proxy) = Okt. Bd. 10

Es ist aber zu hoffen, dass in ein paar Monaten weitere aus Lausanne (die Bandzählung im OPAC http://opac.rero.ch/gateway ) des Exemplars aus dem Kloster Muri bereitstehen.

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search#Nutzung_eines_US-Proxys

Das Bild unten zeigt einen beliebigen Webproxy (Anonymisierungsdienst). Die einzige technische (?) Leistung besteht darin, die gewünschte Google-Books-Adresse (wenn man sie schon hat) in das Eingabefeld zu kopieren und auf Enter zu drücken. Wenn man sie noch nicht hat, wählt man die Startseite von Google Books und sucht im für US-Bürger zugänglichen Bestand.



Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/6005952/

Update:
Screencast http://archiv.twoday.net/stories/6067526/

Archivists at Cambridge University's Scott Polar Research Institute are using Twitter to draw attention to the diary that Captain Robert Falcon Scott kept during his ill-fated 1910-1912 Antarctic expedition: every day, they tweet the first 140 characters of the diary entry that Scott penned exactly 99 years before.

http://larchivista.blogspot.com/2009/11/new-archival-use-for-twitter.html

Einer der wichtigsten Texte zu OA in diesem Jahr ist sicher Poynders Aufsatz, auf den BCK hinwies, der aber nachdrücklich allen empfohlen sei, die sich Gedanken über OA als Geschäftsmodell machen:

Open Access: Who pays? How much?
http://www.richardpoynder.co.uk/Open_Access_Who_Pays.pdf

Ergänzend sei daran erinnert: Wenn man in einem durch ein Monopol geprägten Markt mehr Geld ins System pumpt (hier: Gold-OA-Töpfe), ändert sich am Monopol nichts: der Monopolist greift das zusätzliche Geld ab.

Bei allen Diskussionen über Geschäftsmodelle ist Transparenz das A und O. Diese gibt es aber nicht. Beispielsweise verweigert die Uni Göttingen Auskunft über Details des Deals mit Springer, und was den Archivierungsservice der Uni Jena für Klostermann in Sachen ZfBB angeht, führe ich bekanntlich einen Verwaltungsgerichtsprozess auf eigene Kosten. Die Herausgeber der ZfBB schweigen sich zu dem Ganzen aus.

http://naa.gov.au/collection/scope/audiovisual/australianscreen.aspx


Wie immer sehr sorgfältige Links von Josef Pauser:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=3388

Die Veröffentlichung rechtwidrig aufgenommener Fotos, wie etwa durch Hausfriedensbruch, ist nicht von vorneherein rechtswidrig. Vielmehr unterfallen so beschaffte Informationen auch dem Art. 5 Abs. 1 GG. Daher ist eine Abwägung zwischen der Tatsache, dass die Aufnahmen illegal beschafft oder ermöglicht wurden und dem Interesse der Öffentlichkeit an dem Informationswert nötig. Überwiegt das Interesse der Allgemeinheit an der Veröffentlichung, ist diese daher auch zulässig.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.08.2009, Az.: 324 O 864/06

Volltext: http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/28-08-2009-lg-hamburg-324-o-864-06.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kulturstaatsminister-Es-gibt-kein-Recht-auf-Privatkopie-871314.html

Na wenn es kein Recht auf Privatkopie gibt, wird die Akzeptanz des Urheberrechts noch weiter schwinden, und man könnte gar nicht so viele Gefängnisse bauen, um die Raubkopierer darin einzusperren ...

Wieder mal der Hinweis auf mein neues Buch: http://www.contumax.de

http://www.bsrdigitalcollections.it/

Eine eindrucksvolle Startseite, aber beim Klicken auf die Bilder stellt man fest, das nur ein Teil der Fotos digitalisiert wurden und in zu geringer Auflösung online zu sehen sind.


Beim Deutschen Bundestag ist eine Petition zu Open Access "Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen" eingereicht worden. Diese öffentliche Petition kann online mitgezeichnet werden. Wenn 50.000 Mitzeichnungen bis zum 22. Dezember erreicht werden, muss der Bundestag sich öffentlich mit der Petition beschäftigen.

Angesichts der Preisentwicklung von Büchern und Zeitschriften einerseits und dem Zustand der öffentlichen Haushalte ist es von großer Wichtigkeit, dass wissenschaftliche Literatur zumindest zu einem Teil in einem kostenfreien Zugriff zur Verfügung steht und von Behördenbibliotheken in die Informationsvermittlung aufgenommen werden kann.

Diese Petition wird vom DBV http://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/open-access.html als auch von Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken unterstützt.

Die Online-Petition ist unter folgender Adresse zu erreichen:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7922

Falls Sie auch Benutzer darauf ansprechen wollen: Hier steht ein Flyer des "Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" zum Download zur Verfügung.

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/aktiv.html.de#publ

Technischer Hinweis: Wenn Sie den DIN-A4 Flyer einseitig ausdrucken, haben Sie zwei Blätter. Wenn er doppelseitig ausgedruckt wird, muss er in der Mitte durchgeschnitten werden. Sie haben dann pro DIN-A4 Seite 2 Flyer in DIN-A5.


Jürgen Kaestner in BIB-JUR. Die Petition haben bisher über 15.000 Bürgerinnen und Bürger gezeichnet!

"Personenbezogene Daten (v.a. Adressen Telefon) in jüngeren Jahrgängen seit 1977 wurden bei der Digitalisierung entfernt."

Was ist das für ein hochsensibles Periodikum, das als historische Quelle dergestalt verstümmelt wurde?

Das Würzburger Diözesanblatt
http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/wuerzburger-dioezesanblatt

Bei einem Blick in den Jahrgang 1999 fielen mir aber keine solchen Entfernungen auf. Ebensowenig 2005.

http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/bayerische-zeitungen-1848-1850


http://www.landesbibliothek-coburg.de/geschichte.htm

Abfindungsvertrag (Ausgleichsgesetz) vom 7. Juni bzw. 1. Juli 1919
Landesstiftungsgesetz vom 9. August 1919
Staatsvertrag vom 14. Februar 1920
Übereinkommen zwischen der Coburger Landesstiftung und dem Freistaat Bayern vom 1. Januar 1973
Verordnung über die Gliederung des staatlichen Bibliothekswesens vom 16. Juni 1999

http://aerial.rcahms.gov.uk/

Via
http://bazonline.ch/wissen/geschichte/Spektakulaere-neue-Kriegsbilder/story/19631516


http://lists.wikimedia.org/pipermail/wikide-l/2009-November/022212.html und folgende Beiträge

Wieder ist ein hervorragendes Geschichtswerk zur Regionalgeschichte aber auch zur Landesgeschichte Online. Aus den Beständen der Bayerischen Landesbibliothek wurde bei Google Books das Werk Leipzigisches Geschichtsbuch von Johann Jacob Vogel freigeschalten. Das über 1250 Seiten umfassende Werk ist sogar mit einer hervorragenden Qualität gescannt worden.



Früher gab man Zeitschriften heraus, heute haben wir das www.

Quelle: http://www.geschichte-in-koeln.de/gik_impressum.htm

…. „Ein auslösender Impuls für die studentische Initiative, eine eigene Zeitschrift zu gründen, war die Tatsache, daß Studen-ten in ihren Seminar- und Examensarbeiten häufig wichtige historische Themen untersuchten, ohne daß ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich wurden. Die Zeitschrift sollte gerade bei Arbeiten zur Stadtgeschichte hierfür ein Forum bieten. Ohne eine solche Publikationsmöglichkeit wären viele Forschungsergebnisse selbst für die Fachöffentlichkeit nur schwer, für ein historisch interessiertes Publikum überhaupt nicht greifbar geworden. So bietet GiK seinen Autoren und Autorinnen die Chance, ihre Forschungen einem sehr viel breiteren Leserkreis zu präsentieren, als dies andere Fachzeitschriften können. Bis heute ist es übrigens dabei geblieben, daß in GiK jüngere Geschichtswissenschaftler und Studenten gleichberechtigt neben etablierten Historikern publizieren können.
Der Schwerpunkt der in GiK veröffentlichten Arbeiten liegt auf der kölnischen Stadtgeschichte und ...

http://www.youtube.com/watch?v=TFB9J__8TGI

"Am 1. Dezember wird der WWF eine Festplatte um die Welt schicken: Der „People’s Orb“ (Himmelskörper des Volkes) ist ein elektronisches Archiv mit großer Speicherkapazität, das ähnlich wie das Olympische Feuer um die Welt getragen wird. Nach fünf Tagen wird der Orb im Klimaexpress, einem speziellen Zug, in Kopenhagen eintreffen. Auf diesem Orb befinden sich die Daten von Millionen Menschen und wissenschaftliche Studien, die der Menschheit der Zukunft beweisen sollen, dass die ganze Welt von der drohenden Gefahr des Klimawandels Bescheid wusste. Auch die Namen von bisher mehr als 14.000 Österreichern werden dort für die Zukunft gespeichert sein, die mit ihrer Stimme bei http://www.voteearth.at die Entscheidungsträger in Kopenhagen aufrufen, ein wirksamen Klimaschutzabkommen zu unterzeichnen und den Weg von Kyoto fortzusetzen. „Der Orb ist das Zeugnis des globalen Klimabewusstseins des Jahres 2009 und soll noch in Hundert Jahren an eine Zeit der Dummheit oder der Klugheit erinnern - je nachdem wie die Klimakonferenz von Kopenhagen ausgehen wird“, beschreibt WWF-Geschäftsführerin Hildegard Aichberger das globale Projekt.

Der Orb enthält neben den Stimmen für die Erde auch die Daten der Earth Hour, bei der sich im März 2009 Hunderte Millionen Menschen in mehr als 4.000 Städten in 88 Ländern beteiligten. Wissenschaftliche Studien, Stimmen, Bilder, Fotos und Videos von Aktionen für den Klimaschutz aus unzähligen Kampagnen sind ebenso dort gespeichert wie die Appelle von Wissenschaftlern, Prominenten und Politikern aus aller Welt. Der Orb wird am 16. Dezember den Repräsentanten der führenden Staats- und Regierungschefs der Welt in einer feierlichen Zeremonie übergeben. Eine identische Kopie des Orbs verbleibt als mahnendes Zeugnis für die zukünftigen Generationen für zukünftige Generationen im Nationalmuseum von Dänemark.

Der Orb wird zwei Tage vor dem Beginn der Klimakonferenz am 5. Dezember mit dem Klima-Express, einem Zug aus Brüssel, in Kopenhagen eintreffen. In diesem Zug werden 400 Experten, Politiker und NGO-Vertreter demonstrativ mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fahren, darunter auch Achim Steiner, der Direktor des UN-Umweltprogramms und der internationale WWF-Generaldirektor James Leape. In den neun Tagen der wohl wichtigsten globalen Konferenz seit Ende des Zweiten Weltkriegs wird der Orb weiter mit Reden, Studien und Bildern vom Konferenzort gefüllt. Am 16. Dezember, wenn die Staats- und Regierungschefs anreisen, wird er abends im Rathaus von Kopenhagen als Mahnung des Wissens an die entscheidenden Politiker übergeben, die dort über die Zukunft unseres Planeten entscheiden werden. Die feierliche Zeremonie wird angeführt von einer Prozession von Kindern mit Laternen. Anschließend werden in Kopenhagen die Lichter für eine Stunde als Zeichen der Solidarität ausgeschaltet. Teil der WWF-Aktion ist auch die dänische Klima- und Energieministerin, Vorsitzende der UN-Klimakonferenz und designierte EU-Kommissarin Connie Hedegaard. Das Klimateam des WWF Österreich wird live vor Ort sein und aus Kopenhagen berichten."

Quelle: http://www.wwf.at/de/menu27/subartikel1325/

" Der Leiterin des Theodor-Fontane-Archivs im Brandenburgischen Landeshauptarchiv, Dr. Hanna Delf von Wolzogen, ist es am Donnerstag gelungen, auf einer Auktion in Basel ein bedeutendes Konvolut von Briefen Theodor Fontanes zu erstehen. Dies teilte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit. Bei dem Konvolut handelt es sich um 23 gut erhaltene eigenhändige Briefe Theodor Fontanes an den Redakteur, Literaturhistoriker und Publizisten Gustav Karpeles (1848–1909) aus der Zeit von 1879 bis 1890.
Das Konvolut umfasst mehr als 60 Prozent der derzeit bekannten Briefe Fontanes an diesen Adressaten. ...."

Quelle: Kulturportal der Märkischen Allgemeine

http://www.uni-potsdam.de/u/romanistik/humboldt/hin/hin19/krafteinert.htm

Die Gleichsetzung der Scans des Internetarchivs mit Gutenberg.org ist absolut nicht gerechtfertigt.

Schaumburger Nationalsozialisten: Täter, Komplizen, Profiteure, ISBN 978-3895347375.
Eine Einladung zur Präsentation des von Frank Werner herausgegeben Buches mit dem Titel: Schaumburger Nationalsozialisten: Täter, Komplizen, Profiteure
im Staatsarchiv Bückeburg nahm ich am 16.11.2009 gerne wahr.

Im Nachhinein bin ich jedoch über die Einladung verwundert, weil mein Buch zwar häufiger in dem vorzustellenden Werk zitiert und erwähnt wurde, allerdings nicht sehr wohlwollend. Zum Beispiel so:

Auf Seite 28 vermerkt Herr Werner provokativ: "Eher am närrischen Rand der Forschung bewegt sich Alexander vom Hofe mit seinen quellenreichen, aber abseitigen Komplott-Theorien zum Fürstenhaus..."

Thomas Riechmann der seinen Beitrag Friedrich Christian zu Schaumburg Lippe widmet zitiert mehrfach mein Buch, sagt aber dann auf Seite 476 in Fussnote 114 "Alexander vom Hofe hat in einem kaum ernstzunehmenden Buch, das eine Mischung aus kruder Anklageschrift und chaotischer Quellensammlung (ohne
genaue Quellenhinweise zu geben) darstellt, versucht, einen fragwürdigen Zusammenhang zwischen dem NS- Engagement der Brüder und dem Unfalltod des Fürsten Adolf zu konstruieren, um eine Erbschaftsverschwörung nachzuweisen."

Der von mir aufrichtig geschätzte Herr Dr. Stefan Brüdermann (Archivleiter in Bückeburg) erklärt in seinem Beitrag über Alfred Meyer auf Seite 57 Fussnote 110: "vgl. über diese Streitigkeiten und ihre vermuteten Hintergründe mit einem von privatem Interesse geleiteten Zugang und höchst spekulativer Argumentantion..."

zur Dimension der Verstrickungen die bewusst ausgeblendet werden sei auf meinen Beitrag hingewiesen:

http://archiv.twoday.net/stories/8371822/

Ob in dem Buch "Schaumburger Nationalsozialisten" ein privates Interesse festgestellt werden kann überlasse ich den Historikern. Ich vermag ein solches zu erkennen. Zum Beispiel an nachfolgender Stelle, wobei diese Feinheit wohl eher einem Juristen auffallen wird:

Vor Monaten wurde der Beitrag von Frau Dr. Seegers wie folgt angekündigt:

"Der Steinbruchbesitzer Walter Schmidt, in: Frank Werner (Hg.), Frank Werner (Hg.), Schaumburger Nationalsozialisten. Täter, Komplizen,Profiteure, Bielefeld 2009 (im Erscheinen)"

damals und heute noch (26.11.09) unter http://www.uni-giessen.de/erinnerungskulturen/home/profil-lseegers.html

Ich habe den Beitrag von Frau Dr. Lu Seegers nun gelesen. Der Kolumnentitel im Beitrag lautet jetzt "Walter Schmidt Eigentümer der Schaumburger Steinbrüche". Ein Besitzer wird Eigentümer. Dies ist objektiv falsch, weil Walter Schmidt niemals Eigentümer eines Steinbruchs war. Der Kolumnentitel suggeriert, dass er Eigentümer (nicht mehr Besitzer) des Grundstücks war, auf dem Zwangsarbeiter ermordet wurden. Er war Gesellschafter einer Gesellschaft mit ähnlichem Firmennamen, nämlich “Schaumburger Steinbrüche Steinbergen (SSS)”. Somit ist die Angabe Eigentümer der Schaumburger Steinbrüche mit oder ohne Anführungszeichen irreführend und höchst unwissenschaftlcih. Wem gehörte der Steinbruch und die Ahrensburg in der die Strafgefangenen einquartiert wurden ? Am Anfang des Beitrags wird erwähnt dass der Steinbruch der “Fürstlichen Hofkammer” gehörte. Das ist juristisch und historisch falsch. Die “Fürstliche Hofkammer” hat keinerlei Rechtspersönlichkeit seit 1918. Wird der Frage nachgegangen wem der Steinbruch gehörte ? Nein. Es ist davon auszugehen, dass die Verfasserin weiss, wem der Steinbruch gehörte, insbesondere wenn mein Buch in der Literaturliste aufgeführt wird. Schmidts Firma war Pächterin. Seit wann ist ein Pächter Eigentümer ? Wer verpachtete ? Diese Strukturen habe ich herausgearbeitetet.

siehe Kapitel 18 in:

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

Können diese Strukturen unter den Tisch fallengelassen werden ? Ich erkenne Partikularinteressen (was ja grundsätzlich legitim ist, aber wie ist es wenn ein Buchprojekt mit öffentlichen Geldern gefördert wird ?).

Eine Untersuchung zu Wolrad, Stephan und Heinrich Prinz zu Schaumburg Lippe fehlt in dem Band. Zugang zum Familienarchiv wird zu diesem Thema nach wie vor verweigert. Kurioserweise lobt Frank Werner den "Fürsten Alexander" für den grosszügigen Zugang zum Familienarchiv (in Sachen Friedrich Christian).

So ist mein Eindruck folgender:

Das Buch stellt durchaus eine Bereicherung dar. Es ist aber leider, was auch nicht anders zu erwarten war, mainstream geblieben. Brisante Zusammenhänge werden nicht mal ansatzweise angeschnitten. Wirkungskreise des "Fürstenhauses" und der "Hofkammer" werden vollständig ausgeblendet. Wer es wagt diese "Sphäre" zu untersuchen gilt bei den Autoren als Phantast oder Spinner oder Narr.

Das hat vermutlich zwei Gründe die ich nachvollziehen kann:
zum einen eine gewisse Zurückhaltung bei der Untersuchung der Verstrickung von wirklichen "Lokalgrössen" und der nach wie vor verweigerte Zugang zu den einschlägigen Primärquellen. Beide Gründe kann ich mit dem Verstand nachvollziehen. Wie von mir an anderer Stelle bereits erwähnt: "Es ist alles eine Frage der Machtverhältnisse".

Solange die Archive verschlossen bleiben, werden die Forschungsergebnisse kaum vollwertig sein. Mein Beitrag hier sollte daher nicht Archivsperren UND Schaumburger Nationalsozialisten, sondern Archivsperren WEGEN Schaumburger Nationalsoziisten lauten.

Wer erfahren möchte worüber das Buch nicht berichtet, der sollte hier reinschauen:

http://archiv.twoday.net/stories/3810499
http://archiv.twoday.net/stories/8408666/

Die Lokalzeitung musste wieder (wie 2006) den Schaumburgern klar machen, dass der "Fürst" meine Person ablehnen muss. Versteckt hinter dem Foto von Herrn Edathy ein weiteres Foto (Nummer 2)...

http://www.schaumburger-zeitung.de/portal/lokales/sz-heute/landkreis_Besuch-aus-Spanien-und-Baeren-in-Russland-_arid,194327.html

Wie unabhängig ist die Presse in Schaumburg ? Wer kritisiert dort die Archivsperrenpraxis ?

hierzu siehe auch hier:

http://archiv.twoday.net/stories/6307303/

http://vierprinzen.blogspot.com/

http://schneeschmelze.wordpress.com/2009/11/25/ernuchternde-erfahrungen-mit-der-onleihe/

Fazit: Bei der Onleihe handelt es sich um ein vollkommen überflüssiges Angebot, das ausschließlich für Windows-Anwender vollständig benutzbar ist. Es ist keine Ergänzung des bisherigen Angebots der Bibliotheken und es erspart mir auch nicht den Weg in die Bibliothek, weil ich die Bücher, die ich brauche und die mich interessieren, über die Onleihe gar nicht bekomme. Dazu paßt auch, daß der volle Umfang des ohnehin stark beschränkten Angebots mir gar nicht zur Verfügung steht, weil ich dazu den falschen Computer besitze, für den es die proprietäre Software nicht gibt, die die Onleihe mehr oder weniger stillschweigend voraussetzt. Es geht hier also nicht um die bibliothekarische Grundversorgung für alle. Es geht um einen zusätzlichen Service, auf den keiner gewartet hat und den trotzdem alle Steuerzahler mit bezahlen müssen.

Zur Kritik in netbib:

http://log.netbib.de/?s=onleihe

Insbesondere meine 30 Beiträge vom Januar 2008
http://log.netbib.de/?s=onleihe+%C3%A4tzend

Kritik in Futurezone.at
http://futurezone.orf.at/stories/1628556/

Kritik von schmoekerturm.de
http://www.schmoekerturm.de/tag/onleihe/






http://darwin-online.org.uk/Variorum/index.html

http://iuwis.de/blog/amended-google-book-settlement-eine-zusammenfassung

Variante 1:


Variante 2:


Patrick Sahles im Vorfeld hier kritisierter und später kurz zusamnmengefasster Vortrag im Oktober in Siegen liegt als Wiki-Beitrag zum Nachlesen vor.
Sahles Fazit ist als Arbeitsprogramm für das deutsche Archivbwesen zu lesen. Es verdient eine unvoreingenommene Aufnahme bei allen Entscheidungsträgern und eine konstruktive Diskussion:
"Wie kann die Entwicklung der historischen Forschung in ihrer Verbindung zu den Archiven und deren Leistungen vorangetrieben werden? Was ist zu tun?
* Die weitere Entwicklung braucht zunächst ein stabiles Fundament aus verschiedenen Komponenten:
o Die Basis der wissenschaftlichen Arbeit - auch unter digitalen Vorzeichen - sind die Quellen. Wir brauchen noch sehr viel mehr digitale Inhalte. Um zu einer digitalen Forschung zu kommen brauchen wir mehr als digitalisierte Beispielbestände. Wir brauchen auch mehr, als die oft zitierte "kritische Masse". Wir sollten die annähernde "Vollständigkeit" der digitalen Repräsentation der Überlieferung als Ziel ausgeben und seine Umsetzung verfolgen.
o Informationen für die Forschung müssen technischen und inhaltlichen Standards folgen. Die Standards sind für die meisten Bereiche inzwischen vorhanden und einigermaßen ausgereift (EAD für Findmittel, TEI für Volltexte, METS für komplexe Digitalisate, DC für vereinfachte Metadaten; XML als Metasprache hinter allen Standards).
o Ressourcen müssen über einfache, standardisierte Schnittstellen bereitgestellt werden. Informationen aus Finmitteln müssen nicht nur auf der Webseite eines Archivs suchbar und lesbar sein. Sie sollten auch in automatisierten Verfahren abrufbar und damit unmittelbarin andere Zusammenhänge einzubinden sein. Verschiedene Schnittstellen stehen zur Verfügung und sollten verstärkt eingesetzt werden. Ein Beispiel für ein einfaches Kommunikationsprotokoll, das im Bibliotheksbereich inzwischen weit verbreitet ist, sich aber genau so gut im Archivwesen einsetzen ließe ist OAI bzw. OAI-PMH.
o Für eine auf semantische Verfahren ausgerichtete Forschung brauchen wir eindeutig indentifizierte Informationsobjekte. Grundlage hierfür sind Normdaten. Im Bereich der Personenidentifizierung sollte die PND benutzt werden, wo immer dies möglich ist. Es spricht aber in dieser Phase der Entwicklung auch nichts gegen die Entwicklung weiterer Normdatensammlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt verknüpft oder zusammengeführt werden könnten.
o Von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige Digitalisierung der Wissenschaften ist die dauerhaft zuverlässige Adressierung von Informationen. Dazu gibt es bereits eine Reihe verschiedener technischer Lösungen. Entscheidend ist hier aber, dass es sich weniger um ein technisches Problem handelt, als vielmehr um eine Frage der "Haltung". Institutionen des Kulturerbes und der Forschung müssen sich zu ihrer Verantwortung bekennen, digitale Informationen unter dauerhaft gleichbleibenden Adressen (bzw. persistente Identifikatoren) bereit zu stellen.
* Digitale Werkzeuge und Arbeitsumgebungen stehen in ihrer Entwicklung noch am Anfang. Hier brauchen wir im Moment experimentelle Projekte, die für einzelne Forschungsbereiche modellhafte Lösungen entwickeln. Es stellt sich hier die Frage, wo solche Werkzeuge und Arbeitsumgebungen angesiedelt sein können. Während für größere Archive die Einrichtung eigener Plattformen für die wissenschaftliche Arbeit mit den Beständen attraktiv sein könnte, wären für die kleineren Archive modularisierte, leicht nachnutzbare Software zu entwickeln oder Verbundlösungen, also die Einbindung in übergreifende Portale naheliegend.
* In der vertiefenden Erschließung als einem kontinierlichem Forschungsprozess, der auf die Auswertung von Information und Publikation zielt, stellt sich u.a. die Frage nach dem "innen" und "außen" des Archivs. Was soll an die Überlieferung zurückgebunden werden, was bleibt extern? Wie können Verfahren der externen Erschließung durch Software ermöglicht und wie kann der Prozess der Informationsanreicherung durch die Fachleute aus den Institutionen des Kulturerbes (also z.B. durch Archivare) moderiert werden?
* Entscheidend für das Funktionieren kollaborativer Arbeitsprozesse sind Gemeinschaften gleicher Interessen. Diese müssen unter Umständen erst konstituiert und gefördert werden. Das Community-Building gehört zu den wichtigsten Funktionen virtueller Forschungsumgebungen.
* Neue Formen der wissenschaftlichen Ergebnispräsentation müssen erst noch entwickelt und (wichtiger!) in der wissenschaftlichen Praxis als einem System der Zuweisung symbolischen Kapitals etabliert werden. Wenn der Aufsatz oder die Monographie die zentrale Form der Äußerung bleiben sollte, dann muss versucht werden, diesen stärker mit seinen Quellen und mit seinen Kontexten zu verkünpfen. Es stellt sich aber auch die Frage, ob daneben nicht ganz andere Formen der Argumentation und Ergebnispräsentation zu entwickeln sind: offene, kollaborative, hypertextuelle, visuelle Formen der wissenschaftlichen Äußerung.
* Die Etablierung alternativer Formen der wissenschaftlichen Arbeit und der wissenschaftlichen Ergebnispräsentation kann nur gelingen, wenn funktionierende Anreiz- und Belohnungssyteme aufgebaut werden. Digitale Arbeiten oder die Mitarbeit an einer verteilten, kollaborativen und inkrementellen Forschung müssen für die wissenschaftliche Reputation und den eigenen Werdegang verwertbar sein. Voraussetzung dafür sind eine klare Kennzeichnung auch nur partieller Urheberschaft und eine Versionskontrolle inkrementeller Publikationen. Entscheidend sind aber die Hebel, die an der sozialen Verfasstheit der Wissenschaften ansetzen. Wir brauchen ein Umdenken und klare Regeln (auch: Vorgaben der Verbände), wie die neuen Formen der Arbeit bewertet werden sollen und wie sie zum symbolischen Kapital des Wissenschaftlers beitragen können.
* Veränderte technische Rahmenbedingungen verändern die Welt in der wir leben. Sie verändern die Spielregeln, das Selbstverständnis der Akteure und das, was zwischen den Akteuren als Selbsterständlichkeit gelten sollte. Für die Geschichtswissenschaften ergibt sich daraus, dass die Öffnung der Archive für die Forschung, die Bereitstellung der Überlieferung im (digitalen) Lebens- und Arbeitsraum der Forschung und die Virtualisierung des Archivs als Arbeitsumgebung als eine selbstverständliche Zielvorstellung zu fordern ist. Dadurch ist auch zu einer Weiterentwicklung des Selbstverständnisses von Archiven beizutragen, die aufgefordert sind, die kulturelle Überlieferung dauerhaft möglichst umfassend, möglichst gut und möglichst offen für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. "

http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=202

"Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 24.11.2009 das Urteil des Landgerichts Frankfurt teilweise revidiert und untersagt, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt § 52b UrhG so interpretiert, dass die an den elektronischen Leseplätzen der Bibliothek einsehbaren elektronischen Dateien von den Nutzern ausgedruckt oder auf einem elektronischen Device wie USB-Stick gespeichert werden."

Ich habe sonst noch nichts über die Entscheidung gefunden, ein Aktenzeichen wäre fuers Weiterverfolgen der Angelegenheit hilfreich.

Kuhlen: "Gerichte tun, was sie müssen, und der Wortlaut von § 52b lässt offenbar keine Wahl."

Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Wir sollten Hermeneutik nicht mit Wahrheit verwechseln. Das juristische Schrifttum war und ist sich uneins, was die Implikationen des § 52b UrhG angeht, den der Gesetzgeber offenkundig schlecht zusammengeschludert hat. Gerichte können definieren, was sie als Wahrheit ansehen, und der Ober sticht den Unter. Aber ein Pik As ist nicht wahrer als ein Pik König.

Aus meiner "Urheberrechtsfibel" zum § 52b:

"Wieder ein unzulängliches Mini-Zugeständnis an Bildung und Wissenschaft!
Die 2007 eingeführte Möglichkeit der Präsenznutzung digitaler
Inhalte in den Räumen der Bibliotheken, Museen und Archive –
sonstige Bildungsanstalten sind nicht privilegiert – verkennt das Bedürfnis,
diese ortsunabhängig zu nutzen. Ebenso befremdlich ist die
Begrenzung der gleichzeitigen Nutzung auf die Zahl der Exemplare,
auch wenn das „grundsätzlich“ so zu lesen ist, dass bei Bedarfsspitzen
nach dem Willen des Parlaments mehr Zugriffe möglich sind. Mit angezogener
Handbremse ins digitale Zeitalter!
Zukunftsfähig ist einzig und allein eine Regelung, die den § 52b in
einer allgemeinen Vorschrift aufgehen lässt, in der die Digitalisierung
des urheberrechtlich geschützten Kulturguts und seine Zugänglichmachung
geregelt wird. Vor allem seit der Kontroverse um das „Google
Book Search Settlement“ will man auch in Europa die Digitalisierung
forcieren. Die Informationsgesellschaft braucht mutige Schritte, auch
wenn diese der Urheberrechtsindustrie auf die Füße treten."
http://www.contumax.de

Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Frankfurt-schraenkt-Nutzerrechte-in-Bibliotheken-ein-874742.html

 

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