Auf den sachkundigen Kommentar
http://archiv.twoday.net/stories/49609348/#219022224
sei aufmerksam gemacht. Zum Thema in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=waldauf
Am 24. November 2011 erhielt ich aus Tirol eine Mail, aus der ich nur anonym zitieren darf:
Die Verhandlungen zogen sich bis zum Tag des Beginns der Auktion und scheiterten letztlich an den völlig überzogenen Forderungen des Auktionshauses und/oder des uns immer noch unbekannten Einbringers. Ob eine bei der Polizei in Österreich eingebrachte Diebstahlsanzeige noch irgendwelchen Erfolg haben kann, werden wir sehen.
Was bei Zisska & Schauer in München passiert ist, kann man zumindest als Schande bezeichnen, leider war die Gier wieder einmal stärker als Ethik oder Vernunft.
http://archiv.twoday.net/stories/49609348/#219022224
sei aufmerksam gemacht. Zum Thema in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=waldauf
Am 24. November 2011 erhielt ich aus Tirol eine Mail, aus der ich nur anonym zitieren darf:
Die Verhandlungen zogen sich bis zum Tag des Beginns der Auktion und scheiterten letztlich an den völlig überzogenen Forderungen des Auktionshauses und/oder des uns immer noch unbekannten Einbringers. Ob eine bei der Polizei in Österreich eingebrachte Diebstahlsanzeige noch irgendwelchen Erfolg haben kann, werden wir sehen.
Was bei Zisska & Schauer in München passiert ist, kann man zumindest als Schande bezeichnen, leider war die Gier wieder einmal stärker als Ethik oder Vernunft.
youtube-Video
Holger Heith, Wissenschaftlicher Archivar im Archiv für soziale Bewegungen im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets.
Holger Heith, Wissenschaftlicher Archivar im Archiv für soziale Bewegungen im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets.
Wolf Thomas - am Montag, 19. November 2012, 19:19 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Zu der am 10. November 2012 eingereichten Klage gegen den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund - mein Schriftsatz unter http://archiv.twoday.net/stories/202637268/ - lag mir heute per Fax die Stellungnahme der Gegenseite vor, die beantragte, die Klage abzuweisen. Die wichtigsten Punkte gehen aus meiner Erwiderung hervor, die ich per Fax soeben dem Gericht übermittelte und hier dokumentiere.
VG Greifswald
Telefax 03834890526
Verwaltungsstreitverfahren Dr. Graf ./. Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
2 B 1626/12
Zum Schriftsatz der Stadt Stralsund vom 16. November 2012 nehme ich wie folgt Stellung.
1. Presse- und medienrechtliche Legitimation
Angesichts der wiederholt auftretenden Unsicherheit (bzw. des Bestreitens der jeweiligen Behörde), ob für Archivalia presse- und medienrechtliche Auskunfts- bzw. Informationsansprüche in Betracht kommen, wäre eine eindeutige Stellungnahme des Gerichts höchst erwünscht, zumal eine Klärung durch Feststellungsklage nur in einem langwierigen Hauptsacheverfahren erfolgen könnte.
Die Stadt Stralsund sollte zur Kenntnis nehmen, dass der Mediendienste-Staatsvertrag, auf den sie sich S. 2 beruft, seit 2007 außer Kraft getreten ist.
Kitz hat (ZUM 2007, S. 371, zitiert nach Jungheim 2012,
http://books.google.de/books?id=xV8mGnArv-4C&pg=PA405) als Testfrage für die Abgrenzung der Telemedien von den journalistisch-gestalteten Telemedien vorgeschlagen, zu fragen, ob es sachgerecht sei, dem Telemedium die Informationsrechte nach § 55 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag zu gewähren.
Wenn die regelmäßigen Medieninformationen einer Anwaltskanzlei zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen - so das OLG Bremen 2011
http://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/2-U-10-115%20anonym.pdf
- sollte das auch für das seit 2003 bestehende Gemeinschaftsweblog Archivalia gelten, in dem bis heute seit 2003 21342 Artikel veröffentlicht wurden, die meisten von mir. Archivalia ist das führende deutschsprachige Fachblog im Bereich Geschichtswissenschaft und Archivwesen mit derzeit mindestens einigen hundert Lesern täglich (im Augenblick dürften es angesichts der Causa Stralsund eher mehr sein). Ich habe auf wissenschaftlichen Tagungen in Paris und München mich ausführlich zu Archivalia geäußert:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/392 (München 2012)
http://archiv.twoday.net/stories/29751181/ (Paris 2011)
IFG M-V: Es ist gerichtlich geklärt, dass presserechtliche Ansprüche unabhängig von Einsichtsrechten nach den Informationsfreiheitsgesetzen sind. Es ist daher keinesfalls rechtsmissbräuchlich, angesichts der Eilbedürftigkeit auf das Mittel des IFG zunächst zu verzichten.
Aufgrund der allgemeinen Handlungsfreiheit darf jeder - auch ohne die Zustimmung der Stadt Stralsund - “privaten investigativen Journalismus” betreiben. Die Tatsache, dass meine Kampagne auch von der überregionalen renommierten deutschsprachigen Presse aufgenommen wurde (heute auch in der Süddeutschen Zeitung), beweist hinreichend, dass es nicht um “private” Zwecke geht, sondern um die Unterrichtung der Öffentlichkeit, um dieser zu ermöglichen, sich ein Bild von der Angelegenheit zu verschaffen. In welcher Form diese Darstellung erfolgt und welche Wertungen die Publikationen vornehmen, geht die auskunftsverpflichtete Behörde mit Blick auf Art. 5 GG nicht das geringste an.
Abwegig sind die Ausführungen der Gegenseite zur “Kunstchronik”, an der ich regelmäßig mitarbeite (zuletzt 2011), wie man sich durch Eingabe des Suchworts Kunstchronik in der Suchfunktion von Archivalia oder auf www.digizeitschriften.de leicht überzeugen kann. Die Kunstchronik ist weniger eine wissenschaftliche Zeitschrift als ein Mitteilungsblatt für deutschsprachige Kunsthistoriker, die häufig auch kulturpolitische und Beiträge zum Denkmalschutz veröffentlicht. Selbstverständlich ist auch die Fachpresse Presse im Sinne der Pressegesetze.
2. Bescheid nach Archivsatzung
Ob es sich bei den kommunalen Archiven in Deutschland täglich vermutlich tausendfach erteilten einfachen Auskünften über oder aus dem Archivgut um Verwaltungsakte handelt, erscheint mir zweifelhaft. Ich beschäftige mich als Nicht-Jurist seit 1989 intensiv mit archivrechtlichen Fragen und kenne als Benutzer und Archivar die archivische Praxis genau. Es werden zumindest einfache Fragen in den meisten Archiven telefonisch beantwortet, also nicht nach Maßgabe von Vorschriften wie in § 4 (Benutzungsantrag) . Es wäre ohne weiteres möglich gewesen, dass die Stadt den auf Auskunft über die Existenz von Archivgut gerichteten Antrag nach Archivrecht teilweise beschieden hätte. Dann wäre ein Vorverfahren durchzuführen gewesen, was angesichts der Eilbedürftigkeit zu Verzögerungen geführt hätte.
3. Tatsächliche Unmöglichkeit der Auskunft
Die Unterstellung, es könne zu “unlauteren Übergriffen” auf den Gutachter durch mich kommen, weise ich entschieden zurück.
Das Gericht wird zu prüfen haben, ob es rechtmäßig ist, dass eine Behörde “sämtliche relevanten Unterlagen” zu einer Sache einem externen Gutachter übergibt, ohne für den weiteren Dienstgebrauch Kopien zurückzubehalten. Ein solches Verfahren ist ersichtlich unprofessionell und widerspricht dem Grundsatz der “Vollständigkeit der Aktenführung”. Eine Behörde muss jederzeit in vollem Umfang Rückgriff auf ihre eigenen Unterlagen haben. Ebenso wahrscheinlich wie unlautere Übergriffe von mir ist aus meiner Sicht ein Verwahrungsbruch durch den Gutachter, der missliebige Dokumente verschwinden lassen kann. “Sicherungskopien” sind auch dann angezeigt, wenn eine Behörde Unterlagen an ein Gericht übersendet. Eine Behörde hat es nicht in der Hand, durch Übergabe von Unterlagen an einen Gutachter jegliches Verwaltungshandeln zu verunmöglichen. Dies betrifft Auskünfte an die Kommunalaufsicht, an die zuständige Volksvertretung, im Wege der Amtshilfe, an die Presse, nach dem IFG, in einem Petitionsverfahren usw. Die Behörde muss jederzeit arbeitsfähig bleiben.
Ob eine Anordnung des Gerichts an die Stadt Stralsund, die Unterlagen zur Auskunftsgewährung zurückzufordern, zulässig bzw. zweckmäßig ist, wird das Gericht zu entscheiden haben.
Es wäre an der Zeit, dass eine externe Kommission der Kommunalaufsicht die Aufklärung der Causa Stralsund übernimmt, da von ordnungsgemäßer Verwaltungspraxis der Stadt Stralsund im Blick auf ihre Dokumentationspflichten nicht die Rede sein kann. Offensichtlich gute Quellen hatte der heutige Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der von zwei undokumentierten Veräußerungen im Jahr 2012 berichtet. Peter Hassold habe sich zunächst “für ein paar Tausend Euro der schimmeligen Doubletten-Sammlung” erbarmt, zu der es offenbar keine Inventarliste gab. Auch ein Dublettenverkauf ist nach der Archivsatzung unrechtmäßig, zumal nach fachlichem Standard Drucke vor 1850 nicht als solche bezeichnet werden können. Insbesondere die höchst schutzwürdige Löwen’sche Sammlung hätte nicht für diese angeblichen “Doppelstücke” geplündert werden dürfen. Diese war selbstverständlich inventarisiert.
Laut Vertrag waren die dann im Juni für 95.000 Euro erworbenen Bücher der Gymnasialbibliothek nicht inventarisiert, es gab auch keine Abgabeliste, auch wenn mir aus dem Verwaltungsausschuss berichtet wurde, dass die Archivarin eine Liste vor sich hatte, aus der sie vorgetragen habe. Selbstverständlich gab es einen alten Bandkatalog der gesondert aufgestellten und mit Signaturen “Gy” versehenen und benutzbar aufgestellten Bände der Gymnasialbibliothek aus der Zeit vor 1945. Mir ist zu Ohren gekommen, dass im Stadtarchiv derzeit daran gearbeitet werde, ein Verzeichnis der veräußerten Bände zu erstellen. Die in der SZ zitierte Vermutung der Archivarin, die Hälfte der Gymnasialbibliothek sei verschwunden, ist angesichts der Zahlen des “Handbuchs der historischen Buchbestände” (1995) überhaupt nicht nachvollziehbar. 1995 waren es 2630 Titel, verkauft wurden im Juni 2012 ca. 2500 Titel.
Soweit eine tatsächliche Unmöglichkeit der Auskunftserteilung zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens bestand, hätte diese mitgeteilt werden müssen. Die übrigen Fragen wären zu beantworten gewesen, wenn kein gesetzlicher Versagungsgrund vorgelegen hat.
Die Klage wird in vollem Umfang aufrechterhalten.
***
Zur Causa Stralsund:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Petition: vermutlich heute noch 3000 Unterschriften
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Facebook: 420 Likes
http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund
VG Greifswald
Telefax 03834890526
Verwaltungsstreitverfahren Dr. Graf ./. Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
2 B 1626/12
Zum Schriftsatz der Stadt Stralsund vom 16. November 2012 nehme ich wie folgt Stellung.
1. Presse- und medienrechtliche Legitimation
Angesichts der wiederholt auftretenden Unsicherheit (bzw. des Bestreitens der jeweiligen Behörde), ob für Archivalia presse- und medienrechtliche Auskunfts- bzw. Informationsansprüche in Betracht kommen, wäre eine eindeutige Stellungnahme des Gerichts höchst erwünscht, zumal eine Klärung durch Feststellungsklage nur in einem langwierigen Hauptsacheverfahren erfolgen könnte.
Die Stadt Stralsund sollte zur Kenntnis nehmen, dass der Mediendienste-Staatsvertrag, auf den sie sich S. 2 beruft, seit 2007 außer Kraft getreten ist.
Kitz hat (ZUM 2007, S. 371, zitiert nach Jungheim 2012,
http://books.google.de/books?id=xV8mGnArv-4C&pg=PA405) als Testfrage für die Abgrenzung der Telemedien von den journalistisch-gestalteten Telemedien vorgeschlagen, zu fragen, ob es sachgerecht sei, dem Telemedium die Informationsrechte nach § 55 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag zu gewähren.
Wenn die regelmäßigen Medieninformationen einer Anwaltskanzlei zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen - so das OLG Bremen 2011
http://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/2-U-10-115%20anonym.pdf
- sollte das auch für das seit 2003 bestehende Gemeinschaftsweblog Archivalia gelten, in dem bis heute seit 2003 21342 Artikel veröffentlicht wurden, die meisten von mir. Archivalia ist das führende deutschsprachige Fachblog im Bereich Geschichtswissenschaft und Archivwesen mit derzeit mindestens einigen hundert Lesern täglich (im Augenblick dürften es angesichts der Causa Stralsund eher mehr sein). Ich habe auf wissenschaftlichen Tagungen in Paris und München mich ausführlich zu Archivalia geäußert:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/392 (München 2012)
http://archiv.twoday.net/stories/29751181/ (Paris 2011)
IFG M-V: Es ist gerichtlich geklärt, dass presserechtliche Ansprüche unabhängig von Einsichtsrechten nach den Informationsfreiheitsgesetzen sind. Es ist daher keinesfalls rechtsmissbräuchlich, angesichts der Eilbedürftigkeit auf das Mittel des IFG zunächst zu verzichten.
Aufgrund der allgemeinen Handlungsfreiheit darf jeder - auch ohne die Zustimmung der Stadt Stralsund - “privaten investigativen Journalismus” betreiben. Die Tatsache, dass meine Kampagne auch von der überregionalen renommierten deutschsprachigen Presse aufgenommen wurde (heute auch in der Süddeutschen Zeitung), beweist hinreichend, dass es nicht um “private” Zwecke geht, sondern um die Unterrichtung der Öffentlichkeit, um dieser zu ermöglichen, sich ein Bild von der Angelegenheit zu verschaffen. In welcher Form diese Darstellung erfolgt und welche Wertungen die Publikationen vornehmen, geht die auskunftsverpflichtete Behörde mit Blick auf Art. 5 GG nicht das geringste an.
Abwegig sind die Ausführungen der Gegenseite zur “Kunstchronik”, an der ich regelmäßig mitarbeite (zuletzt 2011), wie man sich durch Eingabe des Suchworts Kunstchronik in der Suchfunktion von Archivalia oder auf www.digizeitschriften.de leicht überzeugen kann. Die Kunstchronik ist weniger eine wissenschaftliche Zeitschrift als ein Mitteilungsblatt für deutschsprachige Kunsthistoriker, die häufig auch kulturpolitische und Beiträge zum Denkmalschutz veröffentlicht. Selbstverständlich ist auch die Fachpresse Presse im Sinne der Pressegesetze.
2. Bescheid nach Archivsatzung
Ob es sich bei den kommunalen Archiven in Deutschland täglich vermutlich tausendfach erteilten einfachen Auskünften über oder aus dem Archivgut um Verwaltungsakte handelt, erscheint mir zweifelhaft. Ich beschäftige mich als Nicht-Jurist seit 1989 intensiv mit archivrechtlichen Fragen und kenne als Benutzer und Archivar die archivische Praxis genau. Es werden zumindest einfache Fragen in den meisten Archiven telefonisch beantwortet, also nicht nach Maßgabe von Vorschriften wie in § 4 (Benutzungsantrag) . Es wäre ohne weiteres möglich gewesen, dass die Stadt den auf Auskunft über die Existenz von Archivgut gerichteten Antrag nach Archivrecht teilweise beschieden hätte. Dann wäre ein Vorverfahren durchzuführen gewesen, was angesichts der Eilbedürftigkeit zu Verzögerungen geführt hätte.
3. Tatsächliche Unmöglichkeit der Auskunft
Die Unterstellung, es könne zu “unlauteren Übergriffen” auf den Gutachter durch mich kommen, weise ich entschieden zurück.
Das Gericht wird zu prüfen haben, ob es rechtmäßig ist, dass eine Behörde “sämtliche relevanten Unterlagen” zu einer Sache einem externen Gutachter übergibt, ohne für den weiteren Dienstgebrauch Kopien zurückzubehalten. Ein solches Verfahren ist ersichtlich unprofessionell und widerspricht dem Grundsatz der “Vollständigkeit der Aktenführung”. Eine Behörde muss jederzeit in vollem Umfang Rückgriff auf ihre eigenen Unterlagen haben. Ebenso wahrscheinlich wie unlautere Übergriffe von mir ist aus meiner Sicht ein Verwahrungsbruch durch den Gutachter, der missliebige Dokumente verschwinden lassen kann. “Sicherungskopien” sind auch dann angezeigt, wenn eine Behörde Unterlagen an ein Gericht übersendet. Eine Behörde hat es nicht in der Hand, durch Übergabe von Unterlagen an einen Gutachter jegliches Verwaltungshandeln zu verunmöglichen. Dies betrifft Auskünfte an die Kommunalaufsicht, an die zuständige Volksvertretung, im Wege der Amtshilfe, an die Presse, nach dem IFG, in einem Petitionsverfahren usw. Die Behörde muss jederzeit arbeitsfähig bleiben.
Ob eine Anordnung des Gerichts an die Stadt Stralsund, die Unterlagen zur Auskunftsgewährung zurückzufordern, zulässig bzw. zweckmäßig ist, wird das Gericht zu entscheiden haben.
Es wäre an der Zeit, dass eine externe Kommission der Kommunalaufsicht die Aufklärung der Causa Stralsund übernimmt, da von ordnungsgemäßer Verwaltungspraxis der Stadt Stralsund im Blick auf ihre Dokumentationspflichten nicht die Rede sein kann. Offensichtlich gute Quellen hatte der heutige Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der von zwei undokumentierten Veräußerungen im Jahr 2012 berichtet. Peter Hassold habe sich zunächst “für ein paar Tausend Euro der schimmeligen Doubletten-Sammlung” erbarmt, zu der es offenbar keine Inventarliste gab. Auch ein Dublettenverkauf ist nach der Archivsatzung unrechtmäßig, zumal nach fachlichem Standard Drucke vor 1850 nicht als solche bezeichnet werden können. Insbesondere die höchst schutzwürdige Löwen’sche Sammlung hätte nicht für diese angeblichen “Doppelstücke” geplündert werden dürfen. Diese war selbstverständlich inventarisiert.
Laut Vertrag waren die dann im Juni für 95.000 Euro erworbenen Bücher der Gymnasialbibliothek nicht inventarisiert, es gab auch keine Abgabeliste, auch wenn mir aus dem Verwaltungsausschuss berichtet wurde, dass die Archivarin eine Liste vor sich hatte, aus der sie vorgetragen habe. Selbstverständlich gab es einen alten Bandkatalog der gesondert aufgestellten und mit Signaturen “Gy” versehenen und benutzbar aufgestellten Bände der Gymnasialbibliothek aus der Zeit vor 1945. Mir ist zu Ohren gekommen, dass im Stadtarchiv derzeit daran gearbeitet werde, ein Verzeichnis der veräußerten Bände zu erstellen. Die in der SZ zitierte Vermutung der Archivarin, die Hälfte der Gymnasialbibliothek sei verschwunden, ist angesichts der Zahlen des “Handbuchs der historischen Buchbestände” (1995) überhaupt nicht nachvollziehbar. 1995 waren es 2630 Titel, verkauft wurden im Juni 2012 ca. 2500 Titel.
Soweit eine tatsächliche Unmöglichkeit der Auskunftserteilung zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens bestand, hätte diese mitgeteilt werden müssen. Die übrigen Fragen wären zu beantworten gewesen, wenn kein gesetzlicher Versagungsgrund vorgelegen hat.
Die Klage wird in vollem Umfang aufrechterhalten.
***
Zur Causa Stralsund:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Petition: vermutlich heute noch 3000 Unterschriften
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
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KlausGraf - am Montag, 19. November 2012, 19:11 - Rubrik: Archivrecht
"Hans-Olaf Henkel hats getan, Michael Klonovsky und Vera Lengsfeld ebenfalls… Sie nutzen ihren Namen und ihren Zugriff auf die Medien, um sich einer Kampagne gegen eine Wikipedia-Autorin anzuschließen. Jimmy Wales wird als Ayn-Rand-Anhänger aufgefordert, den „Machenschaften“ der Autorin in der deutschsprachigen Wikipedia „ein Ende zu setzen“. Es geht um einen Wikipedia-Artikel zum rechts-libertären Magazin eigentümlich frei, in dem ein Beitrag der Soziologin Karin Priester von den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung zitiert wird, wobei die eigentümlich frei nicht so gut weg kommt, wie sie es sich wohl wünschen."
hier weiterlesen: "Der Name ist der Reaktion (!) bekannt"
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kurier
Nachtrag:
hier geht es zu der Diskussion um den Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Eigentümlich_frei
hier weiterlesen: "Der Name ist der Reaktion (!) bekannt"
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kurier
Nachtrag:
hier geht es zu der Diskussion um den Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Eigentümlich_frei
SW - am Sonntag, 18. November 2012, 11:16 - Rubrik: Wikis
"Die Stiftung Stadtgedächtnis hält ihre Geschäftszahlen bislang unter Verschluss. Selbst Stadtratspolitiker haben auf Fragen nach den Finanzen der Stiftung noch keine Antwort erhalten. Lafaire hat sich so den Vorwurf der Intransparenz eingehandelt. Genaue Zahlen will er trotzdem noch immer nicht nennen. Ein Gespräch mit Journalisten endet deshalb am Donnerstagabend im Eklat: Als sich Lafaire gegen die Veröffentlichung der Zahlen sperrt, verlassen die Reporter den Raum.
Dass die Stiftungsbilanz dieses Jahres tiefrot ist, aber steht fest: Im Sommer hatte Lafaire das Spendenaufkommen der vergangenen neun Monate auf rund 35 000 Euro beziffert. Die Gehälter für Lafaire und rechnerisch anderthalb weitere Angestellte sowie zum Beispiel die Sachkosten werden sich in diesem Jahr auf fast 500 000 Euro summieren.
Lafaire gibt angesichts dessen nun Fehler zu ... "
Aktuell in der Kölschen Rundschau
http://www.rundschau-online.de/koeln/stadtarchiv-eine-kampagne-fuer-mehr-geld-,15185496,20892868.html
Grüße
J. Paul
Dass die Stiftungsbilanz dieses Jahres tiefrot ist, aber steht fest: Im Sommer hatte Lafaire das Spendenaufkommen der vergangenen neun Monate auf rund 35 000 Euro beziffert. Die Gehälter für Lafaire und rechnerisch anderthalb weitere Angestellte sowie zum Beispiel die Sachkosten werden sich in diesem Jahr auf fast 500 000 Euro summieren.
Lafaire gibt angesichts dessen nun Fehler zu ... "
Aktuell in der Kölschen Rundschau
http://www.rundschau-online.de/koeln/stadtarchiv-eine-kampagne-fuer-mehr-geld-,15185496,20892868.html
Grüße
J. Paul
J. Paul - am Sonntag, 18. November 2012, 11:14 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://www.hampel-auctions.com/de/91-321/onlinecatalog-detail-n1789.html
Im Bereich "AUS SCHLÖSSERN, VILLEN, SPEICHERN UND REMISEN"
"975
Großes Konvolut Bücher
18. Jahrhundert.
Teilweise in Kalbsledereinband, darin enthalten Anton Faber, "Neue europäische Staatskanzley" von 1782. Teilweise die Exlibris Freiherr von Pölnitz, Fideikommissbibliothek, Aschbach. Ca. 51 Bände. Dazu weitere Bände des 18. Jahrhunderts."
Die Herrschaften haben noch weiteres "ausgemistet":
"927
Fränkischer Hofmaler des 18. Jahrhunderts
PORTRAIT DES KARL ANTON FREIHERR VON PÖLNITZ
Öl auf Leinwand.
138 x 90 cm.
Der Adelige im Harnisch in Lebensgröße im Dreiviertelportrait nach rechts an einem Tisch stehend. Die linke Hand ist an das rote Samttischtuch, die rechte an die Hüfte gelegt. Der Harnisch geglättet, zeigt Polierglanz, an der Vorderseite reiche, vergoldete Rocailledekoration mit einer Fantasiemaske, am Halsansatz wiederholter Reliefdekor, über dem Harnisch rotes Ordensband mit schwarzem Doppeladlerorden (österreichischer Doppeladler mit Wiener Wappen) mit Umschrift "Virtus et Fidei". Mit großer Sorgfalt ist die reich bestickte Rockschürze wiedergegeben in heller Seide mit prächtiger Rocaille-Goldfadenstickerei, darüber ein zurückgelegter, blauer Veloursmantel mit silberner Fadenstickerei in Form breiter Akanthusvoluten mit Bandwerk, die sich an den breiten Ärmelstulpen wiederholen. Die fein gemalten Finger treten unter der Spitze hervor. Die Figur nach rechts gewandt. Der helle, wache Blick auf den Betrachter gerichtet, die Mundwinkel lassen ein leichtes souveränes Lächeln erkennen. Das Haar weiß gepudert, seitlich zu Doppelrollen frisiert. Im Nacken eine Seidenschleife. Der Hintergrund im linken Bereich dunkler gehalten, hellt sich nach rechts leicht grünlich auf. Am linken Bildrand eine Marmorsäule als Symbol des Hoheitsstandes, darüber ein rötlich-goldenes Brokatvelum. Links unten am Säulensockel das bekrönte Herrschaftswappen, rechts oben elfzeilige Aufschrift "CARL ANTON FREIHERR VON PÖLNITZ, HERR AUF ASCHBACH HVNDSHAVDTEN/LEVCHSENHOFF TAG MAN UND STEGENDTVMBACH IHRO RHÖM/KAYSER MAI-/WIRKLICHER RAT HOCHFÜRST BAMBERG GEHEIMER RATH VND DES HEIL. RÖM. OHNMITTELBAREN RITTERSCHAFT IN FRANKEN LÖBL. ORTHEN DIE BURG UND / STEIGERWALD EBETTENE RITTER HAVBT - MAHN VND RESPEG-RITTERATH/ 1755". Das Gemälde von hoher Qualität "
"947
Säbel des Freiherrn von Pölnitz
Länge: 90 cm.
Mit vergoldetem Griff sowie Widmungsaufschrift an der Klinge "Hebeler s/l. (seinem Lieben) Freiherr von Poelnitz", in vergoldeter Tauschiertechnik. "
Nr. 968
"968
Portraitist des 18. Jahrhunderts
HALBBILDNIS EINES ADELIGEN IM HARNISCH MIT ALLONGEPERÜCKE
Öl auf Leinwand. Doubliert.
40 x 35 cm.
Verso auf dem Keilrahmen gestempelter Aufkleber mit Besitzvermerk "Erhard Freiherr von Pölnitz/ Aschbach/ Oberfranken". "
"979
Monogrammist "GS" des 18. Jahrhunderts
PORTRAITBILDNIS DES WILHELM LUDWIG VON PÖLNITZ
Öl auf Leinwand.
69 x 60 cm.
Verso von der Hand des Künstlers Darstellungsbezeichnung mit Zusatz "Cornet" sowie Monogramm "GS" in Ligatur und Datierung "1756".
In vergoldetem Rahmen des 19. Jahrhunderts."
"982
Portraitist des beginnenden 19. Jahrhunderts
BILDNIS DER MARIA ANNA FREIIN VON PÖLNITZ (1795 - 1833)
In Pastell auf Karton.
67 x 53 cm.
Verso alter Aufkleber mit Bezeichnung der Dargestellten.
Verglast und in originalem, vergoldetem, klassizistischem Rahmen mit Hohlkehle und Zungenblattleiste. "
Nr. 994 Niederländischer Maler 17. Jh.
"Verso drei rote Lacksiegel mit bekrönten Wappen mit Helmzier, darunter Umschrift "Gerhardt Freiherr von Pölnitz, 1910".
"999
Sebastiano Ricci,
1659 Belluno – 1734, Venedig, zug./ Kreis des
JESUS DISKUTIERT IM KREIS DER SCHRIFTGELEHRTEN"
Öl auf Leinwand.
43,5 x 30 cm.
In einem Original-Rahmen um 1700. Verso Besitzervermek "von Pölnitz Schloß Aschbach"."
"1000
Maler des 18./ 19. Jahrhunderts
HALBBILDNIS DER VENUS
Öl auf Leinwand, auf Holz.
44 x 39 cm.
Verso alte Besitzeraufschrift "Freiherr von Pölnitz". "
Nr. 1008 Bismarckbildnis
"Verso auf der Abdeckung Erbschaftsverweis von Amalie Freifrau von Sator an Ludwig von Pölnitz, Dezember 1936."
"1017
Miniaturhaft kleines Gemälde mit Darstellung der Märtyrerin Christina von Bolsena
Öl auf Kupfer.
12 x 9 cm.
Um 1700. Rahmen 19. Jahrhundert.
Die Märtyrerin auf einem Inselfelsen kniend, in höfischem Gewand mt Krone, die Brust wird durch einen Pfeil durchbohrt. Im Hintergrund Pfeilschützen sowie Schiffe auf See. An der Rückseite Wappenetikett mit Umschrift "Freiherr von Pölnitz"."
Nr. 1045 Ansicht von Schloss Possenhofen 19. Jh.
"Verso teilweise abgeriebener, alter, handschriftlicher Aufkleber mit biografischen Nennungen der bayerischen Prinzessin Sisi, Kaiserin von Österreich und der Angabe, dass das Bild ein Geschenk von Herzog Ludwig von Bayern, dem Bruder Sisis an Ludwig Freiherr von Pölnitz gewesen sei."
Nr. 1048
"Portraitist des beginnenden 19. Jahrhunderts
BIEDERMEIER-HERRENPORTRAIT
Öl auf Leinwand.
36 x 29,5 cm.
Auf dem Keilrahmen Bezeichnung "Aus dem Nachlass der Familie Soldan, Nürnberg-H.v.p." (von Pölnitz). "
"1056
Maler-Staffelei
Höhe: 97 cm.
Breite: 72 cm.
19./ 20. Jahrhundert.
In gebeiztem Weichholz mit hochrechteckiger, verschiebbarer Aufstellleiste. Aus dem Nach-lass des Malers aus der Familie von Pölnitz, an der Rückseite entsprechend beschriftet."
"1073
Fliegerhelm des Ersten Weltkrieges
Leinenbezogen, am Frontschild auf der Innenseite die Aufschrift "Dieser Flieger-Helm rettete mir im/ Krieg am 30. Okt. 1918 abends 10.25/ das Leben – Gerhardt Freiherr von Pölnitz". "
Nr. 2065 2 Silberobjekte
"Beiliegend ehemalige Kaufrechnung an Freifrau Elisabeth von Pölnitz vom 17.1.1985."
"2097
Maler des 19. Jahrhunderts
PORTRAIT DES LUDWIG FREIHERR VON PÖLNITZ IN LEUTNANTSUNIFORM
Öl auf Leinwand.
80 x 55 cm.
Verso originale Aufschrift auf der Leinwand mit Namensbezeichnung des Dargestellten sowie Rangnennung "Königlich bayerischer Oberstleutenant" sowie "Selbstportrait/ München 1888". "

Im Bereich "AUS SCHLÖSSERN, VILLEN, SPEICHERN UND REMISEN"
"975
Großes Konvolut Bücher
18. Jahrhundert.
Teilweise in Kalbsledereinband, darin enthalten Anton Faber, "Neue europäische Staatskanzley" von 1782. Teilweise die Exlibris Freiherr von Pölnitz, Fideikommissbibliothek, Aschbach. Ca. 51 Bände. Dazu weitere Bände des 18. Jahrhunderts."
Die Herrschaften haben noch weiteres "ausgemistet":
"927
Fränkischer Hofmaler des 18. Jahrhunderts
PORTRAIT DES KARL ANTON FREIHERR VON PÖLNITZ
Öl auf Leinwand.
138 x 90 cm.
Der Adelige im Harnisch in Lebensgröße im Dreiviertelportrait nach rechts an einem Tisch stehend. Die linke Hand ist an das rote Samttischtuch, die rechte an die Hüfte gelegt. Der Harnisch geglättet, zeigt Polierglanz, an der Vorderseite reiche, vergoldete Rocailledekoration mit einer Fantasiemaske, am Halsansatz wiederholter Reliefdekor, über dem Harnisch rotes Ordensband mit schwarzem Doppeladlerorden (österreichischer Doppeladler mit Wiener Wappen) mit Umschrift "Virtus et Fidei". Mit großer Sorgfalt ist die reich bestickte Rockschürze wiedergegeben in heller Seide mit prächtiger Rocaille-Goldfadenstickerei, darüber ein zurückgelegter, blauer Veloursmantel mit silberner Fadenstickerei in Form breiter Akanthusvoluten mit Bandwerk, die sich an den breiten Ärmelstulpen wiederholen. Die fein gemalten Finger treten unter der Spitze hervor. Die Figur nach rechts gewandt. Der helle, wache Blick auf den Betrachter gerichtet, die Mundwinkel lassen ein leichtes souveränes Lächeln erkennen. Das Haar weiß gepudert, seitlich zu Doppelrollen frisiert. Im Nacken eine Seidenschleife. Der Hintergrund im linken Bereich dunkler gehalten, hellt sich nach rechts leicht grünlich auf. Am linken Bildrand eine Marmorsäule als Symbol des Hoheitsstandes, darüber ein rötlich-goldenes Brokatvelum. Links unten am Säulensockel das bekrönte Herrschaftswappen, rechts oben elfzeilige Aufschrift "CARL ANTON FREIHERR VON PÖLNITZ, HERR AUF ASCHBACH HVNDSHAVDTEN/LEVCHSENHOFF TAG MAN UND STEGENDTVMBACH IHRO RHÖM/KAYSER MAI-/WIRKLICHER RAT HOCHFÜRST BAMBERG GEHEIMER RATH VND DES HEIL. RÖM. OHNMITTELBAREN RITTERSCHAFT IN FRANKEN LÖBL. ORTHEN DIE BURG UND / STEIGERWALD EBETTENE RITTER HAVBT - MAHN VND RESPEG-RITTERATH/ 1755". Das Gemälde von hoher Qualität "
"947
Säbel des Freiherrn von Pölnitz
Länge: 90 cm.
Mit vergoldetem Griff sowie Widmungsaufschrift an der Klinge "Hebeler s/l. (seinem Lieben) Freiherr von Poelnitz", in vergoldeter Tauschiertechnik. "
Nr. 968
"968
Portraitist des 18. Jahrhunderts
HALBBILDNIS EINES ADELIGEN IM HARNISCH MIT ALLONGEPERÜCKE
Öl auf Leinwand. Doubliert.
40 x 35 cm.
Verso auf dem Keilrahmen gestempelter Aufkleber mit Besitzvermerk "Erhard Freiherr von Pölnitz/ Aschbach/ Oberfranken". "
"979
Monogrammist "GS" des 18. Jahrhunderts
PORTRAITBILDNIS DES WILHELM LUDWIG VON PÖLNITZ
Öl auf Leinwand.
69 x 60 cm.
Verso von der Hand des Künstlers Darstellungsbezeichnung mit Zusatz "Cornet" sowie Monogramm "GS" in Ligatur und Datierung "1756".
In vergoldetem Rahmen des 19. Jahrhunderts."
"982
Portraitist des beginnenden 19. Jahrhunderts
BILDNIS DER MARIA ANNA FREIIN VON PÖLNITZ (1795 - 1833)
In Pastell auf Karton.
67 x 53 cm.
Verso alter Aufkleber mit Bezeichnung der Dargestellten.
Verglast und in originalem, vergoldetem, klassizistischem Rahmen mit Hohlkehle und Zungenblattleiste. "
Nr. 994 Niederländischer Maler 17. Jh.
"Verso drei rote Lacksiegel mit bekrönten Wappen mit Helmzier, darunter Umschrift "Gerhardt Freiherr von Pölnitz, 1910".
"999
Sebastiano Ricci,
1659 Belluno – 1734, Venedig, zug./ Kreis des
JESUS DISKUTIERT IM KREIS DER SCHRIFTGELEHRTEN"
Öl auf Leinwand.
43,5 x 30 cm.
In einem Original-Rahmen um 1700. Verso Besitzervermek "von Pölnitz Schloß Aschbach"."
"1000
Maler des 18./ 19. Jahrhunderts
HALBBILDNIS DER VENUS
Öl auf Leinwand, auf Holz.
44 x 39 cm.
Verso alte Besitzeraufschrift "Freiherr von Pölnitz". "
Nr. 1008 Bismarckbildnis
"Verso auf der Abdeckung Erbschaftsverweis von Amalie Freifrau von Sator an Ludwig von Pölnitz, Dezember 1936."
"1017
Miniaturhaft kleines Gemälde mit Darstellung der Märtyrerin Christina von Bolsena
Öl auf Kupfer.
12 x 9 cm.
Um 1700. Rahmen 19. Jahrhundert.
Die Märtyrerin auf einem Inselfelsen kniend, in höfischem Gewand mt Krone, die Brust wird durch einen Pfeil durchbohrt. Im Hintergrund Pfeilschützen sowie Schiffe auf See. An der Rückseite Wappenetikett mit Umschrift "Freiherr von Pölnitz"."
Nr. 1045 Ansicht von Schloss Possenhofen 19. Jh.
"Verso teilweise abgeriebener, alter, handschriftlicher Aufkleber mit biografischen Nennungen der bayerischen Prinzessin Sisi, Kaiserin von Österreich und der Angabe, dass das Bild ein Geschenk von Herzog Ludwig von Bayern, dem Bruder Sisis an Ludwig Freiherr von Pölnitz gewesen sei."
Nr. 1048
"Portraitist des beginnenden 19. Jahrhunderts
BIEDERMEIER-HERRENPORTRAIT
Öl auf Leinwand.
36 x 29,5 cm.
Auf dem Keilrahmen Bezeichnung "Aus dem Nachlass der Familie Soldan, Nürnberg-H.v.p." (von Pölnitz). "
"1056
Maler-Staffelei
Höhe: 97 cm.
Breite: 72 cm.
19./ 20. Jahrhundert.
In gebeiztem Weichholz mit hochrechteckiger, verschiebbarer Aufstellleiste. Aus dem Nach-lass des Malers aus der Familie von Pölnitz, an der Rückseite entsprechend beschriftet."
"1073
Fliegerhelm des Ersten Weltkrieges
Leinenbezogen, am Frontschild auf der Innenseite die Aufschrift "Dieser Flieger-Helm rettete mir im/ Krieg am 30. Okt. 1918 abends 10.25/ das Leben – Gerhardt Freiherr von Pölnitz". "
Nr. 2065 2 Silberobjekte
"Beiliegend ehemalige Kaufrechnung an Freifrau Elisabeth von Pölnitz vom 17.1.1985."
"2097
Maler des 19. Jahrhunderts
PORTRAIT DES LUDWIG FREIHERR VON PÖLNITZ IN LEUTNANTSUNIFORM
Öl auf Leinwand.
80 x 55 cm.
Verso originale Aufschrift auf der Leinwand mit Namensbezeichnung des Dargestellten sowie Rangnennung "Königlich bayerischer Oberstleutenant" sowie "Selbstportrait/ München 1888". "

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Zu http://archiv.twoday.net/stories/217580651/
Auf http://archiv.twoday.net/search?q=verwahrungsbruch wird hingewiesen.
Besonders: http://archiv.twoday.net/stories/115267779/
Daraus ergibt sich, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 133 StGB im Archivbereich viel zu umstritten sind, als dass eine Selbstanzeige als taugliches Mittel einzustufen ist.
Die Verschwiegenheitspflicht der Beschäftigten regelt bei Angestellten des öffentlichen Dienstes der Tarifvertrag:
http://www.tarif-oed.de/tvoed_paragraf_3
Bei Beamten das Beamtenstatusgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__37.html
Nur bei Korruptionsstraftaten z.B. Bestechlichkeit dürfen Anzeigen nach dieser Vorschrift die Dienstverschwiegenheit durchbrechen.
Beamtete Archivare sollten die Remonstrationspflicht kennen:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html
http://www.pflegewiki.de/wiki/Remonstration
Dies dient freilich ihrer eigenen Haftung, aber nur indirekt der Aufdeckung von Skandalen.
Zum sogenannten Whistleblowing:
http://www.olev.de/w/whistlebl.htm
http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_159.pdf (2005)
Archivarinnen und Archivare, die zu rechtswidrigem Handeln gezwungen werden und einen Maulkorb erhalten, sollten sich - unter Bruch ihrer Verschwiegenheitspflicht - vertraulich an Vertrauenspersonen z.B. aus dem VdA oder ihrer Gewerkschaft, sofern sie Mitglied sind, wenden, um sich Rat zu holen.
Auf http://archiv.twoday.net/search?q=verwahrungsbruch wird hingewiesen.
Besonders: http://archiv.twoday.net/stories/115267779/
Daraus ergibt sich, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 133 StGB im Archivbereich viel zu umstritten sind, als dass eine Selbstanzeige als taugliches Mittel einzustufen ist.
Die Verschwiegenheitspflicht der Beschäftigten regelt bei Angestellten des öffentlichen Dienstes der Tarifvertrag:
http://www.tarif-oed.de/tvoed_paragraf_3
Bei Beamten das Beamtenstatusgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__37.html
Nur bei Korruptionsstraftaten z.B. Bestechlichkeit dürfen Anzeigen nach dieser Vorschrift die Dienstverschwiegenheit durchbrechen.
Beamtete Archivare sollten die Remonstrationspflicht kennen:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html
http://www.pflegewiki.de/wiki/Remonstration
Dies dient freilich ihrer eigenen Haftung, aber nur indirekt der Aufdeckung von Skandalen.
Zum sogenannten Whistleblowing:
http://www.olev.de/w/whistlebl.htm
http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_159.pdf (2005)
Archivarinnen und Archivare, die zu rechtswidrigem Handeln gezwungen werden und einen Maulkorb erhalten, sollten sich - unter Bruch ihrer Verschwiegenheitspflicht - vertraulich an Vertrauenspersonen z.B. aus dem VdA oder ihrer Gewerkschaft, sofern sie Mitglied sind, wenden, um sich Rat zu holen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Republikaner-fordern-umfangreiche-Copyright-Reform-1751998.html
PDF der US-Quelle
Das Gremium setzt sich so mit einigen "Mythen" rund ums Copyright auseinander und versucht sie zu entzaubern. Es gehe häufig nicht um die Entschädigung der Schöpfer und Künstler, sondern um die der Rechteverwerter, konstatieren die Republikaner. Das Urheberrechtssystem sei alles andere als "freier Marktkapitalismus", da es sich um ein gesetzlich festgesetztes Monopol handle. Wegen der bislang verfolgten ständigen Ausweitung der Schutzdauer führe das Copyright auch nicht zu größtmöglicher Innovation und Produktivität, sondern behindere diese in vielen Bereichen. Anreize zum Schaffen neuer Werke würden damit geradezu abgetötet. Auch die Verbraucher litten darunter.
PDF der US-Quelle
Das Gremium setzt sich so mit einigen "Mythen" rund ums Copyright auseinander und versucht sie zu entzaubern. Es gehe häufig nicht um die Entschädigung der Schöpfer und Künstler, sondern um die der Rechteverwerter, konstatieren die Republikaner. Das Urheberrechtssystem sei alles andere als "freier Marktkapitalismus", da es sich um ein gesetzlich festgesetztes Monopol handle. Wegen der bislang verfolgten ständigen Ausweitung der Schutzdauer führe das Copyright auch nicht zu größtmöglicher Innovation und Produktivität, sondern behindere diese in vielen Bereichen. Anreize zum Schaffen neuer Werke würden damit geradezu abgetötet. Auch die Verbraucher litten darunter.
KlausGraf - am Samstag, 17. November 2012, 18:29 - Rubrik: Archivrecht
Liebe Forumsteilnehmer,
als im Archivrecht (noch) wenig bewandert ergibt sich mir im Zusammenhang mit dem in Sachen "Aktenschredderei" heiß diskutierten Verwahrungsbruch anderweitig die Frage, ob sich Archive mit ihrem gesetzlichen Auftrag zur Bewahrung und Nutzbarmachung selbst im Sinne des § 133 StGB strafbar machen, wenn z.B. Akten aus Raumnot, Sparzwängen, Verweigerung von adäquaten Räumlichkeiten etc. wissentlich dem Verfall preisgegen sind bzw. Aktenrückstände aufgrund fehlenden Personals über Jahre hinweg (eine Frist wäre zu diskutieren) nicht zugänglich gemacht werden können? Wenn ja, müßte die Archivleitung dann mit einer Selbstanzeige reagieren? Wäre etwas Ähnliches wie eine Überlastungsanzeige im Sozialamtsbereich - Selbstanzeige wegen völlig irrationaler Fallzahlen, die eine pflichtgemäße Arbeitsweise ausschließen - möglich?
als im Archivrecht (noch) wenig bewandert ergibt sich mir im Zusammenhang mit dem in Sachen "Aktenschredderei" heiß diskutierten Verwahrungsbruch anderweitig die Frage, ob sich Archive mit ihrem gesetzlichen Auftrag zur Bewahrung und Nutzbarmachung selbst im Sinne des § 133 StGB strafbar machen, wenn z.B. Akten aus Raumnot, Sparzwängen, Verweigerung von adäquaten Räumlichkeiten etc. wissentlich dem Verfall preisgegen sind bzw. Aktenrückstände aufgrund fehlenden Personals über Jahre hinweg (eine Frist wäre zu diskutieren) nicht zugänglich gemacht werden können? Wenn ja, müßte die Archivleitung dann mit einer Selbstanzeige reagieren? Wäre etwas Ähnliches wie eine Überlastungsanzeige im Sozialamtsbereich - Selbstanzeige wegen völlig irrationaler Fallzahlen, die eine pflichtgemäße Arbeitsweise ausschließen - möglich?
OlavderElch - am Samstag, 17. November 2012, 17:40 - Rubrik: Archivrecht
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz369799321
Siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=lorch+chorb
Zum Bildmotiv:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Hares_hunting_the_hunter
Siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=lorch+chorb

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Hares_hunting_the_hunter
KlausGraf - am Samstag, 17. November 2012, 17:35 - Rubrik: Landesgeschichte
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Herrn Minister Lorenz Caffier
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin
Betr.: Verkauf der Archivbibliothek Stralsund
Sehr geehrter Herr Minister,
Nachrichten über einen rechtswidrigen Verkauf von Teilen der Archivbibliothek Stralsund - im übrigen zu einem lächerlich niedrigen Preis - machen in der Bundesrepublik Deutschland die Runde. Ich habe mich, nachdem auch den Vorstand unseres über 150000 Mitglieder zählenden Dachverbandes der
Geschichtsvereine, Historischen Kommissionen und landesgeschichtlichen Institute entsprechende Beschwerden erreichten, in dem anliegenden Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Stralsund mit der Bitte um Erläuterung des
Sachverhaltes gewandt. Dieser hat es bis dato nicht für nötig gefunden, den Eingang des Schreibens zu bestätigen, geschweige denn eine sachdienliche Antwort zu geben.
Da nach § 5 LArchivG M-V v.7.Juli 1997, der in Verbindung mit § 12(1) auch für Kommunalarchive gilt, Archivgut auf Dauer zu sichern ist, im übrigen die Archivsatzung von Stralsund in § 6(1) die Unveräußerlichkeit des im Stadtarchiv aufbewahrten Archiv-und Bibliotheksgutes ausdrücklich feststellt, kann an der
Rechtswidrigkeit des Verkaufs kein Zweifel bestehen. Darüber hinaus läuft die Verkaufsaktion, die möglicherweise auch noch eine Verschleuderung städtischen Vermögens und damit einen Fall von Untreue darstellen könnte, den aus § 16(1) LV M-V sich ergebenden Pflichten stracks zuwider. Ich sehe mich daher veranlasst, Sie um eine kommunalaufsichtliche Prüfung der Vorgänge um den teilweisen Verkauf des Stralsunder Kulturgutes und ggf. die Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte zu bitten. Gleichzeitig schlage ich vor, zur Vermeidung weiterer rechtswidriger Übergriffe
das Stadtarchiv gem. § 10 KultgSchG in das in Mecklenburg-Vorpommern meines Wissens bisher noch nicht aufgestellte Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eintragen zu lassen.
Für eine möglichst zeitnahe Stellungnahme wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
[Professor Dr. Heinz-Günther Borck]
NB Dieses Schreiben geht zur Kenntnisnahme auch an die Präsidentin Ihres Landtages
Mit Erlaubnis hier wiedergegeben. Brief des Gesamtvereins an den OB von Stralsund vom 8. November 2012:
http://archiv.twoday.net/stories/216965575/
***
Stand der Petition: knapp 2700 Unterschriften
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Facebook: 407 Likes
http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund
Beiträge in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin
Betr.: Verkauf der Archivbibliothek Stralsund
Sehr geehrter Herr Minister,
Nachrichten über einen rechtswidrigen Verkauf von Teilen der Archivbibliothek Stralsund - im übrigen zu einem lächerlich niedrigen Preis - machen in der Bundesrepublik Deutschland die Runde. Ich habe mich, nachdem auch den Vorstand unseres über 150000 Mitglieder zählenden Dachverbandes der
Geschichtsvereine, Historischen Kommissionen und landesgeschichtlichen Institute entsprechende Beschwerden erreichten, in dem anliegenden Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Stralsund mit der Bitte um Erläuterung des
Sachverhaltes gewandt. Dieser hat es bis dato nicht für nötig gefunden, den Eingang des Schreibens zu bestätigen, geschweige denn eine sachdienliche Antwort zu geben.
Da nach § 5 LArchivG M-V v.7.Juli 1997, der in Verbindung mit § 12(1) auch für Kommunalarchive gilt, Archivgut auf Dauer zu sichern ist, im übrigen die Archivsatzung von Stralsund in § 6(1) die Unveräußerlichkeit des im Stadtarchiv aufbewahrten Archiv-und Bibliotheksgutes ausdrücklich feststellt, kann an der
Rechtswidrigkeit des Verkaufs kein Zweifel bestehen. Darüber hinaus läuft die Verkaufsaktion, die möglicherweise auch noch eine Verschleuderung städtischen Vermögens und damit einen Fall von Untreue darstellen könnte, den aus § 16(1) LV M-V sich ergebenden Pflichten stracks zuwider. Ich sehe mich daher veranlasst, Sie um eine kommunalaufsichtliche Prüfung der Vorgänge um den teilweisen Verkauf des Stralsunder Kulturgutes und ggf. die Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte zu bitten. Gleichzeitig schlage ich vor, zur Vermeidung weiterer rechtswidriger Übergriffe
das Stadtarchiv gem. § 10 KultgSchG in das in Mecklenburg-Vorpommern meines Wissens bisher noch nicht aufgestellte Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eintragen zu lassen.
Für eine möglichst zeitnahe Stellungnahme wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
[Professor Dr. Heinz-Günther Borck]
NB Dieses Schreiben geht zur Kenntnisnahme auch an die Präsidentin Ihres Landtages
Mit Erlaubnis hier wiedergegeben. Brief des Gesamtvereins an den OB von Stralsund vom 8. November 2012:
http://archiv.twoday.net/stories/216965575/
***
Stand der Petition: knapp 2700 Unterschriften
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Facebook: 407 Likes
http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund
Beiträge in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

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Der dieses Jahr erschienene umfangreiche Sammelband liegt Open Access vor:
http://hleno.revues.org/120
Via
http://filosofiastoria.wordpress.com/2012/11/16/histoire-et-litterature-de-leurope-du-nord-ouest-collana-di-e-book-ad-accesso-gratuito/
http://hleno.revues.org/120
Via
http://filosofiastoria.wordpress.com/2012/11/16/histoire-et-litterature-de-leurope-du-nord-ouest-collana-di-e-book-ad-accesso-gratuito/
KlausGraf - am Freitag, 16. November 2012, 21:27 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Von 1530/40 in der Digitalen Bibliothek des GNM:
http://dlib.gnm.de/item/Hs22474
Update:
http://zeitspuren.eu/2012/11/17/unter-der-kutte/

http://dlib.gnm.de/item/Hs22474
Update:
http://zeitspuren.eu/2012/11/17/unter-der-kutte/
KlausGraf - am Freitag, 16. November 2012, 21:15 - Rubrik: Kodikologie
Gestern und heute war ein ganzer Schwung im RSS-Reader.
Beispiele:
Mgf 850, Stadtbuch von Gelnhausen
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB000071E100000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/12118 (Digitalisate sind schon vermerkt)
Mgf 1714, die angeblich von der Burg Kreuzenstein bei Wien stammende Handschrift der Konstanzer Weltchronik, erworben 2007
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00009D8D00000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/15863
http://staatsbibliothek-berlin.de/fileadmin/user_upload/zentrale_Seiten/handschriftenabteilung/abendlaendische_handschriften/pdf/Erwerbungen.pdf
und
http://archiv.twoday.net/stories/4122473/
http://archiv.twoday.net/stories/64974095/
Mgf 1062, Riedegger Handschrift, um 1300
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00009B3C00000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/1222
Beispiele:
Mgf 850, Stadtbuch von Gelnhausen
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB000071E100000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/12118 (Digitalisate sind schon vermerkt)
Mgf 1714, die angeblich von der Burg Kreuzenstein bei Wien stammende Handschrift der Konstanzer Weltchronik, erworben 2007
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00009D8D00000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/15863
http://staatsbibliothek-berlin.de/fileadmin/user_upload/zentrale_Seiten/handschriftenabteilung/abendlaendische_handschriften/pdf/Erwerbungen.pdf
und
http://archiv.twoday.net/stories/4122473/
http://archiv.twoday.net/stories/64974095/
Mgf 1062, Riedegger Handschrift, um 1300
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00009B3C00000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/1222
KlausGraf - am Freitag, 16. November 2012, 20:55 - Rubrik: Kodikologie
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Rainer Schreg hat da etwas Tolles auf die Beine gestellt, was ich immer gerne lese und was hinsichtlich wissenschaftlicher Inhalte beispielhaft sein sollte:
Zunehmend finden auch aktuelle Forschungen ihren Niederschlag in Blog-Posts, meist sind es aber nur einzelne Gedanken oder auch nur 'Lesefrüchte' (bzw. GoogleMaps-Treffer). Tendenziell sind die Beiträge länger geworden. Da offenbar auch wissenschaftliche Inhalte im Blog gar nicht so schlecht rezipiert werden, sind vermehrt kleinere Miszellen in den Blog gewandert - Themen, die früher wahrscheinlich nur zu einem Freßzettel in einer Ordnerablage oder einem Lesezeichen (aus Papier im Buch oder unter firefox) geführt hätten. Manche Themen bekommen dadurch deutlicher Profil und bringen auch die eigentlichen Projekte besser voran.
http://archaeologik.blogspot.de/2012/11/2-jahre-archaeologik.html
Zunehmend finden auch aktuelle Forschungen ihren Niederschlag in Blog-Posts, meist sind es aber nur einzelne Gedanken oder auch nur 'Lesefrüchte' (bzw. GoogleMaps-Treffer). Tendenziell sind die Beiträge länger geworden. Da offenbar auch wissenschaftliche Inhalte im Blog gar nicht so schlecht rezipiert werden, sind vermehrt kleinere Miszellen in den Blog gewandert - Themen, die früher wahrscheinlich nur zu einem Freßzettel in einer Ordnerablage oder einem Lesezeichen (aus Papier im Buch oder unter firefox) geführt hätten. Manche Themen bekommen dadurch deutlicher Profil und bringen auch die eigentlichen Projekte besser voran.
http://archaeologik.blogspot.de/2012/11/2-jahre-archaeologik.html
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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verkauf-der-stralsunder-gymnasialbibliothek-kulturfrevel-11962512.html
Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek Kulturfrevel
16.11.2012 · In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine über Jahrhunderte gewachsene Sammlung historischer Bücher zerschlagen. Um Hilfe haben sich die Hüter des Schatzes nicht bemüht.
Von Regina Mönch
Der Skandal um den leichtfertigen Verkauf einer kulturhistorisch wertvollen Gymnasialbibliothek in Stralsund wirft nicht nur ein grelles Licht auf die Misere der Hüter kommunalen Kulturguts. Denn die Stadt hat diesen Frevel weder heimlich noch plötzlich begangen. Die Bürgerschaft stimmte zu, Museumsverband und Verband der Archivare protestieren erst jetzt, wo es zu spät ist. Die über Jahrhunderte gewachsene Sammlung - und nur als solche ist sie so wertvoll für die Bildungsgeschichte des deutschen Nordens - ist zwar im Handbuch der historischen Buchbestände aufgeführt, nicht aber auf der Liste national wertvollen Kulturgutes, wo sie hingehört hätte.
Das ist so nicht richtig. Der Verkauf wurde heimlich und plötzlich begangen. Heimlich, da nicht die Bürgerschaft, sondern der Hauptausschuss in nichtöffentlicher Sitzung zugestimmt hatte und nur durch die sehr viel spätere Pressemeldung zum Schimmelbefall Falk Eisermann und dann auch ich auf die Erwähnung des Verkaufs aufmerksam wurde. Der Widerspruch zwischen der nichtöffentlichen Behandlung ("Besser nicht an die große Glocke hängen") und der Pressemeldung ("Alles lief rechtmäßig ab") ist für Stadtverwaltungen vielleicht nicht ganz untypisch. Plötzlich, da der Verkauf schon monatelang zurücklag, bevor die Öffentlichkeit eine Chance hatte, davon zu erfahren (durch den von mir entfachten Wirbel). Die Protestierenden (und ich) hätten liebend gern Einwände vorgebracht, bevor es zu spät war!
Diese Liste ist bisher von Mecklenburg-Vorpommern sträflich vernachlässigt worden, als gäbe es dort oben nichts, was schützenswert ist.
Die Liste des Landes ist leer!
Es müssten mindestens alle im Handbuch der historischen Buchbestände registrierten Sammlungen eingetragen werden. Aber ein solcher Eintrag hat, wenn es hart auf hart geht, nur symbolischen Wert, denn er schützt eben nicht gegen Zerschlagung, sondern nur gegen den Verkauf ins Ausland. Eine Auflösung durch Einzelverkäufe im Inland könnte nur denkmalschutzrechtlich, also durch Bundesrecht verhindert werden - aber eben nicht im Fall der Archivbibliotheken, da das Denkmalschutzgesetz in MV nicht für Archivgut gilt!
Es ist sogar zu befürchten, dass die notorisch klammen Ratsherren der Hansestadt Stralsund (immerhin gehört sie zum Weltkulturerbe!) gar nicht wussten, was sie taten, als sie die Sammlung zerschlugen und allzu günstig verkauften. Schlimmer noch wiegt aber die Tatsache, dass sie rein gar nichts versucht haben, um sie zu retten.
Das ist in der Tat ein zentraler Punkt.
Not im Stadtsäckel
Die einmalige Sammlung wurde keiner Forschungsbibliothek angeboten, die Werke der Bildungsgeschichte sammelt.
Ich hatte ja in Schwerin, Greifswald und Rostock nachgefragt, ob dort etwas vom Verkauf bekannt war. Das war nicht der Fall.
Solche Bibliotheken haben in der Regel auch zu wenig Geld, kennen sich aber in den Netzwerken der privaten Retter, der Mäzene und Freundeskreise aus. Auch die in derartigen Rettungsaktionen erfolgreiche und erfahrene Kulturstiftung der Länder wurde nicht gefragt.
Das trifft sicher auch zu. Es ist wohl einfach so, dass die Stadtverwaltung und in ihrem Gefolge der Hauptausschuss sich blind auf der Votum der insofern offensichtlich unfähigen Archivleiterin verlassen haben, obwohl ihnen, ich schrieb es bereits, die Brisanz der Sache hätte aufgehen müssen.
Inzwischen ist das Stadtarchiv Stralsund, wo die Sammlung lagerte, wegen Schimmelbefalls gänzlich gesperrt. Aufgefallen sei dieses Problem erst, als die historische Bibliothek verkauft wurde, heißt es.
In der Hansestadt ist also noch viel mehr bedroht. Doch auch bei der Berliner Staatsbibliothek wurden die Stralsunder nicht vorstellig. Dort koordiniert man für ganz Deutschland Hilfe für die von Schimmel, Tintenfraß oder wegen prekärer Unterbringung bedrohten Bücher und Handschriften, solange das jährliche Fördergeld reicht. Nur ein Gutes hat der Stralsunder Sündenfall: Er führt uns vor Augen, wo es hinführt, wenn die Hüter des Kulturschatzes mit Blindheit oder Ahnungslosigkeit geschlagen sind und das kulturelle Gedächtnis preisgeben für eine kurze Linderung akuter Not im Stadtsäckel.
Den letzten Satz kann man nur unterschreiben und ich hatte ja auch http://archiv.twoday.net/stories/216965935/ am Schluss Ähnliches - wenngleich sprachlich unbeholfener - formuliert.
Fachliche Netze haben versagt. Das ist auch die Kernaussage von Mönch. Der Verkauf war nicht "alternativlos", um ein Lieblingswort der Bundestagsabgeordneten, die seit 1990 die Insel Rügen, die Hansestadt Stralsund und den Landkreis Nordvorpommern im Deutschen Bundestag vertritt, zu gebrauchen.
Selbst wenn die Stralsunder Archivare zutiefst ungebildet wären und nicht erkannt haben, dass es da nicht um ein paar wertlose regionalgeschichtlich nicht relevante alte gedruckte Bücher ging, muss man sich die Frage stellen, ob man nicht Beratungsangebote zum Umgang mit dem Alten Buch gerade auch für Archivare braucht. Wenn dann so Leute wie Nehmzow solche Fortbildungsangebote einfach nicht wahrnehmen, müssten Bibliothekare eine Roadshow initiieren und vor Ort informieren: nicht bevormundend (Kommunalautonomie!), sondern beratend und mit konkreten Hilfsangeboten.
Archivträger müssen es den für Archivbibliotheken zuständigen MitarbeiterInnen und Mitarbeitern finanziell ermöglichen, Fortbildungen zum Alten Buch zu besuchen. Ja, sie müssen es ihnen sogar nahelegen. Siehe auch die Anekdote aus Baden-Württemberg:
http://archiv.twoday.net/stories/216965819/#216966509
***
Zur Causa in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek Kulturfrevel
16.11.2012 · In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine über Jahrhunderte gewachsene Sammlung historischer Bücher zerschlagen. Um Hilfe haben sich die Hüter des Schatzes nicht bemüht.
Von Regina Mönch
Der Skandal um den leichtfertigen Verkauf einer kulturhistorisch wertvollen Gymnasialbibliothek in Stralsund wirft nicht nur ein grelles Licht auf die Misere der Hüter kommunalen Kulturguts. Denn die Stadt hat diesen Frevel weder heimlich noch plötzlich begangen. Die Bürgerschaft stimmte zu, Museumsverband und Verband der Archivare protestieren erst jetzt, wo es zu spät ist. Die über Jahrhunderte gewachsene Sammlung - und nur als solche ist sie so wertvoll für die Bildungsgeschichte des deutschen Nordens - ist zwar im Handbuch der historischen Buchbestände aufgeführt, nicht aber auf der Liste national wertvollen Kulturgutes, wo sie hingehört hätte.
Das ist so nicht richtig. Der Verkauf wurde heimlich und plötzlich begangen. Heimlich, da nicht die Bürgerschaft, sondern der Hauptausschuss in nichtöffentlicher Sitzung zugestimmt hatte und nur durch die sehr viel spätere Pressemeldung zum Schimmelbefall Falk Eisermann und dann auch ich auf die Erwähnung des Verkaufs aufmerksam wurde. Der Widerspruch zwischen der nichtöffentlichen Behandlung ("Besser nicht an die große Glocke hängen") und der Pressemeldung ("Alles lief rechtmäßig ab") ist für Stadtverwaltungen vielleicht nicht ganz untypisch. Plötzlich, da der Verkauf schon monatelang zurücklag, bevor die Öffentlichkeit eine Chance hatte, davon zu erfahren (durch den von mir entfachten Wirbel). Die Protestierenden (und ich) hätten liebend gern Einwände vorgebracht, bevor es zu spät war!
Diese Liste ist bisher von Mecklenburg-Vorpommern sträflich vernachlässigt worden, als gäbe es dort oben nichts, was schützenswert ist.
Die Liste des Landes ist leer!
Es müssten mindestens alle im Handbuch der historischen Buchbestände registrierten Sammlungen eingetragen werden. Aber ein solcher Eintrag hat, wenn es hart auf hart geht, nur symbolischen Wert, denn er schützt eben nicht gegen Zerschlagung, sondern nur gegen den Verkauf ins Ausland. Eine Auflösung durch Einzelverkäufe im Inland könnte nur denkmalschutzrechtlich, also durch Bundesrecht verhindert werden - aber eben nicht im Fall der Archivbibliotheken, da das Denkmalschutzgesetz in MV nicht für Archivgut gilt!
Es ist sogar zu befürchten, dass die notorisch klammen Ratsherren der Hansestadt Stralsund (immerhin gehört sie zum Weltkulturerbe!) gar nicht wussten, was sie taten, als sie die Sammlung zerschlugen und allzu günstig verkauften. Schlimmer noch wiegt aber die Tatsache, dass sie rein gar nichts versucht haben, um sie zu retten.
Das ist in der Tat ein zentraler Punkt.
Not im Stadtsäckel
Die einmalige Sammlung wurde keiner Forschungsbibliothek angeboten, die Werke der Bildungsgeschichte sammelt.
Ich hatte ja in Schwerin, Greifswald und Rostock nachgefragt, ob dort etwas vom Verkauf bekannt war. Das war nicht der Fall.
Solche Bibliotheken haben in der Regel auch zu wenig Geld, kennen sich aber in den Netzwerken der privaten Retter, der Mäzene und Freundeskreise aus. Auch die in derartigen Rettungsaktionen erfolgreiche und erfahrene Kulturstiftung der Länder wurde nicht gefragt.
Das trifft sicher auch zu. Es ist wohl einfach so, dass die Stadtverwaltung und in ihrem Gefolge der Hauptausschuss sich blind auf der Votum der insofern offensichtlich unfähigen Archivleiterin verlassen haben, obwohl ihnen, ich schrieb es bereits, die Brisanz der Sache hätte aufgehen müssen.
Inzwischen ist das Stadtarchiv Stralsund, wo die Sammlung lagerte, wegen Schimmelbefalls gänzlich gesperrt. Aufgefallen sei dieses Problem erst, als die historische Bibliothek verkauft wurde, heißt es.
In der Hansestadt ist also noch viel mehr bedroht. Doch auch bei der Berliner Staatsbibliothek wurden die Stralsunder nicht vorstellig. Dort koordiniert man für ganz Deutschland Hilfe für die von Schimmel, Tintenfraß oder wegen prekärer Unterbringung bedrohten Bücher und Handschriften, solange das jährliche Fördergeld reicht. Nur ein Gutes hat der Stralsunder Sündenfall: Er führt uns vor Augen, wo es hinführt, wenn die Hüter des Kulturschatzes mit Blindheit oder Ahnungslosigkeit geschlagen sind und das kulturelle Gedächtnis preisgeben für eine kurze Linderung akuter Not im Stadtsäckel.
Den letzten Satz kann man nur unterschreiben und ich hatte ja auch http://archiv.twoday.net/stories/216965935/ am Schluss Ähnliches - wenngleich sprachlich unbeholfener - formuliert.
Fachliche Netze haben versagt. Das ist auch die Kernaussage von Mönch. Der Verkauf war nicht "alternativlos", um ein Lieblingswort der Bundestagsabgeordneten, die seit 1990 die Insel Rügen, die Hansestadt Stralsund und den Landkreis Nordvorpommern im Deutschen Bundestag vertritt, zu gebrauchen.
Selbst wenn die Stralsunder Archivare zutiefst ungebildet wären und nicht erkannt haben, dass es da nicht um ein paar wertlose regionalgeschichtlich nicht relevante alte gedruckte Bücher ging, muss man sich die Frage stellen, ob man nicht Beratungsangebote zum Umgang mit dem Alten Buch gerade auch für Archivare braucht. Wenn dann so Leute wie Nehmzow solche Fortbildungsangebote einfach nicht wahrnehmen, müssten Bibliothekare eine Roadshow initiieren und vor Ort informieren: nicht bevormundend (Kommunalautonomie!), sondern beratend und mit konkreten Hilfsangeboten.
Archivträger müssen es den für Archivbibliotheken zuständigen MitarbeiterInnen und Mitarbeitern finanziell ermöglichen, Fortbildungen zum Alten Buch zu besuchen. Ja, sie müssen es ihnen sogar nahelegen. Siehe auch die Anekdote aus Baden-Württemberg:
http://archiv.twoday.net/stories/216965819/#216966509
***
Zur Causa in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
"Paul Klee unterrichtete zwischen 1921 und 1931 am Bauhaus in Weimar und Dessau unter anderem bildnerische Form- und Gestaltungslehre. Diese Manuskripte umfassen einerseits das kleine Buch Beiträge zur bildnerischen Formlehre sowie ein Konvolut von rund 3900 Seiten mit Unterrichtsnotizen. Klee bezeichnete dieses Material als Bildnerische Gestaltungslehre. Die gesamten Notizen werden im Zentrum Paul Klee in Bern aufbewahrt.
Auf dieser Datenbank werden erstmals alle Unterrichtsnotizen vollständig als Faksimiles und Transkriptionen publiziert."
http://www.kleegestaltungslehre.zpk.org/ee/ZPK/Archiv/2011/01/25/00001/
Grüße
J. Paul
Auf dieser Datenbank werden erstmals alle Unterrichtsnotizen vollständig als Faksimiles und Transkriptionen publiziert."
http://www.kleegestaltungslehre.zpk.org/ee/ZPK/Archiv/2011/01/25/00001/
Grüße
J. Paul
J. Paul - am Freitag, 16. November 2012, 16:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Wagner, Roland: Aussonderungen an Universitätsbibliotheken : Ein Literaturüberblick und eine explorative Fallstudie zum agrarwissenschaftlichen Bestand der Humboldt-Universität zu Berlin. - Berlin : Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft, 2012. - 72, V S. (Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft ; 333) http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2012-333/PDF/333.pdf
Da verzichte ich darauf, die Hand zu reichen. Die Gegenargumente werden nur oberflächlich abgehandelt und mit leichter Hand abgetan. Die gleiche niedrige Gesinnung wie hier offenbart sich auch in der Kulturgutschändung von Stralsund!
Zitiert wird:
Graf, K. (2012): Lasst tausend Bücher brennen. Beitrag im Netbib-Weblog. Online verfügbar unter
http://log.netbib.de/archives/2012/01/19/lasst-tausend-bucher-brennen/
Da verzichte ich darauf, die Hand zu reichen. Die Gegenargumente werden nur oberflächlich abgehandelt und mit leichter Hand abgetan. Die gleiche niedrige Gesinnung wie hier offenbart sich auch in der Kulturgutschändung von Stralsund!
Zitiert wird:
Graf, K. (2012): Lasst tausend Bücher brennen. Beitrag im Netbib-Weblog. Online verfügbar unter
http://log.netbib.de/archives/2012/01/19/lasst-tausend-bucher-brennen/
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http://www.flandrica.be/
Bedeutende flämische Altbestandsbibliotheken präsentieren Handschriften und alte Drucke in guter Scanqualität. Es gibt allerdings nur zwei deutschsprachige Drucke im Portal (Antwerpen).
Für das iPad leider nicht geeignet!
Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2012/11/15/neu-im-web-flandrica-be-de-virtuele-vlaamse-erfgoedbibliotheek/
Ablassbrief von Herkenrode
Bedeutende flämische Altbestandsbibliotheken präsentieren Handschriften und alte Drucke in guter Scanqualität. Es gibt allerdings nur zwei deutschsprachige Drucke im Portal (Antwerpen).
Für das iPad leider nicht geeignet!
Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2012/11/15/neu-im-web-flandrica-be-de-virtuele-vlaamse-erfgoedbibliotheek/

KlausGraf - am Freitag, 16. November 2012, 12:09 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://ebooks.serrelib.gr/serrelib/?locale=en
Auch etliche ausländische Werke vor allem aus dem 19. Jahrhundert, darunter mindestens zwei auf Deutsch.
Via
http://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen
Auch etliche ausländische Werke vor allem aus dem 19. Jahrhundert, darunter mindestens zwei auf Deutsch.
Via
http://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen
KlausGraf - am Freitag, 16. November 2012, 12:05 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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PD DR. PETER TENHAEF
DR. DES. BEATE BUGENHAGEN
JULIANE PEETZ-ULLMAN, M.A.
DFG-Projekt »Gelegenheitsmusik des Ostseeraums
vom 16. bis 18. Jahrhundert«
Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft
an der Universität Greifswald
Bahnhofstraße 48/49
17487 Greifswald
MAIL: tenhaef@uni-greifswald.de
Greifswald, den 14. November 2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrter Herr Bürgerschaftspräsident,
Sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund,
mit großem Befremden haben auch wir die Nachricht vom teilweisen Verkauf des Buchbestandes der traditionsreichen Stralsunder Gymnasialbibliothek aufgenommen. Wir
sind eine Arbeitsgruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die sich an der Universität Greifswald mit der musikalischen Alltagskultur im Ostseeraum des 16. bis 18. Jahrhunderts
befasst. Ein integrativer Bestandteil dieser Alltagskultur ist das Schrifttum zu besonderen Gelegenheiten, wie etwa zu Hochzeiten, Trauerfeiern oder Amtseinführungen von Bürgermeistern. Speziell für diese Anlässe geschriebene Gedichte oder auch Kompositionen
sind in der Zeit vom 16. bis in das 18. Jahrhundert hinein oftmals in Druckform erschienen und dargeboten worden. In diesen sogenannten Gelegenheitsdrucken offenbart sich ein
vielfältiges Geflecht der soziokulturellen Strukturen einer Stadt. In der Regel trugen mehrere Personen zu einem derartigen Druck bei; Dichtungen von Gymnasiallehrern stehen hier etwa
neben Betrachtungen der ortsansässigen Theologen sowie neben Kompositionen der städtischen Kantoren. Gerade im Ostseeraum zählen die Gelegenheitsdrucke zu den seltenen und wertvollen Zeugnissen kulturellen Lebens. Ihren besonderen Wert erhalten sie dadurch, dass sie direkt auf ein tatsächliches Ereignis zugeschnitten sind und somit unmittelbare Zeugnisse damaliger Alltagskultur darstellen. Da die Auflagenhöhe von Gelegenheitsdrucken
gering war, sind heute oftmals nur noch Einzelexemplare überliefert, die in den vergangenen Jahren zunehmend in den Mittelpunkt der Forschung gerieten.
Fassungslos sind wir über die Entdeckung von Gelegenheitsdrucken aus Fassungslos sind wir über die Entdeckung von Gelegenheitsdrucken aus dem Bestand des Stralsunder Stadtarchivs im Verkaufsangebot der Antiquariate ›Augusta‹ und ›Peter Hassold‹.
Zu finden sind/waren hier mehrere Drucke für u. a. Hochzeiten oder Trauerfälle mit zahlreichen Beiträgen landesgeschichtlich bedeutender Persönlichkeiten. Die durch die Presse mitgeteilte Rechtfertigung dieses Verkaufs – es handle sich lediglich um Schriften mit nur minimaler regionalhistorischer Bedeutung (Aussage des Stadtsprechers Peter Koslik nach Schweriner Volkszeitung vom 3./4.11.2012, S. 4) – ist in diesem Fall keineswegs zutreffend! Veräußert wird hier unersetzliches Kulturgut, das das Gesicht der Stadt Stralsund mit prägte. Dieser Verlust wiegt umso schwerer, als u. a. die Musikgeschichte der Stadt erst
unvollständig aufgearbeitet worden ist. Durch das Veräußern von Druckerzeugnissen aus der Stralsunder Gymnasialbibliothek an private Käufer wird die weitere Erforschung kulturellen
Lebens der Stadt nicht nur behindert, sondern zumindest für bestimmte Bereiche nunmehr unmöglich gemacht.
Wir protestieren entschieden gegen den offenbar bis zuletzt verdeckt gehaltenen Verkauf derartiger Zeugnisse aus dem Bestand des Stralsunder Stadtarchivs!
Wir bitten Sie um Aufklärung in dieser Angelegenheit und hoffen dringend, dass sich die Stadt Stralsund künftig ihrer historischen Werte und ihrer damit verbundenen Verantwortung bewusst wird.
Ausgezeichnete Ergänzung zu meinen eigenen Ausführungen zum historischen Wert der Sammlung, zusammengefasst in:
http://www2.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101
Beispiel einer Gelegenheitsschrift erwähnt:
http://archiv.twoday.net/stories/197331951/
***
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
2500+ Unterzeichner
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
DR. DES. BEATE BUGENHAGEN
JULIANE PEETZ-ULLMAN, M.A.
DFG-Projekt »Gelegenheitsmusik des Ostseeraums
vom 16. bis 18. Jahrhundert«
Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft
an der Universität Greifswald
Bahnhofstraße 48/49
17487 Greifswald
MAIL: tenhaef@uni-greifswald.de
Greifswald, den 14. November 2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrter Herr Bürgerschaftspräsident,
Sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund,
mit großem Befremden haben auch wir die Nachricht vom teilweisen Verkauf des Buchbestandes der traditionsreichen Stralsunder Gymnasialbibliothek aufgenommen. Wir
sind eine Arbeitsgruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die sich an der Universität Greifswald mit der musikalischen Alltagskultur im Ostseeraum des 16. bis 18. Jahrhunderts
befasst. Ein integrativer Bestandteil dieser Alltagskultur ist das Schrifttum zu besonderen Gelegenheiten, wie etwa zu Hochzeiten, Trauerfeiern oder Amtseinführungen von Bürgermeistern. Speziell für diese Anlässe geschriebene Gedichte oder auch Kompositionen
sind in der Zeit vom 16. bis in das 18. Jahrhundert hinein oftmals in Druckform erschienen und dargeboten worden. In diesen sogenannten Gelegenheitsdrucken offenbart sich ein
vielfältiges Geflecht der soziokulturellen Strukturen einer Stadt. In der Regel trugen mehrere Personen zu einem derartigen Druck bei; Dichtungen von Gymnasiallehrern stehen hier etwa
neben Betrachtungen der ortsansässigen Theologen sowie neben Kompositionen der städtischen Kantoren. Gerade im Ostseeraum zählen die Gelegenheitsdrucke zu den seltenen und wertvollen Zeugnissen kulturellen Lebens. Ihren besonderen Wert erhalten sie dadurch, dass sie direkt auf ein tatsächliches Ereignis zugeschnitten sind und somit unmittelbare Zeugnisse damaliger Alltagskultur darstellen. Da die Auflagenhöhe von Gelegenheitsdrucken
gering war, sind heute oftmals nur noch Einzelexemplare überliefert, die in den vergangenen Jahren zunehmend in den Mittelpunkt der Forschung gerieten.
Fassungslos sind wir über die Entdeckung von Gelegenheitsdrucken aus Fassungslos sind wir über die Entdeckung von Gelegenheitsdrucken aus dem Bestand des Stralsunder Stadtarchivs im Verkaufsangebot der Antiquariate ›Augusta‹ und ›Peter Hassold‹.
Zu finden sind/waren hier mehrere Drucke für u. a. Hochzeiten oder Trauerfälle mit zahlreichen Beiträgen landesgeschichtlich bedeutender Persönlichkeiten. Die durch die Presse mitgeteilte Rechtfertigung dieses Verkaufs – es handle sich lediglich um Schriften mit nur minimaler regionalhistorischer Bedeutung (Aussage des Stadtsprechers Peter Koslik nach Schweriner Volkszeitung vom 3./4.11.2012, S. 4) – ist in diesem Fall keineswegs zutreffend! Veräußert wird hier unersetzliches Kulturgut, das das Gesicht der Stadt Stralsund mit prägte. Dieser Verlust wiegt umso schwerer, als u. a. die Musikgeschichte der Stadt erst
unvollständig aufgearbeitet worden ist. Durch das Veräußern von Druckerzeugnissen aus der Stralsunder Gymnasialbibliothek an private Käufer wird die weitere Erforschung kulturellen
Lebens der Stadt nicht nur behindert, sondern zumindest für bestimmte Bereiche nunmehr unmöglich gemacht.
Wir protestieren entschieden gegen den offenbar bis zuletzt verdeckt gehaltenen Verkauf derartiger Zeugnisse aus dem Bestand des Stralsunder Stadtarchivs!
Wir bitten Sie um Aufklärung in dieser Angelegenheit und hoffen dringend, dass sich die Stadt Stralsund künftig ihrer historischen Werte und ihrer damit verbundenen Verantwortung bewusst wird.
Ausgezeichnete Ergänzung zu meinen eigenen Ausführungen zum historischen Wert der Sammlung, zusammengefasst in:
http://www2.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101
Beispiel einer Gelegenheitsschrift erwähnt:
http://archiv.twoday.net/stories/197331951/
***
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
2500+ Unterzeichner
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
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Wir sind weit davon entfernt, alle Fakten zur Causa Stralsund zu kennen, weil die Stadt Stralsund von Anfang an bestrebt war, die Affäre zu vertuschen und die Öffentlichkeit zu belügen. Die früher genannte Zahl von 5926 Bänden ist nach dem stellvertretenden Oberbürgermeister Albrecht in die Zahl 6210 zu korrigieren, also die Zahl der dem Antiquar Peter Hassold angebotenen Bände. Dass nur Drucke bis 1833 verkauft wurden, kann angesichts der vielen Angebote von aus Stralsund stammenden Drucke durch die Antiquariate aus der Zeit nach diesem Datum bereits heute als weitere dreiste Lüge eingeschätzt werden. Es muss alles ans Licht, und insbesondere müssen die Entscheidungsprozesse im Vorfeld der Sitzung des Hauptausschusses offengelegt werden!
Aber bereits jetzt sind einige vorläufige Schlussfolgerungen hinsichtlich der Verantwortung der Beteiligten möglich.
Die Archivleiterin, Dr. Regina Nehmzow
Unabhängig davon, ob auf sie im Vorfeld Druck ausgeübt wurde, Sparvorschläge zu machen, stellt sich die Preisgabe der Gymnasialbibliothek und anderer Drucke aus den als Ganzes kostbaren Bücherbeständen der Stadt Stralsund als katastrophale fachliche Fehlbeurteilung dar. Personelle Konsequenzen sind aus meiner Sicht unumgänglich, ein Neuanfang des Archivs ohne Frau Nehmzow, die sicher als Historikerin in der Stadtverwaltung auch anders eingesetzt werden kann, ist geboten.
Angeblich kam die Idee für die Verkäufe aus dem Archiv, also von ihr. Sie hat jedenfalls auf Nachfragen in der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses bejaht, dass der Bestand für die Stadt Stralsund unbedeutend sei. Damit trägt sie die archivfachliche Verantwortung für einen ungeheuerlichen Kulturgutfrevel, der zu Recht sowohl von Experten als auch von Bürgerinnen und Bürgern massiv kritisiert wird.
Der Oberbürgermeister Badrow und sein Stellvertreter Albrecht
Beide müssen die politische Verantwortung dafür tragen, dass sie der Stadt und ihrem Ansehen schweren Schaden zugefügt haben. Es ist eine unverzeihliche Instinktlosigkeit, dass die Brisanz des Verkaufs nicht erkannt wurde und dass man nicht juristisch und fachlich genau geprüft hat, was die Vorschläge des Stadtarchivs tatsächlich zu bedeuten hatten. Sie brauchen keine Fachkenntnisse zu haben, müssen aber merken, wenn Alarmglocken in Sachen Kulturgut schrillen. Daher müssen beide ihren Hut nehmen.
Nicht zu vergessen: Die durch den Schimmelalarm ans Licht gekommenen inakzeptablen Versäumnisse im Stadtarchiv Stralsund sind von ihnen zu vertreten. Sie haben durch Vernachlässigung des Stadtarchivs offenbar ein Klima geschaffen, in dem der Vandalismus gedeihen konnte.
Ob sie sich auch strafbar gemacht haben, wird die Staatsanwaltschaft prüfen müssen.
Die 9 Gremiumsmitglieder des Stralsunder Hauptausschusses
Sie müssen sich vorwerfen lassen, als Kontrollorgan voll und ganz versagt zu haben. Es war schon inakzeptabel, den Vorgang in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln und in einem Ausschuss statt in der gesamten Bürgerschaft. Ebenso wie die Stadtverwaltung hätten sie den Sprengsatz erkennen müssen, der sich in dem rasch abgehandelten Tagesordnungspunkt verbarg.
Auch hier gilt: Unwissen schützt vor Strafe nicht.
Der Antiquar Peter Hassold
Wer einen Bestand dieser Güte erwirbt, kann sich nicht herausreden, er habe von nichts gewusst. Das "Handbuch der historischen Buchbestände", in dem sich jeder online über die Stralsunder Archivbibliothek und ihren Teilbestand, die Gymnasialbibliothek unterrichten kann, ist ein Standardwerk auch für Antiquare. Aber es ist nicht das erste Mal, dass dieses halbseidene Gewerbe nichts davon wissen will, welche Kulturgut-Frevel es begeht.
Weitere Beteiligte
Fachliche Netze haben versagt. Die Stadt Stralsund und ihr Stadtarchiv waren nicht hinreichend integriert, als dass durch frühzeitige Kommunikationsprozesse der Tabubruch gar nicht erst denkbar geworden wäre. Das gilt für das Archivwesen, das Bibliothekswesen und die Kooperation der Kommunen untereinander und mit den Stellen des Landes.
Der Aufschrei ist groß und das zu Recht. Aber nur wenn Rahmenbedingungen (auch rechtlicher Natur) geschaffen werden, die dergleichen künftig verhindern, ist man vor einer Wiederholung gefeit.
Nachher ist man immer klüger. Aber es ist mir völlig unverständlich, dass niemand von den Verantwortlichen erkannt hat, dass die Entscheidung eine rote Linie überschreitet und direkt auf ein Minenfeld führt. Wer Achtung und Respekt vor dem traditionellen Kulturgut in dieser Weise vermissen lässt, ist nichts anderes als ein Ignorant und Banause.
Belege:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Aber bereits jetzt sind einige vorläufige Schlussfolgerungen hinsichtlich der Verantwortung der Beteiligten möglich.
Die Archivleiterin, Dr. Regina Nehmzow
Unabhängig davon, ob auf sie im Vorfeld Druck ausgeübt wurde, Sparvorschläge zu machen, stellt sich die Preisgabe der Gymnasialbibliothek und anderer Drucke aus den als Ganzes kostbaren Bücherbeständen der Stadt Stralsund als katastrophale fachliche Fehlbeurteilung dar. Personelle Konsequenzen sind aus meiner Sicht unumgänglich, ein Neuanfang des Archivs ohne Frau Nehmzow, die sicher als Historikerin in der Stadtverwaltung auch anders eingesetzt werden kann, ist geboten.
Angeblich kam die Idee für die Verkäufe aus dem Archiv, also von ihr. Sie hat jedenfalls auf Nachfragen in der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses bejaht, dass der Bestand für die Stadt Stralsund unbedeutend sei. Damit trägt sie die archivfachliche Verantwortung für einen ungeheuerlichen Kulturgutfrevel, der zu Recht sowohl von Experten als auch von Bürgerinnen und Bürgern massiv kritisiert wird.
Der Oberbürgermeister Badrow und sein Stellvertreter Albrecht
Beide müssen die politische Verantwortung dafür tragen, dass sie der Stadt und ihrem Ansehen schweren Schaden zugefügt haben. Es ist eine unverzeihliche Instinktlosigkeit, dass die Brisanz des Verkaufs nicht erkannt wurde und dass man nicht juristisch und fachlich genau geprüft hat, was die Vorschläge des Stadtarchivs tatsächlich zu bedeuten hatten. Sie brauchen keine Fachkenntnisse zu haben, müssen aber merken, wenn Alarmglocken in Sachen Kulturgut schrillen. Daher müssen beide ihren Hut nehmen.
Nicht zu vergessen: Die durch den Schimmelalarm ans Licht gekommenen inakzeptablen Versäumnisse im Stadtarchiv Stralsund sind von ihnen zu vertreten. Sie haben durch Vernachlässigung des Stadtarchivs offenbar ein Klima geschaffen, in dem der Vandalismus gedeihen konnte.
Ob sie sich auch strafbar gemacht haben, wird die Staatsanwaltschaft prüfen müssen.
Die 9 Gremiumsmitglieder des Stralsunder Hauptausschusses
Sie müssen sich vorwerfen lassen, als Kontrollorgan voll und ganz versagt zu haben. Es war schon inakzeptabel, den Vorgang in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln und in einem Ausschuss statt in der gesamten Bürgerschaft. Ebenso wie die Stadtverwaltung hätten sie den Sprengsatz erkennen müssen, der sich in dem rasch abgehandelten Tagesordnungspunkt verbarg.
Auch hier gilt: Unwissen schützt vor Strafe nicht.
Der Antiquar Peter Hassold
Wer einen Bestand dieser Güte erwirbt, kann sich nicht herausreden, er habe von nichts gewusst. Das "Handbuch der historischen Buchbestände", in dem sich jeder online über die Stralsunder Archivbibliothek und ihren Teilbestand, die Gymnasialbibliothek unterrichten kann, ist ein Standardwerk auch für Antiquare. Aber es ist nicht das erste Mal, dass dieses halbseidene Gewerbe nichts davon wissen will, welche Kulturgut-Frevel es begeht.
Weitere Beteiligte
Fachliche Netze haben versagt. Die Stadt Stralsund und ihr Stadtarchiv waren nicht hinreichend integriert, als dass durch frühzeitige Kommunikationsprozesse der Tabubruch gar nicht erst denkbar geworden wäre. Das gilt für das Archivwesen, das Bibliothekswesen und die Kooperation der Kommunen untereinander und mit den Stellen des Landes.
Der Aufschrei ist groß und das zu Recht. Aber nur wenn Rahmenbedingungen (auch rechtlicher Natur) geschaffen werden, die dergleichen künftig verhindern, ist man vor einer Wiederholung gefeit.
Nachher ist man immer klüger. Aber es ist mir völlig unverständlich, dass niemand von den Verantwortlichen erkannt hat, dass die Entscheidung eine rote Linie überschreitet und direkt auf ein Minenfeld führt. Wer Achtung und Respekt vor dem traditionellen Kulturgut in dieser Weise vermissen lässt, ist nichts anderes als ein Ignorant und Banause.
Belege:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Lafaire antwortet auf die Kritik in einem Interview:
http://www.welt.de/print/wams/nrw/article110319405/Wer-rettet-das-Koelner-Archiv.html
http://www.welt.de/print/wams/nrw/article110319405/Wer-rettet-das-Koelner-Archiv.html
KlausGraf - am Donnerstag, 15. November 2012, 22:49 - Rubrik: Kommunalarchive
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Bisher liegt von der heutigen Bürgerschaftssitzung nur folgende Zusammenfassung vor:
Wir haben keine Schuld!
Das ist das Fazit aus der heutigen Bürgerschaftssitzung. Fragen der Opposition nach zum Ablauf des Verkaufs der wertvollen Bücher wurden von der Stadtführung nicht oder nur unzureichend beantwortet. Der Oberbürgermeister, Herr Badrow, weißt alle Schuld von sich und schiebt die Schuld den Mitarbeitern des Stadtarchives zu. Obwohl der Hauptausschuss seinerzeit, hinter verschlossenen Türen, den Verkauf der wertvollen Bücher beschlossen hat. Vorsitzender des Hauptausschusses ist? Der Oberbürgermeister persönlich. Komisch das er und die anderen Hauptausschussmitglieder jetzt die Schuld weiterreichen und sich an nichts erinnern wollen.
https://www.facebook.com/HansestadtStralsund/posts/556829311000779
***
Wikipedia-Artikel zum Stralsunder Gymnasium und seiner Bibliothek:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gymnasium_Stralsund
***
Interview der Ostsee-Zeitung mit Frau Klostermann zum Eintrag der Archivbibliothek im Handbuch der historischen Buchbestände:
http://www.pirckheimer.org/docs/OZKlostermann.pdf
***
Brief des Gesamtvereins an die Stadt Stralsund blieb unbeantwortet:
http://archiv.twoday.net/stories/216965575/
***
Stand der Petition: 2403 Unterschriften
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Facebook: 386 Likes
http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund
Beiträge in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
***
UPDATE:
http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=3607575
"Stralsund: 6210 Bände aus Gymnasialbibliothek verkauft
Stralsund (dpa/mv) - Die Stadt Stralsund hat mehr historische Bücher aus dem Stadtarchiv verkauft als bislang bekannt. Nach Angaben des zweiten stellvertretenden Oberbürgermeisters Holger Albrecht gingen 6210 Bände an einen privaten Antiquar. Die Bücher stammten aus dem Zeitraum von 1497 bis 1833. Der Verkauf der Bücher sei vorgeschlagen worden, „weil sie nach Ansicht des Archivs weder einen Wert für die Hansestadt Stralsund noch eine Bedeutung für die Arbeit des Archivs haben würden“, sagte Albrecht am Donnerstagabend vor der Bürgerschaft. Offen blieb, wer den Verkauf vorgeschlagen hatte.
Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) rechnet damit, dass bis Ende nächster Woche das externe Gutachten vorliegen wird. Das Innenministerium prüft dann auf Grundlage dieser Expertise und einer Stellungnahme des Kultusministeriums, ob Stralsund mit dem Verkauf gegen die geltende Archivsatzung und das Archivrecht verstoßen hat. Der Antiquar aus Bayern hat nach einer öffentlichen Protestwelle den Weiterverkauf der Bücher inzwischen gestoppt."
Bedeutet, dass auch mindestens eine Inkunabel dran glauben musste! Eine Stellungnahme des GW und der SB Berlin zur Causa liegt nicht vor.
Und was ist mit den ganzen jüngeren Büchern (nach 1833), die von den gleichen Antiquaren angeboten wurden?
Ergänzende Informationen zur Sitzung: Es entstand für Beobachter der Eindruck, die Archivleiterin Nehmzow (sie erhielt in der Sitzung keine Aussagegenehmigung) sei ein Bauernopfer und eine wirkliche Aufklärung sei nicht gewollt. Es wurde nicht dementiert, dass auch Teile der Löwenschen Bibliothek verkauft wurden.Die zwei Gutachter kämen von der Denkmalschutzbehörde in Schwerin.
Es soll angeblich ein Gutachten des Innenministeriums und eines der Stadt erstellt werden, die beide bis zum Monatsende vorliegen sollen. Am 6.12.2012 wird sich die Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung erneut mit dem Thema befassen.
Zur Sitzung des Hauptausschusses im Juni: Es gab eine halbe DIN-A-4-Seite Beschlussvorlage zur Begründung (in der auch Angaben zum Bieteverfahren enthalten waren), das Ganze dauerte keine 10 Minuten. Es gab nur zwei Nachfragen, die sich darauf bezogen, ob der zu verkaufende Bestand tatsächlich unbedeutend für die Stadt Stralsund sei, was Frau Dr. Nehmzow, die Archivleiterin, bejahte. Ihr lag eine Liste der Bücher vor, aus der sie vortrug (nicht aber dem Ausschuss). Es war nur von der Gymnasialbibliothek die Rede, nicht von anderen Beständen. Die Unveräußerlichkeit nach der Archivsatzung spielte in der Tischvorlage und bei der Diskussion keine Rolle.
***
Siehe auch
http://www.blog.pommerscher-greif.de/stralsund-jetzt-ist-es-amtlich/

Wir haben keine Schuld!
Das ist das Fazit aus der heutigen Bürgerschaftssitzung. Fragen der Opposition nach zum Ablauf des Verkaufs der wertvollen Bücher wurden von der Stadtführung nicht oder nur unzureichend beantwortet. Der Oberbürgermeister, Herr Badrow, weißt alle Schuld von sich und schiebt die Schuld den Mitarbeitern des Stadtarchives zu. Obwohl der Hauptausschuss seinerzeit, hinter verschlossenen Türen, den Verkauf der wertvollen Bücher beschlossen hat. Vorsitzender des Hauptausschusses ist? Der Oberbürgermeister persönlich. Komisch das er und die anderen Hauptausschussmitglieder jetzt die Schuld weiterreichen und sich an nichts erinnern wollen.
https://www.facebook.com/HansestadtStralsund/posts/556829311000779
***
Wikipedia-Artikel zum Stralsunder Gymnasium und seiner Bibliothek:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gymnasium_Stralsund
***
Interview der Ostsee-Zeitung mit Frau Klostermann zum Eintrag der Archivbibliothek im Handbuch der historischen Buchbestände:
http://www.pirckheimer.org/docs/OZKlostermann.pdf
***
Brief des Gesamtvereins an die Stadt Stralsund blieb unbeantwortet:
http://archiv.twoday.net/stories/216965575/
***
Stand der Petition: 2403 Unterschriften
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Facebook: 386 Likes
http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund
Beiträge in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
***
UPDATE:
http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=3607575
"Stralsund: 6210 Bände aus Gymnasialbibliothek verkauft
Stralsund (dpa/mv) - Die Stadt Stralsund hat mehr historische Bücher aus dem Stadtarchiv verkauft als bislang bekannt. Nach Angaben des zweiten stellvertretenden Oberbürgermeisters Holger Albrecht gingen 6210 Bände an einen privaten Antiquar. Die Bücher stammten aus dem Zeitraum von 1497 bis 1833. Der Verkauf der Bücher sei vorgeschlagen worden, „weil sie nach Ansicht des Archivs weder einen Wert für die Hansestadt Stralsund noch eine Bedeutung für die Arbeit des Archivs haben würden“, sagte Albrecht am Donnerstagabend vor der Bürgerschaft. Offen blieb, wer den Verkauf vorgeschlagen hatte.
Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) rechnet damit, dass bis Ende nächster Woche das externe Gutachten vorliegen wird. Das Innenministerium prüft dann auf Grundlage dieser Expertise und einer Stellungnahme des Kultusministeriums, ob Stralsund mit dem Verkauf gegen die geltende Archivsatzung und das Archivrecht verstoßen hat. Der Antiquar aus Bayern hat nach einer öffentlichen Protestwelle den Weiterverkauf der Bücher inzwischen gestoppt."
Bedeutet, dass auch mindestens eine Inkunabel dran glauben musste! Eine Stellungnahme des GW und der SB Berlin zur Causa liegt nicht vor.
Und was ist mit den ganzen jüngeren Büchern (nach 1833), die von den gleichen Antiquaren angeboten wurden?
Ergänzende Informationen zur Sitzung: Es entstand für Beobachter der Eindruck, die Archivleiterin Nehmzow (sie erhielt in der Sitzung keine Aussagegenehmigung) sei ein Bauernopfer und eine wirkliche Aufklärung sei nicht gewollt. Es wurde nicht dementiert, dass auch Teile der Löwenschen Bibliothek verkauft wurden.
Es soll angeblich ein Gutachten des Innenministeriums und eines der Stadt erstellt werden, die beide bis zum Monatsende vorliegen sollen. Am 6.12.2012 wird sich die Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung erneut mit dem Thema befassen.
Zur Sitzung des Hauptausschusses im Juni: Es gab eine halbe DIN-A-4-Seite Beschlussvorlage zur Begründung (in der auch Angaben zum Bieteverfahren enthalten waren), das Ganze dauerte keine 10 Minuten. Es gab nur zwei Nachfragen, die sich darauf bezogen, ob der zu verkaufende Bestand tatsächlich unbedeutend für die Stadt Stralsund sei, was Frau Dr. Nehmzow, die Archivleiterin, bejahte. Ihr lag eine Liste der Bücher vor, aus der sie vortrug (nicht aber dem Ausschuss). Es war nur von der Gymnasialbibliothek die Rede, nicht von anderen Beständen. Die Unveräußerlichkeit nach der Archivsatzung spielte in der Tischvorlage und bei der Diskussion keine Rolle.
***
Siehe auch
http://www.blog.pommerscher-greif.de/stralsund-jetzt-ist-es-amtlich/

Es gewinnt ein spannungsloses Postkartenmotiv in der deutschen Sektion.
Zu handwerklichen Mängeln:
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons:Forum&oldid=83012862#Wiki_Loves_Monument_2012
Auch die weiteren Preisträger haben überwiegend ihren Preis nicht verdient:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_Loves_Monuments_2012/Preistr%C3%A4ger_Deutschland
Auch hier gilt, was ich 2011 schrieb:
http://archiv.twoday.net/stories/49590621/
http://archiv.twoday.net/stories/49590621/
Schloss-Moritzburg-Siegerbild von Christian Skubich http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
Zu handwerklichen Mängeln:
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons:Forum&oldid=83012862#Wiki_Loves_Monument_2012
Auch die weiteren Preisträger haben überwiegend ihren Preis nicht verdient:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_Loves_Monuments_2012/Preistr%C3%A4ger_Deutschland
Auch hier gilt, was ich 2011 schrieb:
http://archiv.twoday.net/stories/49590621/
http://archiv.twoday.net/stories/49590621/

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http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=62207&pos=0&anz=192
"Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt."
Siehe auch
https://www.facebook.com/die.aufklaerer
"Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt."
Siehe auch
https://www.facebook.com/die.aufklaerer
KlausGraf - am Donnerstag, 15. November 2012, 18:23 - Rubrik: Archivrecht
Nachdem der Brief des 2. Vorsitzenden des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine http://www.gesamtverein.de/ , Prof. Dr. Heinz-Günther Borck (ehemaliger Leiter des Landeshauptarchivs Koblenz) an den Oberbürgermeister von Stralsund vom 8. November 2012 ohne Antwort (oder auch nur Eingangsbestätigung) blieb, hat er sich an das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern und die Landtagspräsidentin gewandt. Seinen Brief darf ich nun mit seiner Zustimmung dokumentieren.
An den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
Herrn Dr. Alexander Badrow
Verkauf von Beständen der Archivbibliothek
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
den Vorstand des Gesamtvereins der Deutschen Geschichts- und
Altertumsvereine, der als Dachverband von Vereinen, Kommissionen und Instituten über 150 000 Mitglieder vertritt, haben Beschwerden über den Umgang der Stadt Stralsund mit ihrem Kulturgut erreicht.
Dem Vernehmen nach sollen wertvolle Buchbestände des Stadtarchivs Stralsund, die auf Grund der städtischen Archivsatzung vom 14.11.2002 der Forschung zur Verfügung zu stellen (§ 2) und im übrigen unveräußerlich sind ( § 6 (1)), verkauft worden sein, was im direkten Gegensatz zu Art. 16(1) der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern stünde. Angesichts der aus Art. 5 GG abgeleiteten Bedeutung des Kulturstaatsprinzips, die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betont wurde (vgl.
zuletzt Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juli 2010 - 1 BvR 748/06 - unter Randzf. 88), der in verschiedenen Landesverfassungen enthaltenen Bestimmungen zum Schutze der Denkmäler der Geschichte, aber auch der archivgesetzlichen Regelungen über die Unveräußerlichkeit des dort aufbewahrten Kulturgutes und der langjährigen politischen Diskussion über den Kulturgutschutz in Deutschland kann ich mir nicht vorstellen, dass in Stralsund leichthin über unersetzliches Kulturgut verfügt worden sein soll, und wäre Ihnen für eine zeitnahe Klarstellung des den Beschwerden zugrundeliegenden Sachverhalts dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
An den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
Herrn Dr. Alexander Badrow
Verkauf von Beständen der Archivbibliothek
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
den Vorstand des Gesamtvereins der Deutschen Geschichts- und
Altertumsvereine, der als Dachverband von Vereinen, Kommissionen und Instituten über 150 000 Mitglieder vertritt, haben Beschwerden über den Umgang der Stadt Stralsund mit ihrem Kulturgut erreicht.
Dem Vernehmen nach sollen wertvolle Buchbestände des Stadtarchivs Stralsund, die auf Grund der städtischen Archivsatzung vom 14.11.2002 der Forschung zur Verfügung zu stellen (§ 2) und im übrigen unveräußerlich sind ( § 6 (1)), verkauft worden sein, was im direkten Gegensatz zu Art. 16(1) der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern stünde. Angesichts der aus Art. 5 GG abgeleiteten Bedeutung des Kulturstaatsprinzips, die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betont wurde (vgl.
zuletzt Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juli 2010 - 1 BvR 748/06 - unter Randzf. 88), der in verschiedenen Landesverfassungen enthaltenen Bestimmungen zum Schutze der Denkmäler der Geschichte, aber auch der archivgesetzlichen Regelungen über die Unveräußerlichkeit des dort aufbewahrten Kulturgutes und der langjährigen politischen Diskussion über den Kulturgutschutz in Deutschland kann ich mir nicht vorstellen, dass in Stralsund leichthin über unersetzliches Kulturgut verfügt worden sein soll, und wäre Ihnen für eine zeitnahe Klarstellung des den Beschwerden zugrundeliegenden Sachverhalts dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
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Ein Forschungsprojekt wird seine Resultate zu der romanischen Riesenbibel des Ansbacher Gumbertusstifts aus dem späten 12. Jahrhundert, die man bisher meist der Regensburger Buchmalerei zuwies, in einer Ausstellung präsentieren:
http://www.mittellatein.phil.uni-erlangen.de/gumbertusbibel/gumbertusbibel.html
Digitalisat der Bibel:
http://bvbm1.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?pid=3672120&custom_att_2=simple_viewer
Beschreibung von Hans Fischer 1928
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0601a_b001_jpg.htm
Umfangreiche Behandlung von Swarzenski 1913:
http://archive.org/stream/diesalzburgermal00swaruoft#page/128/mode/2up

http://www.mittellatein.phil.uni-erlangen.de/gumbertusbibel/gumbertusbibel.html
Digitalisat der Bibel:
http://bvbm1.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?pid=3672120&custom_att_2=simple_viewer
Beschreibung von Hans Fischer 1928
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0601a_b001_jpg.htm
Umfangreiche Behandlung von Swarzenski 1913:
http://archive.org/stream/diesalzburgermal00swaruoft#page/128/mode/2up

KlausGraf - am Donnerstag, 15. November 2012, 01:14 - Rubrik: Kodikologie
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Völliger Unsinn: Die Datenbank kann erst nach persönlicher Anmeldung und manueller Freischaltung benutzt werden:
http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2012-October/000825.html
http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2012-October/000825.html
KlausGraf - am Donnerstag, 15. November 2012, 00:59 - Rubrik: Literaturarchive
Open Access senkt den Einfluss der großen Wissenschaftsmagazine, stellt SPIEGEL ONLINE fest:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/open-access-senkt-einfluss-der-etablierten-fachjournale-a-866659.html
Viele glauben, dass Open Access in der Wissenschaftskommunikation unausweichlich ist, auch ich.
Hubertus Kohle hat dem Open-Access-kritischen Artikel von Philipp Theisohn (ETH Zürich) im Organ des reaktionären Deutschen Hochschulverbandes schon die nötige Abfuhr beschert:
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2012/11/13/der-deutsche-hochschulverband/
Theisohn betitelte seine 2004 in Tübingen eingereichte Dissertation "Die Urbarkeit der Zeichen", was auf ein Höchstmaß von Geschwurbel deutet und wie in vergleichbaren Fällen ein heiteres Ratespiel nahelegt, worum es bei diesem Obertitel denn nun konkret geht (nebenbei bemerkt: ich werfe einen Stein aus dem Glashaus).
http://www.lit.ethz.ch/people/theisohp/CV
Theisohns Buch über das Plagiat (2009) fand ich übrigens nützlich:
http://www.lit.ethz.ch/people/theisohp/Publikordner
Schauen wir uns seinen Text in "Forschung & Lehre" genauer an, er ist ja sinnigerweise Open Access verfügbar:
http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=12001#more-12001
Beginnen wir nicht mit der Kraft des Faktischen, sondern einem Satz aus Abschnitt 1: Selbst gestandene Geisteswissenschaftler tauschen in ihrer täglichen Arbeit die Rara-Räume gegen digitale Bibliotheken ein, suchen ihre Sekundärliteratur in Datenbanken statt in sog. „Referatenorganen“ oder bewegen sich mitunter sogar geschmeidig durch urheberrechtliche Grauzonen, wenn sie per Schlagwortsuche nach einschlägigen Passagen in Monographien fahnden.
Naja, wenn wir korrekt sein wollen, dann fahnden die Geisteswissenschaftler nicht per Schlagwort-, sondern per Stichwortsuche, denn Schlagworte können derzeit nur bei einer Suche nach Metadaten und nicht nach Volltexten gefunden werden. Als Plagiatforscher sollte Theisohn auch mehr Ahnung vom Urheberrecht haben, denn die Volltextsuche in möglicherweise rechtswidrig gescannten Monographien (Theisohn dürfte an Google Books denken) ist ganz und gar legal, also keine urheberrechtliche Grauzone.
Es geht also schon schief los.
Legitimiert die Tendenz zur Verschaltung der Disziplinen das Ignorieren von Fachtraditionen und loci classici zugunsten eines in anderen Zusammenhängen brauchbaren Detailwissens, so ermöglicht die Digitalisierung ebendiese selektive Rezeption von Forschung qua Suchfunktion, macht Spezialbibliotheken und seltene Dokumente mit wenigen Handgriffen verfügbar und erleichtert somit die Recherchen auf unbekanntem Terrain um ein Vielfaches.
Hatte nicht neulich Valentin Groebner derlei Wissenschaftssprache deutlich gegeißelt?
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/historiker-valentin-groebner-warnt-vor-floskeln-in-der-wissenschaft-a-827197.html
Wer hinreichend geschmeidig ist, verstehts sofort, wir anderen müssen es mindestens zweimal lesen.
Im Zentrum steht dabei die Frage, welche Bedeutung und Funktion dem Aspekt der digitalen Verfügbarkeit in den verschiedenen Fächern zukommen – und gebündelt wird dieser Fragenkomplex in der Diskussion um die diversen Konzepte des „Open Access“ (die sich im Punkt der Kostenpflichtigkeit unterscheiden und dementsprechend als „golden road“ und „green road“ tituliert werden).
Niemand, der nicht schon etwas von goldenem und grünem Weg (als Zürcher Hochleistungswissenschaftler nennt man es fürnehm auf Englisch) gehört hat, kann sich darauf einen Reim machen und verstehen, was gemeint ist. Der grüne Weg setzt auf den Betrieb von Repositorien, die auch etwas kosten, wenngleich nicht so viel wie die "goldenen" Zeitschriften.
Während die MINT-Fächer in der Lage sind, den szientifischen Wert einer Forschungsarbeit umstandslos auf die gelieferten Informationen und deren Innovationspotenzial herunterzubrechen, rezipiert der Geisteswissenschaftler seine Texte immer mit Blick auf den geistigen Horizont, der in ihnen aufscheint, auf das Maß an Gelehrsamkeit, mit dem sie hausieren gehen und das sich nicht auf die bloßen Fakten reduzieren lässt. Er rekurriert auf einen unsichtbaren Reichtum, zu dem gerade auch all das Wissen gehört, das fruchtlos geblieben ist, auf Lektüren ohne unmittelbaren Nutzwert, auf Reflexionen, die ins Leere laufen, auf Belesenheit, auf das Nichtgeschriebene, auf ein gehöriges Pensum an angestrengter Ineffizienz. Im Zuge der Digitalisierung ist es ein Leichtes geworden, dieses unsichtbare Kapital zu simulieren und mit geliehener Gelehrsamkeit zu handeln, indem man jene langen Wege vergeblichen Suchens und Lesens den Computer gehen lässt und sich dann nur noch mit den „Treffern“ befasst.
Weil wir Geisteswissenschaftler wie blinde Kühe im Morast herumstolpern, ist es ganz schön schlimm, wenn uns der böse Computer die lästige Heuristik abnimmt oder erleichtert.
Die Probleme, die diese Konstellation in Forschung und Lehre verursacht (und der Plagiarismus ist hierbei eher eines der kleineren Probleme), sind unübersehbar und geben einen ersten Hinweis darauf, was „digitale Verfügbarkeit“ in der Wissenschaft letztlich auch bedeuten kann: Selbsttäuschung und Blenderei. Dennoch käme man wohl kaum auf die Idee, deswegen allen geisteswissenschaftlichen Fakultäten den Internetzugang zu sperren. Gefragt sind hier keine technischen, sondern arbeitsethische Lösungsvorschläge, gefordert sind Selbstkontrolle und im äußersten Fall Schamgefühl.
Eine schlüssige Begründung, wieso Nutzung digitaler Ressourcen auf Selbsttäuschung und Blenderei hinausläuft: Fehlanzeige!
Blenderei und nichts anderes ist es, wenn Theisohn von der "Aushöhlung von Fachkompetenzen durch Suchmaschinen" faselt.
»Dass man durch dicke Bücher selbst ganz hindurch muss,
zur Not mehrmals – das besitzt in der Geisteswissenschaft
nicht nur einen erzieherischen Wert.« (Zwischenüberschrift)
Naja, wenn man so verquast und unlesbar schreibt wie Theisohn, ist eine mehrfache Lektüre ganz und gar unerlässlich. Fragt sich nur, wieso man eigentlich Theisohns dicke Bücher lesen soll.
Ich kann (wenn ichs wollte) Hegel auch wieder und wieder auf dem iPad lesen und mit einer Volltextsuche womöglich mehr davon profitieren als mit einem gedruckten Buch. Anstreichungen und Notizen funktionieren bei dem gedruckten Buch noch besser, aber wird das ewig so bleiben?
Am Schluss steht noch das Plädoyer des Feuilleton-Lieblings Theisohn, dass Open Access den Geisteswissenschaftler, der Pseudo-Geniales bei Kröner (wo sonst ja eher Klassiker zu finden sind und der notabene gegen die Fernuni Hagen geklagt hat) veröffentlichen durfte, dem Verlagswesen und damit der "literarischen Öffentlichkeit" entfremden würde. Für den normalen Geisteswissenschaftler ist der Zugang zum Feuilleton aber eine pure Illusion. Ihm ist nicht zu raten, sich an das sinkende Verlagswesen zu klammern.
Und dann ist das verschwurbelte kleine Textchen auch schon zu ende. Möge Theisohn in seiner Zürcher Klause, umgeben von den für ihn so notwendigen Irrwegen, bleiben und uns mit gedankenreichen, aber weitgehend argumentfreien Plädoyers gegen Open Access verschonen!
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/open-access-senkt-einfluss-der-etablierten-fachjournale-a-866659.html
Viele glauben, dass Open Access in der Wissenschaftskommunikation unausweichlich ist, auch ich.
Hubertus Kohle hat dem Open-Access-kritischen Artikel von Philipp Theisohn (ETH Zürich) im Organ des reaktionären Deutschen Hochschulverbandes schon die nötige Abfuhr beschert:
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2012/11/13/der-deutsche-hochschulverband/
Theisohn betitelte seine 2004 in Tübingen eingereichte Dissertation "Die Urbarkeit der Zeichen", was auf ein Höchstmaß von Geschwurbel deutet und wie in vergleichbaren Fällen ein heiteres Ratespiel nahelegt, worum es bei diesem Obertitel denn nun konkret geht (nebenbei bemerkt: ich werfe einen Stein aus dem Glashaus).
http://www.lit.ethz.ch/people/theisohp/CV
Theisohns Buch über das Plagiat (2009) fand ich übrigens nützlich:
http://www.lit.ethz.ch/people/theisohp/Publikordner
Schauen wir uns seinen Text in "Forschung & Lehre" genauer an, er ist ja sinnigerweise Open Access verfügbar:
http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=12001#more-12001
Beginnen wir nicht mit der Kraft des Faktischen, sondern einem Satz aus Abschnitt 1: Selbst gestandene Geisteswissenschaftler tauschen in ihrer täglichen Arbeit die Rara-Räume gegen digitale Bibliotheken ein, suchen ihre Sekundärliteratur in Datenbanken statt in sog. „Referatenorganen“ oder bewegen sich mitunter sogar geschmeidig durch urheberrechtliche Grauzonen, wenn sie per Schlagwortsuche nach einschlägigen Passagen in Monographien fahnden.
Naja, wenn wir korrekt sein wollen, dann fahnden die Geisteswissenschaftler nicht per Schlagwort-, sondern per Stichwortsuche, denn Schlagworte können derzeit nur bei einer Suche nach Metadaten und nicht nach Volltexten gefunden werden. Als Plagiatforscher sollte Theisohn auch mehr Ahnung vom Urheberrecht haben, denn die Volltextsuche in möglicherweise rechtswidrig gescannten Monographien (Theisohn dürfte an Google Books denken) ist ganz und gar legal, also keine urheberrechtliche Grauzone.
Es geht also schon schief los.
Legitimiert die Tendenz zur Verschaltung der Disziplinen das Ignorieren von Fachtraditionen und loci classici zugunsten eines in anderen Zusammenhängen brauchbaren Detailwissens, so ermöglicht die Digitalisierung ebendiese selektive Rezeption von Forschung qua Suchfunktion, macht Spezialbibliotheken und seltene Dokumente mit wenigen Handgriffen verfügbar und erleichtert somit die Recherchen auf unbekanntem Terrain um ein Vielfaches.
Hatte nicht neulich Valentin Groebner derlei Wissenschaftssprache deutlich gegeißelt?
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/historiker-valentin-groebner-warnt-vor-floskeln-in-der-wissenschaft-a-827197.html
Wer hinreichend geschmeidig ist, verstehts sofort, wir anderen müssen es mindestens zweimal lesen.
Im Zentrum steht dabei die Frage, welche Bedeutung und Funktion dem Aspekt der digitalen Verfügbarkeit in den verschiedenen Fächern zukommen – und gebündelt wird dieser Fragenkomplex in der Diskussion um die diversen Konzepte des „Open Access“ (die sich im Punkt der Kostenpflichtigkeit unterscheiden und dementsprechend als „golden road“ und „green road“ tituliert werden).
Niemand, der nicht schon etwas von goldenem und grünem Weg (als Zürcher Hochleistungswissenschaftler nennt man es fürnehm auf Englisch) gehört hat, kann sich darauf einen Reim machen und verstehen, was gemeint ist. Der grüne Weg setzt auf den Betrieb von Repositorien, die auch etwas kosten, wenngleich nicht so viel wie die "goldenen" Zeitschriften.
Während die MINT-Fächer in der Lage sind, den szientifischen Wert einer Forschungsarbeit umstandslos auf die gelieferten Informationen und deren Innovationspotenzial herunterzubrechen, rezipiert der Geisteswissenschaftler seine Texte immer mit Blick auf den geistigen Horizont, der in ihnen aufscheint, auf das Maß an Gelehrsamkeit, mit dem sie hausieren gehen und das sich nicht auf die bloßen Fakten reduzieren lässt. Er rekurriert auf einen unsichtbaren Reichtum, zu dem gerade auch all das Wissen gehört, das fruchtlos geblieben ist, auf Lektüren ohne unmittelbaren Nutzwert, auf Reflexionen, die ins Leere laufen, auf Belesenheit, auf das Nichtgeschriebene, auf ein gehöriges Pensum an angestrengter Ineffizienz. Im Zuge der Digitalisierung ist es ein Leichtes geworden, dieses unsichtbare Kapital zu simulieren und mit geliehener Gelehrsamkeit zu handeln, indem man jene langen Wege vergeblichen Suchens und Lesens den Computer gehen lässt und sich dann nur noch mit den „Treffern“ befasst.
Weil wir Geisteswissenschaftler wie blinde Kühe im Morast herumstolpern, ist es ganz schön schlimm, wenn uns der böse Computer die lästige Heuristik abnimmt oder erleichtert.
Die Probleme, die diese Konstellation in Forschung und Lehre verursacht (und der Plagiarismus ist hierbei eher eines der kleineren Probleme), sind unübersehbar und geben einen ersten Hinweis darauf, was „digitale Verfügbarkeit“ in der Wissenschaft letztlich auch bedeuten kann: Selbsttäuschung und Blenderei. Dennoch käme man wohl kaum auf die Idee, deswegen allen geisteswissenschaftlichen Fakultäten den Internetzugang zu sperren. Gefragt sind hier keine technischen, sondern arbeitsethische Lösungsvorschläge, gefordert sind Selbstkontrolle und im äußersten Fall Schamgefühl.
Eine schlüssige Begründung, wieso Nutzung digitaler Ressourcen auf Selbsttäuschung und Blenderei hinausläuft: Fehlanzeige!
Blenderei und nichts anderes ist es, wenn Theisohn von der "Aushöhlung von Fachkompetenzen durch Suchmaschinen" faselt.
»Dass man durch dicke Bücher selbst ganz hindurch muss,
zur Not mehrmals – das besitzt in der Geisteswissenschaft
nicht nur einen erzieherischen Wert.« (Zwischenüberschrift)
Naja, wenn man so verquast und unlesbar schreibt wie Theisohn, ist eine mehrfache Lektüre ganz und gar unerlässlich. Fragt sich nur, wieso man eigentlich Theisohns dicke Bücher lesen soll.
Ich kann (wenn ichs wollte) Hegel auch wieder und wieder auf dem iPad lesen und mit einer Volltextsuche womöglich mehr davon profitieren als mit einem gedruckten Buch. Anstreichungen und Notizen funktionieren bei dem gedruckten Buch noch besser, aber wird das ewig so bleiben?
Am Schluss steht noch das Plädoyer des Feuilleton-Lieblings Theisohn, dass Open Access den Geisteswissenschaftler, der Pseudo-Geniales bei Kröner (wo sonst ja eher Klassiker zu finden sind und der notabene gegen die Fernuni Hagen geklagt hat) veröffentlichen durfte, dem Verlagswesen und damit der "literarischen Öffentlichkeit" entfremden würde. Für den normalen Geisteswissenschaftler ist der Zugang zum Feuilleton aber eine pure Illusion. Ihm ist nicht zu raten, sich an das sinkende Verlagswesen zu klammern.
Und dann ist das verschwurbelte kleine Textchen auch schon zu ende. Möge Theisohn in seiner Zürcher Klause, umgeben von den für ihn so notwendigen Irrwegen, bleiben und uns mit gedankenreichen, aber weitgehend argumentfreien Plädoyers gegen Open Access verschonen!
KlausGraf - am Mittwoch, 14. November 2012, 23:03 - Rubrik: Open Access
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"Illegale Aktenvernichtungen sind nicht zu rechtfertigen
Fulda. Der VdA betont angesichts der weiteren Fälle von Aktenvernichtungen, die in letzter Zeit bekannt geworden sind, noch einmal, dass Entscheidungen über Aktenvernichtungen
allein Aufgabe der jeweils zuständigen Archive ist. Aktenvernichtungen an den geltenden Archivgesetzen vorbei sind nicht zu rechtfertigen. Abhilfe für die Zukunft könnten Archivarinnen und Archivare bieten, die an die betroffenen Behörden abgeordnet werden und vor Ort bei dieser Aufgabe beraten und unterstützen.
Man wundert sich doch sehr: Anstatt zu den Aktenvernichtungen zu schweigen, versuchte das Thüringische Landesamt für Verfassungsschutz am 12.10.2012 eine entgegen geltendem Landesrecht vorgenommene Vernichtung von Akten mit fadenscheinigen Argumenten zu rechtfertigen (Pressemitteilung Thür. LfV vom 12.10.2012). Darunter befanden sich vermutlich auch Akten im Zusammenhang mit dem Umfeld der sogenannten NSU-Täter. Es provozierte damit den Verweis des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf das Thüringische Archivgesetz. In dessen Pressemeldung vom 15.10.2012 wurden die „Rechtsirrtümer“ und letztlich der „Rechtsbruch“ durch die
Verfassungsschützer klar benannt und damit die Position der Archive gestärkt. Noch schärfer reagierte die Presse. „Die Ignoranz gegenüber geltendem Recht durch den Staat selbst ist gemeinhin das Attribut von Diktaturen. Bestenfalls einer Bananenrepublik“, kommentierte die Thüringer Allgemeine am 17.10.2012 die Vorgänge.
Wie inzwischen bekannt geworden ist, kam es zu ähnlichen Vorfällen auch in Berlin. Berlin ließ Rechtsextremismus-Akten schreddern meldete Spiegel-Online am 6.11.2012. Darunter befanden sich Akten mit Informationen über Horst Mahler, der ehemals der Roten Armee Fraktion angehörte und heute dem Rechtsextremismus zugeordnet wird. Erschwerend kommt in Berlin hinzu, dass die geschredderten Akten bereits seit einiger Zeit archivisch bewertet gewesen und vom Landesarchiv zur dauerhaften
Aufbewahrung angefordert worden waren. Wie die Presse inzwischen meldet, habe der zuständige Referatsleiter seinen Mitarbeitern lediglich die unbeliebte Arbeit des Schredderns abnehmen wollen und dabei versehentlich Aktenstapel verwechselt. „Dümmste Ausrede: Links und rechts vertauscht“, titelt am
9.11.2012 BZ-Online. Dass dieser Vorgang auch in personeller Hinsicht nicht folgenlos geblieben ist, wertet der VdA als Zeichen, dass die Problematik der Aktenvernichtung tatsächlich im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen ist.
Die Ämter, welche die demokratische Verfassung der bundesrepublik Deutschland schützen sollen, rücken sich mit solchen Praktiken selbst in die Nähe des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, der die Spuren seiner Tätigkeit durch Vernichtung der Akten zu beseitigten suchte. Die dramatischen Ereignisse „Von der Stasi-Erstürmung zur Aktenöffnung“ lassen sich bei der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen (www.bpb.de).
Erinnert werden muss in diesem Zusammenhang einmal mehr daran, dass die UNESCO am 10. November 2011 die Universal Declaration on Archives verabschiedet hat, welche die Dokumentation und Überprüfbarkeit von Verwaltungshandeln als einen Gradmesser für die Qualität eines demokratischen
Staatswesens definiert.
Sofern nicht eine Strafverfolgung von offizieller Seite aus erkennbar wird, wird der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare erwägen, weitere Anzeigen zu erstatten.
Als Ansprechpartner steht Ihnen für diese Pressemitteilung
gerne zur Verfügung:
Dr. Clemens Rehm
Stellvertretender Vorsitzender des VdA und
Vorsitzender der Fachgruppe 1 im VdA
Telefon:+49 711 212-4288"
Pressemitteilung des VdA, 14.11.2012
Den m. E. notwendingen Anzeigen des VdA werde ich mich gerne anschließen
Fulda. Der VdA betont angesichts der weiteren Fälle von Aktenvernichtungen, die in letzter Zeit bekannt geworden sind, noch einmal, dass Entscheidungen über Aktenvernichtungen
allein Aufgabe der jeweils zuständigen Archive ist. Aktenvernichtungen an den geltenden Archivgesetzen vorbei sind nicht zu rechtfertigen. Abhilfe für die Zukunft könnten Archivarinnen und Archivare bieten, die an die betroffenen Behörden abgeordnet werden und vor Ort bei dieser Aufgabe beraten und unterstützen.
Man wundert sich doch sehr: Anstatt zu den Aktenvernichtungen zu schweigen, versuchte das Thüringische Landesamt für Verfassungsschutz am 12.10.2012 eine entgegen geltendem Landesrecht vorgenommene Vernichtung von Akten mit fadenscheinigen Argumenten zu rechtfertigen (Pressemitteilung Thür. LfV vom 12.10.2012). Darunter befanden sich vermutlich auch Akten im Zusammenhang mit dem Umfeld der sogenannten NSU-Täter. Es provozierte damit den Verweis des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf das Thüringische Archivgesetz. In dessen Pressemeldung vom 15.10.2012 wurden die „Rechtsirrtümer“ und letztlich der „Rechtsbruch“ durch die
Verfassungsschützer klar benannt und damit die Position der Archive gestärkt. Noch schärfer reagierte die Presse. „Die Ignoranz gegenüber geltendem Recht durch den Staat selbst ist gemeinhin das Attribut von Diktaturen. Bestenfalls einer Bananenrepublik“, kommentierte die Thüringer Allgemeine am 17.10.2012 die Vorgänge.
Wie inzwischen bekannt geworden ist, kam es zu ähnlichen Vorfällen auch in Berlin. Berlin ließ Rechtsextremismus-Akten schreddern meldete Spiegel-Online am 6.11.2012. Darunter befanden sich Akten mit Informationen über Horst Mahler, der ehemals der Roten Armee Fraktion angehörte und heute dem Rechtsextremismus zugeordnet wird. Erschwerend kommt in Berlin hinzu, dass die geschredderten Akten bereits seit einiger Zeit archivisch bewertet gewesen und vom Landesarchiv zur dauerhaften
Aufbewahrung angefordert worden waren. Wie die Presse inzwischen meldet, habe der zuständige Referatsleiter seinen Mitarbeitern lediglich die unbeliebte Arbeit des Schredderns abnehmen wollen und dabei versehentlich Aktenstapel verwechselt. „Dümmste Ausrede: Links und rechts vertauscht“, titelt am
9.11.2012 BZ-Online. Dass dieser Vorgang auch in personeller Hinsicht nicht folgenlos geblieben ist, wertet der VdA als Zeichen, dass die Problematik der Aktenvernichtung tatsächlich im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen ist.
Die Ämter, welche die demokratische Verfassung der bundesrepublik Deutschland schützen sollen, rücken sich mit solchen Praktiken selbst in die Nähe des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, der die Spuren seiner Tätigkeit durch Vernichtung der Akten zu beseitigten suchte. Die dramatischen Ereignisse „Von der Stasi-Erstürmung zur Aktenöffnung“ lassen sich bei der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen (www.bpb.de).
Erinnert werden muss in diesem Zusammenhang einmal mehr daran, dass die UNESCO am 10. November 2011 die Universal Declaration on Archives verabschiedet hat, welche die Dokumentation und Überprüfbarkeit von Verwaltungshandeln als einen Gradmesser für die Qualität eines demokratischen
Staatswesens definiert.
Sofern nicht eine Strafverfolgung von offizieller Seite aus erkennbar wird, wird der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare erwägen, weitere Anzeigen zu erstatten.
Als Ansprechpartner steht Ihnen für diese Pressemitteilung
gerne zur Verfügung:
Dr. Clemens Rehm
Stellvertretender Vorsitzender des VdA und
Vorsitzender der Fachgruppe 1 im VdA
Telefon:+49 711 212-4288"
Pressemitteilung des VdA, 14.11.2012
Den m. E. notwendingen Anzeigen des VdA werde ich mich gerne anschließen
Wolf Thomas - am Mittwoch, 14. November 2012, 22:34 - Rubrik: Archivrecht
"Der Kläger hat seine Beiträge öffentlich zur Diskussion gestellt. Dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine echte Diskussion möglich sein. Derjenige, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 54, 129 <138>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358). Gegen die Meinung des Beschwerdeführers könnte sich der Kläger im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120917_1bvr297910.html
http://www.heise.de/tp/blogs/6/153180
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/11/13/rechtsradikal-ist-zulssiges-werturteil/
"Eine Person in einem Internetforum während einer Diskussion als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss.
Der klagende Rechtsanwalt beschäftigte sich auf seiner Kanzleihomepage und in Zeitschriftenveröffentlichungen mit politischen Themen. Er schrieb unter anderem über die “khasarischen, also nicht-semitischen Juden“, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, und über den „transitorischen Charakter“ des Grundgesetzes, das lediglich ein „ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte“ sei.
Der Beschwerdeführer, ebenfalls Rechtsanwalt, setzte sich in einem Internet-Diskussionsforum mit diesen Veröffentlichungen auseinander: Der Verfasser liefere „einen seiner typischen rechtsextremen originellen Beiträge zur Besatzerrepublik BRD, die endlich durch einen bioregionalistisch organisierten Volksstaat zu ersetzen sei“. Wer meine, „die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen“, müsse „es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden“.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht verurteilten den zweiten Rechtsanwalt zur Unterlassung der Äußerungen, wobei das Landgericht sie teilweise als unwahre Tatsachenbehauptungen und das Oberlandesgericht sie als Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit herausfallen ließen.
Das Bundesverfassungsgericht hat beide Urteile aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. "
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120917_1bvr297910.html
http://www.heise.de/tp/blogs/6/153180
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/11/13/rechtsradikal-ist-zulssiges-werturteil/
"Eine Person in einem Internetforum während einer Diskussion als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss.
Der klagende Rechtsanwalt beschäftigte sich auf seiner Kanzleihomepage und in Zeitschriftenveröffentlichungen mit politischen Themen. Er schrieb unter anderem über die “khasarischen, also nicht-semitischen Juden“, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, und über den „transitorischen Charakter“ des Grundgesetzes, das lediglich ein „ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte“ sei.
Der Beschwerdeführer, ebenfalls Rechtsanwalt, setzte sich in einem Internet-Diskussionsforum mit diesen Veröffentlichungen auseinander: Der Verfasser liefere „einen seiner typischen rechtsextremen originellen Beiträge zur Besatzerrepublik BRD, die endlich durch einen bioregionalistisch organisierten Volksstaat zu ersetzen sei“. Wer meine, „die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen“, müsse „es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden“.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht verurteilten den zweiten Rechtsanwalt zur Unterlassung der Äußerungen, wobei das Landgericht sie teilweise als unwahre Tatsachenbehauptungen und das Oberlandesgericht sie als Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit herausfallen ließen.
Das Bundesverfassungsgericht hat beide Urteile aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. "
KlausGraf - am Mittwoch, 14. November 2012, 22:27 - Rubrik: Archivrecht
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http://sozialistische-front.de/
"Die Sozialistischen Front war eine sozialdemokratische Widerstandsorganisation gegen den Nationalsozialismus im Raum Hannover, die zwischen 1934 und 1936 aktiv war. Sie gilt heute als eine der größten und bedeutendsten Widerstandsgruppen der Vorkriegszeit.
Dieses Internetangebot dokumentiert die Geschichte dieser Gruppe, die vor allem mit illegalen Flugschriften eine Gegenöffentlichkeit zur nationalsozialistischen Propaganda schaffen wollte. Es zeigt, wie vielfältig die Aktivitäten der Sozialistischen Front waren und wie die Gestapo schließlich die Organisation aufdeckte.
Diese Seite präsentiert Lebens- und Verfolgungsgeschichten von vielen Angehörigen der Gruppe, Originalflugschriften und -dokumente und gibt auch weitere Hinweise zur Beschäftigung mit dem Thema. Sie zeigt damit beispielhaft Möglichkeiten, Formen und Grenzen des Widerstands gegen den Nationalsozialismus aus der Arbeiterbewegung."
Kann nicht mal eines dieser Angebote auf dieses dämliche Copyfraud verzichten? Archive haben kein Copyright an ihren Reproduktionen von 2-D-Vorlagen und schon mal gar nicht am Inhalt.
Copyfraud: "Todesbescheinigung für Franz Nause vom 21. März 1943 © Brandenburgisches Landeshauptarchiv"
"Die Sozialistischen Front war eine sozialdemokratische Widerstandsorganisation gegen den Nationalsozialismus im Raum Hannover, die zwischen 1934 und 1936 aktiv war. Sie gilt heute als eine der größten und bedeutendsten Widerstandsgruppen der Vorkriegszeit.
Dieses Internetangebot dokumentiert die Geschichte dieser Gruppe, die vor allem mit illegalen Flugschriften eine Gegenöffentlichkeit zur nationalsozialistischen Propaganda schaffen wollte. Es zeigt, wie vielfältig die Aktivitäten der Sozialistischen Front waren und wie die Gestapo schließlich die Organisation aufdeckte.
Diese Seite präsentiert Lebens- und Verfolgungsgeschichten von vielen Angehörigen der Gruppe, Originalflugschriften und -dokumente und gibt auch weitere Hinweise zur Beschäftigung mit dem Thema. Sie zeigt damit beispielhaft Möglichkeiten, Formen und Grenzen des Widerstands gegen den Nationalsozialismus aus der Arbeiterbewegung."
Kann nicht mal eines dieser Angebote auf dieses dämliche Copyfraud verzichten? Archive haben kein Copyright an ihren Reproduktionen von 2-D-Vorlagen und schon mal gar nicht am Inhalt.

KlausGraf - am Mittwoch, 14. November 2012, 22:05 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?SID=be0dbb9b75af484e4758b35bb8276919¶m=news&id=3606237
Die Bücher aus der wertvollen Stralsunder Ratsbibliothek werden vorerst nicht weiterkauft. Das bestätigte Antiquar Peter Hassold aus Dinkelscherben (Bayern) Mittwoch der OSTSEE-ZEITUNG.
Er hatte im Sommer Teile der so genannten Gymnasialbibliothek aus dem Bestand des Stadtarchivs gekauft. Nach der OZ vorliegenden Informationen bezahlte er für die knapp 6000 Bände 95 000 Euro. Ob bereits Bücher verkauft worden seien, wollte er nicht sagen. Die Online-Ausgabe des Börsenblatts zitiert in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Verbandes Deutscher Antiquare. Darin heißt es, das Hassold zu dem Schritt, die Bücher nicht mehr anzubieten, "nach Rechtslaage nicht verpflichtet wäre." Den Entscheidungsträgern in Stralsund solle Gelegenheit gegeben werden, die "Verkaufsentscheidung eingehend zu prüfen und begutachten zu lassen".
Ausführlicher:
http://www.antiquare.de/aktuelles.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=49
http://www.boersenblatt.net/562303/
Als dümmliches Rückzugsgefecht werte ich die Stellungnahme des Greifswalder Antiquars Ulrich Rose:
http://www.boersenblatt.net/563070/
Gern hätte ich Beleg für die aus meiner Sicht falsche Behauptung:
Es seien "Verkauf bzw. Versteigerung von ganzen Bibliotheken aus privater Hand, aus kirchlichem Besitz oder aus öffentlichen Bibliotheken keine Seltenheit ".
Und die Äußerungen der WutbürgerInnen in den Kommentaren zur unseren Petition sind kein "bigottes Gezeter", sondern angesichts eines so nicht dagewesenen Anschlags auf kommunales Kultur- und Archivgut sehr berechtigt.
Natürlich will das halbseidene Antquiariatsgewerbe, das genügend schwarze Flecken auf seiner Weste hat, jetzt den schwarzen Peter anderen zuschieben.
ich billige keinesfalls Schmäh-Anrufe und Hass-Mails an Hassold. Aber mir gegenüber war dieser Antiquar außerordentlich unfreundlich und hat nach kurzem Gespräch aufgelegt, ohne dass er etwas über die juristischen Implikationen hören wollte. Wer sich an der Zerschlagung einer historischen Sammlung beteiligt, die in der Archivsatzung als unveräußerlich gekennzeichnet ist und im Handbuch der historischen Buchbestände, das natürlich auch Antiquare gut kennen, ausführlich beschrieben wird, kann nicht auf mein Mitgefühl hoffen. Dass er nicht gewusst haben will, dass es sich um die Gymnasialbibliothek gehandelt hat (SZ-Journalist wie unten), kaufe ich ihm nicht ab. Die Besitzvermerke hat er doch selbst registriert. Auch für 95.000 erhält man keinen wertlosen Plunder, und ein Antiquar, der den kulturhistorischen Wert solcher Bände bzw. solcher Provenienzen nicht erkennt, sollte diesen Beruf nicht ausüben. Ohnehin wäre es wohl besser, wenn vieleArchivare Antiquare, die sich als Kulturgutschänder betätigen, ihren Beruf aufgäben.
***
Besser spät als nie:
http://www.vdb-online.org/wordpress/2012/11/13/offener-brief-des-vdb-zum-verkauf-historischer-buchbestande-aus-dem-stadtarchiv-der-hansestadt-stralsund/
"Der VDB-Vorsitzende hat sich am 11. November in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister und an den Präsidenten der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gewendet. Herr Maaß aus dem VDB-Regionalverband Südwest hat zudem eine Online-Petition gestartet, die bereits zahlreiche Unterstützer gefunden hat. Der VDB ruft Sie zur Zeichnung dieser Petition auf."
Der Offene Brief lautet:
Offener Brief an den Präsidenten der Bürgerschaft und den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
Sehr geehrter Herr Präsident der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Mit großer Besorgnis haben wir die Presseberichte über den Schimmelbefall im Stadtarchiv
der Hansestadt Stralsund zur Kenntnis genommen. Mit noch größerer Besorgnis müssen wir
feststellen, dass diese gravierenden Schäden nur deshalb bemerkt wurden, weil unter
Ausschluss der Öffentlichkeit wertvolle Bibliotheksbestände ungenannten Umfangs verkauft
wurden. Mit Bestürzung müssen wir feststellen, dass immer mehr dieser Werke – versehen
mit ungetilgten Besitzstempeln der Hansestadt Stralsund – in verschiedenen Antiquariaten
zum Kauf angeboten werden. Unverständlich ist uns, warum – trotz zahlreicher Nachfragen
aus Bibliotheken und Archiven – von Seiten der Hansestadt immer noch keine Angaben zur
Quantität und zur Qualität der veräußerten Bestände gemacht werden können oder dürfen.
Wir bedauern ausdrücklich, dass vor dem Verkauf nicht der Rat qualifizierter
Bibliothekarinnen und Bibliothekare des Landes eingeholt wurde und dass dadurch dem
Vermögen der Bürgerinnen und Bürger Stralsunds möglicherweise materielle wie
immaterielle Schäden in erheblichem Umfang entstanden sind.
Die historischen Archiv- und Bibliotheksbestände der Hansestadt Stralsund reichen ins
Mittelalter zurück – sie gehören ebenso zum Weltkulturerbe Stralsund wie der Grundriss, die
Gebäude und die Kirchen der Stadt. Dieses Erbe unbeschädigt und ungeschmälert für
kommende Generationen zu erhalten muss den Verantwortlichen in Stadt und Land Pflicht
und Verpflichtung sein.
Sehr geehrter Herr Präsident der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir ersuchen Sie, dieser Pflicht nachzukommen.
Wir ersuchen Sie ferner, detaillierte Auskunft über Umfang und Qualität der veräußerten
Bestände zu geben und auch das beim Verkauf durchgeführte Vergabeverfahren
einschließlich der Preisermittlung offen zu legen. Die Ankündigung von Herrn
Oberbürgermeister Dr. Badrow, zum Verkauf im Nachhinein „eine unabhängige
Fachmeinung von außen“ einzuholen, erachten wir nicht für ausreichend.
Öffentliches Archivgut darf nicht veräußert werden, historisches öffentliches Bibliotheksgut
nur unter Beachtung der fachlichen Standards abgegeben oder ausgesondert werden. Hierzu
gehört, dass der Zusammenhang historischer Sammlungen gewahrt bleiben muss und dass
entbehrliche Bände vorrangig anderen Bibliotheken und öffentlichen Sammlungen anzubieten sind.
Im Namen unserer Mitglieder erklären wir unsere Bereitschaft, Sie beim Schutz und bei der Erhaltung Ihres schriftlichen Kulturguts fachlich zu beraten und zu unterstützen"
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus-Rainer Brintzinger
Der Brief liegt auf einer Linie mit den bisherigen Protestbekundungen. Erfreulich ist, dass es nicht als ausreichend bezeichnet wird, wenn ein externer Gutachter bestellt wird.
Einem Gespräch mit einem SZ-Journalisten, der für morgen einen Artikel vorbereitet, konnte ich entnehmen, dass anscheinend zwei Experten tätig werden sollen. Nach den Signalen aus Stralsund laufe es wohl auf eine Rückabwicklung des Kaufs hinaus.
Er berichtete zudem, es werde behauptet, zum Verkaufszeitpunkt sei schon die Hälfte der Gymnasialbibliothek nicht mehr vorhanden gewesen. Aufgrund des "Handbuchs der historischen Buchbestände" und eines Telefonats mit der Bearbeiterin des Eintrags, Frau Klostermann, die sich der Petition angeschlossen hat, kann ich das überhaupt nicht nachvollziehen.
Aus anderer Quelle stammt die Information, die Idee für die Verkäufe sei vom Stadtarchiv ausgegangen. Dann sollten dort meines Erachtens personelle Konsequenzen gezogen werden!
***
Wir dürfen uns jetzt nicht zurücklehnen, sondern müssen die Petition weiterbetreiben! Inzwischen haben unterschrieben 2192 Bürgerinnen und Bürger:
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
379 Likes auf Facebook:
http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Die Bücher aus der wertvollen Stralsunder Ratsbibliothek werden vorerst nicht weiterkauft. Das bestätigte Antiquar Peter Hassold aus Dinkelscherben (Bayern) Mittwoch der OSTSEE-ZEITUNG.
Er hatte im Sommer Teile der so genannten Gymnasialbibliothek aus dem Bestand des Stadtarchivs gekauft. Nach der OZ vorliegenden Informationen bezahlte er für die knapp 6000 Bände 95 000 Euro. Ob bereits Bücher verkauft worden seien, wollte er nicht sagen. Die Online-Ausgabe des Börsenblatts zitiert in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Verbandes Deutscher Antiquare. Darin heißt es, das Hassold zu dem Schritt, die Bücher nicht mehr anzubieten, "nach Rechtslaage nicht verpflichtet wäre." Den Entscheidungsträgern in Stralsund solle Gelegenheit gegeben werden, die "Verkaufsentscheidung eingehend zu prüfen und begutachten zu lassen".
Ausführlicher:
http://www.antiquare.de/aktuelles.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=49
http://www.boersenblatt.net/562303/
Als dümmliches Rückzugsgefecht werte ich die Stellungnahme des Greifswalder Antiquars Ulrich Rose:
http://www.boersenblatt.net/563070/
Gern hätte ich Beleg für die aus meiner Sicht falsche Behauptung:
Es seien "Verkauf bzw. Versteigerung von ganzen Bibliotheken aus privater Hand, aus kirchlichem Besitz oder aus öffentlichen Bibliotheken keine Seltenheit ".
Und die Äußerungen der WutbürgerInnen in den Kommentaren zur unseren Petition sind kein "bigottes Gezeter", sondern angesichts eines so nicht dagewesenen Anschlags auf kommunales Kultur- und Archivgut sehr berechtigt.
Natürlich will das halbseidene Antquiariatsgewerbe, das genügend schwarze Flecken auf seiner Weste hat, jetzt den schwarzen Peter anderen zuschieben.
ich billige keinesfalls Schmäh-Anrufe und Hass-Mails an Hassold. Aber mir gegenüber war dieser Antiquar außerordentlich unfreundlich und hat nach kurzem Gespräch aufgelegt, ohne dass er etwas über die juristischen Implikationen hören wollte. Wer sich an der Zerschlagung einer historischen Sammlung beteiligt, die in der Archivsatzung als unveräußerlich gekennzeichnet ist und im Handbuch der historischen Buchbestände, das natürlich auch Antiquare gut kennen, ausführlich beschrieben wird, kann nicht auf mein Mitgefühl hoffen. Dass er nicht gewusst haben will, dass es sich um die Gymnasialbibliothek gehandelt hat (SZ-Journalist wie unten), kaufe ich ihm nicht ab. Die Besitzvermerke hat er doch selbst registriert. Auch für 95.000 erhält man keinen wertlosen Plunder, und ein Antiquar, der den kulturhistorischen Wert solcher Bände bzw. solcher Provenienzen nicht erkennt, sollte diesen Beruf nicht ausüben. Ohnehin wäre es wohl besser, wenn viele
***
Besser spät als nie:
http://www.vdb-online.org/wordpress/2012/11/13/offener-brief-des-vdb-zum-verkauf-historischer-buchbestande-aus-dem-stadtarchiv-der-hansestadt-stralsund/
"Der VDB-Vorsitzende hat sich am 11. November in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister und an den Präsidenten der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gewendet. Herr Maaß aus dem VDB-Regionalverband Südwest hat zudem eine Online-Petition gestartet, die bereits zahlreiche Unterstützer gefunden hat. Der VDB ruft Sie zur Zeichnung dieser Petition auf."
Der Offene Brief lautet:
Offener Brief an den Präsidenten der Bürgerschaft und den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
Sehr geehrter Herr Präsident der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Mit großer Besorgnis haben wir die Presseberichte über den Schimmelbefall im Stadtarchiv
der Hansestadt Stralsund zur Kenntnis genommen. Mit noch größerer Besorgnis müssen wir
feststellen, dass diese gravierenden Schäden nur deshalb bemerkt wurden, weil unter
Ausschluss der Öffentlichkeit wertvolle Bibliotheksbestände ungenannten Umfangs verkauft
wurden. Mit Bestürzung müssen wir feststellen, dass immer mehr dieser Werke – versehen
mit ungetilgten Besitzstempeln der Hansestadt Stralsund – in verschiedenen Antiquariaten
zum Kauf angeboten werden. Unverständlich ist uns, warum – trotz zahlreicher Nachfragen
aus Bibliotheken und Archiven – von Seiten der Hansestadt immer noch keine Angaben zur
Quantität und zur Qualität der veräußerten Bestände gemacht werden können oder dürfen.
Wir bedauern ausdrücklich, dass vor dem Verkauf nicht der Rat qualifizierter
Bibliothekarinnen und Bibliothekare des Landes eingeholt wurde und dass dadurch dem
Vermögen der Bürgerinnen und Bürger Stralsunds möglicherweise materielle wie
immaterielle Schäden in erheblichem Umfang entstanden sind.
Die historischen Archiv- und Bibliotheksbestände der Hansestadt Stralsund reichen ins
Mittelalter zurück – sie gehören ebenso zum Weltkulturerbe Stralsund wie der Grundriss, die
Gebäude und die Kirchen der Stadt. Dieses Erbe unbeschädigt und ungeschmälert für
kommende Generationen zu erhalten muss den Verantwortlichen in Stadt und Land Pflicht
und Verpflichtung sein.
Sehr geehrter Herr Präsident der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir ersuchen Sie, dieser Pflicht nachzukommen.
Wir ersuchen Sie ferner, detaillierte Auskunft über Umfang und Qualität der veräußerten
Bestände zu geben und auch das beim Verkauf durchgeführte Vergabeverfahren
einschließlich der Preisermittlung offen zu legen. Die Ankündigung von Herrn
Oberbürgermeister Dr. Badrow, zum Verkauf im Nachhinein „eine unabhängige
Fachmeinung von außen“ einzuholen, erachten wir nicht für ausreichend.
Öffentliches Archivgut darf nicht veräußert werden, historisches öffentliches Bibliotheksgut
nur unter Beachtung der fachlichen Standards abgegeben oder ausgesondert werden. Hierzu
gehört, dass der Zusammenhang historischer Sammlungen gewahrt bleiben muss und dass
entbehrliche Bände vorrangig anderen Bibliotheken und öffentlichen Sammlungen anzubieten sind.
Im Namen unserer Mitglieder erklären wir unsere Bereitschaft, Sie beim Schutz und bei der Erhaltung Ihres schriftlichen Kulturguts fachlich zu beraten und zu unterstützen"
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus-Rainer Brintzinger
Der Brief liegt auf einer Linie mit den bisherigen Protestbekundungen. Erfreulich ist, dass es nicht als ausreichend bezeichnet wird, wenn ein externer Gutachter bestellt wird.
Einem Gespräch mit einem SZ-Journalisten, der für morgen einen Artikel vorbereitet, konnte ich entnehmen, dass anscheinend zwei Experten tätig werden sollen. Nach den Signalen aus Stralsund laufe es wohl auf eine Rückabwicklung des Kaufs hinaus.
Er berichtete zudem, es werde behauptet, zum Verkaufszeitpunkt sei schon die Hälfte der Gymnasialbibliothek nicht mehr vorhanden gewesen. Aufgrund des "Handbuchs der historischen Buchbestände" und eines Telefonats mit der Bearbeiterin des Eintrags, Frau Klostermann, die sich der Petition angeschlossen hat, kann ich das überhaupt nicht nachvollziehen.
Aus anderer Quelle stammt die Information, die Idee für die Verkäufe sei vom Stadtarchiv ausgegangen. Dann sollten dort meines Erachtens personelle Konsequenzen gezogen werden!
***
Wir dürfen uns jetzt nicht zurücklehnen, sondern müssen die Petition weiterbetreiben! Inzwischen haben unterschrieben 2192 Bürgerinnen und Bürger:
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
379 Likes auf Facebook:
http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Buchpräsentation von Frauke Mahrt-Thomsen (http://www.kribiblio.de)
am 27.11.2012, 20.00 Uhr, Tucholsky-Buchhandlung, Berlin
"Bona Peiser, 1864 in Berlin geboren, ist die erste deutsche Bibliothekarin, Wegbereiterin der Bücher- und Lesehallen-Bewegung und der Frauenarbeit in Bibliotheken."
http://www.bibspider.de/node/267
"Bona Paiser war die erste Frau in Deutschland, die hauptberuflich in Bibliotheken gearbeitet hat - mit dem Gedanken allen Menschen die Bücher kostenlos zur Verfügung zu stellen, was es bis dahin in der Form noch nicht gab."
http://www.buchhandlung-tucholsky.de/seiten/posts/bona-peiser-1864-1929-5.php
am 27.11.2012, 20.00 Uhr, Tucholsky-Buchhandlung, Berlin
"Bona Peiser, 1864 in Berlin geboren, ist die erste deutsche Bibliothekarin, Wegbereiterin der Bücher- und Lesehallen-Bewegung und der Frauenarbeit in Bibliotheken."
http://www.bibspider.de/node/267
"Bona Paiser war die erste Frau in Deutschland, die hauptberuflich in Bibliotheken gearbeitet hat - mit dem Gedanken allen Menschen die Bücher kostenlos zur Verfügung zu stellen, was es bis dahin in der Form noch nicht gab."
http://www.buchhandlung-tucholsky.de/seiten/posts/bona-peiser-1864-1929-5.php
SW - am Mittwoch, 14. November 2012, 20:58 - Rubrik: Bibliothekswesen
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im Rahmen des Seminars "Kommunikation & Präsentation" an der FH Potsdam:
Welche Filme wurden hier zusammengeschnitten?
Welche Filme wurden hier zusammengeschnitten?
Wolf Thomas - am Mittwoch, 14. November 2012, 11:44 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Beim Berliner Verfassungsschutz hat es einen weiteren Fall von Aktenvernichtung gegeben. Wie dessen Leiterin Claudia Schmid am Dienstag berichtete, schredderten zwei Mitarbeiterinnen im Jahr 2010 im eigenen Haus Akten zur verbotenen «Blood & Honour»-Organisation aus der rechtsextremen Musikszene. Das Material sei vorher nicht wie vorgeschrieben dem Landesarchiv zur Aufbewahrung angeboten worden. Wann genau die Akten zerstört wurden und wer dies im Juli 2010 anordnete, konnte Schmid nicht sagen."
Es bleibt dabei, Verwahrungsbruch ist in der öffentlichen Verwaltung ein Kavaliersdelikt. Und die Politik nennt es "nicht professionell", anstelle von "strafbar"!
Wolf Thomas - am Mittwoch, 14. November 2012, 10:28 - Rubrik: Archivrecht
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/der-stern-glaubt-ein-monopol-auf-fakten-zu-haben/
Was ist denn so schlimm daran, wenn jemand, der für die Presse einen Fragenkatalog beantwortet, den auch online stellt? Das nennt sich Transparenz und sollte auch bei Journalisten als Tugend gelten. Einen urheberrechtlichen Schutz einer Reihe von Fragen kann ich auch nur ausnahmsweise erkennen.
Und wenn Presseorganen Bürgern oder Bloggern nach Veröffentlichung der Story Auskunft erteilen, welche Auskünfte eine Behörde ihnen gegeben hat, dann hat das nix mit Quellenschutz zu tun. Denn das, was die Stadt einem Presseorgan gibt, muss sie nach Art. 3 GG allen mitteilen.
Update: FDP legt Rechtsmittel ein - gut so!
http://meedia.de/print/fdp-legt-rechtsmittel-gegen-stern-ev-ein/2012/11/13.html
Antworten ohne Fragen:
http://www.fdp.de/FDP-Wir-stehen-fuer-Transparenz/3822c16474i1p409/index.html
Update: Beschluss des LG HH
http://openjur.de/u/580488.html
Was ist denn so schlimm daran, wenn jemand, der für die Presse einen Fragenkatalog beantwortet, den auch online stellt? Das nennt sich Transparenz und sollte auch bei Journalisten als Tugend gelten. Einen urheberrechtlichen Schutz einer Reihe von Fragen kann ich auch nur ausnahmsweise erkennen.
Und wenn Presseorganen Bürgern oder Bloggern nach Veröffentlichung der Story Auskunft erteilen, welche Auskünfte eine Behörde ihnen gegeben hat, dann hat das nix mit Quellenschutz zu tun. Denn das, was die Stadt einem Presseorgan gibt, muss sie nach Art. 3 GG allen mitteilen.
Update: FDP legt Rechtsmittel ein - gut so!
http://meedia.de/print/fdp-legt-rechtsmittel-gegen-stern-ev-ein/2012/11/13.html
Antworten ohne Fragen:
http://www.fdp.de/FDP-Wir-stehen-fuer-Transparenz/3822c16474i1p409/index.html
Update: Beschluss des LG HH
http://openjur.de/u/580488.html
KlausGraf - am Dienstag, 13. November 2012, 20:16 - Rubrik: Archivrecht
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1100
Glückwunsch an Maria Rottler. Ich selbst habe bislang drei Beiträge dort veröffentlicht:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1161
Abschied von der Gymnasialbibliothek Stralsund, einst im Katharinenkloster unterbracht
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/602
Über 130 Handschriften der Vaticana aus der ehemaligen Lorscher Klosterbibliothek frei im Internet zugänglich
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/315
Liber Vitae des Abts Peter Gremmelsbach von St. Peter im Schwarzwald ist online
Glückwunsch an Maria Rottler. Ich selbst habe bislang drei Beiträge dort veröffentlicht:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1161
Abschied von der Gymnasialbibliothek Stralsund, einst im Katharinenkloster unterbracht
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/602
Über 130 Handschriften der Vaticana aus der ehemaligen Lorscher Klosterbibliothek frei im Internet zugänglich
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/315
Liber Vitae des Abts Peter Gremmelsbach von St. Peter im Schwarzwald ist online
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Ich habe meinen hier veröffentlichten Offenen Brief an den Bürgermeister der Stadt Wismar, der im übrigen auch den Vorsitz des Landesverbands des DBV innehat, mit einer Einleitung auch in LISA veröffentlicht:
http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101
Der Bürgermeister hat bisher noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung für nötig erachtet.
***
"Die Kritik am Verkauf einer knapp 6000 Bücher umfassenden historischen Bibliothek durch die Hansestadt Stralsund wächst. Der Vorstand des Museumsverbandes Mecklenburg-Vorpommern bezeichnete den Verkauf am Dienstag „als Präzedenzfall der Missachtung immaterieller kultureller Werte“.
Die Veräußerung an einen privaten Antiquar sei ein für eine Kulturnation unakzeptabler Vorgang."
...
Bibliotheken: Museumsverband kritisiert Stralsunder Bücherverkauf - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/kultur/buecher/bibliotheken-museumsverband-kritisiert-stralsunder-buecherverkauf_aid_859698.html (dpa)
Der offene Brief:
http://www.museumsverband-mv.de/fileadmin/user_upload/Museumstag/kulturgut.pdf
Kulturerbe und der Vertrag der Generationen
eine Stellungnahme des Museumsverbandes zu den Verkäufen aus dem Stralsunder Stadtarchiv
Den jetzt bekannt gewordenen Verkauf von Beständen aus dem Stralsunder Stadtarchiv sieht der Vorstand des Museumsverbandes Mecklenburg-Vorpommern als Präzedenzfall eines zu
beobachtenden wachsenden Klimas der Missachtung immaterieller kultureller Werte in Mecklenburg/Vorpommern.
Die offenbar durch die Stralsunder Bürgerschaft und Verwaltung gebilligte Veräußerung ist als Folge des anhaltenden öffentlichen Verständnisses von Kultur als "freiwillige kommunale Aufgabe" zu
sehen.
Die mit Einführung der doppischen Haushaltsführung in den Museen durchgeführte finanzielle Bewertung des Kulturgutbestandes führt zu einer Ersetzung von Werten durch Preise im administrativen Verständnis und befördert diese Tendenz weiter. Sie befördert ein rein ökonomisches Verständnis öffentlicher Aufgaben und die Aufkündigung der als Generationenvertrag zu verstehenden Pflicht zur Bewahrung des Patrimoniums, der Pflege und Weitergabe uns durch vergangene Generationen übergebener Kulturgüter.
Der Museumsverband Mecklenburg Vorpommern versteht die Sicherung der Unveräußerlichkeit von Kulturgut in öffentlichem Besitz als unabdingbare Aufgabe einer Kulturnation. Einlieferer, Spender und Sammler vergangener Generationen haben Objekte häufig genau aus dem Grunde öffentlichen Sammlungen übergeben, weil sie diese als dauerhaften Besitz der Gesellschaft, durch die Institution treuhänderisch verwaltet, bewahrt wissen wollten.
Die nun offenbar gewordene Veräußerung von Kulturgut aus öffentlichen Sammlungen bedeutet eine Verletzung des Vertrauensschutzes gegenüber den Einlieferern vergangener Generationen, eine nachhaltige Veränderung des Verständnisses der Funktion öffentlicher Archive, Museen und
Sammlungen und einen für eine Kulturnation unakzeptablen Vorgang.
Dass dieser Verkauf aus der Sammlung einer „Weltkulturerbestadt" stattfindet ist einerseits Grund für die öffentliche Aufmerksamkeit für den Vorgang, andererseits lässt er erahnen, wie weit die Erosion
des Verständnisses einer Kulturpflicht der öffentlichen Hand bereits fortgeschritten ist.
Wenn UNESCO-Welterbestätten den Verkauf von Kulturgütern salonfähig machen, wird es schnell Nachahmer geben und Kulturgut wird zum Ramschobjekt und zur Finanzierungsquelle anderer
öffentlicher Aufgaben.
Der Vorstand des Museumsverbandes schließt sich den von Wissenschaftlern und Bürgern ausgelösten Protesten an und bedauert außerordentlich den für unser Land entstandenen
Imageschaden.
Genau!
Zum Vertrauensschutz siehe auch
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/Y8nwEGc7PF4
***
Unterzeichnen:
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek (1900 Unterstützer)
Facebook
http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund (350 Likes)
***
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Update:
Die Bibliotheksverbände schweigen weiter. Allerdings habe ich telefonisch mit Dr. Frank Pille, dem Leiter der Schweriner Landesbibliothek und geschäftsführendem Vorsitzenden des DBV in MV, vereinbart, dass ich folgende Äußerungen verwenden darf:
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern möchte den Ergebnissen der durch die Stadt Stralsund angekündigten Begutachtung nicht vorgreifen. Er ist an einer sachlichen Lösung der Angelegenheit interessiert. Das beinhaltet die Rückführung der Bestände und die Rückabwicklung des Verkaufs. Er will behilflich sein, wenn es um eine - auch temporäre - sachgemäße Lagerung der Stralsunder Buchbestände geht. Das bisherige Presseecho war insofern hilfreich, als es künftigen ähnlichen Veräußerungen vorbeugt.
Soweit Pille. Dazu muss man wissen, dass der Vorsitz des DBV MBV bei genau jenem Wismarer Bürgermeister liegt, der auf meinen offenen Brief noch nicht einmal mit einer Eingangsbestätigung reagiert hat. Der Politiker kann daher den Verband knebeln und von einer deutlicheren öffentlichen Stellungnahme abhalten.
***
Über Google ist lesbar:
http://www.abendblatt.de/region/article111002038/Verkauf-von-historischer-Bibliothek-sorgt-fuer-Empoerung.html
Verkauf von historischer Bibliothek sorgt für Empörung
Stralsund trägt seit 2002 den Titel einer Welterbestadt. Heimlich hat sie sich nun von einem antiken Bibliotheksbestand getrennt.
Von Martina Rathke
Zitat:
"Die Veräußerung sorgt mittlerweile nicht nur bei deutschen Fachverbänden, sondern auch im Ausland für Empörung. Einer Petition im Internet haben sich rund 1900 Menschen angeschlossen, darunter aus Kanada, Großbritannien oder den USA. Zuvor hatte der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) Aufklärung über den Verkauf gefordert.
Die Stadt hält sich weiter bedeckt und macht weder Angaben zum Kaufpreis, zum Grund des Verkaufs oder zur Liste der verkauften Bücher. Stadtsprecher Peter Koslik sprach am Dienstag von einem "Stau an offenen Fragen" und verwies auf das externe Gutachten, dass die Stadt erstellen lassen will, um die Vorgänge aufzuklären.
Indes gehen Fachleute davon aus, dass die Bibliothek unwiederbringlich zerschlagen ist. "Die Gymnasialbibliothek ist in ihrer Gesamtheit verloren", sagte Landesarchivar Martin Schoebel in seiner Funktion als Vorsitzender der Historischen Kommission für Pommern. Bücher aus dem verkauften Bestand werden seit einigen Tagen über das Internet – teilweise zu vierstelligen Kaufpreisen - angeboten und verkauft.
Das Innenministerium als kommunale Rechtsaufsichtsbehörde hat das Kultusministerium und die Stadt Stralsund um Stellungnahmen gebeten. Das Ministerium setze alles daran, zu klären ob gegen die geltende Satzung des Archivs und das Archivrecht verstoßen wurde, sagte eine Sprecherin. Das Ministerium habe weder dem Kultusministerium noch der Stadt eine Frist für die Stellungnahmen gestellt. Es sei nicht üblich, anderen Behörden Fristen zu setzen."
***
"Nach dem Archivar-Verband kritisiert nun auch der Museumsverband von Mecklenburg-Vorpommern den im Juni vom Stadtrat beschlossenen Verkauf von Stralsunder Bibliotheksbeständen und Pomeranica. Es handele sich um einen „Präzedenzfall der Missachtung immaterieller kultureller Werte“. Einer Meldung der Ostsee-Zeitung zufolge wurden für die fast 6000 Bände nur 95 000 Euro erlöst. Im Internetangebot finden sie sich für bis zu 7000 Euro pro Band wieder. Trotzdem will die Stadt Stralsund, wie ihr Sprecher der Berliner Zeitung bestätigte, auf ein Gutachten warten, bis sie den Weiterverkauf ihres Erbes möglicher Weise stoppt. (BLZ)"
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/stralsunder-bibliothek-als-schnaeppchen-,10809150,20861768.html

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101
Der Bürgermeister hat bisher noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung für nötig erachtet.
***
"Die Kritik am Verkauf einer knapp 6000 Bücher umfassenden historischen Bibliothek durch die Hansestadt Stralsund wächst. Der Vorstand des Museumsverbandes Mecklenburg-Vorpommern bezeichnete den Verkauf am Dienstag „als Präzedenzfall der Missachtung immaterieller kultureller Werte“.
Die Veräußerung an einen privaten Antiquar sei ein für eine Kulturnation unakzeptabler Vorgang."
...
Bibliotheken: Museumsverband kritisiert Stralsunder Bücherverkauf - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/kultur/buecher/bibliotheken-museumsverband-kritisiert-stralsunder-buecherverkauf_aid_859698.html (dpa)
Der offene Brief:
http://www.museumsverband-mv.de/fileadmin/user_upload/Museumstag/kulturgut.pdf
Kulturerbe und der Vertrag der Generationen
eine Stellungnahme des Museumsverbandes zu den Verkäufen aus dem Stralsunder Stadtarchiv
Den jetzt bekannt gewordenen Verkauf von Beständen aus dem Stralsunder Stadtarchiv sieht der Vorstand des Museumsverbandes Mecklenburg-Vorpommern als Präzedenzfall eines zu
beobachtenden wachsenden Klimas der Missachtung immaterieller kultureller Werte in Mecklenburg/Vorpommern.
Die offenbar durch die Stralsunder Bürgerschaft und Verwaltung gebilligte Veräußerung ist als Folge des anhaltenden öffentlichen Verständnisses von Kultur als "freiwillige kommunale Aufgabe" zu
sehen.
Die mit Einführung der doppischen Haushaltsführung in den Museen durchgeführte finanzielle Bewertung des Kulturgutbestandes führt zu einer Ersetzung von Werten durch Preise im administrativen Verständnis und befördert diese Tendenz weiter. Sie befördert ein rein ökonomisches Verständnis öffentlicher Aufgaben und die Aufkündigung der als Generationenvertrag zu verstehenden Pflicht zur Bewahrung des Patrimoniums, der Pflege und Weitergabe uns durch vergangene Generationen übergebener Kulturgüter.
Der Museumsverband Mecklenburg Vorpommern versteht die Sicherung der Unveräußerlichkeit von Kulturgut in öffentlichem Besitz als unabdingbare Aufgabe einer Kulturnation. Einlieferer, Spender und Sammler vergangener Generationen haben Objekte häufig genau aus dem Grunde öffentlichen Sammlungen übergeben, weil sie diese als dauerhaften Besitz der Gesellschaft, durch die Institution treuhänderisch verwaltet, bewahrt wissen wollten.
Die nun offenbar gewordene Veräußerung von Kulturgut aus öffentlichen Sammlungen bedeutet eine Verletzung des Vertrauensschutzes gegenüber den Einlieferern vergangener Generationen, eine nachhaltige Veränderung des Verständnisses der Funktion öffentlicher Archive, Museen und
Sammlungen und einen für eine Kulturnation unakzeptablen Vorgang.
Dass dieser Verkauf aus der Sammlung einer „Weltkulturerbestadt" stattfindet ist einerseits Grund für die öffentliche Aufmerksamkeit für den Vorgang, andererseits lässt er erahnen, wie weit die Erosion
des Verständnisses einer Kulturpflicht der öffentlichen Hand bereits fortgeschritten ist.
Wenn UNESCO-Welterbestätten den Verkauf von Kulturgütern salonfähig machen, wird es schnell Nachahmer geben und Kulturgut wird zum Ramschobjekt und zur Finanzierungsquelle anderer
öffentlicher Aufgaben.
Der Vorstand des Museumsverbandes schließt sich den von Wissenschaftlern und Bürgern ausgelösten Protesten an und bedauert außerordentlich den für unser Land entstandenen
Imageschaden.
Genau!
Zum Vertrauensschutz siehe auch
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/Y8nwEGc7PF4
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Unterzeichnen:
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek (1900 Unterstützer)
http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund (350 Likes)
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http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Update:
Die Bibliotheksverbände schweigen weiter. Allerdings habe ich telefonisch mit Dr. Frank Pille, dem Leiter der Schweriner Landesbibliothek und geschäftsführendem Vorsitzenden des DBV in MV, vereinbart, dass ich folgende Äußerungen verwenden darf:
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern möchte den Ergebnissen der durch die Stadt Stralsund angekündigten Begutachtung nicht vorgreifen. Er ist an einer sachlichen Lösung der Angelegenheit interessiert. Das beinhaltet die Rückführung der Bestände und die Rückabwicklung des Verkaufs. Er will behilflich sein, wenn es um eine - auch temporäre - sachgemäße Lagerung der Stralsunder Buchbestände geht. Das bisherige Presseecho war insofern hilfreich, als es künftigen ähnlichen Veräußerungen vorbeugt.
Soweit Pille. Dazu muss man wissen, dass der Vorsitz des DBV MBV bei genau jenem Wismarer Bürgermeister liegt, der auf meinen offenen Brief noch nicht einmal mit einer Eingangsbestätigung reagiert hat. Der Politiker kann daher den Verband knebeln und von einer deutlicheren öffentlichen Stellungnahme abhalten.
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Über Google ist lesbar:
http://www.abendblatt.de/region/article111002038/Verkauf-von-historischer-Bibliothek-sorgt-fuer-Empoerung.html
Verkauf von historischer Bibliothek sorgt für Empörung
Stralsund trägt seit 2002 den Titel einer Welterbestadt. Heimlich hat sie sich nun von einem antiken Bibliotheksbestand getrennt.
Von Martina Rathke
Zitat:
"Die Veräußerung sorgt mittlerweile nicht nur bei deutschen Fachverbänden, sondern auch im Ausland für Empörung. Einer Petition im Internet haben sich rund 1900 Menschen angeschlossen, darunter aus Kanada, Großbritannien oder den USA. Zuvor hatte der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) Aufklärung über den Verkauf gefordert.
Die Stadt hält sich weiter bedeckt und macht weder Angaben zum Kaufpreis, zum Grund des Verkaufs oder zur Liste der verkauften Bücher. Stadtsprecher Peter Koslik sprach am Dienstag von einem "Stau an offenen Fragen" und verwies auf das externe Gutachten, dass die Stadt erstellen lassen will, um die Vorgänge aufzuklären.
Indes gehen Fachleute davon aus, dass die Bibliothek unwiederbringlich zerschlagen ist. "Die Gymnasialbibliothek ist in ihrer Gesamtheit verloren", sagte Landesarchivar Martin Schoebel in seiner Funktion als Vorsitzender der Historischen Kommission für Pommern. Bücher aus dem verkauften Bestand werden seit einigen Tagen über das Internet – teilweise zu vierstelligen Kaufpreisen - angeboten und verkauft.
Das Innenministerium als kommunale Rechtsaufsichtsbehörde hat das Kultusministerium und die Stadt Stralsund um Stellungnahmen gebeten. Das Ministerium setze alles daran, zu klären ob gegen die geltende Satzung des Archivs und das Archivrecht verstoßen wurde, sagte eine Sprecherin. Das Ministerium habe weder dem Kultusministerium noch der Stadt eine Frist für die Stellungnahmen gestellt. Es sei nicht üblich, anderen Behörden Fristen zu setzen."
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"Nach dem Archivar-Verband kritisiert nun auch der Museumsverband von Mecklenburg-Vorpommern den im Juni vom Stadtrat beschlossenen Verkauf von Stralsunder Bibliotheksbeständen und Pomeranica. Es handele sich um einen „Präzedenzfall der Missachtung immaterieller kultureller Werte“. Einer Meldung der Ostsee-Zeitung zufolge wurden für die fast 6000 Bände nur 95 000 Euro erlöst. Im Internetangebot finden sie sich für bis zu 7000 Euro pro Band wieder. Trotzdem will die Stadt Stralsund, wie ihr Sprecher der Berliner Zeitung bestätigte, auf ein Gutachten warten, bis sie den Weiterverkauf ihres Erbes möglicher Weise stoppt. (BLZ)"
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/stralsunder-bibliothek-als-schnaeppchen-,10809150,20861768.html
http://www.fr-online.de/neonazi-terror/berliner-verfassungsschutz-neuer-skandal-um-aktenvernichtung-,1477338,20859232.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berliner-verfassungsschutz-liess-rechtsextremismus-akten-schreddern-a-866981.html
"Der Skandal um die rechtswidrige Vernichtung von Akten beim Berliner Verfassungsschutz weitet sich möglicherweise aus. Laut einem Bericht der „Bild“- Zeitung (Mittwochausgabe) wurden bereits 2010 zahlreiche Unterlagen zum Rechtsextremismus geschreddert. Die Behörde wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.
Die Zeitung berief sich in ihrem Bericht auf die Innenverwaltung. Danach sollen die jetzt vernichteten Akten entgegen der Vorschriften nicht zunächst dem Landesarchiv vorgelegt worden sein." (FR)
Thomas Wolf rief in der geschlossenen Facebook-Gruppe "Archivfragen" dazu auf, Strafanzeige wegen Verwahrungsbruchs zu stellen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berliner-verfassungsschutz-liess-rechtsextremismus-akten-schreddern-a-866981.html
"Der Skandal um die rechtswidrige Vernichtung von Akten beim Berliner Verfassungsschutz weitet sich möglicherweise aus. Laut einem Bericht der „Bild“- Zeitung (Mittwochausgabe) wurden bereits 2010 zahlreiche Unterlagen zum Rechtsextremismus geschreddert. Die Behörde wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.
Die Zeitung berief sich in ihrem Bericht auf die Innenverwaltung. Danach sollen die jetzt vernichteten Akten entgegen der Vorschriften nicht zunächst dem Landesarchiv vorgelegt worden sein." (FR)
Thomas Wolf rief in der geschlossenen Facebook-Gruppe "Archivfragen" dazu auf, Strafanzeige wegen Verwahrungsbruchs zu stellen.