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https://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wikipedia_Signpost/2014-06-25/News_and_notes

Gespannt warten wir auf die weiteren Teile von Hubertus Kohles Vortrag zur digitalen Kunstgeschichte:

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/06/30/digitale-kunstgeschichte-plaedoyer-fuer-eine-normalisierung/

Ist seit 2008 online einsehbar:

http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/2321

http://hunter.uma.es/Main

Lesenswert:

Anton Tantner: Rezension zu: Groebner, Valentin: Wissenschaftssprache digital. Die Zukunft von gestern. Konstanz 2014, in: H-Soz-u-Kult, 01.07.2014, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2014-3-003

So die Praxis des Balliol-College in Oxford:

https://www.flickr.com/photos/balliolarchivist/collections/72157625091983501/

Die Bilder sehen ja ganz brauchbar und lesbar aus,

siehe
https://www.flickr.com/photos/balliolarchivist/12591131265/sizes/o/

aber

- sie dürfen nicht geteilt werden (Sharing ist verboten)

- eine weitere Veröffentlichung in einem auf Dauer ausgelegten Repositorium ist aus meiner Sicht unverzichtbar.

Via
https://docs.google.com/spreadsheet/pub?key=0AseU5yPuuROfdHI1VldNdGdnbE8zcFV6UU5XMFRHWHc&output=html


Nach telefonischer Auskunft ist nicht vorgesehen, dass der Rechteinhaber die Netzpublikationen für die Öffentlichkeit freischalten lassen kann. Als Begründung wurden die Bildrechte angegeben.

Das bestätigt mich in meiner Einschätzung, dass die DNB eine der schlechtesten Bibliotheken der Welt ist. Grundsätzlich sollte Webarchivierung öffentlich sein. Ausnahmen sind sinnvoll. Das Netz ist eine öffentliche Quelle, dessen Inhalte nicht nur für die Präsenznutzung in Frankfurt oder Leipzig zur Verfügung stehen müssen.

dnb_zugriff

http://www.freiepresse.de/LOKALES/CHEMNITZ/Archiv-zieht-nicht-vor-2015-in-neues-Landratsamt-artikel8881487.php

Ingrid Strauch hat sie unter die Lupe genommen:

http://archiv.twoday.net/stories/909744148/#909744761

Ich kann die Kritik nur bestätigen.

Die Suche ist grauenhaft benutzerunfreundlich, intuitiv läuft nichts. Man muss das Aufklicken der entsprechenden Gliederungen erst lernen, um an die Treffer zu kommen. Häufig muss man den Bildschirminhalt verschieben, damit eine Recherche möglich ist.

Es gibt keine Permalinks! Obwohl man am Landesarchiv BW sehen könnte, dass das Standard sein sollte!

Es gibt keinen Online-Filter! Anders als beim Archivportal Europa, dem BAM-Portal, beim Landesarchiv BW oder selbst AUGIAS.

Suche nach gmünd textor

ARGUS (alle Begriffe = UND einstellen!) 1 Treffer
INVENIO (voreingestelltes UND) 0 Treffer

Gern wiederhole ich meinen Test von 2009

http://archiv.twoday.net/stories/29743792/

mit dem Suchwort Aalen in diversen Suchen, die Bestände des Bundesarchivs erfassen.

AALEN

Argus
Die Suche ergab 42 Treffer in 31 Gliederungspunkten

Invenio
134 Bestände

BAM-Portal
Ihre Suche nach » aalen « ergab 44 Treffer

Archivportal Europa
42 Treffer

ArchiveGrid
http://beta.worldcat.org/archivegrid/?q=(aalen)+AND+archivesort%3A%22Bundesarchiv%22&ss=
8 Treffer (wie 2011)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/helmut-kohl-cdu-und-ehepaar-kohl-streiten-ueber-nachlass-a-978079.html

"Zwischen der CDU und dem Ehepaar Kohl bahnt sich ein Streit über den politischen Nachlass von Helmut Kohl an. Der Altkanzler hat nach SPIEGEL-Informationen bereits Ende des Jahres 2010 sein privates Handarchiv, das er kurz nach seiner Abwahl im Jahr 1998 dem Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung in Sankt Augustin bei Bonn übergeben hatte, in sein Privathaus nach Oggersheim bringen lassen. [...] Offiziell wurde der Stiftung mitgeteilt, Kohl benötige die rund 400 Aktenordner für die Abfassung des vierten Bandes seiner Memoiren. In der CDU wird allerdings bezweifelt, dass der kranke Altkanzler die Kraft findet, seine Erinnerungen zu vollenden.
Der Ehrenvorsitzende der Adenauer-Stiftung, Bernhard Vogel, forderte Kohl und seine Frau auf, die Akten der Stiftung zurückzugeben. "Natürlich ist Helmut Kohl mehr als eine Privatperson. Deshalb hat auch die Öffentlichkeit einen Anspruch auf seinen politischen Nachlass", sagte der ehemalige Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Thüringen. "Er wäre sicherlich am besten im Archiv der Adenauer-Stiftung aufgehoben."



Bundesarchiv, B 145 Bild-F054631-0013 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA

http://www.watson.ch/Front/articles/699182286-100%27000-feierten-am-Winterthurer-Albanifest

Es gilt als das größte Altstadtfest Europas.

Auf http://www.albanifest.ch/albanifest/index.php steht zu lesen:

"Im Jahre 286 wurde der heilige Albanus während der Christenverfolgung hingerichtet. Albanus gehörte zu den 3 Heiligen, denen unsere Stadtkirche geweiht ist. Später wurde er zum Schutzpatron der Stadt Winterthur erkoren. Am Gedenktag des Albanus (22.6.1264) verlieh Rudolf von Habsburg der Stadt einen Freiheitsbrief. Von da an wurde dieses Ereignis jeweils am Albanustag gefeiert. Das Albanifest wie wir es heute kennen wurde 1971 lanciert und gilt als Europas grösstes, alljährlich wiederkehrendes Stadtfest."

"St. Alban, St. Pankratius und St. Laurentius sind die drei Schutzheiligen der Stadt Winterthur. St. Pankratius ist auch Patron der Winterthurer Stadtkirche. Die drei sind auf einem Gemälde aus dem Jahre 1490 an der Decke der Sakristei im Brustbild dargestellt."
http://www.winterthur-glossar.ch/app/default/pub/fw.action/wine.article?ce_id=119&ce_name=Person

Mehr zur Albanus-Verehrung in Winterthur:

http://www.winterthur-glossar.ch/app/default/pub/fw.action/wine.article?ce_id=117&ce_name=Building

Hauptpatron der Stadtkirche ist Laurentius, Nebenpatrone sind Pankratius und Albanus.

Schon Waser 1779 sagt ausdrücklich, Albanus sei der "Schutz-Patron" Winterthurs.
http://books.google.de/books?id=BYNEAAAAcAAJ&pg=PA179

Um 1700 zählte Albani zu den "solennen" Ratstagen:

http://books.google.de/books?id=buxYAAAAcAAJ&pg=PA153

Damals wurden die Verordnungen auf Albani der Bürgerschaft in der Kirche vorgelesen:

http://books.google.de/books?id=vetYAAAAcAAJ&pg=PA88
http://books.google.de/books?id=Vt1YAAAAcAAJ&pg=PA55

Albanus erscheint auch als Vorname von Winterthurer Bürgern im 15./16. Jahrhundert (teste Google).

Zu anderen Stadtpatronen im deutschsprachigen Raum:
http://archiv.twoday.net/search?q=stadtpatron



Während die von der UB Heidelberg angebotenen Scans aus der Vatikanischen Bibliothek kein Wasserzeichen tragen, behauptet der Vatikanstaat auf seiner Präsentation ein Copyright für die Handschriftenscans und verziert diese mit einem schändlichen Wasserzeichen.

http://www.mss.vatlib.it/gui/scan/link.jsp

Der päpstliche Mini-Staat kann alles Mögliche in sein Urheberrechtsgesetz hineinschreiben und hat das auch getan. Reproduktionen kultureller Güter sind für 70 Jahre nach der erstmaligen Reproduktion in einem Format geschützt (Artikel 4).

http://cdn.brandonvogt.com/wp-content/uploads/Vatican-Copyright-Law.docx

Siehe auch
http://www.globallegalpost.com/global-view/copyright-and-the-vatican-41065795/
http://transpatent.com/land/westeuro/937va.html

Außerhalb des Vatikans bemisst sich der Schutz nach den zwischenstaatlichen Verträgen.

Der Vatikan ist weder Mitglied von EU noch EWR, es gilt also im Verhältnis zur EU der Schutzfristenvergleich.

Dass nach EU-Recht Handschriftenscans nicht geschützt sind, habe ich kürzlich nochmals unterstrichen:

http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417

Dass ich keineswegs der einzige bin, der das scheinheilige Erheben von Ansprüchen auf Güter, die im Sinn einer gerechten Wissensordnung nur der Allgemeinheit gehören dürfen, als unerträglich empfindet, zeigt etwa mein Verweis auf einen Beitrag von Poynder 2009

http://archiv.twoday.net/stories/5857127/


"The Letters of 1916 project is the first public humanities project in Ireland.
Join the hundreds of people who are helping us create a crowd-sourced digital collection of letters written around the time of the Easter Rising (1 November 1915 – 31 October 1916) by contributing copies of letters to the database or transcribing previously uploaded letters"

http://dh.tcd.ie/letters1916/

http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/meldungen/04152/index.html.de

Auf http://filmothek.bundesarchiv.de/contents gibt es natürlich keinerlei Hilfe, um die Weltkrieg-Filme aufzufinden. Stümper!

Auch in veralteten und lückenhaften Linklisten kann man Nützliches entdecken.

http://faculty.arts.ubc.ca/sechard/512digms.htm

Inzwischen ist nützlicher:

http://digitizedmedievalmanuscripts.org/

Lange Zeit war führend (bezüglich der Vollständigkeit) meine eigene Zusammenstellung

http://web.archive.org/web/20110830215205/http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften

http://blogs.loc.gov/law/2014/06/georgetown-law-librarys-digital-dictionaries-collection/?loclr=twlaw

Unter anderem lateinische, geplant ist auch eine Inkunabel.

https://repository.library.georgetown.edu/handle/10822/559416

Klemens Renoldner: Glück in der Bibliothek von Reno

http://derstandard.at/2000002417533/Klemens-Renoldner-Glueck-in-der-Bibliothek-von-Reno

Via VÖBBLOG

Ein instruktives Beispiel aus dem Christianeums-Bestand:

http://anonymea.tumblr.com/post/90105232266/schaedliches-lesezeichen-das-aus-einem


http://oaopenaccess.files.wordpress.com/2014/06/journal-prices-2.jpg?w=630&h=490


http://www.perspectivia.net/content/publikationen/qfiab

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=qfiab

http://dhdhi.hypotheses.org/2157

Unter den neu kostenlos ins Netz gestellten Pariser Historischen Studien ist auch die erst 2011 erschienene Studie von Torsten Hiltmann über (überwiegend französische) Heroldskompendien:

http://www.perspectivia.net/content/publikationen/phs/hiltmann_heroldskompendien

Mit Hiltmann stand ich wiederholt virtuell in Kontakt, zunächst in einem Mini-Mailverteiler zu Heroldsfragen, dann auch wegen Heraldica Nova, wo ich ja meinen Beitrag zu Franziskanernekrologien nochmals verbreiten durfte, und der Zotero-Gruppe

https://www.zotero.org/groups/heralds_-_the_history_of_heralds_in_europe_12th-18th_c.

Bei meinem Flug nach Rom arbeitete ich an meinem Vortrag für den Workshop, auf dem ja auch Hiltmann referierte. Rechts neben mir saß ein jüngerer Mann, der mich bei der Landung ansprach: "Sie sind doch Herr Graf, oder?". Es war Hiltmann, und ich war natürlich sehr erfreut, dass wir die etwas mühsame Anreise zu dem Kloster/Gästehaus, in dem wir untergebracht waren, gemeinsam meistern konnten. Wir haben dann auch einen netten Sonntagabend mit Stadtbummel vom Petersplatz zum Pantheon verbracht und gemeinsam zu Abend gegessen.

Die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende zeigt überwiegend grässliche Wasserzeichen, die als Copyfraud nicht bestehende Ansprüche erheben.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/copyfraud

Siehe auch
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417

Mehr Tumblr-Tags:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/

http://sonc-hegr.tumblr.com/post/19243152868/just-a-few-minutes-in-photoshop-and-an-overprint "Just a few minutes in Photoshop and an overprint can be removed. The left one is roughly leaned up, but you get the idea."

Als ehemaliges Zentralorgan der Kammlerforschung

http://archiv.twoday.net/search?q=kammler

müssen wir natürlich die Pressemeldungen berichten, dass es Hinweise darauf gibt, dass Kammler nicht Selbstmord verübt hat, sondern in die Hände der Amerikaner fiel. Unser Partnerblog schwächelt zur Zeit etwas:

http://www.vierprinzen.com/

Rainer Karlsch stellte seine diesbezügliche These in der ZfG zur Diskussion und für ein breiteres Publikum in der FAS vom 15. Juni 2014 (beide Quellen nicht online).

Aus dem Presseecho:

http://www.welt.de/geschichte/article128873148/Versteckten-die-USA-den-Chef-Ingenieur-der-SS.html

ZDF History:

https://www.youtube.com/watch?v=G9YJpIskInQ


http://adresscomptoir.twoday.net/stories/909743878/

Auszug:

"Auch ein zumindest vorläufiges Ideal eines wissenschaftlichen
Publikationszyklus unter derzeitigen Bedingungen kann skizziert werden: Zuerst werden Textfragmente möglichst kontinuierlich
in einem Weblog ohne vorangegangene redaktionelle Bearbeitung
veröffentlicht, dann deren etwaige Kommentierung durch KollegInnen, BetreuerInnen oder interessierte LaiInnen wie auch Reaktionen bei mündlichen Präsentationen abgewartet, bis
dann auf dieser Grundlage ein längerer Text verfertigt wird, der auf einer wissenschaftlichen Publikationsplattform veröffentlicht wird und eventuell noch einem Open Peer Review-
Verfahren unterzogen wird, bevor er in die definitive Form eines langzeitarchivierten PDFs überführt wird.

Leider steht diesem skizzierten Ideal im Falle akademischer Abschlussarbeiten (noch?) ein Hindernis entgegen, nämlich die von manchen universitären Gremien völlig kontraproduktiv
verwendete Definition von „Eigenplagiat“: Selbstverständlich kann es vorkommen, dass ein wie genannt ursprünglich in einem Weblog erschienenes Fragment ohne jegliche Veränderung in die endgültige Abschlussarbeit übernommen wird; dies sollte in keinem Fall
negativ sanktioniert werden, sondern als selbstverständlicher Bestandteil des wissenschaftlichen Publikationszyklus betrachtet werden; die derzeitige Situation schreckt Studierende oft davon ab, in ein em Masterarbeits- oder Dissertationsbegleitendem Weblog
Auszüge ihrer Arbeit zu posten und muss als wissenschaftsfeindlich bezeichnet werden."

Stimmt.

Entschied das OLG Bremen:

http://www.kanzlei-blaufelder.com/manche-eltern-sind-wirklich-bekloppt-oder-warum-ein-junge-nicht-t-m-waldmeister-heissen-darf-ludwigsburg/


Abschlussarbeit von Christa-Irene Klein 2008:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/9545/


Plagiatsjäger Weber hat eine Petition aufgesetzt:

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/online-petition-unterschreiben-google-soll-buchsuche-nicht-nur-fuer-plagiatsdetektion-oeffnen/

Kostenlos ist die Rechtsberatung durch Studierende, die Fälle auf den Gebieten des Mietrechts, des Wirtschaftsrechts und des allgemeinen Vertragsrechts bearbeiten.

http://www.juristischer-gedankensalat.de/2014/06/26/pro-bono-mit-student-law/

https://student-law.de/index.php

Nötig wäre etwas Ähnliches auch für Abmahnungen im Internet (Internetrecht, Urheberrecht), siehe

http://archiv.twoday.net/stories/752348320/


http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/pm_invenio_2014_06_24.pdf

https://invenio.bundesarchiv.de/

Während andere Archive ihre Archivdatenbanken jedem Bürger und jeder Bürgerin ohne Registrierung zur Verfügung stellen, muss man in Invenio ein umfangreiches Formular ausfüllen, wobei zumindest die Anrede (Pflichtfeld) aus meiner Sicht datenschutzrechtlich nicht erforderlich ist.

Update: Man kann sich mit fingierten Daten registrieren und dann recherchieren. Die Suche ist grottig.

http://www.spielminute.de/bretter/index.php?topic=923.0

Danke, M. :-)

Anderer Ansicht ist ein Editor, der sich als Verlagslobbyist in der NZZ betätigt:

http://www.nzz.ch/feuilleton/buecher/gehoeren-geisteswissenschaftliche-editionen-ins-internet-1.18331137

Argumente, wieso Editionen ins Internet müssen, habe ich 2004 publiziert:

http://archiv.twoday.net/stories/230198/

Das gedruckte Findmittel von 1974 ist online:

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/ekud/afk/sag/dienstleistungen/bestaende/handschriften/Documents/QR_2_II_STAR.pdf

Die FAZ ergreift naturgemäß Partei für den Antiquar:

http://www.faz.net/aktuell/fuenf-jahre-haft-fuer-herbert-schauer-ohne-beweisfuehrung-13000869.html

Siehe auch
http://corrieredelmezzogiorno.corriere.it/napoli/notizie/cronaca/2014/6-giugno-2014/furti-girolamini-5-anni-libraio-tedesco--223349003594.shtml
http://www.ilmattino.it/napoli/cronaca/saccheggio_dei_girolamini_5_anni_al_titolare_della_casa_d_39_aste_tedesca/notizie/730835.shtml

Unabhängig davon gaben Schauers Münchner Geschäftspartner vor einiger Zeit Erstaunliches bekannt:

"Mit der Inhaftierung von Herrn Schauer musste sich das Haus aber naturgemäß neu aufstellen. In diesem Zusammenhang wurden Bilanzierungen und Inventuren in allen Bereichen vorgenommen. Schon bald stießen wir zu unserer Verwunderung auf vielfältige Ungereimtheiten und unerklärliche Vorgänge. Nach einiger Zeit zeigte es sich dann als unerlässlich, externen fachlichen Beistand anzufordern. Schließlich ergab das unfassbare Ergebnis der Untersuchung den begründeten Verdacht, dass Herr Schauer über Jahre hinweg massive Veruntreuungen zum Schaden Dritter wie auch des Hauses selber begangen hat.

Das Haus hat nach der Feststellung dieser Verfehlungen lange mit der Frage gerungen, ob eine Strafanzeige unerlässlich, oder eine interne Lösung noch vertretbar sein würde und schließlich beschlossen, eine interne Regelung unter Einbeziehung aller Geschädigten anzustreben.

Wir haben daher durch Gesellschafterbeschluss Herrn Schauer aus der KG ausgeschlossen und zur Durchsetzung dieser Entscheidung bei dem Landgericht München I Klage auf Ausschließung von Herrn Schauer eingereicht.

Es hängt jetzt von der Kooperationsbereitschaft von Herrn Schauer ab, ob sich darüber hinaus eine Strafanzeige letztlich doch nicht vermeiden lassen wird."
http://de.zisska.de/aktuelles

Sogar der sonst so nibelungentreu zu Schauer stehende Verband Deutscher Antiquare sah sich daraufhin genötigt, Konsequenzen zu ziehen und die Mitgliedschaft Schauers ruhen zu lassen:

http://www.boersenblatt.net/803406/template/bb_tpl_antiquariat/

Zur Causa Girolamini:
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini

Biblioteca dei Girolamini Napoli IV

http://www.pcwelt.de/news/Deutsches_Gericht_erzwingt_Herausgabe_von_Forums-Namen-Datenschutz-8782517.html

Zwei sich beleidigt fühlende Beamte haben zu einer Redaktionsdurchsuchung in Darmstadt beim "Echo" Anlass gegeben. Eine Verhältnismäßigkeit sehe ich nicht.

"Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, Onlinekommentare seien nicht von der Pressefreiheit geschützt, da diese von der Redaktion nicht bearbeitet würden." Das ist Schwachsinn.

Via
http://ra-melchior.blog.de/2014/06/26/zwei-beleidigte-beamte-frau-streisand-18738138/

Der Sammelband (u.a. Beiträge von Klimpel und Kreutzer) ist online:

https://www.rtr.at/de/foe/NKRF_Studien_2014/Gemeinn%C3%BCtzige_Medien-Archive_2014.pdf

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32662

Siehe auch
http://futurezone.at/digital-life/online-medienarchive-urheberrechtssituation-schwierig/72.172.087

http://www.bibliotheksrecht.de/2014/06/25/bibliotheksgesetz-rheinland-pfalz-erste-beratung-18732965/

§ 8 sieht vor: "Bibliotheken dürfen zur Erschließung und Verzeichnung ihrer Bestände personenbezogene Daten verarbeiten und über öffentliche Netze zur Verfügung stellen. Soweit es sich dabei um Nachlässe und anderes nicht veröffentlichtes Material handelt, finden die Vorschriften des Landesarchivgesetzes entsprechende Anwendung. Im Übrigen gilt das Landesdatenschutzgesetz."

Zur Datenschutzklausel siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/565878269/

§ 5 Abs. 1: " Historisch und kulturell bedeutsame Bestände in den Bibliotheken sind im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten durch sachgereohte Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete Maßnahmen insbesondere der Konservierung,Restaurierung und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den öffentlichen Gebrauch und zukünftige Generationen zu erhalten. im Übrigen gilt das Denkmalschutzgesetz."

Peinlich: Die Relativierung "im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten".

Der Abs. 2 zum Belegexemplarrecht überzeugt mich nicht, siehe auch

http://archiv.twoday.net/search?q=belegexemplar
http://archiv.twoday.net/stories/97060726/

http://www.tagesspiegel.de/wissen/plagiate-in-der-wissenschaft-aus-dem-bestand-entfernen-eine-bibliotheksdirektorin-widerspricht/7440060-2.html

Das ist überwiegend Konsens der Bibliotheken. Diskutiert wird auch auf INETBIB, wo nicht nur ich Steinhauer widersprochen habe, der aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Kennzeichnung ablehnt.

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53357.html

http://universaar.uni-saarland.de/monographien/volltexte/2014/120/pdf/BognerLeber_neunPlusEins.pdf

Der Beitrag von Nine Miedema behandelt sein Thema - Nibelungenlied und Niederlande - nur mäßig aufschlussreich.

Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2014/06/25/frei-im-web-neun-plus-eins-literarische-beziehungen-zwischen-deutschland-und-seinen-nachbarn/


In den Niederlanden sollte der Fund einer angeblichen jüdischen Mikwe (Ritualbad) durch die gefälschte Zeichnung einer Menora (siebenarmiger Leuchter) abgesichert werden. Den Skandal dokumentiert Schreg:

http://archaeologik.blogspot.de/2014/06/der-mikwenskandal-von-venlo-archaologie.html

Ob eine 1991 in Schwäbisch Gmünd gefundene Anlage eine Mikwe war oder nicht, wird man dagegen auf absehbare Zeit nicht wissen können, da man in unverantwortlicher Weise es versäumt hat, die Befunde genau zu untersuchen. Auch die damalige Rolle des verdienten, inzwischen verstorbenen Gmünder Bauhistorikers Theodor Zanek, dessen deutlich Rechtsaußen-Gesinnung niemandem entgangen ist, der ihn näher kannte, wird wohl nicht zu klären sein. Siehe

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1505/2/Graf_Zur_Topographie_der_Reichsstadt_Schwaebisch_Gmuend_Teil_2_2002.pdf

Foto:
http://www.bauforschung-bw.de/objekt/id/111210419249/weitere-seite/2/wohnhaus-in-73525-schwaebisch-gmuend/

STADTVERWALTUNG ZWICKAU
Medieninfo Nr. 230 vom 25. Juni 2014
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Das Kulturamt informiert:
STADTARCHIV ÖFFNET WIEDER

Am 1. Juli 2014 kann das Stadtarchiv in der Lessingstraße nach über einjähriger Schließzeit wieder von der Öffentlichkeit genutzt werden. Die Einrichtung musste am 1. Juni 2013 aufgrund statischer Probleme geschlossen werden. Die Ursache für diesen gravierenden Schritt waren statische Probleme.

Um den Magazinbereich zu entlasten, wurden nun Teile des Archiv- und Bibliotheksgutes aus der Lessingstraße 1 ausgelagert. Mit dem Einbau einer Raumluftbefeuchtungsanlage in das bereits vom Stadtarchiv genutzte Objekt im Stadtteil Eckersbach wurde eine sachgerechte Unterbringung des Archivgutes möglich. Die Bau- und Planungskosten belaufen sich auf 60.500 Euro, die Umzugskosten auf 4.600 €. Zusätzliche Mietkosten entstehen für das Objekt keine.

Perspektivisch kann das Problem der Überlastung nur mit dem Umzug gelöst werden. Da die Bestände des Archivs und der Ratsschulbibliothek stetig wachsen, würden sie in einigen Jahren wieder zur Überlastung führen. Deshalb stellt die Auslagerung nur eine Zwischenlösung dar, bis für das Stadtarchiv ein neues Domizil gefunden wurde. Hierfür gibt es jedoch momentan keine verbindlichen Planungen.

Ab Dienstag, dem 1. Juli gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten (Dienstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr; zwischen 11.30 und 13 Uhr ist keine Kassenzeit) Da durch die Auslagerung nicht mehr alle Bestände uneingeschränkt zugänglich sind, bitten die Mitarbeiter des Stadtarchivs die Besucher um vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung (Tel.: 0375 834105 oder 834702, E-Mail: stadtarchiv@zwickau.de).

Wilfried Seibicke legte mit seinem Historischen Deutschen Vornamenbuch ein Standardwerk vor, das aber bei näherem Hinsehen das ganze Elend der Etikettierung von Vornamen als Heiligennamen offenbart.

Bei Heimo wird in Bd. 2 (1998), S. 319 der hl. Haimo Bischof von Halberstadt genannt, obwohl es sicher so gut wie keinen Kult dieses Heiligen gab, eine Benennung nach dem Heiligen also so gut wie unwahrscheinlich ist. Umgekehrt wird bei Hariolf (S. 285) nur auf die germanische Herkunft (HER+WOLF) hingewiesen (Belege ab 1929 in Stuttgart). Wer in der Umgebung von Ellwangen aufgewachsen ist weiß aber, dass dort der hl. Hariolf als Klostergründer verehrt wird. Bei der Eingabe von Hariolf bei Google erscheint an erster Stelle die Wikipedia mit dem Eintrag zu St. Hariolf. Bei einigen Namensträgern ist der Bezug zu Ellwangen schon in der Trefferliste ersichtlich.

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate

U.a. die beiden ältesten Bürgerbücher von Fribourg 1341-1769.

Sind auf dem unidentifizierten Wappen auf

http://www.e-codices.unifr.ch/de/snm/LM001314/5v/x-large

gekreuzte Mohnstengel zu sehen?


Mehr bei RA Stadler:

http://www.internet-law.de/2014/06/verlage-wollen-das-leistungsschutzrecht-auch-mit-hilfe-des-kartellamts-durchsetzen.html

Update:
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-06/vg-media-google-klage-leistungsschutzrecht-till-kreutzer

Falk Eisermann ist skeptisch:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1406&L=incunabula-l&T=0&P=1467


 

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