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Ausgewählt mittels der Funktion "Zufälliger Artikel" auf http://de.wikipedia.org



Henry William Frederick Saggs (* 2. Dezember 1920 in Essex; † 31. August 2005) war ein britischer Assyrologe aus East Anglia.

Modulo (mit Betonung auf der ersten Silbe) oder mod ist eine insbesondere in der Informatik verbreitete Funktion, die den Rest aus der Division zweier Ganzzahlen angibt: (a mod m) bezeichnet also den (ganzzahligen) Rest aus der Division a:m.

Gonzalo „Gonzo“ Castro (* 11. Juni 1987 in Wuppertal) ist ein deutscher Fußballspieler mit spanischer Herkunft.

Wilhelm Caspary (* 1937) ist ein deutscher Geodät und seit 2002 emeritierter Universitätsprofessor am Institut für Geodäsie an der Universität der Bundeswehr in München.

Als Gesetzgebungsorgan oder Legislative werden üblicherweise Parlamente bezeichnet. Für diese gibt es meistens ein eigenes Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht mit der Begründung, als Legislative besonderen Schutzes zu bedürfen.

Werbeantworten sind Antworten (Bestellungen) auf eine Werbesendung, für die der Empfänger die Gebühren übernimmt.

Durch das Schulaufsichtsgesetz vom 11. März 1872 hob Bismarck die kirchliche Schulinspektion im Deutschen Reich auf und unterstellte die Schulen der staatlichen Aufsicht.

Die Eburonen (lat. Eburones) waren ein belgischer Volksstamm, der den Kelten zuzuordnen ist.

Als Katherine Group werden fünf mittelenglische Texte bezeichnet, die im frühen 13. Jahrhundert von einem unbekannten Autoren in einem Dialekt der West Midlands verfasst wurden.

Life and Debt ist ein Dokumentarfilm von Stephanie Black aus dem Jahr 2001. Er beleuchtet die wirtschaftliche und soziale Situation in Jamaika, insbesondere den Einfluss der Politik des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank.

***

Von diesen Artikeln gibt es genau eine Entsprechung auf Artikelebene in Meyers Lexikon online:
http://lexikon.meyers.de/meyers/Meyers-Meyers_Lexikon_online

Der Artikel zu den Eburonen ist bei der Wikipedia zwar ausführlicher, aber Meyers hat eine Jahreszahl, die in der Wikipedia fehlt.

http://observer.guardian.co.uk/uk_news/story/0,,2062950,00.html

Appeal to preserve John Murray publisher's papers

[...] Until recently the archive of 150,000 documents was housed in unsuitable conditions at the publisher's office in Albemarle Street, London, an address that became almost as famous as some of its authors.

John Murray's story itself is as interesting as that of many of its writers. The publishing firm started in 1768 when a young Scottish naval officer, John MacMurray, left the service to become a bookseller. He dropped the 'Mac' and set up in Fleet Street, using his seaman's experience to secure contracts to ship books overseas. Murray died in 1793. In 1811 his son, John Murray II, was offered a manuscript by a certain George Gordon, Lord Byron. Childe Harold's Pilgrimage had been rejected by two rivals, but Murray took it - and the first edition sold out within days.

Last year the seventh John Murray offered the firm's entire collection of papers to the National Library of Scotland at the knockdown price of £33m. None of the money will go directly to the family, but will instead go towards education projects and making the archive available and accessible to the public. However, the last £5m of the asking price still needs to be raised and this week crime writer Ian Rankin will launch a fundraising campaign to keep the archive in the UK.

A spokesman for the NLS said: 'The John Murray Archive is an absolute treasure trove of knowledge, wisdom, gossip and ideas from across the 19th century. The range it covers - from literature to science through politics, travel and exploration - is remarkable. It really is a showcase for the ideas that changed the world.

'We are immensely proud that we have this in Scotland, but we just need to make sure that we keep it here.'

http://www.unicaen.fr/mrsh/crahm/revue/tabularia/print.php?dossier=dossier2&file=13lecouteux.xml

Sur la dispersion de la bibliothèque bénédictine de Fécamp
Partie 1 : identification des principales vagues de démembrement des fonds

On the dispersal of the Benedictine library at Fécamp
Part 1 : identifying the main stages of the collection carve-up

Stéphane LECOUTEUX

Abstract : As with many abbeys, La Trinité at Fécamp witnessed a significant carve-up of its books between the 16th and 18th centuries. Part of the loss has been thoroughly investigated – many books are to be found today in the Rouen and Le Havre municipal libraries, in the Archives départementales de la Seine-Maritime, in the Bibliothèque nationale de France and in the Fécamp museums. However less is known of other losses. This discussion focussing on medieval manuscripts in Latin points to the likely dissemination throughout Europe of membra disiecta and fragments inserted in inauthentic volumes, especially in the libraries at the Vatican, Bern, Leyden, Berlin and Paris. Other Norman abbeys, looted by the Huguenots in 1562 and 1563, went through a similar process of dispersal.



On the dispersal of the Fleury books see
http://archiv.twoday.net/stories/2799773/

In freier Rede trägt Erbprinz Bernhard seine Charmoffensive für Salem und für sein Haus vor. Die Banken, sagt der Prinz, würden nervös und machten dem Haus Druck. "Unser Moratorium läuft aus." Er habe Verständnis für die Kreditinstitute. Kommissionen beruhigten die Banken nicht. "Im Notfall müssen wir Salem liquidieren", droht der Erbprinz, der zugleich Generalbevollmächtiger ist. Denn allein tragen könnten es die Markgrafen nicht mehr. "Wir sind ein Landwirtschafts- und Forstbetrieb - mit den bekannten engen Margen", erläutert der Prinz, der auch Wein anbaut. Wann dieser Notfall eintreten werde, will er nicht verraten. Aber allzu lange warten könne er nicht mehr. "Jedes Glück des Markgrafen hat das Glück von Baden gedeihen lassen, jedes Unglück hat Unglück für die Menschen hier nach sich gezogen", sagt der Prinz im Bibliothekssaal.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1408358?_suchtag=2007-04-23

Mehr zum Tag der offenen Tür in Salem (die interessanten Räumlichkeiten blieben wie gehabt außen vor, siehe http://archiv.twoday.net/stories/3519949/ ) bei der BLB:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Gebetsmühlenhaft wiederholen wir:

* Es ist nicht bewiesen, dass die finanzielle Schieflage des Hauses Baden auf die Belastungen durch das Salemer Münster zurückgeht.

* Nach deutscher Rechtsordnung muss sich niemand für ein Kulturdenkmal aufopfern, Eingriffe enteignenden Charakters sind entschädigungslos nicht möglich.

* Salem ist Beutegut, das im Kern rechtswidrig dem badischen Volk vorenthalten wurde.


http://weblog.histnet.ch/archives/350

"Jedes wissenschaftliche Zitat aus Wikipedia muss gesondert im jeweiligen Verwendungszusammenhang beurteilt und begründet werden. Eine grundsätzlicher Ausschluss von Zitaten aus Wikipedia für wissenschaftliche Zwecke ist ebenso unangemessen, wie die ausschliessliche oder hauptsächliche Verwendung von Wikipedia-Einträgen als Grundlage für eine wissenschaftliche Arbeit."

Dem stimme ich voll und ganz zu. Meine Stellungnahme:
http://archiv.twoday.net/stories/2630442/

Die Jahrgänge 5 (1880) und 7 (1882) sind bei GBS mit US-Proxy einsehbar:

http://books.google.com/books?lr=&hl=de&q=intitle%3Aarchivalische+loher

http://books.google.com/books?lr=&hl=de&q=intitle%3Awirtembergisches+urkundenbuch

Es liegen mit US-Proxy mindestens 5 komplette Bände vor, darunter auch Bd. 1. Das Digitalisat dieses Bandes ist allerdings an der Grenze zur Unbrauchbarkeit.

Es wäre verdienstvoll eine Liste der Urkunden aus Bd. 1 mit den maßgeblichen Druckorten online zu publizieren und falls ein besserer Druck nicht vorliegt, auf Scans des WUB zu verlinken. Übermäßig viel Arbeit wäre das nicht, da das UB von St. Gallen und die MGH Diplomata die meisten Stücke enthalten dürften.

Aktualisiert: 9.7.2007 und 1.9.2007

Mit US-Proxy
(Anleitung siehe http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search ) benutzbar sind bei Google Book Search

Bd. 1 (1867) zu den Jahren 1376-87
http://books.google.com/books?id=2B0tAAAAMAAJ

Bd. 2 (1874) zu den Jahren 1388-1397
http://books.google.com/books?id=GYYqAAAAMAAJ

Bd. 3 (1877) zu den Jahren 1397/1400
http://books.google.com/books?id=boYqAAAAMAAJ

Bd. 4 (1882) zu den Jahren 1400-1401
http://books.google.com/books?id=yKAqAAAAMAAJ

Bd. 5 (1885) zu den Jahren 1401-1405
http://books.google.com/books?id=2ooqAAAAMAAJ

Bd. 6 (1888) zu den Jahren 1406-1410
http://books.google.com/books?id=24sqAAAAMAAJ

Bd. 7 (1878) zu den Jahren 1410/20
http://books.google.com/books?id=0IwqAAAAMAAJ

Bd. 8 (1883) zu den Jahren 1421/6:
http://books.google.com/books?id=h40qAAAAMAAJ

Bd. 9 (1887) zu den Jahren 1427/31
http://books.google.com/books?id=aI4qAAAAMAAJ

Bd. 10 (1906) für 1431/33
http://books.google.com/books?id=vI4qAAAAMAAJ

Bd. 11 (1898) zu den Jahren 1433/5
http://books.google.com/books?id=tY0qAAAAMAAJ

Bd. 12 (1901) zu den Jahren 1435/7
http://books.google.com/books?id=jIwqAAAAMAAJ
http://books.google.com/books?id=yKAqAAAAMAAJ

Obwohl Bd. 7 aus der UMich kommt, sind im dortigen OPAC obige Bände noch nicht eingetragen.

Siehe auch:
http://books.google.com/books?q=editions:0eF4q1da-lGcmzfd7y&id=2B0tAAAAMAAJ&hl=de&as_brr=1
(unvollständig!)

Auf die Bände 13ff. ist vorerst nicht zu hoffen, sie liegen nach 1923. [Warten wir also auf Bd. 10.]

Nachtrag: Bd. 10 hat sich eingefunden.

http://www1.spiegel.de/active/spquiz/fcgi/spquiz.fcgi?name=behoerdischquiz

Ich hatte 13 von 15 Punkten.

http://archivnachrichten.blogspot.com/2007/04/einbandfragmente-in-kirchlichen.html

Die Fragmente wurden digitalisiert, sind aber nicht online zugänglich - schließlich will die Landeskirche ja das Buch verkaufen ...


Das ist nun schon das zweite Mal... (nach der Blamage durch Mertens' Cranach-Fund)

Siehe http://www.businessnews.com/politik/art620,436283.html

Die DFG finanziert ein "Deutsches Textarchiv", siehe Stellenausschreibung:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/chancen/type=stellen&id=1741

Allerdings fragt man sich angesichts der geringen Anzahl von Werken, die das Korpus laut dieser Stellenanzeige enthalten soll, ob es nicht billiger wäre, bei Zweitausendeins eine DVD "DIE DIGITALE JUBILÄUMSBIBLIOTHEK" für 79,90 Euro (mit 1.523.000 Seiten Text) zu kaufen und diese Texte ein bisschen aufzubereiten...

http://www.verhuetungsmuseum.at/

ALO hat 200 Bücher zum Thema Verhütung digitalisiert.


http://mdz1.bib-bvb.de/~db/bsb00005029/images/ Bd. 1
http://mdz1.bib-bvb.de/~db/bsb00005031/images/ Bd. 2
http://mdz1.bib-bvb.de/~db/bsb00005032/images/ Bd. 3
http://mdz1.bib-bvb.de/~db/bsb00005033/images/ Bd. 4
http://mdz1.bib-bvb.de/~db/bsb00005034/images/ Bd. 5
http://mdz1.bib-bvb.de/~db/bsb00005035/images/ Bd. 6.1
http://mdz1.bib-bvb.de/~db/bsb00005037/images/ Bd. 6.2

Was das soll, diese verspätete Ankündigung bereits veröffentlichter Digitalisate ... Gerade bei solchen Referenzwerken wäre es doch
wichtig, die Wissenschaft umgehend zu unterrichten.

Zu anderen südwestdeutschen Dialektwörterbüchern siehe
http://germazope.uni-trier.de/Projects/DWV

Die Münchener Digitalisate sind bereits via OAIster einsehbar (44 Treffer bis 1962/63).

Bis 1973 kann man in der URL blättern:
http://www.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00007627/images/

Inhaltsverzeichnisse:
http://www.erlangerhistorikerseite.de/zfhm/j.html

Nach dem gleichen Prinzip kann man auch die digitalisierten Bände des "Sammelblatt des Historischen Vereines für Ingolstadt und Umgebung" auffinden.

Update:
http://periodika.digitale-sammlungen.de/dillingen/start.html

http://mdz1.bib-bvb.de/~db/ausgaben/uni_ausgabe.html?projekt=1112703525

"Das zwischen 1737 und 1754 publizierte "Teutsche Staats-Recht" von Johann Jacob Moser ist eine wichtige Quelle für die Verfassungsgeschichte des Reiches und die frühneuzeitliche "Staatspraxis". Um die Arbeit mit dem 52 Bände umfassenden Werk zu erleichtern, wird das als Bd. 53 erschienene "Haupt-Register" im Volltext erfasst. Außerdem werden die Bde. 44-50 digitalisiert, die den frühneuzeitlichen Reichstag zum Gegenstand haben. "


http://noattention.blogspot.com/2007/04/open-letter-to-google-william-patry-and.html

"All I'm asking for is full access for the public to government documents on Google BookSearch. These documents are in the public domain and therefore should not be limited by claims of copyright, by Google or by the Library Partners."

On the international issue see
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html

Google is blocking access of foreign users for books which are PD in the US but of which Google believes that they were not PD world-wide. Thus there is no reason to block US-access to US government documents.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit - bitte ergänzen!

Hinweise auf Bildarchive und digitalisierte Fotos im WWW:
http://www.fotostoria.de/?page_id=175

Stadtarchiv Duderstadt
http://www.archive.geschichte.mpg.de/duderstadt/

Monasterium.net - Klosterarchive
http://www.mom.findbuch.net/

Landesarchiv BW
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/suche/

Hauptstaatsarchiv Düsseldorf
lehre.hki.uni-koeln.de/hsa/ [2009 URL not found]

Stadtarchiv Schaffhausen - Stadtrechnungen
http://www.stadtarchiv-schaffhausen.ch/Schaffhausen-Geschichte/stadtrechnungen_schaffhausen.htm

Klosterarchiv Einsiedeln
http://www.klosterarchiv.ch/e-archiv.php

Wochenschauarchiv des Bundesarchivs
http://www.wochenschau-archiv.de/

Schulratsprotokolle online
http://www.ethbib.ethz.ch/eth-archiv/

NACHTRÄGE März 2009

Zu HADIS (Hessen)
http://archiv.twoday.net/stories/5402572/

Staatsarchive Weimar, Rudolstadt
http://www.urmel-dl.de/content/main/content/collections.xml

Die Archivschule hat ihre Linkliste auf eine Datenbank umgestellt:
http://pcas23.archivschule.uni-marburg.de/portal/index.php

http://www.oesta.gv.at/site/cob__21510/5164/default.aspx

Das Öst. Staatsarchiv kann sich diese Aktion schenken, wenn es jedesmal nur eine briefmarkengroße Abbildung spendiert, mit der man quellenkundlich nicht arbeiten kann. In einer realen Ausstellung liegen die Exponate doch auch nicht in unbrauchbarer Verkleinerung vor!

Nicht vergrößerbar!

http://www.klosterarchiv.ch/e-archiv.php


Nur in europäischer Koordination und mit gemeinsamen Anstrengungen werde es möglich sein die technischen Probleme bei der Langzeitarchivierung digitaler Publikationen zu lösen, unterstrich Hermann Schäfer, Abteilungsleiter für Kultur und Medien beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Er sprach zum Auftakt eines zweitägigen Kongresses in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main.

Weiterlesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/88582/

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/projekte/id=225

Umfrage:
http://www.unipark.de/uc/sbb_ztg/

Zu deutschsprachigen Zeitungs-Digitalisierungen siehe
http://del.icio.us/Klausgraf/Digi_Zeitungen

Die Privatkopie: Juristische, ökonomische und technische Betrachtungen / mit Beiträgen von Ulrich Loewenheim, Jürgen Nützel, Björn A. Kuchinke, Iris Lenke und Heike Walterscheidt. Hrsg. von Frank Fechner. - Ilmenau - Univ. Verl. Ilmenau, 2007. - 139 S. (Medienrechtliche Schriften ; 1) ISBN 978-3-939473-06-0

Das Buch ist vollständig online verfügbar unter

http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=7543

Die Buchausgabe kostet 14,50 €.

Häufig genug finden sich wenig nachvollziehabre Stellenbesetzungen in Archiven. Hier 3 gleichlautende Artikel zu den Wiesbadener Verhältnissen:
s. http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2795090
s. http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2795090
s. http://www.allgemeine-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=2794207

http://books.google.com/books?q=editions:OCLC12663742&id=VOLqcuvm5D8C&hl=de

Beim Internetarchiv gibts nur 2 Bände:
http://www.archive.org/search.php?query=cursus%20AND%20mediatype%3Atexts

Peter Kurilecz to "Archives"

Google now lets you create your own Google maps that you can either
keep private or expose to their search engines. the links below will
take you to two maps that I have created. For those who are involved
with local history this could be real fun

http://shrinkster.com/o66

for this next one scroll down to the bottom of the page because my
markers now extend to a second page. note that on the second page I
have used one of the tools to define historic preservation district
boundaries

http://shrinkster.com/o65

http://www.urheberrecht.org/news/3007/

http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=3366

http://arcana.twoday.net/stories/3621914/


http://www.europenscience.org/

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/04/19/open_access_in_den_wzb_mitteilungen~2121398

In dem Aufsatz von Hofmann fand ich einen Hinweis auf die erste CC-Publikation der BPB:
http://www.bpb.de/files/MJPQ2J.pdf

Wissen und Eigentum

"Besitzen Autoren ihre Werke? Ist Wissen ohne rechtlichen Schutz vermarktbar, verwertbar oder wertlos? Dieser Sammelband gibt in 15 Beiträgen einen Überblick über die sich wandelnde Beziehung zwischen Wissen und Eigentum. In so verschiedenen Bereichen wie der klassischen Musik, der traditionellen Heilkunde in Mexiko oder dem Handel mit den Adressdaten werden die Auswirkungen der Behandlung von Wissen als Eigentum anschaulich erläutert."

Literatur:
Christian de Simoni "Notizen eines Unvollendeten" . Darin kommen zwei Erzähler zu Wort, beide sagen "Ich". Der eine ist Archivar, der andere heißt Chris und ist bereits verstorben. Der Archivar hat den Auftrag, nachgelassene Hefte von Chris zu bearbeiten und zu archivieren., in: MILLER, NORBERT / SARTORIUS, JOACHIM (Hg.): Sprache im technischen Zeitalter. Ausgabe 181/März 2007. 45. Jahrgang. SH-Verlag, Köln 2007

Gerhard Roth: "Der Plan" (1998). Tödliche Reise ins Archiv
Dern Roman über einen Wiener Archivar, der in Japan eine gestohlene Mozart-Handschrift loswerden will, ist zugleich spannender Krimi und eigenwilliger Kulturfahrplan.
In Dan Browns "Illuminati" durchforstet ein Symbologe die
Vatikanischen Archive.

Fernsehen:
"Angel" Mysterie-Serie, 3. Staffel 10. Folge "Dad": " .... Liliah begibt sich dazu in das Archiv der Kanzlei und fordert alle Akten über Angel an - und muß die Feststellung machen, daß es sich dabei um ganze Aktenschränke mit Ordnern handelt, und zwar 35. Nachdem sie ergebnislos Stunden mit der Recherche verbracht hat, muß sie feststellen, daß die Archivarin - die augenscheinlich auch nicht "ganz von dieser Welt" ist - alle Akten auswendig kennt und ihr auf ihre Fragen sofort Antwort geben kann. ..."

Kunst:
Projekt "Zeitgarten.ch" heisst ein Kunstprojekt, das seit gut einem halben Jahr in Pfyn läuft. (Quelle: Thurgauer Zeitung, 16.04.2007)

Marketing:
s. http://www.wirtschaftsblatt.de/N2255.htm

Auch wenn der Schutz von Ausgaben nachgelassener Werke europarechtlich vorgesehen ist, ist die Vorschrift aus der Sicht der Wissenschaft und freier Projekte so überflüssig wie ein Kropf.

Zu dieser Vorschrift siehe mit weiteren Nachweisen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Editio_princeps
http://jurawiki.de/EditioPrinceps

Das Urteil des LG Magdeburg zur Himmelsscheibe von Nebra von 2003 liegt als E-Text auf Wikisource vor:
http://de.wikisource.org/wiki/Landgericht_Magdeburg_-_Arch%C3%A4ologischer_Fund_als_nachgelassenes_Werk

Das gleiche Gericht untersagte 2005 dem Heyne-Verlag die Verwendung der Abbildung der Himmelsscheibe als Titelbild:
http://de.wikisource.org/wiki/Landgericht_Magdeburg_-_Himmelscheibe_von_Nebra_kein_Titelblatt_beim_Heyne-Verlag

Erfreulicherweise hat sich das OLG Düsseldorf 2005 dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen. Die Entscheidung zur Vivaldi-Oper Motezuma ist ebenfalls auf Wikisource verfügbar:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_D%C3%BCsseldorf_-_Motezuma

Zum Fall Motezuma siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/832672/
sowie
Mareile Büscher: Concertino Veneziano – Zum Schutz nachgelassener Werke gemäß § 71 UrhG, in: Feschrift Peter Raue 2006

Ich habe das erste Magdeburger Urteil in URECHT harsch kritisiert, der Beitrag ist inzwischen nur über das Internetarchiv erreichbar.

In Heft 12 von GRUR 2006 wandte sich der pensionierte Ltd. Ministerialrat Wolfgang Eberl (Himmelsscheibe von Nebra, S. 1009-1010) gegen das Magdeburger Urteil.

Zustimmen möchte ich seinem ersten Punkt zur Verwendung des Objekts in der Bronzezeit: "Der Anschein spricht dafür, dass das Werk seinerzeit erschienen ist; die gegenteilige Annahme bedürfte des Beweises."

Schwach ist dagegen der zweite Abschnitt: "Keine Anwendbarkeit des UrhG auf ein vor circa 3800 Jahren entstandenes Werk". Meines Erachtens kann ein Werk beliebig alt sein, sofern es dem heutigen Werkbegriff genügt. Natürlich ist es zutiefst anachronistisch, mit heutigen Vorstellungen von Schöpfungshöhe
zu argumentieren, aber das hat der Gesetzgeber in Kauf genommen.

Einen interessanten Gesichtspunkt bringt allerdings die folgende Formulierung ins Spiel:
"Die Auffassung des Gerichts wirft auch die Frage auf, welche urheberrechtlichen Maßstäbe für in der Bronzezeit entstandene Werke anzuwenden wären, und sie lässt die Frage offen, ob selbst bei der (kaum vorstellbaren) Anwendung der Maßstäbe des UrhG die „Himmelsscheibe“ nicht etwa eine (nicht schutzfähige) Wiederholung eines bis heute nicht aufgefundenen oder eines zerstörten Originals sein könnte."

Nehmen wir an, die Himmelsscheibe sei die Bearbeitung eines Originals und dieses tauche später wieder auf, dann stellt sich die Frage, ob das Original dann eigenständig geschützt werden kann oder ob der Schutz durch die Bearbeitung bereits verbraucht ist.

Wenn es von einem Werk verschiedene Fassungen gibt, erlangt diejenige den Schutz, die zuerst publiziert wird? Wenn also ein Stümper eine schlechte Kopie abdruckt und ein Wissenschaftler findet später das Original - ist es dann akzeptabel, dem Stümper für 25 Jahre das Verbotsrecht der Ausgabe des Originals zuzusprechen? (Vergessen wir nie: Verstöße gegen § 71 UrhG können eine Straftat darstellen!)

Siehe dazu auch die VG Musikedition: "Das Merkmal des "erstmaligen Erscheinens" ist nicht erfüllt, wenn sich eine Ausgabe eines bekannten und bereits erschienenen Werkes lediglich auf ein neu aufgetauchtes Autograph bezieht."
http://www.vg-musikedition.de/w_ausgaben.php?p=3

Man darf davon ausgehen, dass weder der deutsche noch der europäische Gesetzgeber auch nur ansatzweise die Aporien durchdacht hat, auf die § 71 UrhG führt.

Götting, Lauber-Rönsberg: Noch einmal: Die Himmelsscheibe von Nebra, in: GRUR 2007 Heft 4 S. 303-304 vehement Eberl widersprochen.

Hinsichtlich des zweiten Punkts stimme ich ganz mit den Autoren überein: "Auf Grund seiner Rechtsmacht gem. § 903 BGB kann der Sacheigentümer zwar in der Regel verhindern, dass Vervielfältigungen des Werks in Form von Fotografien oder Repliken angefertigt werden. Sobald diese jedoch einmal in der Welt sind und im Sacheigentum eines Dritten stehen, hat der Sacheigentümer nicht die Befugnis, ihre Veröffentlichung und Verbreitung zu untersagen. Die gegenteilige Aussage verkennt den grundlegenden Unterschied zwischen dem Sacheigentum und dem geistigen Eigentum. Eine Abbildung der Sache stellt eine Vervielfältigung des immateriellen, geistigen Werks dar; diesbezügliche Ausschließlichkeitsrechte ergeben sich allein aus dem Urheberrecht. Denn anderenfalls würde dem Sacheigentümer praktisch ein umfassendes ewiges Verwertungsrecht auch an dem geistigen Gut zustehen, während das Urheberrecht aus gutem Grund auf eine Schutzdauer von 70 Jahre post mortem auctoris beschränkt ist, § 64 UrhG."
Siehe dazu ausführlich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum

Die Autoren hatten sich in der GRUR 2006, S. 638 ff. zum § 71 UrhG geäußert. Siehe dazu die Anzeige von Steinhauer
http://www.bibliotheksrecht.de/2006/09/22/schutz_nachgelassener_werke~1149650

Noch nicht gesehen habe ich:
Götting/Lauber-Rönsberg: Der Schutz nachgelassener Werke unter besonderer Berücksichtigung der Verwertung von Handschriften durch Bibliotheken, Nomos-Verlag, 2006

Warum muss § 71 UrhG weg? Weil er durch Begründung eines Sonderrechts eine reiche Public Domain schwächt und Wissenschaft und Allgemeinheit eine wertvolle Ressource entzieht. Wer eine wissenschaftliche Ausgabe eines nachgelassenen Werkes vorlegt, hat es ohne weiteres in der Hand, durch Kommentierung und Vorwort ein Werk nach § 2 UrhG zu schaffen, das 70 Jahre nach seinem Tod geschützt ist.

Da die Editionstätigkeit in den Staaten, die vor der EU-Richtlinie kein vergleichbares Schutzrecht kannten, nicht darniederlag, ist die Anreiz-Theorie schlicht und einfach falsch. Ob ein nachgelassenes Werk veröffentlicht wird oder nicht, hängt so gut wie nie von der Existenz des § 71 UrhG ab. Den meisten Editoren war der § 71 UrhG unbekannt. Wenn aber der Anreiz nicht funktioniert, weil das geförderte Verhalten unabhängig von der Norm praktiziert oder gelassen wird, fällt jede Rechtfertigung für einen Eingriff in die Rechte von Wissenschaft und Allgemeinheit.

NACHTRAG:

Zu dem Buch von Götting/Lauber-Rönsberg siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3766782/

Archäologische Funde in der Frühen Neuzeit
Ein neues Digitalisierungs- und Erschließungsprojekt an der Herzog August Bibliothek
Dietrich Hakelberg, Ingo Wiwjorra stellen ihr Projekt in den Wolfenbütteler Bibliotheks-Informationen 31 (2006) [erschienen 2007], S. 54-56 vor
http://diglib.hab.de/periodica/wbi/2006-31_1_4/WBI2006-S54b56.pdf

Derzeit sind gut 120 Titel digitalisiert:
http://www.hab.de/forschung/projekte/archaeologische-funde.htm

Unter anderem wurde komplett die um 1700 erschienene Lübecker Zeitschrift "Nova literaria Maris Balthici et Septentrionis" digitalisiert.

Von Sattlers Geschichte Württembergs wurde Bd. 1, 1764 aufgenommen (leider kann es sich selbst eine so edle Forschungsbibliothek nicht leisten, einfach alle Bände eines solchen Werks zu digitalisieren ...):
http://diglib.hab.de/drucke/gm-4929/start.htm



Update: Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/3665610/

K. S. Baders Aufsatz von 1957 in Montfort ist online.



Einige weitere Internetquellen:

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/handschriften/hs-publikationen.html
Arbeiten von Ute Obhof

http://wiki.netbib.de/coma/LassBerg
Vortrag von mir, 2004 mit weiteren Links

http://de.wikisource.org/wiki/Joseph_von_Lassberg_an_Johann_Caspar_Zellweger
Brief von 1825 mit Mainau-Sage (Scan und E-Text)

http://commons.wikimedia.org/wiki/Meister_Seppen_von_Eppishusen_Sigenot
Scan meines Sigenot-Drucks von 1830 aus der zerstückelten Liebenstein'schen Bibliothek zu Jebenhausen

http://www.historicum.net/themen/schwabenkrieg/themen/art/Der_Thurgau_im/html/ca/c1a16b943c/
Johann Adam Pupikofer (1797-1882), Geschichte des Thurgaus, Bd. 1, Bischofzell/Zürich 1828 - Faksimiles aus dem Handexemplar des Joseph von Laßberg (ehemals Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek Donaueschingen)

Mies digitalisierte Liedersaal-Bände bei Google Book Search:
http://books.google.com/books?hl=de&q=lassberg+joseph&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen&as_brr=1

Der Verein für Geschichte und Naturgeschichte der Baar
http://www.baarverein.de/
hat höchst mutig einen Ausflug anberaumt:

"Baarverein setzt Zeichen gegen Sonderrabatte auf dem Kulturmarkt:
Fahrt zu den badischen Handschriften in Karlsruhe am 21. April"

Wäre dieser traditionsreiche Verein doch auch so mutig gewesen, als es um den Ausverkauf der Sammlungen in Donaueschingen ging. Unendlich feige hat er aber selbst dann gekuscht, als die hochfürstliche Sippschaft im Schloss Buchbestände aus Vereinsbesitz verscherbelte.

In den Schriften des Vereins ... 49 (2006) finden wir:

VOLKER SCHUPP: Die Gründung der ,,Gesellschaft der Freunde vaterländischer Geschichte und Naturgeschichte an den Quellen der Donau“ im Spiegel der geistesgeschichtlichen Strömungen jener Zeit, S. 8ff.

Hier wird nicht einmal anmerkungsweise das Faktum angesprochen, dass die BLB Karlsruhe die naturwissenschaftlichen Interessen Lassbergs bei den Ankäufen 1999 ff. weitgehend ignorierte. Vielseitiger dokumentierte die Thurgauische Kantonsbibliothek diesen wichtigen Kontext.

UTE OBHOF: Ein Haus- und Arzneibuch des 15. Jahrhunderts
aus der Bibliothek des Sammlers Joseph von Laßberg, S. 76 ff.
beschreibt Badische Landesbibliothek, Karlsruhe, Codex
Donaueschingen 792

KARL SIEGFRIED BADER: Erinnerungen an Donaueschingen. Herausgegeben von Helmut Maurer, S. 84ff. enthält auch einen Exkurs zur Hofbibliothek. (Einen Karteikasten Baders zu Donaueschinger Juridica verwahre ich selbst, siehe
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/dondig.htm )

 

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