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http://listserv.muohio.edu/scripts/wa.exe?A2=ind0406e&L=archives&T=0&F=&S=&P=1590

A brief history and resources (by the NARA):

http://www.archives.gov/presidential_libraries/about/history.html

Washington post article 2002
http://oregonstate.edu/instruct/hsts507/doel/preslib.htm

Via
http://listserv.muohio.edu/scripts/wa.exe?A1=ind0407a&L=archives

http://www.imagesofengland.org.uk

Images of England, working in partnership with over 1,500 volunteer photographers, is building a digital library of photographs of England's 370,000 Listed Buildings.

soeben ist die überarbeitete Neuauflage des Leitfadens zum Aufbau
eines Archivs erschienen. Herausgegeben wird dieser Leitfaden vom
Archiv des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen
Frauenbundes in München. Folgende Themen werden behandelt: Aufgaben
eines Archivs, Öffentlichkeitsarbeit im Archiv, Fotos im Archiv,
Erstellen einer Chronik. Abgerundet wird die Arbeitshilfe durch eine
umfangreiche Material- und Linkliste. Der Leitfaden kann zum Preis von
5 € zzgl. Versandkosten bestellt werden bei:

Archiv des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen
Frauenbundes e.V.
Schraudolphstr. 1
80799 München
E-Mail: wosgien@frauenbund-bayern.de


Via Archivliste

From: "Landeshauptarchiv Dr. Matthias Manke" <m.manke@landeshauptarchiv-schwerin.de>
To: <archivliste@Lists.Uni-Marburg.DE>

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund stetiger Anfragen von bestimmten Kreisbehörden wüsste ich gern, wie sich in anderen Bundesländern die Praxis hinsichtlich

a) der Archivierung historischer Katasterunterlagen* (Mitte des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts),
* Flurbücher, Fortführungsrisse, Flächenberechnungen, Grenzniederschriften, Koordinatenverzeichnisse,
Veränderungsnachweise
b) der Zugriffshäufigkeit der katasterführenden Stellen auf die historischen Katasterunterlagen,
c) der Aktenfernleihe historischer Katasterunterlagen an die aktenführenden Stellen

gestaltet oder auch gar nicht ausgeübt wird.
Informationen über gegebenenfalls getroffene Ausnahmeregelungen, z.B. für die Erstellung der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), die - in jüngster Zeit vermutlich vor allem in den östlichen Bundesländern erfolgte - Überarbeitung des Liegenschaftskatasters und Liegenschaftsvermessungen wären ebenfalls von Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Manke
c/o Landeshauptarchiv Schwerin
Graf-Schack-Allee 2
19053 Schwerin


(Mit freundlicher Genehmigung hier eingestellt.)

Wenn ich mich nicht verzählt habe, konnte ich soeben den 50. Druck (von Adam Riese) verzeichnen:

http://archiv.twoday.net/stories/113113/

http://extern.historicum-archiv.net/liwi//2004/liwi2004-26.htm

Diese herausragende Internetpräsentation eines deutschsprachigen Archivs wird vom neuesten Link-Wink bei historicum.net vorgestellt.

YaBlo moniert horrende Archivgebühren (fürs Selberfotografieren!) des Stadtarchivs Zwickau:

http://www.yablo.de/index.php?id=35

Kommentar:

Wieso werden eigentlich wissenschaftliche Arbeitende durch solche extrem benutzerunfreundlichen Gebührenregelungen regelrecht bestraft? Da kann man es keinem Doktoranden verdenken, wenn er sich ein kostengünstig zu bewältigendes "Literaturthema" aussucht.

Es wäre schön, wenn mal jemand gegen diese Benutzungsgebühren klagen würde. Gebühren für die Erlaubnis, eigene Aufnahmen anfertigen zu dürfen, können nach den allgemein üblichen abgabenrechtlichen Grundsätzen nicht je Aufnahme erhoben werden, da der Gebühr keine Leistung des Archivs entspricht. Die Rechtswidrigkeit ist also mit den Händen zu greifen. Aber alle kuschen und zahlen ...

Levolds Chronik der Grafen von der Mark liegt zwar in einer zuverlässigen MGH-Ausgabe (ed. F. Zschaeck, Scr. rer Germ. N.S. 6, 1929) vor, aber solange diese nicht frei online zur Verfügung steht, wird man im Web mit der alten Ausgabe von Tross 1859 (mit Übersetzung) vorlieb nehmen müssen, die von der Kölner Wiso-Bibliothek vor kurzem digitalisiert wurde:

http://www.digitalis.uni-koeln.de/Northof/northof_index.html

Der Levold-Artikel von Brinkhus im ²VL 5, 740 übersieht, dass der bei Tross abgedruckte Kölner Bischofskatalog Levolds MG SS XXV, 358-362 gedruckt ist (vgl. Markus Müller, Die spätma. Bistumsgeschichtsschreibung, 1998, 106, 108).

"Chronist, * 3. Febr. 1279, † 3. Okt. 1359 (?), aus ritterbürtiger märk. Familie, Studium in Erfurt und Avignon. Er folgte 1314 dem 1313 zum Bf. gewählten Adolf v. d. Mark nach Lüttich. Als Domkanoniker, Verwaltungsfachmann, Kenner des Lehnrechts und polit. Berater mit guten Beziehungen zur Kurie genoß L. das Vertrauen Adolfs. Unter Adolfs Nachfolger, Engelbert v. d. Mark (1345-64), sank sein polit. Einfluß, doch avancierte er zum Erzieher der märk. Gf.ensöhne. Neben hist. unbedeutenderen Werken und der Anlage des Lütticher Lehnbuchs (um 1343) verfaßte L. 1357/58 eine Chronik der Gf.en v. d. Mark, der ein kurzer Fürstenspiegel vorangestellt ist, der sich mit prakt. Hinweisen zum Regieren an Fs. und Lehnsleute wendet." (W. Herborn in: Lexikon des MAs)

Vor einhundert Jahren erlaubte der württembergische König Frauen die Immatrikulation an der Universität Tübingen - daran erinnert die ZEIT:

http://www.zeit.de/2004/23/C-Stockmayer

Es gibt dazu auch eine Website:
http://www.uni-tuebingen.de/frauenstudium/frauenstudium/frauenstudium.html

In Bonn konnten Frauen bereits 1896 studieren, wie eine virtuelle Ausstellung belegt:

http://www.frauengeschichte.uni-bonn.de/ausstell/ausstell.htm

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenstudium

Siehe zu Dorothea Erxleben:
http://archiv.twoday.net/stories/259152/

Über das Internetarchiv Kahles, Googles Usenet-Archiv und anderes berichtet die Morgenwelt.

http://www.monasterium.net/

Es wird am 30. Juni vorgestellt:

http://www.archiv.net/isy.net/servlet/broadcast/aktuelles_news.html?newsid=3896

Hier findet man bereits einen Link zum Downloads der ältesten Urkunde (Ottos III.).

http://mdz.bib-bvb.de/digbib/bayern/lori/

Von Johann Georg Loris Geschichte des Lechrains erschien nur der zweite Band, die Quellensammlung (Urkunden, Akten usw.) vom 11.-18. Jh., die nach wie vor für die Geschichte des Lechrains von grossem Wert ist.

Zu einer angemessenen Erschliessung des Digitalisats hätte es gehört, dass das mutmassliche Erscheinungsjahr (1765?) angegeben worden wäre. ADB 19, 194 nennt 1764 und als Erscheinungsort München. Quellenverz. Dt. Rechtswb. hat ca. 1765.

http://www.antiquusmorbus.com/Index.htm

Antiquus Morbus is a collection of old medical terms and their modern definitions.

Languages: English, German, Latin etc.

DFG-Strategiepapier "Aktuelle Anforderungen der wissenschaftlichen Informationsversorgung...", Juni 2004

http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_infrastruktur/lis/download/strategiepapier_wiss_informationsvers.pdf

Zum Thema "Open Access" (der Begriff fällt nicht):

"Für die an einer Hochschule produzierten wissenschaftlichen
Erkenntnisse ist anzustreben, dass, insbesondere bei digitaler
Publikation, ein Verfügungsrecht in der wissenschaftlichen
Öffentlichkeit verbleibt. Im Rahmen der erreichbaren Kompromisse im Urheber- und Autorenrecht ist für wissenschaftliche Publikationen die freie Zugänglichkeit als Prinzip zu vertreten."

Zum Thema wissenschaftlich-technische Unterlagen:

"Wissenschaftliche Primärdaten haben bislang insgesamt mit Blick auf eine Langfristarchivierung keine angemessene Aufmerksamkeit
gefunden. Im Zusammenwirken mit den Universitätsrechenzentren
sollten die Universitätsbibliotheken diese Aufgaben für die Primärdaten ihrer Hochschule übernehmen."

Dazu ist aus Sicht der Universitätsarchive festzustellen:

1. Die Universitätsarchive verfügen (noch?) nicht über die erforderlichen Ressourcen und das Know-how, diese den Bibliotheken zugewiesene Aufgabe zu übernehmen.

2. Gleichwohl hat der Gesetzgeber bei allen Unterlagen des öffentlichen Bereichs - und dazu zählen auch wissenschaftliche Primärdaten - die Entscheidung über die dauerhafte Aufbewahrung in die Hände der Archive (und nicht der Bibliotheken!) gelegt.

3. Die mögliche rechtliche Konstruktion, dass "Wissenschaftsarchive" Unterlagen verwahren, die für die abgebenden Stellen nach wie vor von Bedeutung sind und daher nicht archivisch bewertet werden, löst das Problem nur auf einer vordergründigen Ebene.

4. Planungen über die Langfristarchivierung (unveröffentlichter) Primärdaten an Hochschulen haben daher die Hochschularchive von Anfang an zu beteiligen.

1. Nach hessischem Landesrecht ist die Entscheidung über die Archivierung einer Ermittlungsakte beim Hessischen Staatsarchiv kein Verwaltungsakt, der begründet werden muss (§ 39 HessVwVfG).
2. Einen Anspruch auf Vernichtung einer Ermittlungsakte hat der Beschuldigte angesichts der datenschutzrechtlichen Schutzvorschriften im Hessischen Archivgesetz nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen.
VG Darmstadt, Urt. v. 15. 10. 2003—5 E 1395/97 (3)


Neue Juristische Wochenschrift 2004, Heft 2O S. 1473
(herzl. Dank an Herrn Bischoff, MR)

Exzerpt:

Warum ein bestimmtes Schriftstück als geschichtlich wertvoll und daher als archivierbedürftig angesehen wird, bestimmt sich regelmäßig nach der subjektiven Einordnung des Vorgangs in Geschichte und Gegenwart durch den jeweiligen Betrachter. Die Auswahlentscheidung dürfte daher selbst dann nicht auf ihre objektive Richtigkeit überprüfbar sein, wenn sie kurz begründet wäre (z.B.,,Archivierung wegen psychiatrischem Gutachten über Täter“ oder „Archivierung wegen der Begehungsform der Tat laut Opferangaben“ oder dergleichen). Es liegt in der Natur des Auswahlvorgangs, dass für die Frage, welche Akten einzeln oder in ihrer Gesamtschau die soziale Realität einer Epoche widerspiegeln, subjektive Einschätzungen und Betrachtungen bestimmend sind. Die objektive Erforderlichkeit der Archivierung einer Akte als historischer Vorgang lässt sich kaum je nachweisen. Deshalb wäre es auch nicht überraschend, wenn ein anderer Archivar, mithin eine andere fachkundige, zu sachgerechter Einordnung fähige Person, die Auswahlent-scheidung von Archivrat H nicht teilen würde, weil er dem Vorgang keine historische Bedeu-tung beimisst. Denkbar ist auch, dass sich die Einschätzung zwar 1986, nicht aber mehr heute als geboten erweist, weil zum Beispiel inzwischen eine Vielzahl anderer Akten vergleichba-ren Inhalts dem Staatsarchiv angedient worden sind. Die Vertretbarkeit der getroffenen Auswahlentscheidung lässt sich folglich weder durch ein Gericht noch durch einen Sachverständigen in objektivierbarer Weise überprüfen.

Update: Text
http://de.wikisource.org/wiki/Verwaltungsgericht_Darmstadt_-_Vernichtung_von_Archivgut

Die Zusammenfassung seines Referats auf der Wiener Editionstagung überliess mir freundlicherweise Herr Bischoff, wofür ihm gedankt sei.

Fachliche Ansprüche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Archiv:
Wie können moderne Massenakten der Forschung zugänglich gemacht werden?

Von Frank M. Bischoff

Zusammenfassung
In der Zusammenfassung meines Beitrags möchte ich nochmals fünf Eckpunkte wiederholen:
1. Erschließung von Massenakten als archivische Standardaufgabe wird auch in Zukunft rudimentär bleiben. Eine tiefergehende Erschließung, eine Edition oder eine Online-Stellung der Originale wird auf lange Sicht hin nicht oder nur ausnahmsweise erfolgen können.
2. Eine Tiefenerschließung ist aber im Rahmen von Drittmittel-finanzierten Projekten möglich. Unter solchen Umständen kann für ausgewählte Bestände ggf. auch eine Online-Stellung der Originale, d. h. eine Digitalisierung von Archivgut realisiert werden. Klassische Editionen sind jedoch für Massenakten nicht sinnvoll.
3. Archive müssen tragfähige und begründete Erschließungsmodelle entwickeln und diese durchaus auch der Öffentlichkeit zur Diskussion stellen.
4. Archive müssen dringend ihr Potential an Erschließungsinformationen einer Allgemein-heit im Internet zugänglich machen. Dafür sollten rationelle Wege der Online-Stellung ermittelt werden.
5. Archive sollten in Zukunft der Austauschbarkeit und Kommunizierbarkeit von digitalen Erschließungsinformationen größeres Gewicht beimessen, damit sie auch in fachlichen Onlineportalen angemessen erfasst und mit Ihren Erschließungsinformationen dargestellt werden können.

Das Inhaltsverzeichnis
http://www.geschichte.uni-muenchen.de/ghw/AfD/Inhaltsverzeichnisse.shtml

Ich hebe hervor:

M. Mersiowsky legt eine Fallstudie zur Geschichte privaten Sammelns von Urkunden anhand katalanischer Stücke des 10./11. Jh. vor (Katalonien ist an Privaturkunden ausserordentlich reich, aus dem X. Jh. zählte man ca. 5000 Pergamenturkunden). Er fordert zurecht eine sachgerechte Erschliessung und Dokumentation privater Sammlungen, wofür sich - nach dem Vorbild der Schoyen Collection (siehe http://www.nb.no/baser/schoyen/) - das Internet anbiete (S. 72).

Theo Kölzer ediert das DF I.462 (1164 Sept. 8) nach der bei Stargardt aufgetauchten Ausfertigung und berichtet eingangs auch kurz über das DO I.217 (siehe http://archiv.twoday.net/stories/82584/).

Georg Vogeler hat seine Dissertation über Steuerbücher zweigeteilt, nur der erste Teil wurde 2003 publiziert. Möglicherweise findet der Autor Zeit, uns eine Zusammenfassung seiner Arbeit zur Verfügung zu stellen ... Nachtrag: Eine solche ist im Netz unter
http://www.geschichte.uni-muenchen.de/ghw/personen_forschung_vogeler_diss.shtml zu finden. Dort gibt es auch eine sehr wichtige Quellendatenbank mit Archiv-Nachweisen für territoriale Steuerbücher!

Summary

In this case, two archives ask the U.S. District Court for the Northern District of California to hold that statutes that extended copyright terms unconditionally — the Copyright Renewal Act and the Copyright Term Extension Act (CTEA)— are unconstitutional under the Free Speech Clause of the First Amendment, and that the Copyright Renewal Act and CTEA together create an “effectively perpetual” term with respect to works first published after January 1, 1964 and before January 1, 1978, in violation of the Constitution’s Limited Times and Promote...Progress Clauses. The Complaint asks the Court for a declaratory judgment that copyright restrictions on orphaned works — works whose copyright has not expired but which are no longer available — violate the constitution.


FAQ:
http://cyberlaw.stanford.edu/about/cases/kahle_v_ashcroft.shtml

http://www.forum-bewertung.de/sg12.htm#persboegen

K. Pilger (LA NRW) fragt nach Erfahrungen bei der Archivierung von herausgelösten Personalbögen anstelle der gesamten Personalakten.

Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 129 (2004)

Inhalt:

Stefan Eick: Die politischen Freundschaften des Grafen Adolf III. von Schaumburg

Peter Wulf: "Sicherheit für die Forderungen meiner Herren und Frauen Gläubiger": Der Konkurs des Gutsbesitzers Otto Johann Daniel Wulff auf Marutendorf, Hohenschulen und Klein Nordsee

Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Theodor Musfeldt (Hrsg.): Elbmarschbauern auf Bildungs- und Lustreise durch das östliche Holstein 1842 - Die “Reiseskizze” des Peter Thormählen aus Raa-Beesenbek

Hansjörg Zimmermann: Geschichtsschreibung und Regierung - Zur Entstehungsgeschichte von drei Standardwerken zur lauenburgischen Geschichte

Ulrich Pfeil: Rendsburg – Vierzon – Bitterfeld: Ein Fallbeispiel deutsch-französischer Städtepartnerschaften im Kalten Krieg

Max Plassmann: Miszelle - Reste der Registratur des Lübecker Kaufmanns Albert Norbecke aus dem frühen 17. Jahrhundert in der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf

Leider keine Zusammenfassungen unter:
http://www.geschichte.schleswig-holstein.de/

Das Gedächtnis des Staates
"La memoire de l´Etat" von Lucie Favier
© Die Berliner Literaturkritik, 22.06.04

PARIS (BLK) - Der renommierte französische Historiker Lucie Favier hat eine umfassende Geschichte der französischen Nationalarchive verfasst. Der Historiker sei selbst lange Zeit Generalsekretär der Nationalarchive gewesen, informiert Jacques Duquesne in seiner im "L´Éxpress" vom 21. Juni 2004 abgedruckten Rezension.

Mit seiner Geschichte der französischen Nationalarchive sei es Lucie Favier gelungen, eines der großen Paradoxien der historischen Wissenschaften zumindest teilweise aufzulösen: Zwar sei jeder Historiker prinzipiell dazu gezwungen, von den Nationalarchiven Gebrauch zu machen, die Geschichte derselben sei aber größtenteils unbekannt. Diese wäre, wie sie Favier in seinem Band darstelle, aber insbesondere deswegen kritisch zu beleuchten, als dass sich die Archive zum Teil politischen Zwecken zu Verfügung gestellt hatten, so zum Beispiel während der Judenverfolgungen im von den Nazis besetzten Frankreich.

[...]
FAVIER, LUCIE: La memoire de l´Etat. Historie des archives nationales. Édition Fayard, Paris 2004, 496 S., 28,00 €.


http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=6639

Einer französischen Besprechung entnimmt man, dass obiges Referat in einem entscheidenden Punkt grundfalsch ist. Es handelt sich um das postum veröffentlichte Werk einer Archivarin:

"Entrée en 1956 aux Archives nationales, Lucie Favier, archiviste paléographe, assuma durant un quart de siècle la responsabilité du Bureau des renseignements. Elle devint ensuite inspecteur général des Archives, chargée des bâtiments anciens et nouveaux. C’est dire si le lecteur ne peut avoir meilleur guide. Les six dernières années de sa vie furent consacrées à rassembler les matériaux (dont l’essentiel est inédit) de cet ouvrage.
Le titre du livre, La Mémoire de l’État, qui pourrait sembler grandiloquent, souligne que c’est tout autant l’histoire d’une administration qui est abordée ici que l’étude des rapports complexes qui lient un État, la France, et ses archives. "

http://www.histoire.presse.fr/livres.asp

Siehe auch:
http://www.valeursactuelles.com/culture/livres/visu_livres.php?typ=&num=3523&choix=0&position=1&nb=6&affiche=&idaf=

Ein Porträt der Allgäuer Firma bietet
http://de.news.yahoo.com/040605/336/42bb2.html

Die WELT beglückwünscht den langjährigen Leiter des Bundesarchivs (1972-1989):

http://www.welt.de/data/2004/06/22/294696.html

http://www.rlg.org/en/page.php?Page_ID=17661

UK Web Archiving Consortium launched:
http://www.davidmattison.ca/wordpress/index.php/archives/2004/06/22/558/

bietet das Antiquariat Schilbach im http://www.zvab.de in reicher Fülle an. Viele Württembergica, unzählige Leichenpredigten!

Siehe etwa:
Umfangreiches Konvolut von Material zur Württembergischen Verfassungsrevision 1898 mit älteren Materialien aus der Arbeitsmappe des beteiligten Abgeordneten der 1. Kammer Graf von Rechberg, enthaltend diverse Druckschriften und handschriftliche Aufzeichnungen. 1898, ungebunden

Nach telefonischer Auskunft des Antiquars Dr. Schilbach habe er vor 10-15 Jahren aus der UB Tübingen den ganzen Bestand erworben, der wohl auf ein Zensurarchiv zurückgehe. Die UB habe das mit ihren Beständen angeblichen und das Überzählige verkauft.

Solche sog. Dublettenverkäufe sind die grösste Plage für die Erhaltung geschlossener Bestände. Da das oben zitierte Stück wohl ebenso zum Bestand gehörte (ich habe den Antiquar aber nicht direkt darauf angesprochen), ergibt sich der skandalöse Befund, dass die UB Tübingen handschriftliche Materialien verscherbelt hat.

New List for Medievalists Working with Digital Media

<dm-l@uleth.ca> is a new mailing list intended for medievalists working
with digital media. The purpose of the list is to provide a collegial
form for the exchange of practical expertise in the production of
digital projects. The list accepts members with all levels of expertise.
This is the place to discover new techniques and approaches and help
influence the development of our field. While the list is aimed
primarily at scholars working in what we might call "the long middle
ages" (defined very broadly as extending from late antiquity through the
early renaissance), many problems discussed will be of interest to
scholars working in other periods.

<dm-l@uleth.ca> is moderated by the editorial board of the Digital
Medievalist Project: Peter Baker (Virginia), Martin Foys (Hood College),
Murray McGillivray (Calgary), Daniel O¹Donnell (Lethbridge), Roberto
Rosselli del Turco (Turin), and Elizabeth Solopova (Oxford). It is the
first stage in the development of this Project, which, upon completion,
will form a web-based "Community of Practice." The two remaining core
parts of the Digital Medievalist Project, a refereed on-line journal and
community resource centre will be launched this Fall. An outline of the
project goals can be found at the Project web site
http://www.digitalmedievalist.org.

Subscription to <dm-l@uleth.ca> is free, and open to all interested
parties. Subscription information is available at
http://listserv.uleth.ca/mailman/listinfo/dm-l . To avoid spam,
subscribers must be approved; there are no minimum requirements other
than interest, however.

-Dan O'Donnell

Peter Suber has written a helpful short Open Access overwiew for those who are new to the concept:

http://www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm

A few comments:

Suber gives his text the title: "Open access to peer-reviewed research articles and their preprints"

My opinion is: Open Access is a wider concept.

"Open-access literature is digital, online, free of charge, and free of most copyright and licensing restrictions."

Right.

"The campaign for OA focuses on literature that authors give to the world without expectation of payment."

Right.

"OA focuses on royalty-free literature because it is the low-hanging fruit, but OA needn't be limited to royality-free literature."

Right.

Open Access is a general concept including the creation of a rich public domain (for scholarly and other purposes) by e.g.
- making accessible scholarly and other works (e.g. historical sources) which are in the public domain or should be.

One can e.g. mention XIXth. century scholarly articles/monographs or source editions.

The Berlin declaration is demanding Open Access also for heritage collections ("Kulturgut"). This is not quite popular in the OA community (focussed on journal literature) but it is IMHO very important for the future of the humanities and historical research. I do not appreciate that Suber has omitted this fact. Berlin says: "We define open access as a comprehensive source of human knowledge and cultural heritage that has been approved by the scientific community." (my emphasis).

Postscript
Suber has recently added the following:
"Nor need OA even be limited to literature. It can apply to any digital content, from raw data to music, images, and software. It can apply to works that are born digital or to older works, like public-domain literature and cultural-heritage objects, digitized later in life."

 

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