http://www.metafilter.com/mefi/56809
Da netbib leider gerade down ist, bringe ich es mal hier unter ...
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KlausGraf - am Freitag, 8. Dezember 2006, 21:43 - Rubrik: Unterhaltung
http://www.resourceshelf.com/2006/12/06/microsoft-book-search-goes-live-online/
http://science.slashdot.org/science/06/12/07/1552237.shtml
http://news.bbc.co.uk/2/hi/technology/6213260.stm
Live Search - http://search.live.com/
http://search.live.com/results.aspx?q=&scope=books
"Microsoft is releasing its Live Search Books, a rival to Google's
Book Search, in test, or beta, version in the US. The digital archive
will include books from the collections of the British Library, the
University of California and the University of Toronto. Books from
three other institutions will be added in January 2007. All the books
currently included in the project will be non-copyrighted but later it
will also add copyrighted work that publishers have given permission to include in the project."
http://science.slashdot.org/science/06/12/07/1552237.shtml
http://news.bbc.co.uk/2/hi/technology/6213260.stm
Live Search - http://search.live.com/
http://search.live.com/results.aspx?q=&scope=books
"Microsoft is releasing its Live Search Books, a rival to Google's
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will include books from the collections of the British Library, the
University of California and the University of Toronto. Books from
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KlausGraf - am Freitag, 8. Dezember 2006, 21:19 - Rubrik: English Corner
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Pressemeldung von Wikimedia:
http://www.wikimedia.de/2006/12/zimmerische-chronik/
Wikisource, ein Schwesterprojekt der freien Enzyklopädie Wikipedia, hat sein erstes großes Digitalisierungsprojekt erfolgreich abgeschlossen. Mit der Zimmerischen Chronik, einem deutschen Geschichtswerk aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, liegt eine herausragende Quelle zur Adels- und Volkskultur erstmals als Volltext zum freien Abruf im Internet vor.
Lusso von Zimmern (Miniatur aus der Handschrift B der Zimmerischen Chronik)
Was Graf Froben Christoph von Zimmern in den Jahren nach 1560 zur Geschichte seiner Familie zusammentrug, gilt mit ihren unzähligen Schwänken und Geschichtchen nicht ohne Grund als eines der lebendigsten Geschichtswerke der deutschen Literatur des 16. Jahrhunderts. Ihr Wert für die Landes- und Kulturgeschichte des deutschen Südwestens wurde bereits im 19. Jahrhundert erkannt. Wenn man sich etwas in die alte Sprache eingelesen hat, erwartet auch den Nicht-Fachmann ein Lesevergnügen besonderer Art.
In neunmonatiger Arbeit wurden mehr als 2.500 Seiten des Werkes von Freiwilligen transkribiert und mehrfach korrekturgelesen. Als Grundlage der auf diese Weise enstandenen Onlineausgabe diente die nach wie vor wissenschaftlich maßgebliche Edition von Karl August Barrack, deren Scans Wikisource von der Freiburger Universitätsbibliothek zur Verfügung gestellt wurden. Während die gedruckte Ausgabe von Barrack in manchen Internet-Antiquariaten für 800 Euro angeboten wird, steht der durchsuchbare Volltext jetzt kostenfrei zur Verfügung. “Mit der Neuausgabe der Zimmerischen Chronik ist ein Traum vieler an der Regionalgeschichte Schwabens Interessierter erfüllt worden”, so der deutsche Historiker und Archivar Klaus Graf, der das Projekt als Wissenschaftler begleitet hat. “Besonderer Wert”, so betont Graf, “wird in Wikisource auf eine hohe Qualität der Textwiedergabe gelegt.”
Wikisource ist eine Sammlung freier Quellentexte. Der Sammelschwerpunkt des deutschsprachigen Projekts liegt auf attraktiven und seltenen Texten, die anderweitig im Internet nicht verfügbar sind. Erklärtes Ziel ist, dass nicht nur Laien die Texte lesen, sondern auch Wissenschaftler diese für ihre Arbeit verwenden können. “Wikisource bietet Wissenschaftlern und interessierten Laien die einzigartige Möglichkeit, gemeinsam online an digitalen Editionen zusammenzuarbeiten” hebt Michail Jungierek hervor, der die Transkription der Chronik während der gesamten Projektlaufzeit betreut hat.
Neben historischen Quellen ist das Spektrum der auf Wikisouce verfügbaren Texte bewußt weit gefaßt. So präsentiert Wikisource unter anderem Althochdeutsches und Flugblätter aus dem Dreißigjährigen Krieg, aber auch seltene Sachtexte des 19. Jahrhunderts und literarische Werke aus der Zeit der Weimarer Republik. Zu den Werken der großen deutschen Klassiker Goethe und Schiller gesellen sich auch solche Raritäten wie der “Prosektor in der Westentasche”, eine in Versform abgefaßte Sektionsanleitung für Medizinstudenten oder ein Originalbrief des Feldherrn Wallenstein.
Zur Mitarbeit in Wikisource wird lediglich ein Internetanschluss und ein Browser benötigt. Mithelfen kann jeder, der sich für alte Bücher und Texte interessiert. Als eines der nächsten größeren Projekte ist eine Volltextausgabe der deutschsprachigen Fassung der Schedelschen Weltchronik, eines bedeutenden Zeugnisses der Buchdruckkunst aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, geplant.
http://de.wikisource.org
http://www.wikimedia.de/2006/12/zimmerische-chronik/
Wikisource, ein Schwesterprojekt der freien Enzyklopädie Wikipedia, hat sein erstes großes Digitalisierungsprojekt erfolgreich abgeschlossen. Mit der Zimmerischen Chronik, einem deutschen Geschichtswerk aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, liegt eine herausragende Quelle zur Adels- und Volkskultur erstmals als Volltext zum freien Abruf im Internet vor.
Was Graf Froben Christoph von Zimmern in den Jahren nach 1560 zur Geschichte seiner Familie zusammentrug, gilt mit ihren unzähligen Schwänken und Geschichtchen nicht ohne Grund als eines der lebendigsten Geschichtswerke der deutschen Literatur des 16. Jahrhunderts. Ihr Wert für die Landes- und Kulturgeschichte des deutschen Südwestens wurde bereits im 19. Jahrhundert erkannt. Wenn man sich etwas in die alte Sprache eingelesen hat, erwartet auch den Nicht-Fachmann ein Lesevergnügen besonderer Art.
In neunmonatiger Arbeit wurden mehr als 2.500 Seiten des Werkes von Freiwilligen transkribiert und mehrfach korrekturgelesen. Als Grundlage der auf diese Weise enstandenen Onlineausgabe diente die nach wie vor wissenschaftlich maßgebliche Edition von Karl August Barrack, deren Scans Wikisource von der Freiburger Universitätsbibliothek zur Verfügung gestellt wurden. Während die gedruckte Ausgabe von Barrack in manchen Internet-Antiquariaten für 800 Euro angeboten wird, steht der durchsuchbare Volltext jetzt kostenfrei zur Verfügung. “Mit der Neuausgabe der Zimmerischen Chronik ist ein Traum vieler an der Regionalgeschichte Schwabens Interessierter erfüllt worden”, so der deutsche Historiker und Archivar Klaus Graf, der das Projekt als Wissenschaftler begleitet hat. “Besonderer Wert”, so betont Graf, “wird in Wikisource auf eine hohe Qualität der Textwiedergabe gelegt.”
Wikisource ist eine Sammlung freier Quellentexte. Der Sammelschwerpunkt des deutschsprachigen Projekts liegt auf attraktiven und seltenen Texten, die anderweitig im Internet nicht verfügbar sind. Erklärtes Ziel ist, dass nicht nur Laien die Texte lesen, sondern auch Wissenschaftler diese für ihre Arbeit verwenden können. “Wikisource bietet Wissenschaftlern und interessierten Laien die einzigartige Möglichkeit, gemeinsam online an digitalen Editionen zusammenzuarbeiten” hebt Michail Jungierek hervor, der die Transkription der Chronik während der gesamten Projektlaufzeit betreut hat.
Neben historischen Quellen ist das Spektrum der auf Wikisouce verfügbaren Texte bewußt weit gefaßt. So präsentiert Wikisource unter anderem Althochdeutsches und Flugblätter aus dem Dreißigjährigen Krieg, aber auch seltene Sachtexte des 19. Jahrhunderts und literarische Werke aus der Zeit der Weimarer Republik. Zu den Werken der großen deutschen Klassiker Goethe und Schiller gesellen sich auch solche Raritäten wie der “Prosektor in der Westentasche”, eine in Versform abgefaßte Sektionsanleitung für Medizinstudenten oder ein Originalbrief des Feldherrn Wallenstein.
Zur Mitarbeit in Wikisource wird lediglich ein Internetanschluss und ein Browser benötigt. Mithelfen kann jeder, der sich für alte Bücher und Texte interessiert. Als eines der nächsten größeren Projekte ist eine Volltextausgabe der deutschsprachigen Fassung der Schedelschen Weltchronik, eines bedeutenden Zeugnisses der Buchdruckkunst aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, geplant.
http://de.wikisource.org
KlausGraf - am Freitag, 8. Dezember 2006, 20:38 - Rubrik: Landesgeschichte
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Nachdem die Presse Max Markgraf von Baden und seinen Sohn, den Generalbevollmächtigten Bernhard Markgraf von Baden aufgrund der skandalösen Verkaufspläne der Karlsruher Handschriften kräftig gerupft hat, sieht sie sich offensichtlich in der Pflicht, als Akt ausgleichender Gerechtigkeit auch die Speichellecker der Redaktion auszusenden, damit dem Prinzip "audiatur et altera pars" Genüge getan wird. Nachdem neulich bereits in der FAZ eine unkritische Salem-Castle-Story zu lesen war, erlaubt sich allerdevotest die Süddeutsche Zeitung (08.12.2006 S. 14) mit einem Artikel von Marcus Jauer der blaublütigen Familie auf den Leim zu gehen: "Führung als Beweisführung".
Berichtet wird - mit starkem "human touch" (Bernhard war in der Kindheit mit einem Bäckserssohn befreundet) - von einem Besuch in Salem.
Salem gehört zu den Besitzungen, die der Familie Anfang des 19. Jahrhunderts von Napoleon zugesprochen wurden, als Entschädigung für Gebiete links des Rheins, die sie an Frankreich abtreten musste. Es ist das einzige Schloss, das sie überhaupt noch besitzt.
Daran ist alles falsch. Nicht die Familie erhielt Salem, sondern der geistliche Staat Salem wurde dem Regenten als Landesoberhaupt im rechtlich extrem fragwürdigen Reichsdeputationshauptschluss zugesprochen. Aus eigener Machtvollkommenheit entzog der Regent den Staat Salem dem Staat und gab ihn seinen nachgeborenen Söhnen als Sekundogenitur-Fideikommiss. Das badische Volk musste viele Jahrzehnte für die Herrscherfamilie mehr Apanage zahlen, als recht und billig war, weil die reichen Salemer Einkünfte in den Apanageanspruch nicht eingerechnet wurden.
Natürlich gehören der Familie heute noch andere Schlösser:
http://www.schloss-zwingenberg.de/start.php
"Die sehr gut erhaltene Burganlage gehört wohl zu den beeindruckendsten Festungen im Neckartal und ist seit 1806 in Markgräflich Badischem Familienbesitz. Derzeit ist das Schloss von Prinz Ludwig von Baden und seiner Familie bewohnt."
http://www.badenpage.de/schloss-staufenberg/
"Das Schloss Staufenberg, im Privatbesitz der Markgrafen von Baden, liegt in der südlichen Ortenau, 7 km von Offenburg entfernt. Hoch über Durbach thront es als Wahrzeichen des bekannten Weinortes und ist Anziehungspunkt für Besucher aus aller Welt."
Richtig ist: In den letzten Jahren haben die Markgrafen traditionelle Familien-Schlösser verkauft (Neues Schloss Baden-Baden, Eberstein).
Jahrhundertelang hatte sich das Vermögen der Familie aus Wald und Wein gespeist.
Mit den Jahren waren Betriebe und Beteiligungen dazugekommen, vom Ladenausbau
bis zur Medizintechnik. Ihre Verwaltung überließ Max von Baden, der Vater
Bernhards, einem Generalbevollmächtigten. Das schien ihm sicherer. Offenbar
hatte dieser Mann in dem Sammelsurium zuletzt aber die Übersicht verloren. Als
die Familie einen neuen Manager einstellte, überschlug dieser erst einmal die
Schulden. Er kam auf 264 Millionen Mark. Das war nicht unerheblich, und ein
wenig peinlich war es auch.
Innerhalb weniger Monate entließ die Familie 1100 ihrer 1500 Angestellten,
verkaufte eine schlechtgehende Maschinenfabrik ebenso wie eine gutgehende für
Kunststoffgranulat und trennte sich von drei ihrer vier Schlösser, darunter auch
vom Neuen Schloss in Baden-Baden, dessen Einrichtung sie zum großen Teil bei
Sotheby"s versteigern ließ. Was blieb, waren der Wald, der Wein und Salem.
"Dass wir in eine Schieflage geraten sind, ist nichts Ehrloses", sagte Prinz Bernhard damals in einem Interview.
Das war schon 1995 zu lesen. Nach der viel kritisierten Versteigerung hiess es, nun sei das Haus Baden auf gutem Kurs. Wenn nunmehr in der Presse und von Politikern eine gravierende finanzielle Schieflage der Firma Markgrafen von Baden immer wieder ins Gespräch gebracht wurde und sich Gerüchte hartnäckig halten, die Schulden seien bei US- und kanadischen Banken aufgelaufen, dann wäre es journalistische Pflicht gewesen nachzuhaken und zu fragen, wieso unter der Verantwortung von Bernhard Markgraf von Baden seit 1995 die Misere nicht beseitigt werden konnte. Das Haus Württemberg hatte da erheblich mehr Fortune.
Die Ausgangsposition war nicht schlecht. Wert des Nachlasses von Berthold Markgraf von Baden (gest. 1963): 13 Mio. DM.
Wieso soll die Öffentlichkeit für Managementfehler oder finanzielle Spekulationen der Markgrafen bluten?
Drei Stunden führt Bernhard von Baden durch Salem. Er steigt in den Dachstuhl
des Münsters, läuft durch Wandelgänge und Innenhöfe, zeigt das Internat, die
Bibliothek, zeigt große und kleine Kabinette
Es ist nicht einzusehen, dass sich das Landesamt für Denkmalpflege kühl mit dem Zutritt zu den der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen abgespeist werden durfte, aber ein Journalist durch die angeblich so privaten Wohnräume des Schlosses ohne weiteres geführt wird. Ein Betretungsrecht für Wohnräume steht der staatlichen Denkmalpflege nur bei Gefahr im Verzug zu. Magazinräume für Kunstwerke und eine Bibliothek sind aber keine privaten Wohnräume, die es um jeden Preis zu schützen gilt. Es ist unverständlich, dass die Denkmalpflege ihren gesetzlichen Inventarisierungsauftrag nicht wahrnehmen kann, weil der Markgraf Max von Baden (der wohl nur wenige Räume mit Familienangehörigen selbst bewohnt) behauptet, das ganze Schloss sei eine Privatwohnung. Dass der Bürger einen GEZ-Beauftragten nicht einlassen muss, ist hinreichend bekannt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Verfassungsgut. Dass aber die Denkmalschützer draussen vor der Tür bleiben müssen, wenn es um hochrangige Kulturgüter geht, ist ein Skandal.
Natürlich hätte der Journalist auch fragen können, wie das denn mit den ehemaligen Bildern der Kunsthalle steht und mit der Nr. 87 und ob von Schloss Salem aus ein Kunst-Handelsgeschäft betrieben wird, denn in den vergangenen Jahren haben die Markgrafen immer Wieder Kulturgüter verkauft. Bester Kunde: das Land.
"Wir haben das 200 Jahre erhalten", sagt er, "ich kann es nicht mehr, und keiner kann mich dazu zwingen."
Im Grunde führt er einen mittelständischen Betrieb, der ein paar dutzend
Angestellte hat. Er ist einer der größten Winzer im Land, die Familie lebt gut
davon. Ein Bruder arbeitet im Betrieb, der Vater hat sich zurückgezogen, sie
wohnen noch im Schloss. Er ist mit seiner Frau und seinen drei Söhnen in ein
Forsthaus ganz in der Nähe gezogen. Da sitzt er nun abends und rechnet aus, wie
lange sie sich Salem noch leisten können. Nicht mehr lange.
"Aber ich wollte nicht betteln", sagt er, "ich wollte das selbst lösen."
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass niemand durch den Denkmalschutz enteignet werden darf. Entsprechende Zuschüsse einzufordern und eventuell auch einzuklagen, ist das eine. Wertvollste Kulturgüter, die einem womöglich gar nicht gehören, aber zugunsten der Vetter im Kunsthandel (und insbesondere des dubiosen Grafen Douglas) durch Auktionen in alle Welt verstreuen zu lassen, das andere.
Im Vergleich, den Bernhard von Baden mit dem Land Baden-Württemberg ausgehandelt
hatte, hätte er auf alle Kunstgegenstände verzichtet. Aber dafür wollte er 70
Millionen Euro, mit denen er Kredite für Salem tilgen und eine Stiftung aufbauen
kann, in die er das Schloss einbringt und die es künftig erhält. Er hat gedacht,
er müsse dafür nur Ansprüche gegeneinander aufrechnen. Aber die Öffentlichkeit
hat es anders gesehen. Die Handschriften sollen nicht verkauft werden, irgendeine Lösung aber muss es geben.
"Ich kann nicht warten", sagt Bernhard von Baden, "ich muss es klären."
Wenn gelingt, was er will, wird er Salem verlieren, aber retten. Er wird es in die Stiftung einbringen, dann bleibt der Familie noch ihr Name, als Teil einer
Reihe, die andere fortsetzen. Er heißt "Bernhard Prinz und Markgraf von Baden,
Herzog von Zähringen", Das "und" und das Komma gehören dazu.
Das ist auch falsch. Der bürgerliche Name der Familie ist "Markgraf von Baden", weder Prinz noch Herzog von Zähringen sind offizieller Namensbestandteil. Es ist bedenklich, ehemals regierende Häuser noch als Königliche Hoheiten zu titulieren.
Wenn die BUNTE nicht investigativ den Adel ausspäht, wird man das akzeptieren müssen. Wenn aber eine ehemalige Fürstenfamilie mit Erpressungen und bewussten Lügen (Rechtsanspruch auf die Markgrafentafel) agiert, dann hat die Journaille das Recht und die Pflicht, nachzuhaken. Die SZ hat aber dem betreffenden Adelshaus aber nur alleruntertänigst die Füße geleckt.
Berichtet wird - mit starkem "human touch" (Bernhard war in der Kindheit mit einem Bäckserssohn befreundet) - von einem Besuch in Salem.
Salem gehört zu den Besitzungen, die der Familie Anfang des 19. Jahrhunderts von Napoleon zugesprochen wurden, als Entschädigung für Gebiete links des Rheins, die sie an Frankreich abtreten musste. Es ist das einzige Schloss, das sie überhaupt noch besitzt.
Daran ist alles falsch. Nicht die Familie erhielt Salem, sondern der geistliche Staat Salem wurde dem Regenten als Landesoberhaupt im rechtlich extrem fragwürdigen Reichsdeputationshauptschluss zugesprochen. Aus eigener Machtvollkommenheit entzog der Regent den Staat Salem dem Staat und gab ihn seinen nachgeborenen Söhnen als Sekundogenitur-Fideikommiss. Das badische Volk musste viele Jahrzehnte für die Herrscherfamilie mehr Apanage zahlen, als recht und billig war, weil die reichen Salemer Einkünfte in den Apanageanspruch nicht eingerechnet wurden.
Natürlich gehören der Familie heute noch andere Schlösser:
http://www.schloss-zwingenberg.de/start.php
"Die sehr gut erhaltene Burganlage gehört wohl zu den beeindruckendsten Festungen im Neckartal und ist seit 1806 in Markgräflich Badischem Familienbesitz. Derzeit ist das Schloss von Prinz Ludwig von Baden und seiner Familie bewohnt."
http://www.badenpage.de/schloss-staufenberg/
"Das Schloss Staufenberg, im Privatbesitz der Markgrafen von Baden, liegt in der südlichen Ortenau, 7 km von Offenburg entfernt. Hoch über Durbach thront es als Wahrzeichen des bekannten Weinortes und ist Anziehungspunkt für Besucher aus aller Welt."
Richtig ist: In den letzten Jahren haben die Markgrafen traditionelle Familien-Schlösser verkauft (Neues Schloss Baden-Baden, Eberstein).
Jahrhundertelang hatte sich das Vermögen der Familie aus Wald und Wein gespeist.
Mit den Jahren waren Betriebe und Beteiligungen dazugekommen, vom Ladenausbau
bis zur Medizintechnik. Ihre Verwaltung überließ Max von Baden, der Vater
Bernhards, einem Generalbevollmächtigten. Das schien ihm sicherer. Offenbar
hatte dieser Mann in dem Sammelsurium zuletzt aber die Übersicht verloren. Als
die Familie einen neuen Manager einstellte, überschlug dieser erst einmal die
Schulden. Er kam auf 264 Millionen Mark. Das war nicht unerheblich, und ein
wenig peinlich war es auch.
Innerhalb weniger Monate entließ die Familie 1100 ihrer 1500 Angestellten,
verkaufte eine schlechtgehende Maschinenfabrik ebenso wie eine gutgehende für
Kunststoffgranulat und trennte sich von drei ihrer vier Schlösser, darunter auch
vom Neuen Schloss in Baden-Baden, dessen Einrichtung sie zum großen Teil bei
Sotheby"s versteigern ließ. Was blieb, waren der Wald, der Wein und Salem.
"Dass wir in eine Schieflage geraten sind, ist nichts Ehrloses", sagte Prinz Bernhard damals in einem Interview.
Das war schon 1995 zu lesen. Nach der viel kritisierten Versteigerung hiess es, nun sei das Haus Baden auf gutem Kurs. Wenn nunmehr in der Presse und von Politikern eine gravierende finanzielle Schieflage der Firma Markgrafen von Baden immer wieder ins Gespräch gebracht wurde und sich Gerüchte hartnäckig halten, die Schulden seien bei US- und kanadischen Banken aufgelaufen, dann wäre es journalistische Pflicht gewesen nachzuhaken und zu fragen, wieso unter der Verantwortung von Bernhard Markgraf von Baden seit 1995 die Misere nicht beseitigt werden konnte. Das Haus Württemberg hatte da erheblich mehr Fortune.
Die Ausgangsposition war nicht schlecht. Wert des Nachlasses von Berthold Markgraf von Baden (gest. 1963): 13 Mio. DM.
Wieso soll die Öffentlichkeit für Managementfehler oder finanzielle Spekulationen der Markgrafen bluten?
Drei Stunden führt Bernhard von Baden durch Salem. Er steigt in den Dachstuhl
des Münsters, läuft durch Wandelgänge und Innenhöfe, zeigt das Internat, die
Bibliothek, zeigt große und kleine Kabinette
Es ist nicht einzusehen, dass sich das Landesamt für Denkmalpflege kühl mit dem Zutritt zu den der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen abgespeist werden durfte, aber ein Journalist durch die angeblich so privaten Wohnräume des Schlosses ohne weiteres geführt wird. Ein Betretungsrecht für Wohnräume steht der staatlichen Denkmalpflege nur bei Gefahr im Verzug zu. Magazinräume für Kunstwerke und eine Bibliothek sind aber keine privaten Wohnräume, die es um jeden Preis zu schützen gilt. Es ist unverständlich, dass die Denkmalpflege ihren gesetzlichen Inventarisierungsauftrag nicht wahrnehmen kann, weil der Markgraf Max von Baden (der wohl nur wenige Räume mit Familienangehörigen selbst bewohnt) behauptet, das ganze Schloss sei eine Privatwohnung. Dass der Bürger einen GEZ-Beauftragten nicht einlassen muss, ist hinreichend bekannt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Verfassungsgut. Dass aber die Denkmalschützer draussen vor der Tür bleiben müssen, wenn es um hochrangige Kulturgüter geht, ist ein Skandal.
Natürlich hätte der Journalist auch fragen können, wie das denn mit den ehemaligen Bildern der Kunsthalle steht und mit der Nr. 87 und ob von Schloss Salem aus ein Kunst-Handelsgeschäft betrieben wird, denn in den vergangenen Jahren haben die Markgrafen immer Wieder Kulturgüter verkauft. Bester Kunde: das Land.
"Wir haben das 200 Jahre erhalten", sagt er, "ich kann es nicht mehr, und keiner kann mich dazu zwingen."
Im Grunde führt er einen mittelständischen Betrieb, der ein paar dutzend
Angestellte hat. Er ist einer der größten Winzer im Land, die Familie lebt gut
davon. Ein Bruder arbeitet im Betrieb, der Vater hat sich zurückgezogen, sie
wohnen noch im Schloss. Er ist mit seiner Frau und seinen drei Söhnen in ein
Forsthaus ganz in der Nähe gezogen. Da sitzt er nun abends und rechnet aus, wie
lange sie sich Salem noch leisten können. Nicht mehr lange.
"Aber ich wollte nicht betteln", sagt er, "ich wollte das selbst lösen."
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass niemand durch den Denkmalschutz enteignet werden darf. Entsprechende Zuschüsse einzufordern und eventuell auch einzuklagen, ist das eine. Wertvollste Kulturgüter, die einem womöglich gar nicht gehören, aber zugunsten der Vetter im Kunsthandel (und insbesondere des dubiosen Grafen Douglas) durch Auktionen in alle Welt verstreuen zu lassen, das andere.
Im Vergleich, den Bernhard von Baden mit dem Land Baden-Württemberg ausgehandelt
hatte, hätte er auf alle Kunstgegenstände verzichtet. Aber dafür wollte er 70
Millionen Euro, mit denen er Kredite für Salem tilgen und eine Stiftung aufbauen
kann, in die er das Schloss einbringt und die es künftig erhält. Er hat gedacht,
er müsse dafür nur Ansprüche gegeneinander aufrechnen. Aber die Öffentlichkeit
hat es anders gesehen. Die Handschriften sollen nicht verkauft werden, irgendeine Lösung aber muss es geben.
"Ich kann nicht warten", sagt Bernhard von Baden, "ich muss es klären."
Wenn gelingt, was er will, wird er Salem verlieren, aber retten. Er wird es in die Stiftung einbringen, dann bleibt der Familie noch ihr Name, als Teil einer
Reihe, die andere fortsetzen. Er heißt "Bernhard Prinz und Markgraf von Baden,
Herzog von Zähringen", Das "und" und das Komma gehören dazu.
Das ist auch falsch. Der bürgerliche Name der Familie ist "Markgraf von Baden", weder Prinz noch Herzog von Zähringen sind offizieller Namensbestandteil. Es ist bedenklich, ehemals regierende Häuser noch als Königliche Hoheiten zu titulieren.
Wenn die BUNTE nicht investigativ den Adel ausspäht, wird man das akzeptieren müssen. Wenn aber eine ehemalige Fürstenfamilie mit Erpressungen und bewussten Lügen (Rechtsanspruch auf die Markgrafentafel) agiert, dann hat die Journaille das Recht und die Pflicht, nachzuhaken. Die SZ hat aber dem betreffenden Adelshaus aber nur alleruntertänigst die Füße geleckt.
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Was Jürgen Walter (MdL, GRÜNE) mutmaßt, ist längst nachgewiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/2835396/
1995 wurden zwei Werke aus der zur Zähringer Stiftung gehörenden Jüncke'schen Stiftung versteigert: ausgerechnet das Porträt des Stifters Jüncke selbst und ein weiteres Bild.
Ich habe anhand des gedruckten Katalogs der 100 Werke von Schall das Register des Sotheby's-Katalogs zum Gemälde-Teil überprüft und konnte keine weiteren "Versehen" feststellen.
Denkbar ist natürlich, dass Kunstwerke aus dem Kopf'schen Atelier unter den Hammer kamen.Es ist aber kein Inventar bekannt, anhand dessen man das überprüfen könnte.
Kopfsches Atelier im BLM
Ursprünglich wollte man eine Pietà Kopfs, die in der Schlosskapelle aufgestellt worden war, versteigern, überwies diese aber dann der Zähringer Stiftung bzw. dem Badischen Landesmuseum (siehe "Für Baden gerettet").
Festzuhalten ist: Das Haus Baden hat seine Sorgfaltspflichten als Besitzer von Vermögensbestandteilen der Zähringer Stiftung 1995 in grob fahrlässiger Weise verletzt. Es ist für den eingetretenen Schaden ersatzpflichtig.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/3299134/
http://archiv.twoday.net/stories/2835396/
1995 wurden zwei Werke aus der zur Zähringer Stiftung gehörenden Jüncke'schen Stiftung versteigert: ausgerechnet das Porträt des Stifters Jüncke selbst und ein weiteres Bild.
Ich habe anhand des gedruckten Katalogs der 100 Werke von Schall das Register des Sotheby's-Katalogs zum Gemälde-Teil überprüft und konnte keine weiteren "Versehen" feststellen.
Denkbar ist natürlich, dass Kunstwerke aus dem Kopf'schen Atelier unter den Hammer kamen.
Kopfsches Atelier im BLMUrsprünglich wollte man eine Pietà Kopfs, die in der Schlosskapelle aufgestellt worden war, versteigern, überwies diese aber dann der Zähringer Stiftung bzw. dem Badischen Landesmuseum (siehe "Für Baden gerettet").
Festzuhalten ist: Das Haus Baden hat seine Sorgfaltspflichten als Besitzer von Vermögensbestandteilen der Zähringer Stiftung 1995 in grob fahrlässiger Weise verletzt. Es ist für den eingetretenen Schaden ersatzpflichtig.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/3299134/
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Staatsarchiv Freiburg C 25/3 Nr. 111
Die Laufzeit der dünnen Akte ist 1952, sie führt hinein in den Übergang vom Land Baden (Südbaden) zum vereinigten Bundesland Baden-Württemberg. Die weiteren Verhandlungen finden sich in den beiden Akten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, die sich derzeit im GLAK bzw. beim RP Karlsruhe befinden.
Am 27. Mai 1952 richtete Ludwig Schuhmann als Testamentsvollstrecker von Großherzogin Hilda an das Badische Innenministerium in Freiburg einen Antrag auf Errichtung der im Testament Großherzog Friedrichs II. vorgesehenen Stiftungen. Die dort genannten Sammlungen seien noch vollständig vorhanden. "Als Testamentsvollstrecker Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Hilda von Baden ist es meine Aufgabe, die Stiftung zu errichten und 2 Mitglieder des Verwaltungsrats zu ernennen". Er fügte einen Satzungsentwurf bei.
Gegen die Zuständigkeit von Schuhmann argumentierte ein Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Camill Wurz vom 7. Juli 1952.
Laut einem Aktenvermerk von 1952 hielt man in Freiburg dieses Gutachten aber nicht für schlüssig. "Wenn ein Testamentsvollstrecker ernannt ist, ist der letzte Wille insoweit nicht vom Erben, sondern vom Testamentsvollstrecker zu erfüllen".
Da Markgraf Berthold Einwände bezüglich der §§ 5 und 6 der Satzung erhob, erklärte sich aber am 19. Juli 1952 Schuhmann mit der Abänderung der Satzung einverstanden. Am 4.9.1952 wurde festgehalten, Baron v. Stotzingen habe seinerzeit erklärt, bei Berücksichtigung der Wünsche des Markgrafen würde man von markgräflicher Seite gegen die Errichtung der Stiftung durch Schuhmann keine Einwände erheben.
Auch der Präsident des Landesbezirks Baden (Abwicklungsstelle) teilte die Ansicht bezüglich des Gutachtens von Wurz. Bei der Testamentsvorschrift handle es sich um eine Auflage nach § 1940 BGB.
Da der Testamentsvollstrecker des Großherzogs Präsident Engelberg bereits am 19. März 1933 verstorben war und die Ernennung eines Ersatzes nicht vorgesehen war, konnte in der Tat natürlich nur Schuhmann als Testamentsvollstrecker wirksam agieren.
Erst 1956 kam die staatliche Bestätigung der Stiftung zustande, nachdem sich der Markgraf und Schuhmann geeinigt hatten:
http://archiv.twoday.net/stories/3009018/ (nach den Stuttgarter Akten).
Da Markgraf Berthold die Errichtung der Stiftung durch Schuhmann akzeptierte, sind meines Erachtens alle erbrechtlichen Förmlichkeiten gewahrt worden. Das Stiftungsvermögen befand sich im Nachlass der Großherzogin, für den Schuhmann als Testamentsvollstrecker bestellt war. Eine formale Unwirksamkeit der Stiftungserrichtung durch Schuhmann ist nicht ersichtlich. Auch wenn man damals irrtümlich davon ausging, die Erstellung genauer Inventare innerhalb weniger Monate bewältigen zu können, so kann doch kein Zweifel daran bestehen, dass die Stiftung rechtswirksam ins Leben gerufen und mit einem gewissen klar umreissbaren Mindestvermögen (Sammlungen Wessenberg, Kopf, Jüncke, wohl auch Türkensammlung), hinsichtlich dessen das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot nicht verletzt ist, ausgestattet wurde.
Soweit die genannten Bestandteile der Zähringer Stiftung ganz oder in Resten erhalten sind, ist sie nach wie vor funktionsfähig. Da man sich immer einig war, dass die Klausel über die Veräußerung zu Erbschaftssteuerzwecken gegenstandslos geworden ist, sind die Stiftungsbestände - anders als das sonstige Inventar der betroffenen Sammlungen - UNVERÄUßERLICH. Die satzungsmäßig festgeschriebene zentrale Aufbewahrung z.B. im Landesmuseum kann auch gegen Forderungen Originale in anderen Museen in der Provinz zu zeigen in Stellung gebracht werden, was anmerkungsweise schon von Arthur von Schneider, Die Erwerbung des Mithrasdenkmals in Heidelberg-Neuenheim, ZGO 107 (1959), S. 507-510, hier 507 A. 9 angedeutet wurde. Wären die Reichenauer Handschriften tatsächlich Teil der Zähringer Stiftung, müsste man de jure nicht befürchten, dass Spitzenstücke in ein Klostermuseum auf der Reichenau abwandern (was in unanständiger Weise der zuständige CDU-Abgeordnete anregte).
Die Laufzeit der dünnen Akte ist 1952, sie führt hinein in den Übergang vom Land Baden (Südbaden) zum vereinigten Bundesland Baden-Württemberg. Die weiteren Verhandlungen finden sich in den beiden Akten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, die sich derzeit im GLAK bzw. beim RP Karlsruhe befinden.
Am 27. Mai 1952 richtete Ludwig Schuhmann als Testamentsvollstrecker von Großherzogin Hilda an das Badische Innenministerium in Freiburg einen Antrag auf Errichtung der im Testament Großherzog Friedrichs II. vorgesehenen Stiftungen. Die dort genannten Sammlungen seien noch vollständig vorhanden. "Als Testamentsvollstrecker Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Hilda von Baden ist es meine Aufgabe, die Stiftung zu errichten und 2 Mitglieder des Verwaltungsrats zu ernennen". Er fügte einen Satzungsentwurf bei.
Gegen die Zuständigkeit von Schuhmann argumentierte ein Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Camill Wurz vom 7. Juli 1952.
Laut einem Aktenvermerk von 1952 hielt man in Freiburg dieses Gutachten aber nicht für schlüssig. "Wenn ein Testamentsvollstrecker ernannt ist, ist der letzte Wille insoweit nicht vom Erben, sondern vom Testamentsvollstrecker zu erfüllen".
Da Markgraf Berthold Einwände bezüglich der §§ 5 und 6 der Satzung erhob, erklärte sich aber am 19. Juli 1952 Schuhmann mit der Abänderung der Satzung einverstanden. Am 4.9.1952 wurde festgehalten, Baron v. Stotzingen habe seinerzeit erklärt, bei Berücksichtigung der Wünsche des Markgrafen würde man von markgräflicher Seite gegen die Errichtung der Stiftung durch Schuhmann keine Einwände erheben.
Auch der Präsident des Landesbezirks Baden (Abwicklungsstelle) teilte die Ansicht bezüglich des Gutachtens von Wurz. Bei der Testamentsvorschrift handle es sich um eine Auflage nach § 1940 BGB.
Da der Testamentsvollstrecker des Großherzogs Präsident Engelberg bereits am 19. März 1933 verstorben war und die Ernennung eines Ersatzes nicht vorgesehen war, konnte in der Tat natürlich nur Schuhmann als Testamentsvollstrecker wirksam agieren.
Erst 1956 kam die staatliche Bestätigung der Stiftung zustande, nachdem sich der Markgraf und Schuhmann geeinigt hatten:
http://archiv.twoday.net/stories/3009018/ (nach den Stuttgarter Akten).
Da Markgraf Berthold die Errichtung der Stiftung durch Schuhmann akzeptierte, sind meines Erachtens alle erbrechtlichen Förmlichkeiten gewahrt worden. Das Stiftungsvermögen befand sich im Nachlass der Großherzogin, für den Schuhmann als Testamentsvollstrecker bestellt war. Eine formale Unwirksamkeit der Stiftungserrichtung durch Schuhmann ist nicht ersichtlich. Auch wenn man damals irrtümlich davon ausging, die Erstellung genauer Inventare innerhalb weniger Monate bewältigen zu können, so kann doch kein Zweifel daran bestehen, dass die Stiftung rechtswirksam ins Leben gerufen und mit einem gewissen klar umreissbaren Mindestvermögen (Sammlungen Wessenberg, Kopf, Jüncke, wohl auch Türkensammlung), hinsichtlich dessen das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot nicht verletzt ist, ausgestattet wurde.
Soweit die genannten Bestandteile der Zähringer Stiftung ganz oder in Resten erhalten sind, ist sie nach wie vor funktionsfähig. Da man sich immer einig war, dass die Klausel über die Veräußerung zu Erbschaftssteuerzwecken gegenstandslos geworden ist, sind die Stiftungsbestände - anders als das sonstige Inventar der betroffenen Sammlungen - UNVERÄUßERLICH. Die satzungsmäßig festgeschriebene zentrale Aufbewahrung z.B. im Landesmuseum kann auch gegen Forderungen Originale in anderen Museen in der Provinz zu zeigen in Stellung gebracht werden, was anmerkungsweise schon von Arthur von Schneider, Die Erwerbung des Mithrasdenkmals in Heidelberg-Neuenheim, ZGO 107 (1959), S. 507-510, hier 507 A. 9 angedeutet wurde. Wären die Reichenauer Handschriften tatsächlich Teil der Zähringer Stiftung, müsste man de jure nicht befürchten, dass Spitzenstücke in ein Klostermuseum auf der Reichenau abwandern (was in unanständiger Weise der zuständige CDU-Abgeordnete anregte).
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http://readingarchives.blogspot.com/2006/12/selling-archives-new-wrinkle.html
R. J. Cox has written a piece on the sale of the "of the archives of Jacques Fath, a French fashion designer of the mid-twentieth century. You can purchase the archives of Fath for a cool $3.5 million, a purchase which will net you nearly 3500 illustrations for clothing design, executed between 1948 and 1956 (Fath died in 1954).
As the Times essay reports, the Fath archives are being sold by the owner of a Beverley Hills store, who had acquired them by a purchase nine years before. As Wilson reports, “There is a caveat. The new owner must keep the collection together, ideally as a donation to a museum or the basis for a research center.”"
R. J. Cox has written a piece on the sale of the "of the archives of Jacques Fath, a French fashion designer of the mid-twentieth century. You can purchase the archives of Fath for a cool $3.5 million, a purchase which will net you nearly 3500 illustrations for clothing design, executed between 1948 and 1956 (Fath died in 1954).
As the Times essay reports, the Fath archives are being sold by the owner of a Beverley Hills store, who had acquired them by a purchase nine years before. As Wilson reports, “There is a caveat. The new owner must keep the collection together, ideally as a donation to a museum or the basis for a research center.”"
KlausGraf - am Freitag, 8. Dezember 2006, 00:52 - Rubrik: English Corner
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Bei der Lektüre der Akten zum Gebaren der Familie mit dem Nachnamen "Markgraf von Baden" drängt sich der Eindruck auf, diese blaublütige Sippschaft sei nach 1918 vor allem auf ihren eigenen Vorteil gedacht gewesen. Ein ständiges Feilschen, um Vermögensvorteile einzuheimsen, durchzieht so gut wie alle einschlägigen Kontakte mit dem Land.
Die Akte des Regierungspräsidiums Freiburg Staatsarchiv Freiburg F 30/2 Nr. 1087 behandelt das Zähringer Museum Baden-Baden (Laufzeit 1957-1962). 1956 musste das heutige Wehrgeschichtliche Museum in Rastatt seine Unterbringung im Neuen Schloss von Baden-Baden räumen. Damit endete ein vom Markgrafenhaus und dem Land gemeinsam betriebenes Museumsprojekt. 1960 eröffnete im Neuen Schloss das markgräfliche Zähringer Museum, zunächst geleitet von Wend Graf Kalnein (seit 1954 markgräflicher Hauptkonservator, so BZ 13.7.1961, abweichend: http://www.buch24.de/8-503353-1.html), der aber schon 1961 Baden-Baden den Rücken kehrte. Zeitungsberichte zum Zähringer Museum erschienen in der Badischen Zeitung 15.8.1960, 13.7.1961 und in der Stuttgarter Zeitung vom 13.8.1960 und 25.5.1962.
Markgraf Berthold meinte Ansprüche aus dem gemeinsamen Betrieb des Historischen Museums zu haben und drängte auf Staats-Zuschüsse für das geplante Museum. In der Tat bewilligte man ihm am 11.12.1958 5000 DM aus Werbefunkmitteln für die Neuordnung der Bücherei, 5000 für den Aufbau des Museums und 10.000 für denkmalpflegerische Maßnahmen am Neuen Schloss.
Den 5000 DM Zuschuss für den Aufbau der "Zähringer Bücherei" bzw. den Wiederaufbau der Grossherzoglichen Bibliothek standen laut Verwendungsnachweis vom 13. Juni 1960 nur 6000 DM Eigenmittel gegenüber. Es wurden damit - den Angaben des Verwendungsnachweises zufolge, der nicht kontrolliert werden kann - vor allem Bücherregale angeschafft.
Irgendeinen bekanntgewordenen Nutzen hatte das Land oder die Öffentlichkeit von diesem Zuschuss nicht, denn eine öffentlich zugängliche Zähringer Bücherei hat es offenbar nie gegeben. Irgendwelche Auflagen wurden bei dem Zuschuss nicht gemacht.
Original-Aquarell von Wilhelm Dürr aus einer Hebel-Ausgabe (1856) der Schlossbibliothek Baden-Baden
Den Erwerb der betreffenden Bibliothek 1995 haben Ehrle und Schlechter beschrieben:
http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/infos/7-1995/06.html
Nachdem ursprünglich vorgesehen war, die ca. 35.000 Titel umfassende wertvolle Bibliothek, die manche Schätze enthielt, im Zuge der großen Baden-Badener Sotheby's Versteigerung von 1995 zu verscherbeln, konnte das Land Baden-Württemberg die extrem schlecht untergebrachten Buchbestände (ein nicht geringer Teil war schimmelgeschädigt!) für 2,5 Mio. DM nahezu geschlossen erwerben. Ein kleiner Teil der Bibliothek sowie familienhistorisch relevante Dinge (Familienchronik, Bibel mit Widmung) blieben bei der Familie.
Es heisst in dem Artikel: "Die Existenz einer größeren Bibliothek in Baden-Baden war der BLB bis zum April 1995 nicht bekannt."
Was die Käufer wohl gedacht hätten, hätten sie gewusst, dass einige Jahrzehnte das Haus Baden für genau diese Bibliothek 5000 DM Fördermittel des Werbefunks (1959 keine gar so kleine Summe) eingestrichen hatte.
Die Akte des Regierungspräsidiums Freiburg Staatsarchiv Freiburg F 30/2 Nr. 1087 behandelt das Zähringer Museum Baden-Baden (Laufzeit 1957-1962). 1956 musste das heutige Wehrgeschichtliche Museum in Rastatt seine Unterbringung im Neuen Schloss von Baden-Baden räumen. Damit endete ein vom Markgrafenhaus und dem Land gemeinsam betriebenes Museumsprojekt. 1960 eröffnete im Neuen Schloss das markgräfliche Zähringer Museum, zunächst geleitet von Wend Graf Kalnein (seit 1954 markgräflicher Hauptkonservator, so BZ 13.7.1961, abweichend: http://www.buch24.de/8-503353-1.html), der aber schon 1961 Baden-Baden den Rücken kehrte. Zeitungsberichte zum Zähringer Museum erschienen in der Badischen Zeitung 15.8.1960, 13.7.1961 und in der Stuttgarter Zeitung vom 13.8.1960 und 25.5.1962.
Markgraf Berthold meinte Ansprüche aus dem gemeinsamen Betrieb des Historischen Museums zu haben und drängte auf Staats-Zuschüsse für das geplante Museum. In der Tat bewilligte man ihm am 11.12.1958 5000 DM aus Werbefunkmitteln für die Neuordnung der Bücherei, 5000 für den Aufbau des Museums und 10.000 für denkmalpflegerische Maßnahmen am Neuen Schloss.
Den 5000 DM Zuschuss für den Aufbau der "Zähringer Bücherei" bzw. den Wiederaufbau der Grossherzoglichen Bibliothek standen laut Verwendungsnachweis vom 13. Juni 1960 nur 6000 DM Eigenmittel gegenüber. Es wurden damit - den Angaben des Verwendungsnachweises zufolge, der nicht kontrolliert werden kann - vor allem Bücherregale angeschafft.
Irgendeinen bekanntgewordenen Nutzen hatte das Land oder die Öffentlichkeit von diesem Zuschuss nicht, denn eine öffentlich zugängliche Zähringer Bücherei hat es offenbar nie gegeben. Irgendwelche Auflagen wurden bei dem Zuschuss nicht gemacht.
Original-Aquarell von Wilhelm Dürr aus einer Hebel-Ausgabe (1856) der Schlossbibliothek Baden-BadenDen Erwerb der betreffenden Bibliothek 1995 haben Ehrle und Schlechter beschrieben:
http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/infos/7-1995/06.html
Nachdem ursprünglich vorgesehen war, die ca. 35.000 Titel umfassende wertvolle Bibliothek, die manche Schätze enthielt, im Zuge der großen Baden-Badener Sotheby's Versteigerung von 1995 zu verscherbeln, konnte das Land Baden-Württemberg die extrem schlecht untergebrachten Buchbestände (ein nicht geringer Teil war schimmelgeschädigt!) für 2,5 Mio. DM nahezu geschlossen erwerben. Ein kleiner Teil der Bibliothek sowie familienhistorisch relevante Dinge (Familienchronik, Bibel mit Widmung) blieben bei der Familie.
Es heisst in dem Artikel: "Die Existenz einer größeren Bibliothek in Baden-Baden war der BLB bis zum April 1995 nicht bekannt."
Was die Käufer wohl gedacht hätten, hätten sie gewusst, dass einige Jahrzehnte das Haus Baden für genau diese Bibliothek 5000 DM Fördermittel des Werbefunks (1959 keine gar so kleine Summe) eingestrichen hatte.
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Also die Württemberger scheinen es ja ähnlich nötig zu haben wie die Badener...
Da werden irgendwelche Fenster aus dem Jahre 1927 aus Schloss Altshausen ausgebaut, und ein Familienmitglied entblödet sich nicht, ein "Echtheitszertifikat" für den Plunder auszustellen. Und das ganze wird dann auf eBay von einem Nutzer namens "aus-schloessern" vertickt (ebay 160059083844).
Nächstes Jahr gibt's dann königlicher Hoheit getragene Unterwäsche, oder was?
Da werden irgendwelche Fenster aus dem Jahre 1927 aus Schloss Altshausen ausgebaut, und ein Familienmitglied entblödet sich nicht, ein "Echtheitszertifikat" für den Plunder auszustellen. Und das ganze wird dann auf eBay von einem Nutzer namens "aus-schloessern" vertickt (ebay 160059083844).
Nächstes Jahr gibt's dann königlicher Hoheit getragene Unterwäsche, oder was?
Ladislaus - am Mittwoch, 6. Dezember 2006, 20:50 - Rubrik: Unterhaltung
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Die Pressekonferenz der Grünen zur Rolle der Zähringer-Stiftung am 5.12. in Stuttgart hat ein starkes Presseecho gefunden.
F.A.Z., 06.12.06, Nr. 284, Feuilleton, S. 37
Eingetragen. Die Schätze der Zähringer: Was gehört der Stiftung? / Von Rüdiger Soldt
(...) Für die Grünen im baden-württembergischen Landtag ist die Zähringer Stiftung der Schlüssel zur Klärung der zwischen der Landesregierung und dem ehemaligen markgräflichen Herrscherhaus Baden umstrittenen Eigentumsfragen. Als die Regierung Oettinger ihren Plan lancierte, Karlsruher Handschriften zum Verkauf an die Markgrafenfamilie herauszugeben, um der Familie die Sanierung von Schloß Salem zu ermöglichen, hatte sie wissen lassen, es sei heute nicht mehr feststellbar, ob tatsächlich Kunstschätze des Hauses Baden rechtswirksam in die Stiftung übertragen worden seien. Das entsprach der Strategie der Regierung, alle juristischen Fragen in diesem Zusammenhang als so kompliziert hinzustellen, daß ein Vergleich den einzigen Ausweg zu weisen schien.
Als vorauseilende Räumung von Besitz- und Rechtspositionen des Staates ist diese Haltung einhelliger öffentlicher Kritik verfallen. Es erwies sich, daß etwa das Eigentum am Säkularisationsgut sich durchaus nicht der Feststellbarkeit entziehen muß. Die Dynamik der Debatte hat nun auch die Zähringer Stiftung erfaßt. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, stellt nach Aktenstudien im Landesarchiv in Karlsruhe die Grundfrage jetzt neu: "Es steht nicht zur Diskussion, ob die Kunstschätze dem Haus Baden oder dem Land Baden-Württemberg gehören, sondern zu klären ist, ob sie Eigentum der Zähringer Stiftung oder des Landes sind."
Auch die Landesregierung habe früher die Auffassung vertreten, daß strittig bestenfalls sei, "ob das Land oder die Zähringer Stiftung als eingetragene Stiftung öffentlichen Rechts Eigentum erworben hat", heißt es in einem Antrag der Grünen. Es gebe in den Akten zahlreiche Hinweise dafür, daß die Kunstschätze in die Stiftung übertragen worden seien, wie dies zur Erfüllung des Stiftungszwecks anzunehmen ist. Die Landesregierung habe nicht hinreichend Auskunft darüber gegeben, warum Ministerpräsident Oettinger im Parlament gesagt habe, es handle sich eindeutig um das Eigentum des Hauses Baden. Die Grünen belegen die ordnungsgemäße Arbeit der Stiftung mit zahlreichen Aktenfunden: So schrieb Berthold Markgraf von Baden im Dezember 1955 an den damaligen Kultusminister: "Eine Verbringung dieser Sammlungen oder von Teilen derselben nach einem anderen Ort ist nur in besonderen Fällen und für begrenzte Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrates gestattet. Vor einer Verlegung von Bibliotheksbeständen ist der Direktor der badischen Landesbibliothek zu hören." Das heißt: Berthold Markgraf von Baden war offenbar selbst der Überzeugung, in der Stiftung Kunstschätze zu verwalten. Sonst gäbe es allerdings auch nichts zu verwalten für den Verwaltungsrat.
Auch im Sitzungsprotokoll der "Eröffnungssitzung des Vorstandes" vom April 1957 heißt es: "Die Zähringer Stiftung ist der Rest der Kunstsammlungen der badischen Markgrafen und Großherzöge, der in jahrhundertelanger Arbeit zusammengetragen worden ist. (. . .) Mit der Türkenbeute, der Waffensammlung, der Vasensammlung, dem Münzkabinett und den Beständen der früheren vereinigten Sammlungen ist nun auch der Rest dieses großen Kunstkomplexes dem Zähringer Haus verloren gegangen." In den sechziger Jahren waren die veränderten Rechtsverhältnisse Gegenstand eines Schriftwechsels zwischen Stiftung und Kultusministerium, weil es Unklarheiten über Ausleihen gab.
Kritik üben die Grünen auch an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Stiftung, dem seit 2002 der Kunsthändler Graf Douglas angehört, der Mitte der neunziger Jahre Eigentum des Hauses Baden versteigert habe. Zum Verwaltungsrat gehören außerdem Bernhard von Baden und der Direktor des Badischen Landesmuseums, Harald Siebenmorgen. Graf Douglas sei zumindest mit Billigung der Landesregierung im Stiftungsrat gewesen. Vielleicht, so eine Vermutung der Grünen, sei bei der Versteigerung der Kunstschätze 1995 auch Eigentum der Zähringer Stiftung verkauft worden.
Nach Auffassung der Landesregierung ist eine rechtswirksame Übertragung der Kunstgegenstände in die Stiftung unsicher, weil Paragraph 929 des BGB die Vereinbarung eines "Besitzkonstitutes oder die Abtretung der entsprechenden Herausgeberansprüche an die Zähringer Stiftung" erfordert, wie es einer Antwort von Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage heißt. Ob es Dokumente gibt, die im Sinne des BGB eine ausreichende Willenserklärung zur Übertragung des Eigentums sind, müssen Juristen in der von der Landesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe klären. Sollte der Beweis gelingen, daß die Zähringer Stiftung tatsächlich Eigentümerin der Wessenbergischen Gemäldesammlung oder eben der Türkenbeute ist, dann käme ein Vergleich mit dem Haus Baden wohl nicht mehr in Frage. RÜDIGER SOLDT
Reutlinger Generalanzeiger, 06.12.06:
Kulturgüter - Opposition sieht genügend Beweise zur Klärung von Eigentumsfragen. Fragwürdige Auktion 1995
Grüne lehnen Handschriften-Ausschuss ab / von Stephanie Danner.
(...) »Was als Antrag vorliegt, ist allenfalls eine große Anfrage«, sagte Walter. »Er lässt die Schlüsselfrage nach der Zähringerstiftung außen vor.«
Die Grünen haben sich in den vergangenen Wochen ausführlich mit der Rolle dieser Stiftung befasst und sind zum Ergebnis gekommen, dass die Eigentumsverhältnisse an vielen Kunstgegenständen eindeutig geklärt sind. Walter führte als Beweis unter anderen das Testament des Großherzogs Friedrich von Baden an. Dieser vermachte beispielsweise die Türkensammlung, das Münzkabinett sowie die Wessenberg'sche Gemäldesammlung seiner Frau mit der Auflage, nach deren Tod eine Stiftung zu gründen. Diese Stiftung sollte die Kunstgegenstände der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Aktenlage beweise eindeutig, dass die Zähringerstiftung seit 1956 existiert und öffentlich-rechtlich ist, betonte Walter. Somit gehörten die Kunstgegenstände dem Land. Außerdem sei in verschiedenen Schreiben »eindeutig betont«, dass die Gegenstände gesichert seien. Ein Armutszeugnis sei es, dass Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) behaupte, in den vergangenen zwei Jahren habe eine gründliche Rechtsprüfung stattgefunden. Schließlich habe die Regierung nicht einmal ihre eigenen Akten durchgearbeitet. »Oder man wollte das Geschäft einfach so durchziehen«, vermutete Walter. Nun müsse geklärt werden, wer die politische Verantwortung für dieses Handeln trage.
Als fragwürdig bezeichnete der Kulturpolitiker die Zusammensetzung des Stiftungsrates, in dem laut Satzung ein Regierungsvertreter sitzen soll. Seit 2002 sei dies Christoph Graf Douglas, ein Verwandter des Hauses Baden. So habe sich die Landesregierung den Einblick in die Arbeit der Stiftung verbaut. Die Grünen wollen auch klären lassen, ob bei einer Auktion 1995 bereits Dinge verkauft wurden, die eindeutig der Stiftung gehört hatten. Diese Fragen umfasse der SPD-Antrag nicht. »Es ist leichtfertig, die schärfste Waffe des Parlaments so früh zu ergreifen.« Zunächst solle die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe strittige Fragen klären. Der Landtag stimmt heute über die Einsetzung des Ausschusses ab. (GEA)
vgl. auch
Welche Rolle spielt Graf Douglas?
Grüne legen im Kulturstreit Fragenkatalog vor / SPD beantragt heute Ausschuss. / Wolfgang Voigt, Badische Neueste Nachrichten, 6.12.2006 (via BLB).
Zum Antrag der Fraktion GRÜNE vom 05.12.2006
Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen
und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung
vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3026530/
F.A.Z., 06.12.06, Nr. 284, Feuilleton, S. 37
Eingetragen. Die Schätze der Zähringer: Was gehört der Stiftung? / Von Rüdiger Soldt
(...) Für die Grünen im baden-württembergischen Landtag ist die Zähringer Stiftung der Schlüssel zur Klärung der zwischen der Landesregierung und dem ehemaligen markgräflichen Herrscherhaus Baden umstrittenen Eigentumsfragen. Als die Regierung Oettinger ihren Plan lancierte, Karlsruher Handschriften zum Verkauf an die Markgrafenfamilie herauszugeben, um der Familie die Sanierung von Schloß Salem zu ermöglichen, hatte sie wissen lassen, es sei heute nicht mehr feststellbar, ob tatsächlich Kunstschätze des Hauses Baden rechtswirksam in die Stiftung übertragen worden seien. Das entsprach der Strategie der Regierung, alle juristischen Fragen in diesem Zusammenhang als so kompliziert hinzustellen, daß ein Vergleich den einzigen Ausweg zu weisen schien.
Als vorauseilende Räumung von Besitz- und Rechtspositionen des Staates ist diese Haltung einhelliger öffentlicher Kritik verfallen. Es erwies sich, daß etwa das Eigentum am Säkularisationsgut sich durchaus nicht der Feststellbarkeit entziehen muß. Die Dynamik der Debatte hat nun auch die Zähringer Stiftung erfaßt. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, stellt nach Aktenstudien im Landesarchiv in Karlsruhe die Grundfrage jetzt neu: "Es steht nicht zur Diskussion, ob die Kunstschätze dem Haus Baden oder dem Land Baden-Württemberg gehören, sondern zu klären ist, ob sie Eigentum der Zähringer Stiftung oder des Landes sind."
Auch die Landesregierung habe früher die Auffassung vertreten, daß strittig bestenfalls sei, "ob das Land oder die Zähringer Stiftung als eingetragene Stiftung öffentlichen Rechts Eigentum erworben hat", heißt es in einem Antrag der Grünen. Es gebe in den Akten zahlreiche Hinweise dafür, daß die Kunstschätze in die Stiftung übertragen worden seien, wie dies zur Erfüllung des Stiftungszwecks anzunehmen ist. Die Landesregierung habe nicht hinreichend Auskunft darüber gegeben, warum Ministerpräsident Oettinger im Parlament gesagt habe, es handle sich eindeutig um das Eigentum des Hauses Baden. Die Grünen belegen die ordnungsgemäße Arbeit der Stiftung mit zahlreichen Aktenfunden: So schrieb Berthold Markgraf von Baden im Dezember 1955 an den damaligen Kultusminister: "Eine Verbringung dieser Sammlungen oder von Teilen derselben nach einem anderen Ort ist nur in besonderen Fällen und für begrenzte Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrates gestattet. Vor einer Verlegung von Bibliotheksbeständen ist der Direktor der badischen Landesbibliothek zu hören." Das heißt: Berthold Markgraf von Baden war offenbar selbst der Überzeugung, in der Stiftung Kunstschätze zu verwalten. Sonst gäbe es allerdings auch nichts zu verwalten für den Verwaltungsrat.
Auch im Sitzungsprotokoll der "Eröffnungssitzung des Vorstandes" vom April 1957 heißt es: "Die Zähringer Stiftung ist der Rest der Kunstsammlungen der badischen Markgrafen und Großherzöge, der in jahrhundertelanger Arbeit zusammengetragen worden ist. (. . .) Mit der Türkenbeute, der Waffensammlung, der Vasensammlung, dem Münzkabinett und den Beständen der früheren vereinigten Sammlungen ist nun auch der Rest dieses großen Kunstkomplexes dem Zähringer Haus verloren gegangen." In den sechziger Jahren waren die veränderten Rechtsverhältnisse Gegenstand eines Schriftwechsels zwischen Stiftung und Kultusministerium, weil es Unklarheiten über Ausleihen gab.
Kritik üben die Grünen auch an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Stiftung, dem seit 2002 der Kunsthändler Graf Douglas angehört, der Mitte der neunziger Jahre Eigentum des Hauses Baden versteigert habe. Zum Verwaltungsrat gehören außerdem Bernhard von Baden und der Direktor des Badischen Landesmuseums, Harald Siebenmorgen. Graf Douglas sei zumindest mit Billigung der Landesregierung im Stiftungsrat gewesen. Vielleicht, so eine Vermutung der Grünen, sei bei der Versteigerung der Kunstschätze 1995 auch Eigentum der Zähringer Stiftung verkauft worden.
Nach Auffassung der Landesregierung ist eine rechtswirksame Übertragung der Kunstgegenstände in die Stiftung unsicher, weil Paragraph 929 des BGB die Vereinbarung eines "Besitzkonstitutes oder die Abtretung der entsprechenden Herausgeberansprüche an die Zähringer Stiftung" erfordert, wie es einer Antwort von Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage heißt. Ob es Dokumente gibt, die im Sinne des BGB eine ausreichende Willenserklärung zur Übertragung des Eigentums sind, müssen Juristen in der von der Landesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe klären. Sollte der Beweis gelingen, daß die Zähringer Stiftung tatsächlich Eigentümerin der Wessenbergischen Gemäldesammlung oder eben der Türkenbeute ist, dann käme ein Vergleich mit dem Haus Baden wohl nicht mehr in Frage. RÜDIGER SOLDT
Reutlinger Generalanzeiger, 06.12.06:
Kulturgüter - Opposition sieht genügend Beweise zur Klärung von Eigentumsfragen. Fragwürdige Auktion 1995
Grüne lehnen Handschriften-Ausschuss ab / von Stephanie Danner.
(...) »Was als Antrag vorliegt, ist allenfalls eine große Anfrage«, sagte Walter. »Er lässt die Schlüsselfrage nach der Zähringerstiftung außen vor.«
Die Grünen haben sich in den vergangenen Wochen ausführlich mit der Rolle dieser Stiftung befasst und sind zum Ergebnis gekommen, dass die Eigentumsverhältnisse an vielen Kunstgegenständen eindeutig geklärt sind. Walter führte als Beweis unter anderen das Testament des Großherzogs Friedrich von Baden an. Dieser vermachte beispielsweise die Türkensammlung, das Münzkabinett sowie die Wessenberg'sche Gemäldesammlung seiner Frau mit der Auflage, nach deren Tod eine Stiftung zu gründen. Diese Stiftung sollte die Kunstgegenstände der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Aktenlage beweise eindeutig, dass die Zähringerstiftung seit 1956 existiert und öffentlich-rechtlich ist, betonte Walter. Somit gehörten die Kunstgegenstände dem Land. Außerdem sei in verschiedenen Schreiben »eindeutig betont«, dass die Gegenstände gesichert seien. Ein Armutszeugnis sei es, dass Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) behaupte, in den vergangenen zwei Jahren habe eine gründliche Rechtsprüfung stattgefunden. Schließlich habe die Regierung nicht einmal ihre eigenen Akten durchgearbeitet. »Oder man wollte das Geschäft einfach so durchziehen«, vermutete Walter. Nun müsse geklärt werden, wer die politische Verantwortung für dieses Handeln trage.
Als fragwürdig bezeichnete der Kulturpolitiker die Zusammensetzung des Stiftungsrates, in dem laut Satzung ein Regierungsvertreter sitzen soll. Seit 2002 sei dies Christoph Graf Douglas, ein Verwandter des Hauses Baden. So habe sich die Landesregierung den Einblick in die Arbeit der Stiftung verbaut. Die Grünen wollen auch klären lassen, ob bei einer Auktion 1995 bereits Dinge verkauft wurden, die eindeutig der Stiftung gehört hatten. Diese Fragen umfasse der SPD-Antrag nicht. »Es ist leichtfertig, die schärfste Waffe des Parlaments so früh zu ergreifen.« Zunächst solle die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe strittige Fragen klären. Der Landtag stimmt heute über die Einsetzung des Ausschusses ab. (GEA)
vgl. auch
Welche Rolle spielt Graf Douglas?
Grüne legen im Kulturstreit Fragenkatalog vor / SPD beantragt heute Ausschuss. / Wolfgang Voigt, Badische Neueste Nachrichten, 6.12.2006 (via BLB).
Zum Antrag der Fraktion GRÜNE vom 05.12.2006
Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen
und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung
vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3026530/
BCK - am Mittwoch, 6. Dezember 2006, 15:57 - Rubrik: Kulturgut
(swr und eigener Bericht)
CDU stellt Antrag gegen Untersuchungsauschuss
Der von der SPD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss über den Eigentumsstreit um die badischen Kunstschätze ist wider Erwarten nicht eingesetzt worden. Die CDU-Fraktion erwirkte im Landtag mit einem Antrag eine Überweisung an den Ständigen Ausschuss. Begründung: Es gebe noch gar kein Regierungshandeln, das untersucht werden könnte. Deshalb bestünden Zweifel an der Zulässigkeit des Gremiums.
Für den Antrag stimmte neben der CDU auch der Koalitionspartner FDP. Dagegen votierten neben der SPD die Grünen. Der ständige Ausschuss soll sich in den nächsten Tagen mit der Angelegenheit befassen, sodass es bis zur nochmaligen Beratung über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag maximal eine Woche Verzögerung geben könne, falls der Antrag für zulässig erklärt wird.
Update 15:00
Landtag BW, Pressemitteilung 083/2006 06.12.2006
Klarstellung des Landtagspräsidenten zu den Äußerungen von Ute Vogt im Plenum in Sachen Untersuchungsausschuss
Stuttgart. Landtagspräsident Peter Straub legt Wert auf die Feststellung, dass entgegen der von der SPD-Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt am Mittwoch, 6. Dezember 2006, in der Plenarsitzung getroffenen Behauptung, die Landtagsverwaltung habe sich zur Zulässigkeit des Einsetzungsantrags der SPD positiv geäußert, keine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung vorliegt. Die Tatsache, dass der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Erwerb von badischen Kulturgütern“ heute unter Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen wurde, beruht laut Straub auf gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorschriften. Danach ist ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein „gebotener“ Dringlicher Antrag, der auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung zwingend gesetzt werden muss. Der Präsident des Landtags hat insoweit kein Ermessen.
CDU stellt Antrag gegen Untersuchungsauschuss
Der von der SPD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss über den Eigentumsstreit um die badischen Kunstschätze ist wider Erwarten nicht eingesetzt worden. Die CDU-Fraktion erwirkte im Landtag mit einem Antrag eine Überweisung an den Ständigen Ausschuss. Begründung: Es gebe noch gar kein Regierungshandeln, das untersucht werden könnte. Deshalb bestünden Zweifel an der Zulässigkeit des Gremiums.
Für den Antrag stimmte neben der CDU auch der Koalitionspartner FDP. Dagegen votierten neben der SPD die Grünen. Der ständige Ausschuss soll sich in den nächsten Tagen mit der Angelegenheit befassen, sodass es bis zur nochmaligen Beratung über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag maximal eine Woche Verzögerung geben könne, falls der Antrag für zulässig erklärt wird.
Update 15:00
Landtag BW, Pressemitteilung 083/2006 06.12.2006
Klarstellung des Landtagspräsidenten zu den Äußerungen von Ute Vogt im Plenum in Sachen Untersuchungsausschuss
Stuttgart. Landtagspräsident Peter Straub legt Wert auf die Feststellung, dass entgegen der von der SPD-Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt am Mittwoch, 6. Dezember 2006, in der Plenarsitzung getroffenen Behauptung, die Landtagsverwaltung habe sich zur Zulässigkeit des Einsetzungsantrags der SPD positiv geäußert, keine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung vorliegt. Die Tatsache, dass der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Erwerb von badischen Kulturgütern“ heute unter Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen wurde, beruht laut Straub auf gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorschriften. Danach ist ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein „gebotener“ Dringlicher Antrag, der auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung zwingend gesetzt werden muss. Der Präsident des Landtags hat insoweit kein Ermessen.
BCK - am Mittwoch, 6. Dezember 2006, 14:27 - Rubrik: Kulturgut
http://wiki.genealogy.net/wiki/Kirchenbuch_zu_verkaufen
Diese Seite im GenWiki thematisiert die auch hier schon besprochenen Verkäufe von Kirchenbüchern z.B. bei Ebay.
Hinsichtlich des dort genannten Falles Heringen liegt mir keine Information über den Ausgang vor, obwohl ich dem zuständigen Landeskirchlichen Archiv eine Mail geschickt hatte - keine Reaktion!
Diese Seite im GenWiki thematisiert die auch hier schon besprochenen Verkäufe von Kirchenbüchern z.B. bei Ebay.
Hinsichtlich des dort genannten Falles Heringen liegt mir keine Information über den Ausgang vor, obwohl ich dem zuständigen Landeskirchlichen Archiv eine Mail geschickt hatte - keine Reaktion!
KlausGraf - am Mittwoch, 6. Dezember 2006, 00:15 - Rubrik: Genealogie
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Excerpt from the diary by Saad Eskander, Director of the National Archives and Library in Iraq at
http://www.archives.org.uk/resources/Eskander%20diary.doc
Tuesday, November 20, 2006
It was by far the worst day of the year.
As soon as my car arrived to the main building, I heard two big explosions. Sunni extremists shelled the medical city and the Ministry of Health by mortars. Both buildings 200 meters are away from our institution. The Minister of Health is a Shi I extremist. His predecessor was the same. Both men replaced the senior and minor staff of the Ministry with their loyal Shi is. The Ministry of Health is now a Shi i stronghold, while the ministry of Higher Education is the stronghold of the Sunnis. The latter was attacked by Shi i extremists last week, and 100 of its Sunni employees were taken hostage. It is the war between these two extremist camps, which threatens our lives day and night.
My secretary, Um Haitham, was a little horrified, as the two bombs landed 70 meters away from her car. Like other people, she talked about the incident for two minutes and then resumed her daily tasks.
I heard another explosion 50 minutes later. The exchange of fire continued for one hour and thirty minutes.
Nadia, a librarian who works at the Computer Department, did not show up. I was told that her father was injured yesterday. He had a bullet removed from his leg.
I met the head of the Bibliography Department, Nadhal, and her supervisor, Jamal, to talk about their works.
By 11.00 a.m. most of my Staff received their monthly salary. I toured some of the departments and talked to many of my staff. I am doing my best to keep their morale high.
At 11.00 a.m. I received devastating news. I was informed that Ali Salih was assassinated in front of his younger sister. Ali was a bright young man. I sent him to Florence in Italy to be trained as a web-designer. Upon returning, he and Nadia began to construct and run our official web-site. He was the symbol of the modernization and reform process of the National Library and Archive. I employed him in January 2004, like many other young librarians and archivists. I hoped that the new generation could lead the way.
It was a very sad day. All the people who knew Ali were weeping that day. All were depressed and morale was at its lowest. Amal, the head of the Computer Department where Ali used to work, could not control her sad feelings. When staff evacuated the building and went home, Amal was still in her office weeping silently. I was the last one to leave. But I had a strong feeling at the time that Amal was still alone in her office. So I decided to go to her. After 15 minutes talking, I was able to persuade her to go home. I did not hide from her my true feelings that I was extremely worried about the safety of the rest of my young staff.
Before leaving, I held a meeting with the heads of all departments. I suggested that for security reasons we should divide the staff into three groups, each group would work only for two days and that the main reading rooms of the Archive and the Library should, as usual, remain open to serve our university students and researchers. All voted in favor of my suggestion. Some of my staff approached me, asking me to leave the country as soon as I could. They were very worried about me that I would be killed in vain.
I returned to my home very depressed; I hugged my 6 months old son and remembered that Ali left behind him two sons, 6 months old and 3 years old.
See also
http://hangingtogether.org/?p=167
For security reasons the Archives are closed since November 22.
http://www.archives.org.uk/resources/Eskander%20diary.doc
Tuesday, November 20, 2006
It was by far the worst day of the year.
As soon as my car arrived to the main building, I heard two big explosions. Sunni extremists shelled the medical city and the Ministry of Health by mortars. Both buildings 200 meters are away from our institution. The Minister of Health is a Shi I extremist. His predecessor was the same. Both men replaced the senior and minor staff of the Ministry with their loyal Shi is. The Ministry of Health is now a Shi i stronghold, while the ministry of Higher Education is the stronghold of the Sunnis. The latter was attacked by Shi i extremists last week, and 100 of its Sunni employees were taken hostage. It is the war between these two extremist camps, which threatens our lives day and night.
My secretary, Um Haitham, was a little horrified, as the two bombs landed 70 meters away from her car. Like other people, she talked about the incident for two minutes and then resumed her daily tasks.
I heard another explosion 50 minutes later. The exchange of fire continued for one hour and thirty minutes.
Nadia, a librarian who works at the Computer Department, did not show up. I was told that her father was injured yesterday. He had a bullet removed from his leg.
I met the head of the Bibliography Department, Nadhal, and her supervisor, Jamal, to talk about their works.
By 11.00 a.m. most of my Staff received their monthly salary. I toured some of the departments and talked to many of my staff. I am doing my best to keep their morale high.
At 11.00 a.m. I received devastating news. I was informed that Ali Salih was assassinated in front of his younger sister. Ali was a bright young man. I sent him to Florence in Italy to be trained as a web-designer. Upon returning, he and Nadia began to construct and run our official web-site. He was the symbol of the modernization and reform process of the National Library and Archive. I employed him in January 2004, like many other young librarians and archivists. I hoped that the new generation could lead the way.
It was a very sad day. All the people who knew Ali were weeping that day. All were depressed and morale was at its lowest. Amal, the head of the Computer Department where Ali used to work, could not control her sad feelings. When staff evacuated the building and went home, Amal was still in her office weeping silently. I was the last one to leave. But I had a strong feeling at the time that Amal was still alone in her office. So I decided to go to her. After 15 minutes talking, I was able to persuade her to go home. I did not hide from her my true feelings that I was extremely worried about the safety of the rest of my young staff.
Before leaving, I held a meeting with the heads of all departments. I suggested that for security reasons we should divide the staff into three groups, each group would work only for two days and that the main reading rooms of the Archive and the Library should, as usual, remain open to serve our university students and researchers. All voted in favor of my suggestion. Some of my staff approached me, asking me to leave the country as soon as I could. They were very worried about me that I would be killed in vain.
I returned to my home very depressed; I hugged my 6 months old son and remembered that Ali left behind him two sons, 6 months old and 3 years old.
See also
http://hangingtogether.org/?p=167
For security reasons the Archives are closed since November 22.
KlausGraf - am Dienstag, 5. Dezember 2006, 22:36 - Rubrik: English Corner
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(ddp) F.A.Z., 24.11.2006, Nr. 274, S. 37 (Feuilleton)
"Entstaatlichung". Verfassungsrichter rügt Oettinger.
Bundesverfassungsrichter Herbert Landau hat die baden-württembergische Landesregierung im Streit um die vom vormals regierenden badischen Fürstenhaus beanspruchten Kulturgüter kritisiert. Eine Vermögensprivatisierung werde dann politisch brisant, wenn der Staat "nicht bemerkt, daß sie der Sache nach eine Entstaatlichung bedeutet", sagte Landau, der Mitglied der CDU ist und vor seiner Wahl zum Mitglied des Zweiten Senats von 1999 bis 2005 als Staatssekretär im hessischen Justizministerium amtierte, gestern im baden-württembergischen Triberg. Nachdem die baden-württembergische Regierung unter öffentlichem Druck von ihrem Plan Abstand genommen hatte, zur Abgeltung von Ansprüchen der Markgrafenfamilie Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, hatte Ministerpräsident Oettinger sich die Veräußerung von Museumsbeständen im Dienste der Profilbildung der staatlichen Sammlungen ausdrücklich vorbehalten. Landau nannte nun die Aufbewahrung historischer Schriftstücke eine Staatsaufgabe. Wenn Museumsbestände ohne Sicherstellung ihrer weiteren Zugänglichkeit für die Allgemeinheit verkauft würden, verletze der Staat seine ureigene Pflicht der Bewahrung und Erschließung dieses Bestandes.
--
Über 50 hochkarätige Juristen aus ganz Deutschland trafen sich am 23.-24.11.2006 zum 27. Triberger Symposium des Justizministeriums Baden-Württemberg. Justizminister Professor Ulrich Goll hielt das einführende Referat zum Thema: "Wieviel Staat braucht das Land". Bundesverfassungsrichter Professor Herbert Landau sprach im Anschluss daran in einem eigenen Vortrag die durch das Grundgesetz gesetzten Grenzen der Privatisierung an.
"Entstaatlichung". Verfassungsrichter rügt Oettinger.
Bundesverfassungsrichter Herbert Landau hat die baden-württembergische Landesregierung im Streit um die vom vormals regierenden badischen Fürstenhaus beanspruchten Kulturgüter kritisiert. Eine Vermögensprivatisierung werde dann politisch brisant, wenn der Staat "nicht bemerkt, daß sie der Sache nach eine Entstaatlichung bedeutet", sagte Landau, der Mitglied der CDU ist und vor seiner Wahl zum Mitglied des Zweiten Senats von 1999 bis 2005 als Staatssekretär im hessischen Justizministerium amtierte, gestern im baden-württembergischen Triberg. Nachdem die baden-württembergische Regierung unter öffentlichem Druck von ihrem Plan Abstand genommen hatte, zur Abgeltung von Ansprüchen der Markgrafenfamilie Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, hatte Ministerpräsident Oettinger sich die Veräußerung von Museumsbeständen im Dienste der Profilbildung der staatlichen Sammlungen ausdrücklich vorbehalten. Landau nannte nun die Aufbewahrung historischer Schriftstücke eine Staatsaufgabe. Wenn Museumsbestände ohne Sicherstellung ihrer weiteren Zugänglichkeit für die Allgemeinheit verkauft würden, verletze der Staat seine ureigene Pflicht der Bewahrung und Erschließung dieses Bestandes.
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Über 50 hochkarätige Juristen aus ganz Deutschland trafen sich am 23.-24.11.2006 zum 27. Triberger Symposium des Justizministeriums Baden-Württemberg. Justizminister Professor Ulrich Goll hielt das einführende Referat zum Thema: "Wieviel Staat braucht das Land". Bundesverfassungsrichter Professor Herbert Landau sprach im Anschluss daran in einem eigenen Vortrag die durch das Grundgesetz gesetzten Grenzen der Privatisierung an.
BCK - am Dienstag, 5. Dezember 2006, 18:46 - Rubrik: Kulturgut
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Antrag
Fraktion GRÜNE vom 05.12.2006 Drs 14/669
Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen
und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten:
1. Inwieweit war das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit dem Jahr 2003 (einschl.) in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?
2. Inwieweit war das Staatsministerium seit dem Jahr 2003 in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?
3. Trifft es zu, dass es in Bezug auf ein geplantes Satzungsänderungsverfahren Ende 2004 oder Anfang 2005 eine Besprechung mit Prinz Bernhard im Staatsministerium gegeben hat? Wenn ja, wann? Wer hat ggf. an dieser Besprechung teilgenommen? Welche Punkte wurden mit welchem Ergebnis besprochen?
4. Wann und mit welchem Schreiben und mit welcher Begründung hat das Haus Baden zum ersten Mal nicht für die Zähringer-Stiftung, sondern für die Erben des Großherzogs Friedrich II von Baden eine Eigentümerstellung in Bezug auf Kunstgegenstände reklamiert, die lt. § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung als Stiftungsgut eingebracht waren (vgl. Drs. 14/507 mit Hinweis auf ein Schreiben vom Juni 2002)?
5. Wie interpretiert die Landesregierung das Protokoll der Verwaltungsratssitzung der Zähringer-Stiftung vom 7.10.2004, in dem unter Ziffer 2 festgehalten wird, dass nach den Erkenntnissen von Prof. Dr. Dolzer die Zähringer-Stiftung „ohne Inhalt“ sein soll und welche Maßnahmen zur Klärung dieser Rechtsfrage wurden seitdem seitens der Stiftungsaufsicht unternommen?
6. In welcher Fassung gilt derzeit die Satzung der Zähringer-Stiftung, nach dem das Satzungsänderungsverfahren im Jahr 2005 auf Weisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für ruhend erklärt wurde?
7. Welche konkreten Befürchtungen veranlassten Herrn Minister a. D. Prof. Engler die zwischen der Zähringer-Stiftung und dem Land umstrittenen eigentumsrechtlichen Fragen offen zu lassen und dem auf Klärung drängenden Rechnungshof mitteilen zu lassen: „Eine weitere Klärung von Eigentumsfragen kann deshalb auf sich beruhen und sollte dies bis auf weiteres auch, weil sonst gravierende Belastungen des Verhältnisses zur Zähringer-Stiftung und zum Hause Baden unvermeidlich wären, was nicht im kulturpolitischen Interesse des Landes läge.“?
8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Mitglied des Verwaltungsrates der Zähringer-Stiftung, das nach § 5 der Satzung als Vertreter der Landesregierung bestimmt wird, die kulturpolitischen und sonstigen Interessen des Landes vertreten soll, und welche diesbezüglichen Absprachen oder Vereinbarungen wurden getroffen, als der Auktionator Dr. Christoph Graf Douglas mit Zustimmung von Herrn Minister Prof. Frankenberg im Juni 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat berufen wurde?
9. Trifft es zu, dass bei der internationalen Auktion durch die Firma Sotheby`s im Jahr 1995 keine Gegenstände versteigert wurden, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehörten, und wie, wann und durch wen wurde dies überprüft?
10. Trifft es zu, dass im Rahmen der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für den Fall des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen eine Provision vorgesehen war für Graf Douglas, der als Vertreter des Landes Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung ist, und sollte dieser Provisionsanspruch ggf. auch bestehen, wenn Gegenstände der Zähringer- Stiftung erworben werden sollten?
II. dem Landtag Akteneinsicht zu gewähren in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung.
III. dem Landtag eine Aufstellung der bei der Auktion der Firma Sotheby´s im Jahre 1995 versteigerten badischen Kulturgüter vorzulegen und den Auftrag der eingesetzten Expertengruppe dahingehend zu erweitern, dass auch geprüft wird, ob Stücke aus dem Eigentum der Zähringer-Stiftung unter dem Auktionsgut waren und inwieweit diese verkauft wurden.
Stuttgart, den 5.12.2006
Kretschmann, Walter und Fraktion
Begründung :
Die Beantwortung des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drs. 14/507 lässt nicht erkennen, wie und wann der Sinneswandel erfolgte, die Herrn Ministerpräsident Oettinger zu der Aussage veranlassten, Kunstgegenstände, die als Stiftungsgut in die Zähringer-Stiftung eingebracht wurden, gehörten dem „Haus Baden“, d.h. nicht der Stiftung, sondern den Erben Großherzogs Friedrich II. von Baden.
Nach Akteneinsicht in die Akten der Stiftungsaufsicht (mit Ausnahme der noch nicht gesichteten Akten des Staatsministeriums) steht für die Fraktion GRÜNE fest, dass die streitigen eigentumsrechtlichen Fragen und die Schwierigkeiten der Inventarisierung der konkreten Stücke, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehören, immer nur die zwei Alternativen betrafen, ob das Land oder die Zähringer-Stiftung als eingetragene Stiftung des öffentlichen Rechts Eigentum erworben hat.
Diese Rechtsauffassung hat auch bisher die Landesregierung vertreten.
Wenn sie in der Antwort zum Antrag 14/507 darauf hinweist, dass es sich dabei um eine strittige Rechtsposition handelt, so betrifft der Streit nach Aktenlage immer nur die beiden oben genannten Alternativen in Bezug auf die Eigentümerstellung.
Die Landesregierung ist daher nach wie vor eine Antwort auf die Frage schuldig, wann seitens des Hauses Baden zum ersten Mal Eigentum zu Lasten der Stiftung und zugunsten der Erben Friedrichs II. reklamiert wurde und wie sie den von Prof. Dolzer konstruierten Einwand bewertet, die Zähringer-Stiftung sei mangels (inventarisierten?) Stiftungsguts möglicherweise nicht wirksam zu Stande gekommen.
Nach Aktenlage ist die Rolle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Staatsministeriums weiter aufklärungsbedürftig, insbesondere in Bezug auf die Entsendung des Auktionators Dr. Graf Douglas und in Bezug auf die Vorbereitung des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen.
--
Vgl. hierzu auch die aktuelle dpa/lsw Meldung
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1309231
AUDIO: Neues zum Handschriftenverkauf (Ausschnitte aus der Presseerklärung von Jürgen Walter GRÜNE und Fraktion vor der Landespressekonferenz in Stuttgart vom 05.12.2006, 10h), DLF, 05.12.2006 14:18 ("Deutschland heute", Autor: Uschi Götz)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/12/05/dlf_200612051418.mp3
(Die Landesregierung hat übrigens dementiert, dass Graf Douglas 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung berufen worden sei.)
Die SPD (Pressemitteilung vom 05.12.2006, auch als pdf) äußert hingegen weiter "Unverständnis über (die) Untersuchungsausschuss-Verweigerung der Grünen". Arbeitsgruppen, wie von den Grünen vorgeschlagen, könnten einen Untersuchungsausschuss nie und nimmer ersetzen, da nur dort die Zeugen wie vor Gericht unter Wahrheitspflicht stünden, sagt der designierte Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss, Nils Schmid.
--
Update 8.1.2007: Stellungnahme des MWK vom 2.1.2007 unter
http://archiv.twoday.net/stories/3159358/
Fraktion GRÜNE vom 05.12.2006 Drs 14/669
Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen
und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten:
1. Inwieweit war das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit dem Jahr 2003 (einschl.) in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?
2. Inwieweit war das Staatsministerium seit dem Jahr 2003 in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?
3. Trifft es zu, dass es in Bezug auf ein geplantes Satzungsänderungsverfahren Ende 2004 oder Anfang 2005 eine Besprechung mit Prinz Bernhard im Staatsministerium gegeben hat? Wenn ja, wann? Wer hat ggf. an dieser Besprechung teilgenommen? Welche Punkte wurden mit welchem Ergebnis besprochen?
4. Wann und mit welchem Schreiben und mit welcher Begründung hat das Haus Baden zum ersten Mal nicht für die Zähringer-Stiftung, sondern für die Erben des Großherzogs Friedrich II von Baden eine Eigentümerstellung in Bezug auf Kunstgegenstände reklamiert, die lt. § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung als Stiftungsgut eingebracht waren (vgl. Drs. 14/507 mit Hinweis auf ein Schreiben vom Juni 2002)?
5. Wie interpretiert die Landesregierung das Protokoll der Verwaltungsratssitzung der Zähringer-Stiftung vom 7.10.2004, in dem unter Ziffer 2 festgehalten wird, dass nach den Erkenntnissen von Prof. Dr. Dolzer die Zähringer-Stiftung „ohne Inhalt“ sein soll und welche Maßnahmen zur Klärung dieser Rechtsfrage wurden seitdem seitens der Stiftungsaufsicht unternommen?
6. In welcher Fassung gilt derzeit die Satzung der Zähringer-Stiftung, nach dem das Satzungsänderungsverfahren im Jahr 2005 auf Weisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für ruhend erklärt wurde?
7. Welche konkreten Befürchtungen veranlassten Herrn Minister a. D. Prof. Engler die zwischen der Zähringer-Stiftung und dem Land umstrittenen eigentumsrechtlichen Fragen offen zu lassen und dem auf Klärung drängenden Rechnungshof mitteilen zu lassen: „Eine weitere Klärung von Eigentumsfragen kann deshalb auf sich beruhen und sollte dies bis auf weiteres auch, weil sonst gravierende Belastungen des Verhältnisses zur Zähringer-Stiftung und zum Hause Baden unvermeidlich wären, was nicht im kulturpolitischen Interesse des Landes läge.“?
8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Mitglied des Verwaltungsrates der Zähringer-Stiftung, das nach § 5 der Satzung als Vertreter der Landesregierung bestimmt wird, die kulturpolitischen und sonstigen Interessen des Landes vertreten soll, und welche diesbezüglichen Absprachen oder Vereinbarungen wurden getroffen, als der Auktionator Dr. Christoph Graf Douglas mit Zustimmung von Herrn Minister Prof. Frankenberg im Juni 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat berufen wurde?
9. Trifft es zu, dass bei der internationalen Auktion durch die Firma Sotheby`s im Jahr 1995 keine Gegenstände versteigert wurden, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehörten, und wie, wann und durch wen wurde dies überprüft?
10. Trifft es zu, dass im Rahmen der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für den Fall des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen eine Provision vorgesehen war für Graf Douglas, der als Vertreter des Landes Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung ist, und sollte dieser Provisionsanspruch ggf. auch bestehen, wenn Gegenstände der Zähringer- Stiftung erworben werden sollten?
II. dem Landtag Akteneinsicht zu gewähren in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung.
III. dem Landtag eine Aufstellung der bei der Auktion der Firma Sotheby´s im Jahre 1995 versteigerten badischen Kulturgüter vorzulegen und den Auftrag der eingesetzten Expertengruppe dahingehend zu erweitern, dass auch geprüft wird, ob Stücke aus dem Eigentum der Zähringer-Stiftung unter dem Auktionsgut waren und inwieweit diese verkauft wurden.
Stuttgart, den 5.12.2006
Kretschmann, Walter und Fraktion
Begründung :
Die Beantwortung des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drs. 14/507 lässt nicht erkennen, wie und wann der Sinneswandel erfolgte, die Herrn Ministerpräsident Oettinger zu der Aussage veranlassten, Kunstgegenstände, die als Stiftungsgut in die Zähringer-Stiftung eingebracht wurden, gehörten dem „Haus Baden“, d.h. nicht der Stiftung, sondern den Erben Großherzogs Friedrich II. von Baden.
Nach Akteneinsicht in die Akten der Stiftungsaufsicht (mit Ausnahme der noch nicht gesichteten Akten des Staatsministeriums) steht für die Fraktion GRÜNE fest, dass die streitigen eigentumsrechtlichen Fragen und die Schwierigkeiten der Inventarisierung der konkreten Stücke, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehören, immer nur die zwei Alternativen betrafen, ob das Land oder die Zähringer-Stiftung als eingetragene Stiftung des öffentlichen Rechts Eigentum erworben hat.
Diese Rechtsauffassung hat auch bisher die Landesregierung vertreten.
Wenn sie in der Antwort zum Antrag 14/507 darauf hinweist, dass es sich dabei um eine strittige Rechtsposition handelt, so betrifft der Streit nach Aktenlage immer nur die beiden oben genannten Alternativen in Bezug auf die Eigentümerstellung.
Die Landesregierung ist daher nach wie vor eine Antwort auf die Frage schuldig, wann seitens des Hauses Baden zum ersten Mal Eigentum zu Lasten der Stiftung und zugunsten der Erben Friedrichs II. reklamiert wurde und wie sie den von Prof. Dolzer konstruierten Einwand bewertet, die Zähringer-Stiftung sei mangels (inventarisierten?) Stiftungsguts möglicherweise nicht wirksam zu Stande gekommen.
Nach Aktenlage ist die Rolle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Staatsministeriums weiter aufklärungsbedürftig, insbesondere in Bezug auf die Entsendung des Auktionators Dr. Graf Douglas und in Bezug auf die Vorbereitung des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen.
--
Vgl. hierzu auch die aktuelle dpa/lsw Meldung
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1309231
AUDIO: Neues zum Handschriftenverkauf (Ausschnitte aus der Presseerklärung von Jürgen Walter GRÜNE und Fraktion vor der Landespressekonferenz in Stuttgart vom 05.12.2006, 10h), DLF, 05.12.2006 14:18 ("Deutschland heute", Autor: Uschi Götz)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/12/05/dlf_200612051418.mp3
(Die Landesregierung hat übrigens dementiert, dass Graf Douglas 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung berufen worden sei.)
Die SPD (Pressemitteilung vom 05.12.2006, auch als pdf) äußert hingegen weiter "Unverständnis über (die) Untersuchungsausschuss-Verweigerung der Grünen". Arbeitsgruppen, wie von den Grünen vorgeschlagen, könnten einen Untersuchungsausschuss nie und nimmer ersetzen, da nur dort die Zeugen wie vor Gericht unter Wahrheitspflicht stünden, sagt der designierte Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss, Nils Schmid.
--
Update 8.1.2007: Stellungnahme des MWK vom 2.1.2007 unter
http://archiv.twoday.net/stories/3159358/
BCK - am Dienstag, 5. Dezember 2006, 15:09 - Rubrik: Kulturgut
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Kleine Anfrage
Dieter Kleinmann FDP/DVP
Drs 14/655 30.11.2006
Klöster in Baden-Württemberg
(...)
8) Ist davon auszugehen, dass bei einem Rückzug von Ordensgemeinschaften aus Baden-Württemberg Kulturgüter das Land und den Bund verlassen, weil sie verkauft werden oder weil sie im Sinne einer traditionellen Weiterführung der Gemeinschaften im Ausland dorthin verbracht werden?
9) Sind die Kulturgüter in klösterlichem Eigentum erfasst (im Bedarfsfall im „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“) und wie können kulturell wertvolle Klosterkomplexe inklusive ihres Kulturgutes auch für zukünftige Generationen in Baden-Württemberg erhalten bleiben?
Stuttgart, den 27. November 2006
Dieter Kleinmann FDP/DVP
Drs 14/655 30.11.2006
Klöster in Baden-Württemberg
(...)
8) Ist davon auszugehen, dass bei einem Rückzug von Ordensgemeinschaften aus Baden-Württemberg Kulturgüter das Land und den Bund verlassen, weil sie verkauft werden oder weil sie im Sinne einer traditionellen Weiterführung der Gemeinschaften im Ausland dorthin verbracht werden?
9) Sind die Kulturgüter in klösterlichem Eigentum erfasst (im Bedarfsfall im „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“) und wie können kulturell wertvolle Klosterkomplexe inklusive ihres Kulturgutes auch für zukünftige Generationen in Baden-Württemberg erhalten bleiben?
Stuttgart, den 27. November 2006
BCK - am Dienstag, 5. Dezember 2006, 12:57 - Rubrik: Kulturgut
Badische Neueste Nachrichten, 5.12.2006 (Faksimile bei der BLB)
Ein Mantel ohne Inhalt im Brennpunkt des Interesses
Der Direktor des Badischen Landesmuseums äußert sich zum Kulturgüterstreit und zur Zähringer-Stiftung. / Michael Hübl
Im Streit um den geplanten Ausverkauf von Kulturgütern zu Gunsten der Familie von Baden ist neuerdings die Zähringer-Stiftung in den Brennpunkt des Interesses gerückt. (...) Zu den drei Mitgliedern des Stiftungsrates gehört neben Bernhard von Baden und dem Grafen Douglas der Direktor des Badischen Landesmuseums, Harald Siebenmorgen. Befragt, wo für ihn die Bedeutung der Zähringer- Stiftung liege, verweist der engagierte Kunsthistoriker zunächst auf deren Geschichte: "Die Zähringer-Stiftung ist aufgrund des Testaments von Friedrich II. eingerichtet worden, der verfügt hat, dass eine Reihe von Sammlungskomplexen, die er als sein Eigentum bezeichnet hat, nach dem Tod seiner Gattin in das Eigentum einer Stiftung übergehen soll. Bis dahin sollte die Familie nur in einer Notlage Teile der Sammlungen verkaufen dürfen. "1930 war durch die Folgen der Inflation eine solche Notlage entstanden, und man hat sich an das Land Baden gewandt", referiert Siebenmorgen und fügt hinzu: "Daraufhin hat das Land etwas sehr Sinnvolles getan. Es hat gesagt: Wenn Ihr Geld wollt, müsst Ihr etwas hergeben." Das Ergebnis war der noch im gleichen Jahr vereinbarte Vertrag. Damals erwarb das Land Baden für vier Millionen Reichsmark (zuzüglich Zinsen) rund 450 Kunstobjekte, die bis dato als Privateigentum des letzten Großherzogs gegolten hatten.
(...) Nach der Revolution von 1918 (...) habe man dem Großherzog immerhin einen Bestand von rund 20000 Objekten, zu denen allerdings auch zahlreiche Münzen und Medaillen gehörten, als "freies Eigentum" zugestanden. Siebenmorgen ist in diesem Punkt überzeugt: "Dadurch, dass der badische Staat 1930 bereit war, Gemälde von der großherzoglichen Familie zu kaufen, hat er den Eigentumsanspruch anerkannt."
[Zur Strittigkeit der Inhalte der Bestandteile der Zähringer-Stiftung nach ihrer Errichtung 1954:] "Man hat sich in den 50er Jahren durchaus strittig darüber unterhalten, was in dem Komplex hofeigenen Staatsbesitz und was Privatbesitz darstellt", betont der Direktor des Landesmuseums und macht darauf aufmerksam, dass in dieser Zeit seitens seines Hauses umfangreiche Recherchen hinsichtlich der Herkunft strittiger Stücke angestellt worden seien. In diesem Zusammenhang sei vom zuständigen Ministerium in Stuttgart Weisung ergangen, im Zweifelsfalle die Stücke vorerst als Eigentum des ehemaligen Herrscherhauses zu betrachten.
(...) Zudem habe sich nach 1945 einiges Sammlungsgut "selbständig" gemacht; so seien etwa 200 Waffen, die in einem von den Nationalsozialisten eingerichteten militärgeschichtlichen Museum im ehemaligen Marstall des Karlsruher Schlosses untergebracht waren, nach Salem gelangt und dort einfach einbehalten worden.
[Zur Expertenkommission der Landesregierung:] Trotz dieser Ansammlung von Sachverstand meint Siebenmorgen: "Das kriegen wir alles nicht gelöst."
Zumal das entscheidende Problem offenbar doch bei der Zähringer-Stiftung liegt. So heißt es in einer Stellungnahme des baden-württembergischen Fianzministeriums zu einer Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag: "Die zwischen 1918 und 2003 vorgelegten Gutachten zur Frage der eigentumsrechtlichen Zuordnung der streitigen Sammlungen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen." Diese wollte Bernhard von Baden in einer Zusammenschau gegenüberstellen lassen. Auf diese Weise kam das sogenannte Dolzer-Gutachten zustande, wobei, so Siebenmorgen, "Rudolf Dolzer feststellte, dass die Zähringer-Stiftung nicht rechtskräftig zustande gekommen ist. Sie ist ein Mantel ohne Inhalt, denn es fehlt ein Verzeichnis mit dem Stiftungsgut. Wenn ihr aber kein Stiftungsgut unterlegt ist, dann ist sie nicht arbeitsfähig."
Siebenmorgen plädiert dafür, die Einrichtung einer solchen Stiftung nachzuholen, zumal sich seiner Ansicht nach die entscheidenden Differenzen nicht in einer grundsätzlichen Weise lösen lassen. Befragt, ob es denn nicht intelligentere Lösungen gebe, als durch Spendensammlung und Einsparungen im Kulturbereich Geld für einen Ausgleich mit der Familie von Baden zusammenzubringen, gibt er allerdings nur eine Antwort als Privatperson: Auf Schloss Salem gebe es noch eine Menge Kulturgüter, die dem Haus Baden gehören und die zum Verkauf gebracht werden könnten, darunter der sogenannte Feldschreibtisch des Türkenlouis, eine kostbare Taufschale aus dem 16. Jahrhundert und die Fidelitas-Pokale, die kurzfristig auch schon einmal im Badischen Landesmuseum zu sehen waren. Ein Gutes hat der Streit um die badischen Kulturgüter für Siebenmorgen immerhin bereits erbracht: "Er hat gezeigt, wie wichtig die Kultur innerhalb der gesellschaftlichen Diskussion ist und wie ernst sie genommen wird."
Ein Mantel ohne Inhalt im Brennpunkt des Interesses
Der Direktor des Badischen Landesmuseums äußert sich zum Kulturgüterstreit und zur Zähringer-Stiftung. / Michael Hübl
Im Streit um den geplanten Ausverkauf von Kulturgütern zu Gunsten der Familie von Baden ist neuerdings die Zähringer-Stiftung in den Brennpunkt des Interesses gerückt. (...) Zu den drei Mitgliedern des Stiftungsrates gehört neben Bernhard von Baden und dem Grafen Douglas der Direktor des Badischen Landesmuseums, Harald Siebenmorgen. Befragt, wo für ihn die Bedeutung der Zähringer- Stiftung liege, verweist der engagierte Kunsthistoriker zunächst auf deren Geschichte: "Die Zähringer-Stiftung ist aufgrund des Testaments von Friedrich II. eingerichtet worden, der verfügt hat, dass eine Reihe von Sammlungskomplexen, die er als sein Eigentum bezeichnet hat, nach dem Tod seiner Gattin in das Eigentum einer Stiftung übergehen soll. Bis dahin sollte die Familie nur in einer Notlage Teile der Sammlungen verkaufen dürfen. "1930 war durch die Folgen der Inflation eine solche Notlage entstanden, und man hat sich an das Land Baden gewandt", referiert Siebenmorgen und fügt hinzu: "Daraufhin hat das Land etwas sehr Sinnvolles getan. Es hat gesagt: Wenn Ihr Geld wollt, müsst Ihr etwas hergeben." Das Ergebnis war der noch im gleichen Jahr vereinbarte Vertrag. Damals erwarb das Land Baden für vier Millionen Reichsmark (zuzüglich Zinsen) rund 450 Kunstobjekte, die bis dato als Privateigentum des letzten Großherzogs gegolten hatten.
(...) Nach der Revolution von 1918 (...) habe man dem Großherzog immerhin einen Bestand von rund 20000 Objekten, zu denen allerdings auch zahlreiche Münzen und Medaillen gehörten, als "freies Eigentum" zugestanden. Siebenmorgen ist in diesem Punkt überzeugt: "Dadurch, dass der badische Staat 1930 bereit war, Gemälde von der großherzoglichen Familie zu kaufen, hat er den Eigentumsanspruch anerkannt."
[Zur Strittigkeit der Inhalte der Bestandteile der Zähringer-Stiftung nach ihrer Errichtung 1954:] "Man hat sich in den 50er Jahren durchaus strittig darüber unterhalten, was in dem Komplex hofeigenen Staatsbesitz und was Privatbesitz darstellt", betont der Direktor des Landesmuseums und macht darauf aufmerksam, dass in dieser Zeit seitens seines Hauses umfangreiche Recherchen hinsichtlich der Herkunft strittiger Stücke angestellt worden seien. In diesem Zusammenhang sei vom zuständigen Ministerium in Stuttgart Weisung ergangen, im Zweifelsfalle die Stücke vorerst als Eigentum des ehemaligen Herrscherhauses zu betrachten.
(...) Zudem habe sich nach 1945 einiges Sammlungsgut "selbständig" gemacht; so seien etwa 200 Waffen, die in einem von den Nationalsozialisten eingerichteten militärgeschichtlichen Museum im ehemaligen Marstall des Karlsruher Schlosses untergebracht waren, nach Salem gelangt und dort einfach einbehalten worden.
[Zur Expertenkommission der Landesregierung:] Trotz dieser Ansammlung von Sachverstand meint Siebenmorgen: "Das kriegen wir alles nicht gelöst."
Zumal das entscheidende Problem offenbar doch bei der Zähringer-Stiftung liegt. So heißt es in einer Stellungnahme des baden-württembergischen Fianzministeriums zu einer Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag: "Die zwischen 1918 und 2003 vorgelegten Gutachten zur Frage der eigentumsrechtlichen Zuordnung der streitigen Sammlungen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen." Diese wollte Bernhard von Baden in einer Zusammenschau gegenüberstellen lassen. Auf diese Weise kam das sogenannte Dolzer-Gutachten zustande, wobei, so Siebenmorgen, "Rudolf Dolzer feststellte, dass die Zähringer-Stiftung nicht rechtskräftig zustande gekommen ist. Sie ist ein Mantel ohne Inhalt, denn es fehlt ein Verzeichnis mit dem Stiftungsgut. Wenn ihr aber kein Stiftungsgut unterlegt ist, dann ist sie nicht arbeitsfähig."
Siebenmorgen plädiert dafür, die Einrichtung einer solchen Stiftung nachzuholen, zumal sich seiner Ansicht nach die entscheidenden Differenzen nicht in einer grundsätzlichen Weise lösen lassen. Befragt, ob es denn nicht intelligentere Lösungen gebe, als durch Spendensammlung und Einsparungen im Kulturbereich Geld für einen Ausgleich mit der Familie von Baden zusammenzubringen, gibt er allerdings nur eine Antwort als Privatperson: Auf Schloss Salem gebe es noch eine Menge Kulturgüter, die dem Haus Baden gehören und die zum Verkauf gebracht werden könnten, darunter der sogenannte Feldschreibtisch des Türkenlouis, eine kostbare Taufschale aus dem 16. Jahrhundert und die Fidelitas-Pokale, die kurzfristig auch schon einmal im Badischen Landesmuseum zu sehen waren. Ein Gutes hat der Streit um die badischen Kulturgüter für Siebenmorgen immerhin bereits erbracht: "Er hat gezeigt, wie wichtig die Kultur innerhalb der gesellschaftlichen Diskussion ist und wie ernst sie genommen wird."
BCK - am Dienstag, 5. Dezember 2006, 10:37 - Rubrik: Kulturgut
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KlausGraf - am Dienstag, 5. Dezember 2006, 01:35 - Rubrik: Open Access
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Auf dem Freiburger Dokumentenserver liegen bereits etliche Sonderdrucke des Freiburger emeritierten Professors für mittelalterliche Geschichte Dieter Mertens digitalisiert vor:
http://digbig.com/4qdch
1 Spätmittelalterliches Landesbewußtsein im Gebiet des alten Schwaben 2005
2 Die württembergischen Höfe in den Krisen von Dynastie und Land im 15. und frühen 16. Jahrhundert 2004
3 Mont Ventoux, Mons Alvernae, Kapitol und Parnass : zur Interpretation von Petrarcas Brief Fam. IV, 1 'De curis propriis' 2004
4 Zum politischen Dialog bei den oberdeutschen Humanisten 2004
5 Alltag an Schulen und Universitäten am Oberrhein um 1500 2001
6 "Landesbewußtsein" am Oberrhein zur Zeit des Humanismus 2000
7 Celtis ad Caesarem : Oden 1,1 - 2 und Epode 1 2000
8 Deutscher Renaissance-Humanismus 1998
9 Jacobi Wimpfelingi opera selecta. - III,1: Briefwechsel, Teilbd. 1 Wimpfeling, Jakob 1990
10 Jacobi Wimpfelingi opera selecta. - III,2: Briefwechsel, Teilbd. 2
11 Zur frühen Geschichte der Herren von Württemberg : Traditionsbildung - Forschungsgeschichte - neue Ansätze 1990
12 Jacobus Locher Philomusus als humanistischer Lehrer der Universität Tübingen 1987
13 Die Habsburger als Nachfahren und als Vorfahren der Zähringer 1986
14 Die Anfänge der Universität Freiburg 1983
15 Reich und Elsass zur Zeit Maximilians I. : Untersuchungen zur Ideen- und Landesgeschichte im Südwesten des Reiches am Ausgang des Mittelalters
--
Kommentar: Eine nachahmenswerte Initiative! Es wäre überfällig, dass Wissenschaftler, die über Karlsruher Handschriften und Drucke gearbeitet haben, ihre Studien online "Open Access" zugänglich machten!
Update: Inzwischen sind es 37 Aufsätze!
http://digbig.com/4qdch
1 Spätmittelalterliches Landesbewußtsein im Gebiet des alten Schwaben 2005
2 Die württembergischen Höfe in den Krisen von Dynastie und Land im 15. und frühen 16. Jahrhundert 2004
3 Mont Ventoux, Mons Alvernae, Kapitol und Parnass : zur Interpretation von Petrarcas Brief Fam. IV, 1 'De curis propriis' 2004
4 Zum politischen Dialog bei den oberdeutschen Humanisten 2004
5 Alltag an Schulen und Universitäten am Oberrhein um 1500 2001
6 "Landesbewußtsein" am Oberrhein zur Zeit des Humanismus 2000
7 Celtis ad Caesarem : Oden 1,1 - 2 und Epode 1 2000
8 Deutscher Renaissance-Humanismus 1998
9 Jacobi Wimpfelingi opera selecta. - III,1: Briefwechsel, Teilbd. 1 Wimpfeling, Jakob 1990
10 Jacobi Wimpfelingi opera selecta. - III,2: Briefwechsel, Teilbd. 2
11 Zur frühen Geschichte der Herren von Württemberg : Traditionsbildung - Forschungsgeschichte - neue Ansätze 1990
12 Jacobus Locher Philomusus als humanistischer Lehrer der Universität Tübingen 1987
13 Die Habsburger als Nachfahren und als Vorfahren der Zähringer 1986
14 Die Anfänge der Universität Freiburg 1983
15 Reich und Elsass zur Zeit Maximilians I. : Untersuchungen zur Ideen- und Landesgeschichte im Südwesten des Reiches am Ausgang des Mittelalters
--
Kommentar: Eine nachahmenswerte Initiative! Es wäre überfällig, dass Wissenschaftler, die über Karlsruher Handschriften und Drucke gearbeitet haben, ihre Studien online "Open Access" zugänglich machten!
Update: Inzwischen sind es 37 Aufsätze!
KlausGraf - am Dienstag, 5. Dezember 2006, 01:09 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://infobib.de/blog/2006/12/04/autograph-von-froberger-versteigert/
Für das neue Weblog infobib ein "Beispiel von Kulturgutverschleuderung".
Wieso ist das kein nationales Kulturgut?
"Der Band war bisher im europäischen Besitz (der Verkäufer möchte anonym bleiben) und trägt auf beiden Einbandseiten das Wappen des römisch-deutschen Kaisers Leopold I. Vermutlich wurde er von Froberger selbst gebunden, um ihn dem Kaiser zu überreichen. Wahrscheinlich hat der Kaiser ihn jedoch nie erhalten, da der Komponist die Seite mit der Widmung unvollendet ließ.
Froberger, 1616 in Stuttgart geboren, war von 1637 an Hoforganist in Wien." (StZ 30.11.).
Für das neue Weblog infobib ein "Beispiel von Kulturgutverschleuderung".
Wieso ist das kein nationales Kulturgut?
"Der Band war bisher im europäischen Besitz (der Verkäufer möchte anonym bleiben) und trägt auf beiden Einbandseiten das Wappen des römisch-deutschen Kaisers Leopold I. Vermutlich wurde er von Froberger selbst gebunden, um ihn dem Kaiser zu überreichen. Wahrscheinlich hat der Kaiser ihn jedoch nie erhalten, da der Komponist die Seite mit der Widmung unvollendet ließ.
Froberger, 1616 in Stuttgart geboren, war von 1637 an Hoforganist in Wien." (StZ 30.11.).
In den USA sind urheberrechtlich schutzfähige Werke von Bediensteten von US-Bundesbehörden gemeinfrei (Public Domain), was von den Verfechtern einer reichen Public Domain als Glücksfall angesehen wird.
In Deutschland herrscht hingegen eine im rechtswissenschaftlichen Diskurs nicht hinreichend reflektierte Gemengelage von Urheberrecht und öffentlichem Recht.
Auf die entscheidenden Probleme geht die Kommentarliteratur zu den hauptsächlich einschlägigen urheberrechtlichen Vorschriften (§ 5 Amtliche Werke, § 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit, § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen) kaum ein.
Das Urteil des BGH über Topographische Landeskarten von 1987
http://www.jura.uni-sb.de/clear/de/web-dok/19990008.html
wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Die Informationsfreiheitsgesetze und andere Einsichtsrechte oder faktische Zugangsmöglichkeit zu amtlichen Dokumenten, die womöglich urheberrechtlich geschützt sind, werfen ebenfalls urheberrechtliche Fragen auf:
http://archiv.twoday.net/stories/1666772/
http://archiv.twoday.net/stories/1946870/
Zum Zugang der Medien zu staatlichen Informationen aus europäischer Perspektive:
http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris/iris_plus/iplus2_2005.pdf.de
Die Archivgesetze regeln die Nutzung dort verwahrter amtlicher Unterlagen umfassend, ohne einen Gedanken an fiskalisch motivierte Genehmigungsvorbehalte zu verschwenden (diese stehen immer nur in den Benutzungsordnungen). Während die bloße Einsichtnahme in Akten als urheberrechtlich nicht relevanter Akt gesehen werden kann, liegt beim Abhören eines digitalisierten Tonbands oder beim Einsehen eines digitalisierten Videos zwingend eine Vervielfältigung vor, für die § 53 UrhG gilt. Wenn also für einen gewerblichen Zweck ein Nutzer ein digitalisiertes Tonband des Bundesarchivs, dessen Rechte beim Bund liegen, anhören möchte, dann ist das nach dem Bundesarchivgesetz ohne weiteres möglich; aber urheberrechtlich ist die erforderliche Vervielfältigung durch § 53 UrhG nicht abgedeckt. Ebenso gehen die Archive stillschweigend davon aus, dass Zitate aus unveröffentlichten urheberrechtlich geschützten Schriften, deren Rechte bei öffentlichen Verwaltungen liegen, von Nutzern ohne weiteres publiziert werden können.
Wenn Regierungsdirektor G., Beamter des Freistaats B., eine kleine Ausarbeitung erstellt, die er auf ein presserechtliches Auskunftsersuchen einem Anfragenden mitteilt, so ist es klar, dass der Pressevertreter aus dem womöglich urheberrechtlich geschützten Schriftsatz zitieren und seinen Inhalt mitteilen darf (§ 12 UrhG), obwohl beides bei unveröffentlichten Werken dem Verbotsrecht des Urhebers unterfällt.
Soweit es sich nicht um eine kommerzielle Nutzung handelt (wobei der Abdruck in einem Printmedium in vielen Kontexten als gewerblich eingestuft werden würde), spricht eigentlich alles dafür, die - bei Unsicherheit über das Bestehen des urheberrechtlichen Schutzes gebotene - Einigung über die Nutzung des Textes (z.B. durch unbefristete Online-Veröffentlichung) dem öffentlichen Recht unterfallen zu lassen. Eine entsprechende "Genehmigung" könnte womöglich als Verwaltungsakt angesprochen werden, da eine Regelung mit Außenwirkung vorliegt.
Liegt kein Urheberrecht oder anderes Immaterialgüterrecht vor und werden Rechte Dritter wie Persönlichkeitsrechte nicht tangiert und besteht kein spezielles gesetzliches Verbot (z.B. Zitate aus Strafverfahrensakten sind verboten), so darf jedermann aufgrund der insoweit geltenden allgemeinen Handlungsfreiheit amtliche Dokumente zu jedem beliebigen Zweck veröffentlichen. Der in IFGs anzutreffende Vorbehalt, dass eine gewerbliche Nutzung der erlangten Informationen nicht zulässig ist, ist nicht verfassungskonform, da zu unbestimmt. An den Informationen besteht kein dingliches Herrschaftsrecht des Staates, weitergegeben an einen Dritten darf der damit anstellen, was er möchte.
Regierungsdirektor G. wird womöglich geneigt sein, aus der Bitte um Publikation keine große Sache zu machen. Aber wenn es sich um einen Verwaltungsakt handeln sollte, kommt über § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz die Besorgnis der Befangenheit ins Spiel. Kann ein Landesbeamter in eigener Person über Urheberpersönlichkeitsrechte verfügen (z.B. mit der Auflage, den Namen zu nennen oder nicht zu nennen)? Nach der Kommentarliteratur verbleiben die Urheberpersönlichkeitsrechte "im Kern" auch dem Beamten (siehe jüngst Schricker, UrhR, ³2006, § 43 Rdnr. 73 ff.). Womöglich hat Regierungsdirektor G. den Schriftsatz gar nicht selbst verfasst, vertritt diesen aber nach den Gepflogenheiten der Behörde nach außen (ebd. Rdnr. 77). Explizite Regelungen dazu enthalten die Beamtengesetze meines Erachtens nicht. Regierungsdirektor G. kann hinsichtlich seines eigenen Schriftsatzes gar nicht unparteiisch sein, da ihm ein unverzichtbarer Rest an Urheberrechtspersönlichkeitsrecht verbleibt. Auch wenn er sich zur unpersönlichen Staatsperson erklärt, die als Amtsträger und nur als solcher handelt, bleibt die - gewiss vielfach nur theoretische - Besorgnis der Befangenheit, in eigener Sache entscheiden zu müssen. Bei solchen Kinkerlitzchen aber jedesmal den Dienstvorgesetzten zu bemühen, ist mit dem Bürokratieabbau, dem sich die öffentlichen Verwaltungen verpflichtet fühlen, kaum zu vereinbaren.
Könnte der Freistaat B. auf die Idee kommen, die Wahrnehmung aller ihm zustehenden Immaterialgüterrechte (einschließlich der Rechte am Schriftsatz von Regierungsdirektor G.) durch eine kommerziell orientierte GmbH wahrnehmen zu lassen ("Oursourcing"), so wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz jegliche Bildnutzung von Bildern der privatrechtlich agierenden eigenen Bildagentur vorbehält? Soweit die Grundrechte (insbesondere das Gleichbehandlungsgebot) und die durch das öffentliche Recht begründeten subjektiven Rechte der Bürger dadurch nicht auf der Strecke bleiben, was freilich zu befürchten wäre, würden viele Privatisierungs-Apostel das wohl bejahen. Es gibt für solche Fragen eine Zauberformel: Alle wesentlichen Fragen hat der Gesetzgeber zu regeln.
Bei der ganzen Problematik spielt natürlich auch Art. 12 GG mit. Zwar darf der Staat aus bedeutenden Gemeinwohlgründen die Mikroverfilmung von Krankenunterlagen durch private Firmen untersagen, aber darf er auch den fiskalisch motivierten Wunsch, möglichst viel Entgelte aus der Wahrnehmung urheberrechtlicher oder urheberrechtsähnlicher Rechte (Stichwort: Reproduktionsrechte bei nicht bestehendem Schutzrecht) einzunehmen, zur Maxime seines Handelns machen mit der Konsequenz, dass private Firmen, die vergleichbare Leistungen anbieten möchten, einem strikten Monopol gegenüberstehen? Angesprochen ist hier natürlich die Problematik des in Vorbereitung befindlichen Informationsweiterverwendungsgesetzes, siehe die Hinweise unter
http://archiv.twoday.net/search?q=sektor
Und einmal mehr die (von mir bejahte) Frage: Ist "Open Access" mit geltendem Haushaltsrecht vereinbar?
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
Fragen über Fragen.
In Deutschland herrscht hingegen eine im rechtswissenschaftlichen Diskurs nicht hinreichend reflektierte Gemengelage von Urheberrecht und öffentlichem Recht.
Auf die entscheidenden Probleme geht die Kommentarliteratur zu den hauptsächlich einschlägigen urheberrechtlichen Vorschriften (§ 5 Amtliche Werke, § 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit, § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen) kaum ein.
Das Urteil des BGH über Topographische Landeskarten von 1987
http://www.jura.uni-sb.de/clear/de/web-dok/19990008.html
wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Die Informationsfreiheitsgesetze und andere Einsichtsrechte oder faktische Zugangsmöglichkeit zu amtlichen Dokumenten, die womöglich urheberrechtlich geschützt sind, werfen ebenfalls urheberrechtliche Fragen auf:
http://archiv.twoday.net/stories/1666772/
http://archiv.twoday.net/stories/1946870/
Zum Zugang der Medien zu staatlichen Informationen aus europäischer Perspektive:
http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris/iris_plus/iplus2_2005.pdf.de
Die Archivgesetze regeln die Nutzung dort verwahrter amtlicher Unterlagen umfassend, ohne einen Gedanken an fiskalisch motivierte Genehmigungsvorbehalte zu verschwenden (diese stehen immer nur in den Benutzungsordnungen). Während die bloße Einsichtnahme in Akten als urheberrechtlich nicht relevanter Akt gesehen werden kann, liegt beim Abhören eines digitalisierten Tonbands oder beim Einsehen eines digitalisierten Videos zwingend eine Vervielfältigung vor, für die § 53 UrhG gilt. Wenn also für einen gewerblichen Zweck ein Nutzer ein digitalisiertes Tonband des Bundesarchivs, dessen Rechte beim Bund liegen, anhören möchte, dann ist das nach dem Bundesarchivgesetz ohne weiteres möglich; aber urheberrechtlich ist die erforderliche Vervielfältigung durch § 53 UrhG nicht abgedeckt. Ebenso gehen die Archive stillschweigend davon aus, dass Zitate aus unveröffentlichten urheberrechtlich geschützten Schriften, deren Rechte bei öffentlichen Verwaltungen liegen, von Nutzern ohne weiteres publiziert werden können.
Wenn Regierungsdirektor G., Beamter des Freistaats B., eine kleine Ausarbeitung erstellt, die er auf ein presserechtliches Auskunftsersuchen einem Anfragenden mitteilt, so ist es klar, dass der Pressevertreter aus dem womöglich urheberrechtlich geschützten Schriftsatz zitieren und seinen Inhalt mitteilen darf (§ 12 UrhG), obwohl beides bei unveröffentlichten Werken dem Verbotsrecht des Urhebers unterfällt.
Soweit es sich nicht um eine kommerzielle Nutzung handelt (wobei der Abdruck in einem Printmedium in vielen Kontexten als gewerblich eingestuft werden würde), spricht eigentlich alles dafür, die - bei Unsicherheit über das Bestehen des urheberrechtlichen Schutzes gebotene - Einigung über die Nutzung des Textes (z.B. durch unbefristete Online-Veröffentlichung) dem öffentlichen Recht unterfallen zu lassen. Eine entsprechende "Genehmigung" könnte womöglich als Verwaltungsakt angesprochen werden, da eine Regelung mit Außenwirkung vorliegt.
Liegt kein Urheberrecht oder anderes Immaterialgüterrecht vor und werden Rechte Dritter wie Persönlichkeitsrechte nicht tangiert und besteht kein spezielles gesetzliches Verbot (z.B. Zitate aus Strafverfahrensakten sind verboten), so darf jedermann aufgrund der insoweit geltenden allgemeinen Handlungsfreiheit amtliche Dokumente zu jedem beliebigen Zweck veröffentlichen. Der in IFGs anzutreffende Vorbehalt, dass eine gewerbliche Nutzung der erlangten Informationen nicht zulässig ist, ist nicht verfassungskonform, da zu unbestimmt. An den Informationen besteht kein dingliches Herrschaftsrecht des Staates, weitergegeben an einen Dritten darf der damit anstellen, was er möchte.
Regierungsdirektor G. wird womöglich geneigt sein, aus der Bitte um Publikation keine große Sache zu machen. Aber wenn es sich um einen Verwaltungsakt handeln sollte, kommt über § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz die Besorgnis der Befangenheit ins Spiel. Kann ein Landesbeamter in eigener Person über Urheberpersönlichkeitsrechte verfügen (z.B. mit der Auflage, den Namen zu nennen oder nicht zu nennen)? Nach der Kommentarliteratur verbleiben die Urheberpersönlichkeitsrechte "im Kern" auch dem Beamten (siehe jüngst Schricker, UrhR, ³2006, § 43 Rdnr. 73 ff.). Womöglich hat Regierungsdirektor G. den Schriftsatz gar nicht selbst verfasst, vertritt diesen aber nach den Gepflogenheiten der Behörde nach außen (ebd. Rdnr. 77). Explizite Regelungen dazu enthalten die Beamtengesetze meines Erachtens nicht. Regierungsdirektor G. kann hinsichtlich seines eigenen Schriftsatzes gar nicht unparteiisch sein, da ihm ein unverzichtbarer Rest an Urheberrechtspersönlichkeitsrecht verbleibt. Auch wenn er sich zur unpersönlichen Staatsperson erklärt, die als Amtsträger und nur als solcher handelt, bleibt die - gewiss vielfach nur theoretische - Besorgnis der Befangenheit, in eigener Sache entscheiden zu müssen. Bei solchen Kinkerlitzchen aber jedesmal den Dienstvorgesetzten zu bemühen, ist mit dem Bürokratieabbau, dem sich die öffentlichen Verwaltungen verpflichtet fühlen, kaum zu vereinbaren.
Könnte der Freistaat B. auf die Idee kommen, die Wahrnehmung aller ihm zustehenden Immaterialgüterrechte (einschließlich der Rechte am Schriftsatz von Regierungsdirektor G.) durch eine kommerziell orientierte GmbH wahrnehmen zu lassen ("Oursourcing"), so wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz jegliche Bildnutzung von Bildern der privatrechtlich agierenden eigenen Bildagentur vorbehält? Soweit die Grundrechte (insbesondere das Gleichbehandlungsgebot) und die durch das öffentliche Recht begründeten subjektiven Rechte der Bürger dadurch nicht auf der Strecke bleiben, was freilich zu befürchten wäre, würden viele Privatisierungs-Apostel das wohl bejahen. Es gibt für solche Fragen eine Zauberformel: Alle wesentlichen Fragen hat der Gesetzgeber zu regeln.
Bei der ganzen Problematik spielt natürlich auch Art. 12 GG mit. Zwar darf der Staat aus bedeutenden Gemeinwohlgründen die Mikroverfilmung von Krankenunterlagen durch private Firmen untersagen, aber darf er auch den fiskalisch motivierten Wunsch, möglichst viel Entgelte aus der Wahrnehmung urheberrechtlicher oder urheberrechtsähnlicher Rechte (Stichwort: Reproduktionsrechte bei nicht bestehendem Schutzrecht) einzunehmen, zur Maxime seines Handelns machen mit der Konsequenz, dass private Firmen, die vergleichbare Leistungen anbieten möchten, einem strikten Monopol gegenüberstehen? Angesprochen ist hier natürlich die Problematik des in Vorbereitung befindlichen Informationsweiterverwendungsgesetzes, siehe die Hinweise unter
http://archiv.twoday.net/search?q=sektor
Und einmal mehr die (von mir bejahte) Frage: Ist "Open Access" mit geltendem Haushaltsrecht vereinbar?
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
Fragen über Fragen.
KlausGraf - am Sonntag, 3. Dezember 2006, 19:14 - Rubrik: Archivrecht
Pressemitteilung 01.12.2006, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Ein siebenköpfiges Expertengremium, das vom Wissenschaftsministerium zum Thema „Kulturgüter aus dem Haus Baden“ eingerichtet wurde, hat unter dem Vorsitz von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg seine erste Arbeitssitzung absolviert. Hierbei sollen Historiker und Archivare sowie Juristen Hand in Hand arbeiten, um die Sach- und Rechtsfragen bezüglich des Eigentums an den badischen Kulturgütern abschließend zu klären. „Dabei gilt der Grundsatz Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Ergebnisse werden deshalb erst in einigen Monaten zu erwarten sein“, erklärte Frankenberg am 1. Dezember in Stuttgart.
Die Gruppe der Historiker und Archivare besteht aus Dr. Peter Michael Ehrle, Prof. Dr. Dieter Mertens und Prof. Dr. Volker Rödel. Die Gruppe der Rechtshistoriker besteht aus Prof. Dr. Adolf Laufs, Prof. Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz, Prof. Dr. Jan Schröder und Prof. Dr. Dietmar Willoweit.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Prof. em. Dr. Adolf Laufs ist ehem. Direktor des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und war in den 80er Jahren Rektor der Universität, Prof. Dr. Jan Schröder ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen, zu den übrigen genannten vgl. a. die Glosse "An die Arbeit!" der F.A.Z. vom 30.11./1.12.
http://archiv.twoday.net/stories/3007992/
Ein siebenköpfiges Expertengremium, das vom Wissenschaftsministerium zum Thema „Kulturgüter aus dem Haus Baden“ eingerichtet wurde, hat unter dem Vorsitz von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg seine erste Arbeitssitzung absolviert. Hierbei sollen Historiker und Archivare sowie Juristen Hand in Hand arbeiten, um die Sach- und Rechtsfragen bezüglich des Eigentums an den badischen Kulturgütern abschließend zu klären. „Dabei gilt der Grundsatz Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Ergebnisse werden deshalb erst in einigen Monaten zu erwarten sein“, erklärte Frankenberg am 1. Dezember in Stuttgart.
Die Gruppe der Historiker und Archivare besteht aus Dr. Peter Michael Ehrle, Prof. Dr. Dieter Mertens und Prof. Dr. Volker Rödel. Die Gruppe der Rechtshistoriker besteht aus Prof. Dr. Adolf Laufs, Prof. Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz, Prof. Dr. Jan Schröder und Prof. Dr. Dietmar Willoweit.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Prof. em. Dr. Adolf Laufs ist ehem. Direktor des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und war in den 80er Jahren Rektor der Universität, Prof. Dr. Jan Schröder ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen, zu den übrigen genannten vgl. a. die Glosse "An die Arbeit!" der F.A.Z. vom 30.11./1.12.
http://archiv.twoday.net/stories/3007992/
BCK - am Sonntag, 3. Dezember 2006, 15:10 - Rubrik: Kulturgut
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Der Leiter Andreas Röpcke schlägt Alarm, siehe
http://archivnachrichten.blogspot.com/2006/12/schweriner-landesarchiv.html
Laut http://www.kultus-mv.de/_sites/kultur/lakd.htm
heisst das bisherige Landeshauptarchiv Schwerin nunmehr
Archiv Schwerin im Fachbereich Landesarchiv im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.
Der Internetpräsenz des Schweriner Archivs entnimmt man aber, dass die eingängigere Bezeichnung "Landesarchiv Schwerin" offenbar ebenfalls offiziell ist.
§ 4 des Archivgesetzes wurde offensichtlich nicht bei Errichtung des Landesamts zum 1.1.2006 angepasst:
http://www.kultus-mv.de/_sites/bibo/gesetze/archivgesetz.pdf
http://archivnachrichten.blogspot.com/2006/12/schweriner-landesarchiv.html
Laut http://www.kultus-mv.de/_sites/kultur/lakd.htm
heisst das bisherige Landeshauptarchiv Schwerin nunmehr
Archiv Schwerin im Fachbereich Landesarchiv im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.
Der Internetpräsenz des Schweriner Archivs entnimmt man aber, dass die eingängigere Bezeichnung "Landesarchiv Schwerin" offenbar ebenfalls offiziell ist.
§ 4 des Archivgesetzes wurde offensichtlich nicht bei Errichtung des Landesamts zum 1.1.2006 angepasst:
http://www.kultus-mv.de/_sites/bibo/gesetze/archivgesetz.pdf
KlausGraf - am Samstag, 2. Dezember 2006, 23:42 - Rubrik: Bestandserhaltung
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The EU adopts a weakened version of the INSPIRE Directive.
After a long period of negotiation, the European Parliament reached a compromise on the INSPIRE Directive (Infrastructure for Spatial Information in Europe). One of the most difficult questions was, naturally, one of those on which the parties had to accept compromise: whether to require open access to publicly-funded geospatial data. The compromise, in the words of the EU President's office, is that geospatial data "designed for the general public" will "generally" be OA although government agencies may charge cost-recovery fees "for access to data that has to be updated frequently, such as weather reports". The new directive will take effect in the summer of 2007.
INSPIRE Directive
http://inspire.jrc.it/
Here's some of the news and comment:
Rufus Pollock, INSPIRE: Where Next? Open Knowledge Foundation Weblog, November 24, 2006.
http://blog.okfn.org/2006/11/24/inspire-where-next/
Michael Cross, Britain poised for victory in Brussels, The Guardian, November 24, 2006.
http://technology.guardian.co.uk/weekly/story/0,,1954152,00.html
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116439996881900118
Better geographical data: conciliation agreement on INSPIRE, a press release from the European Parliament, November 22, 2006.
http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/064-81-324-11-47-911-20061120IPR00064-20-11-2006-2006-false/default_en.htm
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116447123156022924
Anon., Inspire decision, Free Our Data: the blog, November 22, 2006.
http://www.freeourdata.org.uk/blog/?p=79
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116439956278708122
European Parliament and Council reach agreement on spatial information directive, a press release from the office of Finland's EU Presidency.
http://www.eu2006.fi/news_and_documents/press_releases/vko47/en_GB/175161/
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116421660650930807
Source: Peter Suber's newsletter
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/12-02-06.htm
After a long period of negotiation, the European Parliament reached a compromise on the INSPIRE Directive (Infrastructure for Spatial Information in Europe). One of the most difficult questions was, naturally, one of those on which the parties had to accept compromise: whether to require open access to publicly-funded geospatial data. The compromise, in the words of the EU President's office, is that geospatial data "designed for the general public" will "generally" be OA although government agencies may charge cost-recovery fees "for access to data that has to be updated frequently, such as weather reports". The new directive will take effect in the summer of 2007.
INSPIRE Directive
http://inspire.jrc.it/
Here's some of the news and comment:
Rufus Pollock, INSPIRE: Where Next? Open Knowledge Foundation Weblog, November 24, 2006.
http://blog.okfn.org/2006/11/24/inspire-where-next/
Michael Cross, Britain poised for victory in Brussels, The Guardian, November 24, 2006.
http://technology.guardian.co.uk/weekly/story/0,,1954152,00.html
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116439996881900118
Better geographical data: conciliation agreement on INSPIRE, a press release from the European Parliament, November 22, 2006.
http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/064-81-324-11-47-911-20061120IPR00064-20-11-2006-2006-false/default_en.htm
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116447123156022924
Anon., Inspire decision, Free Our Data: the blog, November 22, 2006.
http://www.freeourdata.org.uk/blog/?p=79
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116439956278708122
European Parliament and Council reach agreement on spatial information directive, a press release from the office of Finland's EU Presidency.
http://www.eu2006.fi/news_and_documents/press_releases/vko47/en_GB/175161/
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116421660650930807
Source: Peter Suber's newsletter
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/12-02-06.htm
KlausGraf - am Samstag, 2. Dezember 2006, 23:08 - Rubrik: English Corner
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http://ucsaction.org/campaign/12_1_06_EPA_Library_Closures/w6bb8g7r45ik6je
The EPA Closes Its Libraries, Destroys Documents
The Environmental Protection Agency (EPA) has begun closing its nationwide network of scientific libraries, effectively preventing EPA scientists and the public from accessing vast amounts of data and information on issues from toxicology to pollution. Several libraries have already been dismantled, with their contents either destroyed or shipped to repositories where they are uncataloged and inaccessible.
The scientific information contained in the EPA libraries is essential to the agency's ability to make fully informed decisions that carry out its mission of protecting human health and the environment. Members of Congress have asked the EPA to cease and desist. Please call EPA Administrator Stephen Johnson at (202) 564-4700 either today, December 1, or Monday, December 4, and tell him how much scientists rely on data and literature. Urge him to immediately halt the dismantling of the library system until Congress approves the EPA budget and all materials are readily available online.
Update, 12:40p.m. EST 12/1: Calls are already flooding in and we've received reports that the EPA office is denying closing the libraries. However, ample evidence exists that this is indeed happening; click on "tell me more" below to find detailed sources. Your message can still be clear: The EPA should not close its valuable science libraries.
See also:
http://www.ala.org/ala/washoff/WOissues/governmentinfo/epalibraries/epalibraries.htm
http://www.macon.com/mld/macon/news/nation/16143635.htm
The EPA Closes Its Libraries, Destroys Documents
The Environmental Protection Agency (EPA) has begun closing its nationwide network of scientific libraries, effectively preventing EPA scientists and the public from accessing vast amounts of data and information on issues from toxicology to pollution. Several libraries have already been dismantled, with their contents either destroyed or shipped to repositories where they are uncataloged and inaccessible.
The scientific information contained in the EPA libraries is essential to the agency's ability to make fully informed decisions that carry out its mission of protecting human health and the environment. Members of Congress have asked the EPA to cease and desist. Please call EPA Administrator Stephen Johnson at (202) 564-4700 either today, December 1, or Monday, December 4, and tell him how much scientists rely on data and literature. Urge him to immediately halt the dismantling of the library system until Congress approves the EPA budget and all materials are readily available online.
Update, 12:40p.m. EST 12/1: Calls are already flooding in and we've received reports that the EPA office is denying closing the libraries. However, ample evidence exists that this is indeed happening; click on "tell me more" below to find detailed sources. Your message can still be clear: The EPA should not close its valuable science libraries.
See also:
http://www.ala.org/ala/washoff/WOissues/governmentinfo/epalibraries/epalibraries.htm
http://www.macon.com/mld/macon/news/nation/16143635.htm
KlausGraf - am Samstag, 2. Dezember 2006, 22:25 - Rubrik: English Corner
Aus Anlass der kleinen Debatte zweier hochgeschätzter Contributoren
http://archiv.twoday.net/stories/3013603/
über die Zuweisung von Schenkungen in der Zeit der Monarchie ergeht folgende Stellungnahme.

Erhalten heutige Amtsträger wertvolle Geschenke, so werden diese selbstverständlich nicht in das Privatvermögen eingegliedert. Amtsträger dürfen nur geringwertige Geschenke behalten, ihnen wird aber meist die Möglichkeit eingeräumt, Gegenstände eher privaten Charakters oder mit persönlichem Erinnerungswert vom Staat zu kaufen. Von einem rechtlich geregelten Zugriffsrecht historischer Museen (z.B. Haus der Geschichte der Bundesrepublik) ist mir nichts bekannt.
Zur Schenkungsproblematik bei umstrittenen Domänen des griechischen Königshauses siehe Mußgnug in ARCHIVALIA
http://archiv.twoday.net/stories/2915676/
Aus der Zeit vor 1918 sind mir leider keinerlei juristische Stellungnahmen oder Urteile bekannt, welche Grundsätze gewohnheitsrechtlich bei Geschenken an regierende Monarchen und ihre Ehefrauen bestanden.
Aus heutiger Sicht muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass Schenkungen an den Regenten (etwa von Kommunen anlässlich der Hochzeit oder eines Regierungsjubiläums) im Zweifel dem Amtsträger und nicht der Privatperson galten.
Schenkte eine badische Kommune oder ein Verein Altertümer dem Regenten und ausdrücklich nicht dem Staat (Stichwort: Sinsheim), so wurden diese mit Annahme des Geschenkes durch das ALLERHÖCHSTE WOHLWOLLEN UND DIE UNENDLICHE GNADE in den Augen der Schenkgeber weit wirksamer geschützt als wenn sich ein Kanzlisten-Schwengel in einem staatlichen Ministerium darum kümmerte. Wenn Wessenberg, Kopf oder Jüncke ihre Kunstsammlungen dem Großherzogtum (unter Auflagen) übertrugen, so erhofften sie sich ein allerhöchstes Protektorat für diese unselbständigen Stiftungen, die sie aus anderen Geschenken heraushob. Schenkgeber durften damit rechnen, dass solche Geschenke, auch wenn sie als Privateigentum deklariert wurden, beim Land und der Öffentlichkeit gewidmet blieben.
Auch mit einer rein privaten Nutzung mochten die Schenker vielfach einverstanden sein. Dass der Regent die Gegenstände aber außer Landes verkaufen würde, damit mussten sie nicht rechnen.
Auf die Frage, ob den badischen Schenkern die Rechtsverhältnisse des unveräußerlichen Hausfideikommisses, dem das Mobiliareigentum des Regenten - soweit dieser nicht durch Verfügungen zu Lebzeiten oder testamentarisch anderes bestimmte - bei jedem Erbfall durch Hausobservanz zufiel, bekannt waren, kommt es nicht entscheidend an.
Durch die Regelung über die vom Regenten genutzten Schlösser des Domänenvermögens und der Zivilliste gelangten 1919 auch Geschenke staatlichen Charakters (samt Säkularisationsgut) in das Privateigentum des Hauses Baden.
Gleiches gilt auch für die angeblich eindeutigere Regelung in Württemberg, die ebenfalls zu Lasten des Kulturgutes des Landes Württemberg ging. Das Herzogsschwert Eberhards im Bart ist eindeutig eine Kroninsignie, die nach allen staatsrechtlichen Grundsätzen zur Krone, also zum Staat gehört. Da aber das Haus Württemberg das Land im 19. Jahrhundert enteignet hat, indem es das Stück (ebenso wie den Kalender Eberhards) dem von der Hofkammer verwalteten Privatvermögen zuwies, muss das Land alle in Deutschland erfolgenden Verfügungen des Hauses Württemberg dulden.
Zwar verhindert die erfolgte Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts den Auslandsverkauf der einstigen Kroninsignie, aber das Haus Württemberg ist aus Rechtsgründen nicht daran gehindert, das Stück zu vernichten oder einem deutschen Privatsammler zu verkaufen, der es längst nicht so liberal wie das Haus Württemberg für Ausstellungen zur Verfügung stellen würde.
Es sei zugestanden, dass man vielleicht zwischen einzelnen Geschenkgattungen differenzieren muss, aber aus Sicht eines strikt rechtlichen Standpunkts begegnet die faktische Machtvollkommenheit, mit der der Souverän Inhalt und Grenzen seines Privateigentums festlegen konnte, durchgreifenden rechtlichen Bedenken, die ein Gericht in die Waagschale zu werfen hätte, soweit es - wie im Fall Baden - um der Öffentlichkeit seit langem gewidmete Kulturgüter geht.
Hinsichtlich der seit 1918 in Privatbesitz befindlichen Stücke (etwa den jetzt bei Nagel verscherbelten Kunstwerken und Gebrauchsgegenständen) sind die jeweiligen Häuser durch Verjährung Eigentümer geworden, soweit man ein 1918 fortbestehendes staatliches Eigentum etwa am Herzogsschwert bejahen wollte.
Der paternalistische Diskurs des Landesvaters sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass Untertanen und Staatsbehörden gegenüber dem Monarchen nichts anderes als Würmer waren. Eigentumsrechtliche Verfügungen des Monarchen waren sakrosankt und durften de facto nicht beanstandet werden.
Der Mythos vom "liberalen Baden" erhät doch einige Kratzer, wenn man etwa den in der neuen ZGO enthaltenen Aufsatz Schlechters über den Gervinus-Prozess liest, der wegen Hochverrats 1853 zu Festungshaft verurteilt wurde (die höhere Instanz kassierte das Urteil), weil er für die Demokratie eintrat. Zu knapp insoweit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Gottfried_Gervinus
Da sich die Herrscherhäuser des 19. Jahrhunderts skrupellos über die wohlbegründeten Eigentumsrechte des Volks hinwegsetzten (etwa hinsichtlich der Enteignung des Staats durch § 59 der badischen Oktroy-Verfassung von 1818), besteht nicht der geringste Grund, das Argument wohlbegründeter Eigentumsrechte hinsichtlich nunmehr strittiger Kulturgüter, die seit langem dem öffentlichen Anstaltsgebrauch gewidmet sind, zuzulassen. Wenn es vernünftige Zweifel gibt (wie sie Mußgnug, Klein, Willoweit und andere Juristen formuliert haben), dass die badischen Kulturgüter in dem vom Haus Baden beanspruchten Gesamtumfang nach 1918 Privateigentum geblieben sind, dann muss das Gericht der gegen den Herausgabekläger streitenden Vermutung zugunsten des Besitzers Rechnung tragen und die Klage abweisen.
http://archiv.twoday.net/stories/3013603/
über die Zuweisung von Schenkungen in der Zeit der Monarchie ergeht folgende Stellungnahme.

Erhalten heutige Amtsträger wertvolle Geschenke, so werden diese selbstverständlich nicht in das Privatvermögen eingegliedert. Amtsträger dürfen nur geringwertige Geschenke behalten, ihnen wird aber meist die Möglichkeit eingeräumt, Gegenstände eher privaten Charakters oder mit persönlichem Erinnerungswert vom Staat zu kaufen. Von einem rechtlich geregelten Zugriffsrecht historischer Museen (z.B. Haus der Geschichte der Bundesrepublik) ist mir nichts bekannt.
Zur Schenkungsproblematik bei umstrittenen Domänen des griechischen Königshauses siehe Mußgnug in ARCHIVALIA
http://archiv.twoday.net/stories/2915676/
Aus der Zeit vor 1918 sind mir leider keinerlei juristische Stellungnahmen oder Urteile bekannt, welche Grundsätze gewohnheitsrechtlich bei Geschenken an regierende Monarchen und ihre Ehefrauen bestanden.
Aus heutiger Sicht muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass Schenkungen an den Regenten (etwa von Kommunen anlässlich der Hochzeit oder eines Regierungsjubiläums) im Zweifel dem Amtsträger und nicht der Privatperson galten.
Schenkte eine badische Kommune oder ein Verein Altertümer dem Regenten und ausdrücklich nicht dem Staat (Stichwort: Sinsheim), so wurden diese mit Annahme des Geschenkes durch das ALLERHÖCHSTE WOHLWOLLEN UND DIE UNENDLICHE GNADE in den Augen der Schenkgeber weit wirksamer geschützt als wenn sich ein Kanzlisten-Schwengel in einem staatlichen Ministerium darum kümmerte. Wenn Wessenberg, Kopf oder Jüncke ihre Kunstsammlungen dem Großherzogtum (unter Auflagen) übertrugen, so erhofften sie sich ein allerhöchstes Protektorat für diese unselbständigen Stiftungen, die sie aus anderen Geschenken heraushob. Schenkgeber durften damit rechnen, dass solche Geschenke, auch wenn sie als Privateigentum deklariert wurden, beim Land und der Öffentlichkeit gewidmet blieben.
Auch mit einer rein privaten Nutzung mochten die Schenker vielfach einverstanden sein. Dass der Regent die Gegenstände aber außer Landes verkaufen würde, damit mussten sie nicht rechnen.
Auf die Frage, ob den badischen Schenkern die Rechtsverhältnisse des unveräußerlichen Hausfideikommisses, dem das Mobiliareigentum des Regenten - soweit dieser nicht durch Verfügungen zu Lebzeiten oder testamentarisch anderes bestimmte - bei jedem Erbfall durch Hausobservanz zufiel, bekannt waren, kommt es nicht entscheidend an.
Durch die Regelung über die vom Regenten genutzten Schlösser des Domänenvermögens und der Zivilliste gelangten 1919 auch Geschenke staatlichen Charakters (samt Säkularisationsgut) in das Privateigentum des Hauses Baden.
Gleiches gilt auch für die angeblich eindeutigere Regelung in Württemberg, die ebenfalls zu Lasten des Kulturgutes des Landes Württemberg ging. Das Herzogsschwert Eberhards im Bart ist eindeutig eine Kroninsignie, die nach allen staatsrechtlichen Grundsätzen zur Krone, also zum Staat gehört. Da aber das Haus Württemberg das Land im 19. Jahrhundert enteignet hat, indem es das Stück (ebenso wie den Kalender Eberhards) dem von der Hofkammer verwalteten Privatvermögen zuwies, muss das Land alle in Deutschland erfolgenden Verfügungen des Hauses Württemberg dulden.
Zwar verhindert die erfolgte Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts den Auslandsverkauf der einstigen Kroninsignie, aber das Haus Württemberg ist aus Rechtsgründen nicht daran gehindert, das Stück zu vernichten oder einem deutschen Privatsammler zu verkaufen, der es längst nicht so liberal wie das Haus Württemberg für Ausstellungen zur Verfügung stellen würde.
Es sei zugestanden, dass man vielleicht zwischen einzelnen Geschenkgattungen differenzieren muss, aber aus Sicht eines strikt rechtlichen Standpunkts begegnet die faktische Machtvollkommenheit, mit der der Souverän Inhalt und Grenzen seines Privateigentums festlegen konnte, durchgreifenden rechtlichen Bedenken, die ein Gericht in die Waagschale zu werfen hätte, soweit es - wie im Fall Baden - um der Öffentlichkeit seit langem gewidmete Kulturgüter geht.
Hinsichtlich der seit 1918 in Privatbesitz befindlichen Stücke (etwa den jetzt bei Nagel verscherbelten Kunstwerken und Gebrauchsgegenständen) sind die jeweiligen Häuser durch Verjährung Eigentümer geworden, soweit man ein 1918 fortbestehendes staatliches Eigentum etwa am Herzogsschwert bejahen wollte.
Der paternalistische Diskurs des Landesvaters sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass Untertanen und Staatsbehörden gegenüber dem Monarchen nichts anderes als Würmer waren. Eigentumsrechtliche Verfügungen des Monarchen waren sakrosankt und durften de facto nicht beanstandet werden.
Der Mythos vom "liberalen Baden" erhät doch einige Kratzer, wenn man etwa den in der neuen ZGO enthaltenen Aufsatz Schlechters über den Gervinus-Prozess liest, der wegen Hochverrats 1853 zu Festungshaft verurteilt wurde (die höhere Instanz kassierte das Urteil), weil er für die Demokratie eintrat. Zu knapp insoweit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Gottfried_Gervinus
Da sich die Herrscherhäuser des 19. Jahrhunderts skrupellos über die wohlbegründeten Eigentumsrechte des Volks hinwegsetzten (etwa hinsichtlich der Enteignung des Staats durch § 59 der badischen Oktroy-Verfassung von 1818), besteht nicht der geringste Grund, das Argument wohlbegründeter Eigentumsrechte hinsichtlich nunmehr strittiger Kulturgüter, die seit langem dem öffentlichen Anstaltsgebrauch gewidmet sind, zuzulassen. Wenn es vernünftige Zweifel gibt (wie sie Mußgnug, Klein, Willoweit und andere Juristen formuliert haben), dass die badischen Kulturgüter in dem vom Haus Baden beanspruchten Gesamtumfang nach 1918 Privateigentum geblieben sind, dann muss das Gericht der gegen den Herausgabekläger streitenden Vermutung zugunsten des Besitzers Rechnung tragen und die Klage abweisen.
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F.A.Z., 02.12.2006, Nr. 281 / Seite 49, Kunstmarkt
Bürgernähe (rmg)
Es beginnt wie ein Märchen der Brüder Grimm: "Zu der Zeit, als das Auktionshaus Nagel gegründet wurde, war das Königreich Württemberg schon Geschichte." Und es geht weiter mit sehr zeitgemäßer Deutlichkeit: "Der vierte und letzte württembergische König Wilhelm II. hatte nach den November-Revolutionen am 30. November 1918 seine Abdankung erklärt. Die Besitzverhältnisse in Württemberg ließen sich eindeutig regeln, hatte doch schon sein Großvater, König Wilhelm I., in weiser Voraussicht eine Trennung von Kron- und Hausgut eingeführt. Nach dem Ende der Monarchie also wurde das Krongut in freies Staatseigentum überführt. Die Hofkammer existierte weiter und verwaltete das private Vermögen der Familie." Die Sonderauktion am 6. Dezember bei Nagel in Stuttgart ist wohl die erste im beliebten Genre der Adelshausbesitzversteigerung, die - in weiser Voraussicht - mit einer solchen Erklärung eingeleitet wird. (...) rmg
Fine Art and Antiques (402S)
6th -8th December 2006, Nagel-Auktionen, Stuttgart
6.12.2006, 17h Königliches Württemberg (Special Auction Fine Art from the Royal House of Württemberg). Vorbesichtigung: 1.-3.12.2006, 11h-18h, 4.12.2006, 11h-20h. Katalog
Nur wenige Württembergica u.a. Drucke (Nr. 625-627, 689-705, 1000-1003), u.a.
Bürgernähe (rmg)
Es beginnt wie ein Märchen der Brüder Grimm: "Zu der Zeit, als das Auktionshaus Nagel gegründet wurde, war das Königreich Württemberg schon Geschichte." Und es geht weiter mit sehr zeitgemäßer Deutlichkeit: "Der vierte und letzte württembergische König Wilhelm II. hatte nach den November-Revolutionen am 30. November 1918 seine Abdankung erklärt. Die Besitzverhältnisse in Württemberg ließen sich eindeutig regeln, hatte doch schon sein Großvater, König Wilhelm I., in weiser Voraussicht eine Trennung von Kron- und Hausgut eingeführt. Nach dem Ende der Monarchie also wurde das Krongut in freies Staatseigentum überführt. Die Hofkammer existierte weiter und verwaltete das private Vermögen der Familie." Die Sonderauktion am 6. Dezember bei Nagel in Stuttgart ist wohl die erste im beliebten Genre der Adelshausbesitzversteigerung, die - in weiser Voraussicht - mit einer solchen Erklärung eingeleitet wird. (...) rmg
Fine Art and Antiques (402S)
6th -8th December 2006, Nagel-Auktionen, Stuttgart
6.12.2006, 17h Königliches Württemberg (Special Auction Fine Art from the Royal House of Württemberg). Vorbesichtigung: 1.-3.12.2006, 11h-18h, 4.12.2006, 11h-20h. Katalog
Nur wenige Württembergica u.a. Drucke (Nr. 625-627, 689-705, 1000-1003), u.a.
- Bambergische Peinliche Halsgerichts-Ordnung, Bamberg 1580 (Los 1001),
- Johann Oettinger, Wahrhaffte Historische Beschreibung der Fürstlichen Hochzeit ... Friedrich Hertzog zu Württemberg und Teck ...In der Fürstlichen Haubtstatt Stuttgardten Anno 1609... , Stuttgart 1610 (Los 696),
- Kirchenordnung für das Herzogtum Württemberg, Stuttgart 1660. Provenienz: Schloß Leipheim (Los 692),
- Topographia Sueviae, Merian: Franckfurt am Main 1643 (Los 691),
- Topographische Geschichte des Herzogtums Württemberg, Stuttgart 1784, Exemplar aus der ehem. königlichen Handbibliothek (Los 690),
- Topographischer Atlas des Königreichs Württemberg in 55 Blättern nach den Ergebnissen der Landesvermessung bearbeitet ... 1821-1851. Rectificiert 1867. (Los 697),
- The Sacred Books of the Old and New Testaments Vol. I, Pt. 3 The Book of Leviticus, Leipzig 1904 [die sog. "Polychrome Bibel", Ed. Paul Haupt. Portions of the the text and some of the illustrations are set off in various colors to highlight certain features. First color coded bible ever printed, using a process patented in 1897. Translation based, according to the introduction, on the "new critical edition of the Hebrew text of the Old Testament, published under the auspices of the Johns Hopkins University, Baltimore. Anm. BCK nach Dan Wyman Books, Katalog Judaica Americana]. Goldgeprägter Ledereinband mit Widmung "Seiner Majestät Wilhelm II. König von Württemberg ehrfurchtsvoll überreicht von der Johns Hopkins University, Baltimore", auf der Innenseite ExLibris "Wilhelm II. Privat-Bibliothek" sowie bekrönter Stempel "Wilhelm II. Privateigentum" auf der Titelseite. Goldschnitt. In leinenbezogener Kassette. (Los 662).
BCK - am Samstag, 2. Dezember 2006, 09:12 - Rubrik: Kulturgut
"FrauVerA ist eine Internetpräsentation, die Frauenvereine und -verbände mit Tipps und Hinweisen bei der Archivierung ihrer Unterlagen unterstützen möchte - sei es beim Aufbau eines eigenen Archivs oder bei der Vorbereitung für die Aufbewahrung in einem anderen Archiv."
Ladislaus - am Samstag, 2. Dezember 2006, 01:30 - Rubrik: Frauenarchive
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Die schlechte zuerst:
Nach der Wolfenbütteler "Herzog August Bibliothek" und der Weimarer "Herzogin Anna Amalia Bibliothek" wurde 2006 anscheinend auch die "Stiftung Weimarer Klassik" von irgendwelchen Möchtegern-Marketing-Spezialisten in das sinnlose und rechtschreibfehlerbehaftete Wörterkonglomerat "Klassik Stiftung Weimar" umbenannt. Das Sich-Herumdrehen der diversen Klassiker Leich Name in der Fürsten Gruft kann man sich sehr gut vor stellen (siehe auch Wikipedia: Deppenleerzeichen). Sind beim fürchterlichen Brand in der HAAB eigentlich auch alle aktuellen Wörterbücher zerstört worden? Wenn die Benennung rückgängig gemacht wird, spendiere ich ein paar aktuelle "Duden, Band 1". Versprochen.
Und jetzt die gute Nachricht:
Das (noch?) korrekt benannte "Goethe- und Schiller-Archiv" der Stiftung veröffentlicht ein Inventar aller Gedicht-Manuskripte des Meisters in der Online-Datenbank "Gesamtinventar Goethe-Gedichte". Warum man dafür eine Pressemeldung ausschickt (die zumindest von diversen Internet-Nachrichtenportalen auch verbreitet wurde), aber offenkundig vergisst, das Projekt auf der eigenen Liste der Online-Datenbanken zu verlinken, bleibt schleierhaft. Ich habe die Seite nur zufällig per Google gefunden:
http://ora-web.swkk.de/swk-db/inventar/index.html
Die Projektbeschreibung:
Die hier vorliegende Datenbank bietet erstmals Zugang zu sämtlichen bekannten Handschriften der Gedichte Goethes, unabhängig von ihrem Aufbewahrungsort. Sie ist ein Teil des umfassenden Erschließungsvorhabens des Goethe- und Schiller-Archivs für den Goethe-Nachlaß mittels Inventaren, die sowohl als Printversion als auch in elektronischer Form dargeboten werden sollen. Aufgabe dieser Inventare ist es, den bisher nur unzureichend erschlossenen Goethe-Bestand so eingehend zu beschreiben, daß potentielle Interessenten ohne weitere Nachforschungen erkennen können, ob und welche Quellen zu den von ihnen bearbeiteten Themen vorhanden sind. Die Verzeichnungsangaben des Inventars enthalten daher alle Informationen, die erforderlich sind, um zu den gesuchten Quellen hinzuführen. Die Erfassung und Verzeichnung richtet sich nach den im Jahre 1996 verabschiedeten "Grundsätzen für die Bearbeitung der Inventare". Zu den aufgenommenen Angaben gehören Standort und Signatur der Handschrift, Überlieferungsform, Sigle und Druckort des Texts in der "Weimarer Ausgabe". Verzichtet wird hingegen auf Angaben zur äußeren Form wie z. B. Format, Einband u. ä., da es nicht Anliegen des Inventars sein kann, eine vollständige Handschriftenbeschreibung wie etwa im Kommentarteil einer historisch-kritischen Edition zu leisten.
Zu etwa 2830 der ca. 3500 Gedichte, die in den Bänden 1 bis 6 der ersten Abteilung der "Weimarer Ausgabe" gedruckt sind, findet sich im Goethe- und Schiller-Archiv Weimar eine Textüberlieferung in Form von Schemata, Konzepten, Reinschriften, Abschriften und Korrekturdrucken oder Vorarbeiten vielfältiger Art, und zwar nicht nur im Goethe-Nachlaß selbst, sondern auch in Nachlässen anderer Personen des klassischen Weimar, die in verschiedener Weise in Beziehung zu Goethe standen. Darunter zählen beispielsweise der Nachlaß von Goethes Sekretär Friedrich Wilhelm Riemer oder der seines Amtskollegen, des Kanzlers Friedrich von Müller. Dank eines durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft von 2003 bis 2005 geförderten Projektes konnten auch die außerhalb Weimars überlieferten Handschriften, wie etwa die größeren Sammlungen im Freien Deutschen Hochstift Frankfurt am Main oder im Goethemuseum Düsseldorf, aber auch vereinzelte Textzeugen in zahlreichen anderen Archiven, Museen und Bibliotheken sowie in Privatbesitz erfaßt und in die Datenbank integriert werden, so daß hier das in der Überlieferungsgeschichte Zerstreute gewissermaßen eine "virtuelle Wiedervereinigung" erfahren hat.
Nach der Wolfenbütteler "Herzog August Bibliothek" und der Weimarer "Herzogin Anna Amalia Bibliothek" wurde 2006 anscheinend auch die "Stiftung Weimarer Klassik" von irgendwelchen Möchtegern-Marketing-Spezialisten in das sinnlose und rechtschreibfehlerbehaftete Wörterkonglomerat "Klassik Stiftung Weimar" umbenannt. Das Sich-Herumdrehen der diversen Klassiker Leich Name in der Fürsten Gruft kann man sich sehr gut vor stellen (siehe auch Wikipedia: Deppenleerzeichen). Sind beim fürchterlichen Brand in der HAAB eigentlich auch alle aktuellen Wörterbücher zerstört worden? Wenn die Benennung rückgängig gemacht wird, spendiere ich ein paar aktuelle "Duden, Band 1". Versprochen.
Und jetzt die gute Nachricht:
Das (noch?) korrekt benannte "Goethe- und Schiller-Archiv" der Stiftung veröffentlicht ein Inventar aller Gedicht-Manuskripte des Meisters in der Online-Datenbank "Gesamtinventar Goethe-Gedichte". Warum man dafür eine Pressemeldung ausschickt (die zumindest von diversen Internet-Nachrichtenportalen auch verbreitet wurde), aber offenkundig vergisst, das Projekt auf der eigenen Liste der Online-Datenbanken zu verlinken, bleibt schleierhaft. Ich habe die Seite nur zufällig per Google gefunden:
http://ora-web.swkk.de/swk-db/inventar/index.html
Die Projektbeschreibung:
Die hier vorliegende Datenbank bietet erstmals Zugang zu sämtlichen bekannten Handschriften der Gedichte Goethes, unabhängig von ihrem Aufbewahrungsort. Sie ist ein Teil des umfassenden Erschließungsvorhabens des Goethe- und Schiller-Archivs für den Goethe-Nachlaß mittels Inventaren, die sowohl als Printversion als auch in elektronischer Form dargeboten werden sollen. Aufgabe dieser Inventare ist es, den bisher nur unzureichend erschlossenen Goethe-Bestand so eingehend zu beschreiben, daß potentielle Interessenten ohne weitere Nachforschungen erkennen können, ob und welche Quellen zu den von ihnen bearbeiteten Themen vorhanden sind. Die Verzeichnungsangaben des Inventars enthalten daher alle Informationen, die erforderlich sind, um zu den gesuchten Quellen hinzuführen. Die Erfassung und Verzeichnung richtet sich nach den im Jahre 1996 verabschiedeten "Grundsätzen für die Bearbeitung der Inventare". Zu den aufgenommenen Angaben gehören Standort und Signatur der Handschrift, Überlieferungsform, Sigle und Druckort des Texts in der "Weimarer Ausgabe". Verzichtet wird hingegen auf Angaben zur äußeren Form wie z. B. Format, Einband u. ä., da es nicht Anliegen des Inventars sein kann, eine vollständige Handschriftenbeschreibung wie etwa im Kommentarteil einer historisch-kritischen Edition zu leisten.
Zu etwa 2830 der ca. 3500 Gedichte, die in den Bänden 1 bis 6 der ersten Abteilung der "Weimarer Ausgabe" gedruckt sind, findet sich im Goethe- und Schiller-Archiv Weimar eine Textüberlieferung in Form von Schemata, Konzepten, Reinschriften, Abschriften und Korrekturdrucken oder Vorarbeiten vielfältiger Art, und zwar nicht nur im Goethe-Nachlaß selbst, sondern auch in Nachlässen anderer Personen des klassischen Weimar, die in verschiedener Weise in Beziehung zu Goethe standen. Darunter zählen beispielsweise der Nachlaß von Goethes Sekretär Friedrich Wilhelm Riemer oder der seines Amtskollegen, des Kanzlers Friedrich von Müller. Dank eines durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft von 2003 bis 2005 geförderten Projektes konnten auch die außerhalb Weimars überlieferten Handschriften, wie etwa die größeren Sammlungen im Freien Deutschen Hochstift Frankfurt am Main oder im Goethemuseum Düsseldorf, aber auch vereinzelte Textzeugen in zahlreichen anderen Archiven, Museen und Bibliotheken sowie in Privatbesitz erfaßt und in die Datenbank integriert werden, so daß hier das in der Überlieferungsgeschichte Zerstreute gewissermaßen eine "virtuelle Wiedervereinigung" erfahren hat.
Ladislaus - am Samstag, 2. Dezember 2006, 00:43 - Rubrik: Literaturarchive
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http://de.news.yahoo.com/22112006/336/historische-filmbestaende-aufbewahrung-expertenhaende.html
Düsseldorf (ddp-nrw). Wer über historische Filme verfügt, sollte sie in Expertenhände geben und damit eine materialgerechte Aufbewahrung ermöglichen. Die Eigentumsrechte blieben dadurch unberührt, erklärten die zehn im Arbeitskreis Filmarchivierung in Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossenen Einrichtungen in einer am Mittwoch veröffentlichten «Düsseldorfer Erklärung». Historische Filme seien ein unverzichtbares Kulturgut und müssten, um auf Dauer genutzt werden zu können, fachgerecht aufbewahrt werden. Filmgut könne eben nicht in Wohnräumen oder Keller und Garagen gelagert werden, hieß es.
Die Landesregierung habe die Dauerarchivierung des Filmguts durch eine Finanzspritze für die Beteiligung am Bau eines Spezialmagazins und für die Überspielung ausgewählter Filme auf Trägermaterial unterstützt.
Zu dem in dem Arbeitskreis Filmarchivierung zusammengeschlossenen Einrichtungen, an die historische Filmbestände gemeldet werden könnten, zählen: das Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf, das Filmforum in Duisburg, der WDR, die Kinemathek im Ruhrgebiet, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der Landschaftsverband Rheinland mit seinem Medienzentrum Rheinland, der Landschaftsverband Rheinland mit seinem Rheinischen Archiv- und Museumsamt, das Filmmuseum Düsseldorf, die Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen und das Mannesmann-Archiv.
Ich vermute, bei so verschnarchten Institutionen wie dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf kann man sich dumm und dämlich suchen: den Volltext der Düssseldorfer Erklärung dürfte man vermutlich erst in ein paar Monaten auf irgendeiner Homepage finden.
Update: Dr. M. Köster, Leiter LWL-Medienzentrum, macht mich freundlicherweise per privater Mail darauf aufmerksam, dass der Text unter:
http://www.lwl.org/lmz-download/Bild_Film_Tonarchiv/duesseldorfer_erklaerung.pdf
abrufbar ist.
Auszug:
Sorge bereitet dem Arbeitskreis, dass umfangreiche Filmbestände und damit
ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes unseres Landes in seiner Existenz gefährdet ist. Die Sorge
korrespondiert mit den Vorgaben der Europäischen Union zum Schutz des audiovisuellen Erbes.
Besonders gefährdet sind neben Filmen, die das zur Selbstentzündung neigende Nitromaterial als
Träger aufweisen, alle Farbfilme. Leider glauben immer noch viele Verwahrstellen, ihr Filmgut auch in
Wohnräumen oder Kellern und Garagen auf Dauer aufbewahren zu können.
Der Arbeitskreis ruft daher die Bürgerinnen und Bürger des Landes dringend auf, historische
Filmbestände an eine der im AK Filmarchivierung zusammengeschlossenen Einrichtungen zu melden,
für eine materialgerechte Aufbewahrung abzugeben sowie einer Erschließung und Nutzung
zuzustimmen – die Eigentumsrechte bleiben davon unberührt.
Die Landesregierung hat die Dauerarchivierung des Filmguts durch die Beteiligung am Bau eines
Spezialmagazins sowie die Überspielung ausgewählter Filme auf Trägermaterial, das
wissenschaftliches Arbeiten mit den Filmen und deren Vorführung in der Öffentlichkeit erlaubt, finanziell
gefördert. Eine derartige Förderung ist im größeren Umfang erforderlich, wenn das audiovisuelle Erbe
auch nachgeborenen Generationen zugänglich sein soll.
Nur gemeinsam besteht die Chance, die historischen Filme als unverzichtbares Kulturgut auf Dauer zu
bewahren und zu nutzen.
Düsseldorf (ddp-nrw). Wer über historische Filme verfügt, sollte sie in Expertenhände geben und damit eine materialgerechte Aufbewahrung ermöglichen. Die Eigentumsrechte blieben dadurch unberührt, erklärten die zehn im Arbeitskreis Filmarchivierung in Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossenen Einrichtungen in einer am Mittwoch veröffentlichten «Düsseldorfer Erklärung». Historische Filme seien ein unverzichtbares Kulturgut und müssten, um auf Dauer genutzt werden zu können, fachgerecht aufbewahrt werden. Filmgut könne eben nicht in Wohnräumen oder Keller und Garagen gelagert werden, hieß es.
Die Landesregierung habe die Dauerarchivierung des Filmguts durch eine Finanzspritze für die Beteiligung am Bau eines Spezialmagazins und für die Überspielung ausgewählter Filme auf Trägermaterial unterstützt.
Zu dem in dem Arbeitskreis Filmarchivierung zusammengeschlossenen Einrichtungen, an die historische Filmbestände gemeldet werden könnten, zählen: das Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf, das Filmforum in Duisburg, der WDR, die Kinemathek im Ruhrgebiet, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der Landschaftsverband Rheinland mit seinem Medienzentrum Rheinland, der Landschaftsverband Rheinland mit seinem Rheinischen Archiv- und Museumsamt, das Filmmuseum Düsseldorf, die Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen und das Mannesmann-Archiv.
Ich vermute, bei so verschnarchten Institutionen wie dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf kann man sich dumm und dämlich suchen: den Volltext der Düssseldorfer Erklärung dürfte man vermutlich erst in ein paar Monaten auf irgendeiner Homepage finden.
Update: Dr. M. Köster, Leiter LWL-Medienzentrum, macht mich freundlicherweise per privater Mail darauf aufmerksam, dass der Text unter:
http://www.lwl.org/lmz-download/Bild_Film_Tonarchiv/duesseldorfer_erklaerung.pdf
abrufbar ist.
Auszug:
Sorge bereitet dem Arbeitskreis, dass umfangreiche Filmbestände und damit
ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes unseres Landes in seiner Existenz gefährdet ist. Die Sorge
korrespondiert mit den Vorgaben der Europäischen Union zum Schutz des audiovisuellen Erbes.
Besonders gefährdet sind neben Filmen, die das zur Selbstentzündung neigende Nitromaterial als
Träger aufweisen, alle Farbfilme. Leider glauben immer noch viele Verwahrstellen, ihr Filmgut auch in
Wohnräumen oder Kellern und Garagen auf Dauer aufbewahren zu können.
Der Arbeitskreis ruft daher die Bürgerinnen und Bürger des Landes dringend auf, historische
Filmbestände an eine der im AK Filmarchivierung zusammengeschlossenen Einrichtungen zu melden,
für eine materialgerechte Aufbewahrung abzugeben sowie einer Erschließung und Nutzung
zuzustimmen – die Eigentumsrechte bleiben davon unberührt.
Die Landesregierung hat die Dauerarchivierung des Filmguts durch die Beteiligung am Bau eines
Spezialmagazins sowie die Überspielung ausgewählter Filme auf Trägermaterial, das
wissenschaftliches Arbeiten mit den Filmen und deren Vorführung in der Öffentlichkeit erlaubt, finanziell
gefördert. Eine derartige Förderung ist im größeren Umfang erforderlich, wenn das audiovisuelle Erbe
auch nachgeborenen Generationen zugänglich sein soll.
Nur gemeinsam besteht die Chance, die historischen Filme als unverzichtbares Kulturgut auf Dauer zu
bewahren und zu nutzen.
KlausGraf - am Freitag, 1. Dezember 2006, 22:53 - Rubrik: Medienarchive
http://www.nmz.de/kiz/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=14055
Berlin, Senatsverwaltung Justiz
Pressemitteilung Nr. 30/2006 vom 01.12.2006:
Teilerfolg der Kläger im Streit um die Musiksammlung „Peters“
Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte gestern (29.11.) über die Klage von Nachkommen des jüdischen Verlegers Henri Hinrichsen gegen die Einleitung des „Unterschutzstellungsverfahrens“ und gegen die Eintragung von 206 Stücken der Musiksammlung „Peters“ aus der Musikbibliothek Leipzig in das Berliner Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach dem Kulturgutschutzgesetz von 1955.
Der Musikverlag Peters hatte diese Handschriften, Erstausgaben, Bilder und Briefe im Sommer 2004 von der Musikbibliothek Leipzig herausverlangt und nach Berlin verbracht. Daraufhin leitete die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur das Eintragungsverfahren ein. Am 24. Februar 2006 wurde die Eintragung im Berliner Amtsblatt sowie am 9. März 2006 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Mit der Einleitung des „Unterschutzstellungsverfahrens“ gilt für die betroffenen Kulturgüter ein absolutes Ausfuhrverbot. Nach der Eintragung muss jede Ausfuhr vom Bundesbeauftragten für Medien und Kultur genehmigt werden.
Die Kläger sind der Auffassung, dass sie nach der Enteignung und Ermordung Henri Hinrichsens durch die Nationalsozialisten und die erneute Enteignung in der DDR nunmehr durch die Unterschutzstellung gleichsam ein drittes Mal enteignet würden. Das „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung“ sei im Lichte der Washingtoner Erklärung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1998 und der Zusatzerklärung der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen aus dem Jahr 1999 dahin auszulegen, dass im 3. Reich enteignete Kulturgüter nicht unter seinen Anwendungsbereich fallen würden.
Das Verwaltungsgericht hat der Klage nur teilweise stattgegeben. Die Einleitung des „Unterschutzstellungsverfahrens“ blieb erfolglos, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Das Kulturgutschutzgesetz, das auf eine Verordnung von 1919 zurückgehe, sei auch auf solche Gegenstände anwendbar, die nach nationalsozialistischer Verfolgung und Enteignung in der DDR an die Berechtigten zurück übertragen worden seien. Die sog. Washingtoner Erklärung vom Dezember 1998 stehe dem nicht entgegen. Den Besonderheiten des Verfolgungsschicksals sei im Rahmen der Entscheidung über die Ausfuhrgenehmigung Rechnung zu tragen.
Die Eintragungsentscheidung hingegen hat das Gericht wegen formeller Mängel aufgehoben. Diese sieht es darin, dass das im Gesetz vorgeschriebene „Verzeichnis national wertvollen Kulturguts“ im Lande Berlin nicht gesondert geführt wird; laut Mitteilung der Beklagtenvertreterin in der mündlichen Verhandlung gibt es nur die Akten zu den einzelnen unter Schutz gestellten Kulturgütern. Das vom Bundesbeauftragten für Medien und Kultur für alle Bundesländer zu führende Gesamtverzeichnis sei zuletzt 1919 [rechte: 1999] aktualisiert worden. Die somit fehlende Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts könne zwar durch die zusätzlich zur Eintragung erforderliche öffentliche Bekanntmachung der Eintragung im Amtsblatt von Berlin ersetzt werden. Die –hier erfolgte – Bekanntmachung sei indes zu unbestimmt. Die Eintragung und Bekanntmachung begründe ein für alle geltendes Verbot, die betroffenen Kulturgüter ohne Genehmigung auszuführen. Deshalb müsse für jedermann erkennbar sein, welche Objekte unter Schutz gestellt seien. Der generelle Hinweis in der Bekanntmachung auf die „Musikbibliothek Peters“, deren Hauptbestand sich nach wie vor in Leipzig befinde und dort ebenfalls unter Schutz gestellt werden soll, und die Angabe, dass von der Eintragung „ca. 204 Stücke“ betroffen seien, genüge den Anforderungen an die Bestimmtheit der Bekanntmachung nicht.
Die Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg wurde zugelassen.
Urteil der 1. Kammer vom 29. November 2006 - VG 1 A 162. 05 -
s. auch: http://www.nmz.de/nmz/2005/04/leiter-duemling.shtml
Berlin, Senatsverwaltung Justiz
Pressemitteilung Nr. 30/2006 vom 01.12.2006:
Teilerfolg der Kläger im Streit um die Musiksammlung „Peters“
Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte gestern (29.11.) über die Klage von Nachkommen des jüdischen Verlegers Henri Hinrichsen gegen die Einleitung des „Unterschutzstellungsverfahrens“ und gegen die Eintragung von 206 Stücken der Musiksammlung „Peters“ aus der Musikbibliothek Leipzig in das Berliner Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach dem Kulturgutschutzgesetz von 1955.
Der Musikverlag Peters hatte diese Handschriften, Erstausgaben, Bilder und Briefe im Sommer 2004 von der Musikbibliothek Leipzig herausverlangt und nach Berlin verbracht. Daraufhin leitete die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur das Eintragungsverfahren ein. Am 24. Februar 2006 wurde die Eintragung im Berliner Amtsblatt sowie am 9. März 2006 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Mit der Einleitung des „Unterschutzstellungsverfahrens“ gilt für die betroffenen Kulturgüter ein absolutes Ausfuhrverbot. Nach der Eintragung muss jede Ausfuhr vom Bundesbeauftragten für Medien und Kultur genehmigt werden.
Die Kläger sind der Auffassung, dass sie nach der Enteignung und Ermordung Henri Hinrichsens durch die Nationalsozialisten und die erneute Enteignung in der DDR nunmehr durch die Unterschutzstellung gleichsam ein drittes Mal enteignet würden. Das „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung“ sei im Lichte der Washingtoner Erklärung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1998 und der Zusatzerklärung der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen aus dem Jahr 1999 dahin auszulegen, dass im 3. Reich enteignete Kulturgüter nicht unter seinen Anwendungsbereich fallen würden.
Das Verwaltungsgericht hat der Klage nur teilweise stattgegeben. Die Einleitung des „Unterschutzstellungsverfahrens“ blieb erfolglos, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Das Kulturgutschutzgesetz, das auf eine Verordnung von 1919 zurückgehe, sei auch auf solche Gegenstände anwendbar, die nach nationalsozialistischer Verfolgung und Enteignung in der DDR an die Berechtigten zurück übertragen worden seien. Die sog. Washingtoner Erklärung vom Dezember 1998 stehe dem nicht entgegen. Den Besonderheiten des Verfolgungsschicksals sei im Rahmen der Entscheidung über die Ausfuhrgenehmigung Rechnung zu tragen.
Die Eintragungsentscheidung hingegen hat das Gericht wegen formeller Mängel aufgehoben. Diese sieht es darin, dass das im Gesetz vorgeschriebene „Verzeichnis national wertvollen Kulturguts“ im Lande Berlin nicht gesondert geführt wird; laut Mitteilung der Beklagtenvertreterin in der mündlichen Verhandlung gibt es nur die Akten zu den einzelnen unter Schutz gestellten Kulturgütern. Das vom Bundesbeauftragten für Medien und Kultur für alle Bundesländer zu führende Gesamtverzeichnis sei zuletzt 1919 [rechte: 1999] aktualisiert worden. Die somit fehlende Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts könne zwar durch die zusätzlich zur Eintragung erforderliche öffentliche Bekanntmachung der Eintragung im Amtsblatt von Berlin ersetzt werden. Die –hier erfolgte – Bekanntmachung sei indes zu unbestimmt. Die Eintragung und Bekanntmachung begründe ein für alle geltendes Verbot, die betroffenen Kulturgüter ohne Genehmigung auszuführen. Deshalb müsse für jedermann erkennbar sein, welche Objekte unter Schutz gestellt seien. Der generelle Hinweis in der Bekanntmachung auf die „Musikbibliothek Peters“, deren Hauptbestand sich nach wie vor in Leipzig befinde und dort ebenfalls unter Schutz gestellt werden soll, und die Angabe, dass von der Eintragung „ca. 204 Stücke“ betroffen seien, genüge den Anforderungen an die Bestimmtheit der Bekanntmachung nicht.
Die Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg wurde zugelassen.
Urteil der 1. Kammer vom 29. November 2006 - VG 1 A 162. 05 -
s. auch: http://www.nmz.de/nmz/2005/04/leiter-duemling.shtml
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http://www.literatur-archiv-nrw.de/magazin/Archivwesen/Kulturelle__berlieferungen__Vereine__Verb_nde__Gesellschaften/seite_1.html
Tagungsbericht
In den letzten Jahrzehnten hat sich eine Verschiebung des Dokumentationsschwerpunktes von der staatlichen und kommunalen auf die private Überlieferung ergeben. Von Einzelpersönlichkeiten, Vereinen oder Verbänden strukturierte Überlieferungen werden immer wichtiger für die historische und kulturwissenschaftliche Forschung.
Um diesem Bedeutungswandel Rechnung zu tragen, veranstaltete das Rheinische Literaturarchiv (RLA) des Heinrich-Heine-Instituts vom 25. bis 26. Oktober 2006 eine interdisziplinäre Tagung zum Thema ”Kulturelle Überlieferungen”. Gefördert vom Landschaftsverband Rheinland trafen sich Germanisten, Archivare und Historiker, um über die Zukunft der kulturellen Überlieferung zu diskutieren. Der Schwerpunkt, konzentriert auf den Untersuchungszeitraum der Jahre 1850 bis 1950, lag dabei auf der Geschichte von kulturellen Vereinigungen im Rheinland, Fragen der Bürgertumsgeschichte sowie der Vermittlung von Literatur und Kultur in rheinischen Städten.
[...]
Tagungsbericht
In den letzten Jahrzehnten hat sich eine Verschiebung des Dokumentationsschwerpunktes von der staatlichen und kommunalen auf die private Überlieferung ergeben. Von Einzelpersönlichkeiten, Vereinen oder Verbänden strukturierte Überlieferungen werden immer wichtiger für die historische und kulturwissenschaftliche Forschung.
Um diesem Bedeutungswandel Rechnung zu tragen, veranstaltete das Rheinische Literaturarchiv (RLA) des Heinrich-Heine-Instituts vom 25. bis 26. Oktober 2006 eine interdisziplinäre Tagung zum Thema ”Kulturelle Überlieferungen”. Gefördert vom Landschaftsverband Rheinland trafen sich Germanisten, Archivare und Historiker, um über die Zukunft der kulturellen Überlieferung zu diskutieren. Der Schwerpunkt, konzentriert auf den Untersuchungszeitraum der Jahre 1850 bis 1950, lag dabei auf der Geschichte von kulturellen Vereinigungen im Rheinland, Fragen der Bürgertumsgeschichte sowie der Vermittlung von Literatur und Kultur in rheinischen Städten.
[...]
KlausGraf - am Freitag, 1. Dezember 2006, 22:27 - Rubrik: Literaturarchive
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Von dem Sammelband "Akademische Rituale" (1999) gibt es als Leseprobe die Einleitung:
http://www.uni-leipzig.de/~hso/hefte/3-4-99/3-99probe.pdf
Rezension des Bandes:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~es3/e-journal/buecher/AkadRitual.pdf
Schöner feiern mit Kette und Talar?
Sollen Universitäten wieder alte Rituale aufleben lassen und Festakte begehen wie vor der Studentenrevolte von 1968? Ein Pro und Contra
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.06.2003/634681.asp
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unter_den_Talaren_-_Muff_von_1000_Jahren
http://www.uni-leipzig.de/~hso/hefte/3-4-99/3-99probe.pdf
Rezension des Bandes:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~es3/e-journal/buecher/AkadRitual.pdf
Schöner feiern mit Kette und Talar?
Sollen Universitäten wieder alte Rituale aufleben lassen und Festakte begehen wie vor der Studentenrevolte von 1968? Ein Pro und Contra
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.06.2003/634681.asp
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unter_den_Talaren_-_Muff_von_1000_Jahren
KlausGraf - am Freitag, 1. Dezember 2006, 20:13 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/detail.php?template=hp_artikel&id=15468&id2=&sprache=de
Das Hauptstaatsarchiv Stuttgart stellt Unterlagen zum Politologen Klaus Mehnert vor, der auch an der RWTH Aachen lehrte.
Das Hauptstaatsarchiv Stuttgart stellt Unterlagen zum Politologen Klaus Mehnert vor, der auch an der RWTH Aachen lehrte.
KlausGraf - am Freitag, 1. Dezember 2006, 19:48 - Rubrik: Staatsarchive
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http://www.theartnewspaper.com/article01.asp?id=525
V&A to scrap academic reproduction fees
By Martin Bailey | Posted 01 December 2006
LONDON. In a move which could transform art publishing, the Victoria and Albert Museum in London (V&A) is to drop charges for the reproduction of images in scholarly books and magazines. Reproduction costs now often make it difficult to publish specialist art historical material. The new scheme will come into effect early next year.
The V&A is believed to be the first museum anywhere in the world which is to offer images free of copyright and administrative charges. It also intends to take a “liberal” view on what should be deemed scholarly or educational. The new arrangements will normally apply to all books published by university presses. Free images will also be available for exhibition catalogues and journals such as Apollo and The Burlington.
Reproduction fees currently bring in just over £250,000 a year for the V&A, and it is estimated that around half this sum will be lost. However, administering the system eats into the profits, so the real loss is much less. Under the new scheme, publishers will be able to download images directly from the internet. Commercial publications will continue to be charged.
The V&A feels that it is important that readers see images of items in the collection, helping to fulfil its educational role and raise its profile internationally. Images of 25,000 objects in the V&A will be available.
The decision to end charging could well have major implications on art publishing since there will be pressure on other UK museums to follow suit.
Via http://www.library.gsu.edu/news/index.asp?view=details&ID=11566&typeID=62
See also
http://hangingtogether.org/?p=166
Comment:
A great decision! It is a welcome step in the right direction: open access AND no permission barriers for (digital) images of heritage items.
On the same topic see in English in this weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/2843775/
http://archiv.twoday.net/stories/2484031/
V&A to scrap academic reproduction fees
By Martin Bailey | Posted 01 December 2006
LONDON. In a move which could transform art publishing, the Victoria and Albert Museum in London (V&A) is to drop charges for the reproduction of images in scholarly books and magazines. Reproduction costs now often make it difficult to publish specialist art historical material. The new scheme will come into effect early next year.
The V&A is believed to be the first museum anywhere in the world which is to offer images free of copyright and administrative charges. It also intends to take a “liberal” view on what should be deemed scholarly or educational. The new arrangements will normally apply to all books published by university presses. Free images will also be available for exhibition catalogues and journals such as Apollo and The Burlington.
Reproduction fees currently bring in just over £250,000 a year for the V&A, and it is estimated that around half this sum will be lost. However, administering the system eats into the profits, so the real loss is much less. Under the new scheme, publishers will be able to download images directly from the internet. Commercial publications will continue to be charged.
The V&A feels that it is important that readers see images of items in the collection, helping to fulfil its educational role and raise its profile internationally. Images of 25,000 objects in the V&A will be available.
The decision to end charging could well have major implications on art publishing since there will be pressure on other UK museums to follow suit.
Via http://www.library.gsu.edu/news/index.asp?view=details&ID=11566&typeID=62
See also
http://hangingtogether.org/?p=166
Comment:
A great decision! It is a welcome step in the right direction: open access AND no permission barriers for (digital) images of heritage items.
On the same topic see in English in this weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/2843775/
http://archiv.twoday.net/stories/2484031/
KlausGraf - am Freitag, 1. Dezember 2006, 19:09 - Rubrik: English Corner
Die SPD-Bundestagsfraktion läd ein zu einer Podiumsdiskussion in Karlsruhe:
Sonnabend, 09.12.2006
10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Ständehaus Karlsruhe / Stadtbibliothek
Ständehausstr. 2, 76133 Karlsruhe
Veranstalter: SPD-Bundestagsfraktion
Johannes Jung, MdB, Jörg Tauss, MdB
Um Anmeldung per Fax oder E-Mail wird gebeten
Programm
Sonnabend, 09.12.2006
10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Ständehaus Karlsruhe / Stadtbibliothek
Ständehausstr. 2, 76133 Karlsruhe
Veranstalter: SPD-Bundestagsfraktion
Johannes Jung, MdB, Jörg Tauss, MdB
Um Anmeldung per Fax oder E-Mail wird gebeten
Programm
- 10:00 Uhr Begrüßung
Johannes Jung, MdB - 10:10 Uhr Die Handschriften und die Folgen – Wer schützt die Kultur?
Dr. Norbert H. Ott, Bayerische Akademie der Wissenschaften,
Kommission für Deutsche Literatur des Mittelalters - 10:30 Uhr Diskussion mit
Dr. Norbert H. Ott,
Prof. Dr. Alfried Wieczorek, Reiss-Engelhorn-Museen Mannheim,
Vorstandsmitglied Museumsverband Baden-Württemberg,
Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a.D.,
Johannes Stober, MdL
Moderation: Johannes Jung, MdB - 11:30 Uhr Schlusswort
Jörg Tauss, MdB
BCK - am Freitag, 1. Dezember 2006, 19:07 - Rubrik: Kulturgut
In Frankreich werden historische Bauwerke an Hinz und Kunz verkauft: France is selling historical buildings to pay off debt (International Herald Tribune, 30. November 2006).
via frogsmoke
via frogsmoke
Ladislaus - am Freitag, 1. Dezember 2006, 18:30 - Rubrik: Kulturgut
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There is a lot of full texts written by or about nobel prize laureate Harold Varmus, an open access advocate and co-founder of the "Public Library of Science" (PLoS).
See e.g. the full texts of speeches (1993-2005) at
http://www.mskcc.org/mskcc/html/1781.cfm
PubMed Central finds 4891 article with the keyword "varmus", 4887 are free.
From a recent press release (distributed today in the archives-L):
National Institutes of Health
FOR IMMEDIATE RELEASE
December 1, 2006
National Library of Medicine
The National Library of Medicine, a part of the National Institutes of Health, announces the release of an extensive selection from the papers of molecular biologist and science administrator, Harold Varmus, on its Profiles in Science Web site at
http://www.profiles.nlm.nih.gov.
The Library has collaborated with the University of California, San Francisco Archives and Special Collections to digitize his papers and make them widely available. This brings to 20 the number of notable scientists who have personal and professional records included in Profiles.
With his long time collaborator, J. Michael Bishop, Varmus developed a new theory of the origin of cancer, which holds that the disease is not inflicted by external agents, such as environmental carcinogens, but arises from mutations in certain of our own genes.
[...]
The online exhibition features correspondence, laboratory and lecture notes, research proposals, published articles, and photographs from the Harold Varmus papers at the University of California, San Francisco. Visitors to the site can view, for example, Varmus's schematic depictions of gene control in birds, an extensive exchange of letters regarding the naming of HIV, and a photograph of Varmus receiving the Montgomery County (Md.) bicyclist of the year award.
It is strange that printed publications - as a very small selection - by Varmus (shown with permission of the right holders or Varmus himself) in this virtual exhibition are treated as "documents" without any connection or links to the mentioned full text sources.
Varmus texts or letters have no free licenses like the PLoS license CC-BY.
It is strange to see that laboratory photographs of DNA (possibly Public Domaine because of lack of originality) are "Reproduced with permission of the Regents of the University of California". This seems to be Copyfraud. All Varmus letter are showing the same claim. Is there a need for an "author's addendum" if a researchers deposits his papers?
This frumpy exhibition is no model for the future. The aim has to be to show scholarly excellence in an open access environment. Free full texts have to be an core element of such presentations.
There is no need to separate "archival" document presentations from the open access topic (which is mainly discussed by librarians and researchers). Archival materials have to be free in the same way like journal articles (see the Berlin declaration in 2003).
See e.g. the full texts of speeches (1993-2005) at
http://www.mskcc.org/mskcc/html/1781.cfm
PubMed Central finds 4891 article with the keyword "varmus", 4887 are free.
From a recent press release (distributed today in the archives-L):
National Institutes of Health
FOR IMMEDIATE RELEASE
December 1, 2006
National Library of Medicine
The National Library of Medicine, a part of the National Institutes of Health, announces the release of an extensive selection from the papers of molecular biologist and science administrator, Harold Varmus, on its Profiles in Science Web site at
http://www.profiles.nlm.nih.gov.
The Library has collaborated with the University of California, San Francisco Archives and Special Collections to digitize his papers and make them widely available. This brings to 20 the number of notable scientists who have personal and professional records included in Profiles.
With his long time collaborator, J. Michael Bishop, Varmus developed a new theory of the origin of cancer, which holds that the disease is not inflicted by external agents, such as environmental carcinogens, but arises from mutations in certain of our own genes.
[...]
The online exhibition features correspondence, laboratory and lecture notes, research proposals, published articles, and photographs from the Harold Varmus papers at the University of California, San Francisco. Visitors to the site can view, for example, Varmus's schematic depictions of gene control in birds, an extensive exchange of letters regarding the naming of HIV, and a photograph of Varmus receiving the Montgomery County (Md.) bicyclist of the year award.
It is strange that printed publications - as a very small selection - by Varmus (shown with permission of the right holders or Varmus himself) in this virtual exhibition are treated as "documents" without any connection or links to the mentioned full text sources.
Varmus texts or letters have no free licenses like the PLoS license CC-BY.
It is strange to see that laboratory photographs of DNA (possibly Public Domaine because of lack of originality) are "Reproduced with permission of the Regents of the University of California". This seems to be Copyfraud. All Varmus letter are showing the same claim. Is there a need for an "author's addendum" if a researchers deposits his papers?
This frumpy exhibition is no model for the future. The aim has to be to show scholarly excellence in an open access environment. Free full texts have to be an core element of such presentations.
There is no need to separate "archival" document presentations from the open access topic (which is mainly discussed by librarians and researchers). Archival materials have to be free in the same way like journal articles (see the Berlin declaration in 2003).
KlausGraf - am Freitag, 1. Dezember 2006, 17:44 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Freitag, 1. Dezember 2006, 17:02 - Rubrik: Open Access
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Da liest man in einer hochoffiziellen Landtagsdrucksache
( http://archiv.twoday.net/stories/2905478/#2911255 ) in einer Zusammenstellung des Finanzministeriums zu den Gutachten, auf die sich die Landesregierung stützte:
(3) Gutachter:
Prof. Dr. Otto Meyer
Datum des Gutachtens:
31. Juli 1959
Auftraggeber:
vermutlich Haus Baden
Ach, das ist der Fluch der bösen Tat, wenn man Gutachten aus den Akten entfernt, zu denen sie gehören wie das Amen zur Kirche. Einmal falsch beschriftet und die Fehler pflanzen sich fort. Auf dem Gutachten steht handschriftlich Meyer, diese Namensform wählten demzufolge alle Gutachter (Reicke, RA Dr. Heinrich Wagner, Dolzer, Wax/Würtenberger). Man kann natürlich nicht verlangen, dass teure Gutachter recherchieren, wer dieser Meyer war (Dolzer: "Gutachten eines Präsidenten a.D. Dr. Meyer (zu seiner Person ist hier nichts bekannt )"), der im Finanzministerium zu allem Überfluss zu einem Professor mutierte (es gab einen Würzburger Historiker Prof. Dr. Otto Meyer).
Man kann natürlich auch nicht verlangen, dass im Finanzministerium die Akten über die Erstellung der Gutachten aus dem Archiv angefordert werden. Hätte man das getan, dann hätte man den von mir heute durchgearbeiteten zwei dicken Akten des Kultusministeriums (nun: Hauptstaatsarchiv Stuttgart) zur Zähringer Stiftung (EA 3/203) die Information entnehmen können, dass Präsident a.D. Otto Mayer vom Kultusministerium mit dem Rechtsgutachten beauftragt worden war (Auftragsbestätigung 1. März 1958, Werkvertrag 1960 über 1200 DM). Da Schreiben Mayers in der Akte sind, kann an der korrekten Namensform kein Zweifel bestehen. Mayer, damals wohnhaft in Stuttgart (Baumrente 9), wird mit der Anschrift der Architektenkammer Baden-Württemberg angeschrieben, was die Vermutung nahelegt er sei Präsident dieser Institution gewesen.
Natürlich haben auch Wax/Würtenberger diese Akten nicht herangezogen, sonst hätten sie nicht ihre abwegigen Spekulationen über eine mangelnde Übereignung der Gegenstände an die Zähringer Stiftung angestellt.
Damals ist man doch recht sorgfältig vorgegangen, in den Akten befindet sich auch eine detaillierte juristische Ausarbeitung zu den erbrechtlichen Fragen. Der Markgraf hatte sich zwar mit Präsident Schuhmann, dem Testamentsvollstrecker der ehemaligen Großherzogin Hilda, überworfen und durch Camill Wurz ein Rechtsgutachten anfertigen lassen, demzufolge der Testamentsvollstrecker des Markgrafen zuständig sei, scheint sich letztlich aber doch mit Schuhmann abgefunden zu haben. Am 23. November 1956 wird vermerkt, der Markgraf, Präsident Schuhmacher als Testamentsvollstrecker und das Kultusministerium hätten sich über die Satzung geeinigt. Schuhmann habe als Testamentsvollstrecker der Satzung zugestimmt.
Daraus lässt sich wirklich nur der Schluss ziehen, dass die dingliche Übereignung zugunsten der Stiftung tatsächlich formgerecht stattgefunden hat, denn die Verfügung über den Nachlass hat nach dem BGB der Testamentsvollstrecker zu treffen, soweit einer eingesetzt wurde. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, dass die Stiftung errichtet wird und der Stiftung die ihr zuständigen Vermögensgegenstände zu übertragen, heisst es in einer Stellungnahme vom 12. Mai 1953 ausdrücklich.
Es leuchtet ein, dass sich durch die Existenz eines Testamentsvollstreckers, der für die Übereignung des ursprünglich vom ehemaligen Großherzog der Stiftung zugedachten Vermögens, die Sachlage gänzlich anders darstellt als bei Wax/Würtenberger, die lediglich die Testamente des Großherzogs, nicht aber weitere Akten herangezogen haben.
Die Übereignung (hinsichtlich der Karlsruher Bestände) könnte allenfalls am sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot scheitern, aber nicht daran, dass Berthold nicht klar war, dass er den schuldrechtlichen Anspruch der Stiftung zu erfüllen hatte. Berthold sah sich explizit durch die Verfügung des Großherzogs gebunden, denn am 24. November 1952 schrieb er dem OB von Rastatt, der die Türkenbeute dauerhaft in seine Stadt holen wollte:
Zu meinem größten Bedauern bin ich aber nicht mehr in der Lage, über diese Gegenstände zu verfügen, da ich mit dem Tode der Großherzogin über den Besitz dieser Sammlung nicht zu bestimmen habe.
Am 3. März 1960 gab Berthold, der in seiner Festansprache zur ersten Sitzung des Verwaltungsrats die kulturelle Verpflichtung seiner Familie gebührend herausgestrichen hatte, seiner Überzeugung Ausdruck, die angestrebte Abgrenzung zwischen Staatseigentum und Stiftungseigentum hätte mehr theoretischen Charakter. Es solle sich nicht "um die Aneignung bestimmter Gegenstände" handeln oder um Änderungen der Verwaltungsreform.
Nach dem Studium dieser Akten erscheint es nachgerade absurd anzunehmen, dass die Stiftung ein "leerer Mantel" war. Man inventarisierte im Landesmuseum fleissig, unter anderem erhielt ein junger Volontär Volker Himmelein damals Werkverträge.
Hinsichtlich der damals in Baden-Baden magazinierten Kopfschen Kunstsammlung und Jünckeschen Stiftung kann kein Zweifel bestehen, dass das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot nicht verletzt war, da man damals keine Probleme im Zusammenhang mit diesen Bestandteilen sah. Gleiches gilt für die Wessenberg-Sammlung in Konstanz, die von Altgraf zu Salm inventarisiert werden sollte.
Die Zähringer Stiftung ist rechtsgültig errichtet worden (sogar das Landes-Kabinett hat am 22. März 1954 zugestimmt) und hat zumindest diese drei genannten Sammlungen einwandfrei als Vermögen übertragen erhalten. Auch wenn man sie auflöst, hat man dem Stifterwillen von Wessenberg, Kopf und Jüncke Rechnung zu tragen.
Durch die Genehmigung der Stiftungssatzung hat das Land das Eigentum der Zähringer Stiftung anerkannt hinsichtlich
der Türkensammlung in Karlsruhe (also der "Türkenbeute") sowie von Beständen im staatl. Münzkabinett, von hofeigenen Beständen der früheren vereinigten Sammlungen sowie von hofeigenen Beständen der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe.
Da die Türkenbeute seit den 1920er Jahren unbestritten als Leihgabe des Hauses Baden galt und ihre Abgrenzung keinerlei Probleme aufwirft, kann sie dem eindeutigen Vermögen der Stiftung ohne weiteres zugewiesen werden.
Die pragmatische Lösung, zu der sich das Kultusministerium am 28. April 1960 verstand, dass nämlich alle vor dem 1.1.1872 in Großherzoglichem Kunst- und Bibliotheksbestände als Stiftungsbesitz anzusehen sind, ist durch das vehemente Insistieren der Landesbibliothek auf der Säkularisations-Problematik gegenstandslos geworden. Man beauftragte Prof. Dr. Siegfried Reicke mit einem neuerlichen Gutachten.
Hätte man sich auf besagter Basis geeinigt, hätte es wohl die Causa Karlsruhe nie gegeben und man hätte nun ein Problem weniger, auch wenn man dafür die Säkularisationsbestände der BLB hätte zugunsten der Stiftung "opfern" müssen. Es war klar, dass die Verkaufsklausel in der Satzung wegen der Erbschaftssteuer bedeutungslos geworden war (so Mayer 1961). Die Stücke wären öffentlich benutzbar geblieben und - was angesichts der Entwicklungen von 2006 nicht zu verachten gewesen wäre, UNVERÄUSSERLICH.
Die Behauptung des Hauses Baden, es habe keine gültige Übereignung des Vermögens an die Stiftung stattgefunden, ist haltlos. Ungeachtet der strittigen Bestände hat sie einen klar definierten Mindestvermögensbestand.
Vielleicht wäre es ratsam, das Land würde den seinerzeit ins Auge gefassten Vermögensbestand der Stiftung anerkennen. Dann müsste eine Herausgabeklage des Hauses Baden gegen die Stiftung gerichtet werden und die für den Besitzer sprechende Vermutung durch Gegenbeweis widerlegt werden. Es darf bezweifelt werden, dass dies gelänge. Das kostbare Stiftungsvermögen aber wäre auf Dauer gegen Veräußerungen ("Profilbildung") gesichert. Aber das wäre eher ein zu cleverer Schachzug als dass man ihn der herumstümpernden Ministerialbürokratie zutrauen dürfte.
( http://archiv.twoday.net/stories/2905478/#2911255 ) in einer Zusammenstellung des Finanzministeriums zu den Gutachten, auf die sich die Landesregierung stützte:
(3) Gutachter:
Prof. Dr. Otto Meyer
Datum des Gutachtens:
31. Juli 1959
Auftraggeber:
vermutlich Haus Baden
Ach, das ist der Fluch der bösen Tat, wenn man Gutachten aus den Akten entfernt, zu denen sie gehören wie das Amen zur Kirche. Einmal falsch beschriftet und die Fehler pflanzen sich fort. Auf dem Gutachten steht handschriftlich Meyer, diese Namensform wählten demzufolge alle Gutachter (Reicke, RA Dr. Heinrich Wagner, Dolzer, Wax/Würtenberger). Man kann natürlich nicht verlangen, dass teure Gutachter recherchieren, wer dieser Meyer war (Dolzer: "Gutachten eines Präsidenten a.D. Dr. Meyer (zu seiner Person ist hier nichts bekannt )"), der im Finanzministerium zu allem Überfluss zu einem Professor mutierte (es gab einen Würzburger Historiker Prof. Dr. Otto Meyer).
Man kann natürlich auch nicht verlangen, dass im Finanzministerium die Akten über die Erstellung der Gutachten aus dem Archiv angefordert werden. Hätte man das getan, dann hätte man den von mir heute durchgearbeiteten zwei dicken Akten des Kultusministeriums (nun: Hauptstaatsarchiv Stuttgart) zur Zähringer Stiftung (EA 3/203) die Information entnehmen können, dass Präsident a.D. Otto Mayer vom Kultusministerium mit dem Rechtsgutachten beauftragt worden war (Auftragsbestätigung 1. März 1958, Werkvertrag 1960 über 1200 DM). Da Schreiben Mayers in der Akte sind, kann an der korrekten Namensform kein Zweifel bestehen. Mayer, damals wohnhaft in Stuttgart (Baumrente 9), wird mit der Anschrift der Architektenkammer Baden-Württemberg angeschrieben, was die Vermutung nahelegt er sei Präsident dieser Institution gewesen.
Natürlich haben auch Wax/Würtenberger diese Akten nicht herangezogen, sonst hätten sie nicht ihre abwegigen Spekulationen über eine mangelnde Übereignung der Gegenstände an die Zähringer Stiftung angestellt.
Damals ist man doch recht sorgfältig vorgegangen, in den Akten befindet sich auch eine detaillierte juristische Ausarbeitung zu den erbrechtlichen Fragen. Der Markgraf hatte sich zwar mit Präsident Schuhmann, dem Testamentsvollstrecker der ehemaligen Großherzogin Hilda, überworfen und durch Camill Wurz ein Rechtsgutachten anfertigen lassen, demzufolge der Testamentsvollstrecker des Markgrafen zuständig sei, scheint sich letztlich aber doch mit Schuhmann abgefunden zu haben. Am 23. November 1956 wird vermerkt, der Markgraf, Präsident Schuhmacher als Testamentsvollstrecker und das Kultusministerium hätten sich über die Satzung geeinigt. Schuhmann habe als Testamentsvollstrecker der Satzung zugestimmt.
Daraus lässt sich wirklich nur der Schluss ziehen, dass die dingliche Übereignung zugunsten der Stiftung tatsächlich formgerecht stattgefunden hat, denn die Verfügung über den Nachlass hat nach dem BGB der Testamentsvollstrecker zu treffen, soweit einer eingesetzt wurde. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, dass die Stiftung errichtet wird und der Stiftung die ihr zuständigen Vermögensgegenstände zu übertragen, heisst es in einer Stellungnahme vom 12. Mai 1953 ausdrücklich.
Es leuchtet ein, dass sich durch die Existenz eines Testamentsvollstreckers, der für die Übereignung des ursprünglich vom ehemaligen Großherzog der Stiftung zugedachten Vermögens, die Sachlage gänzlich anders darstellt als bei Wax/Würtenberger, die lediglich die Testamente des Großherzogs, nicht aber weitere Akten herangezogen haben.
Die Übereignung (hinsichtlich der Karlsruher Bestände) könnte allenfalls am sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot scheitern, aber nicht daran, dass Berthold nicht klar war, dass er den schuldrechtlichen Anspruch der Stiftung zu erfüllen hatte. Berthold sah sich explizit durch die Verfügung des Großherzogs gebunden, denn am 24. November 1952 schrieb er dem OB von Rastatt, der die Türkenbeute dauerhaft in seine Stadt holen wollte:
Zu meinem größten Bedauern bin ich aber nicht mehr in der Lage, über diese Gegenstände zu verfügen, da ich mit dem Tode der Großherzogin über den Besitz dieser Sammlung nicht zu bestimmen habe.
Am 3. März 1960 gab Berthold, der in seiner Festansprache zur ersten Sitzung des Verwaltungsrats die kulturelle Verpflichtung seiner Familie gebührend herausgestrichen hatte, seiner Überzeugung Ausdruck, die angestrebte Abgrenzung zwischen Staatseigentum und Stiftungseigentum hätte mehr theoretischen Charakter. Es solle sich nicht "um die Aneignung bestimmter Gegenstände" handeln oder um Änderungen der Verwaltungsreform.
Nach dem Studium dieser Akten erscheint es nachgerade absurd anzunehmen, dass die Stiftung ein "leerer Mantel" war. Man inventarisierte im Landesmuseum fleissig, unter anderem erhielt ein junger Volontär Volker Himmelein damals Werkverträge.
Hinsichtlich der damals in Baden-Baden magazinierten Kopfschen Kunstsammlung und Jünckeschen Stiftung kann kein Zweifel bestehen, dass das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot nicht verletzt war, da man damals keine Probleme im Zusammenhang mit diesen Bestandteilen sah. Gleiches gilt für die Wessenberg-Sammlung in Konstanz, die von Altgraf zu Salm inventarisiert werden sollte.
Die Zähringer Stiftung ist rechtsgültig errichtet worden (sogar das Landes-Kabinett hat am 22. März 1954 zugestimmt) und hat zumindest diese drei genannten Sammlungen einwandfrei als Vermögen übertragen erhalten. Auch wenn man sie auflöst, hat man dem Stifterwillen von Wessenberg, Kopf und Jüncke Rechnung zu tragen.
Durch die Genehmigung der Stiftungssatzung hat das Land das Eigentum der Zähringer Stiftung anerkannt hinsichtlich
der Türkensammlung in Karlsruhe (also der "Türkenbeute") sowie von Beständen im staatl. Münzkabinett, von hofeigenen Beständen der früheren vereinigten Sammlungen sowie von hofeigenen Beständen der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe.
Da die Türkenbeute seit den 1920er Jahren unbestritten als Leihgabe des Hauses Baden galt und ihre Abgrenzung keinerlei Probleme aufwirft, kann sie dem eindeutigen Vermögen der Stiftung ohne weiteres zugewiesen werden.
Die pragmatische Lösung, zu der sich das Kultusministerium am 28. April 1960 verstand, dass nämlich alle vor dem 1.1.1872 in Großherzoglichem Kunst- und Bibliotheksbestände als Stiftungsbesitz anzusehen sind, ist durch das vehemente Insistieren der Landesbibliothek auf der Säkularisations-Problematik gegenstandslos geworden. Man beauftragte Prof. Dr. Siegfried Reicke mit einem neuerlichen Gutachten.
Hätte man sich auf besagter Basis geeinigt, hätte es wohl die Causa Karlsruhe nie gegeben und man hätte nun ein Problem weniger, auch wenn man dafür die Säkularisationsbestände der BLB hätte zugunsten der Stiftung "opfern" müssen. Es war klar, dass die Verkaufsklausel in der Satzung wegen der Erbschaftssteuer bedeutungslos geworden war (so Mayer 1961). Die Stücke wären öffentlich benutzbar geblieben und - was angesichts der Entwicklungen von 2006 nicht zu verachten gewesen wäre, UNVERÄUSSERLICH.
Die Behauptung des Hauses Baden, es habe keine gültige Übereignung des Vermögens an die Stiftung stattgefunden, ist haltlos. Ungeachtet der strittigen Bestände hat sie einen klar definierten Mindestvermögensbestand.
Vielleicht wäre es ratsam, das Land würde den seinerzeit ins Auge gefassten Vermögensbestand der Stiftung anerkennen. Dann müsste eine Herausgabeklage des Hauses Baden gegen die Stiftung gerichtet werden und die für den Besitzer sprechende Vermutung durch Gegenbeweis widerlegt werden. Es darf bezweifelt werden, dass dies gelänge. Das kostbare Stiftungsvermögen aber wäre auf Dauer gegen Veräußerungen ("Profilbildung") gesichert. Aber das wäre eher ein zu cleverer Schachzug als dass man ihn der herumstümpernden Ministerialbürokratie zutrauen dürfte.
wird in den Lebenserinnerungen von Heinrich Köhler (1878 - 1949, Badischer Staatspräsident 1923/24 und 1926/27) berichtet:
"Das Land Baden war nach den Ereignissen des November 1918 wahrscheinlich das erste, das die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit dem abgedankten Fürstenhause in einer noblen vertraglichen Weise regelte, obwohl Schwierigkeiten, vor allem durch die 1818 verfassungsmäßig ausgesprochene Deklaration, das gesamte Domänengut des badischen Staates im Werte von etwa 200 Millionen Mark im Jahre 1918 sei eigentlich Eigentum des Großherzoges und dem Lande nur zur Nutznießung überlassen, nicht unerheblich waren. Aber gerade dadurch, dass wir in Baden das heiße Eisen schon zu einer Zeit anfaßten, da man in anderen Ländern noch die revolutionäre Phrasenlogie durchexerzierte, kamen wir schnell zum Ziele. Die deutschen Fürsten und ihre Ratgeber waren unter dem Eindruck der Revolution bereit, jede vorgeschlagene Lösung zu akzeptieren. Erst später als die unpolitische Art des deutschen Volkes wieder dominierte, präsentierten sie die ungeheuerlichsten Abfindungsforderungen und zogen ihre einstigen Untertanen vor die Zivilgerichte, die in meisten Fällen wunschgemäß – wie auf „Allerhöchsten Befehl“ – reagierten und Urteile fällten, die das arme Volk geradezu revolutionieren mußten. Daß man sich dieses volksfremde Verhalten der Juristen gefallen ließ, ist eines der größten Armutszeugnisse unseres Volkes.
In Baden saß man Ende 1918 mit den noch verängstigten Vertretern des Großherzogs gemeinsam am Verhandlungstisch. Ergebnis: Der ehemalige Großherzog erhielt als Eigentum das Schloß in Baden-Baden, das Palais in Freiburg, das Haus in Badenweiler und das Mausoleum im Fasanengarten in Karlsruhe, alles mit Einrichtungen, außerdem acht Millionen Mark Eisenbahnobligationen der badischen Staatseisenbahn. Sodann wurde dem Großherzog und seiner Frau die Nutznießung des Kaltenbronner Forstes und eines Waldstückes in Gernsbach mit zusammen 3700 ha eingeräumt. Die Bilder in der Karlsruher Kunsthalle, die Privateigentum des Großherzogs waren, sollten dort zur öffentlichen Besichtigung bleiben, die Handschriften, Akten und Urkunden (z. B. auch über Kaspar Hauser) in den Archiven, die Eigentum des Großherzogs waren, sollten nach Aussterben der großherzoglichen Linie an den Staat zurückfallen, ähnlich wie die Güter, Schlösser und Häuser. (...)
(...) In Baden herrschte Ruhe, allerdings nur wenige Jahre. Die unglaublichen Vorgänge auf dem Gebiete der „Fürstenabfindungen“ einerseits und die Folgen der Inflation andererseits ließen auch den letzten badischen Großherzog nicht ruhen, und sein Rechtsvertreter machte Aufwertungsansprüche hinsichtlich der acht Millionen geltend, und zwar 75 % (!) und vierprozentige Verzinsung auf Goldbasis, solang das Kapital nicht ausbezahlt sei. Eine Drohung mit dem ordentlichen Gericht sollte die Regierung einschüchtern. Der Versuch schlug fehl. Ich führte 1924 einen Kabinettsbeschluß herbei, der den Aufwertungsanspruch auf keinen Fall anerkannte, aber vorsah, die dem Großherzog gehörenden Bilder in der Kunsthalle um den von sachverständigen geschätzten Wert von vier Millionen Mark zu erwerben, natürlich nur unter der ausdrücklichen Verzichtserklärung des Großherzogs auf jeden Aufwertungsanspruch. Leider war letzterer schlecht beraten und pochte immer stärker auf sein Aufwertungsrecht. Kurz entschlossen habe ich dann dem Rechtsbeistand geschrieben, daß bei der inzwischen stark veränderten wirtschaftlichen und politischen Lage weitere Verhandlungen zwecklos seien, und die Verhandlungen abgebrochen. Im Landtag erklärte ich 1926 mit aller Entschiedenheit, dass eine etwaige Aufwertung des Kapitals nur im Rahmen dessen erfolgen könne, was die Reichsaufwertungsgesetze für jeden Staatsbürger vorschrieben und jedem gewähren. Die Stimmung im Lande war derart, dass selbst die Rechtsopposition meine Haltung billigte und erklärte, die Auseinadersetzung in Baden sei für sie durch meine Ausführungen erledigt. Und damit war sie auch erledigt. Ich ließ mich auf Weiteres einfach nicht mehr ein, so oft man es auch versuchte, neue Besprechungen in Gang zu bringen."
(aus: Heinrich Köhler – Lebenserinnerungen des Politikers und Staatsmannes 1878 – 1949, Stuttgart : Kohlhammer, 1964, S. 109-111 (= Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg : Reihe A, Quellen ; 11), dokumentiert auf den Seiten der Landesvereinigung Baden,
http://www.lv-baden.de/a/files/abfindung_grossherzog.pdf )
Zum Fortgang der Auseinandersetzung nach dem Tod des Großherzogs Friedrich II. 1928 zwischen seinen Erben und dem Land Baden bis zum Abschluß des Staatsvertrag von 1930 vgl. die Ausführungen des Freiburger Historikers Dieter Mertens auf Basis der Akten im GLAK in der F.A.Z. vom 2.11.2006, wiedergegeben unter http://archiv.twoday.net/stories/2880867/
Zu der Vorgängen von 1918/19 vgl. a.
Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/
zu ihrer Bewertung auch
Badisches Säkularisationsgut wurde 1918/19 Staatsgut
http://archiv.twoday.net/stories/2885866
"Das Land Baden war nach den Ereignissen des November 1918 wahrscheinlich das erste, das die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit dem abgedankten Fürstenhause in einer noblen vertraglichen Weise regelte, obwohl Schwierigkeiten, vor allem durch die 1818 verfassungsmäßig ausgesprochene Deklaration, das gesamte Domänengut des badischen Staates im Werte von etwa 200 Millionen Mark im Jahre 1918 sei eigentlich Eigentum des Großherzoges und dem Lande nur zur Nutznießung überlassen, nicht unerheblich waren. Aber gerade dadurch, dass wir in Baden das heiße Eisen schon zu einer Zeit anfaßten, da man in anderen Ländern noch die revolutionäre Phrasenlogie durchexerzierte, kamen wir schnell zum Ziele. Die deutschen Fürsten und ihre Ratgeber waren unter dem Eindruck der Revolution bereit, jede vorgeschlagene Lösung zu akzeptieren. Erst später als die unpolitische Art des deutschen Volkes wieder dominierte, präsentierten sie die ungeheuerlichsten Abfindungsforderungen und zogen ihre einstigen Untertanen vor die Zivilgerichte, die in meisten Fällen wunschgemäß – wie auf „Allerhöchsten Befehl“ – reagierten und Urteile fällten, die das arme Volk geradezu revolutionieren mußten. Daß man sich dieses volksfremde Verhalten der Juristen gefallen ließ, ist eines der größten Armutszeugnisse unseres Volkes.
In Baden saß man Ende 1918 mit den noch verängstigten Vertretern des Großherzogs gemeinsam am Verhandlungstisch. Ergebnis: Der ehemalige Großherzog erhielt als Eigentum das Schloß in Baden-Baden, das Palais in Freiburg, das Haus in Badenweiler und das Mausoleum im Fasanengarten in Karlsruhe, alles mit Einrichtungen, außerdem acht Millionen Mark Eisenbahnobligationen der badischen Staatseisenbahn. Sodann wurde dem Großherzog und seiner Frau die Nutznießung des Kaltenbronner Forstes und eines Waldstückes in Gernsbach mit zusammen 3700 ha eingeräumt. Die Bilder in der Karlsruher Kunsthalle, die Privateigentum des Großherzogs waren, sollten dort zur öffentlichen Besichtigung bleiben, die Handschriften, Akten und Urkunden (z. B. auch über Kaspar Hauser) in den Archiven, die Eigentum des Großherzogs waren, sollten nach Aussterben der großherzoglichen Linie an den Staat zurückfallen, ähnlich wie die Güter, Schlösser und Häuser. (...)
(...) In Baden herrschte Ruhe, allerdings nur wenige Jahre. Die unglaublichen Vorgänge auf dem Gebiete der „Fürstenabfindungen“ einerseits und die Folgen der Inflation andererseits ließen auch den letzten badischen Großherzog nicht ruhen, und sein Rechtsvertreter machte Aufwertungsansprüche hinsichtlich der acht Millionen geltend, und zwar 75 % (!) und vierprozentige Verzinsung auf Goldbasis, solang das Kapital nicht ausbezahlt sei. Eine Drohung mit dem ordentlichen Gericht sollte die Regierung einschüchtern. Der Versuch schlug fehl. Ich führte 1924 einen Kabinettsbeschluß herbei, der den Aufwertungsanspruch auf keinen Fall anerkannte, aber vorsah, die dem Großherzog gehörenden Bilder in der Kunsthalle um den von sachverständigen geschätzten Wert von vier Millionen Mark zu erwerben, natürlich nur unter der ausdrücklichen Verzichtserklärung des Großherzogs auf jeden Aufwertungsanspruch. Leider war letzterer schlecht beraten und pochte immer stärker auf sein Aufwertungsrecht. Kurz entschlossen habe ich dann dem Rechtsbeistand geschrieben, daß bei der inzwischen stark veränderten wirtschaftlichen und politischen Lage weitere Verhandlungen zwecklos seien, und die Verhandlungen abgebrochen. Im Landtag erklärte ich 1926 mit aller Entschiedenheit, dass eine etwaige Aufwertung des Kapitals nur im Rahmen dessen erfolgen könne, was die Reichsaufwertungsgesetze für jeden Staatsbürger vorschrieben und jedem gewähren. Die Stimmung im Lande war derart, dass selbst die Rechtsopposition meine Haltung billigte und erklärte, die Auseinadersetzung in Baden sei für sie durch meine Ausführungen erledigt. Und damit war sie auch erledigt. Ich ließ mich auf Weiteres einfach nicht mehr ein, so oft man es auch versuchte, neue Besprechungen in Gang zu bringen."
(aus: Heinrich Köhler – Lebenserinnerungen des Politikers und Staatsmannes 1878 – 1949, Stuttgart : Kohlhammer, 1964, S. 109-111 (= Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg : Reihe A, Quellen ; 11), dokumentiert auf den Seiten der Landesvereinigung Baden,
http://www.lv-baden.de/a/files/abfindung_grossherzog.pdf )
Zum Fortgang der Auseinandersetzung nach dem Tod des Großherzogs Friedrich II. 1928 zwischen seinen Erben und dem Land Baden bis zum Abschluß des Staatsvertrag von 1930 vgl. die Ausführungen des Freiburger Historikers Dieter Mertens auf Basis der Akten im GLAK in der F.A.Z. vom 2.11.2006, wiedergegeben unter http://archiv.twoday.net/stories/2880867/
Zu der Vorgängen von 1918/19 vgl. a.
Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/
zu ihrer Bewertung auch
Badisches Säkularisationsgut wurde 1918/19 Staatsgut
http://archiv.twoday.net/stories/2885866
BCK - am Freitag, 1. Dezember 2006, 01:09 - Rubrik: Landesgeschichte
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Stuttgarter Nachrichten, 30.11.2006
Baden contra Oettinger.
Streit um Kulturgüter
Karlsruhe (win) - Im Streit um den Verkauf badischer Kulturgüter meldet sich nun auch die Landesvereinigung Baden in Europa zu Wort.
Abgesehen davon, dass man sehr enttäuscht sei, weil das markgräfliche Haus sein eigenes Erbe verkaufen will, stellt sich für Robert Mürb die Frage, ob es sich bei den strittigen Handschriften und Kunstgegenständen denn überhaupt um Besitztümer des Hauses Baden handelt. Falls dies der Fall sei, dann hätten nicht die badischen Beamten unsauber gearbeitet, wie Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) behauptet habe, sondern Beamte des Landes Baden-Württemberg. "Die badischen Beamten haben sehr sorgfältig gearbeitet und die Eigentumsverhältnisse nicht nur eindeutig geklärt, sondern dies auch in Gesetze gegossen", erklärte der Vorsitzende nun.
Das Land Baden-Württemberg könne sich vielmehr ein Beispiel am früheren Land Baden nehmen, denn 1930 - auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise - sei kein Landeserbe verkauft, sondern sogar Kunstgegenstände vom Haus Baden erworben worden. Mario Wachter, von Haus aus Jurist und Mitglied in der Landesvereinigung, kann sich über den Rechtsstreit nur wundern. Bereits 1919 sei in einem Staatsvertrag eindeutig geregelt worden, was als Privatbesitz dem Großherzog von Baden erhalten bleibe und was künftig in Besitz des Landes Baden übergehen sollte. Damit seien alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten. In dem Vertrag wurde unter anderem festgelegt, was als unveräußerliches Eigentum in Besitz des Großherzogs im Badischen Generallandesarchiv unterzubringen sei und was in die Badische Landesbibliothek gebracht werden sollte. (...)
Vgl. a. Zähringer-Stiftung als Schwarzes Loch
http://archiv.twoday.net/stories/3001171/
Baden contra Oettinger.
Streit um Kulturgüter
Karlsruhe (win) - Im Streit um den Verkauf badischer Kulturgüter meldet sich nun auch die Landesvereinigung Baden in Europa zu Wort.
Abgesehen davon, dass man sehr enttäuscht sei, weil das markgräfliche Haus sein eigenes Erbe verkaufen will, stellt sich für Robert Mürb die Frage, ob es sich bei den strittigen Handschriften und Kunstgegenständen denn überhaupt um Besitztümer des Hauses Baden handelt. Falls dies der Fall sei, dann hätten nicht die badischen Beamten unsauber gearbeitet, wie Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) behauptet habe, sondern Beamte des Landes Baden-Württemberg. "Die badischen Beamten haben sehr sorgfältig gearbeitet und die Eigentumsverhältnisse nicht nur eindeutig geklärt, sondern dies auch in Gesetze gegossen", erklärte der Vorsitzende nun.
Das Land Baden-Württemberg könne sich vielmehr ein Beispiel am früheren Land Baden nehmen, denn 1930 - auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise - sei kein Landeserbe verkauft, sondern sogar Kunstgegenstände vom Haus Baden erworben worden. Mario Wachter, von Haus aus Jurist und Mitglied in der Landesvereinigung, kann sich über den Rechtsstreit nur wundern. Bereits 1919 sei in einem Staatsvertrag eindeutig geregelt worden, was als Privatbesitz dem Großherzog von Baden erhalten bleibe und was künftig in Besitz des Landes Baden übergehen sollte. Damit seien alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten. In dem Vertrag wurde unter anderem festgelegt, was als unveräußerliches Eigentum in Besitz des Großherzogs im Badischen Generallandesarchiv unterzubringen sei und was in die Badische Landesbibliothek gebracht werden sollte. (...)
Vgl. a. Zähringer-Stiftung als Schwarzes Loch
http://archiv.twoday.net/stories/3001171/
BCK - am Freitag, 1. Dezember 2006, 00:34 - Rubrik: Kulturgut
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F.A.Z., 01.12.2006, Nr. 280 / Seite 37 (Glosse Feuilleton)
30.11.2006, via FAZ.Net
An die Arbeit!
30. November 2006
Vor zwei Tagen nahm das Wunder von Baden Gestalt an: Ein Expertengremium traf sich in Stuttgart zu seiner ersten Arbeitssitzung über ein Thema, in das alle Teilnehmer bestimmt schon bestens eingearbeitet sind. Das Treffen wurde mit dem Schleier eines Staatsgeheimnisses umhüllt; tatsächlich geht es um Aufklärung im Fall der Besitzverhältnisse an Kulturgütern, die zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem markgräflichen Haus Baden umstritten sind. Und darum soll es auch so lange gehen, bis unumstößliche Ergebnisse gefunden sind - wenn man das Wissenschaftsministerium richtig versteht, dem außerdem die Namen der beteiligten Experten ungefähr so schwierig wie einem Geheimbund zu entwinden waren: Neben Peter Michael Ehrle, dem Direktor der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe, steht der Historiker Dieter Mertens, dem das Land schon die Einsparung von geschätzten zehn Millionen Euro verdankt, weil er wertvolle Gemälde durch den Akt schierer Akteneinsicht als dem Land bereits gehörig identifizierte. Hinzu kommen der Historiker Volker Rödel, Direktor des Generallandesarchivs in Karlsruhe, wo gewiß Erkenntnisquellen sprudeln, und Ernst Gottfried Mahrenholz, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem steht - von juristischer Seite - mindestens noch Dietmar Willoweit zu erwarten, der Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; der prominente Rechtshistoriker Willoweit ist ein Verfechter jener Ansicht im sogenannten "Kulturgüterstreit", die schon Siegfried Reicke in seinem Gutachten von 1967 vertrat und die zuletzt sein Nachfolger Reinhard Mußgnug in dieser Zeitung formuliert hat. Willoweits Sicht der Lage macht die Sorge gegenstandslos, bei einem etwaigen Rechtsstreit werde das Risiko beim Land liegen. Die genannten Namen nähren keine Hoffnung auf die freundliche Erwägung möglicher Szenarien, wie sie Oettinger in den Sparhaushalt-Kram gepaßt haben mögen. Es mag Oettinger daher nicht leichtgefallen sein, seinem Finanzminister, in dessen Ressort das zu rettende Salem fällt, die Causa abzunehmen, um sie der Federführung des Wissenschaftsministeriums zu unterstellen. Es gibt wahrlich viel zu tun, und anfangen ließe sich bei der 1954 gegründeten "Zähringer-Stiftung" des letzten badischen Großherzogs; denn mancher spricht der Stiftung ihre Rechtskraft ab, ohne sich indessen selbst in Frage zu stellen: So tat das gestern Harald Siebenmorgen, der Direktor des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe. Bloß, Siebenmorgen selbst sitzt im Stiftungsrat ebender "Zähringer-Stiftung", als Vertreter der baden-württembergischen Museen und wird dort ja eine Funktion erfüllen. Die Experten sind pünktlich in Stuttgart eingetroffen; denn Kulturgut ist kein Spielzeug. rmg
30.11.2006, via FAZ.Net
An die Arbeit!
30. November 2006
Vor zwei Tagen nahm das Wunder von Baden Gestalt an: Ein Expertengremium traf sich in Stuttgart zu seiner ersten Arbeitssitzung über ein Thema, in das alle Teilnehmer bestimmt schon bestens eingearbeitet sind. Das Treffen wurde mit dem Schleier eines Staatsgeheimnisses umhüllt; tatsächlich geht es um Aufklärung im Fall der Besitzverhältnisse an Kulturgütern, die zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem markgräflichen Haus Baden umstritten sind. Und darum soll es auch so lange gehen, bis unumstößliche Ergebnisse gefunden sind - wenn man das Wissenschaftsministerium richtig versteht, dem außerdem die Namen der beteiligten Experten ungefähr so schwierig wie einem Geheimbund zu entwinden waren: Neben Peter Michael Ehrle, dem Direktor der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe, steht der Historiker Dieter Mertens, dem das Land schon die Einsparung von geschätzten zehn Millionen Euro verdankt, weil er wertvolle Gemälde durch den Akt schierer Akteneinsicht als dem Land bereits gehörig identifizierte. Hinzu kommen der Historiker Volker Rödel, Direktor des Generallandesarchivs in Karlsruhe, wo gewiß Erkenntnisquellen sprudeln, und Ernst Gottfried Mahrenholz, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem steht - von juristischer Seite - mindestens noch Dietmar Willoweit zu erwarten, der Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; der prominente Rechtshistoriker Willoweit ist ein Verfechter jener Ansicht im sogenannten "Kulturgüterstreit", die schon Siegfried Reicke in seinem Gutachten von 1967 vertrat und die zuletzt sein Nachfolger Reinhard Mußgnug in dieser Zeitung formuliert hat. Willoweits Sicht der Lage macht die Sorge gegenstandslos, bei einem etwaigen Rechtsstreit werde das Risiko beim Land liegen. Die genannten Namen nähren keine Hoffnung auf die freundliche Erwägung möglicher Szenarien, wie sie Oettinger in den Sparhaushalt-Kram gepaßt haben mögen. Es mag Oettinger daher nicht leichtgefallen sein, seinem Finanzminister, in dessen Ressort das zu rettende Salem fällt, die Causa abzunehmen, um sie der Federführung des Wissenschaftsministeriums zu unterstellen. Es gibt wahrlich viel zu tun, und anfangen ließe sich bei der 1954 gegründeten "Zähringer-Stiftung" des letzten badischen Großherzogs; denn mancher spricht der Stiftung ihre Rechtskraft ab, ohne sich indessen selbst in Frage zu stellen: So tat das gestern Harald Siebenmorgen, der Direktor des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe. Bloß, Siebenmorgen selbst sitzt im Stiftungsrat ebender "Zähringer-Stiftung", als Vertreter der baden-württembergischen Museen und wird dort ja eine Funktion erfüllen. Die Experten sind pünktlich in Stuttgart eingetroffen; denn Kulturgut ist kein Spielzeug. rmg
BCK - am Donnerstag, 30. November 2006, 21:19 - Rubrik: Kulturgut
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(Stand: 30.11.2006)
13. Sitzung
Mittwoch, 6. Dezember 2006, 10:00 Uhr
Erklärung des Präsidenten zur 60. Wiederkehr des
Inkrafttretens der Verfassung für Württemberg-Baden
Aus der TAGESORDNUNG
4. a) Antrag der Fraktion der SPD
- Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses
„Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten
oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“
- Drucksache 14/577
Begründung: 5 Min., Aussprache: 10 Min. je Fraktion
b) Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden
Mitglieder, der/des Vorsitzenden und der/des
stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses
13. Sitzung
Mittwoch, 6. Dezember 2006, 10:00 Uhr
Erklärung des Präsidenten zur 60. Wiederkehr des
Inkrafttretens der Verfassung für Württemberg-Baden
Aus der TAGESORDNUNG
4. a) Antrag der Fraktion der SPD
- Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses
„Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten
oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“
- Drucksache 14/577
Begründung: 5 Min., Aussprache: 10 Min. je Fraktion
b) Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden
Mitglieder, der/des Vorsitzenden und der/des
stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses
BCK - am Donnerstag, 30. November 2006, 20:43 - Rubrik: Kulturgut
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Ein Zwischenbericht (PDF) der Copyright Subgroup der High Level Expert Group der European Digital Library Initiative zu Urheberrechtsproblemen der Digitalisierung und möglichen Lösungswegen.
via digitizationblog
via digitizationblog
Ladislaus - am Donnerstag, 30. November 2006, 15:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Die Berliner Staatsbibliothek präsentiert das digitalisierte Archiv des Aufbau-Verlags, steht als Untertitel über einem längeren Beitrag im Berliner Tagesspiegel.
jp - am Donnerstag, 30. November 2006, 13:07 - Rubrik: Digitale Unterlagen
Gerda Kircher, Karoline Luise von Baden als Kunstsammlerin, Karlsruhe 1933, S. 8
Caroline Luise Markgräfin von Baden 1723-1783. Stuttgart 1983, S. 116
Am 30. Juli 1783 schlossen die Söhne der Markgräfin gemäß ihren "Intentionen" einen Vergleich, demzufolge die geschlossenen Sammlungen (Gemälde, Naturalien mit Bibliothek, Porzellan, Zeichnungen) einen ewigen Fideikommiss bilden sollten, der dem jeweiligen Regenten zustehen sollte.
Der schriftliche Nachlass der Fürstin fiel an Prinz Friedrich, der die Originalmanuskripte in § 8 seines Testaments vom 25.1.1806 dem Archiv des Hausfideikommisses vermachte (nach seinem und seiner Frau Tod).
War die brüderliche Konvention von 1783 die Geburtsstunde des badischen Hausfideikommisses?
Caroline Luise Markgräfin von Baden 1723-1783. Stuttgart 1983, S. 116
Am 30. Juli 1783 schlossen die Söhne der Markgräfin gemäß ihren "Intentionen" einen Vergleich, demzufolge die geschlossenen Sammlungen (Gemälde, Naturalien mit Bibliothek, Porzellan, Zeichnungen) einen ewigen Fideikommiss bilden sollten, der dem jeweiligen Regenten zustehen sollte.
Der schriftliche Nachlass der Fürstin fiel an Prinz Friedrich, der die Originalmanuskripte in § 8 seines Testaments vom 25.1.1806 dem Archiv des Hausfideikommisses vermachte (nach seinem und seiner Frau Tod).
War die brüderliche Konvention von 1783 die Geburtsstunde des badischen Hausfideikommisses?
Rotteck/Welckers Staatslexikon gilt nicht von ungefähr als eine Bibel des liberalen Bürgertums. Es liegt digitalisiert vor auf dem Server der UB Freiburg. Leider kann man einzelne Seiten nicht gezielt (unter Beibehaltung der Navigation) verlinken.
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/255543522/
Bild 369 ff. enthält den Artikel Fideicommiß (1861), der auch Materialien zur Domänenfrage enthält.
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/255543522/
Bild 369 ff. enthält den Artikel Fideicommiß (1861), der auch Materialien zur Domänenfrage enthält.
KlausGraf - am Donnerstag, 30. November 2006, 02:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken