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Gern werfen Germanisten die benachbarten Dominikanerinnenklöster Medlingen (heute Obermedlingen) und Maria Medingen (Gemeinde Mödingen) durcheinander.

Vor 1239 wurde Maria Medingen gegründet, über das der Aufsatz von Zoepfl ausführlich unterrichtet, der digitalisiert vorliegt:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00007616/images/index.html?seite=11

1936 hatte Canisia Jedelhauser eine Monographie zu Medingen vorgelegt, auf die sich Zoepfl stützen konnte. Außerdem digital zu konsultieren: Steichele III zu Medingen:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00010470/images/

In Maria Medingen wirkte im 14. Jahrhundert die Mystikerin Margareta Ebner.

Um 1260 kam es zur Tochtergründung in Medlingen.

Die Verwechslung liegt auch vor bei der auch sonst fragwürdigen Kompilation von Sigrid Krämer, die als Nationallizenz einsehbar ist.

"Lieberin, Felicitas scriptor 1496/1504

1496/1504
Aus Ulm. Nonne im Dominikanerinnenkloster St. Katharian [sic!] zu Söfflingen [sic!] bei Ulm und im Dominikanerinnenkloster Medingen bei Dillingen.

Handschriften

Berlin, SBPK, Germ. 2°741, fol. 338v (a. 1496).
Berlin, SBPK, Germ. 4°1588, fol. 217v (a. 1504 zu Moedlingen).
Augsburg, UB, Oett.-Wall. III. I. 8°37, fol. 73r-93v (partim), aus Medingen.
Augsburg, UB, Oett.-Wall. III. 1. 8°47 (Schriftvergleich).
Augsburg, UB, Oett.-Wall. I. 3. 8°7.

Literatur

K. Schneider, Katal. Augsburg UB 1, S. 132, 570, 619.
Schmidtke, Gartenallegorie 1, S. 62.
Crous-Kirchner, Tafeln, Abb. 36."

Zu diesem Produkt siehe auch meine Rezension:
http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000014.html

Die groteske Zeile vom Dominikanerinnenkloster St. Katharina zu Söflingen (in Söflingen lebten Klarissen) ist der mißglückten Degering-Beschreibung des mgf 741 entnommen. Auf dem neuesten Stand ist:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=11347

Hier liest man freilich:
"Geschrieben von Schwester Felicitas Lieberin von Ulm im Jahre 1496; aus dem Dominikanerinnenkloster Medingen bei Dillingen, später Katharinenkloster der Dominikanerinnen in Augsburg"

Ob die Provenienz tatsächlich Medingen statt Medlingen ist?

Das Handschriftendokument in Manuscripta Mediaevalia nennt keinen Schreibort.

"Daß Buech gehört In daz buech Ampt" ist der übliche Besitzvermerk des Augsburger Katharinenklosters OP.

Die Handschrift trägt einen Söflinger Einband.

Alle anderen mir gerade greifbaren Zeugnisse haben Medlingen als Kloster, in dem die Lieberin (zu ihrer Familie siehe Google Book Search s.v. Ulm Lieberin und Google s.v.) wirkte.

Degering Mgq 1588 gibt Moedlingen (also Medlingen) als Namensform, das ManuMed-Dokument aber weiß es besser und behauptet Medingen (weil Krämer in ihrem Handschriftenbesitzer-Band die Handschrift Medingen zugewiesen hatte?)

Zugleich aber liest man im gleichen Dokument:
TEXTAUTOPSIE: 'Tractetli von der Ewigen selikait. Geschr. v. Felicitas Lieberin für die Schwestern zu Medlingen. 1504.).

Die Berliner Sionpilgerin-Handschrift von 1494 (fehlt bei Krämer) ist verschollen (Carls, Sionpilgerin wäre zu überprüfen). Google Book Search liefert die Seitenzahl, Gallica den Volltext von Röhricht/Meisner 1880, S. 278:

http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k102007c/f286.pagination

Es heisst dort: "Soror Felicitas Lieberin zu Medlingen"

Wie sieht es mit den drei Augsburger Handschriften aus? Sie sind offenbar im gleichen Kloster entstanden, der Schriftvergleich mit mgf 741 führte Karin Schneider zu Felicitas Lieberin: "Schreiberin war vermutlich Dominikanerin in Medlingen" (unter Berufung auf Schmidtke zu mgq 1588).

Diese eindeutige Zuordnung Schneiders hat Christoph Fasbender in seinem Aufsatz über Thomas Finck (StM OSB 1999) nicht gehindert, ohne Beleg oder Erläuterung eine der drei Augsburger Handschriften Medingen zuzuweisen.

Zoepfl S. 38 zählt die bekannten Medinger Schreiberinnen auf, die Lieberin ist nicht darunter. (Zoepfl dürfte mit dem Berliner Handschriftenkatalog vertraut gewesen sein.)

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00007616/images/index.html?seite=42

Zumindest nach den Münchner Inkunabeln zu urteilen, war Obermedlingen um 1500 geistig regsamer (30+, aus Neuburg).

1513 ist Lucia Lieber, Schwester des Ulmer Bürgers Narciss Lieber, Nonne in Medlingen!
http://www1.ku-eichstaett.de/GGF/Landgesch/elchingen/volltext.htm

Mgq 1588 überliefert Texte von Felix Fabri. Ausdrückliche Beziehungen Fabris zu der Nonne Ursula Schleicher von Obermedlingen sind durch eine Buchschenkung nachgewiesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Felix_Fabri#_ref-27

Leipzig Ms. 761 und Ms. 763 stammen laut ManuMed ebenfalls von der Schleicherin und aus Medlingen (Mödlingen). Ob Fabri bei den Texten seine Hand im Spiel hatte, kann ich nicht sagen, da der Katalog von Pensel nicht online zur Verfügung steht. Es ist immer misslich nur nach den Indexeinträgen zu urteilen.

Im Augenblick sieht es so aus, dass Medingen statt des richtigen Medlingen einer dieser lästigen unausrottbaren Irrtümer ist, die durch schlampige Arbeitsweise entstehen (und Unkenntnis örtlicher Gegebenheiten).

NACHTRÄGE

Obwohl in seiner Vorlage Medingen und Medlingen unmittelbar nebenienander stehen, wirft Wieland Carls, Felix Fabri, Die Sionspilger, Berlin 1999 die Klöster durcheinander. Medingen und Medlingen erhalten im Register ein gemeinsames Lemma (wenngleich die Klöster dort unterschieden werden), S. 468

In Medingen entstand eine Kurzfassung der Fabri'schen Sionpilger, Innsbruck, Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Cod. FB 3172, 82r-102v (Carls S. 43) mit zweifelhafter Datierung 1488 (S. 44). Die engen Beziehungen Fabris zum Medinger Kloster, "namentlich zur dortigen Priorin Margaretha Schleicher" seien bekannt (S. 44). Margaretha Schleicher war aber die Priorin von Medlingen!

Den Fehler konnte Carls von Geldner 1964 übernehmen (FS Benzing, S. 127-131).

S. 56 wird M. Schleicherin dagegen korrekt Medlingen zugewiesen.

Felicitas Lieberin, für Carls nur mgq 1588 und die verschollene Handschrift des Berliner Königlichen Museums nennt, verbindet er zutreffend mit Medlingen (S. 58, 64).

S. 64-66 beschreibt Carls Wien, Schottenstift, Cod. 413, geschrieben 1495 von Susanna von Binzendorf in Medingen.

Marie-Luise Ehrenschwendtner, Die Bildung der Dominikanerinnen in Süddeutschland vom 13. bis 15. Jahrhundert, Stuttgart 2004 (auch sonst nicht frei von vermeidbaren Mängeln) weist die verschollene Berliner Handschrift S. 264 Anm. 1115 bzw. Felizitas Lieberin fälschlich Medingen zu. Laut Quellenverzeichnis hat die Autorin die Archivalien von Obermedlingen im Hauptstaatsarchiv München eingesehen, zitiert werden sie aber, wenn ich recht sehe, nirgendwo. Immerhin teilt sie S. 219f. den wesentlichen Inhalt der Klosterurkunde 137 von Maria Medingen mit, aus der man erfährt, welche Bücher die Pforzheimer Reformschwestern nach Medingen mitgebracht hatten (von 1467). Es waren liturgische Handschriften.

Unergiebig war ein Blick in Friedrich Herzog, Abriß der Geschichte des ehemaligen Klosters Obermedlingen dessen Pfarrei und deren Kirchen, Dillingen a.D. 1918. Was man dort S. 8f. über Margaretha Schleicherin lesen kann, stammt aus Fabris Tractatus (S. 169).

Hilfreicher waren die Antworten in der Mailingliste Diskus der Handschriftenbearbeiter.

Jacob Klingner teilte das Kolophon von Mgq 1588 mit:

„tusent fierhundert vnd jm fier vnd LXX jar ward das biechlin gemacht von fra vatter felix fabre lessmaister der getlichen geschrifft dem got genedig vnd barmhertzig sy
Dar nach ist es ab geschriben worden tusent Vc vnd jm iiij jar von S(oror) felicitas lieberin z#’ou nutz den andechtigen schwestern z#’ou medlingen orate per me.“

Zusätzlich verwies er Mgq 1121, "die auch
aus Medlingen (bei Lauingen) stammen dürfte. Sie enthält hauptsächlich Fabri-Texte (vgl. meinen Aufsatz von 2002). Einer davon benutzt offenbar dieselbe Vorlage, die auch Felicitas Lieber für den Mgq 1588 vorlag." (Der Aufsatz ist im Fabri-Artikel der Wikipedia zitiert.)

Dietrich Schmidtke, Studien zur dingallegoretischen Erbauungsliteratur des Spätmittelalters. Am Beispiel der Gartenallegorie, Tübingen 1982, S. 62f. hatte bei mgq 1588 das Kolophon ebenfalls mit "Medlingen" zitiert.

Der Leiter der Handschriftenabteilung der ThULB Jena, Joachim Ott, konnte sogar einen Neufund beisteuern, für dessen Mitteilung ihm auch hier gedankt sei:

"Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena
Ms. G.B. f. 3
Papier, 336 Bl., 42 x 29 cm

Inhalt: "Alphabetum divinum" (laut Rubrik 1ra), dt.
Initium 1ra: Qualis est dilectus tuus. In dem lob gesang
aller lobgesang ...
(Vgl. etwa München BSB Cgm 212, 1ra)

Die Hs. stammt aus dem 1883 an die UB Jena gekommenen
Nachlaß des Goethe-Enkels Wolfgang Maximilian von Goethe
(1820-1883). Aus mir nicht bekannten Gründen wurde dieser
Fundus in Pensels "Verzeichnis der altdeutschen und
ausgewählter neuerer deutscher Handschriften in der
Universitätsbibliothek Jena, Berlin 1986" nicht
berücksichtigt, so daß die Hs. bis vor kurzem "unentdeckt"
war und nach wie vor nicht publiziert ist.

Wichtig ist das Kolophon 332va:

"Anno domini M° Vc [c hochgestellt] und im andern iar an
sant Gregorius ... ist das buoch [o hochgestellt] us
geschriben worden von S[oror] Felicitas Lieberin und gehört
in das closter zuo [o hochgestellt] Medlingen predier
[!]ordens.""

[Nachtrag: http://www.handschriftencensus.de/21748 Gisela Kornrumpf, Juli 2009 mit Hinweis auf Archivalia]

Nach diesen Zeugnissen bezieht sich Felicitas Lieberin immer nur auf Medlingen, sie war also dort Nonne, nicht in Medingen.

Krämers Handschriftenerbe ist bei Medingen (1) und Medingen (2) = Medlingen voller Fehler, sie führt Handschriften bei beiden auf, weist Medinger Handschriften Medlingen zu und umgekehrt.

NACHTRAG:

Zu Inkunabeln aus Medlingen/Medingen siehe INCUNABULA-L:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0710&L=incunabula-l&P=1043

http://archiv.twoday.net/stories/5799141/ (2009)

Berliner Sionpilgerin-Hs. wiederentdeckt (2009):
http://archiv.twoday.net/stories/6042310/

http://archiv.twoday.net/stories/49624486/ (2011) - es wird munter weiter verwechselt

Scott Husby (siehe http://archiv.twoday.net/stories/285825184/ ) nennt die Schleicherin Priorin von "Obermedingen" (für sie band Johannes Richenband einen Band, von dem nur der Einband erhalten blieb, in der DNB Leipzig)

#forschung

Handschriften bewahren, Wissen sichern. Gerda Henkel Stiftung fördert Bibliothek in Taschkent mit technischer Ausrüstung
http://idw-online.de/pages/de/news224150

Eine schöne Sache ... das wäre doch auch mal eine Idee für Schäuble... in so etwas ließe sich doch bequem ein Bundestrojaner einbauen... und da Bibliotheksbenutzer seit neuestem ohnehin in Generalverdacht stehen...

http://www.historians.org/perspectives/issues/2007/0705/0705vie2.cfm

By Joseph M. Turrini

Abstract:

Archivists, historians, and librarians have for decades disagreed about the appropriate placement of archival education in the university. Whether archivists should be trained in history departments or in library science schools has been a source of significant conflict and acrimonious debate. This unsettled quarrel resulted in two different educational tracks that persist to this day. Changes in the archival profession and in the academy, however, now appear to be accomplishing what the professional debates failed to achieve. Recent developments suggest that the archival profession, at one time dominated by history department graduates, will be staffed by library science graduates in the near future. Given the current trends, a more relevant question might now be: Can history-based archival programs survive in the changing archival environment?

Eric Steinhauer schrieb in INETBIB:

im Zusammenhang mit den Eichstätter Vorfällen war in dieser Liste oft und viel über Klosterbibliotheken zu lesen. Daher scheint mir der Hinweis auf eine soeben erschienene Münchener Dissertation passend, die sich mit den nach der Säkularisation eingerichteten Zentralklöstern der Bettelorden beschäftigt, denn auf S. 209-213 finden sich einige Ausführungen zum klösterlichen Buchbesitz.

Mary Anne Eder: Klosterleben trotz Säkularisation : die Zentralklöster der Bettelorden in Altbayern 1802-1817. - Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2007. - 338 S. (Forschungen zur Volkskunde ; 56)
ISBN 978-3-86582-498-1

Die Dissertation wurde hybrid publiziert. Der Volltext ist hier einsehbar:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=8034

http://de.wikisource.org/wiki/Archivwesen

Bibliothek als Archiv, hrsg. von Hans Erich Böddeker/Anne Saada (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 221), Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35869-6

Das Göttinger Kolloquium, das dem Band zugrundeliegt, fand bereits im März 2003 statt, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/15744/

Interdisziplinär will man sein, aber irgendwelche Reflexionen, dass es eine eigene Disziplin gibt, die sich mit Archiven befasst, sucht man vergebens. Die zweisprachige (de-fr) Einleitung der Herausgeber ("Bibliotheksarchive als Quelle der Kultur- und Wissenschaftsgeschichte") ist mit dem üblichen postmodernen Geschwurbel angereichert, das sich um den Begriff Archiv rankt. Glücklicherweise weisen die meisten bibliotheksgeschichtlichen Fallstudien des Bandes solide empirische Quellenarbeit auf. Eine neue Epoche der Bibliotheksgeschichte läutet dieser Sammelband gewiss nicht ein.

Noch am ehesten mit archivischer Arbeit zu tun hat der Aufsatz von Helmut Rohlfing: "Sagen sie nicht, daß das Archiv unbeträchtlich sey" - J. D. Reuß und das erste Findbuch zum Göttinger Bibliotheksarchiv (S. 71-88). 1763 und 1802 wurde angeordnet, dass alles auf die Bibliothek bezügliche Schriftgut der Universität ins Bibliotheksarchiv verbracht werden sollte (S. 73). Dass diese Bildung eines provenienzwidrigen Pertinenz-Selekts nicht mit modernen Standards vereinbar ist, wird mit natürlich mit keiner Silbe erwähnt.

Ob im Göttinger Universitätsarchiv der gesamte Bestand von 1945 bis 1970 ebenfalls unverzeichnet und damit unbenutzbar wäre?

Sich über (illegale) Bibliotheksarchive auszulassen, ohne die facharchivische Dimension wenigstens kurz anzureißen, ist schon ein starkes Stück.

Illegal sind weit zurückreichende Bibliotheksarchive deshalb, weil es sich dabei um von den Archivgesetzen nicht erlaubte Behördenarchive handelt. Sobald das Schriftgut nicht mehr für die laufende Verwaltung - dazu zählt nicht die historische Forschung - benötigt wird, ist es an das zuständige Archiv abzugeben. Ausnahmen sehen die Archivgesetze nicht vor.

Die Praxis sieht anders aus. Behördenarchive werden auf Dauer geduldet. Mitunter gibt es sogar förmliche Vereinbarungen zwischen den Bibliotheken und dem zuständigen Archiv (so z.B. im Fall der Württembergischen Landesbibliothek). Daher wird man das folgende Zitat aus dem Archivar 2005 cum grano salis nehmen müssen: "„Behördenarchive“, die sich der im Landesarchivgesetz
verankerten Pflicht zur Anbietung aussonderungsreifen
staatlichen Schriftguts grundsätzlich entziehen würden,
gibt es heute in Stuttgart quasi nicht mehr." Quasi.

Der berühmteste Fall eines Behördenarchivs ist natürlich das Politische Archiv des Auswärtigen Amts, dessen Existenzberechtigung durch Erwähnung in einem Gesetz abgesichert werden sollte. Trotzdem sieht das Bundesarchivgesetz ein Archiv wie das des Auswärtigen Amts nicht vor. Erzwingen kann das zuständige Archiv eine Ablieferung nicht, die Duldung ist eine pragmatische Entscheidung angesichts der realen Machtverhältnisse: Gegen eine Universitätsbibliothek kann (das immer sehr viel kleinere) Universitätsarchiv nichts ausrichten.

Neben Bibliotheken verwahren auch Museen (dazu sind auch die wissenschaftlichen Sammlungen zu rechnen) und besonders traditionsreiche Schulen historische Unterlagen, die als Archivgut gelten müssen.

Zu einem Gymnasialarchiv in Hof:
http://archiv.twoday.net/stories/293827/

Was spricht gegen Behördenarchive?

* Eine Betreuung durch Facharchivare erfolgt nicht, auch wenn es ab und an zur Beratung des Behördenarchivs durch das eigentlich zuständige Archiv kommen mag.

* Die Bewertungskompetenz der Archivare wird umgangen, da die Behörde und nicht das Archiv über die Auswahl entscheidet.

* In der Regel sind die Benutzungsvorschriften der Archivgesetze nicht unmittelbar auf die Behördenarchive anzuwenden (Ausnahme: Bundesarchivgesetz, das auch für nicht abgelieferte Unterlagen gilt), auch wenn durch die Vorschriften des Archivgesetzes eine Ermessensreduktion zustande kommt.

* Verzeichnungsrückstände entziehen der Forschung wichtige Quellen.

* Die datenschutzrechtlichen Ermächtigungsnormen der Archivgesetze gelten nicht für Behördenarchive.

Was spricht für die faktische Duldung von Behördenarchiven?

* Die Erforschung der eigenen Geschichte ist bei Sammlungen wie Bibliotheken und Museen ein wichtiger Faktor der Selbstdarstellung. Die enge Verbindung der Objekte und der auf sie bezüglichen Dokumentation, die durch Überführung in ein womöglich weit entferntes Archiv gelöst würde, ist sachgemäß. Die in den letzten Jahren immer wichtiger gewordenen Provenienzforschungen lassen sich am besten im eigenen Haus durchführen.

* Es ist nicht gesagt, dass Bestandserhaltung, Bewertungsprinzipien (rigider Zwang der Staatsarchive zur schmalen Auswahl), Verzeichnungsgrundsätze (bibliothekarische Feinerschließung) oder Benutzungspraxis in jedem Fall nachteiliger für die Wissenschaft sind.

* Bibliotheken haben mehr Erfahrung mit der Digitalisierung von Beständen, die Chance ist größer, dass sie die Archivalien im Internet zugänglich machen.

*Ob eine Behörde rechtlich verselbständigt ist (z. B. als Stiftung), ist von archivfachlichen Gesichtspunkten unabhängig. So kann das Germanische Nationalmuseum (als Stiftung des öffentlichen Rechts) durch das (archivfachliche betreute) eigene Archiv die eigene Geschichte dokumentieren, während ein in die Behördenorganisation eingebundenes Museum nicht die Möglichkeit hat, einen Archivar anzustellen. Wenn es bei Archiven rechtlich selbständiger Körperschaften notfalls auch mit einer Beratung durch ein anderes Archiv getan ist, was die Erfüllung archivfachlicher Anforderungen angeht, spricht nichts dagegen, ausnahmsweise Behördenarchive zuzulassen, sofern sichergestellt ist, dass eine laufende archivfachliche Beratung erfolgt und archivfachliche Standards gewahrt werden. Das Behördenarchiv ist dann gleichsam eine "Außenstelle" des zuständigen Archivs.

Das Centre international de recherches sur l'anarchisme (CIRA) in der
Schweiz feiert sein 50. Jahr der Gründung.

http://www.ialhi.org/news/i0708_12.php



Ein Kalender

http://thinklaw.wordpress.com/2007/09/01/honore-daumier-die-juristen-2008-les-gens-de-justice-the-lawyers-internationales-kalendarium/

Bettina Kern erschlug Nina Kampermann:

http://www.prisma-online.de/express/sendung.html?cid=Zdf&stime=2007-09-01%2023%3A05%3A00%2B02

"Der Alte", Folge "Späte Rache" von 2003

Ad http://archiv.twoday.net/stories/4187255/#4187509

Die ganzen über 100 württembergischen Jahrbücher bei Google Book Search sind fast alle futsch, auch die alten Jahrgänge vor 1865.

Instruktiv, aber längst nicht auf einem so hohen fachlichen Niveau wie hier wird die Google Buchsuche von Mayer (UB Freiburg) vorgestellt:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/205/pdf/Tutor131.pdf

S. 105-110

Es erstaunt nicht, dass die beste deutschsprachige Einführung
http://de.wikisource.org/wiki/WS:GOOGLE
nicht erwähnt wird.

Wie der lesenswerte Wikipedia-Artikel "Schöpfungshöhe" zeigt, ist die Entscheidung, wann ein Text urheberrechtlich geschützt ist und wann nicht, vielfach kaum nachvollziehbar:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

Obwohl sich eine kurze medizinische Dienstanweisung an einen vorgegebenen Text anlehnte, wurde eine geänderte Bearbeitung vom OLG Nürnberg 2001 als Urheberrechtsverletzung aufgefasst, ein krasses Fehlurteil, das dem Freihaltungsbedürfnis im fachlichen Bereich nicht Rechnung trägt:

http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_N%C3%BCrnberg_-_Dienstanweisung

Vgl. dazu auch BGH Staatsexamensarbeit
http://lexetius.com/1980,1

Es sei "davon auszugehen, daß der im fraglichen wissenschaftlichen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise regelmäßig urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung fehlen wird; dasselbe gilt für einen Aufbau und eine Darstellungsart, die aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in Fragen des behandelten Gebiets weitgehend üblich sind und deren Anwendung deshalb nicht als eine eigentümliche geistige Leistung angesehen werden kann."

http://www.kulturstiftung-der-deutschen-vertriebenen.de/silagi1.html

Prof. Dr. Dr. Michael Silagi, Göttingen

Zur Enteignungsproblematik staatlicher und nicht-staatlicher Archive insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg

Tagung der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen in Verbindung mit der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, 6. Oktober 2006

Eine spannende Lektüre im Hinblick auf den derzeitigen deutsch-polnischen Kulturgüterstreit.

Auszug:

Der größere Teil des Registraturgutes der ostdeutschen Standesämter war bei der Vertreibung der Deutschen im Osten geblieben. Vor Kriegsende waren jedoch in bescheidenem Umfang standesamtliche Register aus den Vertreibungsgebieten in den Westen gerettet worden. Sie wurden im Standesamt I in Berlin (West), teilweise auch im Standesamt I in Berlin (Ost) aufbewahrt. An diesem nach Berlin geschafften Material war man nach 1945 in Warschau offensichtlich nicht sonderlich interessiert. Nur so erklärt es sich, daß derjenige Teil dieser Bestände, welcher bis zur Wende von 1989/90 in Ost-Berlin lagerte - 1250 laufende Meter an Standesamtsregistern und Personenstandsbüchern aus 1300 ehemaligen ostdeutschen Standesämtern -, nicht von der DDR an Polen herausgegeben wurde. Polen hat andererseits weder vor noch nach 1990 das in den ostdeutschen Standesämtern zurückgelassene Registraturgut an Deutschland übergeben. Dabei hatte Herbert Kraus bereits 1949 festgestellt, dieses sei "für die nunmehr dort tätigen Behörden und in diesen Gebieten wohnhaften Menschen von keiner aktuellen Relevanz; aber [es] ist in vielfacher Hinsicht (z. B. für Familienstand, Vorstrafen, Ausweis über bestandene Prüfungen usw. usw.) für die Behörden der Aufnahmeländer und die Vertriebenen selbst von wesentlicher Bedeutung" und sei daher an Deutschland herauszugeben. Auch nach den von der UN-Völkerrechtskommission in Übereinstimmung mit ihrem Sonderberichterstatter Bedjaoui aufgestellten, von der Arbeitsgruppe des Internationalen Archivrats im Jahr 1983 bestätigten Grundsätzen hätten diese Archivalien an den Aufnahmestaat der Vertriebenen, also an Deutschland, zu fallen. Immerhin gelang es dem Verlag für Standesamtswesen im Jahr 2000, ein Verzeichnis der in Polen einschließlich der ehemaligen deutschen Ostgebiete zurückgelassenen und dort aufbewahrten deutschen Standesregister und Personenstandsbücher zu veröffentlichen.

Im Frühjahr 2002 wurden, wie erwähnt, 3361 ostdeutsche Kirchenbücher, welche am Ende des Zweiten Weltkrieg in den Westen gelangt waren und im bischöflichen Zentralarchiv in Regensburg aufbewahrt wurden, an die nunmehr polnischen Heimatdiözesen übergeben. Diese Transaktion erfolgte aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem deutschen und dem polnischen Episkopat vom August 2001. Kirchlicherseits hat man das damit begründet, daß die Kirchenbücher nach dem jus ecclesiasticum weiterhin im Eigentum der rechtlich fortbestehenden katholischen Pfarreien im Osten stünden und als Kirchengut den (allerdings erst seit 1992) zuständigen polnischen Bistümern übergeben würden. Das mag zwar formaljuristisch vertretbar sein, ist doch vom kanonischen Grundsatz der Unveräußerlichkeit von Archivgut auszugehen, aber dies hindert nicht die innerkirchliche Verlagerung von Archivgut mit Genehmigung des Apostolischen Stuhles. Eine derartige Genehmigung war wohl auch für die Herausgabe an die "Heimatdiözesen" Voraussetzung, denn nach dem überkommenen preußischen Recht waren die mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Kirchengemeinden Eigentümer des Archivguts. Diesen nach dem katholischen Kirchenrecht fortbestehenden Pfarreien und nicht den für sie (seit 1992) zuständigen "Heimatdiözesen" wären die Kirchenbücher also allenfalls auszuhändigen gewesen.

Eine Abgabe der im Evangelischen Zentralarchiv in Berlin verwahrten Kirchenbücher aus den historischen deutschen Ostgebieten ist nicht beabsichtigt. Eigentümer dieser Kirchenbücher waren die jeweiligen evangelischen Kirchengemeinden in den ostdeutschen Kirchenprovinzen der damaligen Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Sie sind, so der sicherlich besser nachvollziehbare Rechtsstandpunkt der Evangelischen Kirche, durch die Vertreibung der Gemeindemitglieder untergegangen. Ihr in der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Eigentum ist auf die Evangelische Kirche der Union, die Rechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union, übergegangen, so daß "keine Ansprüche auf sie erhoben werden können, wie es die Konferenz der polnischen katholischen Bischöfe für die 3361 Kirchenbücher getan hat".

Von Völkerrechts wegen war und ist die Abgabe von Kirchenbüchern aus den Vertreibungsgebieten an Polen nicht geboten; der evangelische Standpunkt ist folgerichtig. Dies gilt um so mehr, als eine ausschließlich kirchenrechtliche Einordnung der Kirchenbücher fragwürdig wäre: Bis 1874/76 wurden in Preußen für Christen keine weltlichen Standesregister geführt. Durch das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 wurden allerdings Einrichtung, Führung und Aufbewahrung der Kirchenbücher den Pfarrern übertragen und eingehend normiert. Seither besaßen die kirchlichen Matrikeln den Status öffentlich-rechtlicher Urkunden. Bis zur Einführung des staatlichen Personenstandswesens im Jahr 1875 waren die Kirchenbücher in Preußen (wie in den anderen Teilen des Reiches) zugleich "staatliche Personenstandsregister", für deren Anschaffung und Einband der Staat auch die Kosten übernahm. Daher erschiene es angemessener, die Pfarrer, welche die Kirchenregister geführt haben, als mit der staatlichen Funktion der zivilen Beurkundung betraut oder beliehen anzusehen. Entsprechend wären die Kirchenbücher aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Charakters als staatliche Archivalien zu qualifizieren. Eher hätte also Deutschland von Polen die Herausgabe von solchem Archivgut verlangen können, das von den bis 1945 deutschen Kirchengemeinden stammte. Dies gilt gleichermaßen für katholische wie für evangelische Kirchenbücher.

http://hurstassociates.blogspot.com/2007/08/blog-day-2007-blogs-worth-knowing-about.html

Thanks for mentioning ARCHIVALIA!

Here are four other blogs I love:

http://log.netbib.de (German)
(Since I write rarely there it might not be too inhonest to applaude to the great work of the other netbib authors.)

http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html
Open Access News (English) - a must for OA advocates

http://bibliotheksrecht.blog.de/
Simply great!

http://bibliodyssey.blogspot.com/
Finest pics from rare books.

http://archiv.twoday.net/stories/4214839/



"There's a huge room of records that no one seems to use anymore."

Creator: Roboppy
http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.de
Source: Flickr.com



Closed Book With Clasps On The Lap Of Robert Ingersoll Aitken's "Past," On The North Side Of The National Archives (Washington, DC)

Creator: Takomabibelot
License: CC-BY 2.0
Source: Flickr.com

The exhibit, "From Alchemy to Chemistry: 500 Years of Rare and Interesting Books," was co-curated by Tina Chrzastowski, Vera Mainz, and Gregory Girolami. The list of exhibited items is shown below. About two thirds of these items are now available in full on the internet in one or another edition. Links are shown after each available item.

http://web.lemoyne.edu/~GIUNTA/exhibit.html


http://del.icio.us/tag/Archivrecht

http://www.ku-eichstaett.de/universitaetsarchiv/aussonderung.de

Bezieht sich auf Unterlagen, nicht auf Bücher ...

Zu letzteren siehe: http://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt

http://asv.vatican.va/de/fond/amm.htm

Die Benutzungsordnung des Vatikanischen Archivs auf Deutsch.

http://blog.myfinebooks.com/2007/08/heritage-books-.html

My August issue of Rare Book Review just arrived which confirms the announcement made on this blog in July that Heritage Book Shop's inventory has been sold to Bloomsbury Auctions. The magazine estimates that the inventory is worth $10 million. I suspect this is a good source because Bernard Shapero, the London bookseller, owns both Rare and Bloomsbury. If they can't get a scoop, who can?

See also
http://archiv.twoday.net/stories/3945255/ (in German)
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/dondig_e.htm



Stifterblatt der Uni Ingolstadt 1472 aus dem neuen Internetauftritt des Universitätsarchivs München.

Das Archiv der LMU München ist seit dieser Woche mit einer neuen Homepage im Internet präsent:

http://www.universitaetsarchiv.lmu.de
oder
http://www.universitaetsarchiv.uni-muenchen.de

s. http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2007/nr35/International/15323.html
s. http://www.taz.de/index.php?id=start&art=4213&id=amerika-artikel&cHash=48537078b0

Unter dem Titel "Müllhalde des Grauens" berichtet Toni Keppeler von der schweizerischen Wochenzeitung zum Zustand des Archivs u. a.: " .....Man fragt sich, was mit all diesen Akten passiert, und stellt sich ein grosses Haus vor, in dem bis unters Dach Tonnen von Papier gestapelt werden. Genau so sieht das historische Archiv der Nationalpolizei von Guatemala aus: ein zweigeschossiger Zweckbau aus Beton in der heruntergekommenen Zone 6 der Hauptstadt. In der Nachbarschaft haben sich Handwerks- und kleinere Industriebetriebe in ein Wohnviertel gemischt, direkt daneben ein Schrottplatz für Autos. Nie hat sich jemand um das Gebäude gekümmert. Das Dach ist im Lauf der Jahre undicht geworden. Es gibt kein Licht und keine Ventilation. Es riecht nach Staub, Moder und Verwesung.
Die Räume sind vollgestapelt mit Papier; manchmal in Regalen, aber auch einfach so auf dem Boden. Ratten und andere Insekten fressen sich durch die Aktenberge. An der Decke hängen Fledermäuse. Ihr Kot ist klebrig und ätzend. Wenn er trocknet, wird er hart wie Beton. Damit verschmutzte Akten können nie mehr gesäubert werden. In diesem Zustand wurde das Archiv am 5. Juli 2005 «entdeckt», und teilweise sieht es noch heute so aus. Nur das Dach wurde abgedichtet, und die Kammerjäger vernichteten das Ungeziefer. Ein paar Fledermäuse sind geblieben."

Die Phasen beschreibt gut ein Eintrag von Jan Hodel

http://weblog.histnet.ch/archives/472

Wer als IP qualitativ brauchbare Artikel im Bereich der Geschichte anlegt, muss im Idealfall immer wieder nachschauen, ob Verschlimmbesserungen stattgefunden haben.

Heute Nacht wurde angelegt:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Joseph_Baader&action=history

Der Artikel wurde danach mehrfach bearbeitet:
* Es wurde der Hinweis auf die Quelle (Diefenbacher) irrtümlich entfernt
* Es wurde der Hinweis Diefenbachers, dass Baader seinen Vorgänger als Nürnberger Archivleiter einer Straftat überführen konnte, entfernt.
* Es wurde der Hinweis entfernt, dass die beiden von Diefenbacher angegebenen Literaturangaben nicht dem Artikel zugrundegelegen haben.

Das wurde wieder rückgängig gemacht von der IP, die auch für die Erstanlage verantwortlich zeichnet. Fragt sich nur, wann die nächste Verschlimmbesserung erfolgt.

Wer registriert ist, hat den Artikel auf seiner "Beobachtungsliste" und kann Änderungen verfolgen. Wer aber sehr aktiv ist, hat soviel auf seiner Liste, dass einzelne Änderungen gar nicht wahrgenommen werden.

Nachtrag: Inzwischen wurde der Weblink zur Online-Version des Nürnberger Stadtlexikons rausgeworfen. Dass die einzelnen Artikel nicht vernünftig verlinkbar sind, heisst ja nicht, dass ein Hinweis ganz unterbleiben muss.

Nachtrag: Der Link zur Startseite wurde vom anlegenden Autor wieder eingefügt. Ein ganz Schlauer hat dann einen Deep Link zum Artikel gesetzt, der aber nicht mehr funktionierte: Sitzung beendet. Die IP setzte auf die Startseite zurück.

Nachtrag: Baumschulabsolventen jammern auf der Diskussionsseite, dass sie den Artikel nicht finden und dass die ISBN falsch war (also noch eine Verschlimmbesserung). Die Angabe der Startseite wurde von dem Benutzer Polarlys revertiert, weil sie nicht hilfreich ist. Die anlegende IP revertierte ihrerseits, denn Probleme einer Direktverlinkung dürfen nicht dazu führen, dass eine Online-Quelle, die nun einmal online und nicht gedruckt benutzt wurde, entgegen WP:QA unterdrückt wird. Wenn Wikipedianer Mühe haben, zum Artikel Baader im Nürnberger Stadtlexikon vorzudringen (was weissgott nicht an ihnen, sondern an der selten dämlichen FAUST-Software des Stadtarchivs Nürnberg liegt), dann soll das intelligenteren Wesen auch nicht gelingen, also wird der Link ganz gestrichen.

Bereits dieses kleine Stelldichein von Möchtegernwissern, das ausser der anlegenden IP da seit keinen 2 Tagen sein Unwesen treibt, könnte einen an Mitarbeit interessierten Fachwissenschaftler auf Nimmerwiedersehen verjagen.

Update: Der Editwar geht weiter. Link zur Startseite wurde von einem Schlaumeier revertiert: "Link fürht ncht direkt zum angegebenen Inhalt, bitte Direktlink hier hereinstellen, Habe es leider nicht gefunden, sonst hätte ich es schon gemacht."

Es ist ja schon beschämend, dass das Nürnberger Stadtlexikon so tief im Deep Web versteckt ist, dass es gerade für zwei Artikel zuvor herangezogen wurde. Man muss natürlich nach 'Stadtlexikon Nürnberg' googeln, dann sind es mehr

Letzte Meldung: Auf der Diskussionsseite und der Diskussion der IP erhitzen sich die Gemüter: "So, jetzt habe ich 20 minuten in der dummen DAtenbank herumgewurstelt, aber außer, dass angezeigt wird [2], dass es einen Eintrag mit Joseph Baader gibt, kommt nix weiteres. Damit ist dieser Link einfach ein Unsinn, weil er nicht auf das Lemma eingeht." (Hubertl) .

Der Link ist kein Unsinn, weil man durch Browsen im Alphabet auf Baader, Joseph rasch stößt und durch Klicken auf -> 1 auch zum Eintrag gelangt. Aber Baumschüler brauchen immer länger.

Genau das macht die Wikipedianer so liebenswert: Angebote, die Mängel aufweisen, werden erst gar nicht verlinkt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#D.C3.BCrfen_Startseiten_von_Angeboten_verlinkt_werden.2C_wenn_es_keinen_Direktlink_gibt.3F

Dass man die Nutzer um eine Möglichkeit bringt, eine hervorragende Internetquelle im Deep Web aufzufinden und Zusatzangaben dort zu finden - ach, wen schert das von diesen ausgemachten Klugköpfen! Wenn das Stadtarchiv Nürnberg sich keinen Programmierer leisten kann, sollen die Benutzer schön in die nächste Bibliothek wackeln.

Nachschlag: Es geht weiter, nicht nur in den Kommentaren zu diesem Beitrag:

"Man kann hier nicht ein „HowTo“ zum Auffinden von Inhalten hinter einen Link kleben. Die Seite ist mies und miese Seiten werden nicht verlinkt („Zur Internetdatenbank Stadtlexikon Nürnberg“, dann auf „Start“ (dahin kommt man aber nur mit aktiviertem JavaScript). Suchbegriff „Baader“ findet die Person nicht (!). Selbiges gilt für „Joseph Baader“ (!!). Über „Stichwort“ kommt dann nach Klick auf „Joseph Baader“, wo die Links zum Text als solche nicht ersichtlich sind.) Es kann erwähnt werden, dass es sich der Textgrundlage dabei um die Online-Version handelt. Das Ganze wäre wohl kein Problem (der Link würde gemäß Wikipedia:Weblinks rausfliegen), wenn die IP nicht ein allseits bekannter Benutzer wäre, der in seinem Blog live über alle Teilnehmer dieser Diskussion berichtet, in gewohnt deftigen Worten." (Polarlys)

Nun, wenn sich soviel Einfalt und Rechthaberei traulich zusammenfinden, dann ist das wohl einen deftigen Kommentar wert.

Ach ja: Ich lösche seit einiger Zeit Kommentare, wenn sie mir nicht passen. Wem das nicht passt, darf gern anderswo sich ausheulen. Ich halte hier presserechtlich die Rübe hin, und wir sind hier nicht bei netbib, wo das Löschen von Kommentaren als unfein gilt.

Ein hämischer Kommentar deckte meinen eigenen Google-Fehler auf. Von Einfalt und Rechthaberei bin auch ich nicht gänzlich frei :-) Aber die Tatsache, dass etliche Nürnberg-Artikel ganz selbstverständlich ergänzend die Startseite des Lexikons verlinken, zeigt doch, wie wenig diese Eiferer für die Nürnbergerinnen und Nürnberger sprechen können, die in der Wikipedia schreiben.

ARCHIVALIA ist ein Gemeinschaftsweblog, in das jeder nach einfacher kostenfreier und kurzer Registrierung eigenverantwortlich Beiträge oder Kommentare einbringen kann, soweit diese das - weitgefasste - inhaltliche Spektrum (rund ums Archivwesen) nicht eindeutig verlassen, soweit nicht kommerzielle Werbung im Vordergrund steht und soweit sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen (Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen usw.).

Seit Bestehen dieses Weblogs wurden über 4200 Einträge eingestellt. Kein Blogger kann die Last auf sich nehmen sicherzustellen, dass alle Links in älteren Einträgen noch funktionieren bzw. tote Links zu kennzeichnen.

Zu den meistgelesenen Beiträgen dieses Weblogs gehören freilich Linkdossiers z.B. über Schimmelpilze:

http://archiv.twoday.net/stories/12590/

Seit 2003 insgesamt an die 6000 Mal aufgerufen.

Leider sind viele Links tot, gerade auch die Links von öffentlichen Verwaltungen, obwohl es da schon seit 10 Jahren zum guten Ton gehören sollte, Weiterleitungen einzurichten.

Mich erreichte soeben eine Mail mit dem entsprechenden Hinweis.

Mir erscheint es freilich anmaßend, automatisch davon auszugehen, es sei allein meine Aufgabe, diese Links zu pflegen.

Wer tote Links feststellt, ist vielmehr aufgerufen, selbst zu recherchieren, ob diese Dokumente anderswo noch zugänglich sind (ggf. bei http://web.archive.org ) und die neuen Adressen mitzuteilen - entweder als Kommentar zum Beitrag (nach Registrierung) oder per Mail an mich: klausgraf at googlemail dot com.

Wir profitieren alle davon, wenn diese Serviceseiten gut gepflegt sind. Wenn es eine andere bessere Linkliste im Netz gibt, kann der Eintrag entsprechend ergänzt und die Pflege eingestellt werden. Solange das nicht der Fall haben alle Interessierten die Möglichkeit (und angesichts des kostenloses Services, den wir - kein Plural Majestatis, denn ich bin in der Tat nicht der einzige Schreibende hier - bieten auch eine moralische Verpflichtung), selbst an der Pflege mitzuwirken. Ich selbst nehme mir immer wieder ältere Linklisten vor und aktualisiere sie mühsam, aber wenn die Leser auch mitwirken, wird das Ergebnis allemal besser sein.

Vielen Dank!

s. http://www.nrwz-online.de/v4/rottweil/00016934/
s. http://www.nrwz-online.de/v4/archiv/00017014/
s. http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=7832180&artId=12180072&offset=20
s. http://www.sw-online.de/wm?catId=79047&artId=12192395&offset=1
s. http://www.nrwz-online.de/v4/@/@/leserbriefe/00000162/2007-08-25
s. http://www.nrwz-online.de/v4/@/@/leserbriefe/00000161/2007-08-24

Ein Flyer des Stadtarchivs zur Geschichte der Hunderasse "Rottweiler" geriet während einer Tagung zweier Rottweiler-Zuchtverbände in die Kritik.

Der Autor Alex Capus (Roman "Eine Frage der Zeit") berichtete über seine Archiverlebnisse - s. http://www.oltnertagblatt.ch/?srv=ops&pg=detail&id=281483.

Aus: H-SOZ-U-KULT

Von:
Klaus Graf, RWTH Aachen
E-Mail:

Die Bemühungen des Urheberrechtsbündnisses[1], im Zuge der Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes ("Zweiter Korb") ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht durchzusetzen, waren nicht erfolgreich. Der deutsche Bundestag blieb bei seinen Beschlüssen[2] weit hinter dem zurück, was das Urheberrechtsbündnis gefordert hatte. Dies betrifft sowohl die Regelung beim Kopienversand der Bibliotheken als auch bei der Wiedergabe von Werken an Leseplätzen in Bibliotheken, Museen und Archiven.

Bibliotheken dürfen Kopien künftig elektronisch nur noch als grafische Datei versenden und auch nur dann, wenn Verlage nur ein unangemessenes Pay-per-view-Angebot machen (künftig: § 53a UrhG). Die rasche und vor allem preislich moderate wissenschaftliche Literaturversorgung durch Dokumentdirektlieferdienste wie SUBITO wird in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören. Lieferungen per Post oder Fax werden wieder zunehmen, da die Monopolpreise der Verlage für viele Institutionen nicht erschwinglich sind.

Der künftige § 52b gestattet, dass an speziellen Leseplätzen in Bibliotheken (bzw. Museen und Archiven) Werke elektronisch angeboten werden dürfen. Eine campusweite Nutzung ist nicht möglich, und es dürfen auch im Regelfall nur so viele Nutzer gleichzeitig auf das Angebot zugreifen, wie Exemplare des betreffenden Werks im Bestand sind. Auch diese künstliche Verknappung des potenziellen digitalen Mehrwerts ist mit den Anforderungen der modernen Informationsgesellschaft nicht zu vereinbaren.[3]

Eine vom Bundesrat vorgeschlagene "Open Access"-Klausel, die es öffentlich geförderten Urhebern ermöglicht hätte, nach einer Sperrfrist ohne Zustimmung des Verlags ihre Arbeiten online kostenfrei in einer Zweitveröffentlichung zugänglich zu machen, wurde vom Bundestag nicht aufgegriffen.

Resultat des Gesetzgebungsprozesses ist also ein weitgehend "wissenschaftsverlagsfreundliches" Urheberrecht. Zufrieden ist man in den Bundestagsfraktionen mit dem Ergebnis des "Zweiten Korbs" keineswegs. Man ist sich vielmehr darüber einig, dass ein "Dritter Korb" unumgänglich ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat im September den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Wahrscheinlich erscheint dies nicht, das Gesetz könnte also Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres wie beschlossen in Kraft treten.[4]

Unmittelbare Auswirkungen auf die Wissenschaft hat die Neuregelung der sogenannten "unbekannten Nutzungsarten", denn mit dem Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle beginnt eine Jahresfrist zu laufen.

Bisher bestimmte § 31 Abs. 4 UrhG, dass Verträge über unbekannte Nutzungsarten unwirksam sind. Das galt für Verträge, die ab dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 geschlossen wurden. Da die Online-Nutzung erst ab ca. 1995 als bekannte Nutzungsart gilt, kann man bei früher erschienenen Werken davon ausgehen, dass die Online-Rechte nicht per Verlagsvertrag an den Verlag übergegangen sind, also noch beim Autor liegen. Der Autor könnte also sein z.B. 1980 erschienenes Buch auch ohne Zustimmung des Verlags online wiederveröffentlichen.

Das wird sich ändern. Der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte (in der Regel also der Verlag) erhält nun auch die Online-Rechte zugesprochen. § 31 Abs. 4 UrhG wird gestrichen. Allerdings hat der Autor ein Jahr nach Inkrafttreten Zeit, dem Anfall der Nutzungsrechte an den Verlag zu widersprechen, sofern dieser nicht schon mit der Nutzung begonnen hat. Versäumt er diese Frist (z.B. weil er nichts von ihr weiß), kann ein Wissenschaftler nicht mehr ohne Zustimmung des Verlags seine Bücher "Open Access" zur Verfügung stellen. (Es sollte allerdings erwähnt werden, dass § 41 UrhG die Möglichkeit vorsieht, ein unzureichend ausgeübtes ausschließliches Nutzungsrecht zurückzurufen.[5])

Verschiedene Universitäten (insbesondere die RWTH Aachen und die Universität Gießen) haben, einer Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft bzw. des DFG-Ausschusses für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme folgend, ihre Wissenschaftler über die neue Situation informiert. Aus dem Gießener Schreiben:

"Sobald diese Regelung in Kraft tritt, dürften die bisherigen Veröffentlichungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von den Verlagen digitalisiert werden, um sie anschließend über das Internet gegen an den Verlag zu entrichtende Lizenzgebühren zur Verfügung zu stellen. Die Autorinnen und Autoren selbst hätten dann keine Möglichkeit mehr, ihre in früheren Jahren erschienenen Publikationen etwa in Hochschulschriften einzupflegen, um diese im Open Access anzubieten. Um das Eintreten dieser Situation zu vermeiden, empfiehlt der Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI), dass Autoren bei denjenigen Verlagen, bei denen sie bislang publiziert haben, mit einem formellen Schreiben Widerspruch einlegen. Auf diese Weise können die Autoren sich das Recht vorbehalten, ihre Publikationen auch nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle für den weltweiten freien Zugriff in das Internet einzupflegen.

Um Widerspruch einzulegen, können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler z.B. einen von der IuK-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP) erarbeiteten Musterbrief verwenden, der über die Homepage der DGP abgerufen werden kann (s.u. www.dgps.de/dgps/kommissionen/iuk/005.php )."[6]

Der Musterbrief lautet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der in der aktuellen Gesetzesnovellierung geplanten Änderung in § 31a UrhG-E 2006 „Verträge über unbekannte Nutzungsarten" und in § 137 l UrhG-E 2006 „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten" bin ich nicht einverstanden. In dem Gesetzentwurf wird mir ein Widerspruchsrecht eingeräumt, was ich mit diesem Schreiben wahrnehmen möchte. Sofern dieses Gesetz in Kraft tritt und eine Regelung für die unbekannten Nutzungsarten enthält, widerspreche ich jeder Nutzungsart, die zu der damaligen Zeit meiner Veröffentlichung noch unbekannt war. Dieser Widerspruch gilt für alle meine Veröffentlichungen in Ihrem Verlag.

Sollten Sie die Nutzungsrechte, die ich Ihnen eingeräumt habe, an einen Dritten übertragen haben, bitte ich um eine unverzügliche Mitteilung, wie es mir der § 137l Abs. 2 UrhG-E 2006 zusichert, an wen die Rechte veräußert worden sind.

Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruchs für jede einzelne Publikation.

Mit freundlichen Grüßen"

Es wäre sinnvoll, dass alle Urheber im wissenschaftlichen Bereich von dieser Möglichkeit des Widerspruchs in Kenntnis gesetzt würden.

Bei Zeitschriften und unvergüteten Beiträgen zu Sammelbänden (z.B. Festschriften) gibt es eine Wissenschaftlern wenig bekannte Sonderbestimmung im Urheberrecht: § 38 UrhG sieht vor, dass die ausschließlichen Rechte nur für ein Jahr beim Verlag liegen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Da sich die Verlagsrechte nur auf Vervielfältigung und Verbreitung, nicht aber auf die für die Internetnutzung erforderliche öffentliche Wiedergabe beziehen, spricht alles dafür, dass Wissenschaftler bei der Online-Nutzung die Jahresfrist seit der Novellierung von 2003 nicht einhalten müssen [8]. Anders verhält es sich, wenn sie ihren Aufsatz unter eine Creative Commons oder andere freie Lizenz stellen möchten, da sich diese auch auf eine Druckveröffentlichung bezieht. Es wären dafür die Rechte des Verlags und die Jahresfrist zu beachten.

Da die ausschließlichen Nutzungsrechte bei Zeitschriftenaufsätzen, sofern kein Verlagsvertrag besteht, dem Verleger nur für ein Jahr zustehen, wäre es nicht erforderlich, den Anfall der ausschließlichen Nutzungsrechte bei unbekannten Nutzungsarten zu widerrufen. Wer sicher gehen will, wird aber auch bei Verlagen Widerspruch einlegen, die solche Beiträge von ihm publiziert haben.

Während es bei geisteswissenschaftlichen Zeitschriften bis heute häufig unüblich ist, dass eine vertragliche Regelung mit dem Verlag über die Nutzungsrechte erfolgt, wird man in Zukunft damit rechnen müssen, dass auch bei der Publikation von Aufsätzen dem Autor Verlagsvereinbarungen vorgelegt werden. Alle maßgeblichen Wissenschaftsförderorganisationen haben sich dem Ziel "Open Access" verpflichtet und empfehlen dringend, diese Verträge um eine Klausel zu ergänzen, mit der sich der Autor die Möglichkeit vorbehält, den Beitrag "Open Access" erneut zu veröffentlichen [8]. Zuletzt hat der Schweizer NFR unterstrichen:

"Die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger sind verpflichtet, sich soweit möglich zwecks Sicherstellung von Open Access bzw. entgeltfreier nicht kommerzieller Nutzung in Verlagsverträgen ein nicht ausschliessliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation ihrer Forschungsergebnisse fest und dauerhaft vorzubehalten."[9]

Wer die freie Zugänglichkeit wissenschaftlicher Literatur nach den Grundsätzen von "Open Access" unterstützt, sollte sowohl innerhalb der Jahresfrist von seinem Widerspruchsrecht bei älteren Arbeiten vor 1995 gegenüber den jeweiligen Verlagen Gebrauch machen als auch bei künftigen Verlagsverträgen die Open-Access-Option ausdrücklich ergänzen. Da es nur empirische Befunde gibt, dass "Open Access" dem Verkauf gedruckter Publikationen nützt (statt schadet) [10], sollte dies auch im wirtschaftlichen Interesse der Verlage sein.

Klaus Graf

Hinweis: Um eine weite Verbreitung der Information zu ermöglichen, ist eine gänzlich freie Nutzung dieses Beitrags mit Quellenangabe unwiderruflich gestattet.

Anmerkungen:
[Anmerkungen:
[1] www.urheberrechtsbuendnis.de (29.08.2007)
[2] Der beschlossene Gesetzestext:
dip.bundestag.de/btd/16/059/1605939.pdf (29.08.2007)
[3] Zur Kritik siehe auch:
archiv.twoday.net/stories/4055807/ (29.08.2007)
archiv.twoday.net/stories/4056977/ (29.08.2007)
[4]bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/28/der_zweite_korb_im_bundesrat~2882228 (29.08.2007)
bibliotheksrecht.blog.de/2007/07/23/der_zweite_korb_ist_noch_nicht_durch~2687801 (29.08.2007)
[5] Details dazu:
archiv.twoday.net/stories/4069056/ (29.08.2007)
[6] www.uni-giessen.de/cms/organisation/dez/dezernat-b/dienstleistungen/TestB1/novellierung-urheberrecht-2007/file (29.08.2007)
[7] archiv.twoday.net/stories/2962609/#3146270 (29.08.2007)
[8] Näheres unter
oa.helmholtz.de/index.php?id=63 (29.08.2007)
[9] www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/Dossiers/dos_OA_Weisung_d.pdf (29.08.2007)
[10] archiv.twoday.net/stories/3326893/ (29.08.2007)

Sprache: German
Klassifikation: Regionaler Schwerpunkt: Deutschland
Epochale Zuordnung: Ohne epochalen Schwerpunkt
Thematischer Schwerpunkt: Wissenschaft
URL zur Zitation
dieses Beitrages: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=930&type=diskussionen

Nachtrag: Eine entspanntere Sicht der Rechtslage bevorzugt Eric Steinhauer:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/30/s_137_l_urhg_die_entspannte_sicht_der_di~2894919

Steinhauer hat am 3.9.2007 in INETBIB davon aberaten, dass die Bibliotheken den Widerspruchsbrief empfehlen:

"Die Bibliotheken sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (frühestens 1. Dezember 2007) vielmehr nutzen, um von den Wissenschaftlern die Online-Recht für deren ältere Publikationen zu erhalten. Sie füllen damit ihre Repositorium und verhindern zugleich unter der Hand die Wirkungen von § 137 l UrhG. Das jedenfalls ergibt sich aus § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG.

Näheres kann man hier nachlesen:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/09/03/s_137_l_urhg_und_die_rolle_der_bibliothe~2915206 "

Dem stimme ich zu, denke aber, dass die Bibliotheken nicht in der Lage sein werden, erfolgreich viele Nutzungsrechte einzusammeln.

Prolific French historian Roger Chartier’s new book, Inscription and Erasure: Literature and Written Culture from the Eleventh to the Eighteenth Century, trans. Arthur Goldhammer (Philadelphia: University of Pennsylvania Press, 2007), considers the tension between preservation and obliteration in literary texts. Chartier starts the book with this assessment: “The fear of obliteration obsessed the societies of early modern Europe. To quell their anxiety, they preserved in writing traces of the past, remembrances of the dead, the glory of the living, and texts of all kinds that were not supposed to disappear.” Chartier continues, “This was no easy task in a world where writing could be erased, manuscripts misplaced, and books existed under perpetual threat of destruction” (p. vii). In other words, it was a period much like our own.

Those interested in the archival impulse will find references in his literary analysis that are of interest, with considerations to the use of wax tablets as the main means of writing in the medieval period, the emergence of autograph signatures and the use of scribes, the availability of printed almanacs with blank pages for personal recordkeeping, the use of handwritten newsletters, and the rise and impact of printed texts.


Read the rest of Professor Richard Cox' weblog entry at
http://readingarchives.blogspot.com/2007/08/fear-of-oblivion.html

http://archiv.twoday.net/stories/3205247/#4210277

Ulrich Herb, Matthias Müller: Der Archivserver SaarDok

Ein Praxisbericht aus der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek (SULB) über den Betrieb der Servers SaarDok, der der Archivierung, Erschließung und Bereitstellung elektronischer Pflichtexemplare dient.

Aus: Unsere Archive. - 52. 2007, S. 48-49

http://scidok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2007/1260/

In der FR von heute:
"Dickster Kirschbaum. Archivar für tolle Bäume
Stefan Kühn kennt sie fast alle. Ob Kastanie, Linde, Buche oder Eiche - die meisten der mehrere Jahrhunderte alten, besonders hohen oder dicken Bäume in Deutschland hat der 37-Jährige aufgespürt. Kühn ist Baum-Archivar von Beruf. Der einzige hauptberufliche in Deutschland, wie der Biologe aus Gießen sagt. Mehr als 1000 Bäume hat Kühn schon vermessen, fotografiert und wissenschaftlich dokumentiert. Wenn er auf Baumexkursion quer durch die 357000 Quadratkilometer der Republik fährt, dürfen Kamera und Maßband nie fehlen.
In das mit seinem Bruder Uwe gegründete Deutsche Baumarchiv werden bevorzugt "NBBs" aufgenommen. "NBB" steht für "national bedeutsamer Baum", also für ein besonders starkes und charakteristisches Exemplar seiner Art. ......"


Nachtrag: www.deutschesbaumarchiv.de

http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/9176/

 

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