via library mistress:
Hansell Cook: "Librarians and Archivists, Archivists and Librarians: What's the Connection?". In: Feliciter 51 (2005) 2, S. 69 - 71
Michèle Battisti, Henri Zuber, Bernadette Ferchaud, Jean-Michel Rauzier: "One profession, several specialties : archivist, librarian, documentalist, convergence and differences". In: Documentaliste: Sciences de l'Information 42 (2005) 1, S. 48 - 57
Timothy J. Johnson: "Making It to the Major Leagues: Career Movement between Library and Archival Professions and from Small College to Large University Libraries". In: Library Trends 50 (2002) 4, S. 614
J. D'Orleans: The status of archivists in relation to other information professionals in the public service in Africa. Paris: UNESCO 1985 (Report No. ED 257 476)
Hansell Cook: "Librarians and Archivists, Archivists and Librarians: What's the Connection?". In: Feliciter 51 (2005) 2, S. 69 - 71
Michèle Battisti, Henri Zuber, Bernadette Ferchaud, Jean-Michel Rauzier: "One profession, several specialties : archivist, librarian, documentalist, convergence and differences". In: Documentaliste: Sciences de l'Information 42 (2005) 1, S. 48 - 57
Timothy J. Johnson: "Making It to the Major Leagues: Career Movement between Library and Archival Professions and from Small College to Large University Libraries". In: Library Trends 50 (2002) 4, S. 614
J. D'Orleans: The status of archivists in relation to other information professionals in the public service in Africa. Paris: UNESCO 1985 (Report No. ED 257 476)
Wolf Thomas - am Donnerstag, 6. September 2007, 16:13 - Rubrik: English Corner
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s. http://www.lippische-wochenschau.de/allgemein/objekte-malerei-skulpturen-fotografie_2007-09-05_29767.shtml
" ..... Das Künstlerinnen-Archiv “ein-sehbar” besteht aus über 300 Archivkästen, die von historischen und zeitgenössischen Künstlerinnen aller Sparten aus Ostwestfalen-Lippe kompakte Informationen über Leben und Schaffen als auch die öffentliche Resonanz darauf enthält. Dieses Archiv wird seit 2001 kontinuierlich aufgebaut. ....."
" ..... Das Künstlerinnen-Archiv “ein-sehbar” besteht aus über 300 Archivkästen, die von historischen und zeitgenössischen Künstlerinnen aller Sparten aus Ostwestfalen-Lippe kompakte Informationen über Leben und Schaffen als auch die öffentliche Resonanz darauf enthält. Dieses Archiv wird seit 2001 kontinuierlich aufgebaut. ....."
Wolf Thomas - am Donnerstag, 6. September 2007, 09:44 - Rubrik: Frauenarchive
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s. http://www.rp-online.de/public/article/regional/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/476621
Kunst aus Alltagsgegenständen: "Unfertige Angebote"
" .... Unter dem Titel "Unfertige Angebote" zieht Performance-Künstler Boris Nieslony einen vorläufigen Schlussstrich unter ein ambitioniertes Projekt. Drei Wochen lang arbeitete er mit sechs Künstlern aus Köln, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden zusammen. In dieser Zusammensetzung traten Charl van Ark, Roland Bergère, Detlef Brezel, Gerhard Dirmoser, Uli Langendorf, Ralf Samens und Boris Nieslony noch nie zuvor in Aktion. Aber sie verbindet etwas ganz Besonders: „Ähnliche Denkstrukturen“, beschreibt es Nieslony. Eine wertvolle Eigenschaft.
Denn im Mittelpunkt stand das freie Assoziieren, Sammeln von Gegenständen und Eindrücken, sowie das Analysieren. „Ein hoch kommunikativer Prozess“, ist Boris Nieslony zufrieden. Für ihn ist diese Zusammenarbeit unheimlich fruchtbar. ....
Freie Assoziationen prägen auch die Arbeit „Schnee von heute“ von Roland Bergère. Er projiziert nach dem Zufallsprinzip gut 70.00 Fernsehbilder auf die Wand. Bekannte wie unbekannte, aus Nachrichten und Dokumentationen. Langfristig angelegt ist „Das schweigende Archiv“. Der Künstler türmt dafür Notizen und Skizzen aus den vergangenen 14 Jahren. ....."
"Unfertige Angebote", Kunstraum Düsseldorf, Himmelgeister Str. 107e, 7. September, 20 Uhr
Kunst aus Alltagsgegenständen: "Unfertige Angebote"
" .... Unter dem Titel "Unfertige Angebote" zieht Performance-Künstler Boris Nieslony einen vorläufigen Schlussstrich unter ein ambitioniertes Projekt. Drei Wochen lang arbeitete er mit sechs Künstlern aus Köln, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden zusammen. In dieser Zusammensetzung traten Charl van Ark, Roland Bergère, Detlef Brezel, Gerhard Dirmoser, Uli Langendorf, Ralf Samens und Boris Nieslony noch nie zuvor in Aktion. Aber sie verbindet etwas ganz Besonders: „Ähnliche Denkstrukturen“, beschreibt es Nieslony. Eine wertvolle Eigenschaft.
Denn im Mittelpunkt stand das freie Assoziieren, Sammeln von Gegenständen und Eindrücken, sowie das Analysieren. „Ein hoch kommunikativer Prozess“, ist Boris Nieslony zufrieden. Für ihn ist diese Zusammenarbeit unheimlich fruchtbar. ....
Freie Assoziationen prägen auch die Arbeit „Schnee von heute“ von Roland Bergère. Er projiziert nach dem Zufallsprinzip gut 70.00 Fernsehbilder auf die Wand. Bekannte wie unbekannte, aus Nachrichten und Dokumentationen. Langfristig angelegt ist „Das schweigende Archiv“. Der Künstler türmt dafür Notizen und Skizzen aus den vergangenen 14 Jahren. ....."
"Unfertige Angebote", Kunstraum Düsseldorf, Himmelgeister Str. 107e, 7. September, 20 Uhr
Wolf Thomas - am Donnerstag, 6. September 2007, 09:33 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/95504
In den Diskussionen Hinweise zum Umgehen des simplen DRM.
In den Diskussionen Hinweise zum Umgehen des simplen DRM.
KlausGraf - am Donnerstag, 6. September 2007, 01:12 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Kam gerade über Netbib rein.
http://www.bild.bundesarchiv.de/
Zur Kritik siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/4141164/
Beispiel:
Signatur: Bild 183-E0307-0045-004
Bestand: Bild 183 - Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst - Zentralbild
Dateiinformationen
Bildtyp: Fotografie
Ausrichtung: Hochformat
Farbe: Nein
Abmessungen: 2770x3851 Pixel
Dateityp: image/jpeg
Dateigrösse: 1.0 MB
Bei 300 dpi druckbar bis 23.45 x 32.61 cm.
Originaltitel: Zentralbild 7.3.1966 Protokoll über Ausgaben von Passierscheinen.
Unser Faksimile zeigt das Protokoll über die Ausgabe von Passierscheinen für Westberliner Bürger zum Besuch ihrer Verwandten in der Hauptstadt der DDR. Dieses Protokoll wurde am 7. März 1966 von DDR Staatssekretär Michael Kohl und Senatsrat Horst Korber in der Hauptstadt der DDR unterzeichnet.
Datierung: 7. März 1966
Fotograf: Knauerhase
Quelle: Bundesarchiv
Klassifikation: Bild 183 ADN/G {Gesellschaft}/G I {Staatsleitungen, Regierungen}/G I a {Staatsleitung, Staats- und Länderverwaltung, Regierung, Staatsgründung}/G I a3 {Staatsaktionen, Regierungsmaßnahmen}
Bild 183 ADN/J {Wissenschaft}/J IV {Schrift- und Buchwesen}/J IV c {Urkunden (Staats- und Amtsurkunden und -schriftstücke)}

Die Bilder sind für eine wiss. Nutzung natürlich zu klein, man will dem eigenen Copyfraud ja nicht die Butter vom Brot nehmen ...
http://www.bild.bundesarchiv.de/
Zur Kritik siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/4141164/
Beispiel:
Signatur: Bild 183-E0307-0045-004
Bestand: Bild 183 - Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst - Zentralbild
Dateiinformationen
Bildtyp: Fotografie
Ausrichtung: Hochformat
Farbe: Nein
Abmessungen: 2770x3851 Pixel
Dateityp: image/jpeg
Dateigrösse: 1.0 MB
Bei 300 dpi druckbar bis 23.45 x 32.61 cm.
Originaltitel: Zentralbild 7.3.1966 Protokoll über Ausgaben von Passierscheinen.
Unser Faksimile zeigt das Protokoll über die Ausgabe von Passierscheinen für Westberliner Bürger zum Besuch ihrer Verwandten in der Hauptstadt der DDR. Dieses Protokoll wurde am 7. März 1966 von DDR Staatssekretär Michael Kohl und Senatsrat Horst Korber in der Hauptstadt der DDR unterzeichnet.
Datierung: 7. März 1966
Fotograf: Knauerhase
Quelle: Bundesarchiv
Klassifikation: Bild 183 ADN/G {Gesellschaft}/G I {Staatsleitungen, Regierungen}/G I a {Staatsleitung, Staats- und Länderverwaltung, Regierung, Staatsgründung}/G I a3 {Staatsaktionen, Regierungsmaßnahmen}
Bild 183 ADN/J {Wissenschaft}/J IV {Schrift- und Buchwesen}/J IV c {Urkunden (Staats- und Amtsurkunden und -schriftstücke)}

Die Bilder sind für eine wiss. Nutzung natürlich zu klein, man will dem eigenen Copyfraud ja nicht die Butter vom Brot nehmen ...
KlausGraf - am Donnerstag, 6. September 2007, 00:41 - Rubrik: Fotoueberlieferung
„Der Zusammenhang von Forschung und Aktenerschließung einerseits und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte andererseits muss gewahrt bleiben und dafür steht die Birther-Behörde“
Gerhard Ruden Stasi-Unterlagen-Landesbeauftragter
Was macht denn dann eigentlich das Bundesarchiv ?
Gerhard Ruden Stasi-Unterlagen-Landesbeauftragter
Was macht denn dann eigentlich das Bundesarchiv ?
Wolf Thomas - am Mittwoch, 5. September 2007, 07:43 - Rubrik: Staatsarchive
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http://www.literaturnetz.com/content/view/8025/44/
Besprechung des Kriminalromans Zitat: " .... Die einzelnen Szenen in den Familien, auf dem Kommissariat und bei der Suche im Archiv zum weit zurückliegenden Mord bestimmen das Klima, in dem der Roman geschrieben ist. ....."
Besprechung des Kriminalromans Zitat: " .... Die einzelnen Szenen in den Familien, auf dem Kommissariat und bei der Suche im Archiv zum weit zurückliegenden Mord bestimmen das Klima, in dem der Roman geschrieben ist. ....."
Wolf Thomas - am Mittwoch, 5. September 2007, 07:34 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/666030/
Das Deutschlandradio spricht mit Hartmut Bitomsky über dessen Film zum Thema Staub - einziger deutscher Dokumentarischer Biennale-Beitrag in Venedig.
Das Deutschlandradio spricht mit Hartmut Bitomsky über dessen Film zum Thema Staub - einziger deutscher Dokumentarischer Biennale-Beitrag in Venedig.
Wolf Thomas - am Mittwoch, 5. September 2007, 07:21 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Gern werfen Germanisten die benachbarten Dominikanerinnenklöster Medlingen (heute Obermedlingen) und Maria Medingen (Gemeinde Mödingen) durcheinander.
Vor 1239 wurde Maria Medingen gegründet, über das der Aufsatz von Zoepfl ausführlich unterrichtet, der digitalisiert vorliegt:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00007616/images/index.html?seite=11
1936 hatte Canisia Jedelhauser eine Monographie zu Medingen vorgelegt, auf die sich Zoepfl stützen konnte. Außerdem digital zu konsultieren: Steichele III zu Medingen:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00010470/images/
In Maria Medingen wirkte im 14. Jahrhundert die Mystikerin Margareta Ebner.
Um 1260 kam es zur Tochtergründung in Medlingen.
Die Verwechslung liegt auch vor bei der auch sonst fragwürdigen Kompilation von Sigrid Krämer, die als Nationallizenz einsehbar ist.
"Lieberin, Felicitas scriptor 1496/1504
1496/1504
Aus Ulm. Nonne im Dominikanerinnenkloster St. Katharian [sic!] zu Söfflingen [sic!] bei Ulm und im Dominikanerinnenkloster Medingen bei Dillingen.
Handschriften
Berlin, SBPK, Germ. 2°741, fol. 338v (a. 1496).
Berlin, SBPK, Germ. 4°1588, fol. 217v (a. 1504 zu Moedlingen).
Augsburg, UB, Oett.-Wall. III. I. 8°37, fol. 73r-93v (partim), aus Medingen.
Augsburg, UB, Oett.-Wall. III. 1. 8°47 (Schriftvergleich).
Augsburg, UB, Oett.-Wall. I. 3. 8°7.
Literatur
K. Schneider, Katal. Augsburg UB 1, S. 132, 570, 619.
Schmidtke, Gartenallegorie 1, S. 62.
Crous-Kirchner, Tafeln, Abb. 36."
Zu diesem Produkt siehe auch meine Rezension:
http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000014.html
Die groteske Zeile vom Dominikanerinnenkloster St. Katharina zu Söflingen (in Söflingen lebten Klarissen) ist der mißglückten Degering-Beschreibung des mgf 741 entnommen. Auf dem neuesten Stand ist:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=11347
Hier liest man freilich:
"Geschrieben von Schwester Felicitas Lieberin von Ulm im Jahre 1496; aus dem Dominikanerinnenkloster Medingen bei Dillingen, später Katharinenkloster der Dominikanerinnen in Augsburg"
Ob die Provenienz tatsächlich Medingen statt Medlingen ist?
Das Handschriftendokument in Manuscripta Mediaevalia nennt keinen Schreibort.
"Daß Buech gehört In daz buech Ampt" ist der übliche Besitzvermerk des Augsburger Katharinenklosters OP.
Die Handschrift trägt einen Söflinger Einband.
Alle anderen mir gerade greifbaren Zeugnisse haben Medlingen als Kloster, in dem die Lieberin (zu ihrer Familie siehe Google Book Search s.v. Ulm Lieberin und Google s.v.) wirkte.
Degering Mgq 1588 gibt Moedlingen (also Medlingen) als Namensform, das ManuMed-Dokument aber weiß es besser und behauptet Medingen (weil Krämer in ihrem Handschriftenbesitzer-Band die Handschrift Medingen zugewiesen hatte?)
Zugleich aber liest man im gleichen Dokument:
TEXTAUTOPSIE: 'Tractetli von der Ewigen selikait. Geschr. v. Felicitas Lieberin für die Schwestern zu Medlingen. 1504.).
Die Berliner Sionpilgerin-Handschrift von 1494 (fehlt bei Krämer) ist verschollen (Carls, Sionpilgerin wäre zu überprüfen). Google Book Search liefert die Seitenzahl, Gallica den Volltext von Röhricht/Meisner 1880, S. 278:
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k102007c/f286.pagination
Es heisst dort: "Soror Felicitas Lieberin zu Medlingen"
Wie sieht es mit den drei Augsburger Handschriften aus? Sie sind offenbar im gleichen Kloster entstanden, der Schriftvergleich mit mgf 741 führte Karin Schneider zu Felicitas Lieberin: "Schreiberin war vermutlich Dominikanerin in Medlingen" (unter Berufung auf Schmidtke zu mgq 1588).
Diese eindeutige Zuordnung Schneiders hat Christoph Fasbender in seinem Aufsatz über Thomas Finck (StM OSB 1999) nicht gehindert, ohne Beleg oder Erläuterung eine der drei Augsburger Handschriften Medingen zuzuweisen.
Zoepfl S. 38 zählt die bekannten Medinger Schreiberinnen auf, die Lieberin ist nicht darunter. (Zoepfl dürfte mit dem Berliner Handschriftenkatalog vertraut gewesen sein.)
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00007616/images/index.html?seite=42
Zumindest nach den Münchner Inkunabeln zu urteilen, war Obermedlingen um 1500 geistig regsamer (30+, aus Neuburg).
1513 ist Lucia Lieber, Schwester des Ulmer Bürgers Narciss Lieber, Nonne in Medlingen!
http://www1.ku-eichstaett.de/GGF/Landgesch/elchingen/volltext.htm
Mgq 1588 überliefert Texte von Felix Fabri. Ausdrückliche Beziehungen Fabris zu der Nonne Ursula Schleicher von Obermedlingen sind durch eine Buchschenkung nachgewiesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Felix_Fabri#_ref-27
Leipzig Ms. 761 und Ms. 763 stammen laut ManuMed ebenfalls von der Schleicherin und aus Medlingen (Mödlingen). Ob Fabri bei den Texten seine Hand im Spiel hatte, kann ich nicht sagen, da der Katalog von Pensel nicht online zur Verfügung steht. Es ist immer misslich nur nach den Indexeinträgen zu urteilen.
Im Augenblick sieht es so aus, dass Medingen statt des richtigen Medlingen einer dieser lästigen unausrottbaren Irrtümer ist, die durch schlampige Arbeitsweise entstehen (und Unkenntnis örtlicher Gegebenheiten).
NACHTRÄGE
Obwohl in seiner Vorlage Medingen und Medlingen unmittelbar nebenienander stehen, wirft Wieland Carls, Felix Fabri, Die Sionspilger, Berlin 1999 die Klöster durcheinander. Medingen und Medlingen erhalten im Register ein gemeinsames Lemma (wenngleich die Klöster dort unterschieden werden), S. 468
In Medingen entstand eine Kurzfassung der Fabri'schen Sionpilger, Innsbruck, Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Cod. FB 3172, 82r-102v (Carls S. 43) mit zweifelhafter Datierung 1488 (S. 44). Die engen Beziehungen Fabris zum Medinger Kloster, "namentlich zur dortigen Priorin Margaretha Schleicher" seien bekannt (S. 44). Margaretha Schleicher war aber die Priorin von Medlingen!
Den Fehler konnte Carls von Geldner 1964 übernehmen (FS Benzing, S. 127-131).
S. 56 wird M. Schleicherin dagegen korrekt Medlingen zugewiesen.
Felicitas Lieberin, für Carls nur mgq 1588 und die verschollene Handschrift des Berliner Königlichen Museums nennt, verbindet er zutreffend mit Medlingen (S. 58, 64).
S. 64-66 beschreibt Carls Wien, Schottenstift, Cod. 413, geschrieben 1495 von Susanna von Binzendorf in Medingen.
Marie-Luise Ehrenschwendtner, Die Bildung der Dominikanerinnen in Süddeutschland vom 13. bis 15. Jahrhundert, Stuttgart 2004 (auch sonst nicht frei von vermeidbaren Mängeln) weist die verschollene Berliner Handschrift S. 264 Anm. 1115 bzw. Felizitas Lieberin fälschlich Medingen zu. Laut Quellenverzeichnis hat die Autorin die Archivalien von Obermedlingen im Hauptstaatsarchiv München eingesehen, zitiert werden sie aber, wenn ich recht sehe, nirgendwo. Immerhin teilt sie S. 219f. den wesentlichen Inhalt der Klosterurkunde 137 von Maria Medingen mit, aus der man erfährt, welche Bücher die Pforzheimer Reformschwestern nach Medingen mitgebracht hatten (von 1467). Es waren liturgische Handschriften.
Unergiebig war ein Blick in Friedrich Herzog, Abriß der Geschichte des ehemaligen Klosters Obermedlingen dessen Pfarrei und deren Kirchen, Dillingen a.D. 1918. Was man dort S. 8f. über Margaretha Schleicherin lesen kann, stammt aus Fabris Tractatus (S. 169).
Hilfreicher waren die Antworten in der Mailingliste Diskus der Handschriftenbearbeiter.
Jacob Klingner teilte das Kolophon von Mgq 1588 mit:
„tusent fierhundert vnd jm fier vnd LXX jar ward das biechlin gemacht von fra vatter felix fabre lessmaister der getlichen geschrifft dem got genedig vnd barmhertzig sy
Dar nach ist es ab geschriben worden tusent Vc vnd jm iiij jar von S(oror) felicitas lieberin z#’ou nutz den andechtigen schwestern z#’ou medlingen orate per me.“
Zusätzlich verwies er Mgq 1121, "die auch
aus Medlingen (bei Lauingen) stammen dürfte. Sie enthält hauptsächlich Fabri-Texte (vgl. meinen Aufsatz von 2002). Einer davon benutzt offenbar dieselbe Vorlage, die auch Felicitas Lieber für den Mgq 1588 vorlag." (Der Aufsatz ist im Fabri-Artikel der Wikipedia zitiert.)
Dietrich Schmidtke, Studien zur dingallegoretischen Erbauungsliteratur des Spätmittelalters. Am Beispiel der Gartenallegorie, Tübingen 1982, S. 62f. hatte bei mgq 1588 das Kolophon ebenfalls mit "Medlingen" zitiert.
Der Leiter der Handschriftenabteilung der ThULB Jena, Joachim Ott, konnte sogar einen Neufund beisteuern, für dessen Mitteilung ihm auch hier gedankt sei:
"Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena
Ms. G.B. f. 3
Papier, 336 Bl., 42 x 29 cm
Inhalt: "Alphabetum divinum" (laut Rubrik 1ra), dt.
Initium 1ra: Qualis est dilectus tuus. In dem lob gesang
aller lobgesang ...
(Vgl. etwa München BSB Cgm 212, 1ra)
Die Hs. stammt aus dem 1883 an die UB Jena gekommenen
Nachlaß des Goethe-Enkels Wolfgang Maximilian von Goethe
(1820-1883). Aus mir nicht bekannten Gründen wurde dieser
Fundus in Pensels "Verzeichnis der altdeutschen und
ausgewählter neuerer deutscher Handschriften in der
Universitätsbibliothek Jena, Berlin 1986" nicht
berücksichtigt, so daß die Hs. bis vor kurzem "unentdeckt"
war und nach wie vor nicht publiziert ist.
Wichtig ist das Kolophon 332va:
"Anno domini M° Vc [c hochgestellt] und im andern iar an
sant Gregorius ... ist das buoch [o hochgestellt] us
geschriben worden von S[oror] Felicitas Lieberin und gehört
in das closter zuo [o hochgestellt] Medlingen predier
[!]ordens.""
[Nachtrag: http://www.handschriftencensus.de/21748 Gisela Kornrumpf, Juli 2009 mit Hinweis auf Archivalia]
Nach diesen Zeugnissen bezieht sich Felicitas Lieberin immer nur auf Medlingen, sie war also dort Nonne, nicht in Medingen.
Krämers Handschriftenerbe ist bei Medingen (1) und Medingen (2) = Medlingen voller Fehler, sie führt Handschriften bei beiden auf, weist Medinger Handschriften Medlingen zu und umgekehrt.
NACHTRAG:
Zu Inkunabeln aus Medlingen/Medingen siehe INCUNABULA-L:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0710&L=incunabula-l&P=1043
http://archiv.twoday.net/stories/5799141/ (2009)
Berliner Sionpilgerin-Hs. wiederentdeckt (2009):
http://archiv.twoday.net/stories/6042310/
http://archiv.twoday.net/stories/49624486/ (2011) - es wird munter weiter verwechselt
Scott Husby (siehe http://archiv.twoday.net/stories/285825184/ ) nennt die Schleicherin Priorin von "Obermedingen" (für sie band Johannes Richenband einen Band, von dem nur der Einband erhalten blieb, in der DNB Leipzig)
#forschung
Vor 1239 wurde Maria Medingen gegründet, über das der Aufsatz von Zoepfl ausführlich unterrichtet, der digitalisiert vorliegt:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00007616/images/index.html?seite=11
1936 hatte Canisia Jedelhauser eine Monographie zu Medingen vorgelegt, auf die sich Zoepfl stützen konnte. Außerdem digital zu konsultieren: Steichele III zu Medingen:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00010470/images/
In Maria Medingen wirkte im 14. Jahrhundert die Mystikerin Margareta Ebner.
Um 1260 kam es zur Tochtergründung in Medlingen.
Die Verwechslung liegt auch vor bei der auch sonst fragwürdigen Kompilation von Sigrid Krämer, die als Nationallizenz einsehbar ist.
"Lieberin, Felicitas scriptor 1496/1504
1496/1504
Aus Ulm. Nonne im Dominikanerinnenkloster St. Katharian [sic!] zu Söfflingen [sic!] bei Ulm und im Dominikanerinnenkloster Medingen bei Dillingen.
Handschriften
Berlin, SBPK, Germ. 2°741, fol. 338v (a. 1496).
Berlin, SBPK, Germ. 4°1588, fol. 217v (a. 1504 zu Moedlingen).
Augsburg, UB, Oett.-Wall. III. I. 8°37, fol. 73r-93v (partim), aus Medingen.
Augsburg, UB, Oett.-Wall. III. 1. 8°47 (Schriftvergleich).
Augsburg, UB, Oett.-Wall. I. 3. 8°7.
Literatur
K. Schneider, Katal. Augsburg UB 1, S. 132, 570, 619.
Schmidtke, Gartenallegorie 1, S. 62.
Crous-Kirchner, Tafeln, Abb. 36."
Zu diesem Produkt siehe auch meine Rezension:
http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000014.html
Die groteske Zeile vom Dominikanerinnenkloster St. Katharina zu Söflingen (in Söflingen lebten Klarissen) ist der mißglückten Degering-Beschreibung des mgf 741 entnommen. Auf dem neuesten Stand ist:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=11347
Hier liest man freilich:
"Geschrieben von Schwester Felicitas Lieberin von Ulm im Jahre 1496; aus dem Dominikanerinnenkloster Medingen bei Dillingen, später Katharinenkloster der Dominikanerinnen in Augsburg"
Ob die Provenienz tatsächlich Medingen statt Medlingen ist?
Das Handschriftendokument in Manuscripta Mediaevalia nennt keinen Schreibort.
"Daß Buech gehört In daz buech Ampt" ist der übliche Besitzvermerk des Augsburger Katharinenklosters OP.
Die Handschrift trägt einen Söflinger Einband.
Alle anderen mir gerade greifbaren Zeugnisse haben Medlingen als Kloster, in dem die Lieberin (zu ihrer Familie siehe Google Book Search s.v. Ulm Lieberin und Google s.v.) wirkte.
Degering Mgq 1588 gibt Moedlingen (also Medlingen) als Namensform, das ManuMed-Dokument aber weiß es besser und behauptet Medingen (weil Krämer in ihrem Handschriftenbesitzer-Band die Handschrift Medingen zugewiesen hatte?)
Zugleich aber liest man im gleichen Dokument:
TEXTAUTOPSIE: 'Tractetli von der Ewigen selikait. Geschr. v. Felicitas Lieberin für die Schwestern zu Medlingen. 1504.).
Die Berliner Sionpilgerin-Handschrift von 1494 (fehlt bei Krämer) ist verschollen (Carls, Sionpilgerin wäre zu überprüfen). Google Book Search liefert die Seitenzahl, Gallica den Volltext von Röhricht/Meisner 1880, S. 278:
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k102007c/f286.pagination
Es heisst dort: "Soror Felicitas Lieberin zu Medlingen"
Wie sieht es mit den drei Augsburger Handschriften aus? Sie sind offenbar im gleichen Kloster entstanden, der Schriftvergleich mit mgf 741 führte Karin Schneider zu Felicitas Lieberin: "Schreiberin war vermutlich Dominikanerin in Medlingen" (unter Berufung auf Schmidtke zu mgq 1588).
Diese eindeutige Zuordnung Schneiders hat Christoph Fasbender in seinem Aufsatz über Thomas Finck (StM OSB 1999) nicht gehindert, ohne Beleg oder Erläuterung eine der drei Augsburger Handschriften Medingen zuzuweisen.
Zoepfl S. 38 zählt die bekannten Medinger Schreiberinnen auf, die Lieberin ist nicht darunter. (Zoepfl dürfte mit dem Berliner Handschriftenkatalog vertraut gewesen sein.)
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00007616/images/index.html?seite=42
Zumindest nach den Münchner Inkunabeln zu urteilen, war Obermedlingen um 1500 geistig regsamer (30+, aus Neuburg).
1513 ist Lucia Lieber, Schwester des Ulmer Bürgers Narciss Lieber, Nonne in Medlingen!
http://www1.ku-eichstaett.de/GGF/Landgesch/elchingen/volltext.htm
Mgq 1588 überliefert Texte von Felix Fabri. Ausdrückliche Beziehungen Fabris zu der Nonne Ursula Schleicher von Obermedlingen sind durch eine Buchschenkung nachgewiesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Felix_Fabri#_ref-27
Leipzig Ms. 761 und Ms. 763 stammen laut ManuMed ebenfalls von der Schleicherin und aus Medlingen (Mödlingen). Ob Fabri bei den Texten seine Hand im Spiel hatte, kann ich nicht sagen, da der Katalog von Pensel nicht online zur Verfügung steht. Es ist immer misslich nur nach den Indexeinträgen zu urteilen.
Im Augenblick sieht es so aus, dass Medingen statt des richtigen Medlingen einer dieser lästigen unausrottbaren Irrtümer ist, die durch schlampige Arbeitsweise entstehen (und Unkenntnis örtlicher Gegebenheiten).
NACHTRÄGE
Obwohl in seiner Vorlage Medingen und Medlingen unmittelbar nebenienander stehen, wirft Wieland Carls, Felix Fabri, Die Sionspilger, Berlin 1999 die Klöster durcheinander. Medingen und Medlingen erhalten im Register ein gemeinsames Lemma (wenngleich die Klöster dort unterschieden werden), S. 468
In Medingen entstand eine Kurzfassung der Fabri'schen Sionpilger, Innsbruck, Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Cod. FB 3172, 82r-102v (Carls S. 43) mit zweifelhafter Datierung 1488 (S. 44). Die engen Beziehungen Fabris zum Medinger Kloster, "namentlich zur dortigen Priorin Margaretha Schleicher" seien bekannt (S. 44). Margaretha Schleicher war aber die Priorin von Medlingen!
Den Fehler konnte Carls von Geldner 1964 übernehmen (FS Benzing, S. 127-131).
S. 56 wird M. Schleicherin dagegen korrekt Medlingen zugewiesen.
Felicitas Lieberin, für Carls nur mgq 1588 und die verschollene Handschrift des Berliner Königlichen Museums nennt, verbindet er zutreffend mit Medlingen (S. 58, 64).
S. 64-66 beschreibt Carls Wien, Schottenstift, Cod. 413, geschrieben 1495 von Susanna von Binzendorf in Medingen.
Marie-Luise Ehrenschwendtner, Die Bildung der Dominikanerinnen in Süddeutschland vom 13. bis 15. Jahrhundert, Stuttgart 2004 (auch sonst nicht frei von vermeidbaren Mängeln) weist die verschollene Berliner Handschrift S. 264 Anm. 1115 bzw. Felizitas Lieberin fälschlich Medingen zu. Laut Quellenverzeichnis hat die Autorin die Archivalien von Obermedlingen im Hauptstaatsarchiv München eingesehen, zitiert werden sie aber, wenn ich recht sehe, nirgendwo. Immerhin teilt sie S. 219f. den wesentlichen Inhalt der Klosterurkunde 137 von Maria Medingen mit, aus der man erfährt, welche Bücher die Pforzheimer Reformschwestern nach Medingen mitgebracht hatten (von 1467). Es waren liturgische Handschriften.
Unergiebig war ein Blick in Friedrich Herzog, Abriß der Geschichte des ehemaligen Klosters Obermedlingen dessen Pfarrei und deren Kirchen, Dillingen a.D. 1918. Was man dort S. 8f. über Margaretha Schleicherin lesen kann, stammt aus Fabris Tractatus (S. 169).
Hilfreicher waren die Antworten in der Mailingliste Diskus der Handschriftenbearbeiter.
Jacob Klingner teilte das Kolophon von Mgq 1588 mit:
„tusent fierhundert vnd jm fier vnd LXX jar ward das biechlin gemacht von fra vatter felix fabre lessmaister der getlichen geschrifft dem got genedig vnd barmhertzig sy
Dar nach ist es ab geschriben worden tusent Vc vnd jm iiij jar von S(oror) felicitas lieberin z#’ou nutz den andechtigen schwestern z#’ou medlingen orate per me.“
Zusätzlich verwies er Mgq 1121, "die auch
aus Medlingen (bei Lauingen) stammen dürfte. Sie enthält hauptsächlich Fabri-Texte (vgl. meinen Aufsatz von 2002). Einer davon benutzt offenbar dieselbe Vorlage, die auch Felicitas Lieber für den Mgq 1588 vorlag." (Der Aufsatz ist im Fabri-Artikel der Wikipedia zitiert.)
Dietrich Schmidtke, Studien zur dingallegoretischen Erbauungsliteratur des Spätmittelalters. Am Beispiel der Gartenallegorie, Tübingen 1982, S. 62f. hatte bei mgq 1588 das Kolophon ebenfalls mit "Medlingen" zitiert.
Der Leiter der Handschriftenabteilung der ThULB Jena, Joachim Ott, konnte sogar einen Neufund beisteuern, für dessen Mitteilung ihm auch hier gedankt sei:
"Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena
Ms. G.B. f. 3
Papier, 336 Bl., 42 x 29 cm
Inhalt: "Alphabetum divinum" (laut Rubrik 1ra), dt.
Initium 1ra: Qualis est dilectus tuus. In dem lob gesang
aller lobgesang ...
(Vgl. etwa München BSB Cgm 212, 1ra)
Die Hs. stammt aus dem 1883 an die UB Jena gekommenen
Nachlaß des Goethe-Enkels Wolfgang Maximilian von Goethe
(1820-1883). Aus mir nicht bekannten Gründen wurde dieser
Fundus in Pensels "Verzeichnis der altdeutschen und
ausgewählter neuerer deutscher Handschriften in der
Universitätsbibliothek Jena, Berlin 1986" nicht
berücksichtigt, so daß die Hs. bis vor kurzem "unentdeckt"
war und nach wie vor nicht publiziert ist.
Wichtig ist das Kolophon 332va:
"Anno domini M° Vc [c hochgestellt] und im andern iar an
sant Gregorius ... ist das buoch [o hochgestellt] us
geschriben worden von S[oror] Felicitas Lieberin und gehört
in das closter zuo [o hochgestellt] Medlingen predier
[!]ordens.""
[Nachtrag: http://www.handschriftencensus.de/21748 Gisela Kornrumpf, Juli 2009 mit Hinweis auf Archivalia]
Nach diesen Zeugnissen bezieht sich Felicitas Lieberin immer nur auf Medlingen, sie war also dort Nonne, nicht in Medingen.
Krämers Handschriftenerbe ist bei Medingen (1) und Medingen (2) = Medlingen voller Fehler, sie führt Handschriften bei beiden auf, weist Medinger Handschriften Medlingen zu und umgekehrt.
NACHTRAG:
Zu Inkunabeln aus Medlingen/Medingen siehe INCUNABULA-L:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0710&L=incunabula-l&P=1043
http://archiv.twoday.net/stories/5799141/ (2009)
Berliner Sionpilgerin-Hs. wiederentdeckt (2009):
http://archiv.twoday.net/stories/6042310/
http://archiv.twoday.net/stories/49624486/ (2011) - es wird munter weiter verwechselt
Scott Husby (siehe http://archiv.twoday.net/stories/285825184/ ) nennt die Schleicherin Priorin von "Obermedingen" (für sie band Johannes Richenband einen Band, von dem nur der Einband erhalten blieb, in der DNB Leipzig)
#forschung
KlausGraf - am Dienstag, 4. September 2007, 23:36 - Rubrik: Kodikologie
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Handschriften bewahren, Wissen sichern. Gerda Henkel Stiftung fördert Bibliothek in Taschkent mit technischer Ausrüstung
http://idw-online.de/pages/de/news224150
Eine schöne Sache ... das wäre doch auch mal eine Idee für Schäuble... in so etwas ließe sich doch bequem ein Bundestrojaner einbauen... und da Bibliotheksbenutzer seit neuestem ohnehin in Generalverdacht stehen...
http://idw-online.de/pages/de/news224150
Eine schöne Sache ... das wäre doch auch mal eine Idee für Schäuble... in so etwas ließe sich doch bequem ein Bundestrojaner einbauen... und da Bibliotheksbenutzer seit neuestem ohnehin in Generalverdacht stehen...
Ladislaus - am Dienstag, 4. September 2007, 17:01 - Rubrik: Technik
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http://www.historians.org/perspectives/issues/2007/0705/0705vie2.cfm
By Joseph M. Turrini
Abstract:
Archivists, historians, and librarians have for decades disagreed about the appropriate placement of archival education in the university. Whether archivists should be trained in history departments or in library science schools has been a source of significant conflict and acrimonious debate. This unsettled quarrel resulted in two different educational tracks that persist to this day. Changes in the archival profession and in the academy, however, now appear to be accomplishing what the professional debates failed to achieve. Recent developments suggest that the archival profession, at one time dominated by history department graduates, will be staffed by library science graduates in the near future. Given the current trends, a more relevant question might now be: Can history-based archival programs survive in the changing archival environment?
By Joseph M. Turrini
Abstract:
Archivists, historians, and librarians have for decades disagreed about the appropriate placement of archival education in the university. Whether archivists should be trained in history departments or in library science schools has been a source of significant conflict and acrimonious debate. This unsettled quarrel resulted in two different educational tracks that persist to this day. Changes in the archival profession and in the academy, however, now appear to be accomplishing what the professional debates failed to achieve. Recent developments suggest that the archival profession, at one time dominated by history department graduates, will be staffed by library science graduates in the near future. Given the current trends, a more relevant question might now be: Can history-based archival programs survive in the changing archival environment?
KlausGraf - am Dienstag, 4. September 2007, 12:35 - Rubrik: English Corner
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Eric Steinhauer schrieb in INETBIB:
im Zusammenhang mit den Eichstätter Vorfällen war in dieser Liste oft und viel über Klosterbibliotheken zu lesen. Daher scheint mir der Hinweis auf eine soeben erschienene Münchener Dissertation passend, die sich mit den nach der Säkularisation eingerichteten Zentralklöstern der Bettelorden beschäftigt, denn auf S. 209-213 finden sich einige Ausführungen zum klösterlichen Buchbesitz.
Mary Anne Eder: Klosterleben trotz Säkularisation : die Zentralklöster der Bettelorden in Altbayern 1802-1817. - Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2007. - 338 S. (Forschungen zur Volkskunde ; 56)
ISBN 978-3-86582-498-1
Die Dissertation wurde hybrid publiziert. Der Volltext ist hier einsehbar:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=8034
im Zusammenhang mit den Eichstätter Vorfällen war in dieser Liste oft und viel über Klosterbibliotheken zu lesen. Daher scheint mir der Hinweis auf eine soeben erschienene Münchener Dissertation passend, die sich mit den nach der Säkularisation eingerichteten Zentralklöstern der Bettelorden beschäftigt, denn auf S. 209-213 finden sich einige Ausführungen zum klösterlichen Buchbesitz.
Mary Anne Eder: Klosterleben trotz Säkularisation : die Zentralklöster der Bettelorden in Altbayern 1802-1817. - Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2007. - 338 S. (Forschungen zur Volkskunde ; 56)
ISBN 978-3-86582-498-1
Die Dissertation wurde hybrid publiziert. Der Volltext ist hier einsehbar:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=8034
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KlausGraf - am Montag, 3. September 2007, 20:52 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Bibliothek als Archiv, hrsg. von Hans Erich Böddeker/Anne Saada (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 221), Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35869-6
Das Göttinger Kolloquium, das dem Band zugrundeliegt, fand bereits im März 2003 statt, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/15744/
Interdisziplinär will man sein, aber irgendwelche Reflexionen, dass es eine eigene Disziplin gibt, die sich mit Archiven befasst, sucht man vergebens. Die zweisprachige (de-fr) Einleitung der Herausgeber ("Bibliotheksarchive als Quelle der Kultur- und Wissenschaftsgeschichte") ist mit dem üblichen postmodernen Geschwurbel angereichert, das sich um den Begriff Archiv rankt. Glücklicherweise weisen die meisten bibliotheksgeschichtlichen Fallstudien des Bandes solide empirische Quellenarbeit auf. Eine neue Epoche der Bibliotheksgeschichte läutet dieser Sammelband gewiss nicht ein.
Noch am ehesten mit archivischer Arbeit zu tun hat der Aufsatz von Helmut Rohlfing: "Sagen sie nicht, daß das Archiv unbeträchtlich sey" - J. D. Reuß und das erste Findbuch zum Göttinger Bibliotheksarchiv (S. 71-88). 1763 und 1802 wurde angeordnet, dass alles auf die Bibliothek bezügliche Schriftgut der Universität ins Bibliotheksarchiv verbracht werden sollte (S. 73). Dass diese Bildung eines provenienzwidrigen Pertinenz-Selekts nicht mit modernen Standards vereinbar ist, wird mit natürlich mit keiner Silbe erwähnt.
Ob im Göttinger Universitätsarchiv der gesamte Bestand von 1945 bis 1970 ebenfalls unverzeichnet und damit unbenutzbar wäre?
Sich über (illegale) Bibliotheksarchive auszulassen, ohne die facharchivische Dimension wenigstens kurz anzureißen, ist schon ein starkes Stück.
Illegal sind weit zurückreichende Bibliotheksarchive deshalb, weil es sich dabei um von den Archivgesetzen nicht erlaubte Behördenarchive handelt. Sobald das Schriftgut nicht mehr für die laufende Verwaltung - dazu zählt nicht die historische Forschung - benötigt wird, ist es an das zuständige Archiv abzugeben. Ausnahmen sehen die Archivgesetze nicht vor.
Die Praxis sieht anders aus. Behördenarchive werden auf Dauer geduldet. Mitunter gibt es sogar förmliche Vereinbarungen zwischen den Bibliotheken und dem zuständigen Archiv (so z.B. im Fall der Württembergischen Landesbibliothek). Daher wird man das folgende Zitat aus dem Archivar 2005 cum grano salis nehmen müssen: "„Behördenarchive“, die sich der im Landesarchivgesetz
verankerten Pflicht zur Anbietung aussonderungsreifen
staatlichen Schriftguts grundsätzlich entziehen würden,
gibt es heute in Stuttgart quasi nicht mehr." Quasi.
Der berühmteste Fall eines Behördenarchivs ist natürlich das Politische Archiv des Auswärtigen Amts, dessen Existenzberechtigung durch Erwähnung in einem Gesetz abgesichert werden sollte. Trotzdem sieht das Bundesarchivgesetz ein Archiv wie das des Auswärtigen Amts nicht vor. Erzwingen kann das zuständige Archiv eine Ablieferung nicht, die Duldung ist eine pragmatische Entscheidung angesichts der realen Machtverhältnisse: Gegen eine Universitätsbibliothek kann (das immer sehr viel kleinere) Universitätsarchiv nichts ausrichten.
Neben Bibliotheken verwahren auch Museen (dazu sind auch die wissenschaftlichen Sammlungen zu rechnen) und besonders traditionsreiche Schulen historische Unterlagen, die als Archivgut gelten müssen.
Zu einem Gymnasialarchiv in Hof:
http://archiv.twoday.net/stories/293827/
Was spricht gegen Behördenarchive?
* Eine Betreuung durch Facharchivare erfolgt nicht, auch wenn es ab und an zur Beratung des Behördenarchivs durch das eigentlich zuständige Archiv kommen mag.
* Die Bewertungskompetenz der Archivare wird umgangen, da die Behörde und nicht das Archiv über die Auswahl entscheidet.
* In der Regel sind die Benutzungsvorschriften der Archivgesetze nicht unmittelbar auf die Behördenarchive anzuwenden (Ausnahme: Bundesarchivgesetz, das auch für nicht abgelieferte Unterlagen gilt), auch wenn durch die Vorschriften des Archivgesetzes eine Ermessensreduktion zustande kommt.
* Verzeichnungsrückstände entziehen der Forschung wichtige Quellen.
* Die datenschutzrechtlichen Ermächtigungsnormen der Archivgesetze gelten nicht für Behördenarchive.
Was spricht für die faktische Duldung von Behördenarchiven?
* Die Erforschung der eigenen Geschichte ist bei Sammlungen wie Bibliotheken und Museen ein wichtiger Faktor der Selbstdarstellung. Die enge Verbindung der Objekte und der auf sie bezüglichen Dokumentation, die durch Überführung in ein womöglich weit entferntes Archiv gelöst würde, ist sachgemäß. Die in den letzten Jahren immer wichtiger gewordenen Provenienzforschungen lassen sich am besten im eigenen Haus durchführen.
* Es ist nicht gesagt, dass Bestandserhaltung, Bewertungsprinzipien (rigider Zwang der Staatsarchive zur schmalen Auswahl), Verzeichnungsgrundsätze (bibliothekarische Feinerschließung) oder Benutzungspraxis in jedem Fall nachteiliger für die Wissenschaft sind.
* Bibliotheken haben mehr Erfahrung mit der Digitalisierung von Beständen, die Chance ist größer, dass sie die Archivalien im Internet zugänglich machen.
*Ob eine Behörde rechtlich verselbständigt ist (z. B. als Stiftung), ist von archivfachlichen Gesichtspunkten unabhängig. So kann das Germanische Nationalmuseum (als Stiftung des öffentlichen Rechts) durch das (archivfachliche betreute) eigene Archiv die eigene Geschichte dokumentieren, während ein in die Behördenorganisation eingebundenes Museum nicht die Möglichkeit hat, einen Archivar anzustellen. Wenn es bei Archiven rechtlich selbständiger Körperschaften notfalls auch mit einer Beratung durch ein anderes Archiv getan ist, was die Erfüllung archivfachlicher Anforderungen angeht, spricht nichts dagegen, ausnahmsweise Behördenarchive zuzulassen, sofern sichergestellt ist, dass eine laufende archivfachliche Beratung erfolgt und archivfachliche Standards gewahrt werden. Das Behördenarchiv ist dann gleichsam eine "Außenstelle" des zuständigen Archivs.
Das Göttinger Kolloquium, das dem Band zugrundeliegt, fand bereits im März 2003 statt, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/15744/
Interdisziplinär will man sein, aber irgendwelche Reflexionen, dass es eine eigene Disziplin gibt, die sich mit Archiven befasst, sucht man vergebens. Die zweisprachige (de-fr) Einleitung der Herausgeber ("Bibliotheksarchive als Quelle der Kultur- und Wissenschaftsgeschichte") ist mit dem üblichen postmodernen Geschwurbel angereichert, das sich um den Begriff Archiv rankt. Glücklicherweise weisen die meisten bibliotheksgeschichtlichen Fallstudien des Bandes solide empirische Quellenarbeit auf. Eine neue Epoche der Bibliotheksgeschichte läutet dieser Sammelband gewiss nicht ein.
Noch am ehesten mit archivischer Arbeit zu tun hat der Aufsatz von Helmut Rohlfing: "Sagen sie nicht, daß das Archiv unbeträchtlich sey" - J. D. Reuß und das erste Findbuch zum Göttinger Bibliotheksarchiv (S. 71-88). 1763 und 1802 wurde angeordnet, dass alles auf die Bibliothek bezügliche Schriftgut der Universität ins Bibliotheksarchiv verbracht werden sollte (S. 73). Dass diese Bildung eines provenienzwidrigen Pertinenz-Selekts nicht mit modernen Standards vereinbar ist, wird mit natürlich mit keiner Silbe erwähnt.
Ob im Göttinger Universitätsarchiv der gesamte Bestand von 1945 bis 1970 ebenfalls unverzeichnet und damit unbenutzbar wäre?
Sich über (illegale) Bibliotheksarchive auszulassen, ohne die facharchivische Dimension wenigstens kurz anzureißen, ist schon ein starkes Stück.
Illegal sind weit zurückreichende Bibliotheksarchive deshalb, weil es sich dabei um von den Archivgesetzen nicht erlaubte Behördenarchive handelt. Sobald das Schriftgut nicht mehr für die laufende Verwaltung - dazu zählt nicht die historische Forschung - benötigt wird, ist es an das zuständige Archiv abzugeben. Ausnahmen sehen die Archivgesetze nicht vor.
Die Praxis sieht anders aus. Behördenarchive werden auf Dauer geduldet. Mitunter gibt es sogar förmliche Vereinbarungen zwischen den Bibliotheken und dem zuständigen Archiv (so z.B. im Fall der Württembergischen Landesbibliothek). Daher wird man das folgende Zitat aus dem Archivar 2005 cum grano salis nehmen müssen: "„Behördenarchive“, die sich der im Landesarchivgesetz
verankerten Pflicht zur Anbietung aussonderungsreifen
staatlichen Schriftguts grundsätzlich entziehen würden,
gibt es heute in Stuttgart quasi nicht mehr." Quasi.
Der berühmteste Fall eines Behördenarchivs ist natürlich das Politische Archiv des Auswärtigen Amts, dessen Existenzberechtigung durch Erwähnung in einem Gesetz abgesichert werden sollte. Trotzdem sieht das Bundesarchivgesetz ein Archiv wie das des Auswärtigen Amts nicht vor. Erzwingen kann das zuständige Archiv eine Ablieferung nicht, die Duldung ist eine pragmatische Entscheidung angesichts der realen Machtverhältnisse: Gegen eine Universitätsbibliothek kann (das immer sehr viel kleinere) Universitätsarchiv nichts ausrichten.
Neben Bibliotheken verwahren auch Museen (dazu sind auch die wissenschaftlichen Sammlungen zu rechnen) und besonders traditionsreiche Schulen historische Unterlagen, die als Archivgut gelten müssen.
Zu einem Gymnasialarchiv in Hof:
http://archiv.twoday.net/stories/293827/
Was spricht gegen Behördenarchive?
* Eine Betreuung durch Facharchivare erfolgt nicht, auch wenn es ab und an zur Beratung des Behördenarchivs durch das eigentlich zuständige Archiv kommen mag.
* Die Bewertungskompetenz der Archivare wird umgangen, da die Behörde und nicht das Archiv über die Auswahl entscheidet.
* In der Regel sind die Benutzungsvorschriften der Archivgesetze nicht unmittelbar auf die Behördenarchive anzuwenden (Ausnahme: Bundesarchivgesetz, das auch für nicht abgelieferte Unterlagen gilt), auch wenn durch die Vorschriften des Archivgesetzes eine Ermessensreduktion zustande kommt.
* Verzeichnungsrückstände entziehen der Forschung wichtige Quellen.
* Die datenschutzrechtlichen Ermächtigungsnormen der Archivgesetze gelten nicht für Behördenarchive.
Was spricht für die faktische Duldung von Behördenarchiven?
* Die Erforschung der eigenen Geschichte ist bei Sammlungen wie Bibliotheken und Museen ein wichtiger Faktor der Selbstdarstellung. Die enge Verbindung der Objekte und der auf sie bezüglichen Dokumentation, die durch Überführung in ein womöglich weit entferntes Archiv gelöst würde, ist sachgemäß. Die in den letzten Jahren immer wichtiger gewordenen Provenienzforschungen lassen sich am besten im eigenen Haus durchführen.
* Es ist nicht gesagt, dass Bestandserhaltung, Bewertungsprinzipien (rigider Zwang der Staatsarchive zur schmalen Auswahl), Verzeichnungsgrundsätze (bibliothekarische Feinerschließung) oder Benutzungspraxis in jedem Fall nachteiliger für die Wissenschaft sind.
* Bibliotheken haben mehr Erfahrung mit der Digitalisierung von Beständen, die Chance ist größer, dass sie die Archivalien im Internet zugänglich machen.
*Ob eine Behörde rechtlich verselbständigt ist (z. B. als Stiftung), ist von archivfachlichen Gesichtspunkten unabhängig. So kann das Germanische Nationalmuseum (als Stiftung des öffentlichen Rechts) durch das (archivfachliche betreute) eigene Archiv die eigene Geschichte dokumentieren, während ein in die Behördenorganisation eingebundenes Museum nicht die Möglichkeit hat, einen Archivar anzustellen. Wenn es bei Archiven rechtlich selbständiger Körperschaften notfalls auch mit einer Beratung durch ein anderes Archiv getan ist, was die Erfüllung archivfachlicher Anforderungen angeht, spricht nichts dagegen, ausnahmsweise Behördenarchive zuzulassen, sofern sichergestellt ist, dass eine laufende archivfachliche Beratung erfolgt und archivfachliche Standards gewahrt werden. Das Behördenarchiv ist dann gleichsam eine "Außenstelle" des zuständigen Archivs.
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Das Centre international de recherches sur l'anarchisme (CIRA) in der
Schweiz feiert sein 50. Jahr der Gründung.
http://www.ialhi.org/news/i0708_12.php
Schweiz feiert sein 50. Jahr der Gründung.
http://www.ialhi.org/news/i0708_12.php
Bernd Hüttner - am Montag, 3. September 2007, 16:00 - Rubrik: Archive von unten
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KlausGraf - am Sonntag, 2. September 2007, 00:23 - Rubrik: Unterhaltung
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Bettina Kern erschlug Nina Kampermann:
http://www.prisma-online.de/express/sendung.html?cid=Zdf&stime=2007-09-01%2023%3A05%3A00%2B02
"Der Alte", Folge "Späte Rache" von 2003
http://www.prisma-online.de/express/sendung.html?cid=Zdf&stime=2007-09-01%2023%3A05%3A00%2B02
"Der Alte", Folge "Späte Rache" von 2003
KlausGraf - am Sonntag, 2. September 2007, 00:15 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Ad http://archiv.twoday.net/stories/4187255/#4187509
Die ganzen über 100 württembergischen Jahrbücher bei Google Book Search sind fast alle futsch, auch die alten Jahrgänge vor 1865.
Die ganzen über 100 württembergischen Jahrbücher bei Google Book Search sind fast alle futsch, auch die alten Jahrgänge vor 1865.
KlausGraf - am Samstag, 1. September 2007, 04:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Instruktiv, aber längst nicht auf einem so hohen fachlichen Niveau wie hier wird die Google Buchsuche von Mayer (UB Freiburg) vorgestellt:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/205/pdf/Tutor131.pdf
S. 105-110
Es erstaunt nicht, dass die beste deutschsprachige Einführung
http://de.wikisource.org/wiki/WS:GOOGLE
nicht erwähnt wird.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/205/pdf/Tutor131.pdf
S. 105-110
Es erstaunt nicht, dass die beste deutschsprachige Einführung
http://de.wikisource.org/wiki/WS:GOOGLE
nicht erwähnt wird.
KlausGraf - am Samstag, 1. September 2007, 02:38 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Wie der lesenswerte Wikipedia-Artikel "Schöpfungshöhe" zeigt, ist die Entscheidung, wann ein Text urheberrechtlich geschützt ist und wann nicht, vielfach kaum nachvollziehbar:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
Obwohl sich eine kurze medizinische Dienstanweisung an einen vorgegebenen Text anlehnte, wurde eine geänderte Bearbeitung vom OLG Nürnberg 2001 als Urheberrechtsverletzung aufgefasst, ein krasses Fehlurteil, das dem Freihaltungsbedürfnis im fachlichen Bereich nicht Rechnung trägt:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_N%C3%BCrnberg_-_Dienstanweisung
Vgl. dazu auch BGH Staatsexamensarbeit
http://lexetius.com/1980,1
Es sei "davon auszugehen, daß der im fraglichen wissenschaftlichen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise regelmäßig urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung fehlen wird; dasselbe gilt für einen Aufbau und eine Darstellungsart, die aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in Fragen des behandelten Gebiets weitgehend üblich sind und deren Anwendung deshalb nicht als eine eigentümliche geistige Leistung angesehen werden kann."
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
Obwohl sich eine kurze medizinische Dienstanweisung an einen vorgegebenen Text anlehnte, wurde eine geänderte Bearbeitung vom OLG Nürnberg 2001 als Urheberrechtsverletzung aufgefasst, ein krasses Fehlurteil, das dem Freihaltungsbedürfnis im fachlichen Bereich nicht Rechnung trägt:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_N%C3%BCrnberg_-_Dienstanweisung
Vgl. dazu auch BGH Staatsexamensarbeit
http://lexetius.com/1980,1
Es sei "davon auszugehen, daß der im fraglichen wissenschaftlichen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise regelmäßig urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung fehlen wird; dasselbe gilt für einen Aufbau und eine Darstellungsart, die aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in Fragen des behandelten Gebiets weitgehend üblich sind und deren Anwendung deshalb nicht als eine eigentümliche geistige Leistung angesehen werden kann."
KlausGraf - am Samstag, 1. September 2007, 01:18 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.kulturstiftung-der-deutschen-vertriebenen.de/silagi1.html
Prof. Dr. Dr. Michael Silagi, Göttingen
Zur Enteignungsproblematik staatlicher und nicht-staatlicher Archive insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg
Tagung der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen in Verbindung mit der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, 6. Oktober 2006
Eine spannende Lektüre im Hinblick auf den derzeitigen deutsch-polnischen Kulturgüterstreit.
Auszug:
Der größere Teil des Registraturgutes der ostdeutschen Standesämter war bei der Vertreibung der Deutschen im Osten geblieben. Vor Kriegsende waren jedoch in bescheidenem Umfang standesamtliche Register aus den Vertreibungsgebieten in den Westen gerettet worden. Sie wurden im Standesamt I in Berlin (West), teilweise auch im Standesamt I in Berlin (Ost) aufbewahrt. An diesem nach Berlin geschafften Material war man nach 1945 in Warschau offensichtlich nicht sonderlich interessiert. Nur so erklärt es sich, daß derjenige Teil dieser Bestände, welcher bis zur Wende von 1989/90 in Ost-Berlin lagerte - 1250 laufende Meter an Standesamtsregistern und Personenstandsbüchern aus 1300 ehemaligen ostdeutschen Standesämtern -, nicht von der DDR an Polen herausgegeben wurde. Polen hat andererseits weder vor noch nach 1990 das in den ostdeutschen Standesämtern zurückgelassene Registraturgut an Deutschland übergeben. Dabei hatte Herbert Kraus bereits 1949 festgestellt, dieses sei "für die nunmehr dort tätigen Behörden und in diesen Gebieten wohnhaften Menschen von keiner aktuellen Relevanz; aber [es] ist in vielfacher Hinsicht (z. B. für Familienstand, Vorstrafen, Ausweis über bestandene Prüfungen usw. usw.) für die Behörden der Aufnahmeländer und die Vertriebenen selbst von wesentlicher Bedeutung" und sei daher an Deutschland herauszugeben. Auch nach den von der UN-Völkerrechtskommission in Übereinstimmung mit ihrem Sonderberichterstatter Bedjaoui aufgestellten, von der Arbeitsgruppe des Internationalen Archivrats im Jahr 1983 bestätigten Grundsätzen hätten diese Archivalien an den Aufnahmestaat der Vertriebenen, also an Deutschland, zu fallen. Immerhin gelang es dem Verlag für Standesamtswesen im Jahr 2000, ein Verzeichnis der in Polen einschließlich der ehemaligen deutschen Ostgebiete zurückgelassenen und dort aufbewahrten deutschen Standesregister und Personenstandsbücher zu veröffentlichen.
Im Frühjahr 2002 wurden, wie erwähnt, 3361 ostdeutsche Kirchenbücher, welche am Ende des Zweiten Weltkrieg in den Westen gelangt waren und im bischöflichen Zentralarchiv in Regensburg aufbewahrt wurden, an die nunmehr polnischen Heimatdiözesen übergeben. Diese Transaktion erfolgte aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem deutschen und dem polnischen Episkopat vom August 2001. Kirchlicherseits hat man das damit begründet, daß die Kirchenbücher nach dem jus ecclesiasticum weiterhin im Eigentum der rechtlich fortbestehenden katholischen Pfarreien im Osten stünden und als Kirchengut den (allerdings erst seit 1992) zuständigen polnischen Bistümern übergeben würden. Das mag zwar formaljuristisch vertretbar sein, ist doch vom kanonischen Grundsatz der Unveräußerlichkeit von Archivgut auszugehen, aber dies hindert nicht die innerkirchliche Verlagerung von Archivgut mit Genehmigung des Apostolischen Stuhles. Eine derartige Genehmigung war wohl auch für die Herausgabe an die "Heimatdiözesen" Voraussetzung, denn nach dem überkommenen preußischen Recht waren die mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Kirchengemeinden Eigentümer des Archivguts. Diesen nach dem katholischen Kirchenrecht fortbestehenden Pfarreien und nicht den für sie (seit 1992) zuständigen "Heimatdiözesen" wären die Kirchenbücher also allenfalls auszuhändigen gewesen.
Eine Abgabe der im Evangelischen Zentralarchiv in Berlin verwahrten Kirchenbücher aus den historischen deutschen Ostgebieten ist nicht beabsichtigt. Eigentümer dieser Kirchenbücher waren die jeweiligen evangelischen Kirchengemeinden in den ostdeutschen Kirchenprovinzen der damaligen Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Sie sind, so der sicherlich besser nachvollziehbare Rechtsstandpunkt der Evangelischen Kirche, durch die Vertreibung der Gemeindemitglieder untergegangen. Ihr in der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Eigentum ist auf die Evangelische Kirche der Union, die Rechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union, übergegangen, so daß "keine Ansprüche auf sie erhoben werden können, wie es die Konferenz der polnischen katholischen Bischöfe für die 3361 Kirchenbücher getan hat".
Von Völkerrechts wegen war und ist die Abgabe von Kirchenbüchern aus den Vertreibungsgebieten an Polen nicht geboten; der evangelische Standpunkt ist folgerichtig. Dies gilt um so mehr, als eine ausschließlich kirchenrechtliche Einordnung der Kirchenbücher fragwürdig wäre: Bis 1874/76 wurden in Preußen für Christen keine weltlichen Standesregister geführt. Durch das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 wurden allerdings Einrichtung, Führung und Aufbewahrung der Kirchenbücher den Pfarrern übertragen und eingehend normiert. Seither besaßen die kirchlichen Matrikeln den Status öffentlich-rechtlicher Urkunden. Bis zur Einführung des staatlichen Personenstandswesens im Jahr 1875 waren die Kirchenbücher in Preußen (wie in den anderen Teilen des Reiches) zugleich "staatliche Personenstandsregister", für deren Anschaffung und Einband der Staat auch die Kosten übernahm. Daher erschiene es angemessener, die Pfarrer, welche die Kirchenregister geführt haben, als mit der staatlichen Funktion der zivilen Beurkundung betraut oder beliehen anzusehen. Entsprechend wären die Kirchenbücher aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Charakters als staatliche Archivalien zu qualifizieren. Eher hätte also Deutschland von Polen die Herausgabe von solchem Archivgut verlangen können, das von den bis 1945 deutschen Kirchengemeinden stammte. Dies gilt gleichermaßen für katholische wie für evangelische Kirchenbücher.
Prof. Dr. Dr. Michael Silagi, Göttingen
Zur Enteignungsproblematik staatlicher und nicht-staatlicher Archive insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg
Tagung der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen in Verbindung mit der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, 6. Oktober 2006
Eine spannende Lektüre im Hinblick auf den derzeitigen deutsch-polnischen Kulturgüterstreit.
Auszug:
Der größere Teil des Registraturgutes der ostdeutschen Standesämter war bei der Vertreibung der Deutschen im Osten geblieben. Vor Kriegsende waren jedoch in bescheidenem Umfang standesamtliche Register aus den Vertreibungsgebieten in den Westen gerettet worden. Sie wurden im Standesamt I in Berlin (West), teilweise auch im Standesamt I in Berlin (Ost) aufbewahrt. An diesem nach Berlin geschafften Material war man nach 1945 in Warschau offensichtlich nicht sonderlich interessiert. Nur so erklärt es sich, daß derjenige Teil dieser Bestände, welcher bis zur Wende von 1989/90 in Ost-Berlin lagerte - 1250 laufende Meter an Standesamtsregistern und Personenstandsbüchern aus 1300 ehemaligen ostdeutschen Standesämtern -, nicht von der DDR an Polen herausgegeben wurde. Polen hat andererseits weder vor noch nach 1990 das in den ostdeutschen Standesämtern zurückgelassene Registraturgut an Deutschland übergeben. Dabei hatte Herbert Kraus bereits 1949 festgestellt, dieses sei "für die nunmehr dort tätigen Behörden und in diesen Gebieten wohnhaften Menschen von keiner aktuellen Relevanz; aber [es] ist in vielfacher Hinsicht (z. B. für Familienstand, Vorstrafen, Ausweis über bestandene Prüfungen usw. usw.) für die Behörden der Aufnahmeländer und die Vertriebenen selbst von wesentlicher Bedeutung" und sei daher an Deutschland herauszugeben. Auch nach den von der UN-Völkerrechtskommission in Übereinstimmung mit ihrem Sonderberichterstatter Bedjaoui aufgestellten, von der Arbeitsgruppe des Internationalen Archivrats im Jahr 1983 bestätigten Grundsätzen hätten diese Archivalien an den Aufnahmestaat der Vertriebenen, also an Deutschland, zu fallen. Immerhin gelang es dem Verlag für Standesamtswesen im Jahr 2000, ein Verzeichnis der in Polen einschließlich der ehemaligen deutschen Ostgebiete zurückgelassenen und dort aufbewahrten deutschen Standesregister und Personenstandsbücher zu veröffentlichen.
Im Frühjahr 2002 wurden, wie erwähnt, 3361 ostdeutsche Kirchenbücher, welche am Ende des Zweiten Weltkrieg in den Westen gelangt waren und im bischöflichen Zentralarchiv in Regensburg aufbewahrt wurden, an die nunmehr polnischen Heimatdiözesen übergeben. Diese Transaktion erfolgte aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem deutschen und dem polnischen Episkopat vom August 2001. Kirchlicherseits hat man das damit begründet, daß die Kirchenbücher nach dem jus ecclesiasticum weiterhin im Eigentum der rechtlich fortbestehenden katholischen Pfarreien im Osten stünden und als Kirchengut den (allerdings erst seit 1992) zuständigen polnischen Bistümern übergeben würden. Das mag zwar formaljuristisch vertretbar sein, ist doch vom kanonischen Grundsatz der Unveräußerlichkeit von Archivgut auszugehen, aber dies hindert nicht die innerkirchliche Verlagerung von Archivgut mit Genehmigung des Apostolischen Stuhles. Eine derartige Genehmigung war wohl auch für die Herausgabe an die "Heimatdiözesen" Voraussetzung, denn nach dem überkommenen preußischen Recht waren die mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Kirchengemeinden Eigentümer des Archivguts. Diesen nach dem katholischen Kirchenrecht fortbestehenden Pfarreien und nicht den für sie (seit 1992) zuständigen "Heimatdiözesen" wären die Kirchenbücher also allenfalls auszuhändigen gewesen.
Eine Abgabe der im Evangelischen Zentralarchiv in Berlin verwahrten Kirchenbücher aus den historischen deutschen Ostgebieten ist nicht beabsichtigt. Eigentümer dieser Kirchenbücher waren die jeweiligen evangelischen Kirchengemeinden in den ostdeutschen Kirchenprovinzen der damaligen Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Sie sind, so der sicherlich besser nachvollziehbare Rechtsstandpunkt der Evangelischen Kirche, durch die Vertreibung der Gemeindemitglieder untergegangen. Ihr in der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Eigentum ist auf die Evangelische Kirche der Union, die Rechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union, übergegangen, so daß "keine Ansprüche auf sie erhoben werden können, wie es die Konferenz der polnischen katholischen Bischöfe für die 3361 Kirchenbücher getan hat".
Von Völkerrechts wegen war und ist die Abgabe von Kirchenbüchern aus den Vertreibungsgebieten an Polen nicht geboten; der evangelische Standpunkt ist folgerichtig. Dies gilt um so mehr, als eine ausschließlich kirchenrechtliche Einordnung der Kirchenbücher fragwürdig wäre: Bis 1874/76 wurden in Preußen für Christen keine weltlichen Standesregister geführt. Durch das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 wurden allerdings Einrichtung, Führung und Aufbewahrung der Kirchenbücher den Pfarrern übertragen und eingehend normiert. Seither besaßen die kirchlichen Matrikeln den Status öffentlich-rechtlicher Urkunden. Bis zur Einführung des staatlichen Personenstandswesens im Jahr 1875 waren die Kirchenbücher in Preußen (wie in den anderen Teilen des Reiches) zugleich "staatliche Personenstandsregister", für deren Anschaffung und Einband der Staat auch die Kosten übernahm. Daher erschiene es angemessener, die Pfarrer, welche die Kirchenregister geführt haben, als mit der staatlichen Funktion der zivilen Beurkundung betraut oder beliehen anzusehen. Entsprechend wären die Kirchenbücher aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Charakters als staatliche Archivalien zu qualifizieren. Eher hätte also Deutschland von Polen die Herausgabe von solchem Archivgut verlangen können, das von den bis 1945 deutschen Kirchengemeinden stammte. Dies gilt gleichermaßen für katholische wie für evangelische Kirchenbücher.
KlausGraf - am Freitag, 31. August 2007, 23:31 - Rubrik: Kirchenarchive
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Creator: Roboppy
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KlausGraf - am Freitag, 31. August 2007, 19:34 - Rubrik: English Corner
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Closed Book With Clasps On The Lap Of Robert Ingersoll Aitken's "Past," On The North Side Of The National Archives (Washington, DC)
Creator: Takomabibelot
License: CC-BY 2.0
Source: Flickr.com
KlausGraf - am Freitag, 31. August 2007, 19:27 - Rubrik: English Corner
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The exhibit, "From Alchemy to Chemistry: 500 Years of Rare and Interesting Books," was co-curated by Tina Chrzastowski, Vera Mainz, and Gregory Girolami. The list of exhibited items is shown below. About two thirds of these items are now available in full on the internet in one or another edition. Links are shown after each available item.
http://web.lemoyne.edu/~GIUNTA/exhibit.html

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KlausGraf - am Freitag, 31. August 2007, 19:15 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Freitag, 31. August 2007, 19:03 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.ku-eichstaett.de/universitaetsarchiv/aussonderung.de
Bezieht sich auf Unterlagen, nicht auf Bücher ...
Zu letzteren siehe: http://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt
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KlausGraf - am Freitag, 31. August 2007, 19:01 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Freitag, 31. August 2007, 18:59 - Rubrik: Kirchenarchive
http://blog.myfinebooks.com/2007/08/heritage-books-.html
My August issue of Rare Book Review just arrived which confirms the announcement made on this blog in July that Heritage Book Shop's inventory has been sold to Bloomsbury Auctions. The magazine estimates that the inventory is worth $10 million. I suspect this is a good source because Bernard Shapero, the London bookseller, owns both Rare and Bloomsbury. If they can't get a scoop, who can?
See also
http://archiv.twoday.net/stories/3945255/ (in German)
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/dondig_e.htm
My August issue of Rare Book Review just arrived which confirms the announcement made on this blog in July that Heritage Book Shop's inventory has been sold to Bloomsbury Auctions. The magazine estimates that the inventory is worth $10 million. I suspect this is a good source because Bernard Shapero, the London bookseller, owns both Rare and Bloomsbury. If they can't get a scoop, who can?
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http://archiv.twoday.net/stories/3945255/ (in German)
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/dondig_e.htm
KlausGraf - am Freitag, 31. August 2007, 18:47 - Rubrik: English Corner
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Stifterblatt der Uni Ingolstadt 1472 aus dem neuen Internetauftritt des Universitätsarchivs München.
KlausGraf - am Freitag, 31. August 2007, 13:30 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Das Archiv der LMU München ist seit dieser Woche mit einer neuen Homepage im Internet präsent:
http://www.universitaetsarchiv.lmu.de
oder
http://www.universitaetsarchiv.uni-muenchen.de
http://www.universitaetsarchiv.lmu.de
oder
http://www.universitaetsarchiv.uni-muenchen.de
WernerLengger - am Freitag, 31. August 2007, 09:29 - Rubrik: Universitaetsarchive
s. http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2007/nr35/International/15323.html
s. http://www.taz.de/index.php?id=start&art=4213&id=amerika-artikel&cHash=48537078b0
Unter dem Titel "Müllhalde des Grauens" berichtet Toni Keppeler von der schweizerischen Wochenzeitung zum Zustand des Archivs u. a.: " .....Man fragt sich, was mit all diesen Akten passiert, und stellt sich ein grosses Haus vor, in dem bis unters Dach Tonnen von Papier gestapelt werden. Genau so sieht das historische Archiv der Nationalpolizei von Guatemala aus: ein zweigeschossiger Zweckbau aus Beton in der heruntergekommenen Zone 6 der Hauptstadt. In der Nachbarschaft haben sich Handwerks- und kleinere Industriebetriebe in ein Wohnviertel gemischt, direkt daneben ein Schrottplatz für Autos. Nie hat sich jemand um das Gebäude gekümmert. Das Dach ist im Lauf der Jahre undicht geworden. Es gibt kein Licht und keine Ventilation. Es riecht nach Staub, Moder und Verwesung.
Die Räume sind vollgestapelt mit Papier; manchmal in Regalen, aber auch einfach so auf dem Boden. Ratten und andere Insekten fressen sich durch die Aktenberge. An der Decke hängen Fledermäuse. Ihr Kot ist klebrig und ätzend. Wenn er trocknet, wird er hart wie Beton. Damit verschmutzte Akten können nie mehr gesäubert werden. In diesem Zustand wurde das Archiv am 5. Juli 2005 «entdeckt», und teilweise sieht es noch heute so aus. Nur das Dach wurde abgedichtet, und die Kammerjäger vernichteten das Ungeziefer. Ein paar Fledermäuse sind geblieben."
s. http://www.taz.de/index.php?id=start&art=4213&id=amerika-artikel&cHash=48537078b0
Unter dem Titel "Müllhalde des Grauens" berichtet Toni Keppeler von der schweizerischen Wochenzeitung zum Zustand des Archivs u. a.: " .....Man fragt sich, was mit all diesen Akten passiert, und stellt sich ein grosses Haus vor, in dem bis unters Dach Tonnen von Papier gestapelt werden. Genau so sieht das historische Archiv der Nationalpolizei von Guatemala aus: ein zweigeschossiger Zweckbau aus Beton in der heruntergekommenen Zone 6 der Hauptstadt. In der Nachbarschaft haben sich Handwerks- und kleinere Industriebetriebe in ein Wohnviertel gemischt, direkt daneben ein Schrottplatz für Autos. Nie hat sich jemand um das Gebäude gekümmert. Das Dach ist im Lauf der Jahre undicht geworden. Es gibt kein Licht und keine Ventilation. Es riecht nach Staub, Moder und Verwesung.
Die Räume sind vollgestapelt mit Papier; manchmal in Regalen, aber auch einfach so auf dem Boden. Ratten und andere Insekten fressen sich durch die Aktenberge. An der Decke hängen Fledermäuse. Ihr Kot ist klebrig und ätzend. Wenn er trocknet, wird er hart wie Beton. Damit verschmutzte Akten können nie mehr gesäubert werden. In diesem Zustand wurde das Archiv am 5. Juli 2005 «entdeckt», und teilweise sieht es noch heute so aus. Nur das Dach wurde abgedichtet, und die Kammerjäger vernichteten das Ungeziefer. Ein paar Fledermäuse sind geblieben."
Wolf Thomas - am Freitag, 31. August 2007, 07:06 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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