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http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2007/12/16/dlf_20071216_1752_f4457eb1.mp3 (Sendung Kultur heute vom 16.12.2007)

Klaus Ceynowa spricht vornehmlich über zweierlei Unternehmungen der Bayerischen Staatsbibliothek:
1. dem Digitalisierungsprojekt der Bücher aus dem 16. Jh. der BSB und
2. der Zusammenarbeit mit dem Projekt Google Books.

Danke an M. Anders für den Hinweis.

Kommentar: Man fühle sich der Philosophie des Open Access verpflichtet, sagt der Direktor am Schluss. Mit dem martialischen Copyfraud und dem Quasi-DRM des MDZ ist OA aber nicht vereinbar!

http://technikforschung.twoday.net/stories/4535923/

Für den Bereich Sozialwissenschaften können Forscher ohne Uni-Anbindung ihre Rechte bis zum 31.12.2007 an das "Social Science Open Access Repository" (SSOAR)
http://www.ssoar.info/
übertragen.

Als ich vor rund 15 Jahren nach den frühesten Belegen des Worts Raubritter suchte, herrschte in der einschlägigen historischen Literatur zum spätmittelalterlichen Raubrittertum die irrige Ansicht vor, der im Grimmschen Wörterbuch gegebene Beleg aus Friedrich Chr. Schlossers Weltgeschichte 1847 sei der Erstbeleg. Ich konnte darauf hinweisen, dass bereits in den Deutschen Sagen der Brüder Grimm (1816/18) Raubritter vorkommen und fand noch einen etwas älteren Beleg in Gottschalcks Ritterburgen Bd. 1, 1810 (ZGO 141, 1993, S. 137f.). Wenig später entdeckte ich "Raubritter" im Titel eines 1799 erschienenen Ritterromans "Der Raubritter mit dem Stahlarme", der im Jahr 1800 in der "Neuen Allgemeinen Deutschen Bibliothek" verrissen wurde (ein Exemplar dieses Buchs ist anscheinend nicht erhalten). 1997 veröffentlichte ich diesen Fund in Kurt Andermanns Sammelband "Raubritter" oder "Rechtschaffene vom Adel", S. 179f. Die Rezension, die den Roman mit dem knappen Verdikt "scheint im Tollhause geschrieben" abtut, aus dem Jahr 1800 ist inzwischen online:
in Bielefeld und bei
Google Book Search.

In einem Internetforum 2004 wurde zu diesem Roman auf eine Wiener Diplomarbeit verwiesen, der zu entnehmen war, dass der Titel des Ritterromans bereits in der Wiener Zeitung vom 29. September 1798 angekündigt wurde. Ich nahm diese Information in meinen Aufsatz "... ein stattlicher schwäbischer Ritter, kühn und tapfer..." Johann Gottfried Pahls Ritterroman "Ulrich von Rosenstein" (Basel 1795) im Internet. In: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 2005, S. 115-128 auf. Sie ist auch im (ansonsten schlechten) Raubritter-Artikel der Wikipedia nachlesbar.

Inzwischen bietet Google Book Search durch seine Volltexterschließung grandiose neue Suchmöglichkeiten für die begriffsgeschichtliche Forschung. Durch die Volltextsuche in Verbindung mit der Zeiteingrenzung kann man sich etwa darüber informieren, wo vor 1850 in den bei Google erfassten Büchern der Begriff Raubritter auftritt:

Suche

Es sind allerdings zwei Einschränkungen zu machen:

(1) Die von Google der Suche zugrundegelegte Datierung ist in jedem Fall zu überprüfen, da nicht selten eine fehlerhafte Einordnung vorliegt. Beispielsweise stammt ein für die "Frankfurter Dramaturgie" 1781 gefundener Beleg aus den Anmerkungen des Nachworts des (nicht gekennzeichneten) Nachdrucks.

(2) Bei Frakturschriften ist die Texterkennung durch Google so gut wie unbrauchbar. Bestimmte Worte, die in Frakturschrift wenig von Antiqua-Formen abweichen, können aber im Einzelfall trotzdem erkannt werden. Dazu gehört anscheinend Raubritter, denn Google weist mehrere Belege aus Frakturdrucken nach, obwohl der Rest der Seite inakzeptable OCR bietet.

So auch hier:

"fie geflanb 91е(ф ben eaitjfit
QSorfall, erjagte, roie n?ir ade lebten, unb bag »ir
Raubritter гоДгеп" (in dem Satz ist nur ein einziges Wort richtig gelesen, die korrekte Wiedergabe siehe unten).

Durch die Google-Book-Search-Suche konnte das Wort Raubritter nun knapp 20 früher als bislang bekannt in der deutschen Literatur nachgewiesen werden.

http://books.google.com/books?id=0SosAAAAMAAJ&pg=RA1-PA164

sie gestand gleich den ganzen Vorfall, erzählte, wie wir alle lebten, und daß wir Raub-Ritter wären heisst es in der Übersetzung des Schelmenromans
"Historia de la vida del Buscón" bzw. "Historia del gran Tacaño" (1626) von Francisco de Quevedo die in dem von Friedrich Justin Bertuch (dem Weimarer Verleger, damals noch im Staatsdienst) herausgegebenen Magazin der Spanischen und Portugiesischen Literatur Bd. 2, Dessau 1781 abgedruckt wurde (Seite 164). Im Internet wird als Übersetzer der Weimarer Romanist und Bibliothekssekretär Ernst August Schmid (1746-1809) genannt (was zu überprüfen wäre).



Die hübsche Pointe, dass der Erstbeleg für Raubritter sich im Titel eines trivialen Ritterromans findet, ist perdu (es sei denn, man differenziert zwischen Raub-Ritter und Raubritter). Niemand hätte durch systematische Suche in den unzähligen Büchern, die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gedruckt wurden, die Verwendung bereits 1781 herausfinden können. Es steht zu erwarten, dass in den kommenden Jahren durch Google Book Search oder andere (freie oder lizenzpflichtige) Digitalisierungsprojekte mit Schrifterkennung weitere frühe Raubritter-Belege aufgefunden werden können.

Da der Pikaro-Roman ein Klassiker der spanischen Literatur ist, findet man die spanische Vorlage als freies E-Book im Netz (PDF). Die spanische Vorlage des zitierten Satzes lautet:

"Confesó luego todo el caso y dijo cómo
vivíamos todos y que éramos caballeros de rapiña." Raub-Ritter steht also für "caballeros de rapiña".

Cervantes Virtual hält ein (natürlich zitierfähiges) Faksimile der Erstausgabe Zaragoza 1626 bereit, in dem es auf fol. 56r "cavalleros de rapiña" heisst (Link)

Auch diese Verifizierung wäre ohne die E-Texte und Digitalisate des Internets nicht möglich gewesen. Es ließen sich am Bildschirm innerhalb weniger Stunden die wichtigsten Fakten zum Kontext des Belegs von 1781 recherchieren. Für die Frage der Verfasserschaft der Übersetzung muss allerdings eine gedruckte Quelle überprüft werden.

UPDATE 5.10.2008

Das Werk von 1781 ist nach wie vor online, der Raubritter-Beleg wird aber in Google Book Search nicht mehr gefunden. Offenbar hat man die OCR ausgetauscht - gegen eine ebenso schlechte, die aber Raubritter nicht mehr erkennt:

" raie wir alle lebten, Staub i «Ritter rearen"

UPDATE 4.5.2009

Der Beleg von 1781 wird wieder gefunden; außerdem zähle ich aus der Zeit vor 1800 sechs Belege, davon drei aus Ritterromanen.

http://tinyurl.com/dhlag2

UPDATE 3.3.2012

Kurt Andermann fand einen Beleg 1672
http://archiv.twoday.net/stories/18118553/ (2011)

#forschung

http://www.clerus.org/bibliaclerus/index_deu.html

Zu jeder Bibelpassage können (moderne) Kommentare bzw. lehramtliche Texte abgerufen werden (in verschiedenen Sprachen, einschl. Latein).


http://roble.unizar.es/search*spi~S6/ftlist


Ein besonderes "Dezemberfieber" hat Teile der deutschen Wissenschaft befallen. Open-Access-Anhänger bangen: Wieviele Wissenschaftler werden sich bis zum Jahresende motivieren lassen, dem für sie zuständigen Open-Access-Schriftenserver einfache Nutzungsrechte ihrer älteren, vor 1995 erschienenen Fachpublikationen einzuräumen? Reicht das womöglich für eine deutsche Mini-Ausgabe "Cream of Science"? Cream of Science ist ja das einzigartige Open-Access-Projekt unserer niederländischen Nachbarn, die es geschafft haben, etwa 60 Prozent der über 48.000 wissenschaftlichen Publikationen der Forscher-Elite, nämlich von 229 prominenten Hochschullehrern, kostenfrei im Repositorien-Verbund DAREnet bereit zu stellen.[1]

Über die Urheberrechtsänderung zum 1. Januar 2008 und die Empfehlung der DFG und vieler Universitäten, unbedingt die im kommenden § 137 l Urheberrechtsgesetz vorgesehene Jahresfrist für einen Widerspruch gegenüber den Verlagen zu wahren, habe ich in H-SOZ-U-KULT Ende August 2007 berichtet.[2] Unmittelbar darauf hatte der Ilmenauer Bibliothekar und Jurist Eric Steinhauer eine zündende Idee: Der Widerspruch gegenüber den Verlagen bringt kein einziges Dokument automatisch in die Hochschulschriftenserver. Werden (nicht-ausschließliche) Nutzungsrechte aber vor dem Inkrafttreten am 1. Januar 2008 einem Dritten eingeräumt, unterbleibt der automatische Anfall der Rechte der früheren "unbekannten Nutzungsarten" an die Verlage. Der Autor muss sich in diesem Fall überhaupt nicht beim Verlag melden oder einen Widerspruch einlegen. Kommt der Verlag auf ihn zu, kann und sollte er diesem eine digitale Publikation gestatten. Der Verlag gewinnt aber nicht automatisch das ausschließliche Nutzungsrecht, denn ein Nutzungsrecht liegt ja bereits rechtmäßig bei einem Dritten. Und dieser Dritte sind die Hochschulschriftenserver und fachlichen Repositorien![3]

Leider haben die Bibliotheken diese elegante Idee nur sehr zögerlich aufgegriffen. Erst in der zweiten Novemberhälfte haben einige Hochschulleitungen und Bibliotheken die Wissenschaftler der Universität gebeten, formlos dem Hochschulschriftenserver noch bis zum Jahresende einfache Nutzungsrechte an allen vor 1995 erschienenen Fachpublikationen zu übertragen.[4] Am 6. Dezember haben DINI und das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (www.urheberrechtsbuendnis.de) einen Rundbrief versandt, in dem sie alle Wissenschaftler dringend aufriefen, den Stichtag 31.12.2007 nicht verstreichen zu lassen und ihrem zuständigen Schriftenserver die Nutzungsrechte einzuräumen.[5] Eine kleine Sammlung von Antworten auf aktuelle Fragen zum Thema hat das Projekt open-access.net (www.open-access.net) zur Verfügung gestellt.[6]

Fast alle deutschen Universitäten unterhalten einen Open-Access-Schriftenserver, an den die Rechteeinräumung bis zum 31. Dezember formlos gerichtet werden kann. Die ihn betreibende Universitätsbibliothek bestätigt dann dem Autor die Rechteübertragung. Damit kann dieser später gegenüber einem Verlag belegen, dass er die Online-Rechte vor Inkrafttreten des Gesetzes einem Dritten eingeräumt hat. Es ist nicht erforderlich, die Schriften noch 2007 zu digitalisieren oder zugänglich zu machen. Schriftenserver und Autoren können 2008 in aller Ruhe sich über die Modalitäten der Einstellung einigen: Ob der Autor selbst scannt und hochlädt oder ob die Bibliothek für ihn digitalisiert.

In Hochschulschriftenservern können grundsätzlich immer nur die Angehörigen der Hochschule publizieren. Wer nicht einer Hochschule angehört, hat aber die Möglichkeit, die Rechte einem fachlichen Repositorium zu übertragen. Im Bereich der Kunstgeschichte betreibt die Universitätsbibliothek Heidelberg einen solchen Server: ART-Dok.[7] Für die Geschichtswissenschaft existiert noch kein fachliches Repositorium. Um aber auch Historikerinnen und Historikern ohne universitäre Anbindung die Möglichkeit zu bieten, ihre Fachpublikationen vor 1995 durch eine solche Rechteeinräumung "Open Access" zugänglich zu machen, ruft Gudrun Gersmann (Paris), die Mitbegründerin von historicum.net, dazu auf, dass die Autoren der "Bayerischen Staatsbibliothek als Betreiberin des geschichtswissenschaftlichen Informationsportals historicum.net" ein einfaches Nutzungsrecht einräumen sollen.

Für eine flächendeckende Mobilisierung der Wissenschaftler ist die Zeit vor der Weihnachtspause viel zu knapp. Die meisten werden von der Möglichkeit der Rechteeinräumung nichts mehr erfahren oder erst Anfang 2008, wenn es für den hier beschriebenen Weg zu spät ist. 2008 müssen Wissenschaftler, die Verlage daran hindern wollen, dass diese ihnen mittels eines ausschließlichen Nutzungsrechtes eine Open-Access-Publikation ihrer älteren Studien verbieten, möglichst bald gegenüber dem Verlag widersprechen. Der Verlag kann eine digitale Nutzung aufnehmen, wenn er den Autor unter der letzten bekannten Adresse davon unterrichtet. Dann hat der Autor drei Monate Zeit für einen Widerspruch. Es liegt auf der Hand, dass bei älteren Veröffentlichungen der Anteil der Briefe, die an den Verlag unzustellbar zurückgehen, sehr hoch sein dürfte. Daher empfehlen Urheberrechtsbündnis und DINI den Wissenschaftlern, möglichst innerhalb der ersten drei Monate von 2008 Widerspruch bei den Verlagen einzulegen.

Als "Schlag ins Wasser" sehen Open-Access-Anhänger die späte Kampagne trotzdem nicht. Sie setzt ein Zeichen für Open Access, macht die Repositorien, die ja dem "grünen Weg" von Open Access entsprechen[8], bekannter und verdeutlicht, dass die Hochschulleitungen hinter Open Access stehen und die eigenen Schriftenserver unterstützen. Weltweit beklagen Open-Access-Aktivisten die schwache Resonanz der Repositorien bei den Wissenschaftlern. Als Königsweg, sie mehr zu füllen, gelten ausdrückliche Verpflichtungen (Mandate) seitens der Hochschulen und Förderorganisationen. Bei deutschen Universitäten verbaut aber Verfassungsrecht nach Ansicht vieler Juristen diesen Weg: Universitäten dürfen ihre Wissenschaftler nicht zwingen, Open Access zu veröffentlichen.

Bereits jetzt lässt sich absehen, dass durch die Aktion in absehbarer Zeit eine große Anzahl wertvoller Fachbeiträge, etwa ältere Habilitationsschriften, kostenfrei im Internet einsehbar sein werden. Denn bei den (vergleichsweise wenigen) Universitäten, die ihre Wissenschaftler um Nutzungsrechte gebeten haben, ist die bisherige Resonanz durchaus positiv. Von der Universitätsbibliothek Bielefeld verlautete etwa: "Der Rücklauf ist inzwischen so gewaltig, dass wir für das Beschaffen, Scannen und Einstellen der Dokumente im nächsten Jahr wahrscheinlich zusätzliche Hilfskräfte einstellen müssen."[9]

(Die freie Verbreitung dieses Textes mit Quellenangabe ist gestattet.)

Anmerkungen:
[1] www.creamofscience.org/ (12.12.2007).
[2] Graf, Klaus, Urheberrechtsnovelle - Implikationen für die Wissenschaft, in: H-Soz-u-Kult, 29.08.2007, hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/​forum/​type=diskussionen&id=930 (12.12.2007). Siehe auch meinen Beitrag zum gleichen Thema: Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren, in: Kunstchronik 60 (2007), S. 530-523 (Themenheft Open Access), in ergänzter Form online: archiv.twoday.net/​stories/​4477889/ (12.12.2007).
[3] Eric Steinhauer, § 137 l UrhG und die Rolle der Bibliotheken, bibliotheksrecht.blog.de/​2007/​09/​03/​s_137_l_urhg_und_die_rolle_der_bibliothe~2915206 (14.12.2007)
[4] Lückenhafte Liste von Informationsseiten: archiv.twoday.net/​stories/​4474892/. Exemplarisch die Seite der Humboldt-Universität Berlin: edoc.hu-berlin.de/​e_info/​copyright.php
[5] www.urheberrechtsbuendnis.de/​docs/​Rundbrief1207.html (12.12.2007) mit Mustertexten.
[6] open-access.net/​de/​austausch/​news/​news/​anzeige/​aktuelle_fragen_zur_recht/ (12.12.2007).
[7] archiv.ub.uni-heidelberg.de/​artdok/ (12.12.2007).
[8] Ulrich Herb, Die Farbenlehre des Open Access, in: Telepolis vom 14.10.2006 www.heise.de/​tp/​r4/​artikel/​23/​23672/​1.html (12.12.2007).
[9] Laufende Berichterstattung unter archiv.twoday.net/​topics/​Open+Access/ (12.12.2007).
Zitierweise

Klaus Graf: Urheberrechtsnovelle - Jetzt noch Nutzungsrechte sichern!. In: H-Soz-u-Kult, 14.12.2007,
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=956

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezwww&id=142


‘Archive von unten’, die Überlieferung der Neuen Sozialen Bewegungen und der schlanke Staat – eine Herausforderung für öffentliche Archive?
Transferarbeit zum Abschluss des Referendariats für den Höheren Archivdienst, verfasst von Stefan Sudmann

http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/Transferarbeit_Sudmann.pdf

http://www.columbia.edu/cgi-bin/cul/resolve?clio6345168

Unter den von der Columbia Universität digitalisierten über 100 Büchern sind auch einige deutschsprachige.

Tipp: In CLIO nach unrestricted access mit Filter Electronic Resources suchen!

http://www.columbia.edu/cu/lweb/news/libraries/2007/2007-12-13.googlefaq.html

Goole will digitize only PD titles at Columbia U.


http://wikipedistik.de/2007/12/14/knol-greift-google-wikipedia-an/

Gute Analyse von Avatar.


Unverzichtbares Hilfsmittel inzwischen:

http://de.wikisource.org/wiki/Universit%C3%A4tsgeschichte


Von den baden-württembergischen Universitätsbibliotheken
informieren laut Homepage ueber die Möglichkeit der
Nutzungsrechteübertragung:

Freiburg
Heidelberg
Karlsruhe
Konstanz
Stuttgart
Ulm

KEINE Informationen sind auffindbar bei den
Universitätsbibliotheken:

Hohenheim [siehe aber Kommentar]
Mannheim
Tübingen [siehe aber Kommentar]

Hohenheim sollte an sich allen Grund haben, Open Access zu
fördern, denn: "Der Etat der UB Hohenheim reicht in 2007
nicht aus, um die bisher abonnierten/lizenzierten
Zeitschriften und Datenbanken auch für das Jahr 2008 weiter
bezahlen zu können."

Anders in Rheinland-Pfalz:

Es gelang es mir nicht, auf der Website der
RP-UBs einen entsprechenden Hinweis zu entdecken:

Kaiserslautern
Koblenz/Landau (beide Standorte)
Mainz [UB informierte, siehe Kommentar]
DHV Speyer (kein Schriftenserver!)
Trier [Unileitung informierte, siehe Kommentar]

Von den UBs in Schleswig-Holstein informiert nur Kiel (Flensburg und Lübeck haben aber auch kaum Beiträge in ihren Schriftenservern).

Aus Hannover schrieb man mir: "Zumindest für Hannover kann ich Ihnen mitteilen, dass die Mitarbeiter aller Hochschulen flächendeckend und umfassend per Email und über verschiedenen Hochschulgremien auch mündlich informiert wurden. Die schnellste (positive) Reaktion auf die Info-Email hier an der FH Hannover kam übrigens in unter einer Minute nach Versand."

Liste der Infoseiten:
http://archiv.twoday.net/stories/4474892/

AKTUELL: Mein Beitrag in H-SOZ-U-KULT
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=956

Der Literaturnobelpreisträger Harold Pinter hat sein Archiv für 1,1 Millionen Pfund (1,5 Millionen Euro) an die Britische Nationalbibliothek verkauft.
Quelle u.a. :
http://www.focus.de/kultur/buecher/literatur_aid_229258.html

Das Heft 4/2007 der Zeitschrift Archiv und Wirtschaft enthält folgende Beiträge:

Aufsätze:

Wilfried Feldenkirchen: 100 Jahre Siemens-Archiv – 100 Jahre erfolgreiches History Marketing

Elke Pfnür: Corporate History, Corporate Identity und Corporate Behavior in der HypoVereinsbank

Frauke Schmidt: Rheinische Kreditgenossenschaften und ihre Archive
Norman Biehl u. Dagmar Hennel: Transparenz und Auffindbarkeit von Audio-Inhalten. Funktion und Einsatzmöglichkeiten von Spracherkennungssystemen

Berichte:

Margarete Keck-Thorsson u. Elke Pfnür: 59. VdW-Lehrgang „Medienkompetenz für Wirtschaftsarchivare“ vom 10. bis 15. Juni 2007 in Heidelberg

Michael Farrenkopf: „Architektur im Archiv“ – Tagung in der Abtei Brauweiler

Martin Krauß: Lebendige Erinnerungskultur beim Adel und in der Wirtschaft. Gemeinsame Veranstaltung der Fachgruppen 4 (Archivare an Herrschafts-, Familien- und Hausarchiven) und 5 (Archivare an Archiven der Wirtschaft) im Rahmen des 77. Deutschen Archivtags in Mannheim

Rezensionen:

VdA – Verband deutscherArchivarinnen und Archivare (Hrsg.): Das deutsche Archivwesen und der Nationalsozialismus. 75. Deutscher Archivtag 2005 in Stuttgart (Volker Beckmann)

Barbara Hoen (Hrsg.): Planungen, Projekte, Perspektiven. Zum Stand der Archivierung elektronischer Unterlagen. 10. Tagung des Arbeitskreises „Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen“, 14./15. März 2006 in Düsseldorf (Britta Weschke)

Jörg Feldkamp u. Achim Dresler (Hrsg.): 120 Jahre Wanderer 1885–2005. Ein Unternehmen aus Chemnitz und seine Geschichte in der aktuellen Forschung (Evelyn Kroker)

Gerald D. Feldman, Oliver Rathkolb, Theodor Venus u. Ulrike Zimmerl: Österreichische Banken und Sparkassen im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit. Band 1: Creditanstalt-Bankverein, Band 2: Regionalbanken, Länderbank und Zentralsparkasse (Ralf Ahrens)

Irmgard Zündorf: Der Preis der Marktwirtschaft. Staatliche Preispolitik und Lebens­standard in Westdeutschland 1948 bis 1963 (Siegfried Buchhaupt)

Sonstiges:

Personalnachrichten/Verschiedenes

Impressum



www.wirtschaftsarchive.de

Archiv und Wirtschaft, 40. Jg., 2007, H. 3
Jahresabonnement: 26 €
Einzelheft: 8 €



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Detlef Krause
Commerzbank AG

das Webarchiv des Deutschen Bundestages gehört weltweit zu den wenigen, die über das Internet direkt zur Verfügung stehen ( http://webarchiv.bundestag.de . Hier finden sich seit Januar 2005 angefertigte Kopien älterer Internetseiten des Deutschen Bundestages. Allein im Jahre 2007 wurde über 38.000mal auf dort verwahrte historische Internetseiten zugegriffen. Insbesondere die Präsentationsform des Webarchivs hat bereits mehrfach nationale und internationale Beachtung gefunden.

Wichtige Gesichtspunkte für die Webarchivierung beim Deutschen Bundestag waren von Beginn an die Benutzerfreundlichkeit, die Sicherung der Authentizität und - so weit wie möglich - der originalen Erscheinungsform sowie die Nachnutzbarkeit der Ergebnisse für andere Archive, Bibliotheken, Museen und weitere Gedächtnisorganisationen.

Das Verfahren und System zur Webarchivierung sind in Kooperation zwischen dem Parlamentsarchiv und den Online-Diensten des Deutschen Bundestages entstanden. Die dabei gefundenen Lösungen und behandelten Fragen können jetzt in dem aktualisierten Konzept zur „Archivierung von Netzressourcen des Deutschen Bundestages" nachgelesen werden, das seit heute über das Verzeichnis der Veröffentlichungen aus dem Parlamentsarchiv online abrufbar ist ( http://www.bundestag.de/wissen/archiv/oeffent/veroeffent.html Rubrik Digitale Überlieferungssicherung). In einer ersten Version ist dieses Konzept bereits seit Dezember 2005 online. Es wurde seitdem über 5.000mal heruntergeladen.

-- Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angela Ullmann

Deutscher Bundestag
- Verwaltung -
Ref. ID 2 - Parlamentsarchiv
Sachgebietsleiterin DV-Koordination und Audiovisuelle Medien

Tel 030 / 227 35662, Fax 030 / 227 36749
www.bundestag.de/archiv

Ex: Archivliste

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Das Schloss des Markgrafen von Baden in Salem (Bodenseekreis) hat einen Wert von 42 Millionen Euro. Seit Anfang der 90er Jahre hat er zur Instandhaltung des früheren Klosters 39 Millionen Euro aufgewandt - genau 1,566 Millionen Euro im Jahr.

Einmal mehr wiederholen wir: Der denkmalpflegerische Mehraufwand darf nach Rspr. des Bundesverfassungsgerichts keine enteignende Wirkung haben. Wendet sich ein Eigentümer aus "Adelsstolz" nicht an die öffentliche Hand, um die enteignende Wirkung abzuwenden, kann er kein Verständnis erwarten.

http://archiv.twoday.net/stories/2892308/


http://lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/pub/web/fileadmin/Synopse_UrheberG.pdf

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00018415/images/
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00018415/image_1

Wie kann man eine so bedeutsame Handschrift zur hochmittelalterlichen Theologiegeschichte in so mieser Qualität digitalisiert dem Publikum anbieten?

Eine Dissertation von 2007 behandelt den Kreuzeslob-Dialog und bietet auf CD eine Transkription:

http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-3000-2.htm

Update 2013: Nun in Farbe

http://www.bavarikon.de/de/bookviewer/kpbO-BSB-HSS-00000BSB00018415_00001

Update August 2013: Marco Rainini hat 2009 überzeugend den Text dem sog. Konrad von Hirsau zugewiesen.:

Oltre il velo delle immagini: il "Dialogus de cruce" (Clm 14159) e Corrado/Peregrinus di Hirsau
Rainini, Marco. (2009) - In: Rivista di storia del cristianesimo Bd. 6 (2009) S. 121-158

http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/index_en.htm

Bibliographic records are a key part of our shared cultural heritage. They too should therefore be made available to the public for access and re-use without restriction. Not only will this allow libraries to share records more efficiently and improve quality more rapidly through better, easier feedback, but will also make possible more advanced online sites for book-lovers, easier analysis by social scientists, interesting visualizations and summary statistics by journalists and others, as well as many other possibilities we cannot predict in advance.

Please sign the petition at
http://www.okfn.org/wiki/FutureOfBibliographicControl?action=show&redirect=OpenBibliographicData

http://www.collectieantwerpen.be

Unter den Büchern (fast nur Einzelseiten) finden sich auch einige Rubens-Briefe.


http://www.gac.culture.gov.uk/about/faqs.asp

Die Sammlung von Kunst in Regierungsgebäuden hat eine Datenbank mit kleinen Bildern zugänglich gemacht. Aus der Sammlung wird nichts verkauft, unter den FAQ vermisse ich aber eine Frage zur Sicherheitsproblematik. Wie verhindert man Diebstähle?


"Based on a survey of thousands of early printed books, Used Books describes what readers wrote in and around their books and what we can learn from these marks by using the tools of archaeologists as well as historians and literary critics."

Used Books
Marking Readers in Renaissance England
William H. Sherman
280 pages | 6 x 9 | 36 illus.
Cloth Dec 2007 | ISBN 978-0-8122-4043-6 | $45.00s | £29.50

http://www.upenn.edu/pennpress/book/14394.html

Zum Thema siehe auch
http://log.netbib.de/?s=marginal

http://youtube.com/watch?v=ENgvBQg00B8 :
"Der Film zeigt das Gebäude, die Struktur und das Dienstleistungsangebot des Zentrums für Information und Bildung (zib) in Unna. Im zib sind Volkhochschule, Bibliothek, Stadtarchiv und Touristeninformation unter einem Dach vereint. Das zib ist Sitz der Verwaltung der Kulturbetriebe Unna (KBU)."

Ein Video über eine Buchpräsentation zur Magdeburger Sportgeschichte im dortigen Stadtarchiv:
http://youtube.com/watch?v=5Qb_Si38XLE .
Wird youtube o. ä. aktiv von deutschen Archiven zur Öffentlichkeitsarbeit genutzt ?

Quellen:
http://stephanscom.at/news/0/articles/2007/12/13/a13896/
http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=173557
http://www.kath.net/detail.php?id=18467
http://www.kreuz.net/article.6351.html
http://www.zenit.org/article-14035?l=german
http://www.zenit.org/article-14034?l=german
http://derstandard.at/?url=/?id=3149276
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/348880/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/index.do
http://www.zenit.org/article-14061?l=german (17.12.2007)
http://stephanscom.at/news/0/articles/2007/12/22/a13974/ (23.12.2007)

Elke Immel berichtet heute im Berliner Tagesspiegel: „ ....Angefangen hat alles mit einer Unterrichtsstunde zum Mauerbau – das Band tauchte aus dem Nichts auf und machte uns auf das verschollene Archiv aufmerksam“, sagt Henning Schluß, Erziehungswissenschaftler von der Humboldt-Universität (HU). Schluß leitet ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziertes Projekt, das seit 2005 fast 100 aufgezeichnete Unterrichtseinheiten aus der DDR-Zeit gesichtet und gesichert hat. Jetzt machte Schluß das Material online zugänglich. Die Internetdatenbank betreut das HU-Institut gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung. ..."
Quelle mit weiterführenden Links:
http://www.tagesspiegel.de/magazin/wissen/;art304,2438167

".... Wenn man sie [ List der Wörter bzw. Unwörter des Jahres]im Internet nachliest, weiß man genau, was damals Thema war, was diskutierte wurde. Es ist eine Art Archiv des Zeitgeistes. ...."
Germanistik-Professor Armin Burghardt, Mitglied des Hauptvorstandes der Gesellschaft für deutsche Sprache und Mitglied der Jury für das Wort des Jahres
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2184/artid/7699975

Die 45 minütige Dokumentation "Der Geheimdienstschatz: Zeugnisse gegen das Vergessen und dreiste Lügen" wird an folgenden Termin im Fernsehen zusehen sein:
ARD Eins Extra: 13.12. 20.15 - 21.00; 15.12. 18.05 - 18.50, 23.12. 22.15-23.00 und auf Phoenix 20.12. 21.00-21.45
„Die Berliner Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen unter der Leitung von Marianne Birthler gerät zunehmend in die Kritik vor allem wegen des Umgangs mit den so genannten Rosenholz-Dateien. Das weltweit einmalige Archiv der Stasi-Hinterlassenschaft soll nach Forderungen von Nutzern baldmöglichst dem Bundesarchiv angegliedert werden. In wenigen Jahren ist damit auch zu rechnen. Was die Stasi-Unterlagen-Behörde zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte leistet und mit welchen Mitteln und Methoden der Geheimdienstapparat funktionierte, beschreibt der Film an einigen konkreten Beispielen. .....“
Quelle: http://www.cinefacts.de/tv/details.php?id=krkbe2000000000001369872

http://blogs.lib.utexas.edu/freethebooks/

Das Weblog der UT at Austin (Google-Partner) will sich der schwierigen Frage der Public Domain von Büchern annehmen.

Homepage: http://www.igm-bosch.de/f3.htm

rint Collection of Göttweig Monastery Brought Online: http://www.gssg.at

The print collection of Göttweig Monastery is Austria’s largest
private collection of historical graphic art. The digitization of the
collection is a project developed by the Department of Image Science at
Danube University under the direction of Prof. Dr. Oliver Grau and
conducted in cooperation with the Göttweig Monastery. On November 7,
2008, the state-of-the-art, entirely web-based database was made
accessible to the public, and the first segment is now available at
www.gssg.at

The collection of prints at Göttweig Monastery, which itself was
founded in 1083, is based on acquisitions made by various monks since
the 15th century. The first report of graphic art kept in the monastery
dates back to 1621, with an archive record that mentions a number of
“tablets of copper engraving” (“Täfelein von Kupferstich”).
The actual act of founding the collection is attributed to Abbot
Gottfried Bessel whose systematic purchases in Austria and from abroad
added a total of 20,000 pieces to the collection. Reaching to the
present day, the print collection at Göttweig Monastery has grown to be
the largest private collection of historical graphic art in Austria with
more than 30,000 examples.

The curator and Benedictine monk, Prof. Dr. Martin Lechner continues to
expand the collection with additions of historical prints. In summer
2002, the collection was made available to the Department of Image
Science at Danube University for research and study purposes.
Simultaneously, the digitization project was launched which culminated
in the opening of the online database. This latest supplement to the
department’s online content and services offers a representative
selection of the collection’s examples, showcasing a variety of
craftsmen, genres and techniques and thus opening up new research
opportunities. For academic purposes, all of the database’s assets may
be used free of charge and are also employed in the department’s
teaching. A fee is requested only for commercial uses of high-resolution
images as well as for reproduction licenses.

The Department of Image Science’s digitization center at the Göttweig
Monastery uses the latest technology to scan paintings and prints from
the collection (up to 72 million pixels). Newly digitized material is
continually added to the database, which can be searched using an
innovative interface, and search results can be forwarded directly to
researchers via email. Past exhibitions of the Monastery’s print
collection are gradually integrated into the database and can be
accessed as a virtual exhibition online. The first exhibition “Under
Your Shelter” was dedicated to representations of the Virgin Mary from
the Monastery’s collection.

VIRTUAL EXHIBITION
“Under Your Shelter - The Image of Mary in Göttweig” was curated by
Prof. Dr. Martin Lechner and Mag. Michael Grünwald. It offers a
comprehensive view of the history and background of the worship and
adoration of the Virgin Mary. In four chapters, the exhibition
introduces the visitor to the tradition of images of Marian Grace and
its typology, drawing on numerous examples from Austria, Bavaria and
other countries formerly belonging to the Austrian empire. The genre
“Marian life” is explained and illustrated by both single prints
and print series. Finally, the close relationship between Mary and the
saints of various convents is elaborated and explored.

Further inquiries:

Univ.-Prof. Dr. Oliver Grau (project director)
Head of the Department for Image Science
Danube University
Dr.-Karl-Dorrek-Strasse 30
3500 Krems, AUSTRIA
oliver.grau@donau-uni.ac.at
www.donau-uni.ac.at/dbw

Mag. Christian Berndt (project coordinator)
Department for Image Science
Graphik.Online@donau-uni.ac.at


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Graphische Sammlung von Stift Göttweig ist online : www.gssg.at

Die Graphische Sammlung im Stift Göttweig ist Österreichs größte
Privatsammlung historischer Graphiken. Die digitale Erschließung der
Graphischen Sammlung ist ein Projekt des Departments für
Bildwissenschaft der Donau-Universität in Kooperation mit dem
Benediktinerstift Göttweig unter der Leitung von Prof. Dr. Oliver Grau.
Seit dieser Woche ist ein erster Abschnitt über ein modernes,
vollstaendig webbasiertes Datenbanksystem der Öffentlichkeit frei
zugaenglich: www.gssg.at

Der Bestand der Graphischen Sammlung des 1083 gegründeten
Benediktinerstifts basiert auf Erwerbungen durch verschiedene
Konventsmitglieder seit dem 15. Jahrhundert. Erstmalige Nachricht von
Graphiken im Stift Göttweig gibt eine Archivaufzeichnung aus dem Jahr
1612, die von einigen „Täfelein von Kupferstich“ berichtet. Als
eigentlicher Gründer der Sammlung gilt Abt Gottfried Bessel, der durch
gezielte Ankäufe im In- und Ausland den damaligen Bestand um über 20.000
Blätter erweiterte. Mittlerweile ist die Graphische Sammlung Göttweig
mit über 30.000 Blättern zur größten Privatsammlung historischer
Druckgraphiken in Österreich angewachsen.

Durch den Kustos Prof. Dr. Martin Lechner wird die Sammlung nach wie
vor um historische Blätter und ausgewählte moderne Druckgraphik ergänzt.
Die Bestände wurden im Sommer 2002 dem Department für Bildwissenschaften
der Donau-Universität Krems zur Bearbeitung, Erschließung und für
Studienzwecke zur Verfügung gestellt.

Das neue Internetangebot des Departments für Bildwissenschaften macht
ausgewählte, repräsentative Blätter unterschiedlicher Stecher, Genres
und graphischer Techniken aus der Graphischen Sammlung verfügbar und
eröffnet damit auch neue Forschungsperspektiven. Der Gesamtbestand steht
für wissenschaftliche Zwecke unentgeltlich zur Verfügung und wird auch
im Studienbetrieb der Donau-Universität genutzt. Eine kommerzielle
Verwertung von hoch auflösendem Bildmaterial und Abdrucklizenzen ist
gebührenpflichtig.

Im DIGITALISIERUNGS-CENTER des Departments für Bildwissenschaften
wurden die Gemälde und Graphiken der Sammlung mit neuer Technik in sehr
hoch aufgelöster Form (bis zu 72 Millionen Pixel) eingescannt. Die
Bestände, die in regelmäßigen Intervallen um frisch erschlossenes
Material ergänzt werden, können über ein neu entwickeltes Suchinterface
recherchiert und per Mail in Forschergruppen kommuniziert werden.
Zusätzlich werden vergangene Ausstellungen der Graphischen Sammlung
als virtuelle Ausstellungen online zugänglich. Aktuell ist die
Ausstellung „Unter deinen Schutz - Das Marienbild in Göttweig“ online
zu besuchen.

VIRTUELLE AUSSTELLUNG
"Unter deinen Schutz - Das Marienbild in Göttweig", kuratiert von Prof.
Dr. Martin Lechner und Mag. Michael Grünwald präsentiert in umfassender
Weise die Geschichte und Hintergründe kirchlicher Marienverehrung. In 4
Kapiteln wird die Tradition marianischer Gnadenbilder anhand zahlreicher
Beispiele aus Österreich, Bayern und den ehemaligen Kronländern
geschildert, die vielfältige Welt der unterschiedlichen Marienbildtypen
vor Augen geführt, der Bildtypus "Marienleben" mit verschiedenen
Stichserien und in Einzelblättern vorgestellt und schließlich die enge
Beziehung zwischen Maria und den Ordensheiligen untersucht.
Rückfragen:

Univ.-Prof. Dr. Oliver Grau (Projektleitung)
Lehrstuhl für Bildwissenschaften
DONAU-UNIVERSITÄT
Dr.-Karl-Dorrek-Strasse 30
3500 Krems, AUSTRIA
oliver.grau@donau-uni.ac.at
www.donau-uni.ac.at/dbw

Mag. Christian Berndt
Projektkoordinator
Department für Bildwissenschaften
christian.berndt@donau-uni.ac.at

Aus der Archivliste


" ..... Gerade mit dem Auftauchen der Aktionskunst in den 1950er Jahren wären zahlreiche Performances oder Veranstaltungen bildender Künstler heute völlig vergessen, hätten sie nicht Fotografen festgehalten. Daher wurde 2003 das „Archiv künstlerischer Fotografie der Rheinischen Kunstszene (AFORK) .....“
Quelle: http://www.kunstmarkt.com/pagesmag/kunst/_id139607-/news_detail.html

Siehe auch:
http://www.museum-kunst-palast.de/doc98A

Für Oberbürgermeisterin der Stadt Halle/Saale, Dagmar Szabados, auf alle Fälle. "Weine sind doch flüssige Urkunden", so das Stadtoberhaupt zum Aufbau eines Weinarchivs. Prost an Kolleginnen und Kollegen !
Die ganze Geschichte unter:
http://halleforum.de/article.php?sid=11245

Becks unrasierter Punk baut das Musik-Archiv des Frankfurter TV-Sender iMusicTV auf.
Quelle FR:
Link

Wieder mit einer Sonderseite:

http://de.wikisource.org/wiki/Weihnachten


http://de.wikisource.org/wiki/Teufelspakt_des_David_Lipsius


http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/index.html


Erfahrene Wikipedia-Autoren zeigten Schülern und Lehrern dieses Jahr an drei Gymnasien, wie ein Wikipedia-Artikel entsteht, was das Nachschlagewerk von klassischen Enzyklopädien unterscheidet und was allgemein bei der Recherche in Online-Medien zu beachten ist. “Unsere finanzielle Situation erlaubt eine Fortführung dieses wichtigen Projektes derzeit leider nicht”, stellt Frank Schulenburg fest und hofft auf potente Partner für dieses Vorhaben.
http://www.wikimedia.de/2007/12/gemischte-zwischenbilanz/

Hallo? Begreift das jemand? Dass man ein solches Projekt bei etwas gutem Willen auch ohne irgendwelche Gelder organisieren könnte, davon bin ich felsenfest überzeugt. Dass erfahrene Wikipedianer aus Garmisch nach Flensburg auf Kosten des Vereins gekarrt werden, ist ja wohl auch ökologisch nicht sinnvoll. Werden die erfahrenen Wikipedianer für die Selbstverständlichkeit üppig bezahlt oder muss Schmiergeld für den Hausmeister der Schule berappt werden?

Dutzende Archive unterhalten archivpädagogische Projekte, ohne dass dafür riesige Summen zur Verfügung stehen. Die Archivare bekommen für ihr Engagement keinen Cent.

http://www.woerterbuchnetz.de/

Parallele Abfrage in zehn Wörterbüchern.

Wir haben eine Schatzkammer – einen Schatz – an Literatur, der bis zu den Ägyptern, den Griechen, den Römern zurückreicht. Er steht zur Verfügung, dieser Reichtum der Literatur, und jeder, der das Glück hat, auf ihn zu stoßen, kann ihn immer wieder neu entdecken. Einen Schatz. Angenommen, es gäbe ihn nicht. Wie verarmt wir wären, wie leer.

Wir besitzen ein Erbe an Sprachen, Gedichten, Geschichtsschreibung, das unerschöpflich ist. Es ist da, immer.

Wir haben ein Vermächtnis an Geschichten, Erzählungen der alten Geschichtenerzähler, deren Namen wir manchmal kennen und manchmal nicht. Geschichtenerzähler hat es immer gegeben, das reicht zurück bis hin zu einer Lichtung im Wald, auf der ein großes Feuer brennt und die alten Schamanen tanzen und singen, denn was wir an Geschichten ererbt haben, begann mit Feuer, mit Zauber, der Geisterwelt. Und dort wird es noch heute bewahrt.

Wenn man einen modernen Geschichtenerzähler fragt, wird er sagen, dass es immer einen Moment gibt, in dem ihn das Feuer berührt, das, was wir gerne als Inspiration bezeichnen, und das reicht bis zu den Anfängen unserer Spezies zurück, Feuer, Eis und die großen Winde, die uns und unsere Welt geformt haben.

Der Geschichtenerzähler ist tief in uns allen. Der Geschichten-Macher ist immer da. Nehmen wir an, dass ein Krieg über unsere Welt hereinbricht, jene Schrecken, die wir uns alle ohne Weiteres vorstellen können. Nehmen wir an, dass Fluten unsere Städte überspülen, dass die Meere ansteigen … der Geschichtenerzähler wird da sein, denn es ist unsere Vorstellungskraft, die uns formt, erhält, erschafft – im Guten wie im Schlechten. Es sind unsere Geschichten, es ist der Geschichtenerzähler, der uns wiedererschafft, wenn wir zerrissen, verwundet, ja vernichtet sind. Es ist der Geschichtenerzähler, der Träume-Macher, der Mythen-Macher, der unser Phönix ist, das sind wir, wenn wir am besten, will heißen am schöpferischsten sind.


Der ganze Text lohnt sich:
http://nobelprize.org/nobel_prizes/literature/laureates/2007/lessing-lecture_ty.html

http://www.ub.uni-bielefeld.de/aktuell/aktuell_main.htm#urheberrecht

Dirk Pieper schrieb mir freundlicherweise:

Auf Initiative der UB und unter Beteiligung der entsprechenden Uni-Gremien
hat unser Prorektor für Forschung und Lehre alle Professorinnen und
Professoren sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am
15.11.2007 per Brief gebeten (der Text auf der UB-WWW-Seite ist eine
gekürzte Fassung), der UB das einfache oder ausschließliche Recht für die
elektronische Nutzung der vor 1995 erschienenen Publikationen zu
übertragen. Der Rücklauf ist inzwischen so gewaltig, dass wir für das
Beschaffen, Scannen und Einstellen der Dokumente im nächsten Jahr
wahrscheinlich zusätzliche Hilfskräfte einstellen müssen.

Ausstellungsreihe „TransAktion“ zeigt im ersten Halbjahr 2008 in Chemnitz Installationen - eben auch das "wandernde Archiv".

Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/CHEMNITZ/1139594.html

Über den Vorgang informiert das Liechtensteiner Volksblatt.
http://www.volksblatt.li/Default.aspx?newsid=10849&src=vb
s.a.:
http://www.suedostschweiz.ch/medien/sogr/index_detail.cfm?id=445263

Nachtrag 12.12.2007:
http://www.vaterland.li/page/lv/artikel_detail.cfm?id=27372
http://www.shn.ch/index.html?http://www.shn.ch/pages/artikel.cfm?id=202483
http://www.kreuz.net/article.6340.html
http://www.baz.ch/news/index.cfm?ObjectID=C9B99E60-1422-0CEF-70E018213841273F

Nachtrag 14.12.2007:
http://www.kath.net/detail.php?id=18483

Nachtrag 15.12.2007:
http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=174102
http://www.kreuz.net/article.6362.html

http://www.franconica-online.de/

Unter den neuen Projekten ist auch eine Präsentation von Papsturkunden von St. Stephan in Würzburg, die mit Edition und Abbildung präsentiert werden. Die Videoclips sind eine hübsche Zugabe, freilich hätte man sich gewünscht, dass die Ansicht der Originale benutzerfreundlich und in genügender Auflösung geboten würde. Es ist ohne weiteres möglich, auch ohne technischen Schnickschnack eine brauchbare Ansicht zu realisieren.

Beim "Rundbuch" hat soeben mit FF überhaupt nichts funktioniert, über die Startseite war nicht hinauszukommen!


Auf http://www.open-access.net gibt es dazu nun auch so etwas wie eine FAQ. Unsere Übersicht zu Aktivitäten einzelner Bibliotheken/Universitäten wurde aktualisiert (ist aber sicher nicht vollständig):

http://archiv.twoday.net/stories/4474892/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/100338

Ihre kompletten rechtsgültigen Bebauungspläne für das gesamte Stadtgebiet und alle Satzungen, die den Städtebau in der Main-Metropole betreffen, veröffentlicht die Stadt Frankfurt am Main seit dem heutigen Montag im Rahmen des Auskunftssystems "planAS" im Internet.

Fast zu schön, um wahr zu sein, die "Toten Hosen", Düsseldorfer Punk-Band, gehen in ihr Archiv. Tote Hose zu Toter Hose.

Quellen:
http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,522268,00.html
express.de

Nachtrag 07.01.2008:
" .....Ist euer Archiv nun restlos geplündert?
Campino: Was nicht veröffentlicht wurde, lohnt sich auch nicht. ....."

Quelle: http://www.pz-news.de/kultur/sonstige/98688/

s. http://www.merkur-online.de/politik/art8808,868056

s. dazu a.
http://archiv.twoday.net/stories/4313839/
http://archiv.twoday.net/stories/4313851/
http://archiv.twoday.net/stories/4230240/
http://archiv.twoday.net/stories/4269423/
http://archiv.twoday.net/stories/4187451/
http://archiv.twoday.net/stories/4159979/
http://archiv.twoday.net/stories/2968952/
http://archiv.twoday.net/stories/477280/
http://archiv.twoday.net/stories/436205/
http://archiv.twoday.net/stories/428630/

http://medievalwriting.50megs.com/scripts/scrindex.htm

Vor allem aus englischer Sicht.

Frauenzimmer-Lexikon von 1715:

http://diglib.hab.de/drucke/ae-12/start.htm


http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/12/10/fristen_bei_s_137_l_urhg~3422758

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=13807

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 29 W 2325/07

Auszug:

a) Das Schreiben vom 16. Juli 2007 genießt keinen urheberrechtlichen Schutz.

aa) Auch Anwaltsschriftsätze sind als Schriftwerke grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Sie sind grundsätzlich dem (rechts-) wissenschaftlichen und nicht dem literarischen Bereich zuzuordnen. Bei wissenschaftlichen Werken findet der erforderliche geistig-schöpferische Gehalt seinen Niederschlag und Ausdruck in erster Linie in der Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes und nicht ohne weiteres auch - wie meist bei literarischen Werken - in der Gedankenformung und -führung des dargebotenen Inhalts. Die Frage, ob ein Schriftwerk einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad besitzt, bemisst sich dabei nach dem geistig-schöpferischen Gesamteindruck der konkreten Gestaltung, und zwar im Gesamtvergleich gegenüber vorbestehenden Gestaltungen. Lassen sich nach Maßgabe des Gesamtvergleichs mit dem Vorbekannten schöpferische Eigenheiten feststellen, so sind diese der durchschnittlichen Gestaltertätigkeit gegenüberzustellen. Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des

Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials (vgl. BGH GRUR 1986, 739 [740] - Anwaltsschriftsatz m. w. N .).

bb) Das Schreiben vom 16. Juli 2007 ist als anwaltliche Stellungnahme für einen Mandanten unabhängig davon als Anwaltsschriftsatz anzusehen, dass es nicht an ein Gericht oder eine Behörde gerichtet ist. Zu Recht ist das Landgericht allerdings im Ergebnis davon ausgegangen, dass diesem Schreiben die für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit erforderlichen deutlich überragenden Elemente im Sinne der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs nicht zukommen.

Der Antragsteller trägt selbst vor, welche Anforderungen an ein Schreiben der streitgegenständlichen Art sich aus dessen Funktion zwangsläufig ergeben. Enthielte ein presserechtliches Warnschreiben nicht eine Herausarbeitung der wesentlichen Elemente des presserechtlich relevanten Sachverhalts, Hinweise auf Verstöße gegen publizistische Grundsätze oder sonstige Rechtsvorschriften und einen Hinweis auf die Folgen neuer Verstöße, so könnte es seine Funktion nicht - vollständig - erfüllen und wäre handwerklich misslungen. Die Einhaltung dieser Anforderungen stellt daher für sich genommen keinen Umstand dar, der ein deutliches Überragen des Handwerklichen begründen könnte. Keinesfalls kommt es darauf an, dass die Kategorie des presserechtlichen Warnschreibens nicht alltäglich sein mag. Dieser Umstand kann nicht die Annahme einer schöpferischen Leistung hinsichtlich jedes einzelnen in diese Kategorie fallenden Textes begründen; vielmehr müsste das streitgegenständliche Schreiben im Gesamtvergleich mit vorbestehenden Schreiben eben dieser Art gestalterisch deutlich überragend anzusehen sein. Derartige Eigenheiten des Schreibens, die eine schöpferische Leistung darstellen könnten (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW 1989, 1162 f.), sind weder vom Antragsteller vorgetragen noch sonst ersichtlich.


Anmerkung:

Im Ergebnis ist der Entscheidung zuzustimmen. Für die Schreiben von Anwälten gilt der Schutz der "kleinen Münze" nicht, da sie dem Bereich Wissenschaft zugeordnet werden. Für eine nicht-wissenschaftlichen Schriftwerke sind die Hürden niedriger, was fragwürdig erscheint.

Blicken wir kurz zurück in die Amtliche Begründung des UrhG:

Als "persönliche geistige Schöpfungen" sind Erzeugnisse anzusehen, die durch ihren Inhalt oder, durch ihre Form oder durch die Verbindung von Inhalt und Form etwas Neues und Eigentümliches darstellen. Dem Vorschlag, die geschützten Werke als "Schöpfungen eigentümlicher Prägung" zu definieren, folgt der Entwurf nicht. Eine solche Begriffsbestimmung erscheint bedenklich, weil sie das Erfordernis der individuellen Form zu sehr betont und zu dem Schluß verführen könnte, daß im Gegensatz zum geltenden Recht Werke von geringem schöpferischen Wert, die sog. "Kleine Münze", in Zukunft keinen Schutz mehr genießen sollen. Ein solche Änderung gegenüber dem geltenden Recht ist nicht beabsichtigt.
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/1965-09-09/materialien/ds_IV_270_B_01_02.php3

Hier ist der Grundwiderspruch bereits angelegt: Werke von geringem schöpferischem Wert müssen gleichwohl etwas "Neues und Eigentümliches" darstellen.

Bei den Anwaltsschriftsätzen wird den Anwälten (ausnahmsweise zu ihren Ungunsten) eine Extrawurst gebraten. Diese Texte suchen Erkenntnis, aber sind sie deshalb rechtswissenschaftliche Werke?

Kann nicht auch ein Verwaltungsschreiben als (verwaltungs-)wissenschaftlicher Text verstanden werden mit der Konsequenz, dass auch hier die höheren Maßstäbe für Wissenschaft gelten?

Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der "kleinen Münze" besteht im Bereich der Schriftwerke bei Briefen, worunter wohl nur Privatbriefe zu verstehen sind.

Das Landgericht Berlin führte aus:

"Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt ein
urheberrechtlicher Werkschutz an Briefen voraus, daß sie entweder eine
originelle Art des gedanklichen Inhalts oder eine eigenständige
persönliche Formgebung als literarische Erzeugnisse aufweisen (vgl.
BGHZ 31, 308 (311) = NJW 1960, 476 - Alte Herren), sich mithin - auch
abgesehen von den bekundeten Tatsachen - als Ausfluß einer
individuellen geistigen Tätigkeit von literarischer Bedeutung
darstellen (vgl. RGZ69, 401 (404f.) - Nietzsche-Briefe). Diese - im
Gegensatz zu herkömmlichen Sprachwerken - gesteigerten Anforderungen
an die Werkqualität beruhen dabei auf dem Umstand, daß Briefen im
Sinne der schriftlichen Mitteilung vornehmlich eine besondere Art der
zwischenmenschlichen Kommunikation zum Gegenstand haben, mithin der
Unterrichtung von Dritten über bestimmte Begebenheiten dienen. Da
diese Begebenheiten - mögen sie seelischer, gedanklicher oder auch
tatsächlicher Natur sein - gleichwohl selbst im Wege der isolierten
Wiedergabe regelmäßig keine persönliche geistige Schöpfung aufweisen,
bedarf es für die Gewährung eines urheberrechtlichen Werkschutzes
einer literarischen Bedeutung bzw. Originalität, die ihren Ausdruck in
der den Briefen prägenden Textgestaltung finden kann (vgl. RGZ 69, 401 (405)). [...]
Da es sich bei Briefen jedoch ihrem Sinn und Zweck entsprechend in
erster Linie um eine allgemein verwendete Kommunikationsform handelt,
ist zudem darauf zu achten, daß die - einem Werkschutz vornehmlich
zugängliche - Formgebung eine Qualität aufweist, die sich von einem
vergleichbaren Bildungsniveau und den damit einhergehenden - ohnehin
vorhandenen - Fertigkeiten des Verfassers deutlich abhebt (vgl. BGHZ 31, 308 (311) = NJW 1960, 476)."
NJW 1995, 881

Das Kammergericht hat diese Bewertung übernommen und zugleich
festgestellt, dass Briefe "nur ausnahmsweise Urheberrechtsschutz
genießen" (NJW 1995, 3392).

Auf der Linie dieser Rechtsprechung liegt auch die Entscheidung des AG Charlottenburg zum Urheberrechtsschutz von E-Mails, die diesen verneinte:
PDF

http://timea.rice.edu/

All stuff I have seen in the presentation is PD in the US. Licensing unter CC-BY seems to be "Copyfraud Light". Nevertheless it's quite fair to give attribution to Rice U as source. It would be better to mark PD as PD but given the practice of almost all other US libraries which claim Copyrights on PD materials Rice decision to choose CC-BY and thos allowing commercial use is simply great.


 

twoday.net AGB

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