http://textundblog.de/?p=2141
Wir haben in kürzester Zeit unheimlich viel erfahren. Zum Beispiel, dass die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) mit ihrer Public-Private-Partnership mit Google eine ganz eigene Interpretation von urheberrechtsfreien Werken entwickelt hat. So meinte der BSB-Vertreter, Dr. Wilhelm Hilpert, auf Nachfrage von Jakob Voß, wieso die durch Google eingescannten gemeinfreien Werke von der BSB nicht der Öffentlichkeit im Rahmen der Idee von Open Access frei zugänglich gemacht würden: «Aber das sind doch unsere Digitalisate» (ich zitiere aus der Erinnerung).
Wir haben in kürzester Zeit unheimlich viel erfahren. Zum Beispiel, dass die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) mit ihrer Public-Private-Partnership mit Google eine ganz eigene Interpretation von urheberrechtsfreien Werken entwickelt hat. So meinte der BSB-Vertreter, Dr. Wilhelm Hilpert, auf Nachfrage von Jakob Voß, wieso die durch Google eingescannten gemeinfreien Werke von der BSB nicht der Öffentlichkeit im Rahmen der Idee von Open Access frei zugänglich gemacht würden: «Aber das sind doch unsere Digitalisate» (ich zitiere aus der Erinnerung).
KlausGraf - am Montag, 14. April 2008, 23:53 - Rubrik: Open Access
Die Internetadresse des Sächsischen Staatsarchivs hat sich geändert. Unser Themenportal finden Sie nun unter http://www.archiv.sachsen.de bzw. weiterhin über den Alias http://www.sachsen.de/archiv. Unser Verwaltungsportal können Sie jetzt über http://www.staatsarchiv.smi.sachsen.de/ aufrufen.
KlausGraf - am Montag, 14. April 2008, 22:01 - Rubrik: Staatsarchive
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" ...... In die gescheiterten Verkaufsverhandlungen um das Karl-May-Archiv könnte noch einmal Bewegung kommen. So will der Bamberger Verleger Lothar Schmid noch diese Woche telefonische Abschlussgespräche mit der sächsischen Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD) führen. Zudem sei ein weiteres persönliches Treffen am kommenden Montag vorgesehen, sagte Schmid der Nachrichtenagentur ddp ....."
Mal sehen, wessen Sekundant(in), die Situation besser analysiert hat ......
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1270448.html
Archivalia hatte zuletzt unter
http://archiv.twoday.net/stories/4851460/ berichtet
Mal sehen, wessen Sekundant(in), die Situation besser analysiert hat ......
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1270448.html
Archivalia hatte zuletzt unter
http://archiv.twoday.net/stories/4851460/ berichtet
Wolf Thomas - am Montag, 14. April 2008, 19:58 - Rubrik: Literaturarchive
http://www.nationaler-verteidigungsrat.de/
Die Protokolle wurden vom Bundesarchiv digitalisiert.
Bei einer Stichprobe konnte ich übrigens nicht erkennen, dass die Protokolle, bestehend meist aus knappen und formelhaften Zusammenfassungen, urheberrechtlichen Schutz genießen. (Nicht, dass das jemand behauptet hätte.)
Die Protokolle wurden vom Bundesarchiv digitalisiert.
Bei einer Stichprobe konnte ich übrigens nicht erkennen, dass die Protokolle, bestehend meist aus knappen und formelhaften Zusammenfassungen, urheberrechtlichen Schutz genießen. (Nicht, dass das jemand behauptet hätte.)
KlausGraf - am Sonntag, 13. April 2008, 17:06 - Rubrik: Staatsarchive
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http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2008/04/12/AR2008041201973_pf.html>
A Maker of Books Destroys 100,000
Inquiry Has Been Launched, UNESCO Director Says
By Molly Moore and John Ward Anderson
Washington Post Foreign Service
Sunday, April 13, 2008; A17
PARIS -- For more than two decades, 250 historians and specialists labored to produce the first six volumes of the General History of Latin America, an exhaustive work financed by UNESCO, the United Nations organization created to preserve global culture and heritage.
Then, over the course of two years, UNESCO paid to destroy many of those books and nearly 100,000 others by turning them to pulp, according to an external audit.
"This is the intellectual organization of the United Nations system," Aziza Bennani, Morocco's ambassador to UNESCO, said in an interview. "How could an employee of UNESCO make a decision to destroy these books?"
Homero Aridjis, Mexico's ambassador, said at the organization's executive council meeting this week, "This is not only a blow to the culture and knowledge of entire populations and nations, it contradicts the mandate entrusted to UNESCO." He demanded an internal investigation.
UNESCO Director General Koichiro Matsuura said it was "completely incomprehensible and inappropriate" that some of the organization's "most important and successful collections" were ordered destroyed, including histories of humanity and Africa, and surveys of ancient monuments.
It was unclear who was responsible, he said. "We have launched an inquiry, consulting publications officers of the period, now retired, in order to discover the reasons which led them to take this decision and not to consider other options," the audit report quotes him as saying.
South African Ambassador Nomasonto Maria Sibanda-Thusi told the executive board: "We believe that some decisive disciplinary action is needed. The main player may have retired, but what about those that knew but chose to remain silent?"
According to the report, the destruction occurred in 2004 and 2005, when UNESCO's overflowing book storage warehouses in Paris were relocated to Brussels. Rather than pay to move 94,500 books, auditors reported, UNESCO officials ordered them destroyed. The books were turned to pulp for recycling, the audit says.
Nino Muñoz Gomez, director of UNESCO's Bureau of Public Information and chief of the publishing division, said that at least half of the destroyed volumes were outdated and contained obsolete statistical data.
The audit notes that some publications were out of date but says others "on historical or purely literary themes (poetry anthologies, stories from all lands in translation) were not at all affected by obsolescence." It says a "solution other than destruction" should have been considered, "such as free distribution to libraries."
Several irate African and Latin American ambassadors said libraries and schools in their impoverished countries would have been eager to receive comprehensive history books.
The auditors found that at least 4,990 copies of the General History of Latin America -- one-quarter of those published -- were destroyed. Records show that pulping of the first six volumes -- which sell for 30.5 euros each, or about $48, at the UNESCO bookstore -- was ordered even as historians and authors were working on the final three volumes of the nine-book set.
In addition, more than 10,000 French and English copies of "General History of Africa" (about $72 each) were destroyed, as were 3,572 copies of "The Different Aspects of Islamic Culture" ($72 each) and 2,944 paperback copies of the French-language "History of Humanity," a 1,500-page tome that sells for about $41.
The list of pulped publications also included books about the ancient Incan capital, Cuzco, in Peru, and the 2,000 Buddhist monuments at the ancient Burmese capital of Pagan.
Auditors made the discovery during a wide-ranging investigation of abuses and waste in UNESCO's book publication and distribution operations.
Because too many books often were ordered and others were never distributed properly, tens of thousands piled up in UNESCO's storage facilities at a cost of about $100,000 a year, until the agency decided to shift distribution functions to a Brussels company and move its stocks there.
Muñoz Gomez, who assumed his post in April 2005 and was chief of the publishing section for nine months while the book destruction was taking place, said he did not learn of it until early 2006, when a new employee showed him thousands of dollars in bills for the pulping.
He said he authorized payment of those bills "of several thousand euros each" but did not realize the magnitude of the operation. "All we knew is the bills were sent by the company and we had to pay the bills," he said in an interview.
He contacted the company to halt the pulping, he said, but "by 2006 there was nothing more to destroy."
Muñoz Gomez said he wrote in February to the now-retired chief of the publications section, requesting details on the decision to destroy the books, but has received no reply. He would not identify the former employee or provide information about current whereabouts.
Researcher Corinne Gavard contributed to this report.
Comment:
"He who destroys a good book, kills Reason itself …" – said John Milton. One cannot say better.
Found at:
http://www.unesco.org/webworld/points_of_views/yushkiavitshus.shtml
A Maker of Books Destroys 100,000
Inquiry Has Been Launched, UNESCO Director Says
By Molly Moore and John Ward Anderson
Washington Post Foreign Service
Sunday, April 13, 2008; A17
PARIS -- For more than two decades, 250 historians and specialists labored to produce the first six volumes of the General History of Latin America, an exhaustive work financed by UNESCO, the United Nations organization created to preserve global culture and heritage.
Then, over the course of two years, UNESCO paid to destroy many of those books and nearly 100,000 others by turning them to pulp, according to an external audit.
"This is the intellectual organization of the United Nations system," Aziza Bennani, Morocco's ambassador to UNESCO, said in an interview. "How could an employee of UNESCO make a decision to destroy these books?"
Homero Aridjis, Mexico's ambassador, said at the organization's executive council meeting this week, "This is not only a blow to the culture and knowledge of entire populations and nations, it contradicts the mandate entrusted to UNESCO." He demanded an internal investigation.
UNESCO Director General Koichiro Matsuura said it was "completely incomprehensible and inappropriate" that some of the organization's "most important and successful collections" were ordered destroyed, including histories of humanity and Africa, and surveys of ancient monuments.
It was unclear who was responsible, he said. "We have launched an inquiry, consulting publications officers of the period, now retired, in order to discover the reasons which led them to take this decision and not to consider other options," the audit report quotes him as saying.
South African Ambassador Nomasonto Maria Sibanda-Thusi told the executive board: "We believe that some decisive disciplinary action is needed. The main player may have retired, but what about those that knew but chose to remain silent?"
According to the report, the destruction occurred in 2004 and 2005, when UNESCO's overflowing book storage warehouses in Paris were relocated to Brussels. Rather than pay to move 94,500 books, auditors reported, UNESCO officials ordered them destroyed. The books were turned to pulp for recycling, the audit says.
Nino Muñoz Gomez, director of UNESCO's Bureau of Public Information and chief of the publishing division, said that at least half of the destroyed volumes were outdated and contained obsolete statistical data.
The audit notes that some publications were out of date but says others "on historical or purely literary themes (poetry anthologies, stories from all lands in translation) were not at all affected by obsolescence." It says a "solution other than destruction" should have been considered, "such as free distribution to libraries."
Several irate African and Latin American ambassadors said libraries and schools in their impoverished countries would have been eager to receive comprehensive history books.
The auditors found that at least 4,990 copies of the General History of Latin America -- one-quarter of those published -- were destroyed. Records show that pulping of the first six volumes -- which sell for 30.5 euros each, or about $48, at the UNESCO bookstore -- was ordered even as historians and authors were working on the final three volumes of the nine-book set.
In addition, more than 10,000 French and English copies of "General History of Africa" (about $72 each) were destroyed, as were 3,572 copies of "The Different Aspects of Islamic Culture" ($72 each) and 2,944 paperback copies of the French-language "History of Humanity," a 1,500-page tome that sells for about $41.
The list of pulped publications also included books about the ancient Incan capital, Cuzco, in Peru, and the 2,000 Buddhist monuments at the ancient Burmese capital of Pagan.
Auditors made the discovery during a wide-ranging investigation of abuses and waste in UNESCO's book publication and distribution operations.
Because too many books often were ordered and others were never distributed properly, tens of thousands piled up in UNESCO's storage facilities at a cost of about $100,000 a year, until the agency decided to shift distribution functions to a Brussels company and move its stocks there.
Muñoz Gomez, who assumed his post in April 2005 and was chief of the publishing section for nine months while the book destruction was taking place, said he did not learn of it until early 2006, when a new employee showed him thousands of dollars in bills for the pulping.
He said he authorized payment of those bills "of several thousand euros each" but did not realize the magnitude of the operation. "All we knew is the bills were sent by the company and we had to pay the bills," he said in an interview.
He contacted the company to halt the pulping, he said, but "by 2006 there was nothing more to destroy."
Muñoz Gomez said he wrote in February to the now-retired chief of the publications section, requesting details on the decision to destroy the books, but has received no reply. He would not identify the former employee or provide information about current whereabouts.
Researcher Corinne Gavard contributed to this report.
Comment:
"He who destroys a good book, kills Reason itself …" – said John Milton. One cannot say better.
Found at:
http://www.unesco.org/webworld/points_of_views/yushkiavitshus.shtml
KlausGraf - am Sonntag, 13. April 2008, 13:09 - Rubrik: English Corner
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Die zweite Ausgabe des Jahrbuch Grünes Gedächtnis (2008) ist erschienen, zumindest laut:
http://www.boell.de/stiftung/archiv/archiv-2120.html
Download als PDF (1,2 MB) unter
http://www.boell.de/downloads/publikationen/GrGedaechtnis-2008-i.pdf
http://www.boell.de/stiftung/archiv/archiv-2120.html
Download als PDF (1,2 MB) unter
http://www.boell.de/downloads/publikationen/GrGedaechtnis-2008-i.pdf
Bernd Hüttner - am Freitag, 11. April 2008, 19:31 - Rubrik: Archive von unten
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"Köln hat es, Frankfurt am Main hat es, Wien hat es, Berlin braucht es. Seit dem 29. Februar kann endlich auch München auf ein eigenes Jazz-Buch verweisen. „Jazz in München von den 20er bis zu den 80er Jahren“. ..... Das Material, das die Autoren im Münchner Stadtarchiv, in der Monacensis Bibliothek und in vielen Interviews mit Zeitzeugen akribisch zusammengetragen haben. ..... Mit Fleiß, Sorgfalt, Mut und Hingabe haben die beiden Autoren mit ihrem interessanten und unterhaltsamen Buch ein wichtiges Stück Jazz-Geschichte Deutschlands auf sehr lebendige Weise dargestellt. Angereichert mit vielen Fotos und Plakaten, Anzeigen und einer CD („Swinging Jazz in Schwabing“, unter anderen mit Otto Weiss, Gerry Hayes, Milan Pilar und Freddy Brocksieper) schließt diese Arbeit eine bisher bestehende Lücke in der kulturhistorischen Dokumentation Münchens. "
Quelle:
http://www.jazzzeitung.de/jazz/2008/02/rezi-buch-muenchen.shtml
Quelle:
http://www.jazzzeitung.de/jazz/2008/02/rezi-buch-muenchen.shtml
Wolf Thomas - am Freitag, 11. April 2008, 18:54 - Rubrik: Kommunalarchive
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" .... Neben Kulturveranstaltungen arbeitet QWIEN am Aufbau eines Archivs für die Geschichte von Schwulen und Lesben in Wien. ...."
Quelle:
http://diestandard.at/?url=/?id=1207285296148
s. a. http://www.qwien.at/
Quelle:
http://diestandard.at/?url=/?id=1207285296148
s. a. http://www.qwien.at/
Wolf Thomas - am Freitag, 11. April 2008, 18:53 - Rubrik: Archive von unten
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Das Hochschularchiv der RWTH Aachen ist nun auch bei Archive in NRW mit einer Kurzvorstellung vertreten. Die Online-Findbücher sollen in absehbarer Zeit auch dort durchsuchbar sein.
Die Internetseite des Hochschularchivs
http://www.hochschularchiv-aachen.de
wurde vollständig neu gestaltet. Für die Hauptarbeit daran ist Herrn Diplom-Archivar (FH) Marcel Oeben zu danken.
Hauptziel des Relaunch war eine klare und schlichte Gestaltung. Im Kopfteil befinden sich die für die Kontaktaufnahme wichtigsten Angaben. Rechts verweist ein Sprach-Button auf eine englische Kurzfassung des Internetauftritts:
http://www.archiv.rwth-aachen.de/engl.htm
Im linken Bereich können Unterseiten zu den Themen
Aktuelles
Bestände und Findbücher
Mitarbeiter
Zuständigkeit
Archivnutzung
Wir suchen...
Digitale Angebote
Präsentationen
Links
Kontakt/ Impressum
abgerufen werden.
"Digitale Angebote" verweist auf Volltexte und Digitalisate, "Präsentationen" auf Virtuelle Ausstellungen aus Anlass der regelmäßigen Präsentationen des Archivs im Hauptgebäude der Hochschule.
Innovativ in der deutschen Archivlandschaft ist die Gestaltung des rechten Teils der Startseite.
Oben ist ein bei Blogger eröffnetes Weblog "Aktuelles aus dem Hochschularchiv" eingeblendet:
http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/
Dieses unseres Wissens erste deutschsprachige institutionelle Archiv-Weblog soll es ermöglichen, die aktuellen Meldungen aus dem Hochschularchiv mit einem RSS-Feed zu beziehen. Zugleich soll in der "Blogosphäre" Interesse für die archivische Arbeit geweckt werden. Kommentare sind (nach Moderation) möglich. Hier freuen wir uns auch auf Feedback zu unserer neuen Website.
Unterhalb des Blogs befindet sich ein Suchfeld für die umfangreichen Online-Findmittel des Archivs. Nachdem die Online-Findmittel ein zentrales Service-Angebot darstellen, war es uns wichtig, die entsprechende Suchmaske (vergleichbar der Praxis vieler Bibliotheken) auch auf der Hauptseite anzubieten.
Die Internetseite des Hochschularchivs
http://www.hochschularchiv-aachen.de
wurde vollständig neu gestaltet. Für die Hauptarbeit daran ist Herrn Diplom-Archivar (FH) Marcel Oeben zu danken.
Hauptziel des Relaunch war eine klare und schlichte Gestaltung. Im Kopfteil befinden sich die für die Kontaktaufnahme wichtigsten Angaben. Rechts verweist ein Sprach-Button auf eine englische Kurzfassung des Internetauftritts:
http://www.archiv.rwth-aachen.de/engl.htm
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"Digitale Angebote" verweist auf Volltexte und Digitalisate, "Präsentationen" auf Virtuelle Ausstellungen aus Anlass der regelmäßigen Präsentationen des Archivs im Hauptgebäude der Hochschule.
Innovativ in der deutschen Archivlandschaft ist die Gestaltung des rechten Teils der Startseite.
Oben ist ein bei Blogger eröffnetes Weblog "Aktuelles aus dem Hochschularchiv" eingeblendet:
http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/
Dieses unseres Wissens erste deutschsprachige institutionelle Archiv-Weblog soll es ermöglichen, die aktuellen Meldungen aus dem Hochschularchiv mit einem RSS-Feed zu beziehen. Zugleich soll in der "Blogosphäre" Interesse für die archivische Arbeit geweckt werden. Kommentare sind (nach Moderation) möglich. Hier freuen wir uns auch auf Feedback zu unserer neuen Website.
Unterhalb des Blogs befindet sich ein Suchfeld für die umfangreichen Online-Findmittel des Archivs. Nachdem die Online-Findmittel ein zentrales Service-Angebot darstellen, war es uns wichtig, die entsprechende Suchmaske (vergleichbar der Praxis vieler Bibliotheken) auch auf der Hauptseite anzubieten.
KlausGraf - am Freitag, 11. April 2008, 14:42 - Rubrik: Universitaetsarchive
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KlausGraf - am Freitag, 11. April 2008, 11:47 - Rubrik: Webarchivierung
http://lehre.hki.uni-koeln.de/schele/
Im Niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Osnabrück liegen die ersten beiden Teile einer Chronik, die Sweder von Schele in den Jahren 1591 - 1637 verfasste. Der dritte Teil wird im Historisch Centrum Overijssel in Zwolle aufbewahrt. Schon vor einigen Jahren hat das Westfälische Archivamt in Münster angeregt, diese außergewöhnliche historische Quelle zu publizieren. Die drei Teile haben einen Umfang von ca. 1800 Seiten und enthalten neben den chronikalischen Aufzeichnungen und der Familiengeschichte zahlreiche Kommentare und Reflexionen des Verfassers, Gebete und Gedichte, Zitate antiker Autoren und Zeichnungen von Stammbäumen. Verfasst wurde sie überwiegend in Hochdeutsch, Niederdeutsch und Niederländisch, es gibt aber auch lateinische und einige griechische Passagen.
Sweder von Schele wurde 1569 auf Haus Weleveld in Twente geboren, lebte viele Jahre auf der Schelenburg und verbrachte seine letzten Lebensjahre bis 1639 auf Haus Welbergen bei Ochtrup. Sein außergewöhnlich vielseitig angelegtes Werk gibt Auskunft über die Situation in dieser Region zur Zeit des 80- und des 30jährigen Krieges, es ist eine reiche Quelle für die Kulturgeschichte des Adels, aber auch für philosophische, theologische und literaturwissenschaftliche Fragestellungen.
Von allen drei Teilen ist vor längerer Zeit eine nicht ganz vollständige maschinenschriftliche Transkription erstellt worden, in der vor allem die lateinischen Textstellen fehlen. Sie bietet eine gute Arbeitsgrundlage. Vor der Quellenauswertung steht jedoch zunächst die Kollationierung von Original und Abschrift. In Anbetracht des Umfangs der Chronik war und ist nicht zu erwarten, dass ein einzelner oder auch nur wenige Bearbeiter sich dieser Aufgabe in einem absehbaren Zeitrahmen abschließend widmen könnten. Es steht auch außer Frage, dass eine Publikation der Chronik eine ausführliche Kommentierung der Quelle erfordert.
Das Historisch Centrum Overijssel und das Staatsarchiv in Osnabrück haben sich gemeinsam mit dem Westfälischen Archivamt auf einen innovativen Weg begeben, um das Projekt "Publikation und Kommentierung der Sweder-Chronik" voranzubringen. Die drei Archiveinrichtungen hoffen auf interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen von Form und Inhalt der Quelle berührten Fachbereichen. Die Präsentation der Chronik im Internet ermöglicht zum einen eine aktive Mitarbeit zahlreicher Interessenten an der Ergänzung und Verbesserung der Transkription, zum anderen wird der Forschung diese Quelle auf komfortable Weise zur Auswertung bereitgestellt.
Als Partner für die Digitalisierung und Darstellung im Internet konnte Prof. Manfred Thaller vom Institut für Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung an der Universität Köln gewonnen werden, der über langjährige Erfahrungen mit der Verarbeitung historischer Quellen in elektronischen Systemen verfügt. In seinem Institut wurde das Projekt für das Internet aufbereitet. Das Original wurde mit einem speziellen Buchscanner auf schonende Weise digitalisiert, die gescannte Transkription eingespielt und mit dem Original verbunden.
Dargestellt werden die Texte auf einem geteilten Bildschirm. Im oberen Teil ist das Original zu sehen, im unteren jeweils die zugehörige Seite der Transkription. Fehlende Seiten in der Transkription sind gekennzeichnet. Die Chronik lässt sich auf diese Weise durchblättern, man kann aber auch gezielt eine Seitenzahl anwählen. Ein Inhaltsverzeichnis öffnet sich in einem separaten Fenster. Es ist mit den einzelnen Textabschnitten verlinkt. Die Navigation durch die Seiten ist somit leicht gemacht.
Mit dem Projekt wird zunächst bezweckt, die Transkription zu ergänzen und zu verbessern. Hierzu können neue Abschriften per Mail an die am Projekt beteiligten Institutionen geschickt werden. Nach redaktioneller Prüfung werden die Seiten ausgetauscht.
Meine Güte, wie vorsintflutlich. Hat man noch nie etwas von einem Wiki gehört? Das Wasserzeichen erfreut auch nicht gerade.

Im Niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Osnabrück liegen die ersten beiden Teile einer Chronik, die Sweder von Schele in den Jahren 1591 - 1637 verfasste. Der dritte Teil wird im Historisch Centrum Overijssel in Zwolle aufbewahrt. Schon vor einigen Jahren hat das Westfälische Archivamt in Münster angeregt, diese außergewöhnliche historische Quelle zu publizieren. Die drei Teile haben einen Umfang von ca. 1800 Seiten und enthalten neben den chronikalischen Aufzeichnungen und der Familiengeschichte zahlreiche Kommentare und Reflexionen des Verfassers, Gebete und Gedichte, Zitate antiker Autoren und Zeichnungen von Stammbäumen. Verfasst wurde sie überwiegend in Hochdeutsch, Niederdeutsch und Niederländisch, es gibt aber auch lateinische und einige griechische Passagen.
Sweder von Schele wurde 1569 auf Haus Weleveld in Twente geboren, lebte viele Jahre auf der Schelenburg und verbrachte seine letzten Lebensjahre bis 1639 auf Haus Welbergen bei Ochtrup. Sein außergewöhnlich vielseitig angelegtes Werk gibt Auskunft über die Situation in dieser Region zur Zeit des 80- und des 30jährigen Krieges, es ist eine reiche Quelle für die Kulturgeschichte des Adels, aber auch für philosophische, theologische und literaturwissenschaftliche Fragestellungen.
Von allen drei Teilen ist vor längerer Zeit eine nicht ganz vollständige maschinenschriftliche Transkription erstellt worden, in der vor allem die lateinischen Textstellen fehlen. Sie bietet eine gute Arbeitsgrundlage. Vor der Quellenauswertung steht jedoch zunächst die Kollationierung von Original und Abschrift. In Anbetracht des Umfangs der Chronik war und ist nicht zu erwarten, dass ein einzelner oder auch nur wenige Bearbeiter sich dieser Aufgabe in einem absehbaren Zeitrahmen abschließend widmen könnten. Es steht auch außer Frage, dass eine Publikation der Chronik eine ausführliche Kommentierung der Quelle erfordert.
Das Historisch Centrum Overijssel und das Staatsarchiv in Osnabrück haben sich gemeinsam mit dem Westfälischen Archivamt auf einen innovativen Weg begeben, um das Projekt "Publikation und Kommentierung der Sweder-Chronik" voranzubringen. Die drei Archiveinrichtungen hoffen auf interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen von Form und Inhalt der Quelle berührten Fachbereichen. Die Präsentation der Chronik im Internet ermöglicht zum einen eine aktive Mitarbeit zahlreicher Interessenten an der Ergänzung und Verbesserung der Transkription, zum anderen wird der Forschung diese Quelle auf komfortable Weise zur Auswertung bereitgestellt.
Als Partner für die Digitalisierung und Darstellung im Internet konnte Prof. Manfred Thaller vom Institut für Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung an der Universität Köln gewonnen werden, der über langjährige Erfahrungen mit der Verarbeitung historischer Quellen in elektronischen Systemen verfügt. In seinem Institut wurde das Projekt für das Internet aufbereitet. Das Original wurde mit einem speziellen Buchscanner auf schonende Weise digitalisiert, die gescannte Transkription eingespielt und mit dem Original verbunden.
Dargestellt werden die Texte auf einem geteilten Bildschirm. Im oberen Teil ist das Original zu sehen, im unteren jeweils die zugehörige Seite der Transkription. Fehlende Seiten in der Transkription sind gekennzeichnet. Die Chronik lässt sich auf diese Weise durchblättern, man kann aber auch gezielt eine Seitenzahl anwählen. Ein Inhaltsverzeichnis öffnet sich in einem separaten Fenster. Es ist mit den einzelnen Textabschnitten verlinkt. Die Navigation durch die Seiten ist somit leicht gemacht.
Mit dem Projekt wird zunächst bezweckt, die Transkription zu ergänzen und zu verbessern. Hierzu können neue Abschriften per Mail an die am Projekt beteiligten Institutionen geschickt werden. Nach redaktioneller Prüfung werden die Seiten ausgetauscht.
Meine Güte, wie vorsintflutlich. Hat man noch nie etwas von einem Wiki gehört? Das Wasserzeichen erfreut auch nicht gerade.
KlausGraf - am Freitag, 11. April 2008, 05:36 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://biblioteca.unizar.es/tesoros/index_m.php
Die im Djvu-Format vorliegenden 38 Digitalisate aus Mittelalter und früher Neuzeit wurden offenbar nach sehr mäßigen SW-Mikrofilmen erstellt.
Außerdem gibt es Digitalisate alter Drucke.

Die im Djvu-Format vorliegenden 38 Digitalisate aus Mittelalter und früher Neuzeit wurden offenbar nach sehr mäßigen SW-Mikrofilmen erstellt.
Außerdem gibt es Digitalisate alter Drucke.

KlausGraf - am Freitag, 11. April 2008, 04:19 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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...und das gilt vor allem für ihre Erben, die allesamt jegliches Maß verloren haben und dem Werk und Ansehen ihrer Erblasser erheblich schaden. Die Kunstfreiheit aushebeln (Brecht), Schul-Homepages abmahnen (Kästner), rassistische Aufführungsbedingungen durchsetzen (Gershwin)? Alles kalter Kaffee. Der letzte Schrei sind Schutzrechte auf Schnauzbärte:
Gail Zappa, die Witwe des Musikers, verlangt nicht nur 250.000 Euro, damit die Zappanale ihren Namen behalten darf, auch auf dem Logo des Festivals sieht sie ihre Rechte verletzt. Es zeigt Zappas markanten Schnauzer mit dem Unterlippenbärtchen und diesen Bart hat sich die Witwe markenrechtlich schützen lassen.
taz vom 11.4.08.
Der Freistaat Bayern (Urheberrechtsinhaber von u. a. „Mein Kampf“) dürfte so eine ungeahnte Einnahmequelle bekommen.

Gail Zappa, die Witwe des Musikers, verlangt nicht nur 250.000 Euro, damit die Zappanale ihren Namen behalten darf, auch auf dem Logo des Festivals sieht sie ihre Rechte verletzt. Es zeigt Zappas markanten Schnauzer mit dem Unterlippenbärtchen und diesen Bart hat sich die Witwe markenrechtlich schützen lassen.
taz vom 11.4.08.
Der Freistaat Bayern (Urheberrechtsinhaber von u. a. „Mein Kampf“) dürfte so eine ungeahnte Einnahmequelle bekommen.

Ladislaus - am Donnerstag, 10. April 2008, 23:57 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.recolecta.net
Die Suchmaschine für Open-Access-Inhalte findet auch einige alte Drucke (insbesondere aus dem Digitalisierungsprojekt zum Recht Aragons).
Der OAI-Harvester http://roai.mcu.es/ fand Digitalisate der Andalusischen Virtuellen Bibliothek, aber in letzter Zeit scheint er überhaupt nicht mehr zu funktionieren.

Die Suchmaschine für Open-Access-Inhalte findet auch einige alte Drucke (insbesondere aus dem Digitalisierungsprojekt zum Recht Aragons).
Der OAI-Harvester http://roai.mcu.es/ fand Digitalisate der Andalusischen Virtuellen Bibliothek, aber in letzter Zeit scheint er überhaupt nicht mehr zu funktionieren.

KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 23:25 - Rubrik: Open Access
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Some feedback to
http://archiv.twoday.net/stories/4853394/
http://archiv.twoday.net/stories/4851871/
Peter Murray-Rust: A better interpretation of "green" and "gold"
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1034
Heather Piwowar: Make All Research Results CC-BY
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/10/make-all-research-results-cc-by/
http://archiv.twoday.net/stories/4853394/
http://archiv.twoday.net/stories/4851871/
Peter Murray-Rust: A better interpretation of "green" and "gold"
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1034
Heather Piwowar: Make All Research Results CC-BY
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/10/make-all-research-results-cc-by/
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 23:11 - Rubrik: English Corner
Der Großherzog wird Privatier
Vortrag von Dr. Winfried Klein, Heidelberg
Dienstag, 22. April 2008, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -
Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein Rechtshistorisches Museum e.V.
Weitere Informationen:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2008/klein.php

Zum Thema siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4559834/
Vortrag von Dr. Winfried Klein, Heidelberg
Dienstag, 22. April 2008, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -
Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein Rechtshistorisches Museum e.V.
Weitere Informationen:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2008/klein.php

Zum Thema siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4559834/
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im Deutschland Archiv Heft 2/2008 befindet sich ein Artikel von Rainer
Merker: Spannungsfeld zwischen "Aufarbeitungsinitiative" und "klassischem Archiv". Arbeitsbedingingen und Bedeutung der DDR-Oppositionsarchive.
Dort angegeben und neu:
Opposition und Widerstand in der DDR 1961 - 1990. Ein
archivübergreifendes Bestandsverzeichnis
von Bernd Florath, Preis: 14,80 EUR, Basisdruck-Verlag
Inhaltsverzeichnis laut www.buchhandel.de:
"Das Verzeichnis listet die einschlägigen Bestände aus der gesamten Bundesrepublik in folgender Systematik auf:
1. Unabhängige Archive
2. Archive von Parteien und Organisationen
3. Überregionale staatl. Archive
4. sonstige staatl. Archive und Bibliotheken
5. Kreisarchive
6. Stadtarchive
7. Kirchliche Archive
8. Universitätsarchive
9. Museen und Gedenkstätten
10. Medienarchive"
Anmerkung: Dieser Titel ist in der Deutschen Bibliothek nicht verzeichnet, die Angaben sind aus amazon und buchhandel.de übernommen.
Merker: Spannungsfeld zwischen "Aufarbeitungsinitiative" und "klassischem Archiv". Arbeitsbedingingen und Bedeutung der DDR-Oppositionsarchive.
Dort angegeben und neu:
Opposition und Widerstand in der DDR 1961 - 1990. Ein
archivübergreifendes Bestandsverzeichnis
von Bernd Florath, Preis: 14,80 EUR, Basisdruck-Verlag
Inhaltsverzeichnis laut www.buchhandel.de:
"Das Verzeichnis listet die einschlägigen Bestände aus der gesamten Bundesrepublik in folgender Systematik auf:
1. Unabhängige Archive
2. Archive von Parteien und Organisationen
3. Überregionale staatl. Archive
4. sonstige staatl. Archive und Bibliotheken
5. Kreisarchive
6. Stadtarchive
7. Kirchliche Archive
8. Universitätsarchive
9. Museen und Gedenkstätten
10. Medienarchive"
Anmerkung: Dieser Titel ist in der Deutschen Bibliothek nicht verzeichnet, die Angaben sind aus amazon und buchhandel.de übernommen.
Bernd Hüttner - am Donnerstag, 10. April 2008, 17:27 - Rubrik: Archive von unten
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1033
As today is part of “Open Access Week” (April 7 was when the NIH mandate took effect), I’m trying to write a post a day on the topic…
For newcomers, there are loosely two forms of Open Access - Green (which allows humans to read an article without charge - priceFree) and Gold (which allows anyone to do more or less whatever they like (datamine, mashup, republish, annotate, etc.) as long as they acknowledge the original author in any derivative works.
The heroic and immensely important BBB declarations (Berlin, Budapest, Bethesda) all unequivocally declared that the phrase “Open Access” meant Gold access. One of the heroes was Stevan Harnad and last week at Southampton I paid tribute to his tireless campaigning..
Recently, however, Stevan has said that he regrets having included the Gold-like clauses in BBB and wants to see the declarations revised to emphasize Green. Many others, including Peter Suber and myself, do not agree. I’ll expand my position later as to why Green Open Access is of very limited value to scientists. Here Klaus Graf shows why he has the same position. No apologies for giving it in full.
There is no need to update the BBB definition!
[Quoting http://archiv.twoday.net/stories/4851871/ ]
PMR: [the extension to data is:
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC0 or PDDL
PMR: Klaus gives excellent arguments and the German copyright law is particularly compelling. No “green” label can override this whereas a CC-BY can. The idea of local datamining is - as Klaus says - nonsense (sorry Stevan). I have legitimate scientific reasons for downloading every chemistry paper ever published - I want to use OSCAR to check which published results are valid. I want to extract NMR spectra and asses their consistency. I want to plot the use of hazarous solvents against a timeline. etc. We can easily analyse 100,000 papers a day for this sort of thing - the only barrier is Closed access. Science is impoverished
As Peter Suber (see above) and others have made clear it is not a question of Green or Gold. They can be pursued at the same time. Many publishers do not yet realise the value of Gold publishing and when explained they become positive about it (I answered a question on this yesyterday - more later).
In haste
Comment: It was not a good but confusing Harnadian idea to choose the same colors as in the road metaphor, see my comment at PMR's weblog (awaiting moderation).
As today is part of “Open Access Week” (April 7 was when the NIH mandate took effect), I’m trying to write a post a day on the topic…
For newcomers, there are loosely two forms of Open Access - Green (which allows humans to read an article without charge - priceFree) and Gold (which allows anyone to do more or less whatever they like (datamine, mashup, republish, annotate, etc.) as long as they acknowledge the original author in any derivative works.
The heroic and immensely important BBB declarations (Berlin, Budapest, Bethesda) all unequivocally declared that the phrase “Open Access” meant Gold access. One of the heroes was Stevan Harnad and last week at Southampton I paid tribute to his tireless campaigning..
Recently, however, Stevan has said that he regrets having included the Gold-like clauses in BBB and wants to see the declarations revised to emphasize Green. Many others, including Peter Suber and myself, do not agree. I’ll expand my position later as to why Green Open Access is of very limited value to scientists. Here Klaus Graf shows why he has the same position. No apologies for giving it in full.
There is no need to update the BBB definition!
[Quoting http://archiv.twoday.net/stories/4851871/ ]
PMR: [the extension to data is:
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC0 or PDDL
PMR: Klaus gives excellent arguments and the German copyright law is particularly compelling. No “green” label can override this whereas a CC-BY can. The idea of local datamining is - as Klaus says - nonsense (sorry Stevan). I have legitimate scientific reasons for downloading every chemistry paper ever published - I want to use OSCAR to check which published results are valid. I want to extract NMR spectra and asses their consistency. I want to plot the use of hazarous solvents against a timeline. etc. We can easily analyse 100,000 papers a day for this sort of thing - the only barrier is Closed access. Science is impoverished
As Peter Suber (see above) and others have made clear it is not a question of Green or Gold. They can be pursued at the same time. Many publishers do not yet realise the value of Gold publishing and when explained they become positive about it (I answered a question on this yesyterday - more later).
In haste
Comment: It was not a good but confusing Harnadian idea to choose the same colors as in the road metaphor, see my comment at PMR's weblog (awaiting moderation).
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 14:34 - Rubrik: English Corner
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Damit es in den Kommentaren nicht untergeht
http://archiv.twoday.net/stories/4851493/comments/4853305/
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 14:17 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.archive.org
Der Bestand kommt von der Getty-Library.
Suche nach germany and perodicals liefert 167 Bände von:
Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums
Anzeige für Kunde der deutschen Vorzeit
Archiv für hessische Geschichte
Aus Aachens Vorzeit
Korrespondenzblatt des Gesamtvereins ...
Neues Archiv für sächsische Geschichte
Zeitschrift des Harz-Vereins
Teilweise bereits detailliert aufgelistet in:
http://de.wikisource.org/wiki/ZS
Der Bestand kommt von der Getty-Library.
Suche nach germany and perodicals liefert 167 Bände von:
Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums
Anzeige für Kunde der deutschen Vorzeit
Archiv für hessische Geschichte
Aus Aachens Vorzeit
Korrespondenzblatt des Gesamtvereins ...
Neues Archiv für sächsische Geschichte
Zeitschrift des Harz-Vereins
Teilweise bereits detailliert aufgelistet in:
http://de.wikisource.org/wiki/ZS
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 04:56 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.onb.ac.at/sammlungen/siawd/100hebraica.htm
Wer heutzutage von Drucken nur Schlüsselseiten digitalisiert, muss sich nach dem Geist fragen lassen. Selbst Basel hat da mehr geboten, dort wurden wenigstens die wichtigen Vorworte komplett erfasst.
Wer heutzutage von Drucken nur Schlüsselseiten digitalisiert, muss sich nach dem Geist fragen lassen. Selbst Basel hat da mehr geboten, dort wurden wenigstens die wichtigen Vorworte komplett erfasst.
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 03:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Der Arbeitskreis Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) lädt in Kooperation mit dem Stadtarchiv Neuss zur 22. Archivpädagogenkonferenz am 16. und 17. Mai 2008 in Neuss ein.
http://www.archivpaedagogen.de/images/stories/neuss_2008/2008_neuss_programm.pdf
Dr. Rehm hat einen Bericht über die 9. Tagung für Archivpädagogik in der Archivliste verteilt. Ich habe ihn noch nicht online gesehen. Bevor Archivalia offenkundig bei dem lieben Kurskollegen Dr. Rehm in Ungnade gefallen ist, wurden solche Mitteilungen auch hier gepostet.
http://www.archivpaedagogen.de/images/stories/neuss_2008/2008_neuss_programm.pdf
Dr. Rehm hat einen Bericht über die 9. Tagung für Archivpädagogik in der Archivliste verteilt. Ich habe ihn noch nicht online gesehen. Bevor Archivalia offenkundig bei dem lieben Kurskollegen Dr. Rehm in Ungnade gefallen ist, wurden solche Mitteilungen auch hier gepostet.
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 01:03 - Rubrik: Archivpaedagogik
Badische Zeitung vom Mittwoch, 9. April 2008
"Plumpe Tricks" des Fürstenhauses. Der Streit um den Donaueschinger Schlosspark verschärft sich
Von Lothar Häring
DONAUESCHINGEN. Nach mehr als einem Jahr voller Winkelzüge droht der Streit um die Teilsperrung des Donaueschinger Schlossparks außer Kontrolle zu geraten. Die Stadt Donaueschingen und das Landratsamt in Villingen-Schwenningen sind über den jüngsten Auftritt des Fürstenhauses verärgert. *
Es war kein Aprilscherz, mit dem Heinrich Fürst zu Fürstenberg am 1.
April die Stadt Donaueschingen überraschte. Im Konflikt um die Nutzung
des Parks strebe das Fürstenhaus "eine Win-Win-Situation mit der Stadt
an" , erklärte er. Das Entgegenkommen, Radwege zuzulassen, hat aber
seinen Preis. Denn im Gegenzug fordert der Fürst, dass sich die Stadt
angemessen an den Unterhaltskosten beteiligt. Für angemessen hält er 200
000 Euro jährlich (statt bisher 97 000 Euro), dazu einen sechsstelligen
Betrag für die Reparatur der Schlossbrücke und 400 000 Euro für die
Sanierung der Donauquelle, beides im Eigentum des Fürstenhauses.
Das größte Ärgernis für die Gegenseite steht aber im Kleingedruckten des
fürstlichen Forderungskatalogs: Das Adelshaus beansprucht ein
einseitiges Recht zur Kündigung binnen sechs Monaten --- ohne dass es
die Stadt entschädigen müsste. Im Klartext: Die Stadt investiert in den
Schlosspark --- und Fürstenberg könnte ihn bald als Privatgelände abriegeln.
Dem Gemeinderat, der jahrzehntelang bis zur Selbstverleugnung Loyalität
mit dem Fürstenhaus demonstriert hat, fiel es bei diesem Angebot in
nichtöffentlicher Sitzung schwer, die Form zu wahren. [...]
Joachim Gwinner, Vize-Landrat des Schwarzwald-Baar-Kreises, verzichtet
inzwischen auf Diplomatensprache. Er soll die entscheidende Frage
klären: Handelt es sich beim 73 Hektar großen Schlosspark in der Stadt
um Privateigentum, in dem der Fürst Verkehrszeichen aufstellen und Wege
für das Fußvolk, vor allem für Radler sperren darf? [...]
badische-zeitung.de
Siehe auch:
http://www.schlosspark.de.tl
In den vielen Kommentaren auf
http://donaueschingen.suedblog.de/schlosspark-streit.html
wird immer wieder auf die skandalösen Kulturgut-Verscherbelungen der Fürsten von Fürstenberg Bezug genommen.
Interessant ist der Beitrag:
"Aber es gibt einen Gesammtbetrag von 97.000€ der laut Stadt jedoch nicht für den Park gedacht ist.
wenn man sich jedoch mal die Akten Anschaut, dann steht da unter Erläuterung wörtlich: "Zuschuss für F.F. Bibliothek, Sammlungen, Schlossmuseum, Schlosspark".
Mal ganz vom Schlosspark abgesehn. Für was zahlen wir eigentlich dieses Geld?
Der Fürst hat den wertvollsten Teil der Sammlungen bereits verkauft, das "Schlossmuseum" kann man für lockere 10€ besichtigen was wohl im Preis/Leistungsverhältnis eher abstoßend ist und der alte Fürst hats auch fast ohne Eintritt finanzieren können."
Vor allem pikant, weil 1999 die Bibliothek auf einen kleinen Restbestand zusammengeschrumpft ist. Das Gros der Drucke wurde an ein angloamerikanisches Konsortium vertickt, das dieses unersetzliche Ensemble in alle Welt zerstreut hat. Mitverkauft wurde die Bibliothek des Baarvereins, der damalige Vorsitzende, F.F. Archivar Wilts, musste seinen Hut nehmen. Ersatz hat der Baarverein nicht erhalten. Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/3617837/
"Plumpe Tricks" des Fürstenhauses. Der Streit um den Donaueschinger Schlosspark verschärft sich
Von Lothar Häring
DONAUESCHINGEN. Nach mehr als einem Jahr voller Winkelzüge droht der Streit um die Teilsperrung des Donaueschinger Schlossparks außer Kontrolle zu geraten. Die Stadt Donaueschingen und das Landratsamt in Villingen-Schwenningen sind über den jüngsten Auftritt des Fürstenhauses verärgert. *
Es war kein Aprilscherz, mit dem Heinrich Fürst zu Fürstenberg am 1.
April die Stadt Donaueschingen überraschte. Im Konflikt um die Nutzung
des Parks strebe das Fürstenhaus "eine Win-Win-Situation mit der Stadt
an" , erklärte er. Das Entgegenkommen, Radwege zuzulassen, hat aber
seinen Preis. Denn im Gegenzug fordert der Fürst, dass sich die Stadt
angemessen an den Unterhaltskosten beteiligt. Für angemessen hält er 200
000 Euro jährlich (statt bisher 97 000 Euro), dazu einen sechsstelligen
Betrag für die Reparatur der Schlossbrücke und 400 000 Euro für die
Sanierung der Donauquelle, beides im Eigentum des Fürstenhauses.
Das größte Ärgernis für die Gegenseite steht aber im Kleingedruckten des
fürstlichen Forderungskatalogs: Das Adelshaus beansprucht ein
einseitiges Recht zur Kündigung binnen sechs Monaten --- ohne dass es
die Stadt entschädigen müsste. Im Klartext: Die Stadt investiert in den
Schlosspark --- und Fürstenberg könnte ihn bald als Privatgelände abriegeln.
Dem Gemeinderat, der jahrzehntelang bis zur Selbstverleugnung Loyalität
mit dem Fürstenhaus demonstriert hat, fiel es bei diesem Angebot in
nichtöffentlicher Sitzung schwer, die Form zu wahren. [...]
Joachim Gwinner, Vize-Landrat des Schwarzwald-Baar-Kreises, verzichtet
inzwischen auf Diplomatensprache. Er soll die entscheidende Frage
klären: Handelt es sich beim 73 Hektar großen Schlosspark in der Stadt
um Privateigentum, in dem der Fürst Verkehrszeichen aufstellen und Wege
für das Fußvolk, vor allem für Radler sperren darf? [...]
Siehe auch:
http://www.schlosspark.de.tl
In den vielen Kommentaren auf
http://donaueschingen.suedblog.de/schlosspark-streit.html
wird immer wieder auf die skandalösen Kulturgut-Verscherbelungen der Fürsten von Fürstenberg Bezug genommen.
Interessant ist der Beitrag:
"Aber es gibt einen Gesammtbetrag von 97.000€ der laut Stadt jedoch nicht für den Park gedacht ist.
wenn man sich jedoch mal die Akten Anschaut, dann steht da unter Erläuterung wörtlich: "Zuschuss für F.F. Bibliothek, Sammlungen, Schlossmuseum, Schlosspark".
Mal ganz vom Schlosspark abgesehn. Für was zahlen wir eigentlich dieses Geld?
Der Fürst hat den wertvollsten Teil der Sammlungen bereits verkauft, das "Schlossmuseum" kann man für lockere 10€ besichtigen was wohl im Preis/Leistungsverhältnis eher abstoßend ist und der alte Fürst hats auch fast ohne Eintritt finanzieren können."
Vor allem pikant, weil 1999 die Bibliothek auf einen kleinen Restbestand zusammengeschrumpft ist. Das Gros der Drucke wurde an ein angloamerikanisches Konsortium vertickt, das dieses unersetzliche Ensemble in alle Welt zerstreut hat. Mitverkauft wurde die Bibliothek des Baarvereins, der damalige Vorsitzende, F.F. Archivar Wilts, musste seinen Hut nehmen. Ersatz hat der Baarverein nicht erhalten. Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/3617837/
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http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/386-Dont-Risk-Getting-Less-By-Needlessly-Demanding-More.html
Peter Suber has answered at
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/price-and-permission-barriers-again.html
Peter Murray-Rust (and I) have often argued that permission barriers
must be removed. See e.g.
http://archiv.twoday.net/stories/4409408/
http://archiv.twoday.net/stories/4356023/ (and earlyer posts)
See also
MacCallum CJ (2007) When Is Open Access Not Open Access? PLoS Biol
5(10): e285 doi:10.1371/journal.pbio.0050285
On the recent discussion on textmining and PubMedCentral:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/text-mining-licensed-non-oa-literature.html
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/07/non-oa-full-text-for-text-mining/
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1026
Harnad writes: "OA is free online access. With that comes,
automatically, the individual capability of linking, reading,
downloading, storing, printing off, and data-mining (locally)."
"Data-mining (locally)" is nonsense. If I have to mine 1000 articles
and are allowed to download automatically 10 articles/day I have to
wait 100 days.
Harnad repeats his ideas as mantras. We can do the same:
FAIR USE IS NOT ENOUGH.
There are scholars and scientists outside the U.S. under more rigid
copyright regimes without Fair Use.
Let's have a closer look on the German Copyright law:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
It is allowed to make copies for scholarly use if and only if
(i) there are good reasons
and
(ii) there is no commercial goal ("keinen gewerblichen Zwecken dient").
In my humble opinion medical research in a pharma business is
(i) research according BBB
(ii) commercial.
A scientist in this company may according German law (since January 1, 2008) NOT
(i) make copies of scholarly articles (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) for scholarly use
(ii) data-mining.
On the problems of the new commercial clausula for universities
("Drittmittelforschung") see (in German) the position of the
Urheberrechtsbündnis:
http://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/Expertise-3-korb-urhg.pdf
§ 53 Abs. 2 Nr. 4 allows him making copies (of some articles in a
journal issue) on paper or for non-digital use only. Because data
mining needs digital use our German pharma scientist has only a chance
to mine the CC-BY subset of OA publications (most hybrid journals have
AFAIK CC-BY-NC).
(i) OA is important for all researchers (including commercial research).
(ii) Commercial medical research is important for world's health problems.
(iii) Data-mining is a new scientific way to solve medical problems.
(iii) Business companies engaged in commercial research cannot and
will not afford journal licenses for large-scale data-mining.
(SCNR: How many people must die because an OA guru says "There is a
need to update BBB" and denies the need of re-use?)
There is a simple solution (I will repeat it because it is important
like a mantra):
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
Peter Suber has answered at
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/price-and-permission-barriers-again.html
Peter Murray-Rust (and I) have often argued that permission barriers
must be removed. See e.g.
http://archiv.twoday.net/stories/4409408/
http://archiv.twoday.net/stories/4356023/ (and earlyer posts)
See also
MacCallum CJ (2007) When Is Open Access Not Open Access? PLoS Biol
5(10): e285 doi:10.1371/journal.pbio.0050285
On the recent discussion on textmining and PubMedCentral:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/text-mining-licensed-non-oa-literature.html
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/07/non-oa-full-text-for-text-mining/
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1026
Harnad writes: "OA is free online access. With that comes,
automatically, the individual capability of linking, reading,
downloading, storing, printing off, and data-mining (locally)."
"Data-mining (locally)" is nonsense. If I have to mine 1000 articles
and are allowed to download automatically 10 articles/day I have to
wait 100 days.
Harnad repeats his ideas as mantras. We can do the same:
FAIR USE IS NOT ENOUGH.
There are scholars and scientists outside the U.S. under more rigid
copyright regimes without Fair Use.
Let's have a closer look on the German Copyright law:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
It is allowed to make copies for scholarly use if and only if
(i) there are good reasons
and
(ii) there is no commercial goal ("keinen gewerblichen Zwecken dient").
In my humble opinion medical research in a pharma business is
(i) research according BBB
(ii) commercial.
A scientist in this company may according German law (since January 1, 2008) NOT
(i) make copies of scholarly articles (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) for scholarly use
(ii) data-mining.
On the problems of the new commercial clausula for universities
("Drittmittelforschung") see (in German) the position of the
Urheberrechtsbündnis:
http://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/Expertise-3-korb-urhg.pdf
§ 53 Abs. 2 Nr. 4 allows him making copies (of some articles in a
journal issue) on paper or for non-digital use only. Because data
mining needs digital use our German pharma scientist has only a chance
to mine the CC-BY subset of OA publications (most hybrid journals have
AFAIK CC-BY-NC).
(i) OA is important for all researchers (including commercial research).
(ii) Commercial medical research is important for world's health problems.
(iii) Data-mining is a new scientific way to solve medical problems.
(iii) Business companies engaged in commercial research cannot and
will not afford journal licenses for large-scale data-mining.
(SCNR: How many people must die because an OA guru says "There is a
need to update BBB" and denies the need of re-use?)
There is a simple solution (I will repeat it because it is important
like a mantra):
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
KlausGraf - am Mittwoch, 9. April 2008, 23:41 - Rubrik: English Corner
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"Die Bestände des saai umfassen über 270.000 Pläne, Zeichnungen und Skizzen, mehr als 170.000 Fotos, Dias, Negative, Film- und Tondokumente, 1.100 laufende Meter Bauakten, über 350 Modelle, einzelne Möbel sowie eine große Menge an Fachzeitschriften und Büchern.
Das Archivgut besteht zu einem kleinen Teil aus themenbezogenen, in der Hauptsache jedoch aus personenbezogenen Sammlungen, von kleineren Konvoluten bis hin zu umfangreichen geschlossenen Werkarchiven. Sie geben Auskunft über das Schaffen von rund 160 Architekten, Ingenieuren, Bauhistorikern, Architekturfotografen, Garten- und Innenarchitekten.
Die ältesten Dokumente stammen aus dem frühen 18. Jahrhundert, der Schwerpunkt der Sammlung liegt jedoch im 20. Jahrhundert, insbesondere in dessen zweiter Hälfte.
Mit Kurzbiographie, Werk- und Literaturauswahl informieren wir über die Personen und Büros, von denen wir Unterlagen bewahren. Bitte beachten Sie, dass sich die Werkauswahl nicht auf den Bestand im saai sondern auf das Gesamtwerk bezieht! Fragen zu den Beständen beantworten wir gerne. Einige Bestandsübersichten stellen wir Ihnen als pdf-Dokument zur Verfügung. In Kürze werden Sie auch online in unserer Datenbank recherchieren können. ..."
Homepage:
http://www.rz.uni-karlsruhe.de/~saai/
Das Archivgut besteht zu einem kleinen Teil aus themenbezogenen, in der Hauptsache jedoch aus personenbezogenen Sammlungen, von kleineren Konvoluten bis hin zu umfangreichen geschlossenen Werkarchiven. Sie geben Auskunft über das Schaffen von rund 160 Architekten, Ingenieuren, Bauhistorikern, Architekturfotografen, Garten- und Innenarchitekten.
Die ältesten Dokumente stammen aus dem frühen 18. Jahrhundert, der Schwerpunkt der Sammlung liegt jedoch im 20. Jahrhundert, insbesondere in dessen zweiter Hälfte.
Mit Kurzbiographie, Werk- und Literaturauswahl informieren wir über die Personen und Büros, von denen wir Unterlagen bewahren. Bitte beachten Sie, dass sich die Werkauswahl nicht auf den Bestand im saai sondern auf das Gesamtwerk bezieht! Fragen zu den Beständen beantworten wir gerne. Einige Bestandsübersichten stellen wir Ihnen als pdf-Dokument zur Verfügung. In Kürze werden Sie auch online in unserer Datenbank recherchieren können. ..."
Homepage:
http://www.rz.uni-karlsruhe.de/~saai/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. April 2008, 21:45 - Rubrik: Architekturarchive
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Der Standard verweist in seiner Besprechung in der Print-Ausgabe, 10.4.2008, auf folgende, "archivische" Arbeiten:
" .... Näher an das Thema Selbsterforschung führen dann wieder die Collagen von Anja Manfredi, die ein Archiv von Bewegungsabläufen, Posen und Gesten angelegt hat, . ...."
Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=3296685
s. a.
http://www.momentum.co.at/
" .... Näher an das Thema Selbsterforschung führen dann wieder die Collagen von Anja Manfredi, die ein Archiv von Bewegungsabläufen, Posen und Gesten angelegt hat, . ...."
Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=3296685
s. a.
http://www.momentum.co.at/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. April 2008, 21:42 - Rubrik: Wahrnehmung
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Die NZZ schafft es Herders "Archiv des Volkes" in einem Essay über gruppendynamische Vorgänge in Fußball und Eishockeystadien unterzubringen:
" .... hat schon Johann Gottfried Herder 1777 geglaubt, in den Volksliedern ein in kollektiven Prozessen zustandegekommenes «Archiv des Volkes» aufgefunden zu haben, das auch «der Schatz» von Wissenschaft und Religion sei ....."
" .... hat schon Johann Gottfried Herder 1777 geglaubt, in den Volksliedern ein in kollektiven Prozessen zustandegekommenes «Archiv des Volkes» aufgefunden zu haben, das auch «der Schatz» von Wissenschaft und Religion sei ....."
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. April 2008, 21:38 - Rubrik: Wahrnehmung
"Feilschen um den literarischen Nachlass von Karl May: Das Land Sachsen bietet 3,5 Millionen Euro, der Bamberger Verleger Lothar Schmid verlangt 15 Millionen - somit gibt es kaum noch eine Chance, dass der Nachlass nach Sachsen, der Heimat des legendären "Winnetou"-Autors, zurückkehrt. ...."
Quelle:
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/04/09/2509936.xml
Archivalia berichtete zuletzt:
http://archiv.twoday.net/stories/4845357/
Quelle:
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/04/09/2509936.xml
Archivalia berichtete zuletzt:
http://archiv.twoday.net/stories/4845357/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. April 2008, 21:34 - Rubrik: Literaturarchive
"Das Chinesische Staatsarchiv hat am Montag historische Aufzeichnungen veröffentlich, die zeigen, dass Tibet seit der Yuan-Dynastie (1271-1368) und somit seit mehr als 700 Jahren zum Hoheitsgebiet Chinas gehört.
Die Urkundensammlung beinhaltet unter anderem 15 offizielle Dokumente über die Verleihung von Titeln an tibetische Beamte oder die Etablierung von Ämtern in Tibet durch die Zentralregierung. Sie wurden als Video auf der Webseite des Staatsarchivs ( http://www.saac.gov.cn ) veröffentlicht.
"Sie sind nur ein kleiner Teil der historischen Dokumente", erklärte Yang Dongquan, der Direktor des Staatsarchivs.
"Die Aufzeichnungen sind ein unwiderlegbarer Beweis, dass Tibet seit alter Zeit Teil von China ist und Tibet während der letzten 700 Jahre zum Zuständigkeitsbereich der chinesischen Zentralregierung gehört", sagte Yang und fügte hinzu, dass jeglicher Versuch Tibet von China zu trennen, unakzeptabel sei.
Zu den veröffentlichten Dokumenten zählen:
- Ein von Kaiser Toghan Timur erlassenes Edikt, das 1362 Yontan Gyaltshan zum Pazifizierungsbeauftragten in Tibet machte. Es zeigt, dass die Zentralregierung der Yuan-Dynastie in der Hauptstadt Dadu (heutiges Beijing) einen Pazifizierungsrat und in Tibet eine Pazifizierungsabteilung einrichtet, um Souveränität über das Gebiet auszuüben.
- Ein vom ersten Kaiser der Ming-Dynastie (1368-1644) erlassenes Edikt an Hrogskunrgyal, womit er zum General von Olisi ernannt wurde und damit für die militärische und zivile Verwaltung eines entfernten Gebiets in Tibet zuständig war.
- Ein Edikt der Regierung der Republik China, das die Inthronisierung des 14. Dalai Lama genehmigt.
- Ein Telegramm, das der 14. Dalai Lama im Oktober 1951 an den Vorsitzenden Mao Zedong schickte, in dem rt seine Hoffnung ausdrückt, dass "die Einheit und Souveränität des Vaterlandes unter der Führung von Vorsitzendem Mao und der Zentralregierung erhalten bleibe".
- Ein Gedicht des 14. Dalai Lamas an Mao Zedong, in dem er ihn als "Vorsitzender Mao der Zentralregierung des Volkes" und "großen Anführer" und als "liebende Mutter, die uns beschützt" bezeichnet.
Yang sagte, nachdem Geschichte und Fakten wertgeschätzt werden sollten, sind diese originalen historischen Dokumente "unwiderlegbarer Beweis", dass Tibet nicht von China zu trennen sei."
Quelle:
http://german.china.org.cn/china/2008-04/09/content_14687906.htm
Die Urkundensammlung beinhaltet unter anderem 15 offizielle Dokumente über die Verleihung von Titeln an tibetische Beamte oder die Etablierung von Ämtern in Tibet durch die Zentralregierung. Sie wurden als Video auf der Webseite des Staatsarchivs ( http://www.saac.gov.cn ) veröffentlicht.
"Sie sind nur ein kleiner Teil der historischen Dokumente", erklärte Yang Dongquan, der Direktor des Staatsarchivs.
"Die Aufzeichnungen sind ein unwiderlegbarer Beweis, dass Tibet seit alter Zeit Teil von China ist und Tibet während der letzten 700 Jahre zum Zuständigkeitsbereich der chinesischen Zentralregierung gehört", sagte Yang und fügte hinzu, dass jeglicher Versuch Tibet von China zu trennen, unakzeptabel sei.
Zu den veröffentlichten Dokumenten zählen:
- Ein von Kaiser Toghan Timur erlassenes Edikt, das 1362 Yontan Gyaltshan zum Pazifizierungsbeauftragten in Tibet machte. Es zeigt, dass die Zentralregierung der Yuan-Dynastie in der Hauptstadt Dadu (heutiges Beijing) einen Pazifizierungsrat und in Tibet eine Pazifizierungsabteilung einrichtet, um Souveränität über das Gebiet auszuüben.
- Ein vom ersten Kaiser der Ming-Dynastie (1368-1644) erlassenes Edikt an Hrogskunrgyal, womit er zum General von Olisi ernannt wurde und damit für die militärische und zivile Verwaltung eines entfernten Gebiets in Tibet zuständig war.
- Ein Edikt der Regierung der Republik China, das die Inthronisierung des 14. Dalai Lama genehmigt.
- Ein Telegramm, das der 14. Dalai Lama im Oktober 1951 an den Vorsitzenden Mao Zedong schickte, in dem rt seine Hoffnung ausdrückt, dass "die Einheit und Souveränität des Vaterlandes unter der Führung von Vorsitzendem Mao und der Zentralregierung erhalten bleibe".
- Ein Gedicht des 14. Dalai Lamas an Mao Zedong, in dem er ihn als "Vorsitzender Mao der Zentralregierung des Volkes" und "großen Anführer" und als "liebende Mutter, die uns beschützt" bezeichnet.
Yang sagte, nachdem Geschichte und Fakten wertgeschätzt werden sollten, sind diese originalen historischen Dokumente "unwiderlegbarer Beweis", dass Tibet nicht von China zu trennen sei."
Quelle:
http://german.china.org.cn/china/2008-04/09/content_14687906.htm
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. April 2008, 21:33 - Rubrik: Internationale Aspekte
Zum freien Download. Der erste Band der Reihe befasst sich mit der Liebfrauenkirche in Oberwesel.
Koelges Michael - am Mittwoch, 9. April 2008, 19:07 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Die ganze Welt faselt von 2.0. Die ganze Welt? Nein, ein unbeugsames kleines Weblog aus einem kleinen Alpenland leistet Widerstand:
http://weblog.histnet.ch/archives/947

http://weblog.histnet.ch/archives/947

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Der folgende Text ist in der Kunstchronik 61 (2008), S. 206-208 erschienen.
Klaus Graf: Urheberrecht: Schutz der Reproduktionsfotografie?
Sophia Gräfin Grote behauptet in der Kunstchronik 2008, S. 64 über den Schutz von Fotografien: „Fehlt die hinreichende Individualität (z.B. bei reinen Reproduktionsfotografien von Gemälden), genießen sie dennoch einen gesonderten Leistungsschutz als sog. Lichtbilder (§ 72 UrhG). Eine aktuelle, qualitätsvolle Fotografie eines Rembrandtwerks besitzt auch als Fotografie urheberrechtlichen Schutz, auch wenn das fotografierte Werk gemeinfrei ist“. Ich halte diese apodiktische Aussage für unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass die herrschende juristische Meinung in Deutschland den Schutz der Reproduktionsfotografie verneint.
Ansgar Ohly, gewiss kein Außenseiter auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts, formulierte 1995 in der Festgabe für den „Urheberrechtspapst“ Gerhard Schricker: „Einige Museen unterhalten Bildarchive, in denen Reproduktionsfotografien entliehen werden können, oder bestehen bei einem Reproduktionswunsch darauf, die Vorlagen selbst anzufertigen. Diese Fotografien als solche sind, wenn es sich um Reproduktionen von Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken handelt, urheberrechtlich nicht geschützt“ (S. 455). In Fußnote 186 wird diese Auffassung begründet: „Ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, das insoweit in Betracht käme, setzt zwar kein eigenpersönliches geistiges Schaffen, immerhin aber ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung voraus, BGH GRUR [=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht] 1993, 34, 35 - "Bedienungsanweisung"; BGH GRUR 1990, 669, 673 - "Bibelreproduktion"; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 511. Daran fehlt es, wenn das Ziel einer Aufnahme gerade darin besteht, dem Original möglichst weitgehend zu ähneln, vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 17; Schneider, Das Recht des Kunstverlags, [1991] S. 354“. Rechtsanwalt David Seiler, im Internet unter www.fotorecht.de ein rühriger Vertreter der Interessen der Fotografen, musste 2004 in einer Rezension zugestehen: „Gegen die herrschende Meinung ist die Ansicht, dass derjenige, der ein Gemäldefoto aus einem Katalog vervielfältigt gegen das Urheberrecht des Gemäldefotografen verstößt (Rn 86). Während ich mit dem OLG Düsseldorf (Fotos von Beuys-Zeichnungen) der Meinung bin, dass man derartigen Reproduktionsfotografien durchaus des [!] Schutz als Lichtbild nach § 72 UrhG zuerkennen kann, geht die überwiegende Meinung davon aus, dass Reprofotos weder urheberrechtlich geschützt sind, noch Lichtbildschutz genießen“ ( http://www.jurpc.de/aufsatz/20040251.htm ).
Dass Fotokopien kein Lichtbildschutz zukommt, ist unstrittig. Gleiches gilt auch für Scans mit dem Flachbettscanner. Digitalisierungs- oder Mikroverfilmungsunternehmen können sich ebenfalls nicht auf § 72 UrhG berufen, da eine mechanische bzw. technische Reproduktion vorliegt. Im angesehensten und umfangreichsten Urheberrechtskommentar (Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage 2006) schreibt Martin Vogel: „Die Untergrenze des Lichtbildschutzes bildet nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die nicht mehr schutzfähige Reproduktionsfotografie, bei der lediglich eine zweidimensionale Bild- oder Textvorlage mechanisch, durch Foto-, Mikro- oder elektrostatische Kopie […] vervielfältigt wird“ (S. 1417). Nicht geschützt seien auch „fotografisch von einer Bild- oder Textvorlage hergestellte Klischees für den Druck“ (S. 1418). Der Kommentar distanziert sich ausdrücklich von der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts für Faksimile-Drucke, nämlich der Entscheidung „Codex Aureus“ aus dem Jahr 1930 (RGZ 130, 196), bei dem es um ein Faksimile einer Münchner Handschrift ging.
Die bereits erwähnte BGH-Entscheidung „Bibelreproduktion“ von 1989 hat klargestellt, dass Lichtbildkopien nicht geschützt sind. Wer also ein Foto originalgetreu reproduziert („Bild vom Bild“), kann keinen Schutz für sich in Anspruch nehmen.
Da der Bundesgerichtshof auf ein „Mindestmaß an - zwar nicht schöpferischer, aber doch - persönlicher geistiger Leistung“ nicht verzichten wollte (bekräftigt auch in der Entscheidung „Telefonkarte“ aus dem Jahr 2000), ist eine Übertragung dieses Grundsatzes auch auf die strittigen Gemäldereproduktionen möglich. Der Urheberrechtler Wilhelm Nordemann schrieb GRUR 1987, S. 18: „Reproduktionen und Duplikate, die mittels Lichtbild hergestellt werden, lassen zwar Produkte entstehen, die objektiv dem Lichtbildbegriff des § 72 UrhG entsprechen. Sie sind jedoch keine Lichtbilder im Sinne des Gesetzes, weil ihnen das Merkmal der individuellen Gestaltung, das den Gesetzgeber zur rechtlichen Gleichstellung einfacher Lichtbilder veranlaßt hat, notwendigerweise abgeht; Originaltreue und individuelle Gestaltung schließen einander aus. Jede andere Beurteilung würde in zahlreichen Fällen zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Verlängerung der Schutzfrist und zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Urheberschutz für mittels Lichtbilder hergestellte Vervielfältigungen führen, die keine Bearbeitungsqualität aufweisen.“
Gemäldereproduktionen eines Rembrandt-Gemäldes sollen ja nicht die Kreativität des Fotografen ausdrücken; sie sind umso gelungener, je originalgetreuer sie sind. Völlig im Vordergrund steht die Verbreitung der geistigen Leistung Rembrandts, die aber keinen Urheberrechtsschutz genießt (und auch nie im modernen Sinn genossen hat). Die Individualität des Fotografen soll ganz zurücktreten, sein Gestaltungsspielraum bezieht sich nicht auf den Ausdruck von „Originalität“. Die vielfach vom Durchschnittsbetrachter kaum wahrnehmbaren Unterschiede bei Gemäldefotos beziehen sich auf die handwerklichen Fähigkeiten, nicht auf die persönliche geistige Leistung des Fotografen.
Nicht jede handwerkliche Leistung, und sei sie auch noch so aufwändig, muss mit einem Ausschließlichkeitsrecht honoriert werden. Reproduktionsfotografen werden mit dieser Entscheidung nicht enteignet, sie können ihre Leistung nach wie vor verkaufen, nur eben nicht mittels eines Immaterialgüterrechts.
Der Bundesgerichtshof hat sich in der Entscheidung „Bibelreproduktion“ ausdrücklich das Argument Nordemanns mit der Verlängerung der Schutzfrist zueigen gemacht. Wenn es bei „Flachware“ auf den Zugang zum gemeinfreien Original ankommt (oder auf die Nutzung alter Fotografien - § 72 UrhG hat eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Veröffentlichung), dann steht die nach Ablauf der Schutzfrist gegebene Gemeinfreiheit, die ja eine beliebige Nutzung für alle Zwecke vorsieht, nur noch auf dem Papier.
„Kulturgut muß frei sein“ (Kunstchronik 2007, S. 507-510). Wer mit der herrschenden Meinung den Schutz für originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen ablehnt, wie dies die etwa Wikipedia und die Wikimedia Foundation tut, schiebt dem allgegegenwärtigen „Copyfraud“ der Institutionen, die Quasi-Urheberrechte an ihren „Flachware“-Beständen beanspruchen, einen Riegel vor.
Mit Sinn und Zweck des Urheberrechts, das Kreativität und individuelles Schöpfertum fördern soll, wäre ein Schutz der reinen Reproduktionsfotografie nicht vereinbar. Genau so hat das die in den USA maßgebliche Entscheidung Bridgeman Art Library v. Corel Corp. Von 1999 gesehen, die sehr sorgfältig und auch unter Rückgriff auf das Recht Großbritanniens begründet wurde. Fotografische Wiedergaben von Gemälden in der Public Domain unterliegen keinem Copyright, da ihnen, auch wenn sie mit großer Erfahrung und Aufwand angefertigt werden, das für den Schutz entscheidende Moment der Originalität fehlt.
Nochmals: Originaltreue und Originalität des Fotografen schließen sich aus. Die Fotografen-Lobby möchte den Eindruck erwecken, die Reproduktionsfotografie sei geschützt. Da aber von entsprechenden Gerichtsverfahren aus den letzten Jahren nichts bekannt geworden ist, erscheint das Risiko sehr gering, juristischen Ärger zu bekommen, wenn man Gemäldefotografien gemeinfreier Werke scannt und öffentlich im Internet zugänglich macht.
Zusätze gegenüber der Druckfassung
Ausführlichste Behandlung des Themas in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/
http://www.fotorecht.de (Beiträge von David Seiler)
Klaus Graf: Kulturgut muß frei sein! (Kunstchronik 2007). Volltext:
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
RGZ Codex Aureus - Faksimile
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:De_RGZ_130
BGH Bibelreproduktion - E-Text
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion
Bridgeman v. Corel - Wikipedia-Artikel
http://en.wikipedia.org/wiki/Bridgeman_Art_Library_Ltd._v._Corel_Corporation
Rembrandt: Selbstporträt
Klaus Graf: Urheberrecht: Schutz der Reproduktionsfotografie?
Sophia Gräfin Grote behauptet in der Kunstchronik 2008, S. 64 über den Schutz von Fotografien: „Fehlt die hinreichende Individualität (z.B. bei reinen Reproduktionsfotografien von Gemälden), genießen sie dennoch einen gesonderten Leistungsschutz als sog. Lichtbilder (§ 72 UrhG). Eine aktuelle, qualitätsvolle Fotografie eines Rembrandtwerks besitzt auch als Fotografie urheberrechtlichen Schutz, auch wenn das fotografierte Werk gemeinfrei ist“. Ich halte diese apodiktische Aussage für unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass die herrschende juristische Meinung in Deutschland den Schutz der Reproduktionsfotografie verneint.
Ansgar Ohly, gewiss kein Außenseiter auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts, formulierte 1995 in der Festgabe für den „Urheberrechtspapst“ Gerhard Schricker: „Einige Museen unterhalten Bildarchive, in denen Reproduktionsfotografien entliehen werden können, oder bestehen bei einem Reproduktionswunsch darauf, die Vorlagen selbst anzufertigen. Diese Fotografien als solche sind, wenn es sich um Reproduktionen von Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken handelt, urheberrechtlich nicht geschützt“ (S. 455). In Fußnote 186 wird diese Auffassung begründet: „Ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, das insoweit in Betracht käme, setzt zwar kein eigenpersönliches geistiges Schaffen, immerhin aber ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung voraus, BGH GRUR [=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht] 1993, 34, 35 - "Bedienungsanweisung"; BGH GRUR 1990, 669, 673 - "Bibelreproduktion"; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 511. Daran fehlt es, wenn das Ziel einer Aufnahme gerade darin besteht, dem Original möglichst weitgehend zu ähneln, vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 17; Schneider, Das Recht des Kunstverlags, [1991] S. 354“. Rechtsanwalt David Seiler, im Internet unter www.fotorecht.de ein rühriger Vertreter der Interessen der Fotografen, musste 2004 in einer Rezension zugestehen: „Gegen die herrschende Meinung ist die Ansicht, dass derjenige, der ein Gemäldefoto aus einem Katalog vervielfältigt gegen das Urheberrecht des Gemäldefotografen verstößt (Rn 86). Während ich mit dem OLG Düsseldorf (Fotos von Beuys-Zeichnungen) der Meinung bin, dass man derartigen Reproduktionsfotografien durchaus des [!] Schutz als Lichtbild nach § 72 UrhG zuerkennen kann, geht die überwiegende Meinung davon aus, dass Reprofotos weder urheberrechtlich geschützt sind, noch Lichtbildschutz genießen“ ( http://www.jurpc.de/aufsatz/20040251.htm ).
Dass Fotokopien kein Lichtbildschutz zukommt, ist unstrittig. Gleiches gilt auch für Scans mit dem Flachbettscanner. Digitalisierungs- oder Mikroverfilmungsunternehmen können sich ebenfalls nicht auf § 72 UrhG berufen, da eine mechanische bzw. technische Reproduktion vorliegt. Im angesehensten und umfangreichsten Urheberrechtskommentar (Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage 2006) schreibt Martin Vogel: „Die Untergrenze des Lichtbildschutzes bildet nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die nicht mehr schutzfähige Reproduktionsfotografie, bei der lediglich eine zweidimensionale Bild- oder Textvorlage mechanisch, durch Foto-, Mikro- oder elektrostatische Kopie […] vervielfältigt wird“ (S. 1417). Nicht geschützt seien auch „fotografisch von einer Bild- oder Textvorlage hergestellte Klischees für den Druck“ (S. 1418). Der Kommentar distanziert sich ausdrücklich von der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts für Faksimile-Drucke, nämlich der Entscheidung „Codex Aureus“ aus dem Jahr 1930 (RGZ 130, 196), bei dem es um ein Faksimile einer Münchner Handschrift ging.
Die bereits erwähnte BGH-Entscheidung „Bibelreproduktion“ von 1989 hat klargestellt, dass Lichtbildkopien nicht geschützt sind. Wer also ein Foto originalgetreu reproduziert („Bild vom Bild“), kann keinen Schutz für sich in Anspruch nehmen.
Da der Bundesgerichtshof auf ein „Mindestmaß an - zwar nicht schöpferischer, aber doch - persönlicher geistiger Leistung“ nicht verzichten wollte (bekräftigt auch in der Entscheidung „Telefonkarte“ aus dem Jahr 2000), ist eine Übertragung dieses Grundsatzes auch auf die strittigen Gemäldereproduktionen möglich. Der Urheberrechtler Wilhelm Nordemann schrieb GRUR 1987, S. 18: „Reproduktionen und Duplikate, die mittels Lichtbild hergestellt werden, lassen zwar Produkte entstehen, die objektiv dem Lichtbildbegriff des § 72 UrhG entsprechen. Sie sind jedoch keine Lichtbilder im Sinne des Gesetzes, weil ihnen das Merkmal der individuellen Gestaltung, das den Gesetzgeber zur rechtlichen Gleichstellung einfacher Lichtbilder veranlaßt hat, notwendigerweise abgeht; Originaltreue und individuelle Gestaltung schließen einander aus. Jede andere Beurteilung würde in zahlreichen Fällen zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Verlängerung der Schutzfrist und zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Urheberschutz für mittels Lichtbilder hergestellte Vervielfältigungen führen, die keine Bearbeitungsqualität aufweisen.“
Gemäldereproduktionen eines Rembrandt-Gemäldes sollen ja nicht die Kreativität des Fotografen ausdrücken; sie sind umso gelungener, je originalgetreuer sie sind. Völlig im Vordergrund steht die Verbreitung der geistigen Leistung Rembrandts, die aber keinen Urheberrechtsschutz genießt (und auch nie im modernen Sinn genossen hat). Die Individualität des Fotografen soll ganz zurücktreten, sein Gestaltungsspielraum bezieht sich nicht auf den Ausdruck von „Originalität“. Die vielfach vom Durchschnittsbetrachter kaum wahrnehmbaren Unterschiede bei Gemäldefotos beziehen sich auf die handwerklichen Fähigkeiten, nicht auf die persönliche geistige Leistung des Fotografen.
Nicht jede handwerkliche Leistung, und sei sie auch noch so aufwändig, muss mit einem Ausschließlichkeitsrecht honoriert werden. Reproduktionsfotografen werden mit dieser Entscheidung nicht enteignet, sie können ihre Leistung nach wie vor verkaufen, nur eben nicht mittels eines Immaterialgüterrechts.
Der Bundesgerichtshof hat sich in der Entscheidung „Bibelreproduktion“ ausdrücklich das Argument Nordemanns mit der Verlängerung der Schutzfrist zueigen gemacht. Wenn es bei „Flachware“ auf den Zugang zum gemeinfreien Original ankommt (oder auf die Nutzung alter Fotografien - § 72 UrhG hat eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Veröffentlichung), dann steht die nach Ablauf der Schutzfrist gegebene Gemeinfreiheit, die ja eine beliebige Nutzung für alle Zwecke vorsieht, nur noch auf dem Papier.
„Kulturgut muß frei sein“ (Kunstchronik 2007, S. 507-510). Wer mit der herrschenden Meinung den Schutz für originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen ablehnt, wie dies die etwa Wikipedia und die Wikimedia Foundation tut, schiebt dem allgegegenwärtigen „Copyfraud“ der Institutionen, die Quasi-Urheberrechte an ihren „Flachware“-Beständen beanspruchen, einen Riegel vor.
Mit Sinn und Zweck des Urheberrechts, das Kreativität und individuelles Schöpfertum fördern soll, wäre ein Schutz der reinen Reproduktionsfotografie nicht vereinbar. Genau so hat das die in den USA maßgebliche Entscheidung Bridgeman Art Library v. Corel Corp. Von 1999 gesehen, die sehr sorgfältig und auch unter Rückgriff auf das Recht Großbritanniens begründet wurde. Fotografische Wiedergaben von Gemälden in der Public Domain unterliegen keinem Copyright, da ihnen, auch wenn sie mit großer Erfahrung und Aufwand angefertigt werden, das für den Schutz entscheidende Moment der Originalität fehlt.
Nochmals: Originaltreue und Originalität des Fotografen schließen sich aus. Die Fotografen-Lobby möchte den Eindruck erwecken, die Reproduktionsfotografie sei geschützt. Da aber von entsprechenden Gerichtsverfahren aus den letzten Jahren nichts bekannt geworden ist, erscheint das Risiko sehr gering, juristischen Ärger zu bekommen, wenn man Gemäldefotografien gemeinfreier Werke scannt und öffentlich im Internet zugänglich macht.
Zusätze gegenüber der Druckfassung
Ausführlichste Behandlung des Themas in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/
http://www.fotorecht.de (Beiträge von David Seiler)
Klaus Graf: Kulturgut muß frei sein! (Kunstchronik 2007). Volltext:
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
RGZ Codex Aureus - Faksimile
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:De_RGZ_130
BGH Bibelreproduktion - E-Text
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion
Bridgeman v. Corel - Wikipedia-Artikel
http://en.wikipedia.org/wiki/Bridgeman_Art_Library_Ltd._v._Corel_Corporation
Rembrandt: SelbstporträtKlausGraf - am Mittwoch, 9. April 2008, 14:41 - Rubrik: Archivrecht
http://num-scd-ulp.u-strasbg.fr:8080/651/
Worm, Ole (1643) Danicorum monumentorum libri sex.
Auf dem Titelblatt ist im Bibliotheksstempel ein Hakenkreuz aus der Zeit der Reichsuniversität zu erkennen.

Worm, Ole (1643) Danicorum monumentorum libri sex.
Auf dem Titelblatt ist im Bibliotheksstempel ein Hakenkreuz aus der Zeit der Reichsuniversität zu erkennen.

KlausGraf - am Mittwoch, 9. April 2008, 13:05 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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[ http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/extranet_uds/info/Universitaet/geschichte/archiv/reden-73.pdf ]
Die Beiträge der Frühjarstagung 2006 der Fachgruppe 8 des VdA zum Thema „Dokumentationsziele und Aspekte der Bewertung in Hochschularchiven und Archiven wissenschaftlicher Institutionen“ in Saarbrücken fasst der Ende 2007 als Band 73 der "Universitätsreden" in Saarbrücken erschienene Tagungsband zusammen, den Herr Kollege Müller dankenswerterweise auch als PDF ins Netz gestellt hat.
Nachdem die Literatur zu Fragen der Bewertung in Hochschul- und Wissenschaftsarchiven bislang ja durchaus überschaubar geblieben war, bieten die Beiträge dieses Bandes nun erstmals einen breiteren Überblick über damit zusammenhängende Fragestellungen.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass aus besagter Tagung ein Arbeitskreis aus den Kollegen Thomas Becker, Werner Moritz, Wolfgang Müller, Klaus Nippert und Max Plassmann hervorging, der auf der jüngsten Frühjahrstagung der Fachgruppe 8 in Münster den Entwurf eines "Dokumentationsprofils für Universitätsarchive und andere Hochschularchive" präsentierte. Die abschließende Fassung soll in Kürze ebenfalls im Druck erscheinen und zusätzlich wohl auch als PDF ins Netz gestellt werden.
WernerLengger - am Mittwoch, 9. April 2008, 09:48 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Boris Spix: Abschied vom Elfenbeinturm? Politisches Verhalten Studierender 1957-1967. Berlin und Nordrhein-Westfalen im Vergleich. Klartext Verlag Essen 2008. 722 S.
Die dem Hochschularchiv der RWTH Aachen erfreulicherweise als Belegeexemplar abgelieferte Siegener Dissertation bei Jürgen Reulecke setzt sich - aufgrund sehr breiter archivalischer Recherchen - differenziert mit der Vorgeschichte der 1968er Bewegung und dem "Politisierungs"-Konzept auseinander. "Das Bild einer zunächst unpolitischen und später überall rebellischen Studentenschaft ist zu revidieren", so der Text auf dem hinteren Umschlag.

Die dem Hochschularchiv der RWTH Aachen erfreulicherweise als Belegeexemplar abgelieferte Siegener Dissertation bei Jürgen Reulecke setzt sich - aufgrund sehr breiter archivalischer Recherchen - differenziert mit der Vorgeschichte der 1968er Bewegung und dem "Politisierungs"-Konzept auseinander. "Das Bild einer zunächst unpolitischen und später überall rebellischen Studentenschaft ist zu revidieren", so der Text auf dem hinteren Umschlag.

KlausGraf - am Dienstag, 8. April 2008, 23:26 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Heute geht es bei der Auseinandersetzung mit dem Professorenentwurf für ein neues Bundesarchivgesetz (siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ )
um den dort vorgeschlagenen § 7:
§ 7 Anforderung und Übergabe von Unterlagen privater Stellen
(1) Das Bundesarchiv kann von Privatpersonen Unterlagen von gesamtstaatlicher Bedeutung anfordern, wenn daran ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Die Übergabe der Unterlagen kann verweigert werden, wenn überwiegende private Belange entgegenstehen.
(2) Politische Parteien können nach einer Anforderung gemäß Absatz 1 Satz 1 die Übergabe der Unterlagen nur ablehnen, wenn zwingende Gründe entgegenstehen.
(3) Soweit dem Bundesarchiv Unterlagen von Privatpersonen angeboten oder von diesen angefordert oder übernommen werden, können diese Unterlagen auch Angaben im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 enthalten.
Dieser bemerkenswerte und neuartige Vorschlag verdient im Kern Unterstützung. Privates Archivgut könne von großem öffentlichen Interesse sein, betonen die Autoren (S. 46f.). Ein reines Freiwilligkeitsprinzip genüge nicht.
Im Detail gibt es viel zu kritisieren (der Kommentar zu den Vorschlägen findet sich auf den Seiten 120-128). Das beginnt mit der mangelnden Verarbeitung der archivrechtlichen Fachliteratur. Eines der Standardwerke in diesem Bereich ist das Buch des Juristen Strauch über das Archivalieneigentum - es fehlt im Literaturverzeichnis! Strauch lehnt einen Zugriff auf Privatarchive als verfassungswidrig ab. Sodann wäre etwa zu nennen:
Norbert Reimann
Privates Archivgut und öffentliches Interesse. Westfälische Adelsarchive - Pflege, Nutzung, Bedeutung für die Forschung, in: Archive und Gedächtnis (FS Brachmann), 2005
http://www.ecrit.de/reimann.pdf
Stellungnahme von mir: http://archiv.twoday.net/stories/52906/
Übersehen haben die Autoren offenkundig die - wie ein Fremdkörper anmutende - denkmalschutzrechtliche Regelung des § 13 RLP-Archivgesetzes (S. 344 als Änderung des Denkmalschutzgesetzes bezeichnenderweise nicht abgedruckt, was den überdimensionierten Dokumentenanhang einmal mehr entwertet).
http://www.lha-rlp.de/wirueberuns/lag.html#denkmal
Verzeihlich ist dagegen die Unkenntnis des hier kurz erörterten NRW-Vermessungsgesetzes, das den Zugriff auf private Luftbildaufnahmen ermöglicht:
http://archiv.twoday.net/stories/2583905/
Die hohe Hürde des Eigentumsgrundrechts Art. 14 GG wird von den Autoren recht unbekümmert genommen unter Verweis auf den Umstand, dass das zivilrechtliche Eigentum unberührt bleibt, und das Thurn-und-Taxis-Urteil des BayObLG
http://de.wikisource.org/wiki/Bayerisches_Oberstes_Landesgericht_-_Kulturgutsicherung
Der Hinweis auf die gesamtstaatliche Bedeutung wirft als weitere Frage die nach dem Kulturförderalismus und dem Primat der politischen Geschichte auf. Was ist mit dem Archivgut eines bundesweit bekannten Entertainers?
Zutreffend sehen die Autoren einen solchen Zugriff auf Privateigentum als absolute Ausnahme, wenn dem Archivgut sonst eine Zersplitterung drohte. Die reine Erhaltung kann aber kaum durch Bundesrecht sichergestellt werden (auch wenn die Kulturgutschutzliste mit den national wertvollen Archiven eigentlich ein solches Instrument ist), sondern nur durch denkmalschutzrechtliche Regelung der Länder. Diese aber haben - mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz (siehe oben) - aber keine Möglichkeiten, die Zugänglichkeit der Unterlagen sicherzustellen.
Sofern ein Eigentümer eines herausragenden Politikernachlasses diesen versteigern lassen möchte, stellt sich die Frage, ob die Anforderungsmöglichkeit nach dem Ermessen des Bundesarchivs nicht einer ausgleichspflichtigen Enteignung gleichkommt. Von seinen Eigentümerbefugnissen bleibt ihm ja faktisch nichts: Er kann nicht den gewünschten Erlös erzielen und Nutzungen zu verhindern. Ob man nicht eher an ein Vorkaufsrecht denken sollte?
Bei den Unterlagen der politischen Parteien vermisst man den Hinweis, dass das Archivwesen der großen Volksparteien doch im Rahmen der einschlägigen Stiftungen jedenfalls insoweit funktioniert, dass ein Eingriff des Bundesarchivs nicht angezeigt ist, siehe die Homepages
http://www.archivschule.de/content/36.html
Das Bundesarchiv wird das mehr oder minder kollegiale Verhältnis zu den Parteiarchiven kaum mit einer solchen Eingriffs-Norm aufs Spiel setzen wollen, auch wenn es sich bei manchen Politiker-Nachlässen wünschen würde, dass diese nicht in den Parteiarchiven landen.
Ob ein Zugriff auf das Parteiarchiv kleinerer Parteien wie beispielsweise der NPD sinnvoll wäre, sollte man zunächst archivfachlich klären.
Absatz 3 soll vom Bundesarchiv übernommene Privatunterlagen hinsichtlich des Geheimnisschutzes und des Datenschutzes den Unterlagen anbietungspflichtiger Stellen gleichsetzen (§ 6 Abs. 3 bezieht sich auf personenbezogene Angaben und Unterlagen, die besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen). Die auf bundesrechtliche Geheimhaltungsvorschriften bezügliche Befugnisnorm des jetzigen § 11 BArchG wird in den sechs Zeilen, die diesem Absatz gewidmet sind, gar nicht angesprochen. Zur Erforderlichkeit einer datenschutzrechtlichen Befugnisnorm habe ich am Beispiel des CDU-Entwurfs des Thüringer Bibliotheksgesetzes Stellung genommen:
http://archiv.twoday.net/stories/4834214/
Zu § 6 Abs. 7 des ProfE werden S. 110f. Nachweise gegeben, die meine dortigen Ausführungen unterstreichen. Nur eine qualifizierte Befugnisnorm sichert die Verfassungsmäßigkeit der Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Unterlagen mit personenbezogenen Daten.
Dass Abs. 3 im § 7 ProfE als notwendig angesehen wird, macht deutlich, dass bei der Übergabe von privaten Nachlässen an wissenschaftliche Bibliotheken ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung der personenbezogenen Daten von Dritten erforderlich ist.
Fazit: Das Zugriffsrecht ist gut gemeint, aber es ist nicht damit zu rechnen, dass dieses "heisse Eisen" aufgegriffen werden wird. Eine vorsichtige Erweiterung des defizitären Kulturgutschutzes auf gesamtstaatlicher Ebene kann angesichts des Kulturföderalismus wohl nur über die Denkmalschutzgesetze und die Gesetzgebung der Länder funktionieren. Ein Vorkaufsrecht des Bundesarchivs wäre erst einmal zu testen.
Eine souveräne Beherrschung des Themas, die mögliche Bezüge zu anderen Rechtsgebieten hinreichend deutlich macht, konnte erneut nicht festgestellt werden.
http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ )
um den dort vorgeschlagenen § 7:
§ 7 Anforderung und Übergabe von Unterlagen privater Stellen
(1) Das Bundesarchiv kann von Privatpersonen Unterlagen von gesamtstaatlicher Bedeutung anfordern, wenn daran ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Die Übergabe der Unterlagen kann verweigert werden, wenn überwiegende private Belange entgegenstehen.
(2) Politische Parteien können nach einer Anforderung gemäß Absatz 1 Satz 1 die Übergabe der Unterlagen nur ablehnen, wenn zwingende Gründe entgegenstehen.
(3) Soweit dem Bundesarchiv Unterlagen von Privatpersonen angeboten oder von diesen angefordert oder übernommen werden, können diese Unterlagen auch Angaben im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 enthalten.
Dieser bemerkenswerte und neuartige Vorschlag verdient im Kern Unterstützung. Privates Archivgut könne von großem öffentlichen Interesse sein, betonen die Autoren (S. 46f.). Ein reines Freiwilligkeitsprinzip genüge nicht.
Im Detail gibt es viel zu kritisieren (der Kommentar zu den Vorschlägen findet sich auf den Seiten 120-128). Das beginnt mit der mangelnden Verarbeitung der archivrechtlichen Fachliteratur. Eines der Standardwerke in diesem Bereich ist das Buch des Juristen Strauch über das Archivalieneigentum - es fehlt im Literaturverzeichnis! Strauch lehnt einen Zugriff auf Privatarchive als verfassungswidrig ab. Sodann wäre etwa zu nennen:
Norbert Reimann
Privates Archivgut und öffentliches Interesse. Westfälische Adelsarchive - Pflege, Nutzung, Bedeutung für die Forschung, in: Archive und Gedächtnis (FS Brachmann), 2005
http://www.ecrit.de/reimann.pdf
Stellungnahme von mir: http://archiv.twoday.net/stories/52906/
Übersehen haben die Autoren offenkundig die - wie ein Fremdkörper anmutende - denkmalschutzrechtliche Regelung des § 13 RLP-Archivgesetzes (S. 344 als Änderung des Denkmalschutzgesetzes bezeichnenderweise nicht abgedruckt, was den überdimensionierten Dokumentenanhang einmal mehr entwertet).
http://www.lha-rlp.de/wirueberuns/lag.html#denkmal
Verzeihlich ist dagegen die Unkenntnis des hier kurz erörterten NRW-Vermessungsgesetzes, das den Zugriff auf private Luftbildaufnahmen ermöglicht:
http://archiv.twoday.net/stories/2583905/
Die hohe Hürde des Eigentumsgrundrechts Art. 14 GG wird von den Autoren recht unbekümmert genommen unter Verweis auf den Umstand, dass das zivilrechtliche Eigentum unberührt bleibt, und das Thurn-und-Taxis-Urteil des BayObLG
http://de.wikisource.org/wiki/Bayerisches_Oberstes_Landesgericht_-_Kulturgutsicherung
Der Hinweis auf die gesamtstaatliche Bedeutung wirft als weitere Frage die nach dem Kulturförderalismus und dem Primat der politischen Geschichte auf. Was ist mit dem Archivgut eines bundesweit bekannten Entertainers?
Zutreffend sehen die Autoren einen solchen Zugriff auf Privateigentum als absolute Ausnahme, wenn dem Archivgut sonst eine Zersplitterung drohte. Die reine Erhaltung kann aber kaum durch Bundesrecht sichergestellt werden (auch wenn die Kulturgutschutzliste mit den national wertvollen Archiven eigentlich ein solches Instrument ist), sondern nur durch denkmalschutzrechtliche Regelung der Länder. Diese aber haben - mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz (siehe oben) - aber keine Möglichkeiten, die Zugänglichkeit der Unterlagen sicherzustellen.
Sofern ein Eigentümer eines herausragenden Politikernachlasses diesen versteigern lassen möchte, stellt sich die Frage, ob die Anforderungsmöglichkeit nach dem Ermessen des Bundesarchivs nicht einer ausgleichspflichtigen Enteignung gleichkommt. Von seinen Eigentümerbefugnissen bleibt ihm ja faktisch nichts: Er kann nicht den gewünschten Erlös erzielen und Nutzungen zu verhindern. Ob man nicht eher an ein Vorkaufsrecht denken sollte?
Bei den Unterlagen der politischen Parteien vermisst man den Hinweis, dass das Archivwesen der großen Volksparteien doch im Rahmen der einschlägigen Stiftungen jedenfalls insoweit funktioniert, dass ein Eingriff des Bundesarchivs nicht angezeigt ist, siehe die Homepages
http://www.archivschule.de/content/36.html
Das Bundesarchiv wird das mehr oder minder kollegiale Verhältnis zu den Parteiarchiven kaum mit einer solchen Eingriffs-Norm aufs Spiel setzen wollen, auch wenn es sich bei manchen Politiker-Nachlässen wünschen würde, dass diese nicht in den Parteiarchiven landen.
Ob ein Zugriff auf das Parteiarchiv kleinerer Parteien wie beispielsweise der NPD sinnvoll wäre, sollte man zunächst archivfachlich klären.
Absatz 3 soll vom Bundesarchiv übernommene Privatunterlagen hinsichtlich des Geheimnisschutzes und des Datenschutzes den Unterlagen anbietungspflichtiger Stellen gleichsetzen (§ 6 Abs. 3 bezieht sich auf personenbezogene Angaben und Unterlagen, die besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen). Die auf bundesrechtliche Geheimhaltungsvorschriften bezügliche Befugnisnorm des jetzigen § 11 BArchG wird in den sechs Zeilen, die diesem Absatz gewidmet sind, gar nicht angesprochen. Zur Erforderlichkeit einer datenschutzrechtlichen Befugnisnorm habe ich am Beispiel des CDU-Entwurfs des Thüringer Bibliotheksgesetzes Stellung genommen:
http://archiv.twoday.net/stories/4834214/
Zu § 6 Abs. 7 des ProfE werden S. 110f. Nachweise gegeben, die meine dortigen Ausführungen unterstreichen. Nur eine qualifizierte Befugnisnorm sichert die Verfassungsmäßigkeit der Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Unterlagen mit personenbezogenen Daten.
Dass Abs. 3 im § 7 ProfE als notwendig angesehen wird, macht deutlich, dass bei der Übergabe von privaten Nachlässen an wissenschaftliche Bibliotheken ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung der personenbezogenen Daten von Dritten erforderlich ist.
Fazit: Das Zugriffsrecht ist gut gemeint, aber es ist nicht damit zu rechnen, dass dieses "heisse Eisen" aufgegriffen werden wird. Eine vorsichtige Erweiterung des defizitären Kulturgutschutzes auf gesamtstaatlicher Ebene kann angesichts des Kulturföderalismus wohl nur über die Denkmalschutzgesetze und die Gesetzgebung der Länder funktionieren. Ein Vorkaufsrecht des Bundesarchivs wäre erst einmal zu testen.
Eine souveräne Beherrschung des Themas, die mögliche Bezüge zu anderen Rechtsgebieten hinreichend deutlich macht, konnte erneut nicht festgestellt werden.
KlausGraf - am Dienstag, 8. April 2008, 21:21 - Rubrik: Archivrecht
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Between 1843 and 1914, photography became the main means of illustrating stories in the French press, paving the way for many new kinds of publications. Photographic production increased massively during this period. Photo-mechanical printing methods made it possible to combine typecast letters and silver print images and newspaper editors rushed to use this new tandem to illustrate their pages. From the magazine L’Illustration, created in 1843 to La Vie au grand air, which appeared during the Belle Époque, photography’s importance increased enormously. Initially used by engravers as a basis for their drawings and not published themselves, photographs soon became the main medium for illustrating news stories. The press began using more and more photographic images. Under the guidance of artistic directors, skilled in the art of marrying words and images, picture stories began to cover newspaper pages, transforming illustrated journals into magazines. Between these two dates, the protocols of photographic illustration were established, producing a spectacular form of visual news.
* Télécharger le mémoire (format pdf, 15,2 Mo)
Gervais, Thierry, L’Illustration photographique. Naissance du spectacle de l’information, 1843-1914, thèse de doctorat d’histoire (dir. André Gunthert, Christophe Prochasson), EHESS, 2007, 554 p.
Via Fotostoria
* Télécharger le mémoire (format pdf, 15,2 Mo)
Gervais, Thierry, L’Illustration photographique. Naissance du spectacle de l’information, 1843-1914, thèse de doctorat d’histoire (dir. André Gunthert, Christophe Prochasson), EHESS, 2007, 554 p.
Via Fotostoria
KlausGraf - am Dienstag, 8. April 2008, 21:02 - Rubrik: English Corner
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" .... Mehr als 7000 Gewebeproben von über 600 Mumien aus aller Welt hat er in seinem Archiv, viele Proben hat er mit dem Taschenmesser von uralten Knochen abgeschabt. Arthur Aufderheide sammelt Mumien ...."
Ich konnte nicht widerstehen.
Quelle:
http://www.daserste.de/wwiewissen/vorschau.asp
Nachtrag 12.04.2008:
Zum Mumin-Archivar in der Atacama-Wüste:
http://www.br-online.de/wissen/forschung/mumien-atacama-suedamaerika-ID1207921553896.xml
s. a.
http://archiv.twoday.net/stories/4691086/
http://archiv.twoday.net/stories/4309718/
Ich konnte nicht widerstehen.
Quelle:
http://www.daserste.de/wwiewissen/vorschau.asp
Nachtrag 12.04.2008:
Zum Mumin-Archivar in der Atacama-Wüste:
http://www.br-online.de/wissen/forschung/mumien-atacama-suedamaerika-ID1207921553896.xml
s. a.
http://archiv.twoday.net/stories/4691086/
http://archiv.twoday.net/stories/4309718/
Wolf Thomas - am Dienstag, 8. April 2008, 21:01 - Rubrik: Miscellanea
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" .... es gibt in den meisten Ensembles zwar keinen Chef, aber einen Spiritus Rector. Und außerdem: den Manager, den Witzereißer und den stillen Archivar. ..."
Quelle:
http://www.zeit.de/2008/12/SM-Quartett
Quelle:
http://www.zeit.de/2008/12/SM-Quartett
Wolf Thomas - am Dienstag, 8. April 2008, 20:59 - Rubrik: Wahrnehmung
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Wer einen wirklich brillant geschriebenen Artikel eines Wikipedia-"Inklusionisten" (das sind die, die bei Löschanträgen - wie ich - "Behalten" schreien, wenn die allgegenwärtigen Baumschulabsolventen mit der Relevanz-Klatsche kommen) lesen will, voilà:
http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/748/167268/
Auszug:
Trotzdem werden immer noch viele gute Beiträge - verifizierbar, informativ, anregend, aber ungewöhnlich - aus diesem papierlosen, unendlich erweiterbaren, wie eine Ziehharmonika gefalteten Archiv verbannt, von Menschen mit einem allzu engen, klippschulmäßigen Verständnis davon, welche Wissensbedürfnisse eine Online-Enzyklopädie jetzt und in Zukunft erfüllen sollte.
Ein Artikel, bei dem ich versucht bin, bei beinahe jeder Zeile auszurufen: Ja, genau, so ist es! (So glänzend wie Baker hat noch nie jemand die Wikipedia-Löschpraxis beurteilt.) Auch wenn sich die mir vertraute deutschsprachige Wikipedia von der von Baker geschildeten "en" hinsichtlich der Löschpraxis sehr unterscheiden soll.
Über den Autor:
Nicholson Baker, geboren 1957 in Rochester, New York, lebt als Schriftsteller in Berwick, Maine. Auf deutsch erschien von ihm zuletzt "Eckenknick oder wie die Bibliotheken sich an den Büchern versündigen" (2005). Sein Buch "Human Smoke" (2008) über den Zweiten Weltkrieg erregt derzeit in den Vereinigten Staaten und England Aufsehen.
Das englische Original erschien bereits Ende Februar
http://www.nybooks.com/articles/21131
In der Wikipedia überschlugen sich die Editoren (einschließlich einiger Deletionisten) vor Begeisterung, was angesichts der stilistischen Eleganz nicht weiter verwunderlich ist:
http://en.wikipedia.org/wiki/User_talk:Wageless#Loved_your_article_in_the_New_York_Review_of_Books.21

Achja: Ich hatte ganz vergessen, die Kommentare wie üblich hier zu sperren. Man muss nur die Ignoranz des Wikipedia-Pöbels in den Kommentaren von
http://www.boersenblatt.net/184464/ (Es ging um die Löschung eines Kleinverlags in der deutschsprachigen Wikipedia)
gegen die überwiegend klugen Meinungen aus der Verlagswelt halten ...
http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/748/167268/
Auszug:
Trotzdem werden immer noch viele gute Beiträge - verifizierbar, informativ, anregend, aber ungewöhnlich - aus diesem papierlosen, unendlich erweiterbaren, wie eine Ziehharmonika gefalteten Archiv verbannt, von Menschen mit einem allzu engen, klippschulmäßigen Verständnis davon, welche Wissensbedürfnisse eine Online-Enzyklopädie jetzt und in Zukunft erfüllen sollte.
Ein Artikel, bei dem ich versucht bin, bei beinahe jeder Zeile auszurufen: Ja, genau, so ist es! (So glänzend wie Baker hat noch nie jemand die Wikipedia-Löschpraxis beurteilt.) Auch wenn sich die mir vertraute deutschsprachige Wikipedia von der von Baker geschildeten "en" hinsichtlich der Löschpraxis sehr unterscheiden soll.
Über den Autor:
Nicholson Baker, geboren 1957 in Rochester, New York, lebt als Schriftsteller in Berwick, Maine. Auf deutsch erschien von ihm zuletzt "Eckenknick oder wie die Bibliotheken sich an den Büchern versündigen" (2005). Sein Buch "Human Smoke" (2008) über den Zweiten Weltkrieg erregt derzeit in den Vereinigten Staaten und England Aufsehen.
Das englische Original erschien bereits Ende Februar
http://www.nybooks.com/articles/21131
In der Wikipedia überschlugen sich die Editoren (einschließlich einiger Deletionisten) vor Begeisterung, was angesichts der stilistischen Eleganz nicht weiter verwunderlich ist:
http://en.wikipedia.org/wiki/User_talk:Wageless#Loved_your_article_in_the_New_York_Review_of_Books.21

Achja: Ich hatte ganz vergessen, die Kommentare wie üblich hier zu sperren. Man muss nur die Ignoranz des Wikipedia-Pöbels in den Kommentaren von
http://www.boersenblatt.net/184464/ (Es ging um die Löschung eines Kleinverlags in der deutschsprachigen Wikipedia)
gegen die überwiegend klugen Meinungen aus der Verlagswelt halten ...
Das mr des no erläba dirfet:
Auf dem 8. Tübinger Handschriftensymposium in Blaubeuren (20.10.-22.10) wird Frau Sorbello Staub über die Digitalisierung von Sonderbeständen der Württ. Landesbibliothek Stuttgart referieren.
Programm, PDF
Nach meinen Ermittlungen hat die WLB bislang genau zwei (in Zahlen: 2) alte Drucke ins Netz gestellt:
http://www.wlb-stuttgart.de/referate/theologie/vulg1519.html
http://wiesel.wlb-stuttgart.de/referate/drucke/aldus_1500/aldus_1500.htm

Auf dem 8. Tübinger Handschriftensymposium in Blaubeuren (20.10.-22.10) wird Frau Sorbello Staub über die Digitalisierung von Sonderbeständen der Württ. Landesbibliothek Stuttgart referieren.
Programm, PDF
Nach meinen Ermittlungen hat die WLB bislang genau zwei (in Zahlen: 2) alte Drucke ins Netz gestellt:
http://www.wlb-stuttgart.de/referate/theologie/vulg1519.html
http://wiesel.wlb-stuttgart.de/referate/drucke/aldus_1500/aldus_1500.htm

KlausGraf - am Dienstag, 8. April 2008, 16:36 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
PDF
Eine wichtige Quelle für die Anwendung des IFG nicht nur auf Bundesebene!
Einige Stichworte:
S. 55 Aus Anlass von Indizierungsentscheidungen der BPjM: Bei Akteneinsicht vor Ort sei das urheberrechtliche Vervielfältigungsrecht nicht betroffen
[ UrhG vs. IFG http://archiv.twoday.net/search?q=urhg+ifg ]
S. 14, 52 Auch von den Ländern erhobene Informationen in Bundesakten unterliegen dem IFG
S. 17, 40, 57 Vertraulichkeitsabreden können das IFG nicht aushebeln
S. 53 Auch Forschungsdaten sind amtliche Informationen.
S. 67 DFG und Wissenschaftsrat unterliegen nicht dem IFG.
Eine wichtige Quelle für die Anwendung des IFG nicht nur auf Bundesebene!
Einige Stichworte:
S. 55 Aus Anlass von Indizierungsentscheidungen der BPjM: Bei Akteneinsicht vor Ort sei das urheberrechtliche Vervielfältigungsrecht nicht betroffen
[ UrhG vs. IFG http://archiv.twoday.net/search?q=urhg+ifg ]
S. 14, 52 Auch von den Ländern erhobene Informationen in Bundesakten unterliegen dem IFG
S. 17, 40, 57 Vertraulichkeitsabreden können das IFG nicht aushebeln
S. 53 Auch Forschungsdaten sind amtliche Informationen.
S. 67 DFG und Wissenschaftsrat unterliegen nicht dem IFG.
KlausGraf - am Dienstag, 8. April 2008, 15:30 - Rubrik: Datenschutz
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http://rara.ub.umu.se/bookview/ipac/booklist.jsp
Die UB Umea hat eine ganze Anzahl erlesener alter Drucke (u.a. zur Kalligraphie) in einem schicken Viewer zugänglich gemacht, darunter auch ein deutscher Druck des 16. Jahrhunderts.
Der schwedische Verbundkatalog LIBRIS
http://libris.kb.se/form_extended.jsp?f=ext
ermöglicht eine Suche nach Sprachen des Mediums, ohne dass man ein weiteres Suchwort angeben muss (leider muss man Deutsch nicht unter G, sondern am Kopf der Auswahl suchen). In der Ergebnisliste kann dann auf "material digitized at LIBRIS libraries" eingegrenzt werden, was mehr ist, als deutsche Verbundkataloge bieten. Darüber hinaus sind in LIBRIS auch viele internationale Digitalisierungsprojekte mit ihren Inhalten erfasst.
Insgesamt gibt es derzeit 43 digitalisierte Drucke auf Deutsch in Schweden, u.a. dieser Stockholmer Druck aus dem 16. Jahrhundert:
http://lauren.kb.se:8080/fedora/get/kb:1635/bdef:PagedObject/view/
Das meiste sind aber Erlasse an die damaligen deutschsprachigen Gebiete des Königreichs Schweden, z.B.
http://lauren.kb.se:8080/fedora/get/kb:2163/bdef:PagedObject/view/
Weitere skandinavische Initiativen:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiNorden

Die UB Umea hat eine ganze Anzahl erlesener alter Drucke (u.a. zur Kalligraphie) in einem schicken Viewer zugänglich gemacht, darunter auch ein deutscher Druck des 16. Jahrhunderts.
Der schwedische Verbundkatalog LIBRIS
http://libris.kb.se/form_extended.jsp?f=ext
ermöglicht eine Suche nach Sprachen des Mediums, ohne dass man ein weiteres Suchwort angeben muss (leider muss man Deutsch nicht unter G, sondern am Kopf der Auswahl suchen). In der Ergebnisliste kann dann auf "material digitized at LIBRIS libraries" eingegrenzt werden, was mehr ist, als deutsche Verbundkataloge bieten. Darüber hinaus sind in LIBRIS auch viele internationale Digitalisierungsprojekte mit ihren Inhalten erfasst.
Insgesamt gibt es derzeit 43 digitalisierte Drucke auf Deutsch in Schweden, u.a. dieser Stockholmer Druck aus dem 16. Jahrhundert:
http://lauren.kb.se:8080/fedora/get/kb:1635/bdef:PagedObject/view/
Das meiste sind aber Erlasse an die damaligen deutschsprachigen Gebiete des Königreichs Schweden, z.B.
http://lauren.kb.se:8080/fedora/get/kb:2163/bdef:PagedObject/view/
Weitere skandinavische Initiativen:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiNorden
KlausGraf - am Dienstag, 8. April 2008, 10:44 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Peter Murray-Rust fordert zu Recht einmal mehr die Reduktion der "Permission barriers", nicht nur der Preisbarrieren. Moderne maschinelle Textauswertungsverfahren ermöglichen wichtige Entdeckungen, setzen aber voraus, dass sie vom Anbieter faktisch und rechtlich ermöglicht werden.
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1027
Siehe auch:
http://zzzoot.blogspot.com/2008/04/free-articles-full-text-for-researchers.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Textmining
http://medinfo.netbib.de/archives/2008/04/08/2550#comment-40582
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1027
Siehe auch:
http://zzzoot.blogspot.com/2008/04/free-articles-full-text-for-researchers.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Textmining
http://medinfo.netbib.de/archives/2008/04/08/2550#comment-40582
KlausGraf - am Dienstag, 8. April 2008, 00:35 - Rubrik: Open Access
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" .....Etwa ein Drittel aller in der Ausstellung gezeigten Bilder war entweder noch nie zu sehen, seit langem im Archiv verschwunden oder vor Jahrzehnten nur einmal in einer Illustrierten gedruckt worden. ....."
Quelle
http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/16222878/(Feature)+Ich+wollte+Stars+immer+als+Menschen
Quelle
http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/16222878/(Feature)+Ich+wollte+Stars+immer+als+Menschen
Wolf Thomas - am Montag, 7. April 2008, 20:38 - Rubrik: Wahrnehmung
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„Wir haben einen weiteren Schatz aufgetan“, verkündete Gerhard Kilian während der Jahreshauptversammlung der Franz-Völker-/Anny-Schlemm-Gesellschaft. Der umtriebige Archivar präsentierte dem kleinen Kreis der Versammelten im Robert-Maier-Haus eine Platte mit Auszügen aus der Oper „Die Jüdin“ - mit Franz Völker als Tenor. „Die Platte wurde im Januar 1933 gepresst. Ende Januar war die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, und vom 1. Februar an galt das Gebot, alles mit jüdischem Inhalt zu vernichten“, erläuterte Kilian die Rarität. ..."
Quelle:
http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&sv%5Bid%5D=4440905
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/4518365/
Quelle:
http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&sv%5Bid%5D=4440905
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/4518365/
Wolf Thomas - am Montag, 7. April 2008, 20:36 - Rubrik: Musikarchive
"... Die höchstens fünf Millionen Euro, die Sachsen zahlen will, würde Schmid «nicht akzeptieren». «Das ist eine künstliche und nicht korrekte Berechnung», urteilt er. Er findet es «geradezu wahnsinnig», dass Sachsen sich das «wichtigste Gut» nicht leisten wolle. Schließlich befasse sich auch die Forschung ständig mit den Werken. Die Zeit für dasGeschäft wird langsam knapp, weiß Schmid. Sollte der Deal scheitern, steht schon eines fest: Ins Ausland kann der Nachlass nicht verkauft werden. Seit Anfang März steht das Karl May-Archiv auf der Liste zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland. ....."
" ......Zudem habe allein die Ordnung des riesigen Archivs rund zehn Jahre in Anspruch genommen und eine sechsstellige Summe gekostet. So umfasst der Nachlass zehn handschriftlich verfasste Werkmanuskripte mit rund 10 000 Seiten, darunter «Winnetou IV», «Im Reich des silbernen Löwen» Band III und IV, Teile von «Old Surehand» sowie «Ardistan und Dschinnistan». Außerdem sind in dem Nachlass Postkarten, Notizbücher, Reisepässe, Gedichte und musikalische Kompositionen enthalten. Schmid vergleicht die Auflistung des Nachlasses mit der Leistung des Köchel-Verzeichnisses, in dem die Werke des Komponisten Wolfgang Amadeus Mozart geordnet wurden. ....."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1265700.html
s a. http://archiv.twoday.net/stories/4840102/
" ......Zudem habe allein die Ordnung des riesigen Archivs rund zehn Jahre in Anspruch genommen und eine sechsstellige Summe gekostet. So umfasst der Nachlass zehn handschriftlich verfasste Werkmanuskripte mit rund 10 000 Seiten, darunter «Winnetou IV», «Im Reich des silbernen Löwen» Band III und IV, Teile von «Old Surehand» sowie «Ardistan und Dschinnistan». Außerdem sind in dem Nachlass Postkarten, Notizbücher, Reisepässe, Gedichte und musikalische Kompositionen enthalten. Schmid vergleicht die Auflistung des Nachlasses mit der Leistung des Köchel-Verzeichnisses, in dem die Werke des Komponisten Wolfgang Amadeus Mozart geordnet wurden. ....."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1265700.html
s a. http://archiv.twoday.net/stories/4840102/
Wolf Thomas - am Montag, 7. April 2008, 20:33 - Rubrik: Literaturarchive
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I would like to announce the Phase 1 launch of Scriptorium: Medieval and Early Modern Manuscripts Online, an AHRC-funded project based at the Faculty of English, Cambridge University.
http://scriptorium.english.cam.ac.uk
Scriptorium will comprise full digital facsimiles of at least twenty late medieval and early modern manuscript miscellanies and commonplace books, along with descriptions, transcriptions and bibliographical information; a set of research and teaching resources for students and scholars working on manuscript studies; and an enhanced version of English Handwriting: An Online Course, our interactive palaeography tool:
http://www.english.cam.ac.uk/ceres/ehoc/
All parts of the site will remain freely and publicly available.
Currently, the resource includes images of St Johns College, Cambridge, MS S.23, an early seventeenth-century poetic miscellany. More images and information will be added progressively in the coming weeks and months, as the site is enhanced, expanded and developed. (SHARP-L)

Was it necessary to give the project the same name Scriptorium like http://www.scriptorium.columbia.edu/ ?
The resolution of the pictures could be better. They are licensed CC-BY-NC-ND but manuscript scans are not copyrightable even in the UK.
http://scriptorium.english.cam.ac.uk
Scriptorium will comprise full digital facsimiles of at least twenty late medieval and early modern manuscript miscellanies and commonplace books, along with descriptions, transcriptions and bibliographical information; a set of research and teaching resources for students and scholars working on manuscript studies; and an enhanced version of English Handwriting: An Online Course, our interactive palaeography tool:
http://www.english.cam.ac.uk/ceres/ehoc/
All parts of the site will remain freely and publicly available.
Currently, the resource includes images of St Johns College, Cambridge, MS S.23, an early seventeenth-century poetic miscellany. More images and information will be added progressively in the coming weeks and months, as the site is enhanced, expanded and developed. (SHARP-L)

Was it necessary to give the project the same name Scriptorium like http://www.scriptorium.columbia.edu/ ?
The resolution of the pictures could be better. They are licensed CC-BY-NC-ND but manuscript scans are not copyrightable even in the UK.
KlausGraf - am Montag, 7. April 2008, 14:34 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Montag, 7. April 2008, 13:12 - Rubrik: Unterhaltung
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Handschriftlicher Nachlass des Schriftstellers Wilhelm Heinse (1746 - 1803)
http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/9999998/

http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/9999998/

KlausGraf - am Montag, 7. April 2008, 04:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Eine großartige Bibliographie.
http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften
wurde aktualisiert.
Es gibt einen neuen Spitzenreiter: Troyes. Ich habe die 655 Treffer mit dem Suchwort manuscrits in der Datenbank Livres numérisés durchgeklickt, keine 10 sind junge neuzeitliche Handschriften, das meiste sind digitalisierte Mikrofilme wie in Valencienne. Macht also über 640 Handschriften online (überwiegend Theologica).
Mir ebenfalls unbekannt waren die über 100 Handschriften in Turin:
http://158.102.224.39:8080/opac/sp_opac/html/elenco.jsp?full=
Leider ist dort die Bildauflösung (oft) zu gering!

http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften
wurde aktualisiert.
Es gibt einen neuen Spitzenreiter: Troyes. Ich habe die 655 Treffer mit dem Suchwort manuscrits in der Datenbank Livres numérisés durchgeklickt, keine 10 sind junge neuzeitliche Handschriften, das meiste sind digitalisierte Mikrofilme wie in Valencienne. Macht also über 640 Handschriften online (überwiegend Theologica).
Mir ebenfalls unbekannt waren die über 100 Handschriften in Turin:
http://158.102.224.39:8080/opac/sp_opac/html/elenco.jsp?full=
Leider ist dort die Bildauflösung (oft) zu gering!
KlausGraf - am Montag, 7. April 2008, 02:39 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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