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Eine Foto-Ausstellung in Paris, die Bilder aus der NS-Besatzungszeit zeigt, wirft einmal mehr die Frage nach dem Lügen der Bilder auf:

http://www.n-tv.de/951836.html
http://joernborchert.twoday.net/stories/4857231/


http://adresscomptoir.twoday.net/stories/4876112/

Ditfurth hat ein privates Archiv angelegt, für das sie dringend um Spenden bittet:

http://www.jutta-ditfurth.de/ulrike-meinhof/Presse/UMASpendenbrief.pdf


Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht in ihrer Ausgabe vom 19. April 2008 auf S. 34 den Wortlaut des anonymen Briefes vom 15. September 2005 an die Münchener Staatsanwaltschaft, der die Siemens-Schmiergeldaffäre ins Rollen brachte. Darin heißt es:
[...]
Es gab auch Revisionen, da wurden alle befragt und wir haben alle Unterlagen gezeigt aber ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft war auch schon mal im Haus aber da haben wir alle schnell die Ordner im Archiv verstecken müssen. Es war damals noch im Hochhaus.
[...]

Die SZ (Link)darf sicherlich als seriöse Zeitung angesprochen werden, um so aparter ist die offensichtliche, synonyme und damit unpräzise Verwendung des Begriffes Archiv für das Magazin des Deutschen Museums - bei aller Tragik des dort betroffenen Kulturgutes:
" ....Größtes Sorgenkind ist das Archiv in den verzweigten Kellern des Museums. Nicht nur, dass regelmäßig das Isar-Hochwasser die wertvollen Stücke vom germanischen Bohlenweg über Trockenhauben der 20er Jahre bis zu Heißwasserraketenschlitten und Transrapid-Modell bedroht. An den niedrigen Decken zieht sich ein Gewirr von Versorgungsleitungen, Rohren und Kabeln entlang, die ständig repariert werden müssen.
Die Mitarbeiter des Archivs sind einen Großteil ihrer Zeit damit beschäftigt, die staubigen Exponate von einer Ecke in die andere zu schieben. Fremdfirmen werkeln zwischen wertvollen Mikroskopen, Harfen und Sternen-Modellen. «Das Depot ist der schönste Ort im ganzen Museum», sagt Direktor Heckl dennoch und stöbert begeistert in den Regalen. Mit 60 000 Exponaten ist die Mehrzahl der 100 000 Stücke des Deutschen Museums eingelagert.
Der Leiter der Exponatverwaltung, Andreas Geiger, und seine Mitarbeiter hoffen auf den Bau eines neuen Zentralarchivs im Norden Münchens, in dem künftig alle bisher über acht Depots verteilten Exponate gelagert und zum Teil ausgestellt werden sollen. Komplett veraltet ist auch das Archivierungssystem, das sich zum Teil noch auf handgeschriebene Karteikarten stützt. Wirtschaftsingenieur Geiger arbeitet an der Einführung einer moderne Management-Software, wie sie in anderen Museen seit langem in Gebrauch ist. «Es ist eine Riesenbugwelle, die man abarbeiten muss», seufzt er. ..."

Dieser Vortrag muss hier angekündigt werden:
"15. Juli 2008, 19.30 Uhr, Universität [Augsburg], Hörsaalzentrum, Universitätsstr. 10, HS III
Schatzwächter und Zauberworte: Flucht ins Archiv. Über Literatur und Wissenschaft, Sammelwahn und Kanonbildung
Moderation: Prof. Dr. Joachim Jacob, Neuere Deutsche Literaturwissenschaft mit Schwerpunkt Ethik"

Quelle:
http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/155034/

SpOn berichtet folgendes:
"......"Auch das Stadtarchiv wusste nichts von Tunneln", sagt Jacques. "Also ging ich in die Archive der Royal Engineers in Chatham und des Imperial War Museum, und dann wurde klar, was wir da gefunden hatten." ....."
Weitere Angaben zum Stollensystem aus dem Ersten Weltkrieg sind dem netten Spiegel-Bericht zu entnehmen.

Die Kirchenzeitung für das Bistum Aachen berichtet in der Ausgabe vom 20.04.2008 (S. 14), dass sich das Archiv der deutsche Sektion von Pax Christi seit Mitte März im Diözesanarchiv Aachen befindet. Die Unterlagen des Archivs reichen bis 1990.

s. a. www.pax-christi.de

Der Fall Wilfried Lüderitz, seit 2006 Ein-Euro-Jobber im Wiesbadener Stadtarchiv, über den der Kurier im Februar berichtete, wurde am 17.04.2008 um 21.45 Uhr in der ARD-Sendung "Panorama" aufgerollt. In einem Beitrag ist der Fall Lüderitz eines von drei Beispielen, an denen NDR-Redakteur Ben Bolz den staatlichen Missbrauch von Ein-Euro-Jobbern aufzeigen will.
Quelle:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3245053
"Wilfried Lüderitz (62), seit 2006 Ein-Euro-Jobber im Wiesbadener Stadtarchiv, wird von seiner Hartz IV-"Maßnahme" entbunden. Seine Entlassung ist die Folge eines Beitrags in der ARD-Sendung "Panorama", die am Donnerstagabend ausgestrahlt wurde. ....."
Quelle
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3247028
Nachtrag 22.04.2008:
"..... Seine [Lüderitz] bisherige Arbeit im Multimedia-Archiv hat laut Fischer vor kurzem dessen Leiter Georg Habs übernommen. Der gelernte Mediziner und frühere Referent der Kulturdezernentin Rita Thies (Grüne) habe zuletzt mehrere Kurse und Schulungen besucht, um der neuen Aufgabe gerecht zu werden, mit der er vor einem Jahr für ihn selbst überraschend betraut wurde. Habs ist Nachfolger des Historikers Thomas Weichel, der das Multimedia-Archiv aufgebaut hat. Mit Habs ist erstmals ein Mediziner im Stadtarchiv beschäftigt."
Quelle:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3251643

s. a. Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/4703004/

" .... Der Wiener Aktionskünstler Hermann Nitsch bekommt ein Museum im italienischen Neapel. Am 13. September eröffnet dort das Museo Archivio Laboratorio per le Arti Contemporanee Hermann Nitsch Napoli, wie die Agentur Goldmann Public Relations am Donnerstag in München mitteilte. Das Haus wurde eigens für Nitsch erbaut. Es wird sich auf Installationen und Werkzeuge des Orgien-Mysterien-Theaters des Künstlers konzentrieren und einen ausgeprägten Archivcharakter haben. Zudem soll es umfangreiches Film-, Foto- und Videomaterial zu den Aktionen sowie ein Archiv mit allen Partituren geben. ...."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1272655.html

Robert Leicht über eine Bach-Einspielung auf historischen Instrumenten:
" ..... Sie lag im Feuilleton der Zeitung, bei der ich damals arbeitete, auf einem Stapel herum, achtlos beiseite geschoben von hochmögenden Kritikern, die für die »historisch authentische Wiedergabe« nur verständnislose Verachtung übrig hatten: hormonarmes Gefiepse aus dem Staub-Archiv. Kann sich mitnehmen, wer will… "
Quelle:
http://www.zeit.de/2008/17/D-Platte

http://ephemera.typepad.com/ephemera/2008/04/im-interested-i.html


http://blog.bildungsserver.de/

http://creativecommons.org/weblog/entry/8208

On Tuesday, April 29, Creative Commons, the Art Law Committee of the New York City Bar Association, the College Art Association, and ARTstor are cosponsoring “Who Owns This Image?: Art, Access, and the Public Domain after Bridgeman v. Corel”, a public panel discussion on the issues surrounding the reproduction of public domain works.

UPDATE

Reports and comments:
http://tushnet.blogspot.com/2008/04/bridgeman-v-corel-9-years-on.html
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2008/05/bridgeman-and-t.html

Die Zukunft der Vergangenheit.
Kommunikationsnetzverdichtung und das Archivwesen.

Der Eröffnungsvortrag von Hermann Lübbe zum 71. Deutschen Archivtag in Nürnberg,
10. Oktober 2000, ist online nachlesbar im Internetarchiv.

Hermann Lübbe. Q: www.sf.tv

Die Jura-Professoren schlagen in ihrem Entwurf (siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ ) unter § 8 Feststellung der Archivwürdigkeit folgendes vor:

(1) Über die Archivwürdigkeit angebotener Unterlagen entscheidet das Bundesarchiv im Benehmen mit der anbietenden Stelle. Hierüber ist ein Nachweis zu führen.

(2) Vertretern des Bundesarchivs ist Einsicht in alle vorhandenen Unterlagen der anbietenden Stelle sowie in die Hilfsmittel der Registraturen zu gewähren, soweit dies zur Feststellung der Archivwürdigkeit erforderlich ist.


Erläuterungen: S. 129-135.

Dagegen ist nichts einzuwenden. Die neuartige Dokumentationspflicht in Absatz 1 Satz 2 soll die Transparenz im Archivwesen verbessern. Allerdings bleibt offen, wem der Nachweis zugänglich sein darf. Nach dem IFG des Bundes könnte man mutmaßen: jedem, doch wäre eine entsprechende Klarstellung sinnvoll.

Das Einsichtsrecht in die Unterlagen und Registraturhilfsmittel ist sachgerecht.

Zur archivfachlichen Bewertung halten die Autoren fest, dass diese politischen Einflussnahmen entzogen sei (S. 133). Die Frage der Weisungsfreiheit wird über § 4 Abs. 1 Satz 3 des ProfE gelöst. Wie die Nationalbibliothek soll auch das Bundesarchiv eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts werden und nur der Rechtsaufsicht des für das Archivwesen des Bundes zuständigen Mitglieds der Bundesregierung unterstehen. Eine Fachaufsicht, die Eingriffe in Bewertungsentscheidungen nehmen könnte, kann nicht ausgeübt werden (S. 90).

Der Begriff Archivwürdigkeit markiere - entgegen der Ansicht des VG Darmstadt - keinen kontrollfreien Bereich archivischer Befugnisse, die nicht einmal einer Vertretbarkeitskontrolle unterlägen. Zu einem archivbehördlichen Beurteilungsspielraum äußern sich die Autoren eher vorsichtig.

Offen bleibt die Frage, wer eine Kassations- oder Bewertungsentscheidung denn überprüfen könne. Entsprechende Überlegungen haben die Professoren nicht angestellt. Es sei daher auf meinen ausführlichen Beitrag in Archivalia vom September 2006 "Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung" verwiesen:

http://archiv.twoday.net/stories/2699909/

Löblicherweise gibt es Johannes Tütkens Werk ''Privatdozenten im Schatten der Georgia Augusta. Zur älteren Privatdozentur (1734 bis 1831)'' in zwei Teilen kostenfrei als PDF zum Herunterladen:
univerlag.uni-goettingen.de/...

Unter welcher Lizenz dieses Werk steht, ist aber den Dateien beim besten Willen nicht zu entnehmen. Zwar prangt auf der ersten PDF-Seite ein farbiges Creative-Commons-Logo mit Unterschrift "Some rights reserved", aber welche CC-Lizenz gewählt wurde, steht nirgendwo. Außerdem der kryptische Zusatz: "Unless otherwise noted, this work is licensed under a Creative Commons license."

Soll ich jetzt das ganze Werk durchblättern, um zu suchen, ob irgendwo ein "otherwise" zu finden ist?

Das ist ja aber auch gar nicht nötig, denn schon fünf Seiten weiter auf dem Vorsatz prangt ein (in Deutschland ja ohnehin sinnfreies) Copyright-Zeichen mit der nichtssagenden Allzweckwaffe "Alle Rechte vorbehalten, Universitätsverlag Göttingen 2005". Das nenn ich "otherwise noted" vom feinsten. Also steht das ganze Werk nicht unter einer CC-Lizenz, welcher auch immer? Warum aber dann der Aufwand mit dem CC-Logo?

Offensichtlich weiß in Göttingen mal wieder eine Hand nicht, was die andere tut, und der Leser ist der Dumme.

http://www.thueringen.de/imperia/md/content/datenschutz/taetigkeitsberichte/7_taetigkeitsbericht.pdf

S. 40f. Reform des Personenstandsrechts

S. 93 Luftbildaufnahmen (sehr extremer Standpunkt des Landesbeauftragten)

S. 108f. Fehlende Benutzungsordnungen in Archiven

http://cdrh.unl.edu/nebpubdocs/

Nebraska Public Documents is a collaborative effort between the Nebraska Library Commission, the Nebraska State Historical Society, the University of Nebraska-Lincoln, and the University of Nebraska-Omaha.

Welcome to Nebraska Public Documents! This project provides free public access to digitized historic annual reports of state agencies in Nebraska for the use of students, scholars, and the general public. Through this digitization project, we provide keyword searching options never before available. Eventually, the intent of the project is to provide access to state government agency reports from 1891 through 1956, with metadata enhancements as funds become available. Earlier reports will be provided as they are located and digitized. This site is made possible through the funding and support of the Nebraska Library Commission, the Nebraska State Historical Society, the Nebraska State Records Board, the University of Nebraska at Omaha, and the Center for Digital Research in the Humanities at the University of Nebraska-Lincoln.



Das Marburger Lichtbildarchiv (LBA) ist die weltweit größte Sammlung von Photographien mittelalterlicher Urkunden im Format 1:1. Ende der 20er Jahre von dem Marburger Historiker Edmund E. Stengel gegründet, verfügt es über eine Sammlung von ca. 16 000 Urkunden in etwa 45 000 Abbildungen. Mittelalterliche Urkunden besitzen weit über ihren Inhalt hinaus auch durch die äußere Gestaltung, die Schrift, die graphischen Symbole und die Siegel eine hohe Bedeutung für die wissenschaftliche Interpretation und historische Einordnung. Stengels Idee war es folglich, die Urkunden als Denkmäler des Mittelalters zu sammeln, zu erforschen und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Da die Originale in den Archiven ganz Europas liegen, können bestimmte, für die Urkundenforschung zentrale Fragestellung ohne erheblichen Aufwand nur im Marburger Lichtbildarchiv, das das verstreute Material sammelt und somit zusammenführt, bearbeitet werden.

Inhalt des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projektes war es, sowohl die Abbildungen als auch die entsprechenden Findmittel, die beide bisher lediglich in herkömmlicher Form vorlagen, zu digitalisieren, in eine Datenbank einzuspeisen und so weltweit verfügbar zu machen. Unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Meyer konnten nun Dr. Francesco Roberg (wissenschaftliche Koordination), Dr. Jürgen Nemitz (fachinformatische Koordination, bis November 2007), Lisa Dieckmann M.A. (fachinformatische Koordination, ab November 2007) sowie stud. phil. Sebastian Müller (fachinformatische Koordination) die einschlägigen Findmittel in eine Datenbank einspeisen. Dabei handelt es sich um einen historischen Datenbestand, der einstweilen noch nicht aktualisiert werden konnte, so daß jüngere Entwicklungen wie etwa die geänderten Signaturen vieler in Bayern verwahrter Urkunden oder neuere Editionen noch nicht nachgetragen werden konnten. Diese Findmittel wurden mit den zur Zeit etwa 4500 digitalisiert vorliegenden Urkundenabbildungen verknüpft und sind nun unter der Adresse http://lba.hist.uni-marburg.de/lba/pages/ (am besten mit einer neueren Mozilla- oder Firefox-Version als Browser) zugänglich.


http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/projekte/id=272

Ein herausragendes hilfswissenschaftliches Angebot, das es ermöglicht, die Urkundenreproduktionen genau in Augenschein zu nehmen.


http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/what-is-oa-percentage-of-new-articles.html

Nach einer neuen Untersuchung sind knapp 20 % der jährlichen Artikelproduktion frei zugänglich.

Hprints.org is an Open Access archive aiming at making scholarly documents from the Arts and Humanities area publicly available to the widest possible audience. The archive is now open for submission and browsing (as of spring 2008).

The archive aims at being a direct tool for scientific communication between academics. Scholars can upload full-text research material to www.hprints.org, e.g. articles, conference papers, book chapters etc. The submission policy is that content of the posted material should be comparable to that of a paper that could in principle be accepted for publication in a scientific journal.

This is an opportunity for scholars to gain longstanding visibility. First of all, it is possible to search and find the paper by defined topics through an Internet search. Secondly, all submitted papers will be stored permanently and receive a stable web address.

Hprints.org is initially a Nordic project (funded by the Nordbib funding agency), but it is open to all humanities scholars world-wide.
The archive is also part of HAL: The French national Open Access database with more than 100.000 full text preprints in all fields of research. Readers get free access to the latest scholarly research within their field, through RSS and email alerts.
The Nordic arts and humanities e-print archive (hprints.org)
Att. Jesper Mørch
The Royal Library of Denmark
Postbox 2149
DK-1016 Copenhagen K
Denmark
Email: help@hprints.org
Visit the website at http://www.hprints.org

This are excellent news. I deeply regret that Suber and Kahle aren't able to launch the UNIVERSAL REPOSITORY they announced in 2005:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/04-02-05.htm#100

I have asked Hprints in which languages submissions are accepted and will update this entry if I will get an answer.

Damit sind sie für die Wikipedia nutzbar.

http://blog.wikimedia.de/2008/04/17/mathematisches-forschungsinstitut-oberwolfach-stellt-bilder-unter-cc-lizenz/



http://owpdb.mfo.de/detail?photoID=6630 Lizenz:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/
Author: Renate Schmid

Die Stadt Celle plant die Gründung einer „Historischen Bibliothek“. Darin sollten die wertvollen Bücherbestände der Kirchenministerialbibliothek, des Oberlandesgerichts Celle und des Celler Stadtarchivs gebündelt werden, sagte eine Stadtsprecherin.

http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/kultur/dezentral/kultur/art2610,573926

Eine ausgezeichnete Idee! Die hochrangigen Altbestände - siehe
http://www.b2i.de/fabian?Niedersachsen
verdienen eine wissenschaftliche Betreuung. Einbezogen sollten aber auch die Bestände der Gymnasialbibliothek des Ernestinums. In der Regel werden solche alten Schulbibliotheken mehr schlecht als recht verwaltet, der Bezug zur aktuellen Unterrichtspraxis besteht kaum, die musealen Bestände könnten in einer Gemeinschaftseinrichtung der Allgemeinheit weit mehr nützen. Für Schulprojekte können entsprechende Stücke ausgeliehen werden.

In Koblenz ärgert es mich seit vielen Jahren, dass die Altbestände der Stadtbibliothek und des Goerres-Gymnasiums im Dornröschenschlaf vor sich hindämmern, während vor Ort eine wissenschaftliche Bibliothek, die Rheinische Landesbibliothek, sich fachkundig darum kümmern könnte.

Prozessordnung in der (Stiftungs-) Bibliothek des OLG Celle

MATRIKEL ONLINE
Die digitale Edition der Matrikelbücher der Münchner Kunstakademie

Die Münchner Kunstakademie feiert in diesem Jahr ihr 200jähriges Jubiläum. Pünktlich zu diesem Ereignis wurden die drei ersten Matrikelbücher digital ediert (keine andere deutsche Kunstakademie kann auf eine derart geschlossene historische Überlieferung zurückgreifen!). Sie wurde am 16.4.2008 unter der URL http://matrikel.adbk.de für die Öffentlichkeit freigeschaltet.

Die Edition stellt Faksimiles der Originalseiten sowie die Transkription der Stammdaten bereit. Sie gestattet Recherchen zu den knapp 13.000 Studierenden der Akademie der Bildenden Künste München aus den Jahren 1809 bis 1920.

Verknüpfungen zu weiteren bio-bibliographischen Datenbanken sowie zu einer Kartendarstellung, die die Herkunft der Studierenden schnell darstellt, ermöglichen erweiterte Informationen zu den Studierenden.

Über eine Kommentarfunktion sind alle Nutzer nach einer Registrierung eingeladen, ihr Wissen über einzelne Schüler der Münchner Kunstakademie in die Datenbank einzubringen.

http://www.verwaltung.uni-halle.de/pressedb/ausgabe_pressedb/index.php?modus=pmanzeige&pm_id=419

Musikwissenschaftler der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben eine Orgelkomposition von Johann Sebastian Bach entdeckt. Bei dem Werk, von dem bislang nur die ersten fünf Takte bekannt waren, handelt es sich um eine Fantasie über den Choral „Wo Gott der Herr nicht bei uns hält“. Die Komposition liegt in Form einer Abschrift des ehemaligen Leipziger Thomaskantors Wilhelm Rust in der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) in Halle vor. Die ULB ersteigerte vor wenigen Wochen einen Teilnachlass von Rust.


http://www.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00002880/images/index.html?id=00002880&no=5&seite=5

Zum Digitalisat siehe:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/BEITRAG/essays/grkl0500.htm#a32

Vor 10 Jahren habe ich den Vortrag gehalten, gedruckt ist er bis heute nicht, aber vergleichsweise oft als Internetpublikation zitiert!

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Bibliographieren

Verfügbar sind an die 10.000 Digitalisate überwiegend englischsprachiger Fachliteratur im Rahmen des Projekts CADAL.

http://library.hku.hk/search?/tCADAL/tcadal/-3%2C6%2C0%2CB/exact&FF=tcadal&1%2C9651%2C/limit?

Diese Suche findet die Bücher vor 1945 (über 6000). Teilweise sind die Bücher aber nicht allgemein zugänglich (z.B. Tudor Faksimiles).

Die E-Books sind über http://worldcat.org (komplett??) auffindbar (Eingrenzung Internet-Ressourcen).

http://ebook.lib.hku.hk/CADAL/B3141509X/ ist ein lateinischer Titel zur japanischen Botanik.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/georgia-state-case-and-rise-of-oers.html

On this law suit see also
http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2008/04/17/georgia-state-copyright-infringement-suit-coverage-and-commentary/

http://www.cdlib.org/inside/projects/massdig/faq.html#content

What rights to the digitized content does UC have in the projects; will access be limited in any way?

All contracts specify that UC digital images will be available to the UC Libraries to download and manage. The UC Libraries’ digital copy is subject to certain rights and restrictions regarding use and distribution. The University of California’s use or ability to display the downloaded copies of the full text of all books is subject to the restrictions of copyright law. Full-text searching will be possible for all of the digitized books, but some scanned books will not be completely viewable due to copyright restrictions. Specifics include:

Google

* UC Libraries have the right to use the UC Libraries digital copy at the University’s sole discretion, subject to copyright law, as part of the services offered to University Library patrons (including all individuals and organizations served from the UC Libraries websites).
* UC Libraries must implement technological measures to restrict automated access by crawlers, robots, spiders etc. to the UC Libraries digital copy.
* UC Libraries may not permit downloading for commercial purposes.
* UC Libraries may not knowingly permit the automated downloading and redistribution of the UC Library digital copy by third parties. UC Libraries must develop methods for ensuring that substantial portions of the UC Libraries digital copies are not downloaded from the UC Libraries website or otherwise disseminated in bulk.
* UC Libraries are permitted to distribute no more than 10% of the UC Libraries digital copy to other libraries and educational institutions for non-commercial, research, scholarly, or academic purposes (but not any portion of image coordinates).
* UC Libraries are permitted to distribute all or any portion of public domain works contained in the UC Libraries digital copy (but not any portion of image coordinates) to other research libraries for use by those libraries’ authorized students, faculty, and staff for research, scholarly, or academic purposes.
* Image coordinates, which link words in the OCR’d full text to specific locations on the viewable page, may not be shared with any entity.

Microsoft

* UC Libraries may use, copy, transmit, distribute, perform, display and create derivative works of the UC Libraries digital copy of non-copyrighted works to enable users of the UC Libraries and the end users of the UC Libraries websites to access and use these digital copies for personal, research or educational purposes, including, but not limited to, searching, viewing, printing and downloading by the UC Libraries end users.
* UC Libraries must use reasonable efforts not to knowingly enable any third party to download or host the UC Libraries digital copy or access or copy the UC Libraries digital copy via automated crawlers, robots, spiders, or similar data mining or extraction methods.
* UC Libraries may not permit third-party use of UC Libraries digital copies for revenue generating purposes.
* UC Libraries may license for non-commercial purposes the UC Libraries digital copy of non-copyrighted works and/or derivative works to non-commercial institutions such as other universities, libraries and archives.

Open Content Alliance

* There are no restrictions on access or redistribution placed on the UC Libraries digital copy.


There seems no hope (the text isn't quite clear) that in near future links to digitized content would be available via MELVYL. I don't think that OCLC's local WorldCat pilot is available for non-UC-users.

Among the current Google partners, at present only the University of Michigan has exposed the mass digitized content through its OPAC, with significant effort (including development of an ancillary rights database).

The quoted text is from April 2008 but this is evidently wrong:

In April 2007 Harvard's Crimson announced that Harvard's HOLLIS has links to Google's digitized books:
http://archiv.twoday.net/stories/4088388/ (in German, July 2007)

Since September 10, 2007, NYPL is offering access via CATNYP to the digital copies of its collections scanned by Google.
http://archiv.twoday.net/stories/4455443/ (November 2007)

It's a shame that most Google library partners (including UC) don't catalogue the digitized books by Google (or MS/IA) in their OPAcs.

March 13, 2008 Google has released, quoting the Google Blog, "a new API that lets you link easily to any of our books. Web developers can use the Books Viewability API to quickly find out a book's viewability on Google Book Search and, in an automated fashion, embed a link to that book in Google Book Search on their own sites." There is a link to the OPAC of a small Public Library in Oregon. (Harvard's HOLLIS is also using the API.)

Google Book Search provides a standard linking format that allows developers to link to books using ISBNs, LCCNs, and OCLC numbers. And rich universities like UC aren't able to negotiate with Google that they could get a specific API with an additional parameter (library partner) that would allow to link only to the own digitized copies?

http://chabadlibrarybooks.com/

The central Chabad-Lubavitch library in New York made 1,000 Passover Haggadahs, many of them rare, available on the Internet for browsing by the public.

http://www.chabad.org/news/article_cdo/aid/665216/jewish/Library-Makes-1000-Rare-Haggadahs-Available-Online.htm


Cronecken der Sassen / Conrad Bote. - [Online-Ausg.]. - Mencz : Peter Schöffer, 6.III.1492
Permalink: http://diglib.hab.de/drucke/gl-4f-91/start.htm

Die Illustration zeigt ein Fragment des Staatsarchivs Marburg.



Update:

Siehe auch
http://bibliodyssey.blogspot.com/2008/04/chronicles-of-saxony.html

Karl Herquet: Urkundenbuch des Prämonstratenser-Klosters Arnstein an der Lahn, 1883

http://www.dilibri.de/content/structure/35800


http://adresscomptoir.twoday.net/stories/4865991/ bemängelt zurecht, dass Nemesis, die Textsammlung für sozialistische belletristik es an Sorgfalt fehlen lässt. Inzwischen ist Wikisource der "Marktführer", was editorische Qualität angeht. Zeno.org bietet mitunter Scans der Vorlage, durch die Angabe des Seitenwechsels und die aufwendige Texterfassung können die dortigen Texte als überwiegend zitierfähig, da nach zuverlässigen Ausgaben erstellt, gelten. Neulich sah ich beim Projekt Gutenberg-DE sogar Seitenwechsel markiert. Vermutlich wird auch dieses Projekt mittelfristig Scans bereitstellen.



http://web.resist.ca/~nemesisa

Come and explore the Titanic disaster as featured in The Daily Graphic and The Sphere, two British newsmagazines from April - May 1912 — detailed maps, diagrams, photographs and news articles covering one of the landmark events of the early 20th century. This new content joins the virtual exhibit and 'List of Bodies' already featured on our Titanic Website.

http://www.gov.ns.ca/nsarm/virtual/titanic/


" .... Wer glaubt, ein Unbekanntes Flugobjekt am Himmel erspäht zu haben, kann jetzt in der "UFO-Sichtungsdatenbank" nachsehen, ob er mit seiner Beobachtung alleine ist oder nicht. Das Centrale Erforschungsnetz außergewöhnlicher Himmelsphänomene (CENAP) verzeichnet dort Hunderte von "Sichtungen" außerirdischer Lebenszeichen aus der ganzen Welt. Das Archiv reicht bis in die 40er Jahre zurück. Bei vielen Fällen geben die CENAP-Mitarbeiter eine Bewertung ab, was die Ursache des beobachteten Himmelsphänomens war. ...."
Quelle:
Link
Zur Datenbank:
http://www.ufo-datenbank.de/cenap/index.htm

"Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive (AGOA), P. Emmanuel Dürr OFM, ist auf der Rückreise von der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft in Bad Honnef am 10. April 2008 völlig überraschend verstorben.

P. Emmanuel war im Jahr 2003 zum Vorsitzenden der AGOA gewählt worden. Der gebürtige Züricher studierte in Chur katholische Theologie und trat 1977 in die Thüringische Provinz des Franziskanerordens mit Sitz in Fulda ein. Seit 1988 war er dort Provinzbibliothekar und -archivar.

Die Auferstehungsliturgie wird am Mittwoch, dem 16. April 2008, um 10.30 Uhr in der Franziskaner-Klosterkirche auf dem Frauenberg in Fulda gefeiert. Die Beisetzung erfolgt anschließend. "

Quelle:
www.orden.de

" .... Die Kölner Literaturszene kann sich über einen bedeutenden Zuwachs freuen: Im Herbst wird auf der zweiten Etage der Zentralbibliothek am Josef-Haubrich-Hof das „Haus der Kölner Autoren“ eröffnet. In den ehemaligen Räumen der Volkshochschule wächst dann auf rund 650 Quadratmetern zusammen, was eigentlich schon immer zusammengehörte, nämlich drei bislang weitgehend unabhängig voneinander existierende Abteilungen der Stadt-Bibliothek: das Heinrich-Böll-Archiv, das LiK (Literatur in Köln)-Archiv, das seit Mitte der 70er Jahre Publikationen, Rezensionen und Sekundärliteratur Kölner Autoren (u. a. Hans Bender, Angelika Mechtel, Dieter Wellershoff) sammelt, sowie die Bibliothek Lew Kopelews.
Das „Haus der Kölner Autoren“ wird jedoch weit mehr sein als bloß „Archiv, Bibliothek oder Museum“, betont deren Leiter Viktor Böll, der seit 1979 das Heinrich-Böll-Archiv betreut. Der Neffe des Kölner Literaturnobelpreisträgers zeigt anhand eines Modells, was die neue Institution noch alles sein wird: eine Begegnungsstätte und ein Veranstaltungsraum für Kölner Autoren und Verlage; Veranstaltungen können dann auf der dritten Etage stattfinden, wo gerade ein neues Jugendzentrum entsteht. Allerdings: Die Originalmanuskripte der Kölner Autoren werden auch weiterhin im Historischen Archiv der Stadt bleiben. ...."

Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1207479026357.shtml

" ..... Burkhard von der Mühlens Versuch, den Staatsminister für ein neues Domizil zu begeistern, welches das Historische Archiv so dringend benötigt, rief gleichfalls nur verhaltene Reaktionen hervor. Zwar würdigte Neumann das Engagement des Fördervereins als eines, das ihm für ein Archiv noch nicht untergekommen sei. Aber Geld aus Berlin für das Langzeitgedächtnis der Stadt Köln? Wohl kaum. ...."
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1207479026438.shtml

"Gemeinsamer Vorfahre ist französischer Zimmermann. US-Popstar Madonna, die kanadische Sängerin Céline Dion und die Frau von Prinz Charles, Camilla, haben laut einem kanadischen Archiv einen gemeinsamen Vorfahren in grauer Vorzeit. "
Quelle: http://www.tah.de/afp/story.html?xF=afp/deutsch/journal/vm/080416094155.8wlug0p5.xml

s. a. http://www.ancestry.co.uk

"Stellen Sie sich bitte etwas Traurigeres vor als ein Plakat, das in einem Archiv verschwindet. Ein Plakat, jenes für die Litfaßsäule oder etwa den Verteilerkasten gedachte Medium also, das Wind und Wetter trotzen muss, aber nicht für die Ewigkeit gedacht ist, erhält eine Archivnummer, eine Beschlagwortung und einen Platz in einer säurefreien Umgebung."
So beginnt eine Ausstellungsbesprechung im Wiener Standard (Link), um für die Archive doch noch versöhnlich fortzufahren: " Noch trauriger allerdings – auch wenn dieser Umstand der eben beschriebenen Tragödie per se widerspricht – ist es, "wenn es nichts mehr zu archivieren gibt, weil im öffentlichen Raum nichts mehr entstehen kann".
Im Kunstblättersaal im MAK kann man nun "Nur 100 Plakate" der seit 1993 entstandenen Papierbögen bewundern und in einem Katalog abgebildet mit nach Hause nehmen. "

s. a. http://www.mak.at/

1) "In der Folge "Unschuldige Hexe" der Mystery-Serie "Ghost Whisperer" hilft Melinda Gordon, die einen Antiquitätenladen besitzt, Geister ins Licht zu gehen, was nicht immer so schnell gelingen will, denn verstorbene Seelen werden im Diesseits von ihren Problemen festgehalten. ...
Melinda wird von unheimlichen Stimmen in den Keller ihres Ladens gelockt, wo ein Geist ihre Hilfe benötigt. Dort trifft sie zum ersten Mal auf Tessa. Diese gequälte Seele hat Angst vor den anderen Geistern und wird wenig später in die Wand gezogen. Jedoch scheint Melinda zuvor zu denken, dass es Gabriels Mutter sei. In der nächsten Szene trifft Melinda Gordon im Archiv auf Tessa, die unbedingt will, das sie ihr Baby findet. Außerdem erfährt man ein wenig über die Tragödie, die ihr und den Bewohnern von Grandview passiert ist. ...."

Quelle:
http://www.myfanbase.de/index.php?mid=108&pid=4952

2) Auch die Folge " .... Das Erbe meiner Mutter" (3.01) kommt ohne Archiv nicht aus: "Auch der Geist aus dem Archiv ist ein sehr interessanter Charakter, verschweigt dieser doch auch etwas. Er warnt Melinda, ...."
Quelle:
http://www.myfanbase.de/index.php?mid=2321&eid=3501

"Sie ist ein Archiv, an dem man die Entwicklung deutscher und internationaler Kunst in unserem Land wunderbar ablesen kann", so der Katalog zur jüngsten Ausstellung "Visit[e]".
Quelle: Link

Der Online-Auftritt des WDR greift diese Pressemitteilung in der Fotoserie "Archiv der Kreativität" auf.

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/04/09/dlf_20080409_1437_3670ff26.mp3

Ein kurzer, aber hörenswerter Beitrag.

Widener Library in Harvard

Weitzmann: Digital Rights Description als Alternative für Digital Rights Management? in: MMR 2007 Heft 10, X-XII schließt:

Diese Aspekte machen deutlich, dass Metadatenkennzeichnung bzw. DRD nicht wirklich als „DRM light“ geeignet sind, und dass sie überhaupt nur dort wirklich einen Mehrwert darstellt, wo zumindest eine begrenzte Freigabe der Medieninhalte vom Rechteinhaber gewollt ist. Das ist nach bisherigen Geschäftsmodellen der Medienwirtschaft nur sehr selten der Fall. Aber es sind durchaus schon erfolgreiche Geschäftsmodelle entstanden, die weitgehend ohne die technisch gestützte Durchsetzung urheberrechtlicher Monopole auskommen. Nicht nur der Sektor der Open-Source-Software macht glänzende Geschäfte, obwohl die zugrunde liegenden Daten für jedermann frei verfügbar sind. Zunehmend erkennen auch Musiklabels, Filmproduzenten und andere Werkschaffende, dass strikte Rechtevorbehalte keine notwendige Bedingung für wirtschaftlichen Erfolg darstellen. Daher stellt sich sehr deutlich die Frage, ob die Funktionalitäten von DRM überhaupt so entscheidend sind, dass man daran weiterarbeiten oder nach Äquivalenten suchen müsste. Am Ende werden auch die Verfechter einer DRM-gestützten Kontrolle des Konsumverhaltens sich selber fragen müssen, welche langfristigen Erfolgsaussichten eine Technologie haben kann, die derart einseitig auf Geheimhaltung, Misstrauen und Bevormundung der Nutzer setzt wie DRM es tut, und dadurch grundlegende Ablehnung in weiten Teilen ihrer Zielgruppe hervorruft.

Mantz: Creative Commons-Lizenzen im Spiegel internationaler Gerichtsverfahren, in: GRURInt 2008 Heft 1, S. 20 ff.
erörtert die drei bekannten Fälle
Spanien: SGAE v. Fernández (Lokal speilte nur CC-Musik)
Niederlande: Curry v. Audax
USA: Chang und Wong v. Virgin Mobile und CreativeCommons Corporation
(siehe http://archiv.twoday.net/stories/4131226/ )

Zur niederländischen Entscheidung merkt der Autor an:

Knackpunkt dieser Entscheidung sind die Ausführungen zur Schadensberechnung. Denn das Amsterdamer Gericht hat im Grunde festgestellt, dass Werke, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen und allgemein verfügbar sind, praktisch keinen kommerziellen Wert haben können. Dies mag im Hinblick auf die Fotos von Curry und seiner Familie seine Berechtigung haben. Unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlicht werden allerdings auch vollständige Musikwerke auch bekannter Gruppen, wissenschaftliche Werke in Open Access-Zeitschriften oder Sammelwerken, die in anderem Kontext ohne weiteres einen hohen kommerziellen Wert hätten und haben. Diesen Befund festigen auch Open Source-Programme wie nicht zuletzt das Betriebssystem Linux. Der einfache Schluss „offene Lizenz = kein wirtschaftlicher Wert“ hält dem Einzelfall dementsprechend nicht stand. In diesem Sinne stellt die Entscheidung der Rechtbank Amsterdam zwar einen Fortschritt dahingehend dar, dass die Wirksamkeit der Creative Commons-Lizenzen insgesamt anerkannt wird, im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung hilft das Urteil jedoch kaum.


Überblick:

http://weblog.histnet.ch/archives/961

Die SAGW schreibt: "In der Schweiz haben zwei Universitäten und ein Bibliotheksverbund bereits Repositorien, in denen die dortigen Forschenden ihre Arbeiten deponieren können". Ähm, die ETH wäre demnach keine Universität? http://e-collection.ethbib.ethz.ch/

Naturwissenschaftliche Dissertationen der Uni Basel müssen übrigens elektronisch publiziert werden.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.04.2008, Nr. 83, S. 35

Was wurde aus dem Fürstenzubehör?

Eine Gegenmeinung zum badischen Kulturgüterstreit: Die Kommission des Landes hat keinen Begriff vom Funktionswandel der Besitzrechte im Prozess der Revolution.

Von Gerd Roellecke

Im "badischen Kulturgüterstreit" hat die baden-württembergische Landesregierung eine Kommission aus Juristen und Historikern beauftragt, die Eigentumsfragen zu klären. Sie hat jetzt ihr Gutachten veröffentlicht - aber nicht gedruckt. Sie hat ein Exemplar im Lesesaal des Generallandesarchivs Karlsruhe zur Einsichtnahme ausgelegt. Aber die Publikation als Buch wird nicht lange auf sich warten lassen, obwohl sie eine Beilegung des Streites erschweren dürfte.

[...]

Ob die "Pertinenz-Theorie" der Kommission die Gerichte überzeugt, ist nicht sicher. Dass Zubehör in der Regel das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilt, ist zwar allen Juristen geläufig. Aber der Staat ist keine Sache, auch nicht im übertragenen Sinn, sondern ein lebendes System. Die Kommission verwendet viel Mühe darauf, die juristische und organisatorische Verselbständigung des Staates im Verhältnis zur Politik und zur Person eines Monarchen zu verdeutlichen. Aber dass der Staat als Organisation Rechte haben kann, klärt nicht, wie weit die Rechte reichen, also nicht das Eigentum an bestimmten Gegenständen. Für die Gutachtenfrage kommt es nicht auf die Selbständigkeit, sondern auf die Funktionen des Staates an. Zubehör sind danach alle Gegenstände, die den politischen Zwecken des Staates zu dienen bestimmt sind, um die Formulierung des Bürgerlichen Gesetzbuches aufzunehmen. Das Fürstengut oder die Hofausstattung diente jedoch weniger dem Unterhalt des Fürsten und mehr der monarchischen Legitimation.

Die Legitimationsfrage blendet das Gutachten aber gerade aus. Zum Beispiel hatte der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die geistlichen und viele weltliche Herrschaften den größeren Reichsterritorien zugeschlagen. Bei den geistlichen Herrschaften fiel das fürstliche Vermögen dem übernehmenden Territorium zu, bei den weltlichen den standesherrlichen Familien. Diese offenkundige Ungleichbehandlung erklärt das Gutachten mit dem politischen Prinzip, dass die standesherrlichen Familien möglichst geschont werden sollten. Das mag sein. Aber dann muss man auch die Benachteiligung der geistlichen Herren politisch sehen und damit erklären, dass die katholische Kirche schwach war und als besonders reaktionär galt, und dann kann man aus der Säkularisation der geistlichen Herrschaften kein Argument dafür gewinnen, dass das Fürstengut dem Staat zufällt. Im Übrigen ist zu bemerken, dass sich das Haus Baden heute an genau der ehrwürdigen Zisterzienser-Reichsabtei Salem verschluckt, die es sich 1803 fröhlich angeeignet hat.

Das Privateigentum der SED

Ein ähnliches Problem stellte sich 1918 mit der Abdankung des Hauses Baden. Nach Ansicht der Kommission war damals die Hofausstattung vom Thronsessel über die Bibliothek bis zu den Kunstsammlungen Zubehör zum Amt des Monarchen. Sie diente der spezifischen Legitimation und damit einer Staatsaufgabe, indem sie den persönlichen Rang des Monarchen in traditioneller und kultureller Hinsicht betonte. Das war ihre Funktion. Deshalb fiel sie nach Meinung der Kommission mit dem Untergang der Monarchie an den Staat und wurde Staatseigentum. Und was machte die neue Republik Baden mit der Hofausstattung? Sollten sich jetzt die Minister der Volksregierung auf dem Thronsessel räkeln? Oder mit Gemälden und Kupferstichen auf die Bedeutung ihrer Persönlichkeit hinweisen?

Natürlich nicht. Die Hofausstattung hatte ihre Funktion als Legitimationsstückwerk verloren und war - Kulturgut, eine Ansammlung von Museumsstücken geworden. Die Markgrafen von Baden benötigten die Hofausstattung nicht mehr, weil sie nicht mehr regierten, und die Republik Baden benötigte sie nicht, weil sie nicht monarchisch legitimiert war. Jetzt entschied die in Wahlen formalisierte Zustimmung, und die hatte eben die Republik. Damit ist die Eigentumsfrage wieder offen. Wenn das Haus Baden den Zugriff auf das Fürstengut verloren hat, weil sich die Funktion des Gutes mit dem politischen Wandel gewandelt hat, kann das nicht bedeuten, dass jetzt die Republik den Zugriff erhält, denn die kann die Funktion nicht nutzen. Aus der funktionalen Betrachtung lässt sich kein Argument für den Verbleib des Eigentums gewinnen.

Natürlich kann man argumentieren, die badische Hofausstattung sei Kulturgut, gehöre der deutschen Geschichte und damit dem deutschen Volk. Da die Markgrafen indessen unstreitig am Anfang des achtzehnten Jahrhunderts zwar nicht als, aber wie ein Privateigentümer über ihr Fürstengut verfügen konnten, müsste man den Bedeutungswandel des Fürstengutes wie eine Enteignung betrachten - eine in mehreren Hinsichten wenig befriedigende Perspektive.

Die Kommission hätte den Untergang der badischen Monarchie auch mit dem Untergang der DDR vergleichen können. In beiden Fällen lag ein Wechsel im politischen System vor. In der DDR gab es vor 1990 so wenig privates Eigentum im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches wie im politischen System der Markgrafschaft oder des Großherzogtums Baden. Nach 1918 musste man deshalb das politisch relevante Eigentum in Baden genauso neu sortieren wie nach der Wende in der DDR. Entscheidend waren die künftigen Aufgaben im neuen Staatswesen. Das Haus Baden wurde Kulturgut und die SED politische Partei in einem kapitalistischen Staat. Deshalb erhielt die SED mit der Wiedervereinigung plötzlich ein Privatvermögen, das sie vorher nie besessen hatte. Auch den "badischen Kulturgüterstreit" wird man in dieser Perspektive entscheiden müssen und nicht allein mit historischen Analysen klären können.


Gerd Roellecke ist emeritierter Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie der Universität Mannheim.

Irgendein stringentes Argument habe ich in dem Artikel nicht entdecken können. Man kann ihn getrost ebenso zu den Akten legen wie das wissenschaftlich minderwertige Gegengutachten der von Salem Bezahlten.

Leserbrief Ehrles, Direktor a.D. vom 12.4.2008 Bilddatei

Meine Stellungnahme zum Gutachten der BW-Expertenkommission:
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/

Bibliothekare lernen in einem Weblog Web 2.0:

http://lernen20.wordpress.com/

Das Hamburger Abendblatt berichtet über eine Verwaltungsfusion und folgender Archivwahrnnehmungsklassiker ließ sich wohl nicht vermeiden:
"Im Barmstedter Rathaus werden die bürokratischen Arbeiten der vier Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen erledigt .....
"Wir hatten für alle Aufgaben Bewerber, nur für das Archiv nicht", sagt Hammermann. "Diese Aufgabe scheint nicht sonderlich beliebt zu sein." ...."

"Die Universität Bielefeld ist seit Jahrzehnten ein Ort intensiver wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit Simmel. Hier wird unter Leitung des Soziologen Prof. Dr. Otthein Rammstedt an der im Suhrkamp Verlag erscheinenden kritischen Gesamtausgabe von Simmels Schriften gearbeitet. 23 der insgesamt 24 Bände sind inzwischen erschienen. Parallel zur Gesamtausgabe baute Rammstedt ein Simmel-Archiv auf. "
Quelle:
http://idw-online.de/pages/de/news255581

Einstieg zu Georg Simmel bietet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Simmel

https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb30/

S. 20 Neues Personenstandsrecht, erleichterte Einsichtsmöglichkeiten

S. 64 Aufbewahrungsfristen bei Patientenakten: Die Möglichkeit der Übergabe an ein Archiv wird ignoriert.

S. 176ff. zur Informationsfreiheit

S. 180 Vertraulichkeitsabrede hindert keine Einsicht nach dem IFG

S. 182 Kopierkosten von 75 Cent je Seite sind unverhältnismäßig

http://www.timeshighereducation.co.uk/story.asp?sectioncode=26&storycode=401386&c=1

Excerpt:

All reports produced by the House of Commons have, for example, been scanned by a company called ProQuest. Its site is great - pages are searchable backwards and forwards. The only problem is that access is restricted and comes with a charge. Each downloaded parliamentary report bears a little inscription: "Copyright © 2006, ProQuest Information and Learning Company. All rights reserved."

Think about this for a second. Here is a company that lays exclusive claim to material produced by the elected representatives of the people. A company whose business idea it is to restrict access to our common heritage. This is upsetting first of all because it goes against the rights of citizens in a democracy to have the documents produced by their parliament freely available. Second, ProQuest is claiming copyright to material whose copyright has long expired. And finally it makes academic research far more difficult. Unless you belong to a university that's prepared to pay for the stuff, you won't get to read it.

So, I've taken it upon myself to start an organisation called MLOP, the "Movement for the Liberation of Old Papers". What I do is hack into restricted websites, download the documents I'm interested in, and then use my favourite open-source paint program to remove the copyright statements from each page. Next I assemble the pages into one single pdf file and upload it to the Internet Archive, where it will become universally available to both researchers and citizens. Yes, it does take a bit of time, but it's a very worthy cause (and I have a hardworking research assistant to help me).

I feel strongly about this, and I'm prepared to live with the legal consequences of my actions. This, after all, is the new frontier of civil rights - the right of access to information.


Erik Ringmar is professor of social and cultural studies at the National Chiao Tung University, Hsinchu, Taiwan. His books are available at the Internet Archive.

On Copyfraud see:
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud

Riesen-URL (PDF)

S. 26 Elektronische Dokumentenverwaltung ELDORADO, Erwähnung des Archivgesetzes.

http://www.linksandlaw.de/urteil228-olg-thumbnails-urteil.htm

Nach (fragwürdiger) Ansicht des Thüringer OLG verletzen Bildersuchmaschinen die Urheberrechte der Bildurheber, wenn sie Thumbnails anzeigen. Im konkreten Fall hat nur die Tatsache, dass die klagende Künstlerin Suchmaschinenoptimierung betrieb, den Unterlassungsanspruch gegen Google verhindert.

Dazu ein Kommentar aus dem Heise-Forum:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Das-Internet-wie-es-mal-war/forum-135600/msg-14740205/read/

Das "Internet", wie es mal war ...
Mumrik (mehr als 1000 Beiträge seit 17.01.01)

... und was mittlerweile Juristen, Abzocker und sonstwelche
"Zuspätgekommenen" daraus gemacht haben: Ein Jammer. Es gab mal eine
Zeit, da funktionierte das Web einfach so, ohne dieses ganze
rechtliche Gebrebel, das heutzutage das Web von A-Z dominiert. Als
Privatperson kann man kaum noch eine Seite online bringen, ohne dass
irgendein A*sch mit der Klagekeule droht. Irgendwie macht es keinen
Spaß mehr. Und ja, hier ist es mal andersherum, aber meine Güte,
bitte: Ist das jetzt so'n Drama, dass da verkleinerte Pixelbildchen
in einer Suchmaschine auftauchen? Mannomann.


Zum Thema:

Urteil der Vorinstanz LG Erfurt:
http://www.linksandlaw.de/urteil171-bildersuche-thumbnails.htm

Weiteres zur Rechtsprechung:

http://www.internetrecht-rostock.de/thumbnails-urheberrecht.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040146.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20060106.htm

Zur verwandten Problematik des Google-Cache St. Ott:

Google bietet seit 1998 die Möglichkeit, dass Nutzer Webseiten im Cache betrachten können. Bislang hat es eine einzige Klage in den USA gegeben. Das Feature mag zwar (zumindest nach deutschem Recht) rechtswidrig sein, Rechteinhaber haben sich aber bislang auf die Vorgaben von Google und das dem Urheberrecht eigentlich fremde "Opt-Out"-System eingelassen. Warum sollten sie auch gerichtliche Schritte einleiten und ein Prozessrisiko in Kauf nehmen, wenn der von ihnen gewünschte Erfolg auch auf einfachem technischem Weg oder durch eine Mitteilung zu erreichen ist? Für Suchmaschinenbetreiber bleibt trotzdem das für sie nicht erfreuliche Ergebnis, dass sie eine Funktion anbieten, die jederzeit zu einer Erfolg versprechenden Klage führen könnte. Hier ist der (europäische, aber auch der deutsche) Gesetzgeber aufgerufen, das "Recht der Suchmaschinen" durch Nachbesserungen bei den Schrankenregelungen und durch klare Haftungsvorgaben zu konkretisieren.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=697

Thumbnail der Google-Bildersuche

 

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