Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www.archive.org/details/ludwigbechsteins00bech

Abfrage der neuesten deutschsprachigen Digitalisate unter Ausklammerung des Google-Mülls von User tpb:

http://www.archive.org/search.php?query=(language%3Ager%20OR%20language%3AGerman)%20NOT%20tpb%20AND%20mediatype%3Atexts&sort=-publicdate

http://www.telemedicus.info/article/1134-Es-kann-nur-besser-werden-Alternativen-zum-Urheberrecht.html

http://www.infoclio.ch/de/Bericht_zur_Umfrage_Forschendendatenbank_und_Digitalisierung.pdf

Update zu:

http://archiv.twoday.net/stories/5434966/

http://sbseminar.wordpress.com/2008/11/30/laffaire-el-naschie/ mit Kommentaren!

http://medinfo.netbib.de/archives/2009/01/29/2980

Vielleicht habe ich hier ein wenig zu blauäugig die Unterschiede zwischen OA-Zeitschriften und Zeitschriften, die nach einer Embargo-Periode frei zugänglich sind, vernachlässigt. Richtig ist: Die Entscheidung, ob eine Zeitschrift nach einer Sperrfrist kostenlos zur Verfügung steht (gratis OA), ist von den Verlegern jederzeit widerrufbar.

Richtig ist aber auch: Reversibel sind auch alle ROMEO-Daten, die die Möglichkeit des Selbstarchivierens regeln. Ein grüner Verlag kann von einem Tag auf den anderen zu einem weißen werden.

(Und wenn eine selbstarchivierte Version erst nach einem Embargo zur Verfügung steht - was ist der gleichsam "ontologische" Unterschied zu einer Embargo-Zeitschrift? Aus der Sicht des Wissenschaftlers ist es im Bereich des gratis-OA erst einmal wurscht, ob ein Text OA, nach abgelaufenem Embargo frei oder befristet frei ist - Hauptsache er kann ihn kostenfrei herunterladen. Und hinsichtlich der Langzeitarchivierung sieht es bei den OA-zeitschriften erheblich schlimmer aus als bei den Repositorien.)

Möglich ist aber auch, dass OA-Zeitschriften sich zu kostenpflichtigen Zeitschriften zurückverwandeln, etwa durch einen Verlagswechsel. Im Bereich des gratis-OA gibt es ja eine breite Grauzone zwischen Zeitschriften auf der einen Seite, die ganz bewusst OA sind (und sich explizit zu OA bekennen), und Zeitschriften, die aus irgendwelchen Überlegungen aktuell ihre Ausgaben ohne Sperrfrist sofort zugänglich machen. Mehr als eine allgemeine Trendaussage "OA gehört die Zukunft" ist nicht möglich. Es erscheint zwar unwahrscheinlich, dass viele OA-Zeitschriften sich zu kostenpflichtigen TA-Zeitschriften zurückentwickeln, aber dies kann durchaus wichtige Organe betreffen.

Irreversibel sind allein freie Lizenzen (CC, DIPP). Was unter einer solchen Freigabe (libre OA) veröffentlicht wurde, kann in Repositorien "gerettet" werden, wenn der Verlag sein Angebot einstellt oder in ein kostenpflichtiges verwandelt. Daher ergibt sich einmal mehr ein starkes Argument für libre OA, der nicht nur kostenfreie Zugänglichkeit meint, sondern die Beseitigung urheberrechtlicher Zugangsbarrieren (permission barriers).

http://www.kunstgeschichte-ejournal.net/uber-die-zeitschrift

Das neue E-Journal ist als epochenübergreifende und internationale Fachzeitschrift für Kunstgeschichte angelegt und dem Prinzip des Public Peer Review verpflichtet.

Alle Beiträge beginnen als Texte zur Diskussion (mit URN).

Verwendet wird keine CC, sondern die DIPP-(Depp?)-Insel-Lizenz
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/dppl/dppl/DPPL_v2_de_06-2004.html

Leider wird bei den Abbildungen nicht angegeben, ob und wenn ja welche ebenfalls unter der Lizenz zur Verfügung stehen.

http://scienceblogs.com/commonknowledge/2009/01/data_copyrights_and_slogans_pa.php

http://www.staatliche-bibliothek-regensburg.de/vorbesitzer.htm

Teilweise mit Digitalisaten.

Zu weiteren vergleichbaren Zusammenstellungen siehe

http://www.cerl.org/web/en/resources/provenance/geographical

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29637/1.html

Auszug: Trotz Beschlagnahme: Alle Rechtsfragen offen

Obwohl das bayerische Finanzministerium Urheberrechte am Völkischen Beobachter und am Angriff beansprucht, ist bisher noch nicht einmal klar, von welchen Personen diese genau stammen sollen. Dazu schweigt die Staatsregierung nicht nur gegenüber der Presse, sondern auch gegenüber dem Albertas-Verlag. Und im Gegensatz zu Adolf Hitler, der ein Haus am Obersalzberg hatte, lässt sich beim Autor und Herausgeber Joseph Goebbels kein offensichtlicher Wohnortbezug zu Bayern erkennen – womit auch offen bleibt, wie die Staatsregierung durch die Artikel 15 des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 sowie eine Direktive des alliierten Kontrollrats an seine Urheberrechte gekommen sein will. Ungeklärt ist bisher ebenfalls, ob lediglich Urheberrechte aus von Hauptbelasteten selbst verfassten Texten beansprucht werden, oder ob man der Herausgeberschaft von Joseph Goebbels eine Schöpfungshöhe zubilligen will, die bis zu 70 Jahre nach dem Tode währende Rechte generiert hat.

Dadurch, dass das Finanzministerium keine Namen nennt, lässt es offen, welche Urheberrechte von Autoren des Eher-Verlages seiner Ansicht nach bei ihm ruhen. Aus diesem Grund ist auch der verbreitete Glaube, dass der Verbotsspuk am 1. Januar 2016 ohnehin ein Ende habe, nicht unbedingt zutreffend: Geht man davon aus, dass im Jahre 1945 keiner der Autoren, der für die Publikationen schrieb, jünger als 15 war, und dass eine Lebensdauer von mehr als 110 Jahren so ungewöhnlich ist, dass sie biographisches Aufsehen erregt, so könnte das Bundesland Bayern solche Ansprüche ohne konkrete Namensnennungen noch bis ins Jahre 2110 geltend machen, bevor sie wahrscheinlich auch das letzte Gericht als "lebensfern" verwerfen müsste. Deshalb scheint es mittlerweile sogar möglich, dass das Finanzministerium dem Münchner Institut für Zeitgeschichte seine für 2016 geplante kommentierten Ausgabe von Hitlers Mein Kampf über angebliche "Ghostwriter"-Urheberrechte von Rudolf Hess und anderen später verstorbene Personen zu verbieten versucht.

In einem 12-seitigen Rechtsgutachten, das der Berliner Straf- und Urheberrechtsprofessor Bernd Heinrich für den Albertas-Verlag anfertigte und das gestern der Presse ausgehändigt wurde, werden all diese Fragen als "ungeklärt" ausgeklammert. Stattdessen konzentriert sich Heinrich auf die Zitierfreiheit für "ganze Werke" nach § 51 Satz 2 Nr. 1 des Urheberrechtsgesetzes, die auch im dem Falle greifen soll, dass die bayerische Staatsregierung tatsächlich eine lückenlose Rechtsübertragungskette nachweisen kann. Eine mögliche Schwachstelle in der urheberrechtlichen Argumentation des Verlages könnte sein, dass er sich praktisch ausschließlich auf die finanzielle Verwertungskonkurrenz konzentriert und meint, es sei "unvorstellbar", dass sich die bayerische Staatsregierung "auf die Urheberpersönlichkeitsrechte von Hitler oder Goebbels beruft […]." Genau das aber könnte die Absicht der Staatsregierung sein.

Hinsichtlich der Vorwürfe der Verbreitung von Propagandamaterial (§ 86 StGB) und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) geht Heinrich dagegen auf eine breitere Palette von Argumenten ein und macht nicht nur eine grundsätzliche Legalität "vorkonstitutioneller Schriften" geltend, sondern auch Ausnahmetatbestände wie die der Aufklärung und der Wissenschaftlichkeit. Die Vorwürfe könnten durch das 1956 erneuerte Parteiverbot nicht nur nationalsozialistische Zeitungen betreffen, sondern auch den Kämpfer (ein KPD-Organ, das der ersten Ausgabe beilag) oder das kommunistische Plakat zur Reichstagswahl am 5. März 1933, das in der aktuellen Ausgabe enthalten sein sollte. Hier wurden allerdings von der bayerischen Staatsregierung weder "geistige Eigentumsrechte" noch andere Verbotsvorbehalte geltend gemacht.


Das Agieren der bayerischen Staatsregierung ist mehr als dubios. Die Beschlagnahmungsaktion ist offenkundig völlig unverhältnismäßig. Und wer sich eines Rechts berühmt, sollte im Konfliktfall die Karten (also die Rechtsgrundlage) auf den Tisch legen.

Zum Thema hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=zeitungszeugen

http://www.archiefeemland.nl/component/option,com_memorix/Itemid,33/lang,/

Mit Zeitungsdigitalisierung und großer Fotodatenbank (selbstverständlich mit Digitalisaten).

http://w.cali.org/lec

The Legal Education Commons (LEC) is the place to find and share legal education materials including syllabi, podcasts, presentations, and more. Faculty and librarians from CALI member schools can upload materials under a Creative Commons license that allows colleagues and students to find and use the materials.

http://illicit-cultural-property.blogspot.com/2009/01/all-or-nothing.html

http://savetheroseart.org/

http://latimesblogs.latimes.com/culturemonster/2009/01/director-rose-m.html

http://www.boston.com/news/local/massachusetts/articles/2009/01/28/museum_backers_seek_halt_to_selloff/?page=full

Brandeis's announcement that it would sell the collection to help shore up the university's finances raises a thicket of legal questions about what the university can do with money and art donated to the Rose, especially pieces given with the restriction that they be displayed publicly.

"We can be angry, but the question is, can we save it?" said Jonathan Novak, a museum overseer and a Los Angeles art dealer who graduated from Brandeis in 1975 and has given art works and money over the years. "Had I had any idea when I donated work that there was a chance they would be sold to benefit the university, I never would have donated them."


Zu den Folgen der Finanzkrise für die deutschen Museen siehe etwa

http://www.sueddeutsche.de/859382/811/2732458/Bitte-einpacken.html
http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/kultur/dezentral/kultur/art2610,789850

UPDATE
http://archiv.twoday.net/stories/5883996/



http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/aventin/

Eine Volltextsuche ist erst in Vorbereitung ...

Reinhard Markner stellt die urheberrechtliche Problematik der umstrittenen Zeitungszeugen in der BZ dar:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0128/feuilleton/0052/index.html

Mehrere tausend Exemplare "Zeitungszeugen" sollen Anfang der Woche bundesweit beschlagnahmt worden sein. "Jetzt wird rücksichtslos durchgegriffen" lautete die Schlagzeile der in der Nachdrucksammlung enthaltenen Ausgabe des "Völkischen Beobachters". "Stündlich treffen neue Exemplare ein", frohlockte der Sprecher des bayerischen Justizministeriums, das die Razzia ausgelöst hatte. In Berlin allerdings war die gefährliche Ware gestern noch anstandslos erhältlich.

Die von Bayern gegen die Veröffentlichung vorgebrachten urheberrechtlichen Ansprüche dienen nur als Hebel zur Verfolgung des verständlichen politischen Ziels, den Nachdruck nationalsozialistischer Originalschriften zu unterbinden. Gerade deshalb aber stellt sich die Frage, wie tauglich sie eigentlich sind.

Das Vermögen der Münchner Franz Eher Nachf. GmbH fiel nach 1945 an den Freistaat Bayern. Im Parteiverlag der NSDAP erschienen der "VB" ebenso wie "Mein Kampf". Die Rechte an Hitlers Buch werden zum 1. Januar 2016 verfallen, mit Ende der Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Autors.

Mit dem Parteiorgan ist die Sache nicht ganz so einfach. Aus urheberrechtlicher Sicht zählen Tageszeitungen zu den Sammlungen, Werkurheber sind in erster Linie die Autoren der Beiträge. Nun enthält die Ausgabe des "VB" vom 1.3.1933 überhaupt nur zwei mit Namen gezeichnete Texte: die auf den Reichstagsbrand gemünzte Leitglosse "Das Fanal!" von Joseph Goebbels und eine Fortsetzung des Romans "Zwei von der Schreibmaschine" von Lisa Barthel-Winkler. Goebbels richtete sich 1945 selbst, die Kinderbuchautorin starb 1966. Beider Werke sind noch nicht "gemeinfrei", aber die Verwertungsrechte liegen nicht beim Freistaat.

Für die den größten Teil der Zeitungsnummer ausmachenden anonymen Beiträge können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, da sie vor mehr als 70 Jahren erschienen sind. Von einer schützenswerten schöpferischen Leistung des Verlags sagt das Gesetz nichts. Es kennt nur natürliche Personen als Urheber.


Unberücksichtigt bleibt das Schutzrecht des Zusammenstellers des Sammelwerks, also des verantwortlichen Schriftleiters nach § 4 UrhG, das nach der Zweckübertragungslehre heute bei den Erben des Schriftleiters liegen dürfte:

http://archiv.twoday.net/stories/5451555/

Dort habe ich behauptet, Herausgeber des Völkischen Beobachters sei Goebbels gewesen. Das ist falsch, es war Alfred Rosenberg (hingerichtet 1946):

http://de.wikipedia.org/wiki/Völkischer_Beobachter

Es kommt also auf die Zuweisung des Rosenberg'schen Vermögens an.

Bliebe noch der gegen die "Zeitungszeugen" ebenfalls erhobene Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der sich auf das 11 Millimeter hohe Hakenkreuz im Zeitungskopf des "VB" bezieht. Laut Strafgesetzbuch ist deren Verwendung aber nicht strafbar, wenn sie "der staatsbürgerlichen Aufklärung, ... der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient". Es sieht nicht gut aus für Bayern.

Siehe dazu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen

Für die FAZ (heute, S. N 4) schrieb Markner über die schleppende und unkoordinierte Zeitungsdigitalisierung:

Die Forschung zum Habelschwerdter Kreisblatt kann jetzt stattfinden

Digitalisierung statt Beschlagnahme: Welche Zeitungen von vorgestern man im Internet lesen kann


Auszüge:

Heute kann es aber im Ernst nicht mehr darum gehen, durch Reproduktionen einzelner Zeitungsnummern die historische Neugierde des Publikums zu befriedigen oder durch die Beschlagnahmung derselben die öffentliche Ordnung zu wahren. Längst stehen die technischen Mittel bereit, interessierten Lesern historische Zeitungen gleich jahrzehnteweise bereitzustellen. Leider aber machen die deutschen Verlage und Bibliotheken von diesen Möglichkeiten nur zögerlich Gebrauch.

Bemerkenswerteste Ausnahme ist gegenwärtig das werbungsfinanzierte Portal "Spiegel Wissen", das die Suche und das Blättern in allen seit 1947 erschienenen Ausgaben des Magazins ermöglicht. Für die Zeit bis 1943 empfiehlt sich die von der Universitätsbibliothek Freiburg bereitgestellte "Freiburger Zeitung" mit sämtlichen Jahrgängen seit 1784. Immerhin noch acht Jahrzehnte bis 1935 deckt die "Coburger Zeitung" ab, die gemeinsam von der Bayerischen Staatsbibliothek und der Coburger Landesbibliothek digitalisiert worden ist. Wer versucht, auf der gleichen Website auch in die von 1930 bis 1945 erschienene "Coburger National-Zeitung" Einsicht zu nehmen, wird mit einer überraschenden Fehlermeldung konfrontiert - die Lektüre des nationalsozialistischen Organs ist nur in den Lesesälen selbst möglich, bis auf weiteres jedenfalls. Aus München verlautet dazu, man befinde sich "noch in der Phase einer abschließenden Klärung" der Frage, wie "das fragliche Material" präsentiert werden solle.

Auf die Frage, weshalb eigentlich die Digitalisierung unbedeutender Provinzblätter offenbar vorrangig behandelt wird, ist ebenfalls keine deutliche Auskunft zu erhalten. Im Ausland hat man ganz selbstverständlich die richtigen Prioritäten gesetzt. So sind die Londoner "Times" ebenso wie die "New York Times" und weitere wichtige amerikanische Tageszeitungen schon vor Jahren von kommerziellen Anbietern eingelesen worden.


Zur Zeitungsdigitalisierung siehe

http://delicious.com/tag/digi_zeitungen

[...]

Hinsichtlich der überregionalen deutschen Presse wäre natürlich in erster Linie die Staatsbibliothek zu Berlin gefordert. Was jedoch deren Zeitungsabteilung bis jetzt aus ihren reichen Beständen an Digitalisaten anbietet, ist eine aufreizend willkürliche Auswahl. Hier finden sich drei Jahrgänge des "Strehlener Stadtblatts", achteinhalb des "Habelschwerdter Kreisblatts", vierzehn Monate des "Bütower Anzeigers" und noch einiges mehr, was kurios und selten, aber nur von lokalhistorischem und genealogischem Interesse ist. Von der "Neuen Preußischen (Kreuz-)Zeitung", der "Berliner Börsen Zeitung" und der "Vossischen Zeitung" hält man hingegen nur je einen Jahrgang bereit, von der "D.A.Z." oder dem "Vorwärts" nicht eine einzige Nummer, weniger als selbst die "Zeitungszeugen".

http://digital-b.staatsbibliothek-berlin.de/digitale_bibliothek/digital.php?gruppe=zeitung

Immerhin herrscht im verarmten Berlin nicht die gleiche politische Prüderie wie in München, ist doch mit dem Gleiwitzer "Wanderer" in der bunten Sammlung auch ein wahrhaftiges Amtsblatt der NSDAP mit Ausgaben bis einschließlich 1944 vertreten - und mit mehreren Jahrgängen der "Roten Fahne" zudem das Zentralorgan der KPD. Im Volltext zu durchsuchen sind diese beiden Titel so wenig wie die vorgenannten, obwohl der Frakturdruck dem heute durchaus nicht mehr entgegensteht. Der mögliche Gewinn für alle historisch forschenden Disziplinen ist enorm. Es wird Zeit, dies anzuerkennen - und ebenfalls den Unterschied zwischen Lokalanzeiger und Weltblatt.

Auf OCR verzichtet übrigens auch das österreichische ANNO, das Markner ebenfalls erwähnt:

http://anno.onb.ac.at/anno.htm

http://www.bnrm.ma/

Ist wohl nur alle Jubeljahre online.

http://www.google.com/search?num=100&hl=de&q=bnrm+ma+numerique&btnG=Suche&lr=

Über 50 sind eingestellt, aber der Server ist unendlich langsam und der Viewer zickt. Beispiel

http://phaidra.univie.ac.at/o:4436

Werther-Erstausgabe:

https://fedora.phaidra.univie.ac.at/fedora/get/o:5501/bdef:Book/view#

Alles noch sehr experimentell, vernünftige Metadaten zu den beiden Drucken des 16. Jahrhunderts fehlen.

http://en.wikipedia.org/wiki/Help:Wikipedia:_The_Missing_Manual

Update: http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2009-January/date.html

Was unbequem ist, wird weggelöscht. Aber ganz schnell. Meinungsfreiheit (und besonnener Umgang mit einer Dissidenten-Minderheit) ist für die unerträgliche Adminclique ein Schimpfwort. Diese ist allein erleuchtet und darf sich im Licht der Wahrheit sonnen. Die Tyrannis der Administratoren und Administratorinnen (z.B. Felistoria, Henriette) der deutschsprachigen Wikipedia nimmt immer mehr groteske Züge an.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:LP#Diderot-Club

Resonanz auf diesen Beitrag:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Notizen#Feine_.22Presse.22_...

Zitat: "Ich weise mal auf die Möglichkeit einer Strafanzeige und einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinem Dienstherren hin."

Quod erat demonstrandum.

http://scienceblogs.com/commonknowledge/2009/01/data_copyrights_and_slogans_oh.php

Peter Hirtle wrotes in the LibraryLawBlog:

A continuing source of controversy is the desire of some archives, libraries, and museums to control through contract the downstream use of reproductions and digital files of public domain items. A number of recent news items make me wonder if there is much of a future for this common practice:
First, a working group of the Max Planck Institute for the History of Science organized to address issues relating the to the use of images in scholarly research released early in January its final recommendations. While the report, "Scholarly Publishing and the Issues of Cultural Heritage: Fair Use, Reproduction Fees, and Copyrights," is concerned primarily with visual images, its conclusions would apply to all public domain archival material. Everyone should read it.
Among the many interesting recommendations for cultural institutions and scholars, perhaps the most important is the recognition that in order "to promote creative scholarship in the humanities and to foster a deeper understanding of cultural heritage, ...open access to visual sources not covered by copyright" is needed. That means that institutions should not use their ability to control access to limit non-commercial, scholarly use of public domain material.
The report also recommends that if scholars sign agreements to secure access to a public domain repository, they "must abide by the terms of use stipulated in the contract." Three relatively recent examples of users apparently ignoring the restrictions repositories attempt to place on the use of their holdings make me wonder whether there is any future for such restrictions:
The Center for History and New Media at George Mason University and the Internet Archive have announced a really interesting Mellon-funded pilot partnership to create an archival commons. As a pilot project, they are joining with the Zotero-Internet Archive New Orleans user group to develop a program in which individuals share primary source materials on New Orleans that they have collected. The announcement notes that they "are especially interested in material gathered from smaller archives in the New Orleans region that may now have limited access or even have been destroyed because of Hurricane Katrina." There is no mention in the announcement of possible limitations on use of these materials that may have been imposed by those same archives.
The Alexander Street Press has announced an expensive new digital collection on local history. The database consists of the images published in the local history books produced by Arcadia Publishing. It is quite likely that many of these images came from libraries and archives that in theory impose restrictions on downstream use, and they were provided for specific print runs. While seeking permission from authors to include their works, ASP is choosing to ignore archival ownership of the images and any restrictions on subsequent use that were imposed when reproductions were made. Instead of seeking permission (and paying additional fees), it is offering an "opt-out" program through which repositories can tell them not to include their images. (Let's hope that there are repositories that may actually own registered copyrights in some of these images. The copyright infringement fines they could secure would be substantial.)
The American Founding Era Digital Collection being offered by the University of Virginia Press is continuing to add to the digital versions of correspondence available through subscription. To the best of my knowledge, the initiative has neither contacted any of the repositories that originally provided copies of correspondence to the editorial team nor have offered to share revenues from the project. While it is possible that the original provisions of copies included permission to publish in electronic as well as print form, it is much more likely that permission was for print only (as was the case in Random House v RosettaBooks). I suspect that the project is ignoring rights accruing from physical ownership of the original material.
Given the that repository-based use restrictions are being ignored by scholars and at least two commercial products, one has to wonder what is the point of imposing them at all. Wouldn't scholarship be better-served if repositories sold reproductions for whatever the market would bear but allowed public domain material to be freely available via open access solutions?
(my emphasis)

http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/01/recent-news-on-open-access-to-archives.html

Dass die Online-Ausgaben von Printmedien es nicht kapieren, dass zur Berichterstattung über Internetseiten auch die Angabe der Adresse gehört - geschenkt. Wenn aber auch ein Weblog wie

http://infobib.de/blog/2009/01/26/online-burger-archiv/

zu faul ist, die Adresse zu ergänzen, dann zeigt das die "Qualität" dieses Angebots.

Es geht um eine digitale Bibliothek zu Gottfried August Bürger, die erfreulicherweise Digitalisate (mit Wasserzeichen und dem üblichen Copyfraud: Nutzung nur zum persönlichen Gebrauch ist bei Public Domain zurückzuweisen) zugänglich macht:

http://www.eins.gottfried-august-buerger-molmerswende.de/

Gloucestershire County Council is giving specialist collectors the chance to buy spare and unused books and texts that are gathering dust in the county’s libraries.

The items going on sale are either duplicates, unused and/or in poor and deteriorating condition. None of them directly relate to the county’s history or heritage. The money raised from the sale will be used to maintain and improve Gloucestershire’s library service.

The decision to sell these books has come about following a review of stock at Cheltenham and Gloucester libraries.

The items are being sold by The Cotswold Auction Company, who have salerooms in Cirencester, Cheltenham and Gloucester. The sales catalogue can be viewed at www.cotswoldauction.co.uk from March 7th. The books will go on sale on March 17th at the Cheltenham saleroom, Chapel Walk. They include: - Wisden Cricketers’ Almanac (various years from 1864) - London Illustrated News (1842-1910) - Runs of antiquarian journals, e.g. Archaeologia (114 volumes) - A “Palestine Collection” of never used 19th century topological literature (350 volumes) - An “American Civil War Collection” 19th century (50 volumes).

Letters have been sent to Cheltenham and Gloucester City Museum in advance of these items appearing in the sales catalogue, so that they are aware of the opportunity to purchase these items.

Trevor Allen from Gloucestershire County Council’s Libraries & Information said: “All of these books and texts are either duplicates, unused or in a poor condition. They are taking up space in Gloucester and Cheltenham library and even though the items are listed on the public catalogue, very few people, if any in most cases, are getting any use or pleasure out of them.


http://www.stroudnewsandjournal.co.uk/news/4071496.Books_set_to_find_loving_home/

Etliche deutsche Wikipedianer führen derzeit einen Kreuzzug gegen den niederländischen Künstler Peter Klashorst, der besonders gern junge Nackedeis fotografiert und malt. Es geht also um "Kinderpronographie". Die Relevanz des Fotografen wird trotz mehrfacher Auszeichnungen bezweifelt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Löschkandidaten/17._Januar_2009#Peter_Klashorst_.28bleibt.29

"Die angebliche Kunst dieses weißen Herrn ist nichts anderes als pädophile Pornographie, die bestenfalls strafrechtlich relevant ist; sie ist in höchstem Maße rassistisch, sexistisch und faschistoid", schäumt da etwa EvaK.

Auf Commons gibt es eine Fülle von Löschanträgen, siehe z.B.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump#Canvassing

"Die 1964 gegründete Brüder-Busch-Gesellschaft hat in dem ihr angegliederten BrüderBuschArchiv in drei Jahrzehnten eine umfangreiche Sammlung von Noten, Briefen, Programmen, Fotographien, Bildern, Büchern und Tonaufnahmen angelegt, die Leben und Wirken des Dirigenten Fritz Busch (1890-1951), des Geigers und Komponisten Adolf Busch (1891-1952), des Schauspielers Willi Busch (1893-1951), des Cellisten Hermann Busch (1897-1975) und des Pianisten und Komponisten Heinrich Busch (1900-1929) dokumentiert.
Die enge persönliche wie künstlerische Beziehung zwischen Max Reger und insbesondere den 1933 emigrierten Fritz und Adolf Busch, die weit über Regers Tod im Jahre 1916 hinaus bis heute reichende Folgen für Rezeption und Interpretation seiner Werke hatte, ließ eine Verbindung mit dem MRI geeignet erscheinen, um die wissenschaftliche Auswertung der gesammelten Materialien zu fördern. Bei der Mitgliederversammlung im Herbst 1995 beschloss die Brüder-Busch-Gesellschaft, der auch Nachkommen der Familien Busch angehören, die Übergabe des Archivs - zunächst als Dauerleihgabe, seit 2003 als Zustiftung - an das MRI. Seit dessen Umzug in die Alte Karlsburg Durlach ist auch das BrüderBuschArchiv in diesen Räumlichkeiten untergebracht und Forschern, Künstlern und sonstigen Interessenten zugänglich. Teil des BrüderBuschArchivs ist die BrüderBuschGedenkstätte in Siegen....."

Quelle:
http://www1.karlsruhe.de/Kultur/Max-Reger-Institut/de/busch.php

"Die Österreichische Friedrich und Lillian Kiesler-Privatstiftung hat 1997 von Lillian Kiesler über 2500 Arbeiten auf Papier sowie an die 15000 Fotos und zahlreiche Dokumente und sekundäre Archivalien zum Leben und Werk Friedrich Kieslers erworben. Die Bestände des Archivs umfassen Zeichnungen, Skizzen und Pläne sowie Briefe und theoretische Texte von den 20er bis in die 60er Jahre. Die weitgehend unpublizierten Materialien ermöglichen vielfältige Einblicke in Kieslers visionäre Konzepte, in seine Arbeitsweise, vor allem aber in sein grenzüberschreitendes Denken.
Kieslers Bedeutung als Schlüsselfigur der Kunst- und Architektur-Avantgarde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zeigt sich in der umfassenden Korrespondenz mit renommierten Künstlern und Persönlichkeiten des kulturellen Lebens wie etwa Marcel Duchamp, Piet Mondrian, Theo van Doesburg, Max Ernst, Hans Arp, Peggy Guggenheim u.v.a. ...."

Quelle: Homepage der Stiftung: http://www.kiesler.org/

" ..... Seine rund eine Million Spickzettel hat der mecklenburgische
Volkskundler Richard Wossidlo (1859-1939) noch selbst fein
säuberlich sortiert und in Holzkästen aufbewahrt. Viele enthalten
nur ein paar flüchtig hingeschriebene Bemerkungen über Sitten und
Gebräuche seiner Landsleute, andere ausführlichere Beschreibungen, meist auf platt. ....."

Quelle:
http://www.pr-inside.com/de/kulturerbe-auf-einer-million-spickzetteln-r1025672.htm

" ..... Das Gemälde wird auf dem Pariser Salon von 1831 ausgestellt und vom König Louis-Philippe gekauft, der es übrigens bald aus Angst vor seinem möglichen Einfluss auf das Volk im Staatsarchiv verschwinden läßt. Nach 1855 taucht das Gemälde sporadisch wieder auf, doch erst 1874 wird es endgültig im Louvre ausgestellt. ....."
Quelle: http://www.arte.tv/de/europa/karambolage/2414774.html

Im SLUB-Personen-Wiki werden Daten zu folgenden Archivierenden gesammelt und aufbereitet, die einen Bezug zu Beständen und Sammlungsaufträgen der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek ( http://www.slub-dresden.de ) aufweisen:

Arras, Paul: deutscher Lehrer, Archivar und Heimatforscher 1900 - 1929 Stadtarchivar in Bautzen
Beschorner, Hans: Archivar in Dresden
Beutel, Georg Wilhelm: Historiker, Archivar, Bibliothekar
Beyer, Peter: 1961-1977 Archivar im Stadtarchiv Leipzig
Blaschke, Karlheinz: Archivar u. Historiker
Boer, Elisabeth: Historikerin und Archivarin
Brabant, Artur: Archivar in Dresden
Brauer, Adalbert: Historiker u. Archivar
Engelhardt, Karl August: 1810 Adjunkt des Archivars bei der geheimen Kriegskanzlei, Archivar der Verwaltung des geheimen Kriegsratskollegiums, Kriegsministerialarchivar und Sekretär im Kriegsministerium
Ermisch, Hubert: Historiker, Bibliothekar u. Archivar
Förstemann, Ernst Wilhelm: deutscher Archivar, Bibliothekar und Historiker
Glafey,Adam Friedrich: Archivar in Dresden
Groß, Reiner: Historiker u. Archivar
Haupt, Walther: Archivar, Historiker u. Numismatiker in Görlitz
Jecht, Richard: Historiker u. Archivar
Köhler, Adolph Hermann: Archivar
Kretzschmar, Hellmut: Historiker u. Archivar in Dresden
Kroker, Ernst: Bibliothekar, Archivar, Historiker
Kübler, Thomas: Archivar, 1993 Diplomarchivar, wissenschaftlicher Facharchivar
Lippert, Woldemar: Lehrer u. Archivar
Mocker, Heinz: Archivar, Redakteur und Genealoge
Müller, Josef: Dt. Kunsthistoriker und Archivar 1938-1939 Stadtarchivar in Chemnitz
Ohnsorge, Werner: Archivar u. Byzantinist
Pietsch, Ernst: Archivar u. Museumsdirektor in Plauen
Reinhardt, Johann Friedrich: Archivar
Richter, Ludwig Otto: Historiker, Bibliothekar, Archivar
Schellhas, Walter: Archivar u. Bibliothekar
Schmidt, Berthold: Archivar
Schmidt, Gerhard: Historiker u. Archivar in Dresden
Schubert, Georg Heinrich: Archivar
Uhlig, Paul Georg: Stadtbibliothekar u. -archivar, Heimatschriftsteller in Kamenz
Vehse, Carl Eduard: Archivar am Hauptstaatsarchiv in Dresden
Wahle, Julius: Archivar
Walcha, Otto: Porzellanmanufaktur Meißen (Archivar)
Weck, Anton: Archivar u. Chronist in Dresden

Link zum Wiki
Beurteilung des Wiki s.
http://archiv.twoday.net/stories/5410519/

Das Archiv ist in Gefahr!
Das einzigartige Lateinamerika-Archiv des FDCL e.V. - in den Papiercontainer ?!?
... damit es nicht so endet, brauchen wir Hilfe!
Seit 34 Jahren wird die erstaunliche Leistung des Archivs mit minimalen finanziellen Mitteln und viel ehrenamtlicher Hilfe bewerkstelligt - aber nun stoßen wir an unsere Grenzen: das Archiv erhält keine finanzielle Mittel mehr und ist nun gänzlich auf Spenden angewiesen.
Wir können mit ehrenamtlicher Arbeit vieles auffangen, aber dennoch gibt es Kosten, die mit Idealismus, Hingabe und Anerkennung nicht beglichen werden können: Büromaterialien, Miete, Strom, Abonnements... und vielleicht auch mal eine Bücher-Akquise, die wir nicht geschenkt bekommen...
An dieser Stelle ein Dank für alle Material-, Sach- und Geldspenden, die wir in den letzten 30 Jahren erhalten haben: dies war von jeher ein unersetzlicher Beitrag für den Aufbau und den Erhalt des FDCL-Archivs.
Wir bitten alle, die ein solches Archiv zu schätzen wissen, es gerne nutzen und für wichtig halten, diese Meinung in eine konkrete Unterstützung umzusetzen! Das Archiv und damit auch ein einmaliger Ort der politischen Auseinandersetzung ist in seiner Existenz bedroht.
Noch nicht einmal 35 Jahre alt und schon sterben ?!?
... helft uns, dieses Schicksal für das Archiv zu vermeiden !!!

_____________________________________________________________________
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile Lateinamerika e.V. (FDCL) Centro de Investigación y Documentación Chile América Latina (FDCL)
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin
ALEMANIA
Tel: 030/693 40 29
Fax: 030/692 65 90
Mail: archiv@fdcl.org
Internet: www.fdcl.org
Vereinsregister-Nr. 5010 Nz * Amtsgericht Charlottenburg * 1.Vorsitzende Petra Schlagenhauf

Papst und Teufel
Die Archive des Vatikan und das Dritte Reich

C. H. Beck Verlag, München, 2008
Gebunden, 360 Seiten, 24,90 EUR


Klappentext
Der Umgang des Heiligen Stuhls mit Weimarer Republik und "Drittem Reich" ist von Spekulationen und Mythen umrankt. Nach fast siebzig Jahren wurden endlich die entscheidenden Akten für die Zeit bis 1939 freigegeben. Damit werden erstmals die harten Kämpfe hinter den hohen Mauern des Vatikans sichtbar. Philosemiten und Antisemiten, geschmeidige Diplomaten und dogmatische Fundamentalisten, selbstbewusste Bischöfe vor Ort und mächtige Kardinäle in Rom rangen um den richtigen Umgang mit den Mächten der Moderne: Liberalismus, Kommunismus, Faschismus und Nationalsozialismus. Hubert Wolf erklärt, warum eine philosemitische Vereinigung aufgelöst, gleichzeitig aber der Antisemitismus verurteilt wurde, wie es 1933 zum Konkordat mit dem "Dritten Reich" kam, warum Hitlers "Mein Kampf" nicht verboten wurde und wie es sich mit dem päpstlichen "Schweigen" zur Judenverfolgung verhält.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.01.2009
Als "überlegt und verständlich geschrieben" lobt der hier rezensierende Historiker Karl-Joseph Hummel Hubert Wolfs Buch über das Verhältnis des Vatikans zum nationalsozialistischen Deutschland. Dabei stellt Hummel vor allem den Titel richtig: Es gehe in diesem Buch weniger um den Papst Pius XI. als um seinen Nuntius in Deutschland, Eugenio Pacelli, den späteren Pius XII. Auch behandele Wolf nicht den Zeitraum der nationalsozialistischen Herrschaft, sondern die Jahre 1917 bis 1939. Trotzdem verdankt Hummel dem Buch "tiefe Einblicke" in die innervatikanische Auseinandersetzung, und er hat gelernt, dass es keinen Handel zwischen Katholischer Kirche und Drittem Reich in Sachen Ermächtigungsgesetz, Verurteilung des Nationalsozialismus und Reichskonkordat gegeben hat.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 22.12.2008
....
weiter auf:
http://www.perlentaucher.de/buch/30553.html

Der SPIEGEL 5/2009 S. 123 berichtet unter dem irreführenden Titel "Fluch der guten Tat" kurz über das BGH-Urteil zur Editio princeps. Siehe

http://archiv.twoday.net/stories/5467143/

"Diejenigen, die ihre Archive öffnen, werden bestraft", sagt der Vorsitzende der Sing-Akademie, Georg Graf zu Castell-Castell.

Wer Kulturgut als beliebig kommerziell nutzbare Ware sieht, mag die Verweigerung eines wissenschaftspolitisch außerordentlich fragwürdigen Schutzrechts so sehen. Die (europaweite) Gewährung dieses Rechts stützt sich auf eine empirisch leicht widerlegbare Anreiztheorie: Das Schutzrecht soll dazu anspornen, Unveröffentlichtes (genauer: nicht Erschienenes) zu publizieren. Die meisten Staaten dieser Erde (einschließlich der USA und der Schweiz) kennen aber kein solches Recht, obwohl in ihnen nicht weniger Editionen erscheinen als hierzulande. Es bestehen für mich auch gravierende Bedenken, ob die Vorschrift mit Art. 5 GG vereinbar ist, schließlich hindert das Recht den wissenschaftlichen Fortschritt, wenn es verhindert, dass eine wissenschaftlich wertvollere Zweitedition erscheinen kann.

Scans: http://www.pgdp.org/ols/tools/biblio.php?id=46eaf22295dc3

E-Text: http://www.gutenberg.org/etext/27206

Präsentationen einer HBZ-Tagung

http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/tagungen/berlin6/

Harald Müller befasst sich mit Rechtsfragen (unbekannte Nutzungsarten, Terminalnutzung, Vergütungsanspruch und Linuxklausel). Zitat:

Andererseits hat jeder Urheber
bis Ende 2008 das Recht, dieser Rückwirkung zu widersprechen. Demgemäß lassen
zahlreiche wissenschaftliche Autoren ihren früheren Verlagen einen Widerspruch
zukommen. Sie beabsichtigen nämlich, ihre Werke im Sinne von Open Access auf
einem Dokumentenserver ihrer Hochschule frei verfügbar zu machen. Das Ergebnis
dieser, von Fachgesellschaften und Wissenschaftsorganisationen unterstützten
Aktionen ist jedoch sehr enttäuschend. Die Verlage reagieren durchweg negativ,
drohen sogar in Einzelfällen ihren Autoren mit einem Gerichtsverfahren.


http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/tagungen/berlin6/Vortrag_%20Mueller_hbz_11112008.pdf

http://www.spellboundblog.com/2009/01/26/german-federal-archives-crowdsourcing-wikimedia-commons/

Die "Süddeutsche" weist auf diese Ausstellung hin (Link): " ..... Der Künstler Peter Piller, der im Jahr 1968 im Hunsrück geboren wurde und heute ein mit Preisen überhäufter Professor der Leipziger Hochschule für Graphik und Buchkunst ist, er sagt: "Alle Entdeckungen habe ich vor der Haustür gemacht." Und: "Langeweile ist nur eine Grundierung, die es dem Erstaunlichen, Interessanten, Unwahrscheinlichen ermöglicht, hervorzutreten." .....
Dabei ist Peter Piller kein Zyniker, er macht sich nicht lustig über die Bizarrerien, die abseits der Metropolen passieren (Arno Schmidt: "Und was heißt schon New York? Großstadt ist Großstadt; ich war oft genug in Hannover"). Das zeigt seine liebevoll klassifizierte Serie "Von Erde schöner": ein Archiv von Helikopteraufnahmen bundesdeutscher Eigenheime, um die 12000 Fotografien, die ihm in die Hände fielen......


Homepage des Künstlers: http://www.peterpiller.de/

http://www.guardian.co.uk/technology/2009/jan/25/preserving-digital-archive

In der Episode "Wer war der letzte Deutsche Kaiser?: Wilhelm II." der Reportagereihe für Kinder:
"Einen Eindruck von der Kindheit eines Kaisers bekommt Willi im Geheimen Staatsarchiv in Berlin. Dort werden Malbücher, Stundenpläne und Briefe des kleinen Prinzen, der als 29-Jähriger Kaiser wurde, aufbewahrt. "
Quelle: Cinefacts

"Der Mensch ist ein Archiv seiner eigenen Geschichte."

Friedrich Rösing, Professor für forensische Anthropologie an der Universität Ulm.
Quelle: Thüringer Allgemeine

Anja Silja im Tagesspiegel-Interview (Link) auf die Frage "Haben Sie die Entwicklung der Bayreuther Festspiele verfolgt? Mit Wielands Tod 1966 sind Sie dort nicht mehr aufgetreten, haben nie wieder Wagner gesungen.": "Ich bin mit Eva Wagner-Pasquier befreundet, insofern wünsche ich ihr als Festspielleiterin von Herzen alles Gute. Ansonsten kann ich wenig dazu sagen. Sicher hat sich Bayreuth verändert. Als ich für die Festspiele zum ersten Mal vorgesungen habe, war ich 15 und völlig unbelastet. Bayreuth, das war für mich der Ort, an dem man eben Wagner singt. Ich habe gar nicht begriffen, dass Menschen auf Knien den Grünen Hügel hochgerutscht sind. 1960, als ich als Senta debütiert habe, gab es im Festspielhaus noch eine Zimmertür, da stand ganz normal „Richard Wagner“ drauf. Gespenstisch. Später wurde diese Tür verglast und noch später ist sie dann verschwunden, ab zur Rettung in irgendein Archiv. Das ist doch ein schönes Bild für unser Verhältnis nicht nur zur Wagner-Kunst. Die Dinge entfremden sich uns. "
Fragen über Fragen, wenn man Analogien zulässt: Entfremdet sich "Archivgut" im "Archiv" ? Ist die Entfremdung der Archivalien in Archiv nun positiv oder negativ ? Wie ist dieser Entfremdung zu begegnen ?

" ..... Um ein Archiv reicher ist seit heute die Speicherstadt Nord in Coerde. Die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft (WLV) hat den ehemaligen Silospeicher für die LWL-Archäologie für Westfalen und die Altertumskommission für Westfalen umgebaut und ihn heute übergeben. ......
Fünf Vollgeschosse kann das Archiv heute nutzen, von denen der LWL die zweite bis fünfte Etage langfristig angemietet hat. Hier haben die Zentrale der Archäologie für Westfalen und die Abteilungen Mittelalter- und Neuzeitarchäologie sowie Provinzialrömische Archäologie ihre neue Bleibe gefunden. Außerdem hat dort die Geschäftsstelle der Altertumskommission für Westfalen ihre neue Adresse. Rund 2.800 Quadratmeter messen die 60 Archiv- und Nebenräume sowie die Büros für rund 40 Mitarbeiter.
Schmuckstück des Hauses ist die Bibliothek im Dachgeschoss mit fast 50.000 Bänden. In der Spezialbibliothek zur westfälischen Archäologie und Geschichte stehen nun moderne Arbeitsplätze mit Computern auch externen Bibliotheksnutzern für die Internet-Recherche und zur Verfügung. ....."

Quelle: http://www.echo-muenster.de/node/48365

" .... Der Detmolder Marktplatz bildet seit der Stadtgründung Mitte des 13. Jahrhunderts nicht nur bezüglich seiner Lage den Mittelpunkt der Stadt. Mit Rathaus, Markt sowie Kirche und Friedhof ist er auch das politische, wirtschaftliche, kulturelle und religiöse Zentrum des bürgerlichen Lebens. Durch die Jahrhunderte hinweg wurde der Marktplatz mehrfach umgestaltet. Alte Gebäude und Mauern wurden abgerissen, neue wurden errichtet, der ehemalige Friedhof wurde geschlossen, eingeebnet und die Fläche dem kleinen Marktplatz angegliedert. Unter dem Pflaster liegen auch heute noch die Reste der mittelalterlichen Bauten und der Bestattungen, die spätestens seit der Stadtgründung rund um die Marktkirche auf dem Friedhof vorgenommen wurden. Der gesamte Bereich ist daher als bedeutendes Archiv für die frühe Stadtgeschichte Detmolds anzusehen und als Bodendenkmal eingetragen. ....."
Quelle:
http://www.lippische-wochenschau.de/Stadtgeschichte-und-500-Jahre-Bestattungskultur-68304.html

http://lexetius.com/BGB/Inhalt

http://netzwertig.com/2009/01/23/monty-python-steigert-dvd-verkaeufe-um-23000-prozent-dank-kostenloser-youtube-videos/

Wenn wir hier immer wieder auf die Macht, kostenlos über das Internet verbreiteter Produkte verweisen, weil sie unter anderem hervorragende Werbung für den Rest des Angebots sind, werden immer wieder die Einwürfe gebracht:
dass niemand davon leben könne, Produkte zu verschenken,
dass man sich dann Peanuts begnügen müsste,
und das man das Freerider- bzw. Trittbrettfahrerproblem massiv bekämpfen muss, um maximale Gewinne einfahren zu können.
Die Kritiker ignorieren dabei natürlich die neuen Gesetzmässigkeiten des Internetmarktes und vor allem das Potential, das man bei einer intelligenten Herangehensweise abschöpfen kann.
Das jüngste Beispiel ist die UK-Komikergruppe Monty Python:
Nachdem sie festgestellt hatten, dass ihre Fans immer wieder Monty-Python-Sketche auf YouTube hochgestellt haben, haben sie kurzerhand einen eigenen Channel eingerichtet, auf dem sie selbst ihre Videos in besserer Qualität hochgeladen haben.
Das YouTube-Blog berichtet nun, dass Monty Python dadurch ihre DVD-Verkäufe um 23.000(!) Prozent steigern konnten.
Eine Steigerung war zu erwarten. Ein eigener, entsprechend aufbereiteter Channel bietet möglichen neuen Fans eine weitaus bessere Möglichkeit, eine Vorstellung vom Oeuvre der Komiker-Legenden zu bekommen und daraufhin die DVDs oder andere Produkte zu erwerben.
Ein Wachstum des Umsatzes in so einer Höhe ist allerdings wirklich bemerkenswert.
Und jetzt die 100.000€-Frage:
Wäre Monty Python besser damit gefahren, YouTube immer wieder um das Entfernen der Videos anzuhalten und auf keinen Fall Teile des eigenen Produkts kostenlos anzubieten?



Yes, we must digitize. But more important, we must democratize. We must open access to our cultural heritage. How? By rewriting the rules of the game, by subordinating private interests to the public good, and by taking inspiration from the early republic in order to create a Digital Republic of Learning.

Robert Darnton, Google & the future of books
http://www.nybooks.com/articles/22281

http://bookmarks2009.de/

Mit teils brauchbaren Abbildungen (Wasserzeichen!) aus dem Altbestand der LB Hannover.


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=46703&pos=0&anz=1

Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor:

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Werk bislang "nicht erschienen" ist mit der Folge, dass dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht.

Im Handschriftenarchiv der Klägerin, der Sing-Akademie zu Berlin, wurde im Jahre 2002 die Komposition des 1741 verstorbenen Komponisten Antonio Vivaldi zur Oper "Motezuma" entdeckt. Die Oper war im Jahre 1733 unter Leitung Vivaldis am Teatro S: Angelo in Venedig uraufgeführt worden. Während das Libretto der Oper bekannt blieb, galt die Komposition lange als verschollen. Die Klägerin gab Faksimilekopien der aufgefundenen Handschrift heraus. Sie ist der Ansicht, sie habe damit als Herausgeberin der Erstausgabe des Werkes ("editio princeps") nach § 71 UrhG das ausschließliche Recht zur Verwertung dieser Komposition erworben. Nach dieser Bestimmung steht demjenigen ein solches dem Urheberrecht ähnliches Recht zu, der "ein bislang nicht erschienenes Werk … erstmals erscheinen lässt". Die Klägerin verlangt von der Beklagten, der Veranstalterin des Düsseldorfer Kulturfestivals "Altstadtherbst", Schadensersatz, weil diese die Oper im September 2005 in Düsseldorf ohne ihre Zustimmung aufgeführt hat.

Landgericht und Berufungsgericht haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige, der als Herausgeber der Erstausgabe ein entsprechendes Verwertungsrecht an einem Werk beansprucht, grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass dieses Werk "nicht erschienen" ist. Da es in aller Regel schwierig ist, das Nichtvorliegen einer Tatsache darzulegen und nachzuweisen - zumal das Nichterschienensein eines jahrhundertealten Werkes - kann der Anspruchsteller sich allerdings zunächst auf die Behauptung beschränken, das Werk sei bislang nicht erschienen. Es ist dann Sache der Gegenseite, die Umstände darzulegen, die dafür sprechen, dass das Werk doch schon erschienen ist. Der Anspruchsteller genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er diese Umstände widerlegt.

Nach diesen Grundsätzen hat die Klägerin - so der Bundesgerichtshof - nicht hinreichend dargelegt, dass Vivaldis Komposition zur Oper "Motezuma" "nicht erschienen" ist. Ein Werk ist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG erschienen, wenn Vervielfältigungsstücke "in genügender Anzahl" der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Das ist der Fall, wenn die Zahl der Kopien ausreicht, um dem interessierten Publikum die Kenntnisnahme des Werkes zu ermöglichen. Danach ist - so der BGH - davon auszugehen, dass die Komposition zur Oper "Motezuma" bereits im Jahre 1733 "erschienen" ist. Aus den von den Parteien vorgelegten Stellungnahmen namhafter Musikwissenschaftler geht hervor, dass damals die für venezianische Opernhäuser angefertigten Auftragswerke - und um ein solches handelte es sich bei der Oper "Motezuma" - üblicherweise nur während einer Spielzeit an dem jeweiligen Opernhaus aufgeführt wurden; zudem wurde regelmäßig ein Exemplar der Partitur bei dem Opernhaus hinterlegt, von dem - wie allgemein bekannt war - Interessenten (etwa auswärtige Fürstenhöfe) Abschriften anfertigen lassen konnten. Ob es sich auch im Falle der Oper "Motezuma" so verhalten hat, kann zwar heute nicht mehr festgestellt werden. Da die Klägerin jedoch keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Ablauf vorgetragen hat, besteht auch in diesem Fall eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass bereits mit der Übergabe des Notenmaterials an die Beteiligten der Uraufführung und der Hinterlegung eines Exemplars der Partitur bei dem Opernhaus alles getan war, um dem venezianischen Opernpublikum und möglichen Interessenten an Partiturabschriften ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme der Komposition zu geben.

Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 19/07 - Motezuma

LG Düsseldorf - Urteil vom 17. Mai 2006 - 12 O 538/05

OLG Düsseldorf - Urteil vom 16. Januar 2007 - 20 U 112/06, ZUM 2007, 386


Passend dazu Steinhauers Anzeige einer neuen Arbeit über § 71 UrhG:

http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/01/23/dissertation-nachgelassenen-werken-5429719/

Zum Thema hier ausführlich:

http://archiv.twoday.net/stories/4807346/

Update: 29.5.2009 Entscheidung ist noch nicht verfügbar!

Update: 1.9.2009 seit kurzem eingestellt
http://archiv.twoday.net/stories/5915504/

Offizielle Stellungnahme der Landesregierung zum Neubauvorhaben des Brandenburgischen Landeshauptarchivs unter:
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_7000/7038.pdf

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma