KlausGraf - am Sonntag, 28. Oktober 2012, 15:28 - Rubrik: Staatsarchive
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KlausGraf - am Sonntag, 28. Oktober 2012, 15:25 - Rubrik: Webarchivierung
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http://the1709blog.blogspot.de/2012/10/can-you-be-sued-over-properly.html
Das ist einfach nur krank. Sony wird wegen Woody Allens Film "midnight in Paris" verklagt, weil er ohne Genehmigung ein kurzes Faulkner-Zitat verwendet hat. Nach deutschem Recht wäre das ein klarer Fall von § 51 UrhG.

Das ist einfach nur krank. Sony wird wegen Woody Allens Film "midnight in Paris" verklagt, weil er ohne Genehmigung ein kurzes Faulkner-Zitat verwendet hat. Nach deutschem Recht wäre das ein klarer Fall von § 51 UrhG.

KlausGraf - am Sonntag, 28. Oktober 2012, 15:10 - Rubrik: Archivrecht
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Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts will in die Geschäftsordnung eine einheitliche Sperrfrist für die Gewährung von Akteneinsichts- und -auskunftsersuchen Dritter in Verfahrensakten von 90 Jahren gerechnet ab der Verkündung einer Entscheidung aufnehmen.
Dagegen spricht sich die Resolution des Deutschen Rechtshistorikertages in Münster vom 15. September 2010 aus. [...]
Deren Auffassung liegt einem Antrag im Bundestag zugrunde, der in den kommenden Tagen im Plenum des Bundestages behandelt werden soll.
Die bestehenden Sperrfristen für Akteneinsichts- und -auskunftsersuchen Dritter – insbesondere im Bundes-archivgesetz – seien auch nicht mehr zeitgemäß und müssten verkürzt werden. Sperrfristen von 30 Jahren und mehr für die Einsicht in Vorgänge der öffentlichen Gewalt liessen sich auf die Anfänge des 20. Jahrhunderts zurückverfolgen. Kürzere Sperrfristen tragen den seit dieser Zeit gewandelten politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung. Die stetige Verbesserung der Partizipation an und der Kontrolle der öffentlichen Gewalt durch Bürgerinnen und Bürger – Bestrebungen, die nicht zuletzt ihren Niederschlag im Informationsfreiheitsgesetz gefunden haben –, seien für einen zukunftsfähigen modernen demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich.
http://jusatpublicum.wordpress.com/2012/10/26/90-jahre-sperrfrist-fur-akteneinsichtsersuchen-in-verfahrensakten-des-bundesverfassungsgerichts/
Update:
http://schmalenstroer.net/blog/2012/10/90-jahre-sperrfrist-fur-akten-des-bundesverfassungsgerichtes/
Dagegen spricht sich die Resolution des Deutschen Rechtshistorikertages in Münster vom 15. September 2010 aus. [...]
Deren Auffassung liegt einem Antrag im Bundestag zugrunde, der in den kommenden Tagen im Plenum des Bundestages behandelt werden soll.
Die bestehenden Sperrfristen für Akteneinsichts- und -auskunftsersuchen Dritter – insbesondere im Bundes-archivgesetz – seien auch nicht mehr zeitgemäß und müssten verkürzt werden. Sperrfristen von 30 Jahren und mehr für die Einsicht in Vorgänge der öffentlichen Gewalt liessen sich auf die Anfänge des 20. Jahrhunderts zurückverfolgen. Kürzere Sperrfristen tragen den seit dieser Zeit gewandelten politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung. Die stetige Verbesserung der Partizipation an und der Kontrolle der öffentlichen Gewalt durch Bürgerinnen und Bürger – Bestrebungen, die nicht zuletzt ihren Niederschlag im Informationsfreiheitsgesetz gefunden haben –, seien für einen zukunftsfähigen modernen demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich.
http://jusatpublicum.wordpress.com/2012/10/26/90-jahre-sperrfrist-fur-akteneinsichtsersuchen-in-verfahrensakten-des-bundesverfassungsgerichts/
Update:
http://schmalenstroer.net/blog/2012/10/90-jahre-sperrfrist-fur-akten-des-bundesverfassungsgerichtes/
KlausGraf - am Samstag, 27. Oktober 2012, 17:08 - Rubrik: Archivrecht
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Um dieses Schnitzelbild ging es nicht, als sich Konstantin Wecker mit einem Fotografen wegen ungenehmigter Bildnutzung stritt. Wir berichteten über den Fall bereits:
http://archiv.twoday.net/stories/49585924/
LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 386/11
http://www.damm-legal.de/lg-duesseldorf-zum-schadensersatz-bei-unberechtigter-bildnutzung-fotoklau
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 947,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.10.2010 zu zahlen. [...]
Der Kläger nimmt den Beklagten, der die Website “hinter-den-schlagzeilen” betreibt, auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf die unbefugte Verwendung eines von ihm - dem Kläger - erstellten Lichtbildes eines panierten Schnitzels mit Zitronenscheibe auf dieser Website in Anspruch. [...]
Dem Kläger steht gegen den Beklagten wegen der unberechtigten Nutzung des Fotos eines panierten Schnitzels mit Zitronenscheibe ein Schadensersatz in Höhe von 540,00 € gemäß §§ 97 Abs. 2, 72, 19a UrhG zu. Da der Beklagte außergerichtlich für die unberechtigte Fotonutzung einen Betrag von 100,00 € gezahlt hat, verbleibt ein Schadensersatzanspruch des Klägers in Höhe von 440,00 €. [...]
Zudem handelt es sich bei dem in Rede stehenden Lichtbild um ein Foto, welches der Kläger im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit als Betreiber der Internetseite “Marions Kochbuch” erstellt und bearbeitet hat.
Also doch! Ich mutmaßte ja: "Vielleicht war es sogar das berüchtigte Marions Kochbuch."
MFM-Empfehlungen seien anwendbar, da Weckers Seite nicht rein privat sei, sondern auch der Werbung für ihn als Musiker diene.
Dem Amtsgericht ist auch darin zu folgen, dass sich bei Heranziehung der MFM-Empfehlungen - unter Zugrundelegung eines Verwendungszeitraums von April bis August 2010 und einer wiederholten Nutzung auf mehreren Unterseiten der Website - eine fiktive Lizenzgrundgebühr in Höhe von 270,00 € (= 180,00 € für die erste Nutzung des Bildes + 90,00 € für die wiederholte Verwendung) ergibt (vgl. Seite 11 und Seite 70 der MFM-Empfehlungen).
Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht unter Bezugnahme auf die Stellungnahme eines Sachverständigen festgestellt, dass die Zubilligung eines Zuschlages von 100 % auf das Grundhonorar bei unterlassener Urheberbenennung in Übereinstimmung mit den MFM-Empfehlungen der Verkehrsüblichkeit entspreche (vgl. OLG Düsseldorf, a. a. 0., Rn. 20 zitiert nach juris). Gemäß diesen Grundsätzen, welche das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 09.05.2006 nochmals bekräftigt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2006, Az. 1-20 U 138/05, Rn. 14 zitiert nach juris), hat der Kläger einen Anspruch auf eine Verdopplung der fiktiven Lizenzgebühr von 270,00 € auf 540,00 €. Gemäß den unter Ziffer 11.1 lit. a) bereits ausgeführten Gründen ist er als professioneller Marktteilnehmer anzusehen, so dass zur Bestimmung seines üblichen Honorars auf die MFM-Empfehlungen zurückgegriffen werden kann. Konsequent ist daher, auch für den Fall, dass eine Urheberbenennung unterbleibt, die MFM-Empfehlungen - die für den unterlassenen Bildquellennachweis einen Zuschlag von 100 % vorsehen (vgl. Seite 11 der MFM-Empfehlungen) heranzuziehen.
Demnach kommt es bei der Frage, ob eine Verdopplung der Lizenzvergütung anzunehmen ist, nicht darauf an, ob dem Lichtbildner eine konkrete Werbewirkung tatsächlich entgangen ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob zur Bestimmung der fiktiven Lizenzgebühr für die Verwendung seines Lichtbildes im Einzelfall die MFM-Empfehlungen anwendbar sind. Soweit dies - wie hier - der Fall ist, steht bei unterbliebener Urheberbenennung auch der Verdopplung der Gebühr nichts entgegen.
Im Übrigen ist die Kammer der Ansicht, dass es sich bei dem Kläger nicht lediglich um einen Hobbyfotografen handelt. Unstreitig ist der Kläger als Betreiber der Website “Marions Kochbuch” gewerblich tätig, indem er mit den auf seiner Website geschalteten Werbungen Geld verdient. Im Rahmen dieser gewerblichen Tätigkeit hat er auch das streitgegenständliche Foto eines Schnitzels erstellt und bearbeitet. Dabei weist das Foto eine Qualität auf, welche die von Fotos eines professionellen Fotografen durchaus erreicht. Der Kläger hat also sehr wohl ein Interesse daran, als Urheber des Fotos bezeichnet zu werden. Zum einen hat er so die Möglichkeit, dass Internet-Nutzer durch seinen Namen auf seine Website .Marions Kochbuch” aufmerksam werden, auch wenn diese thematisch nicht im Zusammenhang mit der von dem Beklagten betriebenen Internetseite steht. Zum anderen kann sich die Gelegenheit ergeben, dass sich andere Betreiber von Internetseiten - wie nun offensichtlich auch geschehen - wegen der Vergabe von Lizenzen an den Kläger wenden und sich dem Kläger dadurch eine neue Einnahmequelle eröffnet.
Der Ansatz einer 1,3 Gebühr sei angemessen. Zu berücksichtigen ist, dass es um eine urheberrechtliche Problematik geht, für die grundsätzlich Spezialkenntnisse erforderlich sind.
6000 Euro für die Abmahnung ist recht hoch, 3000 Euro erschienen mir eher dem Trend der Rechtsprechung zu entsprechen: Unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 6.540,00 € (6.000,00 € für die Abmahnung und 540,00 € für die Geltendmachung des Lizenzschadens) ergeben sich mithin erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten in Höhe von 507,50.
KlausGraf - am Samstag, 27. Oktober 2012, 16:44 - Rubrik: Archivrecht
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http://oanow.org/
http://feeds.feedburner.com/OANow (RSS)
"Open Access Now is a team-managed, one stop source for news, policy and current writing about open access and scholarly communication. The purpose of this publication is to centralize and aggregate the variety of information that is published, online or in print, related to the principle that scholarly research should be freely accessible online. Members of the Coalition of Open Access Policy Institutions participate in the process of sorting, nominating and publishing the most relevant news, pulling from a collection of sources."

See also
http://archiv.twoday.net/stories/185148129/
http://feeds.feedburner.com/OANow (RSS)
"Open Access Now is a team-managed, one stop source for news, policy and current writing about open access and scholarly communication. The purpose of this publication is to centralize and aggregate the variety of information that is published, online or in print, related to the principle that scholarly research should be freely accessible online. Members of the Coalition of Open Access Policy Institutions participate in the process of sorting, nominating and publishing the most relevant news, pulling from a collection of sources."

See also
http://archiv.twoday.net/stories/185148129/
KlausGraf - am Samstag, 27. Oktober 2012, 14:51 - Rubrik: Open Access
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RA Ferner gibt eine Übersicht:
http://www.ferner-alsdorf.de/2012/10/hausrecht-fotorecht-fotos-fotoverbot-rechtsanwalt-abmahnung/
http://www.ferner-alsdorf.de/2012/10/hausrecht-fotorecht-fotos-fotoverbot-rechtsanwalt-abmahnung/
KlausGraf - am Samstag, 27. Oktober 2012, 14:48 - Rubrik: Archivrecht
Soeben erschienen: siehe hier.
Koelges Michael - am Freitag, 26. Oktober 2012, 20:12 - Rubrik: Landesgeschichte
Nur nach kostenfreier Registrierung:
http://blogs.fu-berlin.de/bibliotheken/2012/10/25/zugriff-auf-ddr-presse-wiederhergestellt/
http://blogs.fu-berlin.de/bibliotheken/2012/10/25/zugriff-auf-ddr-presse-wiederhergestellt/
KlausGraf - am Freitag, 26. Oktober 2012, 18:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Speicher-soll-Millionen-Jahre-ueberleben-1733395.html
"Der Datenträger ist etwa so groß wie eine Briefmarke. Ein Laser brennt ihm schichtweise mikroskopisch kleine Punkte ein, die Nullen und Einsen repräsentieren. Die Datendichte beträgt knapp 40 Megabyte pro Quadratzoll. An Festplatten kommt das zwar keinesfalls heran, erlaubt aber zumindest die Sicherung besonders wichtiger Daten, etwa von Geschäftsarchiven.
Die Punkte lassen sich mit einem optischen Mikroskop auslesen und am Computer auswerten, was späteren Generationen auch ohne spezielle Lesegeräte möglich wäre."
Geschäftsarchive: Es gibt ja auch so viele Firmen, die hunderte Millionen Jahre alt werden ...
Zum Thema Glas als Speichermedium:
http://archiv.twoday.net/stories/156267634/
http://archiv.twoday.net/stories/64031001/
"Der Datenträger ist etwa so groß wie eine Briefmarke. Ein Laser brennt ihm schichtweise mikroskopisch kleine Punkte ein, die Nullen und Einsen repräsentieren. Die Datendichte beträgt knapp 40 Megabyte pro Quadratzoll. An Festplatten kommt das zwar keinesfalls heran, erlaubt aber zumindest die Sicherung besonders wichtiger Daten, etwa von Geschäftsarchiven.
Die Punkte lassen sich mit einem optischen Mikroskop auslesen und am Computer auswerten, was späteren Generationen auch ohne spezielle Lesegeräte möglich wäre."
Geschäftsarchive: Es gibt ja auch so viele Firmen, die hunderte Millionen Jahre alt werden ...
Zum Thema Glas als Speichermedium:
http://archiv.twoday.net/stories/156267634/
http://archiv.twoday.net/stories/64031001/
KlausGraf - am Freitag, 26. Oktober 2012, 18:25 - Rubrik: Digitale Unterlagen
Zwei aktuelle Videos beleuchten Open Access. Zunächst eines in deutscher Sprache:
Das Märchen vom Apfelkönig oder wie sich Open Access seinen Weg bahnt (CC-BY 3.0)
Sodann sehr sehenswert auf Englisch: Open Access explained! (ebenfalls CC-BY)
http://www.openaccessweek.org/video/open-access-explained-by-phd-comics
Ein Gastbeitrag in Netzpolitik zum Thema Open Access:
https://netzpolitik.org/2012/freier-zugang-zu-staatlich-finanzierter-wissenschaft-das-ungewohnliche-geschaftsmodell-des-wissenschaftlichen-publizierens/
Eine Handreichung von Peter Suber für Wissenschaftler (englisch):
http://cyber.law.harvard.edu/hoap/How_to_make_your_own_work_open_access
Ein Verzeichnis von Repositorien für Open Educational Resources (OER), leider unter CC-BY-NC
http://oerqualityproject.wordpress.com/2012/10/22/directory-of-oer-repositories/
***
Wie hält sich der oder die Interessierte zum Thema Open Access auf dem laufenden?
Aktueller und oft besser als Bücher und gedruckte Fachzeitschriften sind die Möglichkeiten des Web 2.0.
Die beste Übersicht weltweit ist Peter Subers Open Access Tracking-Projekt, jetzt von Connotea nach Harvard umgezogen:
http://tagteam.harvard.edu/remix/oatp/items.rss (RSS-Feed)
Vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/142784505/
Mäßig nützlich ist dagegen der Aggregator "Open Access in deutschsprachigen Blogs":
http://pipes.yahoo.com/pipes/pipe.info?_id=d2b199a430c5215075dba5eeb8907a23
Siehe auch
http://open-access.net/de/austausch/oa_in_der_blogosphaere/ (rechts Twitter-Meldungen)
Außer Archivalia möchte ich als deutschsprachiges Einzelblog empfehlen:
http://wisspub.net/
Im Bereich der Newsletter verweise ich auf zwei Angebote:
SPARC E-News
http://www.arl.org/sparc/publications/enews/
und den Open Access Newsletter der Fraunhofer-Gesellschaft
http://publica.fraunhofer.de/starweb/ep09/newsletter.htm
Für denjenigen, der sich nicht sehr intensiv unterrichten will, ist das vielleicht die beste Option.
(Jedenfalls besser als die "News" von Open-Access.net:
http://open-access.net/de/austausch/news/ )
Mailinglisten:
Gelegentlich wird auch in INETBIB zu Open Access diskutiert. Nicht sehr rege ist die Liste von Open-Access-Net. Listenarchiv:
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/
Im englischsprachigen Bereich sind wichtig:
LIBLICENSE. Listenarchiv:
http://listserv.crl.edu/wa.exe?A0=LIBLICENSE-L
Hier wird tatsächlich auch kontrovers diskutiert.
Vor allem Nachrichten enthält das BOAI-Forum. Listenarchiv:
http://threader.ecs.soton.ac.uk/lists/boaiforum/
Nach wie vor sehr von Harnad dominiert wird die Global Open Access List, jetzt moderiert von Richard Poynder. Listenarchiv:
http://mailman.ecs.soton.ac.uk/pipermail/goal/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/187506474/

Das Märchen vom Apfelkönig oder wie sich Open Access seinen Weg bahnt (CC-BY 3.0)
Sodann sehr sehenswert auf Englisch: Open Access explained! (ebenfalls CC-BY)
http://www.openaccessweek.org/video/open-access-explained-by-phd-comics
Ein Gastbeitrag in Netzpolitik zum Thema Open Access:
https://netzpolitik.org/2012/freier-zugang-zu-staatlich-finanzierter-wissenschaft-das-ungewohnliche-geschaftsmodell-des-wissenschaftlichen-publizierens/
Eine Handreichung von Peter Suber für Wissenschaftler (englisch):
http://cyber.law.harvard.edu/hoap/How_to_make_your_own_work_open_access
Ein Verzeichnis von Repositorien für Open Educational Resources (OER), leider unter CC-BY-NC
http://oerqualityproject.wordpress.com/2012/10/22/directory-of-oer-repositories/
***
Wie hält sich der oder die Interessierte zum Thema Open Access auf dem laufenden?
Aktueller und oft besser als Bücher und gedruckte Fachzeitschriften sind die Möglichkeiten des Web 2.0.
Die beste Übersicht weltweit ist Peter Subers Open Access Tracking-Projekt, jetzt von Connotea nach Harvard umgezogen:
http://tagteam.harvard.edu/remix/oatp/items.rss (RSS-Feed)
Vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/142784505/
Mäßig nützlich ist dagegen der Aggregator "Open Access in deutschsprachigen Blogs":
http://pipes.yahoo.com/pipes/pipe.info?_id=d2b199a430c5215075dba5eeb8907a23
Siehe auch
http://open-access.net/de/austausch/oa_in_der_blogosphaere/ (rechts Twitter-Meldungen)
Außer Archivalia möchte ich als deutschsprachiges Einzelblog empfehlen:
http://wisspub.net/
Im Bereich der Newsletter verweise ich auf zwei Angebote:
SPARC E-News
http://www.arl.org/sparc/publications/enews/
und den Open Access Newsletter der Fraunhofer-Gesellschaft
http://publica.fraunhofer.de/starweb/ep09/newsletter.htm
Für denjenigen, der sich nicht sehr intensiv unterrichten will, ist das vielleicht die beste Option.
(Jedenfalls besser als die "News" von Open-Access.net:
http://open-access.net/de/austausch/news/ )
Mailinglisten:
Gelegentlich wird auch in INETBIB zu Open Access diskutiert. Nicht sehr rege ist die Liste von Open-Access-Net. Listenarchiv:
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/
Im englischsprachigen Bereich sind wichtig:
LIBLICENSE. Listenarchiv:
http://listserv.crl.edu/wa.exe?A0=LIBLICENSE-L
Hier wird tatsächlich auch kontrovers diskutiert.
Vor allem Nachrichten enthält das BOAI-Forum. Listenarchiv:
http://threader.ecs.soton.ac.uk/lists/boaiforum/
Nach wie vor sehr von Harnad dominiert wird die Global Open Access List, jetzt moderiert von Richard Poynder. Listenarchiv:
http://mailman.ecs.soton.ac.uk/pipermail/goal/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/187506474/

KlausGraf - am Freitag, 26. Oktober 2012, 17:53 - Rubrik: Open Access
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Nach Umstellung auf Wordpress nimmt das Projekt auch externe Hinweise über die Kommentarfunktion an:
http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/
Eine Beschreibung des Besselicher Stundenbuchs in der RLB Koblenz:
http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/koblenz-rlb-h-9212/
Zum Kontext wäre die Arbeit von Uffmann (S. 138 mit Nennung der Handschrift) anzuführen gewesen. Es wäre dringend wünschenswert, wenn die Rheinische Landesbibliothek den wertvollen Codex digitalisieren und in Dilibri zugänglich machen würde. Fürs erste sollte sie aber wenigstens ein paar Farbbilder in anständiger Auflösung im Netz spendieren.
Nachtrag: Ich sehe erst nachträglich die wichtigen Beschreibungen zur Mainzer Martinus-Bibliothek:
http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/bestand/mainz/mz-mb/
Hier gibt es auch Ergänzungen zum Marburger Handschriftencensus:
http://www.handschriftencensus.de/hss/Mainz#bib3
Hs. 40 enthält offenbar einen nicht erkannten Passionstraktat Heinrichs von St. Gallen (es wird nur das typische Incipit, aber kein Explicit angegeben) - es kann natürlich auch die Kompilation sein:
http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/bestand/mainz/mz-mb/mz-mb-hs-1-hs-100/mainz-martinus-bibliothek-hs-40/
Zur Überlieferung (unvollständig):
http://www.handschriftencensus.de/werke/2027
Dort fehlt im übrigen auch Pommersfelden Cod. 26, 15. Jh., von Wilhelm Schonath im masch. Katalog beschrieben als Betrachtungen über das Leiden Christi (Extendit manum. Her rackte di hant of unde czockte daz swert), 1474 per manus Jute Nubreichen.
Vor allem zur Drucküberlieferung des Heinrich von St. Gallen habe ich Neues in Wikisource vorgelegt:
http://de.wikisource.org/wiki/Heinrich_von_St._Gallen
#forschung

http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/
Eine Beschreibung des Besselicher Stundenbuchs in der RLB Koblenz:
http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/koblenz-rlb-h-9212/
Zum Kontext wäre die Arbeit von Uffmann (S. 138 mit Nennung der Handschrift) anzuführen gewesen. Es wäre dringend wünschenswert, wenn die Rheinische Landesbibliothek den wertvollen Codex digitalisieren und in Dilibri zugänglich machen würde. Fürs erste sollte sie aber wenigstens ein paar Farbbilder in anständiger Auflösung im Netz spendieren.
Nachtrag: Ich sehe erst nachträglich die wichtigen Beschreibungen zur Mainzer Martinus-Bibliothek:
http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/bestand/mainz/mz-mb/
Hier gibt es auch Ergänzungen zum Marburger Handschriftencensus:
http://www.handschriftencensus.de/hss/Mainz#bib3
Hs. 40 enthält offenbar einen nicht erkannten Passionstraktat Heinrichs von St. Gallen (es wird nur das typische Incipit, aber kein Explicit angegeben) - es kann natürlich auch die Kompilation sein:
http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/bestand/mainz/mz-mb/mz-mb-hs-1-hs-100/mainz-martinus-bibliothek-hs-40/
Zur Überlieferung (unvollständig):
http://www.handschriftencensus.de/werke/2027
Dort fehlt im übrigen auch Pommersfelden Cod. 26, 15. Jh., von Wilhelm Schonath im masch. Katalog beschrieben als Betrachtungen über das Leiden Christi (Extendit manum. Her rackte di hant of unde czockte daz swert), 1474 per manus Jute Nubreichen.
Vor allem zur Drucküberlieferung des Heinrich von St. Gallen habe ich Neues in Wikisource vorgelegt:
http://de.wikisource.org/wiki/Heinrich_von_St._Gallen
#forschung

KlausGraf - am Donnerstag, 25. Oktober 2012, 23:49 - Rubrik: Kodikologie
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http://ordensgeschichte.hypotheses.org/762 machte aufmerksam auf das nun freigeschaltete Mainzer Projekt zur Geschichte der Stiftskirche St. Stephan:
http://www.st-stephan-virtuell.de/
Zu den Inschriften:
http://www.st-stephan-virtuell.de/kirche/lageplan.html
http://www.inschriften.net/mainz/st-stephan/
Zu den Handschriften und zum Buchbesitz (leider ohne Abbildungen):
http://www.st-stephan-virtuell.de/mehr/stiftsbibliothek.html
In der Liste zu Quellen und Literatur hätte erheblich mehr als online verfügbar gekennzeichnet werden müssen!
http://www.st-stephan-virtuell.de/mehr/quellen-u-literatur.html
Ich möchte nur EINMAL ein solches Projekt sehen, in dem fachkundig und umfassend Digitalisate bibliographiert werden!

http://www.st-stephan-virtuell.de/
Zu den Inschriften:
http://www.st-stephan-virtuell.de/kirche/lageplan.html
http://www.inschriften.net/mainz/st-stephan/
Zu den Handschriften und zum Buchbesitz (leider ohne Abbildungen):
http://www.st-stephan-virtuell.de/mehr/stiftsbibliothek.html
In der Liste zu Quellen und Literatur hätte erheblich mehr als online verfügbar gekennzeichnet werden müssen!
http://www.st-stephan-virtuell.de/mehr/quellen-u-literatur.html
Ich möchte nur EINMAL ein solches Projekt sehen, in dem fachkundig und umfassend Digitalisate bibliographiert werden!

KlausGraf - am Donnerstag, 25. Oktober 2012, 23:32 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Im Kontext der zunehmend rein elektronischen Verwaltungsarbeit gewinnen Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Transparenz behördlichen Handelns und in der Folge der Beweissicherheit elektronischer Unterlagen erheblich an Bedeutung. Insbesondere die Frage, wie elektronische Unterlagen über die teilweise jahrzehntelangen Aufbewahrungsfristen beweissicher und vor allem nutzbar aufbewahrt werden können gilt es künftig adäquat zu beantworten.
Seitens BearingPoint haben wir die 10 wichtigsten Fragen zur beweissicheren Langzeitspeicherung in einem E-Book zusammengefasst. Dieses basiert auf den aktuellen rechtlichen, fachlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie unseren Erfahrungen in den einschlägigen Projekten.
Sie können sich das E-Book unter nachfolgendem Link kostenfrei downloaden:
http://www.bearingpoint.com/de-de/7-6383/10-fragen-zum-thema-beweissichere-langzeitspeicherung/?&p=353
Seitens BearingPoint haben wir die 10 wichtigsten Fragen zur beweissicheren Langzeitspeicherung in einem E-Book zusammengefasst. Dieses basiert auf den aktuellen rechtlichen, fachlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie unseren Erfahrungen in den einschlägigen Projekten.
Sie können sich das E-Book unter nachfolgendem Link kostenfrei downloaden:
http://www.bearingpoint.com/de-de/7-6383/10-fragen-zum-thema-beweissichere-langzeitspeicherung/?&p=353
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 25. Oktober 2012, 17:09 - Rubrik: Records Management
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http://dx.doi.org/doi:10.1186/1741-7015-10-124
Der neue Aufsatz "Anatomy of open access publishing: a study of longitudinal development and internal structure" von Mikael Laakso und Bo-Christer Björk kommt zu bermerkenswerten Ergebnissen:
An estimated 340,000 articles were published by 6,713 full immediate OA journals during 2011. OA journals requiring article-processing charges have become increasingly common, publishing 166,700 articles in 2011 (49% of all OA articles). This growth is related to the growth of commercial publishers, who, despite only a marginal presence a decade ago, have grown to become key actors on the OA scene, responsible for 120,000 of the articles published in 2011. Publication volume has grown within all major scientific disciplines, however, biomedicine has seen a particularly rapid 16-fold growth between 2000 (7,400 articles) and 2011 (120,900 articles). Over the past decade, OA journal publishing has steadily increased its relative share of all scholarly journal articles by about 1% annually. Approximately 17% of the 1.66 million articles published during 2011 and indexed in the most comprehensive article-level index of scholarly articles (Scopus) are available OA through journal publishers, most articles immediately (12%) but some within 12 months of publication (5%).
Conclusions
OA journal publishing is disrupting the dominant subscription-based model of scientific publishing, having rapidly grown in relative annual share of published journal articles during the last decade.
Via
http://archivalia.tumblr.com/tagged/openaccess

Der neue Aufsatz "Anatomy of open access publishing: a study of longitudinal development and internal structure" von Mikael Laakso und Bo-Christer Björk kommt zu bermerkenswerten Ergebnissen:
An estimated 340,000 articles were published by 6,713 full immediate OA journals during 2011. OA journals requiring article-processing charges have become increasingly common, publishing 166,700 articles in 2011 (49% of all OA articles). This growth is related to the growth of commercial publishers, who, despite only a marginal presence a decade ago, have grown to become key actors on the OA scene, responsible for 120,000 of the articles published in 2011. Publication volume has grown within all major scientific disciplines, however, biomedicine has seen a particularly rapid 16-fold growth between 2000 (7,400 articles) and 2011 (120,900 articles). Over the past decade, OA journal publishing has steadily increased its relative share of all scholarly journal articles by about 1% annually. Approximately 17% of the 1.66 million articles published during 2011 and indexed in the most comprehensive article-level index of scholarly articles (Scopus) are available OA through journal publishers, most articles immediately (12%) but some within 12 months of publication (5%).
Conclusions
OA journal publishing is disrupting the dominant subscription-based model of scientific publishing, having rapidly grown in relative annual share of published journal articles during the last decade.
Via
http://archivalia.tumblr.com/tagged/openaccess

KlausGraf - am Donnerstag, 25. Oktober 2012, 16:57 - Rubrik: Open Access
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Bereits jetzt sind schon viele Handschriften und zwar auch solche, die nicht zum Projekt der Rekonstruktion der Lorscher Klosterbibliothek gehören, auf der Seite der UB Heidelberg einsehbar:
http://codpallat.uni-hd.de
"ab heute werden in einer überarbeiteten Präsentation der Webseite "Bibliotheca Palatina digital" ( http://palatina-digital.uni-hd.de/ ) auch die lateinischen Codizes der ehemaligen Bibliotheca Palatina, die sich seit dem 17. Jahrhundert in der Biblioteca Apostolica Vaticana befinden, sukzessive weltweit online zugänglich gemacht.
Auf der Seite http://codpallat.uni-hd.de finden Sie nun sowohl die in Heidelberg als auch die im Vatikan aufbewahrten Codices Palatini latini virtuell wieder vereint.
Nachdem in den vergangenen beiden Jahren bereits die 133 lateinischen Handschriften aus der Provenienz des Klosters Lorsch von einem Heidelberger Team in Rom digitalisiert werden konnten (vgl. http://www.bibliotheca-laureshamensis-digital.de/), arbeiten die Kolleginnen und Kollegen seit Januar 2012 vor Ort daran, die restlichen gut 1.900 lateinischen Manuskripte der Sammlung zu scannen und für die Forschung zur Verfügung zu stellen." (INETBIB)
Katalog von Stevenson et al.:
http://diglit.ub.uni-heidelberg.de/diglit/stevenson1886
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/235546904/


http://codpallat.uni-hd.de
"ab heute werden in einer überarbeiteten Präsentation der Webseite "Bibliotheca Palatina digital" ( http://palatina-digital.uni-hd.de/ ) auch die lateinischen Codizes der ehemaligen Bibliotheca Palatina, die sich seit dem 17. Jahrhundert in der Biblioteca Apostolica Vaticana befinden, sukzessive weltweit online zugänglich gemacht.
Auf der Seite http://codpallat.uni-hd.de finden Sie nun sowohl die in Heidelberg als auch die im Vatikan aufbewahrten Codices Palatini latini virtuell wieder vereint.
Nachdem in den vergangenen beiden Jahren bereits die 133 lateinischen Handschriften aus der Provenienz des Klosters Lorsch von einem Heidelberger Team in Rom digitalisiert werden konnten (vgl. http://www.bibliotheca-laureshamensis-digital.de/), arbeiten die Kolleginnen und Kollegen seit Januar 2012 vor Ort daran, die restlichen gut 1.900 lateinischen Manuskripte der Sammlung zu scannen und für die Forschung zur Verfügung zu stellen." (INETBIB)
Katalog von Stevenson et al.:
http://diglit.ub.uni-heidelberg.de/diglit/stevenson1886
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/235546904/


KlausGraf - am Donnerstag, 25. Oktober 2012, 15:19 - Rubrik: Kodikologie
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Link zu einem kleinen Fotoalbum: http://www.flickr.com/photos/58898431@N04/sets/72157631848947152/
Weitere Informationen zur Eröffnung und zum kommenden Tag der offenen Tür finden sich hier: http://www.siwiarchiv.de/2012/10/eroffnung-gemeindearchiv-burbach/
Zum Gemeindearchiv Burbach s. a. http://archiv.twoday.net/search?q=burbach
Wolf Thomas - am Donnerstag, 25. Oktober 2012, 10:55 - Rubrik: Kommunalarchive
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KlausGraf - am Mittwoch, 24. Oktober 2012, 13:33 - Rubrik: Unterhaltung
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http://dhdhi.hypotheses.org/1290
Ich greife heraus:
Ulrich Pfeil (Hg.): Das Deutsche Historische Institut Paris und seine Gründungsväter. Ein personengeschichtlicher Ansatz. Mit einem Vorwort von Stefan Martens, München (Oldenbourg) 2007 (Pariser Historische Studien, 86), ISBN 978-3-486-58519-3
Mit Aufsätzen zu Paul Kehr - Theodor Mayer - Gerd Tellenbach - Max Braubach - Theodor Schieffer - Johannes Haller - Eugen Ewig - Karl Ferdinand Werner - Paul Egon Hübinger - Heinrich Büttner
http://www.perspectivia.net/content/publikationen/phs/pfeil_gruendungsvaeter

Ich greife heraus:
Ulrich Pfeil (Hg.): Das Deutsche Historische Institut Paris und seine Gründungsväter. Ein personengeschichtlicher Ansatz. Mit einem Vorwort von Stefan Martens, München (Oldenbourg) 2007 (Pariser Historische Studien, 86), ISBN 978-3-486-58519-3
Mit Aufsätzen zu Paul Kehr - Theodor Mayer - Gerd Tellenbach - Max Braubach - Theodor Schieffer - Johannes Haller - Eugen Ewig - Karl Ferdinand Werner - Paul Egon Hübinger - Heinrich Büttner
http://www.perspectivia.net/content/publikationen/phs/pfeil_gruendungsvaeter

KlausGraf - am Mittwoch, 24. Oktober 2012, 12:49 - Rubrik: Open Access
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"Zur diesjährigen Open Access-Woche leistet auch das DHIP einen kleinen Beitrag: Wir haben die Katalogdaten der von uns seit 1958 herausgegebenen Veröffentlichungen als Open Data mit einer CC0-Lizenz (Public Domain) zur Verfügung gestellt."
http://dhdhi.hypotheses.org/1321
Merci!

http://dhdhi.hypotheses.org/1321
Merci!

KlausGraf - am Mittwoch, 24. Oktober 2012, 12:32 - Rubrik: Open Access
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http://www.youtube.com/watch?v=pXoHC2D15hM
Brewster Kahle, Begründer des Internet Archive (http://archive.org/)
Hier geht es nicht nur um die Speicherung von Digitalisaten, sondern auch um neue Möglichkeiten der Verbreitung von digital verwahrtem Kulturgut. Angesprochen wird z.B. das BookMobile: http://archive.org/texts/bookmobile.php
Brewster Kahle, Begründer des Internet Archive (http://archive.org/)
Hier geht es nicht nur um die Speicherung von Digitalisaten, sondern auch um neue Möglichkeiten der Verbreitung von digital verwahrtem Kulturgut. Angesprochen wird z.B. das BookMobile: http://archive.org/texts/bookmobile.php
SW - am Dienstag, 23. Oktober 2012, 21:47 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Nein, nicht meines.
Ich finde den Artikel amüsant und treffend genug, um den Link hier weiterzugeben.
Malte Herwig: Mein letztes Buch
http://www.freitag.de/autoren/frankfurter-buchmesse-2012/mein-letztes-buch
"Und schließlich: die Guillotine. Vor ein paar Monaten habe ich damit angefangen. Zuerst heimlich. Das Bücherzerschneiden, fürchtete ich, gilt unter Bildungsbürgern als Frevel. Die Bibliothek aus Papier und Tinte gehört da zum guten Ton. Dann offenbarte ich mich einem guten Freund. Das hier ist mein Coming-out.
Bald entdeckte ich Gleichgesinnte. Im Internet fand ich Foren von Scan-Aktivisten, die ihre Erfahrungen beim Digitalisieren von Büchern austauschen. Professionelle Buchscanner kosten mehrere tausend Euro. Aber auf Webseiten wie diybookscanner.org gibt es Baupläne zum Selberbasteln. Mit kostenloser Software wie dem Programm „calibre“ kann man die eingelesenen Daten dann ins passende E-Book-Format umwandeln.
Ich kaufte für 150 Euro Holzleisten, Schrauben und eine Plexiglasplatte im Baumarkt und baute daraus mit einer alten Digitalkamera meinen ersten Buchscanner. Wohlgemerkt: zum Eigenbedarf. Ich scanne nur Bücher, die ich auch bezahlt habe und stelle sie auch nicht auf Tauschbörsen ein."
Die Selbstbastelscanner schaue ich mir mal an ...
Grüße
J. Paul
Ich finde den Artikel amüsant und treffend genug, um den Link hier weiterzugeben.
Malte Herwig: Mein letztes Buch
http://www.freitag.de/autoren/frankfurter-buchmesse-2012/mein-letztes-buch
"Und schließlich: die Guillotine. Vor ein paar Monaten habe ich damit angefangen. Zuerst heimlich. Das Bücherzerschneiden, fürchtete ich, gilt unter Bildungsbürgern als Frevel. Die Bibliothek aus Papier und Tinte gehört da zum guten Ton. Dann offenbarte ich mich einem guten Freund. Das hier ist mein Coming-out.
Bald entdeckte ich Gleichgesinnte. Im Internet fand ich Foren von Scan-Aktivisten, die ihre Erfahrungen beim Digitalisieren von Büchern austauschen. Professionelle Buchscanner kosten mehrere tausend Euro. Aber auf Webseiten wie diybookscanner.org gibt es Baupläne zum Selberbasteln. Mit kostenloser Software wie dem Programm „calibre“ kann man die eingelesenen Daten dann ins passende E-Book-Format umwandeln.
Ich kaufte für 150 Euro Holzleisten, Schrauben und eine Plexiglasplatte im Baumarkt und baute daraus mit einer alten Digitalkamera meinen ersten Buchscanner. Wohlgemerkt: zum Eigenbedarf. Ich scanne nur Bücher, die ich auch bezahlt habe und stelle sie auch nicht auf Tauschbörsen ein."
Die Selbstbastelscanner schaue ich mir mal an ...
Grüße
J. Paul
J. Paul - am Dienstag, 23. Oktober 2012, 21:20 - Rubrik: Miscellanea
Der International Tracing Service (ITS / Internationaler Suchdienst) in Bad Arolsen hat vier weitere Findbücher im Internet veröffentlicht:
ITS 1 - Child Search Branch (Kindersuchdienst)
R 2 - Gestapo
M 1 - Kriegsgerichte der Deutschen Wehrmacht
M 2 - Alliierte Militärtribunale (Case 8: RuSHA)
Zur Findbuchübersicht
Damit verfügt der ITS derzeit über 10 Online-Findbücher und eine Online-Datenbank zum elektronischen Akzessionsverzeichnis ("Inventardaten"). Vor Ort in Bad Arolsen gibt es in der zentralen Datenbank weitere Suchmöglichkeiten auf der Grundlage retrokonvertierter Findmittel (die für die Nachnutzung auch bereits im EAD-XML-Format vorliegen), von Attributierungen und Indizierungen zahlreicher Informationstypen aus den Unterlagen - und natürlich in üppiger Fülle auf der Grundlage von Personennamen.
Durch die Eingabe der in den Online-Findbüchern angegebenen Bestellnummern in die Datenbank vor Ort wird das Findbuch in der Datenbankansicht aufgerufen und die einzelnen Verzeichnungseinheiten direkt mit den Digitalisaten der Archivalien verknüpft. Die Nutzung erfolgt daher in der Regel am selben Bildschirm, an dem auch recherchiert wird.
ITS 1 - Child Search Branch (Kindersuchdienst)
R 2 - Gestapo
M 1 - Kriegsgerichte der Deutschen Wehrmacht
M 2 - Alliierte Militärtribunale (Case 8: RuSHA)
Zur Findbuchübersicht
Damit verfügt der ITS derzeit über 10 Online-Findbücher und eine Online-Datenbank zum elektronischen Akzessionsverzeichnis ("Inventardaten"). Vor Ort in Bad Arolsen gibt es in der zentralen Datenbank weitere Suchmöglichkeiten auf der Grundlage retrokonvertierter Findmittel (die für die Nachnutzung auch bereits im EAD-XML-Format vorliegen), von Attributierungen und Indizierungen zahlreicher Informationstypen aus den Unterlagen - und natürlich in üppiger Fülle auf der Grundlage von Personennamen.
Durch die Eingabe der in den Online-Findbüchern angegebenen Bestellnummern in die Datenbank vor Ort wird das Findbuch in der Datenbankansicht aufgerufen und die einzelnen Verzeichnungseinheiten direkt mit den Digitalisaten der Archivalien verknüpft. Die Nutzung erfolgt daher in der Regel am selben Bildschirm, an dem auch recherchiert wird.
Kühnel Karsten - am Dienstag, 23. Oktober 2012, 19:32 - Rubrik: Erschließung
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http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015072446613?urlappend=%3Bseq=239
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=sachav
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=sachav
KlausGraf - am Dienstag, 23. Oktober 2012, 19:02 - Rubrik: Archivsoftware
30 ehrenamtliche Archivare aus Sportvereinen, Sportkreisen und Sportverbänden waren Anfang Oktober dieses Jahres in die Sport- und Bildungsstätte des Landessportbunds Hessen nach Wetzlar gekommen, um sich über Möglichkeiten der Langzeitaufbewahrung von Fotografien informieren zu lassen. Das große Interesse an dieser Tagung zeigte anschaulich, dass hier noch erhebliche Informationsdefizite bestehen.
In einem Grundsatzreferat ging Frau Dr. Petra Rau (Frankfurt) ausführlich auf die äußerst differenzierte Entwicklung der Fotografie seit ihrem Entstehen ein. Das ist vor allem auch deshalb von Bedeutung, weil die empfohlenen Klimabedingungen für eine Langzeitaufbewahrung der Fotos von dem jeweiligen Verfahren der Fotografie abhängen.
So werden z. B. für die Aufbewahrung von Papierabzügen schwarzweißer Filme in der Regel eine Höchsttemperatur von 18 Grad Celsius und eine maximale relative Luftfeuchte von 50% empfohlen. Bei Papierabzügen von Farbfilmen sollte die Maximaltemperatur aber nur zwischen 4 und 0 Grad betragen, bei einzelnen Verfahren sogar weniger als 0 Grad. Besondere Vorsicht muss bei Nitratfilmen walten, weil diese relativ leicht entflammbar sind. Vor der Bearbeitung von Fotografien muss deshalb zunächst jeweils das fotografische Verfahren identifiziert werden.
Wegen der großen Schwierigkeiten bei einer optimalen Langzeitaufbewahrung von Fotografien schlug die Referentin vor, analog vorliegendes originales Archivgut grundsätzlich zu digitalisieren, wenn es auf Dauer von Bedeutung ist. Dann dürfen aber die Originale - wie zum Beispiel Negative oder Farbabzüge - nach der Digitalisierung nicht vernichtet werden. Diese Originale sind vielmehr in holz- und säurefreien Kartons aufzubewahren, die in geeigneten Archivräumlichkeiten gelagert werden.
Herr Dr. Michael Habersack (Archivberatungsstelle des Landes Hessen) konnte mit seinem Referat zur Archivierung digitaler Fotos direkt an die Ausführungen von Frau Dr. Rau anschließen. Er machte deutlich, dass es genuin digitale Bilder und Digitalisate erlauben, Fotos beliebig oft kostengünstig in gleichbleibender Qualität zu kopieren. Sie sind dann auch im Internet - zum Beispiel auf der Homepage des Vereins - zu verwenden. Digitalisate dienen im Übrigen als Schutzmedium, weil die analogen Originale geschont werden.
Der Referent erläuterte außerdem einige Grundbegriffe wie Auflösung bzw. Bildqualität und beschäftigte sich dann mit den verschiedenen Speicherformaten. Er empfahl, Bilder möglichst im TIFF-Format abzuspeichern, weil so Qualitätsverluste vermieden werden können. Wenn Fotos dagegen bereits im JPEG-Format zur Verfügung gestellt wurden, sollte von einer Speicherung im TIFF-Format abgesehen werden, weil damit der Datenverlust durch JPEG-Kompression nicht rückgängig zu machen ist. In Zukunft dürfte das Format JPEG2000 eine Alternative sein, weil es verlustfrei komprimiert.
Dr. Habersack ging darüber hinaus auf die verschiedenen Speichermedien ein und erläuterte auch die sogenannten „RAID-Systeme“, bei denen gezielt Sicherungskopien erzeugt werden. Er betonte die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sicherungs-speicherung von auf Festplatten gespeicherten digitalen Fotos. Diese Datensicherung müsse auf mindestens einer zweiten (externen) - besser auf zwei weiteren Festplatten - realisiert werden. Bei zwei Sicherungsspeichern sei es zweckmäßig, die Datensicherung zeitversetzt in regelmäßigen Intervallen vorzu-nehmen.
Praxisbezogene Beispiele standen im Mittelpunkt des die Tagung abschließenden Beitrags von Georg Habs (Stadtarchiv Wiesbaden), der sich vor allem mit dem zentralen Thema der „Verzeichnung von Fotos“ beschäftigte. Habs hob hervor, dass unkommentierte Bilder in der Regel wertlos sind, wenn nichts über die handelnden Personen und die Handlungszusammenhänge bekannt ist. Allerdings könne man über „Hilfskonstruktionen“ versuchen, zumindest vorläufige Hinweise zu diesen Bildern zu gewinnen, die dann deren Zuordnung erlauben.
Vollständige Bildinformationen bedeuten in jedem Fall eine erhebliche Wertsteigerung von Fotos. Im Normalfall sollten deshalb von vornherein detaillierte Informationen zu einem Foto unter Verwendung einer entsprechenden Signatur in einer eigenen Datei erfasst werden. Zu jedem Foto müssten Ortsangaben sowie Angaben zum Datum, zu den beteiligten Personen und zum jeweiligen Ereignis gesammelt werden. Außerdem sind Informationen zum Fotografen und zu dem Inhaber der Rechte erforderlich.
Herr Habs empfahl darüber hinaus die Aufnahme von Hinweisen zur Art und zur Quelle des Mediums sowie die Vergabe von Schlagworten. Dabei ist allerdings auf die Verwendung zeitgemäßer Begriffe und auf Veränderungen der Rechtschreibung zu achten. Selbst bei einem Verzicht auf relativ teuere „Verzeichnungs-Software“ könnten die entscheidenden Informationen auch dann nach unterschiedlichen Kriterien ausgewertet werden, wenn sie zumindest in einer Excel-Datei abgespeichert wurden. Allerdings sei es notwendig, „Verzeichnungsfallen“ zu vermeiden, die auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen sind.
Peter Schermer (lsb h – AK „Sport und Geschichte) dankte zum Abschluss der Tagung Frau Dr. Rau und den beiden Referenten für ihre sachkundigen Ausführungen. Er stellte fest, dass die verschiedenen Beiträge gezeigt hätten, wie wichtig die Zusammenarbeit mit Archiven sei, in denen professionelle Archivare und Archivarinnen tätig sind. Leider gebe es in Hessen allerdings nur drei Kreisarchive, an die sich ehrenamtliche „Archivare“ in den Sportvereinen mit ihren Fragen wenden könnten. Umso größer sei die Bedeutung der hessischen Archivberatungsstelle in Darmstadt.
Peter Schermer
In einem Grundsatzreferat ging Frau Dr. Petra Rau (Frankfurt) ausführlich auf die äußerst differenzierte Entwicklung der Fotografie seit ihrem Entstehen ein. Das ist vor allem auch deshalb von Bedeutung, weil die empfohlenen Klimabedingungen für eine Langzeitaufbewahrung der Fotos von dem jeweiligen Verfahren der Fotografie abhängen.
So werden z. B. für die Aufbewahrung von Papierabzügen schwarzweißer Filme in der Regel eine Höchsttemperatur von 18 Grad Celsius und eine maximale relative Luftfeuchte von 50% empfohlen. Bei Papierabzügen von Farbfilmen sollte die Maximaltemperatur aber nur zwischen 4 und 0 Grad betragen, bei einzelnen Verfahren sogar weniger als 0 Grad. Besondere Vorsicht muss bei Nitratfilmen walten, weil diese relativ leicht entflammbar sind. Vor der Bearbeitung von Fotografien muss deshalb zunächst jeweils das fotografische Verfahren identifiziert werden.
Wegen der großen Schwierigkeiten bei einer optimalen Langzeitaufbewahrung von Fotografien schlug die Referentin vor, analog vorliegendes originales Archivgut grundsätzlich zu digitalisieren, wenn es auf Dauer von Bedeutung ist. Dann dürfen aber die Originale - wie zum Beispiel Negative oder Farbabzüge - nach der Digitalisierung nicht vernichtet werden. Diese Originale sind vielmehr in holz- und säurefreien Kartons aufzubewahren, die in geeigneten Archivräumlichkeiten gelagert werden.
Herr Dr. Michael Habersack (Archivberatungsstelle des Landes Hessen) konnte mit seinem Referat zur Archivierung digitaler Fotos direkt an die Ausführungen von Frau Dr. Rau anschließen. Er machte deutlich, dass es genuin digitale Bilder und Digitalisate erlauben, Fotos beliebig oft kostengünstig in gleichbleibender Qualität zu kopieren. Sie sind dann auch im Internet - zum Beispiel auf der Homepage des Vereins - zu verwenden. Digitalisate dienen im Übrigen als Schutzmedium, weil die analogen Originale geschont werden.
Der Referent erläuterte außerdem einige Grundbegriffe wie Auflösung bzw. Bildqualität und beschäftigte sich dann mit den verschiedenen Speicherformaten. Er empfahl, Bilder möglichst im TIFF-Format abzuspeichern, weil so Qualitätsverluste vermieden werden können. Wenn Fotos dagegen bereits im JPEG-Format zur Verfügung gestellt wurden, sollte von einer Speicherung im TIFF-Format abgesehen werden, weil damit der Datenverlust durch JPEG-Kompression nicht rückgängig zu machen ist. In Zukunft dürfte das Format JPEG2000 eine Alternative sein, weil es verlustfrei komprimiert.
Dr. Habersack ging darüber hinaus auf die verschiedenen Speichermedien ein und erläuterte auch die sogenannten „RAID-Systeme“, bei denen gezielt Sicherungskopien erzeugt werden. Er betonte die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sicherungs-speicherung von auf Festplatten gespeicherten digitalen Fotos. Diese Datensicherung müsse auf mindestens einer zweiten (externen) - besser auf zwei weiteren Festplatten - realisiert werden. Bei zwei Sicherungsspeichern sei es zweckmäßig, die Datensicherung zeitversetzt in regelmäßigen Intervallen vorzu-nehmen.
Praxisbezogene Beispiele standen im Mittelpunkt des die Tagung abschließenden Beitrags von Georg Habs (Stadtarchiv Wiesbaden), der sich vor allem mit dem zentralen Thema der „Verzeichnung von Fotos“ beschäftigte. Habs hob hervor, dass unkommentierte Bilder in der Regel wertlos sind, wenn nichts über die handelnden Personen und die Handlungszusammenhänge bekannt ist. Allerdings könne man über „Hilfskonstruktionen“ versuchen, zumindest vorläufige Hinweise zu diesen Bildern zu gewinnen, die dann deren Zuordnung erlauben.
Vollständige Bildinformationen bedeuten in jedem Fall eine erhebliche Wertsteigerung von Fotos. Im Normalfall sollten deshalb von vornherein detaillierte Informationen zu einem Foto unter Verwendung einer entsprechenden Signatur in einer eigenen Datei erfasst werden. Zu jedem Foto müssten Ortsangaben sowie Angaben zum Datum, zu den beteiligten Personen und zum jeweiligen Ereignis gesammelt werden. Außerdem sind Informationen zum Fotografen und zu dem Inhaber der Rechte erforderlich.
Herr Habs empfahl darüber hinaus die Aufnahme von Hinweisen zur Art und zur Quelle des Mediums sowie die Vergabe von Schlagworten. Dabei ist allerdings auf die Verwendung zeitgemäßer Begriffe und auf Veränderungen der Rechtschreibung zu achten. Selbst bei einem Verzicht auf relativ teuere „Verzeichnungs-Software“ könnten die entscheidenden Informationen auch dann nach unterschiedlichen Kriterien ausgewertet werden, wenn sie zumindest in einer Excel-Datei abgespeichert wurden. Allerdings sei es notwendig, „Verzeichnungsfallen“ zu vermeiden, die auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen sind.
Peter Schermer (lsb h – AK „Sport und Geschichte) dankte zum Abschluss der Tagung Frau Dr. Rau und den beiden Referenten für ihre sachkundigen Ausführungen. Er stellte fest, dass die verschiedenen Beiträge gezeigt hätten, wie wichtig die Zusammenarbeit mit Archiven sei, in denen professionelle Archivare und Archivarinnen tätig sind. Leider gebe es in Hessen allerdings nur drei Kreisarchive, an die sich ehrenamtliche „Archivare“ in den Sportvereinen mit ihren Fragen wenden könnten. Umso größer sei die Bedeutung der hessischen Archivberatungsstelle in Darmstadt.
Peter Schermer
Peter Schermer - am Dienstag, 23. Oktober 2012, 17:15 - Rubrik: Sportarchive
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"Eine interne Untersuchung ergab jetzt, dass eine Zusammenlegung beider Institutionen, so wie sie Ende 2011 per Kabinettsbeschluss festgelegt wurde, möglicherweise nicht die erwarteten Vorteile bringen wird. Daher sollen nun andere Formen der Zusammenarbeit geprüft werden."
http://vifabenelux.wordpress.com/2012/10/23/koninklijke-bibliotheek-und-nationaal-archief-nl-fusion-zunachst-ausgesetzt/
http://vifabenelux.wordpress.com/2012/10/23/koninklijke-bibliotheek-und-nationaal-archief-nl-fusion-zunachst-ausgesetzt/
KlausGraf - am Dienstag, 23. Oktober 2012, 16:10 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://erbloggtes.wordpress.com/2012/10/22/quantitative-beantwortung-der-frage-warum-schavan-nicht-plagiiert-haben-kann/
Begründet wird die These: "Als Hauptunterschied zwischen Annette Schavan und Karl-Theodor zu Guttenberg ist die Stärke der Vernetzung in der Wissenschaft Ursache der stärkeren wissenschaftlichen Rückendeckung Schavans."
Und weiter: "Da Schavanplag bisher bei Annette Schavan auf 92 von 325 Seiten Plagiatsfunde vermeldet, ist ihre Maßzahl bei 28,31 Prozent einzuordnen. Das heißt auch, dass derzeit sechs Fälle, also 20 Prozent der von VroniPlag vertretenen Plagiatsverdachtsfälle, quantitativ geringer einzuschätzen sind als der Fall Schavan. Das Verhältnis zwischen den Plagiatsfunden bei Guttenberg und den Plagiatsfunden bei Schavan beträgt demnach recht genau 0,3. Das wissenschaftliche Fehlverhalten Schavans bemisst sich also – quantitativ – als 30 Prozent so schwer wie Guttenbergs. Zwei Doktortitel von VroniPlag-Delinquenten, die hierbei einen geringeren Wert als Schavan besitzen, wurden bereits aberkannt."
http://archiv.twoday.net/search?q=schavan
Begründet wird die These: "Als Hauptunterschied zwischen Annette Schavan und Karl-Theodor zu Guttenberg ist die Stärke der Vernetzung in der Wissenschaft Ursache der stärkeren wissenschaftlichen Rückendeckung Schavans."
Und weiter: "Da Schavanplag bisher bei Annette Schavan auf 92 von 325 Seiten Plagiatsfunde vermeldet, ist ihre Maßzahl bei 28,31 Prozent einzuordnen. Das heißt auch, dass derzeit sechs Fälle, also 20 Prozent der von VroniPlag vertretenen Plagiatsverdachtsfälle, quantitativ geringer einzuschätzen sind als der Fall Schavan. Das Verhältnis zwischen den Plagiatsfunden bei Guttenberg und den Plagiatsfunden bei Schavan beträgt demnach recht genau 0,3. Das wissenschaftliche Fehlverhalten Schavans bemisst sich also – quantitativ – als 30 Prozent so schwer wie Guttenbergs. Zwei Doktortitel von VroniPlag-Delinquenten, die hierbei einen geringeren Wert als Schavan besitzen, wurden bereits aberkannt."
http://archiv.twoday.net/search?q=schavan
KlausGraf - am Montag, 22. Oktober 2012, 22:41 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Der Katalog von Paul Hagen ist online:
http://archive.org/details/DieDeutschenTheologischenHandschriftenDerLuebeckischenStadtbibliothek
Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/156267431/
http://archive.org/details/DieDeutschenTheologischenHandschriftenDerLuebeckischenStadtbibliothek
Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/156267431/
KlausGraf - am Montag, 22. Oktober 2012, 21:45 - Rubrik: Kodikologie
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Erfreulich, dass man bei der HABschen digilib vieles halbwegs vernünftig einsehen und sogar auch "privat" bekommen kann.
Nur warum gibt's dort so verschwurbelte "Nutzungsbedingungen"?
http://diglib.hab.de/copyright.html
Irgendwie bezeichnend, dass man den eigenen regelungsstuss nicht wenigstens selbst mal durchgelesen und die übelsten grammatikfehler beseitigt hat; hier eigenartige singular-plural-schwächen:
Veröffentlichungen(!) von Reproduktionen von Beständen der Bibliothek in gedruckter oder elektronischer Form ist(!) [...] nicht gestattet.
Oder
Die Rechte(!) von sonstigen Dokumenten, [...], wird(!) individuell geregelt [...]
Man fuchtelt dort mit einer niedersächsischen gebührenordnung herum und will leistungsrechte(?) an faksimiles glaubhaft machen. Bei "Sonstigen Dokumenten" bemühe man sich aber um CC-BY-SA...
Nur warum gibt's dort so verschwurbelte "Nutzungsbedingungen"?
http://diglib.hab.de/copyright.html
Irgendwie bezeichnend, dass man den eigenen regelungsstuss nicht wenigstens selbst mal durchgelesen und die übelsten grammatikfehler beseitigt hat; hier eigenartige singular-plural-schwächen:
Veröffentlichungen(!) von Reproduktionen von Beständen der Bibliothek in gedruckter oder elektronischer Form ist(!) [...] nicht gestattet.
Oder
Die Rechte(!) von sonstigen Dokumenten, [...], wird(!) individuell geregelt [...]
Man fuchtelt dort mit einer niedersächsischen gebührenordnung herum und will leistungsrechte(?) an faksimiles glaubhaft machen. Bei "Sonstigen Dokumenten" bemühe man sich aber um CC-BY-SA...
keichwa - am Montag, 22. Oktober 2012, 20:54 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
"zum Start der heute beginnenden International Open Access Week 2012 hat die Arbeitsgruppe Open Access in der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Broschüre
„Open-Access-Strategien für wissenschaftlichen Einrichtungen - Bausteine und Beispiele“
veröffentlicht.
Anliegen der Veröffentlichung ist es einen Überblick über praktische Maßnahmen zur Förderung von Open Access zu geben.
In kurzen Artikeln von Autorinnen und Autoren aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen beschreibt die Broschüre Bausteine einer umfassenden Open-Access-Strategie ebenso wie beispielhafte Kombinationen von Maßnahmen, die darauf abzielen, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen dabei zu unterstützen, die eigenen Forschungsergebnisse weltweit ohne Barrieren für die Nutzer bereitzustellen.
Die Online-Version der Broschüre findet sich unter:
http://dx.doi.org/10.2312/allianzoa.005
Die Open Access Week ist eine internationale Aktionswoche zur Förderung von Open Access. Sie wird von wissenschaftlichen Einrichtungen weltweit getragen wird. Weitere Informationen finden Sie unter: http://openaccessweek.org " (Heinz Pampel)
Die Broschüre steht unter
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/

„Open-Access-Strategien für wissenschaftlichen Einrichtungen - Bausteine und Beispiele“
veröffentlicht.
Anliegen der Veröffentlichung ist es einen Überblick über praktische Maßnahmen zur Förderung von Open Access zu geben.
In kurzen Artikeln von Autorinnen und Autoren aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen beschreibt die Broschüre Bausteine einer umfassenden Open-Access-Strategie ebenso wie beispielhafte Kombinationen von Maßnahmen, die darauf abzielen, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen dabei zu unterstützen, die eigenen Forschungsergebnisse weltweit ohne Barrieren für die Nutzer bereitzustellen.
Die Online-Version der Broschüre findet sich unter:
http://dx.doi.org/10.2312/allianzoa.005
Die Open Access Week ist eine internationale Aktionswoche zur Förderung von Open Access. Sie wird von wissenschaftlichen Einrichtungen weltweit getragen wird. Weitere Informationen finden Sie unter: http://openaccessweek.org " (Heinz Pampel)
Die Broschüre steht unter
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/

KlausGraf - am Montag, 22. Oktober 2012, 17:07 - Rubrik: Open Access
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"Im Jahr 2003 verlor das Ritterhaus (Riddarhuset), die ständische Organisation des schwedischen Adels, seinen Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft und wurde, wie jeder einfache Verein, zu einer juristischen Person des Privatrechts. Schon damals erloschen Privilegien der im Riddarhuset vertretenen Adeligen, z. B. mit königlicher Hilfe aus ausländischer Gefangenschaft befreit zu werden. 2012 endet nun als weiteres Vorrecht wegen des Datenschutzes die halbjährliche Information des Ritterhauses durch das schwedische Finanzamt über sämtliche Geburten und Hochzeiten in adeligen Familien. Im Riddarhuset sind 2350 Familien vereint, deren Wappenschilde säuberlich nummeriert im großen Saal des Riddarhus, eines barocken Palastes in der Stockholmer Altstadt, hängen, von Familie Brahe (Nr. 1) bis Zöge von Manteuffel (Nr. 1909). Da die verlässlichen Informationen aus dem Finanzamt ausbleiben, steht die Standesorganisation vor dem Problem, nicht mehr genau zu wissen, wer zum Geschlecht gehört und wer nicht. So könnten aus den Renditen des Vermögens des Riddarhuset (ca. 4,5 Mio. Euro jährlich) nicht mehr rechtssicher Stipendien und Hilfszahlungen an hilfsbedürftige Mitglieder ausgezahlt werden. Von diesen Hilfen profitierten, so Riddarhusets Justiziar Erik Tersmeden, zumeist Witwen und unverheiratete Töchter (Steinfeld, Ein Schlag für die Ritter, SZ 17.10.2012, 1)."
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5592
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5592
KlausGraf - am Montag, 22. Oktober 2012, 02:37 - Rubrik: Datenschutz
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Die Jüdische Allgemeine greift die Antisemitismus-Vorwürfe gegen die Wikipedia auf:
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14235
Neu ist das nicht:
http://archiv.twoday.net/stories/142784388/
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14235
Neu ist das nicht:
http://archiv.twoday.net/stories/142784388/
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KlausGraf - am Montag, 22. Oktober 2012, 02:04 - Rubrik: Archivrecht
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Wie üblich eine absurde Diskussion:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/18._Oktober_2012#Historicum.net
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/18._Oktober_2012#Historicum.net
Aus dem 16. Jahrhundert und jetzt online:
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Md247
Zur Provenienz:
http://archiv.twoday.net/stories/5866759/

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Md247
Zur Provenienz:
http://archiv.twoday.net/stories/5866759/

KlausGraf - am Montag, 22. Oktober 2012, 01:23 - Rubrik: Kodikologie
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