Man kann ja viel durch schlechte Lebensverhältnisse erklären, aber millionenschwere Gemälde aus einem Museum in Rotterdam stehlen und dann in einem Badeofen zu verbrennen ist nicht nur strunzdumm (da man wissen musste, dass sich kein Abnehmer finden würde), sondern auch unendlich schändlich.
http://www.welt.de/kultur/kunst-und-architektur/article118170888/Gestohlene-Meisterwerke-in-Rumaenien-verbrannt.html
Für immer verloren: Ein Bild von Monet
http://www.welt.de/kultur/kunst-und-architektur/article118170888/Gestohlene-Meisterwerke-in-Rumaenien-verbrannt.html

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http://www.michael-buhlmann.de/Geschichtsschreibung_MA/lbbschr_wilhelm_hirs.htm
Übersetzung auf der auch sonst sehr reichhaltigen Homepage von Michael Buhlmann.

Übersetzung auf der auch sonst sehr reichhaltigen Homepage von Michael Buhlmann.

KlausGraf - am Freitag, 19. Juli 2013, 23:03 - Rubrik: Landesgeschichte
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KlausGraf - am Freitag, 19. Juli 2013, 20:30 - Rubrik: Archivrecht
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Lesenswertes:
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/07/19/wissenschaftsorganisationen-und-wissenschaftliches-fehlverhalten/
Die Petition steht bei 1812 Unterstützern:
http://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/07/19/wissenschaftsorganisationen-und-wissenschaftliches-fehlverhalten/
Die Petition steht bei 1812 Unterstützern:
http://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany
KlausGraf - am Freitag, 19. Juli 2013, 20:12 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Zum Freiburger Semesterende habe ich mir gestern einen 24-Stunden-Kurz-Urlaub spendiert. Nach der Übernachtung in Schenkenzell ging es nach Kloster Wittichen, gegründet von Luitgard von Wittichen (über sie existiert eine deutsche Vita des 14. Jahrhunderts).
Im benachbarten Alpirsbach schaute ich mir außer der Klosterkirche das Klostermuseum an mit Funden, die man in Hohlräumen gefunden hatte. Hat zwar nicht die Qualität des Fundes vom Wienhäuser Nonnenchor, ist aber trotzdem sehenswert.
In Rottweil überraschte die Stadtbücherei mit einem kostenlosen Internetangebot. Nach der Mittagspause war dann auch das Stadtarchiv Rottweil geöffnet, wo ich ein paar lokalgeschichtliche Publikationen (vor allem die Rottweiler Heimatblätter) ansehen wollte. Man arbeitet dort immer noch mit Karteikarten, auch die Internetseite ist nicht mehr als eine Visitenkarte. Ausgesprochen unerfreulich ist, dass der Stellvertreter von Dr. Winfried Hecht, Mager, als Archivleiter nachrückte, was bedeutet, dass eine Stadt von der Tradition Rottweils sich keinen wissenschaftlichen Archivar mehr leistet und eine Stelle weggefallen ist.
Ich erkundigte mich bei Herrn Mager vergeblich nach handschriftlichen Chroniken, bibliothekshandschriftenähnlichen Materialien oder Fragmenten. Das alles sei nicht vorhanden.
Dass eine katholische Reichstadt vom Rang Rottweils in der Frühen Neuzeit keine Chronistik kennt, hat mich schon erstaunt. Die lateinische Ausgabe der Jesuiten-Hauschronik in der Gymnasialbibliothek besprach ich 1991:
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz01638413Xrez.htm
Als erster Chronist gilt Carl von Langen (1753-1836), zu dem ich einen Wikipedia-Artikel angelegt habe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_von_Langen
Seine Stadtgeschichte von 1821 und die Sagensammlung von 1825 sind auch online verfügbar.
In den letzten Jahrzehnten hat man fast den Eindruck als sei die Rottweiler Stadtgeschichtsforschung im wesentlichen ein Ein-Mann-Unternehmen von dem langjährigen Stadtarchivar Dr. Winfried Hecht gewesen, der seine Erkenntnisse in einer Vielzahl von Büchern , Broschüren und Aufsätzen niedergelegt hat. Über eine wissenschaftliche Zeitschrift zur Stadtgeschichte verfügt Rottweil (anders als Schwäbisch Gmünd, wo es seit 1976 die "Gmünder Studien" gibt und auch im Einhorn-Jahrbuch etwas umfangreichere Aufsätze erscheinen können) nicht, die nach wie vor erscheinenden Rottweiler Heimatblätter sind eine Zeitungsbeilage, in der auch Hechts Arbeiten dominieren. Obwohl es gelegentlich Arbeiten mit Nachweisen gibt, ist in der Regel kein hinreichender wissenschaftlicher Apparat zu finden. Das gilt z.B. für den Aufsatz über Carl von Langen 1999, der keinerlei Belege enthält. Umfangreichere Aufsätze müssen in überregionalen Zeitschriften oder als Monographien publiziert werden. Auch wenn es Synthesen zur Stadtgeschichte - natürlich von Hecht - gibt, kann von einer soliden wissenschaftlichen Erforschung der Stadtgeschichte, die sich auf ein entsprechendes Publikationsorgan stützen kann, keine Rede sein.
Da es schönes Wetter war, genoss ich die Autotour durch die heimatliche Alblandschaft. Mein nächstes Ziel war das ehemalige Zisterzienserinnenkloster Heiligkreuztal. Dass die Schlösser und Gärten den Hinweis am geschlossenen Klostermuseum, man könne sich außerhalb der allzu kargen Öffnungszeiten am Wochenende an die Stephanus-Gemeinschaft wenden, nicht entfernt , ist ärgerlich, denn dort hat man keinen Schlüssel mehr. Noch schöner als die Kirche fand ich den eindrucksvollen Kreuzgang mit seiner Äbtissinnen-Bilderreihe. Die gepflegte Anlage im Landkreis Biberach lohnt den Besuch nicht nur von Klosterbegeisterten.
Vorbei an Kloster Zwiefalten und einem Zwischenstopp bei dem anmutigen Schloss Grafeneck, dessen Reize man durch seine grauenhafte NS-Geschichte nicht genießen kann, ging es nach Bad Urach, da ich doch einmal den Hohenurach, über den ich schrieb, selbst sehen wollte.
Wenn man der Ausschilderung Uracher Wasserfälle folgt, kommt man an große Parkplätze. Ungeübte Wanderer sollten eine knappe Dreiviertelstunde für den Anstieg einkalkulieren. Nach den Mühen des Anstiegs beeindruckt die Wucht der Anlage, der man sich plötzlich gegenübersieht. Im Sommer 2011 war sie wegen Einstutzgefahr gesperrt worden, inzwischen ist sie wieder fast in altem Umfang zugänglich. Ein Turm ist eingerüstet.
Von "namemlosen" Gefangenen liest man auf dem Hinweisschild. Ich habe vielen weiteren Gefangenen Namen gegeben:
http://archiv.twoday.net/stories/434212363/
Foto: Ssch http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de
Im benachbarten Alpirsbach schaute ich mir außer der Klosterkirche das Klostermuseum an mit Funden, die man in Hohlräumen gefunden hatte. Hat zwar nicht die Qualität des Fundes vom Wienhäuser Nonnenchor, ist aber trotzdem sehenswert.
In Rottweil überraschte die Stadtbücherei mit einem kostenlosen Internetangebot. Nach der Mittagspause war dann auch das Stadtarchiv Rottweil geöffnet, wo ich ein paar lokalgeschichtliche Publikationen (vor allem die Rottweiler Heimatblätter) ansehen wollte. Man arbeitet dort immer noch mit Karteikarten, auch die Internetseite ist nicht mehr als eine Visitenkarte. Ausgesprochen unerfreulich ist, dass der Stellvertreter von Dr. Winfried Hecht, Mager, als Archivleiter nachrückte, was bedeutet, dass eine Stadt von der Tradition Rottweils sich keinen wissenschaftlichen Archivar mehr leistet und eine Stelle weggefallen ist.
Ich erkundigte mich bei Herrn Mager vergeblich nach handschriftlichen Chroniken, bibliothekshandschriftenähnlichen Materialien oder Fragmenten. Das alles sei nicht vorhanden.
Dass eine katholische Reichstadt vom Rang Rottweils in der Frühen Neuzeit keine Chronistik kennt, hat mich schon erstaunt. Die lateinische Ausgabe der Jesuiten-Hauschronik in der Gymnasialbibliothek besprach ich 1991:
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz01638413Xrez.htm
Als erster Chronist gilt Carl von Langen (1753-1836), zu dem ich einen Wikipedia-Artikel angelegt habe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_von_Langen
Seine Stadtgeschichte von 1821 und die Sagensammlung von 1825 sind auch online verfügbar.
In den letzten Jahrzehnten hat man fast den Eindruck als sei die Rottweiler Stadtgeschichtsforschung im wesentlichen ein Ein-Mann-Unternehmen von dem langjährigen Stadtarchivar Dr. Winfried Hecht gewesen, der seine Erkenntnisse in einer Vielzahl von Büchern , Broschüren und Aufsätzen niedergelegt hat. Über eine wissenschaftliche Zeitschrift zur Stadtgeschichte verfügt Rottweil (anders als Schwäbisch Gmünd, wo es seit 1976 die "Gmünder Studien" gibt und auch im Einhorn-Jahrbuch etwas umfangreichere Aufsätze erscheinen können) nicht, die nach wie vor erscheinenden Rottweiler Heimatblätter sind eine Zeitungsbeilage, in der auch Hechts Arbeiten dominieren. Obwohl es gelegentlich Arbeiten mit Nachweisen gibt, ist in der Regel kein hinreichender wissenschaftlicher Apparat zu finden. Das gilt z.B. für den Aufsatz über Carl von Langen 1999, der keinerlei Belege enthält. Umfangreichere Aufsätze müssen in überregionalen Zeitschriften oder als Monographien publiziert werden. Auch wenn es Synthesen zur Stadtgeschichte - natürlich von Hecht - gibt, kann von einer soliden wissenschaftlichen Erforschung der Stadtgeschichte, die sich auf ein entsprechendes Publikationsorgan stützen kann, keine Rede sein.
Da es schönes Wetter war, genoss ich die Autotour durch die heimatliche Alblandschaft. Mein nächstes Ziel war das ehemalige Zisterzienserinnenkloster Heiligkreuztal. Dass die Schlösser und Gärten den Hinweis am geschlossenen Klostermuseum, man könne sich außerhalb der allzu kargen Öffnungszeiten am Wochenende an die Stephanus-Gemeinschaft wenden, nicht entfernt , ist ärgerlich, denn dort hat man keinen Schlüssel mehr. Noch schöner als die Kirche fand ich den eindrucksvollen Kreuzgang mit seiner Äbtissinnen-Bilderreihe. Die gepflegte Anlage im Landkreis Biberach lohnt den Besuch nicht nur von Klosterbegeisterten.
Vorbei an Kloster Zwiefalten und einem Zwischenstopp bei dem anmutigen Schloss Grafeneck, dessen Reize man durch seine grauenhafte NS-Geschichte nicht genießen kann, ging es nach Bad Urach, da ich doch einmal den Hohenurach, über den ich schrieb, selbst sehen wollte.
Wenn man der Ausschilderung Uracher Wasserfälle folgt, kommt man an große Parkplätze. Ungeübte Wanderer sollten eine knappe Dreiviertelstunde für den Anstieg einkalkulieren. Nach den Mühen des Anstiegs beeindruckt die Wucht der Anlage, der man sich plötzlich gegenübersieht. Im Sommer 2011 war sie wegen Einstutzgefahr gesperrt worden, inzwischen ist sie wieder fast in altem Umfang zugänglich. Ein Turm ist eingerüstet.
Von "namemlosen" Gefangenen liest man auf dem Hinweisschild. Ich habe vielen weiteren Gefangenen Namen gegeben:
http://archiv.twoday.net/stories/434212363/

KlausGraf - am Freitag, 19. Juli 2013, 18:26 - Rubrik: Landesgeschichte
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KlausGraf - am Freitag, 19. Juli 2013, 15:42 - Rubrik: English Corner
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Auf die Anzeige des VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. wegen Verwahrungsbruch beim Bundesamt für Verfassungsschutz vom 29. Juni 2012 hat die Staatsanwaltschaft Köln vorermittelt und nun die Ermittlungen eingestellt (Bescheid vom 18. Juni 2013 AZ 121 Js 572/12).
DAZU STELLT DER VdA FEST.
Im Einstellungsbescheid wird abschließend behauptet „ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder dienstliche Vorgaben [sei] nicht belegbar“. Hinsichtlich des Verdachts auf den vom VdA angezeigten Verwahrungsbruch beruht dieses Ergebnis auf einer unvollständigen Prüfung.
- Im Zusammenhang mit Aktenvernichtungen in Bundesbehörden wäre zur Beurteilung von Sachverhalten zu § 133 StGB das Bundesarchivgesetz (BArchG) zwingend zu prüfen gewesen.
- Zudem wäre zu prüfen gewesen, ob auf der gesetzlichen Grundlage des Bundesarchivgesetzes oder anderer Bestimmungen Vereinbarungen zwischen der Bundesbehörde – hier Bundesamt für Verfassungsschutz – und dem Bundesarchiv vorliegen, in denen die Aktenaussonderung (1) geregelt ist, und ob diesen bisher Folge geleistet wurde.
Im Einstellungsbescheid ist an keiner Stelle erkennbar, dass diese Prüfungen erfolgt sind. Eine Einbeziehung dieser Punkte hätte zu einem anderen Prüfergebnis geführt. Der Bescheid ist daher nach Auffassung des VdA fehlerhaft.
ZUM SACHVERHALT IM EINZELNEN
1. Aktenvernichtung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat gegenüber der Staatsanwaltschaft die Aktenvernichtung nicht bestritten, sondern mit innerdienstlichen Gründen und Bestimmungen zu rechtfertigen versucht. Der VdA dankt der Staatsanwaltschaft für die Feststellung dieses Sachverhalts. Die Aktenvernichtung und Informationsverluste sind damit unbestritten.
2. Geltung Bundesarchivgesetz
Gemäß Bundesarchivgesetz § 2 Abs. 1 sind alle Unterlagen staatlicher Stellen vor einer Vernichtung dem Bundesarchiv anzubieten. Das gilt auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz. (2)
Auch die Praxis beweist, dass das Bundesamt für verfassungsschutz diese Rechtslage als Grundlage seiner Arbeit ansieht, denn es hat bereits als archivwürdig bewertete Unterlagen an das Bundesarchiv abgegeben. In Bestand B 443 des Bundesarchivs sind archivwürdige Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz archiviert. Die Entscheidung über Archivierung oder Vernichtung steht dem Bundesarchiv zu (§ 3 Bundesarchivgesetz), nicht der abgebenden Behörde. Das Bundesamt für Verfassungsschutz fällt unter die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes und ist damit anbietungspflichtig.
3. Prüfung der Staatsanwaltschaft
Bei den von der Staatsanwaltschaft geprüften Punkten handelt es sich z.T. um innerdienstliche Überlegungen des Bundesamtes, nicht aber um gesetzlich begründete Kriterien. Vorgetragen wurde z.B., dass die Daten aus anderen Akten rekonstruierbar sind, dass sie für Strafverfahren irrelevant sind und als geheim klassifiziert sind. Alle diese Hinweise und die – vermutete – Tatsache, dass die vernichteten Unterlagen nach Auffassung der Bundesamtes „keine relevanten Unterlagen“ enthalten, sind nach Bundesarchivgesetz grundsätzlich irrelevant. Bei der zentralen Prüfung der „geltenden Aufbewahrungsbestimmungen“ im Bundesamt ist der Staatsanwaltschaft das grundsätzliche Missverständnis unterlaufen, „Aussonderung“ mit Vernichtung gleichzusetzen. Das ist gerade nicht zutreffend. Inzwischen ist sogar gerichtlich bestätigt, dass eine Vernichtung von Unterlagen erst erfolgen darf, wenn das zuständige Archiv die Übernahme als Archivgut abgelehnt hat.
Die von der Staatsanwaltschaft Köln vorgetragenen Gründe stellen die Geltung des Bundesarchivgesetzes nicht in Frage.
4. Verwahrungsbruch
Die nachgewiesene Aktenvernichtung ohne vorherige Anbietung an das Bundesarchiv stellt einen Gesetzesverstoß dar und begründet den Anfangsverdacht einer Straftat gemäß § 133 StGB.
5. Tatbestandsirrtum
Die Staatsanwaltschaft hat zudem bei der Vernichtung auf einen Tatbestandsirrtum hingewiesen. Das würde im Kern bedeuten, dass keine organisatorischen oder andere Maßnahmen im Bundesamt getroffen worden wären, die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes bekannt zu machen und ihnen Genüge zu tun; im Fall der Aktenaussonderungen wäre von einer üblichen Praxis der Vernichtung ohne Rückfragen beim Bundesarchiv und damit von einem systematischen Verstoß gegen das Bundesarchivgesetz auszugehen.
Sollte dies zutreffen, erweitert der VdA seine Anzeige vom 29. Juni 2012 und fordert die Staatsanwaltschaft auf, für diesen Fall zu prüfen, inwieweit im BfV durch Aktenvernichtungen – nicht nur in Einzelfällen – ein fortgesetzter systematischer Gesetzesbruch erfolgt ist.
Der VdA hat daher eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ermittelnden Oberstaatsanwalt wegen Einstellungsbescheid 121 Js 572/12 vom 18. Juni 2013 eingelegt. Der VdA geht davon aus, dass das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen und gegebenenfalls sogar ausgeweitet wird.
Fußnoten:
(1) Aktenaussonderung ist die innerbehördliche Vorbereitung der Entscheidung über die Archivwürdigkeit bzw. Kassation im Fall der fehlenden Archivwürdigkeit. Diese Entscheidung selber obliegt dem zuständigen Archiv (s.u.).
(2) Bundesarchivgesetz § 2 Absatz 1: Die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes haben alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nicht mehr benötigen, dem Bundesarchiv oder inFällen des Absatzes 3 dem zuständigen Landesarchiv zur Übernahme anzubieten und, wenn es sich um Unterlagen von bleibendem Wert im Sinne des § 3 handelt, als Archivgut des Bundes zu übergeben [Hervorhebungen durch VdA]
Quelle: Pressemitteilung des VdA, 19.7.2013
DAZU STELLT DER VdA FEST.
Im Einstellungsbescheid wird abschließend behauptet „ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder dienstliche Vorgaben [sei] nicht belegbar“. Hinsichtlich des Verdachts auf den vom VdA angezeigten Verwahrungsbruch beruht dieses Ergebnis auf einer unvollständigen Prüfung.
- Im Zusammenhang mit Aktenvernichtungen in Bundesbehörden wäre zur Beurteilung von Sachverhalten zu § 133 StGB das Bundesarchivgesetz (BArchG) zwingend zu prüfen gewesen.
- Zudem wäre zu prüfen gewesen, ob auf der gesetzlichen Grundlage des Bundesarchivgesetzes oder anderer Bestimmungen Vereinbarungen zwischen der Bundesbehörde – hier Bundesamt für Verfassungsschutz – und dem Bundesarchiv vorliegen, in denen die Aktenaussonderung (1) geregelt ist, und ob diesen bisher Folge geleistet wurde.
Im Einstellungsbescheid ist an keiner Stelle erkennbar, dass diese Prüfungen erfolgt sind. Eine Einbeziehung dieser Punkte hätte zu einem anderen Prüfergebnis geführt. Der Bescheid ist daher nach Auffassung des VdA fehlerhaft.
ZUM SACHVERHALT IM EINZELNEN
1. Aktenvernichtung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat gegenüber der Staatsanwaltschaft die Aktenvernichtung nicht bestritten, sondern mit innerdienstlichen Gründen und Bestimmungen zu rechtfertigen versucht. Der VdA dankt der Staatsanwaltschaft für die Feststellung dieses Sachverhalts. Die Aktenvernichtung und Informationsverluste sind damit unbestritten.
2. Geltung Bundesarchivgesetz
Gemäß Bundesarchivgesetz § 2 Abs. 1 sind alle Unterlagen staatlicher Stellen vor einer Vernichtung dem Bundesarchiv anzubieten. Das gilt auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz. (2)
Auch die Praxis beweist, dass das Bundesamt für verfassungsschutz diese Rechtslage als Grundlage seiner Arbeit ansieht, denn es hat bereits als archivwürdig bewertete Unterlagen an das Bundesarchiv abgegeben. In Bestand B 443 des Bundesarchivs sind archivwürdige Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz archiviert. Die Entscheidung über Archivierung oder Vernichtung steht dem Bundesarchiv zu (§ 3 Bundesarchivgesetz), nicht der abgebenden Behörde. Das Bundesamt für Verfassungsschutz fällt unter die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes und ist damit anbietungspflichtig.
3. Prüfung der Staatsanwaltschaft
Bei den von der Staatsanwaltschaft geprüften Punkten handelt es sich z.T. um innerdienstliche Überlegungen des Bundesamtes, nicht aber um gesetzlich begründete Kriterien. Vorgetragen wurde z.B., dass die Daten aus anderen Akten rekonstruierbar sind, dass sie für Strafverfahren irrelevant sind und als geheim klassifiziert sind. Alle diese Hinweise und die – vermutete – Tatsache, dass die vernichteten Unterlagen nach Auffassung der Bundesamtes „keine relevanten Unterlagen“ enthalten, sind nach Bundesarchivgesetz grundsätzlich irrelevant. Bei der zentralen Prüfung der „geltenden Aufbewahrungsbestimmungen“ im Bundesamt ist der Staatsanwaltschaft das grundsätzliche Missverständnis unterlaufen, „Aussonderung“ mit Vernichtung gleichzusetzen. Das ist gerade nicht zutreffend. Inzwischen ist sogar gerichtlich bestätigt, dass eine Vernichtung von Unterlagen erst erfolgen darf, wenn das zuständige Archiv die Übernahme als Archivgut abgelehnt hat.
Die von der Staatsanwaltschaft Köln vorgetragenen Gründe stellen die Geltung des Bundesarchivgesetzes nicht in Frage.
4. Verwahrungsbruch
Die nachgewiesene Aktenvernichtung ohne vorherige Anbietung an das Bundesarchiv stellt einen Gesetzesverstoß dar und begründet den Anfangsverdacht einer Straftat gemäß § 133 StGB.
5. Tatbestandsirrtum
Die Staatsanwaltschaft hat zudem bei der Vernichtung auf einen Tatbestandsirrtum hingewiesen. Das würde im Kern bedeuten, dass keine organisatorischen oder andere Maßnahmen im Bundesamt getroffen worden wären, die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes bekannt zu machen und ihnen Genüge zu tun; im Fall der Aktenaussonderungen wäre von einer üblichen Praxis der Vernichtung ohne Rückfragen beim Bundesarchiv und damit von einem systematischen Verstoß gegen das Bundesarchivgesetz auszugehen.
Sollte dies zutreffen, erweitert der VdA seine Anzeige vom 29. Juni 2012 und fordert die Staatsanwaltschaft auf, für diesen Fall zu prüfen, inwieweit im BfV durch Aktenvernichtungen – nicht nur in Einzelfällen – ein fortgesetzter systematischer Gesetzesbruch erfolgt ist.
Der VdA hat daher eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ermittelnden Oberstaatsanwalt wegen Einstellungsbescheid 121 Js 572/12 vom 18. Juni 2013 eingelegt. Der VdA geht davon aus, dass das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen und gegebenenfalls sogar ausgeweitet wird.
Fußnoten:
(1) Aktenaussonderung ist die innerbehördliche Vorbereitung der Entscheidung über die Archivwürdigkeit bzw. Kassation im Fall der fehlenden Archivwürdigkeit. Diese Entscheidung selber obliegt dem zuständigen Archiv (s.u.).
(2) Bundesarchivgesetz § 2 Absatz 1: Die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes haben alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nicht mehr benötigen, dem Bundesarchiv oder inFällen des Absatzes 3 dem zuständigen Landesarchiv zur Übernahme anzubieten und, wenn es sich um Unterlagen von bleibendem Wert im Sinne des § 3 handelt, als Archivgut des Bundes zu übergeben [Hervorhebungen durch VdA]
Quelle: Pressemitteilung des VdA, 19.7.2013
Wolf Thomas - am Freitag, 19. Juli 2013, 15:31 - Rubrik: Archivrecht
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Die erste Lösung hat die funktionale Konformitätsprüfung gem. TR-ESOR zur beweissicheren Langzeitspeicherung erfolgreich bestanden:
http://www.kommune21.de/meldung_16382
Nähere Informationen zur TR-ESOR finden sich beim BSI:
https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03125/index_htm.html
http://www.kommune21.de/meldung_16382
Nähere Informationen zur TR-ESOR finden sich beim BSI:
https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03125/index_htm.html
schwalm.potsdam - am Freitag, 19. Juli 2013, 13:53 - Rubrik: Records Management
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Die ersten Ergebnisdokumente der letzten E-Government-Initiative De-Mail sind online:
http://www.cio.bund.de/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/E-Government-Initiative/egovernment_initiative_node.html#doc2762370bodyText2
Aktuell läuft noch bis 31.07. die Bewerbungsfrist für die neue E-Government-Initiative des BMI. Wie die Ergebnisse zeigen gibt es erste konkrete Anwendungen zur sicheren elektronischen Kommunikation.
Die hier auch diskutierten technischen Fragen sollten anhand der maßgeblichen Technischen Richtlinien des BSI vertieft werden.
http://www.cio.bund.de/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/E-Government-Initiative/egovernment_initiative_node.html#doc2762370bodyText2
Aktuell läuft noch bis 31.07. die Bewerbungsfrist für die neue E-Government-Initiative des BMI. Wie die Ergebnisse zeigen gibt es erste konkrete Anwendungen zur sicheren elektronischen Kommunikation.
Die hier auch diskutierten technischen Fragen sollten anhand der maßgeblichen Technischen Richtlinien des BSI vertieft werden.
schwalm.potsdam - am Freitag, 19. Juli 2013, 13:48 - Rubrik: Records Management
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"19:30 Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Freien Wählern wurde nun die kleine Archivvariante gewählt. Dass heisst Historisches Archiv und Rheinisches Bildarchiv ziehen in den Eifelwall, die KMB bleibt an ihren Standorten. Gut, dass es mit dem Bau des neuen Archives nun weitergeht. Schade, dass die Chance nicht ergriffen wurde den Mitarbeitern und Nutzern der KMB endlich ordentliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten."
Thor Zimmermann, Deine Freunde, bloggte aus dem Kölner Stadtrat
Thor Zimmermann, Deine Freunde, bloggte aus dem Kölner Stadtrat
Wolf Thomas - am Donnerstag, 18. Juli 2013, 19:12 - Rubrik: Kommunalarchive
http://de.radiovaticana.va/news/2013/07/15/d_%C3%B6sterreich:_265.000_b%C3%BCcher_wechseln_die_bibliothek/ted-710654
Radio Vatikan meldet:''Die Hochschule Heiligenkreuz hat am Montag den Großteil der theologischen Fachbibliothek der Hochschule der Salesianer in Benediktbeuern/Bayern geschenkt bekommen." ... "Die Schenkung erfolgte laut einer Mitteilung der deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos, da der theologische Lehrbetrieb in Benediktbeuern mit 30. September 2013 eingestellt wird." Nach dem Eintrag im Fabian Handbuch umfasste die Bibliothek 1997 schon 300.000 Bände mit beachtenswertem Altbestand von 14.000 Bänden.
Radio Vatikan meldet:''Die Hochschule Heiligenkreuz hat am Montag den Großteil der theologischen Fachbibliothek der Hochschule der Salesianer in Benediktbeuern/Bayern geschenkt bekommen." ... "Die Schenkung erfolgte laut einer Mitteilung der deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos, da der theologische Lehrbetrieb in Benediktbeuern mit 30. September 2013 eingestellt wird." Nach dem Eintrag im Fabian Handbuch umfasste die Bibliothek 1997 schon 300.000 Bände mit beachtenswertem Altbestand von 14.000 Bänden.
Hans Luneborch - am Donnerstag, 18. Juli 2013, 19:00
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http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/ag/mitglieder.html
Ein kurzer Blick zeigt, dass sich nichts geändert hat. Die Regionalportale bieten langweilige statische Inhalte. Da es keinen Newsletter o.ä. gibt (von RSS, Twitter usw.) ganz zu schweigen, muss man sich gelegentlich bewusst wieder auf die Seite begeben - um dann festzustellen, dass sich nichts getan hat!
So werden die Regionalportale keinen Blumentopf gewinnen. Vorbildlich ist die Bayerische Landesbibliothek Online, die neuigkeiten per RSS anbietet und auch vergleichsweise häufig spannende neue Inhalte hat.
Auch die üblichen Tattergreise, die inzwischen die traditionelle Landesgeschichte verkörpern, möchten gern, dass sie nicht jedesmal wieder aufs neue selbst die Differenz zwischen dem, was sie bereits kennen, und dem, was neu ist, ermitteln müssen.
Ein kurzer Blick zeigt, dass sich nichts geändert hat. Die Regionalportale bieten langweilige statische Inhalte. Da es keinen Newsletter o.ä. gibt (von RSS, Twitter usw.) ganz zu schweigen, muss man sich gelegentlich bewusst wieder auf die Seite begeben - um dann festzustellen, dass sich nichts getan hat!
So werden die Regionalportale keinen Blumentopf gewinnen. Vorbildlich ist die Bayerische Landesbibliothek Online, die neuigkeiten per RSS anbietet und auch vergleichsweise häufig spannende neue Inhalte hat.
Auch die üblichen Tattergreise, die inzwischen die traditionelle Landesgeschichte verkörpern, möchten gern, dass sie nicht jedesmal wieder aufs neue selbst die Differenz zwischen dem, was sie bereits kennen, und dem, was neu ist, ermitteln müssen.
KlausGraf - am Mittwoch, 17. Juli 2013, 13:29 - Rubrik: Landesgeschichte
http://vb.uni-wuerzburg.de/jamwiki/en/Libri_Sancti_Kiliani_digital_-_Wiki
"Das Libri-Sancti-Kiliani-Wiki erlaubt Ihnen die Bearbeitung unserer Web-Site Libri Sancti Kiliani digital. Nachdem Sie sich als Nutzer registriert haben, können Sie Co-Autor unserer Homepage werden und mithelfen, unser Portal aktuell zu halten: Katalogisate und Sekundärliteratur zu einzelnen Handschriften ergänzen, Transkriptionen erstellen, Kommentare, Verweise und Links einbringen."
Wenn das nicht beworben wird, erfährt niemand davon ...
"Das Libri-Sancti-Kiliani-Wiki erlaubt Ihnen die Bearbeitung unserer Web-Site Libri Sancti Kiliani digital. Nachdem Sie sich als Nutzer registriert haben, können Sie Co-Autor unserer Homepage werden und mithelfen, unser Portal aktuell zu halten: Katalogisate und Sekundärliteratur zu einzelnen Handschriften ergänzen, Transkriptionen erstellen, Kommentare, Verweise und Links einbringen."
Wenn das nicht beworben wird, erfährt niemand davon ...
KlausGraf - am Mittwoch, 17. Juli 2013, 13:16 - Rubrik: Kodikologie
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Nichts geht mehr:
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
Danke an alle Unterstützer und an Kollegen Wolf für sein zeitintensives Engagement.
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
Danke an alle Unterstützer und an Kollegen Wolf für sein zeitintensives Engagement.
KlausGraf - am Mittwoch, 17. Juli 2013, 12:43 - Rubrik: Kommunalarchive
KlausGraf - am Dienstag, 16. Juli 2013, 14:07 - Rubrik: Kommunalarchive
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Der Kölner Presse war zu entnehmen, dass ein Planungsstopp für den vorgesehenen Archivneubau zustande gekommen ist, weil über dessen notwendige Größenordnung und Standort keine Einigkeit mehr unter den Parteien besteht. Ursache dafür soll sein, dass die Entscheidung, nach der der Neubau auch neue Räumlichkeiten für die Kunst- und Museumsbibliothek und das Rheinische Bildarchiv umfassen soll, plötzlich infrage gestellt wurde. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Stadt Köln die Entscheidung über einen Standort für die Kunst- und Museumsbibliothek bereits seit über dreißig Jahren vor sich herschiebt.
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT weist darauf hin, dass der Planungsstopp in einem eklatanten Widerspruch zur Aussage des Oberbürgermeisters und von Vertretern der Stadtverwaltung steht, so schnell als möglich ein neues Stadtarchiv zu bauen, um die beschädigten Nachlässe sukzessiv wieder zugänglich zu machen.
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT konstatiert angesichts dessen, dass aus Rat und Verwaltung über die tatsächlichen Entscheidungsvorgänge allenfalls Informationspartikel nach außen dringen, was eine fundierte Meinungsbildung erschwert, es herrscht ein erhebliches Transparenz- und Informationsdefizit, für das Politik und Verwaltung verantwortlich sind.
• Wie ist es zum Beispiel zu erklären, dass die städtische Gebäudewirtschaft unter ihrem Leiter Engelbert Rummel laut Meldung des KStA vom 18.4.2013 die Planungen für den Neubau des Stadtarchivs vorläufig aussetzt ( http://www.ksta.de/koeln/sparvorschlaege-planungsstopp-fuer-koelner-stadtarchiv,15187530,22401430.html ), während Stadtplanungsdezernent Franz-Josef Höing, diesen faktischen Planungsstopp auf einer Veranstaltung im Rahmen der Reihe „Stadtgespräch im Domforum“ („Stadtentwicklung im Blindflug?“) am selben Tag als Zeitungsente abtut.
• Wie kann es angehen, dass führende Vertreter von SPD und Grünen öffentlich das Scheitern der Verhandlungen mit der Universitätsverwaltung um die künftige Finanzierung der Kunst- und Museumsbibliothek erklären, während die Universitätsverwaltung und der scheidende Kulturdezernent Georg Quander konstatieren, man sei noch mitten in den Verhandlungen ( http://www.ksta.de/kultur/kunst--und-museumsbibliothek-neue-raeumlichkeiten-in-frage-gestellt,15189520,22599944.html )?
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT fragt sich vor dem Hintergrund des inzwischen entstandenen Planungschaos:
• Warum wurden die Planungen für den Archivneubau offensichtlich vorangetrieben, ohne von vornherein verschiedene Größen- und auch Standortvarianten zu prüfen und zu kalkulieren. So hätten sich die jetzt entstandenen und weiter drohenden Verzögerungen durchaus vermeiden lassen.
Darüber, ob ein Stadtarchiv innenstadtnah, also auf begehrtem Baugrund platziert werden muss, lässt sich trefflich streiten. Ebenfalls streiten lässt sich darüber ob der Archivneubau so gestaltet sein muss, dass er in der Lage ist, das Rheinische Bildarchiv und die Kunst- und Museumsbibliothek mit aufzunehmen. Das wäre zwar wünschenswert, ist aber nicht zwingend und angesichts der finanziellen Lage der Stadt Köln zumindest eine Frage der Abwägung.
Für die INTERESSENGEMEINSCHAFT kann kein Zweifel darüber bestehen,
• dass die Stadt Köln zeitnah einen Archivneubau braucht, um ausgelagerte Archivalien, für deren Auslagerung hohe Mietzahlungen anfallen, wieder aufnehmen und neues Archivgut sicher und dauerhaft einlagern zu können;
• dass das unbefristete Fortbestehen der Provisorien in der Porzer Halle und in den überteuerten Räumlichkeiten am Heumarkt aus organisatorischen Gründen, aus Kostengründen und aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Archivs absolut inakzeptabel ist;
• dass weitere Verzögerungen in Planung und Ausführung des Archivneubaus auch einen Affront gegenüber denjenigen darstellt, die in der Vergangenheit der Stadt Köln Archivalien anvertraut haben und nun den Anspruch erheben, die Folgen des Archiveinsturzes so effektiv wie möglich anzugehen, um zu retten, was nach diesem Desaster noch zu retten ist.
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT fordert die Parteien in Köln sowie Rat und Verwaltung auf,
• den Weg für einen raschen Baubeginn frei zu machen und damit das unwürdige Gezerre um den Archivneubau, das Kölns Ansehen bundesweit und international erneut schädigt, zu beenden;
• die Verhandlungen über die Finanzierung der Kunst- und Museumsbibliothek mit der notwendigen Professionalität und mit verschiedenen Finanziers und Sponsoren voranzutreiben, um die bereits bestehenden Planungen nicht durch nachträgliche Änderun¬gen (z. B. durch den Wegfall der Museumsbibliothek) zu verzögern und zu verteuern. Sollte der dazu notwendige Sachverstand in Politik und Verwaltung nicht ausreichen, muss er extern organisiert werden;
• das Informationschaos, den Mangel an Transparenz (s. o.) und die fortschreitende Verunsicherung umgehend zu beenden. Dazu wäre eine offizielle Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt gegenüber der Bürgerschaft über den Stand der Dinge und die detaillierte Zeitplanung des Planungsablaufs sowie der voraussichtlichen Fertigstellung des Archivneubaus notwendig.
Sabine Barth (Depositat Literarische Gesellschaft Köln), Mary Bauermeister (Vorlass), René Böll (Erbengemeinschaft Heinrich Böll), Prof. Peter Busmann (Vorlass Busmann und Haberer), Anne Dorn (Vorlass), Dr. Ingeborg Drews (Vorlass), Lieselotte Freusberg (GEDOK Köln), Michael Gerster (Nachlass Otto Gerster, Carola Andries), Renate Gruber (Nachlass Fritz Gruber), Dr. Guido Grünewald (Depositat Deutsche Friedensgesellschaft), Christiane Haerlin (Depositat Sozialpsychiatrie), Franz-Josef Heumannskämper (Nachlass William Pearson), Dorothee Joachim (Nachlässe Jens Hagen, Irmgard Joachim, Fritz Klein), Rainer Kippe (Depositat Sozialistische Selbsthilfe Mülheim), Dr. Mario König und Dr. Oliver König (Nachlass Prof. Dr. René König), Gisela Kutz (Nachlass Karl Henniger), Helge Malchow (Depositat Kiepenheuer & Witsch), Marcel René Marburger (Flusser/Zielinski Archiv), Frank Möller (Depositat Köln-Archiv), Robert HP Platz (Vorlass), Werner Rügemer (Depositat Verlag Pahl Rugenstein), Jörg Sädler (Nachlass Arthur Sädler), Roland Schüler (Depositat Friedensbildungswerk), Egbert Verbeek und Hans-Wilhelm Verbeek (Nachlass Hans Verbeek), Frolinde Weber (Nachlass Hermann von Berg), Elisabeth Dorothea v. Wittgenstein und Leo Friedrich v. Wittgenstein (Familienarchiv).
Köln, im Juli 2013
Petition heute noch unterzeichnen (letzter Tag, aktueller Stand 8675)
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT weist darauf hin, dass der Planungsstopp in einem eklatanten Widerspruch zur Aussage des Oberbürgermeisters und von Vertretern der Stadtverwaltung steht, so schnell als möglich ein neues Stadtarchiv zu bauen, um die beschädigten Nachlässe sukzessiv wieder zugänglich zu machen.
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT konstatiert angesichts dessen, dass aus Rat und Verwaltung über die tatsächlichen Entscheidungsvorgänge allenfalls Informationspartikel nach außen dringen, was eine fundierte Meinungsbildung erschwert, es herrscht ein erhebliches Transparenz- und Informationsdefizit, für das Politik und Verwaltung verantwortlich sind.
• Wie ist es zum Beispiel zu erklären, dass die städtische Gebäudewirtschaft unter ihrem Leiter Engelbert Rummel laut Meldung des KStA vom 18.4.2013 die Planungen für den Neubau des Stadtarchivs vorläufig aussetzt ( http://www.ksta.de/koeln/sparvorschlaege-planungsstopp-fuer-koelner-stadtarchiv,15187530,22401430.html ), während Stadtplanungsdezernent Franz-Josef Höing, diesen faktischen Planungsstopp auf einer Veranstaltung im Rahmen der Reihe „Stadtgespräch im Domforum“ („Stadtentwicklung im Blindflug?“) am selben Tag als Zeitungsente abtut.
• Wie kann es angehen, dass führende Vertreter von SPD und Grünen öffentlich das Scheitern der Verhandlungen mit der Universitätsverwaltung um die künftige Finanzierung der Kunst- und Museumsbibliothek erklären, während die Universitätsverwaltung und der scheidende Kulturdezernent Georg Quander konstatieren, man sei noch mitten in den Verhandlungen ( http://www.ksta.de/kultur/kunst--und-museumsbibliothek-neue-raeumlichkeiten-in-frage-gestellt,15189520,22599944.html )?
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT fragt sich vor dem Hintergrund des inzwischen entstandenen Planungschaos:
• Warum wurden die Planungen für den Archivneubau offensichtlich vorangetrieben, ohne von vornherein verschiedene Größen- und auch Standortvarianten zu prüfen und zu kalkulieren. So hätten sich die jetzt entstandenen und weiter drohenden Verzögerungen durchaus vermeiden lassen.
Darüber, ob ein Stadtarchiv innenstadtnah, also auf begehrtem Baugrund platziert werden muss, lässt sich trefflich streiten. Ebenfalls streiten lässt sich darüber ob der Archivneubau so gestaltet sein muss, dass er in der Lage ist, das Rheinische Bildarchiv und die Kunst- und Museumsbibliothek mit aufzunehmen. Das wäre zwar wünschenswert, ist aber nicht zwingend und angesichts der finanziellen Lage der Stadt Köln zumindest eine Frage der Abwägung.
Für die INTERESSENGEMEINSCHAFT kann kein Zweifel darüber bestehen,
• dass die Stadt Köln zeitnah einen Archivneubau braucht, um ausgelagerte Archivalien, für deren Auslagerung hohe Mietzahlungen anfallen, wieder aufnehmen und neues Archivgut sicher und dauerhaft einlagern zu können;
• dass das unbefristete Fortbestehen der Provisorien in der Porzer Halle und in den überteuerten Räumlichkeiten am Heumarkt aus organisatorischen Gründen, aus Kostengründen und aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Archivs absolut inakzeptabel ist;
• dass weitere Verzögerungen in Planung und Ausführung des Archivneubaus auch einen Affront gegenüber denjenigen darstellt, die in der Vergangenheit der Stadt Köln Archivalien anvertraut haben und nun den Anspruch erheben, die Folgen des Archiveinsturzes so effektiv wie möglich anzugehen, um zu retten, was nach diesem Desaster noch zu retten ist.
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT fordert die Parteien in Köln sowie Rat und Verwaltung auf,
• den Weg für einen raschen Baubeginn frei zu machen und damit das unwürdige Gezerre um den Archivneubau, das Kölns Ansehen bundesweit und international erneut schädigt, zu beenden;
• die Verhandlungen über die Finanzierung der Kunst- und Museumsbibliothek mit der notwendigen Professionalität und mit verschiedenen Finanziers und Sponsoren voranzutreiben, um die bereits bestehenden Planungen nicht durch nachträgliche Änderun¬gen (z. B. durch den Wegfall der Museumsbibliothek) zu verzögern und zu verteuern. Sollte der dazu notwendige Sachverstand in Politik und Verwaltung nicht ausreichen, muss er extern organisiert werden;
• das Informationschaos, den Mangel an Transparenz (s. o.) und die fortschreitende Verunsicherung umgehend zu beenden. Dazu wäre eine offizielle Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt gegenüber der Bürgerschaft über den Stand der Dinge und die detaillierte Zeitplanung des Planungsablaufs sowie der voraussichtlichen Fertigstellung des Archivneubaus notwendig.
Sabine Barth (Depositat Literarische Gesellschaft Köln), Mary Bauermeister (Vorlass), René Böll (Erbengemeinschaft Heinrich Böll), Prof. Peter Busmann (Vorlass Busmann und Haberer), Anne Dorn (Vorlass), Dr. Ingeborg Drews (Vorlass), Lieselotte Freusberg (GEDOK Köln), Michael Gerster (Nachlass Otto Gerster, Carola Andries), Renate Gruber (Nachlass Fritz Gruber), Dr. Guido Grünewald (Depositat Deutsche Friedensgesellschaft), Christiane Haerlin (Depositat Sozialpsychiatrie), Franz-Josef Heumannskämper (Nachlass William Pearson), Dorothee Joachim (Nachlässe Jens Hagen, Irmgard Joachim, Fritz Klein), Rainer Kippe (Depositat Sozialistische Selbsthilfe Mülheim), Dr. Mario König und Dr. Oliver König (Nachlass Prof. Dr. René König), Gisela Kutz (Nachlass Karl Henniger), Helge Malchow (Depositat Kiepenheuer & Witsch), Marcel René Marburger (Flusser/Zielinski Archiv), Frank Möller (Depositat Köln-Archiv), Robert HP Platz (Vorlass), Werner Rügemer (Depositat Verlag Pahl Rugenstein), Jörg Sädler (Nachlass Arthur Sädler), Roland Schüler (Depositat Friedensbildungswerk), Egbert Verbeek und Hans-Wilhelm Verbeek (Nachlass Hans Verbeek), Frolinde Weber (Nachlass Hermann von Berg), Elisabeth Dorothea v. Wittgenstein und Leo Friedrich v. Wittgenstein (Familienarchiv).
Köln, im Juli 2013
Petition heute noch unterzeichnen (letzter Tag, aktueller Stand 8675)
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
KlausGraf - am Dienstag, 16. Juli 2013, 13:04 - Rubrik: Kommunalarchive
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So jedenfalls wurde die Bilderstrecke auf WDR.de kommentiert, die den Ortstermin für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss dokumentiert: "Dass die Kosten für das Duisburger Landesarchiv explodiert sind, ist bekannt. Wie genau ein 200 Millionen Euro teures Archiv aussieht, wollte eine Abordnung Landtagspolitiker gestern mit eigenen Augen überprüfen."
Wolf Thomas - am Dienstag, 16. Juli 2013, 11:31 - Rubrik: Staatsarchive
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Ich habe die für den Druck eingereichte Version als Preprint ins Netz gestellt:
http://academia.edu/4033911/Hohenurach_und_seine_Gefangenen_-_PREPRINT
Materialien:
http://archiv.twoday.net/stories/434212363/
http://academia.edu/4033911/Hohenurach_und_seine_Gefangenen_-_PREPRINT
Materialien:
http://archiv.twoday.net/stories/434212363/
KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 23:25 - Rubrik: Landesgeschichte
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Gruppe auf Zotero mit RSS-Feed:
http://www.zotero.org/groups/miszellen
Da sollte ich wohl alle 160+ Beiträge (samt Links zu Webcitation) aufnehmen:
http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung
http://www.zotero.org/groups/miszellen
Da sollte ich wohl alle 160+ Beiträge (samt Links zu Webcitation) aufnehmen:
http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung
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http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5038
Siehe auch
https://www.zotero.org/groups/ordensgeschichte/items/collectionKey/SWBGA92B
Siehe auch
https://www.zotero.org/groups/ordensgeschichte/items/collectionKey/SWBGA92B
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KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 21:36 - Rubrik: English Corner
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"Der Förderverein „Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V.“ übt scharfe Kritik an der Absetzung der Beratungen zum Neubau des Archivs und der Kunst- und Museumsbibliothek von der heutigen Sitzung des Kulturausschusses. Aus Sicht des Fördervereins kann und darf die Entscheidung über die Zukunft dieser beiden wichtigen kulturellen Einrichtungen der Stadt nicht weiter verzögert werden. Der Verweis auf weiteren Klärungsbedarf ist nicht nachvollziehbar, da die beteiligten Ämter ihre Hausaufgaben gemacht haben. Oberbürgermeister Jürgen Roters ist dringend aufgefordert, konkret zu erklären, warum er die Schlusszeichnung der Verwaltungsvorlage, die Grundlage der Beratungen im Ausschuss und am 18.7. im Rat sein sollte, verweigert hat.
Der Rat hatte am 30. April beschlossen, Alternativen zur ursprünglichen Planung prüfen zu lassen. Der Beschluss enthielt aber auch die Maßgabe, dass es keine weiteren Verzögerungen geben dürfe. Wenn die endgültige Entscheidung nun erst im Herbst fällt, ist damit zu rechnen, dass das neue Archiv erst im Jahr 2018 wird eröffnet werden können, mithin drei Jahre später als nach der ursprünglichen Planung. Dies ist für die Mitarbeiter unzumutbar, wird dem notwendigen Umgang mit der Katastrophe vom 3. März 2009 nicht gerecht und löst Mehrkosten in Millionenhöhe für Interimslösungen aus. Zugleich steht die KMB weiterhin vor einer ungewissen Zukunft. ...."
Quelle: Presseerklärung der Verein der Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V., 12.7.2013
Link zur bis morgen laufenden Petition, die am 17.7. in Köln überreicht werden wird.
Link zur Facebookseite der Petition mit weiteren Informationen.
Der Rat hatte am 30. April beschlossen, Alternativen zur ursprünglichen Planung prüfen zu lassen. Der Beschluss enthielt aber auch die Maßgabe, dass es keine weiteren Verzögerungen geben dürfe. Wenn die endgültige Entscheidung nun erst im Herbst fällt, ist damit zu rechnen, dass das neue Archiv erst im Jahr 2018 wird eröffnet werden können, mithin drei Jahre später als nach der ursprünglichen Planung. Dies ist für die Mitarbeiter unzumutbar, wird dem notwendigen Umgang mit der Katastrophe vom 3. März 2009 nicht gerecht und löst Mehrkosten in Millionenhöhe für Interimslösungen aus. Zugleich steht die KMB weiterhin vor einer ungewissen Zukunft. ...."
Quelle: Presseerklärung der Verein der Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V., 12.7.2013
Link zur bis morgen laufenden Petition, die am 17.7. in Köln überreicht werden wird.
Link zur Facebookseite der Petition mit weiteren Informationen.
Wolf Thomas - am Montag, 15. Juli 2013, 20:23 - Rubrik: Kommunalarchive
Heute hab ichs mit dem Zitieren von Online-Quellen. In Hubertus Kohles empfehlenswertem Buch "Digitale Bildwissenschaft" (Besprechung folgt) wird S. 141 der Aufsatz von Crews 20012 als PDF-Version eines SSRN-Servers poseidon01.ssrn.com mit einer URL mit gefühlten 500 Zeichen zitiert. Ich habe die gefühlt unendliche Zahlenfolge mal abgetippt und brauchte dafür etwa 6 Minuten (ohne anschließende Überprüfung), worauf natürlich die Meldung kam: "The abstract you requested was not found".
Also, lieber Herr Kohle: SSRN ist ein riesiger Preprint- und Open-Access-Server, so etwas wie ein sozialwissenschaftliches Arxiv:
http://en.wikipedia.org/wiki/Social_Science_Research_Network
Aufsätze darin werden mit der URL ihres Abstracts zitiert, von dem aus man verschiedene internationale Server erreicht, die das jeweilige PDF ausliefern.
Wer seine 5 Sinne beisammen hat, wird ohnehin nicht auf die Idee kommen, die 500 Zahlen einzutippen, sondern einfach nach dem Aufsatz googeln: Crews "Museum policies and art images". der steht dann auch auf Platz 1, und in kleiner Schrift liest man auf dem Schirm:
Suggested Citation:
Crews, Kenneth D., Museum Policies and Art Images: Conflicting Objectives and Copyright Overreaching (July 1, 2012). Fordham Intellectual Property, Media & Entertainment Law Journal, Vol. 22, p. 795, 2012. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=2120210
Also, lieber Herr Kohle: SSRN ist ein riesiger Preprint- und Open-Access-Server, so etwas wie ein sozialwissenschaftliches Arxiv:
http://en.wikipedia.org/wiki/Social_Science_Research_Network
Aufsätze darin werden mit der URL ihres Abstracts zitiert, von dem aus man verschiedene internationale Server erreicht, die das jeweilige PDF ausliefern.
Wer seine 5 Sinne beisammen hat, wird ohnehin nicht auf die Idee kommen, die 500 Zahlen einzutippen, sondern einfach nach dem Aufsatz googeln: Crews "Museum policies and art images". der steht dann auch auf Platz 1, und in kleiner Schrift liest man auf dem Schirm:
Suggested Citation:
Crews, Kenneth D., Museum Policies and Art Images: Conflicting Objectives and Copyright Overreaching (July 1, 2012). Fordham Intellectual Property, Media & Entertainment Law Journal, Vol. 22, p. 795, 2012. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=2120210
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In Fortführung meines Beitrags
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
und in Anbetracht von
http://iw.fh-potsdam.de/iw-lehrende_schwarz_bewertung0.html
möchte ich einige Grundsätze formulieren.
PRÄAMBEL
Das Erstellen von Bibliographien ist richtig und wichtig, doch sollte man in jedem Fall die durch digitale Open-Access-Publikation gegebenen Potentiale voll ausschöpfen.
(1) Gedruckte Bibliographien müssen immer auch online und zwar Open Access vorliegen.
(2) Bei der Präsentation sind nach Möglichkeit differenzierte Suchmöglichkeiten und durch geeignete Wahl der Formate eine Nachnutzbarkeit durch Datenbanken und Literaturverwaltungen vorzusehen. Eine Darstellung von Links nur in PDFs ist nicht zulässig.
[Siehe auch: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4479 ]
(3) Die Daten sind als Forschungsdaten unter CC0 freizugeben (OpenData).
(4) Ergänzungen nach dem Crowdsourcing-Prinzip sind zu ermöglichen und zu fördern.
(5) Online-Nachweise der aufgenommenen Arbeiten sind konsequent und systematisch zu recherchieren.
(6) Soweit rechtlich möglich und pragmatisch zumutbar sollte angestrebt werden, die Zahl der online vorliegenden Arbeiten zu erhöhen (Digitalisierung gemeinfreier Literatur, Einholung von Rechten für Open-Access-Publikationen). Vor allem bei zentralen Werken ist es sinnvoll, intensiv auf eine Online-Bereitstellung hinzuarbeiten.
(7) Die Autorennamen sind mit entsprechenden Normdateien (vor allem GND) zu verknüpfen.
(8) Es sind dauerhafte Links zu wählen, siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
(9) Haben Fachaufsätze eine DOI, ist diese (mit Resolver) stets anzugeben, auch wenn es sich um eine kostenpflichtige Quelle handelt. Freie Versionen sollten aber ebenfalls angegeben werden.
(10) Es ist der jeweils kürzestmögliche Link zu wählen.
(11) Fundstellen sind möglichst genau anzugeben, also durch Verweis auf die Anfangsseite, soweit dauerhafte Seitenlinks vorliegen.
(12) Es kann empfehlenswert sein, alle Links einheitlich an einem Datum zu überprüfen und dies pauschal zu vermerken. Bei Aktualisierungen sollten die Links überprüft werden.
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
und in Anbetracht von
http://iw.fh-potsdam.de/iw-lehrende_schwarz_bewertung0.html
möchte ich einige Grundsätze formulieren.
PRÄAMBEL
Das Erstellen von Bibliographien ist richtig und wichtig, doch sollte man in jedem Fall die durch digitale Open-Access-Publikation gegebenen Potentiale voll ausschöpfen.
(1) Gedruckte Bibliographien müssen immer auch online und zwar Open Access vorliegen.
(2) Bei der Präsentation sind nach Möglichkeit differenzierte Suchmöglichkeiten und durch geeignete Wahl der Formate eine Nachnutzbarkeit durch Datenbanken und Literaturverwaltungen vorzusehen. Eine Darstellung von Links nur in PDFs ist nicht zulässig.
[Siehe auch: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4479 ]
(3) Die Daten sind als Forschungsdaten unter CC0 freizugeben (OpenData).
(4) Ergänzungen nach dem Crowdsourcing-Prinzip sind zu ermöglichen und zu fördern.
(5) Online-Nachweise der aufgenommenen Arbeiten sind konsequent und systematisch zu recherchieren.
(6) Soweit rechtlich möglich und pragmatisch zumutbar sollte angestrebt werden, die Zahl der online vorliegenden Arbeiten zu erhöhen (Digitalisierung gemeinfreier Literatur, Einholung von Rechten für Open-Access-Publikationen). Vor allem bei zentralen Werken ist es sinnvoll, intensiv auf eine Online-Bereitstellung hinzuarbeiten.
(7) Die Autorennamen sind mit entsprechenden Normdateien (vor allem GND) zu verknüpfen.
(8) Es sind dauerhafte Links zu wählen, siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
(9) Haben Fachaufsätze eine DOI, ist diese (mit Resolver) stets anzugeben, auch wenn es sich um eine kostenpflichtige Quelle handelt. Freie Versionen sollten aber ebenfalls angegeben werden.
(10) Es ist der jeweils kürzestmögliche Link zu wählen.
(11) Fundstellen sind möglichst genau anzugeben, also durch Verweis auf die Anfangsseite, soweit dauerhafte Seitenlinks vorliegen.
(12) Es kann empfehlenswert sein, alle Links einheitlich an einem Datum zu überprüfen und dies pauschal zu vermerken. Bei Aktualisierungen sollten die Links überprüft werden.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF
Erwägungsgründe 14 und 15:
(14) Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/98/EG sollte
auf Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken,
Museen und Archive ausgeweitet werden.
(15) Eines der Hauptziele der Errichtung des Binnenmarkts ist
die Schaffung von Bedingungen zur Förderung der Ent
wicklung unionsweiter Dienstleistungen. Bibliotheken,
Museen und Archive sind im Besitz sehr umfangreicher,
wertvoller Informationsbestände des öffentlichen Sektors,
zumal sich der Umfang an gemeinfreiem Material durch
Digitalisierungsprojekte inzwischen vervielfacht hat. Diese
Sammlungen des kulturellen Erbes und die zugehörigen
Metadaten fungieren als mögliches Ausgangsmaterial für
auf digitalen Inhalten beruhende Produkte und Dienstleis
tungen und bergen vielfältige Möglichkeiten für die in
novative Weiterverwendung, beispielsweise in den Berei
chen Lernen und Tourismus. Umfassendere Möglichkei
ten für die Weiterverwendung öffentlichen kulturellen
Materials sollten unter anderem Unternehmen der Union
in die Lage versetzen, dessen Potenzial zu nutzen, und zu
Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplät
zen beitragen.
Nach Art. 6 Abs. 2 dürfen die Kulturinstitutionen ihre Benutzer aber weiter mit Reproduktionsgebühren abzocken.
Man wird sehen, ob die Richtlinie OpenData tatsächlich fördert.
Erwägungsgründe 14 und 15:
(14) Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/98/EG sollte
auf Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken,
Museen und Archive ausgeweitet werden.
(15) Eines der Hauptziele der Errichtung des Binnenmarkts ist
die Schaffung von Bedingungen zur Förderung der Ent
wicklung unionsweiter Dienstleistungen. Bibliotheken,
Museen und Archive sind im Besitz sehr umfangreicher,
wertvoller Informationsbestände des öffentlichen Sektors,
zumal sich der Umfang an gemeinfreiem Material durch
Digitalisierungsprojekte inzwischen vervielfacht hat. Diese
Sammlungen des kulturellen Erbes und die zugehörigen
Metadaten fungieren als mögliches Ausgangsmaterial für
auf digitalen Inhalten beruhende Produkte und Dienstleis
tungen und bergen vielfältige Möglichkeiten für die in
novative Weiterverwendung, beispielsweise in den Berei
chen Lernen und Tourismus. Umfassendere Möglichkei
ten für die Weiterverwendung öffentlichen kulturellen
Materials sollten unter anderem Unternehmen der Union
in die Lage versetzen, dessen Potenzial zu nutzen, und zu
Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplät
zen beitragen.
Nach Art. 6 Abs. 2 dürfen die Kulturinstitutionen ihre Benutzer aber weiter mit Reproduktionsgebühren abzocken.
Man wird sehen, ob die Richtlinie OpenData tatsächlich fördert.
KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 18:31 - Rubrik: Archivrecht
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http://iw.fh-potsdam.de/iw-lehrende_schwarz_bewertung0.html
Mit Citavi erstellt, aber nicht unter einer freien Lizenz in einem Austauschformat nachnutzbar, sondern in PDFs eingekapselt.
Was da eine Fachkraft als "Online verfügbar" verlinkt hat, ist ein Witz, da erheblich mehr online frei verfügbar ist z.B. der Archivar oder die Schweizerische Zeitschrift für Geschichte.
Bei Schilling, Lutz (2005) funktioniert der Link nicht. Auch bei http://www.archidis-naet.eu/marburg.pdf wird der - nicht erkannt.
Und das alles sind Beobachtungen bei der allerersten Stichprobe (im PDF Rechtsfragen).
Selbstverständlich fehlt mein Beitrag:
Klaus Graf: Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung? In: Archivalia vom 20. September 2006
http://archiv.twoday.net/stories/2699909/
Auch der ArchG-ProfE ist nicht erfasst:
http://archiv.twoday.net/stories/4872537/
Unverzeihlich ist das Fehlen des einzigen einschlägigen deutschen Gerichtsurteils:
http://de.wikisource.org/wiki/Verwaltungsgericht_Darmstadt_-_Vernichtung_von_Archivgut
Herbert W. Wurster trug spontan heute auf Facebook zwei nicht berücksichtigte Titel von ihm nach.
Update: Was für ein Schwachsinn:
Salewski, Christian (2010):
Wirtschaftshistorische Überlieferungsbildung im Raum Groningen-Ostfriesland. Ein
Konzept und seine Chancen.
Oldenburg. Online verfügbar unter
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=%22archivische+Bewertung%22&source=web&cd=93&ved=0CFQQFjAC
OFo&url=http%3A%2F%2Fwww.wirtschaftsarchivnordwest.de%2Fcore%2Fccms%2Finclude%2Ffiledownload.php%3Fsid%3Dms3rpo06kn25ph5pslap925bomsooch7
%26link%3D160&ei=2jDKT-PJNNHzsgbxi63pBg&usg=AFQjCNEvftXz_7YrbuicB3ukdUBWKcQCuA&cad=rja.
Mit Citavi erstellt, aber nicht unter einer freien Lizenz in einem Austauschformat nachnutzbar, sondern in PDFs eingekapselt.
Was da eine Fachkraft als "Online verfügbar" verlinkt hat, ist ein Witz, da erheblich mehr online frei verfügbar ist z.B. der Archivar oder die Schweizerische Zeitschrift für Geschichte.
Bei Schilling, Lutz (2005) funktioniert der Link nicht. Auch bei http://www.archidis-naet.eu/marburg.pdf wird der - nicht erkannt.
Und das alles sind Beobachtungen bei der allerersten Stichprobe (im PDF Rechtsfragen).
Selbstverständlich fehlt mein Beitrag:
Klaus Graf: Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung? In: Archivalia vom 20. September 2006
http://archiv.twoday.net/stories/2699909/
Auch der ArchG-ProfE ist nicht erfasst:
http://archiv.twoday.net/stories/4872537/
Unverzeihlich ist das Fehlen des einzigen einschlägigen deutschen Gerichtsurteils:
http://de.wikisource.org/wiki/Verwaltungsgericht_Darmstadt_-_Vernichtung_von_Archivgut
Herbert W. Wurster trug spontan heute auf Facebook zwei nicht berücksichtigte Titel von ihm nach.
Update: Was für ein Schwachsinn:
Salewski, Christian (2010):
Wirtschaftshistorische Überlieferungsbildung im Raum Groningen-Ostfriesland. Ein
Konzept und seine Chancen.
Oldenburg. Online verfügbar unter
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=%22archivische+Bewertung%22&source=web&cd=93&ved=0CFQQFjAC
OFo&url=http%3A%2F%2Fwww.wirtschaftsarchivnordwest.de%2Fcore%2Fccms%2Finclude%2Ffiledownload.php%3Fsid%3Dms3rpo06kn25ph5pslap925bomsooch7
%26link%3D160&ei=2jDKT-PJNNHzsgbxi63pBg&usg=AFQjCNEvftXz_7YrbuicB3ukdUBWKcQCuA&cad=rja.
http://www.iuwis.de/blog/aus-der-literatur-julian-waiblinger-2012-plagiat-der-wissenschaft
Thomas Hartmann schrieb eine lesenswerte Rezension zu
Julian Waiblinger: „Plagiat“ in der Wissenschaft (UFITA-Schriftenreihe, Band 262), Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2012, 196 S., ISBN 978-3-8329-6905-9, EUR 52,00 (ordentlich laut KVK verbreitet)
Mir noch nicht bekannt war folgendes Urteil, um das ich mich kümmern werde:
"In einem aktuellen Urteil hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass Fakten von Dritten für eigene Arbeiten verwendet werden dürfen, da für diese kein Schutz durch das Urheberrecht besteht. Der Inhalt einer Habilitationsschrift sei nicht per se schutzfähig. Dies gelte erst recht, soweit es sich dabei um die Wiedergabe historischer Tatsachen handelt, wobei es nicht darauf ankomme, ob solche historischen Tatsachen bis zur Veröffentlichung der Arbeit bekannt waren. Das bloße Auffinden von nicht allgemein zugänglichen Informationen sei keine persönliche geistige Schöpfung iSd § 2 Abs.2 UrhG. Das Urheberrecht schütze nicht die Arbeitsleistung als solche, sondern allein die kreative Tätigkeit, weshalb nicht der Aufwand, sondern das Ergebnis maßgeblich sei. Schutzfähig könne jedoch die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung vorhandenen Stoffes sein, ebenso wie die von der Gedankenführung geprägte Gestaltung der Sprache, wobei die Schutzfähigkeit der konkreten Darstellung dort ihre Grenze finde, wo sie aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in dem behandelten Gebiet weithin üblich ist.
Wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegt, so hänge die Frage der Verletzung dieses Urheberrechts davon ab, ob es sich bei dem Werk des Beklagten um eine freie Benutzung iSd § 24 UrhG oder um eine abhängige Bearbeitung iSd § 23 UrhG handelt. Bei der Beurteilung, ob eine (unfreie) Bearbeitung vorliegt, komme es entscheidend auf den Abstand an, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält. Dabei ist zunächst durch Vergleich zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang eigenschöpferische Züge des älteren Werks übernommen worden sind.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 27. März 2012 – Az. 11 U 66/11"
Thomas Hartmann schrieb eine lesenswerte Rezension zu
Julian Waiblinger: „Plagiat“ in der Wissenschaft (UFITA-Schriftenreihe, Band 262), Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2012, 196 S., ISBN 978-3-8329-6905-9, EUR 52,00 (ordentlich laut KVK verbreitet)
Mir noch nicht bekannt war folgendes Urteil, um das ich mich kümmern werde:
"In einem aktuellen Urteil hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass Fakten von Dritten für eigene Arbeiten verwendet werden dürfen, da für diese kein Schutz durch das Urheberrecht besteht. Der Inhalt einer Habilitationsschrift sei nicht per se schutzfähig. Dies gelte erst recht, soweit es sich dabei um die Wiedergabe historischer Tatsachen handelt, wobei es nicht darauf ankomme, ob solche historischen Tatsachen bis zur Veröffentlichung der Arbeit bekannt waren. Das bloße Auffinden von nicht allgemein zugänglichen Informationen sei keine persönliche geistige Schöpfung iSd § 2 Abs.2 UrhG. Das Urheberrecht schütze nicht die Arbeitsleistung als solche, sondern allein die kreative Tätigkeit, weshalb nicht der Aufwand, sondern das Ergebnis maßgeblich sei. Schutzfähig könne jedoch die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung vorhandenen Stoffes sein, ebenso wie die von der Gedankenführung geprägte Gestaltung der Sprache, wobei die Schutzfähigkeit der konkreten Darstellung dort ihre Grenze finde, wo sie aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in dem behandelten Gebiet weithin üblich ist.
Wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegt, so hänge die Frage der Verletzung dieses Urheberrechts davon ab, ob es sich bei dem Werk des Beklagten um eine freie Benutzung iSd § 24 UrhG oder um eine abhängige Bearbeitung iSd § 23 UrhG handelt. Bei der Beurteilung, ob eine (unfreie) Bearbeitung vorliegt, komme es entscheidend auf den Abstand an, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält. Dabei ist zunächst durch Vergleich zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang eigenschöpferische Züge des älteren Werks übernommen worden sind.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 27. März 2012 – Az. 11 U 66/11"
KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 15:18 - Rubrik: Archivrecht
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Schauen wir aus Anlass von
http://archiv.twoday.net/stories/444868041/#444868226
doch einmal, wo der KVK Standorte des Buchs "Archivmanagement in der Praxis" nachweist. Meine Besprechung:
http://archiv.twoday.net/stories/64976142/
Nicht in der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam, der zuständigen Pflichtexemplarbibliothek:
http://bibliothek.potsdam.de/Verordnung.pdf
Das ist schon ein Unding. Archivare sollten ihre Publikationen unverzüglich der zuständigen Pflichtexemplarbibliothek anbieten und diese sie natürlich auch annehmen.
In BW gibt es 9 Exemplare, davon aber nur eine Spezialbibliothek (Landeskirchliche), keine Landes- oder Hochschulbibliothek. Alle 8 sind Archivbibliotheken, davon 4 vom Landesarchiv. Kleinere Archivbibliotheken katalogisieren natürlich nicht im Verbund. Aber in der UB Freiburg, der UB Heidelberg, der UB Tübingen usw. kann man sich nicht ohne Fernleihe über den Stand des Archivmanagements informieren. Aber auch die Fernleihe kann abgewiesen werden: Nicht bestellt werden können "Werke, die im Buchhandel zu einem geringen Preis erhältlich sind (bis 15,00 EUR)" (BLB Karlsruhe, anderswo ebenso). Das Buch kostet 10 Euro. Um so unverständlicher ist es, dass die wissenschaftlichen Bibliotheken nicht weniger zögerlich zugegriffen haben.
Keine wissenschaftliche Bibliothek (außer der DNB) hat das Buch in Hessen, nur die Staatsarchive in Marburg und Wiesbaden und die Archivschule.
GBV: 6 Nachweise, davon nur 2 wissenschaftliche Bibliotheken (SB Berlin und UB Kiel). Also nicht in Göttingen, Hamburg, Bremen usw.
HBZ: 4 Nachweise, davon 2 Unibibliotheken Dortmund und Paderborn. Also nicht vertreten in den Bibliotheken großer und wichtiger Hochschulen (Köln, Bonn, Düsseldorf, meinetwegen auch Aachen, Münster usw.).
Bayern: 4 Nachweise, wissenschaftliche Bibliotheken nur SB München und UB Augsburg.
WorldCat hat den Titel doppelt. An außerdeutschen Bibliotheken hat er 6 aus der Schweiz (so auch der KVK, der noch das Landesarchiv Wien aus Österreich ergänzt.) Nichts in Frankreich, Italien, UK, USA usw.
http://archiv.twoday.net/stories/444868041/#444868226
doch einmal, wo der KVK Standorte des Buchs "Archivmanagement in der Praxis" nachweist. Meine Besprechung:
http://archiv.twoday.net/stories/64976142/
Nicht in der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam, der zuständigen Pflichtexemplarbibliothek:
http://bibliothek.potsdam.de/Verordnung.pdf
Das ist schon ein Unding. Archivare sollten ihre Publikationen unverzüglich der zuständigen Pflichtexemplarbibliothek anbieten und diese sie natürlich auch annehmen.
In BW gibt es 9 Exemplare, davon aber nur eine Spezialbibliothek (Landeskirchliche), keine Landes- oder Hochschulbibliothek. Alle 8 sind Archivbibliotheken, davon 4 vom Landesarchiv. Kleinere Archivbibliotheken katalogisieren natürlich nicht im Verbund. Aber in der UB Freiburg, der UB Heidelberg, der UB Tübingen usw. kann man sich nicht ohne Fernleihe über den Stand des Archivmanagements informieren. Aber auch die Fernleihe kann abgewiesen werden: Nicht bestellt werden können "Werke, die im Buchhandel zu einem geringen Preis erhältlich sind (bis 15,00 EUR)" (BLB Karlsruhe, anderswo ebenso). Das Buch kostet 10 Euro. Um so unverständlicher ist es, dass die wissenschaftlichen Bibliotheken nicht weniger zögerlich zugegriffen haben.
Keine wissenschaftliche Bibliothek (außer der DNB) hat das Buch in Hessen, nur die Staatsarchive in Marburg und Wiesbaden und die Archivschule.
GBV: 6 Nachweise, davon nur 2 wissenschaftliche Bibliotheken (SB Berlin und UB Kiel). Also nicht in Göttingen, Hamburg, Bremen usw.
HBZ: 4 Nachweise, davon 2 Unibibliotheken Dortmund und Paderborn. Also nicht vertreten in den Bibliotheken großer und wichtiger Hochschulen (Köln, Bonn, Düsseldorf, meinetwegen auch Aachen, Münster usw.).
Bayern: 4 Nachweise, wissenschaftliche Bibliotheken nur SB München und UB Augsburg.
WorldCat hat den Titel doppelt. An außerdeutschen Bibliotheken hat er 6 aus der Schweiz (so auch der KVK, der noch das Landesarchiv Wien aus Österreich ergänzt.) Nichts in Frankreich, Italien, UK, USA usw.
KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 14:35 - Rubrik: Bibliothekswesen
Betrieben von Walter Behrendt ("Wiki der Drucke des 16. Jahrhunderts"):
http://cinquecentine.wordpress.com/
http://cinquecentine.wordpress.com/
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Laut Berichterstattung wurden drei Werke Martin Luthers gestohlen:
"[…] Luthers Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation“ aus dem Jahre 1520, den Druck „An die Radherrn aller stedte deutsches lands, das sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ (1524) und „Eine Predigt, das man Kinder zur Schulen halten solle“ (erschienen 1530, gedruckt 1541)."
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/diebstahl-von-kulturgut-drucke-aus-eisenacher-lutherhaus-gestohlen-12281936.html
"[…] Luthers Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation“ aus dem Jahre 1520, den Druck „An die Radherrn aller stedte deutsches lands, das sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ (1524) und „Eine Predigt, das man Kinder zur Schulen halten solle“ (erschienen 1530, gedruckt 1541)."
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/diebstahl-von-kulturgut-drucke-aus-eisenacher-lutherhaus-gestohlen-12281936.html
SW - am Montag, 15. Juli 2013, 13:12 - Rubrik: Kulturgut
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Ein Faustschlag gegen Bürger, Bildung, Fachwelt und Wissenschaft
"Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.,
der VHD – Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. und der Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e.V. und der Verband der Geschichtslehrer Deutschlands e.V. sind äußerst befremdet, dass der Kölner Oberbürgermeister eine Entscheidung über den Neubau des Historischen Archivs in der Sitzung des Kulturausschusses am 12. Juli 2013 verhindert hat, indem er die Schlusszeichnung der Verwaltungsvorlage verweigerte.
„Die Stadt Köln hat es sich zum Ziel gesetzt, das sicherste und modernste Archiv Europas zu errichten“. Diese Aussage des Kölner Oberbürgermeisters klingt wie Hohn und Spott angesichts der aktuellen politischen Sachlage. Große Worte – aber wo bleiben die Taten?
Schon gegen den im Frühjahr verhängten Planungsstopp protestierten im In- und Ausland bisher tausende BürgerInnen, die Fachwelt, die Wissenschaft, StudentInnen und SchülerInnen. Nun treibt es die Kölner Kommunalpolitik auf die Spitze: Der
Oberbürgermeister stoppt für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar die weiteren politischen Beratungen. Der Neubau des Stadtarchivs soll offenbar in der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause am 18. Juli 2013 nicht thematisiert werden.
Es drängen sich unweigerlich bohrende Fragen auf: Waren die Bekenntnisse der Kölner Politiker zu ihrem Stadtgedächtnis bloße Lippenbekenntnisse? Soll durch politisches Taktieren der Parteien und dem damit verbundenen weiteren zeitlichen Aufschub der
Neubauplanungen noch mehr Unheil angerichtet werden?
Die Stadt Köln tritt überregionale Solidarität mit Füßen Offenbar ist den Verantwortlichen die Tragweite ihrer Hinhaltepolitik in keiner Weise bewusst. Davon betroffen ist nicht nur die Stadt Köln, sondern die gesamte Archiv- und Wissenschaftslandschaft der Bundesrepublik.
In 13 Asylarchiven über die ganze Bundesrepublik verstreut, befinden sich derzeit in großem Umfang Kölner Archivalien, die aus der Baugrube geborgen wurden – weil in Köln dafür keine fachgerechte Unterbringung zur Verfügung gestellt werden kann. Hier haben Kommunen und Länder in fachlicher Solidarität Magazinkapazitäten, Sach- und Personalmittel in beträchtlichem Umfang unentgeltlich bereitgestellt.
Offenbar ist aus dem Blick geraten, dass diese Asylarchive spätestens 2016 geräumt sein müssen. Danach werden für die fachgerechte Aufbewahrung der Kölner Archivbestände jährlich Kosten in Höhe von mindestens 6 Millionen Euro anfallen. Wir erinnern auch an die 1.800 Helfer, davon 900 Fachkräfte aus Archiven und Restaurierungswerkstätten, darunter allein 150 Kollegen aus den Niederlanden, die über Monate in Köln bei der Erstversorgung der gesicherten Urkunden, Akten, Pläne und Bilder
im Einsatz waren.
Im Fachbeirat „Wiederaufbau des Historischen Archivs der Stadt Köln“ haben Experten aus Archiven – darunter auch Vertreter des VdA - , der Restaurierungswissenschaft, der universitären Forschung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft den
Oberbürgermeister der Stadt Köln intensiv fachlich beraten. Dieser bis dahin nicht gekannte und nicht zu erwartende freiwillige Einsatz so vieler hatte stets das Ziel, der Stadt Köln wieder zu einem funktionierenden Stadtgedächtnis zu verhelfen. Dazu gehörte und gehört unabweisbar auch der Neubau des Historischen Archivs.
Vor diesem Hintergrund war schon der Planungsstopp für den Neubau im Frühjahr ein Skandal. Deshalb haben die o.g. Verbände die Online-Petition gegen diesen Schritt engagiert unterstützt.
Vergangenen Freitag sollte auf der Sitzung des Kulturausschusses der Weg zum Neubau frei gemacht werden. Mit der nicht nachvollziehbaren Absetzung des Themas von der Sitzung wurde ein fatales Zeichen gesetzt und die weit über die Grenzen Kölns reichende Solidarität, die die Stadt erfahren hat, mit Füßen getreten. In einem unwürdigen Schauspiel begräbt die Stadt Köln ihr Stadtarchiv ein zweites Mal, diesmal im letztlich undurchschaubaren Gewirr ihrer Entscheidungsprozesse."
Pressemitteilung VdA et alt., 15.7.2013
Link zur bis morgen laufenden Petition, die am 17.7. in Köln überreicht werden wird.
Link zur Facebookseite der Petition mit weiteren Informationen.
"Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.,
der VHD – Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. und der Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e.V. und der Verband der Geschichtslehrer Deutschlands e.V. sind äußerst befremdet, dass der Kölner Oberbürgermeister eine Entscheidung über den Neubau des Historischen Archivs in der Sitzung des Kulturausschusses am 12. Juli 2013 verhindert hat, indem er die Schlusszeichnung der Verwaltungsvorlage verweigerte.
„Die Stadt Köln hat es sich zum Ziel gesetzt, das sicherste und modernste Archiv Europas zu errichten“. Diese Aussage des Kölner Oberbürgermeisters klingt wie Hohn und Spott angesichts der aktuellen politischen Sachlage. Große Worte – aber wo bleiben die Taten?
Schon gegen den im Frühjahr verhängten Planungsstopp protestierten im In- und Ausland bisher tausende BürgerInnen, die Fachwelt, die Wissenschaft, StudentInnen und SchülerInnen. Nun treibt es die Kölner Kommunalpolitik auf die Spitze: Der
Oberbürgermeister stoppt für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar die weiteren politischen Beratungen. Der Neubau des Stadtarchivs soll offenbar in der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause am 18. Juli 2013 nicht thematisiert werden.
Es drängen sich unweigerlich bohrende Fragen auf: Waren die Bekenntnisse der Kölner Politiker zu ihrem Stadtgedächtnis bloße Lippenbekenntnisse? Soll durch politisches Taktieren der Parteien und dem damit verbundenen weiteren zeitlichen Aufschub der
Neubauplanungen noch mehr Unheil angerichtet werden?
Die Stadt Köln tritt überregionale Solidarität mit Füßen Offenbar ist den Verantwortlichen die Tragweite ihrer Hinhaltepolitik in keiner Weise bewusst. Davon betroffen ist nicht nur die Stadt Köln, sondern die gesamte Archiv- und Wissenschaftslandschaft der Bundesrepublik.
In 13 Asylarchiven über die ganze Bundesrepublik verstreut, befinden sich derzeit in großem Umfang Kölner Archivalien, die aus der Baugrube geborgen wurden – weil in Köln dafür keine fachgerechte Unterbringung zur Verfügung gestellt werden kann. Hier haben Kommunen und Länder in fachlicher Solidarität Magazinkapazitäten, Sach- und Personalmittel in beträchtlichem Umfang unentgeltlich bereitgestellt.
Offenbar ist aus dem Blick geraten, dass diese Asylarchive spätestens 2016 geräumt sein müssen. Danach werden für die fachgerechte Aufbewahrung der Kölner Archivbestände jährlich Kosten in Höhe von mindestens 6 Millionen Euro anfallen. Wir erinnern auch an die 1.800 Helfer, davon 900 Fachkräfte aus Archiven und Restaurierungswerkstätten, darunter allein 150 Kollegen aus den Niederlanden, die über Monate in Köln bei der Erstversorgung der gesicherten Urkunden, Akten, Pläne und Bilder
im Einsatz waren.
Im Fachbeirat „Wiederaufbau des Historischen Archivs der Stadt Köln“ haben Experten aus Archiven – darunter auch Vertreter des VdA - , der Restaurierungswissenschaft, der universitären Forschung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft den
Oberbürgermeister der Stadt Köln intensiv fachlich beraten. Dieser bis dahin nicht gekannte und nicht zu erwartende freiwillige Einsatz so vieler hatte stets das Ziel, der Stadt Köln wieder zu einem funktionierenden Stadtgedächtnis zu verhelfen. Dazu gehörte und gehört unabweisbar auch der Neubau des Historischen Archivs.
Vor diesem Hintergrund war schon der Planungsstopp für den Neubau im Frühjahr ein Skandal. Deshalb haben die o.g. Verbände die Online-Petition gegen diesen Schritt engagiert unterstützt.
Vergangenen Freitag sollte auf der Sitzung des Kulturausschusses der Weg zum Neubau frei gemacht werden. Mit der nicht nachvollziehbaren Absetzung des Themas von der Sitzung wurde ein fatales Zeichen gesetzt und die weit über die Grenzen Kölns reichende Solidarität, die die Stadt erfahren hat, mit Füßen getreten. In einem unwürdigen Schauspiel begräbt die Stadt Köln ihr Stadtarchiv ein zweites Mal, diesmal im letztlich undurchschaubaren Gewirr ihrer Entscheidungsprozesse."
Pressemitteilung VdA et alt., 15.7.2013
Link zur bis morgen laufenden Petition, die am 17.7. in Köln überreicht werden wird.
Link zur Facebookseite der Petition mit weiteren Informationen.
Wolf Thomas - am Montag, 15. Juli 2013, 11:40 - Rubrik: Kommunalarchive
Titel:
Schwäbische Reichsstädte am Ende des Alten Reiches : Zeiten des Umbruchs in Nördlingen, Aalen und Schwäbisch Gmünd
Verfasser:
Bagus, Alexander C. H.
Erschienen:
Aachen : Shaker, 2011
Umfang:
229 S. ; 210 mm x 148 mm, 344 g
Schriftenreihe:
Berichte aus der Geschichtswissenschaft
ISBN:
978-3-8440-0271-3 ( Pb. : EUR 49.80 (DE), EUR 49.80 (AT), sfr 99.60 (freier Pr.))
Eine Würzburger Magisterarbeit, die mir nicht vorliegt. Von einem Aachener Verlag teuer verkauft, aber in ganz NRW laut KVK nicht nachgewiesen! In NRW gibt es doch ein Pflichtexemplargesetz, hat man dankend auf die Magisterarbeit verzichtet?
An der Qualität kanns wohl nicht liegen. Lesen wir IFB, verlinkt im SWB: " Die Studie stellt eine lesenswerte und schöne Ergänzung zu der insgesamt freilich schon breiten Fülle an Literatur zum Thema Städte am Ende des Alten Reiches dar."
http://ifb.bsz-bw.de/bsz350022879rez-1.pdf
Positiv aufgenommen wird die Arbeit auch von Wolfgang Mährle in der ZWLG 72 (2013), S. 549f. Bagus habe schwer zugängliches lokalgeschichtliches Wissen zusammengeführt und in einen neuen Kontext gestellt.
Exemplare im SWB nachgewiesen: WLB Stuttgart, PH Schwäbisch Gmünd, Stadtarchiv Esslingen, Landeskirchliche Bibliothek Stuttgart. Also nicht vorhanden in Karlsruhe BLB, Freiburg UB, Heidelberg UB, Tübingen UB usw.
GBV: 1 Nachweis (Wolfenbüttel). Hessen: nur UB Frankfurt. Berlin: 0. Bayern: immerhin 7 Nachweise.
Schwäbische Reichsstädte am Ende des Alten Reiches : Zeiten des Umbruchs in Nördlingen, Aalen und Schwäbisch Gmünd
Verfasser:
Bagus, Alexander C. H.
Erschienen:
Aachen : Shaker, 2011
Umfang:
229 S. ; 210 mm x 148 mm, 344 g
Schriftenreihe:
Berichte aus der Geschichtswissenschaft
ISBN:
978-3-8440-0271-3 ( Pb. : EUR 49.80 (DE), EUR 49.80 (AT), sfr 99.60 (freier Pr.))
Eine Würzburger Magisterarbeit, die mir nicht vorliegt. Von einem Aachener Verlag teuer verkauft, aber in ganz NRW laut KVK nicht nachgewiesen! In NRW gibt es doch ein Pflichtexemplargesetz, hat man dankend auf die Magisterarbeit verzichtet?
An der Qualität kanns wohl nicht liegen. Lesen wir IFB, verlinkt im SWB: " Die Studie stellt eine lesenswerte und schöne Ergänzung zu der insgesamt freilich schon breiten Fülle an Literatur zum Thema Städte am Ende des Alten Reiches dar."
http://ifb.bsz-bw.de/bsz350022879rez-1.pdf
Positiv aufgenommen wird die Arbeit auch von Wolfgang Mährle in der ZWLG 72 (2013), S. 549f. Bagus habe schwer zugängliches lokalgeschichtliches Wissen zusammengeführt und in einen neuen Kontext gestellt.
Exemplare im SWB nachgewiesen: WLB Stuttgart, PH Schwäbisch Gmünd, Stadtarchiv Esslingen, Landeskirchliche Bibliothek Stuttgart. Also nicht vorhanden in Karlsruhe BLB, Freiburg UB, Heidelberg UB, Tübingen UB usw.
GBV: 1 Nachweis (Wolfenbüttel). Hessen: nur UB Frankfurt. Berlin: 0. Bayern: immerhin 7 Nachweise.
KlausGraf - am Montag, 15. Juli 2013, 01:13 - Rubrik: Bibliothekswesen
KlausGraf - am Sonntag, 14. Juli 2013, 23:31 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.n-tv.de/politik/Indien-verabschiedet-sich-vom-Telegramm-article10990736.html
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Telegramm

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Telegramm

KlausGraf - am Sonntag, 14. Juli 2013, 23:23 - Rubrik: Miscellanea
http://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=nbdig-59764
Ruth Jörg legte 1986 eine dreibändige Ausgabe der Reformationschronik 1517-1534 des Luzerners Johannes Salat vor. Sie ist unter obigem Link Open Access abrufbar.
Besonders dreist fand ich, dass die Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz 1986 die Rezensenten des teuren Werks mit einem eigens angefertigten Auszug abspeiste, was mich in der ZGO 1987 zu einem harschen Protest veranlasste. H. Schwarzmaier druckte meine Nicht-Rezension:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Salat_rezension.jpg
Über Johannes Salat
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118750844
Ruth Jörg legte 1986 eine dreibändige Ausgabe der Reformationschronik 1517-1534 des Luzerners Johannes Salat vor. Sie ist unter obigem Link Open Access abrufbar.
Besonders dreist fand ich, dass die Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz 1986 die Rezensenten des teuren Werks mit einem eigens angefertigten Auszug abspeiste, was mich in der ZGO 1987 zu einem harschen Protest veranlasste. H. Schwarzmaier druckte meine Nicht-Rezension:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Salat_rezension.jpg
Über Johannes Salat
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118750844
KlausGraf - am Sonntag, 14. Juli 2013, 22:52 - Rubrik: Landesgeschichte
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Ein besonderes Ärgernis: Die NB bietet keine Zitierlinks an, von Permanentlinks ganz zu schweigen.
Hat man in der Suche von
https://www.e-helvetica.nb.admin.ch
ein Digitalisat gefunden, kann man entweder
- zum Katalog wechseln, den Titel eingeben und bei dem Eintrag muss man dann noch zusätzlich auf Bestelleinheiten klicken um
http://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=nbdig-56867
zu finden
- oder die Suche via KVK durchführen (Treffer in swissbib)
- oder die beim Eintrag angebene Signatur (hier: nbdig-56867) an
http://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=
anhängen.
Einfach geht anders.
Hat man in der Suche von
https://www.e-helvetica.nb.admin.ch
ein Digitalisat gefunden, kann man entweder
- zum Katalog wechseln, den Titel eingeben und bei dem Eintrag muss man dann noch zusätzlich auf Bestelleinheiten klicken um
http://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=nbdig-56867
zu finden
- oder die Suche via KVK durchführen (Treffer in swissbib)
- oder die beim Eintrag angebene Signatur (hier: nbdig-56867) an
http://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=
anhängen.
Einfach geht anders.
KlausGraf - am Sonntag, 14. Juli 2013, 15:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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8360 Unterstützer sind zu wenig!
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
Foto: sue107 at de.wikipedia http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

KlausGraf - am Samstag, 13. Juli 2013, 23:12 - Rubrik: Kommunalarchive
Ben Brumfield on Crowdsourcing:
http://manuscripttranscription.blogspot.ca/2013/07/the-collaborative-future-of-amateur.html
http://manuscripttranscription.blogspot.ca/2013/07/the-collaborative-future-of-amateur.html
KlausGraf - am Samstag, 13. Juli 2013, 22:57 - Rubrik: English Corner
Der Indersdorfer Augustinerchorherr Augustin Frick wirkte als Beichtvater in Inzigkofen von 1507 bis zu seinem Tod (?) 1521. Er hinterließ eine umfangreiche Predigtsammlung Geistlicher Lebkuchen, die einer anonymen Predigtsammlung zum gleichen Thema aus der gleichen Zeit (1512) sehr nahe steht. Meine Forschungsmiszelle erörtert Überlieferungsfragen, weist eine neue Berliner Überlieferung für auf Felix Fabri OP zurückgehende Predigten im mgf 1347 nach und stellt ein Zeugnis aus dem Chorherrenstift Waldsee über Frick vor.
Schluss: "Die weitere Forschung ist aufgerufen, die “Zwillings-Lebkuchen-Predigten” (ob nun von Augustin Frick oder zwei Autoren) mehr als bisher zu beachten. Sie sind Zeugnisse für eine Blüte monastischer Literatur in deutscher Sprache, die sich in den Jahrzehnten vor und nach 1500 in Schwaben vor allem mit den Namen Felix Fabri OP (der eben nicht nur gelehrte lateinische Werke verfasste) und Thomas Finck (gestorben 1523), Benediktiner in Blaubeuren und später Kartäuser in Güterstein verbindet."
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5027
Schluss: "Die weitere Forschung ist aufgerufen, die “Zwillings-Lebkuchen-Predigten” (ob nun von Augustin Frick oder zwei Autoren) mehr als bisher zu beachten. Sie sind Zeugnisse für eine Blüte monastischer Literatur in deutscher Sprache, die sich in den Jahrzehnten vor und nach 1500 in Schwaben vor allem mit den Namen Felix Fabri OP (der eben nicht nur gelehrte lateinische Werke verfasste) und Thomas Finck (gestorben 1523), Benediktiner in Blaubeuren und später Kartäuser in Güterstein verbindet."
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5027
KlausGraf - am Samstag, 13. Juli 2013, 19:41 - Rubrik: Kodikologie
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Von 1429 bis 1580 bestand auf der Insel Niederwerth bei Koblenz ein reguliertes Chorherrenstift, aus dessen Bibliothek noch zahlreiche Handschriften erhalten sind.
Krämer Bibliotheca hat 29 Nachweise, teilweise mit Fragezeichen, aus dem Landeshauptarchiv Koblenz, gefolgt von 14 der UB Bonn, Trier 7, Darmstadt 6. Cues und Köln je 1. http://www.manuscripta-mediaevalia.de/ hat für Bonn und Koblenz insgesamt 47, also 4 mehr als Krämer.
Ein hässliches SW-Digitalisat von Darmstadt Hs. 205 aus Niederwerth:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-205
Zu den Trierer Handschriften siehe die Bemerkung im Katalog zu Eberhardsklausen:
http://books.google.de/books?id=fpzf9HBH-zAC&pg=PR15
Ergänzen möchte ich Aschaffenburg, Stiftsbibliothek Pap. 14, testamentarisch von dem Mainzer Johannes Mentze (gest. 1463) den Regularkanonikern auf der Insel (Niederwerth) vermacht, siehe Ingrid Ringel 1980:
http://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/285322
Zur Hs.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0002_b111_JPG.htm
Zu den Namensformen der Niederwerther Besitzeinträge Meckelnborg 1998:
http://books.google.de/books?id=2Pm1b-NoeJQC&pg=PA3 =
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0517_b003_jpg.htm
Zu Inkunabeln Needhams IPI:
"NIEDERWERTH nr Koblenz, OSA Windesh, Domus BMV in Insula prope Confluentiam, /by Valendar [MW II 314, HDM 603, ?as dedn S. Maria Magd.]: ULC 674; Harlem 159; Ess (Σ1); Paris BNF"
G. J. Jaspers: De blokboeken en incunabelen in Haarlems Libry, Haarlem 1988 bildet S. 39 den Besitzeintrag der von ihm unter Nr. 159 (S. 260) registrierten Inkunabel des Prosper Aquitanus 1486 (HC 13417) ab. Zunächst: "Liber monasterij sancti Christophori in Ravengiersburg", dies gestrichen und ersetzt durch "Liber monasterij beate marie virginis in insula". Später Koblenz SJ.
Dieser Band ist die einzige Needham bekannte Inkunabel aus der sonst verlorenen Klosterbibliothek von Ravengiersburg, über das jüngst zu vergleichen ist:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4503
Übrigens konnten auch die Benediktinerinnen von Oberwerth und Rolandswerth als Klöster der hl. Maria auf der Insel bezeichnet werden.
#forschung
Krämer Bibliotheca hat 29 Nachweise, teilweise mit Fragezeichen, aus dem Landeshauptarchiv Koblenz, gefolgt von 14 der UB Bonn, Trier 7, Darmstadt 6. Cues und Köln je 1. http://www.manuscripta-mediaevalia.de/ hat für Bonn und Koblenz insgesamt 47, also 4 mehr als Krämer.
Ein hässliches SW-Digitalisat von Darmstadt Hs. 205 aus Niederwerth:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-205
Zu den Trierer Handschriften siehe die Bemerkung im Katalog zu Eberhardsklausen:
http://books.google.de/books?id=fpzf9HBH-zAC&pg=PR15
Ergänzen möchte ich Aschaffenburg, Stiftsbibliothek Pap. 14, testamentarisch von dem Mainzer Johannes Mentze (gest. 1463) den Regularkanonikern auf der Insel (Niederwerth) vermacht, siehe Ingrid Ringel 1980:
http://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/285322
Zur Hs.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0002_b111_JPG.htm
Zu den Namensformen der Niederwerther Besitzeinträge Meckelnborg 1998:
http://books.google.de/books?id=2Pm1b-NoeJQC&pg=PA3 =
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0517_b003_jpg.htm
Zu Inkunabeln Needhams IPI:
"NIEDERWERTH nr Koblenz, OSA Windesh, Domus BMV in Insula prope Confluentiam, /by Valendar [MW II 314, HDM 603, ?as dedn S. Maria Magd.]: ULC 674; Harlem 159; Ess (Σ1); Paris BNF"
G. J. Jaspers: De blokboeken en incunabelen in Haarlems Libry, Haarlem 1988 bildet S. 39 den Besitzeintrag der von ihm unter Nr. 159 (S. 260) registrierten Inkunabel des Prosper Aquitanus 1486 (HC 13417) ab. Zunächst: "Liber monasterij sancti Christophori in Ravengiersburg", dies gestrichen und ersetzt durch "Liber monasterij beate marie virginis in insula". Später Koblenz SJ.
Dieser Band ist die einzige Needham bekannte Inkunabel aus der sonst verlorenen Klosterbibliothek von Ravengiersburg, über das jüngst zu vergleichen ist:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4503
Übrigens konnten auch die Benediktinerinnen von Oberwerth und Rolandswerth als Klöster der hl. Maria auf der Insel bezeichnet werden.
#forschung
KlausGraf - am Samstag, 13. Juli 2013, 02:31 - Rubrik: Kodikologie
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Riezlers Monographie zu den Grafen von Urach, den Grafen von Freiburg und den heutigen Fürsten von Fürstenberg von 1883 ist jetzt online:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/5978813
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/5978813
KlausGraf - am Samstag, 13. Juli 2013, 01:38 - Rubrik: Landesgeschichte
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