http://archaeologik.blogspot.de/2013/07/neues-denkmalsschutzgesetz-in-nrw.html
Anders als Dr. Schreg bin ich Experte für das Thema Schatzregal, zumindest sah das der Hessische Landtag so. Und meine Position hat sich nicht geändert:
http://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal
Anders als Dr. Schreg bin ich Experte für das Thema Schatzregal, zumindest sah das der Hessische Landtag so. Und meine Position hat sich nicht geändert:
http://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 20:52 - Rubrik: Archivrecht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die DINI-Arbeitsgruppe "Elektronisches Publizieren" hat das DINI-Zertifikat 2013 als Request for Comments Dokument erstellt und stellt es nun der Repositorien-Gemeinschaft zur Kommentierung bereit.
Um das Zertifikat weiter zu verbessern und auch auf die Bedingungen und Erwartungen der Repositorienlandschaft eingehen zu können, bitten wir um Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge, Kommentare und Anregungen bis zum 09.08.2013 per E-Mail an rfc13@dini.de. Nach Ende der Kommentierungsphase werden alle eingehenden Meldungen diskutiert und ggf. übernommen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://oanetzwerk.wordpress.com/2013/07/12/dini-zertifikat-2013-request-for-comments-veroffentlicht/
Direkt zu dem Entwurf des Zertifikat gelangen sie dauerhaft via: http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.6985
Vielen Dank und viele Grüße im Namen der DINI-AG "Elektronisches Publizieren"
Paul Vierkant
Kommentare von mir:
E 1.1 "Der Dienst ist beimindestens einem [allen] der
folgenden Verzeichnisse mit einer stets funktionalen Base-URL registriert"
Wieso nur bei einem Dienst, z.B. nicht mehr automatisch bei DOAR oder DRIVER?
E 1.3 "Dabeisollten [müssen besonders publikumswirksame] Dienste wie Twitter, Mendeley, Facebook, [Google+] etc. berücksichtigt werden."
Das ist unzureichend. Korrektische bibliographische Daten sind für Literaturverwaltungen wie Zotero, Mendeley, Citavi zur automatischen Übernahme anzubieten. Dazu aber später E 6.5.
M 2.6 Alle Repositorien müssen zwingend die Langzeitarchivierung in Kooperation mit anderen Einrichtungen sicherstellen. Alles andere ist MURKS. Siehe aber E 8.1.
M 2.8 Ich ärgere mich immer wieder, dass Dokumentenserver als Hochschulbibliographie ohne Volltexte genutzt werden. Wer das Zertifikat haben will, muss meines Erachtens zwingend eine Filtermöglichkeit bei der Suche und dem Abruf via OAI vorgeben.
M 3.1 Der Server muss ein korrektes Impressum nach den gesetzlichen Vorschriften haben (dazu M 4.10). Irgendwelche undurchsichtigen Mailformulare sind doch wohl nicht best practice?? Eine Mailadresse ist ja wohl das mindeste.
E 4.2. "Beim Anmelden einer Primärpublikation besteht die
Möglichkeit, aus einer Auswahl eine Nutzungslizenz zu bestimmen, dieauch Rechte von Endnutzer/-innen definiert. Die Vorauswahl berücksichtigt standardisierte Lizenzmodelle [, insbesondere Creative Commons]; eine Empfehlung pro
OA - kompatiblen Lizenzen wird ausgesprochen.
⇒
Eine möglichst standardisierte Lizenz
(bspw. CC, DPPL) kann die Deposit Licence
ersetzen. Sie räumt dem Dienst zum einen und Endnutzer/
- innen zum anderen Nutzungsrechte ein. OA
- kompatibel (im Sinne der Berliner Erklärung) sind nach herrschender
Meinungbspw. [vor allem] CC-BY und CC-BY-SA."
Standard sind CC-Lizenzen, DPPL spielt keine Rolle mehr. CC-BY und BB-BY-SA sind nach herrschender Ansicht die einzig tauglichen Lizenzen aus dem CC-Lizenzbaukasten für libre OA. Dieses schwurbelige "bspw." ist typisch für das unendlich Vage und Ungenaue des ganzen Dokuments.
E 4.6: "Der Betreiber lizenziert die Metadaten seines Dienstes
unter CC0". Da ist dann auch mal ein Lob fällig.
Angesichts unendlich schlechter Metadaten z.B. in Zürichs ZORA gehört dringend hinein: Metadaten müssen die für die bibliographischen Standards in ALLEN Disziplinen erforderlichen Angaben, soweit diese im Dokument enthalten sind, erfassen. ALSO VOR ALLEM AUSGESCHRIEBENE VORNAMEN!
Anzustreben ist eine Verknüpfung der Autorennamen mit Normdaten (vor allem GND, aber auch andere Profile für wissenschaftliche Autoren).
Bezeichnend ist, dass ein Dokumentenserver zertifiziert werden kann, ohne dass eine (eigenständige) VOLLTEXTSUCHE vorliegt. Volltextsuchen werden für OA-Dokumente immer wichtiger. Selbstverständlich dürfen Suchmaschinen nicht per Robots.txt eingeschränkt werden.
die DINI-Arbeitsgruppe "Elektronisches Publizieren" hat das DINI-Zertifikat 2013 als Request for Comments Dokument erstellt und stellt es nun der Repositorien-Gemeinschaft zur Kommentierung bereit.
Um das Zertifikat weiter zu verbessern und auch auf die Bedingungen und Erwartungen der Repositorienlandschaft eingehen zu können, bitten wir um Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge, Kommentare und Anregungen bis zum 09.08.2013 per E-Mail an rfc13@dini.de. Nach Ende der Kommentierungsphase werden alle eingehenden Meldungen diskutiert und ggf. übernommen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://oanetzwerk.wordpress.com/2013/07/12/dini-zertifikat-2013-request-for-comments-veroffentlicht/
Direkt zu dem Entwurf des Zertifikat gelangen sie dauerhaft via: http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.6985
Vielen Dank und viele Grüße im Namen der DINI-AG "Elektronisches Publizieren"
Paul Vierkant
Kommentare von mir:
E 1.1 "Der Dienst ist bei
folgenden Verzeichnisse mit einer stets funktionalen Base-URL registriert"
Wieso nur bei einem Dienst, z.B. nicht mehr automatisch bei DOAR oder DRIVER?
E 1.3 "Dabei
Das ist unzureichend. Korrektische bibliographische Daten sind für Literaturverwaltungen wie Zotero, Mendeley, Citavi zur automatischen Übernahme anzubieten. Dazu aber später E 6.5.
M 2.6 Alle Repositorien müssen zwingend die Langzeitarchivierung in Kooperation mit anderen Einrichtungen sicherstellen. Alles andere ist MURKS. Siehe aber E 8.1.
M 2.8 Ich ärgere mich immer wieder, dass Dokumentenserver als Hochschulbibliographie ohne Volltexte genutzt werden. Wer das Zertifikat haben will, muss meines Erachtens zwingend eine Filtermöglichkeit bei der Suche und dem Abruf via OAI vorgeben.
M 3.1 Der Server muss ein korrektes Impressum nach den gesetzlichen Vorschriften haben (dazu M 4.10). Irgendwelche undurchsichtigen Mailformulare sind doch wohl nicht best practice?? Eine Mailadresse ist ja wohl das mindeste.
E 4.2. "Beim Anmelden einer Primärpublikation besteht die
Möglichkeit, aus einer Auswahl eine Nutzungslizenz zu bestimmen, die
OA - kompatiblen Lizenzen wird ausgesprochen.
⇒
Eine möglichst standardisierte Lizenz
ersetzen. Sie räumt dem Dienst zum einen und Endnutzer/
- innen zum anderen Nutzungsrechte ein. OA
- kompatibel (im Sinne der Berliner Erklärung) sind nach herrschender
Meinung
Standard sind CC-Lizenzen, DPPL spielt keine Rolle mehr. CC-BY und BB-BY-SA sind nach herrschender Ansicht die einzig tauglichen Lizenzen aus dem CC-Lizenzbaukasten für libre OA. Dieses schwurbelige "bspw." ist typisch für das unendlich Vage und Ungenaue des ganzen Dokuments.
E 4.6: "Der Betreiber lizenziert die Metadaten seines Dienstes
unter CC0". Da ist dann auch mal ein Lob fällig.
Angesichts unendlich schlechter Metadaten z.B. in Zürichs ZORA gehört dringend hinein: Metadaten müssen die für die bibliographischen Standards in ALLEN Disziplinen erforderlichen Angaben, soweit diese im Dokument enthalten sind, erfassen. ALSO VOR ALLEM AUSGESCHRIEBENE VORNAMEN!
Anzustreben ist eine Verknüpfung der Autorennamen mit Normdaten (vor allem GND, aber auch andere Profile für wissenschaftliche Autoren).
Bezeichnend ist, dass ein Dokumentenserver zertifiziert werden kann, ohne dass eine (eigenständige) VOLLTEXTSUCHE vorliegt. Volltextsuchen werden für OA-Dokumente immer wichtiger. Selbstverständlich dürfen Suchmaschinen nicht per Robots.txt eingeschränkt werden.
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 19:29 - Rubrik: Digitale Unterlagen
Auf dem 49. Deutschen Historikertag wurde im vergangenen September die Arbeitsgemeinschaft "Digitale Geschichtswissenschaft" im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. gegründet:
http://www.historikerverband.de/arbeitsgruppen/ag-digitale-gw/die-ag-digitale-gw.html
Seit heute wird unter @digigw getwittert.
https://twitter.com/digigw
Außerdem gibt es eine eigene Gruppe "Digital History" bei Mendeley: http://www.mendeley.com/groups/2939341/digital-history/
http://www.historikerverband.de/arbeitsgruppen/ag-digitale-gw/die-ag-digitale-gw.html
Seit heute wird unter @digigw getwittert.
https://twitter.com/digigw
Außerdem gibt es eine eigene Gruppe "Digital History" bei Mendeley: http://www.mendeley.com/groups/2939341/digital-history/
MariaRottler - am Freitag, 12. Juli 2013, 19:14 - Rubrik: Web 2.0
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Mit der Billigung des Abschlussberichts durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) konnte das Stadtarchiv München ein zweijähriges Projekt erfolgreich beenden, mit dem erste Aktenbestände des Archivs auch online recherchierbar gemacht werden sollten. Im Rahmen des Förderprogramms „Wissenschaftliche Literaturversorgung und Informationssysteme“ der DFG wurden 17 bisher nur maschinenschriftlich vorliegende Findbücher und Karteien mit insgesamt 51.557 Einträgen nachträglich digital erfasst (retrokonvertiert), um sie dann im Internet bereitstellen zu können. Es handelt sich dabei mit Beständen wie „Bürgermeister und Rat“, „Heiliggeistspital“, „Ratssitzungsprotokolle“ und „Steueramt“ um die zentralen älteren Aktenbestände des Stadtarchivs. Sie beinhalten alle zu einem wesentlichen Teil Unterlagen aus der Zeit vor 1800 und decken insgesamt einen Zeitraum vom 9. Jahrhundert bis 1979 ab. Die DFG unterstützte dieses sehr aufwändige Projekt mit der Übernahme von zwei Dritteln der Kosten für die Digitalisierung in einer Höhe von 22.600 €; das restliche Drittel trug die Landeshauptstadt München.
Die retrokonvertierten Findmittel wurden mittlerweile auf der Homepage des Stadtarchivs im offiziellen Stadtportal von München unter http://www.muenchen.de/stadtarchiv eingestellt. Sie stehen nun im Internet für die Einsichtnahme und zur Recherche zur Verfügung. Die Daten sollen zudem so rasch wie möglich auch über das im Aufbau befindliche bundesweite „Archivportal-D“ zugänglich gemacht werden. Damit konnten der Kosten- und Zeitrahmen dieses Projektes eingehalten und zum Teil sogar deutlich unterschritten werden.
Die Verzeichnisse etlicher der bedeutendsten Aktenbestände zur Münchner Stadtgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit sowie zu einem Großteil auch des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind nun für wissenschaftliche und heimatkundliche Benutzerinnen und Benutzer auf der ganzen Welt bequem zugänglich. Das Stadtarchiv erhofft sich von dieser Maßnahme einen breiteren Zugriff auf seine älteren Bestände und damit auch eine verstärkte Nutzung dieser Unterlagen. Es wäre ganz im Sinne der DFG und des Stadtarchivs, wenn auf diese Weise neue Forschungsvorhaben zur Stadtgeschichte Münchens angeregt würden. (GBay via MR)
Wäre wohl auch preisgünstiger gegangen. Die Datenbank nimmt erst einmal nicht für sich ein, vor allem, wenn nach einminütiger Benutzung in FF schon zu lesen ist:
"Ein Skript auf dieser Seite ist eventuell beschäftigt oder es antwortet nicht mehr. Sie können das Skript jetzt stoppen oder fortsetzen, um zu sehen, ob das Skript fertig wird.
Skript: http://www.muenchen.de/rathaus/findbuch/findbuecher/D342FB90251603EABBAB4FEBB6208209.cache.html:2926 "
Das Laden eines ganzen Kapitels z.B. Historischer Verein - Maunskripte überfordert meinen derzeitigen Rechner.
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33.000 Euro für Murks ist nicht wenig.
Die retrokonvertierten Findmittel wurden mittlerweile auf der Homepage des Stadtarchivs im offiziellen Stadtportal von München unter http://www.muenchen.de/stadtarchiv eingestellt. Sie stehen nun im Internet für die Einsichtnahme und zur Recherche zur Verfügung. Die Daten sollen zudem so rasch wie möglich auch über das im Aufbau befindliche bundesweite „Archivportal-D“ zugänglich gemacht werden. Damit konnten der Kosten- und Zeitrahmen dieses Projektes eingehalten und zum Teil sogar deutlich unterschritten werden.
Die Verzeichnisse etlicher der bedeutendsten Aktenbestände zur Münchner Stadtgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit sowie zu einem Großteil auch des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind nun für wissenschaftliche und heimatkundliche Benutzerinnen und Benutzer auf der ganzen Welt bequem zugänglich. Das Stadtarchiv erhofft sich von dieser Maßnahme einen breiteren Zugriff auf seine älteren Bestände und damit auch eine verstärkte Nutzung dieser Unterlagen. Es wäre ganz im Sinne der DFG und des Stadtarchivs, wenn auf diese Weise neue Forschungsvorhaben zur Stadtgeschichte Münchens angeregt würden. (GBay via MR)
Wäre wohl auch preisgünstiger gegangen. Die Datenbank nimmt erst einmal nicht für sich ein, vor allem, wenn nach einminütiger Benutzung in FF schon zu lesen ist:
"Ein Skript auf dieser Seite ist eventuell beschäftigt oder es antwortet nicht mehr. Sie können das Skript jetzt stoppen oder fortsetzen, um zu sehen, ob das Skript fertig wird.
Skript: http://www.muenchen.de/rathaus/findbuch/findbuecher/D342FB90251603EABBAB4FEBB6208209.cache.html:2926 "
Das Laden eines ganzen Kapitels z.B. Historischer Verein - Maunskripte überfordert meinen derzeitigen Rechner.
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33.000 Euro für Murks ist nicht wenig.
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 19:10 - Rubrik: Kommunalarchive
Emmanuel Herzog de Croÿ, Fürst von Solre, Marschall von Frankreich etc. (1718–1784) absolvierte eine glänzende militärische und diplomatische Laufbahn und repräsentiert den Typus eines aufgeklärten grand seigneur des 18. Jahrhunderts. Sein breitgefächertes, ja beinahe enzyklopädisches Interesse für alles, was seine Zeit bewegte, sei es Geistes- und Naturwissenschaften, Militärwesen, Geographie, Volkswirtschaft oder Kunst, spiegelt sich in den zahlreichen Manuskripten und Dossiers seines Nachlasses wider, der bisher von der Forschung nur sehr wenig beachtet wurde. Auch wurden seine überaus wertvollen und umfangreichen Tagebücher, die den berühmtesten Teil seines Nachlasses ausmachen, bisher nur zu einem Drittel veröffentlicht.
Der Nachlass und ausgewählte Teilbestände zur Person des Emmanuel von Croÿ wurden jetzt durch das LWL-Archivamt für Westfalen und das Deutsche Historische Institut (DHI) in Paris in einem gemeinsa-men, grenzüberschreitenden Projekt erschlossen und digitalisiert. Das Besondere: Erstmals sind Digitalisate der einzelnen Originale für die Forschung und jeden Interessierten online abrufbar. Es sind die ersten digitalisierten Archivalien überhaupt, die über das nordrhein-westfälische Online-Portal www.archive.nrw.de zugänglich sein werden.
http://www.archive.nrw.de/weitereArchive/privatarchive/AdelspflegeWestfLippe/BilderKartenLogosDateien/2Anne-Emmanuel_de_Cro__-Solre__1718-1784_.jpg
Zugang zu den Digitalisaten über:
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=451&id=2158&tektId=365
Die Auflösung ist gut, der DFG-Viewer akzeptabel. Es gibt leider keine Permalinks und auch die Public-Domain-kennzeichnung entnimmt man nur dem Beitrag des DHI Paris:
http://dhdhi.hypotheses.org/1879
Alle Digitalisate werden gemeinfrei, d.h. ohne Rechtebeschränkung bereit gestellt (Creative Commons Public Domaine Mark 1) und sind frei verfügbar[1].
[1] Mit Dank an Klaus Graf für seine Hinweise in dieser Sache, insbesondere für den Hinweis auf seinen Artikel: Die Public Domain und die Archive, in: Schmitt, Heiner (Hrsg.): Archive im digitalen Zeitalter: Überlieferung, Erschließung, Präsentation ; 79. Deutscher Archivtag in Regensburg. Fulda 2010, S. 177-185 http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1790/.

Der Nachlass und ausgewählte Teilbestände zur Person des Emmanuel von Croÿ wurden jetzt durch das LWL-Archivamt für Westfalen und das Deutsche Historische Institut (DHI) in Paris in einem gemeinsa-men, grenzüberschreitenden Projekt erschlossen und digitalisiert. Das Besondere: Erstmals sind Digitalisate der einzelnen Originale für die Forschung und jeden Interessierten online abrufbar. Es sind die ersten digitalisierten Archivalien überhaupt, die über das nordrhein-westfälische Online-Portal www.archive.nrw.de zugänglich sein werden.
http://www.archive.nrw.de/weitereArchive/privatarchive/AdelspflegeWestfLippe/BilderKartenLogosDateien/2Anne-Emmanuel_de_Cro__-Solre__1718-1784_.jpg
Zugang zu den Digitalisaten über:
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=451&id=2158&tektId=365
Die Auflösung ist gut, der DFG-Viewer akzeptabel. Es gibt leider keine Permalinks und auch die Public-Domain-kennzeichnung entnimmt man nur dem Beitrag des DHI Paris:
http://dhdhi.hypotheses.org/1879
Alle Digitalisate werden gemeinfrei, d.h. ohne Rechtebeschränkung bereit gestellt (Creative Commons Public Domaine Mark 1) und sind frei verfügbar[1].
[1] Mit Dank an Klaus Graf für seine Hinweise in dieser Sache, insbesondere für den Hinweis auf seinen Artikel: Die Public Domain und die Archive, in: Schmitt, Heiner (Hrsg.): Archive im digitalen Zeitalter: Überlieferung, Erschließung, Präsentation ; 79. Deutscher Archivtag in Regensburg. Fulda 2010, S. 177-185 http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1790/.

KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 18:31 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Im Rahmen der neueren historischen Kriminalitätsforschung hat man sich wiederholt auch mit der Geschichte des Gefängnisses befasst, wenngleich Studien zu frühneuzeitlichen Gefängnissen seltener durchgeführt wurden als solche zum 19./20. Jahrhundert. Es haben auch die sogenannten Staatsgefangenen, die ohne Gerichtsverfahren meist auf Festungen gefangen gehalten wurden, wenig Aufmerksamkeit gefunden. Sieht man von einem Katalog zum Gefängnismuseum auf dem Hohenasperg mit Schwerpunkt 18./19. Jahrhundert ab, fehlen moderne Fallstudien zu den württembergischen Festungshäftlingen.
Von 1471 bis 1765 diente die im 16. Jahrhundert zur württembergische Landesfestung ausgebaute Burg Hohenurach als Gefängnis. Als berühmtester Gefangener kann der neulateinische Dichter Nikodemus Frischlin gelten, der 1590 bei einem Ausbruchversuch zu Tode kam. Die Durchsicht der Akten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, die zur Festung Hohenurach einschlägig sind, hat kaum Angaben zu den Gefangenen erbracht. Ergiebiger waren Suchläufe in Google Book Search. Ermittelt wurden über 50 Personen, die auf Hohenurach gefangen lagen.
Ständig beschäftigt mich die Frage, wie der Autor einer gedruckten Publikation für die Forschung relevante ergänzende Materialien Open Access zugänglich machen kann. In erheblichem Umfang liegen Quellen und ältere Sekundärliteratur zu mittelalterlichen und Themen des 16./19. Jahrhunderts im Netz digitalisiert vor. Die jeweiligen Fundstellen (nach Möglichkeit sogar auf Seitenebene) zu verlinken, ist praktischerweise nur online möglich.Es genügt auch nicht, kursorisch auf die Existenz von Digitalisaten zu verweisen, da ihr Aufspüren nicht selten eine besondere Informationskompetenz aufweist. Ich habe mich daher entschieden, als "work in progress" eine Liste der mir bekannten Hohenuracher Gefangenen in dem von mir gegründeten Gemeinschaftsweblog Archivalia anzulegen:
http://archiv.twoday.net/stories/434212363/
Auch bei einem Umzug oder dem Offline-Gehen von Archivalia ist über Webcitation.org der Zugriff auf verschiedene Versionen des Artikels möglich:
http://www.webcitation.org/6HsExuVPj
Online zugängliche Literatur zu Hohenurach ist in Wikisource zusammengestellt:
http://de.wikisource.org/wiki/Hohenurach
Der Beitrag in Archivalia ist Teil eines großangelegten Experiments zur Publikation wissenschaftlicher Erkenntnisse in Form von Miszellen in einem Weglog (derzeit über 160 Beiträge):
http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung
Die in Archivalia vorgelegte Dokumentation zu den Hohenuracher Gefangenen konnte das zum Druck eingereichte Manuskript wesentlich entlasten, da dort nur die wichtigsten Nachweise zu den einzelnen Gefangenen gegeben werden und auch nicht alle ermittelten Namen genannt werden. Ausgegliedert wurde ein kurzer Beitrag über den auf Hohenurach gefangenen Rat Herzog Eberhards II. von Württemberg, Dr. Konrad Holzinger, der im Frühneuzeit-Blog der RWTH publiziert wurde:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1453
Da es durchaus sein kann, dass Leser/innen dieses Beitrags aufgrund eigener Auswertung von Archivalien und Sekundärliteratur mir unbekannte Hohenuracher Gefangene kennen, wäre ich für solche Ergänzungen (oder Korrekturen) dankbar.
URL zur Zitation dieses Beitrages
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=2167&type=anfragen
Von 1471 bis 1765 diente die im 16. Jahrhundert zur württembergische Landesfestung ausgebaute Burg Hohenurach als Gefängnis. Als berühmtester Gefangener kann der neulateinische Dichter Nikodemus Frischlin gelten, der 1590 bei einem Ausbruchversuch zu Tode kam. Die Durchsicht der Akten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, die zur Festung Hohenurach einschlägig sind, hat kaum Angaben zu den Gefangenen erbracht. Ergiebiger waren Suchläufe in Google Book Search. Ermittelt wurden über 50 Personen, die auf Hohenurach gefangen lagen.
Ständig beschäftigt mich die Frage, wie der Autor einer gedruckten Publikation für die Forschung relevante ergänzende Materialien Open Access zugänglich machen kann. In erheblichem Umfang liegen Quellen und ältere Sekundärliteratur zu mittelalterlichen und Themen des 16./19. Jahrhunderts im Netz digitalisiert vor. Die jeweiligen Fundstellen (nach Möglichkeit sogar auf Seitenebene) zu verlinken, ist praktischerweise nur online möglich.Es genügt auch nicht, kursorisch auf die Existenz von Digitalisaten zu verweisen, da ihr Aufspüren nicht selten eine besondere Informationskompetenz aufweist. Ich habe mich daher entschieden, als "work in progress" eine Liste der mir bekannten Hohenuracher Gefangenen in dem von mir gegründeten Gemeinschaftsweblog Archivalia anzulegen:
http://archiv.twoday.net/stories/434212363/
Auch bei einem Umzug oder dem Offline-Gehen von Archivalia ist über Webcitation.org der Zugriff auf verschiedene Versionen des Artikels möglich:
http://www.webcitation.org/6HsExuVPj
Online zugängliche Literatur zu Hohenurach ist in Wikisource zusammengestellt:
http://de.wikisource.org/wiki/Hohenurach
Der Beitrag in Archivalia ist Teil eines großangelegten Experiments zur Publikation wissenschaftlicher Erkenntnisse in Form von Miszellen in einem Weglog (derzeit über 160 Beiträge):
http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung
Die in Archivalia vorgelegte Dokumentation zu den Hohenuracher Gefangenen konnte das zum Druck eingereichte Manuskript wesentlich entlasten, da dort nur die wichtigsten Nachweise zu den einzelnen Gefangenen gegeben werden und auch nicht alle ermittelten Namen genannt werden. Ausgegliedert wurde ein kurzer Beitrag über den auf Hohenurach gefangenen Rat Herzog Eberhards II. von Württemberg, Dr. Konrad Holzinger, der im Frühneuzeit-Blog der RWTH publiziert wurde:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1453
Da es durchaus sein kann, dass Leser/innen dieses Beitrags aufgrund eigener Auswertung von Archivalien und Sekundärliteratur mir unbekannte Hohenuracher Gefangene kennen, wäre ich für solche Ergänzungen (oder Korrekturen) dankbar.
URL zur Zitation dieses Beitrages
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=2167&type=anfragen
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 18:28 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Unsere Hilfskraft Claudia Krütgen hat zwei Videos zur neuen Präsentation erstellt, eines zu ihrem Aufbau und eines zur Eröffnung am 17. Juni 2013.
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 18:09 - Rubrik: Universitaetsarchive
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".... Eigentlich sollte der Ausschuss für Kunst und Kultur heute eine Vorentscheidung [für die gemeinsame Unterbringung von Stadtarchiv, Kunst- und Museumsbibliothek und Rhein. Bildarchiv] für die kommende Ratsitzung am 18. Juli treffen. Wie Stadtsprecher Gregor Timmer auf Anfrage bestätigte, wird die kommissarische Kulturdezernentin, Stadtkämmerin Gabriele Klug, jedoch keinen Verwaltungsvorschlag zur Diskussion stellen. Oberbürgermeister Jürgen Roters habe der Vorlage die Schlusszeichnung verweigert. Es gebe in einzeln Punkten noch Klärungsbedarf, sagte Timmer, ohne Details zu nennen. ....."
Quelle: http://mobil.rundschau-online.de/home/koeln/erhalt-der-bibliothek-prominente-unterstuetzung-fuer-die-kmb,16101550,23693098,view,asFitMl.html
Quelle: http://mobil.rundschau-online.de/home/koeln/erhalt-der-bibliothek-prominente-unterstuetzung-fuer-die-kmb,16101550,23693098,view,asFitMl.html
Wolf Thomas - am Freitag, 12. Juli 2013, 09:31 - Rubrik: Kommunalarchive
http://www.hessen-tageblatt.com/kassel-cdu-stadtarchiv-technokratie-statt-perspektive-und-starkes-signal-50706
"Die CDU-Fraktion hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass aus Platzgründen seit 1995 aber Abgaben an das Archiv unterblieben sind und zu einem Aufstau von 1000 Metern Akten geführt haben. Der Antrag ergab auch den Bedarf von 1.000 qm Depotfläche, die Oberbürgermeister Hilgen für nicht finanzierbar hielt. Der Oberbürgermeister verweise lediglich auf 4,7 Stellen im Archiv, beachte aber nicht, wo die eigentlichen Probleme des Archivs liegen und differenziere nicht die unterschiedlichen Aufgaben von Bewerten und Verzeichnen des Archivguts bzw. der Benutzerbetreuung und der Sekretariatsarbeiten, so Dr. Jörg Westerburg von der CDU-Fraktion."
"Die CDU-Fraktion hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass aus Platzgründen seit 1995 aber Abgaben an das Archiv unterblieben sind und zu einem Aufstau von 1000 Metern Akten geführt haben. Der Antrag ergab auch den Bedarf von 1.000 qm Depotfläche, die Oberbürgermeister Hilgen für nicht finanzierbar hielt. Der Oberbürgermeister verweise lediglich auf 4,7 Stellen im Archiv, beachte aber nicht, wo die eigentlichen Probleme des Archivs liegen und differenziere nicht die unterschiedlichen Aufgaben von Bewerten und Verzeichnen des Archivguts bzw. der Benutzerbetreuung und der Sekretariatsarbeiten, so Dr. Jörg Westerburg von der CDU-Fraktion."
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 01:09 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://remszeitung.de/2013/7/10/personal--und-raumnot-das-gmuender-stadtarchiv-ruft-um-hilfe/
„Das Stadtarchiv ist die Abstellkammer der Stadtverwaltung“, sprach Dr. Hammes Klartext. Völlig ungeregelt und in großen Mengen landen vor allem Aktenberge aus dem Rathaus im sowohl personell als auch räumlich heillos überlasteten Stadtarchiv. Vergleichbare Einrichtungen könnten auf zehn Mitarbeiter zurückgreifen, um mit solchen Anforderungen fertig zu werden. In Gmünd seien die bei ihrem Amtsvorgänger ursprünglich noch zur Verfügung stehenden drei Personalstellen jetzt sogar noch auf 2,5 zurückgeschraubt worden. Das Archivgut, so verdeutlichte Dr. Hammes auch anhand von Fotos, sei wegen der Raumnot zwischenzeitlich auf drei Gebäude verteilt und dort — wie sie anhand des modrigen Ordners wiederholt darlegte — dem Schimmel und Verfall preisgegeben. „Ein Bürgerarchiv, wie es wünschten, sieht anders aus“, so gab sie weiter zu verstehen. Sie bemängelte neben der Personal– und Raumnot auch erhebliche Defizite in der Technik, speziell bei der zeitgemäßen Digitalisierung des Archivbestandes. Lücken und Rückstände im gedächtnis der Stadt drohen, größer zu werden. „Falls sie nun den Eindruck habe, dass das alles sehr schlimm ist, dann klingt das nicht nur so, sondern ist auch so. Dieses Archiv braucht dringend ihre Unterstützung“, so der Hilferuf an den Gemeinderat.
Die Bürgervertreter vermittelten nach dem schonungslosen Bericht einen ziemlich erschrockenen Eindruck.
GT:
http://www.gmuender-tagespost.de/678442/
„Das Stadtarchiv ist die Abstellkammer der Stadtverwaltung“, sprach Dr. Hammes Klartext. Völlig ungeregelt und in großen Mengen landen vor allem Aktenberge aus dem Rathaus im sowohl personell als auch räumlich heillos überlasteten Stadtarchiv. Vergleichbare Einrichtungen könnten auf zehn Mitarbeiter zurückgreifen, um mit solchen Anforderungen fertig zu werden. In Gmünd seien die bei ihrem Amtsvorgänger ursprünglich noch zur Verfügung stehenden drei Personalstellen jetzt sogar noch auf 2,5 zurückgeschraubt worden. Das Archivgut, so verdeutlichte Dr. Hammes auch anhand von Fotos, sei wegen der Raumnot zwischenzeitlich auf drei Gebäude verteilt und dort — wie sie anhand des modrigen Ordners wiederholt darlegte — dem Schimmel und Verfall preisgegeben. „Ein Bürgerarchiv, wie es wünschten, sieht anders aus“, so gab sie weiter zu verstehen. Sie bemängelte neben der Personal– und Raumnot auch erhebliche Defizite in der Technik, speziell bei der zeitgemäßen Digitalisierung des Archivbestandes. Lücken und Rückstände im gedächtnis der Stadt drohen, größer zu werden. „Falls sie nun den Eindruck habe, dass das alles sehr schlimm ist, dann klingt das nicht nur so, sondern ist auch so. Dieses Archiv braucht dringend ihre Unterstützung“, so der Hilferuf an den Gemeinderat.
Die Bürgervertreter vermittelten nach dem schonungslosen Bericht einen ziemlich erschrockenen Eindruck.
GT:
http://www.gmuender-tagespost.de/678442/
KlausGraf - am Freitag, 12. Juli 2013, 01:04 - Rubrik: Kommunalarchive
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/404097548/
Webproxys zeigen nicht mehr die Buttons an, sondern Sonderzeichen. man braucht vor allem den vierten Button von oben (Dollarzeichen) für die funktionierende Vollansicht, eins drunter ist der E-Text.

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hathitrust_relaunch1.jpg
http://archiv.twoday.net/stories/404097548/
Webproxys zeigen nicht mehr die Buttons an, sondern Sonderzeichen. man braucht vor allem den vierten Button von oben (Dollarzeichen) für die funktionierende Vollansicht, eins drunter ist der E-Text.

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hathitrust_relaunch1.jpg
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 21:03 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"Die Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten verstößt grundsätzlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn dies ohne Zustimmung des Verfassers erfolgt. Denn jede sprachliche Gestaltung eines bestimmten Gedankeninhalts sei Ausdruck der Persönlichkeit des Verfassers, so dass allein dieser bestimmen dürfe, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen."
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/04-02-2013-olg-hamburg-7-w-5-13.html
Absoluter Schwachsinn!
Lesen wir zur Ansicht des BGH 1954 das BVerfG 1999:
"Durch die wörtliche Wiedergabe der Berufungsschrift werden über den Beschwerdeführer keine anderen personenbezogenen Daten preisgegeben als die Tatsache, daß er als Verteidiger Havemanns Verfasser dieses Schriftsatzes ist. Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers verletzt sein könnte, ist nicht erkennbar."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html
Folgt man dem Argument des OLG Hamburg, hätte Gysi die Veröffentlichung seines Anwaltsschriftsatzes als Ausdruck seiner Persönlichkeit verhindern können. Dem hat das Bundesverfassungsgericht aber bei der durch geringe Subjektivität gekennzeichneten Textgattung Anwaltsschriftsatz einen Riegel vorgeschoben.
"jede sprachliche Gestaltung eines bestimmten Gedankeninhalts" = alles, was wir so von uns geben. Ob wirs auf dem Markt zur Marktfrau sagen oder auf Twitter oder Facebook posten, das OLG Hamburg schützt alle Privacy-Hysteriker und setzt schlagartig allem öffentlichen Diskurs ein Ende, soweit die Gedankenäußerer damit unzufrieden sind, wenn man sich auf ihr Geschwalle bezieht. Denn sie dürfen allein bestimmen, "in welcher Form" dies (wieder-)veröffentlicht werden kann.
Der Antragsteiler legt in seinem an den Antragsgegner gerichteten Antwortschreiben die Gründe dar, aus denen er die Berechtigung herleitet, seinen Adelstitel zu führen. Eine Thematik von besonderem öffentlichem Interesse ist nicht erkennbar, zumal nicht ersichtlich ist, dass der Antragsteller eine Person öffentlichen Interesses ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Schreiben zahlreiche Rechtschreibfehler enthält und die Veröffentlichung den Antragsteller deshalb in zusätzlicher Weise bloßstellt.
Na wer eine solche Bloßstellung nicht wünscht, sollte halt korrekt schreiben.
Wird doch nicht Herr vom Hofe gewesen sein?
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/04-02-2013-olg-hamburg-7-w-5-13.html
Absoluter Schwachsinn!
Lesen wir zur Ansicht des BGH 1954 das BVerfG 1999:
"Durch die wörtliche Wiedergabe der Berufungsschrift werden über den Beschwerdeführer keine anderen personenbezogenen Daten preisgegeben als die Tatsache, daß er als Verteidiger Havemanns Verfasser dieses Schriftsatzes ist. Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers verletzt sein könnte, ist nicht erkennbar."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html
Folgt man dem Argument des OLG Hamburg, hätte Gysi die Veröffentlichung seines Anwaltsschriftsatzes als Ausdruck seiner Persönlichkeit verhindern können. Dem hat das Bundesverfassungsgericht aber bei der durch geringe Subjektivität gekennzeichneten Textgattung Anwaltsschriftsatz einen Riegel vorgeschoben.
"jede sprachliche Gestaltung eines bestimmten Gedankeninhalts" = alles, was wir so von uns geben. Ob wirs auf dem Markt zur Marktfrau sagen oder auf Twitter oder Facebook posten, das OLG Hamburg schützt alle Privacy-Hysteriker und setzt schlagartig allem öffentlichen Diskurs ein Ende, soweit die Gedankenäußerer damit unzufrieden sind, wenn man sich auf ihr Geschwalle bezieht. Denn sie dürfen allein bestimmen, "in welcher Form" dies (wieder-)veröffentlicht werden kann.
Der Antragsteiler legt in seinem an den Antragsgegner gerichteten Antwortschreiben die Gründe dar, aus denen er die Berechtigung herleitet, seinen Adelstitel zu führen. Eine Thematik von besonderem öffentlichem Interesse ist nicht erkennbar, zumal nicht ersichtlich ist, dass der Antragsteller eine Person öffentlichen Interesses ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Schreiben zahlreiche Rechtschreibfehler enthält und die Veröffentlichung den Antragsteller deshalb in zusätzlicher Weise bloßstellt.
Na wer eine solche Bloßstellung nicht wünscht, sollte halt korrekt schreiben.
Wird doch nicht Herr vom Hofe gewesen sein?
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 20:22 - Rubrik: Archivrecht
Montagmorgen, 8. Juli, kurz nach 8:30 Uhr: Nach 6wöchiger umzugsbedingter Schließung betritt der erste Archivbenutzer die neuen Räume des Heidelberger Stadtarchivs in der Max-Joseph-Str. 71. Es ist Dr. Christian Führer, Professor und Studiengangsleiter an der Dualen Hochschule B-W Mannheim. Er ist gekommen, um einige der hier verwahrten Ausgaben der Herold Post nachzuschlagen, schreibt er doch gegenwärtig an einem Buch zum Thema „More than memories … – Amerikaner in Heidelberg“.
Bevor es dazu kommt, wird der überraschte Besucher vom Archivteam als erster Gast willkommen geheißen und mit einem Buchgeschenk bedacht (die aktuell vom Archiv herausgegebene Veröffentlichung „Fremdarbeiter in Heidelberg während des Zweiten Weltkriegs“). Und Professor Führer erhält auf einem geführten Rundgang Einblick in den Forschungs- und Lesesaal, die Büros, Werkstätten und sogar in die vollklimatisierten Magazine, in denen rund 7 Regalkilometer Archivgut für die meist wissenschaftliche Auswertung dauerarchiviert werden.
Dabei zeigt sich Professor Führer beeindruckt, wie positiv Archiv und Bauträger (GGH = Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz) gemeinsam archivfachliche Standards mit geradezu optimalen Arbeits- und Benutzungsbedingungen für Archivare und Archivbenutzer umgesetzt haben. Gegenüber früher habe das Archiv enorm gewonnen an frischer, lebendiger und freundlicher Atmosphäre. Wörtlich: „Es macht ausgesprochen Spaß hier zu arbeiten! Klischees wie das vom verstaubten, weltentrückten Archiv sind sofort vergessen. Das ist ein lebendiger Ort, von dem die Stadtgeschichte profitieren wird …“ (Peter Blum)
Stadtarchiv Heidelberg – Wir sind umgezogen! Ab sofort bietet Ihnen das Stadtarchiv am neuen Standort bessere Arbeitsmöglichkeiten zu deutlich erweiterten Öffnungszeiten: Mo.-Do. durchgehend von 8:30-16:00 Uhr (Do. nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr).
Sie erreichen das Stadtarchiv: Ab HD-Hbf. oder aus Richtung Bruchsal mit den S-Bahn-Linien 3 und 4 (von der S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach liegt das Archiv 3 Gehminuten entfernt) – ab Stadtzentrum/Bismarckplatz mit der Buslinie 33 direkt bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach oder mit der Straßenbahn-Linie 23 bis Rohrbach Markt, Umsteigen in Buslinie 28 bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach (auch Parkplätze sind vorhanden).
Zugang: Orientieren Sie sich an dem in grauem Sichtbeton ausgeführten Aufzugsturm. Unmittelbar links davon führt eine Treppe zum tiefer gelegenen Eingang des Archivs. Türtaster bzw. Klingel finden Sie rechts von der Haustür. Bei Bedarf können Sie zuvor an der Stele rechts (oben) vor dem Aufzugsturm klingeln und über die Sprechanlage den Aufzug aktivieren lassen.
Anschrift und Kontaktdaten:
Stadtarchiv Heidelberg
Max-Joseph-Str. 71
69126 Heidelberg
Fon 06221 – 5819800
Fax 06221 – 584619800
E-Mail stadtarchiv@heidelberg.de

Bevor es dazu kommt, wird der überraschte Besucher vom Archivteam als erster Gast willkommen geheißen und mit einem Buchgeschenk bedacht (die aktuell vom Archiv herausgegebene Veröffentlichung „Fremdarbeiter in Heidelberg während des Zweiten Weltkriegs“). Und Professor Führer erhält auf einem geführten Rundgang Einblick in den Forschungs- und Lesesaal, die Büros, Werkstätten und sogar in die vollklimatisierten Magazine, in denen rund 7 Regalkilometer Archivgut für die meist wissenschaftliche Auswertung dauerarchiviert werden.
Dabei zeigt sich Professor Führer beeindruckt, wie positiv Archiv und Bauträger (GGH = Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz) gemeinsam archivfachliche Standards mit geradezu optimalen Arbeits- und Benutzungsbedingungen für Archivare und Archivbenutzer umgesetzt haben. Gegenüber früher habe das Archiv enorm gewonnen an frischer, lebendiger und freundlicher Atmosphäre. Wörtlich: „Es macht ausgesprochen Spaß hier zu arbeiten! Klischees wie das vom verstaubten, weltentrückten Archiv sind sofort vergessen. Das ist ein lebendiger Ort, von dem die Stadtgeschichte profitieren wird …“ (Peter Blum)
Stadtarchiv Heidelberg – Wir sind umgezogen! Ab sofort bietet Ihnen das Stadtarchiv am neuen Standort bessere Arbeitsmöglichkeiten zu deutlich erweiterten Öffnungszeiten: Mo.-Do. durchgehend von 8:30-16:00 Uhr (Do. nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr).
Sie erreichen das Stadtarchiv: Ab HD-Hbf. oder aus Richtung Bruchsal mit den S-Bahn-Linien 3 und 4 (von der S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach liegt das Archiv 3 Gehminuten entfernt) – ab Stadtzentrum/Bismarckplatz mit der Buslinie 33 direkt bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach oder mit der Straßenbahn-Linie 23 bis Rohrbach Markt, Umsteigen in Buslinie 28 bis zur S-Bahn-Haltestelle Kirchheim/Rohrbach (auch Parkplätze sind vorhanden).
Zugang: Orientieren Sie sich an dem in grauem Sichtbeton ausgeführten Aufzugsturm. Unmittelbar links davon führt eine Treppe zum tiefer gelegenen Eingang des Archivs. Türtaster bzw. Klingel finden Sie rechts von der Haustür. Bei Bedarf können Sie zuvor an der Stele rechts (oben) vor dem Aufzugsturm klingeln und über die Sprechanlage den Aufzug aktivieren lassen.
Anschrift und Kontaktdaten:
Stadtarchiv Heidelberg
Max-Joseph-Str. 71
69126 Heidelberg
Fon 06221 – 5819800
Fax 06221 – 584619800
E-Mail stadtarchiv@heidelberg.de

KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 19:51 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://www.berlin.de/rubrik/hauptstadt/verbannte_buecher/index.php
Daten im JSON-Format:
http://daten.berlin.de/datensaetze/liste-der-verbannten-b%C3%BCcher
Kommentar:
1. Die Liste liegt nicht als Digitalisat vor, eine sofortige Kontrolle der Daten ist daher UNMÖGLICH.
2. Die Daten stehen unter CC-BY, was eindeutig COPYFRAUD ist, da die Erfassung der NS-Liste kein Schutzrecht entstehen lässt.
3. Es fehlen Angaben über die Autoren einschliesslich GND!
Update:
http://schrifttum.allegronet.de/
Daten im JSON-Format:
http://daten.berlin.de/datensaetze/liste-der-verbannten-b%C3%BCcher
Kommentar:
1. Die Liste liegt nicht als Digitalisat vor, eine sofortige Kontrolle der Daten ist daher UNMÖGLICH.
2. Die Daten stehen unter CC-BY, was eindeutig COPYFRAUD ist, da die Erfassung der NS-Liste kein Schutzrecht entstehen lässt.
3. Es fehlen Angaben über die Autoren einschliesslich GND!
Update:
http://schrifttum.allegronet.de/
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 19:40 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
http://www.newappsblog.com/2013/07/more-on-ergo-the-new-open-access-philosophy-journal.html
In recent years, it has become more and more obvious that the business model of commercial academic publishers is a form of extortion, on many levels, especially of public money in places where research is largely or partially publicly funded. It’s the usual story: we work for them for free, both by writing papers and by doing most of the work involved in publishing a journal (editing, refereeing etc.), and then the irony is that we (or our institutions) then need to pay to have access to the results, through outrageous library subscriptions.
In recent years, it has become more and more obvious that the business model of commercial academic publishers is a form of extortion, on many levels, especially of public money in places where research is largely or partially publicly funded. It’s the usual story: we work for them for free, both by writing papers and by doing most of the work involved in publishing a journal (editing, refereeing etc.), and then the irony is that we (or our institutions) then need to pay to have access to the results, through outrageous library subscriptions.
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 16:49 - Rubrik: English Corner
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Die Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung hat mit der Digitalisierung des ab 1836 erscheinenden Stuttgarter katholischen "Magazins für Pädagogik" begonnen. Gmünder Themen und Autoren spielten naturgemäß eine große Rolle, siehe etwa
http://goobiweb.bbf.dipf.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3A0111-bbf-spo-14445202
http://goobiweb.bbf.dipf.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3A0111-bbf-spo-14445202
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 16:39 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://italianrenaissanceresources.com/
"A freely available resource, this site features eight units, each of which explores a different theme in Italian Renaissance art. Researchers and students can explore thematic essays, more than 340 images, 300 glossary items and 42 primary source texts. "

"A freely available resource, this site features eight units, each of which explores a different theme in Italian Renaissance art. Researchers and students can explore thematic essays, more than 340 images, 300 glossary items and 42 primary source texts. "

KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 16:26 - Rubrik: English Corner
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"Anfang Juli 2013 trat die Novelle des Bundesarchivgesetzes in Kraft, wonach Hersteller deutscher Kinofilme verpflichtet sind, ihre neuen Filme innerhalb eines Jahres zu registrieren. Dabei wird auch vermerkt, an welchem Ort sich eine technisch einwandfreie archivfähige Kopie des jeweiligen Kinofilms befindet. Die Daten zu den Filmen werden im neuen Deutschen Filmregister beim Bundesarchiv erfasst. Damit werden sämtliche deutsche Kinofilme – unabhängig davon, ob sie öffentlich gefördert wurden oder nicht – von jetzt an im Bundesarchiv als dem zentralen Filmarchiv registriert. Weitere Informationen zur Pflichtregistrierung und ein Link zur passwortgeschützten Registrierungsseite stellt das Bundesarchiv auf seiner Website zur Verfügung ( http://www.pflichtregistrierung-film.bundesarchiv.de/ )." (ZKBW-Dialog)
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 15:52 - Rubrik: Filmarchive
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"Achtzig Jahre nach Zerschlagung der freien Gewerkschaften erinnern Studierende der FU Berlin im Internet unter dem Titel „Zerstörte Vielfalt“ ( http://www.zerschlagung-gewerkschaften1933.de/ ) an das Schicksal von Gewerkschaftern und an wichtige Orte. Kernstück der Seite ist eine Karte, auf der wichtige Orte der deutschen und Berliner Gewerkschaftsgeschichte markiert und beschrieben sind. Dazu zählen das Verbandshaus der Deutschen Buchdrucker in der Dudenstraße, das Haus des Deutschen Metallarbeiterverbandes in der Alten Jakobstraße und das Gewerkschaftshaus am Engelufer in Kreuzberg. Darüber hinaus haben die Studierenden Orte der Verfolgung beschrieben, wie etwa das ehemalige Konzentrationslager am Columbiadamm oder das SA-Gefängnis in der Papestraße. Außerdem sind Biografien von Wilhelm Leuschner, Otto Suhr und anderen Persönlichkeiten nachzulesen. Dafür wurden auch ganz persönliche Dokumente zusammengetragen, wie den Abschiedsbrief von Wilhelm Leuschner an seinen Sohn, den der Hitler-Gegner 1944 einen Tag vor seiner Hinrichtung verfasst hat. Das Portal zeigt zudem Vorschläge für historische Stadtrundgänge (nach: heise online vom 02.05.2013)." (ZKBW-Dialog)
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 15:45 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://rheinlandbib.ub.uni-koeln.de/
Auszug:
Ehemaliges Redemptoristenkloster Hennef-Geistingen
Historischer (Teil-)Katalog der aufgelösten Bibliothek
Wenige Jahre nach der Hundertjahrfeier der Errichtung des Klosters und Studienhauses des Redemptoristenordens in Hennef-Geistingen im Jahre 1902 wurde der gesamte Komplex im Frühjahr 2006 von den Redemptoristen verkauft und verlassen. Im Zuge dieser Veränderung wurde auch die Bibliothek, deren 180.000 Bände dem Konvent wie der schon 1996 aufgehobenen Philosophisch-Theologischen Hochschule gedient hatten, aufgelöst und in alle Winde zerstreut. Nachdem wertvolle Teile wie die 43 Inkunabeln an das Redemptoristenkloster Heiligenstadt und andere Ordenseinrichtungen gegangen waren, suchte man nach einem Abnehmer des restlichen Bestandes im Ganzen und fand ihn in einem Antiquar, der die Bücher auf eBay anbot. Dort gelang es der Bibliothek der Monumenta Germaniae Historica, etwa 200 Bände zu erwerben – sowohl Alte Drucke als auch neuere Literatur vornehmlich zur Patristik, Aszetik und zur Geistesgeschichte des Spätmittelalters.
Nachdem die Bibliothek endgültig aufgelöst worden war, erwies es sich als notwendig, ihre Nachweise auch aus der Verbunddatenbank zu löschen. Auf Anregung des Hochschulbibliothekszentrums Nordrhein-Westfalen entschloss sich die Arbeitsstelle "Historische Bestände im Rheinland", den dort erfassten Bestand – etwa 14.000 Titel vornehmlich älterer und alter Drucke - als historischen Teilkatalog dieser nicht mehr existierenden Sammlung zu übernehmen und als Quelle bibliothekshistorischer Forschung zugänglich zu machen. Außerdem bleiben so insbesondere die gar nicht seltenen Titelaufnahmen erhalten, für die ausschließlich Geistinger Exemplare nachgewiesen waren.
Der Bestand dieser Bibliothek ist auch separat in einem eigenständigen Portal recherchierbar.
Nämlich:
http://geistingen.ub.uni-koeln.de/
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=geistingen
http://www.mgh.de/bibliothek/provenienzen/geistingen/
Zitat:
"Nach Recherchen von Klaus Graf gingen die Handschriften und Inkunabeln an das Redemptoristen-Kloster Heiligenstadt, 12.000 neuere Titel (ab 1850) an die ordenseigene Academia Alfonsiana in Rom. Der Löwenanteil aber wurde von Dezember 2005 an über das Internet-Auktionshaus Ebay verkauft."
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg30325.html (2006)
Auszug:
Ehemaliges Redemptoristenkloster Hennef-Geistingen
Historischer (Teil-)Katalog der aufgelösten Bibliothek
Wenige Jahre nach der Hundertjahrfeier der Errichtung des Klosters und Studienhauses des Redemptoristenordens in Hennef-Geistingen im Jahre 1902 wurde der gesamte Komplex im Frühjahr 2006 von den Redemptoristen verkauft und verlassen. Im Zuge dieser Veränderung wurde auch die Bibliothek, deren 180.000 Bände dem Konvent wie der schon 1996 aufgehobenen Philosophisch-Theologischen Hochschule gedient hatten, aufgelöst und in alle Winde zerstreut. Nachdem wertvolle Teile wie die 43 Inkunabeln an das Redemptoristenkloster Heiligenstadt und andere Ordenseinrichtungen gegangen waren, suchte man nach einem Abnehmer des restlichen Bestandes im Ganzen und fand ihn in einem Antiquar, der die Bücher auf eBay anbot. Dort gelang es der Bibliothek der Monumenta Germaniae Historica, etwa 200 Bände zu erwerben – sowohl Alte Drucke als auch neuere Literatur vornehmlich zur Patristik, Aszetik und zur Geistesgeschichte des Spätmittelalters.
Nachdem die Bibliothek endgültig aufgelöst worden war, erwies es sich als notwendig, ihre Nachweise auch aus der Verbunddatenbank zu löschen. Auf Anregung des Hochschulbibliothekszentrums Nordrhein-Westfalen entschloss sich die Arbeitsstelle "Historische Bestände im Rheinland", den dort erfassten Bestand – etwa 14.000 Titel vornehmlich älterer und alter Drucke - als historischen Teilkatalog dieser nicht mehr existierenden Sammlung zu übernehmen und als Quelle bibliothekshistorischer Forschung zugänglich zu machen. Außerdem bleiben so insbesondere die gar nicht seltenen Titelaufnahmen erhalten, für die ausschließlich Geistinger Exemplare nachgewiesen waren.
Der Bestand dieser Bibliothek ist auch separat in einem eigenständigen Portal recherchierbar.
Nämlich:
http://geistingen.ub.uni-koeln.de/
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=geistingen
http://www.mgh.de/bibliothek/provenienzen/geistingen/
Zitat:
"Nach Recherchen von Klaus Graf gingen die Handschriften und Inkunabeln an das Redemptoristen-Kloster Heiligenstadt, 12.000 neuere Titel (ab 1850) an die ordenseigene Academia Alfonsiana in Rom. Der Löwenanteil aber wurde von Dezember 2005 an über das Internet-Auktionshaus Ebay verkauft."
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg30325.html (2006)
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Neuer ZKBW-Dialog ist erschienen.
https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog76-html
Darin u.a.
"Mit dem Projekt „Archiv der Stimmen. Digitalisierung und wissenschaftliche Erschließung historischer, gemeinfreier Gesangsaufnahmen auf Schellackplatten, 1896-1960“ wird zum ersten Mal in Deutschland eine der wichtigsten Primärquellen zur Interpretation von E-Musik online zur Verfügung gestellt. Ermöglicht wird das Vorhaben der Mediathek der SLUB Dresden <14> durch die DFG. Sie fördert das Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren im Rahmen einer neuen Förderlinie zur „Erschließung und Digitalisierung von objektbezogenen wissenschaftlichen Sammlungen“ (vgl. die Übersicht der bewilligten Projekte). Projektbeginn war Anfang September 2012. Im Verlauf des Projekts werden 8.500 Schellackplatten mit rund 17.000 Aufnahmen von Vokalstücken hörbar gemacht, die aus der Zeit von 1896 bis 1960 datieren. Sie werden mit normierten Daten wissenschaftlich erschlossen und über die Datenbank der Mediathek ( http://mediathek.slub-dresden.de ) sowie den Verbundkatalog des SWB angeboten."
https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog76-html
Darin u.a.
"Mit dem Projekt „Archiv der Stimmen. Digitalisierung und wissenschaftliche Erschließung historischer, gemeinfreier Gesangsaufnahmen auf Schellackplatten, 1896-1960“ wird zum ersten Mal in Deutschland eine der wichtigsten Primärquellen zur Interpretation von E-Musik online zur Verfügung gestellt. Ermöglicht wird das Vorhaben der Mediathek der SLUB Dresden <14> durch die DFG. Sie fördert das Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren im Rahmen einer neuen Förderlinie zur „Erschließung und Digitalisierung von objektbezogenen wissenschaftlichen Sammlungen“ (vgl. die Übersicht der bewilligten Projekte). Projektbeginn war Anfang September 2012. Im Verlauf des Projekts werden 8.500 Schellackplatten mit rund 17.000 Aufnahmen von Vokalstücken hörbar gemacht, die aus der Zeit von 1896 bis 1960 datieren. Sie werden mit normierten Daten wissenschaftlich erschlossen und über die Datenbank der Mediathek ( http://mediathek.slub-dresden.de ) sowie den Verbundkatalog des SWB angeboten."
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 15:01 - Rubrik: Musikarchive
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KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juli 2013, 14:49 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Es wird bei Ebay ein Kirchenbuch von Freinhausen, Kreis Pfaffenhofen an der Ilm, angeboten.
Es kann doch nicht sein das solch ein wertvolles Kulturgut bei Ebay angeboten und verscherbelt wird.
Es kann doch nicht sein das solch ein wertvolles Kulturgut bei Ebay angeboten und verscherbelt wird.
FredLo - am Mittwoch, 10. Juli 2013, 18:42 - Rubrik: Kulturgut
Die unter http://mittelalter.hypotheses.org/1193 von der Autorin Karoline Dominika Döring angezeigte Arbeit "Türkenkrieg und Medienwandel im 15. Jahrhundert" kostet 69 Euro und verärgert durch einen aufgeblähten Katalog der europäischen Türkendrucke (S. 213-438), den man nun wirklich nicht im Druck benötigt. Völlig unverständlich ist, wieso die im GW/ISTC bequem recherchierbaren Standorte beigegeben wurde. Absolut sinnfrei: das Verzeichnis der Aufbewahrungsorte (ohne Nachweis der Drucke). Eine Erschließung der Drucke nach Sprache in Form eines Registers existiert nicht. Da wohl die meisten Drucke Ablass-Einblattdrucke sind, leuchtet nicht ein, wieso die Arbeit Eisermanns im VE 15 wiederholt werden musste.
Lernt man bei Frau Märtl nicht korrektes Zitieren? S. 548 ist das verzeichnis der Internetquellen (nur URLs, keine weiteren Angaben) ist ein No-go. Archivalia wird mit überflüssig langer URL
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/?mid=55439
in dieser Liste aufgeführt. Korrekt wäre:
Klaus Graf: GW findet unbekannte Einblattdrucke in Monasterium. In. Archivalia vom 15. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/
Ergänzt durch das Datum des letzten Zugriffs, wobei es bei einem Dutzend Internetadressen durchaus naheliegend wäre, alle an einem Datum zu kontrollieren.
Wieso diese Internetquelle angeführt wird, aber nicht der von Eisermann in ihr angezeigte Ablassdruck Peraudis (Memmingen: Albrecht Kunne, vor dem 5. April 1489) - er müsste S. 373 bei 1489-74 oder 75 gelistet werden - ist unverständlich.
Lernt man bei Frau Märtl nicht korrektes Zitieren? S. 548 ist das verzeichnis der Internetquellen (nur URLs, keine weiteren Angaben) ist ein No-go. Archivalia wird mit überflüssig langer URL
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/?mid=55439
in dieser Liste aufgeführt. Korrekt wäre:
Klaus Graf: GW findet unbekannte Einblattdrucke in Monasterium. In. Archivalia vom 15. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59204737/
Ergänzt durch das Datum des letzten Zugriffs, wobei es bei einem Dutzend Internetadressen durchaus naheliegend wäre, alle an einem Datum zu kontrollieren.
Wieso diese Internetquelle angeführt wird, aber nicht der von Eisermann in ihr angezeigte Ablassdruck Peraudis (Memmingen: Albrecht Kunne, vor dem 5. April 1489) - er müsste S. 373 bei 1489-74 oder 75 gelistet werden - ist unverständlich.
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juli 2013, 13:28 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Nachdem mit dem Erscheinen von MGH Concilia 5 die letzte große Lücke im Konzilien-Projekt der MGH geschlossen ist, bietet es sich an, einen umfassenden Blick auf die konziliare Gesetzgebung der Karolingerzeit zu wagen: Hierzu laden die MGH am Freitag, 19. Juli 2013, 14:30 in den Lesesaal der MGH zu einem Symposion.
Es werden die drei Editoren des Concilia-5-Bandes vortragen (Wilfried Hartmann, Isolde Schröder und Gerhard Schmitz) sowie Philippe Depreux und Karl Ubl (beide ausgewiesene Kenner der Karolingerzeit und Bearbeiter der Kapitulariengesetzgebung ab 814).
Das vollständige Programm gibt es als PDF unter: http://www.mgh.de/fileadmin/Downloads/pdf/concilia_5_symposion.pdf
Verwiesen sei auch noch auf die Einladung auf der MGH-Webseite.
Anmeldung bitte möglichst bis 12. Juli 2013 unter sekretariat@mgh.de
Es werden die drei Editoren des Concilia-5-Bandes vortragen (Wilfried Hartmann, Isolde Schröder und Gerhard Schmitz) sowie Philippe Depreux und Karl Ubl (beide ausgewiesene Kenner der Karolingerzeit und Bearbeiter der Kapitulariengesetzgebung ab 814).
Das vollständige Programm gibt es als PDF unter: http://www.mgh.de/fileadmin/Downloads/pdf/concilia_5_symposion.pdf
Verwiesen sei auch noch auf die Einladung auf der MGH-Webseite.
Anmeldung bitte möglichst bis 12. Juli 2013 unter sekretariat@mgh.de
Clemens Radl - am Dienstag, 9. Juli 2013, 16:56 - Rubrik: Veranstaltungen
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http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198_ergaenzungen.pdf
Problematisch ist schon, dass keine konsolidierte Fassung der ganzen Empfehlungen geboten wird, sondern nur die Änderungen dokumentiert werden und zwar - das ist entscheidend - in gekürzter Form. Es werden also teilweise nur "Auszüge" mitgeteilt, und es fehlen die Literaturnachweise komplett.
Zur Whistleblower-Empfehlung 17 wurde schon genügend gesagt, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
Empfehlung 5 gilt der Stärkung des Ombudswesens: "Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen unabhängige Vertrauenspersonen/Ansprechpartner (Ombudspersonen)
vorsehen, an die sich ihre Mitglieder in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können."
Das ist ersichtlich völlig ungenügend. Es muss heißen: "Jeder darf sich darüber hinaus an die Ombudspersonen wenden, wenn er von wissenschaftlichem Fehlverhalten betroffen ist, das einem Mitglied der Einrichtung zur Last gelegt wird. Zugleich prüfen die Ombudspersonen alle Hinweise über vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten, die an sie herangetragen werden."
Als universitätsinternes Schlichtungsverfahren verletzt das Ombudsverfahren ersichtlich die Rechte Betroffener (z.B. Co-Autoren außerhalb der Universität), die nicht der Universität angehören. Faktisch akzeptieren wohl alle Ombudspersonen Beschwerden externer Betroffener, und man kann durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des öffentlichen Rechts als Betroffener Rechte ableiten, die in Satzungen Hochschulmitgliedern gewährt wird. Aber die Hochschulsatzungen sollten unbedingt geändert werden, da sie einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit externer Betroffener darstellen. Dass Verfahren an öffentlichen Institutionen, die der Geltung des öffentlichen Rechts unterstehen, zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis dem Schutz des Art. 5 GG unterstehen, erscheint mir nicht zweifelhaft. Unterlässt es eine öffentliche Stelle, wissenschaftliches Fehlverhalten aufzuklären, greift sie in Rechte Betroffener ein.
Beispiel der Marburger Satzung:
http://www.uni-marburg.de/administration/recht/satzung/fehlverhalten.pdf
"Auf Vorschlag der Leitung der Hochschule bestellt der Senat einen erfahrenen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin der Philipps-Universität Marburg als Ansprechpartner für Angehörige der Hochschule, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben (Ombudsman)."
Empfehlung 7 (Aufbewahrung von Primärdaten) ist völlig unzureichend, da eine Aufbewahrungsfrist ohne Angabe von Nutzungsmöglichkeiten sinnlos ist. Angesichts der lebhaften Diskussion über Open Access zu Forschungsdaten ist es inakzeptabel, dass keine Anbietungspflicht an archivierende Institutionen vorgesehen ist. Diese Anbietungspflicht ist NICHT identisch mit der archivrechtlichen Anbietungspflicht auf gesetzlicher Grundlage. Forschungdaten sollen sinnvollerweise von dafür kompetenten Einrichtungen langzeitarchiviert werden. Siehe dazu auch meinen Aufsatz
http://www.archiv.rwth-aachen.de/web/ouploads/festschrift40jahrehochschularchiv.pdf (S. 71ff.)
Zur Debatte hier in den Kommentaren:
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
ist anzumerken, dass in den Erläuterungen zu Empfehlung 8 der Vorrang gesetzlicher Regelungen (Disziplinarverfahren, Arbeitsrecht, Entzug akademischer Grade) unterstrichen wird.
Es fehlt die Verpflichtung, bei jeder Feststellung von wissenschaftlichem Fehlverhalten, die sich in der Öffentlichkeit auswirkt (z.B. bei Publikationen), die Öffentlichkeit zu informieren. Wer öffentlich gravierend gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstößt z.B. durch ein Dissertations-Plagiat hat kein schutzwürdiges Interesse anonym zu bleiben. Weigert sich eine Zeitschrift, einen Artikel zurückzuziehen, kann eine Information der Öffentlichkeit ein Korrektiv darstellen.
Aus den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (unverändert): "Viele gute und angesehene Zeitschriften verlangen in ihren Autorenrichtlinien eine schriftliche Versicherung, dass der Inhalt eines Manuskripts nicht schon ganz oder teilweise anderweitig publiziert oder zur Publikation eingereicht wurde. Sie akzeptieren Manuskripte insbe-
sondere dann nicht, wenn ihr Inhalt zuvor (ehe er von Gutachtern und von der Fachöffentlichkeit geprüft werden konnte) dem
allgemeinen Publikum bekanntgegeben wurde; Ausnahmen werden bei der ausführlichen Publikation zuvor nur in Kongressbeiträgen
(„abstracts“) referierter Ergebnisse zugelassen."
Was hier beschrieben wird, sind alles andere als Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Es ist die bei Open-Access-Befürwortern zu Recht berüchtigte Ingelfinger-Rule, die einer lebendigen Preprint-Kultur im Wege steht:
http://en.wikipedia.org/wiki/Ingelfinger_rule
Beispielsweise schrieb Peter Suber 2009:
"It's time to retire the dinosaur Ingelfinger rule"
http://legacy.earlham.edu/~peters/fos/2009/01/speak-up-on-dropping-ingelfinger-rule.html
In den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (Auszug: "Gutachter eingereichter Manuskripte sollen auf Vertraulichkeit und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichtet werden") vermisst man jeden Hinweis auf die Möglichkeit von Open Peer Review.
Problematisch ist schon, dass keine konsolidierte Fassung der ganzen Empfehlungen geboten wird, sondern nur die Änderungen dokumentiert werden und zwar - das ist entscheidend - in gekürzter Form. Es werden also teilweise nur "Auszüge" mitgeteilt, und es fehlen die Literaturnachweise komplett.
Zur Whistleblower-Empfehlung 17 wurde schon genügend gesagt, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
Empfehlung 5 gilt der Stärkung des Ombudswesens: "Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen unabhängige Vertrauenspersonen/Ansprechpartner (Ombudspersonen)
vorsehen, an die sich ihre Mitglieder in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können."
Das ist ersichtlich völlig ungenügend. Es muss heißen: "Jeder darf sich darüber hinaus an die Ombudspersonen wenden, wenn er von wissenschaftlichem Fehlverhalten betroffen ist, das einem Mitglied der Einrichtung zur Last gelegt wird. Zugleich prüfen die Ombudspersonen alle Hinweise über vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten, die an sie herangetragen werden."
Als universitätsinternes Schlichtungsverfahren verletzt das Ombudsverfahren ersichtlich die Rechte Betroffener (z.B. Co-Autoren außerhalb der Universität), die nicht der Universität angehören. Faktisch akzeptieren wohl alle Ombudspersonen Beschwerden externer Betroffener, und man kann durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des öffentlichen Rechts als Betroffener Rechte ableiten, die in Satzungen Hochschulmitgliedern gewährt wird. Aber die Hochschulsatzungen sollten unbedingt geändert werden, da sie einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit externer Betroffener darstellen. Dass Verfahren an öffentlichen Institutionen, die der Geltung des öffentlichen Rechts unterstehen, zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis dem Schutz des Art. 5 GG unterstehen, erscheint mir nicht zweifelhaft. Unterlässt es eine öffentliche Stelle, wissenschaftliches Fehlverhalten aufzuklären, greift sie in Rechte Betroffener ein.
Beispiel der Marburger Satzung:
http://www.uni-marburg.de/administration/recht/satzung/fehlverhalten.pdf
"Auf Vorschlag der Leitung der Hochschule bestellt der Senat einen erfahrenen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin der Philipps-Universität Marburg als Ansprechpartner für Angehörige der Hochschule, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben (Ombudsman)."
Empfehlung 7 (Aufbewahrung von Primärdaten) ist völlig unzureichend, da eine Aufbewahrungsfrist ohne Angabe von Nutzungsmöglichkeiten sinnlos ist. Angesichts der lebhaften Diskussion über Open Access zu Forschungsdaten ist es inakzeptabel, dass keine Anbietungspflicht an archivierende Institutionen vorgesehen ist. Diese Anbietungspflicht ist NICHT identisch mit der archivrechtlichen Anbietungspflicht auf gesetzlicher Grundlage. Forschungdaten sollen sinnvollerweise von dafür kompetenten Einrichtungen langzeitarchiviert werden. Siehe dazu auch meinen Aufsatz
http://www.archiv.rwth-aachen.de/web/ouploads/festschrift40jahrehochschularchiv.pdf (S. 71ff.)
Zur Debatte hier in den Kommentaren:
http://archiv.twoday.net/stories/444866075/
ist anzumerken, dass in den Erläuterungen zu Empfehlung 8 der Vorrang gesetzlicher Regelungen (Disziplinarverfahren, Arbeitsrecht, Entzug akademischer Grade) unterstrichen wird.
Es fehlt die Verpflichtung, bei jeder Feststellung von wissenschaftlichem Fehlverhalten, die sich in der Öffentlichkeit auswirkt (z.B. bei Publikationen), die Öffentlichkeit zu informieren. Wer öffentlich gravierend gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstößt z.B. durch ein Dissertations-Plagiat hat kein schutzwürdiges Interesse anonym zu bleiben. Weigert sich eine Zeitschrift, einen Artikel zurückzuziehen, kann eine Information der Öffentlichkeit ein Korrektiv darstellen.
Aus den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (unverändert): "Viele gute und angesehene Zeitschriften verlangen in ihren Autorenrichtlinien eine schriftliche Versicherung, dass der Inhalt eines Manuskripts nicht schon ganz oder teilweise anderweitig publiziert oder zur Publikation eingereicht wurde. Sie akzeptieren Manuskripte insbe-
sondere dann nicht, wenn ihr Inhalt zuvor (ehe er von Gutachtern und von der Fachöffentlichkeit geprüft werden konnte) dem
allgemeinen Publikum bekanntgegeben wurde; Ausnahmen werden bei der ausführlichen Publikation zuvor nur in Kongressbeiträgen
(„abstracts“) referierter Ergebnisse zugelassen."
Was hier beschrieben wird, sind alles andere als Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Es ist die bei Open-Access-Befürwortern zu Recht berüchtigte Ingelfinger-Rule, die einer lebendigen Preprint-Kultur im Wege steht:
http://en.wikipedia.org/wiki/Ingelfinger_rule
Beispielsweise schrieb Peter Suber 2009:
"It's time to retire the dinosaur Ingelfinger rule"
http://legacy.earlham.edu/~peters/fos/2009/01/speak-up-on-dropping-ingelfinger-rule.html
In den Erläuterungen zu Empfehlung 12 (Auszug: "Gutachter eingereichter Manuskripte sollen auf Vertraulichkeit und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichtet werden") vermisst man jeden Hinweis auf die Möglichkeit von Open Peer Review.
KlausGraf - am Dienstag, 9. Juli 2013, 15:48 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Happy Birthday: 40 Jahre Spinnboden Lesbenarchiv und Bibliothek
e.V. in Berlin
http://maedchenmannschaft.net/happy-birthday-40-jahre-spinnboden-lesbenarchiv-und-bibliothek-e-v-in-berlin/
e.V. in Berlin
http://maedchenmannschaft.net/happy-birthday-40-jahre-spinnboden-lesbenarchiv-und-bibliothek-e-v-in-berlin/
Bernd Hüttner - am Dienstag, 9. Juli 2013, 13:58 - Rubrik: Archive von unten
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Die archivarische Community ist aufgerufen, sich an einem biographischen Portal über Archivarinnen und Archivare zu beteiligen, das vom ICA ins Leben gerufen wurde:
Die Sektion der Universitätsarchivare und Archivare wissenschaftlicher Institutionen im Internationalen Archivrat (ICA SUV) startet das Projekt „Internationale Online-Biographie der Archivare“ (Online International Archivist Biography project). Es soll die Kommunikation unter und mit ArchivarInnen, das gegenseitige Verständnis und das Lernen über den anderen über nationale Grenzen hinweg erleichtern. Die Website wird Kurzbiographien lebender oder verstorbener Personen anbieten, die die Geschichte des Archivwesen in praktischer oder theoretischer Hinsicht z.B. durch Publikationen besonders beeinflussten oder in der heutigen archivwissenschaftlichen Diskussion und archivfachlichen Entwicklung hervortreten. Zu den Biographien soll jeweils eine kurze Literaturliste mit Veröffentlichungen der bzw. zur jeweils beschriebenen Person treten.
Das Herausgebergremium fordert ArchivarInnen und StudentInnen der Archivwissenschaft rund um den Globus auf, Vorschläge für biographische Einträge einzureichen. Nähere Hinweise dazu finden sich auf den SUV-Websites: http://www.library.illinois.edu/ica-suv/NewsEvents.php. Kontaktinformation für das Einreichen von Vorschlägen beinhaltet das PDF-Dokument „ICA SUV Online Biography instructions and descriptive fields“. Die Beiträge werden mit dem Namen des jeweiligen Autors versehen sein.
Zum Ende des Sommers 2013 soll bereits ein einfaches biographisches Portal mit den ersten Einträgen zur Verfügung stehen.
Bitte machen Sie weitere potentielle Interessenten an diesem Projekt darauf aufmerksam.
Ansprechpartnerin im ICA ist Frau Dr. Susanne Belovari von der Tufts University (Boston, Massachusetts): susanne.belovari@tufts.edu; (Kommunikation in deutscher Sprache möglich!).
P.S.: Schenken Sie doch Ihrer Kollegin / Ihrem Kollegen einen Eintrag über sie / ihn in der Online-Biographie zum Geburtstag ;-)!
Die Sektion der Universitätsarchivare und Archivare wissenschaftlicher Institutionen im Internationalen Archivrat (ICA SUV) startet das Projekt „Internationale Online-Biographie der Archivare“ (Online International Archivist Biography project). Es soll die Kommunikation unter und mit ArchivarInnen, das gegenseitige Verständnis und das Lernen über den anderen über nationale Grenzen hinweg erleichtern. Die Website wird Kurzbiographien lebender oder verstorbener Personen anbieten, die die Geschichte des Archivwesen in praktischer oder theoretischer Hinsicht z.B. durch Publikationen besonders beeinflussten oder in der heutigen archivwissenschaftlichen Diskussion und archivfachlichen Entwicklung hervortreten. Zu den Biographien soll jeweils eine kurze Literaturliste mit Veröffentlichungen der bzw. zur jeweils beschriebenen Person treten.
Das Herausgebergremium fordert ArchivarInnen und StudentInnen der Archivwissenschaft rund um den Globus auf, Vorschläge für biographische Einträge einzureichen. Nähere Hinweise dazu finden sich auf den SUV-Websites: http://www.library.illinois.edu/ica-suv/NewsEvents.php. Kontaktinformation für das Einreichen von Vorschlägen beinhaltet das PDF-Dokument „ICA SUV Online Biography instructions and descriptive fields“. Die Beiträge werden mit dem Namen des jeweiligen Autors versehen sein.
Zum Ende des Sommers 2013 soll bereits ein einfaches biographisches Portal mit den ersten Einträgen zur Verfügung stehen.
Bitte machen Sie weitere potentielle Interessenten an diesem Projekt darauf aufmerksam.
Ansprechpartnerin im ICA ist Frau Dr. Susanne Belovari von der Tufts University (Boston, Massachusetts): susanne.belovari@tufts.edu; (Kommunikation in deutscher Sprache möglich!).
P.S.: Schenken Sie doch Ihrer Kollegin / Ihrem Kollegen einen Eintrag über sie / ihn in der Online-Biographie zum Geburtstag ;-)!
Kühnel Karsten - am Dienstag, 9. Juli 2013, 09:04 - Rubrik: Personalia
http://www.historici.nl/retroboeken/ohz/#page=0&size=800&accessor=toc&source=I
Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2013/07/08/oorkondenboek-holland-en-zeeland-online/
Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2013/07/08/oorkondenboek-holland-en-zeeland-online/
KlausGraf - am Dienstag, 9. Juli 2013, 05:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/2170176/
Nur diese Ombudsverfahren, nur für die gilt die Regel, dass man dort nicht anonym Vorwürfe erheben kann und dass diese Verfahren vertraulich sein müssen. Sie können selbstverständlich in allen anderen Kanälen der wissenschaftlichen Kommunikation, anonym oder nicht anonym, und außerhalb des Schutzes von Vertraulichkeit Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens erheben, wenn Sie dafür denn Gründe haben. Aber erstens geht es also darum sicherzustellen, dass das Instrument des Whistleblowings nicht missbraucht ist. Und Whistleblower sind nur solche, die Vorwürfe erheben im Rahmen eines Ombudsverfahrens, sonst sind es Kritiker.
Und nochmals:
Denn diese Vertraulichkeitsregel - ich wiederhole es noch einmal - ist allein eine Vertraulichkeitsregel für das Ombudsverfahren. Die setzt alle anderen Formen wissenschaftlicher Urteilsbildung und Qualitätskontrolle über das Internet, über die Publikation von Rezensionen in wissenschaftlichen Zeitschriften, über Debattenbeiträge auf wissenschaftlichen Konferenzen und so weiter, die setzt diese Formen, diese konstitutiven Formen wissenschaftlicher Selbstkontrolle und Urteilsbildung selbstverständlich keineswegs außer Kraft!
Und:
wenn Sie einen Vorwurf zunächst im Internet erheben, dann können Sie mit demselben Vorwurf nicht mehr ein Ombudsverfahren in Gang setzen.
Pokatzky: Warum?
Strohschneider: Weil das Ombudsverfahren ein Verfahren ist, das nur dann greift, wenn andere Formen des Meinungs- und Konfliktaustrags im Wissenschaftssystem nicht greifen. Ganz was anderes sind Titelaberkennungsverfahren. Also, darauf haben Sie gerade angespielt. Ein Verfahren zur Aberkennung eines Doktorgrades durch eine Universität ist ganz was anderes als ein Ombudsverfahren. Und selbstverständlich können Sie versuchen, durch anonyme oder nicht anonyme Publikation im Internet, also zum Beispiel auf einer der Plagiatsplattformen, einen Vorwurf zu erheben, der dann zu einem universitären Titelentzugsverfahren führt. Das ist aber was anderes als ein Ombudsverfahren.
Wenn das so ist, wieso konnte man das nicht in den Erläuterungen zu den Empfehlungen nicht ebenso klar darstellen? Dann hätte es wohl keine Petition gegeben.
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/444865991/
Update: Wenig ergiebige Zusammenfassung der Debatte
http://www.helmholtz.de/artikel/whistleblower-dfg-ueberarbeitet-empfehlungen-1590/
Update: DFG-Pressemitteilung
http://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2013/pressemitteilung_nr_29/index.html
Nur diese Ombudsverfahren, nur für die gilt die Regel, dass man dort nicht anonym Vorwürfe erheben kann und dass diese Verfahren vertraulich sein müssen. Sie können selbstverständlich in allen anderen Kanälen der wissenschaftlichen Kommunikation, anonym oder nicht anonym, und außerhalb des Schutzes von Vertraulichkeit Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens erheben, wenn Sie dafür denn Gründe haben. Aber erstens geht es also darum sicherzustellen, dass das Instrument des Whistleblowings nicht missbraucht ist. Und Whistleblower sind nur solche, die Vorwürfe erheben im Rahmen eines Ombudsverfahrens, sonst sind es Kritiker.
Und nochmals:
Denn diese Vertraulichkeitsregel - ich wiederhole es noch einmal - ist allein eine Vertraulichkeitsregel für das Ombudsverfahren. Die setzt alle anderen Formen wissenschaftlicher Urteilsbildung und Qualitätskontrolle über das Internet, über die Publikation von Rezensionen in wissenschaftlichen Zeitschriften, über Debattenbeiträge auf wissenschaftlichen Konferenzen und so weiter, die setzt diese Formen, diese konstitutiven Formen wissenschaftlicher Selbstkontrolle und Urteilsbildung selbstverständlich keineswegs außer Kraft!
Und:
wenn Sie einen Vorwurf zunächst im Internet erheben, dann können Sie mit demselben Vorwurf nicht mehr ein Ombudsverfahren in Gang setzen.
Pokatzky: Warum?
Strohschneider: Weil das Ombudsverfahren ein Verfahren ist, das nur dann greift, wenn andere Formen des Meinungs- und Konfliktaustrags im Wissenschaftssystem nicht greifen. Ganz was anderes sind Titelaberkennungsverfahren. Also, darauf haben Sie gerade angespielt. Ein Verfahren zur Aberkennung eines Doktorgrades durch eine Universität ist ganz was anderes als ein Ombudsverfahren. Und selbstverständlich können Sie versuchen, durch anonyme oder nicht anonyme Publikation im Internet, also zum Beispiel auf einer der Plagiatsplattformen, einen Vorwurf zu erheben, der dann zu einem universitären Titelentzugsverfahren führt. Das ist aber was anderes als ein Ombudsverfahren.
Wenn das so ist, wieso konnte man das nicht in den Erläuterungen zu den Empfehlungen nicht ebenso klar darstellen? Dann hätte es wohl keine Petition gegeben.
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/444865991/
Update: Wenig ergiebige Zusammenfassung der Debatte
http://www.helmholtz.de/artikel/whistleblower-dfg-ueberarbeitet-empfehlungen-1590/
Update: DFG-Pressemitteilung
http://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2013/pressemitteilung_nr_29/index.html
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 22:17 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
http://www.mesa-medieval.org
"The Medieval Electronic Scholarly Alliance (MESA) is a federated
international community of scholars, projects, institutions, and
organizations engaged in digital scholarship within the field of medieval
studies. MESA seeks both to provide a community for those engaged in
digital medieval studies and to meet emerging needs of this community,
including making recommendations on technological and scholarly standards
for electronic scholarship, the aggregation of data, and the ability to
discover and repurpose this data."
"The Medieval Electronic Scholarly Alliance (MESA) is a federated
international community of scholars, projects, institutions, and
organizations engaged in digital scholarship within the field of medieval
studies. MESA seeks both to provide a community for those engaged in
digital medieval studies and to meet emerging needs of this community,
including making recommendations on technological and scholarly standards
for electronic scholarship, the aggregation of data, and the ability to
discover and repurpose this data."
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 21:18 - Rubrik: English Corner
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http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/pharmakonzerne-transparenz-gern-aber-nach-unseren-regeln-a-909985.html
"Arzneimittelfirmen sollen künftig Protokolle und Daten aus Medikamentenstudien veröffentlichen. Siegfried Throm, Geschäftsführer von Deutschlands größtem Pharmaverband, erklärt die Bedenken der Hersteller im Interview."
"Arzneimittelfirmen sollen künftig Protokolle und Daten aus Medikamentenstudien veröffentlichen. Siegfried Throm, Geschäftsführer von Deutschlands größtem Pharmaverband, erklärt die Bedenken der Hersteller im Interview."
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 21:06 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Das Stadtarchiv Waldenbuch bei Stuttgart ist an 1 Tag in der Woche besetzt:
http://www.stelleninserate.de/zeige.php?nr=19223
http://www.stelleninserate.de/zeige.php?nr=19223
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 20:50 - Rubrik: Personalia
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http://www.archiv.sachsen.de/8058.htm
Wieso kann man bei einer solchen Meldung nicht klar angeben, ab WANN und auf welcher URL die Digitalisate zu finden sind?
Wieso kann man bei einer solchen Meldung nicht klar angeben, ab WANN und auf welcher URL die Digitalisate zu finden sind?
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 19:23 - Rubrik: Staatsarchive
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"Auch das Sächsische Staatsarchiv ist vom Stellenabbau in der Staatsverwaltung betroffen. Wir sind daher gezwungen, die Öffnungszeiten neu zu regeln.
Ab 1. September 2013 gelten einheitlich in allen Abteilungen des Staatsarchivs folgende Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 8:30 - 18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen"
http://www.archiv.sachsen.de/8051.htm
Ab 1. September 2013 gelten einheitlich in allen Abteilungen des Staatsarchivs folgende Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 8:30 - 18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen"
http://www.archiv.sachsen.de/8051.htm
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 19:22 - Rubrik: Staatsarchive
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Eine kurze Übersicht:
http://bibliostoria.wordpress.com/2013/03/28/dizionari-storici-online-un-aiuto-per-la-ricerca-storica/
http://bibliostoria.wordpress.com/2013/03/28/dizionari-storici-online-un-aiuto-per-la-ricerca-storica/
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http://jobs.openbiblio.eu/ nach eigener Beschreibung "Stellenangebote von Bibliotheken, Archiven und Informationseinrichtungen". Es sind erstaunlicherweise tatsächlich auch Archivstellen eingetragen.
Da sich das Bibliotheks- und das Archivwesen doch sehr unterscheiden, sollten die Einträge auch spartenweise abfragbar sein (eigener RSS-Feed).
Es wäre sinnvoll, wenn die Archivschule ihre eigenen Stellenmarkt auch bei OpenBibliojobs einträgt:
http://www.archivschule.de/DE/service/stellenanzeigen/
Jobs meldet nicht sehr konsequent auch Archivalia unter:
http://archiv.twoday.net/topics/Personalia/
OpenBibliojobs ist eine gute Sache - wer Stellen zu vergeben hat im Archivbereich sollte sie immer auch dort melden!
Via
http://log.netbib.de/archives/2013/07/08/openbibliojobs-an-neuer-stelle/

Da sich das Bibliotheks- und das Archivwesen doch sehr unterscheiden, sollten die Einträge auch spartenweise abfragbar sein (eigener RSS-Feed).
Es wäre sinnvoll, wenn die Archivschule ihre eigenen Stellenmarkt auch bei OpenBibliojobs einträgt:
http://www.archivschule.de/DE/service/stellenanzeigen/
Jobs meldet nicht sehr konsequent auch Archivalia unter:
http://archiv.twoday.net/topics/Personalia/
OpenBibliojobs ist eine gute Sache - wer Stellen zu vergeben hat im Archivbereich sollte sie immer auch dort melden!
Via
http://log.netbib.de/archives/2013/07/08/openbibliojobs-an-neuer-stelle/

KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 18:18 - Rubrik: Bibliothekswesen
Nils Bock stellt seine im März 2013 abgeschlossene Dissertation vor:
http://heraldica.hypotheses.org/311
Als Fachorgan für das Heroldswesen sind wir auf die Publikation der Arbeit gespannt.
Jörg Rugen alias Rüxner
http://heraldica.hypotheses.org/311
Als Fachorgan für das Heroldswesen sind wir auf die Publikation der Arbeit gespannt.

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Heßbrüggen legt aus: Die DFG und die Whistleblower, oder: Mein Versuch, eine Empfehlung zu verstehen
In einem langen sachlichen Text:
http://www.carta.info/60695/die-dfg-und-die-whistleblower-oder-mein-versuch-eine-empfehlung-zu-verstehen/
Nach wie vor bitten wir um Unterzeichnung von:
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany (931 Unterzeichner)
Update:
http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/07/08/dfg-empfehlung-nr-17-eine-analyse-und-ein-vorschlag/ (ausgezeichnet)

http://www.carta.info/60695/die-dfg-und-die-whistleblower-oder-mein-versuch-eine-empfehlung-zu-verstehen/
Nach wie vor bitten wir um Unterzeichnung von:
https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany (931 Unterzeichner)
Update:
http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/07/08/dfg-empfehlung-nr-17-eine-analyse-und-ein-vorschlag/ (ausgezeichnet)

KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 17:12 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Prof. Dr. Alexander Lerchl aus Bremen beschreibt, wie Verlage (Elsevier und Springer) und die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität die Aufklärung eines der größten Fälschungsskandale verhindern. Erwähnt wird die Vizepräsidentin der HRK, Ulrike Beisiegel.
Hinweis in den Kommentaren zu
http://www.scinoptica.com/pages/topics/whistleblowing-die-wissenschaft.php
Danke an UH.
Hinweis in den Kommentaren zu
http://www.scinoptica.com/pages/topics/whistleblowing-die-wissenschaft.php
Danke an UH.
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 17:09 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Am 27. März 2013 starb der Schwäbisch Gmünder Historiker Peter Spranger. Über ihn und sein Werk unterrichtet ein Artikel in der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Spranger
Spranger war ein ausgezeichneter Wissenschaftler und ein liebenswerter Mensch, dem ich mich stets freundschaftlich verbunden fühlte. Als ich 1975 begann, mich mit Schwäbisch Gmünder Geschichte zu beschäftigen, war die schmale Monographie "Schwäbisch Gmünd bis zum Untergang der Staufer" (1972) für mich so etwas wie ein Leitstern. Sie ist die erste wirklich große wissenschaftliche Leistung der Schwäbisch Gmünder Geschichtsforschung.
Noch jetzt bin ich stolz, dass ich mit Spranger gemeinsam den Abschnitt über die Geschichte der Stauferzeit in der "Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd" (1984) verfassen durfte.
1980 legte Spranger eine wichtige Untersuchung zum Stoff des "Geiger von Gmünd" vor. Meine Rezension:
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz037348868rez.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Spranger
Spranger war ein ausgezeichneter Wissenschaftler und ein liebenswerter Mensch, dem ich mich stets freundschaftlich verbunden fühlte. Als ich 1975 begann, mich mit Schwäbisch Gmünder Geschichte zu beschäftigen, war die schmale Monographie "Schwäbisch Gmünd bis zum Untergang der Staufer" (1972) für mich so etwas wie ein Leitstern. Sie ist die erste wirklich große wissenschaftliche Leistung der Schwäbisch Gmünder Geschichtsforschung.
Noch jetzt bin ich stolz, dass ich mit Spranger gemeinsam den Abschnitt über die Geschichte der Stauferzeit in der "Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd" (1984) verfassen durfte.
1980 legte Spranger eine wichtige Untersuchung zum Stoff des "Geiger von Gmünd" vor. Meine Rezension:
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz037348868rez.htm
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 03:55 - Rubrik: Personalia
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http://blogs.ethz.ch/digital-collections/2013/07/05/die-eth-eine-sozialrevolutionare-brutstatte-die-russischen-anfange-des-frauenstudiums/
Das Blog heißt jetzt ETHeritage.
Das Blog heißt jetzt ETHeritage.
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 03:23 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Auf der Plattform http://retro.seals.ch sind weitere digitalisierte Zeitschriften im Volltext zugänglich:
Badener Neujahrsblätter, 1925–2012
Bollettino dell'Associazione archeologica ticinese, 1987–2011
Berner Geographische Mitteilungen, 1973–2011
Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft von Bern, 1878–1972
Jahrbuch für solothurnische Geschichte, 1857–2011
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-003&id=browse&id2=browse1
bzw. Vorgänger
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-001&id=browse&id2=browse5&id3=3
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-002&id=browse&id2=browse1
Die Bürgerin, 1916–1917
Frauenbestrebungen, 1903–1921
Die Frau in der Schweiz: illustriertes Jahrbuch für Frauen-Bestrebungen, 1930–1934
Penelope, 1846–1847
Badener Neujahrsblätter, 1925–2012
Bollettino dell'Associazione archeologica ticinese, 1987–2011
Berner Geographische Mitteilungen, 1973–2011
Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft von Bern, 1878–1972
Jahrbuch für solothurnische Geschichte, 1857–2011
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-003&id=browse&id2=browse1
bzw. Vorgänger
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-001&id=browse&id2=browse5&id3=3
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=jsg-002&id=browse&id2=browse1
Die Bürgerin, 1916–1917
Frauenbestrebungen, 1903–1921
Die Frau in der Schweiz: illustriertes Jahrbuch für Frauen-Bestrebungen, 1930–1934
Penelope, 1846–1847
KlausGraf - am Montag, 8. Juli 2013, 02:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Sonntag, 7. Juli 2013, 18:07 - Rubrik: English Corner
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2010 war die Kölner Muskatblut-Handschrift noch online:
http://de.wikisource.org/wiki/Muskatblut
Jetzt steht da nur noch: liegt vor als digitales Bild
http://historischesarchivkoeln.de/de/lesesaal/verzeichnungseinheit/170364
Zum Kotzen!
http://de.wikisource.org/wiki/Muskatblut
Jetzt steht da nur noch: liegt vor als digitales Bild
http://historischesarchivkoeln.de/de/lesesaal/verzeichnungseinheit/170364
Zum Kotzen!
KlausGraf - am Sonntag, 7. Juli 2013, 01:38 - Rubrik: Kommunalarchive
Seite „Gertrud von Büchel“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 6. Juli 2013, 19:12 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gertrud_von_B%C3%BCchel&oldid=120289004 (Abgerufen: 6. Juli 2013, 19:17 UTC)
Von diesem schätzenswerten Artikel bekam ich erst heute Kenntnis, ich habe ihn etwas ergänzt und verbessert. Als ich die von Büchel geschriebene Handschrift in Washington, die der bisherigen Forschung zu Büchel unbekannt geblieben ist, anzeigte
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4503
war mir seine Existenz noch nicht bekannt.
Update:
Nach
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-Gotha-pdfs/Memb_II_181.pdf
schrieb Gertrud auch Gotha memb. II 158, aber der Katalog von Hopf 1997 ist ärgerlicherweise nicht im Netz. [Hopf: Kleinformatige Pergamenthandschriften Memb. II, Gotha 1997, S. 91f.: Breviarium 15. Jh. (289 Bl.). Christina von Enzenberg schenkte den Band am 22.2.1588 an Franz Heinrich von Büchel. Nach Rockar: Abendländ. Bilderhandschriften, 1970, S. 34: Zierinitialen, 3 Zierseiten.
Büchel auch erwähnt von Bernd Schwend: Rolandswerth/Nonnenwerth. In: Germania Benedictina 9 (1999), S. 689-722, hier S. 712.]
Handschriften aus dem Kloster Rolandswerth:
Sigrid Krämers Bibliothecae sind wie häufig fehlerhaft. Schon die Angaben zum Kloster sind grotesk entstellt: "ROLANDSWERTH, heute 'Nonnenwerth' *oder 'Oberwerth' bei Bad Godesberg, Rheininsel, *Kr. Mönchen-Gladbach (NW), Diöz. Köln, Benediktinerinnen, c. 11.Jh. *(1126)-1802, Patrone: BMV, Insula s. Mariae, S. Clemens." Kreis Mönchen-Gladbach! Oberwerth! Ein in der FS Heyen publiziertes Blatt aus dem Benediktinerinnenkloster Koblenz-Oberwerth ist fälschlicherweise hier eingeordnet. Falsch ist auch die Kölner Handschrift zitiert: W 206 statt richtig W 205. Sie wurde vom Beichtvater der Nonnen, dem Lacher Benediktiner Tilmannus de Bonna teilweise in Rolandswerth ("in insula Rolandi", 1493, Bl. 326v) geschrieben.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0089_b090_JPG.htm
Köln W 352 überliefert einen Brief Butzbachs an Aleidis Reiscop, die gelehrte Mitschwester Gertruds:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0089_b179_jpg.htm
"Bonn, UB, S 816 a. 1492ff. Zinsregister 'upp Rolands Werde'; etc." wird bei einem Koblenzer Zisterzienserinnenkloster zusammen mit der Berliner Handschrift Büchels eingeordnet!
Hoffmann von Fallersleben sagt, dass er 1819 mehrere deutsche Handschriften aus dem Kloster Nonnenwerth kaufte. Bekannt ist davon anscheinend nur der Mgq 555:
http://books.google.de/books?id=HfSwJziTKAkC&pg=PA213
Gude van den Camp schrieb 1492 Köln GB 8° 130
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/4052031
http://www.handschriftencensus.de/13010
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0723_b111_jpg.htm
Mgq 555, geschrieben von Gertrud
Von diesem schätzenswerten Artikel bekam ich erst heute Kenntnis, ich habe ihn etwas ergänzt und verbessert. Als ich die von Büchel geschriebene Handschrift in Washington, die der bisherigen Forschung zu Büchel unbekannt geblieben ist, anzeigte
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4503
war mir seine Existenz noch nicht bekannt.
Update:
Nach
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-Gotha-pdfs/Memb_II_181.pdf
schrieb Gertrud auch Gotha memb. II 158, aber der Katalog von Hopf 1997 ist ärgerlicherweise nicht im Netz. [Hopf: Kleinformatige Pergamenthandschriften Memb. II, Gotha 1997, S. 91f.: Breviarium 15. Jh. (289 Bl.). Christina von Enzenberg schenkte den Band am 22.2.1588 an Franz Heinrich von Büchel. Nach Rockar: Abendländ. Bilderhandschriften, 1970, S. 34: Zierinitialen, 3 Zierseiten.
Büchel auch erwähnt von Bernd Schwend: Rolandswerth/Nonnenwerth. In: Germania Benedictina 9 (1999), S. 689-722, hier S. 712.]
Handschriften aus dem Kloster Rolandswerth:
Sigrid Krämers Bibliothecae sind wie häufig fehlerhaft. Schon die Angaben zum Kloster sind grotesk entstellt: "ROLANDSWERTH, heute 'Nonnenwerth' *oder 'Oberwerth' bei Bad Godesberg, Rheininsel, *Kr. Mönchen-Gladbach (NW), Diöz. Köln, Benediktinerinnen, c. 11.Jh. *(1126)-1802, Patrone: BMV, Insula s. Mariae, S. Clemens." Kreis Mönchen-Gladbach! Oberwerth! Ein in der FS Heyen publiziertes Blatt aus dem Benediktinerinnenkloster Koblenz-Oberwerth ist fälschlicherweise hier eingeordnet. Falsch ist auch die Kölner Handschrift zitiert: W 206 statt richtig W 205. Sie wurde vom Beichtvater der Nonnen, dem Lacher Benediktiner Tilmannus de Bonna teilweise in Rolandswerth ("in insula Rolandi", 1493, Bl. 326v) geschrieben.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0089_b090_JPG.htm
Köln W 352 überliefert einen Brief Butzbachs an Aleidis Reiscop, die gelehrte Mitschwester Gertruds:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0089_b179_jpg.htm
"Bonn, UB, S 816 a. 1492ff. Zinsregister 'upp Rolands Werde'; etc." wird bei einem Koblenzer Zisterzienserinnenkloster zusammen mit der Berliner Handschrift Büchels eingeordnet!
Hoffmann von Fallersleben sagt, dass er 1819 mehrere deutsche Handschriften aus dem Kloster Nonnenwerth kaufte. Bekannt ist davon anscheinend nur der Mgq 555:
http://books.google.de/books?id=HfSwJziTKAkC&pg=PA213
Gude van den Camp schrieb 1492 Köln GB 8° 130
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/4052031
http://www.handschriftencensus.de/13010
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0723_b111_jpg.htm

KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 21:17 - Rubrik: Kodikologie
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https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/444863937/
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
30 Kommentare zu
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/444863937/
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
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http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431
KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 19:02 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4890
Mein Beitrag ergänzt zwei von mir 1995 nicht registrierte Handschriften des 15. Jahrhunderts aus St. Nikolaus.
Tübingen, UB, Md 123
Prag, Nationalbibliothek, Cod. XXIII.F.140
St. Ulrich und Afra. Diese Handschrift der Walters Art Gallery in Baltimore wies Krämer fälschlich St. Nikolaus zu.
Mein Beitrag ergänzt zwei von mir 1995 nicht registrierte Handschriften des 15. Jahrhunderts aus St. Nikolaus.
Tübingen, UB, Md 123
Prag, Nationalbibliothek, Cod. XXIII.F.140

KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 18:51 - Rubrik: Kodikologie
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Dietrich Schmidtke: Studien zur dingallegorischen Erbauungsliteratur des Spätmittelalters (1982), S. 32 beschreibt die 1582 datierte Karlsruher Handschrift St. Georgen 98 aus dem Benediktinerinnenkloster Holzen, die von der würdigen Mutter von "mariaburg" an Juliana Relingerin gelangte. Er dachte an Mariaberg bei Reutlingen
http://de.wikipedia.org/wiki/Mariaberg_(Gammertingen)
http://www.kloester-bw.de/?nr=702
Kaum anzunehmen sei Mariaburghausen bei Haßfurt. Für dieses Zisterzienserinnenkloster entscheiden sich aber die Nachträge (1974) zum Katalog von Längin:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/1013628
Zitat aus dem Begleitbrief mit Namensform "mariaburg" bei Längin:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/1013540
Handschrift im Handschriftencensus:
http://www.handschriftencensus.de/17717
Mariaburghausen wird man wohl ausschließen dürfen. "1543 war Äbtissin Ursula von Rotenstein zugleich die einzige noch im Kloster verbliebene Nonne; mit ihrem Tod im Jahr 1582 endet auch die Geschichte der Zisterzienserinnen in Marburghausen. Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (reg. 1575–1617) hob das erloschene Kloster mit päpstlicher Genehmigung auf."
http://www.mariaburghausen.de/damals.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Kreuztal_Marburghausen
http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/kloster/index.php?id=KS0197&templ=relaunch_vorlage_detail_geschichte
Orientiert man sich an der Namensform, so wird man an das 1488 gegründete Chorfrauenstift Marienburg bei Abenberg in der Diözese Eichstätt zu denken haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Marienburg_(Abenberg)
http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/kloster/kloester_detailansicht_basisdaten.php?id=KS0199&templ=relaunch_vorlage_detail_geschichte
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048846/image_78 (Wendehorst/Benz)
Die "frawen zuo Mariaburg" besaßen im frühen 16. Jahrhundert den Cgm 5192:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0492_a526_JPG.htm
http://www.mr1314.de/10197
Googlemaps weist für die Route Klosterholzen nach Abenberg 92 km aus, für die Route Klosterholzen - Mariaberg (Sigmaringen) 182 km.
Mariaberg wurde von einer Priorin geleitet. Das Textkorpus der Untersuchung von Uta Nolting: Sprachgebrauch süddeutscher Klosterfrauen des 17. Jahrhunderts (2010) ist online:
http://www.waxmann.com/?eID=texte&pdf=2229anh.pdf&typ=zusatztext
Die Nonne Clara Staiger bezeichnet in ihren Aufzeichnungen die Vorsteherin von "Mariaburg" immer als "w[wirdige] muetter". Wie bei Windesheimer Chorfrauenstiften häufig trug also die Vorsteherin den Titel Mutter.
Die Namensform stimmt überein, desgleichen der Titel der Vorsteherin, und Abenberg liegt näher bei Holzen als Mariaberg. Daher darf man die würdige Mutter im Karlsruher Codex getrost in Mariaburg (heute Marienburg) bei Abenberg suchen.
#forschung
#fnzhss
http://de.wikipedia.org/wiki/Mariaberg_(Gammertingen)
http://www.kloester-bw.de/?nr=702
Kaum anzunehmen sei Mariaburghausen bei Haßfurt. Für dieses Zisterzienserinnenkloster entscheiden sich aber die Nachträge (1974) zum Katalog von Längin:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/1013628
Zitat aus dem Begleitbrief mit Namensform "mariaburg" bei Längin:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/1013540
Handschrift im Handschriftencensus:
http://www.handschriftencensus.de/17717
Mariaburghausen wird man wohl ausschließen dürfen. "1543 war Äbtissin Ursula von Rotenstein zugleich die einzige noch im Kloster verbliebene Nonne; mit ihrem Tod im Jahr 1582 endet auch die Geschichte der Zisterzienserinnen in Marburghausen. Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (reg. 1575–1617) hob das erloschene Kloster mit päpstlicher Genehmigung auf."
http://www.mariaburghausen.de/damals.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Kreuztal_Marburghausen
http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/kloster/index.php?id=KS0197&templ=relaunch_vorlage_detail_geschichte
Orientiert man sich an der Namensform, so wird man an das 1488 gegründete Chorfrauenstift Marienburg bei Abenberg in der Diözese Eichstätt zu denken haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Marienburg_(Abenberg)
http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/kloster/kloester_detailansicht_basisdaten.php?id=KS0199&templ=relaunch_vorlage_detail_geschichte
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048846/image_78 (Wendehorst/Benz)
Die "frawen zuo Mariaburg" besaßen im frühen 16. Jahrhundert den Cgm 5192:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0492_a526_JPG.htm
http://www.mr1314.de/10197
Googlemaps weist für die Route Klosterholzen nach Abenberg 92 km aus, für die Route Klosterholzen - Mariaberg (Sigmaringen) 182 km.
Mariaberg wurde von einer Priorin geleitet. Das Textkorpus der Untersuchung von Uta Nolting: Sprachgebrauch süddeutscher Klosterfrauen des 17. Jahrhunderts (2010) ist online:
http://www.waxmann.com/?eID=texte&pdf=2229anh.pdf&typ=zusatztext
Die Nonne Clara Staiger bezeichnet in ihren Aufzeichnungen die Vorsteherin von "Mariaburg" immer als "w[wirdige] muetter". Wie bei Windesheimer Chorfrauenstiften häufig trug also die Vorsteherin den Titel Mutter.
Die Namensform stimmt überein, desgleichen der Titel der Vorsteherin, und Abenberg liegt näher bei Holzen als Mariaberg. Daher darf man die würdige Mutter im Karlsruher Codex getrost in Mariaburg (heute Marienburg) bei Abenberg suchen.
#forschung
#fnzhss
KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 17:35 - Rubrik: Kodikologie
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Aufgedeckt von
http://blog.delegibus.com/2013/07/05/unverbesserlich-philipp-rosler-macht-mit-dem-gesetz-gegen-wettbewerbsbeschrankungen-was-er-will/
http://blog.delegibus.com/2013/07/05/unverbesserlich-philipp-rosler-macht-mit-dem-gesetz-gegen-wettbewerbsbeschrankungen-was-er-will/
KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 17:16 - Rubrik: Archivrecht
http://sammlung.wienmuseum.at/eMuseumPlus
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/444865073/
Der Fotograf Stauda starb 1928.
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/444865073/

KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 17:09 - Rubrik: Archivrecht
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Marbach und Wolfenbüttel machte er zu Zentren der Forschung. Die Franckeschen Stiftungen in Halle baute er wieder auf. Nachruf in der WELT:
http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article117773398/Der-Retter-der-Franckeschen-Stiftungen-ist-tot.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Raabe
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118597434
http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article117773398/Der-Retter-der-Franckeschen-Stiftungen-ist-tot.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Raabe
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118597434
KlausGraf - am Samstag, 6. Juli 2013, 16:49 - Rubrik: Personalia
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Ein ausführlicher Konferenzbericht befindet sich auf Hypotheses-Archive2.0: http://archive20.hypotheses.org/743.
Kühnel Karsten - am Samstag, 6. Juli 2013, 09:43 - Rubrik: Universitaetsarchive
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