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Gesehen beim NÖLA, wo ich in letzter Zeit virtuell häufig war. Das Stadtarchiv Speyer bietet noch den alten Viewer, den ich gar nicht mochte. Aber nun kommt er mir fast schon OK vor ...

http://www.internet-law.de/2015/02/berlin-versteht-keinen-schertz.html

http://www.metronaut.de/2015/02/motive-der-berliner-olympia-kampagne-offener-umgang-mit-vergangenheit/

https://netzpolitik.org/2015/sportlich-metronaut-blog-bekommt-gleich-zwei-abmahnungen-wegen-olympia-satire/

http://www.ar.ch/departemente/kantonskanzlei/staatsarchiv/archivfuehrer/

Gratias ago Dno Procuratore seu yconomo ecclesiae Weing.

Der 1462 entstandene Ehrenbrief des bayerischen Adeligen Jakob Püterich, eine poetische Huldigung an die Erzherzogin Mechthild, ist eine herausragende Quelle zum literarischen Leben des 15. Jahrhunderts und fehlt in keiner deutschen Literaturgeschichte des Mittelalters. 1997 hat die Bayerische Staatsbibliothek in einem finanziellen Kraftakt die angeblich einzige Handschrift des Ehrenbriefs erworben. Nun wurde eine zweite Handschrift des Werks im Niederösterreichischen Landesarchiv St. Pölten aufgefunden, die offenkundig die Vorlage der Münchner Handschrift war und einen besseren Text bietet. Eine ausführliche wissenschaftliche Publikation von von mir erschien im Frühneuzeit-Weblog der RWTH (im deutschen Portal von Hypotheses.org) am 10. Februar 2015. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Geisteswissenschaften, dass eine so wichtige Entdeckung nicht in einer Fachzeitschrift, sondern in einem Blog wissenschaftlich dokumentiert wurde.

Klaus Graf: Fiktion und Geschichte: Die angebliche Chronik Wenzel Grubers, Greisenklage, Johann Hollands Turnierreime und eine Zweitüberlieferung von Jakob Püterichs Ehrenbrief in der Trenbach-Chronik (1590). In: Frühneuzeit-Blog der RWTH vom 10. Februar 2015 http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847

Die ausführliche Zusammenfassung des Beitrags, der als PDF über 40 Seiten lang wäre und knapp 250 Anmerkungen enthält:

Die nun auch online zugängliche sogenannte Trenbach-Chronik im Niederösterreichischen Landesarchiv St. Pölten (Signatur: HS StA 0327) ist eine prachtvoll illuminierte Handschrift von 1590, die einzige bekannte Überlieferung der im wesentlichen im dritten Viertel des 16. Jahrhunderts zusammengetragenen Familienchronik der bayerischen Adelsfamilie von Trenbach/Trenpeck. Sie war Teil eines genealogisch-historischen "Forschungsprojekts" des sehr auf humanistische Gelehrsamkeit Wert legenden Passauer Bischofs Urban von Trenbach (Amtszeit 1561-†1598), eines aufwändiges Unternehmens, zu dem auch die bemerkenswerte genealogische Inschriftenreihe von 1572 in der Passauer Trenbach-Kapelle zu zählen ist (auch handschriftlich verbreitet). Sicher haben Gelehrte aus seinem Umkreis (Johann Auer aus Kremsmünster und andere) den Bischof dabei unterstützt. Mindestens bis ins 13. Jahrhundert sind die genannten Familienmitglieder wohl alle unhistorisch. Anachronismen lassen den Schluss zu, dass die angeblich 1468/86 entstandene Chronik eines Scheyerner Benediktinermönchs Wenzel Gruber (nach Angaben der Trenbach-Chronik deren Hauptquelle) als Quellenfiktion gelten darf, also eine Fälschung darstellt. Von ihr wurden die Vorrede in der Trenbach-Chronik und die Passage über Hans von Trenbach (†1468) in Bd. 3 des Bayerischen Stammen-Buchs des Wiguleus Hund wiedergegeben. Die Chronikhandschrift überliefert mehrere literarische Verstexte in deutscher Sprache: Abschiedsverse des Hans von Trenbach (Inschrift in der Elisabethkapelle der Burg Burghausen), die dem gleichen Trenbacher in den Mund gelegte 'Greisenklage', Johann Hollands 'Turnierreime' und eine zweite handschriftliche Überlieferung von Jakob Püterichs 'Ehrenbrief' (1462).

Von der nicht nach dem vierten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts und sicher nicht von Hans von Trenbach verfassten 'Greisenklage' sind derzeit 17 Textzeugen, 16 Handschriften und ein Einblattdruck bekannt (neu nachgewiesen wurde München, BSB, Clm 7746). Für die Entstehung der angeblich von einem Herold Johann Holland stammenden 'Turnierreime' wurde ein Zeitrahmen von 1437 bis 1511 vorgeschlagen. Es gibt mindestens sieben Handschriften (neu: München, BSB, Cod. icon. 390) - die Überlieferung setzt erst in der Mitte des 16. Jahrhunderts ein - und einen Druck (bei Wiguleus Hund). Die anspruchslosen Verse können sich nicht auf das Turnier von Schaffhausen 1392 beziehen, da dieses vom Herold Georg Rüxner, der an der Textgeschichte der Turnierreime beteiligt war, erfunden wurde. Das Reimpaargedicht sollte der sozialen Abgrenzung und Selbstvergewisserung des bayerischen Turnieradels dienen.

Besonders bemerkenswert ist aber die Überlieferung des für das literarische Leben des 15. Jahrhunderts so bedeutenden 'Ehrenbriefs' von Jakob Püterich von Reichertshausen, da bisher nur eine einzige Handschrift bekannt war, 1997 für die Bayerische Staatsbibliothek teuer erworben (Cgm 9220). Nach Angaben der Chronik wurde der 'Ehrenbrief' im Herrensitz St. Martin der Trenbacher aufgefunden, was auf die bekannten literarischen Interessen (ablesbar an ihrem Buchbesitz) von Ortolf dem Älteren und dem Jüngeren von Trenbach verweist. Die neue Handschrift war wohl die Vorlage der Münchner Handschrift und sollte einer wünschenswerten Neuausgabe des 'Ehrenbriefs' zugrunde gelegt werden. Zwischen Ehrenbrief und Turnierreimen steht eine - anscheinend unbekannte - kurze deutschsprachige Prosa-Aufzeichnung zur Schlacht von Giengen 1462 aus der Feder des bayerischen Küchenmeisters Stefan Lußnitzer.

Die Trenbach-Chronik und die von ihr überlieferten Texte enthalten in unterschiedlicher Weise literarische Stilisierungen und Inszenierungen. Die dadurch aufgeworfene Frage nach der Rolle der Literatur in der Adelskultur, die weder über- noch unterschätzt werden darf, muss differenziert beantwortet werden. Besonders dicht sind die Zeugnisse in Oberdeutschland in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Püterichs Ehrenbrief und weitere Zeugnisse lassen auf ein vergleichsweise kleines Netzwerk literaturbegeisterter Adeliger schließen. Mehr Aufmerksamkeit als bisher verdienen nicht nur deutsche und lateinische Verstexte von Adeligen und aus ihrem Umkreis, sondern auch die Fiktionen in den aristokratischen "Herkommens-Phantasien". Der Begriff Phantasie empfiehlt sich für die kreativen, spielerischen und literarischen Aspekte historiographischer Fiktionen und literarischer Fälschungen.


#fnzhss


Das Mindener Tageblatt vom 6. Februar 2015 berichtet, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das Stadtarchiv Minden gezwungen hat, seine Datenbank Mindener Juden vom Netz zu nehmen. Das Unverständnis in der Stadt ist groß. Von einem Bärendienst für die Erinnerungskultur spricht ein Kommentar in dem Lokalblatt.

Das Rechtsamt habe auf Beschwerde des Sohns einer in der Datenbank aufgeführten Person diesen Namen zwar entfernt, aber die Datenbank für einwandfrei befunden. Der eingeschaltete Landesbeauftragte sah das anders und ließ sie vom Netz nehmen.

Kommentar: Die Personalunion des Datenschutzbeauftragten mit dem Informationsfreiheitsbeauftragten ist von Übel, da man so den Bock zum Gärtner macht. Die Datenschutzbeauftragten sind generell nicht in der Lage und willens, im digitalen Zeitalter anzukommen. Archivrechtlich ist aus meiner Sicht alles in Ordnung, Wissenschaft und Bildungsarbeit sind auf solche seriöse Quellen angewiesen. Die Position des LDI ist ein Skandal, den man nicht hinnehmen sollte.


Ich freue mich besonders, dass das Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd in Sachen Open Access vorprescht mit einer umfangreichen, unter CC-BY stehenden Buchpublikation:

Gerd Noetzel, Obrigkeit und Bürger, politische Kräfte und Armutsprobleme in Gmünd, „Fabrikort“ und Oberamtsstadt im Königreich Württemberg. Aus der Lokalpresse im Vormärz bis nach 1848, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Schwäbisch Gmünd Nr. 13, 2015.

http://www.schwaebisch-gmuend.de/brcms/pdf/veroeffentlichungen_des_stadtarchivs_schwaebisch_gmuend_13.pdf

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022428197/


Ein neues französisches Portal zur Provenienzforschung:

http://www.bibliopat.fr/provenances/provenances-des-collections-aide-a-la-description-et-au-signalement

http://www.landkartenarchiv.de/

Via
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2015/02#Topographische_Karten

Ach doch nicht.

https://geschimagazin.wordpress.com/2015/02/06/die-macht-des-bogens/

http://scienceblogs.de/klausis-krypto-kolumne

Via
http://www.einsichten-online.de/2015/02/5654/


http://digital.blb-karlsruhe.de/id/2723644


http://derstandard.at/2000011395867/Veroeffentlichen-unter-Ausschluss-der-Oeffentlichkeit?ref=article

"Der Rezensent kann sich das PDF seines eigenen Texts vom Verlag zurückkaufen und veröffentlichen, also etwa auf seiner academia.edu-Seite. Der Betrag, der dafür zu entrichten ist – und nun wird es wirklich absurd – beträgt sage und schreibe 2500 Euro. In Worten: zweitausendfünfhundert. Damit ist also quasi gesichert, dass es für diese Rezension, für das besprochene Buch ("Die Anthropologische Gesellschaft in Wien" von Irene Ranzmaier) und damit auch dieses Forschungsprojekt allenthalben eine möglichst kleine Fachöffentlichkeit geben wird."

https://www.youtube.com/watch?v=f8WbR7uU8_o


Das (vorläufige) Programm des Südwestdeutschen Archivtags 2015 in Rottenburg am Neckar (18./19. Juni) ist jetzt online. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

https://netzpolitik.org/2015/recht-auf-vergessen-von-plagiaten-verschwundene-links-auf-das-vroniplag-wiki/

"Debora Weber-Wulff, Professorin an der HTW Berlin und verantwortlich für deren Portal Plagiat, berichtet in ihrem Blog über verschwundene Links in der Google Suche auf die Dokumentationsseite des VroniPlag-Wikis. Dort sind jene Personen namentlich aufgelistet, deren Dissertationen oder Habilitationen einen hohen Anteil an Seiten mit Fremdtextübernahmen aufweisen. Zuvor waren Weber-Wulff zu Folge die Ergebnisse sehr prominent in den Ergebnisseiten aufgetaucht."

'Following the court's ruling on the interpretation of the 1944 Trust Deed, the University of London and the Advisory Council of the Warburg Institute are pleased to announce that they have, through mediation, reached a binding agreement on the future management of the Warburg Institute. We are very pleased that this outcome means that we can now draw a line under past disagreement and look to the future.'

https://www.change.org/p/petition-save-the-warburg-institute/u/9573841

Update:
http://www.phil-hum-ren.uni-muenchen.de/W4RF/YaBB.pl?num=1273043425/42#42

Einige online unter:

http://haandskrift.ku.dk/en/about_the_manuscripts/digitised_manuscripts/

Gutjahr repliziert:

http://www.gutjahr.biz/2015/02/der-will-nur-bloggen/

"Verstößt ein Lehrer gegen Urheberrecht, so haftet das Bundesland, bei dem er angestellt ist aus den Grundsätzen der Amtshaftung."

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 30.04.2014, Az.: 7 O 1088/13

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/30-04-2014-ag-magdeburg-7-o-1088-13.html

Aus den Gründen:

"Im Rahmen seiner Tätigkeit als Leiter der Medienstelle bestellte der Streitverkündete über einen längeren Zeitraum die 36 im Tenor aufgeführten DVD's zur Ansicht. Die DVD's wurden während des Ansichtszeitraumes durch den Streitverkündeten kopiert und in den Verleihkatalog der Kreismedienstelle aufgenommen. Die Original-DVD's wurden zurückgesandt. Aufgrund von Verdachtsmomenten der Klägerin erstattete diese Strafanzeige. Bei einer Durchsuchung der Kreismedienstelle wurden 34 der 36 streitgegenständlichen DVD's beschlagnahmt. Gegen den Streitverkündeten wurde wegen Verstößen gegen das Urhebergesetz betreffend dieser DVD's ein seit ... rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Aschersieben erlassen, in dem der Streitverkündete verwarnt wurde und die Verhängung einer Gesamtgeldstrafe von ... Tagessätzen vorbehalten blieb."

Kommentar: Ich meine nicht, dass es legal und legitim war, was der Lehrer getan hat. Aber wenn der dreisteste Wissenschaftsplagiator der letzten Jahrzehnte Guttenberg ohne Strafbefehl davonkam und private Filesharer so gut wie nie etwas vom Staatsanwalt zu befürchten haben, stimmt etwas nicht.

Weiteres Zitat:

"Der Streitverkündete hat auch vorsätzlich gehandelt. In seiner schriftlichen Einlassung als Beschuldigter. im Strafverfahren hat er selbst ausgeführt, dass er mit dem Mitarbeiter der Klägerin über die Haushaltssituation der Kreismedienstelle und einem aus seiner Sicht fehlenden Kopierschutz der DVD's gesprochen habe. Die Antwort der Klägerin sei gewesen, dass man auch sich gegenüber Kopien auch durch einen Kopierschutz nicht schützen könne und jeder das persönlich mit seinem Gewissen vereinbaren muss. Aus dieser Aussage des Mitarbeiters der Klägerin kann der Streitverkündete keinesfalls den Schluss ziehen, dass die Klägerin mit der Vervielfältigung der DVD's einverstanden gewesen ist. Ganz im Gegenteil wird hier an das Gewissen des Benutzers der MD appelliert. Aus dem Empfängerhorizont kann diese Aussage nicht anders verstanden werden, dass derjenige der trotz fehlenden Kopierschutzes die DVD's kopiert, nicht korrekt handelt. Der Streitverkündete war sich daher sehr wohl bewusst, dass trotz eines fehlenden Kopierschutzes - wobei streitig ist ob es tatsächlich kein Kopierschutz gegeben hat, die Vervielfältigung der DVD's nicht zulässig war. Dies war ihm egal. Er hat die DVD's dennoch kopiert und in die Verleihliste aufgenommen. Damit hat er mindestens mit bedingtem Vorsatz „dolus eventualis" gehandelt."

Die Argumentation des Gerichts ist völlig lebensfremd. Wenn jemand sagt, jeder müsse das selbst wissen, heißt das auf gut Deutsch nichts anderes als: Mach mal (aber lass dich nicht erwischen).

"Im Übrigen hat auch jeder Lehrer Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Es ist daher insgesamt nicht auszuschließen, dass der Streitverkündete auch in Zukunft vergleichbare Urheberrechtsverletzungen begeht, indem er beispielsweise für seinen Unterricht bei den Schülern Urheberrechtlich geschützte Werke unzulässig vervielfältigt. "

Ja und? Ist Schulbildung weniger wert als die gnadenlosen Profitinteressen der Verwerter?

Natürlich wird millionenfach täglich (und natürlich auch in den Schulen) das Urheberrecht gebrochen und es werden insofern Straftaten begangen. Aber wehe, wenn jemand erwischt wird, der nicht Bundesverteidigungsminister ist, dann spielt sich die Justiz auf, als hätte er ein Kind totgefahren.

Auf meine Einschätzung, in der Berichterstattung der Mainpost

http://archiv.twoday.net/stories/1022392639/

zum Großverkauf aus der Bibliothek Otto Schäfer gebe es nicht viel Neues, erwiderte GW-Leiter Falk Eisermann in INETBIB:

Doch, darin gibt es sehr wohl etwas ganz wesentlich Neues: "Am 20. Januar sei ... aus der Bayerischen Staatsbibliothek die Auskunft gekommen, das Konvolut enthalte keine wesentlichen Unikate, einer Ausfuhr stehe nichts im Wege", so der Artikel. Da fragt man sich dann aber schon, wer von der BSB sich denn wohl durch eine solche Auskunft hervorgetan hat. Man mag ja nicht meiner Meinung sein (wollen), aber will die BSB denn ohne Rücksicht auf eigene Gesichtsverluste diesen Verkauf ins Ausland promoten und schreckt dabei vor dezidierten Falschauskünften ("keine wesentlichen Unikate") nicht zurück? Das finde ich schon ziemlich befremdlich.

http://www.stern.de/kultur/kunst/kunst-der-westlb-regierung-in-nrw-will-kunstwerke-mit-stiftung-retten-2171649.html

http://heise.de/-2542328

http://schmalenstroer.net/blog/2015/02/wissenschaftsblogs-keine-arme-trotzdem-kekse/

Guter Beitrag von Schmalenstroer zu #wbhyp, der darlegt, dass Bloggen auch für diejenigen sinnvoll ist, die nicht Professor werden können.

http://www.holocaust-unterrichtsmaterialien.de/

Wenig ansprechende Aufmachung. Passt zum traurigen Thema.

Via
http://geschichtspuls.de/unterrichtsmaterialien-zum-holocaust-web-portal-art1663

"Alle in diesem Beitrag zitierten Webseiten wurden letztmalig am 31.08.2014 aufgerufen."

http://informationspraxis.de/wp-content/uploads/sites/6/2015/02/Baudisch_final_3101_OPR.pdf


http://informationspraxis.de/2015/02/04/etappenziel-erreicht/

Ich habe im Zitat "von Klaus Graf" ergänzt. Grund:

http://archiv.twoday.net/stories/1022375076/#1022380011

Glücklicherweise können die Herausgeber "unangemessene" Kommentare durch mich in Archivalia nicht verhindern. Wer keine klaren Worte verträgt, sollte nicht wissenschaftlich tätig sein.

http://informationspraxis.de/2015/02/04/etappenziel-erreicht/

Via
http://infobib.de/2015/02/04/informationspraxis-jetzt-mit-inhalten-am-start/


http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=35362

Die Dschihadistengruppe Islamischer Staat (IS) soll in Mossul im Irak Tausende Bücher aus Museen, Bibliotheken und Universitäten verbrannt haben.

Serioussearch soll seine Stärke insbes. bei thematischen Recherchen zeigen, bei denen unschärfere Ergebnisse als bei einer Suche nach einer konkreten Information erwartet werden. Operatoren: automatische Verknüpfung (match), UND, ODER, String. Ermöglicht eine Einschränkung der Suche auf deutsche, englische, hochkommerzielle, weniger kommerzielle oder neutrale Internetseiten, auf die Formate html, pdf, text oder msoffice, auf eine bestimmte Domain. Sortierung der Suchergebnisse wahlweise alphabetisch, nach Ranking, Host oder Ähnlichkeit zu einem ausgewählten Einzeltreffer. Per Klick lassen sich Einzeltreffer markieren, die Trefferanzeige kann auf diese Treffer eingeschränkt werden. Zur Verfeinerung der Suche werden Kategorien und aus dem Suchergebnis gewonnene Stichwörter vorgeschlagen, desgl. aus der wisssenschaftlichen Gemeinschaft (wie?) gewonnene Suchwörter. Zusammenhänge zwischen Suchergebnis und Stichwörtern sowie Kategorien lassen sich visualisiert darstellen. Möglichkeit zur Integration der Ergebnislisten zweier Recherchevorgänge.

Server-Logfiles werden kurzfristig gelöscht, die Suchmaschine speichert weder Nutzerdaten (Ausnahme: Alert-Funktion), noch legt sie Cookies an (https://www.serioussearch.de/about.html#15, https://www.serioussearch.de/datenschutz.html).

Einen tiefergehenderen Vergleich mit Google-Suchergebnissen habe ich nicht vorgenommen; hier nur ein schneller, hauptsächlich quantitativerTest:
Suche nach: "ASB-KAB-Online"
Google: 48 Treffer (ohne die Übersprungenen), serioussearch: 29 Treffer.
Serioussearch findet die nicht mehr funktionierende Subdomain "asb-kab-online.ekz.de", Google dagegen die funktionierende IP-Adresse 188.111.53.175. Dasselbe trifft auf eine Suche direkt in https://de.yahoo.com/ (28 Treffer) zu, auf das serioussearch u. a. zugreift: "Aktuell integriert serioussearch.de Services von Wikipedia, Yahoo BOSS, Springer Link und mashape" (https://serioussearch.de/about.html).

Vorstellung durch den bei der HWR Verantwortlichen, Olaf Resch (S. 188-196):
http://www.akwi.de/AKWI_Tagungsband2014.pdf

http://www.binghamton.edu/magazine/index.php/magazine/story/medieval-manuscripts-find-new-home

"Two medieval Latin manuscripts recently acquired by Binghamton University are providing an infusion of excitement for scholars and students alike.

One, a pocket-sized extract of the Wichterich-Bitburg Pontifical from the end of the 15th century, outlines the official duties of a bishop. The other, an abbreviated version of the Flores temporum from about 1450, chronicles world history through brief entries about popes and emperors."

Mehr zur Handschrift:

"Description: The earliest of two extant manuscripts of an abbreviated version of the Flores temporum, a widely-disseminated universal chronicle of popes and emperors. Bound in modern limp vellum cover; handwritten in a upright quick cursive gothic bookhand (semi-hybrida) in black and red ink. Complete collation, no guide words or signatures.
Note: The Registrum Imperatorem is an abbreviated version of the Flores Temporum which was a chronicle which recorded the lines of emperors and popes. In this version of the text the popes are taken out and only the emperors remain. The list begins with Caesar and ends with Sigismund of Luxemburg who reigned as The Holy Roman Emperor from 1433 in till his death in 1437. Each entry in this text states the name of the emperor and a short summary of his life and reign. In some cases these summaries can be rather long but in other cases some enrties only consist of a few lines."
http://slipknot.binghamton.edu/?p=collections/bookcard&id=42

Ausführliche Beschreibung:

http://www.textmanuscripts.com/descriptions_manuscripts/TM%20442%20Registrum%20Imperatorem.pdf

Die andere Überlieferung dieser Kurzfassung (Würzburg Mchf 140) ist mir wohlvertraut:

http://www.handschriftencensus.de/21012
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0083_b139_JPG.htm

Zu den Flores temporum:
http://archiv.twoday.net/stories/248918667/

http://bc.dominikanie.pl/

Die digitale Bibliothek der polnischen Dominikaner enthält u.a. das achtbändige Ordens-Bullarium, Inkunabel-Digitalisate (ein deutsches: Schatzbehalter) und ihren Inkunabelkatalog auf Karteikarten mit Provenienzangaben.

 

twoday.net AGB

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