Der Straßburger Prozeß um die Domänen
des Griechischen Königshauses
– Ein Wegweiser für den Streit um das vormals Großherzoglich Badische Kulturgut –
Von Reinhard Mußgnug
Das Eigentum des Landes Baden-Württemberg an der Markgrafentafel Hans Baldung Griens in der Karlsruher Kunsthalle ist nicht unbestritten, denn Erbprinz Bernhard von Baden bestreitet es. Aber das heißt zum Glück nicht, daß dieses Kunstwerk unbestreitbar Eigentum des Hauses Baden wäre. Das Verdienst, das aufgedeckt zu haben, gebührt dem Freiburger Historiker Dieter Mertens. Sein Aktenfund im Karlsruher Generallandesarchiv zwingt die Stuttgarter Landesregierung, endlich zu tun, was sie bislang versäumt hat: Die Eigentumsverhältnisse am vormals Großherzoglich Badischen Kulturbesitz genau und vor allem sachverständig untersuchen zu lassen, statt blind ergeben den Rechtsbehauptungen des Erbprinzen und seiner Fürsprechern Glauben zu schenken. Nun werden wir doch noch erfahren, was wirklich unbestreitbar dem Haus Baden gehört, was ihm unbestreitbar nicht gehört und was für die dritte Kategorie übrig bliebt, bei der die Eigentumsfrage nicht mehr zu klären ist und daher in der Tat durch einen Vergleichsvertrag, wenn nicht gar durch einen Zivilprozeß beantwortet werden muß.
Das zu eruieren, wird nicht leicht fallen. Aber ein Urteil des Straßburger Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahre 2000 wird dabei spürbar helfen. Es ist vom früheren Griechischen König und seinen beiden Schwestern erstritten worden und betrifft die auf dem griechischen Festland gelegenen Domänengüter Tatoi und Polyendri sowie die Domäne Mon Repos auf der Insel Korfu. Diese Ländereien waren bis zu dem Militärputsch von 1967 Eigentum des griechischen Königshauses. 1973 hat sie die Militärjunta enteignet. Daran hielt die Republik Griechenland 1994 mit einem „Gesetz über die Regelung von Fragen bezüglich des enteigneten Vermögens der abgesetzten königlichen Familie von Griechenland“ fest. Wegen dieses Gesetzes haben der König und seine Schwestern nach erfolglosen Klagen vor den Griechischen Gerichten den EGMR angerufen und einen bemerkenswerten Erfolg erzielt. Der EGMR hat die Enteignungen beanstandet und den Klägern ihretwegen eine Entschädigung zugesprochen.
Das Urteil des EGMR ist mit Hilfe seines Aktenzeichens 225701/94 über die Webside des EGMR http://www.echr.coe.int/echr zu beziehen, dort allerdings nur in Englisch und Französisch erhältlich; eine deutsche Übersetzung findet sich in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2002, S. 321-326. Die Lektüre lohnt. Das Urteil liefert ein wichtiges Präjudiz, das der Entscheidung über das Eigentum am vormals Großherzoglich Badischen Kulturbesitz den Weg weist. Es beweist, daß das von Ministerpräsident Oettinger medienwirksam beschworene Prozeß-Risiko um ein Vielfaches geringer einzuschätzen ist, als das seine und die Gutachter des Erbprinzen behaupten. Der EGMR weist zwar die Behauptung der Griechischen Regierung, es habe sich bei den drei Gütern um fürstenrechtlich gebundenes Patrimonialeigentum gehandelt, das mit der Abdankung des Königs ipso iure auf den griechischen Staat übergangen sei, mit nur mäßig verhohlenem Befremden zurück. Aber sein Urteil gibt dem Haus Baden dennoch Steine statt Brot. Es zählt, wie so oft bei Präjudizien, einmal mehr nicht das Ergebnis; die wichtigeren Aussagen des Urteils stecken in seinen Gründen.
Der EGMR hält eingangs fest, daß das griechische Königshaus einen Teil des umstrittenen Vermögens „gekauft und aus seiner Privatschatulle bezahlt“ habe. Es hebt darauf ab, daß der griechische Staat die drei Güter nicht etwa als sein Eigentum herausverlangt, sondern sie im Wege der Enteignung an sich gebracht und damit anerkannt habe, daß sie bis zu ihrer Enteignung unbestrittenes Privateigentum der königlichen Familie waren. Besonderes Gewicht mißt das Gericht der Tatsache bei, daß das griechische Königshaus nicht nur behauptet habe, die drei Domänen stünden in seinem Privateigentum, sondern daraus auch die Konsequenz gezogen hat, für sie regelmäßig Steuern zu entrichten. Für ein zur Domäne Tatoi gehörendes Waldgebiet folgt das Gericht dem Vorbringen des Königs, die Regierung habe es Georg I. anläßlich seiner Wahl zum König im Jahre 1864 schenken wollen; dieser habe aber darauf bestanden, dafür „als Gegenleistung“ 60.000 Drachmen bei der Nationalbank zu deponieren; das Gericht sieht darin den Beweis für einen Privatkauf des Geländes. Was die Domäne Polyendri angeht, so nimmt der EGMR auf Urkunden Bezug, die ihre Zugehörigkeit zum königlichen Privatvermögen belegen. Für Mon Repos gab für den EGMR den Ausschlag, daß dieser Besitz Georg I. vom Provinzialrat Korfus zum Dank für dessen Ringen um den Anschluß der ionischen Inseln an Griechenland geschenkt und später vom Königshaus durch private Hinzukäufe erweitert worden sei, an denen keine staatlichen Stellen beteiligt gewesen seien.
Dies alles sind handfeste Indizien für das Privateigentum der königlichen Familie. Beim vormals Großherzoglich Badischen Kulturbesitz sind Anzeichen, die mit der gleichen Deutlichkeit auf erbprinzliches Privateigentum hinwiesen, nicht zu erkennen. Die Indizien für seine fürstenrechtliche Bindung an das Amt des Staatsoberhaupts und seine Zugehörigkeit zu dessen Patrimonialeigentum sind indessen unübersehbar: Die Karlsruher Handschriften hat das Markgrafenhaus weder gekauft, noch bezahlt, schon gar nicht aus seiner Privatschatulle. Sie stammen aus Klöstern, die aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses säkularisiert worden sind. Daß sie aus dem Klostereigentum in fürstenrechtlich gebundenes Staatseigentum überführt worden sind, ist nicht ganz unbestritten; das zeigt die Ansicht des Erbprinzen, die Handschriften könnten auf seine Rechnung versteigert werden. Das ändert aber nichts an der Unbestreitbarkeit der Tatsache, daß die Säkularisation des Kirchenguts nicht der persönlichen Bereicherung der von ihr begünstigten Fürstenhäuser diente. Die Karlsruher Handschriften wie die Bilder der Karlsruher Kunsthalle befanden sich auch nie unmittelbar in der Hand der Großherzoglichen Familie. Sie wurden in der Bibliothek wie in der Kunsthalle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Kosten ihrer Verwaltung und Pflege hat der Großherzog ab den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts zur Gänze aus der Staatskasse bestreiten lassen. Soweit nicht ein klarer Ausweis als Dauerleihgabe im Einzelfall das Gegenteil beweist, waren sie somit unmißverständlich vom großherzoglichen Privateigentum abgesondert. Es mißlang bezeichnenderweise, den letzten Willen Großherzog Friedrichs II. zu erfüllen, der die vermeintlich seinem Haus gehörenden Handschriften, Bilder und sonstigen Kunstwerke der Zähringer Stiftung vermacht hat. Ihre Übereignung scheiterte daran, daß Friedrichs Erben über keine Verzeichnisse verfügten, die den auf die Stiftung zu übertragenden Bestand näher konkretisiert hätte. Im übrigen ist nichts davon bekannt, daß das Haus Baden für das angeblich in seinem Privateigentum stehende Kulturgut jemals Vermögen- und Erbschaftsteuer entrichtet hätte. Dazu wäre es von 1918 an verpflichtet gewesen wäre, wenn die umstrittenen Kunstwerke wirklich sein Privateigentum gewesen wären. Von der Erbschaftsteuer befreit wären die Kunstwerke, die der Erbprinz für sein Haus reklamiert nur dann, wenn sie in das Verzeichnis zum Schutze des Deutschen Kulturguts gegen Abwanderung eingetragen worden wären. Gerade das aber ist nicht geschehen, weil das staatliche Kulturgut nicht eintragungsfähig ist.
Das alles verdeutlicht, welch schweren Stand der Erbprinz in einem Prozeß um sein angebliches Eigentum an den Karlsruher Kunstschätzen haben würde. Er wird mehr erklären müssen, als er erklären kann. Das Urteil des EGMR führt ihm das drastisch vor Augen. Die Beweislast für sein Eigentum liegt wohlgemerkt beim Erbprinzen, nicht beim Land! Grund genug für das Land, dem Prozeß den Ministerpräsident Oettinger ohne Not fürchtet, mit großer Gelassenheit entgegenzusehen.
des Griechischen Königshauses
– Ein Wegweiser für den Streit um das vormals Großherzoglich Badische Kulturgut –
Von Reinhard Mußgnug
Das Eigentum des Landes Baden-Württemberg an der Markgrafentafel Hans Baldung Griens in der Karlsruher Kunsthalle ist nicht unbestritten, denn Erbprinz Bernhard von Baden bestreitet es. Aber das heißt zum Glück nicht, daß dieses Kunstwerk unbestreitbar Eigentum des Hauses Baden wäre. Das Verdienst, das aufgedeckt zu haben, gebührt dem Freiburger Historiker Dieter Mertens. Sein Aktenfund im Karlsruher Generallandesarchiv zwingt die Stuttgarter Landesregierung, endlich zu tun, was sie bislang versäumt hat: Die Eigentumsverhältnisse am vormals Großherzoglich Badischen Kulturbesitz genau und vor allem sachverständig untersuchen zu lassen, statt blind ergeben den Rechtsbehauptungen des Erbprinzen und seiner Fürsprechern Glauben zu schenken. Nun werden wir doch noch erfahren, was wirklich unbestreitbar dem Haus Baden gehört, was ihm unbestreitbar nicht gehört und was für die dritte Kategorie übrig bliebt, bei der die Eigentumsfrage nicht mehr zu klären ist und daher in der Tat durch einen Vergleichsvertrag, wenn nicht gar durch einen Zivilprozeß beantwortet werden muß.
Das zu eruieren, wird nicht leicht fallen. Aber ein Urteil des Straßburger Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahre 2000 wird dabei spürbar helfen. Es ist vom früheren Griechischen König und seinen beiden Schwestern erstritten worden und betrifft die auf dem griechischen Festland gelegenen Domänengüter Tatoi und Polyendri sowie die Domäne Mon Repos auf der Insel Korfu. Diese Ländereien waren bis zu dem Militärputsch von 1967 Eigentum des griechischen Königshauses. 1973 hat sie die Militärjunta enteignet. Daran hielt die Republik Griechenland 1994 mit einem „Gesetz über die Regelung von Fragen bezüglich des enteigneten Vermögens der abgesetzten königlichen Familie von Griechenland“ fest. Wegen dieses Gesetzes haben der König und seine Schwestern nach erfolglosen Klagen vor den Griechischen Gerichten den EGMR angerufen und einen bemerkenswerten Erfolg erzielt. Der EGMR hat die Enteignungen beanstandet und den Klägern ihretwegen eine Entschädigung zugesprochen.
Das Urteil des EGMR ist mit Hilfe seines Aktenzeichens 225701/94 über die Webside des EGMR http://www.echr.coe.int/echr zu beziehen, dort allerdings nur in Englisch und Französisch erhältlich; eine deutsche Übersetzung findet sich in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2002, S. 321-326. Die Lektüre lohnt. Das Urteil liefert ein wichtiges Präjudiz, das der Entscheidung über das Eigentum am vormals Großherzoglich Badischen Kulturbesitz den Weg weist. Es beweist, daß das von Ministerpräsident Oettinger medienwirksam beschworene Prozeß-Risiko um ein Vielfaches geringer einzuschätzen ist, als das seine und die Gutachter des Erbprinzen behaupten. Der EGMR weist zwar die Behauptung der Griechischen Regierung, es habe sich bei den drei Gütern um fürstenrechtlich gebundenes Patrimonialeigentum gehandelt, das mit der Abdankung des Königs ipso iure auf den griechischen Staat übergangen sei, mit nur mäßig verhohlenem Befremden zurück. Aber sein Urteil gibt dem Haus Baden dennoch Steine statt Brot. Es zählt, wie so oft bei Präjudizien, einmal mehr nicht das Ergebnis; die wichtigeren Aussagen des Urteils stecken in seinen Gründen.
Der EGMR hält eingangs fest, daß das griechische Königshaus einen Teil des umstrittenen Vermögens „gekauft und aus seiner Privatschatulle bezahlt“ habe. Es hebt darauf ab, daß der griechische Staat die drei Güter nicht etwa als sein Eigentum herausverlangt, sondern sie im Wege der Enteignung an sich gebracht und damit anerkannt habe, daß sie bis zu ihrer Enteignung unbestrittenes Privateigentum der königlichen Familie waren. Besonderes Gewicht mißt das Gericht der Tatsache bei, daß das griechische Königshaus nicht nur behauptet habe, die drei Domänen stünden in seinem Privateigentum, sondern daraus auch die Konsequenz gezogen hat, für sie regelmäßig Steuern zu entrichten. Für ein zur Domäne Tatoi gehörendes Waldgebiet folgt das Gericht dem Vorbringen des Königs, die Regierung habe es Georg I. anläßlich seiner Wahl zum König im Jahre 1864 schenken wollen; dieser habe aber darauf bestanden, dafür „als Gegenleistung“ 60.000 Drachmen bei der Nationalbank zu deponieren; das Gericht sieht darin den Beweis für einen Privatkauf des Geländes. Was die Domäne Polyendri angeht, so nimmt der EGMR auf Urkunden Bezug, die ihre Zugehörigkeit zum königlichen Privatvermögen belegen. Für Mon Repos gab für den EGMR den Ausschlag, daß dieser Besitz Georg I. vom Provinzialrat Korfus zum Dank für dessen Ringen um den Anschluß der ionischen Inseln an Griechenland geschenkt und später vom Königshaus durch private Hinzukäufe erweitert worden sei, an denen keine staatlichen Stellen beteiligt gewesen seien.
Dies alles sind handfeste Indizien für das Privateigentum der königlichen Familie. Beim vormals Großherzoglich Badischen Kulturbesitz sind Anzeichen, die mit der gleichen Deutlichkeit auf erbprinzliches Privateigentum hinwiesen, nicht zu erkennen. Die Indizien für seine fürstenrechtliche Bindung an das Amt des Staatsoberhaupts und seine Zugehörigkeit zu dessen Patrimonialeigentum sind indessen unübersehbar: Die Karlsruher Handschriften hat das Markgrafenhaus weder gekauft, noch bezahlt, schon gar nicht aus seiner Privatschatulle. Sie stammen aus Klöstern, die aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses säkularisiert worden sind. Daß sie aus dem Klostereigentum in fürstenrechtlich gebundenes Staatseigentum überführt worden sind, ist nicht ganz unbestritten; das zeigt die Ansicht des Erbprinzen, die Handschriften könnten auf seine Rechnung versteigert werden. Das ändert aber nichts an der Unbestreitbarkeit der Tatsache, daß die Säkularisation des Kirchenguts nicht der persönlichen Bereicherung der von ihr begünstigten Fürstenhäuser diente. Die Karlsruher Handschriften wie die Bilder der Karlsruher Kunsthalle befanden sich auch nie unmittelbar in der Hand der Großherzoglichen Familie. Sie wurden in der Bibliothek wie in der Kunsthalle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Kosten ihrer Verwaltung und Pflege hat der Großherzog ab den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts zur Gänze aus der Staatskasse bestreiten lassen. Soweit nicht ein klarer Ausweis als Dauerleihgabe im Einzelfall das Gegenteil beweist, waren sie somit unmißverständlich vom großherzoglichen Privateigentum abgesondert. Es mißlang bezeichnenderweise, den letzten Willen Großherzog Friedrichs II. zu erfüllen, der die vermeintlich seinem Haus gehörenden Handschriften, Bilder und sonstigen Kunstwerke der Zähringer Stiftung vermacht hat. Ihre Übereignung scheiterte daran, daß Friedrichs Erben über keine Verzeichnisse verfügten, die den auf die Stiftung zu übertragenden Bestand näher konkretisiert hätte. Im übrigen ist nichts davon bekannt, daß das Haus Baden für das angeblich in seinem Privateigentum stehende Kulturgut jemals Vermögen- und Erbschaftsteuer entrichtet hätte. Dazu wäre es von 1918 an verpflichtet gewesen wäre, wenn die umstrittenen Kunstwerke wirklich sein Privateigentum gewesen wären. Von der Erbschaftsteuer befreit wären die Kunstwerke, die der Erbprinz für sein Haus reklamiert nur dann, wenn sie in das Verzeichnis zum Schutze des Deutschen Kulturguts gegen Abwanderung eingetragen worden wären. Gerade das aber ist nicht geschehen, weil das staatliche Kulturgut nicht eintragungsfähig ist.
Das alles verdeutlicht, welch schweren Stand der Erbprinz in einem Prozeß um sein angebliches Eigentum an den Karlsruher Kunstschätzen haben würde. Er wird mehr erklären müssen, als er erklären kann. Das Urteil des EGMR führt ihm das drastisch vor Augen. Die Beweislast für sein Eigentum liegt wohlgemerkt beim Erbprinzen, nicht beim Land! Grund genug für das Land, dem Prozeß den Ministerpräsident Oettinger ohne Not fürchtet, mit großer Gelassenheit entgegenzusehen.
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Die Sächsische Verfassung von 1831 bestimmte in Titel II, was zum Staatsgut und was zum Hausfideikommiss zählte. Daneben gab es das Privatgut der königlichen Familie.
http://wwwalt.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/hdoc/sachsen1831.html
" § 20
(1) Das Königliche Hausfideicommiß besteht:
a) aus alle dem, was zu der Einrichtung oder Zierde der in der Beilage unter I verzeichneten Königlichen Schlösser, Paläste, Hofgebäude und Gärten dient, dem Mobiliar, welches der Aufsicht der Hofämter und Hofintendanten anvertraut und zum Bedarfe oder Glanze des Hofs bestimmt ist, den Ställen, an Pferden, Wagen und sonstigem Inventario, den Jagderfordernissen, den in dem grünen Gewölbe und andern königlichen Sammlungen befindlichen Kostbarkeiten, Gold- und Silbergeräthen und Porcellanen, der Gemäldegalerie, den Kupferstich-, Naturalien-, Münz-, und andern Kabinetten, der Bibliothek, der Kunst-, Rüst- und Gewehrkammer.
Demselben wächst
b) alles dasjenige zu, was der König während seiner Regierung aus irgend einem Privatrechtstitel oder durch Ersparnisse an der Civilliste erworben, und worüber derselbe unter den Lebenden nicht disponirt, ingleichen dasjenige Vermögen, welches der König vor seiner Gelangung zum Throne besessen, so wie das was er mit diesem Vermögen nachher erworben hat, insofern von ihm über dieses Vermögen weder unter den Lebenden, noch auf den Todesfall verfügt worden ist.
(2) Dasselbe ist Eigenthum des Königlichen Hauses, dessen Besitz geht aber nach der §§ 6 und 7 für die Krone bestimmten Successionsordnung und sonst auf den jedesmaligen rechtmäßigen Regenten des Königreichs Sachsen über. Dasselbe ist von dem Lande unzertrennbar und unveräußerlich. Unter dem Veräußerungsverbote sind jedoch diejenigen Veränderungen nicht begriffen, welche durch Verkauf oder Austausch einzelner Gegenstände für gut befunden werden sollten. Was durch Veräußerungen an Gegenständen oder Kaufgeldern erlangt wird, nimmt die Eigenschaft des veräußerten Gegenstandes an und tritt an dessen Stelle."
Diese Vorschrift veranschaulicht, was Karl von Salza und Lichtenau, Die Lehre von Familien, Stamm- und Geschlechts-Fideicommissen, nach den Grundsätzen des gemeinen deutschen Privatrechts und mit Rücksicht auf die Abweichungen der einzelnen Particularrechte , Leipzig 1838, S. 22 ff. über die von ihm Haus- und Kronfideikommisse genannten Fideikommisse schrieb:
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/bigpage/%22196817_00000036%22
"Zwischen den Staatsfideicommissen der älteren Zeit und den Privat-Fideicommissen mitten inne stehen die Haus- und Kronfideicommisse regierender Häuser, welche durch Staatsgrundgesetze zur Aufrechterhaltung des Glanzes der Krone errichtet worden sind, und zum Zwecke haben, diejenigen werthvollen Gegenstände, welche weder zum Staatsgute im engern Sinne, noch zum Privateigenthum des Regenten gehören, als ein unveräußerliches, untheilbares Eigenthum der Regentenfamilie und dem Lande zu erhalten. Gegenstände dieser Haus- und Kron-Fideicommisse sind gewöhnlich Domainen, Schlösser, Hofgebäude, Lustgarten, das Mobiliar, welches der Aufsicht der Hofämter anvertraut und zum Bedarfe oder Glanze des Hofes bestimmt ist, Marställe, Gold- und Silbergeräthe, Service, Sammlungen, Bibliotheken u.s.w., insofern diese Gegenstände nicht zum Staatsgute verfassungsmäßig gerechnet werden können. [...] Von diesem Standpunkte sind im allgemeinen Hausfideicommisse sowohl von eigentlichem Staatsgute [...] als vom Privateigenthume der regierenden Familie, über welches derselben die freie Disposition unter den Lebendigen und auf den Todesfall zustehet, zu unterscheiden. Zwar ist das Eigenthum an diesen Sachen [...] dem Staate zuzusprechen, weil sie von dem Lande unzertrennbar sind, und ihre Unveräußerlichkeit aus Staatsrücksichten geboten wird, und der Besitz nur so lange der Regentenfamilie bleibt, als diese zur Thronfolge berufen ist; aber aufhört, wenn dieses Verhältniß, z.B. durch Aussterben des Mannsstammes aufgelöst wird."
Von "Staatsfideikommissen" spricht Reyscher (Die Rechte des Staats an den Domänen ... 1863, S. 122), sofern das Territorium oder die Domänen Gegenstand der Verordnung waren.
Hermann Rehm, Modernes Fürstenrecht, München 1904 unterschied S. 325 Domanial-Hausfideikommisse und einfache Hausfideikommisse. Erstere seien "Pertinenz der Landeshoheit".
"Ein Hauptunterschied zwischen Domanial- und einfachem Hausfideikommiß [...] ist der, daß das Domanialfideikommiß im Zweifel nur Eigentum der regierenden Familie als solcher darstellt, d.h. Eigentum der fürstlichen Familie lediglich solange bleibt, als dieselbe die Herrschaft im Staate innehat. Es ist dies noch eine Wirkung davon, daß das Kammergut eine Pertinenz der Landeshoheit bildete" (S. 328). Allerdings gebühre der ihrer Herrschaft und damit des Domanial-Hausfideikommisses entsetzten Familie ein Schadensersatzanspruch für ihr Sonderopfer, wie ihn Preußen ja nach 1866 in Bezug auf die vormals in Kurhessen (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2835237/#2902018), Nassau und Hannover regierenden Häuser eingeräumt hat.
BADEN
Für Baden gibt es keine gedruckten hausgesetzlichen Regelungen über das Hausfideikommiss, lediglich die Unveräußerlichkeit und Unteilbarkeit des Territoriums (sowie die Sukzessionsordnung) wurde mit dem Haus- und Familien-Statut von 1817 verfügt:
http://www.heraldica.org/topics/royalty/HGBaden.htm
Die auf der eben genannte Website fehlerhaft wiedergegebene Verordnung von 1885 spricht von Berücksichtigung der "Anordnungen der Hausgesetze und Familienverträge sowie des in Unserem Hause beobachteten Herkommens", woraus man schließen darf, dass man die badischen Hausgesetze nicht nur nach dem beurteilen darf, was im 19. Jahrhundert im Gesetzesblatt gedruckt wurde. Die Dokumente, insbesondere Testamente, im (mir unzugänglichen) Familienarchiv sind ebenso gültige Rechtsquellen für die badischen Hausgesetze.
Das Herkommen hinsichtlich der Vererbung der Mobilien lässt sich klar angeben (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2832452/): Über die aus dem Privatvermögen finanzierten Gegenstände konnte der Regent nur zu Lebzeiten frei verfügen, vererben durfte er anscheinend nur Barvermögen (zu Großherzog Ludwig siehe http://archiv.twoday.net/stories/2835338/).
Die Mobilien fielen an den Hausfideikommiss, über dessen Rechtsnatur in Baden vor und nach 1918 offensichtlich nichts publiziert wurde. Er umfasste auch alle der Hofausstattung zugewiesenen Sammlungen, einschließlich der Säkularisationsbestände.
Exakt wie in Sachsen ist auch in Baden der Hausfideikommiss als für die Mobilien zuständige Komplementär-Menge zu den Immobilien der Domänen anzusehen. Der Rechtshistoriker Reicke hat ihn in seinem Gutachten schlüssig als Domanial-Fideikommiss bestimmt, der 1918 mit der Resignation an das Land fiel.
Beurteilt man die Sammlungsbestände nach ihrer Zweckbestimmung, so kann es keinen Zweifel geben, dass sie "öffentliche Sachen" waren, die nach August Wilhelm Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisirten vormals reichsständischen Häuser Deutschlands, Berlin 1871, S. 166 kein landesherrliches Eigentum bildeten. Als Beispiele nennt er Landstraßen, aber auch Bibliotheken und Museen "zur öffentlichen Benutzung". Er sah sie "vermöge ihrer Bestimmung" als "Zubehör der Landeshoheit".
Hofausstattung und Hausschatz waren in Bayern 1818 unveräußerliches Staatsgut:
http://archiv.twoday.net/stories/2885808/
in Sachsen 1831 unveräußerliches Hausfideikommissgut. Es spricht alles dafür, dass der badische Hausfideikommiss in gleicher Weise als Zubehör der Krone dienen sollte. Eine rein privatrechtliche Betrachtungsweise verkennt den Sachverhalt.
Siehe auch: http://archiv.twoday.net/stories/2919296/
http://wwwalt.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/hdoc/sachsen1831.html
" § 20
(1) Das Königliche Hausfideicommiß besteht:
a) aus alle dem, was zu der Einrichtung oder Zierde der in der Beilage unter I verzeichneten Königlichen Schlösser, Paläste, Hofgebäude und Gärten dient, dem Mobiliar, welches der Aufsicht der Hofämter und Hofintendanten anvertraut und zum Bedarfe oder Glanze des Hofs bestimmt ist, den Ställen, an Pferden, Wagen und sonstigem Inventario, den Jagderfordernissen, den in dem grünen Gewölbe und andern königlichen Sammlungen befindlichen Kostbarkeiten, Gold- und Silbergeräthen und Porcellanen, der Gemäldegalerie, den Kupferstich-, Naturalien-, Münz-, und andern Kabinetten, der Bibliothek, der Kunst-, Rüst- und Gewehrkammer.
Demselben wächst
b) alles dasjenige zu, was der König während seiner Regierung aus irgend einem Privatrechtstitel oder durch Ersparnisse an der Civilliste erworben, und worüber derselbe unter den Lebenden nicht disponirt, ingleichen dasjenige Vermögen, welches der König vor seiner Gelangung zum Throne besessen, so wie das was er mit diesem Vermögen nachher erworben hat, insofern von ihm über dieses Vermögen weder unter den Lebenden, noch auf den Todesfall verfügt worden ist.
(2) Dasselbe ist Eigenthum des Königlichen Hauses, dessen Besitz geht aber nach der §§ 6 und 7 für die Krone bestimmten Successionsordnung und sonst auf den jedesmaligen rechtmäßigen Regenten des Königreichs Sachsen über. Dasselbe ist von dem Lande unzertrennbar und unveräußerlich. Unter dem Veräußerungsverbote sind jedoch diejenigen Veränderungen nicht begriffen, welche durch Verkauf oder Austausch einzelner Gegenstände für gut befunden werden sollten. Was durch Veräußerungen an Gegenständen oder Kaufgeldern erlangt wird, nimmt die Eigenschaft des veräußerten Gegenstandes an und tritt an dessen Stelle."
Diese Vorschrift veranschaulicht, was Karl von Salza und Lichtenau, Die Lehre von Familien, Stamm- und Geschlechts-Fideicommissen, nach den Grundsätzen des gemeinen deutschen Privatrechts und mit Rücksicht auf die Abweichungen der einzelnen Particularrechte , Leipzig 1838, S. 22 ff. über die von ihm Haus- und Kronfideikommisse genannten Fideikommisse schrieb:
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/bigpage/%22196817_00000036%22
"Zwischen den Staatsfideicommissen der älteren Zeit und den Privat-Fideicommissen mitten inne stehen die Haus- und Kronfideicommisse regierender Häuser, welche durch Staatsgrundgesetze zur Aufrechterhaltung des Glanzes der Krone errichtet worden sind, und zum Zwecke haben, diejenigen werthvollen Gegenstände, welche weder zum Staatsgute im engern Sinne, noch zum Privateigenthum des Regenten gehören, als ein unveräußerliches, untheilbares Eigenthum der Regentenfamilie und dem Lande zu erhalten. Gegenstände dieser Haus- und Kron-Fideicommisse sind gewöhnlich Domainen, Schlösser, Hofgebäude, Lustgarten, das Mobiliar, welches der Aufsicht der Hofämter anvertraut und zum Bedarfe oder Glanze des Hofes bestimmt ist, Marställe, Gold- und Silbergeräthe, Service, Sammlungen, Bibliotheken u.s.w., insofern diese Gegenstände nicht zum Staatsgute verfassungsmäßig gerechnet werden können. [...] Von diesem Standpunkte sind im allgemeinen Hausfideicommisse sowohl von eigentlichem Staatsgute [...] als vom Privateigenthume der regierenden Familie, über welches derselben die freie Disposition unter den Lebendigen und auf den Todesfall zustehet, zu unterscheiden. Zwar ist das Eigenthum an diesen Sachen [...] dem Staate zuzusprechen, weil sie von dem Lande unzertrennbar sind, und ihre Unveräußerlichkeit aus Staatsrücksichten geboten wird, und der Besitz nur so lange der Regentenfamilie bleibt, als diese zur Thronfolge berufen ist; aber aufhört, wenn dieses Verhältniß, z.B. durch Aussterben des Mannsstammes aufgelöst wird."
Von "Staatsfideikommissen" spricht Reyscher (Die Rechte des Staats an den Domänen ... 1863, S. 122), sofern das Territorium oder die Domänen Gegenstand der Verordnung waren.
Hermann Rehm, Modernes Fürstenrecht, München 1904 unterschied S. 325 Domanial-Hausfideikommisse und einfache Hausfideikommisse. Erstere seien "Pertinenz der Landeshoheit".
"Ein Hauptunterschied zwischen Domanial- und einfachem Hausfideikommiß [...] ist der, daß das Domanialfideikommiß im Zweifel nur Eigentum der regierenden Familie als solcher darstellt, d.h. Eigentum der fürstlichen Familie lediglich solange bleibt, als dieselbe die Herrschaft im Staate innehat. Es ist dies noch eine Wirkung davon, daß das Kammergut eine Pertinenz der Landeshoheit bildete" (S. 328). Allerdings gebühre der ihrer Herrschaft und damit des Domanial-Hausfideikommisses entsetzten Familie ein Schadensersatzanspruch für ihr Sonderopfer, wie ihn Preußen ja nach 1866 in Bezug auf die vormals in Kurhessen (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2835237/#2902018), Nassau und Hannover regierenden Häuser eingeräumt hat.
BADEN
Für Baden gibt es keine gedruckten hausgesetzlichen Regelungen über das Hausfideikommiss, lediglich die Unveräußerlichkeit und Unteilbarkeit des Territoriums (sowie die Sukzessionsordnung) wurde mit dem Haus- und Familien-Statut von 1817 verfügt:
http://www.heraldica.org/topics/royalty/HGBaden.htm
Die auf der eben genannte Website fehlerhaft wiedergegebene Verordnung von 1885 spricht von Berücksichtigung der "Anordnungen der Hausgesetze und Familienverträge sowie des in Unserem Hause beobachteten Herkommens", woraus man schließen darf, dass man die badischen Hausgesetze nicht nur nach dem beurteilen darf, was im 19. Jahrhundert im Gesetzesblatt gedruckt wurde. Die Dokumente, insbesondere Testamente, im (mir unzugänglichen) Familienarchiv sind ebenso gültige Rechtsquellen für die badischen Hausgesetze.
Das Herkommen hinsichtlich der Vererbung der Mobilien lässt sich klar angeben (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2832452/): Über die aus dem Privatvermögen finanzierten Gegenstände konnte der Regent nur zu Lebzeiten frei verfügen, vererben durfte er anscheinend nur Barvermögen (zu Großherzog Ludwig siehe http://archiv.twoday.net/stories/2835338/).
Die Mobilien fielen an den Hausfideikommiss, über dessen Rechtsnatur in Baden vor und nach 1918 offensichtlich nichts publiziert wurde. Er umfasste auch alle der Hofausstattung zugewiesenen Sammlungen, einschließlich der Säkularisationsbestände.
Exakt wie in Sachsen ist auch in Baden der Hausfideikommiss als für die Mobilien zuständige Komplementär-Menge zu den Immobilien der Domänen anzusehen. Der Rechtshistoriker Reicke hat ihn in seinem Gutachten schlüssig als Domanial-Fideikommiss bestimmt, der 1918 mit der Resignation an das Land fiel.
Beurteilt man die Sammlungsbestände nach ihrer Zweckbestimmung, so kann es keinen Zweifel geben, dass sie "öffentliche Sachen" waren, die nach August Wilhelm Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisirten vormals reichsständischen Häuser Deutschlands, Berlin 1871, S. 166 kein landesherrliches Eigentum bildeten. Als Beispiele nennt er Landstraßen, aber auch Bibliotheken und Museen "zur öffentlichen Benutzung". Er sah sie "vermöge ihrer Bestimmung" als "Zubehör der Landeshoheit".
Hofausstattung und Hausschatz waren in Bayern 1818 unveräußerliches Staatsgut:
http://archiv.twoday.net/stories/2885808/
in Sachsen 1831 unveräußerliches Hausfideikommissgut. Es spricht alles dafür, dass der badische Hausfideikommiss in gleicher Weise als Zubehör der Krone dienen sollte. Eine rein privatrechtliche Betrachtungsweise verkennt den Sachverhalt.
Siehe auch: http://archiv.twoday.net/stories/2919296/
Zu Baden siehe http://archiv.twoday.net/stories/2832452/
Zur Rechtslage in Hessen: http://archiv.twoday.net/stories/2835237/#2902018
Es kann also in fürstlichen Familien der frühen Neuzeit als übliche hausgesetzliche Regelung angesehen werden, dass die Mobilien nicht der gesetzlichen Erbfolge (Intestaterbfolge) unterlagen, sondern dem nächsten Regenten zufielen.
Für das 19. Jahrhundert stellt Heinrich Zoepfl, Grundsätze des gemeinen deutschen Staatsrechts [...], Bd. 1, Leipzig/Heidelberg 1863, S. 744f. heraus, dass die Intestaterbfolge entweder auf das bewegliche Vermögen beschränkt wurde oder überhaupt nicht in den Hausgesetzen vorgesehen war. Alle Bestandteile des Privatvermögens, über die der Herrscher nicht unter Lebenden oder von Todes wegen verfügt hat, gingen ohne weiteres in den Hausfideikommiss über. Für die letzte Variante führt Zoepfl die folgenden Hausgesetze an:
Hannover 1836 XI § 1
Sachsen-Coburg-Gotha 1855 § 81
Sachsen 1837 § 56f.
Zur Rechtslage in Hessen: http://archiv.twoday.net/stories/2835237/#2902018
Es kann also in fürstlichen Familien der frühen Neuzeit als übliche hausgesetzliche Regelung angesehen werden, dass die Mobilien nicht der gesetzlichen Erbfolge (Intestaterbfolge) unterlagen, sondern dem nächsten Regenten zufielen.
Für das 19. Jahrhundert stellt Heinrich Zoepfl, Grundsätze des gemeinen deutschen Staatsrechts [...], Bd. 1, Leipzig/Heidelberg 1863, S. 744f. heraus, dass die Intestaterbfolge entweder auf das bewegliche Vermögen beschränkt wurde oder überhaupt nicht in den Hausgesetzen vorgesehen war. Alle Bestandteile des Privatvermögens, über die der Herrscher nicht unter Lebenden oder von Todes wegen verfügt hat, gingen ohne weiteres in den Hausfideikommiss über. Für die letzte Variante führt Zoepfl die folgenden Hausgesetze an:
Hannover 1836 XI § 1
Sachsen-Coburg-Gotha 1855 § 81
Sachsen 1837 § 56f.
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Laut SWR
Einen Untersuchungsausschuss wegen eines Versehens in einem Ministerium einzusetzen sei geradezu lächerlich, erklärte Mappus. Hier würden Steuergelder organisiert vernichtet.
Preisrätsel: Wie viele Fehler enthalten die Worte "wegen eines Versehens in einem Minsterium"?
"Versehen" ist hier ein Euphemismus für unverantwortliche politische Blauäugigkeit und juristische Unfähigkeit.
Von "einem" Versehen kann aufgrund der dauerhaften und mehrfach wiederholten Anläufe keineswegs die Rede sein.
"Ministerium": Ein Untersuchungsausschuss müsste prüfen, inwieweit hier auch dauerhafte Adelshörigkeit des Ministerpräsidenten selbst Auslöser der Affäre war.
Und das "eine" Ministerium kann auch nicht so ganz ernst gemeint sein, weil hier
Bisher seien weder Verpflichtungen eingegangenen worden, noch seien Geldmittel geflossen. Deshalb frage er sich, was eigentlich untersucht werden solle, so Mappus.
Daran ist die Laienspielschar in Stuttgart aber nur ganz knapp vorbeigeschrammt. Denn eigentlich war ja alles unter Dach und Fach. Wie so etwas allgemein zu verhindern ist, sollte durchaus Teil der politischen Diskussion sein. Ob man dazu jetzt unbedingt einen Untersuchungsausschuss braucht, ist schwer zu beurteilen. Aber wie Herr Mappus einfach gar keine Schlüsse aus der Sache zu ziehen, kann es ja nun wirklich nicht sein.
Einen Untersuchungsausschuss wegen eines Versehens in einem Ministerium einzusetzen sei geradezu lächerlich, erklärte Mappus. Hier würden Steuergelder organisiert vernichtet.
Preisrätsel: Wie viele Fehler enthalten die Worte "wegen eines Versehens in einem Minsterium"?
"Versehen" ist hier ein Euphemismus für unverantwortliche politische Blauäugigkeit und juristische Unfähigkeit.
Von "einem" Versehen kann aufgrund der dauerhaften und mehrfach wiederholten Anläufe keineswegs die Rede sein.
"Ministerium": Ein Untersuchungsausschuss müsste prüfen, inwieweit hier auch dauerhafte Adelshörigkeit des Ministerpräsidenten selbst Auslöser der Affäre war.
Und das "eine" Ministerium kann auch nicht so ganz ernst gemeint sein, weil hier
- das Finanzministerium offensichtlich keine Ahnung vom vorhandenen Vermögen des Landes hat und nicht die notwendige juristische Fachkenntnis besitzt oder einholen kann
- das Wissenschafts- und Kunstministerium sich wiederholt energisch und ohne Not gegen wichtige Belange von Wissenschaft und Kunst ausspricht
- der Rechnungshof wohl bewusst die Verankerung der staatlichen Institutionen in der Verfassung (Kulturgutschutz) angreift
Bisher seien weder Verpflichtungen eingegangenen worden, noch seien Geldmittel geflossen. Deshalb frage er sich, was eigentlich untersucht werden solle, so Mappus.
Daran ist die Laienspielschar in Stuttgart aber nur ganz knapp vorbeigeschrammt. Denn eigentlich war ja alles unter Dach und Fach. Wie so etwas allgemein zu verhindern ist, sollte durchaus Teil der politischen Diskussion sein. Ob man dazu jetzt unbedingt einen Untersuchungsausschuss braucht, ist schwer zu beurteilen. Aber wie Herr Mappus einfach gar keine Schlüsse aus der Sache zu ziehen, kann es ja nun wirklich nicht sein.
Ladislaus - am Mittwoch, 8. November 2006, 11:12 - Rubrik: Kulturgut
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http://commons.wikimedia.org/wiki/Urteil_zu_Eigentumsverh%C3%A4ltnissen_an_Gegenst%C3%A4nden_im_Staatsarchiv_Coburg_1987
Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Zivilsachen 1987, S. 195 ff.: Urteil zu Eigentumsverhältnissen an Gegenständen im Staatsarchiv Coburg 9.6.1987, Aktenzeichen 1 Z 89/86
Das BayObLG wies Herausgabeansprüche hinsichtlich einzelner Gegenstände aus dem früheren Haus- und Staatsarchiv des Herzoglichen Hauses Sachsen-Coburg und Gotha im Staatsarchiv Coburg ab.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/2892161/
Update: Es liegt ein E-Text vor unter
http://de.wikisource.org/wiki/Bayerisches_Oberstes_Landesgericht_-_Eigentumsverh%C3%A4ltnisse_an_Gegenst%C3%A4nden_im_Staatsarchiv_Coburg
Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Zivilsachen 1987, S. 195 ff.: Urteil zu Eigentumsverhältnissen an Gegenständen im Staatsarchiv Coburg 9.6.1987, Aktenzeichen 1 Z 89/86
Das BayObLG wies Herausgabeansprüche hinsichtlich einzelner Gegenstände aus dem früheren Haus- und Staatsarchiv des Herzoglichen Hauses Sachsen-Coburg und Gotha im Staatsarchiv Coburg ab.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/2892161/
Update: Es liegt ein E-Text vor unter
http://de.wikisource.org/wiki/Bayerisches_Oberstes_Landesgericht_-_Eigentumsverh%C3%A4ltnisse_an_Gegenst%C3%A4nden_im_Staatsarchiv_Coburg
KlausGraf - am Mittwoch, 8. November 2006, 00:47 - Rubrik: Archivrecht
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Badische Zeitung vom Dienstag, 7. November 2006
"Handschriften gehören schon dem Land"
Die Nachkommen der früheren badischen
Großherzöge betrachten die Handschriften aus den 1806
aufgelösten Klöstern St. Peter und St. Blasien als ihren Besitz.
Hans-Otto Mühleisen, Politikprofessor in Augsburg, kennt die
Geschichte von St. Peter wie niemand sonst. Mit ihm sprach Wulf
Rüskamp.
BZ: Herr Mühleisen, sind die Besitzansprüche des Hauses Baden
berechtigt?
Mühleisen: Vorderösterreich kam erst 1806 zu Baden. Dennoch
hat Baden damals die Rechtsbestimmungen des
Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 angewandt, ohne dass
es dazu drei Jahre später eine Berechtigung hatte.
BZ: Das sieht die Landesregierung nicht so.
Mühleisen: Man hat etwas zu schnell gesagt, durch die
Säkularisation sei Klostergut auf Baden übertragen worden — ohne
zu unterscheiden zwischen dem Land Baden und dem Haus
Baden. Säkularisation diente aber der Vereinheitlichung des
Staatsgebildes, nicht der persönlichen Bereicherung des jeweiligen
Herrschers.
BZ: Wem also gehören die Handschriften?
Mühleisen: Baden-Württemberg als Nachfolger des alten Landes
Baden ist rechtmäßiger Eigentümer.
BZ: Was halten Sie von der Überlegung, die Handschriften zu
verkaufen?
Mühleisen: Alle 200 aus St. Peter stammenden Handschriften sind
für mich mit die besten Zeugnisse für die Kulturgeschichte der
Region. Würde man sie verkaufen, ginge ein Stück
Kulturgeschichte endgültig verloren, das heute noch in Karlsruhe
der Öffentlichkeit zugänglich ist. Derzeit werden historische
Bibliotheken, darunter die von St. Peter, mühselig virtuell
rekonstruiert — und genau zu dem Zeitpunkt sollen Bestände, die
noch da sind, verkauft werden: Ein Vorgang ohne jede kulturelle
Sensibilität.
"Handschriften gehören schon dem Land"
Die Nachkommen der früheren badischen
Großherzöge betrachten die Handschriften aus den 1806
aufgelösten Klöstern St. Peter und St. Blasien als ihren Besitz.
Hans-Otto Mühleisen, Politikprofessor in Augsburg, kennt die
Geschichte von St. Peter wie niemand sonst. Mit ihm sprach Wulf
Rüskamp.
BZ: Herr Mühleisen, sind die Besitzansprüche des Hauses Baden
berechtigt?
Mühleisen: Vorderösterreich kam erst 1806 zu Baden. Dennoch
hat Baden damals die Rechtsbestimmungen des
Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 angewandt, ohne dass
es dazu drei Jahre später eine Berechtigung hatte.
BZ: Das sieht die Landesregierung nicht so.
Mühleisen: Man hat etwas zu schnell gesagt, durch die
Säkularisation sei Klostergut auf Baden übertragen worden — ohne
zu unterscheiden zwischen dem Land Baden und dem Haus
Baden. Säkularisation diente aber der Vereinheitlichung des
Staatsgebildes, nicht der persönlichen Bereicherung des jeweiligen
Herrschers.
BZ: Wem also gehören die Handschriften?
Mühleisen: Baden-Württemberg als Nachfolger des alten Landes
Baden ist rechtmäßiger Eigentümer.
BZ: Was halten Sie von der Überlegung, die Handschriften zu
verkaufen?
Mühleisen: Alle 200 aus St. Peter stammenden Handschriften sind
für mich mit die besten Zeugnisse für die Kulturgeschichte der
Region. Würde man sie verkaufen, ginge ein Stück
Kulturgeschichte endgültig verloren, das heute noch in Karlsruhe
der Öffentlichkeit zugänglich ist. Derzeit werden historische
Bibliotheken, darunter die von St. Peter, mühselig virtuell
rekonstruiert — und genau zu dem Zeitpunkt sollen Bestände, die
noch da sind, verkauft werden: Ein Vorgang ohne jede kulturelle
Sensibilität.
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Pressemitteilung vom 7.11.2006 der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg (html, pdf)
Ute Vogt: „Das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung im Umgang mit Kulturgütern des Landes ist nur über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufzuklären“
Die SPD-Landtagsfraktion hat am Nachmittag beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen. Nach den Worten der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt lässt sich das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung nur noch über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufklären. „Es ist ein unglaublicher Vorgang, wie leichtfertig die Landesregierung bereit war, Millionen von Euro für den Ankauf von Kunstwerken auszugeben, die dem Land schon seit Jahrzehnten gehören. Was der sozialdemokratische Kultusminister Adam Remmele vor nahezu 80 Jahren dem Land Baden an Kulturgütern gerettet hat, das hätte die Regierung Oettinger beinahe über Nacht verscherbelt.“
Bis zur Stunde weigere sich die Landesregierung, die Verantwortung für diesen einmaligen Vorgang zu übernehmen und der Öffentlichkeit gegenüber darüber Rechenschaft abzulegen. Stattdessen werde weiterhin vernebelt, Verantwortung geleugnet und der Schwarze Peter zwischen den betroffenen Ministerien hin und her geschoben.
Mit dem Untersuchungsausschuss, so Vogt, sollen Ursachen und Verantwortung für das Versagen der Landesregierung und der kompletten Administration in der Kulturpolitik aufgedeckt werden, um ähnliche Fälle für künftige Zeiten auszuschließen. Dabei müsse insbesondere geklärt werden, wie es dazu kommen konnte, dass die Landesregierung auf den Rat namhafter Wissenschaftler zur Klärung der Eigentumsrechte an den Kulturgütern verzichtete. Aufgeklärt werden müsse auch, ob der geplante Ausverkauf landeseigener Kulturgüter aus Gefälligkeit gegenüber dem Haus Baden zu Lasten der Vermögens- und Kulturwerte des Landes geschehen ist.
Die SPD-Fraktion wird in einer Arbeitsgruppe nun den Antrag für den Untersuchungsausschuss erarbeiten und dann im Parlament einbringen. Nach Artikel 35 der Landesverfassung hat der Landtag auf Antrag von einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
Helmut Zorell
Pressesprecher
Vgl. auch die Pressemitteilung vom 02.11.2006 der SPD-Landtagsfraktion,
Kulturgüter: Klärung der Eigentumsfrage unabdingbar (html, pdf)
Oettinger nach Historiker-Befund bis auf die Knochen blamiert
Ute Vogt: „Es ist erschütternd, wie schlampig und verantwortungslos der Ministerpräsident mit Vermögensinteressen des Landes umgeht“
(...) Vogt erneuerte die Forderung an die Landesregierung, dem Landtag unverzüglich eine Zusammenstellung vorzulegen über diejenigen Kunst- und Kulturgüter, die sich nach Auffassung der Landesregierung unstreitig im Eigentum des Hauses Baden befinden sowie eine Liste der Kunstwerke mit strittigen Eigentumsrechten. Es müsse verlässlich ausgeschlossen werden, dass mit Geldern des Landes über die Landesstiftung Kunstwerke gekauft werden, die ohnehin schon dem Land gehören. (...)
Ute Vogt: „Das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung im Umgang mit Kulturgütern des Landes ist nur über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufzuklären“
Die SPD-Landtagsfraktion hat am Nachmittag beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen. Nach den Worten der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt lässt sich das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung nur noch über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufklären. „Es ist ein unglaublicher Vorgang, wie leichtfertig die Landesregierung bereit war, Millionen von Euro für den Ankauf von Kunstwerken auszugeben, die dem Land schon seit Jahrzehnten gehören. Was der sozialdemokratische Kultusminister Adam Remmele vor nahezu 80 Jahren dem Land Baden an Kulturgütern gerettet hat, das hätte die Regierung Oettinger beinahe über Nacht verscherbelt.“
Bis zur Stunde weigere sich die Landesregierung, die Verantwortung für diesen einmaligen Vorgang zu übernehmen und der Öffentlichkeit gegenüber darüber Rechenschaft abzulegen. Stattdessen werde weiterhin vernebelt, Verantwortung geleugnet und der Schwarze Peter zwischen den betroffenen Ministerien hin und her geschoben.
Mit dem Untersuchungsausschuss, so Vogt, sollen Ursachen und Verantwortung für das Versagen der Landesregierung und der kompletten Administration in der Kulturpolitik aufgedeckt werden, um ähnliche Fälle für künftige Zeiten auszuschließen. Dabei müsse insbesondere geklärt werden, wie es dazu kommen konnte, dass die Landesregierung auf den Rat namhafter Wissenschaftler zur Klärung der Eigentumsrechte an den Kulturgütern verzichtete. Aufgeklärt werden müsse auch, ob der geplante Ausverkauf landeseigener Kulturgüter aus Gefälligkeit gegenüber dem Haus Baden zu Lasten der Vermögens- und Kulturwerte des Landes geschehen ist.
Die SPD-Fraktion wird in einer Arbeitsgruppe nun den Antrag für den Untersuchungsausschuss erarbeiten und dann im Parlament einbringen. Nach Artikel 35 der Landesverfassung hat der Landtag auf Antrag von einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
Helmut Zorell
Pressesprecher
Vgl. auch die Pressemitteilung vom 02.11.2006 der SPD-Landtagsfraktion,
Kulturgüter: Klärung der Eigentumsfrage unabdingbar (html, pdf)
Oettinger nach Historiker-Befund bis auf die Knochen blamiert
Ute Vogt: „Es ist erschütternd, wie schlampig und verantwortungslos der Ministerpräsident mit Vermögensinteressen des Landes umgeht“
(...) Vogt erneuerte die Forderung an die Landesregierung, dem Landtag unverzüglich eine Zusammenstellung vorzulegen über diejenigen Kunst- und Kulturgüter, die sich nach Auffassung der Landesregierung unstreitig im Eigentum des Hauses Baden befinden sowie eine Liste der Kunstwerke mit strittigen Eigentumsrechten. Es müsse verlässlich ausgeschlossen werden, dass mit Geldern des Landes über die Landesstiftung Kunstwerke gekauft werden, die ohnehin schon dem Land gehören. (...)
BCK - am Dienstag, 7. November 2006, 19:32 - Rubrik: Kulturgut
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Schwäbische Zeitung Online 07.11.2006 17:35
http://www.szon.de/news/kultur/aktuell/200611070443.html
Stuttgart (dpa) "Das Adelshaus Baden sieht die so genannte Markgrafentafel weiter als sein Eigentum an. Dies geht nach den Worten von Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) aus einem neuen Gutachten hervor, das das Haus Baden vorgelegt habe.
Oettinger wies am Dienstag Kritik an ursprünglichen Plänen des Landes zurück, das Kunstwerk des mittelalterlichen Künstlers Hans Baldung Grien für acht Millionen Euro vom Haus Baden zu kaufen. Der Freiburger Historiker Dieter Mertens hatte unter Hinweis auf ein Gesetz von 1930 das Bild klar dem Land zugeordnet. Oettinger betonte, er habe sich auf etliche Gutachten und Quellen verlassen, die das Kunstwerk dem Haus Baden zurechnen.
Das Vertrauensverhältnis zwischen der Landesregierung und der Adelsfamilie sei nach wie vor ungetrübt, betonte er. Eine Arbeitsgruppe aus Experten des Finanz- und des Wissenschaftsministeriums werde nun die Eigentumsfragen klären.
Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) dämpfte die mit der Arbeit des Gremiums verbundenen Erwartungen. Auch nach der Prüfung werde es noch eine «Grauzone» geben. Die Wahrscheinlichkeit der richtigen Zuordnung der Kunstwerke werde aber höher sein. Grundlage der Prüfung sei Archivmaterial, das bei den bisherigen Gutachten nicht hinzugezogen worden sie."
Zur angekündigten Interministeriellen Arbeitsgruppe zu badischen Kulturgütern vgl. auch die Pressemitteilung des MWK vom 7.11.2006:
"Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg sowie Staatssekretär Dr. Dietrich Birk befasst sich ab sofort mit einer Reihe strittiger Fragen zu den Kulturgütern aus dem Haus Baden. Dazu gehören auch die bisher beim Finanzministerium ressortierenden rechtlichen Fragen des Eigentums an prominenten Kunstwerken und anderen Kulturgütern, wie Frankenberg am 6. November in Stuttgart mitteilte.
Die Arbeitsgruppe, der das Finanzministerium und das Staatsministerium angehören, hat am Montag, 6. November ihre Tätigkeit aufgenommen. Frankenberg: „Wir werden alle relevanten Fragen rasch klären und dazu neben Fachleuten aus unseren Häusern auch externe Experten aus den Bereichen Geschichts- und Rechtswissenschaften heranziehen.“ Die Arbeitsgruppe werde sorgfältig, aber zügig vorgehen und so bald wie möglich dem Kabinett einen Bericht vorlegen."
O-Töne aus der Landespressekonferenz von heute nachmittag mit Oettinger, Stratthaus und Frankenberg bietet der SWR: "Wie eine Bombe eingeschlagen". Der Handschriftenstreit ist noch lange nicht zu Ende. (mp3, 3:03 min)
Hieraus Auszüge: (...) Jetzt aber weiß MP Guenther Oettinger gar nicht mehr, was er glauben soll: "Wie ich höre, hat das Haus Baden gestern auf 4 Seiten dargetan, [dass] das Eigentum doch bei Ihnen [sei] - in Kenntnis der Argumente des Historikers [Mertens]." (...)
Der zuständige Kunstminister Peter Frankenberg: "Wir sind jetzt zunächst einmal, wenn Sie so wollen, genau dort, wo wir ursprünglich nicht hinwollten, nämlich an der Basisarbeit in den Archiven und in den Unterlagen [... Heiterkeit im Saal ...], um Eigentumsverhältnisse zu klären, die jetzt seit 1918 noch niemand so richtig geklärt hat." Sorgfältig und gründlich werde jetzt geprüft, versichert der Ministerpräsident und gibt damit auch zu: bisher ist eben das nicht geschehen. (...)
Und auch der Ministerpräsident macht deutlich: so wie der Vergleich zwischen Land und Haus Baden vorgesehen war, so wird er nicht zustandekommen. "Es gibt noch keinen Deal. Es gibt einen Vergleichsentwurf - das ist ein entscheidender Unterschied -, der jetzt nochmals auf seine Stimmigkeit und seine Dimension geprüft wird und der dann zu beschließen wäre."
In der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 8.11.2006 S.6) berichtet Renate Allgöver unter dem Titel "Weiter Streit um badische Kunstschätze. Baden zweifelt an Historiker" über den Auftritt vor der Landespressekonferenz:
(...) Untersucht werden laut Frankenberg alle Archivmaterialien, alle Gesetze und das Begleitmaterial zu den Gesetzen. In den bisherigen acht Rechtsgutachten seien keine Einzelstücke überprüft worden. Jetzt müsse untersucht werden, ob die angenommene Summe von 30 Millionen Euro überhaupt gerechtfertigt sei, so Frankenberg weiter. Der Betrag habe sich aus den bisherigen Rechtsverhältnissen ergeben.
Regierungschef Günther Oettinger sagte, das Haus Baden habe am Montag Zweifel an der Darstellung des Historikers Mertens angemeldet. Das Eigentum an der Markgrafentafel liege bei ihnen, erkläre die Familie in einem vierseitigen Brief. Zur bisherigen Vorgehensweise erklärte Oettinger, ¸¸ich kann nicht selber in die Katakomben gehen". Auch namhafte Persönlichkeiten seien bisher davon ausgegangen, dass die Markgrafentafel dem Haus Baden gehöre. Er sagte weiter: ¸¸Wir sind lernfähig." Allerdings stehe man vor einer ¸¸enorm schwierigen und komplexen Sach- und Rechtslage". Wenn keine endgültige Klärung möglich sei, komme nach wie vor ein Vergleich in Betracht. (...) Gemeinsam mit dem Landesarchiv würden alle verfügbaren Akten bewertet. Eine Frist wird der Arbeitsgruppe nicht gesetzt. ¸¸Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", betonte Oettinger.
Update 9.11.2006
Der Südkurier vom 9.11. zitiert auszugsweise aus dem Brief des Hauses Baden an MP Oettinger, mit dem dieser die Aufrechterhaltung seines Anspruchs auf die "Markgrafentafel" begründet:
Stellungnahme des Hauses Baden zum Gemälde Hans Baldung Grien "Markgraf Christoph I. von Baden" (Markgrafentafel):
"Das Haus Baden geht auf der Grundlage der heutigen Sicht der Aktenlage davon aus, dass das oben genannte Gemälde vor 1930 im Eigentum des Hauses Baden gestanden hat und sich seither die Rechtslage nicht verändert hat. Zwar hat Großherzogin Hilda (...) die ihr gehörigen Kunstwerke aus der Kunsthalle dem Land Baden im Jahre 1930 zu Eigentum angeboten. Von dieser Vereinbarung ausgenommen ist aber das Gemälde "Hans Baldung, gen. Grien: Markgraf Christoph I. von Baden". Die Vereinbarung liegt dem Gesetz zugrunde und ist ebenfalls angedruckt im Gesetzesblatt auf Seite 27f.
Ferner sind andere Familienbildnisse, Gemälde fürstlicher Personen, Fürstenbildnisse und Gedenkblätter ausgenommen - so wie etwa das Bild "Schule des Rubens: Don Juan de Austria a.J.", im Vertrag aufgeführt als zweites Gemälde nach Baldung Grien. Der Wortlaut des Vertrages aus dem Jahr 1930 bezieht sich demnach eindeutig auf das Gemälde und nicht auf eine Nachahmung. (...) Hätten die Vertragsparteien in Wirklichkeit nicht ein Gemälde von Hans Baldung Grien, sondern eine Nachahmung in Bezug nehmen wollen, so hätten sie in dem Text nicht die klare Bezeichnung "Hans Baldung Grien" gewählt. (...) Somit ist davon auszugehen, dass das Eigentum am Originalgemälde also nicht durch das Gesetz auf das Land Baden übertragen wurde, sondern beim Haus Baden verblieben ist. (...)
Die Rechtslage am Original des Gemäldes war Gegenstand einer gemeinsamen Überprüfung durch das Haus Baden und der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe im Jahr 2002. Beide Seiten sind damals vom Eigentum des Hauses Baden ausgegangen, wobei beiden Seiten der genaue Text der Vereinbarung aus dem Jahre 1930, wie sie im Gesetzesblatt abgedruckt ist, bekannt war."
Erbprinz Bernhard fügt einen Auszug aus dem Katalog "Schatzhäuser Deutschlands: Kunst in adligem Besitz" bei, der die Tafel als "Leihgabe" bezeichnet. Er bittet um ein Gespräch und hofft, "dass die Verhandlungen wieder in ein sachliches Umfeld zurückgeführt werden können".
Soweit der Südkurier. Diese Ausführungen des Hauses Baden sind nicht stichhaltig. Bettina Wieselmann (Heidenheimer Zeitung - Südwestpresse, Rubrik 'Brennpunkt' - SWP) schrieb dazu bereits am 3.11. (KUNSTSCHÄTZE / Neue Enthüllungen zum Geschäft der Regierung mit dem Haus Baden. Land will sein Eigentum kaufen. Historiker: Gemälde gehört seit einem Dreivierteljahrhundert dem Staat):
"Ausgenommen von der Abtretung bleiben die hier unten genannten Familienbildnisse. . .", heißt es im Gesetzesblatt. Nach der Katalogliste ist als erstes die "Nr. 87" angeführt: Hans Baldung, genannt Grien: Markgraf Christof I. von Baden." Nur auf den ersten Blick sieht dies allerdings so aus, als handle es sich bei diesem ausdrücklich nicht dem Land Baden übereigneten Werk um die wertvolle "Markgrafentafel". Dagegen spricht jedoch nicht nur der Brief des Markgrafen Bertold. Ein Blick in die erwähnte Katalogliste hilft auch weiter: Die "Markgrafentafel" trägt dort die Nr. 88, während es sich beim Bild Nr. 87 um eine "Kopie nach Baldung Grien" handelt, wie Kunsthallendirektor Klaus Schrenk inzwischen weiß. "Gottseidank" herrsche jetzt über die Zuordnung des Bildes Klarheit, freute sich Schrenk gestern. Die "Markgrafentafel" sei jetzt "zweifelsfrei in unserem Besitz." Im Finanzministerium, das den angestrebten Vergleich mit dem Haus Baden seit Monaten betreibt und in der Angelegenheit seit Jahren federführend ist, muss man sich nachsagen lassen, schlampig gearbeitet zu haben und 87 von 88 nicht unterscheiden zu können.
Soweit die Südwestpresse. Es ist völlig absurd anzunehmen, dass Innenminister Adam Remmele und Graf Douglas mit soviel Herzblut um den Baldung Grien gerungen haben könnten, wenn es dabei um die kunsthistorisch und künstlerisch bedeutungslose Kopie und nicht das Original gegangen wäre. Außerdem scheitern all die dreisten Taschenspielertricks des Erbprinzen daran, daß die Zuordnung über die Koelitz-Nummer eindeutig ist.
Update 10.11.2006
Staatssekretär Birk weist Ansprüche des Hauses Baden zurück - Markgrafentafel gehört dem Land, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2916320/
Koelitz 1915 beweist: Ansprüche des Hauses Baden haltlos
http://archiv.twoday.net/stories/2918302/
http://www.szon.de/news/kultur/aktuell/200611070443.html
Stuttgart (dpa) "Das Adelshaus Baden sieht die so genannte Markgrafentafel weiter als sein Eigentum an. Dies geht nach den Worten von Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) aus einem neuen Gutachten hervor, das das Haus Baden vorgelegt habe.
Oettinger wies am Dienstag Kritik an ursprünglichen Plänen des Landes zurück, das Kunstwerk des mittelalterlichen Künstlers Hans Baldung Grien für acht Millionen Euro vom Haus Baden zu kaufen. Der Freiburger Historiker Dieter Mertens hatte unter Hinweis auf ein Gesetz von 1930 das Bild klar dem Land zugeordnet. Oettinger betonte, er habe sich auf etliche Gutachten und Quellen verlassen, die das Kunstwerk dem Haus Baden zurechnen.
Das Vertrauensverhältnis zwischen der Landesregierung und der Adelsfamilie sei nach wie vor ungetrübt, betonte er. Eine Arbeitsgruppe aus Experten des Finanz- und des Wissenschaftsministeriums werde nun die Eigentumsfragen klären.
Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) dämpfte die mit der Arbeit des Gremiums verbundenen Erwartungen. Auch nach der Prüfung werde es noch eine «Grauzone» geben. Die Wahrscheinlichkeit der richtigen Zuordnung der Kunstwerke werde aber höher sein. Grundlage der Prüfung sei Archivmaterial, das bei den bisherigen Gutachten nicht hinzugezogen worden sie."
Zur angekündigten Interministeriellen Arbeitsgruppe zu badischen Kulturgütern vgl. auch die Pressemitteilung des MWK vom 7.11.2006:
"Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg sowie Staatssekretär Dr. Dietrich Birk befasst sich ab sofort mit einer Reihe strittiger Fragen zu den Kulturgütern aus dem Haus Baden. Dazu gehören auch die bisher beim Finanzministerium ressortierenden rechtlichen Fragen des Eigentums an prominenten Kunstwerken und anderen Kulturgütern, wie Frankenberg am 6. November in Stuttgart mitteilte.
Die Arbeitsgruppe, der das Finanzministerium und das Staatsministerium angehören, hat am Montag, 6. November ihre Tätigkeit aufgenommen. Frankenberg: „Wir werden alle relevanten Fragen rasch klären und dazu neben Fachleuten aus unseren Häusern auch externe Experten aus den Bereichen Geschichts- und Rechtswissenschaften heranziehen.“ Die Arbeitsgruppe werde sorgfältig, aber zügig vorgehen und so bald wie möglich dem Kabinett einen Bericht vorlegen."
O-Töne aus der Landespressekonferenz von heute nachmittag mit Oettinger, Stratthaus und Frankenberg bietet der SWR: "Wie eine Bombe eingeschlagen". Der Handschriftenstreit ist noch lange nicht zu Ende. (mp3, 3:03 min)
Hieraus Auszüge: (...) Jetzt aber weiß MP Guenther Oettinger gar nicht mehr, was er glauben soll: "Wie ich höre, hat das Haus Baden gestern auf 4 Seiten dargetan, [dass] das Eigentum doch bei Ihnen [sei] - in Kenntnis der Argumente des Historikers [Mertens]." (...)
Der zuständige Kunstminister Peter Frankenberg: "Wir sind jetzt zunächst einmal, wenn Sie so wollen, genau dort, wo wir ursprünglich nicht hinwollten, nämlich an der Basisarbeit in den Archiven und in den Unterlagen [... Heiterkeit im Saal ...], um Eigentumsverhältnisse zu klären, die jetzt seit 1918 noch niemand so richtig geklärt hat." Sorgfältig und gründlich werde jetzt geprüft, versichert der Ministerpräsident und gibt damit auch zu: bisher ist eben das nicht geschehen. (...)
Und auch der Ministerpräsident macht deutlich: so wie der Vergleich zwischen Land und Haus Baden vorgesehen war, so wird er nicht zustandekommen. "Es gibt noch keinen Deal. Es gibt einen Vergleichsentwurf - das ist ein entscheidender Unterschied -, der jetzt nochmals auf seine Stimmigkeit und seine Dimension geprüft wird und der dann zu beschließen wäre."
In der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 8.11.2006 S.6) berichtet Renate Allgöver unter dem Titel "Weiter Streit um badische Kunstschätze. Baden zweifelt an Historiker" über den Auftritt vor der Landespressekonferenz:
(...) Untersucht werden laut Frankenberg alle Archivmaterialien, alle Gesetze und das Begleitmaterial zu den Gesetzen. In den bisherigen acht Rechtsgutachten seien keine Einzelstücke überprüft worden. Jetzt müsse untersucht werden, ob die angenommene Summe von 30 Millionen Euro überhaupt gerechtfertigt sei, so Frankenberg weiter. Der Betrag habe sich aus den bisherigen Rechtsverhältnissen ergeben.
Regierungschef Günther Oettinger sagte, das Haus Baden habe am Montag Zweifel an der Darstellung des Historikers Mertens angemeldet. Das Eigentum an der Markgrafentafel liege bei ihnen, erkläre die Familie in einem vierseitigen Brief. Zur bisherigen Vorgehensweise erklärte Oettinger, ¸¸ich kann nicht selber in die Katakomben gehen". Auch namhafte Persönlichkeiten seien bisher davon ausgegangen, dass die Markgrafentafel dem Haus Baden gehöre. Er sagte weiter: ¸¸Wir sind lernfähig." Allerdings stehe man vor einer ¸¸enorm schwierigen und komplexen Sach- und Rechtslage". Wenn keine endgültige Klärung möglich sei, komme nach wie vor ein Vergleich in Betracht. (...) Gemeinsam mit dem Landesarchiv würden alle verfügbaren Akten bewertet. Eine Frist wird der Arbeitsgruppe nicht gesetzt. ¸¸Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", betonte Oettinger.
Update 9.11.2006
Der Südkurier vom 9.11. zitiert auszugsweise aus dem Brief des Hauses Baden an MP Oettinger, mit dem dieser die Aufrechterhaltung seines Anspruchs auf die "Markgrafentafel" begründet:
Stellungnahme des Hauses Baden zum Gemälde Hans Baldung Grien "Markgraf Christoph I. von Baden" (Markgrafentafel):
"Das Haus Baden geht auf der Grundlage der heutigen Sicht der Aktenlage davon aus, dass das oben genannte Gemälde vor 1930 im Eigentum des Hauses Baden gestanden hat und sich seither die Rechtslage nicht verändert hat. Zwar hat Großherzogin Hilda (...) die ihr gehörigen Kunstwerke aus der Kunsthalle dem Land Baden im Jahre 1930 zu Eigentum angeboten. Von dieser Vereinbarung ausgenommen ist aber das Gemälde "Hans Baldung, gen. Grien: Markgraf Christoph I. von Baden". Die Vereinbarung liegt dem Gesetz zugrunde und ist ebenfalls angedruckt im Gesetzesblatt auf Seite 27f.
Ferner sind andere Familienbildnisse, Gemälde fürstlicher Personen, Fürstenbildnisse und Gedenkblätter ausgenommen - so wie etwa das Bild "Schule des Rubens: Don Juan de Austria a.J.", im Vertrag aufgeführt als zweites Gemälde nach Baldung Grien. Der Wortlaut des Vertrages aus dem Jahr 1930 bezieht sich demnach eindeutig auf das Gemälde und nicht auf eine Nachahmung. (...) Hätten die Vertragsparteien in Wirklichkeit nicht ein Gemälde von Hans Baldung Grien, sondern eine Nachahmung in Bezug nehmen wollen, so hätten sie in dem Text nicht die klare Bezeichnung "Hans Baldung Grien" gewählt. (...) Somit ist davon auszugehen, dass das Eigentum am Originalgemälde also nicht durch das Gesetz auf das Land Baden übertragen wurde, sondern beim Haus Baden verblieben ist. (...)
Die Rechtslage am Original des Gemäldes war Gegenstand einer gemeinsamen Überprüfung durch das Haus Baden und der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe im Jahr 2002. Beide Seiten sind damals vom Eigentum des Hauses Baden ausgegangen, wobei beiden Seiten der genaue Text der Vereinbarung aus dem Jahre 1930, wie sie im Gesetzesblatt abgedruckt ist, bekannt war."
Erbprinz Bernhard fügt einen Auszug aus dem Katalog "Schatzhäuser Deutschlands: Kunst in adligem Besitz" bei, der die Tafel als "Leihgabe" bezeichnet. Er bittet um ein Gespräch und hofft, "dass die Verhandlungen wieder in ein sachliches Umfeld zurückgeführt werden können".
Soweit der Südkurier. Diese Ausführungen des Hauses Baden sind nicht stichhaltig. Bettina Wieselmann (Heidenheimer Zeitung - Südwestpresse, Rubrik 'Brennpunkt' - SWP) schrieb dazu bereits am 3.11. (KUNSTSCHÄTZE / Neue Enthüllungen zum Geschäft der Regierung mit dem Haus Baden. Land will sein Eigentum kaufen. Historiker: Gemälde gehört seit einem Dreivierteljahrhundert dem Staat):
"Ausgenommen von der Abtretung bleiben die hier unten genannten Familienbildnisse. . .", heißt es im Gesetzesblatt. Nach der Katalogliste ist als erstes die "Nr. 87" angeführt: Hans Baldung, genannt Grien: Markgraf Christof I. von Baden." Nur auf den ersten Blick sieht dies allerdings so aus, als handle es sich bei diesem ausdrücklich nicht dem Land Baden übereigneten Werk um die wertvolle "Markgrafentafel". Dagegen spricht jedoch nicht nur der Brief des Markgrafen Bertold. Ein Blick in die erwähnte Katalogliste hilft auch weiter: Die "Markgrafentafel" trägt dort die Nr. 88, während es sich beim Bild Nr. 87 um eine "Kopie nach Baldung Grien" handelt, wie Kunsthallendirektor Klaus Schrenk inzwischen weiß. "Gottseidank" herrsche jetzt über die Zuordnung des Bildes Klarheit, freute sich Schrenk gestern. Die "Markgrafentafel" sei jetzt "zweifelsfrei in unserem Besitz." Im Finanzministerium, das den angestrebten Vergleich mit dem Haus Baden seit Monaten betreibt und in der Angelegenheit seit Jahren federführend ist, muss man sich nachsagen lassen, schlampig gearbeitet zu haben und 87 von 88 nicht unterscheiden zu können.
Soweit die Südwestpresse. Es ist völlig absurd anzunehmen, dass Innenminister Adam Remmele und Graf Douglas mit soviel Herzblut um den Baldung Grien gerungen haben könnten, wenn es dabei um die kunsthistorisch und künstlerisch bedeutungslose Kopie und nicht das Original gegangen wäre. Außerdem scheitern all die dreisten Taschenspielertricks des Erbprinzen daran, daß die Zuordnung über die Koelitz-Nummer eindeutig ist.
Update 10.11.2006
Staatssekretär Birk weist Ansprüche des Hauses Baden zurück - Markgrafentafel gehört dem Land, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2916320/
Koelitz 1915 beweist: Ansprüche des Hauses Baden haltlos
http://archiv.twoday.net/stories/2918302/
BCK - am Dienstag, 7. November 2006, 19:22 - Rubrik: Kulturgut
USB-Sticks und ähnliches sind als Kugelfänger weniger geeignet als die guten alten Schulbücher.
(via Ehrensenf)
(via Ehrensenf)
Ladislaus - am Dienstag, 7. November 2006, 13:43 - Rubrik: Unterhaltung
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I wanted to let subscribers to and participants in this list know that I created a blog, "Reading Archives," where you can find descriptions of new or recent scholarly and other publications concerning (broadly) the nature and importance of archives in society (and so I am just sending out this message to all of you -- you can ignore if you wish). You can find this blog at http://readingarchives.blogspot.com/ -- and it is set up so others can post comments. I think you will find this of use. And, feel free to spread the word about this (hopefully this might even generate some discussion).
Here is a description of the blog --
Everywhere we look, there is something to remind us about archives, as repository and as documentary assemblage. Newspapers feature stories about the use, meaning, and value of archives. School groups visit museum exhibitions featuring documents, as instructional evidence and memory device, seeking a material orientation to the nature of the past. Self-help manuals tout the importance of writing life histories or compiling scrapbooks as therapeutic process and as supplements to personal archives. Video and computer games often lead us, in our imaginary role, into archives to discover clues. Movies pull the hero and villain into an archival repository to resolve mysteries. And scholars study archives as foundations for cultural memory and to resolve or extend debates about particular interpretations of the past.
Without question, there is more analysis of archives, the archival profession, and the archival mission than ever before. Although it is questionable that there is at present broad public comprehension about what archivists do or even how archival holdings are formed, few would argue with the notion that the public and scholarly perception is improving (but certainly at a glacial rate). What most certainly can be agreed is that it is essential to adopt a broad and systematic (as systematic as possible) regimen of reading across disciplines and through both scholarly and popular venues in order to gain any useful understanding of archives.
For years I have been doing just such reading, and in a variety of ways I have sought to generate discussion wrestling with where such reading leads both records professionals in enhancing their knowledge and that identifies other texts, published and unpublished, adding to the understanding of or challenging particular interpretations about the meaning and significance of archives. At various times I have tried to generate discussion about new scholarship on the Archives listserv, the Archival Educators listserv, and via my capacity as the Society of American Archivists Publications Editor. I also have written a number of books drawing on my extensive and, at times, eclectic, reading; the most recent example of this is my contribution to the revision of Understanding Archives and Manuscripts , recently published in 2006 by the Society of American Archivists, originally written by James M. O'Toole (and the revision was undertaken with Jim).
With this blog, I am planning to offer, as regularly as possible, critical observations on the scholarly and popular literature analyzing the nature of archives or contributing to our understanding of archives in society. I am not planning to comment on basic practice manuals, technical guides, or best practice reports; these I will continue to describe in my monthly column published in the Records & Information Management Report, a technical report I edit and that is published by M.E. Sharpe.
As with earlier efforts, ones meeting with mixed success, I hope this blog will be of assistance to anyone, especially faculty and graduate students, interested in understanding archives and their importance to society. I hope readers will comment on the postings, suggesting different perspectives or reflecting on other publications related to the specific topic or the broader importance of archives in society. I plan on making postings, from time to time, reflecting my own research and writing or recommending areas and topics that seem ripe for new research. As part of this, I intend to comment occasionally on the work that my own doctoral students are engaged in.
--
Richard J. Cox
Professor, Archival Studies
Chair, Library & Information Science Program
Chair, Library & Information Science Doctoral Studies
School of Information Sciences
University of Pittsburgh
Editor, Records & Information Management Report
Pittsburgh, PA 15260
Voice: 412-624-3245
FAX: 412-648-7001
e-mail: rcox@mail.sis.pitt.edu
homepage: http://www2.sis.pitt.edu/%7Ercox/
Sources: ML Archives
Here is a description of the blog --
Everywhere we look, there is something to remind us about archives, as repository and as documentary assemblage. Newspapers feature stories about the use, meaning, and value of archives. School groups visit museum exhibitions featuring documents, as instructional evidence and memory device, seeking a material orientation to the nature of the past. Self-help manuals tout the importance of writing life histories or compiling scrapbooks as therapeutic process and as supplements to personal archives. Video and computer games often lead us, in our imaginary role, into archives to discover clues. Movies pull the hero and villain into an archival repository to resolve mysteries. And scholars study archives as foundations for cultural memory and to resolve or extend debates about particular interpretations of the past.
Without question, there is more analysis of archives, the archival profession, and the archival mission than ever before. Although it is questionable that there is at present broad public comprehension about what archivists do or even how archival holdings are formed, few would argue with the notion that the public and scholarly perception is improving (but certainly at a glacial rate). What most certainly can be agreed is that it is essential to adopt a broad and systematic (as systematic as possible) regimen of reading across disciplines and through both scholarly and popular venues in order to gain any useful understanding of archives.
For years I have been doing just such reading, and in a variety of ways I have sought to generate discussion wrestling with where such reading leads both records professionals in enhancing their knowledge and that identifies other texts, published and unpublished, adding to the understanding of or challenging particular interpretations about the meaning and significance of archives. At various times I have tried to generate discussion about new scholarship on the Archives listserv, the Archival Educators listserv, and via my capacity as the Society of American Archivists Publications Editor. I also have written a number of books drawing on my extensive and, at times, eclectic, reading; the most recent example of this is my contribution to the revision of Understanding Archives and Manuscripts , recently published in 2006 by the Society of American Archivists, originally written by James M. O'Toole (and the revision was undertaken with Jim).
With this blog, I am planning to offer, as regularly as possible, critical observations on the scholarly and popular literature analyzing the nature of archives or contributing to our understanding of archives in society. I am not planning to comment on basic practice manuals, technical guides, or best practice reports; these I will continue to describe in my monthly column published in the Records & Information Management Report, a technical report I edit and that is published by M.E. Sharpe.
As with earlier efforts, ones meeting with mixed success, I hope this blog will be of assistance to anyone, especially faculty and graduate students, interested in understanding archives and their importance to society. I hope readers will comment on the postings, suggesting different perspectives or reflecting on other publications related to the specific topic or the broader importance of archives in society. I plan on making postings, from time to time, reflecting my own research and writing or recommending areas and topics that seem ripe for new research. As part of this, I intend to comment occasionally on the work that my own doctoral students are engaged in.
--
Richard J. Cox
Professor, Archival Studies
Chair, Library & Information Science Program
Chair, Library & Information Science Doctoral Studies
School of Information Sciences
University of Pittsburgh
Editor, Records & Information Management Report
Pittsburgh, PA 15260
Voice: 412-624-3245
FAX: 412-648-7001
e-mail: rcox@mail.sis.pitt.edu
homepage: http://www2.sis.pitt.edu/%7Ercox/
Sources: ML Archives
KlausGraf - am Dienstag, 7. November 2006, 02:40 - Rubrik: English Corner
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http://www.opus-bayern.de/uni-regensburg/volltexte/2006/725/
Gerber, Gabriele: Das Historische Werbefunkarchiv. Ein Digitalisierungsprojekt der Universitätsbibliothek Regensburg
pdf-Format:
Dokument 1.pdf (32,168 KB)
Kurzfassung in deutsch
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist das DFG-Projekt „Digitalisierung des Historischen Werbefunkarchivs“ an der Universität Regensburg. Verschiedene Aspekte der Digitalisierung und Bereitstellung von Audiomaterialien im Bibliotheksbereich werden behandelt. Ein Überblick über ausgewählte nationale und internationale Initiativen, Netzwerke und Projekte, die sich mit der Bewahrung von audiovisuellen Dokumenten im Allgemeinen und Tondokumenten im Besonderen befassen, verdeutlicht die Aktualität und Dringlichkeit der Thematik. Die Tonbandsammlung des Historischen Werbefunkarchivs (HWA), die eine einzigartige Sammlung von Werbefunksendungen aus den Jahren 1948 bis 1987 auf analogen Magnettonbändern darstellt, soll durch Digitalisierung für die Nachwelt erhalten und einem breiten Nutzerkreis zugänglich gemacht werden. Näher ausgeführt werden Planung und Zielvorgaben, Vorarbeiten und technische Durchführung (Aufnahme, Speicherung) des HWA-Digitalisierungsprojekts sowie Maßnahmen zur Nutzungserschließung (Datenbank-Aufbau, Metadaten-Vergabe, Website-Erstellung, rechtliche Aspekte), Öffentlichkeitsarbeit und Langzeitarchivierung.
Zum HWA siehe
http://www.bibliothek.uni-regensburg.de/mmz/hwa_allgemein.htm
Gerber, Gabriele: Das Historische Werbefunkarchiv. Ein Digitalisierungsprojekt der Universitätsbibliothek Regensburg
pdf-Format:
Dokument 1.pdf (32,168 KB)
Kurzfassung in deutsch
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist das DFG-Projekt „Digitalisierung des Historischen Werbefunkarchivs“ an der Universität Regensburg. Verschiedene Aspekte der Digitalisierung und Bereitstellung von Audiomaterialien im Bibliotheksbereich werden behandelt. Ein Überblick über ausgewählte nationale und internationale Initiativen, Netzwerke und Projekte, die sich mit der Bewahrung von audiovisuellen Dokumenten im Allgemeinen und Tondokumenten im Besonderen befassen, verdeutlicht die Aktualität und Dringlichkeit der Thematik. Die Tonbandsammlung des Historischen Werbefunkarchivs (HWA), die eine einzigartige Sammlung von Werbefunksendungen aus den Jahren 1948 bis 1987 auf analogen Magnettonbändern darstellt, soll durch Digitalisierung für die Nachwelt erhalten und einem breiten Nutzerkreis zugänglich gemacht werden. Näher ausgeführt werden Planung und Zielvorgaben, Vorarbeiten und technische Durchführung (Aufnahme, Speicherung) des HWA-Digitalisierungsprojekts sowie Maßnahmen zur Nutzungserschließung (Datenbank-Aufbau, Metadaten-Vergabe, Website-Erstellung, rechtliche Aspekte), Öffentlichkeitsarbeit und Langzeitarchivierung.
Zum HWA siehe
http://www.bibliothek.uni-regensburg.de/mmz/hwa_allgemein.htm
KlausGraf - am Montag, 6. November 2006, 20:47 - Rubrik: Medienarchive
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2675/ (Bd. 1)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2676/ (Bd. 2)
Eine der Großleistungen der deutschen Humanismusforschung , der von Otto Herding und Dieter Mertens bearbeitete (überwiegend lateinische) Briefwechsel Jakob Wimpfelings, eine wichtige Quelle zur elsässischen Landesgeschichte, ist online - großartig!
Nicht weniger wichtig: die ungedruckte Habilitationsschrift von Mertens: Reich und Elsass zur Zeit Maximilians I. (1977)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2514/
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2676/ (Bd. 2)
Eine der Großleistungen der deutschen Humanismusforschung , der von Otto Herding und Dieter Mertens bearbeitete (überwiegend lateinische) Briefwechsel Jakob Wimpfelings, eine wichtige Quelle zur elsässischen Landesgeschichte, ist online - großartig!
Nicht weniger wichtig: die ungedruckte Habilitationsschrift von Mertens: Reich und Elsass zur Zeit Maximilians I. (1977)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2514/
KlausGraf - am Montag, 6. November 2006, 20:30 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://www.kn-online.de/artikel/1985138/Stolberg-Sammlung_kommt_nach_Eutin.htm
Für die Landesbibliothek Eutin wurde für 250.000 Euro die sogenannte Stolberg Sammlung rund um den Dichter Friedrich Leopold Graf zu Stolberg (1750 bis 1819) angekauft. Es handelt sich nicht um eine historische Adelssammlung. "Der originale
Nachlass Friedrich Leopold Stolbergs ist seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen; deshalb hat Franz Stolberg in jahrzehntelanger zielstrebiger Sammlerschaft einen einzigartigen Bestand zusammengetragen, der sich um Friedrich Leopold
Stolberg und dessen Umfeld rankt. Einzigartige Stücke führen auch zu Zeitgenossen wie Lavater und Voß, schließlich spielt auch die Geschichte der Grafschaft Stolberg am Harz, in Göttingens Nähe, eine nicht unwesentlichen Rolle. Untrennbar mit dem Zustandekommen der Sammlung ist Jürgen Behrens (früher
Freies Deutsches Hochstift, Frankfurt am Main) verbunden, der jahrzehntelang die Stolberg-Forschung geprägt und im Auftrag viele wichtige Erwerbungen getätigt oder veranlasst hat", liest man im Göttinger Ausstellungskatalog von 2001:
http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/h-k/gbs/gbs_17.pdf
Siehe auch:
http://www.paulinerkirche-goettingen.de/stolberg_voss.htm
Franz Graf zu Stolberg-Stolberg starb 2002. Seine Witwe ließ sich auf den Gedanken ein, die Sammlung nach Eutin zu holen:
http://uetersen.nordclick.de/artikel/1864524/Graf_Stolberg_-_Eutins_verkanntes_Genie.htm
Geschichte und Beschreibung der Sammlung
http://www.heimatverband-eutin.de/download/Langeld,%20Die%20Stolberg-Sammlung.pdf?action=download&id=10
Für die Landesbibliothek Eutin wurde für 250.000 Euro die sogenannte Stolberg Sammlung rund um den Dichter Friedrich Leopold Graf zu Stolberg (1750 bis 1819) angekauft. Es handelt sich nicht um eine historische Adelssammlung. "Der originale
Nachlass Friedrich Leopold Stolbergs ist seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen; deshalb hat Franz Stolberg in jahrzehntelanger zielstrebiger Sammlerschaft einen einzigartigen Bestand zusammengetragen, der sich um Friedrich Leopold
Stolberg und dessen Umfeld rankt. Einzigartige Stücke führen auch zu Zeitgenossen wie Lavater und Voß, schließlich spielt auch die Geschichte der Grafschaft Stolberg am Harz, in Göttingens Nähe, eine nicht unwesentlichen Rolle. Untrennbar mit dem Zustandekommen der Sammlung ist Jürgen Behrens (früher
Freies Deutsches Hochstift, Frankfurt am Main) verbunden, der jahrzehntelang die Stolberg-Forschung geprägt und im Auftrag viele wichtige Erwerbungen getätigt oder veranlasst hat", liest man im Göttinger Ausstellungskatalog von 2001:
http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/h-k/gbs/gbs_17.pdf
Siehe auch:
http://www.paulinerkirche-goettingen.de/stolberg_voss.htm
Franz Graf zu Stolberg-Stolberg starb 2002. Seine Witwe ließ sich auf den Gedanken ein, die Sammlung nach Eutin zu holen:
http://uetersen.nordclick.de/artikel/1864524/Graf_Stolberg_-_Eutins_verkanntes_Genie.htm
Geschichte und Beschreibung der Sammlung
http://www.heimatverband-eutin.de/download/Langeld,%20Die%20Stolberg-Sammlung.pdf?action=download&id=10
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http://archivnachrichten.blogspot.com/2006/11/neuer-leiter-des-landesarchivs.html
Reiner Hering ... das passt ja.
Reiner Hering ... das passt ja.
KlausGraf - am Montag, 6. November 2006, 19:39 - Rubrik: Personalia
Weder der Verwaltungsleiter noch die Pressesprecherin Frau Gothe waren bereit, irgendwelche Informationen zur Geschichte oder den Eigentumsverhältnissen der Sammlungen preiszugeben. Der Leiter Prof. Wirth wird am Mittwoch wieder erreichbar sein.
Also muss man sich vorerst mit dem begnügen, was auf der Homepage zu finden ist.
http://www.smnk.de/
Das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe geht auf die markgräflich-badischen Sammlungen von Kuriositäten und Naturalien zurück. Durch die Interessen und das Engagement von Markgräfin Caroline Luise wurden sie zwischen 1752 und 1783 zu einer bedeutenden wissenschaftlichen Sammlung ausgeweitet. 1784 wurde das Naturalienkabinett in die Räume der Hofbibliothek verlagert und 1785 erstmals als Museum für die Bürger geöffnet. Die Sammlungen des heutigen Naturkundemuseums sind damit seit über 200 Jahren für die Öffentlichkeit zugänglich!
Zwischen 1866 und 1872 ist das heutige Gebäude am Friedrichsplatz für das Naturalienkabinett und die Hofbibliothek errichtet worden. Im Jahre 1942 wurde das Haus durch Bomben zerstört und große Teile der wertvollen Sammlungen gingen verloren. Der Wiederaufbau konnte 1972 abgeschlossen werden. Heute gehört das Naturkundemuseum Karlsruhe wieder zu den größten Einrichtungen seiner Art in Deutschland.
Markgräfin Caroline Luise
Die Insektensammlung des SMNK geht wie das gesamte Museum auf das Badische Naturalienkabinett der Markgräfin Caroline Luise (1723-1783) zurück. Von den wenigen Insekten dieser Gründungszeit (1751-1783) sind heute leider keine Präparate mehr erhalten. Aus der Zeit von Carl Christian Gmelin (1785-1837), dem ersten Direktor des Museums, ist eine Liste bekannt, die 118 Arten und 353 Exemplare erwähnt. Einzelne der mit Gmelin’schen Namensetiketten versehenen Exemplare sind bis heute erhalten geblieben.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts hatte die Insektensammlung einige bedeutende Zugänge zu verzeichnen, z. B. die Sammlungen Arnsperger und Türckheim sowie Ausbeuten aus Mexiko, Sumatra und Java. Allerdings ist hiervon der größte Teil nicht erhalten geblieben, da die Präparate damals noch zu großen Teilen als Schausammlung ausgestellt waren, womit der Verlust der meisten Stücke zu erklären ist.
Die Trennung einer wissenschaftlichen Sammlung von der Schausammlung erfolgte erst unter dem Direktor Max Auerbach (1902-1945), der damit den Grundstein für eine spätere eigene Entomologische Abteilung legte. Er begann mit der Neuordnung der Sammlungen nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten und der Aufstellung einer „Badischen Sammlung“. 1920 wurde mit Hermann Leininger erstmals ein eigener Konservator für Insekten eingestellt. Bedeutendster Zugang in dieser Zeit war 1917 die Schmetterlingssammlung des Karlsruher Baumeisters Martin Daub. Sie galt damals mit fast 56.000 Exemplaren aus dem paläarktischen Faunengebiet als eine der größten Mitteleuropas.
In der Bombennacht vom 2. zum 3. September 1942 konnte die wissenschaftliche Insektensammlung im Gegensatz zur Schausammlung zwar komplett aus dem brennendem Sammlungsgebäude gerettet werden, aber die anschließende Notlagerung ist an ihr nicht spurlos vorübergegangen.
Unter "Geologie/Paläontologie" liest man:
Kleine Handsammlung der Markgräfin Caroline Louise (Mineralien)
Schenkungen der Kaiserin Maria Theresia, der Zarin Katharina II. und des Zars Alexander I. (Mineralien)
Zoologie
Von den Beständen aus der Zeit der Markgräfin Caroline Luise und des ersten Direktors Carl Christian Gmelin findet man nur noch Spuren in den heutigen Sammlungen der zoologischen Abteilung. Durch die Brände nach den Bombadierungen Karlsruhes im September 1942 im Museumsgebäude und im September 1944 im Karlsruhe Schloß, wohin die Reste ausgelagert worden waren, wurden die meisten zoologischen Schauobjekte und Sammlungsteile vernichtet. Nur die Molluskensammlung blieb bis heute weitgehend erhalten. Einzelne in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erworbene oder gestiftete wertvolle Schädel, wie der eines Javatigers, sowie eine kleine Sammlung von exotischen Vögeln sind die ältesten noch sicher zurückverfolgbaren Nachweise für die damalige Sammeltätigkeit in der Wirbeltiersammlung des Museums, deren Umfang durch alte Inventarbücher und Zettelsammlungen belegt ist. Dazu zählen auch Präparate heute ausgestorbener Arten: Drei Wandertauben, Karolinasittich und Lappenhopf, sind unwiederbringbare Schätze der Sammlung.
Kommentar:
Da auch die naturkundlichen Sammlungen zum Hausfideikommiss gezählt wurden, gibt es keinen Grund, weshalb das Haus Baden gehindert sein sollte, auch auf die Bestände vor 1918 seinen Eigentumsanspruch geltend zu machen. Für die Kunsthalle war 1918/19 unbestritten, dass ihre Gemäldesammlung Privateigentum des Großherzoglichen Hauses war (obwohl man das mit Fug und Recht anzweifeln darf). Die auf die zurückgehenden Bestände könnten daher ebenfalls als Eigentum der Markgrafen aufgefasst werden.
Es gilt aber auch hier die Argumentation, dass die Sammlungen 1918/19 Staatsgut geworden sind.
Da die Naturalien nicht zur Zähringer Stiftung zählten, hatte das Reicke-Gutachten keinen Anlass, auf sie einzugehen. Man erfährt allerdings, dass sie mit anderen Sammlungen 1872 in staatliche Verwaltung übergingen. Zuvor wurden sie von der Zivilliste unterhalten.
Es scheint allerdings nach 1918 kein Anspruch von Seiten des Hauses Baden auf die naturkundlichen Sammlungen erhoben worden zu sein, weshalb ein solcher Anspruch wohl verjährt wäre.
Update: Auch in den Gutachten über die Eigentumsfrage sowie den von mir eingesehen Akten ist nirgends von Ansprüchen aufs Naturalienkabinett die Rede. Die Geschichte der Sammlung hat in zahlreichen Aufsätzen erhellt G. Mayer (siehe die Bibliographie in der gleich zu nennenden Schrift). Einen Überblick gibt: Vom Naturalienkabinett zum Naturkundemuseum 1785-1985, Karlsruhe 1985. Außer Caroline Luises Sammlungen und Schenkungen an das markgräfliche Haus gab es auch hier Säkularisations-Gewinne (fürstbischöfliche Sammlungen Meersburg, Naturalienkabinett St. Blasien, Öhninger gezeichnete Fossilien).
Also muss man sich vorerst mit dem begnügen, was auf der Homepage zu finden ist.
http://www.smnk.de/
Das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe geht auf die markgräflich-badischen Sammlungen von Kuriositäten und Naturalien zurück. Durch die Interessen und das Engagement von Markgräfin Caroline Luise wurden sie zwischen 1752 und 1783 zu einer bedeutenden wissenschaftlichen Sammlung ausgeweitet. 1784 wurde das Naturalienkabinett in die Räume der Hofbibliothek verlagert und 1785 erstmals als Museum für die Bürger geöffnet. Die Sammlungen des heutigen Naturkundemuseums sind damit seit über 200 Jahren für die Öffentlichkeit zugänglich!
Zwischen 1866 und 1872 ist das heutige Gebäude am Friedrichsplatz für das Naturalienkabinett und die Hofbibliothek errichtet worden. Im Jahre 1942 wurde das Haus durch Bomben zerstört und große Teile der wertvollen Sammlungen gingen verloren. Der Wiederaufbau konnte 1972 abgeschlossen werden. Heute gehört das Naturkundemuseum Karlsruhe wieder zu den größten Einrichtungen seiner Art in Deutschland.

Die Insektensammlung des SMNK geht wie das gesamte Museum auf das Badische Naturalienkabinett der Markgräfin Caroline Luise (1723-1783) zurück. Von den wenigen Insekten dieser Gründungszeit (1751-1783) sind heute leider keine Präparate mehr erhalten. Aus der Zeit von Carl Christian Gmelin (1785-1837), dem ersten Direktor des Museums, ist eine Liste bekannt, die 118 Arten und 353 Exemplare erwähnt. Einzelne der mit Gmelin’schen Namensetiketten versehenen Exemplare sind bis heute erhalten geblieben.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts hatte die Insektensammlung einige bedeutende Zugänge zu verzeichnen, z. B. die Sammlungen Arnsperger und Türckheim sowie Ausbeuten aus Mexiko, Sumatra und Java. Allerdings ist hiervon der größte Teil nicht erhalten geblieben, da die Präparate damals noch zu großen Teilen als Schausammlung ausgestellt waren, womit der Verlust der meisten Stücke zu erklären ist.
Die Trennung einer wissenschaftlichen Sammlung von der Schausammlung erfolgte erst unter dem Direktor Max Auerbach (1902-1945), der damit den Grundstein für eine spätere eigene Entomologische Abteilung legte. Er begann mit der Neuordnung der Sammlungen nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten und der Aufstellung einer „Badischen Sammlung“. 1920 wurde mit Hermann Leininger erstmals ein eigener Konservator für Insekten eingestellt. Bedeutendster Zugang in dieser Zeit war 1917 die Schmetterlingssammlung des Karlsruher Baumeisters Martin Daub. Sie galt damals mit fast 56.000 Exemplaren aus dem paläarktischen Faunengebiet als eine der größten Mitteleuropas.
In der Bombennacht vom 2. zum 3. September 1942 konnte die wissenschaftliche Insektensammlung im Gegensatz zur Schausammlung zwar komplett aus dem brennendem Sammlungsgebäude gerettet werden, aber die anschließende Notlagerung ist an ihr nicht spurlos vorübergegangen.
Unter "Geologie/Paläontologie" liest man:
Kleine Handsammlung der Markgräfin Caroline Louise (Mineralien)
Schenkungen der Kaiserin Maria Theresia, der Zarin Katharina II. und des Zars Alexander I. (Mineralien)
Zoologie
Von den Beständen aus der Zeit der Markgräfin Caroline Luise und des ersten Direktors Carl Christian Gmelin findet man nur noch Spuren in den heutigen Sammlungen der zoologischen Abteilung. Durch die Brände nach den Bombadierungen Karlsruhes im September 1942 im Museumsgebäude und im September 1944 im Karlsruhe Schloß, wohin die Reste ausgelagert worden waren, wurden die meisten zoologischen Schauobjekte und Sammlungsteile vernichtet. Nur die Molluskensammlung blieb bis heute weitgehend erhalten. Einzelne in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erworbene oder gestiftete wertvolle Schädel, wie der eines Javatigers, sowie eine kleine Sammlung von exotischen Vögeln sind die ältesten noch sicher zurückverfolgbaren Nachweise für die damalige Sammeltätigkeit in der Wirbeltiersammlung des Museums, deren Umfang durch alte Inventarbücher und Zettelsammlungen belegt ist. Dazu zählen auch Präparate heute ausgestorbener Arten: Drei Wandertauben, Karolinasittich und Lappenhopf, sind unwiederbringbare Schätze der Sammlung.
Kommentar:
Da auch die naturkundlichen Sammlungen zum Hausfideikommiss gezählt wurden, gibt es keinen Grund, weshalb das Haus Baden gehindert sein sollte, auch auf die Bestände vor 1918 seinen Eigentumsanspruch geltend zu machen. Für die Kunsthalle war 1918/19 unbestritten, dass ihre Gemäldesammlung Privateigentum des Großherzoglichen Hauses war (obwohl man das mit Fug und Recht anzweifeln darf). Die auf die zurückgehenden Bestände könnten daher ebenfalls als Eigentum der Markgrafen aufgefasst werden.
Es gilt aber auch hier die Argumentation, dass die Sammlungen 1918/19 Staatsgut geworden sind.
Da die Naturalien nicht zur Zähringer Stiftung zählten, hatte das Reicke-Gutachten keinen Anlass, auf sie einzugehen. Man erfährt allerdings, dass sie mit anderen Sammlungen 1872 in staatliche Verwaltung übergingen. Zuvor wurden sie von der Zivilliste unterhalten.
Es scheint allerdings nach 1918 kein Anspruch von Seiten des Hauses Baden auf die naturkundlichen Sammlungen erhoben worden zu sein, weshalb ein solcher Anspruch wohl verjährt wäre.
Update: Auch in den Gutachten über die Eigentumsfrage sowie den von mir eingesehen Akten ist nirgends von Ansprüchen aufs Naturalienkabinett die Rede. Die Geschichte der Sammlung hat in zahlreichen Aufsätzen erhellt G. Mayer (siehe die Bibliographie in der gleich zu nennenden Schrift). Einen Überblick gibt: Vom Naturalienkabinett zum Naturkundemuseum 1785-1985, Karlsruhe 1985. Außer Caroline Luises Sammlungen und Schenkungen an das markgräfliche Haus gab es auch hier Säkularisations-Gewinne (fürstbischöfliche Sammlungen Meersburg, Naturalienkabinett St. Blasien, Öhninger gezeichnete Fossilien).
DFG-finanzierte Kataloge und ältere Bände im Reprint stehen auf der Seite ManuMed zur Verfügung (der Katalog Schlechter/Stamm über die kleinen Provenienzen musste aus urheberrechtlichen Gründen wieder entfernt werden). [Update: wieder im Netz, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4674010/ ]
HEINZER, Felix, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von St. Peter im Schwarzwald: Teil 2. Die Pergamenthandschriften. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1984. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 10, T. 2)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0034.htm
HEINZER, Felix, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von Lichtenthal. Mit einem Anhang: Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1987. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 11)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0246.htm
HÖHLER, Peter, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von St. Blasien. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1991. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 12)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0244.htm
NIEBLER, Klaus: Die Handschriften von St. Peter im Schwarzwald: Teil 1. Die Papierhandschriften. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1969. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 10, T. 1)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0033.htm
Neu im November 2006:
HOLDER, Alfred: Die Pergamenthandschriften / beschrieben und erl. von Alfred Holder, Neudr. [der Ausg.] Leipzig, Teubner, 1906 mit bibliogr. Nachtr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1970 - 1906 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 5: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 1)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0720.htm
HOLDER, Alfred: Die Papierhandschriften, Fragmenta, Nachträge - beschrieben und erl. von Alfred Holder, Neudr. [der Ausg.] Leipzig, Berlin, Teubner, 1914 mit bibliogr. Nachtr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1971 - 1914 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 6: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 2)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0721.htm
HOLDER, Alfred u. Karl PREISENDANZ: Register - Grundstock der Bibliothek - Die alten Kataloge, Leipzig: Teubner, 1918, Neudr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1973 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 7: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 3; beschrieben und erl. von Alfred Holder, fortgeführt von Karl Preisendanz)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0722.htm
(Es ist angekündigt, dass weitere alte Kataloge vom Münchner Digitalisierungszentrum digitalisiert werden.)
Bei Google Book Search sind - mit US-Proxy - einsehbar:
Wilhelm Brambach, Geschichte und Bestand der Sammlung, Karlsruhe 1891
http://books.google.com/books?id=P33jsmrASucC
(Auch als PDF herunterladbar)
Aufgrund seiner Wichtigkeit als PDF auf Wikimedia Commons verfügbar:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Brambach_Geschichte_und_Bestand_der_Sammlung.pdf
Alfred Holder, Die Durlacher und Rastatter Handschriften, Karlsruhe 1895
http://books.google.com/books?id=FOmuI8OezsIC&printsec=titlepage (auch als PDF herunterladbar)
[Update: http://www.archive.org/details/diedurlacherund00karlgoog ]
Orientalische Handschriften, KA 1892
http://books.google.com/books?id=0KwULCmRDfUC&printsec=titlepage
(auch als PDF herunterladbar)
Emil Ettlinger, Die ursprüngliche Herkunft der Handschriften ... Heidelberg 1901
http://books.google.com/books?id=CmXoVD9UAFkC&pg=PA1
(auch als PDF herunterladbar)
Diese Arbeit gibt einen Kurzüberblick über die Säkularisationsbestände und wurde daher über Wikimedia Commons verfügbar gemacht:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ettlinger-Handschriften_%281901%29
(Titelei hinten)
Ferdinand Lamey, Romanische Handschriften; Theodor Längin, Deutsche Handschriften, Karlsruhe 1894
http://books.google.com/books?id=MVDSFT7M8SYC&pg=PA51 (Beginn Längin; auch als PDF herunterladbar)
http://archiv.twoday.net/stories/4674010/ ]
HEINZER, Felix, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von St. Peter im Schwarzwald: Teil 2. Die Pergamenthandschriften. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1984. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 10, T. 2)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0034.htm
HEINZER, Felix, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von Lichtenthal. Mit einem Anhang: Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1987. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 11)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0246.htm
HÖHLER, Peter, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von St. Blasien. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1991. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 12)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0244.htm
NIEBLER, Klaus: Die Handschriften von St. Peter im Schwarzwald: Teil 1. Die Papierhandschriften. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1969. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 10, T. 1)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0033.htm
Neu im November 2006:
HOLDER, Alfred: Die Pergamenthandschriften / beschrieben und erl. von Alfred Holder, Neudr. [der Ausg.] Leipzig, Teubner, 1906 mit bibliogr. Nachtr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1970 - 1906 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 5: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 1)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0720.htm
HOLDER, Alfred: Die Papierhandschriften, Fragmenta, Nachträge - beschrieben und erl. von Alfred Holder, Neudr. [der Ausg.] Leipzig, Berlin, Teubner, 1914 mit bibliogr. Nachtr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1971 - 1914 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 6: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 2)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0721.htm
HOLDER, Alfred u. Karl PREISENDANZ: Register - Grundstock der Bibliothek - Die alten Kataloge, Leipzig: Teubner, 1918, Neudr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1973 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 7: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 3; beschrieben und erl. von Alfred Holder, fortgeführt von Karl Preisendanz)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0722.htm
(Es ist angekündigt, dass weitere alte Kataloge vom Münchner Digitalisierungszentrum digitalisiert werden.)
Bei Google Book Search sind - mit US-Proxy - einsehbar:
Wilhelm Brambach, Geschichte und Bestand der Sammlung, Karlsruhe 1891
http://books.google.com/books?id=P33jsmrASucC
(Auch als PDF herunterladbar)
Aufgrund seiner Wichtigkeit als PDF auf Wikimedia Commons verfügbar:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Brambach_Geschichte_und_Bestand_der_Sammlung.pdf
Alfred Holder, Die Durlacher und Rastatter Handschriften, Karlsruhe 1895
http://books.google.com/books?id=FOmuI8OezsIC&printsec=titlepage (auch als PDF herunterladbar)
[Update: http://www.archive.org/details/diedurlacherund00karlgoog ]
Orientalische Handschriften, KA 1892
http://books.google.com/books?id=0KwULCmRDfUC&printsec=titlepage
(auch als PDF herunterladbar)
Emil Ettlinger, Die ursprüngliche Herkunft der Handschriften ... Heidelberg 1901
http://books.google.com/books?id=CmXoVD9UAFkC&pg=PA1
(auch als PDF herunterladbar)
Diese Arbeit gibt einen Kurzüberblick über die Säkularisationsbestände und wurde daher über Wikimedia Commons verfügbar gemacht:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ettlinger-Handschriften_%281901%29
(Titelei hinten)
Ferdinand Lamey, Romanische Handschriften; Theodor Längin, Deutsche Handschriften, Karlsruhe 1894
http://books.google.com/books?id=MVDSFT7M8SYC&pg=PA51 (Beginn Längin; auch als PDF herunterladbar)
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In der FAZ vom 4.10.2006, S. 8 schreibt Leser Dr. Peter Michael Ehrle, Direktor der BLB Karlsruhe:
Über die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen zum Aktenfund von Professor Mertens ("Der Baldung-Grien-Code") habe ich mich sehr gefreut. Der Brief des Markgrafen Berthold von Baden (F.A.Z.-Feuilleton vom 2. Oktober) ist ein weiterer Beleg dafür, daß die Landesregierung von Baden-Württemberg unnötig Rechtspositionen des Landes preisgibt, um angeblich strittiges Eigentum zu erwerben, das nach Meinung von Experten in Wirklichkeit Staatseigentum ist. Die Kultureinrichtungen des Landes, zu denen auch die beiden Landesbibliotheken gezählt werden, sollen aus ihren Etats Mittel abgeben, deren Höhe im Falle der Badischen Landesbibliothek dazu führen könnte, daß die Erwerbung von wissenschaftlicher Literatur in den nächsten Jahren stark eingeschränkt werden müßte.
Auch der Kommentar "Mir gebbat nix!" ist äußerst treffsicher, mit einer Ausnahme: "Insofern müßte jetzt kein ermatteter, sondern ein Ruf wie Donnerhall durch Baden-Württemberg gehen, ausgestoßen von Museen, Bibliotheken, Literaturarchiven: ,Mir gebbat nix!' Und dieser Ruf müßte, wenn diese Kulturinstitutionen nur mannslaut genug wären, dem Ministerpräsidenten als Aufruhr-Schrei in den Ohren gellen." Diese Äußerung verkennt nicht nur, daß ich mich als Leiter der Badischen Landesbibliothek bis an die Grenzen des Dienstrechts für den Erhalt unserer Handschriften eingesetzt habe, sondern sie verkennt auch, daß die Direktoren der genannten Einrichtungen als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes zur Loyalität gegenüber dem Dienstherrn und zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet sind. Vielleicht sollten endlich einmal das Beamtenrecht und das übrige öffentliche Dienstrecht an die Erfordernisse eines demokratischen Staatswesens angepaßt werden, statt die obrigkeitsstaatlichen Strukturen vergangener Zeiten zu perpetuieren.
Faksimile:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-faz061104.php
Über die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen zum Aktenfund von Professor Mertens ("Der Baldung-Grien-Code") habe ich mich sehr gefreut. Der Brief des Markgrafen Berthold von Baden (F.A.Z.-Feuilleton vom 2. Oktober) ist ein weiterer Beleg dafür, daß die Landesregierung von Baden-Württemberg unnötig Rechtspositionen des Landes preisgibt, um angeblich strittiges Eigentum zu erwerben, das nach Meinung von Experten in Wirklichkeit Staatseigentum ist. Die Kultureinrichtungen des Landes, zu denen auch die beiden Landesbibliotheken gezählt werden, sollen aus ihren Etats Mittel abgeben, deren Höhe im Falle der Badischen Landesbibliothek dazu führen könnte, daß die Erwerbung von wissenschaftlicher Literatur in den nächsten Jahren stark eingeschränkt werden müßte.
Auch der Kommentar "Mir gebbat nix!" ist äußerst treffsicher, mit einer Ausnahme: "Insofern müßte jetzt kein ermatteter, sondern ein Ruf wie Donnerhall durch Baden-Württemberg gehen, ausgestoßen von Museen, Bibliotheken, Literaturarchiven: ,Mir gebbat nix!' Und dieser Ruf müßte, wenn diese Kulturinstitutionen nur mannslaut genug wären, dem Ministerpräsidenten als Aufruhr-Schrei in den Ohren gellen." Diese Äußerung verkennt nicht nur, daß ich mich als Leiter der Badischen Landesbibliothek bis an die Grenzen des Dienstrechts für den Erhalt unserer Handschriften eingesetzt habe, sondern sie verkennt auch, daß die Direktoren der genannten Einrichtungen als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes zur Loyalität gegenüber dem Dienstherrn und zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet sind. Vielleicht sollten endlich einmal das Beamtenrecht und das übrige öffentliche Dienstrecht an die Erfordernisse eines demokratischen Staatswesens angepaßt werden, statt die obrigkeitsstaatlichen Strukturen vergangener Zeiten zu perpetuieren.
Faksimile:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-faz061104.php
http://www.welt.de/data/2006/10/11/1066440.html
Dirk Heisig betreut für die Ostfriesland Stiftung der Ostfriesischen Landschaft das Projekt, zu dem sich 14 mittlere und kleine Museen der Region zusammengeschlossen haben. Er fordert, dass die Museen ihre Bestände prüfen und sich gegebenenfalls auch von Sammlungsteilen trennen sollen.
Eine unsägliche Stellungnahme. Konzentration auf das wirklich Wichtige setzt voraus, dass man angeben kann, was wirklich wichtig ist. Vergangene Sammlungsentscheidungen müssen als historische Zeugnisse respektiert werden.
Museen sind Treuhänder des ihnen überlassenen (oft geschenkten) Kulturguts. Sie haben auch die Aufgabe, Geschichtsquellen zu bewahren.
Zu Museumsverkäufen siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3043380/ (Verkauf einer Zinnfigurensammlung, Schwäbisch Gmünd)
http://archiv.twoday.net/stories/2862065/ (Artikel in politik und kultur)
http://archiv.twoday.net/stories/2857287/ (Vermeer 1929 für Braunschweig gerettet)
http://archiv.twoday.net/stories/2843831/ (Rechnungshof BW empfiehlt Museumsverkäufe; Link zu Stellungnahme des Wissenschafts-Ausschusses im Landtag BW 2005)
http://archiv.twoday.net/stories/2843752/ (Deaccessioning)
http://archiv.twoday.net/stories/2814886/ (Museumsverkäufe in Frankreich unmöglich)
http://archiv.twoday.net/stories/2741739/ (ICOM-Positionspapier 2004)
Verkäufe durch die NY Public Library
http://log.netbib.de/archives/2005/12/11/deaccession-roulette/
Verkäufe des Wallraff-Richartz-Museums Köln im Zweiten Weltkrieg
http://log.netbib.de/archives/2004/12/07/museumsverkaufe-im-zweiten-weltkrieg/
Ende 2003 liess das Stadtmuseum Radolfzell Militaria versteigern und erntete Kritik:
http://log.netbib.de/archives/2003/11/05/tabubruch-stadtmuseum-radolfzell-lsst-objekte-versteigern/
http://www.wams.de/data/2003/05/18/97369.html?s=1
Lockerung des Tabus gefordert
In der SZ vom 9.10.2006 S. 15 skizzierte Hubertus Butin in einem längeren Artikel das Problem. Auszug:
Man könne doch das wertvollste Picasso-Gemälde aus der
Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen veräußern, um damit den geplanten
Anbau des Hauses zu finanzieren, schlug schon 1997 der Vorsitzende des
Kulturausschusses im Düsseldorfer Landtag vor.
Zuvor hatte bereits der Wuppertaler Stadtrat angeregt, Werke aus der
Kunstsammlung des Von-der-Heydt-Museums zu Geld zu machen, um den
Ankaufsetat zu verbessern. Im Oktober 2005 plädierte auch Hamburgs
Kultursenatorin Karin von Welck dafür, dass die staatlichen Museen
Teile ihrer Sammlungen verkaufen sollten - etwa um ihre finanzielle
Situation zu verbessern. Im baden-württembergischen Landtag und im
Kölner Stadtrat wurde darüber ebenfalls debattiert. Das Sammeln,
Bewahren, Erforschen und Vermitteln des kulturellen Erbes waren einmal
die klassischen Funktionen der Institution Museum - heute jedoch
sollen die Museumsdirektoren auch als Verkaufsleiter agieren.
Zahlreiche Einzelfälle haben sich schon in den vergangenen Jahren zu
einem beunruhigenden Szenario verdichtet. So schlugen die Wogen hoch,
als im Jahr 2000 die Stadt Bonn gegen den ausdrücklichen Willen des
eigenen Kunstmuseums ein Gemälde von Georg Baselitz aus dem
Sammlungsbestand verkaufte. Die Ausstellung "Zeitwenden", verantwortet
von einem dubiosen Privatverein, hatte in der Stadtkasse ein Loch von
1,9 Millionen Mark hinterlassen. Daraufhin initiierte der damalige
Kulturdezernent den Verkauf des Baselitz-Bildes an die Stiftung Kunst
der Sparkasse in Bonn, deren Eigentum es bis heute ist. Das
Karl-Ernst-Osthaus-Museum in Hagen ließ 1998 aus seiner Sammlung
Gerhard Richters "Seestück" von 1970 in London für über 1,4 Millionen
Pfund versteigern. Mit dem Geld für das bedeutende Gemälde konnte der
kümmerliche Anfkaufsetat von jährlich 40 000 Mark gewaltig aufgestockt
werden. Doch auch hier hagelte es scharfe Proteste, denn Kunst aus
Museen zu veräußern, gilt in Deutschland immer noch als tabu.
Historische und aktuelle Beispiele von Museumsverkäufen
http://www.welt.de/data/2006/09/11/1031262.html
Dirk Heisig betreut für die Ostfriesland Stiftung der Ostfriesischen Landschaft das Projekt, zu dem sich 14 mittlere und kleine Museen der Region zusammengeschlossen haben. Er fordert, dass die Museen ihre Bestände prüfen und sich gegebenenfalls auch von Sammlungsteilen trennen sollen.
Eine unsägliche Stellungnahme. Konzentration auf das wirklich Wichtige setzt voraus, dass man angeben kann, was wirklich wichtig ist. Vergangene Sammlungsentscheidungen müssen als historische Zeugnisse respektiert werden.
Museen sind Treuhänder des ihnen überlassenen (oft geschenkten) Kulturguts. Sie haben auch die Aufgabe, Geschichtsquellen zu bewahren.
Zu Museumsverkäufen siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3043380/ (Verkauf einer Zinnfigurensammlung, Schwäbisch Gmünd)
http://archiv.twoday.net/stories/2862065/ (Artikel in politik und kultur)
http://archiv.twoday.net/stories/2857287/ (Vermeer 1929 für Braunschweig gerettet)
http://archiv.twoday.net/stories/2843831/ (Rechnungshof BW empfiehlt Museumsverkäufe; Link zu Stellungnahme des Wissenschafts-Ausschusses im Landtag BW 2005)
http://archiv.twoday.net/stories/2843752/ (Deaccessioning)
http://archiv.twoday.net/stories/2814886/ (Museumsverkäufe in Frankreich unmöglich)
http://archiv.twoday.net/stories/2741739/ (ICOM-Positionspapier 2004)
Verkäufe durch die NY Public Library
http://log.netbib.de/archives/2005/12/11/deaccession-roulette/
Verkäufe des Wallraff-Richartz-Museums Köln im Zweiten Weltkrieg
http://log.netbib.de/archives/2004/12/07/museumsverkaufe-im-zweiten-weltkrieg/
Ende 2003 liess das Stadtmuseum Radolfzell Militaria versteigern und erntete Kritik:
http://log.netbib.de/archives/2003/11/05/tabubruch-stadtmuseum-radolfzell-lsst-objekte-versteigern/
http://www.wams.de/data/2003/05/18/97369.html?s=1
Lockerung des Tabus gefordert
In der SZ vom 9.10.2006 S. 15 skizzierte Hubertus Butin in einem längeren Artikel das Problem. Auszug:
Man könne doch das wertvollste Picasso-Gemälde aus der
Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen veräußern, um damit den geplanten
Anbau des Hauses zu finanzieren, schlug schon 1997 der Vorsitzende des
Kulturausschusses im Düsseldorfer Landtag vor.
Zuvor hatte bereits der Wuppertaler Stadtrat angeregt, Werke aus der
Kunstsammlung des Von-der-Heydt-Museums zu Geld zu machen, um den
Ankaufsetat zu verbessern. Im Oktober 2005 plädierte auch Hamburgs
Kultursenatorin Karin von Welck dafür, dass die staatlichen Museen
Teile ihrer Sammlungen verkaufen sollten - etwa um ihre finanzielle
Situation zu verbessern. Im baden-württembergischen Landtag und im
Kölner Stadtrat wurde darüber ebenfalls debattiert. Das Sammeln,
Bewahren, Erforschen und Vermitteln des kulturellen Erbes waren einmal
die klassischen Funktionen der Institution Museum - heute jedoch
sollen die Museumsdirektoren auch als Verkaufsleiter agieren.
Zahlreiche Einzelfälle haben sich schon in den vergangenen Jahren zu
einem beunruhigenden Szenario verdichtet. So schlugen die Wogen hoch,
als im Jahr 2000 die Stadt Bonn gegen den ausdrücklichen Willen des
eigenen Kunstmuseums ein Gemälde von Georg Baselitz aus dem
Sammlungsbestand verkaufte. Die Ausstellung "Zeitwenden", verantwortet
von einem dubiosen Privatverein, hatte in der Stadtkasse ein Loch von
1,9 Millionen Mark hinterlassen. Daraufhin initiierte der damalige
Kulturdezernent den Verkauf des Baselitz-Bildes an die Stiftung Kunst
der Sparkasse in Bonn, deren Eigentum es bis heute ist. Das
Karl-Ernst-Osthaus-Museum in Hagen ließ 1998 aus seiner Sammlung
Gerhard Richters "Seestück" von 1970 in London für über 1,4 Millionen
Pfund versteigern. Mit dem Geld für das bedeutende Gemälde konnte der
kümmerliche Anfkaufsetat von jährlich 40 000 Mark gewaltig aufgestockt
werden. Doch auch hier hagelte es scharfe Proteste, denn Kunst aus
Museen zu veräußern, gilt in Deutschland immer noch als tabu.
Historische und aktuelle Beispiele von Museumsverkäufen
http://www.welt.de/data/2006/09/11/1031262.html
KlausGraf - am Sonntag, 5. November 2006, 23:57 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Aus der Pressemitteilung der Heidelberger Akademie der Wissenschaften vom 20.10.2006, http://idw-online.de/pages/de/news180931
Vom 26. Oktober bis zum 10. November 2006 präsentieren die Melanchthon-Akademie Bretten, die Heidelberger Akademie der Wissenschaften und das Landeskirchliche Archiv Karlsruhe mit Unterstützung beider evangelischer Landeskirchen in der Baden-Württembergischen Landesvertretung in Brüssel die Ausstellung "Kirche ordnen. Welt gestalten". Dabei werden anlässlich des 450. Reformationsjubiläums Originaldrucke gezeigt und auf 20 Schautafeln die gesellschaftliche, politische und religiöse Situation des deutschen Südwestens im 16. Jahrhundert wieder lebendig gemacht. (...) [Die Ausstellung] soll in den nächsten beiden Jahren auch in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Simmern, Bretten und Zweibrücken zu sehen sein.
Die wissenschaftliche Erarbeitung wurden von der Forschungsstelle "Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts" der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, wissenschaftliche Landesakademie Baden-Württembergs, gemeinsam mit Prof. Dr. Armin Kohnle (Universität Heidelberg) und Dr. Udo Wennemuth (Landeskirchliches Archiv Karlsruhe) geleistet. "Interessant ist, dass im Jahre 1556 sowohl der Markgraf von Baden, als auch Kurfürst Ottheinrich in Heidelberg die württembergische Kirchenordnung praktisch unverändert übernahmen. So erscheint das heutige Baden-Württemberg unter verfassungsgeschichtlichen Gesichtpunkten erstmals als eine geschlossenes Gebiet", so Pfarrer Dr. Thomas Bergholz, von der Forschungsstelle "Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts".
Flyer zur Ausstellung (pdf)
Vom 26. Oktober bis zum 10. November 2006 präsentieren die Melanchthon-Akademie Bretten, die Heidelberger Akademie der Wissenschaften und das Landeskirchliche Archiv Karlsruhe mit Unterstützung beider evangelischer Landeskirchen in der Baden-Württembergischen Landesvertretung in Brüssel die Ausstellung "Kirche ordnen. Welt gestalten". Dabei werden anlässlich des 450. Reformationsjubiläums Originaldrucke gezeigt und auf 20 Schautafeln die gesellschaftliche, politische und religiöse Situation des deutschen Südwestens im 16. Jahrhundert wieder lebendig gemacht. (...) [Die Ausstellung] soll in den nächsten beiden Jahren auch in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Simmern, Bretten und Zweibrücken zu sehen sein.
Die wissenschaftliche Erarbeitung wurden von der Forschungsstelle "Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts" der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, wissenschaftliche Landesakademie Baden-Württembergs, gemeinsam mit Prof. Dr. Armin Kohnle (Universität Heidelberg) und Dr. Udo Wennemuth (Landeskirchliches Archiv Karlsruhe) geleistet. "Interessant ist, dass im Jahre 1556 sowohl der Markgraf von Baden, als auch Kurfürst Ottheinrich in Heidelberg die württembergische Kirchenordnung praktisch unverändert übernahmen. So erscheint das heutige Baden-Württemberg unter verfassungsgeschichtlichen Gesichtpunkten erstmals als eine geschlossenes Gebiet", so Pfarrer Dr. Thomas Bergholz, von der Forschungsstelle "Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts".
Flyer zur Ausstellung (pdf)
BCK - am Sonntag, 5. November 2006, 21:03 - Rubrik: Kirchenarchive
Vom "Offenbarungseid einer Regierung, die ihr Kulturbekenntnis anlässlich repräsentativer Geschichtsausstellungen heroldmäßig zu verkünden pflegt" sprach der Redakteur der Eßlinger Zeitung, Thomas Krazeisen angesichts der Pläne der Landesregierung, wertvolle Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verkaufen. Die "anrüchigen Hand- und Spanndienste zur Befriedigung wenig edler Feudalinteressen" zeugten von bemerkenswerter Ignoranz gegenüber der eigenen kulturellen Identität, bewahrten doch die in Jahrhunderten gewachsenen und nun zu verscherbelnden Bestände eine unerschöpfliche Fülle an Zeugnissen des abendländischen Selbst- und Weltverständnisses" (Kommentar in der Eßlinger Zeitung vom 29.09.2006).
Konrad von Grünenberg
Unter dem Titel
Die Reise nach Jerusalem.
Geistliche Zierden, weltliche Begierden: Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe stellt prachtvolle Streitobjekte aus
(Eßlinger Zeitung vom 4.11.2006)
berichtet Thomas Krazeisen über die Karlsruher Sonderausstellung nun in einem großen Artikel im Kulturteil der Eßlinger Zeitung.
"Von seiner Wallfahrt hat der Großbürgersohn [Konrad von Grünenberg] nicht nur den Rittertitel, sondern auch Eindrücke mit nach Hause gebracht, die er in einem großartig illuminierten Reisetagebuch festhielt. Seine Reise dauerte von April bis November 1486, das Werk wurde wenige Monate später fertiggestellt. Es dokumentiert nicht nur erstaunliche topographische Kenntnisse des Konstanzer Patriziers, sondern auch sein Interesse an militärischen Dingen: In der Badischen Landesbibliothek ist derzeit ein Exemplar zu bewundern, welches die detailfreudige Darstellung eines unter türkischer Flagge segelnden Kriegsschiffes zeigt. Die Handschrift im ehemaligen Musiklesesaal der Karlsruher Bibliothek ist eine von insgesamt elf hochkarätigen Exponaten, entstanden zwischen dem 10. und dem 18. Jahrhundert. Es sind allesamt prachtvolle Streitobjekte, die anlässlich des seit Wochen andauernden Konflikts um den möglichen Verkauf wertvoller badischer Handschriften von deren Hütern kurzfristig aus den Tresoren geholt wurden, um sie für wenige Wochen der Öffentlichkeit zu präsentieren." (...)
"(...) Unberührt vom hässlichen Gezänk ruhen die Preziosen unter Panzerglas und erstrahlen bei wenigen Lux in der ganzen Würde ihres Alters und ihrer einzigartigen Qualität. Allen voran das Homiliarium von der Reichenau, eine grandiose Pergamenthandschrift, die nicht nur Predigten zum kirchlichen Jahreskreis, sondern auch zahlreiche Zierinitialen enthält: ein Fest für die Sinne aus einem ottonischen Skriptorium, bei dem Gold, Silber, Purpur und Lapislazuli geradezu verschwenderisch zelebriert werden. (...)"
"Neben diesen Glanzstücken hochmittelalterlicher Buchkunst in einer von Männern dominierten Ständegesellschaft berücken in der Sonderausstellung Zeugnisse weiblicher Spiritualität. Etwa die Wonnentaler Codices, von denen in der Schau ein Graduale mit Messegesängen und ein Antiphonarium mit Gesängen des Chorgebets für den Breisgauer Zisterzienserinnenkonvent zu sehen sind. Diese Codices zählen zu den am schönsten illuminierten liturgischen Handschriften des 14. Jahrhunderts überhaupt. Hier wird großes Heiligenkino in Farbe gezeigt: Wir sehen die Geschichte der hübschen und heiligen Agnes, die sich mit Christus vermählt; wie sie vom Engel die Märtyrerkrone gereicht bekommt, während vom Teufel ein frustrierter Freier nach hinten gerissen wird. Die Geschichte der heiligen Klara, abgefasst in Straßburg 1490 bis 1492, ist ein Meisterwerk oberrheinischer Nonnenmalerei. Ebenfalls aus Straßburg stammt die großartige Marienserie aus dem so genannten Prozessionale des Dominikanerinnenkonvents St. Agnes. Vor tiefrotem Bildgrund wird der "gute Tod" der Gottesmutter im Rahmen eines Sterbe- und Begräbnisrituals illustriert. (...)"
"(...) Neben dem Stundenbuch des frommen Markgrafen Christoph I. von Baden, das zum ältesten Bestand der badischen Handschriftensammlung zählt, zeigt uns das jüngste Exponate der Ausstellung aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts einen Landesherrn als leidenschaftlichen Tulpenzüchter. Markgraf Karl Wilhelm, den es angeblich schon im Morgengrauen in die Botanik zog, konnte sich am Ende seines Lebens im selbsterschaffenen Paradies an mehr als 5000 Tulpensorten vergnügen. Das war auch für den Hochadel ein sündhaft teueres Vergnügen, doch das badische Markgrafenhaus stand einst noch auf solidem finanziellem Fundament.
Bis 25. November. Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr, donnerstags bis 19 Uhr, samstags bis 12 Uhr."

Unter dem Titel
Die Reise nach Jerusalem.
Geistliche Zierden, weltliche Begierden: Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe stellt prachtvolle Streitobjekte aus
(Eßlinger Zeitung vom 4.11.2006)
berichtet Thomas Krazeisen über die Karlsruher Sonderausstellung nun in einem großen Artikel im Kulturteil der Eßlinger Zeitung.
"Von seiner Wallfahrt hat der Großbürgersohn [Konrad von Grünenberg] nicht nur den Rittertitel, sondern auch Eindrücke mit nach Hause gebracht, die er in einem großartig illuminierten Reisetagebuch festhielt. Seine Reise dauerte von April bis November 1486, das Werk wurde wenige Monate später fertiggestellt. Es dokumentiert nicht nur erstaunliche topographische Kenntnisse des Konstanzer Patriziers, sondern auch sein Interesse an militärischen Dingen: In der Badischen Landesbibliothek ist derzeit ein Exemplar zu bewundern, welches die detailfreudige Darstellung eines unter türkischer Flagge segelnden Kriegsschiffes zeigt. Die Handschrift im ehemaligen Musiklesesaal der Karlsruher Bibliothek ist eine von insgesamt elf hochkarätigen Exponaten, entstanden zwischen dem 10. und dem 18. Jahrhundert. Es sind allesamt prachtvolle Streitobjekte, die anlässlich des seit Wochen andauernden Konflikts um den möglichen Verkauf wertvoller badischer Handschriften von deren Hütern kurzfristig aus den Tresoren geholt wurden, um sie für wenige Wochen der Öffentlichkeit zu präsentieren." (...)
"(...) Unberührt vom hässlichen Gezänk ruhen die Preziosen unter Panzerglas und erstrahlen bei wenigen Lux in der ganzen Würde ihres Alters und ihrer einzigartigen Qualität. Allen voran das Homiliarium von der Reichenau, eine grandiose Pergamenthandschrift, die nicht nur Predigten zum kirchlichen Jahreskreis, sondern auch zahlreiche Zierinitialen enthält: ein Fest für die Sinne aus einem ottonischen Skriptorium, bei dem Gold, Silber, Purpur und Lapislazuli geradezu verschwenderisch zelebriert werden. (...)"
"Neben diesen Glanzstücken hochmittelalterlicher Buchkunst in einer von Männern dominierten Ständegesellschaft berücken in der Sonderausstellung Zeugnisse weiblicher Spiritualität. Etwa die Wonnentaler Codices, von denen in der Schau ein Graduale mit Messegesängen und ein Antiphonarium mit Gesängen des Chorgebets für den Breisgauer Zisterzienserinnenkonvent zu sehen sind. Diese Codices zählen zu den am schönsten illuminierten liturgischen Handschriften des 14. Jahrhunderts überhaupt. Hier wird großes Heiligenkino in Farbe gezeigt: Wir sehen die Geschichte der hübschen und heiligen Agnes, die sich mit Christus vermählt; wie sie vom Engel die Märtyrerkrone gereicht bekommt, während vom Teufel ein frustrierter Freier nach hinten gerissen wird. Die Geschichte der heiligen Klara, abgefasst in Straßburg 1490 bis 1492, ist ein Meisterwerk oberrheinischer Nonnenmalerei. Ebenfalls aus Straßburg stammt die großartige Marienserie aus dem so genannten Prozessionale des Dominikanerinnenkonvents St. Agnes. Vor tiefrotem Bildgrund wird der "gute Tod" der Gottesmutter im Rahmen eines Sterbe- und Begräbnisrituals illustriert. (...)"
"(...) Neben dem Stundenbuch des frommen Markgrafen Christoph I. von Baden, das zum ältesten Bestand der badischen Handschriftensammlung zählt, zeigt uns das jüngste Exponate der Ausstellung aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts einen Landesherrn als leidenschaftlichen Tulpenzüchter. Markgraf Karl Wilhelm, den es angeblich schon im Morgengrauen in die Botanik zog, konnte sich am Ende seines Lebens im selbsterschaffenen Paradies an mehr als 5000 Tulpensorten vergnügen. Das war auch für den Hochadel ein sündhaft teueres Vergnügen, doch das badische Markgrafenhaus stand einst noch auf solidem finanziellem Fundament.
Bis 25. November. Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr, donnerstags bis 19 Uhr, samstags bis 12 Uhr."
BCK - am Sonntag, 5. November 2006, 20:37 - Rubrik: Kulturgut
The following entries were published in the category "English corner" of this weblog.
http://archiv.twoday.net/stories/2839062/ (Letter from Alain Stoclet to TLS, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2799653/ (Protest letter IFLA, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2799641/ (Protest letter CERL, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2797046/ (Cronaca weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2772922/ (Karlsruhe Lullus, Bibliodyssey weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2772829/ (Open letter Fribourg, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2756850/ (Cronaca weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2743873/ (English version of the art historians' protest letter to the FAZ, exclusive full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2739268/ (Protest letter LIBER, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2731521/ (Online petition, closed)
http://archiv.twoday.net/stories/2720115/ (Loss of Karlsruhe manuscripts; links to listserv messages)
http://archiv.twoday.net/stories/2704321/ (September 21, link to a listserv message)
http://archiv.twoday.net/stories/2839062/ (Letter from Alain Stoclet to TLS, full text)
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http://archiv.twoday.net/stories/2799641/ (Protest letter CERL, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2797046/ (Cronaca weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2772922/ (Karlsruhe Lullus, Bibliodyssey weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2772829/ (Open letter Fribourg, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2756850/ (Cronaca weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2743873/ (English version of the art historians' protest letter to the FAZ, exclusive full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2739268/ (Protest letter LIBER, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2731521/ (Online petition, closed)
http://archiv.twoday.net/stories/2720115/ (Loss of Karlsruhe manuscripts; links to listserv messages)
http://archiv.twoday.net/stories/2704321/ (September 21, link to a listserv message)
KlausGraf - am Sonntag, 5. November 2006, 17:22 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Sonntag, 5. November 2006, 17:11 - Rubrik: English Corner
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Als einziges Weblog hat ARCHIVALIA von Anfang an umfassend über die baden-württembergische Kulturgut-Affäre berichtet, bei der es zunächst um den Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe und zuletzt um fälschlich dem Haus Baden zugeschriebenes Landeseigentum in der Karlsruher Kunsthalle ging.
ARCHIVALIA zitierte die wichtigeren Pressemeldungen in Auszügen, dokumentierte Pressemitteilungen, Protestresolutionen und wichtige Texte im Volltext. Es wurden kritische Kommentare und weiterführende Stellungnahmen insbesondere zu den juristischen Aspekten des Themas veröffentlicht.
Die einzelnen Beiträge wurden innerhalb des Weblogs durch Links vernetzt. Anders als bei Printmedien war bei ARCHIVALIA der Raum nicht knapp. Zahlreiche Nachweise und Links ins WWW dienen dem vertieften Verständnis der Affäre.
Der erste Eintrag erschien am 20. September 2006:
http://archiv.twoday.net/stories/2697632/ (Werden Spitzen-Handschriften der Badischen Landesbibliothek verkauft?)
Am gleichen Tag war der Deal von der Presse enthüllt und von Klaus Klein und Jürgen Wolf in den Mailinglisten MEDIAEVISTIK und Diskus thematisiert worden.
Statistik nach Monaten:
September 2006
http://archiv.twoday.net/month?date=200609
Oktober 2006
http://archiv.twoday.net/month?date=200610 (unvollst.)
November 2006
http://archiv.twoday.net/month?date=200611
Fast alle Einträge zum Thema wurden in der Rubrik "Kulturgut" abgelegt, zu der es einen eigenen RSS-Feed gibt:
http://archiv.twoday.net/topics/Kulturgut/index.rdf
Darüberhinaus finden sich einschlägige Beiträge insbesondere in den Kategorien "Herrschaftsarchive" und "English Corner" (englischsprachige Beiträge).
Herrschaftsarchive (2 Einträge)
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Sinnvoller Ankauf: Markgräflich badisches Archivgut)
http://archiv.twoday.net/stories/2876781/ (Regelung 1919 zum Badischen Familienarchiv im GLAK)
English Corner (13 Einträge)
http://archiv.twoday.net/stories/2895365/ ( Entries on the Karlsruhe cultural desaster in the English language = the following list)
http://archiv.twoday.net/stories/2839062/ (Letter from Alain Stoclet to TLS, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2799653/ (Protest letter IFLA, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2799641/ (Protest letter CERL, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2797046/ (Cronaca weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2772922/ (Karlsruhe Lullus, Bibliodyssey weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2772829/ (Open letter Fribourg, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2756850/ (Cronaca weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2743873/ (English version of the art historians' protest letter to the FAZ, exclusive full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2739268/ (Protest letter LIBER, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2731521/ (Online petition, closed)
http://archiv.twoday.net/stories/2720115/ (Loss of Karlsruhe manuscripts; links to listserv messages)
http://archiv.twoday.net/stories/2704321/ (September 21, link to a listserv message)
Kategorie Archivrecht
http://archiv.twoday.net/stories/2741697/ (Kurzinfo)
http://archiv.twoday.net/stories/2740997/ (Hinweis auf Mußgnug-Artikel)
Mitgezählt werden kann auch der in der Kategorie "Unterhaltung" plazierte Beitrag über MP Oettinger
http://archiv.twoday.net/stories/2735611/ (Ab ins All!)
Mehr als 30, in ARCHIVALIA überwiegend im Volltext dokumentierte Protestresolutionen weist nach der Überblick unter
http://archiv.twoday.net/stories/2751526/
Der Fall von A bis Z - Auswahl wichtiger Beiträge
Der jeweils jüngste Beitrag steht oben. Ergänzend sei auf die Suchfunktion des Weblogs (im Menü rechts) sowie auf die Übersicht der Protestresolutionen verwiesen.
Archivgut
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Sinnvoller Ankauf: Markgräflich badisches Archivgut)
http://archiv.twoday.net/stories/2837017/ (Salemer Urkunden)
Ausstellung der Handschriften in der BLB
http://archiv.twoday.net/stories/2896038/ (Großes Heiligenkino in Farbe)
http://archiv.twoday.net/stories/2881304/ (Auszüge aus der Ansprache von Wolfgang Klose zur Ausstellungseröffnung)
http://archiv.twoday.net/stories/2872614/ (Eröffnung)
http://archiv.twoday.net/stories/2852676/ (Vorbericht)
Denkmalschutzrecht
http://archiv.twoday.net/stories/2892308/ (Denkmalschutzrechtliche Ansprüche des Eigentümers von Schloss Salem)
http://archiv.twoday.net/stories/2859642/ (Denkmalschutz und Kulturgutschutz zusammenlegen!)
http://archiv.twoday.net/stories/2857377/ (Kriterien für Kulturdenkmal)
http://archiv.twoday.net/stories/2756240/ (Ausverkauf landesverfassungswidrig)
http://archiv.twoday.net/stories/2751221/ (Verfassung von BW schützt Denkmäler)
http://archiv.twoday.net/stories/2740924/ (Enteignung zum Zweck wissenschaftlicher Erfassung)
http://archiv.twoday.net/stories/2740587/ (Wirtschaftsministerium lehnt Unterschutzstellung der Karlsruher Sammlungen ab)
Domänenvermögen, Patrimonialeigentum
http://archiv.twoday.net/stories/2892161/ (Beurteilung des Prozessrisikos, Hinweis auf übersehenes Urteil des BayObLG)
http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ (Schatullgut, Auszüge aus Artikel Klein)
http://archiv.twoday.net/stories/2851645/ (Aufsatz von Helferich zum Domänenvermögen 1847)
http://archiv.twoday.net/stories/2789610/ (SWR zur Rechtslage)
http://archiv.twoday.net/stories/2772873/ (Position Mußgnugs)
http://archiv.twoday.net/stories/2765548/ (SPD-Juristen bezweifeln Herausgabeansprüche; Gutachten von StZ ausgewertet)
http://archiv.twoday.net/stories/2731632/ (FAZ verwertet Gutachten)
http://archiv.twoday.net/stories/2736261/ (Mußgnug in der FAZ)
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/ (Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919, mit Kommentar)
Siehe auch: Hausfideikommiss, Klein, Mußgnug, Willoweit
Douglas, Christoph Graf, Kunstberater und Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer Stiftung
http://archiv.twoday.net/stories/2835338/ (Verwandtschaft mit dem Haus Baden)
Ehrle, Peter Michael, Direktor BLB Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2897739/ (Leserbrief FAZ 4.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2810175/ (Link zu Vortrag über Geschichte der BLB)
http://archiv.twoday.net/stories/2770269/ (Link zu Leserbrief FAZ 5.10.)
Frowein, Jochen, Heidelberger Jurist
http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ (Leserbrief FAZ 4.10.)
Germann, Martin, Bibliothekar Bern
http://archiv.twoday.net/stories/2799773/ (Bebilderte Online-Fassung des Artikels SZ 11.10. "Warum mittelalterliche Buchbestände intakt zu bewahren sind"; Zerstreuung der Handschriften der Abtei Fleury)
Hausfideikommiss
http://archiv.twoday.net/stories/2892308/ (Bodensee-Fideikommiss als Partikular-Apanagial-Fideikommiss)
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Handschriften des Hausfideikommisses im GLAK)
http://archiv.twoday.net/stories/2885866/ (Säkularisationsgut im Hausfideikommiss)
http://archiv.twoday.net/stories/2885808/ (Wem gehörten die Museumsobjekte im 19. Jh.?)
http://archiv.twoday.net/stories/2876347/ (Vorkaufsrecht aus Stammgüteraufhebungsgesetz)
http://archiv.twoday.net/stories/2837017/ (Bodensee-Fideikommiss aus Salem und Petershausen)
http://archiv.twoday.net/stories/2835237/ (Thesen zum großherzoglichen Hausfideikommiss)
http://archiv.twoday.net/stories/2832452/ (Über das großherzogliche Mobiliarvermögen)
Heinzer, Felix, Mittellatein-Professor Freiburg und ehem. Bibliothekar
http://archiv.twoday.net/stories/2748027/ (Auszüge aus Artikel FAZ 2.10.)
Himmelein, Volker, Kunsthistoriker, ehem. Leiter BLM Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2892184/ (wirft Landesregierung Versagen vor)
Klagebefugnis
http://archiv.twoday.net/stories/2823247/ (im Stiftungsrecht)
http://archiv.twoday.net/stories/2736892/ (Leserbrief Klaus Graf, FAZ 6.10.)
Klein, Winfried, Rechtsanwalt Heidelberg
http://archiv.twoday.net/stories/2893452/ (Vortragshinweis)
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Klein über die Hausfideikommisshandschriften im GLAK)
http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ (Auszüge aus dem Artikel von Klein FAZ 5.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2746005/ (Leserbrief von Klein StZ 29.9.)
Kunsthalle Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2880867/ (Markgrafentafel Baldungs gehört nicht dem Haus Baden)
http://archiv.twoday.net/stories/2876347/ (Dokumente zur Kunsthalle)
Kunstkammer, Badische, 1995 von Sotheby's versteigert
http://archiv.twoday.net/stories/2885866/ (Hinweis auf Plädoyer von Johannes Gut 1995, das Ensemble des Neuen Schlosses in Baden-Baden zu erhalten)
http://archiv.twoday.net/stories/2804774/ (Pressestimmen)
Mertens, Dieter, Historiker Freiburg i.Br.
http://archiv.twoday.net/stories/2880867/ (Artikel FAZ 2.11.: Markgrafentafel gehört nicht dem Haus Baden)
Museumsverkäufe
http://archiv.twoday.net/stories/2897008/ (Sammeln, nicht horten? Übersicht)
http://archiv.twoday.net/stories/2857287/ (Vermeer 1929 für Braunschweig gerettet)
http://archiv.twoday.net/stories/2843831/ (Rechnungshof BW empfiehlt Museumsverkäufe; Link zu Stellungnahme des Wissenschafts-Ausschusses im Landtag BW 2005)
http://archiv.twoday.net/stories/2843752/ (Deaccessioning)
http://archiv.twoday.net/stories/2814886/ (Museumsverkäufe in Frankreich unmöglich)
http://archiv.twoday.net/stories/2741739/ (ICOM-Positionspapier 2004)
Mußgnug, Reinhard, Heidelberger Jurist
http://archiv.twoday.net/stories/2785010/ (Hinweis auf Stellungnahmen)
http://archiv.twoday.net/stories/2736261/ (Link zum Artikel FAZ 29.9.)
National wertvolles Kulturgut, Liste
http://archiv.twoday.net/stories/2872688/ (Silberzimmer der Welfen, Urteil)
http://archiv.twoday.net/stories/2859723/ (Online-Nachweis der Liste)
http://archiv.twoday.net/stories/2859642/ (Denkmalschutz und Kulturgutschutz zusammenlegen!)
http://archiv.twoday.net/stories/2754648/ (Behandlung im Bundestags-Kulturausschuss)
http://archiv.twoday.net/stories/2737033/ (Sozialpflichtigkeit säkularisierten Kirchenguts, Hinweis auf den Aufsatz von Hermann Schmid und das Gerichtsurteil des VGH BW zur Eintragung von Kunstgut des Markgrafen von Baden auf der Liste national wertvollen Kulturguts)
Naturkundemuseum Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2898603/ (Geschichte und Rechtslage)
Ott, Norbert H., Germanist
http://archiv.twoday.net/stories/2720139/ (Link zum Artikel SZ 25.9.)
Parlamentaria auf dem Landtagsserver BW
http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ (Stand 30.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/ (Stand 24.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2834389/ (Stand 21.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2831349/ (Stand 20.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2787230/ (Stand 11.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2749087/ (Stand 2.10.)
Raffelt, Albert, Bibliothekar Freiburg
http://archiv.twoday.net/stories/2720159/ (Leserbrief FAZ 26.9.)
Rechtsfragen
Siehe Domänenvermögen, Denkmalschutzrecht, Hausfideikommiss, Klagebefugnis, National wertvolles Kulturgut, Säkularisation, Stiftungsrecht
Reichenau, Kloster
http://archiv.twoday.net/stories/2857303/ (Murers Reichenau-Chronik in Frauenfeld digitalisiert)
http://archiv.twoday.net/stories/2744157/ (Protest gegen Plan, Handschriften ins Klostermuseum zu überführen)
Reuchlin, Johannes, Humanist
http://archiv.twoday.net/stories/2846139/ (Reuchlin-Handschriften sollen nicht verkauft werden)
Säkularisation
http://archiv.twoday.net/stories/2885866/ (Badisches Säkularisationsgut wurde 1918/19 Staatsgut)
http://archiv.twoday.net/stories/2765716/ (Leserbrief Magda Fischer StZ 5.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2737033/ (Sozialpflichtigkeit säkularisierten Kirchenguts, Hinweis auf den Aufsatz von Hermann Schmid und das Gerichtsurteil des VGH BW zur Eintragung von Kunstgut des Markgrafen von Baden auf der Liste national wertvollen Kulturguts)
Salem, Kloster und Schloss
http://archiv.twoday.net/stories/2892308/ (Salemer Baulasten)
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Salemer Archivgut nicht in der Kulturgutliste)
http://archiv.twoday.net/stories/2837017/ (Salemer Urkunden gehören nach wie vor dem Markgrafen)
Saurma, Elisabeth, Kunsthistorikerin
http://archiv.twoday.net/stories/2731656/ (Leserbrief FAZ 28.9.)
Stiftungsrecht
http://archiv.twoday.net/stories/2866508/ (Stiftungsaufsicht in der Schweiz)
http://archiv.twoday.net/stories/2823247/ (Klagebefugnis im Stiftungsrecht)
Willoweit, Dietmar, Jurist
http://archiv.twoday.net/stories/2756875/ (Leserbrief FAZ 4.10.)
Würtenberger, Thomas, Freiburger Jurist und Gutachter
http://archiv.twoday.net/stories/2892161/ (Kritik am Gutachten)
Zähringer Stiftung
http://archiv.twoday.net/stories/2836746/ (Wessenberg-Galerie in Konstanz)
http://archiv.twoday.net/stories/2835396/ (Stiftung von Louis Jüncke in Baden-Baden)
http://archiv.twoday.net/stories/2834592/ (Materialien zur Zähringer Stiftung, Haupteintrag)
http://archiv.twoday.net/stories/2823247/ (Klagebefugnis im Stiftungsrecht; erbrechtliches Problem bei der Zähringer Stiftung)
http://archiv.twoday.net/stories/2770378/ (Auszug aus Testament von 1927)
http://archiv.twoday.net/stories/2750198/ (Text der Stiftungssatzung von 1954)
http://archiv.twoday.net/stories/2740166/ (Eintrag im Stiftungsverzeichnis)
Quellenfaksimiles auf Wikimedia Commons
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/ (Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919)
http://commons.wikimedia.org/wiki/Badisches_Gesetz_%C3%BCber_das_Dom%C3%A4nenverm%C3%B6gen_1919
http://archiv.twoday.net/stories/2876347/ (Dokumente zur Kunsthalle Karlsruhe)
Landtagsbeschluss zur Gründung der Kunsthalle Karlsruhe vom 12. Juli 1837 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt S. 145:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Kunsthalle_karlsruhe_gruendung.JPG
Erklärung des Präsidenten der Generalintendanz der Großherzoglichen Zivilliste vom 18. März 1919 unter anderem zur Kunsthalle Karlsruhe (Beilage zur Begründung des Gesetzes über das Domänenvermögen, Verhandlungen des Badischen Landtags, Beilagenheft S. 220):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG
Gesetz vom 1. April 1930 über den Ankauf der im Eigentum der ehemaligen Großherzogin Hilda von Baden stehenden Kunstwerke der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts in Karlsruhe. In: Gesetz- und Verordnungs-Blatt 1930, S. 27-30:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_den_Ankauf_von_Kunstgegenst%C3%A4nden_f%C3%BCr_die_Kunsthalle_Karlsruhe_1930
http://archiv.twoday.net/stories/2851645/ (Helferich, Johann: Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. In: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft 1847, S. 1-40)
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Helferich_-_Baden
http://archiv.twoday.net/stories/2832452/ (Pfister, Staatsverfassung I, 1829, 220f.)
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Pfister_staatsverfassung_2.JPG
Ettlinger: Ursprüngliche Herkunft der Handschriften ... 1901
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Ettlinger_Handschriften_v01.gif
Bilder aus Karlsruher Handschriften
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Badische_Landesbibliothek_manuscripts
Wichtige Internetlinks
Übersicht der BLB Karlsruhe zu Presseberichten
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html#handschriften
Audiobeiträge (vor allem im Format MP3) auf Rundfunkservern weist nach:
http://archiv.twoday.net/stories/2744451/
Schwerpunktthema Schutz von öffentlichem Kulturgut in "politik und kultur" (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2862065/ )
http://www.kulturrat.de/puk/puk06-06.pdf
Karlsruher Handschriftenkataloge im Netz
http://archiv.twoday.net/stories/2898077/
ARCHIVALIA zitierte die wichtigeren Pressemeldungen in Auszügen, dokumentierte Pressemitteilungen, Protestresolutionen und wichtige Texte im Volltext. Es wurden kritische Kommentare und weiterführende Stellungnahmen insbesondere zu den juristischen Aspekten des Themas veröffentlicht.
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Der erste Eintrag erschien am 20. September 2006:
http://archiv.twoday.net/stories/2697632/ (Werden Spitzen-Handschriften der Badischen Landesbibliothek verkauft?)
Am gleichen Tag war der Deal von der Presse enthüllt und von Klaus Klein und Jürgen Wolf in den Mailinglisten MEDIAEVISTIK und Diskus thematisiert worden.
Statistik nach Monaten:
September 2006
http://archiv.twoday.net/month?date=200609
Oktober 2006
http://archiv.twoday.net/month?date=200610 (unvollst.)
November 2006
http://archiv.twoday.net/month?date=200611
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Herrschaftsarchive (2 Einträge)
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Sinnvoller Ankauf: Markgräflich badisches Archivgut)
http://archiv.twoday.net/stories/2876781/ (Regelung 1919 zum Badischen Familienarchiv im GLAK)
English Corner (13 Einträge)
http://archiv.twoday.net/stories/2895365/ ( Entries on the Karlsruhe cultural desaster in the English language = the following list)
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Kategorie Archivrecht
http://archiv.twoday.net/stories/2741697/ (Kurzinfo)
http://archiv.twoday.net/stories/2740997/ (Hinweis auf Mußgnug-Artikel)
Mitgezählt werden kann auch der in der Kategorie "Unterhaltung" plazierte Beitrag über MP Oettinger
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Mehr als 30, in ARCHIVALIA überwiegend im Volltext dokumentierte Protestresolutionen weist nach der Überblick unter
http://archiv.twoday.net/stories/2751526/
Der Fall von A bis Z - Auswahl wichtiger Beiträge
Der jeweils jüngste Beitrag steht oben. Ergänzend sei auf die Suchfunktion des Weblogs (im Menü rechts) sowie auf die Übersicht der Protestresolutionen verwiesen.
Archivgut
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Sinnvoller Ankauf: Markgräflich badisches Archivgut)
http://archiv.twoday.net/stories/2837017/ (Salemer Urkunden)
Ausstellung der Handschriften in der BLB
http://archiv.twoday.net/stories/2896038/ (Großes Heiligenkino in Farbe)
http://archiv.twoday.net/stories/2881304/ (Auszüge aus der Ansprache von Wolfgang Klose zur Ausstellungseröffnung)
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Denkmalschutzrecht
http://archiv.twoday.net/stories/2892308/ (Denkmalschutzrechtliche Ansprüche des Eigentümers von Schloss Salem)
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http://archiv.twoday.net/stories/2857377/ (Kriterien für Kulturdenkmal)
http://archiv.twoday.net/stories/2756240/ (Ausverkauf landesverfassungswidrig)
http://archiv.twoday.net/stories/2751221/ (Verfassung von BW schützt Denkmäler)
http://archiv.twoday.net/stories/2740924/ (Enteignung zum Zweck wissenschaftlicher Erfassung)
http://archiv.twoday.net/stories/2740587/ (Wirtschaftsministerium lehnt Unterschutzstellung der Karlsruher Sammlungen ab)
Domänenvermögen, Patrimonialeigentum
http://archiv.twoday.net/stories/2892161/ (Beurteilung des Prozessrisikos, Hinweis auf übersehenes Urteil des BayObLG)
http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ (Schatullgut, Auszüge aus Artikel Klein)
http://archiv.twoday.net/stories/2851645/ (Aufsatz von Helferich zum Domänenvermögen 1847)
http://archiv.twoday.net/stories/2789610/ (SWR zur Rechtslage)
http://archiv.twoday.net/stories/2772873/ (Position Mußgnugs)
http://archiv.twoday.net/stories/2765548/ (SPD-Juristen bezweifeln Herausgabeansprüche; Gutachten von StZ ausgewertet)
http://archiv.twoday.net/stories/2731632/ (FAZ verwertet Gutachten)
http://archiv.twoday.net/stories/2736261/ (Mußgnug in der FAZ)
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/ (Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919, mit Kommentar)
Siehe auch: Hausfideikommiss, Klein, Mußgnug, Willoweit
Douglas, Christoph Graf, Kunstberater und Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer Stiftung
http://archiv.twoday.net/stories/2835338/ (Verwandtschaft mit dem Haus Baden)
Ehrle, Peter Michael, Direktor BLB Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2897739/ (Leserbrief FAZ 4.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2810175/ (Link zu Vortrag über Geschichte der BLB)
http://archiv.twoday.net/stories/2770269/ (Link zu Leserbrief FAZ 5.10.)
Frowein, Jochen, Heidelberger Jurist
http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ (Leserbrief FAZ 4.10.)
Germann, Martin, Bibliothekar Bern
http://archiv.twoday.net/stories/2799773/ (Bebilderte Online-Fassung des Artikels SZ 11.10. "Warum mittelalterliche Buchbestände intakt zu bewahren sind"; Zerstreuung der Handschriften der Abtei Fleury)
Hausfideikommiss
http://archiv.twoday.net/stories/2892308/ (Bodensee-Fideikommiss als Partikular-Apanagial-Fideikommiss)
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Handschriften des Hausfideikommisses im GLAK)
http://archiv.twoday.net/stories/2885866/ (Säkularisationsgut im Hausfideikommiss)
http://archiv.twoday.net/stories/2885808/ (Wem gehörten die Museumsobjekte im 19. Jh.?)
http://archiv.twoday.net/stories/2876347/ (Vorkaufsrecht aus Stammgüteraufhebungsgesetz)
http://archiv.twoday.net/stories/2837017/ (Bodensee-Fideikommiss aus Salem und Petershausen)
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http://archiv.twoday.net/stories/2832452/ (Über das großherzogliche Mobiliarvermögen)
Heinzer, Felix, Mittellatein-Professor Freiburg und ehem. Bibliothekar
http://archiv.twoday.net/stories/2748027/ (Auszüge aus Artikel FAZ 2.10.)
Himmelein, Volker, Kunsthistoriker, ehem. Leiter BLM Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2892184/ (wirft Landesregierung Versagen vor)
Klagebefugnis
http://archiv.twoday.net/stories/2823247/ (im Stiftungsrecht)
http://archiv.twoday.net/stories/2736892/ (Leserbrief Klaus Graf, FAZ 6.10.)
Klein, Winfried, Rechtsanwalt Heidelberg
http://archiv.twoday.net/stories/2893452/ (Vortragshinweis)
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Klein über die Hausfideikommisshandschriften im GLAK)
http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ (Auszüge aus dem Artikel von Klein FAZ 5.10.)
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Kunsthalle Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2880867/ (Markgrafentafel Baldungs gehört nicht dem Haus Baden)
http://archiv.twoday.net/stories/2876347/ (Dokumente zur Kunsthalle)
Kunstkammer, Badische, 1995 von Sotheby's versteigert
http://archiv.twoday.net/stories/2885866/ (Hinweis auf Plädoyer von Johannes Gut 1995, das Ensemble des Neuen Schlosses in Baden-Baden zu erhalten)
http://archiv.twoday.net/stories/2804774/ (Pressestimmen)
Mertens, Dieter, Historiker Freiburg i.Br.
http://archiv.twoday.net/stories/2880867/ (Artikel FAZ 2.11.: Markgrafentafel gehört nicht dem Haus Baden)
Museumsverkäufe
http://archiv.twoday.net/stories/2897008/ (Sammeln, nicht horten? Übersicht)
http://archiv.twoday.net/stories/2857287/ (Vermeer 1929 für Braunschweig gerettet)
http://archiv.twoday.net/stories/2843831/ (Rechnungshof BW empfiehlt Museumsverkäufe; Link zu Stellungnahme des Wissenschafts-Ausschusses im Landtag BW 2005)
http://archiv.twoday.net/stories/2843752/ (Deaccessioning)
http://archiv.twoday.net/stories/2814886/ (Museumsverkäufe in Frankreich unmöglich)
http://archiv.twoday.net/stories/2741739/ (ICOM-Positionspapier 2004)
Mußgnug, Reinhard, Heidelberger Jurist
http://archiv.twoday.net/stories/2785010/ (Hinweis auf Stellungnahmen)
http://archiv.twoday.net/stories/2736261/ (Link zum Artikel FAZ 29.9.)
National wertvolles Kulturgut, Liste
http://archiv.twoday.net/stories/2872688/ (Silberzimmer der Welfen, Urteil)
http://archiv.twoday.net/stories/2859723/ (Online-Nachweis der Liste)
http://archiv.twoday.net/stories/2859642/ (Denkmalschutz und Kulturgutschutz zusammenlegen!)
http://archiv.twoday.net/stories/2754648/ (Behandlung im Bundestags-Kulturausschuss)
http://archiv.twoday.net/stories/2737033/ (Sozialpflichtigkeit säkularisierten Kirchenguts, Hinweis auf den Aufsatz von Hermann Schmid und das Gerichtsurteil des VGH BW zur Eintragung von Kunstgut des Markgrafen von Baden auf der Liste national wertvollen Kulturguts)
Naturkundemuseum Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2898603/ (Geschichte und Rechtslage)
Ott, Norbert H., Germanist
http://archiv.twoday.net/stories/2720139/ (Link zum Artikel SZ 25.9.)
Parlamentaria auf dem Landtagsserver BW
http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ (Stand 30.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/ (Stand 24.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2834389/ (Stand 21.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2831349/ (Stand 20.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2787230/ (Stand 11.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2749087/ (Stand 2.10.)
Raffelt, Albert, Bibliothekar Freiburg
http://archiv.twoday.net/stories/2720159/ (Leserbrief FAZ 26.9.)
Rechtsfragen
Siehe Domänenvermögen, Denkmalschutzrecht, Hausfideikommiss, Klagebefugnis, National wertvolles Kulturgut, Säkularisation, Stiftungsrecht
Reichenau, Kloster
http://archiv.twoday.net/stories/2857303/ (Murers Reichenau-Chronik in Frauenfeld digitalisiert)
http://archiv.twoday.net/stories/2744157/ (Protest gegen Plan, Handschriften ins Klostermuseum zu überführen)
Reuchlin, Johannes, Humanist
http://archiv.twoday.net/stories/2846139/ (Reuchlin-Handschriften sollen nicht verkauft werden)
Säkularisation
http://archiv.twoday.net/stories/2885866/ (Badisches Säkularisationsgut wurde 1918/19 Staatsgut)
http://archiv.twoday.net/stories/2765716/ (Leserbrief Magda Fischer StZ 5.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2737033/ (Sozialpflichtigkeit säkularisierten Kirchenguts, Hinweis auf den Aufsatz von Hermann Schmid und das Gerichtsurteil des VGH BW zur Eintragung von Kunstgut des Markgrafen von Baden auf der Liste national wertvollen Kulturguts)
Salem, Kloster und Schloss
http://archiv.twoday.net/stories/2892308/ (Salemer Baulasten)
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Salemer Archivgut nicht in der Kulturgutliste)
http://archiv.twoday.net/stories/2837017/ (Salemer Urkunden gehören nach wie vor dem Markgrafen)
Saurma, Elisabeth, Kunsthistorikerin
http://archiv.twoday.net/stories/2731656/ (Leserbrief FAZ 28.9.)
Stiftungsrecht
http://archiv.twoday.net/stories/2866508/ (Stiftungsaufsicht in der Schweiz)
http://archiv.twoday.net/stories/2823247/ (Klagebefugnis im Stiftungsrecht)
Willoweit, Dietmar, Jurist
http://archiv.twoday.net/stories/2756875/ (Leserbrief FAZ 4.10.)
Würtenberger, Thomas, Freiburger Jurist und Gutachter
http://archiv.twoday.net/stories/2892161/ (Kritik am Gutachten)
Zähringer Stiftung
http://archiv.twoday.net/stories/2836746/ (Wessenberg-Galerie in Konstanz)
http://archiv.twoday.net/stories/2835396/ (Stiftung von Louis Jüncke in Baden-Baden)
http://archiv.twoday.net/stories/2834592/ (Materialien zur Zähringer Stiftung, Haupteintrag)
http://archiv.twoday.net/stories/2823247/ (Klagebefugnis im Stiftungsrecht; erbrechtliches Problem bei der Zähringer Stiftung)
http://archiv.twoday.net/stories/2770378/ (Auszug aus Testament von 1927)
http://archiv.twoday.net/stories/2750198/ (Text der Stiftungssatzung von 1954)
http://archiv.twoday.net/stories/2740166/ (Eintrag im Stiftungsverzeichnis)
Quellenfaksimiles auf Wikimedia Commons
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/ (Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919)
http://commons.wikimedia.org/wiki/Badisches_Gesetz_%C3%BCber_das_Dom%C3%A4nenverm%C3%B6gen_1919
http://archiv.twoday.net/stories/2876347/ (Dokumente zur Kunsthalle Karlsruhe)
Landtagsbeschluss zur Gründung der Kunsthalle Karlsruhe vom 12. Juli 1837 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt S. 145:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Kunsthalle_karlsruhe_gruendung.JPG
Erklärung des Präsidenten der Generalintendanz der Großherzoglichen Zivilliste vom 18. März 1919 unter anderem zur Kunsthalle Karlsruhe (Beilage zur Begründung des Gesetzes über das Domänenvermögen, Verhandlungen des Badischen Landtags, Beilagenheft S. 220):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG
Gesetz vom 1. April 1930 über den Ankauf der im Eigentum der ehemaligen Großherzogin Hilda von Baden stehenden Kunstwerke der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts in Karlsruhe. In: Gesetz- und Verordnungs-Blatt 1930, S. 27-30:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_den_Ankauf_von_Kunstgegenst%C3%A4nden_f%C3%BCr_die_Kunsthalle_Karlsruhe_1930
http://archiv.twoday.net/stories/2851645/ (Helferich, Johann: Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. In: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft 1847, S. 1-40)
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Helferich_-_Baden
http://archiv.twoday.net/stories/2832452/ (Pfister, Staatsverfassung I, 1829, 220f.)
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Pfister_staatsverfassung_2.JPG
Ettlinger: Ursprüngliche Herkunft der Handschriften ... 1901
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Ettlinger_Handschriften_v01.gif
Bilder aus Karlsruher Handschriften
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Badische_Landesbibliothek_manuscripts
Wichtige Internetlinks
Übersicht der BLB Karlsruhe zu Presseberichten
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html#handschriften
Audiobeiträge (vor allem im Format MP3) auf Rundfunkservern weist nach:
http://archiv.twoday.net/stories/2744451/
Schwerpunktthema Schutz von öffentlichem Kulturgut in "politik und kultur" (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2862065/ )
http://www.kulturrat.de/puk/puk06-06.pdf
Karlsruher Handschriftenkataloge im Netz
http://archiv.twoday.net/stories/2898077/
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Liberal oder rückständig? - Die Bedeutung der badischen Verfassungsentwicklung für das Domänenvermögen und die Handschriften der Badischen Landesbibliothek / Vortrag von Dr. Winfried Klein, Mannheim.
Die schriftliche Fassung des Vortrags vom 21.11.2006 liegt jetzt als PDF (Größe:136 kbyte) vor. Eine Druckversion ist für die Vortragsreihe der Badischen Landesbibliothek vorgesehen. Der Vortrag kann für den Eigenbedarf ganz oder in Auszügen verwendet werden. (Update 29.11.2006)
Dienstag, 21. November 2006, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -
Dr. Winfried Klein, der in der FAZ vom 5.10.2006 ausführlich zur Eigentumsfrage der Handschriften der Badischen Landesbibliothek Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ ), ist wohl der derzeit beste Kenner der badischen Domänenfrage. Er weist in seinem Vortrag nach, dass die heutigen Schwierigkeiten keineswegs ihre Ursache in einer "zu liberalen" badischen Revolution von 1918 haben, wie die Landesregierung insinuierte, sondern darin, dass das Haus Baden sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht zu einer wirklichen Liberalisierung entscheiden konnte. Einer eindeutigen Klärung der heutigen Rechtslage stehe dieses damalige Versäumnis jedoch nicht entgegen. Denn mit der Revolution von 1918 sei alles, was dem Haus Baden nicht vertraglich als Privateigentum zugestanden wurde, Staatseigentum geworden und damit auch die Handschriften der Badischen Landesbibliothek.
Die schriftliche Fassung des Vortrags vom 21.11.2006 liegt jetzt als PDF (Größe:136 kbyte) vor. Eine Druckversion ist für die Vortragsreihe der Badischen Landesbibliothek vorgesehen. Der Vortrag kann für den Eigenbedarf ganz oder in Auszügen verwendet werden. (Update 29.11.2006)
Dienstag, 21. November 2006, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -
Dr. Winfried Klein, der in der FAZ vom 5.10.2006 ausführlich zur Eigentumsfrage der Handschriften der Badischen Landesbibliothek Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ ), ist wohl der derzeit beste Kenner der badischen Domänenfrage. Er weist in seinem Vortrag nach, dass die heutigen Schwierigkeiten keineswegs ihre Ursache in einer "zu liberalen" badischen Revolution von 1918 haben, wie die Landesregierung insinuierte, sondern darin, dass das Haus Baden sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht zu einer wirklichen Liberalisierung entscheiden konnte. Einer eindeutigen Klärung der heutigen Rechtslage stehe dieses damalige Versäumnis jedoch nicht entgegen. Denn mit der Revolution von 1918 sei alles, was dem Haus Baden nicht vertraglich als Privateigentum zugestanden wurde, Staatseigentum geworden und damit auch die Handschriften der Badischen Landesbibliothek.
BCK - am Sonntag, 5. November 2006, 01:17 - Rubrik: Kulturgut
In der SZ vom 11.10.2006 S. 13 geht Gottfried Knapp auf die Unterhaltungskosten des Klosterkomplexes Salem ein:
Wie bei allen Kulturdenkmalen waren auch in Salem immer wieder aufwändige Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen fällig. Für die gründlichen Pflegemaßnahmen am Klosterkomplex, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden, hat der heutige Eigner der Anlage, Prinz Bernhard von Baden, mit 30 Millionen Euro berechnet, was beim Umfang des Ensembles als akzeptabler Betrag gelten kann. Ob aber die 40 zusätzlichen Millionen, die das Land ebenfalls durch den Verkauf wertvoller Handschriften aus der Karlsruher Landesbibliothek herbeischaffen sollte, nötig sind, um den Kloster- oder Schlosskomplex von Salem auch in Zukunft zu sichern, darf bezweifelt werden.
Das mit Abstand bedeutendste Monument im Ensemble ist das hochgotische Münster, das um 1285 begonnen und um 1425 vollendet worden ist, eine dreischiffige Basilika, die mit ihrem prächtig instrumentierten Maßwerkfenster in der Querschiffwand und ihrem geraden Umgangschor die linienhaft elegante, wunderbar feingliedrige Gotik der Zisterzienser in besonderer Reinheit verkörpert. [...] Natürlich kann ein solches Schatzhaus nur mit öffentlichen Denkmalgeldern kunsthistorisch sinnvoll betreut werden.
Doch beim "Schloss", das ja von der Schule privat genutzt wird, und bei den Wirtschaftsgebäuden, in denen der Markgraf seinen Weinhandel betreibt, aber auch ein Feuerwehrmuseum eingerichtet und Kunsthandwerker angesiedelt hat, verhält sich die Sache ein wenig anders. Zwar enthalten die nach dem verheerenden Klosterbrand 1697 völlig neu errichteten "Schloss"-Gebäude einige der schönsten Raumkunstwerke der Region: etwa den von F. J. Feuchtmayer um 1710 üppig mit Standbildern, Büsten und Stuckreliefs ausgestatteten Kaisersaal, das prachtvoll spätbarocke Sommerrefektorium oder den zweigeschossigen klassizistischen Bibliothekssaal. Auch die beiden mehrgeschossigen mächtigen Torgebäude gehören zu den charakterstarken Bauten des Bodenseebarocks. An Qualität und Bedeutung fehlt es dem privaten Teil des Salemer Klosterensembles also keineswegs. Doch dass 40 Millionen Euro auf die hohe Kante gelegt werden müssen, um dieses Baudenkmal weiter zu erhalten, kann uns niemand weismachen.
Am gleichen Tag machte sich auch Rüdiger Soldt in der FAZ seine Gedanken zur Bauunterhaltung von Schloss Salem (S. 4):
Wer in Baden-Württemberg ein historisches Schloß besucht, der wird zwangsläufig darauf aufmerksam gemacht, wie reichhaltig das Land mit Kulturdenkmälern gesegnet ist [...]. Was dem Kunstfreund gefällt, ist den Finanzpolitikern eine Last: 11,2 Millionen Euro nehmen die Schlösser pro Jahr ein, die Betriebskosten belaufen sich aber auf etwa 16 Millionen Euro. Das heißt: Das Land muß mindestens fünf Millionen Euro dazugeben. Außerdem fallen im Jahr Sanierungs- und Renovierungskosten in Höhe von 20 Millionen Euro an. [...]
Finanzpolitiker wissen, daß sich auch Schlösser, die ein gutes Nutzungskonzept haben und ständig für Veranstaltungen vermietet werden, im Grunde nicht ohne staatliche Zuschüsse bewirtschaften lassen. Deshalb ist es in fast allen Bundesländern Ziel einer vorausschauenden Finanzpolitik, nicht weitere Schlösser in das Portfolio der staatlichen Verwaltung aufzunehmen. Nach Schätzungen der Landesregierung kosten Betrieb und Instandhaltung von Salem jährlich etwa 1,5 Millionen Euro. Insofern ist es verständlich, wenn die Landesregierung bei dem Vergleich mit dem Haus keinen Präzedenzfall schaffen will und für die Schloßanlage deshalb eine eigene Stiftung gegründet werden soll. Sie soll ein Stiftungskapital von etwa 30 Millionen Euro haben, der Zeitpunkt der Gründung der Stiftung steht noch nicht fest.
Den Vorschlag einiger Kulturpolitiker, das Schloß Salem in die staatliche Schlösserverwaltung einzugliedern und dafür zwei oder drei mediokre Schlösser zu verkaufen, hält man im Finanzministerium für nicht realistisch. [...]
Zur 900 Jahre alten Schloßanlage Salem gehört das gotische Münster mit der Abtei und einigen Ökonomiegebäuden, die zum Teil auch an das Internat Salem verpachtet sind. Die Schloßanlage umfaßt 42 000 Quadratmeter.
Am 30.9.2006 hatte Wolfgang Messner in der Stuttgarter Zeitung eine Home- bzw. Castle-Story geboten:
Die Schlossanlage von Salem ist so groß wie die halbe Stuttgarter Innenstadt, behauptet Erbprinz Bernhard von Baden. [...] Ganze 25 Hektar ist Salem groß, mehr als 42 000 Quadratmeter genutzte Fläche hat allein das Schloss. "Das müssen wir jeden Tag auf unsere Kosten in Schuss halten", sagt der Prinz. Es gehört den Badenern schon mehr als 200 Jahre, aber jetzt wird der Unterhalt zu teuer. Deshalb der Verkauf. So einfach ist das, sagt Prinz Bernhard.
[...] 30 Millionen Euro braucht der Markgraf zur Tilgung aufgelaufener Schulden, 40 Millionen sollen in eine Stiftung zum Erhalt der Anlage in Salem fließen. Dafür überlassen die Markgrafen dem Land bedeutende Sammlungen und Preziosen [...]
Soll also die Allgemeinheit das marode Zuhause des badischen Herrscherhauses sanieren? Keinesfalls, beschwichtigt Bernhard, und zeigt aus dem Fenster des markgräflichen Rentamtes auf das weißgelbe Schloss. "Alles ist in einem Topzustand", verkündet er und breitet die Arme aus. Die Markgrafen haben hier Millionen Euro vergraben, seit sie das Schloss durch Napoleon und die Säkularisierung 1803 zugesprochen bekamen. 1980 begann die umfassende Renovierung des Areals. Zwischen 1992 und 2002 investierte das ehemalige badische Herrschergeschlecht allein 26 Millionen Euro in die Anlage.
"Es hat kein Ende, es geht immer weiter", erklärt der Prinz und deutet auf ein Gerüst an der imposanten Südfassade des Schlosses. Dort hat die Dachsanierung begonnen. Das sind 35 000 Quadratmeter Fläche. Sie wird Millionen kosten, Millionen, die die Badener nicht mehr haben. Die Sanierung des Münsterdaches von 1997 bis 2002 verschlang allein 3,5 Millionen Euro. Mit 1,2 Millionen Euro war der Eigentümer dabei, der Rest der Summe wurde mit Zuschüssen des Landesdenkmalamtes, von Stiftungen und von der katholischen Kirche gedeckt.
Jedes Jahr geben die Markgrafen gut eine Million Euro für den Erhalt Salems aus. "Das ist nicht mehr zu schultern", sagt Prinz Bernhard. Salem ist eine Kleinstadt mit der weltbekannten Schlossschule Salem, einem katholischen Münster und einem evangelischen Betsaal. [...] Fast 500 Menschen arbeiten in den historischen Gemäuern. [...] Von 40 Mietern erhalten die Markgrafen Pachtzins. Die Schlossschule ist darunter der prominenteste. Mit 16 000 Quadratmetern nimmt sie aber nur ein Drittel der Nutzfläche ein. "Die Einnahmen decken gerade mal die Betriebskosten", sagt Bernhard. "Und das ist schon gut so."
Salem sei auch sein eigenes Denkmalamt, seine Bauhütte und Archiv, meint Prinz Bernhard. Das Münster, das auf das Jahr 1300 zurückgeht, ist nach Ulm und Freiburg das drittgrößte im Land. Das muss man sich erst mal leisten können. "Wir sind nur ein mittelständisches Unternehmen", sagt Erbprinz Bernhard. Schwerpunkt seiner unternehmerischen Tätigkeit ist wie vordem die Land- und Forstwirtschaft. Das Adelshaus besitzt 3700 Hektar Wald. Durch stetige Expansion haben es die Badener mit 130 Hektar Rebfläche zum größten privaten Weingut Deutschlands gebracht. Markgrafenwein wächst in Bermatingen und Birnau am Bodensee und in der Ortenau, wo der Sippe auf dem Ortenberg ein kleines Schloss gehört. Andere Besitztümer haben sie verkauft - zuletzt das von 1573 bis 1578 errichtete Neue Schloss in Baden-Baden für eine unbekannte Summe an eine kuwaitische Familie. Zwischen 1993 und 1995 hatte sich das Haus von den meisten seiner Liegenschaften und Immobilien getrennt.
Damals stand der Markgraf vor einem Schuldenberg von rund 132 Millionen Euro. Schloss Kirchberg am Bodensee samt Campingplatz und Yachthafen, Schloss Eberstein im Murgtal, alles musste weg. Auch eine Maschinenfabrik in Eimeldingen und der florierende Granulathersteller Bergmann in Gaggenau (Kreis Rastatt) wurden versilbert, außerdem ein Medizintechnik- und ein Ladenbauunternehmen. Die Mitarbeiterzahl sank von 1500 auf 400. Heute hat der Markgraf noch 50 Angestellte. Höhepunkt des Ausverkaufs war die Versteigerung von 25 000 Kunstwerken und Alltagsdingen, die im Jahr 1995 auch dank Sotheby's in Baden-Baden zur Auktion des Jahrhunderts wurde und dem Haus Baden einen Reingewinn von 27 Millionen Euro bescherte. Künftig soll das Geld für Salem von der Stiftung kommen, die mit 40 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Dann gehört die Anlage der Stiftung, die Markgrafen haben nur noch Wohnrecht. Davon macht der Erbprinz schon lange keinen Gebrauch mehr. Er lebt mit seiner Frau Stephanie und seinen drei kleinen Söhnen in einem Reihenhaus, nahe beim Schloss.
Siehe auch die Stellungnahme des Erbprinzen
http://archiv.twoday.net/stories/2877201/
Kommentar:
Man darf nicht verkennen, dass die ehemalige Standesherrschaft Salem (mit Petershausen) auf höchst dubiose Art und Weise in den Privatbesitz der Markgrafenfamilie gekommen ist.
Die Abteien Salem und Petershausen waren Reichsstände, die auf rechtlich fragwürdige Weise im § 5 des Reichsdeputationshauptschluss dem Markgrafen zugesprochen wurden:
http://de.wikisource.org/wiki/Hauptschlu%C3%9F_der_ausserordentlichen_Reichsdeputation
Eine Sonderstellung dieser beiden Klöster geht aus dieser Rechtsnorm keinesfalls hervor, die es rechtfertigen würde, dem Gebiet einen anderen staatsrechtlichen Charakter zuzusprechen.
Bis 1919 hat man aber unkritisch in Baden die Darlegungen des Abgeordneten Mittermaier nachgebetet, der sich im Kommissionsbericht zum Entwurf eines Apanagengesetzes ausführlich äußerte (Beilage 1 zum Protokoll der Sitzung der II. Kammer vom 4.7.1839, hier Beilagenheft S. 298-302). Danach seien Salem und Petershausen Entschädigungen der unter privatrechtlichem Titel erhaltenen elsässischen Herrschaft Kutzenhausen für ie badischen Prinzen friedrich und Ludwig. Diese erhielten Salem am 15. November 1802 (ebd., S. 300). 1813 wurde die Standesherrschaft Salem dem Apanagial-Fideikommiss (später: Bodensee-Fideikommiss) einverleibt.
Der Staat musste für die mit der Landeshoheit verbundenen Rechte den Prinzen 12000 Gulden zahlen.
Obwohl die Fideikommisskonstitution von 1792 den Charakter des Fideikommisses als Apanagial-Fideikommiss deutlich zu erkennen gibt (so auch bezeichnet siehe http://archiv.twoday.net/stories/2837017/ ), konnte sich die Ansicht Mittermaiers, dass die Erträge des Fideikommisses nicht in den Apanageanspruch einzurechnen seien, im Apanagialgesetz von 1839 durchsetzen.
Indem Mittermaier einen öffentlichrechtlichen Charakter des Fideikommisses verneinte, ergriff der einseitig die Partei des Großherzogs. Aus heutiger Sicht erweist sich die Zuweisung der beiden Reichsabteien an eine Sekundogenitur als klarer Willkürakt des Fürsten, der das von der Kirche unredlich erlangte Raubgut für private Zwecke mißbrauchte. Obwohl das Hausgesetz von 1792 klar vorsah, dass sich Fideikommissbesitz und Apanageanspruch ausschlossen, musste der badische Steuerzahler indirekt für die fürstlichen Schmarotzer aufkommen, die Apanage bezogen und zugleich stattliche Einkünfte aus dem Fideikommiss erhielten (zu dem auch teurer Schmuck und Silbergeschirr gehörten http://archiv.twoday.net/stories/2837017/).
Woher kam das Geld, über das der Fürst im 19. Jahrhundert verfügen konnte? Ute Daniel, Hoftheater, Stuttgart 1995, S. 119 macht auf den hohen Anteil der Hofausgaben an den staatlichen Gesamtausgaben in Baden aufmerksam: "In Baden, wo die Hofausgaben im ausgehenden 18. Jahrhundert relativ zu den insgesamt niedrigen Staatsausgaben sehr hoch gelegen hatten - bei etwa 50 bis gut 60 % der Gesamtausgaben, von denen sie vor der Einführung der Zivilliste immer noch 16 bis 24 % beanspruchten -, sanken sie zwischen 1820 und 1850 nach und nach von 16 auf gut 9 % der Gesamtausgaben und gingen auch in ihrer absoluten Höhe zurück".
Mit anderen Worten: Das Volk bezahlte den Fürsten und seinen Hof, es musste aufbringen, was der Fürst für seine höfische Repräsentation für erforderlich hielt. Auch das zur privaten Verfügung des Fürsten stehende Schatullgut wurde über die Zivilliste vom Staat finanziert.
Das Privatvermögen, mit dessen Mitteln der Fürst Kunstschätze oder Bücher erwerben konnte, war so "privat" nicht. Dies gilt es zu bedenken, wenn es um eigentumsrechtliche Ansprüche aufgrund "Privateigentums" der damals regierenden Dynastie geht.
Salem durfte die markgräfliche Familie über 200 Jahre lang aussaugen. Da erscheint es nur recht und billig, wenn sie sich auch mit nennenswerten eigenen Beiträgen an der Bauunterhaltung beteiligt.
Verfassungsrechtlich sieht es für das Haus Baden an sich nicht schlecht aus, denn das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März 1999 "unverhältnismäßige Belastungen des Eigentümers" im Denkmalschutzrecht kategorisch ausgeschlossen:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv100226.html
Niemand muss nach dieser Entscheidung "gleichheitswidrige Sonderopfer" ohne Ausgleich dulden. Die Privatnützigkeit des Eigentums muss erhalten bleiben.
Die Gerichte haben sich oft zur "Zumutbarkeit" denkmalschutzrechtlicher Regelung geäußert. Die Lösung des Salem-Problems liegt somit in der Auslegung des Denkmalschutzrechts im Licht des Art. 14 GG. Sofern Ausgleichsansprüche des Eigentümers hinsichtlich des denkmalpflegerisch bedingten Mehraufwands bei einer Gesamtbetrachtung, die seine finanziellen Verhältnisse, aber auch die Einbindung des Münsters und des Schlosskomplexes in den historisch gewachsenen Gesamtbesitz berücksichtigt, bestehen, sind diese gegenüber dem Land geltend zu machen. Es ist daher eine irreführende Darstellung, als könne dem Haus Baden von Rechts wegen zugemutet werden, an Salem "kaputt zu gehen". Sobald die Belastung unverhältnismäßig wird, steht dem Eigentümer der Rechtsschutz der Gerichte zur Seite.
Die Idee einer Salem-Stiftung ist vernünftig, wenngleich die vorgesehenen Regelungen zu sehr den Interessen der Markgrafen entgegenkommen. "Organe der Stiftung wären der Stiftungsrat und der Vorstand. Beabsichtigt ist, dass dem Stiftungsrat zwei vom Haus Baden zu benennende Mitglieder, zwei Vertreter des Landes sowie eine weitere durch Kooptation des Stiftungsrates
mit 2/3 Mehrheit zu bestimmende Persönlichkeit als Vorsitzender angehören. Damit würde gesichert, dass wesentliche Entscheidungen im Stiftungsrat nur mit dem Einverständnis des Landes erfolgen könnten. Vorstand der Stiftung soll der jeweilige Chef des Hauses Baden bzw. ein von diesem benanntes Mitglied seiner Familie sein." (Finanzministerium, DS 14/341).
Es ist dem Eigentümer sehr wohl zuzumuten, in diese Stiftung erhebliche Eigenmittel einzubringen, die durch Verkäufe von Archivgut oder von nicht auf Salem bezüglichen Kunstschätzen , die sich in Salem befinden (z.B. Zähringer-Bildnisgalerie), erzielt werden könnten. Dazu braucht man weder die Handschriften der BLB anzutasten noch Bilder verkaufen, die dem Land bereits gehören.
Update: Unklar ist, welche Schätze die Markgrafen noch in Schloss Salem aufbewahren. Ein großer Teil des Schlosses entzieht sich als angebliche "Privatgemächer" der Erfassung durch das Landesdenkmalamt, das 2005 lediglich den öffentlich zugänglichen Bereich inventarisieren durfte.
Die 1995 ins Denkmalbuch eingetragene Porträtgalerie mit Familienbildern aus dem Neuen Schloss wurde vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses mit Zustimmung des Landesdenkmalamts nach Salem verbracht.
Laut http://archiv.twoday.net/stories/2804774/#2897038
wurden auch nach 1995 ständig Kulturgüter verkauft, was den steuerrechtlichen Schluss nahelegt, dass die Markgrafenfamilie einen Kunsthandel betreibt. Angesichts des mutmaßlich noch bestehenden gesetzlichen Vorkaufsrechts und der 1919 abgegebenen Erklärung, dem Land die historisch wertvolle Gegenstände vor dem Verkauf anzubieten, erscheint das nicht akzeptabel.
Wie bei allen Kulturdenkmalen waren auch in Salem immer wieder aufwändige Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen fällig. Für die gründlichen Pflegemaßnahmen am Klosterkomplex, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden, hat der heutige Eigner der Anlage, Prinz Bernhard von Baden, mit 30 Millionen Euro berechnet, was beim Umfang des Ensembles als akzeptabler Betrag gelten kann. Ob aber die 40 zusätzlichen Millionen, die das Land ebenfalls durch den Verkauf wertvoller Handschriften aus der Karlsruher Landesbibliothek herbeischaffen sollte, nötig sind, um den Kloster- oder Schlosskomplex von Salem auch in Zukunft zu sichern, darf bezweifelt werden.
Das mit Abstand bedeutendste Monument im Ensemble ist das hochgotische Münster, das um 1285 begonnen und um 1425 vollendet worden ist, eine dreischiffige Basilika, die mit ihrem prächtig instrumentierten Maßwerkfenster in der Querschiffwand und ihrem geraden Umgangschor die linienhaft elegante, wunderbar feingliedrige Gotik der Zisterzienser in besonderer Reinheit verkörpert. [...] Natürlich kann ein solches Schatzhaus nur mit öffentlichen Denkmalgeldern kunsthistorisch sinnvoll betreut werden.
Doch beim "Schloss", das ja von der Schule privat genutzt wird, und bei den Wirtschaftsgebäuden, in denen der Markgraf seinen Weinhandel betreibt, aber auch ein Feuerwehrmuseum eingerichtet und Kunsthandwerker angesiedelt hat, verhält sich die Sache ein wenig anders. Zwar enthalten die nach dem verheerenden Klosterbrand 1697 völlig neu errichteten "Schloss"-Gebäude einige der schönsten Raumkunstwerke der Region: etwa den von F. J. Feuchtmayer um 1710 üppig mit Standbildern, Büsten und Stuckreliefs ausgestatteten Kaisersaal, das prachtvoll spätbarocke Sommerrefektorium oder den zweigeschossigen klassizistischen Bibliothekssaal. Auch die beiden mehrgeschossigen mächtigen Torgebäude gehören zu den charakterstarken Bauten des Bodenseebarocks. An Qualität und Bedeutung fehlt es dem privaten Teil des Salemer Klosterensembles also keineswegs. Doch dass 40 Millionen Euro auf die hohe Kante gelegt werden müssen, um dieses Baudenkmal weiter zu erhalten, kann uns niemand weismachen.
Am gleichen Tag machte sich auch Rüdiger Soldt in der FAZ seine Gedanken zur Bauunterhaltung von Schloss Salem (S. 4):
Wer in Baden-Württemberg ein historisches Schloß besucht, der wird zwangsläufig darauf aufmerksam gemacht, wie reichhaltig das Land mit Kulturdenkmälern gesegnet ist [...]. Was dem Kunstfreund gefällt, ist den Finanzpolitikern eine Last: 11,2 Millionen Euro nehmen die Schlösser pro Jahr ein, die Betriebskosten belaufen sich aber auf etwa 16 Millionen Euro. Das heißt: Das Land muß mindestens fünf Millionen Euro dazugeben. Außerdem fallen im Jahr Sanierungs- und Renovierungskosten in Höhe von 20 Millionen Euro an. [...]
Finanzpolitiker wissen, daß sich auch Schlösser, die ein gutes Nutzungskonzept haben und ständig für Veranstaltungen vermietet werden, im Grunde nicht ohne staatliche Zuschüsse bewirtschaften lassen. Deshalb ist es in fast allen Bundesländern Ziel einer vorausschauenden Finanzpolitik, nicht weitere Schlösser in das Portfolio der staatlichen Verwaltung aufzunehmen. Nach Schätzungen der Landesregierung kosten Betrieb und Instandhaltung von Salem jährlich etwa 1,5 Millionen Euro. Insofern ist es verständlich, wenn die Landesregierung bei dem Vergleich mit dem Haus keinen Präzedenzfall schaffen will und für die Schloßanlage deshalb eine eigene Stiftung gegründet werden soll. Sie soll ein Stiftungskapital von etwa 30 Millionen Euro haben, der Zeitpunkt der Gründung der Stiftung steht noch nicht fest.
Den Vorschlag einiger Kulturpolitiker, das Schloß Salem in die staatliche Schlösserverwaltung einzugliedern und dafür zwei oder drei mediokre Schlösser zu verkaufen, hält man im Finanzministerium für nicht realistisch. [...]
Zur 900 Jahre alten Schloßanlage Salem gehört das gotische Münster mit der Abtei und einigen Ökonomiegebäuden, die zum Teil auch an das Internat Salem verpachtet sind. Die Schloßanlage umfaßt 42 000 Quadratmeter.
Am 30.9.2006 hatte Wolfgang Messner in der Stuttgarter Zeitung eine Home- bzw. Castle-Story geboten:
Die Schlossanlage von Salem ist so groß wie die halbe Stuttgarter Innenstadt, behauptet Erbprinz Bernhard von Baden. [...] Ganze 25 Hektar ist Salem groß, mehr als 42 000 Quadratmeter genutzte Fläche hat allein das Schloss. "Das müssen wir jeden Tag auf unsere Kosten in Schuss halten", sagt der Prinz. Es gehört den Badenern schon mehr als 200 Jahre, aber jetzt wird der Unterhalt zu teuer. Deshalb der Verkauf. So einfach ist das, sagt Prinz Bernhard.
[...] 30 Millionen Euro braucht der Markgraf zur Tilgung aufgelaufener Schulden, 40 Millionen sollen in eine Stiftung zum Erhalt der Anlage in Salem fließen. Dafür überlassen die Markgrafen dem Land bedeutende Sammlungen und Preziosen [...]
Soll also die Allgemeinheit das marode Zuhause des badischen Herrscherhauses sanieren? Keinesfalls, beschwichtigt Bernhard, und zeigt aus dem Fenster des markgräflichen Rentamtes auf das weißgelbe Schloss. "Alles ist in einem Topzustand", verkündet er und breitet die Arme aus. Die Markgrafen haben hier Millionen Euro vergraben, seit sie das Schloss durch Napoleon und die Säkularisierung 1803 zugesprochen bekamen. 1980 begann die umfassende Renovierung des Areals. Zwischen 1992 und 2002 investierte das ehemalige badische Herrschergeschlecht allein 26 Millionen Euro in die Anlage.
"Es hat kein Ende, es geht immer weiter", erklärt der Prinz und deutet auf ein Gerüst an der imposanten Südfassade des Schlosses. Dort hat die Dachsanierung begonnen. Das sind 35 000 Quadratmeter Fläche. Sie wird Millionen kosten, Millionen, die die Badener nicht mehr haben. Die Sanierung des Münsterdaches von 1997 bis 2002 verschlang allein 3,5 Millionen Euro. Mit 1,2 Millionen Euro war der Eigentümer dabei, der Rest der Summe wurde mit Zuschüssen des Landesdenkmalamtes, von Stiftungen und von der katholischen Kirche gedeckt.
Jedes Jahr geben die Markgrafen gut eine Million Euro für den Erhalt Salems aus. "Das ist nicht mehr zu schultern", sagt Prinz Bernhard. Salem ist eine Kleinstadt mit der weltbekannten Schlossschule Salem, einem katholischen Münster und einem evangelischen Betsaal. [...] Fast 500 Menschen arbeiten in den historischen Gemäuern. [...] Von 40 Mietern erhalten die Markgrafen Pachtzins. Die Schlossschule ist darunter der prominenteste. Mit 16 000 Quadratmetern nimmt sie aber nur ein Drittel der Nutzfläche ein. "Die Einnahmen decken gerade mal die Betriebskosten", sagt Bernhard. "Und das ist schon gut so."
Salem sei auch sein eigenes Denkmalamt, seine Bauhütte und Archiv, meint Prinz Bernhard. Das Münster, das auf das Jahr 1300 zurückgeht, ist nach Ulm und Freiburg das drittgrößte im Land. Das muss man sich erst mal leisten können. "Wir sind nur ein mittelständisches Unternehmen", sagt Erbprinz Bernhard. Schwerpunkt seiner unternehmerischen Tätigkeit ist wie vordem die Land- und Forstwirtschaft. Das Adelshaus besitzt 3700 Hektar Wald. Durch stetige Expansion haben es die Badener mit 130 Hektar Rebfläche zum größten privaten Weingut Deutschlands gebracht. Markgrafenwein wächst in Bermatingen und Birnau am Bodensee und in der Ortenau, wo der Sippe auf dem Ortenberg ein kleines Schloss gehört. Andere Besitztümer haben sie verkauft - zuletzt das von 1573 bis 1578 errichtete Neue Schloss in Baden-Baden für eine unbekannte Summe an eine kuwaitische Familie. Zwischen 1993 und 1995 hatte sich das Haus von den meisten seiner Liegenschaften und Immobilien getrennt.
Damals stand der Markgraf vor einem Schuldenberg von rund 132 Millionen Euro. Schloss Kirchberg am Bodensee samt Campingplatz und Yachthafen, Schloss Eberstein im Murgtal, alles musste weg. Auch eine Maschinenfabrik in Eimeldingen und der florierende Granulathersteller Bergmann in Gaggenau (Kreis Rastatt) wurden versilbert, außerdem ein Medizintechnik- und ein Ladenbauunternehmen. Die Mitarbeiterzahl sank von 1500 auf 400. Heute hat der Markgraf noch 50 Angestellte. Höhepunkt des Ausverkaufs war die Versteigerung von 25 000 Kunstwerken und Alltagsdingen, die im Jahr 1995 auch dank Sotheby's in Baden-Baden zur Auktion des Jahrhunderts wurde und dem Haus Baden einen Reingewinn von 27 Millionen Euro bescherte. Künftig soll das Geld für Salem von der Stiftung kommen, die mit 40 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Dann gehört die Anlage der Stiftung, die Markgrafen haben nur noch Wohnrecht. Davon macht der Erbprinz schon lange keinen Gebrauch mehr. Er lebt mit seiner Frau Stephanie und seinen drei kleinen Söhnen in einem Reihenhaus, nahe beim Schloss.
Siehe auch die Stellungnahme des Erbprinzen
http://archiv.twoday.net/stories/2877201/
Kommentar:
Man darf nicht verkennen, dass die ehemalige Standesherrschaft Salem (mit Petershausen) auf höchst dubiose Art und Weise in den Privatbesitz der Markgrafenfamilie gekommen ist.
Die Abteien Salem und Petershausen waren Reichsstände, die auf rechtlich fragwürdige Weise im § 5 des Reichsdeputationshauptschluss dem Markgrafen zugesprochen wurden:
http://de.wikisource.org/wiki/Hauptschlu%C3%9F_der_ausserordentlichen_Reichsdeputation
Eine Sonderstellung dieser beiden Klöster geht aus dieser Rechtsnorm keinesfalls hervor, die es rechtfertigen würde, dem Gebiet einen anderen staatsrechtlichen Charakter zuzusprechen.
Bis 1919 hat man aber unkritisch in Baden die Darlegungen des Abgeordneten Mittermaier nachgebetet, der sich im Kommissionsbericht zum Entwurf eines Apanagengesetzes ausführlich äußerte (Beilage 1 zum Protokoll der Sitzung der II. Kammer vom 4.7.1839, hier Beilagenheft S. 298-302). Danach seien Salem und Petershausen Entschädigungen der unter privatrechtlichem Titel erhaltenen elsässischen Herrschaft Kutzenhausen für ie badischen Prinzen friedrich und Ludwig. Diese erhielten Salem am 15. November 1802 (ebd., S. 300). 1813 wurde die Standesherrschaft Salem dem Apanagial-Fideikommiss (später: Bodensee-Fideikommiss) einverleibt.
Der Staat musste für die mit der Landeshoheit verbundenen Rechte den Prinzen 12000 Gulden zahlen.
Obwohl die Fideikommisskonstitution von 1792 den Charakter des Fideikommisses als Apanagial-Fideikommiss deutlich zu erkennen gibt (so auch bezeichnet siehe http://archiv.twoday.net/stories/2837017/ ), konnte sich die Ansicht Mittermaiers, dass die Erträge des Fideikommisses nicht in den Apanageanspruch einzurechnen seien, im Apanagialgesetz von 1839 durchsetzen.
Indem Mittermaier einen öffentlichrechtlichen Charakter des Fideikommisses verneinte, ergriff der einseitig die Partei des Großherzogs. Aus heutiger Sicht erweist sich die Zuweisung der beiden Reichsabteien an eine Sekundogenitur als klarer Willkürakt des Fürsten, der das von der Kirche unredlich erlangte Raubgut für private Zwecke mißbrauchte. Obwohl das Hausgesetz von 1792 klar vorsah, dass sich Fideikommissbesitz und Apanageanspruch ausschlossen, musste der badische Steuerzahler indirekt für die fürstlichen Schmarotzer aufkommen, die Apanage bezogen und zugleich stattliche Einkünfte aus dem Fideikommiss erhielten (zu dem auch teurer Schmuck und Silbergeschirr gehörten http://archiv.twoday.net/stories/2837017/).
Woher kam das Geld, über das der Fürst im 19. Jahrhundert verfügen konnte? Ute Daniel, Hoftheater, Stuttgart 1995, S. 119 macht auf den hohen Anteil der Hofausgaben an den staatlichen Gesamtausgaben in Baden aufmerksam: "In Baden, wo die Hofausgaben im ausgehenden 18. Jahrhundert relativ zu den insgesamt niedrigen Staatsausgaben sehr hoch gelegen hatten - bei etwa 50 bis gut 60 % der Gesamtausgaben, von denen sie vor der Einführung der Zivilliste immer noch 16 bis 24 % beanspruchten -, sanken sie zwischen 1820 und 1850 nach und nach von 16 auf gut 9 % der Gesamtausgaben und gingen auch in ihrer absoluten Höhe zurück".
Mit anderen Worten: Das Volk bezahlte den Fürsten und seinen Hof, es musste aufbringen, was der Fürst für seine höfische Repräsentation für erforderlich hielt. Auch das zur privaten Verfügung des Fürsten stehende Schatullgut wurde über die Zivilliste vom Staat finanziert.
Das Privatvermögen, mit dessen Mitteln der Fürst Kunstschätze oder Bücher erwerben konnte, war so "privat" nicht. Dies gilt es zu bedenken, wenn es um eigentumsrechtliche Ansprüche aufgrund "Privateigentums" der damals regierenden Dynastie geht.
Salem durfte die markgräfliche Familie über 200 Jahre lang aussaugen. Da erscheint es nur recht und billig, wenn sie sich auch mit nennenswerten eigenen Beiträgen an der Bauunterhaltung beteiligt.
Verfassungsrechtlich sieht es für das Haus Baden an sich nicht schlecht aus, denn das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März 1999 "unverhältnismäßige Belastungen des Eigentümers" im Denkmalschutzrecht kategorisch ausgeschlossen:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv100226.html
Niemand muss nach dieser Entscheidung "gleichheitswidrige Sonderopfer" ohne Ausgleich dulden. Die Privatnützigkeit des Eigentums muss erhalten bleiben.
Die Gerichte haben sich oft zur "Zumutbarkeit" denkmalschutzrechtlicher Regelung geäußert. Die Lösung des Salem-Problems liegt somit in der Auslegung des Denkmalschutzrechts im Licht des Art. 14 GG. Sofern Ausgleichsansprüche des Eigentümers hinsichtlich des denkmalpflegerisch bedingten Mehraufwands bei einer Gesamtbetrachtung, die seine finanziellen Verhältnisse, aber auch die Einbindung des Münsters und des Schlosskomplexes in den historisch gewachsenen Gesamtbesitz berücksichtigt, bestehen, sind diese gegenüber dem Land geltend zu machen. Es ist daher eine irreführende Darstellung, als könne dem Haus Baden von Rechts wegen zugemutet werden, an Salem "kaputt zu gehen". Sobald die Belastung unverhältnismäßig wird, steht dem Eigentümer der Rechtsschutz der Gerichte zur Seite.
Die Idee einer Salem-Stiftung ist vernünftig, wenngleich die vorgesehenen Regelungen zu sehr den Interessen der Markgrafen entgegenkommen. "Organe der Stiftung wären der Stiftungsrat und der Vorstand. Beabsichtigt ist, dass dem Stiftungsrat zwei vom Haus Baden zu benennende Mitglieder, zwei Vertreter des Landes sowie eine weitere durch Kooptation des Stiftungsrates
mit 2/3 Mehrheit zu bestimmende Persönlichkeit als Vorsitzender angehören. Damit würde gesichert, dass wesentliche Entscheidungen im Stiftungsrat nur mit dem Einverständnis des Landes erfolgen könnten. Vorstand der Stiftung soll der jeweilige Chef des Hauses Baden bzw. ein von diesem benanntes Mitglied seiner Familie sein." (Finanzministerium, DS 14/341).
Es ist dem Eigentümer sehr wohl zuzumuten, in diese Stiftung erhebliche Eigenmittel einzubringen, die durch Verkäufe von Archivgut oder von nicht auf Salem bezüglichen Kunstschätzen , die sich in Salem befinden (z.B. Zähringer-Bildnisgalerie), erzielt werden könnten. Dazu braucht man weder die Handschriften der BLB anzutasten noch Bilder verkaufen, die dem Land bereits gehören.
Update: Unklar ist, welche Schätze die Markgrafen noch in Schloss Salem aufbewahren. Ein großer Teil des Schlosses entzieht sich als angebliche "Privatgemächer" der Erfassung durch das Landesdenkmalamt, das 2005 lediglich den öffentlich zugänglichen Bereich inventarisieren durfte.
Die 1995 ins Denkmalbuch eingetragene Porträtgalerie mit Familienbildern aus dem Neuen Schloss wurde vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses mit Zustimmung des Landesdenkmalamts nach Salem verbracht.
Laut http://archiv.twoday.net/stories/2804774/#2897038
wurden auch nach 1995 ständig Kulturgüter verkauft, was den steuerrechtlichen Schluss nahelegt, dass die Markgrafenfamilie einen Kunsthandel betreibt. Angesichts des mutmaßlich noch bestehenden gesetzlichen Vorkaufsrechts und der 1919 abgegebenen Erklärung, dem Land die historisch wertvolle Gegenstände vor dem Verkauf anzubieten, erscheint das nicht akzeptabel.
Der Kunsthistoriker Volker Himmelein war Leiter des Württembergischen Landesmuseums und zuvor des Badischen Landesmuseums. Maria Wetzel interviewte ihn für die Stuttgarter Nachrichten vom 4.11.2006 S. 8.
Auszüge:
Die Landesregierung will die badischen Kunstschätze retten, hat aber offenbar keinen genauen Überblick darüber, was wem gehört. Gibt es jemanden, der diesen hat?
H: Nein, es gibt niemanden, der einen genauen Überblick hat. Um diesen Überblick zu gewinnen, müsste zunächst geprüft werden, welchen Rechtsstatus die Zähringer-Stiftung hat, in die der letzte Großherzog seinen Kunstbesitz eingebracht wissen wollte. Und es müsste im Einzelnen geprüft werden, ob die in Frage stehenden Gegenstände Privatbesitz oder Hofbesitz waren.
Die Zähringer-Stiftung wurde 1954 gegründet. Warum wurden diese Fragen denn nicht längst geklärt?
H: Die Stiftung hat manche Aufgaben, die ihr satzungsgemäß vorgegeben waren, nicht erfüllt, etwa die genaue listenmäßige Erfassung der Bestände. Es gab auch keinen dringenden Anlass, die Eigentumsrechte zu klären, solange die Zähringer-Stiftung als rechtmäßiger Eigentümer gelten konnte. Denn ihre Bestände waren in öffentlicher Hand, die Familie hatte keine Verfügung darüber, und dem Anliegen der Öffentlichkeit war damit eigentlich Genüge getan. Das Problem stellte sich erst durch die Geldverlegenheiten der markgräflichen Familie und die Sorge um den Erhalt von Salem. Deshalb wurde die Frage nach den Eigentumsverhältnissen an den Beständen der Stiftung neu gestellt, um gegebenenfalls Kunstobjekte verwerten zu können um die Erhaltung von Salem ohne große Zusatzkosten für den Staat zu finanzieren.
[...]
Sind die Fachleute im Staatsministerium, im Kunstministerium und im Finanzministerium mit der Aufgabe überfordert?
H: Man könnte den Eindruck haben. Es scheint, dass bei dem vorgesehenen Vergleich zwischen Land und dem Haus Baden bestimmte Rechtspositionen nicht so sorgfältig geprüft wurden wie das nötig gewesen wäre. Und es drängt sich der Eindruck auf, dass das Land an einer Stabilisierung der Zähringer-Stiftung im Augenblick kein allzu großes Interesse hat.
Welche Nachteile hätte die Landesregierung denn davon?
Die Landesregierung wollte ursprünglich Bücher verkaufen, um den Erhalt von Salem zu finanzieren. Wenn die Bücher (und die anderen Kunstgegenstände) der Zähringer-Stiftung gehören würden, wie man das bisher angenommen hat, dann könnte das Land (und der Markgraf) nicht darüber verfügen.
Ist die Drei-Säulen-Lösung mit Sponsoren der falsche Weg?
H: Er ist problematisch, denn wer eines der Kunstwerke erwirbt, ist kein Sponsor sondern ein Investor. Er erwirbt ein Objekt, das er dem Land zwar als Dauerleihgabe überlässt, das aber zum Anlagevermögen des Investors gehört, und das er auch weiterverkaufen kann. Zwar ist ein Vorkaufsrecht des Landes vorgesehen, aber wenn das Land von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen kann oder will, ist das Kunstwerk weg.
Wie beurteilen Sie das Krisenmanagement der Landesregierung?
H: Es ist einigermaßen irritierend, wie unbedarft und unbedacht in diesem Lande mit Kulturgütern umgegangen wird. Die Verwalter des staatlichen Kunstbesitzes können nicht mehr sicher sein, dass die Landesregierung der Verpflichtung, diesen Kunstbesitz auf jeden Fall zu erhalten, in gleichem Maß wie bisher nachkommt. Schwierig nachzuvollziehen ist vor allem die Bereitschaft, ohne Rücksprache mit den Betroffenen Kulturgüter zur Disposition zu stellen. Damit hat das Land seinen guten Ruf, besonders kunst- und kulturfreundlich zu sein, nachhaltig beschädigt.
Auszüge:
Die Landesregierung will die badischen Kunstschätze retten, hat aber offenbar keinen genauen Überblick darüber, was wem gehört. Gibt es jemanden, der diesen hat?
H: Nein, es gibt niemanden, der einen genauen Überblick hat. Um diesen Überblick zu gewinnen, müsste zunächst geprüft werden, welchen Rechtsstatus die Zähringer-Stiftung hat, in die der letzte Großherzog seinen Kunstbesitz eingebracht wissen wollte. Und es müsste im Einzelnen geprüft werden, ob die in Frage stehenden Gegenstände Privatbesitz oder Hofbesitz waren.
Die Zähringer-Stiftung wurde 1954 gegründet. Warum wurden diese Fragen denn nicht längst geklärt?
H: Die Stiftung hat manche Aufgaben, die ihr satzungsgemäß vorgegeben waren, nicht erfüllt, etwa die genaue listenmäßige Erfassung der Bestände. Es gab auch keinen dringenden Anlass, die Eigentumsrechte zu klären, solange die Zähringer-Stiftung als rechtmäßiger Eigentümer gelten konnte. Denn ihre Bestände waren in öffentlicher Hand, die Familie hatte keine Verfügung darüber, und dem Anliegen der Öffentlichkeit war damit eigentlich Genüge getan. Das Problem stellte sich erst durch die Geldverlegenheiten der markgräflichen Familie und die Sorge um den Erhalt von Salem. Deshalb wurde die Frage nach den Eigentumsverhältnissen an den Beständen der Stiftung neu gestellt, um gegebenenfalls Kunstobjekte verwerten zu können um die Erhaltung von Salem ohne große Zusatzkosten für den Staat zu finanzieren.
[...]
Sind die Fachleute im Staatsministerium, im Kunstministerium und im Finanzministerium mit der Aufgabe überfordert?
H: Man könnte den Eindruck haben. Es scheint, dass bei dem vorgesehenen Vergleich zwischen Land und dem Haus Baden bestimmte Rechtspositionen nicht so sorgfältig geprüft wurden wie das nötig gewesen wäre. Und es drängt sich der Eindruck auf, dass das Land an einer Stabilisierung der Zähringer-Stiftung im Augenblick kein allzu großes Interesse hat.
Welche Nachteile hätte die Landesregierung denn davon?
Die Landesregierung wollte ursprünglich Bücher verkaufen, um den Erhalt von Salem zu finanzieren. Wenn die Bücher (und die anderen Kunstgegenstände) der Zähringer-Stiftung gehören würden, wie man das bisher angenommen hat, dann könnte das Land (und der Markgraf) nicht darüber verfügen.
Ist die Drei-Säulen-Lösung mit Sponsoren der falsche Weg?
H: Er ist problematisch, denn wer eines der Kunstwerke erwirbt, ist kein Sponsor sondern ein Investor. Er erwirbt ein Objekt, das er dem Land zwar als Dauerleihgabe überlässt, das aber zum Anlagevermögen des Investors gehört, und das er auch weiterverkaufen kann. Zwar ist ein Vorkaufsrecht des Landes vorgesehen, aber wenn das Land von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen kann oder will, ist das Kunstwerk weg.
Wie beurteilen Sie das Krisenmanagement der Landesregierung?
H: Es ist einigermaßen irritierend, wie unbedarft und unbedacht in diesem Lande mit Kulturgütern umgegangen wird. Die Verwalter des staatlichen Kunstbesitzes können nicht mehr sicher sein, dass die Landesregierung der Verpflichtung, diesen Kunstbesitz auf jeden Fall zu erhalten, in gleichem Maß wie bisher nachkommt. Schwierig nachzuvollziehen ist vor allem die Bereitschaft, ohne Rücksprache mit den Betroffenen Kulturgüter zur Disposition zu stellen. Damit hat das Land seinen guten Ruf, besonders kunst- und kulturfreundlich zu sein, nachhaltig beschädigt.
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Nikolai B. Forstbauer sichtet in den Stuttgarter Nachrichten vom 4. November 2006 das Presseecho auf die Baldung-Blamage (S. 3)
Der Spott ist beißend, und er kommt national mit solcher Geschwindigkeit, dass man sich um den Werbewert für das Land Baden-Württemberg keine Gedanken mehr machen muss.
[...] Schuldzuweisungen gibt es genug: Ob Staatsministerium, Finanzministerium oder Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst - keiner der an dem Markgrafen-Thema Beteiligten traut mehr dem jeweils anderen.
"Jetzt ist Feuer unterm Dach", war am Freitag aus dem Finanzministerium zu hören. An diesem Tag sind auch die Wirren im Hintergrund schon Schlagzeilen wert. "Bild" druckt einen Brief von Karlsruhes Kunsthallendirektor Klaus Schrenk an Kunstminister Frankenberg, in dem der Museumschef auf neue Untersuchungen zum Baldung-Grien-Bild hinweist. Die Botschaft der Indiskretion ist klar: Frankenberg hätte wissen müssen, dass Unheil droht. Auf Anfrage blickt der Kunstminister lieber nach vorne: "Ich erwarte eine kritische und zügige Überprüfung wichtiger badischer Kulturgüter, die dann auch ein verlässliches Ergebnis bringt." Eine Spitze auch dies: Nicht etwa Frankenbergs Haus, sondern das Finanzministerium hatte die jetzt fraglichen Listen erstellen lassen - über das zuständige Referat Schlösser und Gärten. Und dort, so hallt es wiederum aus den Büros von Finanzminister Stratthaus, habe man wissen müssen, was in der Kunsthalle Karlsruhe hängt. [...]
Dieter Mertens Blick in das Generalarchiv des Landes provozierte die "Berliner Zeitung" am Freitag zu eigenem Hintersinn: "Auf die fleißigen Gelehrten im Ländle ist eben Verlass." Und: "Mit ihren blitzschnell und akribisch recherchierten Gutachten hatten sie schon die brüchige Rechtsgrundlage des Handschriften-Deals vorgeführt. Jetzt blamiert die Wissenschaft abermals die Landesregierung." Eine Sicht, die man im Staatsministerium in Stuttgart durchaus teilt. "In der Regierung macht sich die traurige Erkenntnis breit", so ein Mitarbeiter, der ungenannt bleiben will, "dass das Land das Vertrauen der Wissenschaft nicht mehr gewinnen kann." Und im Finanzministerium macht man eine Negativrechnung besonderer Art auf. Wolle man alle Listen badischer Kulturgüter, deren Besitz rechtlich strittig ist, neu überprüfen, koste dies "wahnsinnig viel Geld und Personal". Kurz - "dann hätte man auch gleich die ganze Summe bezahlen können". [...]
Oettinger steht im Kunstregen - allein gelassen von drei Ministerien, mehreren Fachabteilungen und beauftragten Experten.
Auch auf die Markrafenfamilie allerdings fällt ein Schatten. Mit Blick auf das dem Staat überlassene Baldung-Gemälde hieß es am Freitag in der "Berliner Zeitung": "Dass das durchaus traditionsbewusste Haus Baden den so wichtigen Abtretungsvertrag von 1930 nicht mehr präsent hatte, wirkt überraschend." Und man ahnt: Die Kritik wird zunehmen.
Da der Erbprinz gegenüber der Stuttgarter Zeitung (vom 5.10.2006) vom Zugriff auf die "zentralen Bestände" des Landesmuseums und der Kunsthalle sprach, darf man dem Haus Baden mindestens mangelhafte Recherche attestieren (wenngleich ein Betrugsversuch auch nicht ausgeschlossen werden kann).
Die FAZ vom gleichen Tag (S. 40) höhnt unter Farbbildern der beiden Cranach-Medaillons: "Oettingers Bilder, zweite Lieferung: Auch die hier gehören Baden-Württemberg schon!"
Auszug:
Damit zumindest die Karlsruher Bilder jetzt auf der sicheren Seite sind, hier ihre kleine Liste, die Dieter Mertens dem Archiv entnommen hat: Außer dem Renaissance-Meisterwerk der Markgrafentafel gehören dem Land Baden auch die beiden etwa elf Zentimeter hohen Porträts von Friedrich dem Weisen und Johann dem Beständigen aus der Cranach-Werkstatt. Sie wurden von der Regierung ebenfalls als "unbestrittener" Besitz des Hauses Baden bezeichnet - obgleich sie auch vor 1930 im Karlsruher Bestandsverzeichnis von Koelitz nicht als "Großherzogliches Privateigentum" ausgewiesen waren; ihr Wert ist vom Land mit je einer Million Euro veranschlagt, was für solche Arbeiten einigermaßen großzügig anmutet. Dann sind da noch die Nummern 106, 157 und 539 bei Koelitz. Einzig als Familienbildnis anzusprechen ist Nummer 537, nämlich "Der Türkenlouis erstürmt eine türkische Verschanzung in Ungarn", von Feodor Dietz 1837 gemalt.
Reiner Ruf in der Stuttgarter Zeitung vom gleichen Tag (S. 9) schilt die Juristen und insbesondere den Gutachter Würtenberger (der sich dem Vernehmen nach erst bequemte, Archiv- Akten zur Zähringer Stiftung einzusehen, NACHDEM er gegutachtet hatte):
Das Schmuckstück der Karlsruher Kunsthalle, die so genannte Markgrafentafel, zu Anfang des 16. Jahrhunderts gemalt von Hans Baldung Grien, ist dem Land Baden und als dessen Rechtsnachfolger dem Land Baden-Württemberg seit dem Jahr 1930 zu eigen. Nur hat das keiner mehr gewusst. [...] Da fügt sich ins Bild, dass Repräsentanten dieser Regierung zu Beginn der Debatte um das badische Kulturerbe kunsthistorische Unsicherheiten zeigten und den Dürer-Schüler mal als Hans Balduin, dann wieder als Hans Baldur über die sonst so flinke Ministerzunge huschen ließen.
Eine unglückliche Figur macht auch der Gutachter des Landes, der Freiburger Staatsrechtler Thomas Würtenberger. Dem Finanzausschuss des Landtags bestätigte er noch am 19. Oktober, dass die Markgrafentafel, deren Wert auf acht Millionen Euro taxiert wird, eindeutig dem Adelshaus derer von Baden gehöre. Jeder Zweifel schien sich zu verbieten, hatte sich doch über die Jahre ein ganzes Aufgebot von Juristen den strittigen Eigentumsfragen gewidmet. Schwierige Rechtsfragen wälzten sie hin und her, und wäre der Ausdruck gestattet, so dürfte man von allerschwierigsten Rechtsfragen sprechen. Sie handelten von Begriffen wie Patrimonialeigentum, Herausgabeanspruch, Ersitzen nach Paragraf 937 Bürgerliches Gesetzbuch, aber auch von Konstruktionen wie dem "auf der Willensentschließung des besitzmittelnden Landes beruhenden und nicht abgeleiteten Besitzmittlungsverhältnis".
Vielleicht hätte die Landesregierung aber auch einfach einen Historiker fragen sollen. Dieter Mertens jedenfalls, Professor für geschichtliche Landeskunde in Tübingen, später Lehrstuhlinhaber für mittelalterliche Geschichte in Freiburg, fand in den Archiven den entscheidenden Hinweis, der zu jenem Gesetz aus dem Jahr 1930 führte, welches die Markgrafentafel und andere Bildnisse in staatliches Eigentum überführte.
Mertens informierte Klaus Schrenk, den Direktor der Staatlichen Kunsthalle in Karlsruhe, dieser wiederum überbrachte die frohe Botschaft dem Wissenschaftsministerium erst telefonisch, dann per Brief. Danach herrschte im Regierungsdreieck von Wissenschaftsministerium, Finanzressort und Staatsministerium lähmendes Entsetzen.
Hatte es zunächst so ausgesehen, als ginge das tragikomische Spiel um den Verkauf von mittelalterlichen Handschriften zu Lasten von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg aus, so hat sich die Machtbalance inzwischen zu Ungunsten von Finanzminister Gerhard Stratthaus verändert. Dessen Ressort hatte sich die Sache so ausgedacht: Der für die Museen zuständige Frankenberg verkauft die Handschriften aus der Karlsruher Landesbibliothek. Kein schönes Geschäft. Der für die Schlösser zuständige Finanzminister aber befreit sich von Zahlungen zum Erhalt der Schlossanlage Salem. Dieses Kalkül ist nicht aufgegangen.
Statt dessen bekommt Stratthaus jetzt Schelte. Er hat die Federführung in der Vergleichssache Baden. Auch für die Begutachtung ist er verantwortlich. Im Staatsministerium knurrt man, Oettinger sei "mit falschen Informationen ins Feuer" geschickt worden.
In der Tat ist das Gutachten von Würtenberger/Wax, das "Archivalia" vorliegt, sein Geld nicht wert. Als Staatsrechtler hätte sich Würtenberger auf die von Reicke herausgearbeitete spezifisch staatsrechtliche Problematik des Falls einlassen müssen. Stattdessen dominiert bürgerlichrechtliche dogmatische Akrobatik, die nur hinsichtlich der Verjährungsfragen und der erbrechtlichen Frage, ob es eine wirksame Übereignung an die Zähringer Stiftung gegeben habe, weiterführt. Diese Fragen werden einseitig zuungunsten des Landes beantwortet, man hat den Eindruck ein Parteigutachten für das Haus Baden zu lesen.
Wenn es dem Finanzministerium darum ging, Salem loszuwerden und mit dem Einsatz von 70 Mio., erlöst aus der Karlsruher Handschriftensammlung (womöglich hat Graf Douglas diesen Gedanken souffliert, schließlich braucht der alerte alternde Kunstberater noch ein Karriere-Highlight), ein Schnäppchen im Gegenwert von 300 Mio. zu machen, kam es ja entscheidend darauf an, die Rechtsansprüche des Hauses Baden möglichst aufzuwerten.
Würtenberger musste zugeben, dass ihm ein fertiger Vergleichsvorschlag vom Finanzministerium präsentiert wurde:
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/#2856315
Als krassen handwerklichen Fehler kreide ich Würtenberger an, einen einschlägigen Präzedenzfall aus Bayern übersehen (oder ignoriert) zu haben, der aber an prominenter Stelle abgedruckt ist, in den "Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Zivilsachen" (1987, S. 195-203). Das Gericht wies am 9.6.1987 (Az.: ! Z 89/86) die Herausgabeklage eines Testamentsvollstreckers hinsichtlich von Gegenständen aus dem Staatsarchiv Coburg ab (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2906816/ mit Link zum Faksimile auf Commons). Hier ging es im Kern um die Frage, ob das frühere Haus- und Staatsarchiv Privateigentum der herrschenden Familie oder als Staatseigentum anzusehen sei. Auch wenn der Fall sehr viel eindeutiger gelagert ist, so wären doch die Ausführungen des Gerichts zur Beweislast des Herausgabeklägers zu berücksichtigen gewesen, da auch in Coburg der Staat viele Jahrzehnte das fragliche Archivgut als unmittelbarer Besitzer besessen hat.
Angesichts von der für den Besitzer streitenden Vermutung des § 1006 BGB hätte das Haus Baden (oder der Insolvenzverwalter) in einem Prozess schlüssig den Zweifel auszuräumen, dass die als Eigentum beanspruchten Gegenstände 1918/1919 mit Resignation und Abfindungsvertrag zu Staatseigentum geworden sind. Angesichts des Gutachterstreits wäre es für ein Gericht das naheliegendste, sich auf die Beweislast des Herausgabeklägers zu berufen und die Klage abzuweisen. Es kann keine Rede davon sein, dass das Domänenvermögen eindeutig als Privateigentum des Landesherrn gesehen wurde. Und es ist ebenfalls nicht beweisbar, dass die strittigen Gegenstände nicht zum Domänenvermögen bzw. Patrimonialeigentum zählten und insofern auch nicht in den Vergleich von 1919 einbezogen waren. Da Reicke, Mußgnug (dem Willoweit, Reickes Assistent, zustimmte) und Klein als Juristen für Staatseigentum plädierten, wird die Gegenseite wohl kaum einen Trumpf aus dem Ärmel zaubern können, der das Gericht überzeugt.
Hinsichtlich der Handschriften der BLB scheint angesichts der Tatsache, dass sowohl die alten markgräflichen Provenienzen als auch das Säkularisationsgut vom Hausfideikommiss beansprucht wurden, bei letzteren aber die Vermutung auf Staatseigentum Vorrang hat , der Beweis eines eindeutigen badischen Eigentums ausgeschlossen. Hinsichtlich der "Hinterlegungen" mag etwas anderes gelten.
Ist aber diese schwere Hürde genommen, so hat das Haus Baden zu beweisen, dass diejenigen strittigen Gegenstände, die nicht Landeseigentum geworden sind, entgegen dem testamentarischen Willen Großherzogs Friedrichs II. nicht Eigentum der Zähringer Stiftung geworden sind. Da der Erbe der Ehefrau des Großherzogs, Markgraf Berthold, von der rechtswirksamen Existenz der Zähringer Stiftung und ihrer Vermögensausstattung ausgegangen ist, hat er durch konkludentes Handeln die Übereignung vollzogen. Wenn das Haus Baden angibt, dies sei nicht nachweisbar, verkennt es die zivilrechtliche Beweislast, die beim Herausgabekläger liegt.
Bernhard Markgraf von Baden hat im übrigen einen Prozess gegen das Land gegenüber der Stuttgarter Zeitung ausgeschlossen (5.10.2006, S. 8). Wenn der Zugriff eines Insolvenzverwalters abgewendet werden kann, fragt man sich, wieso angesichts dieser doch recht komfortablen Rechtslage das Land (bzw. andere Geldgeber) Millionen Euro dem Haus Baden zuschanzen soll.
Der Spott ist beißend, und er kommt national mit solcher Geschwindigkeit, dass man sich um den Werbewert für das Land Baden-Württemberg keine Gedanken mehr machen muss.
[...] Schuldzuweisungen gibt es genug: Ob Staatsministerium, Finanzministerium oder Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst - keiner der an dem Markgrafen-Thema Beteiligten traut mehr dem jeweils anderen.
"Jetzt ist Feuer unterm Dach", war am Freitag aus dem Finanzministerium zu hören. An diesem Tag sind auch die Wirren im Hintergrund schon Schlagzeilen wert. "Bild" druckt einen Brief von Karlsruhes Kunsthallendirektor Klaus Schrenk an Kunstminister Frankenberg, in dem der Museumschef auf neue Untersuchungen zum Baldung-Grien-Bild hinweist. Die Botschaft der Indiskretion ist klar: Frankenberg hätte wissen müssen, dass Unheil droht. Auf Anfrage blickt der Kunstminister lieber nach vorne: "Ich erwarte eine kritische und zügige Überprüfung wichtiger badischer Kulturgüter, die dann auch ein verlässliches Ergebnis bringt." Eine Spitze auch dies: Nicht etwa Frankenbergs Haus, sondern das Finanzministerium hatte die jetzt fraglichen Listen erstellen lassen - über das zuständige Referat Schlösser und Gärten. Und dort, so hallt es wiederum aus den Büros von Finanzminister Stratthaus, habe man wissen müssen, was in der Kunsthalle Karlsruhe hängt. [...]
Dieter Mertens Blick in das Generalarchiv des Landes provozierte die "Berliner Zeitung" am Freitag zu eigenem Hintersinn: "Auf die fleißigen Gelehrten im Ländle ist eben Verlass." Und: "Mit ihren blitzschnell und akribisch recherchierten Gutachten hatten sie schon die brüchige Rechtsgrundlage des Handschriften-Deals vorgeführt. Jetzt blamiert die Wissenschaft abermals die Landesregierung." Eine Sicht, die man im Staatsministerium in Stuttgart durchaus teilt. "In der Regierung macht sich die traurige Erkenntnis breit", so ein Mitarbeiter, der ungenannt bleiben will, "dass das Land das Vertrauen der Wissenschaft nicht mehr gewinnen kann." Und im Finanzministerium macht man eine Negativrechnung besonderer Art auf. Wolle man alle Listen badischer Kulturgüter, deren Besitz rechtlich strittig ist, neu überprüfen, koste dies "wahnsinnig viel Geld und Personal". Kurz - "dann hätte man auch gleich die ganze Summe bezahlen können". [...]
Oettinger steht im Kunstregen - allein gelassen von drei Ministerien, mehreren Fachabteilungen und beauftragten Experten.
Auch auf die Markrafenfamilie allerdings fällt ein Schatten. Mit Blick auf das dem Staat überlassene Baldung-Gemälde hieß es am Freitag in der "Berliner Zeitung": "Dass das durchaus traditionsbewusste Haus Baden den so wichtigen Abtretungsvertrag von 1930 nicht mehr präsent hatte, wirkt überraschend." Und man ahnt: Die Kritik wird zunehmen.
Da der Erbprinz gegenüber der Stuttgarter Zeitung (vom 5.10.2006) vom Zugriff auf die "zentralen Bestände" des Landesmuseums und der Kunsthalle sprach, darf man dem Haus Baden mindestens mangelhafte Recherche attestieren (wenngleich ein Betrugsversuch auch nicht ausgeschlossen werden kann).
Die FAZ vom gleichen Tag (S. 40) höhnt unter Farbbildern der beiden Cranach-Medaillons: "Oettingers Bilder, zweite Lieferung: Auch die hier gehören Baden-Württemberg schon!"
Auszug:
Damit zumindest die Karlsruher Bilder jetzt auf der sicheren Seite sind, hier ihre kleine Liste, die Dieter Mertens dem Archiv entnommen hat: Außer dem Renaissance-Meisterwerk der Markgrafentafel gehören dem Land Baden auch die beiden etwa elf Zentimeter hohen Porträts von Friedrich dem Weisen und Johann dem Beständigen aus der Cranach-Werkstatt. Sie wurden von der Regierung ebenfalls als "unbestrittener" Besitz des Hauses Baden bezeichnet - obgleich sie auch vor 1930 im Karlsruher Bestandsverzeichnis von Koelitz nicht als "Großherzogliches Privateigentum" ausgewiesen waren; ihr Wert ist vom Land mit je einer Million Euro veranschlagt, was für solche Arbeiten einigermaßen großzügig anmutet. Dann sind da noch die Nummern 106, 157 und 539 bei Koelitz. Einzig als Familienbildnis anzusprechen ist Nummer 537, nämlich "Der Türkenlouis erstürmt eine türkische Verschanzung in Ungarn", von Feodor Dietz 1837 gemalt.
Reiner Ruf in der Stuttgarter Zeitung vom gleichen Tag (S. 9) schilt die Juristen und insbesondere den Gutachter Würtenberger (der sich dem Vernehmen nach erst bequemte, Archiv- Akten zur Zähringer Stiftung einzusehen, NACHDEM er gegutachtet hatte):
Das Schmuckstück der Karlsruher Kunsthalle, die so genannte Markgrafentafel, zu Anfang des 16. Jahrhunderts gemalt von Hans Baldung Grien, ist dem Land Baden und als dessen Rechtsnachfolger dem Land Baden-Württemberg seit dem Jahr 1930 zu eigen. Nur hat das keiner mehr gewusst. [...] Da fügt sich ins Bild, dass Repräsentanten dieser Regierung zu Beginn der Debatte um das badische Kulturerbe kunsthistorische Unsicherheiten zeigten und den Dürer-Schüler mal als Hans Balduin, dann wieder als Hans Baldur über die sonst so flinke Ministerzunge huschen ließen.
Eine unglückliche Figur macht auch der Gutachter des Landes, der Freiburger Staatsrechtler Thomas Würtenberger. Dem Finanzausschuss des Landtags bestätigte er noch am 19. Oktober, dass die Markgrafentafel, deren Wert auf acht Millionen Euro taxiert wird, eindeutig dem Adelshaus derer von Baden gehöre. Jeder Zweifel schien sich zu verbieten, hatte sich doch über die Jahre ein ganzes Aufgebot von Juristen den strittigen Eigentumsfragen gewidmet. Schwierige Rechtsfragen wälzten sie hin und her, und wäre der Ausdruck gestattet, so dürfte man von allerschwierigsten Rechtsfragen sprechen. Sie handelten von Begriffen wie Patrimonialeigentum, Herausgabeanspruch, Ersitzen nach Paragraf 937 Bürgerliches Gesetzbuch, aber auch von Konstruktionen wie dem "auf der Willensentschließung des besitzmittelnden Landes beruhenden und nicht abgeleiteten Besitzmittlungsverhältnis".
Vielleicht hätte die Landesregierung aber auch einfach einen Historiker fragen sollen. Dieter Mertens jedenfalls, Professor für geschichtliche Landeskunde in Tübingen, später Lehrstuhlinhaber für mittelalterliche Geschichte in Freiburg, fand in den Archiven den entscheidenden Hinweis, der zu jenem Gesetz aus dem Jahr 1930 führte, welches die Markgrafentafel und andere Bildnisse in staatliches Eigentum überführte.
Mertens informierte Klaus Schrenk, den Direktor der Staatlichen Kunsthalle in Karlsruhe, dieser wiederum überbrachte die frohe Botschaft dem Wissenschaftsministerium erst telefonisch, dann per Brief. Danach herrschte im Regierungsdreieck von Wissenschaftsministerium, Finanzressort und Staatsministerium lähmendes Entsetzen.
Hatte es zunächst so ausgesehen, als ginge das tragikomische Spiel um den Verkauf von mittelalterlichen Handschriften zu Lasten von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg aus, so hat sich die Machtbalance inzwischen zu Ungunsten von Finanzminister Gerhard Stratthaus verändert. Dessen Ressort hatte sich die Sache so ausgedacht: Der für die Museen zuständige Frankenberg verkauft die Handschriften aus der Karlsruher Landesbibliothek. Kein schönes Geschäft. Der für die Schlösser zuständige Finanzminister aber befreit sich von Zahlungen zum Erhalt der Schlossanlage Salem. Dieses Kalkül ist nicht aufgegangen.
Statt dessen bekommt Stratthaus jetzt Schelte. Er hat die Federführung in der Vergleichssache Baden. Auch für die Begutachtung ist er verantwortlich. Im Staatsministerium knurrt man, Oettinger sei "mit falschen Informationen ins Feuer" geschickt worden.
In der Tat ist das Gutachten von Würtenberger/Wax, das "Archivalia" vorliegt, sein Geld nicht wert. Als Staatsrechtler hätte sich Würtenberger auf die von Reicke herausgearbeitete spezifisch staatsrechtliche Problematik des Falls einlassen müssen. Stattdessen dominiert bürgerlichrechtliche dogmatische Akrobatik, die nur hinsichtlich der Verjährungsfragen und der erbrechtlichen Frage, ob es eine wirksame Übereignung an die Zähringer Stiftung gegeben habe, weiterführt. Diese Fragen werden einseitig zuungunsten des Landes beantwortet, man hat den Eindruck ein Parteigutachten für das Haus Baden zu lesen.
Wenn es dem Finanzministerium darum ging, Salem loszuwerden und mit dem Einsatz von 70 Mio., erlöst aus der Karlsruher Handschriftensammlung (womöglich hat Graf Douglas diesen Gedanken souffliert, schließlich braucht der alerte alternde Kunstberater noch ein Karriere-Highlight), ein Schnäppchen im Gegenwert von 300 Mio. zu machen, kam es ja entscheidend darauf an, die Rechtsansprüche des Hauses Baden möglichst aufzuwerten.
Würtenberger musste zugeben, dass ihm ein fertiger Vergleichsvorschlag vom Finanzministerium präsentiert wurde:
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/#2856315
Als krassen handwerklichen Fehler kreide ich Würtenberger an, einen einschlägigen Präzedenzfall aus Bayern übersehen (oder ignoriert) zu haben, der aber an prominenter Stelle abgedruckt ist, in den "Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Zivilsachen" (1987, S. 195-203). Das Gericht wies am 9.6.1987 (Az.: ! Z 89/86) die Herausgabeklage eines Testamentsvollstreckers hinsichtlich von Gegenständen aus dem Staatsarchiv Coburg ab (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2906816/ mit Link zum Faksimile auf Commons). Hier ging es im Kern um die Frage, ob das frühere Haus- und Staatsarchiv Privateigentum der herrschenden Familie oder als Staatseigentum anzusehen sei. Auch wenn der Fall sehr viel eindeutiger gelagert ist, so wären doch die Ausführungen des Gerichts zur Beweislast des Herausgabeklägers zu berücksichtigen gewesen, da auch in Coburg der Staat viele Jahrzehnte das fragliche Archivgut als unmittelbarer Besitzer besessen hat.
Angesichts von der für den Besitzer streitenden Vermutung des § 1006 BGB hätte das Haus Baden (oder der Insolvenzverwalter) in einem Prozess schlüssig den Zweifel auszuräumen, dass die als Eigentum beanspruchten Gegenstände 1918/1919 mit Resignation und Abfindungsvertrag zu Staatseigentum geworden sind. Angesichts des Gutachterstreits wäre es für ein Gericht das naheliegendste, sich auf die Beweislast des Herausgabeklägers zu berufen und die Klage abzuweisen. Es kann keine Rede davon sein, dass das Domänenvermögen eindeutig als Privateigentum des Landesherrn gesehen wurde. Und es ist ebenfalls nicht beweisbar, dass die strittigen Gegenstände nicht zum Domänenvermögen bzw. Patrimonialeigentum zählten und insofern auch nicht in den Vergleich von 1919 einbezogen waren. Da Reicke, Mußgnug (dem Willoweit, Reickes Assistent, zustimmte) und Klein als Juristen für Staatseigentum plädierten, wird die Gegenseite wohl kaum einen Trumpf aus dem Ärmel zaubern können, der das Gericht überzeugt.
Hinsichtlich der Handschriften der BLB scheint angesichts der Tatsache, dass sowohl die alten markgräflichen Provenienzen als auch das Säkularisationsgut vom Hausfideikommiss beansprucht wurden, bei letzteren aber die Vermutung auf Staatseigentum Vorrang hat , der Beweis eines eindeutigen badischen Eigentums ausgeschlossen. Hinsichtlich der "Hinterlegungen" mag etwas anderes gelten.
Ist aber diese schwere Hürde genommen, so hat das Haus Baden zu beweisen, dass diejenigen strittigen Gegenstände, die nicht Landeseigentum geworden sind, entgegen dem testamentarischen Willen Großherzogs Friedrichs II. nicht Eigentum der Zähringer Stiftung geworden sind. Da der Erbe der Ehefrau des Großherzogs, Markgraf Berthold, von der rechtswirksamen Existenz der Zähringer Stiftung und ihrer Vermögensausstattung ausgegangen ist, hat er durch konkludentes Handeln die Übereignung vollzogen. Wenn das Haus Baden angibt, dies sei nicht nachweisbar, verkennt es die zivilrechtliche Beweislast, die beim Herausgabekläger liegt.
Bernhard Markgraf von Baden hat im übrigen einen Prozess gegen das Land gegenüber der Stuttgarter Zeitung ausgeschlossen (5.10.2006, S. 8). Wenn der Zugriff eines Insolvenzverwalters abgewendet werden kann, fragt man sich, wieso angesichts dieser doch recht komfortablen Rechtslage das Land (bzw. andere Geldgeber) Millionen Euro dem Haus Baden zuschanzen soll.
Ein Interview mit Brewster Kahle, dem Gründer des Internet-Archivs archive.org:
http://www.elektrischer-reporter.de/index.php/site/film/13/
Warum er Googles Vorgehensweise Bücher einzuscannen für einen “Albtraum” hält, warum eine europäische Filiale des Archivs notwendig war und worin er die große Aufgabe unserer Zeit sieht, erläutert Brewster Kahle im Gespräch.
http://www.elektrischer-reporter.de/index.php/site/film/13/
Warum er Googles Vorgehensweise Bücher einzuscannen für einen “Albtraum” hält, warum eine europäische Filiale des Archivs notwendig war und worin er die große Aufgabe unserer Zeit sieht, erläutert Brewster Kahle im Gespräch.
Ladislaus - am Samstag, 4. November 2006, 13:57 - Rubrik: Webarchivierung
Nachdem sich die Spitzenstücke der Kunsthalle Karlsruhe, für deren Ankauf Ministerpräsident Oettinger gesammelt hat, als Landeseigentum erwiesen haben, stellt sich die Frage, wo - außer in Salem - Kulturgut zu finden ist, das eindeutig dem Haus Baden gehört und vom Land angekauft werden kann.
Soweit es sich um Inventar des Badischen Landesmuseums und der Badischen Landesbibliothek handelt, spricht alles dafür, dass die Zähringer Stiftung wirksam Eigentümerin geworden ist. Die Stiftung als eigene Rechtspersönlichkeit, die dem Stifterwillen verpflichtet ist und insofern nicht zur Disposition des Landes oder des Hauses Baden steht, hat ein Recht auf Wahrung ihres Eigentums. Es ist fraglich, ob man im Landesmuseum Stücke findet, die nicht von der Zähringer-Stiftung beansprucht werden und trotzdem als Privateigentum des ehemaligen großherzoglichen Hauses gelten können. Die "Hinterlegungen" in der Landesbibliothek müssen Stück für Stück geprüft werden und fallen, sofern sie großherzogliches Privateigentum waren, ebenfalls unter das Eigentum der Zähringer Stiftung, stehen also ebenfalls nicht als unbestrittenes Eigentum des Hauses Baden zur Verfügung.
Damit aber muss sich der Blick auf die markgräflichen Archivbestände richten, die sich teils im Generallandesarchiv in Karlsruhe, teils in Salem befinden (von Beständen in anderen Privatschlössern, über die mir nichts bekannt ist, einmal abgesehen).
Will man den anderen Archivverwaltungen der Länder aber nicht die Preise verderben, so erscheint es - trotz der herausragenden Bedeutung des Salemer Urkundenbestands - ausgeschlossen, das gesamte markgräfliche Archivgut für mehr als 1 Mio. Euro anzukaufen. Benötigt werden aber 30 Mio., denn ohne rechte Gegenleistung kann man dem maroden mittelständischen Unternehmen Baden, dessen Hauptgläubiger einem Ondit zufolge kanadische und US-Banken sein sollen, nicht aus der Bredouille helfen. Schon allein, um ein für allemal Ruhe vor dieser gierigen Sippschaft zu haben, wäre eine gütliche Einigung wünschenswert.
Wenn es aber um einen umfassenden Aufwasch geht, muss unbedingt das markgräfliche Archivgut einbezogen werden - um künftigen Ärger hinsichtlich von Eigentumsansprüchen zu vermeiden und um spätfeudale Benutzungsbeschränkungen im Interesse der Forschung bzw. der Bürgerinnen und Bürger, die das staatliche Archivgut vor 1918 frei einsehen dürfen, endlich zu beseitigen.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg ist somit aufgerufen, sich für einen Ankauf des gesamten in markgräflichem Eigentum stehenden historischen Archivguts einzusetzen!
Nun zu den einzelnen Bestandteilen dieses Komplexes.
I. Die Erfindung des großherzoglichen Familienarchivs
Es kann auf die Ausführungen von H. Schwarzmaier/H. Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe. Teil 3: Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (44-60), Stuttgart 1991 verwiesen werden.
1871 wurde eine "Kommission zur Einrichtung des Haus- und Staatsarchivs" gegründet. Als 1878 eine Entschließung des Großherzogs die Bestände des GLAK einteilte in 1. Großherzogliches Familienarchiv, 2. Großherzogliches Haus- und Staatsarchiv und 3. Landesarchiv war die Abtrennung des Familienarchivs im wesentlichen vollzogen (ebd., S. 10-12). Nach dem Pertinenzprinzip wurden aus den staatlichen Akten für das Familienarchiv (FA) "Familiensachen" herausgezogen, also ein Selektbestand gebildet. So wurden die Testamente der baden-durlachischen Linie ins FA überführt, die Baden-Badener blieben in ihren jeweiligen Beständen. Dass diese unorganische Trennung mit dem Provenienzprinzip nicht zu vereinbar ist und aus archivfachlichen Gründen eine Wiedereingliederung des Familienarchivs - wenigstens auf der Verzeichnungsebene - geboten ist, kann niemand ernsthaft bestreiten können.
Aber hier gilt das vom GLAK befolgte ängstliche Prinzip des "Nicht daran rühren!", denn die Unterlagen wurden leider von der Badischen Volksregierung 1919 dem Haus Baden zugesprochen:
Die Bestände des Großherzoglichen Familienarchivs und des Großherzoglichen Hausarchivs, Abteilung I und II des Haus- und Staatsarchivs sowie die Handschriften- und Plansammlung des Großherzoglichen Fideikommisses sind unveräußerliches Eigentum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beziehungsweise seines Hauses. Sie werden in dieser Eigenschaft unter Wahrung der daraus entspringenden Rechte in den bisher dazu vorgesehenen Räumen des Generallandesarchivs verwahrt und fallen nach Aussterben des fürstlichen Mannesstammes dem badischen Staate anheim.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG
Hausarchiv und Fideikommißsammlungen durften - dieser Erklärung zufolge - mit Erlaubnis des GLAK-Direktors benützt werden (und sind heute allgemein frei, bei Reproduktionen der Fideikommiss-Handschriften fragt man aber in Salem an), während die Genehmigung der Benützung des Familienarchivs beim Chef des Hauses Baden lag und liegt. Der jetzige Direktor beteuert zwar, die Verweigerung der Benutzungsgenehmigung für Winfried Klein (der über die Domänenfrage seine Dissertation schrieb) sei in seiner Amtszeit ein singulärer Fall gewesen, muss aber zugeben, dass die Abwicklung der Benutzungsgesuche nicht völlig reibungslos laufe. Es dauere mindestens eine Woche, bis aus Salem die Genehmigung da sei. (Ich habe am 22. Oktober einen Benutzungsantrag an den Direktor des GLAK zur Weiterleitung gestellt, aber bis heute keine Reaktion erhalten.)
Dass die Findbücher (handschriftliche Bandrepertorien aus dem Ende des 19. Jahrhunderts) einsehbar sind, ist ein schwacher Trost.
Aus rechtshistorischer Sicht ist die Zuordnung der Fideikommissangelegenheiten und Testamente zum FA inakzeptabel, da es sich um - etwa bei der umfangreichen Fideikommisskonstitution vom 22. März 1792 - Rechtsnormen mit Gesetzescharakter handelt. Hausgesetze waren aufgrund der Autonomie der hochadeligen Häuser gültige Gesetze, die nach heutigen sowie den Maßstäben des 19. Jahrhunderts dem Publizitätsprinzip für Gesetze unterliegen. Ob Privateigentum oder nicht - solche Rechtsnormen haben allgemein zugänglich zu sein.
(Dagegen wird man - entgegen verbreiteten Gerüchten - sicher nichts über Kaspar Hauser im FA finden. Das Haus Baden war klug genug, in großem Umfang Unterlagen zu dieser Affäre zu beseitigen.)
Dass man aus Opportunismus den Willkürakt des seinerzeitigen Souveräns, der weitgehend aus staatlichen Unterlagen sich ein "Familienarchiv" zusammenschustern ließ, unangetastet lässt, ist mit Blick auf die Ansprüche des Hauses Baden nicht mehr hinzunehmen. Das Archivgut ist zwar dauernd für das GLAK gesichert und darf nicht veräußert werden, aber durch die Benutzungsgenehmigung für das FA hat die Familie doch einen kleinen, aber feinen Trumpf in der Hand.
Erwähnt sei noch, dass 1951 eine Vereinbarung mit dem Markgrafen geschlossen wurde, wonach bei drohender Kriegsgefahr oder einem sonstigen Notstand das Archiv von dem Markgrafen geborgen werden wird (GLAK 235/40323, Akte über das Landesmuseum).
Wohlgemerkt: Es geht beim FA um Unterlagen, die bis zum Jahr 1918 entstanden sind und schon von daher frei zugänglich sein sollten.
II. Die Handschriften und Karten des großherzoglichen Hausfideikommisses
In der Darstellung von Winfried Klein in der FAZ (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ ) heisst es:
Alleiniger Anhaltspunkt für die heute geltend gemachten Ansprüche des Hauses Baden könnte ein Beschluß der badischen Regierung vom 20. Februar 1919 sein. Darin heißt es, daß "die Handschriften- und Plansammlung des Großherzoglichen Hausfideikommisses unveräußerliches Eigentum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beziehungsweise seines Hauses" ist. Sie sollte aber "in den bisher dazu vorgesehenen Räumen des Generallandesarchivs verwahrt" bleiben und nach Aussterben des Mannesstammes dem Land Baden-Württemberg anheimfallen. Dieser Regierungsbeschluß ist Bestandteil des Auseinandersetzungsvertrags. Er betrifft aber nur die Handschriften des Familienfideikommisses und nicht diejenigen der Hofbibliothek. Sollten - aus welchen Gründen auch immer - Handschriften des Familienfideikommisses nach 1919 in die ehemalige Hofbibliothek gekommen sein, so könnte man in bezug auf diese tatsächlich am Staatseigentum zweifeln. Zu berücksichtigen wäre dabei aber, daß durch den Auseinandersetzungsvertrag ein vertragliches Verwahrungsverhältnis begründet worden ist und einem Herausgabeanspruch entgegensteht. Sollte das Haus Baden den Auseinandersetzungsvertrag aus diesem Grund kündigen wollen, so müßte es aber selbst mit Ausgleichsansprüchen rechnen: Denn in diesem Fall würde es kundtun, säkularisiertes Klostergut - eigentliches Staatseigentum - privat vereinnahmt zu haben. Für einen solchen Fall nahmen selbst dem Großherzog nahestehende Juristen einen Ausgleichsanspruch des Staats an.
Zusammenfassend läßt sich daher sagen, daß die Handschriften Staatseigentum sind, wenn sie nach der Säkularisation Bestandteil der Badischen Hofbibliothek geworden sind. Sollten sie der Handschriften- und Plansammlung des großherzoglichen Hausfideikommisses zugeschlagen worden sein, so stünde dem Staat bei Beendigung des derzeitigen Verwahrungsverhältnisses ein Ausgleichsanspruch zu.
Dies bedarf der Ergänzung. Die Handschriften des Hausfideikommisses im GLAK stammen ursprünglich aus der Hof- und Landesbibliothek, wie aus dem von Aloys Schulte verfassten Vorwort zum Repertorium hervorgeht. Im November 1886 brachte die Archivverwaltung bei der Hof- und Landesbibliothek in Anregung, dass von dieser aus ihrer Manuskript-Sammlung Stücke archivalischen Charakters und insbesondere solche, die zur Ergänzung von Lücken in den Beständen des Großherzoglichen Haus- und Staatsarchivs wie des FA dienen könnten, abgegeben würden. Die großherzogliche Ermächtigung zur Übergabe wurde mit Erlass aus dem Geheimen Kabinett an das Ministerium der Justiz, Kultus und Unterrichts vom 13. März 1887 erteilt, "mit der Maßgabe, daß die Handschriften Eigentum des Großherzoglichen Haus-Fideicommisses bleiben". Im April 1887 wurden die Handschriften ins GLAK gebracht (Schäfer, s.u.).
Zu den Karten und Plänen, die 1893 durch eine Abgabe aus dem Schlößchen im Fasanengarten (der Intendanz der Zivilliste unterstehend) wesentlichen Zuwachs erhielten vgl. Alfons Schäfer, Inventar der handgezeichneten Karten und Pläne zur europäischen Kriegsgeschichte des 16.-19. Jh.s im GLAK, Stuttgart 1971, S. XXXf. (unter Auswertung von GLAK 450/233).
Die Handschriften stammten aus den Kabinetten Rastatt (Nr. 1-53), Durlach (Nr. 54-133) und Karlsruhe (Nr. 134-393) der Bibliothek (verständlicherweise trugen die Säkularisationsbestände nichts bei). Nr. 394 und folgende wurden vom Geheimen Kabinett oder der Generalintendanz der Zivilliste übergeben. Das Haus Baden nützte auch noch nach 1918 die Möglichkeit, den 534 Nummern umfassenden Handschriftenbestand durch Zugänge zu erweitern, der letzte Zugang stammt von 1935.
1887 hielt der Großherzog das Gros der Bestände der Hof- und Landesbibliothek (wie auch der anderen Sammlungen) für das Eigentum des Hausfideikommisses (auch die Handschriften der säkularisierten Klöster). Bei der Verbringung ins GLAK pochte der Großherzog auf dieses Eigentumsrecht.
Offenbar kamen als "Hinterlegungen" tatsächlich einige Handschriften aus dem GLAK in die Bibliothek zurück. Diese stehen aber als "hofeigene Bestände" Bibliothek der Zähringer Stiftung zu.
Im Vergleich zu den ab 1891 durch gedruckte Kataloge erschlossenen Handschriften der Badischen Landesbibliothek fristen die als Selektbestand aus den alten Provenienzen Baden, Durlach und Karlsruhe gebildeten "Fideikommisshandschriften" des GLAK ein Schattendasein. Auch wenn es sich überwiegend um junge Handschriften des 18./19. Jahrhunderts handelt, sollten sie - wenigstens virtuell - den Provenienzen, denen sie entrissen wurden, wieder angegliedert werden.
III. Hinterlegungen im GLAK
Bestand 69 Baden, Markgräfliche Verwaltung ist eine Hinterlegung, der nur mit Genehmigung des Hauses benutzt werden darf. Einsichtig ist das von der Genese des Bestands nicht (siehe Schwarzmaier/Köckert S. 109), denn nur ca. 30 der 1203 Akten und Bände reichen in die Zeit nach 1918 hinein; bei den 2282 Rechnungen ist es etwa ein Drittel. Genuin staatliches Schriftgut aus den Registraturen der Hofbehörden wird so der allgemeinen Nutzung entzogen.
Auch 69 Geheimes Kabinett der Großherzogin Luise von Baden ist eine Hinterlegung, die nur mit Genehmigung benutzt werden darf, obwohl es anachronistisch wäre, in den dort behandelten Angelegenheiten "Privatsachen" der Landesfürstin zu sehen. Sie war eine öffentliche Person, und ihre Unterlagen müssen der Forschung vorbehaltlos offen stehen.
IV. Klosterurkunden Salem
Der wichtigste Urkundenbestand im GLAK gehört dem Markgrafen, Näheres siehe http://archiv.twoday.net/stories/2837017/
Ob die dauerhafte Verwahrung unter allen Umständen durchgesetzt werden kann, mag man bezweifeln, auch wenn die Hürde für eine Kündigung aus wichtigem Grund für dieses Dauerschuldverhältnis sehr hoch liegt und eine Entwidmung der öffentlichen Sachen im Anstaltsgebrauch erfolgen müsste.
V. Das Archiv in Salem
Hier befindet sich die Überlieferung des Rentamts Salem aus dem 19. Jahrhundert (also einer quasi-staatlichen Behörde der Standesherrschaft) und auch der Nachlass von Prinz Max von Baden (gest. 1929). Es wäre höchst wünschenswert, wenn diese Archivalien nach den Grundsätzen des Landesarchivgesetzes allgemein nutzbar wären (und natürlich am besten in Landeseigentum). Derzeit haben Günstlinge Zutritt in Salem, beispielsweise Prof. Krimm, der stellvertretende Leiter des GLAK, der mir gegenüber zwar auf Golo Mann (den Auswerter des Nachlasses von Max von Baden) und bauhistorische Studien zu Salem hinwies, denen das Archivgut zugänglich war, geflissentlich aber verschwieg, dass er selbst für seinen Aufsatz über Burgen der Badener im 19. Jahrhundert dort recherchieren durfte.
Auch wenn Näheres über den Umfang der Archivbestände mir nicht bekannt ist (Prof. Krimm war sichtlich unwillig, etwas darüber zu sagen), so spricht doch alles dafür, dass die Unterlassung der Aufnahme der Salemer Bestände in das "Verzeichnis national wertvoller Archive" (Link) ein Skandal ist. Dass das Archiv mindestens ebenso wertvoll ist wie dort gelisteten Schlossarchive und der Nachlass von Max von Baden bedeutender ist als beispielsweise der dort unter Nr. 0142 aufgeführte Nachlass Werner von Blomberg (10 cm!) erscheint mir evident. Angesichts der Klage von Max Markgraf von Baden gegen einen Eintrag auf die Kulturgüterliste (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2737033/#2823469 ) braucht man nicht lang zu rätseln, woher die lakaienhafte Haltung der baden-württembergischen Archivverwaltung kommt: Man will keinen Ärger und belässt alles beim spätfeudalen Status quo.
FAZIT
Das Archivgut des Hauses Baden im GLAK und in Salem ist überwiegend als genuin "öffentliches Archivgut" einzustufen, das nach Maßgabe des Landesarchivgesetzes allgemein zugänglich sein sollte.
Wenn das Land Baden-Württemberg auf eine Gesamteinigung mit dem Haus Baden abzielt, dann muss auch das Archivgut einbezogen werden und es muss eine Lösung gefunden werden, die den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit Rechnung trägt. Es geht nicht an, dass wertvolle Geschichtsquellen aus der Zeit vor 1918 bis auf weiteres nach Gutsherrenart der Forschung entzogen werden können.
Angesichts des unanständigen Auftretens des Hauses Badens ist es ratsam, für die Zukunft klare Verhältnisse zu schaffen und möglichst alles durch Kauf in Landeseigentum zu überführen.
Nachtrag Im Handschriftenbestand des GLAK befinden sich unter der Signatur 65/577 Ordnungen von Salem für Schemmerberg, die aus Salem stammen und früher als Besitz des badischen Hausfideikommisses (korrekt wäre: Bodenseefideikommisses) betrachtet wurden. Das wenig wertvolle frühneuzeitliche Stück dürfte somit heute noch dem Haus Baden gehören.
Soweit es sich um Inventar des Badischen Landesmuseums und der Badischen Landesbibliothek handelt, spricht alles dafür, dass die Zähringer Stiftung wirksam Eigentümerin geworden ist. Die Stiftung als eigene Rechtspersönlichkeit, die dem Stifterwillen verpflichtet ist und insofern nicht zur Disposition des Landes oder des Hauses Baden steht, hat ein Recht auf Wahrung ihres Eigentums. Es ist fraglich, ob man im Landesmuseum Stücke findet, die nicht von der Zähringer-Stiftung beansprucht werden und trotzdem als Privateigentum des ehemaligen großherzoglichen Hauses gelten können. Die "Hinterlegungen" in der Landesbibliothek müssen Stück für Stück geprüft werden und fallen, sofern sie großherzogliches Privateigentum waren, ebenfalls unter das Eigentum der Zähringer Stiftung, stehen also ebenfalls nicht als unbestrittenes Eigentum des Hauses Baden zur Verfügung.
Damit aber muss sich der Blick auf die markgräflichen Archivbestände richten, die sich teils im Generallandesarchiv in Karlsruhe, teils in Salem befinden (von Beständen in anderen Privatschlössern, über die mir nichts bekannt ist, einmal abgesehen).
Will man den anderen Archivverwaltungen der Länder aber nicht die Preise verderben, so erscheint es - trotz der herausragenden Bedeutung des Salemer Urkundenbestands - ausgeschlossen, das gesamte markgräfliche Archivgut für mehr als 1 Mio. Euro anzukaufen. Benötigt werden aber 30 Mio., denn ohne rechte Gegenleistung kann man dem maroden mittelständischen Unternehmen Baden, dessen Hauptgläubiger einem Ondit zufolge kanadische und US-Banken sein sollen, nicht aus der Bredouille helfen. Schon allein, um ein für allemal Ruhe vor dieser gierigen Sippschaft zu haben, wäre eine gütliche Einigung wünschenswert.
Wenn es aber um einen umfassenden Aufwasch geht, muss unbedingt das markgräfliche Archivgut einbezogen werden - um künftigen Ärger hinsichtlich von Eigentumsansprüchen zu vermeiden und um spätfeudale Benutzungsbeschränkungen im Interesse der Forschung bzw. der Bürgerinnen und Bürger, die das staatliche Archivgut vor 1918 frei einsehen dürfen, endlich zu beseitigen.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg ist somit aufgerufen, sich für einen Ankauf des gesamten in markgräflichem Eigentum stehenden historischen Archivguts einzusetzen!
Nun zu den einzelnen Bestandteilen dieses Komplexes.
I. Die Erfindung des großherzoglichen Familienarchivs
Es kann auf die Ausführungen von H. Schwarzmaier/H. Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe. Teil 3: Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (44-60), Stuttgart 1991 verwiesen werden.
1871 wurde eine "Kommission zur Einrichtung des Haus- und Staatsarchivs" gegründet. Als 1878 eine Entschließung des Großherzogs die Bestände des GLAK einteilte in 1. Großherzogliches Familienarchiv, 2. Großherzogliches Haus- und Staatsarchiv und 3. Landesarchiv war die Abtrennung des Familienarchivs im wesentlichen vollzogen (ebd., S. 10-12). Nach dem Pertinenzprinzip wurden aus den staatlichen Akten für das Familienarchiv (FA) "Familiensachen" herausgezogen, also ein Selektbestand gebildet. So wurden die Testamente der baden-durlachischen Linie ins FA überführt, die Baden-Badener blieben in ihren jeweiligen Beständen. Dass diese unorganische Trennung mit dem Provenienzprinzip nicht zu vereinbar ist und aus archivfachlichen Gründen eine Wiedereingliederung des Familienarchivs - wenigstens auf der Verzeichnungsebene - geboten ist, kann niemand ernsthaft bestreiten können.
Aber hier gilt das vom GLAK befolgte ängstliche Prinzip des "Nicht daran rühren!", denn die Unterlagen wurden leider von der Badischen Volksregierung 1919 dem Haus Baden zugesprochen:
Die Bestände des Großherzoglichen Familienarchivs und des Großherzoglichen Hausarchivs, Abteilung I und II des Haus- und Staatsarchivs sowie die Handschriften- und Plansammlung des Großherzoglichen Fideikommisses sind unveräußerliches Eigentum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beziehungsweise seines Hauses. Sie werden in dieser Eigenschaft unter Wahrung der daraus entspringenden Rechte in den bisher dazu vorgesehenen Räumen des Generallandesarchivs verwahrt und fallen nach Aussterben des fürstlichen Mannesstammes dem badischen Staate anheim.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG
Hausarchiv und Fideikommißsammlungen durften - dieser Erklärung zufolge - mit Erlaubnis des GLAK-Direktors benützt werden (und sind heute allgemein frei, bei Reproduktionen der Fideikommiss-Handschriften fragt man aber in Salem an), während die Genehmigung der Benützung des Familienarchivs beim Chef des Hauses Baden lag und liegt. Der jetzige Direktor beteuert zwar, die Verweigerung der Benutzungsgenehmigung für Winfried Klein (der über die Domänenfrage seine Dissertation schrieb) sei in seiner Amtszeit ein singulärer Fall gewesen, muss aber zugeben, dass die Abwicklung der Benutzungsgesuche nicht völlig reibungslos laufe. Es dauere mindestens eine Woche, bis aus Salem die Genehmigung da sei. (Ich habe am 22. Oktober einen Benutzungsantrag an den Direktor des GLAK zur Weiterleitung gestellt, aber bis heute keine Reaktion erhalten.)
Dass die Findbücher (handschriftliche Bandrepertorien aus dem Ende des 19. Jahrhunderts) einsehbar sind, ist ein schwacher Trost.
Aus rechtshistorischer Sicht ist die Zuordnung der Fideikommissangelegenheiten und Testamente zum FA inakzeptabel, da es sich um - etwa bei der umfangreichen Fideikommisskonstitution vom 22. März 1792 - Rechtsnormen mit Gesetzescharakter handelt. Hausgesetze waren aufgrund der Autonomie der hochadeligen Häuser gültige Gesetze, die nach heutigen sowie den Maßstäben des 19. Jahrhunderts dem Publizitätsprinzip für Gesetze unterliegen. Ob Privateigentum oder nicht - solche Rechtsnormen haben allgemein zugänglich zu sein.
(Dagegen wird man - entgegen verbreiteten Gerüchten - sicher nichts über Kaspar Hauser im FA finden. Das Haus Baden war klug genug, in großem Umfang Unterlagen zu dieser Affäre zu beseitigen.)
Dass man aus Opportunismus den Willkürakt des seinerzeitigen Souveräns, der weitgehend aus staatlichen Unterlagen sich ein "Familienarchiv" zusammenschustern ließ, unangetastet lässt, ist mit Blick auf die Ansprüche des Hauses Baden nicht mehr hinzunehmen. Das Archivgut ist zwar dauernd für das GLAK gesichert und darf nicht veräußert werden, aber durch die Benutzungsgenehmigung für das FA hat die Familie doch einen kleinen, aber feinen Trumpf in der Hand.
Erwähnt sei noch, dass 1951 eine Vereinbarung mit dem Markgrafen geschlossen wurde, wonach bei drohender Kriegsgefahr oder einem sonstigen Notstand das Archiv von dem Markgrafen geborgen werden wird (GLAK 235/40323, Akte über das Landesmuseum).
Wohlgemerkt: Es geht beim FA um Unterlagen, die bis zum Jahr 1918 entstanden sind und schon von daher frei zugänglich sein sollten.
II. Die Handschriften und Karten des großherzoglichen Hausfideikommisses
In der Darstellung von Winfried Klein in der FAZ (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ ) heisst es:
Alleiniger Anhaltspunkt für die heute geltend gemachten Ansprüche des Hauses Baden könnte ein Beschluß der badischen Regierung vom 20. Februar 1919 sein. Darin heißt es, daß "die Handschriften- und Plansammlung des Großherzoglichen Hausfideikommisses unveräußerliches Eigentum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beziehungsweise seines Hauses" ist. Sie sollte aber "in den bisher dazu vorgesehenen Räumen des Generallandesarchivs verwahrt" bleiben und nach Aussterben des Mannesstammes dem Land Baden-Württemberg anheimfallen. Dieser Regierungsbeschluß ist Bestandteil des Auseinandersetzungsvertrags. Er betrifft aber nur die Handschriften des Familienfideikommisses und nicht diejenigen der Hofbibliothek. Sollten - aus welchen Gründen auch immer - Handschriften des Familienfideikommisses nach 1919 in die ehemalige Hofbibliothek gekommen sein, so könnte man in bezug auf diese tatsächlich am Staatseigentum zweifeln. Zu berücksichtigen wäre dabei aber, daß durch den Auseinandersetzungsvertrag ein vertragliches Verwahrungsverhältnis begründet worden ist und einem Herausgabeanspruch entgegensteht. Sollte das Haus Baden den Auseinandersetzungsvertrag aus diesem Grund kündigen wollen, so müßte es aber selbst mit Ausgleichsansprüchen rechnen: Denn in diesem Fall würde es kundtun, säkularisiertes Klostergut - eigentliches Staatseigentum - privat vereinnahmt zu haben. Für einen solchen Fall nahmen selbst dem Großherzog nahestehende Juristen einen Ausgleichsanspruch des Staats an.
Zusammenfassend läßt sich daher sagen, daß die Handschriften Staatseigentum sind, wenn sie nach der Säkularisation Bestandteil der Badischen Hofbibliothek geworden sind. Sollten sie der Handschriften- und Plansammlung des großherzoglichen Hausfideikommisses zugeschlagen worden sein, so stünde dem Staat bei Beendigung des derzeitigen Verwahrungsverhältnisses ein Ausgleichsanspruch zu.
Dies bedarf der Ergänzung. Die Handschriften des Hausfideikommisses im GLAK stammen ursprünglich aus der Hof- und Landesbibliothek, wie aus dem von Aloys Schulte verfassten Vorwort zum Repertorium hervorgeht. Im November 1886 brachte die Archivverwaltung bei der Hof- und Landesbibliothek in Anregung, dass von dieser aus ihrer Manuskript-Sammlung Stücke archivalischen Charakters und insbesondere solche, die zur Ergänzung von Lücken in den Beständen des Großherzoglichen Haus- und Staatsarchivs wie des FA dienen könnten, abgegeben würden. Die großherzogliche Ermächtigung zur Übergabe wurde mit Erlass aus dem Geheimen Kabinett an das Ministerium der Justiz, Kultus und Unterrichts vom 13. März 1887 erteilt, "mit der Maßgabe, daß die Handschriften Eigentum des Großherzoglichen Haus-Fideicommisses bleiben". Im April 1887 wurden die Handschriften ins GLAK gebracht (Schäfer, s.u.).
Zu den Karten und Plänen, die 1893 durch eine Abgabe aus dem Schlößchen im Fasanengarten (der Intendanz der Zivilliste unterstehend) wesentlichen Zuwachs erhielten vgl. Alfons Schäfer, Inventar der handgezeichneten Karten und Pläne zur europäischen Kriegsgeschichte des 16.-19. Jh.s im GLAK, Stuttgart 1971, S. XXXf. (unter Auswertung von GLAK 450/233).
Die Handschriften stammten aus den Kabinetten Rastatt (Nr. 1-53), Durlach (Nr. 54-133) und Karlsruhe (Nr. 134-393) der Bibliothek (verständlicherweise trugen die Säkularisationsbestände nichts bei). Nr. 394 und folgende wurden vom Geheimen Kabinett oder der Generalintendanz der Zivilliste übergeben. Das Haus Baden nützte auch noch nach 1918 die Möglichkeit, den 534 Nummern umfassenden Handschriftenbestand durch Zugänge zu erweitern, der letzte Zugang stammt von 1935.
1887 hielt der Großherzog das Gros der Bestände der Hof- und Landesbibliothek (wie auch der anderen Sammlungen) für das Eigentum des Hausfideikommisses (auch die Handschriften der säkularisierten Klöster). Bei der Verbringung ins GLAK pochte der Großherzog auf dieses Eigentumsrecht.
Offenbar kamen als "Hinterlegungen" tatsächlich einige Handschriften aus dem GLAK in die Bibliothek zurück. Diese stehen aber als "hofeigene Bestände" Bibliothek der Zähringer Stiftung zu.
Im Vergleich zu den ab 1891 durch gedruckte Kataloge erschlossenen Handschriften der Badischen Landesbibliothek fristen die als Selektbestand aus den alten Provenienzen Baden, Durlach und Karlsruhe gebildeten "Fideikommisshandschriften" des GLAK ein Schattendasein. Auch wenn es sich überwiegend um junge Handschriften des 18./19. Jahrhunderts handelt, sollten sie - wenigstens virtuell - den Provenienzen, denen sie entrissen wurden, wieder angegliedert werden.
III. Hinterlegungen im GLAK
Bestand 69 Baden, Markgräfliche Verwaltung ist eine Hinterlegung, der nur mit Genehmigung des Hauses benutzt werden darf. Einsichtig ist das von der Genese des Bestands nicht (siehe Schwarzmaier/Köckert S. 109), denn nur ca. 30 der 1203 Akten und Bände reichen in die Zeit nach 1918 hinein; bei den 2282 Rechnungen ist es etwa ein Drittel. Genuin staatliches Schriftgut aus den Registraturen der Hofbehörden wird so der allgemeinen Nutzung entzogen.
Auch 69 Geheimes Kabinett der Großherzogin Luise von Baden ist eine Hinterlegung, die nur mit Genehmigung benutzt werden darf, obwohl es anachronistisch wäre, in den dort behandelten Angelegenheiten "Privatsachen" der Landesfürstin zu sehen. Sie war eine öffentliche Person, und ihre Unterlagen müssen der Forschung vorbehaltlos offen stehen.
IV. Klosterurkunden Salem
Der wichtigste Urkundenbestand im GLAK gehört dem Markgrafen, Näheres siehe http://archiv.twoday.net/stories/2837017/
Ob die dauerhafte Verwahrung unter allen Umständen durchgesetzt werden kann, mag man bezweifeln, auch wenn die Hürde für eine Kündigung aus wichtigem Grund für dieses Dauerschuldverhältnis sehr hoch liegt und eine Entwidmung der öffentlichen Sachen im Anstaltsgebrauch erfolgen müsste.
V. Das Archiv in Salem
Hier befindet sich die Überlieferung des Rentamts Salem aus dem 19. Jahrhundert (also einer quasi-staatlichen Behörde der Standesherrschaft) und auch der Nachlass von Prinz Max von Baden (gest. 1929). Es wäre höchst wünschenswert, wenn diese Archivalien nach den Grundsätzen des Landesarchivgesetzes allgemein nutzbar wären (und natürlich am besten in Landeseigentum). Derzeit haben Günstlinge Zutritt in Salem, beispielsweise Prof. Krimm, der stellvertretende Leiter des GLAK, der mir gegenüber zwar auf Golo Mann (den Auswerter des Nachlasses von Max von Baden) und bauhistorische Studien zu Salem hinwies, denen das Archivgut zugänglich war, geflissentlich aber verschwieg, dass er selbst für seinen Aufsatz über Burgen der Badener im 19. Jahrhundert dort recherchieren durfte.
Auch wenn Näheres über den Umfang der Archivbestände mir nicht bekannt ist (Prof. Krimm war sichtlich unwillig, etwas darüber zu sagen), so spricht doch alles dafür, dass die Unterlassung der Aufnahme der Salemer Bestände in das "Verzeichnis national wertvoller Archive" (Link) ein Skandal ist. Dass das Archiv mindestens ebenso wertvoll ist wie dort gelisteten Schlossarchive und der Nachlass von Max von Baden bedeutender ist als beispielsweise der dort unter Nr. 0142 aufgeführte Nachlass Werner von Blomberg (10 cm!) erscheint mir evident. Angesichts der Klage von Max Markgraf von Baden gegen einen Eintrag auf die Kulturgüterliste (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2737033/#2823469 ) braucht man nicht lang zu rätseln, woher die lakaienhafte Haltung der baden-württembergischen Archivverwaltung kommt: Man will keinen Ärger und belässt alles beim spätfeudalen Status quo.
FAZIT
Das Archivgut des Hauses Baden im GLAK und in Salem ist überwiegend als genuin "öffentliches Archivgut" einzustufen, das nach Maßgabe des Landesarchivgesetzes allgemein zugänglich sein sollte.
Wenn das Land Baden-Württemberg auf eine Gesamteinigung mit dem Haus Baden abzielt, dann muss auch das Archivgut einbezogen werden und es muss eine Lösung gefunden werden, die den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit Rechnung trägt. Es geht nicht an, dass wertvolle Geschichtsquellen aus der Zeit vor 1918 bis auf weiteres nach Gutsherrenart der Forschung entzogen werden können.
Angesichts des unanständigen Auftretens des Hauses Badens ist es ratsam, für die Zukunft klare Verhältnisse zu schaffen und möglichst alles durch Kauf in Landeseigentum zu überführen.
Nachtrag Im Handschriftenbestand des GLAK befinden sich unter der Signatur 65/577 Ordnungen von Salem für Schemmerberg, die aus Salem stammen und früher als Besitz des badischen Hausfideikommisses (korrekt wäre: Bodenseefideikommisses) betrachtet wurden. Das wenig wertvolle frühneuzeitliche Stück dürfte somit heute noch dem Haus Baden gehören.
KlausGraf - am Samstag, 4. November 2006, 00:27 - Rubrik: Herrschaftsarchive
http://ocp.hul.harvard.edu/immigration/allbooks.html
Lange war sie angekündigt, nun beeindruckt sie durch die Fülle (auch deutschsprachiger) digitalisierter Bücher und Schriften zur Auswanderung in die USA im 19. Jahrhundert. Es ist aber auch ein berühmtes Werk des 18. Jahrhunderts vorhanden:
Mittelberger, Gottlieb. Gottlieb Mittelbergers Reise nach Pennsylvanien im Jahr 1750 :und Rükreise nach Teutschland im Jahr 1754 : enthaltend nicht nur eine Beschreibung des Landes nach seinem gegenwärtigen Zustande, sondern auch eine ausführliche Nachricht von den unglükseligen und betrübten Umständen der meisten Teutschen, die in dieses Land gezogen sind, und dahin ziehen. Frankfurt : [s.n.], 1756.
Es ist Herzog Carl von Württemberg gewidmet. (Gibt es aber auch in Göttingen digitalisiert:
http://www-gdz.sub.uni-goettingen.de/cgi-bin/digbib.cgi?PPN234567872 )
Man findet aber auch ein praktisches Kochbuch von 1879 und darin etwas übers Backen:
http://pds.harvard.edu:8080/pdx/servlet/pds?op=f&id=5070929&n=258&res=3&imagesize=1200
Eine schier unerschöpfliche Sammlung, vor allem wenn man auch an englischen Titeln Freude hat!
Lange war sie angekündigt, nun beeindruckt sie durch die Fülle (auch deutschsprachiger) digitalisierter Bücher und Schriften zur Auswanderung in die USA im 19. Jahrhundert. Es ist aber auch ein berühmtes Werk des 18. Jahrhunderts vorhanden:
Mittelberger, Gottlieb. Gottlieb Mittelbergers Reise nach Pennsylvanien im Jahr 1750 :und Rükreise nach Teutschland im Jahr 1754 : enthaltend nicht nur eine Beschreibung des Landes nach seinem gegenwärtigen Zustande, sondern auch eine ausführliche Nachricht von den unglükseligen und betrübten Umständen der meisten Teutschen, die in dieses Land gezogen sind, und dahin ziehen. Frankfurt : [s.n.], 1756.
Es ist Herzog Carl von Württemberg gewidmet. (Gibt es aber auch in Göttingen digitalisiert:
http://www-gdz.sub.uni-goettingen.de/cgi-bin/digbib.cgi?PPN234567872 )
Man findet aber auch ein praktisches Kochbuch von 1879 und darin etwas übers Backen:
http://pds.harvard.edu:8080/pdx/servlet/pds?op=f&id=5070929&n=258&res=3&imagesize=1200
Eine schier unerschöpfliche Sammlung, vor allem wenn man auch an englischen Titeln Freude hat!
KlausGraf - am Freitag, 3. November 2006, 22:10 - Rubrik: Genealogie
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http://wiki.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2006/11#Personenstandsgesetz
Der derzeitige Ablauf und Stand der Beratungen mit allen Texten zum "Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts" (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) wird in den aktuellen Bundestagsinformationen (DIP - Das Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge) im Internet kurz und bündig beschrieben.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 12.8.2005 wurde im Bundesrat, im Innenausschuss und weiteren Ausschüssen beraten. Im 1. Bundesrats-Durchgang wurden die Anträge und Änderungen behandelt und eine Stellungnahme des Bundesrats am 15.10.2005 abgeliefert. Darauf hat die Bundesregierung am 15.6.2006 dem Bundestag einen Gesetzentwurf mit den Stellungnahmen des Bundesrats und der Antworten der Bundesregierung vorgelegt.
Die ersten Beratungen im Bundestag fanden am 29.6. und 5.9.2006 statt. Der Gesetzentwurf wurde schließlich wieder an den Innenausschuss und die weiteren betroffenen Ausschüsse (Recht, Familie, Senioren, Frauen, Jugend) überwiesen. Alle Beschlüsse und Reden können auf der Seite http://dip.bundestag.de/extrakt/16/019/16019236.htm herangeholt und nachgelesen werden.
Es wird deutlich, wie kompliziert das Gesetzgebungsverfahren ist. Alle Familienforscher hoffen und bangen, dass das Verfahren zügig abgeschlossen werden kann und endlich die neuen Regelungen wirksam werden können.
Empfohlen wird insbesondere das PDF:
http://dip.bundestag.de/btd/16/018/1601831.pdf
Der derzeitige Ablauf und Stand der Beratungen mit allen Texten zum "Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts" (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) wird in den aktuellen Bundestagsinformationen (DIP - Das Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge) im Internet kurz und bündig beschrieben.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 12.8.2005 wurde im Bundesrat, im Innenausschuss und weiteren Ausschüssen beraten. Im 1. Bundesrats-Durchgang wurden die Anträge und Änderungen behandelt und eine Stellungnahme des Bundesrats am 15.10.2005 abgeliefert. Darauf hat die Bundesregierung am 15.6.2006 dem Bundestag einen Gesetzentwurf mit den Stellungnahmen des Bundesrats und der Antworten der Bundesregierung vorgelegt.
Die ersten Beratungen im Bundestag fanden am 29.6. und 5.9.2006 statt. Der Gesetzentwurf wurde schließlich wieder an den Innenausschuss und die weiteren betroffenen Ausschüsse (Recht, Familie, Senioren, Frauen, Jugend) überwiesen. Alle Beschlüsse und Reden können auf der Seite http://dip.bundestag.de/extrakt/16/019/16019236.htm herangeholt und nachgelesen werden.
Es wird deutlich, wie kompliziert das Gesetzgebungsverfahren ist. Alle Familienforscher hoffen und bangen, dass das Verfahren zügig abgeschlossen werden kann und endlich die neuen Regelungen wirksam werden können.
Empfohlen wird insbesondere das PDF:
http://dip.bundestag.de/btd/16/018/1601831.pdf
KlausGraf - am Freitag, 3. November 2006, 21:38 - Rubrik: Genealogie
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Seit Anfang Oktober 2006 sind einige Rechnungsbücher des historischen Firmenarchivs seit dem 17. Jahrhundert als Faksimile und Transkriptionen online:
http://www.schneider-archiv.de/
http://www.schneider-archiv.de/
KlausGraf - am Freitag, 3. November 2006, 21:32 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
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Die vom Ministerpräsidenten Oettinger mit einem Wert von 2 Mio. Euro an zweiter Stelle nach der Markgrafentafel genannten Cranach-Porträts in der Karlsruher Kunsthalle sind von Kultusminister Remmele ebenfalls 1930 für das Land gesichert worden. Dies bestätigte Dieter Mertens gegenüber "Archivalia".

Damit erweist sich unsere Vermutung von gestern Abend http://archiv.twoday.net/stories/2885228/
als richtig. Die mit den Koelitz-Nummern 119 und 120 inventarisierten Bilder der Kunsthalle stehen nicht auf der Liste der dem Haus Baden zugestandenen Werke, die der Vertrag von 1930 enthält. (Für das ebenfalls genannte Amberger-Porträt kann folgerichtig nichts anderes gelten, denn es fehlt dort ebenfalls.)
(Nachtrag: In der SZ vom 3.11.2006 ist nachzulesen, dass Mertens bereits gegenüber der SZ das Landeseigentum der Cranach-Bilder herausgestellt hatte. In den zahlreichen Gutachten zu den Besitzstreitigkeiten der folgenden Jahre wurde nach Ansicht Mertens " zu oft auf alte Positionen zurück gegriffen, und zu selten gefragt, wie sind diese zu Stande gekommen?" Zurückhaltender die FAZ vom 3.11.2006 in einer Kurzmeldung auf S. 2: Als wahrscheinlich kann unterdessen gelten, daß auch die beiden Karlsruher Cranach-Gemälde dem Land gehören)
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Die Presse amüsiert sich über die Stuttgarter Bilderposse:
Nun muss sich der Ministerpräsident einigen Hohn der Kommentatoren gefallen lassen. Von einer 'Lachnummer' spricht die 'Badische Zeitung' aus Freiburg. Die 'Süddeutsche Zeitung' nennt Oettingers Vorgehen stümperhaft. Erneut werde deutlich, dass der Ministerpräsident viel mache, aber nur wenig richtig.
http://www.dradio.de/kulturnachrichten/20061103100000/drucken/
Soviel Blamage war selten, kommentiert der Südkurier.
Von den Artikeln über die Causa Markgrafentafel ist der Bericht von Bettina Wieselmann hervorzuheben:
Link

Damit erweist sich unsere Vermutung von gestern Abend http://archiv.twoday.net/stories/2885228/
als richtig. Die mit den Koelitz-Nummern 119 und 120 inventarisierten Bilder der Kunsthalle stehen nicht auf der Liste der dem Haus Baden zugestandenen Werke, die der Vertrag von 1930 enthält. (Für das ebenfalls genannte Amberger-Porträt kann folgerichtig nichts anderes gelten, denn es fehlt dort ebenfalls.)
(Nachtrag: In der SZ vom 3.11.2006 ist nachzulesen, dass Mertens bereits gegenüber der SZ das Landeseigentum der Cranach-Bilder herausgestellt hatte. In den zahlreichen Gutachten zu den Besitzstreitigkeiten der folgenden Jahre wurde nach Ansicht Mertens " zu oft auf alte Positionen zurück gegriffen, und zu selten gefragt, wie sind diese zu Stande gekommen?" Zurückhaltender die FAZ vom 3.11.2006 in einer Kurzmeldung auf S. 2: Als wahrscheinlich kann unterdessen gelten, daß auch die beiden Karlsruher Cranach-Gemälde dem Land gehören)
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Die Presse amüsiert sich über die Stuttgarter Bilderposse:
Nun muss sich der Ministerpräsident einigen Hohn der Kommentatoren gefallen lassen. Von einer 'Lachnummer' spricht die 'Badische Zeitung' aus Freiburg. Die 'Süddeutsche Zeitung' nennt Oettingers Vorgehen stümperhaft. Erneut werde deutlich, dass der Ministerpräsident viel mache, aber nur wenig richtig.
http://www.dradio.de/kulturnachrichten/20061103100000/drucken/
Soviel Blamage war selten, kommentiert der Südkurier.
Von den Artikeln über die Causa Markgrafentafel ist der Bericht von Bettina Wieselmann hervorzuheben:
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In einem Leserbrief (FAZ 2.11., S. 11) widerspricht ein Dr. iur. Otfried Mangol (Weingarten) den überzeugenden Ausführungen von Prof. Mußgnug:
Seit Caesars Zeiten war rechtlich streng zu trennen zwischen dem Fiskalvermögen und dem patrimonium Caesaris. Das letztere wurde später als Patrimonialvermögen oder noch später auch als "Schatullgut" bezeichnet. Das war das Gut, das dem Fürsten als persönliches Eigentum zustand, unabhängig vom Fiskalvermögen, das ihm auch gehörte, aber eben nur in seiner Eigenschaft als Herrscher. Wechselte die Herrschaft, so ging das Fiskalvermögen auf den neuen Herrscher über, das Patrimonialvermögen aber blieb ihm. Deshalb ist immer zu prüfen, was fiskalisch und was patrimonial war. Niemals war das Patrimonialvermögen eine "Pertinenz" der Landeshoheit. Das übersieht Mußgnug in den von ihm erwähnten Beispielen, die sämtlich schlichte Hoheits- oder Fiskalrechte betrafen. Selbstverständlich konnte der Fürst mit seinem Schatullgut machen, was er wollte. Er konnte seine Kunstschätze dem Volk zugänglich machen, ohne daß damit der Charakter als Schatullvermögen in Zweifel gezogen war. Die Frage, ob Bibliothek und Museen 1808 zum Schatullgut gehörten, wie der Markgraf von Baden meint, ist damit allerdings noch nicht beantwortet. Das bedarf einer tiefergehenden Forschung, die ohne genaue Kenntnis der historischen Entwicklung, insbesondere der Gründung der Bibliothek und der Anschaffung der Bilder, kaum möglich sein dürfte. Das Land Baden-Württemberg von vornherein ohne diese Kenntnis der Verschwendung zu verdächtigen geht aber nicht an.
Einen ausgewiesenen, rechtshorisch versierten Fachmann des Kulturgutrechts wie Mußgnug mit Baumschul-Wissen zu belehren, ist ein starkes Stück. Nach den Hausgesetzen des Hauses Baden zählte zum Schatullgut nur das beim Ableben des Regenten vorfindliche barvermögen, alles andere wurde zum unveräußerlichen Hausfideikommiss geschlagen, mit dem der Fürst nun einmal nicht machen konnte, was er wollte und der als Domanial-Fideikommiss beim Wechsel des Regenten durchaus beim Land blieb (so in Kurhessen, Hannover 1866).
Man braucht nur einen Blick in die Ausführungen Helferichs zum Patrimonialeigentum zu werfen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_17.png
Bei den Domänen werde Patrimonialeigentum von älteren wie neueren Autoren als Gegensatz zu Privateigentum verwendet.
Helferich sieht die Domänen eindeutig als Pertinenz der Landeshoheit. Man mag diesem Urteil nicht beipflichten, aber der apodiktische Ton "niemals") ist völlig verfehlt.
Der Autor heisst natürlich Mangold, nicht Mangol. Er hat 2004 in Tübingen über "Drittwirkungen des Fehlurteils im römischen Recht " promoviert (die Arbeit ist schmal geraten: gut 120 Seiten). Sein eigener Leserbrief ist selbst ein Fehlurteil: Si tacuisses ...
Update: Bislang hier noch nicht dokumentiert wurde der Artikel des Heidelberger Rechtsanwalts Dr. Winfried Klein (Das Recht ist das Recht und nicht bloß eine Behauptung;
Nach allen Regeln der Domänenfrage: Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek sind Staatseigentum, FAZ 5.10.2006, S. 39), der über die Domänenfrage im 19. Jahrhundert promoviert hat (die Arbeit erscheint bei Duncker & Humblot in Berlin Anfang 2007). Klein behandelt in seiner Dissertation die Fälle Baden (auch aufgrund Karlsruher Akten, wenngleich ihm der Zugang zu den Unterlagen des Familienarchivs vom Markgrafen versagt wurde!), Sachsen-Weimar und Sachsen-Meiningen. Er kann somit derzeit als bester Kenner der badischen Domänenfrage angesprochen werden.
Auszug:
Das Domänenvermögen war in Baden nicht nur auf land- und forstwirtschaftliche Güter beschränkt: Auch die Hofausstattung, zu der nach herrschender Meinung die Hofbibliothek gezählt wurde, galt aus Sicht der Großherzoglich Badischen Regierung als Teil des Domänenvermögens.
Nur dem Großherzog nahestehende Juristen nahmen an, die Hofausstattung sei freies Privateigentum des Großherzogs. Die Mehrheit der Staatsrechtslehrer folgte dem nicht. Sie machte keinen Unterschied zwischen dem Eigentum an den Domänen und dem Eigentum an der Hofausstattung. Selbst wenn man die Hofbibliothek nicht zur Hofausstattung zählen sollte, kommt man um ihre Zuordnung zum Domänenvermögen nicht umhin: Denn die dafür maßgeblichen Zivillistengesetze von 1831 und 1854 sahen vor, die Hofbibliothek aus den Domänenerträgen zu unterhalten. Private Aufwendungen des Großherzogs zu finanzieren war aber nicht Gegenstand der Zivilliste; sie stellte eine Entschädigung für die mit der Innehabung der Landeshoheit verbundenen Lasten dar. Daher regelten die Zivillistengesetze zumindest implizit die Zugehörigkeit der Hofbibliothek zum Domänenvermögen. Für die Beurteilung des Eigentums an den Beständen der Hofbibliothek kommt es also darauf an, wem die badischen Domänen gehörten.
Diese Frage - die Domänenfrage - gehörte zu den großen Themen der deutschen Verfassungsentwicklung im neunzehnten Jahrhundert. [...] Das Großherzogtum Baden war ein Sonderfall. Es hatte auf den ersten Blick eine recht fortschrittliche Verfassung, die freilich dem Großherzog nur an versteckter Stelle die Funktion eines Staatsoberhaupts zuwies. Außerdem ließ die Verfassungsurkunde von 1818 zahlreiche Kriterien unerfüllt, die der berühmte Göttinger Jurist Wilhelm Eduard Albrecht für das Bestehen staatlicher Rechtspersönlichkeit aufgestellt hatte. Eines dieser Kriterien war die Verstaatlichung der Domänen. Daran fehlte es.
Zwar hatten verschiedene großherzogliche Verordnungen von 1806 und 1808 noch den Anschein erweckt, Baden schlage einen mit Bayern und Württemberg vergleichbaren Weg ein; im Jahr 1818 wollte Großherzog Karl Ludwig Friedrich dem aber nicht mehr folgen. Er äußerte vielmehr den Wunsch, daß "sämmtliche Domänen als Familien-Privat-Gut" des großherzoglichen Hauses aufgeführt werden sollten. Durchsetzen konnte er sich damit nur bedingt: Denn § 59 der Verfassung von 1818 stellte letztlich nur fest, daß "die Domainen nach allgemein anerkannten Grundsätzen des Staats- und Fürstenrechts unstreitiges Patrimonialeigenthum des Regenten und seiner Familie sind". Der Unterschied liegt auf der Hand.
Als Familienprivatgut wäre das Domänenvermögen von der Bindung an die Landeshoheit befreit gewesen. Als Patrimonialgut blieben die Domänen - und damit auch die Bestände der Hofbibliothek - aber Pertinenz der Landeshoheit. Zutreffend stellt § 59 also klar, daß dies nach dem damals geltenden Staats- und Fürstenrecht unstreitig war. Auch wenn die Rechtsgelehrten heftig darüber stritten, wer Eigentümer der Domänen sei - einig waren sie sich darin, daß die Domänen Pertinenzqualität hatten. Die Verhältnisse im Großherzogtum Baden waren so ausgestaltet, daß viel dafür sprach, den Großherzog nicht nur als Eigentümer der Domänen, sondern auch als Träger der Landeshoheit anzusehen. Dessenungeachtet differenzierten die meisten Staatsrechtslehrer danach, ob die Domänen schon vor 1803 erworben wurden oder danach. Die bis 1803 erworbenen Domänen hielten sie für Patrimonialeigentum, die danach erworbenen Domänen für Staatseigentum.
Eine Mindermeinung im staatsrechtlichen Schrifttum wollte sämtliche Domänen von § 59 erfaßt sehen; soweit dadurch wirkliche Staatsdomänen dem Staat entzogen worden seien, stünde dem Staat ein Entschädigungsanspruch zu. Folgt man der damals herrschenden Meinung, so waren die infolge der Säkularisation einverleibten Domänen und Bestände der Hofbibliothek schon vor 1918 Staatseigentum. Folgt man der Mindermeinung, so hätte dem Staat ein Entschädigungsanspruch gegen den Großherzog und das großherzogliche Haus zugestanden.
Im Jahr 1918 verlor das großherzogliche Haus nicht nur die Regierungsrechte, sondern infolge des Verlusts der Landeshoheit auch das Eigentum am Domänenvermögen und damit auch das Eigentum an den Beständen der Hofbibliothek. Der Auseinandersetzungsvertrag vom Frühjahr 1919 vollzog diesen Übergang nach. Dies war für das großherzogliche Haus auch erforderlich, um das Eigentum an verschiedenen Vermögensgegenständen beweglicher oder unbeweglicher Art zu erlangen. Wegen der Pertinenzqualität war schließlich alles, was zuvor Bestandteil des Domänenvermögens war, nunmehr Staatseigentum. Besonders deutlich wird dies in § 1 Ziff. 6 des Auseinandersetzungsvertrags, der die Hofausstattung anspricht: Alle Gegenstände der zur Hofausstattung gehörenden Gebäude sollten grundsätzlich dem Staat gehören, selbst wenn hiervon freies Privateigentum des Großherzogs betroffen sein sollte.
Seit Caesars Zeiten war rechtlich streng zu trennen zwischen dem Fiskalvermögen und dem patrimonium Caesaris. Das letztere wurde später als Patrimonialvermögen oder noch später auch als "Schatullgut" bezeichnet. Das war das Gut, das dem Fürsten als persönliches Eigentum zustand, unabhängig vom Fiskalvermögen, das ihm auch gehörte, aber eben nur in seiner Eigenschaft als Herrscher. Wechselte die Herrschaft, so ging das Fiskalvermögen auf den neuen Herrscher über, das Patrimonialvermögen aber blieb ihm. Deshalb ist immer zu prüfen, was fiskalisch und was patrimonial war. Niemals war das Patrimonialvermögen eine "Pertinenz" der Landeshoheit. Das übersieht Mußgnug in den von ihm erwähnten Beispielen, die sämtlich schlichte Hoheits- oder Fiskalrechte betrafen. Selbstverständlich konnte der Fürst mit seinem Schatullgut machen, was er wollte. Er konnte seine Kunstschätze dem Volk zugänglich machen, ohne daß damit der Charakter als Schatullvermögen in Zweifel gezogen war. Die Frage, ob Bibliothek und Museen 1808 zum Schatullgut gehörten, wie der Markgraf von Baden meint, ist damit allerdings noch nicht beantwortet. Das bedarf einer tiefergehenden Forschung, die ohne genaue Kenntnis der historischen Entwicklung, insbesondere der Gründung der Bibliothek und der Anschaffung der Bilder, kaum möglich sein dürfte. Das Land Baden-Württemberg von vornherein ohne diese Kenntnis der Verschwendung zu verdächtigen geht aber nicht an.
Einen ausgewiesenen, rechtshorisch versierten Fachmann des Kulturgutrechts wie Mußgnug mit Baumschul-Wissen zu belehren, ist ein starkes Stück. Nach den Hausgesetzen des Hauses Baden zählte zum Schatullgut nur das beim Ableben des Regenten vorfindliche barvermögen, alles andere wurde zum unveräußerlichen Hausfideikommiss geschlagen, mit dem der Fürst nun einmal nicht machen konnte, was er wollte und der als Domanial-Fideikommiss beim Wechsel des Regenten durchaus beim Land blieb (so in Kurhessen, Hannover 1866).
Man braucht nur einen Blick in die Ausführungen Helferichs zum Patrimonialeigentum zu werfen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_17.png
Bei den Domänen werde Patrimonialeigentum von älteren wie neueren Autoren als Gegensatz zu Privateigentum verwendet.
Helferich sieht die Domänen eindeutig als Pertinenz der Landeshoheit. Man mag diesem Urteil nicht beipflichten, aber der apodiktische Ton "niemals") ist völlig verfehlt.
Der Autor heisst natürlich Mangold, nicht Mangol. Er hat 2004 in Tübingen über "Drittwirkungen des Fehlurteils im römischen Recht " promoviert (die Arbeit ist schmal geraten: gut 120 Seiten). Sein eigener Leserbrief ist selbst ein Fehlurteil: Si tacuisses ...
Update: Bislang hier noch nicht dokumentiert wurde der Artikel des Heidelberger Rechtsanwalts Dr. Winfried Klein (Das Recht ist das Recht und nicht bloß eine Behauptung;
Nach allen Regeln der Domänenfrage: Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek sind Staatseigentum, FAZ 5.10.2006, S. 39), der über die Domänenfrage im 19. Jahrhundert promoviert hat (die Arbeit erscheint bei Duncker & Humblot in Berlin Anfang 2007). Klein behandelt in seiner Dissertation die Fälle Baden (auch aufgrund Karlsruher Akten, wenngleich ihm der Zugang zu den Unterlagen des Familienarchivs vom Markgrafen versagt wurde!), Sachsen-Weimar und Sachsen-Meiningen. Er kann somit derzeit als bester Kenner der badischen Domänenfrage angesprochen werden.
Auszug:
Das Domänenvermögen war in Baden nicht nur auf land- und forstwirtschaftliche Güter beschränkt: Auch die Hofausstattung, zu der nach herrschender Meinung die Hofbibliothek gezählt wurde, galt aus Sicht der Großherzoglich Badischen Regierung als Teil des Domänenvermögens.
Nur dem Großherzog nahestehende Juristen nahmen an, die Hofausstattung sei freies Privateigentum des Großherzogs. Die Mehrheit der Staatsrechtslehrer folgte dem nicht. Sie machte keinen Unterschied zwischen dem Eigentum an den Domänen und dem Eigentum an der Hofausstattung. Selbst wenn man die Hofbibliothek nicht zur Hofausstattung zählen sollte, kommt man um ihre Zuordnung zum Domänenvermögen nicht umhin: Denn die dafür maßgeblichen Zivillistengesetze von 1831 und 1854 sahen vor, die Hofbibliothek aus den Domänenerträgen zu unterhalten. Private Aufwendungen des Großherzogs zu finanzieren war aber nicht Gegenstand der Zivilliste; sie stellte eine Entschädigung für die mit der Innehabung der Landeshoheit verbundenen Lasten dar. Daher regelten die Zivillistengesetze zumindest implizit die Zugehörigkeit der Hofbibliothek zum Domänenvermögen. Für die Beurteilung des Eigentums an den Beständen der Hofbibliothek kommt es also darauf an, wem die badischen Domänen gehörten.
Diese Frage - die Domänenfrage - gehörte zu den großen Themen der deutschen Verfassungsentwicklung im neunzehnten Jahrhundert. [...] Das Großherzogtum Baden war ein Sonderfall. Es hatte auf den ersten Blick eine recht fortschrittliche Verfassung, die freilich dem Großherzog nur an versteckter Stelle die Funktion eines Staatsoberhaupts zuwies. Außerdem ließ die Verfassungsurkunde von 1818 zahlreiche Kriterien unerfüllt, die der berühmte Göttinger Jurist Wilhelm Eduard Albrecht für das Bestehen staatlicher Rechtspersönlichkeit aufgestellt hatte. Eines dieser Kriterien war die Verstaatlichung der Domänen. Daran fehlte es.
Zwar hatten verschiedene großherzogliche Verordnungen von 1806 und 1808 noch den Anschein erweckt, Baden schlage einen mit Bayern und Württemberg vergleichbaren Weg ein; im Jahr 1818 wollte Großherzog Karl Ludwig Friedrich dem aber nicht mehr folgen. Er äußerte vielmehr den Wunsch, daß "sämmtliche Domänen als Familien-Privat-Gut" des großherzoglichen Hauses aufgeführt werden sollten. Durchsetzen konnte er sich damit nur bedingt: Denn § 59 der Verfassung von 1818 stellte letztlich nur fest, daß "die Domainen nach allgemein anerkannten Grundsätzen des Staats- und Fürstenrechts unstreitiges Patrimonialeigenthum des Regenten und seiner Familie sind". Der Unterschied liegt auf der Hand.
Als Familienprivatgut wäre das Domänenvermögen von der Bindung an die Landeshoheit befreit gewesen. Als Patrimonialgut blieben die Domänen - und damit auch die Bestände der Hofbibliothek - aber Pertinenz der Landeshoheit. Zutreffend stellt § 59 also klar, daß dies nach dem damals geltenden Staats- und Fürstenrecht unstreitig war. Auch wenn die Rechtsgelehrten heftig darüber stritten, wer Eigentümer der Domänen sei - einig waren sie sich darin, daß die Domänen Pertinenzqualität hatten. Die Verhältnisse im Großherzogtum Baden waren so ausgestaltet, daß viel dafür sprach, den Großherzog nicht nur als Eigentümer der Domänen, sondern auch als Träger der Landeshoheit anzusehen. Dessenungeachtet differenzierten die meisten Staatsrechtslehrer danach, ob die Domänen schon vor 1803 erworben wurden oder danach. Die bis 1803 erworbenen Domänen hielten sie für Patrimonialeigentum, die danach erworbenen Domänen für Staatseigentum.
Eine Mindermeinung im staatsrechtlichen Schrifttum wollte sämtliche Domänen von § 59 erfaßt sehen; soweit dadurch wirkliche Staatsdomänen dem Staat entzogen worden seien, stünde dem Staat ein Entschädigungsanspruch zu. Folgt man der damals herrschenden Meinung, so waren die infolge der Säkularisation einverleibten Domänen und Bestände der Hofbibliothek schon vor 1918 Staatseigentum. Folgt man der Mindermeinung, so hätte dem Staat ein Entschädigungsanspruch gegen den Großherzog und das großherzogliche Haus zugestanden.
Im Jahr 1918 verlor das großherzogliche Haus nicht nur die Regierungsrechte, sondern infolge des Verlusts der Landeshoheit auch das Eigentum am Domänenvermögen und damit auch das Eigentum an den Beständen der Hofbibliothek. Der Auseinandersetzungsvertrag vom Frühjahr 1919 vollzog diesen Übergang nach. Dies war für das großherzogliche Haus auch erforderlich, um das Eigentum an verschiedenen Vermögensgegenständen beweglicher oder unbeweglicher Art zu erlangen. Wegen der Pertinenzqualität war schließlich alles, was zuvor Bestandteil des Domänenvermögens war, nunmehr Staatseigentum. Besonders deutlich wird dies in § 1 Ziff. 6 des Auseinandersetzungsvertrags, der die Hofausstattung anspricht: Alle Gegenstände der zur Hofausstattung gehörenden Gebäude sollten grundsätzlich dem Staat gehören, selbst wenn hiervon freies Privateigentum des Großherzogs betroffen sein sollte.
Johannes Gut, Dem Gespött preisgegeben? Gedanken zu den Verkaufsverhandlungen Neues Schloß Baden-Baden, in: Badische Heimat 75 (1995), S. 311-318 plädierte im Mai 1995 für die Rettung des einzigartigen Ensembles des Neuen Schlosses in Baden-Baden durch einen Ankauf seitens des Staats. Es kam bekanntlich anders: Sotheby's versteigerte die Kostbarkeiten im Oktober 1995, siehe http://archiv.twoday.net/stories/2804774/
Gut, seines Zeichens Jurist, ging in seinem Artikel auch auf die Geschichte und Rechtsverhältnisse der Sammlungen ein. Er erwähnte nach dem Abfindungsvertrag von 1919, der die privaten Sammlungen nicht betroffen habe, den Ankauf der Kunsthallenbilder 1930 und die Errichtung der "Zähringer Stiftung" für die Gegenstände, die sich in öffentlicher Verwahrung befanden.
Deutlich zu unterscheiden sei das eigentliche Privateigentum der fürstlichen Familie und das Domäneneigentum. Zu ersterem habe von Anfang an Salem gezählt, das als Wohnsitz der Sekundogenitur zählte. "Unter das Domäneneigentum fiel die große Anzahl anderer Schlösser, wie Karlsruhe, Baden-Baden, Rastatt, mannheim und Bruchsal, ob diese zur Hofausstattung zählten oder nicht" (S. 313). Gut verweist auf den umstrittenen § 59 der badischen Verfassung, der vom Patrimonial-Eigentum des Regenten und seiner Familie sprach. "Nur folgerichtig war es, daß die Einrichtung (Sammlungen) der altbadischen Schlösser sowie der 1803 und 1805/06 angefallenen Klöster und Schlösser eigentumsmäßig zur Verfügung des Großherzogs standen". (Aus dem Zusammenhang, der Erörterung des § 59, ergibt sich, dass Gut sie als Domäneneigentum sieht.)
"Das namengebende Neue Schloß in Baden-Baden, zu Beginn des 19. Jahrhunderts wieder in wohnlichen Zustand versetzt, erfuhr in den Jahren 1842-1847 durch Großherzog Leopold eine grundlegende 'Restaurierung' im Sinn des Historismus. Sollte dieser ehrwürdige Stammsitz nunmehr doch nicht nur dem Sommeraufenthalt der fürstlichen Familie dienen, sondern auch eine große Bildnissammlung der Zähringer und ein umfangreiches Museum aufnehmen, das - leider zu wenig beachtet - sich an Objektdichte und -qualität den großen Karlsruher Einrichtungen würdig an die Seite stellen konnte. Zu diesem Zwecke reicherten Großherzog Leopold und seine Nachfolger das jeweils Vorhandene in größtem Umfang mit Einrichtungs- und Sammlungsgegenständen jeglicher Art an, die sowohl aus dem Privateigentum der fürstlichen Familie, als auch aus zahlreichen, zum Domäneneigentum zählenden altbadischen Schlössern sowie 1803 und 1805/06 erworbenen Klöstern und Schlössern stammten; offenbar war hierbei nicht ausschlaggebend, ob diese Gebäude der Hofausstattung unterfielen. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts gelangten auf diese Weise wertvolle Objekte zum Beispiel aus Mannheim nach Baden-Baden." (S. 314)
Bei der Versteigerung 1995 wurden demzufolge nicht nur Objekte aus Salem, sondern auch anderes Säkularisationsgut angeboten.
Prof. Klose hat (zitiert http://archiv.twoday.net/stories/2881304/ ) zurecht die Handschriften der BLB aus säkularisierten Klöstern als Staatseigentum angesprochen.
Auf die Beschwerde der Universität Freiburg, die um die Handschriften von St. Trudpert bat, beschied das Badische Kabinettsministerium am 2. September 1808 (Universitätsarchiv Freiburg B 6/31, zitiert nach Magda Fischer, Geraubt oder gerettet?, in: Alte Klöster - Neue Herren. Aufsätze Bd. 2, 2003, S. 1273) die Hochschule: Alles freye Guth aufgehobener Klöster wird Eigenthum des Staats und des Regenten, und ein anderweiter rechtlicher Anspruch darauf findet nicht statt. Bey deren Verwendung ist die Bereicherung der Hofbibliothek dahier aus den Seiner Königl. Hoheit heimgefallenen Klosterbibliotheken der erste Augenmerk [...].
Helferich zitiert in seinem Aufsatz über das badische Domänenvermögen das Kirchenedikt von 1807, in dem es in § 9 heisst: Das Vermögen der Ordensgesellschaften (ein sehr beträchtlicher Theil des heutigen Kammerguts) gehört zu dem gemeinen Staatsvermögen
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_16.png
Zur Domänenfrage in Baden siehe auch die Stellungnahme von Winfried Klein, http://archiv.twoday.net/stories/2885928/
In der Gesetzesbegründung von 1919 heisst es (Beilagenheft, Beilage Nr. 21, S. 218): Was die Einrichtung dieser Gebäude betrifft, so ist sie zu einem großen Teil unzweifelhaft Privateigentum des Großherzogs und braucht insofern nicht erst als Privateigentum überwiesen werden. Das Eigentum anderer Gegenstände ist unbestritten als solches der Krone und somit jetzt des Staats anzusprechen. Von diesen Gegenständen, soweit sie sich in den bisher zur Hofausstattung gehörigen Schlössern befinden, soll dem Großherzog ein Teil zu freiem Eigentum überwiesen werden. Da auf sie § 59 der Verfassung ebenfalls Anwendung findet, müssen sie in das Abfindungsverfahren einbezogen werden. Dagegen sollen alle anderen Gegenstände in diesen Schlössern für Staatseigentum erklärt werden. Dies gilt auch von denjenigen Gegenständen, welche bisher Privateigentum des Großherzogs waren, von ihm aber nicht beansprucht werden.
Dieses Zitat erscheint mir ausserordentlich wichtig, zeigt es doch, dass der Gesetzgeber innerhalb des Mobiliarguts ein Kroneigentum ausmachte, das nun dem Staat gehörte. Und die Vereinbarung bezog sich auf alles Gut, auf das § 59 der Verfassung Anwendung fand.
Wenn es im Gesetz über die Apanagen (Staats- und Regierungs-Bl. 1839 S. 197 ff.) in § 19 heisst, über das Zugestandene habe keine Prinzessin etwas "an das Domanial- und übrige Fideicommißvermögen, sowie an den Staat zu fordern", so drückt das die komplementäre Funktion des Hausfideikommisses zum Domänenvermögen aus. Das Domänenvermögen war Fideikommissvermögen, da es unveräußerlich war und dem jeweiligen Regenten zustand. Das bewegliche Fideikommissvermögen war aber zugleich auch Patrimonialeigentum im Sinne der Verfassung.
Das Inventar der säkularisierten Klöster und Schlösser war unzweifelhaft Zubehör des Domänenvermögens, also von § 59 der Verfassung erfasst. Durch die Verlagerung in die fürstlichen Sammlungen oder Schlösser war kein Eigentumsübergang verbunden. Als ererbtes Mobiliargut des Regenten zählten diese Gegenstände zwar zum Hausfideikommiss, sie waren aber Pertinenz der Krone.
Auf Säkularisationsgut ist somit eindeutig der § 59 der badischen Verfassung anzuwenden mit der Folge, dass es 1919 von dem Vergleich erfasst und dem Staat zugewiesen wurde, soweit es sich nicht in den Schlössern befand, die dem Haus Baden zugewiesen wurde oder die diesem als Privateigentum zustanden.
Gut, seines Zeichens Jurist, ging in seinem Artikel auch auf die Geschichte und Rechtsverhältnisse der Sammlungen ein. Er erwähnte nach dem Abfindungsvertrag von 1919, der die privaten Sammlungen nicht betroffen habe, den Ankauf der Kunsthallenbilder 1930 und die Errichtung der "Zähringer Stiftung" für die Gegenstände, die sich in öffentlicher Verwahrung befanden.
Deutlich zu unterscheiden sei das eigentliche Privateigentum der fürstlichen Familie und das Domäneneigentum. Zu ersterem habe von Anfang an Salem gezählt, das als Wohnsitz der Sekundogenitur zählte. "Unter das Domäneneigentum fiel die große Anzahl anderer Schlösser, wie Karlsruhe, Baden-Baden, Rastatt, mannheim und Bruchsal, ob diese zur Hofausstattung zählten oder nicht" (S. 313). Gut verweist auf den umstrittenen § 59 der badischen Verfassung, der vom Patrimonial-Eigentum des Regenten und seiner Familie sprach. "Nur folgerichtig war es, daß die Einrichtung (Sammlungen) der altbadischen Schlösser sowie der 1803 und 1805/06 angefallenen Klöster und Schlösser eigentumsmäßig zur Verfügung des Großherzogs standen". (Aus dem Zusammenhang, der Erörterung des § 59, ergibt sich, dass Gut sie als Domäneneigentum sieht.)
"Das namengebende Neue Schloß in Baden-Baden, zu Beginn des 19. Jahrhunderts wieder in wohnlichen Zustand versetzt, erfuhr in den Jahren 1842-1847 durch Großherzog Leopold eine grundlegende 'Restaurierung' im Sinn des Historismus. Sollte dieser ehrwürdige Stammsitz nunmehr doch nicht nur dem Sommeraufenthalt der fürstlichen Familie dienen, sondern auch eine große Bildnissammlung der Zähringer und ein umfangreiches Museum aufnehmen, das - leider zu wenig beachtet - sich an Objektdichte und -qualität den großen Karlsruher Einrichtungen würdig an die Seite stellen konnte. Zu diesem Zwecke reicherten Großherzog Leopold und seine Nachfolger das jeweils Vorhandene in größtem Umfang mit Einrichtungs- und Sammlungsgegenständen jeglicher Art an, die sowohl aus dem Privateigentum der fürstlichen Familie, als auch aus zahlreichen, zum Domäneneigentum zählenden altbadischen Schlössern sowie 1803 und 1805/06 erworbenen Klöstern und Schlössern stammten; offenbar war hierbei nicht ausschlaggebend, ob diese Gebäude der Hofausstattung unterfielen. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts gelangten auf diese Weise wertvolle Objekte zum Beispiel aus Mannheim nach Baden-Baden." (S. 314)
Bei der Versteigerung 1995 wurden demzufolge nicht nur Objekte aus Salem, sondern auch anderes Säkularisationsgut angeboten.
Prof. Klose hat (zitiert http://archiv.twoday.net/stories/2881304/ ) zurecht die Handschriften der BLB aus säkularisierten Klöstern als Staatseigentum angesprochen.
Auf die Beschwerde der Universität Freiburg, die um die Handschriften von St. Trudpert bat, beschied das Badische Kabinettsministerium am 2. September 1808 (Universitätsarchiv Freiburg B 6/31, zitiert nach Magda Fischer, Geraubt oder gerettet?, in: Alte Klöster - Neue Herren. Aufsätze Bd. 2, 2003, S. 1273) die Hochschule: Alles freye Guth aufgehobener Klöster wird Eigenthum des Staats und des Regenten, und ein anderweiter rechtlicher Anspruch darauf findet nicht statt. Bey deren Verwendung ist die Bereicherung der Hofbibliothek dahier aus den Seiner Königl. Hoheit heimgefallenen Klosterbibliotheken der erste Augenmerk [...].
Helferich zitiert in seinem Aufsatz über das badische Domänenvermögen das Kirchenedikt von 1807, in dem es in § 9 heisst: Das Vermögen der Ordensgesellschaften (ein sehr beträchtlicher Theil des heutigen Kammerguts) gehört zu dem gemeinen Staatsvermögen
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_16.png
Zur Domänenfrage in Baden siehe auch die Stellungnahme von Winfried Klein, http://archiv.twoday.net/stories/2885928/
In der Gesetzesbegründung von 1919 heisst es (Beilagenheft, Beilage Nr. 21, S. 218): Was die Einrichtung dieser Gebäude betrifft, so ist sie zu einem großen Teil unzweifelhaft Privateigentum des Großherzogs und braucht insofern nicht erst als Privateigentum überwiesen werden. Das Eigentum anderer Gegenstände ist unbestritten als solches der Krone und somit jetzt des Staats anzusprechen. Von diesen Gegenständen, soweit sie sich in den bisher zur Hofausstattung gehörigen Schlössern befinden, soll dem Großherzog ein Teil zu freiem Eigentum überwiesen werden. Da auf sie § 59 der Verfassung ebenfalls Anwendung findet, müssen sie in das Abfindungsverfahren einbezogen werden. Dagegen sollen alle anderen Gegenstände in diesen Schlössern für Staatseigentum erklärt werden. Dies gilt auch von denjenigen Gegenständen, welche bisher Privateigentum des Großherzogs waren, von ihm aber nicht beansprucht werden.
Dieses Zitat erscheint mir ausserordentlich wichtig, zeigt es doch, dass der Gesetzgeber innerhalb des Mobiliarguts ein Kroneigentum ausmachte, das nun dem Staat gehörte. Und die Vereinbarung bezog sich auf alles Gut, auf das § 59 der Verfassung Anwendung fand.
Wenn es im Gesetz über die Apanagen (Staats- und Regierungs-Bl. 1839 S. 197 ff.) in § 19 heisst, über das Zugestandene habe keine Prinzessin etwas "an das Domanial- und übrige Fideicommißvermögen, sowie an den Staat zu fordern", so drückt das die komplementäre Funktion des Hausfideikommisses zum Domänenvermögen aus. Das Domänenvermögen war Fideikommissvermögen, da es unveräußerlich war und dem jeweiligen Regenten zustand. Das bewegliche Fideikommissvermögen war aber zugleich auch Patrimonialeigentum im Sinne der Verfassung.
Das Inventar der säkularisierten Klöster und Schlösser war unzweifelhaft Zubehör des Domänenvermögens, also von § 59 der Verfassung erfasst. Durch die Verlagerung in die fürstlichen Sammlungen oder Schlösser war kein Eigentumsübergang verbunden. Als ererbtes Mobiliargut des Regenten zählten diese Gegenstände zwar zum Hausfideikommiss, sie waren aber Pertinenz der Krone.
Auf Säkularisationsgut ist somit eindeutig der § 59 der badischen Verfassung anzuwenden mit der Folge, dass es 1919 von dem Vergleich erfasst und dem Staat zugewiesen wurde, soweit es sich nicht in den Schlössern befand, die dem Haus Baden zugewiesen wurde oder die diesem als Privateigentum zustanden.