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Unter diesem Titel ist eine neue Webseite online. Sie bietet einen einzigartigen Zugang zu einer Fülle von Quellen zur Kirchengeschichte, den Kirchenvätern, den Konzilien, den Orden, dem Kanonischen Recht etc. Bemerkenswert ist u. a. die hervorragende Aufschlüsselung der Bände der MPL und MPG. Die Texte liegen im übrigen bereits jetzt z. einem großen Teil als PDF- oder Worddateien vor.

http://www.documentacatholicaomnia.eu/_index.html

http://www.musenalm.de/musenalm/alma/index.html

Es fehlen leider Standortnachweise, und der Inhaltssuche konnte ich nichts entlocken. Dafür gibt allerdings einige nette Texte im Lesekabinett als Faksimile und viele Abbildungen aus den Almanachen.

ISBN 978-3-03919-045-4

In Libreka kann man ein wenig hineinschnobern.

Bei der Suche nach Archivrecht liest man abgesehen vom Register immer nur:

"Diese Seite enthält den gesuchten Begriff, wurde aber vom Verlag nicht zur Ansicht freigegeben."

Das führt das Modell eines solchen Angebots ad absurdum. Titelseite, Inhaltsverzeichnis und Index ermöglichen keine Kaufentscheidung, da man keine Möglichkeit hat, die Güte der einzelnen Aufsätze anhand von Beispielseiten zu überprüfen. Ob das eine gute Darstellung ist oder ein mieses Machwerk kann man also nur in der Buchhandlung überprüfen oder in einer Institution, die solche Titel unbesehen kauft, da sie dem eigenen Sammelauftrag entsprechen.

http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/Digistrategie_labw2007web.pdf

4. „Open Access“ und wirtschaftliche Verwertung von digitalisiertem Archivgut
Grundsätzlich ist das Landesarchiv Baden-Württemberg bestrebt, Online-Findmittel und digitalisiertes Archivgut im Internet im Sinne der „Open-Access“-Strategie für eine unentgeltliche Nutzung bereitzustellen. Es erfüllt damit seinen gesetzlich verankerten politischen Auftrag, Quellen für die Forschung und Wissenschaft, die Heimatpflege und Bildungszwecke zugänglich zu machen, aber auch der landesweiten Identitätsstiftung zu dienen.
Angesichts der begrenzten Ressourcen für die Digitalisierung von Archivgut und die dafür notwendige Infrastruktur sind aber auch Maßnahmen zur Co-Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen durch so genannte Mehrwertdienste zu berücksichtigen, d.h. Leistungen, die über die Bereitstellung von Informationen zu den Beständen und digitaler Bestände hinausgehen. Zu solchen Mehrwertdiensten gehört z.B. die Bereitstellung von digitalen Reproduktionen auf Datenträgern oder die Online-Reproduktionenlieferung im Rahmen eines „Online-Shops“. Hier können im Einklang mit den Rahmenbedingungen, die das Haushaltsrecht setzt, Einnahmen erzielt werden, die zumindest eine Kostendeckung der Mehrwertdienste und bei eventuellen Überschüssen auch weitere Digitalisierungsmaßnahmen oder die Weiterentwicklung bzw. Aufrechterhaltung bestehender Maßnahmen und Investitionen ermöglichen. Durch die Bereitstellung von Digitalisaten für die Nutzung werden, wie die bisherigen Erfahrungen beim Vertrieb von Reproduktionen (Fotokopien, Fotografien, etc.) zeigen, Einnahmen nur in bescheidenem Umfang zu erzielen sein.
Soweit Digitalisate in Form von kommerziellen Distributionswegen (z.B. über Bildagenturen) zusätzlich einer kommerziellen Verwertung zugeführt werden, dient diese vorrangig dazu, die Präsenz des Landesarchivs in der Öffentlichkeit zu erhöhen und für das archivalische Erbe zu werben.


Klar ist nicht, was OA hier meint: ob kostenfrei oder beschränkungsfrei. Die Definitionen von OA (BBB) sind eindeutig: Ohne re-use kein OA.

http://www.medien-museum.de



Tischrechner. Foto: medien-museum.de

Beethoven Haus has no right or claim to any sort of copyright in Beethoven's manuscripts. Such claims are perhaps the most egregious examples of copyfraud around. Beethoven is clearly public domain and the only thing they have a legitimate claim to are the actual manuscripts themselves - as physical property. Moreover, if Beethoven Haus is supported with public funds of any sort, the notion of making a profit for scans or images made of such manuscript material violates the whole purpose of funding such institutions publicly - namely to preserve the manuscripts and make access possible to as wide an audience possible.

While there are certainly legitimate issues regarding preservation and digitization of such treasures, as well as the considerable expense involved in such projects (planetary scanners, etc.), the notion that libraries or archives have copyright interest in works that are clearly public domain is one that must be fought. It's basically a back-door attempt at asserting intellectual property rights upon the public domain by limiting access to those with deep pockets, or membership in a secret club. Ownership of a physical object in which a work is embodied (like a manuscript) is distinct from copyright ownership. This is a concept found in most copyright laws around the world.


"Carolus" at
http://www.imslpforums.org/viewtopic.php?t=615&postdays=0&postorder=asc&start=210

Bei Hauswedell und Nolte kommt zur Versteigerung:

Im Jahr 1515 erschien in Straßburg das „Rerum ab origine mundi“, verfasst von Otto von Freising.

Dieses Werk wurde mit einem Augsburger Druck aus dem gleichen Jahr, Burcard von Biberachs „Chronicon Abbatis Vrspergen“, zusammen in einen Pergamentband gebunden. Dieser befand sich bis zu seinem Tod im Jahr 1523 im Besitz des wichtigen Humanisten Ulrich von Hutten. Von dieser Tatsache zeugen neben seinem Besitzvermerk auf dem Titelblatt auch ein eigenhändiger Kaufnachweis am Ende des zweiten Teils und zahlreiche Randanmerkungen von Huttens Hand. Huttens Bibliothek auf der Ebersburg wurde nach der Erstürmung derselben durch seine Feinde aufgelöst und zum Teil versteigert. Autographen Ulrich von Huttens sind von allergrößter Seltenheit: Kein einziges ist im Jahrbuch der Auktionspreise verzeichnet (30.000).


FAZ

Katalog:

779 Hutten, Ulrich von (Humanist, 1488-1523). Eigenh. Besitzvermerk >>Hulderichi de Hutten Eq[uitis].<<, ca. 70 eigenh. Anmerkungen auf 26 Seiten u. am Schluß eigenh. Kaufvermerk >>Moguntiae 1 flor. X alb.<< - In: Otto von Freising. Rerum ab origine mundi ad ipsius vsq(ue) tempora gestarum, Libri Octo. Eivsdem De gestis Friderici primi Aenobarbi Caes. Aug. Libri Duo. Radevici Phrisingen(sis) eccl(es)i(a)e Canonici Libri duo , prioribus additi, de eiusde(m) Friderici Imp. gestis. Straßburg, M. Schürer f. L. Atlantse 1515. Fol. 14 nn., 105 num., 3 nn. (letztes leer), 6 nn., 83 num., 1 nn. Bll. Mit 2 Holzschn.-Titelbordüren u. Holzschn.-Druckermarke. - Angebd.: [Burcard von Biberach]. Chronicon Abbatis Vrspergen. A Nino Rege Assyriorvm Magno: Vsqve Ad Fridericvm. II. Romanorvm Imperatorem. Augsburg, Miller 1515. 132 nn. Bll. Mit Holzschn.-Titelbordüre u. Titelholzschn. von D. Hopfer, Holzschn.-Initialen u. -Druckermarke. - Lederbd. d. Zt. mit Blindprägung (bestoßen u. mit Schabspuren, kleine Verluste des Lederbezugs). (113)
I. VD 16, O 1434. - Adams O 416. - Muller 193, 169. - Ritter 1739. - Erste Ausgabe des Quellenwerks zur Geschichte des 12. Jahrh., nach dem Wiener Manuskript hrsg. von Cuspinian. - Die Bordüre des Hauptitels in Rot u. Schwarz mit Kaiser Maximilian u. a. von Urs Graf, die des Zwischentitels von J. Wechtlin. - II. VD 16, B 9800. - Adams C 2517. - Proctor 10829 A. - Muther 940. - Erste Ausgabe der Chronik des Abtes des Prämonstratenserstifts Ursberg, hrsg. von C. Peutinger u. J. Foeniseca. - Mit schöner Titelbordüre aus Putten, Fabelwesen u. Ranken sowie Holzschn., Ninus u. Kaiser Friedrich II. darstellend. - Auf dem letzten Bl. die Druckermarke Millers. - Schöner zweispaltiger Druck. - Titel von I mit ausgebessertem Einriß, stellenw. leicht wasserrandig u. fleckig, 2 Bll. stärker.
Das vorliegende Exemplar besitzt außer den Anmerkungen Huttens, die in kleiner roter Schrift eingetragen wurden, noch zahlreiche weitere, auch aus späteren Jahren; daneben viel spätere Notizen auf dem Vorsatzbl. - Da Huttens Nachlaß verstreut wurde, ist nur noch ein weiteres Buch mit dem Besitzvermerk von Huttens bekannt, das sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Annaberger Kirchenbibliothek befand u. von Otto Clemen in >>Theologische Studien und Kritiken<<, Jahrg. 1901, 1. Heft, S. 129 beschrieben wurde. - Das vorliegende Exemplar trägt das Exlibris des Christian Carl von Erbach-Fürstenau. Aus dieser Bibliothek gelangte es wohl um 1930 in den Handel u. wurde dort 1932 erworben. Seitdem befindet es sich im Besitz der Familie des damaligen Käufers. - Autographen von Ulrich von Hutten sind von äußerster Seltenheit, im Jahrbuch der Auktionspreise ist keines zu finden.
Schätzung/Estimate: EUR 30.000.

http://www.lemonde.fr/web/article/0,1-0@2-3246,36-977766@51-561616,0.html

Longtemps, ce ne fut qu'un projet ou un sujet de polémique : la bibliothèque numérique devient une réalité. Bruno Racine, président de la Bibliothèque nationale de France, devait annoncer, mardi 13 novembre, plusieurs avancées décisives. Les 90 000 volumes de la collection Gallica, déjà numérisés en mode image, seront tous, avant l'été 2008, consultables en mode texte, c'est-à-dire de manière interactive.

Plus important, un accord a été signé en septembre avec un consortium d'entreprises, la Safig, destiné à numériser 100 000 ouvrages de la BNF par an. L'opération a commencé. Les premiers ouvrages numérisés seront consultables dès mars 2008. L'accroissement se fera ensuite au rythme de 8 000 documents par mois. "Nous sommes passés de l'artisanat à l'ère industrielle, indique Bruno Racine. Fin 2010, on devrait disposer de quelque 400 000 ouvrages numérisés." Le coût de l'opération, 8 millions d'euros par an, est alimenté par une taxe sur les appareils de reproduction.

[...]

http://thebeagleproject.blogspot.com/2007/11/open-access-science-publishing-lands.html

Here's a glass of Chilean Cabernet Sauvignon to PLoS ONE, Sereno et al and their decision to reveal Nigersaurus taqueti in an open access journal. I don't work as a professional scientist, but I'm a scientifically literate cheerleader from the sidelines (and I'm not the only one), and it's fantastic for me to be able to read this stuff: some of it is above my pay grade, but with a bit of reading around I can understand it all, and even without understanding every word I can relish the work. The more science is freely available the more interested minds might be able understand what science does and what science means.

Here is the article
http://www.plosone.org/article/info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0001230

Other blog and media coverage at
http://scienceblogs.com/clock/2007/11/extreme_dinosaur_nigersaurus_t.php



German coverage
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1663283&newsfeed=rss

Kreutzers Leitfaden (PDF) führt ins Urheberrecht ein, weist aber Fehler auf.

"So ist es etwa nicht gestattet, ein Foto der Mona Lisa von einer fremden Webseite
oder einer Online-Datenbank auf seine eigene Webseite zu stellen (soweit hierfür nicht
ausnahmsweise eine Schrankenbestimmung wie das Zitatrecht einschlägig ist). Denn das
Foto ist unabhängig von der Rechtslage an dem abgebildeten Werk durch das Urheberoder
Lichtbildrecht des Fotografen geschützt, die eine eigenständige Schutzdauer haben."

Das ist Kreutzers Ansicht, nicht die herrschende Meinung, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4345664/

Aus einem Archiv in Peru gestohlene Dokumente wurden bei eBay angeboten. Bericht auf Spanisch:

http://www.rpp.com.pe/portada/nacional/104433_1.php


DIE ZEIT Nr. 47-2007 - Das Schloss muss weg

Das Land BADEN WÜRTTEMBERG legt seinen Kulturgüterstreit bei und der Erbprinz von Baden dient sich der Öffentlichkeit an

VON RÜDIGER BÄSSLER

SALEM
Charmant lächeln, zur rechten Zeit die Stirn in Falten legen, ab und
zu ein wenig drohen, so kann es was werden mit einer Lösung im
Kulturgüterstreit zwischen dem Land Baden Württemberg und dem
Adelsgeschlecht derer von Baden. Jedenfalls aus Sicht von Bernhard,
dem Erbprinzen. Der älteste Sohn des Markgrafen Max überwindet sich in
jeder Weise, um das Land Baden Württemberg dazu zu bewegen, Schloss
Salem zu kaufen. Im Gegenzug, so stellt man sich den Handel in Salem
neuerdings vor, würde das Adelshaus alle Ansprüche auf wertvolle
Handschriften und Bilder fahren lassen, deren Besitzrechte bislang
ungeklärt sind.
Ende des Jahres wollen die Gläubigerbanken der Adelsfamilie Geld
sehen, mindestens aber ein tragfähiges Konzept zur Entschuldung. Es
geht um 30 Millionen Euro an Verbindlichkeiten, die angeblich bloß
entstanden sind, weil die Markgräfler sich seit Jahren selbstlos um
den Erhalt ihres Denkmalssitzes gekümmert haben. Nun ist die Not so
groß, dass der 37 jährige Bernhard entschlossen mit jener eisernen
Familienregel gebrochen hat, nach der alle Geschwätzigkeit von Übel
sei. Sie stammt von Max Markgraf von Baden, einem stillen, stets
grämlich wirkenden Netzwerker, der zu besten Zeiten in fast 50
Verbänden und Vereinen vom Rheinschiffahrtsverband bis zum Deutschen
Roten Kreuz aktiv war. Wollten Journalisten früher etwas von ihm,
beglückte ihn das so sehr wie die Nachricht, die Reblaus habe es sich in seinen Weinstöcken gemütlich gemacht.

An diese Tradition hat sich auch Prinz Bernhard gehalten, als er 1999
die Leitung der väterlichen Forst , Fisch und Weinbetriebe übernahm.
Wenn er einmal im Rahmen einer Weinprobe plauderte, dass er ganz
hingerissen sei von Sauerkirschmarmelade, dann durften sich die
Zuhörer schon glücklich schätzen. Nur einmal geriet der etwas bieder
wirkende Bernhard böse in die Klatschpresse, als er, natürlich in
geschlossener Gesellschaft, ein Hamburger Model heiratete (400 Gäste,
keine Presse), eine Bürgerliche, von der später durch eine
Indiskretion Unterwäschefotos auftauchten.

Welche Änderung nun: Schloss Salem öffnet seine Pforten den
Fernsehteams.

[...] Die
Expertenkommission, welche die Eigentumsverhältnisse um die
umstrittenen Kulturgüter erforscht, wird bis zum Jahresende kein in
allen Teilen gerichtsfestes Gutachten vorlegen können. Zu schwammig
sind viele historische Verfügungen in dieser Sache formuliert. Im
Landtag schwenkt eine Mehrheit in Richtung eines Schlosskaufs, um
nicht etwa erneut, wie im Fall des Schlosses Baden Baden, einer
kuwaitischen Investorin das Feld überlassen zu müssen. Wenn es noch
Einwände gegen den Handel gibt, dann entweder infolge eines
revanchistischen Reflexes gegen Adelstraditionen oder in der Absicht,
den Ministerpräsidenten Günther Oettinger noch ein wenig in der Klemme
zu behalten, der mit dem alten Markgrafen so voreilig den Kauf der
umstrittenen Kulturgüter ausgemacht hatte.
Das Geld fürs Salemer Schlössle ist sowieso da. Zweiundfünfzig
Schlösser besitzt das Land Baden-Württemberg bisher, wendet für deren
Betrieb und Erhalt jährlich rund 37 Millionen Euro auf. Im Grundstock,
aus dem das Land sich bedient, wenn es Immobilien kauft, liegen 441
Millionen Euro. Fragt sich eigentlich nur noch, wie viel die
Landesregierung den Salemern tatsächlich zahlt. Während Prinz Bernhard
öffentlich versichert, er wolle wirklich »kein Geld für mich oder
meine Familie" hat sein Haus schon einmal ein renommiertes
Immobilienuntermehmen mit einer Schätzung des heimischen
Gebäudeensembles beauftragt. Auch die Landesregierung lässt längst den
»realen Immobilienwert« prüfen. Noch ein letztes Feilschen, dann wird
der drohende Frevel eines Verkaufs wertvoller historischer Kulturgüter
wohl endgültig abgewendet sein. Hoffentlich.

--



Andrea Weckerle (via flickr.com) lizensiert unter CC-BY-ND-BC 2.0 de
http://www.flickr.com/photos/andreaweckerle/246891957/

http://www.rue89.com/2007/10/04/et-si-on-pouvait-acceder-aux-informations-de-ladministration

http://de.wikisource.org/wiki/Zeitschriften

Inzwischen sind alle Zeitschriften der Aufklärung aus Bielefeld erfasst. Mitmachen!

http://www.edvtage.de/vortrag.php?kapitel=2006_01&PHPSESSID=92183951a68079c9bb1dffdb6f928998

Der Beitrag von Lupprian bringt nichts Erhellendes, sondern artikuliert einmal mehr die urangst vieler Archivare vor einem Kontrollverlust:

"Stellt man Digitalisate in hoher Qualität zur Verfügung, so fürchten manche Archive, dass der - für das Archiv ja anonyme - Surfer diese herunterlädt und für Publikationen oder anderweitig verwendet. Dem Archiv entgehen sowohl die bislang verlangten Einnahmen aus Reproduktionsgebühren als auch die Pflichtexemplare von Publikationen. Dem kann man jedoch entgegenwirken: Einmal durch eine Auflösung, die zwar die Lesbarkeit zulässt, aber keine druckfähigen Downloads. Zum anderen kann man digitale Wasserzeichen anbringen, die sich - das haben Versuche gezeigt - sogar nach Medienbrüchen wie z. B. Papierausdrucken verifizieren lassen (5). Dieses Verfahren ist nicht umsonst zu haben; die Kosten lassen sich u. U. durch den Verkauf von Reproduktionen amortisieren."

Meine Position dazu ist bekannt.

Aus INETBIB:

Akribie hat schon seit längerer Zeit auf seiner Website einen Artikel
der mit uns eng verbundenen, norwegisch-schwedischen Kollegin Siv
Wold-Karlsen über die Entwicklung des Copyright zum Intellectual
Property Right
(in englisch):
http://www.akribie.org/berichte/CopyrightSIV.pdf

http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?lang=ger&id=28291

Elmar Mittler, der langjährige Leiter der SUB Göttingen, gibt einen Überblick zum Thema Open Access.

http://edoc.hu-berlin.de/e_info/copyright.php

Mit dem neu in das Gesetz eingefügten § 137 l UrhG wird den Verlagen nun jedoch die Möglichkeit gegeben, diese Rechte rückwirkend für sich zu beanspruchen.
Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt damit Folgendes:

* Wenn ein Verfasser einem Verlag zwischen dem 1. Januar 1966 und Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich am 1. Januar 2008) ein umfassendes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen hat, darf der Verlag es ohne weitere Zustimmung des Autors im Internet zugänglich machen.
* Ausnahme 1: Der Verfasser widerspricht innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes der Internet-Verwertung durch den Verlag. Solange der Verlag das Werk noch nicht im Internet zugänglich gemacht hat, kann der Widerspruch auch zu einem späteren Zeitpunkt noch wirksam eingelegt werden.
* Ausnahme 2: Der Verfasser hat das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung seiner Werke zwischenzeitlich (das heißt noch bis einschließlich Dezember 2007) einem anderen übertragen. Dann bekommt der Verlag das Recht auf Internet-Verwertung auch dann nicht automatisch, wenn der Verfasser nicht widerspricht.

Wir weisen alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Humboldt-Universität darauf hin, dass ihnen die Rechte an der online-Veröffentlichung aller eigenen Publikationen, die bis 1995 erschienen sind, unabhängig von den jeweiligen Autorenverträgen und -vereinbarungen weiterhin zustehen.

Damit diese Rechte nach der Gesetzesänderung nicht automatisch als ausschließliche Verwertungsrechte den Verlagen zufallen und um einen Beitrag zur freien Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen im Sinne von Open Access zu leisten (siehe dazu die Open-Access-Erklärung der Humboldt-Universität), bitten wir alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:

Senden Sie eine formlose Mitteilung an die Arbeitsgruppe „Elektronisches Publizieren“ (openaccess@hu-berlin.de), in der Sie der Universitätsbibliothek ein einfaches Nutzungsrecht Ihrer vor 1995 erschienenen Publikationen auf dem edoc-Server der Humboldt-Universität übertragen (Beispieltext).

Damit nutzen Sie die zweite erwähnte Ausnahmeregelung, die nur noch bis zum Ende des Jahres 2007 gilt. Da für die Veröffentlichung auf dem edoc-Server ein einfaches Nutzungsrecht ausreicht, können Sie das Recht auf elektronische Zugänglichmachung zusätzlich auch Dritten einräumen und es selbst nutzen.

Bitte fügen Sie nach Möglichkeit die Liste der Publikationen oder eine URL, die auf eine solche Liste verweist, an. Die Arbeitsgruppe „Elektronisches Publizieren“ wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Universitätsbibliothek kann Sie im Rahmen ihres neuen Dienstes EoD (eBooks on Demand) auch bei der Digitalisierung eigener Publikationen unterstützen, die nicht in digitaler Form vorliegen.

Sollten Sie die online-Veröffentlichung auf einem anderen Server – etwa einem wissenschaftlichen Fachportal – bevorzugen, steht Ihnen diese Möglichkeit selbstverständlich auch offen.


Damit schließt sich die HU-Universität anderen Hochschulen an, die gleichfalls dazu aufrufen, die Frist bis zum Jahresende zu nutzen:
http://archiv.twoday.net/stories/4441178/

auf das Jahr 1811
auf das Jahr 1812

http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?id=28258

Unter den neu digitalisierten Monographien
http://edoc.hu-berlin.de/browsing/digi_hist_dokumente/index.php
beziehen sich ebenfalls einige auf die Geschichte der Humboldt-Universität.

Der Bestand NS 8 - Kanzlei Rosenberg wurde auf Initiative des Projekts zusammen mit der Abteilung Reich des Bundesarchivs vollständig vom Mikrofilm digitalisiert und zur Online-Präsentation aufbereitet.

Die Kanzlei Rosenberg entstand im April 1934 aus dem Privatsekretariat Alfred Rosenbergs und wurde von Thilo von Trotha geleitet. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich auf die gesamte von Rosenberg selbst geführte Korrespondenz in dessen Aufgabenbereich und wurde verwaltungsmäßig vom so genannten Amt Rosenberg mitbetreut, das nach Rosenbergs Ernennung zum Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP (DBFU) eingerichtet worden war. Die Überlieferungsschwerpunkte des Bestandes betreffen die biographische und allgemeine politische Tätigkeit Rosenbergs seit 1918, so zum Beispiel Rosenbergs Wirken im Spiegel der Publizistik, seine schriftstellerische Tätigkeit, Reden und Vorträge, ferner Rosenbergs zahlreiche Ämter in der NSDAP wie etwa die Tätigkeit als Hauptschriftleiter und Herausgeber des "Völkischen Beobachters", als Reichsführer des Kampfbundes für deutsche Kultur und Leiter des Außenpolitischen Amtes des NSDAP (APA), als DBFU sowie als Leiter des Einsatzstabes Reichsleiter Rosenberg (ERR) und Reichsminister für die besetzten Ostgebiete.


http://www.bundesarchiv.de/fb_daofind/Zdaofind_NS8/

Beispielseite

http://www.msdewey.com/

Via
http://log.netbib.de/archives/2007/11/16/zum-wochenende-81/


http://www.eduserv.org.uk/foundation/studies/cc2007

Snapshot and case studies of current usage of Creative Commons (and other open content) licences by cultural heritage organisations in the UK

Jordan Hatcher, formerly a Research Associate at the AHRC Research Centre for Studies in Intellectual Property and Technology Law, undertook this study into how open content licences are used by heritage organisations in the UK. The study began in June 2007 and the final report was published in November 2007.

http://www.koeblergerhard.de/Fontes/Fontes.htm

Der Innsbrucker Rechtshistoriker bietet teils Digitalisate, teil E-Texte als PDF-Dateien an.

Als Scans liegen erfreulicherweise vor:

Bischoff, J., Handbuch der teutschen Kanzlei-Praxis, 1798, Teil 1-2

Starting September 10, 2007, NYPL is offering access via CATNYP to the digital copies of its collections scanned by Google. You may search for an item in the CATNYP catalog and if a digital copy is available, you may link to the copy that is part of Google Book Search. Scans of books will be made available first; periodicals and journals scanned by Google will be linked in CATNYP records in a few months. It is NYPL's intention to eventually provide direct access to copies of the digital files we receive from Google. For instructions on easy ways to find NYPL's Google Books in CATNYP, see our FAQ with hints on searching. To access a searchable list of all NYPL's Google Books in CATNYP please click here

Remarks:

NYPL has links not only the PD books but also to books which snippet view. It is not marked if a book can be viewed as full text.

Example for a record with Google link:
http://catnyp.nypl.org/record=b8623342

Unfortunately the Google books are presented in a frame. Therefore one cannot see the Google ID. It is not possible to circumvent the Google post-1864 DRM for Non-US users by using CATNYP.

Limited to: Language "German" 3088 results found

http://www.marktwainproject.org/

Mark Twain Project Online applies innovative technology to more than four decades' worth of archival research by expert editors at the Mark Twain Project. It offers unfettered, intuitive access to reliable texts, accurate and exhaustive notes, and the most recently discovered letters and documents.

Its ultimate purpose is to produce a digital critical edition, fully annotated, of everything Mark Twain wrote. MTPO is a collaboration between the Mark Twain Papers and Project of The Bancroft Library, the California Digital Library, and the University of California Press.



Every year tens of thousands of Swedish university students spend many million hours researching and writing their final theses. The end result - all the essays - is a knowledge resource of great weight. However, up until quite recently, it was common that the finished essays where stored away in the darkest corners of the university libraries, where no-one would ever find them.

This problem led way to the Swedish website Uppsatser.se. The website was launched in 2004, with the goal to become a knowledge platform that could bridge the knowledge-gap between university students, schools and companies in Sweden.


http://www.essays.se/essays-se-about/

Ein Anti-Pagiatssystem in Schweden nennt sich übrigens "Urkund":
http://www.urkund.se/

Zum Thema Prüfungsarbeiten:
http://archiv.twoday.net/search?q=pr%C3%BCfungsarb

Peter Kurilecz to Archives

Yesterday's flurry of messages resulted in the following being sent to me by a fellow subscriber. they have given me permission to repost here.

One, Brian to do the unsubscribing, six to ask why they are being
unsubscribed from the list, three to ask to what list they were
subscribed, three to quote a previous message from the list
administrator explaining what was happening, two more to hit reply and
copy all the messages in one and say "I got one of those messages,
too!," three more to explain from which list everyone was being
unsubscribed...

I've lost track, but what are the other 1584 subscribers doing?

--
Peter Kurilecz CRM CA
Richmond, Va

Vortrag von Rainer Kuhlen unter CC-BY
PDF


Archivists, at least those servicing research rooms, spend a considerable portion of their careers working with genealogical researchers. Often archivists complaint about being inundated with genealogists when they hope to work with serious scholars, whining that often ignores the importance genealogy provides in our society as a legitimate pastime and quest for personal meaning and identity. Eric Enrenreich, in his The Nazi Ancestral Proof: Genealogy, Racial Science, and the Final Solution (Bloomington: Indiana University Press, 2007), provides a glimpse into this relationship between archivist and genealogy, although his focus is not on this relationship but on an explanation for why the German public seemed to accept the Nazi cause for the eradication of what was perceived to be an inferior portion of the population, when there was a legitimate reason for complaint.

Read more from Richard J. Cox at
http://readingarchives.blogspot.com/2007/11/bad-genealogy.html


http://anarchivist.blogspot.com/2007/11/archival-quotations-recollectedre.html

I've decided to collect my oft-repeated personal sayings on archives and records management in one spot, so I can easily add to them. Here are the four I recall at the moment, presented in alphabetical order.

Email is the unprotected sex of records management.

Ironically, electronic records are both impossible to preserve and impossible to destroy.

Records management is only tangentially about the management of people; it is primarily concerned witht he management of people.

There are two types of people: people who want to save nothing, and people who want to save everything. The problem with archives and records management is that they require a third kind of person, one who doesn't exist.

http://centripetalnotion.com/2007/09/13/13:26:26/

Sehenswert!

http://www.kulturkurier.de/veranstaltung.php?r=10&id=106110
In der Kunst- und Ausstellungshalle der BRD wurde die Komposition "Archiv der vergessenen Götter" von Martin Schüttler uraufgeführt. Der Kompositionsauftrag wurde vom Deutschen Musikrat für die Reihe "Klingt gut" vergeben.

Der Standard ( http://derstandard.at/?url=/?id=3110703 ) bespricht das neue Buch "Die Unversöhnten" von Thomas Ballhausen.

Beim Aufrollen eines 40 Jahre alten Verbrechens wird selbstverständlich im Archiv recherchiert. Besprechung des Mindener Tageblatt: http://mt-online.de/mt/magazin/buch_tipps/?sid=955dc86708201b64e8036057cc0be653&cnt=1967701

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/11/14/grundrechtlicher_informationszugang_in_s~3295065 macht auf die online unter
http://www.oer2.jura.uni-erlangen.de/habil.pdf
frei einsehbare Habilitationsschrift von Wegener über Arkantradition und Informationsfreiheitsrecht aufmerksam, die gegen die herrschende Meinung einen grundrechtlich abgesicherten Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsinformationen bejaht.

Steinhauer erwähnt nicht, dass bereits Manegold (Archivrecht) ausführlich einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Archivzugang angenommen hatte. Leider kennt Wegener nur die längst veraltete archivrechtliche Schrift von Freys 1989.

Vorstellung siehe: http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=16165

Regelmäßige Reinigung der Magazinräume und der Bücher: das wäre ein ganz wichtiger Beitrag zur vorbeugenden Konservierung, und er wird oft nicht geleistet - aber vielleicht urteile ich hier zu sehr vom Standpunkt der Großbibliothek, die ja in vieler Hinsicht durchaus kein Beispiel für richtiges, konservierungsorientiertes Management ist. So propere Räume, so wohlgeordnete, gut aufgestellte saubere Bücher wie seinerzeit in der Sammlung Schäfer in Schweinfurth oder in der Fürstenberg'schen Bibliothek in Donaueschingen, beide leider nicht mehr existent, sucht man in einer großen Staatsbibliothek umsonst.

http://www.uni-muenster.de/Forum-Bestandserhaltung/grundlagen/norm-bansa.html

A new mailing list hosted by Citizendum:

http://mail.citizendium.org/mailman/listinfo/sharedknowing

It is sad that Book People mailing list (moderated by Johan Mark Ockerblom) will end at the end of the month:

http://onlinebooks.library.upenn.edu/webbin/bparchive

It was the decision of the moderator.

http://www.jurpc.de/aufsatz/20070183.htm

Lars Jaeschke diskutiert in seinem Aufsatz (zu lange, zu komplizierte Sätze!) eine wichtige Frage, nämlich die der Befristung von Immaterialgüterrechten. Es geht um den Legostein und dessen beanspruchten markenrechtlichen Schutz.

Auszug:

" In einer wegweisenden Entscheidung hat [...] die Große Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt entschieden, dass die Warenform eines Legosteins als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für Bausatzspielzeug nicht eintragbar sei. Patentierte Erfindungen würden gemeinfrei, wenn das Patent auslaufe. Die Schutzmechanismen des Patentrechts würden ausgehebelt, wenn der Markenschutz eine Hintertür für die Erlangung eines permanenten Schutzes für funktionelle dreidimensionale Gestaltungen, die entweder nicht patentierbar seien oder deren Patentschutz bereits abgelaufen sei, eröffnen würde"

Nicht ein Archiv sondern eine Bibliothek von unten ist in Gera gefährdet. Darüber berichtet die Tageszeitung "Neues Deutschland":

Bücherklub in Gera kurz vor dem Ende. Kein Geld für einen linken Treffpunkt der Jugend

Ralf Stoll ist stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Jugendbibliothek-Gera e. V. Weil Geld fehlt, droht dem Projekt nun die Schließung. Mit dem arbeitslosen, früheren NVA-Offizier sprach Peter Liebers.

ND: Der Geraer Jugendbibliothek droht das Aus. Wie hat sie sich bisher finanziert?
Stoll: Vor allem aus Beiträgen, die von Mitgliedern selbst festgelegt werden. Die meisten zahlen zwischen einem und fünf Euro. Uns unterstützte ein Mitglied der DKP, von dem wir monatlich 50 Euro bekamen. Andere Spender sind weggezogen. Da fehlen uns 60 bis 70 Euro Einnahmen im Monat. Wir haben alles versucht, doch das hat nicht das gebracht, was wir brauchen

Wie hoch sind die Kosten ?
Wir zahlen 210 Euro Miete. Dazu kommen 30 Euro Nebenkosten. Wir nehmen aber nur 70 Euro ein.

Wie steht's mit Fördermitteln?
weiterlesen unter http://www.neues-deutschland.de/artikel/119211.html

Jugendbibliothek-Gera e.V.
Keplerstraße 34-36, 07549 Gera
0365 / 5523735

Lewis Rohrbach hat seit 2004 alle Mikrofilme der Kirchenbücher des Kantons Bern vor 1876 erworben und digitalisiert. 137 Kirchengemeinden des Kantons sind auf 305 CDs gebrannt, die man zu Preisen ab 150 CHF pro CD erwerben kann. Die PDF-Dateien lassen sich nicht ausdrucken, Kopieren der CDs und Veröffentlichung der Daten hat das Berner Staatsarchiv verboten.

CompGen

Mit welcher Rechtsgrundlage?

Dr. Joachim Eberhardt, Bibliothekar und Philosoph (sagt man so?) in Erlangen, der es sich nicht nehmen lässt, regelmäßig in INETBIB gegen meine Beiträge vorzugehen und dessen Auftritt als Kommentator Archivalia heute erleben durfte, betreibt ein nettes kleines philosophisches Weblog, das auch einige lesenswerte Einträge über das sonderbare Gebaren des VDM-Verlags bei Reprints enthält. Urheberrechtsvermerke an gemeinfreien Werken können übrigens von Mitbewerbern nach UWG abgemahnt werden.

http://philobar.blogspot.com/2007/02/freges-kleine-schriften-im-vdm-verlag.html
http://philobar.blogspot.com/2007/04/vdms-nachdrucke-2.html
http://philobar.blogspot.com/2007/09/vdms-reprints-3-mal-wieder.html

Wissenschaftler, die bei einem universitären oder disziplinären Schriftenserver beitragsberechtigt sind (aber es können aber auch alle anderen versuchen), sollten bis zum Ende des Jahres einfache Nutzungsrechte ihrer vor 1995 erschienenen Publikationen dem Server einräumen. Dann kann dieser die Beiträge irgendwann Open Access zugänglich machen, und der Autor muss nicht gemäß § 137 L UrhG (Gesetz ab 1.1.2008) beim Verlag widersprechen!

Zu den Hintergründen mit konkreter Anleitung:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg34864.html

BC Kämper schloss sich diesem Appell an:

"Umgesetzt findet man das beispielhaft
bei der Uni Heidelberg,


Informationen zur Novellierung des Urheberrechts ?
Unterstützen Sie Open Access! (24.10.2007)

http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/volltextserver/doku/oa_urheberrecht.html

Medizinische Fakultät Mannheim Bibliothek Open Access
http://www.ma.uni-heidelberg.de/bibl/a-z/themen/openaccess.html

Die UB Stuttgart hat zwar auch entsprechende Hinweise eingestellt, vgl.

http://elib.uni-stuttgart.de/opus/doku/oa.php
bzw. http://elib.uni-stuttgart.de/opus/doku/oa.php#UrhR

aber es fehlt noch eine offensive Unterstützung durch die Universitätsleitung
(sie ist aber wenigstens in Sicht und der entsprechende Brief an die
Wissenschaftler der Uni Stuttgart geht hoffentlich auch bald raus). "

Erg. 21.11.2007 [BCK]:
Das Anschreiben des Rektors der Uni Stuttgart wurde verschickt.
Neue Informationsseite unter:

http://elib.uni-stuttgart.de/opus/doku/oa_urheberrecht.php

"eben so sehr wie ich Ihr Blog schätze, ebenso ärgert es mich, dass seine Lesbarkeit dadurch erheblich erschwert wird, dass es horizontal immer größer ist als mein Bildschirm. Das nervt. Da ich kein Experte in Sachen PC bin, frage ich mich, ob der Fehler bei meinen Einstellungen oder den Ihren liegt."

Ich habe das Problem in meiner Antwort zunächst auf die anderen Beiträger geschoben, die zu lange Internetadressen verwenden, um dann bei näherer Überprüfung festzustellen, dass ich selbst eine überlange Adresse in dem Beitrag über den Datenschutz verwendet habe, die nach Entfernung bzw. Einbettung in einen Link das Problem behoben hat. Eine einzige zu lange URL und die ganze lange Startseite weist das Problem auf!

Eigentlich war mir das Problem bekannt und ich hatte es meist vermieden, zu lange Adressen anzugeben, aber bei der URL eben nicht darauf geachtet.

Die geschätzten Contributoren seien auf das Problem nachdrücklich hingewiesen, die nicht weniger geschätzte Lesergemeinde wird um Verzeihung gebeten.

Ihr Antrag unter:
http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/default/dokbin/204/204714.schloss_salem_als_oeffentliches_kulturgu.pdf

Mein Kommentar: Eine Stiftungslösung wäre nur sinnvoll, wenn
a) die Stiftung nicht vom Haus Baden beherrscht würde
b) nicht nur die Baulichkeiten, sondern auch das kostbare Kulturgut des Hauses Baden in Salem (Ausstattung des Klosters, Archiv, Privateigentum, das ehemals dem Badischen Volk gehörte wie z.B. der Thronsessel Friedrichs und die nicht wiedergegebene Waffensammlung, Zähringer-Bildnisgalerie) der Stiftung gehören würde.

Schloss Pommersfelden gehört einer Stiftung, aber nicht die einzigartige Ausstattung samt den Sammlungen. das kann man nicht als zukunftsweisend ansehen, denn dieses grandiose Ensemble bedarf unbedingt der Erhaltung für die Nachwelt!

Wie Stiftungen ihrer Funktion, Kulturgut zu bewahren (erstes großes Paradigma um 1800: die BÜRGERLICHE Städelsche Stiftung) ins Gesicht schlagen können, sieht man an der ins Auge gefaßten Versteigerung der Ottheinrich-Bibel:
http://archiv.twoday.net/stories/4437962/

 

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