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Dass der europaweit geltende Schutz sogenannter nachgelassener Werke (Schutz der "Editio princeps", § 71 UrhG) für 25 Jahre völlig verfehlt ist, habe ich bereits früher begründet:

http://archiv.twoday.net/stories/3620318/

Das Landgericht Magdeburg ging zu weit, indem es das Schutzrecht gegen die Intentionen des Gesetzgebers dem Auffinder wegnahm und dem Eigentümer zusprach. Wenn der Gesetzgeber das Wort "erlaubterweise" in dieser weitreichenden Weise verstanden wissen wollte, hätte er dies sagen müssen.

In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird die Beweisproblematik diskutiert, wie man zeigen könne, dass ein Werk bislang nie erschienen sei. Wer den Schutz beansprucht, muss eine negative Tatsache, nämlich das Nicht-Erscheinen, beweisen. "Wer als Herausgeber eines nachgelassenen Werkes Leistungsschutz in Anspruch nimmt, muss beweisen, dass das Werk zuvor nicht erschienen war", befand das OLG Düsseldorf 2005.

Bei handschriftlich mehrfach überlieferten Werken ist die klare Aussage des Düsseldorfer Urteils zu beachten: "Es soll aber nicht unausgesprochen bleiben, dass mit der Hinnahme handschriftlicher Abschriften als Grundlage eines früheren Erscheinens von Werken gerade auch die erstmalige gedruckte Ausgabe von in der Antike und im Mittelalter nur durch Handschriften verbreiteter Literatur kein Leistungsschutzrecht gem. § 71 UrhG nach sich zieht. Hinsichtlich der großen Literatur der Antike und des Mittelalters ist ohne Weiteres anzunehmen, dass sie vor der Erfindung des Buchdrucks durch die Verbreitung von Handschriften unter Berücksichtigung der hier nicht näher zu untersuchenden Umstände der damaligen Literaturveröffentlichung i.S. des jetzigen § 6 II Satz 1 UrhG erschienen ist. Ein beträchtlicher Teil der Literatur der Antike ist heute verloren, ihre Existenz aber durch andere Quellen überliefert und ihr Erscheinen aus der Überlieferung sicher zu erschließen. So unterliegt es zum Beispiel keinem Zweifel, dass das Geschichtswerk „Ab urbe condita“ des Titus Livius in der Antike mit seinen 142 Büchern erschienen ist und nicht nur mit den heute erhaltenen 35."

Offen ist die Frage, ob die Ausgabe einer bestimmten Fassung eines Werks an der Ausgabe einer anderen Fassung hindert. § 71 UrhG bezieht sich anders als § 70 UrhG (Schutz wissenschaftlicher Ausgaben) auf das Werk und nicht die jeweilige Ausgabe. Weicht eine andere Fassung nur leicht ab, kann man eine Blockade-Wirkung des § 71 UrhG womöglich annehmen. Je mehr die Fassung aber eigenständigen Charakter hat, um so weniger ist ein Monopol des Ersteditors anzuerkennen, einem anderen die Ausgabe zu untersagen.

Erhebliche praktische Relevanz kommt der ebenfalls offenen Frage zu, ob eine Teilausgabe eine spätere Gesamtausgabe für 25 Jahre blockieren kann.

Soweit mir bekannt, hat die juristische Literatur zu diesem Problem nicht Stellung genommen. Bei dem "normalen" Urheberrechtsschutz stellt sich das Problem ja nicht: Das Urheberrecht entsteht beim Urheber, der selbst (oder seine Erben) entscheidet, welche Teile seines Oeuvres er ans Licht der Öffentlichkeit gelangen lässt.

Beispiele:

Aus einer unveröffentlichten Autobiographie wird nur ein Teil abgedruckt.

Zu einer handschriftlichen Gedichtsammlung werden nachträglich einige weitere Gedichte aufgefunden, die auf verloren gegalubten Blättern stehen.

Aus einer ungedruckten Sagensammlung wird zunächst nur eine Auswahl veröffentlicht.

Es gibt zwei Möglichkeiten, das Verhältnis von Erst- und Zweitherausgeber zu bestimmen:

(i) Der Erstherausgeber erhält durch seine Teilausgabe das Recht am ganzen Werk. Er kann die Gesamtaufgabe aufgrund seines Schutzrechts für 25 Jahre blockieren.

(ii) Jeder Herausgeber erhält das Recht nur für die Teile, die er erstveröffentlicht. Eine Gesamtausgabe bedarf der Zustimmung aller Rechteinhaber.

Aus wissenschaftlicher Sicht ist weder (i) noch (ii) akzeptabel.

Wer nur einen kleinen Teil eines unbekannten Werks erstmals abdruckt, kann gemäß (i) andere (insbesondere Wissenschaftler, die womöglich mehr Kompetenzen haben als der Erstherausgaber) daran hindern, ohne seine Zustimmung eine Gesamtausgabe zu veranstalten.

Der Gesetzgeber wollte die Herausgabe von unbekannten Werken und nicht etwa von Werkteilen fördern.

(ii) hätte zur Folge, dass der Zweiteditor keine Gesamtausgabe vorlegen dürfte, sondern nur den unveröffentlicht gebliebenen Rest herausgeben darf. Die Teilausgabe mag noch so fehlerhaft sein, er darf sie nicht durch Neudruck der bereits gedruckten Teile verbessern. Er darf allenfalls die richtigen Lesarten anführen.

Auf vernünftige Absprachen im Bereich des Urheberrechts und des wissenschaftlichen Editionswesens zu vertrauen, wäre zu optimistisch. Bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs ist jeder Rechteinhaber befugt, seinen Schutz voll auszuspielen.

Mit dem Wortlaut von § 71 ist am ehesten (ii) vereinbar. Zwar bleibt das Interesse der Öffentlichkeit an einer Gesamtausgabe des Werks auf der Strecke, aber kein Herausgeber kann den anderen behindern.

(iii) Erst wenn eine komplette Ausgabe eines Werks vorliegt, ist das Schutzrecht des § 71 UrhG gegeben, das dann dem Herausgeber der Gesamtausgabe zukommt.

Für diese Deutung gibt es in den Gesetzesmaterialien keine Anhaltspunkte. Der Herausgeber der Gesamtausgabe könnte den Herausgebern der Teilausgaben die Weiterverbreitung ihrer Ausgaben untersagen, was ihren Vertrauensschutz mit Füßen treten würde.

Was auf der Ebene des einfachen Rechts als eklatante Regelungslücke erscheint, kann vielleicht durch eine verfassungsrechtliche Argumentation einer Lösung zugeführt werden.

Um den Schutz der "Editio princeps" zu erlangen, braucht die Edition keinesfalls wissenschaftlichen Maßstäben zu genügen. Liegt aber eine wissenschaftliche Edition vor, so steht dem Herausgeber das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) zur Seite, in dessen Licht das Urheberrecht auszulegen ist.

Eine wissenschaftliche Gesamtausgabe eines Werks, das in Form von nach § 71 UrhG geschützten Teilausgaben vorliegt, ist auch innerhalb der 25jährigen Schutzfrist möglich. Dies setzt voraus, dass bei einer Abwägung das Eigentumsgrundrecht des Leistungsschutzrechts-Inhabers, der ja bei einer Editio princeps eindeutig ein "Urheber zweiter Klasse" ist, da er keine schöpferische Leistung erbrachte, leichter wiegt als die Forschungsfreiheit, zu deren Schutzbereich die Mitteilung unbekannter Quellen gehört. Wenn aus wissenschaftlichen Gründen eine Gesamtausgabe einschließlich geschützter Teile geboten erscheint, muss das Recht der Inhaber des Rechts nach § 71 UrhG zurücktreten. Dies gilt insbesondere, wenn eine angemessene Einigung mit den Rechteinhabern nicht möglich war.

http://www.boersenblatt.net/184339/

Stefan Locke: Unter Geiern. Der Nachlass von Karl May steht zum Verkauf, aber der Preis bleibt strittig. Jetzt droht dem einzigartigen Archiv die Versteigerung. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Nr. 12, 23. März 2008, S. 60

Aus dem Artikel der FAS:

(Den Nachlass-Eigner) Schmid beeindruckt das wenig, er hat die Sachsen jetzt unter Zugzwang gesetzt: "Ich werde dieses Jahr achtzig Jahre alt und kann nicht mehr ewig warten." Sollte sich der Freistaat bis zum 10. April noch immer nicht entschieden haben, werde er den Nachlass versteigern: "Ich muss und werde verkaufen." Interessenten gebe es genug, allerdings keine aus dem Ausland. Letzteres wäre ohnehin nicht von Interesse, denn auf Anregung Sachsens hat der Freistaat Bayern einem eventuellen Verkauf in die Fremde den Riegel vorgeschoben: Seit Anfang März steht Karl Mays Nachlass auf der Liste zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland.

Siehe auch den Beitrag des DLF als MP3

Anderer Podcast

http://www.karl-may-magazin.de/index1.html?/news2.asp?ID=583


http://dfg-viewer.de/

Der DFG-Viewer ist ein Browser-Webdienst zur Anzeige von Digitalisaten aus dezentralen Bibliotheksrepositorien. Er verfügt über eine XML-Schnittstelle zum Austausch von Meta- und Strukturdaten im METS/MODS-Format. Mit Hilfe dieser Daten wird die Anzeige eines digitalisierten Buches angereichert und dessen innere Struktur korrekt abgebildet.

Benutzer finden somit eine vereinheitlichte Oberfläche zur Anzeige von digitalisierten Büchern vor. Sie können in einem Werk blättern, die einzelnen Digitalisate in mehreren Auflösungen betrachten und auf Wunsch zur jeweiligen Webpräsentation der beteiligten Bibliothek wechseln, um dort weitergehende Möglichkeiten zu nutzen.

Der DFG-Viewer basiert auf dem freien CMS TYPO3 und kann von jedem Interessierten kostenlos genutzt werden. Dies kann entweder zentral über den hier laufenden Webdienst erfolgen oder durch eine lokale Implementierung. Die Anbindung erfolgt dabei wahlweise über eine native XML-Schnittstelle oder über das standardisierte OAI-Protokoll.


Absoluter Schwachsinn ist es, wenn eine dauerhafte Internetadresse als nicht-kopierbare Fußzeile vorliegt!

"Das Design ist urheberrechtlich geschützt und darf ausschließlich nicht-öffentlich zu Demonstrations- und Testzwecken eingesetzt werden." Was soll das? Ich denke, die DFG fördert Open Access? Im übrigen ist das Design nach meinem Dafürhalten absolut nicht urheberrechtlich geschützt, da im Bereich der angewendeten bildenden Kunst die höhere Hürde der erforderlichen Schöpfungshöhe bei dem DFG-Design sicher nicht übersprungen wird.

Wenn der DFG-Viewer nicht mehr zu bieten hat, ist er so überflüssig wie ein Kropf.

und mit ihr das Zeitschriftenfreihandmagazin. Hier die letzte funktionierende Version im Internet-Archiv (von Februar 2006):

http://web.archive.org/web/20070206214814/www.erlangerhistorikerseite.de/zfhm/zfhm.html

Eine neue Adresse ist auch der aktuellen Seite des Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte und Historische Hilfswissenschaften der Universität Erlangen-Nürnberg nicht zu entnehmen.

Sachdienliche Hinweise zum Verbleib bitte an Archivalia.

Zitat: "Das Zeitschriftenfreihandmagazin, zu dem diese Datei gehört, bildet eine geschützte Datenbank. Im Rahmen des Datenbankschutzrechts ist die gewerbliche Nutzung ebenso wie die Vervielfältigung (Spiegeln auf fremden Servern) – auch zur Verwendung im akademischen Unterricht – untersagt."

Das haben wir jetzt davon ...

Das FOCUS-Jahrbuch 2008 gibts als Hörbuch gratis online.

Empfehlenswert: der Beitrag zu RSS.


Einfach nur ätzend, dass diese Zeitschrift nicht "Open Access" zur Verfügung steht! Früher waren wenigstens teilweise Inhalte kostenfrei zugänglich, wie sich aus
http://archiv.twoday.net/stories/1260709/
ergibt.

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/zeitschriften/id=117&ausgabe=4006

Karl Heinz Schneider: Web-Rezension zu: Archivportal Niedersachsen. In: H-Soz-u-Kult, 21.03.2008, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=146&type=rezwww


http://www.godigitalblog.com/2008/02/20/the-national-library-of-norway-provides-free-access-to-digitised-documents/

http://www.nb.no/sok

Bei den Suchergebnissen links auf "Digitalt innhold" achten!

Einen lateinischen Brief fand ich.

Anscheinend gibt es auch ein deutschsprachiges Buch über die Syphilisation bei Kindern (1856):
URN:NBN:no-nb_digibok_2008013110004 / oai:bibsys.no:BIBLIO:981379214

Zu anderen skandinavischen digitalen Bibliotheken:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiNorden

Katzenbilder, wir lassen uns nicht beirren.


http://www.wissenswerkstatt.net/2008/03/19/die-populaersten-wissenschaftlichen-blogs-wissenschaftsblog-charts-032008/

Archivalia steht auf Platz 5.

Die Deutsche Welle wirft diese Frage auf und stellt die Archive vor.

" ..... So gut ging es dem Atelier Marangoni Ende der 90er-Jahre, als über Italien die Handwerkskrise hereinbrach, nicht. Um Wissen und Archiv des langjährigen Partners zu bewahren, kaufte Swarovski die Firma, die inzwischen von Antonio Marangoni geführt wird. ..."
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/article1816379/Nicht_ohne_meine_Juwelen.html

Das SZ-Magazin "plündert".

Quelle:
http://www.all-in.de/nachrichten/kunst_kultur/buch/Buch-Literatur;art359,313926
Einstieg zu Elisabeth Borchers:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Borchers

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cicero1477/0023

Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4615981/


http://www.mgh.de/diplomata/nachtraege.htm

Einigen Urkunden sind gute Abbildungen aus älteren Werken beigegeben.

https://claroline.uni-klu.ac.at/eeo/index.php/Hauptseite

Kurios! Gibt es schon lange, hat sich aber vor mir bisher erfolgreich versteckt ...

http://www.cartago.nl/

Das Projekt ist abgeschlossen, 34.000 Dokumente (und einige digitalisierte alte Urkundenbücher) sind online.


http://www.pollix.com/poll/42,how-do-you-like-archivalia

Thank you!



Update: Poll deleted. Results see comment.

Katzenbilder sind cool :-)

Katzen sind niedliche Sympathieträger.

http://www.flickr.com/photos/tags/cat/

In den letzten 24 Stunden wurde Archivalia über 40mal aufgerufen, weil Leute Katzenbilder suchten.

Das ist Mitbewohnerin "Sissi".

http://oncopyright.copyright.com/2008/03/17/orphan-works-are-back-on-congress%E2%80%99s-radar-screen/

http://judiciary.house.gov/oversight.aspx?ID=427

http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2008/03/19/berman-may-introduce-orphan-works-legislation/

http://www.wubonline.de

Das Angebot weist gravierende Mängel auf. Dazu demnächst mehr.

http://de.wikisource.org/wiki/Wirtembergisches_Urkundenbuch
http://de.wikisource.org/wiki/Wirtembergisches_Urkundenbuch/Band_1/Vorrede

Wo sonst! Aber: Wer sammelt so was?
Siehe:
Link

Im letzten Jahr hat die Koordinationsstelle für die dauerhafte Archivierung
elektronischer Unterlagen (KOST), unterstützt von Arbeitsgruppen des VSA,
einen "Katalog archivischer Dateiformate" (KaD) erarbeitet.

Der KaD ist ab sofort unter der URL

http://www.kost-ceco.ch/wiki/whelp/KaD/

frei zugänglich.

Die KOST macht dazu eine Informationsveranstaltung, um den Katalog der schweiz.
Archivwelt vorzustellen.
Diese Veranstaltung findet am 24. April um 13:30 Uhr im Schweizerischen
Bundesarchiv in Bern statt.
Die Teilnahme steht allen Interessierten offen und ist kostenlos.
Anmeldungen bis am 17.4. an info@kost-ceco.ch

Aus: http://jhagmann.twoday.net/stories/4797211/

Und es gibt einen Krimi ("Blaublut", Besprechung folgt), in dem der Handschriftenskandal eine Rolle spielt:

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php


http://www.imooty.eu

Neugierig gemacht durch eine Meldung in der SZ warf ich einen Blick auf dieses vielsprachige Nachrichtenportal und entdeckte auch eine Sektion mit Blogmeldungen. Archivalia war dabei:

http://www.imooty.eu/de/blog/index.php

Archivalia neben Top-Blogs wie Medienrauschen oder Readers Edition, das schmeichelt. Es wird doch nicht an den Katzenbildern liegen?


Die "Open Access"-Befürworter in den Altertumswissenschaften trauern um Ross Scaife, Professor für klassische Philologie an der Universität Kentucky und Begründer des Stoa Consortiums. Scaife war ein Pionier des OA-Prinzips in den Geisteswissenschaften.

Bis zum Dezember 2007 hat Scaife die Edu-Blogosphäre mit Einträgen im Stoa-Blog bereichert.

Ausführlicher Nachruf:
http://www.stoa.org/?p=786


"Liebe Listenmitglieder,

gerne teile ich Ihnen mit, daß es jetzt zum Projekt "Informationsportal Zwangsarbeit im NS-Staat" auch einen Flyer gibt. Er ist auch online abrufbar unter http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/stab/ba_zwangsarbeiter_7.pdf (1,1 MB)."

Erfahren wir aus der Archivliste.

" ..... Mit der Präsentation ihrer ersten Prêt-à-Porter Kollektion vor zwei Wochen in Paris hat Facchinetti ihre Feuerprobe bestanden. Sie hat ihre Hausaufgaben im Sinne des Hauses gemacht und sich durchs Archiv inspirieren lassen. Ihre Kollektion wurde denn auch Valentinos Ästhetik gerecht. Gleichzeitig gelang es ihr aber auch, mit leichter Hand etwas mehr Frische in die Kreationen zu zaubern. Das Modepublikum war derart hingerissen, dass Bodyguards die zierliche Italienerin vor den Zuschauern beschützen mussten, die am Ende der Show die Bühne stürmten, um ihr zu ihrer Leistung zu gratulieren. ....."
Quelle:
http://punkt.ch/style/bildergalerie1.html?newsid=28224

Das Museum verfügt lt. Märkischer Allgemeinenüber ein "Archiv mit originalen Kriegsdokumenten".

s. http://www.espace.ch/artikel_497246.html

" .... Umam, eine Organisation für Dokumentation und Studien, die als einzige kontinuierlich in den Beiruter Aussenquartieren Kulturarbeit leistet und ein Archiv zur Geschichte des libanesischen Bürgerkriegs aufbaut, arbeitet mit verschiedenen, vor allem deutschen Partnern zusammen. ....."
Quelle:
NZZ-Artikel

Kleine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion v. 4. 5.2006 zum Thema und Antwort der Landesregierung v. 11.7.2006
Quelle:
Link (PDF)

http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/Archivnachrichten_36.pdf

INHALT von HEFT 36 der ARCHIVNACHRICHTEN
des Landesarchivs Baden-Württemberg

Wolfgang Zimmermann: editorial

FENSTER IN DIE
NACHKRIEGSZEIT

Peter Exner : Nachkriegszeit – Von der Kapitulation zum Land
Baden-Württemberg

Christof Strauß: Hinter Stacheldraht: Die Interniertenlager für
NS-belastete Personen in Württemberg-Baden

Albrecht Ernst: Terroranschläge gegen Spruchkammern in Stuttgart und
Umgebung: der Fall Kabus

Ulrich Wiedmann: Akten und Action. Wie aus Archivalien ein Theaterstück
wurde (Ludwig Marum, MdR, ermordet 1934)

Kathrin Mutterer: Entnazifizierung – Ergebnisse einer Lokalstudie zur
Tätigkeit der Spruchkammer Vaihingen an der Enz

Sabrina Müller: Die Mörder sind unter uns. Der Ulmer
Einsatzgruppenprozess 1958

Elke Koch: Meine Familie im Archiv? Einführungen in die Archivnutzung

Andreas Kunz: Die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur
Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg

Kurt Hochstuhl: Quellen zur südwestdeutschen Nachkriegsgeschichte in den
„Archives de l’occupation française en Allemagne et en Autriche“ in Colmar

Clemens Rehm: „Hitlers Verbrechen“ – Aufklärung durch eine französische
Ausstellung 1946

Nicole Bickhoff: Freie Bahn dem Schund? Kunst und Kultur in der
Nachkriegszeit

Martin Häussermann: Kriegszerstörung und Wiederaufbau in Württemberg.
Die Fotosammlungen der staatlichen Bauverwaltung

Claudia Wieland: Neubeginn in Ruinen. Ansiedlung von Flüchtlingen und
Vertriebenen in Wertheim

Jürgen Treffeisen: „Ich machte nun von meinem Faustrecht Gebrauch.“
Alltagsleben und Alltagsnöte in den Akten der Badischen Forstverwaltung

Robert Meier: Nachkriegszeit – die Dinge in den Akten

Anna Haberditzl: Lutherbrief haltbarer als Spruchkammerakten. Warum
moderne Papiere zerfallen


ARCHIV AKTUELL

Robert Kretzschmar: Ziele und Ergebnisse. Jahresbericht des
Landesarchivs Baden-Württemberg für 2007

Peter Schiffer: Verstärkte Kooperation zwischen dem
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein und dem Kreisarchiv des Hohenlohekreises

Anna Haberditzl: Hatschi! Wie schütze ich mich vor einer Stauballergie?

Jürgen Treffeisen: Tag der Amtsgerichte im Generallandesarchiv Karlsruhe

Bernhard Theil: Chinesischer Besuch im Hauptstaatsarchiv Stuttgart

Angela Vielstich: Fotorechte im Archiv – Wem gehören die Bilder? Sitzung
der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive


DAS LANDESARCHIV IN DER DIGITALEN WELT

Maria Magdalena Rückert/ Sigrid Schieber/ Peter Rückert: Das
„Württembergische Urkundenbuch Online“

Kai Naumann/Christian Keitel: Elektronische Vielfalt. Mit den Übernahmen
in das „Digitale Magazin“ wächst der Erfahrungsschatz des Landesarchivs

Martina Heine: Bibliotheken im Archivverbund Main-Tauber online


QUELLEN GRIFFBEREIT

Wolfgang Mährle: Militärische Personalunterlagen des Hauptstaatsarchivs
online recherchierbar

Corinna Knobloch: Von Eisenbahnen, Plumpsklos und Kuhfuhrwerken. Die
Sammlung Botho Walldorf im Staatsarchiv Sigmaringen und ihre Digitalisierung

Martin Schlemmer: Aktenfund zur Geschichte des Niederrheins im
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein


ARCHIVE GEÖFFNET:
AUSSTELLUNGEN & VERANSTALTUNGEN

Kurt Hochstuhl: Brechungen. Willy Pragher: Rumänische Bildräume 1924–
1944. Fotoausstellung des Instituts für donauschwäbische Geschichte und
Landeskunde, Tübingen, und des Staatsarchivs Freiburg

Regina Keyler: Zwischen Vision und Verwirklichung: Leonardo da Vinci,
Heinrich Schickhardt und die Technik ihrer Zeit. Ausstellung im
Hauptstaatsarchiv Stuttgart


GESCHICHTE ORIGINAL:
QUELLEN FÜR DEN UNTERRICHT 35

Otto Windmüller: Die Währungsreform 1948 – oder die „Entnazifizierung
des Geldes“

***

KOMMENTAR:

Es liegt nahe, das neue Erscheinungsbild der Archivnachrichten mit dem neuen Layout des "Archivar" zu vergleichen. Die angenehme, unaufgeregte Gestaltung der Archivnachrichten zeigt, dass man auch angemssen modernisieren kann.

Absolut indiskutabel ist die Präsentation der Abbildungen im PDF, diese sind so reduziert, dass eine sinnvolle Nutzung ausscheidet. Wer mit den "Quellen für den Unterricht" arbeiten will, muss sich das gedruckte Exemplar besorgen, da das Typoskript im PDF nicht lesbar ist! Wieso man Lehrern, die ohnehin schwer für solche Projekte zu gewinnen sind, diese zusätzliche Hürde auferlegt, ist nicht ersichtlich. Man könnte die Abbildungen, will man das PDF klein halten, auch separat einstellen bzw. von den Quellen für den Unterricht eine HTML-Fassung oder ein eigenes PDF erstellen.

Meint Infobib.de:
http://infobib.de/blog/2008/03/17/was-macht-eigentlich-libreka/

Wen will man eigentlich zum Kauf motivieren, wenn man noch nicht einmal die Möglichkeit hat, in einer längeren Ergebnisliste jeweils eine Seite probezulesen?

"Sie haben die Anzahl der frei anzeigbaren Seiten überschritten. Bitte kaufen Sie das Buch, um weiterzulesen."

Und das, obwohl aus dem betreffenden Buch noch gar keine Seite angezeigt wurde!

Branchen, die ihre Kunden wie Verbrecher behandeln bzw. ihnen noch nicht das kleinste kostenlose Informationshäppchen gönnen, brauchen sich nicht zu wundern, wenn man nichts von ihnen hält.

Historiographie & archivistique
Ecriture et méthodes de l'histoire à l'aune de la mise en archives

Séminaire du 24 avril 2008
Centre Georges Chevrier, Dijon, 14h-18 h

Sous la responsabilité de Philippe Poirrier et Julie Lauvernier

Les liens intrinsèques qui unissent archivistique et historiographie ont
toujours été reconnus. Toutefois ces rapports semblent s'être construits
autour d'une opposition schématique : d'un côté la collecte et l'inventaire,
de l'autre l'analyse et la synthèse. Car force est de reconnaître
archivistique et écriture de l'histoire sont deux disciplines et deux
opérations distinctes ayant des objets propres.
L'interrogation sur ces liens n'est pas neuve, elle a su trouver sa place
dans les débats professionnels depuis de nombreuses années. A contrario les
historiens se sont jusqu'à ce jour peu souciés d'en faire l'examen.

On se propose, au travers d'exemples précis, d'objectiver une pratique,
l'archivistique, et tenter de mesurer les implications sur la scientificité
du discours historien et sur l'élaboration des méthodes historiques. Il
conviendrait alors díenvisager les archives et l'archivistique au sens que
lui a conféré la pratique professionnelle, correspondant à l'avènement des
principes fondateurs de l'archivistique en tant que discipline du "fonds" et
de ses corollaires conceptuels le respect des fonds et le respect de la
provenance jusqu'à la théorie des trois âges en archivistique. Penser
épistémologiquement l'archivistique et la replacer dans son historicité, ce
níest pas seulement considérer la mise en archive comme une condition
d'existence du matériel historique, c'est l'appréhender comme un geste
historiographique, et non simplement technique.


Ouverture :
Philippe Poirrier (Université de Bourgogne)

Didier Devriese (Université Libre de Bruxelles)
Pour une réflexion épistémologique en archivistique

Bertrand Müller (Université de Genève)
L'histoire entre l'archive et la documentation.

Julie Lauvernier (Université de Bourgogne)
Classer et inventorier. Des gestes archivistiques révélateurs d'intentions
historiographiques.

Odile Parsis-Barnubé (Université Charles-de-Gaulle Lille 3)
Remuements de chartes et passage à líhistoire : la fatalité du déficit de
récit dans les programmes centralisés de collecte de sources (1750-1850).


Contact: ppoirrie@club-internet.fr

Centre Georges Chevrier
http://tristan.u-bourgogne.fr/UMR5605/pagesmenu/UMR5605Accueil.htm
http://tristan.u-bourgogne.fr/UMR5605/manifestations/07_08/08_04_24.html

Brochure de présentation
http://tristan.u-bourgogne.fr/UMR5605/pagesmenu/pdf_pagesmenu/plaquette_UMR.pdf

--
H-MUSEUM

Dana Sutton's AN ANALYTIC BIBLIOGRAPHY OF ON-LINE NEO-LATIN TEXTS
http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/
deserves a few more words. He's been compiling it for almost 9
years, originally at his home institution, Univ. of California
Irvine, and then under the auspices of the University of Birmingham,
UK when the University of California (to its shame) stopped providing
the website. He's very responsive to corrections, suggestions, and
additions.

The links are to freely accessible digitized Neo-Latin works (25,000+
now). So books on a subscription-only database like Early English
Books On-Line are not included. The range of authors, subjects, and
publishing dates is enormous. In addition to primary sources, it
includes lots of 17-19th C scholarship done in Latin.

The project is so important to my own research (early modern science
and medicine) that the URL is bookmarked right at the top of my
browser's favorites list. I just checked its updates of recently
added authors and works
(http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/new.html) and found
2 works by Conrad Gesner that I hadn't known about. I find myself
recommending the site to fellow scholars in many fields every week.

I agree with Klaus Graf that anyone planning to create a database of
early Latin imprints (which would certainly be useful) ought to start
by talking with Prof. Sutton.


Karen Reeds in SHARP-L

Hochschullehrer müssen Vorbilder sein und dürfen bei geistigem Diebstahl nicht geschont werden. Die Uni Bonn hat daher einem Slawistikprofessor, der eine Staatsexamensarbeit leicht geändert unter seinem eigenen Namen in einem Festschriftenaufsatz veröffentlicht hat, die Prüfungsberechtigung, die Verfügung über Finanzmittel und die Geschäftsführung am Lehrstuhl entzogen und prüft weitere disziplinarische Schritte, meldet die SZ von heute S. 16.

Zum Thema Staatsexamensarbeit und Plagiat werden sich Juristen an die BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1980 erinnern, bei der aus urheberrechtlicher Sicht ein eklatantes wissenschaftliches Fehlverhalten nicht geahndet werden konnte:

http://www.leitfaden-multimediarecht.de/urteile/urteil_03_bgh-I_ZR_106-78.pdf

Weblinks:

http://www.biologie.uni-hamburg.de/b-online/kerp/emitarb.html

Literatur:

Hass, H.:
Arthroxylon werdensis n. sp. — Ein Calamit aus dem
Namur C des Ruhrkarbons mit vollständig erhaltenen Geweben.
Argumenta Palaeobotanica 4, 1975, 139–154

Potthoff, W.:
Die Demontage des Menschlichen in der Prosa von Daniil Charms. In:
Literarische Avantgarde. Festschrift für Rudolf Neuhäuser zum 65. Geburtstag. Herausgegeben von Horst-Jürgen Gerigk. Heidelberg 2001, S. 141- 159

Daniil Charms

3. März 2008 (Klaus Klein, Marburg)
Stefanie Weber, die zur Zeit im Rahmen ihrer Aachener Dissertation über die Überlieferung von Strickers 'Karl' arbeitet, hat die seit über 100 Jahren verschollene Handschrift Molsberg, Gräfl. Walderdorffsche Fideikommiss-Bibl., Nr. 3597 wiederentdeckt. Diese in der 2. Auflage des Verfasserlexikons an verschiedenen Stellen (vgl. Bd. 12, S. 213) noch als verschollen bezeichnete chronikalische Sammelhandschrift des Johannes Gensbein (u.a. mit einem Auszug aus Strickers 'Karl der Große' und dem nur hier überlieferten Reimpaargedicht 'Karl der Große') befindet sich heute in Berlin, Staatsbibliothek, mgq 1803.

http://www.handschriftencensus.de/news

Damit ist für den von mir im Verfasserlexikon (Ursprung der Stadt Mainz) behandelten historiographischen Kurztext nunmehr wieder eine von Windecke unabhängige Überlieferung der Vulgat-Fassung greifbar.

"Ich war noch nie an einem Spiel beteiligt, das wir so hoch gewonnen haben und so viele Punkte erzielt haben. Dies ist definitiv ein Spiel, das ich in meinem Archiv aufbewahren werde", Markus Camby, Center der Denver Nuggets, nach 168:116-Sieg über die Seaalte Supersonics
Quelle: Link

".... Ein Sedimentkern lässt sich wie ein Archiv lesen: Einzelne Schichten sind wie Blätter einer Aufzeichnung der Erdgeschichte; je tiefer die Schicht, desto älter ist sie .... ", Michal Kucera, Mikropaläontologe an der Uni Tübingen, im Informationsdienst Wissenschaft .

 

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