KlausGraf - am Donnerstag, 20. August 2009, 18:20 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Rathaus enthält Öffentlichkeit 2000 Fotos vor
Werdauer wollte Kommune beim Digitalisieren der Bilder gratis helfen und erhielt Abfuhr -Aufnahmen fristen im Archiv ein Schattendasein
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/ZWICKAU/WERDAU/1562999.html
KOMMENTAR:
Archivwürdiges Sammlungsgut, das keinen datenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt, darf selbstverständlich zu Digitalisierungszwecken befristet außer Haus gegeben werden, wenn die Sicherheit der Archivalien zur geeignete Maßnahmen gewährleistet wird. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, spricht nichts dagegen, ein kostenloses ehrenamtliches Angebot anzunehmen. Es ist zumindest unklug von einem Archiv, ein diesbezügliches Bürgerangebot abzuweisen.
Werdauer wollte Kommune beim Digitalisieren der Bilder gratis helfen und erhielt Abfuhr -Aufnahmen fristen im Archiv ein Schattendasein
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/ZWICKAU/WERDAU/1562999.html
KOMMENTAR:
Archivwürdiges Sammlungsgut, das keinen datenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt, darf selbstverständlich zu Digitalisierungszwecken befristet außer Haus gegeben werden, wenn die Sicherheit der Archivalien zur geeignete Maßnahmen gewährleistet wird. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, spricht nichts dagegen, ein kostenloses ehrenamtliches Angebot anzunehmen. Es ist zumindest unklug von einem Archiv, ein diesbezügliches Bürgerangebot abzuweisen.
KlausGraf - am Donnerstag, 20. August 2009, 18:13 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://www.gruene-fraktion-bayern.de/cms/kultur_und_medien/dok/296/296806.archive_und_bibliotheken_bayern_verliert.pdf
bzw.
http://www.gruene-fraktion-bayern.de/cms/presse/dok/296/296623.bayerns_erbe_in_gefahr.html
bzw.
http://www.gruene-fraktion-bayern.de/cms/presse/dok/296/296623.bayerns_erbe_in_gefahr.html
KlausGraf - am Donnerstag, 20. August 2009, 18:04 - Rubrik: Bestandserhaltung
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KlausGraf - am Donnerstag, 20. August 2009, 17:59 - Rubrik: Hilfswissenschaften
Bislang wäre das Google-Partnerprogramm auch auf Anklang sowohl bei Verlagen als auch Autoren gestoßen, berichtet Jessica Sänger von der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Allerdings werden die Werke im Rahmen des Google-Bibliothekenprogramms auch Bibliotheken und Universitäten zur Verfügung gestellt, ohne sich vorher die Erlaubnis bei den Rechteinhabern eines Werks eingeholt zu haben, kritisiert der Börsenverein. Bibliotheken, die an diesem Programm teilnehmen, zum Beispiel die Universitätsbibliothek von Harvard oder die Bayerische Staatsbibliothek, ermöglichen Google nämlich vollständigen Zugriff auf Millionen von Titeln.
http://derstandard.at/fs//1250003829563/Google-Books-Einigung-mit-Verlagen-rueckt-in-weite-Ferne
Es ist allgemein bekannt, dass die Bayerische Staatsbibliothek Google NUR den Zugriff auf Literatur eröffnet, deren Schutzfrist abgelaufen ist.
Und man braucht nur die Harvard-FAQ aufzuschlagen um festzustellen, dass auch die zweite genannte Bibliothek, Harvard, Google nur den Zugriff auf Public-Domain-Werke ermöglicht:
http://hul.harvard.edu/hgproject/faq.html
Update:
In INETBIB hat Ulmer die Schuld auf den Standard geschoben:
http://shorttext.com/pvo07860y
http://derstandard.at/fs//1250003829563/Google-Books-Einigung-mit-Verlagen-rueckt-in-weite-Ferne
Es ist allgemein bekannt, dass die Bayerische Staatsbibliothek Google NUR den Zugriff auf Literatur eröffnet, deren Schutzfrist abgelaufen ist.
Und man braucht nur die Harvard-FAQ aufzuschlagen um festzustellen, dass auch die zweite genannte Bibliothek, Harvard, Google nur den Zugriff auf Public-Domain-Werke ermöglicht:
http://hul.harvard.edu/hgproject/faq.html
Update:
In INETBIB hat Ulmer die Schuld auf den Standard geschoben:
http://shorttext.com/pvo07860y
KlausGraf - am Donnerstag, 20. August 2009, 17:21 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Am Rande betrifft eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht auch das Archivwesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090701_2bve000506.html
Die Frage 18 betreffend die Einsicht in historische Unterlagen deutscher Dienste beantwortete die Bundesregierung wie folgt:
65
Für den Umgang mit den historischen Unterlagen der Nachrichtendienste des Bundes gelten die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes (BArchG).
66
Soweit der Bundesregierung bekannt, legt die Central Intelligence
Agency (CIA) lediglich Teile von Vorgängen offen und nimmt unter anderem Schwärzungen vor. Dies ist nach dem BArchG nicht möglich.
Wer bezweifelt außer mir noch, dass der letzte Satz zutreffend ist?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090701_2bve000506.html
Die Frage 18 betreffend die Einsicht in historische Unterlagen deutscher Dienste beantwortete die Bundesregierung wie folgt:
65
Für den Umgang mit den historischen Unterlagen der Nachrichtendienste des Bundes gelten die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes (BArchG).
66
Soweit der Bundesregierung bekannt, legt die Central Intelligence
Agency (CIA) lediglich Teile von Vorgängen offen und nimmt unter anderem Schwärzungen vor. Dies ist nach dem BArchG nicht möglich.
Wer bezweifelt außer mir noch, dass der letzte Satz zutreffend ist?
KlausGraf - am Donnerstag, 20. August 2009, 16:15 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.panjabdigilib.org/
Das indische Projekt digitalisiert Kulturgut (Manuskripte, Bücher, Zeitungen usw.) zur Provinz Punjab und den Sikhs. Es sind auch englischsprachige Inhalte vertreten, nur werden diese derzeit Stichproben zufolge nicht angezeigt.

Das indische Projekt digitalisiert Kulturgut (Manuskripte, Bücher, Zeitungen usw.) zur Provinz Punjab und den Sikhs. Es sind auch englischsprachige Inhalte vertreten, nur werden diese derzeit Stichproben zufolge nicht angezeigt.

KlausGraf - am Donnerstag, 20. August 2009, 13:04 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.readers-edition.de/2009/08/17/piraten-an-die-macht/
Auf StudiVZ wurde die Sonntagsfrage gestellt:
Folgendes Ergebnis brachte die Frage “Wen würdest Du wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre?”, an der sich insgesamt 71.047 Mitglieder beteiligten, zu Tage:
Die Piratenpartei konnte 22.070 Stimmen und damit einen Anteil von 31,1 Prozent für sich verbuchen. Dahinter folgt die CDU weit abgeschlagen mit 12.712 Stimmen, was 17.9 Prozent entspricht. Ihnen folgt die FDP mit 8856 Stimmen oder 12,5 Prozent. Gleich auf ist die SPD mit 8846 Stimmen bzw. 12,5 Prozent. Wenig dahinter liegen die Grünen mit 8526 Stimmen bzw. 12 Prozent. Die Linke haben 4378 VZ-Nutzer oder 6,3 Prozent überzeugt
Schlussfolgerungen:
http://womblog.de/2009/08/19/piratenpartei-erste-neue-bundestagspartei-seit-19-jahren/
Auf StudiVZ wurde die Sonntagsfrage gestellt:
Folgendes Ergebnis brachte die Frage “Wen würdest Du wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre?”, an der sich insgesamt 71.047 Mitglieder beteiligten, zu Tage:
Die Piratenpartei konnte 22.070 Stimmen und damit einen Anteil von 31,1 Prozent für sich verbuchen. Dahinter folgt die CDU weit abgeschlagen mit 12.712 Stimmen, was 17.9 Prozent entspricht. Ihnen folgt die FDP mit 8856 Stimmen oder 12,5 Prozent. Gleich auf ist die SPD mit 8846 Stimmen bzw. 12,5 Prozent. Wenig dahinter liegen die Grünen mit 8526 Stimmen bzw. 12 Prozent. Die Linke haben 4378 VZ-Nutzer oder 6,3 Prozent überzeugt
Schlussfolgerungen:
http://womblog.de/2009/08/19/piratenpartei-erste-neue-bundestagspartei-seit-19-jahren/
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The Diocesan Archives of the Episcopal Diocese of Pittsburgh ended formal operations on June 30th. Begun in 1979 by Bishop Robert Appleyard as an extension of Trinity Cathedral’s own parish archival efforts, during its thirty years of activity he Archives has collected and catalogued numerous historical artifacts related to the life and ministry of the Episcopal Diocese of Pittsburgh, which spans an 11-county area.
For the past 20 years, I have served as diocesan archivist, preserving and sharing the rich history of the Episcopal Diocese of Pittsburgh, and although closure of the archives forced my retirement July 1, I will continue to volunteer my time until early Fall to consolidate the collection and finish updating its catalogue. The recent closure came about in response to changing financial realities within the diocese, making it somewhat consistent with the operations of dioceses of similar size throughout the country, none of which staff diocesan archival departments.
While saddened by the necessity of the closure, it will give me an opportunity to pursue new endeavors, including the possibility of free-lancing as an archival consultant. I have great hopes that the collection will be accessible again in the future.
Lynne F. Wohleber, Archivist
Episcopal Diocese of Pittsburgh
From Archives List.
See also http://www.pitanglican.org/news/local/archiveclosure072009
For the past 20 years, I have served as diocesan archivist, preserving and sharing the rich history of the Episcopal Diocese of Pittsburgh, and although closure of the archives forced my retirement July 1, I will continue to volunteer my time until early Fall to consolidate the collection and finish updating its catalogue. The recent closure came about in response to changing financial realities within the diocese, making it somewhat consistent with the operations of dioceses of similar size throughout the country, none of which staff diocesan archival departments.
While saddened by the necessity of the closure, it will give me an opportunity to pursue new endeavors, including the possibility of free-lancing as an archival consultant. I have great hopes that the collection will be accessible again in the future.
Lynne F. Wohleber, Archivist
Episcopal Diocese of Pittsburgh
From Archives List.
See also http://www.pitanglican.org/news/local/archiveclosure072009
KlausGraf - am Mittwoch, 19. August 2009, 22:51 - Rubrik: English Corner
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http://www.nytimes.com/2009/08/19/arts/design/19geographic.html?_r=2&hp
The society’s archive was in Washington during its early years and then moved to Gaithersburg, Md., in the late 1970s. But in 1996 it moved back to the society’s Washington headquarters on 17th Street, into a 2,000-square-foot underground room, designed by Mr. Bonner and lined with motorized shelves. “We call it the very foundation on which National Geographic sits,” said Ms. Mulvihill, who added that because the society is now, like many other institutions, digitizing its archives, the way was cleared to consider selling the original material from a stockpile of slightly less than a half-million vintage prints.
The archive also includes glass-plate negatives and one of the world’s most important collections of autochromes, the earliest examples of color photography. In a walk-in refrigerated vault near the main archive room, the society stores hundreds of thousands of delicate 35-millimeter color transparencies and negatives, and its hard drives hold hundreds of thousands more images taken since the advent of digital photography.
Three further exhibitions planned by Mr. Kasher’s gallery will offer new limited-edition color prints made from the society’s negatives and digital files. (Though the society is selling the images, it will retain the digital and publication rights to them.)
Ms. Mulvihill said that while the black-and-white show would contain only a tiny fraction of the society’s vintage prints, National Geographic had decided to hold nothing of that collection back from sale if the right buyers were interested. “In some cases, it would be painful,” she said, “but we would certainly consider the offer.”
Das ist ein Skandal: Nach der Digitalisierung wird die Sammlung einzigartiger Originale - ein weißgott schützenswertes Ensemble - in alle Welt zerstreut.

The society’s archive was in Washington during its early years and then moved to Gaithersburg, Md., in the late 1970s. But in 1996 it moved back to the society’s Washington headquarters on 17th Street, into a 2,000-square-foot underground room, designed by Mr. Bonner and lined with motorized shelves. “We call it the very foundation on which National Geographic sits,” said Ms. Mulvihill, who added that because the society is now, like many other institutions, digitizing its archives, the way was cleared to consider selling the original material from a stockpile of slightly less than a half-million vintage prints.
The archive also includes glass-plate negatives and one of the world’s most important collections of autochromes, the earliest examples of color photography. In a walk-in refrigerated vault near the main archive room, the society stores hundreds of thousands of delicate 35-millimeter color transparencies and negatives, and its hard drives hold hundreds of thousands more images taken since the advent of digital photography.
Three further exhibitions planned by Mr. Kasher’s gallery will offer new limited-edition color prints made from the society’s negatives and digital files. (Though the society is selling the images, it will retain the digital and publication rights to them.)
Ms. Mulvihill said that while the black-and-white show would contain only a tiny fraction of the society’s vintage prints, National Geographic had decided to hold nothing of that collection back from sale if the right buyers were interested. “In some cases, it would be painful,” she said, “but we would certainly consider the offer.”
Das ist ein Skandal: Nach der Digitalisierung wird die Sammlung einzigartiger Originale - ein weißgott schützenswertes Ensemble - in alle Welt zerstreut.

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http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5049
OLG Celle, 01. Strafsenat, Beschluss, 1 Ws 248/09 vom 19.05.2009
Leitsatz: Allein der Umstand, dass der Schriftverkehr eines Gefangenen vollständig oder zum Teil in „Sütterlinschrift“ bzw. „Deutscher Schreibschrift“ abgefasst ist, rechtfertigt nicht die generelle Anordnung des Anhaltens derartiger Schreiben gemäß § 31 NJVollzG.
Auszug:
Eine konkrete Gefahr durch den Inhalt des Schriftverkehrs hat die Strafvollstreckungskammer nicht festgestellt. eine solche wurde von der Antragsgegnerin auch nicht zur Begründung ihrer Maßnahme angeführt. Zwar kann auch der Umfang des Schriftverkehrs eines Gefangenen grundsätzlich Maßnahmen der Anstalt nach § 31 NJVollzG rechfertigen. Dies setzt aber voraus, dass die Kontrolle des Schriftverkehrs einen so übermäßigen Aufwand erfordert, dass die mit der Kontrolle betrauten Bediensteten insgesamt überlastet sind und nicht ohne Beeinträchtigung anderer Aufgaben entlastet werden können. nur dann wäre eine Gefährdung der Ordnung der Anstalt im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 1 NJVollzG anzunehmen (vgl. OLG Celle ZfStrVo 1985, 184. OLG Hamm NStZ 1989, 359 bei Bungert). Auch eine derartige Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung hat die Strafvollstreckungskammer vorliegend nicht festgestellt. sie ergibt sich auch nicht aus dem Sachvortrag der Antragsgegnerin. Vielmehr ist diesem zu entnehmen, dass nicht der Umfang des Schriftverkehrs an sich, sondern die verwendete Schriftart Anknüpfungspunkt für die Maßnahme ist. Abgesehen davon wäre bei einer Gefährdung der Ordnung durch den Kontrollaufwand regelmäßig nur eine Begrenzung des Schriftverkehrs auf ein zumutbares Maß, nicht aber eine generelle Anhalteanordnung gerechtfertigt (ebenda).
Dementsprechend könnte als Rechtsgrundlage für die Maßnahme nur § 31 Abs. 1 Nr. 6 NJVollzG in Betracht kommen. Danach können Schreiben angehalten werden, wenn sie in Geheimschrift, unlesbar, unverständlich oder ohne zwingenden Grund in einer fremden Sprache abgefasst sind. Indes ist keine dieser Voraussetzungen durch das Verwenden von Sütterlinschrift bzw. Deutscher Schreibschrift erfüllt.
Sütterlinschrift ist eine von dem Berliner Grafiker Ludwig Sütterlin um 1911 im Auftrag des preußischen Kulturministeriums geschaffene Schreibschrift. Sie wurde verschiedenen Orts erprobt, leicht abgeändert und war die Grundlage der 1935 an den deutschen Schulen als „Normalschrift“ eingeführten „Deutschen Schreibschrift“. 1941 wurde die „Deutsche Schreibschrift“ durch die „Deutsche Normalschrift“, eine lateinische Schreibschrift, ersetzt. Diese wiederum wurde 1952 durch den „Iserlohner Schreibkreis“ neu gestaltet und in modifizierter Form 1954 von der Kultusministerkonferenz als „Lateinische Ausgangsschrift“ zur Grundlage des Schreibunterrichts in allen Bundesländern gemacht. Parallel dazu wurde - in einigen Bundesländern zum Teil bis in die 1990er Jahre - die Sütterlinschrift als weitere Schriftart zumindest im Leseunterricht an bundesdeutschen Schulen gelehrt (vgl. Brockhaus Enzyklopädie, 19. Aufl.).
Hiernach liegt es zunächst auf der Hand, dass Sütterlinschrift bzw. Deutsche Schreibschrift keine Geheimschrift ist. Auch die Benutzung einer fremden Sprache ist nicht festzustellen. Zwar können Schreiben mittels Sütterlinschrift bzw. Deutscher Schreibschrift auch in einer fremden Sprache abgefasst werden, weil es sich dabei eben nur um Schriftarten handelt. Dass der Antragsteller und seine Verlobte vorliegend eine fremde Sprache benutzen, hat die Antragsgegnerin indes nicht vorgetragen. Das Tatbestandsmerkmal „unverständlich“ knüpft ersichtlich an den Inhalt des Schreibens an und ist deshalb im vorliegenden Fall, in dem es lediglich um die Form des Schreibens geht, ebenfalls nicht einschlägig. Somit verbleibt „unlesbar“ als einzig in Betracht kommendes Tatbestandsmerkmal. Nach welchen Kriterien sich die Lesbarkeit eines Schreibens beurteilt, ist im Gesetz nicht geregelt. Verbindliche Vorschriften darüber, welche Schriftart im Schriftverkehr zu verwenden ist, existieren in Deutschland nicht. Es finden sich nur Regelungen der Bundesländer darüber, welche Schriften im schulischen Schreibunterricht gelehrt werden. Dies sind nach heutigem Stand die Druckschrift als Erstschrift sowie die Lateinische Ausgangsschrift und die Vereinfachte Ausgangsschrift als weitere Schriften (vgl. Bartnitzky in „GS aktuell“ Heft 91/September 2005, 3 ff.). Was hiernach im Allgemeinen als „lesbar“ angesehen wird, ist somit davon abhängig, welche Schriften der Bevölkerungsdurchschnitt in der Schule zu lesen gelernt hat und wie „formklar“ (vgl. Bartnitzky aaO, 10) diese Schrift dann vom jeweiligen Verfasser in der Ausprägung seiner persönlichen Handschrift verwendet wird. Da die Antragsgegnerin allein auf die verwendete Schriftart, nicht auf die persönliche Handschrift des Antragstellers und seiner Verlobten abstellt, ist hier nur jenes Kriterium maßgeblich. Hierzu stellt der Senat als allgemeinkundig fest, dass Sütterlinschrift bzw. Deutsche Schreibschrift zwar schon seit Jahrzehnten nicht mehr Grundlage des Schreibunterrichts an deutschen Schulen sind, diese Schriften aber nach wie vor von weiten Teilen der Bevölkerung zumindest gelesen werden können. Unstreitig sind auch Bedienstete der Antragsgegnerin in der Lage, diese Schriften zu lesen. Dies mag sich in Zukunft ändern, wie auch der Schreibunterricht in den Schulen ständigen Wandlungen unterworfen ist (vgl. Bartnitzky aaO), derzeit ist es aber noch Stand der gesellschaftlichen Entwicklung.
Da hiernach die Verwendung von Sütterlinschrift bzw. Deutscher Schreibschrift keinen Verbotstatbestand des Gesetzes erfüllt, bedurfte der Antragsteller für die Verwendung dieser Schriften auch keiner Erlaubnis.
OLG Celle, 01. Strafsenat, Beschluss, 1 Ws 248/09 vom 19.05.2009
Leitsatz: Allein der Umstand, dass der Schriftverkehr eines Gefangenen vollständig oder zum Teil in „Sütterlinschrift“ bzw. „Deutscher Schreibschrift“ abgefasst ist, rechtfertigt nicht die generelle Anordnung des Anhaltens derartiger Schreiben gemäß § 31 NJVollzG.
Auszug:
Eine konkrete Gefahr durch den Inhalt des Schriftverkehrs hat die Strafvollstreckungskammer nicht festgestellt. eine solche wurde von der Antragsgegnerin auch nicht zur Begründung ihrer Maßnahme angeführt. Zwar kann auch der Umfang des Schriftverkehrs eines Gefangenen grundsätzlich Maßnahmen der Anstalt nach § 31 NJVollzG rechfertigen. Dies setzt aber voraus, dass die Kontrolle des Schriftverkehrs einen so übermäßigen Aufwand erfordert, dass die mit der Kontrolle betrauten Bediensteten insgesamt überlastet sind und nicht ohne Beeinträchtigung anderer Aufgaben entlastet werden können. nur dann wäre eine Gefährdung der Ordnung der Anstalt im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 1 NJVollzG anzunehmen (vgl. OLG Celle ZfStrVo 1985, 184. OLG Hamm NStZ 1989, 359 bei Bungert). Auch eine derartige Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung hat die Strafvollstreckungskammer vorliegend nicht festgestellt. sie ergibt sich auch nicht aus dem Sachvortrag der Antragsgegnerin. Vielmehr ist diesem zu entnehmen, dass nicht der Umfang des Schriftverkehrs an sich, sondern die verwendete Schriftart Anknüpfungspunkt für die Maßnahme ist. Abgesehen davon wäre bei einer Gefährdung der Ordnung durch den Kontrollaufwand regelmäßig nur eine Begrenzung des Schriftverkehrs auf ein zumutbares Maß, nicht aber eine generelle Anhalteanordnung gerechtfertigt (ebenda).
Dementsprechend könnte als Rechtsgrundlage für die Maßnahme nur § 31 Abs. 1 Nr. 6 NJVollzG in Betracht kommen. Danach können Schreiben angehalten werden, wenn sie in Geheimschrift, unlesbar, unverständlich oder ohne zwingenden Grund in einer fremden Sprache abgefasst sind. Indes ist keine dieser Voraussetzungen durch das Verwenden von Sütterlinschrift bzw. Deutscher Schreibschrift erfüllt.
Sütterlinschrift ist eine von dem Berliner Grafiker Ludwig Sütterlin um 1911 im Auftrag des preußischen Kulturministeriums geschaffene Schreibschrift. Sie wurde verschiedenen Orts erprobt, leicht abgeändert und war die Grundlage der 1935 an den deutschen Schulen als „Normalschrift“ eingeführten „Deutschen Schreibschrift“. 1941 wurde die „Deutsche Schreibschrift“ durch die „Deutsche Normalschrift“, eine lateinische Schreibschrift, ersetzt. Diese wiederum wurde 1952 durch den „Iserlohner Schreibkreis“ neu gestaltet und in modifizierter Form 1954 von der Kultusministerkonferenz als „Lateinische Ausgangsschrift“ zur Grundlage des Schreibunterrichts in allen Bundesländern gemacht. Parallel dazu wurde - in einigen Bundesländern zum Teil bis in die 1990er Jahre - die Sütterlinschrift als weitere Schriftart zumindest im Leseunterricht an bundesdeutschen Schulen gelehrt (vgl. Brockhaus Enzyklopädie, 19. Aufl.).
Hiernach liegt es zunächst auf der Hand, dass Sütterlinschrift bzw. Deutsche Schreibschrift keine Geheimschrift ist. Auch die Benutzung einer fremden Sprache ist nicht festzustellen. Zwar können Schreiben mittels Sütterlinschrift bzw. Deutscher Schreibschrift auch in einer fremden Sprache abgefasst werden, weil es sich dabei eben nur um Schriftarten handelt. Dass der Antragsteller und seine Verlobte vorliegend eine fremde Sprache benutzen, hat die Antragsgegnerin indes nicht vorgetragen. Das Tatbestandsmerkmal „unverständlich“ knüpft ersichtlich an den Inhalt des Schreibens an und ist deshalb im vorliegenden Fall, in dem es lediglich um die Form des Schreibens geht, ebenfalls nicht einschlägig. Somit verbleibt „unlesbar“ als einzig in Betracht kommendes Tatbestandsmerkmal. Nach welchen Kriterien sich die Lesbarkeit eines Schreibens beurteilt, ist im Gesetz nicht geregelt. Verbindliche Vorschriften darüber, welche Schriftart im Schriftverkehr zu verwenden ist, existieren in Deutschland nicht. Es finden sich nur Regelungen der Bundesländer darüber, welche Schriften im schulischen Schreibunterricht gelehrt werden. Dies sind nach heutigem Stand die Druckschrift als Erstschrift sowie die Lateinische Ausgangsschrift und die Vereinfachte Ausgangsschrift als weitere Schriften (vgl. Bartnitzky in „GS aktuell“ Heft 91/September 2005, 3 ff.). Was hiernach im Allgemeinen als „lesbar“ angesehen wird, ist somit davon abhängig, welche Schriften der Bevölkerungsdurchschnitt in der Schule zu lesen gelernt hat und wie „formklar“ (vgl. Bartnitzky aaO, 10) diese Schrift dann vom jeweiligen Verfasser in der Ausprägung seiner persönlichen Handschrift verwendet wird. Da die Antragsgegnerin allein auf die verwendete Schriftart, nicht auf die persönliche Handschrift des Antragstellers und seiner Verlobten abstellt, ist hier nur jenes Kriterium maßgeblich. Hierzu stellt der Senat als allgemeinkundig fest, dass Sütterlinschrift bzw. Deutsche Schreibschrift zwar schon seit Jahrzehnten nicht mehr Grundlage des Schreibunterrichts an deutschen Schulen sind, diese Schriften aber nach wie vor von weiten Teilen der Bevölkerung zumindest gelesen werden können. Unstreitig sind auch Bedienstete der Antragsgegnerin in der Lage, diese Schriften zu lesen. Dies mag sich in Zukunft ändern, wie auch der Schreibunterricht in den Schulen ständigen Wandlungen unterworfen ist (vgl. Bartnitzky aaO), derzeit ist es aber noch Stand der gesellschaftlichen Entwicklung.
Da hiernach die Verwendung von Sütterlinschrift bzw. Deutscher Schreibschrift keinen Verbotstatbestand des Gesetzes erfüllt, bedurfte der Antragsteller für die Verwendung dieser Schriften auch keiner Erlaubnis.
KlausGraf - am Mittwoch, 19. August 2009, 18:59 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/416136
Titel Die Reichsgesetze über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst und das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 : in d. Fass. d. Gesetzes v. 22. Mai 1910 zur Ausführung d. rev. Berner Übereinkunft vom 13. Nov. 1908 / mit Erl. von Paul Daude
Verfasser Daude, Paul
Erschienen Berlin : Guttentag, 1910
Online-Ausg. [Online-Ausg.] Düsseldorf : Universitäts- und Landesbibliothek, 2009
Umfang VIII, 293 S.
Titel Die Reichsgesetze über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst und das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 : in d. Fass. d. Gesetzes v. 22. Mai 1910 zur Ausführung d. rev. Berner Übereinkunft vom 13. Nov. 1908 / mit Erl. von Paul Daude
Verfasser Daude, Paul
Erschienen Berlin : Guttentag, 1910
Online-Ausg. [Online-Ausg.] Düsseldorf : Universitäts- und Landesbibliothek, 2009
Umfang VIII, 293 S.
KlausGraf - am Mittwoch, 19. August 2009, 17:02 - Rubrik: Archivrecht
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Einige Ideen für Kultureinrichtungen (das sind wir doch, oder?):
http://www.startconference.org/2009/08/17/woruber-konnen-sie-als-kultureinrichtung-bloggen/
http://www.startconference.org/2009/08/17/woruber-konnen-sie-als-kultureinrichtung-bloggen/
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Das von uns entfesselte Sommergewitter hat den Besucherzähler der (doch häufig geschätzten) eidgenössischen Kollegen hochgetrieben:
sobald uns Kollega Graf vom vermutlich bestbesuchten historischen Blog des deutschen Sprachraums mit einer Verlinkung beehrt, schnellen unsere Zugriffszahlen in die Höhe. Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, ob wir Gegenstand einer spitzen, abmahnenden Bemerkung werden, oder ob uns Herr Graf einfach nur Spitze findet (was ab und an vorkommen soll).
http://weblog.histnet.ch/archives/2696

sobald uns Kollega Graf vom vermutlich bestbesuchten historischen Blog des deutschen Sprachraums mit einer Verlinkung beehrt, schnellen unsere Zugriffszahlen in die Höhe. Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, ob wir Gegenstand einer spitzen, abmahnenden Bemerkung werden, oder ob uns Herr Graf einfach nur Spitze findet (was ab und an vorkommen soll).
http://weblog.histnet.ch/archives/2696

KlausGraf - am Mittwoch, 19. August 2009, 14:54 - Rubrik: Allgemeines
http://www.readme.cc/de/forum/diskussion/showarticle/1270/
ist ein einmal mehr über Google desinformierendes Stück Textmist, dem man aber entnehmen kann, was es mit den derzeit häufig bei den MDZ-Neuzugängen zu beobachtenden aktuellen Büchern, die einem Projekt Digi20 angehören, auf sich hat.
Der Verlag arbeitet mit der Staatsbibliothek München zusammen, die an einer Internetplattform arbeitet, auf der Bücher, die vor mehr als drei Jahren erschienen sind, der internationalen Scientific Community zugänglich gemacht werden sollen.
4. Die Publikationen werden open access (frei zugänglich und in der Nutzung kostenfrei) auf der Plattform zur Verfügung gestellt.
5. Bei kommerziellen Nutzungen wird der Verlag den Autor/die Autorin beteiligen.
6. Kommerzielle Nutzungen bleiben aus, da es bereits einen freien, kostenlosen Zugang zur Publikation gibt.
Schon allein dieser Punkt 6 ist reine Spekulation:
http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access
ist ein einmal mehr über Google desinformierendes Stück Textmist, dem man aber entnehmen kann, was es mit den derzeit häufig bei den MDZ-Neuzugängen zu beobachtenden aktuellen Büchern, die einem Projekt Digi20 angehören, auf sich hat.
Der Verlag arbeitet mit der Staatsbibliothek München zusammen, die an einer Internetplattform arbeitet, auf der Bücher, die vor mehr als drei Jahren erschienen sind, der internationalen Scientific Community zugänglich gemacht werden sollen.
4. Die Publikationen werden open access (frei zugänglich und in der Nutzung kostenfrei) auf der Plattform zur Verfügung gestellt.
5. Bei kommerziellen Nutzungen wird der Verlag den Autor/die Autorin beteiligen.
6. Kommerzielle Nutzungen bleiben aus, da es bereits einen freien, kostenlosen Zugang zur Publikation gibt.
Schon allein dieser Punkt 6 ist reine Spekulation:
http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access
KlausGraf - am Mittwoch, 19. August 2009, 14:14 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0003/bsb00035402/images/
Rechnungsbuch eines Frauenklosters
Erschienen: Altenhohenau 1501 - 1548
BSB-Signatur: Cgm 2926
URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb00035402-6
Digitalisierungsdatum: 13.08.2009
Sammlung: Frauenklöster - Handschriften und Inkunabeln

Rechnungsbuch eines Frauenklosters
Erschienen: Altenhohenau 1501 - 1548
BSB-Signatur: Cgm 2926
URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb00035402-6
Digitalisierungsdatum: 13.08.2009
Sammlung: Frauenklöster - Handschriften und Inkunabeln

KlausGraf - am Mittwoch, 19. August 2009, 01:57 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.interpol.int/Public/WorkOfArt/dbaccess.asp
Mir war das dann doch etwas zuviel, was da an persönlichen Daten abverlangt wird, aber ich ermuntere Leser des Weblogs, sich um einen Zugang zu bewerben und hier zu berichten bzw. das eine oder andere gemeinfreie Bild der Public Domain zu überstellen.
Via
http://illicit-cultural-property.blogspot.com/2009/08/interpol-makes-stolen-art-database.html
Mir war das dann doch etwas zuviel, was da an persönlichen Daten abverlangt wird, aber ich ermuntere Leser des Weblogs, sich um einen Zugang zu bewerben und hier zu berichten bzw. das eine oder andere gemeinfreie Bild der Public Domain zu überstellen.
Via
http://illicit-cultural-property.blogspot.com/2009/08/interpol-makes-stolen-art-database.html
KlausGraf - am Mittwoch, 19. August 2009, 00:55 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://math.rejecta.org/
Spannende Lektüre für Peer-Review-Skeptiker: eine mathematische Open-Access-Fachzeitschrift (libre noch dazu: CC-BY-NC), die ausschließlich von Peer-Review-Zeitschriften abgelehnte Beiträge publiziert.
Spannende Lektüre für Peer-Review-Skeptiker: eine mathematische Open-Access-Fachzeitschrift (libre noch dazu: CC-BY-NC), die ausschließlich von Peer-Review-Zeitschriften abgelehnte Beiträge publiziert.
KlausGraf - am Mittwoch, 19. August 2009, 00:13 - Rubrik: Open Access
OVG Saarlouis Urteil vom 20.11.2008, 2 A 269/08
Die Genehmigung für den Abriss eines Baudenkmals wurde erteilt.
Die Genehmigung für den Abriss eines Baudenkmals wurde erteilt.
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Die Schweizer Kollegen nehmen den Sommerloch-Feldzug, den ich gestern gegen sie führte, sportlich
http://weblog.histnet.ch/archives/tag/graf
und beklagen sich mit einer gewissen Berechtigung, wieso ich denn den zwischen Frankreich und Italien umstrittenen Mont Blanc als Bildspender gewählt habe. Nun hatte ich, da meine geographischen Kenntnisse trotz eines Geographiestudiums beschämend sind, vor Freigabe des Beitrags eifrig die Wikipedia gewälzt, bin dann aber doch - Swissness hin, Swissness her - beim Superlativ, Europas höchstem Berg (sofern man die eurasische Grenze passend wählt) geblieben, zumal die Assoziation "Schreibgerät" nicht unwillkommen sein mag.
Update: http://weblog.histnet.ch/archives/2687

http://weblog.histnet.ch/archives/tag/graf
und beklagen sich mit einer gewissen Berechtigung, wieso ich denn den zwischen Frankreich und Italien umstrittenen Mont Blanc als Bildspender gewählt habe. Nun hatte ich, da meine geographischen Kenntnisse trotz eines Geographiestudiums beschämend sind, vor Freigabe des Beitrags eifrig die Wikipedia gewälzt, bin dann aber doch - Swissness hin, Swissness her - beim Superlativ, Europas höchstem Berg (sofern man die eurasische Grenze passend wählt) geblieben, zumal die Assoziation "Schreibgerät" nicht unwillkommen sein mag.
Update: http://weblog.histnet.ch/archives/2687

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"Im polnischen Swidnica (ehemals Schweidnitz) ist das größte Historikern bekannte lutherische Archiv Polens entdeckt worden. In der Friedenskirche wurden laut der Zeitung "Gazeta Wyborcza" 8.000 teils aus dem 17. Jahrhundert stammende Bücher gefunden. Zu den ältesten Funden gehöre eine Bibel von 1630. Die Bücher und Dokumente seien bei Archivierungsmaßnahmen aufgetaucht."
Quelle: BR-Videotext S. 167
Link:
http://www.br-online.de/br/bayerisches-fernsehen/bayerntext/text.jsp
Foto der Friedenskirche: Michal Nadolski (WP) CC-BY-SA [Bild ergänzt KG]
Quelle: BR-Videotext S. 167
Link:
http://www.br-online.de/br/bayerisches-fernsehen/bayerntext/text.jsp

Wolf Thomas - am Dienstag, 18. August 2009, 17:37 - Rubrik: Kirchenarchive
http://www.latribune.fr/entreprises/communication/telecom-internet/20090818trib000411412/google-en-negociation-avec-la-bibliotheque-nationale-de-france.html
Update: Kuhlens Konmmentar
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=140
Weiteres
http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7366
DEMENTI der BNF
http://blogs.nature.com/news/thegreatbeyond/2009/08/french_library_denies_google_s.html
Update: Kuhlens Konmmentar
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=140
Weiteres
http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7366
DEMENTI der BNF
http://blogs.nature.com/news/thegreatbeyond/2009/08/french_library_denies_google_s.html
KlausGraf - am Dienstag, 18. August 2009, 17:37 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Archivists without Borders (AsB) condemn the coup d'état in Honduras and specially the military occupation of the "Documentary Center of Historical Researches of Honduras" (CDIHH).
http://www.arxivers.org/en/difusio_fitxa.php?idCat=11&idReg=46
See
http://archiv.twoday.net/stories/5844204/
http://www.arxivers.org/en/difusio_fitxa.php?idCat=11&idReg=46
See
http://archiv.twoday.net/stories/5844204/
KlausGraf - am Dienstag, 18. August 2009, 17:33 - Rubrik: English Corner
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Die Piraten besetzen Themen, über dessen Missachtung und Unterschätzung durch die bekannteren Parteien man nicht erst seit 2009 den Kopf schütteln muss. Laut aktueller Studien nutzen 96%, also so gut wie alle der bis zu 29-Jährigen regelmäßig das Netz, es ist fester Bestandteil ihres täglichen Alltags. Wenn ein solch wichtiger Lebensbereich junger Menschen von der etablierten Politik ausschließlich als Hort des Bösen, als zu regulierendes und ihnen komplett unbekanntes Etwas wahrgenommen und kommuniziert wird, dann braucht wirklich keine der Altparteien überrascht tun, falls ihnen eine ganze Generation den ausgestreckten Mittelfinger zeigen sollte. Wer keine Ahnung vom Leben seiner Wähler hat, der hat in diesem Leben auch nichts zu suchen.
http://www.spreeblick.com/2009/08/18/piraten-regieren-spreeblickland-so-wahlen-unsere-leser/
http://www.spreeblick.com/2009/08/18/piraten-regieren-spreeblickland-so-wahlen-unsere-leser/
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KlausGraf - am Dienstag, 18. August 2009, 12:53 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://notionscapital.wordpress.com/2009/08/12/rose-family-member-sues-to-prevent-closing-of-rose-art-museum/
http://clancco-theartdeaccessioningblog.blogspot.com/2009/08/supreme-judicial-court-wont-hear-suit.html
Klageschrift:
http://www.scribd.com/doc/17721888/The-Rose-Art-Museum
Es ist klar, dass Stifter und ihre Rechtsnachfolger alles Recht der Welt haben, sich gegen die Auflösung und Verscherbelung eines traditionsreichen Kunstmuseums zu wehren. Sollten Museen als dauerhafter Hort für Kunstwerke dienen, so müssen die Werke, die unter dieser Voraussetzung angenommen wurden, zurückgegeben werden. Alles andere wäre einfach nur niederträchtig.
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/5478553/
Update:
http://illicit-cultural-property.blogspot.com/2009/09/more-on-rose.html
MikeLicht, NotionsCapital.com, CC-BY
http://clancco-theartdeaccessioningblog.blogspot.com/2009/08/supreme-judicial-court-wont-hear-suit.html
Klageschrift:
http://www.scribd.com/doc/17721888/The-Rose-Art-Museum
Es ist klar, dass Stifter und ihre Rechtsnachfolger alles Recht der Welt haben, sich gegen die Auflösung und Verscherbelung eines traditionsreichen Kunstmuseums zu wehren. Sollten Museen als dauerhafter Hort für Kunstwerke dienen, so müssen die Werke, die unter dieser Voraussetzung angenommen wurden, zurückgegeben werden. Alles andere wäre einfach nur niederträchtig.
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/5478553/
Update:
http://illicit-cultural-property.blogspot.com/2009/09/more-on-rose.html

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http://weblog.histnet.ch/archives/2639
Wenn man sich von Peter Habers Kompetenz ein Bild machen möchte, mag man einen Blick in die Zusammenfassung seines Referats auf dem Südwestdeutschen Archivtag werfen. Der Vortrag selbst ist natürlich nicht online nachlesbar:
Den Abschluss der Tagung bildete ein Grundsatzreferat von PETER HABER (Universität Basel), der die Auswirkungen des Web 2.0 skizzierte und Überlegungen zu neuen Recherchegewohnheiten und –möglichkeiten der Internet-Nutzer und deren Auswirkungen auf die Archive anstellte. Eine zentrale Rolle spielte dabei die Tendenz, dass bei der Durchführung von Recherchen die Bedeutung von Experten (etwa in Archiven und Bibliotheken) zunehmend durch den Einsatz von Suchmaschinen zurückgedrängt werde. Zudem vollziehe sich eine Entwicklung, bei der das Internet inzwischen oft früher Informationen und Unterlagen zur Nutzung anzubieten vermag als Archive und Bibliotheken. Auf der anderen Seite wurde festgestellt, dass die „digitale Revolution“ den Archiven auch neue Möglichkeiten und Chancen bietet, etwa indem Bilder, Filme und Töne über das Internet als Sammlungsgut an die Archive gelangen und von diesen daraus neue Bestände gebildet werden können.
Das scheinen ja sehr fundierte und tiefschürfende Ausführungen gewesen zu sein ...
Wenn man sich von Peter Habers Kompetenz ein Bild machen möchte, mag man einen Blick in die Zusammenfassung seines Referats auf dem Südwestdeutschen Archivtag werfen. Der Vortrag selbst ist natürlich nicht online nachlesbar:
Den Abschluss der Tagung bildete ein Grundsatzreferat von PETER HABER (Universität Basel), der die Auswirkungen des Web 2.0 skizzierte und Überlegungen zu neuen Recherchegewohnheiten und –möglichkeiten der Internet-Nutzer und deren Auswirkungen auf die Archive anstellte. Eine zentrale Rolle spielte dabei die Tendenz, dass bei der Durchführung von Recherchen die Bedeutung von Experten (etwa in Archiven und Bibliotheken) zunehmend durch den Einsatz von Suchmaschinen zurückgedrängt werde. Zudem vollziehe sich eine Entwicklung, bei der das Internet inzwischen oft früher Informationen und Unterlagen zur Nutzung anzubieten vermag als Archive und Bibliotheken. Auf der anderen Seite wurde festgestellt, dass die „digitale Revolution“ den Archiven auch neue Möglichkeiten und Chancen bietet, etwa indem Bilder, Filme und Töne über das Internet als Sammlungsgut an die Archive gelangen und von diesen daraus neue Bestände gebildet werden können.
Das scheinen ja sehr fundierte und tiefschürfende Ausführungen gewesen zu sein ...
"Da nützt es auch nichts, wenn das Netz mit irgendwelchen Diplomarbeiten und Dissertationen fragwürdiger Qualität geschwemmt wird."
http://weblog.histnet.ch/archives/2634 hat nun auch mitbekommen, dass die RHB in Großbritannien kostenpflichtig wird, wie wir Anfang Juli meldeten:
http://archiv.twoday.net/stories/5799910/
Ich meine: Man kann das auch beklagen, ohne unbelegte Behauptungen über die Qualität von Abschlussarbeiten aufzustellen. Billige Ressentiments sind diesen Schweizer Bloggern, die sich an der Weltspitze der historischen Blogosphäre dünken (oder wenigstens von Europa, gleichsam der Mont Blanc der historischen Weblogs) , nicht fremd.
Solange der Buchmarkt generell von niedriger Qualität geprägt wird, sollte man mit solchen Verdikten vorsichtig sein. Es könnte doch sein, dass selbst schlechte Arbeiten im digitalen Umfeld einen ungeahnten Mehrwert entwickeln. Selbst aus schlechten Büchern kann man einiges lernen. Spezialisten, die in ihrem Mini-Gebiet möglichst alles zur Kenntnis nehmen möchten, wissen es z.B. zu schätzen, wenn sie anhand einer Onlinequelle ausschließen können, dass an einem bestimmten Lehrstuhl bahnbrechende neue Erkenntnisse kursieren. Es ist immer ein gutes Gefühl, wenn man ohne aufwändige Fernleihen oder Beschaffungsvorgänge sieht, dass man keinen besseren Ansatz oder mutmaßlich keine relevante Quellen übersehen hat. Von noch unerprobtem geisteswissenschaftlichen Datamining ganz abgesehen.
Wir merken uns: Wer die Nase hoch trägt, ist nicht notwendigerweise erstklassig.

http://weblog.histnet.ch/archives/2634 hat nun auch mitbekommen, dass die RHB in Großbritannien kostenpflichtig wird, wie wir Anfang Juli meldeten:
http://archiv.twoday.net/stories/5799910/
Ich meine: Man kann das auch beklagen, ohne unbelegte Behauptungen über die Qualität von Abschlussarbeiten aufzustellen. Billige Ressentiments sind diesen Schweizer Bloggern, die sich an der Weltspitze der historischen Blogosphäre dünken (oder wenigstens von Europa, gleichsam der Mont Blanc der historischen Weblogs) , nicht fremd.
Solange der Buchmarkt generell von niedriger Qualität geprägt wird, sollte man mit solchen Verdikten vorsichtig sein. Es könnte doch sein, dass selbst schlechte Arbeiten im digitalen Umfeld einen ungeahnten Mehrwert entwickeln. Selbst aus schlechten Büchern kann man einiges lernen. Spezialisten, die in ihrem Mini-Gebiet möglichst alles zur Kenntnis nehmen möchten, wissen es z.B. zu schätzen, wenn sie anhand einer Onlinequelle ausschließen können, dass an einem bestimmten Lehrstuhl bahnbrechende neue Erkenntnisse kursieren. Es ist immer ein gutes Gefühl, wenn man ohne aufwändige Fernleihen oder Beschaffungsvorgänge sieht, dass man keinen besseren Ansatz oder mutmaßlich keine relevante Quellen übersehen hat. Von noch unerprobtem geisteswissenschaftlichen Datamining ganz abgesehen.
Wir merken uns: Wer die Nase hoch trägt, ist nicht notwendigerweise erstklassig.

KlausGraf - am Dienstag, 18. August 2009, 00:13 - Rubrik: Open Access
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n recent weeks the U.S. National Archives and Records Administration
(NARA) has launched a new blog, called NARAtions, and joined YouTube,
Flickr and Facebook. We are excited about sharing our videos,
photographs, and documents in new ways with the public. NARA hopes
to exchange ideas with the researcher community and reach potential
visitors. Please visit our sites and become a subscriber, contact or
fan to stay informed about what's new at NARA.
NARAtions: A Blog About Online Public Access to the Records of the
U.S. National Archives:
http://blogs.archives.gov/online-public-access/
US National Archives on YouTube: http://www.youtube.com/usnationalarchives/
US National Archives on Flickr: http://www.flickr.com/usnationalarchives/
US National Archives on Facebook (focusing on events and news):
http://www.facebook.com/pages/Nationwide/US-National-Archives/128463482993
Research at the US National Archives on Facebook (for researchers and
genealogists): http://www.facebook.com/pages/Research-at-the-US-National-Archives/129424269765
More information about our Web 2.0 and social media projects is
available at http://www.archives.gov/social-media/. Please send any
questions or comments to socialmedia@nara.gov.
Via Archives List.
(NARA) has launched a new blog, called NARAtions, and joined YouTube,
Flickr and Facebook. We are excited about sharing our videos,
photographs, and documents in new ways with the public. NARA hopes
to exchange ideas with the researcher community and reach potential
visitors. Please visit our sites and become a subscriber, contact or
fan to stay informed about what's new at NARA.
NARAtions: A Blog About Online Public Access to the Records of the
U.S. National Archives:
http://blogs.archives.gov/online-public-access/
US National Archives on YouTube: http://www.youtube.com/usnationalarchives/
US National Archives on Flickr: http://www.flickr.com/usnationalarchives/
US National Archives on Facebook (focusing on events and news):
http://www.facebook.com/pages/Nationwide/US-National-Archives/128463482993
Research at the US National Archives on Facebook (for researchers and
genealogists): http://www.facebook.com/pages/Research-at-the-US-National-Archives/129424269765
More information about our Web 2.0 and social media projects is
available at http://www.archives.gov/social-media/. Please send any
questions or comments to socialmedia@nara.gov.
Via Archives List.
KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 21:52 - Rubrik: English Corner
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http://p2news.com/politik/dem-kulturerbe-der-uiguren-in-kashgar-droht-zerstorung
http://www.tagesspiegel.de/kultur/Uiguren-China-Weltkultur;art772,2843965
Ausführlicher Report der Gesellschgaft für bedrohte Völker
http://www.gfbv.de/uploads/download/download/52.pdf
Artikel in der NYT
http://www.nytimes.com/2009/05/28/world/asia/28kashgar.html?_r=1
Bilderserie dazu
http://www.nytimes.com/interactive/2009/05/28/world/asia/20090528-kashgar-audioss/index.html
Video und Artikel beim Guardian
http://www.guardian.co.uk/travel/2009/aug/08/china-silk-road-kashgar-heritage
Facebook-Cause
http://apps.facebook.com/causes/291898/962184?m=6d54c0aa
Flickr-Bilder
http://www.flickr.com/groups/savekashgar
Nicht sehr gut die Wikipedia zur Stadt Kaxgar:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaxgar_(Stadt)

Foto: Colegota http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/es/deed.en
http://www.tagesspiegel.de/kultur/Uiguren-China-Weltkultur;art772,2843965
Ausführlicher Report der Gesellschgaft für bedrohte Völker
http://www.gfbv.de/uploads/download/download/52.pdf
Artikel in der NYT
http://www.nytimes.com/2009/05/28/world/asia/28kashgar.html?_r=1
Bilderserie dazu
http://www.nytimes.com/interactive/2009/05/28/world/asia/20090528-kashgar-audioss/index.html
Video und Artikel beim Guardian
http://www.guardian.co.uk/travel/2009/aug/08/china-silk-road-kashgar-heritage
Facebook-Cause
http://apps.facebook.com/causes/291898/962184?m=6d54c0aa
Flickr-Bilder
http://www.flickr.com/groups/savekashgar
Nicht sehr gut die Wikipedia zur Stadt Kaxgar:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaxgar_(Stadt)

Foto: Colegota http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/es/deed.en
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KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 15:28 - Rubrik: Archivrecht
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Man kann es nicht anders als bigott nennen, wie Verlagsverantwortliche derzeit Politik in eigener Sache machen: Sie beschweren sich über die vermeintliche Enteignung durch Google, zwingen ihren Autoren aber gleichzeitig Total-Buy-Out-Verträge auf, mit denen sie sich sämtliche Rechte an deren Stücken sichern.
http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/meister-der-enteignung/
http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/meister-der-enteignung/
KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 14:07 - Rubrik: Archivrecht
http://www.trendopfer.de/wahrheit/2009/08/wenn-unternehmen-twittern/
Wie wär das erst bei Behörden wie Archiven?
Wie wär das erst bei Behörden wie Archiven?
KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 14:02 - Rubrik: Unterhaltung
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Declassified U.S. Documents Show Richard Nixon and Brazilian President Emilio Médici Discussed Coordinated Intervention in Chile, Cuba, and other Latin American nations "to prevent new Allendes and Castros"
http://www.gwu.edu/~nsarchiv/

http://www.gwu.edu/~nsarchiv/

KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 12:51 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 12:17 - Rubrik: Open Access
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"[...] Eher schwache Renner
Das neue Museum soll folgende “Renner” zeigen:
eine Ausstellung über den Universalgelehrten Leibniz und
das Welfenhaus
(evtl. die Geschichte der Gärten, die barocke Hofkultur und die Personalunion zwischen Welfen und britischem Königshaus
- nicht jedoch die Welfenkutschen.
Ob die Münzsammlung der Deutschen Bank hier auch gezeigt werden kann, steht immer noch in den Sternen. Um sie ist es derzeit auffallend ruhig geworden.[...]"
aus: MUSEUM AKTUELL
http://www.museum-aktuell.de/index.php?site=news
Das neue Museum soll folgende “Renner” zeigen:
eine Ausstellung über den Universalgelehrten Leibniz und
das Welfenhaus
(evtl. die Geschichte der Gärten, die barocke Hofkultur und die Personalunion zwischen Welfen und britischem Königshaus
- nicht jedoch die Welfenkutschen.
Ob die Münzsammlung der Deutschen Bank hier auch gezeigt werden kann, steht immer noch in den Sternen. Um sie ist es derzeit auffallend ruhig geworden.[...]"
aus: MUSEUM AKTUELL
http://www.museum-aktuell.de/index.php?site=news
Hermann Grote - am Montag, 17. August 2009, 11:22 - Rubrik: Landesgeschichte
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Thomasin-Fragment in Hermannstadt / Sibiu wiedergefunden
Laut Auskunft von Christoph Schanze (Tübingen / Gießen) hat Eva Spanier (Nürnberg / Cluj) nach umfangreichen Recherchen das erst 1976 veröffentlichte Fragment aus dem 'Welschem Gast' Thomasins von Zerklære im Staatsarchiv von Hermannstadt / Sibiu wiedergefunden. Das Doppelblatt war infolge von Umsignierungen innerhalb des Bestandes seit geraumer Zeit nicht mehr auffindbar gewesen; es befindet sich nach wie vor im Staatsarchiv, trägt nunmehr aber eine andere Signatur. - Digitalaufnahmen des Doppelblattes, die seitens des Archivs nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind, sind im Besitz von Christoph Schanze.
http://www.handschriftencensus.de/news
Update 2015:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/ans_GG1-5_16_fol222-223
Laut Auskunft von Christoph Schanze (Tübingen / Gießen) hat Eva Spanier (Nürnberg / Cluj) nach umfangreichen Recherchen das erst 1976 veröffentlichte Fragment aus dem 'Welschem Gast' Thomasins von Zerklære im Staatsarchiv von Hermannstadt / Sibiu wiedergefunden. Das Doppelblatt war infolge von Umsignierungen innerhalb des Bestandes seit geraumer Zeit nicht mehr auffindbar gewesen; es befindet sich nach wie vor im Staatsarchiv, trägt nunmehr aber eine andere Signatur. - Digitalaufnahmen des Doppelblattes, die seitens des Archivs nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind, sind im Besitz von Christoph Schanze.
http://www.handschriftencensus.de/news
Update 2015:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/ans_GG1-5_16_fol222-223
KlausGraf - am Sonntag, 16. August 2009, 20:51 - Rubrik: Open Access
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Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet am 14. August:
"[...] Durchbruch in Herrenhausen: Die Finanzierung des Museums, das im wiedererrichteten Schloss entstehen soll, ist gesichert. Stadt und Land haben sich darauf geeinigt, die Investitionskosten von zwei Millionen Euro zu teilen, weitere 600. 000 Euro sollen über Sponsoren gedeckt werden. [...]
Das Museum, das in beiden Seitenflügeln des Schlosses untergebracht wird, soll eine Dependance des Historischen Museums werden, das die inhaltliche Konzeption verantwortet. „Leben und Wirken von Leibniz werden sich als roter Faden durch die Ausstellung ziehen“, sagte Museumsdirektor Thomas Schwark.
Weitere Themenschwerpunkte sollen etwa die Geschichte der Gärten, die barocke Hofkultur oder die Personalunion zwischen Welfen und britischem Königshaus sein. Per Ausschreibung sollen „die besten Museumsgestalter Deutschlands“ gesucht werden. Die Welfenkutschen werden aus Platzgründen nicht nach Herrenhausen umsiedeln. Die Stadt mietet Ost- und Westflügel von der Volkswagenstiftung an, die bis 2012 den 20 Millionen Euro teuren Wiederaufbau des Schlosses finanziert. Die Kosten für den Museumsbetrieb veranschlagt Drevermann mit 400. 000 Euro pro Jahr; sie rechnet mit mindestens 60. 000 Besuchern, die im Schnitt sechs Euro Eintritt zahlen werden. [...]"
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Schlossmuseum-Stadt-und-Land-zahlen
Am Standort Hannover sind die Kutschen und das Niedersächsische Münzkabinett (der Deutschen Bank) als National wertvolles Kulturgut eingestuft: http://archiv.twoday.net/stories/5353032/#5400054
Mehr zum Thema: http://archiv.twoday.net/stories/5873671/
"[...] Durchbruch in Herrenhausen: Die Finanzierung des Museums, das im wiedererrichteten Schloss entstehen soll, ist gesichert. Stadt und Land haben sich darauf geeinigt, die Investitionskosten von zwei Millionen Euro zu teilen, weitere 600. 000 Euro sollen über Sponsoren gedeckt werden. [...]
Das Museum, das in beiden Seitenflügeln des Schlosses untergebracht wird, soll eine Dependance des Historischen Museums werden, das die inhaltliche Konzeption verantwortet. „Leben und Wirken von Leibniz werden sich als roter Faden durch die Ausstellung ziehen“, sagte Museumsdirektor Thomas Schwark.
Weitere Themenschwerpunkte sollen etwa die Geschichte der Gärten, die barocke Hofkultur oder die Personalunion zwischen Welfen und britischem Königshaus sein. Per Ausschreibung sollen „die besten Museumsgestalter Deutschlands“ gesucht werden. Die Welfenkutschen werden aus Platzgründen nicht nach Herrenhausen umsiedeln. Die Stadt mietet Ost- und Westflügel von der Volkswagenstiftung an, die bis 2012 den 20 Millionen Euro teuren Wiederaufbau des Schlosses finanziert. Die Kosten für den Museumsbetrieb veranschlagt Drevermann mit 400. 000 Euro pro Jahr; sie rechnet mit mindestens 60. 000 Besuchern, die im Schnitt sechs Euro Eintritt zahlen werden. [...]"
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Schlossmuseum-Stadt-und-Land-zahlen
Am Standort Hannover sind die Kutschen und das Niedersächsische Münzkabinett (der Deutschen Bank) als National wertvolles Kulturgut eingestuft: http://archiv.twoday.net/stories/5353032/#5400054
Mehr zum Thema: http://archiv.twoday.net/stories/5873671/
Hermann Grote - am Sonntag, 16. August 2009, 20:29 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://creativecommons.org/weblog/entry/16823
Das sind tolle Neuigkeiten, die hoffentlich dazu beitragen, dass in Kreisen der digitalen Intelligenz die Skepsis gegenüber dem Google Books Search-Programm reduziert wird. Die englischsprachigen Bücher haben einen PDF-Download.
Beispiel eines Buchs unter CC-BY-NC-SA: 55 Ways to Have Fun With Google
http://books.google.com/books?id=-XDkb3htVikC
Besonders wichtig diese Mitteilung zum Settlement:
This is just the beginning of this initiative. As authors and publishers tell us which works they want to share on Google Books under CC licenses, we'll be turning on the option to restrict your search to books you can share. In addition, representatives of the Book Rights Registry intend to allow rightsholders to distribute CC-licensed works for free (pending court approval of the settlement).
Das ist wirklich eine aufregende Neuigkeit. In den FAQ gibt es dazu etwas, was es früher noch nicht gab:
http://www.googlebooksettlement.com/help/bin/answer.py?answer=118704&hl=en#q43f
Weil es so wichtig ist, ausnahmsweise in Fett:
Can Authors and Publishers distribute their works under the settlement for free, under a Creative Commons license or otherwise?
Yes. Rightsholders are free to set any price for their work including the ability to distribute their work free of charge. If you are interested in distributing your work for free, including under a Creative Commons license, then you should claim your book on the Claim Form and, on the “Manage Your Books” page, fill in the box asking you to specify your sale price for the book at “zero.” In the future, the Claim Form will also provide an option for you to offer your book under a Creative Commons license, and you should check the Claim Form periodically for that option to appear. The Registry will inform Google of your request, and Google will include information on its web site so that end users are aware of the licensing terms chosen by you. Rightsholders are also free to authorize Google directly to distribute their book through a CC license.
UPDATE:
Rainer Kuhlen dazu
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=128
So piratenpartei-ähnlich die folgende Aussage sich auch anhören mag – es sei die These gewagt, dass vielleicht schon in sehr überschaubarer Zukunft sehr viele in Bildung und Wissenschaft , aber auch im allgemeinen Kulturbereich Tätigen Google dankbar sein werden, dass durch dessen Vorpreschen viele Normen des Urheberrechts sich als obsolet erwiesen haben und als verkrustet aufgebrochen werden konnten. Die Reinheit der Prinzipien von geistigem Eigentum und die Regulierungen des Urheberrechts sind ja kein Selbstzweck, sondern sind dazu da, wie es in der Verfassung der Vereinigten Staaten musterhaft heißt, „to promote the progress of science and useful arts“. Oder sie sollten sich, in der europäischen Tradition, musterhaft im deutschen Grundgesetz formuliert, nicht nur an der Sicherung des Besitzes, sondern auch an dem Prinzip des grundrechtsbegrenzenden Gebots der Sozialpflichtigkeit (Art. 14 Abs. 2 GG) orientieren.
Es ist abzusehen, dass die normale „Verwertung“ in elektronischen Umgebungen die freie Verfügbarkeit des veröffentlichten Wissens sein wird, nicht die kommerzielle Verknappung. , Das mag zunächst nur für Bildung und Wissenschaft zutreffend, sollte aber allgemeines Prinzip auf den Informationsmärkten sein.
Das sind tolle Neuigkeiten, die hoffentlich dazu beitragen, dass in Kreisen der digitalen Intelligenz die Skepsis gegenüber dem Google Books Search-Programm reduziert wird. Die englischsprachigen Bücher haben einen PDF-Download.
Beispiel eines Buchs unter CC-BY-NC-SA: 55 Ways to Have Fun With Google
http://books.google.com/books?id=-XDkb3htVikC
Besonders wichtig diese Mitteilung zum Settlement:
This is just the beginning of this initiative. As authors and publishers tell us which works they want to share on Google Books under CC licenses, we'll be turning on the option to restrict your search to books you can share. In addition, representatives of the Book Rights Registry intend to allow rightsholders to distribute CC-licensed works for free (pending court approval of the settlement).
Das ist wirklich eine aufregende Neuigkeit. In den FAQ gibt es dazu etwas, was es früher noch nicht gab:
http://www.googlebooksettlement.com/help/bin/answer.py?answer=118704&hl=en#q43f
Weil es so wichtig ist, ausnahmsweise in Fett:
Can Authors and Publishers distribute their works under the settlement for free, under a Creative Commons license or otherwise?
Yes. Rightsholders are free to set any price for their work including the ability to distribute their work free of charge. If you are interested in distributing your work for free, including under a Creative Commons license, then you should claim your book on the Claim Form and, on the “Manage Your Books” page, fill in the box asking you to specify your sale price for the book at “zero.” In the future, the Claim Form will also provide an option for you to offer your book under a Creative Commons license, and you should check the Claim Form periodically for that option to appear. The Registry will inform Google of your request, and Google will include information on its web site so that end users are aware of the licensing terms chosen by you. Rightsholders are also free to authorize Google directly to distribute their book through a CC license.
UPDATE:
Rainer Kuhlen dazu
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=128
So piratenpartei-ähnlich die folgende Aussage sich auch anhören mag – es sei die These gewagt, dass vielleicht schon in sehr überschaubarer Zukunft sehr viele in Bildung und Wissenschaft , aber auch im allgemeinen Kulturbereich Tätigen Google dankbar sein werden, dass durch dessen Vorpreschen viele Normen des Urheberrechts sich als obsolet erwiesen haben und als verkrustet aufgebrochen werden konnten. Die Reinheit der Prinzipien von geistigem Eigentum und die Regulierungen des Urheberrechts sind ja kein Selbstzweck, sondern sind dazu da, wie es in der Verfassung der Vereinigten Staaten musterhaft heißt, „to promote the progress of science and useful arts“. Oder sie sollten sich, in der europäischen Tradition, musterhaft im deutschen Grundgesetz formuliert, nicht nur an der Sicherung des Besitzes, sondern auch an dem Prinzip des grundrechtsbegrenzenden Gebots der Sozialpflichtigkeit (Art. 14 Abs. 2 GG) orientieren.
Es ist abzusehen, dass die normale „Verwertung“ in elektronischen Umgebungen die freie Verfügbarkeit des veröffentlichten Wissens sein wird, nicht die kommerzielle Verknappung. , Das mag zunächst nur für Bildung und Wissenschaft zutreffend, sollte aber allgemeines Prinzip auf den Informationsmärkten sein.
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2009, 04:00 - Rubrik: Open Access
Am 31.7.2009 wurden zahlreiche neue Handschriftendigitalisate eingespielt, darunter Gebhart Dachers Konstanzer Chronik:
http://www.e-codices.unifr.ch/de/csg/0646

Hingewiesen sei auch auf die virtuelle Rekonstruktion:
Der fragmentarisch erhaltene Edictus Rothari – die älteste erhaltene Abschrift des Stammesgesetzes der Langobarden. Älteste Überlieferung der frühmittelalterlichen Langobardengesetze, erlassen von König Rothari (636-652) im Jahre 643. Früheste Abschrift von 670/680 aus Bobbio(?), erhalten nurmehr in Fragmenten in der Stiftsbibliothek St. Gallen, in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe sowie in der Zentralbibliothek Zürich und im Staatsarchiv des Kantons Zürich. Der grösste Teil der Fragmente, die 1822 von Stiftsbibliothekar Ildefons von Arx zum vorliegenden Band zusammengefügt wurden, befindet sich in der Stiftsbibliothek St. Gallen. Diese Version der Edictus-Rothari-Handschrift, gültig zwischen 1972 und 2008, enthält - virtuell an die jeweils "richtigen" Stellen des St. Galler Fragmentbandes platziert - auch Fotos aller in Karlsruhe und Zürich befindlichen Edictus-Rothari-Fragmentstücke aus der einstmaligen vollständigen Handschrift des 7. Jahrhunderts. Beim Auseinandernehmen der Originalhandschrift, spätestens nach der Mitte des 15. Jahrhunderts, sind bedeutende Blätter- und Textverluste eingetreten.
http://www.e-codices.unifr.ch/de/csg/0646

Hingewiesen sei auch auf die virtuelle Rekonstruktion:
Der fragmentarisch erhaltene Edictus Rothari – die älteste erhaltene Abschrift des Stammesgesetzes der Langobarden. Älteste Überlieferung der frühmittelalterlichen Langobardengesetze, erlassen von König Rothari (636-652) im Jahre 643. Früheste Abschrift von 670/680 aus Bobbio(?), erhalten nurmehr in Fragmenten in der Stiftsbibliothek St. Gallen, in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe sowie in der Zentralbibliothek Zürich und im Staatsarchiv des Kantons Zürich. Der grösste Teil der Fragmente, die 1822 von Stiftsbibliothekar Ildefons von Arx zum vorliegenden Band zusammengefügt wurden, befindet sich in der Stiftsbibliothek St. Gallen. Diese Version der Edictus-Rothari-Handschrift, gültig zwischen 1972 und 2008, enthält - virtuell an die jeweils "richtigen" Stellen des St. Galler Fragmentbandes platziert - auch Fotos aller in Karlsruhe und Zürich befindlichen Edictus-Rothari-Fragmentstücke aus der einstmaligen vollständigen Handschrift des 7. Jahrhunderts. Beim Auseinandernehmen der Originalhandschrift, spätestens nach der Mitte des 15. Jahrhunderts, sind bedeutende Blätter- und Textverluste eingetreten.
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2009, 00:03 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.universitaetsarchiv.uni-muenchen.de/georgianum/findmittel_online/urkundenregesten/regesten/index.html
Archiv des Herzoglichen Georgianums
AHG, I 8 (60/148)
1509 April 23
Johann Plümel, Prof. theol., Dietrich Reysach, Prof. jur. utr. an der Universität I., beide Dres., und Georg Swäbermair, Bac. theol., Kollegiat der genannten Universität, stiften als die bestellten gescheftiger (Testamentsvollstrecker) des Georg Zingel von Schlierstat, Dr. theol., Domherr zu Eichstätt, Vizekanzler und Professor an der genannten Universität, in das von Georg, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Nieder- und Oberbayern, gegründete Collegium der Studenten zwei Pfründen für Studenten und Kollegiaten aus der gesipten fruntschaft und Nachkommen des Georg Zingel, welche durch die sechs älteren Schöffen zu Schlierstat und durch den Bgm samt sechs Älteren des Rates zu Bucham (Buchain?) präsentiert werden sollen. Wenn aus dem Geschlecht des Stifters kein Geschickter gefunden würde, sollen zwei andere Ottenwalder, die Stud., Bak. oder MA sind, gewählt werden. Die beiden Pfründen erhalten folgende Dotation. 1. An Zinsen und Gülten: 6 lb. d Gült von Johann Wagner zu Küwbach, 3 f und 1 lb. d von Johann Zwelfer zu Schrobenried, 4 f rh von Andreas Rebel zu Möring, 1 f rh von Johann Erdinger, Schuster ebendort, 1 Schaff Korn von Johann Prawn zu Oberntolling, 1 Sack Korn und 1 Sack Hafer von Leonhard Schuttenhelm zu Einling, 3 f rh von Bertold Örtel, Fischer zu Gerlfingen, 1 Viertel Korn von Andreas Holderbach ebendort, 4 f rh von einer von Apollonia Schedlin zu Newburg erkauften Wiese, 5 f vom Rate zu I., 10 f von Georg Schober erkauft aus des Recken von Rain Hof zu Iichesham und einer Hube bei Rain, 6 f von Leonhard Strasser zu Öchselshausen, 2 f von Martin Schmid zu Möring, 4 f wenigstens von der Hube zu Rinperg im Gericht Rörbach erkauft von Johann Burger, B zu I. 2. Verschiedene Hausgeräte (Betten, Tische u.s.w.). 3. Folgende Bücher: der text sentenciarum mit dem comment Bonaventure in zwaien buchern sambt ainem register. Die wibel in grosser form. Gwilhelmum Ockam super primo sentenciarum. Plinium in naturlichen geschichten. All opera Platonis. Cornucopiam. Opera Senece. Tragedie Seneca. Quintilianum. Oraciones Ciceronis. Opera Enee Silvii. Margeritam poeticam. Epistolas Philelphi cum dialogo Luciani. Opera Baptiste Mantuani. Oraciones Philippi Beroaldi. Oracionem Hermolai Barbari ad Fridericum tercium. Ethicam Geraldi Odonis. Theologiam naturalem. Jo. [!] Sumerhart de decimis. Politicam et economiam Versoris. Vocabularium breviloquum. Vocabularium "Ex quo" predicancium et poetarum. Poetriam Foracii [!]. Zway guter betbücher sambt vil andern clainen buchlin scolasticalia, eingebunden und uneingebunden. Ferner wird ein Jahrtag in dem Collegium gestiftet, der in den achttagen der hailigen Osterfeirn zu halten ist mit 1 f ewige Gült als Präsenz aus Dettenrieders Haus zu Burckham, das jetzt Georg Frölich besitzt, und endlich wird zur Erhaltung des obigen Hausrates 1 f Ewiggeld von der Wiese zu Burckham bestimmt.
S: die drei Aussteller
Geschehen an sant Georgen des hailigen martrers tage
Originalpergament, 3 anhängende Siegel, das letzte in einer Holzkapsel
Update: http://archiv.twoday.net/stories/55768757/
Archiv des Herzoglichen Georgianums
AHG, I 8 (60/148)
1509 April 23
Johann Plümel, Prof. theol., Dietrich Reysach, Prof. jur. utr. an der Universität I., beide Dres., und Georg Swäbermair, Bac. theol., Kollegiat der genannten Universität, stiften als die bestellten gescheftiger (Testamentsvollstrecker) des Georg Zingel von Schlierstat, Dr. theol., Domherr zu Eichstätt, Vizekanzler und Professor an der genannten Universität, in das von Georg, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Nieder- und Oberbayern, gegründete Collegium der Studenten zwei Pfründen für Studenten und Kollegiaten aus der gesipten fruntschaft und Nachkommen des Georg Zingel, welche durch die sechs älteren Schöffen zu Schlierstat und durch den Bgm samt sechs Älteren des Rates zu Bucham (Buchain?) präsentiert werden sollen. Wenn aus dem Geschlecht des Stifters kein Geschickter gefunden würde, sollen zwei andere Ottenwalder, die Stud., Bak. oder MA sind, gewählt werden. Die beiden Pfründen erhalten folgende Dotation. 1. An Zinsen und Gülten: 6 lb. d Gült von Johann Wagner zu Küwbach, 3 f und 1 lb. d von Johann Zwelfer zu Schrobenried, 4 f rh von Andreas Rebel zu Möring, 1 f rh von Johann Erdinger, Schuster ebendort, 1 Schaff Korn von Johann Prawn zu Oberntolling, 1 Sack Korn und 1 Sack Hafer von Leonhard Schuttenhelm zu Einling, 3 f rh von Bertold Örtel, Fischer zu Gerlfingen, 1 Viertel Korn von Andreas Holderbach ebendort, 4 f rh von einer von Apollonia Schedlin zu Newburg erkauften Wiese, 5 f vom Rate zu I., 10 f von Georg Schober erkauft aus des Recken von Rain Hof zu Iichesham und einer Hube bei Rain, 6 f von Leonhard Strasser zu Öchselshausen, 2 f von Martin Schmid zu Möring, 4 f wenigstens von der Hube zu Rinperg im Gericht Rörbach erkauft von Johann Burger, B zu I. 2. Verschiedene Hausgeräte (Betten, Tische u.s.w.). 3. Folgende Bücher: der text sentenciarum mit dem comment Bonaventure in zwaien buchern sambt ainem register. Die wibel in grosser form. Gwilhelmum Ockam super primo sentenciarum. Plinium in naturlichen geschichten. All opera Platonis. Cornucopiam. Opera Senece. Tragedie Seneca. Quintilianum. Oraciones Ciceronis. Opera Enee Silvii. Margeritam poeticam. Epistolas Philelphi cum dialogo Luciani. Opera Baptiste Mantuani. Oraciones Philippi Beroaldi. Oracionem Hermolai Barbari ad Fridericum tercium. Ethicam Geraldi Odonis. Theologiam naturalem. Jo. [!] Sumerhart de decimis. Politicam et economiam Versoris. Vocabularium breviloquum. Vocabularium "Ex quo" predicancium et poetarum. Poetriam Foracii [!]. Zway guter betbücher sambt vil andern clainen buchlin scolasticalia, eingebunden und uneingebunden. Ferner wird ein Jahrtag in dem Collegium gestiftet, der in den achttagen der hailigen Osterfeirn zu halten ist mit 1 f ewige Gült als Präsenz aus Dettenrieders Haus zu Burckham, das jetzt Georg Frölich besitzt, und endlich wird zur Erhaltung des obigen Hausrates 1 f Ewiggeld von der Wiese zu Burckham bestimmt.
S: die drei Aussteller
Geschehen an sant Georgen des hailigen martrers tage
Originalpergament, 3 anhängende Siegel, das letzte in einer Holzkapsel
Update: http://archiv.twoday.net/stories/55768757/
KlausGraf - am Freitag, 14. August 2009, 21:50 - Rubrik: Landesgeschichte
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KlausGraf - am Freitag, 14. August 2009, 21:44 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/sml/index.cgi?sml=21
Die Inkunabelsammlung der ULB umfasst mehr als 2000 Bände, von denen etwa die Hälfte in einem DFG-geförderten Projekt digitalisiert wird. Die Inkunabeln entstammen zum Teil der historischen Sammlung der Darmstädter Landgrafen in der Hofbibliothek, den größten Teil verdankt die Bibliothek jedoch dem Vermächtnis des Baron von Hüpsch, der seine Sammlung 1805 dem Landgrafen Ludwig X. schenkte. Die Auswahlkriterien für das Digitalisierungsprojekt waren vollständige Titel und deutsche Druckorte.
Natürlich nur echt mit Copyfraud.

Die Inkunabelsammlung der ULB umfasst mehr als 2000 Bände, von denen etwa die Hälfte in einem DFG-geförderten Projekt digitalisiert wird. Die Inkunabeln entstammen zum Teil der historischen Sammlung der Darmstädter Landgrafen in der Hofbibliothek, den größten Teil verdankt die Bibliothek jedoch dem Vermächtnis des Baron von Hüpsch, der seine Sammlung 1805 dem Landgrafen Ludwig X. schenkte. Die Auswahlkriterien für das Digitalisierungsprojekt waren vollständige Titel und deutsche Druckorte.
Natürlich nur echt mit Copyfraud.

KlausGraf - am Freitag, 14. August 2009, 21:36 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Freitag, 14. August 2009, 16:15 - Rubrik: Universitaetsarchive
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aus der Ausstellungsrezension in der Süddeutschen Zeitung:
"Eine Schau in Braunschweig scheitert an dem Versuch, die Zeit von Otto IV. zu erklären, dem einzigen Welfen unter den mittelalterlichen Kaisern. [...]
An Otto IV. könnte man also viel zeigen. Doch das haben die Verantwortlichen in Braunschweig verpasst. In nur zwei Jahren, so gaben sie bekannt, ist die Ausstellung entstanden, die Folgen dieser Hast sieht man an allen Ecken und Enden. [...]
Zwei Jahre ist zu wenig Zeit, um Ausleihen hohen Rangs zu ermöglichen.
Es fehlen der Ausstellung aber nicht nur Exponate, die das Niveau der Zeit in der wünschenswerten Dichte zeigen könnten. Es fehlt ihr auch ein Konzept. [...]
Die Ausstellung schweigt, und auch der Katalog gibt wenig her. Neben einzelnem Guten findet man Beiträge auf dem Niveau von Kolpingsvorträgen. Im Ganzen wird er weder die Forschung voranbringen noch dem interessierten Laien einen Überblick geben. Auch der Katalog musste in zwei Jahren zusammengerührt werden. Selten hat man kulturpolitische Projektemacherei so scheitern sehen. STEPHAN SPEICHER"
http://www.sueddeutsche.de/I5v38c/3000708/Die-Ge-walt-auf-der-Strasse-und-im-Reich.html
[Bild ergänzt KG]
"Eine Schau in Braunschweig scheitert an dem Versuch, die Zeit von Otto IV. zu erklären, dem einzigen Welfen unter den mittelalterlichen Kaisern. [...]
An Otto IV. könnte man also viel zeigen. Doch das haben die Verantwortlichen in Braunschweig verpasst. In nur zwei Jahren, so gaben sie bekannt, ist die Ausstellung entstanden, die Folgen dieser Hast sieht man an allen Ecken und Enden. [...]
Zwei Jahre ist zu wenig Zeit, um Ausleihen hohen Rangs zu ermöglichen.
Es fehlen der Ausstellung aber nicht nur Exponate, die das Niveau der Zeit in der wünschenswerten Dichte zeigen könnten. Es fehlt ihr auch ein Konzept. [...]
Die Ausstellung schweigt, und auch der Katalog gibt wenig her. Neben einzelnem Guten findet man Beiträge auf dem Niveau von Kolpingsvorträgen. Im Ganzen wird er weder die Forschung voranbringen noch dem interessierten Laien einen Überblick geben. Auch der Katalog musste in zwei Jahren zusammengerührt werden. Selten hat man kulturpolitische Projektemacherei so scheitern sehen. STEPHAN SPEICHER"
http://www.sueddeutsche.de/I5v38c/3000708/Die-Ge-walt-auf-der-Strasse-und-im-Reich.html

Hermann Grote - am Freitag, 14. August 2009, 11:24 - Rubrik: Landesgeschichte