Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www.brasiliana.usp.br/

Eine digitale Bibliothek der UB Sao Paulo mit historischen Büchern über Brasilien, darunter auch deutschsprachige.


http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=186

Auszug: Es kann nicht im Interesse der Volkswirtschaft sein, dass einem vergleichsweise doch kleinen Teil der Wirtschaft, wie der Verlagswirtschaft, umfassende Privilegien zugestanden werden, die für den großen Teil der Wirtschaft, der Wissenschaft, des Bildungswesen und der Öffentlichkeit eher Nachteile mit sich bringen. Die Wirtschaft zieht Nutzen aus einem freien Zugriff auf publiziertes Wissen, indem das Reservoir für Innovationen geöffnet bleibt. Wissenschaft und Bildung können ohne die freie Verfügbarkeit über das publizierte Wissen ohnehin nicht leben. Und dass der Öffentlichkeit der Zugriff zu dem Wissen verschlossen sein soll, dessen Produktion sie selber mit Steuermitteln unterstützt hat, kann ohnehin niemand plausibel machen.

Freien Zugriff zum Wissen der Welt hat Google bislang in dem konsequent verfolgten Freeconomics-Modell verfolgt, auch wenn wir mehr und mehr mit anderer Währung (unseren Daten) für die Google-Dienste bezahlen. Es wäre besser, mit Google in Verhandlungen einzutreten, um das Freeconomics-Modell z.B. für Bildung und Wissenschaft weiter garantiert zu bekommen. Anders: Google kann auch mit Werken aus Bildung und Wissenschaft Geld verdienen (wie auch immer), solange der Zugriff auf diese Publikationen nach Open-Access-Prinzipien und unter einer Creative-Commons-Lizenz weiter möglich ist. Ist das nicht ein besserer Weg als zu versuchen, über Klagen Zugeständnisse zu erreichen?


Mein Kommentar:

Jede Internetsuchmaschine funktioniert nach dem Prinzip des "Opt out", denn eine gesetzliche Erlaubnis, fremde Internetseiten in einen eigenen Suchindex aufzunehmen, also zu vervielfältigen, existiert im europäischen Recht NICHT. Siehe dazu auch zu § 44a (S. 93) meine Urheberrechtsfibel. Auch der beliebte Google-Cache ist in Deutschland illegal.

Eine möglichst vollständige Volltexterfassung der gedruckten Überlieferung aller Zeiten zur Eingliederung in einen Suchindex ist von allergrößter Bedeutung für Wissenschaft und die Informationsgesellschaft. Hier den Weg der Einzelvereinbarungen zu gehen verschiebt dieses Ziel nicht zuletzt angesichts der verwaisten Werke auf den St. Nimmerleinstag. Es ist absurd, ein Google-Monopol zu beklagen, wenn niemand anderes gewillt ist, eine vergleichbare Massendigitalisierung durchzuführen. Tölpelhafte Versuche wie die Europeana zeigen, dass Google konkurrenzlos ist.

Ich zitiere nochmals:

Sabine Hüttner [Stipendiatin am Max-Planck-Institut für
Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München, wo sie derzeit promoviert]: Die "Google Buchsuche" im deutsch/amerikanischen Vergleich, in:
Wettbewerb in Recht und Praxis, Heft 2009/04 S. 422-431

Die "Google Buchsuche" bringt einen großen Nutzen für die Allgemeinheit, binnen Sekunden kann jedermann relevante Bücher im Internet finden. Die Abwägung aller Interessen ergibt daher, dass die "opt-out"-Praxis der einzige Weg ist, das ehrgeizige Mammutprojekt von Google umzusetzen. Dass traditionelle, auf einem "opt-in"-System basierende Urheberrecht muss an die Erfordernisse des Informationszeitalters angepasst werden. Der Nutzen für die Allgemeinheit überwiegt in diesem Fall gegenüber den Interessen der Urheber. Diese werden durch die Anzeige von bloßen Buchausschnitten (Snippets) ohnehin nicht übergebührend beeinträchtigt. Meiner Auffassung nach sollte die "opt-out"-Praxis im Rahmen des "Bibliotheksprogramms" daher zulässig sein. [...]

Die Analyse ergibt, dass Google sich in den USA [...] erfolgreich auf das Vorliegen von fair use hätte berufen kann. Das "Bibliotheksprogramm" wäre in den USA demnach nicht urheberrechtswidrig. [...]

In diesem Fall sollte die Interessenabwägung zugunsten Googles ausgehen. Heutzutage werden Digitalisierungsprojekte für Bibliotheken unerlässlich. In der Informationsgesellschaft und durch die rasante Entwicklung des Internets suchen Nutzer verstärkt elektronisch verfügbare Datenquellen. Die "Google Buchsuche" als ehrgeizigstes Projekt des weltweit größten Suchmaschinenbetreibers bringt einen enormen Nutzen für die Allgemeinheit. Das gesamte Wissen der Menschheit wird durch die "Google Buchsuche" online verfügbar gemacht. Des Weiteren gibt es für Verlage große Chancen ihre Verkaufszahlen zu erhöhen, da auf der Suchergebnisseite auch links für Bestell- und Ausleihmöglichkeiten zu finden sind. Zudem gibt es auch viele urheberrechtlich geschützte Bücher in den Bibliotheken, die nicht mehr lieferbar sind bzw. Bücher, die man über andere Wege nicht mehr auffinden kann. Daher ist es im Interesse der Urheber und Verlage, wenn ihre Bücher gefunden werden. Außerdem läuft alles was nicht im Internet verfügbar ist, Gefahr irgendwann nicht mehr wahrgenommen zu werden. Zudem müssen die mit Google kooperierenden Bibliotheken für die Digitalisierung ihrer Bestände nicht selbst aufkommen. Das ist ein großer Vorteil, da die Bibliotheken sich die hohen Digitalisierungskosten selbst nicht leisten könnten. [...]

Langfristig gesehen sollte darüber nachgedacht werden für Europa eine Europäische fair use Ausnahme zu schaffen, durch die das "Bibliotheksprogramm" in Europa gerechtfertigt werden könnte. Als die nationalen Urhebergesetze geschaffen worden, hat man sich die Neuentwicklungen im Informationszeitalter noch nicht vorstellen können. Das deutsche Urhebergesetz aus dem Jahre 1965 ist auch relativ starr geregelt und enthält sehr konkrete Schrankenbestimmungen. Diese berücksichtigen jedoch neue technische Entwicklungen, insbesondere im Bereich des Internetrechts, nicht. Daher ist auch das "Bibliotheksprogramm" in Deutschland rechtswidrig. Eine Anpassung an das digitale Zeitalter und die Belange der Informationsgesellschaft ist daher notwendig. Damit der technische Fortschritt in Europa nicht behindert wird und Anbetrachts des großen Nutzens des "Bibliotheksprogramms", sollte daher eine Europäische fair use Ausnahme geschaffen werden.

http://archiv.twoday.net/stories/5715357/

http://archieven.blogspot.com/2009/11/photochrom-collectie-library-of.html

Aachen

http://opendotdotdot.blogspot.com/2009/11/british-librarys-bitter-digital.html

Gleiches gilt auch für die Angebote des Nationalarchivs.

http://www.mopo.de/2009/20091121/hamburg/panorama/schaemen_sie_sich_nicht.html

Vor drei Wochen waren am Gebäude des ehemaligen KZ Spaldingstraße zwei Tafeln eingeweiht worden, die an 800 KZ-Häftlinge erinnern, die dort ums Leben kamen. Ein offizieller Festakt. Schon wenige Tage später ließ der Eigentümer, die Immobilienfirma IVG, sie wieder demontieren und einem dunklen Hinterhof verstecken, der ausdrücklich nicht betreten werden darf. Die Gedenktafeln seien "geschäftsschädigend", so lautet die Begründung. Ein Skandal.

http://bibliodyssey.blogspot.com/2009/11/meet-fuggers.html



Siehe schon http://archiv.twoday.net/stories/6024087/

Frisch digitalisiert:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN600907821

Johann Carl Tutenberg's Unterhaltende Betrachtung der Himmelskörper, oder des großen Weltall's; für Kinder. Ein Beitrag zur angenehmern wissenschaftlichen Lectüre; Nebst einer Vorerinnerung des Herrn Hofrath’s Kästner.
Mit zwey Kupfern. Göttingen, bey Johann Christian Dieterich. 1782. – XVIII, 492 S. Mit 2 Faltkupfern mit astronomischen Figuren von Martin Medarus Thoenert.

Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Erster Teil eines auf mehrere Bände konzipierten Werks zur Astronomie. Der Lehrstoff über die Himmelskörper wird im Rahmen eines familiären Gespräches präsentiert. Im Haus eines reichen Kaufmanns führt ein Onkel mit seinen Neffen und seiner Nichte sowie deren Gefährten Abendunterhaltungen über Geschichten aus der Bibel. Den Kindern werden naturwissenschaftliche Phänomene erklärt und auch durch einfache Versuche untermauert. Physikalische und astronomische Sachverhalte sind dem kindlichen Verständnis entsprechend dargelegt. Tutenberg war laut Vorwort ein Schüler des Göttinger Mathematikprofessors Abraham Gotthelf Kästner. Der Autor widmete das Buch Friederike Henriette Wilhelmine und Jeanette Louise Georgine Heyne, den Kindern von Christian Gottlob Heyne, u.a. Professor für klassische Philologie und Leiter der Göttinger Universitätsbibliothek. (W.V./A.B.)

Beschreibung: Katalognr. 124 aus

Nützliches Vergnügen
Kinder- und Jugendbücher der Aufklärungszeit aus dem Bestand der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen und der Vordemann-Sammlung. Ausstellungskatalog. Herausgegeben von Elmar Mittler und Wolfgang Wangerin. - Göttingen 2004. - (Ausstellung in der Paulinerkirche vom 5. 12. 2004–20. 2. 2005) - ISBN 3-930457-65-2.
http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/fk/gbs/gbs_29.pdf

Eine ätzende zeitgenössische Rezension von Albrecht Georg Walch (1736-1822), Phil. et Math. Prof. et Gymnas. Rector in Schleusingen, findet sich in: ADB 53.1783, 164-168
http://www.ub.uni-bielefeld.de/cgi-bin/navtif.cgi?pfad=/diglib/aufkl/adb/254832&seite=00000173.TIF&scale=8
(...) Jeder Besuch oder jede Lection hat nun ihr eigen Exordium - eine Kinderscene, Epistel, Gedicht oder einen andern eingeschobenen Aufsatz, und sie selbst sind ganz dialogisch eingerichtet: der Vortrag des Onkels wird durch Fragen, Einwürfe und andere unmaßgeblichen Gedanken der Kinder unterbrochen. Eine Methode, die wir leider bis zum Ekel in vielen Kinderbüchern gebraucht sehen, und die Hr. T. vielleicht von den kosmologischen Unterhaltungen [Kosmologische Unterhaltungen für die Jugend / Christian Ernst Wünsch - 1780] entlehnt hat : als wenn es nicht auch möglich wäre, eine wissenschaftliche Lehre in dem Grad der Deutlichkeit vorzutragen, daß sie in einem Lesebuch für die Jugend stehen kann, ohne daß man daraus ein Kinderdrama macht. Leichter mag dies letzte freylich seyn; denn um die Schicklichkeit des Dialogs bekümmert man sich soviel nicht, sondern läßt Kinder dociren und disputiren, wie Alte; auch wohl behaglicher für den Verf., der sich seine Arbeit Bogenweise bezahlen läßt, denn die Bogen schwellen dadurch zusehends an, daß es eine Lust ist; aber gewiß nicht für den Käufer und Leser. (...)

Hermann Schreyer: Das staatliche Archivwesen der DDR. Ein Überblick, Düsseldorf: Droste Verlag 2008, wird von Klaus A. Lankheit rezensiert und zwar hier: http://www.sehepunkte.de/2009/11/15708.html auf www.sehepunkte.de

Wer soviel Geld von Bibliotheken kassiert, sollte vielleicht einige Sekunden über die Benutzbarkeit seines Angebots nachdenken. Jeder Wissenschaftler braucht sofort zu jedem Aufsatz die Metadaten.

Beispiel:

Pfleger, Luzian
Joseph Knepper
in: Historisches Jahrbuch 27 (1906), S. 484-486

Geben wir mal Knepper ein:

Joseph Knepper
Autor: Pfleger, Luzian
Historisches Jahrbuch / Zeitschriftenband 27 / Zeitschriftenheft 2 / Zeitschriftenteil / Nachruf

Auf der ersten Seite des Scans, die man durch Klicken erreicht, werden die Metadaten zugleich reduziert und erweitert:

Joseph Knepper
Historisches Jahrbuch / Zeitschriftenband / Zeitschriftenheft / Zeitschriftenteil / Nachruf
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421_0027

Herrschaftssakrament, sind die bibliographischen Daten vielleicht unter "Bibliografische Info" versteckt?

"Strukturtyp: Zeitschrift
Titel: Historisches Jahrbuch
Verlag: Alber
Schlagworte: histja
Fachgebiete: History
PURL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421
PPN (digital): PPN385984421
PPN (original): PPN129074896
ZDB-ID: 2143296X
ISSN: 0018-2621
Links:
Strukturtyp: Zeitschriftenband
Titel: Historisches Jahrbuch
Band: 27
Herausgeber: Joseph Weiß
Erscheinungsjahr: 1906
Erscheinungsort: München
Verlag: Herder
Fachgebiete: History
Gescannte Seiten: 1.036
PURL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421_0027
PPN (digital): PPN385984421_0027
Links:
Strukturtyp: Zeitschriftenheft
Titel: Historisches Jahrbuch
Band: 2
Gescannte Seiten: 238
Strukturtyp: Zeitschriftenteil
Titel: Nachrichten
Gescannte Seiten: 20
Strukturtyp: Nachruf
Titel: Joseph Knepper
Autor: Luzian Pfleger
Gescannte Seiten: 3"

Wir wissen zwar jetzt den Jahrgang und das Erscheinungsjahr, aber die Anfangs- und Endseite müssen wir den Scans entnehmen.

Die Metadaten stehen nicht über BASE zur Verfügung, da könnte man sich die Angaben rasch zusammenklauben.

"Titel:
Einige Bemerkungen zu dem Diskussionsbeitrag von Johannesmann, Knepper: Plädoyer für eine den affektiven Bereich erfassende politische Bildung
Autor:
Kassner, Peter
Verlag:
Schroedel
Veröffentlicht:
1971-01-01
Dokumentart:
Artikel
Quelle:
Kassner, Peter | Einige Bemerkungen zu dem Diskussionsbeitrag von Johannesmann, Knepper: Plädoyer für eine den affektiven Bereich erfassende politische Bildung | Die Deutsche Schule | 1971 | BAND: 63 | Seite: 582
Sprache:
de
Rechte:
DigiZeitschriften Abonnement ; Juventa
URL:
http://www.digizeitschriften.de/oai2/?436807
Datenlieferant:
DigiZeitschriften: Das deutsche digitale Zeitschriftenarchiv"

Werfen wir zum Vergleich einen Blick auf JSTOR. Bei der Suche nach Joseph Knepper bietet schon die Trefferliste vollständige Metadaten:

Review: [untitled]Review: [untitled]Christopher Silver Reviewed work(s): Greenbelt, Maryland: A Living Legacy of the New Deal by Cathy D. KnepperThe Journal of American History, Vol. 89, No. 4 (Mar., 2003), pp. 1578-1579

Der Autor ist hier verlinkt. Ähnliches kann als selbstverständlicher Standard bei Zeitschriftendigitalisierungsunternehmen gelten. Nur bei DigiZeitschriften muss man für eine simple Zitation lange herumsuchen.

http://www.swp.de/goeppingen/nachrichten/suedwestumschau/art4319,263297

Der Tübinger Kunsthistoriker Sergiusz Michalski rät dem Land zu beherztem Vorgehen, um den Ausverkauf privaten Kulturguts zu verhindern. Sein Appell richtet sich auch an die Adelshäuser.

Der Professor am Kunsthistorischen Institut der Universität Tübingen schlägt vor, die vom Land vorgesehene hochrangige Expertenkommission, die sich mit den Problemen der Adelsbibliotheken und Kunstsammlungen befassen soll, mit besonderen Befugnissen und mehreren externen Sachverständigen auszustatten. Eine solche Kompetenzerweiterung hält Sergiusz Michalski deshalb für so wichtig, weil die Befugnisse und das Einspruchsrecht der Denkmalpflege - eines wichtigen Beratungsdienstes des Landes - zuletzt systematisch ausgehöhlt worden seien. Eine solchermaßen verstärkte Kommission sollte in Ruhe eine erweiterte Liste von Kulturgütern erstellen, die dem Land, aber auch der deutschen Kultur wichtig wären.
Bisher habe das eingespielte Zusammengehen von verkaufswilligen Adelshäusern und großen britischen Auktionshäusern gekonnt eine Druckkulisse aufgebaut, der die öffentliche Hand und die Kulturbehörden nur wenig entgegensetzen konnten. Statt immer nur von Fall zu Fall zu agieren, wie jetzt bei den Verkaufsangeboten des Fürsten von Waldburg-Wolfegg, sollte sich Baden-Württemberg gezielt ein Instrument schaffen, das es in die Lage versetzte, für die Kultur des Landes unverzichtbare Werke aufzukaufen. Denkbar wäre ein aus Lotto-Mitteln und privaten Stiftungen gespeister Fonds. Zugleich fordert Michalski, die bestehenden Gesetze zum Schutz der Kulturgüter schärfer anzuwenden.
Michalski bedauert angesichts vorgesehener und absehbarer Verkäufe aus Adelsbibliotheken, dass sich die Häuser nicht mehr an ihre traditionelle Selbstverpflichtung zur Kulturbewahrung- und Repräsentation halten. Die alte Maxime "noblesse oblige" sei jungen Adligen offenbar nicht mehr so wichtig. Man verkaufe uralte Handschriften und zerstöre traditionelle Sammlungszusammenhänge um eine Finca auf Mallorca zu kaufen. Bibliotheken zu zerstreuen, die in 500 Jahren gewachsen wären, hält Michalski für eine Kulturschande. Sie erinnere an die rücksichtslose Politik der DDR-Behörden gegenüber ostdeutschen Adelsbibliotheken und kleineren Büchereien.
Ein besonderes Problem bildet seines Erachtens der Fall der in den Jahren 1803 bis 1806 durch Konfiskation von Klosterbibliotheken aufgebauten fürstlichen Bibliotheken. Hier hätten laut Michalski die jetzigen Besitzer eine zusätzliche Verpflichtung gegenüber den Hochleistungen der kirchlichen und monastischen Kultur, die man sich damals ohne viel Federlesens angeeignet habe. Eigentlich hätte man nach 1918 nicht nur - was damals halbherzig geschah - die Kunstsammlungen und Bibliotheken der regierenden Dynastien, sondern mit noch größerer moralischer Berechtigung die Bibliotheken der Säkularisationsgewinnler nationalisieren sollen.
Die Bedeutung der Adelsbibliotheken für die Rekonstruktion der alten Kulturzusammenhänge werde nach wie vor unterschätzt. Der Südwesten verfügt laut Michalski über einzigartige Kostbarkeiten in einer Vielfalt wie nirgendwo sonst in Deutschland. Auch eher kultur- und historienferne Zeitgenossen sollten im postindustriellen Zeitalter die Bedeutung solcher Sammlungen zu würdigen wissen - sie könnten Baden-Württemberg auch in materieller und touristischer Hinsicht große Vorteile verschaffen.


Exakt meine Meinung. Zum Thema hier siehe:

http://archiv.twoday.net/topics/Kulturgut/

Oberschwäbische Adelsbibliotheken (2006) http://eprints.rclis.org/6246/

Adelsbibliotheken in Gefahr (1995, 1997)
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/privbib.htm

Fall Donaueschingen:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anhoerung-zu-neuem-Google-Books-Vergleich-im-Februar-865535.html

In dem Streit um Googles Buchsuche zwischen dem Suchmaschinenriesen und der Verlagsbranche hat ein US-Bundesrichter den neuen Einigungsvorschlag vorerst gebilligt. Der mit dem Verfahren betraute New Yorker Richter Denny Chin erteilte dem Vorschlag mit einer Anordnung vom Donnerstag seinen vorläufigen Segen und setzte einen neuen Anhörungstermin für den 18. Februar 2010 an. Bis Ende Januar haben interessierte Parteien nun erneut Gelegenheit, zu dem neuen Vergleichsvorschlag Stellung zu nehmen.

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2860

http://iuwis.de/blog/aktionsb%C3%BCndnis-urheberrecht-f%C3%BCr-bildung-und-wissenschaft-nimmt-stellung-zur-europ%C3%A4ischen-digita

Das Börsenblatt schreibt natürlich von der horrenden Artikelgebühr nichts:

http://www.boersenblatt.net/348178/

Aber es gibt ja noch die Verlagswebsite:

„Open Access“ von Schattauer
Schattauer bietet seinen Zeitschriften-Autoren ab sofort die Möglichkeit, ihre Artikel nach Erscheinen in print bzw. online für alle Nutzer frei zugänglich zu machen. Das akzeptierte Manuskript wird nach Copy-Editing und Satz mit einer DOI-Nummer versehen und auf der Zeitschriften-Homepage frei zugänglich ins Internet gestellt („Open Access“). Parallel dazu erfolgt die Meldung der Artikel-Metadaten an Datenbanken wie Medline/PubMed und die Verlinkung des Artikels mit diesen Datenbanken. Der Artikel ist ab diesem Zeitpunkt weltweit für alle Interessierte im Volltext frei zugänglich.
Um das Subskriptionsmodell der Zeitschriften nicht zu gefährden, muss der nicht unerhebliche Arbeitsaufwand pro Manuskript und die zukünftige dauerhafte Archivierung durch den Verlag über eine Gebühr finanziert werden („Article Processing Charge“, APC), welche dem Autor in Rechnung gestellt wird. Diese Gebühr beträgt für alle Schattauer-Zeitschriften einheitlich 1.630,- € pro Artikel (2.450,- USD für USA). Gutachter der Zeitschrift erhalten 40% Rabatt. Interessierte Autoren wenden sich bitte an die jeweilige Zeitschriftenredaktion.

Für die Nutzung der Artikel gelten die Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.

Von dem neuen Modell unberührt bleiben die Copyright-Bestimmungen des Verlages, wonach der Autor die vom Verlag bearbeitete und gesetzte Version seines Artikels frühestens nach einer Embargo-Frist von 12 Monaten auf seine eigene Webseite oder in ein institutionelles Repositorium stellen darf. Die vom Verlag noch unbearbeitete Manuskript-Fassung kann auch schon vor Ablauf der Embargo-Frist ins Netz gestellt werden. In beiden Fällen ist auf die Originalpublikation in der Schattauer-Zeitschrift hinzuweisen und auf diese zu verlinken.
schattauer.de

Solche Hybridmodelle sind abzulehnen. Sie sind völlig überteuert (hier 1630 Euro), libre Open Access, also der eigentlich wichtige Open Access, wird zu diesem hohen Preis aber nicht eingekauft. Wer von den Schattauer-Autoren OA will, sollte den grünen Weg wählen und sofort nach Annahme eine Manuskriptfassung in einem Repositorium deponieren und nach der Embargo-Frist die Verlagsfassung.

Zehn Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben im Oktober 2009 vereinbart, im Bereich der Aus- und Weiterbildung in der digitalen Langzeitarchivierung langfristig zusammenzuarbeiten. Koordiniert von der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB) wollen die Partner ein gemeinsames Curriculum entwickeln, das mit unterschiedlichen Schwerpunkten an Bibliotheken, Archiven und Museen eingesetzt werden kann. Der Kooperationsverbund ist an das bundesweite Kompetenznetzwerk "Langzeitarchivierung "nestor" angebunden, das sich seit dem Jahr 2003 mit Fragen der langfristigen digitalen Archivierung beschäftigt.

Umgesetzt werden könnte das Programm beispielsweise in Form eines gemeinsamen modularen Studiums. Schon jetzt haben die beteiligten Einrichtungen vereinbart, die bei fachlich einschlägigen Lehrveranstaltungen erworbenen Punkte nach dem europaweiten Wertungssystem ECTS gegenseitig anzuerkennen. Die einzelnen Bausteine des Curriculums sollen allen Beteiligten zur Aus- und
Weiterbildung zur Verfügung stehen und sich auf thematische Schwerpunkte wie Technik, Organisation oder Standards der digitalen Langzeitarchivierung konzentrieren. Darüber hinaus werden die Hochschulen aber auch weiterhin gemeinsame Fortbildungen wie die jährlichen "nestor Schools" anbieten.

Im Jahr 2007 hatte die zuvor informelle Zusammenarbeit auf diesem Gebiet erstmals mit einer auf zwei Jahre begrenzten Absichtserklärung von damals acht Partnern einen Rahmen bekommen. Der jetzige Kooperationsverbund besteht neben der SUB aus Einrichtungen der Archivschule Marburg, der Technischen
Universität Wien, der Humboldt-Universität zu Berlin sowie den
Fachhochschulen Köln und Potsdam, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur. Die Hochschule Darmstadt und die Hochschule der Medien Stuttgart sind neu hinzugekommen.

Kontaktadresse:
Dr. Heike Neuroth
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Historisches Gebäude, Papendiek 14, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-3866
E-Mail: neuroth@sub.uni-goettingen.de
Internet: www.sub.uni-goettingen.de

Anzahl Datum Titel Autor
1 65414 17.12.03 Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW KlausGraf
2 28684 04.09.03 Linkliste Lateinische Texte im Internet KlausGraf
3 22866 20.01.04 Neue Soziale Bewegungen: Archive von unten adi
4 22719 06.03.03 Bildersuchmaschinen KlausGraf
5 18816 15.06.03 Urheberrecht im WWW KlausGraf
6 16910 03.04.03 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen KlausGraf
7 15735 06.06.07 Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe KlausGraf
8 14587 15.07.05 Finding E-Books KlausGraf
9 14107 31.05.04 Open Access und Edition KlausGraf
10 12758 14.05.05 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut KlausGraf
11 12609 04.04.03 Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl KlausGraf
12 12481 14.06.04 Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft KlausGraf
13 10819 25.11.05 Du bist Deutschland - ein Foto macht Furore - Bildrechtliches KlausGraf
14 10691 03.03.09 Köln: Historisches Stadtarchiv eingestürzt Wolf Thomas
15 10263 20.11.06 Rechtsfragen von Open Access KlausGraf
16 9861 02.05.03 Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH KlausGraf
17 9704 07.04.04 Reader Elektronisches Publizieren und Open Access KlausGraf
18 9236 12.11.07 Wie geht das mit dem US-Proxy? KlausGraf
19 9012 05.01.07 UB Eichstätt vernichtet Kulturgut KlausGraf
20 8693 28.05.07 Kirchenbücher digital: Evangelische Kirchenarchive planen gnadenlose Abzocke KlausGraf
21 8511 14.03.03 Gefahren durch Schimmelpilze KlausGraf
22 8188 05.01.05 Digitalisierung auf Ein-Euro-Job-Basis KlausGraf
23 8111 12.12.06 Wem gehören die badischen Kroninsignien? KlausGraf
24 7470 24.11.04 Archive auf dem Markt? hochstuhl
25 7184 25.02.08 Armin Schlechter von der Universitätsbibliothek Heidelberg weggemobbt KlausGraf

http://www.betriebs-berater.de/magazin/pages/show.php?timer=1258644770&deph=1&id=68227&currPage=1

Twitter-Leser wissen: auch Archivalia wurde dieser Tage (nicht zum ersten Mal) abgemahnt.

http://highwire.stanford.edu

When searching one cannot filter free articles.

Lisa A. Gregory's Master's theses, "The Practice and Perception of Web Archiving in Academic Libraries and Archives," is available from the School of Information and Library Science at the University of North Carolina at Chapel Hill.

http://ils.unc.edu/MSpapers/3480.pdf

http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2009-47/artikel-2009-47-behoerden-zensur-im-namen-der-freiheit.html

Volle Zustimmung!

http://scholarlykitchen.sspnet.org/2009/11/18/scientists-share-articles/

Auf der Versammlung des Fördervereins stellte sich als weiteres Vorstandsmitglied die ehemalige Kölner Stadtkonservatorin Professor Dr. Hiltrud Kier zur Wahl. Sie wird innerhalb des Vorstandes für Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung zuständig sein. Vielleicht weckt Sie den Verein, der mit jetzt 351 Mitgliedern noch deutlich unter der Schwelle zur vorzeitig angekündigten "Bürgerbewegung" steht.

http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03947/

In Ihrem Bericht sprach Archivleiterin Frau Schmidt-Czaia auch über den Standort für Lesesaal und Ausstellungen. Die Stadt ist in Verhandlungen über eine Immobilie am Heumarkt (südlich des Maritim Hotel), die im Mai von einer Rechtsanwaltskanzlei in Richtung Kranhaus Süd verlassen wurde. Der zuvor als Bibliothek genutzte Raum würde sich hervorragend als Ausstellungsraum, mit seiner vollverglasten Straßenfront auch als Schaufenster, nutzen lassen.

Auch mit den notwendigen Arbeits- und Lagerräumen geht es voran. Archivleiterin Frau Schmidt-Czaia erläuterte eindrucksvoll, dass ein solches Gebäude nahezu alle Bedingungen erfüllen muß, die auch für das zukünftige neue Archivgebäude gelten.

"Der Leiter der städtischen Gebäudewirtschaft, Engelbert Rummel, ist zuversichtlich, dass die Stadt noch in diesem Jahr den Mietvertrag über ein vorübergehendes Domizil für das Kölner Stadtarchiv abschließen kann. Es sei nicht einfach gewesen, in Köln eine geeignete Halle zu finden, die den Anforderungen zum Beispiel hinsichtlich der Klimatechnik gerecht wird. Nach Abschluss des Mietvertrages müsse das Gebäude erst noch hergerichtet werden, bevor es dann vom Archiv etwa fünf bis sechs Monate später übernommen werden könne, erklärte Rummel."

http://www.rundschau-online.de/jkr/artikel.jsp?id=1246895336583

Der Leiter der städtischen Gebäudewirtschaft war auch schon für das eingestürzte Archiv verantwortlich.

Nachtrag (27.11.2009):
Nun ist es offiziell: KR: Archiv zieht vorerst zum Heumarkt

http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015049794434

Bei einem Besuch bei meinem Verleger in Schwäbisch Gmünd, sicherte dieser mir nochmals zu, dass ich mein Buch bei Google usw. online einstellen lassen könnte (es ist bereits online bei ALO http://www.literature.at ). Das Exemplar der University of Michigan wurde von Google gescannt und war in HathiTrust vorhanden. Man konnte es aber nicht einsehen, sondern nur durchsuchen.

Am 14. November fragte ich bei HatiTrust an, ob es einen Weg gibt, dass mein Buch frei zugänglich sei. Am 15. kam die Antwort: "There is absolutely a way. You will just need to fill out the attached form (also available on our website at http://www.hathitrust.org/documents/permissions_agreement.pdf ) and return to Anne Karle-Zenith". Am gleichen Tag füllte ich die Erklärung aus und sandte sie gescannt an die angegebene Mailadresse. Am 18. fragte ich nach, nachdem keine Eingangsbestätigung kam. Soeben erhielt ich die Mitteilung, dass es online sei!

Was geplant ist, beschreibt:

http://carta.info/18559/fair-share-verlage-leistungsschutzrecht-robert-schweizer/

Die rote Liste der Kultur –
Warum fällt der Schutz des nationalen Kunsterbes so schwer?

Es diskutieren:
Dr. Christoph Graf Douglas, Kunstberater, Frankfurt
Prof. Dr. Volker Himmelein, Kulturgut-Sachverständiger, Karlsruhe
Isabel Pfeiffer-Poensgen, Kulturstiftung der Länder, Berlin
Moderation: Susanne Kaufmann

Die Nibelungen-Handschrift C und Holbeins "Graue Passion" gehören dazu, auch viele Kunstschätze des Hauses Baden sowie das mittelalterliche "Hausbuch", das die Fürsten von Waldburg-Wolfegg 2008 zunächst am Land vorbei verkauften. Nun bieten sie erneut vier Kunstobjekte feil, die auf der Liste des national wertvollen Kulturguts stehen. Wann ist ein Kunstwerk überhaupt "national bedeutsam"? Warum entbrennen um diese Schätze regelmäßig neue Streitigkeiten? Was taugt diesbezüglich das deutsche Recht? Und was ist die Kulturgut-Liste wert, wenn Baden-Württemberg den weltberühmten Creglinger Altar nicht aufnimmt, während Bayern sogar ein Lüsterweibchen von Tilman Riemenschneider aufführt?

(Danke an KS)

Audio (befristet zugänglich)
http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/swr2-forum/rueckschau/-/id=660194/1365uzh/index.html

Die drei dubiosen Gestalten sind sich weitgehend einig. Alle drei singen das hohe Lied der Autonomie des Eigentümers. Es wird so getan, als stünden die privaten Kulturgüter für Forschung und Ausstellungswesen zur Verfügung, was eine glatte Lüge ist. Pfeiffer-Poensgen: diese Kulturgüter müssen nicht unbedingt in staatliche Museen. Himmelein: Hausbuch-Verkauf ist vom Ergebnis her in Ordnung. Douglas: 586 Objekte auf der Liste sind völlig willkürlich ausgewählt, es gäbe weit mehr von nationaler Bedeutung. Wolfegg will alle Werke auf der Kulturgutliste loswerden.

Keine zeitgenössische Kunst ist auf der Liste - wieso?

Douglas: Würth hat die Fürstenberg-Gemälde nur gekauft unter der Voraussetzung, dass die Sammlung nicht auf die Liste kommt (was Himmelein zurecht als fragwürdig ansprach).

Himmelein teilt Ansicht von Douglas, dass so wenige deutsche Kunst im Ausland zu sehen ist. Er findet auch den Waldseemüller-Verkauf in Ordnung.

Stillschweigendes Einvernehmen, dass ehemalige Raubkunst-Eigentümer nichts von der Liste zu befürchten haben. Alle drei dubiosen Gestalten finden diesen klaren Bruch des Gesetzes in Ordnung.

Douglas ist für die englische Lösung: Vorkaufsrecht des Staates. Findet englische und französische Lösung demokratischer und effektiver. Bayern fordert solch ein Verfahren. Länder diskutieren heftig über die Liste. Die Debatte sei voll im Gange - nur leider, ergänze ich, hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und der Fachwelt!

Das Schlusswort hatte leider Douglas: Kunst braucht Freiheit!

Ein lustiges Impressum:

http://seat-1.com/ERP/Impressum.html

Via
http://rotstehtunsgut.de/

Eine ermüdende Umfrage mit so genialen Fragen wie "Wie bewerten Sie den Nutzen eines Empfehlungsdienstes, der in einem von zehn Fällen einen guten Vorschlag macht?". Wie soll man etwas bewerten, was es häufig noch nirgendwo gibt?

http://oas.sulb.uni-saarland.de/fragebogen.php


http://collections.si.edu/search/

Über 265.000 Bilder, nach Stichproben oft in bester Qualität. Toll!


"We are pleased to inform you that the former owners' database of the Ancient Books and Manuscripts Section of the Library of the University of Barcelona is available at:

http://www.bib.ub.edu/fileadmin/posseidors/cerca_eng.htm

The database offers images of the marks as well as information of the previous owners of the copies kept in our Library. The search is available in Catalan, Spanish and English."

Leider ist der Gesamtbestand der Einträge noch sehr gering.


mit dem aktuellen Update der GW-Datenbank sind jetzt die BSB-Ink- und ISTC-Nummern — z.B. BSB-Ink B-408, ISTC ib00526000 — Hyperlinks auf die entsprechenden Seiten im Inkunabelkatalog der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB-Ink) und im Incunabula Short Title Catalogue (ISTC), die also mit einem Klick vom GW aus erreichbar sind.

Es sei auch darauf hingewiesen, daß alle Einträge in der GW-Datenbank jetzt über dauerhafte und zitierfähige URL verfügen, die jeweils in der Copyright-Zeile am Fuß der Einträge aufgeführt sind, z. B. http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW04201.htm. Auch ganze Werkkataloge können entsprechend aufgerufen werden, z. B. http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/BIBLIA.htm


Die Links zu den Digitalisaten sind jetzt erfreulicherweise auch anklickbar!

Aus INETBIB

> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> unter der Adresse:
> http://web10.ub.uni-rostock.de/uploads/simanowski/ma/091119_whitelist3129.conf.txt
>
> finden Sie eine aktualisierte Positiv-/Whitelist für den
> Zugang zum Internet,
> die aus den angegebenen Sites (Linksammlungen) per
> Link-Checker generiert wurde.
>
> siehe auch:
> http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg37958.html
> http://web10.ub.uni-rostock.de/uploads/simanowski/ma/
>
> Nach wie vor besteht Interesse daran, mehr über ähnliche
> Ansätze
> zum Einsatz von Positiv-/Whitelists mit Filtersoftware zu
> erfahren.

Mein Kommentar:

Grundsaetzlich ist es nicht Aufgabe von Bibliotheken, als Internetzensoren zu fungieren. Die Internetbesuche von Bibliothekskunden stehen unter dem Schutz der Informationsfreiheit (Art. 5 GG), jede Art von Bevormundung, soweit sie nicht klar rechtswidrige Inhalte betrifft, ist Bibliotheken verboten. Ich halte Ihr Projekt also für schlicht und einfach rechtswidrig und kann nur hoffen, dass sich Benutzer sich mit allen Mitteln dagegen wehren.

http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/2009/11/17/lokalzeit_koeln.xml (Beitrag steht dort nur noch 5 Tage zur Verfügung)

U. a. äußern sich Leo von Wittgenstein, als einer der Leihgeber, sowie Louis Peters als dessen Rechtsanwalt. Auch Winfried Schnepp, Anwalt der Stadt Köln, kommt zu Wort.

http://www.oapetition.de

Wasserstandsmeldung: gleich 12.000 Mitzeichner

http://blog.ynada.com/171

http://catalog.hathitrust.org/

http://wisspub.net/2009/11/17/open-access-petition/

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=3284

http://www.quartos.org/

https://www.datenschutzzentrum.de/informationsfreiheit/ifg-uig-sh.pdf

http://www.golem.de/0911/71279.html


Siehe auch deutsches Video:
http://www.gertis-pc-tipps.de/video-tutorials/gertis-video-tutorial-der-google-uebersetzer-kurz-erklart/

http://blog.iusmentis.com/2007/10/25/zijn-fotos-van-schilderijen-auteursrechtelijk-beschermd/

http://nl.wikipedia.org/wiki/Van_Dale/Romme-arrest

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto

http://googleblog.blogspot.com/2009/11/finding-laws-that-govern-us.html

Die Texte liegen als E-Texte vor, z.B.

http://scholar.google.com/scholar_case?case=5068002142390131270 (Bridgeman v. Corel)

Andere Entscheidungen sind verlinkt, und man kann sich auch anzeigen lassen, welche anderen Urteile sie zitieren.

Update:
http://www.resourceshelf.com/2009/11/17/federal-and-state-legal-opinions-along-with-patent-info-added-to-google-scholar/

http://www.timeshighereducation.co.uk/story.asp?storycode=409057

Is it right that academic research paid for by the taxpayer remains so unavailable to the people who are likely to make the most use of it?

Da http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2003/0329.html offline und auch nicht im Internetarchiv greifbar ist, teile ich meinen Beitrag zur Mailingliste Mediaevistik vom 24. September 2003 hier mit.

***


Der folgende Vortrag sei nicht zuletzt aufgrund seiner mittelalterlichen Bezuege auch hier zur Diskussion gestellt.

Klaus Graf

***

Klaus Graf: Stadtpatrone in kleineren deutschen Städten

Vortrag auf der Tagung "Stadt und Heilige" des Amts für rheinische Landeskunde in Köln-Deutz am 22.9.2003

Die früheste Monographie zum Phänomen des deutschen Stadtpatrons ist heute ganz und gar vergessen. Es ist ein schmaler Gelegenheitsdruck aus dem Jahr 1754, verfaßt von dem Rektor der Lateinschule Schneeberg im Erzgebirge, Daniel Traugott Müller: "Von denen Schuz-Göttern und Schuz-Patronen derer Städte, und besonders derer Berg-Städte in unserm Gebürge". Er beginnt mit den antiken Schutzgöttern, um mit konfessioneller Polemik zu beklagen, daß die Römische Kirche diesen "Irrthum aus dem Heidenthum" fortgepflanzt habe. Der Autor gibt einige wenige historische Belege für erzgebirgische Stadtpatrone in vorreformatorischer Zeit, wobei natürlich die namengebende hl. Anna in Annaberg nicht fehlen darf und schließt mit einem Lob auf Johann-Georgen-Stadt, das keinen Schutzpatron brauche, sondern durch die Gnade Gottes und den Schutz des Landesfürsten aufgeblüht sei. Ein gewisses antiquarisches Interesse ist bei aller Knappheit der Ausführungen unverkennbar, aber es dominiert eindeutig der protestantische Abscheu vor der katholischen Heiligenverehrung.

Sehr viel eingehender beschäftigte sich zwei Jahrzehnte später Christian Knauthe, evangelischer Pfarrer in Friedersdorf in der Oberlausitz, mit den Patronen der oberlausitzischen Sechsstädte.
Im November 1775 erschien im Lausitzischen Magazin die erste Folge der "Hagiologia Lusatiae Superioris, d.i. Anzeige der Heiligen, welche die Oberlausitzer als Patronen geehret, und ihnen das Land, die Städte, die Kirchen und die Altäre gewiedmet haben". Hier wird die papistische Vergangenheit unvoreingenommener und quellennäher gesehen - durchaus mit bemerkenswerten Befunden. Neben den jeweiligen Kirchenpatronen als den ersten Stadtpatronen berücksichtigt Knauthe nämlich weitere Heilige, die später seiner Ansicht nach zu Stadtpatronen erwählt wurden. Im Fall der wichtigsten oberlausitzischen Stadt Görlitz verweist Knauthe auf den Kult des hl. Hippolyt: "Die alten papistischen Görlitzer schrieben ihm eine große Wohlthat zu, indem sie glaubten, er habe sie von den Feinden errettet". 1334 am Hippolytstag wurde Görlitz von einer Rotte Reiter überfallen. Sie gelobten künftig jährlich am betreffenden Freitag zu fasten und konnten die Feinde zurückschlagen. "Diesen Sieg schrieben nun die Görlitzer dem S. Hippolito zu, dahero sie ihn nicht allein zu ihrem Schutzherrn der Stadt annahmen, sondern auch ihr gethanes Gelübde mit Fasten jährlich hielten" (S. 356). Dieses Gelübde erscheint zwar nur in der frühneuzeitlichen Görlitzer Chronistik. Aber daß es eine besondere kommunale Verehrung des hl. Hippolyt gab, der übrigens in den mir bekannten älteren Görlitzer Quellen niemals ausdrücklich als Stadtpatron bezeichnet wurde, wird durch den Umstand belegt, daß der Görlitzer Rat 1386 eine Kapelle und einen Altar im Rathaus zu Ehren des Leichnams Christi und des Märtyrers Hippolyt stiftete.

Anders als Görlitz blieb das fuldische Brückenau (heute Bad Brückenau) katholisch. Als Stadtpatron gilt in der Kleinstadt heute der hl. Georg. Der Georgstag wird kirchlich mit einer eucharistischen Lichterprozession unter Teilnahme des Bürgermeisters mit Amtskette begangen. Er soll zurückgehen auf den gescheiterten Überfall von Adeligen, die am Georgstag des Jahres 1400 Bewaffnete, versteckt in Weinfässern, einschmuggeln wollten. Eine Schrift des jesuitischen Historikers Christoph Brower von 1612 behauptet, die Bürger hätten daraufhin St. Georg zum Patron der Stadt erwählt.

Man findet noch weitere Beispiele für Tagesheilige, die mittelalterlichen Bürgern hilfreich zur Seite gestanden sind. Ich möchte für Heilige, die aufgrund einer ihnen zugeschriebenen Schutzleistung bei einem bestimmten Ereignis verehrt werden, die Bezeichnung Votivpatron vorschlagen, wobei sich das Gelübde sowohl auf ein vor dem Ereignis gegebenes Versprechen als auch auf eine nachträgliche Stiftung beziehen kann.

Wäre Lübeck heute eine katholische Stadt, so würde man wohl die Heilige Maria Magdalena als Stadtpatronin betrachten. Ihre Schlachtenhilfe bei Bornhöved (1227) wurde in Lübeck nicht nur durch jährliches Gedenken an ihrem Festtag erinnert, sondern auch durch vor 1444 entstandene Historienbilder in der "Hörkammer" des Lübecker Rathauses. Das "Heiligenleben" des Lübecker Druckers Stefan Arndes gibt 1492 im Anschluß an die Legende von Maria Magdalena einen Abriß der städtischen Gründungsgeschichte, in dem es am Ende heißt: "Wy bidden de hyllighen vrouwen sunte Marien magdalenen, dat se god vor de stad Lubeke vnde vor ere ynwoners bidde". Die Heilige galt somit als Beschützerin und Fürbitterin der Stadt - nichts anderes meinte der Quellenbegriff "patrona"/"patronin".

In der Krise konnte eine bereits bestehende Heiligenverehrung erheblich intensiviert werden. Dies war beispielsweise in Neuss während der burgundischen Belagerung 1475 der Fall, als man sich Hilfe und Heil vom Stadtpatron Quirinus erhoffte.

In der frühen Neuzeit vermehrten sich kommunale Verlöbnisse, in Westfalen Lobe-Tage genannt, geradezu inflationär. Ein besonders instruktives Beispiel entnehme ich der Baselbieter Geschichte. Die Kleinstadt Laufen im Fürstbistum Basel wurde 1735 von einer verheerenden Viehseuche erschüttert. Im Februar 1736 versprach die Gemeinde, den Heiligen Fridolin zum Stadtpatron zu erheben. Nach dem Vorbild des Rats und der Geschworenen gelobte jeder Bürger der Stadt und Vorstadt Laufen, den Heiligen "für jetzt und zu Ewigen Zeithen" zum Stadt- und Gemeindepatron annehmen zu wollen. Der Fridolinstag sollte mit einer Prozession gefeiert werden, und bis man ein Bildnis des Stadtpatrons in der Stadtkirche hätte, wollten die Laufner zu einer Fridolinskapelle in Breitenbach wallfahren.

[ http://www.baselland.ch/3/blgeschichte/521vieh.html (eingesehen 14.9.2003)]

Heute noch begangen wird der Rochustag der Stadt Steinheim in Ostwestfalen. Dieser Bet- und Lobetag geht auf ein Gelübde aus dem Jahr 1637 zurück. Heute gilt Rochus allgemein als Stadtpatron seit 1637, aber eingehende Ermittlungen des Stadtarchivars Heinz Gellhaus ergaben, daß die Bezeichnung Stadtpatron erstmals auf der Steinheimer Bürgerfahne von 1908 erscheint. Und der heute noch allgemein bekannte Duderstadter Stadtpatron Laurentius, von mir näher untersucht, läßt sich bislang als solcher nicht vor 1800 nachweisen.

[Klaus Graf, St. Laurentius als Stadtpatron von Duderstadt,
Online: http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf/dud.htm ]

Diese letzten beiden Beispiele verdeutlichen gut die allgemeine heuristische Problematik bei der Erforschung deutscher Stadtpatrone, der ich mich mehrere Jahre im Rahmen eines Bielefelder Forschungsprojekts gewidmet habe. Derzeit kenne ich um die 70 einigermaßen eindeutige Fälle von katholischen Städten, die in der Neuzeit einen Stadtpatron, der nicht mit dem Kirchenpatron identisch ist, verehrten oder verehren. In ganz wenigen Fällen ist die Quellenlage befriedigend.
Man müßte in den meisten Fällen aufwendige Archivstudien betreiben, um die Verehrungsgeschichte einigermaßen plausibel rekonstruieren zu können. Wenn es Erwähnungen des Stadtpatrons in der Literatur gibt, dominieren unbelegte Behauptungen, die überwiegend von der Tendenz geleitet werden, den Kult möglichst bis ins Mittelalter oder gar bis zur Stadtgründung zurückzuprojizieren. Solide wissenschaftlich verwertbare Nachweise sucht man meist vergebens. Ein gutes Beispiel ist der hl. Apollinaris in Düsseldorf, hinsichtlich dessen Stadtpatronat ich leider keine eigenen archivalischen Recherchen anstellen konnte. Aber dafür habe ich mich ergebnislos an diverse Autoritäten gewandt, auch an solche, die in Publikationen mit dem Brustton der Überzeugung, aber ohne die Spur eines quellenmäßiger Nachweises behauptet haben, der Heilige sei 1394 zum Stadtpatron erhoben worden. Nun war ich gespannt, was Manfred Becker-Huberti vom Erzbistum Köln in seinem dieses Jahr erschienenen Buch zum hl. Apollinaris dazu schreiben würde. Der Autor, ein anerkannter Wissenschaftler, verwies mich freundlicherweise auf eine sehr gelungene und empfehlenswerte Internetpräsentation, in der zu der mich interessierenden Frage zu lesen war, aufgrund uralter mündlicher Überlieferung wisse man, daß Apollinaris 1394 zum Stadtpatron erhoben worden sei - deutlicher kann man den Bankrott der historisch-kritischen Methode nicht formulieren, wenn es um historisierende Begründungen frommer Praxis geht.

[ http://www.sankt-apollinaris.de/index.html (eingesehen 24.9.2003]

Mein Ansatz ist ein terminologischer: als Stadtpatron darf bezeichnet werden, wer als solcher bezeichnet wird. Wenn einzelne Heimatbeflissene im Internet einen sonst unbekannten Stadtpatron kreieren (beispielsweise den hl. Rochus in Jülich), so darf das natürlich nicht für bare Münze genommen werden. Traditionelle städtische Heiligenkulte laufen in letzter Zeit überhaupt Gefahr, an kirchlichen Festlegungen vorbei als Stadtpatronate ausgegeben zu werden.
Vor einigen Tagen stieß ich im Internet auf die Angabe, Johannes Nepomuk sei Stadtpatron im oldenburgischen Vechta. Zwar konnte der langjährige katholische Pfarrer eine solche allgemeine Ansicht durchaus bestätigen, wußte aber nicht das geringste von einer kirchlich-liturgischen Verehrung.

Als gleichsam triviale Fälle werden von mir jene ausgeklammert, bei denen der Patron der städtischen Hauptkirche zugleich als Stadtpatron verehrt wird. Meistens ist das so, wenn der Heilige oder die Heilige im städtischen Wappen oder Siegel erscheint.

In einer Reihe von Fällen differieren Kirchenpatron und Siegel-Heiliger. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Stadt den Patron des geistlichen Territoriums, dem sie angehörte, im Siegel führte. So erklärt sich das vermeintliche alte Stadtpatronat des hl. Martin sowohl in Aschaffenburg als auch in Erfurt, beides Städte des Erzstifts Mainz. Ich möchte Heiligensiegel als Pertinenzsymbole bezeichnen, mit denen eine Zugehörigkeit zum Ausdruck gebracht wird.
Der Heilige ist der himmlische Anführer, mit einem spätmittelalterlichen Quellenbegriff der "Hauptherr" der Stadt, sei es nun als Territorialpatron - beispielsweise der hl. Martin als geistlicher Herr des Erzstifts Mainz - oder als städtischer Kirchenpatron.

Von den Hoheitszeichen, die einen Heiligen als städtisches Pertinenzsymbol darstellen, ableitbar sind auch seine Bilder, die am Rathaus bzw. anderen städtischen Gebäuden und auf den Stadtbrunnen angebracht waren. Die meist im Hochmittelalter im Stadtsiegel angenommenen Heiligen als Pertinenzsymbole überstanden - anders als die Reliquienschreine der Stadtheiligen - in der Regel auch die Reformation. Die Heiligen waren so sehr zu Stadtsymbolen, zu städtischen Erkennungszeichen, geworden, daß sie auch von protestantisch gewordenen Städten als Hoheitszeichen weitergeführt und sogar mitunter reaktiviert wurden.
Als Beispiel nenne ich die vom Nürnberger Rat ab 1623 in Anknüpfung an die mittelalterliche Tradition geprägten Sebaldsgulden.

Es ist, denke ich, eine Sackgasse der Forschung, aus dem mittelalterlichen Heiligensiegel auf einen Stadtpatron zu schließen und diesen dann womöglich mit Attributen auszustatten, die man von italienischen Stadtpatronen zu kennen glaubt. Überhaupt wäre es vielleicht sinnvoll, für die deutschen Verhältnisse vor der Reformation einen Numerus clausus der Stadtpatrone einzuführen: Sebald in Nürnberg, Auctor in Braunschweig, Maria in Straßburg, Reinold in Dortmund, Patroklus in Soest und Quirin in Neuss. Nur in diesen sechs Städten ist die Belegdichte und die Qualität der Zeugnisse hoch genug, um die Parallele zu Italien mit einiger Berechtigung ziehen zu können; nur in diesen sechs Fällen steht ein einziger Heiliger in unverwechselbarer Weise dauerhaft für seine Stadt. In Nürnberg, Dortmund und Soest haben überdies die Kaufleute der Stadt den Kult ihres städtischen Heiligen auch außerhalb der Heimatstadt durch fromme Stiftungen gefördert - so wie Florentiner Kaufleute den Kult ihres Patrons Johannes des Täufers in der Fremde.

Maria ist ein Sonderfall, wie ich in einem eigenen Aufsatz zu zeigen versucht habe. Sie konnte als Patronin und Beschützerin jeder Stadt gelten.

[Klaus Graf: Maria als Stadtpatronin ...,
in: Frömmigkeit im Mittelalter, 2002, Zusammenfassung online:
http://web.archive.org/web/20080328060106/http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2002/0229.html ]

Wenn man das rituelle Leben der mittelalterlichen Städte mit Heiligensiegel mit dem derjenigen ohne Heiligensiegel vergleicht, so stellt man keine signifikanten Unterschiede fest. Dieses Veto der Rituale ist durchaus ernstzunehmen. Man hat in allen Städten den Kirchenpatron gebührend gefeiert, aber beispielsweise waren stadtweite Prozessionen am Patronatstag eher unüblich. Kein Experte der Frankfurter Geschichte würde auf Anhieb den Stiftspatron, den heiligen Bartholomäus, als Stadtpatron benennen, wie es in Anbetracht vereinzelter Zeugnisse umgekehrt schwer fällt, dies strikt und bedingungslos zu leugnen.
Aber das Frankfurter Prozessionswesen spricht eine andere Sprache: Eindeutig im Mittelpunkt des rituellen Lebens stand die 1342 anläßlich des verheerenden Mainhochwassers gelobte Maria-Magdalena-Prozession.

[ http://www.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/e_fest.htm#_ednref7 ]

Natürlich kann es sinnvoll sein, im frühen, hohen und späten Mittelalter auch in Deutschland nach Bezeugungen für Stadtpatrone ("patronus civitatis", "houbetherre" usw.) zu suchen, nur erscheint mir die Ausbeute außerhalb der alten Bischofsstädte nach meinen Erfahrungen sehr gering. Jede Stadt hatte nicht nur einen Stadtpatron, sondern mehrere, die Patrone der Kirchen und Altäre, Patrone der Zünfte und besonders verehrte Heilige, unter ihnen die erwähnten Votivpatrone. Städtisches Leben war, um eine Formulierung Ernst Voltmers aufzugreifen, "Leben im Schutz der Heiligen". Dabei kommt es mir auf den Plural an: die Heiligen bildeten gleichsam ein himmlisches Schutzkollektiv ohne fixierte Hierarchie.

Eine Kollision zwischen der religiösen Orientierung von Rat und Bürgerschaft in Koblenz einerseits und dem bischöflichen Stadtherrn, dem Erzbischof von Trier, andererseits dokumentiert eine Urkunde aus dem Jahr 1383. In ihr beklagte sich der Trierer Oberhirte, daß die Koblenzer die Festtage der Stadtpatrone Florin und Castor nicht in gebührender Weise mit dem Besuch ihrer Gotteshäuser und der gebotenen Feiertagsruhe ehren würden. Er befahl den Gläubigen, die Feste künftig feierlich zu begehen und schrieb dazu einen vierzigtägigen Ablaß aus. Rat und Bürgerschaft hatten sich damals längst eher Maria, der Patronin der Hauptpfarrkirche Liebfrauen, zugewandt. Sie wird allerdings erst in der frühen Neuzeit explizit als Stadtpatronin bezeichnet. Erwähnenswert erscheint in diesem Zusammenhang, daß im 13. Jahrhundert die Repräsentanten der Stadt, nämlich Schultheiß, Ritter, Schöffen und Gemeinde, versucht hatten, den Kult der in der Kastorkirche beigesetzten Rizza, einer angeblichen Tochter Ludwigs des Frommen, unter Hinweis auf Wunder an ihrem Grab zu etablieren und sich deshalb 1265 an den Papst gewandt hatten. Die selige Rizza gilt heute vielleicht mitunter als Lokal- oder Stadtheilige, aber der stärker normativ besetzte Begriff Stadtpatronin ist mir in Koblenz noch nicht begegnet.

Rizza kann für einen zweiten wichtigen Typ neben dem des Votivpatrons stehen: für den Reliquienpräsenzpatron, der aufgrund der Präsenz seiner Reliquien als Schutzheiliger aufgefaßt wird. In den alten Bischofsstädten galten die Tumuluskulte am Heiligengrab natürlich solchen Reliquienpräsenzpatronen, deren ganzer Leib den Schutz verbürgte. Übertragungen von Heiligenleibern führten seit dem Spätmittelalter mitunter dazu, daß die betreffenden Heiligen als Stadtpatrone bezeichnet wurden. Daß die Bürger Heiligen, die mit wichtigen Reliquien in ihrer Stadt präsent waren, Schutzfunktionen für das Gemeinwesen zuschrieben, auch wenn die terminologische Fixierung mit dem Begriff Stadtpatron erst sehr viel später quellenmäßig dokumentierbar ist, möchte ich nicht bezweifeln. In das niederrheinische Geldern kamen 1476 die Reliquien der Märtyrer Galenus und Valenus, die heute als Stadtpatrone gelten. Es ist bezeichnend, daß der maßgeblichen Gelderner Stadtgeschichte mit keinem Wort zu entnehmen ist, seit wann diese Bezeichnung in den Quellen erscheint.

Im 17. und 18. Jahrhundert hat man menschliche Überreste aus den Katakomben Roms als frühchristliche Märtyrer angesehen, getauft, also mit einem wohlklingenden römischen Namen versehen und dann in den Norden exportiert, die sogenannten Katakombenheiligen. Viele katholische Stadtpfarrkirchen des deutschsprachigen Raums haben solche Heiligenleiber erhalten, aber nur in einem Teil dieser Städte spricht man von ihnen als Stadtpatronen. So wurde zwar der heilige Pankratius der dritte Patron der Schweizer Stadt Wil - dieses Jahr erschien eine Monographie über seinen Kult - aber der hl. Donatus keineswegs der dritte Patron der Stadt Münstereifel nach den Stiftspatronen Chrysantus und Daria, die damals schon als Stadtpatrone galten. An mangelnder volksfrommer Verehrung kann das nicht gelegen haben, denn Donatus wurde im Rheinland insbesondere als Wetterpatron intensiv verehrt. Allerdings hat die Stadt Linz am Rhein den Münstereifeler Katakombenheiligen Donatus nach dem Zweiten Weltkrieg zeitweilig als Stadtpatron verehrt. Sicher ein Katakombenheiliger ist auch der Stadtpatron von Monschau, der hl. Liberatus, dessen Gebeine seit 1760 in der Eifelstadt ruhen. Ein Katakombenheiliger ist der hl. Faustus, Stadtpatron in Dillingen an der Donau, und der hl. Prosper, Stadtpatron in Erding. Auch etwa der hl. Vincentius in Eger und die hl. Paulina in Olmütz sowie der hl. Placidus im österreichischen Retz zählen zu dieser Gruppe von Stadtpatronen.

Erst in der frühen Neuzeit begegnet ein weiterer Typ von Stadtpatronen, der allerdings in Deutschland auf wenige Beispiele beschränkt bleibt:
Heilige, die in der Stadt geboren wurden oder in ihr gelebt haben. So gilt seit dem 19. Jahrhundert der hl. Fidelis als Stadtpatron seiner Geburtsstadt Sigmaringen. Älter sind die Zeugnisse für Lauingen an der Donau, das Albertus Magnus verehrte und noch heute verehrt. Im Ratsprotokoll von 1768 wird er ausdrücklich großer Stadtpatron genannt und seine Verehrung als schuldige Pflicht der Stadt betrachtet.

Eine weitere Gruppe von frühneuzeitlichen Stadtpatronen stellen Nothelfer, die als Patrone gegen Pest und Feuersbrunst angerufen wurden, dar und lokal besonders, etwa als Bruderschaftspatrone verehrte Heilige. Manchmal wurde auch ein Nebenpatron der Pfarrkirche als Stadtpatron bezeichnet. Trennscharf läßt sich diese Gruppe nicht von den Votivpatronen abgrenzen, da es durchaus möglich ist, daß ein lokal besonders verehrter Heiliger aufgrund einer ihm zugeschriebenen Schutzleistung mit einem gelobten Fest geehrt wird. In meiner Liste der als Stadtpatrone verehrten Heiligen steht nicht von ungefähr der Pestpatron Sebastian an erster Stelle. Er gilt auch als Stadtpatron von Landshut, was bereits im 17. Jahrhundert bezeugt ist, doch intensivierte sich die Verehrung nach seinem Beistand bei einem Wassereinbruch von 1771, als das sogenannte "Wasseramt", ein jährlich begangenes Lobamt, gestiftet wurde. Die Landshuter Sebastiansbruderschaft behauptete übrigens in ihrem Bruderschaftsbrief, Sebastian sei 1493 feierlich als Stadtpatron erwählt worden - ein früher Fall jener Rückprojektionen, die demjenigen das Leben schwer machen, der es mit der Terminologie nun einmal genau nehmen will.

Mitunter lassen sich Jesuiten als Förderer des Kults von Stadtpatronen nachweisen. Dies gilt etwa für die Luxemburger Verehrung von Maria Trösterin der Betrübten als Stadtpatronin und die Wahl von Franz Xaver zum zweiten Stadtpatron von Luzern, aber auch für das besonders gut untersuchte Beispiel von Landsberg am Lech, in dem der hl. Sebastian heute als Stadtpatron gilt. Allerdings wurden im 17. und 18. Jahrhundert "nebeneinander Sebastian und Franz Xaver, früher dazu auch noch Ignatius, in Notsituationen als Beschützer der Stadt angerufen" (Lichtenstern S. 68).

Erwähnt sei auch noch, daß manchmal Fürsten bei der Erhebung eines Landespatrons auch ihrer Residenzstadt diesen als Stadtpatron verordneten. Ähnlich ist es zu bewerten, daß Kurfürst Josef Clemens von Köln 1716 aufgrund eines 1702 abgelegten Gelübdes Maria zur Schutzfrau seiner Residenzstadt Bonn erklärte. Die Kommune hatte zu gehorchen. Auf private Initiative eines kurpfälzischen Beamten ist es dagegen zurückzuführen, daß der 1751 zum Patron der kurpfälzischen Lande erhobene St. Joseph auch zum Patron der Stadt Frankenthal wurde.

Wenig bekannt ist, daß es vor allem in drei deutschen Diözesen - Freiburg, Paderborn und Würzburg - das verbreitete Phänomen ländlicher Ortspatrone gibt, also Gemeindepatrone neben den Kirchenpatronen. Mir ist es bei einer stichprobenhaften Recherche vor Ort im ehemals kurkölnischen Sauerland um Winterberg, wo die Ortspatrone besonders dicht gesät sind, nicht gelungen, sie als solche in der Zeit vor 1800 dingfest zu machen. Gewiß, eine Verehrung etwa als allgemeine Patrone gegen Pest oder Feuersbrunst oder ein Nebenpatronat der dörflichen Pfarrkirche ist dokumentierbar, aber eben nicht die Bezeichnung als Ortspatron. Da sich auch in den anderen beiden genannten Diözesen nichts anderes feststellen ließ, sehe ich in diesen Ortspatronen vor allem eine Erscheinung des 19. Jahrhunderts.

Frühneuzeitliche Stadtpatrone sind eine Frömmigkeitspraxis, deren Stellenwert im System der zeitgenössischen Praktiken keineswegs überschätzt werden darf. Wallfahrten, Bruderschaften, Kapellenstiftungen und gelobte Feiertage waren in Deutschland ungleich wichtiger. Es darf auch nicht übersehen werden, daß manche Stadtpatrone wohl nur kurzfristig als solche verehrt wurden, möglicherweise nur wenige Jahre oder daß von interessierter Seite die Etablierung eines solchen Kultes mißlang. Sie sind also ein eher sporadisches und peripheres Phänomen innerhalb der barocken Frömmigkeitsformen, dessen rituelle und visuellen Zeugnisse meist wenig faszinierend ausfallen. Das Fest eines Votivpatrons als Stadtpatron wurde auch nicht anders begangen als ein normales Votivfest. Nichts wäre falscher, als alle Heiligen, die in den Wolken über einer gemalten Stadtvedute als Fürbitter erscheinen, Stadtpatrone zu nennen. Und entsprechende Beschriftungen "Stadtpatron" etwa auf einer Sebastiansfigur begegnen meist erst im 19. oder 20. Jahrhundert.

Als kollektive Devotionsform reaktivierte der Stadtpatron das mittelalterliche Ideal der städtischen Sakralgemeinschaft, in der Klerus, Obrigkeit und Bürgerschaft sich zu gemeinsamem Heiligenkult verbanden. Der Barock brachte, formulierte Arnold Angenendt, "in Wahrheit den Triumph des mittelalterlichen Heiligenkultes".
Stadtpatronate sind Teil einer gegenreformatorisch akzentuierten Verehrungskultur, die den Patronatsgedanken, also die Fürbitte der Heiligen, für Individuen und Gemeinschaften als idealen Weg zum Heil empfahl:
Namenspatrone, Monatspatrone (vor allem von den Jesuiten gepflegt), Hauspatrone, Bruderschafts- und Kongregationspatrone, Landespatrone und eben auch Stadt- und Ortspatrone. In den romanischen Ländern hatte der Kult von Ortspatronen erheblich mehr Konjunktur. Hier war auch die römische Ritenkongregation anders als in Deutschland unmittelbar involviert, wenn sie beispielsweise die Frage zu entscheiden, ob eine italienische Gemeinde die Dornenkrone Christi als Stadtpatronin verehren dürfe. Sie durfte - theologisch einleuchtend - natürlich nicht, da die Aufgabe des Patrons die Fürbitte ist. Daher darf auch streng genommen Salvator nicht als Duisburger Stadtpatron im Mittelalter bezeichnet werden, da der Erlöser nicht bei sich selbst Fürbitte einlegen kann.

Weltweit gibt es erwählte Stadt- und Ortspatrone katholischer Gemeinwesen - selbst in China, wo im ehemals portugiesischen Macao Johannes der Täufer zum Stadtpatron proklamiert wurde. An seinem Festtag gelang es 1622, den Angriff der Holländer zurückzuschlagen.

[K. Maxwell, Macao ..., in: World Policy Journal 16:4, 1999/2000, Online:
http://web.archive.org/web/20011209055855/http://www.cfr.org/public/pubs/maxwell_macao_article.html#12a (eingesehen 24.9.2003) ]

Gefahr drohte der volksfromm-klerikalen Vielfalt der Patronate aus zweierlei Richtung: die Ritenkongregation hielt nichts von liturgischem Wildwuchs, ungeregelten Heiligenfesten und ewigen kommunalen Gelübden, und die Aufklärung sah in dergleichen vor allem eine Zeitverschwendung. Schon vor der Säkularisation verringerten rigide Feiertagsreduktionen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Zahl der arbeitsfreien Tage. In Mühlheim an der Donau, wo es eine Reihe von gelobten Feiertagen, beispielsweise im Februar den Agathatag zur Abwendung von Feuersgefahr, gab, wandte man sich gegen das Dekret des Bischofs von Konstanz 1782, mit dem die meisten lokalen Feiertage abgeschafft wurden. Nur das Fest eines einzigen jeweiligen Orts- und Schutzpatrons sollte arbeitsfrei sein. 1787 konstatierte die Stadt in einem Schreiben an den Bischof, niemand halte sich an die Abschaffung der Feiertage. Man bat, die Aposteltage, Mariä Opferung, St. Sebastian und St. Agatha feiern zu dürfen. "Die beiden letzteren wären die Schutzpatrone der Stadt, die, wie uralte Dokumente bewiesen, in mehreren betrübten Fällen wundertätige Hilfe geleistet hätten". Man wählte also zwei gelobte Feste als Feste der Schutzpatrone der Stadt aus, setzte also einen Schwerpunkt, indem man die Rechtsfigur des Stadtpatrons bemühte.

Die Vorgaben der römischen Ritenkongregation zeitigten stärkere Wirkung erst im 19. und 20. Jahrhundert, als die liturgische Praxis in Deutschland mehr und mehr an den römischen Normen gemessen wurden. Es gibt natürlich Beispiele für frühere Einflüsse aus Rom - etwa die Erhebung der Bonner Stiftspatrone Cassius und Florentius 1643 zu Stadtpatronen, die auf die mit der päpstlichen Konstitution "Universa per orbem" von 1642 dekretierte Feiertagsreduktion antwortete. Das Fest eines gewählten Ortspatrons durfte der Konstitution zufolge als weiterer Feiertag begangen werden. Aber andererseits muß unterstrichen werden, daß, soweit mir bekannt, die erste kanonisch korrekte Wahl eines deutschen Ortspatrons nach den von der Kurie 1630 aufgestellten Grundsätzen im Jahr 1977 erfolgte, als Konrad von Parzham Stadtpatron von Bad Griesbach wurde.

Messerscharf bewies das Erzbischöfliche Generalvikariat zu Paderborn am 10. Januar 1938 dem Pfarrer der sauerländischen Kleinstadt Schmallenberg, daß der als Stadtpatron verehrte hl. Valentin keineswegs als solcher gelten dürfe. "Wir glauben nicht", führte die Kirchenbehörde aus, "daß Valentin Ortspatron in Schmallenberg ist. Es steht nicht fest, daß er vor dem 23.3.1630 als Ortspatron verehrt ist, desgl. nicht, ob er nach dem 23.3.1630 als Ortspatron rite gewählt und bestätigt ist." Aus einem päpstlichen Ablaßbrief von 1797, der am Sonntag nach dem Valentinstag einen Ablaß wie am Fest des Kirchenpatrons, des hl. Alexander, verlieh, zog das Generalvikariat den Schluß, daß damals der Valentinstag kein arbeitsfreier Tag gewesen sei. Weil damit auch das Kriterium nicht erfüllt sei, daß der Tag des Ortspatrons seit unvordenklichen Zeiten vom Volk als Feiertag begangen wurde, sei Valentin auch nicht Ortspatron. Die Schmallenberger ließen sich - wie andere sauerländische Städte mit Stadtpatron - davon nicht beirren. Heute feiert man den Valentinstag nicht nur im kirchlichen Raum. 1991 beschloß der Rat der Stadt, das Fest des Stadtpatrons als Tag des Gesprächs und der Begegnung wiederzubeleben.

Das liturgierechtliche Leitbild des "patronus principalis", der an die Stelle des himmlischen Schutzkollektivs trat, war aber weniger von Belang als die extremen Umwälzungen im Gefolge der Säkularisation. Barocke Frömmigkeitsformen wie Wallfahrten konnten sich im Sturmwind der Aufklärung kaum behaupten. Neue Landesherren akzeptierten den herkömmlichen Festkalender nicht mehr. Die im 19. Jahrhundert greifbaren Ortspatrone - sei es in den Städten als auch auf dem Land - antworteten auf diesen Säkularisierungsprozeß, indem sie Heiligenverehrung auf einen einzigen oder seltener wenige Heilige konzentrierten. Seine Verehrung war dann auch ein Akt katholischer Selbstbehauptung, war "Ausdruck lokaler Identität und religiöser Selbstvergewisserung" (wie es im Titel des Vortrags von Barbara Stambolis auf dieser Tagung heißt).

In den letzten Jahrzehnten kam es mancherorts zur Revitalisierung der Institution Stadtpatron. Im Jahr 2000 wurde Maria zur Patronin des Marienwallfahrtsort Kevelaer förmlich erhoben.
Andernorts scheiterten solche Versuche, etwa 1985 in Meerbusch, als eine Arbeitsgemeinschaft aufgrund einer angeblich unsachlichen öffentlichen Diskussion davon Abstand nahm, Hildegunde, die Gründerin des Prämonstratenserinnenklosters Meer, "zur Stadtpatronin von Meerbusch zu erheben, damit sie als Bindeglied zwischen sämtlichen Gemeinden fungiert".
Erwähnenswert erscheint mir noch die Entscheidung der 1969 gegründeten sauerländischen Stadt Lennestadt, 1995 den englischen Humanisten Thomas Morus als Stadtpatron anzunehmen und sich von diesem Märtyrer des Rechts auf Gewissensfreiheit, wie es in einer Broschüre heißt, herausfordern zu lassen.

Abschließend möchte ich betonen, daß eine laxe, methodisch nicht reflektierte Rede vom Stadtpatron einer deutschen Stadt mehr Schaden anrichtet als Nutzen stiftet. Die von mir vorgeschlagene Typologie - Reliquienpräsenzpatrone, Pertinenzsymbole und Votivpatrone - soll zu einer Kontextualisierung des Phänomens Stadtpatron beitragen.

In den alten Bischofsstädten, die ich nicht behandelt habe, dominierten im Mittelalter die Reliquienpräsenzpatrone, etwa die heiligen Bischöfe der Stadt. Ob es sinnvoll ist, sie unabhängig von quellenmäßiger Bezeugung Stadtpatrone zu nennen, mag dahingestellt bleiben.
Die Frage ihrer Verehrung ist jedenfalls im Zusammenhang mit einer Geschichte des Reliquienkults in der Stadt zu diskutieren. Wie bei der liturgischen Ordnung der Stadt dürfte auch bei der Heiligenverehrung der Konsens von Klerus und Kommune im Vordergrund gestanden haben. So deute ich die ältesten Heiligensiegel der deutschen Städte als Pertinenzsymbole, nicht als Aufbegehren gegen den geistlichen Stadtherrn. Nochmals sei in Erinnerung gerufen, daß der Schluß vom Heiligensiegel auf einen Stadtpatron mir als Fehlschluß erscheint.

Schließlich der Typ des Votivpatrons: Er verweist auf das noch kaum vergleichend erforschte kommunale Votivwesen, also auf gelobte Prozessionen, Wallfahrten und Feiertage.

In frühneuzeitlichen katholischen Städten führte das gegenreformatorische Revival des mittelalterlichen Patronatsgedankens zur Verehrung von Heiligen, die ausdrücklich als Stadtpatrone bezeichnet wurden. Diese vergleichend in den Blick zu nehmen, war das primäre Ziel meiner Ausführungen. Nichts spricht dagegen, Formen städtischer Heiligenverehrung zu untersuchen, die terminologisch nicht mit dem Begriff des Stadtpatrons verbunden wurden. Nur sollte man davon Abstand nehmen, neben dem Quellenbegriff des Stadtpatrons einen Forschungsbegriff des Stadtpatrons zu etablieren. Ein überzeitliches, ahistorisches Konstrukt Stadtpatron (oder Stadtheiliger), das nicht zurückgebunden ist an die zeitgenössische Terminologie, führt zur Konfusion. Fromme Praxis mag das anders sehen.

http://www.internet-law.de/2009/11/filesharing-abmahnungen-digiprotect-und.html

Wie den "Neuigkeiten"des Handschriftencensus zu entnehmen ist, befinden sich unter den digitalisierten Manuskripten auch zwei deutsche Handschriften des Mittelalters:

http://dla.library.upenn.edu/dla/medren/index.html


http://www.perlentaucher.de/feuilletons/2009-11-17.html

Wenns schon mal vorgekommen sein sollte, ist es mir nicht aufgefallen. Ausgezahlt hat es sich laut Twoday-Referrern nicht: 10 Besucher kamen von da. Aber nett ist es trotzdem.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html



Erb Gut Kunst - unter diesem Titel lädt der Deutsche Kunstrat zu einer öffentlichen Tagung ein, die anlässlich der EXPONATEC COLOGNE, der internationalen Fachmesse für Museen, Konservierung und Kulturerbe (17.-20.11.2009), stattfindet. Auf zwei Podien diskutieren Kunstexperten, Künstler und Wissenschaftler über den gesellschaftlichen Umgang mit dem kulturellen Erbe im Allgemeinen und der Archivierung von Künstlernachlässen im Besonderen.
Die Teilnahme ist für Besucher der EXPONATEC COLOGNE und der gleichzeitig stattfindenden Cologne Fine Art & Antiques kostenlos.
.....
26 Regalkilometer Akten, 65.000 Urkunden, 104.000 Karten und Pläne, 50.000 Plakate sowie 800 Nachlässe und Sammlungen verschüttet - so lautete die Schadensmeldung nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs. Infolge der Katastrophe ist die Debatte nach dem Umgang mit dem kulturellen Erbe weit über die Domstadt hinaus neu entflammt. Gleichzeitig haben weitere Entwicklungen bildgebender Verfahren die Diskussion über die Bedeutung von Original versus Reproduktion verstärkt. Braucht der Betrachter das Original, wenn er eine digitale Version oder Reproduktionen mit nach Hause nehmen oder auf dem Bildschirm abrufen kann? Oder schafft der digitale Zugriff gar eine neue Sehnsucht, ein neues Bewusstsein für Originale und deren Werte?
Vor diesem Hintergrund befasst sich das von Thomas Wulffen moderierte Podium mit der Frage nach neuen Formen der Rezeption und mit der gesellschaftlichen Verantwortung für das kulturelle Erbe. Seine Gesprächspartner sind Dr. Holger Simon (Verband Deutscher Kunsthistoriker), Dr. Ursel Berger (Georg-Kolbe-Museum, Berlin) und Ingo Terrumanum (Ver.di / Künstler, Köln).
Welche Kriterien entscheiden über die Bewahrung von Kunst- und Kulturgut? Mit dem Thema Archivierung und Präsentation am Beispiel von Künstler- bzw. Kunstvermittler-Nachlässen beschäftigen sich Dr. Birgit Jooss (Deutsches Kunstarchiv, Nürnberg), Prof. Dr. Günter Herzog (ZADIK - Zentralarchiv des internationalen Kunsthandels, Köln) und der Künstler Ingo Ronkholz (Krefeld). Die Moderation übernimmt Kathy Kaaf.
Den Podiumsdiskussionen vorangestellt ist ein Eröffnungsvortrag von Dr. Katharina Corsepius über den Einsturz des Kölner Stadtarchivs und seine Folgen.

Organisation: Birgit Maria Sturm, Sprecherin des Deutschen Kunstrats.

Link zum Flyer (PDF)

Die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Dresden hat zwei Datenbanken freigeschaltet, die eine Recherche nach vermissten Opfern des Zweiten Weltkrieges ermöglichen.

Eine Datenbank zu ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen mit 700.000 Datensätzen und eine Datenbank zu von sowjetischen Kriegstribunalen verurteilten Deutschen mit 10.000 Daten.

www.dokst.de

via sachsen.de

http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/creative_commons.pdf


http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:061:1-14071

" ....Die Stadt muss sparen. Auch im kulturellen Bereich. Angesichts der drohenden Preiserhöhungen in den meisten städtischen Kulturtreffs spricht die im Rat vertretene „Soziale Liste” schon von „kultureller Eiszeit”. Aber auch in den anderen Parteien herrschen kollektive Bauchschmerzen. .....Massive Veränderungen drohen dagegen dem Stadtarchiv: Das hatte erst 2007 u.a. wegen Schimmelpilz das Gebäude an der Kronenstraße geräumt und war in das BP/Aral-Gebäude an der Wittener Straße gezogen. Doch Miete und Nebenkosten belaufen sich dort auf 1,9 Millionen Euro jährlich, wobei allein die Klimaanlage mit 700 000 Euro zu Buche schlägt. Die Idee der Stadtverwaltung: Neubau eines Magazingebäudes ohne Flächen für ein stadthistorische Museum. Der Bau würde etwa 9,5 Mio Euro kosten, die jährlichen Belastungen dabei bei rund 700 000 Euro liegen. Somit könnten 1,13 Mio laufende Kosten jährlich einge-spart werden. Wo dabei die Kosten für die Klimaanlage abgeblieben sind, geht aus den Unterlagen allerdings nicht hervor. Weitere 250 000 Euro Einsparung soll die Schließung der Außenstelle Wattenscheid und die Aufgabe der Lagerräume für kontaminiertes Archivmaterial bringen. Außerdem sind Gebühren (25,50 Euro) für Einsicht in Archivarien geplant. ....."
Stadtarchivbezogene Kommentare:
#8 (Sublimer): " ... Bei anderem, wie dem Stadtarchiv fasse ich mir nur an den Kopf, wer hatte denn die Idee bei den Preisen überhaupt jemals da einzuziehen? Manche der Sparideen beim Archiv allerdings empfinde ich dann schon als eine Vernachlässigung des städtischen Kulturauftrags. ...."
#22 (BochuminNot): "Gott sei Dank, jetzt werden die hochtrabenen Pläne von Wölk, Pätzold & Co. vom Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte - sprich Stadtarchiv - endlich in die Ecke verwiesen. Das geschwollene Gelaber zur Pflege persönlicher Interessen geht fast jedem Bochumer seit Wagners Zeiten gehörig auf den Wecker. Was dabei herauskommt konnte jede in der merkwürdigen Ausstellung besichtigen. Das Stadtarchiv sollte sich auf seine genuinen Aufgaben beschränken und nicht Katapult für Großmanns/frausträume sein."
Quelle: derwesten.de

" .... Gut acht Monate nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs kommt es zum ersten Prozess. Das Landgericht in Köln befasst sich am Dienstag (17.11.09) mit der Forderung nach Schadenersatz dreier Leihgeber, die dem Archiv Materialien überlassen hatten. .....Dazu zählte auch der "Bestand 1577", hinter dem sich der Nachlass des 1995 verstorben amerikanischen Baritons William Pearson verbirgt. Der Regisseur Franz-Josef Heumannskämper hatte dem Archiv 1998 insgesamt 47 Kartons mit Noten, Briefen und Fotos des in der deutschen und Kölner Musikszene bekannten US-Musikers übergeben. Neben Heumannskämper fordern auch die Gebrüder König und die Familie von Wittgenstein Schadenersatz von der Stadt. Die Wittgensteins hatten bereits 1952 das gesamte Familienarchiv an die Stadt gegeben. Zum Bestand des Historischen Archivs gehörte auch der Nachlass des Soziologen René König. Er zählt neben Helmut Schelsky und Theodor W. Adorno zu den führenden deutschen Soziologen der Nachkriegszeit. Die Familie übertrug in Abstimmung mit der René-König-Gesellschaft 2001 die Archivierung und Betreuung des Nachlasses dem Kölner Stadtarchiv....."
Quelle: http://www.wdr.de/themen/panorama/26/koeln_hauseinsturz/091117.jhtml

Nachtrag: Frank Überall twittert: "Richter am Landgericht scheint die Stadt in Schutz zu nehmen"

2. Nachtrag:Frank Überall twittert: "Prozess Stadtarchiv-Einsturz vertagt: Urteil geplant am 12.1.2010"

http://tinyurl.com/yehhv6m

http://www.internet-law.de/2009/11/bild-darf-foto-eines-berliner.html

http://www.kanzleikompa.de/2009/08/31/kollege-e-the-man-without-a-face/

http://www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?id=34

In der Google-Bildsuche habe ich ein Bild des bildscheuen Rechtsanwalts gefunden, das ich hier exklusiv präsentiere:


http://www.sfgate.com/cgi-bin/article.cgi?f=/c/a/2009/11/16/BA721AK4NV.DTL

http://www.perlentaucher.de/blog/64_schutzlos_ausgeliefert_im_internet%3f

Das Kräftegleichgewicht zwischen Urhebern und Verwertern droht sich durch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger zu verschieben. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Auftrag des Bayerischen Journalistenverbands verfasstes Gutachten, das am 3. Dezember 2009 in der Zeitschrift Kommunikation und Recht erscheinen und ab dem 14. Dezember auch online zur Verfügung stehen wird.

Zum Vorschlag:

Der § 38 des Urheberrechtsgesetzes sollte nach Ansicht der Autoren zu zwingendem Recht werden. Das würde bedeuten, dass der heutzutage gängigen Buyout-Praxis, die dazu führt, dass Autoren alle Rechte an ihren Texten an den Verlag verlieren, ein Riegel vorgeschoben würde.

Siehe dazu auch meinen Kommentar "Urheberrechtsfibel" http://www.contumax.de zu § 38 UrhG. Wäre § 38 UrhG zwingendes Recht, könnte man sich Sonderregelungen für öffentlich geförderte Publikationen, wie sie in der Diskussion sind, sparen.

Update:
http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews[tt_news]=439&cHash=bcbdee822d

http://futurezone.orf.at/stories/1632090/

http://carta.info/18439/leistungsschutzrecht-alter-wein-in-alten-schlaeuchen/

http://www.sueddeutsche.de/computer/307/494641/text/

Die SZ geht anlässlich der Vorstellung des überarbeiteten Settlement auch auf Libreka ein.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels fordert bekanntlich die "Schaffung einer Deutschen Digitalen Bibliothek." Das klingt sinnvoll. Wer aber die bestehenden Projekte aus deutscher Hand im Netz kennt, zweifelt am Erfolg eines solchen Modells. Einerseits, weil die Konkurrenz übermächtig ist: Google ist mit schier unendlichen Bargeldreserven ausgestattet. Andererseits aber auch deshalb, weil deutsche Verlage und öffentliche Einrichtungen nach wie vor das Netz als Ort für den erweiterten Abverkauf begreifen - aber nicht als Chance für mediengerechte Innovationen.

Sinnfreie Volltext-Suche
Deutlich wird dies am Projekt Libreka des Börsenvereins, das oft zum Google-Books-Konkurrenten ernannt wurde. Die Webseite ist aber nichts als eine schlichte Plattform für den Buchverkauf, auf der man in ein paar digitalisierten Buchseiten blättern kann.

Die gepriesene Volltext-Suche, mit der man gelistete Bücher durchsuchen kann, funktioniert zwar, bleibt aber aufgrund der begrenzten Funktion des Angebotes sinnfrei. Was hat der Suchende davon, zu wissen, dass Mephisto zwar in Goethes "Faust" zu finden ist, solange er den eigentlichen Treffer seiner Suche nicht sehen kann, weil Libreka von "Faust" nur das Vorspiel auf dem Theater bereit hält.

http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=181

Auf dem “First Forum on Free culture and access to knowledge: Organization and action”, das in Barcelona vom 20. Oktober bis zum 1. November mit Teilnehmern aus 20 Ländern durchgeführt wurde, wurde die “Charter for Innovation, Creativity and Access to Knowledge. Citizens’ and artists’ human rights in the digital age” verabschiedet.

Die berühmte Walberberger Dominikanerbibliothek mit über 140.000 Bänden wurde nicht in alle Winde zerstreut, sondern als Depositum der Dom- und Diözesanbibliothek Köln übergeben, die nun eine Auswahl aus den Schätzen im Rahmen einer Ausstellung zeigt. Die Website enthält auch einige Beiträge aus der Sekundärliteratur zur Walberberger Bibliothek als Volltexte:

http://www.dombibliothek-koeln.de/index1.html?/veranstaltung/fest_alb_09/index.html


http://www.lib.colum.edu/archives/mss_fischetti/

Via
http://blog.scad.edu/vrc/2009/11/13/the-john-fischetti-editorial-cartoon-sketchbook-project/


https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7922

Von meinem Buch "Sagen der Schwäbischen Alb"

http://www.amazon.de/Sagen-Schw%C3%A4bischen-Alb-Klaus-Graf/dp/3871810312
http://archiv.twoday.net/stories/5401895/
http://archiv.twoday.net/search?q=sagen+schw%C3%A4bischen+alb

stehen 24 Seiten, nämlich das Kapitel "Auf der rauhen Alb" (S. 147-170) auf der Verlagswebsite zur Verfügung:

http://www.drw-verlag.de/buch/download/sagenderschwalb/Leseprobe.pdf


Dank des freundlichen Entgegenkommens des Verlegers konnte ich meine "Sagen rund um Stuttgart" (Braun Verlag: Karlsruhe 1995) durch GINDOK scannen und einstellen lassen:

http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2009/13809/

Das PDF ist mit unkorrigierter OCR versehen.



Einige Kostproben aus
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/sagslg.htm

Stuttgart: Das mutige Heer in Stuttgart
(1785 aufgezeichnet vom Gymnasiasten Hegel,
dem späteren Philosophen)

Samstags den 9 Julii. Hat je der Aberglaube ein schrökliches unter aller Menschen-Vernunfft dummes Abentheuer ausgebrütet, so ist es gewiß das sogenannte Muthes Heer (muthige Heer). Am vergangenen Sonntag Nachts um 1 oder 2 haben viele Leute behauptet sie haben es [gesehen], sogar (pudendum dictu) Leute, von denen man mehr Aufklärung erwartet, und die in offentlichen Amtern stehen. Dieses alte Weib will einen feurigen Wagen mit Menschen gesehen haben, jene wieder was anders. Gemeiniglich sagt man, es seye der Teufel in einem feurigen Wagen, vornen daraus fliege ein Engel Gottes, und rufe jedermann zu: Aus dem Weg das mutige Heer kommt, wer dieser göttlichen Warnung nicht folge werde von Herrn Teufel in seine Residenz geschleift.

Sonntags den 10 Julii. Doch auf das Mutige Heer von Sonntag zu kommen, so erzält man es mit den nemliche Umstände, und verschiedene Personen sind mir genannt worden, die es gesehen oder gehört haben (es ist nemlich ein abscheuliches Gerassel). Einige Tage hernach klärte es sich auf, daß es -- (o Schande! Schande!) Gutschen waren. Herr von Türkheim gab nemlich ein Concert, das sehr zalreich war; es dauerte bis um 2; um nun die Gäste nicht in der Finsterniß heimtappen zu lassen, ließ [er] alle mit Gutschen und Faklen heimfüren. Und das war dieß Muthige Heer. Ha! Ha! Ha! O tempora! o mores! geschehen Anno 1785. O! O!

Monntags den 11 Julii. Bei diesem Vorfall trug sich noch folgende Anekdote zu. Burgersleute kamen auf die Hauptwacht, und erzählten diesen Vorfall, batten zugleich den kommandierenden Officier, er möchte Acht geben lassen, ob denn das muthige Heer wiederkomme. Der Lieutenant gab der Wacht den Befel, er sollte Acht geben. Der Soldat, der villeicht noch nichts davon gehört hatt fragte: Wenn es kommt, befelen Ewr Gnade der Herr Lieutenant, daß ich es anhalten soll. Ja, ja, sagte der Lieutenant, halt er es nur an. Es blieb aber aus.

Dienstags den 12 Julii. Eine änliche Geschichte ereignete sich neulich. 4 Frauenzimmer furen von ChausséeHaus, auf der Ludwigsburger Strasse hieher (man kommt am Galgen vorbei) und es war um 12 Uhr Nachts. Bei ChausséeHaüslein seye nun ein reutender Postknecht OHNE KOPF zu inen gekommen, und immer bald neben bald vor bald hinter der Gutsche mit inen geritten. Der Gutscher wollte ausweichen allein der Postknecht folgte immer, bis er endlich am Thor verschwand. Dies beruhte doch auf der Aussage von 5 oder 6 Personen. Erst etliche Tage nachher erklärte ein Officier, daß er gerade an dem Ort und zu der Zeit zu einer Gutsche gekommen, und mitgeritten sey, er habe aber nicht durch dieses Thor hinein mögen, seye also da von inen hinweg und einen andern Weg geritten. Er sagte dabei, Er habe nicht begriffen können, warum ihm der Gutscher immer habe ausweichen wollen. (1)

***

Stuttgart: Das Muotisheer über Stuttgart

Das "Muotisheer" nimmt manchmal in der Nacht seinen Weg über die Stadt Stuttgart hin, und wenn das geschieht, kann man sich darauf verlassen, daß es am folgenden Tage brennt. Oft wird ein solcher Brand freilich nicht offenbar, weil ihn die Hausbewohner vertuschen; aber mit der Sache hat es nichts desto weniger seine Richtigkeit. Einmal wird das Muotisheer auch wieder den Weg über die Stadt hin machen und diese dann ganz in Feuer aufgehn. (2)

***

Stuttgart: Die weiße Frau zu Stuttgart

Es ist bekannt, daß sich, bevor eine fürstliche Person unseres Landes stirbt, in dem alten Schlosse eine weiße Frau sehen läßt. So viel ich gehört habe, steigt sie dann allemal aus der Gruft in der Stiftskirche und wandelt über den sogenannten Schillersplatz dorthin. Vor etwa 60 Jahren bekam der hiesige Kaufmann M. einen Schlaganfall. Die Magd mußte sogleich in die Apotheke und zwar in die Hofapotheke. Wie sie beim alten Canzleigebäude hineingehen will, versperrt ein riesiges Weib ihr den Weg. Alles mögliche versucht sie, hinein zu gelangen, ohne sich im Geringsten zu fürchten. Vergebens! Sie muß wieder umkehren. Bei ihrer Herrschaft angelangt, erzählt sie das Vorgefallene. Man hält sie für eine furchtsame Träumerin und schickt den Knecht fort. Aber diesem widerfuhr dasselbe: eine Gestalt huscht immer vor ihm her, so daß er unmöglich hinein kommen kann. Er geht weg und in den König von England, wo sein Kamerade als Hausknecht dient. Er sagt ihm, was er gesehen hat: "Hä", ruft dieser "das ist nichts so Seltenes! Gieb Acht, da ruft der Tod Jemand vom Hofe wieder ab!" Er wartet bei ihm ein wenig, und geht dann wieder hinüber. Alles ist ruhig, und er gelangt ungefährdet in die Apotheke und von da zurück. Wenige Tage darauf starb eine Herzogin; welche? kann ich nicht angeben. (3)

***

Stuttgart: Das Bettelhaus zu Stuttgart

In einem der Gebäude, welche den Bebenhäuser Hof zu Stuttgart bilden, im sogenannten Bettelhause, muß zu einer gewissen Zeit des Jahres Brot an die Armen gereicht werden. Unterbleibt es, so entsteht in dem Haus ein solcher Unfug, daß es niemand aushalten kann. (6)



***

Hohengehren (Schurwald): Hexenwald und Teufelsbrücke

Im Hexenwald und an der Teufelsbrücke spukts. Die Eltern haben uns verboten, da durchzugehen. Aber wir sind mit zwölf als Mutprobe durch den Hexenwald gegangen. An der Teufelsbrücke hat man vor ungefähr 20 Jahren Kinder umgebracht. (114)

***

Plochingen: Der Mann ohne Kopf (eine Anti-Sage)

Zwischen Plochingen und Altbach an der Straße konnte man bei Nacht einen Mann ohne Kopf mit feurigem Schwert in der Hand sehen.

Der Vater einer Gewährsfrau ging der Sache nach und stellte fest, daß es ein Baum ist mit "Schein". Dieser Mann hat nicht an Gespenster geglaubt. (128)

***

Ludwigsburg: Das Vehmgericht

Einst, so erzählt die Sage, als das Vehmgericht noch in Deutschland waltete, hauste in der Gegend der heutigen Stadt Ludwigsburg ein Graf namens Emich, welcher von Raubzügen lebte und beinahe zu einem gemeinen Straßenräuber herabgesunken war. Er hatte schon manche Mordthat an armen Reisenden begangen und seine Strafe sollte auch nicht ausbleiben. Als er einst wieder durch den Wald zog und auf der Lauer stand, nahten sich ihm einige Männer; eben wollte er sie anhalten, als sie sich für Schöffen des Vehmgerichts ausgaben, welche gesandt seyen, um ihn vor die heilige Vehme zu laden. Der Graf, welcher wohl wußte, daß er nichts gewinnen würde, wenn er dem Aufgebot nicht Folge leisten würde, gieng willig mit ihnen und gelangte so auf manchen Umwegen und durch verworrene Gänge zu einer tief im Wald verborgenen Höhle. Als er eingetreten war, erblickte er in einem scharz ausgeschlagenen, schwach beleuchteten Raum 12 vermummte schwarze Richter vor einem Tisch, auf welchem Schädel und Kreuz standen. Einer der Richter erhob sich und las die Beschuldigung und das Urtheil vor, welches auf Tod lautete. Ruhig hörte der Graf zu; als aber die Henker, welche auf einen Wink des obersten Richters herbeieilten, ihn greifen wollten, zog er kurz besonnen sein so oft erprobtes Schwert, wand sich aus den Händen der Henker und legte mit Einem Schlag einem der Richter den Kopf vor die Füsse. Gleiches Schicksal theilten mit ihm noch 10 der Richter, lauter starke und handfeste Leute; den 12ten aber ließ er wie aus Zufall entspringen und indem er sich stets an seinem langen Gewand hielt, gelangte er so wieder ins Freie, was ihm ohne diese List schwerlich gelungen wäre. Natürlich hatte der Ritter von dieser Zeit an weder Ruh noch Rast und wandelt noch jetzt als Gespenst in jenem Walde. (246)

Kaum ein Text aus den "Sagen rund um Stuttgart" demonstriert deutlicher den Einfluß der Ritterromane und populären Vorstellungen über das Mittelalter auf die vermeintlichen "Volkssagen". In der Ludwigsburger Emichsburg, einer Nachbildung einer zerfallenen Ritterburg, saß Ritter Emich, der angebliche Stammvater des württembergischen Hauses, der uns bereits in Beutelsbach begnete, mit seinem Beichtvater an einem Tisch. Noch größeren Eindruck muß damals eine Grotte bei Schloß Monrepos auf ihre Besucher gemacht haben. Dargestellt war ein Vehmgericht. Zwölf Ritter saßen an einem Tisch, auf dem - wie in der Erzählung angegeben - ein Kruxifix und ein Totenkopf lagen.

Nachweise
(1) G. W. F. Hegel, Tagebuch, in: Gesammelte Werke Bd. 1, 1989, S. 8f.

(2)Württembergische Landesbibliothek Stuttgart Cod. poet. et phil. qt. 134 (=Schott) II, Bl. 236.

(3) Schott II, Bl. 240-240v (Mühlbach VIII. 1847).

(6) Schott II, Bl. 242 ("Mündlich v. Hauptm. Dürrich").

(114) Erzählerin (28.8.1993): Anhalterin aus Hohengehren, ca. 20.

(128) O. Wurster, Heimat-Geschichte Plochingen, 1949, S. 479

(246) Schott I, Bl. 339-340v (Häring IX. 1847, "Mündlich aus der Gegend von Ludwigsburg"). Emichsburg: J.D.G. Memminger, Stuttgart und Ludwigsburg, 1817, S. 433f. Vehmgericht: Zs. württ. Landesgesch. 51 (1992) S. 284.

Ab sofort ist die überarbeitete Seite von "SHERPA/RoMEO deutsch" mit neuen Funktionen freigeschaltet.
Sie erreichen die Datenbank, in der Sie Informationen zu den Open Access Policies von Verlagen finden,
unter der altbekannten Adresse oder wenn Sie dem Link
http://www.dini.de/sherparomeo/
folgen.

Im Rahmen des Projektes "Open Access Policies" wurde eine deutsche Seite auf Grundlage der englischen SHERPA/RoMEO-Datenbank entwickelt. Bereits bisher war es möglich, sich über die Standardbedingungen der Verlage bei Open Access-Publikationen zu informieren. Es konnte sowohl über Zeitschriften als auch über Verlage recherchiert werden. Durch die Zusammenarbeit mit der EZB wurde nun die Datenbasis für die Zeitschrifteninformationen erheblich erweitert und die Suche über Abkürzungen möglich. Neu hinzugekommen sind zudem Links (PDFs) zu Informationen über Copyright-Bedingungen und über Paid-Access-Optionen, sofern diese von den Verlagen bereitgestellt werden. Neben der schon bisher möglichen Vorauswahl der Verlage nach den RoMEO-Farben, wurde das Angebot um einen alphabetischen Index aller gelisteten Verlage erweitert.

Die Zusammenarbeit mit der EZB führte darüber hinaus dazu, daß jetzt auch die EZB Informationen hinsichtlich der Open Access Bedingungen der Verlage zur Verfügung stellt.

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma