Nachdem ich mich bei Chikatzes Blogwichteln angemeldet hatte, will ich nun über das Geschenk berichten, das schon vor vielen Tagen angekommen war. Janine sandte mir ein Cartoon-Buch, Nichtweihnachten von Joscha Sauer (einige von den Zeichnungen fand ich dann trotzdem lustig :-). Dabei lag eine nette Karte und Fünfminuten-Kerzen. Merci! Bedankt! Thank you! Gracias!
Ich hab natürlich ein Beweisfoto gemacht und hoffe, dass mich die Rechteinhaber, Bulls Press GmbH wegen dem urheberrechtlich geschützten Titelblatt und der Postkartenverlag nicht abmahnen lassen ;-)

Ich hab natürlich ein Beweisfoto gemacht und hoffe, dass mich die Rechteinhaber, Bulls Press GmbH wegen dem urheberrechtlich geschützten Titelblatt und der Postkartenverlag nicht abmahnen lassen ;-)

KlausGraf - am Sonntag, 6. Dezember 2009, 20:36 - Rubrik: Unterhaltung
Lehrreich die Löschdiskussion zu Joseph Hürbin
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/5._Dezember_2009&oldid=67683727#Josef_H.C3.BCrbin
Und weil man aus "Theodor Ludwig" nichts lernt, durfte der "Artikel" über Peter von Andlau keine 5 Minuten existieren:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia&oldid=67684896#Peter_von_Andlau
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/5._Dezember_2009&oldid=67683727#Josef_H.C3.BCrbin
Und weil man aus "Theodor Ludwig" nichts lernt, durfte der "Artikel" über Peter von Andlau keine 5 Minuten existieren:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia&oldid=67684896#Peter_von_Andlau
KlausGraf - am Sonntag, 6. Dezember 2009, 19:01 - Rubrik: Archivrecht
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Nach "Land schenkt sich den Welfenschatz" (NP 5.12.2009) sollen die Kaufverhandlungen zwischen dem Land Niedersachsen und der Deutschen Bank vor dem Abschluss stehen.
Zur Sache:
http://archiv.twoday.net/search?q=welf+m%C3%BCnz

Zur Sache:
http://archiv.twoday.net/search?q=welf+m%C3%BCnz

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KlausGraf - am Sonntag, 6. Dezember 2009, 17:04 - Rubrik: Internationale Aspekte
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"Projecting what the climate will be like several decades from now is no easy task. So British scientists are looking to the past for help. Christopher Werth reports.
Bill Radke: In a few days, world leaders will meet in Copenhagen to talk climate change. Trying to figure out what the climate will be like decades from now isn't easy. So for help, British scientists are looking to the past. Marketplace's Christopher Werth reports.
Christopher Werth: At the U.K.'s National Archives in London, Dennis Wheeler slowly flips through the yellowed pages of a logbook kept by one of Britain's most famous seafarers, the 18th century explorer Captain James Cook.
DENNIS WHEELER: "On a voyage around the world, performed in the year 1768, '69, '70, '71." OK. God, I hope he turned the gas off before he went.
But Wheeler is no historian. He's a climatologist at the University of Sunderland who's leading a project to digitize about 250 years worth of British Navy logbooks. Wheeler says sea captains like Cook kept detailed records of weather conditions: things like wind direction and air temperature. The logs are a wealth of information about what the climate was like before the Industrial Revolution. Wheeler says he gets one question from people all the time.
WHEELER: Why on earth look at the data of the past, because what we need to know is what it's going to be like in 50 or 100 year's time.
His answer has to do with computer models that climatologists use to predict future climate change. Those models can also be used to simulate what happened in the past, as a way to test if their projections are reliable. So now scientists will be able to compare their simulations of the 18th and 19th centuries to the actual weather data in the logbooks.
Rob Allan heads one of the largest historical databases on climate at the U.K.'s national weather service.
ROB ALLAN: It's one check to say, can your models reproduce what we are saying appears to have actually happened in the climate system? If you can do that, you can feel more confident about using those models to project into the future.
Allan says historical information about storms and floods can be added to the mix, allowing climatologists to better predict similar conditions going forward. And that's valuable to everyone from farmers to insurance companies.
WHEELER: So it's only, rather bizarrely, it's only by looking back that we can actually go forward.
Wheeler says there are 120,000 logbooks that date back before 1850, including books from the HMS Beagle, the ship that ferried Charles Darwin to the Galapagos. And once they're digitized, climatologists from all over the world can get their hands on them."
Link: http://marketplace.publicradio.org/display/web/2009/12/04/am-captains-logbooks/
Bill Radke: In a few days, world leaders will meet in Copenhagen to talk climate change. Trying to figure out what the climate will be like decades from now isn't easy. So for help, British scientists are looking to the past. Marketplace's Christopher Werth reports.
Christopher Werth: At the U.K.'s National Archives in London, Dennis Wheeler slowly flips through the yellowed pages of a logbook kept by one of Britain's most famous seafarers, the 18th century explorer Captain James Cook.
DENNIS WHEELER: "On a voyage around the world, performed in the year 1768, '69, '70, '71." OK. God, I hope he turned the gas off before he went.
But Wheeler is no historian. He's a climatologist at the University of Sunderland who's leading a project to digitize about 250 years worth of British Navy logbooks. Wheeler says sea captains like Cook kept detailed records of weather conditions: things like wind direction and air temperature. The logs are a wealth of information about what the climate was like before the Industrial Revolution. Wheeler says he gets one question from people all the time.
WHEELER: Why on earth look at the data of the past, because what we need to know is what it's going to be like in 50 or 100 year's time.
His answer has to do with computer models that climatologists use to predict future climate change. Those models can also be used to simulate what happened in the past, as a way to test if their projections are reliable. So now scientists will be able to compare their simulations of the 18th and 19th centuries to the actual weather data in the logbooks.
Rob Allan heads one of the largest historical databases on climate at the U.K.'s national weather service.
ROB ALLAN: It's one check to say, can your models reproduce what we are saying appears to have actually happened in the climate system? If you can do that, you can feel more confident about using those models to project into the future.
Allan says historical information about storms and floods can be added to the mix, allowing climatologists to better predict similar conditions going forward. And that's valuable to everyone from farmers to insurance companies.
WHEELER: So it's only, rather bizarrely, it's only by looking back that we can actually go forward.
Wheeler says there are 120,000 logbooks that date back before 1850, including books from the HMS Beagle, the ship that ferried Charles Darwin to the Galapagos. And once they're digitized, climatologists from all over the world can get their hands on them."
Link: http://marketplace.publicradio.org/display/web/2009/12/04/am-captains-logbooks/
Wolf Thomas - am Sonntag, 6. Dezember 2009, 14:03 - Rubrik: English Corner
Der Blog "Medien im Geschichtsunterricht" weist eine eine entsprechende Unterrichtseinheit: "Ein Vorschlag für eine Unterrichtseinheit zur Paulskirche mit wiki, Twitter und Blog ist gerade bei lehrer-online erschienen.
Die Unterrichtseinheit beschreibt den Versuch, vor allem twitter und einen Blog in einen quellenorientierten Geschichtsunterricht einzubauen. Angeregt wurde der Unterrichtsversuch durch das Projekt twhistory, das auch schon an anderer Stelle in diesem Blog beschrieben wurde.
Eine Kurzbeschreibung des Projekts auf Deutsch, Englisch und Polnisch findet sich auch in der Projektgalerie auf scholar-online.
Ich würde mich über Reaktionen, Kommentare, Anregungen und Kritik, andere Erfahrungen mit diesen Werkzeugen im Unterricht freuen."
Quelle: http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2009/12/04/unterrichtseinheit-die-paulskirche-live/ mit allen weiteren Links
Die Unterrichtseinheit beschreibt den Versuch, vor allem twitter und einen Blog in einen quellenorientierten Geschichtsunterricht einzubauen. Angeregt wurde der Unterrichtsversuch durch das Projekt twhistory, das auch schon an anderer Stelle in diesem Blog beschrieben wurde.
Eine Kurzbeschreibung des Projekts auf Deutsch, Englisch und Polnisch findet sich auch in der Projektgalerie auf scholar-online.
Ich würde mich über Reaktionen, Kommentare, Anregungen und Kritik, andere Erfahrungen mit diesen Werkzeugen im Unterricht freuen."
Quelle: http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2009/12/04/unterrichtseinheit-die-paulskirche-live/ mit allen weiteren Links
Wolf Thomas - am Sonntag, 6. Dezember 2009, 13:59 - Rubrik: Web 2.0
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Achim Landwehr rezensiert für HSozKult: "Lucian Hölscher hat für seine Sammlung von Aufsätzen einen Aufmerksamkeit heischenden Titel gewählt – und diese Aufmerksamkeit wird durch die Inhalte belohnt. Wirft der Obertitel „Semantik der Leere“ noch die Frage auf, was damit gemeint sein könnte, da doch die Leere ansonsten nicht zu den bevorzugten Gegenständen der Geschichtswissenschaft gehört, so ist der Untertitel dazu angetan, Erstaunen hervorzurufen: „Grenzfragen der Geschichtswissenschaft“ weckt unweigerlich parawissenschaftliche Assoziationen – und dies wohl nicht unbeabsichtigt. Was Hölscher natürlich nicht interessiert, sind „ungelöste Rätsel der Vergangenheit“, die allabendlich prominent durch Fernsehsendungen historischen Inhalts geistern. Ihm geht es vielmehr um die inneren Grenzen historischer Erkenntnismöglichkeiten, und in diesem Zusammenhang wird auch die im Haupttitel genannte „Leere“ verständlicher. Die Sammlung von Beiträgen, die bis auf eine Ausnahme alle bereits an anderer Stelle erschienen sind (1989–2008), kreist um eben solche Leerstellen, um die räumliche und zeitliche Erschließung der geschichtlichen Welt, das Vergessen, die Zukunft sowie Geschichtsbrüche im 20. Jahrhundert. ....."
Quelle:
Achim Landwehr: Rezension zu: Hölscher, Lucian: Semantik der Leere. Grenzfragen der Geschichtswissenschaft. Göttingen 2009, in: H-Soz-u-Kult, 04.12.2009, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2009-4-200 .
Quelle:
Achim Landwehr: Rezension zu: Hölscher, Lucian: Semantik der Leere. Grenzfragen der Geschichtswissenschaft. Göttingen 2009, in: H-Soz-u-Kult, 04.12.2009, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2009-4-200 .
Wolf Thomas - am Sonntag, 6. Dezember 2009, 13:53
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Das BSI hat die Technische Richtlinie 03125 zur vertrauenswürdigen elektronischen Langzeitspeicherung veröffentlicht. Damit liegt ein standardisiertes Gesamtwerk zur rechts- und beweissicheren Langzeitspeicherung aufbewahrungspflichtiger elektronischer Unterlagen vor, das Standards wie ArchiSafe und ArchiSig und E-Government-Basiskomponenten wie die VPS integriert vor.
Vgl. TR vertrauenswürdige Langzeitspeicherung
Vgl. TR vertrauenswürdige Langzeitspeicherung
schwalm.potsdam - am Sonntag, 6. Dezember 2009, 12:52 - Rubrik: Records Management

Wilfried Kuhn in seiner Bibliothek (Quelle: Universitätsbibliothek Siegen)
Im Februar dieses Jahres verstarb der bekannte Physiker und Physikdidaktiker Prof. Dr. Wilfried Kuhn in Gießen. Wilfried Kuhn war für mehr als drei Jahrzehnte als Lehrstuhlinhaber am Institut für Physikdidaktik der Universität Gießen tätig.
Seine Forschungen widmete er der wissenschaftstheoretischen Analyse physikalischer Begriffs- und Theorienbildung im historischen Kontext und den sich daraus ergebenden physikdidaktischen Konsequenzen. Als Autor zahlreicher Lehrbücher prägte Wilfried Kuhn die Entwicklung seines Faches maßgebend. Seine etwa 3000 Bände umfassende Bibliothek hat Ingrid Kuhn - dem Wunsch ihres Gatten entsprechend - der Bibliothek und dem Institut für Physikdidaktik der Universität Siegen übergeben. ..... Eine Auswahl dieser Werke wurde am Donnerstag anlässlich der feierlichen Übergabe der Kuhn-Bibliothek im Eingangsbereich der Universitätsbibliothek präsentiert. Eine Liste der neuen Bücher der Kuhn-Bibliothek ist im Internet unter http://www.uni-siegen.de zu finden.
Quelle: Siegerlandkurier, 06.12.2009
Lebenslauf Wilfried Kuhns (Universitätsbibliothek Siegen)
Rara

Rara-Liste:
Euler, Leonhard (1791): Einleitung in die Analysis des Unendlichen. Band 3: Die Theorie der Gleichungen. Berlin.
Euler, Leonhard (1788): Leonhard Eulers Einleitung in die Analysis des Unendlichen. Band 2.Berlin.
Euler, Leonhard (1788): Leonhard Eulers Einleitung in die Analysis des Unendlichen. Band 1.Berlin.
Pilgram, Anton (1781): Calendarium chronologicum medii potissimum aevi monumentis.Viennae.
Pascal, Blaise (1779) : Oeuvres de Blaise Pascal.Band 4 : Ouvrages de mathématique et de physique.La Haye. [i.e. Paris] .
Pascal, Blaise (1779) : Oeuvres de Blaise Pascal. Band 3 : Ouvrages attribués à Pascal.La Haye. [i.e. Paris].
Pascal, Blaise (1779) : Oeuvres de Blaise Pascal. Band 2 : Pensées.La Haye. [i.e. Paris].
Pascal, Blaise (1779) : Oeuvres de Blaise Pascal. Band 1 : Lettres provinciales.La Haye.[i.e. Paris].
Pascal, Blaise (1779) : Oeuvres de Blaise Pascal. Band 5 : Ouvrages de mathématique.La Haye. [i.e. Paris].
Lavoisier, Antoine Laurent (1774) : Opuscules physiques et chymiques. Paris.
Wolff, Christian von (1769): Elementa matheseos universae. Band 5.Halae Magdeburgicae.
Kästner, Abraham Gotthelf (1767): Der Königl. Schwedischen Akademie der Wissenschaften Abhandlungen aus der Naturlehre, Haushaltungskunst und Mechanik.Leipzig.
Kästner, Abraham Gotthelf (1787): Der Königl. Schwedischen Akademie der Wissenschaften neue Abhandlungen aus der Naturlehre, Haushaltungskunst und Mechanik.Leipzig.
Wolff, Christian von (1742): Elementa matheseos universae. Band 1.Halae Magdeburgicae.
Wolff, Christian von (1738): Elementa matheseos universae. Band 4.Halae Magdeburgicae.
Wolff, Christian von (1738): Auszug der Versuche Herren Christian Wolffens.Halle im Magdeburgischen.
Wolff, Christian von (1737): Auszug Aus den Anfangs-Gründen Aller Mathematischen Wissenschafften. Franckfurt und Leipzig.
Wolff, Christian von (1735): Elementa matheseos universae. Band 3. Halae Magdeburgicae.
Wolff, Christian von (1733): Elementa matheseos universae. Band 2.Halae Magdeburgicae.
Musschenbroek, Petrus van (1729): Petri van Musschenbroek physicae experimentales, et geometricae, de magnete, tuborum capillarium vitreorumque speculorum attractione, magnitudine terrae, cohaerentia corporum firmorum dissertationes: ut et ephemerides meteorologicae Ultrajectinae .Lugduni Batavorum.
Newton, Isaac (1726): Philosophiae Naturalis Principia Mathemathica.Londini.
Gravesande, Willem Jacob ’s (1748): Physices Elementa Mathematica. Band 2.Leidae.
Gravesande, Willem Jacob ’s (1748): Physices Elementa Mathematica. Band 1. Leidae.
Bougeant, Guillaume-Hyacinthe (1719): Observations curieuses sur toutes les parties de la physique. Paris.
Newton, Isaac (1719): Optice. Sive de reflexionibus, refractionibus, inflexionibus & coloribus lucis libri tres. Londini.
Sturm, Johann Christoph (1704): Mathesis iuvenilis. Band 2.Norimbergae.
Sturm, Johann Christoph (1702): Mathesis iuvenilis. Band 1.Norimbergae.
Archimedes (1670): Des Unvergleichlichen Archimedis Kunst-Bücher Oder Heutigs Tags befindliche Schrifften .Nürnberg.
Schott, Kaspar (1667): Physica curiosa, sive mirabilia naturae et artis.Herbipoli ; Norimbergae.
Schwenter, Daniel (1667): Dan. Schwenters Geometriae practicae novae et auctae libri IV. Nürnberg.
Voigt, Johann Heinrich (1667): Nova Arithmetica Ivridica.Hamburg.
Descartes, René (1664): Renati Des-Cartes Principia Philosophiae. Amstelodami.
Johannes (1543): Loannis de Sacrobvsto De sphaera liber.Parisiis.
Ptolemaeus, Claudius (1541): Omnia, quae extant opera, geographia excepta quam seorsim quoque hac forma impressimus. Basileae.
Wallentin, Ignaz G.(1893): Lehrbuch der Physik für die oberen Classen der Mittelschulen und verwandter Lehranstalten. Wien.
Faraday, Michael (1891): Experimental-Untersuchungen über Elektricität. Band 3.Berlin.
Faraday, Michael (1890): Experimental-Untersuchungen über Elektricität. Band 2.Berlin.
Faraday, Michael (1889): Experimental-Untersuchungen über Elektricität. Band 1.Berlin.
Ueberweg, Friedrich (1883): Friedrich Ueberwegs Grundriß der Geschichte der Philosophie. Band 3. Berlin.
Flammarion, Camille (1881): Les terres du ciel. Paris.
Kee, Cor (1939): Psalmen. Amsterdam.
Linde, Justin Timotheus Balthasar von (1859): Über die Haftverbindlichkeit der Postanstalt. Giessen.
Gervinus, Georg Gottfried (1853): Geschichte der deutschen Dichtung. Band 1. Leipzig.
Gervinus, Georg Gottfried (1853): Geschichte der deutschen Dichtung.Band 2. Leipzig.
Gervinus, Georg Gottfried (1853): Geschichte der deutschen Dichtung. Band 3. Leipzig.
Gervinus, Georg Gottfried (1853): Geschichte der deutschen Dichtung.Band 4. Leipzig.
Gervinus, Georg Gottfried (1853): Geschichte der deutschen Dichtung.Band 5. Leipzig.
Heyse, Johann Christian August (1853): Allgemeines verdeutschendes und erklärendes Fremdwörterbuch.Hannover.
Brinckmeier, Eduard (1850): Die Nationalliteratur der Spanier seit dem Anfange des neunzehnten Jahrhunderts. Göttingen.
General-Zunfts-Artikulen fuer die Zuenften, deren koenigl. Boheimischen Erb-Landen. 1762. Prag.
Peuerbach, Georg von (1573): Theoricae Novae Planetarvm Georgii Pvrbachij Germani.Basileae.
Archimedes (1558): Archimedis opera non nulla. Venetiis.
Campe, Joachim Heinrich (1783): Theophron oder der erfahrne Rathgeber für die unerfahrne Jugend. Band 1.Frankfurt & Leipzig.
Mouradgea D'Ohsson, Ignatius (1788): Tableau général de l'Empire Othoman. Band 2.Paris.
Mouradgea D'Ohsson, Ignatius (1788): Tableau général de l'Empire Othoman. Band 1. Paris.
Astronomicum Caesareum . [Textbd.]. Wattenberg, Diedrich: Peter Apianus und sein Astronomicum Caesareum. 1967.
Astronomicum Caesareum. [Bildbd.]. [Nachdr. d. Ausg. Ingolstadium, 1540 nach dem Orig. der Landesbibliothek Gotha].1967.
Ueberweg, Friedrich (1881): Friedrich Ueberwegs Grundriß der Geschichte der Philosophie. Band 2. Berlin.
Ueberweg, Friedrich (1880): Friedrich Ueberwegs Grundriß der Geschichte der Philosophie. Band 1. Berlin.
Die Heilige Schrift. Altes und Neues Testament. 1880.
Cuno, Emma (1870): Erstlingsgarben. Eine Sammlung von Nonnenweierer Erzählungen. Barmen.
Delaunay, Charles (1867): Théorie du mouvement de la lune. Band 2. Paris.
Delaunay, Charles (1860): Théorie du mouvement de la lune. Band 1. Paris.
Gesangbuchfür die evangelisch-christlichen Einwohner des Herzogthums Nassau . 1850. Wiesbaden.
Schmolck, Benjamin (1842): Das himmlische Vergnügen in Gott. Zürich.
Döttler, Remigio (1815): Elementa physicae. Band 1. Viennae. [u.a.].
Döttler, Remigio (1815): Elementa physicae. Band 2.Viennae. [u.a.].
Laplace, Pierre Simon de (1799): Traité de mécanique céleste. Band 2. Paris.
Laplace, Pierre Simon de (1799): Traité de mécanique céleste. Band 1. Paris.
Linné, Carl von (1773): Des Ritters Carl von Linné vollständiges Natursystem des Mineralreichs. Band 2. Nürnberg.
Humboldt, Alexander von (1858): Kosmos. Entwurf einer physischen Weltbeschreibung. Band 4.Stuttgart [u.a.].
Humboldt, Alexander von (1850): Kosmos. Entwurf einer physischen Weltbeschreibung. Band 3.Stuttgart [u.a.].
Humboldt, Alexander von (1847): Kosmos. Entwurf einer physischen Weltbeschreibung. Band 2.Stuttgart [u.a.].
Humboldt, Alexander von (1845): Kosmos. Entwurf einer physischen Weltbeschreibung. Band 1.Stuttgart [u.a.].
Laplace, Pierre Simon de (1824) : Exposition du systeme du monde.Paris.
Herschel, William (1791): Über den Bau des Himmels.Königsberg.
Schröckh, Johann Matthias (1786): Allgemeine Weltgeschichte für Kinder. Band 1. Leipzig.
Rapin, Rene (1780 ): Hortorum libri IV et cultura hortensis. Parisiis.
Helmuth, Johann Heinrich (1776): Die ersten Gründe der Sternwissenschaft in Beziehung auf die Gestirnbeschreibung.Braunschweig.
Arago, François (1854): Astronomie populaire. Band 1.Paris.
Arago, François (1857): Astronomie populaire. Band 4.Paris.
Arago, François (1855): Astronomie populaire. Band 2.Paris.
Arago, François (1856): Astronomie populaire. Band 3. Paris.
Poisson, Simeon D. (1835): Lehrbuch der Mechanik. Band 1.Berlin.
Martin, Benjamin (1778): Einleitung in die Newtonianische Naturlehre. Berlin.
Prof. Schwarz: Theorie der analytischen Funktionen.
Mitschriften aus der Vorlesung von Planck(1919- 1927).
Kuhn: Mitschriften aus der Vorlesung von Prof. Flügge SoSe 1950. Marburg.
Mitschriften aus der Vorlesung zur synthetischen Geometrie WS 1884.Berlin.
Wolf Thomas - am Sonntag, 6. Dezember 2009, 11:43 - Rubrik: Kulturgut
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Findbuch:
http://www.gda.bayern.de/findmittel/pdf/stanu_52a_001_2008.pdf
Unendlich viele Nürnberger Chroniken.
http://www.gda.bayern.de/findmittel/pdf/stanu_52a_001_2008.pdf
Unendlich viele Nürnberger Chroniken.
KlausGraf - am Sonntag, 6. Dezember 2009, 03:04 - Rubrik: Kodikologie
http://www.scribd.com/doc/13205305/Free-Open-Access-Journals
Retrodigitalized free open access journals
http://www.scribd.com/doc/13205176/Retrodigitlized-free-open-access-journals
Retrodigitalized free open access journals
http://www.scribd.com/doc/13205176/Retrodigitlized-free-open-access-journals
KlausGraf - am Sonntag, 6. Dezember 2009, 02:54 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Samstag, 5. Dezember 2009, 19:35 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Die 3sat-Features (Archivalia-Link zum letzten Teil) zum Kölner Archiveinsturz verwendeten als "Titelmusik" das Gitarrenintro dieses Liedes. Daher: mein Archivsong des Jahres.
Gibt es andere Vorschläge (gerne mit Begründung)?
Wolf Thomas - am Samstag, 5. Dezember 2009, 18:48 - Rubrik: Unterhaltung
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Überwiegend Einzelblätter und Teile aus Handschriften enthält der Auktionskatalog von Sotheby's, unter eanderem eine lange vermisste Bergwerksdarstellung aus Kuttenberg:
http://catalogue.sothebys.com/auctions/L09741/pdf_lowres/L09741-catalogue.pdf

Update: Das Stück wurde vom Mittelböhmischen Kreis erworben
http://www.radio.cz/de/artikel/123120
Via
http://septentrio.blogspot.com/2009/12/in-den-minen-von-moria.html
http://catalogue.sothebys.com/auctions/L09741/pdf_lowres/L09741-catalogue.pdf
Update: Das Stück wurde vom Mittelböhmischen Kreis erworben
http://www.radio.cz/de/artikel/123120
Via
http://septentrio.blogspot.com/2009/12/in-den-minen-von-moria.html
KlausGraf - am Freitag, 4. Dezember 2009, 23:28 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Freitag, 4. Dezember 2009, 23:00 - Rubrik: Unterhaltung
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A new testing method can rapidly determine the condition of old books and documents by analyzing the bouquet of volatile organic compounds (VOCs) released by paper off-gassing. The technology promises to help conservators assess the condition of old works quickly, while not harming the documents.
http://news.discovery.com/history/old-books-paper-chemical-test.html
Please note that the correct name of the UCL researcher is Matija Strlič
http://www.ucl.ac.uk/sustainableheritage/strlic.html
Here is the link to an OA-paper of 2007:
http://mdpi.org/sensors/papers/s7123136.pdf
In September 2009 an toll access article was published on the "smell of old books":
Anal. Chem., 2009, 81 (20), pp 8617–8622
DOI: 10.1021/ac9016049
Publication Date (Web): September 17, 2009
Matija Strlič was so kind to answer my question whether the analysis could be used for datation or provenance research:
"Theoretically, both provenancing and dating should be possible, however, I doubt that a very accurate method could be developed on the basis of VOCs, unless the object was made using a material (glue, covers, ink, etc) with an identifiable and very specific VOC fingerprint."
http://news.discovery.com/history/old-books-paper-chemical-test.html
Please note that the correct name of the UCL researcher is Matija Strlič
http://www.ucl.ac.uk/sustainableheritage/strlic.html
Here is the link to an OA-paper of 2007:
http://mdpi.org/sensors/papers/s7123136.pdf
In September 2009 an toll access article was published on the "smell of old books":
Anal. Chem., 2009, 81 (20), pp 8617–8622
DOI: 10.1021/ac9016049
Publication Date (Web): September 17, 2009
Matija Strlič was so kind to answer my question whether the analysis could be used for datation or provenance research:
"Theoretically, both provenancing and dating should be possible, however, I doubt that a very accurate method could be developed on the basis of VOCs, unless the object was made using a material (glue, covers, ink, etc) with an identifiable and very specific VOC fingerprint."
KlausGraf - am Freitag, 4. Dezember 2009, 18:01 - Rubrik: English Corner
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http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/nav/classification/507874
Aurora cum glossis - MS-A-16 s.l, 2. Hlfte des 13. Jh
Biblia sacra - MS-A-8 s.l, 2. Hlfte des 14. Jh
Carmina - MS-F-1 s.l, Ende 10. Jh
Graduale - MS-D-12 Soest, 15. Jh
Testamentum vetus - MS-A-17 Mþnster, Fraterhaus zum Springhorn, um 1450

Aurora cum glossis - MS-A-16 s.l, 2. Hlfte des 13. Jh
Biblia sacra - MS-A-8 s.l, 2. Hlfte des 14. Jh
Carmina - MS-F-1 s.l, Ende 10. Jh
Graduale - MS-D-12 Soest, 15. Jh
Testamentum vetus - MS-A-17 Mþnster, Fraterhaus zum Springhorn, um 1450
KlausGraf - am Freitag, 4. Dezember 2009, 00:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Aus der Verlagswerbung (Link): "Der äußerst dünn besiedelte Mittelgebirgsraum im hessisch-sächsischen Grenzgebiet wurde erst um das Jahr 750 durch die fränkische Zuwanderung und Landnahme in die politischen und kulturellen Zusammenhänge des Frankenreiches integriert. Im Zuge der hochmittelalterlichen Bevölkerungsexpansion wurden immer höher gelegene Landstriche gerodet. Zur Zeit der Staufer stiegen die Grafen von Nassau und Wittgenstein zu den führenden Adelshäusern der Region auf. Die Dynamik der hochmittelalterlichen Entwicklung beschleunigte die Auflösung der ländlichen Fronhöfe, beflügelte Handel und Gewerbe, ließ neue soziale Schichten entstehen und mündete in die Gründung der Städte Siegen (1224), Berleburg (1258) und Laasphe (vor 1277). Das Buch stellt erstmals die Geschichte der Regionen Siegerland und Wittgenstein zusammenhängend und im Kontext der allgemeinen historischen Entwicklung dar. Die wichtigsten Dokumente und Urkunden werden farbig präsentiert, Überblickskarten erläutern die Siedlungs-, Kirchen- und Herrschaftsgeschichte."
Einleitung als PDF
288 S. - 29,0 x 23,0 cm Verlag für Regionalgeschichte 2009
ISBN : 978-3-89534-861-7
39,00 Eur
Wolf Thomas - am Donnerstag, 3. Dezember 2009, 22:20 - Rubrik: Landesgeschichte
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KlausGraf - am Donnerstag, 3. Dezember 2009, 19:45 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Link
Sowie durch weitere Welterbestätten:
http://www.googlewatchblog.de/2009/12/03/unesco-welterbestaetten-in-google-maps-street-view-besichtigen/
Sowie durch weitere Welterbestätten:
http://www.googlewatchblog.de/2009/12/03/unesco-welterbestaetten-in-google-maps-street-view-besichtigen/
http://filosofiastoria.wordpress.com/2009/12/02/
Kann mir jemand einen Titel in einer westlichen Sprache als Volltext nachweisen?
Bilder gucken:
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003937000/rsl01003937277/rsl01003937277.pdf
Man kann nach dem Erscheinungsjahr suchen und findet dann z.B. Inkunabeln in Kyrillisch, aber einen Titel in westlicher Sprache konnte ich mit Eingabe von 1890 trotz an die 450 Treffer nicht entdecken.
Update: Mit der Suche nach Paris gibt es auf http://www.rsl.ru/en einige wenige Treffer! zB
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003293000/rsl01003293845/rsl01003293845.pdf
Suche nach London:
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003182000/rsl01003182970/rsl01003182970.pdf (Buch über Afghanistan, engl.)
APraefcke fand sogar einen lat. Druck aus dem 18. Jh.
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003499000/rsl01003499268/rsl01003499268.pdf
Zwei weitere lateinische findet man mit "typis".
Und ein dt.-russ. Druck wurde von AP ebenfalls gefunden, die Statuten des adeligen Frl.-Stifts zu Dorpat (Tartu):
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003340000/rsl01003340072/rsl01003340072.pdf
Ebenfalls mit deutschen Anteilen:
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003560000/rsl01003560942/rsl01003560942.pdf
AP meldet soeben:
Weitere dt. Digitalisate in Russland: http://bit.ly/558jZI http://bit.ly/8qFaHV http://bit.ly/8YjoAx http://bit.ly/6NR1bN
S.a. http://tinyurl.com/yed8w5p
Kann mir jemand einen Titel in einer westlichen Sprache als Volltext nachweisen?
Bilder gucken:
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003937000/rsl01003937277/rsl01003937277.pdf
Man kann nach dem Erscheinungsjahr suchen und findet dann z.B. Inkunabeln in Kyrillisch, aber einen Titel in westlicher Sprache konnte ich mit Eingabe von 1890 trotz an die 450 Treffer nicht entdecken.
Update: Mit der Suche nach Paris gibt es auf http://www.rsl.ru/en einige wenige Treffer! zB
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003293000/rsl01003293845/rsl01003293845.pdf
Suche nach London:
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003182000/rsl01003182970/rsl01003182970.pdf (Buch über Afghanistan, engl.)
APraefcke fand sogar einen lat. Druck aus dem 18. Jh.
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003499000/rsl01003499268/rsl01003499268.pdf
Zwei weitere lateinische findet man mit "typis".
Und ein dt.-russ. Druck wurde von AP ebenfalls gefunden, die Statuten des adeligen Frl.-Stifts zu Dorpat (Tartu):
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003340000/rsl01003340072/rsl01003340072.pdf
Ebenfalls mit deutschen Anteilen:
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01003000000/rsl01003560000/rsl01003560942/rsl01003560942.pdf
AP meldet soeben:
Weitere dt. Digitalisate in Russland: http://bit.ly/558jZI http://bit.ly/8qFaHV http://bit.ly/8YjoAx http://bit.ly/6NR1bN
S.a. http://tinyurl.com/yed8w5p
KlausGraf - am Donnerstag, 3. Dezember 2009, 19:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 3. Dezember 2009, 18:58 - Rubrik: Internationale Aspekte
KlausGraf - am Donnerstag, 3. Dezember 2009, 18:31 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113/
Volltext:
PDF Boersenverein.de
Volltext:
PDF Boersenverein.de
KlausGraf - am Donnerstag, 3. Dezember 2009, 16:18 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Donnerstag, 3. Dezember 2009, 16:15 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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1) In Ermangelung eines Protokolls der Sitzung vom 11.11.2009 kann hier nur die kurze Notiz aus der Rubrik "Aktuelles" wiedergegen werden: " ...Im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfs über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Land Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen) - Drucksache 14/10028 - beschließt der Ausschuss, die kommunalen Spitzenverbände um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten. ....." (Link)
2) Auf der Tagesordnung der Kulturausschusssitzung vom 09.12.2009 findet sich die Beratung des Archivgesetzes als TOP Nr. 2. Die öffentliche Sitzung findet beginnt um 13:30 im Düsseldorfer Landtag (Raum E 1 A 17). Link zur Einladung.
3) Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten dazu liegt vor und kann als PDF eingesehen werden
s. a. 1. Sachstandsbericht: http://archiv.twoday.net/stories/6070148/
2) Auf der Tagesordnung der Kulturausschusssitzung vom 09.12.2009 findet sich die Beratung des Archivgesetzes als TOP Nr. 2. Die öffentliche Sitzung findet beginnt um 13:30 im Düsseldorfer Landtag (Raum E 1 A 17). Link zur Einladung.
3) Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten dazu liegt vor und kann als PDF eingesehen werden
s. a. 1. Sachstandsbericht: http://archiv.twoday.net/stories/6070148/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 3. Dezember 2009, 15:47 - Rubrik: Archivrecht
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Archivalia hatte ja schon deutlich auf einen Grund für die Verzögerung - oder nennen wir es erhöhten Beratungsbedarf - deutlich aufgezeigt (Link).
Ein Kollege, der nicht näher genannt werden möchte, hat auf einen weiteren Stolperstein hingewiesen: "§ 7 Abs. 2 Satz 2 des Referentenentwurfes vom 24.2.2009 ("Amtsträger in Ausübung ihrer Ämter [...] sind keine betroffenen Personen im Sinne des Absatzes 1.") war für NRW eine Neuerung gegenüber dem geltenden Archivgesetz. Amtsträger agieren nicht als autonome natürliche Personen sondern als Repräsentanten von juristischen. Unterlagen, die sich auf Amtsträger und deren Tätigkeit als Vertreter juristischer Personen beziehen, sollen deshalb (wie es andere Archivgesetze bereits vorsehen) künftig nicht mehr mit den erweiterten Sperrfristen belegt werden, die für auf natürliche Personen bezogene Unterlagen gelten.
Aus dem an sich schon problematischen Status von verbeamteten Wissenschaftlern ergibt sich hier ein Widerspruch. Die grundgesetzlich garantierte "Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre" (Art. 5 Abs. 3) kann wie jede Freiheit ausschließlich von natürlichen Personen eigenverantwortlich in Anspruch genommen werden. Für Wissenschaftler bedeutet "Ausübung ihrer Ämter" die freie wissenschaftliche Tätigkeit im eigenen Namen, nicht im Namen eines Dienstherrn (Behörde, z.B. Universität). Die dabei von ihnen erzeugten oder sie betreffenden Unterlagen können folglich nur als auf voll schutzwürdige natürliche Personen
bezogene angesehen werden.
Der im Frühjahr darauf hingewiesene Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Hochschularchive in Nordrhein-Westfalen hat dem Vernehmen nach diesen Widerspruch beim Land artikuliert und die Einfügung einer Klausel vorgeschlagen, nach der der oben genannte Satz nur anzuwenden ist, soweit dadurch die Freiheit der Wissenschaft nicht berührt wird. Dieser Hinweis scheint nicht aufgegriffen worden zu sein. Im Gesetzentwurf der Landesregierung vom 27.10.2009, § 7 Abs. 3 Satz 3, heißt es nun zwar einschränkend, die Schutzfristen des Absatzes 1 gelten nur, insofern die schützenswerte Privatsphäre der Amtsträger betroffen ist, was aber hier nicht zur Debatte stand (und ohnehin überflüssig ist, da Amtsausübung keine Privatsphäre einschließt).
Für Hochschularchive können sich durch die widerspruchsvolle Formulierung bei der Anwendung auf einen bestimmten Personenkreis Konflikte ergeben, da unterschiedliche Auslegungen seitens der Benutzer und seitens der Betroffenen (z.B. Hochschullehrer) zu erwarten sind."
Vielen Dank für die Überlassung!
Ein Kollege, der nicht näher genannt werden möchte, hat auf einen weiteren Stolperstein hingewiesen: "§ 7 Abs. 2 Satz 2 des Referentenentwurfes vom 24.2.2009 ("Amtsträger in Ausübung ihrer Ämter [...] sind keine betroffenen Personen im Sinne des Absatzes 1.") war für NRW eine Neuerung gegenüber dem geltenden Archivgesetz. Amtsträger agieren nicht als autonome natürliche Personen sondern als Repräsentanten von juristischen. Unterlagen, die sich auf Amtsträger und deren Tätigkeit als Vertreter juristischer Personen beziehen, sollen deshalb (wie es andere Archivgesetze bereits vorsehen) künftig nicht mehr mit den erweiterten Sperrfristen belegt werden, die für auf natürliche Personen bezogene Unterlagen gelten.
Aus dem an sich schon problematischen Status von verbeamteten Wissenschaftlern ergibt sich hier ein Widerspruch. Die grundgesetzlich garantierte "Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre" (Art. 5 Abs. 3) kann wie jede Freiheit ausschließlich von natürlichen Personen eigenverantwortlich in Anspruch genommen werden. Für Wissenschaftler bedeutet "Ausübung ihrer Ämter" die freie wissenschaftliche Tätigkeit im eigenen Namen, nicht im Namen eines Dienstherrn (Behörde, z.B. Universität). Die dabei von ihnen erzeugten oder sie betreffenden Unterlagen können folglich nur als auf voll schutzwürdige natürliche Personen
bezogene angesehen werden.
Der im Frühjahr darauf hingewiesene Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Hochschularchive in Nordrhein-Westfalen hat dem Vernehmen nach diesen Widerspruch beim Land artikuliert und die Einfügung einer Klausel vorgeschlagen, nach der der oben genannte Satz nur anzuwenden ist, soweit dadurch die Freiheit der Wissenschaft nicht berührt wird. Dieser Hinweis scheint nicht aufgegriffen worden zu sein. Im Gesetzentwurf der Landesregierung vom 27.10.2009, § 7 Abs. 3 Satz 3, heißt es nun zwar einschränkend, die Schutzfristen des Absatzes 1 gelten nur, insofern die schützenswerte Privatsphäre der Amtsträger betroffen ist, was aber hier nicht zur Debatte stand (und ohnehin überflüssig ist, da Amtsausübung keine Privatsphäre einschließt).
Für Hochschularchive können sich durch die widerspruchsvolle Formulierung bei der Anwendung auf einen bestimmten Personenkreis Konflikte ergeben, da unterschiedliche Auslegungen seitens der Benutzer und seitens der Betroffenen (z.B. Hochschullehrer) zu erwarten sind."
Vielen Dank für die Überlassung!
Wolf Thomas - am Donnerstag, 3. Dezember 2009, 13:59 - Rubrik: Archivrecht
In his monthly newsletter Peter Suber discusses the implications of the amended Google Books Settlement for Open Access:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/12-02-09.htm
I have spoken on this topic at Konstanz on the OA conference as some will remember. My main interest was author-side OA via Google (like the Urheberrechtsbündnis).
For monographs there is one solution in the near future using that what Suber calls the "formal partner program". If I know the disadvantages of being a formal partner I will give a report as soon as possible.
Authors which are rights holders can send Google their books (or offprints) or PDFs. Because I thought it would be silly to scan already scanned books (which Google shows only as snippets in the library program) I did'nt register some weeks ago. Google told me that it isn't possible to use the library scans for the partner program. But negotiating with HathiTrust in the last days (I have the online rights for two of my books received from the publishers) on the second book I was told it would be better to make these books free via Google, and thus I am since yesterday Google partner and part of a not yet published pilot program. Google is working "with a small number of rights holders to allow them increase the viewable portion of their snippet view books". Thus I am waiting that Google makes my books free with the choosen download option ("It may take some time to launch the books under your preferred settings, so I appreciate your patience", I have read today). If the second book (already OA at Frankfurt University's GINDOK) is free in Google Indiana University can make it also free in HathiTrust (the first book is already free: http://archiv.twoday.net/stories/6051775/ ).
If a rights holder wants OA (or libre OA using a CC license) via Google for his book this would be a nice way in my opinion. (Please note that I could not use the CC option because I have only the online rights, and CC also concerns print.)
For the inserts and journal articles I cannot see such a solution. But an author as rights holder can as Google partner send offprints or PDFs to Google. I do not have any experience with this (remember that I am partner since yesterday).
I will keep you informed!
Update:
http://books.google.de/books?printsec=frontcover&id=PoAgAAAAMAAJ#v=onepage&q=&f=false
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/12-02-09.htm
I have spoken on this topic at Konstanz on the OA conference as some will remember. My main interest was author-side OA via Google (like the Urheberrechtsbündnis).
For monographs there is one solution in the near future using that what Suber calls the "formal partner program". If I know the disadvantages of being a formal partner I will give a report as soon as possible.
Authors which are rights holders can send Google their books (or offprints) or PDFs. Because I thought it would be silly to scan already scanned books (which Google shows only as snippets in the library program) I did'nt register some weeks ago. Google told me that it isn't possible to use the library scans for the partner program. But negotiating with HathiTrust in the last days (I have the online rights for two of my books received from the publishers) on the second book I was told it would be better to make these books free via Google, and thus I am since yesterday Google partner and part of a not yet published pilot program. Google is working "with a small number of rights holders to allow them increase the viewable portion of their snippet view books". Thus I am waiting that Google makes my books free with the choosen download option ("It may take some time to launch the books under your preferred settings, so I appreciate your patience", I have read today). If the second book (already OA at Frankfurt University's GINDOK) is free in Google Indiana University can make it also free in HathiTrust (the first book is already free: http://archiv.twoday.net/stories/6051775/ ).
If a rights holder wants OA (or libre OA using a CC license) via Google for his book this would be a nice way in my opinion. (Please note that I could not use the CC option because I have only the online rights, and CC also concerns print.)
For the inserts and journal articles I cannot see such a solution. But an author as rights holder can as Google partner send offprints or PDFs to Google. I do not have any experience with this (remember that I am partner since yesterday).
I will keep you informed!
Update:
http://books.google.de/books?printsec=frontcover&id=PoAgAAAAMAAJ#v=onepage&q=&f=false
KlausGraf - am Donnerstag, 3. Dezember 2009, 02:50 - Rubrik: English Corner
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FAZ
"Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen die Datenbanken von 30 000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) miteinander vernetzt und allen Bürgern in einem Internetportal zugänglich gemacht werden. Die Digitale Bibliothek soll digitale Kopien von Büchern, Bildern, Musik und Filmen aus Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen umfassen. „Die DDB ist ein Jahrhundertprojekt in der digitalen Welt und leistet einen herausragenden Beitrag zur Bewahrung unserer kulturellen Identität und zum Urheberrechtsschutz. Die Deutsche Digitale Bibliothek ist eine angemessene Antwort auf Google“, sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) in Berlin. Allerdings soll erst 2011 mit dem Aufbau der Internet-Bibliothek begonnen werden."
"Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen die Datenbanken von 30 000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) miteinander vernetzt und allen Bürgern in einem Internetportal zugänglich gemacht werden. Die Digitale Bibliothek soll digitale Kopien von Büchern, Bildern, Musik und Filmen aus Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen umfassen. „Die DDB ist ein Jahrhundertprojekt in der digitalen Welt und leistet einen herausragenden Beitrag zur Bewahrung unserer kulturellen Identität und zum Urheberrechtsschutz. Die Deutsche Digitale Bibliothek ist eine angemessene Antwort auf Google“, sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) in Berlin. Allerdings soll erst 2011 mit dem Aufbau der Internet-Bibliothek begonnen werden."
KlausGraf - am Mittwoch, 2. Dezember 2009, 23:47 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Nach dem der erste Wettbewerb via Twitter gestartet wurde und eine unerwartet positive Resonanz gefunden hat (s. u.), beginnt der 2. Versuch nun hier im Blog. Wie bereits angekündigt hat das neue Wort einen Vokal mehr. Aus den Anfangsbuchstaben des Wortes "Magazin" gilt es einen Satz zu formen. Die Buchstabenfolge ist einzuhalten. Einsedendeschluß - via Twitter, als Blogkommentar oder als E-Mail - ist der 20. Dezember 2009. Die 3 besten Sätze (von mir ausgewählt) werden mit je 10 selbstgemachten Pralinen aus Meisterhand belohnt werden.
Link zum 1. Archiveinsatz:
http://archiv.twoday.net/stories/6028489/
http://archiv.twoday.net/stories/6036834/ (Gewinner des ersten Wettbewerbs)
Link zum 1. Archiveinsatz:
http://archiv.twoday.net/stories/6028489/
http://archiv.twoday.net/stories/6036834/ (Gewinner des ersten Wettbewerbs)
Wolf Thomas - am Mittwoch, 2. Dezember 2009, 20:18 - Rubrik: Unterhaltung
Am 3. März 2009 ist das Stadtarchiv in Köln in sich zusammengestürzt. Über ein halbes Jahr nach diesem erschütternden Ereignis sind zwar die Trümmer beseitigt, das Nachbarhaus ist hinter einer Plane verschwunden, die Arbeiten an der U-Bahn werden sich wohl bis 2013 verzögern. Die meisten Fragen bleiben aber ungeklärt – am 17. November hat der erste Prozess begonnen, in dem drei Leihgeber von Archivmaterialien gegen die Stadt Köln klagen, denn diese hätte die Gefahrenlage schon zuvor gekannt.
Genug Anlässe für das Haus der Architektur in Köln, eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema zu veranstalten. Eingeladen sind Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters, Frank Möller (BI „Köln kann auch anders“), Karl-Jürgen Klipper (Rats-Ausschuss für Stadtentwicklung) und Frank Überall (Journalist und Autor von „Der Klüngel in der politischen Kultur Kölns“). Die Moderation übernimmt Arnd Henze vom WDR.
Termin: Donnerstag, 3. Dezember 2009, 19.30 Uhr
Ort: HdAK-Kubus, Josef-Haubrich-Hof, 50676 Köln
Quelle: http://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Diskussion_zum_Stadtarchiv_in_Koeln_883362.html
Genug Anlässe für das Haus der Architektur in Köln, eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema zu veranstalten. Eingeladen sind Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters, Frank Möller (BI „Köln kann auch anders“), Karl-Jürgen Klipper (Rats-Ausschuss für Stadtentwicklung) und Frank Überall (Journalist und Autor von „Der Klüngel in der politischen Kultur Kölns“). Die Moderation übernimmt Arnd Henze vom WDR.
Termin: Donnerstag, 3. Dezember 2009, 19.30 Uhr
Ort: HdAK-Kubus, Josef-Haubrich-Hof, 50676 Köln
Quelle: http://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Diskussion_zum_Stadtarchiv_in_Koeln_883362.html
Wolf Thomas - am Mittwoch, 2. Dezember 2009, 19:56 - Rubrik: Kommunalarchive
Großartig wie eh und je Kathrin Passig:
Der Anthropologe Brent Berlin und der Linguist Paul Kay beschrieben 1969 in einer Studie über die Farbbezeichnungen unterschiedlicher Kulturen die immer gleiche Abfolge der beobachteten Entwicklungsstufen. Kulturen mit nur zwei Farbbegriffen unterscheiden zwischen »hellen« und »dunklen« Tönen. Kennt eine Kultur drei Farben, ist die dritte Farbe Rot. Wenn sich die Sprache weiter ausdifferenziert, kommt zuerst Grün und/oder Gelb und danach Blau hinzu. Alle Sprachen mit sechs Farbbezeichnungen unterscheiden Schwarz, Weiß, Rot, Grün, Blau und Gelb. Die nächste Stufe ist Braun, dann erscheinen in beliebiger Reihenfolge Orange, Rosa, Violett und/oder Grau, ganz zum Schluss taucht Hellblau auf.
Die Reaktion auf technische Neuerungen folgt in Medien und Privatleben ähnlich vorgezeichneten Bahnen. Das erste, noch ganz reflexhafte Zusammenzucken ist das »What the hell is it good for?« (Argument eins), mit dem der IBM-Ingenieur Robert Lloyd 1968 den Mikroprozessor willkommen hieß. Schon Praktiken und Techniken, die nur eine Variante des Bekannten darstellen – wie die elektrische Schreibmaschine als Nachfolgerin der mechanischen –, stoßen in der Kulturkritikbranche auf Widerwillen. Noch schwerer haben es Neuerungen, die wie das Telefon oder das Internet ein weitgehend neues Feld eröffnen. Wenn es zum Zeitpunkt der Entstehung des Lebens schon Kulturkritiker gegeben hätte, hätten sie missmutig in ihre Magazine geschrieben: »Leben – what is it good for? Es ging doch bisher auch so.«
Weil das Neue eingespielte Prozesse durcheinanderbringt, wird es oft nicht nur als nutzlos, sondern als geradezu lästig empfunden. Der Student Friedrich August Köhler schrieb 1790 nach einer Fußreise von Tübingen nach Ulm: »Zwar wurden vermöge eines landesherrlichen Edicts überal (Wegezeiger) errichtet, aber ihre Existenz war kurz, weil sie der ausgelassene Pöbel an den meisten Orten zerstörte, welches besonders in den Gegenden der Fall ist, wo die Landleute zerstreut auf Höfen wohnen und wenn sie in Geschäften nach der nächsten Stadt oder dem nächsten Dorf kommen, meistens betrunken nach Hause kehren und weil ihnen der Weg bekanndt ist, Wegezeiger für eine unnöthige Sache halten.«
Weiterlesen!
http://www.online-merkur.de/seiten/lp200912adz.htm
Update:
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/6074520/
Der Anthropologe Brent Berlin und der Linguist Paul Kay beschrieben 1969 in einer Studie über die Farbbezeichnungen unterschiedlicher Kulturen die immer gleiche Abfolge der beobachteten Entwicklungsstufen. Kulturen mit nur zwei Farbbegriffen unterscheiden zwischen »hellen« und »dunklen« Tönen. Kennt eine Kultur drei Farben, ist die dritte Farbe Rot. Wenn sich die Sprache weiter ausdifferenziert, kommt zuerst Grün und/oder Gelb und danach Blau hinzu. Alle Sprachen mit sechs Farbbezeichnungen unterscheiden Schwarz, Weiß, Rot, Grün, Blau und Gelb. Die nächste Stufe ist Braun, dann erscheinen in beliebiger Reihenfolge Orange, Rosa, Violett und/oder Grau, ganz zum Schluss taucht Hellblau auf.
Die Reaktion auf technische Neuerungen folgt in Medien und Privatleben ähnlich vorgezeichneten Bahnen. Das erste, noch ganz reflexhafte Zusammenzucken ist das »What the hell is it good for?« (Argument eins), mit dem der IBM-Ingenieur Robert Lloyd 1968 den Mikroprozessor willkommen hieß. Schon Praktiken und Techniken, die nur eine Variante des Bekannten darstellen – wie die elektrische Schreibmaschine als Nachfolgerin der mechanischen –, stoßen in der Kulturkritikbranche auf Widerwillen. Noch schwerer haben es Neuerungen, die wie das Telefon oder das Internet ein weitgehend neues Feld eröffnen. Wenn es zum Zeitpunkt der Entstehung des Lebens schon Kulturkritiker gegeben hätte, hätten sie missmutig in ihre Magazine geschrieben: »Leben – what is it good for? Es ging doch bisher auch so.«
Weil das Neue eingespielte Prozesse durcheinanderbringt, wird es oft nicht nur als nutzlos, sondern als geradezu lästig empfunden. Der Student Friedrich August Köhler schrieb 1790 nach einer Fußreise von Tübingen nach Ulm: »Zwar wurden vermöge eines landesherrlichen Edicts überal (Wegezeiger) errichtet, aber ihre Existenz war kurz, weil sie der ausgelassene Pöbel an den meisten Orten zerstörte, welches besonders in den Gegenden der Fall ist, wo die Landleute zerstreut auf Höfen wohnen und wenn sie in Geschäften nach der nächsten Stadt oder dem nächsten Dorf kommen, meistens betrunken nach Hause kehren und weil ihnen der Weg bekanndt ist, Wegezeiger für eine unnöthige Sache halten.«
Weiterlesen!
http://www.online-merkur.de/seiten/lp200912adz.htm
Update:
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/6074520/
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Die amerikanische Künstlerin Nina Paley verdient an ihrem Zeichentrickfilm “Sita Sings the Blues” mehr, als ihr alle Vertriebsprofis versprochen hatten – indem sie ihn unter einer Creative-Commons-Lizenz kostenlos weggibt.
http://www.netzpolitik.org/2009/cartoon-zeichnerin-nina-paley-verdient-55-000-mit-creative-commons/
Siehe auch:
http://dvdbiblog.wordpress.com/2008/06/02/sita-sings-the-blues/
und hier:
http://dvdbiblog.wordpress.com/2009/05/12/sita-sings-the-blues-ein-open-source-film-in-35mm/
http://www.netzpolitik.org/2009/cartoon-zeichnerin-nina-paley-verdient-55-000-mit-creative-commons/
Siehe auch:
http://dvdbiblog.wordpress.com/2008/06/02/sita-sings-the-blues/
und hier:
http://dvdbiblog.wordpress.com/2009/05/12/sita-sings-the-blues-ein-open-source-film-in-35mm/
KlausGraf - am Mittwoch, 2. Dezember 2009, 17:38 - Rubrik: Open Access
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der vom BMBF geförderte Forschungsverbund TextGrid hat die
Online-Bibliothek von zeno.org erworben. Diese digitale Sammlung
geisteswissenschaftlicher Literatur ist die umfangreichste ihrer Art im
deutschen Sprachraum. Sie umfasst nahezu alle wichtigen kanonisierten
Werke bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts, unter ihnen 280 Romane
deutschsprachiger Autoren, 27 Wörterbücher und Enzyklopädien sowie
zahlreiche Schriften aus Philosophie, Geschichte, Naturwissenschaft und
verschiedenen weiteren Disziplinen. Nunmehr steht sie nicht nur zur
Lektüre, sondern auch zur freien wissenschaftlichen Bearbeitung und
Nachnutzung zur Verfügung. Die Universität Göttingen hat den Erwerb heute
in einer Pressemitteilung bekanntgegeben:
http://www.uni-goettingen.de/de/sh/3240.html
TextGrid erarbeitet zurzeit die Lizenzbedingungen, die die künftigen
Nutzungsrechte dieser Daten beschreiben, die in TextGrid zur Verfügung
gestellt werden. Damit dabei die Interessen der Fachdisziplinen einbezogen
werden können, sind deutschlandweit alle interessierten Kolleginnen und
Kollegen eingeladen, sich an einer Abstimmung zwischen zwei zur Wahl
gestellten Creative-Commons-Lizenzmodellen zu beteiligen, die die Art der
Weiterverwendung und der Nachnutzung der Texte bestimmen. Die
Abstimmung
läuft vom 2. Dezember 2009 bis zum 31. Januar 2010 unter der Adresse:
http://www.textgrid.de/abstimmung.html
Auf der Grundlage der in TextGrid bereitgestellten Sammlungen können
Wissenschaftler Texte statistisch auswerten, verschiedene Textvarianten
abgleichen oder eigene Textkorpora zusammenstellen, um sie in ihre
Forschungsvorhaben zu integrieren und neue Forschungsfragen zu
beantworten. Die computergestützte Textanalyse oder die Erstellung
kritischer Texteditionen wird auf diese Weise erheblich vereinfacht.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an der Abstimmung beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen,
das TextGrid Team
Was gibt es da groß zu wählen zwischen Skylla und Charybdis, nämlich CC-BY-NC-SA und CC-BY-NC?
Das sind wirklich Spaßvögel bei Textgrid, die nichts von den rechtlichen Grundlagen kapiert haben. Erst einmal schließen wir die §§ 70, 71 UrhG (dazu siehe PiratK-UrhG http://www.contumax.de ) aus, denn Directmedia hat keine geschützten, sondern hinsichtlich des Texts gemeinfreie Editionen gescannt und in E-Texte verwandelt. Diese Leistung ist nach deutschem Recht nicht geschützt, die gemeinfreien Texte bleiben gemeinfrei, und ein Schutz kommt allenfalls durch den Datenbankschutz nach den §§ 8a ff. UrhG zustande, kann sich also gar nicht auf Einzeltexte beziehen.
Es ist also glatt gelogen, wenn es auf der angegebenen Internetseite heißt: Wenn also ein Nutzer beispielsweise eine kritische Edition auf der Grundlage von Texten der Digitalen Bibliothek anfertigt, bedeutet dies, dass er im Fall von CC 3.0 by, nc bei der Veröffentlichung nur zur Namensnennung verpflichtet ist und das Werk nicht für kommerzielle Zwecke nutzen darf. Abgesehen davon kann er selbst bestimmen, unter welchen Lizenzbedingungen er seine Edition anderen zur Verfügung stellt.
Im Falle von CC 3.0 by, sa, nc hingegen muss die Edition ebenfalls unter der Lizenz CC 3.0 by, sa, nc (oder vergleichbaren Bedingungen) weitergegeben werden, so dass alle Nutzer freien Zugang dazu haben und sie wiederum als Ausgangsbasis für eigene Veröffentlichungen verwenden dürfen.
Natürlich dürfen kommerzielle Unternehmen und Wiossenschaftler kritische Editionen auf der Grundlage der zeno-Texte anfertigen und zwar ohne Erlaubnis zu fragen oder eine CC-Lizenz einzuhalten. Die einzelnen Texte werden nicht dadurch geschützt, dass sie in einem Gesamtpaket präsentiert werden. Es ist auch die Frage, wer diese überwiegend scanlosen Texte überhaupt für eine kritische Edition brauchen kann. Hat man bei Creative Commons keine Juristen, die korrekt beraten können?
Es ist natürlich schön, dass die großartige Textsammlung von zeno.org nun für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt, aber wenn der Preis dafür Copyfraud ist, dann ist dieser Preis eindeutig zu hoch. Es wäre an der Zeit, solche Projekte abzumahnen.
Update:
Im Forum von Textgrid verweist M. Schindler auf den Wikipedia-Bestand in zeno. Dieser kann natürlich keinesfalls unter eine NC-Lizenz gestellt wereden und bleibt frei.
Hinsichtlich des Datenbankschutzes bestimmt die deutsche Version von CC-BY-NC:
"Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen."
Gemeint ist dabei wohl: weil sie als TEILE von Datenbanken oder Zusammenstellungen.
Das heißt: Für einzelne Texte in einer insgesamt unter einer CC-Lizenz stehenden Datenbank (ob Sammelwerk nach § 4 oder nach den §§ 87a ff.) gelten die Lizenzbedingungen nicht.
Wenn eine Bearbeitung eines geschützten Werks erfolgt, das unter CC-BY-NC steht, dann kann der Bearbeiter damit nicht machen was er will, sondern er ist an die Lizenzbedingungen gebunden, also die Kennzeichnung Bearbeitung von Werk W, das unter CC-BY-NC steht, Link auf die Lizenz.
"Jedes Mal wenn Sie eine Abwandlung des Schutzgegenstandes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz."
"Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können. "
Beispiel 1: A bietet W unter CC-BY-NC an. Nichtkommerzieller Nutzer B bearbeitet W eigenschöpferisch und schafft dadurch W-1, W-1 steht nicht unter CC-BY-NC, sondern W.
Konkret: W ist ein Foto, W-1 eine Collage aus vielen CC-Fotos. Da manche Fotos verdeckt sind, handelt es sich um eine Bearbeitung, nicht um ein Sammelwerk. Die Collage darf nicht nachgenutzt werden, was bei "SA" (share-alike) der Fall wäre, wohl aber ein nicht-verdecktes Foto. Eigene geschützte Fotos dürften per DRM gesichert werden, aber das DRM darf sich NICHT auf Teile beziehen, die unter CC stehen.
Beispiel 2: Der Verlag U. nimmt einen Aufsatz aus PLoS (CC-BY), übersetzt ihn ins Deutsche (= Bearbeitung) und bietet ihn in Zweispaltenansicht an, wobei die rechte Spalte mit der deutschen Übersetzung nur zahlenden Kunden zugänglich ist, während die linke unter CC-Lizenz kostenfrei und ohne DRM zugänglich ist. Das wäre zwar nicht schön, aber legal.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/6103372/
Online-Bibliothek von zeno.org erworben. Diese digitale Sammlung
geisteswissenschaftlicher Literatur ist die umfangreichste ihrer Art im
deutschen Sprachraum. Sie umfasst nahezu alle wichtigen kanonisierten
Werke bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts, unter ihnen 280 Romane
deutschsprachiger Autoren, 27 Wörterbücher und Enzyklopädien sowie
zahlreiche Schriften aus Philosophie, Geschichte, Naturwissenschaft und
verschiedenen weiteren Disziplinen. Nunmehr steht sie nicht nur zur
Lektüre, sondern auch zur freien wissenschaftlichen Bearbeitung und
Nachnutzung zur Verfügung. Die Universität Göttingen hat den Erwerb heute
in einer Pressemitteilung bekanntgegeben:
http://www.uni-goettingen.de/de/sh/3240.html
TextGrid erarbeitet zurzeit die Lizenzbedingungen, die die künftigen
Nutzungsrechte dieser Daten beschreiben, die in TextGrid zur Verfügung
gestellt werden. Damit dabei die Interessen der Fachdisziplinen einbezogen
werden können, sind deutschlandweit alle interessierten Kolleginnen und
Kollegen eingeladen, sich an einer Abstimmung zwischen zwei zur Wahl
gestellten Creative-Commons-Lizenzmodellen zu beteiligen, die die Art der
Weiterverwendung und der Nachnutzung der Texte bestimmen. Die
Abstimmung
läuft vom 2. Dezember 2009 bis zum 31. Januar 2010 unter der Adresse:
http://www.textgrid.de/abstimmung.html
Auf der Grundlage der in TextGrid bereitgestellten Sammlungen können
Wissenschaftler Texte statistisch auswerten, verschiedene Textvarianten
abgleichen oder eigene Textkorpora zusammenstellen, um sie in ihre
Forschungsvorhaben zu integrieren und neue Forschungsfragen zu
beantworten. Die computergestützte Textanalyse oder die Erstellung
kritischer Texteditionen wird auf diese Weise erheblich vereinfacht.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an der Abstimmung beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen,
das TextGrid Team
Was gibt es da groß zu wählen zwischen Skylla und Charybdis, nämlich CC-BY-NC-SA und CC-BY-NC?
Das sind wirklich Spaßvögel bei Textgrid, die nichts von den rechtlichen Grundlagen kapiert haben. Erst einmal schließen wir die §§ 70, 71 UrhG (dazu siehe PiratK-UrhG http://www.contumax.de ) aus, denn Directmedia hat keine geschützten, sondern hinsichtlich des Texts gemeinfreie Editionen gescannt und in E-Texte verwandelt. Diese Leistung ist nach deutschem Recht nicht geschützt, die gemeinfreien Texte bleiben gemeinfrei, und ein Schutz kommt allenfalls durch den Datenbankschutz nach den §§ 8a ff. UrhG zustande, kann sich also gar nicht auf Einzeltexte beziehen.
Es ist also glatt gelogen, wenn es auf der angegebenen Internetseite heißt: Wenn also ein Nutzer beispielsweise eine kritische Edition auf der Grundlage von Texten der Digitalen Bibliothek anfertigt, bedeutet dies, dass er im Fall von CC 3.0 by, nc bei der Veröffentlichung nur zur Namensnennung verpflichtet ist und das Werk nicht für kommerzielle Zwecke nutzen darf. Abgesehen davon kann er selbst bestimmen, unter welchen Lizenzbedingungen er seine Edition anderen zur Verfügung stellt.
Im Falle von CC 3.0 by, sa, nc hingegen muss die Edition ebenfalls unter der Lizenz CC 3.0 by, sa, nc (oder vergleichbaren Bedingungen) weitergegeben werden, so dass alle Nutzer freien Zugang dazu haben und sie wiederum als Ausgangsbasis für eigene Veröffentlichungen verwenden dürfen.
Natürlich dürfen kommerzielle Unternehmen und Wiossenschaftler kritische Editionen auf der Grundlage der zeno-Texte anfertigen und zwar ohne Erlaubnis zu fragen oder eine CC-Lizenz einzuhalten. Die einzelnen Texte werden nicht dadurch geschützt, dass sie in einem Gesamtpaket präsentiert werden. Es ist auch die Frage, wer diese überwiegend scanlosen Texte überhaupt für eine kritische Edition brauchen kann. Hat man bei Creative Commons keine Juristen, die korrekt beraten können?
Es ist natürlich schön, dass die großartige Textsammlung von zeno.org nun für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt, aber wenn der Preis dafür Copyfraud ist, dann ist dieser Preis eindeutig zu hoch. Es wäre an der Zeit, solche Projekte abzumahnen.
Update:
Im Forum von Textgrid verweist M. Schindler auf den Wikipedia-Bestand in zeno. Dieser kann natürlich keinesfalls unter eine NC-Lizenz gestellt wereden und bleibt frei.
Hinsichtlich des Datenbankschutzes bestimmt die deutsche Version von CC-BY-NC:
"Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen."
Gemeint ist dabei wohl: weil sie als TEILE von Datenbanken oder Zusammenstellungen.
Das heißt: Für einzelne Texte in einer insgesamt unter einer CC-Lizenz stehenden Datenbank (ob Sammelwerk nach § 4 oder nach den §§ 87a ff.) gelten die Lizenzbedingungen nicht.
Wenn eine Bearbeitung eines geschützten Werks erfolgt, das unter CC-BY-NC steht, dann kann der Bearbeiter damit nicht machen was er will, sondern er ist an die Lizenzbedingungen gebunden, also die Kennzeichnung Bearbeitung von Werk W, das unter CC-BY-NC steht, Link auf die Lizenz.
"Jedes Mal wenn Sie eine Abwandlung des Schutzgegenstandes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz."
"Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können. "
Beispiel 1: A bietet W unter CC-BY-NC an. Nichtkommerzieller Nutzer B bearbeitet W eigenschöpferisch und schafft dadurch W-1, W-1 steht nicht unter CC-BY-NC, sondern W.
Konkret: W ist ein Foto, W-1 eine Collage aus vielen CC-Fotos. Da manche Fotos verdeckt sind, handelt es sich um eine Bearbeitung, nicht um ein Sammelwerk. Die Collage darf nicht nachgenutzt werden, was bei "SA" (share-alike) der Fall wäre, wohl aber ein nicht-verdecktes Foto. Eigene geschützte Fotos dürften per DRM gesichert werden, aber das DRM darf sich NICHT auf Teile beziehen, die unter CC stehen.
Beispiel 2: Der Verlag U. nimmt einen Aufsatz aus PLoS (CC-BY), übersetzt ihn ins Deutsche (= Bearbeitung) und bietet ihn in Zweispaltenansicht an, wobei die rechte Spalte mit der deutschen Übersetzung nur zahlenden Kunden zugänglich ist, während die linke unter CC-Lizenz kostenfrei und ohne DRM zugänglich ist. Das wäre zwar nicht schön, aber legal.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/6103372/
KlausGraf - am Mittwoch, 2. Dezember 2009, 17:01 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Mittwoch, 2. Dezember 2009, 16:32 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Mittwoch, 2. Dezember 2009, 04:36 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Mittwoch, 2. Dezember 2009, 03:44 - Rubrik: Kodikologie
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Anders als letztes Jahr gibt es heuer keinen Archivalia-Adventskalender, aber natürlich sei eine Linksammlung vermerkt:
http://bibliothekarisch.de/blog/2009/12/01/mehr-oder-minder-bibliothekarische-adventskalender

http://bibliothekarisch.de/blog/2009/12/01/mehr-oder-minder-bibliothekarische-adventskalender
KlausGraf - am Mittwoch, 2. Dezember 2009, 03:06 - Rubrik: Unterhaltung
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Oben sehen Sie das komplette Stammpersonal des Hamburgischen Architekturarchivs. Rechts steht der Leiter Norbert Baues, daneben Karl Heinz Hoffmann. Von Fall zu Fall arbeiten noch weitere Personen im Archiv, die Werkverträge erhalten haben. Hinzu kamen in den letzten Jahren immer wieder Personen, die das Archiv längere Zeit für Dissertationen nutzten und sich trotz der Platznot einen Arbeitsplatz bei uns einrichteten. Foto: Hedwig Heggemann
"Das Hamburgische Architekturarchiv sammelt Unterlagen Hamburger Architekten und Stadtplaner. Wenn von "Architekten" die Rede ist, denken viele nur an Hochbauarchitekten, wir verstehen darunter: Hochbauarchitekten, Landschaftsarchitekten, Gartenarchitekten und Innenarchitekten. "Hamburger" bedeutet nicht, dass die Personen in der Hansestadt geboren wurden, sondern nur, dass sie eine zeitlang in Hamburg gewirkt haben. Und es bedeutet schon gar nicht, dass wir nur Unterlagen zu Hamburger Bauten sammeln.
In der Praxis hat es sich ergeben, dass uns nicht nur wirkliche Personen sondern auch juristische Personen, Einrichtungen und Ämter interessante Unterlagen zur Verfügung stellen. Besonders umfangreich sind die Bestände der Wohnungsbau - Gesellschaften SAGA und Neue Heimat. Klein und fein ist die Sammlung Bülau-Wettbewerbe der Patriotischen Gesellschaft. Völlig aus dem Rahmen fällt die Bibliothek von Christian Borngräber, eines Berliner Autoren, der sich gleichermaßen der Architektur und dem Design widmete.
Eigentlicher Kern des Archivs sind die Nachlässe und Bestände von Hochbau-Architekten. Vorwiegend handelt es sich um Pläne, manchmal sind auch Akten und Fotos dabei. Besonders stark vertreten sind Architekten, die den Wiederaufbau Hamburgs mit geprägt haben: Werner Kallmorgen, Godber Nissen, Georg Wellhausen, Sprotte + Neve, Gustav Burmester, Heinz Graaf....
Damit ist die Spannweite der Sammlungen natürlich nicht erschöpft. Architektur der 20er und 30er Jahre findet man z.B. in den kleinen Beständen Bensel & Kamps und Gebrüder Gerson. Die "Hamburger Schule" ist mit Bernhard Winking sowie Kleffel & Köhnholdt vertreten. Fast in die Gegenwart reichen die Wettbewerbsarbeiten von AZ und die Arbeiten für die Bülau-Wettbewerbe.
Als ein besonderer Schwerpunkt unserer Sammlungen kristallisierte sich in den letzten Jahren die Landschafts- und Gartenarchitektur heraus. Zunächst erhielt das Archiv Nachlässe der Gartenarchitekten Gustav Lüttge und Karl Plomin, danach folgten zahlreiche Unterlagen von Landschaftsarchitekten, die Arbeiten aus den letzten vier Jahrzehnten dokumentieren.
Gärten von Gustav Lüttge sind auch auf Fotos zweier Architekturfotografen zu sehen: Otto Rheinländer und Georg Baur. Das Architekturarchiv hat die Bestände dieser Fotografen größtenteils übernommen. Abgesehen von der Gartenarchitektur enthalten diese Archive viele Aufnahmen von Bauten aus den 50er und 60er Jahren. Besonders häufig vertreten sind die Architekten Gerhard Langmaack und Hopp + Jäger"
Quelle: http://www.architekturarchiv-web.de/index.htm
Wolf Thomas - am Dienstag, 1. Dezember 2009, 19:38 - Rubrik: Architekturarchive
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Aus dem neuesten bayerischen Datenschutzbericht:
http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb23/k6.html#6.2.3
Die besonders kleinliche Gesinnung dieses Paragraphenreiters lässt sich auch aus der Stellungnahme zu einem Einsichtsbegehren einer Bürgerin ableiten, die das Diplomzeugnis ihres vor drei Jahren verstorbenen Vaters einsehen wollte:
http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb23/k13.html#13.1
Ich sehe in einem solchen Fall sehr wohl archivrechtlich ein überwiegendes Interesse der Benutzerin, das eine Schutzfristenverkürzung ermöglicht (in 7 Jahren würde sich die Sachlage nicht wesentlich anders verhalten, da dürfte aber jeder Einsicht nehmen).
http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb23/k6.html#6.2.3
Die besonders kleinliche Gesinnung dieses Paragraphenreiters lässt sich auch aus der Stellungnahme zu einem Einsichtsbegehren einer Bürgerin ableiten, die das Diplomzeugnis ihres vor drei Jahren verstorbenen Vaters einsehen wollte:
http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb23/k13.html#13.1
Ich sehe in einem solchen Fall sehr wohl archivrechtlich ein überwiegendes Interesse der Benutzerin, das eine Schutzfristenverkürzung ermöglicht (in 7 Jahren würde sich die Sachlage nicht wesentlich anders verhalten, da dürfte aber jeder Einsicht nehmen).
KlausGraf - am Dienstag, 1. Dezember 2009, 19:34 - Rubrik: Archivrecht
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Am 24. November 2009 fand in der Universitätsbibliothek Regensburg die konstituierende Sitzung des „Regensburger Bibliotheksverbund (RBV)“ als ein Zusammenschluss von Einrichtungen des Bibliotheks-, Archiv- und Dokumentationswesens in unterschiedlicher Trägerschaft aus der Stadt und der Region statt. In dieser Versammlung unterzeichneten Vertreter von bisher 14 Bibliotheken und Archiven die Kooperationsvereinbarung und besiegelten damit offiziell die Gründung des Regensburger Bibliotheksverbundes. Weitere Einrichtungen haben ihren Beitritt zum Verbund bereits zugesagt.
Zum Sprecher wurde der Initiator dieses Netzwerkes Dr. Rafael Ball, Direktor der Universitätsbibliothek Regensburg, gewählt, zur stellvertretenden Sprecherin die Leiterin der Stadtbücherei Regensburg, Elisabeth Mair-Gummermann. Damit sind die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine kontinuierliche, fruchtbare Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungen geschaffen. Ein wesentliches Ziel dieser Kooperation ist, das vielfältige Medien- und Dienstleistungsangebot von Bibliotheken und Archiven in Regensburg und Umgebung deutlich zu machen und für alle Interessierten einen einfachen Zugang zu Informationen und Wissen zu schaffen. Ganz in diesem Sinne hat der Regensburger Bibliotheksverbund in seiner Gründungsversammlung als erste kooperative Dienstleistung das gemeinsame Internetportal in Betrieb genommen.
Dieser Internetauftritt, der laufend weiter ausgebaut wird, bietet Informationen über die Aktivitäten von Bibliotheken und Archiven in Regensburg und der Region. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vorstellung gemeinsamer Projekte. Besonders an Lehrkräfte und Schulen wendet sich ein eigener Bereich „Regensburger Bibliotheken für Schulen“, in dem die vielfältigen Angebote der Bibliotheken als Partner der Schulen vorgestellt werden: Lesekompetenz, Medienkompetenz, Bibliotheks- und Informationskompetenz sollen in unterschiedlichen Bibliotheksführungen vermittelt werden, die mit den verschiedenen Bibliotheken vereinbart werden können. Geplant ist außerdem ein Kalender, in dem die Veranstaltungen aller beteiligten Einrichtungen übersichtlich zusammengestellt sind. Anfang 2010 soll darüber hinaus eine Broschüre erscheinen, in der sich die Institutionen aus dem Bibliotheks-, Archiv- und Dokumentationswesen aus Regensburg und der Region vorstellen.
Zu den Gründungseinrichtungen des Regensburger Bibliotheksverbundes gehören in alphabetischer Reihenfolge:
* Bayerische Staatsbibliothek, Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, Regensburg
* Bibliothek des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg
* Bischöfliche Zentralbibliothek Regensburg
* Diözesanstelle des Sankt Michaels-Bundes Regensburg
* Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik, Regenburg
* Kunstforum Ostdeutsche Galerie, Regensburg
* Osteuropa-Institut, Regensburg
* Slowenischer Lesesaal, Regensburg
* Staatliche Bibliothek Regensburg
* Stadtbücherei Regensburg
* Südost-Institut, Regensburg
* Ungarisches Institut, Regensburg
* Universitätsarchiv Regenburg
* Universitätsbibliothek Regensburg
Als weitere Einrichtungen werden in Kürze folgende Einrichtungen dazu kommen:
* Fürst Thurn und Taxis Hofbibliothek und Zentralarchiv, Regensburg
* Historisches Museum der Stadt Regensburg
* Hochschulbibliothek Regensburg
* Institut für Ostrecht, Regensburg
* Institut Papst Benedikt XVI., Regensburg
* Kulturverwaltung des Bezirks Oberpfalz, Regensburg
* Stadtarchiv Regensburg
* Sudetendeutsches Musikinstitut, Regensburg
* Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
Der Regensburger Bibliotheksverbund steht allen Bibliotheken und Archiven der Stadt und der näheren Umgebung offen. Regensburger Bibliotheksverbund im Internet: http://www.regensburger-bibliotheken.de
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Regenburg
Zum Sprecher wurde der Initiator dieses Netzwerkes Dr. Rafael Ball, Direktor der Universitätsbibliothek Regensburg, gewählt, zur stellvertretenden Sprecherin die Leiterin der Stadtbücherei Regensburg, Elisabeth Mair-Gummermann. Damit sind die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine kontinuierliche, fruchtbare Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungen geschaffen. Ein wesentliches Ziel dieser Kooperation ist, das vielfältige Medien- und Dienstleistungsangebot von Bibliotheken und Archiven in Regensburg und Umgebung deutlich zu machen und für alle Interessierten einen einfachen Zugang zu Informationen und Wissen zu schaffen. Ganz in diesem Sinne hat der Regensburger Bibliotheksverbund in seiner Gründungsversammlung als erste kooperative Dienstleistung das gemeinsame Internetportal in Betrieb genommen.
Dieser Internetauftritt, der laufend weiter ausgebaut wird, bietet Informationen über die Aktivitäten von Bibliotheken und Archiven in Regensburg und der Region. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vorstellung gemeinsamer Projekte. Besonders an Lehrkräfte und Schulen wendet sich ein eigener Bereich „Regensburger Bibliotheken für Schulen“, in dem die vielfältigen Angebote der Bibliotheken als Partner der Schulen vorgestellt werden: Lesekompetenz, Medienkompetenz, Bibliotheks- und Informationskompetenz sollen in unterschiedlichen Bibliotheksführungen vermittelt werden, die mit den verschiedenen Bibliotheken vereinbart werden können. Geplant ist außerdem ein Kalender, in dem die Veranstaltungen aller beteiligten Einrichtungen übersichtlich zusammengestellt sind. Anfang 2010 soll darüber hinaus eine Broschüre erscheinen, in der sich die Institutionen aus dem Bibliotheks-, Archiv- und Dokumentationswesen aus Regensburg und der Region vorstellen.
Zu den Gründungseinrichtungen des Regensburger Bibliotheksverbundes gehören in alphabetischer Reihenfolge:
* Bayerische Staatsbibliothek, Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, Regensburg
* Bibliothek des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg
* Bischöfliche Zentralbibliothek Regensburg
* Diözesanstelle des Sankt Michaels-Bundes Regensburg
* Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik, Regenburg
* Kunstforum Ostdeutsche Galerie, Regensburg
* Osteuropa-Institut, Regensburg
* Slowenischer Lesesaal, Regensburg
* Staatliche Bibliothek Regensburg
* Stadtbücherei Regensburg
* Südost-Institut, Regensburg
* Ungarisches Institut, Regensburg
* Universitätsarchiv Regenburg
* Universitätsbibliothek Regensburg
Als weitere Einrichtungen werden in Kürze folgende Einrichtungen dazu kommen:
* Fürst Thurn und Taxis Hofbibliothek und Zentralarchiv, Regensburg
* Historisches Museum der Stadt Regensburg
* Hochschulbibliothek Regensburg
* Institut für Ostrecht, Regensburg
* Institut Papst Benedikt XVI., Regensburg
* Kulturverwaltung des Bezirks Oberpfalz, Regensburg
* Stadtarchiv Regensburg
* Sudetendeutsches Musikinstitut, Regensburg
* Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
Der Regensburger Bibliotheksverbund steht allen Bibliotheken und Archiven der Stadt und der näheren Umgebung offen. Regensburger Bibliotheksverbund im Internet: http://www.regensburger-bibliotheken.de
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Regenburg
Wolf Thomas - am Dienstag, 1. Dezember 2009, 19:21 - Rubrik: Kooperationsmodelle
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KlausGraf - am Dienstag, 1. Dezember 2009, 18:11 - Rubrik: Kodikologie
Gayoesterreich.at weist auf eine Umfrage des Kölner Stadtanzeigers (Link):"... Zum heutigen Welt-Aids-Tag wollte es daher der Kölner Stadtanzeiger ganz genau wissen: "Angenommen, Sie bekämen von uns 100 Euro mit der Auflage geschenkt, diese für einen guten Zweck zu spenden: Wer erhielte von Ihnen am ehesten das Geld?", war die Frage. Zur Auswahl standen der Kinderschutzbund, denn "die Schwächsten der Gesellschaft sollen profitieren", der Tierschutz, denn "was wäre das Leben ohne die geliebten Vierbeiner?", die Aidshilfe, denn "am heutigen 1. Dezember ist schließlich Welt-Aids-Tag" oder das Kölner Stadtarchiv, "weil mit Köln und die städtische Kultur am Herzen liegt".
Nun werden wohl nur absolute Pessimisten - oder sind es die wahren Realisten? - die Antwort der Kölner vorausgeahnt haben: 64.04% entschieden sich für die Kinder, immerhin 17.23% für die Tiere, 11.24% für das Stadtarchiv und ganze 7,49% für die Aidshilfe (Stand: 14:00 Uhr). Natürlich nichts gegen die Spendenbereitsschaft für den Kinderschutzbund, aber das eindeutige Ergebnis verdeutlicht doch erschreckend genau, wie wichtig die HIV und AIDS-Prävention genommen wird: HIV folgt gleich nach der Sorge um das Stadtarchiv!"
Stand 18:15: 982 Antworten:
63,65% Kinderschutz
18,74% Tierschutz
7,74% AIDS-Hilfe
9,88% Stadtarchiv
Nun werden wohl nur absolute Pessimisten - oder sind es die wahren Realisten? - die Antwort der Kölner vorausgeahnt haben: 64.04% entschieden sich für die Kinder, immerhin 17.23% für die Tiere, 11.24% für das Stadtarchiv und ganze 7,49% für die Aidshilfe (Stand: 14:00 Uhr). Natürlich nichts gegen die Spendenbereitsschaft für den Kinderschutzbund, aber das eindeutige Ergebnis verdeutlicht doch erschreckend genau, wie wichtig die HIV und AIDS-Prävention genommen wird: HIV folgt gleich nach der Sorge um das Stadtarchiv!"
Stand 18:15: 982 Antworten:
63,65% Kinderschutz
18,74% Tierschutz
7,74% AIDS-Hilfe
9,88% Stadtarchiv
Wolf Thomas - am Dienstag, 1. Dezember 2009, 18:05 - Rubrik: Kommunalarchive
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„ .... Das Stadtarchiv von Butte war im Obergeschoss eines ehemaligen Feuerwehrhauses untergebracht, und die Fächer der Regale quollen über vor historischen Relikten, die man ohne jede Ordnung dort hineingezwängt hatte. Alles roch nach zergangenem Zeitungspapier und einem sehr eigenartigen, ein wenig beißenden Lavendelparfüm, das die alte Dame, die das Archiv betreute, Mrs Tathertum, stets großzügig auftrug. Auf dieses Parfüm hatte ich eine Pawlowsche Reaktion entwickelt: wenn ich diesen Duft, ganz gleich, wo ich gerade war, an einer anderen Frau wahrnahm, stellte sich unverzüglich die Entdeckerfreude ein, das Gefühl der Fingerspitzen auf dem alten, staubigen und brüchigen Papier wie auf der Membran eines Mottenflügels.
Man konnte in einem Geburts- oder Sterberegister schmökern, oder man blätterte in den vergilbten Seiten einer Zeitung aus den Anfangstagen der Stadt und tauchte in eine ganz eigene, in sich geschlossene Welt. All diese offiziellen Dokumente waren von Spuren der Hoffnung, der Liebe, der Verzweiflung durchzogen, und noch interessanter waren die Tagebücher und berichte, die ich manchmal hinter einer stoffbezogenen Schachtel fand, wenn Mrs Tathertum einen guten Tag hatte und mir Zugang zu dem Lagerraum im unteren Stock gewährte. Ausgeblichene Fotografien, banale Listen von Ereignissen, in denen sich bisweilen ein Augenblick größter Intensität enthüllte, wenn man nur lang genug dabeiblieb, Rechnungen, Horoskope, Liebesbriefe, selbst ein falsch eingeordneter Essay über Wurmlöcher im amerikanischen Mittelwesten.“
Aus: Reif Larsen, Die Karte meiner Träume. Roman S. Fischer ²2009 (Originalausgabe: The Selected Works of T. S. Spivet, New York 2009)
Vielen Dank ans Stadtarchiv!
Man konnte in einem Geburts- oder Sterberegister schmökern, oder man blätterte in den vergilbten Seiten einer Zeitung aus den Anfangstagen der Stadt und tauchte in eine ganz eigene, in sich geschlossene Welt. All diese offiziellen Dokumente waren von Spuren der Hoffnung, der Liebe, der Verzweiflung durchzogen, und noch interessanter waren die Tagebücher und berichte, die ich manchmal hinter einer stoffbezogenen Schachtel fand, wenn Mrs Tathertum einen guten Tag hatte und mir Zugang zu dem Lagerraum im unteren Stock gewährte. Ausgeblichene Fotografien, banale Listen von Ereignissen, in denen sich bisweilen ein Augenblick größter Intensität enthüllte, wenn man nur lang genug dabeiblieb, Rechnungen, Horoskope, Liebesbriefe, selbst ein falsch eingeordneter Essay über Wurmlöcher im amerikanischen Mittelwesten.“
Aus: Reif Larsen, Die Karte meiner Träume. Roman S. Fischer ²2009 (Originalausgabe: The Selected Works of T. S. Spivet, New York 2009)
Vielen Dank ans Stadtarchiv!
Wolf Thomas - am Dienstag, 1. Dezember 2009, 17:59 - Rubrik: Wahrnehmung
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Jens Krüger in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung (Link): „ .... Der langjährige Kreistagsabgeordnete Heinz Willi Maassen hat dem Kreisarchiv in Zons eine Sammlung von 3300 Notgeld- und Inflationsgeld-Scheinen vermacht. Es sind liebevoll gestaltete Einzelstücke mit überraschenden Motiven. .....
Es ist nicht überliefert, ob sich Eugen Connemann Anfang der 1920er Jahre eine Sehnenscheidenentzündung zuzog. Doch als der Ort Lank seinerzeit entschied, so genanntes Notgeld an seine Bürger herauszugeben, unterzeichnete der damalige Bürgermeister jedes dieser Dokumente persönlich. Die Unterschrift ist von einer Hand geführt wie ein Seismograph. Zackig und exakt. Heute ist einer dieser Scheine einsortiert in ein Album im Kreismuseum Zons. .....
Neben den Notgeldscheinen, die einen großen Teil der Sammlung ausmachen, waren auch einige Scheine Inflationsgeld in dem Karton, den Maassen dem Kreisarchiv vermacht hat. In dieser Periode hatselbst das Grevenbroicher Erftwerk Geld in Millionenhöhe herausgegeben, und die Scheine verloren im Zeitraffer an Wert. Die Worte, die auf das antike Wertpapier gedruckt sind „Gutschein über Zwei Millionen Mark” klingen aus gegenwärtiger Sicht eher symbolisch. Auch heute haben die schönen Notgeldscheine, die 1918 ihre Hochzeit erlebten, allenfalls einen ideellen Wert. Auf dem Trödelmarkt würden die Scheine zu einem Tarif von zwei bis fünf Euro den Besitzer wechseln, sagt Maassen. .....“
Es ist nicht überliefert, ob sich Eugen Connemann Anfang der 1920er Jahre eine Sehnenscheidenentzündung zuzog. Doch als der Ort Lank seinerzeit entschied, so genanntes Notgeld an seine Bürger herauszugeben, unterzeichnete der damalige Bürgermeister jedes dieser Dokumente persönlich. Die Unterschrift ist von einer Hand geführt wie ein Seismograph. Zackig und exakt. Heute ist einer dieser Scheine einsortiert in ein Album im Kreismuseum Zons. .....
Neben den Notgeldscheinen, die einen großen Teil der Sammlung ausmachen, waren auch einige Scheine Inflationsgeld in dem Karton, den Maassen dem Kreisarchiv vermacht hat. In dieser Periode hatselbst das Grevenbroicher Erftwerk Geld in Millionenhöhe herausgegeben, und die Scheine verloren im Zeitraffer an Wert. Die Worte, die auf das antike Wertpapier gedruckt sind „Gutschein über Zwei Millionen Mark” klingen aus gegenwärtiger Sicht eher symbolisch. Auch heute haben die schönen Notgeldscheine, die 1918 ihre Hochzeit erlebten, allenfalls einen ideellen Wert. Auf dem Trödelmarkt würden die Scheine zu einem Tarif von zwei bis fünf Euro den Besitzer wechseln, sagt Maassen. .....“
Wolf Thomas - am Dienstag, 1. Dezember 2009, 17:57 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,664195,00.html
Fast hätte es bei der Wikipedia einen Artikel "Professorin" gegeben. Er hätte von den ersten Frauen auf Lehrstühlen gehandelt, von der Geschichte ihrer Nachfahrinnen, hübsch aufbereitet mit Beispielen und Statistiken. Dazu eine Sammlung possierlicher Begründungen aus noch gar nicht so alten Quellen, warum Frauen für solche akademischen Würden keineswegs geschaffen seien.
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Debora Weber-Wulff, selbst Professorin für Medieninformatik in Berlin, hatte sich viel Mühe gegeben mit ihrem Artikel. Er schaffte es dennoch nicht in die Online-Enzyklopädie. Es kam zu einer der gefürchteten "Löschdebatten". Denn so was sei kein eigenes Stichwort wert, meinte am Ende die Mehrheit der beteiligten Aktivisten.
Ein paar Überbleibsel von Weber-Wulffs Fleißarbeit stehen jetzt, stark gekürzt, mitten in dem ellenlangen Artikel zur "Professur". Beiträge über einzelne Pionierinnen wurden komplett abgelehnt. "Es hieß, die kennt doch niemand", sagt Weber-Wulff. "Aber das wollte ich ja gerade ändern."
Die Wikipedia, Weltwunder der Selbstorganisation, wurde mit der freiwilligen Arbeit Zehntausender groß. Doch sie macht es ihren Autoren zunehmend schwer. Was drin steht, soll "relevant" sein. Das galt zwar schon immer, aber es lässt sich immer schwerer entscheiden, was am Ende hinein darf.
Artikel Professorin (inzwischen bloße Weiterleitung):
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Professorin&oldid=37223660
Fast hätte es bei der Wikipedia einen Artikel "Professorin" gegeben. Er hätte von den ersten Frauen auf Lehrstühlen gehandelt, von der Geschichte ihrer Nachfahrinnen, hübsch aufbereitet mit Beispielen und Statistiken. Dazu eine Sammlung possierlicher Begründungen aus noch gar nicht so alten Quellen, warum Frauen für solche akademischen Würden keineswegs geschaffen seien.
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Debora Weber-Wulff, selbst Professorin für Medieninformatik in Berlin, hatte sich viel Mühe gegeben mit ihrem Artikel. Er schaffte es dennoch nicht in die Online-Enzyklopädie. Es kam zu einer der gefürchteten "Löschdebatten". Denn so was sei kein eigenes Stichwort wert, meinte am Ende die Mehrheit der beteiligten Aktivisten.
Ein paar Überbleibsel von Weber-Wulffs Fleißarbeit stehen jetzt, stark gekürzt, mitten in dem ellenlangen Artikel zur "Professur". Beiträge über einzelne Pionierinnen wurden komplett abgelehnt. "Es hieß, die kennt doch niemand", sagt Weber-Wulff. "Aber das wollte ich ja gerade ändern."
Die Wikipedia, Weltwunder der Selbstorganisation, wurde mit der freiwilligen Arbeit Zehntausender groß. Doch sie macht es ihren Autoren zunehmend schwer. Was drin steht, soll "relevant" sein. Das galt zwar schon immer, aber es lässt sich immer schwerer entscheiden, was am Ende hinein darf.
Artikel Professorin (inzwischen bloße Weiterleitung):
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Professorin&oldid=37223660
Aus dem Besitz eines Jörg von Knöringen von der LMU München digitalisiert:
http://epub.ub.uni-muenchen.de/11057/
http://epub.ub.uni-muenchen.de/11057/
KlausGraf - am Dienstag, 1. Dezember 2009, 17:08 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.handschriftencensus.de/news
Im Zusammenhang mit der Anfertigung einer aktualisierten Überlieferungszusammenstellung der dt. Chronik Jakob Twingers von Königshofen ist es Klaus Graf (Aachen) gelungen, die bislang als verschollen geglaubte Handschrift Cheltenham Cod. 603 [bei Hegel irrtümlich als "605" bezeichnet] wiederzuentdecken: Die Handschrift wird bereits seit längererZeit als ms. 3573 in der National- und Universitätsbibliothek Straßburg aufbewahrt und ist sogar im 1923 erschienenen Katalog von Wickersheimer verzeichnet - jedoch ohne jeglichen Hinweis auf ihre Identität mit der Handschrift aus Cheltenham.
Im Zusammenhang mit der Anfertigung einer aktualisierten Überlieferungszusammenstellung der dt. Chronik Jakob Twingers von Königshofen ist es Klaus Graf (Aachen) gelungen, die bislang als verschollen geglaubte Handschrift Cheltenham Cod. 603 [bei Hegel irrtümlich als "605" bezeichnet] wiederzuentdecken: Die Handschrift wird bereits seit längererZeit als ms. 3573 in der National- und Universitätsbibliothek Straßburg aufbewahrt und ist sogar im 1923 erschienenen Katalog von Wickersheimer verzeichnet - jedoch ohne jeglichen Hinweis auf ihre Identität mit der Handschrift aus Cheltenham.
KlausGraf - am Dienstag, 1. Dezember 2009, 17:00 - Rubrik: Kodikologie
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Auch in Neuseeland gibts Inkunabeln, schreibt Bettina Wagner und weist auf die University of Otago in Dunedin hin. Was Provenienzen angeht, so spricht alles dafür, hier stärker international zusammenzuarbeiten und ggf. Hilfe anzubieten.
http://www.library.otago.ac.nz/SpecialCollections/incunabula/details.php?item=22
Dank der Abbildung erkennt man glücklicherweise, dass Ottobeur(en) zu lesen ist.
Grausam auch im PDF (38 Nummern, wohlweislich beschränkt sich der Provenienzindex auf die Dunedin-Provenienz) Nr. 15: "Bibliotheca rollegy mostifamfy" für collegii montisanti. Nr. 33 Wiblingen nicht erkannt.
Derlei lässt die Inkunabelzunft gern durchgehen, Hauptsache das Druckgeschichtliche stimmt! Provenienzforschung ist Anfang des 21. Jahrhunderts immer noch in den Kinderschuhen und nicht wirklich anerkannter Teil der Inkunabelforschung.
http://www.library.otago.ac.nz/SpecialCollections/incunabula/details.php?item=22
Dank der Abbildung erkennt man glücklicherweise, dass Ottobeur(en) zu lesen ist.
Grausam auch im PDF (38 Nummern, wohlweislich beschränkt sich der Provenienzindex auf die Dunedin-Provenienz) Nr. 15: "Bibliotheca rollegy mostifamfy" für collegii montisanti. Nr. 33 Wiblingen nicht erkannt.
Derlei lässt die Inkunabelzunft gern durchgehen, Hauptsache das Druckgeschichtliche stimmt! Provenienzforschung ist Anfang des 21. Jahrhunderts immer noch in den Kinderschuhen und nicht wirklich anerkannter Teil der Inkunabelforschung.
KlausGraf - am Dienstag, 1. Dezember 2009, 12:49 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Das Institut für Dokumentologie und Editorik (IDE) hat im letzten Jahr die Initiative “Kodikologie und Paläographie im digitalen Zeitalter” gestartet, um den Stand der Forschungen zum Einsatz von modernen Informationstechnologien auf die Arbeit mit Handschriften zu dokumentieren. In diesem Jahr konnten bereits die ersten Früchte dieser Arbeit vorgelegt werden: Im Juli 2009 ist ein Sammelband “Kodikologie und Paläographie im digitalen Zeitalter” erschienen. Zu seiner Präsentation fand in München eine internationale Fachtagung statt, die erstmals die an diesen Fragen interessierte weltweite Forschergemeinschaft zusammengebracht hat. Die Resonanz auf Sammelband und Tagung war bislang äußerst positiv, auch von Experten aus den verschiedensten Bereichen der Handschriftenforschung mit geringerer Vertrautheit mit digitalen Arbeitsweisen. Zum ersten Mal lassen sich die ebenso zukunftsweisenden wie disparat voran getriebenen Ansätze und Ergebnisse der computergestützten kodikologischen und paläographischen Forschung als Gesamtphänomen ins Auge fassen und von der Forschungsgemeinschaft diskutieren.
Gleichwohl liegt es in der Natur der Sache, dass der vorliegende Band zwar einen breitgefächerten Einblick in den state of the art gibt, viele relevante Themengebiete und Fragestellungen jedoch nicht behandelt werden konnten. Das Institut für Dokumentologie und Editorik hat sich daher entschlossen, einen weiteren Band zu Kodikologie und Paläographie im digitalen Zeitalter herauszugeben. Es verfolgt die Absicht, die durch den ersten Band aufgeworfenen Fragen zu vertiefen und das Gesamtbild zu vervollständigen. Insbesondere soll nun zu folgenden Fragen Stellung genommen werden:
* Inwieweit lassen sich quantitative Ansätze und die Auswertung von Datenbanken in der kodikologischen Forschung durch eine systematische Auswertung digitaler Faksimilia von Handschriften ergänzen?
* Können kunsthistorische und musikwissenschaftliche Fragestellungen und Herangehensweisen an Handschriften in dem Maße formalisiert werden, dass sie durch digitale Hilfsmittel und Methodiken unterstützt werden können?
* Lassen sich Methoden aus den Naturwissenschaften (wie z.B. der DNA-Analyse historischer Materialien) für die Analyse von Handschriften nutzbar machen?
* Wie können elektronische Handschriftenkataloge und virtuelle Bibliotheken in übergreifenden Portalen und hybriden Arbeitsumgebungen zusammengeführt und somit breit angelegten semantischen Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden?
* Wie können die verfügbaren digitalen Hilfsmittel für paläographische Transkriptionen zugänglich gemacht und verbessert, wie ihr Anwendungsbereich erweitert und wie die philologische Aus- und Weiterverwertbarkeit ihrer Ergebnisse vorangetrieben werden?
* Wie lassen sich Fragen an die Entwicklungsgeschichte von Schrift und Schrifttypen mit Hilfe digitaler Methoden adressieren?
* Wie werden digitale Ressourcen an ihre materiellen Ausgangsobjekte im Rahmen von Restauration und Konservation zurückgebunden? Welche Formen der Rückbindung können für Archiven, Museen und Bibliotheken im Bereich der Pädagogik und der Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sein?
* Inwieweit sind die mit Hilfe von Software generierten Antworten auf Fragen der paläographischen und kodikologischen Forschung verlässlich und nachprüfbar?
Beiträge, die zu dem hier anskizzierten Fragenhorizont Stellung beziehen oder darüber hinausweisen (vgl. CfP zum ersten Band), sind herzlich willkommen. Vorschläge werden bis zum 6. Dezember 2009 erbeten und können an kpdz-ii@i-d-e.de oder einen der unten genannten Herausgeber eingereicht werden. Wie schon sein Vorgänger soll auch dieser Band auf einer Internationalen Fachtagung im Sommer 2010 präsentiert und diskutiert werden.
Die Abstracts sollten einen Umfang von 500 Wörtern nicht überschreiten; um dem internationalen Charakter der Forschungsgemeinschaft Rechnung zu tragen, werden Beiträge auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch akzeptiert.
Organisation:
* Franz Fischer (Royal Irish Academy, Dublin), f.fischer@ria.ie
* Christiane Fritze (Berlin Brandenburg Academy of Sciences and Humanities), fritze@bbaw.de
* Georg Vogeler (Ludwig-Maximilians-Universität Munich), g.vogeler@lrz.uni-muenchen.de
* Patrick Sahle (University of Cologne, Cologne Center for eHumanities), sahle@uni-koeln.de
* Torsten Schaßan (Herzog August Library Wolfenbüttel), schassan@hab.de
* Malte Rehbein (Julius-Maximilians-Universität Würzburg), malte.rehbein@uni-wuerzburg.de
* Bernhard Assmann (Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen, Cologne), as@ba.tuxomania.net
Termine:
7. Dezember 2009: Einsendeschluss Abstracts
30. April 2010: Einsendeschluss Beitäge
Gleichwohl liegt es in der Natur der Sache, dass der vorliegende Band zwar einen breitgefächerten Einblick in den state of the art gibt, viele relevante Themengebiete und Fragestellungen jedoch nicht behandelt werden konnten. Das Institut für Dokumentologie und Editorik hat sich daher entschlossen, einen weiteren Band zu Kodikologie und Paläographie im digitalen Zeitalter herauszugeben. Es verfolgt die Absicht, die durch den ersten Band aufgeworfenen Fragen zu vertiefen und das Gesamtbild zu vervollständigen. Insbesondere soll nun zu folgenden Fragen Stellung genommen werden:
* Inwieweit lassen sich quantitative Ansätze und die Auswertung von Datenbanken in der kodikologischen Forschung durch eine systematische Auswertung digitaler Faksimilia von Handschriften ergänzen?
* Können kunsthistorische und musikwissenschaftliche Fragestellungen und Herangehensweisen an Handschriften in dem Maße formalisiert werden, dass sie durch digitale Hilfsmittel und Methodiken unterstützt werden können?
* Lassen sich Methoden aus den Naturwissenschaften (wie z.B. der DNA-Analyse historischer Materialien) für die Analyse von Handschriften nutzbar machen?
* Wie können elektronische Handschriftenkataloge und virtuelle Bibliotheken in übergreifenden Portalen und hybriden Arbeitsumgebungen zusammengeführt und somit breit angelegten semantischen Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden?
* Wie können die verfügbaren digitalen Hilfsmittel für paläographische Transkriptionen zugänglich gemacht und verbessert, wie ihr Anwendungsbereich erweitert und wie die philologische Aus- und Weiterverwertbarkeit ihrer Ergebnisse vorangetrieben werden?
* Wie lassen sich Fragen an die Entwicklungsgeschichte von Schrift und Schrifttypen mit Hilfe digitaler Methoden adressieren?
* Wie werden digitale Ressourcen an ihre materiellen Ausgangsobjekte im Rahmen von Restauration und Konservation zurückgebunden? Welche Formen der Rückbindung können für Archiven, Museen und Bibliotheken im Bereich der Pädagogik und der Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sein?
* Inwieweit sind die mit Hilfe von Software generierten Antworten auf Fragen der paläographischen und kodikologischen Forschung verlässlich und nachprüfbar?
Beiträge, die zu dem hier anskizzierten Fragenhorizont Stellung beziehen oder darüber hinausweisen (vgl. CfP zum ersten Band), sind herzlich willkommen. Vorschläge werden bis zum 6. Dezember 2009 erbeten und können an kpdz-ii@i-d-e.de oder einen der unten genannten Herausgeber eingereicht werden. Wie schon sein Vorgänger soll auch dieser Band auf einer Internationalen Fachtagung im Sommer 2010 präsentiert und diskutiert werden.
Die Abstracts sollten einen Umfang von 500 Wörtern nicht überschreiten; um dem internationalen Charakter der Forschungsgemeinschaft Rechnung zu tragen, werden Beiträge auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch akzeptiert.
Organisation:
* Franz Fischer (Royal Irish Academy, Dublin), f.fischer@ria.ie
* Christiane Fritze (Berlin Brandenburg Academy of Sciences and Humanities), fritze@bbaw.de
* Georg Vogeler (Ludwig-Maximilians-Universität Munich), g.vogeler@lrz.uni-muenchen.de
* Patrick Sahle (University of Cologne, Cologne Center for eHumanities), sahle@uni-koeln.de
* Torsten Schaßan (Herzog August Library Wolfenbüttel), schassan@hab.de
* Malte Rehbein (Julius-Maximilians-Universität Würzburg), malte.rehbein@uni-wuerzburg.de
* Bernhard Assmann (Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen, Cologne), as@ba.tuxomania.net
Termine:
7. Dezember 2009: Einsendeschluss Abstracts
30. April 2010: Einsendeschluss Beitäge
gvogeler - am Dienstag, 1. Dezember 2009, 08:30 - Rubrik: Kodikologie
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Leicht überliest man eine skandalöse Klausel im Archivgesetz-Entwurf (PDF), die dazu führt, dass Archivgut (Sammlungsgut, Bibliotheksgut, Nachlässe usw.) nach Belieben von Kommunalarchiven und Hochschularchiven (bzw. Archiven von Körperschaften usw. unter Landesaufsicht) verkauft werden dürfen. Andere gesetzliche Normen verhindern das nicht, denn Archivgut ist vom Geltungsbereich des Denkmalschutzgesetzes (nach § 2 Abs. 6) ausdrücklich ausgenommen. Selbst die Eintragung eines hochrangigen Nachlasses ins Verzeichnis national wertvoller Archive würde einen Archivträger (z.B. die Stadt Köln) nicht daran hindern, Einzelstücke aus einem Nachlass, an dem sie Eigentum hat, einzeln in den Handel zu geben oder zu vernichten.
Dass Kommunen bei der Veräußerung von Kulturgut die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen haben, sieht die Gemeindeordnung NRW nicht vor. Soweit es sich um vermögensgegenstände handelt, schreibt die Gemeindeordnung die Veräußerung zum vollen Wert vor, was finanzklamme Kommunen gern so auslegen werden, dass sie dadurch ermuntert werden, geschlossene Sammlungen durch Auktionshäuser zerreissen zu lassen, um einen größeren Gewinn zu machen.
Nichtstaatliche NRW-Archive können mit ihrem Sammlungsgut machen, was sie wollen. Damit wird dem Aspekt, dass Archivgut Kulturgut ist, das zu erhalten ist, ins Gesicht geschlagen!
Der Gesetzentwurf ist ein klarer Landesverfassungsbruch. In ihr heißt es in Artikel 18:
(1) Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern.
(2) Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Das Land müsste sicherstellen, dass die Gemeinden dieser Verpflichtung nachkommen statt ihnen einen Freibrief zur Verscherbelung unersetzlichen Kulturguts zu geben.
Aus dem Entwurf:
§ 10 Abs. 5 Satz 2 bestimmt für Kommunale Archive: "§ 5 Absatz 1 bezieht sich dabei ausschließlich auf die zu Archivgut umgewidmeten Unterlagen aus dem Verwaltungshandeln der in Absatz 1 genannten Stellen."
§ 5 Abs. 1 lautet: " Archivgut ist unveräußerlich."
Für Uniarchive gilt nach § 11 Abs. 1: "Die für kommunale Archive in Bezug genommenen Regelungen dieses Gesetzes
gelten entsprechend."
Aus der Begründung:
"Zu Absatz 1:
Die Regelung stellt klar, dass Archivgut als Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses unveräußerlich
ist, d.h. die Verfügungsgewalt hieran nicht an Dritte abgegeben werden darf. § 5
Abs. 1 steht der Übertragung von Archivgut aus einem vorhandenen Archiv oder einer vorhandenen
Einrichtung auf eine andere Einrichtung im Sinne des Absatz 2, wenn diese künftig
die in Absatz 1 genannten Aufgaben wahrnehmen soll, nicht entgegen. Gleiches gilt im
Fall der Änderung der Rechtsform der Einrichtung im Sinne von Absatz 2, auch wenn diese
mit einer Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Sinne von Absatz 2 verbunden
ist."
Eine Begründung für die Ausnahme in § 10, die demnach klarstellt, dass kommunales Archivgut kein Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses ist, soweit es sich um Nachlässe, Vereinsunterlagen, historische Bibliotheken, Schenkungen von Sammlungen oder Adelsarchiven, Erwerbungen von Archivgut im Handel zur Bestandsergänzung, zeitgeschichtliche und andere Sammlungen (Plakate, Filme, Broschüren usw.) handelt, gibt es NICHT, denn der Satz in der Begründung "Der gesetzliche Schutz des Archivguts vor Veräußerung (§ 5 Abs. 1) bezieht sich dabei ausdrücklich nur auf Unterlagen aus Verwaltungshandeln." stellt nur etwas fest, aber begründet nichts.
Die kommunalen Verbände haben sich also einen Freibrief ausgehandelt, ihre Archivare aus Haushaltsgründen dazu zwingen zu können, Archivgut zu verkaufen. Kommunales Archivgut ist damit hinsichtlich eines wichtigen Teils kein Kulturgut mehr, das unter dem Schutz des Landes steht. Das ist mit anderen Worten einfach ungeheuerlich.
Nachtrag: Fairerweise sollte betont werden, dass die Norm eine Ausweitung der Unveräußerlichbarkeit bedeutet, denn derzeit gilt § 4 Ab. 1 ArchivG NRW NICHT für Kommunal- und Uniarchive. Das ändert nichts daran, dass angesichts geänderter Umstände (Causa Karlsruhe) die von mir geäußerte Kritik bestehen bleibt.
Weiterer Nachtrag 1.12.2009:
"Sehr geehrter Herr Graf,
zu Ihrer Nachfrage zum Thema „Unveräußerlichkeit von Archivgut“ nehme ich fachlich wie folgt Stellung:
Mit der Regelung in § 5 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 5 des Entwurfs des Archivgesetzes kommt die Landesregierung dem zentralen Anliegen der Kommunen nach, das Archivgut dauerhaft zu erhalten.
Die an der Verbändeanhörung beteiligten Verbände Städtetag und Landkreistag sprechen sich für eine umfassende Unveräußerlichkeit von Archivgut aus, also ausdrücklich bezogen auch auf nicht aus Verwaltungshandeln hervorgegangenes kommunales Archivgut.
Der Städte- und Gemeindebund hält die im Referentenentwurf vorgesehene Differenzierung (Veräußerungsverbot für „amtliches“, also aus Verwaltungshandeln hervorgegangenen Archivguts, kein Veräußerungsverbot für „nichtamtliches“ Archivgut (z.B. Künstlernachlässe) für sachgerecht.
Aus Sicht der Landesregierung soll es der Wertung der kommunalen Selbstverwaltung uneingeschränkt obliegen, ausnahmsweise bestimmtes Archivgut, das nicht aus Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen stammt, veräußern zu können. Diese Wertung folgt dem Grundsatz, kommunalen Entscheidungsspielraum möglichst weitgehend zu erhalten. Es sind keine gewichtigen Gründe erkennbar, den Kommunen per Gesetz vorzuschreiben, Archivgut, das nicht dem Verwaltungshandeln entstammt, nicht zu veräußern. Im Übrigen könnten die kommunalen Archive spätestens ab jetzt Verträge z.B. mit Nachlassnehmern abschließen, die die Veräußerung überlassenen Archivguts untersagen.
Für die Beibehaltung der bislang vom Gesetz vorgenommenen Differenzierung der Veräußerlichkeit von staatlichem und nichtstaatlichem Archivgut (§ 4 des geltenden Gesetzes) tritt keiner der beteiligten kommunalen Spitzenverbände ein.
Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen zum Hintergrund der beabsichtigen Gesetzesänderung Ihre Frage beantworten konnte.
Mit freundliche Grüßen
Christina Halstenberg
Christina Halstenberg-Bornhofen
Referat IV 1 – Archive, Bibliotheken, Literatur und Haushaltsangelegenheiten
Referatsleiterin"
Dazu nehme ich wie folgt Stellung: "Es sind keine gewichtigen Gründe erkennbar, den Kommunen per Gesetz vorzuschreiben, Archivgut, das nicht dem Verwaltungshandeln entstammt, nicht zu veräußern." Solche gewichtigen Gründe habe ich oben angeführt, nämlich den Verfassungsauftrag des Kulturgutschutzes und die prinzipielle Unveräußerbarkeit von Archivgut, was, wenn ich richtig sehe, von den anderen Landesarchivgesetzen anerkannt wird. Wenn ein staatlicher Zwangsverwalter einer nicht mehr zahlungsfähigen Kommune entsprechendes "Tafelsilber" aus dem Archiv durch eine Auktion veräußern lässt, wird ein schützenswertes Ensemble, dem aber de lege lata in NRW der (denkmalschutzrechtliche) Schutz verweigert wird, zerrissen, was nicht im Sinn der Wissenschaft und der Öffentlichkeit sein kann. Archivgut, das auf Dauer zu bewahren ist, ist ausnahmslos als unveräußerlich zu betrachten und der Öffentlichkeit zugänglich zu erhalten. Solange keine gesetzlichen Vorgaben für entsprechende Verkäufe bestehen, die z.B. sicherstellen, dass schützenswerte Sachgesamtheiten nicht auseinandergerissen werden und das der öffentliche Zugang durch den Erwerber uneingeschränkt und auf Dauer gewährleistet ist, ist es ein frommer Wunsch anzunehmen, dass Verkäufe von Archivgut nur "ausnahmsweise" erfolgen.
Hinzu kommt, dass Kommunen mit Blick auf § 134 BGB einen Nachteil erleiden. Dazu immer noch Schäfer 1999
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/1999/Archivar_1999-3.pdf
"Die festgelegte Unveräußerlichkeit öffentlichen Archivguts soll den angestrebten Schutz des im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Archivguts vor Zersplitterung und Veruntreuung sichern, so daß vorsätzlich oder fahrlässig entfremdetes Archivgut nicht in gutem Glauben erworben und durch Übergang in privaten Besitz der allgemeinen Nutzung entzogen werden kann.
Auf jeden Fall verbietet eine solche Rechtsvorschrift den Trägern öffentlicher Archive, in einer öffentlichen Stelle entstandene und als Archivgut übernommene Unterlagen aus der Provenienz herauszulösen69 oder der Nutzung durch die Öffentlichkeit zu entziehen, indem sie das Eigentum durch Rechtsgeschäft auf einen Erwerber übertragen.70 Für die Verletzung des gesetzlichen Verbots sehen die Archivgesetze selbst keine Sanktion vor. Sie ergibt sich vielmehr aus § 134 BGB.71 Da sich das gesetzliche Verbot sowohl auf das Verpflichtungsgeschäft als auch auf das Verfügungsgeschäft72 zwischen dem Träger des Archivs und dem Erwerber erstreckt, sind beide Rechtsgeschäfte nichtig.73 Auf die Kenntnis des Erwerbers von dem gesetzlichen Verbot kommt es nicht an.74 Der Träger des Archivs hat gegen den Erwerber einen Anspruch auf Herausgabe des Archivguts nach § 985 BGB.Die Verletzung des gesetzlichen Verbots bewirkt also, daß der Besitzer, der vom Träger des Archivs den Eigenbesitz erworben hat, ebenso wie der Besitzer, der dem Träger des Archivs den Eigenbesitz entzogen hat, Nichtberechtigter ist. Beide sind zur Verfügung über das Archivgut deshalb nicht befugt, weil sie kein Eigentum erworben haben.
Aufgrund des gesetzlichen Verbots verliert das öffentliche Archivgut aber nicht seine Verkehrsfähigkeit. Ein Dritter kann das Eigentum gutgläubig erwerben. Denn eine Norm, die den Erwerb dinglicher Rechte an öffentlichem Archivgut verhindern soll, setzt den ausdrücklichen Ausschluß der gesetzlichen Vorschriften, die die Verkehrsfähigkeit beweglicher Sachen gewährleisten, voraus.75"
Dass Kommunen bei der Veräußerung von Kulturgut die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen haben, sieht die Gemeindeordnung NRW nicht vor. Soweit es sich um vermögensgegenstände handelt, schreibt die Gemeindeordnung die Veräußerung zum vollen Wert vor, was finanzklamme Kommunen gern so auslegen werden, dass sie dadurch ermuntert werden, geschlossene Sammlungen durch Auktionshäuser zerreissen zu lassen, um einen größeren Gewinn zu machen.
Nichtstaatliche NRW-Archive können mit ihrem Sammlungsgut machen, was sie wollen. Damit wird dem Aspekt, dass Archivgut Kulturgut ist, das zu erhalten ist, ins Gesicht geschlagen!
Der Gesetzentwurf ist ein klarer Landesverfassungsbruch. In ihr heißt es in Artikel 18:
(1) Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern.
(2) Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Das Land müsste sicherstellen, dass die Gemeinden dieser Verpflichtung nachkommen statt ihnen einen Freibrief zur Verscherbelung unersetzlichen Kulturguts zu geben.
Aus dem Entwurf:
§ 10 Abs. 5 Satz 2 bestimmt für Kommunale Archive: "§ 5 Absatz 1 bezieht sich dabei ausschließlich auf die zu Archivgut umgewidmeten Unterlagen aus dem Verwaltungshandeln der in Absatz 1 genannten Stellen."
§ 5 Abs. 1 lautet: " Archivgut ist unveräußerlich."
Für Uniarchive gilt nach § 11 Abs. 1: "Die für kommunale Archive in Bezug genommenen Regelungen dieses Gesetzes
gelten entsprechend."
Aus der Begründung:
"Zu Absatz 1:
Die Regelung stellt klar, dass Archivgut als Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses unveräußerlich
ist, d.h. die Verfügungsgewalt hieran nicht an Dritte abgegeben werden darf. § 5
Abs. 1 steht der Übertragung von Archivgut aus einem vorhandenen Archiv oder einer vorhandenen
Einrichtung auf eine andere Einrichtung im Sinne des Absatz 2, wenn diese künftig
die in Absatz 1 genannten Aufgaben wahrnehmen soll, nicht entgegen. Gleiches gilt im
Fall der Änderung der Rechtsform der Einrichtung im Sinne von Absatz 2, auch wenn diese
mit einer Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Sinne von Absatz 2 verbunden
ist."
Eine Begründung für die Ausnahme in § 10, die demnach klarstellt, dass kommunales Archivgut kein Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses ist, soweit es sich um Nachlässe, Vereinsunterlagen, historische Bibliotheken, Schenkungen von Sammlungen oder Adelsarchiven, Erwerbungen von Archivgut im Handel zur Bestandsergänzung, zeitgeschichtliche und andere Sammlungen (Plakate, Filme, Broschüren usw.) handelt, gibt es NICHT, denn der Satz in der Begründung "Der gesetzliche Schutz des Archivguts vor Veräußerung (§ 5 Abs. 1) bezieht sich dabei ausdrücklich nur auf Unterlagen aus Verwaltungshandeln." stellt nur etwas fest, aber begründet nichts.
Die kommunalen Verbände haben sich also einen Freibrief ausgehandelt, ihre Archivare aus Haushaltsgründen dazu zwingen zu können, Archivgut zu verkaufen. Kommunales Archivgut ist damit hinsichtlich eines wichtigen Teils kein Kulturgut mehr, das unter dem Schutz des Landes steht. Das ist mit anderen Worten einfach ungeheuerlich.
Nachtrag: Fairerweise sollte betont werden, dass die Norm eine Ausweitung der Unveräußerlichbarkeit bedeutet, denn derzeit gilt § 4 Ab. 1 ArchivG NRW NICHT für Kommunal- und Uniarchive. Das ändert nichts daran, dass angesichts geänderter Umstände (Causa Karlsruhe) die von mir geäußerte Kritik bestehen bleibt.
Weiterer Nachtrag 1.12.2009:
"Sehr geehrter Herr Graf,
zu Ihrer Nachfrage zum Thema „Unveräußerlichkeit von Archivgut“ nehme ich fachlich wie folgt Stellung:
Mit der Regelung in § 5 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 5 des Entwurfs des Archivgesetzes kommt die Landesregierung dem zentralen Anliegen der Kommunen nach, das Archivgut dauerhaft zu erhalten.
Die an der Verbändeanhörung beteiligten Verbände Städtetag und Landkreistag sprechen sich für eine umfassende Unveräußerlichkeit von Archivgut aus, also ausdrücklich bezogen auch auf nicht aus Verwaltungshandeln hervorgegangenes kommunales Archivgut.
Der Städte- und Gemeindebund hält die im Referentenentwurf vorgesehene Differenzierung (Veräußerungsverbot für „amtliches“, also aus Verwaltungshandeln hervorgegangenen Archivguts, kein Veräußerungsverbot für „nichtamtliches“ Archivgut (z.B. Künstlernachlässe) für sachgerecht.
Aus Sicht der Landesregierung soll es der Wertung der kommunalen Selbstverwaltung uneingeschränkt obliegen, ausnahmsweise bestimmtes Archivgut, das nicht aus Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen stammt, veräußern zu können. Diese Wertung folgt dem Grundsatz, kommunalen Entscheidungsspielraum möglichst weitgehend zu erhalten. Es sind keine gewichtigen Gründe erkennbar, den Kommunen per Gesetz vorzuschreiben, Archivgut, das nicht dem Verwaltungshandeln entstammt, nicht zu veräußern. Im Übrigen könnten die kommunalen Archive spätestens ab jetzt Verträge z.B. mit Nachlassnehmern abschließen, die die Veräußerung überlassenen Archivguts untersagen.
Für die Beibehaltung der bislang vom Gesetz vorgenommenen Differenzierung der Veräußerlichkeit von staatlichem und nichtstaatlichem Archivgut (§ 4 des geltenden Gesetzes) tritt keiner der beteiligten kommunalen Spitzenverbände ein.
Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen zum Hintergrund der beabsichtigen Gesetzesänderung Ihre Frage beantworten konnte.
Mit freundliche Grüßen
Christina Halstenberg
Christina Halstenberg-Bornhofen
Referat IV 1 – Archive, Bibliotheken, Literatur und Haushaltsangelegenheiten
Referatsleiterin"
Dazu nehme ich wie folgt Stellung: "Es sind keine gewichtigen Gründe erkennbar, den Kommunen per Gesetz vorzuschreiben, Archivgut, das nicht dem Verwaltungshandeln entstammt, nicht zu veräußern." Solche gewichtigen Gründe habe ich oben angeführt, nämlich den Verfassungsauftrag des Kulturgutschutzes und die prinzipielle Unveräußerbarkeit von Archivgut, was, wenn ich richtig sehe, von den anderen Landesarchivgesetzen anerkannt wird. Wenn ein staatlicher Zwangsverwalter einer nicht mehr zahlungsfähigen Kommune entsprechendes "Tafelsilber" aus dem Archiv durch eine Auktion veräußern lässt, wird ein schützenswertes Ensemble, dem aber de lege lata in NRW der (denkmalschutzrechtliche) Schutz verweigert wird, zerrissen, was nicht im Sinn der Wissenschaft und der Öffentlichkeit sein kann. Archivgut, das auf Dauer zu bewahren ist, ist ausnahmslos als unveräußerlich zu betrachten und der Öffentlichkeit zugänglich zu erhalten. Solange keine gesetzlichen Vorgaben für entsprechende Verkäufe bestehen, die z.B. sicherstellen, dass schützenswerte Sachgesamtheiten nicht auseinandergerissen werden und das der öffentliche Zugang durch den Erwerber uneingeschränkt und auf Dauer gewährleistet ist, ist es ein frommer Wunsch anzunehmen, dass Verkäufe von Archivgut nur "ausnahmsweise" erfolgen.
Hinzu kommt, dass Kommunen mit Blick auf § 134 BGB einen Nachteil erleiden. Dazu immer noch Schäfer 1999
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/1999/Archivar_1999-3.pdf
"Die festgelegte Unveräußerlichkeit öffentlichen Archivguts soll den angestrebten Schutz des im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Archivguts vor Zersplitterung und Veruntreuung sichern, so daß vorsätzlich oder fahrlässig entfremdetes Archivgut nicht in gutem Glauben erworben und durch Übergang in privaten Besitz der allgemeinen Nutzung entzogen werden kann.
Auf jeden Fall verbietet eine solche Rechtsvorschrift den Trägern öffentlicher Archive, in einer öffentlichen Stelle entstandene und als Archivgut übernommene Unterlagen aus der Provenienz herauszulösen69 oder der Nutzung durch die Öffentlichkeit zu entziehen, indem sie das Eigentum durch Rechtsgeschäft auf einen Erwerber übertragen.70 Für die Verletzung des gesetzlichen Verbots sehen die Archivgesetze selbst keine Sanktion vor. Sie ergibt sich vielmehr aus § 134 BGB.71 Da sich das gesetzliche Verbot sowohl auf das Verpflichtungsgeschäft als auch auf das Verfügungsgeschäft72 zwischen dem Träger des Archivs und dem Erwerber erstreckt, sind beide Rechtsgeschäfte nichtig.73 Auf die Kenntnis des Erwerbers von dem gesetzlichen Verbot kommt es nicht an.74 Der Träger des Archivs hat gegen den Erwerber einen Anspruch auf Herausgabe des Archivguts nach § 985 BGB.Die Verletzung des gesetzlichen Verbots bewirkt also, daß der Besitzer, der vom Träger des Archivs den Eigenbesitz erworben hat, ebenso wie der Besitzer, der dem Träger des Archivs den Eigenbesitz entzogen hat, Nichtberechtigter ist. Beide sind zur Verfügung über das Archivgut deshalb nicht befugt, weil sie kein Eigentum erworben haben.
Aufgrund des gesetzlichen Verbots verliert das öffentliche Archivgut aber nicht seine Verkehrsfähigkeit. Ein Dritter kann das Eigentum gutgläubig erwerben. Denn eine Norm, die den Erwerb dinglicher Rechte an öffentlichem Archivgut verhindern soll, setzt den ausdrücklichen Ausschluß der gesetzlichen Vorschriften, die die Verkehrsfähigkeit beweglicher Sachen gewährleisten, voraus.75"
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 23:48 - Rubrik: Archivrecht
http://www.virtualmuseumiraq.cnr.it
Bißchen viel Show.
Via
http://illicit-cultural-property.blogspot.com/2009/11/google-to-create-digital-archive-of.html

Bißchen viel Show.
Via
http://illicit-cultural-property.blogspot.com/2009/11/google-to-create-digital-archive-of.html

KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 23:06 - Rubrik: Museumswesen
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KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 23:00 - Rubrik: Staatsarchive
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http://tinyurl.com/ye7666k Der Download eines Navy-Logbuchs kostet 2 Pfund.
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 21:30 - Rubrik: Open Access
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http://www.dilibri.de/ubtr/periodical/structure/128686
darunter:
Marx, Jacob: Handschriftenverzeichnis der Seminar-Bibliothek zu Trier
darunter:
Marx, Jacob: Handschriftenverzeichnis der Seminar-Bibliothek zu Trier
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 20:45 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Archivalia hatte berichtet, dass die 2. Lesung des Entwurfs am 2. Dezember 2009 erfolgen sollte. Auf den Tagesordnungen der Plenarsitzungen vom 2. und 3. Dezember 2009 findet sich die Beratung jedoch nicht.
Es ist nun davon auszugehen, dass der Entwurf erneut am 9. Dezember im Kulturausschuss beraten wird (Link)und die 2. Lesung am 16. oder 17. Dezember 2009 erfolgt (Link).
Es ist nun davon auszugehen, dass der Entwurf erneut am 9. Dezember im Kulturausschuss beraten wird (Link)und die 2. Lesung am 16. oder 17. Dezember 2009 erfolgt (Link).
Wolf Thomas - am Montag, 30. November 2009, 19:07 - Rubrik: Archivrecht
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Ein Podcast vom 13. November 2009, als Marianne Birthler zu Gast im KörberForum war. Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes sprach über das schwierige Erbe des Kommunismus für Europa. Begrüßung durch Dr. Lothar Dittmer, Vorstand der Körber-Stiftung.
Wolf Thomas - am Montag, 30. November 2009, 18:58 - Rubrik: Staatsarchive
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http://trailblazing.royalsociety.org/
Die 350 Jahre alte Royal Society, die ihre gemeinfreien älteren Publikationen hinter einem Bezahlwall bunkert, spendiert dem Volk eine nette Jubiläums-Präsentation und 60 bedeutende Gratis-Artikel.

Die 350 Jahre alte Royal Society, die ihre gemeinfreien älteren Publikationen hinter einem Bezahlwall bunkert, spendiert dem Volk eine nette Jubiläums-Präsentation und 60 bedeutende Gratis-Artikel.

KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 18:09 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 17:03 - Rubrik: Archivrecht
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Herzlichen Glückwunsch an Josef Pauser:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/
Für mich eine herausragende Informationsquelle, bei aktuellen Themen wie Google Books meist besser als Netbib.
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/
Für mich eine herausragende Informationsquelle, bei aktuellen Themen wie Google Books meist besser als Netbib.
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Jan Pasternak bericht auf HSozKult (Link) über die für die Archive wichtigen Vortrag Patrick Sahles: " ..... Über die reine Möglichkeit hinaus, einzelne Quellen digital zu archivieren, ging der Beitrag zum Archiv als virtualisierter Forschungsumgebung von PATRICK SAHLE (Köln). Verbunden mit dem Idealbild einer vollständigen Digitalisierung allen Archivgutes, skizzierte der Vortrag den aktuellen Stand in der Archivlandschaft. Mit Blick auf die Bibliotheken, deren Bestände inzwischen fast flächendeckend online verfügbar seien, würden Archive nur in einem sehr geringen Ausmaß Findmittel online zur Verfügung stellen, obwohl die notwendigen Standards und Schnittstellen vorhanden seien. Darüber hinaus verwies Sahle auf die ersten Versuche, Archivmaterial digital verfügbar zu machen, wobei es zur Zusammenarbeit zwischen Archiven und Anbietern von Web 2.0-Diensten komme, etwa bei Bildbeständen des Bundesarchivs, die über die Wikimedia Foundation auf deren Plattformen verfügbar gemacht werden. In diesen Fällen finde gar eine Bereicherung für die Archive statt, da die Community zusätzliche Informationen zu den Materialien liefern könne, die von den Archiven wiederum für die eigene Kategorisierung genutzt werden könnten. Die Einbeziehung der Community im Sinne des Web 2.0-Gedankens sei angesichts der Massen an Material unumgänglich, wenn eine vollständige Digitalisierung der Archivbestände erreicht werden soll. An diesem Punkt kam in der Diskussion die Frage auf, inwieweit solche Maximalforderungen bezüglich der Archivierung realisierbar seien, wodurch die unterschiedlichen Sichtweisen in der Herangehensweise an das Problem bei gleicher Zielsetzung deutlich wurden: Den maximalen Forderungen auf der einen Seite standen die Vertreterinnen und Vertreter einer Schritt-für-Schritt Vorgehensweise gegenüber, was am generellen Ansinnen, eine möglich vielfältige und umfassende Landschaft digitaler Archive zu schaffen, nichts änderte. ....."
Quelle: Tagungsbericht Web 2.0 und Geschichtswissenschaft. „Social Networking“ als Herausforderung und Paradigma. 09.10.2009-10.10.2009, Siegen, in: H-Soz-u-Kult, 28.11.2009, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2871
Zur Tagung auf Archivalia: http://archiv.twoday.net/search?q=Siegen+Web+2.0
Quelle: Tagungsbericht Web 2.0 und Geschichtswissenschaft. „Social Networking“ als Herausforderung und Paradigma. 09.10.2009-10.10.2009, Siegen, in: H-Soz-u-Kult, 28.11.2009, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2871
Zur Tagung auf Archivalia: http://archiv.twoday.net/search?q=Siegen+Web+2.0
Wolf Thomas - am Montag, 30. November 2009, 09:12 - Rubrik: Web 2.0
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http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0015vcjk
"This collection is a group of manuscripts known to have been held in the St. Gall Library in the ninth century. Also included in this collection are manuscripts from the same period held in the nearby monastery of Reichenau."
Eigenartig, dass ich davon bislang nichts mitbekommen habe.
Da Metadaten fehlen oder nicht auffindbar sind, ergibt sich ein munteres Ratespiel, was z.B. "Badische Landesbibliothek. Manuscript. Aug. 64" sein mag. LXIV ist es nicht, und LXVIII ("Aug. 18 [Local]") auch nicht. Die Papierhs. 64 ist es natürlich auch nicht. Es ist eine Beda-Handschrift, aber genug gerätselt für jetzt.
"This collection is a group of manuscripts known to have been held in the St. Gall Library in the ninth century. Also included in this collection are manuscripts from the same period held in the nearby monastery of Reichenau."
Eigenartig, dass ich davon bislang nichts mitbekommen habe.
Da Metadaten fehlen oder nicht auffindbar sind, ergibt sich ein munteres Ratespiel, was z.B. "Badische Landesbibliothek. Manuscript. Aug. 64" sein mag. LXIV ist es nicht, und LXVIII ("Aug. 18 [Local]") auch nicht. Die Papierhs. 64 ist es natürlich auch nicht. Es ist eine Beda-Handschrift, aber genug gerätselt für jetzt.
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 06:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Als Historiker darf man mächtig stolz sein, wenn es einem gelingt, zwei nicht näher bezeichnete deutschsprachige Fragmentstreifen, die eine Bibliothek ohne näheren Angaben ins Netz gestellt hat, zu identifizieren. Zunächst dachte ich an etwas Geistliches, aber mittels der Wendung "wene aber" und der http://mhdbdb.sbg.ac.at:8000/index.en.html sowie dem Namen Ruth[er] war es, nachdem eine Königin mich in Richtung Nibelungenlied usw. denken ließ, kein Ding der Unmöglichkeit. Hätte ich Pörnbachers Nachdruck der de Vries-Ausgabe nicht im Regal stehen gehabt, hätte ich wohl einiges länger benötigt. Es sind die Verse 975-1001, 1055-1084 bei de Vries, die Handschrift hat 28 Zeilen = 175 mm, und da liegt es mehr als nahe, nach einem Blick auf
http://www.mr1314.de/1177 (Ende 13. Jh.)
anzunehmen, dass mir da jemand zuvorgekommen ist: "Ein weiteres Fragment aus diesem Codex discissus wurde von Nigel F. Palmer (Oxford) entdeckt; eine Publikation für die ZfdA ist in Vorbereitung.
November 2008".
Wär ja zu schön gewesen. Aber immerhin hab ich das Rätsel gelöst.
Hier die Abbildungen:
http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0009gjpd

http://www.mr1314.de/1177 (Ende 13. Jh.)
anzunehmen, dass mir da jemand zuvorgekommen ist: "Ein weiteres Fragment aus diesem Codex discissus wurde von Nigel F. Palmer (Oxford) entdeckt; eine Publikation für die ZfdA ist in Vorbereitung.
November 2008".
Wär ja zu schön gewesen. Aber immerhin hab ich das Rätsel gelöst.
Hier die Abbildungen:
http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0009gjpd
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 06:10 - Rubrik: Kodikologie
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http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0009gx4f
50 Stück, darunter ein Nürnberger Schembartbuch, die Benutzerführung ist verbesserungsfähig.
Rouse Ms. 1 ist ein Kopialbuch aus s>Windesheim Windsheim.

50 Stück, darunter ein Nürnberger Schembartbuch, die Benutzerführung ist verbesserungsfähig.
Rouse Ms. 1 ist ein Kopialbuch aus s>Windesheim Windsheim.
KlausGraf - am Montag, 30. November 2009, 04:10 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Walter Schulz erwarb für die Emdener JALB 1992 eine Handschrift des Ostfriesischen Landrechts aus Privathand, die 1987/88 aus der Weise-Bibliothek in Zittau gestohlen worden war.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0440_a076_JPG.htm
(Stahl 1993 ohne Hinweis auf die Zittauer Herkunft)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0533_a249_jpg.htm
http://www.handschriftencensus.de/2971
Update: Eine Mail aus Zittau ließ mich dann doch genauer nachschauen, und siehe da, es gibt 2005 zu dem Casus etwas im Web:
der Landkreis Löbau-Zittau, die Bibliothek Emden und die Doornkaat Stiftung teilen sich das Eigentum an der Handschrift Ostfriesisches Landrecht des Grafen Edzard. Der Rechtsstreit darum endete vor dem Landgericht Aurich mit einem Vergleich. Danach erhält der Landkreis das Eigentum zu 50 Prozent und die beiden anderen Institutionen zu je 25 Prozent.
Der Landkreis hatte gegen die Bibliothek auf Herausgabe des Eigentums geklagt. Die Handschrift war 1988 unter ungeklärten Umständen aus der Zittauer Bibliothek gestohlen worden. 1992 erwarb die Bibliothek Emden sie von einem Düsseldorfer Kaufmann. Das Original soll für ein halbes Jahr zur Ausstellung ab Juni nach Zittau zurückkehren. Danach kommt es als ein für die ostfriesische Landesgeschichte bedeutendes Stück wieder nach Emden, während in Zittau ein originalgetreues Faksimile verbleibt.
http://www.faktuell.de/Lokales/2005/archivbis18maerz2005.html
Auch die taz berichtete:
http://www.taz.de/nc/1/archiv/archiv-start/?dig=2005/03/24/a0391&cHash=603c7934a6
1992, das war drei Jahre nach der Wende, nach der im Westen viele wertvolle Handschriften auftauchten, die aus den Bibliotheken der untergegangenen DDR verschwunden waren. Der Christian-Weise-Bibliothek im sächsischen Zittau kam sogar ein ganzes Paket abhanden. Darunter die Erstausgabe von Kopernikus' berühmter Streitschrift "De Revolutionibus Orbium Coelestium" ("Von den Umdrehungen der Himmelskörper"). Und das "ostfriesische Landrecht des Grafen Edzard".
[...] "Es war ja gang und gäbe, zur Devisenbeschaffung Kulturgut im weiteren Sinne einzusetzen", sagt der Emdener Museumsmann Walter Schulz.
Weil alle das wussten, handelte die Politik und setzte für diese Delikte eine Verjährungsfrist von 10 Jahren fest. Kurz vor Ablauf der Frist, so erzählt Walter Schulz, meldete sich Zittau. Die Handschrift des "Ostfriesischen Landrechts" sei aus den Beständen der Christian-Weise-Bibliothek gestohlen worden und daher zurückzugeben.
"Wenn der Tatbestand des Diebstahls eindeutig wäre, hätten wir kein Recht darauf", sagt der Emdener Bibliotheksdirektor. Allerdings: "Wir sagen, den Nachweis müsst ihr führen."
Beim Zivilprozess vor dem Landgericht im niedersächsischen Aurich ließ sich die A-Lasco-Bibliothek dann aber doch auf einen Vergleich ein - nach "zähen Verhandlungen", wie die Ostfriesischen Nachrichten schrieben.
Update: Ich habe die Überschrift geändert und verweise auf den Kommentar von Herrn Schulz.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0440_a076_JPG.htm
(Stahl 1993 ohne Hinweis auf die Zittauer Herkunft)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0533_a249_jpg.htm
http://www.handschriftencensus.de/2971
Update: Eine Mail aus Zittau ließ mich dann doch genauer nachschauen, und siehe da, es gibt 2005 zu dem Casus etwas im Web:
der Landkreis Löbau-Zittau, die Bibliothek Emden und die Doornkaat Stiftung teilen sich das Eigentum an der Handschrift Ostfriesisches Landrecht des Grafen Edzard. Der Rechtsstreit darum endete vor dem Landgericht Aurich mit einem Vergleich. Danach erhält der Landkreis das Eigentum zu 50 Prozent und die beiden anderen Institutionen zu je 25 Prozent.
Der Landkreis hatte gegen die Bibliothek auf Herausgabe des Eigentums geklagt. Die Handschrift war 1988 unter ungeklärten Umständen aus der Zittauer Bibliothek gestohlen worden. 1992 erwarb die Bibliothek Emden sie von einem Düsseldorfer Kaufmann. Das Original soll für ein halbes Jahr zur Ausstellung ab Juni nach Zittau zurückkehren. Danach kommt es als ein für die ostfriesische Landesgeschichte bedeutendes Stück wieder nach Emden, während in Zittau ein originalgetreues Faksimile verbleibt.
http://www.faktuell.de/Lokales/2005/archivbis18maerz2005.html
Auch die taz berichtete:
http://www.taz.de/nc/1/archiv/archiv-start/?dig=2005/03/24/a0391&cHash=603c7934a6
1992, das war drei Jahre nach der Wende, nach der im Westen viele wertvolle Handschriften auftauchten, die aus den Bibliotheken der untergegangenen DDR verschwunden waren. Der Christian-Weise-Bibliothek im sächsischen Zittau kam sogar ein ganzes Paket abhanden. Darunter die Erstausgabe von Kopernikus' berühmter Streitschrift "De Revolutionibus Orbium Coelestium" ("Von den Umdrehungen der Himmelskörper"). Und das "ostfriesische Landrecht des Grafen Edzard".
[...] "Es war ja gang und gäbe, zur Devisenbeschaffung Kulturgut im weiteren Sinne einzusetzen", sagt der Emdener Museumsmann Walter Schulz.
Weil alle das wussten, handelte die Politik und setzte für diese Delikte eine Verjährungsfrist von 10 Jahren fest. Kurz vor Ablauf der Frist, so erzählt Walter Schulz, meldete sich Zittau. Die Handschrift des "Ostfriesischen Landrechts" sei aus den Beständen der Christian-Weise-Bibliothek gestohlen worden und daher zurückzugeben.
"Wenn der Tatbestand des Diebstahls eindeutig wäre, hätten wir kein Recht darauf", sagt der Emdener Bibliotheksdirektor. Allerdings: "Wir sagen, den Nachweis müsst ihr führen."
Beim Zivilprozess vor dem Landgericht im niedersächsischen Aurich ließ sich die A-Lasco-Bibliothek dann aber doch auf einen Vergleich ein - nach "zähen Verhandlungen", wie die Ostfriesischen Nachrichten schrieben.
Update: Ich habe die Überschrift geändert und verweise auf den Kommentar von Herrn Schulz.


