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http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Vil-Gut-Iar.jpg

Ärgerlich ist es, dass ich seit 2002 meine Seite über Jörg Ruch nicht aktualisiert habe:

http://web.archive.org/web/20070609170231/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/ruch.htm
www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/ruch.htm

Man mag es bedauern, dass ich nicht dazu gekommen bin, einen Aufsatz "Jörg Ruch und andere Kunden des Buchbinders Johannes Richenbach" für ein gedruckte Organ zu schreiben.

Noch ärgerlicher als mein Versäumnis finde ich es allerdings, wenn online vorhandene relevante Literatur (hier: die oben verlinkte Website, die im übrigen nicht nur im Internet Archive, sondern auch im edoweb - http://goo.gl/MRyit - dauerhaft verfügbar ist) in gedruckten Werken übergangen wird, wie es in Armin Schlechters Heidelberger Inkunabelkatalog der Fall ist.

http://books.google.de/books?id=JWePgnTPjYQC&pg=PA1061 identisch mit dem INKA-Provenienzeintrag
"Ruch, Georg
aus Schwäbisch Gmünd, immatr. Heidelberg 1470, 1472 B. A., Kaplan der Leonhardskapelle in Schwäbisch Gmünd (Lit.: Katalog der Bibliothek Otto Schäfer Schweinfurt, Teil 1: Drucke, Manuskripte und Einbände des 15. Jahrhunderts, bearb. von Manfred von Arnim, Bd. 2, Stuttgart 1984, S. 789; Madsen, Nr. 397, 1908, 3951)"

Zu Nr. 1806 des Heidelberger Katalogs (die im INKA-Eintrag selbst idiotischerweise nicht angegeben ist) erfährt man in INKA
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=13002567

Provenienz: [2], Bl. 139b: 1. Anno domini 1475 emi istum librum pro floreno in die Vitalis et fuit sic illigatus una cum viola sanctorum. - 2. (darunter, von anderer Hand:) De... Jeori Ruchen (15. Jh.). - 3. Vorderspiegel: Aufgeklebt ein Brief von C[harles] Welch, Guildhall Library, 27. Mai 1900, an Dr. Newton sowie ein Blatt mit englischen Notizen zur Bedeutung des Kaufvermerks für die Datierung des Drucks. - 4. Auf demselben Blatt Akzessionsvermerk T.19.9.1932. Erworben 1932 bei Antiquariat Maggs Bros., London zusammen mit Ink. Nr. 977, 1009 und 1751 im Tausch gegen Ink. Nr. 1863, 1881 sowie Ars moriendi [Augsburg, vor 1470], Blockbuch (Catalogue Maggs Bros. 600, 1934, Nr. 39 und Büchler-Mattmann, S. 18f.) durch Vermittlung von Jacques Rosenthal, München. - Einband: Heller Lederband mit Streicheisenlinien und Einzelstempeln. - Ehemals eine Schließe, Schließenblech ornamentiert. Ehemals fünf Buckel pro Deckel. - Ehemals Liber catenatus (Loch Hinterdeckel oben). - Pergamenttitelschild (rubriziert). - Schwäbisch Gmünd, Werkstatt Affe I (EBDB w000006, Stempel s000160, s000162-s000164, s000166, s000179; Kyriss 132, u. a. Stempel 1, 3, 5f., 8). - Fragmente: Pergament-Falzverstärkungen zu den Deckeln, liturgisch, u. a. Kalendarium. - Kyriss 132; EBDB w000006

Dass kein anderer Jörg Ruch gemeint ist, bestätigt die Lokalisierung der Einband-Werkstatt.

Zu den Angaben bei IPI (Ruch, Georgius, chaplain, St. Leonard chapel, Schwäbisch-Gmünd (Gamundia), matric. Heidelberg 1470, B.A. 1472; friend of the binder-priest Joh. Richenbach; also owned (ex inf. Klaus Graf) Bryn Mawr Ms. 3 and Bodl. Ms. Douce 355: Copenh 397 (1469), 1908 + 3951 (1475); Schäfer 25 (1470) 00028299) und meiner oben genannten Internetseite zu ergänzen ist eine Handschrift der Diözesanbibliothek Rottenburg, die von Jörg Ruch geschrieben wurde. [Und - Dublin, Trinity College MS. 1049 (dated 1449), vgl. M. L. Colker, "Trinity College Dublin. Descriptive catalogue of the medieval and renaissance Latin manuscripts", 2 vols., Aldershot, etc.: Scolar Press, 1991, vol. 2 pp. 1204-7" - frdl. Hinweis Barker-Benfield 2002]

Krämer Scriptores hat wie nicht selten Unsinn, da sie den Gmünder Ruch mit einem anderen Kleriker zusammenwirft:

Ruch, Georgius (Jeorius) scriptor vor 1482

Nachweisbar als Pfarrer in Herzogsweiler (Freudenstadt, a. 1464), in Frankenhofen (bei Ehingen, a. 1467), in Weildorf (bei Überlingen, a. 1468) und in Margretshausen (bei Balingen, a. 1482). Meist vom Salemer Abt präsentiert. nennt sich häufig 'plebanus in Lutrien' (wohl Lautern, Württemberg). Stirbt 1482.

Handschriften

Bryn Mawr, PA, Bryn Mawr College Library, 3 (a. 1438 in Lutrien).
Rottenburg, DiözesanB, Rott., F 329, fol. 164ra (a. 1452).
Oxford, Bodleian Library, Douce 355 (SC 21930), fol. 326r, 328r (a. 1441).
London, BL, Add. 40151 (VD).

Literatur

Watson, Oxford, S. 76f. nr. 476 und Abb. 399.
Bond-Faye, S. 434.
Col. 5, Nr. 18826.
Madan, Catal. Oxford 5, Nr. 21930
M. Krebs, Die Investiturprotokollr der Diözese Konstanz aus dem 15. Jahrhundert, in: Freiburger Diözesan-Archiv 66 (1938), 68 (1941), 70-74 (1950-1954).


Zur Handschrift in Bryn Mawr:
http://www.brynmawr.edu/library/speccoll/guides/ms3.shtml

Zur Handschrift in London (geschrieben 1443?) habe ich noch keine Informationen, in der online verfügbaren Beschreibung steht nichts von Ruch:
http://www.bl.uk/catalogues/manuscripts/HITS0001.ASP?VPath=html/32452.htm&Search=Add.+40151&Highlight=F

Nachtrag 2013: Verweij, Michiel: "The Manuscript Transmission of the Summa De Virtutibus by Guillielmus Peraldus. A Preliminary Survey of the Manuscripts", in: Medioevo 31 (2006), S. 103-296, hier S. 163f. beschreibt Oxford Douce 355 und bezieht sich auf meine Internetseite (noch Koblenzer Server), ohne freilich meinen Namen zu nennen.

Nachtrag Januar 2015: Im Handel ist bei Les Enluminures eine Ruch-Handschrift aufgetaucht:

http://archiv.twoday.net/stories/1022384881/ ]

#forschung

Der ausgezeichneten Bibliographie zur Indexerstellung unter

http://www.d-indexer.org/ress/bibliographie.html

entnehme ich, dass Hans H. Wellisch in The Indexer 1981 kurz auf eine Anleitung zum Registermachen durch Georg Philipp Harsdörffer in dessen Delitiae philosophicae 1692 hingewiesen hat (leider ohne genaue Angabe der Fundstelle, was bei einem Indexer erstaunt):

http://www.theindexer.org/files/12-4/12-4_170.pdf

Kapitel I, 13 steht S. 57ff. in der Ausgabe 1698, die online in Dresden einsehbar ist (ich verlinke die Seite):

http://digital.slub-dresden.de/id275491277/75

Das ist freilich nicht die Erstausgabe von 1653, in der der Abschnitt zum Registermachen auf den Seiten 57-59 zu finden ist. Online:

http://diglib.hab.de/drucke/224-3-quod/start.htm?image=00079

Durch einen verbreiteten Technik-Hype wird geglaubt, dass Index-Marken im Text (wie bei Word oder InDesign) die Registererstellung erleichtern. Dieses als eingebettetes Indexieren bezeichnete Verfahren mit dem Vorteil der automatischen Seitenvergabe hat jedoch seine Grenzen, wenn es um Registerqualität geht. Die wichtigsten und oft übersehenen Nachteile wurden kurz beleuchtet: Der Workflow beim eingebetteten Indexieren ist komplex, in der Regel sieht man nicht den sich entwickelnden Index und die Bearbeitung von Index-Marken ist langwierig und umständlich. Eine große Gefahr besteht auch in der Tendenz zum Extraktionsindexieren, d.h. der ausschließlichen Berücksichtigung von Textwörtern, weil diese leichter in Index-Marken übernommen werden können. Wenn ein - zumeist aus Cross-Publishing-Gründen - eingebettetes Indexieren durchgeführt werden soll, ist zumindest eine sorgfältige Planung des Workflows notwendig, um die Nachteile zu begrenzen.

Aus dem Newsletter von http://www.d-indexer.org (Jochen Fasbender)

Das Königliche Dekret 1889/2011, vom 30 Dezember, welches die Funktionsweise der Kommission für Geistiges Eigentum reguliert wurde heute im Staatsanzeiger veröffentlicht. Es tritt in zwei Monaten in Kraft.

http://www.boe.es/boe/dias/2011/12/31/pdfs/BOE-A-2011-20652.pdf

Es gewährt in den Paragrafen 15ff. Ansprüche auf Löschung von Dateien und links, wenn Urheberrechte verletzt wurden. Es handelt ich um ein verwaltungsrechtliches Verfahren, das durch Anzeige bei der Kommission in Gang gesetzt wird. Die Kommission ist beim Ministerium für Erziehung, Kultur und Sport angesiedelt. Zwangsmassnahmen wie Löschung oder Sperren müssen von einem Gericht beschlossen werden. Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sind Eilverfahren mit sehr kurzen Fristen.

Otto Vervaart bespricht dieses Projekt in gewohnt gründlicher Weise:

http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2011/12/30/europeana-regia-and-the-royal-road-to-medieval-manuscripts/

Noch nicht erwähnt hatten wir eine Übersichtsseite von Gero Dolezalek zur juristischen Handschriftenforschung

http://www.uni-leipzig.de/~jurarom/manuscr/links/links.htm


Zu http://archiv.twoday.net/stories/59215473/

"Das Bremer Staatsarchivgebaeude wurde 1964-67 nach Plaenen von Alfred Meister (Hochbauamt) am Rande der Wallanlagen errichtet. Der grosszuegige und moderne, funktional optimierte Bau darf als eines der konsequentesten und modernsten Archivgebaeude der Nachkriegszeit in Deutschland gelten." Es steht seit 2008 unter Denkmalschutz:
Denkmaldatenbank
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsarchiv_Bremen

Foto Joachim Koetzle, Staatsarchiv Bremen http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

"Planung, Ausschreibung, Arbeitsaufnahme, Fertigstellung – nach diesem Schema laufen gemeinhin Bauvorhaben ab. Bei diesem Projekt kamen jedoch die Positionen Detektivarbeit, Archivsuche und Geologie hinzu. Gemeint ist die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Staatsarchivs am Präsident-Kennedy-Platz, die im September 2009 begonnen wurde und nun kurz vor dem Abschluss steht.

Es war jedoch weniger der zweigeschossige Verwaltungstrakt, der den Planern bei Immobilien Bremen (IB) sowie den beauftragten Architekten Kopfzerbrechen bereitete. Schwierig gestaltete sich vielmehr die Sanierung des Magazinturms, in dem wertvolle Archivalien wie das Bremer Stadtrecht von 1303 oder das „Linzer Diplom“ von 1646 aufbewahrt werden. Denn der achtgeschossige, nahezu fensterlose Kubus ist mit Travertinplatten aus dem früheren Persien verkleidet, für die dem ersten Anschein nach kein Ersatz in der benötigten Qualität zu finden war. Ein kompletter Austausch dieser Fassadenplatten war freilich dringend geboten, weil sie aufgrund von Auswitterungen starke Schäden offenbarten.

„In der Folge löste sich der beim Bau verwendete Stein, der offenkundig von minderer Qualität ist, zum Teil auf, was dazu führte, dass durchaus größere Gesteinsbrocken in die Tiefe stürzten“, berichtet der mit der Bauausführung beauftragte Architekt Jan Jakob Schulze.

Eine umfassende Sanierung war somit schon aus Sicherheitsgründen unumgänglich. Ein von Immobilien Bremen (IB), als Anstalt des öffentlichen Rechts zentrale Ansprechpartnerin für die öffentlich genutzten Immobilien der Freien Hansestadt Bremen, in Auftrag gegebenes Gutachten bei einem Institut für Werkstofftechnik bestätigte diese Einschätzung.

Hinzu kam, dass die von Alfred Meister in Zusammenarbeit mit dem damaligen Hochbauamt Bremen geplanten und zwischen 1964 bis 1967 errichteten Gebäude nahezu keinerlei Wärmedämmung aufwiesen. „Das Staatsarchiv beheizte im Winter quasi den gesamten Kennedy-Platz“, urteilt der Architekt. Vor diesem Hintergrund wurde eine in zwei Abschnitte gegliederte Sanierung beschlossen und in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde eingeleitet.

Im ersten Schritt erhielt der zweigeschossige Verwaltungstrakt neue Fenster. Außerdem wurden Dach und Fassade entsprechend der aktuellen Vorschriften zur Energieeinsparung gedämmt. Komplettiert wurde die im Juli 2010 abgeschlossene Maßnahme durch die Installation einer Aluminium-Vorhangfassade. Erhalten blieb die einzigartige Ganzglaskonstruktion der Eingangsfassade.

Erheblich schwieriger gestaltete sich dagegen die Sanierung des Magazinturms, wobei die höchste Hürde im Vorfeld zu meistern war. Denn für den einst beim Bau verwendeten persischen Travertin, der bei Sonnenlicht in einem strahlenden Rot-Orange-Ton erstrahlt, gab es in dieser Größenordnung offenkundig keinen Ersatz.
Jan Jakob Schulze machte sich in Abstimmung mit den Mitarbeitern von Immobilien Bremen auf die Suche, recherchierte bei Lieferanten, wälzte Archivmaterial und fand schließlich heraus, dass es im Iran nur einen Steinbruch gibt, der Travertin in dem gewünschten und vom Landesdenkmalpfleger vorgeschriebenen Farbton abbaut: Ein Betrieb in einem Tal unweit von Azarshahr in der Provinz Ost-Aserbaidschan. Auf der Basis dieser Informationen konnte schließlich die Ausschreibung für die bis zu sieben Zentimeter starken, maximal 173 mal 128 Zentimeter großen Platten mit einer Gesamtfläche von 1800 Quadratmetern erfolgen.

Vor diesem Hintergrund konnte im Dezember 2010 der zweite Bauabschnitt in Angriff genommen werden, der mittlerweile kurz vor dem Abschluss steht. Zunächst wurden die alten Platten in teils mühevoller Handarbeit von der Fassade des Magazinturms abgenommen. Anschließend wurde der darunter liegende Beton saniert und mit einer Dämmschicht versehen, bevor die zwischenzeitlich angelieferten Travertin-Platten mittels neuer Halterungen am Gebäude befestigt wurden. Gegenwärtig laufen noch Restarbeiten am Dach; spätestens Mitte Januar soll das aufgestellte Gerüst abgebaut werden.

Teilflächen der alten Plattenverkleidung wurden übrigens – soweit noch verwendungsfähig – der Bremer Bauteilbörse übergeben. „Die können durchaus noch als Boden- oder Tischplatten gute Dienste leisten“, urteilt Jan Jakob Schulze, dessen Büro Schulze Pampus mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung beauftragt worden war. Die Bauleitung lag in den Händen des Büros Campe Campe Janda. Immobilien Bremen geht davon aus, dass die vorgesehene Bausumme von rund 1,8 Millionen Euro leicht unterschritten werden kann."

Quelle: Senatspressestelle, 28.12.2011

s.a. Weser.Kurier, 3012.2011


http://archivalia.tumblr.com/tagged/salome


Blue Shield hat am 20.Dezember ein Statement zum Brand der Bibliothek veröffentlicht: http://ancbs.org/images/pressreleases/20-12-2011_blueshield_statement_egypt_en.pdf

Auf der deutschen Blue Shield Seite habe ich meinen sehr detaillierten Überblick (auf English) online verfügbar gemacht. Er enthält Informationen, Presseauszüge, Bilder etc. und wird regelmäßig aktualisiert:
http://blueshield.de/institut.html

Derzeit sind keine zusätzlichen Freiwilligen vonnöten. In Kairo haben sich mehr Fremdsprachenkundige gemeldet, als die Nationalbibliothek bei den Sortierarbeiten eintakten kann.

Am 26. Dezember wurde eine neue Institutsleitung gewählt, da der bisherigen Direktor eine Woche nach dem Brand gestorben ist. Der neue Vizedirektor ist Prof. Ismail Serageldin, der Chef der Bibliotheca Alexandrina. Dadurch wird nun auch die andere große (und innovative) ägyptische Bibliothek eingebunden - aus meiner Sicht ist dies eine sehr kluge Entscheidung. Und dass er früher Vizedirektor der Weltbank war, könnte auch hilfreich sein ...

Rund 120 Bände aus der zerstörten Bibliothek sind digitalisiert worden und online abrufbar; dies war ein Projekt der Bibliotheca Alexandrina. Überhaupt ist Serageldin ein Befürworter der Digitalisierung. Er hat ein umfassendes Konzept für Ägypten entwickelt, es wurde jedoch in diesem Jahr von beiden Ministerpräsidenten abgelehnt.

[Zusatz KG: Siehe auch hier http://archiv.twoday.net/search?q=egypt ]

Beim Stöbern in Informationen über das Internet Archive in San Francisco fand ich folgende Bilddatei:



(Bild: Dvortygirl, Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en)

Interessant ist die Bildbeschreibung:

"An on-demand book printer at the Internet Archive headquarters in San Francisco, California. A finished copy of Darwin's On the Origin of Species emerges from a slot about 20 minutes after the job was started."

Dies erinnerte mich an eine Stelle in dem utopischen Roman "Ökotopia":

"[…] die Zeitungen […] können an elektronischen Kopie-Automaten an den Kiosken, in Büchereien und an anderen Stellen gekauft werden. Die Ausgabestellen stehen mit zentralen Computerspeichern in Verbindung, die von den Verlagen >gemietet< werden. […]
Dieses System erstreckt sich auch auf Buchveröffentlichungen. Während viele populäre Bücher normal gedruckt und an Kiosken und in Buchhandlungen verkauft werden, sind speziellere Titel nur über besondere Abrufleitungen erhältlich. Man sucht die Nummer des Buches im Katalog, drückt sie auf einer Tastatur […] und liest den Klappentext, Stichproben einzelner Kapitel sowie schließlich den Preis auf einem Videoschirm. […] Innerhalb weniger Minuten erscheint eine Kopie des Bandes in einem Ausgabeschlitz. Solche Bücherbanken werden meines Wissens von der Stadtbevölkerung nicht sehr häufig benutzt, weil sie die besser lesbaren gedruckten Bücher vorziehen; dafür findet man sie aber auch in entlegensten Winkeln Ökotopias, so daß sich auch die Bürger auf dem Lande sowohl mit der derzeit populären als auch mit Spezialliteratur eindecken können. […] jeder einzelne Band der riesigen Nationalbibliothek in Berkeley kann elektronisch abgerufen und übermittelt werden."

Ernest Callenbach: Ökotopia. Berlin: Rotbuch Verl. 1978, S. 148f.

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/12-07-2011-olg-dresden-az-4-u-188-11.html

OLG Dresden mit Aussagen u.a. zum postmortalen Persönlichkeitsrecht.

Peinlich, dass ein deutsches Gericht so etwas schreibt:

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/01-12-2011-ag-frankfurt-az-30-c-1849-11-25.html

Ansonsten ist der Entscheidung des AG Frankfurt, das sich gegen den von der herrschenden juristischen Meinung bejahten "fliegenden Gerichtsstand" in Internetsachen wendet, voll und ganz zuzustimmen:

"Mit dem Landgericht Krefeld ist das hier erkennende Gericht der Auffassung, dass einer „uferlosen Ausdehnung“ des „fliegenden Gerichtsstands“ im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot durch einschränkende Kriterien Einhalt gegeben werden muss. Das hier erkennende Gericht vermag nicht zu erkennen, warum für die urheberrechtswidrige und den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzende Veröffentlichung des inkriminierten Artikels der Beklagten einschließlich eines Fotos des Klägers auf ihrer Internetplattform nach Wahl des Klägers beliebige Gerichtsstände von Flensburg bis Konstanz, von Saarbrücken bis Rostock eröffnet sein sollen, begrenzt lediglich durch die Zahl der vorhandenen Gerichte in Deutschland. "

In Baden-Württemberg wurden kürzlich, nach 2-jähriger Bearbeitungszeit, die Digitalisierung aller landesweit erstellten Kriegsgräberlisten aus den Jahren 1954-1968 abgeschlossen. Neben der Bestandserhaltung, soll dadurch auch eine einfacher Nutzung möglich sein.
Desweiteren ist vorgesehen, die Listen im kommenden Jahr auch im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Näheres dazu findet man man RP Stuttgart
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1334864/index.html

und noch hier
http://www.mainpost.de/regional/main-tauber/Digitalisierung-der-Graeberlisten;art21526,6518815

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Sagt Artikel 17 des deutschen Grundgesetzes. Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Petitionsrecht

Die Petition ist für den Petenten kostenlos:
http://www.google.de/search?hl=de&q=%22kosten%20d%C3%BCrfen%20dem%20petenten%22&tbm=bks

Anders im skurril verkrusteten Alpenstaat. Da kosten "Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen" 14,30 Euro - es sei denn eine der spärlichen Ausnahmen ist gegeben.

Obwohl der Gesetzeswortlaut eindeutig ist ("Privatinteressen"), wollte man jetzt für ein Protestschreiben einer Journalistin an das Innenressort gegen die geplante Abschiebung einer tschetschenischen Familie kassieren. Nach dem öffentlichen Aufschrei ruderte das Innenministerium zurück und versprach, in vergleichbaren Fällen künftig keine Eingabegebühr zu berechnen.

http://derstandard.at/1324501518329/Abschiebegegner-Innenministerium-nimmt-Gebuehr-fuer-Protestschreiben-zurueck

Nachtrag: Ich fand noch ein ziemlich abstruses Urteil
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F1298-L%2F02%22

Im Zusammenhang mit Aufsichtsbeschwerden besteht das verfassungsgesetzlich gewährleistete Petitionsrecht (Art. 11 Staatsgrundgesetz) in der Freiheit, Anträge allgemeiner Art an die Organe der Gesetzgebung oder Vollziehung zu stellen und die Erlassung bestimmter Anordnungen oder die Abstellung bestimmter rechtlicher Zustände zu begehren. Nur dann, wenn eine Eingabe solche Anträge oder Anregungen allgemeiner Art enthält, habe sie ausschließlich den Charakter einer Petition. Die Dienstaufsicht sei zwar im öffentlichen Interesse auszuüben, es könne aber ein Einschreiter durchaus ein Privatinteresse daran haben, dass diese Dienstaufsicht von der Aufsichtsbehörde ausgeübt wird, und wenn er dann eine Aufsichtsbeschwerde überreicht, so überreicht er diese zumindest auch in seinem privaten Interesse. Das Aufzeigen von Unzukömmlichkeiten in Verwaltung oder Rechtspflege kann jedoch nicht schon deshalb, weil der Anlass auch ihre Interessen berührt hat, als eine Angelegenheit angesehen werden, die die Privatinteressen des Einschreiters betrifft. Kein Privatinteresse ist bei Eingaben anzunehmen, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzkömmlichkeiten in der Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe eine die Privatinteressen des Einschreiters berührende Angelegenheit betrifft. Beschwerden, die einen eigenen konkreten Fall des Einschreiters nur zum Anlass nehmen, um die Behörde im Interesse der Allgemeinheit auf die Wahrnehmung der Dienstaufsicht hinzuweisen, sind daher gebührenfrei. Strebt der Einschreiter mit seiner Beschwerde aber gleichzeitig die Beseitigung oder Änderung der ihn betreffenden behördlichen Verfügung oder die Erteilung einer Information an, so ist die Eingabe - wenn im konkreten Fall nicht eine sachliche Gebührenbefreiung Platz greift - gebührenpflichtig.

Historische Verfassungstexte zum Petitionsrecht nach
http://www.schmitz-www.de/SiteH1.data/Komponenten/petition03material.pdf

preuß. ALR 1794:
§ 156 II (Teil) 20 (Titel)
Dagegen steht einem jeden frey, seine Zweifel, Einwendungen und Bedenklichkeiten gegen Gesetze und
andere Anordnungen im Staate sowie überhaupt seine Bemerkungen und Vorschläge über Mängel und Verbesserungen sowohl dem Oberhaupt des Staates als den Vorgesetzten der Departements anzuzeigen; und letztere sind dergleichen Anzeigen mit erforderlicher Aufmerksamkeit zu prüfen verpflichtet.

PaulskirchenV 1849:
§ 159
(1) Jeder Deutsche hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden schriftlich an die Behörden, an die
Volksvertretungen und an den Reichstag zu wenden.
(2) Dieses Recht kann sowohl von Einzelnen als von Corporationen und von Mehreren im Vereine ausgeübt
werden; beim Heer und der Kriegsflotte jedoch nur in der Weise, wie es die Disciplinarvorschriften bestimmen.
§ 160
Eine vorgängige Genehmigung der Behörden ist nicht notwendig, um öffentliche Beamte wegen ihrer amtlichen Handlungen gerichtlich zu verfolgen.

RV 1871:
Art. 23
Der Reichstag hat das Recht, innerhalb der Kompetenz des Reichs Gesetze vorzuschlagen und an ihn gerichtete Petitionen dem Bundesrate ... zu überweisen.

WRV:
Art. 126
Jeder Deutsche hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder
an die Volksvertretung zu wenden. Dieses Recht kann sowohl von Einzelnen als auch von mehreren gemeinsam ausgeübt werden.

Zu Petitionen bei Gemeindevertretungen
http://www.anwalt-offenbach.de/petit.html

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Petitions

Citizen Archivist Dashboard:

http://www.archives.gov/citizen-archivist/

Siehe etwa: "Researchers scan and photograph National Archives records every day in our research rooms across the country -- that’s a lot of digital images for records that are not yet available online. If you have taken scans or photographs of records you can help make them accessible to the public and other researchers by sharing your images with the National Archives Citizen Archivist Research Group on Flickr." Für den typischen deutschen Archivar, der sich als Zwingherr seiner Bestände aufspielt, wäre das der größte anzunehmende Unfall.

Sagt Richard Heigl:

http://kritischegeschichte.wordpress.com/2011/12/28/public-historians-dahin-gehen-wo-es-brennt/

Auf dessen Kommentar
http://archiv.twoday.net/stories/55775415/#59213634
ausdrücklich aufmerksam gemacht sei.

Reiner Wieland, Gründer des Schriftgut-Archivs Ostwürttemberg, veröffentlichte 1997 in Heft 93 von ostalb/einhorn S. 60f. folgenden Nachruf, wobei er sich auf einen Text von mir stützen konnte.

Herta Graf (1911-1996)

Kurz vor der Vollendung des 85. Lebensjahres ist die Schriftstellerin
Herta Graf am 16. Dezember 1996 in Schorndorf nach kurzer schwerer
Krankheit verstorben. Schon in jungen Jahren entdeckte sie für sich die
Literatur als Ausdrucksmittel. Gedichte, Erzählungen, Romane,
Reisebeschreibungen - nur weniges davon wurde im Druck veröffentlicht.
Ihrem Wunsch entsprechend wird das "Schriftgut-Archiv Ostwürttemberg"
ihren literarischen Nachlaß übernehmen. Noch mit letzter Kraft konnte
Herta Graf ihre Lebenserinnerungen "Mit Dünawasser getauft" vollenden,
ein stattliches Manuskript von rund 240 Schreibmaschinenseiten, gewidmet
ihrer Jugend im Baltikum bis zur Umsiedlung von 1939. Es bleibt zu
hoffen, daß es bald gelingt, einen Verlag für dieses eindrucksvolle,
atmosphärisch dichte Werk zu finden. Neben einfühlsamen
Naturschilderungen besonders ansprechend ist darin die Beschreibung des
"multikulturellen" Zusammenlebens im lettischen Staat zwischen den
Weltkriegen. Zeitlebens fühlte sie sich als Baltendeutsche mit
lettischen Verwandten der lettischen Kultur sehr verbunden.

Herta Graf, geborene Enderneit, kam zur Welt am 28. Dezember 1911
und lebte bis 1939 in ihrer Geburtsstadt Riga. Geprägt vom hanseatischen
Luthertum der deutschen Gemeinde dieser weltoffenen Kaufmannsstadt, trat
sie nach dem Besuch der Handelsschule ihre erste Stelle an: bei der
"Baltischen Rußlandarbeit", einer Institution der evangelischen Kirche,
die vor allem protestantische Pastoren betreute - für die junge Frau
weit mehr als ein Brotberuf. Schon in der Kindheit konfrontiert mit dem
bolschewistischen Terror, entschied sich ihre Familie 1939 für die
Auswanderung nach Deutschland, wurde jedoch vom Nazi-Regime auf
polnischem Staatsgebiet in Posen angesiedelt. Tätig bei einem Posener
Verlag, fand Herta Graf Gefallen am Schreiben und veröffentlichte
Erstlingsversuche in Posener Zeitungen. Bald nach der Heirat 1944 mußte
sie 1945 wie viele ihrer Landsleute fliehen. Sie lebte zunächst bei der
Familie ihres Mannes in der Matthesmühle bei Wemding
(Bayerisch-Schwaben), anschließend in Wallerstein und Wustenriet bei
Schwäbisch Gmünd, bevor sie 1958 nach Schwäbisch Gmünd hinabzog. Im
gleichen Jahr wurde ihr Sohn Klaus geboren, der sich als Historiker
seiner Heimatstadt einen Namen gemacht hat. Seit 1989 wohnte Herta Graf
bei einer befreundeten Familie in Schorndorf.
Bis zuletzt war sie geistig äußerst vital, kulturell vielseitig
interessiert, aufgeschlossen für alles Musische. Am wohlsten fühlte sie
sich auf ihren unzähligen Reisen. Sie genoß die Begegnung mit der Kunst,
Geschichte und Landschaft fremder Länder. Am meisten faszinierte sie das
kulturelle Erbe Italiens. Außerordentlich sprachbegabt, sprach sie
Lettisch und Russisch fließend, beherrschte darüberhinaus Englisch,
Italienisch, Französisch und sogar die Anfangsgründe des Lateinischen.
(Nur mit dem Schwäbischen haperte es etwas ...) Besonders interessiert
war sie an der Sprachgeschichte und insbesondere an den indogermanischen
Wurzeln der europäischen Sprachen. Als eine Art Hobby pflegte sie die
Bauernmalerei, verzierte Schränke, aber auch Spanschachteln mit
kunstvollen Blumenornamenten. Wer ihr begegnete, war auf Anhieb
eingenommen von der jugendlich lebhaften Freundlichkeit und
Bescheidenheit ihres Charakters.
1955 erschien in einem Sammelwerk der Heimatvertriebenen "Aber das
Herz hängt daran" ihre nach einem Preisausschreiben ausgewählte
baltische Erzählung "Der Weg nach Rom". Einige Zeit später folgte die
Erzählung "Die Nacht der Gnade" (in einem Sammelbändchen "Urlaub in
Butzengrün"). 1959 veröffentlichte der Stuttgarter Quell-Verlag das
Büchlein "Fräulein Bertram feiert Weihnachten", aus der die Erzählung
"Ein feste Burg ist unser Gott", versehen mit einer Kurzvorstellung
"Poesie aus fraulichem Herzen" durch den Schriftleiter Eduard Funk, auch
in Heft 38 der Gmünder Heimatzeitschrift "einhorn" abgedruckt wurde.
1963 kam, ebenfalls im Quell-Verlag, die Erzählung "Sommerkind Silvia"
heraus. Aus familiären Rücksichten stellte Herta Graf das Publizieren in
der Folgezeit fast völlig ein. Gelegentlich erschien von ihr ein
Gedicht, so 1994 im Band "Labile Harmonien" des Einhorn-Verlags, und
sporadisch schrieb sie für die Gmünder Tageszeitungen Berichte über
kulturelle Veranstaltungen.
Obwohl sie an ihrer alten Heimat Riga hing, lebte Herta Graf sehr
gern in der traditionsreichen Reichsstadt an der Rems mit ihrem
vielgestaltigen kulturellen Angebot. Und so mag denn auch eine kleine
poetische Huldigung an die Atmosphäre der Stadt am Schluß dieses
Nachrufs stehen, entnommen der genannten Weihnachtserzählung "Ein feste
Burg ist unser Gott": "Unten lag die Stadt Gmünd im Scheine unzähliger
Lichter. Der Himmel hinter dem Münster glänzte davon in einem sanften,
ockerfarbenen Ton wie Seide. Glühbirnen zeichneten die Konturen der
Giebel auf dem Marktplatze nach. Die Straßenlampen, die an unsichtbaren
Drähten schwangen, glichen fernen, bläulichen Monden. Alles Licht aber
sammelte sich in einem irrealen Glanz um das Heilig-Kreuz-Münster, das
mit seinem gewaltigen Baukörper auch die höchsten Häuser der Stadt
überragte. Das Dach mit dem zierlichen Dachreiter darüber schimmerte wie
ein sehr dunkler Kobalt. So hell war das Licht, daß Fräulein Bertram
deutlich die Fialen und Kreuzblumen, das Maßwerk der Fenster und die
chimärenhaften Fratzen der Wasserspeier wahrzunehmen meinte. Nun
schwebte Glockenklang den Hügel herauf. Unten in Gmünd läutete man zur
Christmette."

Unterlagen Schriftgut-Archiv Ostwürttemberg


Eine einfühlsame Würdigung von Herta Graf veröffentlichte Elke Heer in: Literarische Vielfalt in Ostwürttemberg. Frauen greifen zur Feder I. Schwäbisch Gmünd 2008, S. 24-31

Von den erwähnten Lebenserinnerungen sind zwei Auszüge online:
http://archiv.twoday.net/stories/11502453/
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/riga_vi.htm

Nachtrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Herta_Graf
http://www.dichter.in/2011/12/herta-graf-venedig.html
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Herta_Graf (Texte unter CC-BY, darunter ein siebenseitiger Lebenslauf von 1979)

herta_graf

Am 20. März 2011 versandte ich die folgende Mail:

Hochwuerdiger Herr Propst, dear Mr. Schoenberg, sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich unter

http://archiv.twoday.net/stories/15732139/

ausfuehre, vermute ich, dass Cod. Herzogenburg 82, 1444 wohl fuer die
Katharinenkapelle der Gotzoburg in Krems geschrieben, identisch ist
mit LJS 10. Mich wuerde nun interessieren, ob diese Identitaet
bestaetigt werden kann, und wenn ja: ob der Codex rechtmaessig das
Stift Herzogenburg verlassen hat, wie und wann er in die Sammlung
Schoenberg kam und ob er dort verbleiben soll.

Besten Dank im voraus fuer eine Mitteilung und freundliche Gruesse
Dr. Klaus Graf
Neuss/Aachen


Zu diesem Zeitpunkt war mir noch nicht klar, dass Schoenberg die Handschrift 2001 die Handschrift bei Sotheby's verkauft hatte. Das von mir verlinkte Bild aus der Handschrift ist unter der angegebenen Adresse nicht mehr erreichbar [aber noch online, jetzt auch auf Commons
]

Meine Mail ging an

praelatur@stift-herzogenburg.at;
"ljschoenberg@verizon.net"
cc Otto.Kresten@univie.ac.at;
ksbm@oeaw.ac.at;
"andreas.fingernagel@onb.ac.at" ;
dmcknigh@pobox.upenn.edu;
kulturamt@krems.gv.at;
w-metzger@web.de

Schoenberg wies mich auf Nachfrage darauf hin, dass er nur auf Englisch korrespondiere.

Am 28. März schrieb mir Dr. Helga Penz, die ich als Archivarin von Herzogenburg zusätzlich unterrichtet hatte, nachdem keine unmittelbare Antwort kam: "Sehr geehrter Herr Graf,
vor 8 Tagen verstarb völlig unerwartet in seinem 46. Lebensjahr der Stiftsdechant von Herzogenburg. Heute findet sein Begräbnis statt. Ich bin sicher, dass unser Stiftsbibliothekar Ihre Nachricht in Evidenz hat und bitte darum, ihm Zeit für seine Nachforschungen zu geben, bis die arbeitsintensivste Zeit - die österliche - vorüber ist." Bei einem späteren längeren Telefonat erläuterte Frau Penz, weshalb es angeblich bislang unmöglich gewesen sein, dass der Stiftsbibliothekar mir antwortete. Wir einigten uns darauf, dass man ja doch immerhin überprüfen könne, ob das Sotheby's-Foto aus der Handschrift mit dem Mikrofilm übereinstimme. Daraufhin war wieder Funkstille, das Stift Herzogenburg hat es also seit März 2011 nicht für nötig empfunden, sich mit mir wegen meines Nachweises, dass eine offenbar dem Stift gestohlene Handschrift sich bis zur Versteigerung bei Sotheby's 2001 in der Sammlung Schoenbergs befand, schriftlich in Verbindung zu setzen.

Keine Antwort kam von der HMML, die ich um einen Vergleich des Sotheby's-Fotos mit ihrem Mikrofilm bat. [Update: M. Heintzelman reagierte sofort auf eine Mail vom heutigen Tag und entschuldigte sich für die Nichtbeantwortung. Er gab als Verfilmungsdatum 1966 an. Die Verfilmung der Herzogenburger Handschriften wurde am 17. April 1966 abgeschlossen. Ein Vergleich des Fotos bei Sotheby's ergab die Identität mit Herzogenburg 82: "I have now checked the microfilm of this manuscript and indeed, the photo cited below appears to be from the same leaf as fol. 188v in the HMML microfilm. So the identity of this manuscript appears to be verified as Herzogenburg ms. 82." M. Heintzelman an die Mailing-List Exlibris, 28.12.2011.]

Ansonsten reagierten auf die Mail nur Franz Lackner und das Kulturamt Krems ("Zu Ihrem Rundschreiben vom 20. März müssen wir mitteilen, dass es in Krems dazu keinerlei Unterlagen gibt.")

In manuscripta.at findet sich zu Herzogenburg 82 ein Link auf meinen Archivalia-Beitrag. Allerdings wird der Eindruck erweckt, die Handschrift befinde sich noch in Philadelphia (was ich ursprünglich annahm).

http://manuscripta.at/?ID=27181

Ich denke, ich brauche das Ganze nicht noch zu kommentieren.

http://actapublica.eu

Eine Kooperation von Archiven in Brünn, Pilsen und Prag sowie des Diözesanarchivs St. Pölten. Die ohne Registrierung aufrufbaren Digitalisate sind mit einem Wasserzeichen verziert.

Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/59213302/

"December 16, 2011 was an important day for the study of Hermeticism and related currents. After a year of disaster, in which the Bibliotheca Philosophica Hermetica came close to extinction, the library re-opened its doors to the public and celebrated that event with a new exhibition, Infinite Fire."
http://www.ritmanlibrary.com/2011/12/per-aspera-ad-fontes/

Die Bibliothek soll nun schuldenfrei sein:

http://www.ritmanlibrary.com/2011/12/i-just-had-to-save-my-lifes-work/?mid=5647

Zu den Verkäufen, zu denen Ritman gezwungen war:
"The owner himself had to sell some 350 books from his collection to the value of 13 million euros to fulfil his financial obligations. These books were mainly incunabula, the oldest printed books, which he claims are also to be found in other Dutch libraries. But a copy of the first illustrated edition of Dante’s La Divina Commedia, printed in 1472, is also gone."
http://www.ritmanlibrary.com/2011/12/een-bibliotheek-als-een-ark/

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=hermetic

"Samstag, 3.3.2012 Tag der Archive und Tag der Offenen Tür: Führungen im RDZ (Restaurierungs- und Digitalisierungszentrum) in Porz-Lind

Dienstag, 8.5.2012 19:00 Uhr Heumarkt 14: Dr. Elisabeth Tharandt und Dr. Gisela Fleckenstein „Vom Retten und Reisen“. Ein Praxisbericht aus den "Asylarchiven"

Dienstag, 26.6.2012 19:00 Uhr Heumarkt 14: Podiumsdiskussion zur Konzeption des Archivs im Neubau

Freitag, 7.9.2012 Besichtigung eines Asylarchivs
[Welches ?]

Dienstag, 6.11.2012 Heumarkt 14: 18:00 Uhr Mitgliederversammlung, 19:00 Uhr Vortrag Dr. Max Plassmann zum Thema Familienforschung"

Link

"Das Historische Archiv eröffnet am 3. Januar 2012 den Lesesaal im Restaurierungs- und Digitalisierungszentrum (RDZ), Haus 3, Frankfurter Straße 50, 51147 Köln-Porz/Lind. Das Angebot ist zunächst noch sehr klein im Vergleich zu dem, was vor dem Einsturz am 3. März 2009 zur Verfügung stand. Die Restaurierung der Archivalien geht jedoch zügig voran, so dass sich der Bestand nach und nach erweitert. Bereits benutzbar sind beispielsweise Teile der Bibliothek und Fotosammlung, Neuerwerbungen seit dem Einsturz und erste restaurierte mittelalterliche Urkunden und Handschriften.

Der Lesesaal hat dienstags bis freitags von 9 bis 16:30 Uhr, mittwochs von 9 bis 19:45 Uhr geöffnet. Für den Besuch ist eine Voranmeldung mit Terminabsprache unter 0221 / 221-29462 oder lesesaal.hastk@stadt-koeln.de erforderlich. Dabei muss geklärt werden, ob die benötigten Archivalien bereits wieder benutzbar sind.

Die Öffnung des Lesesaals ist Teil der mehrstufigen Benutzungsstrategie des Historischen Archivs. Diese sieht vor, zunächst hauptsächlich Digitalisate und künftig auch immer mehr Originale zur Verfügung zu stellen."

Quelle: Pressemitteilung Stadt Köln, 28.12.2011

Digitalisate im Internet Archive weist nach:

http://www.univ-nancy2.fr/MOYENAGE/UREEF/MUSICOLOGIE/CMN/cgm.htm

In diesem Bereich erfindet jeder gern mal das Rad neu:

http://albrechtdiem.org/research/mmp/Catalogues-of-Latin-Manuscripts.html#France

http://www.uni-erfurt.de/amploniana/handschriftenkatalogeonline/international/f/land/

http://bibliothekarisch.de/blog/2011/12/27/aktuelles-ueber-den-zustand-der-manuskripte-und-buecher-des-abgebrannten-institut-degypt-in-kairo/

Eine sehr wertvolle Zusammenfassung, nachdem unsere Kommentatoren keine Lust mehr haben, Nachrichten zusammenzutragen:

http://archiv.twoday.net/stories/59207202/

http://www.medievalists.net/2011/12/26/top-10-medieval-news-stories-of-2011/

#10: The mayor of the southern French town of Saint Emilion has discreetly sold off its 14th century Cordeliers cloister to a private winemaker, leaving local residents shocked and upset.

http://www.medievalists.net/2011/11/15/french-towns-sells-off-14th-century-cloister-to-pay-debts/


Photo: Delphine Ménard http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/fr/deed.de

Der Download von Werken in Wikisource ist ein altes ungelöstes Problem. Die sogenannte Erstellung eines PDF-Buchs funktioniert nicht zuverlässig. Nachdem der Benutzer Finanzer einen Kindle geschenkt bekam, hat er versucht, Wikisource-Texte ins Epub-Format umzuwandeln. Sein Erfahrungsbericht:

http://www.finanzer.org/blog/2011/12/27/e-books-fur-wikisource/

Update: http://www.finanzer.org/blog/2011/12/28/e-books-fur-wikisource-2/

http://www.bsb-muenchen.de/Einzeldarstellung.402+M5b69281dbac.0.html

Die Bayerische Staatsbibliothek, der Bibliotheksverbund Bayern und der Kooperative Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg haben ihren Katalog „B3Kat“ als OpenData im Format MARC-XML www.bib-bvb.de/open-data.html und als LinkedOpenData im Format RDF/XML lod.b3kat.de/download/ veröffentlicht. Enthalten sind die Beschreibungen zu über 23 Millionen Medien aus 180 wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern, Berlin und Brandenburg. Die Daten werden im Internet zur allgemeinen Nutzung unter der Lizenz „Creative Commons Zero“ bereitgestellt.

Dies ist das umfangreichste Datenpaket, das bisher von deutschen Bibliotheken und Bibliotheksverbünden als Linked Open Data zugänglich gemacht wurde. Zusammen mit den Datenfreistellungen des Hochschulbibliothekszentrums des Landes Nordrhein-Westfalen und mehrerer Bibliotheken weiterer Bundesländer steht damit nun ein erheblicher Teil der bibliografischen Titel- bzw. Mediennachweise wissenschaftlicher Bibliotheken in Deutschland unter einer freien Lizenz zur Verfügung.

Das Angebot ist u.a. über das Open-Data-Portal des Freistaats Bayern erreichbar: opendata.bayern.de


Ausgezeichnet!

Die Aufsehen erregende Fehde Hans Diemars von Lindach gegen die Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (1543-1554) wurde auch publizistisch ausgetragen und zwar durch gedruckte Ausschreiben, die sich an die Reichsöffentlichkeit wandten.

Eine durchaus im grobianischen Ton der Zeit gehaltene Widerlegung der Rechtsposition Diemars ist die "Confutation" aus dem Jahr 1544, von der Exemplare in den Bibliotheken von Wolfenbüttel und München sowie im Archivgut erhalten blieben und die nun nach dem Münchner Exemplar online vorliegt:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00067057/image_1

Nach meinem Fund in der Stadtrechnung 1544, den ich 1984 publizierte, darf der Reichskammergerichts-Vertreter der Stadt Dr. Simon Engelhart als Autor dieser Schrift angesehen werden:

http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA124

Selbstverständlich hatte ich vor langen Jahren diesen Hinweis dem VD 16 mitgeteilt, der ihn jedoch ignorierte, wie die VD16-Datenbank beweist: VD16 S 4561. Schon im November 1543 hatte Gmünd eine vom VD 16 nicht berücksichtigte Druckschrift, die in Stuttgarter Akten überliefert ist, ausgehen lassen (Nachweis in meinem gleich zu nennenden Aufsatz, Anm. 13).

Eine moderne Darstellung hat die Fehde durch mich 1997 und im wesentlichen unverändert 2005 erfahren:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5496/ (Fassung von 2005: Gmünder Studien 7, S. 7-32)

Leider hatte ich es versäumt, die Abbildung der mir damals nicht bekannten abgeschnittenen Finger in den Wiener Akten auf Wikimedia Commons zu sichern:

http://archiv.twoday.net/stories/4411045/

Jetzt muss ich warten, ob mir ein freundlicher Archivalia-Leser einen Scan aus Manfred Wehdorn, Leopold Auer: Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Geschichte - Gebäude - Bestände - Wien 2003 zukommen lässt.



Update: Wenige Minuten später sandte mir Dr. Herrmann vom Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd per Mail einen Ausdruck meines seinerzeitigen Archivalia-Beitrags mit eingebundener (Mini-)Fingerabbildung, wofür auch hier herzlich gedankt sei. Größerer Scan wäre aber nach wie vor wünschenswert.


Bei Ebay versteigern oder auf dem Flohmarkt feilschen war gestern. Der neue Trend für Abgelegtes heißt Givebox. In diese Buden kann jeder Bücher, Kleidung oder Geschirr legen oder von anderen Aussortiertes mitnehmen. Die Düsseldorfer bauen dank der Vernetzung über Facebook am Samstag (19.11.2011) bereits ihre dritte Givebox.
http://www1.wdr.de/themen/panorama/givebox100.html

Hier kann man natürlich auch Bücher verschenken, ein Thema, zu dem ich Links unter
http://www.diigo.com/user/klausgraf/buchweggeben
zusammentrage und dem auch der Beitrag "Bücher weggeben statt wegwerfen" gilt (#19 der meistgelesenen Archivalia-Beiträge):

http://archiv.twoday.net/stories/3351291/

Update:
http://log.netbib.de/archives/2011/12/27/wie-krank-ist-das-denn-kaarster-bibliothekare-gegen-offentlichen-bucherschrank/

GIVE BOX Givebox in Berlin Okt. 2011 Foto: Songkran, http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.en

Ungepflegte Linkliste:
http://www.bernstein.oeaw.ac.at/twiki/bin/view/Main/PaperDatabases

Das zeitweilig nicht erreichbare Genueser Projekt - siehe http://archiv.twoday.net/stories/4178502/ - ist inzwischen unter
http://www.labo.net/briquet/ erreichbar.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=wasserzeichen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Im vergangenen Jahr wurde hier mehrfach die Verweigerung von Kopien für die Forschung zu Zwangsarbeit und Holocaust in Berlin-Neukölln durch den Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes (ITS) thematisiert - ein Konflikt, für den Klaus Graf den so treffenden Begriff "Arolser Kopienstreit" gefunden hat

http://archiv.twoday.net/stories/38745320/,
siehe beispielsweise auch
http://archiv.twoday.net/stories/38777979/.

Der (ITS) hat die Beschränkungen für die Kopienabgabe an Forscher nach einer internationalen Archivtagung Mitte Oktober aufgehoben.
http://www.its-arolsen.org/de/presse/pressemeldungen/index.html?expand=5543&cHash=31b1429677.
Auch das Aufsichtsgremium des ITS, der "Internationale Ausschuss" hat dem zugestimmt.
http://www.its-arolsen.org/de/presse/pressemeldungen/index.html?expand=5621&cHash=98ba52603b.

Der "Arolser Kopienstreit" ist beendet, ich habe die Kopien erhalten und kann damit arbeiten.

Am gestrigen Heiligabend hat die F.A.Z. unter der Überschrift "Arolser Kopierfriede" abschließend darüber berichtet. [Hier kein Link, da der Beitrag nur gegen Gebühr erhältlich ist. Einen Scan verschicke ich gerne auf Nachfrage.] Martin Otto fasst darin die Auseinandersetzung zusammen und schildert die neuen Ziele, die sich der ITS setzt, nämlich den Ausbau zu einem "internationalen Zentrum für Dokumentation, Information und Forschung".

Der Autor betont darin den Stellenwert, den die Presseberichterstattung für die Lösung des Kopienstreits und für die Neuorientierung des ITS hatte, unterstreicht aber auch, wie wichtig es sei, dass sich die Auseinandersetzung in zahlreichen Archivforen widerspiegelt.

Damit sind in erster Linie die "Archivalia" gemeint, denn ich habe vor allem hier darüber informiert. Für diese Möglichkeit bin ich besonders dankbar, vor allem auch für die solidarische Unterstützung, die ich von Ihrer Seite erfahren durfte.

Bernhard Bremberger

Open Access (OA) beseitigt als Gratis-OA die Kostenbarriere und als Libre-OA die "permission barrier". Es ist an der Zeit, sich nachdrücklich Gedanken auch hinsichtlich der Sprachbarriere zu machen. Da führende OA-Protagonisten wie Peter Suber oder Harnad in ihrer anglozentrischen Welt gefangen sind, haben sie (ebenso wie die Förderorganisationen) dem Problem der Sprachbarrieren bisher so gut wie keine Aufmerksamkeit geschenkt. Der offene Zugang zu den wissenschaftlichen Fachpublikationen setzt aber voraus, dass diese - zusätzlich zur Originalsprache - in wenigstens einer der großen westlichen Weltsprachen (idealerweise auch in Englisch) verfügbar sind.

Diese Sprachbarriere ist im wesentlichen ein Problem der Geisteswissenschaften, in denen weitgehend muttersprachlich wissenschaftlich publiziert wird. Bücher und Aufsätze, die nicht in der Muttersprache oder auf Englisch oder Französisch verfügbar sind, werden erfahrungsgemäß auch dann nicht oder kaum rezipiert, wenn sie an sich inhaltlich oder methodisch relevant sind. Dieses Problem wird von den Förderorganisationen, die sich OA auf die Fahnen geschrieben haben, offenkundig unterschätzt.

Bei geistes- oder sozialwissenschaftlichen Journals in englischer Sprache (goldener OA) sollte es keine Rolle spielen, in welcher Sprache ein Artikel eingereicht wird. Neben einem muttersprachlichen Peer-Review und einer ggf. in einem Repositorium zu deponierenden muttersprachlichen Fassung sollte nach Akzeptanz des Artikels auf Verlagskosten eine englische Version angefertigt werden.

Dies ist jedoch nur eine von vielen Maßnahmen, die sowohl auf Exzellenz wie auch auf Breitenwirkung abzielen sollten.

Ob Übersetzungen stattfinden, hängt nicht notwendigerweise von der Relevanz oder Qualität der Forschungen ab, sondern ist weitgehend dem Zufall überlassen. Dies muss sich ändern: Die Chance jedes einzelnen wissenschaftlichen Beitrags, der natürlich Mindeststandards nicht unterschreiten darf, außerhalb des eigenen Sprachraums wahrgenommen zu werden, muss entschieden verbessert werden.

Bei der einzig wahren OA-Lizenz CC-BY ist es urheberrechtlich ohne weiteres möglich, auch ohne Zustimmung von Verlag oder Autor Übersetzungen anzufertigen (oder auch umfangreiche Abstracts). Diese Lizenz ermöglicht es nicht nur, medizinisches Fachwissen in die Sprachen der Dritten Welt zu übersetzen, sondern auch entlegene, weil minderheitensprachliche Publikationen in einer Weltsprache zugänglich zu machen.

OA-Artikel sollten auch als HTML-Versionen bereitgestellt werden, da die Möglichkeiten maschineller Übersetzung besser sind.

Natürlich spräche nichts dagegen mit kleinen Schritten (Übersetzen von Metadaten - Titel, Abstract - ins Englische) anzufangen, aber dazu würden die Chancen von OA verspielt. Auch für das Volltextretrieval sind brauchbare Arbeitsversionen auf Englisch nicht nur für wichtige oder bedeutende Arbeiten unentbehrlich.

Metadaten (auch Abstrachts) sollten Public Domain sein (CC0), Übersetzungen CC-BY.

Da es schwierig sein dürfte, die für professionelle Übersetzer erforderlichen Mittel einzutreiben, könnte man an ein gemeinsames Wissensprojekt nach dem Muster der Wikipedia bzw. der Wikimedia-Projekte denken. Rohfassungen, die ggf. mit maschineller Unterstützung erstellt würden, könnten gemeinsam bearbeitet werden.

Während hier auf "perfekte" Übersetzungen verzichtet werden kann, sollte man bei der Auswahl unter dem Gesichtspunkt der "Exzellenz" nicht sparen. Wir brauchen dringend ein Bewertungssystem, das die Entscheidung, ob spannende (monografische) Texte übersetzt werden, nicht den kommerziellen Buchverlagen überlässt. Es müssen also fremdsprachige Bücher und Aufsätze systematisch auf inhaltlichen und methodischen Ertrag bewertet werden. Bei den Aufsätzen stellt sich das Problem, dass es nur für einen Teil der einschlägigen Disziplinen Referateorgane gibt, die die Bewertung bzw. Zusammenfassung der Aufsatzliteratur leisten.

Es ist bezeichnend, dass selbst bei einem sich so innovativ gerierenden Projekt wie recensio.net kein Sprach-Modul vorgesehen ist, das Sprachbarrieren mildern hilft. Ohnehin ist der meiste Stoff dieses Portals in Sprachen gehalten, die kaum ein Historiker beherrscht. Damit werden bestehende disziplinäre und sprachliche Grenzen zementiert.

(Nur am Rande sei bemerkt, dass sprachlich inkompetente Archivare bzw. Bibliothekare, die deutschsprachige Überlieferungen im Elsass, in Lothringen, der tschechischen Republik, der Slowakei, den baltischen Ländern usw. hüten, in einem vereinten Europa völlig fehl am Platz sind. Hier müssen an sich freie Projekte die sprachlichen Defizite der Archivare oder Bibliothekare z.B. in Straßburg ausgleichen und vehement dafür werben, dass deutschsprachige Bestände digitalisiert werden. Eine Erschliessung kann dann ggf. auch durch die freien Projekte erfolgen.)

Wenn es um herausragende Leistungen geht, soll durchaus das muttersprachliche Publizieren durch solche Importe gefördert und aufrechterhalten werden. Es kann nicht das Ziel sein, dass deutschsprachige Geisteswissenschaftler nur noch auf Englisch publizieren. Wir müssen unsere sprachliche Vielfalt in Europa, die sehr viel mit unserer kulturellen Identität zu tun hat, schützen und bewahren.

Der durchschnittliche Geisteswissenschaftler braucht aber erheblich mehr Angebote
- fremdsprachige Literatur, die nicht auf Englisch oder auch Französisch vorliegt, rezipieren zu können UND
- seine eigenen Publikationen in der STM-Verkehrssprache Englisch präsentieren zu können.

Dass Wissenschaftler einfach mehr Sprachen lernen, kann ja nicht die Lösung sein, denn z.B. der Aufwand, chinesische oder japanische Literatur zu berücksichtigen, dürfte kaum von einem entsprechenden Ertrag belohnt werden.

Sowohl OA als auch freie Projekte können bei dem Versuch, die Sprachenbarriere der Wissenschaft abzumildern unendlich hilfreich sein.Voraussetzung ist freilich, dass man das Problem endlich einmal als gravierendes wahrnimmt.

#sprache

Auf der virtuellen Europeana-Ausstellung Wiki Loves Art Noveau (nicht lizenzkonform!)

http://exhibitions.europeana.eu/exhibits/show/wiki-loves-art-nouveau

wird als Zoomfunktion http://zoom.it verwendet, mit dem man ein beliebiges (natürlich möglichst großes) Bild aus dem Netz zoombar machen kann. Man gibt die URL ein, es dauert eine kleine Zeit, dann kann man das Bild verlinken oder einbetten (letzteres ging bei Tumblr und hier nicht).

Nürnberger Wappen (LoC)
http://zoom.it/CY6c

Bild des Wiener Parlaments von Thoodor (CC-BY-SA)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Wien_Parlament_01.jpg
Resultat: http://zoom.it/lXJW

Selbstverständlich bedarf der Einsatz bei geschützten Bildern der Zustimmung des Rechteinhabers, auch wenn das in den FAQ fehlt.

https://kataloge.uni-hamburg.de/DB=12/

Selbstverständlich sollten solche Universitätsbibliographien auch als Open Linked Data zur Verfügung stehen, was hier natürlich nicht der Fall ist, wie generell der GBV den Open Data noch sehr reserviert gegenübersteht.

Ein Online-Filter ist installiert, weshalb man die Suchanfrage nach Hamburg (alle Wörter) - 12290 Treffer - und Hamburg mit Filter gegenüberstellen kann: 346. Geht man davon aus, dass es sich überwiegend um Open-Access-Quellen handelt, so ergibt sich - die Zuverlässigkeit der Datenerhebung und der Ermittlung von Online-Nachweisen vorausgesetzt - eine OA-Quote von nicht einmal 3 Prozent.



Dieser Spruch aus Cpg 355, Bl. 15v

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg355/0034

kam mir in den Sinn, als ich die Frankfurter Inkunabeldigitalisate durchsah.

http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/inc/content/pageview/3595397

'Sechs Ding zierent den adel' (Mainz: Peter von Friedberg um 1495) ist ein Frankfurter Unicum, zu dem leider nicht der Eintrag im GW, sondern nur die Katalogseite Ohly/Sack verlinkt wird. Wieso Veit Hündler als Autor angesehen wird, kann ich dem GW nicht entnehmen:

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/n0196.htm

Zu den Sentenzen Bl. 15v fehlt im Heidelberger Katalogisat ein Nachweis:

http://www.ub.uni-heidelberg.de/digi-pdf-katalogisate/sammlung2/werk/pdf/cpg355.pdf

Man sieht unschwer, dass es sich um Varianten desselben Textes handelt. Freilich ist nicht nur die Reihenfolge eine andere.

Gundolf Keil betrachtet die von Koller aus dem bis 1471 geführten Briefbuch Veit Hündlers (Cod. Claustroneob. 941 = http://manuscripta.at/?ID=1188 Bl. 330v-331v laut hsl. Katalog) edierten Sprüche unkritisch als dessen geistiges Eigentum (Artikel im ²VL 4, 309f.).

[Handschriftendigitalisat:
http://manuscripta.at/diglit/AT5000-941/0663 ]

( http://d-nb.info/gnd/102573433 fehlt die eigenartigerweise von manuscripta.at gegen die Überlieferung bevorzugte Namensform Hendl)

Koller:
http://books.google.de/books?id=vRRMAAAAYAAJ&pg=PA295

Zu einer Zusammenstellung der Überlieferung der zuletzt wohl von Brinkhus (Fürstenspiegelkompilation) gedruckten priamelartigen "7 Sprüche" habe ich jetzt keine Zeit, ich verweise pauschal auf Google Books für das folgende:
Schneider zu Cgm 1119, Bl. 97rb-va mit weiteren Nachweisen (wichtig v.a. Kornrumpf/Völker)
Keller 2004 zu Eichstätt Cod. st. 623, Bl. 79r
Irtenkauf/Krekler zu Stuttgart Cod. poet. et phil. 10, Bl. 123ra-rb
Hagenmaier zu Freiburg EA Hs. 12, Bl. 55v-56r
Augsburger Hs. bei Keller, Fasn.
http://books.google.de/books?id=hjgLAAAAQAAJ&pg=PA326 (das ist 4° Halder 27, siehe Kiepe, Priameldichtung S. 312 und http://www.uni-bielefeld.de/lili/forschung/projekte/bra/Au1.html )
Zu Cgm 751
http://books.google.de/books?id=dOgPAAAAMAAJ&pg=PA92 (US)
Augsburg UB III.1.8.29 nach ManuMed
Hsl. Zusätze einer Inkunabel der Newberry-Libr. nach http://www.jstor.org/pss/27712983
2 Sprüche aus Cgm 216
http://books.google.de/books?id=1-gFAAAAQAAJ&pg=PA329 (US)
Cgm 4360 Schneider, aber besser bei Schnell:
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&safe=off&tbo=1&tbm=bks&q=Item+drew+ding+machen+den+menschen+wey%C3%9F

Abdruck Euling aus Leipzig Hs. 1590 (um 1465)
http://de.wikisource.org/wiki/Datei:Germania_33_1888.pdf
http://books.google.de/books?id=eD89AQAAIAAJ&pg=PA170 (US)
Nutzlos dagegen der Abdruck des Adels-Spruchs, da keinerlei Quelle angegeben:
http://books.google.de/books?id=HQBCAAAAcAAJ&pg=RA2-PA71-IA6
Siehe auch Euling
http://books.google.de/books?id=qaETAAAAQAAJ&pg=PA81 (US)
Singers Thesaurus nennt Mones (Anz. 7, 500) Abdruck aus einer Indersdorfer Hs. (jetzt ein Cgm)
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/periodical/pageview/280430

Die 6 Dinge des Adels auch als Deckeninschrift in Stein am Rhein
http://books.google.de/books?id=yVBJAAAAYAAJ&pg=PA192 (US)

Paravicini, ritterl-höf. Kultur S. 106 nach dem Eptinger Hausbuch ed. Christ S. 190f.

2 der Sprüche in der Inkunabel
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00059953/image_65
Zum Richter-Spruch
http://www.google.de/search?tbm=bks&tbo=1&hl=de&q=ding+%22falschen+richter%22&btnG=

"Mein" Spruch nach Schmellers Wb. Sp. 739 auch im Clm 12274 VD.

Ich war übrigens nicht der erste, der obigen Spruch als eine Art Devise führte, wie Kilian Leib bezeugt:
http://books.google.de/books?id=FEkSAAAAIAAJ&q=%22b%C3%BCcher+lesen+vil%22

Und auch Mone machte ihn zum Motto (aus gleicher Quelle wie ich)
http://books.google.de/books?id=Q3QAAAAAcAAJ&pg=PR2

Nachtrag: Brinkhus-Ausgabe
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Brinkhus_huendler.jpg

#forschung

Update zur Meldung vom Februar 2007:
http://archiv.twoday.net/stories/3345735/

Schön, dass das GNM wie schon die HAB ältere archäologische Literatur digitalisiert:

http://www.gnm.de/index.php?id=21

Schwachsinnig, dass das extrem bescheidene bisherige Digitalisate-Angebot aus dem Netz genommen wurde:

http://web.archive.org/web/20100109043353/http://forschung.gnm.de/ressourcen/bibliothek/index.htm

Dort sind anscheinend keine Bilddateien abrufbar. Die im GW mit Link zum GNM
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/SCHMHAN.htm
verzeichnete Inkunabel von Schmuttermayers Fialenbüchleins ist wenigstens von Wikisource "gerettet" worden:

http://de.wikisource.org/wiki/Fialenb%C3%BCchlein

 

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