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Nicht nur das Pariser Schembartbuch Ms. allemand 259

http://archiv.twoday.net/stories/453141651/#598966422

sondern auch

Ms. 334 'Wandelart-Fragment
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b525031211/f7.item

[Die weiteren: http://goo.gl/k8nQzx

Ms. 76, 84, 127, 150, 305, 381]

Mit der Suche nach allemand und der Einschränkung auf Handschriften werden auch etliche Handschriften der BNU Strasbourg gefunden z.B. 'Der Heiligen Leben'

http://www.handschriftencensus.de/13668

Gibt man in der erweiterten Suche von Gallica im Titel

manuscrits allemands

ein, erhält man über 100 Treffer, darunter die Twinger-Handschrift Ms. 2935 mit dem Bericht des Hans Fründ über eine Hexenverfolgung im Wallis. Die Handschrift stellte Georg Modestin 2005 vor (mit Edition des Fründ-Berichts):

http://doc.rero.ch/record/22050/files/I-N-268_2005_10_00.pdf

Leider stellt sich heraus, dass in diesem Fall - ohne Kennzeichnung in den Metadaten - nur einige Seiten digitalisiert wurden, während andere (wenige) Straßburger Handschriften wie obiges Legendar durchaus komplett vorliegen.

Bei http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b10224630q.r=.langDE ist nicht auf Anhieb klar, ob das Ms. komplett ist - was soll das, nur etwa die Hälfte der Seiten ins Netz zu stellen?

Die oberrheinische Mystik ist umgezogen, die Links unter

http://www.bnu.fr/collections/la-bibliotheque-numerique/la-mystique-rhenane

funktionieren nicht mehr, was der Handschriftensus bisher nicht realisiert hat.

Ziemlich unerfreulich berührt, dass man auf

http://www.numistral.fr/

mit der Eingabe von liber die Meyer'sche Reformchronik nicht mehr findet.

Sie liegt auf Gallica

http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b102247968

Was für ein Schrott!



'

http://fbc.pionier.net.pl/id/oai:jbc.bj.uj.edu.pl:258834 (Djvu)

Es handelt sich um den ehemaligen Berliner (nun Krakauer) mgq 132, über den ganz unzulänglich unterrichtet

http://www.handschriftencensus.de/11778

Der Technikhistoriker Franz M. Feldhaus, ehemaliger Ehrendoktor der RWTH, stellte die Handschrift 1933 in den MVGN vor, Emil Reicke schrieb einen biographischen Anhang:

http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00001031,00000.html

Die große technikgeschichtliche Bedeutung des Codex stellten unter anderem heraus

Werner Schultheiß in den MVGN 1966
http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00000970,00116.html

Gerhard Hirschmann im Familienartikel der NDB:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00016333/image_45

Zur Person (GND):
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=137851367

#fnzhss


http://www.alg.de/de/service/links/archive.html

Überwiegend Todesurteile enthalten die digitalisierten Flugschriften (170+) der Wienbibliothek.

http://www.digital.wienbibliothek.at/nav/classification/466442


http://www.offenenetze.de/2013/12/30/redtube-abmahnungen-und-datenschutzstrafrecht/?piwik_campaign=rss-reader

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/581437036/
http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

"Einen Blick in den Bereich der Wissenschaften haben kanadische Forscher geworfen und einmal überprüft, wie lange auf Forschungsdaten zugegriffen werden kann. Dazu haben sie 516 Artikel mit morphologischen Daten von Pflanzen und Tieren herangezogen, die zwischen 1991 und 2011 veröffentlicht wurden. Herangezogen wurden einfache Daten, nämlich Längenmessungen, die seit Jahrzehnten gleich gemacht werden. Die wissenschaftlichen Untersuchungen waren mit Steuermitteln gefördert worden, die Daten sollten also zugänglich bleiben. Dabei zeigte sich, wie sie in ihrer Studie schreiben, die in Current Biology erschienen ist, dass der Zugang zu den Daten vor allem vom Alter der Artikel abhängig ist. Zwei Jahre nach der Veröffentlichung sind die Daten noch weitgehend für andere Wissenschaftler abrufbar, nach 20 Jahren schon sind 80 Prozent der Daten nicht mehr für Online- Recherchen verfügbar."

http://www.heise.de/tp/artikel/40/40640/1.html

http://www.sz-online.de/nachrichten/gigantisches-stasi-akten-projekt-2739329.html

Wie

http://researchfragments.blogspot.ch/2013/12/augsburg-sustb-going-digital.html

berichtet, macht das MDZ ausgewählte Handschriften der Augsburger Stadtbibliothek online zugänglich. Ich zähle im OPACplus (Suche nach: SuStB Augsburg cod,) bisher neun Stück. Da Links zu Digitalisaten fehlen, sind im Augenblick davon drei auffindbar auf der ersten Trefferseite von

http://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=suchen&ab=SuStB%20Augsburg&kl=&l=de

Update: Die Google Site-Suche bringt auch noch das Psalterium

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00087339/image_1

ans Licht.


http://www.burgerbe.de/2013/12/29/die-zehn-meistgelesenen-artikel-im-burgerbe-blog-2013/

http://road.issn.org/

Darin u.a.: Archivalia.

http://road.issn.org/issn/2197-7291

http://zwangsarbeitimsiegerland.blogsport.de/

Via
http://www.siwiarchiv.de/2013/12/weblog-zur-zwangsarbeit-zwischen-1939-und-1945-im-kreisgebiet/

Tantner

http://adresscomptoir.twoday.net/stories/589173131/

stieß auf einen Open-Access-Band zu Albenartigem:

Kramer, Anke/Pelz, Annegret (Hg.): Album. Organisationsform narrativer Kohärenz. Göttingen: Wallstein, 2013.
http://e-book.fwf.ac.at/o:340

Der 08/15-Archivar wendet sich beim Inhaltsverzeichnis mit Grausen:

http://bvbr.bib-bvb.de:8991/exlibris/aleph/a21_1/apache_media/8VFLBGBKFPEJA5AHJD7CQTATSDKGFU.pdf


https://archive.org/donate/index.php

Via
http://infobib.de/blog/2013/12/28/jetzt-fur-archive-org-spenden-jetzt/

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article123360975/Abmahner-besitzt-Filmrechte-womoeglich-gar-nicht.html#disqus_thread

Ausnahmsweise haben nicht nur Foristen und Rechtsanwälte recherchiert, sondern auch Journalisten. Jedenfalls ist die WELT an die Vertragsdokumente über die Rechte an den Pornostreifen herangekommen. Allerdings war die Firma Combat Zone schon seit langem in den einschlägigen Foren wie dem Lawblog im Gespräch.

Zitat aus dem Artikel:

"Die Vertragskopien, die der "Welt am Sonntag" vorliegen, lassen nun außerdem Zweifel aufkommen, ob die The Archive die Online-Verwertungsrechte an den vier Pornofilmen, um die es geht, überhaupt rechtmäßig erworben hat. Den Vertragskopien zufolge hat The Archive die Online-Verwertungsrechte von Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen.

Hausner wiederum erwarb die kompletten, weltweiten Rechte an insgesamt zehn Pornos von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona, deren deutsche Geschäftsführerin Julia Schilling den Verkaufsvertrag unterzeichnete.

Filmrechte gehören eigentlich einer US-Firma

Doch Serrato Consultores S.L. ist ebenfalls nicht selbst Urheberin der Filme. Die Porno-Streifen wurden ursprünglich unter komplett anderen englischen Titeln von der amerikanischen Pornoproduktions-Firma Combat Zone USA gedreht, wie Einträge in der Branchendatenbank Adult Movie Database belegen – Serrato Consultatores hat sie augenscheinlich nur umetikettiert.

Combat Zone USA vermarktet das Filmmaterial selbst weiterhin online unter dem Originaltitel. Dass die US-Firma tatsächlich ihre kompletten Rechte an Serrato abgetreten hat, ist demnach unwahrscheinlich und wurde von The Archive bislang auch nicht nachgewiesen."

Journalistenschüler waren auch aktiv, haben aber offenbar wenig herausbekommen, was jetzt auf STERN verwurstet wird:

http://www.stern.de/digital/online/pornoseite-redtube-neue-zweifel-an-rechtmaessigkeit-der-abmahnungen-2080148.html

"Auf eine Anfrage bei der Produktionsfirma Combat Zone erhielt er folgende Antwort: "Wir haben nie exklusive Rechte an 'High Heels And Glasses 2' verkauft"."

Zur Affäre siehe hier

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

Die Texte der Lizenzverträge veröffentlichte exklusiv abmahnhelfer.de

http://www.abmahnhelfer.de/exklusiv-redtube-affaere-abmahnhelfer-de-veroeffentlich-lizenzvertraege
http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/Lizenzvertraege.pdf

Dort heißt es auch: "Die zwischenzeitlich von dem Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung gegen The Archive AG ist wohl weiterhin nicht wirksam, da diese noch nicht rechtskräftig in der Schweiz zugestellt worden ist. „Erst wenn Sie in Bassersdorf im Briefkasten von The Archive AG liegt, ist sie gültig“, sagte IT-Anwalt Johannes von Rüden."

Eine erste Auswertung der Lizenzverträge im Heise-Forum:

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Abmahnhelfer-de-veroeffentlicht-Lizenzvertraege/forum-272145/msg-24576172/read/


Maria Rottler sandte mir den Artikel

http://www.welt.de/print/wams/muenchen/article123364258/Reise-in-die-Vergangenheit.html

Da es genügend Archivalia-LeserInnen geben wird, die das Treiben der BSB irgendwie OK finden, möchte ich an einige Punkte erinnern:

* Die BSB betreibt Copyfraud. Digitalisate von Gemeinfreiem werden dem eigenen Anspruch unterworfen.

* Javascript verhindert nicht nur das Abspeichern der Bilder sondern auch, dass Permanentlinks mit der rechten Maustaste bequem kopiert werden können.

* Permanentlinks gibt es nur für einen Teil des Angebots. Das betrifft leider nicht nur die Einzelseite.

* Die Auflösung ist in vielen Fällen völlig ungenügend (z.B. bei Karten) .

* (PDF-)Downloads gibts nur bei einem Teil der Digitalisate.

* Miese Schwarzweiß-Digitalisate von Handschriften sind mitunter unbrauchbar.

* Kein anderer Google-Partner hat einen so hohen Anteil unbrauchbarer Digitalisate.

* Die hauseigene OCR-Erkennung (nur bei einem Teil der Digitalisate) und die Volltextsuchen (eine übergreifende Suche existiert nicht) sind noch weit von Solidität entfernt.

* Die Standardsuche der Digitalen Sammlungen ist unbrauchbar.

Das Ganze ist ein unglaublicher Murks, aber wenn man ausruft "Der Kaiser ist nackt" macht man sich nicht beliebt ...

"Zur Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen von Benutzerportalen sowie eines allgemeinen Portals räumt der
Benutzer Knallgrau sämtliche erforderliche Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte ein. Knallgrau ist somit berechtigt
Inhalte (Texte, Fotos, Illustrationen) zu bearbeiten und in bearbeiteter und unbearbeiteter Form zu veröffentlichen."
http://static.twoday.net/www/files/AGBs.pdf

Gemäß http://archiv.twoday.net/stories/589173162/ kann man daraus natürlich den Schluss ziehen, dass ich auch in Archivalia rechtswidrig CC-Bilder Dritter veröffentlicht habe.

Wer dagegen als nicht-registrierter Kommentator in seinen Archivalia-Kommentar via img src ein CC-Bild einbindet, kann dies rechtmäßig tun (vorausgesetzt er hält sich an die CC-Bedingungen), da er von den Knallgarau-AGBs, die nur die Blogger und registrierten Nutzer betreffen, nicht erfasst wird.

Schmalenstroer nervt ja seit Jahren, dass man möglichst nur auf selbstgehosteten Blogs publizieren sollte.

Aus den Wordpress-Geschäftsbedingungen: "By submitting Content to Automattic for inclusion on your Website, you grant Automattic a world-wide, royalty-free, and non-exclusive license to reproduce, modify, adapt and publish the Content solely for the purpose of displaying, distributing and promoting your blog."
http://de.wordpress.com/tos/

Wer bei irgendeinem kommerziellen Bloghoster ein Blog betreibt, kann also in der Regel ebensowenig wie auf Facebook CC-Bilder Dritter veröffentlichen - eine offenkundig absurde oder besser gesagt lebensfremde Konsequenz.

Wenn man der strikten Auslegung der CC-Lizenz folgt, bleibt so gut wie das ganze Web 2.0 außen vor.

Zu diversen Nutzungsbedingungen ohne Berücksichtigung der CC-Problematik:

http://www.pbs.org/mediashift/2011/06/who-really-owns-your-photos-in-social-media157/

https://meta.wikimedia.org/wiki/Wikilegal/Use_of_Foreign_Works_Restored_under_the_URAA_on_Commons

https://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Possibly_unfree_files/2013_October_6#Ontario_highway_photos

https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:Burlington_Skyway_1958.png

Es ist schon schlimm genug, dass die Wikimedia Foundation Massenlöschungen auf Commons aufgrund der mehr als fragwürdigen URAA-Entscheidung der UAM des Supreme Courts zulässt statt auf Take down notices zu reagieren. Einflussreiche Admins löschen im Ausland Gemeinfreies was das Zeug hält. Für Werke, die im Ausland aufgrund gesetzlicher Vorschriften als gemeinfrei gelten, wird jetzt eine schriftliche Zusicherung verlangt, dass die ausländische Regierung darauf verzichtet, ihr nach URAA in den USA bestehendes Copyright durchzusetzen.

Bei deutschen Medien betrifft § 5 UrhG auf Commons vor allem Gesetze und Gerichtsentscheidungen, die bisher von den Trollen nicht angetastet wurden. Diese sind laut Copyright Office auch in den USA als "edicts of government" nicht schützbar:

https://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Public_domain#cite_note-compendium206_01-8

Aber alle amtlichen Werke, die am 1. Januar 1996 in Deutschland gemeinfrei waren nach § 5 UrhG, sind nicht betroffen und sollten auf Commons sicher sein. Das gilt wohl auch für ältere DIN-Normen vor der Gesetzesänderung von 2003

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Institut_f%C3%BCr_Normung#Normen_in_der_Rechtsordnung

Update:

"Was da auf Commons zurzeit abgeht ist einfach nur noch krank." (Stepro)
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&oldid=125922297#Ein_letzter_Weihnachtsgruss_vom_Portal_Philatelie

Es wurde auch eine Bundesarchivspende, eine Briefmarke betreffend, gelöscht:

https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:Bundesarchiv_Bild_102-10008,_Briefmarken_zur_Rheinland-R%C3%A4umung.jpg


"Es spricht viel dafür, dass eine lizenzkonforme Nutzung eines unter CC stehenden FREMDEN Bildes auf Facebook nicht möglich ist." Schrieb ich im Januar 2013

http://archiv.twoday.net/stories/233326527/

Bereits 2012 veröffentlichte das Legal Team der Wikimedia Foundation eine Stellungnahme, wonach Medien Dritter unter CC-BY-SA nicht auf Facebook veröffentlicht werden können.

https://meta.wikimedia.org/wiki/Legal_and_Community_Advocacy/CC-BY-SA_on_Facebook

Das gilt natürlich nicht nur für CC-BY-SA, sondern auch für CC-BY, wie auf der Diskussionsseite zu lesen ist. Dort wurde auch darauf hingewiesen, dass Tumblr und Wordpress.com unmittelbar vergleichbare Formulierungen verwenden.

Es ist ohne weiteres möglich, dass der Urheber auf sozialen Netzwerken eigene Bilder und Medien, die unter einer CC-Lizenz stehen, veröffentlicht.

Als CC-Lizenz gilt für das Folgende nicht CC0, eine Freigabe nach dem Muster der Public Domain, sondern nur CC-BY in Kombination mit NC, ND, SA.

Es spricht viel dafür, dass das Ergebnis für Facebook auch auf Google+, Tumblr, Pinterest, Wordpress.com usw. übertragbar ist, was natürlich ein Unding ist, da so von "freien Inhalten" nicht mehr die Rede sein kann. Dies gilt auch, wenn die Lizenzbedingungen (Namensnennung, Verlinkung der Lizenz) vom hochladenden Nutzer eingehalten werden. Siehe dazu zuletzt

http://archiv.twoday.net/stories/581437101/

Soweit Anbieter sich ein eigenes, nicht durch die CC-Lizenzbedingungen eingeschränktes Weiterverbreitungsrecht zusichern lassen, verstößt ein Nutzer, der ein von einem anderen Urheber unter CC freigegebenes Medium hochlädt oder auch nur teilt wahrscheinlich gegen die Bedingungen der CC-Lizenz und wohl auch gegen die Nutzungsbedingungen des Anbieters, die sich immer zusichern lassen, dass der Nutzer über alle nötigen Rechte verfügt.

Die Anbieter selber sind in den USA durch den sicheren DMCA-Hafen aus dem Schneider. In Deutschland haften sie nur dann als Störer für "User generated Content", wenn sie die Urheberrechtsverletzung nach Hinweis nicht umgehend abstellen. Nutzen sie die Inhalte z.B. für Werbezwecke als eigene, haften sie natürlich als Täter.

Wer ein geschütztes Medium ohne Zustimmung des Rechteinhabers postet oder teilt (das gilt entgegen Schmalenstroer auch für kleine Vorschaubilder) kann nach deutschem Recht wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, wenn ihm keine Schranke des Urheberrechtsgesetzes zu Hilfe kommt oder der Rechteinhaber in die Rechtsverletzung eingewilligt hat.

Zur Nichtübertragbarkeit der BGH-Entscheidung zu Bildersuchmaschinen lese man etwa die Erläuterungen von

http://www.telemedicus.info/article/1763-Die-Thumbnail-Entscheidung-des-BGH-im-Detail.html

Bei Bildersuchmaschinen kommen als Vorkehrungen gegen den unbefugten Zugriff robots.txt und Verzicht auf Suchmaschinenoptimierung in Betracht. Ich sehe im Augenblick nicht, wie man das auf eine CC-Lizenz übertragen kann, wenn es nicht um Bildersuchmaschinen geht. Zeigt Googles Bildersuchmaschine CC-Bilder ohne Attribution und Lizenz an, so kann man dagegen nach Ansicht des BGH nicht vorgehen, da die Internetveröffentlichung selbst ja nicht unrechtmäßig erfolgte. Soziale Netzwerke gelten aber noch nicht als Netz-Infrastruktur, an deren Funktionieren die Allgemeinheit ein so großes Interesse hat, dass der BGH für sie eine Nutzungseinwilligung fingiert.

Wie könnte sich ein Nutzer, der in Deutschland wegen Teilens eines CC-Bilds auf Facebook oder einer vergleichbaren Plattform abgemahnt wird, verteidigen?

a) Nutzungseinwilligung analog zur BGH-Entscheidung Bildersuchmaschinen. Da müsste ein Richter aber schon sehr kreativ sein. Weitere Instanzen würden das sicher anders sehen.

b) Priorität der Anbieterbenachrichtigung nach DMCA oder nach den Vorgaben des BGH. Mittelfristig womöglich eine Option, aber aktuell wird das wohl von der herrschenden Meinung komplett abgelehnt.

c) Unwirksamkeit der AGB des Anbieters oder von Creative Commons. Denkbar ist, dass die Terms of Use nicht wirksam einbezogen wurden oder einer Inhaltskontrolle nicht statthalten.

Soweit Anbieter-AGB dazu führen, dass die CC-Pflichtangaben als zur Rechtewahrnehmung zentrale Metadaten entfernt werden können, verstoßen sie gegen ein gesetzliches Leitbild, nämlich § 95c UrhG

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95c.html
http://archiv.twoday.net/stories/581437101/

Wäre die Facebook-Klausel unwirksam, könnte auch kein Verstoß gegen die CC-Lizenz festgestellt werden, soweit sonst die Lizenzbedingungen vom Nutzer eingehalten wurden.

Es ist allerdings prima facie unwahrscheinlich, dass ein Gericht die Axt an eine so zentrale Facebook-AGB legen wird.

In meinem Tumblr-Blog bin ich natürlich selbst betroffen, da ich dort häufig CC-lizenzierte Medien Dritter teile, hoffentlich immer lizenzkonform. Es kommt aber manchmal vor, dass ich sehe, dass beim Weiterbloggen die Lizenzangaben entfernt werden.

http://www.tumblr.com/policy/en/terms_of_service

"When you transfer Subscriber Content to Tumblr through the Services, you give Tumblr a non-exclusive, worldwide, royalty-free, sublicensable, transferable right and license to use, host, store, cache, reproduce, publish, display (publicly or otherwise), perform (publicly or otherwise), distribute, transmit, modify, adapt (including, without limitation, in order to conform it to the requirements of any networks, devices, services, or media through which the Services are available), and create derivative works of (including, without limitation, by Reblogging, as defined below), such Subscriber Content. The rights you grant in this license are for the limited purpose of operating the Services in accordance with their functionality, improving the Services, and allowing Tumblr to develop new Services. The reference in this license to "derivative works" is not intended to give Tumblr itself a right to make substantive editorial changes or derivations, but does enable Tumblr Subscribers to redistribute Subscriber Content from one Tumblr blog to another in a manner that allows Subscribers to, e.g., add their own text or other Content before or after your Subscriber Content ("Reblogging").

When you upload your creations to Tumblr, you grant us a license to make that content available in the ways you'd expect from using our services (for example, via your blog, RSS, the Tumblr Dashboard, etc.). We never want to do anything with your content that surprises you."

Wenn ein Medium mit Zustimmung des Rechteinhabers auf Tumblr erscheint, darf es nach den Terms in Tumblr weitergebloggt werden. Ein Rechteinhaber kann also nicht gegen das Rebloggen als Rechteverletzung vorgehen, da er dem Rebloggen zugestimmt hat.

Auch wenn z.B. Archivalia_EN nicht-kommerziell ist, eröffnen die Terms die Möglichkeit des Rebloggens im Sinne eines von CC nicht erlaubten Weiterlizenzierens auch im kommerziellen Kontext. Ich hätte also nie CC-BY-NC-Bilder verwenden dürfen.

Dass es beim Rebloggen (oder auch bei Nutzungen durch Tumblr selbst) zur Entfernung von Attribution und Lizenzangaben kommen kann, wird durch die Terms nicht ausgeschlossen, weshalb als Konsequenz das Gleiche gilt wie für Facebook.

Ich akzeptiere diese Konsequenz aber nicht und hoffe darauf, dass Urheber CC-lizenzierter Bilder nicht auf die Idee kommen, an sich lizenzkonforme Nutzungen (Angabe des Urhebers und Verlinkung der Lizenz) abzumahnen.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/589725484/

Schloss Eutin. This picture has been placed in the public domain in honor of Michael Hart, founder of Project Gutenberg. 8 September 2011.

http://schulesocialmedia.com/2013/12/29/kleines-lehrstuck-uber-technologiekritik-und-zitate-im-netz/


Fragt Schmalenstroer

http://schmalenstroer.net/blog/2013/12/wie-realistisch-muessen-fernsehdokumentationen-sein/

http://www.siwiarchiv.de/2013/12/prof-dr-wilhelm-kohl-vollendet-sein-100-lebensjahr/

Die folgende Besprechung erschien in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 161 (2013), S. 566-568

Johannes Reuchlin, Briefwechsel. Bd. 4: 1418-1522. Bearb. von Matthias Dall’Asta und Gerald Dörner (= Johannes Reuchlin Briefwechsel, hrsg. von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften in Zusammenarbeit mit der Stadt Pforzheim). Stuttgart-Bad Cannstatt: frommann-holzboog 2013. L, 522 S., Ln. EUR 128,- ISBN 978-3-7728-1986-5

Johannes Reuchlin, Briefwechsel. Bd. 4: 1518-1522. Leseausgabe in deutscher Übersetzung von Georg Burkard, hrsg. von Matthias Dall’Asta im Auftrag und mit Unterstützung der Stadt Pforzheim. Stuttgart-Bad Cannstatt: frommann-holzboog 2011. 239 S., Brosch. EUR 38,- ISBN 978-3-7728-2018-2

1999 erschien der erste Band des Reuchlin-Briefwechsels, der an die Stelle der heute veralteten Ausgabe Ludwig Geigers dritt, der 1875 312 Briefe - viele aber nur auszugsweise oder als Regest - präsentierte. Nun ist das monumentale Werk abgeschlossen, Bd. 4 kam im Januar 2013.heraus. Die begleitende Leseausgabe mit der Übersetzung des 2010 verstorbenen Georg Burkard erschien bereits im Sommer 2012.

Obwohl es aus meiner Sicht kleinere Mängel gibt (meine Besprechungen der früheren Bände sind zu finden in der ZGO 2002, 2005 und 2012), kann das Gesamturteil nur sehr positiv ausfallen. Die meisten vorliegenden oder noch laufenden Ausgaben von Humanisten-Briefwechseln übertrifft die Reuchlin-Ausgabe: Die Texte werden durch ausführliche genaue Regesten und überwiegend ausgezeichnete Kommentare bestens erschlossen. Selbst die kleine Schere für das Kürzen der Nasenhaare wird liebevoll kommentierend bedacht (S. 306).

Wie schon in Bd. 3 bildet die Auseinandersetzung Reuchlins mit den Dominikanern und den Kölner Theologen um seinen “Augenspiegel” einen Schwerpunkt des vierten Bandes. 1520 wurde in Rom der Augenspiegel verurteilt. Daneben belasteten den greisen Humanisten die mit seinem Exil - die Vertreibung Herzog Ulrichs von Württemberg 1519 und die Pest ließen ihn ins bayerische Ingolstadt fliehen - einhergehenden Sorgen. Als wichtigste Korrespondenten in dieser Zeit würdigt die Einleitung Willibald Pirckheimer und Michael Hummelberger. Am 30. Juni 1522 ist Reuchlin gestorben. Der letzte bekannte Brief, gerichtet an Hummelberger, vom 22. Februar 1522 endet optimistisch: “Wir werden, jeder einzelne von uns, die Grundlagen für eine neue Zukunft legen. ‘Die Wahrheit wird über der Erde aufgehen’, und wenn die Schatten vertrieben sind, wird das Licht hell erstrahlen, das nun schon 400 Jahre von der scholastischen Verderbnis verdunkelt worden ist” (Burkard S. 208).

Aus den 46 Jahren von 1477 bis 1522 sind 405 Briefe überliefert (403 laufende Nummern und die Nachträge ep. 73a und die zweifelhafte ep. 55a). Leider gibt es keinerlei zusammenfassenden Überblick zum Gesamtbestand, und seien es auch nur einige statistische Bemerkungen (von einer Einordnung in die humanistische Briefkultur ganz zu schweigen). Am 3. Januar 1520 beklagte sich Reuchlin, ihm fehle die Ruhe für einen ausführlichen Bericht an Hummelberger, da er seit dem Vortag in großer Eile nicht weniger als 18 Briefe habe eigenhändig schreiben müssen (S. 374). Überliefert ist davon nur einer, an Pirckheimer. Nun handelte es sich um eine Ausnahmesituation, trotzdem wird man schlussfolgern dürfen, dass nur ein kleiner Teil der von Reuchlin geschriebenen Briefe überliefert ist. Ein Handschriftenregister, dem man entnehmen könnte, in welchen Handschriften welche Briefe überliefert sind, fehlt leider.

“Corrigenda und kommentierende Addenda zu Band 1-3" bieten die Seiten 434-452, wobei auch die weiterführenden Hinweise der Rezensionen ausgewertet wurden. Leider jedoch nicht gründlich genug: Nicht berücksichtigt wurden meine Nachweise (ZGO 2001, S. 632; 2005, S. 659) zu Heinrich von Württemberg und Pius Hieronymus Baldung (zu ep. 215) sowie zu Velde (ep. 89). Neuere biographische Literatur (am wichtigsten: das Humanismus-Verfasserlexikon) wurde nur in kleiner, willkürlich anmutenden Auswahl notiert. Beispielsweise wird S. 212 zu Lorenz Truchsess vonPommersfelden auf Bd. 2, Ep. 231 verwiesen, ohne dass man in den Nachträgen von Löbberts Studie im Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 2008 etwas erfährt. Es erschwert die Handhabung, dass die Nummern der Briefe, auf die stets verwiesen wird, nicht in der Kopfzeile zu finden sind.

S. 417 wird der älteren Literatur folgend der Dominikaner Magnus Vetter 1520 als “Prior in Gmünden” bezeichnet. Er war jedoch Prior in Schwäbisch Gmünd (vgl. Christine Stöllinger_löser im Verfasserlexikon 2. Aufl. Bd. 9, Sp. 326), was man übrigens auch ergoogeln kann.

Ein Sachregister gibt es nicht, auch kein Glossar, und die Weglassung der Regionalbezeichnungen im Register ist nun schon zum vierten Mal zu rügen. Zu S. 36 wird zu “ad iugum Hercynium atque Bacenas in Suevia” auf ep. 75 in Bd. 1 verwiesen, nicht jedoch auf die weiteren Belege in Bd. 4: S. 114, 289, 335. Von “transcendi Harcynium iugum” spricht Reuchlin S. 289, was schlüssig als Schwäbische Alb verstanden wird, aber im Wiederspruch zu dem sonst favorisierten Verständnis als Schwarzwald steht. Wer wissen will, ob die Eburonen irgendwo im Briefwechsel erwähnt werden (S. 68), darf alle vier Bände von vorne bis hinten durchlesen. Die Libreka-Volltextsuche von Bd. 2 liefert noch einen Beleg bei Michael Köchlin (II, S. 16).

Damit ist einmal mehr die Frage angesprochen, welchen Sinn es im 21. Jahrhundert noch hat, eine solche Edition nicht Open Access bereitzustellen. Wer an der gedruckten Darbietungsform klebt, verkennt, dass es der Wissenschaft zutiefst schadet, wenn sie bei öffentlich geförderten Forschungsprojekten Verlage subventioniert statt das Potential einer kostenfreien Online-Veröffentlichung auszuschöpfen. Wer intensiv mit den Bänden arbeiten will, kann sie sich nicht einfach kaufen, denn sie kosten einschließlich der Leseausgabe zusammen 640 Euro. Und obwohl natürlich jede Hochschule das wichtige Quellenwerk besitzen sollte, finde ich für die RWTH Aachen keinen Nachweis. Man müsste in die Aachener Diözesanbibliothek pilgern, um die Bände einsehen zu können.

Mit einer übergreifenden Volltextsuche könnte man die erwähnten Registermängel ausgleichen. Nachträge und Ergänzungen könnten problemlos mit den Briefen verknüpft werden. Bei den Biogrammen böte schon jetzt die Einbindung der GND (hinsichtlich der Personennamen, früher: PND) einen erheblichen Mehrwert. Links zu den inzwischen in stattlicher Zahl vorliegenden Digitalisaten der alten Drucke würde die Verifizierung der Quellenstellen extrem erleichtern. In den Augen der Humanisten haben die Scholastiker die Weisheit weggeschlossen. Das Bild möchte ich übertragen und dringend dafür plädieren, dass solche Editionen wie der Reuchlin-Briefwechsel möglichst bald “befreit” werden und der Wissenschaft und Allgemeinheit digital zur Verfügung stehen.

Der Handschriftencensus hat zum Stadtarchiv Stade nur das Stader Stadtrecht

http://www.handschriftencensus.de/1496

nicht aber die niederdeutsche Stader Reimklage (über Vorkäuferei), die in Wikisource bequem benutzbar ist:

https://de.wikisource.org/wiki/Stader_Reimklage (nach Stammlers mittelniederdeutschem Lesebuch).

Zum Inhalt kurz:

http://www.museen-stade.de/fileadmin/museen-stade.de/medien/bilder/schwedenspeicher/Unterrichtsmaterialien/Stade_im_Mittelalter_Kapitel_4_Handwerker.pdf

Erstabbdruck von Karl Ernst Hermann Krause im Archiv des Vereins für Geschichte und Altertümer der Herzogthümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln zu Stade 1 (1862), S. 129-133
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10018372_00142.html

Borchling fand das Original des Amtsbuch der Knochenhauerinnung nicht mehr vor, sondern nur eine spätere Abschrift vom Anfang des 17. Jahrhunderts:

http://www.archive.org/stream/nachrichtenvond16gtgoog#page/n163/mode/2up

Ich darf anmerken, dass weder das Stadtarchiv noch das Staatsarchiv Stade sonderlich hilfreich und kompetent auf meine Anfragen reagiert haben. Zunächst wurde ich vom Staatsarchiv mit einer späteren Abschrift abgespeist, bis ich dann den Hinweis auf die Vorlage Stammlers bzw. Krauses erhielt:

"Unter der Signatur Dep. 10 Nr. 430 (alt: Dep. 10 E.a. 1, Nr. 4) befindet sich im Staatsarchiv Stade eine Handschrift mit verschiedenen Händen vor allem des 15. Jahrhunderts. Darin befindet sich auch auf Bl. 24-29 die Stader Reimklage."

Frühneuzeitliche Überlieferung der Stader Reimklage:

Stadtarchiv Stade: Borchling bezog sich auf ein Archivale im Stadtkundebuch VI, Achtmännerbuch Teil 2, dort "folgt auf S. 922 die Numerierung: 923-929" (Auskunft Stadtarchiv).

Staatsarchiv Stade, Dep. 10 Nr. 455 das Amtsbuch der Knochenhauer (alte Signatur: 10 Ea Nr. 4), Abschrift aus dem Jahr 1663, hochdeutsche Fassung (Auskunft Staatsarchiv)

UB Göttingen (freundliche Auskunft der Bibliothek, rasch und kompetent)
8 Cod. Ms. jurid 764 : III, S. 65 - 69 (18. Jh.)
8 Cod. Ms. jurid 765 : II, Bl. 66v - 67v (17. Jh.)

"In beiden Fällen lautet die letzte Zeile: de ume bottere to en geit." (Also niederdeutsch.)

Siehe auch den Katalog
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0717_b500_jpg.htm

in dem von Borchling erwähnten Stadtkundebuch soll nach seinen Angaben auf S. 265 ein niederdeutsches Gedicht von 43 Zeilen stehen (eine Auskunft dazu wurde von dem Stadtarchiv und der Bürgermeisterin der Stadt Stade verweigert):

Wiltu up erden erbarlich unde düchtig leven
So merk un betracht wat hier steit screven
Godes gebot in groten achten
Unde sinen bevele wilt na Trachten

Einen (von Borchling nicht genannten) Abdruck bot Köster 1856 als "Sittenspiegel aus Stade", angeblich aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. Seine Vorlage war eine Handschrift der Predigerbibliothek in Stade. Diese Bibliothek wird vom Stadtarchiv verwahrt, aber das Gedicht konnte nicht ermittelt werden.

https://de.wikisource.org/wiki/Alterth%C3%BCmer,_Geschichten_und_Sagen_der_Herzogth%C3%BCmer_Bremen_und_Verden/Ein_Sittenspiegel_aus_Stade

#forschung

#fnzhss

Wegen dieses angeblich politisch unkorrekten Tags (der an die Kunst- und Wunderkammern erinnern soll) wurde ich einmal sogar angegriffen.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/exotica


https://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=nbdig-59267

Denkbar benutzerunfreundlich präsentiert. Es gibt zu den 13 Bänden 12 sehr große PDFs, und man darf rätseln, welcher Band welchem PDF entspricht.

Was passiert, wenn man auf die Wahnsinnsidee kommt "PDFs zusammenführen" anzuklicken, vermag ich nicht zu sagen, denn "Eine Ausnahme ist aufgetreten". Der Link lässt sich auch nicht als PDF abspeichern.

Wie wärs, wenn einer von den superschlauen Rechtsanwälten, die hier am Wochenende aus Langeweile herumtrollen, mit seinem superschnellen Rechner alle PDFs herunterlädt und uns mitteilt, was was isch ...

Abt. 1: Urkunden. Bd. 1: Von den Anfängen bis Ende 1291 / bearb. von Traugott Schiess. - 1933. - XI, 879 S. - Register -- Bd. 2: Von Anfang 1292 bis Ende 1332 / bearb. von Traugott Schiess ; vollendet von Bruno Meyer. - 1937. - VIII, 941 S. - Register -- Bd. 3, Hälfte 1: Von Anfang 1333 bis Ende 1353 / bearb. von Elisabeth Schudel, Bruno Meyer, Emil Usteri. - 1964. - VII, 799 S. -- Bd. 3, Hälfte 2: Nachträge, Verzeichnisse, Verbesserungen / bearb. von Emil Usteri. - 1964. - S. 803-1028

Abt. 2: Urbare und Rödel bis zum Jahre 1400. Bd. 1: Urbare von Allerheiligen in Schaffhausen und von Beromünster / bearb. von Paul Kläui. - 1941. - XIV, 264 S. -- Bd. 2: Urbare und Rödel von St. Blasien, Einsiedeln, Engelberg, Fraumünster in Zürich, der Herren von Hallwil und Hünenberg und des Bistums Konstanz / bearb. von Paul Kläui. - 1943. - VIII, 314 S. -- Bd. 3: Rödel von Luzern (Kloster im Hof und Stadt), Muri und Rathausen und der Herren von Rinach ; Nachträge / bearb. von Paul Kläui. - 1951. - X, 383 S. -- Bd. 4: Register / bearb. von Paul Kläui. - 1957. - 300 S

Abt. 3: Chroniken und Dichtungen. Bd. 1: Das Weisse Buch von Sarnen / bearb. von Hans Georg Hirz. - 1947. - LIV, 143, 55 S. - Enthält auch: Die nordischen, englischen und deutschen Darstellungen des Apfelschussmotivs : Texte und Übersetzungen mit einer Abhandlung / von Helmut de Boor -- Bd. 2, Teil 1: Das Lied von der Entstehung der Eidgenossenschaft ; Das Urner Tellenspiel / hrsg. von Max Wehrli. - 1952. - 99 S. -- Teil 2: Das Herkommen der Schwyzer und Oberhasler / bearb. von Albert Bruckner. - 1961. - 160 S. -- Bd. 3: Kronica von der loblichen Eydtgnoschaft, jr harkommen und sust seltzam strittenn und geschichten / Petermann Etterlin ; bearb. von Eugen Gruber. - 1965. - 363 S. - Register -- Bd. 4: Capella Heremitana / von Rudolf von Radegg ; bearb. und übers. von Paul J. Brandli. - 1975. - 276 S. - Register

Bei der großen Stettler'schen Tschudi-Ausgabe zähle ich 19 Bände und 23 PDFs:

http://www.e-helvetica.nb.admin.ch/directAccess?callnumber=nbdig-57171

...................... (lange später ) ................

So. Der Download von _11 (hoffentlich Etterlins Chronik) läuft immer noch, 108 MB sind's bis jetzt. Wetten, dass das PDF sich dann nicht öffnen lässt, weil es fehlerhaft ist?

--------------------- (noch später) .........................

FF und Chrome sind nicht weit auseinander, Chrome führt mit 129 MB. Ich stelle mir vor, wie eine schnarrende Computerstimme verkündet: "Warten Sie bitte, bis Ihr Download abgeschlossen ist und folgen Sie den Anweisungen des Bibliothekspersonals". Ich mag ja solche internetskeptischen Argumentationen ganz und gar nicht, aber nach über einer halben Stunde hätte ich das Buch auch im Lesesaal der ULB Düsseldorf (" Zentralbibl. / Lesesaal 2. Etage") einsehen können. Bei einem gedruckten Buch kann man das Buch einfach nur kurz aufschlagen, wenn man eine bestimmte Stelle braucht ...

JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA. OMG, beide PDFs (145 MB) sind lesbar. Und besser noch: PDF 11 ist tatsächlich Etterlin. Jubelnd schreie ichs hinaus in die weite Welt: Ich han mîn Etterlin ...

Nein ich habe nichts genommen. Noch nicht.

http://texashistory.unt.edu/explore/collections/GITTX/browse/

Das Portal to Texas History enthält auch noch weitere deutschsprachige Titel, z.B.

http://texashistory.unt.edu/ark:/67531/metapth202837/


http://www.internet-law.de/2013/12/die-zehn-meistgelesenen-blogbeitraege-bei-internet-law-2013.html

"Die zehn beliebtesten Beiträge bei internet-law im Jahre 2013 waren folgende:

1. Warum die Streaming-Abmahnungen der Rechtsanwälte U&C unwirksam sind
2. Beugehaft gegen Onlineredakteur
3. BR stellt “Space Night” wegen GEMA ein
4. FAZ mahnt Blogger ab
5. Besuch von der Polizei nach Tweet zur Causa Mollath
6. Gesetzlicher Anspruch auf Rufnummernmitnahme? Nicht bei O2!
7. Massenabmahner DigiProtect insolvent
8. Streaming-Abmahnungen: Woher kommen die Daten?
9. Der #Aufschrei der Herde
10. Was ist dran an den Streaming-Abmahnungen?"

Nr. 4

http://www.internet-law.de/2013/03/faz-mahnt-blogger-ab.html

bezieht sich auf meine Abmahnung durch die FAZ. Siehe zuletzt:

http://archiv.twoday.net/stories/572463027/

Über die schändlichen Verkäufe aus dem Bestand der ehemaligen Hofbibliothek Meiningen vor allem auf einer Versteigerung bei Reiss in Königstein 2001 habe ich auch hier kurz berichtet:

http://archiv.twoday.net/stories/3082417/

In die Staatsbibliothek München gelangte als Cgm 9298 die Sachsenspiegel-Handschrift aus der Mitte des 15. Jahrhunderts (Schreibervermerk von 1455), Meiningen, Hofbibliothek Hs. 91.

Handschriftencensus:
http://www.handschriftencensus.de/3867

Die Handschrift ist online:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00076265/image_1

Ältere Beschreibungen:

Meusels Magazin 1794 (Übersicht zu Meininger Handschriften)
http://www.ub.uni-bielefeld.de/cgi-bin/navtif.cgi?pfad=/diglib/aufkl/histlittbibliomag/002941&seite=00000176.TIF&werk=Zeitschriften+der+Aufklaerung&scale=8

Zepernick 1794
http://books.google.de/books?id=v5VAAAAAcAAJ&pg=PA118

Fehlt in der Zusammenstellung Meininger Handschriften im Archiv der Gesellschaft 8, 1843 (Homeyer Nr. 295 nicht aufgeführt)

http://books.google.de/books?id=u-o1AAAAMAAJ&pg=PA671

Bei Homeyer 1856 Nr. 442
https://de.wikisource.org/wiki/Die_deutschen_Rechtsb%C3%BCcher_des_Mittelalters_und_ihre_Handschriften

Rockinger, Schwabenspiegel (SB Wien 1890) Nr. 225
https://archive.org/stream/sitzungsbericht349klasgoog#page/n221/mode/2up

Ludwig Grobe, Die Schätze der Herzoglichen öffentlichen Bibliothek in Meiningen, in: Programm des Herzoglichen Realgymnasiums in Meiningen. Meiningen 1896
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ulbdsp/periodical/pageview/6234471

Beschreibung im HSA von Gerhard Thiele 1938
http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/Meiningen_700387350000.html

In seinen Meininger Findlingen (Handschriftliche Funde von meinen Bibliotheksreisen. In: Nachrichten von der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen (Jg. 1927), philol.-hist. Klasse, Berlin 1928, S. 93-118) beschrieb Edward Schröder S. 114-116 die Handschrift und teilte das Gedicht 'O geselle nu spare din gut', das auf Bl. 106ra-106va steht.

https://archive.org/details/SchroederFunde (mir freundlicherweise von WP:BIBR beschafft, wofür auch hier herzlich gedankt sei)

Bl. 106va steht am Schluss eine Notiz zum 18. Juli 1447: "Stormt man Soyste".

Im Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00076265/image_214

Der gescheiterte Sturm auf Soest

https://archive.org/stream/diechronikenderw02bayeuoft#page/156/mode/2up

war sicher auch überregional bekannt, so dass die Lokalisierung der Handschrift in den Soester Raum nicht gesichert ist.

Über das niederdeutsche Gedicht erfährt man inhaltlich bei Schröder nichts. Er hält es für denkbar, dass es mit dem ebenfalls in der Handschrift überlieferten Gedicht 'Das andere Land' einen Verfasser hat. Da er dazu aber nichts Konkretes anführt, kann das auf sich beruhen.

Zum anderen Land: ²VL 11, 89 (die Handschrift noch unter Meiningen, Staatsarchiv)
DLL
http://books.google.de/books?id=862Mv_hpW6wC&pg=PA46

Abdruck Meusels aus der Meininger Handschrift
http://www.ub.uni-bielefeld.de/cgi-bin/navtif.cgi?pfad=/diglib/aufkl/histlittbibliomag/002941&seite=00000177.TIF&werk=Zeitschriften+der+Aufklaerung&scale=8

Schröder erinnerte sich daran, den Refrain schon einmal gelesen haben, konnte aber nicht angeben wo, und auch seine Gewährsleute vermochten keinen vorangegangenen Druck des Stücks 'O geselle spare din gut' nachzuweisen. Dank Google ermittelt man aber eine zweite Überlieferung des Gedichts, die Schröder in Wattenbachs Abdruck womöglich gelesen hatte.

Leider nach wie vor verschollen ist die Briefsammlung (Lübeck, Stadtbibliothek, Ms. var. 152) des in Lübeck als Syndikus 1464 verstorbenen Gelehrten Simon Batz, über den ein ausgezeichneter Wikipedia-Artikel Auskunft gibt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Simon_Batz

[Holger Roggelin teilte freundlicherweise mit, dass die Briefsammlung wieder da sei: inzwischen Ms. hist 8° 1a.]

Die dürftigen Literaturangaben bei

http://www.handschriftencensus.de/17609

wären aus diesem Artikel zu ergänzen. Erwähnt sei nur die Beschreibung des HSA:

http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700383220004.html

Wilhelm Wattenbach, Gedichte aus einer Lübecker Handschrift, in: Germania 17 (1872), S. 181-190, hier S. 181-184 hatte die "Klage eines alt und arm gewordenen Lebemannes über sein thörichtes Leben" aus Bl. 237v des Briefcodex ediert

http://books.google.de/books?id=mEA9AQAAIAAJ&pg=PA181

Das Lied der Kinderwallfahrer von 1457 liefert einen groben Anhaltspunkt für die Datierung der anderen Stücke.

Die Abweichungen zur etwa gleichzeitigen Meininger Überlieferung sind beträchtlich. Dies betrifft nicht nur die Strophenreihenfolge, sondern auch den Wortlaut einzelner Verse.

Meiningen Strophe 1 entspricht Lübeck Strophe 1; 2=2, 3=3, 4 ohne Gegenstück in Lübeck, 5=8, 6=4, 7 ohne Gegenstück, 8=5, 9=6, 10=7, 11=9, 12=10, 13 ohne Gegenstück.

Das Gedicht plädiert in beiden Fassungen für ein mäßiges (gottgefälliges) Leben, indem es frühere Verschwendung als wertlos darstellt. Der als Geselle angesprochene Adressat soll sein Geld sparen und nicht auf weltliche Dinge verwenden.

#forschung


Eine hübsche Auswahl digitalisierter Handschriften:

http://wh1350.at/literatur-und-quellen/viele-bunte-bilder-illuminierte-handschriften-quer-durch-die-epochen/

"Unter dem nächsten Stiftsbibliothekar, P. Anselm Salzer, Verfasser einer fünfbändigen Illustrierten Geschichte der deutschen Literatur (1926-1932) und von 1918 bis 1937 Direktor des Stiftsgymnasiums, erlitt die Bibliothek eine weitere Bestandseinbuße. Die wirtschaftliche Situation der Zwischenkriegszeit erzwang den Verkauf der kostbarsten Bücher. Von 304 vorhandenen mittelalterlichen Hss. wurden 34 veräußert, von den 510 Inkunabeln 233. Während etwa 10 Hss., glücklicherweise die wertvollsten, z. T. in den USA, z. T. in Deutschland ausfindig gemacht werden konnten, wurde noch keine der verkauften Inkunabeln identifiziert. Der damals amtierende Abt Theodor Springer (reg. 1920-1958) soll von diesem Verlust derart betroffen gewesen sein, daß er angeblich die Bibliothek nie wieder aufsuchte."
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Benediktinerstift_(Seitenstetten)

Zur Bibliothek des niederösterreichischen Benediktinerklosters siehe auch
http://kulturgueter.kath-orden.at/benediktinerstift-seitenstetten
http://www.klosterbibliotheken.at/bundeslaender1.htm

Kurzbeschreibungen der mittelalterlichen Handschriften legte 2005 Christine Glaßner vor:

http://www.ksbm.oeaw.ac.at/seit/inv/seitenstetten_inventar.pdf

"Cod. 63 --- Verkauft: Paris, Hotel Drouot, 24. Mai 1934, Nr. 160 (Krämer, Scriptores).
Verbleib unbekannt
Pap.
15. Jh.
G: Verkauft (Cerny 1967, 72 Anm. 11).
L: Joseph Chmel: Bericht über eine im Jahre 1831 unternommene kleine Reise zum Behufe der Oesterr.
Geschichts-Quellen-Sammlung. Oesterreichische Zeitschrift für Geschichts- und Staatskunde (hrsg. von Johann Paul
Kaltenbaeck) 2 (1836) 369-371, 376, 379 f., 383 f., 388, 392, 395 f., 404, 407 f., hier: 380 Nr. 19.
Rudolf Wolkan: Aus österreichischen Handschriftenkatalogen. III: Aus den Handschriften des Benediktinerstiftes
Seitenstetten. Österreichische Zeitschrift für Bibliothekswesen 3. Folge 1 = 17 (1913) 2-7, 186-194, hier: 186.
[63]
Iohannes Regiomontanus: Canones in librum directionum (Thorndike–Kibre 1357.7).
Inc.: Reverendissimo in Christo patri ac domino domino Iohanni archiepiscopo Strigoniensi Iohannes de Regio
Monte se humiliter commendat... Magnam esse admodum et fuisse semper in edendis libris difficultatem
Expl.: quas ubi pro acumine ingenii tui probaveris in publicum prodire iubeto. Vale praesulum decus. –
(Schreibername ?) Per me magistrum Iohannem de Kuppferberg."

Chmel:
http://books.google.de/books?id=EEdAAAAAYAAJ&pg=PA380

Wolkan
http://www.klosterbibliotheken.at/texte/wolkan_handschriften_III.pdf

Eintrag im Katalog aus dem 18. Jh.
http://manuscripta.at/_scripts/php/cat2pdf.php?cat=seitenstetten&ms_code=AT7800-63

Die Handschrift zählt zu den von Martin Wagendorfer erforschten Wiener Universitätshandschriften, die nach Seitenstetten gelangten.

http://www.ksbm.oeaw.ac.at/_scripts/php/mssList.php?cat=seitenstettenmssuniv

Zum Schreiber Johannes Reybel de Kupferberg (Mag.; Uni. Wien ab 1451; Pfarrer v. Cremnitia; +1509 ?)
http://www.onb.ac.at/sammlungen/hschrift/kataloge/universitaet/Register.htm

Mittels Suche bei Google nach dem Schreiber war der heutige Aufbewahrungsort sofort gefunden:

Philadelphia, University of Pennsylvania Library, Cod. LJS 172
http://dla.library.upenn.edu/dla/medren/record.html?id=MEDREN_5877833
http://130.91.116.150/ljs/view.cfm?option=view&MANID=ljs172

Die Seitenstettener Provenienz ist dort unbekannt. Die Handschrift gehört nach Wien und nicht nach Ungarn.

David McKnight sandte mir freundlicherweise das auch unter

http://schoenberginstitute.files.wordpress.com/2013/10/schoenbergmscollection.pdf

öffentlich einsehbare PDF über die Schoenberg-Schenkung an UPenn, zu der auch LJS 172 zählt. Ein Digitalisat der Handschrift ist leider noch nicht online.

[Jetzt schon (August 2014):
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/5877833 ]

#forschung

Stiftsbibliothek von Henry Kellner (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-3.0-at ( http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/at/deed.en )], via Wikimedia Commons

Im Sommer 2013 wurde gemeldet:

http://www.uni-salzburg.ac.at/index.php?id=52541&newsid=4503&f=0

"In einer Handschrift aus dem frühen 9. Jahrhundert, die heute in der Kölner Dombibliothek aufbewahrt wird, ist der Forscher durch Zufall auf Fortunatians Text gestoßen, der dort allerdings ohne Angabe des Autornamens enthalten ist. Hätte Lukas Dorfbauer nicht jene drei bisher bekannten Textstellen im Kopf gehabt, wäre die Zuordnung nicht möglich gewesen. So aber konnte er seinen Verdacht bald überprüfen: „Wenn alle drei bekannten Ausschnitte in einem einzigen zusammenhängenden Text vereint sind, dessen Inhalt und Sprache überdies zu der entsprechenden Zeit passen, ist jeder Zweifel auszuschließen“, erklärt der Philologe. Er habe diese Entdeckung „vom Schreibtisch aus gemacht und nicht in der Dombibliothek Köln direkt“: Bereits seit ungefähr zehn Jahren ist die mittelalterliche Handschrift mit der Katalognummer 17 in digitalisierter Form verfügbar. „Seit diese Handschrift im Internet frei zugänglich ist, konnte sie jeder ansehen“, erzählt Dorothea Weber. „Ich bin sicher nicht der erste, der diese Handschrift angesehen hat, und trotzdem galt der darin enthaltene Text bisher als anonymer Kommentar aus dem Mittelalter“, ergänzt Lukas Dorfbauer."

http://othes.univie.ac.at/14334/

Hingewiesen sei auf die Regensburger Chronik aus dem 16. Jahrhundert in Cod. 325 und auf die Familienchronik der Ulmer Wirsich in Cod. 541.

Update: Beide Handschriften sind online

http://archiv.twoday.net/stories/1022216941/

http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/mmr-muller-muller-rosner-stellt-in-sachen-streaming-abmahnungen-muster-fur-eine-beschwerde-gegen-gestattungsbeschlusse-des-landgerichts-koln-zur-verfugung/

Gern lesen wir darin:

"Eine Offensichtlichkeit im Sinne des § 101 Abs. 2 UrhG erscheint schließlich auch deswegen zweifelhaft,
weil mit Blick darauf, dass Gegenstand des Verfahrens ein Pornofilm war, dessen Schutzfähigkeit
als Filmwerk im Sinne des § 94 UrhG zumindest höchst fraglich sein dürfte und daher diesbezüglich
wohl allenfalls Laufbilderschutz gemäß § 95 UrhG in Betracht käme (vgl. Katzenberger, in: Schricker/
Loewenheim, UrhR, § 95 Rn. 12 m.w.N.). Insoweit hätten angesichts dessen, dass die Antragstellerin
in der Schweiz ansässig ist, in Ansehung der §§ 128 Abs. 2, 126 Abs. 2 UrhG hinreichend
substantiierte Darlegungen in Bezug auf die Umstände des Ersterscheinens des Films erfolgen müssen,
was ausweislich der Antragsschrift nicht geschehen ist (vgl. LG München I, Beschluss vom
29.05.2013 - 7 O 22293/12)."

Damit wird meinen Ausführungen unter

http://archiv.twoday.net/stories/572463488/

Rechnung getragen.

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming


Sagt aber eigentlich nix Handfestes zur Plagiatsaffäre:

http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article123316271/Ein-Angriff-auf-meine-Integritaet.html

Über 100 Beiträge mit der Zeichenfolge Schavan bürgen für Qualität in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/search?q=schavan

Symbolbild zum Zitat: "Es nieselt. Schavan bietet Kaffee an, stellt Plätzchen auf den Esstisch. Das Gespräch fällt ihr nicht leicht."

Von einem OA-Gegner:

http://scholarlykitchen.sspnet.org/2013/12/24/pubmed-central-revealed-reviewing-and-interpreting-the-findings-of-a-surprising-2013/

For the full name of the institution please go to the mentioned website.

Augsburg, UB
http://www.bibliothek.uni-augsburg.de/dda/cod/

Bamberg, SB
Try http://bvbm1.bib-bvb.de/ with handschrift and bamberg.
http://www.staatsbibliothek-bamberg.de/index.php?id=1386 is NOT complete regarding digitized mss.!

Bavaria
http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/handschriften

Berlin, Humboldt-Universität
http://goobi.ub.hu-berlin.de/viewer/browse/mittelalterlichehandschriften/-/1/-/-/

Berlin, SB
http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/dms/suche/?DC=handschriften

[Bonn, UB
http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/nav/classification/1095658
Only Early modern until now]

Coburg, LB
Try https://katalog.landesbibliothek-coburg.de/ with handschrift and filter digitalisat

Darmstadt
http://www.ulb.tu-darmstadt.de/spezialabteilungen/digitale_sammlungen_2/digitale_sammlungen.de.jsp

Dresden, SLUB
http://digital.slub-dresden.de/listenansicht/?type=0%25252Findex.html%2Ftrackback

Düsseldorf, ULB
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/nav/classification/507874

Erfurt/Gotha, UFB
http://archive.thulb.uni-jena.de/ufb/content/below/index.xml

Erlangen, UB
http://bvbm1.bib-bvb.de/R/?local_base=UBE

Frankfurt, UB
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msinc/nav/index/all

Freiburg, UB
http://www.ub.uni-freiburg.de/index.php?id=hss

Fulda, HLB
http://fuldig.hs-fulda.de/viewer/browse/handschriften*/-/1/-/-/

Gießen, UB
http://digisam.ub.uni-giessen.de/handschriften.html

Halle, ULB
http://digital.bibliothek.uni-halle.de/hd/nav/classification/1406583

Hamburg, SUB
http://www.sub.uni-hamburg.de/recherche/elektronische-angebote/digitalisierte-bestaende.html

Hannover, GWLB
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/index.php?id=5
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/index.php?id=5&tx_dlf[order]=yearissuedorcreated&tx_dlf[asc]=1
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/
No medieval ms. until now.

Heidelberg, UB
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/digi/handschriften.html

Jena, ThULB (and other libraries in Thuringia)
http://archive.thulb.uni-jena.de/hisbest/content/below/index.xml

Karlsruhe, BLB
http://digital.blb-karlsruhe.de/Handschriften/nav/classification/20950

Kassel, UB
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/browse/handschriften*/-/1/-/-/

Kiel, UB
http://dibiki.ub.uni-kiel.de/viewer/
http://www.ub.uni-kiel.de/digiport/Handschriften/hand.html

Köln, Dombibliothek (and some other institutions)
http://www.ceec.uni-koeln.de/

Köln, Historisches Archiv
http://historischesarchivkoeln.de/de/

Leipzig, UB
http://histbest.ub.uni-leipzig.de/
Some complete mss. also in
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/

Mainz, StadtB
http://www.dilibri.de/nav/classification/991549

Mecklenburg-Vorpommern
http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/

München, SB
http://www.digitale-sammlungen.de/

München, UB
http://epub.ub.uni-muenchen.de/view/cim/cim.html
http://epub.ub.uni-muenchen.de/view/malte/handschriften.html

Münster, ULB
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/nav/classification/2163619
http://www.ulb.uni-muenster.de/sammlungen/handschriften/dyksche-handschrift.html

Nürnberg, GNM
http://dlib.gnm.de/
You have to search in http://webopac.gnm.de/ for handschrift.

Oldenburg, LB
http://digital.lb-oldenburg.de/ssp/nav/classification/137692
Only Sachsenspiegel saec. XIV.

Stuttgart, WLB
http://digital.wlb-stuttgart.de/

Tübingen, UB
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/digitue/tue/

Weimar, HAAB
Search http://opac.ub.uni-weimar.de/DB=2/ for handschriften

Wiesbaden, LB
http://www.hs-rm.de/hlb/suchen-finden/sondersammlungen/handschriften-inkunabeln-alte-drucke/der-riesencodex-hildegard-von-bingen/index.html
Only Hildegard of Bingen Codex saec. XII

Wolfenbüttel, HAB (and some other institutions)
http://dbs.hab.de/mss/

Würzburg, UB
http://vb.uni-wuerzburg.de/ub/handschriften.html

For multi-library projects like the Bibliotheca Laureshamensis see
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1510

For single manuscripts (mostly only some pages) in German see
http://www.handschriftencensus.de/abbildungen

For digitized printed books see
https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen

Update November 2015:

Lübeck, Stadtbibliothek
http://digital.stadtbibliothek.luebeck.de

"Die wissenschaftliche Arbeit unter Leitung von Prof. Dr. Dietmar von Reeken und Juniorprofessor Dr. Malte Thießen widmet sich der Frage, inwieweit Personen, die in Oldenburg durch Straßennamen geehrt werden, mit dem nationalsozialistischen Regime verstrickt waren."

Die Studie ist online abrufbar via

http://www.oldenburg.de/startseite/stadtportrait/strassennamen.html

Eine umfangreiche Informationsseite

http://www.robotrontechnik.de/


Das MDZ hat seine Digitalisate 2009 aus dem Netz genommen. Auch das Internet Archive bietet nichts mehr:

https://de.wikisource.org/wiki/W%C3%B6rterb%C3%BCcher#Schw.C3.A4bisch

Besinnliches aus meinem Tumblr-Blog

http://archivalia.tumblr.com/tagged/mythology


Zu Alter (der Nestor ist 75) und Frauenanteil der EuGH-Besatzung sehe man

http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7026/

Das Gericht hat eine Metasuchmaschine aus den Niederlanden, GasPedaal, die auf die Datenbanken verschiedener Anbieter von Gebraucht-Kfz zugreift (ohne Zustimmung der Anbieter), als Urheberrechtsverletzung eingestuft. Damit übertreiben die EuGH-Richter es mit dem Datenbankschutz, den ich ja ohnehin ablehne.

http://ipkitten.blogspot.co.uk/2013/12/stepping-on-gaspedaal-cjeu-rules-on-r.html

http://the1709blog.blogspot.de/2013/12/cjeu-takes-foot-off-gaspedaal-then-puts.html

Die UAM des BGH werden ihre diesbezüglich überzeugendere Rechtsprechung korrigieren müssen:

http://www.onlinelaw.de/de/aktuelles/it_news.php?we_objectID=300&pid=0 zu Urteil vom 22.06.2011, Az. I ZR 159/10 - Automobil-Onlinebörse


Nicht hier!

Die faule Journaille hat natürlich von meiner Mitteilung der Original-Pressemitteilung von RedTube

http://archiv.twoday.net/stories/581437308/

keine Notiz genommen. Obwohl ich diverse Foren davon in kenntnis setzte, habe ich nur eine Mitteilung von RA Seidlitz auf G+ und ein RT von RA Kompa auf Twitter als Rezeption gesehen. Gestern hatte ausgerechnet die BILD-Zeitung als einzige, soweit ich sah, beim LG Hamburg selbst recherchiert und eine Bestätigung erhalten (natürlich leider wieder ohne Aktenzeichen).

Weitere Anträge wurden LG Hamburg abgewiesen:

http://www.bild.de/digital/internet/redtube/landgericht-entscheidet-abmahnungen-gegen-redtube-nutzer-sind-unzulaessig-33972326.bild.html

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-EV-gegen-U-C-abgewiesen/forum-271969/msg-24564714/read/

***

Die Wikipedia versucht sich an aktueller Berichterstattung:

https://de.wikipedia.org/wiki/RedTube

***

Besonders eindrucksvoll fand ich die Darstellung technischer Aspekte der IP-Überwachung durch

http://byggvir.de/2013/12/21/wie-kann-man-ein-portal-ueberwachen/

Leider viele Tippfehler!

***

Mehr hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

Neben der Krippe: die deutsche Print- und Online-Journaille

Der Fisch stinkt vom Kopf her: Eigentlich sollte man meinen, dass in einer Bibliothek vom Rang der Vaticana das Bewusstsein für unersetzliche frühneuzeitliche Provenienz-Ensembles hoch genug ist, um schändliche Verkäufe vermeintlicher Dubletten zu verhindern. Aber weit gefehlt!

Der im Kommentar

http://archiv.twoday.net/stories/581438334/#582029520

angeführte brillante Artikel von Schmidle im New Yorker erwies sich nach einfachem kostenlosen Login auf

http://issuu.com/franj.glez/docs/the_new_yorker_-_16_december_2013#

als einsehbar. Schmidle konnte den ehemaligen Direktor der Girolamini-Bibliothek drei Tage lang befragen, wobei sich dieser recht auskunftsbereit erwies. Über die Fälschung des "Sidereus" mit angeblichen Original-Aquarellen erfährt man bemerkenswerte Details. De Caro, ohne akademischen Abschluss und dank einer Schenkung an eine obskure argentinische Privatuniversität an einen Professoren-Titel gekommen, wollte es der verachteten akademischen Welt zeigen.

Am meisten empörte mich bei der Lektüre der korrupte Tausch, den der Vatikan-Bibliothekar Kardinal Mejia (ein Argentinier) und de Caro am 12. Februar 2013 mit Zustimmung des päpstlichen Staatssekretariats vornahmen. Gegen 16 Inkunabeln und drei Handschriften im Wert von 100.000 Dollar wurden de Caro sechs Bücher aus der Vaticana ausgehändigt, darunter drei Galileo-Ausgaben, die Verwandten von Papst Urban VIII. gehörten und mehr als 1 Mio. Dollar wert waren. Untergebene Mejias intervenierten im Herbst 2003, um einen zweiten Tausch mit de Caro zu verhindern.

2004 kaufte Richard Lan für 240.000 Dollar zwei der Vatikan-Bücher (Galileo-Erstausgaben und ein Kepler-Druck von 1611).

De Caro verteidigte sich, bevor er gestand, in der Presse, er sei Berater von Kardinal Mejia:

http://homer.gsu.edu/blogs/library/2012/09/26/gsu-faculty-member-uncovers-fake-book-sold-by-corrupt-library-director/

Kein Wunder, wenn Klosterbibliotheken angebliche Dubletten verscherbeln - im Vatikan selbst nahm man es vor zehn Jahren mit den Kulturgutschutz nicht sehr genau.

Zudem besitzt der Vatikan Gold, das in New York lagert, gut 850 Immobilien im geschätzten Wert von 1,5 Milliarden Euro sowie Kunstschätze, von denen der frühere Papst Johannes Paul II. sagte: „Sie sind unverkäuflich, sie gehören allen Menschen.“ (Wikipedia)

Quelle: http://homer.gsu.edu/blogs/library/2012/09/26/gsu-faculty-member-uncovers-fake-book-sold-by-corrupt-library-director/ mit Hinweisen zu Wildings Forschungen



YouTube zeigt für uns das auf Spiegel Online verlinkte Originalvideo der sehr kurzen Botschaft nicht an.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/snowden-fordert-in-weihnachtsansprache-ende-der-massen-ueberwachung-a-940818.html

- bei allen adventlichen Rückblicken kann schon mal übersehen werden - ; )

dramatis personae: Galileo Galilei, Richard Lan, Paul Needham, Horst Bredekamp und
Massimo Marino de Caro ...
Die Galileis „Sidereus Nuncius“ in der Ausgabe von 1610 beigegebenen Zeichnungen sind nicht nur ein Produkt des 21. Jahrhunderts, weil ihnen 2011, unterstützt von Max Planck-Gesellschaft, Alexander von Humboldt-Stiftung und der Bundesanstalt für Materialforschung eine zweibändige Publikation (Herausgeber Horst Bredekamp) gewidmet wurden, sondern noch mehr, weil sich die der Druckausgabe an Freistellen hinzugefügten Handzeichnungen inzwischen allesamt als Fälschungen von der Hand Massimo Marino de Caros herausgestellt haben, der als „Verwerter“ der Biblioteca dei Girolamini in Napoli hier bereits wohlbekannt ist und derzeit „eingebuchtet“ für sieben Jahre seinen Hausarrest absitzt.
Der sensationelle Neufund war aus Caros Besitz für eine halbe Million Dollar an den New Yorker Antiquar Richard Lan von Martyan Lan Rare Books gelangt, der noch immer Besitzer ist und die Untersuchungen in großzügiger Weise unterstützt hat. Galilei sollte eigenhändig als Vorlage für die Publikation in den Korrekturexemplaren an freigelassenen Stellen Zeichnungen der Mondphasen eingetragen haben. Owen Gingerich (Harvard), Paul Needham (Princeton) und Bredekamp (HU Berlin) hatten für die Echtheit votiert; allein Nick Wilding (Georgia State University) beharrte auf einer Fälschung und behielt am Ende recht.
Das Buch wird derzeit im Berliner Kupferstichkabinett aufbewahrt. Im kommenden Frühjahr will der Akademie Verlag unter dem Titel „A Galilei Forgery“ die revidierten Ergebnisse der neuen Forschungen publizieren.
(leider habe ich nur Zugang zu Printausgabe der Süddeutschen Zeitung, deren Feuilleton das Ganze in Nr. 295 vom 21. Dezember 2013 S. 11 veröffentlicht hat.)

https://de.wikisource.org/wiki/Schembartlauf#Handschriften

http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/id/1802184

Via
http://www.hr-lavater.ch/category/digitalisate/


http://adw-goe.de/en/research/research-projects-within-the-academies-programme/germania-sacra/news/news-details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=366&cHash=c3f910940d7d3941ca108e5dd4b8d3e2

AF Abt. 3, Bd. 1,1: Wilhelm Classen, Das Erzbistum Köln. Archidiakonat von Xanten (Germania Sacra A. F. Abt. 3: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln), Berlin 1938 (Digitale Angebote)
NF 2: Hans Mosler, Das Erzbistum Köln 1: Die Cistercienserabtei Altenberg (Germania Sacra N.F. 2), Berlin/New York 1965 (Digitale Angebote)

https://blogs.lt.vt.edu/openvt/2013/12/22/beyond-elsevier/

"Academia.edu, ResearchGate, Mendeley (now owned by Elsevier) and others do not provide open access. Sign-up should not be required for access. Software download, in the case of Mendeley, should not be required for access. These services do not meet the definition of open access established by the Budapest Open Access Initiative"

BTW: MERRY CHRISTMAS!


"Bis zum Erscheinen der vollständigen Druckausgabe bietet die nun vorliegende Vorab-Edition neben den Texte von insgesamt 204 Urkunden Heinrichs VI. für Empfänger in den heutigen Staaten Deutschland, Österreich und der Schweiz nun auch die Texte von 79 Urkunden Heinrichs VI. sowie die Nachweise für 56 Deperdita für süditalienische Empfänger."

http://www.mgh.de/datenbanken/urkunden-heinrichs-vi/

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/NSU-Trio-besass-vermutlich-1998-schon-Waffen-Akten-wurden-vernichtet-737122172

"Rechtsanwalt Reinecke sieht die Aktenvernichtung im Gegensatz zum Chemnitzer Oberstaatsanwalt als "unzulässig" an. Er verweist darauf, dass die Bundesanwaltschaft den Überfall wegen der Schüsse unter anderem als "versuchten Mord" bewertet. Dann hätten die Akten nicht vernichtet werden dürfen, weil diese Tat nicht verjährt. Auch bei einem "schweren Raub" hätten die Unterlagen nicht geschreddert werden dürfen. Dann würde die Verjährungsfrist 20 Jahre betragen."

http://www.blog.pommerscher-greif.de/pommernkarten/


http://charlottejahnz.de/?p=105

Das letzte Türchen des Adventskalenders 2013 wurde am 19. Dezember 2010 erstveröffentlicht:

http://archiv.twoday.net/stories/11495793/

August Sperls Roman "Der Archivar" ist inzwischen tatsächlich in Düsseldorf online:

http://archiv.twoday.net/stories/11561583/




***

rchivierende sind selten Thema poetischer Reflexion im Medium der Lyrik. Um so dankbarer bin ich Herrn Contributor Thomas Wolf, dass er für diesen Adventskalender ein Gedicht von Jörn Pfennig beigesteuert hat. In der adventlichen Zeit der Rückbesinnung und Neuorientierung bietet dieses Gedicht den Archivierenden Ansatzpunkte für eine gewinnbringende Selbstreflexion - jenseits des oberflächlichen Amüsements, schreibt Wolf.

Der Archivar

Dem Archivar
war ziemlich klar
dass das, was er so sammelte
unbemerkt vergammelte.
Doch weil er war
wie er war
ein wahrer Archivar
sammelte er und sammelte
bis er selbst vergammelte.

 
***
Der Wikisource-Seite Archivwesen entnehme ich ein zweites Gedicht, das Christian August Clodius (1738-1784) schrieb:

Die Belagerung.

Ein Heer der Guelfen warf Bombarden ohne Zahl,
Schnell, wie der Blitz, und wirksam, wie sein Strahl,
Auf stolze Tempel, und auf marmorne Palläste
Der alten königlichen Veste.
„Um Gottes willen, rief der tapfre General,
Der Dohm ist schon im Brand, der Flammen Fluth strömt heller –
Eins rettet, das Archiv; – wo ist der Archivar?“
„Der Archivar?“ Der Archivar.
„Wo soll er seyn? Da, wo er immer war.“
„Und wo?“ Er sitzt. „Wo sitzt er denn?“ Im Keller.
„Was thut er da?“ Er löscht. „Wie kann das möglich seyn?“
„Was löscht er?“ Seinen Durst. „Womit?“ Mit Cypernwein.

Dulce est pro patria bibere.


Clodius
 
***
 
Tomi Ungerers Archivar-Bild bilde ich absichtlich nicht ab.

Übrigens kann man Herrn Archivarius Lindhorst ebenfalls in Wikisource begegnen. (Illustrationen)


Archivarius Lindhorst, gezeichnet von Jacob Landau (1917-2001) http://www.jacoblandau.org (via)

 
***
 

Ich habe Hoffnung, dass demnächst der 1921 erschienene Roman "Der Archivar" vom Archivar August Sperl (1862-1926) online in Düsseldorf einsehbar ist. (Wer nicht warten kann, muss mit einem US-Proxy HathiTrust konsultieren.) Aber wenigstens das gern zitierte Gedicht daraus ist auf Wikimedia Commons bereits jetzt verfügbar. Es beginnt mit den klassischen Zeilen:

Im kühlen Gewölbe, aufs Pult gebückt,
so weltverloren, so weltentrückt,
sitzet und forschet, wie manches Jahr,
also auch heute, der Archivar.


Eine Variante mit zusätzlicher Strophe, aber ohne Quellenangabe fand ich hier. Diese Version hat Sperl schon auf dem 12. Deutschen Archivtag in Würzburg 1912 vorgetragen, entnehme ich der Wiedergabe in einer Potsdamer Diplomarbeit (PDF).

Sperl wurde hier bereits einmal erwähnt:
http://archiv.twoday.net/stories/3452791/

Alle Türlein:
http://archiv.twoday.net/search?q=adventskalender+(t%C3%BCrlein


***

ÜBERSICHT Best of Archivalia - Adventskalender 2013

Alle via Suchfunktion
#bestof

Man wird vielleicht bemerkt haben, dass ich besonders viel Gewicht auf Beiträge von anderen und LeserInnenwünsche gelegt habe.

Mein Dank gilt den BeiträgerInnen der Original-Veröffentlichungen, die direkt oder indirekt für einzelne Türchen verantwortlich zeichnen: Dietmar Bartz, Ludger Claßen, Martin Germann, Kassationswütige, Bernd-Christoph Kämper, Felicitas Noeske, Hannes Obermair, Kathe Theimer, Christoph Graf Waldburg, Thomas Wolf.

Um der Ausgewogenheit willen konnte ich nicht alle Wünsche berücksichtigen.

Mareike König schlug vor: Die gesamte Reihe zu Blog & Recht, vielleicht stellvertretend Teil 3: Brauche ich ein Impressum? http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
oder 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt? http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
- und dann jüngst: Schlechte Bücher? http://archiv.twoday.net/stories/472713645/
(letzterer auch von Maria Rottler gewünscht)

Ingrid Strauch brachte ins Spiel:

Volltextsuchen
Neben den allgemeinen Suchmaschinen wie Google (einschließlich Google Scholar und Google Book Search) gibt es spezielle Volltextsuchen, die bei wissenschaftlichen Recherchen herangezogen werden sollten. ...
http://archiv.twoday.net/stories/75231607/

Mitmach-Web und “Bürgerarchive”
http://archiv.twoday.net/stories/219051687/

"DeutscheDrucke16-WWW"
Verzeichnis deutschsprachiger Drucke des 16. Jahrhunderts
als frei zugängliche Faksimiles im Netz
Vorbemerkung
Das Verzeichnis konzentriert sich auf das "Streugut" derjenigen Sammlungen, die nur einzelne als Images digitalisierte deutschsprachige Drucke des 16. Jahrhunderts (1501-1599) ...
http://archiv.twoday.net/stories/113113/

Blog&Recht: Hafte ich für Links?
Kurze Antwort: Ja, aber das Risiko ist sehr gering. Lange Antwort im Folgenden. ...
http://archiv.twoday.net/stories/453148108/

Vielen Dank für alle Vorschläge!

Best of Archivalia (i): Archivbilder: Archive in Dresden - eine Auswahl (2010)
http://archiv.twoday.net/stories/565875442/

(ii): Growing snippets from Google Book Search (2009)
http://archiv.twoday.net/stories/565875841/

(iii): Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl (2003)
http://archiv.twoday.net/stories/565876603/

(iv): Kölner Sonette Nr. 4 (2009)
http://archiv.twoday.net/stories/565876615/

(v): "Historiker: Stadt verscherbelt Kulturgut" - die Causa Stralsund (2012)
http://archiv.twoday.net/stories/565877416/

(vi): Aus der Schatzkammer der Schulbibliothek des Hamburger Gymnasiums Christianeum: Ein nicht identifiziertes deutschsprachiges Fragment des 15. Jahrhunderts wird in Rekordzeit bestimmt (2011)
http://archiv.twoday.net/stories/565877876/

(vii): Archivalia beeinflusste die Landesgesetzgebung (2008)
http://archiv.twoday.net/stories/565878269/

(viii): Zu Besuch im libyschen Nationalarchiv (2012)
http://archiv.twoday.net/stories/568067869/

(ix): Was haben die Toten Hosen und Sido mit dem Archivwesen zu tun? (2012/13)
http://archiv.twoday.net/stories/572228331/

(x): Ein Wissenschaftler, der nicht bloggt, ist ein schlechter Wissenschaflter (2011)
http://archiv.twoday.net/stories/572462395/

(xi): Die Archive und die GND (2013)
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/

(xii): Die FAZ mahnt mich ab (2013)
http://archiv.twoday.net/stories/572463027/

(xiii): Bücher weggeben statt wegwerfen (2007)
http://archiv.twoday.net/stories/572463493/

(xiv): Warum mittelalterliche Buchbestände intakt zu bewahren sind (2006)
http://archiv.twoday.net/stories/572463867/

(xv): Volontariat im Archiv und Quereinsteiger-Debatte (2013)
http://archiv.twoday.net/stories/572464164/

(xvi): Die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken (2006)
http://archiv.twoday.net/stories/573860379/

(xvii): Bildrechte kritisch gesehen - Volltext Claßen (2004)
http://archiv.twoday.net/stories/581435588/

(xviii): Kulturgut muss frei sein! (2007)
http://archiv.twoday.net/stories/581435593/

(xix): Illuminierte Archivalien (2010)
http://archiv.twoday.net/stories/581436334/

(xx): Kathe Theimer, An Archivist’s 2.0 Manifesto? (2007)
http://archiv.twoday.net/stories/581436345/

(xxi): Die Magdeburger Chronik des Georg Butze (2013)
http://archiv.twoday.net/stories/581437110/

(xxii): Christoph Graf Waldburg über das ehemals Wolfegger Hausbuch (2008)
http://archiv.twoday.net/stories/581437403/

(xxiii): Goethes Fauft (2013)
http://archiv.twoday.net/stories/581437914/

(xxiv) Pfenniggedicht (2010)
http://archiv.twoday.net/stories/581438153/

Dank der freundlichen Vermittlung von Klaus Graf hier ein Hinweis auf

http://dla.library.upenn.edu/dla/medren/detail.html?id=MEDREN_1581190

Ms. Codex 374 der zur sog. Ivy League zählenden University of Pennsylvania und ihrer gut bestückten Handschriftenbestände (Penn Libary) bietet eine - von einem anonymen italienischen Verfasser rührende - historisch-statistisch-geografische Landesbeschreibung Deutschlands, Österreichs und der Schweiz am Vorabend der napoleonischen Umwälzungen. Die jüngste anzutreffende Datierung der 126 Blätter umfassenden Papier-Handschrift ist 1794.

Aus der Inhaltsbeschreibung der Penn Library:
"Description of the geography of Germany, Austria, and Switzerland, with corrections and annotations throughout. Arranged by aristocratic, royal, or ecclesiastical territories, such as Styria, Carinthia, Carniola, Bavaria, Württemberg, Cologne, Westphalia, and Brunswick; within each territory, arranged by dioceses and archdioceses such as Trento, Brixen, Salzburg, Freising, Regensburg, Passau, Konstanz, Augsburg, Bamberg, Worms, Basel, Münster, Osnabrück, and Hildesheim."

Spannend stellt sich die Provenienz des Kodex dar, soweit dies aus den Online-Angaben ersichtlich ist. Der erste bezeugte Besitzer Frederick North wirkte an der 1824 begründeten, philhellenisch orientierten Ionischen Akademie auf Korfu. Als weiterer Vorbesitzer scheint kein Geringerer als der bekannte Bücherliebhaber und Antiquar Sir Thomas Phillipps auf, dessen umfassende Sammlungen einen wichtigen Grundstock der Penn'schen Altbestände bilden.

[#fnzhss]

Weihnachten2013002

Auch die Archivalien im Außenmagazin des Kreisarchivs wollen es schön haben .....

"Der 8. Workshop der Archive von unten wird vom 19. bis 20. Juni 2014 in Berlin im Archiv Grünes Gedächtnis stattfinden. Das Vorbereitungsteam besteht im Moment aus Christoph Becker-Schaum und Anne Vechtel (Archiv Grünes Gedächtnis), Dagmar Nöldge (FFBIZ), Roman Klarfeld (FFBIZ), Jens Dobler (Schwules Museum und Archiv, Berlin) und Eva Danninger (Die Infonauten, Archiv³). "

Kontaktperson ist Anne Vechtel, Telefon: 030/28534-262, Vechtel@boell.de.

via http://www.bewegungsarchive.de

Auf Wunsch von Hannes Obermair nochmals der Beitrag vom 6. November 2013:

http://archiv.twoday.net/stories/534900500/

Zu Google Books siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/565875841/

Alle Türchen:
#bestof

***
google_ocr_fauft

http://books.google.de/books?id=iusUAAAAIAAJ

"Bewerbungen reichen von Kratzputz über Bergaufzüge bis Heilen mit Bakterien
Das Interesse am immateriellen Kulturerbe in Deutschland ist groß. Im ersten Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis sind bei den Kulturministerien der 16 Länder insgesamt 128 Bewerbungen eingegangen. Dazu gehören Handwerkskünste, Erzähltraditionen, Bräuche und Musikformen. Sie spiegeln eine große Vielfalt von Traditionen wider, die in Deutschland lebendig sind und gepflegt werden. Bis zum 30. November 2013 konnten sich Vereine, Gemeinschaften und Organisationen um die Aufnahme in das Verzeichnis bewerben.

Zu den Vorschlägen zählen die mündliche Erzähltradition Graweredersch aus Thüringen, der deutschlandweit praktizierte Chorgesang, die Sächsischen Bergaufzüge und Bergparaden. Für das Wissen im Umgang mit der Natur steht etwa die mikrobiologische Therapie "Heilen mit Bakterien". Als traditionelle Handwerkskunst wurde unter anderem der Kratzputz an historischen Fachwerkgebäuden in Hessen vorgeschlagen. Das Immaterielle Kulturerbe drückt sich in insgesamt fünf Bereichen aus: darstellende Künste, mündliche Überlieferungen, Bräuche, Rituale und Feste, Handwerkskünste sowie Wissen im Umgang mit Natur und Universum.

"Die Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses ist kein Wettbewerb um die schönste Tradition. Es geht auch nicht darum, Bräuche museal zu konservieren. Es geht um Wertschätzung, Wissen und Können. Die Aufmerksamkeit soll dazu führen, dass gelebte Traditionen von Generation zu Generation weiterentwickelt werden. Veränderungen sind das Interessante an diesen Kulturformen", sagt der Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission Professor Christoph Wulf. Mit dem Verzeichnis werde es erstmals eine Bestandsaufnahme des immateriellen Kulturerbes in Deutschland geben. Die Aufnahme sei eine sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger, so Wulf.

Bis April 2014 werden alle Bundesländer eine Vorauswahl für das Verzeichnis treffen. Jedes Land kann zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz übermitteln. Sie erstellt aus den länderspezifischen Bewerbungen eine Vorschlagsliste, die an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet wird. Das unabhängige Expertenkomitee evaluiert im September 2014 die Vorschläge aus den 16 Ländern und die länderübergreifenden Bewerbungen. Voraussichtlich im Dezember 2014 werden dann die ersten Einträge in dem bundesweiten Verzeichnis präsentiert.

Deutschland ist seit dem 10. Juli 2013 Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen fördert die Bewahrung und Pflege der in allen Weltregionen vorhandenen traditionellen Wissensformen, Kulturpraktiken und Alltagskulturen. Seit der Verabschiedung 2003 haben über 150 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. "

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Unesco-Kommission, 16.12.2013

Am 20.12.2013 wurden im Untersuchungsausschuss des Landtags zu korruptionsverdächtigen Immobiliengeschäften des Landes erstmals ein Zeuge vernommen. Ein ermittelnder Staatsanwalt wurde zu den Vorgängen um den Neubau des NRW-Landesarchivs in Duisburg befragt. Der Ausschuss soll unter anderem klären, warum die Kosten für den Archivbau im Duisburger Innenhafen von geschätzten 30 Millionen Euro auf rund 200 Millionen Euro gestiegen sind. Im kommenden Jahr sollen auch prominente Zeugen wie Peer Steinbrück oder Duisburgs ehemaliger Bürgermeister Adolf Sauerland verhört werden.
Quelle: WDR, Lokalzeit Duisburg v. 20.12.2013

s. a. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg+nrw

In der gestrigen Folge "Blut im Sattel" der britischen Krimiserie "Inspektor Barnaby" hieß es dazu wie sinngemäß:
"Im Das Urkundenarchiv riecht es wie ist eine Mischung aus Rattennest und Teenagerschlafzimmer."
Kommt jemand an den englischen Originaltext heran?

 

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