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http://francofil.hypotheses.org/3292

Keine Wasserzeichen, aber die Auflösung ist zu gering. Beschriftungen sind nicht alle lesbar.

Es gibt keine Permalinks.

Es gibt keine Nachnutzbarkeit.

Es gibt keine Feedback-Funktion.


http://de.wikiversity.org/wiki/Benutzer:Histo/Quiz

Antworten gern hier in den Kommentaren oder an mich privat per Mail.

Update: http://francofil.hypotheses.org/3297

http://open-access.net/

Erbärmlich, dass man nicht daran gedacht hat (oder dass es den Machern wurscht war), dass Unterseiten verlinkt wurden und nun beim Aufruf ein bemüht lustiges "Uuups, diese Seite existiert nicht" erscheint.

Beispiel: Die FAQ, verlinkt auf

http://archiv.twoday.net/stories/197330649/

Die Suche findet zu Klaus Graf nichts mehr. Siehe aber

https://www.google.de/search?q=klaus+graf+site%3Aopen-access.net

Die Seiten existieren aber teilweise noch, auf denen ich erwähnt bin:

http://open-access.net/informationen-fuer-verschiedene-zielgruppen/betreiberinnen-von-repositorien/#c731

Die Suche findet GAR NICHTS. Beispiel:

Keine Treffer für "open" gefunden

Das „BürGEr schaffen WISSen“ (GEWISS) Konsortium und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina laden zu einem Dialogforum „Forschungsförderung für Citizen Science“ ein:

Termin: Mittwoch, 24. Juni 2015, 11-16 Uhr
Ort: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Veranstaltungszentrum, Jägerstrasse 22-23, 10117 Berlin

Nähere Informationen zum Programm sind in Kürze zu erwarten unter: http://buergerschaffenwissen.de/citizen-science/dialogforen-citizen-science-2015

Das von mir 2012 bestellte und online zugängliche Digitalisat der Handschrift München, Staatsbibl., Cgm 596 ist unvollständig. Es fehlen die Aufnahmen der fol. 43v und 44r (zwischen image 89 und 90). Diese fehlen vermutlich schon im zugrundeliegenden Mikrofilm. Nach Auskunft von Helga Tichy ist dies ein grundsätzlich bekanntes Problem, da mehrere Mikrofilme unvollständig sind.
Leider will die Bayerische Staatsbibliothek nicht auf unvollständige Digitalisate hinweisen oder diese gar ergänzen.

Link zum Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00078577/image_1

Die Handschrift im Handschriftencensus:
http://www.handschriftencensus.de/6183

Eine erste Presseinformation der Universität Gießen zu diesem Kooperationsprojekt (Gießen - Speyer): http://www.uni-giessen.de/cms/ueber-uns/pressestelle/pm/pm58-15

So

http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article138868550/Heideggers-widerwaertige-Thesen-ueber-den-Holocaust.html

Siehe auch

http://www.taz.de/!158189/

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schwarze_Hefte&oldid=140930394

Zum fragwürdigen Umgang mit dem Heidegger-Nachlass:

http://www.zeit.de/2015/11/nachlass-martin-heidegger
http://www.zeit.de/2015/13/antisemitismus-martin-heidegger-philosoph-schwarze-hefte





Nachtrag: In der Erstfassung dieses Beitrags war versehentlich das falsche (jetzt zweite) Video verlinkt, ein Vortrag über Manuskriptherstellung.

Jetzt auch farbig.

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00095927/image_1

http://www.handschriftencensus.de/2250

https://archive.org/stream/dieberlieferung00schugoog#page/n11/mode/2up

Die Festschrift für Rolf Griebel ist Open Access:

http://www.degruyter.com/viewbooktoc/product/204714

http://faculty.arts.ubc.ca/sechard/512digms.htm ist eine Linkliste zu digitalisierten mittelalterlichen Handschriften, die auch auf die Existenz von ganzen Manuskripten in LUNA-Anwendungen hinweist.

Bei der Rylands Library in Manchester kann man mittels des Suchbegriffs bookreader die ganzen Digitalisate auffinden.

Blockbuch auf Deutsch
http://luna.manchester.ac.uk/luna/servlet/s/dh68h9

In Oxford geht das leider nicht :-(

http://jobs.openbiblio.eu/blog/einrichtungstyp/archiv/feed/

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/index.xhtml

Mit der Suche nach digitalisat und abgelaufen findet man vor allem Meldezettel, die man am Bildschirm einsehen kann.

wiener_landesarchiv

http://www.tagesschau.de/schlusslicht/fruehlingsgedichte-101.html

https://de.wikisource.org/wiki/Fr%C3%BChling


Diverse Berichte:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=14

http://www.onb.ac.at/literaturmuseum.htm (wenig ergiebig)

Original erhaltenes Amtszimmer des Archivdirektors Grillparzer

Quelle: http://www.onb.ac.at/services/pressefotos.php?foto=literaturmuseum

http://www.morgenpost.de/berlin/article139699558/Schabowskis-Zettel-soll-gestohlen-worden-sein.html
(Wieso überhaupt aus Privatbesitz?)

http://thestudio.uiowa.edu/fluxus/

Via
http://www.digitalsalon.net/fluxus-digital-collection-launch/

http://www.landesarchiv-bw.de/web/58706

Auch wenn die Grundlage "nur" Mikrofilme sind: wow!

http://www.oesta.gv.at/site/cob__59201/5164/default.aspx

"Am 25. März 2015, knapp vor der Vollendung seines 88. Lebensjahres, verstarb in Klosterneuburg der ehemalige Direktor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs Gerhard Rill; Österreichs Archive und Geschichtswissenschaft haben mit seinem Tod einen wichtigen Vertreter verloren."

Es gelingt mir nicht, in dem Buch

https://books.google.de/books?id=SvJQAAAAcAAJ&q=stocker#v=snippet&q=stocker&f=false

auf die Seite 528 mit dem Artikel Stocker zu kommen, sie ist offenbar gescannt, aber zwischen 527 und 528 klafft eine Lücke.

Damit verschärft sich der

http://archiv.twoday.net/stories/1022378913/

geschilderte Befund.

Lucia Assenzi widmet ihm in ihrer Magisterarbeit in Padua 2013/14 einen Abschnitt:

http://tesi.cab.unipd.it/47288/1/Lucia_Assenzi_-_Tesi_-_file_completo.pdf

1895 und 1896 hatte sich FWE Roth mit dieser Person befasst.

https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=11970000X

Zur Biographie siehe auch
http://retro.seals.ch/digbib/view?pid=chl-001:2009:39-40::33


http://digitale-kulturanthropologie.de/

Vereinzelte Volltexte aus der Zeitschrift "Volkskunde in Rheinland-Pfalz".

Zurück im Land des SS-Täters:

mit obszönen, "geschätzten" EUR 12.000,-- und unbedarften Angaben zu Josef Mengele ("Mediziner und Anthropologe") wird in der kommenden Auktion des Pforzheimer Buchauktionshauses Peter Kiefer (25.4.2015) ein Privatbrief des SS-Arztes "ausgerufen":

http://www.kiefer.de/auktion_artikel_details.aspx?KatNr=4124&Auktion=92.

Unbekannt ist dieser Brief nicht: Seit 2010 stand er bereits bei vier verschiedenen Auktionen in den USA und zuletzt 2014 in Berlin zum Verkauf. Nun also, am Ende einer fragwürdigen Preissteigerungskurve und mit ungeklärter Provenienz, wird der Brief mutmaßlich abermals in unbekanntem Privatbesitz verschwinden und nicht in einem seriösen Archiv gesichert überliefert.

Dass sowohl der anonyme "Einlieferer" und Besitzer als auch das Auktionshaus Kiefer keine Skrupel haben, den aktuellen "Marktwert" solcher NS-Devotionalien auszuloten, hochzutreiben und die Provisionen einzustreichen, versteht sich bedauerlicherweise von selbst. Und wieder wird an zeitgeschichtlichen Archiven vorbei schnelles Geld mit solchen NS-Dokumenten gemacht; unbekannt, in wessen Hände sie kommen und was mit ihnen geschieht.

________

Offener Brief an das Auktionshaus Peter Kiefer, Pforzheim, 16.4.2015:

Sehr geehrter Herr Kiefer,

dass Sie mit solchen Dokumenten unbedacht und offenkundig ohne Bedenken nun auch Ihr Haus zu einem unseriösen Marktplatz des NS-Devotionalienhandels machen, ist, milde gesagt, bedauerlich; tatsächlich ist es ein Skandal.
Haben Sie übersehen oder nicht sehen wollen, dass genau dieser Brief hinsichtlich der Frage nach Mengeles handschriftlichem Nachlass und dessen Vermarktung eine lange und äußerst fragwürdige (Auktions-)Geschichte hat?

Bei folgenden Auktionen stand dieser Brief in den letzten Jahren bereits zum Verkauf:

Nate D. Sanders Auctions, Los Angeles, Auktionskatalog der Auktion vom 18. Oktober 2010, Nr. 143 und der Auktion vom 6. Februar 2013, Nr. 1108; Regency Superior Auctions, Saint Louis, Los Angeles, Auktionskatalog der Auktion vom 24. Mai 2013, Nr. 826 (verkauft bei einem Zuschlag von US-$ 4.000,--); zuletzt angeboten vom Berliner Militaria-"Auktionshaus für Geschichte", Auktion 95 vom 2. März 2014, Nr. 2286; der Brief blieb dort bei einem Katalogpreis von EUR 3.700,-- unverkauft.

Es sind, jüngsten Recherchen zufolge, die Sie offenbar im Vorfeld der Auktion nicht zur Kenntnis genommen haben, insgesamt 11 Briefe und Karten Mengeles an seine Frau Irene in den letzten 5 Jahren bei Auktionen in den USA und Großbritannien versteigert worden, darunter auch der jetzt bei Ihnen zur Versteigerung kommende von 1942 nach Freiburg. Die Provenienzgeschichte derselben blieb bislang völlig ungeklärt; Anbieter wie auch neue Besitzer blieben, wie üblich, jeweils anonym.

Die Feldpostbriefe Mengeles, auch der von Ihnen nun ausgerufene und "geschätzte", wurden im Rahmen eines Aufsatzes vollständig transkribiert, kommentiert und die Nachlassproblematik dabei eigens thematisiert; nachzulesen in:

Markus Wolter: Der SS-Arzt Josef Mengele zwischen Freiburg und Auschwitz – Ein örtlicher Beitrag zum Banalen und Bösen. In: „Schau-ins-Land“, Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins. 133. Jahrbuch 2014, Freiburg (2015), S. 149-189.

Ich bitte um gelegentliche Stellungnahme in dieser Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Wolter
Freiburg


Nachbemerkung zur Angebotsbeschreibung:

Dass Peter Kiefer die vergangenen Auktionen und Verkäufe/Verkaufsversuche des Mengele-Briefes zumindest teilweise nicht unbekannt waren, belegt die unveränderte und vollständige Übernahme der - englischsprachigen - Angaben zu Briefinhalt und Briefautor aus der letzten amerikanischen Auktion 2013, einschließlich deren Fehler; und ohne dies als Zitat ordentlich auszuweisen.

Vgl.: http://regencystamps.com/1942-josef-mengele-handwritten-letter-to-his-wife--lot306375.aspx

Mit der Festlegung und Vervielfachung des "Schätzpreises" auf EUR 12.000,-- diskreditiert sich das Auktionshaus vor diesem Hintergrund vollends und lässt die gebotene Sorgfaltspflicht und Seriosität vermissen.

Die gewünschte Stellungnahme zur oben formulierten Kritik blieb bislang aus.

Vgl.: Bericht in der "Pforzheimer Zeitung" vom 25. April 2015:

http://www.pz-news.de/kultur_artikel,-Versteigerung-von-Mengele-Brief-in-Pforzheim-stoesst-auf-Kritik-_arid,1017722.html

Markus Wolter, 25. April 2015

__________

"Verbrannt"

Immerhin: mit dem Mengele-Brief war das erhoffte Geschäft nicht zu machen; über die Gründe kann nur spekuliert werden. Das "Los" fand zum Ausrufpreis bei der gestrigen Auktion keinen Bieter. Einsichtig, konsequent und begrüßenswert wäre es, wenn der "Artikel" jetzt auch noch aus der Angebotsliste der Rückgänge ("Rückpreis": EUR 12.000,--) entfernt werden könnte.

Markus Wolter, 26. April 2015


Angebot über das Antiquariatsportal ZVAB - Zum Festpreis von 15.360,-- Euro!

Nachdem der Auktionator und Antiquar Peter Kiefer den Mengele-Brief bei seiner Auktion zum Ausrufpreis von EUR 8.000,-- nicht verkaufen konnte, bietet er ihn nun wie selbstverständlich zum Festpreis von EUR 15.360,-- (!) über das Antiquariatsportal ZVAB an:

>>> http://www.zvab.com/basicSearch.do?anyWords=letter+mengele&author=&title=&check_sn=on

Ob als neuer Besitzer oder nach wie vor im Auftrag des anonymen Einlieferers, ist unklar. Der jetzige Angebotspreis ergibt sich jedenfalls rein rechnerisch aus dem angeblich vom Einlieferer vorgegebenen "Schätzpreis" (EUR 12.000),--, erhöht um die Auktionsprovision des Pforzheimer Antiquariats plus Mehrwertsteuer.



Markus Wolter, 20. Juni 2015

"bei der Internationalen Ordensarchivtagung, die das Referat für die Kulturgüter der Orden vom 13. bis 15. April 2015 in Schloß Puchberg in Wels ausgerichtet hat, fand am Montag eine Podiumsdiskussion über Zukunftsfragen, Trends und Visionen im Archivwesen statt. Es diskutierten Irmgard Christa Becker (Archivschule Marburg), Heinrich Berg (Wiener Stadt- und Landesarchiv) und Peter Pfister (Archiv des Erzbistums München und Freising), es moderierte Helga Penz.

Hier gibt es das Video dazu:

http://kulturgueter.kath-orden.at/termine-service/podiumsdiskussion-zu-zukunftsfragen-im-archivwesen

oder direkt zu youtube:

https://youtu.be/OQVcuip0HiI "

Um das berühmte Dokument begann in Israel ein Prozess.
Von Hagen Jung

"Seit 1999 wird 'Schindlers Liste', die 1200 Juden vor der Ermordung rettete, in Jerusalem aufbewahrt. Am Dienstag begann dort ein Prozess um das Dokument. Eine Erbin von Oskar Schindlers Witwe will es haben."

http://www.neues-deutschland.de/artikel/968021.wem-gehoert-schindlers-liste.html

Es handelt sich eine Kopie der Liste, die Schindler in einem Koffer aufbewahrt hatte. Sie befindet sich im Besitz von Yad Vashem.
Eine weitere Originalkopie soll 2009 in Australien gefunden worden sein:
http://archiv.twoday.net/stories/5631613/

http://www.gfh-biberach.de/archiv/

PDFs, die alten Adressen funktionieren nicht mehr:

http://archiv.twoday.net/stories/6118539/

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022464189/

#histverein

Nach der EuGH-Entscheidung im Herbst letzten Jahres

http://archiv.twoday.net/stories/985928895/

war klar, dass die Verlage Bibliotheken die Digitalisierung nach § 52b UrhG nicht verbieten können. In Deutschland dürfen Nutzer sogar elektronische Kopien anfertigen, so die Pressemeldung zur jetzt ergangenen BGH-Entscheidung.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70808&pos=0&anz=64

Dass die Klägerin der Beklagten den Abschluss eines Lizenzvertrages angeboten hat, der die Beklagte dazu berechtigt hätte, im Verlag der Klägerin erschienene Bücher in digitalisierter Form an den elektronischen Leseplätzen ihrer Bibliothek zugänglich zu machen, hat die Beklagte rechtlich nicht daran gehindert, diese Bücher unter Berufung auf § 52b UrhG auch ohne Einwilligung der Klägerin auf diese Weise zu nutzen. Unter "vertraglichen Regelungen", die nach § 52b UrhG einer solchen Nutzung entgegenstehen, sind allein Regelungen in bestehenden Verträgen und keine bloßen Vertragsangebote zu verstehen.

Die Beklagte ist auch berechtigt, im Verlag der Klägerin erschienene Bücher ihres Bibliotheksbestandes zu digitalisieren, wenn dies erforderlich ist, um diese Bücher an elektronischen Leseplätzen ihrer Bibliothek zugänglich zu machen. § 52b UrhG sieht zwar keine solche Berechtigung vor. Jedoch ist in diesen Fällen die unmittelbar für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken in Unterricht und Forschung geltende Regelung des § 52a Abs. 3 UrhG entsprechend anwendbar, die zur Zugänglichmachung erforderliche Vervielfältigungen erlaubt. Eine entsprechende Anwendung dieser Regelung ist geboten, weil das Recht zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen einen großen Teil seines sachlichen Gehalts und sogar seiner praktischen Wirksamkeit verlieren würde, wenn die Bibliotheken kein akzessorisches Recht zur Digitalisierung der betroffenen Werke besäßen.

Die Beklagte hat das Urheberrecht an dem Buch auch nicht dadurch verletzt, dass sie es Bibliotheksnutzern ermöglicht hat, das an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachte Werk auszudrucken oder auf USB-Sticks abzuspeichern. Der Beklagten war es nach § 52b UrhG erlaubt, das Buch an elektronischen Leseplätzen zugänglich zu machen. § 52b UrhG ist im Blick auf Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG nicht dahingehend einschränkend auszulegen, dass Werke an elektronischen Leseplätzen nur in der Weise zugänglich gemacht werden dürfen, dass sie von Nutzern dort nur gelesen und nicht auch ausgedruckt oder abgespeichert werden können. Die Beklagte haftet auch nicht für unbefugte Vervielfältigungen des Werkes durch Nutzer der elektronischen Leseplätze. Das Berufungsgericht hat nicht festgestellt, dass es zu unberechtigten Vervielfältigungen durch Nutzer der Leseplätze gekommen ist. Davon kann auch nicht ohne weiteres ausgegangen werden. Ein Ausdrucken oder Abspeichern von an elektronischen Leseplätzen bereitgestellten Werken kann in vielen Fällen als Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG zulässig sein.

Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 69/11 - Elektronische Leseplätze II


http://archiv.twoday.net/search?q=lesepl%C3%A4tze

http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2015/04/16/thecontentmine-is-ready-for-business-and-will-make-scientific-and-medical-facts-available-to-everyone-on-a-massive-scale/

http://contentmine.org/

http://www.tandfonline.com/toc/wjao20/current#.VS_N7fmsXHt

Abzocke matters: Ein Artikel kostet 30 Euro, das ganze Heft 117 Euro. Wieso bitteschön muss eine archivalische Fachzeitschrift bei einem sündteuren Verlag (statt Open Access) erscheinen, damit sich ja niemand die Beiträge leisten kann?

http://www.livivo.de

http://oldenburger-onlinezeitung.de/lokal/paul-raabe-archiv-eroeffnet-45951
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg55344.html

Wenn der Burgerbibliothek-Vermerk aber wichtige Informationen abdeckt, ist das unschön.

http://katalog.burgerbib.ch/detail.aspx?ID=129656


Ein umfangreiches PDF enthält Nachweise zur Wappenführung im Kanton Zürich.

http://www.staatsarchiv.zh.ch/internet/justiz_inneres/sta/de/recherche1/themen/wappennachweiskartei.html

http://www.badische-zeitung.de/sportpolitik/doping-akten-wurden-versteckt-einige-sind-verschollen--102997976.html

Fredy Stober, der Mitbegründer des Badischen Sportbunds und langjährige Präsident des Skiverbands Schwarzwald, starb 2010 im Alter von 100 Jahren. Er war der Patriarch des Sports in der Region, kannte dessen Geschichte wie kein Zweiter – und er legte sein eigenes, privates Archiv an. In seinem Büro im zweiten Stock seines Hauses in Freiburg lagerte er Dutzende von Aktenordnern, darunter drei mit der Aufschrift "Doping". Einige Monate vor seinem Tod regelte Stober seinen Nachlass und vereinbarte mit dem Staatsarchiv, Außenstelle Freiburg, dass seine wichtigsten Unterlagen in das Archiv überführt werden sollten.

Insgesamt ging es um rund 40 Ordner. Aber nicht alle kamen nach Stobers Tod im Staatsarchiv an. Die drei Ordner mit der Aufschrift "Doping" fehlten. Das bestätigt ein Mitglied der Untersuchungskommission der BZ. Die Ordner sind bis heute verschollen. Das Staatsarchiv war für die Überführung nicht verantwortlich.

http://www.deutschlandfunk.de/nationalsozialismus-in-norwegen-akteneinsicht-und-die-frage.795.de.html?dram:article_id=316541

"In einem Kellerraum des norwegischen Staatsarchives in Oslo lagern die Akten von NS-Verbrechern, Kollaborateuren und Mitläufern. 70 Jahre lang waren die Unterlagen nur Forschern und Behörden zugänglich. Seit dem 1. Januar stehen sie allen Norwegern offen – ein Antrag auf Einsicht genügt."

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=36296

„Soweit ich weiß, hat die Loos-Forschung erstmals um 2006 gezielt im Wiener Stadt- und Landesarchiv gesucht, wo sich der Akt damals definitiv befinden hätte müssen, aber man hat keine Spur davon gefunden“, erzählt Andreas Weigel den Hergang. Auch in anderen Archiven und Nachlässen von Loos Freundes- und Bekanntenkreis fanden die Forscher nichts.

Dann aber wurde Weigel Anfang des Vorjahres von einem Antiquar kontaktiert: Er hatte den Akt in der Wiener Wohnung eines soeben verstorbenen ehemaligen Mitarbeiters des Wiener Stadt- und Landesarchivs entdeckt. Außerdem fanden sich dort noch weitere aus dem Archiv entwendete Prozessakten, darunter mehrere zu Lustmord- und Vergewaltigungsfällen.

„Der Akt wurde zwar vor rund fünf Jahrzehnten im Aktenlager des Landesgerichts von Mitarbeitern des Stadt- und Landesarchivs durchgesehen und für die Übernahme ins Archiv vorgemerkt“, weiß Weigel: „Aber kurz vor beziehungsweise im Rahmen der Übernahme muss er auf die Seite geschafft worden sein. Im Wiener Stadt- und Landesarchiv ist er jedenfalls nie eingelangt.“

http://diepresse.com/home/zeitgeschichte/4709389/Loos-Schandtaten-enthullt-vor-der-Welt

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022431042/

http://www.amypink.de/2015/04/09/in-eigener-sache-wenn-sich-das-deutsche-urheberrecht-nicht-bald-aendert-muessen-wir-dicht-machen/

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