http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/georgia-state-case-and-rise-of-oers.html
On this law suit see also
http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2008/04/17/georgia-state-copyright-infringement-suit-coverage-and-commentary/
On this law suit see also
http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2008/04/17/georgia-state-copyright-infringement-suit-coverage-and-commentary/
KlausGraf - am Mittwoch, 16. April 2008, 23:06 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.cdlib.org/inside/projects/massdig/faq.html#content
What rights to the digitized content does UC have in the projects; will access be limited in any way?
All contracts specify that UC digital images will be available to the UC Libraries to download and manage. The UC Libraries’ digital copy is subject to certain rights and restrictions regarding use and distribution. The University of California’s use or ability to display the downloaded copies of the full text of all books is subject to the restrictions of copyright law. Full-text searching will be possible for all of the digitized books, but some scanned books will not be completely viewable due to copyright restrictions. Specifics include:
Google
* UC Libraries have the right to use the UC Libraries digital copy at the University’s sole discretion, subject to copyright law, as part of the services offered to University Library patrons (including all individuals and organizations served from the UC Libraries websites).
* UC Libraries must implement technological measures to restrict automated access by crawlers, robots, spiders etc. to the UC Libraries digital copy.
* UC Libraries may not permit downloading for commercial purposes.
* UC Libraries may not knowingly permit the automated downloading and redistribution of the UC Library digital copy by third parties. UC Libraries must develop methods for ensuring that substantial portions of the UC Libraries digital copies are not downloaded from the UC Libraries website or otherwise disseminated in bulk.
* UC Libraries are permitted to distribute no more than 10% of the UC Libraries digital copy to other libraries and educational institutions for non-commercial, research, scholarly, or academic purposes (but not any portion of image coordinates).
* UC Libraries are permitted to distribute all or any portion of public domain works contained in the UC Libraries digital copy (but not any portion of image coordinates) to other research libraries for use by those libraries’ authorized students, faculty, and staff for research, scholarly, or academic purposes.
* Image coordinates, which link words in the OCR’d full text to specific locations on the viewable page, may not be shared with any entity.
Microsoft
* UC Libraries may use, copy, transmit, distribute, perform, display and create derivative works of the UC Libraries digital copy of non-copyrighted works to enable users of the UC Libraries and the end users of the UC Libraries websites to access and use these digital copies for personal, research or educational purposes, including, but not limited to, searching, viewing, printing and downloading by the UC Libraries end users.
* UC Libraries must use reasonable efforts not to knowingly enable any third party to download or host the UC Libraries digital copy or access or copy the UC Libraries digital copy via automated crawlers, robots, spiders, or similar data mining or extraction methods.
* UC Libraries may not permit third-party use of UC Libraries digital copies for revenue generating purposes.
* UC Libraries may license for non-commercial purposes the UC Libraries digital copy of non-copyrighted works and/or derivative works to non-commercial institutions such as other universities, libraries and archives.
Open Content Alliance
* There are no restrictions on access or redistribution placed on the UC Libraries digital copy.
There seems no hope (the text isn't quite clear) that in near future links to digitized content would be available via MELVYL. I don't think that OCLC's local WorldCat pilot is available for non-UC-users.
Among the current Google partners, at present only the University of Michigan has exposed the mass digitized content through its OPAC, with significant effort (including development of an ancillary rights database).
The quoted text is from April 2008 but this is evidently wrong:
In April 2007 Harvard's Crimson announced that Harvard's HOLLIS has links to Google's digitized books:
http://archiv.twoday.net/stories/4088388/ (in German, July 2007)
Since September 10, 2007, NYPL is offering access via CATNYP to the digital copies of its collections scanned by Google.
http://archiv.twoday.net/stories/4455443/ (November 2007)
It's a shame that most Google library partners (including UC) don't catalogue the digitized books by Google (or MS/IA) in their OPAcs.
March 13, 2008 Google has released, quoting the Google Blog, "a new API that lets you link easily to any of our books. Web developers can use the Books Viewability API to quickly find out a book's viewability on Google Book Search and, in an automated fashion, embed a link to that book in Google Book Search on their own sites." There is a link to the OPAC of a small Public Library in Oregon. (Harvard's HOLLIS is also using the API.)
Google Book Search provides a standard linking format that allows developers to link to books using ISBNs, LCCNs, and OCLC numbers. And rich universities like UC aren't able to negotiate with Google that they could get a specific API with an additional parameter (library partner) that would allow to link only to the own digitized copies?
What rights to the digitized content does UC have in the projects; will access be limited in any way?
All contracts specify that UC digital images will be available to the UC Libraries to download and manage. The UC Libraries’ digital copy is subject to certain rights and restrictions regarding use and distribution. The University of California’s use or ability to display the downloaded copies of the full text of all books is subject to the restrictions of copyright law. Full-text searching will be possible for all of the digitized books, but some scanned books will not be completely viewable due to copyright restrictions. Specifics include:
* UC Libraries have the right to use the UC Libraries digital copy at the University’s sole discretion, subject to copyright law, as part of the services offered to University Library patrons (including all individuals and organizations served from the UC Libraries websites).
* UC Libraries must implement technological measures to restrict automated access by crawlers, robots, spiders etc. to the UC Libraries digital copy.
* UC Libraries may not permit downloading for commercial purposes.
* UC Libraries may not knowingly permit the automated downloading and redistribution of the UC Library digital copy by third parties. UC Libraries must develop methods for ensuring that substantial portions of the UC Libraries digital copies are not downloaded from the UC Libraries website or otherwise disseminated in bulk.
* UC Libraries are permitted to distribute no more than 10% of the UC Libraries digital copy to other libraries and educational institutions for non-commercial, research, scholarly, or academic purposes (but not any portion of image coordinates).
* UC Libraries are permitted to distribute all or any portion of public domain works contained in the UC Libraries digital copy (but not any portion of image coordinates) to other research libraries for use by those libraries’ authorized students, faculty, and staff for research, scholarly, or academic purposes.
* Image coordinates, which link words in the OCR’d full text to specific locations on the viewable page, may not be shared with any entity.
Microsoft
* UC Libraries may use, copy, transmit, distribute, perform, display and create derivative works of the UC Libraries digital copy of non-copyrighted works to enable users of the UC Libraries and the end users of the UC Libraries websites to access and use these digital copies for personal, research or educational purposes, including, but not limited to, searching, viewing, printing and downloading by the UC Libraries end users.
* UC Libraries must use reasonable efforts not to knowingly enable any third party to download or host the UC Libraries digital copy or access or copy the UC Libraries digital copy via automated crawlers, robots, spiders, or similar data mining or extraction methods.
* UC Libraries may not permit third-party use of UC Libraries digital copies for revenue generating purposes.
* UC Libraries may license for non-commercial purposes the UC Libraries digital copy of non-copyrighted works and/or derivative works to non-commercial institutions such as other universities, libraries and archives.
Open Content Alliance
* There are no restrictions on access or redistribution placed on the UC Libraries digital copy.
There seems no hope (the text isn't quite clear) that in near future links to digitized content would be available via MELVYL. I don't think that OCLC's local WorldCat pilot is available for non-UC-users.
Among the current Google partners, at present only the University of Michigan has exposed the mass digitized content through its OPAC, with significant effort (including development of an ancillary rights database).
The quoted text is from April 2008 but this is evidently wrong:
In April 2007 Harvard's Crimson announced that Harvard's HOLLIS has links to Google's digitized books:
http://archiv.twoday.net/stories/4088388/ (in German, July 2007)
Since September 10, 2007, NYPL is offering access via CATNYP to the digital copies of its collections scanned by Google.
http://archiv.twoday.net/stories/4455443/ (November 2007)
It's a shame that most Google library partners (including UC) don't catalogue the digitized books by Google (or MS/IA) in their OPAcs.
March 13, 2008 Google has released, quoting the Google Blog, "a new API that lets you link easily to any of our books. Web developers can use the Books Viewability API to quickly find out a book's viewability on Google Book Search and, in an automated fashion, embed a link to that book in Google Book Search on their own sites." There is a link to the OPAC of a small Public Library in Oregon. (Harvard's HOLLIS is also using the API.)
Google Book Search provides a standard linking format that allows developers to link to books using ISBNs, LCCNs, and OCLC numbers. And rich universities like UC aren't able to negotiate with Google that they could get a specific API with an additional parameter (library partner) that would allow to link only to the own digitized copies?
KlausGraf - am Mittwoch, 16. April 2008, 22:56 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://chabadlibrarybooks.com/
The central Chabad-Lubavitch library in New York made 1,000 Passover Haggadahs, many of them rare, available on the Internet for browsing by the public.
http://www.chabad.org/news/article_cdo/aid/665216/jewish/Library-Makes-1000-Rare-Haggadahs-Available-Online.htm

The central Chabad-Lubavitch library in New York made 1,000 Passover Haggadahs, many of them rare, available on the Internet for browsing by the public.
http://www.chabad.org/news/article_cdo/aid/665216/jewish/Library-Makes-1000-Rare-Haggadahs-Available-Online.htm

KlausGraf - am Mittwoch, 16. April 2008, 22:02 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Cronecken der Sassen / Conrad Bote. - [Online-Ausg.]. - Mencz : Peter Schöffer, 6.III.1492
Permalink: http://diglib.hab.de/drucke/gl-4f-91/start.htm
Die Illustration zeigt ein Fragment des Staatsarchivs Marburg.

Update:
Siehe auch
http://bibliodyssey.blogspot.com/2008/04/chronicles-of-saxony.html
Permalink: http://diglib.hab.de/drucke/gl-4f-91/start.htm
Die Illustration zeigt ein Fragment des Staatsarchivs Marburg.

Update:
Siehe auch
http://bibliodyssey.blogspot.com/2008/04/chronicles-of-saxony.html
KlausGraf - am Mittwoch, 16. April 2008, 21:50 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Karl Herquet: Urkundenbuch des Prämonstratenser-Klosters Arnstein an der Lahn, 1883
http://www.dilibri.de/content/structure/35800

http://www.dilibri.de/content/structure/35800

KlausGraf - am Mittwoch, 16. April 2008, 21:47 - Rubrik: Hilfswissenschaften
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/4865991/ bemängelt zurecht, dass Nemesis, die Textsammlung für sozialistische belletristik es an Sorgfalt fehlen lässt. Inzwischen ist Wikisource der "Marktführer", was editorische Qualität angeht. Zeno.org bietet mitunter Scans der Vorlage, durch die Angabe des Seitenwechsels und die aufwendige Texterfassung können die dortigen Texte als überwiegend zitierfähig, da nach zuverlässigen Ausgaben erstellt, gelten. Neulich sah ich beim Projekt Gutenberg-DE sogar Seitenwechsel markiert. Vermutlich wird auch dieses Projekt mittelfristig Scans bereitstellen.

http://web.resist.ca/~nemesisa

http://web.resist.ca/~nemesisa
KlausGraf - am Mittwoch, 16. April 2008, 21:38 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Come and explore the Titanic disaster as featured in The Daily Graphic and The Sphere, two British newsmagazines from April - May 1912 — detailed maps, diagrams, photographs and news articles covering one of the landmark events of the early 20th century. This new content joins the virtual exhibit and 'List of Bodies' already featured on our Titanic Website.
http://www.gov.ns.ca/nsarm/virtual/titanic/

http://www.gov.ns.ca/nsarm/virtual/titanic/
KlausGraf - am Mittwoch, 16. April 2008, 21:34 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" .... Wer glaubt, ein Unbekanntes Flugobjekt am Himmel erspäht zu haben, kann jetzt in der "UFO-Sichtungsdatenbank" nachsehen, ob er mit seiner Beobachtung alleine ist oder nicht. Das Centrale Erforschungsnetz außergewöhnlicher Himmelsphänomene (CENAP) verzeichnet dort Hunderte von "Sichtungen" außerirdischer Lebenszeichen aus der ganzen Welt. Das Archiv reicht bis in die 40er Jahre zurück. Bei vielen Fällen geben die CENAP-Mitarbeiter eine Bewertung ab, was die Ursache des beobachteten Himmelsphänomens war. ...."
Quelle:
Link
Zur Datenbank:
http://www.ufo-datenbank.de/cenap/index.htm
Quelle:
Link
Zur Datenbank:
http://www.ufo-datenbank.de/cenap/index.htm
Wolf Thomas - am Mittwoch, 16. April 2008, 19:24 - Rubrik: Miscellanea
"Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive (AGOA), P. Emmanuel Dürr OFM, ist auf der Rückreise von der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft in Bad Honnef am 10. April 2008 völlig überraschend verstorben.
P. Emmanuel war im Jahr 2003 zum Vorsitzenden der AGOA gewählt worden. Der gebürtige Züricher studierte in Chur katholische Theologie und trat 1977 in die Thüringische Provinz des Franziskanerordens mit Sitz in Fulda ein. Seit 1988 war er dort Provinzbibliothekar und -archivar.
Die Auferstehungsliturgie wird am Mittwoch, dem 16. April 2008, um 10.30 Uhr in der Franziskaner-Klosterkirche auf dem Frauenberg in Fulda gefeiert. Die Beisetzung erfolgt anschließend. "
Quelle:
www.orden.de
P. Emmanuel war im Jahr 2003 zum Vorsitzenden der AGOA gewählt worden. Der gebürtige Züricher studierte in Chur katholische Theologie und trat 1977 in die Thüringische Provinz des Franziskanerordens mit Sitz in Fulda ein. Seit 1988 war er dort Provinzbibliothekar und -archivar.
Die Auferstehungsliturgie wird am Mittwoch, dem 16. April 2008, um 10.30 Uhr in der Franziskaner-Klosterkirche auf dem Frauenberg in Fulda gefeiert. Die Beisetzung erfolgt anschließend. "
Quelle:
www.orden.de
Wolf Thomas - am Mittwoch, 16. April 2008, 19:20 - Rubrik: Personalia
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" .... Die Kölner Literaturszene kann sich über einen bedeutenden Zuwachs freuen: Im Herbst wird auf der zweiten Etage der Zentralbibliothek am Josef-Haubrich-Hof das „Haus der Kölner Autoren“ eröffnet. In den ehemaligen Räumen der Volkshochschule wächst dann auf rund 650 Quadratmetern zusammen, was eigentlich schon immer zusammengehörte, nämlich drei bislang weitgehend unabhängig voneinander existierende Abteilungen der Stadt-Bibliothek: das Heinrich-Böll-Archiv, das LiK (Literatur in Köln)-Archiv, das seit Mitte der 70er Jahre Publikationen, Rezensionen und Sekundärliteratur Kölner Autoren (u. a. Hans Bender, Angelika Mechtel, Dieter Wellershoff) sammelt, sowie die Bibliothek Lew Kopelews.
Das „Haus der Kölner Autoren“ wird jedoch weit mehr sein als bloß „Archiv, Bibliothek oder Museum“, betont deren Leiter Viktor Böll, der seit 1979 das Heinrich-Böll-Archiv betreut. Der Neffe des Kölner Literaturnobelpreisträgers zeigt anhand eines Modells, was die neue Institution noch alles sein wird: eine Begegnungsstätte und ein Veranstaltungsraum für Kölner Autoren und Verlage; Veranstaltungen können dann auf der dritten Etage stattfinden, wo gerade ein neues Jugendzentrum entsteht. Allerdings: Die Originalmanuskripte der Kölner Autoren werden auch weiterhin im Historischen Archiv der Stadt bleiben. ...."
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1207479026357.shtml
Das „Haus der Kölner Autoren“ wird jedoch weit mehr sein als bloß „Archiv, Bibliothek oder Museum“, betont deren Leiter Viktor Böll, der seit 1979 das Heinrich-Böll-Archiv betreut. Der Neffe des Kölner Literaturnobelpreisträgers zeigt anhand eines Modells, was die neue Institution noch alles sein wird: eine Begegnungsstätte und ein Veranstaltungsraum für Kölner Autoren und Verlage; Veranstaltungen können dann auf der dritten Etage stattfinden, wo gerade ein neues Jugendzentrum entsteht. Allerdings: Die Originalmanuskripte der Kölner Autoren werden auch weiterhin im Historischen Archiv der Stadt bleiben. ...."
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1207479026357.shtml
Wolf Thomas - am Mittwoch, 16. April 2008, 19:18 - Rubrik: Literaturarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" ..... Burkhard von der Mühlens Versuch, den Staatsminister für ein neues Domizil zu begeistern, welches das Historische Archiv so dringend benötigt, rief gleichfalls nur verhaltene Reaktionen hervor. Zwar würdigte Neumann das Engagement des Fördervereins als eines, das ihm für ein Archiv noch nicht untergekommen sei. Aber Geld aus Berlin für das Langzeitgedächtnis der Stadt Köln? Wohl kaum. ...."
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1207479026438.shtml
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1207479026438.shtml
Wolf Thomas - am Mittwoch, 16. April 2008, 19:17 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Gemeinsamer Vorfahre ist französischer Zimmermann. US-Popstar Madonna, die kanadische Sängerin Céline Dion und die Frau von Prinz Charles, Camilla, haben laut einem kanadischen Archiv einen gemeinsamen Vorfahren in grauer Vorzeit. "
Quelle: http://www.tah.de/afp/story.html?xF=afp/deutsch/journal/vm/080416094155.8wlug0p5.xml
s. a. http://www.ancestry.co.uk
Quelle: http://www.tah.de/afp/story.html?xF=afp/deutsch/journal/vm/080416094155.8wlug0p5.xml
s. a. http://www.ancestry.co.uk
Wolf Thomas - am Mittwoch, 16. April 2008, 19:12 - Rubrik: Genealogie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Stellen Sie sich bitte etwas Traurigeres vor als ein Plakat, das in einem Archiv verschwindet. Ein Plakat, jenes für die Litfaßsäule oder etwa den Verteilerkasten gedachte Medium also, das Wind und Wetter trotzen muss, aber nicht für die Ewigkeit gedacht ist, erhält eine Archivnummer, eine Beschlagwortung und einen Platz in einer säurefreien Umgebung."
So beginnt eine Ausstellungsbesprechung im Wiener Standard (Link), um für die Archive doch noch versöhnlich fortzufahren: " Noch trauriger allerdings – auch wenn dieser Umstand der eben beschriebenen Tragödie per se widerspricht – ist es, "wenn es nichts mehr zu archivieren gibt, weil im öffentlichen Raum nichts mehr entstehen kann".
Im Kunstblättersaal im MAK kann man nun "Nur 100 Plakate" der seit 1993 entstandenen Papierbögen bewundern und in einem Katalog abgebildet mit nach Hause nehmen. "
s. a. http://www.mak.at/
So beginnt eine Ausstellungsbesprechung im Wiener Standard (Link), um für die Archive doch noch versöhnlich fortzufahren: " Noch trauriger allerdings – auch wenn dieser Umstand der eben beschriebenen Tragödie per se widerspricht – ist es, "wenn es nichts mehr zu archivieren gibt, weil im öffentlichen Raum nichts mehr entstehen kann".
Im Kunstblättersaal im MAK kann man nun "Nur 100 Plakate" der seit 1993 entstandenen Papierbögen bewundern und in einem Katalog abgebildet mit nach Hause nehmen. "
s. a. http://www.mak.at/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 16. April 2008, 19:07 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
1) "In der Folge "Unschuldige Hexe" der Mystery-Serie "Ghost Whisperer" hilft Melinda Gordon, die einen Antiquitätenladen besitzt, Geister ins Licht zu gehen, was nicht immer so schnell gelingen will, denn verstorbene Seelen werden im Diesseits von ihren Problemen festgehalten. ...
Melinda wird von unheimlichen Stimmen in den Keller ihres Ladens gelockt, wo ein Geist ihre Hilfe benötigt. Dort trifft sie zum ersten Mal auf Tessa. Diese gequälte Seele hat Angst vor den anderen Geistern und wird wenig später in die Wand gezogen. Jedoch scheint Melinda zuvor zu denken, dass es Gabriels Mutter sei. In der nächsten Szene trifft Melinda Gordon im Archiv auf Tessa, die unbedingt will, das sie ihr Baby findet. Außerdem erfährt man ein wenig über die Tragödie, die ihr und den Bewohnern von Grandview passiert ist. ...."
Quelle:
http://www.myfanbase.de/index.php?mid=108&pid=4952
2) Auch die Folge " .... Das Erbe meiner Mutter" (3.01) kommt ohne Archiv nicht aus: "Auch der Geist aus dem Archiv ist ein sehr interessanter Charakter, verschweigt dieser doch auch etwas. Er warnt Melinda, ...."
Quelle:
http://www.myfanbase.de/index.php?mid=2321&eid=3501
Melinda wird von unheimlichen Stimmen in den Keller ihres Ladens gelockt, wo ein Geist ihre Hilfe benötigt. Dort trifft sie zum ersten Mal auf Tessa. Diese gequälte Seele hat Angst vor den anderen Geistern und wird wenig später in die Wand gezogen. Jedoch scheint Melinda zuvor zu denken, dass es Gabriels Mutter sei. In der nächsten Szene trifft Melinda Gordon im Archiv auf Tessa, die unbedingt will, das sie ihr Baby findet. Außerdem erfährt man ein wenig über die Tragödie, die ihr und den Bewohnern von Grandview passiert ist. ...."
Quelle:
http://www.myfanbase.de/index.php?mid=108&pid=4952
2) Auch die Folge " .... Das Erbe meiner Mutter" (3.01) kommt ohne Archiv nicht aus: "Auch der Geist aus dem Archiv ist ein sehr interessanter Charakter, verschweigt dieser doch auch etwas. Er warnt Melinda, ...."
Quelle:
http://www.myfanbase.de/index.php?mid=2321&eid=3501
Wolf Thomas - am Mittwoch, 16. April 2008, 19:05 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Sie ist ein Archiv, an dem man die Entwicklung deutscher und internationaler Kunst in unserem Land wunderbar ablesen kann", so der Katalog zur jüngsten Ausstellung "Visit[e]".
Quelle: Link
Der Online-Auftritt des WDR greift diese Pressemitteilung in der Fotoserie "Archiv der Kreativität" auf.
Quelle: Link
Der Online-Auftritt des WDR greift diese Pressemitteilung in der Fotoserie "Archiv der Kreativität" auf.
Wolf Thomas - am Mittwoch, 16. April 2008, 18:55 - Rubrik: Wahrnehmung
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/04/09/dlf_20080409_1437_3670ff26.mp3
Ein kurzer, aber hörenswerter Beitrag.
Widener Library in Harvard
Ein kurzer, aber hörenswerter Beitrag.
KlausGraf - am Mittwoch, 16. April 2008, 03:13 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Weitzmann: Digital Rights Description als Alternative für Digital Rights Management? in: MMR 2007 Heft 10, X-XII schließt:
Diese Aspekte machen deutlich, dass Metadatenkennzeichnung bzw. DRD nicht wirklich als „DRM light“ geeignet sind, und dass sie überhaupt nur dort wirklich einen Mehrwert darstellt, wo zumindest eine begrenzte Freigabe der Medieninhalte vom Rechteinhaber gewollt ist. Das ist nach bisherigen Geschäftsmodellen der Medienwirtschaft nur sehr selten der Fall. Aber es sind durchaus schon erfolgreiche Geschäftsmodelle entstanden, die weitgehend ohne die technisch gestützte Durchsetzung urheberrechtlicher Monopole auskommen. Nicht nur der Sektor der Open-Source-Software macht glänzende Geschäfte, obwohl die zugrunde liegenden Daten für jedermann frei verfügbar sind. Zunehmend erkennen auch Musiklabels, Filmproduzenten und andere Werkschaffende, dass strikte Rechtevorbehalte keine notwendige Bedingung für wirtschaftlichen Erfolg darstellen. Daher stellt sich sehr deutlich die Frage, ob die Funktionalitäten von DRM überhaupt so entscheidend sind, dass man daran weiterarbeiten oder nach Äquivalenten suchen müsste. Am Ende werden auch die Verfechter einer DRM-gestützten Kontrolle des Konsumverhaltens sich selber fragen müssen, welche langfristigen Erfolgsaussichten eine Technologie haben kann, die derart einseitig auf Geheimhaltung, Misstrauen und Bevormundung der Nutzer setzt wie DRM es tut, und dadurch grundlegende Ablehnung in weiten Teilen ihrer Zielgruppe hervorruft.
Diese Aspekte machen deutlich, dass Metadatenkennzeichnung bzw. DRD nicht wirklich als „DRM light“ geeignet sind, und dass sie überhaupt nur dort wirklich einen Mehrwert darstellt, wo zumindest eine begrenzte Freigabe der Medieninhalte vom Rechteinhaber gewollt ist. Das ist nach bisherigen Geschäftsmodellen der Medienwirtschaft nur sehr selten der Fall. Aber es sind durchaus schon erfolgreiche Geschäftsmodelle entstanden, die weitgehend ohne die technisch gestützte Durchsetzung urheberrechtlicher Monopole auskommen. Nicht nur der Sektor der Open-Source-Software macht glänzende Geschäfte, obwohl die zugrunde liegenden Daten für jedermann frei verfügbar sind. Zunehmend erkennen auch Musiklabels, Filmproduzenten und andere Werkschaffende, dass strikte Rechtevorbehalte keine notwendige Bedingung für wirtschaftlichen Erfolg darstellen. Daher stellt sich sehr deutlich die Frage, ob die Funktionalitäten von DRM überhaupt so entscheidend sind, dass man daran weiterarbeiten oder nach Äquivalenten suchen müsste. Am Ende werden auch die Verfechter einer DRM-gestützten Kontrolle des Konsumverhaltens sich selber fragen müssen, welche langfristigen Erfolgsaussichten eine Technologie haben kann, die derart einseitig auf Geheimhaltung, Misstrauen und Bevormundung der Nutzer setzt wie DRM es tut, und dadurch grundlegende Ablehnung in weiten Teilen ihrer Zielgruppe hervorruft.
KlausGraf - am Mittwoch, 16. April 2008, 00:30 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Mantz: Creative Commons-Lizenzen im Spiegel internationaler Gerichtsverfahren, in: GRURInt 2008 Heft 1, S. 20 ff.
erörtert die drei bekannten Fälle
Spanien: SGAE v. Fernández (Lokal speilte nur CC-Musik)
Niederlande: Curry v. Audax
USA: Chang und Wong v. Virgin Mobile und CreativeCommons Corporation
(siehe http://archiv.twoday.net/stories/4131226/ )
Zur niederländischen Entscheidung merkt der Autor an:
Knackpunkt dieser Entscheidung sind die Ausführungen zur Schadensberechnung. Denn das Amsterdamer Gericht hat im Grunde festgestellt, dass Werke, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen und allgemein verfügbar sind, praktisch keinen kommerziellen Wert haben können. Dies mag im Hinblick auf die Fotos von Curry und seiner Familie seine Berechtigung haben. Unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlicht werden allerdings auch vollständige Musikwerke auch bekannter Gruppen, wissenschaftliche Werke in Open Access-Zeitschriften oder Sammelwerken, die in anderem Kontext ohne weiteres einen hohen kommerziellen Wert hätten und haben. Diesen Befund festigen auch Open Source-Programme wie nicht zuletzt das Betriebssystem Linux. Der einfache Schluss „offene Lizenz = kein wirtschaftlicher Wert“ hält dem Einzelfall dementsprechend nicht stand. In diesem Sinne stellt die Entscheidung der Rechtbank Amsterdam zwar einen Fortschritt dahingehend dar, dass die Wirksamkeit der Creative Commons-Lizenzen insgesamt anerkannt wird, im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung hilft das Urteil jedoch kaum.

erörtert die drei bekannten Fälle
Spanien: SGAE v. Fernández (Lokal speilte nur CC-Musik)
Niederlande: Curry v. Audax
USA: Chang und Wong v. Virgin Mobile und CreativeCommons Corporation
(siehe http://archiv.twoday.net/stories/4131226/ )
Zur niederländischen Entscheidung merkt der Autor an:
Knackpunkt dieser Entscheidung sind die Ausführungen zur Schadensberechnung. Denn das Amsterdamer Gericht hat im Grunde festgestellt, dass Werke, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen und allgemein verfügbar sind, praktisch keinen kommerziellen Wert haben können. Dies mag im Hinblick auf die Fotos von Curry und seiner Familie seine Berechtigung haben. Unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlicht werden allerdings auch vollständige Musikwerke auch bekannter Gruppen, wissenschaftliche Werke in Open Access-Zeitschriften oder Sammelwerken, die in anderem Kontext ohne weiteres einen hohen kommerziellen Wert hätten und haben. Diesen Befund festigen auch Open Source-Programme wie nicht zuletzt das Betriebssystem Linux. Der einfache Schluss „offene Lizenz = kein wirtschaftlicher Wert“ hält dem Einzelfall dementsprechend nicht stand. In diesem Sinne stellt die Entscheidung der Rechtbank Amsterdam zwar einen Fortschritt dahingehend dar, dass die Wirksamkeit der Creative Commons-Lizenzen insgesamt anerkannt wird, im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung hilft das Urteil jedoch kaum.

KlausGraf - am Dienstag, 15. April 2008, 23:47 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Überblick:
http://weblog.histnet.ch/archives/961
Die SAGW schreibt: "In der Schweiz haben zwei Universitäten und ein Bibliotheksverbund bereits Repositorien, in denen die dortigen Forschenden ihre Arbeiten deponieren können". Ähm, die ETH wäre demnach keine Universität? http://e-collection.ethbib.ethz.ch/
Naturwissenschaftliche Dissertationen der Uni Basel müssen übrigens elektronisch publiziert werden.
http://weblog.histnet.ch/archives/961
Die SAGW schreibt: "In der Schweiz haben zwei Universitäten und ein Bibliotheksverbund bereits Repositorien, in denen die dortigen Forschenden ihre Arbeiten deponieren können". Ähm, die ETH wäre demnach keine Universität? http://e-collection.ethbib.ethz.ch/
Naturwissenschaftliche Dissertationen der Uni Basel müssen übrigens elektronisch publiziert werden.
KlausGraf - am Dienstag, 15. April 2008, 22:43 - Rubrik: Open Access
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.04.2008, Nr. 83, S. 35
Was wurde aus dem Fürstenzubehör?
Eine Gegenmeinung zum badischen Kulturgüterstreit: Die Kommission des Landes hat keinen Begriff vom Funktionswandel der Besitzrechte im Prozess der Revolution.
Von Gerd Roellecke
Im "badischen Kulturgüterstreit" hat die baden-württembergische Landesregierung eine Kommission aus Juristen und Historikern beauftragt, die Eigentumsfragen zu klären. Sie hat jetzt ihr Gutachten veröffentlicht - aber nicht gedruckt. Sie hat ein Exemplar im Lesesaal des Generallandesarchivs Karlsruhe zur Einsichtnahme ausgelegt. Aber die Publikation als Buch wird nicht lange auf sich warten lassen, obwohl sie eine Beilegung des Streites erschweren dürfte.
[...]
Ob die "Pertinenz-Theorie" der Kommission die Gerichte überzeugt, ist nicht sicher. Dass Zubehör in der Regel das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilt, ist zwar allen Juristen geläufig. Aber der Staat ist keine Sache, auch nicht im übertragenen Sinn, sondern ein lebendes System. Die Kommission verwendet viel Mühe darauf, die juristische und organisatorische Verselbständigung des Staates im Verhältnis zur Politik und zur Person eines Monarchen zu verdeutlichen. Aber dass der Staat als Organisation Rechte haben kann, klärt nicht, wie weit die Rechte reichen, also nicht das Eigentum an bestimmten Gegenständen. Für die Gutachtenfrage kommt es nicht auf die Selbständigkeit, sondern auf die Funktionen des Staates an. Zubehör sind danach alle Gegenstände, die den politischen Zwecken des Staates zu dienen bestimmt sind, um die Formulierung des Bürgerlichen Gesetzbuches aufzunehmen. Das Fürstengut oder die Hofausstattung diente jedoch weniger dem Unterhalt des Fürsten und mehr der monarchischen Legitimation.
Die Legitimationsfrage blendet das Gutachten aber gerade aus. Zum Beispiel hatte der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die geistlichen und viele weltliche Herrschaften den größeren Reichsterritorien zugeschlagen. Bei den geistlichen Herrschaften fiel das fürstliche Vermögen dem übernehmenden Territorium zu, bei den weltlichen den standesherrlichen Familien. Diese offenkundige Ungleichbehandlung erklärt das Gutachten mit dem politischen Prinzip, dass die standesherrlichen Familien möglichst geschont werden sollten. Das mag sein. Aber dann muss man auch die Benachteiligung der geistlichen Herren politisch sehen und damit erklären, dass die katholische Kirche schwach war und als besonders reaktionär galt, und dann kann man aus der Säkularisation der geistlichen Herrschaften kein Argument dafür gewinnen, dass das Fürstengut dem Staat zufällt. Im Übrigen ist zu bemerken, dass sich das Haus Baden heute an genau der ehrwürdigen Zisterzienser-Reichsabtei Salem verschluckt, die es sich 1803 fröhlich angeeignet hat.
Das Privateigentum der SED
Ein ähnliches Problem stellte sich 1918 mit der Abdankung des Hauses Baden. Nach Ansicht der Kommission war damals die Hofausstattung vom Thronsessel über die Bibliothek bis zu den Kunstsammlungen Zubehör zum Amt des Monarchen. Sie diente der spezifischen Legitimation und damit einer Staatsaufgabe, indem sie den persönlichen Rang des Monarchen in traditioneller und kultureller Hinsicht betonte. Das war ihre Funktion. Deshalb fiel sie nach Meinung der Kommission mit dem Untergang der Monarchie an den Staat und wurde Staatseigentum. Und was machte die neue Republik Baden mit der Hofausstattung? Sollten sich jetzt die Minister der Volksregierung auf dem Thronsessel räkeln? Oder mit Gemälden und Kupferstichen auf die Bedeutung ihrer Persönlichkeit hinweisen?
Natürlich nicht. Die Hofausstattung hatte ihre Funktion als Legitimationsstückwerk verloren und war - Kulturgut, eine Ansammlung von Museumsstücken geworden. Die Markgrafen von Baden benötigten die Hofausstattung nicht mehr, weil sie nicht mehr regierten, und die Republik Baden benötigte sie nicht, weil sie nicht monarchisch legitimiert war. Jetzt entschied die in Wahlen formalisierte Zustimmung, und die hatte eben die Republik. Damit ist die Eigentumsfrage wieder offen. Wenn das Haus Baden den Zugriff auf das Fürstengut verloren hat, weil sich die Funktion des Gutes mit dem politischen Wandel gewandelt hat, kann das nicht bedeuten, dass jetzt die Republik den Zugriff erhält, denn die kann die Funktion nicht nutzen. Aus der funktionalen Betrachtung lässt sich kein Argument für den Verbleib des Eigentums gewinnen.
Natürlich kann man argumentieren, die badische Hofausstattung sei Kulturgut, gehöre der deutschen Geschichte und damit dem deutschen Volk. Da die Markgrafen indessen unstreitig am Anfang des achtzehnten Jahrhunderts zwar nicht als, aber wie ein Privateigentümer über ihr Fürstengut verfügen konnten, müsste man den Bedeutungswandel des Fürstengutes wie eine Enteignung betrachten - eine in mehreren Hinsichten wenig befriedigende Perspektive.
Die Kommission hätte den Untergang der badischen Monarchie auch mit dem Untergang der DDR vergleichen können. In beiden Fällen lag ein Wechsel im politischen System vor. In der DDR gab es vor 1990 so wenig privates Eigentum im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches wie im politischen System der Markgrafschaft oder des Großherzogtums Baden. Nach 1918 musste man deshalb das politisch relevante Eigentum in Baden genauso neu sortieren wie nach der Wende in der DDR. Entscheidend waren die künftigen Aufgaben im neuen Staatswesen. Das Haus Baden wurde Kulturgut und die SED politische Partei in einem kapitalistischen Staat. Deshalb erhielt die SED mit der Wiedervereinigung plötzlich ein Privatvermögen, das sie vorher nie besessen hatte. Auch den "badischen Kulturgüterstreit" wird man in dieser Perspektive entscheiden müssen und nicht allein mit historischen Analysen klären können.
Gerd Roellecke ist emeritierter Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie der Universität Mannheim.
Irgendein stringentes Argument habe ich in dem Artikel nicht entdecken können. Man kann ihn getrost ebenso zu den Akten legen wie das wissenschaftlich minderwertige Gegengutachten der von Salem Bezahlten.
Leserbrief Ehrles, Direktor a.D. vom 12.4.2008 Bilddatei
Meine Stellungnahme zum Gutachten der BW-Expertenkommission:
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/
Was wurde aus dem Fürstenzubehör?
Eine Gegenmeinung zum badischen Kulturgüterstreit: Die Kommission des Landes hat keinen Begriff vom Funktionswandel der Besitzrechte im Prozess der Revolution.
Von Gerd Roellecke
Im "badischen Kulturgüterstreit" hat die baden-württembergische Landesregierung eine Kommission aus Juristen und Historikern beauftragt, die Eigentumsfragen zu klären. Sie hat jetzt ihr Gutachten veröffentlicht - aber nicht gedruckt. Sie hat ein Exemplar im Lesesaal des Generallandesarchivs Karlsruhe zur Einsichtnahme ausgelegt. Aber die Publikation als Buch wird nicht lange auf sich warten lassen, obwohl sie eine Beilegung des Streites erschweren dürfte.
[...]
Ob die "Pertinenz-Theorie" der Kommission die Gerichte überzeugt, ist nicht sicher. Dass Zubehör in der Regel das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilt, ist zwar allen Juristen geläufig. Aber der Staat ist keine Sache, auch nicht im übertragenen Sinn, sondern ein lebendes System. Die Kommission verwendet viel Mühe darauf, die juristische und organisatorische Verselbständigung des Staates im Verhältnis zur Politik und zur Person eines Monarchen zu verdeutlichen. Aber dass der Staat als Organisation Rechte haben kann, klärt nicht, wie weit die Rechte reichen, also nicht das Eigentum an bestimmten Gegenständen. Für die Gutachtenfrage kommt es nicht auf die Selbständigkeit, sondern auf die Funktionen des Staates an. Zubehör sind danach alle Gegenstände, die den politischen Zwecken des Staates zu dienen bestimmt sind, um die Formulierung des Bürgerlichen Gesetzbuches aufzunehmen. Das Fürstengut oder die Hofausstattung diente jedoch weniger dem Unterhalt des Fürsten und mehr der monarchischen Legitimation.
Die Legitimationsfrage blendet das Gutachten aber gerade aus. Zum Beispiel hatte der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die geistlichen und viele weltliche Herrschaften den größeren Reichsterritorien zugeschlagen. Bei den geistlichen Herrschaften fiel das fürstliche Vermögen dem übernehmenden Territorium zu, bei den weltlichen den standesherrlichen Familien. Diese offenkundige Ungleichbehandlung erklärt das Gutachten mit dem politischen Prinzip, dass die standesherrlichen Familien möglichst geschont werden sollten. Das mag sein. Aber dann muss man auch die Benachteiligung der geistlichen Herren politisch sehen und damit erklären, dass die katholische Kirche schwach war und als besonders reaktionär galt, und dann kann man aus der Säkularisation der geistlichen Herrschaften kein Argument dafür gewinnen, dass das Fürstengut dem Staat zufällt. Im Übrigen ist zu bemerken, dass sich das Haus Baden heute an genau der ehrwürdigen Zisterzienser-Reichsabtei Salem verschluckt, die es sich 1803 fröhlich angeeignet hat.
Das Privateigentum der SED
Ein ähnliches Problem stellte sich 1918 mit der Abdankung des Hauses Baden. Nach Ansicht der Kommission war damals die Hofausstattung vom Thronsessel über die Bibliothek bis zu den Kunstsammlungen Zubehör zum Amt des Monarchen. Sie diente der spezifischen Legitimation und damit einer Staatsaufgabe, indem sie den persönlichen Rang des Monarchen in traditioneller und kultureller Hinsicht betonte. Das war ihre Funktion. Deshalb fiel sie nach Meinung der Kommission mit dem Untergang der Monarchie an den Staat und wurde Staatseigentum. Und was machte die neue Republik Baden mit der Hofausstattung? Sollten sich jetzt die Minister der Volksregierung auf dem Thronsessel räkeln? Oder mit Gemälden und Kupferstichen auf die Bedeutung ihrer Persönlichkeit hinweisen?
Natürlich nicht. Die Hofausstattung hatte ihre Funktion als Legitimationsstückwerk verloren und war - Kulturgut, eine Ansammlung von Museumsstücken geworden. Die Markgrafen von Baden benötigten die Hofausstattung nicht mehr, weil sie nicht mehr regierten, und die Republik Baden benötigte sie nicht, weil sie nicht monarchisch legitimiert war. Jetzt entschied die in Wahlen formalisierte Zustimmung, und die hatte eben die Republik. Damit ist die Eigentumsfrage wieder offen. Wenn das Haus Baden den Zugriff auf das Fürstengut verloren hat, weil sich die Funktion des Gutes mit dem politischen Wandel gewandelt hat, kann das nicht bedeuten, dass jetzt die Republik den Zugriff erhält, denn die kann die Funktion nicht nutzen. Aus der funktionalen Betrachtung lässt sich kein Argument für den Verbleib des Eigentums gewinnen.
Natürlich kann man argumentieren, die badische Hofausstattung sei Kulturgut, gehöre der deutschen Geschichte und damit dem deutschen Volk. Da die Markgrafen indessen unstreitig am Anfang des achtzehnten Jahrhunderts zwar nicht als, aber wie ein Privateigentümer über ihr Fürstengut verfügen konnten, müsste man den Bedeutungswandel des Fürstengutes wie eine Enteignung betrachten - eine in mehreren Hinsichten wenig befriedigende Perspektive.
Die Kommission hätte den Untergang der badischen Monarchie auch mit dem Untergang der DDR vergleichen können. In beiden Fällen lag ein Wechsel im politischen System vor. In der DDR gab es vor 1990 so wenig privates Eigentum im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches wie im politischen System der Markgrafschaft oder des Großherzogtums Baden. Nach 1918 musste man deshalb das politisch relevante Eigentum in Baden genauso neu sortieren wie nach der Wende in der DDR. Entscheidend waren die künftigen Aufgaben im neuen Staatswesen. Das Haus Baden wurde Kulturgut und die SED politische Partei in einem kapitalistischen Staat. Deshalb erhielt die SED mit der Wiedervereinigung plötzlich ein Privatvermögen, das sie vorher nie besessen hatte. Auch den "badischen Kulturgüterstreit" wird man in dieser Perspektive entscheiden müssen und nicht allein mit historischen Analysen klären können.
Gerd Roellecke ist emeritierter Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie der Universität Mannheim.
Irgendein stringentes Argument habe ich in dem Artikel nicht entdecken können. Man kann ihn getrost ebenso zu den Akten legen wie das wissenschaftlich minderwertige Gegengutachten der von Salem Bezahlten.
Leserbrief Ehrles, Direktor a.D. vom 12.4.2008 Bilddatei
Meine Stellungnahme zum Gutachten der BW-Expertenkommission:
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das Hamburger Abendblatt berichtet über eine Verwaltungsfusion und folgender Archivwahrnnehmungsklassiker ließ sich wohl nicht vermeiden:
"Im Barmstedter Rathaus werden die bürokratischen Arbeiten der vier Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen erledigt .....
"Wir hatten für alle Aufgaben Bewerber, nur für das Archiv nicht", sagt Hammermann. "Diese Aufgabe scheint nicht sonderlich beliebt zu sein." ...."
"Im Barmstedter Rathaus werden die bürokratischen Arbeiten der vier Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen erledigt .....
"Wir hatten für alle Aufgaben Bewerber, nur für das Archiv nicht", sagt Hammermann. "Diese Aufgabe scheint nicht sonderlich beliebt zu sein." ...."
Wolf Thomas - am Dienstag, 15. April 2008, 19:20 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Die Universität Bielefeld ist seit Jahrzehnten ein Ort intensiver wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit Simmel. Hier wird unter Leitung des Soziologen Prof. Dr. Otthein Rammstedt an der im Suhrkamp Verlag erscheinenden kritischen Gesamtausgabe von Simmels Schriften gearbeitet. 23 der insgesamt 24 Bände sind inzwischen erschienen. Parallel zur Gesamtausgabe baute Rammstedt ein Simmel-Archiv auf. "
Quelle:
http://idw-online.de/pages/de/news255581
Einstieg zu Georg Simmel bietet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Simmel
Quelle:
http://idw-online.de/pages/de/news255581
Einstieg zu Georg Simmel bietet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Simmel
Wolf Thomas - am Dienstag, 15. April 2008, 19:17 - Rubrik: Universitaetsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb30/
S. 20 Neues Personenstandsrecht, erleichterte Einsichtsmöglichkeiten
S. 64 Aufbewahrungsfristen bei Patientenakten: Die Möglichkeit der Übergabe an ein Archiv wird ignoriert.
S. 176ff. zur Informationsfreiheit
S. 180 Vertraulichkeitsabrede hindert keine Einsicht nach dem IFG
S. 182 Kopierkosten von 75 Cent je Seite sind unverhältnismäßig
S. 20 Neues Personenstandsrecht, erleichterte Einsichtsmöglichkeiten
S. 64 Aufbewahrungsfristen bei Patientenakten: Die Möglichkeit der Übergabe an ein Archiv wird ignoriert.
S. 176ff. zur Informationsfreiheit
S. 180 Vertraulichkeitsabrede hindert keine Einsicht nach dem IFG
S. 182 Kopierkosten von 75 Cent je Seite sind unverhältnismäßig
KlausGraf - am Dienstag, 15. April 2008, 18:59 - Rubrik: Datenschutz
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.timeshighereducation.co.uk/story.asp?sectioncode=26&storycode=401386&c=1
Excerpt:
All reports produced by the House of Commons have, for example, been scanned by a company called ProQuest. Its site is great - pages are searchable backwards and forwards. The only problem is that access is restricted and comes with a charge. Each downloaded parliamentary report bears a little inscription: "Copyright © 2006, ProQuest Information and Learning Company. All rights reserved."
Think about this for a second. Here is a company that lays exclusive claim to material produced by the elected representatives of the people. A company whose business idea it is to restrict access to our common heritage. This is upsetting first of all because it goes against the rights of citizens in a democracy to have the documents produced by their parliament freely available. Second, ProQuest is claiming copyright to material whose copyright has long expired. And finally it makes academic research far more difficult. Unless you belong to a university that's prepared to pay for the stuff, you won't get to read it.
So, I've taken it upon myself to start an organisation called MLOP, the "Movement for the Liberation of Old Papers". What I do is hack into restricted websites, download the documents I'm interested in, and then use my favourite open-source paint program to remove the copyright statements from each page. Next I assemble the pages into one single pdf file and upload it to the Internet Archive, where it will become universally available to both researchers and citizens. Yes, it does take a bit of time, but it's a very worthy cause (and I have a hardworking research assistant to help me).
I feel strongly about this, and I'm prepared to live with the legal consequences of my actions. This, after all, is the new frontier of civil rights - the right of access to information.
Erik Ringmar is professor of social and cultural studies at the National Chiao Tung University, Hsinchu, Taiwan. His books are available at the Internet Archive.
On Copyfraud see:
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud
Excerpt:
All reports produced by the House of Commons have, for example, been scanned by a company called ProQuest. Its site is great - pages are searchable backwards and forwards. The only problem is that access is restricted and comes with a charge. Each downloaded parliamentary report bears a little inscription: "Copyright © 2006, ProQuest Information and Learning Company. All rights reserved."
Think about this for a second. Here is a company that lays exclusive claim to material produced by the elected representatives of the people. A company whose business idea it is to restrict access to our common heritage. This is upsetting first of all because it goes against the rights of citizens in a democracy to have the documents produced by their parliament freely available. Second, ProQuest is claiming copyright to material whose copyright has long expired. And finally it makes academic research far more difficult. Unless you belong to a university that's prepared to pay for the stuff, you won't get to read it.
So, I've taken it upon myself to start an organisation called MLOP, the "Movement for the Liberation of Old Papers". What I do is hack into restricted websites, download the documents I'm interested in, and then use my favourite open-source paint program to remove the copyright statements from each page. Next I assemble the pages into one single pdf file and upload it to the Internet Archive, where it will become universally available to both researchers and citizens. Yes, it does take a bit of time, but it's a very worthy cause (and I have a hardworking research assistant to help me).
I feel strongly about this, and I'm prepared to live with the legal consequences of my actions. This, after all, is the new frontier of civil rights - the right of access to information.
Erik Ringmar is professor of social and cultural studies at the National Chiao Tung University, Hsinchu, Taiwan. His books are available at the Internet Archive.
On Copyfraud see:
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud
KlausGraf - am Dienstag, 15. April 2008, 01:10 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Dienstag, 15. April 2008, 00:26 - Rubrik: Datenschutz
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.linksandlaw.de/urteil228-olg-thumbnails-urteil.htm
Nach (fragwürdiger) Ansicht des Thüringer OLG verletzen Bildersuchmaschinen die Urheberrechte der Bildurheber, wenn sie Thumbnails anzeigen. Im konkreten Fall hat nur die Tatsache, dass die klagende Künstlerin Suchmaschinenoptimierung betrieb, den Unterlassungsanspruch gegen Google verhindert.
Dazu ein Kommentar aus dem Heise-Forum:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Das-Internet-wie-es-mal-war/forum-135600/msg-14740205/read/
Das "Internet", wie es mal war ...
Mumrik (mehr als 1000 Beiträge seit 17.01.01)
... und was mittlerweile Juristen, Abzocker und sonstwelche
"Zuspätgekommenen" daraus gemacht haben: Ein Jammer. Es gab mal eine
Zeit, da funktionierte das Web einfach so, ohne dieses ganze
rechtliche Gebrebel, das heutzutage das Web von A-Z dominiert. Als
Privatperson kann man kaum noch eine Seite online bringen, ohne dass
irgendein A*sch mit der Klagekeule droht. Irgendwie macht es keinen
Spaß mehr. Und ja, hier ist es mal andersherum, aber meine Güte,
bitte: Ist das jetzt so'n Drama, dass da verkleinerte Pixelbildchen
in einer Suchmaschine auftauchen? Mannomann.
Zum Thema:
Urteil der Vorinstanz LG Erfurt:
http://www.linksandlaw.de/urteil171-bildersuche-thumbnails.htm
Weiteres zur Rechtsprechung:
http://www.internetrecht-rostock.de/thumbnails-urheberrecht.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040146.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20060106.htm
Zur verwandten Problematik des Google-Cache St. Ott:
Google bietet seit 1998 die Möglichkeit, dass Nutzer Webseiten im Cache betrachten können. Bislang hat es eine einzige Klage in den USA gegeben. Das Feature mag zwar (zumindest nach deutschem Recht) rechtswidrig sein, Rechteinhaber haben sich aber bislang auf die Vorgaben von Google und das dem Urheberrecht eigentlich fremde "Opt-Out"-System eingelassen. Warum sollten sie auch gerichtliche Schritte einleiten und ein Prozessrisiko in Kauf nehmen, wenn der von ihnen gewünschte Erfolg auch auf einfachem technischem Weg oder durch eine Mitteilung zu erreichen ist? Für Suchmaschinenbetreiber bleibt trotzdem das für sie nicht erfreuliche Ergebnis, dass sie eine Funktion anbieten, die jederzeit zu einer Erfolg versprechenden Klage führen könnte. Hier ist der (europäische, aber auch der deutsche) Gesetzgeber aufgerufen, das "Recht der Suchmaschinen" durch Nachbesserungen bei den Schrankenregelungen und durch klare Haftungsvorgaben zu konkretisieren.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=697
Thumbnail der Google-Bildersuche
Nach (fragwürdiger) Ansicht des Thüringer OLG verletzen Bildersuchmaschinen die Urheberrechte der Bildurheber, wenn sie Thumbnails anzeigen. Im konkreten Fall hat nur die Tatsache, dass die klagende Künstlerin Suchmaschinenoptimierung betrieb, den Unterlassungsanspruch gegen Google verhindert.
Dazu ein Kommentar aus dem Heise-Forum:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Das-Internet-wie-es-mal-war/forum-135600/msg-14740205/read/
Das "Internet", wie es mal war ...
Mumrik (mehr als 1000 Beiträge seit 17.01.01)
... und was mittlerweile Juristen, Abzocker und sonstwelche
"Zuspätgekommenen" daraus gemacht haben: Ein Jammer. Es gab mal eine
Zeit, da funktionierte das Web einfach so, ohne dieses ganze
rechtliche Gebrebel, das heutzutage das Web von A-Z dominiert. Als
Privatperson kann man kaum noch eine Seite online bringen, ohne dass
irgendein A*sch mit der Klagekeule droht. Irgendwie macht es keinen
Spaß mehr. Und ja, hier ist es mal andersherum, aber meine Güte,
bitte: Ist das jetzt so'n Drama, dass da verkleinerte Pixelbildchen
in einer Suchmaschine auftauchen? Mannomann.
Zum Thema:
Urteil der Vorinstanz LG Erfurt:
http://www.linksandlaw.de/urteil171-bildersuche-thumbnails.htm
Weiteres zur Rechtsprechung:
http://www.internetrecht-rostock.de/thumbnails-urheberrecht.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040146.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20060106.htm
Zur verwandten Problematik des Google-Cache St. Ott:
Google bietet seit 1998 die Möglichkeit, dass Nutzer Webseiten im Cache betrachten können. Bislang hat es eine einzige Klage in den USA gegeben. Das Feature mag zwar (zumindest nach deutschem Recht) rechtswidrig sein, Rechteinhaber haben sich aber bislang auf die Vorgaben von Google und das dem Urheberrecht eigentlich fremde "Opt-Out"-System eingelassen. Warum sollten sie auch gerichtliche Schritte einleiten und ein Prozessrisiko in Kauf nehmen, wenn der von ihnen gewünschte Erfolg auch auf einfachem technischem Weg oder durch eine Mitteilung zu erreichen ist? Für Suchmaschinenbetreiber bleibt trotzdem das für sie nicht erfreuliche Ergebnis, dass sie eine Funktion anbieten, die jederzeit zu einer Erfolg versprechenden Klage führen könnte. Hier ist der (europäische, aber auch der deutsche) Gesetzgeber aufgerufen, das "Recht der Suchmaschinen" durch Nachbesserungen bei den Schrankenregelungen und durch klare Haftungsvorgaben zu konkretisieren.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=697

KlausGraf - am Dienstag, 15. April 2008, 00:03 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://textundblog.de/?p=2141
Wir haben in kürzester Zeit unheimlich viel erfahren. Zum Beispiel, dass die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) mit ihrer Public-Private-Partnership mit Google eine ganz eigene Interpretation von urheberrechtsfreien Werken entwickelt hat. So meinte der BSB-Vertreter, Dr. Wilhelm Hilpert, auf Nachfrage von Jakob Voß, wieso die durch Google eingescannten gemeinfreien Werke von der BSB nicht der Öffentlichkeit im Rahmen der Idee von Open Access frei zugänglich gemacht würden: «Aber das sind doch unsere Digitalisate» (ich zitiere aus der Erinnerung).
Wir haben in kürzester Zeit unheimlich viel erfahren. Zum Beispiel, dass die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) mit ihrer Public-Private-Partnership mit Google eine ganz eigene Interpretation von urheberrechtsfreien Werken entwickelt hat. So meinte der BSB-Vertreter, Dr. Wilhelm Hilpert, auf Nachfrage von Jakob Voß, wieso die durch Google eingescannten gemeinfreien Werke von der BSB nicht der Öffentlichkeit im Rahmen der Idee von Open Access frei zugänglich gemacht würden: «Aber das sind doch unsere Digitalisate» (ich zitiere aus der Erinnerung).
KlausGraf - am Montag, 14. April 2008, 23:53 - Rubrik: Open Access
Die Internetadresse des Sächsischen Staatsarchivs hat sich geändert. Unser Themenportal finden Sie nun unter http://www.archiv.sachsen.de bzw. weiterhin über den Alias http://www.sachsen.de/archiv. Unser Verwaltungsportal können Sie jetzt über http://www.staatsarchiv.smi.sachsen.de/ aufrufen.
KlausGraf - am Montag, 14. April 2008, 22:01 - Rubrik: Staatsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" ...... In die gescheiterten Verkaufsverhandlungen um das Karl-May-Archiv könnte noch einmal Bewegung kommen. So will der Bamberger Verleger Lothar Schmid noch diese Woche telefonische Abschlussgespräche mit der sächsischen Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD) führen. Zudem sei ein weiteres persönliches Treffen am kommenden Montag vorgesehen, sagte Schmid der Nachrichtenagentur ddp ....."
Mal sehen, wessen Sekundant(in), die Situation besser analysiert hat ......
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1270448.html
Archivalia hatte zuletzt unter
http://archiv.twoday.net/stories/4851460/ berichtet
Mal sehen, wessen Sekundant(in), die Situation besser analysiert hat ......
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1270448.html
Archivalia hatte zuletzt unter
http://archiv.twoday.net/stories/4851460/ berichtet
Wolf Thomas - am Montag, 14. April 2008, 19:58 - Rubrik: Literaturarchive
http://www.nationaler-verteidigungsrat.de/
Die Protokolle wurden vom Bundesarchiv digitalisiert.
Bei einer Stichprobe konnte ich übrigens nicht erkennen, dass die Protokolle, bestehend meist aus knappen und formelhaften Zusammenfassungen, urheberrechtlichen Schutz genießen. (Nicht, dass das jemand behauptet hätte.)
Die Protokolle wurden vom Bundesarchiv digitalisiert.
Bei einer Stichprobe konnte ich übrigens nicht erkennen, dass die Protokolle, bestehend meist aus knappen und formelhaften Zusammenfassungen, urheberrechtlichen Schutz genießen. (Nicht, dass das jemand behauptet hätte.)
KlausGraf - am Sonntag, 13. April 2008, 17:06 - Rubrik: Staatsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2008/04/12/AR2008041201973_pf.html>
A Maker of Books Destroys 100,000
Inquiry Has Been Launched, UNESCO Director Says
By Molly Moore and John Ward Anderson
Washington Post Foreign Service
Sunday, April 13, 2008; A17
PARIS -- For more than two decades, 250 historians and specialists labored to produce the first six volumes of the General History of Latin America, an exhaustive work financed by UNESCO, the United Nations organization created to preserve global culture and heritage.
Then, over the course of two years, UNESCO paid to destroy many of those books and nearly 100,000 others by turning them to pulp, according to an external audit.
"This is the intellectual organization of the United Nations system," Aziza Bennani, Morocco's ambassador to UNESCO, said in an interview. "How could an employee of UNESCO make a decision to destroy these books?"
Homero Aridjis, Mexico's ambassador, said at the organization's executive council meeting this week, "This is not only a blow to the culture and knowledge of entire populations and nations, it contradicts the mandate entrusted to UNESCO." He demanded an internal investigation.
UNESCO Director General Koichiro Matsuura said it was "completely incomprehensible and inappropriate" that some of the organization's "most important and successful collections" were ordered destroyed, including histories of humanity and Africa, and surveys of ancient monuments.
It was unclear who was responsible, he said. "We have launched an inquiry, consulting publications officers of the period, now retired, in order to discover the reasons which led them to take this decision and not to consider other options," the audit report quotes him as saying.
South African Ambassador Nomasonto Maria Sibanda-Thusi told the executive board: "We believe that some decisive disciplinary action is needed. The main player may have retired, but what about those that knew but chose to remain silent?"
According to the report, the destruction occurred in 2004 and 2005, when UNESCO's overflowing book storage warehouses in Paris were relocated to Brussels. Rather than pay to move 94,500 books, auditors reported, UNESCO officials ordered them destroyed. The books were turned to pulp for recycling, the audit says.
Nino Muñoz Gomez, director of UNESCO's Bureau of Public Information and chief of the publishing division, said that at least half of the destroyed volumes were outdated and contained obsolete statistical data.
The audit notes that some publications were out of date but says others "on historical or purely literary themes (poetry anthologies, stories from all lands in translation) were not at all affected by obsolescence." It says a "solution other than destruction" should have been considered, "such as free distribution to libraries."
Several irate African and Latin American ambassadors said libraries and schools in their impoverished countries would have been eager to receive comprehensive history books.
The auditors found that at least 4,990 copies of the General History of Latin America -- one-quarter of those published -- were destroyed. Records show that pulping of the first six volumes -- which sell for 30.5 euros each, or about $48, at the UNESCO bookstore -- was ordered even as historians and authors were working on the final three volumes of the nine-book set.
In addition, more than 10,000 French and English copies of "General History of Africa" (about $72 each) were destroyed, as were 3,572 copies of "The Different Aspects of Islamic Culture" ($72 each) and 2,944 paperback copies of the French-language "History of Humanity," a 1,500-page tome that sells for about $41.
The list of pulped publications also included books about the ancient Incan capital, Cuzco, in Peru, and the 2,000 Buddhist monuments at the ancient Burmese capital of Pagan.
Auditors made the discovery during a wide-ranging investigation of abuses and waste in UNESCO's book publication and distribution operations.
Because too many books often were ordered and others were never distributed properly, tens of thousands piled up in UNESCO's storage facilities at a cost of about $100,000 a year, until the agency decided to shift distribution functions to a Brussels company and move its stocks there.
Muñoz Gomez, who assumed his post in April 2005 and was chief of the publishing section for nine months while the book destruction was taking place, said he did not learn of it until early 2006, when a new employee showed him thousands of dollars in bills for the pulping.
He said he authorized payment of those bills "of several thousand euros each" but did not realize the magnitude of the operation. "All we knew is the bills were sent by the company and we had to pay the bills," he said in an interview.
He contacted the company to halt the pulping, he said, but "by 2006 there was nothing more to destroy."
Muñoz Gomez said he wrote in February to the now-retired chief of the publications section, requesting details on the decision to destroy the books, but has received no reply. He would not identify the former employee or provide information about current whereabouts.
Researcher Corinne Gavard contributed to this report.
Comment:
"He who destroys a good book, kills Reason itself …" – said John Milton. One cannot say better.
Found at:
http://www.unesco.org/webworld/points_of_views/yushkiavitshus.shtml
A Maker of Books Destroys 100,000
Inquiry Has Been Launched, UNESCO Director Says
By Molly Moore and John Ward Anderson
Washington Post Foreign Service
Sunday, April 13, 2008; A17
PARIS -- For more than two decades, 250 historians and specialists labored to produce the first six volumes of the General History of Latin America, an exhaustive work financed by UNESCO, the United Nations organization created to preserve global culture and heritage.
Then, over the course of two years, UNESCO paid to destroy many of those books and nearly 100,000 others by turning them to pulp, according to an external audit.
"This is the intellectual organization of the United Nations system," Aziza Bennani, Morocco's ambassador to UNESCO, said in an interview. "How could an employee of UNESCO make a decision to destroy these books?"
Homero Aridjis, Mexico's ambassador, said at the organization's executive council meeting this week, "This is not only a blow to the culture and knowledge of entire populations and nations, it contradicts the mandate entrusted to UNESCO." He demanded an internal investigation.
UNESCO Director General Koichiro Matsuura said it was "completely incomprehensible and inappropriate" that some of the organization's "most important and successful collections" were ordered destroyed, including histories of humanity and Africa, and surveys of ancient monuments.
It was unclear who was responsible, he said. "We have launched an inquiry, consulting publications officers of the period, now retired, in order to discover the reasons which led them to take this decision and not to consider other options," the audit report quotes him as saying.
South African Ambassador Nomasonto Maria Sibanda-Thusi told the executive board: "We believe that some decisive disciplinary action is needed. The main player may have retired, but what about those that knew but chose to remain silent?"
According to the report, the destruction occurred in 2004 and 2005, when UNESCO's overflowing book storage warehouses in Paris were relocated to Brussels. Rather than pay to move 94,500 books, auditors reported, UNESCO officials ordered them destroyed. The books were turned to pulp for recycling, the audit says.
Nino Muñoz Gomez, director of UNESCO's Bureau of Public Information and chief of the publishing division, said that at least half of the destroyed volumes were outdated and contained obsolete statistical data.
The audit notes that some publications were out of date but says others "on historical or purely literary themes (poetry anthologies, stories from all lands in translation) were not at all affected by obsolescence." It says a "solution other than destruction" should have been considered, "such as free distribution to libraries."
Several irate African and Latin American ambassadors said libraries and schools in their impoverished countries would have been eager to receive comprehensive history books.
The auditors found that at least 4,990 copies of the General History of Latin America -- one-quarter of those published -- were destroyed. Records show that pulping of the first six volumes -- which sell for 30.5 euros each, or about $48, at the UNESCO bookstore -- was ordered even as historians and authors were working on the final three volumes of the nine-book set.
In addition, more than 10,000 French and English copies of "General History of Africa" (about $72 each) were destroyed, as were 3,572 copies of "The Different Aspects of Islamic Culture" ($72 each) and 2,944 paperback copies of the French-language "History of Humanity," a 1,500-page tome that sells for about $41.
The list of pulped publications also included books about the ancient Incan capital, Cuzco, in Peru, and the 2,000 Buddhist monuments at the ancient Burmese capital of Pagan.
Auditors made the discovery during a wide-ranging investigation of abuses and waste in UNESCO's book publication and distribution operations.
Because too many books often were ordered and others were never distributed properly, tens of thousands piled up in UNESCO's storage facilities at a cost of about $100,000 a year, until the agency decided to shift distribution functions to a Brussels company and move its stocks there.
Muñoz Gomez, who assumed his post in April 2005 and was chief of the publishing section for nine months while the book destruction was taking place, said he did not learn of it until early 2006, when a new employee showed him thousands of dollars in bills for the pulping.
He said he authorized payment of those bills "of several thousand euros each" but did not realize the magnitude of the operation. "All we knew is the bills were sent by the company and we had to pay the bills," he said in an interview.
He contacted the company to halt the pulping, he said, but "by 2006 there was nothing more to destroy."
Muñoz Gomez said he wrote in February to the now-retired chief of the publications section, requesting details on the decision to destroy the books, but has received no reply. He would not identify the former employee or provide information about current whereabouts.
Researcher Corinne Gavard contributed to this report.
Comment:
"He who destroys a good book, kills Reason itself …" – said John Milton. One cannot say better.
Found at:
http://www.unesco.org/webworld/points_of_views/yushkiavitshus.shtml
KlausGraf - am Sonntag, 13. April 2008, 13:09 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die zweite Ausgabe des Jahrbuch Grünes Gedächtnis (2008) ist erschienen, zumindest laut:
http://www.boell.de/stiftung/archiv/archiv-2120.html
Download als PDF (1,2 MB) unter
http://www.boell.de/downloads/publikationen/GrGedaechtnis-2008-i.pdf
http://www.boell.de/stiftung/archiv/archiv-2120.html
Download als PDF (1,2 MB) unter
http://www.boell.de/downloads/publikationen/GrGedaechtnis-2008-i.pdf
Bernd Hüttner - am Freitag, 11. April 2008, 19:31 - Rubrik: Archive von unten
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Köln hat es, Frankfurt am Main hat es, Wien hat es, Berlin braucht es. Seit dem 29. Februar kann endlich auch München auf ein eigenes Jazz-Buch verweisen. „Jazz in München von den 20er bis zu den 80er Jahren“. ..... Das Material, das die Autoren im Münchner Stadtarchiv, in der Monacensis Bibliothek und in vielen Interviews mit Zeitzeugen akribisch zusammengetragen haben. ..... Mit Fleiß, Sorgfalt, Mut und Hingabe haben die beiden Autoren mit ihrem interessanten und unterhaltsamen Buch ein wichtiges Stück Jazz-Geschichte Deutschlands auf sehr lebendige Weise dargestellt. Angereichert mit vielen Fotos und Plakaten, Anzeigen und einer CD („Swinging Jazz in Schwabing“, unter anderen mit Otto Weiss, Gerry Hayes, Milan Pilar und Freddy Brocksieper) schließt diese Arbeit eine bisher bestehende Lücke in der kulturhistorischen Dokumentation Münchens. "
Quelle:
http://www.jazzzeitung.de/jazz/2008/02/rezi-buch-muenchen.shtml
Quelle:
http://www.jazzzeitung.de/jazz/2008/02/rezi-buch-muenchen.shtml
Wolf Thomas - am Freitag, 11. April 2008, 18:54 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" .... Neben Kulturveranstaltungen arbeitet QWIEN am Aufbau eines Archivs für die Geschichte von Schwulen und Lesben in Wien. ...."
Quelle:
http://diestandard.at/?url=/?id=1207285296148
s. a. http://www.qwien.at/
Quelle:
http://diestandard.at/?url=/?id=1207285296148
s. a. http://www.qwien.at/
Wolf Thomas - am Freitag, 11. April 2008, 18:53 - Rubrik: Archive von unten
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das Hochschularchiv der RWTH Aachen ist nun auch bei Archive in NRW mit einer Kurzvorstellung vertreten. Die Online-Findbücher sollen in absehbarer Zeit auch dort durchsuchbar sein.
Die Internetseite des Hochschularchivs
http://www.hochschularchiv-aachen.de
wurde vollständig neu gestaltet. Für die Hauptarbeit daran ist Herrn Diplom-Archivar (FH) Marcel Oeben zu danken.
Hauptziel des Relaunch war eine klare und schlichte Gestaltung. Im Kopfteil befinden sich die für die Kontaktaufnahme wichtigsten Angaben. Rechts verweist ein Sprach-Button auf eine englische Kurzfassung des Internetauftritts:
http://www.archiv.rwth-aachen.de/engl.htm
Im linken Bereich können Unterseiten zu den Themen
Aktuelles
Bestände und Findbücher
Mitarbeiter
Zuständigkeit
Archivnutzung
Wir suchen...
Digitale Angebote
Präsentationen
Links
Kontakt/ Impressum
abgerufen werden.
"Digitale Angebote" verweist auf Volltexte und Digitalisate, "Präsentationen" auf Virtuelle Ausstellungen aus Anlass der regelmäßigen Präsentationen des Archivs im Hauptgebäude der Hochschule.
Innovativ in der deutschen Archivlandschaft ist die Gestaltung des rechten Teils der Startseite.
Oben ist ein bei Blogger eröffnetes Weblog "Aktuelles aus dem Hochschularchiv" eingeblendet:
http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/
Dieses unseres Wissens erste deutschsprachige institutionelle Archiv-Weblog soll es ermöglichen, die aktuellen Meldungen aus dem Hochschularchiv mit einem RSS-Feed zu beziehen. Zugleich soll in der "Blogosphäre" Interesse für die archivische Arbeit geweckt werden. Kommentare sind (nach Moderation) möglich. Hier freuen wir uns auch auf Feedback zu unserer neuen Website.
Unterhalb des Blogs befindet sich ein Suchfeld für die umfangreichen Online-Findmittel des Archivs. Nachdem die Online-Findmittel ein zentrales Service-Angebot darstellen, war es uns wichtig, die entsprechende Suchmaske (vergleichbar der Praxis vieler Bibliotheken) auch auf der Hauptseite anzubieten.
Die Internetseite des Hochschularchivs
http://www.hochschularchiv-aachen.de
wurde vollständig neu gestaltet. Für die Hauptarbeit daran ist Herrn Diplom-Archivar (FH) Marcel Oeben zu danken.
Hauptziel des Relaunch war eine klare und schlichte Gestaltung. Im Kopfteil befinden sich die für die Kontaktaufnahme wichtigsten Angaben. Rechts verweist ein Sprach-Button auf eine englische Kurzfassung des Internetauftritts:
http://www.archiv.rwth-aachen.de/engl.htm
Im linken Bereich können Unterseiten zu den Themen
Aktuelles
Bestände und Findbücher
Mitarbeiter
Zuständigkeit
Archivnutzung
Wir suchen...
Digitale Angebote
Präsentationen
Links
Kontakt/ Impressum
abgerufen werden.
"Digitale Angebote" verweist auf Volltexte und Digitalisate, "Präsentationen" auf Virtuelle Ausstellungen aus Anlass der regelmäßigen Präsentationen des Archivs im Hauptgebäude der Hochschule.
Innovativ in der deutschen Archivlandschaft ist die Gestaltung des rechten Teils der Startseite.
Oben ist ein bei Blogger eröffnetes Weblog "Aktuelles aus dem Hochschularchiv" eingeblendet:
http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/
Dieses unseres Wissens erste deutschsprachige institutionelle Archiv-Weblog soll es ermöglichen, die aktuellen Meldungen aus dem Hochschularchiv mit einem RSS-Feed zu beziehen. Zugleich soll in der "Blogosphäre" Interesse für die archivische Arbeit geweckt werden. Kommentare sind (nach Moderation) möglich. Hier freuen wir uns auch auf Feedback zu unserer neuen Website.
Unterhalb des Blogs befindet sich ein Suchfeld für die umfangreichen Online-Findmittel des Archivs. Nachdem die Online-Findmittel ein zentrales Service-Angebot darstellen, war es uns wichtig, die entsprechende Suchmaske (vergleichbar der Praxis vieler Bibliotheken) auch auf der Hauptseite anzubieten.
KlausGraf - am Freitag, 11. April 2008, 14:42 - Rubrik: Universitaetsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Freitag, 11. April 2008, 11:47 - Rubrik: Webarchivierung
http://lehre.hki.uni-koeln.de/schele/
Im Niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Osnabrück liegen die ersten beiden Teile einer Chronik, die Sweder von Schele in den Jahren 1591 - 1637 verfasste. Der dritte Teil wird im Historisch Centrum Overijssel in Zwolle aufbewahrt. Schon vor einigen Jahren hat das Westfälische Archivamt in Münster angeregt, diese außergewöhnliche historische Quelle zu publizieren. Die drei Teile haben einen Umfang von ca. 1800 Seiten und enthalten neben den chronikalischen Aufzeichnungen und der Familiengeschichte zahlreiche Kommentare und Reflexionen des Verfassers, Gebete und Gedichte, Zitate antiker Autoren und Zeichnungen von Stammbäumen. Verfasst wurde sie überwiegend in Hochdeutsch, Niederdeutsch und Niederländisch, es gibt aber auch lateinische und einige griechische Passagen.
Sweder von Schele wurde 1569 auf Haus Weleveld in Twente geboren, lebte viele Jahre auf der Schelenburg und verbrachte seine letzten Lebensjahre bis 1639 auf Haus Welbergen bei Ochtrup. Sein außergewöhnlich vielseitig angelegtes Werk gibt Auskunft über die Situation in dieser Region zur Zeit des 80- und des 30jährigen Krieges, es ist eine reiche Quelle für die Kulturgeschichte des Adels, aber auch für philosophische, theologische und literaturwissenschaftliche Fragestellungen.
Von allen drei Teilen ist vor längerer Zeit eine nicht ganz vollständige maschinenschriftliche Transkription erstellt worden, in der vor allem die lateinischen Textstellen fehlen. Sie bietet eine gute Arbeitsgrundlage. Vor der Quellenauswertung steht jedoch zunächst die Kollationierung von Original und Abschrift. In Anbetracht des Umfangs der Chronik war und ist nicht zu erwarten, dass ein einzelner oder auch nur wenige Bearbeiter sich dieser Aufgabe in einem absehbaren Zeitrahmen abschließend widmen könnten. Es steht auch außer Frage, dass eine Publikation der Chronik eine ausführliche Kommentierung der Quelle erfordert.
Das Historisch Centrum Overijssel und das Staatsarchiv in Osnabrück haben sich gemeinsam mit dem Westfälischen Archivamt auf einen innovativen Weg begeben, um das Projekt "Publikation und Kommentierung der Sweder-Chronik" voranzubringen. Die drei Archiveinrichtungen hoffen auf interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen von Form und Inhalt der Quelle berührten Fachbereichen. Die Präsentation der Chronik im Internet ermöglicht zum einen eine aktive Mitarbeit zahlreicher Interessenten an der Ergänzung und Verbesserung der Transkription, zum anderen wird der Forschung diese Quelle auf komfortable Weise zur Auswertung bereitgestellt.
Als Partner für die Digitalisierung und Darstellung im Internet konnte Prof. Manfred Thaller vom Institut für Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung an der Universität Köln gewonnen werden, der über langjährige Erfahrungen mit der Verarbeitung historischer Quellen in elektronischen Systemen verfügt. In seinem Institut wurde das Projekt für das Internet aufbereitet. Das Original wurde mit einem speziellen Buchscanner auf schonende Weise digitalisiert, die gescannte Transkription eingespielt und mit dem Original verbunden.
Dargestellt werden die Texte auf einem geteilten Bildschirm. Im oberen Teil ist das Original zu sehen, im unteren jeweils die zugehörige Seite der Transkription. Fehlende Seiten in der Transkription sind gekennzeichnet. Die Chronik lässt sich auf diese Weise durchblättern, man kann aber auch gezielt eine Seitenzahl anwählen. Ein Inhaltsverzeichnis öffnet sich in einem separaten Fenster. Es ist mit den einzelnen Textabschnitten verlinkt. Die Navigation durch die Seiten ist somit leicht gemacht.
Mit dem Projekt wird zunächst bezweckt, die Transkription zu ergänzen und zu verbessern. Hierzu können neue Abschriften per Mail an die am Projekt beteiligten Institutionen geschickt werden. Nach redaktioneller Prüfung werden die Seiten ausgetauscht.
Meine Güte, wie vorsintflutlich. Hat man noch nie etwas von einem Wiki gehört? Das Wasserzeichen erfreut auch nicht gerade.

Im Niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Osnabrück liegen die ersten beiden Teile einer Chronik, die Sweder von Schele in den Jahren 1591 - 1637 verfasste. Der dritte Teil wird im Historisch Centrum Overijssel in Zwolle aufbewahrt. Schon vor einigen Jahren hat das Westfälische Archivamt in Münster angeregt, diese außergewöhnliche historische Quelle zu publizieren. Die drei Teile haben einen Umfang von ca. 1800 Seiten und enthalten neben den chronikalischen Aufzeichnungen und der Familiengeschichte zahlreiche Kommentare und Reflexionen des Verfassers, Gebete und Gedichte, Zitate antiker Autoren und Zeichnungen von Stammbäumen. Verfasst wurde sie überwiegend in Hochdeutsch, Niederdeutsch und Niederländisch, es gibt aber auch lateinische und einige griechische Passagen.
Sweder von Schele wurde 1569 auf Haus Weleveld in Twente geboren, lebte viele Jahre auf der Schelenburg und verbrachte seine letzten Lebensjahre bis 1639 auf Haus Welbergen bei Ochtrup. Sein außergewöhnlich vielseitig angelegtes Werk gibt Auskunft über die Situation in dieser Region zur Zeit des 80- und des 30jährigen Krieges, es ist eine reiche Quelle für die Kulturgeschichte des Adels, aber auch für philosophische, theologische und literaturwissenschaftliche Fragestellungen.
Von allen drei Teilen ist vor längerer Zeit eine nicht ganz vollständige maschinenschriftliche Transkription erstellt worden, in der vor allem die lateinischen Textstellen fehlen. Sie bietet eine gute Arbeitsgrundlage. Vor der Quellenauswertung steht jedoch zunächst die Kollationierung von Original und Abschrift. In Anbetracht des Umfangs der Chronik war und ist nicht zu erwarten, dass ein einzelner oder auch nur wenige Bearbeiter sich dieser Aufgabe in einem absehbaren Zeitrahmen abschließend widmen könnten. Es steht auch außer Frage, dass eine Publikation der Chronik eine ausführliche Kommentierung der Quelle erfordert.
Das Historisch Centrum Overijssel und das Staatsarchiv in Osnabrück haben sich gemeinsam mit dem Westfälischen Archivamt auf einen innovativen Weg begeben, um das Projekt "Publikation und Kommentierung der Sweder-Chronik" voranzubringen. Die drei Archiveinrichtungen hoffen auf interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen von Form und Inhalt der Quelle berührten Fachbereichen. Die Präsentation der Chronik im Internet ermöglicht zum einen eine aktive Mitarbeit zahlreicher Interessenten an der Ergänzung und Verbesserung der Transkription, zum anderen wird der Forschung diese Quelle auf komfortable Weise zur Auswertung bereitgestellt.
Als Partner für die Digitalisierung und Darstellung im Internet konnte Prof. Manfred Thaller vom Institut für Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung an der Universität Köln gewonnen werden, der über langjährige Erfahrungen mit der Verarbeitung historischer Quellen in elektronischen Systemen verfügt. In seinem Institut wurde das Projekt für das Internet aufbereitet. Das Original wurde mit einem speziellen Buchscanner auf schonende Weise digitalisiert, die gescannte Transkription eingespielt und mit dem Original verbunden.
Dargestellt werden die Texte auf einem geteilten Bildschirm. Im oberen Teil ist das Original zu sehen, im unteren jeweils die zugehörige Seite der Transkription. Fehlende Seiten in der Transkription sind gekennzeichnet. Die Chronik lässt sich auf diese Weise durchblättern, man kann aber auch gezielt eine Seitenzahl anwählen. Ein Inhaltsverzeichnis öffnet sich in einem separaten Fenster. Es ist mit den einzelnen Textabschnitten verlinkt. Die Navigation durch die Seiten ist somit leicht gemacht.
Mit dem Projekt wird zunächst bezweckt, die Transkription zu ergänzen und zu verbessern. Hierzu können neue Abschriften per Mail an die am Projekt beteiligten Institutionen geschickt werden. Nach redaktioneller Prüfung werden die Seiten ausgetauscht.
Meine Güte, wie vorsintflutlich. Hat man noch nie etwas von einem Wiki gehört? Das Wasserzeichen erfreut auch nicht gerade.
KlausGraf - am Freitag, 11. April 2008, 05:36 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://biblioteca.unizar.es/tesoros/index_m.php
Die im Djvu-Format vorliegenden 38 Digitalisate aus Mittelalter und früher Neuzeit wurden offenbar nach sehr mäßigen SW-Mikrofilmen erstellt.
Außerdem gibt es Digitalisate alter Drucke.

Die im Djvu-Format vorliegenden 38 Digitalisate aus Mittelalter und früher Neuzeit wurden offenbar nach sehr mäßigen SW-Mikrofilmen erstellt.
Außerdem gibt es Digitalisate alter Drucke.

KlausGraf - am Freitag, 11. April 2008, 04:19 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
...und das gilt vor allem für ihre Erben, die allesamt jegliches Maß verloren haben und dem Werk und Ansehen ihrer Erblasser erheblich schaden. Die Kunstfreiheit aushebeln (Brecht), Schul-Homepages abmahnen (Kästner), rassistische Aufführungsbedingungen durchsetzen (Gershwin)? Alles kalter Kaffee. Der letzte Schrei sind Schutzrechte auf Schnauzbärte:
Gail Zappa, die Witwe des Musikers, verlangt nicht nur 250.000 Euro, damit die Zappanale ihren Namen behalten darf, auch auf dem Logo des Festivals sieht sie ihre Rechte verletzt. Es zeigt Zappas markanten Schnauzer mit dem Unterlippenbärtchen und diesen Bart hat sich die Witwe markenrechtlich schützen lassen.
taz vom 11.4.08.
Der Freistaat Bayern (Urheberrechtsinhaber von u. a. „Mein Kampf“) dürfte so eine ungeahnte Einnahmequelle bekommen.

Gail Zappa, die Witwe des Musikers, verlangt nicht nur 250.000 Euro, damit die Zappanale ihren Namen behalten darf, auch auf dem Logo des Festivals sieht sie ihre Rechte verletzt. Es zeigt Zappas markanten Schnauzer mit dem Unterlippenbärtchen und diesen Bart hat sich die Witwe markenrechtlich schützen lassen.
taz vom 11.4.08.
Der Freistaat Bayern (Urheberrechtsinhaber von u. a. „Mein Kampf“) dürfte so eine ungeahnte Einnahmequelle bekommen.

Ladislaus - am Donnerstag, 10. April 2008, 23:57 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.recolecta.net
Die Suchmaschine für Open-Access-Inhalte findet auch einige alte Drucke (insbesondere aus dem Digitalisierungsprojekt zum Recht Aragons).
Der OAI-Harvester http://roai.mcu.es/ fand Digitalisate der Andalusischen Virtuellen Bibliothek, aber in letzter Zeit scheint er überhaupt nicht mehr zu funktionieren.

Die Suchmaschine für Open-Access-Inhalte findet auch einige alte Drucke (insbesondere aus dem Digitalisierungsprojekt zum Recht Aragons).
Der OAI-Harvester http://roai.mcu.es/ fand Digitalisate der Andalusischen Virtuellen Bibliothek, aber in letzter Zeit scheint er überhaupt nicht mehr zu funktionieren.

KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 23:25 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Some feedback to
http://archiv.twoday.net/stories/4853394/
http://archiv.twoday.net/stories/4851871/
Peter Murray-Rust: A better interpretation of "green" and "gold"
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1034
Heather Piwowar: Make All Research Results CC-BY
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/10/make-all-research-results-cc-by/
http://archiv.twoday.net/stories/4853394/
http://archiv.twoday.net/stories/4851871/
Peter Murray-Rust: A better interpretation of "green" and "gold"
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1034
Heather Piwowar: Make All Research Results CC-BY
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/10/make-all-research-results-cc-by/
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 23:11 - Rubrik: English Corner
Der Großherzog wird Privatier
Vortrag von Dr. Winfried Klein, Heidelberg
Dienstag, 22. April 2008, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -
Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein Rechtshistorisches Museum e.V.
Weitere Informationen:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2008/klein.php

Zum Thema siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4559834/
Vortrag von Dr. Winfried Klein, Heidelberg
Dienstag, 22. April 2008, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -
Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein Rechtshistorisches Museum e.V.
Weitere Informationen:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2008/klein.php

Zum Thema siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4559834/
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
im Deutschland Archiv Heft 2/2008 befindet sich ein Artikel von Rainer
Merker: Spannungsfeld zwischen "Aufarbeitungsinitiative" und "klassischem Archiv". Arbeitsbedingingen und Bedeutung der DDR-Oppositionsarchive.
Dort angegeben und neu:
Opposition und Widerstand in der DDR 1961 - 1990. Ein
archivübergreifendes Bestandsverzeichnis
von Bernd Florath, Preis: 14,80 EUR, Basisdruck-Verlag
Inhaltsverzeichnis laut www.buchhandel.de:
"Das Verzeichnis listet die einschlägigen Bestände aus der gesamten Bundesrepublik in folgender Systematik auf:
1. Unabhängige Archive
2. Archive von Parteien und Organisationen
3. Überregionale staatl. Archive
4. sonstige staatl. Archive und Bibliotheken
5. Kreisarchive
6. Stadtarchive
7. Kirchliche Archive
8. Universitätsarchive
9. Museen und Gedenkstätten
10. Medienarchive"
Anmerkung: Dieser Titel ist in der Deutschen Bibliothek nicht verzeichnet, die Angaben sind aus amazon und buchhandel.de übernommen.
Merker: Spannungsfeld zwischen "Aufarbeitungsinitiative" und "klassischem Archiv". Arbeitsbedingingen und Bedeutung der DDR-Oppositionsarchive.
Dort angegeben und neu:
Opposition und Widerstand in der DDR 1961 - 1990. Ein
archivübergreifendes Bestandsverzeichnis
von Bernd Florath, Preis: 14,80 EUR, Basisdruck-Verlag
Inhaltsverzeichnis laut www.buchhandel.de:
"Das Verzeichnis listet die einschlägigen Bestände aus der gesamten Bundesrepublik in folgender Systematik auf:
1. Unabhängige Archive
2. Archive von Parteien und Organisationen
3. Überregionale staatl. Archive
4. sonstige staatl. Archive und Bibliotheken
5. Kreisarchive
6. Stadtarchive
7. Kirchliche Archive
8. Universitätsarchive
9. Museen und Gedenkstätten
10. Medienarchive"
Anmerkung: Dieser Titel ist in der Deutschen Bibliothek nicht verzeichnet, die Angaben sind aus amazon und buchhandel.de übernommen.
Bernd Hüttner - am Donnerstag, 10. April 2008, 17:27 - Rubrik: Archive von unten
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1033
As today is part of “Open Access Week” (April 7 was when the NIH mandate took effect), I’m trying to write a post a day on the topic…
For newcomers, there are loosely two forms of Open Access - Green (which allows humans to read an article without charge - priceFree) and Gold (which allows anyone to do more or less whatever they like (datamine, mashup, republish, annotate, etc.) as long as they acknowledge the original author in any derivative works.
The heroic and immensely important BBB declarations (Berlin, Budapest, Bethesda) all unequivocally declared that the phrase “Open Access” meant Gold access. One of the heroes was Stevan Harnad and last week at Southampton I paid tribute to his tireless campaigning..
Recently, however, Stevan has said that he regrets having included the Gold-like clauses in BBB and wants to see the declarations revised to emphasize Green. Many others, including Peter Suber and myself, do not agree. I’ll expand my position later as to why Green Open Access is of very limited value to scientists. Here Klaus Graf shows why he has the same position. No apologies for giving it in full.
There is no need to update the BBB definition!
[Quoting http://archiv.twoday.net/stories/4851871/ ]
PMR: [the extension to data is:
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC0 or PDDL
PMR: Klaus gives excellent arguments and the German copyright law is particularly compelling. No “green” label can override this whereas a CC-BY can. The idea of local datamining is - as Klaus says - nonsense (sorry Stevan). I have legitimate scientific reasons for downloading every chemistry paper ever published - I want to use OSCAR to check which published results are valid. I want to extract NMR spectra and asses their consistency. I want to plot the use of hazarous solvents against a timeline. etc. We can easily analyse 100,000 papers a day for this sort of thing - the only barrier is Closed access. Science is impoverished
As Peter Suber (see above) and others have made clear it is not a question of Green or Gold. They can be pursued at the same time. Many publishers do not yet realise the value of Gold publishing and when explained they become positive about it (I answered a question on this yesyterday - more later).
In haste
Comment: It was not a good but confusing Harnadian idea to choose the same colors as in the road metaphor, see my comment at PMR's weblog (awaiting moderation).
As today is part of “Open Access Week” (April 7 was when the NIH mandate took effect), I’m trying to write a post a day on the topic…
For newcomers, there are loosely two forms of Open Access - Green (which allows humans to read an article without charge - priceFree) and Gold (which allows anyone to do more or less whatever they like (datamine, mashup, republish, annotate, etc.) as long as they acknowledge the original author in any derivative works.
The heroic and immensely important BBB declarations (Berlin, Budapest, Bethesda) all unequivocally declared that the phrase “Open Access” meant Gold access. One of the heroes was Stevan Harnad and last week at Southampton I paid tribute to his tireless campaigning..
Recently, however, Stevan has said that he regrets having included the Gold-like clauses in BBB and wants to see the declarations revised to emphasize Green. Many others, including Peter Suber and myself, do not agree. I’ll expand my position later as to why Green Open Access is of very limited value to scientists. Here Klaus Graf shows why he has the same position. No apologies for giving it in full.
There is no need to update the BBB definition!
[Quoting http://archiv.twoday.net/stories/4851871/ ]
PMR: [the extension to data is:
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC0 or PDDL
PMR: Klaus gives excellent arguments and the German copyright law is particularly compelling. No “green” label can override this whereas a CC-BY can. The idea of local datamining is - as Klaus says - nonsense (sorry Stevan). I have legitimate scientific reasons for downloading every chemistry paper ever published - I want to use OSCAR to check which published results are valid. I want to extract NMR spectra and asses their consistency. I want to plot the use of hazarous solvents against a timeline. etc. We can easily analyse 100,000 papers a day for this sort of thing - the only barrier is Closed access. Science is impoverished
As Peter Suber (see above) and others have made clear it is not a question of Green or Gold. They can be pursued at the same time. Many publishers do not yet realise the value of Gold publishing and when explained they become positive about it (I answered a question on this yesyterday - more later).
In haste
Comment: It was not a good but confusing Harnadian idea to choose the same colors as in the road metaphor, see my comment at PMR's weblog (awaiting moderation).
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 14:34 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen

Damit es in den Kommentaren nicht untergeht
http://archiv.twoday.net/stories/4851493/comments/4853305/
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 14:17 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.archive.org
Der Bestand kommt von der Getty-Library.
Suche nach germany and perodicals liefert 167 Bände von:
Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums
Anzeige für Kunde der deutschen Vorzeit
Archiv für hessische Geschichte
Aus Aachens Vorzeit
Korrespondenzblatt des Gesamtvereins ...
Neues Archiv für sächsische Geschichte
Zeitschrift des Harz-Vereins
Teilweise bereits detailliert aufgelistet in:
http://de.wikisource.org/wiki/ZS
Der Bestand kommt von der Getty-Library.
Suche nach germany and perodicals liefert 167 Bände von:
Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums
Anzeige für Kunde der deutschen Vorzeit
Archiv für hessische Geschichte
Aus Aachens Vorzeit
Korrespondenzblatt des Gesamtvereins ...
Neues Archiv für sächsische Geschichte
Zeitschrift des Harz-Vereins
Teilweise bereits detailliert aufgelistet in:
http://de.wikisource.org/wiki/ZS
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 04:56 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.onb.ac.at/sammlungen/siawd/100hebraica.htm
Wer heutzutage von Drucken nur Schlüsselseiten digitalisiert, muss sich nach dem Geist fragen lassen. Selbst Basel hat da mehr geboten, dort wurden wenigstens die wichtigen Vorworte komplett erfasst.
Wer heutzutage von Drucken nur Schlüsselseiten digitalisiert, muss sich nach dem Geist fragen lassen. Selbst Basel hat da mehr geboten, dort wurden wenigstens die wichtigen Vorworte komplett erfasst.
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 03:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Der Arbeitskreis Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) lädt in Kooperation mit dem Stadtarchiv Neuss zur 22. Archivpädagogenkonferenz am 16. und 17. Mai 2008 in Neuss ein.
http://www.archivpaedagogen.de/images/stories/neuss_2008/2008_neuss_programm.pdf
Dr. Rehm hat einen Bericht über die 9. Tagung für Archivpädagogik in der Archivliste verteilt. Ich habe ihn noch nicht online gesehen. Bevor Archivalia offenkundig bei dem lieben Kurskollegen Dr. Rehm in Ungnade gefallen ist, wurden solche Mitteilungen auch hier gepostet.
http://www.archivpaedagogen.de/images/stories/neuss_2008/2008_neuss_programm.pdf
Dr. Rehm hat einen Bericht über die 9. Tagung für Archivpädagogik in der Archivliste verteilt. Ich habe ihn noch nicht online gesehen. Bevor Archivalia offenkundig bei dem lieben Kurskollegen Dr. Rehm in Ungnade gefallen ist, wurden solche Mitteilungen auch hier gepostet.
KlausGraf - am Donnerstag, 10. April 2008, 01:03 - Rubrik: Archivpaedagogik
Badische Zeitung vom Mittwoch, 9. April 2008
"Plumpe Tricks" des Fürstenhauses. Der Streit um den Donaueschinger Schlosspark verschärft sich
Von Lothar Häring
DONAUESCHINGEN. Nach mehr als einem Jahr voller Winkelzüge droht der Streit um die Teilsperrung des Donaueschinger Schlossparks außer Kontrolle zu geraten. Die Stadt Donaueschingen und das Landratsamt in Villingen-Schwenningen sind über den jüngsten Auftritt des Fürstenhauses verärgert. *
Es war kein Aprilscherz, mit dem Heinrich Fürst zu Fürstenberg am 1.
April die Stadt Donaueschingen überraschte. Im Konflikt um die Nutzung
des Parks strebe das Fürstenhaus "eine Win-Win-Situation mit der Stadt
an" , erklärte er. Das Entgegenkommen, Radwege zuzulassen, hat aber
seinen Preis. Denn im Gegenzug fordert der Fürst, dass sich die Stadt
angemessen an den Unterhaltskosten beteiligt. Für angemessen hält er 200
000 Euro jährlich (statt bisher 97 000 Euro), dazu einen sechsstelligen
Betrag für die Reparatur der Schlossbrücke und 400 000 Euro für die
Sanierung der Donauquelle, beides im Eigentum des Fürstenhauses.
Das größte Ärgernis für die Gegenseite steht aber im Kleingedruckten des
fürstlichen Forderungskatalogs: Das Adelshaus beansprucht ein
einseitiges Recht zur Kündigung binnen sechs Monaten --- ohne dass es
die Stadt entschädigen müsste. Im Klartext: Die Stadt investiert in den
Schlosspark --- und Fürstenberg könnte ihn bald als Privatgelände abriegeln.
Dem Gemeinderat, der jahrzehntelang bis zur Selbstverleugnung Loyalität
mit dem Fürstenhaus demonstriert hat, fiel es bei diesem Angebot in
nichtöffentlicher Sitzung schwer, die Form zu wahren. [...]
Joachim Gwinner, Vize-Landrat des Schwarzwald-Baar-Kreises, verzichtet
inzwischen auf Diplomatensprache. Er soll die entscheidende Frage
klären: Handelt es sich beim 73 Hektar großen Schlosspark in der Stadt
um Privateigentum, in dem der Fürst Verkehrszeichen aufstellen und Wege
für das Fußvolk, vor allem für Radler sperren darf? [...]
badische-zeitung.de
Siehe auch:
http://www.schlosspark.de.tl
In den vielen Kommentaren auf
http://donaueschingen.suedblog.de/schlosspark-streit.html
wird immer wieder auf die skandalösen Kulturgut-Verscherbelungen der Fürsten von Fürstenberg Bezug genommen.
Interessant ist der Beitrag:
"Aber es gibt einen Gesammtbetrag von 97.000€ der laut Stadt jedoch nicht für den Park gedacht ist.
wenn man sich jedoch mal die Akten Anschaut, dann steht da unter Erläuterung wörtlich: "Zuschuss für F.F. Bibliothek, Sammlungen, Schlossmuseum, Schlosspark".
Mal ganz vom Schlosspark abgesehn. Für was zahlen wir eigentlich dieses Geld?
Der Fürst hat den wertvollsten Teil der Sammlungen bereits verkauft, das "Schlossmuseum" kann man für lockere 10€ besichtigen was wohl im Preis/Leistungsverhältnis eher abstoßend ist und der alte Fürst hats auch fast ohne Eintritt finanzieren können."
Vor allem pikant, weil 1999 die Bibliothek auf einen kleinen Restbestand zusammengeschrumpft ist. Das Gros der Drucke wurde an ein angloamerikanisches Konsortium vertickt, das dieses unersetzliche Ensemble in alle Welt zerstreut hat. Mitverkauft wurde die Bibliothek des Baarvereins, der damalige Vorsitzende, F.F. Archivar Wilts, musste seinen Hut nehmen. Ersatz hat der Baarverein nicht erhalten. Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/3617837/
"Plumpe Tricks" des Fürstenhauses. Der Streit um den Donaueschinger Schlosspark verschärft sich
Von Lothar Häring
DONAUESCHINGEN. Nach mehr als einem Jahr voller Winkelzüge droht der Streit um die Teilsperrung des Donaueschinger Schlossparks außer Kontrolle zu geraten. Die Stadt Donaueschingen und das Landratsamt in Villingen-Schwenningen sind über den jüngsten Auftritt des Fürstenhauses verärgert. *
Es war kein Aprilscherz, mit dem Heinrich Fürst zu Fürstenberg am 1.
April die Stadt Donaueschingen überraschte. Im Konflikt um die Nutzung
des Parks strebe das Fürstenhaus "eine Win-Win-Situation mit der Stadt
an" , erklärte er. Das Entgegenkommen, Radwege zuzulassen, hat aber
seinen Preis. Denn im Gegenzug fordert der Fürst, dass sich die Stadt
angemessen an den Unterhaltskosten beteiligt. Für angemessen hält er 200
000 Euro jährlich (statt bisher 97 000 Euro), dazu einen sechsstelligen
Betrag für die Reparatur der Schlossbrücke und 400 000 Euro für die
Sanierung der Donauquelle, beides im Eigentum des Fürstenhauses.
Das größte Ärgernis für die Gegenseite steht aber im Kleingedruckten des
fürstlichen Forderungskatalogs: Das Adelshaus beansprucht ein
einseitiges Recht zur Kündigung binnen sechs Monaten --- ohne dass es
die Stadt entschädigen müsste. Im Klartext: Die Stadt investiert in den
Schlosspark --- und Fürstenberg könnte ihn bald als Privatgelände abriegeln.
Dem Gemeinderat, der jahrzehntelang bis zur Selbstverleugnung Loyalität
mit dem Fürstenhaus demonstriert hat, fiel es bei diesem Angebot in
nichtöffentlicher Sitzung schwer, die Form zu wahren. [...]
Joachim Gwinner, Vize-Landrat des Schwarzwald-Baar-Kreises, verzichtet
inzwischen auf Diplomatensprache. Er soll die entscheidende Frage
klären: Handelt es sich beim 73 Hektar großen Schlosspark in der Stadt
um Privateigentum, in dem der Fürst Verkehrszeichen aufstellen und Wege
für das Fußvolk, vor allem für Radler sperren darf? [...]
Siehe auch:
http://www.schlosspark.de.tl
In den vielen Kommentaren auf
http://donaueschingen.suedblog.de/schlosspark-streit.html
wird immer wieder auf die skandalösen Kulturgut-Verscherbelungen der Fürsten von Fürstenberg Bezug genommen.
Interessant ist der Beitrag:
"Aber es gibt einen Gesammtbetrag von 97.000€ der laut Stadt jedoch nicht für den Park gedacht ist.
wenn man sich jedoch mal die Akten Anschaut, dann steht da unter Erläuterung wörtlich: "Zuschuss für F.F. Bibliothek, Sammlungen, Schlossmuseum, Schlosspark".
Mal ganz vom Schlosspark abgesehn. Für was zahlen wir eigentlich dieses Geld?
Der Fürst hat den wertvollsten Teil der Sammlungen bereits verkauft, das "Schlossmuseum" kann man für lockere 10€ besichtigen was wohl im Preis/Leistungsverhältnis eher abstoßend ist und der alte Fürst hats auch fast ohne Eintritt finanzieren können."
Vor allem pikant, weil 1999 die Bibliothek auf einen kleinen Restbestand zusammengeschrumpft ist. Das Gros der Drucke wurde an ein angloamerikanisches Konsortium vertickt, das dieses unersetzliche Ensemble in alle Welt zerstreut hat. Mitverkauft wurde die Bibliothek des Baarvereins, der damalige Vorsitzende, F.F. Archivar Wilts, musste seinen Hut nehmen. Ersatz hat der Baarverein nicht erhalten. Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/3617837/
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/386-Dont-Risk-Getting-Less-By-Needlessly-Demanding-More.html
Peter Suber has answered at
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/price-and-permission-barriers-again.html
Peter Murray-Rust (and I) have often argued that permission barriers
must be removed. See e.g.
http://archiv.twoday.net/stories/4409408/
http://archiv.twoday.net/stories/4356023/ (and earlyer posts)
See also
MacCallum CJ (2007) When Is Open Access Not Open Access? PLoS Biol
5(10): e285 doi:10.1371/journal.pbio.0050285
On the recent discussion on textmining and PubMedCentral:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/text-mining-licensed-non-oa-literature.html
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/07/non-oa-full-text-for-text-mining/
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1026
Harnad writes: "OA is free online access. With that comes,
automatically, the individual capability of linking, reading,
downloading, storing, printing off, and data-mining (locally)."
"Data-mining (locally)" is nonsense. If I have to mine 1000 articles
and are allowed to download automatically 10 articles/day I have to
wait 100 days.
Harnad repeats his ideas as mantras. We can do the same:
FAIR USE IS NOT ENOUGH.
There are scholars and scientists outside the U.S. under more rigid
copyright regimes without Fair Use.
Let's have a closer look on the German Copyright law:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
It is allowed to make copies for scholarly use if and only if
(i) there are good reasons
and
(ii) there is no commercial goal ("keinen gewerblichen Zwecken dient").
In my humble opinion medical research in a pharma business is
(i) research according BBB
(ii) commercial.
A scientist in this company may according German law (since January 1, 2008) NOT
(i) make copies of scholarly articles (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) for scholarly use
(ii) data-mining.
On the problems of the new commercial clausula for universities
("Drittmittelforschung") see (in German) the position of the
Urheberrechtsbündnis:
http://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/Expertise-3-korb-urhg.pdf
§ 53 Abs. 2 Nr. 4 allows him making copies (of some articles in a
journal issue) on paper or for non-digital use only. Because data
mining needs digital use our German pharma scientist has only a chance
to mine the CC-BY subset of OA publications (most hybrid journals have
AFAIK CC-BY-NC).
(i) OA is important for all researchers (including commercial research).
(ii) Commercial medical research is important for world's health problems.
(iii) Data-mining is a new scientific way to solve medical problems.
(iii) Business companies engaged in commercial research cannot and
will not afford journal licenses for large-scale data-mining.
(SCNR: How many people must die because an OA guru says "There is a
need to update BBB" and denies the need of re-use?)
There is a simple solution (I will repeat it because it is important
like a mantra):
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
Peter Suber has answered at
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/price-and-permission-barriers-again.html
Peter Murray-Rust (and I) have often argued that permission barriers
must be removed. See e.g.
http://archiv.twoday.net/stories/4409408/
http://archiv.twoday.net/stories/4356023/ (and earlyer posts)
See also
MacCallum CJ (2007) When Is Open Access Not Open Access? PLoS Biol
5(10): e285 doi:10.1371/journal.pbio.0050285
On the recent discussion on textmining and PubMedCentral:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/text-mining-licensed-non-oa-literature.html
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/07/non-oa-full-text-for-text-mining/
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1026
Harnad writes: "OA is free online access. With that comes,
automatically, the individual capability of linking, reading,
downloading, storing, printing off, and data-mining (locally)."
"Data-mining (locally)" is nonsense. If I have to mine 1000 articles
and are allowed to download automatically 10 articles/day I have to
wait 100 days.
Harnad repeats his ideas as mantras. We can do the same:
FAIR USE IS NOT ENOUGH.
There are scholars and scientists outside the U.S. under more rigid
copyright regimes without Fair Use.
Let's have a closer look on the German Copyright law:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
It is allowed to make copies for scholarly use if and only if
(i) there are good reasons
and
(ii) there is no commercial goal ("keinen gewerblichen Zwecken dient").
In my humble opinion medical research in a pharma business is
(i) research according BBB
(ii) commercial.
A scientist in this company may according German law (since January 1, 2008) NOT
(i) make copies of scholarly articles (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) for scholarly use
(ii) data-mining.
On the problems of the new commercial clausula for universities
("Drittmittelforschung") see (in German) the position of the
Urheberrechtsbündnis:
http://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/Expertise-3-korb-urhg.pdf
§ 53 Abs. 2 Nr. 4 allows him making copies (of some articles in a
journal issue) on paper or for non-digital use only. Because data
mining needs digital use our German pharma scientist has only a chance
to mine the CC-BY subset of OA publications (most hybrid journals have
AFAIK CC-BY-NC).
(i) OA is important for all researchers (including commercial research).
(ii) Commercial medical research is important for world's health problems.
(iii) Data-mining is a new scientific way to solve medical problems.
(iii) Business companies engaged in commercial research cannot and
will not afford journal licenses for large-scale data-mining.
(SCNR: How many people must die because an OA guru says "There is a
need to update BBB" and denies the need of re-use?)
There is a simple solution (I will repeat it because it is important
like a mantra):
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY
KlausGraf - am Mittwoch, 9. April 2008, 23:41 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Die Bestände des saai umfassen über 270.000 Pläne, Zeichnungen und Skizzen, mehr als 170.000 Fotos, Dias, Negative, Film- und Tondokumente, 1.100 laufende Meter Bauakten, über 350 Modelle, einzelne Möbel sowie eine große Menge an Fachzeitschriften und Büchern.
Das Archivgut besteht zu einem kleinen Teil aus themenbezogenen, in der Hauptsache jedoch aus personenbezogenen Sammlungen, von kleineren Konvoluten bis hin zu umfangreichen geschlossenen Werkarchiven. Sie geben Auskunft über das Schaffen von rund 160 Architekten, Ingenieuren, Bauhistorikern, Architekturfotografen, Garten- und Innenarchitekten.
Die ältesten Dokumente stammen aus dem frühen 18. Jahrhundert, der Schwerpunkt der Sammlung liegt jedoch im 20. Jahrhundert, insbesondere in dessen zweiter Hälfte.
Mit Kurzbiographie, Werk- und Literaturauswahl informieren wir über die Personen und Büros, von denen wir Unterlagen bewahren. Bitte beachten Sie, dass sich die Werkauswahl nicht auf den Bestand im saai sondern auf das Gesamtwerk bezieht! Fragen zu den Beständen beantworten wir gerne. Einige Bestandsübersichten stellen wir Ihnen als pdf-Dokument zur Verfügung. In Kürze werden Sie auch online in unserer Datenbank recherchieren können. ..."
Homepage:
http://www.rz.uni-karlsruhe.de/~saai/
Das Archivgut besteht zu einem kleinen Teil aus themenbezogenen, in der Hauptsache jedoch aus personenbezogenen Sammlungen, von kleineren Konvoluten bis hin zu umfangreichen geschlossenen Werkarchiven. Sie geben Auskunft über das Schaffen von rund 160 Architekten, Ingenieuren, Bauhistorikern, Architekturfotografen, Garten- und Innenarchitekten.
Die ältesten Dokumente stammen aus dem frühen 18. Jahrhundert, der Schwerpunkt der Sammlung liegt jedoch im 20. Jahrhundert, insbesondere in dessen zweiter Hälfte.
Mit Kurzbiographie, Werk- und Literaturauswahl informieren wir über die Personen und Büros, von denen wir Unterlagen bewahren. Bitte beachten Sie, dass sich die Werkauswahl nicht auf den Bestand im saai sondern auf das Gesamtwerk bezieht! Fragen zu den Beständen beantworten wir gerne. Einige Bestandsübersichten stellen wir Ihnen als pdf-Dokument zur Verfügung. In Kürze werden Sie auch online in unserer Datenbank recherchieren können. ..."
Homepage:
http://www.rz.uni-karlsruhe.de/~saai/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. April 2008, 21:45 - Rubrik: Architekturarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Der Standard verweist in seiner Besprechung in der Print-Ausgabe, 10.4.2008, auf folgende, "archivische" Arbeiten:
" .... Näher an das Thema Selbsterforschung führen dann wieder die Collagen von Anja Manfredi, die ein Archiv von Bewegungsabläufen, Posen und Gesten angelegt hat, . ...."
Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=3296685
s. a.
http://www.momentum.co.at/
" .... Näher an das Thema Selbsterforschung führen dann wieder die Collagen von Anja Manfredi, die ein Archiv von Bewegungsabläufen, Posen und Gesten angelegt hat, . ...."
Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=3296685
s. a.
http://www.momentum.co.at/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. April 2008, 21:42 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die NZZ schafft es Herders "Archiv des Volkes" in einem Essay über gruppendynamische Vorgänge in Fußball und Eishockeystadien unterzubringen:
" .... hat schon Johann Gottfried Herder 1777 geglaubt, in den Volksliedern ein in kollektiven Prozessen zustandegekommenes «Archiv des Volkes» aufgefunden zu haben, das auch «der Schatz» von Wissenschaft und Religion sei ....."
" .... hat schon Johann Gottfried Herder 1777 geglaubt, in den Volksliedern ein in kollektiven Prozessen zustandegekommenes «Archiv des Volkes» aufgefunden zu haben, das auch «der Schatz» von Wissenschaft und Religion sei ....."
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. April 2008, 21:38 - Rubrik: Wahrnehmung
"Feilschen um den literarischen Nachlass von Karl May: Das Land Sachsen bietet 3,5 Millionen Euro, der Bamberger Verleger Lothar Schmid verlangt 15 Millionen - somit gibt es kaum noch eine Chance, dass der Nachlass nach Sachsen, der Heimat des legendären "Winnetou"-Autors, zurückkehrt. ...."
Quelle:
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/04/09/2509936.xml
Archivalia berichtete zuletzt:
http://archiv.twoday.net/stories/4845357/
Quelle:
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/04/09/2509936.xml
Archivalia berichtete zuletzt:
http://archiv.twoday.net/stories/4845357/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. April 2008, 21:34 - Rubrik: Literaturarchive
"Das Chinesische Staatsarchiv hat am Montag historische Aufzeichnungen veröffentlich, die zeigen, dass Tibet seit der Yuan-Dynastie (1271-1368) und somit seit mehr als 700 Jahren zum Hoheitsgebiet Chinas gehört.
Die Urkundensammlung beinhaltet unter anderem 15 offizielle Dokumente über die Verleihung von Titeln an tibetische Beamte oder die Etablierung von Ämtern in Tibet durch die Zentralregierung. Sie wurden als Video auf der Webseite des Staatsarchivs ( http://www.saac.gov.cn ) veröffentlicht.
"Sie sind nur ein kleiner Teil der historischen Dokumente", erklärte Yang Dongquan, der Direktor des Staatsarchivs.
"Die Aufzeichnungen sind ein unwiderlegbarer Beweis, dass Tibet seit alter Zeit Teil von China ist und Tibet während der letzten 700 Jahre zum Zuständigkeitsbereich der chinesischen Zentralregierung gehört", sagte Yang und fügte hinzu, dass jeglicher Versuch Tibet von China zu trennen, unakzeptabel sei.
Zu den veröffentlichten Dokumenten zählen:
- Ein von Kaiser Toghan Timur erlassenes Edikt, das 1362 Yontan Gyaltshan zum Pazifizierungsbeauftragten in Tibet machte. Es zeigt, dass die Zentralregierung der Yuan-Dynastie in der Hauptstadt Dadu (heutiges Beijing) einen Pazifizierungsrat und in Tibet eine Pazifizierungsabteilung einrichtet, um Souveränität über das Gebiet auszuüben.
- Ein vom ersten Kaiser der Ming-Dynastie (1368-1644) erlassenes Edikt an Hrogskunrgyal, womit er zum General von Olisi ernannt wurde und damit für die militärische und zivile Verwaltung eines entfernten Gebiets in Tibet zuständig war.
- Ein Edikt der Regierung der Republik China, das die Inthronisierung des 14. Dalai Lama genehmigt.
- Ein Telegramm, das der 14. Dalai Lama im Oktober 1951 an den Vorsitzenden Mao Zedong schickte, in dem rt seine Hoffnung ausdrückt, dass "die Einheit und Souveränität des Vaterlandes unter der Führung von Vorsitzendem Mao und der Zentralregierung erhalten bleibe".
- Ein Gedicht des 14. Dalai Lamas an Mao Zedong, in dem er ihn als "Vorsitzender Mao der Zentralregierung des Volkes" und "großen Anführer" und als "liebende Mutter, die uns beschützt" bezeichnet.
Yang sagte, nachdem Geschichte und Fakten wertgeschätzt werden sollten, sind diese originalen historischen Dokumente "unwiderlegbarer Beweis", dass Tibet nicht von China zu trennen sei."
Quelle:
http://german.china.org.cn/china/2008-04/09/content_14687906.htm
Die Urkundensammlung beinhaltet unter anderem 15 offizielle Dokumente über die Verleihung von Titeln an tibetische Beamte oder die Etablierung von Ämtern in Tibet durch die Zentralregierung. Sie wurden als Video auf der Webseite des Staatsarchivs ( http://www.saac.gov.cn ) veröffentlicht.
"Sie sind nur ein kleiner Teil der historischen Dokumente", erklärte Yang Dongquan, der Direktor des Staatsarchivs.
"Die Aufzeichnungen sind ein unwiderlegbarer Beweis, dass Tibet seit alter Zeit Teil von China ist und Tibet während der letzten 700 Jahre zum Zuständigkeitsbereich der chinesischen Zentralregierung gehört", sagte Yang und fügte hinzu, dass jeglicher Versuch Tibet von China zu trennen, unakzeptabel sei.
Zu den veröffentlichten Dokumenten zählen:
- Ein von Kaiser Toghan Timur erlassenes Edikt, das 1362 Yontan Gyaltshan zum Pazifizierungsbeauftragten in Tibet machte. Es zeigt, dass die Zentralregierung der Yuan-Dynastie in der Hauptstadt Dadu (heutiges Beijing) einen Pazifizierungsrat und in Tibet eine Pazifizierungsabteilung einrichtet, um Souveränität über das Gebiet auszuüben.
- Ein vom ersten Kaiser der Ming-Dynastie (1368-1644) erlassenes Edikt an Hrogskunrgyal, womit er zum General von Olisi ernannt wurde und damit für die militärische und zivile Verwaltung eines entfernten Gebiets in Tibet zuständig war.
- Ein Edikt der Regierung der Republik China, das die Inthronisierung des 14. Dalai Lama genehmigt.
- Ein Telegramm, das der 14. Dalai Lama im Oktober 1951 an den Vorsitzenden Mao Zedong schickte, in dem rt seine Hoffnung ausdrückt, dass "die Einheit und Souveränität des Vaterlandes unter der Führung von Vorsitzendem Mao und der Zentralregierung erhalten bleibe".
- Ein Gedicht des 14. Dalai Lamas an Mao Zedong, in dem er ihn als "Vorsitzender Mao der Zentralregierung des Volkes" und "großen Anführer" und als "liebende Mutter, die uns beschützt" bezeichnet.
Yang sagte, nachdem Geschichte und Fakten wertgeschätzt werden sollten, sind diese originalen historischen Dokumente "unwiderlegbarer Beweis", dass Tibet nicht von China zu trennen sei."
Quelle:
http://german.china.org.cn/china/2008-04/09/content_14687906.htm
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. April 2008, 21:33 - Rubrik: Internationale Aspekte
Zum freien Download. Der erste Band der Reihe befasst sich mit der Liebfrauenkirche in Oberwesel.
Koelges Michael - am Mittwoch, 9. April 2008, 19:07 - Rubrik: Hilfswissenschaften
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die ganze Welt faselt von 2.0. Die ganze Welt? Nein, ein unbeugsames kleines Weblog aus einem kleinen Alpenland leistet Widerstand:
http://weblog.histnet.ch/archives/947

http://weblog.histnet.ch/archives/947

noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Der folgende Text ist in der Kunstchronik 61 (2008), S. 206-208 erschienen.
Klaus Graf: Urheberrecht: Schutz der Reproduktionsfotografie?
Sophia Gräfin Grote behauptet in der Kunstchronik 2008, S. 64 über den Schutz von Fotografien: „Fehlt die hinreichende Individualität (z.B. bei reinen Reproduktionsfotografien von Gemälden), genießen sie dennoch einen gesonderten Leistungsschutz als sog. Lichtbilder (§ 72 UrhG). Eine aktuelle, qualitätsvolle Fotografie eines Rembrandtwerks besitzt auch als Fotografie urheberrechtlichen Schutz, auch wenn das fotografierte Werk gemeinfrei ist“. Ich halte diese apodiktische Aussage für unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass die herrschende juristische Meinung in Deutschland den Schutz der Reproduktionsfotografie verneint.
Ansgar Ohly, gewiss kein Außenseiter auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts, formulierte 1995 in der Festgabe für den „Urheberrechtspapst“ Gerhard Schricker: „Einige Museen unterhalten Bildarchive, in denen Reproduktionsfotografien entliehen werden können, oder bestehen bei einem Reproduktionswunsch darauf, die Vorlagen selbst anzufertigen. Diese Fotografien als solche sind, wenn es sich um Reproduktionen von Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken handelt, urheberrechtlich nicht geschützt“ (S. 455). In Fußnote 186 wird diese Auffassung begründet: „Ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, das insoweit in Betracht käme, setzt zwar kein eigenpersönliches geistiges Schaffen, immerhin aber ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung voraus, BGH GRUR [=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht] 1993, 34, 35 - "Bedienungsanweisung"; BGH GRUR 1990, 669, 673 - "Bibelreproduktion"; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 511. Daran fehlt es, wenn das Ziel einer Aufnahme gerade darin besteht, dem Original möglichst weitgehend zu ähneln, vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 17; Schneider, Das Recht des Kunstverlags, [1991] S. 354“. Rechtsanwalt David Seiler, im Internet unter www.fotorecht.de ein rühriger Vertreter der Interessen der Fotografen, musste 2004 in einer Rezension zugestehen: „Gegen die herrschende Meinung ist die Ansicht, dass derjenige, der ein Gemäldefoto aus einem Katalog vervielfältigt gegen das Urheberrecht des Gemäldefotografen verstößt (Rn 86). Während ich mit dem OLG Düsseldorf (Fotos von Beuys-Zeichnungen) der Meinung bin, dass man derartigen Reproduktionsfotografien durchaus des [!] Schutz als Lichtbild nach § 72 UrhG zuerkennen kann, geht die überwiegende Meinung davon aus, dass Reprofotos weder urheberrechtlich geschützt sind, noch Lichtbildschutz genießen“ ( http://www.jurpc.de/aufsatz/20040251.htm ).
Dass Fotokopien kein Lichtbildschutz zukommt, ist unstrittig. Gleiches gilt auch für Scans mit dem Flachbettscanner. Digitalisierungs- oder Mikroverfilmungsunternehmen können sich ebenfalls nicht auf § 72 UrhG berufen, da eine mechanische bzw. technische Reproduktion vorliegt. Im angesehensten und umfangreichsten Urheberrechtskommentar (Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage 2006) schreibt Martin Vogel: „Die Untergrenze des Lichtbildschutzes bildet nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die nicht mehr schutzfähige Reproduktionsfotografie, bei der lediglich eine zweidimensionale Bild- oder Textvorlage mechanisch, durch Foto-, Mikro- oder elektrostatische Kopie […] vervielfältigt wird“ (S. 1417). Nicht geschützt seien auch „fotografisch von einer Bild- oder Textvorlage hergestellte Klischees für den Druck“ (S. 1418). Der Kommentar distanziert sich ausdrücklich von der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts für Faksimile-Drucke, nämlich der Entscheidung „Codex Aureus“ aus dem Jahr 1930 (RGZ 130, 196), bei dem es um ein Faksimile einer Münchner Handschrift ging.
Die bereits erwähnte BGH-Entscheidung „Bibelreproduktion“ von 1989 hat klargestellt, dass Lichtbildkopien nicht geschützt sind. Wer also ein Foto originalgetreu reproduziert („Bild vom Bild“), kann keinen Schutz für sich in Anspruch nehmen.
Da der Bundesgerichtshof auf ein „Mindestmaß an - zwar nicht schöpferischer, aber doch - persönlicher geistiger Leistung“ nicht verzichten wollte (bekräftigt auch in der Entscheidung „Telefonkarte“ aus dem Jahr 2000), ist eine Übertragung dieses Grundsatzes auch auf die strittigen Gemäldereproduktionen möglich. Der Urheberrechtler Wilhelm Nordemann schrieb GRUR 1987, S. 18: „Reproduktionen und Duplikate, die mittels Lichtbild hergestellt werden, lassen zwar Produkte entstehen, die objektiv dem Lichtbildbegriff des § 72 UrhG entsprechen. Sie sind jedoch keine Lichtbilder im Sinne des Gesetzes, weil ihnen das Merkmal der individuellen Gestaltung, das den Gesetzgeber zur rechtlichen Gleichstellung einfacher Lichtbilder veranlaßt hat, notwendigerweise abgeht; Originaltreue und individuelle Gestaltung schließen einander aus. Jede andere Beurteilung würde in zahlreichen Fällen zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Verlängerung der Schutzfrist und zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Urheberschutz für mittels Lichtbilder hergestellte Vervielfältigungen führen, die keine Bearbeitungsqualität aufweisen.“
Gemäldereproduktionen eines Rembrandt-Gemäldes sollen ja nicht die Kreativität des Fotografen ausdrücken; sie sind umso gelungener, je originalgetreuer sie sind. Völlig im Vordergrund steht die Verbreitung der geistigen Leistung Rembrandts, die aber keinen Urheberrechtsschutz genießt (und auch nie im modernen Sinn genossen hat). Die Individualität des Fotografen soll ganz zurücktreten, sein Gestaltungsspielraum bezieht sich nicht auf den Ausdruck von „Originalität“. Die vielfach vom Durchschnittsbetrachter kaum wahrnehmbaren Unterschiede bei Gemäldefotos beziehen sich auf die handwerklichen Fähigkeiten, nicht auf die persönliche geistige Leistung des Fotografen.
Nicht jede handwerkliche Leistung, und sei sie auch noch so aufwändig, muss mit einem Ausschließlichkeitsrecht honoriert werden. Reproduktionsfotografen werden mit dieser Entscheidung nicht enteignet, sie können ihre Leistung nach wie vor verkaufen, nur eben nicht mittels eines Immaterialgüterrechts.
Der Bundesgerichtshof hat sich in der Entscheidung „Bibelreproduktion“ ausdrücklich das Argument Nordemanns mit der Verlängerung der Schutzfrist zueigen gemacht. Wenn es bei „Flachware“ auf den Zugang zum gemeinfreien Original ankommt (oder auf die Nutzung alter Fotografien - § 72 UrhG hat eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Veröffentlichung), dann steht die nach Ablauf der Schutzfrist gegebene Gemeinfreiheit, die ja eine beliebige Nutzung für alle Zwecke vorsieht, nur noch auf dem Papier.
„Kulturgut muß frei sein“ (Kunstchronik 2007, S. 507-510). Wer mit der herrschenden Meinung den Schutz für originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen ablehnt, wie dies die etwa Wikipedia und die Wikimedia Foundation tut, schiebt dem allgegegenwärtigen „Copyfraud“ der Institutionen, die Quasi-Urheberrechte an ihren „Flachware“-Beständen beanspruchen, einen Riegel vor.
Mit Sinn und Zweck des Urheberrechts, das Kreativität und individuelles Schöpfertum fördern soll, wäre ein Schutz der reinen Reproduktionsfotografie nicht vereinbar. Genau so hat das die in den USA maßgebliche Entscheidung Bridgeman Art Library v. Corel Corp. Von 1999 gesehen, die sehr sorgfältig und auch unter Rückgriff auf das Recht Großbritanniens begründet wurde. Fotografische Wiedergaben von Gemälden in der Public Domain unterliegen keinem Copyright, da ihnen, auch wenn sie mit großer Erfahrung und Aufwand angefertigt werden, das für den Schutz entscheidende Moment der Originalität fehlt.
Nochmals: Originaltreue und Originalität des Fotografen schließen sich aus. Die Fotografen-Lobby möchte den Eindruck erwecken, die Reproduktionsfotografie sei geschützt. Da aber von entsprechenden Gerichtsverfahren aus den letzten Jahren nichts bekannt geworden ist, erscheint das Risiko sehr gering, juristischen Ärger zu bekommen, wenn man Gemäldefotografien gemeinfreier Werke scannt und öffentlich im Internet zugänglich macht.
Zusätze gegenüber der Druckfassung
Ausführlichste Behandlung des Themas in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/
http://www.fotorecht.de (Beiträge von David Seiler)
Klaus Graf: Kulturgut muß frei sein! (Kunstchronik 2007). Volltext:
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
RGZ Codex Aureus - Faksimile
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:De_RGZ_130
BGH Bibelreproduktion - E-Text
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion
Bridgeman v. Corel - Wikipedia-Artikel
http://en.wikipedia.org/wiki/Bridgeman_Art_Library_Ltd._v._Corel_Corporation
Rembrandt: Selbstporträt
Klaus Graf: Urheberrecht: Schutz der Reproduktionsfotografie?
Sophia Gräfin Grote behauptet in der Kunstchronik 2008, S. 64 über den Schutz von Fotografien: „Fehlt die hinreichende Individualität (z.B. bei reinen Reproduktionsfotografien von Gemälden), genießen sie dennoch einen gesonderten Leistungsschutz als sog. Lichtbilder (§ 72 UrhG). Eine aktuelle, qualitätsvolle Fotografie eines Rembrandtwerks besitzt auch als Fotografie urheberrechtlichen Schutz, auch wenn das fotografierte Werk gemeinfrei ist“. Ich halte diese apodiktische Aussage für unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass die herrschende juristische Meinung in Deutschland den Schutz der Reproduktionsfotografie verneint.
Ansgar Ohly, gewiss kein Außenseiter auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts, formulierte 1995 in der Festgabe für den „Urheberrechtspapst“ Gerhard Schricker: „Einige Museen unterhalten Bildarchive, in denen Reproduktionsfotografien entliehen werden können, oder bestehen bei einem Reproduktionswunsch darauf, die Vorlagen selbst anzufertigen. Diese Fotografien als solche sind, wenn es sich um Reproduktionen von Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken handelt, urheberrechtlich nicht geschützt“ (S. 455). In Fußnote 186 wird diese Auffassung begründet: „Ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, das insoweit in Betracht käme, setzt zwar kein eigenpersönliches geistiges Schaffen, immerhin aber ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung voraus, BGH GRUR [=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht] 1993, 34, 35 - "Bedienungsanweisung"; BGH GRUR 1990, 669, 673 - "Bibelreproduktion"; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 511. Daran fehlt es, wenn das Ziel einer Aufnahme gerade darin besteht, dem Original möglichst weitgehend zu ähneln, vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 17; Schneider, Das Recht des Kunstverlags, [1991] S. 354“. Rechtsanwalt David Seiler, im Internet unter www.fotorecht.de ein rühriger Vertreter der Interessen der Fotografen, musste 2004 in einer Rezension zugestehen: „Gegen die herrschende Meinung ist die Ansicht, dass derjenige, der ein Gemäldefoto aus einem Katalog vervielfältigt gegen das Urheberrecht des Gemäldefotografen verstößt (Rn 86). Während ich mit dem OLG Düsseldorf (Fotos von Beuys-Zeichnungen) der Meinung bin, dass man derartigen Reproduktionsfotografien durchaus des [!] Schutz als Lichtbild nach § 72 UrhG zuerkennen kann, geht die überwiegende Meinung davon aus, dass Reprofotos weder urheberrechtlich geschützt sind, noch Lichtbildschutz genießen“ ( http://www.jurpc.de/aufsatz/20040251.htm ).
Dass Fotokopien kein Lichtbildschutz zukommt, ist unstrittig. Gleiches gilt auch für Scans mit dem Flachbettscanner. Digitalisierungs- oder Mikroverfilmungsunternehmen können sich ebenfalls nicht auf § 72 UrhG berufen, da eine mechanische bzw. technische Reproduktion vorliegt. Im angesehensten und umfangreichsten Urheberrechtskommentar (Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage 2006) schreibt Martin Vogel: „Die Untergrenze des Lichtbildschutzes bildet nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die nicht mehr schutzfähige Reproduktionsfotografie, bei der lediglich eine zweidimensionale Bild- oder Textvorlage mechanisch, durch Foto-, Mikro- oder elektrostatische Kopie […] vervielfältigt wird“ (S. 1417). Nicht geschützt seien auch „fotografisch von einer Bild- oder Textvorlage hergestellte Klischees für den Druck“ (S. 1418). Der Kommentar distanziert sich ausdrücklich von der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts für Faksimile-Drucke, nämlich der Entscheidung „Codex Aureus“ aus dem Jahr 1930 (RGZ 130, 196), bei dem es um ein Faksimile einer Münchner Handschrift ging.
Die bereits erwähnte BGH-Entscheidung „Bibelreproduktion“ von 1989 hat klargestellt, dass Lichtbildkopien nicht geschützt sind. Wer also ein Foto originalgetreu reproduziert („Bild vom Bild“), kann keinen Schutz für sich in Anspruch nehmen.
Da der Bundesgerichtshof auf ein „Mindestmaß an - zwar nicht schöpferischer, aber doch - persönlicher geistiger Leistung“ nicht verzichten wollte (bekräftigt auch in der Entscheidung „Telefonkarte“ aus dem Jahr 2000), ist eine Übertragung dieses Grundsatzes auch auf die strittigen Gemäldereproduktionen möglich. Der Urheberrechtler Wilhelm Nordemann schrieb GRUR 1987, S. 18: „Reproduktionen und Duplikate, die mittels Lichtbild hergestellt werden, lassen zwar Produkte entstehen, die objektiv dem Lichtbildbegriff des § 72 UrhG entsprechen. Sie sind jedoch keine Lichtbilder im Sinne des Gesetzes, weil ihnen das Merkmal der individuellen Gestaltung, das den Gesetzgeber zur rechtlichen Gleichstellung einfacher Lichtbilder veranlaßt hat, notwendigerweise abgeht; Originaltreue und individuelle Gestaltung schließen einander aus. Jede andere Beurteilung würde in zahlreichen Fällen zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Verlängerung der Schutzfrist und zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Urheberschutz für mittels Lichtbilder hergestellte Vervielfältigungen führen, die keine Bearbeitungsqualität aufweisen.“
Gemäldereproduktionen eines Rembrandt-Gemäldes sollen ja nicht die Kreativität des Fotografen ausdrücken; sie sind umso gelungener, je originalgetreuer sie sind. Völlig im Vordergrund steht die Verbreitung der geistigen Leistung Rembrandts, die aber keinen Urheberrechtsschutz genießt (und auch nie im modernen Sinn genossen hat). Die Individualität des Fotografen soll ganz zurücktreten, sein Gestaltungsspielraum bezieht sich nicht auf den Ausdruck von „Originalität“. Die vielfach vom Durchschnittsbetrachter kaum wahrnehmbaren Unterschiede bei Gemäldefotos beziehen sich auf die handwerklichen Fähigkeiten, nicht auf die persönliche geistige Leistung des Fotografen.
Nicht jede handwerkliche Leistung, und sei sie auch noch so aufwändig, muss mit einem Ausschließlichkeitsrecht honoriert werden. Reproduktionsfotografen werden mit dieser Entscheidung nicht enteignet, sie können ihre Leistung nach wie vor verkaufen, nur eben nicht mittels eines Immaterialgüterrechts.
Der Bundesgerichtshof hat sich in der Entscheidung „Bibelreproduktion“ ausdrücklich das Argument Nordemanns mit der Verlängerung der Schutzfrist zueigen gemacht. Wenn es bei „Flachware“ auf den Zugang zum gemeinfreien Original ankommt (oder auf die Nutzung alter Fotografien - § 72 UrhG hat eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Veröffentlichung), dann steht die nach Ablauf der Schutzfrist gegebene Gemeinfreiheit, die ja eine beliebige Nutzung für alle Zwecke vorsieht, nur noch auf dem Papier.
„Kulturgut muß frei sein“ (Kunstchronik 2007, S. 507-510). Wer mit der herrschenden Meinung den Schutz für originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen ablehnt, wie dies die etwa Wikipedia und die Wikimedia Foundation tut, schiebt dem allgegegenwärtigen „Copyfraud“ der Institutionen, die Quasi-Urheberrechte an ihren „Flachware“-Beständen beanspruchen, einen Riegel vor.
Mit Sinn und Zweck des Urheberrechts, das Kreativität und individuelles Schöpfertum fördern soll, wäre ein Schutz der reinen Reproduktionsfotografie nicht vereinbar. Genau so hat das die in den USA maßgebliche Entscheidung Bridgeman Art Library v. Corel Corp. Von 1999 gesehen, die sehr sorgfältig und auch unter Rückgriff auf das Recht Großbritanniens begründet wurde. Fotografische Wiedergaben von Gemälden in der Public Domain unterliegen keinem Copyright, da ihnen, auch wenn sie mit großer Erfahrung und Aufwand angefertigt werden, das für den Schutz entscheidende Moment der Originalität fehlt.
Nochmals: Originaltreue und Originalität des Fotografen schließen sich aus. Die Fotografen-Lobby möchte den Eindruck erwecken, die Reproduktionsfotografie sei geschützt. Da aber von entsprechenden Gerichtsverfahren aus den letzten Jahren nichts bekannt geworden ist, erscheint das Risiko sehr gering, juristischen Ärger zu bekommen, wenn man Gemäldefotografien gemeinfreier Werke scannt und öffentlich im Internet zugänglich macht.
Zusätze gegenüber der Druckfassung
Ausführlichste Behandlung des Themas in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/
http://www.fotorecht.de (Beiträge von David Seiler)
Klaus Graf: Kulturgut muß frei sein! (Kunstchronik 2007). Volltext:
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
RGZ Codex Aureus - Faksimile
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:De_RGZ_130
BGH Bibelreproduktion - E-Text
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion
Bridgeman v. Corel - Wikipedia-Artikel
http://en.wikipedia.org/wiki/Bridgeman_Art_Library_Ltd._v._Corel_Corporation

KlausGraf - am Mittwoch, 9. April 2008, 14:41 - Rubrik: Archivrecht
http://num-scd-ulp.u-strasbg.fr:8080/651/
Worm, Ole (1643) Danicorum monumentorum libri sex.
Auf dem Titelblatt ist im Bibliotheksstempel ein Hakenkreuz aus der Zeit der Reichsuniversität zu erkennen.

Worm, Ole (1643) Danicorum monumentorum libri sex.
Auf dem Titelblatt ist im Bibliotheksstempel ein Hakenkreuz aus der Zeit der Reichsuniversität zu erkennen.

KlausGraf - am Mittwoch, 9. April 2008, 13:05 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
[ http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/extranet_uds/info/Universitaet/geschichte/archiv/reden-73.pdf ]
Die Beiträge der Frühjarstagung 2006 der Fachgruppe 8 des VdA zum Thema „Dokumentationsziele und Aspekte der Bewertung in Hochschularchiven und Archiven wissenschaftlicher Institutionen“ in Saarbrücken fasst der Ende 2007 als Band 73 der "Universitätsreden" in Saarbrücken erschienene Tagungsband zusammen, den Herr Kollege Müller dankenswerterweise auch als PDF ins Netz gestellt hat.
Nachdem die Literatur zu Fragen der Bewertung in Hochschul- und Wissenschaftsarchiven bislang ja durchaus überschaubar geblieben war, bieten die Beiträge dieses Bandes nun erstmals einen breiteren Überblick über damit zusammenhängende Fragestellungen.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass aus besagter Tagung ein Arbeitskreis aus den Kollegen Thomas Becker, Werner Moritz, Wolfgang Müller, Klaus Nippert und Max Plassmann hervorging, der auf der jüngsten Frühjahrstagung der Fachgruppe 8 in Münster den Entwurf eines "Dokumentationsprofils für Universitätsarchive und andere Hochschularchive" präsentierte. Die abschließende Fassung soll in Kürze ebenfalls im Druck erscheinen und zusätzlich wohl auch als PDF ins Netz gestellt werden.
WernerLengger - am Mittwoch, 9. April 2008, 09:48 - Rubrik: Universitaetsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen