http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/08-02-08.htm
Peter Suber schlägt für die mißglückte Begriffsbildung weak/strong OA nunmehr gratis (kostenfrei) und libre (mit gelockerten urheberrechtlichen Beschränkungen) vor. Das ist überzeugend.
Gratis funktioniert im Deutschen ausgezeichnet, libre wird man bei OA-Insidern nicht übersetzen müssen. Für den libre OA gibt es keine griffige deutsche Bezeichnung. Ich habe früher lizenzfrei (kosten- und lizenzfreier Zugang) verwendet, aber wenn man für Creative Commons Lizenzen (genauer: für CC-BY) plädiert, ist das missverständlich.
Suber sagt klar, dass der Ausschluss der kommerziellen Nutzung (CC-NC) und von Bearbeitungsmöglichkeiten (CC-ND) nicht vereinbar mit der BBB-Definition von OA ist:
"For example, permitting all uses except commercial use (the CC-NC license) and permitting all uses except derivative works (the CC-ND license) are not equivalent to one another and --ignoring certain subtleties-- not compatible with the BBB definition. "
Nur BBB-OA ist für mich voller OA. Die beste Lizenz, um das zu erreichen ist CC-BY. Darum einmal mehr:
Make all research results CC-BY! (and the data PD)
Trotzdem ist die Einführung dieser Unterscheidung eine Niederlage für OA-libre-Vorkämpfer. BBB-OA ist nicht mehr das Maß für OA. Jede popelige Homepage ist nunmehr OA.
Peter Suber schlägt für die mißglückte Begriffsbildung weak/strong OA nunmehr gratis (kostenfrei) und libre (mit gelockerten urheberrechtlichen Beschränkungen) vor. Das ist überzeugend.
Gratis funktioniert im Deutschen ausgezeichnet, libre wird man bei OA-Insidern nicht übersetzen müssen. Für den libre OA gibt es keine griffige deutsche Bezeichnung. Ich habe früher lizenzfrei (kosten- und lizenzfreier Zugang) verwendet, aber wenn man für Creative Commons Lizenzen (genauer: für CC-BY) plädiert, ist das missverständlich.
Suber sagt klar, dass der Ausschluss der kommerziellen Nutzung (CC-NC) und von Bearbeitungsmöglichkeiten (CC-ND) nicht vereinbar mit der BBB-Definition von OA ist:
"For example, permitting all uses except commercial use (the CC-NC license) and permitting all uses except derivative works (the CC-ND license) are not equivalent to one another and --ignoring certain subtleties-- not compatible with the BBB definition. "
Nur BBB-OA ist für mich voller OA. Die beste Lizenz, um das zu erreichen ist CC-BY. Darum einmal mehr:
Make all research results CC-BY! (and the data PD)
Trotzdem ist die Einführung dieser Unterscheidung eine Niederlage für OA-libre-Vorkämpfer. BBB-OA ist nicht mehr das Maß für OA. Jede popelige Homepage ist nunmehr OA.
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 19:19 - Rubrik: Open Access
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 18:48 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://juanpenafielreyes.bligoo.com/content/view/233112/Bibliotecas_Virtuales_en_Linea.html
Eine ziemlich nutzlose Linksammlung, die allenfalls demonstriert, dass man alles Mögliche darunter verstehen kann:
* ein OPAC
* eine Sammlung lizenzierter Angebote
* eine Linksammlung
* eine Sammlung von E-Dissertationen
usw.
Eine ziemlich nutzlose Linksammlung, die allenfalls demonstriert, dass man alles Mögliche darunter verstehen kann:
* ein OPAC
* eine Sammlung lizenzierter Angebote
* eine Linksammlung
* eine Sammlung von E-Dissertationen
usw.
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 18:11 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 17:40 - Rubrik: Fotoueberlieferung
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 17:06 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.elpais.com/articulo/internet/Google/abre/biblioteca/catalan/elpeputec/20080731elpepunet_5/Tes
http://publicacions.iec.cat/
Es ist bedauerlich, dass nicht noch mehr Institutionen, die Publikationen im Selbstverlag herausgeben, von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Bücher kostenfrei bei Google einzustellen.
Abgesehen davon, dass der Sprachfilter Googles nicht sonderlich gut funktioniert, ist die Liste der zwischen 1950 und 2000 komplett bei Google einsehbaren deutschsprachigen Bücher sowohl was Umfang als auch was Qualität angeht wenig berühmt.
http://publicacions.iec.cat/
Es ist bedauerlich, dass nicht noch mehr Institutionen, die Publikationen im Selbstverlag herausgeben, von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Bücher kostenfrei bei Google einzustellen.
Abgesehen davon, dass der Sprachfilter Googles nicht sonderlich gut funktioniert, ist die Liste der zwischen 1950 und 2000 komplett bei Google einsehbaren deutschsprachigen Bücher sowohl was Umfang als auch was Qualität angeht wenig berühmt.
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 16:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.iisg.nl/nationalaccounts/enqueste/
De Enqueste van 1494 (.pdf, 33 Mb) en de Informacie van 1514 (.pdf, 65 Mb) zijn twee van de belangrijkste bronnen met betrekking tot Holland en West-Friesland omstreeks het jaar 1500.
[...] Enqueste ende informatie upt stuck van der reductie ende reformatie van den schiltaelen, voertijts getaxeert ende gestelt geweest over de landen van Hollant ende Vrieslant. Gedaen in den jaere MCCCCXCIIII.
Uitgegeven vanwege de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde, bezorgd door R. Fruin. Leiden. E.J. Brill. 1876, xix [xx] + 333 [334] p.
Enqueste (.pdf, 33 Mb). Dit boek is als pdf weergegeven en op tekst doorzoekbaar.
Informacie up den staet faculteyt ende gelegenheyt van de steden ende dorpen van Hollant ende Vrieslant om daernae te reguleren de nyeuwe schiltaele. Gedaen in den jaere MDXIV.
Uitgegeven vanwege de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde, bezorgd door R. Fruin. Leiden, A.W. Sijthoff, 1866. xxxiv + 689 p.
Informacie (.pdf, 65 Mb). Dit boek is als pdf weergegeven en op tekst doorzoekbaar.
Tip: archiefforum.
De Enqueste van 1494 (.pdf, 33 Mb) en de Informacie van 1514 (.pdf, 65 Mb) zijn twee van de belangrijkste bronnen met betrekking tot Holland en West-Friesland omstreeks het jaar 1500.
[...] Enqueste ende informatie upt stuck van der reductie ende reformatie van den schiltaelen, voertijts getaxeert ende gestelt geweest over de landen van Hollant ende Vrieslant. Gedaen in den jaere MCCCCXCIIII.
Uitgegeven vanwege de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde, bezorgd door R. Fruin. Leiden. E.J. Brill. 1876, xix [xx] + 333 [334] p.
Enqueste (.pdf, 33 Mb). Dit boek is als pdf weergegeven en op tekst doorzoekbaar.
Informacie up den staet faculteyt ende gelegenheyt van de steden ende dorpen van Hollant ende Vrieslant om daernae te reguleren de nyeuwe schiltaele. Gedaen in den jaere MDXIV.
Uitgegeven vanwege de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde, bezorgd door R. Fruin. Leiden, A.W. Sijthoff, 1866. xxxiv + 689 p.
Informacie (.pdf, 65 Mb). Dit boek is als pdf weergegeven en op tekst doorzoekbaar.
Tip: archiefforum.
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 15:13 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.mcu.es/Geocultura/
"Archivos" anklicken und hineinzoomen, bis die Archivanschrift angezeigt wird. Ich denke, da werden noch ein paar Jahrzehnte vergehen, bis eine deutsche Behörde auf eine solche Idee kommt ...

"Archivos" anklicken und hineinzoomen, bis die Archivanschrift angezeigt wird. Ich denke, da werden noch ein paar Jahrzehnte vergehen, bis eine deutsche Behörde auf eine solche Idee kommt ...
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:58 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www.uni-kiel.de/kibidano/content/below/index.xml
KiBiDaNO ist eine vom Institut für Alttestamentliche Wissenschaft und Biblische Archäologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Lehrstuhl Prof. Bartelmus) initiierte und verantwortlich betreute Bilddatenbank zum Nahen Osten (Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina, Syrien, Türkei - später auch Ägypten), deren Bilder in der veröffentlichten Form von jedermann privat oder in Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen kostenlos genutzt werden können. Leider keine CC-Lizenz.

Via
http://archieven.blogspot.com/2008/08/het-archiefforum-nieuwsbrief-2-augustus.html
KiBiDaNO ist eine vom Institut für Alttestamentliche Wissenschaft und Biblische Archäologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Lehrstuhl Prof. Bartelmus) initiierte und verantwortlich betreute Bilddatenbank zum Nahen Osten (Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina, Syrien, Türkei - später auch Ägypten), deren Bilder in der veröffentlichten Form von jedermann privat oder in Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen kostenlos genutzt werden können. Leider keine CC-Lizenz.

Via
http://archieven.blogspot.com/2008/08/het-archiefforum-nieuwsbrief-2-augustus.html
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:53 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://infobib.de/blog/2008/08/02/librarything-web-services-api/
CH macht auf die PND aufmerksam ("Ein Ferrari unter den Datenbanken! Aber fahren darf er nur im Parkhaus.") Man sollte aber vielleicht ergänzen, dass sie von der Wikipedia und Wikisource genutzt wird.
CH macht auf die PND aufmerksam ("Ein Ferrari unter den Datenbanken! Aber fahren darf er nur im Parkhaus.") Man sollte aber vielleicht ergänzen, dass sie von der Wikipedia und Wikisource genutzt wird.
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:45 - Rubrik: Bibliothekswesen
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KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:40 - Rubrik: Wahrnehmung
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KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:29 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:03 - Rubrik: Unterhaltung
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Spiegel Online berichtet über Die italienische Bank der Erinnerungen:
Vor anderthalb Monaten starteten Franco Nicola, Lorenzo Fenoglio, Valentina Vaio und Luca Novarino die Bank der Erinnerungen. Sie bannen die Erzählungen älterer Mitbürger auf Video - in Zusammenarbeit mit der Provinzregierung von Cuneo und dem Verband der Italienischen Senioren-Universität Unitre. ... Bisher wurden die meisten der mehr als 220 Videozeugnisse in unmittelbarer Nachbarschaft gesammelt, aber der Schwerpunkt soll nun von Turin auf ganz Italien erweitert werden. ... So soll nach und nach eine Datenbank des Wissens und des Erinnerns geschaffen werden, die die großen und kleinen Erlebnisse der Menschen festhält und späteren Generationen verständlich zu machen hilft.
http://www.bancadellamemoria.it/home.php (Banca della Memoria, ital.)
Vor anderthalb Monaten starteten Franco Nicola, Lorenzo Fenoglio, Valentina Vaio und Luca Novarino die Bank der Erinnerungen. Sie bannen die Erzählungen älterer Mitbürger auf Video - in Zusammenarbeit mit der Provinzregierung von Cuneo und dem Verband der Italienischen Senioren-Universität Unitre. ... Bisher wurden die meisten der mehr als 220 Videozeugnisse in unmittelbarer Nachbarschaft gesammelt, aber der Schwerpunkt soll nun von Turin auf ganz Italien erweitert werden. ... So soll nach und nach eine Datenbank des Wissens und des Erinnerns geschaffen werden, die die großen und kleinen Erlebnisse der Menschen festhält und späteren Generationen verständlich zu machen hilft.
http://www.bancadellamemoria.it/home.php (Banca della Memoria, ital.)
Mario Arend - am Samstag, 2. August 2008, 10:43 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Diese Antwort des Berliner Datenschutzbeauftragten Dix in einem Interview zum Fall Kinski muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Im Zeitraum von zehn Jahren nach dem Tod der Person darf die Akte nur mit Einwilligung der Angehörigen offengelegt werden. Danach können die Akten nach den Regeln des Archivrechts genutzt werden, es sei denn, der Patient hat eine längere Sperrfrist verfügt.
http://www.schirach.de/wordpress/?p=230
Das ist das erste, was ich höre: Noch nie kam jemand meines Wissens auf die Idee, ein Betroffener könne selbst festlegen, wie lange seine Akten gesperrt bleiben müssen.
Im Zeitraum von zehn Jahren nach dem Tod der Person darf die Akte nur mit Einwilligung der Angehörigen offengelegt werden. Danach können die Akten nach den Regeln des Archivrechts genutzt werden, es sei denn, der Patient hat eine längere Sperrfrist verfügt.
http://www.schirach.de/wordpress/?p=230
Das ist das erste, was ich höre: Noch nie kam jemand meines Wissens auf die Idee, ein Betroffener könne selbst festlegen, wie lange seine Akten gesperrt bleiben müssen.
KlausGraf - am Freitag, 1. August 2008, 17:07 - Rubrik: Archivrecht
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http://computerphilologie.tu-darmstadt.de/jg07/bubenh.html
Der Beitrag stellt die XML-Technologien der DVD mit der Edition von Materialien der Jugendunruhen in Zürich 1968 vor.
Es ist heutzutage ziemlich idiotisch, eine wichtige Quellenedition auf DVD vorzulegen, ohne sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass DVDs kein taugliches Medium der Langzeitarchivierung sind.

Der Beitrag stellt die XML-Technologien der DVD mit der Edition von Materialien der Jugendunruhen in Zürich 1968 vor.
Es ist heutzutage ziemlich idiotisch, eine wichtige Quellenedition auf DVD vorzulegen, ohne sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass DVDs kein taugliches Medium der Langzeitarchivierung sind.

KlausGraf - am Freitag, 1. August 2008, 13:23 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Moniert zu Recht Jürgen Plieninger in netbib.
KlausGraf - am Freitag, 1. August 2008, 13:21 - Rubrik: Open Access
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"Ein lohnendes Thema sind übrigens auch stereotype Fotos von Archivaren in der Presse", so schrieb mir unlängst ein Kollege aus dem Dresden. Ich musste an die Überschrift nicht nur dieses Eintrags, sondern auch an dieso betitelten Anmerkungen Clemens Rehms zur Fotoausstellung „Ar-schiefe oder warum gerade Archive und nicht schiefe Geraden?“ des Künstlers Thomas Kleynen in: Rundbrief Fotografie, Vol.4 (2007), Nr.4, Stuttgart 2007, S.27-29, denken.
Der Archivfinder und die Ausstellung sind hier bereits erwähnt worden (s. http://archiv.twoday.net/stories/3755548/).
In Hinblick auf die stereotypen Archiv-Photograhpien in den Medien ist es vielleicht interessant, wie die Kollegen auf die Bilder Thomas Kleynens (Beispiele unter http://www.kleynen.de) im Archivfinder reagiert haben. Beim Versand des Archivfinders wurden die Empfänger gebeten, ihre Kritik zu äußern. Diese Reaktion werden anonymisiert wiedergegeben. Dies ist eine Quelle der Reaktionen, die andere sind die publizierten Rezensionen:
Sie ist nicht nur informativ und übersichtlich, sondern durch die Bebilderung auch subtil humorvoll und unterhaltsam. Der bei vielen Menschen vorhandene Eindruck, Archive seien trocken und langweilig, wird durch diese Schrift sicherlich relativiert oder aufgehoben
Galerist des Fotokünstlers
Insofern mein Kompliment für Ihre gelungene, auch optisch sehr schöne Broschüre, die hier den Mitarbeitern des Archivs, aber auch den Benutzern sicher gute Dienste leisten wird.
Uniarchiv
Das Heft ist gut aufgemacht und gegliedert, bemerkenswert sind die Winteraufnahmen der Örtlichkeiten!
Stadtarchiv
Was ihn sicherlich von anderen Veröffentlichungen dieser Art unterscheidet und hervorhebt, ist meiner Ansicht nach die informative und hilfreiche Einführung von Frau Tiemann und die reiche, z. T. humorvolle Bebilderung. Einige Abbildungen weniger (eine erscheint gleich dreimal, auf den Seiten 12/13, 25 und 45) und nur eine Farbe für die Gliederungspunkte (vorzugsweise nur schwarz, denn die unterschiedliche Gewichtung der Punkte wird ja durch die Schriftgröße verdeutlicht) hätten dem Heft vielleicht ein wenig mehr Ruhe gegeben. Doch das ist wohl auch eine Geschmackssache. Der "Archivfinder" wird durch die Vollständigkeit seiner Hinweise ganz sicher allen Interessierten eine große Hilfe sein und ihnen darüberhinaus durch die Bilder einfach Spaß machen.
Gemeindearchiv
Eine sehr gelungene Publikation. Titelblatt, Farben, Bilder, Gliederung/Übersicht, Inhalte: Einfach klasse. Ich konnte das Heft nicht einfach weglegen.
Stadtarchiv
Ich finde ihn sehr schön gestaltet: übersichtlich, informativ, ansprechende Aufmachung - v. a. die Fotos bestechen oft durch ihre nahezu künstlerischen Perspektiven
Kreisarchiv
Zu bemängeln hätte ich lediglich die graphische Gestaltung: Die separate Gliederung der einzelnen Artikel auf einem farbigen Balken, die farblich sehr ähnlich gehaltenen Ortstitel und die Anordnung der Fotos tragen m.E. nicht unbedingt zur Übersichtlichkeit bei.
Auszubildender Archivschule Marburg
Ich finde, er ist sehr gut gelungen - die Aufmachung insgesamt, die Präsentation und Fülle der Informationen, die ungewöhnliche fotografische Sicht, rundherum hervorragend
Kreistagsmitglied
Einzige, was mich stört, ist die Fischaugenoptik bei den Fotos, weil das so runde, stürzende Linien ergibt (S. 18, besonders S. 21 und 25, wo man Sorge hat, die Regale oder Kompaktanlagen kippen um). Aber wahrscheinlich ist das ein künstlerisches Element und so gewollt.“
Archivamt
Zu den Bildern habe ich bewußt nichts geschrieben, da ich zwar die Anzahl und Anordnung der Bilder gut finde, mich aber die verzerrten Perspektiven vor allem bei den Gebäuden und die willkürliche Bildzuordnung zu den verschiedenen Archiven (z.B. S. 48 Benutzerraum des Staatsarchivs Münster beim Gemeindearchiv Burbach) ohne Bildunterschriften eher irritiert haben. Da das eine pers. Ansichtssache ist, habe ich dazu nichts geschrieben.
Rezensent
Wenn es schon möglich ist, so viele bunte Fotos in dem Heft abzudrucken, könnte man vielleicht in der nächsten Auflage noch ein Sütterlin-Alphabet aufnehmen (gute in www.ad-fontes.de).
Insgesamt: eine richtig gelungene Publikation!
PS: ob allerdings die Münsteraner sich darüber freuen, wenn Sie nur das alte Gemäuer abbilden? ...“
Professorin Universität Essen
Auch die zum Teil sehr lebhafte Illustration durch interessant bearbeitete und verfremdete Fotos verleitet zum Durchblättern und interessiertem Ansehen der gesamten Broschüre. .... Besonders reizvoll war es natürlich jetzt bei hochsommerlichen Temperaturen, die Ansichtsfotos der Archive mit winterlichem Schnee anzuschauen
Kreisarchiv
Die überraschenden und ungewöhnlichen Fotos (verzerrt, verfremdet, montiert) machen neugierig. Leider erscheint die Verteilung der Fotos oftmals sehr beliebig. Häufig ist nicht auszumachen, ob die abgebildete Archivalie oder die Personen auch wirklich zum gerade beschriebenen Archiv passen. Liegt das Bürgerbuch der Stadt Siegen tatsächlich
im Staatsarchiv Münster? Und was hat der große Lesesaal des Staatsarchivs bei den Kurzportraits der leider »archivfreien« Gemeinden Burbach und Neunkirchen zu suchen? Erklärende Bildunterschriften hätten da sicherlich gut getan.
Archivpflege in Westfalen und Lippe, (65) Oktober 2006, S. 27
.... kritische Bemerkungen seien dem Rezensenten - selbst einmal Kreisarchivar - bei aller Freude über eine solche Publikation erlaubt:
Die Illustration des Heftes erscheint aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Was sollen Abbildungen in einer Informationsbroschüre, wenn Bildunterschriften fehlen, die Aufschluss darüber geben, was die Abbildungen zeigen? Es soll zudem wohl besonders reizvoll wirken, wenn von (foto-)künstlerischer
Hand wirklichkeitsverfremdende Fotomontagen erstellt wurden und Aufnahme in die Broschüre fanden, so dass bspw. das mächtige Gebäude des Staatsarchivs Münster - zwischen große Bäume montiert - wie das Haus eines Gartenzwergs oder eine Puppenstube aussieht (S. 50). Der unbedarfte Laie, der die Gebäude nicht kennt, in denen die vorgestellten Archive ihren Sitz haben, wird mit derlei Abbildungen nichts anfangen können. Er erhält auch sonst keine realistische bildliche Vorstellung von dem, was ihn erwartet. War er, der vielgepriesene „Durchschnittsbürger", aber nicht Hauptadressat der Info-Broschüre, worauf auch die hohe Auflage von mehreren Tausend Exemplaren hindeutet? Sollte nicht „er/sie" dazu bewegt werden, die Hemmschwelle ins „hochehrwürdige" Archiv zu überschreiten?
Ist diese Kritik nicht überzogen? Nein, denn die Abbildungen nehmen einen großen Teil des Raumes der Schrift in Anspruch. Und wie irreführend die Abbildungen sind, die eigentlich weitergehend informieren und nicht bloß illustrativen Charakter haben sollten, wird deutlich, wenn man sich Seite 48 ansieht. Beim Durchblättern des Heftes - mithin auf den ersten Blick- dachte der Rezensent: Nanu? Seit wann hat denn die Gemeinde Burbach ein eigenes Archiv, und dann auch noch ein so komfortables? Doch dann - beim genaueren Betrachten - wurde klar: „Kein Archiv vorhanden", wie es im Text heißt. Wer bereits in Münster geforscht hat, erkennt den Lesesaal des dortigen Staatsarchivs. Eine im wahrsten Sinne des Wortes "tolle" bildliche Information, die sich dem Betrachter bietet - oder besser: irreführender geht es kaum noch. Aber vielleicht ist das ja auch bewusst so geschehen, nach dem Motto: Ein so „schönes" Archiv könntet Ihr Burbacher auch haben, wenn es die Gemeinde-"väter" wollten! Der Informationsgehalt der anderen Abbildungen bzw. deren Platzierung lässt einen solchen Schluss aber (leider) nicht zu.“
Siegener Beiträge 11 (2006), S. 273-274.
Thomas Bartholosch, Studienrat im Hochschuldienst im Fach Geschichte an der Universität Siegen
Sicherlich wecken einige der präsentierten Fotos Interesse an den Archiven, doch der Informationsgehalt der teilweise ästhetischen Fotos läßt doch stark zu wünschen übrig, will sagen, sie sind oft überflüssig und irreführend.“
Dr. Andreas Bingener, Siegen, in Nassauische Annalen119, 2008, S. 728-729
Fazit als Frage: Wollen oder sollen wir uns weiter stereotyp darstellen ?
Der Archivfinder und die Ausstellung sind hier bereits erwähnt worden (s. http://archiv.twoday.net/stories/3755548/).
In Hinblick auf die stereotypen Archiv-Photograhpien in den Medien ist es vielleicht interessant, wie die Kollegen auf die Bilder Thomas Kleynens (Beispiele unter http://www.kleynen.de) im Archivfinder reagiert haben. Beim Versand des Archivfinders wurden die Empfänger gebeten, ihre Kritik zu äußern. Diese Reaktion werden anonymisiert wiedergegeben. Dies ist eine Quelle der Reaktionen, die andere sind die publizierten Rezensionen:
Sie ist nicht nur informativ und übersichtlich, sondern durch die Bebilderung auch subtil humorvoll und unterhaltsam. Der bei vielen Menschen vorhandene Eindruck, Archive seien trocken und langweilig, wird durch diese Schrift sicherlich relativiert oder aufgehoben
Galerist des Fotokünstlers
Insofern mein Kompliment für Ihre gelungene, auch optisch sehr schöne Broschüre, die hier den Mitarbeitern des Archivs, aber auch den Benutzern sicher gute Dienste leisten wird.
Uniarchiv
Das Heft ist gut aufgemacht und gegliedert, bemerkenswert sind die Winteraufnahmen der Örtlichkeiten!
Stadtarchiv
Was ihn sicherlich von anderen Veröffentlichungen dieser Art unterscheidet und hervorhebt, ist meiner Ansicht nach die informative und hilfreiche Einführung von Frau Tiemann und die reiche, z. T. humorvolle Bebilderung. Einige Abbildungen weniger (eine erscheint gleich dreimal, auf den Seiten 12/13, 25 und 45) und nur eine Farbe für die Gliederungspunkte (vorzugsweise nur schwarz, denn die unterschiedliche Gewichtung der Punkte wird ja durch die Schriftgröße verdeutlicht) hätten dem Heft vielleicht ein wenig mehr Ruhe gegeben. Doch das ist wohl auch eine Geschmackssache. Der "Archivfinder" wird durch die Vollständigkeit seiner Hinweise ganz sicher allen Interessierten eine große Hilfe sein und ihnen darüberhinaus durch die Bilder einfach Spaß machen.
Gemeindearchiv
Eine sehr gelungene Publikation. Titelblatt, Farben, Bilder, Gliederung/Übersicht, Inhalte: Einfach klasse. Ich konnte das Heft nicht einfach weglegen.
Stadtarchiv
Ich finde ihn sehr schön gestaltet: übersichtlich, informativ, ansprechende Aufmachung - v. a. die Fotos bestechen oft durch ihre nahezu künstlerischen Perspektiven
Kreisarchiv
Zu bemängeln hätte ich lediglich die graphische Gestaltung: Die separate Gliederung der einzelnen Artikel auf einem farbigen Balken, die farblich sehr ähnlich gehaltenen Ortstitel und die Anordnung der Fotos tragen m.E. nicht unbedingt zur Übersichtlichkeit bei.
Auszubildender Archivschule Marburg
Ich finde, er ist sehr gut gelungen - die Aufmachung insgesamt, die Präsentation und Fülle der Informationen, die ungewöhnliche fotografische Sicht, rundherum hervorragend
Kreistagsmitglied
Einzige, was mich stört, ist die Fischaugenoptik bei den Fotos, weil das so runde, stürzende Linien ergibt (S. 18, besonders S. 21 und 25, wo man Sorge hat, die Regale oder Kompaktanlagen kippen um). Aber wahrscheinlich ist das ein künstlerisches Element und so gewollt.“
Archivamt
Zu den Bildern habe ich bewußt nichts geschrieben, da ich zwar die Anzahl und Anordnung der Bilder gut finde, mich aber die verzerrten Perspektiven vor allem bei den Gebäuden und die willkürliche Bildzuordnung zu den verschiedenen Archiven (z.B. S. 48 Benutzerraum des Staatsarchivs Münster beim Gemeindearchiv Burbach) ohne Bildunterschriften eher irritiert haben. Da das eine pers. Ansichtssache ist, habe ich dazu nichts geschrieben.
Rezensent
Wenn es schon möglich ist, so viele bunte Fotos in dem Heft abzudrucken, könnte man vielleicht in der nächsten Auflage noch ein Sütterlin-Alphabet aufnehmen (gute in www.ad-fontes.de).
Insgesamt: eine richtig gelungene Publikation!
PS: ob allerdings die Münsteraner sich darüber freuen, wenn Sie nur das alte Gemäuer abbilden? ...“
Professorin Universität Essen
Auch die zum Teil sehr lebhafte Illustration durch interessant bearbeitete und verfremdete Fotos verleitet zum Durchblättern und interessiertem Ansehen der gesamten Broschüre. .... Besonders reizvoll war es natürlich jetzt bei hochsommerlichen Temperaturen, die Ansichtsfotos der Archive mit winterlichem Schnee anzuschauen
Kreisarchiv
Die überraschenden und ungewöhnlichen Fotos (verzerrt, verfremdet, montiert) machen neugierig. Leider erscheint die Verteilung der Fotos oftmals sehr beliebig. Häufig ist nicht auszumachen, ob die abgebildete Archivalie oder die Personen auch wirklich zum gerade beschriebenen Archiv passen. Liegt das Bürgerbuch der Stadt Siegen tatsächlich
im Staatsarchiv Münster? Und was hat der große Lesesaal des Staatsarchivs bei den Kurzportraits der leider »archivfreien« Gemeinden Burbach und Neunkirchen zu suchen? Erklärende Bildunterschriften hätten da sicherlich gut getan.
Archivpflege in Westfalen und Lippe, (65) Oktober 2006, S. 27
.... kritische Bemerkungen seien dem Rezensenten - selbst einmal Kreisarchivar - bei aller Freude über eine solche Publikation erlaubt:
Die Illustration des Heftes erscheint aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Was sollen Abbildungen in einer Informationsbroschüre, wenn Bildunterschriften fehlen, die Aufschluss darüber geben, was die Abbildungen zeigen? Es soll zudem wohl besonders reizvoll wirken, wenn von (foto-)künstlerischer
Hand wirklichkeitsverfremdende Fotomontagen erstellt wurden und Aufnahme in die Broschüre fanden, so dass bspw. das mächtige Gebäude des Staatsarchivs Münster - zwischen große Bäume montiert - wie das Haus eines Gartenzwergs oder eine Puppenstube aussieht (S. 50). Der unbedarfte Laie, der die Gebäude nicht kennt, in denen die vorgestellten Archive ihren Sitz haben, wird mit derlei Abbildungen nichts anfangen können. Er erhält auch sonst keine realistische bildliche Vorstellung von dem, was ihn erwartet. War er, der vielgepriesene „Durchschnittsbürger", aber nicht Hauptadressat der Info-Broschüre, worauf auch die hohe Auflage von mehreren Tausend Exemplaren hindeutet? Sollte nicht „er/sie" dazu bewegt werden, die Hemmschwelle ins „hochehrwürdige" Archiv zu überschreiten?
Ist diese Kritik nicht überzogen? Nein, denn die Abbildungen nehmen einen großen Teil des Raumes der Schrift in Anspruch. Und wie irreführend die Abbildungen sind, die eigentlich weitergehend informieren und nicht bloß illustrativen Charakter haben sollten, wird deutlich, wenn man sich Seite 48 ansieht. Beim Durchblättern des Heftes - mithin auf den ersten Blick- dachte der Rezensent: Nanu? Seit wann hat denn die Gemeinde Burbach ein eigenes Archiv, und dann auch noch ein so komfortables? Doch dann - beim genaueren Betrachten - wurde klar: „Kein Archiv vorhanden", wie es im Text heißt. Wer bereits in Münster geforscht hat, erkennt den Lesesaal des dortigen Staatsarchivs. Eine im wahrsten Sinne des Wortes "tolle" bildliche Information, die sich dem Betrachter bietet - oder besser: irreführender geht es kaum noch. Aber vielleicht ist das ja auch bewusst so geschehen, nach dem Motto: Ein so „schönes" Archiv könntet Ihr Burbacher auch haben, wenn es die Gemeinde-"väter" wollten! Der Informationsgehalt der anderen Abbildungen bzw. deren Platzierung lässt einen solchen Schluss aber (leider) nicht zu.“
Siegener Beiträge 11 (2006), S. 273-274.
Thomas Bartholosch, Studienrat im Hochschuldienst im Fach Geschichte an der Universität Siegen
Sicherlich wecken einige der präsentierten Fotos Interesse an den Archiven, doch der Informationsgehalt der teilweise ästhetischen Fotos läßt doch stark zu wünschen übrig, will sagen, sie sind oft überflüssig und irreführend.“
Dr. Andreas Bingener, Siegen, in Nassauische Annalen119, 2008, S. 728-729
Fazit als Frage: Wollen oder sollen wir uns weiter stereotyp darstellen ?
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 18:10 - Rubrik: Wahrnehmung
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" ..... Heute gibt es vicus pabuli, vulgo Fressgässle oder luxuriose vivere apud lacum, id est Schlemmen am See", doziert ein wunderlich anzuschauender Mann im schwarzen Wams und schwarzer Mütze am Oberen Böblinger See vor einem Grüppchen. Selbst stellt er sich als "Gunterus Scultetus", Archivarius et polyhistor vor und wehrt ab, hier gehe es nur darum, sich an Worten zu laben. Nein, die Menschen seien gekommen "exercere voluptatem ciborum", die Wollust der Speisen zu genießen.
Tatsächlich steckt im Archivar-Gewand Böblingens ehemaliger Kulturamtsleiter Dr. Günter Scholz, der als Anführer einer kulinarischen Stadtführung des Vereins Museumsfreunde Böblingen mit einem 18-köpfigen Tross durch Böblingen zieht, häppchenweise Informationsportionen mit dem Schwerpunkt Essen und Trinken darreicht und in diversen Lokalitäten zu Tisch bittet. ...."
Quelle:
Böblinger Zeitung
Tatsächlich steckt im Archivar-Gewand Böblingens ehemaliger Kulturamtsleiter Dr. Günter Scholz, der als Anführer einer kulinarischen Stadtführung des Vereins Museumsfreunde Böblingen mit einem 18-köpfigen Tross durch Böblingen zieht, häppchenweise Informationsportionen mit dem Schwerpunkt Essen und Trinken darreicht und in diversen Lokalitäten zu Tisch bittet. ...."
Quelle:
Böblinger Zeitung
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 14:49 - Rubrik: Wahrnehmung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
" .....Die Ladung Jazz kam in einem Schiffscontainer. Mehrere Hundert Kilo Schallplatten, Instrumente und Noten aus New Orleans landeten in Eisenach. Im Internationalen Jazz Archiv fanden sie eine neue Heimat, obwohl eine Prise vom Hurrikan "Katrina" gleich mit dabei war: Die von Wasser und Chemikalien angegriffene Sammlung moderte und müffelte.
Lieferungen wie die von Schlagzeuger Trevor Richards, dessen Haus in New Orleans im Jahr 2005 plötzlich unter Wasser stand, sind kein Einzelfall: Jeden Monat trudelt in der alten Mälzerei von Eisenach ein neues Vermächtnis von Jazzern oder deren Verehrern ein. "Unser Archiv platzt aus allen Nähten", stöhnt Reinhard Lorenz, Chef des Archivs und des Eisenacher Kulturamts.
Weil sich seine Bestände immer weiter Richtung Decke türmen, hat das Internationale Jazz Archiv von Eisenach zur größten Sammlung Europas aufgeschlossen: 60.000 Platten, 3000 Bücher, 45.000 Zeitschriften, dazu Tausende Poster, Plakate und Fotos - nur das Jazz-Institut in Darmstadt kann laut Lorenz da mithalten. "Sicherlich zählen wir mittlerweile zu den fünf bis sechs wichtigsten Jazz-Archiven weltweit", glaubt er. ...."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1336803.html
s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/4329481/
Lieferungen wie die von Schlagzeuger Trevor Richards, dessen Haus in New Orleans im Jahr 2005 plötzlich unter Wasser stand, sind kein Einzelfall: Jeden Monat trudelt in der alten Mälzerei von Eisenach ein neues Vermächtnis von Jazzern oder deren Verehrern ein. "Unser Archiv platzt aus allen Nähten", stöhnt Reinhard Lorenz, Chef des Archivs und des Eisenacher Kulturamts.
Weil sich seine Bestände immer weiter Richtung Decke türmen, hat das Internationale Jazz Archiv von Eisenach zur größten Sammlung Europas aufgeschlossen: 60.000 Platten, 3000 Bücher, 45.000 Zeitschriften, dazu Tausende Poster, Plakate und Fotos - nur das Jazz-Institut in Darmstadt kann laut Lorenz da mithalten. "Sicherlich zählen wir mittlerweile zu den fünf bis sechs wichtigsten Jazz-Archiven weltweit", glaubt er. ...."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1336803.html
s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/4329481/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 14:47 - Rubrik: Musikarchive
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" ....Jeder Bereich des Spielkasinos wird pausenlos überwacht. Die entsprechenden Aufnahmen landen zudem nicht etwa ungesehen im Archiv. Die Security überprüft pausenlos, ob einer der Spieler versucht zu betrügen. Das wissen die Kasinobetreiber wie auch alle Besucher. ...."
Quelle:
http://www.gulli.com/news/t-te-gras-als-spieleinsatz-2008-07-31/
Quelle:
http://www.gulli.com/news/t-te-gras-als-spieleinsatz-2008-07-31/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 14:45 - Rubrik: Wahrnehmung
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Wer kennt ihn noch, den "Volkspapritz", mit dessen Hilfe Generationen angehender Archivarinnen und Archivare Marburger Provenienz versuchten, die Klippen und Untiefen der so genannten Archivwissenschaft zu umschiffen? Hier das Titelblatt eines Exemplars, das Ende der 1980er Jahre in Marburg kursierte:
Link
Link
Koelges Michael - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 21:51 - Rubrik: Unterhaltung
Die teuflischen Archivare waren nicht unbedingt glücklich in ihrer Bibliothek. Aber sie waren zufrieden und das war mehr, als man von den meisten Lebenwesen in der Dimension, die man die Schwefelklüfte nannte, behaupten konnte. Die wolfsköpfigen Dämonen archivierten alles, was ihnen in die Hände fiel, und was sich nicht archivieren ließ, das existierte für sie auch nicht.
Danke an
http://log.netbib.de/archives/2008/07/30/die-bibliothekare-die-in-der-holle-arbeiten/

Danke an
http://log.netbib.de/archives/2008/07/30/die-bibliothekare-die-in-der-holle-arbeiten/

KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 19:28 - Rubrik: Wahrnehmung
"Archivbeobachtung ist ein Dienst, der sich auf deutsche und ausländische Register und Ämter bezieht. Archivbeobachtung bezieht sich auf deutsche Handelsregister, Patent- und Markenämter, Gesetzesblätter, Verkündigungsblätter und spezialisierte Datenbanken."
"Das Werbeanzeigenarchiv enthält deutsche und internationale Werbeanzeigen aus der Printpresse sowie Werbespots aus TV und Radio. Neben dem Anzeigenarchiv unterhalten wir ein umfassendes Archiv für redaktionelle Texte. "
Leistungen der seit 1997 bestehenden Firma mediatpress.
http://www.mediatpress.com/alles.html
"Das Werbeanzeigenarchiv enthält deutsche und internationale Werbeanzeigen aus der Printpresse sowie Werbespots aus TV und Radio. Neben dem Anzeigenarchiv unterhalten wir ein umfassendes Archiv für redaktionelle Texte. "
Leistungen der seit 1997 bestehenden Firma mediatpress.
http://www.mediatpress.com/alles.html
Wolf Thomas - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 17:46 - Rubrik: Wahrnehmung
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KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 17:03 - Rubrik: Archivrecht
Nein, sagt das AG München:
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Amtsgericht-Muenchen-20070907.html
Dies ist abzulehnen. Das OLG München vertritt eine andere Rechtsauffassung:
http://www.dr-bahr.com/news_det_20080730021354.html
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Amtsgericht-Muenchen-20070907.html
Dies ist abzulehnen. Das OLG München vertritt eine andere Rechtsauffassung:
http://www.dr-bahr.com/news_det_20080730021354.html
KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 16:05 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5584/
Klaus Graf: Veit Warbeck, der Übersetzer der "Schönen Magelone" (1527) und seine Familie, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1986, S. 139-150
Veit Warbeck, geboren um 1490 in Schwäbisch Gmünd und gestorben 1534 in Torgau, ist als Übersetzer der "Schönen Magelone" aus dem Französischen bekannt geworden. Der Beitrag widmet sich vor allem seinem familiären Hintergrund. Er war der Sohn des Gmünder Bürgermeisters und Sensenhändlers Thoman Warbeck (gestorben 1524), der aus Nördlingen stammte, und der Anna Hack. Veit Warbecks Lebensgeschichte bündelt zeittypische Züge: "Hochentwickeltes Exportgewerbe und Fernhandel als wirtschaftlicher Hintergrund seiner Eltern, die Problematik bürgerlicher Aufsteiger mit Anspruch auf adlige Reputation, die Anfänge der Reformation, von Veit aus nächster Nähe miterlebt, sowie der Humanismus und die Blüte gelehrter Bildung, die eine neue Elite hervorbrachte und die - neben den durch die französischen Kontakte seines Vaters bedingten Sprachkenntnissen - auch für den Bürgerssohn Veit Warbeck das Sprungbrett bereitgestellt hat für den Hofdienst in der nächsten Umgebung des Fürsten" (S. 148f.). Beigegeben sind Stammtafeln der Warbeck und Hack.
Zu Warbeck siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Veit_Warbeck

Klaus Graf: Veit Warbeck, der Übersetzer der "Schönen Magelone" (1527) und seine Familie, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1986, S. 139-150
Veit Warbeck, geboren um 1490 in Schwäbisch Gmünd und gestorben 1534 in Torgau, ist als Übersetzer der "Schönen Magelone" aus dem Französischen bekannt geworden. Der Beitrag widmet sich vor allem seinem familiären Hintergrund. Er war der Sohn des Gmünder Bürgermeisters und Sensenhändlers Thoman Warbeck (gestorben 1524), der aus Nördlingen stammte, und der Anna Hack. Veit Warbecks Lebensgeschichte bündelt zeittypische Züge: "Hochentwickeltes Exportgewerbe und Fernhandel als wirtschaftlicher Hintergrund seiner Eltern, die Problematik bürgerlicher Aufsteiger mit Anspruch auf adlige Reputation, die Anfänge der Reformation, von Veit aus nächster Nähe miterlebt, sowie der Humanismus und die Blüte gelehrter Bildung, die eine neue Elite hervorbrachte und die - neben den durch die französischen Kontakte seines Vaters bedingten Sprachkenntnissen - auch für den Bürgerssohn Veit Warbeck das Sprungbrett bereitgestellt hat für den Hofdienst in der nächsten Umgebung des Fürsten" (S. 148f.). Beigegeben sind Stammtafeln der Warbeck und Hack.
Zu Warbeck siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Veit_Warbeck

KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 13:56 - Rubrik: Landesgeschichte
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Am 2. April 2008 habe ich hier darauf hingewiesen, dass der damals vorgesehenen Fassung des Thüringer Bibliotheksgesetzes eine Datenschutzklausel fehlte:
http://archiv.twoday.net/stories/4834214/
Mein Vorschlag war:
"Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend."
Gesetz wurde (siehe unten):
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
Herr Steinhauer, der meine Anregung überzeugend fand, hat es übernommen, sie im Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Aus der von Steinhauer am 30. Mai für den VDB-Regionalverband abgegebenen Stellungnahme: "Ebenfalls Gegenstand der Beratung sollten Fragen des Datenschutzes sein. Nach der Publikation der Gesetzesentwürfe in den Landtagsdrucksachen wurde aus dem Archivwesen auf eine Lücke hingewiesen. Es geht um die Benutzung von Nachlässen in Bibliotheken, die personenbezogene Daten lebender Personen enthalten. Vorgeschlagen wurde für die Sammlung, Erschließung und Benutzung dieser Nachlässe eine entsprechende Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes. Man könnte mit einem kurzen Verweis auf dort bereits bestehende Regelungen die genannte Rechtslücke einfach schließen."
Es dürfte das erste Mal sein, dass ein deutscher Weblogbeitrag bei der Landesgesetzgebung quasi 1:1 umgesetzt wurde :-)
***
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften
- Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) -
Vom 16. Juli 2008
Inhaltsübersicht
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1 Informationsfreiheit
§ 2 Bibliotheken in Thüringen
§ 3 Bildung und Medienkompetenz
§ 4 Kulturelles Erbe
§ 5 Finanzierung
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
Artikel 5
Inkrafttreten
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1
Informationsfreiheit
Die geordneten und erschlossenen Sammlungen von
Büchern und anderen Medienwerken in körperlicher und
unkörperlicher Form (Bibliotheken) des Freistaats Thüringen
und der unter der Rechtsaufsicht des Landes stehenden
juristischen Personen sind nach Maßgabe ihrer
Benutzungsbestimmungen und mit Rücksicht auf ihren
konkreten Zweck für jedermann zugänglich. Sie gewährleisten
damit in besonderer Weise das Grundrecht, sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten
zu können. Das Gleiche gilt für die im Rahmen
freiwilliger Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis
von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen Bibliotheken.
§ 2
Bibliotheken in Thüringen
(1) Landesbibliothek des Freistaats Thüringen ist die
Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität
Jena. Sie trägt den Namen "Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek Jena". Als Zentrum für Angelegenheiten
des wissenschaftlichen Bibliothekswesens nimmt sie
in Absprache mit den betroffenen Einrichtungen planerische
und koordinierende Aufgaben wahr.
(2) Bibliotheken mit umfangreichen Beständen für wissenschaftliche
Forschung und Lehre (wissenschaftliche
Bibliotheken) bestehen an den Hochschulen und der Berufsakademie
des Landes oder als eigenständige Forschungsbibliotheken.
Sie stehen unbeschadet ihrer besonderen
Aufgaben für Forschung und Lehre jedermann entsprechend
§ 1 für die private und berufliche wissenschaftliche
Bildung zur Verfügung. Im Übrigen gelten die Regelungen
des Thüringer Hochschulgesetzes.
(3) Die von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen
allgemein zugänglichen Bibliotheken (öffentliche Bibliotheken)
dienen der schulischen, beruflichen und allgemeinen
Bildung und Information. Die Landesfachstelle
für öffentliche Bibliotheken berät und unterstützt die öffentlichen
Bibliotheken und ihre Träger in allen Fragen bibliotheksfachlicher
und bibliotheksplanerischer Art.
(4) Bibliotheken für den Dienstgebrauch der Verwaltung
und der Gerichte (Behördenbibliotheken) sowie die Bibliothek
des Thüringer Landtags sind, sofern die gewünschten
Bücher und Medienwerke in anderen Bibliotheken des
Freistaats nicht zur Verfügung stehen und dienstliche Belange
nicht beeinträchtigt werden, entsprechend § 1 für
jedermann zugänglich.
(5) Die an den Schulen des Landes bestehenden Schulbibliotheken
dienen in Zusammenarbeit mit öffentlichen und
wissenschaftlichen Bibliotheken im besonderen Maße der
Lese- und Lernförderung sowie der Vermittlung von Medienkompetenz.
(6) Öffentlich zugängliche Bibliotheken in privater oder
kirchlicher Trägerschaft (nicht staatliche Bibliotheken) ergänzen
und bereichern das bibliothekarische Angebot im
Freistaat Thüringen.
§ 3
Bildung und Medienkompetenz
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und als solche
Partner für lebenslanges Lernen. Sie sind Orte der Wissenschaft,
der Begegnung und der Kommunikation. Sie
fördern Wissen und gesellschaftliche Integration und stärken
die Lese-, Informations- und Medienkompetenz ihrer
Nutzer durch geeignete Maßnahmen sowie durch die Zusammenarbeit
mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
§ 4
Kulturelles Erbe
(1) Die wertvollen Altbestände und spezialisierten Sammlungen
in den Bibliotheken sind Teil des kulturellen Erbes
Thüringens von europäischem Rang. Dies gilt insbesondere
für die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar,
die Forschungsbibliothek Gotha als Teil der Universitäts- und
Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, die Sondersammlung
Bibliotheca Amploniana und für die Landesbibliothek.
Das kulturelle Erbe in den Bibliotheken ist durch sachgerechte
Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete
Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung
und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den
öffentlichen Gebrauch zu erhalten.
(2) Von einem Werk, das unter wesentlicher Verwendung
von historischem Buchbestand, Handschriften oder Nachlässen
entstanden ist, ist unaufgefordert nach der Veröffentlichung
ein Beleg bei der Bibliothek, die den bearbeiteten
Bestand besitzt, in der veröffentlichten Form unentgeltlich
abzuliefern. Ist die unentgeltliche Ablieferung,
insbesondere wegen einer niedrigen Auflage oder hoher
Herstellungskosten, nicht zumutbar, kann der Bibliothek
entweder ein Exemplar des Werkes zur Herstellung einer
Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen
werden oder eine Entschädigung bis zur Höhe des
halben Ladenpreises beantragt werden. Wenn ein Ladenpreis
nicht besteht, kann eine Entschädigung bis zur Höhe
der halben Herstellungskosten des Belegexemplares verlangt
werden.
(3) Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
§ 5
Finanzierung
(1) Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert.
Die Aufwendungen für den Unterhalt kommunaler Bibliotheken
sind durch die Zuweisungen für freiwillige Leistungen
im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs
abgegolten. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
fördert das Land die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken
sowie nach den vom zuständigen Ministerium
erlassenen Richtlinien und unter Berücksichtigung einer
Bibliotheksentwicklungsplanung vor allem innovative Projekte,
besondere Dienstleistungen und Maßnahmen der
Qualitätssicherung in den Bibliotheken.
(2) Bibliotheken nach § 2 Abs. 1 bis 4 können sozial ausgewogene
Benutzungsentgelte oder Gebühren erheben.
Die allgemeine Benutzung des Bestandes ohne Ausleihe
ist frei. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für nicht staatliche
Bibliotheken, sofern sie zur Sicherung der bibliothekarischen
Grundversorgung aus öffentlichen Mitteln gefördert
werden.
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Das Thüringer Hochschulgesetz vom 21. Dezember 2006
(GVBl. S. 601) wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 9 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummer 10 wird angefügt:
"10. Aufgaben der Hochschulbibliotheken, die über
die bibliothekarische Versorgung der Hochschule
hinausgehen."
2. § 38 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 3 werden nach dem Wort "Informationsmedien"
die Worte "nach Maßgabe der Bibliotheksordnung"
eingefügt und das Wort "Bibliotheksordnung"
durch das Wort "Benutzungsordnung"
ersetzt.
bb) Nach Satz 3 wird folgender neue Satz eingefügt:
"Sie fördern durch die Bereitstellung einer geeigneten
Infrastruktur das elektronische Publizieren
und den Aufbau digitaler Bibliotheken."
cc) Im bisherigen Satz 4 wird das Wort "Sie" durch
die Worte "Die Hochschulbibliotheken" ersetzt.
b) Absatz 3 wird aufgehoben.
c) Absatz 4 wird aufgehoben.
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
§ 12 des Thüringer Pressegesetzes vom 31. Juli 1991
(GVBl. S. 271), das zuletzt durch Gesetz vom 21. Juni
2002 (GVBl. S. 279) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
1. In der Überschrift werden die Worte "der Verleger oder
Drucker" gestrichen.
2. In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "Universitätsbibliothek
der Friedrich-Schiller-Universität" durch die Worte
"Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek" ersetzt.
3. Folgender Absatz 3 wird angefügt:
"(3) Für digitale Publikationen gilt Absatz 1 entsprechend.
Digitale Publikationen sind Darstellungen in
Schrift, Bild und Ton, die auf Datenträgern oder in unkörperlicher
Form in öffentlichen Netzen verbreitet werden.
Zur Ablieferung verpflichtet ist, wer den Datenträger
wie ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die
unkörperliche digitale Publikation öffentlich zugänglich
zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den
Hauptwohnsitz in Thüringen hat. Die Ablieferung erfolgt
nach Maßgabe einer von dem für das Hochschulwesen
zuständigen Ministerium zu erlassenen Rechtsverordnung.
Die Landesbibliothek legt in Abstimmung mit
der Deutschen Nationalbibliothek die bei der Ablieferung
zu beachtenden technischen Standards fest."
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
§ 16 Abs. 4 des Thüringer Archivgesetzes vom 23. April
1992 (GVBl. S. 139) wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 werden das Wort "Druckwerk" durch das Wort
"Werk", die Worte "Erscheinen des Druckwerkes" durch
die Worte "Veröffentlichung des Werkes" und die Worte
"ein Belegexemplar" durch die Worte "einen Beleg
in der veröffentlichten Form" ersetzt.
2. In Satz 2 werden die Worte "Kosten des Druckwerkes"
durch das Wort "Herstellungskosten" und das Wort
"Druckwerkes" durch das Wort "Werkes" ersetzt.
Artikel 5
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 16. Juli 2008
Die Präsidentin des Landtags
Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski
http://archiv.twoday.net/stories/4834214/
Mein Vorschlag war:
"Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend."
Gesetz wurde (siehe unten):
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
Herr Steinhauer, der meine Anregung überzeugend fand, hat es übernommen, sie im Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Aus der von Steinhauer am 30. Mai für den VDB-Regionalverband abgegebenen Stellungnahme: "Ebenfalls Gegenstand der Beratung sollten Fragen des Datenschutzes sein. Nach der Publikation der Gesetzesentwürfe in den Landtagsdrucksachen wurde aus dem Archivwesen auf eine Lücke hingewiesen. Es geht um die Benutzung von Nachlässen in Bibliotheken, die personenbezogene Daten lebender Personen enthalten. Vorgeschlagen wurde für die Sammlung, Erschließung und Benutzung dieser Nachlässe eine entsprechende Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes. Man könnte mit einem kurzen Verweis auf dort bereits bestehende Regelungen die genannte Rechtslücke einfach schließen."
Es dürfte das erste Mal sein, dass ein deutscher Weblogbeitrag bei der Landesgesetzgebung quasi 1:1 umgesetzt wurde :-)
***
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften
- Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) -
Vom 16. Juli 2008
Inhaltsübersicht
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1 Informationsfreiheit
§ 2 Bibliotheken in Thüringen
§ 3 Bildung und Medienkompetenz
§ 4 Kulturelles Erbe
§ 5 Finanzierung
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
Artikel 5
Inkrafttreten
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1
Informationsfreiheit
Die geordneten und erschlossenen Sammlungen von
Büchern und anderen Medienwerken in körperlicher und
unkörperlicher Form (Bibliotheken) des Freistaats Thüringen
und der unter der Rechtsaufsicht des Landes stehenden
juristischen Personen sind nach Maßgabe ihrer
Benutzungsbestimmungen und mit Rücksicht auf ihren
konkreten Zweck für jedermann zugänglich. Sie gewährleisten
damit in besonderer Weise das Grundrecht, sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten
zu können. Das Gleiche gilt für die im Rahmen
freiwilliger Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis
von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen Bibliotheken.
§ 2
Bibliotheken in Thüringen
(1) Landesbibliothek des Freistaats Thüringen ist die
Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität
Jena. Sie trägt den Namen "Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek Jena". Als Zentrum für Angelegenheiten
des wissenschaftlichen Bibliothekswesens nimmt sie
in Absprache mit den betroffenen Einrichtungen planerische
und koordinierende Aufgaben wahr.
(2) Bibliotheken mit umfangreichen Beständen für wissenschaftliche
Forschung und Lehre (wissenschaftliche
Bibliotheken) bestehen an den Hochschulen und der Berufsakademie
des Landes oder als eigenständige Forschungsbibliotheken.
Sie stehen unbeschadet ihrer besonderen
Aufgaben für Forschung und Lehre jedermann entsprechend
§ 1 für die private und berufliche wissenschaftliche
Bildung zur Verfügung. Im Übrigen gelten die Regelungen
des Thüringer Hochschulgesetzes.
(3) Die von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen
allgemein zugänglichen Bibliotheken (öffentliche Bibliotheken)
dienen der schulischen, beruflichen und allgemeinen
Bildung und Information. Die Landesfachstelle
für öffentliche Bibliotheken berät und unterstützt die öffentlichen
Bibliotheken und ihre Träger in allen Fragen bibliotheksfachlicher
und bibliotheksplanerischer Art.
(4) Bibliotheken für den Dienstgebrauch der Verwaltung
und der Gerichte (Behördenbibliotheken) sowie die Bibliothek
des Thüringer Landtags sind, sofern die gewünschten
Bücher und Medienwerke in anderen Bibliotheken des
Freistaats nicht zur Verfügung stehen und dienstliche Belange
nicht beeinträchtigt werden, entsprechend § 1 für
jedermann zugänglich.
(5) Die an den Schulen des Landes bestehenden Schulbibliotheken
dienen in Zusammenarbeit mit öffentlichen und
wissenschaftlichen Bibliotheken im besonderen Maße der
Lese- und Lernförderung sowie der Vermittlung von Medienkompetenz.
(6) Öffentlich zugängliche Bibliotheken in privater oder
kirchlicher Trägerschaft (nicht staatliche Bibliotheken) ergänzen
und bereichern das bibliothekarische Angebot im
Freistaat Thüringen.
§ 3
Bildung und Medienkompetenz
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und als solche
Partner für lebenslanges Lernen. Sie sind Orte der Wissenschaft,
der Begegnung und der Kommunikation. Sie
fördern Wissen und gesellschaftliche Integration und stärken
die Lese-, Informations- und Medienkompetenz ihrer
Nutzer durch geeignete Maßnahmen sowie durch die Zusammenarbeit
mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
§ 4
Kulturelles Erbe
(1) Die wertvollen Altbestände und spezialisierten Sammlungen
in den Bibliotheken sind Teil des kulturellen Erbes
Thüringens von europäischem Rang. Dies gilt insbesondere
für die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar,
die Forschungsbibliothek Gotha als Teil der Universitäts- und
Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, die Sondersammlung
Bibliotheca Amploniana und für die Landesbibliothek.
Das kulturelle Erbe in den Bibliotheken ist durch sachgerechte
Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete
Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung
und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den
öffentlichen Gebrauch zu erhalten.
(2) Von einem Werk, das unter wesentlicher Verwendung
von historischem Buchbestand, Handschriften oder Nachlässen
entstanden ist, ist unaufgefordert nach der Veröffentlichung
ein Beleg bei der Bibliothek, die den bearbeiteten
Bestand besitzt, in der veröffentlichten Form unentgeltlich
abzuliefern. Ist die unentgeltliche Ablieferung,
insbesondere wegen einer niedrigen Auflage oder hoher
Herstellungskosten, nicht zumutbar, kann der Bibliothek
entweder ein Exemplar des Werkes zur Herstellung einer
Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen
werden oder eine Entschädigung bis zur Höhe des
halben Ladenpreises beantragt werden. Wenn ein Ladenpreis
nicht besteht, kann eine Entschädigung bis zur Höhe
der halben Herstellungskosten des Belegexemplares verlangt
werden.
(3) Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
§ 5
Finanzierung
(1) Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert.
Die Aufwendungen für den Unterhalt kommunaler Bibliotheken
sind durch die Zuweisungen für freiwillige Leistungen
im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs
abgegolten. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
fördert das Land die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken
sowie nach den vom zuständigen Ministerium
erlassenen Richtlinien und unter Berücksichtigung einer
Bibliotheksentwicklungsplanung vor allem innovative Projekte,
besondere Dienstleistungen und Maßnahmen der
Qualitätssicherung in den Bibliotheken.
(2) Bibliotheken nach § 2 Abs. 1 bis 4 können sozial ausgewogene
Benutzungsentgelte oder Gebühren erheben.
Die allgemeine Benutzung des Bestandes ohne Ausleihe
ist frei. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für nicht staatliche
Bibliotheken, sofern sie zur Sicherung der bibliothekarischen
Grundversorgung aus öffentlichen Mitteln gefördert
werden.
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Das Thüringer Hochschulgesetz vom 21. Dezember 2006
(GVBl. S. 601) wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 9 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummer 10 wird angefügt:
"10. Aufgaben der Hochschulbibliotheken, die über
die bibliothekarische Versorgung der Hochschule
hinausgehen."
2. § 38 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 3 werden nach dem Wort "Informationsmedien"
die Worte "nach Maßgabe der Bibliotheksordnung"
eingefügt und das Wort "Bibliotheksordnung"
durch das Wort "Benutzungsordnung"
ersetzt.
bb) Nach Satz 3 wird folgender neue Satz eingefügt:
"Sie fördern durch die Bereitstellung einer geeigneten
Infrastruktur das elektronische Publizieren
und den Aufbau digitaler Bibliotheken."
cc) Im bisherigen Satz 4 wird das Wort "Sie" durch
die Worte "Die Hochschulbibliotheken" ersetzt.
b) Absatz 3 wird aufgehoben.
c) Absatz 4 wird aufgehoben.
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
§ 12 des Thüringer Pressegesetzes vom 31. Juli 1991
(GVBl. S. 271), das zuletzt durch Gesetz vom 21. Juni
2002 (GVBl. S. 279) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
1. In der Überschrift werden die Worte "der Verleger oder
Drucker" gestrichen.
2. In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "Universitätsbibliothek
der Friedrich-Schiller-Universität" durch die Worte
"Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek" ersetzt.
3. Folgender Absatz 3 wird angefügt:
"(3) Für digitale Publikationen gilt Absatz 1 entsprechend.
Digitale Publikationen sind Darstellungen in
Schrift, Bild und Ton, die auf Datenträgern oder in unkörperlicher
Form in öffentlichen Netzen verbreitet werden.
Zur Ablieferung verpflichtet ist, wer den Datenträger
wie ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die
unkörperliche digitale Publikation öffentlich zugänglich
zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den
Hauptwohnsitz in Thüringen hat. Die Ablieferung erfolgt
nach Maßgabe einer von dem für das Hochschulwesen
zuständigen Ministerium zu erlassenen Rechtsverordnung.
Die Landesbibliothek legt in Abstimmung mit
der Deutschen Nationalbibliothek die bei der Ablieferung
zu beachtenden technischen Standards fest."
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
§ 16 Abs. 4 des Thüringer Archivgesetzes vom 23. April
1992 (GVBl. S. 139) wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 werden das Wort "Druckwerk" durch das Wort
"Werk", die Worte "Erscheinen des Druckwerkes" durch
die Worte "Veröffentlichung des Werkes" und die Worte
"ein Belegexemplar" durch die Worte "einen Beleg
in der veröffentlichten Form" ersetzt.
2. In Satz 2 werden die Worte "Kosten des Druckwerkes"
durch das Wort "Herstellungskosten" und das Wort
"Druckwerkes" durch das Wort "Werkes" ersetzt.
Artikel 5
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 16. Juli 2008
Die Präsidentin des Landtags
Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski
KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 13:11 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 10:46 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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http://ora-web.swkk.de/digimo_online/digimo.entry?source=digimo.Digitalisat_anzeigen&a_id=3576
Die Weimarer Digitalisate waren aus technischen Gründen einige Zeit offline.
Die Weimarer Digitalisate waren aus technischen Gründen einige Zeit offline.
KlausGraf - am Dienstag, 29. Juli 2008, 21:37 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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" .... Der Kreiskeglerverband im Kreis Steinburg sucht alte Fotografien und Dokumente mit Kegel-Motiven aus dem Kreis Steinburg und aus dem Unterelberaum mit den Kreisen Pinneberg und Dithmarschen aus der Zeit bis etwa zum Jahr 1960 zwecks Aufbau eines Sportkegel-Archivs. ..."
Quelle:
http://www.freestyle-hamburg.de/page:article:show:0000174372
Quelle:
http://www.freestyle-hamburg.de/page:article:show:0000174372
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 19:01 - Rubrik: Sportarchive
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«Denn wenn Europa jetzt wieder in Massen die amerikanische Fahne beklatscht, dann ist es endlich bereit, den anti-amerikanischen Ehrgeiz zu archivieren»
La Stampa, Turin, Kommentar zum Obama-Besuch
Zitiert aus: http://www.netzeitung.de/politik/ausland/1103097.html
La Stampa, Turin, Kommentar zum Obama-Besuch
Zitiert aus: http://www.netzeitung.de/politik/ausland/1103097.html
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 19:00 - Rubrik: Wahrnehmung
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"Von 8. bis 10. August 2008 findet am Institut für Geschichte der Universität Wien ein interdisziplinärer Workshop zum Thema "Verdaten. Klassifizieren. Archivieren. Identifizierung von Personen aus kulturwissenschaftlicher Perspektive" statt. Der Workshop setzt sich zum Ziel, den Begriff der Identifizierung von Personen in unterschiedlichen historischen und gesellschaftlichen Kontexten zu diskutieren und zu hinterfragen. ...."
Mehr dazu:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=9615
Mehr dazu:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=9615
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 18:58 - Rubrik: Veranstaltungen
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Nach Auflösung der Forstfachhochschule Schwarzburg wird das Archiv nach Erfurt gebracht, meldet der MDR (Link).
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 18:57 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Der Kölner Stadanzeiger (Link) berichtet über die Folgen von Überschwemmungen in Wesseling für privat Archive - Totalverlust.
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 18:56 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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" ..... Die Rolling Stones wechseln die Plattenfirma. 17 Jahre lang durfte die EMI die Aufnahmen der Band verkaufen, nun nahm sie die Kündigung entgegen und die Nachricht, dass Mick Jagger und die Stones bei Universal unterschrieben haben. Langfristig, heißt es bei Universal. Weitere Details sind nicht bekannt. Die "Times" will die Vertragssumme von 7,5 Millionen Pfund (etwa 9,46 Millionen Euro) erfahren haben. Das wäre fünf Mal so viel wie das Archiv der Stones im Jahr erwirtschaftet. ...."
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/arti2260625/Die_Stones_bei_Universal.html
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/arti2260625/Die_Stones_bei_Universal.html
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 18:50 - Rubrik: Musikarchive
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Der Video-Podcast Muso-Talk widmet sich der Musikarchivierung:
Alternative Adresse für Teil 1:
http://www.musotalk.de/workshop/detailansicht/article/musikprojekte-archivieren-teil-1/
Teil 2 des Videos:
http://www.musotalk.de/workshop/detailansicht/article/-11de95319d/
Alternative Adresse für Teil 1:
http://www.musotalk.de/workshop/detailansicht/article/musikprojekte-archivieren-teil-1/
Teil 2 des Videos:
http://www.musotalk.de/workshop/detailansicht/article/-11de95319d/
Wolf Thomas - am Dienstag, 29. Juli 2008, 18:46 - Rubrik: Musikarchive
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http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=2875
Die gemeinsame Erklärung des Berliner Datenschutzbeauftragten geht auch nur von einer zehnjährigen Schutzfrist aus. Archivrechtliches Klippschulwissen ist aber, dass Patientenunterlagen besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterlagen und daher die 60jährige Schutzfrist nach Entstehung einzuhalten ist, die im Fall Kinski NICHT abgelaufen war. Siehe z.B. Akten betreuter Personen als archivische Aufgabe, 1997.
Siehe hier schon:
http://archiv.twoday.net/stories/5080454/
Die gemeinsame Erklärung des Berliner Datenschutzbeauftragten geht auch nur von einer zehnjährigen Schutzfrist aus. Archivrechtliches Klippschulwissen ist aber, dass Patientenunterlagen besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterlagen und daher die 60jährige Schutzfrist nach Entstehung einzuhalten ist, die im Fall Kinski NICHT abgelaufen war. Siehe z.B. Akten betreuter Personen als archivische Aufgabe, 1997.
Siehe hier schon:
http://archiv.twoday.net/stories/5080454/
KlausGraf - am Dienstag, 29. Juli 2008, 17:24 - Rubrik: Archivrecht
Heft 3/2008 des ARCHIVAR ist ab sofort auch online zugänglich unter
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe3/ARCHIVAR-03-2008_Internet.pdf
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe3/ARCHIVAR-03-2008_Internet.pdf
Dr. Martina Wiech - am Dienstag, 29. Juli 2008, 09:00 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Am Montag dann erst mal ausschlafen und das Archiv eines Nachbarn gestalten. Es war wirklich spannend und ich merke immer mehr, dass dies MEIN JOB ist. Wirklich! Ich finde es so erbauend zu sehen, wie ein anfängliches Chaos wiederhergestellt wird. Immer mehr kommt die Ordnung zu Stande, die Tabellen werden entwirrt und geben das darin verborgene Wissen frei. Ein Métier, in dem ich mich wirklich gerne bewege.
http://manuelkunz.wordpress.com/
http://manuelkunz.wordpress.com/
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KlausGraf - am Dienstag, 29. Juli 2008, 03:12 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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In den Open Access News wurde auf die DINI-Version der Sherpa-Romeo-Datenbank hingewiesen bzw. einen englischsprachigen Werbeartikel. Ich rief die Seite soeben auf, aber beim Versuch, alle Verlage einzusehen, streikte der Server. Dann eben Suche nach "Zeitschrift" bei Zeitschriften. Bei den geisteswissenschaftlichen Zeitschriften gibt es noch kaum Inhalte, meist kommt, es sei nichts bekannt. Bei der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft wird man sogar explizit in die Irre geschickt:
"Es konnte keine Zeitschrift mit der Zeichenfolge Zeitschrift fur Geschichtswissenschaft -Berlin- Veb Deutscher Verlag der Wissenschaften then Metropol Verlag- ermittelt werden."
Zur Erinnerung: Die UB Stuttgart hat nicht wenig Steuergelder abgezockt für ein Projekt, eine deutsche Schnittstelle zu Sherpa/Romeo zu entwickeln, ohne dass nennenswerte Resultate der Datenbank zu entnehmen sind.
"Es konnte keine Zeitschrift mit der Zeichenfolge Zeitschrift fur Geschichtswissenschaft -Berlin- Veb Deutscher Verlag der Wissenschaften then Metropol Verlag- ermittelt werden."
Zur Erinnerung: Die UB Stuttgart hat nicht wenig Steuergelder abgezockt für ein Projekt, eine deutsche Schnittstelle zu Sherpa/Romeo zu entwickeln, ohne dass nennenswerte Resultate der Datenbank zu entnehmen sind.
KlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 20:53 - Rubrik: Open Access
http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/
Die Piratenpartei unterstützt auch Open Access:
http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Parteiprogramm#Open_Access
Die Piratenpartei unterstützt auch Open Access:
http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Parteiprogramm#Open_Access
KlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 20:34 - Rubrik: Open Access
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http://knol.google.com/k/andreas-kemper/deutschsprachige-knols/8bgikaqot3ts/6#
Wikipedianer beklagen das massenhafte Einstellen von Wikipedia-Inhalten in Knol:
http://blog.dapete.de/2008/07/28/erde-an-google/
Rechtsprobleme spricht der gleiche Pro-Wikipedia-Blogger an:
http://blog.dapete.de/2008/07/27/agb-bei-google-knol/
Dazu stelle ich als selbsternannter "Lizenzexperte" fest:
1. Knols unter CC-NC sind problematisch, da Knols selbst ein kommerzielles Angebot ist. Es liegt also eine Doppellizensierung vor, die Rechte Googles leiten sich nicht von der CC-Lizenz ab.
2. Selbstverständlich dürfen andere CC-NC-Inhalte nicht in eine kommerzielle Umgebung wie Knol eingebracht werden.

Wikipedianer beklagen das massenhafte Einstellen von Wikipedia-Inhalten in Knol:
http://blog.dapete.de/2008/07/28/erde-an-google/
Rechtsprobleme spricht der gleiche Pro-Wikipedia-Blogger an:
http://blog.dapete.de/2008/07/27/agb-bei-google-knol/
Dazu stelle ich als selbsternannter "Lizenzexperte" fest:
1. Knols unter CC-NC sind problematisch, da Knols selbst ein kommerzielles Angebot ist. Es liegt also eine Doppellizensierung vor, die Rechte Googles leiten sich nicht von der CC-Lizenz ab.
2. Selbstverständlich dürfen andere CC-NC-Inhalte nicht in eine kommerzielle Umgebung wie Knol eingebracht werden.

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Den Fall des mittlerweile wieder entsperrten Brummfuss fasst gut zusammen:
http://wikipedia-inside.unrast.org/2008-07-21-wikipedia-sperre-furs-bloggen,35.html
Auszug:
Versuche, kritisches Bloggen mit Benutzersperren zu ahnden, gab es in der Vergangenheit immer wieder. Für größere Furore in der Community sorgten in den letzten Jahren vor allem drei Fälle: die als Nacht-und-Nebel-Aktion vollzogene Sperrung der ehemaligen Userin Coolgretchen, das schließlich abgebrochene Benutzersperrverfahren gegen den Sozialwissenschaftler und Wikipedia-Skeptiker mit dem Pseudonym Fossa (beide 2006) und, als vergleichsweise neuer Fall, die kurzzeitige Sperrung des bloggenden Users Historiograf im Frühjahr dieses Jahres.
In allen drei Fällen war das Betreiben eines wikipediakritischen Blogs – also externe Aktivitäten außerhalb der Wikipedia – explizit der Grund für die vom Zaun gebrochenen Repressalien. Der in solchen Fällen stets bemühte Allerweltsvorwurf – Verstoß gegen die Wikipedia-Regel “Keine persönlichen Angriffe” – kam auch im aktuellen Fall Mitte Juli wieder auf den Tisch. Betroffener: Brummfuss – ein User, der den Machtstrukturen des Projekts erklärtermaßen kritisch gegenübersteht und der sich nicht scheut, auch in die braune Wunde immer wieder den Finger zu legen. Ursprünglich im Fachgebiet Biologie zugange (Spezialthema: Spinnen), betrieb er unter anderem aktive Recherchen, um den Beitrag “Luftangriff auf Dresden”, zu dessen Kaperung Nazis im Internet aufgerufen hatten, zu schützen. Ein Ergebnis dieser Erfahrungen: eine auf seiner Userseite geführte Beobachtungsseite, auf der geschichtsrevisionistische oder rechtslastige Edits aufgelistet und verlinkt sind – ein Arbeitsmittel, daß dabei helfen soll, derartige Einträge zu kontrollieren und langfristig zurückzudrängen. Derartige Aufklärungsarbeit ist in Wikipedia alles andere als unumstritten; eine Reihe von Usern klassifiziert sie als “Pranger” ab. Die Diskussion darum führte schließlich auch zu einem Artikelkommentar in der bereits erwähnten Nazipedia. Dieser setzte schließlich die Wikipedia-interne Rauswurf-Maschinerie in Gang. Der üblichen Dramaturgie gemäß wurde sie zunächst auf der Vandalenmeldeseite eröffnet. Beschwerdeführer war S, ein Admin aus der zweiten Riege. Behauptung: Brummfuss sei der Betreiber des Nazipedia-Blogs. Die Inhalte des Blogs schließlich seien nicht hinnehmbar, da beleidigend, und erforderten personelle Konsequenzen.
Mit keiner Zeile belegt, wurde die Behauptung der Betreiberschaft in der Folge als feststehende Tatsache gehandhabt – obwohl Brummfuss versicherte, er habe dort lediglich einen Artikelkommentar verfaßt. Die folgenden Schritte gingen schnell. In rascher Folge sperrten zunächst Achim Raschka, dann ein Admin mit dem Namen Complex, den User: zunächst für drei, dann für vier, schließlich für fünf Monate. Die fünf Monate – wer wird denn schon geizig sein in diesen großen Zeiten – wurden von Raschka schließlich auf die ursprünglichen drei Monate zurückgenommen. Die Begründung blieb: der bei solchen Anlässen regelmäßig zur Anwendung kommende Allgemeinplatz “Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar”. Ungewöhnlich war zum einen die unvermittelte, völlig überzogene Härte der Sanktion.
http://wikipedia-inside.unrast.org/2008-07-21-wikipedia-sperre-furs-bloggen,35.html
Auszug:
Versuche, kritisches Bloggen mit Benutzersperren zu ahnden, gab es in der Vergangenheit immer wieder. Für größere Furore in der Community sorgten in den letzten Jahren vor allem drei Fälle: die als Nacht-und-Nebel-Aktion vollzogene Sperrung der ehemaligen Userin Coolgretchen, das schließlich abgebrochene Benutzersperrverfahren gegen den Sozialwissenschaftler und Wikipedia-Skeptiker mit dem Pseudonym Fossa (beide 2006) und, als vergleichsweise neuer Fall, die kurzzeitige Sperrung des bloggenden Users Historiograf im Frühjahr dieses Jahres.
In allen drei Fällen war das Betreiben eines wikipediakritischen Blogs – also externe Aktivitäten außerhalb der Wikipedia – explizit der Grund für die vom Zaun gebrochenen Repressalien. Der in solchen Fällen stets bemühte Allerweltsvorwurf – Verstoß gegen die Wikipedia-Regel “Keine persönlichen Angriffe” – kam auch im aktuellen Fall Mitte Juli wieder auf den Tisch. Betroffener: Brummfuss – ein User, der den Machtstrukturen des Projekts erklärtermaßen kritisch gegenübersteht und der sich nicht scheut, auch in die braune Wunde immer wieder den Finger zu legen. Ursprünglich im Fachgebiet Biologie zugange (Spezialthema: Spinnen), betrieb er unter anderem aktive Recherchen, um den Beitrag “Luftangriff auf Dresden”, zu dessen Kaperung Nazis im Internet aufgerufen hatten, zu schützen. Ein Ergebnis dieser Erfahrungen: eine auf seiner Userseite geführte Beobachtungsseite, auf der geschichtsrevisionistische oder rechtslastige Edits aufgelistet und verlinkt sind – ein Arbeitsmittel, daß dabei helfen soll, derartige Einträge zu kontrollieren und langfristig zurückzudrängen. Derartige Aufklärungsarbeit ist in Wikipedia alles andere als unumstritten; eine Reihe von Usern klassifiziert sie als “Pranger” ab. Die Diskussion darum führte schließlich auch zu einem Artikelkommentar in der bereits erwähnten Nazipedia. Dieser setzte schließlich die Wikipedia-interne Rauswurf-Maschinerie in Gang. Der üblichen Dramaturgie gemäß wurde sie zunächst auf der Vandalenmeldeseite eröffnet. Beschwerdeführer war S, ein Admin aus der zweiten Riege. Behauptung: Brummfuss sei der Betreiber des Nazipedia-Blogs. Die Inhalte des Blogs schließlich seien nicht hinnehmbar, da beleidigend, und erforderten personelle Konsequenzen.
Mit keiner Zeile belegt, wurde die Behauptung der Betreiberschaft in der Folge als feststehende Tatsache gehandhabt – obwohl Brummfuss versicherte, er habe dort lediglich einen Artikelkommentar verfaßt. Die folgenden Schritte gingen schnell. In rascher Folge sperrten zunächst Achim Raschka, dann ein Admin mit dem Namen Complex, den User: zunächst für drei, dann für vier, schließlich für fünf Monate. Die fünf Monate – wer wird denn schon geizig sein in diesen großen Zeiten – wurden von Raschka schließlich auf die ursprünglichen drei Monate zurückgenommen. Die Begründung blieb: der bei solchen Anlässen regelmäßig zur Anwendung kommende Allgemeinplatz “Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar”. Ungewöhnlich war zum einen die unvermittelte, völlig überzogene Härte der Sanktion.
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http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5565/
Graf, Klaus: Der Kraichgau : Bemerkungen zur historischen Identität einer Region, in: Die Kraichgauer Ritterschaft in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Stefan Rhein (= Melanchthon-Schriften der Stadt Bretten 3), Sigmaringen 1993, S. 9-46
Die Studie befaßt sich mit dem regionalen Selbstverständnis der Region Kraichgau im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Nach theoretischen Vorüberlegungen wird die Kontinuität von der hochmittelalterlichen Grafschaft zum Ritterkanton der frühen Neuzeit erörtert. Ein eigener Abschnitt widmet sich den Diskussionen über die Zugehörigkeit des Kraichgaus zu Schwaben am Ende des 15. und im 16. Jahrhundert. Gelehrte Zeugnisse (Kraichgau-Beschreibungen und Historiographie, von Ladislaus Sunthaim um 1500 bis Reinhard von Gemmingen 1631) stellt ein weiterer Abschnitt vor. Der Beitrag vertritt die These: "Als historischer Raum (in welchen Grenzen auch immer) ist der Kraichgau die Schöpfung des Zusammenlebens aller seiner Bewohner, das Produkt nicht nur herrschaftlicher, sondern auch genossenschaftlicher Faktoren" (S. 25).
PDF mit leicht korrigierter OCR. Eine Studie zur regionalen Identität des Breisgaus ist verfügbar unter http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5276/

Graf, Klaus: Der Kraichgau : Bemerkungen zur historischen Identität einer Region, in: Die Kraichgauer Ritterschaft in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Stefan Rhein (= Melanchthon-Schriften der Stadt Bretten 3), Sigmaringen 1993, S. 9-46
Die Studie befaßt sich mit dem regionalen Selbstverständnis der Region Kraichgau im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Nach theoretischen Vorüberlegungen wird die Kontinuität von der hochmittelalterlichen Grafschaft zum Ritterkanton der frühen Neuzeit erörtert. Ein eigener Abschnitt widmet sich den Diskussionen über die Zugehörigkeit des Kraichgaus zu Schwaben am Ende des 15. und im 16. Jahrhundert. Gelehrte Zeugnisse (Kraichgau-Beschreibungen und Historiographie, von Ladislaus Sunthaim um 1500 bis Reinhard von Gemmingen 1631) stellt ein weiterer Abschnitt vor. Der Beitrag vertritt die These: "Als historischer Raum (in welchen Grenzen auch immer) ist der Kraichgau die Schöpfung des Zusammenlebens aller seiner Bewohner, das Produkt nicht nur herrschaftlicher, sondern auch genossenschaftlicher Faktoren" (S. 25).
PDF mit leicht korrigierter OCR. Eine Studie zur regionalen Identität des Breisgaus ist verfügbar unter http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5276/

KlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 18:55 - Rubrik: Landesgeschichte
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Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3414964 (mit Vergrößerungsmöglichkeit)
Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5071485/
KlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 18:03 - Rubrik: Kommunalarchive
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Die Schlusspassus der Medienkolummne des Neuen Deutschlands:
" ..... Das Denken lungert beschäftigungslos im Kanalsystem des Fernsehens herum. Ehe die Shows, die heute Obama, morgen anders heißen, zu unserem Bild von der Welt werden, ziehen sie als Signale durch den Äther. Überhaupt geht alles, was unseren Kopf zubaut, zuerst durch ein Stück Universum; ununterbrochen täglich und nächtlich verteilen die Satelliten unsere Dummheit, dieses kosmoswärts offene Geheimnis. Dort oben kreisen auch unsere wissenschaftlichen Stationen, und es ist zu fürchten, dass diese Sonden eines Tages nicht mehr nur Bilder ferner Galaxien mitbringen, sondern auch Tonfetzen vom Gelächter der Sterne. Das Material verschwände wohl im Archiv. ...."
Quelle:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/132806.das-gelaechter-der-sterne.html
" ..... Das Denken lungert beschäftigungslos im Kanalsystem des Fernsehens herum. Ehe die Shows, die heute Obama, morgen anders heißen, zu unserem Bild von der Welt werden, ziehen sie als Signale durch den Äther. Überhaupt geht alles, was unseren Kopf zubaut, zuerst durch ein Stück Universum; ununterbrochen täglich und nächtlich verteilen die Satelliten unsere Dummheit, dieses kosmoswärts offene Geheimnis. Dort oben kreisen auch unsere wissenschaftlichen Stationen, und es ist zu fürchten, dass diese Sonden eines Tages nicht mehr nur Bilder ferner Galaxien mitbringen, sondern auch Tonfetzen vom Gelächter der Sterne. Das Material verschwände wohl im Archiv. ...."
Quelle:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/132806.das-gelaechter-der-sterne.html
Wolf Thomas - am Montag, 28. Juli 2008, 17:42 - Rubrik: Wahrnehmung
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- Absicherung durch operative Technik durch die Abteilung
26 ( also Telefonkontrolle - H.B.);
- täglich 8.30 - 19 Uhr Beobachtung des Objektes durch
"gedeckte Personen";
- Durcharbeitung aller abgelegten schriftlichen Jahres-
arbeiten, Belegschriften, Diplome, Dissertationen, Ha-
bilitationen innerhalb von 14 Tagen zur Überprüfung der
verwendeten Schreibmaschinen-Typen;
- Einbeziehung auch der gesamten Inlandspost von und nach
Berlin in die Postkontrolle;
- Stasi-Bezirksverwaltung Rostock, Abteilung II, wird be-
auftragt, bei der Zentralen Zeltplatzvermittlung die
eingelaufenen Anträge der Jahrgänge 1968-1970 nach dem
Schrifttyp der "Tatmaschine" zu überprüfen (0,3 Millio-
nen Anträge);
- Durcharbeitung der gesamten Personalausweis-Ablage von
Groß-Berlin nach der "Tatmaschine" (800 000 Stück);
- Einbau von Kameras in die Münzfernspecher des Universi-
tätsbereichs;
- Überprüfung aller Personen in Berlin, die vorbestraft
sind, Westverwandtschaft haben oder die als Nichtwähler
aufgefallen waren;
- Überprüfung aller im Bereich Marxismus-Leninismus täti-
gen Lehrkräfte (von insgesamt 103 Dozenten wurden 77,
also 90 Prozent, angegeben als "positiv erfaßt", d.h.
sie gehörten selbst mit zur "Firma" als IM's)
http://www.tellus-international.de/discus_gedenkbibliothek/messages/14/42.html?995300538
Und das wegen eines 1969 an der Humboldt-Uni von zwei Studenten (die unentdeckt blieben) verteilten Flugblatts, das zum Boykott der Marxismus-Leninismus-Pflichtvorlesung aufrief. Den Fall dokumentiert unter Benutzung der Stasi-Akten Arte am Mittwoch um 21 Uhr 45:
http://www.arte.tv/de/geschichte-gesellschaft/geschichte/2104012.html
Spielszene
26 ( also Telefonkontrolle - H.B.);
- täglich 8.30 - 19 Uhr Beobachtung des Objektes durch
"gedeckte Personen";
- Durcharbeitung aller abgelegten schriftlichen Jahres-
arbeiten, Belegschriften, Diplome, Dissertationen, Ha-
bilitationen innerhalb von 14 Tagen zur Überprüfung der
verwendeten Schreibmaschinen-Typen;
- Einbeziehung auch der gesamten Inlandspost von und nach
Berlin in die Postkontrolle;
- Stasi-Bezirksverwaltung Rostock, Abteilung II, wird be-
auftragt, bei der Zentralen Zeltplatzvermittlung die
eingelaufenen Anträge der Jahrgänge 1968-1970 nach dem
Schrifttyp der "Tatmaschine" zu überprüfen (0,3 Millio-
nen Anträge);
- Durcharbeitung der gesamten Personalausweis-Ablage von
Groß-Berlin nach der "Tatmaschine" (800 000 Stück);
- Einbau von Kameras in die Münzfernspecher des Universi-
tätsbereichs;
- Überprüfung aller Personen in Berlin, die vorbestraft
sind, Westverwandtschaft haben oder die als Nichtwähler
aufgefallen waren;
- Überprüfung aller im Bereich Marxismus-Leninismus täti-
gen Lehrkräfte (von insgesamt 103 Dozenten wurden 77,
also 90 Prozent, angegeben als "positiv erfaßt", d.h.
sie gehörten selbst mit zur "Firma" als IM's)
http://www.tellus-international.de/discus_gedenkbibliothek/messages/14/42.html?995300538
Und das wegen eines 1969 an der Humboldt-Uni von zwei Studenten (die unentdeckt blieben) verteilten Flugblatts, das zum Boykott der Marxismus-Leninismus-Pflichtvorlesung aufrief. Den Fall dokumentiert unter Benutzung der Stasi-Akten Arte am Mittwoch um 21 Uhr 45:
http://www.arte.tv/de/geschichte-gesellschaft/geschichte/2104012.html

KlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 17:41 - Rubrik: Staatsarchive
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" ..... Schüler müssen zwar Berufspraktika machen, aber dann werden sie in vielen Fällen zwei Wochen an den Kopierer oder ins Archiv gestellt. Hier können in der Sommerakademie wichtige neue Erfahrungen gemacht werden......"
Eugen Müller, Direktor der Aventis Foundation, zur Sommerakademie im Städel, wo Jugendliche dort Orientierung für ihre berufliche Zukunft bekommen sollen
Quelle:
http://www.fr-online.de/top_news/?sid=6d7b9c5829e641fd9d7778e2e4cb4652&em_cnt=1374217
Eugen Müller, Direktor der Aventis Foundation, zur Sommerakademie im Städel, wo Jugendliche dort Orientierung für ihre berufliche Zukunft bekommen sollen
Quelle:
http://www.fr-online.de/top_news/?sid=6d7b9c5829e641fd9d7778e2e4cb4652&em_cnt=1374217
Wolf Thomas - am Montag, 28. Juli 2008, 17:40 - Rubrik: Wahrnehmung
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Amina Abdullah Bednorz, Gründerin des Zentralinstituts Islam-Archiv Deutschland (Soest), verstorben.
"Gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Journalisten Muhammad Salim Abdullah, hatte sie im Auftrage des Islamischen Weltkongresses ab dem Jahre 1961 in Saarbrücken das 1924 in Berlin gegründete Islam-Institut/Islamisches Zentralinstitut zu Berlin wiedergegründet, das ab 1982 in Soest angesiedelt, in eine Familienstiftung umgewandelt worden war."
Quellen:
http://www.idea.de/index.php?id=917&tx_ttnews%5Btt_news%5D=66739&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=e91f30b1f3
http://www.epd.de/west/west_index_57133.html
http://www.islaminhannover.de/2008/07/27/stifterin-des-islam-archivs-amina-abdullah-verstorben/
Quellen:
http://www.idea.de/index.php?id=917&tx_ttnews%5Btt_news%5D=66739&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=e91f30b1f3
http://www.epd.de/west/west_index_57133.html
http://www.islaminhannover.de/2008/07/27/stifterin-des-islam-archivs-amina-abdullah-verstorben/
Wolf Thomas - am Montag, 28. Juli 2008, 17:36 - Rubrik: Kirchenarchive
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Ein ca. 1-minütiger Film auf youtube.com zeigt Aufnahmen des Krefelder Flughafens aus dem Jahr 1925.
http://youtube.com/watch?v=ym9tqk7qBp8
http://youtube.com/watch?v=ym9tqk7qBp8
Wolf Thomas - am Montag, 28. Juli 2008, 16:39 - Rubrik: Kommunalarchive
Tom Robinson is an archivist, writer, photographer and master photographic printer. He has also invented a way to transfer 8mm home movies into high definition digital files, which he demonstrates in this video.
Quelle:
http://youtube.com/watch?v=j-7ozIQQBMM
Quelle:
http://youtube.com/watch?v=j-7ozIQQBMM
Wolf Thomas - am Montag, 28. Juli 2008, 16:36 - Rubrik: Bestandserhaltung
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Es wurde 1949 in Sachsen erlassen. Der Text ist zu finden bei:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/07/28/saechsisches-bibliotheksgesetz-4509674
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/07/28/saechsisches-bibliotheksgesetz-4509674
KlausGraf - am Montag, 28. Juli 2008, 15:28 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.doaj.org/doaj?func=byCountry
Deutschland steht auf Platz 5 nach den USA, Brasilien, Großbritannien und Spanien.
Deutschland steht auf Platz 5 nach den USA, Brasilien, Großbritannien und Spanien.
KlausGraf - am Sonntag, 27. Juli 2008, 22:58 - Rubrik: Open Access
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"Ludwig XIV. war ein Schleckermaul - und wollte frischen Spargel auch mal zu Weihnachten. Königliche Gemüse mussten also her: Der Potager du Roi [des Château de Versailles] ist heute ein Archiv des guten Geschmacks und der größte Küchengarten weltweit....."
Quelle:
http://www.stern.de/lifestyle/kueche/:Gem%FCsebeet-Beete-K%F6nig/632061.html
Homepage des Küchengartens:
http://www.potager-du-roi.fr/
Quelle:
http://www.stern.de/lifestyle/kueche/:Gem%FCsebeet-Beete-K%F6nig/632061.html
Homepage des Küchengartens:
http://www.potager-du-roi.fr/
Wolf Thomas - am Sonntag, 27. Juli 2008, 17:21 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Neugierig geworden, wollte Bodechtel natürlich auch den Weg der Humboldt-Köpfe erfahren und forschte deshalb bei der Familie des inzwischen verstorbenen Bildhauers nach. Und wurde in deren Archiv auch fündig.
„Aus den Dokumenten und Fotos ging hervor, dass die beiden Köpfe am Eingang der Schule durch Vandalismus stark beschädigt worden waren“, berichtet Bodechtel. „[Ivo] Beucker [1909-1965] hat seine Werke abnehmen und an einem ruhigen Ort in Sicherheit bringen lassen.“ ...."
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/duesseldorf-stadt/594730/Humboldt-Koepfe-wieder-aufgetaucht.html
„Aus den Dokumenten und Fotos ging hervor, dass die beiden Köpfe am Eingang der Schule durch Vandalismus stark beschädigt worden waren“, berichtet Bodechtel. „[Ivo] Beucker [1909-1965] hat seine Werke abnehmen und an einem ruhigen Ort in Sicherheit bringen lassen.“ ...."
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/duesseldorf-stadt/594730/Humboldt-Koepfe-wieder-aufgetaucht.html
Wolf Thomas - am Sonntag, 27. Juli 2008, 17:20 - Rubrik: Miscellanea
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"..... Im Juli 2005 waren im Zentrum von London vier Bomben explodiert, eine davon in einem Bus, nur wenige Meter von ihrem Laden [Manuala Höfer] entfernt. Sie sagt, durch so eine Bombe hätten die tausende Negative in ihrem Archiv und damit all ihre Arbeit als Fotografin zerstört werden können. ...."
Quelle:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/spezial/dossiers/neuberliner/105824/index.php
Quelle:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/spezial/dossiers/neuberliner/105824/index.php
Wolf Thomas - am Sonntag, 27. Juli 2008, 17:17 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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http://de.creativecommons.org/deutsche-creative-commons-lizenzen-in-version-30-verfugbar/
Hier der Code für CC-BY
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode
Interessanter ist:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode
Die Lizenzierung unter einer CC-kompatiblen Lizenz kommt allerdings erst in Betracht, wenn etwas auf
http://creativecommons.org/compatiblelicenses
eingetragen ist. Es ist damit zu rechnen, dass die nächste Version der GNU FDL (Wikipedia-Lizenz) dort erscheinen wird.


Hier der Code für CC-BY
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode
Interessanter ist:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode
Die Lizenzierung unter einer CC-kompatiblen Lizenz kommt allerdings erst in Betracht, wenn etwas auf
http://creativecommons.org/compatiblelicenses
eingetragen ist. Es ist damit zu rechnen, dass die nächste Version der GNU FDL (Wikipedia-Lizenz) dort erscheinen wird.


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KlausGraf - am Sonntag, 27. Juli 2008, 14:30 - Rubrik: Unterhaltung
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Bei den bedankten Personen stehen an erster Stelle die akademischen Lehrer, dann in Deutschland oft die Herausgeber von Reihen, Archivare und Bibliothekare. (Hervorhebung von mir)
Jan Plamper skizziert die Dankesforschung in der ZEIT:
http://www.zeit.de/2008/31/PS-Danksagung

Jan Plamper skizziert die Dankesforschung in der ZEIT:
http://www.zeit.de/2008/31/PS-Danksagung

KlausGraf - am Sonntag, 27. Juli 2008, 13:45 - Rubrik: Unterhaltung
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http://digital.slub-dresden.de/ppn274282186
Zur Hs. siehe (ohne Angaben zum Schreiber)
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=5768

Zur Hs. siehe (ohne Angaben zum Schreiber)
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=5768

KlausGraf - am Sonntag, 27. Juli 2008, 00:01 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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