Im Begleitprogramm eines Palliativ-Kongresses am 27. September in Wiesbasdener Rhein-Main-Hallen ist im Stadtarchiv die Ausstellung "Making Memories Matter - Erinnerungen Raum geben" - allerdings erst - vom 29. Oktober bis 22. Dezember zu sehen.
Quelle:
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/region/objekt.php3?artikel_id=3379766
Quelle:
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/region/objekt.php3?artikel_id=3379766
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. August 2008, 19:27 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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" .... In Chemnitz der Nachlass, in Annaberg-Buchholz das alte Wirkungsfeld: Beide Städte wollen ab jetzt eng zusammenarbeiten, um das Erbe gemeinsam zu pflegen. . .....Den Nachlass hatte [der Maler, Grafiker und Philosoph Carlfriedrich Claus (1930 bis 1998)] noch zu Lebzeiten seinem letzten Wirkungsort, der Stadt Chemnitz, anbefohlen. Die „Stiftung Carlfriedrich-Claus-Archiv“ in den Kunstsammlungen beinhaltet 575 Handzeichnungen, 850 Druckgrafiken sowie Manuskripte, Tagebücher, Tondokumente, 22000 Briefe und die Bibliothek des Künstlers (10000 Bücher). ...."
Quelle:
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1901618
Quelle:
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1901618
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. August 2008, 19:20 - Rubrik: Literaturarchive
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" .... Schließlich ist Stuckrad-Barre, wie jeder Pop-Autor, zuvörderst ein Chronist und Archivar der Gegenwart. ..."
Quelle:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/826852/
Quelle:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/826852/
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. August 2008, 19:19 - Rubrik: Wahrnehmung
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Esther Esche spielte in den Folgen "Epsteins Erbe" (2006) und "Das Urteil spricht der Mörder" (2002) der Krimiserie "Blond: Eva Blond" eine Archivarin.
Quelle:
http://www.imdb.com/name/nm0260245/
Informationen zur Schauspielerin:
http://www.esther-esche.de/
http://www.patriciahorwitz.de/schauspielerinnen/esther_esche/esther_esche.htm
Quelle:
http://www.imdb.com/name/nm0260245/
Informationen zur Schauspielerin:
http://www.esther-esche.de/
http://www.patriciahorwitz.de/schauspielerinnen/esther_esche/esther_esche.htm
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. August 2008, 19:16 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Und auch das gehört zu einem echten Schatzsucher: stundenlang in alten Archiven nach Hinweisen suchen und schon mal an Land in die Geschichte eintauchen. Im Staatsarchiv in Hamburg gibt es zahlreiche Zeitungsartikel über den Untergang der "Cimbria". Für dieses Eintauchen in die Geschichte an Land ist der Meeresarchäologe Andreas Stolpe zuständig. ...."
Quelle:
http://infokanal.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,7274402,00.html?dr=1
Quelle:
http://infokanal.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,7274402,00.html?dr=1
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. August 2008, 19:14 - Rubrik: Staatsarchive
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Die FAZ (Link) stellt Julian Barnes´ „Nothing to be frightened of“ (Verlag Jonathan Cape, 250 S.) vor:
" .... Und proustisch ist die Kunst seiner Komposition. Barnes' Prosa gleitet und strömt dahin wie ein Kanu, mit sachten Paddelstößen von einem Inselchen zum nächsten gelenkt, die sich als Archipel um das große Eiland des Todes ziehen. Frankreich ist stark präsent auf dieser Inselgruppe, Jules Renard bewohnt ein Atoll für sich; andere Inseln umfassen die geliebte Musik, die wenig geliebte Mutter, die Kindheit mit den Großeltern und das von ihnen hinterlassene Archiv. ...."
" .... Und proustisch ist die Kunst seiner Komposition. Barnes' Prosa gleitet und strömt dahin wie ein Kanu, mit sachten Paddelstößen von einem Inselchen zum nächsten gelenkt, die sich als Archipel um das große Eiland des Todes ziehen. Frankreich ist stark präsent auf dieser Inselgruppe, Jules Renard bewohnt ein Atoll für sich; andere Inseln umfassen die geliebte Musik, die wenig geliebte Mutter, die Kindheit mit den Großeltern und das von ihnen hinterlassene Archiv. ...."
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. August 2008, 19:12 - Rubrik: Unterhaltung
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"Das war und ist die Argumentation des Lübecker Bürgermeisters von der SPD. Der sagt, er habe in allen deutschen Archiven nachfragen lassen und in keinem Archiv sei auf noch so viele Stichworte in die Suchmaschinen hinein eine Antwort gekommen auf die Behauptung des Fischerblattes, Lübeck habe verantwortlich im Jahre 61 etwas versenkt. Und aus dieser Tatsache zieht der Bürgermeister den Schluss, dass es auch keine Versenkung gegeben hat und dann eben der Schluss, Frau Blunk hat Wahlkampf betrieben."
Quelle:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/diereportage/825590/
Quelle:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/diereportage/825590/
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. August 2008, 19:03 - Rubrik: Wahrnehmung
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Wieder lohnt sich der Blick über den archivischen Tellerrand, die österreichische library mistress ist wieder fündig geworden: " .....In der "Fall für zwei"-Folge "Der Tod und das Mädchen", die gerade auf ORF2 lief, kam eine Szene in einem Zeitungsarchiv vor. ..."
Mehr unter:
http://library-mistress.blogspot.com/search/label/archives
Mehr unter:
http://library-mistress.blogspot.com/search/label/archives
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. August 2008, 19:02 - Rubrik: Wahrnehmung
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Die Firma Pro Heraldica in Stuttgart erforscht Stammbäume und entwirft Familienwappen. Eine Vorstellung in der Stuttgarter Zeitung: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/1776767_0_2147_den-ahnen-auf-der-spur.html
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. August 2008, 19:01 - Rubrik: Genealogie
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" .... In einem Beitrag des Wissenschaftsmagazins Nature - Geoscience- weisen die Geowissenschaftler Achim Brauer, Peter Dulski und Jörg Negendank, Deutsches GeoForschungsZentrum (GFZ), Gerald Haug vom DFG-Leibnizzentrum für Erdoberflächen- und Klimaforschung an der Universität Potsdam und der ETH in Zürich und Daniel Sigman von der Princeton University erstmalig einen extrem schnellen Klimawechsel in Westeuropa nach. ....
Feinstgeschichtete Seeablagerungen stellen besonders geeignete geologische Archive dar, mit denen die Wissenschaftler der Sprunghaftigkeit des Klimas auf die Spur kommen wollen...."
Quelle:
http://www.umweltjournal.de/fp/archiv/AfA_technik/14466.php
Feinstgeschichtete Seeablagerungen stellen besonders geeignete geologische Archive dar, mit denen die Wissenschaftler der Sprunghaftigkeit des Klimas auf die Spur kommen wollen...."
Quelle:
http://www.umweltjournal.de/fp/archiv/AfA_technik/14466.php
Wolf Thomas - am Dienstag, 5. August 2008, 19:00 - Rubrik: Wahrnehmung
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http://www.hrc.utexas.edu/collections/books/holdings/aldine/images/HRC_Aldine_Press.pdf
With provenances.
With provenances.
KlausGraf - am Dienstag, 5. August 2008, 18:54 - Rubrik: English Corner
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http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~bz7/petition.html
[siehe http://archiv.twoday.net/stories/5134718/ ]
Initiative zur Rettung des Seminars für Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit
Die internationale wissenschaftliche Gemeinschaft ist sehr besorgt angesichts der Gefahr für das Heidelberger Mittellateinische Seminar, das im Jahr 2007 sein 50jähriges Jubiläum feiern konnte. Eine Schließung des Seminars hätte schwerwiegende Auswirkungen nicht nur für Deutschland, sondern auch für Wissenschaftler aus der ganzen Welt, die nach Heidelberg kommen, um dort in der hervorragend ausgestatteten und spezialisierten Bibliothek des Seminars zu arbeiten, ferner für die Doktoranden und Postdoktoranden, die dort eine Ausbildung erhalten, wie man sie nur noch sehr selten in anderen europäischen Ländern findet. Das Heidelberger Seminar ist ein Symbol für den Rang, den Deutschland den Geisteswissenschaften bisher im universitären Gefüge eingeräumt hat. Sein internationaler Erfolg hat auch dazu beigetragen, dass die jungen ausländischen Gastwissenschaftler/Forscher weiterhin Deutsch lernen. Das Seminar ist ein unersetzliches Aushängeschild für die internationale Wirkung der aktuellen Forschung in Deutschland. Seine Schließung wäre ein schwerer Schlag.
Wenn Sie dazu beitragen möchten, das Seminar zu retten, genügt es, diese Petition zu unterzeichnen. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung per E-Mail.
Bitte informieren Sie auch so rasch wie möglich Ihre Umgebung über diese Webseite.
Prof. Dr. Monique Goullet, Directora de investigación en el CNRS (Paris), Directora del Laboratoire de médiévistique occidentale de Paris (LAMOP).
Dr. Thomas Lienhard, Directeur de la Mission Historique Française en Allemagne (Göttingen).
Prof. Dr. José Martínez Gázquez , Departament de Ciències de l'Antiguitat i de l'Edat Mitjana, Universitat Autònoma de Barcelona.
Prof. Dr. Francesco Stella, Dipartimento di Teoria e Documentazione delle Tradizioni Culturali, Università degli Studi di Siena.
The Department for Medieval and Neo-Latin Philology in
Heidelberg, Germany, headed until 2005 by Prof. W.
Berschin, is threatened with closure!
If you want to help to save the Seminar für Lateinische
Philologie des Mittelalters und der Neuzeit in
Heidelberg, you may sign an online-petition which can
be accessed at the following address:
http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak9/mlat/
KlausGraf - am Dienstag, 5. August 2008, 17:33 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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http://biblioteca.uniandes.edu.co/Biblioteca_General/libros_incunables.php
Die Universidad de los Andes stellt PDF-Dateien bereit. Unter den Büchern ist auch ein deutschsprachiges.
Die Universidad de los Andes stellt PDF-Dateien bereit. Unter den Büchern ist auch ein deutschsprachiges.
KlausGraf - am Dienstag, 5. August 2008, 00:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Dienstag, 5. August 2008, 00:18 - Rubrik: Unterhaltung
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Am Samstag, dem 9. August 2008, findet im Innenhof der Kurfürstlichen Burg in Boppard das ultimative Taiko- und Jazz-Festival statt. Der Eintritt ist frei; los geht's um 18 Uhr. Veranstalter sind das Museum der Stadt Boppard und der neugegründete Verein BOPP-ART Kulturverein Boppard e. V.
Programm:
- Bopp-Art-Taiko-Projekt der Helene-Pagés-Schule Boppard-Buchenau
- Bopp-Art Matsuri Daiko (vormals Taiko-Ensemble Boppard)
- Bopp-Art-Jazz-Quartett.
In der Besetzung Maximilian Linse (Alt-Saxophon), Johannes Weiland (E-Piano, Piano), Walter Honecker (Vibraphon, Piano, Percussion), Philipp Koelges (Schlagzeug, Percussion) und Michael Koelges (Percussion, Schlagzeug, Faxen) bietet dann das Bopp-Art-Jazz-Quintett Eigenkompositionen für jeden Geschmack: Swing, Latin, Funky Jazz, Afro-Cuban und Weltmusik garantieren gute Laune, schwingende Hüften, wippende Zehen und Strand-Atmosphäre.
Freundliche Einladung vom werten (Kurs-)Kollegen Michael Kölges, dem einzigen mir bekannten Jazzer in unserer Zunft ! Wer ihn kennt, wird sich auf das "Spiel" seines 3. Instrumentes freuen dürfen, das der Kollege meisterlich beherrscht. ;-)
Weitere Infos unter:
http://www.boppard.de/2001/asp/home.asp
http://www.boppard.de/2001/asp/veranst_detail.asp?DetailID=1423&Detailname=BOPP-ART-JAZZ%202008
Programm:
- Bopp-Art-Taiko-Projekt der Helene-Pagés-Schule Boppard-Buchenau
- Bopp-Art Matsuri Daiko (vormals Taiko-Ensemble Boppard)
- Bopp-Art-Jazz-Quartett.
In der Besetzung Maximilian Linse (Alt-Saxophon), Johannes Weiland (E-Piano, Piano), Walter Honecker (Vibraphon, Piano, Percussion), Philipp Koelges (Schlagzeug, Percussion) und Michael Koelges (Percussion, Schlagzeug, Faxen) bietet dann das Bopp-Art-Jazz-Quintett Eigenkompositionen für jeden Geschmack: Swing, Latin, Funky Jazz, Afro-Cuban und Weltmusik garantieren gute Laune, schwingende Hüften, wippende Zehen und Strand-Atmosphäre.
Freundliche Einladung vom werten (Kurs-)Kollegen Michael Kölges, dem einzigen mir bekannten Jazzer in unserer Zunft ! Wer ihn kennt, wird sich auf das "Spiel" seines 3. Instrumentes freuen dürfen, das der Kollege meisterlich beherrscht. ;-)
Weitere Infos unter:
http://www.boppard.de/2001/asp/home.asp
http://www.boppard.de/2001/asp/veranst_detail.asp?DetailID=1423&Detailname=BOPP-ART-JAZZ%202008
Wolf Thomas - am Montag, 4. August 2008, 17:38 - Rubrik: Unterhaltung
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Ansichten eines Archivars zum Fall der Kinski-Krankenakte
http://www.schirach.de/einspruch/?p=28
[Inzwischen offline, Text siehe Kommentar]
Siehe auch
http://www.net-tribune.de/article/r040808-02.php
Mein Beitrag (ich hoffe auf rasche Berichtigung meines Vornamens) wurde seit heute Morgen bereits 1800mal gelesen.
http://www.schirach.de/einspruch/?p=28
[Inzwischen offline, Text siehe Kommentar]
Siehe auch
http://www.net-tribune.de/article/r040808-02.php
Mein Beitrag (ich hoffe auf rasche Berichtigung meines Vornamens) wurde seit heute Morgen bereits 1800mal gelesen.
KlausGraf - am Montag, 4. August 2008, 14:03 - Rubrik: Archivrecht
Heimatkundliches aus der Marktgemeinde Wolfurt in Vorarlberg:
Heimat Wolfurt - die Zeitschrift des Wolfurter Heimatkundekreises
In 20 Jahren zeitaufwändiger und mühevoller Recherchen hat Direktor Siegfried Heim große Teile der Wolfurter Geschichte, der Geschichte seiner Familien aufgearbeitet und Interessantes, Bemerkenswertes, Merkwürdiges und Lehrreiches in unzähligen Vorträgen und 30 Ausgaben der "Heimat Wolfurt" der interessierten Bevölkerung zugänglich gemacht.
Dass dieser "Schatz" über das Medium Internet nun der Öffentlichkeit zur Verfügung steht ist ein ganz besonderes Geschenk von Dir. Siegfried Heim an seine Wolfurter.
http://wolfurt.info/node/1177
Vorbildlich!
Zu wünschen wäre lediglich, dass die Hefte auch dem Projekt ALO (literature.at) zur Verfügung gestellt würden, um eine bessere Auffindbarkeit und Langzeitarchivierung zu gewährleisten.
#histverein

Heimat Wolfurt - die Zeitschrift des Wolfurter Heimatkundekreises
In 20 Jahren zeitaufwändiger und mühevoller Recherchen hat Direktor Siegfried Heim große Teile der Wolfurter Geschichte, der Geschichte seiner Familien aufgearbeitet und Interessantes, Bemerkenswertes, Merkwürdiges und Lehrreiches in unzähligen Vorträgen und 30 Ausgaben der "Heimat Wolfurt" der interessierten Bevölkerung zugänglich gemacht.
Dass dieser "Schatz" über das Medium Internet nun der Öffentlichkeit zur Verfügung steht ist ein ganz besonderes Geschenk von Dir. Siegfried Heim an seine Wolfurter.
http://wolfurt.info/node/1177
Vorbildlich!
Zu wünschen wäre lediglich, dass die Hefte auch dem Projekt ALO (literature.at) zur Verfügung gestellt würden, um eine bessere Auffindbarkeit und Langzeitarchivierung zu gewährleisten.
#histverein

Ladislaus - am Montag, 4. August 2008, 12:21 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://www.cfdt-culture.org/nvx_repertoires/syndicat/sections/CR_nonsecrets/archives/080630_petition_sauver_archives.htm
http://www.archivistes.org/article.php3?id_article=593
Update:
http://earchiving.blogspot.com/2009/06/les-raisons-contre-la-restructuration.html
http://www.archivistes.org/article.php3?id_article=593
Update:
http://earchiving.blogspot.com/2009/06/les-raisons-contre-la-restructuration.html
KlausGraf - am Sonntag, 3. August 2008, 02:09 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/08-02-08.htm
Peter Suber schlägt für die mißglückte Begriffsbildung weak/strong OA nunmehr gratis (kostenfrei) und libre (mit gelockerten urheberrechtlichen Beschränkungen) vor. Das ist überzeugend.
Gratis funktioniert im Deutschen ausgezeichnet, libre wird man bei OA-Insidern nicht übersetzen müssen. Für den libre OA gibt es keine griffige deutsche Bezeichnung. Ich habe früher lizenzfrei (kosten- und lizenzfreier Zugang) verwendet, aber wenn man für Creative Commons Lizenzen (genauer: für CC-BY) plädiert, ist das missverständlich.
Suber sagt klar, dass der Ausschluss der kommerziellen Nutzung (CC-NC) und von Bearbeitungsmöglichkeiten (CC-ND) nicht vereinbar mit der BBB-Definition von OA ist:
"For example, permitting all uses except commercial use (the CC-NC license) and permitting all uses except derivative works (the CC-ND license) are not equivalent to one another and --ignoring certain subtleties-- not compatible with the BBB definition. "
Nur BBB-OA ist für mich voller OA. Die beste Lizenz, um das zu erreichen ist CC-BY. Darum einmal mehr:
Make all research results CC-BY! (and the data PD)
Trotzdem ist die Einführung dieser Unterscheidung eine Niederlage für OA-libre-Vorkämpfer. BBB-OA ist nicht mehr das Maß für OA. Jede popelige Homepage ist nunmehr OA.
Peter Suber schlägt für die mißglückte Begriffsbildung weak/strong OA nunmehr gratis (kostenfrei) und libre (mit gelockerten urheberrechtlichen Beschränkungen) vor. Das ist überzeugend.
Gratis funktioniert im Deutschen ausgezeichnet, libre wird man bei OA-Insidern nicht übersetzen müssen. Für den libre OA gibt es keine griffige deutsche Bezeichnung. Ich habe früher lizenzfrei (kosten- und lizenzfreier Zugang) verwendet, aber wenn man für Creative Commons Lizenzen (genauer: für CC-BY) plädiert, ist das missverständlich.
Suber sagt klar, dass der Ausschluss der kommerziellen Nutzung (CC-NC) und von Bearbeitungsmöglichkeiten (CC-ND) nicht vereinbar mit der BBB-Definition von OA ist:
"For example, permitting all uses except commercial use (the CC-NC license) and permitting all uses except derivative works (the CC-ND license) are not equivalent to one another and --ignoring certain subtleties-- not compatible with the BBB definition. "
Nur BBB-OA ist für mich voller OA. Die beste Lizenz, um das zu erreichen ist CC-BY. Darum einmal mehr:
Make all research results CC-BY! (and the data PD)
Trotzdem ist die Einführung dieser Unterscheidung eine Niederlage für OA-libre-Vorkämpfer. BBB-OA ist nicht mehr das Maß für OA. Jede popelige Homepage ist nunmehr OA.
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 19:19 - Rubrik: Open Access
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 18:48 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://juanpenafielreyes.bligoo.com/content/view/233112/Bibliotecas_Virtuales_en_Linea.html
Eine ziemlich nutzlose Linksammlung, die allenfalls demonstriert, dass man alles Mögliche darunter verstehen kann:
* ein OPAC
* eine Sammlung lizenzierter Angebote
* eine Linksammlung
* eine Sammlung von E-Dissertationen
usw.
Eine ziemlich nutzlose Linksammlung, die allenfalls demonstriert, dass man alles Mögliche darunter verstehen kann:
* ein OPAC
* eine Sammlung lizenzierter Angebote
* eine Linksammlung
* eine Sammlung von E-Dissertationen
usw.
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 18:11 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 17:40 - Rubrik: Fotoueberlieferung
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 17:06 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.elpais.com/articulo/internet/Google/abre/biblioteca/catalan/elpeputec/20080731elpepunet_5/Tes
http://publicacions.iec.cat/
Es ist bedauerlich, dass nicht noch mehr Institutionen, die Publikationen im Selbstverlag herausgeben, von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Bücher kostenfrei bei Google einzustellen.
Abgesehen davon, dass der Sprachfilter Googles nicht sonderlich gut funktioniert, ist die Liste der zwischen 1950 und 2000 komplett bei Google einsehbaren deutschsprachigen Bücher sowohl was Umfang als auch was Qualität angeht wenig berühmt.
http://publicacions.iec.cat/
Es ist bedauerlich, dass nicht noch mehr Institutionen, die Publikationen im Selbstverlag herausgeben, von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Bücher kostenfrei bei Google einzustellen.
Abgesehen davon, dass der Sprachfilter Googles nicht sonderlich gut funktioniert, ist die Liste der zwischen 1950 und 2000 komplett bei Google einsehbaren deutschsprachigen Bücher sowohl was Umfang als auch was Qualität angeht wenig berühmt.
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 16:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.iisg.nl/nationalaccounts/enqueste/
De Enqueste van 1494 (.pdf, 33 Mb) en de Informacie van 1514 (.pdf, 65 Mb) zijn twee van de belangrijkste bronnen met betrekking tot Holland en West-Friesland omstreeks het jaar 1500.
[...] Enqueste ende informatie upt stuck van der reductie ende reformatie van den schiltaelen, voertijts getaxeert ende gestelt geweest over de landen van Hollant ende Vrieslant. Gedaen in den jaere MCCCCXCIIII.
Uitgegeven vanwege de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde, bezorgd door R. Fruin. Leiden. E.J. Brill. 1876, xix [xx] + 333 [334] p.
Enqueste (.pdf, 33 Mb). Dit boek is als pdf weergegeven en op tekst doorzoekbaar.
Informacie up den staet faculteyt ende gelegenheyt van de steden ende dorpen van Hollant ende Vrieslant om daernae te reguleren de nyeuwe schiltaele. Gedaen in den jaere MDXIV.
Uitgegeven vanwege de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde, bezorgd door R. Fruin. Leiden, A.W. Sijthoff, 1866. xxxiv + 689 p.
Informacie (.pdf, 65 Mb). Dit boek is als pdf weergegeven en op tekst doorzoekbaar.
Tip: archiefforum.
De Enqueste van 1494 (.pdf, 33 Mb) en de Informacie van 1514 (.pdf, 65 Mb) zijn twee van de belangrijkste bronnen met betrekking tot Holland en West-Friesland omstreeks het jaar 1500.
[...] Enqueste ende informatie upt stuck van der reductie ende reformatie van den schiltaelen, voertijts getaxeert ende gestelt geweest over de landen van Hollant ende Vrieslant. Gedaen in den jaere MCCCCXCIIII.
Uitgegeven vanwege de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde, bezorgd door R. Fruin. Leiden. E.J. Brill. 1876, xix [xx] + 333 [334] p.
Enqueste (.pdf, 33 Mb). Dit boek is als pdf weergegeven en op tekst doorzoekbaar.
Informacie up den staet faculteyt ende gelegenheyt van de steden ende dorpen van Hollant ende Vrieslant om daernae te reguleren de nyeuwe schiltaele. Gedaen in den jaere MDXIV.
Uitgegeven vanwege de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde, bezorgd door R. Fruin. Leiden, A.W. Sijthoff, 1866. xxxiv + 689 p.
Informacie (.pdf, 65 Mb). Dit boek is als pdf weergegeven en op tekst doorzoekbaar.
Tip: archiefforum.
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 15:13 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.mcu.es/Geocultura/
"Archivos" anklicken und hineinzoomen, bis die Archivanschrift angezeigt wird. Ich denke, da werden noch ein paar Jahrzehnte vergehen, bis eine deutsche Behörde auf eine solche Idee kommt ...

"Archivos" anklicken und hineinzoomen, bis die Archivanschrift angezeigt wird. Ich denke, da werden noch ein paar Jahrzehnte vergehen, bis eine deutsche Behörde auf eine solche Idee kommt ...
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:58 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www.uni-kiel.de/kibidano/content/below/index.xml
KiBiDaNO ist eine vom Institut für Alttestamentliche Wissenschaft und Biblische Archäologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Lehrstuhl Prof. Bartelmus) initiierte und verantwortlich betreute Bilddatenbank zum Nahen Osten (Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina, Syrien, Türkei - später auch Ägypten), deren Bilder in der veröffentlichten Form von jedermann privat oder in Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen kostenlos genutzt werden können. Leider keine CC-Lizenz.

Via
http://archieven.blogspot.com/2008/08/het-archiefforum-nieuwsbrief-2-augustus.html
KiBiDaNO ist eine vom Institut für Alttestamentliche Wissenschaft und Biblische Archäologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Lehrstuhl Prof. Bartelmus) initiierte und verantwortlich betreute Bilddatenbank zum Nahen Osten (Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libanon, Palästina, Syrien, Türkei - später auch Ägypten), deren Bilder in der veröffentlichten Form von jedermann privat oder in Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen kostenlos genutzt werden können. Leider keine CC-Lizenz.
Via
http://archieven.blogspot.com/2008/08/het-archiefforum-nieuwsbrief-2-augustus.html
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:53 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://infobib.de/blog/2008/08/02/librarything-web-services-api/
CH macht auf die PND aufmerksam ("Ein Ferrari unter den Datenbanken! Aber fahren darf er nur im Parkhaus.") Man sollte aber vielleicht ergänzen, dass sie von der Wikipedia und Wikisource genutzt wird.
CH macht auf die PND aufmerksam ("Ein Ferrari unter den Datenbanken! Aber fahren darf er nur im Parkhaus.") Man sollte aber vielleicht ergänzen, dass sie von der Wikipedia und Wikisource genutzt wird.
KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:45 - Rubrik: Bibliothekswesen
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KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:40 - Rubrik: Wahrnehmung
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KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:29 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 2. August 2008, 14:03 - Rubrik: Unterhaltung
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Spiegel Online berichtet über Die italienische Bank der Erinnerungen:
Vor anderthalb Monaten starteten Franco Nicola, Lorenzo Fenoglio, Valentina Vaio und Luca Novarino die Bank der Erinnerungen. Sie bannen die Erzählungen älterer Mitbürger auf Video - in Zusammenarbeit mit der Provinzregierung von Cuneo und dem Verband der Italienischen Senioren-Universität Unitre. ... Bisher wurden die meisten der mehr als 220 Videozeugnisse in unmittelbarer Nachbarschaft gesammelt, aber der Schwerpunkt soll nun von Turin auf ganz Italien erweitert werden. ... So soll nach und nach eine Datenbank des Wissens und des Erinnerns geschaffen werden, die die großen und kleinen Erlebnisse der Menschen festhält und späteren Generationen verständlich zu machen hilft.
http://www.bancadellamemoria.it/home.php (Banca della Memoria, ital.)
Vor anderthalb Monaten starteten Franco Nicola, Lorenzo Fenoglio, Valentina Vaio und Luca Novarino die Bank der Erinnerungen. Sie bannen die Erzählungen älterer Mitbürger auf Video - in Zusammenarbeit mit der Provinzregierung von Cuneo und dem Verband der Italienischen Senioren-Universität Unitre. ... Bisher wurden die meisten der mehr als 220 Videozeugnisse in unmittelbarer Nachbarschaft gesammelt, aber der Schwerpunkt soll nun von Turin auf ganz Italien erweitert werden. ... So soll nach und nach eine Datenbank des Wissens und des Erinnerns geschaffen werden, die die großen und kleinen Erlebnisse der Menschen festhält und späteren Generationen verständlich zu machen hilft.
http://www.bancadellamemoria.it/home.php (Banca della Memoria, ital.)
Mario Arend - am Samstag, 2. August 2008, 10:43 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Diese Antwort des Berliner Datenschutzbeauftragten Dix in einem Interview zum Fall Kinski muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Im Zeitraum von zehn Jahren nach dem Tod der Person darf die Akte nur mit Einwilligung der Angehörigen offengelegt werden. Danach können die Akten nach den Regeln des Archivrechts genutzt werden, es sei denn, der Patient hat eine längere Sperrfrist verfügt.
http://www.schirach.de/wordpress/?p=230
Das ist das erste, was ich höre: Noch nie kam jemand meines Wissens auf die Idee, ein Betroffener könne selbst festlegen, wie lange seine Akten gesperrt bleiben müssen.
Im Zeitraum von zehn Jahren nach dem Tod der Person darf die Akte nur mit Einwilligung der Angehörigen offengelegt werden. Danach können die Akten nach den Regeln des Archivrechts genutzt werden, es sei denn, der Patient hat eine längere Sperrfrist verfügt.
http://www.schirach.de/wordpress/?p=230
Das ist das erste, was ich höre: Noch nie kam jemand meines Wissens auf die Idee, ein Betroffener könne selbst festlegen, wie lange seine Akten gesperrt bleiben müssen.
KlausGraf - am Freitag, 1. August 2008, 17:07 - Rubrik: Archivrecht
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http://computerphilologie.tu-darmstadt.de/jg07/bubenh.html
Der Beitrag stellt die XML-Technologien der DVD mit der Edition von Materialien der Jugendunruhen in Zürich 1968 vor.
Es ist heutzutage ziemlich idiotisch, eine wichtige Quellenedition auf DVD vorzulegen, ohne sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass DVDs kein taugliches Medium der Langzeitarchivierung sind.

Der Beitrag stellt die XML-Technologien der DVD mit der Edition von Materialien der Jugendunruhen in Zürich 1968 vor.
Es ist heutzutage ziemlich idiotisch, eine wichtige Quellenedition auf DVD vorzulegen, ohne sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass DVDs kein taugliches Medium der Langzeitarchivierung sind.

KlausGraf - am Freitag, 1. August 2008, 13:23 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Moniert zu Recht Jürgen Plieninger in netbib.
KlausGraf - am Freitag, 1. August 2008, 13:21 - Rubrik: Open Access
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"Ein lohnendes Thema sind übrigens auch stereotype Fotos von Archivaren in der Presse", so schrieb mir unlängst ein Kollege aus dem Dresden. Ich musste an die Überschrift nicht nur dieses Eintrags, sondern auch an dieso betitelten Anmerkungen Clemens Rehms zur Fotoausstellung „Ar-schiefe oder warum gerade Archive und nicht schiefe Geraden?“ des Künstlers Thomas Kleynen in: Rundbrief Fotografie, Vol.4 (2007), Nr.4, Stuttgart 2007, S.27-29, denken.
Der Archivfinder und die Ausstellung sind hier bereits erwähnt worden (s. http://archiv.twoday.net/stories/3755548/).
In Hinblick auf die stereotypen Archiv-Photograhpien in den Medien ist es vielleicht interessant, wie die Kollegen auf die Bilder Thomas Kleynens (Beispiele unter http://www.kleynen.de) im Archivfinder reagiert haben. Beim Versand des Archivfinders wurden die Empfänger gebeten, ihre Kritik zu äußern. Diese Reaktion werden anonymisiert wiedergegeben. Dies ist eine Quelle der Reaktionen, die andere sind die publizierten Rezensionen:
Sie ist nicht nur informativ und übersichtlich, sondern durch die Bebilderung auch subtil humorvoll und unterhaltsam. Der bei vielen Menschen vorhandene Eindruck, Archive seien trocken und langweilig, wird durch diese Schrift sicherlich relativiert oder aufgehoben
Galerist des Fotokünstlers
Insofern mein Kompliment für Ihre gelungene, auch optisch sehr schöne Broschüre, die hier den Mitarbeitern des Archivs, aber auch den Benutzern sicher gute Dienste leisten wird.
Uniarchiv
Das Heft ist gut aufgemacht und gegliedert, bemerkenswert sind die Winteraufnahmen der Örtlichkeiten!
Stadtarchiv
Was ihn sicherlich von anderen Veröffentlichungen dieser Art unterscheidet und hervorhebt, ist meiner Ansicht nach die informative und hilfreiche Einführung von Frau Tiemann und die reiche, z. T. humorvolle Bebilderung. Einige Abbildungen weniger (eine erscheint gleich dreimal, auf den Seiten 12/13, 25 und 45) und nur eine Farbe für die Gliederungspunkte (vorzugsweise nur schwarz, denn die unterschiedliche Gewichtung der Punkte wird ja durch die Schriftgröße verdeutlicht) hätten dem Heft vielleicht ein wenig mehr Ruhe gegeben. Doch das ist wohl auch eine Geschmackssache. Der "Archivfinder" wird durch die Vollständigkeit seiner Hinweise ganz sicher allen Interessierten eine große Hilfe sein und ihnen darüberhinaus durch die Bilder einfach Spaß machen.
Gemeindearchiv
Eine sehr gelungene Publikation. Titelblatt, Farben, Bilder, Gliederung/Übersicht, Inhalte: Einfach klasse. Ich konnte das Heft nicht einfach weglegen.
Stadtarchiv
Ich finde ihn sehr schön gestaltet: übersichtlich, informativ, ansprechende Aufmachung - v. a. die Fotos bestechen oft durch ihre nahezu künstlerischen Perspektiven
Kreisarchiv
Zu bemängeln hätte ich lediglich die graphische Gestaltung: Die separate Gliederung der einzelnen Artikel auf einem farbigen Balken, die farblich sehr ähnlich gehaltenen Ortstitel und die Anordnung der Fotos tragen m.E. nicht unbedingt zur Übersichtlichkeit bei.
Auszubildender Archivschule Marburg
Ich finde, er ist sehr gut gelungen - die Aufmachung insgesamt, die Präsentation und Fülle der Informationen, die ungewöhnliche fotografische Sicht, rundherum hervorragend
Kreistagsmitglied
Einzige, was mich stört, ist die Fischaugenoptik bei den Fotos, weil das so runde, stürzende Linien ergibt (S. 18, besonders S. 21 und 25, wo man Sorge hat, die Regale oder Kompaktanlagen kippen um). Aber wahrscheinlich ist das ein künstlerisches Element und so gewollt.“
Archivamt
Zu den Bildern habe ich bewußt nichts geschrieben, da ich zwar die Anzahl und Anordnung der Bilder gut finde, mich aber die verzerrten Perspektiven vor allem bei den Gebäuden und die willkürliche Bildzuordnung zu den verschiedenen Archiven (z.B. S. 48 Benutzerraum des Staatsarchivs Münster beim Gemeindearchiv Burbach) ohne Bildunterschriften eher irritiert haben. Da das eine pers. Ansichtssache ist, habe ich dazu nichts geschrieben.
Rezensent
Wenn es schon möglich ist, so viele bunte Fotos in dem Heft abzudrucken, könnte man vielleicht in der nächsten Auflage noch ein Sütterlin-Alphabet aufnehmen (gute in www.ad-fontes.de).
Insgesamt: eine richtig gelungene Publikation!
PS: ob allerdings die Münsteraner sich darüber freuen, wenn Sie nur das alte Gemäuer abbilden? ...“
Professorin Universität Essen
Auch die zum Teil sehr lebhafte Illustration durch interessant bearbeitete und verfremdete Fotos verleitet zum Durchblättern und interessiertem Ansehen der gesamten Broschüre. .... Besonders reizvoll war es natürlich jetzt bei hochsommerlichen Temperaturen, die Ansichtsfotos der Archive mit winterlichem Schnee anzuschauen
Kreisarchiv
Die überraschenden und ungewöhnlichen Fotos (verzerrt, verfremdet, montiert) machen neugierig. Leider erscheint die Verteilung der Fotos oftmals sehr beliebig. Häufig ist nicht auszumachen, ob die abgebildete Archivalie oder die Personen auch wirklich zum gerade beschriebenen Archiv passen. Liegt das Bürgerbuch der Stadt Siegen tatsächlich
im Staatsarchiv Münster? Und was hat der große Lesesaal des Staatsarchivs bei den Kurzportraits der leider »archivfreien« Gemeinden Burbach und Neunkirchen zu suchen? Erklärende Bildunterschriften hätten da sicherlich gut getan.
Archivpflege in Westfalen und Lippe, (65) Oktober 2006, S. 27
.... kritische Bemerkungen seien dem Rezensenten - selbst einmal Kreisarchivar - bei aller Freude über eine solche Publikation erlaubt:
Die Illustration des Heftes erscheint aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Was sollen Abbildungen in einer Informationsbroschüre, wenn Bildunterschriften fehlen, die Aufschluss darüber geben, was die Abbildungen zeigen? Es soll zudem wohl besonders reizvoll wirken, wenn von (foto-)künstlerischer
Hand wirklichkeitsverfremdende Fotomontagen erstellt wurden und Aufnahme in die Broschüre fanden, so dass bspw. das mächtige Gebäude des Staatsarchivs Münster - zwischen große Bäume montiert - wie das Haus eines Gartenzwergs oder eine Puppenstube aussieht (S. 50). Der unbedarfte Laie, der die Gebäude nicht kennt, in denen die vorgestellten Archive ihren Sitz haben, wird mit derlei Abbildungen nichts anfangen können. Er erhält auch sonst keine realistische bildliche Vorstellung von dem, was ihn erwartet. War er, der vielgepriesene „Durchschnittsbürger", aber nicht Hauptadressat der Info-Broschüre, worauf auch die hohe Auflage von mehreren Tausend Exemplaren hindeutet? Sollte nicht „er/sie" dazu bewegt werden, die Hemmschwelle ins „hochehrwürdige" Archiv zu überschreiten?
Ist diese Kritik nicht überzogen? Nein, denn die Abbildungen nehmen einen großen Teil des Raumes der Schrift in Anspruch. Und wie irreführend die Abbildungen sind, die eigentlich weitergehend informieren und nicht bloß illustrativen Charakter haben sollten, wird deutlich, wenn man sich Seite 48 ansieht. Beim Durchblättern des Heftes - mithin auf den ersten Blick- dachte der Rezensent: Nanu? Seit wann hat denn die Gemeinde Burbach ein eigenes Archiv, und dann auch noch ein so komfortables? Doch dann - beim genaueren Betrachten - wurde klar: „Kein Archiv vorhanden", wie es im Text heißt. Wer bereits in Münster geforscht hat, erkennt den Lesesaal des dortigen Staatsarchivs. Eine im wahrsten Sinne des Wortes "tolle" bildliche Information, die sich dem Betrachter bietet - oder besser: irreführender geht es kaum noch. Aber vielleicht ist das ja auch bewusst so geschehen, nach dem Motto: Ein so „schönes" Archiv könntet Ihr Burbacher auch haben, wenn es die Gemeinde-"väter" wollten! Der Informationsgehalt der anderen Abbildungen bzw. deren Platzierung lässt einen solchen Schluss aber (leider) nicht zu.“
Siegener Beiträge 11 (2006), S. 273-274.
Thomas Bartholosch, Studienrat im Hochschuldienst im Fach Geschichte an der Universität Siegen
Sicherlich wecken einige der präsentierten Fotos Interesse an den Archiven, doch der Informationsgehalt der teilweise ästhetischen Fotos läßt doch stark zu wünschen übrig, will sagen, sie sind oft überflüssig und irreführend.“
Dr. Andreas Bingener, Siegen, in Nassauische Annalen119, 2008, S. 728-729
Fazit als Frage: Wollen oder sollen wir uns weiter stereotyp darstellen ?
Der Archivfinder und die Ausstellung sind hier bereits erwähnt worden (s. http://archiv.twoday.net/stories/3755548/).
In Hinblick auf die stereotypen Archiv-Photograhpien in den Medien ist es vielleicht interessant, wie die Kollegen auf die Bilder Thomas Kleynens (Beispiele unter http://www.kleynen.de) im Archivfinder reagiert haben. Beim Versand des Archivfinders wurden die Empfänger gebeten, ihre Kritik zu äußern. Diese Reaktion werden anonymisiert wiedergegeben. Dies ist eine Quelle der Reaktionen, die andere sind die publizierten Rezensionen:
Sie ist nicht nur informativ und übersichtlich, sondern durch die Bebilderung auch subtil humorvoll und unterhaltsam. Der bei vielen Menschen vorhandene Eindruck, Archive seien trocken und langweilig, wird durch diese Schrift sicherlich relativiert oder aufgehoben
Galerist des Fotokünstlers
Insofern mein Kompliment für Ihre gelungene, auch optisch sehr schöne Broschüre, die hier den Mitarbeitern des Archivs, aber auch den Benutzern sicher gute Dienste leisten wird.
Uniarchiv
Das Heft ist gut aufgemacht und gegliedert, bemerkenswert sind die Winteraufnahmen der Örtlichkeiten!
Stadtarchiv
Was ihn sicherlich von anderen Veröffentlichungen dieser Art unterscheidet und hervorhebt, ist meiner Ansicht nach die informative und hilfreiche Einführung von Frau Tiemann und die reiche, z. T. humorvolle Bebilderung. Einige Abbildungen weniger (eine erscheint gleich dreimal, auf den Seiten 12/13, 25 und 45) und nur eine Farbe für die Gliederungspunkte (vorzugsweise nur schwarz, denn die unterschiedliche Gewichtung der Punkte wird ja durch die Schriftgröße verdeutlicht) hätten dem Heft vielleicht ein wenig mehr Ruhe gegeben. Doch das ist wohl auch eine Geschmackssache. Der "Archivfinder" wird durch die Vollständigkeit seiner Hinweise ganz sicher allen Interessierten eine große Hilfe sein und ihnen darüberhinaus durch die Bilder einfach Spaß machen.
Gemeindearchiv
Eine sehr gelungene Publikation. Titelblatt, Farben, Bilder, Gliederung/Übersicht, Inhalte: Einfach klasse. Ich konnte das Heft nicht einfach weglegen.
Stadtarchiv
Ich finde ihn sehr schön gestaltet: übersichtlich, informativ, ansprechende Aufmachung - v. a. die Fotos bestechen oft durch ihre nahezu künstlerischen Perspektiven
Kreisarchiv
Zu bemängeln hätte ich lediglich die graphische Gestaltung: Die separate Gliederung der einzelnen Artikel auf einem farbigen Balken, die farblich sehr ähnlich gehaltenen Ortstitel und die Anordnung der Fotos tragen m.E. nicht unbedingt zur Übersichtlichkeit bei.
Auszubildender Archivschule Marburg
Ich finde, er ist sehr gut gelungen - die Aufmachung insgesamt, die Präsentation und Fülle der Informationen, die ungewöhnliche fotografische Sicht, rundherum hervorragend
Kreistagsmitglied
Einzige, was mich stört, ist die Fischaugenoptik bei den Fotos, weil das so runde, stürzende Linien ergibt (S. 18, besonders S. 21 und 25, wo man Sorge hat, die Regale oder Kompaktanlagen kippen um). Aber wahrscheinlich ist das ein künstlerisches Element und so gewollt.“
Archivamt
Zu den Bildern habe ich bewußt nichts geschrieben, da ich zwar die Anzahl und Anordnung der Bilder gut finde, mich aber die verzerrten Perspektiven vor allem bei den Gebäuden und die willkürliche Bildzuordnung zu den verschiedenen Archiven (z.B. S. 48 Benutzerraum des Staatsarchivs Münster beim Gemeindearchiv Burbach) ohne Bildunterschriften eher irritiert haben. Da das eine pers. Ansichtssache ist, habe ich dazu nichts geschrieben.
Rezensent
Wenn es schon möglich ist, so viele bunte Fotos in dem Heft abzudrucken, könnte man vielleicht in der nächsten Auflage noch ein Sütterlin-Alphabet aufnehmen (gute in www.ad-fontes.de).
Insgesamt: eine richtig gelungene Publikation!
PS: ob allerdings die Münsteraner sich darüber freuen, wenn Sie nur das alte Gemäuer abbilden? ...“
Professorin Universität Essen
Auch die zum Teil sehr lebhafte Illustration durch interessant bearbeitete und verfremdete Fotos verleitet zum Durchblättern und interessiertem Ansehen der gesamten Broschüre. .... Besonders reizvoll war es natürlich jetzt bei hochsommerlichen Temperaturen, die Ansichtsfotos der Archive mit winterlichem Schnee anzuschauen
Kreisarchiv
Die überraschenden und ungewöhnlichen Fotos (verzerrt, verfremdet, montiert) machen neugierig. Leider erscheint die Verteilung der Fotos oftmals sehr beliebig. Häufig ist nicht auszumachen, ob die abgebildete Archivalie oder die Personen auch wirklich zum gerade beschriebenen Archiv passen. Liegt das Bürgerbuch der Stadt Siegen tatsächlich
im Staatsarchiv Münster? Und was hat der große Lesesaal des Staatsarchivs bei den Kurzportraits der leider »archivfreien« Gemeinden Burbach und Neunkirchen zu suchen? Erklärende Bildunterschriften hätten da sicherlich gut getan.
Archivpflege in Westfalen und Lippe, (65) Oktober 2006, S. 27
.... kritische Bemerkungen seien dem Rezensenten - selbst einmal Kreisarchivar - bei aller Freude über eine solche Publikation erlaubt:
Die Illustration des Heftes erscheint aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Was sollen Abbildungen in einer Informationsbroschüre, wenn Bildunterschriften fehlen, die Aufschluss darüber geben, was die Abbildungen zeigen? Es soll zudem wohl besonders reizvoll wirken, wenn von (foto-)künstlerischer
Hand wirklichkeitsverfremdende Fotomontagen erstellt wurden und Aufnahme in die Broschüre fanden, so dass bspw. das mächtige Gebäude des Staatsarchivs Münster - zwischen große Bäume montiert - wie das Haus eines Gartenzwergs oder eine Puppenstube aussieht (S. 50). Der unbedarfte Laie, der die Gebäude nicht kennt, in denen die vorgestellten Archive ihren Sitz haben, wird mit derlei Abbildungen nichts anfangen können. Er erhält auch sonst keine realistische bildliche Vorstellung von dem, was ihn erwartet. War er, der vielgepriesene „Durchschnittsbürger", aber nicht Hauptadressat der Info-Broschüre, worauf auch die hohe Auflage von mehreren Tausend Exemplaren hindeutet? Sollte nicht „er/sie" dazu bewegt werden, die Hemmschwelle ins „hochehrwürdige" Archiv zu überschreiten?
Ist diese Kritik nicht überzogen? Nein, denn die Abbildungen nehmen einen großen Teil des Raumes der Schrift in Anspruch. Und wie irreführend die Abbildungen sind, die eigentlich weitergehend informieren und nicht bloß illustrativen Charakter haben sollten, wird deutlich, wenn man sich Seite 48 ansieht. Beim Durchblättern des Heftes - mithin auf den ersten Blick- dachte der Rezensent: Nanu? Seit wann hat denn die Gemeinde Burbach ein eigenes Archiv, und dann auch noch ein so komfortables? Doch dann - beim genaueren Betrachten - wurde klar: „Kein Archiv vorhanden", wie es im Text heißt. Wer bereits in Münster geforscht hat, erkennt den Lesesaal des dortigen Staatsarchivs. Eine im wahrsten Sinne des Wortes "tolle" bildliche Information, die sich dem Betrachter bietet - oder besser: irreführender geht es kaum noch. Aber vielleicht ist das ja auch bewusst so geschehen, nach dem Motto: Ein so „schönes" Archiv könntet Ihr Burbacher auch haben, wenn es die Gemeinde-"väter" wollten! Der Informationsgehalt der anderen Abbildungen bzw. deren Platzierung lässt einen solchen Schluss aber (leider) nicht zu.“
Siegener Beiträge 11 (2006), S. 273-274.
Thomas Bartholosch, Studienrat im Hochschuldienst im Fach Geschichte an der Universität Siegen
Sicherlich wecken einige der präsentierten Fotos Interesse an den Archiven, doch der Informationsgehalt der teilweise ästhetischen Fotos läßt doch stark zu wünschen übrig, will sagen, sie sind oft überflüssig und irreführend.“
Dr. Andreas Bingener, Siegen, in Nassauische Annalen119, 2008, S. 728-729
Fazit als Frage: Wollen oder sollen wir uns weiter stereotyp darstellen ?
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 18:10 - Rubrik: Wahrnehmung
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" ..... Heute gibt es vicus pabuli, vulgo Fressgässle oder luxuriose vivere apud lacum, id est Schlemmen am See", doziert ein wunderlich anzuschauender Mann im schwarzen Wams und schwarzer Mütze am Oberen Böblinger See vor einem Grüppchen. Selbst stellt er sich als "Gunterus Scultetus", Archivarius et polyhistor vor und wehrt ab, hier gehe es nur darum, sich an Worten zu laben. Nein, die Menschen seien gekommen "exercere voluptatem ciborum", die Wollust der Speisen zu genießen.
Tatsächlich steckt im Archivar-Gewand Böblingens ehemaliger Kulturamtsleiter Dr. Günter Scholz, der als Anführer einer kulinarischen Stadtführung des Vereins Museumsfreunde Böblingen mit einem 18-köpfigen Tross durch Böblingen zieht, häppchenweise Informationsportionen mit dem Schwerpunkt Essen und Trinken darreicht und in diversen Lokalitäten zu Tisch bittet. ...."
Quelle:
Böblinger Zeitung
Tatsächlich steckt im Archivar-Gewand Böblingens ehemaliger Kulturamtsleiter Dr. Günter Scholz, der als Anführer einer kulinarischen Stadtführung des Vereins Museumsfreunde Böblingen mit einem 18-köpfigen Tross durch Böblingen zieht, häppchenweise Informationsportionen mit dem Schwerpunkt Essen und Trinken darreicht und in diversen Lokalitäten zu Tisch bittet. ...."
Quelle:
Böblinger Zeitung
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 14:49 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .....Die Ladung Jazz kam in einem Schiffscontainer. Mehrere Hundert Kilo Schallplatten, Instrumente und Noten aus New Orleans landeten in Eisenach. Im Internationalen Jazz Archiv fanden sie eine neue Heimat, obwohl eine Prise vom Hurrikan "Katrina" gleich mit dabei war: Die von Wasser und Chemikalien angegriffene Sammlung moderte und müffelte.
Lieferungen wie die von Schlagzeuger Trevor Richards, dessen Haus in New Orleans im Jahr 2005 plötzlich unter Wasser stand, sind kein Einzelfall: Jeden Monat trudelt in der alten Mälzerei von Eisenach ein neues Vermächtnis von Jazzern oder deren Verehrern ein. "Unser Archiv platzt aus allen Nähten", stöhnt Reinhard Lorenz, Chef des Archivs und des Eisenacher Kulturamts.
Weil sich seine Bestände immer weiter Richtung Decke türmen, hat das Internationale Jazz Archiv von Eisenach zur größten Sammlung Europas aufgeschlossen: 60.000 Platten, 3000 Bücher, 45.000 Zeitschriften, dazu Tausende Poster, Plakate und Fotos - nur das Jazz-Institut in Darmstadt kann laut Lorenz da mithalten. "Sicherlich zählen wir mittlerweile zu den fünf bis sechs wichtigsten Jazz-Archiven weltweit", glaubt er. ...."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1336803.html
s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/4329481/
Lieferungen wie die von Schlagzeuger Trevor Richards, dessen Haus in New Orleans im Jahr 2005 plötzlich unter Wasser stand, sind kein Einzelfall: Jeden Monat trudelt in der alten Mälzerei von Eisenach ein neues Vermächtnis von Jazzern oder deren Verehrern ein. "Unser Archiv platzt aus allen Nähten", stöhnt Reinhard Lorenz, Chef des Archivs und des Eisenacher Kulturamts.
Weil sich seine Bestände immer weiter Richtung Decke türmen, hat das Internationale Jazz Archiv von Eisenach zur größten Sammlung Europas aufgeschlossen: 60.000 Platten, 3000 Bücher, 45.000 Zeitschriften, dazu Tausende Poster, Plakate und Fotos - nur das Jazz-Institut in Darmstadt kann laut Lorenz da mithalten. "Sicherlich zählen wir mittlerweile zu den fünf bis sechs wichtigsten Jazz-Archiven weltweit", glaubt er. ...."
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1336803.html
s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/4329481/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 14:47 - Rubrik: Musikarchive
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" ....Jeder Bereich des Spielkasinos wird pausenlos überwacht. Die entsprechenden Aufnahmen landen zudem nicht etwa ungesehen im Archiv. Die Security überprüft pausenlos, ob einer der Spieler versucht zu betrügen. Das wissen die Kasinobetreiber wie auch alle Besucher. ...."
Quelle:
http://www.gulli.com/news/t-te-gras-als-spieleinsatz-2008-07-31/
Quelle:
http://www.gulli.com/news/t-te-gras-als-spieleinsatz-2008-07-31/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 31. Juli 2008, 14:45 - Rubrik: Wahrnehmung
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Wer kennt ihn noch, den "Volkspapritz", mit dessen Hilfe Generationen angehender Archivarinnen und Archivare Marburger Provenienz versuchten, die Klippen und Untiefen der so genannten Archivwissenschaft zu umschiffen? Hier das Titelblatt eines Exemplars, das Ende der 1980er Jahre in Marburg kursierte:
Link
Link
Koelges Michael - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 21:51 - Rubrik: Unterhaltung
Die teuflischen Archivare waren nicht unbedingt glücklich in ihrer Bibliothek. Aber sie waren zufrieden und das war mehr, als man von den meisten Lebenwesen in der Dimension, die man die Schwefelklüfte nannte, behaupten konnte. Die wolfsköpfigen Dämonen archivierten alles, was ihnen in die Hände fiel, und was sich nicht archivieren ließ, das existierte für sie auch nicht.
Danke an
http://log.netbib.de/archives/2008/07/30/die-bibliothekare-die-in-der-holle-arbeiten/

Danke an
http://log.netbib.de/archives/2008/07/30/die-bibliothekare-die-in-der-holle-arbeiten/

KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 19:28 - Rubrik: Wahrnehmung
"Archivbeobachtung ist ein Dienst, der sich auf deutsche und ausländische Register und Ämter bezieht. Archivbeobachtung bezieht sich auf deutsche Handelsregister, Patent- und Markenämter, Gesetzesblätter, Verkündigungsblätter und spezialisierte Datenbanken."
"Das Werbeanzeigenarchiv enthält deutsche und internationale Werbeanzeigen aus der Printpresse sowie Werbespots aus TV und Radio. Neben dem Anzeigenarchiv unterhalten wir ein umfassendes Archiv für redaktionelle Texte. "
Leistungen der seit 1997 bestehenden Firma mediatpress.
http://www.mediatpress.com/alles.html
"Das Werbeanzeigenarchiv enthält deutsche und internationale Werbeanzeigen aus der Printpresse sowie Werbespots aus TV und Radio. Neben dem Anzeigenarchiv unterhalten wir ein umfassendes Archiv für redaktionelle Texte. "
Leistungen der seit 1997 bestehenden Firma mediatpress.
http://www.mediatpress.com/alles.html
Wolf Thomas - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 17:46 - Rubrik: Wahrnehmung
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KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 17:03 - Rubrik: Archivrecht
Nein, sagt das AG München:
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Amtsgericht-Muenchen-20070907.html
Dies ist abzulehnen. Das OLG München vertritt eine andere Rechtsauffassung:
http://www.dr-bahr.com/news_det_20080730021354.html
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Amtsgericht-Muenchen-20070907.html
Dies ist abzulehnen. Das OLG München vertritt eine andere Rechtsauffassung:
http://www.dr-bahr.com/news_det_20080730021354.html
KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 16:05 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5584/
Klaus Graf: Veit Warbeck, der Übersetzer der "Schönen Magelone" (1527) und seine Familie, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1986, S. 139-150
Veit Warbeck, geboren um 1490 in Schwäbisch Gmünd und gestorben 1534 in Torgau, ist als Übersetzer der "Schönen Magelone" aus dem Französischen bekannt geworden. Der Beitrag widmet sich vor allem seinem familiären Hintergrund. Er war der Sohn des Gmünder Bürgermeisters und Sensenhändlers Thoman Warbeck (gestorben 1524), der aus Nördlingen stammte, und der Anna Hack. Veit Warbecks Lebensgeschichte bündelt zeittypische Züge: "Hochentwickeltes Exportgewerbe und Fernhandel als wirtschaftlicher Hintergrund seiner Eltern, die Problematik bürgerlicher Aufsteiger mit Anspruch auf adlige Reputation, die Anfänge der Reformation, von Veit aus nächster Nähe miterlebt, sowie der Humanismus und die Blüte gelehrter Bildung, die eine neue Elite hervorbrachte und die - neben den durch die französischen Kontakte seines Vaters bedingten Sprachkenntnissen - auch für den Bürgerssohn Veit Warbeck das Sprungbrett bereitgestellt hat für den Hofdienst in der nächsten Umgebung des Fürsten" (S. 148f.). Beigegeben sind Stammtafeln der Warbeck und Hack.
Zu Warbeck siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Veit_Warbeck

Klaus Graf: Veit Warbeck, der Übersetzer der "Schönen Magelone" (1527) und seine Familie, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1986, S. 139-150
Veit Warbeck, geboren um 1490 in Schwäbisch Gmünd und gestorben 1534 in Torgau, ist als Übersetzer der "Schönen Magelone" aus dem Französischen bekannt geworden. Der Beitrag widmet sich vor allem seinem familiären Hintergrund. Er war der Sohn des Gmünder Bürgermeisters und Sensenhändlers Thoman Warbeck (gestorben 1524), der aus Nördlingen stammte, und der Anna Hack. Veit Warbecks Lebensgeschichte bündelt zeittypische Züge: "Hochentwickeltes Exportgewerbe und Fernhandel als wirtschaftlicher Hintergrund seiner Eltern, die Problematik bürgerlicher Aufsteiger mit Anspruch auf adlige Reputation, die Anfänge der Reformation, von Veit aus nächster Nähe miterlebt, sowie der Humanismus und die Blüte gelehrter Bildung, die eine neue Elite hervorbrachte und die - neben den durch die französischen Kontakte seines Vaters bedingten Sprachkenntnissen - auch für den Bürgerssohn Veit Warbeck das Sprungbrett bereitgestellt hat für den Hofdienst in der nächsten Umgebung des Fürsten" (S. 148f.). Beigegeben sind Stammtafeln der Warbeck und Hack.
Zu Warbeck siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Veit_Warbeck
KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 13:56 - Rubrik: Landesgeschichte
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Am 2. April 2008 habe ich hier darauf hingewiesen, dass der damals vorgesehenen Fassung des Thüringer Bibliotheksgesetzes eine Datenschutzklausel fehlte:
http://archiv.twoday.net/stories/4834214/
Mein Vorschlag war:
"Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend."
Gesetz wurde (siehe unten):
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
Herr Steinhauer, der meine Anregung überzeugend fand, hat es übernommen, sie im Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Aus der von Steinhauer am 30. Mai für den VDB-Regionalverband abgegebenen Stellungnahme: "Ebenfalls Gegenstand der Beratung sollten Fragen des Datenschutzes sein. Nach der Publikation der Gesetzesentwürfe in den Landtagsdrucksachen wurde aus dem Archivwesen auf eine Lücke hingewiesen. Es geht um die Benutzung von Nachlässen in Bibliotheken, die personenbezogene Daten lebender Personen enthalten. Vorgeschlagen wurde für die Sammlung, Erschließung und Benutzung dieser Nachlässe eine entsprechende Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes. Man könnte mit einem kurzen Verweis auf dort bereits bestehende Regelungen die genannte Rechtslücke einfach schließen."
Es dürfte das erste Mal sein, dass ein deutscher Weblogbeitrag bei der Landesgesetzgebung quasi 1:1 umgesetzt wurde :-)
***
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften
- Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) -
Vom 16. Juli 2008
Inhaltsübersicht
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1 Informationsfreiheit
§ 2 Bibliotheken in Thüringen
§ 3 Bildung und Medienkompetenz
§ 4 Kulturelles Erbe
§ 5 Finanzierung
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
Artikel 5
Inkrafttreten
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1
Informationsfreiheit
Die geordneten und erschlossenen Sammlungen von
Büchern und anderen Medienwerken in körperlicher und
unkörperlicher Form (Bibliotheken) des Freistaats Thüringen
und der unter der Rechtsaufsicht des Landes stehenden
juristischen Personen sind nach Maßgabe ihrer
Benutzungsbestimmungen und mit Rücksicht auf ihren
konkreten Zweck für jedermann zugänglich. Sie gewährleisten
damit in besonderer Weise das Grundrecht, sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten
zu können. Das Gleiche gilt für die im Rahmen
freiwilliger Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis
von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen Bibliotheken.
§ 2
Bibliotheken in Thüringen
(1) Landesbibliothek des Freistaats Thüringen ist die
Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität
Jena. Sie trägt den Namen "Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek Jena". Als Zentrum für Angelegenheiten
des wissenschaftlichen Bibliothekswesens nimmt sie
in Absprache mit den betroffenen Einrichtungen planerische
und koordinierende Aufgaben wahr.
(2) Bibliotheken mit umfangreichen Beständen für wissenschaftliche
Forschung und Lehre (wissenschaftliche
Bibliotheken) bestehen an den Hochschulen und der Berufsakademie
des Landes oder als eigenständige Forschungsbibliotheken.
Sie stehen unbeschadet ihrer besonderen
Aufgaben für Forschung und Lehre jedermann entsprechend
§ 1 für die private und berufliche wissenschaftliche
Bildung zur Verfügung. Im Übrigen gelten die Regelungen
des Thüringer Hochschulgesetzes.
(3) Die von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen
allgemein zugänglichen Bibliotheken (öffentliche Bibliotheken)
dienen der schulischen, beruflichen und allgemeinen
Bildung und Information. Die Landesfachstelle
für öffentliche Bibliotheken berät und unterstützt die öffentlichen
Bibliotheken und ihre Träger in allen Fragen bibliotheksfachlicher
und bibliotheksplanerischer Art.
(4) Bibliotheken für den Dienstgebrauch der Verwaltung
und der Gerichte (Behördenbibliotheken) sowie die Bibliothek
des Thüringer Landtags sind, sofern die gewünschten
Bücher und Medienwerke in anderen Bibliotheken des
Freistaats nicht zur Verfügung stehen und dienstliche Belange
nicht beeinträchtigt werden, entsprechend § 1 für
jedermann zugänglich.
(5) Die an den Schulen des Landes bestehenden Schulbibliotheken
dienen in Zusammenarbeit mit öffentlichen und
wissenschaftlichen Bibliotheken im besonderen Maße der
Lese- und Lernförderung sowie der Vermittlung von Medienkompetenz.
(6) Öffentlich zugängliche Bibliotheken in privater oder
kirchlicher Trägerschaft (nicht staatliche Bibliotheken) ergänzen
und bereichern das bibliothekarische Angebot im
Freistaat Thüringen.
§ 3
Bildung und Medienkompetenz
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und als solche
Partner für lebenslanges Lernen. Sie sind Orte der Wissenschaft,
der Begegnung und der Kommunikation. Sie
fördern Wissen und gesellschaftliche Integration und stärken
die Lese-, Informations- und Medienkompetenz ihrer
Nutzer durch geeignete Maßnahmen sowie durch die Zusammenarbeit
mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
§ 4
Kulturelles Erbe
(1) Die wertvollen Altbestände und spezialisierten Sammlungen
in den Bibliotheken sind Teil des kulturellen Erbes
Thüringens von europäischem Rang. Dies gilt insbesondere
für die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar,
die Forschungsbibliothek Gotha als Teil der Universitäts- und
Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, die Sondersammlung
Bibliotheca Amploniana und für die Landesbibliothek.
Das kulturelle Erbe in den Bibliotheken ist durch sachgerechte
Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete
Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung
und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den
öffentlichen Gebrauch zu erhalten.
(2) Von einem Werk, das unter wesentlicher Verwendung
von historischem Buchbestand, Handschriften oder Nachlässen
entstanden ist, ist unaufgefordert nach der Veröffentlichung
ein Beleg bei der Bibliothek, die den bearbeiteten
Bestand besitzt, in der veröffentlichten Form unentgeltlich
abzuliefern. Ist die unentgeltliche Ablieferung,
insbesondere wegen einer niedrigen Auflage oder hoher
Herstellungskosten, nicht zumutbar, kann der Bibliothek
entweder ein Exemplar des Werkes zur Herstellung einer
Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen
werden oder eine Entschädigung bis zur Höhe des
halben Ladenpreises beantragt werden. Wenn ein Ladenpreis
nicht besteht, kann eine Entschädigung bis zur Höhe
der halben Herstellungskosten des Belegexemplares verlangt
werden.
(3) Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
§ 5
Finanzierung
(1) Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert.
Die Aufwendungen für den Unterhalt kommunaler Bibliotheken
sind durch die Zuweisungen für freiwillige Leistungen
im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs
abgegolten. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
fördert das Land die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken
sowie nach den vom zuständigen Ministerium
erlassenen Richtlinien und unter Berücksichtigung einer
Bibliotheksentwicklungsplanung vor allem innovative Projekte,
besondere Dienstleistungen und Maßnahmen der
Qualitätssicherung in den Bibliotheken.
(2) Bibliotheken nach § 2 Abs. 1 bis 4 können sozial ausgewogene
Benutzungsentgelte oder Gebühren erheben.
Die allgemeine Benutzung des Bestandes ohne Ausleihe
ist frei. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für nicht staatliche
Bibliotheken, sofern sie zur Sicherung der bibliothekarischen
Grundversorgung aus öffentlichen Mitteln gefördert
werden.
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Das Thüringer Hochschulgesetz vom 21. Dezember 2006
(GVBl. S. 601) wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 9 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummer 10 wird angefügt:
"10. Aufgaben der Hochschulbibliotheken, die über
die bibliothekarische Versorgung der Hochschule
hinausgehen."
2. § 38 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 3 werden nach dem Wort "Informationsmedien"
die Worte "nach Maßgabe der Bibliotheksordnung"
eingefügt und das Wort "Bibliotheksordnung"
durch das Wort "Benutzungsordnung"
ersetzt.
bb) Nach Satz 3 wird folgender neue Satz eingefügt:
"Sie fördern durch die Bereitstellung einer geeigneten
Infrastruktur das elektronische Publizieren
und den Aufbau digitaler Bibliotheken."
cc) Im bisherigen Satz 4 wird das Wort "Sie" durch
die Worte "Die Hochschulbibliotheken" ersetzt.
b) Absatz 3 wird aufgehoben.
c) Absatz 4 wird aufgehoben.
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
§ 12 des Thüringer Pressegesetzes vom 31. Juli 1991
(GVBl. S. 271), das zuletzt durch Gesetz vom 21. Juni
2002 (GVBl. S. 279) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
1. In der Überschrift werden die Worte "der Verleger oder
Drucker" gestrichen.
2. In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "Universitätsbibliothek
der Friedrich-Schiller-Universität" durch die Worte
"Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek" ersetzt.
3. Folgender Absatz 3 wird angefügt:
"(3) Für digitale Publikationen gilt Absatz 1 entsprechend.
Digitale Publikationen sind Darstellungen in
Schrift, Bild und Ton, die auf Datenträgern oder in unkörperlicher
Form in öffentlichen Netzen verbreitet werden.
Zur Ablieferung verpflichtet ist, wer den Datenträger
wie ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die
unkörperliche digitale Publikation öffentlich zugänglich
zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den
Hauptwohnsitz in Thüringen hat. Die Ablieferung erfolgt
nach Maßgabe einer von dem für das Hochschulwesen
zuständigen Ministerium zu erlassenen Rechtsverordnung.
Die Landesbibliothek legt in Abstimmung mit
der Deutschen Nationalbibliothek die bei der Ablieferung
zu beachtenden technischen Standards fest."
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
§ 16 Abs. 4 des Thüringer Archivgesetzes vom 23. April
1992 (GVBl. S. 139) wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 werden das Wort "Druckwerk" durch das Wort
"Werk", die Worte "Erscheinen des Druckwerkes" durch
die Worte "Veröffentlichung des Werkes" und die Worte
"ein Belegexemplar" durch die Worte "einen Beleg
in der veröffentlichten Form" ersetzt.
2. In Satz 2 werden die Worte "Kosten des Druckwerkes"
durch das Wort "Herstellungskosten" und das Wort
"Druckwerkes" durch das Wort "Werkes" ersetzt.
Artikel 5
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 16. Juli 2008
Die Präsidentin des Landtags
Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski
http://archiv.twoday.net/stories/4834214/
Mein Vorschlag war:
"Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend."
Gesetz wurde (siehe unten):
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
Herr Steinhauer, der meine Anregung überzeugend fand, hat es übernommen, sie im Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Aus der von Steinhauer am 30. Mai für den VDB-Regionalverband abgegebenen Stellungnahme: "Ebenfalls Gegenstand der Beratung sollten Fragen des Datenschutzes sein. Nach der Publikation der Gesetzesentwürfe in den Landtagsdrucksachen wurde aus dem Archivwesen auf eine Lücke hingewiesen. Es geht um die Benutzung von Nachlässen in Bibliotheken, die personenbezogene Daten lebender Personen enthalten. Vorgeschlagen wurde für die Sammlung, Erschließung und Benutzung dieser Nachlässe eine entsprechende Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes. Man könnte mit einem kurzen Verweis auf dort bereits bestehende Regelungen die genannte Rechtslücke einfach schließen."
Es dürfte das erste Mal sein, dass ein deutscher Weblogbeitrag bei der Landesgesetzgebung quasi 1:1 umgesetzt wurde :-)
***
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften
- Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) -
Vom 16. Juli 2008
Inhaltsübersicht
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1 Informationsfreiheit
§ 2 Bibliotheken in Thüringen
§ 3 Bildung und Medienkompetenz
§ 4 Kulturelles Erbe
§ 5 Finanzierung
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
Artikel 5
Inkrafttreten
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)
§ 1
Informationsfreiheit
Die geordneten und erschlossenen Sammlungen von
Büchern und anderen Medienwerken in körperlicher und
unkörperlicher Form (Bibliotheken) des Freistaats Thüringen
und der unter der Rechtsaufsicht des Landes stehenden
juristischen Personen sind nach Maßgabe ihrer
Benutzungsbestimmungen und mit Rücksicht auf ihren
konkreten Zweck für jedermann zugänglich. Sie gewährleisten
damit in besonderer Weise das Grundrecht, sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten
zu können. Das Gleiche gilt für die im Rahmen
freiwilliger Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis
von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen Bibliotheken.
§ 2
Bibliotheken in Thüringen
(1) Landesbibliothek des Freistaats Thüringen ist die
Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität
Jena. Sie trägt den Namen "Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek Jena". Als Zentrum für Angelegenheiten
des wissenschaftlichen Bibliothekswesens nimmt sie
in Absprache mit den betroffenen Einrichtungen planerische
und koordinierende Aufgaben wahr.
(2) Bibliotheken mit umfangreichen Beständen für wissenschaftliche
Forschung und Lehre (wissenschaftliche
Bibliotheken) bestehen an den Hochschulen und der Berufsakademie
des Landes oder als eigenständige Forschungsbibliotheken.
Sie stehen unbeschadet ihrer besonderen
Aufgaben für Forschung und Lehre jedermann entsprechend
§ 1 für die private und berufliche wissenschaftliche
Bildung zur Verfügung. Im Übrigen gelten die Regelungen
des Thüringer Hochschulgesetzes.
(3) Die von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen
allgemein zugänglichen Bibliotheken (öffentliche Bibliotheken)
dienen der schulischen, beruflichen und allgemeinen
Bildung und Information. Die Landesfachstelle
für öffentliche Bibliotheken berät und unterstützt die öffentlichen
Bibliotheken und ihre Träger in allen Fragen bibliotheksfachlicher
und bibliotheksplanerischer Art.
(4) Bibliotheken für den Dienstgebrauch der Verwaltung
und der Gerichte (Behördenbibliotheken) sowie die Bibliothek
des Thüringer Landtags sind, sofern die gewünschten
Bücher und Medienwerke in anderen Bibliotheken des
Freistaats nicht zur Verfügung stehen und dienstliche Belange
nicht beeinträchtigt werden, entsprechend § 1 für
jedermann zugänglich.
(5) Die an den Schulen des Landes bestehenden Schulbibliotheken
dienen in Zusammenarbeit mit öffentlichen und
wissenschaftlichen Bibliotheken im besonderen Maße der
Lese- und Lernförderung sowie der Vermittlung von Medienkompetenz.
(6) Öffentlich zugängliche Bibliotheken in privater oder
kirchlicher Trägerschaft (nicht staatliche Bibliotheken) ergänzen
und bereichern das bibliothekarische Angebot im
Freistaat Thüringen.
§ 3
Bildung und Medienkompetenz
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und als solche
Partner für lebenslanges Lernen. Sie sind Orte der Wissenschaft,
der Begegnung und der Kommunikation. Sie
fördern Wissen und gesellschaftliche Integration und stärken
die Lese-, Informations- und Medienkompetenz ihrer
Nutzer durch geeignete Maßnahmen sowie durch die Zusammenarbeit
mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
§ 4
Kulturelles Erbe
(1) Die wertvollen Altbestände und spezialisierten Sammlungen
in den Bibliotheken sind Teil des kulturellen Erbes
Thüringens von europäischem Rang. Dies gilt insbesondere
für die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar,
die Forschungsbibliothek Gotha als Teil der Universitäts- und
Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, die Sondersammlung
Bibliotheca Amploniana und für die Landesbibliothek.
Das kulturelle Erbe in den Bibliotheken ist durch sachgerechte
Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete
Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung
und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den
öffentlichen Gebrauch zu erhalten.
(2) Von einem Werk, das unter wesentlicher Verwendung
von historischem Buchbestand, Handschriften oder Nachlässen
entstanden ist, ist unaufgefordert nach der Veröffentlichung
ein Beleg bei der Bibliothek, die den bearbeiteten
Bestand besitzt, in der veröffentlichten Form unentgeltlich
abzuliefern. Ist die unentgeltliche Ablieferung,
insbesondere wegen einer niedrigen Auflage oder hoher
Herstellungskosten, nicht zumutbar, kann der Bibliothek
entweder ein Exemplar des Werkes zur Herstellung einer
Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen
werden oder eine Entschädigung bis zur Höhe des
halben Ladenpreises beantragt werden. Wenn ein Ladenpreis
nicht besteht, kann eine Entschädigung bis zur Höhe
der halben Herstellungskosten des Belegexemplares verlangt
werden.
(3) Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
§ 5
Finanzierung
(1) Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert.
Die Aufwendungen für den Unterhalt kommunaler Bibliotheken
sind durch die Zuweisungen für freiwillige Leistungen
im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs
abgegolten. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
fördert das Land die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken
sowie nach den vom zuständigen Ministerium
erlassenen Richtlinien und unter Berücksichtigung einer
Bibliotheksentwicklungsplanung vor allem innovative Projekte,
besondere Dienstleistungen und Maßnahmen der
Qualitätssicherung in den Bibliotheken.
(2) Bibliotheken nach § 2 Abs. 1 bis 4 können sozial ausgewogene
Benutzungsentgelte oder Gebühren erheben.
Die allgemeine Benutzung des Bestandes ohne Ausleihe
ist frei. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für nicht staatliche
Bibliotheken, sofern sie zur Sicherung der bibliothekarischen
Grundversorgung aus öffentlichen Mitteln gefördert
werden.
Artikel 2
Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Das Thüringer Hochschulgesetz vom 21. Dezember 2006
(GVBl. S. 601) wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 9 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummer 10 wird angefügt:
"10. Aufgaben der Hochschulbibliotheken, die über
die bibliothekarische Versorgung der Hochschule
hinausgehen."
2. § 38 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 3 werden nach dem Wort "Informationsmedien"
die Worte "nach Maßgabe der Bibliotheksordnung"
eingefügt und das Wort "Bibliotheksordnung"
durch das Wort "Benutzungsordnung"
ersetzt.
bb) Nach Satz 3 wird folgender neue Satz eingefügt:
"Sie fördern durch die Bereitstellung einer geeigneten
Infrastruktur das elektronische Publizieren
und den Aufbau digitaler Bibliotheken."
cc) Im bisherigen Satz 4 wird das Wort "Sie" durch
die Worte "Die Hochschulbibliotheken" ersetzt.
b) Absatz 3 wird aufgehoben.
c) Absatz 4 wird aufgehoben.
Artikel 3
Änderung des Thüringer Pressegesetzes
§ 12 des Thüringer Pressegesetzes vom 31. Juli 1991
(GVBl. S. 271), das zuletzt durch Gesetz vom 21. Juni
2002 (GVBl. S. 279) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
1. In der Überschrift werden die Worte "der Verleger oder
Drucker" gestrichen.
2. In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte "Universitätsbibliothek
der Friedrich-Schiller-Universität" durch die Worte
"Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek" ersetzt.
3. Folgender Absatz 3 wird angefügt:
"(3) Für digitale Publikationen gilt Absatz 1 entsprechend.
Digitale Publikationen sind Darstellungen in
Schrift, Bild und Ton, die auf Datenträgern oder in unkörperlicher
Form in öffentlichen Netzen verbreitet werden.
Zur Ablieferung verpflichtet ist, wer den Datenträger
wie ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die
unkörperliche digitale Publikation öffentlich zugänglich
zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den
Hauptwohnsitz in Thüringen hat. Die Ablieferung erfolgt
nach Maßgabe einer von dem für das Hochschulwesen
zuständigen Ministerium zu erlassenen Rechtsverordnung.
Die Landesbibliothek legt in Abstimmung mit
der Deutschen Nationalbibliothek die bei der Ablieferung
zu beachtenden technischen Standards fest."
Artikel 4
Änderung des Thüringer Archivgesetzes
§ 16 Abs. 4 des Thüringer Archivgesetzes vom 23. April
1992 (GVBl. S. 139) wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 werden das Wort "Druckwerk" durch das Wort
"Werk", die Worte "Erscheinen des Druckwerkes" durch
die Worte "Veröffentlichung des Werkes" und die Worte
"ein Belegexemplar" durch die Worte "einen Beleg
in der veröffentlichten Form" ersetzt.
2. In Satz 2 werden die Worte "Kosten des Druckwerkes"
durch das Wort "Herstellungskosten" und das Wort
"Druckwerkes" durch das Wort "Werkes" ersetzt.
Artikel 5
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 16. Juli 2008
Die Präsidentin des Landtags
Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski
KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 13:11 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Mittwoch, 30. Juli 2008, 10:46 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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