"......Ob das nun Motive aus Medienfotos betrifft, die Richter als Vorlage seit 40 Jahren in seinem „Atlas“-Archiv hortet, das Blumenstilleben aus seinem Atelier, abstrakte Farbexplosionen, Familienporträts. ......"
Quelle:
http://diepresse.com/home/kultur/kunst/448245/index.do?_vl_backlink=/home/index.do
s. zum Gerhrad Richter Archiv:
http://archiv.twoday.net/stories/4936313/
http://archiv.twoday.net/stories/5086205/
Quelle:
http://diepresse.com/home/kultur/kunst/448245/index.do?_vl_backlink=/home/index.do
s. zum Gerhrad Richter Archiv:
http://archiv.twoday.net/stories/4936313/
http://archiv.twoday.net/stories/5086205/
Wolf Thomas - am Sonntag, 1. Februar 2009, 20:33 - Rubrik: Wahrnehmung
" ..... Die Projektentwicklungsgesellschaft hätte selbst eine Idee für den Tresorraum. Ein Archiv für wichtige Dokumente, Zeugnisse, Diplome. Man würde sie einscannen, notariell beglaubigen. „Die Originale blieben im Safe, die beglaubigten Kopien könnte man aus der ganzen Welt abrufen“, sagt Geschäftsführer Christopher Kroschke. ...."
Quelle: http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/startseite/mslo/art993,466047
Quelle: http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/startseite/mslo/art993,466047
Wolf Thomas - am Sonntag, 1. Februar 2009, 20:28 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Aber wie schreibt man einen historischen Krimi über eine Geisterstadt? Denn man muss es sich schon deutlich vor Augen halten: Breslau vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs war sehr deutsch, zählte etwa dreitausend polnischsprachige Einwohner. Die Bevölkerungsstruktur änderte sich durch die Niederlage Nazi-Deutschlands dramatisch. "Ich bin natürlich als ausgebildeter Wissenschaftler im Archivieren nicht schlecht", meint Krajewski, "wichtig sind mir auch die Telefonbücher der Zeit, die viel über das Leben verraten." Um den Kalenderblattmörder zu identifizieren, studiert auch Mock im Stadtarchiv historische Mordtaten.
Für Krajewski geht es inzwischen manchmal auch ohne Archiv. Dinge wie die Telefonbücher von Breslau hat Krajewski auf einer CD-Rom, die er in eine "kleine Hütte" in Großpolen mitnehme. Dort entstehe auf Basis einer Art Drehbuch innerhalb von zwei bis drei Monaten intensiven Schreibens jeweils ein Roman. ...."
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/558383/102/2734171/Der-fiese-Deutsche.html
Für Krajewski geht es inzwischen manchmal auch ohne Archiv. Dinge wie die Telefonbücher von Breslau hat Krajewski auf einer CD-Rom, die er in eine "kleine Hütte" in Großpolen mitnehme. Dort entstehe auf Basis einer Art Drehbuch innerhalb von zwei bis drei Monaten intensiven Schreibens jeweils ein Roman. ...."
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/558383/102/2734171/Der-fiese-Deutsche.html
Wolf Thomas - am Sonntag, 1. Februar 2009, 20:27 - Rubrik: Wahrnehmung
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Aus der Besprechung Ralph Gerstenberg für den Deutschlandfunk (Link): " ..... "Der gestohlene Abend" von Wolfram Fleischhauer ist nun ein weiterer Versuch eines deutschen Autors, eine Geschichte im Milieu einer akademischen Bildungseinrichtung anzusiedeln. Allerdings spielt Fleischhauers Roman nicht in Marburg oder Tübingen, sondern an der fiktiven kalifornischen Eliteuniversität Hillcrest, die vermutlich der University of California Irvine nachempfunden wurde, an der Fleischhauer selbst studiert hat. So wie einst der Autor kommt nun auch seine Hauptfigur Matthias Theiss in den achtziger Jahren als Gaststudent nach Kalifornien, um an einem renommierten Collage Literaturwissenschaften zu studieren. Bald muss Theiss jedoch feststellen, dass die interessanten Seminare, vor allem die der berühmten Professorin Candall-Carruthers, von Gaststudenten laut Studienordnung nicht besucht werden dürfen. Enttäuscht und etwas desillusioniert besucht er unspektakuläre Einführungsveranstaltungen, bei denen ihm jedoch die Campusschönheit Janine auffällt, die er beim Training im universitätseigenen Swimmingpool wieder trifft. ......
Für seinen Roman "Der gestohlene Abend" hat sich Wolfram Fleischhauer viel vorgenommen. Er will das geistige Klima einer amerikanischen Eliteuniversität in den achtziger Jahren darstellen, die Spannung eines Krimianlromans erzeugen sowie von einer unglücklichen Liebe und der intellektuellen Entwicklung seiner Hauptfigur erzählen. Zugleich gibt er facettenreiche Einblicke in literaturwissenschaftliche Denkgebäude und Lehrmethoden.
Ein wenig zuviel des Guten und dennoch nicht genug! Was fehlt, sind lebendige Charaktere und eine Sprache, die Emotionen erzeugt. So gleichen die Protagonisten schlechten Schauspielern, denen man ihre Rollen nicht abnimmt. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger "Schule der Lügen" lässt Fleischhauers neuer Roman auch in dramaturgischer Hinsicht einiges zu wünschen übrig. Die Kriminalhandlung, ausgelöst durch den Flammentod in der Universitätsbibliothek, kommt erst spät in Gang und ist nach wenigen Seiten schon wieder beendet. Sie dient nur als Vorwand, um die Hauptfigur auf die Spur von De Vanders Naziverherrlichungen ins Brüsseler Archiv zu schicken. Aber wozu dieses komplizierte Konstrukt? Warum erzählt Fleischhauer, der wie seine Hauptfigur am Ende des Romans als Konferenzdolmetscher in Brüssel arbeitet, nicht persönlich von seinen Erfahrungen und Enttäuschungen als Literaturstudent in den achtziger Jahren? Warum lässt er ein Alter Ego agieren, anstatt zu berichten, was ihn noch immer beschäftigt? Das fiktionale Erzählen ist in diesem Fall kein geeignetes Mittel, weil es nicht für mehr Komplexität sorgt, sondern allein den Konventionen des Romanciers Wolfram Fleischhauer zu genügen scheint. "
Für seinen Roman "Der gestohlene Abend" hat sich Wolfram Fleischhauer viel vorgenommen. Er will das geistige Klima einer amerikanischen Eliteuniversität in den achtziger Jahren darstellen, die Spannung eines Krimianlromans erzeugen sowie von einer unglücklichen Liebe und der intellektuellen Entwicklung seiner Hauptfigur erzählen. Zugleich gibt er facettenreiche Einblicke in literaturwissenschaftliche Denkgebäude und Lehrmethoden.
Ein wenig zuviel des Guten und dennoch nicht genug! Was fehlt, sind lebendige Charaktere und eine Sprache, die Emotionen erzeugt. So gleichen die Protagonisten schlechten Schauspielern, denen man ihre Rollen nicht abnimmt. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger "Schule der Lügen" lässt Fleischhauers neuer Roman auch in dramaturgischer Hinsicht einiges zu wünschen übrig. Die Kriminalhandlung, ausgelöst durch den Flammentod in der Universitätsbibliothek, kommt erst spät in Gang und ist nach wenigen Seiten schon wieder beendet. Sie dient nur als Vorwand, um die Hauptfigur auf die Spur von De Vanders Naziverherrlichungen ins Brüsseler Archiv zu schicken. Aber wozu dieses komplizierte Konstrukt? Warum erzählt Fleischhauer, der wie seine Hauptfigur am Ende des Romans als Konferenzdolmetscher in Brüssel arbeitet, nicht persönlich von seinen Erfahrungen und Enttäuschungen als Literaturstudent in den achtziger Jahren? Warum lässt er ein Alter Ego agieren, anstatt zu berichten, was ihn noch immer beschäftigt? Das fiktionale Erzählen ist in diesem Fall kein geeignetes Mittel, weil es nicht für mehr Komplexität sorgt, sondern allein den Konventionen des Romanciers Wolfram Fleischhauer zu genügen scheint. "
Wolf Thomas - am Sonntag, 1. Februar 2009, 20:24 - Rubrik: Unterhaltung
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" .... Die Greifswalder Chemikaliensammlung dient aber nicht nur der Lehre, sondern wird ebenso als historisches Archiv genutzt. Denn hier lagern Farbstoffe in ihrer Ursprungsform, bevor Pigmente industriell synthetisiert wurden. ....."
Quelle:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/912043/
Quelle:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/912043/
Wolf Thomas - am Sonntag, 1. Februar 2009, 20:22 - Rubrik: Universitaetsarchive
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"Die Jacobs University entwickelt mit der Universität Bremen ein System der visuellen Indizierung von digitalem Bildarchivmaterial. Außerdem entstehen Methoden der automatischen Bildanalyse zur Auffindung von Bild- und Filmmaterial.
Das System soll klassische Schlagwort- und Zahlen-Code-Methoden ergänzen, so der beteiligte Informatiker Professor Otthein Herzog: „Wir wollen das Forschen in umfangreichen Bildarchiven über eine direkte Suche nach visuellen Mustern erleichtern.“
Quelle: Computerzeitung
Das System soll klassische Schlagwort- und Zahlen-Code-Methoden ergänzen, so der beteiligte Informatiker Professor Otthein Herzog: „Wir wollen das Forschen in umfangreichen Bildarchiven über eine direkte Suche nach visuellen Mustern erleichtern.“
Quelle: Computerzeitung
Wolf Thomas - am Sonntag, 1. Februar 2009, 20:21 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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" .... [der] bis Mai 2009 seinen Zivildienst im Archiv des Gladbacher St. Franziskus Krankenhaus ableistet. ...."
Quelle: Aachener Zeitung
Quelle: Aachener Zeitung
Wolf Thomas - am Sonntag, 1. Februar 2009, 20:19 - Rubrik: Personalia
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" ...... Professor Aumüller hatte vor seinem Eintritt in den Ruhestand in Marburg das "Museum Anatomicum" in der Robert-Koch-Straße aufgebaut und geleitet, außerdem die Emil-von-Behring-Bibliothek sowie die Bünger-Bibliothek für Anatomiegeschichte verwaltet. Nun werden die medizinhistorischen Sammlungen von der Behring-Bibliothek aus geführt und für Benutzer zugänglich gemacht. Geplant sei auch eine digitale Aufbereitung der dort vorhandenen Quellen, darunter sehr viele historische Fachzeitschriften, erklärte Prof. Sahmland.
Über 20 000 Bände zur Medizin-, Biologie- und Wissenschaftsgeschichte verfügt allein die Emil-von-Behring-Bibliothek, daneben über Bilder, Karten, Mikrofilme und Dias. Zum Behring-Archiv gehören der Nachlass des bahnbrechenden Diphtherie-Forschers und Nobelpreisträgers Emil von Behring (1854-1917) sowie auch das Behring-Werksarchiv. "
Quelle: HNA
Über 20 000 Bände zur Medizin-, Biologie- und Wissenschaftsgeschichte verfügt allein die Emil-von-Behring-Bibliothek, daneben über Bilder, Karten, Mikrofilme und Dias. Zum Behring-Archiv gehören der Nachlass des bahnbrechenden Diphtherie-Forschers und Nobelpreisträgers Emil von Behring (1854-1917) sowie auch das Behring-Werksarchiv. "
Quelle: HNA
Wolf Thomas - am Sonntag, 1. Februar 2009, 20:17 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
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" .....Das bundesweit neue Studienangebot verfolgt erstmals interdisziplinär stadthistorische, kulturwissenschaftliche und architekturgeschichtliche Fragestellungen und richtet sich vor allem auch auf den Umgang mit der historischen Stadt heute. Es wendet sich an Mitarbeiter in Ämtern, Verkehrsvereinen, im Stadtmarketing und in der Tourismus-Branche, bei Denkmalschutz und Bauträgern, an Stadtführer, Hobbyhistoriker und alle, die sich im Bereich Stadtgeschichte weiterbilden wollen. Der Studiengang kann auch hervorragend im Rahmen eines Seniorenstudiums belegt werden. .....
An dem Studiengang sind neben der Universität Lübeck die Universitäten Hildesheim und Kiel, die FernUniversität Hagen, die Fachhochschule Lübeck, die Kulturstiftung und das Archiv der Hansestadt Lübeck, das Institut für Regionalgeschichte "Geschichte Für Alle" in Nürnberg sowie die DenkmalAkademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz beteiligt. ...."
Quelle:
http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=50176
An dem Studiengang sind neben der Universität Lübeck die Universitäten Hildesheim und Kiel, die FernUniversität Hagen, die Fachhochschule Lübeck, die Kulturstiftung und das Archiv der Hansestadt Lübeck, das Institut für Regionalgeschichte "Geschichte Für Alle" in Nürnberg sowie die DenkmalAkademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz beteiligt. ...."
Quelle:
http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=50176
Wolf Thomas - am Sonntag, 1. Februar 2009, 20:15 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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" ..... Wie zuvor schon Länder wie u. a. Frankreich, Belgien, Ecuador, und Großbritannien hat sich nun auch die königliche Luftwaffe Dänemarks dazu entschlossen, ihre ehemals geheimen Akten über UFO-Sichtungen im Internet zu veröffentlichen. Die bislang veröffentlichten Fälle stammen aus den Jahren 1978 bis 2002.
Insgesamt handelt es sich um 329 Seiten einst geheimer Akten, die auch über Sichtungen unidentifizierter Flugobjekte - UFOs - von dänischen Militärs berichten. Wie die dänische Luftwaffe (Flyvevabnet) auf ihrer Internetseite berichtet, gibt es in den unterlagen auch Fälle, die im Gegensatz zur Mehrheit jener Fälle, in welchen sich die vermeintlichen UFOs als Fehlinterpretationen von bekannten Flugzeugen, Wetterphänomenen oder China-Laternen herausstellten, gebe es auch aufgeführte Sichtungsfälle, die bis heute nicht gänzlich erklärt. ....."
Quelle:
http://grenzwissenschaft-aktuell.blogspot.com/2009/01/danische-luftwaffe-offnet-geheimes-ufo.html
Insgesamt handelt es sich um 329 Seiten einst geheimer Akten, die auch über Sichtungen unidentifizierter Flugobjekte - UFOs - von dänischen Militärs berichten. Wie die dänische Luftwaffe (Flyvevabnet) auf ihrer Internetseite berichtet, gibt es in den unterlagen auch Fälle, die im Gegensatz zur Mehrheit jener Fälle, in welchen sich die vermeintlichen UFOs als Fehlinterpretationen von bekannten Flugzeugen, Wetterphänomenen oder China-Laternen herausstellten, gebe es auch aufgeführte Sichtungsfälle, die bis heute nicht gänzlich erklärt. ....."
Quelle:
http://grenzwissenschaft-aktuell.blogspot.com/2009/01/danische-luftwaffe-offnet-geheimes-ufo.html
Wolf Thomas - am Sonntag, 1. Februar 2009, 20:14 - Rubrik: Staatsarchive
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http://www.allegro.pl/phorum/read.php?f=274&i=138024&t=138024
Laut Referrer kamen von dort über 100 Besucher.
Es geht um den drohenden Ausverkauf des Niedersächsischen Münzkabinetts der Deutschen Bank, die ehemalige Welfen-Sammlung, über den wir ausführlich berichten:
http://archiv.twoday.net/stories/5353032/

Laut Referrer kamen von dort über 100 Besucher.
Es geht um den drohenden Ausverkauf des Niedersächsischen Münzkabinetts der Deutschen Bank, die ehemalige Welfen-Sammlung, über den wir ausführlich berichten:
http://archiv.twoday.net/stories/5353032/

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Die FAZ deckt auf.
KlausGraf - am Sonntag, 1. Februar 2009, 13:28 - Rubrik: Unterhaltung
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P R E S S R E L E A S E
Utrecht, 30 January 2009
Digitisation of heritage collections comes closer
Unique agreement between libraries and right holders
Dutch libraries, archives, and museums recently reached agreement with right holders on the digitisation and accessibility of their heritage collections. The organisations representing the libraries (FOBID) and the right holders (VOI©E) reached agreement within the Digiti©E Committee (Digitisation of Cultural Heritage) that was set up when a Declaration of Intent was signed at the opening of Amsterdam World Book Capital in April 2008. The agreement is a major breakthrough in the discussion regarding the copyright aspects of digitising collections held by libraries and archives.
As far as is known, this is the first agreement of this type anywhere in the world between libraries and right holders. There is concern in many other countries too regarding how to deal with the rights of right holders who cannot be traced, i.e. the holders of rights in “orphan works”. If the arrangement that has now been accepted in the Netherlands is imitated in other European countries, it will have an enormous effect on the availability of recent works in the “Europeana” digital library.
Right holders
Libraries and archives manage large collections that are important from the cultural and historical perspective. The development of digital technology basically allows those collections to be made available to the general public via the Internet. The European Commission recently launched the “Europeana” digital library, which is hosted by the National Library of the Netherlands in The Hague. The vast majority of the documents that have so far been digitised are from before the 20th century. The main reason for this limitation is that more recent works are still protected by copyright, meaning that they can only be digitised and distributed with the consent of the right holders. Tracing the right owner is a time-consuming and consequently costly process. Moreover, it often proves impossible to actually find the right owner, and so many libraries simply do not bother to try.
In their Declaration of Intent signed last April, the parties already noted that they recognised this problem and wished to cooperate in solving it; this is provided for in the recent agreement.
Essence
The essence of the agreement is that the libraries that are represented receive permission, on certain conditions, from virtually all right holders to digitise their collections and make them publically available on their own premises for teaching or research purposes. The works concerned must be part of the Dutch cultural heritage and no longer commercially available. The libraries do not need to pay the right holders as long as the works are only made available on their own premises.
Separate consent is required, however, if the digitised works are made more widely available, for example by means of remote access or via the Internet. In that case, an agreed payment must be made; agreements in principle can be made regarding payment by the Digiti©E committee. Even then, the library will not need to go in search of the right holders because this will be done by collecting societies such as Lira and Pictoright.
The organisations representing right holders will shortly be setting up a Registration Centre for digitisation where libraries and archives can register proposed projects and get in touch with right holders regarding how they should be implemented.
Individual right holders can naturally still object to their work being digitised and made accessible. In that case, the libraries and archives concerned are required to cease making the works accessible; in practice, very few titleholders actually object.
Kees Holierhoek, the chairman of the Lira copyright holders’ organisation and of the digital right holders working party, has this to say about the new agreement: “I’m very pleased about this agreement. It’s important for us that copyright should be respected, and that has been done in this case. At the same time, the agreement has done away with a major obstacle to making texts and photos accessible. Authors, freelance journalists, photographers, and publishers will all have a veto right if they do not wish to participate. If they do wish to participate, they can claim payment if their material is made accessible outside the institution’s own premises.”
Martin Bossenbroek, the acting General Director of the National Library of the Netherlands, says: “This agreement is a real breakthrough. It’s extremely good news for libraries like the National Library of the Netherlands whose core task is to manage nationally important heritage collections and make them available. The agreement regulates digitisation and the availability of digitised collections on our own premises. But that is only the first step, because we naturally want to also make the digitised collections available online. I think the real benefit of this agreement is that it shows how all the various interested parties understand one another’s positions and arguments. That constructive attitude will also make it possible to arrive at good follow-up arrangements for provision of material on the Internet.”
For more information, please go to the text of the declaration by the organisations of right holders: http://sitegenerator.bibliotheek.nl/fobid/overig29/overig50.asp
About VOI©E
VOI©E (Netherlands Association of Organisations for the Collective Management of Intellectual Property Rights) is the sector organisation that deals with copyright and neighbouring rights.
About FOBID
FOBID (Netherlands Library Forum) is the national alliance of Dutch library organisations:
• Netherlands Public Library Association;
• NVB (Netherlands Association of Professionals in the Library, Information, and Knowledge Sector);
• UKB (consortium of the thirteen Dutch university libraries);
• National Library of the Netherlands.
More information
Please contact
Michel Frequin, director of VOI©E
Tel. +31 (0)70 310 9109 or +31 (0)6 5144 2153
or
Nol Verhagen, chair of FOBID’s Legal Committee
Tel. +31 (0)20 525 2307 or +31 (0)6 1129 2816
http://www.sitegenerator.bibliotheek.nl/fobid/img/docs/DigitiCE%20Persbericht%20ENGELS.doc
Utrecht, 30 January 2009
Digitisation of heritage collections comes closer
Unique agreement between libraries and right holders
Dutch libraries, archives, and museums recently reached agreement with right holders on the digitisation and accessibility of their heritage collections. The organisations representing the libraries (FOBID) and the right holders (VOI©E) reached agreement within the Digiti©E Committee (Digitisation of Cultural Heritage) that was set up when a Declaration of Intent was signed at the opening of Amsterdam World Book Capital in April 2008. The agreement is a major breakthrough in the discussion regarding the copyright aspects of digitising collections held by libraries and archives.
As far as is known, this is the first agreement of this type anywhere in the world between libraries and right holders. There is concern in many other countries too regarding how to deal with the rights of right holders who cannot be traced, i.e. the holders of rights in “orphan works”. If the arrangement that has now been accepted in the Netherlands is imitated in other European countries, it will have an enormous effect on the availability of recent works in the “Europeana” digital library.
Right holders
Libraries and archives manage large collections that are important from the cultural and historical perspective. The development of digital technology basically allows those collections to be made available to the general public via the Internet. The European Commission recently launched the “Europeana” digital library, which is hosted by the National Library of the Netherlands in The Hague. The vast majority of the documents that have so far been digitised are from before the 20th century. The main reason for this limitation is that more recent works are still protected by copyright, meaning that they can only be digitised and distributed with the consent of the right holders. Tracing the right owner is a time-consuming and consequently costly process. Moreover, it often proves impossible to actually find the right owner, and so many libraries simply do not bother to try.
In their Declaration of Intent signed last April, the parties already noted that they recognised this problem and wished to cooperate in solving it; this is provided for in the recent agreement.
Essence
The essence of the agreement is that the libraries that are represented receive permission, on certain conditions, from virtually all right holders to digitise their collections and make them publically available on their own premises for teaching or research purposes. The works concerned must be part of the Dutch cultural heritage and no longer commercially available. The libraries do not need to pay the right holders as long as the works are only made available on their own premises.
Separate consent is required, however, if the digitised works are made more widely available, for example by means of remote access or via the Internet. In that case, an agreed payment must be made; agreements in principle can be made regarding payment by the Digiti©E committee. Even then, the library will not need to go in search of the right holders because this will be done by collecting societies such as Lira and Pictoright.
The organisations representing right holders will shortly be setting up a Registration Centre for digitisation where libraries and archives can register proposed projects and get in touch with right holders regarding how they should be implemented.
Individual right holders can naturally still object to their work being digitised and made accessible. In that case, the libraries and archives concerned are required to cease making the works accessible; in practice, very few titleholders actually object.
Kees Holierhoek, the chairman of the Lira copyright holders’ organisation and of the digital right holders working party, has this to say about the new agreement: “I’m very pleased about this agreement. It’s important for us that copyright should be respected, and that has been done in this case. At the same time, the agreement has done away with a major obstacle to making texts and photos accessible. Authors, freelance journalists, photographers, and publishers will all have a veto right if they do not wish to participate. If they do wish to participate, they can claim payment if their material is made accessible outside the institution’s own premises.”
Martin Bossenbroek, the acting General Director of the National Library of the Netherlands, says: “This agreement is a real breakthrough. It’s extremely good news for libraries like the National Library of the Netherlands whose core task is to manage nationally important heritage collections and make them available. The agreement regulates digitisation and the availability of digitised collections on our own premises. But that is only the first step, because we naturally want to also make the digitised collections available online. I think the real benefit of this agreement is that it shows how all the various interested parties understand one another’s positions and arguments. That constructive attitude will also make it possible to arrive at good follow-up arrangements for provision of material on the Internet.”
For more information, please go to the text of the declaration by the organisations of right holders: http://sitegenerator.bibliotheek.nl/fobid/overig29/overig50.asp
About VOI©E
VOI©E (Netherlands Association of Organisations for the Collective Management of Intellectual Property Rights) is the sector organisation that deals with copyright and neighbouring rights.
About FOBID
FOBID (Netherlands Library Forum) is the national alliance of Dutch library organisations:
• Netherlands Public Library Association;
• NVB (Netherlands Association of Professionals in the Library, Information, and Knowledge Sector);
• UKB (consortium of the thirteen Dutch university libraries);
• National Library of the Netherlands.
More information
Please contact
Michel Frequin, director of VOI©E
Tel. +31 (0)70 310 9109 or +31 (0)6 5144 2153
or
Nol Verhagen, chair of FOBID’s Legal Committee
Tel. +31 (0)20 525 2307 or +31 (0)6 1129 2816
http://www.sitegenerator.bibliotheek.nl/fobid/img/docs/DigitiCE%20Persbericht%20ENGELS.doc
KlausGraf - am Samstag, 31. Januar 2009, 11:20 - Rubrik: English Corner
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Peter Suber stellt zwei neue Initiativen für Open Access zu Public-Domain-Kunst vor:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/01/two-approaches-to-oa-for-public-domain.html
Zu den Prado-Bildern (gratis OA) in Google Earth - http://archiv.twoday.net/stories/5446396/ - wird ein Kommentar verlinkt:
http://exacteditions.blogspot.com/2009/01/google-pictures-and-google-books.html
Interessanter ist ein Beitrag über ein Projekt der englischsprachigen Wikipedia "Wikipedia loves art" (libre OA), das dazu auffordert im Februar in 14 US-Museen und dem V&A-Museum zu Wikipedia-Illustrationszwecken PD-Kunst zu fotografieren:
http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WLART
Üblicherweise stellen sich viele Museen (bzw. Archive, Bibliotheken) entsetzlich an, wenn es um Fotos ihrer Bestände an. Dass es anders geht, beweist nunmehr nicht mehr nur Flickr Commons (und die Bundesarchiv-Bildspende an die Wikipedia), sondern auch dieser löbliche Wettbewerb.
Zum Grundsätzlichen:
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/01/two-approaches-to-oa-for-public-domain.html
Zu den Prado-Bildern (gratis OA) in Google Earth - http://archiv.twoday.net/stories/5446396/ - wird ein Kommentar verlinkt:
http://exacteditions.blogspot.com/2009/01/google-pictures-and-google-books.html
Interessanter ist ein Beitrag über ein Projekt der englischsprachigen Wikipedia "Wikipedia loves art" (libre OA), das dazu auffordert im Februar in 14 US-Museen und dem V&A-Museum zu Wikipedia-Illustrationszwecken PD-Kunst zu fotografieren:
http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WLART
Üblicherweise stellen sich viele Museen (bzw. Archive, Bibliotheken) entsetzlich an, wenn es um Fotos ihrer Bestände an. Dass es anders geht, beweist nunmehr nicht mehr nur Flickr Commons (und die Bundesarchiv-Bildspende an die Wikipedia), sondern auch dieser löbliche Wettbewerb.
Zum Grundsätzlichen:
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
KlausGraf - am Samstag, 31. Januar 2009, 10:56 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Samstag, 31. Januar 2009, 10:43 - Rubrik: Archivrecht
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http://de.wikihow.com/Hauptseite
Wikihow steht unter einer CC-BY-NC-SA-Lizenz, was natürlich wunderbar zu den Anzeigen passt ...
Wikihow steht unter einer CC-BY-NC-SA-Lizenz, was natürlich wunderbar zu den Anzeigen passt ...
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Im neuen brandenburgischen Hochschulgesetz vom 18. Dezember 2008 findet sich in § 68 Abs. 1 S. 3 BbgHG dieser bemerkenswerte Satz:
"Sie [die Hochschulbibliothek] fördert den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen."
Vgl. GVBl. Brandenburg Teil I 2008/17, S. 318
Der Gesetzgeber führt dazu in den Materialen aus:
"Das brandenburgische Recht bezieht sich ausdrücklich auf den Ansatz des 'open access', der als zukunftsweisend eingestuft wird."
Vgl. LT-Drs. 4/6419 zu § 68.
http://wissenschaftsurheberrecht.blog.de/2009/01/30/open-access-brandenburgischen-hochschulgesetz-5474213/
"Sie [die Hochschulbibliothek] fördert den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen."
Vgl. GVBl. Brandenburg Teil I 2008/17, S. 318
Der Gesetzgeber führt dazu in den Materialen aus:
"Das brandenburgische Recht bezieht sich ausdrücklich auf den Ansatz des 'open access', der als zukunftsweisend eingestuft wird."
Vgl. LT-Drs. 4/6419 zu § 68.
http://wissenschaftsurheberrecht.blog.de/2009/01/30/open-access-brandenburgischen-hochschulgesetz-5474213/
KlausGraf - am Samstag, 31. Januar 2009, 10:30 - Rubrik: Open Access
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Vernichten statt veröffentlichen
Helmut Lorscheid 31.01.2009
Wie die Bundesregierung mit vertraulichen Akten umgeht
Trotz Informationsfreiheitsgesetz im Bund und mittlerweile auch in den meisten Bundesländern,. Sollen Geheimakten auf alle Zeit auch geheim bleiben. Was in den Bundesbehörden einmal zu einer Verschlusssache gestempelt wurde, soll auch gegenüber der Öffentlichkeit verschossen bleiben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, die FDP-Fraktion erhielt.
Weiterlesen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29625/1.html
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/5400283/
http://archiv.twoday.net/stories/5341239/
Helmut Lorscheid 31.01.2009
Wie die Bundesregierung mit vertraulichen Akten umgeht
Trotz Informationsfreiheitsgesetz im Bund und mittlerweile auch in den meisten Bundesländern,. Sollen Geheimakten auf alle Zeit auch geheim bleiben. Was in den Bundesbehörden einmal zu einer Verschlusssache gestempelt wurde, soll auch gegenüber der Öffentlichkeit verschossen bleiben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, die FDP-Fraktion erhielt.
Weiterlesen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29625/1.html
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/5400283/
http://archiv.twoday.net/stories/5341239/
KlausGraf - am Samstag, 31. Januar 2009, 10:12 - Rubrik: Staatsarchive
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http://geschichtsweberei.blogspot.com/
Wurde von weblog.histnet.ch zum Geschichtsblog des Monats Januar 2009 auserkoren. Glückwunsch!
Wurde von weblog.histnet.ch zum Geschichtsblog des Monats Januar 2009 auserkoren. Glückwunsch!
Ende 2006 wurde in Aachen Straße nach dem Priester,
Oberlehrer, Bibliothekar, Stadtarchivar und
Geschichtsschreiber von Aachen, Christian Quix, geb. 08. 10. 1773,
gestorben am 13. 01. 1844 benannt.
Die Stadtgeschichte von Quix Bd. 1, 1840 ist nun in Göttingen als DigiWunschbuch online:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN588475165
Derjenige, der dieses Buch auf eigene Kosten digitalisieren liess, hätte einfach auf
http://de.wikisource.org/wiki/Aachen
nachschauen können, dass das gesamte Werk seit 2008 in Düsseldorf bereitsteht:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/periodical/titleinfo/164458
Oberlehrer, Bibliothekar, Stadtarchivar und
Geschichtsschreiber von Aachen, Christian Quix, geb. 08. 10. 1773,
gestorben am 13. 01. 1844 benannt.
Die Stadtgeschichte von Quix Bd. 1, 1840 ist nun in Göttingen als DigiWunschbuch online:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN588475165
Derjenige, der dieses Buch auf eigene Kosten digitalisieren liess, hätte einfach auf
http://de.wikisource.org/wiki/Aachen
nachschauen können, dass das gesamte Werk seit 2008 in Düsseldorf bereitsteht:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/periodical/titleinfo/164458
KlausGraf - am Samstag, 31. Januar 2009, 09:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.archive.org/details/ludwigbechsteins00bech
Abfrage der neuesten deutschsprachigen Digitalisate unter Ausklammerung des Google-Mülls von User tpb:
http://www.archive.org/search.php?query=(language%3Ager%20OR%20language%3AGerman)%20NOT%20tpb%20AND%20mediatype%3Atexts&sort=-publicdate
Abfrage der neuesten deutschsprachigen Digitalisate unter Ausklammerung des Google-Mülls von User tpb:
http://www.archive.org/search.php?query=(language%3Ager%20OR%20language%3AGerman)%20NOT%20tpb%20AND%20mediatype%3Atexts&sort=-publicdate
KlausGraf - am Freitag, 30. Januar 2009, 18:31 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Freitag, 30. Januar 2009, 18:14 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Freitag, 30. Januar 2009, 13:01 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/5434966/
http://sbseminar.wordpress.com/2008/11/30/laffaire-el-naschie/ mit Kommentaren!
http://archiv.twoday.net/stories/5434966/
http://sbseminar.wordpress.com/2008/11/30/laffaire-el-naschie/ mit Kommentaren!
KlausGraf - am Freitag, 30. Januar 2009, 12:12 - Rubrik: Open Access
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http://medinfo.netbib.de/archives/2009/01/29/2980
Vielleicht habe ich hier ein wenig zu blauäugig die Unterschiede zwischen OA-Zeitschriften und Zeitschriften, die nach einer Embargo-Periode frei zugänglich sind, vernachlässigt. Richtig ist: Die Entscheidung, ob eine Zeitschrift nach einer Sperrfrist kostenlos zur Verfügung steht (gratis OA), ist von den Verlegern jederzeit widerrufbar.
Richtig ist aber auch: Reversibel sind auch alle ROMEO-Daten, die die Möglichkeit des Selbstarchivierens regeln. Ein grüner Verlag kann von einem Tag auf den anderen zu einem weißen werden.
(Und wenn eine selbstarchivierte Version erst nach einem Embargo zur Verfügung steht - was ist der gleichsam "ontologische" Unterschied zu einer Embargo-Zeitschrift? Aus der Sicht des Wissenschaftlers ist es im Bereich des gratis-OA erst einmal wurscht, ob ein Text OA, nach abgelaufenem Embargo frei oder befristet frei ist - Hauptsache er kann ihn kostenfrei herunterladen. Und hinsichtlich der Langzeitarchivierung sieht es bei den OA-zeitschriften erheblich schlimmer aus als bei den Repositorien.)
Möglich ist aber auch, dass OA-Zeitschriften sich zu kostenpflichtigen Zeitschriften zurückverwandeln, etwa durch einen Verlagswechsel. Im Bereich des gratis-OA gibt es ja eine breite Grauzone zwischen Zeitschriften auf der einen Seite, die ganz bewusst OA sind (und sich explizit zu OA bekennen), und Zeitschriften, die aus irgendwelchen Überlegungen aktuell ihre Ausgaben ohne Sperrfrist sofort zugänglich machen. Mehr als eine allgemeine Trendaussage "OA gehört die Zukunft" ist nicht möglich. Es erscheint zwar unwahrscheinlich, dass viele OA-Zeitschriften sich zu kostenpflichtigen TA-Zeitschriften zurückentwickeln, aber dies kann durchaus wichtige Organe betreffen.
Irreversibel sind allein freie Lizenzen (CC, DIPP). Was unter einer solchen Freigabe (libre OA) veröffentlicht wurde, kann in Repositorien "gerettet" werden, wenn der Verlag sein Angebot einstellt oder in ein kostenpflichtiges verwandelt. Daher ergibt sich einmal mehr ein starkes Argument für libre OA, der nicht nur kostenfreie Zugänglichkeit meint, sondern die Beseitigung urheberrechtlicher Zugangsbarrieren (permission barriers).
Vielleicht habe ich hier ein wenig zu blauäugig die Unterschiede zwischen OA-Zeitschriften und Zeitschriften, die nach einer Embargo-Periode frei zugänglich sind, vernachlässigt. Richtig ist: Die Entscheidung, ob eine Zeitschrift nach einer Sperrfrist kostenlos zur Verfügung steht (gratis OA), ist von den Verlegern jederzeit widerrufbar.
Richtig ist aber auch: Reversibel sind auch alle ROMEO-Daten, die die Möglichkeit des Selbstarchivierens regeln. Ein grüner Verlag kann von einem Tag auf den anderen zu einem weißen werden.
(Und wenn eine selbstarchivierte Version erst nach einem Embargo zur Verfügung steht - was ist der gleichsam "ontologische" Unterschied zu einer Embargo-Zeitschrift? Aus der Sicht des Wissenschaftlers ist es im Bereich des gratis-OA erst einmal wurscht, ob ein Text OA, nach abgelaufenem Embargo frei oder befristet frei ist - Hauptsache er kann ihn kostenfrei herunterladen. Und hinsichtlich der Langzeitarchivierung sieht es bei den OA-zeitschriften erheblich schlimmer aus als bei den Repositorien.)
Möglich ist aber auch, dass OA-Zeitschriften sich zu kostenpflichtigen Zeitschriften zurückverwandeln, etwa durch einen Verlagswechsel. Im Bereich des gratis-OA gibt es ja eine breite Grauzone zwischen Zeitschriften auf der einen Seite, die ganz bewusst OA sind (und sich explizit zu OA bekennen), und Zeitschriften, die aus irgendwelchen Überlegungen aktuell ihre Ausgaben ohne Sperrfrist sofort zugänglich machen. Mehr als eine allgemeine Trendaussage "OA gehört die Zukunft" ist nicht möglich. Es erscheint zwar unwahrscheinlich, dass viele OA-Zeitschriften sich zu kostenpflichtigen TA-Zeitschriften zurückentwickeln, aber dies kann durchaus wichtige Organe betreffen.
Irreversibel sind allein freie Lizenzen (CC, DIPP). Was unter einer solchen Freigabe (libre OA) veröffentlicht wurde, kann in Repositorien "gerettet" werden, wenn der Verlag sein Angebot einstellt oder in ein kostenpflichtiges verwandelt. Daher ergibt sich einmal mehr ein starkes Argument für libre OA, der nicht nur kostenfreie Zugänglichkeit meint, sondern die Beseitigung urheberrechtlicher Zugangsbarrieren (permission barriers).
KlausGraf - am Freitag, 30. Januar 2009, 11:28 - Rubrik: Open Access
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http://www.kunstgeschichte-ejournal.net/uber-die-zeitschrift
Das neue E-Journal ist als epochenübergreifende und internationale Fachzeitschrift für Kunstgeschichte angelegt und dem Prinzip des Public Peer Review verpflichtet.
Alle Beiträge beginnen als Texte zur Diskussion (mit URN).
Verwendet wird keine CC, sondern die DIPP-(Depp?)-Insel-Lizenz
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/dppl/dppl/DPPL_v2_de_06-2004.html
Leider wird bei den Abbildungen nicht angegeben, ob und wenn ja welche ebenfalls unter der Lizenz zur Verfügung stehen.
Das neue E-Journal ist als epochenübergreifende und internationale Fachzeitschrift für Kunstgeschichte angelegt und dem Prinzip des Public Peer Review verpflichtet.
Alle Beiträge beginnen als Texte zur Diskussion (mit URN).
Verwendet wird keine CC, sondern die DIPP-(Depp?)-Insel-Lizenz
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/dppl/dppl/DPPL_v2_de_06-2004.html
Leider wird bei den Abbildungen nicht angegeben, ob und wenn ja welche ebenfalls unter der Lizenz zur Verfügung stehen.
KlausGraf - am Freitag, 30. Januar 2009, 11:04 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Freitag, 30. Januar 2009, 11:01 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.staatliche-bibliothek-regensburg.de/vorbesitzer.htm
Teilweise mit Digitalisaten.
Zu weiteren vergleichbaren Zusammenstellungen siehe
http://www.cerl.org/web/en/resources/provenance/geographical
Teilweise mit Digitalisaten.
Zu weiteren vergleichbaren Zusammenstellungen siehe
http://www.cerl.org/web/en/resources/provenance/geographical
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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29637/1.html
Auszug: Trotz Beschlagnahme: Alle Rechtsfragen offen
Obwohl das bayerische Finanzministerium Urheberrechte am Völkischen Beobachter und am Angriff beansprucht, ist bisher noch nicht einmal klar, von welchen Personen diese genau stammen sollen. Dazu schweigt die Staatsregierung nicht nur gegenüber der Presse, sondern auch gegenüber dem Albertas-Verlag. Und im Gegensatz zu Adolf Hitler, der ein Haus am Obersalzberg hatte, lässt sich beim Autor und Herausgeber Joseph Goebbels kein offensichtlicher Wohnortbezug zu Bayern erkennen – womit auch offen bleibt, wie die Staatsregierung durch die Artikel 15 des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 sowie eine Direktive des alliierten Kontrollrats an seine Urheberrechte gekommen sein will. Ungeklärt ist bisher ebenfalls, ob lediglich Urheberrechte aus von Hauptbelasteten selbst verfassten Texten beansprucht werden, oder ob man der Herausgeberschaft von Joseph Goebbels eine Schöpfungshöhe zubilligen will, die bis zu 70 Jahre nach dem Tode währende Rechte generiert hat.
Dadurch, dass das Finanzministerium keine Namen nennt, lässt es offen, welche Urheberrechte von Autoren des Eher-Verlages seiner Ansicht nach bei ihm ruhen. Aus diesem Grund ist auch der verbreitete Glaube, dass der Verbotsspuk am 1. Januar 2016 ohnehin ein Ende habe, nicht unbedingt zutreffend: Geht man davon aus, dass im Jahre 1945 keiner der Autoren, der für die Publikationen schrieb, jünger als 15 war, und dass eine Lebensdauer von mehr als 110 Jahren so ungewöhnlich ist, dass sie biographisches Aufsehen erregt, so könnte das Bundesland Bayern solche Ansprüche ohne konkrete Namensnennungen noch bis ins Jahre 2110 geltend machen, bevor sie wahrscheinlich auch das letzte Gericht als "lebensfern" verwerfen müsste. Deshalb scheint es mittlerweile sogar möglich, dass das Finanzministerium dem Münchner Institut für Zeitgeschichte seine für 2016 geplante kommentierten Ausgabe von Hitlers Mein Kampf über angebliche "Ghostwriter"-Urheberrechte von Rudolf Hess und anderen später verstorbene Personen zu verbieten versucht.
In einem 12-seitigen Rechtsgutachten, das der Berliner Straf- und Urheberrechtsprofessor Bernd Heinrich für den Albertas-Verlag anfertigte und das gestern der Presse ausgehändigt wurde, werden all diese Fragen als "ungeklärt" ausgeklammert. Stattdessen konzentriert sich Heinrich auf die Zitierfreiheit für "ganze Werke" nach § 51 Satz 2 Nr. 1 des Urheberrechtsgesetzes, die auch im dem Falle greifen soll, dass die bayerische Staatsregierung tatsächlich eine lückenlose Rechtsübertragungskette nachweisen kann. Eine mögliche Schwachstelle in der urheberrechtlichen Argumentation des Verlages könnte sein, dass er sich praktisch ausschließlich auf die finanzielle Verwertungskonkurrenz konzentriert und meint, es sei "unvorstellbar", dass sich die bayerische Staatsregierung "auf die Urheberpersönlichkeitsrechte von Hitler oder Goebbels beruft […]." Genau das aber könnte die Absicht der Staatsregierung sein.
Hinsichtlich der Vorwürfe der Verbreitung von Propagandamaterial (§ 86 StGB) und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) geht Heinrich dagegen auf eine breitere Palette von Argumenten ein und macht nicht nur eine grundsätzliche Legalität "vorkonstitutioneller Schriften" geltend, sondern auch Ausnahmetatbestände wie die der Aufklärung und der Wissenschaftlichkeit. Die Vorwürfe könnten durch das 1956 erneuerte Parteiverbot nicht nur nationalsozialistische Zeitungen betreffen, sondern auch den Kämpfer (ein KPD-Organ, das der ersten Ausgabe beilag) oder das kommunistische Plakat zur Reichstagswahl am 5. März 1933, das in der aktuellen Ausgabe enthalten sein sollte. Hier wurden allerdings von der bayerischen Staatsregierung weder "geistige Eigentumsrechte" noch andere Verbotsvorbehalte geltend gemacht.
Das Agieren der bayerischen Staatsregierung ist mehr als dubios. Die Beschlagnahmungsaktion ist offenkundig völlig unverhältnismäßig. Und wer sich eines Rechts berühmt, sollte im Konfliktfall die Karten (also die Rechtsgrundlage) auf den Tisch legen.
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=zeitungszeugen
Auszug: Trotz Beschlagnahme: Alle Rechtsfragen offen
Obwohl das bayerische Finanzministerium Urheberrechte am Völkischen Beobachter und am Angriff beansprucht, ist bisher noch nicht einmal klar, von welchen Personen diese genau stammen sollen. Dazu schweigt die Staatsregierung nicht nur gegenüber der Presse, sondern auch gegenüber dem Albertas-Verlag. Und im Gegensatz zu Adolf Hitler, der ein Haus am Obersalzberg hatte, lässt sich beim Autor und Herausgeber Joseph Goebbels kein offensichtlicher Wohnortbezug zu Bayern erkennen – womit auch offen bleibt, wie die Staatsregierung durch die Artikel 15 des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 sowie eine Direktive des alliierten Kontrollrats an seine Urheberrechte gekommen sein will. Ungeklärt ist bisher ebenfalls, ob lediglich Urheberrechte aus von Hauptbelasteten selbst verfassten Texten beansprucht werden, oder ob man der Herausgeberschaft von Joseph Goebbels eine Schöpfungshöhe zubilligen will, die bis zu 70 Jahre nach dem Tode währende Rechte generiert hat.
Dadurch, dass das Finanzministerium keine Namen nennt, lässt es offen, welche Urheberrechte von Autoren des Eher-Verlages seiner Ansicht nach bei ihm ruhen. Aus diesem Grund ist auch der verbreitete Glaube, dass der Verbotsspuk am 1. Januar 2016 ohnehin ein Ende habe, nicht unbedingt zutreffend: Geht man davon aus, dass im Jahre 1945 keiner der Autoren, der für die Publikationen schrieb, jünger als 15 war, und dass eine Lebensdauer von mehr als 110 Jahren so ungewöhnlich ist, dass sie biographisches Aufsehen erregt, so könnte das Bundesland Bayern solche Ansprüche ohne konkrete Namensnennungen noch bis ins Jahre 2110 geltend machen, bevor sie wahrscheinlich auch das letzte Gericht als "lebensfern" verwerfen müsste. Deshalb scheint es mittlerweile sogar möglich, dass das Finanzministerium dem Münchner Institut für Zeitgeschichte seine für 2016 geplante kommentierten Ausgabe von Hitlers Mein Kampf über angebliche "Ghostwriter"-Urheberrechte von Rudolf Hess und anderen später verstorbene Personen zu verbieten versucht.
In einem 12-seitigen Rechtsgutachten, das der Berliner Straf- und Urheberrechtsprofessor Bernd Heinrich für den Albertas-Verlag anfertigte und das gestern der Presse ausgehändigt wurde, werden all diese Fragen als "ungeklärt" ausgeklammert. Stattdessen konzentriert sich Heinrich auf die Zitierfreiheit für "ganze Werke" nach § 51 Satz 2 Nr. 1 des Urheberrechtsgesetzes, die auch im dem Falle greifen soll, dass die bayerische Staatsregierung tatsächlich eine lückenlose Rechtsübertragungskette nachweisen kann. Eine mögliche Schwachstelle in der urheberrechtlichen Argumentation des Verlages könnte sein, dass er sich praktisch ausschließlich auf die finanzielle Verwertungskonkurrenz konzentriert und meint, es sei "unvorstellbar", dass sich die bayerische Staatsregierung "auf die Urheberpersönlichkeitsrechte von Hitler oder Goebbels beruft […]." Genau das aber könnte die Absicht der Staatsregierung sein.
Hinsichtlich der Vorwürfe der Verbreitung von Propagandamaterial (§ 86 StGB) und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) geht Heinrich dagegen auf eine breitere Palette von Argumenten ein und macht nicht nur eine grundsätzliche Legalität "vorkonstitutioneller Schriften" geltend, sondern auch Ausnahmetatbestände wie die der Aufklärung und der Wissenschaftlichkeit. Die Vorwürfe könnten durch das 1956 erneuerte Parteiverbot nicht nur nationalsozialistische Zeitungen betreffen, sondern auch den Kämpfer (ein KPD-Organ, das der ersten Ausgabe beilag) oder das kommunistische Plakat zur Reichstagswahl am 5. März 1933, das in der aktuellen Ausgabe enthalten sein sollte. Hier wurden allerdings von der bayerischen Staatsregierung weder "geistige Eigentumsrechte" noch andere Verbotsvorbehalte geltend gemacht.
Das Agieren der bayerischen Staatsregierung ist mehr als dubios. Die Beschlagnahmungsaktion ist offenkundig völlig unverhältnismäßig. Und wer sich eines Rechts berühmt, sollte im Konfliktfall die Karten (also die Rechtsgrundlage) auf den Tisch legen.
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=zeitungszeugen
KlausGraf - am Freitag, 30. Januar 2009, 10:38 - Rubrik: Archivrecht
http://www.archiefeemland.nl/component/option,com_memorix/Itemid,33/lang,/
Mit Zeitungsdigitalisierung und großer Fotodatenbank (selbstverständlich mit Digitalisaten).
Mit Zeitungsdigitalisierung und großer Fotodatenbank (selbstverständlich mit Digitalisaten).
KlausGraf - am Freitag, 30. Januar 2009, 10:11 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://w.cali.org/lec
The Legal Education Commons (LEC) is the place to find and share legal education materials including syllabi, podcasts, presentations, and more. Faculty and librarians from CALI member schools can upload materials under a Creative Commons license that allows colleagues and students to find and use the materials.
The Legal Education Commons (LEC) is the place to find and share legal education materials including syllabi, podcasts, presentations, and more. Faculty and librarians from CALI member schools can upload materials under a Creative Commons license that allows colleagues and students to find and use the materials.
KlausGraf - am Freitag, 30. Januar 2009, 09:59 - Rubrik: English Corner
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http://illicit-cultural-property.blogspot.com/2009/01/all-or-nothing.html
http://savetheroseart.org/
http://latimesblogs.latimes.com/culturemonster/2009/01/director-rose-m.html
http://www.boston.com/news/local/massachusetts/articles/2009/01/28/museum_backers_seek_halt_to_selloff/?page=full
Brandeis's announcement that it would sell the collection to help shore up the university's finances raises a thicket of legal questions about what the university can do with money and art donated to the Rose, especially pieces given with the restriction that they be displayed publicly.
"We can be angry, but the question is, can we save it?" said Jonathan Novak, a museum overseer and a Los Angeles art dealer who graduated from Brandeis in 1975 and has given art works and money over the years. "Had I had any idea when I donated work that there was a chance they would be sold to benefit the university, I never would have donated them."
Zu den Folgen der Finanzkrise für die deutschen Museen siehe etwa
http://www.sueddeutsche.de/859382/811/2732458/Bitte-einpacken.html
http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/kultur/dezentral/kultur/art2610,789850
UPDATE
http://archiv.twoday.net/stories/5883996/

http://savetheroseart.org/
http://latimesblogs.latimes.com/culturemonster/2009/01/director-rose-m.html
http://www.boston.com/news/local/massachusetts/articles/2009/01/28/museum_backers_seek_halt_to_selloff/?page=full
Brandeis's announcement that it would sell the collection to help shore up the university's finances raises a thicket of legal questions about what the university can do with money and art donated to the Rose, especially pieces given with the restriction that they be displayed publicly.
"We can be angry, but the question is, can we save it?" said Jonathan Novak, a museum overseer and a Los Angeles art dealer who graduated from Brandeis in 1975 and has given art works and money over the years. "Had I had any idea when I donated work that there was a chance they would be sold to benefit the university, I never would have donated them."
Zu den Folgen der Finanzkrise für die deutschen Museen siehe etwa
http://www.sueddeutsche.de/859382/811/2732458/Bitte-einpacken.html
http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/kultur/dezentral/kultur/art2610,789850
UPDATE
http://archiv.twoday.net/stories/5883996/

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KlausGraf - am Mittwoch, 28. Januar 2009, 16:39 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/aventin/
Eine Volltextsuche ist erst in Vorbereitung ...
Eine Volltextsuche ist erst in Vorbereitung ...
KlausGraf - am Mittwoch, 28. Januar 2009, 15:51 - Rubrik: Landesgeschichte
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Reinhard Markner stellt die urheberrechtliche Problematik der umstrittenen Zeitungszeugen in der BZ dar:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0128/feuilleton/0052/index.html
Mehrere tausend Exemplare "Zeitungszeugen" sollen Anfang der Woche bundesweit beschlagnahmt worden sein. "Jetzt wird rücksichtslos durchgegriffen" lautete die Schlagzeile der in der Nachdrucksammlung enthaltenen Ausgabe des "Völkischen Beobachters". "Stündlich treffen neue Exemplare ein", frohlockte der Sprecher des bayerischen Justizministeriums, das die Razzia ausgelöst hatte. In Berlin allerdings war die gefährliche Ware gestern noch anstandslos erhältlich.
Die von Bayern gegen die Veröffentlichung vorgebrachten urheberrechtlichen Ansprüche dienen nur als Hebel zur Verfolgung des verständlichen politischen Ziels, den Nachdruck nationalsozialistischer Originalschriften zu unterbinden. Gerade deshalb aber stellt sich die Frage, wie tauglich sie eigentlich sind.
Das Vermögen der Münchner Franz Eher Nachf. GmbH fiel nach 1945 an den Freistaat Bayern. Im Parteiverlag der NSDAP erschienen der "VB" ebenso wie "Mein Kampf". Die Rechte an Hitlers Buch werden zum 1. Januar 2016 verfallen, mit Ende der Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Autors.
Mit dem Parteiorgan ist die Sache nicht ganz so einfach. Aus urheberrechtlicher Sicht zählen Tageszeitungen zu den Sammlungen, Werkurheber sind in erster Linie die Autoren der Beiträge. Nun enthält die Ausgabe des "VB" vom 1.3.1933 überhaupt nur zwei mit Namen gezeichnete Texte: die auf den Reichstagsbrand gemünzte Leitglosse "Das Fanal!" von Joseph Goebbels und eine Fortsetzung des Romans "Zwei von der Schreibmaschine" von Lisa Barthel-Winkler. Goebbels richtete sich 1945 selbst, die Kinderbuchautorin starb 1966. Beider Werke sind noch nicht "gemeinfrei", aber die Verwertungsrechte liegen nicht beim Freistaat.
Für die den größten Teil der Zeitungsnummer ausmachenden anonymen Beiträge können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, da sie vor mehr als 70 Jahren erschienen sind. Von einer schützenswerten schöpferischen Leistung des Verlags sagt das Gesetz nichts. Es kennt nur natürliche Personen als Urheber.
Unberücksichtigt bleibt das Schutzrecht des Zusammenstellers des Sammelwerks, also des verantwortlichen Schriftleiters nach § 4 UrhG, das nach der Zweckübertragungslehre heute bei den Erben des Schriftleiters liegen dürfte:
http://archiv.twoday.net/stories/5451555/
Dort habe ich behauptet, Herausgeber des Völkischen Beobachters sei Goebbels gewesen. Das ist falsch, es war Alfred Rosenberg (hingerichtet 1946):
http://de.wikipedia.org/wiki/Völkischer_Beobachter
Es kommt also auf die Zuweisung des Rosenberg'schen Vermögens an.
Bliebe noch der gegen die "Zeitungszeugen" ebenfalls erhobene Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der sich auf das 11 Millimeter hohe Hakenkreuz im Zeitungskopf des "VB" bezieht. Laut Strafgesetzbuch ist deren Verwendung aber nicht strafbar, wenn sie "der staatsbürgerlichen Aufklärung, ... der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient". Es sieht nicht gut aus für Bayern.
Siehe dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen
Für die FAZ (heute, S. N 4) schrieb Markner über die schleppende und unkoordinierte Zeitungsdigitalisierung:
Die Forschung zum Habelschwerdter Kreisblatt kann jetzt stattfinden
Digitalisierung statt Beschlagnahme: Welche Zeitungen von vorgestern man im Internet lesen kann
Auszüge:
Heute kann es aber im Ernst nicht mehr darum gehen, durch Reproduktionen einzelner Zeitungsnummern die historische Neugierde des Publikums zu befriedigen oder durch die Beschlagnahmung derselben die öffentliche Ordnung zu wahren. Längst stehen die technischen Mittel bereit, interessierten Lesern historische Zeitungen gleich jahrzehnteweise bereitzustellen. Leider aber machen die deutschen Verlage und Bibliotheken von diesen Möglichkeiten nur zögerlich Gebrauch.
Bemerkenswerteste Ausnahme ist gegenwärtig das werbungsfinanzierte Portal "Spiegel Wissen", das die Suche und das Blättern in allen seit 1947 erschienenen Ausgaben des Magazins ermöglicht. Für die Zeit bis 1943 empfiehlt sich die von der Universitätsbibliothek Freiburg bereitgestellte "Freiburger Zeitung" mit sämtlichen Jahrgängen seit 1784. Immerhin noch acht Jahrzehnte bis 1935 deckt die "Coburger Zeitung" ab, die gemeinsam von der Bayerischen Staatsbibliothek und der Coburger Landesbibliothek digitalisiert worden ist. Wer versucht, auf der gleichen Website auch in die von 1930 bis 1945 erschienene "Coburger National-Zeitung" Einsicht zu nehmen, wird mit einer überraschenden Fehlermeldung konfrontiert - die Lektüre des nationalsozialistischen Organs ist nur in den Lesesälen selbst möglich, bis auf weiteres jedenfalls. Aus München verlautet dazu, man befinde sich "noch in der Phase einer abschließenden Klärung" der Frage, wie "das fragliche Material" präsentiert werden solle.
Auf die Frage, weshalb eigentlich die Digitalisierung unbedeutender Provinzblätter offenbar vorrangig behandelt wird, ist ebenfalls keine deutliche Auskunft zu erhalten. Im Ausland hat man ganz selbstverständlich die richtigen Prioritäten gesetzt. So sind die Londoner "Times" ebenso wie die "New York Times" und weitere wichtige amerikanische Tageszeitungen schon vor Jahren von kommerziellen Anbietern eingelesen worden.
Zur Zeitungsdigitalisierung siehe
http://delicious.com/tag/digi_zeitungen
[...]
Hinsichtlich der überregionalen deutschen Presse wäre natürlich in erster Linie die Staatsbibliothek zu Berlin gefordert. Was jedoch deren Zeitungsabteilung bis jetzt aus ihren reichen Beständen an Digitalisaten anbietet, ist eine aufreizend willkürliche Auswahl. Hier finden sich drei Jahrgänge des "Strehlener Stadtblatts", achteinhalb des "Habelschwerdter Kreisblatts", vierzehn Monate des "Bütower Anzeigers" und noch einiges mehr, was kurios und selten, aber nur von lokalhistorischem und genealogischem Interesse ist. Von der "Neuen Preußischen (Kreuz-)Zeitung", der "Berliner Börsen Zeitung" und der "Vossischen Zeitung" hält man hingegen nur je einen Jahrgang bereit, von der "D.A.Z." oder dem "Vorwärts" nicht eine einzige Nummer, weniger als selbst die "Zeitungszeugen".
http://digital-b.staatsbibliothek-berlin.de/digitale_bibliothek/digital.php?gruppe=zeitung
Immerhin herrscht im verarmten Berlin nicht die gleiche politische Prüderie wie in München, ist doch mit dem Gleiwitzer "Wanderer" in der bunten Sammlung auch ein wahrhaftiges Amtsblatt der NSDAP mit Ausgaben bis einschließlich 1944 vertreten - und mit mehreren Jahrgängen der "Roten Fahne" zudem das Zentralorgan der KPD. Im Volltext zu durchsuchen sind diese beiden Titel so wenig wie die vorgenannten, obwohl der Frakturdruck dem heute durchaus nicht mehr entgegensteht. Der mögliche Gewinn für alle historisch forschenden Disziplinen ist enorm. Es wird Zeit, dies anzuerkennen - und ebenfalls den Unterschied zwischen Lokalanzeiger und Weltblatt.
Auf OCR verzichtet übrigens auch das österreichische ANNO, das Markner ebenfalls erwähnt:
http://anno.onb.ac.at/anno.htm
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0128/feuilleton/0052/index.html
Mehrere tausend Exemplare "Zeitungszeugen" sollen Anfang der Woche bundesweit beschlagnahmt worden sein. "Jetzt wird rücksichtslos durchgegriffen" lautete die Schlagzeile der in der Nachdrucksammlung enthaltenen Ausgabe des "Völkischen Beobachters". "Stündlich treffen neue Exemplare ein", frohlockte der Sprecher des bayerischen Justizministeriums, das die Razzia ausgelöst hatte. In Berlin allerdings war die gefährliche Ware gestern noch anstandslos erhältlich.
Die von Bayern gegen die Veröffentlichung vorgebrachten urheberrechtlichen Ansprüche dienen nur als Hebel zur Verfolgung des verständlichen politischen Ziels, den Nachdruck nationalsozialistischer Originalschriften zu unterbinden. Gerade deshalb aber stellt sich die Frage, wie tauglich sie eigentlich sind.
Das Vermögen der Münchner Franz Eher Nachf. GmbH fiel nach 1945 an den Freistaat Bayern. Im Parteiverlag der NSDAP erschienen der "VB" ebenso wie "Mein Kampf". Die Rechte an Hitlers Buch werden zum 1. Januar 2016 verfallen, mit Ende der Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Autors.
Mit dem Parteiorgan ist die Sache nicht ganz so einfach. Aus urheberrechtlicher Sicht zählen Tageszeitungen zu den Sammlungen, Werkurheber sind in erster Linie die Autoren der Beiträge. Nun enthält die Ausgabe des "VB" vom 1.3.1933 überhaupt nur zwei mit Namen gezeichnete Texte: die auf den Reichstagsbrand gemünzte Leitglosse "Das Fanal!" von Joseph Goebbels und eine Fortsetzung des Romans "Zwei von der Schreibmaschine" von Lisa Barthel-Winkler. Goebbels richtete sich 1945 selbst, die Kinderbuchautorin starb 1966. Beider Werke sind noch nicht "gemeinfrei", aber die Verwertungsrechte liegen nicht beim Freistaat.
Für die den größten Teil der Zeitungsnummer ausmachenden anonymen Beiträge können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, da sie vor mehr als 70 Jahren erschienen sind. Von einer schützenswerten schöpferischen Leistung des Verlags sagt das Gesetz nichts. Es kennt nur natürliche Personen als Urheber.
Unberücksichtigt bleibt das Schutzrecht des Zusammenstellers des Sammelwerks, also des verantwortlichen Schriftleiters nach § 4 UrhG, das nach der Zweckübertragungslehre heute bei den Erben des Schriftleiters liegen dürfte:
http://archiv.twoday.net/stories/5451555/
Dort habe ich behauptet, Herausgeber des Völkischen Beobachters sei Goebbels gewesen. Das ist falsch, es war Alfred Rosenberg (hingerichtet 1946):
http://de.wikipedia.org/wiki/Völkischer_Beobachter
Es kommt also auf die Zuweisung des Rosenberg'schen Vermögens an.
Bliebe noch der gegen die "Zeitungszeugen" ebenfalls erhobene Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der sich auf das 11 Millimeter hohe Hakenkreuz im Zeitungskopf des "VB" bezieht. Laut Strafgesetzbuch ist deren Verwendung aber nicht strafbar, wenn sie "der staatsbürgerlichen Aufklärung, ... der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient". Es sieht nicht gut aus für Bayern.
Siehe dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen
Für die FAZ (heute, S. N 4) schrieb Markner über die schleppende und unkoordinierte Zeitungsdigitalisierung:
Die Forschung zum Habelschwerdter Kreisblatt kann jetzt stattfinden
Digitalisierung statt Beschlagnahme: Welche Zeitungen von vorgestern man im Internet lesen kann
Auszüge:
Heute kann es aber im Ernst nicht mehr darum gehen, durch Reproduktionen einzelner Zeitungsnummern die historische Neugierde des Publikums zu befriedigen oder durch die Beschlagnahmung derselben die öffentliche Ordnung zu wahren. Längst stehen die technischen Mittel bereit, interessierten Lesern historische Zeitungen gleich jahrzehnteweise bereitzustellen. Leider aber machen die deutschen Verlage und Bibliotheken von diesen Möglichkeiten nur zögerlich Gebrauch.
Bemerkenswerteste Ausnahme ist gegenwärtig das werbungsfinanzierte Portal "Spiegel Wissen", das die Suche und das Blättern in allen seit 1947 erschienenen Ausgaben des Magazins ermöglicht. Für die Zeit bis 1943 empfiehlt sich die von der Universitätsbibliothek Freiburg bereitgestellte "Freiburger Zeitung" mit sämtlichen Jahrgängen seit 1784. Immerhin noch acht Jahrzehnte bis 1935 deckt die "Coburger Zeitung" ab, die gemeinsam von der Bayerischen Staatsbibliothek und der Coburger Landesbibliothek digitalisiert worden ist. Wer versucht, auf der gleichen Website auch in die von 1930 bis 1945 erschienene "Coburger National-Zeitung" Einsicht zu nehmen, wird mit einer überraschenden Fehlermeldung konfrontiert - die Lektüre des nationalsozialistischen Organs ist nur in den Lesesälen selbst möglich, bis auf weiteres jedenfalls. Aus München verlautet dazu, man befinde sich "noch in der Phase einer abschließenden Klärung" der Frage, wie "das fragliche Material" präsentiert werden solle.
Auf die Frage, weshalb eigentlich die Digitalisierung unbedeutender Provinzblätter offenbar vorrangig behandelt wird, ist ebenfalls keine deutliche Auskunft zu erhalten. Im Ausland hat man ganz selbstverständlich die richtigen Prioritäten gesetzt. So sind die Londoner "Times" ebenso wie die "New York Times" und weitere wichtige amerikanische Tageszeitungen schon vor Jahren von kommerziellen Anbietern eingelesen worden.
Zur Zeitungsdigitalisierung siehe
http://delicious.com/tag/digi_zeitungen
[...]
Hinsichtlich der überregionalen deutschen Presse wäre natürlich in erster Linie die Staatsbibliothek zu Berlin gefordert. Was jedoch deren Zeitungsabteilung bis jetzt aus ihren reichen Beständen an Digitalisaten anbietet, ist eine aufreizend willkürliche Auswahl. Hier finden sich drei Jahrgänge des "Strehlener Stadtblatts", achteinhalb des "Habelschwerdter Kreisblatts", vierzehn Monate des "Bütower Anzeigers" und noch einiges mehr, was kurios und selten, aber nur von lokalhistorischem und genealogischem Interesse ist. Von der "Neuen Preußischen (Kreuz-)Zeitung", der "Berliner Börsen Zeitung" und der "Vossischen Zeitung" hält man hingegen nur je einen Jahrgang bereit, von der "D.A.Z." oder dem "Vorwärts" nicht eine einzige Nummer, weniger als selbst die "Zeitungszeugen".
http://digital-b.staatsbibliothek-berlin.de/digitale_bibliothek/digital.php?gruppe=zeitung
Immerhin herrscht im verarmten Berlin nicht die gleiche politische Prüderie wie in München, ist doch mit dem Gleiwitzer "Wanderer" in der bunten Sammlung auch ein wahrhaftiges Amtsblatt der NSDAP mit Ausgaben bis einschließlich 1944 vertreten - und mit mehreren Jahrgängen der "Roten Fahne" zudem das Zentralorgan der KPD. Im Volltext zu durchsuchen sind diese beiden Titel so wenig wie die vorgenannten, obwohl der Frakturdruck dem heute durchaus nicht mehr entgegensteht. Der mögliche Gewinn für alle historisch forschenden Disziplinen ist enorm. Es wird Zeit, dies anzuerkennen - und ebenfalls den Unterschied zwischen Lokalanzeiger und Weltblatt.
Auf OCR verzichtet übrigens auch das österreichische ANNO, das Markner ebenfalls erwähnt:
http://anno.onb.ac.at/anno.htm
KlausGraf - am Mittwoch, 28. Januar 2009, 14:19 - Rubrik: Archivrecht
http://www.bnrm.ma/
Ist wohl nur alle Jubeljahre online.
http://www.google.com/search?num=100&hl=de&q=bnrm+ma+numerique&btnG=Suche&lr=
Ist wohl nur alle Jubeljahre online.
http://www.google.com/search?num=100&hl=de&q=bnrm+ma+numerique&btnG=Suche&lr=
KlausGraf - am Mittwoch, 28. Januar 2009, 07:42 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Über 50 sind eingestellt, aber der Server ist unendlich langsam und der Viewer zickt. Beispiel
http://phaidra.univie.ac.at/o:4436
Werther-Erstausgabe:
https://fedora.phaidra.univie.ac.at/fedora/get/o:5501/bdef:Book/view#
Alles noch sehr experimentell, vernünftige Metadaten zu den beiden Drucken des 16. Jahrhunderts fehlen.
http://phaidra.univie.ac.at/o:4436
Werther-Erstausgabe:
https://fedora.phaidra.univie.ac.at/fedora/get/o:5501/bdef:Book/view#
Alles noch sehr experimentell, vernünftige Metadaten zu den beiden Drucken des 16. Jahrhunderts fehlen.
KlausGraf - am Mittwoch, 28. Januar 2009, 07:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://en.wikipedia.org/wiki/Help:Wikipedia:_The_Missing_Manual
Update: http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2009-January/date.html
Update: http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2009-January/date.html
KlausGraf - am Dienstag, 27. Januar 2009, 13:04 - Rubrik: English Corner
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Was unbequem ist, wird weggelöscht. Aber ganz schnell. Meinungsfreiheit (und besonnener Umgang mit einer Dissidenten-Minderheit) ist für die unerträgliche Adminclique ein Schimpfwort. Diese ist allein erleuchtet und darf sich im Licht der Wahrheit sonnen. Die Tyrannis der Administratoren und Administratorinnen (z.B. Felistoria, Henriette) der deutschsprachigen Wikipedia nimmt immer mehr groteske Züge an.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:LP#Diderot-Club
Resonanz auf diesen Beitrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Notizen#Feine_.22Presse.22_...
Zitat: "Ich weise mal auf die Möglichkeit einer Strafanzeige und einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinem Dienstherren hin."
Quod erat demonstrandum.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:LP#Diderot-Club
Resonanz auf diesen Beitrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Notizen#Feine_.22Presse.22_...
Zitat: "Ich weise mal auf die Möglichkeit einer Strafanzeige und einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinem Dienstherren hin."
Quod erat demonstrandum.
KlausGraf - am Dienstag, 27. Januar 2009, 10:47 - Rubrik: English Corner
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Peter Hirtle wrotes in the LibraryLawBlog:
A continuing source of controversy is the desire of some archives, libraries, and museums to control through contract the downstream use of reproductions and digital files of public domain items. A number of recent news items make me wonder if there is much of a future for this common practice:
First, a working group of the Max Planck Institute for the History of Science organized to address issues relating the to the use of images in scholarly research released early in January its final recommendations. While the report, "Scholarly Publishing and the Issues of Cultural Heritage: Fair Use, Reproduction Fees, and Copyrights," is concerned primarily with visual images, its conclusions would apply to all public domain archival material. Everyone should read it.
Among the many interesting recommendations for cultural institutions and scholars, perhaps the most important is the recognition that in order "to promote creative scholarship in the humanities and to foster a deeper understanding of cultural heritage, ...open access to visual sources not covered by copyright" is needed. That means that institutions should not use their ability to control access to limit non-commercial, scholarly use of public domain material.
The report also recommends that if scholars sign agreements to secure access to a public domain repository, they "must abide by the terms of use stipulated in the contract." Three relatively recent examples of users apparently ignoring the restrictions repositories attempt to place on the use of their holdings make me wonder whether there is any future for such restrictions:
The Center for History and New Media at George Mason University and the Internet Archive have announced a really interesting Mellon-funded pilot partnership to create an archival commons. As a pilot project, they are joining with the Zotero-Internet Archive New Orleans user group to develop a program in which individuals share primary source materials on New Orleans that they have collected. The announcement notes that they "are especially interested in material gathered from smaller archives in the New Orleans region that may now have limited access or even have been destroyed because of Hurricane Katrina." There is no mention in the announcement of possible limitations on use of these materials that may have been imposed by those same archives.
The Alexander Street Press has announced an expensive new digital collection on local history. The database consists of the images published in the local history books produced by Arcadia Publishing. It is quite likely that many of these images came from libraries and archives that in theory impose restrictions on downstream use, and they were provided for specific print runs. While seeking permission from authors to include their works, ASP is choosing to ignore archival ownership of the images and any restrictions on subsequent use that were imposed when reproductions were made. Instead of seeking permission (and paying additional fees), it is offering an "opt-out" program through which repositories can tell them not to include their images. (Let's hope that there are repositories that may actually own registered copyrights in some of these images. The copyright infringement fines they could secure would be substantial.)
The American Founding Era Digital Collection being offered by the University of Virginia Press is continuing to add to the digital versions of correspondence available through subscription. To the best of my knowledge, the initiative has neither contacted any of the repositories that originally provided copies of correspondence to the editorial team nor have offered to share revenues from the project. While it is possible that the original provisions of copies included permission to publish in electronic as well as print form, it is much more likely that permission was for print only (as was the case in Random House v RosettaBooks). I suspect that the project is ignoring rights accruing from physical ownership of the original material.
Given the that repository-based use restrictions are being ignored by scholars and at least two commercial products, one has to wonder what is the point of imposing them at all. Wouldn't scholarship be better-served if repositories sold reproductions for whatever the market would bear but allowed public domain material to be freely available via open access solutions? (my emphasis)
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/01/recent-news-on-open-access-to-archives.html
A continuing source of controversy is the desire of some archives, libraries, and museums to control through contract the downstream use of reproductions and digital files of public domain items. A number of recent news items make me wonder if there is much of a future for this common practice:
First, a working group of the Max Planck Institute for the History of Science organized to address issues relating the to the use of images in scholarly research released early in January its final recommendations. While the report, "Scholarly Publishing and the Issues of Cultural Heritage: Fair Use, Reproduction Fees, and Copyrights," is concerned primarily with visual images, its conclusions would apply to all public domain archival material. Everyone should read it.
Among the many interesting recommendations for cultural institutions and scholars, perhaps the most important is the recognition that in order "to promote creative scholarship in the humanities and to foster a deeper understanding of cultural heritage, ...open access to visual sources not covered by copyright" is needed. That means that institutions should not use their ability to control access to limit non-commercial, scholarly use of public domain material.
The report also recommends that if scholars sign agreements to secure access to a public domain repository, they "must abide by the terms of use stipulated in the contract." Three relatively recent examples of users apparently ignoring the restrictions repositories attempt to place on the use of their holdings make me wonder whether there is any future for such restrictions:
The Center for History and New Media at George Mason University and the Internet Archive have announced a really interesting Mellon-funded pilot partnership to create an archival commons. As a pilot project, they are joining with the Zotero-Internet Archive New Orleans user group to develop a program in which individuals share primary source materials on New Orleans that they have collected. The announcement notes that they "are especially interested in material gathered from smaller archives in the New Orleans region that may now have limited access or even have been destroyed because of Hurricane Katrina." There is no mention in the announcement of possible limitations on use of these materials that may have been imposed by those same archives.
The Alexander Street Press has announced an expensive new digital collection on local history. The database consists of the images published in the local history books produced by Arcadia Publishing. It is quite likely that many of these images came from libraries and archives that in theory impose restrictions on downstream use, and they were provided for specific print runs. While seeking permission from authors to include their works, ASP is choosing to ignore archival ownership of the images and any restrictions on subsequent use that were imposed when reproductions were made. Instead of seeking permission (and paying additional fees), it is offering an "opt-out" program through which repositories can tell them not to include their images. (Let's hope that there are repositories that may actually own registered copyrights in some of these images. The copyright infringement fines they could secure would be substantial.)
The American Founding Era Digital Collection being offered by the University of Virginia Press is continuing to add to the digital versions of correspondence available through subscription. To the best of my knowledge, the initiative has neither contacted any of the repositories that originally provided copies of correspondence to the editorial team nor have offered to share revenues from the project. While it is possible that the original provisions of copies included permission to publish in electronic as well as print form, it is much more likely that permission was for print only (as was the case in Random House v RosettaBooks). I suspect that the project is ignoring rights accruing from physical ownership of the original material.
Given the that repository-based use restrictions are being ignored by scholars and at least two commercial products, one has to wonder what is the point of imposing them at all. Wouldn't scholarship be better-served if repositories sold reproductions for whatever the market would bear but allowed public domain material to be freely available via open access solutions? (my emphasis)
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/01/recent-news-on-open-access-to-archives.html
KlausGraf - am Dienstag, 27. Januar 2009, 10:41 - Rubrik: English Corner
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Dass die Online-Ausgaben von Printmedien es nicht kapieren, dass zur Berichterstattung über Internetseiten auch die Angabe der Adresse gehört - geschenkt. Wenn aber auch ein Weblog wie
http://infobib.de/blog/2009/01/26/online-burger-archiv/
zu faul ist, die Adresse zu ergänzen, dann zeigt das die "Qualität" dieses Angebots.
Es geht um eine digitale Bibliothek zu Gottfried August Bürger, die erfreulicherweise Digitalisate (mit Wasserzeichen und dem üblichen Copyfraud: Nutzung nur zum persönlichen Gebrauch ist bei Public Domain zurückzuweisen) zugänglich macht:
http://www.eins.gottfried-august-buerger-molmerswende.de/
http://infobib.de/blog/2009/01/26/online-burger-archiv/
zu faul ist, die Adresse zu ergänzen, dann zeigt das die "Qualität" dieses Angebots.
Es geht um eine digitale Bibliothek zu Gottfried August Bürger, die erfreulicherweise Digitalisate (mit Wasserzeichen und dem üblichen Copyfraud: Nutzung nur zum persönlichen Gebrauch ist bei Public Domain zurückzuweisen) zugänglich macht:
http://www.eins.gottfried-august-buerger-molmerswende.de/
KlausGraf - am Dienstag, 27. Januar 2009, 10:25 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Gloucestershire County Council is giving specialist collectors the chance to buy spare and unused books and texts that are gathering dust in the county’s libraries.
The items going on sale are either duplicates, unused and/or in poor and deteriorating condition. None of them directly relate to the county’s history or heritage. The money raised from the sale will be used to maintain and improve Gloucestershire’s library service.
The decision to sell these books has come about following a review of stock at Cheltenham and Gloucester libraries.
The items are being sold by The Cotswold Auction Company, who have salerooms in Cirencester, Cheltenham and Gloucester. The sales catalogue can be viewed at www.cotswoldauction.co.uk from March 7th. The books will go on sale on March 17th at the Cheltenham saleroom, Chapel Walk. They include: - Wisden Cricketers’ Almanac (various years from 1864) - London Illustrated News (1842-1910) - Runs of antiquarian journals, e.g. Archaeologia (114 volumes) - A “Palestine Collection” of never used 19th century topological literature (350 volumes) - An “American Civil War Collection” 19th century (50 volumes).
Letters have been sent to Cheltenham and Gloucester City Museum in advance of these items appearing in the sales catalogue, so that they are aware of the opportunity to purchase these items.
Trevor Allen from Gloucestershire County Council’s Libraries & Information said: “All of these books and texts are either duplicates, unused or in a poor condition. They are taking up space in Gloucester and Cheltenham library and even though the items are listed on the public catalogue, very few people, if any in most cases, are getting any use or pleasure out of them.
http://www.stroudnewsandjournal.co.uk/news/4071496.Books_set_to_find_loving_home/
The items going on sale are either duplicates, unused and/or in poor and deteriorating condition. None of them directly relate to the county’s history or heritage. The money raised from the sale will be used to maintain and improve Gloucestershire’s library service.
The decision to sell these books has come about following a review of stock at Cheltenham and Gloucester libraries.
The items are being sold by The Cotswold Auction Company, who have salerooms in Cirencester, Cheltenham and Gloucester. The sales catalogue can be viewed at www.cotswoldauction.co.uk from March 7th. The books will go on sale on March 17th at the Cheltenham saleroom, Chapel Walk. They include: - Wisden Cricketers’ Almanac (various years from 1864) - London Illustrated News (1842-1910) - Runs of antiquarian journals, e.g. Archaeologia (114 volumes) - A “Palestine Collection” of never used 19th century topological literature (350 volumes) - An “American Civil War Collection” 19th century (50 volumes).
Letters have been sent to Cheltenham and Gloucester City Museum in advance of these items appearing in the sales catalogue, so that they are aware of the opportunity to purchase these items.
Trevor Allen from Gloucestershire County Council’s Libraries & Information said: “All of these books and texts are either duplicates, unused or in a poor condition. They are taking up space in Gloucester and Cheltenham library and even though the items are listed on the public catalogue, very few people, if any in most cases, are getting any use or pleasure out of them.
http://www.stroudnewsandjournal.co.uk/news/4071496.Books_set_to_find_loving_home/
KlausGraf - am Dienstag, 27. Januar 2009, 09:58 - Rubrik: English Corner
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Etliche deutsche Wikipedianer führen derzeit einen Kreuzzug gegen den niederländischen Künstler Peter Klashorst, der besonders gern junge Nackedeis fotografiert und malt. Es geht also um "Kinderpronographie". Die Relevanz des Fotografen wird trotz mehrfacher Auszeichnungen bezweifelt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Löschkandidaten/17._Januar_2009#Peter_Klashorst_.28bleibt.29
"Die angebliche Kunst dieses weißen Herrn ist nichts anderes als pädophile Pornographie, die bestenfalls strafrechtlich relevant ist; sie ist in höchstem Maße rassistisch, sexistisch und faschistoid", schäumt da etwa EvaK.
Auf Commons gibt es eine Fülle von Löschanträgen, siehe z.B.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump#Canvassing
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Löschkandidaten/17._Januar_2009#Peter_Klashorst_.28bleibt.29
"Die angebliche Kunst dieses weißen Herrn ist nichts anderes als pädophile Pornographie, die bestenfalls strafrechtlich relevant ist; sie ist in höchstem Maße rassistisch, sexistisch und faschistoid", schäumt da etwa EvaK.
Auf Commons gibt es eine Fülle von Löschanträgen, siehe z.B.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump#Canvassing
"Die 1964 gegründete Brüder-Busch-Gesellschaft hat in dem ihr angegliederten BrüderBuschArchiv in drei Jahrzehnten eine umfangreiche Sammlung von Noten, Briefen, Programmen, Fotographien, Bildern, Büchern und Tonaufnahmen angelegt, die Leben und Wirken des Dirigenten Fritz Busch (1890-1951), des Geigers und Komponisten Adolf Busch (1891-1952), des Schauspielers Willi Busch (1893-1951), des Cellisten Hermann Busch (1897-1975) und des Pianisten und Komponisten Heinrich Busch (1900-1929) dokumentiert.
Die enge persönliche wie künstlerische Beziehung zwischen Max Reger und insbesondere den 1933 emigrierten Fritz und Adolf Busch, die weit über Regers Tod im Jahre 1916 hinaus bis heute reichende Folgen für Rezeption und Interpretation seiner Werke hatte, ließ eine Verbindung mit dem MRI geeignet erscheinen, um die wissenschaftliche Auswertung der gesammelten Materialien zu fördern. Bei der Mitgliederversammlung im Herbst 1995 beschloss die Brüder-Busch-Gesellschaft, der auch Nachkommen der Familien Busch angehören, die Übergabe des Archivs - zunächst als Dauerleihgabe, seit 2003 als Zustiftung - an das MRI. Seit dessen Umzug in die Alte Karlsburg Durlach ist auch das BrüderBuschArchiv in diesen Räumlichkeiten untergebracht und Forschern, Künstlern und sonstigen Interessenten zugänglich. Teil des BrüderBuschArchivs ist die BrüderBuschGedenkstätte in Siegen....."
Quelle:
http://www1.karlsruhe.de/Kultur/Max-Reger-Institut/de/busch.php
Die enge persönliche wie künstlerische Beziehung zwischen Max Reger und insbesondere den 1933 emigrierten Fritz und Adolf Busch, die weit über Regers Tod im Jahre 1916 hinaus bis heute reichende Folgen für Rezeption und Interpretation seiner Werke hatte, ließ eine Verbindung mit dem MRI geeignet erscheinen, um die wissenschaftliche Auswertung der gesammelten Materialien zu fördern. Bei der Mitgliederversammlung im Herbst 1995 beschloss die Brüder-Busch-Gesellschaft, der auch Nachkommen der Familien Busch angehören, die Übergabe des Archivs - zunächst als Dauerleihgabe, seit 2003 als Zustiftung - an das MRI. Seit dessen Umzug in die Alte Karlsburg Durlach ist auch das BrüderBuschArchiv in diesen Räumlichkeiten untergebracht und Forschern, Künstlern und sonstigen Interessenten zugänglich. Teil des BrüderBuschArchivs ist die BrüderBuschGedenkstätte in Siegen....."
Quelle:
http://www1.karlsruhe.de/Kultur/Max-Reger-Institut/de/busch.php
Wolf Thomas - am Montag, 26. Januar 2009, 19:25 - Rubrik: Musikarchive
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"Die Österreichische Friedrich und Lillian Kiesler-Privatstiftung hat 1997 von Lillian Kiesler über 2500 Arbeiten auf Papier sowie an die 15000 Fotos und zahlreiche Dokumente und sekundäre Archivalien zum Leben und Werk Friedrich Kieslers erworben. Die Bestände des Archivs umfassen Zeichnungen, Skizzen und Pläne sowie Briefe und theoretische Texte von den 20er bis in die 60er Jahre. Die weitgehend unpublizierten Materialien ermöglichen vielfältige Einblicke in Kieslers visionäre Konzepte, in seine Arbeitsweise, vor allem aber in sein grenzüberschreitendes Denken.
Kieslers Bedeutung als Schlüsselfigur der Kunst- und Architektur-Avantgarde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zeigt sich in der umfassenden Korrespondenz mit renommierten Künstlern und Persönlichkeiten des kulturellen Lebens wie etwa Marcel Duchamp, Piet Mondrian, Theo van Doesburg, Max Ernst, Hans Arp, Peggy Guggenheim u.v.a. ...."
Quelle: Homepage der Stiftung: http://www.kiesler.org/
Kieslers Bedeutung als Schlüsselfigur der Kunst- und Architektur-Avantgarde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zeigt sich in der umfassenden Korrespondenz mit renommierten Künstlern und Persönlichkeiten des kulturellen Lebens wie etwa Marcel Duchamp, Piet Mondrian, Theo van Doesburg, Max Ernst, Hans Arp, Peggy Guggenheim u.v.a. ...."
Quelle: Homepage der Stiftung: http://www.kiesler.org/
Wolf Thomas - am Montag, 26. Januar 2009, 19:24 - Rubrik: Architekturarchive
" ..... Seine rund eine Million Spickzettel hat der mecklenburgische
Volkskundler Richard Wossidlo (1859-1939) noch selbst fein
säuberlich sortiert und in Holzkästen aufbewahrt. Viele enthalten
nur ein paar flüchtig hingeschriebene Bemerkungen über Sitten und
Gebräuche seiner Landsleute, andere ausführlichere Beschreibungen, meist auf platt. ....."
Quelle:
http://www.pr-inside.com/de/kulturerbe-auf-einer-million-spickzetteln-r1025672.htm
Volkskundler Richard Wossidlo (1859-1939) noch selbst fein
säuberlich sortiert und in Holzkästen aufbewahrt. Viele enthalten
nur ein paar flüchtig hingeschriebene Bemerkungen über Sitten und
Gebräuche seiner Landsleute, andere ausführlichere Beschreibungen, meist auf platt. ....."
Quelle:
http://www.pr-inside.com/de/kulturerbe-auf-einer-million-spickzetteln-r1025672.htm
Wolf Thomas - am Montag, 26. Januar 2009, 19:16 - Rubrik: Literaturarchive
" ..... Das Gemälde wird auf dem Pariser Salon von 1831 ausgestellt und vom König Louis-Philippe gekauft, der es übrigens bald aus Angst vor seinem möglichen Einfluss auf das Volk im Staatsarchiv verschwinden läßt. Nach 1855 taucht das Gemälde sporadisch wieder auf, doch erst 1874 wird es endgültig im Louvre ausgestellt. ....."
Quelle: http://www.arte.tv/de/europa/karambolage/2414774.html
Quelle: http://www.arte.tv/de/europa/karambolage/2414774.html
Wolf Thomas - am Montag, 26. Januar 2009, 18:23 - Rubrik: Miscellanea
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Im SLUB-Personen-Wiki werden Daten zu folgenden Archivierenden gesammelt und aufbereitet, die einen Bezug zu Beständen und Sammlungsaufträgen der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek ( http://www.slub-dresden.de ) aufweisen:
Arras, Paul: deutscher Lehrer, Archivar und Heimatforscher 1900 - 1929 Stadtarchivar in Bautzen
Beschorner, Hans: Archivar in Dresden
Beutel, Georg Wilhelm: Historiker, Archivar, Bibliothekar
Beyer, Peter: 1961-1977 Archivar im Stadtarchiv Leipzig
Blaschke, Karlheinz: Archivar u. Historiker
Boer, Elisabeth: Historikerin und Archivarin
Brabant, Artur: Archivar in Dresden
Brauer, Adalbert: Historiker u. Archivar
Engelhardt, Karl August: 1810 Adjunkt des Archivars bei der geheimen Kriegskanzlei, Archivar der Verwaltung des geheimen Kriegsratskollegiums, Kriegsministerialarchivar und Sekretär im Kriegsministerium
Ermisch, Hubert: Historiker, Bibliothekar u. Archivar
Förstemann, Ernst Wilhelm: deutscher Archivar, Bibliothekar und Historiker
Glafey,Adam Friedrich: Archivar in Dresden
Groß, Reiner: Historiker u. Archivar
Haupt, Walther: Archivar, Historiker u. Numismatiker in Görlitz
Jecht, Richard: Historiker u. Archivar
Köhler, Adolph Hermann: Archivar
Kretzschmar, Hellmut: Historiker u. Archivar in Dresden
Kroker, Ernst: Bibliothekar, Archivar, Historiker
Kübler, Thomas: Archivar, 1993 Diplomarchivar, wissenschaftlicher Facharchivar
Lippert, Woldemar: Lehrer u. Archivar
Mocker, Heinz: Archivar, Redakteur und Genealoge
Müller, Josef: Dt. Kunsthistoriker und Archivar 1938-1939 Stadtarchivar in Chemnitz
Ohnsorge, Werner: Archivar u. Byzantinist
Pietsch, Ernst: Archivar u. Museumsdirektor in Plauen
Reinhardt, Johann Friedrich: Archivar
Richter, Ludwig Otto: Historiker, Bibliothekar, Archivar
Schellhas, Walter: Archivar u. Bibliothekar
Schmidt, Berthold: Archivar
Schmidt, Gerhard: Historiker u. Archivar in Dresden
Schubert, Georg Heinrich: Archivar
Uhlig, Paul Georg: Stadtbibliothekar u. -archivar, Heimatschriftsteller in Kamenz
Vehse, Carl Eduard: Archivar am Hauptstaatsarchiv in Dresden
Wahle, Julius: Archivar
Walcha, Otto: Porzellanmanufaktur Meißen (Archivar)
Weck, Anton: Archivar u. Chronist in Dresden
Link zum Wiki
Beurteilung des Wiki s.
http://archiv.twoday.net/stories/5410519/
Arras, Paul: deutscher Lehrer, Archivar und Heimatforscher 1900 - 1929 Stadtarchivar in Bautzen
Beschorner, Hans: Archivar in Dresden
Beutel, Georg Wilhelm: Historiker, Archivar, Bibliothekar
Beyer, Peter: 1961-1977 Archivar im Stadtarchiv Leipzig
Blaschke, Karlheinz: Archivar u. Historiker
Boer, Elisabeth: Historikerin und Archivarin
Brabant, Artur: Archivar in Dresden
Brauer, Adalbert: Historiker u. Archivar
Engelhardt, Karl August: 1810 Adjunkt des Archivars bei der geheimen Kriegskanzlei, Archivar der Verwaltung des geheimen Kriegsratskollegiums, Kriegsministerialarchivar und Sekretär im Kriegsministerium
Ermisch, Hubert: Historiker, Bibliothekar u. Archivar
Förstemann, Ernst Wilhelm: deutscher Archivar, Bibliothekar und Historiker
Glafey,Adam Friedrich: Archivar in Dresden
Groß, Reiner: Historiker u. Archivar
Haupt, Walther: Archivar, Historiker u. Numismatiker in Görlitz
Jecht, Richard: Historiker u. Archivar
Köhler, Adolph Hermann: Archivar
Kretzschmar, Hellmut: Historiker u. Archivar in Dresden
Kroker, Ernst: Bibliothekar, Archivar, Historiker
Kübler, Thomas: Archivar, 1993 Diplomarchivar, wissenschaftlicher Facharchivar
Lippert, Woldemar: Lehrer u. Archivar
Mocker, Heinz: Archivar, Redakteur und Genealoge
Müller, Josef: Dt. Kunsthistoriker und Archivar 1938-1939 Stadtarchivar in Chemnitz
Ohnsorge, Werner: Archivar u. Byzantinist
Pietsch, Ernst: Archivar u. Museumsdirektor in Plauen
Reinhardt, Johann Friedrich: Archivar
Richter, Ludwig Otto: Historiker, Bibliothekar, Archivar
Schellhas, Walter: Archivar u. Bibliothekar
Schmidt, Berthold: Archivar
Schmidt, Gerhard: Historiker u. Archivar in Dresden
Schubert, Georg Heinrich: Archivar
Uhlig, Paul Georg: Stadtbibliothekar u. -archivar, Heimatschriftsteller in Kamenz
Vehse, Carl Eduard: Archivar am Hauptstaatsarchiv in Dresden
Wahle, Julius: Archivar
Walcha, Otto: Porzellanmanufaktur Meißen (Archivar)
Weck, Anton: Archivar u. Chronist in Dresden
Link zum Wiki
Beurteilung des Wiki s.
http://archiv.twoday.net/stories/5410519/
Wolf Thomas - am Montag, 26. Januar 2009, 18:22 - Rubrik: Personalia
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Das Archiv ist in Gefahr!
Das einzigartige Lateinamerika-Archiv des FDCL e.V. - in den Papiercontainer ?!?
... damit es nicht so endet, brauchen wir Hilfe!
Seit 34 Jahren wird die erstaunliche Leistung des Archivs mit minimalen finanziellen Mitteln und viel ehrenamtlicher Hilfe bewerkstelligt - aber nun stoßen wir an unsere Grenzen: das Archiv erhält keine finanzielle Mittel mehr und ist nun gänzlich auf Spenden angewiesen.
Wir können mit ehrenamtlicher Arbeit vieles auffangen, aber dennoch gibt es Kosten, die mit Idealismus, Hingabe und Anerkennung nicht beglichen werden können: Büromaterialien, Miete, Strom, Abonnements... und vielleicht auch mal eine Bücher-Akquise, die wir nicht geschenkt bekommen...
An dieser Stelle ein Dank für alle Material-, Sach- und Geldspenden, die wir in den letzten 30 Jahren erhalten haben: dies war von jeher ein unersetzlicher Beitrag für den Aufbau und den Erhalt des FDCL-Archivs.
Wir bitten alle, die ein solches Archiv zu schätzen wissen, es gerne nutzen und für wichtig halten, diese Meinung in eine konkrete Unterstützung umzusetzen! Das Archiv und damit auch ein einmaliger Ort der politischen Auseinandersetzung ist in seiner Existenz bedroht.
Noch nicht einmal 35 Jahre alt und schon sterben ?!?
... helft uns, dieses Schicksal für das Archiv zu vermeiden !!!
_____________________________________________________________________
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile Lateinamerika e.V. (FDCL) Centro de Investigación y Documentación Chile América Latina (FDCL)
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin
ALEMANIA
Tel: 030/693 40 29
Fax: 030/692 65 90
Mail: archiv@fdcl.org
Internet: www.fdcl.org
Vereinsregister-Nr. 5010 Nz * Amtsgericht Charlottenburg * 1.Vorsitzende Petra Schlagenhauf
Das einzigartige Lateinamerika-Archiv des FDCL e.V. - in den Papiercontainer ?!?
... damit es nicht so endet, brauchen wir Hilfe!
Seit 34 Jahren wird die erstaunliche Leistung des Archivs mit minimalen finanziellen Mitteln und viel ehrenamtlicher Hilfe bewerkstelligt - aber nun stoßen wir an unsere Grenzen: das Archiv erhält keine finanzielle Mittel mehr und ist nun gänzlich auf Spenden angewiesen.
Wir können mit ehrenamtlicher Arbeit vieles auffangen, aber dennoch gibt es Kosten, die mit Idealismus, Hingabe und Anerkennung nicht beglichen werden können: Büromaterialien, Miete, Strom, Abonnements... und vielleicht auch mal eine Bücher-Akquise, die wir nicht geschenkt bekommen...
An dieser Stelle ein Dank für alle Material-, Sach- und Geldspenden, die wir in den letzten 30 Jahren erhalten haben: dies war von jeher ein unersetzlicher Beitrag für den Aufbau und den Erhalt des FDCL-Archivs.
Wir bitten alle, die ein solches Archiv zu schätzen wissen, es gerne nutzen und für wichtig halten, diese Meinung in eine konkrete Unterstützung umzusetzen! Das Archiv und damit auch ein einmaliger Ort der politischen Auseinandersetzung ist in seiner Existenz bedroht.
Noch nicht einmal 35 Jahre alt und schon sterben ?!?
... helft uns, dieses Schicksal für das Archiv zu vermeiden !!!
_____________________________________________________________________
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile Lateinamerika e.V. (FDCL) Centro de Investigación y Documentación Chile América Latina (FDCL)
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin
ALEMANIA
Tel: 030/693 40 29
Fax: 030/692 65 90
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Internet: www.fdcl.org
Vereinsregister-Nr. 5010 Nz * Amtsgericht Charlottenburg * 1.Vorsitzende Petra Schlagenhauf
Bernd Hüttner - am Montag, 26. Januar 2009, 16:38 - Rubrik: Archive von unten
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Papst und Teufel
Die Archive des Vatikan und das Dritte Reich
C. H. Beck Verlag, München, 2008
Gebunden, 360 Seiten, 24,90 EUR
Klappentext
Der Umgang des Heiligen Stuhls mit Weimarer Republik und "Drittem Reich" ist von Spekulationen und Mythen umrankt. Nach fast siebzig Jahren wurden endlich die entscheidenden Akten für die Zeit bis 1939 freigegeben. Damit werden erstmals die harten Kämpfe hinter den hohen Mauern des Vatikans sichtbar. Philosemiten und Antisemiten, geschmeidige Diplomaten und dogmatische Fundamentalisten, selbstbewusste Bischöfe vor Ort und mächtige Kardinäle in Rom rangen um den richtigen Umgang mit den Mächten der Moderne: Liberalismus, Kommunismus, Faschismus und Nationalsozialismus. Hubert Wolf erklärt, warum eine philosemitische Vereinigung aufgelöst, gleichzeitig aber der Antisemitismus verurteilt wurde, wie es 1933 zum Konkordat mit dem "Dritten Reich" kam, warum Hitlers "Mein Kampf" nicht verboten wurde und wie es sich mit dem päpstlichen "Schweigen" zur Judenverfolgung verhält.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.01.2009
Als "überlegt und verständlich geschrieben" lobt der hier rezensierende Historiker Karl-Joseph Hummel Hubert Wolfs Buch über das Verhältnis des Vatikans zum nationalsozialistischen Deutschland. Dabei stellt Hummel vor allem den Titel richtig: Es gehe in diesem Buch weniger um den Papst Pius XI. als um seinen Nuntius in Deutschland, Eugenio Pacelli, den späteren Pius XII. Auch behandele Wolf nicht den Zeitraum der nationalsozialistischen Herrschaft, sondern die Jahre 1917 bis 1939. Trotzdem verdankt Hummel dem Buch "tiefe Einblicke" in die innervatikanische Auseinandersetzung, und er hat gelernt, dass es keinen Handel zwischen Katholischer Kirche und Drittem Reich in Sachen Ermächtigungsgesetz, Verurteilung des Nationalsozialismus und Reichskonkordat gegeben hat.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 22.12.2008
....
weiter auf:
http://www.perlentaucher.de/buch/30553.html
Die Archive des Vatikan und das Dritte Reich
C. H. Beck Verlag, München, 2008
Gebunden, 360 Seiten, 24,90 EUR
Klappentext
Der Umgang des Heiligen Stuhls mit Weimarer Republik und "Drittem Reich" ist von Spekulationen und Mythen umrankt. Nach fast siebzig Jahren wurden endlich die entscheidenden Akten für die Zeit bis 1939 freigegeben. Damit werden erstmals die harten Kämpfe hinter den hohen Mauern des Vatikans sichtbar. Philosemiten und Antisemiten, geschmeidige Diplomaten und dogmatische Fundamentalisten, selbstbewusste Bischöfe vor Ort und mächtige Kardinäle in Rom rangen um den richtigen Umgang mit den Mächten der Moderne: Liberalismus, Kommunismus, Faschismus und Nationalsozialismus. Hubert Wolf erklärt, warum eine philosemitische Vereinigung aufgelöst, gleichzeitig aber der Antisemitismus verurteilt wurde, wie es 1933 zum Konkordat mit dem "Dritten Reich" kam, warum Hitlers "Mein Kampf" nicht verboten wurde und wie es sich mit dem päpstlichen "Schweigen" zur Judenverfolgung verhält.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.01.2009
Als "überlegt und verständlich geschrieben" lobt der hier rezensierende Historiker Karl-Joseph Hummel Hubert Wolfs Buch über das Verhältnis des Vatikans zum nationalsozialistischen Deutschland. Dabei stellt Hummel vor allem den Titel richtig: Es gehe in diesem Buch weniger um den Papst Pius XI. als um seinen Nuntius in Deutschland, Eugenio Pacelli, den späteren Pius XII. Auch behandele Wolf nicht den Zeitraum der nationalsozialistischen Herrschaft, sondern die Jahre 1917 bis 1939. Trotzdem verdankt Hummel dem Buch "tiefe Einblicke" in die innervatikanische Auseinandersetzung, und er hat gelernt, dass es keinen Handel zwischen Katholischer Kirche und Drittem Reich in Sachen Ermächtigungsgesetz, Verurteilung des Nationalsozialismus und Reichskonkordat gegeben hat.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 22.12.2008
....
weiter auf:
http://www.perlentaucher.de/buch/30553.html
Bernd Hüttner - am Montag, 26. Januar 2009, 16:23 - Rubrik: Kirchenarchive
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Der SPIEGEL 5/2009 S. 123 berichtet unter dem irreführenden Titel "Fluch der guten Tat" kurz über das BGH-Urteil zur Editio princeps. Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5467143/
"Diejenigen, die ihre Archive öffnen, werden bestraft", sagt der Vorsitzende der Sing-Akademie, Georg Graf zu Castell-Castell.
Wer Kulturgut als beliebig kommerziell nutzbare Ware sieht, mag die Verweigerung eines wissenschaftspolitisch außerordentlich fragwürdigen Schutzrechts so sehen. Die (europaweite) Gewährung dieses Rechts stützt sich auf eine empirisch leicht widerlegbare Anreiztheorie: Das Schutzrecht soll dazu anspornen, Unveröffentlichtes (genauer: nicht Erschienenes) zu publizieren. Die meisten Staaten dieser Erde (einschließlich der USA und der Schweiz) kennen aber kein solches Recht, obwohl in ihnen nicht weniger Editionen erscheinen als hierzulande. Es bestehen für mich auch gravierende Bedenken, ob die Vorschrift mit Art. 5 GG vereinbar ist, schließlich hindert das Recht den wissenschaftlichen Fortschritt, wenn es verhindert, dass eine wissenschaftlich wertvollere Zweitedition erscheinen kann.
http://archiv.twoday.net/stories/5467143/
"Diejenigen, die ihre Archive öffnen, werden bestraft", sagt der Vorsitzende der Sing-Akademie, Georg Graf zu Castell-Castell.
Wer Kulturgut als beliebig kommerziell nutzbare Ware sieht, mag die Verweigerung eines wissenschaftspolitisch außerordentlich fragwürdigen Schutzrechts so sehen. Die (europaweite) Gewährung dieses Rechts stützt sich auf eine empirisch leicht widerlegbare Anreiztheorie: Das Schutzrecht soll dazu anspornen, Unveröffentlichtes (genauer: nicht Erschienenes) zu publizieren. Die meisten Staaten dieser Erde (einschließlich der USA und der Schweiz) kennen aber kein solches Recht, obwohl in ihnen nicht weniger Editionen erscheinen als hierzulande. Es bestehen für mich auch gravierende Bedenken, ob die Vorschrift mit Art. 5 GG vereinbar ist, schließlich hindert das Recht den wissenschaftlichen Fortschritt, wenn es verhindert, dass eine wissenschaftlich wertvollere Zweitedition erscheinen kann.
KlausGraf - am Montag, 26. Januar 2009, 10:01 - Rubrik: Archivrecht
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Scans: http://www.pgdp.org/ols/tools/biblio.php?id=46eaf22295dc3
E-Text: http://www.gutenberg.org/etext/27206
E-Text: http://www.gutenberg.org/etext/27206
KlausGraf - am Montag, 26. Januar 2009, 08:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Präsentationen einer HBZ-Tagung
http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/tagungen/berlin6/
Harald Müller befasst sich mit Rechtsfragen (unbekannte Nutzungsarten, Terminalnutzung, Vergütungsanspruch und Linuxklausel). Zitat:
Andererseits hat jeder Urheber
bis Ende 2008 das Recht, dieser Rückwirkung zu widersprechen. Demgemäß lassen
zahlreiche wissenschaftliche Autoren ihren früheren Verlagen einen Widerspruch
zukommen. Sie beabsichtigen nämlich, ihre Werke im Sinne von Open Access auf
einem Dokumentenserver ihrer Hochschule frei verfügbar zu machen. Das Ergebnis
dieser, von Fachgesellschaften und Wissenschaftsorganisationen unterstützten
Aktionen ist jedoch sehr enttäuschend. Die Verlage reagieren durchweg negativ,
drohen sogar in Einzelfällen ihren Autoren mit einem Gerichtsverfahren.
http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/tagungen/berlin6/Vortrag_%20Mueller_hbz_11112008.pdf
http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/tagungen/berlin6/
Harald Müller befasst sich mit Rechtsfragen (unbekannte Nutzungsarten, Terminalnutzung, Vergütungsanspruch und Linuxklausel). Zitat:
Andererseits hat jeder Urheber
bis Ende 2008 das Recht, dieser Rückwirkung zu widersprechen. Demgemäß lassen
zahlreiche wissenschaftliche Autoren ihren früheren Verlagen einen Widerspruch
zukommen. Sie beabsichtigen nämlich, ihre Werke im Sinne von Open Access auf
einem Dokumentenserver ihrer Hochschule frei verfügbar zu machen. Das Ergebnis
dieser, von Fachgesellschaften und Wissenschaftsorganisationen unterstützten
Aktionen ist jedoch sehr enttäuschend. Die Verlage reagieren durchweg negativ,
drohen sogar in Einzelfällen ihren Autoren mit einem Gerichtsverfahren.
http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/tagungen/berlin6/Vortrag_%20Mueller_hbz_11112008.pdf
KlausGraf - am Montag, 26. Januar 2009, 08:33 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 26. Januar 2009, 08:23 - Rubrik: English Corner
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Die "Süddeutsche" weist auf diese Ausstellung hin (Link): " ..... Der Künstler Peter Piller, der im Jahr 1968 im Hunsrück geboren wurde und heute ein mit Preisen überhäufter Professor der Leipziger Hochschule für Graphik und Buchkunst ist, er sagt: "Alle Entdeckungen habe ich vor der Haustür gemacht." Und: "Langeweile ist nur eine Grundierung, die es dem Erstaunlichen, Interessanten, Unwahrscheinlichen ermöglicht, hervorzutreten." .....
Dabei ist Peter Piller kein Zyniker, er macht sich nicht lustig über die Bizarrerien, die abseits der Metropolen passieren (Arno Schmidt: "Und was heißt schon New York? Großstadt ist Großstadt; ich war oft genug in Hannover"). Das zeigt seine liebevoll klassifizierte Serie "Von Erde schöner": ein Archiv von Helikopteraufnahmen bundesdeutscher Eigenheime, um die 12000 Fotografien, die ihm in die Hände fielen......
Homepage des Künstlers: http://www.peterpiller.de/
Dabei ist Peter Piller kein Zyniker, er macht sich nicht lustig über die Bizarrerien, die abseits der Metropolen passieren (Arno Schmidt: "Und was heißt schon New York? Großstadt ist Großstadt; ich war oft genug in Hannover"). Das zeigt seine liebevoll klassifizierte Serie "Von Erde schöner": ein Archiv von Helikopteraufnahmen bundesdeutscher Eigenheime, um die 12000 Fotografien, die ihm in die Hände fielen......
Homepage des Künstlers: http://www.peterpiller.de/
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:19 - Rubrik: Veranstaltungen
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KlausGraf - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:18 - Rubrik: Webarchivierung
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In der Episode "Wer war der letzte Deutsche Kaiser?: Wilhelm II." der Reportagereihe für Kinder:
"Einen Eindruck von der Kindheit eines Kaisers bekommt Willi im Geheimen Staatsarchiv in Berlin. Dort werden Malbücher, Stundenpläne und Briefe des kleinen Prinzen, der als 29-Jähriger Kaiser wurde, aufbewahrt. "
Quelle: Cinefacts
"Einen Eindruck von der Kindheit eines Kaisers bekommt Willi im Geheimen Staatsarchiv in Berlin. Dort werden Malbücher, Stundenpläne und Briefe des kleinen Prinzen, der als 29-Jähriger Kaiser wurde, aufbewahrt. "
Quelle: Cinefacts
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:14 - Rubrik: Wahrnehmung
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"Der Mensch ist ein Archiv seiner eigenen Geschichte."
Friedrich Rösing, Professor für forensische Anthropologie an der Universität Ulm.
Quelle: Thüringer Allgemeine
Friedrich Rösing, Professor für forensische Anthropologie an der Universität Ulm.
Quelle: Thüringer Allgemeine
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:12 - Rubrik: Wahrnehmung
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Anja Silja im Tagesspiegel-Interview (Link) auf die Frage "Haben Sie die Entwicklung der Bayreuther Festspiele verfolgt? Mit Wielands Tod 1966 sind Sie dort nicht mehr aufgetreten, haben nie wieder Wagner gesungen.": "Ich bin mit Eva Wagner-Pasquier befreundet, insofern wünsche ich ihr als Festspielleiterin von Herzen alles Gute. Ansonsten kann ich wenig dazu sagen. Sicher hat sich Bayreuth verändert. Als ich für die Festspiele zum ersten Mal vorgesungen habe, war ich 15 und völlig unbelastet. Bayreuth, das war für mich der Ort, an dem man eben Wagner singt. Ich habe gar nicht begriffen, dass Menschen auf Knien den Grünen Hügel hochgerutscht sind. 1960, als ich als Senta debütiert habe, gab es im Festspielhaus noch eine Zimmertür, da stand ganz normal „Richard Wagner“ drauf. Gespenstisch. Später wurde diese Tür verglast und noch später ist sie dann verschwunden, ab zur Rettung in irgendein Archiv. Das ist doch ein schönes Bild für unser Verhältnis nicht nur zur Wagner-Kunst. Die Dinge entfremden sich uns. "
Fragen über Fragen, wenn man Analogien zulässt: Entfremdet sich "Archivgut" im "Archiv" ? Ist die Entfremdung der Archivalien in Archiv nun positiv oder negativ ? Wie ist dieser Entfremdung zu begegnen ?
Fragen über Fragen, wenn man Analogien zulässt: Entfremdet sich "Archivgut" im "Archiv" ? Ist die Entfremdung der Archivalien in Archiv nun positiv oder negativ ? Wie ist dieser Entfremdung zu begegnen ?
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:10 - Rubrik: Miscellanea
" ..... Um ein Archiv reicher ist seit heute die Speicherstadt Nord in Coerde. Die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft (WLV) hat den ehemaligen Silospeicher für die LWL-Archäologie für Westfalen und die Altertumskommission für Westfalen umgebaut und ihn heute übergeben. ......
Fünf Vollgeschosse kann das Archiv heute nutzen, von denen der LWL die zweite bis fünfte Etage langfristig angemietet hat. Hier haben die Zentrale der Archäologie für Westfalen und die Abteilungen Mittelalter- und Neuzeitarchäologie sowie Provinzialrömische Archäologie ihre neue Bleibe gefunden. Außerdem hat dort die Geschäftsstelle der Altertumskommission für Westfalen ihre neue Adresse. Rund 2.800 Quadratmeter messen die 60 Archiv- und Nebenräume sowie die Büros für rund 40 Mitarbeiter.
Schmuckstück des Hauses ist die Bibliothek im Dachgeschoss mit fast 50.000 Bänden. In der Spezialbibliothek zur westfälischen Archäologie und Geschichte stehen nun moderne Arbeitsplätze mit Computern auch externen Bibliotheksnutzern für die Internet-Recherche und zur Verfügung. ....."
Quelle: http://www.echo-muenster.de/node/48365
Fünf Vollgeschosse kann das Archiv heute nutzen, von denen der LWL die zweite bis fünfte Etage langfristig angemietet hat. Hier haben die Zentrale der Archäologie für Westfalen und die Abteilungen Mittelalter- und Neuzeitarchäologie sowie Provinzialrömische Archäologie ihre neue Bleibe gefunden. Außerdem hat dort die Geschäftsstelle der Altertumskommission für Westfalen ihre neue Adresse. Rund 2.800 Quadratmeter messen die 60 Archiv- und Nebenräume sowie die Büros für rund 40 Mitarbeiter.
Schmuckstück des Hauses ist die Bibliothek im Dachgeschoss mit fast 50.000 Bänden. In der Spezialbibliothek zur westfälischen Archäologie und Geschichte stehen nun moderne Arbeitsplätze mit Computern auch externen Bibliotheksnutzern für die Internet-Recherche und zur Verfügung. ....."
Quelle: http://www.echo-muenster.de/node/48365
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:09 - Rubrik: Kommunalarchive
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" .... Der Detmolder Marktplatz bildet seit der Stadtgründung Mitte des 13. Jahrhunderts nicht nur bezüglich seiner Lage den Mittelpunkt der Stadt. Mit Rathaus, Markt sowie Kirche und Friedhof ist er auch das politische, wirtschaftliche, kulturelle und religiöse Zentrum des bürgerlichen Lebens. Durch die Jahrhunderte hinweg wurde der Marktplatz mehrfach umgestaltet. Alte Gebäude und Mauern wurden abgerissen, neue wurden errichtet, der ehemalige Friedhof wurde geschlossen, eingeebnet und die Fläche dem kleinen Marktplatz angegliedert. Unter dem Pflaster liegen auch heute noch die Reste der mittelalterlichen Bauten und der Bestattungen, die spätestens seit der Stadtgründung rund um die Marktkirche auf dem Friedhof vorgenommen wurden. Der gesamte Bereich ist daher als bedeutendes Archiv für die frühe Stadtgeschichte Detmolds anzusehen und als Bodendenkmal eingetragen. ....."
Quelle:
http://www.lippische-wochenschau.de/Stadtgeschichte-und-500-Jahre-Bestattungskultur-68304.html
Quelle:
http://www.lippische-wochenschau.de/Stadtgeschichte-und-500-Jahre-Bestattungskultur-68304.html
Wolf Thomas - am Sonntag, 25. Januar 2009, 19:07 - Rubrik: Wahrnehmung
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KlausGraf - am Sonntag, 25. Januar 2009, 04:42 - Rubrik: Archivrecht
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