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http://blog.northwesthistory.org/

Approved March 1, 2009, 11:33 A.M.

Resolutions of the Associates of Northwest History Network
with respect to the
Oregon Historical Society Research Library

At the moment of marking its 150th anniversary of statehood, Oregon is on the verge of losing the very stuff of its history and its collective memory.

The Oregon Historical Society has announced the closure of its Research Library—a nationally significant historical resource that is the fount of knowledge for all Oregonians who examine the past in order to understand the present. This action promises to break the Society’s trust with its membership, with researchers and educators, and with all Oregonians, who for more than a century have been assured by the Society that their history would be cared for, tended to, and made available to a wide audience.

This is a tragedy that must be faced and a situation that must be resolved. These immense treasures—millions of items comprised of photographs, diaries, books, manuscripts, newspapers, magazines and journals, maps and charts, business records, personal letters and papers, films, and sound recordings—must not be allowed to fade into oblivion without our very public and personal efforts to rescue them.

The actions of the board and leadership of the Oregon Historical Society in closing the Research Library and firing its dedicated professional staff are unacceptable to the Northwest History Network, a nonprofit consortium of history professionals. The membership of Northwest History Network has approved the following resolutions:


Resolved, that the closure of the Research Library of the Oregon Historical Society is a critical blow to the people of the state of Oregon including hundreds of researchers, students and family historians and authors and filmmakers, and others; and,

Resolved, that this closure and the risks that it brings to the care and preservation of priceless historical materials deserves to be fully examined by concerned Oregonians; and,

Resolved, that while the Society’s financial condition is critical and that it requires steep reductions in staff and programs, the maintenance of the Society’s Research Library should be its highest priority; and

Resolved, that the Oregon Historical Society must acknowledge its responsibilities to its membership, to the research community, and to all Oregonians, to preserve and to make accessible research materials that have been entrusted to its care and funded by generations of Oregon citizens; and,

Resolved, that the Oregon Historical Society must work transparently and collaboratively to craft a sustainable solution for the Research Library and its irreplaceable collections; and

Resolved, we request the Governor appoint a task force to review the present situation and recommend a permanent and sustainable solution for the Oregon Historical Society Research Library.

[signed by NHN associates and board members]



Das Musik-Archiv der Vanderbilt University ist zwar erst in der ersten Ausbaustufe, doch einige feine Fundstücke zur Ostafrikanischen Musik sind bereits vorhanden und abrufbar.
Der Katalog läßt verschiedene Filter-Methoden zu: Region, Künstler, Bezirk, Sprache, Ethnie, Instrument. Die Ergebnisse können über einen Mediaplayer gehört werden.
Homepage Archiv:
http://globalmusicarchive.org>
Katalog Archiv:
http://diglib.library.vanderbilt.edu/ama-browse.pl

"Am Mittwoch, 04.03. um 19 Uhr eröffnet im Beisein von Bogdan Bogdanovic die Ausstellung über das Leben und Werk des herausragendsten Denkmalarchitekten des ehemaligen Vielvölkerstaates Jugoslawien im Architekturzentrum Wien. Bogdanovic, 1922 in Belgrad geboren, war nicht nur Architekt, sondern auch ein unkonventioneller Urbanologe, Essayist, Schriftsteller und Philosoph. Zwischen 1951 und 1981 realisierte Bogdan Bogdanovic in vielen Teilen des ehemaligen Jugoslawiens 19 Gedenkstätten als Zeichen gegen Krieg und Vernichtung. Anhand von Fotografien, Zeichnungen, Film- und Textmaterial erschließt sich die Ausstellung dem/der Besucher/in als Ensemble aus schwebend-hängenden Elementen, gestaltet vom Architekturbüro BWM Architekten und Partner.
2005 übergab Bogdan Bogdanovic sein zeichnerisches Archiv dem Architekturzentrum Wien. In der Sammlung befinden sich über 12.500 Werke des Architekten, darunter sowohl architektonische Entwürfe als auch unzählige Skizzen und Zeichnungen. Erstmals ist es nun möglich, die Arbeits- und Denkweise des "Architekturphilosophen" in einer umfangreichen Schau zu zeigen. .....Zur Ausstellung erscheint der Katalog "Bogdan Bogdanovic. Memoria und Utopie in Tito-Jugoslawien" ....."

Quelle:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20090302_OTS0230&woher=
Homepage des Architekturzentrums:
http://www.azw.at/

Lasse Ole Hempel und Moritz von Wissel stellen das Deutschen Tagebucharchiv im Deutschlandradio vor.
Textversion:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/laenderreport/921291/

Link zur mp3-Datei (20.09 min):
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/03/02/drk_20090302_1306_12772356.mp3

s.a.: http://archiv.twoday.net/search?q=Tagebucharchiv

"In der Nacht zu Dienstag brachen die Täter ein rückwärtiges Fenster des Gebäudes auf .....Bei der vergeblichen Suche nach Wertgegenständen machten die Einbrecher auch vor dem Stadtarchiv nicht Halt: Sie brachen die Stahlschränke auf und durchwühlten die Akten, Fotos und Bücher. Alles wurde achtlos auf den Boden geworfen. Verschwunden sind einige aus historischen Gesichtspunkten unersetzbare Filme und Druckplatten für alte Postkarten. Wer sie findet, sollte sie unbedingt (auch anonym) an die Stadt zurückgeben.
Stadtarchivar Klaus Heinzel (83) ist erschüttert. Er hatte seine ganze Kraft in das Stadtarchiv investiert und hat kein Verständnis dafür, dass damit so umgegangen wurde. In den nächsten Tagen soll er Hilfe beim Aufräumen bekommen und dann gründlich sichten, ob noch mehr gestohlen ist. ......"

Quelle:
http://www.rotenburger-rundschau.de/index.php?menu=13000&dataid=68494

http://wissenschaftsurheberrecht.blog.de/2009/03/02/erneut-aufregung-subito-kopienversand-5679069/

Beitrag von Dr. Harald Müller, MPI Heidelberg

In einer presserechtlichen Gegendarstellung hat SUBITO in Bibliotheksdienst 2009 Heft 2 S. 182 klargestellt, wie der Absatz 2.8.2 im Nachtrag 1 zum Subito-Vertrag zu verstehen sei. Danach handele es sich um eine reine Gebührenregelung, die nur festlegen soll, daß ab der elften Kopienlieferung aus einer Zeitschrift eine Vergütung gemäß Kundengruppe 2 – der höchsten Vergütungsgruppe ("Commercial") - zu leisten sei.

Damit der geneigte Leser sich selbst einen Eindruck von dem zitierten Absatz 2.8.2 machen kann, sei er hier in voller Länge und im Zusammenhang wiedergegeben:

2.8 Obergrenze für Lieferungen gemäß Ziffer 2.2.1

2.8.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung gemäß Ziffer 2.9.2 und ausschließlich für den Fall, dass eine Verpflichtung zur Beschränkung der Lieferungen auf bestimmte Höchstzahlen gemäß Ziffer 2.8.2 gilt, sichert subito e.V. zu, dass 18 Monate nach Abschluss dieses Nachtrages seine innerhalb Deutschlands als Lieferbibliotheken agierenden Mitgliedsbibliotheken alle Lieferungen an die Kundengruppen 1A und 1B ausschließlich über die Kundengruppe 3 leiten werden. Endkunden, die in die Kundengruppe 1A oder 1B fallen, können die (selbst zur Kundengruppe 3 gehörende) Empfänger-Kundenbibliothek beauftragen, einen Artikel auf eine mit den DRM Anforderungen im Einklang stehende Art und Weise auf elektronischem Wege an den anfordernden Endkunden weiterzuleiten, wobei jedoch für diesen Auftrag die in der beiliegenden Anlage 13 angegebene Lizenzgebühr anfällt, dies gilt jedoch nur, bis die in Ziffer 2.8.2 zu diesem Nachtrag genannte Gesamt-Höchstzahl erreicht ist.

2.8.2 Vorbehaltlich Ziffer 2.9.2 dieses Nachtrages verpflichtet sich subito e.V. und wird auch seine innerhalb Deutschlands als Lieferbibliotheken agierenden Mitgliedsbibliotheken dazu verpflichten, bis spätestens 18 Monate nach dem Datum dieses Nachtrages zum Rahmenvertrag insgesamt maximal zehn Lieferungen von in einer Veröffentlichung erschienenen Artikeln pro Kalenderjahr und Kundenbibliothek zu tätigen. Die Höchstzahl von zehn Lieferungen pro Kalenderjahr und Kundenbibliothek gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Kundenbibliothek um den Empfänger eines veröffentlichten Artikels als Angehöriger der Kundengruppe 3 oder aufgrund eines Auftrags handelt, die die Kundenbibliothek von einem Angehörigen der Kundengruppe 1A oder 1B erhalten hat. Wenn die Höchstzahl von zehn Lieferungen bei einer bestimmten Veröffentlichung und Kundenbibliothek erreicht ist, können die Lieferbibliotheken innerhalb Deutschlands weiterhin jeden Artikel aus jeder Veröffentlichung gegen eine für die Kundengruppe 2 geltende Lizenzgebühr liefern.

Wen es nur darum gehen sollte, für bis zu 10 Kopien einen niedrigen und ab 11 Kopien eine höhere Vergütung zu zahlen, dann stellt sich schon die Frage, warum dieser simple Sachverhalt so wortreich und verdreht ausgedrückt wird. Warum muß sich Subito "verpflichten … maximal … zu tätigen"? Warum vereinbaren die Vertragsparteien nicht einfach "ab 11 Kopien aus einer Zeitschrift kommt nur noch der Vergütungstarif Kundengruppe 2 zur Anwendung"? Oder handelt es sich hier schlicht um Realsatire?

Leider ist der Vorgang nicht so ganz harmlos, wie er auf den ersten Blick erscheinen mag. Vielmehr begibt sich Subito auf äußerst dünnes Eis, um ein der Jahreszeit angemessenes Bild zu gebrauchen.

Ich meine damit nicht den erstaunlichen Umstand, daß ganz offensichtlich ein erhöhter Umsatz einer Ware mit einem höheren Stückpreis belegt wird. Dies widerspricht allen Gesetzen der Marktwirtschaft. Das Wort Mengenrabatt ist wohl bei Subito unbekannt.

Wirklich dramatisch wird es erst, wenn man sich die urheberrechtliche Seite anschaut. Über die Vernachlässigung urheberrechtlicher Aspekte zugunsten von Autoren ist ja bekanntlich schon Digizeitschriften e.V. gestolpert, mußte zumindest in einem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben und Strafzahlungen leisten. Subito begeht einen ähnlich gelagerten Fehler und begibt sich damit in große Gefahr. Die genannten Vergütungen werden nämlich direkt an Verlage gezahlt. Von einer Vergütung an AutorInnen ist im gesamten Subito-Rahmenvertrag an keiner Stelle die Rede. Subito erweckt zwar auf seiner Internetseite den Eindruck, es würde auch Geld an die eigentlichen Urheber fließen, nämlich über eine gesetzliche Vergütung an die jeweilige Verwertungsgesellschaft. Genau das Gegenteil ist jedoch bei Anwendung des Subito-Rahmenvertrages der Fall.

Im Dezember 2008 hat Subito mit zwei Verwertungsgesellschaften einen Vertrag über Vergütungen gemäß § 53a UrhG geschlossen. Darin heißt es in § 1 Ziff. 4:

(4) Nicht Vertragsgegenstand ist der Kopienversand im Rahmen des Fernleihverkehrs sowie der elektronische Kopienversand von Werken, für die zwischen subito und dem jeweiligen Verlag eine separate Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. Ferner ist nicht Vertragsgegenstand der Kopienversand in sonstiger elektronischer Form in Fällen, in denen ein Verlag ein eigenes Pay-Per-View-Angebot in der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek [EZB] nachgewiesen hat.

In allen von Subito unterzeichneten Verträgen wird also streng unterschieden zwischen Kopienversand gemäß § 53a UrhG und Kopienversand auf der Grundlage des Subito-Rahmenvertrags. Wenn Subito-Lieferbibliotheken Kopien außerhalb des § 53a UrhG liefern, zahlt Subito kein Geld an eine Verwertungsgesellschaft, sondern ausschließlich an die Verlage (siehe oben). Die Konsequenz ist erschreckend: AutorInnen, deren Werke im Rahmen des Subito-Vertrages als Kopie verschickt werden, erhalten keine (!) Vergütung, sondern gehen vollständig leer aus.

Nun könnte man natürlich argumentieren, die AutorInnen sollten sich gefälligst an ihre Verlage halten. Dieser Gedanke verkennt die Wirklichkeit. Es ist weltweit kein einziger Vertrag zwischen einer/m AutorIn und ihrem/seinem Verlag bekannt, der eine gesonderte Vergütung zugunsten der/s AutorIn für den Kopienversand vorsieht. Gerade im Wissenschaftsbereich erhalten AutorInnen in der Regel überhaupt keine Vergütung.

Damit wird aber eines der tragenden Prinzipien des Urheberrechts verletzt. Einer der Grundgedanken im Recht des geistigen Eigentums ist es nämlich, daß der Urheber an den wirtschaftlichen Erträgen seiner kreativen Leistung angemessen zu beteiligen ist. Auf diesem Grundgedanken basieren denn auch sämtliche Vergütungsregelungen im Urheberrechtsgesetz. Auch die Rechtsprechung hat sich in zahlreichen Entscheidungen immer wieder auf dieses Prinzip berufen. Man lese nur noch einmal das das TIB-Urteil des BGH nach (BGHZ 141, 13-40).

Auch im Urheberrechtsgesetz selbst finden sich zahlreiche Belege für den Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung, insbesondere in den §§ 32 ff. UrhG. Für Subito wäre speziell der § 32a Abs. 2 UrhG zu prüfen:

... (2) Hat der andere das Nutzungsrecht übertragen oder weitere Nutzungsrechte eingeräumt und ergibt sich das auffällige Mißverhältnis aus den Erträgnissen oder Vorteilen eines Dritten, so haftet dieser dem Urheber unmittelbar nach Maßgabe des Absatzes 1 unter Berücksichtigung der vertraglichen Beziehungen in der Lizenzkette. Die Haftung des anderen entfällt ...

Gemäß dem Subito-Rahmenvertrag übertragen Verlage Subito das Recht zum Kopienversand; Subito ist also "Dritter" im Sinne des § 32a Abs. 2 UrhG und "haftet dem Urheber unmittelbar." Die Haftung der Verlage entfällt.

Schon aus dieser gesetzlichen Bestimmung ergibt sich also eine Möglichkeit, daß Subito von jeder/m durch den Subito-Kopienversand betroffenen AutorIn in Anspruch genommen werden kann.

Damit jedoch noch nicht genug! § 38 UrhG bestimmt, daß in der Regel das Verbreitungsrecht spätestens nach einem Jahr an den Urheber zurückfällt:

(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.

(2) Absatz 1 Satz 2 gilt auch für einen Beitrag zu einer nicht periodisch erscheinenden
Sammlung, für dessen Überlassung dem Urheber kein Anspruch auf Vergütung zusteht.

(3) Wird der Beitrag einer Zeitung überlassen, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber ein einfaches Nutzungsrecht, wenn nichts anderes vereinbart ist. Räumt der Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht ein, so ist er sogleich nach Erscheinen des Beitrags berechtigt, ihn anderweit zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Unter das Verbreitungsrecht fällt auf jeden Fall der Versand analoger (Druck-)Kopien. Digitaler Kopienversand könnte unter § 19a UrhG zu subsumieren sein. Darüber sind sich die Experten aber noch uneins. Allerdings geht die überwältigende Mehrheit der Urheberrechtsspezialisten davon aus, daß in den allermeisten Fällen Verlage von ihren AutorInnen keine Online-Nutzungsrechte übertragen bekommen habe oder diese Rechte durch Widerspruch an AutorInnen zurückgefallen sind. Wie sich derzeit an Hand zahlreicher Streitereien feststellen läßt, ist die Rechtslage der Online-Rechte sehr umstritten.

Im Subito-Rahmenvertrag haben die Vertragsparteien also Nutzungsrechte übertragen, für die ihnen gemäß Urheberecht nicht in jedem Fall eine Verfügungsgewalt zusteht. Dies kann nur also erhebliche Verletzung von Urheberrechten angesehen werden. Während infolge dieser Übertragung Subito und die Verlage in gewerblichem Rahmen dauerhaft wirtschaftliche Gewinne erwirtschaften, erhält ein/e AutorIn nicht nur keine angemessene Vergütung, sondern überhaupt keine Vergütung. Natürlich ist das ein Skandal! Jede/r betroffene AutorIn könnte gemäß §§ 97 ff. UrhG gegen Subito vorgehen. Ergänzend sei aber noch auf § 108a UrhG hingewiesen:

§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Stehen die Subito-Mitarbeiter bereits mit einem Fuß im Gefängnis? Definitiv läßt sich diese Frage nur durch einen Musterprozeß lösen. Mit der gleichen Strategie geht ja gerade der Börsenverein gegen § 52b UrhG vor.

Zugunsten von Subito könnte allenfalls damit argumentiert werden, daß der Gesetzgeber an der momentan höchst unglücklichen Situation beim Kopienversand nicht ganz unschuldig ist. Indem er in die gesetzliche Schranke des § 53a UrhG die Möglichkeit einer vertraglichen Regelung des Kopienversandes aufnahm, ohne auf z.B. die §§ 32 ff., 38 UrhG und die tatsächliche Situation des Autor-Verlag Verhältnisses zu achten, hat er die derzeit verworrene Situation zumindest mitverursacht. Vollständige Rechtssicherheit für Bibliotheken und eine angemessene Vergütung für Urheber bietet derzeit ausschließlich der Kopienversand auf der Grundlage von § 53a UrhG und die auf einem neuen Gesamtvertrag (Abwicklungsvertrag) basierende Zahlung an Verwertungsgesellschaften.

Der nächste Subito-Prozeß könnte trotzdem bereits unmittelbar vor der Tür stehen. Dazu bedarf es nur eines einzigen Autors, der seine Urheberrechte einfordert. Subito ist wahrlich nicht zu beneiden.

Dr. Harald Müller / 1. März 2009

KOMMENTAR:

Es ist ein dicker Hund, dass die Verlage und SUBITO einen Vertrag schließen, der ausschließliche Nutzungsrechte betrifft, die gemäß § 38 UrhG den Autoren zustehen. Diese gehen leer aus, denn sie erhalten auch von der VG Wort keine Tantieme für die auf lizenzrechtlicher Basis erfolgende Vergütung des Kopienversands.

Müllers Artikel im BD, auf den sich die Gegendarstellung bezieht:

http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2008/BD1008_Recht.pdf

Hannes Schwarzendorfer stellte in seinem Vortrag (16.07.12:15) den derzeitigen Stand der inhaltlichen Erschließung von Altbeständen vor. Anhand eines Muster- Altbestandes der UB Eichstätt prüfte er Erschließungsstände in den großen Staatsbibliotheken (Hamburg, Göttingen, Berlin, München … ). Über die Auswertung der Daten aus mehreren Verbund- und Bibliothekskatalogen stellte Schwarzendorfer den Grad der modernen Erschließung hinsichtlich der SWD-Anwendungen und/oder der Klassifikationsverknüpfungen fest.

Folien:
http://archiv.tu-chemnitz.de/pub/2008/0152/index.html

Preprint (empfohlen)
http://www.bibliothek-saur.de/preprint/2008/ar2528_schwarzendorfer.pdf

TAGUNG MIT FESTAKT
10. Karlsruher Tagung für Archivpädagogik
Quellen im Zeitalter des Internet

Freitag, 3. April 2009, 10-16 Uhr
im Landesmedienzentrum Baden-Württemberg, Karlsruhe

Durch die Technik der Digitalisierung und das Kommunikationsmedium
Internet werden inzwischen historische Schrift- und Bildquellen geradezu
inflationär zur Verfügung gestellt. Sowohl im schulischen Bereich, als
auch bei Projekten stellt sich dadurch zunehmend die Frage nach
Grundlage und Zielen der historischen Bildungsarbeit.
Wie wird historisches Arbeiten durch die neuen Medien verändert? Welche
Grenzen aber auch Chancen ergeben sich durch das Internet? Und welche
Rolle bleibt den klassisch bearbeiteten und in Schulbüchern oder in
Quellensammlungen publizierten Quellen? Welche Vor- und Nachteile bei
der Wissensvermittlung und bei der Erreichung pädagogischer Lernziele
sind hier zu erwarten? Und schließlich geschieht diese Diskussion vor
einem archivischem Hintergrund: Wird das „Original“, das „Authentikum“
für diese Arbeit zunehmend überflüssig?

Nach der thematischen Einführung am Vormittag wird die stolze Reihe von
nunmehr 10 archivpädagogischen Tagungen in einem kleinen Festakt geehrt.

Auf dem Markt der Möglichkeiten am Nachmittag präsentieren sich Projekte
des aktuellen Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten ebenso wie
Internetpräsentationen zum Thema.
Ziel ist es, Lehrerinnen und Lehrern Schwellenängste vor ‚schwieriger’
Projektarbeit zu nehmen und interessierten Archivarinnen und Archivaren
Anregungen zu bieten, wie für die Zielgruppe „Schule“ ein passendes und
effektiv zu betreibendes Programm erarbeitet werden kann.

Berichte über die bisherigen neun Tagungen finden Sie unter
www.landesarchiv-bw.de (= Landesarchiv Baden-Württemberg -->
Generallandesarchiv Karlsruhe --> Aktuelles --> Archivpädagogik


Programm (pdf unter www.landesarchiv-bw.de)

10.00 Uhr Begrüßung

10.15 Uhr Prof. Dr. Vadim Oswalt,
Didaktik der Geschichte, Universität Giessen
Quellen in elektronischen Ressourcen -
Standards in geschichtsdidaktischer Perspektive

10.35 Uhr Dr. Andreas Grießinger,
Fachreferent für Geschichte, Regierungspräsidium Freiburg
Kompetenzorientiertes Lernen mit Quellen im Schulbuch

10.55 Uhr Diskussion

11.25 Uhr Kaffeepause

11.40 Uhr Dr. Marcus Weidner
LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte, Münster
Quellen im Internet. Das Internet-Portal „Westfälische Geschichte“

12.00 Uhr Diskussion


12.15 Uhr FESTAKT

Präsident Prof. Dr. Robert Kretzschmar,
Landesarchiv Baden-Württemberg

Ministerialdirektor Klaus Tappeser,
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Baden-Württemberg

Dr. Clemens Rehm
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Fachprogramme und Bildungsarbeit
10 Jahre Karlsruher Tagung für Archivpädagogik – Bilanz und Perspektiven

12.45 Uhr Empfang


13.30 Uhr Projektvorstellung / Markt der Möglichkeiten:
Stände der Projekte in der Ausstellungsfläche

- Internetanwendungen
- Portale
- Web 2.0 Anwendungen
- Schülerarbeiten
- Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten und regionale Wettbewerbe

15.30 Uhr Abschlussdiskussion
16.00 Uhr Ende


Es werden keine Tagungsgebühren erhoben.
Lageplan zum Tagungsort unter
http://www.lmz-bw.de/ueber-uns.html

Anmeldung erwünscht ab sofort unter: landesarchiv@la-bw.de

Sollten Sie am Vortrag anreisen wollen, beachten Sie bitte, dass an diesem Wochenende der NATO-Gipfel in Baden-Baden / Straßburg / Kehl stattfindet. Für Übernachtende wird am Vorabend ein Stammtisch im Badischen Brauhaus (http://www.badisch-brauhaus.de/) ab ca. 19.00 / 19.30 Uhr. angeboten. Voranmeldung für den Stammtisch bis 16. März erwünscht.

Dr. Clemens Rehm
Landesarchiv Baden-Württemberg
clemens.rehm@la-bw.de

The Archives Hub has moved into the Twitterverse! If you are a Twitter fan, please follow us on Twitter, where you will get instant announcements (tweets!) about what the Hub Team are up to and the odd musing about Hub developments: https://twitter.com/archiveshub

... da zahlreiche Links selbst mittelfristig nicht Bestand hätten. Ich halte das für eine Fehlentscheidung, da in sehr großem Umfang die Bücher sehr wohl erhalten bleiben.

http://www.uni-erfurt.de/amploniana/uebersicht_hsskataloge_ausland.pdf

Im übrigen vergnügen sich auch Bibliothekare damit, ihren Fachkollegen, die Linklisten pflegen, durch URL-Änderungen ohne Weiterleitung vermeidbaren Tort anzutun. Beispiel: die Grazer Seiten über Stift Rein. Der Pfeil'sche Link ist nicht mehr gültig, neue Anschrift:

http://www.uni-graz.at/ubwww/ub-sosa/ub-sosa-handschriften/ub-sosa-hs-stift-rein.htm

http://forms.claimscon.org/Judaica/

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Sperrprüfung#Benutzer:Widescreen

Widescreen versucht hier seine legitimen Rechte zu nutzen und bekommt als Antwort: Nervensäge Geblubber (Björn), Querulantentum, nervig, Gehampel, Genöle, Gejammere, Admin-Gebashe, trolliger Charakter... (Henriette), kurz gesagt, usachliches Gepöbel (also Angriffe), und als wenn das noch nicht reicht setzt "Community-Beauftragte" Henriette noch eins mit besonders nettem Zynismus obendrauf: Das mag ungerecht, fies, gemein und voll willkürlich sein: Ist aber so. Da könnt ich nur noch kotzen. Die Wikipedia ist dank einer kleinen Gruppe besonders aktiver Benutzer, zu denen z.B. JD, Jón, Henriette, Björn, Pacogo7 und Rax gehören, mit ihrem (unsozialen/sozial schwachen) Verhalten zu einem sehr schwer erträglichen Projekt geworden. Bitte macht ein Ende und wehrt euch dagegen

Brummfuß hat Recht.

Simon Baur schreibt in der NZZ (Link): " ..... In seinem Hamburger Stadthaus hat der Choreograf John Neumeier seine Kunstsammlung, seine Bibliothek und sein Archiv eingerichtet, die in Europa einmalig sein dürften. Eine Bestandesaufnahme der Sammlungen vom Keller bis zum Dachboden dürfte Monate dauern, und das Konzept und die Absichten des Sammlers hätte man damit noch nicht verstanden. Man muss die private Atmosphäre und das Spannungsfeld, das zwischen Neumeier und seinen Schätzen besteht, erlebt haben, um zu erfassen, was sich hinter den Mauern dieses stattlichen Hauses verbirgt. Bei meinem Besuch sollte ich gleich spüren, wie nahtlos Archiv und Alltag ineinander übergehen.
.....Das Gespräch dreht sich bald um den bestgehüteten Schatz des Hauses, die Zeichnungen des Tänzers Vaclav Nijinski. .... Doch die Sammlungen Neumeiers, die Tanzwissenschafter aus der ganzen Welt anlocken, beschränken sich nicht auf Zeichnungen und andere Devotionalien von und zu Nijinski, sie reichen viel weiter. Neben dem deutlichen Schwerpunkt auf der Ära Diaghilews und der Ballets Russes umfasst die Bibliothek als weitere Spezialgebiete den Bühnentanz der Romantik und den zeitgenössischen Tanz, jedoch ebenso Publikationen zu Volks- und Gesellschaftstänzen unterschiedlichster geografischer Herkunft. Tausende von Büchern stehen in Einbauschränken und laden zum Forschen ein.
Mit knapp 2000 Kunstgegenständen und ungezählten Fotografien, Fotopostkarten sowie rund 400 Plakaten und über 100 Ballettkalendern umfasst ein weiterer Sammlungsbereich zudem verschiedene Nachlässe mit Korrespondenzen, Lebensdokumenten und diversen Raritäten wie Kostümen, Kostümteilen und Schmuck. Auszeichnungen, Verträge und Ähnliches runden den Bestand ab. Exklusive Raritäten sind etwa der Orden für Olga Préobrajenska zu ihrer zwanzigjährigen Tätigkeit an den Kaiserlichen Theatern Russlands, verliehen durch Zar Nikolaus II., oder die 1847 nach einer Hamburger Vorstellung signierten Tanzschuhe von Fanny Elssler. ....."


Homepage der John Neumeier Stiftung:
http://www.johnneumeier.org.

"Guido Tartarotti, langjähriger Autor der "Kurier"-Kolumne "ÜberLeben" machte bei einer reinen Lesung seiner Texte nicht halt, sondern setzte seine Bühnentätigkeit fort. ....
Als Quelle für sein Programm diente Tartarotti das Archiv seiner eigenen Texte. Er sah seine gesammelten Kolumnen aus zwei Jahrzehnten neu durch und ordnete sie nach Themenblöcken. ...."

Quelle:
http://wien.orf.at/magazin/magazin/veranstaltungen/stories/344640/
Homepage des Künstlers
http://www.guidotartarotti.at/

"Im Wein liegt die Wahrheit, auch für Klimaforscher: Der über die Jahrhunderte sorgfältig aufgezeichnete Start der Weinernte im französischen Burgund zeigt, wie einzigartig der Rekord-Sommer des Jahres 2003 wirklich war.
Französische Forscher mehrerer Institute haben den Reifeprozess der Pinot-Noir-Traube zum Gradmesser für die Temperaturen genommen und erkannt, "dass die Temperaturen im Sommer 2003 wahrscheinlich höher waren als in jedem anderen Jahr seit 1370."
Die Studie präsentierte ein Team um Klimaforscher Pascal Yiou von der französischen Forschungsinstitution CEA.
Der Artikel "Grape ripening as a past climate indicator" ist in "Nature" (Bd. 432, S. 289, Ausgabe vom 18. November 2004) erschienen.
"Nature" ......
Kirchen- und Gemeindearchive im Burgund halten sogar bereits seit dem frühen 13. Jahrhundert den offiziell den Winzern vorgegebenen Start der "Vendange" fest. ......
Die durch den Erntezeitpunkt von 1370 an ermittelten Temperaturdaten ähneln nach Forscherangaben den archivierten direkten Angaben zu den Temperaturen und den durch Baumringe ermittelten Sommerwetterlagen in Zentralfrankreich. ...."

Quelle:
http://science.orf.at/science/news/130359

Vor allem in Osteuropa gebräuchliche Bezeichnung für einen längere Zeit in Fass und Flasche (in Slowenien je 2 Jahre) gereiften Wein.
Quellen:
http://www.wein-plus.de/glossar/Archivwein.htm
http://www.slowenien-weine.de/weingesetz

Exkurs: Archivwein aus dem deutschen Anbaugebiet Saale-Unstrut
"Für ganz besondere Anlässe halten wir ausgewählte (bis zurück in die 1970er Jahre) Archivweine für sie bereit."
Quelle:
http://www.kloster-pforta.de/catalog/product_info.php?cPath=29&products_id=62

http://www.dailymail.co.uk/news/article-1156973/Thousands-scramble-free-books-Amazon-supplier-abandons-warehouse.html

"Sieht ja aus wie in Eichstätt unterm Sofa" (WS:SKR)

http://www.eupjournals.com/toc/epi/6/1?cookieSet=1

Das Themenheft Wikipedia kostet Pay-per-View für 7 Artikel 7x18=126 Dollar.

Besonders ärgerlich: http://library-mistress.blogspot.com/2009/02/ausgabe-von-episteme-wikipedia.html erwähnt mit keiner Silbe, dass es sich um eine kostenpflichtige Zeitschrift handelt. (Die UB Freiburg hat kein Online-Abo.)

Günstiger fährt man, wenn man eine individuelle Bestellung des ganzen laufenden Jahrgangs online only tätigt. Dann zahlt man "nur" 51 Dollar (36 britische Pfund).



Vertrauen Sie diesem Mann?

...

Tun Sie es ruhig, er hat erfreulicherweise seine Wikipedia-Studien (auch die in Episteme über "Trusting Wikipedia") auf seiner Website zugänglich gemacht:

http://www.fecundity.com/job/paper.php?item=wikipedia

Kreuz Zeitung vom 14 Juni 1934 Seiten 1 und 2:
Goebbelsrede in Warschau
Am Mittwoch um 12 Uhr 15 ist Reichsminister Dr. Goebbels mit dem Flugzeug "Generalfeldmarschall von Hindenburg" vom Tempelhofer Feld nach Warschau abgeflogen. Er folgt einer Einladung der Intellektuellen-Union. In der Begleitung des Ministers befinden sich u.a. Ministerialrat Hanke, Prinz Schaumburg Lippe...
Kein neuer Krieg ! Der Nationalsozialismus hat keine internationale Sendung im aggressiven Sinne zu erfüllen ...Wir sind kein säbelrasselndes Eroberungsgeschlecht...

Vierprinzen

http://www.jur-blog.de/multimediarecht/rechtsanwalt/2009-02/der-vorleser-kindle-vom-deutschen-urheberrecht-gestoppt/

http://www.heise.de/newsticker/Rechteinhaber-koennen-Kindle-Vorlesefunktion-deaktivieren-lassen--/meldung/133725

Ob ich als Mutter abends meinem Kind etwas aus einem urheberrechtlich geschützten Buch vorlese oder ob ein E-Book-Reader eine automatisierte Sprachausgabe anbietet, ist urheberrechtlich gleich zu behandeln, da in beiden Fällen kein ÖFFENTLICHER Vortrag erfolgt (von einer privaten "Aufführung" zu sprechen, wie dies Exner tut, ist irreführend: allenfalls ein privater Vortrag kommt nach deutschem Recht in Betracht, aber das Vortragsrecht betrifft nur öffentliche Vorträge; ob das Vorlesen zulässig ist, regelt § 53 UrhG zu den Vervielfältigungen, siehe auch die Kommentierungen zu § 45a UrhG).

Im übrigen macht auch das private Vorlesen eines Buchs kommerziell vertriebenen Hörkasetten Konkurrenz.

Wenn ich in einer Gastwirtschaft meinen Kindle aufstelle und Fremden das Mithören erlaube ist das ebensowenig urheberrechtlich zulässig wie das laute Abspielen geschützter Musik aus einem MP3-Player. Letzteres kann ja wohl auch nicht dazu führen, dass MP3-Player verboten werden.

http://www.cultiv.net/cultiv/index.php?id=603

cultranet ist eine wissenschaftliche Open-Access-Volltextdatenbank mit Schwerpunkt auf den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Sie verfolgt das Ziel, wissenschaftliche Arbeiten über das Internet zugänglich zu machen, um damit freies Wissen und fächerübergreifenden Diskurs zu fördern. Die Datenbank enthält vor allem Magister- und Diplomarbeiten, Dissertationen, Hausarbeiten, Artikel und Vorträge und gibt Studierenden und WissenschaftlerInnen eine leicht zugängliche Möglichkeit zur gezielten Suche sowie Veröffentlichung wissenschaftlicher Literatur. Kommentar- und Kontaktfunktionen erleichtertern Vernetzung und Austausch.

Es sind 75 Arbeiten enthalten, darunter:

Das Urheberrecht und 68er-Bewegung: Quantitative und qualitative Untersuchungen zur Rezeption und Bedeutung der Raubdruckbewegung zwischen 1967 und 1973 in der BRD.
Magisterarbeit von Carmen Maria Thiel (deutsch, 2007)

Fachbereich Kulturwissenschaften
Note 1,0
Institution/Körperschaft Institut für Kulturwissenschaften
Schlüsselbegriffe Geschichte, Urheberrecht, geistiges Eigentum, Raubdruck, 68er
Datum: 10.09.2008 Downloads: 396

http://strafprozess.blogspot.com/2009/02/kassiererin-zieht-fur-130-vor-das.html

Der erste Preis für die eklatanteste und mieseste Falschberichterstattung geht heute an das Strafprozess-Blawg.

Kassiererin zieht für 1,30 € vor das Bundesverfassungsgericht

Nein, sie zieht nicht wegen 1,30 Euro vors Bundesverfassungsgericht, sondern weil ihr Arbeitgeber nach 30jähriger tadelloser Betriebszugehörigkeit wegen zwei Bons im Wert von 1,30 eine vom Gericht gutgeheißene Verdachtskündigung ausgesprochen hat. Die Kündigung hat ihre bisherige gesicherte wirtschaftliche Existenz vernichtet, sie lebt auf Kosten des Steuerzahlers von Hartz IV. Sollte RA Siebers mal einen ähnlichen Prozess führen, schlage ich vor, dass er dann den für sein Honorar maßgeblichen Gegenstandswert ebenfalls auf 1,30 Euro festsetzt.

Zum Thema: http://archiv.twoday.net/stories/5544492/

Universitätsarchiv der Oregon State University

http://www.flickr.com/photos/osucommons/

Staatsarchiv Florida

http://www.flickr.com/photos/floridamemory/

Zur Erinnerung:

BY ASSERTING "NO KNOWN COPYRIGHT RESTRICTIONS," PARTICIPATING INSTITUTIONS ARE SHARING THE BENEFIT OF THEIR RESEARCH WITHOUT PROVIDING AN EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTY TO OTHERS WHO WOULD LIKE TO USE OR REPRODUCE THE PHOTOGRAPH. IF YOU MAKE USE OF A PHOTO FROM THE COMMONS, YOU ARE REMINDED TO CONDUCT AN INDEPENDENT ANALYSIS OF APPLICABLE LAW BEFORE PROCEEDING WITH A PARTICULAR NEW USE.

Schön und gut, aber eine solche Freigabe soll ja (wie bei freien Lizenzen) eben dazu führen, dass Rückfragen nicht mehr nötig sind. Wenn ich also das folgende Bild eines Fotografen namens Frank Johnson (laut Florida Memory: Francis P. Johnson) von ca. 1953 wiedergeben möchte, muss ich also doch wieder unnötigerweise das Archiv anschreiben, da der Grund, wieso es urheberrechtsfrei sein soll, nicht ersichtlich ist.

Update: Antwort aus Florida bezüglich des Bilds

"The photograph you note in your email is a Florida Department of
Commerce image. It was taken by a state agency, for state purposes, with the consent of the persons shown. Therefore the image is considered to be in the public domain, and you are more than welcome to use it on your website.

Best,
Jody Norman

Joanna (Jody) Norman, Archives Supervisor
State Library & Archives of Florida
500 South Bronough St./RA Gray Bldg.
Tallahassee, FL 32399-0250
850-245-6706 "




Update: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Flickr_files#The_Commons_on_Flickr


http://brandeisspecialcollections.blogspot.com/2009/02/helmut-hirsch-collection.html

Helmut “Helle” Hirsch (1916-1937) was a German Jewish youth executed by the Nazis on June 4, 1937.


http://alexandria.posterous.com/die-pnd-in-der-wikipedia-wieso

http://books.google.com/books?id=_GID_q6s03UC (Vorschau)

Das Thema der vorliegenden Arbeit erhob sich während einer langen und langweiligen Straßenbahnfahrt an einem nieseligen Tag in Wien, an dem nicht einmal das mitgeführte Buch interessant erschien: wie starben Englands Könige und wie wurde von diesem Tod berichtet durch welchen mittelalterlichen Historiographen.

http://othes.univie.ac.at/2598/

A rare 1776 copy of the Declaration of Independence belongs to a Virginia technology entrepreneur, not the state of Maine, the Virginia Supreme Court ruled Friday. Richard Adams Jr. of Fairfax County purchased the document from a London book dealer in 2001 for $475,000. But the state of Maine claimed it belongs to the town of Wiscasset, where it was kept by the town clerk in 1776.

[...]

Maine state archivist David Cheever said he found it "incredible" that the state's rights were trumped by a private collector. Maine contended the document never should have been sold because of a state law which presumes that public documents remain public property unless ownership is expressly relinquished by the government.

"To us, it's a public document. It was then. It is now," Cheever said.


Read more at
http://news.yahoo.com/s/ap/20090227/ap_on_re_us/declaration_lawsuit

http://www.courts.state.va.us/opinions/opnscvwp/1080987.pdf

http://www.ub.uni-koeln.de/cdm4/browse.php?CISOROOT=/rheinland

Über 600 Digitalisate (ContentDM) überwiegend zu Köln, meist kleine Zeitschriften, aber auch das Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins e.V. bis 1975/76! Ebenso interessant: Kaiserl. Reichs-Ober-Post-Amts-Zeitung zu Köln (18. Jh.)

Auch dabei Ennen/Eckertz: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln.

Update: eine IP artikuliert Unmut

http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&oldid=624815#Rheinische_Zeitschriften

The “History of Archives, Recordkeeping, and Records Wiki” has moved to its new location at

http://archiveshistory.pbwiki.com

http://bibliothekarisch.de/blog/2009/02/27/hausgemachte-diebstahlsursache/

Das kennen wir doch von der Musikindustrie ...

Dazu passt ein Boykottaufruf gegen Kindle-Ebooks, die teurer als 2,50 Dollar sind:

http://www.gulli.com/news/kindle-2-teure-e-books-2009-02-26/

Argumente für Bibliotheken zu twittern:

http://bibliothekarisch.de/blog/2009/02/27/twittern-etwas-fuer-bibliotheken/

http://infobib.de/blog/2009/02/27/borsenverein-geht-gegen-elektronische-lehrbuchsammlung-vor/

Update:

http://bibliothekarisch.de/blog/2009/02/27/e-books-in-wuerzburg-fuehren-zum-streit/

Unglaublich dilettantisch die UB Würzburg. Verkündet mutig, sie biete stark nachgefragte Literatur an und unterschreibt dann kleinlaut eine Unterlassungserklärung, die es den Studies verbietet, Privatkopien zum wissenschaftlichen Gebrauch anzufertigen, was eindeutig legal ist.

Zum Thema: http://archiv.twoday.net/search?q=52b


http://books.google.com/books?id=BWtRAAAAMAAJ

Eine unersetzte Darstellung von Weechs (1868), bedeutsam auch für die in der Causa Karlsruhe so brisant gewordene Frage der Domänen.

Ende eines medizinischen Open-Access-Journals:

http://scholarlykitchen.sspnet.org/2009/02/26/end-of-free-access/

Ergänzend dazu lesenswert ein Blick auf die Ökonomie einer Low-Budget OA-Zeitschrift:

http://polis.unipmn.it/pubbl/RePEc/uca/ucapdv/ramello132.pdf

Es war außerordentlich einfach, die Zeitschrift zu gründen, eine Kooperation zwischen einer italienischen Uni und einer Fachgesellschaft: http://eaces.liuc.it/

Zum Formatieren der Beiträge:

The main variable costs of EJCE are costs of the final editing and formatting
of the published articles. This cost is not very high, but it is a burden since we have no
current income to cover it. All articles are published in PDF, using a layout very
similar to that of “paper” journals. We estimate that it takes about eight hours to edit
and format each article. The main part of the job, about six hours, is performed by
clerical staff. Revision and metadata production by the technical editor require some
two hours. 12 articles a year, our current load, take about 12 working days.10 The
main problem of the editing work is that the authors do not follow the instructions of
our style sheet, possibly because they do not interpret them as intended. The
bibliographies are the main stumbling block: very few of the submitted papers respect
EJCE's bibliographic rules.


Die unbezahlten Gutachter arbeiten zu langsam: durchschnittlich dauert es 7 Monate, bis ein Artikel nach Eingang erscheint!

Die Downloadzahlen und Zitierungen sind respektabel, aber die Autoren machen sich Sorgen bezüglich des dauerhaften Bestands:

We believe that the achievements of the EJCE, given its meagre resources, are quite
satisfactory. The EJCE is now in its fifth year, the rate of submission of new papers
has not slackened and we feel that their quality is improving. The wide readership and
extensive downloads, the increasing number of quotations, are evidence that the
experiment started in 2004 has proved successful, at least in the short run. We can see
Cavaleri, Keren, Ramello and Valli—E-journal on Shoestrings no immediate clouds on the horizon. Our fears are for the long run, for the longevity of the journal.


Die bereits publizierten Inhalte sind sicher (durch RePEc und LOCKSS). Ein ketzerischer Gedanke: Wozu brauchen wir, wenn OA auf rasche aktuelle Verfügbarkeit abzielt, Zeitschriften, die Jahrhunderte bestehen? Der ganze Impact-Mist ist bezogen auf Zeitschriften doch wertlos: entscheidend für den wissenschaftlichen Wert ist nur der einzelne Artikel. Wenn es ein quantitatives Maß für dessen Erfolg in Form von Downloadzahlen und Zitaten gibt, dann ist es nachrangig, welche Impact-Zahlen die Zeitschrift hat und wie lange sie besteht.

Auf jeden Fall zeigt EJCE, dass die astronomisch hohen Preise, die je Zeitschriftenartikel gehandelt werden, nicht zwangsläufig sind. Sie kommen erst ins Spiel, wenn bezahltes Personal vorhanden ist. Mit Unterstützung einer Universität (die den Netzplatz und etwas technische Unterstützung bereitstellt) und einem kleinen Freiwilligen-Team einer Fachgesellschaft lässt sich innerhalb weniger Jahre ein renommiertes OA-Journal aufbauen.

http://www.paulhagon.com/playground/flickr/streetview/nypl/

Via Fotostoria

http://septentrio.blogspot.com/2009/02/fur-solch-illustre.html

Umsomehr freut einen ein solches Prachtstück, wie ich es unlängst hier entdeckte. "Topographia oder Prodromus Delineati Silesiae Ducatus [...]" nennt es sich und ein gewisser Friedrich Bernhard Werner hat es verfasst und um zahlreiche Illustrationen ergänzt. da gibt es Karten, Stadtansichten und die Darstellung einzelner Gebäude - alles in Handarbeit und nie durch die Hände eines Druckers gegangen. Die ganzen Daten zu dem Herren kann man dem kurzen aber guten Wiki-Artikel entnehmen (existiert in Polnisch und Deutsch - dummerweise fehlt bei beiden die Angabe zur Digitalisat).

Dummerweise kam Cavendum nicht auf die Idee, das Digitalisat

http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/docmetadata?id=15414

einfach in den Weblinks der beiden Artikel zu ergänzen.

Ich reagiere ja meistens allergisch, wenn man Kritik an der Wikipedia mit dem Argument ''It's a wiki'' abbügelt, aber das Eintragen eines Weblinks dürfte niemanden überfordern.

Siehe auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Tutorial/3

Aber noch anderweitig vorrätig:

http://www.fqxi.org/data/forum-attachments/elnashie_de.pdf

http://archiv.twoday.net/search?q=naschie

Wenn BILD sich über das Urteil aufregt, mit dem eine Kassiererin wegen des Diebstahls von Wertbons in Höhe von 1,30 Euro nach langjähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt wurde, mag man das ablehnen, da BILD nicht gerade für seriöse Positionen bekannt ist. Wenn Bundestagsvizepräsident Thierse ausspricht, was viele Menschen in diesem Lande denken (auch ich), dass es sich nämlich um ein "barbarisches Urteil von asozialer Qualität" handelt, dann empört sich das zu Recht kritisierte Landesarbeitsgericht und der Deutsche Anwaltsverein fordert Thierses Rücktritt. Auch in der Blawgosphäre überwiegt Zustimmung für den drakonischen Richterspruch.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit muss scharfe Kritik nicht sachlich sein. Wieso soll sich ein Politiker nicht auch polemisch über Fehlleistungen von Juristen äußern dürfen? Mit welchem Demokratieverständnis fordern Versager in Roben, dass Urteilsschelte nur in einer Form geübt werden dürfe, die ihnen nicht missfällt?

Dagegen betonte Neskovic, das Urteil stoße in der breiten Öffentlichkeit »zu Recht auf Unverständnis und Empörung«. Die Begründung sei von einer »unbarmherzigen Sichtweise« geprägt, die die existenziellen Arbeitnehmerinteressen vollständig ausblende. »Man muss schon Jurist sein, um derart krude zu argumentieren«, sagte der frühere Richter am Bundesgerichtshof.

http://www.linie1-magazin.de/linie1/news/Politik/artikel.php?id=48946

Pressespiegel:

http://www.netzwerkit.de/projekte/emmely/emmelypresse/

Lesenswert zum Thema "Die kleinen hängt man ...":

http://www.sueddeutsche.de/politik/923/459564/text/

Die in ihrer Gnadenlosigkeit ziemlich erbärmlichen Reaktionen der Juristen zeigen vor allem eines: eine bemerkenswerte Unsensibilität bei sozialen Fragen. Was in breiter gesellschaftlicher Wahrnehmung als ungerecht empfunden wird, darf das ein Gericht als rechtens bewerten? Spielt bei dem Vertrauensverlust der Wert der "Unterschlagung" wirklich keine Rolle? Es drängt sich der Verdacht auf, dass sachfremde Erwägungen bei der Kündigung mitspielten, und dass das LAG auf diesem Auge blind war bzw. sich in eine archaische Werteordnung flüchtete. Auch nach 30 Jahren tadelloser Mitarbeit darf eine Kassierin nichts unterschlagen, aber daran eine fristlose Kündigung (statt einer befristeten Kündigung oder einer Abmahnung) zu knüpfen ist ganz und gar unverhältnismäßig. Wir erinnern uns: 1493 wurde in Nürnberg ein Kaufmann gehängt, weil der einem Bäcker ein Brötchen gestohlen hatte (Zeilinger, Lebensformen im Krieg, 2007, 79). Fiat iustitia!

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1286997.html



Update:

Urteilsvolltext
http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-content/uploads/2009/03/larbg-berlin-brandenburg-7-sa-2017-08.pdf

Daraus ergibt sich eindeutig, dass es sich um eine Verdachtkündigung handelte.

Ich sehe im angeblichen Delikt nach wie vor ein Bagatelldelikt, bei dem angesichts der Betriebszugehörigkeit eine Abmahnung ausgereicht hätte. Die Hobby-Detektive des LAG überzeugen mich nicht.

"Günter Buchstab, Leiter der Hauptabteilung „Wissenschaftliche Dienste/Archiv für Christlich-Demokratische Politik“, ist in Sankt Augustin vom Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung, Prof. Bernhard Vogel, verabschiedet worden.
Vogel sagte in seiner Ansprache: „Günter Buchstab hat das Archiv für Christlich-Demokratische Politik geprägt, hat ihm Profil und allgemeine Beachtung verschafft, national wie international. Wie kein Zweiter wacht er über die christlich-demokratische Geschichte und Gegenwart und ihre zeitgenössische Darstellung.“
Nachfolger Buchstabs wird ab 1. März 2009 Prof. Hanns Jürgen Küsters. Küsters, geboren 1952 in Krefeld, studierte in Bonn und Hamburg Politische Wissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Pädagogik. Nach Tätigkeiten an den Universitäten Köln und Bonn, sowie bei der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus, war er von 1994 bis 2008 Leiter der Edition „Dokumente zur Deutschlandpolitik“ im Bundesarchiv. Seit April 2008 ist Küsters Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung. "

Quelle:
http://www.kas.de/wf/de/71.6878/

Einige wenige Handschriften aus der Donaueschinger Hofbibliothek wurden 1993 nicht an das Land Baden-Württemberg verkauft, sondern (mutmaßlich illegal) zuvor - offenbar in den 1980er Jahren - heimlich von den Fürsten von Fürstenberg verscherbelt.

Cod. 862 tauchte 2006 bei Jörn Günther wieder auf

http://log.netbib.de/archives/2006/11/03/fechtbuch-aus-donaueschingen-cod-862/

http://www.guenther-rarebooks.com/catalog-online/34.php

Nun hat der Codex im Pariser Musée de Cluny http://www.musee-moyenage.fr/ einen hoffentlich dauerhaften Hafen gefunden, wie dem Handschriftencensus zu entnehmen ist:

http://www.handschriftencensus.de/7309

26 mittelgroße Farbabbildungen sind verfügbar unter

http://www.photo.rmn.fr/

Nach wie vor verschollen ist Stegmüllers Kalender Cod. 494

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Stegmüller

Nach wie vor verschollen ist der Bellifortis:

http://www.handschriftencensus.de/7308

Wohl noch bei Günther liegt der Wigalois:

http://www.handschriftencensus.de/7305


Rosenmontag via library mistress. Sie zitiert dort S. 80 und S. 199-200

Deutschlandfunk: Restriktiver Zugang zu Bundesarchiv? - Zeithistoriker Andreas Rödder im Gespräch, MP3, Flash, Sendezeit: 26.02.2009, 17:47

und wie es in England gemacht wird www.30yearrulereview.org.uk

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Maerz2009.pdf

Pflichtlektüre!

"Das Archiv unveröffentlichter Beatles-Songs gleicht allmählich einer nie versiegenden Quelle. 40 Jahre nach der Veröffentlichung des "weißen Albums" hat seit kurzem ein bis dato unbekannter Outtake der Aufnahmesession den Weg auf YouTube gefunden.
Bei dem 'neuen' Song handelt es sich um eine Version des Songs "Revolution 1", der ursprünglich auf dem legendären Doppelalbum der Pilzköpfe erschienen ist. ....."

Quelle:
http://www.laut.de/vorlaut/news/2009/02/24/21147/

http://makingmaps.net/2009/02/03/working-maps-17th-19th-century-french-manuscript-maps/

http://www2.misha.fr/flora/servlet/LoginServlet

Die zahlreichen zoombaren Karten u.a. aus dem Stadtarchiv Straßburg dürfen nicht heruntergeladen werden! (Frommer Wunsch.)


Ab Herbst 2009 werden die digitalisierten Handschriften der Parker Library nur noch gegen Cash zu besichtigen sein. Das Kassieren übernimmt der für seine hochpreisigen Produkte bekannte Verlag Harrassowitz. Für 9500 Pfund Einmalzahlung kann man sich einkaufen, muss dann aber noch eine jährliche Gebühr von 480 Pfund zahlen. Alternative: jährlich 3500 Pfund latzen. De facto sind solche Projekte absolute Nischenprodukte, die bei den Durchschnittseinkäufern der Unibibliotheken nicht landen können. Das Nachsehen haben die Wissenschaftler, die einzig und allein ernsthaftes Interesse an den Inhalten haben. (Für die Laien-Bildchengucker wird kein Uni-Einkäufer ein Pfund locker machen.)

Bezahlter Zugriff auf Handschriften-Digitalisate ist ein grandioser Irrweg, und ich wünsche mir, dass man in Staaten wie Persien, die keinem Urheberrechtsabkommen beigetreten sind, die Konsequenz zieht und das ganze Angebot kostenlos spiegelt. Die einzelnen Abbildungen unterliegen ja ohnehin nur dem Copyfraud ...

http://www.kb.dk/en/news/copenhagen-images.html

52.300 images of Copenhagen and Frederiksberg are now accessible online in the National Picture Database.


http://www.diamm.ac.uk/

USER AGREEMENT
You will not communicate your password and username to any other person or organisation without the specific agreement of the DIAMM project manager (course passwords for teaching purposes may be obtained on application to the project manager by e-mail.)
I agree
You will not infringe copyright by copying, downloading or reproducing in any form whatsoever any of the images on this website.
I agree
You will only make use of the images on this website for private research purposes, and not for any commercial reason. (If you wish to obtain or access images for commercial purposes, please contact the project manager directly by e-mail)
I agree
You will notifiy the owner and copyright holder of any document consulted on the DIAMM Website of any publication mentioning or arising from research on their documents, and any citation will include the correct library information, shelf mark and folio number.
I agree


... No, thanks

http://library.duke.edu/blogs/scholcomm/2009/02/24/the-durham-statement/

http://www.academicearth.org/


http://latribunedesarchives.blogspot.com/2009/02/2008-en-resume-chapitre-3-rapport.html

Comment arrivez-vous ?

Pour 59 % par moteurs de recherche. Il y a peu d'égarés arrivés avec des requêtes telles que "résumé chapitre 1" (?!). Beaucoup viennent pour les moteurs de recherche CSE et la bibliothèque numérisée. On y cherche aussi des informations sur la mise en ligne des archives, la conservation préventive, la paléographie, certains types d'archives (notaires, justice). Curieusement la 2e expression la plus tapée sur le moteur après "la tribune des Archives est "archives-dep.oise.fr".
Pour 32 % par clics. Merci à ceux qui ont fait venir quelque trafic, notamment par ordre statistique : Archivalia, Geneapass, Danis, Sous la poussière, Patrimoine en blog, Des racines et des êtres , forum.archiven.org, @rchivista, Fil d'Ariane, Bib à Paris, Gilleduboisblogspot.com. etc.
Pour 8 % directement (les habitués)


Das ist wohl keine Ausnahme. Mir fiel unter den Referrern auf:

http://jhagmann.twoday.net/stories/5537162

Unser Link auf den Aarauer Aktenschwund führte dort zu über 60 Besuchern via Archivalia.

http://www.alt-rothenburg.de/docs/jahrbuch03.pdf

Volltext des Bandes von 2003. Weitere Downloads (andere Publikationen):

http://www.alt-rothenburg.de/zeiger.php?action=2&menu_id=6&amenu_id=43&umenu_id=&id=192

Update 2012: nichts mehr davon online

#histverein

http://www.geissstrasse.de/file_download/43 (PDF)

Landesväter im Abseits der Geschichte?
Die Vergangenheitsvergessenheit baden-württembergischer Ministerpräsidenten
aus Medienperspektive / Ein Essay von Marlis Prinzing

Hier wird auch die Causa Karlsruhe gestreift:

Günther Oettinger fiel in der Landespolitik nicht auf durch grosse Abhandlungen zur jüngeren
Vergangenheitsbewältigung, wohl aber durch eine Unsensibilität gegenüber der Geschichte.
Das äusserte sich auch in der Überlegung, eine Art Ausverkauf von Geschichte zu machen,
um Schloss Salem finanziell abzustützen, die besonders im September 2006 für Schlagzeilen
sorgte

http://cassiodor.net/Documents/Speer_Schatzfund_AFD_2008.pdf

Mit Quellenanhang (dort auch Nachweis eines verschollenen Archivales in Breslau)

Die Fußnote 1 enthält leider eine falsche URL, recte:

http://www.vl-museen.de/lit-rez/graf02-1.htm

Eine Präsentation:

http://www.uni-graz.at/wernfried.hofmeister/wegezumtext/podcast/hofmeister_a_-_editionssuche_in_der_wissenschaftlichen_praxis.pdf

Archivalia wird erwähnt.

Ergänzend sollte man die Tipps zum Auffinden von Digitalisaten auf Wikisource nennen:

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Bibliographieren

http://swbplus.bsz-bw.de/IFB_07-1_126.pdf

Eine Besprechung des Versteigerungskatalogs, der das auf verschiedene Bibliotheken aufgeteilte Ensemble als Ganzes dokumentierte (Archivalia wird zitiert).

Zum Thema hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=gartenbibliothek



http://www.nlb-hannover.de/ueber_uns/Verschiedenes/gartenbibliothek/

http://www.hurstassociates.com/pdf/D101_rs2009.pdf

Although digitization is a main focus of Archivalia it's not mentioned in the weblog section :-/

... ist Kritik an ihren selbstherrlichen Entscheidungen.

Nun mal egal, ob man dem Vorwurf zustimmen möchte
oder nicht - wenn sich jemand angegriffen fühlt
(und Mobbing ist nichts anderes als die Vielzahl
von Angriffen vieler gegen einen), muss er das
äußern dürfen. Mittlerweile sind die Terroradmins
soweit, dass sie die Äußerung schon selbst unter Strafe stellen.

Das kann nicht so weitergehen!

Hier die Links:

[ http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer:Widescreen&oldid=57031624
Widescreen Disku (perma link)]

[ http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Vandalismusmeldung&diff=prev&oldid=57088319
VM]

[ http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial%3ALogbuch&type=&user=&page=Benutzer%3AWidescreen&year=&month=-1&hide_review_log=1
Logbuch]


lesen wir in der ML Offene Wikipedia.

http://philobar.blogspot.com/2009/02/die-angst-des-roland-reu-vor-open_13.html

Sehr lesenswert!

http://jhagmann.twoday.net/stories/5537162/

Da will jemand etwas über zwei historische Kriminalfälle aus dem 16. Jahrhunderts wissen und mailt mir im Anschluss an eine breite Darstellung der Fälle:

Mir wäre es egal, wie eine etwaige Kopie erfolgt, ob auf einer hochauflösenden digitalen Kopie in Form einer CD, nur ein Papierausdruck oder als pdf- Datei per E- Mail , hauptsache es ist relativ preiswert und sehr schnell, da meine Arbeit nicht mehr viel Zeit hat.

Wie bereits erwähnt kann ich aus Zeit und auch aus finanziellen Mangel nicht persönlich in ihrer Bibliothek und Archiv forschen, obwohl ich das gerne tuhen würde. Daher würde ich Ihnen äußerst dankbar sein, wenn Sie mich bei meiner Arbeit unterstützen und mir weiterhelfen würden.

Da ich bereits in spätestens 4 Wochen meine Arbeit beendet haben muß, würde ich mich freuen, baldmöglichst Antwort von Ihnen erhoffen zu dürfen. Falls etwaige Auskünfte gebührenpflichtig sein sollten, möchte ich Sie herzlich darum bitten, mir dies vorher mitzuteilen und meine Anfrage vertraulich zu behandeln.

Ich bedanke mich vielmals schon im Voraus für Ihre freundlichen Bemühungen, wünsche Ihnen alles erdenklich Liebe und Gute im neuen Jahr 2009 und weiterhin viel Schaffenskraft in Ihrer Bibliothek und dem dazugehörigen Archiv für die kommende Zeit.
Somit verbleibe ich bis dahin mit den besten und freundlichsten Grüssen.

Die selbsternannte Open-Access-Hochburg SUB Göttingen hat immer noch keinen einheitlichen OA-Dokumentenserver. Es gibt deren zwei:

Als Angehörige/r der Georg-August-Universität Göttingen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Publikationen auf unseren Publikations- und Dokumentenservern GoeScholar NEU! und GOEDOC kostenfrei zu bereitzustellen.

Nutzen Sie bitte den neuen Publikationsserver GoeScholar, wenn Sie Ihre qualitätsgesicherten Arbeiten (z.B. durch ein Peer Review Verfahren) wie Artikel aus Sammelbänden oder Zeitschriften, aber auch Ihre Monographien oder kompletten Sammelbände einstellen möchten. Eine komfortable und bedienungsfreundliche Menüführung unterstützt Sie beim Einstellprozess Ihrer Dokumente.

Im wissenschaftlichen Betrieb gibt es darüber hinaus Publikationen ohne besonderes Begutachtungsverfahren, etwa Tagungsberichte, Preprints, Arbeitspapiere oder Institutsschriften. Für diese nicht qualitätsgeprüften Materialien und Erstveröffentlichungen steht der GOEDOC bereit, für den es allerdings noch keinen automatisierten Einstellprozess gibt.


Der neue GoeScholar für qualitätsgeprüfte Publikationen erlaubt ein Browsen
http://goedoc.uni-goettingen.de/goescholar

Das war und ist bei Goedoc nicht möglich (mag sein, dass man sich einen RSS-Feed konfigurieren kann, angeboten wird keiner). Man muss also im OPAC nach Goedoc-Arbeiten suchen.

Dissertationen gelten natürlich nicht als qualitätsgeprüft, obwohl sie ein formelles Prüfungsverfahren durchlaufen haben, das sicher von vielen Qualitätssicherungsverfahren im Bereich wissenschaftlicher Sammelbände unterboten wird.

Überhaupt leuchtet mir nicht ein, wieso man nicht wie die meisten Universitäten weltweit ein einheitliches Repositorium betreiben kann. Man kann eine Qualitätssicherung vermerken und einen entsprechenden Filter anbieten.

Recht leer ist GoeScholar noch: gerade einmal 203 Dokumente.

Die Suche nach Springer (wir erinnern uns: Göttingen schloss 2007 einen Open-Access-Vertrag mit Springer ab, dessen Details geheim sind:

http://archiv.twoday.net/stories/4341449/ ) erbringt gerade einmal 2 Dokumente, davon 1 Zeitschriftenartikel. Während die anderen Dokumente PURLs vom Typ

http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?goescholar/3074

haben, soll man bei diesem Aufsatz auf das PDF verlinken:

Verlinken Sie auf bzw. zitieren Sie dieses Dokument mit der folgenden permanenten URL:
http://webdoc.sub.gwdg.de/pub/springer/2008/17_koehler.pdf


Was soll das, zwei unterschiedliche Zitat-Typen in einem IR?

Auffällig ist auch, dass Springer auch in der URL steht.

http://www.opus-bayern.de/uni-bamberg/volltexte/2008/152/



http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Adamspforte_Petrus_u._Adam_2006-03-07.JPG

 

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