n recent weeks the U.S. National Archives and Records Administration
(NARA) has launched a new blog, called NARAtions, and joined YouTube,
Flickr and Facebook. We are excited about sharing our videos,
photographs, and documents in new ways with the public. NARA hopes
to exchange ideas with the researcher community and reach potential
visitors. Please visit our sites and become a subscriber, contact or
fan to stay informed about what's new at NARA.
NARAtions: A Blog About Online Public Access to the Records of the
U.S. National Archives:
http://blogs.archives.gov/online-public-access/
US National Archives on YouTube: http://www.youtube.com/usnationalarchives/
US National Archives on Flickr: http://www.flickr.com/usnationalarchives/
US National Archives on Facebook (focusing on events and news):
http://www.facebook.com/pages/Nationwide/US-National-Archives/128463482993
Research at the US National Archives on Facebook (for researchers and
genealogists): http://www.facebook.com/pages/Research-at-the-US-National-Archives/129424269765
More information about our Web 2.0 and social media projects is
available at http://www.archives.gov/social-media/. Please send any
questions or comments to socialmedia@nara.gov.
Via Archives List.
(NARA) has launched a new blog, called NARAtions, and joined YouTube,
Flickr and Facebook. We are excited about sharing our videos,
photographs, and documents in new ways with the public. NARA hopes
to exchange ideas with the researcher community and reach potential
visitors. Please visit our sites and become a subscriber, contact or
fan to stay informed about what's new at NARA.
NARAtions: A Blog About Online Public Access to the Records of the
U.S. National Archives:
http://blogs.archives.gov/online-public-access/
US National Archives on YouTube: http://www.youtube.com/usnationalarchives/
US National Archives on Flickr: http://www.flickr.com/usnationalarchives/
US National Archives on Facebook (focusing on events and news):
http://www.facebook.com/pages/Nationwide/US-National-Archives/128463482993
Research at the US National Archives on Facebook (for researchers and
genealogists): http://www.facebook.com/pages/Research-at-the-US-National-Archives/129424269765
More information about our Web 2.0 and social media projects is
available at http://www.archives.gov/social-media/. Please send any
questions or comments to socialmedia@nara.gov.
Via Archives List.
KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 21:52 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://p2news.com/politik/dem-kulturerbe-der-uiguren-in-kashgar-droht-zerstorung
http://www.tagesspiegel.de/kultur/Uiguren-China-Weltkultur;art772,2843965
Ausführlicher Report der Gesellschgaft für bedrohte Völker
http://www.gfbv.de/uploads/download/download/52.pdf
Artikel in der NYT
http://www.nytimes.com/2009/05/28/world/asia/28kashgar.html?_r=1
Bilderserie dazu
http://www.nytimes.com/interactive/2009/05/28/world/asia/20090528-kashgar-audioss/index.html
Video und Artikel beim Guardian
http://www.guardian.co.uk/travel/2009/aug/08/china-silk-road-kashgar-heritage
Facebook-Cause
http://apps.facebook.com/causes/291898/962184?m=6d54c0aa
Flickr-Bilder
http://www.flickr.com/groups/savekashgar
Nicht sehr gut die Wikipedia zur Stadt Kaxgar:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaxgar_(Stadt)

Foto: Colegota http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/es/deed.en
http://www.tagesspiegel.de/kultur/Uiguren-China-Weltkultur;art772,2843965
Ausführlicher Report der Gesellschgaft für bedrohte Völker
http://www.gfbv.de/uploads/download/download/52.pdf
Artikel in der NYT
http://www.nytimes.com/2009/05/28/world/asia/28kashgar.html?_r=1
Bilderserie dazu
http://www.nytimes.com/interactive/2009/05/28/world/asia/20090528-kashgar-audioss/index.html
Video und Artikel beim Guardian
http://www.guardian.co.uk/travel/2009/aug/08/china-silk-road-kashgar-heritage
Facebook-Cause
http://apps.facebook.com/causes/291898/962184?m=6d54c0aa
Flickr-Bilder
http://www.flickr.com/groups/savekashgar
Nicht sehr gut die Wikipedia zur Stadt Kaxgar:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaxgar_(Stadt)
Foto: Colegota http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/es/deed.en
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 15:28 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Man kann es nicht anders als bigott nennen, wie Verlagsverantwortliche derzeit Politik in eigener Sache machen: Sie beschweren sich über die vermeintliche Enteignung durch Google, zwingen ihren Autoren aber gleichzeitig Total-Buy-Out-Verträge auf, mit denen sie sich sämtliche Rechte an deren Stücken sichern.
http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/meister-der-enteignung/
http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/meister-der-enteignung/
KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 14:07 - Rubrik: Archivrecht
http://www.trendopfer.de/wahrheit/2009/08/wenn-unternehmen-twittern/
Wie wär das erst bei Behörden wie Archiven?
Wie wär das erst bei Behörden wie Archiven?
KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 14:02 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Declassified U.S. Documents Show Richard Nixon and Brazilian President Emilio Médici Discussed Coordinated Intervention in Chile, Cuba, and other Latin American nations "to prevent new Allendes and Castros"
http://www.gwu.edu/~nsarchiv/

http://www.gwu.edu/~nsarchiv/

KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 12:51 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Montag, 17. August 2009, 12:17 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"[...] Eher schwache Renner
Das neue Museum soll folgende “Renner” zeigen:
eine Ausstellung über den Universalgelehrten Leibniz und
das Welfenhaus
(evtl. die Geschichte der Gärten, die barocke Hofkultur und die Personalunion zwischen Welfen und britischem Königshaus
- nicht jedoch die Welfenkutschen.
Ob die Münzsammlung der Deutschen Bank hier auch gezeigt werden kann, steht immer noch in den Sternen. Um sie ist es derzeit auffallend ruhig geworden.[...]"
aus: MUSEUM AKTUELL
http://www.museum-aktuell.de/index.php?site=news
Das neue Museum soll folgende “Renner” zeigen:
eine Ausstellung über den Universalgelehrten Leibniz und
das Welfenhaus
(evtl. die Geschichte der Gärten, die barocke Hofkultur und die Personalunion zwischen Welfen und britischem Königshaus
- nicht jedoch die Welfenkutschen.
Ob die Münzsammlung der Deutschen Bank hier auch gezeigt werden kann, steht immer noch in den Sternen. Um sie ist es derzeit auffallend ruhig geworden.[...]"
aus: MUSEUM AKTUELL
http://www.museum-aktuell.de/index.php?site=news
Hermann Grote - am Montag, 17. August 2009, 11:22 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Thomasin-Fragment in Hermannstadt / Sibiu wiedergefunden
Laut Auskunft von Christoph Schanze (Tübingen / Gießen) hat Eva Spanier (Nürnberg / Cluj) nach umfangreichen Recherchen das erst 1976 veröffentlichte Fragment aus dem 'Welschem Gast' Thomasins von Zerklære im Staatsarchiv von Hermannstadt / Sibiu wiedergefunden. Das Doppelblatt war infolge von Umsignierungen innerhalb des Bestandes seit geraumer Zeit nicht mehr auffindbar gewesen; es befindet sich nach wie vor im Staatsarchiv, trägt nunmehr aber eine andere Signatur. - Digitalaufnahmen des Doppelblattes, die seitens des Archivs nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind, sind im Besitz von Christoph Schanze.
http://www.handschriftencensus.de/news
Update 2015:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/ans_GG1-5_16_fol222-223
Laut Auskunft von Christoph Schanze (Tübingen / Gießen) hat Eva Spanier (Nürnberg / Cluj) nach umfangreichen Recherchen das erst 1976 veröffentlichte Fragment aus dem 'Welschem Gast' Thomasins von Zerklære im Staatsarchiv von Hermannstadt / Sibiu wiedergefunden. Das Doppelblatt war infolge von Umsignierungen innerhalb des Bestandes seit geraumer Zeit nicht mehr auffindbar gewesen; es befindet sich nach wie vor im Staatsarchiv, trägt nunmehr aber eine andere Signatur. - Digitalaufnahmen des Doppelblattes, die seitens des Archivs nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind, sind im Besitz von Christoph Schanze.
http://www.handschriftencensus.de/news
Update 2015:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/ans_GG1-5_16_fol222-223
KlausGraf - am Sonntag, 16. August 2009, 20:51 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet am 14. August:
"[...] Durchbruch in Herrenhausen: Die Finanzierung des Museums, das im wiedererrichteten Schloss entstehen soll, ist gesichert. Stadt und Land haben sich darauf geeinigt, die Investitionskosten von zwei Millionen Euro zu teilen, weitere 600. 000 Euro sollen über Sponsoren gedeckt werden. [...]
Das Museum, das in beiden Seitenflügeln des Schlosses untergebracht wird, soll eine Dependance des Historischen Museums werden, das die inhaltliche Konzeption verantwortet. „Leben und Wirken von Leibniz werden sich als roter Faden durch die Ausstellung ziehen“, sagte Museumsdirektor Thomas Schwark.
Weitere Themenschwerpunkte sollen etwa die Geschichte der Gärten, die barocke Hofkultur oder die Personalunion zwischen Welfen und britischem Königshaus sein. Per Ausschreibung sollen „die besten Museumsgestalter Deutschlands“ gesucht werden. Die Welfenkutschen werden aus Platzgründen nicht nach Herrenhausen umsiedeln. Die Stadt mietet Ost- und Westflügel von der Volkswagenstiftung an, die bis 2012 den 20 Millionen Euro teuren Wiederaufbau des Schlosses finanziert. Die Kosten für den Museumsbetrieb veranschlagt Drevermann mit 400. 000 Euro pro Jahr; sie rechnet mit mindestens 60. 000 Besuchern, die im Schnitt sechs Euro Eintritt zahlen werden. [...]"
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Schlossmuseum-Stadt-und-Land-zahlen
Am Standort Hannover sind die Kutschen und das Niedersächsische Münzkabinett (der Deutschen Bank) als National wertvolles Kulturgut eingestuft: http://archiv.twoday.net/stories/5353032/#5400054
Mehr zum Thema: http://archiv.twoday.net/stories/5873671/
"[...] Durchbruch in Herrenhausen: Die Finanzierung des Museums, das im wiedererrichteten Schloss entstehen soll, ist gesichert. Stadt und Land haben sich darauf geeinigt, die Investitionskosten von zwei Millionen Euro zu teilen, weitere 600. 000 Euro sollen über Sponsoren gedeckt werden. [...]
Das Museum, das in beiden Seitenflügeln des Schlosses untergebracht wird, soll eine Dependance des Historischen Museums werden, das die inhaltliche Konzeption verantwortet. „Leben und Wirken von Leibniz werden sich als roter Faden durch die Ausstellung ziehen“, sagte Museumsdirektor Thomas Schwark.
Weitere Themenschwerpunkte sollen etwa die Geschichte der Gärten, die barocke Hofkultur oder die Personalunion zwischen Welfen und britischem Königshaus sein. Per Ausschreibung sollen „die besten Museumsgestalter Deutschlands“ gesucht werden. Die Welfenkutschen werden aus Platzgründen nicht nach Herrenhausen umsiedeln. Die Stadt mietet Ost- und Westflügel von der Volkswagenstiftung an, die bis 2012 den 20 Millionen Euro teuren Wiederaufbau des Schlosses finanziert. Die Kosten für den Museumsbetrieb veranschlagt Drevermann mit 400. 000 Euro pro Jahr; sie rechnet mit mindestens 60. 000 Besuchern, die im Schnitt sechs Euro Eintritt zahlen werden. [...]"
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Schlossmuseum-Stadt-und-Land-zahlen
Am Standort Hannover sind die Kutschen und das Niedersächsische Münzkabinett (der Deutschen Bank) als National wertvolles Kulturgut eingestuft: http://archiv.twoday.net/stories/5353032/#5400054
Mehr zum Thema: http://archiv.twoday.net/stories/5873671/
Hermann Grote - am Sonntag, 16. August 2009, 20:29 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://creativecommons.org/weblog/entry/16823
Das sind tolle Neuigkeiten, die hoffentlich dazu beitragen, dass in Kreisen der digitalen Intelligenz die Skepsis gegenüber dem Google Books Search-Programm reduziert wird. Die englischsprachigen Bücher haben einen PDF-Download.
Beispiel eines Buchs unter CC-BY-NC-SA: 55 Ways to Have Fun With Google
http://books.google.com/books?id=-XDkb3htVikC
Besonders wichtig diese Mitteilung zum Settlement:
This is just the beginning of this initiative. As authors and publishers tell us which works they want to share on Google Books under CC licenses, we'll be turning on the option to restrict your search to books you can share. In addition, representatives of the Book Rights Registry intend to allow rightsholders to distribute CC-licensed works for free (pending court approval of the settlement).
Das ist wirklich eine aufregende Neuigkeit. In den FAQ gibt es dazu etwas, was es früher noch nicht gab:
http://www.googlebooksettlement.com/help/bin/answer.py?answer=118704&hl=en#q43f
Weil es so wichtig ist, ausnahmsweise in Fett:
Can Authors and Publishers distribute their works under the settlement for free, under a Creative Commons license or otherwise?
Yes. Rightsholders are free to set any price for their work including the ability to distribute their work free of charge. If you are interested in distributing your work for free, including under a Creative Commons license, then you should claim your book on the Claim Form and, on the “Manage Your Books” page, fill in the box asking you to specify your sale price for the book at “zero.” In the future, the Claim Form will also provide an option for you to offer your book under a Creative Commons license, and you should check the Claim Form periodically for that option to appear. The Registry will inform Google of your request, and Google will include information on its web site so that end users are aware of the licensing terms chosen by you. Rightsholders are also free to authorize Google directly to distribute their book through a CC license.
UPDATE:
Rainer Kuhlen dazu
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=128
So piratenpartei-ähnlich die folgende Aussage sich auch anhören mag – es sei die These gewagt, dass vielleicht schon in sehr überschaubarer Zukunft sehr viele in Bildung und Wissenschaft , aber auch im allgemeinen Kulturbereich Tätigen Google dankbar sein werden, dass durch dessen Vorpreschen viele Normen des Urheberrechts sich als obsolet erwiesen haben und als verkrustet aufgebrochen werden konnten. Die Reinheit der Prinzipien von geistigem Eigentum und die Regulierungen des Urheberrechts sind ja kein Selbstzweck, sondern sind dazu da, wie es in der Verfassung der Vereinigten Staaten musterhaft heißt, „to promote the progress of science and useful arts“. Oder sie sollten sich, in der europäischen Tradition, musterhaft im deutschen Grundgesetz formuliert, nicht nur an der Sicherung des Besitzes, sondern auch an dem Prinzip des grundrechtsbegrenzenden Gebots der Sozialpflichtigkeit (Art. 14 Abs. 2 GG) orientieren.
Es ist abzusehen, dass die normale „Verwertung“ in elektronischen Umgebungen die freie Verfügbarkeit des veröffentlichten Wissens sein wird, nicht die kommerzielle Verknappung. , Das mag zunächst nur für Bildung und Wissenschaft zutreffend, sollte aber allgemeines Prinzip auf den Informationsmärkten sein.
Das sind tolle Neuigkeiten, die hoffentlich dazu beitragen, dass in Kreisen der digitalen Intelligenz die Skepsis gegenüber dem Google Books Search-Programm reduziert wird. Die englischsprachigen Bücher haben einen PDF-Download.
Beispiel eines Buchs unter CC-BY-NC-SA: 55 Ways to Have Fun With Google
http://books.google.com/books?id=-XDkb3htVikC
Besonders wichtig diese Mitteilung zum Settlement:
This is just the beginning of this initiative. As authors and publishers tell us which works they want to share on Google Books under CC licenses, we'll be turning on the option to restrict your search to books you can share. In addition, representatives of the Book Rights Registry intend to allow rightsholders to distribute CC-licensed works for free (pending court approval of the settlement).
Das ist wirklich eine aufregende Neuigkeit. In den FAQ gibt es dazu etwas, was es früher noch nicht gab:
http://www.googlebooksettlement.com/help/bin/answer.py?answer=118704&hl=en#q43f
Weil es so wichtig ist, ausnahmsweise in Fett:
Can Authors and Publishers distribute their works under the settlement for free, under a Creative Commons license or otherwise?
Yes. Rightsholders are free to set any price for their work including the ability to distribute their work free of charge. If you are interested in distributing your work for free, including under a Creative Commons license, then you should claim your book on the Claim Form and, on the “Manage Your Books” page, fill in the box asking you to specify your sale price for the book at “zero.” In the future, the Claim Form will also provide an option for you to offer your book under a Creative Commons license, and you should check the Claim Form periodically for that option to appear. The Registry will inform Google of your request, and Google will include information on its web site so that end users are aware of the licensing terms chosen by you. Rightsholders are also free to authorize Google directly to distribute their book through a CC license.
UPDATE:
Rainer Kuhlen dazu
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=128
So piratenpartei-ähnlich die folgende Aussage sich auch anhören mag – es sei die These gewagt, dass vielleicht schon in sehr überschaubarer Zukunft sehr viele in Bildung und Wissenschaft , aber auch im allgemeinen Kulturbereich Tätigen Google dankbar sein werden, dass durch dessen Vorpreschen viele Normen des Urheberrechts sich als obsolet erwiesen haben und als verkrustet aufgebrochen werden konnten. Die Reinheit der Prinzipien von geistigem Eigentum und die Regulierungen des Urheberrechts sind ja kein Selbstzweck, sondern sind dazu da, wie es in der Verfassung der Vereinigten Staaten musterhaft heißt, „to promote the progress of science and useful arts“. Oder sie sollten sich, in der europäischen Tradition, musterhaft im deutschen Grundgesetz formuliert, nicht nur an der Sicherung des Besitzes, sondern auch an dem Prinzip des grundrechtsbegrenzenden Gebots der Sozialpflichtigkeit (Art. 14 Abs. 2 GG) orientieren.
Es ist abzusehen, dass die normale „Verwertung“ in elektronischen Umgebungen die freie Verfügbarkeit des veröffentlichten Wissens sein wird, nicht die kommerzielle Verknappung. , Das mag zunächst nur für Bildung und Wissenschaft zutreffend, sollte aber allgemeines Prinzip auf den Informationsmärkten sein.
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2009, 04:00 - Rubrik: Open Access
Am 31.7.2009 wurden zahlreiche neue Handschriftendigitalisate eingespielt, darunter Gebhart Dachers Konstanzer Chronik:
http://www.e-codices.unifr.ch/de/csg/0646

Hingewiesen sei auch auf die virtuelle Rekonstruktion:
Der fragmentarisch erhaltene Edictus Rothari – die älteste erhaltene Abschrift des Stammesgesetzes der Langobarden. Älteste Überlieferung der frühmittelalterlichen Langobardengesetze, erlassen von König Rothari (636-652) im Jahre 643. Früheste Abschrift von 670/680 aus Bobbio(?), erhalten nurmehr in Fragmenten in der Stiftsbibliothek St. Gallen, in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe sowie in der Zentralbibliothek Zürich und im Staatsarchiv des Kantons Zürich. Der grösste Teil der Fragmente, die 1822 von Stiftsbibliothekar Ildefons von Arx zum vorliegenden Band zusammengefügt wurden, befindet sich in der Stiftsbibliothek St. Gallen. Diese Version der Edictus-Rothari-Handschrift, gültig zwischen 1972 und 2008, enthält - virtuell an die jeweils "richtigen" Stellen des St. Galler Fragmentbandes platziert - auch Fotos aller in Karlsruhe und Zürich befindlichen Edictus-Rothari-Fragmentstücke aus der einstmaligen vollständigen Handschrift des 7. Jahrhunderts. Beim Auseinandernehmen der Originalhandschrift, spätestens nach der Mitte des 15. Jahrhunderts, sind bedeutende Blätter- und Textverluste eingetreten.
http://www.e-codices.unifr.ch/de/csg/0646
Hingewiesen sei auch auf die virtuelle Rekonstruktion:
Der fragmentarisch erhaltene Edictus Rothari – die älteste erhaltene Abschrift des Stammesgesetzes der Langobarden. Älteste Überlieferung der frühmittelalterlichen Langobardengesetze, erlassen von König Rothari (636-652) im Jahre 643. Früheste Abschrift von 670/680 aus Bobbio(?), erhalten nurmehr in Fragmenten in der Stiftsbibliothek St. Gallen, in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe sowie in der Zentralbibliothek Zürich und im Staatsarchiv des Kantons Zürich. Der grösste Teil der Fragmente, die 1822 von Stiftsbibliothekar Ildefons von Arx zum vorliegenden Band zusammengefügt wurden, befindet sich in der Stiftsbibliothek St. Gallen. Diese Version der Edictus-Rothari-Handschrift, gültig zwischen 1972 und 2008, enthält - virtuell an die jeweils "richtigen" Stellen des St. Galler Fragmentbandes platziert - auch Fotos aller in Karlsruhe und Zürich befindlichen Edictus-Rothari-Fragmentstücke aus der einstmaligen vollständigen Handschrift des 7. Jahrhunderts. Beim Auseinandernehmen der Originalhandschrift, spätestens nach der Mitte des 15. Jahrhunderts, sind bedeutende Blätter- und Textverluste eingetreten.
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2009, 00:03 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.universitaetsarchiv.uni-muenchen.de/georgianum/findmittel_online/urkundenregesten/regesten/index.html
Archiv des Herzoglichen Georgianums
AHG, I 8 (60/148)
1509 April 23
Johann Plümel, Prof. theol., Dietrich Reysach, Prof. jur. utr. an der Universität I., beide Dres., und Georg Swäbermair, Bac. theol., Kollegiat der genannten Universität, stiften als die bestellten gescheftiger (Testamentsvollstrecker) des Georg Zingel von Schlierstat, Dr. theol., Domherr zu Eichstätt, Vizekanzler und Professor an der genannten Universität, in das von Georg, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Nieder- und Oberbayern, gegründete Collegium der Studenten zwei Pfründen für Studenten und Kollegiaten aus der gesipten fruntschaft und Nachkommen des Georg Zingel, welche durch die sechs älteren Schöffen zu Schlierstat und durch den Bgm samt sechs Älteren des Rates zu Bucham (Buchain?) präsentiert werden sollen. Wenn aus dem Geschlecht des Stifters kein Geschickter gefunden würde, sollen zwei andere Ottenwalder, die Stud., Bak. oder MA sind, gewählt werden. Die beiden Pfründen erhalten folgende Dotation. 1. An Zinsen und Gülten: 6 lb. d Gült von Johann Wagner zu Küwbach, 3 f und 1 lb. d von Johann Zwelfer zu Schrobenried, 4 f rh von Andreas Rebel zu Möring, 1 f rh von Johann Erdinger, Schuster ebendort, 1 Schaff Korn von Johann Prawn zu Oberntolling, 1 Sack Korn und 1 Sack Hafer von Leonhard Schuttenhelm zu Einling, 3 f rh von Bertold Örtel, Fischer zu Gerlfingen, 1 Viertel Korn von Andreas Holderbach ebendort, 4 f rh von einer von Apollonia Schedlin zu Newburg erkauften Wiese, 5 f vom Rate zu I., 10 f von Georg Schober erkauft aus des Recken von Rain Hof zu Iichesham und einer Hube bei Rain, 6 f von Leonhard Strasser zu Öchselshausen, 2 f von Martin Schmid zu Möring, 4 f wenigstens von der Hube zu Rinperg im Gericht Rörbach erkauft von Johann Burger, B zu I. 2. Verschiedene Hausgeräte (Betten, Tische u.s.w.). 3. Folgende Bücher: der text sentenciarum mit dem comment Bonaventure in zwaien buchern sambt ainem register. Die wibel in grosser form. Gwilhelmum Ockam super primo sentenciarum. Plinium in naturlichen geschichten. All opera Platonis. Cornucopiam. Opera Senece. Tragedie Seneca. Quintilianum. Oraciones Ciceronis. Opera Enee Silvii. Margeritam poeticam. Epistolas Philelphi cum dialogo Luciani. Opera Baptiste Mantuani. Oraciones Philippi Beroaldi. Oracionem Hermolai Barbari ad Fridericum tercium. Ethicam Geraldi Odonis. Theologiam naturalem. Jo. [!] Sumerhart de decimis. Politicam et economiam Versoris. Vocabularium breviloquum. Vocabularium "Ex quo" predicancium et poetarum. Poetriam Foracii [!]. Zway guter betbücher sambt vil andern clainen buchlin scolasticalia, eingebunden und uneingebunden. Ferner wird ein Jahrtag in dem Collegium gestiftet, der in den achttagen der hailigen Osterfeirn zu halten ist mit 1 f ewige Gült als Präsenz aus Dettenrieders Haus zu Burckham, das jetzt Georg Frölich besitzt, und endlich wird zur Erhaltung des obigen Hausrates 1 f Ewiggeld von der Wiese zu Burckham bestimmt.
S: die drei Aussteller
Geschehen an sant Georgen des hailigen martrers tage
Originalpergament, 3 anhängende Siegel, das letzte in einer Holzkapsel
Update: http://archiv.twoday.net/stories/55768757/
Archiv des Herzoglichen Georgianums
AHG, I 8 (60/148)
1509 April 23
Johann Plümel, Prof. theol., Dietrich Reysach, Prof. jur. utr. an der Universität I., beide Dres., und Georg Swäbermair, Bac. theol., Kollegiat der genannten Universität, stiften als die bestellten gescheftiger (Testamentsvollstrecker) des Georg Zingel von Schlierstat, Dr. theol., Domherr zu Eichstätt, Vizekanzler und Professor an der genannten Universität, in das von Georg, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Nieder- und Oberbayern, gegründete Collegium der Studenten zwei Pfründen für Studenten und Kollegiaten aus der gesipten fruntschaft und Nachkommen des Georg Zingel, welche durch die sechs älteren Schöffen zu Schlierstat und durch den Bgm samt sechs Älteren des Rates zu Bucham (Buchain?) präsentiert werden sollen. Wenn aus dem Geschlecht des Stifters kein Geschickter gefunden würde, sollen zwei andere Ottenwalder, die Stud., Bak. oder MA sind, gewählt werden. Die beiden Pfründen erhalten folgende Dotation. 1. An Zinsen und Gülten: 6 lb. d Gült von Johann Wagner zu Küwbach, 3 f und 1 lb. d von Johann Zwelfer zu Schrobenried, 4 f rh von Andreas Rebel zu Möring, 1 f rh von Johann Erdinger, Schuster ebendort, 1 Schaff Korn von Johann Prawn zu Oberntolling, 1 Sack Korn und 1 Sack Hafer von Leonhard Schuttenhelm zu Einling, 3 f rh von Bertold Örtel, Fischer zu Gerlfingen, 1 Viertel Korn von Andreas Holderbach ebendort, 4 f rh von einer von Apollonia Schedlin zu Newburg erkauften Wiese, 5 f vom Rate zu I., 10 f von Georg Schober erkauft aus des Recken von Rain Hof zu Iichesham und einer Hube bei Rain, 6 f von Leonhard Strasser zu Öchselshausen, 2 f von Martin Schmid zu Möring, 4 f wenigstens von der Hube zu Rinperg im Gericht Rörbach erkauft von Johann Burger, B zu I. 2. Verschiedene Hausgeräte (Betten, Tische u.s.w.). 3. Folgende Bücher: der text sentenciarum mit dem comment Bonaventure in zwaien buchern sambt ainem register. Die wibel in grosser form. Gwilhelmum Ockam super primo sentenciarum. Plinium in naturlichen geschichten. All opera Platonis. Cornucopiam. Opera Senece. Tragedie Seneca. Quintilianum. Oraciones Ciceronis. Opera Enee Silvii. Margeritam poeticam. Epistolas Philelphi cum dialogo Luciani. Opera Baptiste Mantuani. Oraciones Philippi Beroaldi. Oracionem Hermolai Barbari ad Fridericum tercium. Ethicam Geraldi Odonis. Theologiam naturalem. Jo. [!] Sumerhart de decimis. Politicam et economiam Versoris. Vocabularium breviloquum. Vocabularium "Ex quo" predicancium et poetarum. Poetriam Foracii [!]. Zway guter betbücher sambt vil andern clainen buchlin scolasticalia, eingebunden und uneingebunden. Ferner wird ein Jahrtag in dem Collegium gestiftet, der in den achttagen der hailigen Osterfeirn zu halten ist mit 1 f ewige Gült als Präsenz aus Dettenrieders Haus zu Burckham, das jetzt Georg Frölich besitzt, und endlich wird zur Erhaltung des obigen Hausrates 1 f Ewiggeld von der Wiese zu Burckham bestimmt.
S: die drei Aussteller
Geschehen an sant Georgen des hailigen martrers tage
Originalpergament, 3 anhängende Siegel, das letzte in einer Holzkapsel
Update: http://archiv.twoday.net/stories/55768757/
KlausGraf - am Freitag, 14. August 2009, 21:50 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Freitag, 14. August 2009, 21:44 - Rubrik: Universitaetsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/sml/index.cgi?sml=21
Die Inkunabelsammlung der ULB umfasst mehr als 2000 Bände, von denen etwa die Hälfte in einem DFG-geförderten Projekt digitalisiert wird. Die Inkunabeln entstammen zum Teil der historischen Sammlung der Darmstädter Landgrafen in der Hofbibliothek, den größten Teil verdankt die Bibliothek jedoch dem Vermächtnis des Baron von Hüpsch, der seine Sammlung 1805 dem Landgrafen Ludwig X. schenkte. Die Auswahlkriterien für das Digitalisierungsprojekt waren vollständige Titel und deutsche Druckorte.
Natürlich nur echt mit Copyfraud.

Die Inkunabelsammlung der ULB umfasst mehr als 2000 Bände, von denen etwa die Hälfte in einem DFG-geförderten Projekt digitalisiert wird. Die Inkunabeln entstammen zum Teil der historischen Sammlung der Darmstädter Landgrafen in der Hofbibliothek, den größten Teil verdankt die Bibliothek jedoch dem Vermächtnis des Baron von Hüpsch, der seine Sammlung 1805 dem Landgrafen Ludwig X. schenkte. Die Auswahlkriterien für das Digitalisierungsprojekt waren vollständige Titel und deutsche Druckorte.
Natürlich nur echt mit Copyfraud.

KlausGraf - am Freitag, 14. August 2009, 21:36 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Freitag, 14. August 2009, 16:15 - Rubrik: Universitaetsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
aus der Ausstellungsrezension in der Süddeutschen Zeitung:
"Eine Schau in Braunschweig scheitert an dem Versuch, die Zeit von Otto IV. zu erklären, dem einzigen Welfen unter den mittelalterlichen Kaisern. [...]
An Otto IV. könnte man also viel zeigen. Doch das haben die Verantwortlichen in Braunschweig verpasst. In nur zwei Jahren, so gaben sie bekannt, ist die Ausstellung entstanden, die Folgen dieser Hast sieht man an allen Ecken und Enden. [...]
Zwei Jahre ist zu wenig Zeit, um Ausleihen hohen Rangs zu ermöglichen.
Es fehlen der Ausstellung aber nicht nur Exponate, die das Niveau der Zeit in der wünschenswerten Dichte zeigen könnten. Es fehlt ihr auch ein Konzept. [...]
Die Ausstellung schweigt, und auch der Katalog gibt wenig her. Neben einzelnem Guten findet man Beiträge auf dem Niveau von Kolpingsvorträgen. Im Ganzen wird er weder die Forschung voranbringen noch dem interessierten Laien einen Überblick geben. Auch der Katalog musste in zwei Jahren zusammengerührt werden. Selten hat man kulturpolitische Projektemacherei so scheitern sehen. STEPHAN SPEICHER"
http://www.sueddeutsche.de/I5v38c/3000708/Die-Ge-walt-auf-der-Strasse-und-im-Reich.html
[Bild ergänzt KG]
"Eine Schau in Braunschweig scheitert an dem Versuch, die Zeit von Otto IV. zu erklären, dem einzigen Welfen unter den mittelalterlichen Kaisern. [...]
An Otto IV. könnte man also viel zeigen. Doch das haben die Verantwortlichen in Braunschweig verpasst. In nur zwei Jahren, so gaben sie bekannt, ist die Ausstellung entstanden, die Folgen dieser Hast sieht man an allen Ecken und Enden. [...]
Zwei Jahre ist zu wenig Zeit, um Ausleihen hohen Rangs zu ermöglichen.
Es fehlen der Ausstellung aber nicht nur Exponate, die das Niveau der Zeit in der wünschenswerten Dichte zeigen könnten. Es fehlt ihr auch ein Konzept. [...]
Die Ausstellung schweigt, und auch der Katalog gibt wenig her. Neben einzelnem Guten findet man Beiträge auf dem Niveau von Kolpingsvorträgen. Im Ganzen wird er weder die Forschung voranbringen noch dem interessierten Laien einen Überblick geben. Auch der Katalog musste in zwei Jahren zusammengerührt werden. Selten hat man kulturpolitische Projektemacherei so scheitern sehen. STEPHAN SPEICHER"
http://www.sueddeutsche.de/I5v38c/3000708/Die-Ge-walt-auf-der-Strasse-und-im-Reich.html
[Bild ergänzt KG]Hermann Grote - am Freitag, 14. August 2009, 11:24 - Rubrik: Landesgeschichte
Das Bürgerbegehren zugunsten des Erhalts der alten Hauptpost ist an 114 fehlenden Unterschriften gescheitert, meldet - ohne Datumsangabe - die Schwäbische Heimat 2009/1, S. 111.
Zur Argumentation der Bürgerinitiative Alte Hauptpost siehe
http://www.schwäbisch-gmünd.net/img/Postgeb%e4ude.pdf
Zum Hintergrund:
http://www.schwäbisch-gmünd.net/landesgartenschau.html
und weitere Beiträge dieses Internetangebots.
Auf Youtube dokumentiert ein Video das Gebäude und seine Umgebung:
http://www.youtube.com/watch?v=gWeGYY759c0
(Einbetten deaktiviert)

http://www.panoramio.com/photo/14615773
Zur Argumentation der Bürgerinitiative Alte Hauptpost siehe
http://www.schwäbisch-gmünd.net/img/Postgeb%e4ude.pdf
Zum Hintergrund:
http://www.schwäbisch-gmünd.net/landesgartenschau.html
und weitere Beiträge dieses Internetangebots.
Auf Youtube dokumentiert ein Video das Gebäude und seine Umgebung:
http://www.youtube.com/watch?v=gWeGYY759c0
(Einbetten deaktiviert)

http://www.panoramio.com/photo/14615773
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/5873713/
Udo Vetter leitet die Zulässigkeit der Plakat-Remix-Aktion aus der Einwilligung seitens der CDU in eine redaktionelle Verwendung ab:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/12/schnell-zuruckpfeifen/
Wie weit diese im vorliegenden Fall jedenfalls gehen, lässt sich auf der Homepage der CDU nachlesen, wo es auch die Plakate zum Download gibt:
Alle Bilder auf www.bilder.cdu.de können für redaktionelle Zwecke unter Angabe des Bildnachweises (Foto: www.bilder.cdu.de) sowie des Fotografen (soweit genannt) kostenlos verwendet werden.
Die CDU räumt also das Recht ein, sämtliches Material für redaktionelle Zwecke zu verwenden. Wir müssen die Frage nicht beantworten, ob die Einschränkung auf redaktionelle Zwecke zulässig ist. Denn netzpolitik.org ist mittlerweile eine wichtige, viel beachtete und seriös geführte Online-Publikation.
Längst ist auch geklärt, dass derjenige, der Pressematerial zur Verfügung stellt, keine Einschränkungen zur inhaltlichen Verwendung machen kann. Nach dem Motto: Sie dürfen das Material nur nutzen, wenn positiv berichtet wird oder keine Veränderungen vorgenommen werden. Das ist mit der Presse- und Meinungsfreiheit nicht vereinbar.
Gern wüsste ich, wo das geklärt ist.
Gefunden habe ich ein völlig lebensfremdes Urteil des - na was wohl - Landgerichts Hamburg, das bei einer einfachen Pressemitteilung einer Anwaltskanzlei fehlerhaft die Schöpfungshöhe bejahte und einem anderen Anwalt die verwertung ohne Quellenangabe verbot:
http://www.damm-mann.de/assets/doc20070425111946.pdf
Wozu bitteschön gibt man Pressemitteilungen heraus, wenn man nicht möchte, dass diese möglichst vollständig und unverändert abgedruckt oder anderweitig veröffentlicht werden?
Die betreffende PM ist heute noch auf
OpenPR abrufbar.
Es ist absolut branchenüblich, dass Presseorgane sich nicht die Mühe machen, PMs so umzuformulieren, dass eine freie Bearbeitung (§ 24 UrhG) entsteht. PMs werden üblicherweise gekürzt bzw. etwas bearbeitet, wobei nicht selten eine Quellenangabe unterbleibt.
Wer eine Pressemitteilung verbreitet, willigt ein, dass sie ohne urheberrechtliche Einrede verbreitet werden darf. Das LG Hamburg hat Unrecht.
Längst ist auch geklärt, dass derjenige, der Pressematerial zur Verfügung stellt, keine Einschränkungen zur inhaltlichen Verwendung machen kann.
Je länger ich darüber nachdenke, um so weniger geklärt scheint mir das.
Aus urheberrechtlicher Sicht darf der Urheber bis an die Grenze des Rechtsmissbräuchlichen seine Position ausnutzen. Presseorgane müssen sich daran halten, sofern wirksame AGB/freie Lizenzen vorliegen und keine Schranke des UrhG in Betracht kommt.
Bilder zur redaktionellen Nutzung sind beispielsweise eine Teilmenge der von
http://www.buss-art.de/page.php?page_id=89
vertriebenen Bilder. Der Kunde dieser Bildagentur darf generell bei allen Bildern nicht:
"die lizenzierten Bilder in pornographischer, diffamierender oder gesetzeswidriger Weise [...] verwenden"
Es liegt auf der Hand, dass völlig unbestimmt ist, was ein Gericht bei Auslegung dieser Klausel (ob sie überhaupt wirksam ist, steht dahin) als "diffamierend" betrachten würde.
Übrigens kann sich die Verwendung zu redaktionellen Zwecken nicht auf die Flickr-Präsentation der zweckentfremdeten Fotos beziehen, sondern nur auf das Blog Netzpolitik, das in der Tat redaktionelle Berichterstattung und Meinungsbildung bietet.
Fazit: Entgegen den Angaben von Vetter ist durchaus unklar, womit ein Rechteinhaber urheberrechtlich geschützter Werke einverstanden sein muss, wenn es um ihre vergütungsfreie Nutzung geht.
http://archiv.twoday.net/stories/5873713/
Udo Vetter leitet die Zulässigkeit der Plakat-Remix-Aktion aus der Einwilligung seitens der CDU in eine redaktionelle Verwendung ab:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/12/schnell-zuruckpfeifen/
Wie weit diese im vorliegenden Fall jedenfalls gehen, lässt sich auf der Homepage der CDU nachlesen, wo es auch die Plakate zum Download gibt:
Alle Bilder auf www.bilder.cdu.de können für redaktionelle Zwecke unter Angabe des Bildnachweises (Foto: www.bilder.cdu.de) sowie des Fotografen (soweit genannt) kostenlos verwendet werden.
Die CDU räumt also das Recht ein, sämtliches Material für redaktionelle Zwecke zu verwenden. Wir müssen die Frage nicht beantworten, ob die Einschränkung auf redaktionelle Zwecke zulässig ist. Denn netzpolitik.org ist mittlerweile eine wichtige, viel beachtete und seriös geführte Online-Publikation.
Längst ist auch geklärt, dass derjenige, der Pressematerial zur Verfügung stellt, keine Einschränkungen zur inhaltlichen Verwendung machen kann. Nach dem Motto: Sie dürfen das Material nur nutzen, wenn positiv berichtet wird oder keine Veränderungen vorgenommen werden. Das ist mit der Presse- und Meinungsfreiheit nicht vereinbar.
Gern wüsste ich, wo das geklärt ist.
Gefunden habe ich ein völlig lebensfremdes Urteil des - na was wohl - Landgerichts Hamburg, das bei einer einfachen Pressemitteilung einer Anwaltskanzlei fehlerhaft die Schöpfungshöhe bejahte und einem anderen Anwalt die verwertung ohne Quellenangabe verbot:
http://www.damm-mann.de/assets/doc20070425111946.pdf
Wozu bitteschön gibt man Pressemitteilungen heraus, wenn man nicht möchte, dass diese möglichst vollständig und unverändert abgedruckt oder anderweitig veröffentlicht werden?
Die betreffende PM ist heute noch auf
OpenPR abrufbar.
Es ist absolut branchenüblich, dass Presseorgane sich nicht die Mühe machen, PMs so umzuformulieren, dass eine freie Bearbeitung (§ 24 UrhG) entsteht. PMs werden üblicherweise gekürzt bzw. etwas bearbeitet, wobei nicht selten eine Quellenangabe unterbleibt.
Wer eine Pressemitteilung verbreitet, willigt ein, dass sie ohne urheberrechtliche Einrede verbreitet werden darf. Das LG Hamburg hat Unrecht.
Längst ist auch geklärt, dass derjenige, der Pressematerial zur Verfügung stellt, keine Einschränkungen zur inhaltlichen Verwendung machen kann.
Je länger ich darüber nachdenke, um so weniger geklärt scheint mir das.
Aus urheberrechtlicher Sicht darf der Urheber bis an die Grenze des Rechtsmissbräuchlichen seine Position ausnutzen. Presseorgane müssen sich daran halten, sofern wirksame AGB/freie Lizenzen vorliegen und keine Schranke des UrhG in Betracht kommt.
Bilder zur redaktionellen Nutzung sind beispielsweise eine Teilmenge der von
http://www.buss-art.de/page.php?page_id=89
vertriebenen Bilder. Der Kunde dieser Bildagentur darf generell bei allen Bildern nicht:
"die lizenzierten Bilder in pornographischer, diffamierender oder gesetzeswidriger Weise [...] verwenden"
Es liegt auf der Hand, dass völlig unbestimmt ist, was ein Gericht bei Auslegung dieser Klausel (ob sie überhaupt wirksam ist, steht dahin) als "diffamierend" betrachten würde.
Übrigens kann sich die Verwendung zu redaktionellen Zwecken nicht auf die Flickr-Präsentation der zweckentfremdeten Fotos beziehen, sondern nur auf das Blog Netzpolitik, das in der Tat redaktionelle Berichterstattung und Meinungsbildung bietet.
Fazit: Entgegen den Angaben von Vetter ist durchaus unklar, womit ein Rechteinhaber urheberrechtlich geschützter Werke einverstanden sein muss, wenn es um ihre vergütungsfreie Nutzung geht.
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2009, 19:10 - Rubrik: Archivrecht
http://www.presserecht-aktuell.de/?p=876
Die im Detail nicht immer korrekte (z.B. Urheberrechtsschutz des CDU-Logos) Darstellung widmet sich der Beschwerde der Fotografin des Schäuble-Porträts, zu dessen Remix das Blog Netzpolitik aufgerufen hatte.
Abgelehnt wird eine freie Benutzung (§ 24 UrhG) und stattdessen auf das Zitatrecht Bezug genommen, obwohl die Verwendung mit der bisherigen Auslegung dieser Urheberrechtsschranke nicht in Einklang steht:
"Selbstständig ist das zitierende Werk gegenüber dem zitierten Werk, wenn es für sich genommen eine schöpferische Leistung darstellt. Diese Selbstständigkeit fehlt, wenn das Zitat dergestalt im
Mittelpunkt des zitierenden Werkes steht, dass Letzteres ohne das
Zitat kein für sich existenzfähiges Werk mehr darstellen würde" (Bisges: Grenzen des Zitatrechts im Internet, GRUR 2009, 730 ff., hier 731).
Die hinzugefügten Slogans haben in der Regel keine eigene Schöpfungshöhe, das Foto wird also nicht in einem eigenständigen Werk zitiert.
Hinzu kommt, dass ein Zitat nur unverändert zulässig ist: "Gem. § 62 I UrhG dürfen Änderungen an dem zitierten Werk nicht
vorgenommen werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz stellen nur die Übersetzung (§ 62 II UrhG) und die größen- bzw. technikbedingten Änderungen (§ 62 III UrhG) sowie nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zulässige Änderungen (§ 63 I 2 i.V. mit § 39 II UrhG) dar." (Bisges 733).
Weder stellen die satirisch abgewandelten Plakate freie Bearbeitungen nach gängiger Lehre ("Verblassen" der Vorlage) noch zulässige Zitate dar.
Darf man das Urheberrecht so zurechtbiegen, dass ein politisch wünschenswertes Ergebnis - die im Interesse der Meinungsfreiheit zulässige Nutzung - zustandekommt? Wenn man von der herrschenden Dogmatik abweicht, die darauf verweist, dass die Schranken des UrhG abschließend sind, fällt es nicht schwer, das Urheberrecht im Licht des Grundrechts der Meinungsfreiheit zu interpretieren und - obwohl keine Schranke so richtig passt - aufgrund der überragenden Bedeutung der politischen Auseinandersetzung in Wahlkampfzeiten den Remix und seine öffentliche Präsentation für erlaubt zu halten.
Auf die Meinungsfreiheit kann übertragen werden, was das Bundesverfassungsgericht zur Kunstfreiheit schrieb:
Dabei ist grundlegend zu beachten, dass mit der Veröffentlichung ein Werk nicht mehr allein seinem Inhaber zur Verfügung steht. Vielmehr tritt es bestimmungsgemäß in den gesellschaftlichen Raum und kann damit zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Bild der Zeit mitbestimmenden Faktor werden. Es löst sich mit der Zeit von der privatrechtlichen Verfügbarkeit und wird geistiges und kulturelles Allgemeingut (BVerfGE 79, 29 <42>). Dies ist einerseits die innere Rechtfertigung für die zeitliche Begrenzung des Urheberschutzes, andererseits führt dieser Umstand auch dazu, dass das Werk umso stärker als Anknüpfungspunkt für eine künstlerische Auseinandersetzung dienen kann, je mehr es seine gewünschte gesellschaftliche Rolle erfüllt. Diese gesellschaftliche Einbindung der Kunst ist damit gleichzeitig Wirkungsvoraussetzung für sie und Ursache dafür, dass die Künstler in gewissem Maß Eingriffe in ihre Urheberrechte durch andere Künstler als Teil der sich mit dem Kunstwerk auseinander setzenden Gesellschaft hinzunehmen haben. Zur Bestimmung des zulässigen Umfangs dieser Eingriffe dienen die Schrankenbestimmungen des Urheberrechts (§§ 45 ff. UrhG), die ihrerseits aber wieder im Lichte der Kunstfreiheit auszulegen sind und einen Ausgleich zwischen den verschiedenen - auch verfassungsrechtlich - geschützten Interessen schaffen müssen. Dem Interesse der Urheberrechtsinhaber vor Ausbeutung ihrer Werke ohne Genehmigung zu fremden kommerziellen Zwecken steht das durch die Kunstfreiheit geschützte Interesse anderer Künstler gegenüber, ohne die Gefahr von Eingriffen finanzieller oder inhaltlicher Art in einen künstlerischen Dialog und Schaffensprozess zu vorhandenen Werken treten zu können. (Hervorhebung KG)
http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/605-BVerfG-Az-1-BvR-82598-Germania-3.html
Anderer Ansicht ist bekanntlich der BGH:
http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/381-BGH-Az-I-ZR-11700-Verfremdung-des-Bundesadlers-Gies-Adler.html
Diese Entscheidung zu einer freien Bearbeitung des Gies-Adlers ist auch für den vorliegenden Fall einschlägig. Es fällt allerdings außerordentlich schwer, im bloßen Austauschen des Slogans eine antithematische Behandlung des Fotos zu sehen.
Fazit: Art. 5 GG rechtfertigt den Remix, das UrhG eher nicht.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/5874016/
http://www.flickr.com/photos/41336872@N02/
Die im Detail nicht immer korrekte (z.B. Urheberrechtsschutz des CDU-Logos) Darstellung widmet sich der Beschwerde der Fotografin des Schäuble-Porträts, zu dessen Remix das Blog Netzpolitik aufgerufen hatte.
Abgelehnt wird eine freie Benutzung (§ 24 UrhG) und stattdessen auf das Zitatrecht Bezug genommen, obwohl die Verwendung mit der bisherigen Auslegung dieser Urheberrechtsschranke nicht in Einklang steht:
"Selbstständig ist das zitierende Werk gegenüber dem zitierten Werk, wenn es für sich genommen eine schöpferische Leistung darstellt. Diese Selbstständigkeit fehlt, wenn das Zitat dergestalt im
Mittelpunkt des zitierenden Werkes steht, dass Letzteres ohne das
Zitat kein für sich existenzfähiges Werk mehr darstellen würde" (Bisges: Grenzen des Zitatrechts im Internet, GRUR 2009, 730 ff., hier 731).
Die hinzugefügten Slogans haben in der Regel keine eigene Schöpfungshöhe, das Foto wird also nicht in einem eigenständigen Werk zitiert.
Hinzu kommt, dass ein Zitat nur unverändert zulässig ist: "Gem. § 62 I UrhG dürfen Änderungen an dem zitierten Werk nicht
vorgenommen werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz stellen nur die Übersetzung (§ 62 II UrhG) und die größen- bzw. technikbedingten Änderungen (§ 62 III UrhG) sowie nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zulässige Änderungen (§ 63 I 2 i.V. mit § 39 II UrhG) dar." (Bisges 733).
Weder stellen die satirisch abgewandelten Plakate freie Bearbeitungen nach gängiger Lehre ("Verblassen" der Vorlage) noch zulässige Zitate dar.
Darf man das Urheberrecht so zurechtbiegen, dass ein politisch wünschenswertes Ergebnis - die im Interesse der Meinungsfreiheit zulässige Nutzung - zustandekommt? Wenn man von der herrschenden Dogmatik abweicht, die darauf verweist, dass die Schranken des UrhG abschließend sind, fällt es nicht schwer, das Urheberrecht im Licht des Grundrechts der Meinungsfreiheit zu interpretieren und - obwohl keine Schranke so richtig passt - aufgrund der überragenden Bedeutung der politischen Auseinandersetzung in Wahlkampfzeiten den Remix und seine öffentliche Präsentation für erlaubt zu halten.
Auf die Meinungsfreiheit kann übertragen werden, was das Bundesverfassungsgericht zur Kunstfreiheit schrieb:
Dabei ist grundlegend zu beachten, dass mit der Veröffentlichung ein Werk nicht mehr allein seinem Inhaber zur Verfügung steht. Vielmehr tritt es bestimmungsgemäß in den gesellschaftlichen Raum und kann damit zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Bild der Zeit mitbestimmenden Faktor werden. Es löst sich mit der Zeit von der privatrechtlichen Verfügbarkeit und wird geistiges und kulturelles Allgemeingut (BVerfGE 79, 29 <42>). Dies ist einerseits die innere Rechtfertigung für die zeitliche Begrenzung des Urheberschutzes, andererseits führt dieser Umstand auch dazu, dass das Werk umso stärker als Anknüpfungspunkt für eine künstlerische Auseinandersetzung dienen kann, je mehr es seine gewünschte gesellschaftliche Rolle erfüllt. Diese gesellschaftliche Einbindung der Kunst ist damit gleichzeitig Wirkungsvoraussetzung für sie und Ursache dafür, dass die Künstler in gewissem Maß Eingriffe in ihre Urheberrechte durch andere Künstler als Teil der sich mit dem Kunstwerk auseinander setzenden Gesellschaft hinzunehmen haben. Zur Bestimmung des zulässigen Umfangs dieser Eingriffe dienen die Schrankenbestimmungen des Urheberrechts (§§ 45 ff. UrhG), die ihrerseits aber wieder im Lichte der Kunstfreiheit auszulegen sind und einen Ausgleich zwischen den verschiedenen - auch verfassungsrechtlich - geschützten Interessen schaffen müssen. Dem Interesse der Urheberrechtsinhaber vor Ausbeutung ihrer Werke ohne Genehmigung zu fremden kommerziellen Zwecken steht das durch die Kunstfreiheit geschützte Interesse anderer Künstler gegenüber, ohne die Gefahr von Eingriffen finanzieller oder inhaltlicher Art in einen künstlerischen Dialog und Schaffensprozess zu vorhandenen Werken treten zu können. (Hervorhebung KG)
http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/605-BVerfG-Az-1-BvR-82598-Germania-3.html
Anderer Ansicht ist bekanntlich der BGH:
http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/381-BGH-Az-I-ZR-11700-Verfremdung-des-Bundesadlers-Gies-Adler.html
Diese Entscheidung zu einer freien Bearbeitung des Gies-Adlers ist auch für den vorliegenden Fall einschlägig. Es fällt allerdings außerordentlich schwer, im bloßen Austauschen des Slogans eine antithematische Behandlung des Fotos zu sehen.
Fazit: Art. 5 GG rechtfertigt den Remix, das UrhG eher nicht.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/5874016/
http://www.flickr.com/photos/41336872@N02/KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2009, 16:42 - Rubrik: Archivrecht
Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil und der Generalsekretär der VolkswagenStiftung Dr. Wilhelm Krull läuten den Wiederaufbau ein.
Pressemeldungen
http://idw-online.de/pages/de/news324302
http://www.damals.de/de/8/Gruenes-Licht-fuer-den-Wiederaufbau-von-Schloss-Herrenhausen-in-Hannover.html?aid=189399&cp=6&action=showDetails
http://www.volkswagenstiftung.de/fileadmin/downloads/pressepdf_2009/20090703.pdf
Hintergrundinformationen
http://images.google.com/imgres?imgurl=http://i36.tinypic.com/2le6ybt.jpg&imgrefurl=http://www.skyscrapercity.com/showthread.php%3Ft%3D669192&usg=__MaodI00VpIMFg56Gwg8ZwBBUu-k=&h=236&w=325&sz=62&hl=de&start=23&um=1&tbnid=-V6RiLplEKrDGM:&tbnh=86&tbnw=118&prev=/images%3Fq%3Dschloss%2Bherrenhausen%26ndsp%3D20%26hl%3Dde%26rls%3Dcom.microsoft:de:IE-SearchBox%26rlz%3D1I7GPEA_deDE310%26sa%3DN%26start%3D20%26um%3D1
Nutzungsdiskussion
http://archiv.twoday.net/stories/5353032/#5400054
Statement Architektenkammer Niedersachsen
http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/servicedb/303-dab_nds_02.08.pdf
Schloss Herrenhausen als Computer Animation
http://www.youtube.com/watch?v=d4k_TfmIejw
Pressemeldungen
http://idw-online.de/pages/de/news324302
http://www.damals.de/de/8/Gruenes-Licht-fuer-den-Wiederaufbau-von-Schloss-Herrenhausen-in-Hannover.html?aid=189399&cp=6&action=showDetails
http://www.volkswagenstiftung.de/fileadmin/downloads/pressepdf_2009/20090703.pdf
Hintergrundinformationen
http://images.google.com/imgres?imgurl=http://i36.tinypic.com/2le6ybt.jpg&imgrefurl=http://www.skyscrapercity.com/showthread.php%3Ft%3D669192&usg=__MaodI00VpIMFg56Gwg8ZwBBUu-k=&h=236&w=325&sz=62&hl=de&start=23&um=1&tbnid=-V6RiLplEKrDGM:&tbnh=86&tbnw=118&prev=/images%3Fq%3Dschloss%2Bherrenhausen%26ndsp%3D20%26hl%3Dde%26rls%3Dcom.microsoft:de:IE-SearchBox%26rlz%3D1I7GPEA_deDE310%26sa%3DN%26start%3D20%26um%3D1
Nutzungsdiskussion
http://archiv.twoday.net/stories/5353032/#5400054
Statement Architektenkammer Niedersachsen
http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/servicedb/303-dab_nds_02.08.pdf
Schloss Herrenhausen als Computer Animation
http://www.youtube.com/watch?v=d4k_TfmIejw
Hermann Grote - am Mittwoch, 12. August 2009, 16:38 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.resourceshelf.com/2009/08/10/scanning-internet-archive-text-collection-passes-15-million-titles/
Hilfreiche Tipps zur Nutzung:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Internet_Archive
Hilfreiche Tipps zur Nutzung:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Internet_Archive
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2009, 13:18 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.buchforschung.at/content_de/mitteilungen.php#2009-1
Lenka Veselá: Die Bibliothek der Beck von Leopoldsdorf und die mitteleuropäischen Adelsbibliotheken. Entwurf zu einem geplanten Projekt.
Der Entwurf ist leider nicht online.
Lenka Veselá: Die Bibliothek der Beck von Leopoldsdorf und die mitteleuropäischen Adelsbibliotheken. Entwurf zu einem geplanten Projekt.
Der Entwurf ist leider nicht online.
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2009, 12:52 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Im Bundesarchiv in Berlin ist ein Manuskript des Schriftstellers B. Traven aufgetaucht. Der Bochumer Literaturwissenschaftler Jan-Christoph Hauschild hat das Manuskript jetzt bei seinen Nachforschungen zum Lebenslauf B. Travens entdeckt. Die Kriminalgeschichte "Der Täter wird gesucht" war 84 Jahre lang verschollen und war auf Umwegen in das Bundesarchiv gelangt. Der Schriftsteller, der auch als Ret Marut veröffentlichte, lebte von 1882 bis 1969. Er war Schauspieler und schrieb Abenteurgeschichten und sozialkritische Romane. International bekannt wurde 1948 mit "Der Schatz der Sierra Madre", der Roman wurde mit Humphrey Bogart verfilmt."
Quelle: WDR-Kulturnachrichten v. 11.08.2009
FAZ-Rezension des Hausschild-Buches
Reaktion der Spreegurke: http://spreegurke.twoday.net/stories/5830619/
Wikipedia-Artikel zu Hausschild und Traven:
http://de.wikipedia.org/wiki/Jan-Christoph_Hauschild
http://de.wikipedia.org/wiki/B._Traven
Quelle: WDR-Kulturnachrichten v. 11.08.2009
FAZ-Rezension des Hausschild-Buches
Reaktion der Spreegurke: http://spreegurke.twoday.net/stories/5830619/
Wikipedia-Artikel zu Hausschild und Traven:
http://de.wikipedia.org/wiki/Jan-Christoph_Hauschild
http://de.wikipedia.org/wiki/B._Traven
Wolf Thomas - am Mittwoch, 12. August 2009, 07:13 - Rubrik: Literaturarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Pina Bauschs Sohn Salomon hat in Wuppertal eine Pina-Bausch-Stiftung ins Leben gerufen. Sie soll das künstlerische Vermächtnis der Choreographin verwalten und weitergeben, teilte eine Sprecherin mit. Anliegen seien vor allem Aufführung und Verbreitung von Bauschs Werken. Geplant sei zudem ein öffentlich zugängliches Archiv.
Pina Bausch, langjährige Leiterin des Tanztheaters Wuppertal, war im Juni gestorben. Sie galt als große Erneuerin des Tanztheaters und wichtigste Choreographin ihrer Zeit."
Quelle:
http://www.wdr.de/themen/kurzmeldungen/2009/08/11/pina-bausch-stiftung_ins_leben_gerufen.jhtml
zum Bausch-Archiv s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/5021869/
Pina Bausch, langjährige Leiterin des Tanztheaters Wuppertal, war im Juni gestorben. Sie galt als große Erneuerin des Tanztheaters und wichtigste Choreographin ihrer Zeit."
Quelle:
http://www.wdr.de/themen/kurzmeldungen/2009/08/11/pina-bausch-stiftung_ins_leben_gerufen.jhtml
zum Bausch-Archiv s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/5021869/
Wolf Thomas - am Mittwoch, 12. August 2009, 07:10 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
Stefan Schröder: Dess glich ich all min tag nie gesechen hab vnd ob got wil nùt mer sechen wil. Fremd- und Selbstbilder in den Pilgerberichten des Ulmer Dominikaners Falix Fabri. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 68 (2009), S. 41-62
Dass dieser Beitrag den unbestreitbar besten enzyklopädischen Artikel über Felix Fabri
http://de.wikipedia.org/wiki/Felix_Fabri
ignoriert ist ebenso ärgerlich wie die Tatsache, dass durch gänzliches Ausblenden von Internetquellen unterschlagen wird, wieviele Werke Fabris (nicht zuletzt auf mein Betreiben hin) online inzwischen bequem verfügbar sind.
Dass dieser Beitrag den unbestreitbar besten enzyklopädischen Artikel über Felix Fabri
http://de.wikipedia.org/wiki/Felix_Fabri
ignoriert ist ebenso ärgerlich wie die Tatsache, dass durch gänzliches Ausblenden von Internetquellen unterschlagen wird, wieviele Werke Fabris (nicht zuletzt auf mein Betreiben hin) online inzwischen bequem verfügbar sind.
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2009, 01:49 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Brauchen wir eine Grundgesetzänderung, damit die Bundeswehr im Internet eingreifen kann?
Deutsches Bundesarchiv (German Federal Archive), B 145 Bild-F073468-0023 Foto: Schambeck, Arne, CC-BY-SA
Deutsches Bundesarchiv (German Federal Archive), B 145 Bild-F073468-0023 Foto: Schambeck, Arne, CC-BY-SAKlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2009, 01:35 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Zum von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Kommunikationsprozess kann auch die Mitteilung einer fremden Meinung oder Tatsachenbehauptung zählen, und zwar auch dann, wenn der Mitteilende sich diese weder zu eigen macht noch sie in eine eigene Stellungnahme einbindet, sondern die fremde Äußerung lediglich verbreitet. Es ist Teil des meinungsbildenden Diskussionsprozesses, dessen Schutz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, sich und andere auch über Stellungnahmen Dritter zu informieren (vgl. BVerfGE 85, 1 <22>), etwa weil der Verbreitende sie für begrüßenswert hält, weil er ihr ablehnend gegenübersteht oder weil er sie aus sich heraus für bemerkenswert erachtet. Die Wiedergabe andernorts zuvor veröffentlichter Berichte im Rahmen einer Presseschau bzw. eines Pressespiegels ist daher selbst dann von der Meinungsfreiheit geschützt, wenn die fremde Äußerung weder kommentiert noch in anderer Weise in eine eigene Stellungnahmen eingebettet, sondern schlicht um ihrer selbst willen referiert wird.
BVerfG, 1 BvR 134/03 vom 25.6.2009, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090625_1bvr013403.html
Update:
http://www.telemedicus.info/article/1440-BVerfG-schraenkt-Verbreiterhaftung-ein.html
Identifizierung der Beteiligten:
http://www.kress.de/cont/story.php?id=129733
BVerfG, 1 BvR 134/03 vom 25.6.2009, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090625_1bvr013403.html
Update:
http://www.telemedicus.info/article/1440-BVerfG-schraenkt-Verbreiterhaftung-ein.html
Identifizierung der Beteiligten:
http://www.kress.de/cont/story.php?id=129733
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2009, 01:18 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Dienstag, 11. August 2009, 20:47 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
ca. 85 Prozent des Archivmaterials sind geborgen worden
ein Drittel davon ist schwer beschädigt
40 bis 50 Prozent der Funde weisen mittlere, der Rest leichtere Schäden auf.
6000 "Restaurateure" müssten ein Jahr lang arbeiten, um das Material instandzusetzen
400 Millionen Euro Kosten werden dafür geschätzt
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1246883770326.shtml
Kölner Zahlen (1): http://archiv.twoday.net/stories/5727782/
ein Drittel davon ist schwer beschädigt
40 bis 50 Prozent der Funde weisen mittlere, der Rest leichtere Schäden auf.
6000 "Restaurateure" müssten ein Jahr lang arbeiten, um das Material instandzusetzen
400 Millionen Euro Kosten werden dafür geschätzt
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1246883770326.shtml
Kölner Zahlen (1): http://archiv.twoday.net/stories/5727782/
Wolf Thomas - am Dienstag, 11. August 2009, 20:44 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=2216 Macht das VÖB-Blog nun Werbung oder wie darf man diesen Reklame-Beitrag verstehen?
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Dienstag, 11. August 2009, 20:19 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.abendblatt.de/region/lueneburg/article1132352/Die-Bibliothek-braucht-ihre-eigene-Chefstelle.html
"Archivare und Bibliothekare haben vollkommen verschiedene Aufgaben", sagt Gerhard Hopf, von 1974 bis 2001 Leiter der Ratsbücherei und in den 1960er-Jahren Mitarbeiter des Lüneburger Stadtarchivs. "Archivare sammeln, sichten und bewahren Dokumente der Stadtgeschichte. Bibliothekare müssen die Bücherei dagegen zu einem offenen Kommunikationszentrum machen, junge und ältere Menschen an eine solche Einrichtung zu binden versuchen. Sie müssen immer wieder neue Medien integrieren und Ideen entwickeln, Anstöße geben für Veränderungen."
Müllers Stelle nicht wieder mit einer bibliothekarischen Fachkraft zu besetzen, nennt Hopf eine "fatale Fehlentscheidung". Sie treffe die Einrichtung in "ihren Grundfesten". Er vermutet: "Wenn der zukünftige Leiter ein Archivar ist, wird er den Altbestand der Bücherei aus organisatorischen Gründen hinüber ins Stadtarchiv holen wollen. Damit würde eine einzigartige Bibliothek an ihrem bisherigen Standort zerstört."
Ich teile diese Bedenken. Wenn es nicht möglich ist, den großartigen wissenschaftlichen Altbestand von einem eigenen Wissenschaftler betreuen zu lassen, mag man es für vertretbar halten, einem Archivar die Leitung zu übergeben. Aber Archivare sind nun einmal nicht dafür ausgebildet, eine attraktive Stadtbücherei zu leiten. Es geht nicht darum, dem künftigen Amtsleiter seine Position nicht zu gönnen, sondern dem Lüneburger Lesepublikum die bestmögliche Versorgung zu sichern. Nicht ohne Grund werden öffentliche Bibliotheken von bibliotheksfachlich ausgebildeten Personen geführt. Wenn ein Bibliothekar das Lüneburger Stadtarchiv leiten würde, wäre das Grummeln groß. Im Hintergrund steht natürlich die Kostenfrage, aber auf Kosten von Bibliotheken zu sparen zeigt nur, dass man den Anforderungen der Zukunft nicht gerecht wird.

"Archivare und Bibliothekare haben vollkommen verschiedene Aufgaben", sagt Gerhard Hopf, von 1974 bis 2001 Leiter der Ratsbücherei und in den 1960er-Jahren Mitarbeiter des Lüneburger Stadtarchivs. "Archivare sammeln, sichten und bewahren Dokumente der Stadtgeschichte. Bibliothekare müssen die Bücherei dagegen zu einem offenen Kommunikationszentrum machen, junge und ältere Menschen an eine solche Einrichtung zu binden versuchen. Sie müssen immer wieder neue Medien integrieren und Ideen entwickeln, Anstöße geben für Veränderungen."
Müllers Stelle nicht wieder mit einer bibliothekarischen Fachkraft zu besetzen, nennt Hopf eine "fatale Fehlentscheidung". Sie treffe die Einrichtung in "ihren Grundfesten". Er vermutet: "Wenn der zukünftige Leiter ein Archivar ist, wird er den Altbestand der Bücherei aus organisatorischen Gründen hinüber ins Stadtarchiv holen wollen. Damit würde eine einzigartige Bibliothek an ihrem bisherigen Standort zerstört."
Ich teile diese Bedenken. Wenn es nicht möglich ist, den großartigen wissenschaftlichen Altbestand von einem eigenen Wissenschaftler betreuen zu lassen, mag man es für vertretbar halten, einem Archivar die Leitung zu übergeben. Aber Archivare sind nun einmal nicht dafür ausgebildet, eine attraktive Stadtbücherei zu leiten. Es geht nicht darum, dem künftigen Amtsleiter seine Position nicht zu gönnen, sondern dem Lüneburger Lesepublikum die bestmögliche Versorgung zu sichern. Nicht ohne Grund werden öffentliche Bibliotheken von bibliotheksfachlich ausgebildeten Personen geführt. Wenn ein Bibliothekar das Lüneburger Stadtarchiv leiten würde, wäre das Grummeln groß. Im Hintergrund steht natürlich die Kostenfrage, aber auf Kosten von Bibliotheken zu sparen zeigt nur, dass man den Anforderungen der Zukunft nicht gerecht wird.

KlausGraf - am Dienstag, 11. August 2009, 18:02 - Rubrik: Personalia
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=ku&dig=2009/08/11/a0102&cHash=8d223d05c8
Die Stadt Köln gibt sich alle Mühe, ihren Ruf zu verspielen. Nicht erst seit dem Einsturz des Stadtarchivs beflecken Fehlplanungen, Sparzwänge und Eiertänze der verantwortlichen Dezernenten das glänzende Bild der "Kulturmetropole am Rhein".
Die Stadt Köln gibt sich alle Mühe, ihren Ruf zu verspielen. Nicht erst seit dem Einsturz des Stadtarchivs beflecken Fehlplanungen, Sparzwänge und Eiertänze der verantwortlichen Dezernenten das glänzende Bild der "Kulturmetropole am Rhein".
KlausGraf - am Dienstag, 11. August 2009, 13:00 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Archive, Museen und Mediatheken haben nicht nur die Aufgabe, die ihnen anvertrauten Gegenstände für die Zukunft zu bewahren, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Doch im Umgang mit sensiblen Daten – persönlichen Unterlagen, Tagebüchern oder Fotos – stößt man schnell auf Einschränkungen. Was erwarten die Nutzer von den Archiven und welche Bedingungen werden bei der Überlassung persönlicher Zeugnisse vereinbart? Hat sich die Situation durch die Digitalisierung von Sammlungen und deren Veröffentlichung im Internet verändert? Das Symposium befasst sich mit dem Selbstverständnis öffentlicher Kulturinstitutionen im Umgang mit sensiblen Daten.
ÖFFENTLICHE ARCHIVE –»GEHEIME« INFORMATIONEN
Der Umgang mit sensiblen Daten in Filmmuseen, Archiven und Mediatheken
Symposium der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen
10. und 11. September 2009
Programm
10. September 2009
Veranstaltungsraum, 4. OG
10.00
Begrüßung
Dr. Rainer Rother
Künstlerischer Direktor der Deutschen Kinemathek
10.10
Grußwort
Hans-Joachim Otto, MdB
Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
10.20
Eröffnungsvortrag
Dr. Paul Klimpel
Verwaltungsdirektor der Deutschen Kinemathek
10.40
Impulsreferat: »Offenes Netz – geschlossene Archive?«
Dr. Jan-Hinrik Schmidt
Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg
11.00
Kaffeepause
JURISTISCHE GRUNDLAGEN
11.30
Einführungsreferat zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht
RA Prof. Dr. Peter Raue
Partner Hogan & Hartson LLP
11.50
Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Archivgesetze
RA Dr. Bartholomäus Manegold
Fachanwalt für Medienrecht und Urheberrecht in Berlin
12.10
Allgemeines Persönlichkeitsrecht bei Nachlässen
Dr. Harald Müller
Direktor der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg
12.30
Fragen und Diskussion
Moderation: Dr. Paul Klimpel
Verwaltungsdirektor der Deutschen Kinemathek
12.50
Mittagspause
KÜNSTLER UND ARCHIVE
14.00
Einleitung
Prof. Klaus Staeck
Präsident der Akademie der Künste, Berlin
14.20
Gesetz, Vertrag, Vertrauen – Marlene Dietrich und die Stiftung Deutsche Kinemathek
RA Frieder Roth
Dr. Roth und Kollegen
14.40
Vom Wert der Seelenruhe
Rainer Kirsch
Schriftsteller
15.00
Fragen und Diskussion
Moderation: Dr. Wolfgang Trautwein
Direktor des Archivs der Akademie der Künste, Berlin
15.20
Kaffeepause
KONKRETE PROBLEME BEI SAMMLUNGEN UND NACHLÄSSEN
15.40
Aus der Archivpraxis
Werner Sudendorf
Sammlungsleiter der Deutschen Kinemathek
16.00
Sperrvermerke und Archivpraxis
Karl Griep
Leiter der Abteilung Filmarchiv im Bundesarchiv Berlin
16.20
Ein Landesarchivgesetz, ein Landesfilmarchiv und die neuen Medien – Erfahrungen aus Schleswig-Holstein
Dr. Dirk Jachomowski
Leiter des Landesfilmarchivs im Landesarchiv Schleswig-Holstein
16.40
Zur Schau gestellt? Fragen zur Präsentation von Photographien in Ausstellungen.
Dr. Margret Kampmeyer-Käding
Projektleiterin Sonderausstellungen, Jüdisches Museum Berlin
17.00
Fragen und Diskussion
Moderation: Prof. Monika Hagedorn-Saupe
Stellvertretende Leiterin des Instituts für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin
17.20
Empfang
11. September 2009
Veranstaltungsraum, 4. OG
DIGITALISIERUNG
10.00
Zeitzeugen-Archive zum Holocaust und zur Zwangsarbeit
Prof. Dr. Nicolas Apostolopoulos
Leiter des Centers für Digitale Systeme (CeDiS) an der Freien Universität Berlin
10.20
Projekt: »Wir waren so frei ... Momentaufnahmen 1989/1990«
Thorsten Schilling
Leiter des Medien- und Kommunikationszentrums Berlin der Bundeszentrale für politische Bildung
10.40
Digitale Archive im Lichte widerstreitender rechtlicher Interessen
RA Dr. Till Kreutzer
i.e. – Büro für informationsrechtliche Expertise
11.00
Podiumsgespräch
Sonderregelungen für Archive?
Moderation: Prof. Dr. Gabriele Beger
Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
11.20
Fragen und Diskussion
11.40
Kaffeepause
FERNSEHEN UND ARCHIV
12.00
Gesprächsrunde
Der Umgang mit sensiblen Daten im Fernsehen am Beispiel des Films CONTERGAN
Moderation: Peter Paul Kubitz
Programmdirektor Fernsehen der Deutschen Kinemathek
Adolf Winkelmann
Regisseur des Films CONTERGAN (WDR 2007)
RA Prof. Dr. Peter Raue
Partner Hogan & Hartson LLP
Rechtsvertreter der Filmproduktion im Fall »CONTERGAN«
Michael Souvignier
Produzent und Geschäftsführer, Zeitsprung Entertainment GmbH
13.00
Fernsehen, Archive und Recherche
Dr. Michael Crone
Leiter Dokumentation und Archive beim Hessischen Rundfunk
13.20 Mittagspause
ZWISCHEN RECHT UND MORAL – WO STEHEN WIR HEUTE?
14.00
Podiumsgespräch
Moderation: Börries von Notz
Verwaltungsleiter des Jüdischen Museums Berlin
Michael Kloft
Leiter der Abteilung Zeitgeschehen bei Spiegel TV
Dr. Jan-Hinrik Schmidt
Hans-Bredow-Institut für Medienforschung Hamburg an der Universität Hamburg
RA Dr. Till Kreutzer
i.e. – Büro für informationsrechtliche Expertise
Werner Sudendorf
Sammlungsleiter der Deutschen Kinemathek
16.00
Film CONTERGAN - Teil 1 und 2
(WDR 2007, R: Adolf Winkelmann)
Mit einem Grußwort von Stefanie Schulte Strathaus
Vorstand Arsenal – Institut für Film und Videokunst e.V.
Kino Arsenal, 2. UG
Leitung des Symposium
Dr. Paul Klimpel
Organisation
Marc Thümmler
symposium-recht(at)deutsche-kinemathek.de
T +49 (0)30 300 903-502
F +49 (0)30 300 903-13
Wegen der begrenzten Anzahl der Sitzplätze bitten wir um Anmeldung bis zum 1. September 2009.
Teilnahme frei
Programm als PDF:
Website der Deutschen Kinemathek: http://osiris22.pi-consult.de/view.php3?show=5200003770726
ÖFFENTLICHE ARCHIVE –»GEHEIME« INFORMATIONEN
Der Umgang mit sensiblen Daten in Filmmuseen, Archiven und Mediatheken
Symposium der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen
10. und 11. September 2009
Programm
10. September 2009
Veranstaltungsraum, 4. OG
10.00
Begrüßung
Dr. Rainer Rother
Künstlerischer Direktor der Deutschen Kinemathek
10.10
Grußwort
Hans-Joachim Otto, MdB
Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
10.20
Eröffnungsvortrag
Dr. Paul Klimpel
Verwaltungsdirektor der Deutschen Kinemathek
10.40
Impulsreferat: »Offenes Netz – geschlossene Archive?«
Dr. Jan-Hinrik Schmidt
Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg
11.00
Kaffeepause
JURISTISCHE GRUNDLAGEN
11.30
Einführungsreferat zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht
RA Prof. Dr. Peter Raue
Partner Hogan & Hartson LLP
11.50
Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Archivgesetze
RA Dr. Bartholomäus Manegold
Fachanwalt für Medienrecht und Urheberrecht in Berlin
12.10
Allgemeines Persönlichkeitsrecht bei Nachlässen
Dr. Harald Müller
Direktor der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg
12.30
Fragen und Diskussion
Moderation: Dr. Paul Klimpel
Verwaltungsdirektor der Deutschen Kinemathek
12.50
Mittagspause
KÜNSTLER UND ARCHIVE
14.00
Einleitung
Prof. Klaus Staeck
Präsident der Akademie der Künste, Berlin
14.20
Gesetz, Vertrag, Vertrauen – Marlene Dietrich und die Stiftung Deutsche Kinemathek
RA Frieder Roth
Dr. Roth und Kollegen
14.40
Vom Wert der Seelenruhe
Rainer Kirsch
Schriftsteller
15.00
Fragen und Diskussion
Moderation: Dr. Wolfgang Trautwein
Direktor des Archivs der Akademie der Künste, Berlin
15.20
Kaffeepause
KONKRETE PROBLEME BEI SAMMLUNGEN UND NACHLÄSSEN
15.40
Aus der Archivpraxis
Werner Sudendorf
Sammlungsleiter der Deutschen Kinemathek
16.00
Sperrvermerke und Archivpraxis
Karl Griep
Leiter der Abteilung Filmarchiv im Bundesarchiv Berlin
16.20
Ein Landesarchivgesetz, ein Landesfilmarchiv und die neuen Medien – Erfahrungen aus Schleswig-Holstein
Dr. Dirk Jachomowski
Leiter des Landesfilmarchivs im Landesarchiv Schleswig-Holstein
16.40
Zur Schau gestellt? Fragen zur Präsentation von Photographien in Ausstellungen.
Dr. Margret Kampmeyer-Käding
Projektleiterin Sonderausstellungen, Jüdisches Museum Berlin
17.00
Fragen und Diskussion
Moderation: Prof. Monika Hagedorn-Saupe
Stellvertretende Leiterin des Instituts für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin
17.20
Empfang
11. September 2009
Veranstaltungsraum, 4. OG
DIGITALISIERUNG
10.00
Zeitzeugen-Archive zum Holocaust und zur Zwangsarbeit
Prof. Dr. Nicolas Apostolopoulos
Leiter des Centers für Digitale Systeme (CeDiS) an der Freien Universität Berlin
10.20
Projekt: »Wir waren so frei ... Momentaufnahmen 1989/1990«
Thorsten Schilling
Leiter des Medien- und Kommunikationszentrums Berlin der Bundeszentrale für politische Bildung
10.40
Digitale Archive im Lichte widerstreitender rechtlicher Interessen
RA Dr. Till Kreutzer
i.e. – Büro für informationsrechtliche Expertise
11.00
Podiumsgespräch
Sonderregelungen für Archive?
Moderation: Prof. Dr. Gabriele Beger
Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
11.20
Fragen und Diskussion
11.40
Kaffeepause
FERNSEHEN UND ARCHIV
12.00
Gesprächsrunde
Der Umgang mit sensiblen Daten im Fernsehen am Beispiel des Films CONTERGAN
Moderation: Peter Paul Kubitz
Programmdirektor Fernsehen der Deutschen Kinemathek
Adolf Winkelmann
Regisseur des Films CONTERGAN (WDR 2007)
RA Prof. Dr. Peter Raue
Partner Hogan & Hartson LLP
Rechtsvertreter der Filmproduktion im Fall »CONTERGAN«
Michael Souvignier
Produzent und Geschäftsführer, Zeitsprung Entertainment GmbH
13.00
Fernsehen, Archive und Recherche
Dr. Michael Crone
Leiter Dokumentation und Archive beim Hessischen Rundfunk
13.20 Mittagspause
ZWISCHEN RECHT UND MORAL – WO STEHEN WIR HEUTE?
14.00
Podiumsgespräch
Moderation: Börries von Notz
Verwaltungsleiter des Jüdischen Museums Berlin
Michael Kloft
Leiter der Abteilung Zeitgeschehen bei Spiegel TV
Dr. Jan-Hinrik Schmidt
Hans-Bredow-Institut für Medienforschung Hamburg an der Universität Hamburg
RA Dr. Till Kreutzer
i.e. – Büro für informationsrechtliche Expertise
Werner Sudendorf
Sammlungsleiter der Deutschen Kinemathek
16.00
Film CONTERGAN - Teil 1 und 2
(WDR 2007, R: Adolf Winkelmann)
Mit einem Grußwort von Stefanie Schulte Strathaus
Vorstand Arsenal – Institut für Film und Videokunst e.V.
Kino Arsenal, 2. UG
Leitung des Symposium
Dr. Paul Klimpel
Organisation
Marc Thümmler
symposium-recht(at)deutsche-kinemathek.de
T +49 (0)30 300 903-502
F +49 (0)30 300 903-13
Wegen der begrenzten Anzahl der Sitzplätze bitten wir um Anmeldung bis zum 1. September 2009.
Teilnahme frei
Programm als PDF:
Website der Deutschen Kinemathek: http://osiris22.pi-consult.de/view.php3?show=5200003770726
symposium_recht_sdk - am Dienstag, 11. August 2009, 11:46 - Rubrik: Veranstaltungen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.heise.de/newsticker/Niedersachsens-Gruene-wollen-Informationsfreiheitsgesetz--/meldung/143298
Die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag will mit einem Entwurf (PDF-Datei) für ein Informationsfreiheitsgesetz allen Bürgern des Landes freien Zugang zu Verwaltungsakten gewähren. [...]
Im Bayerischen Landtag hatte Mitte Juli die schwarz-gelbe Regierungskoalition Gesetzesentwürfe der SPD und der Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Damit scheiterte in München der dritte Versuch aus den Reihen der Opposition, ein allgemeines Akteneinsichtsrecht zu etablieren. Der inzwischen zum bayerischen Wirtschaftsminister avancierte FDP-Generalsekretär Martin Zeil hatte noch im Sommer 2008 einen eigenen Gesetzesentwurf der Liberalen zur Informationsfreiheit versprochen. Nun verwies ein FDP-Fraktionssprecher auf den Koalitionszwang. Das Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern, das von der Bürgerrechtsorganisation Mehr Demokratie mit begründet wurde, zeigte sich enttäuscht über das Scheitern des Entwurfs.
Auch in Hessen hat die FDP ein IFG verhindert:
http://archiv.twoday.net/stories/5791414/
http://archiv.twoday.net/stories/5843561/
Die FDP, die sich gerne als Bürgerrechtspartei geriert, ist schlicht und einfach nicht wählbar, da sie willfährig die konservative IFG-Blockade mitmacht.
Die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag will mit einem Entwurf (PDF-Datei) für ein Informationsfreiheitsgesetz allen Bürgern des Landes freien Zugang zu Verwaltungsakten gewähren. [...]
Im Bayerischen Landtag hatte Mitte Juli die schwarz-gelbe Regierungskoalition Gesetzesentwürfe der SPD und der Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Damit scheiterte in München der dritte Versuch aus den Reihen der Opposition, ein allgemeines Akteneinsichtsrecht zu etablieren. Der inzwischen zum bayerischen Wirtschaftsminister avancierte FDP-Generalsekretär Martin Zeil hatte noch im Sommer 2008 einen eigenen Gesetzesentwurf der Liberalen zur Informationsfreiheit versprochen. Nun verwies ein FDP-Fraktionssprecher auf den Koalitionszwang. Das Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern, das von der Bürgerrechtsorganisation Mehr Demokratie mit begründet wurde, zeigte sich enttäuscht über das Scheitern des Entwurfs.
Auch in Hessen hat die FDP ein IFG verhindert:
http://archiv.twoday.net/stories/5791414/
http://archiv.twoday.net/stories/5843561/
Die FDP, die sich gerne als Bürgerrechtspartei geriert, ist schlicht und einfach nicht wählbar, da sie willfährig die konservative IFG-Blockade mitmacht.
KlausGraf - am Dienstag, 11. August 2009, 03:18 - Rubrik: Datenschutz
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/projekte/id=329
DFG-Projekt „Die Fürstenbibliothek Arolsen als Kultur- und Wissensraum vom 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert und ihre Einflüsse auf Genese, Formung und Identität des Fürstenstaats“
DFG-Projekt „Die Fürstenbibliothek Arolsen als Kultur- und Wissensraum vom 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert und ihre Einflüsse auf Genese, Formung und Identität des Fürstenstaats“
Pfarrkirche St. Gangolf, Kluftern (Stadt Friedrichshafen) Chorfenster "Hl.Laurentius", hergestellt 1904 von Lütz & Elmpt, Konstanz, Foto: April 2008, Andreas Praefcke (Quelle: Wikimedia, CC-BY 3.0)
"Laurentius von Rom (* evtl. in Osca (Spanien) oder Laurentum ; † 10. August 258 in Rom) war römischer Diakon zur Zeit des Papstes Sixtus II. und starb als christlicher Märtyrer , weshalb er als Heiliger geführt wird. Sein Fest ist der 10. August.
Der Heilige gilt als der bekannteste Träger des Namens Laurentius. Da der Name am wahrscheinlichsten Der Mann aus Laurentum bedeutet, könnte Laurentius auch tatsächlich aus dieser Ortschaft gestammt haben, die bei Rom lag. Er ist nicht nur der Schutzpatron Spaniens, sondern auch der Bibliothekare, Archivare, Studenten sowie vieler, die mit Feuer zu tun haben, etwa der Bierbrauer, Wäscherinnen und Köche....."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Laurentius_von_Rom
Weiterführende Links:
http://www.heiligenlexikon.de/BiographienL/Laurentius.htm
http://www.bbkl.de/l/Laurentius_v_r.shtml
Wolf Thomas - am Montag, 10. August 2009, 21:42 - Rubrik: Archivgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2008-11/qd7707226frc.pdf
Französisches Handbuch.
Französisches Handbuch.
KlausGraf - am Montag, 10. August 2009, 16:59 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Bei J. Van den Gheyn, e.a., Catalogue des manuscrits de la Bibliothèque royale de Belgique, Bd. 7, Bruxelles 1907, S. 23
http://opteron1.kbr.be/manus/BELGICA/B001/vdg_07.pdf
wird unter Nr. 4598 das Ms. 21467 der KB Brüssel beschrieben, eine wohl 1474 oder später geschriebene deutschsprachige Handschrift (sie fehlt im Handschriftencensus!) im Umfang von 48 Blättern, die zunächst (bl. 1r-37v) eine mir unbekannte bayerische Chronik eines mir gleichfalls unbekannten Iacobus Heinrichs enthält, danach einen Brief Pfalzgraf Friedrich des Siegreichen an die Zisterzienser von Maulbronn 1474 und einen weiteren Brief desselben Herrschers aus dem gleichen Jahr:
Michael Verweij von der Königlichen Bibliothek teilte mir freundlicherweise mit:
Zur Handschrift 21467 gibt es anscheinend keine
Literatur, jedenfalls d.h., dass wir keine kennen. Auch lassen sich
keine frühere Leser oder Benutzer feststellen.
Incipit
F. 1r: Dem durchluchtem hochgebornem fürsten und herren herren
friderichen von gnad gottes pfaltzgraffen by Rine hertzoge im beyern
F. 2r: Beiern als man lyset sin von Armenia komen die sin uß gezogen mit großem here und in das land komen
Der Text fängt also an im frühesten Beginn; die letzte Notiz gilt dem Jahr 1423 mit dem Tod des Herzogen Johann in Bayern. Dann folgt noch mehr Text, aber die letzten Seiten beziehen sich auf frühere Ereignisse.
Explicit (F. 37v): fursten von beyern auch die husfrawen wo dy gestorben sind so hat man die gebein do hin gefürt etc.
Update:
http://www.handschriftencensus.de/21903
#forschung
http://opteron1.kbr.be/manus/BELGICA/B001/vdg_07.pdf
wird unter Nr. 4598 das Ms. 21467 der KB Brüssel beschrieben, eine wohl 1474 oder später geschriebene deutschsprachige Handschrift (sie fehlt im Handschriftencensus!) im Umfang von 48 Blättern, die zunächst (bl. 1r-37v) eine mir unbekannte bayerische Chronik eines mir gleichfalls unbekannten Iacobus Heinrichs enthält, danach einen Brief Pfalzgraf Friedrich des Siegreichen an die Zisterzienser von Maulbronn 1474 und einen weiteren Brief desselben Herrschers aus dem gleichen Jahr:
Michael Verweij von der Königlichen Bibliothek teilte mir freundlicherweise mit:
Zur Handschrift 21467 gibt es anscheinend keine
Literatur, jedenfalls d.h., dass wir keine kennen. Auch lassen sich
keine frühere Leser oder Benutzer feststellen.
Incipit
F. 1r: Dem durchluchtem hochgebornem fürsten und herren herren
friderichen von gnad gottes pfaltzgraffen by Rine hertzoge im beyern
F. 2r: Beiern als man lyset sin von Armenia komen die sin uß gezogen mit großem here und in das land komen
Der Text fängt also an im frühesten Beginn; die letzte Notiz gilt dem Jahr 1423 mit dem Tod des Herzogen Johann in Bayern. Dann folgt noch mehr Text, aber die letzten Seiten beziehen sich auf frühere Ereignisse.
Explicit (F. 37v): fursten von beyern auch die husfrawen wo dy gestorben sind so hat man die gebein do hin gefürt etc.
Update:
http://www.handschriftencensus.de/21903
#forschung
KlausGraf - am Montag, 10. August 2009, 16:30 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
In der heutigen FAZ (10.08.09) auf S. 28 beschreibt Herr Huff den Fall, dass der Autor Brüssow einen Festschriftenbeitrag zu einer Entscheidung des EuGH schreibt, die es überhaupt nicht gibt, jedenfalls nicht im Zeitpunkt der Abfassung des Beitrags. Nach Huffs erfolgloser Suche nach einer Fundstelle zu der Entscheidung letztendlich befragt habe der Autor eingeräumt, diese Entscheidung von einem Mitarbeiter bekommen zu haben. Dieser war offensichtlich einem Fake aufgesessen, das im Rahmen einer Simulation eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof erstellt wurde.
Jedenfalls an dieser Stelle im Internet
http://www.meuc.eu/documents/yy_akzo_urteil_final2.doc
ist aus der ersten Seite des Dokuments ersichtlich, dass "die Entscheidung" Teil der "Model European Union Conference (MEUC)" ist. Das ist ein Planspiel, bei dem Studentinnen und Studenten Sitzungen der europäischen Institutionen simulieren.
Dietrich Pannier in BIB-JUR.
Aus der FAZ:
Wie schnell man aber auf eine angeblich neue Entscheidung hereinfallen kann, zeigt ein Beispiel in der soeben erschienenen Festschrift der angesehenen Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein mit dem Thema "Strafverteidigung im Rechtsstaat" (Nomos Verlag, Baden-Baden, 2009).
Dort veröffentlicht der Kölner Strafverteidiger Rainer Brüssow einen Aufsatz zum Thema "Das Anwaltsprivileg des Syndikus im Wirtschaftsstrafverfahren - Erforderlichkeit einer Neubewertung nach der Entscheidung des EuGH vom 19. Juni 2008?".
Jedenfalls an dieser Stelle im Internet
http://www.meuc.eu/documents/yy_akzo_urteil_final2.doc
ist aus der ersten Seite des Dokuments ersichtlich, dass "die Entscheidung" Teil der "Model European Union Conference (MEUC)" ist. Das ist ein Planspiel, bei dem Studentinnen und Studenten Sitzungen der europäischen Institutionen simulieren.
Dietrich Pannier in BIB-JUR.
Aus der FAZ:
Wie schnell man aber auf eine angeblich neue Entscheidung hereinfallen kann, zeigt ein Beispiel in der soeben erschienenen Festschrift der angesehenen Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein mit dem Thema "Strafverteidigung im Rechtsstaat" (Nomos Verlag, Baden-Baden, 2009).
Dort veröffentlicht der Kölner Strafverteidiger Rainer Brüssow einen Aufsatz zum Thema "Das Anwaltsprivileg des Syndikus im Wirtschaftsstrafverfahren - Erforderlichkeit einer Neubewertung nach der Entscheidung des EuGH vom 19. Juni 2008?".
KlausGraf - am Montag, 10. August 2009, 10:49 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Montag, 10. August 2009, 10:45 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Das Siegener Stadtarchiv bekommt heute Vormittag mehr als 500 Regalmeter Akten aus dem eingestürzten historischen Archiv der Stadt Köln. Das Siegener Archiv wurde erst vor rund zweieinhalb Jahren neu gebaut und bietet optimale Klimabedingungen, um die wertvollen Dokumente für etwa fünf Jahre sicher zu lagern. In der Region sind Kölner Archivakten auch in Freudenberg gelagert."
Quelle: WDR Lokalzeitnachrichten
" .... Noch könne man nicht sagen, in welchem Zustand die Archivarien [sic! - Archiv-Arien können wohl kaum gemeint sein] seien, so Ludwig Burwitz vom Siegener Stadtarchiv.Um deren Instandsetzung [sic!] würden sich Anfang nächsten Jahres Spezialisten aus Köln kümmern."
Quelle: Radio Siegen
Nachtrag 13.08.2009:

"Bürgermeister Steffen Mues, Stadträtin Birgitta Radermacher und Stadtarchivar Ludwig Burwitz (rechts) waren die ersten, die die Archivalien in Augenschein nahmen, die aktuell vom zerstörten Kölner Stadtarchiv in das Stadtarchiv Siegen gebracht wurden."(Quelle: Pressestelle Stadt Siegen)
Link zur Pressemitteilung der Stadt Siegen: http://www.siegen.de/standard/page.sys/details/eintrag_id=2614/content_id=2534/25.htm
Link zum Siegerländer Wochen-Anzeiger: http://neu.swa-wwa.de/PDF/12.08.2009/SWA.S11-A-X.12.pdf
Link zum Siegerland Kurier:
http://www.siegerlandkurier.de/asyl-fuer-historische-dokumente-index_kat145_id92351.html
Zur Diskussion um die Asylarchive auf Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/5862107/
Zum Freudenberger Asylarchiv s.:
http://archiv.twoday.net/stories/5858565/
Quelle: WDR Lokalzeitnachrichten
" .... Noch könne man nicht sagen, in welchem Zustand die Archivarien [sic! - Archiv-Arien können wohl kaum gemeint sein] seien, so Ludwig Burwitz vom Siegener Stadtarchiv.Um deren Instandsetzung [sic!] würden sich Anfang nächsten Jahres Spezialisten aus Köln kümmern."
Quelle: Radio Siegen
Nachtrag 13.08.2009:

"Bürgermeister Steffen Mues, Stadträtin Birgitta Radermacher und Stadtarchivar Ludwig Burwitz (rechts) waren die ersten, die die Archivalien in Augenschein nahmen, die aktuell vom zerstörten Kölner Stadtarchiv in das Stadtarchiv Siegen gebracht wurden."(Quelle: Pressestelle Stadt Siegen)
Link zur Pressemitteilung der Stadt Siegen: http://www.siegen.de/standard/page.sys/details/eintrag_id=2614/content_id=2534/25.htm
Link zum Siegerländer Wochen-Anzeiger: http://neu.swa-wwa.de/PDF/12.08.2009/SWA.S11-A-X.12.pdf
Link zum Siegerland Kurier:
http://www.siegerlandkurier.de/asyl-fuer-historische-dokumente-index_kat145_id92351.html
Zur Diskussion um die Asylarchive auf Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/5862107/
Zum Freudenberger Asylarchiv s.:
http://archiv.twoday.net/stories/5858565/
Wolf Thomas - am Montag, 10. August 2009, 10:12 - Rubrik: Kommunalarchive
Das OLG Köln hat in einer Fehlentscheidung die Reichweite der Kunstfreiheit verkannt, als es die Verwendung von Zitaten von Klaus Kinski in einem Theaterstück verbot:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_52_09urteil20090626.html
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_52_09urteil20090626.html
KlausGraf - am Montag, 10. August 2009, 09:52 - Rubrik: Archivrecht
10. August 2009 14:00 Historisches Rathaus, Konrad-Adenauer-Saal, Raum 118
Terminankündigung
Tagesordnung (PDF)
Zur Vorberichterstattung s. http://archiv.twoday.net/stories/5864304/ (incl. Kommentare)
Terminankündigung
Tagesordnung (PDF)
Zur Vorberichterstattung s. http://archiv.twoday.net/stories/5864304/ (incl. Kommentare)
Wolf Thomas - am Montag, 10. August 2009, 08:30 - Rubrik: Kommunalarchive

