Variante 1:
Variante 2:
Variante 2:
Wolf Thomas - am Mittwoch, 25. November 2009, 19:54 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
Wolf Thomas - am Mittwoch, 25. November 2009, 19:41 - Rubrik: Kommunalarchive
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Patrick Sahles im Vorfeld hier kritisierter und später kurz zusamnmengefasster Vortrag im Oktober in Siegen liegt als Wiki-Beitrag zum Nachlesen vor.
Sahles Fazit ist als Arbeitsprogramm für das deutsche Archivbwesen zu lesen. Es verdient eine unvoreingenommene Aufnahme bei allen Entscheidungsträgern und eine konstruktive Diskussion:
"Wie kann die Entwicklung der historischen Forschung in ihrer Verbindung zu den Archiven und deren Leistungen vorangetrieben werden? Was ist zu tun?
* Die weitere Entwicklung braucht zunächst ein stabiles Fundament aus verschiedenen Komponenten:
o Die Basis der wissenschaftlichen Arbeit - auch unter digitalen Vorzeichen - sind die Quellen. Wir brauchen noch sehr viel mehr digitale Inhalte. Um zu einer digitalen Forschung zu kommen brauchen wir mehr als digitalisierte Beispielbestände. Wir brauchen auch mehr, als die oft zitierte "kritische Masse". Wir sollten die annähernde "Vollständigkeit" der digitalen Repräsentation der Überlieferung als Ziel ausgeben und seine Umsetzung verfolgen.
o Informationen für die Forschung müssen technischen und inhaltlichen Standards folgen. Die Standards sind für die meisten Bereiche inzwischen vorhanden und einigermaßen ausgereift (EAD für Findmittel, TEI für Volltexte, METS für komplexe Digitalisate, DC für vereinfachte Metadaten; XML als Metasprache hinter allen Standards).
o Ressourcen müssen über einfache, standardisierte Schnittstellen bereitgestellt werden. Informationen aus Finmitteln müssen nicht nur auf der Webseite eines Archivs suchbar und lesbar sein. Sie sollten auch in automatisierten Verfahren abrufbar und damit unmittelbarin andere Zusammenhänge einzubinden sein. Verschiedene Schnittstellen stehen zur Verfügung und sollten verstärkt eingesetzt werden. Ein Beispiel für ein einfaches Kommunikationsprotokoll, das im Bibliotheksbereich inzwischen weit verbreitet ist, sich aber genau so gut im Archivwesen einsetzen ließe ist OAI bzw. OAI-PMH.
o Für eine auf semantische Verfahren ausgerichtete Forschung brauchen wir eindeutig indentifizierte Informationsobjekte. Grundlage hierfür sind Normdaten. Im Bereich der Personenidentifizierung sollte die PND benutzt werden, wo immer dies möglich ist. Es spricht aber in dieser Phase der Entwicklung auch nichts gegen die Entwicklung weiterer Normdatensammlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt verknüpft oder zusammengeführt werden könnten.
o Von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige Digitalisierung der Wissenschaften ist die dauerhaft zuverlässige Adressierung von Informationen. Dazu gibt es bereits eine Reihe verschiedener technischer Lösungen. Entscheidend ist hier aber, dass es sich weniger um ein technisches Problem handelt, als vielmehr um eine Frage der "Haltung". Institutionen des Kulturerbes und der Forschung müssen sich zu ihrer Verantwortung bekennen, digitale Informationen unter dauerhaft gleichbleibenden Adressen (bzw. persistente Identifikatoren) bereit zu stellen.
* Digitale Werkzeuge und Arbeitsumgebungen stehen in ihrer Entwicklung noch am Anfang. Hier brauchen wir im Moment experimentelle Projekte, die für einzelne Forschungsbereiche modellhafte Lösungen entwickeln. Es stellt sich hier die Frage, wo solche Werkzeuge und Arbeitsumgebungen angesiedelt sein können. Während für größere Archive die Einrichtung eigener Plattformen für die wissenschaftliche Arbeit mit den Beständen attraktiv sein könnte, wären für die kleineren Archive modularisierte, leicht nachnutzbare Software zu entwickeln oder Verbundlösungen, also die Einbindung in übergreifende Portale naheliegend.
* In der vertiefenden Erschließung als einem kontinierlichem Forschungsprozess, der auf die Auswertung von Information und Publikation zielt, stellt sich u.a. die Frage nach dem "innen" und "außen" des Archivs. Was soll an die Überlieferung zurückgebunden werden, was bleibt extern? Wie können Verfahren der externen Erschließung durch Software ermöglicht und wie kann der Prozess der Informationsanreicherung durch die Fachleute aus den Institutionen des Kulturerbes (also z.B. durch Archivare) moderiert werden?
* Entscheidend für das Funktionieren kollaborativer Arbeitsprozesse sind Gemeinschaften gleicher Interessen. Diese müssen unter Umständen erst konstituiert und gefördert werden. Das Community-Building gehört zu den wichtigsten Funktionen virtueller Forschungsumgebungen.
* Neue Formen der wissenschaftlichen Ergebnispräsentation müssen erst noch entwickelt und (wichtiger!) in der wissenschaftlichen Praxis als einem System der Zuweisung symbolischen Kapitals etabliert werden. Wenn der Aufsatz oder die Monographie die zentrale Form der Äußerung bleiben sollte, dann muss versucht werden, diesen stärker mit seinen Quellen und mit seinen Kontexten zu verkünpfen. Es stellt sich aber auch die Frage, ob daneben nicht ganz andere Formen der Argumentation und Ergebnispräsentation zu entwickeln sind: offene, kollaborative, hypertextuelle, visuelle Formen der wissenschaftlichen Äußerung.
* Die Etablierung alternativer Formen der wissenschaftlichen Arbeit und der wissenschaftlichen Ergebnispräsentation kann nur gelingen, wenn funktionierende Anreiz- und Belohnungssyteme aufgebaut werden. Digitale Arbeiten oder die Mitarbeit an einer verteilten, kollaborativen und inkrementellen Forschung müssen für die wissenschaftliche Reputation und den eigenen Werdegang verwertbar sein. Voraussetzung dafür sind eine klare Kennzeichnung auch nur partieller Urheberschaft und eine Versionskontrolle inkrementeller Publikationen. Entscheidend sind aber die Hebel, die an der sozialen Verfasstheit der Wissenschaften ansetzen. Wir brauchen ein Umdenken und klare Regeln (auch: Vorgaben der Verbände), wie die neuen Formen der Arbeit bewertet werden sollen und wie sie zum symbolischen Kapital des Wissenschaftlers beitragen können.
* Veränderte technische Rahmenbedingungen verändern die Welt in der wir leben. Sie verändern die Spielregeln, das Selbstverständnis der Akteure und das, was zwischen den Akteuren als Selbsterständlichkeit gelten sollte. Für die Geschichtswissenschaften ergibt sich daraus, dass die Öffnung der Archive für die Forschung, die Bereitstellung der Überlieferung im (digitalen) Lebens- und Arbeitsraum der Forschung und die Virtualisierung des Archivs als Arbeitsumgebung als eine selbstverständliche Zielvorstellung zu fordern ist. Dadurch ist auch zu einer Weiterentwicklung des Selbstverständnisses von Archiven beizutragen, die aufgefordert sind, die kulturelle Überlieferung dauerhaft möglichst umfassend, möglichst gut und möglichst offen für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. "
Sahles Fazit ist als Arbeitsprogramm für das deutsche Archivbwesen zu lesen. Es verdient eine unvoreingenommene Aufnahme bei allen Entscheidungsträgern und eine konstruktive Diskussion:
"Wie kann die Entwicklung der historischen Forschung in ihrer Verbindung zu den Archiven und deren Leistungen vorangetrieben werden? Was ist zu tun?
* Die weitere Entwicklung braucht zunächst ein stabiles Fundament aus verschiedenen Komponenten:
o Die Basis der wissenschaftlichen Arbeit - auch unter digitalen Vorzeichen - sind die Quellen. Wir brauchen noch sehr viel mehr digitale Inhalte. Um zu einer digitalen Forschung zu kommen brauchen wir mehr als digitalisierte Beispielbestände. Wir brauchen auch mehr, als die oft zitierte "kritische Masse". Wir sollten die annähernde "Vollständigkeit" der digitalen Repräsentation der Überlieferung als Ziel ausgeben und seine Umsetzung verfolgen.
o Informationen für die Forschung müssen technischen und inhaltlichen Standards folgen. Die Standards sind für die meisten Bereiche inzwischen vorhanden und einigermaßen ausgereift (EAD für Findmittel, TEI für Volltexte, METS für komplexe Digitalisate, DC für vereinfachte Metadaten; XML als Metasprache hinter allen Standards).
o Ressourcen müssen über einfache, standardisierte Schnittstellen bereitgestellt werden. Informationen aus Finmitteln müssen nicht nur auf der Webseite eines Archivs suchbar und lesbar sein. Sie sollten auch in automatisierten Verfahren abrufbar und damit unmittelbarin andere Zusammenhänge einzubinden sein. Verschiedene Schnittstellen stehen zur Verfügung und sollten verstärkt eingesetzt werden. Ein Beispiel für ein einfaches Kommunikationsprotokoll, das im Bibliotheksbereich inzwischen weit verbreitet ist, sich aber genau so gut im Archivwesen einsetzen ließe ist OAI bzw. OAI-PMH.
o Für eine auf semantische Verfahren ausgerichtete Forschung brauchen wir eindeutig indentifizierte Informationsobjekte. Grundlage hierfür sind Normdaten. Im Bereich der Personenidentifizierung sollte die PND benutzt werden, wo immer dies möglich ist. Es spricht aber in dieser Phase der Entwicklung auch nichts gegen die Entwicklung weiterer Normdatensammlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt verknüpft oder zusammengeführt werden könnten.
o Von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige Digitalisierung der Wissenschaften ist die dauerhaft zuverlässige Adressierung von Informationen. Dazu gibt es bereits eine Reihe verschiedener technischer Lösungen. Entscheidend ist hier aber, dass es sich weniger um ein technisches Problem handelt, als vielmehr um eine Frage der "Haltung". Institutionen des Kulturerbes und der Forschung müssen sich zu ihrer Verantwortung bekennen, digitale Informationen unter dauerhaft gleichbleibenden Adressen (bzw. persistente Identifikatoren) bereit zu stellen.
* Digitale Werkzeuge und Arbeitsumgebungen stehen in ihrer Entwicklung noch am Anfang. Hier brauchen wir im Moment experimentelle Projekte, die für einzelne Forschungsbereiche modellhafte Lösungen entwickeln. Es stellt sich hier die Frage, wo solche Werkzeuge und Arbeitsumgebungen angesiedelt sein können. Während für größere Archive die Einrichtung eigener Plattformen für die wissenschaftliche Arbeit mit den Beständen attraktiv sein könnte, wären für die kleineren Archive modularisierte, leicht nachnutzbare Software zu entwickeln oder Verbundlösungen, also die Einbindung in übergreifende Portale naheliegend.
* In der vertiefenden Erschließung als einem kontinierlichem Forschungsprozess, der auf die Auswertung von Information und Publikation zielt, stellt sich u.a. die Frage nach dem "innen" und "außen" des Archivs. Was soll an die Überlieferung zurückgebunden werden, was bleibt extern? Wie können Verfahren der externen Erschließung durch Software ermöglicht und wie kann der Prozess der Informationsanreicherung durch die Fachleute aus den Institutionen des Kulturerbes (also z.B. durch Archivare) moderiert werden?
* Entscheidend für das Funktionieren kollaborativer Arbeitsprozesse sind Gemeinschaften gleicher Interessen. Diese müssen unter Umständen erst konstituiert und gefördert werden. Das Community-Building gehört zu den wichtigsten Funktionen virtueller Forschungsumgebungen.
* Neue Formen der wissenschaftlichen Ergebnispräsentation müssen erst noch entwickelt und (wichtiger!) in der wissenschaftlichen Praxis als einem System der Zuweisung symbolischen Kapitals etabliert werden. Wenn der Aufsatz oder die Monographie die zentrale Form der Äußerung bleiben sollte, dann muss versucht werden, diesen stärker mit seinen Quellen und mit seinen Kontexten zu verkünpfen. Es stellt sich aber auch die Frage, ob daneben nicht ganz andere Formen der Argumentation und Ergebnispräsentation zu entwickeln sind: offene, kollaborative, hypertextuelle, visuelle Formen der wissenschaftlichen Äußerung.
* Die Etablierung alternativer Formen der wissenschaftlichen Arbeit und der wissenschaftlichen Ergebnispräsentation kann nur gelingen, wenn funktionierende Anreiz- und Belohnungssyteme aufgebaut werden. Digitale Arbeiten oder die Mitarbeit an einer verteilten, kollaborativen und inkrementellen Forschung müssen für die wissenschaftliche Reputation und den eigenen Werdegang verwertbar sein. Voraussetzung dafür sind eine klare Kennzeichnung auch nur partieller Urheberschaft und eine Versionskontrolle inkrementeller Publikationen. Entscheidend sind aber die Hebel, die an der sozialen Verfasstheit der Wissenschaften ansetzen. Wir brauchen ein Umdenken und klare Regeln (auch: Vorgaben der Verbände), wie die neuen Formen der Arbeit bewertet werden sollen und wie sie zum symbolischen Kapital des Wissenschaftlers beitragen können.
* Veränderte technische Rahmenbedingungen verändern die Welt in der wir leben. Sie verändern die Spielregeln, das Selbstverständnis der Akteure und das, was zwischen den Akteuren als Selbsterständlichkeit gelten sollte. Für die Geschichtswissenschaften ergibt sich daraus, dass die Öffnung der Archive für die Forschung, die Bereitstellung der Überlieferung im (digitalen) Lebens- und Arbeitsraum der Forschung und die Virtualisierung des Archivs als Arbeitsumgebung als eine selbstverständliche Zielvorstellung zu fordern ist. Dadurch ist auch zu einer Weiterentwicklung des Selbstverständnisses von Archiven beizutragen, die aufgefordert sind, die kulturelle Überlieferung dauerhaft möglichst umfassend, möglichst gut und möglichst offen für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. "
Wolf Thomas - am Mittwoch, 25. November 2009, 18:54 - Rubrik: Web 2.0
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http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=202
"Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 24.11.2009 das Urteil des Landgerichts Frankfurt teilweise revidiert und untersagt, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt § 52b UrhG so interpretiert, dass die an den elektronischen Leseplätzen der Bibliothek einsehbaren elektronischen Dateien von den Nutzern ausgedruckt oder auf einem elektronischen Device wie USB-Stick gespeichert werden."
Ich habe sonst noch nichts über die Entscheidung gefunden, ein Aktenzeichen wäre fuers Weiterverfolgen der Angelegenheit hilfreich.
Kuhlen: "Gerichte tun, was sie müssen, und der Wortlaut von § 52b lässt offenbar keine Wahl."
Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Wir sollten Hermeneutik nicht mit Wahrheit verwechseln. Das juristische Schrifttum war und ist sich uneins, was die Implikationen des § 52b UrhG angeht, den der Gesetzgeber offenkundig schlecht zusammengeschludert hat. Gerichte können definieren, was sie als Wahrheit ansehen, und der Ober sticht den Unter. Aber ein Pik As ist nicht wahrer als ein Pik König.
Aus meiner "Urheberrechtsfibel" zum § 52b:
"Wieder ein unzulängliches Mini-Zugeständnis an Bildung und Wissenschaft!
Die 2007 eingeführte Möglichkeit der Präsenznutzung digitaler
Inhalte in den Räumen der Bibliotheken, Museen und Archive –
sonstige Bildungsanstalten sind nicht privilegiert – verkennt das Bedürfnis,
diese ortsunabhängig zu nutzen. Ebenso befremdlich ist die
Begrenzung der gleichzeitigen Nutzung auf die Zahl der Exemplare,
auch wenn das „grundsätzlich“ so zu lesen ist, dass bei Bedarfsspitzen
nach dem Willen des Parlaments mehr Zugriffe möglich sind. Mit angezogener
Handbremse ins digitale Zeitalter!
Zukunftsfähig ist einzig und allein eine Regelung, die den § 52b in
einer allgemeinen Vorschrift aufgehen lässt, in der die Digitalisierung
des urheberrechtlich geschützten Kulturguts und seine Zugänglichmachung
geregelt wird. Vor allem seit der Kontroverse um das „Google
Book Search Settlement“ will man auch in Europa die Digitalisierung
forcieren. Die Informationsgesellschaft braucht mutige Schritte, auch
wenn diese der Urheberrechtsindustrie auf die Füße treten."
http://www.contumax.de
Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Frankfurt-schraenkt-Nutzerrechte-in-Bibliotheken-ein-874742.html
"Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 24.11.2009 das Urteil des Landgerichts Frankfurt teilweise revidiert und untersagt, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt § 52b UrhG so interpretiert, dass die an den elektronischen Leseplätzen der Bibliothek einsehbaren elektronischen Dateien von den Nutzern ausgedruckt oder auf einem elektronischen Device wie USB-Stick gespeichert werden."
Ich habe sonst noch nichts über die Entscheidung gefunden, ein Aktenzeichen wäre fuers Weiterverfolgen der Angelegenheit hilfreich.
Kuhlen: "Gerichte tun, was sie müssen, und der Wortlaut von § 52b lässt offenbar keine Wahl."
Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Wir sollten Hermeneutik nicht mit Wahrheit verwechseln. Das juristische Schrifttum war und ist sich uneins, was die Implikationen des § 52b UrhG angeht, den der Gesetzgeber offenkundig schlecht zusammengeschludert hat. Gerichte können definieren, was sie als Wahrheit ansehen, und der Ober sticht den Unter. Aber ein Pik As ist nicht wahrer als ein Pik König.
Aus meiner "Urheberrechtsfibel" zum § 52b:
"Wieder ein unzulängliches Mini-Zugeständnis an Bildung und Wissenschaft!
Die 2007 eingeführte Möglichkeit der Präsenznutzung digitaler
Inhalte in den Räumen der Bibliotheken, Museen und Archive –
sonstige Bildungsanstalten sind nicht privilegiert – verkennt das Bedürfnis,
diese ortsunabhängig zu nutzen. Ebenso befremdlich ist die
Begrenzung der gleichzeitigen Nutzung auf die Zahl der Exemplare,
auch wenn das „grundsätzlich“ so zu lesen ist, dass bei Bedarfsspitzen
nach dem Willen des Parlaments mehr Zugriffe möglich sind. Mit angezogener
Handbremse ins digitale Zeitalter!
Zukunftsfähig ist einzig und allein eine Regelung, die den § 52b in
einer allgemeinen Vorschrift aufgehen lässt, in der die Digitalisierung
des urheberrechtlich geschützten Kulturguts und seine Zugänglichmachung
geregelt wird. Vor allem seit der Kontroverse um das „Google
Book Search Settlement“ will man auch in Europa die Digitalisierung
forcieren. Die Informationsgesellschaft braucht mutige Schritte, auch
wenn diese der Urheberrechtsindustrie auf die Füße treten."
http://www.contumax.de
Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Frankfurt-schraenkt-Nutzerrechte-in-Bibliotheken-ein-874742.html
KlausGraf - am Mittwoch, 25. November 2009, 16:55 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.provenienzforschung.gv.at/fileitem.aspx?ID=392 PDF
Siehe dazu auch: http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=3335
Siehe dazu auch: http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=3335
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http://www.arl.org/news/pr/guide-for-perplexed-nov09.shtml
The American Library Association (ALA), the Association of Research Libraries (ARL), and the Association of College and Research Libraries (ACRL) announce the release of “A Guide for the Perplexed Part III: The Amended Settlement Agreement.” The guide describes the major changes in the amended settlement agreement (ASA), submitted to the Court by Google, the Authors Guild, and the Association of American Publishers on November 13, 2009, with emphasis on those changes relevant to libraries.
The American Library Association (ALA), the Association of Research Libraries (ARL), and the Association of College and Research Libraries (ACRL) announce the release of “A Guide for the Perplexed Part III: The Amended Settlement Agreement.” The guide describes the major changes in the amended settlement agreement (ASA), submitted to the Court by Google, the Authors Guild, and the Association of American Publishers on November 13, 2009, with emphasis on those changes relevant to libraries.
KlausGraf - am Dienstag, 24. November 2009, 23:20 - Rubrik: English Corner
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Die Stadt Augsburg hat einen Blogger per Anwalt abmahnen lassen, weil er die Internetadresse augsburgr.de registriert hatte.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
Update:
Stadt nimmt Abmahnung zurück
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-abmahnung-augsburg-blogger-keine-kosten-241109-_arid,2003827_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
Update: Hintergründe
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31589/1.html

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
Update:
Stadt nimmt Abmahnung zurück
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-abmahnung-augsburg-blogger-keine-kosten-241109-_arid,2003827_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
Update: Hintergründe
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31589/1.html

KlausGraf - am Dienstag, 24. November 2009, 20:33 - Rubrik: Archivrecht
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Eine neue Seite des open-access.net unterrichtet über OA-Suchmaschinen:
http://open-access.net/de/recherche/oasuchmaschinen/
Meine Ausführungen zu Open-Access-Suchen im Juni 2009 wurden ignoriert.
http://archiv.twoday.net/stories/5780759/ (BASE)
http://archiv.twoday.net/stories/5777050/ (PDF-Aufsätze in Schriftenservern)
http://archiv.twoday.net/stories/5776766/ (OpenDOAR)
Zu OpenDOAR heute in INETBIB:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg41022.html
Ich halte es nicht für vertretbar, in einer wertenden Zusammenstellung zu verschweigen, dass OpenDOAR in nicht nachvollziehbarer Weise nur eine Auswahl der Google-Treffer bietet.
Suche nach lorch meisterlin ergibt via Google Websuche 23 Treffer
http://www.google.com/search?q=site:www.archive.org+lorch+meisterlin
OpenDOAR: 7 Treffer, ohne dass die Möglichkeit besteht, weitere anzufordern.
Nun betrifft das die Treffer im Internetarchiv, aber eine Phrasen-Suche nach "Heinrich Bebel" zeigt, dass Treffer, die auf der Site Freidok von der Websuche gefunden werden, bei OpenDOAR fehlen (Herding; Mertens, Germania; Graf, Hug u.a.m.)
Antwort von OpenDOAR 25.11.2009
"The problems you describe with OpenDOAR Content Search are unfortunate,
but are shared by all applications that use the Google Custom Search
Engine (CSE). The parallel content search service run by our colleagues
at ROAR (http://roar.eprints.org/index.php?action=google) behaves in
exactly the same way, yielding the same (partial) results.
There are two possible solutions. The first is to get Google to fix the
limitations of the CSE. This is something over which we have little, if
any influence.
The second option would be for us to build our own content database,
although only 67% of the repositories listed in OpenDOAR are harvestable
using OAI-PMH. We do not have the resources to build such a database,
nor do is it something we wish to do. OpenDOAR Content Search is
primarily a demonstration system.
OpenDOAR is intended to help third party services such as BASE and
OAIster with their harvesting, and we would always recommend these
services to users in preference to OpenDOAR Content Search.
Feel free to post my reply to your blog as comments. With a bit of luck
Google will see them and take the necessary remedial action.
Regards
Peter Millington
SHERPA Technical Development Officer
Greenfield Medical Library, University of Nottingham, Queen's Medical
Centre, Nottingham, NG7 2UH, England "
http://open-access.net/de/recherche/oasuchmaschinen/
Meine Ausführungen zu Open-Access-Suchen im Juni 2009 wurden ignoriert.
http://archiv.twoday.net/stories/5780759/ (BASE)
http://archiv.twoday.net/stories/5777050/ (PDF-Aufsätze in Schriftenservern)
http://archiv.twoday.net/stories/5776766/ (OpenDOAR)
Zu OpenDOAR heute in INETBIB:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg41022.html
Ich halte es nicht für vertretbar, in einer wertenden Zusammenstellung zu verschweigen, dass OpenDOAR in nicht nachvollziehbarer Weise nur eine Auswahl der Google-Treffer bietet.
Suche nach lorch meisterlin ergibt via Google Websuche 23 Treffer
http://www.google.com/search?q=site:www.archive.org+lorch+meisterlin
OpenDOAR: 7 Treffer, ohne dass die Möglichkeit besteht, weitere anzufordern.
Nun betrifft das die Treffer im Internetarchiv, aber eine Phrasen-Suche nach "Heinrich Bebel" zeigt, dass Treffer, die auf der Site Freidok von der Websuche gefunden werden, bei OpenDOAR fehlen (Herding; Mertens, Germania; Graf, Hug u.a.m.)
Antwort von OpenDOAR 25.11.2009
"The problems you describe with OpenDOAR Content Search are unfortunate,
but are shared by all applications that use the Google Custom Search
Engine (CSE). The parallel content search service run by our colleagues
at ROAR (http://roar.eprints.org/index.php?action=google) behaves in
exactly the same way, yielding the same (partial) results.
There are two possible solutions. The first is to get Google to fix the
limitations of the CSE. This is something over which we have little, if
any influence.
The second option would be for us to build our own content database,
although only 67% of the repositories listed in OpenDOAR are harvestable
using OAI-PMH. We do not have the resources to build such a database,
nor do is it something we wish to do. OpenDOAR Content Search is
primarily a demonstration system.
OpenDOAR is intended to help third party services such as BASE and
OAIster with their harvesting, and we would always recommend these
services to users in preference to OpenDOAR Content Search.
Feel free to post my reply to your blog as comments. With a bit of luck
Google will see them and take the necessary remedial action.
Regards
Peter Millington
SHERPA Technical Development Officer
Greenfield Medical Library, University of Nottingham, Queen's Medical
Centre, Nottingham, NG7 2UH, England "
KlausGraf - am Dienstag, 24. November 2009, 15:02 - Rubrik: Open Access
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http://www.aachener-geschichtsverein.de/Online-Beitraege/heinzelmaennchen-hinzenmaeaenchen-roemermaennchen-im-rheinischen-sagenschatz
Neuester der vor allem von Dietmar Kottmann geschriebenen "Online-Beiträge" des Aachener Geschichtsvereins:
http://www.aachener-geschichtsverein.de/online-Beitraege
#histverein
Neuester der vor allem von Dietmar Kottmann geschriebenen "Online-Beiträge" des Aachener Geschichtsvereins:
http://www.aachener-geschichtsverein.de/online-Beitraege
#histverein
KlausGraf - am Dienstag, 24. November 2009, 14:42 - Rubrik: Landesgeschichte
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"Für die fachgerechte Reinigung und Wiederherstellung der Bestände des Historischen Archivs benötigt die Stadt Köln mehrere hundert Millionen Euro, auf die Restauratorinnen und Restauratoren wartet Arbeit für Jahrzehnte. Dank der Großzügigkeit von Spenderinnen und Spendern, die eine Patenschaft übernommen haben, konnte das Historische Archiv bereits die ersten Urkunden und Handschriften restaurieren lassen.
Die Stadt Köln stellt die Übernahme solcher Restaurierungspatenschaften nun auf eine breitere Basis. Künftig können sich alle Interessierten auf diese Weise für das Historische Archiv engagieren. Jeder Beitrag ist willkommen, schon mit 5 Euro ist es zum Beispiel möglich, die Archivalien fachgerecht zu verpacken und vor weiteren Schäden zu schützen.
Das digitale Historische Archiv stellt ab Dienstag, 24. November 2009, Urkunden, Akten, Fotos und Plakate ins Internet, die eine Patin oder einen Paten suchen. In den vier Rubriken
Kleine Maßnahmen - große WirkungNoch glimpflich davon gekommen - Schäden bis 1000 Euro Mit Pinsel und Skalpell - "Patienten" mit größeren Schäden Dicke Bretter bohren - Großspenden für Großprojekte findet sich für jeden Geldbeutel und Geschmack das passende Stück.
Bisher haben Feuerwehr, Archivare und freiwillige Helfer etwa 85 Prozent der beim Einsturz des Archivs am 3. März 2009 verschütteten und beschädigten Bestände geborgen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Hälfte davon schwere und mittlere Schäden aufweist, 35 Prozent schwerste Schäden davontrugen und nur 15 Prozent lediglich leichte Schäden erlitten haben.
Weitere Information erhalten Sie bei der Archivarin Dr. Letha Böringer, Telefon 0221 / 221-22328 und der Diplom-Restauratorin Rebekka Thalmann, Telefon 0221 / 221-24617, Fax 0221 / 221-22480 oder per E-Mail an: historischesarchiv@stadt-koeln.de
Das digitale Historische Archiv Köln "
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln
Die Stadt Köln stellt die Übernahme solcher Restaurierungspatenschaften nun auf eine breitere Basis. Künftig können sich alle Interessierten auf diese Weise für das Historische Archiv engagieren. Jeder Beitrag ist willkommen, schon mit 5 Euro ist es zum Beispiel möglich, die Archivalien fachgerecht zu verpacken und vor weiteren Schäden zu schützen.
Das digitale Historische Archiv stellt ab Dienstag, 24. November 2009, Urkunden, Akten, Fotos und Plakate ins Internet, die eine Patin oder einen Paten suchen. In den vier Rubriken
Kleine Maßnahmen - große WirkungNoch glimpflich davon gekommen - Schäden bis 1000 Euro Mit Pinsel und Skalpell - "Patienten" mit größeren Schäden Dicke Bretter bohren - Großspenden für Großprojekte findet sich für jeden Geldbeutel und Geschmack das passende Stück.
Bisher haben Feuerwehr, Archivare und freiwillige Helfer etwa 85 Prozent der beim Einsturz des Archivs am 3. März 2009 verschütteten und beschädigten Bestände geborgen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Hälfte davon schwere und mittlere Schäden aufweist, 35 Prozent schwerste Schäden davontrugen und nur 15 Prozent lediglich leichte Schäden erlitten haben.
Weitere Information erhalten Sie bei der Archivarin Dr. Letha Böringer, Telefon 0221 / 221-22328 und der Diplom-Restauratorin Rebekka Thalmann, Telefon 0221 / 221-24617, Fax 0221 / 221-22480 oder per E-Mail an: historischesarchiv@stadt-koeln.de
Das digitale Historische Archiv Köln "
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln
Wolf Thomas - am Dienstag, 24. November 2009, 10:29 - Rubrik: Kommunalarchive
Über die Qualität der Internetinhalte zu streiten, ist müßig. Joseph Weizenbaum hat es wohl am treffendsten ausgedrückt – “Das Internet ist ein großer Misthaufen, in dem man allerdings auch kleine Schätze und Perlen finden kann.” Um diese kleinen Schätze und Perlen zu finden, muss man allerdings über eine gewisse Medienkompetenz verfügen. Wenn sich Schirrmacher über die Belanglosigkeiten und die Irrelevanz der meisten Netzinhalte aufregt, so sollte er wohl zunächst einmal seinen eigenen Umgang mit dem Netz einer kritischen Überprüfung unterziehen. Das Netz macht die Menschen nicht klüger – diese Position vertreten wohl allenfalls noch die Fundamentalisten der Digitalen Revolution. Im Netz kann der einzelne Mensch jedoch Wissen finden, er muss allerdings eine gehörige Portion Medienkompetenz mitbringen und auch auf dem speziellen Wissensfeld bereits über ein solides Vorwissen verfügen. Das Internet ist nichts für Anfänger, aber für Profis, die dieses Werkzeug beherrschen, kann es eine schier unendliche Quelle des Wissens sein.
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1247/schirrmacher_payback über Schirrmachers "Payback"
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1247/schirrmacher_payback über Schirrmachers "Payback"
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KlausGraf - am Montag, 23. November 2009, 23:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Montag, 23. November 2009, 23:28 - Rubrik: Internationale Aspekte
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KlausGraf - am Montag, 23. November 2009, 23:23 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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After a long process of analysis and consultations with experts, scientific editors and members of the Advisory Committee of the SciELO Brasil collection, the Creative Commons (CC) Licensing, with the minimum standard "Attribution – Non-commercial Use" (CC-BY-NC) was formally adopted by the SciELO collection for all of its content, and with the possibility for the editors to adopt the BY license with broader attribution.
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bvsalud.org

KlausGraf - am Montag, 23. November 2009, 23:08 - Rubrik: English Corner
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Nicht nur die deutschsprachige Version steht in der Kritik:
http://ascii.textfiles.com/archives/808
http://online.wsj.com/article/SB125893981183759969.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Autorenschwund-bei-Wikipedia-866881.html
http://ascii.textfiles.com/archives/808
http://online.wsj.com/article/SB125893981183759969.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Autorenschwund-bei-Wikipedia-866881.html
KlausGraf - am Montag, 23. November 2009, 22:47 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Montag, 23. November 2009, 22:35 - Rubrik: Landesgeschichte
Dieses mal war Google Books recht schnell. Ende September in der Bayrischen Staatsbibliotek digitalisiert und jetzt schon Online. Samuel Lenz Stiftshistorie von Havelberg 1750 Weiterhin ist auch die Stiftshistorie von Brandenburg online.
Weitere Stiftshistorien von Samuel Lenz sind digitalisiert worden und demnächst online.
Diese seltnen Werke sind für die Geschichts- und Heimatforscher eine Bereicherung. Hier mal einen großen Dank an die Bayerische Staatsbibliothek und natürlich auch mal an Google Books, dass diese Werke jetzt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden.
Weitere Stiftshistorien von Samuel Lenz sind digitalisiert worden und demnächst online.
Diese seltnen Werke sind für die Geschichts- und Heimatforscher eine Bereicherung. Hier mal einen großen Dank an die Bayerische Staatsbibliothek und natürlich auch mal an Google Books, dass diese Werke jetzt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden.
Fregu - am Montag, 23. November 2009, 22:07 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Michael Bärmann: Der Verfasser des Buches der Beispiele als Entrepreneur? Neuaufgefundene Lebenszeugnisse zu Antonius von Pforr, in: Daphnis 37 (2008) , S. 381-408 [noch nicht gedruckt ausgeliefert, zugänglich vorab elektronisch bei Ingenta]
Abstract
"In den Colmarer Archives départementales du Haut-Rhin sind verschiedene historische
Quellen aufgetaucht, denen u. a. zu entnehmen ist, dass Antonius von Pforr
und dessen Brüder bereits lange vor der Entstehung des Buches der Beispiele in
einem Dienstverhältnis zum Haus Württemberg standen. Zu diesem überraschenden
Befund gesellt sich das Kuriosum, dass die Pforr-Brüder dank einer Schenkung
seitens der württembergischen Grafen vor den Toren Breisachs offensichtlich
eine Sägemühle betrieben, die sich aufgrund eines differenzierten Vertragswerkes
als eine Art ‘Joint Venture’ mit weiteren unternehmerisch innovativen Personen
aus der näheren und weiteren Umgebung Breisachs deuten lässt."
Aus Colmar, Archives départementales du Haut-Rhin, E 175 (Pergamenturkunde) teilt Bärmann einen neuen Beleg für Graf Heinrich von Württemberg mit (S. 396-398):
"Am 16. Oktober des Jahres 1482 (“geben vff mitwoch sant gallen tag”) stellt Wilhelm von Rappoltstein eine Urkunde aus, in deren Mittelpunkt die Beilegung eines Rechtsstreits steht. Als Kontrahenten dieser Auseinandersetzung werden zum einen die “cläger” Anton, Hans Wernher und Gervasius von Pforr, andererseits Graf Heinrich von Württemberg und Mömpelgard aufgeführt, wobei letzterer durch insgesamt vier württembergische Räte, namentlich durch den Hofmeister Wolf von Tachenhusen, den Kanzler Romanus Eberlin, den Schaffner Jörg von Tieffenbach sowie durch Johannes Huckler, der als Stadtschreiber von Reichenweier Erwähnung findet, vertreten wird".
Bärmann widmet Heinrich und seiner literarischen Tätigkeit einen langen Exkurs S. 400-4078, der sich vor allem auf meine Studie stützt. Kurioserweise entgeht ihm Heinzers Beitrag, der seit 2006 in der Wikipedia in der Vortragsfassung von 2004 und seit einiger Zeit auch in der Druckfassung von 2006 verlinkt ist.
Klaus Graf: Graf Heinrich von Württemberg († 1519) - Aspekte eines ungewöhnlichen Fürstenlebens. In: Sönke Lorenz, Peter Rückert (Hrsg.): Württemberg und Mömpelgard 600 Jahre Begegnung. Montbéliard - Wurtemberg 600 Ans de Relations. (Schriften zur Südwestdeutschen Landeskunde 26), Leinfelden-Echterdingen 1999, Seite 107-120
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/heinr.htm
Felix Heinzer: Heinrich von Württemberg und Eberhard im Bart: zwei Fürsten im Spiegel ihrer Bücher. In: Peter Rückert (Hrsg.): Der württembergische Hof im 15. Jahrhundert: Beiträge einer Vortragsreihe des Arbeitskreises für Landes- und Ortsgeschichte, Stuttgart. Kohlhammer-Verlag Stuttgart 2006, Seite 149-163
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4460
Abgesehen von einigen fleißigen Literaturnachträgen zu den Büchern Heinrichs hat Bärmann (anders als Heinzer) nichts Neues zu Heinrichs literarischer Tätigkeit zu bieten.
Bärmann hätte erwähnen sollen, dass das Briefpaar im HStA Stuttgart A 602 Nr. 519c seit einigen Jahren digitalisiert vorliegt:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-24894-1
In der gleichen Akte befinden sich auch die in Anm. 60 erwähnten Reuchlin-Briefe.
S. 403f. zum stammbuchartigen 'Königssteiner Liederbuch', Berlin mgq 719:
http://www.handschriftencensus.de/4499
S. 404f. zu Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek, Cod. med. et phys. 2° 14:
http://www.handschriftencensus.de/14658
S. 405f. zu Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek, Cod. hist. quart. 10:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/pageview/265132
Ich bemerke, dass man geneigt sein könnte, bei einer Suche in Google Book Search nach Graf Heinrich von Württemberg den alten Aufsatz von Heyd zu vermissen. Dieser ist indes durchaus dort präsent:
Ludwig Friedrich Heyd, Graf Heinrich zu Württemberg, Dr., Coadjutor des Erzbisthums Mainz, in: Studien der evangelischen Geistlichkeit Wirtembergs 4 H. 2, Stuttgart 1832, S. 163-184
http://books.google.de/books?id=X9QrAAAAYAAJ&pg=RA1-PA163
Heyd teilt S. 181-184 einiges aus dem Inhalt dieser Hs. mit.
Zu den zwei Stuttgarter Inkunabeln (es waren ursprünglich drei, ein Lirer-Druck wurde als DUBLETTE verkauft und befindet sich heute in New Haven, Yale University) siehe INKA:
http://www.inka.uni-tuebingen.de/
Ziemlich sinnfrei ist, dass Yale inzwischen das Bild des Einbands der Lirer-Chronik aus der allgemein zugänglichen Bilddatenbank entfernt hat!
Übrigens widmete Karl Theodor Griesinger Heinrich 1860 einen zweibändigen historischen Roman, der online lesbar ist:
http://books.google.de/books?id=1bM6AAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=4rM6AAAAcAAJ
#forschung

Bild aus Sattlers Graven
http://www.archive.org/stream/allgemeinegeschi04satt#page/n61/mode/2up
Abstract
"In den Colmarer Archives départementales du Haut-Rhin sind verschiedene historische
Quellen aufgetaucht, denen u. a. zu entnehmen ist, dass Antonius von Pforr
und dessen Brüder bereits lange vor der Entstehung des Buches der Beispiele in
einem Dienstverhältnis zum Haus Württemberg standen. Zu diesem überraschenden
Befund gesellt sich das Kuriosum, dass die Pforr-Brüder dank einer Schenkung
seitens der württembergischen Grafen vor den Toren Breisachs offensichtlich
eine Sägemühle betrieben, die sich aufgrund eines differenzierten Vertragswerkes
als eine Art ‘Joint Venture’ mit weiteren unternehmerisch innovativen Personen
aus der näheren und weiteren Umgebung Breisachs deuten lässt."
Aus Colmar, Archives départementales du Haut-Rhin, E 175 (Pergamenturkunde) teilt Bärmann einen neuen Beleg für Graf Heinrich von Württemberg mit (S. 396-398):
"Am 16. Oktober des Jahres 1482 (“geben vff mitwoch sant gallen tag”) stellt Wilhelm von Rappoltstein eine Urkunde aus, in deren Mittelpunkt die Beilegung eines Rechtsstreits steht. Als Kontrahenten dieser Auseinandersetzung werden zum einen die “cläger” Anton, Hans Wernher und Gervasius von Pforr, andererseits Graf Heinrich von Württemberg und Mömpelgard aufgeführt, wobei letzterer durch insgesamt vier württembergische Räte, namentlich durch den Hofmeister Wolf von Tachenhusen, den Kanzler Romanus Eberlin, den Schaffner Jörg von Tieffenbach sowie durch Johannes Huckler, der als Stadtschreiber von Reichenweier Erwähnung findet, vertreten wird".
Bärmann widmet Heinrich und seiner literarischen Tätigkeit einen langen Exkurs S. 400-4078, der sich vor allem auf meine Studie stützt. Kurioserweise entgeht ihm Heinzers Beitrag, der seit 2006 in der Wikipedia in der Vortragsfassung von 2004 und seit einiger Zeit auch in der Druckfassung von 2006 verlinkt ist.
Klaus Graf: Graf Heinrich von Württemberg († 1519) - Aspekte eines ungewöhnlichen Fürstenlebens. In: Sönke Lorenz, Peter Rückert (Hrsg.): Württemberg und Mömpelgard 600 Jahre Begegnung. Montbéliard - Wurtemberg 600 Ans de Relations. (Schriften zur Südwestdeutschen Landeskunde 26), Leinfelden-Echterdingen 1999, Seite 107-120
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/heinr.htm
Felix Heinzer: Heinrich von Württemberg und Eberhard im Bart: zwei Fürsten im Spiegel ihrer Bücher. In: Peter Rückert (Hrsg.): Der württembergische Hof im 15. Jahrhundert: Beiträge einer Vortragsreihe des Arbeitskreises für Landes- und Ortsgeschichte, Stuttgart. Kohlhammer-Verlag Stuttgart 2006, Seite 149-163
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4460
Abgesehen von einigen fleißigen Literaturnachträgen zu den Büchern Heinrichs hat Bärmann (anders als Heinzer) nichts Neues zu Heinrichs literarischer Tätigkeit zu bieten.
Bärmann hätte erwähnen sollen, dass das Briefpaar im HStA Stuttgart A 602 Nr. 519c seit einigen Jahren digitalisiert vorliegt:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-24894-1
In der gleichen Akte befinden sich auch die in Anm. 60 erwähnten Reuchlin-Briefe.
S. 403f. zum stammbuchartigen 'Königssteiner Liederbuch', Berlin mgq 719:
http://www.handschriftencensus.de/4499
S. 404f. zu Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek, Cod. med. et phys. 2° 14:
http://www.handschriftencensus.de/14658
S. 405f. zu Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek, Cod. hist. quart. 10:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/pageview/265132
Ich bemerke, dass man geneigt sein könnte, bei einer Suche in Google Book Search nach Graf Heinrich von Württemberg den alten Aufsatz von Heyd zu vermissen. Dieser ist indes durchaus dort präsent:
Ludwig Friedrich Heyd, Graf Heinrich zu Württemberg, Dr., Coadjutor des Erzbisthums Mainz, in: Studien der evangelischen Geistlichkeit Wirtembergs 4 H. 2, Stuttgart 1832, S. 163-184
http://books.google.de/books?id=X9QrAAAAYAAJ&pg=RA1-PA163
Heyd teilt S. 181-184 einiges aus dem Inhalt dieser Hs. mit.
Zu den zwei Stuttgarter Inkunabeln (es waren ursprünglich drei, ein Lirer-Druck wurde als DUBLETTE verkauft und befindet sich heute in New Haven, Yale University) siehe INKA:
http://www.inka.uni-tuebingen.de/
Ziemlich sinnfrei ist, dass Yale inzwischen das Bild des Einbands der Lirer-Chronik aus der allgemein zugänglichen Bilddatenbank entfernt hat!
Übrigens widmete Karl Theodor Griesinger Heinrich 1860 einen zweibändigen historischen Roman, der online lesbar ist:
http://books.google.de/books?id=1bM6AAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=4rM6AAAAcAAJ
#forschung
Bild aus Sattlers Graven
http://www.archive.org/stream/allgemeinegeschi04satt#page/n61/mode/2up
KlausGraf - am Montag, 23. November 2009, 19:53 - Rubrik: Landesgeschichte
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Subjektiv muss ich diese Frage bejahen. Zwei Selbsttötungen in meinem Marburger Kurs sowie kürzlich ein weiterer Todesfall, dessen Umstände noch nicht geklärt sind, haben mich dazu veranlasst diese Titel-Frage zu stellen.
Viele weitere Fragen schließen sich an:
Gibt es vergleicbare, subjektive Wahrnehmungen?
Ist unser Beruf ein Risiko? Oder:
Wählen entsprechend disponierte Menschen häufiger unseren Beruf?
Exisitieren arbeitspsychologische Forschungen über die Archivarstätigkeit?
Müssten diese Studien angeregt werden?
Wenn die von mir bemerkten Auffälligkeiten keine Singularität, sondern eine Tendenz darstellen, was ist zu tun?
Vor allem: wer sollte es tun? Der Berufsverband? Die Ausbildungsbehörden? Die Fachhochschulen in Marburg oder Potsdam?
Viele weitere Fragen schließen sich an:
Gibt es vergleicbare, subjektive Wahrnehmungen?
Ist unser Beruf ein Risiko? Oder:
Wählen entsprechend disponierte Menschen häufiger unseren Beruf?
Exisitieren arbeitspsychologische Forschungen über die Archivarstätigkeit?
Müssten diese Studien angeregt werden?
Wenn die von mir bemerkten Auffälligkeiten keine Singularität, sondern eine Tendenz darstellen, was ist zu tun?
Vor allem: wer sollte es tun? Der Berufsverband? Die Ausbildungsbehörden? Die Fachhochschulen in Marburg oder Potsdam?
Wolf Thomas - am Montag, 23. November 2009, 19:35 - Rubrik: Wahrnehmung
23. November, 17 Uhr, Domforum: Dr. Johannes Kistenich, Technisches Zentrum des Landesarchivs NRW zu Restaurierung, Digitalisierung und Verfilmung des Archivguts
Wolf Thomas - am Montag, 23. November 2009, 08:52 - Rubrik: Veranstaltungen
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http://www.culture.fr/fr/sections/collections/moteur_collections
chantilly allemand findet 354 Treffer
Europeana nur 125.

chantilly allemand findet 354 Treffer
Europeana nur 125.

KlausGraf - am Montag, 23. November 2009, 02:13 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.brasiliana.usp.br/
Eine digitale Bibliothek der UB Sao Paulo mit historischen Büchern über Brasilien, darunter auch deutschsprachige.

Eine digitale Bibliothek der UB Sao Paulo mit historischen Büchern über Brasilien, darunter auch deutschsprachige.

KlausGraf - am Sonntag, 22. November 2009, 23:11 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=186
Auszug: Es kann nicht im Interesse der Volkswirtschaft sein, dass einem vergleichsweise doch kleinen Teil der Wirtschaft, wie der Verlagswirtschaft, umfassende Privilegien zugestanden werden, die für den großen Teil der Wirtschaft, der Wissenschaft, des Bildungswesen und der Öffentlichkeit eher Nachteile mit sich bringen. Die Wirtschaft zieht Nutzen aus einem freien Zugriff auf publiziertes Wissen, indem das Reservoir für Innovationen geöffnet bleibt. Wissenschaft und Bildung können ohne die freie Verfügbarkeit über das publizierte Wissen ohnehin nicht leben. Und dass der Öffentlichkeit der Zugriff zu dem Wissen verschlossen sein soll, dessen Produktion sie selber mit Steuermitteln unterstützt hat, kann ohnehin niemand plausibel machen.
Freien Zugriff zum Wissen der Welt hat Google bislang in dem konsequent verfolgten Freeconomics-Modell verfolgt, auch wenn wir mehr und mehr mit anderer Währung (unseren Daten) für die Google-Dienste bezahlen. Es wäre besser, mit Google in Verhandlungen einzutreten, um das Freeconomics-Modell z.B. für Bildung und Wissenschaft weiter garantiert zu bekommen. Anders: Google kann auch mit Werken aus Bildung und Wissenschaft Geld verdienen (wie auch immer), solange der Zugriff auf diese Publikationen nach Open-Access-Prinzipien und unter einer Creative-Commons-Lizenz weiter möglich ist. Ist das nicht ein besserer Weg als zu versuchen, über Klagen Zugeständnisse zu erreichen?
Mein Kommentar:
Jede Internetsuchmaschine funktioniert nach dem Prinzip des "Opt out", denn eine gesetzliche Erlaubnis, fremde Internetseiten in einen eigenen Suchindex aufzunehmen, also zu vervielfältigen, existiert im europäischen Recht NICHT. Siehe dazu auch zu § 44a (S. 93) meine Urheberrechtsfibel. Auch der beliebte Google-Cache ist in Deutschland illegal.
Eine möglichst vollständige Volltexterfassung der gedruckten Überlieferung aller Zeiten zur Eingliederung in einen Suchindex ist von allergrößter Bedeutung für Wissenschaft und die Informationsgesellschaft. Hier den Weg der Einzelvereinbarungen zu gehen verschiebt dieses Ziel nicht zuletzt angesichts der verwaisten Werke auf den St. Nimmerleinstag. Es ist absurd, ein Google-Monopol zu beklagen, wenn niemand anderes gewillt ist, eine vergleichbare Massendigitalisierung durchzuführen. Tölpelhafte Versuche wie die Europeana zeigen, dass Google konkurrenzlos ist.
Ich zitiere nochmals:
Sabine Hüttner [Stipendiatin am Max-Planck-Institut für
Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München, wo sie derzeit promoviert]: Die "Google Buchsuche" im deutsch/amerikanischen Vergleich, in:
Wettbewerb in Recht und Praxis, Heft 2009/04 S. 422-431
Die "Google Buchsuche" bringt einen großen Nutzen für die Allgemeinheit, binnen Sekunden kann jedermann relevante Bücher im Internet finden. Die Abwägung aller Interessen ergibt daher, dass die "opt-out"-Praxis der einzige Weg ist, das ehrgeizige Mammutprojekt von Google umzusetzen. Dass traditionelle, auf einem "opt-in"-System basierende Urheberrecht muss an die Erfordernisse des Informationszeitalters angepasst werden. Der Nutzen für die Allgemeinheit überwiegt in diesem Fall gegenüber den Interessen der Urheber. Diese werden durch die Anzeige von bloßen Buchausschnitten (Snippets) ohnehin nicht übergebührend beeinträchtigt. Meiner Auffassung nach sollte die "opt-out"-Praxis im Rahmen des "Bibliotheksprogramms" daher zulässig sein. [...]
Die Analyse ergibt, dass Google sich in den USA [...] erfolgreich auf das Vorliegen von fair use hätte berufen kann. Das "Bibliotheksprogramm" wäre in den USA demnach nicht urheberrechtswidrig. [...]
In diesem Fall sollte die Interessenabwägung zugunsten Googles ausgehen. Heutzutage werden Digitalisierungsprojekte für Bibliotheken unerlässlich. In der Informationsgesellschaft und durch die rasante Entwicklung des Internets suchen Nutzer verstärkt elektronisch verfügbare Datenquellen. Die "Google Buchsuche" als ehrgeizigstes Projekt des weltweit größten Suchmaschinenbetreibers bringt einen enormen Nutzen für die Allgemeinheit. Das gesamte Wissen der Menschheit wird durch die "Google Buchsuche" online verfügbar gemacht. Des Weiteren gibt es für Verlage große Chancen ihre Verkaufszahlen zu erhöhen, da auf der Suchergebnisseite auch links für Bestell- und Ausleihmöglichkeiten zu finden sind. Zudem gibt es auch viele urheberrechtlich geschützte Bücher in den Bibliotheken, die nicht mehr lieferbar sind bzw. Bücher, die man über andere Wege nicht mehr auffinden kann. Daher ist es im Interesse der Urheber und Verlage, wenn ihre Bücher gefunden werden. Außerdem läuft alles was nicht im Internet verfügbar ist, Gefahr irgendwann nicht mehr wahrgenommen zu werden. Zudem müssen die mit Google kooperierenden Bibliotheken für die Digitalisierung ihrer Bestände nicht selbst aufkommen. Das ist ein großer Vorteil, da die Bibliotheken sich die hohen Digitalisierungskosten selbst nicht leisten könnten. [...]
Langfristig gesehen sollte darüber nachgedacht werden für Europa eine Europäische fair use Ausnahme zu schaffen, durch die das "Bibliotheksprogramm" in Europa gerechtfertigt werden könnte. Als die nationalen Urhebergesetze geschaffen worden, hat man sich die Neuentwicklungen im Informationszeitalter noch nicht vorstellen können. Das deutsche Urhebergesetz aus dem Jahre 1965 ist auch relativ starr geregelt und enthält sehr konkrete Schrankenbestimmungen. Diese berücksichtigen jedoch neue technische Entwicklungen, insbesondere im Bereich des Internetrechts, nicht. Daher ist auch das "Bibliotheksprogramm" in Deutschland rechtswidrig. Eine Anpassung an das digitale Zeitalter und die Belange der Informationsgesellschaft ist daher notwendig. Damit der technische Fortschritt in Europa nicht behindert wird und Anbetrachts des großen Nutzens des "Bibliotheksprogramms", sollte daher eine Europäische fair use Ausnahme geschaffen werden.
http://archiv.twoday.net/stories/5715357/
Auszug: Es kann nicht im Interesse der Volkswirtschaft sein, dass einem vergleichsweise doch kleinen Teil der Wirtschaft, wie der Verlagswirtschaft, umfassende Privilegien zugestanden werden, die für den großen Teil der Wirtschaft, der Wissenschaft, des Bildungswesen und der Öffentlichkeit eher Nachteile mit sich bringen. Die Wirtschaft zieht Nutzen aus einem freien Zugriff auf publiziertes Wissen, indem das Reservoir für Innovationen geöffnet bleibt. Wissenschaft und Bildung können ohne die freie Verfügbarkeit über das publizierte Wissen ohnehin nicht leben. Und dass der Öffentlichkeit der Zugriff zu dem Wissen verschlossen sein soll, dessen Produktion sie selber mit Steuermitteln unterstützt hat, kann ohnehin niemand plausibel machen.
Freien Zugriff zum Wissen der Welt hat Google bislang in dem konsequent verfolgten Freeconomics-Modell verfolgt, auch wenn wir mehr und mehr mit anderer Währung (unseren Daten) für die Google-Dienste bezahlen. Es wäre besser, mit Google in Verhandlungen einzutreten, um das Freeconomics-Modell z.B. für Bildung und Wissenschaft weiter garantiert zu bekommen. Anders: Google kann auch mit Werken aus Bildung und Wissenschaft Geld verdienen (wie auch immer), solange der Zugriff auf diese Publikationen nach Open-Access-Prinzipien und unter einer Creative-Commons-Lizenz weiter möglich ist. Ist das nicht ein besserer Weg als zu versuchen, über Klagen Zugeständnisse zu erreichen?
Mein Kommentar:
Jede Internetsuchmaschine funktioniert nach dem Prinzip des "Opt out", denn eine gesetzliche Erlaubnis, fremde Internetseiten in einen eigenen Suchindex aufzunehmen, also zu vervielfältigen, existiert im europäischen Recht NICHT. Siehe dazu auch zu § 44a (S. 93) meine Urheberrechtsfibel. Auch der beliebte Google-Cache ist in Deutschland illegal.
Eine möglichst vollständige Volltexterfassung der gedruckten Überlieferung aller Zeiten zur Eingliederung in einen Suchindex ist von allergrößter Bedeutung für Wissenschaft und die Informationsgesellschaft. Hier den Weg der Einzelvereinbarungen zu gehen verschiebt dieses Ziel nicht zuletzt angesichts der verwaisten Werke auf den St. Nimmerleinstag. Es ist absurd, ein Google-Monopol zu beklagen, wenn niemand anderes gewillt ist, eine vergleichbare Massendigitalisierung durchzuführen. Tölpelhafte Versuche wie die Europeana zeigen, dass Google konkurrenzlos ist.
Ich zitiere nochmals:
Sabine Hüttner [Stipendiatin am Max-Planck-Institut für
Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München, wo sie derzeit promoviert]: Die "Google Buchsuche" im deutsch/amerikanischen Vergleich, in:
Wettbewerb in Recht und Praxis, Heft 2009/04 S. 422-431
Die "Google Buchsuche" bringt einen großen Nutzen für die Allgemeinheit, binnen Sekunden kann jedermann relevante Bücher im Internet finden. Die Abwägung aller Interessen ergibt daher, dass die "opt-out"-Praxis der einzige Weg ist, das ehrgeizige Mammutprojekt von Google umzusetzen. Dass traditionelle, auf einem "opt-in"-System basierende Urheberrecht muss an die Erfordernisse des Informationszeitalters angepasst werden. Der Nutzen für die Allgemeinheit überwiegt in diesem Fall gegenüber den Interessen der Urheber. Diese werden durch die Anzeige von bloßen Buchausschnitten (Snippets) ohnehin nicht übergebührend beeinträchtigt. Meiner Auffassung nach sollte die "opt-out"-Praxis im Rahmen des "Bibliotheksprogramms" daher zulässig sein. [...]
Die Analyse ergibt, dass Google sich in den USA [...] erfolgreich auf das Vorliegen von fair use hätte berufen kann. Das "Bibliotheksprogramm" wäre in den USA demnach nicht urheberrechtswidrig. [...]
In diesem Fall sollte die Interessenabwägung zugunsten Googles ausgehen. Heutzutage werden Digitalisierungsprojekte für Bibliotheken unerlässlich. In der Informationsgesellschaft und durch die rasante Entwicklung des Internets suchen Nutzer verstärkt elektronisch verfügbare Datenquellen. Die "Google Buchsuche" als ehrgeizigstes Projekt des weltweit größten Suchmaschinenbetreibers bringt einen enormen Nutzen für die Allgemeinheit. Das gesamte Wissen der Menschheit wird durch die "Google Buchsuche" online verfügbar gemacht. Des Weiteren gibt es für Verlage große Chancen ihre Verkaufszahlen zu erhöhen, da auf der Suchergebnisseite auch links für Bestell- und Ausleihmöglichkeiten zu finden sind. Zudem gibt es auch viele urheberrechtlich geschützte Bücher in den Bibliotheken, die nicht mehr lieferbar sind bzw. Bücher, die man über andere Wege nicht mehr auffinden kann. Daher ist es im Interesse der Urheber und Verlage, wenn ihre Bücher gefunden werden. Außerdem läuft alles was nicht im Internet verfügbar ist, Gefahr irgendwann nicht mehr wahrgenommen zu werden. Zudem müssen die mit Google kooperierenden Bibliotheken für die Digitalisierung ihrer Bestände nicht selbst aufkommen. Das ist ein großer Vorteil, da die Bibliotheken sich die hohen Digitalisierungskosten selbst nicht leisten könnten. [...]
Langfristig gesehen sollte darüber nachgedacht werden für Europa eine Europäische fair use Ausnahme zu schaffen, durch die das "Bibliotheksprogramm" in Europa gerechtfertigt werden könnte. Als die nationalen Urhebergesetze geschaffen worden, hat man sich die Neuentwicklungen im Informationszeitalter noch nicht vorstellen können. Das deutsche Urhebergesetz aus dem Jahre 1965 ist auch relativ starr geregelt und enthält sehr konkrete Schrankenbestimmungen. Diese berücksichtigen jedoch neue technische Entwicklungen, insbesondere im Bereich des Internetrechts, nicht. Daher ist auch das "Bibliotheksprogramm" in Deutschland rechtswidrig. Eine Anpassung an das digitale Zeitalter und die Belange der Informationsgesellschaft ist daher notwendig. Damit der technische Fortschritt in Europa nicht behindert wird und Anbetrachts des großen Nutzens des "Bibliotheksprogramms", sollte daher eine Europäische fair use Ausnahme geschaffen werden.
http://archiv.twoday.net/stories/5715357/
KlausGraf - am Sonntag, 22. November 2009, 21:25 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Sonntag, 22. November 2009, 17:23 - Rubrik: Fotoueberlieferung
http://opendotdotdot.blogspot.com/2009/11/british-librarys-bitter-digital.html
Gleiches gilt auch für die Angebote des Nationalarchivs.
Gleiches gilt auch für die Angebote des Nationalarchivs.
KlausGraf - am Sonntag, 22. November 2009, 17:16 - Rubrik: Open Access
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http://www.mopo.de/2009/20091121/hamburg/panorama/schaemen_sie_sich_nicht.html
Vor drei Wochen waren am Gebäude des ehemaligen KZ Spaldingstraße zwei Tafeln eingeweiht worden, die an 800 KZ-Häftlinge erinnern, die dort ums Leben kamen. Ein offizieller Festakt. Schon wenige Tage später ließ der Eigentümer, die Immobilienfirma IVG, sie wieder demontieren und einem dunklen Hinterhof verstecken, der ausdrücklich nicht betreten werden darf. Die Gedenktafeln seien "geschäftsschädigend", so lautet die Begründung. Ein Skandal.
Vor drei Wochen waren am Gebäude des ehemaligen KZ Spaldingstraße zwei Tafeln eingeweiht worden, die an 800 KZ-Häftlinge erinnern, die dort ums Leben kamen. Ein offizieller Festakt. Schon wenige Tage später ließ der Eigentümer, die Immobilienfirma IVG, sie wieder demontieren und einem dunklen Hinterhof verstecken, der ausdrücklich nicht betreten werden darf. Die Gedenktafeln seien "geschäftsschädigend", so lautet die Begründung. Ein Skandal.
KlausGraf - am Sonntag, 22. November 2009, 17:11 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://bibliodyssey.blogspot.com/2009/11/meet-fuggers.html

Siehe schon http://archiv.twoday.net/stories/6024087/

Siehe schon http://archiv.twoday.net/stories/6024087/
KlausGraf - am Sonntag, 22. November 2009, 17:05 - Rubrik: English Corner
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Frisch digitalisiert:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN600907821
Johann Carl Tutenberg's Unterhaltende Betrachtung der Himmelskörper, oder des großen Weltall's; für Kinder. Ein Beitrag zur angenehmern wissenschaftlichen Lectüre; Nebst einer Vorerinnerung des Herrn Hofrath’s Kästner.
Mit zwey Kupfern. Göttingen, bey Johann Christian Dieterich. 1782. – XVIII, 492 S. Mit 2 Faltkupfern mit astronomischen Figuren von Martin Medarus Thoenert.
Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Erster Teil eines auf mehrere Bände konzipierten Werks zur Astronomie. Der Lehrstoff über die Himmelskörper wird im Rahmen eines familiären Gespräches präsentiert. Im Haus eines reichen Kaufmanns führt ein Onkel mit seinen Neffen und seiner Nichte sowie deren Gefährten Abendunterhaltungen über Geschichten aus der Bibel. Den Kindern werden naturwissenschaftliche Phänomene erklärt und auch durch einfache Versuche untermauert. Physikalische und astronomische Sachverhalte sind dem kindlichen Verständnis entsprechend dargelegt. Tutenberg war laut Vorwort ein Schüler des Göttinger Mathematikprofessors Abraham Gotthelf Kästner. Der Autor widmete das Buch Friederike Henriette Wilhelmine und Jeanette Louise Georgine Heyne, den Kindern von Christian Gottlob Heyne, u.a. Professor für klassische Philologie und Leiter der Göttinger Universitätsbibliothek. (W.V./A.B.)
Beschreibung: Katalognr. 124 aus
Nützliches Vergnügen
Kinder- und Jugendbücher der Aufklärungszeit aus dem Bestand der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen und der Vordemann-Sammlung. Ausstellungskatalog. Herausgegeben von Elmar Mittler und Wolfgang Wangerin. - Göttingen 2004. - (Ausstellung in der Paulinerkirche vom 5. 12. 2004–20. 2. 2005) - ISBN 3-930457-65-2.
http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/fk/gbs/gbs_29.pdf
Eine ätzende zeitgenössische Rezension von Albrecht Georg Walch (1736-1822), Phil. et Math. Prof. et Gymnas. Rector in Schleusingen, findet sich in: ADB 53.1783, 164-168
http://www.ub.uni-bielefeld.de/cgi-bin/navtif.cgi?pfad=/diglib/aufkl/adb/254832&seite=00000173.TIF&scale=8
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN600907821
Johann Carl Tutenberg's Unterhaltende Betrachtung der Himmelskörper, oder des großen Weltall's; für Kinder. Ein Beitrag zur angenehmern wissenschaftlichen Lectüre; Nebst einer Vorerinnerung des Herrn Hofrath’s Kästner.
Mit zwey Kupfern. Göttingen, bey Johann Christian Dieterich. 1782. – XVIII, 492 S. Mit 2 Faltkupfern mit astronomischen Figuren von Martin Medarus Thoenert.
Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Erster Teil eines auf mehrere Bände konzipierten Werks zur Astronomie. Der Lehrstoff über die Himmelskörper wird im Rahmen eines familiären Gespräches präsentiert. Im Haus eines reichen Kaufmanns führt ein Onkel mit seinen Neffen und seiner Nichte sowie deren Gefährten Abendunterhaltungen über Geschichten aus der Bibel. Den Kindern werden naturwissenschaftliche Phänomene erklärt und auch durch einfache Versuche untermauert. Physikalische und astronomische Sachverhalte sind dem kindlichen Verständnis entsprechend dargelegt. Tutenberg war laut Vorwort ein Schüler des Göttinger Mathematikprofessors Abraham Gotthelf Kästner. Der Autor widmete das Buch Friederike Henriette Wilhelmine und Jeanette Louise Georgine Heyne, den Kindern von Christian Gottlob Heyne, u.a. Professor für klassische Philologie und Leiter der Göttinger Universitätsbibliothek. (W.V./A.B.)
Beschreibung: Katalognr. 124 aus
Nützliches Vergnügen
Kinder- und Jugendbücher der Aufklärungszeit aus dem Bestand der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen und der Vordemann-Sammlung. Ausstellungskatalog. Herausgegeben von Elmar Mittler und Wolfgang Wangerin. - Göttingen 2004. - (Ausstellung in der Paulinerkirche vom 5. 12. 2004–20. 2. 2005) - ISBN 3-930457-65-2.
http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/fk/gbs/gbs_29.pdf
Eine ätzende zeitgenössische Rezension von Albrecht Georg Walch (1736-1822), Phil. et Math. Prof. et Gymnas. Rector in Schleusingen, findet sich in: ADB 53.1783, 164-168
http://www.ub.uni-bielefeld.de/cgi-bin/navtif.cgi?pfad=/diglib/aufkl/adb/254832&seite=00000173.TIF&scale=8
(...) Jeder Besuch oder jede Lection hat nun ihr eigen Exordium - eine Kinderscene, Epistel, Gedicht oder einen andern eingeschobenen Aufsatz, und sie selbst sind ganz dialogisch eingerichtet: der Vortrag des Onkels wird durch Fragen, Einwürfe und andere unmaßgeblichen Gedanken der Kinder unterbrochen. Eine Methode, die wir leider bis zum Ekel in vielen Kinderbüchern gebraucht sehen, und die Hr. T. vielleicht von den kosmologischen Unterhaltungen [Kosmologische Unterhaltungen für die Jugend / Christian Ernst Wünsch - 1780] entlehnt hat : als wenn es nicht auch möglich wäre, eine wissenschaftliche Lehre in dem Grad der Deutlichkeit vorzutragen, daß sie in einem Lesebuch für die Jugend stehen kann, ohne daß man daraus ein Kinderdrama macht. Leichter mag dies letzte freylich seyn; denn um die Schicklichkeit des Dialogs bekümmert man sich soviel nicht, sondern läßt Kinder dociren und disputiren, wie Alte; auch wohl behaglicher für den Verf., der sich seine Arbeit Bogenweise bezahlen läßt, denn die Bogen schwellen dadurch zusehends an, daß es eine Lust ist; aber gewiß nicht für den Käufer und Leser. (...)
BCK - am Sonntag, 22. November 2009, 10:48 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Hermann Schreyer: Das staatliche Archivwesen der DDR. Ein Überblick, Düsseldorf: Droste Verlag 2008, wird von Klaus A. Lankheit rezensiert und zwar hier: http://www.sehepunkte.de/2009/11/15708.html auf www.sehepunkte.de
Bernd Hüttner - am Sonntag, 22. November 2009, 05:55 - Rubrik: Archivgeschichte
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Wer soviel Geld von Bibliotheken kassiert, sollte vielleicht einige Sekunden über die Benutzbarkeit seines Angebots nachdenken. Jeder Wissenschaftler braucht sofort zu jedem Aufsatz die Metadaten.
Beispiel:
Pfleger, Luzian
Joseph Knepper
in: Historisches Jahrbuch 27 (1906), S. 484-486
Geben wir mal Knepper ein:
Joseph Knepper
Autor: Pfleger, Luzian
Historisches Jahrbuch / Zeitschriftenband 27 / Zeitschriftenheft 2 / Zeitschriftenteil / Nachruf
Auf der ersten Seite des Scans, die man durch Klicken erreicht, werden die Metadaten zugleich reduziert und erweitert:
Joseph Knepper
Historisches Jahrbuch / Zeitschriftenband / Zeitschriftenheft / Zeitschriftenteil / Nachruf
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421_0027
Herrschaftssakrament, sind die bibliographischen Daten vielleicht unter "Bibliografische Info" versteckt?
"Strukturtyp: Zeitschrift
Titel: Historisches Jahrbuch
Verlag: Alber
Schlagworte: histja
Fachgebiete: History
PURL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421
PPN (digital): PPN385984421
PPN (original): PPN129074896
ZDB-ID: 2143296X
ISSN: 0018-2621
Links:
Strukturtyp: Zeitschriftenband
Titel: Historisches Jahrbuch
Band: 27
Herausgeber: Joseph Weiß
Erscheinungsjahr: 1906
Erscheinungsort: München
Verlag: Herder
Fachgebiete: History
Gescannte Seiten: 1.036
PURL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421_0027
PPN (digital): PPN385984421_0027
Links:
Strukturtyp: Zeitschriftenheft
Titel: Historisches Jahrbuch
Band: 2
Gescannte Seiten: 238
Strukturtyp: Zeitschriftenteil
Titel: Nachrichten
Gescannte Seiten: 20
Strukturtyp: Nachruf
Titel: Joseph Knepper
Autor: Luzian Pfleger
Gescannte Seiten: 3"
Wir wissen zwar jetzt den Jahrgang und das Erscheinungsjahr, aber die Anfangs- und Endseite müssen wir den Scans entnehmen.
Die Metadaten stehen nicht über BASE zur Verfügung, da könnte man sich die Angaben rasch zusammenklauben.
"Titel:
Einige Bemerkungen zu dem Diskussionsbeitrag von Johannesmann, Knepper: Plädoyer für eine den affektiven Bereich erfassende politische Bildung
Autor:
Kassner, Peter
Verlag:
Schroedel
Veröffentlicht:
1971-01-01
Dokumentart:
Artikel
Quelle:
Kassner, Peter | Einige Bemerkungen zu dem Diskussionsbeitrag von Johannesmann, Knepper: Plädoyer für eine den affektiven Bereich erfassende politische Bildung | Die Deutsche Schule | 1971 | BAND: 63 | Seite: 582
Sprache:
de
Rechte:
DigiZeitschriften Abonnement ; Juventa
URL:
http://www.digizeitschriften.de/oai2/?436807
Datenlieferant:
DigiZeitschriften: Das deutsche digitale Zeitschriftenarchiv"
Werfen wir zum Vergleich einen Blick auf JSTOR. Bei der Suche nach Joseph Knepper bietet schon die Trefferliste vollständige Metadaten:
Review: [untitled]Review: [untitled]Christopher Silver Reviewed work(s): Greenbelt, Maryland: A Living Legacy of the New Deal by Cathy D. KnepperThe Journal of American History, Vol. 89, No. 4 (Mar., 2003), pp. 1578-1579
Der Autor ist hier verlinkt. Ähnliches kann als selbstverständlicher Standard bei Zeitschriftendigitalisierungsunternehmen gelten. Nur bei DigiZeitschriften muss man für eine simple Zitation lange herumsuchen.
Beispiel:
Pfleger, Luzian
Joseph Knepper
in: Historisches Jahrbuch 27 (1906), S. 484-486
Geben wir mal Knepper ein:
Joseph Knepper
Autor: Pfleger, Luzian
Historisches Jahrbuch / Zeitschriftenband 27 / Zeitschriftenheft 2 / Zeitschriftenteil / Nachruf
Auf der ersten Seite des Scans, die man durch Klicken erreicht, werden die Metadaten zugleich reduziert und erweitert:
Joseph Knepper
Historisches Jahrbuch / Zeitschriftenband / Zeitschriftenheft / Zeitschriftenteil / Nachruf
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421_0027
Herrschaftssakrament, sind die bibliographischen Daten vielleicht unter "Bibliografische Info" versteckt?
"Strukturtyp: Zeitschrift
Titel: Historisches Jahrbuch
Verlag: Alber
Schlagworte: histja
Fachgebiete: History
PURL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421
PPN (digital): PPN385984421
PPN (original): PPN129074896
ZDB-ID: 2143296X
ISSN: 0018-2621
Links:
Strukturtyp: Zeitschriftenband
Titel: Historisches Jahrbuch
Band: 27
Herausgeber: Joseph Weiß
Erscheinungsjahr: 1906
Erscheinungsort: München
Verlag: Herder
Fachgebiete: History
Gescannte Seiten: 1.036
PURL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421_0027
PPN (digital): PPN385984421_0027
Links:
Strukturtyp: Zeitschriftenheft
Titel: Historisches Jahrbuch
Band: 2
Gescannte Seiten: 238
Strukturtyp: Zeitschriftenteil
Titel: Nachrichten
Gescannte Seiten: 20
Strukturtyp: Nachruf
Titel: Joseph Knepper
Autor: Luzian Pfleger
Gescannte Seiten: 3"
Wir wissen zwar jetzt den Jahrgang und das Erscheinungsjahr, aber die Anfangs- und Endseite müssen wir den Scans entnehmen.
Die Metadaten stehen nicht über BASE zur Verfügung, da könnte man sich die Angaben rasch zusammenklauben.
"Titel:
Einige Bemerkungen zu dem Diskussionsbeitrag von Johannesmann, Knepper: Plädoyer für eine den affektiven Bereich erfassende politische Bildung
Autor:
Kassner, Peter
Verlag:
Schroedel
Veröffentlicht:
1971-01-01
Dokumentart:
Artikel
Quelle:
Kassner, Peter | Einige Bemerkungen zu dem Diskussionsbeitrag von Johannesmann, Knepper: Plädoyer für eine den affektiven Bereich erfassende politische Bildung | Die Deutsche Schule | 1971 | BAND: 63 | Seite: 582
Sprache:
de
Rechte:
DigiZeitschriften Abonnement ; Juventa
URL:
http://www.digizeitschriften.de/oai2/?436807
Datenlieferant:
DigiZeitschriften: Das deutsche digitale Zeitschriftenarchiv"
Werfen wir zum Vergleich einen Blick auf JSTOR. Bei der Suche nach Joseph Knepper bietet schon die Trefferliste vollständige Metadaten:
Review: [untitled]Review: [untitled]Christopher Silver Reviewed work(s): Greenbelt, Maryland: A Living Legacy of the New Deal by Cathy D. KnepperThe Journal of American History, Vol. 89, No. 4 (Mar., 2003), pp. 1578-1579
Der Autor ist hier verlinkt. Ähnliches kann als selbstverständlicher Standard bei Zeitschriftendigitalisierungsunternehmen gelten. Nur bei DigiZeitschriften muss man für eine simple Zitation lange herumsuchen.
KlausGraf - am Sonntag, 22. November 2009, 00:06 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.swp.de/goeppingen/nachrichten/suedwestumschau/art4319,263297
Der Tübinger Kunsthistoriker Sergiusz Michalski rät dem Land zu beherztem Vorgehen, um den Ausverkauf privaten Kulturguts zu verhindern. Sein Appell richtet sich auch an die Adelshäuser.
Der Professor am Kunsthistorischen Institut der Universität Tübingen schlägt vor, die vom Land vorgesehene hochrangige Expertenkommission, die sich mit den Problemen der Adelsbibliotheken und Kunstsammlungen befassen soll, mit besonderen Befugnissen und mehreren externen Sachverständigen auszustatten. Eine solche Kompetenzerweiterung hält Sergiusz Michalski deshalb für so wichtig, weil die Befugnisse und das Einspruchsrecht der Denkmalpflege - eines wichtigen Beratungsdienstes des Landes - zuletzt systematisch ausgehöhlt worden seien. Eine solchermaßen verstärkte Kommission sollte in Ruhe eine erweiterte Liste von Kulturgütern erstellen, die dem Land, aber auch der deutschen Kultur wichtig wären.
Bisher habe das eingespielte Zusammengehen von verkaufswilligen Adelshäusern und großen britischen Auktionshäusern gekonnt eine Druckkulisse aufgebaut, der die öffentliche Hand und die Kulturbehörden nur wenig entgegensetzen konnten. Statt immer nur von Fall zu Fall zu agieren, wie jetzt bei den Verkaufsangeboten des Fürsten von Waldburg-Wolfegg, sollte sich Baden-Württemberg gezielt ein Instrument schaffen, das es in die Lage versetzte, für die Kultur des Landes unverzichtbare Werke aufzukaufen. Denkbar wäre ein aus Lotto-Mitteln und privaten Stiftungen gespeister Fonds. Zugleich fordert Michalski, die bestehenden Gesetze zum Schutz der Kulturgüter schärfer anzuwenden.
Michalski bedauert angesichts vorgesehener und absehbarer Verkäufe aus Adelsbibliotheken, dass sich die Häuser nicht mehr an ihre traditionelle Selbstverpflichtung zur Kulturbewahrung- und Repräsentation halten. Die alte Maxime "noblesse oblige" sei jungen Adligen offenbar nicht mehr so wichtig. Man verkaufe uralte Handschriften und zerstöre traditionelle Sammlungszusammenhänge um eine Finca auf Mallorca zu kaufen. Bibliotheken zu zerstreuen, die in 500 Jahren gewachsen wären, hält Michalski für eine Kulturschande. Sie erinnere an die rücksichtslose Politik der DDR-Behörden gegenüber ostdeutschen Adelsbibliotheken und kleineren Büchereien.
Ein besonderes Problem bildet seines Erachtens der Fall der in den Jahren 1803 bis 1806 durch Konfiskation von Klosterbibliotheken aufgebauten fürstlichen Bibliotheken. Hier hätten laut Michalski die jetzigen Besitzer eine zusätzliche Verpflichtung gegenüber den Hochleistungen der kirchlichen und monastischen Kultur, die man sich damals ohne viel Federlesens angeeignet habe. Eigentlich hätte man nach 1918 nicht nur - was damals halbherzig geschah - die Kunstsammlungen und Bibliotheken der regierenden Dynastien, sondern mit noch größerer moralischer Berechtigung die Bibliotheken der Säkularisationsgewinnler nationalisieren sollen.
Die Bedeutung der Adelsbibliotheken für die Rekonstruktion der alten Kulturzusammenhänge werde nach wie vor unterschätzt. Der Südwesten verfügt laut Michalski über einzigartige Kostbarkeiten in einer Vielfalt wie nirgendwo sonst in Deutschland. Auch eher kultur- und historienferne Zeitgenossen sollten im postindustriellen Zeitalter die Bedeutung solcher Sammlungen zu würdigen wissen - sie könnten Baden-Württemberg auch in materieller und touristischer Hinsicht große Vorteile verschaffen.
Exakt meine Meinung. Zum Thema hier siehe:
http://archiv.twoday.net/topics/Kulturgut/
Oberschwäbische Adelsbibliotheken (2006) http://eprints.rclis.org/6246/
Adelsbibliotheken in Gefahr (1995, 1997)
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/privbib.htm
Fall Donaueschingen:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm
Der Tübinger Kunsthistoriker Sergiusz Michalski rät dem Land zu beherztem Vorgehen, um den Ausverkauf privaten Kulturguts zu verhindern. Sein Appell richtet sich auch an die Adelshäuser.
Der Professor am Kunsthistorischen Institut der Universität Tübingen schlägt vor, die vom Land vorgesehene hochrangige Expertenkommission, die sich mit den Problemen der Adelsbibliotheken und Kunstsammlungen befassen soll, mit besonderen Befugnissen und mehreren externen Sachverständigen auszustatten. Eine solche Kompetenzerweiterung hält Sergiusz Michalski deshalb für so wichtig, weil die Befugnisse und das Einspruchsrecht der Denkmalpflege - eines wichtigen Beratungsdienstes des Landes - zuletzt systematisch ausgehöhlt worden seien. Eine solchermaßen verstärkte Kommission sollte in Ruhe eine erweiterte Liste von Kulturgütern erstellen, die dem Land, aber auch der deutschen Kultur wichtig wären.
Bisher habe das eingespielte Zusammengehen von verkaufswilligen Adelshäusern und großen britischen Auktionshäusern gekonnt eine Druckkulisse aufgebaut, der die öffentliche Hand und die Kulturbehörden nur wenig entgegensetzen konnten. Statt immer nur von Fall zu Fall zu agieren, wie jetzt bei den Verkaufsangeboten des Fürsten von Waldburg-Wolfegg, sollte sich Baden-Württemberg gezielt ein Instrument schaffen, das es in die Lage versetzte, für die Kultur des Landes unverzichtbare Werke aufzukaufen. Denkbar wäre ein aus Lotto-Mitteln und privaten Stiftungen gespeister Fonds. Zugleich fordert Michalski, die bestehenden Gesetze zum Schutz der Kulturgüter schärfer anzuwenden.
Michalski bedauert angesichts vorgesehener und absehbarer Verkäufe aus Adelsbibliotheken, dass sich die Häuser nicht mehr an ihre traditionelle Selbstverpflichtung zur Kulturbewahrung- und Repräsentation halten. Die alte Maxime "noblesse oblige" sei jungen Adligen offenbar nicht mehr so wichtig. Man verkaufe uralte Handschriften und zerstöre traditionelle Sammlungszusammenhänge um eine Finca auf Mallorca zu kaufen. Bibliotheken zu zerstreuen, die in 500 Jahren gewachsen wären, hält Michalski für eine Kulturschande. Sie erinnere an die rücksichtslose Politik der DDR-Behörden gegenüber ostdeutschen Adelsbibliotheken und kleineren Büchereien.
Ein besonderes Problem bildet seines Erachtens der Fall der in den Jahren 1803 bis 1806 durch Konfiskation von Klosterbibliotheken aufgebauten fürstlichen Bibliotheken. Hier hätten laut Michalski die jetzigen Besitzer eine zusätzliche Verpflichtung gegenüber den Hochleistungen der kirchlichen und monastischen Kultur, die man sich damals ohne viel Federlesens angeeignet habe. Eigentlich hätte man nach 1918 nicht nur - was damals halbherzig geschah - die Kunstsammlungen und Bibliotheken der regierenden Dynastien, sondern mit noch größerer moralischer Berechtigung die Bibliotheken der Säkularisationsgewinnler nationalisieren sollen.
Die Bedeutung der Adelsbibliotheken für die Rekonstruktion der alten Kulturzusammenhänge werde nach wie vor unterschätzt. Der Südwesten verfügt laut Michalski über einzigartige Kostbarkeiten in einer Vielfalt wie nirgendwo sonst in Deutschland. Auch eher kultur- und historienferne Zeitgenossen sollten im postindustriellen Zeitalter die Bedeutung solcher Sammlungen zu würdigen wissen - sie könnten Baden-Württemberg auch in materieller und touristischer Hinsicht große Vorteile verschaffen.
Exakt meine Meinung. Zum Thema hier siehe:
http://archiv.twoday.net/topics/Kulturgut/
Oberschwäbische Adelsbibliotheken (2006) http://eprints.rclis.org/6246/
Adelsbibliotheken in Gefahr (1995, 1997)
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/privbib.htm
Fall Donaueschingen:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anhoerung-zu-neuem-Google-Books-Vergleich-im-Februar-865535.html
In dem Streit um Googles Buchsuche zwischen dem Suchmaschinenriesen und der Verlagsbranche hat ein US-Bundesrichter den neuen Einigungsvorschlag vorerst gebilligt. Der mit dem Verfahren betraute New Yorker Richter Denny Chin erteilte dem Vorschlag mit einer Anordnung vom Donnerstag seinen vorläufigen Segen und setzte einen neuen Anhörungstermin für den 18. Februar 2010 an. Bis Ende Januar haben interessierte Parteien nun erneut Gelegenheit, zu dem neuen Vergleichsvorschlag Stellung zu nehmen.
In dem Streit um Googles Buchsuche zwischen dem Suchmaschinenriesen und der Verlagsbranche hat ein US-Bundesrichter den neuen Einigungsvorschlag vorerst gebilligt. Der mit dem Verfahren betraute New Yorker Richter Denny Chin erteilte dem Vorschlag mit einer Anordnung vom Donnerstag seinen vorläufigen Segen und setzte einen neuen Anhörungstermin für den 18. Februar 2010 an. Bis Ende Januar haben interessierte Parteien nun erneut Gelegenheit, zu dem neuen Vergleichsvorschlag Stellung zu nehmen.
KlausGraf - am Samstag, 21. November 2009, 00:42 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 21. November 2009, 00:41 - Rubrik: Miscellanea
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KlausGraf - am Samstag, 21. November 2009, 00:30 - Rubrik: Archivrecht
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Das Börsenblatt schreibt natürlich von der horrenden Artikelgebühr nichts:
http://www.boersenblatt.net/348178/
Aber es gibt ja noch die Verlagswebsite:
„Open Access“ von Schattauer
Schattauer bietet seinen Zeitschriften-Autoren ab sofort die Möglichkeit, ihre Artikel nach Erscheinen in print bzw. online für alle Nutzer frei zugänglich zu machen. Das akzeptierte Manuskript wird nach Copy-Editing und Satz mit einer DOI-Nummer versehen und auf der Zeitschriften-Homepage frei zugänglich ins Internet gestellt („Open Access“). Parallel dazu erfolgt die Meldung der Artikel-Metadaten an Datenbanken wie Medline/PubMed und die Verlinkung des Artikels mit diesen Datenbanken. Der Artikel ist ab diesem Zeitpunkt weltweit für alle Interessierte im Volltext frei zugänglich.
Um das Subskriptionsmodell der Zeitschriften nicht zu gefährden, muss der nicht unerhebliche Arbeitsaufwand pro Manuskript und die zukünftige dauerhafte Archivierung durch den Verlag über eine Gebühr finanziert werden („Article Processing Charge“, APC), welche dem Autor in Rechnung gestellt wird. Diese Gebühr beträgt für alle Schattauer-Zeitschriften einheitlich 1.630,- € pro Artikel (2.450,- USD für USA). Gutachter der Zeitschrift erhalten 40% Rabatt. Interessierte Autoren wenden sich bitte an die jeweilige Zeitschriftenredaktion.
Für die Nutzung der Artikel gelten die Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.
Von dem neuen Modell unberührt bleiben die Copyright-Bestimmungen des Verlages, wonach der Autor die vom Verlag bearbeitete und gesetzte Version seines Artikels frühestens nach einer Embargo-Frist von 12 Monaten auf seine eigene Webseite oder in ein institutionelles Repositorium stellen darf. Die vom Verlag noch unbearbeitete Manuskript-Fassung kann auch schon vor Ablauf der Embargo-Frist ins Netz gestellt werden. In beiden Fällen ist auf die Originalpublikation in der Schattauer-Zeitschrift hinzuweisen und auf diese zu verlinken. schattauer.de
Solche Hybridmodelle sind abzulehnen. Sie sind völlig überteuert (hier 1630 Euro), libre Open Access, also der eigentlich wichtige Open Access, wird zu diesem hohen Preis aber nicht eingekauft. Wer von den Schattauer-Autoren OA will, sollte den grünen Weg wählen und sofort nach Annahme eine Manuskriptfassung in einem Repositorium deponieren und nach der Embargo-Frist die Verlagsfassung.
http://www.boersenblatt.net/348178/
Aber es gibt ja noch die Verlagswebsite:
„Open Access“ von Schattauer
Schattauer bietet seinen Zeitschriften-Autoren ab sofort die Möglichkeit, ihre Artikel nach Erscheinen in print bzw. online für alle Nutzer frei zugänglich zu machen. Das akzeptierte Manuskript wird nach Copy-Editing und Satz mit einer DOI-Nummer versehen und auf der Zeitschriften-Homepage frei zugänglich ins Internet gestellt („Open Access“). Parallel dazu erfolgt die Meldung der Artikel-Metadaten an Datenbanken wie Medline/PubMed und die Verlinkung des Artikels mit diesen Datenbanken. Der Artikel ist ab diesem Zeitpunkt weltweit für alle Interessierte im Volltext frei zugänglich.
Um das Subskriptionsmodell der Zeitschriften nicht zu gefährden, muss der nicht unerhebliche Arbeitsaufwand pro Manuskript und die zukünftige dauerhafte Archivierung durch den Verlag über eine Gebühr finanziert werden („Article Processing Charge“, APC), welche dem Autor in Rechnung gestellt wird. Diese Gebühr beträgt für alle Schattauer-Zeitschriften einheitlich 1.630,- € pro Artikel (2.450,- USD für USA). Gutachter der Zeitschrift erhalten 40% Rabatt. Interessierte Autoren wenden sich bitte an die jeweilige Zeitschriftenredaktion.
Für die Nutzung der Artikel gelten die Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.
Von dem neuen Modell unberührt bleiben die Copyright-Bestimmungen des Verlages, wonach der Autor die vom Verlag bearbeitete und gesetzte Version seines Artikels frühestens nach einer Embargo-Frist von 12 Monaten auf seine eigene Webseite oder in ein institutionelles Repositorium stellen darf. Die vom Verlag noch unbearbeitete Manuskript-Fassung kann auch schon vor Ablauf der Embargo-Frist ins Netz gestellt werden. In beiden Fällen ist auf die Originalpublikation in der Schattauer-Zeitschrift hinzuweisen und auf diese zu verlinken. schattauer.de
Solche Hybridmodelle sind abzulehnen. Sie sind völlig überteuert (hier 1630 Euro), libre Open Access, also der eigentlich wichtige Open Access, wird zu diesem hohen Preis aber nicht eingekauft. Wer von den Schattauer-Autoren OA will, sollte den grünen Weg wählen und sofort nach Annahme eine Manuskriptfassung in einem Repositorium deponieren und nach der Embargo-Frist die Verlagsfassung.
KlausGraf - am Samstag, 21. November 2009, 00:23 - Rubrik: Open Access
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Zehn Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben im Oktober 2009 vereinbart, im Bereich der Aus- und Weiterbildung in der digitalen Langzeitarchivierung langfristig zusammenzuarbeiten. Koordiniert von der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB) wollen die Partner ein gemeinsames Curriculum entwickeln, das mit unterschiedlichen Schwerpunkten an Bibliotheken, Archiven und Museen eingesetzt werden kann. Der Kooperationsverbund ist an das bundesweite Kompetenznetzwerk "Langzeitarchivierung "nestor" angebunden, das sich seit dem Jahr 2003 mit Fragen der langfristigen digitalen Archivierung beschäftigt.
Umgesetzt werden könnte das Programm beispielsweise in Form eines gemeinsamen modularen Studiums. Schon jetzt haben die beteiligten Einrichtungen vereinbart, die bei fachlich einschlägigen Lehrveranstaltungen erworbenen Punkte nach dem europaweiten Wertungssystem ECTS gegenseitig anzuerkennen. Die einzelnen Bausteine des Curriculums sollen allen Beteiligten zur Aus- und
Weiterbildung zur Verfügung stehen und sich auf thematische Schwerpunkte wie Technik, Organisation oder Standards der digitalen Langzeitarchivierung konzentrieren. Darüber hinaus werden die Hochschulen aber auch weiterhin gemeinsame Fortbildungen wie die jährlichen "nestor Schools" anbieten.
Im Jahr 2007 hatte die zuvor informelle Zusammenarbeit auf diesem Gebiet erstmals mit einer auf zwei Jahre begrenzten Absichtserklärung von damals acht Partnern einen Rahmen bekommen. Der jetzige Kooperationsverbund besteht neben der SUB aus Einrichtungen der Archivschule Marburg, der Technischen
Universität Wien, der Humboldt-Universität zu Berlin sowie den
Fachhochschulen Köln und Potsdam, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur. Die Hochschule Darmstadt und die Hochschule der Medien Stuttgart sind neu hinzugekommen.
Kontaktadresse:
Dr. Heike Neuroth
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Historisches Gebäude, Papendiek 14, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-3866
E-Mail: neuroth@sub.uni-goettingen.de
Internet: www.sub.uni-goettingen.de
Umgesetzt werden könnte das Programm beispielsweise in Form eines gemeinsamen modularen Studiums. Schon jetzt haben die beteiligten Einrichtungen vereinbart, die bei fachlich einschlägigen Lehrveranstaltungen erworbenen Punkte nach dem europaweiten Wertungssystem ECTS gegenseitig anzuerkennen. Die einzelnen Bausteine des Curriculums sollen allen Beteiligten zur Aus- und
Weiterbildung zur Verfügung stehen und sich auf thematische Schwerpunkte wie Technik, Organisation oder Standards der digitalen Langzeitarchivierung konzentrieren. Darüber hinaus werden die Hochschulen aber auch weiterhin gemeinsame Fortbildungen wie die jährlichen "nestor Schools" anbieten.
Im Jahr 2007 hatte die zuvor informelle Zusammenarbeit auf diesem Gebiet erstmals mit einer auf zwei Jahre begrenzten Absichtserklärung von damals acht Partnern einen Rahmen bekommen. Der jetzige Kooperationsverbund besteht neben der SUB aus Einrichtungen der Archivschule Marburg, der Technischen
Universität Wien, der Humboldt-Universität zu Berlin sowie den
Fachhochschulen Köln und Potsdam, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur. Die Hochschule Darmstadt und die Hochschule der Medien Stuttgart sind neu hinzugekommen.
Kontaktadresse:
Dr. Heike Neuroth
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Historisches Gebäude, Papendiek 14, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-3866
E-Mail: neuroth@sub.uni-goettingen.de
Internet: www.sub.uni-goettingen.de
Wolf Thomas - am Freitag, 20. November 2009, 12:07 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Anzahl Datum Titel Autor
1 65414 17.12.03 Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW KlausGraf
2 28684 04.09.03 Linkliste Lateinische Texte im Internet KlausGraf
3 22866 20.01.04 Neue Soziale Bewegungen: Archive von unten adi
4 22719 06.03.03 Bildersuchmaschinen KlausGraf
5 18816 15.06.03 Urheberrecht im WWW KlausGraf
6 16910 03.04.03 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen KlausGraf
7 15735 06.06.07 Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe KlausGraf
8 14587 15.07.05 Finding E-Books KlausGraf
9 14107 31.05.04 Open Access und Edition KlausGraf
10 12758 14.05.05 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut KlausGraf
11 12609 04.04.03 Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl KlausGraf
12 12481 14.06.04 Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft KlausGraf
13 10819 25.11.05 Du bist Deutschland - ein Foto macht Furore - Bildrechtliches KlausGraf
14 10691 03.03.09 Köln: Historisches Stadtarchiv eingestürzt Wolf Thomas
15 10263 20.11.06 Rechtsfragen von Open Access KlausGraf
16 9861 02.05.03 Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH KlausGraf
17 9704 07.04.04 Reader Elektronisches Publizieren und Open Access KlausGraf
18 9236 12.11.07 Wie geht das mit dem US-Proxy? KlausGraf
19 9012 05.01.07 UB Eichstätt vernichtet Kulturgut KlausGraf
20 8693 28.05.07 Kirchenbücher digital: Evangelische Kirchenarchive planen gnadenlose Abzocke KlausGraf
21 8511 14.03.03 Gefahren durch Schimmelpilze KlausGraf
22 8188 05.01.05 Digitalisierung auf Ein-Euro-Job-Basis KlausGraf
23 8111 12.12.06 Wem gehören die badischen Kroninsignien? KlausGraf
24 7470 24.11.04 Archive auf dem Markt? hochstuhl
25 7184 25.02.08 Armin Schlechter von der Universitätsbibliothek Heidelberg weggemobbt KlausGraf
1 65414 17.12.03 Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW KlausGraf
2 28684 04.09.03 Linkliste Lateinische Texte im Internet KlausGraf
3 22866 20.01.04 Neue Soziale Bewegungen: Archive von unten adi
4 22719 06.03.03 Bildersuchmaschinen KlausGraf
5 18816 15.06.03 Urheberrecht im WWW KlausGraf
6 16910 03.04.03 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen KlausGraf
7 15735 06.06.07 Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe KlausGraf
8 14587 15.07.05 Finding E-Books KlausGraf
9 14107 31.05.04 Open Access und Edition KlausGraf
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11 12609 04.04.03 Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl KlausGraf
12 12481 14.06.04 Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft KlausGraf
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16 9861 02.05.03 Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH KlausGraf
17 9704 07.04.04 Reader Elektronisches Publizieren und Open Access KlausGraf
18 9236 12.11.07 Wie geht das mit dem US-Proxy? KlausGraf
19 9012 05.01.07 UB Eichstätt vernichtet Kulturgut KlausGraf
20 8693 28.05.07 Kirchenbücher digital: Evangelische Kirchenarchive planen gnadenlose Abzocke KlausGraf
21 8511 14.03.03 Gefahren durch Schimmelpilze KlausGraf
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24 7470 24.11.04 Archive auf dem Markt? hochstuhl
25 7184 25.02.08 Armin Schlechter von der Universitätsbibliothek Heidelberg weggemobbt KlausGraf
KlausGraf - am Freitag, 20. November 2009, 10:43 - Rubrik: Allgemeines
http://www.betriebs-berater.de/magazin/pages/show.php?timer=1258644770&deph=1&id=68227&currPage=1
Twitter-Leser wissen: auch Archivalia wurde dieser Tage (nicht zum ersten Mal) abgemahnt.
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KlausGraf - am Freitag, 20. November 2009, 01:58 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Freitag, 20. November 2009, 01:02 - Rubrik: English Corner
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Lisa A. Gregory's Master's theses, "The Practice and Perception of Web Archiving in Academic Libraries and Archives," is available from the School of Information and Library Science at the University of North Carolina at Chapel Hill.
http://ils.unc.edu/MSpapers/3480.pdf
http://ils.unc.edu/MSpapers/3480.pdf
KlausGraf - am Freitag, 20. November 2009, 00:42 - Rubrik: English Corner
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http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2009-47/artikel-2009-47-behoerden-zensur-im-namen-der-freiheit.html
Volle Zustimmung!
Volle Zustimmung!
KlausGraf - am Freitag, 20. November 2009, 00:33 - Rubrik: Datenschutz
KlausGraf - am Freitag, 20. November 2009, 00:31 - Rubrik: Open Access
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Auf der Versammlung des Fördervereins stellte sich als weiteres Vorstandsmitglied die ehemalige Kölner Stadtkonservatorin Professor Dr. Hiltrud Kier zur Wahl. Sie wird innerhalb des Vorstandes für Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung zuständig sein. Vielleicht weckt Sie den Verein, der mit jetzt 351 Mitgliedern noch deutlich unter der Schwelle zur vorzeitig angekündigten "Bürgerbewegung" steht.
http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03947/
In Ihrem Bericht sprach Archivleiterin Frau Schmidt-Czaia auch über den Standort für Lesesaal und Ausstellungen. Die Stadt ist in Verhandlungen über eine Immobilie am Heumarkt (südlich des Maritim Hotel), die im Mai von einer Rechtsanwaltskanzlei in Richtung Kranhaus Süd verlassen wurde. Der zuvor als Bibliothek genutzte Raum würde sich hervorragend als Ausstellungsraum, mit seiner vollverglasten Straßenfront auch als Schaufenster, nutzen lassen.
Auch mit den notwendigen Arbeits- und Lagerräumen geht es voran. Archivleiterin Frau Schmidt-Czaia erläuterte eindrucksvoll, dass ein solches Gebäude nahezu alle Bedingungen erfüllen muß, die auch für das zukünftige neue Archivgebäude gelten.
"Der Leiter der städtischen Gebäudewirtschaft, Engelbert Rummel, ist zuversichtlich, dass die Stadt noch in diesem Jahr den Mietvertrag über ein vorübergehendes Domizil für das Kölner Stadtarchiv abschließen kann. Es sei nicht einfach gewesen, in Köln eine geeignete Halle zu finden, die den Anforderungen zum Beispiel hinsichtlich der Klimatechnik gerecht wird. Nach Abschluss des Mietvertrages müsse das Gebäude erst noch hergerichtet werden, bevor es dann vom Archiv etwa fünf bis sechs Monate später übernommen werden könne, erklärte Rummel."
http://www.rundschau-online.de/jkr/artikel.jsp?id=1246895336583
Der Leiter der städtischen Gebäudewirtschaft war auch schon für das eingestürzte Archiv verantwortlich.
Nachtrag (27.11.2009):
Nun ist es offiziell: KR: Archiv zieht vorerst zum Heumarkt
http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03947/
In Ihrem Bericht sprach Archivleiterin Frau Schmidt-Czaia auch über den Standort für Lesesaal und Ausstellungen. Die Stadt ist in Verhandlungen über eine Immobilie am Heumarkt (südlich des Maritim Hotel), die im Mai von einer Rechtsanwaltskanzlei in Richtung Kranhaus Süd verlassen wurde. Der zuvor als Bibliothek genutzte Raum würde sich hervorragend als Ausstellungsraum, mit seiner vollverglasten Straßenfront auch als Schaufenster, nutzen lassen.
Auch mit den notwendigen Arbeits- und Lagerräumen geht es voran. Archivleiterin Frau Schmidt-Czaia erläuterte eindrucksvoll, dass ein solches Gebäude nahezu alle Bedingungen erfüllen muß, die auch für das zukünftige neue Archivgebäude gelten.
"Der Leiter der städtischen Gebäudewirtschaft, Engelbert Rummel, ist zuversichtlich, dass die Stadt noch in diesem Jahr den Mietvertrag über ein vorübergehendes Domizil für das Kölner Stadtarchiv abschließen kann. Es sei nicht einfach gewesen, in Köln eine geeignete Halle zu finden, die den Anforderungen zum Beispiel hinsichtlich der Klimatechnik gerecht wird. Nach Abschluss des Mietvertrages müsse das Gebäude erst noch hergerichtet werden, bevor es dann vom Archiv etwa fünf bis sechs Monate später übernommen werden könne, erklärte Rummel."
http://www.rundschau-online.de/jkr/artikel.jsp?id=1246895336583
Der Leiter der städtischen Gebäudewirtschaft war auch schon für das eingestürzte Archiv verantwortlich.
Nachtrag (27.11.2009):
Nun ist es offiziell: KR: Archiv zieht vorerst zum Heumarkt
ebertplatz.de - am Freitag, 20. November 2009, 00:02 - Rubrik: Kommunalarchive
http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015049794434
Bei einem Besuch bei meinem Verleger in Schwäbisch Gmünd, sicherte dieser mir nochmals zu, dass ich mein Buch bei Google usw. online einstellen lassen könnte (es ist bereits online bei ALO http://www.literature.at ). Das Exemplar der University of Michigan wurde von Google gescannt und war in HathiTrust vorhanden. Man konnte es aber nicht einsehen, sondern nur durchsuchen.
Am 14. November fragte ich bei HatiTrust an, ob es einen Weg gibt, dass mein Buch frei zugänglich sei. Am 15. kam die Antwort: "There is absolutely a way. You will just need to fill out the attached form (also available on our website at http://www.hathitrust.org/documents/permissions_agreement.pdf ) and return to Anne Karle-Zenith". Am gleichen Tag füllte ich die Erklärung aus und sandte sie gescannt an die angegebene Mailadresse. Am 18. fragte ich nach, nachdem keine Eingangsbestätigung kam. Soeben erhielt ich die Mitteilung, dass es online sei!
Bei einem Besuch bei meinem Verleger in Schwäbisch Gmünd, sicherte dieser mir nochmals zu, dass ich mein Buch bei Google usw. online einstellen lassen könnte (es ist bereits online bei ALO http://www.literature.at ). Das Exemplar der University of Michigan wurde von Google gescannt und war in HathiTrust vorhanden. Man konnte es aber nicht einsehen, sondern nur durchsuchen.
Am 14. November fragte ich bei HatiTrust an, ob es einen Weg gibt, dass mein Buch frei zugänglich sei. Am 15. kam die Antwort: "There is absolutely a way. You will just need to fill out the attached form (also available on our website at http://www.hathitrust.org/documents/permissions_agreement.pdf ) and return to Anne Karle-Zenith". Am gleichen Tag füllte ich die Erklärung aus und sandte sie gescannt an die angegebene Mailadresse. Am 18. fragte ich nach, nachdem keine Eingangsbestätigung kam. Soeben erhielt ich die Mitteilung, dass es online sei!
KlausGraf - am Donnerstag, 19. November 2009, 23:25 - Rubrik: Open Access
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Was geplant ist, beschreibt:
http://carta.info/18559/fair-share-verlage-leistungsschutzrecht-robert-schweizer/
http://carta.info/18559/fair-share-verlage-leistungsschutzrecht-robert-schweizer/
KlausGraf - am Donnerstag, 19. November 2009, 22:57 - Rubrik: Archivrecht
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Die rote Liste der Kultur –
Warum fällt der Schutz des nationalen Kunsterbes so schwer?
Es diskutieren:
Dr. Christoph Graf Douglas, Kunstberater, Frankfurt
Prof. Dr. Volker Himmelein, Kulturgut-Sachverständiger, Karlsruhe
Isabel Pfeiffer-Poensgen, Kulturstiftung der Länder, Berlin
Moderation: Susanne Kaufmann
Die Nibelungen-Handschrift C und Holbeins "Graue Passion" gehören dazu, auch viele Kunstschätze des Hauses Baden sowie das mittelalterliche "Hausbuch", das die Fürsten von Waldburg-Wolfegg 2008 zunächst am Land vorbei verkauften. Nun bieten sie erneut vier Kunstobjekte feil, die auf der Liste des national wertvollen Kulturguts stehen. Wann ist ein Kunstwerk überhaupt "national bedeutsam"? Warum entbrennen um diese Schätze regelmäßig neue Streitigkeiten? Was taugt diesbezüglich das deutsche Recht? Und was ist die Kulturgut-Liste wert, wenn Baden-Württemberg den weltberühmten Creglinger Altar nicht aufnimmt, während Bayern sogar ein Lüsterweibchen von Tilman Riemenschneider aufführt?
(Danke an KS)
Audio (befristet zugänglich)
http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/swr2-forum/rueckschau/-/id=660194/1365uzh/index.html
Die drei dubiosen Gestalten sind sich weitgehend einig. Alle drei singen das hohe Lied der Autonomie des Eigentümers. Es wird so getan, als stünden die privaten Kulturgüter für Forschung und Ausstellungswesen zur Verfügung, was eine glatte Lüge ist. Pfeiffer-Poensgen: diese Kulturgüter müssen nicht unbedingt in staatliche Museen. Himmelein: Hausbuch-Verkauf ist vom Ergebnis her in Ordnung. Douglas: 586 Objekte auf der Liste sind völlig willkürlich ausgewählt, es gäbe weit mehr von nationaler Bedeutung. Wolfegg will alle Werke auf der Kulturgutliste loswerden.
Keine zeitgenössische Kunst ist auf der Liste - wieso?
Douglas: Würth hat die Fürstenberg-Gemälde nur gekauft unter der Voraussetzung, dass die Sammlung nicht auf die Liste kommt (was Himmelein zurecht als fragwürdig ansprach).
Himmelein teilt Ansicht von Douglas, dass so wenige deutsche Kunst im Ausland zu sehen ist. Er findet auch den Waldseemüller-Verkauf in Ordnung.
Stillschweigendes Einvernehmen, dass ehemalige Raubkunst-Eigentümer nichts von der Liste zu befürchten haben. Alle drei dubiosen Gestalten finden diesen klaren Bruch des Gesetzes in Ordnung.
Douglas ist für die englische Lösung: Vorkaufsrecht des Staates. Findet englische und französische Lösung demokratischer und effektiver. Bayern fordert solch ein Verfahren. Länder diskutieren heftig über die Liste. Die Debatte sei voll im Gange - nur leider, ergänze ich, hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und der Fachwelt!
Das Schlusswort hatte leider Douglas: Kunst braucht Freiheit!
Warum fällt der Schutz des nationalen Kunsterbes so schwer?
Es diskutieren:
Dr. Christoph Graf Douglas, Kunstberater, Frankfurt
Prof. Dr. Volker Himmelein, Kulturgut-Sachverständiger, Karlsruhe
Isabel Pfeiffer-Poensgen, Kulturstiftung der Länder, Berlin
Moderation: Susanne Kaufmann
Die Nibelungen-Handschrift C und Holbeins "Graue Passion" gehören dazu, auch viele Kunstschätze des Hauses Baden sowie das mittelalterliche "Hausbuch", das die Fürsten von Waldburg-Wolfegg 2008 zunächst am Land vorbei verkauften. Nun bieten sie erneut vier Kunstobjekte feil, die auf der Liste des national wertvollen Kulturguts stehen. Wann ist ein Kunstwerk überhaupt "national bedeutsam"? Warum entbrennen um diese Schätze regelmäßig neue Streitigkeiten? Was taugt diesbezüglich das deutsche Recht? Und was ist die Kulturgut-Liste wert, wenn Baden-Württemberg den weltberühmten Creglinger Altar nicht aufnimmt, während Bayern sogar ein Lüsterweibchen von Tilman Riemenschneider aufführt?
(Danke an KS)
Audio (befristet zugänglich)
http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/swr2-forum/rueckschau/-/id=660194/1365uzh/index.html
Die drei dubiosen Gestalten sind sich weitgehend einig. Alle drei singen das hohe Lied der Autonomie des Eigentümers. Es wird so getan, als stünden die privaten Kulturgüter für Forschung und Ausstellungswesen zur Verfügung, was eine glatte Lüge ist. Pfeiffer-Poensgen: diese Kulturgüter müssen nicht unbedingt in staatliche Museen. Himmelein: Hausbuch-Verkauf ist vom Ergebnis her in Ordnung. Douglas: 586 Objekte auf der Liste sind völlig willkürlich ausgewählt, es gäbe weit mehr von nationaler Bedeutung. Wolfegg will alle Werke auf der Kulturgutliste loswerden.
Keine zeitgenössische Kunst ist auf der Liste - wieso?
Douglas: Würth hat die Fürstenberg-Gemälde nur gekauft unter der Voraussetzung, dass die Sammlung nicht auf die Liste kommt (was Himmelein zurecht als fragwürdig ansprach).
Himmelein teilt Ansicht von Douglas, dass so wenige deutsche Kunst im Ausland zu sehen ist. Er findet auch den Waldseemüller-Verkauf in Ordnung.
Stillschweigendes Einvernehmen, dass ehemalige Raubkunst-Eigentümer nichts von der Liste zu befürchten haben. Alle drei dubiosen Gestalten finden diesen klaren Bruch des Gesetzes in Ordnung.
Douglas ist für die englische Lösung: Vorkaufsrecht des Staates. Findet englische und französische Lösung demokratischer und effektiver. Bayern fordert solch ein Verfahren. Länder diskutieren heftig über die Liste. Die Debatte sei voll im Gange - nur leider, ergänze ich, hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und der Fachwelt!
Das Schlusswort hatte leider Douglas: Kunst braucht Freiheit!
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KlausGraf - am Donnerstag, 19. November 2009, 20:17 - Rubrik: Unterhaltung
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Eine ermüdende Umfrage mit so genialen Fragen wie "Wie bewerten Sie den Nutzen eines Empfehlungsdienstes, der in einem von zehn Fällen einen guten Vorschlag macht?". Wie soll man etwas bewerten, was es häufig noch nirgendwo gibt?
http://oas.sulb.uni-saarland.de/fragebogen.php

http://oas.sulb.uni-saarland.de/fragebogen.php

KlausGraf - am Donnerstag, 19. November 2009, 17:48 - Rubrik: Open Access
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http://collections.si.edu/search/
Über 265.000 Bilder, nach Stichproben oft in bester Qualität. Toll!

Über 265.000 Bilder, nach Stichproben oft in bester Qualität. Toll!

KlausGraf - am Donnerstag, 19. November 2009, 17:34 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"We are pleased to inform you that the former owners' database of the Ancient Books and Manuscripts Section of the Library of the University of Barcelona is available at:
http://www.bib.ub.edu/fileadmin/posseidors/cerca_eng.htm
The database offers images of the marks as well as information of the previous owners of the copies kept in our Library. The search is available in Catalan, Spanish and English."
Leider ist der Gesamtbestand der Einträge noch sehr gering.

http://www.bib.ub.edu/fileadmin/posseidors/cerca_eng.htm
The database offers images of the marks as well as information of the previous owners of the copies kept in our Library. The search is available in Catalan, Spanish and English."
Leider ist der Gesamtbestand der Einträge noch sehr gering.

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mit dem aktuellen Update der GW-Datenbank sind jetzt die BSB-Ink- und ISTC-Nummern — z.B. BSB-Ink B-408, ISTC ib00526000 — Hyperlinks auf die entsprechenden Seiten im Inkunabelkatalog der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB-Ink) und im Incunabula Short Title Catalogue (ISTC), die also mit einem Klick vom GW aus erreichbar sind.
Es sei auch darauf hingewiesen, daß alle Einträge in der GW-Datenbank jetzt über dauerhafte und zitierfähige URL verfügen, die jeweils in der Copyright-Zeile am Fuß der Einträge aufgeführt sind, z. B. http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW04201.htm. Auch ganze Werkkataloge können entsprechend aufgerufen werden, z. B. http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/BIBLIA.htm
Die Links zu den Digitalisaten sind jetzt erfreulicherweise auch anklickbar!
Es sei auch darauf hingewiesen, daß alle Einträge in der GW-Datenbank jetzt über dauerhafte und zitierfähige URL verfügen, die jeweils in der Copyright-Zeile am Fuß der Einträge aufgeführt sind, z. B. http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW04201.htm. Auch ganze Werkkataloge können entsprechend aufgerufen werden, z. B. http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/BIBLIA.htm
Die Links zu den Digitalisaten sind jetzt erfreulicherweise auch anklickbar!
KlausGraf - am Donnerstag, 19. November 2009, 17:16 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Aus INETBIB
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> unter der Adresse:
> http://web10.ub.uni-rostock.de/uploads/simanowski/ma/091119_whitelist3129.conf.txt
>
> finden Sie eine aktualisierte Positiv-/Whitelist für den
> Zugang zum Internet,
> die aus den angegebenen Sites (Linksammlungen) per
> Link-Checker generiert wurde.
>
> siehe auch:
> http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg37958.html
> http://web10.ub.uni-rostock.de/uploads/simanowski/ma/
>
> Nach wie vor besteht Interesse daran, mehr über ähnliche
> Ansätze
> zum Einsatz von Positiv-/Whitelists mit Filtersoftware zu
> erfahren.
Mein Kommentar:
Grundsaetzlich ist es nicht Aufgabe von Bibliotheken, als Internetzensoren zu fungieren. Die Internetbesuche von Bibliothekskunden stehen unter dem Schutz der Informationsfreiheit (Art. 5 GG), jede Art von Bevormundung, soweit sie nicht klar rechtswidrige Inhalte betrifft, ist Bibliotheken verboten. Ich halte Ihr Projekt also für schlicht und einfach rechtswidrig und kann nur hoffen, dass sich Benutzer sich mit allen Mitteln dagegen wehren.
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> unter der Adresse:
> http://web10.ub.uni-rostock.de/uploads/simanowski/ma/091119_whitelist3129.conf.txt
>
> finden Sie eine aktualisierte Positiv-/Whitelist für den
> Zugang zum Internet,
> die aus den angegebenen Sites (Linksammlungen) per
> Link-Checker generiert wurde.
>
> siehe auch:
> http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg37958.html
> http://web10.ub.uni-rostock.de/uploads/simanowski/ma/
>
> Nach wie vor besteht Interesse daran, mehr über ähnliche
> Ansätze
> zum Einsatz von Positiv-/Whitelists mit Filtersoftware zu
> erfahren.
Mein Kommentar:
Grundsaetzlich ist es nicht Aufgabe von Bibliotheken, als Internetzensoren zu fungieren. Die Internetbesuche von Bibliothekskunden stehen unter dem Schutz der Informationsfreiheit (Art. 5 GG), jede Art von Bevormundung, soweit sie nicht klar rechtswidrige Inhalte betrifft, ist Bibliotheken verboten. Ich halte Ihr Projekt also für schlicht und einfach rechtswidrig und kann nur hoffen, dass sich Benutzer sich mit allen Mitteln dagegen wehren.
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/2009/11/17/lokalzeit_koeln.xml (Beitrag steht dort nur noch 5 Tage zur Verfügung)
U. a. äußern sich Leo von Wittgenstein, als einer der Leihgeber, sowie Louis Peters als dessen Rechtsanwalt. Auch Winfried Schnepp, Anwalt der Stadt Köln, kommt zu Wort.
U. a. äußern sich Leo von Wittgenstein, als einer der Leihgeber, sowie Louis Peters als dessen Rechtsanwalt. Auch Winfried Schnepp, Anwalt der Stadt Köln, kommt zu Wort.
Wolf Thomas - am Donnerstag, 19. November 2009, 16:51 - Rubrik: Kommunalarchive
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KlausGraf - am Donnerstag, 19. November 2009, 02:02 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Donnerstag, 19. November 2009, 00:02 - Rubrik: Open Access
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