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Im Mitgliederbereich des Internetauftritts des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare ( http://www.vda.archiv.net )finden sich Stellungnahmen des Verbandes zu den Archivgesetzgebungsverfahren in:
Hessen (2007),
Rheinland-Pfalz (2009) und
Nordrhein-Westfalen (2009).

[URL korrigiert. Bitte Internetadressen nachträglich überprüfen und ggf. ändern. Klaus Graf, Administrator]

Der in der Kulturausschusssitzung vom 9.12.2009 vorgeschlagnen Lösung den Ablauf des Archivgesetz durch eine Übergangsregelung im Pflichtexemplarsgesetz abzufedern (Link zum entsprechenden Änderungsantrag), hat der Landtag in seiner Sitzung vom 16.12.2009 zugestimmt (Link zum Beschlussprotokoll). Demnach gilt das alte Archivgesetz vorläufig bis zum 30.04.2010.

Zur Berichterstattung über das Gesetzgebungsverfahren auf Archivalia s. http://archiv.twoday.net/search?q=Archivgesetz+NRW

Aus der Sitzungsniederschrift (PDF): " ..... Vorsitzender Dr. Fritz Behrens verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen [Landkreistag NRW/Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW] zu dem Gesetzentwurf.
Monika Brunert-Jetter (CDU) bittet darum, die Beratung über den Gesetzentwurf zu vertagen, da bei ihrer Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe. Sie beantrage die Durchführung einer Anhörung. Als Termin rege sie den 24. Februar 2010 an. Am 17. März 2010 könnte dann die Anhörung ausgewertet sowie
eine Beschlussempfehlung abgegeben und am 24. März 2010 im Plenum darüber abgestimmt werden. Vor dem Hintergrund, dass das in Rede stehende Gesetz am 31. Dezember 2009 auslaufe, müsse dieses um drei Monate verlängert werden. Hierfür könnte das sogenannte Pflichtexemplargesetz als sogenanntes Omnibusgesetz genutzt und dieses um einen Artikel erweitert werden, dass das zurzeit geltende Archivgesetz um drei Monate verlängert werde, um nicht in einen rechtsfreien Raum zu geraten. Die Koalitionsfraktionen würden im Rahmen der nächsten Plenarsitzung einen solchen Änderungsantrag einbringen.
Angela Freimuth (FDP) merkt an, dass auch ihre Fraktion im Rahmen der Anhörung noch einige Sachfragen geklärt haben wolle. Insofern unterstütze sie die Ausführungen der Abgeordneten Brunert-Jetter.
Claudia Scheler (SPD) moniert, dass die Landesregierung das Verfahren über das Knie gebrochen habe. Denn dort stecke mehr Musik drin, als man auf den ersten Blick meine. Diesbezüglich verweise sie auf die in den Zuschriften dargestellten Bedenken. Insofern stimme sie dem Verfahrensvorschlag zu. Der von ihrer Fraktion vorgelegte Änderungsantrag (Anlage 2 zu TOP 2) werde aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet.
Vorsitzender Dr. Fritz Behrens schlägt vor, die Anhörung bereits am 27. Januar durchzuführen, um mehr Beratungszeit zu haben. Bezüglich der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes rege er den 30. April an, um auf der sicheren Seite zu sein.
Monika Brunert-Jetter (CDU) teilt mit, dass ihre Fraktion im Rahmen der nächsten Plenarsitzung einen Änderungsantrag einbringen werde, um das Pflichtexemplargesetz entsprechend zu ändern. Hinsichtlich der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes sei ihre Fraktion offen.
Der Ausschuss beschließt die Durchführung einer Anhörung
am 27. Januar 2010. ...."


Tiscbvorlage Kulturausschuss, 9. Dezember 2009 TOP 2:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf 1412988 der Landesregierung "Gesetz übet die Sicherung und Nutzung .öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)'"
1. Zu "Begriffsbestirnrnungen"
Der 6 2 Abs. 3 wird wie folgt qeändert:
Ergänzung um den Halbsatz: "...oder von naturlichen oder juristischen Personen, an deren Archiviemng ein
öffentliches Interesse besteht."
Begründung:
Der vorliegende Gesetzentwutf geht ohne den vorgeschlagenen Halbsatz in einem entscheidenden Punkt hinter die Definition von Archivgut irn alten Gesetz zurück. Das ist fur die Städte und eventuell auch für das Landesarchiv von erheblichem Nachteil. Der Begriff des Archivgutes wird in 5 2 Absatz 3 nun dahingehend eingeschränkt, dass es sich dabei ausschließlich um Unterlagen der in § 1Absatz 1 genannten Stellen handelt. Deren Unterlagen werden zu Archivgut, wenn sie vorn zuständigen Archiv ubernommen werden. Ohne die Ergänzung des Halbsatzes entstehen gesetzessystematische Brüche.
2. Zu "Nutzung'"
Der 6 6 ArchivG wird wie folgt qeändert:
Einfügung eines neuen Absatzes 6:
"Subsidiär findet das Gesetz Uber die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Infcrmationsf rei heitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) Anwendung, es sei denn, die Nutzung des Archivgutc ist zu versagen, weil dessen Erhaltungszustand eine solche nicht zulässt."
Streichung des Satzes 2 in der Begründung zu 3 6:
Die Chance, das Verhältnis mischen den archivrechtlichen Nutzungsregelungen und dem Infomationsrugangsanspmch nach Maßgabe des IFG NRW zu harmonisieren und normenklar zu regeln, darf nicht ungenutzt bleiben. Auf das Ziel und die
Notwendigkeit einer entsprechenden Hamonisierung hatten die
Informationsbeaufiragten der Länder schon mit der Entschließung "Gleiche Transparenz in Verwaltung und Archiven" vorn 26.05.2003 hingewiesen.
Die vorgeschlagene Änderung trägt der Besorgnis Rechnung, dass bei den Verwaltungen nach IFG NRW zugängliche Daten durch die Übergabe an die Archive unzugänglich werden könnten. Durch die Festlegung, dass die archivrechtlichen Regelungen vorrangig und die Zugangsregelungen des IFG NRW subsidiär Anwendung finden, genügt die Neufassung zugleich den Erfordernissen der archivarischen Anwenidungspraxis. Aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung wird die Diskussion, ob das IFG NRW iiber die Vorschriften der 95 6 Abs. 2 Satt 4, 7 Abs. 3 Satz 1 und 10 Abs, 5 Satz 3 ArchivG anwendbar sein konnte, obsolet, so dass schließlich auch die erforderliche Rechtssicherheit und -klarheit
geschaffen wird."
3. Zu Schutzfristen:
Der § 7 Abs. 7 ArchivG-E wird wie folgt geändert
Einfügung eines neuen Satzes 4:
"Die Überlassung von Archivgut nach den Sätzen 1 und 2 bedarf der
Genehmigung der für das Archivwesen zuständigen obersten Landesbehörde."I
Die bisherigen Sätze 4 bis 6 werden zu den Sätzen 5 bis 7.
Die Begründung zu Absatz 7 ist dementsprechend um einen weiteren Spiegelpunkt zu ergänzen.
Beqründunq:
Die Überlassung von Reproduktionen zu allgemeinen Zwecken der Dokumentation und Forschung tangiert die Persönlich eitsrechte der betroffenen Personen besonders intensiv und nachhaltig; fortan werden diese Vervielfältigungen von Stellen aufbewahrt und genutzt, die nicht dem ArchivG unterliegen, so dass auch die
archivrechtlichen Schutrbestimmungen nicht greifen. Diese Form der Nutzung geht weit über die bislang zulässige Verwendung von Archivgut hinaus. Um sicherzustellen, dass die Abgabe von Reproduktionen auch tatsächlich auf ganz besondere und wenige Ausnahmefälle beschränkt bleibt und dabei die Wahrung der
cchutzwürdigen Belange der Betroffenen irn Einzelfall umfassend sichergestellt wird, ist es erforderlich und angemessen, die Überlassung von Reproduktionen von der Genehmigung durch das zuständige Ministerium abhängig zu machen.
4. Zu "Kommunale Archive"
Der 6 10 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Ersatzlose Streichung des Satz 2:
Begründung:
"Die Bürgerinnen und BUrger können erwarten, dass das in kommunalen Archiven befindliche Archivgiut, sei es amtlicher oder nicht-amtlicher Provenienz, als Kulturgut, in gleichen Maße vor Verfall, Vernichtung und Veräußerung geschützt wird."

http://www.regesta-imperii.de/nachrichten/aktuelles/details/verlinkung-der-regesta-imperii-online-mit-der-online-edition-der-urkunden-der-reichsabtei-fulda.html

Beispiel:
http://regesten.regesta-imperii.de/index.php?uri=1012-12-16_1_0_2_4_1_514_1765

Löblich!

http://opac.regesta-imperii.de

Ein Online-Filter führt u.a. zu den Digitalisaten des Deutschen Rechtswörterbuchs, nur leider hat Superstar Thaller alle Internetadressen geändert ....

Und books.google.com ohne Direktlink (und Hinweis auf US-Proxy) ist auch nicht sonderlich hilfreich, wenn man weiß, dass Google seine Titel mitunter erheblich versteckt.

Manchmal lerne auch ich einen Online-Nachweis vom Handschriftencensus. Ich wundere mich, dass mir die Digitalisierung des FDA durch die UB Freiburg (Bd. 1, 1865 bis 124, 2004) bisher komplett entgangen ist, was auch daran liegt, dass die UB Freiburg nach meinen Erfahrungen erhebliche Probleme hat, korrekte RSS-Feeds aufzusetzen. Aber da im Archiv der aktuellen Meldungen nichts davon zu finden ist und auch auf der Website laut Suchfunktion nur von 5 digitalisierten Jahrgängen die Rede ist, bestätigt das nur meinen allgemeinen Eindruck, dass die unwichtigsten Digitalisate am meisten in Mailinglisten und vergleichbaren Foren "promotet" werden, während großartige Angebote vergleichsweise klandestin ins Netz gestellt werden, wo sie selbst erfahrenen Jägern und Sammlern wie mir dann geraume Zeit entgehen.

http://www.freidok.uni-freiburg.de/schriftenreihen_ebene2.php?sr_id=22&la=de

Update:

Inhaltsverzeichnisse (lückenhaft)
http://de.wikisource.org/wiki/Freiburger_Di%C3%B6zesan-Archiv

Ein Findbuch der über 400 Nummern Mischbestand (einschließlich Kopien von Archivalien aus anderen Archiven)

http://www.freiburg.de/servlet/PB/show/1175074_l1/Stadtarchiv_B1%20Handschriften.pdf

Detailliertere Verzeichnung der mittelalterlichen Handschriften:
http://www.handschriftencensus.de/hss/Freiburg_i_Br#bib7

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0087.htm

http://www.irights.info/index.php?id=852

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg41224.html

Verkauft wurde ein Buch mit einem nur online zugänglichen PDF, wobei der Zugang freigerubbelt werden muss und angeblich nicht verkauft oder weitergegeben darf. Abgesehen von der Frage der Gültigkeit dieser AGB ist diese bei einem normalen Buchkauf nicht wirksam einbezogen, also unbeachtlich. Außerdem verstößt sie gegen das gesetzliche Leitbild beim Kaufrecht: ein Buch darf ich ja auch beliebig weiterverkaufen.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31742/1.html

http://www.flickr.com/photos/8265502@N08/galleries/72157622819000019/


http://www.zeit.de/2009/52/T-Interview-Open-Access

Fischer behauptet, es habe im Vorfeld keine Unterstützung seiner Petition gegeben. Meiner Erinnerung nach (die ich nicht belegen kann) hatte ich mich sehr wohl seinerzeit zu seinem Entwurf geäußert. Aber egal, vielleicht ist es ganz gut so, dass die Petition nicht von einem der "üblichen Verdächtigen" kam, sondern von einem Wissenschaftsjournalisten.

Siehe dazu auch:
http://ubuntublog.ch/allgemein/wissen-muss-geteilt-werden

http://bibliodyssey.blogspot.com/2009/12/liber-chronicarum.html

Eine virtuelle Ausstellung zu Schätzen der State Library of Victoria enthält auch einige Seiten des Werks:

http://www.mirroroftheworld.com.au/

Mir bekannte Digitalisate listet:

http://de.wikisource.org/wiki/Hartmann_Schedel


Mus man weiter lesen?

http://www.peter-kehl.de/2009/12/16/wie-man-abmahnungen-vermeidet/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Stadt-Ratingen-verlangt-Kilometergeld-von-Google-Update-887665.html

Die Antwort von Google, dass das Fotografieren keine Sondernutzung sei, halte ich für korrekt.

Zu Streetview
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview


http://www.gale.cengage.com/reference/peter/200912/doaj.html

Zu den immer wieder von mir beklagten Lücken:

"Among others, I tested 13 journals published by the European Geoscience Union and found correct matches for 12 journals. The exception was the journal Solid Earth. I also tested the availability of 20 open-access journals in Library and Information Science, and there were records for 19 of them – a very good ratio. The only title missing from DOAJ was the Chinese Librarianship, but when verifying my search later it did appear, producing a 20/20 hit rate. Overall, the open access journals published in China and available in DOAJ (14), seem to represent a fraction of the ones that would probably qualify for inclusion. Ulrich’s has information about almost twice as many open-access journals published in China, but even that may be a number significantly lower than the actual one. For my samples for the immediately open-access journals (i.e. excluding books) hosted by HighWire Press, the availability ratio in DOAJ was only 60%."


http://poynder.blogspot.com/2009/12/open-access-in-2009-good-bad-and-ugly.html

http://www.netzpolitik.org/2009/bgh-erlaubt-online-archive/

Das Deutschlandradio darf Abschriften alter Beiträge in seinem Archiv bereithalten, auch wenn darin die Namen der beiden mittlerweile aus der Haft entlassenen Sedlmayr-Mörder genannt werden. Das hat der BGH gestern entschieden.

PM:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=50267&anz=255&pos=0&Blank=1

"Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde. Würde auch das weitere Bereithalten ausdrücklich als solcher gekennzeichneter und im Zeitpunkt der Einstellung zulässiger Altmeldungen auf dafür vorgesehenen Seiten zum Abruf im Internet nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände ohne weiteres unzulässig und wäre die Beklagte verpflichtet, von sich aus sämtliche archivierten Hörfunkbeiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren, würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt."

Wäre wirklich zuviel verlangt, dass wenigstens

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4020

einen Direktlink zum PDF spendiert statt zur Pressemitteilung, auf der natürlich kein Link zum PDF des Tätigkeitsberichts enthalten ist. Hier der Link zum Bericht selbst:

http://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/14-TB.pdf

Der Datenschutzbeauftragte ist ein übler Täterschützer, der z.B. gegen die aus Transparenzgründen dringend erforderliche veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen im Internet vorgeht. Wenn Anwesenheitsprofile der Gemeinderäte erstellt werden können, dann ist das richtig so!

http://www.bildblog.de/14660/maerchenstunde

Wikisource macht die verschiedenen Fassungen der Grimmschen Märchen mit Scans der Originalpublikationen zugänglich:
http://de.wikisource.org/wiki/Der_gl%C3%A4serne_Sarg

http://www.ualberta.ca/~lbriggs1/briggs/conceptmap/Open%20Access.html

As usual OA to cultural heritage is forgotten (see Berlin Declaration).

http://www.archives.ncdcr.gov/newspaper/index.html

Sieht das noch jemand so, dass diese ContentDM-Anwendungen nutzerunfreundlicher OCLC-Murks sind? Ich erwarte einfach, dass ich mit der Maus auf dem Blatt navigieren kann, was Zoomify und viele andere Anwendungen ermöglichen.

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Land erwirbt herausragende Sammlung von der Deutschen Bank

Niedersächsisches Münzkabinett

HANNOVER. Der Kauf des Niedersächsischen Münzkabinetts durch das Land steht: Nach intensiven Verhandlungen der Landesregierung mit der Deutschen Bank ist gesichert, dass die Sammlung mit rund 44.000 Objekten in Niedersachsen bleibt. "Wir haben unsere Verantwortung ernst genommen und sichergestellt, dass diese landesgeschichtlich einmalige Sammlung vollständig erhalten und in Hannover der Öffentlichkeit präsentiert werden kann", sagte der Minister für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann. "Der Dank des Landes gilt der Deutschen Bank. Sie hat die Sammlung 25 Jahre in Niedersachsen gehalten und gepflegt und mit ihr sind wir jetzt zu einem fairen Ergebnis gekommen. Ich danke aber auch der Kulturstiftung der Länder, die die Verhandlungen förderlich begleitet hat", so Stratmann.

Jürgen Fitschen, im Vorstand der Deutschen Bank unter anderem für das Land Niedersachsen zuständig, ergänzte: "Wir freuen uns sehr, dass wir für diese herausragende Sammlung eine gute und dauerhafte Lösung gefunden haben, die die Interessen des Landes Niedersachsen und seiner Bürger wahrt. Dieses Ziel haben wir immer erreichen wollen. Ich danke dem Land für die konstruktiven Gespräche."

"Die Landesregierung hat sich mit der Deutschen Bank darauf verständigt, die Münzen, Medaillen, Plaketten, Marken, Ehrenzeichen und Orden aus der Zeit vom Mittelalter bis in die Neuzeit für insgesamt fünf Millionen Euro zu erwerben", berichtete Stratmann heute im Kabinett. Der Ankauf werde aus Mitteln des Aufstockungsprogrammes Niedersachsen des Konjunkturpakets II finanziert, die für die Sicherung herausragender Kulturgüter bestimmt seien.

In Kürze werden das Land Niedersachsen und die Deutsche Bank den Kauf- und Übertragungsvertrag unterzeichen. Anschließend wird die Sammlung aus dem Hauptsitz des Kreditinstituts in Hannovers Innenstadt in das Niedersächsische Landesmuseum Hannover umziehen. Dort ist die angemessene Unterbringung des Münzkabinetts gesichert. "Wir sind optimistisch, dass wir bereits frühzeitig im kommenden Jahr eine erste Ausstellung zum Münzkabinett eröffnen können", sagte Stratmann. In dem Museum wird ein Präsentationsraum für das Münzkabinett eingerichtet, in dem wichtige Teile der Sammlung dauerhaft präsentiert werden. Natürlich werden aussagekräftige Sammlungsteile auch in der Landesausstellung 2014 zu sehen sein, da ihr historischer Kern im Jahr 1745 vom hannoverschen Kurfürsten und König von Großbritannien Georg II. erworben wurde. Das Münzkabinett war, bevor es 1983 von der Deutschen Bank erworben wurde, rund 350 Jahre im Besitz des Hauses Hannover gewesen.


http://www.stk.niedersachsen.de/master/C60446904_L20_D0_I484_h1.html

Zur Sache:
http://archiv.twoday.net/search?q=m%C3%BCnzkabin

„Die Deutsche Numismatische Gesellschaft, ist, als Dachverband für mehr als 80 Numismatische Gesellschaften in der BRD, von tiefer Sorge erfüllt, dass es zu einem Verkauf und einer Zerstreuung des Niedersächsischen Münzkabinetts kommen soll. Die Unterzeichner dieser Erklärung bitten den Herrn Bundeskulturminister, den Herrn Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Hannover und alle Verantwortlichen der Deutschen Bank AG nach Lösungen zu suchen, dass die Welfensammlung in Hannover verbleiben kann. Als einzigartiges nationales Kulturgut muß sie den Bürgern des Landes und der Wissenschaft an einem geeigneten Ort, möglichst in Verbindung mit den anderen Münzsammlungen Hannovers weiterhin zugänglich sein.“

Mit obigem Aufruf begann die Deutsche Numismatische Gesellschaft Im Januar 2009 eine Unterschriftensammlung, die sie bei der 90. Internationalen Münzbörse in Hannover am 29. November 2009 abschloss.

2.838 Unterschriften zeugen davon, dass nicht nur im In-, sondern auch im Ausland Einigkeit darüber besteht, dass die einzigartige „Welfensammlung“ erhalten und in Hannover der Öffentlichkeit gut zugänglich bleiben muss.
Die gesammelten Unterschriften werden am 10.12.2009 per Post an den Herrn Staatsminister Lutz Stratmann, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, geschickt.
Wer beteiligte sich an der Unterschriftenaktion? Es sind natürlich zunächst einmal die Münzsammlervereine von Hamburg bis München, von Aachen bis Görlitz, die sich melden. Frühzeitig trafen auch die gesammelten Unterschriften von der Münzenhandlung Fritz Rudolf Künker. Osnabrück, und der Leipziger Münzhandlung Heidrun Höhn ein. Dann kamen Unterschriften von Institutionen, wie Stadtarchiven, Museen, Sammlungen, z. B. von der Köhler-Osbahr-Sammlung in Duisburg, um nur eine herauszugreifen. Der Kreis weitet sich schnell. Post mit Unterschriftenlisten schickten der Freundeskreis für Archäologie in Niedersachsen, der Heimat-Bund Niedersachsen, die „Kunst freunde“ Hannover, der Golf Club Isernhagen. Die Braunschweigische Akademie der Wissenschaft, das Archäologische Institut der Universität Göttingen, das Institut für Alte Geschichte der Saar-Universität, das Institut für Anorganische Chemie der Leibniz-Universität Hannover sammelten Unterschriften. Art & Archaeology Consulting, Hannover, sammelte 95 Unterschriften! Auch der Rotary Club Münster unterstützt mit 57 Unterschriften unser Anliegen, darunter die Unterschrift unseres Ehrenpräsidenten Herrn Professor Dr. Berghaus und die des früheren Innenministers des Landes Niedersachsen Herrn Dr. Egbert Möcklinghoff. Beide haben sich 1983 sehr dafür eingesetzt, dass die Welfen-Sammlung nicht in London zur Versteigerung kam und dass sie von der Deutschen Bank gekauft wurde.
Besonders beeindruckend ist es, wenn man die gesammelten Unterschriften, die aus dem benachbarten Ausland kommen, durchsieht. 175 Unterschriften aus den Niederlanden, Belgien, der Schweiz, Österreich – hier das Wiener Institut für Numismatik und Geldgeschichte mit allein 33 Unterschriften – Dänemark, Schweden, Finnland und Polen.
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Via Mail

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=m%C3%BCnzkabin

http://www.nytimes.com/2009/12/13/business/media/13ebooks.html?_r=1

http://www3.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5399_d.pdf

Verkannt wird, dass es ein Skandal ist, dass die Wolfegger Sammlungen nicht als Sachgesamtheit ins Denkmalbuch eingetragen sind.

Siehe auch:

http://archiv.twoday.net/search?q=wolfegg

"Das Erzbistum Köln unterstützt die Stiftung zur Rettung des Archivgutes aus dem Stadtarchiv. Laut Bistum ist dafür ein Betrag von 100.000 Euro vorgesehen. Die Stadt Köln plant die Gründung der Stiftung mit Hilfe des Bundes und des Landes. Stadt, Bund und Land sollen sich mit jeweils 5 Millionen Euro an der Stiftung beteiligen."(1)
" .... Die katholische Kirche wolle damit „einen Beitrag zur Erhaltung des historischen Gedächtnisses von Gesellschaft, Stadt und Kirche leisten“ heißt es dazu in einem Brief von Erzbischof Joachim Kardinal Meisner an den Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters. Unter den Archivalien, die beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 zu Schaden kamen, befinden sich auch zahlreiche Schätze kirchlicher Herkunft, die durch die Säkularisation an den Staat übergingen. Dazu zählen unter anderem Urkunden, Akten und Amtsbücher der stadtkölnischen Stifte und Klöster sowie das alte Archiv des Kölner Domkapitels."(2)
Quelle:
(1)WDR-Nachrichten, Studio Köln
(2) Pressemitteilung Erzbistum Köln

http://www.bibliotheken-leipzig.de/

Einschließlich Archivbibliotheken.

http://digital.slub-dresden.de/sammlungen/titeldaten/314087907/

Nur Bände 1, 2, 6

Da genügt ein Zitat:

"Eine Übersetzung, die es nur in der Wikipedia gibt, ist TF reinsten Wassers" (TF = Theoriefindung)

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:In_Flanders_Fields&oldid=68008238#.E2.80.9Eoffizielle.E2.80.9C_deutsche_.C3.9Cbersetzung_.3F

UNITED STATES DISTRICT COURT FOR THE SOUTHERN DISTRICT OF NEW YORK

Ergänzende Mitteilung für Autoren, Verleger und andere Bücher-Rechteinhaber zum Google-Buch-Vergleich

Die Parteien der Autorengilde, et al. v. Google Inc. haben einen Vergleich im Rechtstreit von Oktober 2008 angekündigt und eine Mitteilung dieses Vergleichs (der "Ursprüngliche Vergleich") versandt. Die Parteien haben jetzt den ursprünglichen Vergleich als Folge der Diskussionen mit dem amerikanischen Justizministerium und der Einwände zum ursprünglichen Vergleich geändert (der "Geänderte Vergleich"). Der geänderte Vergleichsvertrag ("ASA", Amended Settlement Agreement), sowie der ursprüngliche Vergleichsvertrag und die ursprüngliche Mitteilung, können unter http://www.googlebooksettlement.com/intl/de/ eingesehen oder beim Vergleichsverwalter angefordert werden.

Diese ergänzende Mitteilung soll nicht die ursprüngliche Mitteilung ersetzen, sondern sie nur ergänzen. Diese ergänzende Mitteilung erläutert:

Die inhaltlichen Änderungen des ursprünglichen Vergleichs,
Ihre Rechte unter dem Vergleichsvertrag, und
Das Datum der geplanten Fairness-Anhörung, bei der über die endgültige Genehmigung des Vergleichsvertrags entschieden wird.
WICHTIGE AKTUALISIERUNG: Die Frist für die Anmeldung von Büchern und Beilagen zur Barzahlung wurde vom 5. Januar 2010 auf den 31. März 2011 verlängert. Die Frist zur Entfernung von Google wurde vom 5. April 2011 auf den 9. März 2012 verlängert. (Die Frist bezüglich der Entfernung der digitalen Kopien der Bibliotheken bleibt beim 5. April 2011.)
Zusammenfassung der Änderungen zum ursprünglichen Vergleich

1. Geänderte Vergleichsklasse. Die Definition von Büchern wurde eingeschränkt. Aus diesem Grund sind viele Mitglieder der Klasse unter dem ursprünglichen Vergleich nicht mehr Mitglieder der Klasse unter dem geänderten Vergleich.

Rechteinhaber, die in die geänderte Vergleichsklasse einbezogen sind

Für US-Werke bleibt die Definition von Büchern im Großen und Ganzen unverändert: US-Werke müssen bis zum 5. Januar 2009 beim United States Copyright Office registriert und veröffentlicht worden sein, um in den geänderten Vergleich einbezogen zu werden.
Werke, die keine US-Werke sind, sind nur im geänderten Vergleich einbezogen, wenn sie bis zum 5. Januar 2009 veröffentlicht und bis zu diesem Datum entweder beim United States Copyright Office registriert wurden oder ihr Erscheinungsort in Kanada, im Vereinigten Königreich ("UK") oder in Australien lag.
Infolge der Einschränkung der Definition von Büchern wurde auch die Reichweite der Definition von Beilagen eingeschränkt.

Bitte beachten Sie, dass Sie eventuell ein Mitglied der geänderten Vergleichsklasse sein könnten, auch wenn Sie nicht in den USA, in Kanada, im UK oder in Australien wohnhaft sind. Wenn Ihr Werk die obigen Kriterien erfüllt, dann sind Sie ein Mitglied der geänderten Vergleichsklasse, unabhängig davon, wo sie wohnhaft sind, und auch unabhängig davon, wo Ihr Werk sonst noch veröffentlicht wurde. (ASA, Paragraf 1.19)

Einem Werk wird ein Erscheinungsort in Kanada, im UK oder in Australien zugeschrieben, wenn das gedruckte Exemplar Informationen enthält, die anzeigen, dass der Erscheinungsort in einem dieser drei Länder lag. Solche Informationen können z. B. die Aussage, dass das Buch "in [Kanada oder Großbritannien oder Australien] veröffentlicht" wurde, oder den Standort oder die Adresse des Verlegers in einem dieser drei Länder beinhalten.

Rechteinhaber, die nicht in die geänderte Vergleichsklasse einbezogen sind

Infolge dieser Änderungen, falls das einzige US-Urheberrecht, das Sie besitzen, sich auf Werke bezieht, die entweder (a) nicht bis zum 5. Januar 2009 beim United States Copyright Office registriert und veröffentlicht oder (b) bis zu diesem Datum nicht in Kanada, im UK oder in Australien veröffentlicht wurden, sind Sie kein Mitglied der geänderten Vergleichsklasse, auch wenn Sie ein Mitglied der ursprünglichen Vergleichsklasse waren.

Falls Sie kein Mitglied der geänderten Vergleichsklasse sind, sind Sie nicht zur Teilnahme am geänderten Vergleich berechtigt, und Sie werden nicht an dessen Bedingungen gebunden. Sie behalten weiterhin alle Rechte, Google für die Digitalisierung und den unerlaubten Gebrauch Ihres urheberrechtlich geschützten Materials zu verklagen. Wenn Sie Google für die Digitalisierung und den unerlaubten Gebrauch verklagen möchten, müssen Sie einen separaten Prozess anstrengen. Ihre Rechte können eventuell durch Verjährungsvorschriften beeinflusst sein. Wenn Sie an einem Prozess gegen Google interessiert sind, sollten Sie Ihren Rechtsanwalt konsultieren.

Falls Sie ein Mitglied der Klasse unter dem ursprünglichen Vergleich waren, aber kein Mitglied der Klasse unter dem geänderten Vergleich sind, sollten Sie http://books.google.com/books-partner-options besuchen, um sich über Googles gegenwärtiges Vorgehen in Bezug auf die Entfernung Ihrer Werke aus den Datenbanken zu informieren sowie über Googles Interesse daran, Ihre Werke in Modellen, die denjenigen in dem geänderten Vergleich ähnlich sind, unter ähnlichen Bedingungen zugänglich zu machen.

2. Lieferbar. Der geänderte Vergleich stellt klar, dass ein Buch lieferbar ist, wenn es von einem Verkäufer irgendwo in der Welt einem Kunden in den USA, in Kanada, im UK oder in Australien neu zum Verkauf angeboten wird. (ASA, Paragraf 1.31)

Der geänderte Vergleich sieht jetzt vor, dass Google ein Buch, das es als "Nicht lieferbar" klassifiziert, für mindestens 60 Tage nach dieser Klassifikation oder dem Inkrafttreten des geänderten Vergleichs, je nachdem, welches später eintritt, nicht anzeigen wird. Der geänderte Vergleich sieht jetzt auch vor, dass, wenn ein Rechteinhaber erklärt, dass ein Buch lieferbar ist, Google das Buch nicht anzeigen wird, es sei denn, dass Google diese Behauptung erfolgreich vor Gericht anficht. (ASA, Paragrafen 3.2(d)(i) und 3.3(a))

3. Vertretung von kanadischen, UK und australischen Rechteinhabern im Gremium der Registrierstelle. Der geänderte Vergleich sieht vor, dass das Gremium der Buchrechte-Registrierstelle (Book Rights Registry) (die "Registrierstelle") mindestens je einen Autor und Verleger als Direktor aus Kanada, UK und Australien haben wird. (ASA, Paragraf 6.2(b)(ii))

4. Überwachung für Rechteinhaber außerhalb der USA. Da die im geänderten Vergleich autorisierten Dienstleistungen Verbrauchern außerhalb der Vereinigten Staaten nicht zur Verfügung stehen, wird die Registrierstelle auf Anfrage die Nutzung von Büchern und Beilagen durch Google überwachen, um zu garantieren, dass diese den Anforderungen des geänderten Vergleichs und den Anweisungen der Rechteinhaber entsprechen, und wird bestrebt sein, den Rechteinhabern Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie selbst die von ihnen beanspruchten Bücher und Beilagen überwachen und überprüfen können. (ASA-Paragraf 6.1(f))

5. Schlichtung von Streitfällen als Option für Rechteinhaber. Der geänderte Vergleich sieht jetzt vor, dass Rechteinhaber sich einverstanden erklären können, Streitfälle nicht im Wege des im geänderten Vergleichs vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus zu schlichten. Außerdem können Rechteinhaber (aber nicht Google) per Telekonferenz oder Videokonferenz an Schlichtungen teilnehmen, um Reisekosten zu sparen. (ASA, Paragrafen 9.1(a) und 9.3(a))

6. Unabhängige Vertretung für Rechteinhaber von nicht beanspruchten Büchern und Beilagen. Die Registrierstelle wird einen Treuhänder beinhalten, der die Verantwortung für die Vertretung der Interessen von Rechteinhabern in Bezug auf die Verwertung von nicht beanspruchten Büchern und Beilagen haben wird. (ASA, Paragraf 6.2(b)(iii))

7. Nicht beanspruchte Bücher und Beilagen und nicht beanspruchte Geldmittel. Der geänderte Vergleich stellt klar, dass die Registrierstelle von Anfang an Geldmittel aus dem Vergleich einsetzen wird, um zu versuchen, Rechteinhaber aufzufinden. Der geänderte Vergleich sieht jetzt auch vor, dass Geldmittel, die Rechteinhabern für nicht beanspruchte Bücher und Beilagen ("nicht beanspruchte Geldmittel") zustehen, von der Registrierstelle nicht zum Zweck der allgemeinen Geschäftstätigkeit oder für Rücklagen benutzt und nicht an beanspruchende Rechteinhaber verteilt werden. Der geänderte Vergleich nimmt die folgenden Änderungen zum ursprünglichen Vergleich vor: (a) Nachdem nicht beanspruchte Geldmittel fünf Jahre lang gehalten wurden, darf die Registrierstelle, gemeinsam mit den Organisationen in Kanada, im UK und in Australien und in Abstimmung mit dem Treuhänder, bis zu 25 % der Geldmittel für den alleinigen Zweck der Auffindung von Rechteinhabern einsetzen; und (b) die restlichen nicht beanspruchten Geldmittel werden für die Rechteinhaber mindestens 10 Jahre lang gehalten. Danach kann die Registrierstelle, vorbehaltlich der Genehmigung des Treuhänders hinsichtlich des Timings, das Gericht um Erlaubnis bitten, die nicht beanspruchten Geldmittel an das Lesen und Schreiben fördernde Wohlfahrtsorganisationen in den USA, in Kanada, im UK und in Australien zu verteilen, und zwar nach Benachrichtigung der Rechteinhaber, der Attorneys General aller Staaten der USA und der voll teilnehmenden und mitwirkenden Bibliotheken. (ASA, Paragraf 6.3)

8. Verpflichtung zur Verbesserung des Prozesses der Anspruchstellung und der Website. Der geänderte Vergleich sieht vor, dass die Registrierstelle und Google (solange Google der Registrierstelle operativ unterstützt) die zum Zweck des Vergleichs betriebene Website betreuen und verbessern werden, um die Geltendmachung von Ansprüchen für Bücher und Beilagen zu erleichtern. Google verpflichtet sich auch, Fehler in der Bücherdatenbank zu beheben. (ASA, Paragraf 13.3)

9. Zusätzliche Einkommensmodelle. Der geänderte Vergleich begrenzt jetzt das Potenzial neuer Einkommensmodelle auf die folgenden drei zusätzlichen Einkommensmodelle, die von der Registrierstelle genehmigt werden müssen:

Print on demand ("POD"),
Datei-Download (früher "PDF Download") und
Benutzer-Abonnements.
Der geänderte Vergleich beschränkt POD, falls eine Genehmigung erteilt wird, auf Bücher, die nicht lieferbar sind. Außerdem schreibt der geänderte Vergleich vor, dass die Aufteilung des Einkommens zwischen Google und den Rechteinhabern aus den zusätzlichen Einkommensmodellen die gleiche ist wie für die bestehenden Einkommensmodelle.

Schließlich sieht der geänderte Vergleich vor, dass Rechteinhaber von beanspruchten Werken (und der Treuhänder für nicht beanspruchte Werke) rechtzeitig benachrichtigt werden, bevor ein zusätzliches Einkommensmodell gestartet wird, um ihnen Gelegenheit zu geben, Werke aus diesem Modell auszuschließen. (ASA, Paragraf 4.7)

10. Zustimmung zu einer anderen Einkommensaufteilung für lieferbare Bücher. Für lieferbare Bücher sieht der geänderte Vergleich vor, dass entweder Google oder der Rechteinhaber die Möglichkeit hat, eine Neuverhandlung der Standardeinkommensaufteilung von 63/37 Prozent für die Einkommensmodelle, einzeln oder insgesamt, zu verlangen. Wenn sie zu keiner Einigung kommen können, ist keine der Parteien gezwungen, die Bücher des Rechteinhabers unter diesen Einkommensmodellen anzubieten. (ASA, Paragraf 4.5(a)(iii))

11. Rabatte auf den Verbraucher-Listenpreis. Google hat von jetzt an ein uneingeschränktes Recht, den Listenpreis für Bücher zum Verkauf an Verbraucher zu rabattieren, solange Google weiterhin 63 % des nicht rabattierten Listenpreises an die Registrierstelle für Rechteinhaber zahlt. Die Registrierstelle kann Google auch erlauben, Sonderangebote für Bücher zum Verkauf an Verbraucher zu einem geringeren Preis als dem Listenpreis anzubieten und 63 % des rabattierten Listenpreises an die Registrierstelle für Rechteinhaber zu zahlen. Beanspruchende Rechteinhaber (und der Treuhänder für nicht beanspruchte Bücher) müssen jedoch über diesen vorgeschlagenen diskontierten Preis unterrichtet werden, und können dies für ihre (oder die nicht beanspruchten) Bücher ablehnen. (ASA, Paragrafen 4.5(b)(i) and (ii))

12. Wiederverkauf des "Consumer Purchase" Service. Der geänderte Vergleich sieht vor, dass Google Drittparteien gestatten muss, den Verbrauchern Zugang zu Büchern zu verkaufen, die im Rahmen des Google "Consumer Purchase" Service angeboten werden, wobei der Wiederverkäufer bei der Einkommensaufteilung den größeren Teil des 37-prozentigen Google-Anteils erhält. (ASA, Paragraf 4.5(b)(v))

13. Gleichbehandlungsklausel (d. h. "Meistbegünstigungsklausel"). Paragraf 3.8 (a) des ursprünglichen Vergleichs wurde im geänderten Vergleich gestrichen.

14. Vom Vergleich kontrollierte Preisgestaltung. Der geänderte Vergleich stellt klar, dass der Algorithmus, der benutzt wird, um die vom Vergleich kontrollierten Preise für den "Consumer Purchase" zu berechnen, so entwickelt wird, dass dieser die Preise eines wettbewerblichen Marktes simuliert und dass der Preis für ein Buch ohne Rücksicht auf Preisänderungen bei anderen Büchern bestimmt wird. Der geänderte Vergleich stellt auch klar, dass die Registrierstelle den vom Vergleich kontrollierten Preis für ein Buch nur den Rechteinhabern des Buches offenlegen wird. (ASA, Paragrafen 4.2(b)(i)(2), 4.2(c)(ii)(2) und 4.2(c)(iii))

15. Änderung der Funktionalitätseinschränkungen. Rechteinhaber können Google ermächtigen, die infolge des geänderten Vergleichs vorgesehenen standardmäßigen Funktionalitätseinschränkungen von Einkommensmodellen, wie z. B. kopieren/einfügen und ausdrucken, zu ändern oder zu entfernen. (ASA, Paragraf 3.3(g))

16. Unterstützung alternativer Lizenzen durch die Registrierstelle (einschließlich der "Creative Commons"-Lizenz). Der geänderte Vergleich sieht vor, dass die Registrierstelle den Wünschen der Rechteinhaber entgegenkommen und erlauben wird, ihre Werke über alternative Lizenzen für "Consumer Purchase" zugänglich zu machen, einschließlich der "Creative Commons"-Lizenz. Zu weiteren Informationen über die "Creative Commons"-Lizenzen besuchen Sie bitte http://www.creativecommons.org. Der geänderte Vergleich stellt auch klar, dass es Rechteinhabern frei steht, den "Consumer Purchase"-Verkaufspreis für ihre Bücher an Verbraucher auf Null zu setzen. (ASA, Paragrafen 1.44, 4.2(a)(i) und 4.2(b)(i)(1))

17. Terminals für öffentlichen Zugang. Der geänderte Vergleich autorisiert die Registrierstelle, einer Erhöhung der Zahl der Terminals für den öffentlichen Zugang in einer öffentlichen Bibliothek zuzustimmen. (ASA, Paragraf 4.8(a)(i)(3))

18. Bilderwerke. Unter dem geänderten Vergleich fallen Illustrationen in Kinderbüchern nicht mehr unter die Definition von Beilagen. (ASA, Paragraf 1.75.) Der geänderte Vergleich ändert jedoch nicht die Einbeziehung von Bildwerken, wie z. B. Bilderromane und Bilderbücher für Kinder, in die Definition von Büchern und sieht vor, dass der geänderte Vergleich Google nur berechtigt, die Bildwerke in solchen Büchern anzuzeigen, wenn der Inhaber eines US-Urheberrechts auf das Bildwerk auch ein Rechteinhaber des Buches ist. Der geänderte Vergleich stellt auch klar, dass Comic-Hefte als Periodika anzusehen sind und dass Periodika (sowie Kompilationen von Periodika) nicht unter die Definition von "Büchern" fallen und nicht Teil des geänderten Vergleichs sind. (ASA, Paragraf 1.104)

19. Musiknotensätze. Die Definition des Buches wurde im geänderten Vergleich geändert, um die Absicht der Parteien besser erreichen zu können, Bücher auszuschließen, die hauptsächlich zum Musizieren benutzt werden. (ASA, Paragraf 1.19) "Musiknotensätze" sind auch nicht mehr in der Definition der Beilagen enthalten. (ASA, Paragraf 1.75)

20. Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Nutzung und Einbeziehungsgebühren. Nutzungsgebühren werden für Rechteinhaber, die noch keine Ansprüche für ihre Bücher eingereicht haben, von nun an für mindestens zehn Jahre zurückbehalten, und Rechteinhaber können jetzt Einbeziehungsgebühren geltend machen, wenn sie Ansprüche für ihre Bücher oder Beilagen innerhalb von zehn Jahren anstatt von fünf Jahren nach Inkrafttreten des geänderten Vergleichs einreichen, in beiden Fällen so wie im ursprünglichen Vergleich vorgesehen. (Zuteilungsplan Abschnitte 1.1(c), 1.2(c) und 2.2)

Ihre Rechte unter dem geänderten Vergleichsvertrag

Mitglieder der geänderten Vergleichsklasse haben die folgenden Optionen:

Falls Sie. Dann. Frist
in der geänderten Vergleichsklasse bleiben möchten (wenn Sie nicht vorher aus dem ursprünglichen Vergleich ausgetreten sind) brauchen Sie zurzeit nichts unternehmen. entfällt
in der geänderten Vergleichsklasse verbleiben und berechtigt bleiben wollen, eine Barzahlung für alle vor dem 5. Mai 2009 gescannten Bücher oder Beilagen zu erhalten, aber noch keine Ansprüche für Ihre Bücher und Beilagen eingereicht haben müssen Sie einen Anspruch einreichen, indem Sie das unter http://www.googlebooksettlement.com/intl/de/ oder beim Vergleichsverwalter erhältliche Antragsformular verwenden. 31. März 2011
bereits Bücher und Beilagen unter Verwendung des Antragsformulars beansprucht haben brauchen Sie zurzeit keine zusätzlichen Schritte hinsichtlich dieser Bücher und Beilagen unternehmen. entfällt
aus dem ursprünglichen Vergleich ausgetreten sind und dem geänderten Vergleich nicht beitreten wollen Sie brauchen nicht - und sollten nicht - erneut austreten. Ihr Austritt aus dem ursprünglichen Vergleich gilt auch als Austritt aus dem geänderten Vergleich. entfällt
nicht aus dem ursprünglichen Vergleich ausgetreten sind, aber aus dem geänderten Vergleich austreten möchten können Sie das erledigen, indem Sie den Anweisungen in der ursprünglichen Mitteilung und unter http://www.googlebooksettlement.com/intl/de/ folgen. 28. Januar 2010
aus dem ursprünglichen Vergleich ausgetreten sind und den Wunsch haben, dem geänderten Vergleich beizutreten können Sie das erledigen, indem Sie den Vergleichsverwalter oder Sammelklageanwalt benachrichtigen oder indem Sie das "Beitrittsformular" unter http://www.googlebooksettlement.com/intl/de/ ausfüllen. 28. Januar 2010
einen Einwand gegen die Bedingungen des geänderten Vergleichs einlegen möchten Wenn Sie nicht ausgetreten sind, können Sie einen Einwand einlegen, indem Sie die Anweisungen in der ursprünglichen Mitteilung und unter http://www.googlebooksettlement.com/intl/de/ folgen.

Zu diesem Zeitpunkt können Sie nur einen Einwand gegen die Bestimmungen einlegen, die den ursprünglichen Vergleich ändern.

Alle Einwände, die in Verbindung mit dem ursprünglichen Vergleich erhoben wurden, bleiben erhalten, sofern sie nicht zurückgezogen werden, und sollten nicht wieder eingereicht werden. 28. Januar 2010
bei der Fairness-Anhörung erscheinen und angehört werden möchten, jedoch noch keine Mitteilung zu Ihrer Absicht zu erscheinen eingereicht haben müssen Sie eine Mitteilung über Ihre Absicht zu erscheinen einreichen, indem Sie die Anweisungen in der ursprünglichen Mitteilung und unter http://www.googlebooksettlement.com/intl/de/ befolgen. 4. Februar 2010
Neues Datum der Fairness-Anhörung

Das Gericht wird am 18. Februar 2010 um 10.00 Uhr im Gerichtssaal 11A des US District Court for the Southern District of New York, United States Courthouse, 500 Pearl Street, New York, NY 10007 eine Fairness-Anhörung halten, um zu prüfen, ob der geänderte Vergleich, so wie er im ASA festgelegt ist, fair, korrekt und angemessen ist. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die ursprüngliche Mitteilung hinsichtlich der Teilnahme an der Fairness-Anhörung.

Falls Sie irgendwelche Fragen hinsichtlich dieser ergänzenden Mitteilung oder des geänderten Vergleichs haben, setzen Sie sich bitte mit den Rechtsanwälten der Gruppe oder mit dem Vergleichsverwalter in Verbindung, deren Kontaktinformationen Sie in der ursprünglichen Mitteilung oder unter http://www.googlebooksettlement.com/intl/de/ finden können. Sie können mit dem Vergleichsverwalter auch wie folgt in Verbindung treten:

Google Book Search Settlement Administrator
c/o Rust Consulting, Inc.
PO Box 9364
Minneapolis, MN 55440-9364, USA
+1.612.359.8600 (Es können Telefongebühren anfallen. Gebührenfreie Nummern sind unter http://www.googlebooksettlement.com/intl/de/ zu finden.)

[Kam an mich per Mail, Hervorhebung von mir KG]

http://www.archivesdefrance.culture.gouv.fr/gerer/publications/bulletin-ressources-numeriques/




Mainzer Alltagsgeschichte(n) aus sieben Jahrhunderten --
Was hatte es mit der Hochzeit der Rosenbraut oder dem Pfeifergericht vor dem Rentmeister auf sich? Diese und viele andere Fragen wurden am Tag des offenen Stadtarchivs geklärt. Die Archivarinnen und Archivare präsentierten schriftliche und bildliche Dokumente sowie dreidimensionale Objekte zum Alltag unserer Vorfahren.
Ein Film des Medienintelligenz-Team der Universität Mainz..

http://www.pluspedia.de/index.php/Hauptseite

Langsamer Server, aber richtiges Projekt. Das Wiki steht unter CC-BY-SA und kann daher die gelöschten Wikipedia-Artikel spiegeln.

Die Kategorie Wikipedia-Blamage enthält etwa
http://www.pluspedia.de/index.php/Kulturfalter_Magdeburg

Ein in einer Großstadt erscheinendes Stadtmagazin, das nicht nur eine Eintagsfliege blieb, ist für mich durchaus ein Gegenstand, über den man sich informieren möchte. Nun ist der Artikel keine Meisterleistung, aber selbst wenn er brillant ausgebaut würde, hindern die bekannt ignoranten Relevanzkriterien ihn daran, in der Wikipedia zu bleiben. Man kann über alles intelligent schreiben und zwar auch nach NPOV-Vorgaben.

Ist das folgende sprachlich herausragend?

"Zum Gedenken an das Attentat vom 20. Juli 1944 hielt Filbinger als Bundesratspräsident im Berliner Reichstagsgebäude am 19. Juli 1974 eine Rede über den Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Er beschrieb zunächst Hintergründe des Attentats und Gewissensnot der Teilnehmer. Dann erklärte er, er habe in der NS-Zeit zum Freiburger Freundeskreis um den katholischen Schriftsteller Reinhold Schneider gehört, der Kontakte zu Widerstandsgruppen gehabt habe, und habe „aus der Gesinnung, die diesen Kreis beseelte, gehandelt, unter Inkaufnahme der damit gegebenen Risiken“. Dennoch empfinde er sein damaliges Handeln angesichts des Notwendigen als „schwerwiegende Unterlassung“. Dies sehe er im Stuttgarter Schuldbekenntnis vom Oktober 1945 treffend ausgedrückt, dessen Kernsatz er zitierte. Dann beschrieb er den Kirchenkampf der katholischen Bischöfe und der Bekennenden Kirche, der sich seit 1933 zu einer „Totalfront des Widerstandes“ entwickelt und „dem nationalsozialistischen System selbst“ gegolten habe".

Ich finde: nein. Trotzdem erhielt der Hauptautor Jesusfreund dafür die Zedler-Medaille. Der ganze Artikel erzählt brav die Affäre nach, ist aber alles andere als herausragend. Aber vermutlich gabs keine besseren Einreichungen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Filbinger-Affäre

Pluspedia-Hinweis via
http://www.dailynet.de/ITNewMedia/60351.php

Nachtrag: Wer sich die Gesinnung des Möchtegerndiktators Southpark vor Augen führen möchte, lese mal die Löschentscheidung zur Bürgerstiftung Rheinfelden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/13._November_2009#B.C3.BCrgerstiftung_Rheinfelden_.28gel.C3.B6scht.29

Open Access machts möglich: einen der skurrilsten Beiträge in einer archivischen Fachpublikation kostenfrei im Internet zu lesen.

http://hup.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2009/92/chapter/HamburgUP_LASH96_Ordnung_Imberger.pdf


"E-Prints in Library and Information Science" ist das geeignete Repositorium, um archivische Fachbeiträge (in Deutsch, Englisch oder einer anderen Sprache mit englischer Zusammenfassung) Open Access zugänglich zu machen. Leider nutzen deutschsprachige Archivare diese Möglichkeit noch nicht! Aus anderen Ländern finden sich aber sehr wohl solche Fachbeiträge, wie eine Suche nach "archival" in den metadaten zeigt:

http://eprints.rclis.org/cgi/search/simple?q=archival&q2=&order=byyear&q_merge=ALL&q2_merg=ALL&_action_search=Submit

Aber auch aus anderen Disziplinen finden sich wichtige Beiträge, etwa eine Arbeit von 2006 über Schimmelpilze

http://eprints.rclis.org/6546/

Wer Open Access unterstützen möchte, sollte seine archivischen Fachbeiträge in E-LIS einstellen.

Der Einstellungsprozess ist technisch nicht weiter schwierig.

http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2009/default.htm

Wie gehabt internetfeindlich.

http://hdl.handle.net/2027/inu.30000055942837

http://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/

Die Parlamentsdienste und das Schweizerische Bundesarchiv haben das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung der Jahre 1971 bis 1995 digitalisiert.

STELLENAUSSCHREIBUNG

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist Träger des LWL-Amtes
für Denkmalpflege in Westfalen mit Sitz in Münster.

Das LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen nimmt gemäß § 22
Denkmalschutzgesetz NRW die gesetzlichen Aufgaben der
Baudenkmalpflege in Westfalen-Lippe wahr und berät die Städte
und Gemeinden als Untere Denkmalbehörden sowie die Kreise und
die drei Bezirksregierungen als Obere Denkmalbehörden.

Zum nächstmöglichen Termin ist dort die Stelle einer/eines

Dipl.-Archivarin/Dipl.-Archivar (FH)

im Fachbereich Denkmaldokumentation zu besetzen.

Aufgabengebiete:
- Aufbau einer amtsweiten Zentralregistratur
- Organisation und Erschließung der Objektaktenregistratur und
der städtebaulichen Leitplanakten
- Bewertung und Erschließung von Sammlungsbeständen
- Erstellung eines Fachkonzeptes zur Integration von
Erschließungsinformationen in das Denkmalinformationssystem
KLARA
- Vorbereitung und Durchführung von Aktenanbietungen an das
zentrale LWL-Archiv
- Betreuung und Anleitung von Mitarbeitern und Hilfskräften

Wir erwarten:
- Laufbahnbefähigung für den gehobenen Archivdienst bzw. eine
vergleichbare abgeschlossene archivarische
Fachhochschulausbildung; die Stelle ist ebenfalls geeignet für
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste,
Fachrichtung Archiv, mit sehr gutem Prüfungsergebnis und
langjähriger Berufserfahrung
- Sicherheit im Umgang mit IT-Standardsoftware
- Vertrautheit mit dem Stand der archivwissenschaftlichen
Diskussion zur Überlieferungsbildung von Unterlagen aus
elektronischen Systemen
- gute Verwaltungskenntnisse, Interesse an denkmalpflegerischer
Tätigkeit
- ausgeprägte Organisations- und Kommunikationsfähigkeit
- Lernbereitschaft, Engagement und Bereitschaft zu
selbständiger und eigenverantwortlicher Tätigkeit
- Kooperations- und Teamfähigkeit

Wir bieten:
- ein interessantes Aufgabengebiet bei einem der großen
öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber in Westfalen-Lippe
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9 TVöD

Die Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht; Frauen
werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW bei gleicher
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers
liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Frauen und Männer sind
ebenfalls ausdrücklich erwünscht.

Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet.

Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Dorothee
Boesler (0251 591-4012) zur Verfügung.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennnummer
46/09 bis zum 04.01.2010 an den

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
LWL-Haupt- und Personalabteilung
48133 Münster


via Mailingliste "Westfälische Geschichte"

Wer Walthers "Initia carminum" nicht zur Hand hat, kann jetzt (vorerst?) kostenlos bei Rauner nachschauen:

http://www.erwin-rauner.de/

Update Mai 2010: Pustekuchen, nunmehr lizenzpflichtig.

Drei Beispiele aus jüngster Vergangnenheit lassen einem die Frage derzeit bejahen:
1) Geänderte Öffnungszeiten des Bochumer Stadtarchivs:
Öffnungszeiten des Lesesaales ab dem 05. Juni:
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00-16:00 Uhr
Mittwoch: 9:00-16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00-19:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Öffnungszeiten ab dem 01. Dezember 2009
Montag: geschlossen
Dienstag: 10:00-15:30 Uhr
Mittwoch: 10:00-15:30 Uhr
Donnerstag: 10:00-18:00 Uhr
Freitag: für Gruppen nach Absprache

Wenn ich richtig rechne, handelt es sich um 5 Stünden weniger!
Quelle: Archivportal NRW v. 24.11.2009


2) "Stadtarchiv Mainz öffnet künftig montags erst um 13 Uhr!" twitterte die Stadt Mainz am 27.11.2009. Dies bedeutet eine Verkürzung der Publikumszeit von zweieinhalb stunden
http://twitter.com/mainz_de/status/6106266125

3)"[D]as StadtA München wird ab Januar nur halbtags geöffnet sein, weil die Lesesaaalkraft erkrankt ist und Vertretung schwer" zwitscherte eine 'Kollegin ebenfalls am 27.11.2009

Gerne können diesen Beispielen weitere hinzugefügt werden!


Lucas Cranach der Ältere, Selbstbildnis in der Heiligen Familie, um 1509/10, Wien, Gemäldegalerie der Akademie der bildenden Künste (Foto Heydenreich)

"Acht große Museen in Europa und den USA arbeiten gemeinsam mit dem museum kunst palast in Düsseldorf und der Fachhochschule Köln seit Oktober 2009 an einem Forschungsprojekt zur digitalen Erschließung der Gemälde eines der bedeutendsten Maler der deutschen Renaissance: Lucas Cranach der Ältere (1472 bis 1553).
Im Verbund mit acht großen Museen in Europa und den USA arbeiten das museum kunst palast in Düsseldorf und die Fachhochschule Köln seit Oktober 2009 gemeinsam an einem Forschungsprojekt zur digitalen Erschließung der Gemälde von Lucas Cranach dem Älteren.
Lucas Cranach der Ältere (1472 - 1553) gehört - neben Albrecht Dürer und Hans Holbein dem Jüngeren - zu den bedeutendsten Malern und Grafikern der deutschen Renaissance. Seit 1505 als Hofmaler für die sächsischen Kurfürsten tätig, übernahm er zudem Aufträge von Kaiser Maximilian I. und anderen bedeutenden weltlichen wie kirchlichen Auftraggebern. Mit zahlreichen neuen Bildschöpfungen trug Cranach wesentlich zur Verbreitung der Reformation in Deutschland bei.
Bereits seine Zeitgenossen waren beeindruckt von der Geschwindigkeit mit der Cranach produzierte: Weltweit sind heute noch mehr als 1000 Gemälde aus der Cranach-Werkstatt erhalten, und diese repräsentieren nur einen Bruchteil des ursprünglichen Werkbestandes. Eine beträchtliche Anzahl der erhaltenen Gemälde wurde bisher nicht wissenschaftlich bearbeitet. Bekannt ist, dass Lucas Cranach eine sehr gut organisierte Werkstatt aufgebaut hat, in der erfolgreiche Muster aufgehoben und für spätere Aufträge weitergenutzt wurden. Cranachs Lehrlinge und Gesellen waren einer strengen Disziplin unterworfen. Dies führte zu einem genormten Stil, der die Forschung vor die Aufgabe stellt, unter anderem die Arbeitsteilung zwischen Meister und Mitarbeitern genauer zu untersuchen.
Das interdisziplinäre Forschungsprojekt wird durch die Andrew W. Mellon Foundation, New York, für die Laufzeit von zwei Jahren mit 260.000 US Dollar gefördert.
(http://mac.mellon.org/issues-in-conservation-documentation/pilot-projects).
Ziel des zweijährigen Pilotprojektes ist die Entwicklung einer internetbasierten Infrastruktur für den Austausch und die Vermittlung neuer kunsthistorischer, technologischer und naturwissenschaftlicher Forschungsergebnisse zu den Gemälden des Wittenberger Hofmalers.
Zu den weiteren Partnern des Forschungsprojekts "Digitales Cranach Archiv" zählen:
odie Bayerische Staatsgemäldesammlungen mit der Alten Pinakothek und dem Doerner Institut, München,
odas J. Paul Getty Museum, Los Angeles,
odas Kunsthistorische Museum, Wien,
odas Kunstmuseum Basel,
odas Metropolitan Museum, New York,
odie National Gallery, London,
odie Staatlichen Museen zu Berlin,
odie Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.
Weitere Projektpartner sind die renommierten Cranach-Experten Prof. Dr. Dieter Koepplin, Basel, Dr. Werner Schade, Berlin, und Prof. Dr. Ingo Sandner, Dresden. Zudem haben die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten in Berlin und das Statens Museum for Kunst, Kopenhagen ihre Mitarbeit bereits zugesagt. Zum ersten Mal werden mit diesem Pilotprojekt hochauflösende Abbildungen der Cranach-Gemälde mit detaillierten Ergebnissen langjähriger interdisziplinärer Forschung für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Digitale Röntgenaufnahmen und Infrarot-Reflektografien geben Einblicke in den Prozess der Bildentstehung und die restauratorischen Dokumentationen informieren über spätere Zustandsveränderungen der Gemälde.
Die mit modernsten Untersuchungstechniken von Kunsthistorikerinnen und -historikern, Restauratorinnen und Restauratoren sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern gewonnenen Informationen werden auf einer gemeinsamen Internetplattform über Open-Source Software zusammengeführt. Der umfangreiche Fundus an Bild- und Textinformationen soll ein tieferes Verständnis der Kunst Lucas Cranachs ermöglichen und die Forscher künftig dabei unterstützen, u. a. Fragen zu Zuschreibung und Werkstattorganisation zu beantworten.
Projektleiter ist der Dipl.- Restaurator und international renommierte Cranach-Forscher Prof. Dr. Gunnar Heydenreich, Fachhochschule Köln, der mit seinem 2007 veröffentlichten Buch "Lucas Cranach, the Elder" die bislang umfassendste Untersuchung zu Cranachs Technik und Werkstattpraxis vorgelegt hat.
"Der Aufbau eines >Digitalen Cranach Archivs< wird uns eine gänzlich neue Beurteilung der Werke Lucas Cranachs ermöglichen. Langfristig verfolgen wir das Ziel, gemeinschaftlich ein neues digitales Werkverzeichnis zu erarbeiten, das nicht mehr nur ausschließlich auf stilkritischen Beurteilungen basiert, sondern neue kunsttechnologische und naturwissenschaftliche Untersuchungsergebnisse berücksichtigt." (Prof. Dr. Gunnar Heydenreich)
.....

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt
E-Mail: gunnar.heydenreich@fh-koeln.de

Kontakt für Medien
Stiftung museum kunst palast
Marina Schuster
Tel. 0211/8996211; Fax: 0221/8929504, E-Mail: marina.schuster@smkp.de

Fachhochschule Köln, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Petra Schmidt-Bentum
Tel.: 0221/8275 -3119; Fax: 0221/8275 -3394 E-Mail: petra.schmidt-bentum@fh-koeln.de
Weitere Informationen:
http://www.fh-koeln.de
http://www.smkp.de/Cranach
http://mac.mellon.org/issues-in-conservation-documentation/pilot-projects"

Quelle: http://idw-online.de/pages/de/news347462

Auf einen wichtigen Kommentar möchte ich ausdrücklich hinweisen:

http://archiv.twoday.net/stories/6084108/#6090992

Gallica hat inzwischen eine Menge von Handschriften (vor 1600: französischsprachige Rosenroman-Handschriften) als Komplett-Digitalisate eingestellt, allerdings noch keine deutschsprachige.

http://tinyurl.com/yc7vjko

"Bonjour,

je vous écris pour vous présenter le site internet et le blogue de Gregofacsimil
http://www.gregofacsimil.net/

A voir en particulier mon répertoire des manuscrits notées.
http://www.gregofacsimil.net/03-MANUSCRITS/INTERNET-ET-LES-MANUSCRITS/manuscrits_internet.html
vous pouvez télécharger la base Excel

voici notre blogue :
http://gregofacsimil.over-blog.com/

je suis aussi modérateur d'un réseau de musicologie médiévale :
http://gregorian-chant.ning.com/

Bonne visite dans ces lieux....

Je vous donne aussi une information pour Archivalia:

La Bibliothèque multimédia intercommunale Epinal-Golbey propose la consultation dans leur intégralité de dix-neuf manuscrits musicaux notés. Cet ensemble constitue le deuxième fonds musical lorrain, après celui de Verdun.
Ces manuscrits ont été décrits par mes soins dans le Catalogue des manuscrits notés du Moyen Age conservés dans les Bibliothèques publiques de France, Collections d'Alsace, de Franche-Comté et de Lorraine, t. II (Turnhout: Brepols, 2008).
L'opération de numérisation et de mise en ligne a pu être réalisée grâce à une subvention de la Mission de la Recherche et de la Technologie (MRT) du Ministère de la Culture et de la Commmunication.
http://www.bmi-epinalgolbey.fr:8080/manuscrits_musicaux/

Bien à vous,

Dominique GATTE
(Gregofacsimil) "

Der von dem/der betreffenden Archivierenden zurückgezogene Beitrag unter obigem Titel liegt mir vor und kann (wenn er aus dem Google-Cache verschwunden sein wird) von Interessenten per Mail an mich angefordert werden. Siehe http://archiv.twoday.net/topics/IMPRESSUM/

Auch aus Gründen des Persönlichkeitsrechts ist es wohl zu akzeptieren, wenn jemand einen Beitrag zurückzieht. Dies gilt aber natürlich nicht für die sich anschliessende Diskussion, die dann automatisch mitgelöscht wird. Daher bin ich BCK für seinen Vorschlag dankbar, eine kurze Zusammenfassung mitzuteilen, die er freundlicherweise erstellt hat, und die Kommentare aus dem Cache hierherzukopieren.

Vorweihnachtliches Klüngeling bei der Archivberatung des LVR /
fullminatrix - am Mittwoch, 11. November 2009, 08:02

Der/die Verfasser/in kritisiert "Klüngelei" bei der Stellenbesetzung der Archivberatung des LVR zugunsten der Einstellung der eigenen Volontäre, statt Leuten mit der Befähigung für den Höheren Archivdienst oder Leuten mit wenigstens Berufserfahrung in den geforderten Gebieten eine Chance zu geben. Der überalterten Archivberatung fehlten ausreichend qualifizierte und kompetente Mitarbeiter, sie werde ihren Aufgaben längst nicht mehr gerecht.


[Originalbeitrag wohl von Verf. aus dem Weblog gelöscht. Kommentare aus dem Google Cache, Stand: 17. Nov. 2009 10:00:44 GMT.]

lichtbild (Gast) meinte am 11. Nov, 09:08:
Da kann ich nur zustimmen: Herr Nabrings reagiert wohl nur, wenn man eine Kamera oder zumindest einen Presseausweis in der Hand hat.

Frank (Gast) meinte am 11. Nov, 11:30:
Die Hauptfrage ist...
wozu muss es unbedingt der höhere Dienst sein?? Ein FH-Studium sind 4 Jahre Archivwissenschaft + Ergänzungsrichtung (resp. 3 Jahre in Marburg), der Vorbereitungsdienst zwei Jahre und für den o.g. Job ist der wissenschaftliche Anspruch nur bedingt notwendig. Hier soll wohl eher, wie im deutschen Archivwesen üblich, das eigene Klientel unter "Naturschutz" gestellt werden, anstatt aufgrund objektiver Kriterien wie Fachkompetenz und Praxisnähe zu entscheiden - und die sind auf beiden Seiten vorhanden, beim FH-Absolventen mit entspr. Berufserfahrung zumeist noch umfänglicher. Oder anders gesagt: Ein Lehrbeispiel wie sich die dt. Archive mit einem zu engen Personalfokus um gutes Personal bringen...

blitzmerker (Gast) meinte am 11. Nov, 14:19:
Kontraste vermeiden
@Frank:
"Ein Lehrbeispiel wie sich die dt. Archive mit einem zu engen Personalfokus um gutes Personal bringen... "

Im vorliegenden Fall mag das ja Methode haben: Würde man hier eine kompetente und motivierte Persönlichkeit einstellen, dann würde der Rest ja noch viel mieser aussehen.
Wenn man den Kontrast reduziert, dann nennt man das Weichzeichnen. Manchmal die einzige Rettung ...
Antworten
Potsdam (Gast) meinte am 11. Nov, 19:26:
Höherer Dienst...
[...]Gesucht werden angeblich Leute mit der Befähigung für den Höheren Archivdienst (die formal so nur in Marburg oder München erhältlich ist),[...]

Falsch: Sie unterschlagen die nebenberufliche Masterausbildung der FH Potsdam.

Frank (Gast) antwortete am 11. Nov, 21:40:
Netter Hinweis
nur werden die frühestens in 3 Jahren fertig und die Stelle wird nicht die nächsten drei Jahre freigehalten! Der Hinweis ist also formal nett, löst jedoch nicht das Problem, sondern ist in diesem Kontext blanker Zynismus!

Abgesehen davon ist der Master genauso aberwitzig: die ehem. Fernweiterbildung zum Diplom-Archivar ohne inhaltliche Änderungen auf einen Master heben gibt noch lange keine fachlich besseren Absolventen. Denn auch hier gilt: Fernweiterbildung 3 Jahre und zwar ohne archivfachliche Vorbildung - FH-Diplom im Direktstudium 4 Jahre . also auch hier ein fachlich umfangreichere Ausbildung. Der Master zementiert also ebenfalls nur Klientelpolitik resp. unterstützt das Vorgehen der deutschen Archive sich möglichst um fachlich adäquates Personal zu bringen in dem vordringlich der Titel und nicht Erfahrungen und Fachwissen zählen. Potsdam sollte sich ein Beispiel an anderen einschlägigen FH nehmen bspw. HU, HDM, FH Hannover, Hamburg oder auch Chur, die einen echten Master anbieten, der eine zusätzliche, über ein informationsfachliches Erststudium hinausgehende und damit erweiternde Kompetenz verleiht und damit tatsächlichen Mehrwert für Bewerber wie insbesondere Arbeitgeber bietet. Nur in diesem Punkt scheint ein Großteil der Archive noch etwas verschlafen zu sein...

Archivar ohne Fachausbildung (Gast) antwortete am 12. Nov, 17:11:
Etwas platt
Titel und nicht Erfahrungen und Fachwissen zählen? Das schließt sich erstmal nicht aus. Mehrjährige archivarische Berufspraxis in ständiger Weiterbildung und zusätzlich ein FHP Master (wenn auch erst später) ist sicher nicht so schlecht wie dargestellt. Außerdem: was bedeutet schon das Zählen der Ausbildungsjahre und -orte? In Bezug auf die Stellenausschreibung Brauweiler mag das ja nicht so passend sein, aber grundsätzlich finde ich die Polemik von Frank etwas überzogen in Bezug auf die FHP Angebote

Frank (Gast) antwortete am 12. Nov, 17:33:
Platt
ist es, wenn der Sinn eines Masters, nämlich ein Aufsetzen auf eine vorhandene Ausbildung ad absurdum geführt wird. Der Master dient gerade einer inhaltlichen Weiterentwicklung der betreffenden Person und bietet damit auch einen Mehrwert für Arbeitgeber. Nur genau das erfolgt mit dem FHP-Master nicht! Genau hier greift der FHP-Master zu kurz im Gegensatz zu Angeboten anderer Hochschulen und insbesondere entspr. Angeboten der internationalen Archivwelt - bspw. Lausanne, Chur, University College London, University of Liverpool, University of Dundee...

Der FHP-Master ist keine Weiterentwicklung, sondern ein Rückschritt, zumal er ausgebildeten Diplom-Archivaren aufgrund der aberwitzigen Zugangsbedingungen die Chance auf Weiterentwicklung nimmt und äquivalent zur höheren Dienst-Ausbildung in Marburg Historikern ohne Archivausbildung den Zugang zu einem Abschluss gewährt, der den Zugang zu fachspezifischen Posten wie eben in der Brauweilerschen Ausschreibung ermöglicht.

Das Problem liegt in zwei Punkten: Überkommene praxisferne schwerpunktmäßig titellastige Personalauswahl - es muss der höhere Dienst sein unabhängig von Erfahrungen, Fachwissen etc. gepaart mit Weiterbildungsangeboten, die das Ganze noch zementieren.

Nebenbei: International besteht ein solche Trennung faktisch nicht und wenn ich mir die drängenden Probleme hinsichtlich der elektronischen Welt anschaue wundert es mich bei der o.g. Gemenlage nicht, dass das Entwicklungstempo im Kontext eArchivierung in der internationalen Archivwelt nicht von Deutschland vorgegeben wird oder anders gesagt: Sehr gute Fachkollegen ohne den richtigen Titel gehen mit der o.g. Einstellungs- und Weiterbildungspolitik verloren - denn die gehen dann außerhalb des Archivwesens.

Das Bibliothekswesen hat die Zeichen der Zeit erkannt und die entspr. Ausbildungsgänge zum Master (ehem. reine Referendariatstudien für den höheren Dienst) für FH-AbsolventInnen aller informationsfachlicher Disziplinen geöffnet. Die Dokumentarswelt auch.

Naja, Archive denken halt eher in längeren Perioden, insofern besteht noch Hoffnung.

Archivar ohne Fachausbildung (Gast) antwortete am 13. Nov, 08:26:
Replik
Ich bin ja altersmäßig nicht so sehr am Puls der BA/MA-Welt, aber soweit ich das sehe, gibt es da eine große Ausdifferenzierung an Angeboten. Und Aufsetzen auf Vorwissen durch Master würde es eben nicht nur für Diplom-Archivare geben (zur Zulassungspraxis in Potsdam kann ich mich nicht äußern), sondern auch für promovierte Historiker mit Archivarsanspruch, also mit langjähriger Beobachtung der Archivwelt neben eigener Tätigkeit, regelmäßigem Fachaustausch und Fortbildung, Lektüre der Fachzeitschriften, etc. Und was die ausländischen Angebote angeht: Manches ist zwar toll, aber nicht für jeden realisierbar. Da liegt Potsdam viel näher. Mein Statement ist sicher mit persönlicher Betroffenheit geschrieben, aber bei Frank dürfte ein subjektiver Anteil ebenfalls gegeben sein - hier geht es doch nicht nur um objektive Kriterien der Fachausbildung.

Vergleichsweise häufig lösche ich Kommentare, die mir unsachlich erscheinen (und meist vor allem nur persönliche Angriffe gegen mich enthalten), während ich bei Beiträgen (diese können nur von registrierten Nutzern angelegt werden) so gut wie nie etwas gelöscht habe. Ich wurde auf das Verschwinden eines kritischen Beitrags zum LVR angesprochen. Richtig ist, dass ich einen unsachlichen und auch im Ton diskutablen Nachfolgebeitrag gelöscht habe, während ich den Ursprungsbeitrag, an den sich ja auch eine kleine Diskussion anknüpfte, nicht angetastet habe.

Wer kann Löschungen vornehmen oder diese nachvollziehen? Löschen kann ich (sowie wohl auch der mit administrativen Funktionen versehene BCK) und sicher auch Twoday, wobei da aber wohl der Owner des Weblogs gleichzeitig oder vorher kontaktiert würde. Ich habe soeben eigens einen Zweitaccount eingerichtet, um festzustellen, dass auch jeder Beiträger seinen Beitrag auf "offline" setzen kann und anschließend löschen. Nachvollziehbar ist dies für niemanden (außer für Twoday), es gibt also kein Löschlogbuch, und ich kann auch einen gelöschten Beitrag nicht wiederherstellen. Das sind Vorgaben von Twoday, an denen ich nichts ändern kann. Ebensowenig wie an der Vorgabe, dass ich Kommentare nicht editieren kann (sondern nur löschen). Wenn ich also einen Tippfehler in einem Kommentar oder einen falsche URL verbessern will, kann ich das nicht. In Beiträgen kann ich (und BCK) zwar etwas ändern, aber selbstverständlich nehme ich - außer deutlich gekennzeichneten Bildhinzufügungen und Ergänzungen in seltenen Fällen - keine inhaltlichen Änderungen vor, sondern verbessere nur Tippfehler insbesondere in der Überschrift, da das nun wirklich nicht sein muss.

Da ich den Beitrag zum LVR nicht gelöscht habe, hat ihn der Autor zurückgezogen. Dagegen hilft dann wirklich nur der Google-Cache ;-)

http://openaccess.inist.fr/sites/openaccess/IMG/pdf/OA_in_Greece_report_2009v.1.pdf

http://poeticeconomics.blogspot.com/2009/12/open-access-to-public-domain.html

Wieso OASPA BMJ und die auch hier unangenehm aufgefallene Oxford University Press aufgenommen hat, wird im Blog des Verbands zu erklären versucht:

http://oaspa.org/blog/2009/12/11/why-did-oaspa-admit-the-bmj-group-and-oup-and-other-questions-about-membership/

Harnad übt daran berechtigte Kritik, vermengt diese aber mit seiner sattsam bekannten Aversion gegen libre-OA:

http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/675-guid.html

http://toolingup.stanford.edu/rplviz/

Meint Dörte Böhner:

http://bibliothekarisch.de/blog/2009/12/10/das-projekt-deutsche-digitale-bibliothek/

http://poeticeconomics.blogspot.com/2009/12/dramatic-growth-of-open-access-december.html

http://derstandard.at/1259281171438/Ein-Schleier-weniger-ueber-dem-Voynich-Manuskript

"Mithilfe materialwissenschaftlicher Untersuchungen konnte die Entstehung des Pergamentbandes mit höchster Wahrscheinlichkeit auf zwischen 1404 und 1438 eingegrenzt werden"

Handschriftenbeschreibung:
http://130.132.81.132/pre1600ms/docs/pre1600.ms408.htm



Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/

http://www.manioc.org/

Es stehen derzeit auch 50 alte Bücher zum Download bereit. Den Viewer finde ich sehr schick und vor allem benutzerfreundlich. Natürlich ist auch ein PDF-Download möglich. Außerdem gibt es unter anderem noch eine Bildergalerie mit Bildern aus den digitalisierten Werken.


http://www.dilibri.de/ubtr/content/pageview/218929


Walter Boje, Bolero, 1959

"Anlässlich des 104. Geburtstags Walter Bojes (16. November) - übergaben die Erben Walter Bojes mehrere Hundert Tanzfotografien, darunter auch großformatige Vintage-Prints, an das Deutsche Tanzarchiv Köln/SK Stiftung Kultur. Nach der Schenkung wird nun das gesamte tanz- und ballettbezogene Werk Walter Bojes als „Archiv Walter Boje“ seinen Sitz in Köln haben.

Walter Boje (1905-1992) beschrieb sich selber bescheiden als "Feuilletonist mit der Kamera". Er kam erst spät zur Fotografie, nachdem er sein Studium der Nationalökonomie als promovierter Diplom-Volkswirt abgeschlossen hatte. Erst nach Ende des 2. Weltkriegs erlernte er in Hamburg das Metier des Theaterfotografen und wurde zum Chronisten der Hamburger Theater nach dem Krieg.

Als im Jahr 1949 das Agfa Color-Negativ-Positiv-Verfahren für Berufsfotografen zugänglich wurde, erkannte Walter Boje in der Farbfotografie bereits das Medium, um Dramatik, Stimmungen und Gefühle einer Bühnendarbietung adäquat abzubilden. Der Wechsel nach Leverkusen zur Firma AGFA im Jahr 1954 bewirkte, dass er fünf Jahre später zum Zeugen des Aufbruchs des Kölner Balletts wurde. In der Stadt am Rhein entwickelte der Choreograph Aurel von Milloss gerade eine neue, zeitgemäße Form des Balletts. Der Bühnenraum erfuhr in der Zusammenarbeit mit zeitgenössischen bildenden Künstlern eine Aufwertung. Die Musik gleichsam als Bauplan nutzend, versuchte Milloss ihre Vielstimmigkeit in der Bewegung sichtbar zu machen, das Auge des Zuschauers dem Ohr zu öffnen und doch dabei die Emanzipation der tänzerischen Bewegung von der Musik zu betonen. Walter Boje erfasste Milloss' choreographische Vision und, verfolgt man seinen fotografischen Stil über die Jahre, so mag diese auch für ihn das Signal eines ästhetischen Aufbruchs gewesen sein. Seine Vision von der Farbe als einem dynamischen Ausdrucksmittel der Photographie fand in Horst H. Baumann, Kilian Breier, Peter Cornelius, Fritz Fenzl, Erwin Fieger, und Heinz Hajek-Halke begeisterte Mitstreiter. Walter Boje war mehr als ein Fotograf, dessen Herz für das Theater und den Tanz schlug. Journalist, Dozent, Juror - es gibt wohl kaum eine Tätigkeit, die Walter Boje in den folgenden Jahren nicht auf seine unnachahmliche Weise ausgefüllt hat.

Die großzügige Schenkung unterstreicht einmal mehr die Bedeutung des Deutschen Tanzarchivs Köln als profilierten Aufbewahrungs- und Vermittlungsort der bildkünstlerischen Auseinandersetzung mit Tanz. Neben Bibliothek, Videothek und einem Archiv mit über 290 Nachlässen und Sammlungen von Tänzern, Choreographen, Pädagogen und Ballettkritikern verfügt das Deutsche Tanzarchiv Köln über eine bedeutende Fotosammlung, die ca. 160.000 Photos und über 117.000 Originalnegative umfasst. Zum Bestand gehören neben Aufnahmen und Konvoluten berühmter Photographen wie Albert Renger-Patzsch, Alfred Eisenstaedt, Hugo Erfurth, Arnold Genthe, Lotte Jacobi, Edward Steichen, Germaine Krull, Charlotte Rudolph, Fritz Henle oder Yva auch die Photographennachlässe von Siegfried Enkelmann, Hans Rama, Annelise Löffler und Dietmar Dünhöft.

Geschichte und Gegenwart der Tanzfotografie sind immer wieder auch Gegenstand der Ausstellungen des Archivs im Kölner Mediapark. Bereits im Jahr 2005 hatte das Deutsche Tanzarchiv Köln den 1992 verstorbenen Fotografen anlässlich seines 100. Geburtstags mit der Präsentation einer Auswahl seiner Tanz- und Theaterarbeiten als Pionier eines von dokumentarischen Zwängen emanzipierten fotografischen Blicks auf Tanz geehrt.
"

Quelle: http://www.sk-kultur.de/web/edit/projekt.php?id=310&news=1

"VVBAD, the Belgium association for archivists, and the KVAN, the Dutch association for archivists, are holding an international Congress titled Archives without Borders on August 30 and 31, 2010 in the Peace Palace in The Hague, The Netherlands. Archives without Borders commemorates the first international archives conference which took place in Brussels a century ago in 1910. The Congress is supported by the Section for Professional Associations of the International Council on Archives (ICA/SPA). The organising committee is now calling for proposals for papers.

Good archives and records management practices are a condition for ensuring continuity, efficiency and transparency of public and private services and stakeholder accountability. The Congress will focus on the importance of archives for good governance in an international context where their significance transcends national boundaries in the globalized information society. As the memory of society, archives are not only important from a cultural point of view, but also from the perspective of supporting efficient management practices. In the records continuum approach to record keeping, where records are managed from the point of creation, accountability is supported through ongoing attention to good records and archives management practices which underpin democracy and human rights. Such a continuous management approach is important in the transitory digital era.

In a globalised information society the significance of archives goes beyond national boundaries. This situation requires new approaches to familiar concepts like record keeping and accessibility. Congress debate will centre on such questions as:

What part can the archival professional and the professional societies play abroad?
What forms of international cooperation already exist or are being developed?
Where do the archives of international and supranational organizations belong and who should be responsible for managing them?
The congress will be a meeting place for professionals engaged in archives and records management. Other interested persons are also most welcome.


Sessions will be organized on the following themes:

1. Archival solidarity
What activities can archival professional associations undertake to support their colleagues in other parts of the world? What difficulties can they expect to encounter in providing such cross-border support? And what could be the significance of the proposed ICA Universal Declaration on Archives in this respect?

2. Human rights and archives
Archives can be considered as 'silent witnesses' and their relevance is particularly clear when human rights are at stake. How do archives safeguard human rights? Who can gain access to archives and who is denied? How does accessibility issues impact on the protection of human rights?
[I would visit this session, if I could]
3. Cross-border archives
There are several important archives whose significance go beyond national boundaries. For example: the records of the Nuremberg tribunal and the Yugoslavia tribunal and the archives of international and supranational organisations like the European Commission, the International Red Cross and the United Nations High Commissioner for Refugees. How should such archives, for which no specific international archival law exists, be managed?
4. Archives: Formation of the Nation State and National Identity
The way nation states are formed impacts on the development and keeping of archives. This topic covers such issues as the relationship between colonial powers and their former colonies; record keeping practices; the approach to managing non standardized formats and the capturing of the oral history of non-written cultures.
Advice on preparing proposals
Proposals on one of these four themes are welcome, in English or Spanish. The VVBAD/KVAN Organising Committee particularly welcomes contributions and ideas for conference sessions that encourage debate and comments from delegates. The following advice is offered to help those wishing to submit proposals:
In your abstract provide an overview of the main issues and arguments you intend to cover in your paper and explain how you expect the paper will provoke debate. This information will help the Committee make choices about the selection of papers and scheduling sessions.
Connect your proposal to the theme of the conference.
Aim to make your paper stimulating and creative.
Try to be relevant and touch on actual issues.
Cover the topic from opposing viewpoints.

Submitting your proposal
Proposals should be submitted by using the Proposal Submission Form. The deadline for submission of proposals is: 1 February, 2010. Submissions will be considered and invitations to speak will be confirmed by the Organising Committee in February, 2010.

If you have any further questions, please contact the Organising Committee.

We look forward to seeing you in The Hague next year as a speaker or as a delegate!"

Link: http://www.archiveswithoutborders.org/

".... In diesen Tagen und Wochen wurde in der Verbandsgeschäftsstelle mit Hochdruck am Relaunch unseres Internetauftrittes gearbeitet, so dass am 15. Dezember 2009 die neu konzipierte Seite http://www.vda.archiv.net online gehen kann und der VdA eine zeitgemäße und angemessene Visitenkarte auf der Datenautobahn vorzeigen kann bzw. Sie sich über den Verband und seine Aktivitäten komfortabel informieren können. Unser Dank geht dabei vor allem an den Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Clemens Rehm, der federführend die Konzeption der Seite begleitet hat und an die Vorsitzenden bzw. LeiterInnen der VdA-Fachgruppen und Arbeitskreise, die uns überarbeitete und aktualisierte Texte zugearbeitet haben. Die neue Seite wurde von der Kölner Firma hansen kommunikation nach dem CPD des VdA grafisch gestaltet und basiert technisch auf dem CMS-System TYPO3. Dabei wurde großer Wert auf die Barrierefreiheit gelegt. Inhaltlich gefüllt wurde die Seite in den letzten Wochen von den MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle, die dafür speziell geschult wurden und künftig die Seite selbst pflegen werden. Ein besonderes Novum wird ein Bereich sein, der ausschließlich VdA-Mitgliedern über ein für jedes Mitglied individuelles Login zur Verfügung stehen wird. Ihre individuellen Zugangsdaten dafür werden Sie am 15. Dezember in einer separaten E-Mail bekommen.
Auf der neuen Internetseite www.vda.archiv.net (Link oben rechts) bzw. der Seite www.tagderarchive.de erhalten Sie auch die aktuellen Informationen zum bundesweiten 5. TAG DER ARCHIVE, der am 6./7. März 2010 unter dem Motto DEM VERBORGENEN AUF DER SPUR wieder viele Interessierte in unsere Archive locken soll. Unser Wunsch ist es, dass sich wieder zahlreiche Archiveinrichtungen an diesen Aktionstagen mit einem vielfältigen Programm deutschlandweit beteiligen. Wichtig ist, dass sich potentiell Interessierte zentral informieren können, wo und wann welche Veranstaltungen an diesen Tagen angeboten werden. Deshalb sind wir dankbar, wenn Ihre Einrichtung uns auch die geplanten Veranstaltungen meldet. Ein Formular für die Veranstaltungsmeldung finden Sie ebenfalls auf www.tagderarchive.de. Wir werden die Meldungen dann auch umgehend veröffentlichen. ...."

Quelle: VdA-Mitgliedermail 5-2009

Nactrag:


Auch der ICA hat seine Homepage neu gestaltet: http://new.ica.org/ . Das erfordert ja wohl eine Doppelbesprechung am 16.12.2009?!

[Hinweis: Ich habe den Beitrag editiert und je einen Tippfehler aus Überschrift und Text entfernt. KG, Administrator]

"Seite in Bearbeitung !!!

An der Internetadresse www.manuscripta.at ist ein Webportal im Entstehen, das den Zugang zu gedruckten wie ungedruckten Informationen zu Handschriften in österreichischen Bibliotheken wesentlich erleichtern wird."

http://manuscripta.at/_scripts/php/manuscripts.php

Digitalisierte Kataloge:
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/kataloge/

Zu den vielen Merkwürdigkeiten der Handschriftenportal-Szene zählt, dass die Wiener Akademie zwar über Frau Glassner am Handschriftencensus beteiligt ist, die vom Handschriftencensus geleistete großartige Erschließungsleistung aber bei ihrer arg proprietären Datenbank nicht berücksichtigt. Selbstverständlich waren also auch umgekehrt die neuen Materialien (z.B. Seitenstettener Beschreibungen von Wagendorfer 2009
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/univ/P16661.htm ) nicht im Handschriftencensus verlinkt. Dass man in Wien nicht einfach einen dann Link auf den Handschriftencensus setzen kann, wenn eine deutschsprachige Handschrift betroffen ist, leuchtet ganz und gar nicht ein. Jeder kocht aber munter sein eigenes Süppchen und verzichtet auf jegliche Synergieeffekte.

http://luebeckische-blaetter.info/2009/16_LB174.pdf

''Manchmal aber geht die Geschichte verworrene Wege. Das erfuhren jüngst die Mitarbeiter des Archivs der Hansestadt Lübeck, als sie mit Bauhistorikern und Denkmalpflegern die Trese besichtigten, die ehemalige Schatz- und Archivkammer des Lübecker Rates in der Marienkirche. Eher zufällig kam die Sprache auf einen dort verwahrten „Splint“ oder Nagel von etwa 17 cm Länge, der dort, soweit bekannt, schon seit langem als Verschluss für die vermutlich aus dem Spätmittelalter stammenden Archivschränke benutzt worden war. Einer der Teilnehmer äußerte den Verdacht, dieser Splint könnte mehr sein als nur ein Türverschluss...'' - Tatsächlich war es ein Stempel zur Herstellung von Hohlpfennigen von ca. 1250.

Danke an Concord!

http://www.hs-augsburg.de/~Harsch/germanica/Chronologie/15Jh/Minnereden/min_re00.html

Harsch verlinkt bei den Heidelberger Handschriften die digitalisierten Seiten.

Die Texte in Virginia
http://web.archive.org/web/20070111144242/http://etext.lib.virginia.edu/german/mhg/browse/author.html
wurden in das Trierer Angebot aufgenommen:

http://www.mhgta.uni-trier.de/

Niemand kann dieses Projekt, das vermutlich immense Gelder verschlungen hat, als geglückt ansehen. Die Texte stehen nicht als Scans bereit, etliche Texte sind nicht im Netz, sondern werden nur für nichtkommerzielle Zwecke per mail abgegeben. Damit ist natprlich auch keine Erfassung durch Suchmaschinen gegeben.

http://www.archive.org/stream/archivfrdasstu47brauuoft#page/400/mode/2up

Zum Text 'Liber ordinis rerum' siehe

http://www.handschriftencensus.de/werke/803

Eine Handschrift könnte man einsehen, wenn der Grazer Server nicht gerade wieder einmal down wäre:

http://143.50.26.142/digbib/handschriften/Ms.0800-0999/Ms.0884/index.html

http://teca.bmlonline.it/TecaRicerca/index.html

Derzeit stehen 1655 Manuskripte online zur Verfügung:

http://listserv.uleth.ca/pipermail/dm-l/attachments/20091211/c7fa69b5/attachment-0001.html

Der Server verabschiedet sich leicht, Chrome ist nicht zu empfehlen.

Nehmen wir Plut. 16.5

Die umfangreiche Dokumentation zur Handschrift
http://opac.bml.firenze.sbn.it/Bibliografia.htm?idlist=&record=533412435169
die man von den kryptischen Metadaten aus erreicht, bestätigt, dass es sich um
http://www.handschriftencensus.de/4735
handelt. Aber wie erreicht man das Summarium Heinrici? Denn als Metadaten gibt es nur einige unbrauchbare Textangaben ohne Blattangaben. Aber im Viewer kann man dann Bl. 87r ansteuern und stellt enttäuscht fest, dass die Auflösung (wie so oft bei solchen Projekten) nicht den erforderlichen Standards genügt. Ein wirkliches Erkunden der paläographischen Eigenheiten ist mit solchen Bildern nicht möglich.

http://teca.bmlonline.it/TecaViewer/index.jsp?RisIdr=TECA0000616242&keyworks=Plut.16.05

http://www.bodley.ox.ac.uk/csb/blockbooks.html


 

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