"In Solingen ist der "Pina Bausch Freundeskreis" gegründet worden. Die Vereinigung will mit Zeitzeugeninterviews und Dokumenten das Leben der weltbekannten Choreographin aufarbeiten, die im vorigen Jahr gestorben ist. Geplant sind Gedenktafeln, die die lokalen Bezüge in ihrem Werk herstellen. Außerdem soll nach einem geeigneten öffentlichen Ort gesucht werden, um an Pina Bausch in ihrer Geburtsstadt Solingen zu erinnern. Der Freundkreis will eng mit der Wuppertaler "Pina Bausch Gesellschaft" zusammenarbeiten."
Quelle: WDR Kulturnachrichten v. 12.05.2010
Quelle: WDR Kulturnachrichten v. 12.05.2010
Wolf Thomas - am Mittwoch, 12. Mai 2010, 09:42 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Hier möchte ich die aus meiner Sicht wichtigste Motivation für die Kollaboration zwischen Hochadel und dem NS Staat auf den Punkt bringen:
Die gemeinsame Interessenlage erklärt die Kollaboration des Hochadels mit den Nationalsozialisten. Ähnliche Zusammenhänge hat auch Frau Anke Schmeling herausgearbeitet für Josias Prinz zu Waldeck und Pyrmont (Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont, der politische Weg eines hohen SS-Führers, Schriftenreihe Nationalsozialismus in Nordhessen Heft 16, Gesamthochschul-Bibliothek, Kassel 1993 S. 70-73
online https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/handle/urn:nbn:de:hebis:34-2008032620872 .
Dort heisst es: "Am 2.12.1938 wurde der fürstliche Besitz als Erbhof anerkannt. Dem Erbprinzen boten diese Regelungen eine Reihe wirtschaftlicher Vorteile, da die Umwandlung zum Erbhof die einzige Möglichkeit darstellte, den Besitz ungeteilt an eine Person zu binden. Gleichzeitig wurde er von allen Pflichtteilansprüchen von seiten seiner Geschwister, besonders seiner zwei Brüder entbunden, da ein Erbhof laut gesetzlicher Festlegung nur Alleineigentum sein konnte, das ungeschmälert an den Anerben überzugehen hatte. Darüberhinaus entfiel bei der Umschreibung des Besitzes und der darauf folgenden Umwandlung in einen Reichserbhof die sonst üblicherweise zu zahlende Erbschaftssteuer". Hierauf weist auch Jonathan Petropoulos in "Royals and the Reich" hin, Oxford University Press 2006, S. 264. Genau diese Zusammenhänge treffen auf "Fürst Wolrad" zu. Die rückwirkende Umwandlung von freiem Vermögen zu Fideikommiss (die einhergeht mit der Rückdatierung des Aufnahmeantrages in die NSDAP) ermöglichte den Übergang des Alleineigentums an denjenigen der sich als besonders "hilfswilliger Nationalsozialist" ausgezeichnet hatte.
Ausführlicher S. 299 - 302 in Vier Prinzen:
http://edocs.fuberlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Es galt nachstehenden juristischen Konflikt mit Hilfe der nationalsozialistischen "Gewaltmenschen" zu lösen:
Einerseits die Sichtweise die 1948 Dr. Kirchhoff darstellte und andererseits die Sichtweise eines in der Vergangenheit verankerten Senats des OLG Celle:
In einem ausführlichen Gutachten von Herrn Dr. Hans Kirchhoff (kurioserweise ehemaliger Beamter des Reichsjustizministeriums der aber den Briten geeignet erschien, um als Dezernent das Special Legal Advice Bureau SLAB zu besetzen) heisst es am 22 März 1948 (Gutachten für den Präsidenten des Zentraljustizamtes in Hamburg):
S. 99: “schon bei der Kodifikation des BGB war...die Garantie für den Bestand der privatrechtlichen Sonderrechte des hohen Adels abgelehnt worden.”
S. 100: “Somit können die vormals regierenden Fürstenhäuser und die ihnen gleichgestellten Standesherrn weder auf die ihre Vorrechte begründenden innerstaatlichen Gesetze der Zeit bis 1918 noch auf internationale Abmachungen und Garantien aus der Zeit von 1914 zurückgreifen, um aus ihnen eine von den allgemeinen Gesetzen abweichende Behandlung ihrer Person oder ihrer Rechte, insbesondere ihres Eigentums herleiten.”
S. 101: Rechtsunerheblich ist was der Kaiser der Franzosen im Jahre 1810 getan gedacht und garantiert haben soll; darüber ist die Geschichte und die Rechtsentwicklung längst hinwegegangen. Kein Deutscher kann sich heute noch auf
S. 102 ein “Recht” von Gnaden Napoleons berufen. Rechtsunerheblich ist auch, ob der oder jener Standesherr auf dem Wiener Kongress vertreten war;
...Die willkürliche Verschiebung der staats- und privatrechtlichen Fragen auf das Gebiet eines falsch verstandenen Völkerrechts (status quo Garantie) ist der Kardinalfehler, der sich durch das ganze Gutachten hindurchzieht und zu dem unhaltbaren und widersinnigen Ergebnis führt. Wäre sein Standpunkt zutreffend, so hätte auch z. Bsp. Grundeigentum der Standesherrn nach dem Preussischen Enteignungsgesetz von 1874 nicht enteignet werden können, ein Gedanke, auf den bis heute niemand gekommen ist.
Dr. Kirchhoff.”
Das OLG Celle schreibt dagegen in einem Urteil des 21. Jahrhunderts auf S. 37:
“Eine etwaige Nichtigkeit des Hausgesetzes (von 1923) mit der Folge, dass die Aufhebung der hausrechtlichen und fideikommissarischen Bindungen sowie die angeordnete Vermögensübertragung auf das Adelshaus als eigene Rechtspersönlichkeit nicht wirksam waren, bewirkte indes nicht, dass die Besitzungen in Mecklenburg und Österreich, die Bestandteil des Hausguts waren, in den frei vererblichen Nachlass des Fürsten Adolf fielen.
Denn im Falle der Nichtigkeit des Hausgesetzes vom 8 Dezember 1923 musste es bei dem Rechtszustand auf der Grundlage der dann weiter geltenden Hausgesetze von 1911 und 1913 verbleiben (bis zum reichsgesetzlichen Erlöschen des Sondervermögens per 1939).
Danach war, wie oben ausgeführt, durch die Hausgesetze von 1911 und 1913, nach denen nur ein männlicher Abkömmling des Fürstenhauses nach den Regeln der Erstgeburt und der Linealfolge als Erbe in Betracht kam, eine Vererbung des Hausguts nach den Vorschriften des BGB ausgeschlossen”.
Das Weiterwirken der Hausgesetze sollte mit Hilfe der NS Justiz gesichert werden, das Oberhaupt inthronisiert und favorisiert werden.
Wer Zweifel hat sollte S. 58 der Vier Prinzen lesen: Zitat aus BARCH 3001 Aktenband 10191, 1 S. 4:
"nach Auflösung der Familiengüter sind die derzeitigen Besitzer freie Eigentümer der Güter geworden und erkennen, Dank der ihnen wohlwollenden Gesetzgebung, keine Unterstützungspflicht gegenüber ihren weiteren Familienangehörigen mehr an."
Nun könnte man die berechtigte Frage stellen: Wieso haben sich zwei weitere Brüder für den Nationalsozialismus engagiert, wenn sie doch schlecht wegkommen sollten ? Meine Antwort auf diese Frage lautet: weil sich diese "weichenden" Brüder anderweitig bedienen sollten. Als Beleg folgende Zitate:
Die Kanzlei des Führers der NSDAP schrieb am 20 März 1940 an den Reichsführer SS: ·...da jedoch grundsätzlich keine Zweifel darüber bestehen, dass der Anspruch des (Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, Adjutant von Goebbels) zu Recht besteht, so werden keine Bedenken dagegen erhoben, seinem Vorschlage, an Stelle baren Geldes Landbesitz in den neuerworbenen Ostgebieten zu erhalten"....(S. 92 der Vier Prinzen). In einem weiteren Schreiben, diesmal des Reichsführers SS vom 23. Juni 1941 kommt zum Ausdruck, dass Friedrich Christian Ländereien des ehemaligen katholischen Stifts Kremsmünster (Oberösterreich) beansprucht, "....(S. 93 der Vier Prinzen).
Im Mai 1944 setzte sich Josias Prinz von Waldeck dafür ein, dass sein Schwager, SS Obersturmbannführer und Inhaber des Totenkopfringes, Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe Ländereien in den "neu erworbenen" Ostegbieten aufkaufen könnte (S. 80 ff. der Vier Prinzen).
Im Jahr 1943 empfahl Wolrad seinem Bruder Heinrich im Rahmen von Verhandlungen zur Abfindungsfrage, sich auf dem Häusermarkt einzudecken. Dieser antwortete am 10.4.1943:
“Wenn Du mir schreibst ich hätte mich genau so gut wie Didi (Friedrich Christian) dinglich sichern können so sage ich entschieden nein. Ob die Häuserblocks die Friedrich Christian kaufte arisch waren (gemeint sind Blocks nahe der Hackeschen Höfe in Berlin) ? Ich bezweifle es. Auf dieser Linie beabsichtige ich aber nicht Geld zu machen, als meines Vaters Sohn.”
Somit haben die nationalsozialistisch orientierten Brüder in perfekter Arbeitsteilung gehandelt. Der sich als "Oberhaupt" ausgebender Prinz Wolrad raffte das Vermögen seines verstorbenen Bruders Fürst Adolf zusammen und verwies die
Brüder auf "anderweitigen" Erwerb durch Arisierung oder Plünderung in den Ostgebieten. Ein verlockendes Angebot.
Mehr zur Thematik hier:
http://archiv.twoday.net/stories/3810499/
http://vierprinzen.blogspot.com/
Die gemeinsame Interessenlage erklärt die Kollaboration des Hochadels mit den Nationalsozialisten. Ähnliche Zusammenhänge hat auch Frau Anke Schmeling herausgearbeitet für Josias Prinz zu Waldeck und Pyrmont (Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont, der politische Weg eines hohen SS-Führers, Schriftenreihe Nationalsozialismus in Nordhessen Heft 16, Gesamthochschul-Bibliothek, Kassel 1993 S. 70-73
online https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/handle/urn:nbn:de:hebis:34-2008032620872 .
Dort heisst es: "Am 2.12.1938 wurde der fürstliche Besitz als Erbhof anerkannt. Dem Erbprinzen boten diese Regelungen eine Reihe wirtschaftlicher Vorteile, da die Umwandlung zum Erbhof die einzige Möglichkeit darstellte, den Besitz ungeteilt an eine Person zu binden. Gleichzeitig wurde er von allen Pflichtteilansprüchen von seiten seiner Geschwister, besonders seiner zwei Brüder entbunden, da ein Erbhof laut gesetzlicher Festlegung nur Alleineigentum sein konnte, das ungeschmälert an den Anerben überzugehen hatte. Darüberhinaus entfiel bei der Umschreibung des Besitzes und der darauf folgenden Umwandlung in einen Reichserbhof die sonst üblicherweise zu zahlende Erbschaftssteuer". Hierauf weist auch Jonathan Petropoulos in "Royals and the Reich" hin, Oxford University Press 2006, S. 264. Genau diese Zusammenhänge treffen auf "Fürst Wolrad" zu. Die rückwirkende Umwandlung von freiem Vermögen zu Fideikommiss (die einhergeht mit der Rückdatierung des Aufnahmeantrages in die NSDAP) ermöglichte den Übergang des Alleineigentums an denjenigen der sich als besonders "hilfswilliger Nationalsozialist" ausgezeichnet hatte.
Ausführlicher S. 299 - 302 in Vier Prinzen:
http://edocs.fuberlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Es galt nachstehenden juristischen Konflikt mit Hilfe der nationalsozialistischen "Gewaltmenschen" zu lösen:
Einerseits die Sichtweise die 1948 Dr. Kirchhoff darstellte und andererseits die Sichtweise eines in der Vergangenheit verankerten Senats des OLG Celle:
In einem ausführlichen Gutachten von Herrn Dr. Hans Kirchhoff (kurioserweise ehemaliger Beamter des Reichsjustizministeriums der aber den Briten geeignet erschien, um als Dezernent das Special Legal Advice Bureau SLAB zu besetzen) heisst es am 22 März 1948 (Gutachten für den Präsidenten des Zentraljustizamtes in Hamburg):
S. 99: “schon bei der Kodifikation des BGB war...die Garantie für den Bestand der privatrechtlichen Sonderrechte des hohen Adels abgelehnt worden.”
S. 100: “Somit können die vormals regierenden Fürstenhäuser und die ihnen gleichgestellten Standesherrn weder auf die ihre Vorrechte begründenden innerstaatlichen Gesetze der Zeit bis 1918 noch auf internationale Abmachungen und Garantien aus der Zeit von 1914 zurückgreifen, um aus ihnen eine von den allgemeinen Gesetzen abweichende Behandlung ihrer Person oder ihrer Rechte, insbesondere ihres Eigentums herleiten.”
S. 101: Rechtsunerheblich ist was der Kaiser der Franzosen im Jahre 1810 getan gedacht und garantiert haben soll; darüber ist die Geschichte und die Rechtsentwicklung längst hinwegegangen. Kein Deutscher kann sich heute noch auf
S. 102 ein “Recht” von Gnaden Napoleons berufen. Rechtsunerheblich ist auch, ob der oder jener Standesherr auf dem Wiener Kongress vertreten war;
...Die willkürliche Verschiebung der staats- und privatrechtlichen Fragen auf das Gebiet eines falsch verstandenen Völkerrechts (status quo Garantie) ist der Kardinalfehler, der sich durch das ganze Gutachten hindurchzieht und zu dem unhaltbaren und widersinnigen Ergebnis führt. Wäre sein Standpunkt zutreffend, so hätte auch z. Bsp. Grundeigentum der Standesherrn nach dem Preussischen Enteignungsgesetz von 1874 nicht enteignet werden können, ein Gedanke, auf den bis heute niemand gekommen ist.
Dr. Kirchhoff.”
Das OLG Celle schreibt dagegen in einem Urteil des 21. Jahrhunderts auf S. 37:
“Eine etwaige Nichtigkeit des Hausgesetzes (von 1923) mit der Folge, dass die Aufhebung der hausrechtlichen und fideikommissarischen Bindungen sowie die angeordnete Vermögensübertragung auf das Adelshaus als eigene Rechtspersönlichkeit nicht wirksam waren, bewirkte indes nicht, dass die Besitzungen in Mecklenburg und Österreich, die Bestandteil des Hausguts waren, in den frei vererblichen Nachlass des Fürsten Adolf fielen.
Denn im Falle der Nichtigkeit des Hausgesetzes vom 8 Dezember 1923 musste es bei dem Rechtszustand auf der Grundlage der dann weiter geltenden Hausgesetze von 1911 und 1913 verbleiben (bis zum reichsgesetzlichen Erlöschen des Sondervermögens per 1939).
Danach war, wie oben ausgeführt, durch die Hausgesetze von 1911 und 1913, nach denen nur ein männlicher Abkömmling des Fürstenhauses nach den Regeln der Erstgeburt und der Linealfolge als Erbe in Betracht kam, eine Vererbung des Hausguts nach den Vorschriften des BGB ausgeschlossen”.
Das Weiterwirken der Hausgesetze sollte mit Hilfe der NS Justiz gesichert werden, das Oberhaupt inthronisiert und favorisiert werden.
Wer Zweifel hat sollte S. 58 der Vier Prinzen lesen: Zitat aus BARCH 3001 Aktenband 10191, 1 S. 4:
"nach Auflösung der Familiengüter sind die derzeitigen Besitzer freie Eigentümer der Güter geworden und erkennen, Dank der ihnen wohlwollenden Gesetzgebung, keine Unterstützungspflicht gegenüber ihren weiteren Familienangehörigen mehr an."
Nun könnte man die berechtigte Frage stellen: Wieso haben sich zwei weitere Brüder für den Nationalsozialismus engagiert, wenn sie doch schlecht wegkommen sollten ? Meine Antwort auf diese Frage lautet: weil sich diese "weichenden" Brüder anderweitig bedienen sollten. Als Beleg folgende Zitate:
Die Kanzlei des Führers der NSDAP schrieb am 20 März 1940 an den Reichsführer SS: ·...da jedoch grundsätzlich keine Zweifel darüber bestehen, dass der Anspruch des (Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, Adjutant von Goebbels) zu Recht besteht, so werden keine Bedenken dagegen erhoben, seinem Vorschlage, an Stelle baren Geldes Landbesitz in den neuerworbenen Ostgebieten zu erhalten"....(S. 92 der Vier Prinzen). In einem weiteren Schreiben, diesmal des Reichsführers SS vom 23. Juni 1941 kommt zum Ausdruck, dass Friedrich Christian Ländereien des ehemaligen katholischen Stifts Kremsmünster (Oberösterreich) beansprucht, "....(S. 93 der Vier Prinzen).
Im Mai 1944 setzte sich Josias Prinz von Waldeck dafür ein, dass sein Schwager, SS Obersturmbannführer und Inhaber des Totenkopfringes, Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe Ländereien in den "neu erworbenen" Ostegbieten aufkaufen könnte (S. 80 ff. der Vier Prinzen).
Im Jahr 1943 empfahl Wolrad seinem Bruder Heinrich im Rahmen von Verhandlungen zur Abfindungsfrage, sich auf dem Häusermarkt einzudecken. Dieser antwortete am 10.4.1943:
“Wenn Du mir schreibst ich hätte mich genau so gut wie Didi (Friedrich Christian) dinglich sichern können so sage ich entschieden nein. Ob die Häuserblocks die Friedrich Christian kaufte arisch waren (gemeint sind Blocks nahe der Hackeschen Höfe in Berlin) ? Ich bezweifle es. Auf dieser Linie beabsichtige ich aber nicht Geld zu machen, als meines Vaters Sohn.”
Somit haben die nationalsozialistisch orientierten Brüder in perfekter Arbeitsteilung gehandelt. Der sich als "Oberhaupt" ausgebender Prinz Wolrad raffte das Vermögen seines verstorbenen Bruders Fürst Adolf zusammen und verwies die
Brüder auf "anderweitigen" Erwerb durch Arisierung oder Plünderung in den Ostgebieten. Ein verlockendes Angebot.
Mehr zur Thematik hier:
http://archiv.twoday.net/stories/3810499/
http://vierprinzen.blogspot.com/
vom hofe - am Dienstag, 11. Mai 2010, 09:28 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Andrea Beyer hat auf meine Bitte hin einen kleinen Fundbericht über die Identifzierung des württembergischen Kinder- und Jugendbuchautors "J. B. Rothacker" verfasst. KG
Wer war J. B. Rothacker?
Von Andrea Beyer
Der Name J. B. Rothacker taucht immer wieder im Zusammenhang mit Sagensammlungen auf. Aber wer war das eigentlich?
Erster Blick ins World Biographical Information System (WBIS): 10
Treffer für Rothacker, aber keiner der in Frage kam. Nächster Versuch die Personennamendatei (PND) [1], auch da nur unter vorgenannter Namensform. Weitere Suchen nach einem Hinweis in Bibliothekskatalogen wie HeBIS [2] oder dem Karlsruher Virtuellen Katalog (KVK) [3] blieben ergebnislos. Letzte Hoffnung eine intensive Recherche bei Google Books.
Erste grobe Suche ergab 2 Bücher im Volltext: "Süddeutschlands Sagen", 2. Auflage, Stuttgart: Fischhaber, 1859 und "Auserlesene Mährchen". Reutlingen: Heerbrandt, 1839. Schaut man bei der Sagensammlung unter "Andere Ausgaben", lässt sich die Erstausgabe Reutlingen: Enßlin und Laiblin von 1837 finden [4]. Bei genaueren Hinsehen enthält diese Ausgabe zwei Titelblätter, eines mit der Verfasserangabe J. B. Rothacker, das andere mit J. B. R. Es liegt also der Verdacht nahe, dass es weitere Schriften unter diesem Akronym geben könnte. Und in der Tat kam ein weiteres Exemplar der Erstausgabe der Süddeutschen Sagen [5] zum Vorschein.
Die Suche lässt sich mit vielerlei Buchstabenkombinationen erweitern, wie z.B. "J+B+R" "Johann Rothacker" oder "J+B+Rothacker", und tatsächlich gab es einen Eintrag, der hoffen ließ. Im Königlich-Württembergisches Hof- und Staats-Handbuch auf die Jahre 1809 und 1810 steht unter Amtsstadt Herrenberg folgender Eintrag: Collaborator: Hr. Joh. Burkhard Rothacker [6].
Einem Hinweis auf das Deutsche Literaturarchiv Marbach nachgehend, welches einen Brief Rothackers an den Cotta-Verlag besitzt, stellte sich heraus, dass der Gesuchte mit dem Kollaborator identisch ist [7].
Durch weitere Nachfragen, so beim Landeskirchlichen Archiv Stuttgart und den Stadtarchiven Tübingen und Herrenberg, konnte folgender Lebenslauf ermittelt werden.
Johann Burkhardt Rothacker wurde am 5. August 1779 als Sohn eines Schusters in Tübingen geboren [8].
Bis 1797 erhielt er seine Lehrerausbildung an der Tübinger Schola
Anatolica [9]. Bereits im Jahr 1796 bewarb er sich mit einem
Empfehlungsschreiben des Tübinger Professors Dr. Ludwig Josef Uhland an der deutschen Knabenschule als Provisor, bekam diese Stelle aber nicht [10].
1798 bekam Rothacker eine Anstellung als 2. Provisor an der Tübinger Mädchenschule [9].
Ab 1809 [11] unterrichtete er als Kollaborator an der Lateinschule in
Herrenberg, wo er wegen "mäßigen Erfolg[s]" am 6. April 1823 seinen Abschied erhielt [12] und im gleichen Jahr wieder nach Tübingen zog [13].
Rothacker heiratete 1810 die acht Jahre jüngere Rosina Gottliebin,
geborene Kronecker aus Tübingen (Tochter eines Bortenwirkers), die 1812 starb. Zweite Ehefrau wurde 1813 Friedericke Christiane, geborene Trautmann aus Großbottwar (* 1779). Das Paar hatte fünf Kinder, von denen vier kurz nach der Geburt verstarben[8] [13]. Laut Rothackers eigenen Angaben erlag seine Ehefrau 1834 der Ruhr [7].
Johann Burkhardt Rothacker starb am 5. Dezember 1851 in Tübingen [8].
Johann Burkhardt Rothacker, der als Lehrer in Tübingen und Herrenberg wirkte, hatte es im Leben nicht leicht. Wohlstand [14] war ihm mit seinem kargen Einkommen und der Herausgabe mehrerer Schriften nicht vergönnt, was sich unter anderem seinem Bettelbrief an den Verlag Cotta in Tübingen entnehmen lässt [7].
Der Pädagoge schrieb Sagen- und Märchensammlungen, sowie Erzählungen, Sprüche und Belehrungen für die Jugend. Eine - bisher nicht vorhandene - Bibliographie seiner Werke findet sich in Wikisource [15].
[1] http://d-nb.info/gnd/100260837 . Für Unterstützung danke ich Klaus Graf.
[2] http://www.portal.hebis.de/servlet/Top/searchadvanced
[3] http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html
[4] http://books.google.com/books?id=srJZAAAAMAAJ
[5] http://books.google.com/books?id=jz8WAAAAYAAJ
[6] http://books.google.com/books?id=CmwAAAAAcAAJ&pg=RA1-PA348
[7] http://de.wikisource.org/wiki/Brief_an_Cotta_%28Rothacker%29
[8] Familienregister Tübingen
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Familienregister_Tuebingen_Rothacker.jpg
[9] Wolfram Hauer: Lokale Schulentwicklung und städtische Lebenswelt. Das Schulwesen in Tübingen von seinen Anfängen im Spätmittelalter bis 1806, 2003, S. 408
http://books.google.com/books?id=tHNZqPs2630C&pg=PA408 . Wenn er im Tübinger Bürgerbuch als Privatlehrer erscheint, passt das zu der Aussage im Brief an den 1796 geborenen Johann Georg IV. Freiherr Cotta von Cottendorf (siehe Anmerkung 7), er sei dessen erster ABC-Lehrer gewesen.
[10] Hauer: ebenda, S. 225
http://books.google.com/books?id=tHNZqPs2630C&pg=PA225. Das
Stadtarchiv Tübingen teilte mit: Die Wiederaufnahme ins Bürgerrecht erfolgte am 30. Juli 1823. Als Berufsbezeichnung ist Privatlehrer angegeben. Nach seinem Tode wurde keine Inventur vorgenommen. Das Findbuch zum Bestand A80 "Inventuren und Teilungen" verweist auf eine Armutsurkunde vom 19. Januar 1852 (Stadtarchiv Tübingen A80/189, Bl. 595).
[11] In den Personalakten der Lehrer abweichende Beschäftigungszeit für Herrenberg: 1808-1826, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 203 I Bü 1363 http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1831972
[12] Herrenberg und seine Lateinschule. Hrsg. von Walter Gerblich [1962], S. 115. 1824 heißt es: "Bekanntlich haben wir nach langem Kampf unsere Schule von Rothacker befreit" (ebd.).
[13] Familienregister Herrenberg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Familienregister_Herrenberg_Rothacker.jpg.
Nach den Inventuren und Teilungen im Stadtarchiv Herrenberg war der Vater von Rosina: Adam Friedrich Kronecker, Bortenwirker (Inv.
2.12.1813).
[14] 1814 war die Hälfte seiner Besoldung mit Arrest belegt. Siehe:
Herrenberg und seine Lateinschule. Hrsg. von Walter Gerblich [1962], S. 115
[15] http://de.wikisource.org/wiki/Johann_Burkhardt_Rothacker
#forschung
Wer war J. B. Rothacker?
Von Andrea Beyer
Der Name J. B. Rothacker taucht immer wieder im Zusammenhang mit Sagensammlungen auf. Aber wer war das eigentlich?
Erster Blick ins World Biographical Information System (WBIS): 10
Treffer für Rothacker, aber keiner der in Frage kam. Nächster Versuch die Personennamendatei (PND) [1], auch da nur unter vorgenannter Namensform. Weitere Suchen nach einem Hinweis in Bibliothekskatalogen wie HeBIS [2] oder dem Karlsruher Virtuellen Katalog (KVK) [3] blieben ergebnislos. Letzte Hoffnung eine intensive Recherche bei Google Books.
Erste grobe Suche ergab 2 Bücher im Volltext: "Süddeutschlands Sagen", 2. Auflage, Stuttgart: Fischhaber, 1859 und "Auserlesene Mährchen". Reutlingen: Heerbrandt, 1839. Schaut man bei der Sagensammlung unter "Andere Ausgaben", lässt sich die Erstausgabe Reutlingen: Enßlin und Laiblin von 1837 finden [4]. Bei genaueren Hinsehen enthält diese Ausgabe zwei Titelblätter, eines mit der Verfasserangabe J. B. Rothacker, das andere mit J. B. R. Es liegt also der Verdacht nahe, dass es weitere Schriften unter diesem Akronym geben könnte. Und in der Tat kam ein weiteres Exemplar der Erstausgabe der Süddeutschen Sagen [5] zum Vorschein.
Die Suche lässt sich mit vielerlei Buchstabenkombinationen erweitern, wie z.B. "J+B+R" "Johann Rothacker" oder "J+B+Rothacker", und tatsächlich gab es einen Eintrag, der hoffen ließ. Im Königlich-Württembergisches Hof- und Staats-Handbuch auf die Jahre 1809 und 1810 steht unter Amtsstadt Herrenberg folgender Eintrag: Collaborator: Hr. Joh. Burkhard Rothacker [6].
Einem Hinweis auf das Deutsche Literaturarchiv Marbach nachgehend, welches einen Brief Rothackers an den Cotta-Verlag besitzt, stellte sich heraus, dass der Gesuchte mit dem Kollaborator identisch ist [7].
Durch weitere Nachfragen, so beim Landeskirchlichen Archiv Stuttgart und den Stadtarchiven Tübingen und Herrenberg, konnte folgender Lebenslauf ermittelt werden.
Johann Burkhardt Rothacker wurde am 5. August 1779 als Sohn eines Schusters in Tübingen geboren [8].
Bis 1797 erhielt er seine Lehrerausbildung an der Tübinger Schola
Anatolica [9]. Bereits im Jahr 1796 bewarb er sich mit einem
Empfehlungsschreiben des Tübinger Professors Dr. Ludwig Josef Uhland an der deutschen Knabenschule als Provisor, bekam diese Stelle aber nicht [10].
1798 bekam Rothacker eine Anstellung als 2. Provisor an der Tübinger Mädchenschule [9].
Ab 1809 [11] unterrichtete er als Kollaborator an der Lateinschule in
Herrenberg, wo er wegen "mäßigen Erfolg[s]" am 6. April 1823 seinen Abschied erhielt [12] und im gleichen Jahr wieder nach Tübingen zog [13].
Rothacker heiratete 1810 die acht Jahre jüngere Rosina Gottliebin,
geborene Kronecker aus Tübingen (Tochter eines Bortenwirkers), die 1812 starb. Zweite Ehefrau wurde 1813 Friedericke Christiane, geborene Trautmann aus Großbottwar (* 1779). Das Paar hatte fünf Kinder, von denen vier kurz nach der Geburt verstarben[8] [13]. Laut Rothackers eigenen Angaben erlag seine Ehefrau 1834 der Ruhr [7].
Johann Burkhardt Rothacker starb am 5. Dezember 1851 in Tübingen [8].
Johann Burkhardt Rothacker, der als Lehrer in Tübingen und Herrenberg wirkte, hatte es im Leben nicht leicht. Wohlstand [14] war ihm mit seinem kargen Einkommen und der Herausgabe mehrerer Schriften nicht vergönnt, was sich unter anderem seinem Bettelbrief an den Verlag Cotta in Tübingen entnehmen lässt [7].
Der Pädagoge schrieb Sagen- und Märchensammlungen, sowie Erzählungen, Sprüche und Belehrungen für die Jugend. Eine - bisher nicht vorhandene - Bibliographie seiner Werke findet sich in Wikisource [15].
[1] http://d-nb.info/gnd/100260837 . Für Unterstützung danke ich Klaus Graf.
[2] http://www.portal.hebis.de/servlet/Top/searchadvanced
[3] http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html
[4] http://books.google.com/books?id=srJZAAAAMAAJ
[5] http://books.google.com/books?id=jz8WAAAAYAAJ
[6] http://books.google.com/books?id=CmwAAAAAcAAJ&pg=RA1-PA348
[7] http://de.wikisource.org/wiki/Brief_an_Cotta_%28Rothacker%29
[8] Familienregister Tübingen
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Familienregister_Tuebingen_Rothacker.jpg
[9] Wolfram Hauer: Lokale Schulentwicklung und städtische Lebenswelt. Das Schulwesen in Tübingen von seinen Anfängen im Spätmittelalter bis 1806, 2003, S. 408
http://books.google.com/books?id=tHNZqPs2630C&pg=PA408 . Wenn er im Tübinger Bürgerbuch als Privatlehrer erscheint, passt das zu der Aussage im Brief an den 1796 geborenen Johann Georg IV. Freiherr Cotta von Cottendorf (siehe Anmerkung 7), er sei dessen erster ABC-Lehrer gewesen.
[10] Hauer: ebenda, S. 225
http://books.google.com/books?id=tHNZqPs2630C&pg=PA225. Das
Stadtarchiv Tübingen teilte mit: Die Wiederaufnahme ins Bürgerrecht erfolgte am 30. Juli 1823. Als Berufsbezeichnung ist Privatlehrer angegeben. Nach seinem Tode wurde keine Inventur vorgenommen. Das Findbuch zum Bestand A80 "Inventuren und Teilungen" verweist auf eine Armutsurkunde vom 19. Januar 1852 (Stadtarchiv Tübingen A80/189, Bl. 595).
[11] In den Personalakten der Lehrer abweichende Beschäftigungszeit für Herrenberg: 1808-1826, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 203 I Bü 1363 http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1831972
[12] Herrenberg und seine Lateinschule. Hrsg. von Walter Gerblich [1962], S. 115. 1824 heißt es: "Bekanntlich haben wir nach langem Kampf unsere Schule von Rothacker befreit" (ebd.).
[13] Familienregister Herrenberg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Familienregister_Herrenberg_Rothacker.jpg.
Nach den Inventuren und Teilungen im Stadtarchiv Herrenberg war der Vater von Rosina: Adam Friedrich Kronecker, Bortenwirker (Inv.
2.12.1813).
[14] 1814 war die Hälfte seiner Besoldung mit Arrest belegt. Siehe:
Herrenberg und seine Lateinschule. Hrsg. von Walter Gerblich [1962], S. 115
[15] http://de.wikisource.org/wiki/Johann_Burkhardt_Rothacker
#forschung
KlausGraf - am Dienstag, 11. Mai 2010, 01:53 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=5467 entnehme ich folgende Hinweise auf zwei Aufsätze in der österreichischen juristischen Zeitschrift .
Urheberrechtlich interessant im neuen Heft 1/10 der MR-Int:
http://www.medien-recht.com/714-MR-Int_1_10
MR-Int 1/10, S. 19 – 24.
Sandra Csillag, Der Google-Urheberrechtsvergleich – The American Dream vom digitalen Monopol
Ein Bericht über den Stoff, aus dem die Träume sind – das amerikanische Urheberrecht. Es kennt den Begriff des „Fair use“ und wenn ein potenter Nutzer wie Google diesen Begriff interpretiert, hat er auch gleich eine extensive Auslegung zur Hand und dann wird aus dem „Fair use“ ein „Yes, we can“ und dann wird der Traum Wirklichkeit. Aber soweit sind wir noch nicht. …
Zum Stand des Verfahrens um das “Google Library Project”. Csillag analysiert den Stand der “class action” vor allem im Hinblick auf die Situation der europäischen Autoren und Verleger. Das im Oktober 2009 dem US-Gericht präsentierte “Settlement” ist auch durch den Widerstand der ausländischen Rechteinhaber gehörig ins Wanken geraten.
MR-Int 1/10, S. 25 – 29
Klaudia Franciska Fodor, Verwaiste Werke im ungarischen Urheberrecht
Mit einer Novelle im Jahr 2008 wurden in das ungarische Urheberrechtsgesetz Bestimmungen über ein Verfahren zur Nutzung verwaister Werke – ohne Zustimmung des nicht auffindbaren Urhebers – eingefügt. Dabei wird dem Antragsteller durch das Ungarische Patentamt eine Lizenz zur zeitlich und territorial auf das ungarische Staatsgebiet begrenzten, nicht ausschließlichen Nutzung des verwaisten Werks erteilt. Fodor erläutert das Verfahren zum Nachweis der Unauffindbarkeit des Autors sowie die Verpflichtung zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr und zum Erlag eines Nutzungsentgelts durch den Nutzer.
Die Effizienz der neuen Regelung ist allerdings – wie die Autorin aufzeigt – sehr umstritten, es sind bislang noch keine praktischen Erfahrungen bekannt.
Da mir Josef Pauser freundlicherweise die Aufsätze von sich aus übersandt hat, worüber ich mich gefreut habe, kann ich ergänzend mitteilen:
Die Autorin des ersten Beitrags ist Geschäftsführerin der österreichischen Literatur-Verwertungsgesellschaft und ihre Ausführungen sind entsprechend tendenziös gegen Google eingestellt. dass bei den "Inserts" nicht darauf verwiesen wird, dass der Hauptanwendungsbereich Buchbeiträge sind, ist wenig sachkundig. Dass das Removal für alle österreichischen Verlagsprodukte, die die Literar-Mechana vertritt, erklärt werden wird, ist für die Wissenschaft in höchstem Maße nachteilig. Die Position der österreichischen Verwertungsgesellschaft ist genauso inakzeptabel wie die der VG Wort und muss ebenso scharf bekämpft werden.
Mir bislang unbekannt war, dass Ungarn seit 2008 eine Regelung zu verwaisten Werken hat. Diese stellt der zweite Aufsatz vor. Die Regelung, ein Verwaltungsverfahren beim Patentamt nachdem eine "diligent search" ergebnislos blieb, ist aber völlig bürokratisch und unpraktikabel. Eine Regelung zu verwaisten Werken, die bei nicht-ertragsorientierten Nutzungen mindestens 120 Euro kostet zuzüglich zu den Lizenzgebühren, ist für durchschnittliche Werke ohne sonderlichen kommerziellen Wert völlig überteuert. Wenn für eine einzelne Fotografie, die man - Marktpreise vorausgesetzt - für 100 Euro dauerhaft im Internet nutzen dürfte, ein erheblicher Suchaufwand betrieben werden und dann noch eine Erlaubnis eingeholt und ein Nutzungsentgelt (bei ertragsorientierter Nutzung im voraus) entrichtet werden muss, lohnt sich das schlicht und einfach nicht, und es kommt billiger, einfach zu nutzen und bei nachträglichem Auftauchen eines Rechtsinhabers zu entschädigen.
Urheberrechtlich interessant im neuen Heft 1/10 der MR-Int:
http://www.medien-recht.com/714-MR-Int_1_10
MR-Int 1/10, S. 19 – 24.
Sandra Csillag, Der Google-Urheberrechtsvergleich – The American Dream vom digitalen Monopol
Ein Bericht über den Stoff, aus dem die Träume sind – das amerikanische Urheberrecht. Es kennt den Begriff des „Fair use“ und wenn ein potenter Nutzer wie Google diesen Begriff interpretiert, hat er auch gleich eine extensive Auslegung zur Hand und dann wird aus dem „Fair use“ ein „Yes, we can“ und dann wird der Traum Wirklichkeit. Aber soweit sind wir noch nicht. …
Zum Stand des Verfahrens um das “Google Library Project”. Csillag analysiert den Stand der “class action” vor allem im Hinblick auf die Situation der europäischen Autoren und Verleger. Das im Oktober 2009 dem US-Gericht präsentierte “Settlement” ist auch durch den Widerstand der ausländischen Rechteinhaber gehörig ins Wanken geraten.
MR-Int 1/10, S. 25 – 29
Klaudia Franciska Fodor, Verwaiste Werke im ungarischen Urheberrecht
Mit einer Novelle im Jahr 2008 wurden in das ungarische Urheberrechtsgesetz Bestimmungen über ein Verfahren zur Nutzung verwaister Werke – ohne Zustimmung des nicht auffindbaren Urhebers – eingefügt. Dabei wird dem Antragsteller durch das Ungarische Patentamt eine Lizenz zur zeitlich und territorial auf das ungarische Staatsgebiet begrenzten, nicht ausschließlichen Nutzung des verwaisten Werks erteilt. Fodor erläutert das Verfahren zum Nachweis der Unauffindbarkeit des Autors sowie die Verpflichtung zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr und zum Erlag eines Nutzungsentgelts durch den Nutzer.
Die Effizienz der neuen Regelung ist allerdings – wie die Autorin aufzeigt – sehr umstritten, es sind bislang noch keine praktischen Erfahrungen bekannt.
Da mir Josef Pauser freundlicherweise die Aufsätze von sich aus übersandt hat, worüber ich mich gefreut habe, kann ich ergänzend mitteilen:
Die Autorin des ersten Beitrags ist Geschäftsführerin der österreichischen Literatur-Verwertungsgesellschaft und ihre Ausführungen sind entsprechend tendenziös gegen Google eingestellt. dass bei den "Inserts" nicht darauf verwiesen wird, dass der Hauptanwendungsbereich Buchbeiträge sind, ist wenig sachkundig. Dass das Removal für alle österreichischen Verlagsprodukte, die die Literar-Mechana vertritt, erklärt werden wird, ist für die Wissenschaft in höchstem Maße nachteilig. Die Position der österreichischen Verwertungsgesellschaft ist genauso inakzeptabel wie die der VG Wort und muss ebenso scharf bekämpft werden.
Mir bislang unbekannt war, dass Ungarn seit 2008 eine Regelung zu verwaisten Werken hat. Diese stellt der zweite Aufsatz vor. Die Regelung, ein Verwaltungsverfahren beim Patentamt nachdem eine "diligent search" ergebnislos blieb, ist aber völlig bürokratisch und unpraktikabel. Eine Regelung zu verwaisten Werken, die bei nicht-ertragsorientierten Nutzungen mindestens 120 Euro kostet zuzüglich zu den Lizenzgebühren, ist für durchschnittliche Werke ohne sonderlichen kommerziellen Wert völlig überteuert. Wenn für eine einzelne Fotografie, die man - Marktpreise vorausgesetzt - für 100 Euro dauerhaft im Internet nutzen dürfte, ein erheblicher Suchaufwand betrieben werden und dann noch eine Erlaubnis eingeholt und ein Nutzungsentgelt (bei ertragsorientierter Nutzung im voraus) entrichtet werden muss, lohnt sich das schlicht und einfach nicht, und es kommt billiger, einfach zu nutzen und bei nachträglichem Auftauchen eines Rechtsinhabers zu entschädigen.
KlausGraf - am Dienstag, 11. Mai 2010, 00:03 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=5482
Copyright for Creativity (C4C) ist eine Initiative führender europäische Kultur-, Wissenschafts- und Bildungsorganisationen für ein zeitgemäßeres und wettbewerbsfreundlicheres Urheberrecht.
https://www.copyright4creativity.eu/bin/view/Main/

Copyright for Creativity (C4C) ist eine Initiative führender europäische Kultur-, Wissenschafts- und Bildungsorganisationen für ein zeitgemäßeres und wettbewerbsfreundlicheres Urheberrecht.
https://www.copyright4creativity.eu/bin/view/Main/

KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 23:58 - Rubrik: Open Access
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Die WELT hat Googles Datenschutzbeauftragten dazu interviewt:
http://www.welt.de/webwelt/article7546833/Google-kann-die-ganze-Aufregung-nicht-verstehen.html
Aus den Kommentaren:
"In Spanien ist Streetview nicht mehr wegzudenken. Man sucht eine neue Wohnung? In der Immobilienanzeige ist der Streetviewlink enthalten. So kann man schonmal virtuell um den Block fahren. Man sucht ein Geschäft, eine Bushaltestelle? Von Google Maps schwenkt man problemlos in den StreetView-Modus und sucht vor Ort keine Minute mehr nach Hausnummern, sondern weiß genau, wo man (theoretisch) parken kann etc."
Das StreetView-Auto im Detail:
http://www.korben.info/google-car-photos-interieur.html
10 Argumente pro & contra
http://www.telemedicus.info/article/1736-Zehn-Argumente-pro-und-contra-Google-Street-View.html
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
http://www.welt.de/webwelt/article7546833/Google-kann-die-ganze-Aufregung-nicht-verstehen.html
Aus den Kommentaren:
"In Spanien ist Streetview nicht mehr wegzudenken. Man sucht eine neue Wohnung? In der Immobilienanzeige ist der Streetviewlink enthalten. So kann man schonmal virtuell um den Block fahren. Man sucht ein Geschäft, eine Bushaltestelle? Von Google Maps schwenkt man problemlos in den StreetView-Modus und sucht vor Ort keine Minute mehr nach Hausnummern, sondern weiß genau, wo man (theoretisch) parken kann etc."
Das StreetView-Auto im Detail:
http://www.korben.info/google-car-photos-interieur.html
10 Argumente pro & contra
http://www.telemedicus.info/article/1736-Zehn-Argumente-pro-und-contra-Google-Street-View.html
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 17:07 - Rubrik: Datenschutz
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Im Huckepack der Bibliothekare, mit denen sie in einer gemeinsamen Organisation zusammengeschlossen sind, haben auch die Archivare der kanadischen Queens-University eine Regelung beschlossen, derzufolge sie ihre wissenschaftlichen Beiträge im Open-Access-Repositorium der Universität einstellen sollen:
http://archiv.twoday.net/stories/6330741/
Seite des Universitätsarchivs
http://archives.queensu.ca
http://archiv.twoday.net/stories/6330741/
Seite des Universitätsarchivs
http://archives.queensu.ca
KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 16:29 - Rubrik: Open Access
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"Librarians and archivists at Queen's University recognize the importance of open access to content creators and researchers in fostering new ideas, creating knowledge and ensuring that it is available as widely as possible. In keeping with our long-standing support of the Open Access movement, Queen's librarians and archivists move to adopt a policy which would ensure our research is disseminated as widely as possible and available in perpetuity through deposit in Queen's institutional repository, QSpace"
http://post.queensu.ca/~qula/open_access.html
http://post.queensu.ca/~qula/open_access.html
KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 16:27 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 16:22 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Directory of Open Access Journals reaches new milestones – now 7 years of operation, now more than 5 000 journals, now more than 2 000 journals searchable on article level, very soon more than 400 000 articles searchable!
http://www.doaj.org
http://www.doaj.org
KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 12:35 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 12:05 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 11:57 - Rubrik: English Corner
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http://www.bibliothek-saur.de/preprint/2010/ar2654_kataloganreicherung.pdf
Siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/6175013/
Siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/6175013/
KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 11:56 - Rubrik: Open Access
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http://wiki.piratenpartei.de/images/d/d2/NRW_Programm_2010_A5.pdf
Auszug:
Die NRW-Piraten wollen die Zugangsbeschränkungen
für digitale Bibliotheken abbauen.
Zurzeit finden sich in den digitalen Bibliotheken
hauptsächlich Doktorarbeiten und
vergleichbare Ergebnisse. Diplomarbeiten,
Hausarbeiten und Ähnliches werden nicht
gespeichert und stehen damit auch nicht für
die Recherche zur Verfügung. Da die Veröffentlichung
in diesen Bibliotheken praktisch
kostenfrei ist, braucht hier nicht gespart zu
werden. Dieses Vorgehen führt zu einem
unnötigen Verlust an Wissen. Viele junge
Wissenschaftler kommen zu spät mit den
digitalen Bibliotheken in Kontakt. Daher setzen
wir uns für die Öffnung dieser Bibliotheken
ein.
Mit 1,5 Prozent landesweit hat die von mir gewählte Piratenpartei keinen Blumentopf gewonnen (auch wenn es in einzelnen Orten auch bessere Ergebnisse gab: Aachen I 4,2 %). Aber ich empfehle einen Blick auch auf die anderen Punkte des Wahlprogramms, das zeigt, dass sich die Piratenpartei thematisch deutlich breiter aufgestellt hat als früher.
Update:
http://www.derwesten.de/nachrichten/Frust-nach-der-Wahl-Piraten-wollen-raus-aus-dem-Netz-id2967923.html

Auszug:
Die NRW-Piraten wollen die Zugangsbeschränkungen
für digitale Bibliotheken abbauen.
Zurzeit finden sich in den digitalen Bibliotheken
hauptsächlich Doktorarbeiten und
vergleichbare Ergebnisse. Diplomarbeiten,
Hausarbeiten und Ähnliches werden nicht
gespeichert und stehen damit auch nicht für
die Recherche zur Verfügung. Da die Veröffentlichung
in diesen Bibliotheken praktisch
kostenfrei ist, braucht hier nicht gespart zu
werden. Dieses Vorgehen führt zu einem
unnötigen Verlust an Wissen. Viele junge
Wissenschaftler kommen zu spät mit den
digitalen Bibliotheken in Kontakt. Daher setzen
wir uns für die Öffnung dieser Bibliotheken
ein.
Mit 1,5 Prozent landesweit hat die von mir gewählte Piratenpartei keinen Blumentopf gewonnen (auch wenn es in einzelnen Orten auch bessere Ergebnisse gab: Aachen I 4,2 %). Aber ich empfehle einen Blick auch auf die anderen Punkte des Wahlprogramms, das zeigt, dass sich die Piratenpartei thematisch deutlich breiter aufgestellt hat als früher.
Update:
http://www.derwesten.de/nachrichten/Frust-nach-der-Wahl-Piraten-wollen-raus-aus-dem-Netz-id2967923.html

KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 01:00 - Rubrik: Open Access
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Web: La Selva from Web on Vimeo.
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Entwurf-fuer-neues-Leistungsschutzrecht-durchgesickert-995700.html
http://www.irights.info/index.php?id=880
Das ist so absurd, dass ich mir nicht vorstellen kann, wer das durchdrücken kann.
http://www.irights.info/index.php?id=880
Das ist so absurd, dass ich mir nicht vorstellen kann, wer das durchdrücken kann.
KlausGraf - am Sonntag, 9. Mai 2010, 04:04 - Rubrik: Archivrecht
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http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Elian&oldid=73508598#Dein_Einsatz
Sehr instruktives Paulinzella-Beispiel von Elian (die sich auch gegen Founders-Rechte von Wales ausspricht). Zitat:
Und ich meine: Wenn man ein bißchen weniger macht, aber dafür die anonymen Leute, mit denen man auf den RC kommuniziert, wie Menschen behandelt, ihre Fragen beantwortet, sie versucht zu überzeugen und ihnen Gründe liefert, statt sie fünfmal zu reverten, mit nichtssagenden Standardtemplates und Warnhinweisen zu überschütten und wenn sie sich immer noch mucken, auf der VM zu melden und als Vandalen sperren zu lassen, dann würde Wikipedia vielleicht wieder zu einem Projekt, bei dem ich und andere gerne mitmachen statt bloß aus dem Off rumzumosern.
Sehr instruktives Paulinzella-Beispiel von Elian (die sich auch gegen Founders-Rechte von Wales ausspricht). Zitat:
Und ich meine: Wenn man ein bißchen weniger macht, aber dafür die anonymen Leute, mit denen man auf den RC kommuniziert, wie Menschen behandelt, ihre Fragen beantwortet, sie versucht zu überzeugen und ihnen Gründe liefert, statt sie fünfmal zu reverten, mit nichtssagenden Standardtemplates und Warnhinweisen zu überschütten und wenn sie sich immer noch mucken, auf der VM zu melden und als Vandalen sperren zu lassen, dann würde Wikipedia vielleicht wieder zu einem Projekt, bei dem ich und andere gerne mitmachen statt bloß aus dem Off rumzumosern.
KlausGraf - am Samstag, 8. Mai 2010, 18:54 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Samstag, 8. Mai 2010, 17:31 - Rubrik: Archivrecht
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Commons, Wikiquote and Wikisource has by themselves no educational value. They gain their educational value in the way that they provide repositories for the other WMF projects. Wikisource is the library of Wikipedia, Wiktionary, Wikinews, Wikibooks, Wikiversity and Wikispecies. The volumes collected in it should be judged with the same principle as the media files in Commons.
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2010-May/057926.html
Was für ein Unsinn! Dieses Board zeigt in der aktuellen Krise vor allem eins: Dass man die unfähigsten Leute hineingewählt hat.
[Update: Er hat sich dafür entschuldigt.]
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/6328256/
http://archiv.twoday.net/stories/6327533/
Foto Wing http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2010-May/057926.html
Was für ein Unsinn! Dieses Board zeigt in der aktuellen Krise vor allem eins: Dass man die unfähigsten Leute hineingewählt hat.
[Update: Er hat sich dafür entschuldigt.]
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/6328256/
http://archiv.twoday.net/stories/6327533/

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Im Rahmen der von Rambo ("Porn King") Wales initiierten Zensurwelle auf Wikimedia Commons - siehe http://archiv.twoday.net/stories/6327533/ (andere deutschsprachige Medien ignorieren das Thema) - musste auch obiges Bild dran glauben. Zwar hat Rambo nicht selbst sich die Finger schmutzig gemacht (er löschte lieber historische Kunst, die er als Pornographie ansah), aber ein getreuer Gefolgsmann:
06:40, 6 May 2010 Tiptoety (talk | contribs) deleted "File:Camila Tavares making a handbra.jpg" ? (Commons is not an amateur porn site)
Eher wenige Commons- und Wikipedia-User (außerhalb des Wikimedia Boards) verteidigen den von den Angriffen der ultrakonservativen Fox News ausgelösten Vandalismus.
Bei der Aufforderung, Jimbo das Founder Flag zu entziehen, steht es derzeit 131:50 dafür:
http://meta.wikimedia.org/wiki/Requests_for_comment/Remove_Founder_flag#For_removal
Diese Zahlen geben aber ein falsches Bild, da die entsprechende Seite schon seit der Wikiversity-Aktion besteht. Zählt man nur die seit dem 7. Mai eingetragenen Stimmen, so verteidigen nur 16 Rambo (an erster Stelle natürlich der besonders willfährige deutsche Commons-Admin AFBorchert), während die Nrr. 24-131 der sich gegen ihn Aussprechenden sich über die jüngste Zensur aufregen.
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Wikipedia-Gründer Jimbo (Jimbeau) Wales spielt sich mehr und mehr als Diktator auf:
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2010-May/057789.html
Siehe aus der gleichen Liste:
I try to understand what happened, but I'm not sure whether the pieces
that I found so far add up.
* Larry Sanger is mad about Wikimedia. [apparent]
* Larry Sanger notifies the FBI and tells them Wikimedia hosts child
porn. [affirmed]
* The FBI is rather unimpressed and does not take swift action. [apparent]
* Larry Sanger informs media about us alleging Wikimedia of hosting
porn. [unaffirmed]
* The (conservative) TV station FOX reports about Wikimedia and contacts
many important companies that have donated money for Wikimedia in the
past whether they want to comment on the allegations. [affirmed]
* The companies are contacting Wikimedia to ask what's going on.
[unaffirmed]
* The board worries about losses in donations and either sends Jimbo to
Commons or Jimbo unilaterally decides to handle the case. [unaffirmed]
* Without mentioning the previous developments Jimbo starts to delete
all files that are "porn" (in his opinion, not sparing PD-old artworks
etc.). Even engaging in edit-warring and ignoring input from the Commons
community and ignoring community policies. [affirmed]
* The Commons community condemns Jimbo's actions but has no power at all
to stop the "Founder"-flagged berserk. [affirmed]
Is this the story? Or are there any story arcs that I missed? Please
correct me, wherever I am wrong.
Marcus Buck
User:Slomox
Auf Commons ist der Unmut groß:
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons:Village_pump&oldid=38900569#Jimbo_the_vandal
Wales hat auch bekannte Kunstwerke mit seinen Schmuddelfingern angetastet:
http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Jimbo_Wales#Art

Edit-War des großen Zampanos:
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Special:Log&page=File:F%C3%A9licien_Rops_-_Sainte-Th%C3%A9r%C3%A8se.png

Diskussionen in der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Kurier&oldid=74066471
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Kurier#Vulva_Reloaded_.2B_Jimbo
Update 9.5. : "I've just now removed virtually all permissions to actually do things from the "Founder" flag. I even removed my ability to edit semi-protected pages! (I've kept permissions related to 'viewing' things.)" (Wales)
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2010-May/057789.html
Siehe aus der gleichen Liste:
I try to understand what happened, but I'm not sure whether the pieces
that I found so far add up.
* Larry Sanger is mad about Wikimedia. [apparent]
* Larry Sanger notifies the FBI and tells them Wikimedia hosts child
porn. [affirmed]
* The FBI is rather unimpressed and does not take swift action. [apparent]
* Larry Sanger informs media about us alleging Wikimedia of hosting
porn. [unaffirmed]
* The (conservative) TV station FOX reports about Wikimedia and contacts
many important companies that have donated money for Wikimedia in the
past whether they want to comment on the allegations. [affirmed]
* The companies are contacting Wikimedia to ask what's going on.
[unaffirmed]
* The board worries about losses in donations and either sends Jimbo to
Commons or Jimbo unilaterally decides to handle the case. [unaffirmed]
* Without mentioning the previous developments Jimbo starts to delete
all files that are "porn" (in his opinion, not sparing PD-old artworks
etc.). Even engaging in edit-warring and ignoring input from the Commons
community and ignoring community policies. [affirmed]
* The Commons community condemns Jimbo's actions but has no power at all
to stop the "Founder"-flagged berserk. [affirmed]
Is this the story? Or are there any story arcs that I missed? Please
correct me, wherever I am wrong.
Marcus Buck
User:Slomox
Auf Commons ist der Unmut groß:
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons:Village_pump&oldid=38900569#Jimbo_the_vandal
Wales hat auch bekannte Kunstwerke mit seinen Schmuddelfingern angetastet:
http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Jimbo_Wales#Art

Edit-War des großen Zampanos:
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Special:Log&page=File:F%C3%A9licien_Rops_-_Sainte-Th%C3%A9r%C3%A8se.png

Diskussionen in der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Kurier&oldid=74066471
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Kurier#Vulva_Reloaded_.2B_Jimbo
Update 9.5. : "I've just now removed virtually all permissions to actually do things from the "Founder" flag. I even removed my ability to edit semi-protected pages! (I've kept permissions related to 'viewing' things.)" (Wales)
Aus Anlass von
http://www.schockwellenreiter.de/blog/2010/05/06/cat-content-4/
wiederhole ich meinen Beitrag vom 14. März 2008
"Ohne Katzenbilder kann man im Internet niemals erfolgreich werden, erst recht nicht mit einem Blog. " (Link)

http://www.schockwellenreiter.de/blog/2010/05/06/cat-content-4/
wiederhole ich meinen Beitrag vom 14. März 2008
"Ohne Katzenbilder kann man im Internet niemals erfolgreich werden, erst recht nicht mit einem Blog. " (Link)

KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 21:29 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 21:20 - Rubrik: Datenschutz
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http://triffy.de/blog/2010/05/skandal-google-maps-schon-in-deutschland/
Der Hightech-Verband BITKOM hat den Gesetzentwurf gegen Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit scharf kritisiert:
http://www.blogspan.net/7428-bitkom-gegen-einschrankung-offentlicher-bildaufnahmen.html
„Die Freiheit, öffentlich zu fotografieren und zu filmen, sollte nicht beschnitten werden – das gilt für Bürger wie für Unternehmen“
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

Der Hightech-Verband BITKOM hat den Gesetzentwurf gegen Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit scharf kritisiert:
http://www.blogspan.net/7428-bitkom-gegen-einschrankung-offentlicher-bildaufnahmen.html
„Die Freiheit, öffentlich zu fotografieren und zu filmen, sollte nicht beschnitten werden – das gilt für Bürger wie für Unternehmen“
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 20:51 - Rubrik: Datenschutz
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http://www.bigwobber.nl/2010/05/04/persbericht-gemeenten-mogen-geen-leges-heffen-of-kosten-rekenen-voor-het-beantwoorden-van-een-wob-verzoek/
via
http://blog.fefe.de/
via
http://blog.fefe.de/
KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 20:31 - Rubrik: Datenschutz
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Kostenfreie Angebote stellt eine Linkliste zusammen:
http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/iud/lissh-informationsdienst/lissh-info_recht.html
http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/iud/lissh-informationsdienst/lissh-info_recht.html
KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 20:11 - Rubrik: Archivrecht
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http://bildarchiv.frobenius-katalog.de
Für Copyfraud-Bibliotheken, die ihre Digitalisate mit Wasserzeichen "verschönern", sollte es keinen Cent DFG-Förderung geben (die DFG spendierte 500.000 Euro für die Digitalisierung der 70.000 Bilder - wir Steuerzahler freuen uns immer, wenn wir in überteuerten Digitalisierungsfirmen Arbeitsplätze sichern dürfen ...).

KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 19:48 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://www.inka.uni-tuebingen.de/hand.php
"Dieser Handschriftenkatalog enthält deutschsprachige Handschriften des 16. - 20. Jahrhunderts (Signaturengruppen Md und Mh). Der Katalog befindet sich noch in Bearbeitung und wird laufend ergänzt."
Irgendetwas Vernünftiges ist der Datenbank derzeit nur mit Mühe zu entlocken. Schön wäre es, dass man einfach eine Liste der Signaturen ansteuern könnte, um alle Beschreibungen durchzugehen, aber soviel Benutzerfreundlichkeit darf man im heimlichen Herzen Schwabens und zumal bei Bibliothekaren nicht voraussetzen.
Wenn man bei der Stücksuche Martin eingibt, bekommt man wenigstens einige Beispiele für Einträge zu sehen.
Beispiel:
Signatur: Mh 6,1
Wolleber, David : Geschichte, Beschreibung und Genealogie der Klöster, Städte und edlen Familien Württembergs (Chorographia)
- 456 Bl., (gez. S. 241-1153) (wo die Nachfahrentafeln entnommen wurden, fehlen Seiten) - 33×21,5 cm - [Schorndorf] - 1591, Oktober 10/12
Schreiber: Autograph
Einband: Rindlederband auf Holzdeckel mit Goldprägung an den Rändern des Buchdeckels und auf dem Buchrücken, auf dem Vorderdeckel goldgeprägter Stempel mit Justitia, rankenverzierte Metalleckbeschläge, spätere defekte Metallstangenschließen (eine davon fehlend), gelb-schwarzes Kapitalband (oben fehlend), am Schnitt Spuren rot gesprenkelter Einfärbung (16. Jh.), Restaurierung im 20. Jh. (Heiland)
Inhalt: Im Vorderspiegel befindet sich eine Liste der Blätter, die mit kolorierten Wappen geschmückt sind (20. Jh.); Originaltitel: Der Ander Theill Chorographia Württemberg deß hochlöblichen Fürstenthumbs in Schwaaben Herrschafften/ Hertzogthumb/ Graveschafften/ Stätt Märckt/ Dörffer/ Weiller/ Schlösser unnd Clöster/ Aller Ursprung/ Anfanng/ Stifftung unnd Herkhommen/ Genealogien. Arbor Stammen und Geschlechter/ Geschichten/ Historien/ Wapen/ Absterben/ Epitaphien/ Wie unnd Welchermasen das alles zue Einem Fürstenthumb Erwachsen unnd Innerhalb Fünffhundert Jahren an Württemberg kommen.; Darunter manu propria des Autors; Bl. 2 Widmungsspruch an Erzherzog Ferdinand mit seinem kolorierten Wappen (1591); Bl. 3-5v Widmungsrede an Erzherzog Ferdinand, unterschrieben mit Fürstlicher Historicus zue Schorndorff. David Wolleber; Bl. 6-9v Vorrede an den Leser; Bl. 10-11v Aufzählung der Autoren und Literatur, die für die Chorographia verwendet wurden, darunter Jakob Heerbrand, Nicodemus Frischlin, Oswald Gabelkover, Lucas Osiander, Martin Crusius und andere; Bl. 12-21v Alphabetisches Register der in der Chorographia behandelten Körperschaften, Personen und Orte mit Angabe der gez. Seitenzahlen; Es folgt die Beschreibung der Klöster: Bebenhausen, Maulbronn, Adelberg, Denkendorf, Hirschau, Herrenalb, Blaubeuren, Lorch, Königsbronn, Anhausen, Murrhardt, Alpirsbach, St. Georg, Herbertingen und die Klösterdörfer (Bl. 28-42v); Beschreibung der Amtsstädte: Stuttgart, Tübingen, Urach, Schorndorf, Nürtingen, Brackenheim, Vaihingen, Marbach, Grüningen, Herrenberg, Kirchheim, Cannstatt, Calw, Heidenheim, Neuenstadt, Möckmühl, Backnang, Dornstadt, Balingen, Tuttlingen, Leonberg, Göppingen, Waiblingen, Winnenden, Böblingen, Sindelfingen, Güglingen, Ebingen, Nagold, Wildberg, Blaubeuren, Rosenfeld, Sulz, Neuenburg, Wildbad, Weinsberg, Lauffen, Bottwar, Böttigheim, Beilstein, Hornberg, Dornhan, Neuffen, Bulach, Hoheneck, Asperg, Zavelstein, Wendlingen, Sachsenheim, Murrhardt, Gartach, Niederhofen, Stetten, Heubach, Riexingen, Schiltach, Pfaffenhofen, Heimsheim, Münsingen, Grötzingen, Waldenbuch, Weilheim (Teck), Owen (Teck), Haiterbach, Roht under Limburg, Kirchheim (Neckar) (Bl. 43-84v mit kolorierten Wappen); Es folgen ausführlichere Darstellungen und Beschreibungen der Geschichte und Genealogie: Stadt Stuttgart mit Cannstatt (Bl. 85-93v), Freiherren zu Beutelsbach im Remstal (Bl. 94-97), Grafen und Stadt Grüningen (Bl. 98-107), Markgrafen zu Baden und Stadt Backnang (Bl. 108-112v), Stadt Marbach (Bl. 113-114v), Freiherren zu Plochingen (Bl. 115-118), Stadt Schorndorf (Bl. 119-159v), Stadt Waiblingen (Bl. 160-180v), Freiherren von Hohenstauffen und Herzöge zu Schwaben (Bl. 181-183v), Stadt Göppingen (Bl. 183v-186v), Kloster Lorch (Bl. 187-192v), Reichsstadt Gmünd (Bl. 193-238v), Reichsstadt Reutlingen (Bl. 239-240), Freiherren von Rechberg (Bl. 241-244v), Freiherren von Ebersberg und des Klosters Adelberg (Bl. 245-254), Herzöge von Teck (Bl. 255-287), Grafen und Grafschaft Aichelberg (Bl. 288-289v), Chronicon der Herzöge von Urslingen, Markgrafen von Schiltach und Freiherren zu Hornberg (Bl. 290-296v), Chronicon der Grafen und Pfalzgrafen zu Tübingen (Bl. 297-320v), Kloster Bebenhausen (Bl. 321-325v), Stadt und Kloster Blaubeuren (Bl. 326-328v), Kloster Anhausen (Bl. 329-331), Grafschaft Herrenberg (Bl. 331v-333), Grafen und Herren von Neuffen und Weissenhorn (Bl. 334-337), Grafen von Schlüsselberg, Stifter des Klosters Königsbronn (Bl. 338-340), Freiherren zu Hellenstein und zu Heidenheim (Bl. 341-344), Grafen zu Calw (Bl. 345-350v); Kloster Hirsau (Bl. 351-369), Grafen zu Löwenstein und Herren zu Scharfeneck (Bl. 370-374), Grafen und Herren zu Weinsberg (Bl. 375-389), Grafen von Vaihingen im Zabergau (Bl. 390-394v), Freiherren zu Monheim (Bl. 395), Freiherren zu Flüglingen (Bl. 395v); Grafschaft und Grafen zu Aschberg (Bl. 396-397), Stadt Böttigheim (Bl. 398-399), Freiherren zu Winnenden (Bl. 400-402v), Grafen und Herren von Urach (Bl. 403-408), Freiherren von Seeburg (Urach) (Bl. 408v), Schloss Grafeneck (Bl. 409), Grafschaft Pfullingen (Bl. 410-410v), Grafschaft Helffenstein (Bl. 411-414), Grafen zu Achalm und Kloster Zwiefalten (Bl. 415-422v), Grafschaft Sigmaringen (Bl. 423-424), Grafschaft Zollern mit Ebingen, Balingen und Tuttlingen (Bl. 425-436), Grafschaft Mömpelgard (Bl. 437-439v), Grafschaft Horburg und Reichenweier (Elsaß) (Bl. 440-441), Herrschaft, Schloss und Stadt Elecurt (Héricourt ?) (Bl. 441v-443v), Freiherren von Klingenberg und Schloss Hohentwiel (Bl. 444-454); Schlusswort Wollebers, in dem er angibt 18 Jahre an dem Werk gearbeitet zu haben (Bl. 455).
Illustrationen: Enthält 183 kolorierte Wappenzeichnungen; Druck Warhafftige und grundtliche Abconterpheung des loblichen Fürstenthumbs Würtemberg im Jahr 1559, gedruckt bei Georg Gruppenbach, Tübingen 1587 (Bl. 456)
Alte Tübinger Signatur I: X 22
Alte Tübinger Signatur II: Reuss, Catalogus 45; Reuss, Manuscripta 32
Alte Katalogeinträge: Reuss, Manuscripta vermerkt einen langen Eintrag, u.a.: Ein in französischem Band gebundenes sehr schön geschriebenes und mit vielen Wappen gemahltes Mscpt.
Zugehörige Hss.: Mh 6,2: Zugehörige Nachfahrentafeln, Mh 201, Mh 434
Literatur: Moser, Johann Jacob: Würtembergische Bibliothec, oder Nachricht von allen bekannten gedruckt- und ungedruckten Schrifften, welche das Herzogliche Haus oder Herzogthum Würtemberg, oder einige Theile, oder Personen, derselben betreffen. 3. Aufl., [Stuttgart] 1776, S. 65-69 (UBT: LI 75d); Moser, Johann Jacob: Wirtembergische Bibliothec oder Nachricht von allen bekannten gedruckt- und ungedruckten Schriften, welche das Herzogliche Haus oder Herzogthum Wirtemberg, oder einige Theile, oder Personen, derselben betreffen. 4. Aufl. mit Zusätzen und einer Vorrede vom Hofrath Spittler in Göttingen. Stuttgart 1796, S. 70-74 (UBT: LI 75e); Graf, Klaus: Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert. Texte und Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd. Schwäbisch Gmünd 1984, S. 86 und Anm. 65; Schneider, Eugen: David Wolleber, ein Bild aus den Anfängen der württembergischen Geschichtsschreibung. In: Württembergische Vierteljahrshefte NF 20 (1911), S. 289-309, hier: S. 302f.
Abbildungen:
http://www.inka.uni-tuebingen.de/daten/mssbilder/Mh6-1-6.jpg
Beteiligte Personen / Körperschaften:
* Wolleber, David (Verf.)
* Ferdinand
* Heerbrand, Jacob
* Frischlin, Nicodemus
* Gabelkover, Oswald
* Osiander, Lucas
* Crusius, Martin
* Gruppenbach, Georg d
* Heiland, Hans r
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"Dieser Handschriftenkatalog enthält deutschsprachige Handschriften des 16. - 20. Jahrhunderts (Signaturengruppen Md und Mh). Der Katalog befindet sich noch in Bearbeitung und wird laufend ergänzt."
Irgendetwas Vernünftiges ist der Datenbank derzeit nur mit Mühe zu entlocken. Schön wäre es, dass man einfach eine Liste der Signaturen ansteuern könnte, um alle Beschreibungen durchzugehen, aber soviel Benutzerfreundlichkeit darf man im heimlichen Herzen Schwabens und zumal bei Bibliothekaren nicht voraussetzen.
Wenn man bei der Stücksuche Martin eingibt, bekommt man wenigstens einige Beispiele für Einträge zu sehen.
Beispiel:
Signatur: Mh 6,1
Wolleber, David : Geschichte, Beschreibung und Genealogie der Klöster, Städte und edlen Familien Württembergs (Chorographia)
- 456 Bl., (gez. S. 241-1153) (wo die Nachfahrentafeln entnommen wurden, fehlen Seiten) - 33×21,5 cm - [Schorndorf] - 1591, Oktober 10/12
Schreiber: Autograph
Einband: Rindlederband auf Holzdeckel mit Goldprägung an den Rändern des Buchdeckels und auf dem Buchrücken, auf dem Vorderdeckel goldgeprägter Stempel mit Justitia, rankenverzierte Metalleckbeschläge, spätere defekte Metallstangenschließen (eine davon fehlend), gelb-schwarzes Kapitalband (oben fehlend), am Schnitt Spuren rot gesprenkelter Einfärbung (16. Jh.), Restaurierung im 20. Jh. (Heiland)
Inhalt: Im Vorderspiegel befindet sich eine Liste der Blätter, die mit kolorierten Wappen geschmückt sind (20. Jh.); Originaltitel: Der Ander Theill Chorographia Württemberg deß hochlöblichen Fürstenthumbs in Schwaaben Herrschafften/ Hertzogthumb/ Graveschafften/ Stätt Märckt/ Dörffer/ Weiller/ Schlösser unnd Clöster/ Aller Ursprung/ Anfanng/ Stifftung unnd Herkhommen/ Genealogien. Arbor Stammen und Geschlechter/ Geschichten/ Historien/ Wapen/ Absterben/ Epitaphien/ Wie unnd Welchermasen das alles zue Einem Fürstenthumb Erwachsen unnd Innerhalb Fünffhundert Jahren an Württemberg kommen.; Darunter manu propria des Autors; Bl. 2 Widmungsspruch an Erzherzog Ferdinand mit seinem kolorierten Wappen (1591); Bl. 3-5v Widmungsrede an Erzherzog Ferdinand, unterschrieben mit Fürstlicher Historicus zue Schorndorff. David Wolleber; Bl. 6-9v Vorrede an den Leser; Bl. 10-11v Aufzählung der Autoren und Literatur, die für die Chorographia verwendet wurden, darunter Jakob Heerbrand, Nicodemus Frischlin, Oswald Gabelkover, Lucas Osiander, Martin Crusius und andere; Bl. 12-21v Alphabetisches Register der in der Chorographia behandelten Körperschaften, Personen und Orte mit Angabe der gez. Seitenzahlen; Es folgt die Beschreibung der Klöster: Bebenhausen, Maulbronn, Adelberg, Denkendorf, Hirschau, Herrenalb, Blaubeuren, Lorch, Königsbronn, Anhausen, Murrhardt, Alpirsbach, St. Georg, Herbertingen und die Klösterdörfer (Bl. 28-42v); Beschreibung der Amtsstädte: Stuttgart, Tübingen, Urach, Schorndorf, Nürtingen, Brackenheim, Vaihingen, Marbach, Grüningen, Herrenberg, Kirchheim, Cannstatt, Calw, Heidenheim, Neuenstadt, Möckmühl, Backnang, Dornstadt, Balingen, Tuttlingen, Leonberg, Göppingen, Waiblingen, Winnenden, Böblingen, Sindelfingen, Güglingen, Ebingen, Nagold, Wildberg, Blaubeuren, Rosenfeld, Sulz, Neuenburg, Wildbad, Weinsberg, Lauffen, Bottwar, Böttigheim, Beilstein, Hornberg, Dornhan, Neuffen, Bulach, Hoheneck, Asperg, Zavelstein, Wendlingen, Sachsenheim, Murrhardt, Gartach, Niederhofen, Stetten, Heubach, Riexingen, Schiltach, Pfaffenhofen, Heimsheim, Münsingen, Grötzingen, Waldenbuch, Weilheim (Teck), Owen (Teck), Haiterbach, Roht under Limburg, Kirchheim (Neckar) (Bl. 43-84v mit kolorierten Wappen); Es folgen ausführlichere Darstellungen und Beschreibungen der Geschichte und Genealogie: Stadt Stuttgart mit Cannstatt (Bl. 85-93v), Freiherren zu Beutelsbach im Remstal (Bl. 94-97), Grafen und Stadt Grüningen (Bl. 98-107), Markgrafen zu Baden und Stadt Backnang (Bl. 108-112v), Stadt Marbach (Bl. 113-114v), Freiherren zu Plochingen (Bl. 115-118), Stadt Schorndorf (Bl. 119-159v), Stadt Waiblingen (Bl. 160-180v), Freiherren von Hohenstauffen und Herzöge zu Schwaben (Bl. 181-183v), Stadt Göppingen (Bl. 183v-186v), Kloster Lorch (Bl. 187-192v), Reichsstadt Gmünd (Bl. 193-238v), Reichsstadt Reutlingen (Bl. 239-240), Freiherren von Rechberg (Bl. 241-244v), Freiherren von Ebersberg und des Klosters Adelberg (Bl. 245-254), Herzöge von Teck (Bl. 255-287), Grafen und Grafschaft Aichelberg (Bl. 288-289v), Chronicon der Herzöge von Urslingen, Markgrafen von Schiltach und Freiherren zu Hornberg (Bl. 290-296v), Chronicon der Grafen und Pfalzgrafen zu Tübingen (Bl. 297-320v), Kloster Bebenhausen (Bl. 321-325v), Stadt und Kloster Blaubeuren (Bl. 326-328v), Kloster Anhausen (Bl. 329-331), Grafschaft Herrenberg (Bl. 331v-333), Grafen und Herren von Neuffen und Weissenhorn (Bl. 334-337), Grafen von Schlüsselberg, Stifter des Klosters Königsbronn (Bl. 338-340), Freiherren zu Hellenstein und zu Heidenheim (Bl. 341-344), Grafen zu Calw (Bl. 345-350v); Kloster Hirsau (Bl. 351-369), Grafen zu Löwenstein und Herren zu Scharfeneck (Bl. 370-374), Grafen und Herren zu Weinsberg (Bl. 375-389), Grafen von Vaihingen im Zabergau (Bl. 390-394v), Freiherren zu Monheim (Bl. 395), Freiherren zu Flüglingen (Bl. 395v); Grafschaft und Grafen zu Aschberg (Bl. 396-397), Stadt Böttigheim (Bl. 398-399), Freiherren zu Winnenden (Bl. 400-402v), Grafen und Herren von Urach (Bl. 403-408), Freiherren von Seeburg (Urach) (Bl. 408v), Schloss Grafeneck (Bl. 409), Grafschaft Pfullingen (Bl. 410-410v), Grafschaft Helffenstein (Bl. 411-414), Grafen zu Achalm und Kloster Zwiefalten (Bl. 415-422v), Grafschaft Sigmaringen (Bl. 423-424), Grafschaft Zollern mit Ebingen, Balingen und Tuttlingen (Bl. 425-436), Grafschaft Mömpelgard (Bl. 437-439v), Grafschaft Horburg und Reichenweier (Elsaß) (Bl. 440-441), Herrschaft, Schloss und Stadt Elecurt (Héricourt ?) (Bl. 441v-443v), Freiherren von Klingenberg und Schloss Hohentwiel (Bl. 444-454); Schlusswort Wollebers, in dem er angibt 18 Jahre an dem Werk gearbeitet zu haben (Bl. 455).
Illustrationen: Enthält 183 kolorierte Wappenzeichnungen; Druck Warhafftige und grundtliche Abconterpheung des loblichen Fürstenthumbs Würtemberg im Jahr 1559, gedruckt bei Georg Gruppenbach, Tübingen 1587 (Bl. 456)
Alte Tübinger Signatur I: X 22
Alte Tübinger Signatur II: Reuss, Catalogus 45; Reuss, Manuscripta 32
Alte Katalogeinträge: Reuss, Manuscripta vermerkt einen langen Eintrag, u.a.: Ein in französischem Band gebundenes sehr schön geschriebenes und mit vielen Wappen gemahltes Mscpt.
Zugehörige Hss.: Mh 6,2: Zugehörige Nachfahrentafeln, Mh 201, Mh 434
Literatur: Moser, Johann Jacob: Würtembergische Bibliothec, oder Nachricht von allen bekannten gedruckt- und ungedruckten Schrifften, welche das Herzogliche Haus oder Herzogthum Würtemberg, oder einige Theile, oder Personen, derselben betreffen. 3. Aufl., [Stuttgart] 1776, S. 65-69 (UBT: LI 75d); Moser, Johann Jacob: Wirtembergische Bibliothec oder Nachricht von allen bekannten gedruckt- und ungedruckten Schriften, welche das Herzogliche Haus oder Herzogthum Wirtemberg, oder einige Theile, oder Personen, derselben betreffen. 4. Aufl. mit Zusätzen und einer Vorrede vom Hofrath Spittler in Göttingen. Stuttgart 1796, S. 70-74 (UBT: LI 75e); Graf, Klaus: Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert. Texte und Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd. Schwäbisch Gmünd 1984, S. 86 und Anm. 65; Schneider, Eugen: David Wolleber, ein Bild aus den Anfängen der württembergischen Geschichtsschreibung. In: Württembergische Vierteljahrshefte NF 20 (1911), S. 289-309, hier: S. 302f.
Abbildungen:
http://www.inka.uni-tuebingen.de/daten/mssbilder/Mh6-1-6.jpg
Beteiligte Personen / Körperschaften:
* Wolleber, David (Verf.)
* Ferdinand
* Heerbrand, Jacob
* Frischlin, Nicodemus
* Gabelkover, Oswald
* Osiander, Lucas
* Crusius, Martin
* Gruppenbach, Georg d
* Heiland, Hans r
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KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 19:29 - Rubrik: Kodikologie
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http://europeana.eu/portal/brief-doc.html?query=PROVIDER:EuropeanaLocal\%20Deutschland&qf=PROVIDER:EuropeanaLocal%20Deutschland&view=table
Eine Untergliederung der 23.000 Medien nach einzelnen zuliefernden Institutionen ist nicht möglich.
Partner:
http://europeanalocal.de/?q=node/27
Eine Untergliederung der 23.000 Medien nach einzelnen zuliefernden Institutionen ist nicht möglich.
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http://europeanalocal.de/?q=node/27
KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 19:15 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://lbmv-cdm.gbv.de
Indiskutabel sind natürlich die großen Wasserzeichen. Diese signalisieren: Irgendwie ist das nicht unsere Ding, dieses ganze Internetzeugs, aber da es jetzt alle machen, werfen wir den Nutzern auch mal was hin, aber dass die daran Spaß haben oder womöglich gemeinfreie Fotos nachnutzen dürfen, geht natürlich zu weit.

Indiskutabel sind natürlich die großen Wasserzeichen. Diese signalisieren: Irgendwie ist das nicht unsere Ding, dieses ganze Internetzeugs, aber da es jetzt alle machen, werfen wir den Nutzern auch mal was hin, aber dass die daran Spaß haben oder womöglich gemeinfreie Fotos nachnutzen dürfen, geht natürlich zu weit.
KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 18:56 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://predigerseminar-cdm.gbv.de/cdm4/browse.php?
Bei den Handschriftenfragmenten fehlen jegliche Metadaten.
Bei den Handschriftenfragmenten fehlen jegliche Metadaten.
KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 18:51 - Rubrik: Kodikologie
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http://opus.bsz-bw.de/swop/volltexte/2010/822/pdf/zkdial64.pdf
Für das Bundesland Baden-Württemberg ist derzeit das landeskundliche Informationsportal LEO (= Landeskunde entdecken, erforschen, erleben online), im Aufbau, an dem sich verschiedene Kooperationspartner beteiligen: Landesarchiv Baden-Württemberg, Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg, Haus der Geschichte, Badische und Württembergische Landesbibliothek, Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg, Landesmedienzentrum, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege, Statistisches Landesamt. Diese Einrichtungen bringen jeweils verschiedene Module in die Kooperation ein, die für das Portal wichtig sind (SWB-Datenbank, Historische Statistikdaten, Findmittel für Archivbestände, Historisches Ortslexikon Baden-Württemberg, Landesbibliographie, Baden-Württembergisches Online-Archiv, historische und aktuelle Abbildungen, geographische Basisdaten usw). Eine ausführliche Beschreibung von LEO hat das Landesarchiv Baden-Württemberg ins Netz gestellt. Auf der Website der AG Regionalportale am LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte in Münster ist eine Übersicht der bereits betriebenen oder im Aufbau befindlichen Internet-Portale zur Landes- und Regionalgeschichte sowie Landeskunde abrufbar.
In diesem Zusammenhang ist eine Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 05.05.2010 von Interesse, die ab dem kommenden Jahr die Förderung der Digitalisierung von Archiv- und Bibliotheksgut mit Landesbezug ankündigt. Für 2011 stehen 250.000 Euro zur Verfügung, das Programm soll in den Folgejahren fortgesetzt werden. Staatliche und nichtstaatliche Archive und Bibliotheken können Anträge stellen.
Für das Bundesland Baden-Württemberg ist derzeit das landeskundliche Informationsportal LEO (= Landeskunde entdecken, erforschen, erleben online), im Aufbau, an dem sich verschiedene Kooperationspartner beteiligen: Landesarchiv Baden-Württemberg, Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg, Haus der Geschichte, Badische und Württembergische Landesbibliothek, Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg, Landesmedienzentrum, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege, Statistisches Landesamt. Diese Einrichtungen bringen jeweils verschiedene Module in die Kooperation ein, die für das Portal wichtig sind (SWB-Datenbank, Historische Statistikdaten, Findmittel für Archivbestände, Historisches Ortslexikon Baden-Württemberg, Landesbibliographie, Baden-Württembergisches Online-Archiv, historische und aktuelle Abbildungen, geographische Basisdaten usw). Eine ausführliche Beschreibung von LEO hat das Landesarchiv Baden-Württemberg ins Netz gestellt. Auf der Website der AG Regionalportale am LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte in Münster ist eine Übersicht der bereits betriebenen oder im Aufbau befindlichen Internet-Portale zur Landes- und Regionalgeschichte sowie Landeskunde abrufbar.
In diesem Zusammenhang ist eine Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 05.05.2010 von Interesse, die ab dem kommenden Jahr die Förderung der Digitalisierung von Archiv- und Bibliotheksgut mit Landesbezug ankündigt. Für 2011 stehen 250.000 Euro zur Verfügung, das Programm soll in den Folgejahren fortgesetzt werden. Staatliche und nichtstaatliche Archive und Bibliotheken können Anträge stellen.
KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 18:34 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,692797,00.html
Ich warte immer noch auf einen Beitrag, der sagt, ob die Handschriften kostenfrei im Internet bereitgestellt werden, was ich bezweifle.
Ich warte immer noch auf einen Beitrag, der sagt, ob die Handschriften kostenfrei im Internet bereitgestellt werden, was ich bezweifle.
KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 13:00 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.zeroland.co.nz/manuscripts.html
Man findet dort einiges, was man sonst nicht findet, bemerkt zurecht
http://home.kpn.nl/otto.vervaart/handschriften_ma_de.htm
Man findet dort einiges, was man sonst nicht findet, bemerkt zurecht
http://home.kpn.nl/otto.vervaart/handschriften_ma_de.htm
KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 03:46 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 01:54 - Rubrik: Kodikologie
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http://creativecommons.org/weblog/entry/21906
Zum befreiten Spiel Ryzom: http://de.wikipedia.org/wiki/Ryzom
Winch Gate, CC BY-SA
Zum befreiten Spiel Ryzom: http://de.wikipedia.org/wiki/Ryzom

KlausGraf - am Freitag, 7. Mai 2010, 01:42 - Rubrik: Open Access
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Kompa nimmt sich einmal mehr die Wikimedia-Clique vor:
http://www.kanzleikompa.de/2010/05/06/wikimedia-wikipedia-wiki-immunity/
Sehr viel sachkundiger zeigt ein anderer Jurist auf, dass die Wikipedia faktisch Immunität bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen genießt:
http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/06/wiki-immunity-durchsetzbarkeit-von-auserungsrechtlichen-urteilen-gegen-wikipedia/
http://www.kanzleikompa.de/2010/05/06/wikimedia-wikipedia-wiki-immunity/
Sehr viel sachkundiger zeigt ein anderer Jurist auf, dass die Wikipedia faktisch Immunität bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen genießt:
http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/06/wiki-immunity-durchsetzbarkeit-von-auserungsrechtlichen-urteilen-gegen-wikipedia/
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KlausGraf - am Donnerstag, 6. Mai 2010, 23:54 - Rubrik: Open Access
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Die Schweizer Kollegen machen sich dazu Gedanken, aber ich kann auch nichts zur Aufklärung beitragen. Eigentlich müssten wir vor ihrem Blog rangieren, aber wir sind gar nicht vertreten!
Da lob ich mir das Jurablogs-Ranking (Platz 87), das sehr transparent ist:
http://www.jurablogs.com/blogs/ranking
Nun aber zu dem Wikio-Ranking. Archivalia steht auf Platz 214 des Gesamtrankings (von insgesamt 300, wenn ich recht sehe), aber auf Platz 11 in der Rubrik Media:
http://www.wikio.de/blogs/top/media
1 Niggemeier, 2 BILDBlog, 3 Glaserei ... 9 Text & Blog, 13 blog.tagesschau.de
Demnach wären wir ein A-Blog im Bereich "Media" (falls man die Grenze zwischen A und B etwa bei 12 festlegen würde *gnihihi), was schon ein wenig befremdlich wirkt.
Archivalia ist also nicht in den Wikio-Wissenschafts-Charts (die mit denen des Wissenschaftscafés meines Wissens nicht zu tun haben), weils in einem anderen Topf gelandet ist.
Da lob ich mir das Jurablogs-Ranking (Platz 87), das sehr transparent ist:
http://www.jurablogs.com/blogs/ranking
Nun aber zu dem Wikio-Ranking. Archivalia steht auf Platz 214 des Gesamtrankings (von insgesamt 300, wenn ich recht sehe), aber auf Platz 11 in der Rubrik Media:
http://www.wikio.de/blogs/top/media
1 Niggemeier, 2 BILDBlog, 3 Glaserei ... 9 Text & Blog, 13 blog.tagesschau.de
Demnach wären wir ein A-Blog im Bereich "Media" (falls man die Grenze zwischen A und B etwa bei 12 festlegen würde *gnihihi), was schon ein wenig befremdlich wirkt.
Archivalia ist also nicht in den Wikio-Wissenschafts-Charts (die mit denen des Wissenschaftscafés meines Wissens nicht zu tun haben), weils in einem anderen Topf gelandet ist.
KlausGraf - am Donnerstag, 6. Mai 2010, 23:01 - Rubrik: Allgemeines
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KlausGraf - am Donnerstag, 6. Mai 2010, 21:56 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Donnerstag, 6. Mai 2010, 18:17 - Rubrik: Datenschutz
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Bild vergrößern: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Weimar-1650-Merian_bearbeitet.jpg
Original:
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Weimar-1650-Merian.jpg
Hintergrund zu Googles StreetView:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
KlausGraf - am Donnerstag, 6. Mai 2010, 18:13 - Rubrik: Archivrecht
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http://geo.hlipp.de/
"Das Geograph-Projekt hat das Ziel, geographisch repräsentative Photos für jeden Quadratkilometer Deutschlands zu sammeln."
Die 9677 Bilder stehen unter CC-BY-SA (und könnten größer sein).
Gemäß der Google-StreetView-Hysterie könnte auch Geograph Deutschland gewzungen sein, Häuser auf Wunsch von Mietern oder Eigentümern unkenntlich zu machen:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Montabaur
© Copyright Udo und Joan Fugel and
licensed for reuse under this Creative Commons Licence.
"Das Geograph-Projekt hat das Ziel, geographisch repräsentative Photos für jeden Quadratkilometer Deutschlands zu sammeln."
Die 9677 Bilder stehen unter CC-BY-SA (und könnten größer sein).
Gemäß der Google-StreetView-Hysterie könnte auch Geograph Deutschland gewzungen sein, Häuser auf Wunsch von Mietern oder Eigentümern unkenntlich zu machen:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

![Creative Commons Licence [Some Rights Reserved]](http://creativecommons.org/images/public/somerights20.gif)
licensed for reuse under this Creative Commons Licence.
KlausGraf - am Donnerstag, 6. Mai 2010, 17:44 - Rubrik: Archivrecht
Michael Seemann hat seinen Beitrag gegen die StreetView-Hysterie in der ZEIT untergebracht:
http://www.zeit.de/digital/internet/2010-05/street-view-panoramafreiheit
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Update:
http://familienchronikvogel.de/de/blog/20-internet/57-100-jahre-alte-fotos-aller-gebaeude-in-deutschland- "Ich würde einiges dafür geben, wenn es ein „Street View 1910" gäbe!"

http://www.zeit.de/digital/internet/2010-05/street-view-panoramafreiheit
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Update:
http://familienchronikvogel.de/de/blog/20-internet/57-100-jahre-alte-fotos-aller-gebaeude-in-deutschland- "Ich würde einiges dafür geben, wenn es ein „Street View 1910" gäbe!"

KlausGraf - am Donnerstag, 6. Mai 2010, 15:23 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32573/1.html
Zweiter TB des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit
http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/951004/publicationFile/63723/2TB08_09.pdf
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KlausGraf - am Donnerstag, 6. Mai 2010, 01:19 - Rubrik: Datenschutz