http://derstandard.at/1347493262389/Weg-mit-dem-Urheberrecht
In ihrer Streitschrift No Copyright, übersetzt von Ilja Braun und erschienen im Berliner Alexander-Verlag, beschreiben die nieder ländischen Kulturwissenschafter Joost Smiers und Marijke van Schijndel diesen Prozess als "Machtkampf der Kulturkonzerne um das Urheberrecht", so der Untertitel. Smiers lehrt als Pro fessor an der Kunsthochschule Utrecht über Kunst und Ökonomie. Im Internet und im globalen Handel versuchen die Verwerter "geistigen Eigentums" neue Claims abzustecken. Diese virtuelle Landnahme verhindere einen gerechteren Zugang zu Wissen und technischen Errungenschaften in der Welt, bewirke einen Verlust an kultureller Vielfalt zugunsten kulturindustrieller Massenware und gehe zuletzt para doxerweise zulasten der großen Zahl produzierender Künstler.
Zunehmend plausibel
Was Smiers und van Schijndel zur Lösung vorschlagen, erscheint zunächst verstörend radikal, gewinnt im Laufe der Lektüre von 168 Seiten jedoch zunehmend an Plausibilität. Sie erhärtet den Verdacht, dass Rechtsvorschriften, die einstmals zum Schutz der Erbringer kreativer Leistungen in Kunst und Technik geschaffen wurden, sich unter den heutigen technischen, wirtschaftlichen und politischen Bedingungen zunehmend gegen sie wenden. Die Autoren fordern darum nicht weniger als die ersatzlose Abschaffung des Urheberrechts und seiner verwandten Rechtsformen. Sie wollen die Kulturindustrie entflechten, aber etwa auch mächtige Pharmakonzerne zu Generika-Herstellern herabstufen und die Forschung in öffentliche Hände begeben, womit sie schon ein nächstes Buchprojekt ankündigen, das die Abschaffung aller Patente propagiert.
Siehe auch
https://netzpolitik.org/2012/buch-%E2%80%9Ekein-copyright-von-jost-smiers-und-marieke-van-schijndel/
http://www.alexander-verlag.com/programm/titel/294-NO_COPYRIGHT.html
In ihrer Streitschrift No Copyright, übersetzt von Ilja Braun und erschienen im Berliner Alexander-Verlag, beschreiben die nieder ländischen Kulturwissenschafter Joost Smiers und Marijke van Schijndel diesen Prozess als "Machtkampf der Kulturkonzerne um das Urheberrecht", so der Untertitel. Smiers lehrt als Pro fessor an der Kunsthochschule Utrecht über Kunst und Ökonomie. Im Internet und im globalen Handel versuchen die Verwerter "geistigen Eigentums" neue Claims abzustecken. Diese virtuelle Landnahme verhindere einen gerechteren Zugang zu Wissen und technischen Errungenschaften in der Welt, bewirke einen Verlust an kultureller Vielfalt zugunsten kulturindustrieller Massenware und gehe zuletzt para doxerweise zulasten der großen Zahl produzierender Künstler.
Zunehmend plausibel
Was Smiers und van Schijndel zur Lösung vorschlagen, erscheint zunächst verstörend radikal, gewinnt im Laufe der Lektüre von 168 Seiten jedoch zunehmend an Plausibilität. Sie erhärtet den Verdacht, dass Rechtsvorschriften, die einstmals zum Schutz der Erbringer kreativer Leistungen in Kunst und Technik geschaffen wurden, sich unter den heutigen technischen, wirtschaftlichen und politischen Bedingungen zunehmend gegen sie wenden. Die Autoren fordern darum nicht weniger als die ersatzlose Abschaffung des Urheberrechts und seiner verwandten Rechtsformen. Sie wollen die Kulturindustrie entflechten, aber etwa auch mächtige Pharmakonzerne zu Generika-Herstellern herabstufen und die Forschung in öffentliche Hände begeben, womit sie schon ein nächstes Buchprojekt ankündigen, das die Abschaffung aller Patente propagiert.
Siehe auch
https://netzpolitik.org/2012/buch-%E2%80%9Ekein-copyright-von-jost-smiers-und-marieke-van-schijndel/
http://www.alexander-verlag.com/programm/titel/294-NO_COPYRIGHT.html
KlausGraf - am Sonntag, 23. September 2012, 16:33 - Rubrik: Archivrecht
Mehr dazu:
http://bibliothekarisch.de/blog/2012/09/22/kurz-internetrecht-das-neue-skript-oktober-2012-ist-da/
http://bibliothekarisch.de/blog/2012/09/22/kurz-internetrecht-das-neue-skript-oktober-2012-ist-da/
KlausGraf - am Sonntag, 23. September 2012, 16:30 - Rubrik: Archivrecht
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Bin beim Stöbern im ZVAB auf diese Anzeige "Urkunden und Akten zur Geschichte der Stadt Bramsche. Etwa 2,2 lfd. Meter Aktenbände in Folio, 5 Stück in Quart."
Es kann doch nicht sein das ein Bestand aus dem Stadtarchiv einfach im ZVAB verscherbelt wird.
Es kann doch nicht sein das ein Bestand aus dem Stadtarchiv einfach im ZVAB verscherbelt wird.
FredLo - am Sonntag, 23. September 2012, 06:29 - Rubrik: Kulturgut
404 Seiten, die besser Open Access zur Verfügung stehen sollten. Das Inhaltsverzeichnis ist natürlich noch nicht auf der Website der Generaldirektion einsehbar, aber der rund 50 Euro teure Band liegt vor mir. Die Reihenfolge der Beiträge ist nicht nachvollziehbar.
Grundsätzliches traktieren Luchterhandt (Der "laufende Meter". Zum Wesen archivischer Mengenangaben), Ctvtrtnik (Name ohne Diakritika) zu Terry Cooks "macroappraisal"-Theorie und Pätzold zu geschichts-, hilfs- und archivwissenschaftlichen Ansätzen der Quellenkunde.
Das Mittelalter wird nur von dem Aufsatz von Lehnardt über hebräische Einbandfragmente im StA Amberg vertreten.
Ansonsten gibt es meist reflexionsarme Berichte aus einzelnen Archiven und über Projekte. Mit Editionen im Bundesarchiv befasst sich Büttner, während Kravar und Müller das gleiche Thema für Troppau (Opava) behandeln. Das nicht-deutschsprachige Archivwesen ist mit einem Aufsatz über das kroatische Archivinformationssystem ARHiNET vertreten: http://arhinet.arhiv.hr/ . Und mit Beiträgen über das Kriegsarchivwesen Finnlands (von Karjalainen/Syrjö) und das Soproner Komitatsarchiv in Ungarn (von Németh).
Über die ehemaligen Stasi-Archive berichten Jedlitschka und Wolf; Elbracht und andere stellen das Archiv des Instituts für Zeitgeschichte vor. Hadry behandelt den Bestand des ersten bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft 1919-1932. Gleich zwei Beiträge gelten historischen Palästinabildern: Gebauers Thema ist die Sammlung der Theologischen Fakultät der HU-Universität Berlin, während die Riemensperger und Unger sich mit den ja auch online verfügbaren Bildern einer bayerischen Fliegereinheit beschäftigen.
Digitalia thematisieren auch Ohnesorg (digitale Archivierung im Schweizerischen Bundesarchiv) und Jooss (Projekt "Galerie Heinemann online" und weitere Digitalisierungsprojekte im Deutschen Kunstarchiv).
Das Ganze natürlich ohne Peer Review. Ich habe schon gehaltvollere Zeitschriftenbände gesehen.
Grundsätzliches traktieren Luchterhandt (Der "laufende Meter". Zum Wesen archivischer Mengenangaben), Ctvtrtnik (Name ohne Diakritika) zu Terry Cooks "macroappraisal"-Theorie und Pätzold zu geschichts-, hilfs- und archivwissenschaftlichen Ansätzen der Quellenkunde.
Das Mittelalter wird nur von dem Aufsatz von Lehnardt über hebräische Einbandfragmente im StA Amberg vertreten.
Ansonsten gibt es meist reflexionsarme Berichte aus einzelnen Archiven und über Projekte. Mit Editionen im Bundesarchiv befasst sich Büttner, während Kravar und Müller das gleiche Thema für Troppau (Opava) behandeln. Das nicht-deutschsprachige Archivwesen ist mit einem Aufsatz über das kroatische Archivinformationssystem ARHiNET vertreten: http://arhinet.arhiv.hr/ . Und mit Beiträgen über das Kriegsarchivwesen Finnlands (von Karjalainen/Syrjö) und das Soproner Komitatsarchiv in Ungarn (von Németh).
Über die ehemaligen Stasi-Archive berichten Jedlitschka und Wolf; Elbracht und andere stellen das Archiv des Instituts für Zeitgeschichte vor. Hadry behandelt den Bestand des ersten bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft 1919-1932. Gleich zwei Beiträge gelten historischen Palästinabildern: Gebauers Thema ist die Sammlung der Theologischen Fakultät der HU-Universität Berlin, während die Riemensperger und Unger sich mit den ja auch online verfügbaren Bildern einer bayerischen Fliegereinheit beschäftigen.
Digitalia thematisieren auch Ohnesorg (digitale Archivierung im Schweizerischen Bundesarchiv) und Jooss (Projekt "Galerie Heinemann online" und weitere Digitalisierungsprojekte im Deutschen Kunstarchiv).
Das Ganze natürlich ohne Peer Review. Ich habe schon gehaltvollere Zeitschriftenbände gesehen.
KlausGraf - am Freitag, 21. September 2012, 17:44 - Rubrik: Staatsarchive
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Der von Nora Gädeke in der Reihe der "Wolfenbütteler Forschungen" (Bd. 129) herausgegebene Band Leibniz als Sammler und Herausgeber historischer Quellen liegt nun gedruckt vor (Kommission: Harrassowitz Wiesbaden 2012).
Nicht alle im Tagungsbericht
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1811
angeführten Referenten sind im Band vertreten. Für ein verlinkbares Inhaltsverzeichnis ist es noch zu früh. Einleitend geht Gädeke auf die Werkstatt des Historikers Leibniz ein. Es folgt mein Beitrag, der als Preprint unter
http://archiv.twoday.net/stories/4349225/
einsehbar ist (OA-Version folgt!). Waldhoff würdigt Leibniz als Sammler und Interpreten von Sach- und Bildquellen, Huth bespricht den Umgang mit Memorialquellen, während sich Babin den Verbindungen des barocken Wissenschafts-Titans in die Niederlande widmet. Die Position der römischen Kurie zu seinen Editionen beleuchtet Palumbo, wohingegen sich Wallnig die Leibniz-Rezeption durch Johann Georg Eckhart vornimmt. Abschließend behandelt Hartmann die Annales-Edition durch Georg Heinrich Pertz.
Update: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8767/
Nicht alle im Tagungsbericht
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1811
angeführten Referenten sind im Band vertreten. Für ein verlinkbares Inhaltsverzeichnis ist es noch zu früh. Einleitend geht Gädeke auf die Werkstatt des Historikers Leibniz ein. Es folgt mein Beitrag, der als Preprint unter
http://archiv.twoday.net/stories/4349225/
einsehbar ist (OA-Version folgt!). Waldhoff würdigt Leibniz als Sammler und Interpreten von Sach- und Bildquellen, Huth bespricht den Umgang mit Memorialquellen, während sich Babin den Verbindungen des barocken Wissenschafts-Titans in die Niederlande widmet. Die Position der römischen Kurie zu seinen Editionen beleuchtet Palumbo, wohingegen sich Wallnig die Leibniz-Rezeption durch Johann Georg Eckhart vornimmt. Abschließend behandelt Hartmann die Annales-Edition durch Georg Heinrich Pertz.
Update: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8767/
KlausGraf - am Freitag, 21. September 2012, 16:15 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Henning Ernst Müller setzt sich kritisch mit einem Gesetzesvorschlag des Deutschen Hochschulverbands auseinander, der sogar eine Gefängnisstrafe für akademische Ghostwriter vorsehen will:
http://blog.beck.de/2012/09/21/sollen-ghostwriter-bestraft-werden
Der Kritik schließe ich mich an. Das Strafrecht sollte ultima ratio bleiben und nicht leichtfertig ins Spiel gebracht werden, wenn ein Missstand vorliegt.
http://blog.beck.de/2012/09/21/sollen-ghostwriter-bestraft-werden
Der Kritik schließe ich mich an. Das Strafrecht sollte ultima ratio bleiben und nicht leichtfertig ins Spiel gebracht werden, wenn ein Missstand vorliegt.
KlausGraf - am Freitag, 21. September 2012, 16:08 - Rubrik: Archivrecht
Die 1975-1999 gedruckt erschienenen Ausgaben können kostenfrei eingesehen werden unter:
http://www.bl.uk/eblj/2012articles/articles.html
Viel zur Handschriftenkunde.
http://www.bl.uk/eblj/2012articles/articles.html
Viel zur Handschriftenkunde.
KlausGraf - am Freitag, 21. September 2012, 14:28 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Freitag, 21. September 2012, 12:36 - Rubrik: Staatsarchive
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"Viele Menschen, die dem Historischen Archiv der Stadt Köln Unterlagen zur Verfügung gestellt hatten, sind sauer auf die Stadtverwaltung. Es sei immer noch nicht klar, in welchem Umfang beim Einsturz des Stadtarchivs vor dreieinhalb Jahren Dokumente beschädigt oder zerstört worden seien. Nun fordern die Leihgeber von der Stadt Köln, zumindest auf die Verjährung ihrer Ansprüche, zum Beispiel auf Schadenersatz zu verzichten."
Quelle: WDR, Lokalzeit Köln, Nachrichten 21.9.2012
Zugrunde dürfte dieser Artikel der Kölnischen Rundschau v. 14.9.2012 liegen: http://www.rundschau-online.de/koeln/stadtarchiv-einsturz-leihgeber-wehren-sich-gegen-verjaehrung,15185496,17252606.html
Quelle: WDR, Lokalzeit Köln, Nachrichten 21.9.2012
Zugrunde dürfte dieser Artikel der Kölnischen Rundschau v. 14.9.2012 liegen: http://www.rundschau-online.de/koeln/stadtarchiv-einsturz-leihgeber-wehren-sich-gegen-verjaehrung,15185496,17252606.html
Wolf Thomas - am Freitag, 21. September 2012, 10:14 - Rubrik: Kommunalarchive
Siehe auch
http://blog.wikimedia.de/2012/09/18/wiki-loves-monuments-halbzeit-mit-150-000-bildern/
http://blog.europeana.eu/2012/09/wiki-loves-monuments-submit-your-photos/
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/142783530/
Foto: Enfo http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de - http://commons.wikimedia.org/wiki/File:089_Catedral,_galeria_del_claustre,_ombres.jpg
http://blog.wikimedia.de/2012/09/18/wiki-loves-monuments-halbzeit-mit-150-000-bildern/
http://blog.europeana.eu/2012/09/wiki-loves-monuments-submit-your-photos/
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/142783530/
Foto: Enfo http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de - http://commons.wikimedia.org/wiki/File:089_Catedral,_galeria_del_claustre,_ombres.jpg
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Einige anekdotische Beobachtungen zu Druckschriften (einschließlich Fachzeitschriften) des 18.-20. Jahrhunderts, die in deutschen Bibliotheken nicht nachgewiesen sind:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg48531.html
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg48531.html
KlausGraf - am Donnerstag, 20. September 2012, 23:05 - Rubrik: Bibliothekswesen
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"Paul Keller von Kennisland machte in seinem Vortrag deutlich wie schwierig die Zusammenarbeit mit GLAMs bis heute ist. Das zentrale Problem ist die oft schwierige Rechtslage. Wir alle sprechen mit den Kultureinrichtungen über die digitale Öffnung, aber sie sind nur selten tatsächlich die Lizenzeigentümer der Kulturschätze, die sie horten. Und selbst, wenn sie die Sachwalter von gemeinfreien Erbstücken sind, dann fällt es ihnen sehr schwer, auf ihre bisherige Souveränität als Doyen zu verzichten. Viele möchten die Kontrolle über die Interpretation und Verfügung ungern mit dem „Unbekannten“ im Netz teilen."
http://blog.wikimedia.de/2012/09/20/open-knowledge-in-action-es-gibt-viel-zu-tun/
http://blog.wikimedia.de/2012/09/20/open-knowledge-in-action-es-gibt-viel-zu-tun/
KlausGraf - am Donnerstag, 20. September 2012, 21:01 - Rubrik: Open Access
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Marie Force (SGA) teilte gestern in Archives-L mit: "We have just learned that 7 full time Archives employees were fired today. Only 3 remain: Director Chris Davidson, Assistant Director Steven Engerrand, and the facility manager.
Continue the fight to Save the Georgia Archives! Efforts for publicity, gathering support from key individuals and investigating open records compliance are ongoing."
Aktuelle Informationen bietet vor allem:
https://www.facebook.com/GeorgiansAgainstClosingStateArchives
Detaillierter als hier berichte (besser gesagt: ich teile Links und Zitate mit) ich in meinem englischsprachigen Tumblr-Blog, wo es jetzt einen eigenen Tag georgiaarchives gibt:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/georgiaarchives
Wer noch nicht unterschrieben hat, unterzeichnet bitte die Petition auf
https://www.change.org/petitions/the-governor-of-ga-leave-our-state-archives-open-to-the-public (15000+ Unterstützer bis dato)
Hier hat so ein Klügling in den Kommentaren gefragt, was denn sonst eingespart werden soll:
http://archiv.twoday.net/stories/156261153/#156262402
Dazu sage ich: Der Governeur des Baptistenstaats hat soeben einem seiner Wahlkampfunterstützer für ein überflüssiges Resort einen Millionenbetrag zugeschanzt:
http://www.ajc.com/news/news/state-regional/governor-oks-45-million-for-lake-lanier-resort-run/nSFfF/
Gehts noch widerlicher?
Continue the fight to Save the Georgia Archives! Efforts for publicity, gathering support from key individuals and investigating open records compliance are ongoing."
Aktuelle Informationen bietet vor allem:
https://www.facebook.com/GeorgiansAgainstClosingStateArchives
Detaillierter als hier berichte (besser gesagt: ich teile Links und Zitate mit) ich in meinem englischsprachigen Tumblr-Blog, wo es jetzt einen eigenen Tag georgiaarchives gibt:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/georgiaarchives
Wer noch nicht unterschrieben hat, unterzeichnet bitte die Petition auf
https://www.change.org/petitions/the-governor-of-ga-leave-our-state-archives-open-to-the-public (15000+ Unterstützer bis dato)
Hier hat so ein Klügling in den Kommentaren gefragt, was denn sonst eingespart werden soll:
http://archiv.twoday.net/stories/156261153/#156262402
Dazu sage ich: Der Governeur des Baptistenstaats hat soeben einem seiner Wahlkampfunterstützer für ein überflüssiges Resort einen Millionenbetrag zugeschanzt:
http://www.ajc.com/news/news/state-regional/governor-oks-45-million-for-lake-lanier-resort-run/nSFfF/
Gehts noch widerlicher?
KlausGraf - am Donnerstag, 20. September 2012, 20:20 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Der für zwei Jahre gesuchte wissenschaftliche Mitarbeiter darf auch ein Diplom-Archivar sein. Näheres sagt Frau Versümer im Münzkabinett Hannover.
***
So das wars, was ich aufgrund einer gewissen Verbundenheit mit dem Einsender mitzuteilen bereit bin. Wenn ich länger als 5 Minuten brauche (und sei es durch eigene Unfähigkeit), um aus einem mitgesandten Ausschreibungs-PDF (auf Niedersachsen.de ist die Stelle noch nicht ausgeschrieben, sonst hätte ich dorthin einen Link gelegt) einen hier verwendbaren Text zu extrahieren, bin ich dazu nur in Fällen bereit, wo ich selbst das Thema für ausnehmend wichtig erachte. Grundsätzlich hat es anders zu laufen: Wer etwas Fachliches auf Archivalia veröffentlichen möchte, hat sich kostenlos in diesem Gemeinschaftsblog zu registrieren und den Beitrag selbst einzustellen und nicht mir eine Mail mit Bitte um Veröffentlichung zu senden.
***
So das wars, was ich aufgrund einer gewissen Verbundenheit mit dem Einsender mitzuteilen bereit bin. Wenn ich länger als 5 Minuten brauche (und sei es durch eigene Unfähigkeit), um aus einem mitgesandten Ausschreibungs-PDF (auf Niedersachsen.de ist die Stelle noch nicht ausgeschrieben, sonst hätte ich dorthin einen Link gelegt) einen hier verwendbaren Text zu extrahieren, bin ich dazu nur in Fällen bereit, wo ich selbst das Thema für ausnehmend wichtig erachte. Grundsätzlich hat es anders zu laufen: Wer etwas Fachliches auf Archivalia veröffentlichen möchte, hat sich kostenlos in diesem Gemeinschaftsblog zu registrieren und den Beitrag selbst einzustellen und nicht mir eine Mail mit Bitte um Veröffentlichung zu senden.
KlausGraf - am Donnerstag, 20. September 2012, 19:36 - Rubrik: Personalia
Klaus Graf: Urschel, Nachtfräulein und andere Gespenster. Überlieferungen und Sagen in Reutlingen und Pfullingen, in: Reutlinger Geschichtsblätter NF 50 (2011), S. 209-250
Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende
URN: urn:nbn:de:bsz:25-opus-87584
URL: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8758/
Gliederung: I. Traditionsbildung in Reutlingen vor 1800 (behandelt werden Überlieferungen über die Bedrohung der städtischen Freiheit, insbesondere die Belagerung 1247, und die auf die spätmittelalterliche Konfliktgeschichte Städte vs. Adel zurückgeführte Tradition von den Raubhäusern, die im 17. Jh. greifbar ist, mit Parallelen dazu in anderen Städten); II. Eine politische Gespenstergeschichte 1683 (postmortales Erscheinen des umstrittenen Bürgermeisters Johann Philipp Laubenberger); III. Pfullinger Sagenpoesie (in Pfullingen war das Erzählen von Sagen - vor allem zur Sagengestalt der alten "Urschel" und ihren "Nachtfräulein" - besonders ausgeprägt, Hinweise auf gedruckte und handschriftliche Versionen unter anderem von Gustav Schwab, Pfarrer Friedrich Meyer und Hermann Kurz); IV. Der mythologische Irrweg (Beliebtheit und Kritik mythologischer Kombinationen, die Sagen - und insbesondere die Pfullinger "Urschel" - mit der germanischen Götterwelt zusammenbrachten); V. Faszination des Heimatbegriffs (Sagen in Heimatbüchern); VI. Nationalsozialistischer Missbrauch (vor allem am Beispiel von Wilhelm Kinkelin); VII. Sagen in der Gegenwart und im Internet ("Urschel" bei Gerd Gaiser; Sagen sind nicht zuletzt im Internet sehr lebendig, Benennung von Interessen, die hinter ihrem Vorkommen im Internet stehen).
Erfreulicherweise konnte ich das Verlags-PDF (mit anklickbaren Links) verwenden.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/142785905/
http://archiv.twoday.net/stories/6035443/
http://archiv.twoday.net/stories/64956428/
http://archiv.twoday.net/stories/4990762/
Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende
URN: urn:nbn:de:bsz:25-opus-87584
URL: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8758/
Gliederung: I. Traditionsbildung in Reutlingen vor 1800 (behandelt werden Überlieferungen über die Bedrohung der städtischen Freiheit, insbesondere die Belagerung 1247, und die auf die spätmittelalterliche Konfliktgeschichte Städte vs. Adel zurückgeführte Tradition von den Raubhäusern, die im 17. Jh. greifbar ist, mit Parallelen dazu in anderen Städten); II. Eine politische Gespenstergeschichte 1683 (postmortales Erscheinen des umstrittenen Bürgermeisters Johann Philipp Laubenberger); III. Pfullinger Sagenpoesie (in Pfullingen war das Erzählen von Sagen - vor allem zur Sagengestalt der alten "Urschel" und ihren "Nachtfräulein" - besonders ausgeprägt, Hinweise auf gedruckte und handschriftliche Versionen unter anderem von Gustav Schwab, Pfarrer Friedrich Meyer und Hermann Kurz); IV. Der mythologische Irrweg (Beliebtheit und Kritik mythologischer Kombinationen, die Sagen - und insbesondere die Pfullinger "Urschel" - mit der germanischen Götterwelt zusammenbrachten); V. Faszination des Heimatbegriffs (Sagen in Heimatbüchern); VI. Nationalsozialistischer Missbrauch (vor allem am Beispiel von Wilhelm Kinkelin); VII. Sagen in der Gegenwart und im Internet ("Urschel" bei Gerd Gaiser; Sagen sind nicht zuletzt im Internet sehr lebendig, Benennung von Interessen, die hinter ihrem Vorkommen im Internet stehen).
Erfreulicherweise konnte ich das Verlags-PDF (mit anklickbaren Links) verwenden.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/142785905/
http://archiv.twoday.net/stories/6035443/
http://archiv.twoday.net/stories/64956428/
http://archiv.twoday.net/stories/4990762/
KlausGraf - am Donnerstag, 20. September 2012, 19:08 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://www.fordham.edu/mvst/magazinestacks/zfhm.html
Eine Antwort auf eine Anfrage in den USA habe ich aber nicht erhalten.
Update: Doch, kurz nach Niederschrift des Eintrags: "We had a few problems with the server last week, but the links have been repaired now. I just checked http://www.fordham.edu/mvst/magazinestacks/ and the link is working fine. "
Eine Antwort auf eine Anfrage in den USA habe ich aber nicht erhalten.
Update: Doch, kurz nach Niederschrift des Eintrags: "We had a few problems with the server last week, but the links have been repaired now. I just checked http://www.fordham.edu/mvst/magazinestacks/ and the link is working fine. "
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KlausGraf - am Donnerstag, 20. September 2012, 18:45 - Rubrik: Archivrecht
Bisher gibt es nur die Pressemitteilung zum BGH-Entschluss zu § 52b UrhG (Ulmer vs. Darmstadt):
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=61634&pos=0&anz=154
Wenn der Volltext vorliegt, erhält man eine Benachrichtigung, sofern man sich bei
https://bghpush.eear.eu/?a=I_ZR_69/11&d=2012_09_20
anmeldet.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=61634&pos=0&anz=154
Wenn der Volltext vorliegt, erhält man eine Benachrichtigung, sofern man sich bei
https://bghpush.eear.eu/?a=I_ZR_69/11&d=2012_09_20
anmeldet.
KlausGraf - am Donnerstag, 20. September 2012, 18:38 - Rubrik: Archivrecht
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Klaus Graf: Rezension von: Katharina Garbers-von Boehm: Rechtliche Aspekte der Digitalisierung und Kommerzialisierung musealer Bildbestände. Unter besonderer Berücksichtigung des Urheberrechts, Baden-Baden: NOMOS 2011
in KUNSTFORM 13 (2012), Nr. 9,
URL: http://www.arthistoricum.net/kunstform/rezension/ausgabe/2012/9/19685/cache.off
oder in:
sehepunkte 12 (2012), Nr. 9 [15.09.2012], URL: http://www.sehepunkte.de/2012/09/19685.html
2006 schrieb Susan M. Bielstein ein schmales, aber lesenswertes Büchlein Permission, A Survival Guide, in dem sie die komplexen und den Nutzer nicht selten frustrierenden Bildrechte-Usancen vor allem in den USA aufs Korn nahm. Zwar ist die Nutzung von Kulturgut in Museen, Bibliotheken und Archiven via Reproduktionen ein altes Thema, mit dem sich etwa ein im Bundesanzeiger 1965 Nr. 122 abgedruckter Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14./15.5.1964 über die "Bearbeitung von Reproduktionswünschen der Kunstverlage nach Werken aus öffentlichen Kunstsammlungen" befasste, aber durch die Digitalisierung hat die Problematik eine neue Dynamik erhalten. Daher ist es verdienstvoll, dass Frau Garbers-von Boehm in ihrer Dresdener Doktorarbeit, ausgestattet mit über 1220 Fußnoten, der Materie fachjuristisch zu Leibe rückt.
Wie bei juristischen Arbeiten heute üblich, präsentiert sich das Resultat ihrer Forschungen in akkurat durchgegliederter Form und mit hilfreichen Zusammenfassungen am Abschnittsende. Ob das Buch auch für nicht mit dem juristischen Jargon Vertraute lesbar ist, vermag ich nicht zu beurteilen - die Lektüre ist jedoch durchaus nutzbringend, wenn man an urheberrechtlichen Fragen interessiert ist. (Um den schwierigen Stoff zu erschließen, wäre ein Register hilfreich gewesen.)
Die Autorin stellt - aus eher konservativer Perspektive - die an sich bekannten Hemmnisse ausführlich dar, die das Urheberrecht bei der Digitalisierung den kulturgutverwahrenden Institutionen beschert. Dieser Teil orientiert sich überwiegend sauber an den gängigen Kommentarmeinungen, bringt aber wenig Neues. Das vorsichtige Lavieren der Autorin zeigt sich etwa bei ihrer Stellungnahme zum brennenden Problem der "verwaisten Werke", deren Rechteinhaber nicht ermittelt werden können: Keine der vorgestellten Lösungen vermöge es, "das Problem der verwaisten Werke völlig in den Griff zu bekommen und dabei die Interessen potenzieller Nutzer (Rechtssicherheit) und die Interessen der Urheber (Wahrung ihrer Rechte) in einen optimalen Ausgleich zu bringen" (146). Einen solchen optimalen Ausgleich, mit dem alle zufrieden sind, kann es nicht geben!
Widerspruch muss angemeldet werden, wenn die Autorin der Reproduktionsfotografie den Schutz des Leistungsschutzrechtes nach § 72 UrhG zusprechen will. Es ist alles andere als richtig, wenn sie ihre dubiose, aufgrund der älteren Sekundärliteratur erarbeitete Ansicht als "ganz herrschende [...] Meinung" ausgibt (153). Der umfangreichste Urheberrechtskommentar (Schricker/Loewenheim) sieht das anders. Aber selbst wenn man der Autorin in diesem Punkt folgen wollte, müsste man konzedieren, dass bei historischen Fotos der Bundesgerichtshof dem Neubegründen eines Rechts am Foto qua Reproduktion eine klare Absage erteilt hat. Das ist für die Rechtsgrundlage der Bildarchive ausgesprochen bedeutsam, wird aber von der Autorin übergangen.
Im 2. Teil geht es um die "Rechtsposition der Museen und Bildarchive". Hier wird immerhin eingeräumt, dass beim Scannen kein Leistungsschutzrecht entsteht (193). Eine wichtige Rolle spielen in diesem Teil die Rechte an Datenbanken. Hinsichtlich der nicht-schöpferischen Datenbanken heißt es, es sei der "Datenbankbetreiber nicht daran gehindert, auch den Zugang zu unwesentlichen Bestandteilen vertraglich zu steuern" (210). Die Autorin hätte gut daran getan, einen Blick ins Gesetz zu werfen: § 87e UrhG setzt solchen Steuerungsversuchen enge Grenzen.
Mit Spannung wendet man sich dem 3. Teil "Grenzen der Verwertung von gemeinfreiem Kulturgut" zu, doch leider ist das der schwächste Teil der Arbeit. Es werden zwar fleißig Kritikpunkte, die gegen eine Re-Monopolisierung nach Ablauf der Schutzfrist sprechen, zusammengetragen, aber die Argumentation greift zu kurz. Dass dem Nutzer nur eine nicht-kommerzielle Nutzung gemeinfreier Werke zustehen soll (270f.), verkennt, dass eine solche Differenzierung mit den Intentionen des Bundesgesetzgebers, als er in dem heutigen § 64 UrhG den Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers anordnete, nicht vereinbar ist. Die Autorin sichtet zwar erfreulicherweise auch englischsprachige Literatur zur Bedeutung der Public Domain, doch hat sie das hier besonders wichtige Konzept "Copyfraud" ignoriert, das Jason Mazzone in einem sehr einflussreichen Aufsatz (Online-Preprint 2005) und jüngst auch in einem Buch entwickelt hat. [1] In einer Empfehlung der EU-Kommission zur Digitalisierung 2011 heißt es: "Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben". [2] Nichts anderes sagt die "Europeana Charta zum Gemeingut".
Eine fundiertere Kenntnis des öffentlichen Rechts wäre wünschenswert gewesen. Die Autorin verlässt sich auf das wenig gelungene Buch von Wilhelm Mößle zum Museumsrecht und behauptet apodiktisch: "Der Zweck des Museums beinhaltet nur nicht-kommerzielle Nutzungen" (291). Das Fotografieren zu gewerblichen Zwecken sei eine Sondernutzung. Treffend sagt jedoch Malte Stieper: "Die öffentliche Hand darf [...] nicht willkürlich um fiskalischer Vorteile willen die Grenze zwischen normaler Nutzung und erlaubnispflichtiger Sonderbenutzung ziehen". [3] Es käme darauf an, die Grundrechte der betroffenen Wissenschaftler und anderen Nutzer, denen gegenüber die Restriktionen der Museen sich als "Eingriffe" verstehen lassen, in die Waagschale zu werfen. Und man müsste rechtsvergleichend auch das Archiv- und Bibliotheksrecht in den Blick nehmen, die eine sehr viel größere Nähe zum öffentlichen Recht aufweisen als das Museumsrecht. Es ist bezeichnend, dass man das ausgezeichnete Buch von Hans Rainer Künzle über Schweizerisches Bibliotheks- und Dokumentationsrecht (1992), das die rechtlichen Probleme der Bibliotheken, Archive und Museen nicht nur aus der Sicht des Schweizer Rechts behandelt, im Literaturverzeichnis vermisst.
Dass die Autorin ihr Thema wirklich souverän beherrscht, kann ich nicht finden, zumal wichtige Aspekte und relevante Sekundärliteratur immer wieder übersehen werden. Als Ganzes enttäuscht das Buch, obwohl es unbestreitbar nützliche Abschnitte enthält. Eine sorgfältige juristische Darstellung, die sich konsequent für freie Inhalte und gegen die kommerzielle Re-Monopolisierung der Public Domain einsetzt, bleibt ein Desiderat.
Anmerkungen:
[1] Jason Mazzone: Copyfraud and Other Abuses of Intellectual Property Law, Stanford 2011.
[2] http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/pdf/Empfehlung%20COM%2027-10-2011%20zur%20Digitalisierung.pdf.
[3] Malte Stieper: Rechtfertigung, Rechtsnatur und Disponibilität der Schranken des Urheberrechts, Tübingen 2009, 427. Er bezieht sich auf meine Ausführungen zu Mößle in meiner Rezension http://www.vl-museen.de/lit-rez/graf99-1.htm. Dieser Diskussionsbeitrag wurde - wohl über die Rezeption bei Winfried Bullinger: Kunstwerke in Museen - die klippenreiche Bildauswertung, in: Festschrift für Peter Raue, Köln [u.a.] 2006, 379-400, hier 394 - in mehreren juristischen Studien beachtet, wird aber von Garbers-von Boehm nicht berücksichtigt - ebenso wie meine jüngeren Publikationen zum Thema (vor allem "Kulturgut muss frei sein" von 2007 und "Die Public Domain und die Archive" von 2009, siehe die Nachweise http://archiv.twoday.net/stories/41788826/ ).
in KUNSTFORM 13 (2012), Nr. 9,
URL: http://www.arthistoricum.net/kunstform/rezension/ausgabe/2012/9/19685/cache.off
oder in:
sehepunkte 12 (2012), Nr. 9 [15.09.2012], URL: http://www.sehepunkte.de/2012/09/19685.html
2006 schrieb Susan M. Bielstein ein schmales, aber lesenswertes Büchlein Permission, A Survival Guide, in dem sie die komplexen und den Nutzer nicht selten frustrierenden Bildrechte-Usancen vor allem in den USA aufs Korn nahm. Zwar ist die Nutzung von Kulturgut in Museen, Bibliotheken und Archiven via Reproduktionen ein altes Thema, mit dem sich etwa ein im Bundesanzeiger 1965 Nr. 122 abgedruckter Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14./15.5.1964 über die "Bearbeitung von Reproduktionswünschen der Kunstverlage nach Werken aus öffentlichen Kunstsammlungen" befasste, aber durch die Digitalisierung hat die Problematik eine neue Dynamik erhalten. Daher ist es verdienstvoll, dass Frau Garbers-von Boehm in ihrer Dresdener Doktorarbeit, ausgestattet mit über 1220 Fußnoten, der Materie fachjuristisch zu Leibe rückt.
Wie bei juristischen Arbeiten heute üblich, präsentiert sich das Resultat ihrer Forschungen in akkurat durchgegliederter Form und mit hilfreichen Zusammenfassungen am Abschnittsende. Ob das Buch auch für nicht mit dem juristischen Jargon Vertraute lesbar ist, vermag ich nicht zu beurteilen - die Lektüre ist jedoch durchaus nutzbringend, wenn man an urheberrechtlichen Fragen interessiert ist. (Um den schwierigen Stoff zu erschließen, wäre ein Register hilfreich gewesen.)
Die Autorin stellt - aus eher konservativer Perspektive - die an sich bekannten Hemmnisse ausführlich dar, die das Urheberrecht bei der Digitalisierung den kulturgutverwahrenden Institutionen beschert. Dieser Teil orientiert sich überwiegend sauber an den gängigen Kommentarmeinungen, bringt aber wenig Neues. Das vorsichtige Lavieren der Autorin zeigt sich etwa bei ihrer Stellungnahme zum brennenden Problem der "verwaisten Werke", deren Rechteinhaber nicht ermittelt werden können: Keine der vorgestellten Lösungen vermöge es, "das Problem der verwaisten Werke völlig in den Griff zu bekommen und dabei die Interessen potenzieller Nutzer (Rechtssicherheit) und die Interessen der Urheber (Wahrung ihrer Rechte) in einen optimalen Ausgleich zu bringen" (146). Einen solchen optimalen Ausgleich, mit dem alle zufrieden sind, kann es nicht geben!
Widerspruch muss angemeldet werden, wenn die Autorin der Reproduktionsfotografie den Schutz des Leistungsschutzrechtes nach § 72 UrhG zusprechen will. Es ist alles andere als richtig, wenn sie ihre dubiose, aufgrund der älteren Sekundärliteratur erarbeitete Ansicht als "ganz herrschende [...] Meinung" ausgibt (153). Der umfangreichste Urheberrechtskommentar (Schricker/Loewenheim) sieht das anders. Aber selbst wenn man der Autorin in diesem Punkt folgen wollte, müsste man konzedieren, dass bei historischen Fotos der Bundesgerichtshof dem Neubegründen eines Rechts am Foto qua Reproduktion eine klare Absage erteilt hat. Das ist für die Rechtsgrundlage der Bildarchive ausgesprochen bedeutsam, wird aber von der Autorin übergangen.
Im 2. Teil geht es um die "Rechtsposition der Museen und Bildarchive". Hier wird immerhin eingeräumt, dass beim Scannen kein Leistungsschutzrecht entsteht (193). Eine wichtige Rolle spielen in diesem Teil die Rechte an Datenbanken. Hinsichtlich der nicht-schöpferischen Datenbanken heißt es, es sei der "Datenbankbetreiber nicht daran gehindert, auch den Zugang zu unwesentlichen Bestandteilen vertraglich zu steuern" (210). Die Autorin hätte gut daran getan, einen Blick ins Gesetz zu werfen: § 87e UrhG setzt solchen Steuerungsversuchen enge Grenzen.
Mit Spannung wendet man sich dem 3. Teil "Grenzen der Verwertung von gemeinfreiem Kulturgut" zu, doch leider ist das der schwächste Teil der Arbeit. Es werden zwar fleißig Kritikpunkte, die gegen eine Re-Monopolisierung nach Ablauf der Schutzfrist sprechen, zusammengetragen, aber die Argumentation greift zu kurz. Dass dem Nutzer nur eine nicht-kommerzielle Nutzung gemeinfreier Werke zustehen soll (270f.), verkennt, dass eine solche Differenzierung mit den Intentionen des Bundesgesetzgebers, als er in dem heutigen § 64 UrhG den Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers anordnete, nicht vereinbar ist. Die Autorin sichtet zwar erfreulicherweise auch englischsprachige Literatur zur Bedeutung der Public Domain, doch hat sie das hier besonders wichtige Konzept "Copyfraud" ignoriert, das Jason Mazzone in einem sehr einflussreichen Aufsatz (Online-Preprint 2005) und jüngst auch in einem Buch entwickelt hat. [1] In einer Empfehlung der EU-Kommission zur Digitalisierung 2011 heißt es: "Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben". [2] Nichts anderes sagt die "Europeana Charta zum Gemeingut".
Eine fundiertere Kenntnis des öffentlichen Rechts wäre wünschenswert gewesen. Die Autorin verlässt sich auf das wenig gelungene Buch von Wilhelm Mößle zum Museumsrecht und behauptet apodiktisch: "Der Zweck des Museums beinhaltet nur nicht-kommerzielle Nutzungen" (291). Das Fotografieren zu gewerblichen Zwecken sei eine Sondernutzung. Treffend sagt jedoch Malte Stieper: "Die öffentliche Hand darf [...] nicht willkürlich um fiskalischer Vorteile willen die Grenze zwischen normaler Nutzung und erlaubnispflichtiger Sonderbenutzung ziehen". [3] Es käme darauf an, die Grundrechte der betroffenen Wissenschaftler und anderen Nutzer, denen gegenüber die Restriktionen der Museen sich als "Eingriffe" verstehen lassen, in die Waagschale zu werfen. Und man müsste rechtsvergleichend auch das Archiv- und Bibliotheksrecht in den Blick nehmen, die eine sehr viel größere Nähe zum öffentlichen Recht aufweisen als das Museumsrecht. Es ist bezeichnend, dass man das ausgezeichnete Buch von Hans Rainer Künzle über Schweizerisches Bibliotheks- und Dokumentationsrecht (1992), das die rechtlichen Probleme der Bibliotheken, Archive und Museen nicht nur aus der Sicht des Schweizer Rechts behandelt, im Literaturverzeichnis vermisst.
Dass die Autorin ihr Thema wirklich souverän beherrscht, kann ich nicht finden, zumal wichtige Aspekte und relevante Sekundärliteratur immer wieder übersehen werden. Als Ganzes enttäuscht das Buch, obwohl es unbestreitbar nützliche Abschnitte enthält. Eine sorgfältige juristische Darstellung, die sich konsequent für freie Inhalte und gegen die kommerzielle Re-Monopolisierung der Public Domain einsetzt, bleibt ein Desiderat.
Anmerkungen:
[1] Jason Mazzone: Copyfraud and Other Abuses of Intellectual Property Law, Stanford 2011.
[2] http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/pdf/Empfehlung%20COM%2027-10-2011%20zur%20Digitalisierung.pdf.
[3] Malte Stieper: Rechtfertigung, Rechtsnatur und Disponibilität der Schranken des Urheberrechts, Tübingen 2009, 427. Er bezieht sich auf meine Ausführungen zu Mößle in meiner Rezension http://www.vl-museen.de/lit-rez/graf99-1.htm. Dieser Diskussionsbeitrag wurde - wohl über die Rezeption bei Winfried Bullinger: Kunstwerke in Museen - die klippenreiche Bildauswertung, in: Festschrift für Peter Raue, Köln [u.a.] 2006, 379-400, hier 394 - in mehreren juristischen Studien beachtet, wird aber von Garbers-von Boehm nicht berücksichtigt - ebenso wie meine jüngeren Publikationen zum Thema (vor allem "Kulturgut muss frei sein" von 2007 und "Die Public Domain und die Archive" von 2009, siehe die Nachweise http://archiv.twoday.net/stories/41788826/ ).
KlausGraf - am Donnerstag, 20. September 2012, 17:22 - Rubrik: Archivrecht
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Spurensucher und Sammler. Die Initiativen des Sportbundes Pfalz auf dem Gebiet der Sportgeschichte (Asmus Kaufmann, Vortrag am 19.9. 2012 im Stadtarchiv Speyer)
J. Kemper - am Donnerstag, 20. September 2012, 12:58 - Rubrik: Sportarchive
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Über den elsässischen Historiker Bernhard Hertzog unterrichtet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhart_Hertzog
Leider nicht online ist:
Hermann HAHN, Der handschriftliche Nachlaß Bernhard Hertzogs in der Frankfurter Stadtbibliothek, in: Vierteljahrsschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde 24 (1896), S. 1-18
(Unerheblich ist, was FWE Roth dazu mitteilte:
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:Roth_Der_deutsche_Herold.pdf&page=5 - irreführend ist der Hinweis aufs Wormser Turnier, da die Stelle völlig nichtssagend ist)
Die Signaturen haben sich anscheinend geändert, denn eine aktuelle Mail der Frankfurter Bibliothek sagt:
"Im Bestand der Universitätsbibliothek befinden sich folgende Titel:
Chronologie und Beschreibung der Grafen zu Lichtenberg (Signatur: Ms.germ.qu.49)
Beschreibung der Ritterschaft und des Adels des oberen, mittleren und unteren rhein. Bezirks. (Signatur: Ms.germ.qu.46 Bd. 1 – 3).
Bd. 1:
Von dem Waßgaw und Speyergaw , auch desselben Ritterschaften. Das erste Buch. (Bl. 1 – 193).
Von dem Wormbser Gaw und der Statt Wormbs. Das ander Buch. (Bl. 134 – 421)
Bd. 2:
Von der Wetteraw, Ryngaw und Westerwalt auch derselbigen Ritterschaften. Das dritte Buch. (Bl. 1 – 186).
Von der Ritterschafft des Nider Rheinischen Bezircks. Das virdt Buch. (Bl. 187 – 407).
Bd. 3:
Von dem Kreych Gaw. Das fünfte Buch. (Bl. 1 – 143).
Catalogus Fürnembster Hertzogen, Fürsten, Grauen und Herngeschlechter (…) (Bl. 151 – 268). Verzeichnis unterschiedlicher Herrschafften sampt dero Wapen von lebendigen Farben. (Bl. 282 – 326)
Calendarium historicum. (Bl. 336 – 363). "
Sonst wäre zu nennen der Cpg 95, online:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg95
Bernhard Hertzog Pfälzisch-historischer Kalender für das Jahr 1568 (in der Beschreibung mit Hinweisen auf Abschriften des Texts)
Weiteres gibt es anscheinend in Hamburg:
http://books.google.de/books?id=TEzgAAAAMAAJ&q=%22bernhard+hertzog%22+handschrift
Nachtrag 10.10.2012: Dr. Hans-Walter Stork (SUB Hamburg) war so freundlich, die Angaben aus dem Katalog der historischen Handschriften von Eva Horváth, Hamburg 1973, mitzuteilen:
1. (Horvath S. 110f.)
Cod. hist. 227, dort fol. 4r-39r:
Catalogus Fürnehmster Hertzogen, Fürsten, Graffen...
als im Auftrag Uffenbachs erstellte Abschrift der (seit dem 2. Weltkrieg verschollenen) Hs. in der Frankfurter StB; vgl. Hermann Hahn: Der hsl. Nachlaß Bernhard Hertzogs in der Frankfurter StB. In: Vierteljahrschrift f. Wappen-, Siegel- und Familienkunde 24, 1896, S. 1 Nr. 3.
60r-104v:
Genealogien adliger Familien im Kraichgau, Abschrift von Frankfurt, StB, Ms. germ. qu. 46
2. (Horvath S. 112f.)
Cod. hist. 229, dort fol. 1-58:
Calendarium historicum ... der Grafen zu Hanau, Zweibrücken ...
Abschrift (wie bei 1.) der Hs. der Frankfurter StB; dazu Hahn, Nr. 2.
fol. 81-167
Verzeichnüß samt summarischen Beschreibung Ursprungs und Herkommens ... des Adelichen Geschlechts ... von Lüttigenn
Teil der Hs. Frankfurt, StB, Ms. germ. qu. 46; vgl. Hahn aa. O. Cap. 9
In der Uffenbach-Wolfschen Briefsammlung befindet sich ein kopiertes Schreiben von Hertzog an Kasp. v. Eltz, Ludw. v. Franckenstein und Joh. Eberh. v. Kronberg vom 20. Mai 1595 in Sup. ep. 26, 191.
Nachdem Hahn online ist unter
http://archive.org/details/HahnHertzogNachlass
erweist sich die Angabe des Hamburger Katalogs, ein Teil des Nachlasses sei verschollen, als unzutreffend. Hahn wusste von vier Bänden:
M S II 10, M S II 11, M S II 12 = qu. 46, wobei in Bd. 3 der Catalogus, das Verzeichnis und das Calendarium mitenthalten sind.
MS II 16 = qu. 49
Alle vier Bände sind noch heute in Frankfurt vorhanden.
Weiterer Nachtrag:
Die Memorabilia über Hertzog von Crollius 1768 sind online:
http://www.dilibri.de/rlbdfg/content/titleinfo/963359
Nachtrag August 2014: Rockinger: Über ältere Arbeiten Teil 3, 1880, S. 164 erwähnte (ohne Signatur) eine von Hertzog 1585 übersandte Genealogia Comitum Bipontinorum im Geheimen Hausarchiv München. Es wäre zu überprüfen, ob diese den Krieg überstanden hat bzw. noch auffindbar ist. [Das Hausarchiv teilt dazu mit: "Eine "Genealogie comitum Bipontinum" findet sich im Bestand Handschriften nirgends; es muss vermutet werden, dass es sich auch bei ihr um einen Kriegsverlust handelt." (Mail vom 2.9.2014).]
[ germ. qu. 46 ist online http://archiv.twoday.net/stories/1022469135/
desgleichen qu. 49
http://archiv.twoday.net/stories/1022470381/ ]
#forschung
#fnzhss
http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhart_Hertzog
Leider nicht online ist:
Hermann HAHN, Der handschriftliche Nachlaß Bernhard Hertzogs in der Frankfurter Stadtbibliothek, in: Vierteljahrsschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde 24 (1896), S. 1-18
(Unerheblich ist, was FWE Roth dazu mitteilte:
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:Roth_Der_deutsche_Herold.pdf&page=5 - irreführend ist der Hinweis aufs Wormser Turnier, da die Stelle völlig nichtssagend ist)
Die Signaturen haben sich anscheinend geändert, denn eine aktuelle Mail der Frankfurter Bibliothek sagt:
"Im Bestand der Universitätsbibliothek befinden sich folgende Titel:
Chronologie und Beschreibung der Grafen zu Lichtenberg (Signatur: Ms.germ.qu.49)
Beschreibung der Ritterschaft und des Adels des oberen, mittleren und unteren rhein. Bezirks. (Signatur: Ms.germ.qu.46 Bd. 1 – 3).
Bd. 1:
Von dem Waßgaw und Speyergaw , auch desselben Ritterschaften. Das erste Buch. (Bl. 1 – 193).
Von dem Wormbser Gaw und der Statt Wormbs. Das ander Buch. (Bl. 134 – 421)
Bd. 2:
Von der Wetteraw, Ryngaw und Westerwalt auch derselbigen Ritterschaften. Das dritte Buch. (Bl. 1 – 186).
Von der Ritterschafft des Nider Rheinischen Bezircks. Das virdt Buch. (Bl. 187 – 407).
Bd. 3:
Von dem Kreych Gaw. Das fünfte Buch. (Bl. 1 – 143).
Catalogus Fürnembster Hertzogen, Fürsten, Grauen und Herngeschlechter (…) (Bl. 151 – 268). Verzeichnis unterschiedlicher Herrschafften sampt dero Wapen von lebendigen Farben. (Bl. 282 – 326)
Calendarium historicum. (Bl. 336 – 363). "
Sonst wäre zu nennen der Cpg 95, online:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg95
Bernhard Hertzog Pfälzisch-historischer Kalender für das Jahr 1568 (in der Beschreibung mit Hinweisen auf Abschriften des Texts)
Weiteres gibt es anscheinend in Hamburg:
http://books.google.de/books?id=TEzgAAAAMAAJ&q=%22bernhard+hertzog%22+handschrift
Nachtrag 10.10.2012: Dr. Hans-Walter Stork (SUB Hamburg) war so freundlich, die Angaben aus dem Katalog der historischen Handschriften von Eva Horváth, Hamburg 1973, mitzuteilen:
1. (Horvath S. 110f.)
Cod. hist. 227, dort fol. 4r-39r:
Catalogus Fürnehmster Hertzogen, Fürsten, Graffen...
als im Auftrag Uffenbachs erstellte Abschrift der (seit dem 2. Weltkrieg verschollenen) Hs. in der Frankfurter StB; vgl. Hermann Hahn: Der hsl. Nachlaß Bernhard Hertzogs in der Frankfurter StB. In: Vierteljahrschrift f. Wappen-, Siegel- und Familienkunde 24, 1896, S. 1 Nr. 3.
60r-104v:
Genealogien adliger Familien im Kraichgau, Abschrift von Frankfurt, StB, Ms. germ. qu. 46
2. (Horvath S. 112f.)
Cod. hist. 229, dort fol. 1-58:
Calendarium historicum ... der Grafen zu Hanau, Zweibrücken ...
Abschrift (wie bei 1.) der Hs. der Frankfurter StB; dazu Hahn, Nr. 2.
fol. 81-167
Verzeichnüß samt summarischen Beschreibung Ursprungs und Herkommens ... des Adelichen Geschlechts ... von Lüttigenn
Teil der Hs. Frankfurt, StB, Ms. germ. qu. 46; vgl. Hahn aa. O. Cap. 9
In der Uffenbach-Wolfschen Briefsammlung befindet sich ein kopiertes Schreiben von Hertzog an Kasp. v. Eltz, Ludw. v. Franckenstein und Joh. Eberh. v. Kronberg vom 20. Mai 1595 in Sup. ep. 26, 191.
Nachdem Hahn online ist unter
http://archive.org/details/HahnHertzogNachlass
erweist sich die Angabe des Hamburger Katalogs, ein Teil des Nachlasses sei verschollen, als unzutreffend. Hahn wusste von vier Bänden:
M S II 10, M S II 11, M S II 12 = qu. 46, wobei in Bd. 3 der Catalogus, das Verzeichnis und das Calendarium mitenthalten sind.
MS II 16 = qu. 49
Alle vier Bände sind noch heute in Frankfurt vorhanden.
Weiterer Nachtrag:
Die Memorabilia über Hertzog von Crollius 1768 sind online:
http://www.dilibri.de/rlbdfg/content/titleinfo/963359
Nachtrag August 2014: Rockinger: Über ältere Arbeiten Teil 3, 1880, S. 164 erwähnte (ohne Signatur) eine von Hertzog 1585 übersandte Genealogia Comitum Bipontinorum im Geheimen Hausarchiv München. Es wäre zu überprüfen, ob diese den Krieg überstanden hat bzw. noch auffindbar ist. [Das Hausarchiv teilt dazu mit: "Eine "Genealogie comitum Bipontinum" findet sich im Bestand Handschriften nirgends; es muss vermutet werden, dass es sich auch bei ihr um einen Kriegsverlust handelt." (Mail vom 2.9.2014).]
[ germ. qu. 46 ist online http://archiv.twoday.net/stories/1022469135/
desgleichen qu. 49
http://archiv.twoday.net/stories/1022470381/ ]
#forschung
#fnzhss
KlausGraf - am Mittwoch, 19. September 2012, 21:26 - Rubrik: Kodikologie
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"Onleihe, E-Books, Urheberrecht, neue Berufe und mobile Dienste - die Bibliotheken in Deutschland bieten ihren Nutzern ein vielfältiges und modernes Angebot. Das wollen wir in den kommenden Monaten einer breiten Öffentlichkeit bekannter machen. Wir haben deshalb einen Themendienst entwickelt, den Sie ab September kostenlos nutzen können.
In den Monaten September bis Dezember finden Sie hier (einmal wöchentlich ergänzt) ein Text- und Fotopaket. Darin enthalten sind ein informativer Text zu einem aktuellen Thema der Bibliotheksarbeit sowie eine Auswahl passender Fotos oder gegebenenfalls Grafiken und Hintergrundmaterial. Gerne können sie diese Themen aufgreifen und die Texte kostenlos verwenden."
http://www.treffpunkt-bibliothek.de/presse/themendienst/
Gern mache ich von diesem tollen neuen Service Gebrauch und entnehme der Bücherbus-Kurzfassung folgende Zeilen am Schluss:
Abends gegen 18.30 Uhr ist der Celler Bus in der Regel von seinen Touren zurück. Doch Feierabend ist dann noch nicht. Die Tagesdaten werden auf den Büroserver überspielt. Zudem muss der Bus gereinigt werden. Schließlich soll am nächsten Morgen wieder alles schick sein, wenn der zwölf-Meter-Riese auf seine nächste Tour geht.
(Autor: dbv, Text: 5207 Zeichen, inkl. Leerzeichen)
In den Monaten September bis Dezember finden Sie hier (einmal wöchentlich ergänzt) ein Text- und Fotopaket. Darin enthalten sind ein informativer Text zu einem aktuellen Thema der Bibliotheksarbeit sowie eine Auswahl passender Fotos oder gegebenenfalls Grafiken und Hintergrundmaterial. Gerne können sie diese Themen aufgreifen und die Texte kostenlos verwenden."
http://www.treffpunkt-bibliothek.de/presse/themendienst/
Gern mache ich von diesem tollen neuen Service Gebrauch und entnehme der Bücherbus-Kurzfassung folgende Zeilen am Schluss:
Abends gegen 18.30 Uhr ist der Celler Bus in der Regel von seinen Touren zurück. Doch Feierabend ist dann noch nicht. Die Tagesdaten werden auf den Büroserver überspielt. Zudem muss der Bus gereinigt werden. Schließlich soll am nächsten Morgen wieder alles schick sein, wenn der zwölf-Meter-Riese auf seine nächste Tour geht.
(Autor: dbv, Text: 5207 Zeichen, inkl. Leerzeichen)
KlausGraf - am Mittwoch, 19. September 2012, 21:01 - Rubrik: Bibliothekswesen
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Zwei enge Mitarbeiter des [englischsprachigen] Projektes sollen ihre Beteiligung genutzt haben, um mit ihrem Engagement für das freie Projekt Geld zu machen, indem sie Änderungen im Interesse zahlender Kunden umsetzten.
http://winfuture.de/news,72089.html
http://www.zdnet.de/88124110/neuer-streit-wichtige-wikipedia-mitarbeiter-machten-pr/
http://news.cnet.com/8301-1023_3-57514677-93/corruption-in-wikiland-paid-pr-scandal-erupts-at-wikipedia/
Wikimedia-UK-Funktionär Roger Bamkin, einer der beiden Beschuldigten, soll im Amt bleiben, obwohl er seinen Klienten Gibraltar häufig auf der hauptseite der en-Wikipedia unterbrachte:
http://www.golem.de/news/roger-bamkin-wikimedia-vorstand-soll-posten-fuer-werbekunden-ausnutzen-1209-94658.html
Bamkin, fotografiert von Roger Forrester
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.en
http://winfuture.de/news,72089.html
http://www.zdnet.de/88124110/neuer-streit-wichtige-wikipedia-mitarbeiter-machten-pr/
http://news.cnet.com/8301-1023_3-57514677-93/corruption-in-wikiland-paid-pr-scandal-erupts-at-wikipedia/
Wikimedia-UK-Funktionär Roger Bamkin, einer der beiden Beschuldigten, soll im Amt bleiben, obwohl er seinen Klienten Gibraltar häufig auf der hauptseite der en-Wikipedia unterbrachte:
http://www.golem.de/news/roger-bamkin-wikimedia-vorstand-soll-posten-fuer-werbekunden-ausnutzen-1209-94658.html
Bamkin, fotografiert von Roger Forrester
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.en
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das Foto von Julia Schramm stammt von Bastian Haas und steht unter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/156261796/
Besonders gut gefällt mir der Kommentar von
http://meedia.de/internet/digitale-diarrhoe-julia-schramms-klick-mich/2012/09/18.html
Nun lässt sich mit guten Gründen für eine Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter streiten, die Debatte ist ja auch in vollem Gang. Doch sich einerseits für den freien Fluss der Gedanken im Netz zu begeistern - und gleichzeitig eine Kopie des eigenen Buches im Netz löschen zu lassen, das ist wenig souverän. Absolut nachvollziehbar aus Sicht des Verlags, einerseits, aber in sich nicht schlüssig. Im Buch lassen sich ausreichend Zitate finden, die eigentlich eine ganz andere Marketingstrategie nahegelegt hätten: "Die Gedanken, die meinen Kopf verlassen, gehören der Welt, für die ich sei verpixele", heißt es dort. Und: "Die Freiheit des Internets unterläuft unsere bisherigen gesellschaftlichen Verabredungen. Lautlos durchdringt die Wolke unsere Großstädte und stellt alles auf den Kopf. Ich finde das gut." Und: "Das Internet bedeutet...den eingestandenen totalen Kontrollverlust." Nun arbeitet der Verlag der Autorin selber gegen den Kontrollverlust an. Sinnvoll wäre es gewesen, im Sinne der eingangs beschriebenen Maxime zu sagen: Liebe Downloader, wo mein Buch schon mal dort steht und ich ja prinzipientreu bin, überweist mir doch bitte mal einen Betrag eurer Wahl auf mein Konto, wenn euch die Lektüre gefallen hat. Doch wo viel Geld im Spiel ist, sind solche Experimente womöglich nicht angezeigt.
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/156261796/
Besonders gut gefällt mir der Kommentar von
http://meedia.de/internet/digitale-diarrhoe-julia-schramms-klick-mich/2012/09/18.html
Nun lässt sich mit guten Gründen für eine Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter streiten, die Debatte ist ja auch in vollem Gang. Doch sich einerseits für den freien Fluss der Gedanken im Netz zu begeistern - und gleichzeitig eine Kopie des eigenen Buches im Netz löschen zu lassen, das ist wenig souverän. Absolut nachvollziehbar aus Sicht des Verlags, einerseits, aber in sich nicht schlüssig. Im Buch lassen sich ausreichend Zitate finden, die eigentlich eine ganz andere Marketingstrategie nahegelegt hätten: "Die Gedanken, die meinen Kopf verlassen, gehören der Welt, für die ich sei verpixele", heißt es dort. Und: "Die Freiheit des Internets unterläuft unsere bisherigen gesellschaftlichen Verabredungen. Lautlos durchdringt die Wolke unsere Großstädte und stellt alles auf den Kopf. Ich finde das gut." Und: "Das Internet bedeutet...den eingestandenen totalen Kontrollverlust." Nun arbeitet der Verlag der Autorin selber gegen den Kontrollverlust an. Sinnvoll wäre es gewesen, im Sinne der eingangs beschriebenen Maxime zu sagen: Liebe Downloader, wo mein Buch schon mal dort steht und ich ja prinzipientreu bin, überweist mir doch bitte mal einen Betrag eurer Wahl auf mein Konto, wenn euch die Lektüre gefallen hat. Doch wo viel Geld im Spiel ist, sind solche Experimente womöglich nicht angezeigt.
KlausGraf - am Mittwoch, 19. September 2012, 20:15 - Rubrik: Archivrecht
So ein Schwachsinn! Verbreitet von einer neuen schweizlastigen Einführung in die Informationskompetenz auf Baumschulniveau:
http://www.compas.infoclio.ch/de
http://www.compas.infoclio.ch/de
Leider gibt es keine übergreifende Volltextsuche:
http://digital.lb-oldenburg.de/zs/nav/classification/189848
Die Liste "Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft" habe ich entsprechend ergänzt:
http://archiv.twoday.net/stories/239778/
http://digital.lb-oldenburg.de/zs/nav/classification/189848
Die Liste "Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft" habe ich entsprechend ergänzt:
http://archiv.twoday.net/stories/239778/
KlausGraf - am Mittwoch, 19. September 2012, 16:44 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Die Netzgemeinde spottet über ein Online-Game "Aufbruch Bayern"
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/ACm6SFCFLza
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/online-spiel-aus-bayern-sorgt-fuer-haeme-im-netz-a-854120.html
http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/aufbruch-bayern-bayerischen-staatskanzlei-sorgt-spott-2501644.html
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/ACm6SFCFLza
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/online-spiel-aus-bayern-sorgt-fuer-haeme-im-netz-a-854120.html
http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/aufbruch-bayern-bayerischen-staatskanzlei-sorgt-spott-2501644.html
KlausGraf - am Dienstag, 18. September 2012, 19:51 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.iberoamericadigital.net/gdl/?idxTab=&languageView=en
Ermöglicht eine Metasuche in den Digitalisaten aus Spanien (BN), Brasilien, Chile, Kolumbien und Panama.
Es gibt auch einige deutschsprachige Bücher.
Ermöglicht eine Metasuche in den Digitalisaten aus Spanien (BN), Brasilien, Chile, Kolumbien und Panama.
Es gibt auch einige deutschsprachige Bücher.
KlausGraf - am Dienstag, 18. September 2012, 19:37 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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VÖBBLOG meldet: Die Online-Version des aktuellen Hefts der VÖB-Mitteilungen, welches dem Schwerpunktthema „OPEN ACCESS IN ÖSTERREICH“ gewidmet ist, findet sich unter:
http://phaidra.univie.ac.at/o:175746
http://phaidra.univie.ac.at/o:175746
KlausGraf - am Dienstag, 18. September 2012, 18:57 - Rubrik: Open Access
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http://www.bild.de/politik/inland/piratenpartei/julia-schramm-gratis-download-verbot-26255574.bild.html
Wenn die Darstellung von BILD zutrifft, ist das in der Tat abstoßend.
Ich bin kein Mitglied der Piratenpartei, aber durchaus ihr Sympathisant und habe meinen "Piratenkommentar" zum Urheberrecht "Urheberrechtsfibel" 2009 unter CC-BY-SA auch online im Netz veröffentlichen lassen (abgesehen davon auch in SSOAR). Leider war das Buch als Buch ein Flop, vermutlich aber nicht als Gratis-Download.
Update: Auch Heise hat die Meldung
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piratenpolitikerin-geht-gegen-illegalen-Download-ihres-Buches-vor-1709787.html (derzeit 1074 Kommentare, überwiegend negativ zu Schramm, wenn ichs recht sehe)
http://www.n-tv.de/politik/Piratin-laesst-eigenes-Buch-loeschen-article7251406.html
Wenn die Darstellung von BILD zutrifft, ist das in der Tat abstoßend.
Ich bin kein Mitglied der Piratenpartei, aber durchaus ihr Sympathisant und habe meinen "Piratenkommentar" zum Urheberrecht "Urheberrechtsfibel" 2009 unter CC-BY-SA auch online im Netz veröffentlichen lassen (abgesehen davon auch in SSOAR). Leider war das Buch als Buch ein Flop, vermutlich aber nicht als Gratis-Download.
Update: Auch Heise hat die Meldung
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piratenpolitikerin-geht-gegen-illegalen-Download-ihres-Buches-vor-1709787.html (derzeit 1074 Kommentare, überwiegend negativ zu Schramm, wenn ichs recht sehe)
http://www.n-tv.de/politik/Piratin-laesst-eigenes-Buch-loeschen-article7251406.html
KlausGraf - am Dienstag, 18. September 2012, 18:51 - Rubrik: Archivrecht
Weitere Berichterstattung:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/archives
Links zur Petition:
https://www.change.org/petitions/the-governor-of-ga-leave-our-state-archives-open-to-the-public
http://archivalia.tumblr.com/tagged/archives
Links zur Petition:
https://www.change.org/petitions/the-governor-of-ga-leave-our-state-archives-open-to-the-public
KlausGraf - am Montag, 17. September 2012, 16:37 - Rubrik: Internationale Aspekte
Fragt KHSchneider in einem bemerkenswerten kleinen Rant (ein emotional geprägter Ausbruch, eine Wutrede):
Und damit zu den Blogs. Anstatt hier rumzuschurbeln, wozu die alles gut sind und weshalb sie unbedingt notwendig sind und all dies bla, bla, bla. Warum nicht sich offen zu einer wissenschafftlichen Gegenöffentlichkeit bekennen, die sich nicht an die traditionellen Regeln hält, nicht die wichtigen Tagungen und Kolleginnen und Kollegen im Auge hat, um sich das nächste Projekt oder die nächste freiwerdende Stelle zu sichern? Einfach auf etwas Neues einlassen und mal sehen, was daraus wird.
http://digireg.twoday.net/stories/156260895/
Und damit zu den Blogs. Anstatt hier rumzuschurbeln, wozu die alles gut sind und weshalb sie unbedingt notwendig sind und all dies bla, bla, bla. Warum nicht sich offen zu einer wissenschafftlichen Gegenöffentlichkeit bekennen, die sich nicht an die traditionellen Regeln hält, nicht die wichtigen Tagungen und Kolleginnen und Kollegen im Auge hat, um sich das nächste Projekt oder die nächste freiwerdende Stelle zu sichern? Einfach auf etwas Neues einlassen und mal sehen, was daraus wird.
http://digireg.twoday.net/stories/156260895/
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Alexander Auctions, ein auf NS-Memorabilien spezialisiertes US-Auktionshaus, lässt umfangreiche Unterlagen von Joseph Goebbels versteigern.
http://auctions.alexautographs.com/asp/fullCatalogue.asp?salelot=48+++++++++1+&refno=+++73732
Via
http://archivalia.tumblr.com/post/31658287356/the-pre-war-archives-of-joseph-goebbels-nazi
Über das frühere Schicksal von Goebbels-Unterlagen findet man diverse Pressemeldungen:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-29191941.html (1951)
http://www.zeit.de/1956/10/die-geister-von-gestern (1956)
http://www.zeit.de/1989/14/anruechige-vermarktung (1989)
http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/article9Q0Z1-1.280059 (2004)
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-82612667.html (2011)
Und andere mehr.
Update:
http://www.sueddeutsche.de/politik/auktionshaus-versteigert-goebbels-briefe-liebesschwur-von-hitlers-hetzer-1.1477444
http://auctions.alexautographs.com/asp/fullCatalogue.asp?salelot=48+++++++++1+&refno=+++73732
Via
http://archivalia.tumblr.com/post/31658287356/the-pre-war-archives-of-joseph-goebbels-nazi
Über das frühere Schicksal von Goebbels-Unterlagen findet man diverse Pressemeldungen:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-29191941.html (1951)
http://www.zeit.de/1956/10/die-geister-von-gestern (1956)
http://www.zeit.de/1989/14/anruechige-vermarktung (1989)
http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/article9Q0Z1-1.280059 (2004)
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-82612667.html (2011)
Und andere mehr.
Update:
http://www.sueddeutsche.de/politik/auktionshaus-versteigert-goebbels-briefe-liebesschwur-von-hitlers-hetzer-1.1477444
KlausGraf - am Sonntag, 16. September 2012, 16:42 - Rubrik: Geschichtswissenschaft