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Diesmal mit gewagter Hintergrundfarbe .....

Mareike König schreibt: "Preis des schlimsten Copyfrauds 2012 geht an das Departement Dordogne in Frankreich, wo die Verantwortlichen die Höhlenmalereien von Lascaux (gut 17000 Jahre alt) unter Copyright stellen wollten...."

https://plus.google.com/u/0/109199221833785751288/posts/ayFFnCW6Sxn

http://www.numerama.com/magazine/24636-le-pire-du-droit-d-auteur-en-2012-worst-of-copyrightmadness.html

Update:
http://archaeologik.blogspot.de/2013/01/das-urheberrecht-der-eiszeitmenschen.html


Eric Retzlaff plädiert für ihre stärkere Berücksichtigung:

http://www.vdb-online.org/landesverbaende/sw/sw-info/suedwest-info-25-2012.pdf

Wie war das Hühnchen zubereitet, das es auf dem Bankett anlässlich der Oscar-Verleihung am 10. November 1931 in L.A. gab?

https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog74-html

Wieder sehr lesenswert. Hervorzuheben ist die intensive Berichterstattung zu Open Access, wobei auch auf meine Aktivitäten zweimal verlinkt wird:

http://archiv.twoday.net/stories/172011655/
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg48876.html ( = http://archiv.twoday.net/stories/197330649/ Rechtsfragen von Open Access)

Ein Abschnitt widmet sich der Causa Stralsund (unter Nennnung von Archivalia).

Hegel fand es im Clm 24163 und edierte es zunächst in den Chroniken der deutschen Städte Bd. 18

http://archive.org/stream/diechronikenderm02bayeuoft#page/n147/mode/2up

und nochmals in den MGH SS, siehe

http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_03147.html

(Der Aufsatz von Gensicke zur Verfasserfrage ist online:
http://www.dilibri.de/rlb/periodical/pageview/219883 )

Die einzige Handschrift stammt aus dem Nachlass des Lorenz Truchsess von Pommersfelden (1473-1543), über den Bernhard Löbbert im Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 60 (2008), S. 111ff. gehandelt hat.

Sie wurde außer von Hegel sehr kursorisch im Münchner Katalog beschrieben:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008255/image_129

Sie kann online konsultiert werden unter:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00012901/image_1

Was mögen das für lateinische Auszüge aus einer Magdeburger Chronik ab Bl. 200 sein? Es ist keine Übersetzung der Schöppenchronik und es sind auch nicht die Gesta, es ist ein womöglich dem Sammler in Magdeburg zugänglich gewesenes allgemeines Geschichtswerk. Die Tänzer von Kölbigk (und der vorangehende Eintrag zu Willigis) führen wohl auf die richtige Spur:

Münchner Codex
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00012901/image_355

Pistorius-Struve 1721
http://books.google.de/books?id=QLFAAQAAIAAJ&pg=RA1-PA1090

Gemäß den hier ausnahmsweise höchst nützlichen GESCHICHTSQUELLEN ist das die kleine Chronik eines Erfurter Franziskaners:

http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_01056.html

Die Stellen in der kritischen Ausgabe Holder-Eggers der Chronica minor:

http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_rer._Germ._42_S._626

Zur Ausgabe des Pistorius siehe ebenda

http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_rer._Germ._42_S._503

Von hier aus müsste man weitersuchen. Sehr viele auch spätere Einträge verweisen auf Erfurt.

Böhmers Aufsatz von 1849 ist online:

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11040856_00018.html

Desgleichen die Kompilation von FWE Roth 1908:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Roth_deutsche_geschichtsblaetter.pdf

Aus der modernen Forschung hebe ich Müllers Bistumsgeschichtsscheibung (1998) und die Studien von Uta Goerlitz hervor. Trotz vieler Mängel unverzichtbar die GESCHICHTSQUELLEN, siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/232606290/

IMG_1986

Vielleicht liegt es an der Farbe der Taschen?

http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_01885.html

De captione Moguntiae

(Über die Eroberung von Mainz)

Repertorium Fontium 4, 133
Suchkategorien
Entstehungszeit: 1462
Berichtszeit: 1462
Gattung: Bericht, Dichtung
Regionen: Mittelrheinlande
Schlagwörter: Sprache: Deutsch, Mainzer Stiftsfehde (1461/1462)
Werk
Zwei Darstellungen zur Eroberung der Stadt Mainz (Rheinland-Pfalz) am 28. Oktober 1462 im Rahmen der sog. Mainzer Stiftsfehde. Die eine ist ein niederdeutscher Prosabericht, die zweite ein Carmen de captione urbis Maguntie, in 13 leoninischen Hexametern. – Inc.: „Urbs Moguntina quam ditant flumina bina“; Walther, Initia carminum nr. 19724 .
Handschriften - Mss.
Augsburg, Univbibl., I.3.2° 18, f. 52v zum Carmen

München, Bayer. Staatsbibl., lat. 21107, f. 72

v. Edd., pp. 89-94

W. Wattenbach, Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, 7, 1882, pp. 172 zum Carmen

O. Holder-Egger, Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, 9, 1884, pp. 585

Ausgaben - Edd.
E. [SIC!] Hegel, Die Chroniken der mittelrheinischen Städte. Mainz II, in Chron. dt. Städte, 18 (1882) 95-99, 100 Carmen

Literatur - Comm.
v. Edd., pp. 89-94

K.-M. Sprenger, Die Mainzer Stiftsfehde 1459-1463, in: Mainz. Die Geschichte der Stadt, cur. F. Dumont – F. Scherf – F. Schütz, Mainz 1998, pp. 205-225 zum historischen Hintergrund

P.-J. Heinig, Die Mainzer Kirche im Spätmittelalter (1305-1484), in Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte, I/1, cur. F. Jürgensmeier, Würzburg 2000, pp. 536-540 mit weiterer Literatur


Dieser Eintrag ist - wie so oft bei den GESCHICHTSQUELLEN - mit großen Mängeln behaftet. Wenig glücklich ist die Zusammenführung des niederdeutschen Berichts mit den irreführend als "Carmen" bezeichneten lateinischen Memorialversen.

Dass Uta Goerlitz zum volkssprachigen Bericht im ²VL 11, Sp. 957f. unter "Mainzer Belagerung/Eroberung von Mainz" 2002 (diese Jahreszahl bezieht sich auf die Lieferung 3 von Bd. 11) einen Artikel geschrieben hat, ist den Geschichtsquellen entgangen. Daher auch die mitteldeutsche Fassung, die im Geheimen Staatsarchiv, Staatsarchiv Königsberg, OBA 15738 (nach 1462, Okt. 28, Briefarchiv des Deutschen Ordens) überliefert ist und die Aloys Schmidt: Zur Mainzer Stiftsfehde 1462, in: Jb. für das Bistum Mainz 3 (1948), S. 89-99, hier S. 92-97 abdruckte.

[Der gemeinfreie Editionsteil von Schmidt S. 91-99 online
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schmidt_stiftsfehde_texte.pdf ]

Die einzige Überlieferung der niederdeutschen Fassung - Paderborn, Erzbischöfl. Bibl., Theodoriana Pa 54 aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts - ist seit 1981 durch Diebstahl verschollen:

http://www.handschriftencensus.de/22829
http://goo.gl/OfA8k (Beschreibung von Schilling 1986)

Die Handschrift stammt aus dem bedeutenden Augustinerchorherrenstift Böddeken und ist wenigstens teilweise dort entstanden.

Einen deutschen Bericht über die Einnahme von Mainz 1462, der gekürzt auch in die Speyrer Chronik Eingang fand, enthält die in Berlin wiedergefundene Gensbein'sche Handschrift (vgl. Wyss S. 579), über die zu vergleichen
http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Johannes_Gensbein

Ob Clm 21107 aus Thierhaupten
http://www.handschriftencensus.de/18499
das Gedicht "Urbs Moguntina", um das es im folgenden allein gehen soll, überliefert, wird zu prüfen sein. (Walthers Initia habe ich nicht zur Hand.) [Ja, das ist so, siehe Nachtrag.]

Hegel druckte 1882 in den Chroniken der deutschen Städte Bd. 18, S. 100 die Verse nach dem Donauwörther Sammelband (nun in der UB Augsburg), über den
http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Sammelhandschriften
zu vergleichen ist.

Es sind dies 13 Leoniner:

http://archive.org/stream/diechronikenderm02bayeuoft#page/n119/mode/2up

Wie bei solchen kurzen lateinischen Texten wohl gar nicht selten haben die Editoren des Stücks voneinander keine Notiz genommen. Mit Google Books findet man insbesondere anhand des Incipits drei weitere Überlieferungen der Verse.

Ebenfalls aus Böddeken stammt eine Cassianus-Handschrift (angelegt 1418/21), heute Aberystwyth, National Library of Wales, nach OPAC lautet die Signatur MS 1222D.

Die 6 Verse wurden abgedruckt in einem Katalog von Bernard Quaritch 1895 (S. 12 Nr. 40):

http://archive.org/stream/acatalogueillum00firgoog#page/n18/mode/2up/search/bina

Und nochmals von Victor Scholderer im Journal der Bibliothek 1941, Heft 1, S. 46:

http://welshjournals.llgc.org.uk/browse/viewpage/llgc-id:1277425/llgc-id:1277759/llgc-id:1277829/get650/mainz

Scholderer verweist auf die Bedeutung der Ausweisung von Druckern in Mainz 1462 für die Verbreitung der Druckkunst.

Sogar digitalisiert liegt der Flamingus-Sammelband Trier, Stadtbibliothek, Hs. 804/814 8° vom Anfang des 16. Jahrhunderts vor. Meine Mitteilung an den Handschriftencensus vom 5. Februar 2012 wurde bisher nicht eingearbeitet.

http://www.handschriftencensus.de/8880

Beschreibungen:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0732_b131_jpg.htm (Kentenich)
http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/viewpage/44 (Petrus Becker in der Germania Sacra, S. 221)
http://goo.gl/jMpRx (Matthias-Projekt)

Digitalisat von Bl. 81r:
http://goo.gl/d9rpn

H. V. Sauerland teilte die Verse über Mainz und den Erfurter Brand aus dieser Handschrift in der Römischen Quartalschrift 5 (1891), S. 363-365 mit:

http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=mdp.39015013167294;view=image;seq=379;num=363 (US)

Hier sind es wie in Augsburg ed. Hegel ebenfalls 13 Verse, doch in anderer Reihenfolge.

Nicht datiert ist ein Zeugnis aus einem nicht näher bezeichneten Varia-Sammelband des Staatsarchivs Rudolstadt, das Bernhard Anemüller im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit NF 24 (1877), Sp. 304 mitteilte. Die 10 Verse sollen aus einem alten Messbuch des Stifts Schmalkalden stammen.

http://webdev.archive.org/stream/anzeigerfurkunde24germ#page/n167/mode/2up

Wir haben also 4 gesicherte Handschriften und 5 Drucknachweise, die erst jetzt zusammengeführt werden können. Dass es noch weitere gibt, ist nicht unwahrscheinlich.

Dass das von Trithemius bezeugte "carmen elegiacum" des Sponheimer Mönchs Andreas von Utrecht mit dieser Reimerei identisch ist, wie Hegel vermutete, denke ich nicht. Unsere Verse sind offenkundig im Kern sogenannte Denkverse, die das denkwürdige Datum memorieren helfen sollten. Ihre überregionale Überlieferung sagt einiges über den Eindruck aus, den die Eroberung der bisher freien Stadt Mainz auf die Zeitgenossen gemacht hat.

Nachtrag 1: Die Edition der Verräterliste durch Carl Knetsch ist online:

http://books.google.de/books?id=eToPAAAAYAAJ&pg=PA115 (US)
[ http://archive.org/stream/MitteilungenDesVereinsFuerNassauischeAltertumskunde1897-1908#page/n571/mode/2up ]
Vgl.
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_03693.html
[das Zitat dort "8, 1905" ist wenig hilfreich, die Publikation weist im Einzelheft Nr. 4 noch keine Jahrgangszählung auf:
Carl Knetsch: Einiges über die Eroberung von Mainz durch Adolf von Nassau am 28. Oktober 1462. In: Mitteilungen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung 1904/1905, S. 129-132]

Deutsche Reimverse zur Erinnerung Die Inschriften der Stadt Darmstadt usw. Nr. 44.

[Sebastian Scholz, 1999, S. 30-32 Gedenkinschrift an der ev. Kirche von Groß-Umstadt:

anno d(omi)ni 1462
Uf simo(n)is vnd iude tag
mentz erstiegen vnd gewonnen wardt
all her nach liebe(n) frunde ]

Erfurter Chronik Cammermeisters
http://archive.org/stream/diechronikhartu00sachgoog#page/n299/mode/2up

Nachtrag 2: Clm 21107 überliefert offenbar ebenfalls den Text bei Hegel, wie aus einer Auskunft von Dr. Wolfgang-Valentin Ikas vom 11.1.2013 hervorgeht: "Die Handschrift weist zwei unterschiedliche Foliierungen auf, von denen die mit roter Tinte die jüngere darstellt und die ältere (schwarzbräunlich) korrigiert. Der Katalog von Halm zitiert noch nach der alten Foliierung (also fol. 72r), nach der roten Blattzählung handelt es sich bei dem von Ihnen gesuchten Text um Blatt 79r.

Zum Text:
auf fol. 79r finden sich insgesamt 29 Zeilen. Der erste Vers ist wohl der von Ihnen gesuchte (ob es sich um den von von Walther gelisteten Vers handelt, habe ich nicht überprüft). Er lautet "Urbs maguntina quam ditant flumina hina", der Text dürfte bis einschließlich Vers 13 reichen. Danach wechselt die Tintenfarbe und es folgt, wenn ich das auf die Schnelle richtig gelesen habe, der Teil über den Herzog von Württemberg (genannt in Vers 26)."

Nachtrag 3: Studt ZGO 1995, S. 200 erwähnt in ihrem Aufsatz zur Speyrer Chronik, dass der Bericht (Mone c. 230) auch vom Colmarer Ms. 45, Bl. 140r-141r überliefert wird. Die Datenbank CGM hat jetzt auch Permanentlinks:
http://ccfr.bnf.fr/portailccfr/jsp/index_view_direct_anonymous.jsp?record=eadcgm:EADC:D52014529

Schädel, Bernhard: Zum Kampf Adolfs von Nassau und Die-thers von Isenburg im Rheingau. In: Zeitschrift des Vereins zur Erforschung der Rheinischen Geschichte und Alterthümer in Mainz 3 (1887), S. 465-480 ist online:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kampf_adolfs_von_nassau_rheingau.pdf

Das Schmähgedicht gegen Adolf von Nassau, von dem Schädel S. 468f. nur Auszüge gibt und das nach Ulmschneider ²VL 3, 338 möglicherweise Hans Gutkorn verfasste, ist in der handschriftlichen Überlieferung (Stadtbibliothek Mainz Hs. II 219 S. 62-66) online:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mainz_stadtbibliothek_hs_ii_219.pdf
[Zur Handschrift:
http://www.handschriftencensus.de/25428 ]

Nachtrag 4: Christian Pfister, Les manuscrits allemands de la Bibliothèque Nationale relatifs à l'histoire d'Alsace, Paris 1893, S. 188f. druckt aus Paris Ms. allem. 83 einen kurzen Bericht über die Eroberung von Mainz
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/79/Les_manuscrits_allemands_de_la_Biblioth%C3%A9que_Nationale_relatifs_%C3%A0_l%27histoire_d%27Alsace.pdf

Nachtrag 5: Die Augsburger Handschrift ist online
http://archiv.twoday.net/stories/285828312/

Walther: Initia carminum Nr. 19724 bietet zusätzlich den Hinweis auf Wien ÖNB 3275, Bl. 19v, die das lateinische Gedicht urbs usw. ebenfalls überliefert.

http://data.onb.ac.at/rec/AL00191151

Diese Handschrift sammelte 1508 in Mainz/schrieb 1524 Christian Gheverdes (gest. 1555) aus Hamburg, bekannt durch seinen Darmstädter Cod. 820 mit Mainzer Geschichtsquellen (s. Goerlitz, Humanismus, 1999 und Müller, Bistumsgeschichtsschreibung, 1998 jeweils Register; beide ohne die Wiener Hs.; zur Person:
http://books.google.de/books?id=Gk9CAQAAIAAJ&q=gheverdes ).

http://manuscripta.at/?ID=6872
http://www.handschriftencensus.de/11576 (nur Hinweis auf Menhardt)

#forschung

Trierer Handschrift

https://phaidra.univie.ac.at/detail_object/o:73336 (derzeit 123 Titel)

"Die Hauptbibliothek der Universitätsbibliothek Wien besitzt 652 Inkunabeln, die in unregelmäßiger Folge digitalisiert werden. Da zahlreiche andere Bibliotheken, die gleiche Ausgaben besitzen, diese bereits digitalisiert haben, werden diese nicht mehr im Haus digitalisiert, sondern im Online-Katalog der UB Wien mit den Digitalisaten der anderen Bibliotheken verlinkt."

Provenienzgeschichtliches und Exemplarspezifisches bleibt so auf der Strecke.

Der 1976 erschienene Katalog von Peter Amelung (mit Provenienzerschließung) ist online abrufbar unter:

http://www.stadtbibliothek-reutlingen.de/text/info/inkunabelkatalog.pdf

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs527-2 hat noch nicht einmal einen Eintrag im Handschriftencensus. Die Sprache ist mittelniederdeutsch oder mittelniederländisch, daher habe ich "deutscher geistlicher Text" vermieden. Wer kann die Bruchstücke einordnen?

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Vielleicht kamen die Taschen ja wegen des falschen Hintergrundes nicht zur Geltung?

Der Kunsthistoriker Wolf D. Pecher hat im factum Verlag 2012 unter dem Titel "Künstlers Shit. Kunst die keiner braucht" eine Reihe von Polemiken gegen Missstände im Kunstbetrieb veröffentlicht. Im Vordergrund stehen wüste Ausfälle gegen die heutigen "Müll"- und "Klamauk"-Künstler, deren Werke man in der Nazi-Zeit sicher als "entartete Kunst" stigmatisiert hätte. Das Inhaltsverzeichnis: http://d-nb.info/1023849720/04 gibt einen ersten Einblick. Daneben enthält das Buch aber auch lesenswerte Abschnitte etwa zum Kunsthandel.

Zur kulturpessimistischen Brille des Autors passen auch die vier Seiten (S. 156-159) zur Causa Eichstätt, über die wir hier intensiv berichtet haben:

http://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt+kapuziner

Pecher stützt sich vor allem auf das BSB-Gutachten:

http://www.bsb-muenchen.de/Gutachten.2282.0.html

Nach Pecher wurden 2006 in Eichstätt 68 Tonnen Kapuzinerbücher zur Altpapierverwertung gebracht. Zuvor hätten die Kapuziner 54 Tonnen Bücher vernichten lassen. Zwischen 1999 und 2006 seien 122 Tonnen Bücher aus fünf Jahrhunderten vernichtet worden, schätzungsweise 700.000 bis 800.000 Bände. Pecher vergleicht diese Zahlen mit anderen Bücherverlusten (BSB verlor 4000.000 Bücher im 2. Weltkrieg, 2004 verbrannten in Weimar 50.000 Bücher, den Umfang der Bücherverbrennungen der Nazis schätzt Pecher auf etwa 100.000 Bücher).

Pecher beschuldigt zurecht die Bayerische Staatsbibliothek, die den völlig überforderten Eichstättern nicht zu Hilfe gekommen sei. Während der Eichstätter Kanzler gefeuert wurde, habe es in der BSB keine Konsequenzen gegeben. Die BSB hätte als schuldige Fachbehörde gar nicht mit der Untersuchung beauftragt werden dürfen. "Dass dies trotzdem geschah, lässt nur den Schluss zu, dass der Skandal vertuscht werden sollte - was auch gelang". 2009 wurde die BSB "Bibliothek des Jahres".

Tatort in Eichstätt

http://www.wdr5.de/sendungen/scala/s/d/07.01.2013-12.05/b/kulturerbe-im-ausverkauf.html

Der Verkauf von rund 6000 wertvollen historischen Bänden aus der bedeutenden Stralsunder Gymnasialbibliothek, der im Herbst 2012 öffentlich wurde, löste deutschlandweit Proteste aus. Die UNESCO-Welterbestadt Stralsund, die mit dem Verkauf ihre Haushaltskasse aufbessern wollte, ist blamiert. Erst nachträglich stellte ein Gutachten die kulturhistorische Bedeutung der Sammlung fest. Der Verkauf der Bücher an einen bayerischen Antiquar konnte mittlerweile wenigstens zum Teil rückgängig gemacht werden, die Stadtarchivarin wurde fristlos entlassen. Die Kulturbarbarei des Stralsunder Bücherverkaufs – ein Einzelfall? Scala untersucht die Hintergründe und fragt, wie sich Bibliotheken und Archive vor dem Ausverkauf wertvoller Bestände schützen lassen.
Autor/in:
Sigrid Hoff
Redaktion:
Maria Ott


Für diese Sendung am 7. Januar 2013, 12:05 bis 13:00 Uhr, wurde schon am 20.12.2012 im Kölner Studio ein Interview mit mir aufgezeichnet.

Scala gibt es nachhörbar auch als Podcast.

Zusammenfassend zur Lage der Dinge:
http://www.blog.pommerscher-greif.de/stralsund-resumee/

Schade, dass wir in den verbleibenden 4 Tagen die 4000 Unterschriften nicht mehr werden knacken können:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Beiträge in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/233325622/


Mit dem Programm "Archive und Schule" will das Land die Archive stärker für Kinder und Jugendliche öffnen. Es fördere Projekte, die Kinder und Jugendliche dazu anregen, sich mit der Landesgeschichte auseinanderzusetzen
via WDR.de

http://www.mfkjks.nrw.de/presse/ministerin-schaefer-neues-foerderprogramm-will-schaetze-der-archive-fuer-kinder-und-jugendliche-oeffnen-13896/

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1712

Albrecht Diem macht auf seine Linkliste von Handschriftendigitalisierungsprojekten und seine Liste von Handschriftenkatalogen online aufmerksam, wobei letztere durch Offline-Stellung der Pfeil'schen Sammlung etwas an Wert gewonnen hat:

http://www.earlymedievalmonasticism.org/Catalogues-of-Latin-Manuscripts.html

Seine Linkliste zu Digitalisierungsprojekten

http://www.earlymedievalmonasticism.org/listoflinks.html

ist extrem lückenhaft, wobei man wertvolle Lebenszeit damit verbringen kann zu rätseln, ob diese Lücken im Einzelfall aus der von uns bereits früher - http://archiv.twoday.net/stories/55778617/ - konstatierten mangelnden Vertrautheit Diems mit Europäischem resultiert oder der Beschränkung auf Sammlungen mit frühmittelalterlichen Handschriften geschuldet ist. Im Ordensgeschichte-Blogeintrag tut Diem jedenfalls so, als ginge es um alle Digitalisierungsprojekte mit mittelalterlichen Handschriften.

Seit Ende 2011 ist meine Seite im netbib-Wiki zu "großen" digitalen Sammlungen von Handschriften (das waren zur Zeit der Erstanlage solche mit mehr als 10 Stück!) nur noch übers Internet Archive für die Allgemeinheit einsehbar:

http://web.archive.org/web/20110719065249/http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften

2011 war sie nicht mehr top-gepflegt, da der Wartungsaufwand durch das Prinzip der Anordnung nach Größe der Sammlung zu groß wurde. Es mussten ja im Prinzip nicht nur neue Sammlungen eingepflegt werden, sondern auch möglichst regelmäßig die Größenangaben aktualisiert werden.

Das Problem an Peckhams Liste

http://www.utm.edu/staff/bobp/vlibrary/mdmss.shtml

ist, dass er Linklisten und Projekte vermischt und auch nicht klar zwischen Angeboten mit Schlüsselseiten und solchen mit ganzen Handschriften trennt, was freilich manchmal schwierig ist. Wenn Schlüsselseiten-Angebote Fragmente, Urkunden oder andere Einzelblattmaterialien aufnehmen, reproduzieren sie ja auch "ganze" Handschriften. ManuMed oder der BL-Katalog der illuminierten Handschriften enthalten auch komplette Codices, ohne dass man danach filtern kann.

Nach wie vor hat Diem offenkundig Besseres zu tun, als die Rubrik Kodikologie von Archivalia zu lesen, obwohl diese Informationen für Handschriftenforscher neben Pecia sicher zu den wertvollsten News-Diensten in diesem Bereich gehören.

Hier wurden u.a. gemeldet die Digitalisate von Fulda, Linz, Flandrica, Siena via WDL, Kassel, Verdun (um nur einige Beispiele aus der letzten Zeit zu nennen), die bei Diem fehlen.

Nochmals: Diems Ansatz, eine solche Liste im Alleingang (und außerhalb eines Wiki) zu führen, ist nicht zielführend.


Unterschriften auf der Ausfertigung des Bundesarchivgesetzes, Quelle: BArch B 463

"Das "Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes" wurde am 6. Januar 1988 ausgefertigt.
Unterschriften auf der Ausfertigung des Bundesarchivgesetzes
Das Bundesarchivgesetz stellt sicher, dass alle bei den Verfassungsorganen und Dienststellen des Bundes anfallenden Unterlagen von bleibendem Wert ins Bundesarchiv gelangen. Jeder hat grundsätzlich das Recht auf Zugang zu Archivgut des Bundes aus einer mehr als 30 Jahre zurückliegenden Zeit. Der Gesetzestext ist Ergebnis einer Abwägung zwischen den Grundrechten auf Schutz der Persönlichkeit und auf Wissenschafts- und Informationsfreiheit.

Das Bundesarchiv war seit seiner Gründung im Jahr 1952 an einer gesetzlichen Grundlage für seine Tätigkeit und die Nutzung seiner Unterlagen sehr interessiert. Im Zuge der politischen Diskussionen um das Bundesdatenschutzgesetz vom 27. Januar 1977 setzte sich in den 1970er Jahren die Erkenntnis weitgehend durch, dass auch die Frage der Zugänglichkeit zu Daten einer gesetzlichen Regelung bedarf. Nach umfangreichen Beratungen wurde das Bundesarchivgesetz am 3. Dezember 1987 mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossen und am 6. Januar 1988 von Bundespräsident von Weizsäcker, Bundeskanzler Kohl, Bundesinnenminister Zimmermann und Bundesarbeitsminister Blüm ausgefertigt.

Dem Bundesarchivgesetz vorausgegangen war das am 27. Juli 1987 verabschiedete Archivgesetz des Landes Baden-Württemberg. Seit 1996 haben der Bund und alle 16 Länder Archivgesetze. Einige Landesarchivgesetze haben in der Zwischenzeit deutliche Veränderungen erfahren. Eine umfassende Novellierung des Bundesarchivgesetzes, die u.a. eine stärkere Anpassung an die Bedürfnisse der digitalen Welt beinhaltet, ist für die nächste Legislaturperiode vorgesehen."

Quelle: Bundesarchiv, Pressemitteilung 20.12.12

Ich muss gestehen, dass mir der Begriff Registrar (im Museumswesen Verantwortliche für die Magazine) bislang nicht vertraut war, aber das Anliegen der neuen Website

http://world.museumsprojekte.de/?lang=de

ist unterstützenswert. Zum Thema Sprachbarriere:

http://archiv.twoday.net/stories/59211934/

2012 war auch das Jahr, in dem Blogs trotz aller Unkenrufe gezeigt haben, welch mächtige Werkzeuge sie sind. Unsere Bundesbildungsministerin wird den Jahreswechsel sicherlich mit einem bangen Blick begehen, was vor allem an den zuerst von einem Blog geäußerten Plagiatsvorwürfen gegen sie liegt. Ebenfalls keine entspannten Weihnachtstage wird die ehemalige Leiterin des Stralsunder Stadtarchives verbracht haben, nachdem auf Archivalia bemerkt wurde, dass die im Archiv gelagerte Gymnasialbibliothek illegal verkauft wurde. Das Jahr 2013 wird weitere Fälle bringen und soziale Medien werden für die Bundestagswahl sehr wichtig.

http://schmalenstroer.net/blog/2012/12/kein-jahresruckblick/

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/zeitmaschinen-und-retro-simulatoren-im-internet-a-873938.html

"Wie sähe Google auf einer Lochkartenmaschine aus? Wie hörte sich 1993 ein Rechnerneustart an? Waren die alten Handheld-Videospiele wirklich toll, oder einfach schrecklich? Im Internet geben Retro-Simulatoren Antworten - ein multimedialer Streifzug durch die Vergangenheit."


Als Ms. 1093 der UPenn online:

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4238585

Vom 13. April bis zum 9. November 2014 zeigen die Reiss-Engelhorn-Museen mit der Schau „Kaiser Maximilian I. – Der letzte Ritter und das höfische Turnier“ kostbare Waffen und Rüstungen aus der größten historischen und zugleich bedeutendsten dynastischen Waffensammlung der Welt, der Hofjagd- und Rüstkammer in Wien.

Als Maximilian 1477 Maria von Burgund in Gent heiratete, kam er in Berührung mit dem verfeinerten Stil des burgundischen Hofs und den dortigen Turniergewohnheiten. Fortan befasste er sich höchstpersönlich mit Neuerungen und technischen Innovationen im Turnier- und Rüstungswesen. So übernahm er aus den Niederlanden das Feldturnier mit scharfen Speeren und stumpfen Schwertern. Als Folge musste auf dem Harnisch ein großer Eisenschild befestigt werden. Auch für die Turnierform der Stechen gab es Neuerungen: An die Brustplatte des Harnischs kam der Rüsthaken, die rechte Brustseite wurde abgeflacht, und der Handschuh der linken Zügelhandwurde verstärkt.

Einen Schwerpunkt der Ausstellung bilden komplette Rüstungen, die von Kaiser Maximilian I. in Auftrag gegeben beziehungsweise unter dessen Mitwirkung neugestaltet oder verbessert wurden. Die speziell für die verschiedenen Turnierarten gefertigten Rüstungen werden inklusive der Werkzeuge, Sättel und weiterer Ausrüstung für das Turnier gezeigt.

Di – So, 11 – 18 Uhr,
auch an Feiertagen geöffnet,
außer 24. und 31.12.

Informationen: Tel 0621 – 293 31 50
www.rem-mannheim.de

Quelle:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=20826

http://blog.eogn.com/eastmans_online_genealogy/2013/01/a-new-years-resolution-going-paperless.html#more

According to the US Environmental Protection Agency, the average US office worker uses 10,000 sheets of copy paper each year. In 2010, the amount of paper recovered for recycling averaged 334 pounds for each person living in the US, according to the American Forest & Paper Association.

That's a huge amount of paper! Even worse, much of it, perhaps most of it, is unnecessary.

It is easy to get started. The next time you decide to print something, save it as a file on your computer instead. I save hundreds of PDF files (print format) every year, rather than printing them. You can do the same. Make sure you also make frequent backups of those files. You can carry thousands of documents on a tiny flash drive. Try doing that with paper!

Paperless 2013 is a campaign to remove the need for paper from "paperwork." Throughout the year the Paperless Coalition will be promoting Paperless 2013 via an email newsletter and other activities. To get started, submit your email at www.paperless2013.org and take the pledge to go paperless this year.



http://archiv.twoday.net/search?q=its+arolsen

http://blog.eogn.com/eastmans_online_genealogy/2013/01/irish-newspapers-will-now-be-ignored.html

This newsletter often points to interesting articles available elsewhere on the web. I usually give a 2- or 3-sentence introduction, followed by a link to the article of interest. According to a coalition of Irish newspapers, if I provide a link to an Irish newspaper, I am a pirate.

The National Newspapers of Ireland has adopted a new policy. Any website which links to one of the 15 NNI member newspapers will have to pay a minimum of 300 Euros ($395 US dollars), with the license fee going up if you post more links. See http://goo.gl/K3Oj3 for the details.

Note that this is not a fee to post an excerpt or some punitive measure for the copying of an entire article. No, the NNI wants to charge for links alone. It doesn't apply just to newsletters or web sites, the NNI wants to charge the same fee to ANYONE who even posts a single link in a Twitter message or any other message in any public place on the Internet. That includes Facebook, all blogs, all web pages, and perhaps anyplace else online!

This is one of the most stupid ideas I have read in recent times. The National Newspapers of Ireland obviously has no idea how the web works and also has no concept of the amount of valuable publicity that links to their members' newspapers can provide.

Online news site Slashdot suggests this is an elaborate way to commit suicide.

Whatever the reasons, I will abide by this rule. I will no longer refer to any Irish newspaper web site until the National Newspapers of Ireland wakes up and rescinds this foolishness.


See also
http://www.mcgarrsolicitors.ie/2012/12/30/2012-the-year-irish-newspapers-tried-to-destroy-the-web/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Irische-Zeitungsverleger-wollen-Lizenzgebuehr-fuer-Verlinkungen-1776346.html (German)

Die Handreichung ist Open Access online:

http://mediacommons.futureofthebook.org/mcpress/borndigital/

MOOC steht für Massive Open Online Course. Der Wikipedia-Artikel ist eher mäßig:

http://de.wikipedia.org/wiki/Massive_Open_Online_Course

Hilfreicher ist:

http://bibliothekarisch.de/blog/2012/04/30/mooc-opco-e-learning-anders/

http://howtomooc.org/uber-mmc13/

http://lernkult.blogspot.de/


http://rechtsanwalt-schwenke.de/nun-ist-es-soweit-abmahnung-wegen-vorschaubildern-bei-facebooks-teilen-funktion/

Rechtsanwalt Weiß berichtet über eine Abmahnung, die sein Mandant wegen eines Vorschaubildes in einem Facebookbeitrag erhalten hat. Nach Aussage des Kollegen Weiß wurde die Abmahnung von der Kanzlei Pixel.Law für eine Frau Gabi Schmidt verschickt (beide sind bereits in der Vergangenheit durch Abmahntätigkeit aufgefallen).

Gefordert wird die Summe von knapp 1.800 € (Abmahngebühren und Schadensersatz)


RA Schwenke empfiehlt: "Kalkulieren Sie mit einem möglichen Urheberrechtsrisiko von 700 €/ Jahr. Das heißt, rechnen Sie sich aus, ob es sich für das Geld lohnt auf die Vorschaubilder zu verzichten. Ich rate ohnehin jedem, der Social Media Marketing betreibt zu einer solchen Rücklage, da es praktisch kaum möglich ist soziale Medien zu nutzen, ohne Urheberrechtsverstöße zu begehen."

Update:
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2013/01/05/facebook-vorschaubilder-abmahnungen-und-aufmerksamkeit/

http://archiv.twoday.net/stories/233326527/

007

Nachdem hier bereits angeregt über die Taschen diskutiert wird, reiche ich gerne ein weiteres Exemplar nach.

Von Margret Ott

http://www.blog.pommerscher-greif.de/stralsund-resumee/

006

Ebenfalls ein wichtiger Archivtag!

http://inkunabeln.ub.uni-koeln.de/EdithStein/

Die Werke der 1942 von den Nazis ermordeten Philosophin sind seit heute gemeinfrei. Die Dokumente stammen aus dem Kölner Karmel.

http://www.publicdomainday.org/2013/

005

Eine kleine Reihe beginnt. Mitwirkung ist ausdrücklich erwünscht!

Beta:

http://www.brianfolts.com/driver/



Danke für die Vorschläge. And the winner is ... Andreas Praefcke.

Alle Dezemberbilder 2012

"Grabe in Kisten und Alben nach analogen Fotos und Filmen der vergangenen 100 Jahre. Rette die Erinnerungen an damals, indem du sie digitalisiert bei Digit hochlädst. Teile die schönsten Funde hier mit allen anderen. Und stöber selbst im digitalen Archiv des analogen Alltags."

http://digit.wdr.de/

Aus der Hilfe-seite:

"Darf jeder meine Fotos verwenden, die ich Digit zur Verfügung stelle?Nein. Zum einen bleibt das Urheberrecht natürlich bei Dir. Du gestattest dem WDR nur eingeschränkte, "nicht-exklusive" Nutzungsrechte. Du wirst bei deiner erstmaligen Registrierung als "Digger" ausdrücklich um Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen gebeten. Nur dann kannst Du Fotos oder Videos hochladen. Diese Nutzungsbedingungen sind im Detail hier beschrieben. Darüber hinaus ist eine Weitergabe an Dritte durch den WDR nur dann gestattet, wenn es sich um Schulen, Hochschulen oder Archive handelt, die das Material im nicht-kommerziellen Rahmen zur schulischen oder wissenschaftlichen Auswertung weiterverwenden. Eine kommerzielle Weiterverwendung ist grundsätzlich verboten. Ebenso eine wie auch immer geartete Veröffentlichung auf anderen Internet-Seiten oder -Plattformen."

Die Zukunft sollte freien Inhalten unter CC gehören und nicht solchen bescheuerten Insel-Lösungen, die nur dem Gebührenmoloch WDR zugutekommen, aber nicht der Allgemeinheit.



Mehr Musik auf Archivalia-en:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/music

Das Firefox-Skript http://jk.g6.cz/dezoomify.html ermöglicht das Herunterladen eines kompletten Bildes einer Zoomify-Anwendung.

Siehe auch
http://de.wikisource.org/wiki/Benutzer:Paulis/Zoomify

Mit Beschluss vom 17.12.2012 hat das VG Greifswald hinsichtlich der nicht erledigten Punkte meine Klage (kostenpflichtig, bei einem horrenden Streitwert von 15.000 Euro 363 Euro Gerichtskosten) abgewiesen, da eine medien- oder presserechtliche Legitimation nicht gegeben sei. Insbesondere mangele es an einer mehrköpfigen Redaktion. Absurd! Ich werde Beschwerde einlegen.

Veröffentlichung des Beschlusses folgt.

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/219044892/

Feuer Buech 148r

Via
http://bibliodyssey.blogspot.de/2012/11/early-explosives.html

Die Hs. ist komplett bei der UPenn online:

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/1580451



Genealogen machen einen grossen Anteil der Benutzer des Staatsarchivs Wallis aus. Sie benötigen bestimmte Quellen, um den Stammbaum von Walliser Familien rekonstruieren zu können: Pfarreiregister, Volkszählungen aus dem 19. Jahrhundert, Burgerregister, Familienarchive, Notariatsurkunden. Sie werden zudem von der Walliser Vereinigung für Familienforschung WVFF beraten und unterstützt.



Die Erschliessung der Archivalien erfolgt nach genauen Regeln. Damit man einen Archivbestand richtig klassieren und beschreiben kann, muss man zuerst wissen, unter welchen Umständen er entstanden ist: Wer hat die Dokumente erstellt? Warum wurden die Dokumente produziert und aufbewahrt? Gibt es bereits eine Klassierung? Folgt diese einer bestimmten Logik? Die Konservierung eines Archivbestands folgt ebenfalls genauen Vorschriften: Reinigung der Dokumente, Entfernen von Metallteilen, Plastikhüllen und Gummibändern, Aufbewahrung der Dokumente und Dossiers in geeignetem Material und Eintrag der Identifikation der Dossiers. Nach der Klassierung und Konditionierung analysiert der Archivar den Inhalt und beschreibt ihn, dann erstellt er das Inventar, welches den Zugang zu den Dossiers und Dokumenten gewährleistet.



Das fünfte Modul richtet sich an ein besonderes Publikum: die Forscher. Es erklärt insbesondere die anzuwendende Methodik bei Forschungsarbeiten: Wahl des Themas und Präsentation bei der Direktion des Staatsarchivs Wallis; Zugänglichkeit der Bestände und Konsultationsbestimmungen; Möglichkeit, die Forschungsergebnisse zu präsentieren oder zu veröffentlichen (Forschungsforum Wallis, Valais en recherche, Zeitschrift Vallesia und ihre Beihefte) oder Betreuung durch das Staatsarchiv Wallis.



Das Staatsarchiv Wallis konserviert verschiedene Archivbestände, die mit Geduld zusammengetragen worden sind: der grosse Bestand des Kantons Wallis; die Bestände der Gemeinden, Burgerschaften und Pfarreien, der Familien und Privatpersonen; die Bestände der Vereine, Gesellschaften, Verbände, Geteilschaften und Unternehmen. Die Inventare erschliessen die archivierten Dokumente. Sie sind vor Ort in Papierform verfügbar und werden etappenweise informatisiert, damit sie auf der Website des Staatsarchivs Wallis zugänglich gemacht werden können. Für die Einsichtnahme der Dokumente sind genaue Regeln einzuhalten, namentlich was ihre Handhabung betrifft.



Die Tätigkeit des Staatsarchivs Wallis weist vier Schwerpunkte auf: Archivbestände sammeln; diese Archivalien in angemessenem Material und in passenden Räumlichkeiten aufbewahren; die Archivbestände dem Publikum durch vor Ort sowie online konsultierbare Inventare und durch Vermittlung (Führungen, Ausstellungen, Forschungsarbeiten) zugänglich machen; die Kantonsbehörden und die Gemeinden im Bereich Dokumentenverwaltung und Archivierung beraten.



Es wird allgemein angenommen, dass die Archive nur einem begrenzten Publikum vorbehalten seien, das sich auf Hochschulstudenten und gelehrte Forscher beschränkt. Es stimmt zwar, dass gewisse Archivdokumente nur begrenzt zugänglich sind (für Lateiner, Paläographen, Philologen), doch ist das Publikum des Staatsarchivs grösser, als man gewöhnlich meint: nicht nur Mitarbeiter der Kantonsverwaltung, die archivierte Dossiers für die Bearbeitung aktueller Angelegenheiten benötigen, oder Forscher (Master-Studenten, Doktoranden, Berufshistoriker) und Genealogen, die genaue Informationen zu früheren Generationen suchen, sondern auch die gesamte interessierte Bevölkerung, wir alle können jederzeit auf offizielle Dokumente und auf Unterlagen, die uns selbst betreffen und die von den Behörden aufbewahrt werden, zugreifen.



Das erste Video ist eine allgemeine Präsentation des Staatsarchivs Wallis: Ursprung, Ziele und Aufgaben, konservierte Archivbestände (Bestände des Staates Wallis, der Munizipal- und Burgergemeinden, der Pfarreien, Bestände von Familien, von Privatpersonen, von Walliser Vereinen und Gesellschaften), Benutzungsbestimmungen, aktuelle Herausforderungen im Bereich Verwaltung und Langzeitarchivierung von elektronischen Dokumenten und Daten.



Die um 1530/40 entstandene ehemals Donaueschinger Handschrift (Cod. 590) der Waldburg-Chronik des Matthäus Marschalk von Pappenheim ist bei der WLB online. Zum Verfasser: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8759/
http://de.wikisource.org/wiki/Matth%C3%A4us_von_Pappenheim

 

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