Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
What day is it today
Wiri : I have no idea.

Und wie sieht Wolfram Alpha das?
http://www.wolframalpha.com/input/?i=what+day+is+it+today

Wiri : Angela Merkel is a politician, profession, occupation.
You : Who is angela merkel

Wiri : I do not know about "12+22". Yet..
You : What is 12+22

Wolfram Alpha hat auch da die besseren Karten:
http://www.wolframalpha.com/input/?i=what+is+12%2B22

Selber Wiri testen?
https://toolserver.org/~magnus/thetalkpage/

Via
http://infobib.de/blog/2013/08/07/frag-doch-einfach-wiri/

Seit dem 1.8. enthält das Urheberrechtsgesetz die neuen Paragraphen § 87f, 87g und 87h UrhG, in denen - trotz aller Kritik - das Schutzrecht der Presseverleger normiert wurde.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html

Da man das Leistungsschutzrecht (LSR) auch als Lex Google angesehen hat, ist es bemerkenswert, dass sich Google News bei den wichtigsten Befürwortern des LSR durch ein Opt-In die weitere kostenlose Berücksichtigung ihrer Publikationen sichern konnte.

Martin Weigert nennt das LSR das "peinlichste netzpolitische Unterfangen Deutschlands":

http://netzwertig.com/2013/08/07/leistungsschutzrecht-das-peinlichste-netzpolitische-unterfangen-deutschlands/

Zum Thema auf hypotheses.org
http://kristinoswald.hypotheses.org/1041

Verunsichert wurden vor allem kleinere Anbieter, die teilweise hysterische Reaktionen zeigten wie Tobias Berg, der seinen NFH erneut einstellte:

http://www.nfhdata.de/

Auch die lange vor dem Inkraftreten von Anatol Stefanowitsch geäußerten Bedenken, das LSR könne die Wissenschaft einschränken, halte ich für abwegig:

http://www.stifterverband.info/meinung_und_debatte/2012/stefanowitsch_leistungsschutzrecht/index.html

Wer konsequent wie die hypotheses-Blogs oder Archivalia auf Werbefinanzierung u.ä. verzichtet, hat vom LSR nichts zu befürchten.

Zum Thema hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=leistungsschutzrecht


Blogger Professor KH Schneider weist darauf hin:

http://digireg.twoday.net/stories/453138187/

030

Um welches Archiv handelt es sich?

Karen Hägele vom kommerziellen Genealogy-Unternehmen MyHeritage: "Wir geben heute mit großer Freude bekannt, dass MyHeritage die Initiative „Familienfotos bewahren“ gestartet hat, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Familiengeschichte und Erhaltung von Familienfotos für die künftigen Generationen."

http://www.myheritage.de/old-family-photos

http://blog.myheritage.de/2013/08/myheritage-startet-internationale-initiative-%E2%80%9Efamilienfotos-bewahren%E2%80%9C/

Reine Geschäftemacherei!


Hermann Kurzke zieht vom Leder:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/forschungsfoerderung-drei-jahre-nervenkrieg-und-eine-niederlage-12310995.html

"Konkret ging es um einen Langzeitantrag „Kulturgut Kirchenlied“, der ein Internetportal zu entwickeln verhieß, das über jede Anfangszeile und jeden Melodiebeginn Zugang zu den Texten, den Melodien, den Druck- und den Wirkungsgeschichten von 50.000 Liedern schaffen sollte. Dazu gehörten wohlumzirkte Auswertungsprojekte."

Danke an FE.

Im vergangenen September wurde hier auf Archivalia wie gewohnt kontrovers über den Einsatz von "Leichter Sprache" in der archivischen Öffentlichkeitsarbeit diskutiert.

Nun liegt ein Beispiel vor: ein Begleitheft zu einer Ausstellung über das Leben mit Behinderung im Kreis Siegen-Wittgenstein Damals und heute vor. Grundlage für die Verwendung von leichter Sprache in Ausstellungskatalogen ist eine linguisitsche Masterarbeit von Anna Hinkel an der Universität Siegen.
M. E. ist das Begleitheft beispielgebend und nachahmenswert!

http://www.augias.net/art_7999.html

Zum Thema siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=notfallverbund

Bei Josef Pauser herrscht akutes Sommerloch:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=28288

De Gruyter hat die beiden Verlage geschluckt und bietet für die Produktion der beiden Verlage einen kostenlosen Online-Zugang bis Ende August an:

http://www.degruyter.com/page/554

Da man sich PDFs z.B. von Studienbüchern (Meuten, 15. Jh. usw.) oder Überblicksdarstellungen (wie Paravicini, Werner: Die ritterlich-höfische Kultur des Mittelalters, wichtig z.B. zum Heroldswesen) herunterladen kann, ist das in der Tat ein sehr großzügiges Angebot, auf das man auch Studierende hinweisen sollte.

Zugänglich ist auch die Zeitschrift: Das Mittelalter (ab 2008) und natürlich die HZ.

Rainer Kuhlen teilte in INETBIB mit:

"Im Vorwort zur 6. Auflage der "Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation" (Frühjahr 2013) wurde darauf hingewiesen, dass einige (an sich für die IW zentrale) Artikel aus KSS-5, die in der Methodik aber ziemlich stabil geblieben sind, nicht mehr für KSS-5 neu geschrieben worden sind. Der Verlag de Gruyter hatte zugestimmt, diese Artikel frei zugänglich zu schalten.
Der Verlag hat in der Tat das rasch für die Artikel gemacht, für die wir als Herausgeber explizit die Freigabe erbeten hatten.
Bei diesen frei zugänglichen Kapiteln handelt es sich um folgenden aus KSS-5: A2,A5, B1, B2, B4,B5, B6, B17,C6,E1-E10.
Auf der Website http://www.degruyter.com/view/product/53242 ist das leider nicht sofort erkennbar. Man mus "Read Content" anklicken, dann kommt man zu der Liste der Einzelteile. Aber man erkennt erst durch Anklicken eines gewünschten Artikels, ob dieser zahlungspflichtig ist (i.d.R. wohl €30) oder frei einsehbar ist. Ich habe den Verlag gebeten, dass nutzerfreundlicher zu gestalten, z.B. mit einer Anzeige per Liste auf der Eingangsseite. Mal sehen, ob das noch wird. Auch habe ich gebeten, dass dies um die Artikel erweitert werden sollte, für die auch schon bei KSS-5 Autorenhonorarverzicht bestanden hat, z.B. bei mir, neben A5 (welchen der Verlag freigegeben hat), auch A1 und A8. Mal sehen, ob das noch geschieht.

A2 Entwicklung der Fachinformation und -kommunikation
A 5 Informationsethik
B 1 Klassifikation, Klassieren
B 2 Thesaurus
? 4 Informationsaufbereitung I: Formale Erfassung
? 5 Informationsaufbereitung II: Indexieren
? 6 Informationsaufbereitung III: Referieren (Abstracts -- Abstracting -- Grundlagen)
? 17 Informationsqualität
C 6 Informationsvermittlung

Bei E1-E10 handelt sich um den kompletten Hauptteil E aus KSS-5, also um Artikel, die "Information" aus der Sicht verschiedener Wissenschaften behandeln."

1998 veröffentlichte Karsten Kühnel einen Katalog der Inkunabeln, Frühdrucke und Handschriften. Dank der Zustimmung des Autors und der postwendenden Scanbemühungen der MGH-Bibliothek liegt der für den Altbestand einer Ratsbibliothek exemplarische Band nunmehr online vor:

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a051274.pdf

Die Handschriften sind fast ausnahmslos frühneuzeitlich, es gibt allerdings auch etliche lateinische mittelalterliche Fragmente. Noch zu identifzieren ist der deutsche "Mystikertext" 4° Manuscr. 35 (S. 78) aus dem 15. Jahrhundert. Hof ist im Handschriftencensus noch gar nicht vertreten!

#fnzhss

"Hitze! Hitze!
Man spreche mir nicht von wollenem Unterzeug, von Kamelhaardoppelleibchen, von dicken Schafswollsocken, von Pelzmützen mit Ohrenwärmern, Pulswärmern, Glühwein oder heißen Bettkrügen. O, das lasse man lieber, denn ich kann dann sehr ungemütlich und häßlich werden. Ich bin ohnehin aufs höchste gereizt.
Ich bin kein Eisverkäufer oder Selterwasserfabrikant oder Aktionär eines Strandbades oder einer Badeanstalt. Ich profitiere nicht von den Hitzeferien in den Schulen. Ich habe nicht den geringsten Vorteil von der Hitze. Sie quält mich nur auf das furchtbarste und bringt mich dem Irrsinn nahe."

Die Groteske von Hermann Harry Schmitz (1880-1913) ist in Wikisource nachlesbar:

http://de.wikisource.org/wiki/Hitze!_Hitze!


Wenn es um Tempo- oder Abstandsverstöße im Straßenverkehr geht, kommt es immer wieder zum Streit vor Gericht. Der Anwalt des mutmaßlichen Verkehrssünders möchte die Bedienungsanleitung des Messgeräts sehen. Was die Bußgeldstelle gern verweigert – zum Beispiel mit einem ziemlich schrägen Hinweis auf angebliche Urheberrechte des Geräteherstellers.

Dass Anwälten die Unterlagen nicht gern gegeben werden, sei an dieser Stelle geschenkt. Um dieses Problem drehen sich etliche Prozesse. Sie gehen mal in die eine, mal in die andere Richtung aus.

Allerdings habe ich bislang noch nicht gehört, dass sogar dem Bußgeldrichter die Bedienungsanleitung vorenthalten wird. So passierte es einem Amtsrichter in Bremervörde. Er hatte die Unterlagen sehen wollen, das Ordnungsamt verweigerte dies. Begründung: Urheberrecht.

Der Richter reagierte, wie man es erwarten konnte. Er sprach den Betroffenen frei, weil bei ihm Zweifel an der Korrektheit der Messung blieben. Den Freispruch hat das Oberlandesgericht Celle nun mit einer bemerkenswerten Begründung aufgehoben. Nach Auffassung der Richter hatte sich ihr Kollege in erster Instanz nicht ausreichend darum bemüht, an die Bedienungsanleitung zu kommen.

Wenn alles nichts fruchtete, so das Gericht, hätte ein Durchsuchungsbeschluss erlassen werden können. Mit anderen Worten: Stellt sich die Behörde quer, kommt die Polizei ins Haus. Sicher nichts, worauf es Bußgeldstellen ernsthaft anlegen.

Als Verteidiger ist man also künftig noch besser beraten, wenn man versucht, den Richter ins Boot zu kriegen. Ist der davon überzeugt, dass die Bedienungsanleitung wichtig ist, wird man sie auch zu sehen bekommen.

Das Oberlandesgericht Celle nennt übrigens noch andere Möglichkeiten. Auch eine Durchsuchung beim Gerätehersteller komme in Betracht. Das wird diese Firmen freuen – mit dem faden Urheberrechtsargument laufen sie spätestens dann gegen die Wand. Vielleicht sind sie bei diesen Aussichten sogar bereit, dem Gericht eine Gebrauchsanleitung zu verkaufen. Auch zu so einer Anschaffung sei der Richter ermächtigt, heißt es.


http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/08/05/richter-empfehlen-hrtere-bandagen/

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2188.htm

http://hatorikibble.wordpress.com/2013/08/05/serendip-o-matic-der-automat-fur-zufallsfunde/

http://serendipomatic.org/

http://www.e-manuscripta.ch/zuz/content/thumbview/749858


Über 20.000 Reise-Fotos aus historischen Alben hat die UB Leiden im Geheugen van Nederland zugänglich gemacht:

http://www.geheugenvannederland.nl/?/nl/collecties/albums_reisfotografie

Disibodenberg

http://log.netbib.de/archives/2013/08/05/openbibliojobs-weiter-verbessert/

RSS-Feed für Archivstellen:

http://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv/feed/

Bitte alle Archivstellen dort eintragen!

Die unfähigen alten Männer des Bundesverwaltungsgerichts haben dazu bisher nur eine Pressemitteilung veröffentlicht:

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=56

"Nach der für das Bundesverwaltungsgericht bindenden Auslegung der landesrechtlichen Entziehungsvorschrift durch den Verwaltungsgerichtshof hat der Rechtsbegriff des unwürdigen Verhaltens einen Wissenschaftsbezug. Danach erweist sich ein Titelinhaber dann als unwürdig zur Führung des verliehenen Doktorgrades, wenn er den mit der Verleihung begründeten Vertrauensvorschuss im Hinblick auf ein wissenschaftskonformes Arbeiten durch gravierende Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis enttäuscht hat, so dass zum Schutz des wissenschaftlichen Prozesses vor Irreführung eine Korrektur in Form der Entziehung vorgenommen werden muss. Mit dieser Ausrichtung auf den Wissenschaftsprozess und nicht etwa auf einen vorgeblich herausgehobenen persönlichen Rang der Promovierten verletzt die landesrechtliche Entziehungsvorschrift nicht das rechtsstaatliche Gebot der Gesetzesbestimmtheit, zumal sie in ihrer bindenden Auslegung durch den Verwaltungsgerichtshof nur vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen wissenschaftliche Kernpflichten erfasst, zu denen insbesondere das Verbot einer Erfindung, Fälschung oder Manipulation von Forschungsergebnissen gehört. Mit diesem Inhalt ist die Vorschrift auch mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar."

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Aberkennung_eines_akademischen_Grades#Aberkennung_auf_Grund_unw.C3.BCrdigen_Verhaltens

Entziehungen von Doktorgraden wegen Unwürdigkeit hatten wir vor allem in der NS-Zeit, als man massenweise jüdischen Inhabern von Doktorgraden den Titel entzog. Darauf verweist auch

http://erbloggtes.wordpress.com/2013/08/01/doktorentzug-wegen-unwurdigkeit-rechtmasig/#more-3001

Der Doktortitel ist kein lebenslanges Wissenschafts-Gütesiegel, das man bei grobem wissenschaftlichem Fehlverhalten entziehen sollte. Er bezieht sich auf eine redlich erbrachte konkrete Leistung. Die veröffentlichte Doktorarbeit verliert durch die nachträgliche Entziehung nicht das geringste ihres wissenschaftlichen Werts. Was macht man denn, wenn jemand ohne Doktorgrad gravierend gefrevelt hat? Dem kann man seine akademischen Grade, so er sie hat, nicht entziehen, da die Prüfungsordnungen das nicht zulassen. Wie wird denn da der wissenschaftliche Prozess vor Irreführung geschützt? Der Doktorgrad ist keine Auszeichnung oder ein Verdienstorden. Das Urteil trägt zur Hypostasierung des Doktorgrads bei, obwohl angesichts der Plagiatsskandale das Gegenteil geboten wäre.

Zur Konturlosigkeit des Begriffs der Unwürdigkeit schrieb Paul Tiedemann:

"Der VGH hat sich ebenso wenig von dem Umstand beeindrucken lassen, dass der Begriff der Unwürdigkeit bis auf eine einzige Ausnahme bisher immer nur so ausgelegt worden ist, dass die Entziehung des Doktorgrades als eine Art Nebenstrafrecht fungierte. Die Konsequenzen eines Fehlverhaltens wurden allerdings (wenn auch nur selten) nicht von den Strafverfolgungsbehörden, sondern von den Universitäten exekutiert, wenn etwa der Titelträger Kandidaten beim Prüfungsbetrug im Staatsexamen geholfen, ein Tötungsdelikt oder Betrugsdelikte begangen hatte.
Aufgrund dieser Vorgeschichte hätte es nahe gelegen, den Begriff der Unwürdigkeit als unbrauchbar für eine rechtsstaatliche Eingriffsregelung zu qualifizieren. Statt es bei schwammigen Formulierungen zu belassen, wären die Landesgesetzgeber gezwungen worden, sich konkretere und rechtstaatlichen Standards entsprechende Tatbestände auszudenken. Vorschläge dafür liegen bereits vor. So aber bleibt es weiterhin der Einsicht und Ansicht des jeweiligen Richters überlassen, in welchen Fällen es zu einem Entzug des Doktorgrades kommt."
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bw-entzieht-doktortitel-der-unwuerdige-forschungsbetrueger/

Zum Entzug der Meisterqualifikation im Handwerk im geltenden Recht habe ich nichts gefunden, aber ein Zitat zu einem historischen Vorfall: "Als allerdings im schwäbischen Rottweil ein junger Meister der Zimmerleute die Tochter des Henkers heiraten wollte, drohte ihm die Zunft mit der Entziehung des Meisterbriefs, weil sonst die Zunft "landauf und landab verschrieen" würde."
http://zunft-zu-wiedikon.jimdo.com/zunftwesen/vom-lehrling-zum-meister/


"Scholars, campaigners and lawyers can for the first time readily access more than 2,200 documents from a largely unknown archive housed at the United Nations that documents thousands of cases against accused World War II criminals in Europe and Asia."

http://bigstory.ap.org/article/over-2200-world-war-ii-documents-now-online

http://www.legal-tools.org/



Kölner FAMIs haben für ihre Prüfungsvorbereitung einen Terminologie-Wiki aufgesetzt. Mehr hier.

Fragt: http://kulturgut.hypotheses.org/253

Schon seit längerem habe ich den Verdacht, dass Google Books keine kompletten Trefferlisten ausliefert, dass also entgegen der Boole'schen Logik die Liste der gefundenen Treffer größer ist, wenn man einschränkende weitere Suchbegriffe dazunimmt. Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen.

Mein Ausgangspunkt: Hitzeschädigt haben die Stümper von SPONLINE den Montaillou-Stoff für eine reißerische Inquisitions-Story verwurstet:

http://www.spiegel.de/spiegelgeschichte/mittelalter-die-inquisition-verfolgte-andersglaeubige-als-ketzer-a-913942.html

Beim Recherchieren wollte ich wissen, wer das Buch von Benad "Domus und Religion in Montaillou" (1990) zitiert.

Mit Google.de findet man 31 Treffer:

https://www.google.de/search?q=%22Domus%20und%20Religion%20in%20Montaillou%22&tbm=bks

Wenn man die entsprechende ursprüngliche URL kürzt, muss man den Suchstring beibehalten (q=), aber auch tbm=bks, da man sonst in die Websuche gelangt.

Ergänzt man nun das Fragment eines zweiten einschlägigen Titels (von Tremp-Utz), erhält man

https://www.google.de/search?tbm=bks&&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+%22pas+une+ile%22

Der erste Titel findet sich bereits in der ersten Trefferliste, die zwei weiteren fehlen jedoch.

In Google.com (benutzt mit einem US-Proxy) sieht die Trefferliste anders aus. "Ungefähr 3.040 Ergebnisse" werden gefunden, was beim Durchklicken aber dann auf 32 zusammenschnurrt. Im Proxy ist eine 10er-Liste eingestellt.

In der deutschen Trefferliste fehlt Behringers "Shaman of Oberstdorf".

Über Google Scholar findet man weitere wichtige Treffer, u.a. eine gedruckte Bachelorarbeit zur Forschungskontroverse Le Roy Ladurie/Benad, wobei diese Treffer als Ergebnisse aus Google Books gekennzeichnet sind. Die Links führen zu Google Books.

http://scholar.google.de/scholar?&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22

(Eine Zusammenfassung von Benads Buch vom Autor ist im Netz verfügbar unter:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-50520 )

Ergänzt man Foucault zur ursprünglichen Suche, findet man 5 Bücher, die in der ursprünglichen Trefferliste gar nicht vorhanden waren:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22+foucault

Das gleiche Bild ergibt sich, wenn man die ursprüngliche Suche mit dem zeitfilter 2001 versieht:

https://www.google.de/search?&tbs=cdr%3A1%2Ccd_min%3A2001%2Ccd_max%3A2001&tbm=bks&q=%22Domus+und+Religion+in+Montaillou%22

Auch hier werden Bücher gefunden, die bisher nicht auftauchten.

Da es sich bei Google-Books um einen Exklusivbestand von Google handelt, kann man keine konkurrierenden Suchmaschinen heranziehen, um das Ergebnis zu korrigieren.

Ich halte die folgende Schlussfolgerung für durchaus unerfreulich: Auch bei geringen Trefferzahlen (unter 100) ist die Google-Buchsuche insofern unzuverlässig als man nicht sicher sein kann, dass es nicht noch weitere Treffer gibt, die das Suchkriterium erfüllen.

Es wird im übrigen immer schwieriger, die erweiterte Google-Buchsuche aufzufinden:

http://www.google.de/advanced_book_search

Ob es möglich ist, eine erschöpfende Liste durch Nutzung des Zeitfilters und Zusammenführen der Ergebnisse zu erhalten, vermag ich nicht zu sagen. Bei kleineren Treffermengen wäre das durchaus denkbar.

Kommentare?

"Die Forensische Psychiatrie in Bayreuth um den Chefarzt Dr. Klaus Leipziger kommt nicht zur Ruhe. Leipziger, der im Fall Mollath das zentrale Gutachten verfasst hat, steht unter dem Verdacht, in seiner Doktorarbeit abgeschrieben zu haben. Das behauptet zumindest der bekannte Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder."

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154722

http://log.netbib.de/archives/2013/08/02/onleihe-bundesweit-fur-10-e/

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe

Update:
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/08/08/kurz-die-onleihe-ist-kein-flatrate-modell/

Dank des Entgegenkommens des Universitätsarchivs Bonn und seines Leiters Dr. Thomas Becker konnten als Ergänzung zur Wikisource-Seite über den Historiker Friedrich von Bezold (1848-1928)

http://de.wikisource.org/wiki/Friedrich_von_Bezold#Lebenserinnerungen

die wohl in den 1920er Jahren entstandenen Lebenserinnerungen, die aber nur bis 1870 reichen, ins Netz gestellt werden. In der Archivbibliothek ist die Kopie eines Typoskripts unbekannter Herkunft eingestellt, das jetzt als Scan im Netz vorliegt:

http://www.archive.org/details/Bezold_Lebenserinnerungen


http://www.stern.de/kultur/musik/neue-musikverwertungsgesellschaft-c3s-die-gema-rebellen-2044399.html

" Unter dem Namen "Cultural Commons Collecting Society", kurz C3S, wollen die Rebellen die bisherige Monopolstellung der Gema brechen. "Wir wollen uns als ernsthafte Alternative zur Gema etablieren", sagt Wolfgang Senges, einer der Initiatoren, zu stern.de. Dafür brauchen die C3S-Macher zunächst einmal das nötige Kleingeld. Über die Crowdfunding-Plattform Startnext sammeln Senges und seine Mitstreiter derzeit Kapital. Die Mindestschwelle von 50.000 Euro ist schon fast erreicht, das Ziel sind 200.000 Euro. Dass die C3S sich im September offiziell als Verein gründen wird, sei jetzt schon sicher, sagt Senges.

Die selbsternannte "faire Gema-Alternative" verfolgt vor allem zwei Ziele: Mehr Mitbestimmung für die Künstler und flexiblere Lizenzen, um besser auf digitale Entwicklungen wie Youtube, Sharing- und Streamingdienste reagieren zu können. Der Schlüssel dafür sind freie Lizenzen, "Creative Commons" genannt. Die ermöglichen es beispielsweise, einzelne Songs offiziell zum nicht-kommerziellen Teilen und Herunterladen freizugeben. Der Künstler kann so Werbung in eigener Sache betreiben, ohne auf Tantiemen für andere Songs oder kommerzielle Nutzung zu verzichten. "Die Künstler sollen größtmögliche Freiheit bekommen, über ihr Werk zu verfügen", sagt C3S-Macher Senges.

Senges und seine Mitstreiter sind Rebellen wider Willen. Denn eigentlich hätten sie lieber eine Lösung innerhalb der Gema gefunden, als mit großem Aufwand ein eigenes Projekt hochzuziehen. Doch langwierige Gespräche mit der Gema über die Einführung der neuartigen Lizenzen seien gescheitert, berichtet Senges. "Wir haben versucht, die Gema zu überreden, Creative Commons einzuführen, aber die hat das abgelehnt.""

http://www.c3s.cc/#home

#gema


"Atombomben und Ausverkauf von Alkohol - so haben sich die Briten in den Achtzigerjahren den Dritten Weltkrieg vorgestellt. Das zeigen erstmals veröffentlichte Dokumente aus dem britischen Nationalarchiv. In der Kriegssimulation war sogar eine Durchhalte-Rede der Queen vorbereitet. Auch über den damaligen Kanzler Kohl hält das Archiv Brisantes bereit: Er wollte die Zahl der Türken in Deutschland halbieren."

http://www.sueddeutsche.de/politik/dokumente-aus-britischem-nationalarchiv-wenn-die-russen-kommen-1.1736682

http://www.nationalarchives.gov.uk/news/866.htm

Man wird wohl vergeblich darauf warten, dass das hinreichende verschnarchte Bundesarchiv in ähnlicher Weise durch die Weltpresse geht.

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5168
[ = http://heraldica.hypotheses.org/489 ]

Meine Forschungsmiszelle macht auf mit Wappen illustrierte Nekrologien von Franziskanerklöstern in Franken (Bamberg, Coburg, eventuell Nürnberg), Nördlingen (nur 1 Bildnis mit Wappen), Bayern (Landshut, München, Regensburg) und Wien vom Ende des 14. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts aufmerksam.

Wer kennt weitere illustrierte Nekrologien?


http://blog.openbib.org/2013/08/01/mehr-finden-mit-offenen-katalogdaten/

Oliver Flimm berichtet, wie er mit den offenen Daten des BVB massenweise neue Schlagworte für den Kölner Universitätsgesamtkatalog (KUG) generieren konnte. Wäre schön, wenn Thomas Berger einen SeeAlso-Dienst anbieten könnte, der zu einer gegebenen ISBN alle Schlagworte anbietet. Ist der Titel im KUG vorhanden, dann leistet das der KUG-SeeAlso-Dienst.

Ergänzend zu http://archiv.twoday.net/stories/142786430/ ist die Möglichkeit zu erwähnen, via BEACON zu einer gegebenen ISBN die im SWB nachgewiesenen Buchrezensionen zu finden.

Vorgehen:
ISBN bei
http://beacon.findbuch.de/articles/isbn-rez
eingeben. Link wird ausgegeben.

Oder aus dem dort gefundenen Link
http://beacon.findbuch.de/articles/isbn-rez?format=seealso&id=3-7977-0139-X
kopieren.

Dieses nützliche Tool sollte jemand ebenfalls in der Wikipedia-ISBN-Suche implementieren, wo man bereits via SeeAlso Inhaltsverzeichnisse findet:

https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/379770139X

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft von Sportmuseen, Sportarchiven und Sportsammlungen e. V. (DAGS) und das Institut für Sportgeschichte Baden-Württemberg e. V. (IfSG) veranstalten am 24./25. Oktober 2013 in Maulbronn eine Tagung zum Thema Perspektiven der (digitalen) Vernetzung und Präsentation sporthistorischer Quellen.

Fachleute aus dem Archiv-, Bibliotheks- und Museumswesen können sich gemeinsam mit den Verantwortlichen im Sport über Möglichkeiten austauschen, wie Sportvereine und -verbände ihre Dokumente, Fotografien und Objekte bewahren und zugänglich machen können.

Den Festvortrag hält Dr. Thomas Schmidt (Leiter der Arbeitsstelle für literarische Museen, Archive und Gedenkstätten in Baden-Württemberg):
„Eislaufapostel, Meisterschwimmer, Extremwanderer. Wie die Literatur dem Sport auf die Beine half (und welchen Preis die Kultur dafür bezahlte)“

Das Programm zur Tagung finden Sie auf der Internetseite des Instituts für Sportgeschichte Baden-Württemberg e. V.:
http://www.ifsg-bw.de/Aktuelles/Flyer_Symposium_2013.pdf (PDF)

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma