http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=35492
Zu Deutschland siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=informationsweiterv
Zu Deutschland siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=informationsweiterv
KlausGraf - am Mittwoch, 11. Februar 2015, 23:37 - Rubrik: E-Government
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"Wochenlang wurde dort getagt. Und bis das Urteil verkündet wurde, dauerte es gleich noch einmal so lange. Spannend. Da möchte man doch zu gerne einmal dabei gewesen sein.
Wenn es nach Sabina Kratt geht, dann wird dies bald möglich sein. Mit ihrer Idee, das Kaiserliche Hofgericht zu Rottweil in einem Festspiel – ähnlich der Horber Ritterspiele oder des Kuchen- und Brunnenfestes in Schwäbisch Hall – nachzustellen, landete sie beim LEADER-Ideenwettbewerb Oberer Neckar auf dem ersten Platz. 46 Beiträge waren eingereicht.
Die Rottweiler Buchhändlerin ist begeistert. Um das Projekt umsetzen zu können, wurde kürzlich der Verein "Freunde des Kaiserlichen Hofgerichts Rottweil" gegründet, dessen Vorsitz Kratt innehat."
ALTE Meldung vom 23.8.2014
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.rottweil-das-kaiserliche-hofgericht-lebt-wieder-auf.af6c53e8-d20b-4b7a-a608-830b6d94be51.html
Gefunden bei einer Recherche nach kaiserlichen Landgerichten anlässlich des SCHLECHTEN Artikels von Hofacker über kaiserliche Landgerichte in Schwaben (der ist wirklich NEU)
Hans-Georg Hofacker, Kaiserliche Landgerichte in Schwaben, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45774 (26.01.2015)
Abgesehen vom notorischen Ärgernis, dass online vorliegende Literatur nicht verlinkt wird, zeichnet sich der Beitrag durch Missachtung zentraler Literatur aus.
Nach Seitz war auch das Landgericht Dillingen vor 1419 ein kaiserliches Landgericht
http://periodika.digitale-sammlungen.de/dillingen/Blatt_bsb00007620,00045.html
Zur Riesgaugrafschaft muss man Holzfurtner anführen
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/kapitel/zblg57_kap16
Zum Landgericht auf der Leutkircher Heide:
https://books.google.de/books?id=uhdq4FJ_cWMC&pg=PA652
Peter Steuer 1996
http://www.bodenseebibliotheken.de/page?vgeb-j1996-t-A042
Wenn es nach Sabina Kratt geht, dann wird dies bald möglich sein. Mit ihrer Idee, das Kaiserliche Hofgericht zu Rottweil in einem Festspiel – ähnlich der Horber Ritterspiele oder des Kuchen- und Brunnenfestes in Schwäbisch Hall – nachzustellen, landete sie beim LEADER-Ideenwettbewerb Oberer Neckar auf dem ersten Platz. 46 Beiträge waren eingereicht.
Die Rottweiler Buchhändlerin ist begeistert. Um das Projekt umsetzen zu können, wurde kürzlich der Verein "Freunde des Kaiserlichen Hofgerichts Rottweil" gegründet, dessen Vorsitz Kratt innehat."
ALTE Meldung vom 23.8.2014
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.rottweil-das-kaiserliche-hofgericht-lebt-wieder-auf.af6c53e8-d20b-4b7a-a608-830b6d94be51.html
Gefunden bei einer Recherche nach kaiserlichen Landgerichten anlässlich des SCHLECHTEN Artikels von Hofacker über kaiserliche Landgerichte in Schwaben (der ist wirklich NEU)
Hans-Georg Hofacker, Kaiserliche Landgerichte in Schwaben, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45774 (26.01.2015)
Abgesehen vom notorischen Ärgernis, dass online vorliegende Literatur nicht verlinkt wird, zeichnet sich der Beitrag durch Missachtung zentraler Literatur aus.
Nach Seitz war auch das Landgericht Dillingen vor 1419 ein kaiserliches Landgericht
http://periodika.digitale-sammlungen.de/dillingen/Blatt_bsb00007620,00045.html
Zur Riesgaugrafschaft muss man Holzfurtner anführen
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/kapitel/zblg57_kap16
Zum Landgericht auf der Leutkircher Heide:
https://books.google.de/books?id=uhdq4FJ_cWMC&pg=PA652
Peter Steuer 1996
http://www.bodenseebibliotheken.de/page?vgeb-j1996-t-A042
KlausGraf - am Mittwoch, 11. Februar 2015, 20:10 - Rubrik: Landesgeschichte
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KlausGraf - am Mittwoch, 11. Februar 2015, 19:56 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Neue Enthüllungen zum Antisemitismus von Heidegger:
http://www.hoheluft-magazin.de/2015/02/heidegger-enthuellung/
http://www.hoheluft-magazin.de/2015/02/heidegger-enthuellung/
KlausGraf - am Mittwoch, 11. Februar 2015, 19:29 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Mittwoch, 11. Februar 2015, 19:26 - Rubrik: Kommunalarchive
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KlausGraf - am Mittwoch, 11. Februar 2015, 19:24 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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"Mode, Lifestyle und, mittlerweile mit Abstrichen, Tech sind die Sektoren, in dem sich mit ein wenig Glück und Fleiß ein brauchbares Ergebnis (+ 3.000 brutto/Monat) einfahren lässt. Diese Summen sind auch nicht sicher, nicht mal für sehr erfolgreiche Blogger, denn wie alle Dinge, unterliegen auch Blogs einer gewissen Aufmerksamkeitsökonomie."
http://www.dondahlmann.de/?p=24742
http://www.dondahlmann.de/?p=24742
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http://chattanooga.pastperfectonline.com/ hat jetzt zahlreiche Bilder namenloser Soldaten aus dem Spanisch-amerikanischen Krieg online gestellt (leider mit Wasserzeichen).
Via
http://www.nooga.com/169054/chattanooga-history-center-launches-online-database/
Im Stadtarchiv Worms - http://fotoarchiv.hypotheses.org/29 - würde man wohl sagen: "Hau weg den Scheiß" - wenn das nicht so alte Bilder wären. Die Bilddatenbanken der Welt sind voll von Bildern namenloser Soldaten aus allen möglichen Kriegen seit Erfindung der Fotografie, bei denen niemals die Chance besteht, sie zu identifizieren. Was unterscheidet einen namenlosen Teilnehmer auf einem heutigen kommunalen Empfang (Stadtarchiv Worms kassiert!) von Bildern alter Soldaten, auf denen man sich ähnelnde Personen in historischen Uniformen sieht?
Das ist keine Fotokunst, sondern Dutzendware, die eben sehr viel älter ist als moderne Fotos. Für die Darstellung der Geschichte der Fotografie braucht man keine zehntausenden Fotos namenloser Soldaten.
Da genügt doch auch eine winzige Auswahl im Netz. Wenn man so altes Zeug schon nicht wegschmeißen kann (davor würden leider auch vehemente Vertreter von Nachkassationen zurückschrecken) , sollte man wenigstens das Geld für die Digitalisierung sparen.
Oder?

Via
http://www.nooga.com/169054/chattanooga-history-center-launches-online-database/
Im Stadtarchiv Worms - http://fotoarchiv.hypotheses.org/29 - würde man wohl sagen: "Hau weg den Scheiß" - wenn das nicht so alte Bilder wären. Die Bilddatenbanken der Welt sind voll von Bildern namenloser Soldaten aus allen möglichen Kriegen seit Erfindung der Fotografie, bei denen niemals die Chance besteht, sie zu identifizieren. Was unterscheidet einen namenlosen Teilnehmer auf einem heutigen kommunalen Empfang (Stadtarchiv Worms kassiert!) von Bildern alter Soldaten, auf denen man sich ähnelnde Personen in historischen Uniformen sieht?
Das ist keine Fotokunst, sondern Dutzendware, die eben sehr viel älter ist als moderne Fotos. Für die Darstellung der Geschichte der Fotografie braucht man keine zehntausenden Fotos namenloser Soldaten.
Da genügt doch auch eine winzige Auswahl im Netz. Wenn man so altes Zeug schon nicht wegschmeißen kann (davor würden leider auch vehemente Vertreter von Nachkassationen zurückschrecken) , sollte man wenigstens das Geld für die Digitalisierung sparen.
Oder?

KlausGraf - am Mittwoch, 11. Februar 2015, 18:45 - Rubrik: E-Government
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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/schweiz-angebliches-werk-von-leonardo-da-vinci-beschlagnahmt-13421009.html
Das Werk „Ritratto di Isabella d’Este“ soll seit Jahrhunderten verschwunden gewesen sein.
http://www.corriere.it/cultura/13_ottobre_04/leonardo-mai-visto-una-collezione-privata-scoperto-ritratto-fatto-isabella-d-este-99d42288-2ccb-11e3-bdb2-af0e27e54db3.shtml

Das Werk „Ritratto di Isabella d’Este“ soll seit Jahrhunderten verschwunden gewesen sein.
http://www.corriere.it/cultura/13_ottobre_04/leonardo-mai-visto-una-collezione-privata-scoperto-ritratto-fatto-isabella-d-este-99d42288-2ccb-11e3-bdb2-af0e27e54db3.shtml

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Ein Nachtrag zu http://www.theartnewspaper.com/articles/Islamic-State-burns-libraries-in-Iraq/37018 konstatiert, dass sich keine unabhängige Bestätigung der angeblichen Bücherverbrennungen in Mossul finden lässt.
Vergl.
Vergl.
R.Schreg - am Mittwoch, 11. Februar 2015, 18:37 - Rubrik: Kulturgut
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"Im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I stellten Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts im Mai 2012 bei einem Münchener Auktionshaus über 500 wertvolle historische Bücher sicher, die aus verschiedenen Bibliotheken in Italien entwendet worden waren. Die bedeutenden Kulturgüter, unter denen sich auch Originalausgaben der Werke von Galileo Galilei, Nikolaus Kopernikus und Johannes Kepler befinden, werden am 13.02.2015 an Vertreter der italienischen Justizbehörden zurückgegeben. "
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=35486
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini+zisska
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=35486
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini+zisska
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/usa-museen-verbieten-selfie-stange-a-1017835.html
In Deutschland wäre man schon froh, wenn man überhaupt Selfies aufnehmen dürfte.
http://archiv.twoday.net/search?q=selfie

In Deutschland wäre man schon froh, wenn man überhaupt Selfies aufnehmen dürfte.
http://archiv.twoday.net/search?q=selfie

KlausGraf - am Mittwoch, 11. Februar 2015, 17:33 - Rubrik: Museumswesen
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Falls
http://www.noela.findbuch.net/php/view2.php?ar_id=3695&be_id=505&ve_id=2350098&count=
nicht (oder nach einer Weile nicht mehr) funktioniert:
http://www.noela.findbuch.net/
Links: Sammlungen und Nachlässe anklicken.
Links: 05.03 Handschriftensammlungen anklicken
Rechts: HS StA anklicken
Rechts: Liste der Verzeichnungseinheiten anklicken
Rechts: Trenbach Chronik anklicken
Rechts: Schieberegler zum Herunterscrollen suchen.
Herunterscrollen und auf "zu den Bildern" klicken.
***
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847 steht jetzt übrigens unter einer CC-BY-Lizenz
http://www.noela.findbuch.net/php/view2.php?ar_id=3695&be_id=505&ve_id=2350098&count=
nicht (oder nach einer Weile nicht mehr) funktioniert:
http://www.noela.findbuch.net/
Links: Sammlungen und Nachlässe anklicken.
Links: 05.03 Handschriftensammlungen anklicken
Rechts: HS StA anklicken
Rechts: Liste der Verzeichnungseinheiten anklicken
Rechts: Trenbach Chronik anklicken
Rechts: Schieberegler zum Herunterscrollen suchen.
Herunterscrollen und auf "zu den Bildern" klicken.
***
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847 steht jetzt übrigens unter einer CC-BY-Lizenz
KlausGraf - am Mittwoch, 11. Februar 2015, 17:00 - Rubrik: Archivsoftware
Torsten Hiltmann hat einen guten Beitrag zu #wbhyp geschrieben:
http://heraldica.hypotheses.org/2765
Dass Blogs für Miszellen ideal sind, habe ich selbst immer wieder betont.
Hiltmann argumentiert, dass Blogs "den neuen Kommunikationsdynamiken entsprechen und zugleich eine wesentliche Lücke in der Wissenschaftskommunikation schließen: die der Miszellen. Das sind, wie wir im Proseminar gelernt haben, kleine Mitteilungen, Fundstücke, Informationen über laufende Projekte in zumeist geisteswissenschaftlichen Zeitschriften. Ein Genre, das heute kaum mehr bedient wird. Einerseits sicherlich, aber da lasse ich mich gern korrigieren, weil es nicht in die Anforderungen eines peer reviewed journals passt. Zum anderen, weil es für kleinere Debatten als Kommunikationsmittel einfach zu langsam ist. Hier funktionierten früher auch die institutseigenen Zeitschriften, die den Mitarbeitern eine Plattform für die Bekanntmachung der eigenen Forschungen boten und die über die Institutsarbeit informierten. Ich gebe zu, ich bin nicht der größte Zeitschriftenverfolger. Aber ich glaube, dass genau diese Elemente langsam unter dem Druck der internationalen Standardisierung (die vielleicht sogar von den naturwissenschaftlichen Fächern auf die Geisteswissenschaften hinübergeschwappt ist) verloren gehen. Das bedeutet, die Zeitschriften konzentrieren ihr Angebot tendenziell auf Aufsätze und verbessern ihre Qualität durch das Peer Review-Verfahren. Was zu qualitativeren Beiträgen führt, führt aber gleichzeitig auch zu einer Verknappung des Raumes für eine freiere Kommunikation.
Der Blog mit seiner unlimitierten Kapazität und seiner potentiellen Echtzeitkommunikation bietet genau hierfür die Kapazitäten und macht damit nichts anders, als eine entstandene Lücke zeitgemäß zu ersetzen. "
Hiltmann schlägt vor: "Vielleicht kann man entsprechende Screenshots mit Quellenverweis einfach mal unter dem Hashtag #citedblogpost auf Twitter zusammentragen." Da hätte ich einiges zu tun, da Archivalia vergleichsweise oft in gedruckten Publikationen zitiert wird ...
http://heraldica.hypotheses.org/2765
Dass Blogs für Miszellen ideal sind, habe ich selbst immer wieder betont.
Hiltmann argumentiert, dass Blogs "den neuen Kommunikationsdynamiken entsprechen und zugleich eine wesentliche Lücke in der Wissenschaftskommunikation schließen: die der Miszellen. Das sind, wie wir im Proseminar gelernt haben, kleine Mitteilungen, Fundstücke, Informationen über laufende Projekte in zumeist geisteswissenschaftlichen Zeitschriften. Ein Genre, das heute kaum mehr bedient wird. Einerseits sicherlich, aber da lasse ich mich gern korrigieren, weil es nicht in die Anforderungen eines peer reviewed journals passt. Zum anderen, weil es für kleinere Debatten als Kommunikationsmittel einfach zu langsam ist. Hier funktionierten früher auch die institutseigenen Zeitschriften, die den Mitarbeitern eine Plattform für die Bekanntmachung der eigenen Forschungen boten und die über die Institutsarbeit informierten. Ich gebe zu, ich bin nicht der größte Zeitschriftenverfolger. Aber ich glaube, dass genau diese Elemente langsam unter dem Druck der internationalen Standardisierung (die vielleicht sogar von den naturwissenschaftlichen Fächern auf die Geisteswissenschaften hinübergeschwappt ist) verloren gehen. Das bedeutet, die Zeitschriften konzentrieren ihr Angebot tendenziell auf Aufsätze und verbessern ihre Qualität durch das Peer Review-Verfahren. Was zu qualitativeren Beiträgen führt, führt aber gleichzeitig auch zu einer Verknappung des Raumes für eine freiere Kommunikation.
Der Blog mit seiner unlimitierten Kapazität und seiner potentiellen Echtzeitkommunikation bietet genau hierfür die Kapazitäten und macht damit nichts anders, als eine entstandene Lücke zeitgemäß zu ersetzen. "
Hiltmann schlägt vor: "Vielleicht kann man entsprechende Screenshots mit Quellenverweis einfach mal unter dem Hashtag #citedblogpost auf Twitter zusammentragen." Da hätte ich einiges zu tun, da Archivalia vergleichsweise oft in gedruckten Publikationen zitiert wird ...
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Gesehen beim NÖLA, wo ich in letzter Zeit virtuell häufig war. Das Stadtarchiv Speyer bietet noch den alten Viewer, den ich gar nicht mochte. Aber nun kommt er mir fast schon OK vor ...
KlausGraf - am Dienstag, 10. Februar 2015, 21:03 - Rubrik: Archivsoftware
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http://www.internet-law.de/2015/02/berlin-versteht-keinen-schertz.html
http://www.metronaut.de/2015/02/motive-der-berliner-olympia-kampagne-offener-umgang-mit-vergangenheit/
https://netzpolitik.org/2015/sportlich-metronaut-blog-bekommt-gleich-zwei-abmahnungen-wegen-olympia-satire/
http://www.metronaut.de/2015/02/motive-der-berliner-olympia-kampagne-offener-umgang-mit-vergangenheit/
https://netzpolitik.org/2015/sportlich-metronaut-blog-bekommt-gleich-zwei-abmahnungen-wegen-olympia-satire/
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http://www.ar.ch/departemente/kantonskanzlei/staatsarchiv/archivfuehrer/
Gratias ago Dno Procuratore seu yconomo ecclesiae Weing.
Gratias ago Dno Procuratore seu yconomo ecclesiae Weing.
KlausGraf - am Dienstag, 10. Februar 2015, 18:31 - Rubrik: Staatsarchive
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Der 1462 entstandene Ehrenbrief des bayerischen Adeligen Jakob Püterich, eine poetische Huldigung an die Erzherzogin Mechthild, ist eine herausragende Quelle zum literarischen Leben des 15. Jahrhunderts und fehlt in keiner deutschen Literaturgeschichte des Mittelalters. 1997 hat die Bayerische Staatsbibliothek in einem finanziellen Kraftakt die angeblich einzige Handschrift des Ehrenbriefs erworben. Nun wurde eine zweite Handschrift des Werks im Niederösterreichischen Landesarchiv St. Pölten aufgefunden, die offenkundig die Vorlage der Münchner Handschrift war und einen besseren Text bietet. Eine ausführliche wissenschaftliche Publikation von von mir erschien im Frühneuzeit-Weblog der RWTH (im deutschen Portal von Hypotheses.org) am 10. Februar 2015. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Geisteswissenschaften, dass eine so wichtige Entdeckung nicht in einer Fachzeitschrift, sondern in einem Blog wissenschaftlich dokumentiert wurde.
Klaus Graf: Fiktion und Geschichte: Die angebliche Chronik Wenzel Grubers, Greisenklage, Johann Hollands Turnierreime und eine Zweitüberlieferung von Jakob Püterichs Ehrenbrief in der Trenbach-Chronik (1590). In: Frühneuzeit-Blog der RWTH vom 10. Februar 2015 http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847
Die ausführliche Zusammenfassung des Beitrags, der als PDF über 40 Seiten lang wäre und knapp 250 Anmerkungen enthält:
Die nun auch online zugängliche sogenannte Trenbach-Chronik im Niederösterreichischen Landesarchiv St. Pölten (Signatur: HS StA 0327) ist eine prachtvoll illuminierte Handschrift von 1590, die einzige bekannte Überlieferung der im wesentlichen im dritten Viertel des 16. Jahrhunderts zusammengetragenen Familienchronik der bayerischen Adelsfamilie von Trenbach/Trenpeck. Sie war Teil eines genealogisch-historischen "Forschungsprojekts" des sehr auf humanistische Gelehrsamkeit Wert legenden Passauer Bischofs Urban von Trenbach (Amtszeit 1561-†1598), eines aufwändiges Unternehmens, zu dem auch die bemerkenswerte genealogische Inschriftenreihe von 1572 in der Passauer Trenbach-Kapelle zu zählen ist (auch handschriftlich verbreitet). Sicher haben Gelehrte aus seinem Umkreis (Johann Auer aus Kremsmünster und andere) den Bischof dabei unterstützt. Mindestens bis ins 13. Jahrhundert sind die genannten Familienmitglieder wohl alle unhistorisch. Anachronismen lassen den Schluss zu, dass die angeblich 1468/86 entstandene Chronik eines Scheyerner Benediktinermönchs Wenzel Gruber (nach Angaben der Trenbach-Chronik deren Hauptquelle) als Quellenfiktion gelten darf, also eine Fälschung darstellt. Von ihr wurden die Vorrede in der Trenbach-Chronik und die Passage über Hans von Trenbach (†1468) in Bd. 3 des Bayerischen Stammen-Buchs des Wiguleus Hund wiedergegeben. Die Chronikhandschrift überliefert mehrere literarische Verstexte in deutscher Sprache: Abschiedsverse des Hans von Trenbach (Inschrift in der Elisabethkapelle der Burg Burghausen), die dem gleichen Trenbacher in den Mund gelegte 'Greisenklage', Johann Hollands 'Turnierreime' und eine zweite handschriftliche Überlieferung von Jakob Püterichs 'Ehrenbrief' (1462).
Von der nicht nach dem vierten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts und sicher nicht von Hans von Trenbach verfassten 'Greisenklage' sind derzeit 17 Textzeugen, 16 Handschriften und ein Einblattdruck bekannt (neu nachgewiesen wurde München, BSB, Clm 7746). Für die Entstehung der angeblich von einem Herold Johann Holland stammenden 'Turnierreime' wurde ein Zeitrahmen von 1437 bis 1511 vorgeschlagen. Es gibt mindestens sieben Handschriften (neu: München, BSB, Cod. icon. 390) - die Überlieferung setzt erst in der Mitte des 16. Jahrhunderts ein - und einen Druck (bei Wiguleus Hund). Die anspruchslosen Verse können sich nicht auf das Turnier von Schaffhausen 1392 beziehen, da dieses vom Herold Georg Rüxner, der an der Textgeschichte der Turnierreime beteiligt war, erfunden wurde. Das Reimpaargedicht sollte der sozialen Abgrenzung und Selbstvergewisserung des bayerischen Turnieradels dienen.
Besonders bemerkenswert ist aber die Überlieferung des für das literarische Leben des 15. Jahrhunderts so bedeutenden 'Ehrenbriefs' von Jakob Püterich von Reichertshausen, da bisher nur eine einzige Handschrift bekannt war, 1997 für die Bayerische Staatsbibliothek teuer erworben (Cgm 9220). Nach Angaben der Chronik wurde der 'Ehrenbrief' im Herrensitz St. Martin der Trenbacher aufgefunden, was auf die bekannten literarischen Interessen (ablesbar an ihrem Buchbesitz) von Ortolf dem Älteren und dem Jüngeren von Trenbach verweist. Die neue Handschrift war wohl die Vorlage der Münchner Handschrift und sollte einer wünschenswerten Neuausgabe des 'Ehrenbriefs' zugrunde gelegt werden. Zwischen Ehrenbrief und Turnierreimen steht eine - anscheinend unbekannte - kurze deutschsprachige Prosa-Aufzeichnung zur Schlacht von Giengen 1462 aus der Feder des bayerischen Küchenmeisters Stefan Lußnitzer.
Die Trenbach-Chronik und die von ihr überlieferten Texte enthalten in unterschiedlicher Weise literarische Stilisierungen und Inszenierungen. Die dadurch aufgeworfene Frage nach der Rolle der Literatur in der Adelskultur, die weder über- noch unterschätzt werden darf, muss differenziert beantwortet werden. Besonders dicht sind die Zeugnisse in Oberdeutschland in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Püterichs Ehrenbrief und weitere Zeugnisse lassen auf ein vergleichsweise kleines Netzwerk literaturbegeisterter Adeliger schließen. Mehr Aufmerksamkeit als bisher verdienen nicht nur deutsche und lateinische Verstexte von Adeligen und aus ihrem Umkreis, sondern auch die Fiktionen in den aristokratischen "Herkommens-Phantasien". Der Begriff Phantasie empfiehlt sich für die kreativen, spielerischen und literarischen Aspekte historiographischer Fiktionen und literarischer Fälschungen.
#fnzhss

Klaus Graf: Fiktion und Geschichte: Die angebliche Chronik Wenzel Grubers, Greisenklage, Johann Hollands Turnierreime und eine Zweitüberlieferung von Jakob Püterichs Ehrenbrief in der Trenbach-Chronik (1590). In: Frühneuzeit-Blog der RWTH vom 10. Februar 2015 http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847
Die ausführliche Zusammenfassung des Beitrags, der als PDF über 40 Seiten lang wäre und knapp 250 Anmerkungen enthält:
Die nun auch online zugängliche sogenannte Trenbach-Chronik im Niederösterreichischen Landesarchiv St. Pölten (Signatur: HS StA 0327) ist eine prachtvoll illuminierte Handschrift von 1590, die einzige bekannte Überlieferung der im wesentlichen im dritten Viertel des 16. Jahrhunderts zusammengetragenen Familienchronik der bayerischen Adelsfamilie von Trenbach/Trenpeck. Sie war Teil eines genealogisch-historischen "Forschungsprojekts" des sehr auf humanistische Gelehrsamkeit Wert legenden Passauer Bischofs Urban von Trenbach (Amtszeit 1561-†1598), eines aufwändiges Unternehmens, zu dem auch die bemerkenswerte genealogische Inschriftenreihe von 1572 in der Passauer Trenbach-Kapelle zu zählen ist (auch handschriftlich verbreitet). Sicher haben Gelehrte aus seinem Umkreis (Johann Auer aus Kremsmünster und andere) den Bischof dabei unterstützt. Mindestens bis ins 13. Jahrhundert sind die genannten Familienmitglieder wohl alle unhistorisch. Anachronismen lassen den Schluss zu, dass die angeblich 1468/86 entstandene Chronik eines Scheyerner Benediktinermönchs Wenzel Gruber (nach Angaben der Trenbach-Chronik deren Hauptquelle) als Quellenfiktion gelten darf, also eine Fälschung darstellt. Von ihr wurden die Vorrede in der Trenbach-Chronik und die Passage über Hans von Trenbach (†1468) in Bd. 3 des Bayerischen Stammen-Buchs des Wiguleus Hund wiedergegeben. Die Chronikhandschrift überliefert mehrere literarische Verstexte in deutscher Sprache: Abschiedsverse des Hans von Trenbach (Inschrift in der Elisabethkapelle der Burg Burghausen), die dem gleichen Trenbacher in den Mund gelegte 'Greisenklage', Johann Hollands 'Turnierreime' und eine zweite handschriftliche Überlieferung von Jakob Püterichs 'Ehrenbrief' (1462).
Von der nicht nach dem vierten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts und sicher nicht von Hans von Trenbach verfassten 'Greisenklage' sind derzeit 17 Textzeugen, 16 Handschriften und ein Einblattdruck bekannt (neu nachgewiesen wurde München, BSB, Clm 7746). Für die Entstehung der angeblich von einem Herold Johann Holland stammenden 'Turnierreime' wurde ein Zeitrahmen von 1437 bis 1511 vorgeschlagen. Es gibt mindestens sieben Handschriften (neu: München, BSB, Cod. icon. 390) - die Überlieferung setzt erst in der Mitte des 16. Jahrhunderts ein - und einen Druck (bei Wiguleus Hund). Die anspruchslosen Verse können sich nicht auf das Turnier von Schaffhausen 1392 beziehen, da dieses vom Herold Georg Rüxner, der an der Textgeschichte der Turnierreime beteiligt war, erfunden wurde. Das Reimpaargedicht sollte der sozialen Abgrenzung und Selbstvergewisserung des bayerischen Turnieradels dienen.
Besonders bemerkenswert ist aber die Überlieferung des für das literarische Leben des 15. Jahrhunderts so bedeutenden 'Ehrenbriefs' von Jakob Püterich von Reichertshausen, da bisher nur eine einzige Handschrift bekannt war, 1997 für die Bayerische Staatsbibliothek teuer erworben (Cgm 9220). Nach Angaben der Chronik wurde der 'Ehrenbrief' im Herrensitz St. Martin der Trenbacher aufgefunden, was auf die bekannten literarischen Interessen (ablesbar an ihrem Buchbesitz) von Ortolf dem Älteren und dem Jüngeren von Trenbach verweist. Die neue Handschrift war wohl die Vorlage der Münchner Handschrift und sollte einer wünschenswerten Neuausgabe des 'Ehrenbriefs' zugrunde gelegt werden. Zwischen Ehrenbrief und Turnierreimen steht eine - anscheinend unbekannte - kurze deutschsprachige Prosa-Aufzeichnung zur Schlacht von Giengen 1462 aus der Feder des bayerischen Küchenmeisters Stefan Lußnitzer.
Die Trenbach-Chronik und die von ihr überlieferten Texte enthalten in unterschiedlicher Weise literarische Stilisierungen und Inszenierungen. Die dadurch aufgeworfene Frage nach der Rolle der Literatur in der Adelskultur, die weder über- noch unterschätzt werden darf, muss differenziert beantwortet werden. Besonders dicht sind die Zeugnisse in Oberdeutschland in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Püterichs Ehrenbrief und weitere Zeugnisse lassen auf ein vergleichsweise kleines Netzwerk literaturbegeisterter Adeliger schließen. Mehr Aufmerksamkeit als bisher verdienen nicht nur deutsche und lateinische Verstexte von Adeligen und aus ihrem Umkreis, sondern auch die Fiktionen in den aristokratischen "Herkommens-Phantasien". Der Begriff Phantasie empfiehlt sich für die kreativen, spielerischen und literarischen Aspekte historiographischer Fiktionen und literarischer Fälschungen.
#fnzhss
Das Mindener Tageblatt vom 6. Februar 2015 berichtet, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das Stadtarchiv Minden gezwungen hat, seine Datenbank Mindener Juden vom Netz zu nehmen. Das Unverständnis in der Stadt ist groß. Von einem Bärendienst für die Erinnerungskultur spricht ein Kommentar in dem Lokalblatt.
Das Rechtsamt habe auf Beschwerde des Sohns einer in der Datenbank aufgeführten Person diesen Namen zwar entfernt, aber die Datenbank für einwandfrei befunden. Der eingeschaltete Landesbeauftragte sah das anders und ließ sie vom Netz nehmen.
Kommentar: Die Personalunion des Datenschutzbeauftragten mit dem Informationsfreiheitsbeauftragten ist von Übel, da man so den Bock zum Gärtner macht. Die Datenschutzbeauftragten sind generell nicht in der Lage und willens, im digitalen Zeitalter anzukommen. Archivrechtlich ist aus meiner Sicht alles in Ordnung, Wissenschaft und Bildungsarbeit sind auf solche seriöse Quellen angewiesen. Die Position des LDI ist ein Skandal, den man nicht hinnehmen sollte.

Das Rechtsamt habe auf Beschwerde des Sohns einer in der Datenbank aufgeführten Person diesen Namen zwar entfernt, aber die Datenbank für einwandfrei befunden. Der eingeschaltete Landesbeauftragte sah das anders und ließ sie vom Netz nehmen.
Kommentar: Die Personalunion des Datenschutzbeauftragten mit dem Informationsfreiheitsbeauftragten ist von Übel, da man so den Bock zum Gärtner macht. Die Datenschutzbeauftragten sind generell nicht in der Lage und willens, im digitalen Zeitalter anzukommen. Archivrechtlich ist aus meiner Sicht alles in Ordnung, Wissenschaft und Bildungsarbeit sind auf solche seriöse Quellen angewiesen. Die Position des LDI ist ein Skandal, den man nicht hinnehmen sollte.

KlausGraf - am Dienstag, 10. Februar 2015, 17:43 - Rubrik: Datenschutz
Ich freue mich besonders, dass das Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd in Sachen Open Access vorprescht mit einer umfangreichen, unter CC-BY stehenden Buchpublikation:
Gerd Noetzel, Obrigkeit und Bürger, politische Kräfte und Armutsprobleme in Gmünd, „Fabrikort“ und Oberamtsstadt im Königreich Württemberg. Aus der Lokalpresse im Vormärz bis nach 1848, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Schwäbisch Gmünd Nr. 13, 2015.
http://www.schwaebisch-gmuend.de/brcms/pdf/veroeffentlichungen_des_stadtarchivs_schwaebisch_gmuend_13.pdf
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022428197/

Gerd Noetzel, Obrigkeit und Bürger, politische Kräfte und Armutsprobleme in Gmünd, „Fabrikort“ und Oberamtsstadt im Königreich Württemberg. Aus der Lokalpresse im Vormärz bis nach 1848, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Schwäbisch Gmünd Nr. 13, 2015.
http://www.schwaebisch-gmuend.de/brcms/pdf/veroeffentlichungen_des_stadtarchivs_schwaebisch_gmuend_13.pdf
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022428197/

KlausGraf - am Dienstag, 10. Februar 2015, 17:08 - Rubrik: Open Access
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Ein neues französisches Portal zur Provenienzforschung:
http://www.bibliopat.fr/provenances/provenances-des-collections-aide-a-la-description-et-au-signalement
http://www.bibliopat.fr/provenances/provenances-des-collections-aide-a-la-description-et-au-signalement
KlausGraf - am Montag, 9. Februar 2015, 22:16 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://www.landkartenarchiv.de/
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http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2015/02#Topographische_Karten
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http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2015/02#Topographische_Karten
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KlausGraf - am Montag, 9. Februar 2015, 18:46 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://derstandard.at/2000011395867/Veroeffentlichen-unter-Ausschluss-der-Oeffentlichkeit?ref=article
"Der Rezensent kann sich das PDF seines eigenen Texts vom Verlag zurückkaufen und veröffentlichen, also etwa auf seiner academia.edu-Seite. Der Betrag, der dafür zu entrichten ist – und nun wird es wirklich absurd – beträgt sage und schreibe 2500 Euro. In Worten: zweitausendfünfhundert. Damit ist also quasi gesichert, dass es für diese Rezension, für das besprochene Buch ("Die Anthropologische Gesellschaft in Wien" von Irene Ranzmaier) und damit auch dieses Forschungsprojekt allenthalben eine möglichst kleine Fachöffentlichkeit geben wird."
"Der Rezensent kann sich das PDF seines eigenen Texts vom Verlag zurückkaufen und veröffentlichen, also etwa auf seiner academia.edu-Seite. Der Betrag, der dafür zu entrichten ist – und nun wird es wirklich absurd – beträgt sage und schreibe 2500 Euro. In Worten: zweitausendfünfhundert. Damit ist also quasi gesichert, dass es für diese Rezension, für das besprochene Buch ("Die Anthropologische Gesellschaft in Wien" von Irene Ranzmaier) und damit auch dieses Forschungsprojekt allenthalben eine möglichst kleine Fachöffentlichkeit geben wird."
KlausGraf - am Montag, 9. Februar 2015, 18:25 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 9. Februar 2015, 17:58 - Rubrik: Universitaetsarchive
Das (vorläufige) Programm des Südwestdeutschen Archivtags 2015 in Rottenburg am Neckar (18./19. Juni) ist jetzt online. Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Jommelli - am Sonntag, 8. Februar 2015, 12:32 - Rubrik: Veranstaltungen
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https://netzpolitik.org/2015/recht-auf-vergessen-von-plagiaten-verschwundene-links-auf-das-vroniplag-wiki/
"Debora Weber-Wulff, Professorin an der HTW Berlin und verantwortlich für deren Portal Plagiat, berichtet in ihrem Blog über verschwundene Links in der Google Suche auf die Dokumentationsseite des VroniPlag-Wikis. Dort sind jene Personen namentlich aufgelistet, deren Dissertationen oder Habilitationen einen hohen Anteil an Seiten mit Fremdtextübernahmen aufweisen. Zuvor waren Weber-Wulff zu Folge die Ergebnisse sehr prominent in den Ergebnisseiten aufgetaucht."
"Debora Weber-Wulff, Professorin an der HTW Berlin und verantwortlich für deren Portal Plagiat, berichtet in ihrem Blog über verschwundene Links in der Google Suche auf die Dokumentationsseite des VroniPlag-Wikis. Dort sind jene Personen namentlich aufgelistet, deren Dissertationen oder Habilitationen einen hohen Anteil an Seiten mit Fremdtextübernahmen aufweisen. Zuvor waren Weber-Wulff zu Folge die Ergebnisse sehr prominent in den Ergebnisseiten aufgetaucht."
KlausGraf - am Sonntag, 8. Februar 2015, 03:55 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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'Following the court's ruling on the interpretation of the 1944 Trust Deed, the University of London and the Advisory Council of the Warburg Institute are pleased to announce that they have, through mediation, reached a binding agreement on the future management of the Warburg Institute. We are very pleased that this outcome means that we can now draw a line under past disagreement and look to the future.'
https://www.change.org/p/petition-save-the-warburg-institute/u/9573841
Update:
http://www.phil-hum-ren.uni-muenchen.de/W4RF/YaBB.pl?num=1273043425/42#42
https://www.change.org/p/petition-save-the-warburg-institute/u/9573841
Update:
http://www.phil-hum-ren.uni-muenchen.de/W4RF/YaBB.pl?num=1273043425/42#42
KlausGraf - am Samstag, 7. Februar 2015, 17:53 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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KlausGraf - am Freitag, 6. Februar 2015, 19:19 - Rubrik: Kodikologie
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"Verstößt ein Lehrer gegen Urheberrecht, so haftet das Bundesland, bei dem er angestellt ist aus den Grundsätzen der Amtshaftung."
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 30.04.2014, Az.: 7 O 1088/13
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/30-04-2014-ag-magdeburg-7-o-1088-13.html
Aus den Gründen:
"Im Rahmen seiner Tätigkeit als Leiter der Medienstelle bestellte der Streitverkündete über einen längeren Zeitraum die 36 im Tenor aufgeführten DVD's zur Ansicht. Die DVD's wurden während des Ansichtszeitraumes durch den Streitverkündeten kopiert und in den Verleihkatalog der Kreismedienstelle aufgenommen. Die Original-DVD's wurden zurückgesandt. Aufgrund von Verdachtsmomenten der Klägerin erstattete diese Strafanzeige. Bei einer Durchsuchung der Kreismedienstelle wurden 34 der 36 streitgegenständlichen DVD's beschlagnahmt. Gegen den Streitverkündeten wurde wegen Verstößen gegen das Urhebergesetz betreffend dieser DVD's ein seit ... rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Aschersieben erlassen, in dem der Streitverkündete verwarnt wurde und die Verhängung einer Gesamtgeldstrafe von ... Tagessätzen vorbehalten blieb."
Kommentar: Ich meine nicht, dass es legal und legitim war, was der Lehrer getan hat. Aber wenn der dreisteste Wissenschaftsplagiator der letzten Jahrzehnte Guttenberg ohne Strafbefehl davonkam und private Filesharer so gut wie nie etwas vom Staatsanwalt zu befürchten haben, stimmt etwas nicht.
Weiteres Zitat:
"Der Streitverkündete hat auch vorsätzlich gehandelt. In seiner schriftlichen Einlassung als Beschuldigter. im Strafverfahren hat er selbst ausgeführt, dass er mit dem Mitarbeiter der Klägerin über die Haushaltssituation der Kreismedienstelle und einem aus seiner Sicht fehlenden Kopierschutz der DVD's gesprochen habe. Die Antwort der Klägerin sei gewesen, dass man auch sich gegenüber Kopien auch durch einen Kopierschutz nicht schützen könne und jeder das persönlich mit seinem Gewissen vereinbaren muss. Aus dieser Aussage des Mitarbeiters der Klägerin kann der Streitverkündete keinesfalls den Schluss ziehen, dass die Klägerin mit der Vervielfältigung der DVD's einverstanden gewesen ist. Ganz im Gegenteil wird hier an das Gewissen des Benutzers der MD appelliert. Aus dem Empfängerhorizont kann diese Aussage nicht anders verstanden werden, dass derjenige der trotz fehlenden Kopierschutzes die DVD's kopiert, nicht korrekt handelt. Der Streitverkündete war sich daher sehr wohl bewusst, dass trotz eines fehlenden Kopierschutzes - wobei streitig ist ob es tatsächlich kein Kopierschutz gegeben hat, die Vervielfältigung der DVD's nicht zulässig war. Dies war ihm egal. Er hat die DVD's dennoch kopiert und in die Verleihliste aufgenommen. Damit hat er mindestens mit bedingtem Vorsatz „dolus eventualis" gehandelt."
Die Argumentation des Gerichts ist völlig lebensfremd. Wenn jemand sagt, jeder müsse das selbst wissen, heißt das auf gut Deutsch nichts anderes als: Mach mal (aber lass dich nicht erwischen).
"Im Übrigen hat auch jeder Lehrer Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Es ist daher insgesamt nicht auszuschließen, dass der Streitverkündete auch in Zukunft vergleichbare Urheberrechtsverletzungen begeht, indem er beispielsweise für seinen Unterricht bei den Schülern Urheberrechtlich geschützte Werke unzulässig vervielfältigt. "
Ja und? Ist Schulbildung weniger wert als die gnadenlosen Profitinteressen der Verwerter?
Natürlich wird millionenfach täglich (und natürlich auch in den Schulen) das Urheberrecht gebrochen und es werden insofern Straftaten begangen. Aber wehe, wenn jemand erwischt wird, der nicht Bundesverteidigungsminister ist, dann spielt sich die Justiz auf, als hätte er ein Kind totgefahren.
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 30.04.2014, Az.: 7 O 1088/13
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/30-04-2014-ag-magdeburg-7-o-1088-13.html
Aus den Gründen:
"Im Rahmen seiner Tätigkeit als Leiter der Medienstelle bestellte der Streitverkündete über einen längeren Zeitraum die 36 im Tenor aufgeführten DVD's zur Ansicht. Die DVD's wurden während des Ansichtszeitraumes durch den Streitverkündeten kopiert und in den Verleihkatalog der Kreismedienstelle aufgenommen. Die Original-DVD's wurden zurückgesandt. Aufgrund von Verdachtsmomenten der Klägerin erstattete diese Strafanzeige. Bei einer Durchsuchung der Kreismedienstelle wurden 34 der 36 streitgegenständlichen DVD's beschlagnahmt. Gegen den Streitverkündeten wurde wegen Verstößen gegen das Urhebergesetz betreffend dieser DVD's ein seit ... rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Aschersieben erlassen, in dem der Streitverkündete verwarnt wurde und die Verhängung einer Gesamtgeldstrafe von ... Tagessätzen vorbehalten blieb."
Kommentar: Ich meine nicht, dass es legal und legitim war, was der Lehrer getan hat. Aber wenn der dreisteste Wissenschaftsplagiator der letzten Jahrzehnte Guttenberg ohne Strafbefehl davonkam und private Filesharer so gut wie nie etwas vom Staatsanwalt zu befürchten haben, stimmt etwas nicht.
Weiteres Zitat:
"Der Streitverkündete hat auch vorsätzlich gehandelt. In seiner schriftlichen Einlassung als Beschuldigter. im Strafverfahren hat er selbst ausgeführt, dass er mit dem Mitarbeiter der Klägerin über die Haushaltssituation der Kreismedienstelle und einem aus seiner Sicht fehlenden Kopierschutz der DVD's gesprochen habe. Die Antwort der Klägerin sei gewesen, dass man auch sich gegenüber Kopien auch durch einen Kopierschutz nicht schützen könne und jeder das persönlich mit seinem Gewissen vereinbaren muss. Aus dieser Aussage des Mitarbeiters der Klägerin kann der Streitverkündete keinesfalls den Schluss ziehen, dass die Klägerin mit der Vervielfältigung der DVD's einverstanden gewesen ist. Ganz im Gegenteil wird hier an das Gewissen des Benutzers der MD appelliert. Aus dem Empfängerhorizont kann diese Aussage nicht anders verstanden werden, dass derjenige der trotz fehlenden Kopierschutzes die DVD's kopiert, nicht korrekt handelt. Der Streitverkündete war sich daher sehr wohl bewusst, dass trotz eines fehlenden Kopierschutzes - wobei streitig ist ob es tatsächlich kein Kopierschutz gegeben hat, die Vervielfältigung der DVD's nicht zulässig war. Dies war ihm egal. Er hat die DVD's dennoch kopiert und in die Verleihliste aufgenommen. Damit hat er mindestens mit bedingtem Vorsatz „dolus eventualis" gehandelt."
Die Argumentation des Gerichts ist völlig lebensfremd. Wenn jemand sagt, jeder müsse das selbst wissen, heißt das auf gut Deutsch nichts anderes als: Mach mal (aber lass dich nicht erwischen).
"Im Übrigen hat auch jeder Lehrer Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Es ist daher insgesamt nicht auszuschließen, dass der Streitverkündete auch in Zukunft vergleichbare Urheberrechtsverletzungen begeht, indem er beispielsweise für seinen Unterricht bei den Schülern Urheberrechtlich geschützte Werke unzulässig vervielfältigt. "
Ja und? Ist Schulbildung weniger wert als die gnadenlosen Profitinteressen der Verwerter?
Natürlich wird millionenfach täglich (und natürlich auch in den Schulen) das Urheberrecht gebrochen und es werden insofern Straftaten begangen. Aber wehe, wenn jemand erwischt wird, der nicht Bundesverteidigungsminister ist, dann spielt sich die Justiz auf, als hätte er ein Kind totgefahren.
KlausGraf - am Freitag, 6. Februar 2015, 15:35 - Rubrik: Archivrecht
Auf meine Einschätzung, in der Berichterstattung der Mainpost
http://archiv.twoday.net/stories/1022392639/
zum Großverkauf aus der Bibliothek Otto Schäfer gebe es nicht viel Neues, erwiderte GW-Leiter Falk Eisermann in INETBIB:
Doch, darin gibt es sehr wohl etwas ganz wesentlich Neues: "Am 20. Januar sei ... aus der Bayerischen Staatsbibliothek die Auskunft gekommen, das Konvolut enthalte keine wesentlichen Unikate, einer Ausfuhr stehe nichts im Wege", so der Artikel. Da fragt man sich dann aber schon, wer von der BSB sich denn wohl durch eine solche Auskunft hervorgetan hat. Man mag ja nicht meiner Meinung sein (wollen), aber will die BSB denn ohne Rücksicht auf eigene Gesichtsverluste diesen Verkauf ins Ausland promoten und schreckt dabei vor dezidierten Falschauskünften ("keine wesentlichen Unikate") nicht zurück? Das finde ich schon ziemlich befremdlich.
http://archiv.twoday.net/stories/1022392639/
zum Großverkauf aus der Bibliothek Otto Schäfer gebe es nicht viel Neues, erwiderte GW-Leiter Falk Eisermann in INETBIB:
Doch, darin gibt es sehr wohl etwas ganz wesentlich Neues: "Am 20. Januar sei ... aus der Bayerischen Staatsbibliothek die Auskunft gekommen, das Konvolut enthalte keine wesentlichen Unikate, einer Ausfuhr stehe nichts im Wege", so der Artikel. Da fragt man sich dann aber schon, wer von der BSB sich denn wohl durch eine solche Auskunft hervorgetan hat. Man mag ja nicht meiner Meinung sein (wollen), aber will die BSB denn ohne Rücksicht auf eigene Gesichtsverluste diesen Verkauf ins Ausland promoten und schreckt dabei vor dezidierten Falschauskünften ("keine wesentlichen Unikate") nicht zurück? Das finde ich schon ziemlich befremdlich.
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KlausGraf - am Donnerstag, 5. Februar 2015, 18:28 - Rubrik: Archivrecht
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http://schmalenstroer.net/blog/2015/02/wissenschaftsblogs-keine-arme-trotzdem-kekse/
Guter Beitrag von Schmalenstroer zu #wbhyp, der darlegt, dass Bloggen auch für diejenigen sinnvoll ist, die nicht Professor werden können.
Guter Beitrag von Schmalenstroer zu #wbhyp, der darlegt, dass Bloggen auch für diejenigen sinnvoll ist, die nicht Professor werden können.
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http://www.holocaust-unterrichtsmaterialien.de/
Wenig ansprechende Aufmachung. Passt zum traurigen Thema.
Via
http://geschichtspuls.de/unterrichtsmaterialien-zum-holocaust-web-portal-art1663
Wenig ansprechende Aufmachung. Passt zum traurigen Thema.
Via
http://geschichtspuls.de/unterrichtsmaterialien-zum-holocaust-web-portal-art1663
KlausGraf - am Donnerstag, 5. Februar 2015, 18:15 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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