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http://www.thecrimson.com/article.aspx?ref=518440 (April 2007)

Der Vorteil ist, dass man ggf. die Filtermöglichkeiten von HOLLIS benützen kann (z.B. Einschränkung nach Sprache, keyword digital, preservation usw.). Auch bei mehrbändigen Werken sind die Links nützlich, siehe etwa:
http://nrs.harvard.edu/urn-3:HUL.FIG:003667320

Neben den Links zu Google findet man in HOLLIS auch etliche von Harvard selbst gescannte Bücher, wobei die Fraktur-OCR erstaunlich gut ist:
http://pds.lib.harvard.edu/pds/view/5469950

Seit einigen Tagen besprechen wir die in den geisteswissenschaftlichen Intituten der Leibniz Gemeinschaft zu registrierenden oder eben nicht zu registrierenden Open-Access-Aktivitäten:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg ist eines der angesehensten deutschen kulturhistorischen Museen.

Kommt der Begriff OA auf der Website vor?

Ja ein einziges Mal: "Die Mendelschen- und Landauerschen Zwölfbrüderbücher mit ihren rund 1.400 Handwerksdarstellungen aus der Zeit von 1425 bis 1806 sind die umfangreichsten und bedeutendsten Bildquellen zur Handwerks-, Handels- und Technologiegeschichte. In Kooperation mit der Stadtbibliothek Nürnberg, wo die beiden Handschriften verwahrt werden, soll deshalb eine Veröffentlichung der überaus bedeutenden Bücher erfolgen. Geplant ist außerdem, Ergebnisse des interdisziplinären Projekts in digitalisierter Form mehrsprachig auf einer Website im Wege eines open access zur Verfügung zu stellen, um ein vernetztes Recherchieren zu ermöglichen."

Hinsichtlich der vielfältigen Publikationen des GNM muss festgestellt werden, dass von den wissenschaftlich relevanten Publikationen nichts OA vorliegt. Nur der Newsletter KulturGut (und der Vorläufer: Monatsanzeiger) liegt komplett online vor:
http://forschung.gnm.de/htm/htm3/p02.html

OA meint aber, dass die wissenschaftlichen Publikationen kosten- und beschränkungsfrei vorliegen und nicht nur Materialien der Selbstdarstellung wie Newsletter oder Jahresberichte.

Die Bibliothek des GNM baut eine digitale Bibliothek auf, worauf wir bereits im Februar hinwiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/3345735/

Seit Februar ist nichts Entscheidendes hinzugekommen.

Als weiteres virtuelles Projekt ist eine Beschreibung hessischer Renaissance-Schlösser zu vermerken:
http://forschung.gnm.de/ressourcen/schloesser/index.htm

Ein Bestandskatalog ist unter
http://forschung.gnm.de/apps/dmsweb/
zugänglich, nur sind die Schwarzweissabbildungen nicht vergrößerbar und daher für wissenschaftliche Zwecke oft nur begrenzt verwertbar.

Fazit: Wie die anderen Museen der Leibniz Gemeinschaft hat das GNM bislang keine Anstalten gemacht, OA praktisch umzusetzen.

http://www.staatliche-bibliothek-passau.de/

Die Staatliche Bibliothek Passau hat historische Stadtansichten ins Netz gestellt. Die Ansichten mit der größten Auflösung sind aber mit einem unschönen Wasserzeichen verziert.

Gebetsmühlenhaft wiederholen wir: Durch die Digitalisierung entsteht kein Schutzrecht. Die Kontrolle der Nutzung des in den Büchern verkörperten geistigen Inhalts ist keine gesetzliche Aufgabe einer Bibliothek. Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben.

Nachtrag Jan. 2008:
http://www.staatliche-bibliothek-passau.de/staadi/04_staadi.html

Bücher gibts noch keine, aber weitere Druckgrafik.

Ulrich Herb: Open Access: Soziologische Aspekte
Ursprünglich erschienen in: IWP - Information Wissenschaft & Praxis. - 58. 2007, 4, S. 239-244
http://scidok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2007/1146/

Kurzfassung:
Die Forderung nach Open Access wird wissenschaftslogisch (Beschleunigung der wissenschaftlichen Kommunikation), finanziell (Linderung der Zeitschriftenkrise), sozial (Verringerung des Digital Divide), demokratietheoretisch (Zugang zu Informationen ermöglicht Partizipation) und sozialpolitisch (freier Zugang zu Informationen nivelliert Ungleichheiten) begründet. Dieser Beitrag untersucht einige dieser Annahmen mittels sozialwissenschaftlicher Modelle. Von Befunden aus der Bildungssoziologie und Sozialpsychologie bereits hinlänglich widerlegte Naivitäten wie die Annahme, Zugang zu Informationen wirke per se nivellierend, bleiben außen vor. Im Zentrum stehen die Erkenntnisse aus Pierre Bourdieus Kapitaltheorie für die Akzeptanz von Open Access und die Erkenntnisse aus Michel Foucaults Diskursanalyse für die Wirkung von Open Access innerhalb des Digital-Divide-Konzepts. Bourdieus Kapitaltheorie deutet darauf hin, dass für die Akzeptanz von Open Access bei Wissenschaftlern nicht hagiographische, wissenschaftslogische Argumente wie die Beschleunigung der Kommunikation ausschlaggebend sein dürften, sondern machtlogische Argumente: Entscheidend für die Akzeptanz von Open Access (und konzeptionell verbundener Modelle wie etwa alternative metrische Verfahren) ist, wie Wissenschaftler dessen mögliche Auswirkungen auf bestehende Akkumulationsprozesse wissenschaftlichen Kapitals wahrnehmen. Hinsichtlich der Wirkung von Open Access im Digital-Divide-Modell legt Foucaults Diskursanalyse nahe, dass Open Access Abhängigkeiten, Szientozentrismen und Ethnozentrismen verstärken kann.

Vom gleichen Autor gibt es noch online:
Ulrich Herb: Open Access in den Sozialwissenschaften
http://scidok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2007/1144/
Beitrag aus dem Handbuch "Open Access : Chancen und Herausforderungen" der Deutschen UNESCO-Kommission.

"Eine Hausfrau aus Hürth bei Köln hat 25 Jahre lang mit einem OP-Lappen im Bauch gelebt. .....
Als sie am 28. Juni aus der Narkose erwachte, setzte sich der behandelnde Professor zu ihr ans Bett und sagte: «Wissen Sie, was Sie im Bauch hatten? Einen Lappen!....
Mit dem OP-Tuch war 1982 bei einer Eileiter-Operation eine Blutung gestillt worden. Anschließend vergaßen die Ärzte das Tuch in der Bauchhöhle. ....
Das gesäuberte Tuch wird jetzt im Archiv des Kölner Elisabeth- Krankenhauses aufbewahrt."

Quelle: www.az-web.de/sixcms/detail.php?template=az_detail&id=249072

"Sketch-Parade"
BRD 1988, 1991 (ARD 23.08.1988 20:15, ARD 27.05.1991 )
Beginnend mit der 3. "Sketch-Parade" wird sich Otto Schenk als skurriler Archivar auf die Suche nach guten Sketchen machen. Sei­ne Partner sind der Goldfisch Paul, die Schildkröte Kassandra so­ wie zahlreiche Anrufer, die ihre Kommentare zu den vorgeführten Sketchen abgeben.

"Das Kloster"
Portugal 1995

Portugals Altmeister des Films, Manoel de Oliveira, drehte im Al­ter von 87 Jahren zum ersten Mal einen Film mit Stars, nämlich mit Catherine Deneuve und John Malkovich. "Das Kloster" erzählt die Geschichte eines Paares, das sich verchiedenen Versuchungen ausge­setzt sieht, doch schließlich über diese triumphieren kann - eine wahre Parabel über das Gute und das Böse. Der amerikanische Wis­senschaftler und Professor Michael Padovic hofft, in den Archiven des Klosters von Arrabida Beweise für Shakespeares vermeintliche spanische Herkunft zu finden. So quartiert er sich mit seiner Frau Helene in Arrabida ein. Ihr Gastgeber ist der Verwalter des Klo­sters, der unheimliche Baltar. Baltar gerät schon bei der Ankunft des Paares in den Bann der geheimnisvollen Helene. Um die Aufmerk­samkeit des Ehemannes zu zerstreuen, bietet er ihm die Hilfe der hübschen Archivarin Piedada an. Unversehens wird Piedada zum Werk­zeug seiner Machenschaften und zugleich Opfer der subtilen Manipulationsversuche von Helene. Die Situation spitzt sich bis zu einem völlig unerwarteten Finale.

"Auf falscher Spur"
GB 1950
David Summers mußte nach einem Mißerfolg seinen Dienst beim Se­cret-Service quittieren. Er findet einen vorübergehenden Job als Archivar einer privaten Schmetterlingssammlung. [?????] Im Hause von Mr. Fenton findet er eine seltsame Atmosphäre vor: offenbar soll die Sophie, die Nichte seines Arbeitgebers von allen Menschen fernge­halten werden. Nach einiger Zeit geschieht ein Mord, die Spuren weisen auf Sophie hin. Summers will ihr helfen, zumal er der An­sicht ist, daß der Verdacht gezielt auf sie gelenkt werden soll. Er flieht mit Sophie und kann seine Erfahrungen und seine Verbin­ dungen aus der Geheimdienstzeit nutzen...

Auf den 100. Geburtstag der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) weist http://idw-online.de/pages/de/news219393 hin. Die Gesellschaft verfügt lt. Artikel über ein eigenes Archiv, das wohl ehrenamtlich betreut wird.

Gideon Bachmann hat ein Archiv der Künstlerstimmen gegründet.
Gideon Bachmann vom Europäischen Filminstitut Karlsruhe hat ein Archiv von Stimmen zusammengestellt. Zu hören werden dort zunächst die Stimmen von Filmemachern sein. Was also hat ein Regisseur zu sagen, und vor allem: Wie sagt er es? Der Regisseur porträtiert die Welt, und ihn selbst porträtiert seine Stimme.

Quelle: Deutschlandfunk, Kultur heute v.23.06.2007

Den im vorigen Testament als Universalerben eingesetzten Sohn Wolf Christoph enterbt er. Wolf Christoph hat sich, wohin er auch gesandt wurde - angefangen vom Präzeptor zu Ulm über den Hof Markgraf Karls [II. von Baden-Durlach] zu Pforzheim, Albrecht von Rosenberg, die Höfe zu Würzburg und Ansbach, den von Ellrichshausen und [Jakob] Hannibal Graf zu Hohenems in Neapel (Neapolis) bis hin zu Solddiensten in den Niederlanden -, übel aufgeführt. Dem Vater hat er wegen des Verkaufs seines Teils von Alfdorf gedroht, ebenso dem Herzog von Württemberg, der den Verkauf genehmigt hatte. Der Mutter hat er angekündigt, er werde sie nach dem Tod des A. von der obersten Zinne des [Hohen-]Rechberg stürzen. Der A. legte ihn in Haft, entließ ihn aber auf Bitten etlicher Adliger wieder gegen die Verschreibung, sich wohlzuverhalten. Trotzdem nahm Wolf Christoph sein altes Leben wieder auf, machte Schulden u.a. bei Bernhard Eysekrämer, Bürger und Gewerbsmann in [Schwäbisch] Gmünd, und beim Futtermeister [Sebastian] Stickhel in Stuttgart, stritt sie dann aber ab. Heinrich vom Stein und anderen sagte er zwar die Teilnahme am jüngsten Zug gegen Frankreich zu, brach aber sein Wort. Als ihn der A. standesgemäß verloben wollte, heiratete er hinter dessen Rücken [Magdalene von Crailsheim], die er zuvor entehrt (schimpfflich hingelegt und vercleinert) hatte. Wegen dieser und weiterer u.a. in einem Flecken Konrads von Vellberg und in Esslingen verübter Übeltaten enterbt ihn der A. und setzt Ulrich [IV.] von Rechberg zu Heuchlingen, den Sohn seines + Bruders Hans Wolf von Rechberg [zu Heuchlingen], als Universalerben ein.

Aus dem Testament (StAL PL 12 I U 112 1569 Aug. 25) des
Ulrich [III.] von und zu Hohenrechberg.

Lagert als Depositum im Staatsarchiv Ludwigsburg. Die Urkunden sind mit einem Online-Findbuch erschlossen, aus dem ich eine adelsgeschichtlich besonders interessante Urkunde hervorhebe:

PL 12 I U 53
1525 Jan. 24, Schloss Ramsberg (daselbst obenn inn dem Summerhuß)
In Gegenwart des Notars Wilhelm Schwitzlinger und gen. Zeugen
verfügt Philipp [der Lange] von Rechberg von Hohenrechberg [zu Ramsberg] u.a.: die Bestattung seines Leichnams im Grab seines Vaters [Albrecht] in der Kapelle Unserer [Lieben] Frau zu Donzdorf, die Austeilung von je 3 Böhmischen [Groschen] an die seine Seelmesse lesenden 30 Priester, die Austeilung von 1 Malter Roggen (Kornns) unter die Armen, die Stiftung eines Almosens von 2 1/2 fl Zins aus 50 fl der dem Fürstentum Württemberg geliehenen Summe, auszuteilen an den vier Quatembern, an denen man die Bruderschaft zu Donzdorf begeht, und Austeilung eines Almosens von 2 fl Zins an dem von seinem Vater gestifteten Jahrtag. Der A. verfügt folgende Legate: Der von ihm erzogene Ulrich [III.], Sohn Wolfs [II.] von Rechberg von [und zu] Hohenrechberg, erhält den Baierhof (des Baiers Hoff), einen Diamant- und einen Rubinring, einen Pokal (Kopf) mit den Wappen Rechberg - Zorn [von Bulach] und auf dem Henkel Alt-Ellerbach - Rechberg und 8 Silberbecherlein mit Deckel - alles althergebrachte Kleinodien, die bei denen von Rechberg bleiben sollen -, seine Feuerwaffen (Geschütz) samt Pulver und Blei, seinen Harnisch und seine Wehr sowie seine Bettstatt mit Bettzeug. Der vom A. und seiner Ehefrau [Barbara geb. von Rechberg-Illeraichen] erzogenen Nichte (seiner Basen) Magdalene Marschall [von Pappenheim] testiert er für ihre langjährigen treuen Dienste 1000 fl von den 4000 fl, die er zu Stuttgart verliehen hat, verschiedenes Trinkgeschirr, u.a. mit den Wappen [der Grafen von] Tierstein, Rechberg - Alt-Ellerbach und Rechberg, 2 silberne Senfschüsselchen, 8 lange Silberlöffel, ferner nach dem Willen seiner +Ehefrau [Barbara] deren sämtliche Kleidung, Geschmeide, Gebände und was sie sonst am Leib getragen hat sowie den Hausrat. Des A. Schwester Maria, Klosterfrau zu Kirchheim [am Ries] (Kirchenn), erhält für ihre Aussteuer (Verzig) 200 fl aus dem väterlichen Erbe, die Kinder [seines Schwagers] Gaudenz [I.] von Rechberg zu Kronburg erhalten
die 600 fl, die er Gaudenz derzeit gegen Zins geliehen hat, [sein Vetter] Erkinger von Rechberg zu Ravenstein erhält silbernes Trinkgeschirr, [sein Schwager] Herr Jörg [II.] von Rechberg zu Kellmünz, [Ritter], einen großen Silberbecher mit dem Wappen Rechberg auf dem Deckel, sein Testamentsvollstrecker Balthasar Adelmann (#53) 2 silberne Schalen und 8 silberne Löffel, [der Notar] Meister Wilhelm Schwitzlinger ein Silberbecherlein (Köpflin) mit einem kleinen Osterlamm darauf, der vom A. erzogene Junge namens Galle 40 fl vom alten Geld in der Truhe des A., das Siechenhaus zu Weißenstein 3 fl Jahrzins aus der zu Stuttgart verliehenen Summe, auszuteilen jeweils an Quatember. Wer das Testament anficht oder es ändern will, ist enterbt. Zu Testamentsvollstreckern ernennt er Erkinger von Rechberg von Hohenrechberg zu Ravenstein und Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen (#53), zu seinen rechten natürlichen Erben, denen alles übrige zufällt, seine zwei Schwestern Margaretha von Neipperg und Agnes von Schienen und deren nächste natürliche Erben. Diese dürfen das Erbe erst nach Austeilung aller Legate und nach Begleichung aller Schulden des A. antreten. - Der A. fordert vom Notar hierüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente.
{?} 1) Wilhalm von Woellwarth zu Hohenroden, 2) Wilhalm von Degenfeld zu Eybach, 3) Wolf [II.] von Rechberg zu Hohenrechberg, 4) Görg von Woellwarth zu Rosenstein, 5) Ernst von Horkheim zum Horn, 6) [Georg] Heinrich von Woellwarth zu Lauterburg, 7) German von Emershofen
Siegler: 1) der A., 2) - 8) die Zg.
Ausf. Perg. - 8 Sg., 1. und 5. abg., Pressel anh., alle übrigen besch. - U.: der A. per manum notarii, die Zg. eigenhändig - Notariatssignet W. Schwytzlinger - Rv.
Altsignatur(en): 288 etc.; - J.; - 7; - II B 1
Bem.: S. Repertorium A fol. 39'.
1 U.

Kontext

Kommt der Begriff "Open Access" auf der Website des Deutschen Schiffahrtsmuseums, das wir uns heute im Rahmen der Artikelserie über die Leibniz Gemeinschaft
( http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/ ) vornehmen, vor?

Ja, aber alle drei Nennungen beziehen sich auf eine Tagung der Archivare der Gemeinschaft im Jahr 2006, ohne dass man aber Näheres über das Ergebnis der Beratungen erfährt.



Zwei Online-Publikaktionen - geringen Umfangs - (und eine in Vorbereitung) wird man nicht als Förderung von OA bezeichnen können:

http://www.dsm.de/Pubs2/online.htm

Die Jahresberichte sind nur für die Jahre ab 2000 als PDFs online.

Ansonsten ist noch ein virtuelles Projekt zur Handelsflotte erwähnenswert:
http://www.dsm.de/Seite2.htm

Eine Objektdatenbank gibt es nicht.

Findmittel des Archivs oder gar Digitalisate sind nicht online.

Man kann sich nur beglückwünschen, dass man nicht auf eine Auskunft dieses Museums angewiesen ist, denn als besondere Unverschämtheit wird angekündigt, dass wissenschaftliche Auskünfte - leider, leider - nicht kostenfrei möglich sind:

"Ein freier Mitarbeiter des Museums stellt gegen Gebühr Recherchen an, läßt Fotos, Bilder oder Pläne reproduzieren und sendet diese zu. Dieser Service des Museums ist unter dem Stichwort "Wissenschaftliche Auskunft" und der Adresse des DSM zu erreichen. Das DSM bittet um formlose Anschreiben, da Rechercheaufträge am Telefon nicht angenommen werden können.

Wegen der großen Zahl der Anfragen bitten wir um Verständnis, daß kostenlose Auskünfte über E-Mail nicht erteilt werden können. E-Mail-Anfragen müssen mit der postalischen Anschrift des Fragestellers versehen sein. Nachdem dann der erforderliche Aufwand kalkuliert wurde, erhält der Fragesteller einen Kostenvoranschlag und ein Bestellformular zugeschickt."

Fazit: Wie beim Bergbaumuseum und dem Deutschen Museum ist von OA keine Spur zu finden.

Ein Beitrag aus dem SWR-Fernsehen zum Thema Wir können alles außer Hochdeutsch "Die Türme von Ravensburg" mit mehreren Kurzinterviews mit dem Leiter des Stadtarchivs, der auch Ratsprotokolle und andere Archivschätze zeigt, brav mit Krawatte und weißen Handschuhen, allerdings leider ohne Ärmelschoner (um die hier kürzlich geführte Diskussion über die Archivarstracht mal aufzugreifen...)

In vier Teilen mehr oder weniger legal bei Youtube zu sehen:
http://www.youtube.com/watch?v=2tH3Kr0QvEc
http://www.youtube.com/watch?v=5z9zKp6zYRs
http://www.youtube.com/watch?v=lQo3W8kBc-0
http://www.youtube.com/watch?v=teA9ofk2x7g

Telemedicus

Hoffentlich wird dieses Unsinnsurteil nicht rechtskräftig. Auch bei Anfertigung von Passbildern muss man aber sicherheitshalber einen schriftlichen Vertrag machen ...

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25724/1.html

Der Schriftsteller Marcus Hammerschmitt in Telepolis.

http://demo.openlibrary.org/

Mehr dazu:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_07_15_fosblogarchive.html#1739687501143963810

Die müssen noch viel nachbessern in Sachen Lizenzen, denn der ganze moderne Inhalt ist alles andere als Public Domain (Bilder von Autoren, Auszüge, Exzerpte aus der Wikipedia, Texte aus antbase.org, die dort unter CC-BY-NC stehen!).


Das renommierte Deutsche Museum, das führende Technikmuseum Deutschlands, gehört zur Leibniz Gemeinschaft, deren Institute wir in einer Reihe von Besprechungen
( http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/ ) auf ihre Position zu Open Access (OA) hin abklopfen.



Kommt der Begriff auf der Website vor?

Nein!

Auch sonst merkt man von OA nichts.

Die Website ist zwar eine schön bebildete anschauliche Präsentation, aber irgendeinen Volltext aus der reichen wissenschaftlichen Produktion, aus den Schriftenreihen (Vergriffenes!) und Zeitschriften, sucht man vergebens. Dass kleine Besprechungen wertvoller Bücher aus der Bibliothek, die auch gedruckt erscheinen, auf deren Website eingestellt sind, ist zu vernachlässigen.

Allerdings muss erwähnt werden, dass das Archiv-INFO, eine Art Newsletter, und die Jahresberichte online vorliegen.

Die Bibliothek könnte ohne weiteres Bücher oder Broschüren digitalisieren, sie tut es aber nicht (oder zumindest nicht für den Internetauftritt). Nur auf den Seiten des Archivs findet man eine Anzahl Archivalienreproduktionen unter "Archiv online".

Der folgende Brief Carl Friedrichs von Weizsäcker aus einer kleinen virtuellen Ausstellung enthält ein ärgerliches Copyfraud-Zeichen, denn wer auch immer die Urheberrechte an dem Brief hat, das Deutsche Museum bestimmt nicht.



Es gibt keine Bild- oder Objektdatenbank im Internet. Das Bildrechte-Regime ist gewohnt restriktiv (der Archivar Füßl tut sich als Vertreter einer Kommerzialisierungsposition hervor, wie ich aus früheren Kontakten weiss). Da wirkt es paradox, dass man sich im online vorliegenden umfangreichen Jahresbericht 2002 beklagt, die Kosten für Bildrechte bei Ausstellungen seien zu hoch:
http://www.deutsches-museum.de/fileadmin/Content/data/Allgemein/PDF/Jahresberichte/jab2002.pdf
Eine analoge Klage gabs auch 2005:
http://www.deutsches-museum.de/fileadmin/Content/data/Allgemein/PDF/Jahresberichte/jab2004.pdf

Zu den Tarifen siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/286186/

Immerhin ist man bereit, in kleinem Rahmen den Anliegen von Wissenschaft und Schule Rechnung zu tragen:

Alle Inhalte, Bilder oder Grafiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers verwendet werden.

Ausnahme: Die Verwendung von Bildern und Grafiken aus dem Internetangebot des Deutschen Museums ist natürlichen Personen für eigene wissenschaftliche und schulische Zwecke hiermit auch ohne schriftliche Genehmigung gestattet, sofern innerhalb einer wissenschaftlichen- / schulischen Arbeit nicht mehr als fünf (5) Bilder verwendet werden und diese erkennbar und zuordenbar mit einem Copyright-Vermerk "© Deutsches Museum" versehen sind. Rechte aus dieser Ausnahme sind jedoch nicht auf Dritte, auch nicht auf Arbeitgeber, Verlage etc., übertragbar. Von Vornherein nicht von dieser Ausnahme umfasst ist jede Verwendung von Inhalten, die in unseren Seiten mit einem fremden Copyright-Vermerk / © gekennzeichnet sind.

Das Zitierrecht bleibt bei Einhaltung der Voraussetzungen des § 51 UrhG natürlich offen.


Mit Open Access hat das alles aber nichts zu tun.

Fazit: Wie schon beim Bergbaumuseum glänzt OA auch beim Deutschen Museum durch völlige Abwesenheit.

http://www.deutsches-museum.de/fileadmin/Content/Haupthaus/Archiv/PDFs/Archiv_info/arch_in0602.pdf

Im Archiv-INFO des Deutschen Museums 2006/2 wird klargestellt, dass der Verkauf von Sammlungsgut mit dem Auftrag des Museums nicht vereinbar ist. Stifter können nur Vertrauen zu einem Museum haben, wenn sie wissen, dass die einmal geschenkten Nachlässe oder Objekte dort eine dauerhafte Bleibe gefunden haben.

Hingewiesen sei übrigens auch auf den nagelneuen Zeitschriftenaufsatzkatalog (Images) des Deutschen Museums:
http://www.deutsches-museum.de/bibliothek/recherche/zeitschriften-aufsaetze/imagekatalog/

Das internationale Wissenschaftsportal WorldWideScience.org ist seit einigen Wochen online. Neben der British Library und dem US-amerikanischen Office of Scientific and Technical Information ist auch vascoda am Portal beteiligt.

http://cordis.europa.eu/fetch?CALLER=DE_NEWS&ACTION=D&DOC=4&CAT=NEWS&QUERY=1184705921631&RCN=28040

Dieser eBay-Verkäufer hat zahlreiche handschriftliche Unterlagen auf Lager:

http://search.ebay.de/_W0QQfgtpZ1QQfrppZ25QQsassZaltedokumentekontorost

Der Archivar als Sozialdarwinist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Tille

Peter Murray-Rust at:
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=420

I am campaigning for CC-BY (== Attribution) as the mainstream scientific license and am still trying to find out how many of the “open access” chemistry journals are CC-NC or worse. Be quite clear, CC-NC restricts science. CC-ND is worse. It destroys the re-use of scientific data.

See also:
http://archiv.twoday.net/stories/3493112/

In den Niederlanden versteigert ausgerechnet das Instituut Collectie Nederland, das das kulturelle Erbe schützen und fördern soll, Museumsdepotbestände auf eBay:
http://www.zeit.de/online/2007/29/kunst-ebay-versteigerung


Das Buch „Mecklenburgische Urkunden und Daten“; Rostock 1900, liegt in Göttingen nun digitalisiert vor:
http://www-gdz.sub.uni-goettingen.de/cgi-bin/digbib.cgi?PPN477853463



sondern ein Supreme Court Judge (Kanada). Weitere Verkleidungen von Richtern weltweit:
http://www.filibustercartoons.com/judges.htm

Via http://ra-blog.de/1890-Richteroutfits-international

Leider gibt es keine Amtstracht von Archivaren ...

http://chronicle.com/temp/reprint.php?id=3bclcsg3cf3d42whbrwtcy03f9zqrqnv

The battle over Jacques Derrida's papers began even before the philosopher died. It ended in victory for his family — and a black eye for the University of California at Irvine.


In unserer Reihe über die Position der Leibniz Gemeinschaft zum Open Access ( http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/ ) besprechen wir heute das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung.



Kommt OA auf der Website vor?

Ja, dank dem "Deutschen Bildungsserver" sogar sehr häufig.

Wie sieht es mit Volltexten aus?

Es gibt drei Online-Magazine, die aber eher Newsletter-Charakter haben und keine begutachteten Fachzeitschriften sind:
http://www.dipf.de/publikationen/online_magazine.htm

Nur sehr wenige Publikationen finden sich auf der Website online:
http://www.dipf.de/publikationen/publikationen_volltexte.htm

In der DIPF-Publikationendatenbank werden 415 Treffer bei der Suche nach erziehung* gefunden:

http://publikationen.dipf.de/

Davon liegen nur ca. 10 % frei zugänglich im Internet vor.

Die angeschlossene Bibliothek für bildungsgeschichtliche Forschung ist außerordentlich aktiv im Digitalisierungsbereich:
http://www.bbf.dipf.de/

Vor allem die umfangreichen digitalisierten Zeitschriften verdienen Erwähnung.

Angaben zur Weiternutzung der Digitalisate fehlen. Da nur auf die Verletzung der Rechte Dritter eingegangen wird, ist davon auszugehen, dass die gemeinfreien Texste und Bilder keinem Rechtevorbehalt des DIPF unterliegen.

Leider sind die Digitalisate nicht nach dem OAI-Standard abrufbar. Da sie nicht im Verbund katalogisiert werden und auch noch nicht im http://www.zvdd.de erfasst sind und weitgehend im "deep web" liegen, ist die Sichtbarkeit dieser wichtigen Quellen leider beschränkt. Sinnvoll wäre auch ein RSS-Feed für Neuzugänge.

Fazit: Während bei der Zugänglichmachung von Kulturgut im Internet das DIPF überdurchschnittlich aktiv ist, könnte erheblich mehr von den eigenen Publikationen online verfügbar gemacht werden.

Kate Fitz Gibbon (Hrsg.): Who Owns the Past? Cultural Policy, Cultural Property and the Law. Rutgers University Press, New Brunswick NJ 2005. (Co-published with the American Council for Cultural Policy). 335 Seiten, ISBN 9780813536873.

Besprechung von Christina Kreps bei
http://museumanthropology.wordpress.com/2007/07/07/mar-2007-2-2/

Auch in Frankreich dämmert es jetzt manchen, dass die Schutzrechtsberühmung für gemeinfreie Werke und die absurde Bildpolitik der Museen die wissenschaftliche Kunstgeschichte behindern. Eine internationale Podiumsdiskussion „Le droit aux images et la publication scientifique“ fand am 7. Juni 2007 am INHA, dem nationalen Institut für Kunstgeschichte in Paris, statt:
http://www.inha.fr/spip.php?article1532

Ein Blog-Bericht über die Podiumsdiskussion:
http://www.arhv.lhivic.org/index.php/2007/06/24/427-le-droit-aux-images-et-la-publication-scientifique

(via Urfist)

http://dbs.hab.de/rss/

Daran hatte man schon vor 2 Jahren gearbeitet ... Nicht auszudenken, wenn Web 2.0 von Bibliotheksbeamten realisiert werden müsste.

In Schönau bei Bad Münstereifel betreibt Udo Schmidt-Arndt ein privates Radsportarchiv. "Darin befinden sich 24 000 Fotos von Radrennfahrern, 2500 Bücher, 1000 Plakate sowie noch einmal so viele Fahrradkataloge und diverse Pokale. Einige alte Raritäten haben sich im Laufe der Zeit angesammelt: Das älteste Katalogexemplar stammt aus dem Jahre 1860, und ein altes Holzrad wird mit dem Herstellungsjahr 1872 datiert."
Udo Schmidt-Arndt fungiert auch als Archivar des Bundes deutscher Radfahrer in Frankfurt/Main.
Quelle: http://www.blickpunkt-euskirchen.de/rag-ewi/docs/59052/lokales

http://www.zlb.de/aktivitaeten/digitalisierung/humboldt-briefe/

Die Bände 1-9 des Wirtembergischen Urkundenbuchs:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Wirtembergisches_Urkundenbuch

40.000 Gemälde Zeichnungen und Grafiken bietet:
http://www.zeno.org/Kunstwerke

Gemeinfrei heisst übrigens nicht: Nur nutzbar bei Quellenangabe. Das wäre CC-BY.


In der DIPF-Publikationendatenbank werden 415 Treffer bei der Suche nach erziehung* gefunden:

http://publikationen.dipf.de/

Davon liegen nur ca. 10 % frei zugänglich im Internet vor.

Da auf der Website selbst das aktuelle Archiv nicht sichtbar ist (sondern nur Beiträge aus dem Juni) hier die Adresse des öffentlichen Listenarchivs:
http://lists.spline.inf.fu-berlin.de/pipermail/ipoa_forum/

In dem ersten Beitrag über die Position der Leibgniz Gemeinschaft und ihrer geisteswissenschaftlichen Institute zu Open Access (OA) http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
ging es um Allgemeines und das Bergbaumuseum. Heute werde ich fragen, wie es das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung mit OA hält.

Kommt OA auf der Website vor?

Ja, aber nicht in spezifischer Form. Dass die Leibniz Gemeinschaft OA unterstützt, ist der Homepage nicht zu entnehmen. Es werden auch keine konkreten Schritte in Richtung OA angekündigt.

Gut sieht es dagegen aus, was kostenfrei verfügbare Publikationen angeht. texte.online hat den Charakter eines Repositoriums für Texte zur Erwachsenenbildung:

http://www.die-bonn.de/publikationen/online-texte/index.asp

"Das DIE lädt daher ausdrücklich alle Erwachsenbildner/innen und Wissenschaftler/innen dazu ein, ihre Dokumente (Praxisberichte, wissenschaftliche Arbeiten, Projektergebnisse, statistische Untersuchungen ...) für eine Veröffentlichung in texte.online zur Verfügung zu stellen. Die Rechte an den Texten bleiben bei den Autor/inn/en. Bereits veröffentlichte Dokumente – dazu zählen auch Bücher, die als konventionelle Publikation schon vergriffen, aber archivierungswürdig sind – können ggf. in Absprache mit den Verlagen angenommen werden.

Für die Veröffentlichung benötigt die Internet-Redaktion eine Datei im Word-Format. Der Text wird sorgfältig redigiert und nach einem bestimmten Veröffentlichungsstandard formal aufbereitet. Weiterhin werden die bibliographischen Angaben in einer Datenbank erfasst, Schlagworte vergeben und eine Kurzbeschreibung angefertigt, so dass die Dokumente im Internet such- und auffindbar sind.

Darüber hinaus werden alle Dokumente bei der Sammlung Netzpublikationen der Deutschen Bibliothek und FIS Bildung angemeldet und sind dort ebenfalls recherchier- und einsehbar.

Durch die Vergabe von Creative Commons-Lizenzen ist die Verbreitung und Verwendung der Dokumente verbindlich geregelt."

Während man die Erfüllung des DOAI-Standards vermisst, ist die Nennung von CC-Lizenzen mehr als man erwarten kann.

URL: http://www.die-bonn.de/doks/herr0701.pdf
ist unter einer CC-BY-NC-ND-Lizenz veröffentlicht. Es bleibt offen, ob generell alle Dokumente diese restriktive Lizenz tragen (das scheint der Fall zu sein) oder ob das OA-freundlichere CC-BY ebenfalls möglich ist. Ältere Beiträge z.B. von 2005 haben noch keine CC-Lizenz:
http://www.die-bonn.de/esprid/dokumente/doc-2005/schmidt05_01.pdf

Nicht gelungen ist, dass in der Recherche-Trefferliste keine ausreichenden Metadaten zur Verfügung stehen. Das Abstract ist nur im PDF einsehbar, was das Verlinken einer maschinellen Übersetzung ins Englische verhindert.

Insgesamt gibt es anscheinend gut 300 Volltexte, was durchaus eine stattliche Anzahl ist.

Von den weiteren Publikationsreihen erfährt man bei der Recherche in texte.online, dass es DIE FAKTEN und die Volkshochschul-Statistik online (PDFs) gibt:
http://www.die-bonn.de/publikationen/print_recherche/detailergebnis2.asp?re=Volkshochschul-Statistik

Leider findet man die Titel von DIE FAKTEN nicht in der Recherche-Datenbank von texte.online. Es gibt aber eine eigene Print-Recherchedatenbank, die einen Filter der online verfügbaren Publikationen enthält. Von den 989 Publikationen sind nicht weniger als 743 online! Glückwunsch!

http://www.die-bonn.de/publikationen/print_recherche/recherche.asp

Trotzdem sollte man bei der Recherche in texte.online auch die weiteren Online-Veröffentlichungen des DIE finden. Zugleich wäre wünschenswert, dass im OPAC auch frei zugängliche Internetquellen aus dem Bereich der Bildungsforschung (einschließlich der hauseigenen Publikationen) katalogisiert würden und als solche auch gezielt gesucht werden könnten.

Bei den Zeitschriften des Instituts findet man keine Angaben, ob es geplant ist, diese in OA überzuführen.

Bei REPORT erfährt man:

"Hefte der Jahrgänge 1992 bis 2002 sowie vergriffene Ausgaben stehen Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Rezensionen aktueller Bücher können Sie ein Jahr nach Veröffentlichung im Heft hier im Volltext nachlesen."
http://www.report-online.net/start/

Das ist zwar kein OA, aber trotzdem erfreulich!

In der Recherchedatenbank der Zeitschrift erhält man beim Klick auf den Treffer automatisch das PDF, sofern ein Volltext vorhanden ist.

Leider sind die Zeitschriftenartikel offenbar nicht komplett in die Recherchedatenbanken des DIE integriert.

REPORT 44
http://www.die-bonn.de/esprid/dokumente/doc-1999/nuissl99_02.pdf
enthält u.a. einen Aufsatz von Meueler, Open Space, den man vergeblich sucht (ebensowenig ist Dauber: Lernkulturen verzeichnet)

Es wäre sinnvoll, wenn man in einer Maske
* den OPAC der DIE Bibliothek
* alle online verfügbaren Publikationen
* alle online verfügbaren Zeitschriftenartikel
* ggf. weitere frei zugängliche Datenbanken
* ggf. weitere (deutschsprachige) OA-Fachartikel aus dem Bereich Bildungsforschung durchsuchen könnte.

Via KVK findet man nur die bei der Deutschen Bibliothek archivierten Online-Publikationen, der zuständige Verbundkatalog katalogisiert sie nicht.

Bei "DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung" gibt es ausgewählte Artikel in HTML und vergriffene Hefte als PDF:

http://www.diezeitschrift.de/

Auch hier gibt es eine eigene Recherche-Datenbank.

Bei den Zeitschriften könnte man durchaus mutiger in Richtung OA sein. Falls sich Abo-Einbrüche zeigen, kann man ja immer noch ein langsameres Tempo einschlagen.

Fazit:

Trotz des Fehlens eines programmatischen Bekenntnisses zu OA ist das DIE auf dem richtigen Weg. Es werden bereits jetzt sehr viele Volltexte kostenfrei bereitgestellt, teilweise ist sogar eine Nutzung unter einer (freilich zu restriktiven) CC-Lizenz möglich.

Generell steht die Bildungsforschung OA aufgeschlossen gegenüber. Immerhin gibt es eine deutschsprachige OA-Zeitschrift:
http://www.bildungsforschung.org

Hier nochmals der Wunschzettel, was besser gemacht werden könnte:

* OA als Ziel sollte auf der Homepage verankert werden, mittel- und langfristige Zielvorstellungen sollten beschrieben werden.

* ALLE OA-Publikationen aus dem Umfeld des Archivs (auch die Artikel in den Zeitschriften) sollten in einer einheitlichen Recherchemaske auffindbar sein.

* Sie sollten zugleich gemäß dem OAI-Standard von OAI-Harvestern eingesammelt werden können. Zugleich sollte eine Katalogisierung über den Verbundkatalog erfolgen. Neben der Sichtbarkeit in allgemeinen Suchmaschinen und in pädagogikspezifischen Portalen sind das zwei Essentials.

Peter Helmberger: Rezension von: Franz X. Eder / Heinrich Berger / Julia Casutt-Schneeberger et al.: Geschichte Online. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, Stuttgart: UTB 2006, in: sehepunkte 7 (2007), Nr. 7/8 [15.07.2007], URL: http://www.sehepunkte.de/2007/07/11194.htm

Da man mir ein Exemplar des Buches geschenkt hat, kann ich dieses natürlich nur ebenfalls empfehlen :-)

Im doppelseitigen Artikel "Koloniale Beutekunst. Wohin gehört Montezumas Federkrone?" (Le Monde diplomatique, Juli 2007, S. 18-19, Online-Volltext) spricht sich Bernard Müller gemäßigt für eine Rückführung von geraubtem Kulturgut an ehemalige Kolonien aus, lässt aber auch die Großmuseen zu Wort kommen, die auf die Universalität ihrer Museen pochen. Interessant die deutliche Forderung nach Offenheit der Informationen:

[...] Außerdem müssen alle Informationen, die über die Exponate bekannt sind, öffentlich zugänglich sein, wie Archive, Datenbanken und Publikationen. Entscheidend ist, dass die jungen Generationen im Süden wie im Norden Zugang zu den wissenschaftlichen und konservatorischen Ergebnissen der Museen des Nordens bekommen.

Da irgendwelche Publikationen und Archive in Europa wohl kaum als "öffentlich zugänglich" für an der eigenen Geschichte Interessierte in den Ländern des Südens bezeichnet werden können, ist das eigentlich eine Forderung nach Open Access über das Internet.

Müller fordert ähnliches für die Objekte selbst, zumindest für die neuerdings oft in Nord-Süd-Zusammenarbeit entwickelten großen Ausstellungen:

Um glaubwürdig zu bleiben, müssen die „universellen Museen“ auch tatsächlich die Mittel bereitstellen, ihre museografischen Projekte auf Reisen zu schicken. Denn vor allem muss die koloniale Beutekunst aus ihrem musealen Dornröschenschlaf erweckt und von ihren gleichermaßen ethnologischen wie ästhetischen Zuweisungen befreit werden, indem man die verschiedensten und auch gegensätzliche Wiederaneignungen ermöglicht und eine Vielzahl von Perspektiven fördert.

Masken
Probe aufs Exempel: Ethnologisches Museum Berlin-Dahlem, 2007. Alles was wir zur nun wirklich hochkarätigen "Sammlung Melanesien und Australien" im Internet erfahren dürfen, sind zwei kurze Absätze, zwei Bilder in Thumbnailgröße und drei Audioguide-Snippets. Ob das nun Beutekunst oder nicht, sei dahingestellt, zur Provenienz der Sammlung erfährt man im Netz ohnehin rein gar nichts. Immerhin gibt es eine Bibliographie mit Werken über das Museum (und das ist schon mehr als die meisten Museen in Deutschland im Internet bieten, was die eigene Sammlungsbeschreibung betrifft). Die paar von privat eingestellten Bilder bei Wikimedia Commons sind eigentlich schon das meiste, was man über die Sammlung im Netz überhaupt erfährt. Auskünfte zur Melanesien-Sammlung und vor allem deren aktueller Präsentation werden nicht einmal an einen anfragenden Ethnologie-Studenten einer schwäbischen Universität gegeben (der Kurator ist anscheinend ach so beschäftigt), und der betreffende Student ohne Reisebudget muss sich daher mit dem Anrufen der Leute behelfen, die die genannten Bilder bei Wikimedia eingestellt haben... Da frage ich mich schon, wie, sagen wir, ein Geschichtsprojekt einer melanesischen Ethnie jemals auch nur an die Information kommen soll, dass in Dahlem überhaupt etwas zu ihrem Thema liegt. Geschweige denn was da in den Depots schlummert.

Auch für mitteleuropäische Sammlungen gilt die Rede vom Dornröschenschlaf. Die Dauerausstellungen sind nach meiner Erfahrung jedenfalls oft gähnend leer, das Internetangebot so gut wie nicht vorhanden. Beispiel: Im Ulmer Museum schlummern einige der schönsten und bedeutendsten spätgotischen Skulpturen überhaupt. Alles was wir zu dieser Sammlung im Netz erfahren ist das. Da in dem Haus ein unverständliches Totalfotografierverbot herrscht, findet man im sonstigen Netz oder gar im Web 2.0 auch kaum einen Hinweis, dass dieses Museum überhaupt existiert, vom wohl spektakulärsten Einzelobjekt, dem steinzeitlichen Löwenmenschen, einmal abgesehen. Gleichzeitig jammern einen die Museumsaufseher voll, dass so wenige Leute kommen, und ich war über längere Zeit der wohl einzige Besucher in diesem riesigen Museum an einem Sonntagnachmittag (allerdings während einer anscheinend etwas komplizierten Umbauphase). Ein Fotografierverbot im Museum bei gleichzeitiger minimaler Web-Präsenz ist im Zeitalter von Digital- und Handykameras, MMS, E-mail, flickR und Wikipedia letztlich ein efffektives Verhindern von kostenloser Werbung durch Mund-zu-Mund- bzw. Foto-zu-Auge-Propaganda. Und wenn der Ulmer Schüler nicht nur einmal im Leben durch das Museum gezerrt wird, sondern beim "Googlen" immer wieder auf die Nützlichkeit des Museums, etwa für heimatkundliche geschichtliche Fragestellungen, stößt, wird er für das Museum irgendwann auch ein Bewusstsein entwickeln. Ein Museum, das seine Schätze vor den modernen Medien geradezu versteckt, braucht sich jedenfalls nicht zu wundern, wenn auch der Aufschrei der Bevölkerung ausbleibt, wenn es irgendwann mal politisch an die Substanz geht. Die Karlsruher Landesbibliothek, die bisher eine ähnlich lasche Internetbeschreibung ihrer Schätze darbrachte, ist diesem Schicksal ja letztes Jahr nur recht knapp entgangen.

In der WELT wird über die führende Position der Firma Stargardt berichtet
http://www.welt.de/welt_print/article981061/Wie_Kostbarkeiten_entstehen.html

Auszug:

Der Markt ist allerdings sehr international. Auch die Giganten, Christie's und Sotheby's, sind auf diesem Feld aktiv. Aber die Menge an Auktionsgut ist nicht so groß wie im Bereich der Bildenden Kunst. Viele schriftliche Zeugnisse werden aus Gründen der Pietät oder der Familienehre vernichtet. Oft bleibt nur das Briefmaterial an Dritte, deren Erben es nicht verbrennen. Stargardt in Berlin, ein Firma, die seit 1830 existiert, auf internationalem Niveau operiert und das größte Haus seiner Art ist, bekommt das Material auch aus aller Welt eingereicht, zumeist aus Privatsammlungen. Sammlungen werden aufgelöst, Nachlässe verwertet: Davon lebt der Markt im wesentlichen, denn außer jüngstem Material kommt nichts Neues hinzu - und das wird, dem Rechner sei Dank, immer weniger.
Viele Gebiete im Autographenhandel sind leergefegt. So sind etwa nur 80 Schubert-Briefe bekannt. Davon sind weniger als 40 in privater Hand, etwas mehr als 40 in öffentlichem Besitz. Öffentliche Sammlungen und Nachlass-Stiftungen sind, wenn es ihr Etat - oder die Sponsoren - erlauben, auf jeder Auktion aktiv, um ihren Besitz zu mehren. Denn für sie, wie für jeden Archivar, der etwas auf sich hält, sind einzelne Autographen ein schieres Ärgernis. So schreibt Eckart Henning in seinem Büchlein ("Eigenhändig") über das Autographensammeln. Für Archivare sind Autographen ihrer Herkunft entfremdet und Irrläufer, die ihren Charakter als Archivgut nie verlieren. Umso größer ist wohl die Gier der Sammler auf das streunende Kulturgut.

Auf so etwas wie den KVK http://www.easykvk.de müssen wir Archivare wohl noch viele Jahre warten. Wer überregionale Themen recherchiert, kann aber bereits jetzt auf Metasuchen bzw. größere Finbdbuchdatenbestände zurückgreifen.

BAM-Portal
http://www.bam-portal.de/
Gemeinsame Suche mit Bibliotheken und Museen. Archive: LA BW, Bundesarchiv, Hessische Staatsarchive (teilweise)

Zentrale Datenbank Nachlässe (Buchesarchiv)
http://www.bundesarchiv.de/zdn/

SED-Archivgut
http://www.bundesarchiv.de/sed-fdgb-netzwerk/

Bundesarchiv Findmittel Online
http://www.bundesarchiv.de/bestaende_findmittel/findmittel_online/index.html

Landesarchiv BW
http://www.landesarchiv-bw.de/

HADIS Hessen
http://www.hadis.hessen.de/
Staatsarchive

Archivportal Niedersachsen
http://www.archivportal.niedersachsen.de/
Staatsarchive und einige Kommunalarchive

Archivverbund MV
http://ariadne.uni-greifswald.de/

Archive NRW
http://archive.nrw.de

Archivdatenbank RLP/Saarland
http://www.archivdatenbank.lha-rlp.de/
Staatliche Archive

Staatsarchive Sachsen
http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/archivverwaltung/v2/themenportal/67.htm
(ohne übergreifende Suche)

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Archivportal

In den Museen ist der "Open Access"-Gedanke noch nicht angekommen, das wurde auf dem Essener Archivtag 2006 durch das Referat von Thilo Martini deutlich: http://archiv.twoday.net/stories/2843805/

Dass kulturgutverwahrende Institutionen (Archive, Bibliotheken, Museen) zu den Adressaten der Berliner Erklärung zählen, ist in dieser ohne weiteres nachlesbar. Diese verweist ausdrücklich auf die ECHO Charter, die sich ausschließlich dem freien Zugang zu Digitalisaten von kulturellem Erbe widmet:
http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter

Der freie Zugang zu den Digitalisaten von kulturellem Erbe muss exakt den gleichen Regeln unterliegen wie der Zugang zu Zeitschriftenartikeln oder wissenschaftlichen Daten. Er muss also gewährleisten:
* die kostenfreie Nutzung der digitalen Reproduktionen
* die freie Weiterverwendbarkeit der Reproduktionen.

Gerade der zweite Punkt (Suber: Beseitigung der "permission barriers") wird gern unterschlagen.

Es ist klar, dass das übliche Bildrechte-Regime, das auch bei wissenschaftlichen Publikationen abkassiert, mit Open Access nicht vereinbar ist:
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/

Bereits im Februar 2004 habe ich hier Überlegungen zum Open Access (OA) für Archivalien zur Diskussion gestellt:
http://archiv.twoday.net/stories/145113/

Bei der Frage, wie OA von Kulturgut im Rahmen der OA-Bewegung gefördert wird, liegt es nahe, sich an die institutionellen Unterzeichner der Berliner Erklärung zu halten.

1. Die Dresdener Kunstsammlungen

Auf der Website der Dresdener Kunstsammlungen, die zu den Erstunterzeichnern gehörte, kommt OA nicht vor bzw. der Begriff bezieht sich auf den Freihandbestand der Bibliothek:
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=site%3Askd-dresden.de+%22open+access

Man sehe auch eine andere Suche.

Das Impressum enthält einen umfassenden Copyright-Vermerk, honrarfrei dürfen nur eigens freigegebene Bilder für Presseveröffentlichungen über Ausstellungen verwendet werden. Das Bildarchiv läuft nach den üblichen Regeln:
http://bildarchiv.skd-dresden.de/skddb/Start.jsp

Bei jedem Bild, auch den gemeinfreien (wir erinnern uns: nach herrschender Lehre entsteht bei der Reproduktionsfotografie kein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG), ist eine Veröffentlichungsgenehmigung erforderlich.

Bei einer Auflage von unter 3000 Stück kostet eine Publikation in einem Buch 75 Euro Reproduktionsgebühr. Ermäßigung gibts nur für Schulbücher und Nachauflagen. Zu dieser Bildrechte-Tyrannei:
http://archiv.twoday.net/stories/3440388/

Die Bilder der Website des Bildarchivs sind für wissenschaftliche Zwecke zu klein und dafür auch nicht gedacht.

Bei den Publikationen sieht es niederschmetternd aus. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sollten Open Access zur Verfügung stehen, aber ich finde keinen einzigen Volltext auf der Website, es gibt noch nicht einmal einen einzigen Aufsatz aus den Kunstblättern oder dem Jahrbuch, der OA ist:

http://www.skd-dresden.de/de/info/publikationen.html

Das Fazit ist: Die Dresdener Kunstsammlungen sind ihrem Auftrag gemäß der Berliner Erklärung von 2003, OA zu fördern, in keiner Weise nachgekommen. Es sind keinerlei OA-Aktivitäten registrierbar. Direktor Roth hat unterschrieben und beliebt das Thema seitdem zu ignorieren. Erbärmlich!

Sieht es bei der Leibniz-Gemeinschaft, zu der sechs hochrangige Forschungsmuseen gehören, besser aus?

2. Die allgemeine Position der Leibniz Gemeinschaft zu OA

Das Engagement der Leibniz Gemeinschaft für OA ist deutlich verhaltener als das der anderen Wissenschaftsorganisationen. Während sich die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft auf open-access.net präsentieren, zu den Unterstützern der Plattform gehören und auch z.T. beachtliche eigene Informationsangebote unterhalten, findet man bei der Leibniz Gemeinschaft nur dürftige Informationen zu OA.



Seit September 2005 gibt es einen eigenen Arbeitskreis, der einige wenige Dokumente zugänglich macht:
http://www.leibniz-gemeinschaft.de/extern/organisation/index_1.html
http://www.leibniz-gemeinschaft.de/extern/organisation/openaccess/dokumente.html

Solide Informationen über eine im November 2006 (?) durchgeführte Online-Befragung (wie viele haben sich beteiligt? usw.) fehlen. Angeblich befürworten 93 % der Befragten OA, angeblich wird etwa ein Viertel der Publikationen auch OA publiziert.

In den Dokumenten wird zwar das Problem von OA für Forschungsdaten angesprochen, dass sich OA aber auch auf Kulturgüter und daher auf das Kerngeschäft der Museen (aber auch des Herder-Instituts, das ja auch eigene Sammlungen unterhält) bezieht, wird überhaupt nicht als Problem wahrgenommen.

Hinsichtlich des allgemeinen OA-Engagements ist freilich als positiv zu registrieren, dass der AK OA im April 2007 einen eigenen Sprecher (Dr. Stempfhuber) gewählt hat und die "Umsetzung der Berliner Erklärung" vorbereitet:
http://www.wgl.de:8080/wgl/Presse/Leibniz-Nachrichten/Pr-455/LN31(05-2007).pdf

Mit Förderung der DFG soll die GIGA Journal-Family zu OA-Zeitschriften werden:
http://www.giga-hamburg.de/index.php?file=projekt_openaccess.html&folder=publikationen

Wie aber sieht es mit dem Kulturgut aus?

Im AK ist allerdings kein einziger Vertreter der Museen präsent, und bei einem Telefonat mit dem Geschäftsführer der Gemeinschaft vor einiger Zeit stellte sich heraus, dass tatsächlich aus diesem Bereich keinerlei OA-Aktivitäten bekannt sind.

3. Die geisteswissenschaftliche Sektion der Leibniz Gemeinschaft

Ich werde in loser Folge in diesem Weblog die Internetauftritte der einzelnen Institute der Sektion für Geisteswissenschaften und Bildungsforschung sichten und auf ihren OA-Gehalt befragen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass von einer Förderung von OA nicht oder kaum gesprochen werden kann.

http://www.wgl.de/extern/institutionen/index_2.html

Ich beginne mit dem Deutschen Bergbaumuseum Bochum.

Kommt der Begriff OA auf der Website vor?

Nein

Finden sich Publikationen aus der Arbeit des Museums im Volltext?

Nein, auch vergriffene Publikationen werden nicht als PDFs auf der Website bereitgestellt (anders als beim Herder-Institut).

Ist eine wissenschaftlich verwertbare Objektdokumentation vorhanden?

Der Internetauftritt des Museums enthält vergleichsweise wenige Bilder. Die unter montan.dok vereinigten Sammlungen haben keine durchsuchbaren Datenbanken, sieht man von der umfangreichen Bereitstellung von Findmitteln durch das Bergbauarchiv im Rahmen von archive.nrw.de ab. Über Digitalisate ist nichts vermerkt, es dürfte sie daher auch nicht geben.

Es gibt keinen Hinweis auf freie Lizenzen oder dergleichen.

Fazit: OA wird ignoriert.

WEITERE FOLGEN:

(2) Deutsches Institut für Erwachsenenbildung
http://archiv.twoday.net/stories/4073672/

(3)Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung
http://archiv.twoday.net/stories/4077508/

(4) Deutsches Museum
http://archiv.twoday.net/stories/4081646/

(5) Deutsches Schiffahrtsmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4085010/

(6) Germanisches Nationalmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4088349/

(7) Herder-Institut
http://archiv.twoday.net/stories/4091735/

(8) Institut für Deutsche Sprache
http://archiv.twoday.net/stories/4093621/

(9) Institut für Zeitgeschichte
http://archiv.twoday.net/stories/4096044/

(10) Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften
http://archiv.twoday.net/stories/4100507/

(11) IWF Wissen und Medien
http://archiv.twoday.net/stories/4103216/

(12) Institut für Wissensmedien
http://archiv.twoday.net/stories/4106159/

(13) Römisch-Germanisches Zentralmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4106227/

(14) Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation
http://archiv.twoday.net/stories/4110473/

Resümee:
http://archiv.twoday.net/stories/4113065/

Rundschreiben A 2007-31 vom 29.06.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

die DFG hat darauf hingewiesen, dass der Regierungsentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes
Ihre Rechte als Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Publikationen empfindlich
zu beschränken droht. Nach der neuen Regelung soll der Verlag im Normalfall alle Rechte über
zukünftige Nutzungsarten erhalten. Autorinnen und Autoren, die dies nicht wünschen, müssen dann
explizit widersprechen.
Diese geplante Regelung würde auch Publikationen betreffen, die vor 1995 erschienen sind: der Verlag
erhielte dann automatisch das Recht, diese Werke auch elektronisch oder in weiteren, zukünftig
vielleicht möglichen Formen zu publizieren. Für Sie würde dies bedeuten, dass Sie ihre Arbeiten, die
vor 1995 gedruckt erschienen sind, nicht mehr sekundär - auf dem Hochschulschriftenserver der
RWTH oder Ihrem eigenen Server – publizieren dürften. Für Publikationen nach 1995 ist diese
Möglichkeit der Sekundärpublikation im Verlagsvertrag berücksichtigt.
Damit Sie Ihre Verwertungsrechte wahren, empfehlen wir Ihnen, bei allen Verlagen, mit denen Sie vor
1995 publiziert haben, formal Widerspruch einzulegen. Dazu hat die wissenschaftliche
Fachgesellschaft der Psychologen einen Textbaustein entworfen, den Sie unter
http://www.dgps.de/dgps/kommissionen/iuk/005.php abrufen können.
Darüber hinaus können Sie sich auf den WWW-Seiten der DFG und der Hochschulbibliothek
(=> RWTH Hochschulschriften) informieren oder sich von der Hochschulbibliothek bzw. der
Rechtsabteilung der ZHV unterstützen lassen.
Ihre Ansprechpartner dort:
Hochschulbibliothek: Herr Dr. Rappmann (rappmann@bth.rwth-aachen.de, Tel.: 8094471)
Frau Dr. Eich (eich@bth.rwth-aachen.de, Tel.: 8094446)
ZHV, 1.5: Herr Kulka (christof.kulka@zhv.rwth-aachen.de, Tel.: 8094014)
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Manfred Nettekoven
(Kanzler)


Der Musterbrief hat folgenden Wortlaut:

Musterbrief zum Ausschluss „unbekannter Nutzungsarten“
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der in der aktuellen Gesetzesnovellierung geplanten Änderung in § 31a UrhG-E 2006„Verträge über
unbekannte Nutzungsarten" und in § 137 l UrhG-E 2006 „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten“
bin ich nicht einverstanden. In dem Gesetzentwurf wird mir ein Widerspruchsrecht eingeräumt, was ich
mit diesem Schreiben wahrnehmen möchte.
Sofern dieses Gesetz in Kraft tritt und eine Regelung für die unbekannten Nutzungsarten enthält,
widerspreche ich jeder Nutzungsart, die zu der damaligen Zeit meiner Veröffentlichung noch unbekannt
war. Dieser Widerspruch gilt für alle meine Veröffentlichungen in Ihrem Verlag.
Sollten Sie die Nutzungsrechte, die ich Ihnen eingeräumt habe, an einen Dritten übertragen haben, bitte
ich um eine unverzügliche Mitteilung, wie es mir der § 137l Abs. 2 UrhG-E 2006 zusichert, an wen die
Rechte veräußert worden sind.
Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruchs für jede einzelne Publikation.
Mit freundlichen Grüßen


(Fehler korrigiert)

Zum Hintergrund siehe http://archiv.twoday.net/stories/4055807/

Widerspruch einlegen müssen vor allem:
* Autoren von Monographien, da im Verlagsvertrag so gut wie immer ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart wurden
* Autoren von Aufsätzen in Zeitschriften und Sammelbänden, die eine ausdrückliche Rechteabtretung unterzeichnet haben.

Nach § 38 UrhG erlischt ohne ausdrücklichen Vertrag das ausschließliche Nutzungsrecht bei Zeitschriftenartikeln und unvergüteten Beiträgen in Sammelbänden nach einem Jahr. Es ist daher an sich nicht nötig, auch in diesem Fall zu widersprechen. Wer sicher gehen will, kann aber auch hier widersprechen.

Wer - etwa aus mangelnder Information - die Jahresfrist des § 137 l versäumt hat, hat immer noch die Chance, das ausschließliche Nutzungsrecht zurückzurufen, wenn der Verwerter es nicht oder nur unzureichend ausübt (§ 41 UrhG). Nach dem Ablauf von 2 Jahren nach Einräumung des Rechts kann gegenüber dem Verwerter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist der Widerruf erklärt werden.

Bei Büchern wird ein halbes Jahr als Nachfrist als angemessen erachtet, die sich aber durch technische Neuerungen verkürzt: Im Kommentar von Dreier/Schulze, UrhG ²2006 $ 41 Rdnr. 27 wird als Beispiel die Ablieferung einer Diskette genannt. Dann könne die Nachfrist durchaus bei nur drei Monaten liegen.

Ist eine Ausübung des Nutzungsrechts unmöglich z.B. bei Insolvenz oder Aufgabe des Verlags, bedarf es keiner Nachfrist.

Vor allem bei vergriffenen Büchern, bei denen es offensichtlich ist, dass eine Neuauflage seitens des Verlags nicht ins Auge gefasst wird, ist es sinnvoll, das Nutzungsrecht zurückzurufen. Alle Rechte liegen dann wieder beim Autor.

(Aber auch ohne einen solchen ausdrücklichen Rückruf werden bei vergriffenen Bänden viele Verlage problemlos eine "Open Access"-Veröffentlichung im Internet genehmigen.)

Ein solcher Rückruf nach § 41 UrhG ist bereits jetzt bei Werken, die nach 1995 - ab diesem Jahr gilt das Internet nicht mehr als unbekannte Nutzungsart - erschienen sind, empfehlenswert.

Es können auch einzelne Rechte zurückgerufen werden (Dreier/Schulze Rdnr. 10). Da das Online-Recht gesondert ausgeübt werden kann, sollte ein Urheber dieses Recht zurückrufen können, sofern der Verwerter im Online-Bereich untätig bleibt. Hinsichtlich der befürchteten Konkurrenz einer Open-Access-Edition ist festzuhalten, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bei kostenfreier Internetveröffentlichung die Verkaufszahlen einer Druckveröffentlichung zurückgehen. Das Gegenteil ist richtig:
http://archiv.twoday.net/stories/3326893/

Es könnte also sogar gegenüber dem Verlag argumentiert werden, dass ohne eine OA-Veröffentlichung das Nutzungsrecht unzureichend ausgeübt wird.

Der Rückruf ist tunlichst per eingeschriebem Brief an den Verlag zu richten, sofern eine gütliche Einigung im Vorfeld nicht möglich ist.

Economist calculates optimum term of copyright: 14 years!

Rufus Pollock, a PhD candidate in economics at Cambridge University, has just released "Forever Minus a Day? Some Theory and Empirics of Optimal Copyright," a brilliant new paper on the economically optimal term of copyright. He's presenting it in Berlin this week, but it's already online. Here's the abstract:

The optimal level for copyright has been a matter for extensive debate over the last decade. This paper contributes several new results on this issue divided into two parts. In the first, a parsimonious theoretical model is used to prove several novel propositions about the optimal level of protection. Specifically, we demonstrate that (a) optimal copyright falls as the costs of production go down (for example as a result of digitization) and that (b) the optimal level of copyright will, in general, fall over time. The second part of the paper focuses on the specific case of copyright term. Using a simple model we characterise optimal term as a function of a few key parameters. We estimate this function using a combination of new and existing data on recordings and books and find an optimal term of around fourteen years. This is substantially shorter than any current copyright term and implies that existing copyright terms are too long.

Source:
http://www.boingboing.net/2007/07/12/economist_calculates.html

CC-BY-NC

Das Herder-Institut machte im Mai in der Rubrik "Archivale des Monats" auf seine Kopiensammlungen zur baltischen Geschichte aufmerksam. Die Kopien müssen verlorene Archivalien ersetzen:

http://www.herder-institut.de/index.php?lang=de&id=3545

Im Zuge der Umsiedlung der Deutschbalten wurden 1940 etwa 800.000 Aufnahmen in Riga, Dorpat/Tartu und Reval/Tallinn angefertigt. In den sechs, sieben Monaten, die für diese Verfilmungsaktion zur Verfügung standen, wurden zentrale Quellengruppen zur Geschichte der Deutschen in Est-, Liv- und Kurland ausgewählt, die einen repräsentativen Querschnitt darstellten und die Einblick in die wichtigsten Ereignisse der Landesgeschichte über längere Zeiträume ermöglichten.

In der Endphase des Zweiten Weltkrieges wurden originale Archivbestände ausgelagert (vor allem aus Riga), um sie vor Zerstörung insbesondere bei Bombenangriffen zu bewahren. Nicht selten kam es aber gerade an den Auslagerungsorten zu beträchtlichen Verlusten an Archivgut. Auch wurde nach dem Ende der Kampfhandlungen nicht alles in die Archive zurückgeführt. Unter sowjetischer Besetzung kam es dann gerade im Baltikum seit 1945 zu weiteren Verlusten.

Seit der politischen Wende und der damit verbundenen Wiedererlangung der Unabhängigkeit Estlands und Lettlands kommt in ungehindertem Austausch mit estnischen und lettischen Institutionen und Kollegen zunehmend mehr zu Tage, daß nicht wenige Bestände, die 1940 verfilmt wurden, seit 1945 verschwunden, überwiegend wohl vernichtet sind. Dadurch erhalten die in Marburg vorhandenen Kopienbestände eine zusätzliche Bedeutung: Sie sind teilweise die einzige der Forschung zur Verfügung stehende Überlieferung. Dazu gehören etwa die "Livländischen Landtagsrezesse", die in der DSHI von 1645 bis 1920 mit nur wenigen Lücken vorhanden sind, und die Bestandskataloge des Kurländischen Provinzialmuseums in Mitau/Jelgava, das eines der bedeutendsten Landesmuseen der baltischen Region war.




Das Verzeichnis "Archivbestände zur Geschichte Est-, Liv- und Kurlands in der Dokumentesammlung des Herder-Instituts

Bearbeitet von Csaba János Kenéz und Peter Wörster" gibts kostenlos als Download unter:

http://www.herder-institut.de/pdf/ebooks/Archivbestaende_Est_Liv_Kurl_Bd_9.pdf

Die beste Szene des gerade angelaufenen Harry-Potter-Films ist lt. Kulturturteil der Westfälischen Nachrichten v. 12.07.07 der Kampf und Verfolgung im Archiv der Prophezeiungen.

s. http://web.gc.cuny.edu/clags/glbtalms/
Danke library mistress !

Bei ANNO gibts die Vorarlberger Zeitschrift nunmehr auch für die Jahre 2001-2003:

http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=mft

Im Jg. 2003 heben wir hervor den Aufsatz von Wolfgang Weber über Archivars-leitbilder:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=mft&datum=20030003&seite=00000009&zoom=2

 

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