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Als Faustregel für das Auffinden von Metadaten deutschsprachiger
Online-Dokumente erscheint mir vertretbar, das Absuchen der
folgenden Datenbanken zu empfehlen.

* OAIster
* HEBIS Portal (funktionierender Online-Filter für HEBIS,
SWB, GBV, DNB)
* HBZ Onlinefilter
* BSB OPAC Onlinefilter (statt BVB)
* http://volltexte.kobv.de/ (statt KOBV, ohne HU Berlin)
* OPUS Metasuche

Diese Suche ist nicht lückenlos:

* Es kann nur gefunden werden, was auch mit Medaten via
Katalogen oder OAI-Schnittstelle verfügbar ist.

* Es kann nur gefunden werden, was die Online-Filter
korrekt auswerten können.

* Wenn die HU Uni Berlin die Inhalte ihres Edoc-Servers via
OAI, aber nicht im OPAC verfügbar macht, könnte selbst
ein bestehender Online-Filter des KOBV nichts finden.

Bielefelds BASE bot früher eine sinnvolle und funktionierende
Unterscheidung zwischen Volltextsuchen und Metadaten. Das
ist Vergangenheit und BASE daher fuer die Fragestellung
wertlos geworden.

Die größte mir bekannte Lücke dürfte sich bei MIAMI in Münster auftun. OAIster hat 2976 Einträge, aber es fehlen (alle?) Artikel. Laut
http://miami.uni-muenster.de/servlets/NavigationServlet?XSL.mode=S&classification=TYPE
sind es 681 Artikel.

Nachtrag:

Der Online-Filter des HBZ ist lückenhaft (ebenso wie eromm.org und zevep.com): http://archiv.twoday.net/stories/4740152/

http://www.bib-bvb.de/vk2007/Verbundkonferenz2007_eBooks_on_Demand.pdf

Die Präsentation vom November 2007 enthält einen entlarvenden Satz:

"Digitalisierte Werke werden nach Ablauf
einer „Embargoperiode“ veröffentlicht"

Die Embargoperiode ist bei gemeinfreien Werken bereits abgelaufen. Ein Projekt auf Lüge und Betrug und Übervorteilung des Kunden zu gründen, kann auf Dauer nicht funktionieren.


http://opus.kobv.de/zlb/browsen_sachgruppe.php?la=de

In der Fachgruppe deutsche Literatur sind inzwischen auch etliche Monographien zur Kulturgeschichte Berlins im 19. Jahrhundert abrufbar.

http://digibib.ub.uni-greifswald.de/

"Dank der finanziellen Unterstützung der Gesellschaft für Pommersche Geschichte, Altertumskunde und Kunst wurden die Jahrgänge 1 (1832 ) - 46 (1896) der Alten Folge und die Bände 1 (1897) - 42 (1940) der Neuen Folge digitalisiert. Durch eine OCR-Behandlung ist eine Volltextsuche über alle Bände möglich. "

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007/12/oa-database-of-foia-documents.html
macht auf
http://governmentdocs.org/
aufmerksam, eine Datenbank, die Dokumente durchsucht, die aufgrund des Freedom of Information Act in den USA offengelegt wurden.

http://www.publicrecordswire.com/
ist eine Datenbank mit abfragbaren Datenbanken von US-Behörden.

http://opus.ub.uni-bayreuth.de/volltexte/2007/319/

Hausnummern-, Adreß- und Einwohnerbücher – die Titelformulierungen wechseln – sind kurzlebige Gebrauchsschriften. Durch Zuzug und Abwanderung, durch Neubau, Verkauf oder Abriß von Häusern, durch Änderungen in der Nummernfolge und durch Um- oder Neubenennung von Straßen verlieren sie schnell an Aktualität. Sie dokumentieren gleichsam in einer Momentaufnahme Anlage und Ausdehnung einer Stadt sowie Zahl, Sozialstruktur, Haus- und Grundbesitz ihrer Bewohner. Darüber hinaus gestatten sie nicht selten durch beigefügte Firmenverzeichnisse und Anzeigenteile und durch Auflistung von Behörden, Institutionen und Vereinen einen Blick auf das wirtschaftliche, das öffentliche und das gesellige Leben. In ihrer zeitlichen Abfolge erhellen sie längsschnittähnlich den Wandel und die Entwicklung eines städtischen Gemeinwesens. Unter beiden Gesichtspunkten – Längsschnitt und Momentaufnahme – sind sie für den Historiker von erheblichem Quellenwert. Die vorliegende Edition umfaßt sämtliche gedruckten Bayreuther Hausnummern-, Adreß- und Einwohnerbücher der Vorkriegszeit (1807 - 1937).

Rainer-Maria Kiel hat die gescannten Dokumente online vorgelegt unter:
http://opus.ub.uni-bayreuth.de/schriftenreihen_ebene2.php?sr_id=7&la=de

E-Texte liegen nicht vor, Bayreuth fehlt auch unter
http://adressbuecher.genealogy.net/

Genealogen können also in dieser "Edition" keinesfalls bequem Namen finden, sie müssen die gescannten Schriften durchsehen. Interessanter ist die Quelle natürlich für
http://adresscomptoir.twoday.net/topics/Hausnummerierung/
wo sie denn auch am 27.11. bereits angezeigt wurde, was ich überlesen habe.

Dass die Digitalisate des Münchner Digitalisierungszentrums so gut wie nicht über die Suchmaske unter
http://www.muenchener-digitalisierungszentrum.de/
sondern gezielt nur im
OAIster http://www.oaister.org (monatliche Updates)
oder für neueste Digitalisate im RSS-Feed des MDZ auffindbar sind, haben wir mehrfach hier angedeutet.

Über http://www.zvdd.de braucht man erst gar nicht zu sprechen. Der Datenbestand ist alles andere als aktuell.

Eine aktuelle Suchmöglichkeit bietet nun aber auch
http://www.chronicon.de/
in der Datenbankauswahl rechts unter Digitalisate. Es kann etwa als Autor Steichele eingegeben werden und man erhält Links zu den entsprechenden einzelnen Titeln des MDZ. Es wird automatisch trunkiert!

Will man nur die Digitalisate durchsuchen, muss man ERST das Pluszeichen vor Digitalisate anklicken, danach die Auswahl löschen und dann die Digitalisate auswählen. Löscht man erst die Auswahl, klickt dann die Digitalisate an, wird nach Voreinstellung gesucht, also mit allen anderen Quellen.

Im wesentlichen die gleichen Möglichkeiten bietet der Online-Filter des BSB-OPAC
https://opacplus.bsb-muenchen.de/
Bei Dokumenttyp/Medienart kann Online-Ressource ausgewählt werden. Wieso zu Steichele nichts gefunden wird, kann ich mir nicht erklären. Die Suche nach Verlagsort Augsburg und Zeitraum 1500-1600 erbringt jedoch anscheinend korrekte Ergebnisse hinsichtlich der vom MDZ in großem Umfang digitalisierten Drucke des 16. Jahrhunderts, die aber "offiziell" für das MDZ nach Auflistung der Sammlungen noch nicht existieren.

Wählt man den Zeitfilter 1400-1500 und in der freien Suche München, erhält man 121 digitalisierte Handschriften und Inkunabeln. Bei den Inkunabeln gibt es auch solche, die nicht im Rahmen des VD16-Projekts digitalisiert wurden, bei denen man also rechts oben bei "Projektbeschreibung" auf die Inkunabelstartseite kommt, die wiederum auf den BSB-Ink-Katalog führt.

Dieser funktioniert regelmäßig nicht. Gerade ist die Indexsuche und die Exemplarsuche, die die Möglichkeit einer Eingrenzung "Exemplare mit Scans" zulässt, nicht möglich. Der Sigenot Rar. 317 ist zwar via OPAC als Digitalisat auffindbar, aber nicht im Inkunabelkatalog.

F-125 (gefunden mit einbl als Teil der Signatur) liegt wie viele andere Inkunabeleinblattdrucke als Scan auf dem Zoomserver, ist aber via OPAC oder Chronicon/OAIster nicht auffindbar.

Zurück zum OPAC der BSB.

Mit Volltext in der freien Suche kann man einen riesigen Online-Bestand finden, den man wiederum rechts mit verschiedenen Filteroptionen (z.B. Sprache Latein soeben über 13.000 Titel).

Über den OPAC der BSB können mittels des Online-Filters auch Dokumente von den bayerischen OPUS-Servern gefunden werden (aber nicht komplett).

NICHT gefunden werden natürlich die Augsburger Digitalisate z.B. von Stetten:
http://www.bibliothek.uni-augsburg.de/dda/dr/histaug/

Diese sind nicht einmal im OPAC der UB Augsburg katalogisiert, was zur Folge hat, dass bei der Gewerbegeschichte der BSB-OPAC nur das kostenpflichtige Ebook (Nationallizenz) nachweist, nicht aber das frei zugängliche Augsburger Digitalisat.

Die Freie Suche nach
Elektronische Ressource im Fernzugriff
erbringt im BSB-OPAC 7342 Treffer, die Suche nach dem Schlagwort Online-Publikation 11426.

OPUS Eichstätt hat 19 Dokumente unter Dokumentarten, im BSB-OPAC sind aber nur 11 Online-Publikationen mit freier Suche Eichstätt auffindbar. 41 findet man, wenn man statt des Schlagworts den Filter Online-Ressource benutzt.

Die Suche im BVB mittels Schlagwort Online-Publikation und "alle Felder" = Eichstätt erbringt nur drei Treffer, kann also nicht zum Auffinden von Online-Publikationen dienen.

Eine Filtermöglichkeit Online-Ressource bietet der BVB immer noch nicht. Im Dreiländerkatalog werden unter "Verkleinern Sie die Treffermenge" links nur sechs Treffer unter Online-Ressource zu eichstätt gefunden.

Schlussfolgerungen für die Recherche:

Daraus ergibt sich für Buchdigitalisate bayerischer Bibliotheken, dass eine Suche in Chronicon (siehe oben), ergänzt durch den BSB OPAC (Ried auf einem Regensburger Institutsserver ist erfasst) sowie eine Durchsicht (Browsen) der beim Digitalisieren von Büchern aktiven UB Augsburg und FH Nürnberg, siehe
http://www.zvdd.de/sammlungen.html
das meiste erfassen dürfte.

Für die modernen elektronischen Volltexte ist der Online-Filter des BSB-OPAC zu empfehlen, ergänzt durch OAIster und die OPUS-Metasuche
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/gemeinsame_suche.php


Herr Plieninger äußert sich in netbib zum Relaunch des Portals Vascoda:

http://log.netbib.de/archives/2007/12/30/vasco-hier-und-vasco-da/

Trotz leiser Kritik wird die Berechtigung dieses steuergeldverschwendenden Portals nicht angezweifelt. Ich habe bisher noch keinen Nutzen bei Vascoda entdecken können, sondern bin jedesmal verärgert, mit welcher Chuzpe eine denkbar unintelligente Lösung der Informationsvermittlung verkauft wird.

Wenn ich Monographien finden möchte, wähle ich den KVK (der ja auch in nennenswertem Umfang inzwischen Artikel nachweist).

Als Artikeldatenbank ist Vascoda aber ganz und gar untauglich, da keine kompletten bibliographischen Angaben gemacht werden. Entweder fehlt ein Link zur Quelle ganz oder man erfährt, dass die OLC Fachauszüge für einen nicht zugänglich sind.

Beispiele aus dem Suchergebnis für baldung grien:

Titel Zur Kunst der Maximilianszeit in Freiburg
Urheber Zinke, Detlef
Kurzdarstellung Zur Kunst der Maximilianszeit in Freiburg
Erscheinungsdatum 2007
Publikationstyp article Infografik für Publikationstyp article
Format print
gefunden in Fachübergreifende DatenbeständeLinkgrafik zu Fachübergreifende Datenbestände Modul: Verbundkatalog des hbz

Hier komme ich erst einmal nicht weiter, ich muss auf die Info zum HBZ, dort den HBZ-Link anklicken und kann dann im Dreiländerkatalog mit zinke und maximilianszeit die Angaben finden:

* Titel: Zur Kunst der Maximilianszeit in Freiburg : Hans Baldung Grien und die Randzeichnungen zum kaiserlichen Gebetbuch
* Verfasserangabe: Detlef Zinke
* Sprache, Typ, Medium: Artikel
* Quelle: In, <> Kaiser in seiner Stadt / hrsg. von Hans Schadek. - Freiburg i. Br. 1998. - S. [420]-455 : Ill.

Der Untertitel ist nicht in Vascoda präsent. Worum es eigentlich geht, bleibt also unklar, als Erstinformation ist dieser Treffer von Vascoda unbrauchbar.

Ebenso verhält es sich mit:

Titel
Bemerkungen zum Einband des Karlsruher Skizzenbuches von Hans Baldung Grien
Urheber
Schmidt, Wieland
Kurzdarstellung
Bemerkungen zum Einband des Karlsruher Skizzenbuches von Hans Baldung Grien
Erscheinungsdatum
2007
Publikationstyp
article;music
Zitation
ctx_ver=Z39.88-2004
gefunden in
Fachübergreifende Datenbestände: (_356)
Modul: GVK - Gemeinsamer Verbundkatalog des GBV


(Angaben der Mail, die man sich zusenden lassen kann.)

Man könnte nun auf die Idee kommen, dass die Verfügbarkeitsrecherche einen rasch zu den bibliographischen Daten bringt, dem ist aber nicht so, da keine Angabe übergeben wird, die eine Identifizierung ermöglicht.

Beim GVK des GBV enthält die Infoseite gar keinen anklickbaren Link. Wissenschaftler, die http://www.gbv.de kennen, werden nach einer solchen Erfahrung mit Vascoda lieber gleich im Verbundkatalog recherchieren.

Erst im GBV erfährt man, dass der in der SB Berlin gesondert aufgestellte Aufsatz gar nicht von 2007 stammt, das ist dort leider nur in einer Anmerkung hinterlegt:

Anmerkung: Aus: Buch und Welt. Festschrift für Gustav Hofmann. Zum 65. Geburtstag dargebr. 1965

Bei

Titel AUSSTELLUNGEN - Hans Baldung Grien in Freiburg. Freiburg i. Br., Augustinermuseum, 19.10.2001-15-1-2002
Kurzdarstellung AUSSTELLUNGEN - Hans Baldung Grien in Freiburg. Freiburg i. Br., Augustinermuseum, 19.10.2001-15-1-2002
Erscheinungsdatum 2007
Publikationstyp Artikel

kann man nur rätseln, ob das eine Mini-meldung oder eine ausführliche Ausstellungsbesprechung oder was auch immer ist, denn der Link ins Fachportal führt zu den OLC-SSG:

"Die gewählte Datenbank ist für Sie nicht zugänglich."

(Dass diese öffentlich finanzierten Datenbanken nur in Bibliotheken für den Bürger zugänglich sind, ist angesichts vollmundiger Lippenbekenntnisse der Bibliotheken zu "Open Access" ein Skandal!

www.arthistoricum.net bietet eine Suchmaske an, die sich als diejenige des früheren KVK Kunstgeschichte, nunmehr artlibraries.net, erweist. Auch dort sind die OLC-SSG Kunstgeschichte vertreten, nur dass die vollständigen bibliographischen Angaben bereits in der Ergebnisanezige mitgeliefert werden:

AUSSTELLUNGEN - Hans Baldung Grien in Freiburg. Freiburg i. Br., Augustinermuseum, 19.10.2001-15-1-2002 / / Heiser, Sabine. - In: Kunstchronik, ISSN 0023-5474, Bd. 55 (2002), 8, S.385-391

Der Kunsthistoriker wird ohnehin immer die fachliche Meta-Suche und nicht Vascoda benützen. Der Fachfremde aber erhält von Vascoda Steine statt Brot. Falsch ist erneut das Erscheinungsdatum. Es fehlt die Autorin. Es fällt schwer zu sehen, wie auch ein findiger Rechercheur ohne Zugriff auf die OLC-SSG herausfinden soll, was das für ein Artikel ist. Das erscheint im vorliegenden Fall angesichts der wenig signifikanten Titeldaten ziemlich ausgeschlossen.

Suchwort Kataloganreicherung: das gleiche Spiel. Ein Treffer, OLC-SSG. Im Internet sind via Google die bibliographischen Angaben und auch der Volltext der Information ohne weiteres auffindbar.

Früher hatte Vascoda eine erweiterte Suche mit Internetfilter, der aber nicht funktionierte.

Online-Quellen nachzuweisen wird von den Fachportalen als wichtige Aufgabe angesehen. Aber erst wenn man weitere Publikationstypen in der Ergebnisanzeige rechts anklickt, sieht man, dass es zu baldung grien auch eine Internetressource gibt, die in vascoda nachweisbar ist.

Die Stümper von Vascoda haben es auch nicht fertiggebracht, die verschiedenen Datenbankangaben für Artikel zu vereinheitlichen. Wer ausdrücklich auf Artikel einschränken will, muss nacheinander filtern nach:

*article;music (115)
*article;norm (16)
*article (12)
*article;music;conference (12)
*Artikel (7)
*article;music;bibliography (2)

Hier sehnt man sich nach einem komfortablen PICA-Katalog zurück, der einen bequem zu bedienenden Online-Filter und einen Artikel-Filter besitzt, wie ihn insbesondere die Verbünde SWB, GBV, HEBIS sowie die DNB und die SB Berlin aufweisen.

Generell ist auf die Erscheinungsjahr bei Artikeln in Vascoda kein Verlass. Die Angabe bezieht sich häufig auf das Katalogisierungsdatum.

Das Hebisportal hat einen Artikelfilter, der für HEBIS, GBV und SWB funktioniert:
http://www.portal.hebis.de/

Suchen wir nun nach eulenspiegel in Vascoda, um Internetressourcen zu finden. Drei scheint es zu geben, aber angezeigt werden diese nicht. " 210 weitere Treffer können nur direkt in den Fachportalen angezeigt werden. " Man muss also die Fachportale ansurfen, um dann nach Bedienung der dortigen Suche das erwartete Ergebnis zu erhalten: die 210 weiteren Treffer beziehen sich keineswegs alle auf Internetquellen.

Mit dem Online-Filter des HEBIS-Portals findet man wenigstens zwei brauchbare frei zugängliche Online-Quellen.

Der Vascoda-Suche mit quadruv* kann man natürlich nicht entnehmen, dass die BSB einen entsprechenden Druck digitalisiert hat. (Das erfährt man in Ermangelung eines Online-Filters der BVB nur aus OAIster oder bei http://www.chronicon.de/, wenn man auf die Idee kommt, Digitalisate rechts anzuklicken).

Ich breche ab: Vascoda - verberge Information. Es ist denkbar, dass man via Vascoda Informationen erhält, auf die man sonst nicht gestoßen wäre. Das ist aber eine Eigenschaft, die nichts über die Qualität eines Angebots aussagt. Sie kann selbst für noch miesere Angebote als Vascoda zutreffend sein.

Eine mobile Mitnahme-Bücherei der Gladbacher Stadtbibliothek gibt es jetzt im Regionalexpress der Linie RE 9. Jeder, der möchte, kann sich kostenlos ein Buch nehmen und nach dem Lesen an andere weitergeben. [...] Die Bandbreite reicht vom Krimi bis zum Bestseller. Jeder, der möchte, kann sich kostenlos ein Buch nehmen und nach dem Lesen an andere weitergeben. Erklärt wird die Aktion auf Plakaten, Handzetteln und in Form von Lautsprecher-Durchsagen am Bahnsteig.

Die Stadtbibliothek weitet damit ein Projekt aus, das sie vor zwei Jahren an der Hochschule Niederrhein ins Leben gerufen hat. „Wir bekommen täglich etwa drei Kisten Bücher von Privatleuten geschenkt, wollen aber kein Kulturgut wegwerfen“, so Guido Weyer, Leiter des Fachbereichs Bibliothek und Archiv. „Deshalb geben wir die gebrauchten, aber ästhetisch einwandfreien Bücher weiter.“


http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/514972

Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/3351291/



Bücher der Badischen Landesbibliothek im Abfall (Jan. 2006)
Foto: JochenB
Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

Bibliotheken, die brauchbare Bücher wegwerfen, sind einfach nur zu faul und ideenlos.

Johann Jakob Gradmann: Das gelehrte Schwaben oder Lexicon der jetzt lebenden schwäbischen Schriftsteller, Ravensburg 1802
http://www.google.de/books?id=rKIIAAAAQAAJ

Danke, Google!

Und die Württembergische Landesbibliothek sollte sich zum Schämen in eine besonders dunkle Stuttgarter Ecke verziehen.

http://www.antiquare.de/download/Stuttgartermessekatalog2008.pdf

Bei Dr. Jörn Günther eine 1929 verkaufte Augustinus-Handschrift aus Kloster Lambach (12. jahrhundert). 950.000 Euro sind ein stolzer Preis.

Zu den übrigen Teilen siehe
http://homepage.univie.ac.at/Martina.Pippal/hssdata.htm
(Lokalisierung Lambach)

Bei Inlibris sollte sich das LHA Koblenz unbedingt das folgende Stück sichern:

Peter Maier von Regensburg, Archivar (um
1460–1542). Diarium der Feierlichkeiten zum Ableben
des Trierer Erzbischofs Richard von Greiffenklau.
Koblenz, um 1532. Dt. und lat. Handschrift auf Papier
in roter und brauner Feder. 68 Bll. (davon 3 Bll. leer);
die Innendeckel beschrieben. Mit 38 farbigen Wappengouachen.
Blindgeprägter Lederband der Zeit.
4to. € 8500,–
Kulturgeschichtlich hochbedeutende, bislang unbekannte
Quelle zur Leichfeier des Richard von Greiffenklau
(1467–1531)


Augst Laube in Zürich hat:

Burckhard Waldis/Hans Guldenmund (um 1490
Nürnberg 1560). Ursprung und Herkum[m]en der
zwölff ersten alten König und Fürsten Deutscher
Nation/ wie und zu welchen zeyten jr yeder Regiert
hat. 1543. Gedruckt und volendet in der Keyserlichen
Reichs Stat Nürnberg/ durch Hans Guldenmundt
den Eldern. M. D. XLIII. Folio. Titel mit Kol. Holzschn.
mit Doppelköpfigem Adler und 15 SS. mit 12
ganzs. zeitgenössisch kol. Holzschn. Pergamenteinband.
Auf dem Titel Eigentumseintragungen: „In
Usum Caroli Waltmann Anno 22“. / „Societatis Jesu
Cansta. 1622“. / „Non omnibus dormio//Exlibris
Caroli Waldmanni. //Anno M.D.IXXXM(?)….E.“
95
/ Bibliotheksstempel: Fürstenberg Hofbibliothek
Donaueschingen. € 41 000,–


Das Aachener Antiquariat Schmetz am DEom verscherbelt die Reste einer Adelsbibliothek:

Die hier angebotenen Titel stammen aus der ehemaligen
von Clermont’schen Bibliothek in Vaalsbroich (heute
Vaalsbroek) bei Aachen. Sie zeugen von den literarischen
und philosophischen Interessen und Verbindungen des
Hauses, – dem Liese in seinem zweibändigen Werk ‚Das
klassische Aachen‘ ein Denkmal gesetzt hat -, die im
besonderen, aber wohl nicht nur, durch die mehrfachen
familiären Verflechtungen mit dem Hause Jacobi zustande
kommen. Bei der bis in frühe 19. Jahrhundert
sehr begüterten Familie Clermont (geadelt 1752) weilen
Heinse, G. Forster, Herder, Sophie La Roche. Familiäre
oder freundschaftliche Verbindungen bestehen zu Goethe,
Lessing, Wieland. Die hier angezeigten Bücher (und
darüber hinaus weitere am Messestand), sind überwiegend
mit hs. Eigentumsvermerken versehen, darunter:
‚Eleonore Marie Henriette von Clermont‘ (später auch
‚El. M. H. Kopstadt‘, die ältere Schwester von ‚Betty‘,
der Ehefrau Fr. H. Jacobis). Mehrere Rückenprägungen
weisen ‚Kopstadt‘ als Eigner aus. (Auch die Familien
Clermont und Kopstadt, letztere in Essen und Kleve,
sind einander durch mehrere Ehen verbunden). Endlich
findet sich der kalligraphische Eintrag ‚J.D. Hasselbach‘.
H. ist Tuchfabrikant in Aachen, fungiert auch als Buchhalter
bei Clermont. Er ist Subskribent des ‚Teutschen
Merkurs‘ (vgl. dort Band 5, 1774, S. V: ‚Nahmen der
Herren Collecteurs‘). Hasselbachs Witwe erwirbt 1824
aus dem Konkurs des Hauses Clermont Vaalsbroich;
über diese Familie Hasselbach-Keller und der im Verlauf
des 19. Jahrhunderts hinzutretenden (Bucheigner)-
Namen Von der Mosel und Von Goerschen kommen
die hier angezeigten Bücher (wohl nur als Reste einer
viel größeren Bibliothek) auf uns.


Für Schwäbisch Gmünd hat Rolf Schwing etwas:

Püchler (Büchler), Johann Michael, (tätig in Schwäbisch-
Gmünd 1680–1702). Christus am Kreuz. Mikrographie.
Tuschfeder auf Pergament. Gr.: 31,2 x
22,2 cm. € 2600,–

http://arstechnica.com/news.ars/post/20071227-nonprofits-aim-to-scan-60-million-pages-of-government-docs.html

While government sometimes has a reputation for not being able to do anything right, there's one thing it has proven supremely good at over the years: generating mountains of official documents. The Internet Archive, Public.Resource.Org, and the Boston Public Library today announced a plan to scan more than 60 million pages of these government documents over the next two years, with plans to make them freely available in perpetuity.

Note that such documents are in the Public Domain in the US!



Read also:

http://resource.org/8_principles.html

Open Government Data Principles

Government data shall be considered open if it is made public in a way that complies with the principles below:

1. Complete
All public data is made available. Public data is data that is not subject to valid privacy, security or privilege limitations.

2. Primary
Data is as collected at the source, with the highest possible level of granularity, not in aggregate or modified forms.

3. Timely
Data is made available as quickly as necessary to preserve the value of the data.

4. Accessible
Data is available to the widest range of users for the widest range of purposes.

5. Machine processable
Data is reasonably structured to allow automated processing.

6. Non-discriminatory
Data is available to anyone, with no requirement of registration.

7. Non-proprietary
Data is available in a format over which no entity has exclusive control.

8. License-free
Data is not subject to any copyright, patent, trademark or trade secret regulation. Reasonable privacy, security and privilege restrictions may be allowed.

Compliance must be reviewable.
Definitions
1. “public” means:

The Open Government Data principles do not address what data should be public and open. Privacy, security, and other concerns may legally (and rightly) prevent data sets from being shared with the public. Rather, these principles specify the conditions public data should meet to be considered “open.”
2. “data” means:

Electronically stored information or recordings. Examples include documents, databases of contracts, transcripts of hearings, and audio/visual recordings of events.

While non-electronic information resources, such as physical artifacts, are not subject to the Open Government Data principles, it is always encouraged that such resources be made available electronically to the extent feasible.
3. “reviewable” means:

A contact person must be designated to respond to people trying to use the data.

A contact person must be designated to respond to complaints about violations of the principles.

An administrative or judicial court must have the jurisdiction to review whether the agency has applied these principles appropriately.

http://www.huygensinstituut.knaw.nl/weblog/index.php?title=interactieve_annotatie_op_online_teksten&more=1&c=1&tb=1&pb=1

Die Diskussionsseiten von Wikisource ermöglichen ebenfalls, Anmerkungen zu Texten zu machen, falls diese nicht geeignet sind, redaktionell den Haupttetxt zu ergänzen.

http://www.mgh.de/diplomata/nachtraege.htm



(c) Adulau, Lizenz: CC-BY-SA
http://www.flickr.com/photos/adulau/2124178869/

Das Original hat Notizen auf dem Bild.



created at TagCrowd.com



http://isis.soup.io/post/668244

Via Monika Bargmann in INETBIB.

http://artigo.gwi.uni-muenchen.de/

Nach Anmeldung muss man Schlagworte für Bilder gemeinsam mit einem unbekannten Mitspieler vergeben. Für übereinstimmende Tags erhält man Punkte, der Monatsbeste wird mit 50 Euro belohnt.

Bei der Anmeldung erhält man keine Rückmeldung, ob die Registrierung geklappt hat. Man sieht es nur kurz darauf in seinem Maileingang.

Ich sollte ein Bild von Hackert (Landschaft mit Wasserfall) beschlagworten, aber wenn das nicht vergrösserbar als besseres Thumbnail dargestellt wird, ist das einfach nur ätzend. Ich kam zwar gegen Ende darauf, dass da ein Wasserfall im Hintergrund sein könnte, aber genau erkennen konnte ichs nicht. Wie man Hackert-Bilder adäquat präsentiert zeigt Wikimedia Commons
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Jacob_Philipp_Hackert

Genau hinschauen kann kann man nur, wenn man das Bild auch groß betrachten kann, sonst ist es witzlos.

Für "Baum" erhielt ich einen Punkt, weil mein Mitspieler auf die gleiche triviale Idee kam.

Wenn kein Mitspieler online ist, muss man warten. Das kann sehr sehr lange dauern (Tage?). Ein akkustisches Signal wäre angebracht, wenns losgeht.

Vorbilder offenkundig:
http://images.google.com/imagelabeler/
http://www.espgame.org/

Anderes Hackert-Bild in etwa der gleichen Größe

Das Gutachten von Laufs et al. enthält 380 Seiten und einen nicht pagnierten Quellenanhang. Es liegt mir seit heute vor. Daher kann nur eine erste Einschätzung erfolgen.

Als Gemeinschaftsleistung von 4 Rechtshistorikern und 2 Historikern setzt es Maßstäbe für die wissenschaftliche Befassung mit seinem schwierigem Gegenstand. Es ist trotz des spröden Stoffs gut lesbar, und ich zögere nicht, es eine meisterhafte Studie zu nennen.

Das Gutachten ist - mit den noch zu nennenden Ausnahmen - absolut überzeugend. Es kann sich auf ein extrem breites Studium ungedruckter Quellen und gedruckter Literatur stützen.

Das Gutachten argumentiert im Kern ganz ähnlich wie ich in diesem Weblog. Hinsichtlich der Auffassung des Hausfideikommisses als Pertinenz der Landeshoheit gibt es keinen Dissens.

Am 8.11.2006 habe ich mit ausführlichem Zitat auf die wichtige Stelle bei Salza und Lichtenau zu Kronfideikommissen hingewiesen, die im Gutachten S. 95 ebenfalls ausführlich zitiert wird:
http://archiv.twoday.net/stories/2911243/

Am 10.11.2006 schrieb ich:

"Was das Domänenvermögen für die Immobilien, war der Hausfideikommiss für die Mobilien. Beides sah der Großherzog und die ihm nahestehenden Juristen als Patrimonialeigentum, beides war unveräußerlich. Beides ist als Pertinenz der Landeshoheit zu sehen. Es war nicht-staatliches Landesvermögen, das 1918 an den Staat mit seinem neuen Souverän, dem Volk, fiel."
http://archiv.twoday.net/stories/2919296/

Die von mir am 22.10.2006 aufgestellten Thesen zum Hausfideikommiss stimmen im wesentlichen mit den Resultaten der Kommission überein (es versteht sich von selbst, dass die Gutachter es unter ihrer Würde erachteten, auch nur ein einziges Mal auf Archivalia und die hier veröffentlichten Ausführungen, die gegenüber der bisherigen Literatur durchaus Neues boten, hinzuweisen):
http://archiv.twoday.net/stories/2835237/

Reickes Ansicht, die ich in These 9 zurückweise, wird auch von der Kommission nicht geteilt. Es gab keinen privaten Hausfideikommiss neben dem Hoffideikommiss.

Die von mir am 21.10.2006 herausgearbeiteten Grundsätze der Hausobservanz sind nach Auffassung der Kommission zutreffend.
http://archiv.twoday.net/stories/2832452/

Da mir die Testamente der Grossherzöge nicht zugänglich waren (das Haus Baden hat mir die Benutzung des Hausarchivs verboten) waren meine Annahmen zur Vererbungspraxis in den "Thesen" vom 22.10.2006 nicht völlig richtig. Die Grossherzoge haben durchaus in ihren Testamenten über Mobiliarverfügen gesonderte Verfügungen getroffen. Das zentrale Beweisstück der Kommission, das Testament von 1907, konnte ich nicht kennen, da es im mir verschlossenen Familienarchiv liegt (im Anhang des Gutachtens weitgehend wiedergegeben.)

Soweit in meinen Thesen der Eindruck erweckt wurde, die Grossherzöge seien durch die Hausobservanz gezwungen gewesen, ihr Mobiliarvermögen an den Hoffideikommiss fallen zu lassen, ergibt sich bereits aus dem Nachtrag zu meinem Beitrag vom 29.1.2007 zum Testament Grossherzog Ludwigs, dass dieser nicht nur Grund- und Geldvermögen, sondern auch Fahrnisse seiner illegitimen Brut (aus der dann Graf Douglas hervorging) vermachte:
http://archiv.twoday.net/stories/3248969/

Nach wie vor sehe ich im Jahr 1830 ein Schlüsseljahr für die badischen Kulturgüter. Die Kommission hat meine Beweisführung nicht aufgegriffen und kommt daher mindestens hinsichtlich des "Speculum humanae salvationis" zu einem meines Erachtens völlig unzutreffenden und das Land Baden-Württemberg schädigenden Resultat. Wenn die gesamte Privathinterlassenschaft Ludwigs 1830 an die Langensteiner fiel, muss das nach 1830 in den Sammlungen vorhandene Kulturgut grossherzoglicher Provenienz aus der Zeit vor 1830 zwingend zum Hausfideikommiss gehören. Damit ergibt sich, dass das vor 1827 im Kupferstichkabinett befindliche Speculum anders als die Kommission angibt, heute dem Land Baden-Württemberg gehört.

Weder hinsichtlich der weiteren Hinterlegungen in der Landesbibliothek noch hinsichtlich der Skulpturen der Kunsthalle ist das Resultat der Kommission, das diese dem Haus Baden zuweist, schlüssig. Es steht nicht im Einklang mit den überzeugenden eigenen Darlegungen zum Testament von 1907. Das Argument der mangelnden öffentlichen Widmung ist arg konstruiert.

Bei den Hinterlegungen verzichtet die Kommission auf den Hinweis, dass alle Erben Friedrichs I. heute zur gesamten Hand Eigentümer sind, wenn sie Privaterbe waren. Ohne Zustimmung der Miterben konnte sie Friedrich II. auch nicht testamentarisch der Zähringer Stiftung vermachen. Eine gesonderte Verfügung über die Hinterlegungen in der BLB trifft das Testament von 1907 nicht. Sie wurden daher nicht dem Nachfolger Friedrich II. zugewiesen. Wenn sie nicht dem Hoffideikommiss zufielen (was nach den Ausführungen der Kommission nahezu zwingend anzunehmen ist) stehen sie im Eigentum der Erben der Erben Friedrichs I. (die beiden Kinder zu drei Achtel, die Ehefrau zu zwei Achtel). Bei einem Ankauf durch das Land müssten alle Erbberechtigten detailliert ermittelt werden. Berechtigt wären insbesondere die Erben von Prinzessin Viktoria, Königin von Schweden, der Tochter Friedrichs I.

Bei den im Testament von 1907 eigens erwähnten Skulpturen verhält es sich anders. Hier hätte die Zähringer Stiftung einen Übereignungsanspruch gehabt, der aber verjährt sein dürfte.

Während ich geneigt bin, der Argumentation über den privaten Charakter der drei Schenkungen Wessenberg, Kopf und Jüncke mit einigen Bauchschmerzen zuzustimmen, hat eine Austellung über die Skulpturen aus dem Jahr 1920 (!) für mich keinen Beweiswert (S. 297f.). Die Vorstände der Sammlungen und zumal der Kunsthalle warfen Allerhöchstes Privateigentum und Hausfideikommissbesitz durcheinander. Nur wenn die aufgeführten Geschenke dem Monarchen als Privatmann galten, was bei Kopf und Jüncke belegbar ist, bei Wessenberg aber nicht über jeden Zweifel erhaben ist, da die Kunsthalle als potentieller Aufstellungsort erwähnt wird, konnte er diese als sein Privateigentum betrachten. 1920 hat man wohl Koelitz (Katalog der Gipsabgüsse 4. Aufl.) 1908 zu Rate gezogen, in dessen Skulpturenverzeichnis genau die 12 1920 aufgeführten Nummern, von denen heute noch vier Stücke in der Kunsthalle und eines wohl in Rastatt vorhanden sind, das Eigentums-Sternchen tragen. Eine so dürftige Grundlage trägt keinen Beweis. Niemand kann etwas vererben, was ihm nicht gehört. Der Grossherzog mag angenommen haben, Stücke gehörten ihm. Legt man den üblichen strengen Beweis-Maßstab der Kommision an, so kann das Eigentum des Hauses Baden an den Skulpturen der Kunsthalle (siehe Liste in
http://archiv.twoday.net/stories/4545456/ ) alles andere als erwiesen gelten.

Hinsichtlich des Vorkaufsrecht aufgrund des Stammgüteraufhebungsgesetzes von 1923 ignoriert die Kommission meine Ausführungen am 10.11.2006:
http://archiv.twoday.net/stories/2919296/

Dass der § 26, der für Salem als Liegenschaft einschlägig wäre, 1962 durch Bundesgesetz aufgehoben wurde, wird mit keiner Silbe erwähnt. Wäre es nicht denkbar, dass das Vorkaufsrecht des Landes aufgrund dieser Aufhebung (oder der durch Landesgesetz von 1983) gar nicht mehr besteht? Ich bin zwar überzeugt, dass es noch besteht, aber die Kommission hätte sich mit diesem wichtigen Umstand auseinandersetzen müssen, um Schaden vom Land abzuwenden.

Der grösste Dissens betrifft die Zähringerstiftung. Nach Ansicht der Kommission wurde sie wirksam errichtet, aber ihr Vermögen wurde ihr nicht wirksam übertragen. Eine detaillierte Auseinandersetzung muss ich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Ich halte aber an meiner am 17.12.2006 geäußerten Ansicht über die wenigstens teilweise Vermögensausstattung der Zähringer Stiftung fest:
http://archiv.twoday.net/stories/3076941/

Ich habe die entscheidenden Argumente am 1.12.2006 aus den Akten über die Stiftung im hauptstaatsarchiv Stuttgart angeführt
http://archiv.twoday.net/stories/3009018/

"Damals ist man doch recht sorgfältig vorgegangen, in den Akten befindet sich auch eine detaillierte juristische Ausarbeitung zu den erbrechtlichen Fragen. Der Markgraf hatte sich zwar mit Präsident Schuhmann, dem Testamentsvollstrecker der ehemaligen Großherzogin Hilda, überworfen und durch Camill Wurz ein Rechtsgutachten anfertigen lassen, demzufolge der Testamentsvollstrecker des Markgrafen zuständig sei, scheint sich letztlich aber doch mit Schuhmann abgefunden zu haben. Am 23. November 1956 wird vermerkt, der Markgraf, Präsident Schuhmacher als Testamentsvollstrecker und das Kultusministerium hätten sich über die Satzung geeinigt. Schuhmann habe als Testamentsvollstrecker der Satzung zugestimmt.

Daraus lässt sich wirklich nur der Schluss ziehen, dass die dingliche Übereignung zugunsten der Stiftung tatsächlich formgerecht stattgefunden hat, denn die Verfügung über den Nachlass hat nach dem BGB der Testamentsvollstrecker zu treffen, soweit einer eingesetzt wurde. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, dass die Stiftung errichtet wird und der Stiftung die ihr zuständigen Vermögensgegenstände zu übertragen, heisst es in einer Stellungnahme vom 12. Mai 1953 ausdrücklich."

Die für mich entscheidende Frage des Testamentvollstreckers übergeht die Expertenkommission (S. 184). Damit ist in einem sehr wichtigen Punkt, das sonst meist sorgfältig argumentierende Gutachten mit einem Mangel behaftet. Entgegen der Darstellung des Gutachtens war den Zeitgenossen das Übereignungsproblem sehr wohl klar, sie haben es unter dem Gesichtspunkt der Zuständigkeit des Testamentsvollstreckers der Grossherzogin diskutiert. Angesichts der damals vorgenommenen juristischen Überlegungen zu den erb- und stiftungsrechtlichen Sachverhalten, die mit den Beteiligten sicher auch mündlich erörtert wurden, erscheint die Annahme grober Fahrlässigkeit der Stiftung verfehlt. Folgt man den Resultaten des Gutachtens in diesem Punkt, so würde dies eine Ersitzung der Wessenberg-Sammlung in Konstanz bedeuten, die damit Stiftungseigentum wäre.

Nach der von mir vertretenen Auffassung ist die Zähringer Stiftung mit den von den Gutachtern dem Haus Baden zugesprochenen Sammlungen Wessenberg, Kopf und Jüncke rechtswirksam ausgestattet worden. Dies entspricht unstrittig dem Stifterwillen, Friedrichs II. und wäre wohl auch im Sinne der Erststifter Wessenberg, Kopf und Jüncke.

Diese Sammlungen müssen nicht vom Land BW erworben werden, ebensowenig wie die Hinterlegungen in der Landesbibliothek und die Skulpturen der Kunsthalle. Aufgrund der Einigung von 1919 kommen zum Ankauf nur in Betracht die von der Kommission benannten Archivalien im Generallandesarchiv sowie die nachträglich an die BLB abgegebenen Hebel-Handschriften und Tulpenbücher. Allerdings hat das Land hier ein dauerndes Besitzrecht. Hinzu kommen die Deposita im GLAK, über die 1919 nichts bestimmt wurde (Salemer Urkunden u.a.). Ein Ankauf wäre sinnvoll, um bei den mit mit Genehmigung des Hauses Baden einsehbaren Beständen eine angemessene archivische Nutzung durch die Wissenschaft sicherzustellen.

Der 74-Seiten-Report “The Digital Dilemma: Strategic Issues in Archiving and Accessing Digital Motion Picture Materials” plädiert für eine Archivierung auf Film und bezweifelt die Zweckmäßigkeit, Filme als digitale files zu archivieren, ganz gleich, ob das Ausgangsmaterial auf Zelluloid oder in digitaler Form vorliegt.

http://dvdbiblog.wordpress.com/2007/12/28/digital-dilemma/

Update to http://archiv.twoday.net/stories/4562544/ (in German)

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007/12/egyptian-law-would-put-ancient.html
http://williampatry.blogspot.com/2007/12/you-can-walk-like-king-tut-but-dont.html
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump#Egypt_to_copyright_pyramids

See also

King Tut

On the Italian law see:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump#A_few_news_about_copyright_laws_in_Italy

On the Greece case see
Wikimedia Commons

On Copyfraud see with instructive examples:
http://en.wikipedia.org/wiki/Copyfraud


Aus der Mailingliste HEXENFORSCHUNG:

Eine Internetveroeffentlichung erhoeht die Verbreitung der entsprechenden Arbeiten, und das ist ja der Sinn von Wissenschaft: dass alle, die es angeht, davon erfahren.

Es gibt hinreichend Belege, dass das sich auf Intuition stuetzende Vorurteil, eine kostenfreie Online-Veroeffentlichung schmaelere den Verkauf des gedruckten Buches, unzutreffend ist. Was mir dazu bekannt ist, ist unter
http://del.icio.us/Klausgraf/monograph_open_access
zu finden.

Auch serioese wissenschaftliche Monographien sind nicht selten in erschreckend geringem Ausmass in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden. Dies bedeutet, dass viele Wissenschaftler gezwungen sind, die Fernleihe der Bibliotheken zu bemuehen. Es ist aber keineswegs selbstverstaendlich, dass wissenschaftlich Taetige "auf dem Land" Zugang zu funktionierenden Fernleihsystemen haben. Wer eine lange Reise in die naechste wissenschaftliche Bibliothek antreten muss, weil in seinem Wohnort die Oeffentliche Bibliothek keine Fernleihen annimmt, wird sich jede Bestellung zweimal ueberlegen.

In der Theorie sind alle neueren Monographien leicht durch die Fernleihe beschaffbar. Aber eine Fernleihe wird meist nur aufgegeben, wenn man ueberzeugt ist, dass man dieses Buch unbedingt braucht. Sinnvolle Randnutzungen, die nicht das zentrale Thema des Buches betreffen, unterbleiben - die Wissenschaft hat das Nachsehen.

Haette ich das im September vorgestellte und von Rita Voltmer im Oktober hier (ohne Inhaltsverzeichnis, aber mit Klappentext) angezeigte neue Buch von O. Scholer "Der Hexer war's" (34,80 Euro) nicht in der UB Freiburg in der Hand gehabt, waere mir die Wichtigkeit dieses Buchs fuer meine Forschungen zu Hexen-Erzaehlungen ganz sicher entgangen.

Buchhaendler sind verstaendlicherweise zurueckhaltend, was Ansichtssendungen angeht. Daher ist es wichtig, dass das Buch entweder online vorliegt (und sei es auch auszugsweise wie bei Google Books oder Libreka) oder in vielen Bibliotheken vorhanden ist.

Nach etwa drei Monaten sollte eine Neuerscheinung in den einschlaegigen Bibliotheken eingearbeitet sein, nicht? Scholers Buch ist aber bislang voellig unterrepraesentiert. Laut http://www.easykvk.de ist es in BW nur in Freiburg und Tuebingen vorhanden. Berlin und ganz Hessen faellt aus, im GBV gibt es nur einen Nachweis in Wolfenbuettel. In NRW bzw. dem HBZ-Verbundraum ist es noch nicht einmal in der UB Trier vertreten, nur in der Stadtbibliothek (darueber hinaus nur in Muenster und in der UB Koblenz). Bayern: Nur Muenchen BSB und die UB Eichstaett haben das Buch.

Das ist natuerlich absolut inakzeptabel (es sollte auch in den Landesbibliotheken vorhanden sein), und man muss abwarten, ob sich in den naechsten Monaten die Nachweislage verbessert. (Es steht sehr zu hoffen!)

Ich moechte einmal mehr an die Verantwortlichen der "Trierer Hexenprozesse" appellieren: Machen Sie die Baende "Open Access" im Internet zugaenglich! Wenn das Schielen auf Verkaufserloese dazu fuehrt, dass Wissenschaftler schlechteren Zugang zu den Resultaten haben, dann muss eben das bisherige Publikationssystem ueberdacht werden. Buchverkauf und die Gewinne des Paulinus-Verlags sind kein Selbstzweck. Sind sie mit der angemessenen Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnis vereinbar, sind sie gerechtfertigt, sonst nicht!

Und an alle anderen ergeht wieder der Appell: Uebertragen Sie die Nutzungsrechte, die Ihnen zustehen (also auf jeden Fall die von Publikationen vor 1995) an historicum.net vor dem Jahresende!


http://Archivopedia.com ...focuses on the management and research of primary source materials....

The wiki encyclopedia is open for anyone to edit and contains information relevant to archivists, librarians, public historians, and museum professionals [such as news headlines, job ads, grant notices, teaching modules, and a terminology guide]....

In addition to the wiki, the site offers a search engine specially customized to find primary source materials around the world by keyword. This feature takes advantage of open source / open access initiatives and is designed to promote repository collections containing original materials by enabling researchers the opportunity to find and link to collections and specific items held at various repositories that might interest them in a single search.

Source: http://libsite.org/node/169

The Director of the National Institutes of Health shall require that all investigators funded by the NIH submit or have submitted for them to the National Library of Medicine's PubMed Central an electronic version of their final, peer-reviewed manuscripts upon acceptance for publication to be made publicly available no later than 12 months after the official date of publication: Provided, That the NIH shall implement the public access policy in a manner consistent with copyright law.

President Bush has now signed into law the Consolidated Appropriations Act of 2007 (H.R. 2764), which includes this provision.

More:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html



(c) Thowi, CC-BY-ND

http://www.unimelb.edu.au/records/erik/index.html



Hatten wir schon mal am 13.2.2004
http://archiv.twoday.net/stories/143128/

http://www.nationaalarchief.nl/organisatie/projecten/beeldenvoordetoekomst/

Freiwillige sollen die digitalisierten Bilder erschließen.

http://www.nationaalarchief.nl/bronnenbox

De Bronnenbox is een database met gescande bronnen uit het Nationaal Archief. Hij is gemaakt voor scholieren in het voortgezet onderwijs.



(Gefunden in Archivalia Dez. 2006)

Übertragen Sie noch bis Jahresende Nutzungsrechte an Ihren Hochschulschriftenserver oder für historische Publikationen an historicum.net. Anleitungen und Hintergründe unter:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

http://yourarchives.nationalarchives.gov.uk/index.php?title=Home_page

"These pages are for you to contribute your knowledge of archival sources held by The National Archives and by other archives throughout the UK."

Benutzer erstellen in diesem Wiki (Mediawiki-Software) archivübergreifende thematische Inventare.


http://www.archive-in-bern.ch/

Die Website informiert kurz (und ohne Bilder) über die einzelnen Archive in Bern.

Zu weiteren Kooperationen verschiedener Archive siehe
http://del.icio.us/Klausgraf/archiv_coop

Australian Army war diaries
http://archiv.twoday.net/stories/4548232/

Census of Ireland, Dublin 1911
http://archiv.twoday.net/stories/4540473/

Sevilla University Archives (Spanien)
http://archiv.twoday.net/stories/4496084/

Mark Twain project
http://archiv.twoday.net/stories/4455098/

250+ Killer Digital Libraries and Archives (US)
http://oedb.org/library/features/250-plus-killer-digital-libraries-and-archives

Turning the Page: The Hooke Folio (UK)
http://archiv.twoday.net/stories/4342458/

CIA Electronic Reading Room
http://www.foia.cia.gov

Irish Virtual Research Library and Archive
http://archiv.twoday.net/stories/4284578/

KGB Documents Online
http://archiv.twoday.net/stories/4243325/

Danish Church Books [and Censuses]
http://archiv.twoday.net/stories/3967842/

Diary of Roberto Murphy (Argentinien)
http://archiv.twoday.net/stories/3662187/

US: City of Tumwater (Washington) puts public records online
http://archiv.twoday.net/stories/3585510/

American Jewish Committee's Archives
http://archiv.twoday.net/stories/2060706/

Album Amicorum (Digital Edition in Hungary)
http://archiv.twoday.net/stories/1079816/

Bilddatenbank Nationalarchiv (NL)
http://archiv.twoday.net/stories/195188/

Australia: Digitisation on Demand
http://archiv.twoday.net/stories/175809/

Library and Archival Exhibitions on the Web
http://www.sil.si.edu/SILPublications/Online-Exhibitions/

Lithuanian Parchments
http://archiv.twoday.net/stories/129943/

http://www.digi-archives.org/

Es stehen digitalisierte Bestände vor allem aus kirchlichen Institutionen der französischsprachigen Schweiz und aus dem Staatsarchiv Turin gegen eine jährliche Einschreibegebühr von 48 Franken zur Verfügung.

Verglichen mit den Kosten eines Archivbesuches in der teuren Schweiz wäre es ziemlich albern, hier von "Abzocke" zu sprechen. Die Gebühr kann von so gut wie jedem Forscher getragen werden. Aber darum geht es nicht.

* Wissenschaftliche Forschung mit Archivgut ist zu fördern und nicht durch Gebühren zu "bestrafen". Forscher, die Archivbestände nutzen, sollten belohnt werden, weil sie den schwereren Weg gehen und weil sie mit ihren Publikationen Öffentlichkeitsarbeit für die Archive betreiben.

* Eine Refinanzierung des Angebots durch eine so moderate Gebühr erscheint ausgeschlossen. Von daher könnte man auf diese Einkünfte auch ganz verzichten.

* Da (anders als etwa bei manuscritporium.cz) die Erschließungsinformationen ebenfalls kostenpflichtig sind, kauf ein potentieller Nutzer die "Katze im Sack". das erscheint unfair, die Suche in archivischen Findmitteln hat grundsätzlich kostenfrei zu sein!

Bundesarchiv (D)
Kanzlei Rosenberg
http://archiv.twoday.net/stories/4455899/

Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Freisinger Handschriften
http://archiv.twoday.net/stories/3508133/

Hauptstaatsarchiv Düsseldorf
Urkunden der Dürener Jesuiten
http://archiv.twoday.net/stories/3050132/

Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Württembergische Regesten
http://archiv.twoday.net/stories/123084/

Bundesarchiv (D)
Wochenschauarchiv
http://archiv.twoday.net/stories/102768/
http://archiv.twoday.net/stories/41581/

+ Staatsarchiv Bremen
Fotos der Vulkan-Werft
http://archiv.twoday.net/stories/10409/
Das Angebot ist nicht mehr im Netz!

Die ägyptische Regierung will eine Art Urheberrecht auf sämtliche berühmte Altertümer des Landes einführen. Nach einem neuen Gesetz, das schon bald vom Parlament verabschiedet werden könnte, sollen alle Kopien der Pyramiden, der Sphinx und anderer antiker Monumente künftig mit einer Abgabe belegt werden.

Mit dem Geld solle die Instandhaltung der antiken Sehenswürdigkeiten finanziert werden, teilte der Chef der ägyptischen Altertümerverwaltung, Zahi Hawass, am Dienstag in Kairo mit. Nach seinen Angaben soll das Gesetz für alle Länder gelten.

"Ägypten hat das alleinige Recht zur Reproduktion seiner antiken Monumente", verteidigte Hawass den Plan. Er betonte, ägyptische und ausländische Künstler dürften sich jedoch weiterhin von den ägyptischen Kulturschätzen "inspirieren" lassen - solange sie diese nicht einfach nur kopierten.


http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,525326,00.html

KOMMENTAR

Aus der deutschen Meldung wird nicht klar, ob nur Nachbauten oder auch Abbildungen betroffen sind.

http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/middle_east/7160057.stm

"Mr Hawass said the law would apply to full-scale replicas of any object in any museum in Egypt.

"Commercial use" of ancient monuments like the pyramids or the sphinx would also be controlled, he said.

"Even if it is for private use, they must have permission from the Egyptian government," he added.

Die AFP-Meldung hat ergänzend:

"However, the law "does not forbid local or international artists from profiting from drawings and other reproductions of pharaonic and Egyptian monuments from all eras -- as long as they don't make exact copies.""
http://afp.google.com/article/ALeqM5hGhJUxebdPsEOUZ3O5S8f_6VhHww

Daraus könnte man schließen, dass auch originalgetreue Zeichnungen erfasst sind.

Ägypten kann seinen Anspruch nur vor ägyptischen Gerichten durchsetzen, ausländische Rechtsordnungen dürfen ihn nur respektieren, wenn Gesetze oder Verträge dies zulassen. Effektiver als eine Klage dürfte das Durchsetzen in den Fällen sein, in denen der angebliche Verletzer auf die Zusammenarbeit mit der Altertümerverwaltung angewiesen ist.

Durch internationalen Druck sollten Länder wie Ägypten oder Italien (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4559922/ ) gezwungen werden, solche Gesetze wieder abzuschaffen, da sie mit den Grundsätzen internationaler Abkommen über das Urheberrecht nicht in Einklang stehen. Urheberverwertungsrechte sind grundsätzlich befristet. Die Freiheit der Public Domain ist gleichsam die Gegenleistung für die Respektierung des Urheberrechts. Solche Staats-Monopole stehen im Gegensatz zum freien Handel.


http://webopac.hwwa.de/digiview/default.html

Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/1838313/

http://archiv.twoday.net/stories/4110404/

http://llb12.llb-detmold.de:8080/netahtml/lipp1.html

Teilweise wunderbare alte Ansichten.


http://www.fotoerbe.de/index.php?t=zahlen&s=materialien&b=bestand_digitalisiert&mn=[Digitalisiert]

listet 109 digitalisierte Bestände (von insgesamt 2691) auf. Davon haben 57 eine Webpräsentation, wenn ich recht gezählt habe. Webpräsentation kann auch Bilder im thumbnail-Format meinen.

http://www.morbihan.fr/dossier/default.aspx?idDos=46&id=1035

Depuis dix ans le Conseil général du Morbihan a lancé une vaste opération de numérisation de ses fonds d'archives les plus consultés et les plus fragiles (état civil, cadastre et presse). Près de quatre millions de pages ont été ainsi numérisées.

http://www.sceaux.fr/fr/sceaux/les-archives-en-ligne/index.html

Dans le cadre de la valorisation de son patrimoine, la ville de Sceaux (hauts de seine) a trié, scanné et mis en ligne ses archives d'état civil. Ainsi, les documents les plus anciens remontent à 1609 pour aller jusqu'en 1887! On y trouve aussi bien les registres que les tables décennales.
Le téléchargement des images peut être un peu long mais il est bon de relever cette initiative très heureuse pour les chercheurs d'ancêtres.

Via
http://www.lebloggenealogie.com/

Urkundenfragmente der UB Graz
http://archiv.twoday.net/stories/1085441/

Autographensammlung Dr. Georg Heberlein (CH)
http://archiv.twoday.net/stories/259033/

Ist aus dem Netz verschwunden:

http://archiv.twoday.net/stories/2140979/#4561780

International Institute of Social History, Amsterdam (NL)
RAF-Dokumente
http://archiv.twoday.net/stories/4365437/

Historisches Archiv, Tartu (Estland)
Baupläne
http://archiv.twoday.net/stories/4292694/

A. Dép. Mayenne (F)
http://archiv.twoday.net/stories/4122459/

Region Trentino (Italien)
Pergamenturkunden
http://archiv.twoday.net/stories/3713621/

Region Murcia (Spanien)
Mittelalterliche Archivalien
http://archiv.twoday.net/stories/3689695/

National Archives (UK)
Petitionen
http://archiv.twoday.net/stories/3302138/

A. Mun. Toulouse (F)
http://archiv.twoday.net/stories/2981631/

Familienarchiv Montiano (Spanien)
http://archiv.twoday.net/stories/2322014/

Gemeentearchief Amsterdam (NL)
http://archiv.twoday.net/stories/1761231/

Region Savoyen (F)
http://archiv.twoday.net/stories/1597386/

UB Granada (Spanien)
http://archiv.twoday.net/stories/1429073/

A. Dép. Yvelines (F)
http://archiv.twoday.net/stories/1271574/

Digitale Atlas Geschiedenis (NL)
http://archiv.twoday.net/stories/1116872/

Storia di Venezia (Italien)
http://archiv.twoday.net/stories/856433/

Region Wales (UK)
http://archiv.twoday.net/stories/145678/

Nationalarchiv Mexiko
Virtuelle Ausstellung
http://archiv.twoday.net/stories/144938/

Canada France
http://archiv.twoday.net/stories/107224/

http://www.archives-aube.com/index_archives.htm

Das Verbindungsamt wurde 1940 gegründet. Es war verantwortlich für die Verbindung zwischen den französischen und deutschen Behörden, sowie die logischerweise notwendigen Übersetzungen. Das Amt verfügte über keine Weisungsbefugnis und nahm somit auch keinen direkten Einfluss auf die zeitgeschichtlichen Ereignisse. Das Verbindungsamtarchiv besteht im Wesentlichem aus Schriftverkehr in der deutschen Sprache, verbunden mit dessen Übersetzungen in die französische Sprache, sowie der Dokumentation bezüglich jener Maßnahmen, die nach Aufforderung der Besatzungsmacht von der lokalen Regierung durchzuführen waren: Beschlagnahmungen, Nachschübe, Anwendung von Gesetzen gegen die Juden, Waffenbesitz, Asylante, usw. Das Besondere dieses Archivs ist, dass es über umfassende und vollständige Informationen über die tagtäglichen Geschehnisse der Periode von November 1940 bis August 1944 verfügt.

Sehenswerte Navigation! (Schieberegler.)


http://archives.vendee.fr/recherche/

Diese Druckschrift würde man nicht unbedingt zuallererst unter den Digitalisaten der Archives départementales de la Vendée suchen, gelt? Aber sie findet sich (mit anderen deutschsprachigen Dokumenten) unter den online einsehbaren Papiers Léon de Mornac.


+

Wikimedia Commons
it.Wikipedia



Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4562544/

Zu Griechenland siehe Commons

Winfried Klein, Die Domänenfrage im deutschen Verfassungsrecht des 19.
Jahrhunderts (= Schriften zur Verfassungsgeschichte Bd. 78). Berlin:
Duncker & Humblot 2007. 242 S., Brosch. EUR 69,80

Rezension erschienen in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 155 (2007), S. 606-608

Selten erlebt ein Doktorand, dass seine Erstlingsarbeit politischen
Zündstoff birgt. Als im Herbst 2006 das ungeheuerliche Vorhaben der
baden-württembergischen Landesregierung, die Handschriftenschätze der
Badischen Landesbibliothek zur Finanzierung einer Vereinbarung mit dem
Haus Baden zu verwenden, Handschriftenforscher und Öffentlichkeit weit
über Baden hinaus empörte, meldete sich in der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung nicht nur der Doktorvater des Autors, der Heidelberger Jurist
und Kulturgut-Spezialist Reinhard Mußgnug, zu Wort (am 29. September
2006). Auch Klein selbst durfte dort am 5. Oktober 2006 darlegen, wie
haltlos die Ansprüche der ehemals regierenden Dynastie sind. Ein
Auszug aus seiner Dissertation liegt dem Aufsatz „Eigentum und
Herrschaft. Grundfragen zum Rechtsstatus der Handschriften der
Badischen Landesbibliothek" in dem von Peter Michael Ehrle und Ute
Obhof herausgegebenen Sammelband „Die Handschriftensammlung der
Badischen Landesbibliothek" (Gernsbach 2007, S. 127-144) zugrunde. Die
potentielle Brisanz der Studien Kleins war den nach wie vor
unbeschränkt Verfügungsberechtigten über das im Generallandesarchiv
verwahrte Badische Familienarchiv klar: Sie verweigerten ihm,
ungewöhnlich genug, die Benutzungserlaubnis!

Über die Domänenfrage hat man im 19. Jahrhundert viel Tinte vergossen.
Selbstverständlich standen sich bei dem Verfassungskonflikt um die
Frage, wem das in den Domänen organisierte Eigentum gehöre, keine
gleichberechtigten Parteien gegenüber. Die Monarchen konnten zwar
nicht alle, aber doch viele Spielregeln diktieren. Begleitet wurde das
machtpolitische Ringen um die Zuweisung der Domänenerträge und die
Reichweite des ständischen Budgetrechts von der staatstheoretischen
Reflexion über den Staat als Rechtspersönlichkeit. Klein skizziert
zunächst in straffer und prägnanter Darstellung die Problemlage, um
sich im umfangreichen Mittelteil seiner Untersuchung drei Fallstudien
zuzuwenden, die auch auf der Grundlage archivalischer Quellen
erarbeitet wurden. Außer dem Großherzogtum Baden werden das
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach und das Herzogtum
Sachsen-Meiningen in den Blick genommen.

Dem Großherzogtum Baden widmen sich die Seiten 81 bis 114. Im
Mittelpunkt steht die Genese der Regelung in § 59 der
Verfassungsurkunde von 1818, wonach die Domänen „unstreitiges
Patrimonialeigentum des Regenten und seiner Familie" seien (S. 93).
Klein konnte sich auf Weechs „Geschichte der Badischen Verfassung" von
1868 stützen, hat aber auch Archivalien aus dem Bestand 48 und dem
Nachlass von Carl Friedrich Nebenius ergänzend herangezogen. Der
Großherzog Carl vermochte sich mit seiner Forderung, dass die Domänen
als „Familien-Privat-Gut" angesehen werden sollten (S. 95), nicht
durchzusetzen. Als was sie denn dann gelten sollten, darüber haben
sich die badischen Juristen des 19. Jahrhunderts immer wieder
gestritten. Neben der Frage des Domäneneigentums erörtert Klein auch
die badische Haushaltsverfassung, wobei ihm vor allem die gedruckten
Verhandlungen der Ständeversammlungen als Quelle dienen (S. 102-110).
Vergleichsweise kurz wird auf die Revolution von 1918 und die
anschließende Vermögensauseinandersetzung eingegangen (S. 110-112).

Kleins klar und schlüssig argumentierende Studie ist ein wertvoller
Beitrag zu einem wichtigen verfassungs- und rechtshistorischen Thema.
Kritische Punkte fallen kaum ins Gewicht. Eine lückenlose und
erschöpfende Heranziehung aller relevanten Literatur wird man bei
einem in den letzten Jahren kaum behandelten Sujet nicht erwarten
dürfen. So vermisst man etwa Otmar Jung: Die Fundierung der sozialen
Republik mißlingt. Das Exempel des Streits um das Kammergut zwischen
dem Freistaat Braunschweig und dem ehemaligen Herzog (von der
Novemberrevolution bis zur Volksbewegung zur Fürstenenteignung 1926),
in: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte 78 (1997), S.
189-225, der S. 218 auf das Urteil des Reichsgerichts vom 27. Mai 1932
(RGZ 136, S. 211 ff.) hinweist, in dem klar ausgesprochen wurde, dass
„nach gemeinem deutschen Privatfürstenrecht [...] das Domänenvermögen
(Kammergut) im Unterschied von den ein reines Privateigentum
darstellenden Schatull- oder Kabinettsgütern schon zur Zeit des alten
Deutschen Reichs den landesfürstlichen Familien nur als Zubehör der
Landeshoheit" gehörte, „so daß es ihnen im Zweifel nur so lange
zustand, als sie die Herrschaft im Staat innehatten" (S. 222).

Dass Klein korrekt mit dem Aufsatz von Hannelore Schneider, die 1993
in der Festschrift für Hans Eberhardt den Meininger Domänenstreit
dargestellt hatte, umgeht, wird man bezweifeln dürfen. Man erwartet
ihn eigentlich bei den vereinzelten Untersuchungen zur Domänenfrage,
die S. 17 aufgelistet werden. Der Meininger Abschnitt beginnt auf S.
149, doch die erste Fußnote, die Schneider zitiert, steht erst auf S.
176. „Unklar und mehrdeutig" findet Klein S. 169 einen Gesetzentwurf
von 1848, „unklar und mehrdeutig" fand ihn aber bereits Schneider (S.
434). Wer wie Klein Pionierarbeit auf selten beackertem Feld leistet,
hätte die Souveränität aufbringen müssen, der von historischer Seite
vorgelegten Vorarbeit mit mehr Respekt zu begegnen.

Leider ist das Register viel zu lückenhaft. In ihm fehlt
beispielsweise der Nationalökonom Johann von Helferich (1817-1897),
der im Literaturverzeichnis unidentifiziert als N.N. Helferich
auftaucht. Die drei Sätze, die Klein dem heute noch beeindruckenden
Aufsatz Helferichs S. 97 widmet, werden diesem beileibe nicht gerecht.

Auf die Problematik der Sammlungen und des im großherzoglichen
Hausfideikommiss vereinigten Mobiliarvermögens geht Klein nicht ein.
Ergänzend sei auf diverse Einträge des Weblogs ARCHIVALIA
(https://archiv.twoday.net) und die Ausführungen von Karl von Salza und
Lichtenau, Die Lehre von Familien, Stamm- und
Geschlechts-Fideicommissen, nach den Grundsätzen des gemeinen
deutschen Privatrechts und mit Rücksicht auf die Abweichungen der
einzelnen Particularrechte, Leipzig 1838, S. 22 ff. aufmerksam
gemacht. Die beim Wechsel der Dynastie beim Lande bleibenden
Kronfideikommisse haben die gleiche Mittellage zwischen Staat und
Dynastie wie das Domänenvermögen. Bleibt zu hoffen, dass im Zuge der
Auseinandersetzung mit den Ansprüchen des Hauses Baden auch für das
Familienarchiv im Generallandesarchiv eine Lösung gefunden wird, die
es jedem Wissenschaftler ermöglicht, dem bislang unerforschten
Fideikommissvermögen und den hausgesetzlichen Normen der Markgrafen
und Großherzöge von Baden nachzuspüren.

Klaus Graf



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Seit Freitag, dem 14.12.2007, ist das "Gedenkbuch - Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945" auf der Internetseite des Bundesarchivs unter http://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch zugänglich.

Gut eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung des Gedenkbuches in seiner 2., wesentlich erweiterten Auflage vom Frühjahr 2006 (und 21 Jahre nach der 1. Auflage von 1986) sind nun die Namen der Opfer im Internet recherchierbar.

Mit Hilfe eines individuell zu nutzenden Suchfeldes und verschiedener Suchoptionen (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Deportationsdatum und Deportationsort) kann in der nunmehr fast 159 000 Personen umfassenden Datenbank gesucht werden. Anhand der Trefferliste können die biographischen Einträge zu den jeweiligen Opfern und ihrem Schicksal ausgewählt werden.

Neben dem zentralen Namenverzeichnis und der Suchfunktion stehen die Texte der Druckauflage, die Chronologie der Deportationen sowie die Auswahlbibliographie zur Verfügung.

Die Startseite informiert über die geleistete Arbeit seit der Veröffentlichung im Jahr 2006. Erstmals enthält das Gedenkbuch auch die Namen der Personen, die 1938/1939 nach Polen abgeschoben wurden.

Die Internetnutzer werden gebeten, Ergänzungen und Korrekturen direkt an das Bundesarchiv unter gedenkbuch@barch.bund.de zu richten, um die laufenden Arbeiten daran zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Zenker-Oertel und Undine Völschow

Dr. Claudia Zenker-Oertel
Bundesarchiv
Potsdamer Str. 1
56075 Koblenz
c.zenker-oertel@barch.bund.de

Undine Völschow
Bundesarchiv
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
u.voelschow@barch.bund.de

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